Pflichtenheft Qualitätsmanagement- BGA - Lagerhaus
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BGA Bio Getreide Austria GmbH Qualitätsmanagement- Pflichtenheft für BGA Bio Lagerstellen Zur Lagerung von Getreide-, Ölsaaten- und Futtermittel
BGA 1Qualitätsmanagement- Inhaltsverzeichnis Bio Getreide Austria GmbH Qualitätsmanagement- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1 Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 2 Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 3 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 3.1 Vertrag BGA Bio Getreide Austria . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 3.2 QM-Verantwortung im Lagerhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 3.3 Geltungsbereich und gesetzliche Vorgaben . . . . . . . . . . . 6 4 Flächenplanung und Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 • Kontraktflächenmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 5 Ordnung und Sauberkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 5.1 Grundreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 5.2 Allgemein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 5.2.1 Gosse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 5.2.2 Keller bzw. Untergeschoß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 5.2.3 Brückenwaage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 5.2.4 Analyseraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 5.2.5 Lagerung der Rückstellmuster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 5.2.6 Aufbereitungs- und Lagereinheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 5.2.7 Außenbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 6 Warenübernahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 6.1 Eingangsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 6.1.1 Musternahme Einlagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 6.1.2 Qualitätskriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 6.1.3 Zugelassene Prüfmittel zur Qualitätsüberprüfung . . . . 13 6.2 Einlagerungsmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 7 Aufbereitung und Lagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 7.1 Aspiration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 7.2 Trocknung, Belüftung und Kühlung . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 7.3 Schädlingsbekämpfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 7.3.1 Schädlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 • Primärschädlinge = Vorratsschädlinge . . . . . . . . . . . 16 • Sekundärschädlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 • Schimmelkäfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 • Motten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 7.3.2 Möglichkeiten der Schädlingsbekämpfung . . . . . . . . . . . 18 7.3.3 Befallsermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 7.3.4 Nagerkontrolle und Vogelschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 7.3.5 Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 7.4 Lagermuster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 • Musterziehung durch die ABG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 2
BGA Bio Getreide Austria GmbH 8 Lagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Trennung (Bio und konventionell) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 9 Auslagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 9.1 Auslagerungsmuster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 9.2 Transportmittelkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 9.2.1 Allgemeine Anforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 9.2.2 Lieferpapiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 9.2.3 Identität des Fahrers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 10 Produktsicherheitssystem nach HACCP . . . . . . . . . . . . 22 Zweck und Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Grundsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 11 Einhaltung der Vorschriften des Pflichtenheftes . . . . . 24 11.1 Lagerstellenüberprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 11.2 Konsequenzen bei Nichteinhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 12 Notfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 12.1 Telefonnummern: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 • BGA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 • Desinfecta (Schweizer Schädlingsbekämpfungsfirma) . . . . . . . . 25 • Kontrollstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 • Bio Verbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 • F. URL & Co. Gesellschaft mbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 • Ämter und Behörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Lebensmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Futtermittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 • Allgemeine Nummern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 12.2 Krisenplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 13 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Muster für Rückstellmustersäcke . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 HACCP Konzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Lagerstellen Liste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Siloplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Lohnverarbeitungsliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 3
BGA 2 Vorwort Bio Getreide Austria GmbH Qualitätsmanagement und fachliche Kompetenz Der Bio Landbau in Österreich und die BGA Bio Getreide Austria GmbH mit Ihren Bio Lagerstellen stehen vor großen Herausforderungen. 100% ige, lückenlose Rückverfolgbarkeit und professionelles Qualitätsmanagement werden in Zukunft unverzichtbar sein. DI (FH) Andreas Grund Prokurist Sehr viele Kunden legen extrem hohen Wert auf Qualitäts- management. Eigens dafür zuständige Qualitätsmanager BGA Bio Getreide Austria GmbH erstellen Checklisten, Handbücher und Prozessabläufe die an Lieferanten (Vermarkter und deren Lagerstellen) weiter- gegeben werden. Um bei diesen großen, wichtigen Kunden weiterhin als Lieferant präsent sein zu können, bedarf es einer kompetenten, vollständigen Umsetzung dieser QM Vorgaben in allen BGA Lagerstellen. Aus diesem Grund bietet Ihnen die BGA als Ihr Vermarktungs- partner ein vollständiges Qualitätsmanagement Pflichtenheft für Bio Lagerstellen zur Lagerung von Bio-Getreide, Ölsaaten und Futtermitteln, welches laufend aufgrund der sich ändern- den Anforderungen aktualisiert wird. Dieses QM Pflichtenheft soll als Hilfestellung, Leitfaden und Weiterbildung dienen, um das bereits hohe Niveau in allen BGA Lagerstellen kontinuierlich zu verbessern. Durch eine konsequente Umsetzung vor Ort, können nicht nur Kosten gespart werden, es kann auch das Image einer jeden einzelnen Lagerstelle beim Kunden aufgewertet werden. Durch die Kombination von Qualitätsmanagement und 100%iger Rückverfolgbarkeit mit dem Bio Stock Manager (BSM) gelingt es uns, die Attraktivität gegenüber den Kunden zu erhöhen. Kundenzufriedenheit ist zu wenig, wir müssen für die Kunden auf Grund unserer Kompetenz und Sicherheit ein unverzichtbarer Partner werden. 4
BGA 3 Einleitung Bio Getreide Austria GmbH Das vorliegende Pflichtenheft ist aus der Überlegung heraus entstanden, die Position der BGA Bio Getreide Austria GmbH am österreichischen Bio-Getreide-, -Ölsaaten-, und -Futtermittelmarkt zu festigen und am nationalen sowie internationalen Markt durch eine Schwerpunktsetzung im Bereich Qualitätsmanagement Marktanteile zu sichern. Die Anleitungen im Pflichtenheft wurden auf Basis des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 im Bereich „Landwirtschaftliche Erzeugnisse“, der „Lebensmittelhygiene- verordnung“, Bundesgesetzblatt Nr. 31, Jahrgang 1998, Teil II und der VO (EU) 178/2002 „Allgemeines Lebensmittelrecht“ + VO (EU) 183/2005 „Vorschriften für die Futtermittel- hygiene“ ausgearbeitet. Besonders wichtig ist, dass dieses Pflichtenheft auch den Verordnungen VO (EU) 834/2007 und VO (EU) 889/2008 entsprechen, da es sich um Lagerstellen für Biogetreide handelt. Diese Richtlinien und Verordnungen dienen aber nur als Basis, weil dieses Pflichtenheft über die genannten Verordnungen hinaus geht. Ziel ist eine besondere Qualität von biologischem Getreide, Ölsaaten und Futtermitteln und eine optimale Qualität der Dienstleistungen sicher zu stellen. Dieses Ziel soll erreicht werden durch: • einheitliche Übernahmebedingungen • Wareneingangs-, Zwischen- und Ausgangsprüfungen • eine lückenlose Dokumentation • Einhaltung zusätzlicher Vorgaben durch die BGA • ein gelenktes Meldewesen • Umsetzung der Grundsätze der Lebensmittelhygieneverordnung und der Vorschriften für die Futtermittelhygiene durch Rückverfolgbarkeit (nach dem HACCP-Prinzip) Um die, unter dem Punkt Einleitung angeführten gesetzlichen Anforderungen bestmöglich zu erfüllen verwenden die BGA Bio Lagerstellen den Bio Stock Manager (kurz BSM) als System zur Rückverfolgbarkeit, mit dem sie ihre unmittelbaren Lieferanten/Landwirte dokumentieren können. Zusätzlich ist es möglich mithilfe des Bio Stock Managers den Warenstrom von Bio- Getreide, -Ölsaaten und -Futtermitteln vom Lieferanten (Bio Landwirt) über die innerbetrieb- lichen Prozesse der BGA bis zum Abnehmer (Endkunden) rück zu verfolgen. 3.1 Vertrag BGA Bio Getreide Austria Der BGA-Aufkauf von Bio-Getreide, -Ölsaaten und -Futtermittel erfolgt über Verträge mit den Aufkäufern. Die Aufkäufer selbst schließt direkt mit den Lieferanten (Bio Landwirten) die Anbau- und Lieferverträge ab. Dafür gibt es allgemeine und spezielle Lieferverträge je nach Vermarktungsmöglichkeit (Pool oder Fixpreis). 5
BGA Bio Getreide Austria GmbH 3.2 Qualitätsmanagement-Verantwortung beim Aufkäufer Die Einhaltung der Auflagen des Pflichtenheftes für Bio-Getreide und Umsteller-Getreide und eine gesicherte Organisation machen es erforderlich, dass die Hauptverantwortung des Qualitätsmanagements beim Aufkäufer liegt, welcher eng mit dem Qualitätsmanager der BGA zusammenarbeitet. Verantwortlicher in den Bio Lagerstellen ist die, für Bio-Getreide zuständige Person. Der QM-Beauftragte des jeweiligen Aufkäufers oder des Lagerhauses ist für die Durchführung der Auflagen, die Verantwortungsverteilung und die Einschulung der Mitarbeiter zuständig. Im Lagerhaus muss jeder Bio Verantwortliche einen Vertreter im Falle seiner Abwesenheit namhaft machen. 3.3 Geltungsbereich und gesetzliche Vorgaben Das Pflichtenheft gilt für alle Bio-Getreide-, -Ölsaaten- und -Futtermittelgeschäfte, welche im Rahmen des Vermarktungssystems der BGA abgewickelt werden. Es ist verpflichtender Bestandteil von Verträgen mit der BGA Bio Getreide Österreich GmbH. Auf nationaler Ebene wurde festgelegt, dass A) laut Futtermittelverordnung (2000 BGBL II Nr. 93 zuletzt geändert durch die Verordnung BGBL II Nr. 24/2006) eine Registrierung von Futtermittelunternehmen, und B) eine Eintragung laut Eintragungs- und Zulassungsver- ordnung (BGBL II Nr. 93/2006) aller Lebensmittelunternehmen erforderlich ist. 6
BGA Bio Getreide Austria GmbH 4 Flächenplanung und Abstimmung • Kontraktflächenmeldung Für sämtliche Anbau- und Lieferverträge muss eine Kontraktflächenmeldung an die BGA erstellt werden. Die Übermittlung der Kontraktdaten aller Landwirte muss mittels Excel-Liste bis spätestens 31. Mai an die BGA erfolgen. Im Falle von Änderungen/Ergänzungen muss unverzüglich eine Änderungsmeldung an die BGA erstellt werden. 5 Ordnung und Sauberkeit Oberste Priorität bei der Lagerung von Bio-Getreide hat die Sauberkeit und die Ordnung in den Lagerstellen. Eine einwandfrei saubere Lagerstelle hat über den gesamten Jahresverlauf wesentlich geringere bis keine Probleme mit Beanstandungen wie zum Beispiel: lebende Schädlinge, Dumpfgeruch oder Verunreinigungen. In einer Lagerstelle müssen Betriebsmittel wie Reinigungsmittel, Schmiermittel, Öle usw. so gelagert werden (räumlich getrennt), dass eine Kontamination des Biogetreides ausge- schlossen werden kann. In den nächsten Kapiteln werden für die unterschiedlichen Bereiche in den Lagerstellen genaue Reinigungsvorschriften gegeben. 5.1 Grundreinigung Einmal jährlich (vor der ersten Übernahme pro Kalenderjahr) ist eine Grundreinigung der Lagerstelle durchzuführen, bei der sämtliche nachfolgende Punkte durchgeführt werden müssen. Die Grundreinigung muss mit einem Staubsauger und zusätzlich wenn möglich / notwendig nass erfolgen. 7
BGA Bio Getreide Austria GmbH 5.2 Allgemein Bei den nachfolgenden Punkten handelt es sich um Vorgaben, die auf die gesamte Lagerstelle anzuwenden sind. • Es haben nach Bedarf monatliche Teilreinigungen zu erfolgen. • Die Lagerstelle ist so gut wie möglich frei von Spinnweben zu halten. • Der Boden ist im gesamten Bereich der Lagerstelle sauber zu halten. Verschmutzungen (auch Flecken) und grobe Staubbelastungen sind nach Bedarf regelmäßig zu beseitigen. • Im Boden dürfen keine Risse und Löcher zu finden sein, diese müssen ausgebessert werden (Innen- und Außenbereich). Ausbesserungen müssen dem Ausgangszustand möglichst ähnlich sein. • Sämtliche Kabelkanäle, Schächte und Leitungen müssen regelmäßig gereinigt werden. • Die Lager- und Übernahmeeinheiten sind so zu gestalten, dass sie sicher vor Vögeln und Mäusen sind. • Wände dürfen keine Beschädigungen und Verschmutzungen aufweisen • Im gesamten Silo und Getreidelagerbereich ist absolutes Rauchverbot (Ausnahmen sind dafür ausgewiesene Bereiche bzw. Räume). • Mülleimer müssen regelmäßig geleert werden. • Die Fensterrahmen, Eingangstüren (auch Nebentüren) und Tore sind sauber und frei von mechanischen Schäden zu halten. • Die Glas- und Fensterflächen sind gereinigt und frei von Staub zu halten • Glasbruch ist zu vermeiden und falls einer passiert, ist dieser umgehend zu entsorgen. • Kaputte Glasscheiben sind umgehend durch bruchfeste Scheiben zu ersetzen. • Im gesamten Silo und Getreidelagerbereich dürfen keine Glasflaschen verwendet werden. • Beleuchtungskörper im gesamten Silobereich / Lagerbereich (Halle) müssen einen Splitterschutz aufweisen. • Die Tore und Türen des Silos sind nach Möglichkeit geschlossen zu halten. • Wartungsarbeiten und Service aller Gerätschaften müssen periodisch durchgeführt werden. • Nach der Ernte müssen nicht mehr benötigte Maschinen und Geräte gereinigt und gewartet werden. • Mit Beizmittel kontaminierte Geräte dürfen nicht in Kontakt mit Bio-Getreide gelangen (Verschleppungsgefahr). 8
BGA Bio Getreide Austria GmbH • G erümpel wie Holz, Flaschen oder sonstige Dinge, die nicht regelmäßig verwendet werden, müssen aus dem Silo / Lagerbereich sofort entfernt bzw. sachgemäß entsorgt werden. • Für die gesamten Reinigungsarbeiten ist ein geeigneter Reinigungsplan zu verwen- den. Durchgeführte Reinigungen sind vollständig und regelmäßig zu dokumentieren. (Anhang IV) • Für geleistete Wartungsarbeiten an Geräten und Maschinen besteht Aufzeichnungs- pflicht. Die nachstehenden Bereiche benötigen zusätzliche Reinigungsschritte. 5.2.1 Gosse • V erlade- und Transportmittel müssen regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit, Dichtheit und Sauberkeit überprüft werden. • Hydraulikschläuche aller Maschinen müssen in Ordnung sein und dürfen kein Hydraulik-Öl verlieren (Kontaminations- und Verschleppungsgefahr). • Die Batterien der Stapler dürfen keine Säure verlieren und die Maschinen sind vor dem Befahren der Gosse zu säubern, um eine Verschmutzung des Gossenbereichs und des Bio-Getreides zu vermeiden. • Gossen im Außenbereich sind nach deren Benützung immer abzudecken. • Der gesamte Übernahmebereich und alle Geräte müssen vor jedem Kultur- wechsel gründlich von der vorherigen Kultur gereinigt werden, damit es zu keiner Vermischung unterschiedlicher Kulturen kommen kann (Achtung bei Roggen in Dinkel oder Sonnenblumen in Gerste). 5.2.2 Keller bzw. Untergeschoß • K ellerräume und Elevatorgruben sind möglichst trocken zu halten. • Die Elevatorfüße müssen in den Reinigungsplan aufgenommen werden und sind regelmäßig zu reinigen. Die Reinigungsschritte müssen regelmäßig dokumentiert werden. 5.2.3 Brückenwaage • Die Waage muss gemäß vorgegebenen Intervallen geeicht werden. • Der Bereich der Waage ist sauber zu halten. 9
BGA Bio Getreide Austria GmbH 5.2.4 Analyseraum Im Analyseraum ist die Sauberkeit ganz besonders wichtig, damit es zu keinen falschen Ergebnissen kommt. Folgende Punkte sind zusätzlich zur allgemeinen Reinigung einzuhalten: • Bei Bedarf sind Analysegeräte mehrmals täglich zu reinigen. • Es dürfen während der Bedienung der Analysegeräte keine Speisen und Getränke konsumiert werden und es ist auch untersagt auf den Analysegeräten Speisen und Getränke abzustellen. • Betriebsfremden Personen ist das Hantieren mit den Analysegeräten strengstens untersagt. • Für Mitarbeiter besteht strengstes Rauchverbot im Analyseraum. • Untersuchungsabläufe und Bedienungsanleitungen müssen im Analyseraum aufliegen. • Alle in Verwendung befindlichen Geräte müssen voll funktionstüchtig und gewartet sein. • Analysegeräte müssen laufend mit Vergleichsmustern abgestimmt / geeicht werden. 5.2.5 Lagerung der Rückstellmuster • Die Rückstellmuster sind in einem geeigneten Raum bzw. Lagerort unterzubringen. • Die Muster sind so zu lagern, dass sie problemlos wieder gefunden werden. • Die Muster sollen trocken und dunkel gelagert werden (z.B.: Plastikregentonnen, Plastikkisten, Blechspinte, Weinlesekiste). • Nassmaismuster werden am Besten in Gefriertruhen gelagert. • Es dürfen nur Mittel zur Schädlingsbekämpfung verwendet werden, die im Biobereich zugelassen sind (InfoXgen Katalog). 5.2.6 Aufbereitungs- und Lagereinheiten • Die Verteilersysteme sind regelmäßig zu reinigen (z.B. Drehrohr-Verteiler). • Reinigungsabgänge sind regelmäßig zu entfernen und außerhalb des Silos in einem dafür vorgesehenen Behälter zu lagern. 10
BGA Bio Getreide Austria GmbH 5.2.7 Außenbereich • in der Nähe des Bio-Lagers sind keine Betriebsmittel aus dem konventionellen Bereich z.B.: Dünge-, Beiz- und Pflanzenschutzmittel und auch keine Baustoffe wie z.B.: Zementsäcke oder ähnliches zu lagern (Verschleppungsgefahr). 6 Warenübernahme Wichtig bei der Warenübernahme ist die Erkennung von nicht entsprechenden Partien an Bio- Getreide, -Ölsaaten, und –Futtermitteln. Aus diesem Grund muss bei der Übernahme eine vi- suelle und sensorische bzw. analytische Eingangsprüfung laut BGA-Qualitätskriterien erfolgen. Dabei dürfen nur zugelassene Prüfmittel verwendet werden. Weiters kann eine Einlagerung nur erfolgen, wenn der Landwirt und die gelieferte Menge bereits im Bio Stock Manager durch die Kontrollstelle freigegeben wurde. Bei der Anlieferung wird die BGA Card zur Identifikation des Landwirtes eingescannt. Von der angelieferten Menge wird ein Muster gestochen, die Qualität der Ware festgestellt und anschließend das Ergebnis im Bio Stock Manager erfasst. Aufgrund der hinterlegten Qualitätskriterien im Bio Stock Manager wird die Lieferung eingeteilt und in leere oder gleichwertige Lagerzellen zugeteilt. Der Übernehmer der Ware in der Lagerstelle ist für die Deklaration des Bio-Getreides und die Einteilung in die jeweiligen Qualitätskriterien zuständig und ist für diese Entscheidungen auch verantwortlich. Auf den Eingangswiegescheinen ist unbedingt der Lagerort (Zelle, Halle etc.) zu vermerken. 6.1 Eingangsprüfung 6.1.1 Musternahme Einlagerung Waggons oder LKW Jede angelieferte Fuhre ist als eigene Partie zu bis 15 t 5 Probestellen sehen, welche nach den unten genannten Vorgaben bemustert und analysiert werden muss. Die Musternahme erfolgt je nach Waggons oder LKW Gewicht der Ladung und 15 bis 30 t Größe des Transportmittels 8 Probestellen und ist nach folgendem Schema durchzuführen. Waggons oder LKW 30 bis 50 t 11 Probestellen 11
BGA Bio Getreide Austria GmbH Wichtig bei den Musternahmen ist, dass der Musterstecher dabei so tief wie möglich in das Erntegut gestochen wird. Wünschenswert für die Musterziehung wäre ein automatischer Musterstecher, weil damit eine faire Beprobung gewährleistet werden kann. Falls es aufgrund der Bauweise des Transporters oder aus praktischen Gründen nicht oder nur unter großem Aufwand möglich ist, die Beprobung nach diesem Schema durchzuführen, kann die entsprechende Anzahl an Proben auch während der Entladung gezogen werden. Dabei ist jedoch auf eine gleichmäßige Verteilung der Probenziehung auf den gesamten Entladevorgang zu achten. Aus den Teilmustern wird anschließend ein Sammelmuster gezogen und zur Beurteilung herangezogen. Die bei der Anlieferung gezogenen Muster werden zu einem Mischmuster vereint, wovon 1 - 2 Rückstellmuster zu je 1 kg angefertigt werden. Die restliche Probenmenge wird zur Qualitätskriterien-Analyse herangezogen. Die Proben dürfen nur in neutralen Mustersäcken oder in Mustersäcken mit BGA Logo aus Kunststoff (Debasafe) aufbewahrt werden. Mustersäcke von früheren Aufkäufern/Vermarktern dürfen nicht mehr verwendet werden. Die Beschriftung der Mustersäckchen findet mittels Ausdruck (Etikett) aus dem Bio Stock Manager (BSM) statt. Dafür gibt es im Bio Stock Manager einen Button „Etiketten“ woraus diese ausgedruckt und auf die Säcke geklebt werden können. Die Muster müssen mindestens 1 Erntejahr (bis ½ Jahr nach der Auslieferung) aufbewahrt werden. Eine Entsorgung ist mit dem Qualitätsmanager der BGA abzuklären. 6.1.2 Qualitätskriterien Für die Qualitätskriterien gelten die Grenzwerte, die im Dokument „Qualitätskriterien-BGA“ festgelegt wurden. Diese Kriterien sind im Anhang in Form einer Tabelle abgebildet. Die Ergebnisse der Qualitätsfeststellung müssen im BSM pro Anlieferungspartie auf- gezeichnet werden. Die Qualitätskriterien der BGA sind auch in der Lagerstelle auszuhängen, damit sich auch die Landwirte darüber informieren können. Der Aushang muss bis spätestens 31. Mai erfolgen. Bei erheblichen Abweichungen, wie Dumpf-Geruch, Steinbrand, usw., von den Grenzwerten hat die Lagerstelle die Möglichkeit die Ware zu stoßen. Bei einer vorbehaltlichen Übernahme der Ware wird diese separat gelagert und nach Absprache mit dem Qualitätsmanager behandelt. Diese Abweichungen, Kontrollen, bzw. Behandlungen sind im BSM festzuhalten. Gegebenenfalls ist die Ware im BSM vorübergehend zu sperren. 12
BGA Bio Getreide Austria GmbH 6.1.3 Zugelassene Prüfmittel zur Qualitätsüberprüfung • Kleinaspirateur • Feuchtigkeitsmessgeräte • Fallzahlmessgerät (nach ICC) • Hektolitergewichtswaage • Siebmaschine (Sortimat) • Proteinbestimmungsgerät (Infratec) Jede Lagerstelle muss mit den genannten Geräten ausgestattet sein, damit eine ordnungsge- mäße und vollständige Qualitätsüberprüfung gewährleistet werden kann. Nach Absprache mit der BGA besteht in Sonderfällen auch die Möglichkeit bei fehlenden Geräten die Untersuchun- gen in einer benachbarten Lagerstelle durchführen zu lassen oder die Proben an ein akkreditier- tes Labor zu senden. Geräte mit Eichpflicht müssen innerhalb der gesetzlich festgelegten Intervalle in einem akkredi- tierten Labor geeicht werden. Alle Untersuchungen müssen fachgerecht durchgeführt werden. Besatzbestimmung Aus dem Durchschnittsmuster, welches mit Hilfe des Stechers gezogen wurde ist 1 kg der Probe auszuwiegen. Diese Probe muss anschließend durch den Probeaspirateur gesiebt werden. Bei der Probeaspiration müssen die gleichen Siebe, wie unter Punkt 7.1 Aspiration abgebildet verwendet werden. 6.2 Einlagerungsmeldung Eine Einlagerungsmeldung findet automatisch mit der Einlagerung des Getreides statt und wird im BSM eingetragen. Wenn Bio-Getreide, -Ölsaaten bzw. -Futtermittel von Lagerstelle zu Lagerstelle umgelagert wer- den, muss diese Bewegung im Bio Stock Manager festgehalten und der BGA gemeldet werden. 13
BGA Bio Getreide Austria GmbH 7 Aufbereitung und Lagerung Sämtliche Behandlungen des Getreides wie Umlagerungen, Verschneidungen usw. müssen im BSM dokumentiert werden. 7.1 Aspiration Bei der Aspiration werden je nach Kultur Schlitzsiebe und/oder Rundlochsiebe verwendet. Aus der folgenden Tabelle ist ersichtlich bei welcher Kulturart welcher Sieb mit welcher Siebstärke verwendet werden muss. Siebung Kultur Schlitzsieb < 2,0 mm und > 5,0 mm Weizen, Durum, Gerste, Schlitzsieb < 2,0 mm und Rundsieb > 12,0 mm Dinkel, Sonnenblume, Schlitzsieb < 1,8 mm und > 5,0 mm Roggen, Hafer, Triticale Rundsieb < 4,5 mm und > 12,0 mm Mais Schlitzsieb < 1,6 mm und Rundsieb > 3,25 mm Hirse Rundsieb < 4,5 mm und > 12,0 mm Erbse, Sojabohne Rundsieb < 4,5 mm und > 14,0 mm Ackerbohne Tabelle 1: Siebstärke und Sieb-Art je nach Kultur 14
BGA Bio Getreide Austria GmbH 7.2 Trocknung, Belüftung und Kühlung Trocknung In den Bio-Lagerstellen dürfen nur Kulturen übernommen werden, die auch in der eigenen Bio-Lagerstelle getrocknet werden können bzw. wenn schon im Voraus abgeklärt wurde wo das Bio-Getreide getrocknet werden könnte. Wenn bei der Feststellung der Qualitätskriterien zu hohe Feuchtigkeitsgehalte festgestellt wer- den, welche die vorgegebenen Grenzwerte überschreiten, ist die betroffene Partie getrennt von bereits trockener zu lagern und fachgerecht zu trocknen. In Tabelle 2 sind die jeweiligen Tem- peraturen für die Trocknung in Abhängigkeit mit der Einlagerungsfeuchte des Getreides einge- tragen. Die Trocknungstemperaturen unterscheiden sich auch je nach Kulturart. Brotweizen mit einer Feuchtigkeit von 16% soll zum Beispiel mit 55 °C getrocknet werden. Je höher die Feuch- tigkeit desto niedriger muss die Temperatur bei der Trocknung sein, damit diese so schonend wie möglich statt findet. Trocknungsvorgänge bzw. Getreidemanipulationen müssen dokumentiert werden (wenn möglich auch im Bio Stock Manager). Roggen, Hafer, Gers- Getreide mit erfor- Korneingangsfeuchte Brotweizen in °C te als Marktware in derlich hoher Keim- in % (max.) °C (max.) fähigkeit in °C (max.) bis 16 55 65 49 bis 18 49 59 43 bis 20 43 53 38 bis 22 37 47 34 bis 24 35 40 30 Tabelle 2: Temperaturen für die Trocknung von Getreide in Abhängigkeit der Korneingangs- feuchte (Botterbrodt, Lindhauer, Münzing, Schuhmacher, & Vogel, 2005) 15
BGA Bio Getreide Austria GmbH Belüftung und Kühlung Eine Belüftung muss nur bei Bedarf durchgeführt werden. Dies kann durch Belüftung und/oder Umziehung bzw. Kühlung gewährleistet werden. Speziell bei der Braugerste muss sichergestellt werden, dass die Keimfähigkeit der Ware erhalten bleibt. 7.3 Schädlingsbekämpfung Der Zweck der Schädlingsbekämpfung ist die Vermeidung von Massenverlusten und Qualitäts- minderungen der Ware. Dafür ist es notwendig gezielte Maßnahmen zur Vorbeugung durchzu- führen, um einen möglichen Befall frühzeitig zu erkennen, zu bekämpfen und Schädlinge fern- zuhalten. Biogetreide darf aber nicht mit dem, im konventionellen Bereich üblichen Begasungsmitteln wie zum Beispiel Phosphorwasserstoff behandelt werden. In den folgenden Kapiteln werden die Möglichkeiten für die Schädlingsbekämpfung im Biobereich aufgezeigt. 7.3.1 Schädlinge Bereits ein lebender Käfer wird als Schädlingsbefall gewertet und muss sofort behandelt wer- den. Es gibt unterschiedliche Arten / Gruppen von Schädlingen und es ist besonders wichtig die Käfer richtig zu bestimmen und in die jeweilige Gruppe einzuordnen, damit die richtigen Maß- nahmen durchgeführt werden können. • Primärschädlinge = Vorratsschädlinge Diese Gruppe von Schädlingen befällt neue Lager und ermöglicht durch ihre Fraßtätigkeit die Ansiedlung anderer Insekten. Zu diesen Schädlingen gehören der Korn- und der Reiskäfer. Sie stechen die Körner an und fres- sen diese aus. Die Temperatur im Getreidesilo kann sich erhöhen und das Getreide bekommt einen muffigen Geruch. • Sekundärschädlinge Sekundärschädlinge können sich in einem Getreidelager nur einnisten, wenn bereits Primär- schädlinge im Lager und ein gewisser Prozentsatz an angefressenem Körnen vorhanden sind. Zu dieser Gruppe gehören Getreideschmalkäfer und der Leistenkopfblattkäfer. Diese Käfer leben von den Verunreinigungen der Primärschädlinge. Bei einem Befall mit diesen Schädlingen bilden sich im Inneren des Silos warme Stellen („Hot spots“). Wichtig für die Erkennung ist die regelmäßige Temperaturmessung entweder mit mehreren Sonden entlang der Silowände oder nach einem Umlauf des Getreides. 16
BGA Bio Getreide Austria GmbH • Schimmelkäfer Schimmelkäfer treten erst nach einem Befall mit Sekundärschädlingen auf. Diese deuten auf ein größeres Schädlingsproblem hin, weil sie sowohl Sekundär- als auch Primärschädlinge voraus- setzten. Dazu gehören Staubläuse und Milben. Voraussetzungen für einen Befall sind feuchte Lager oder Zellen. • Motten Zur Familie der Motten gehören unter anderem die Roggenmotte und die Kornmotte. Beide können in Getreidelagern auftreten und beide Arten können sich schon ab Temperaturen von 11 °C entwickeln. Die Roggenmotten bevorzugen feuchtes Getreide (ab ca. 15 %) und die Larven verursachen enorme Fraßschäden. Wichtig zur Bekämpfung ist die gründliche Reinigung des Lagers vor der neuen Einlagerung und, dass das Getreide nicht zu feucht ist. Die Kornmotte kann in allen Getreidearten vorkommen und die Raupen schädigen, vor allem die Keimlinge. Außerdem bewirken sie eine Verklumpung des Getreides (20 - 40 Körner). Auch hier hilft eine Reinigung des Lagers vor der Einlagerung. Um einen Mottenbefall frühzeitig erkennen zu können müssen Mottenfallen aufgehängt werden. Diese sind in einem zweiwöchigen Rhythmus auf einen Befall zu überprüfen. 17
BGA Bio Getreide Austria GmbH 7.3.2 Möglichkeiten der Schädlingsbekämpfung Eine Behandlung des Getreides gegen Schädlinge darf nur in Absprache mit der Kontrollstelle (ABG) und BGA durchgeführt werden. Bei einem festgestellten Schädlingsbefall müssen Details zur bestmöglichen Bekämpfung von der BGA und/oder der Kontrollstelle (ABG) eingeholt wer- den. Leerraumbehandlung Leerraumbehandlungen dürfen nur mehr mit Mitteln aus dem InfoXgen Katalog erfolgen und dürfen auch kein PBO (Piperonyl Butoxid) enthalten. Eine Leerraumbehandlung muss vor der Anwendung von der Kontrollstelle freigegeben werden. Die Freigabe zur Leerraumbehandlung wird von der Kontrollstelle via e-Mail übermittelt, nachdem sichergestellt ist, dass alle notweni- gen Maßnahmen zur Verhinderung der Kontamination von Bioware erfüllt werden. Druckentwesung Bei einem vollen Silo besteht die Möglichkeit mit inerten Gasen zu arbeiten. Dafür stehen zwei Varianten zur Verfügung: die Begasung mit Stickstoff oder die mit CO2. Vorbeugende Maßnahmen Da es im Biobereich schwierig und kostenintensiv ist einen Schädlingsbefall zu bekämpfen, sind vorbeugende Maßnahmen der wichtigste Punkt um dieser Problematik zu entgehen. Oberstes Gebot dabei ist die Sauberkeit der Lagerstelle. Dazu ist es notwendig die unter Punkt 5 genann- ten Vorgaben für die Reinigung einzuhalten. Durch geeignete Kühlung kann ein bestehender Schädlingsbefall eingedämmt bzw. das Risiko eines Befalles vermindert werden. 7.3.3 Befallsermittlung Bereits ein Schädling wird bei den laufenden Kontrollen als Befall gewertet, da von den Abnehmern/Kunden Partien ohne lebende Schädlinge gefordert werden. Erkennungsmerkmale von Schädlingsbefall sind: • Fraßschäden • Angestochene Körner • Käferfund (tot oder lebendig) • Siebung durch Käfersiebe • Temperaturmessungen • Untypischer Geruch • Aufstellen von Köderboxen und Klebefallen 18
BGA Bio Getreide Austria GmbH 7.3.4 Nagerkontrolle und Vogelschutz Nagerkontrolle Die Nagerkontrolle beinhaltet die Aufstellung von ausreichenden Köderboxen zum Schädlingsmonitoring und die regelmäßige Wartung und Dokumentation. Es dürfen nur Blockköder verwendet werden und es ist unbedingt notwendig die Köderboxen auch fix in den Lagerstellen zu befestigen. Vogelschutz Die Lagereinheiten sind so zu gestalten, dass ein Eindringen von Vögeln bestmöglich verhindert wird. Speziell der Dachbereich (Vordach) ist regelmäßig auf ausreichenden Schutz vor Vögeln zu überprüfen. Tore und Türen zu den Lagereinheiten müssen stets geschlossen sein. Der Gossen- und Übernahmebereich ist so zu gestalten, dass den Vögeln keine Sitzmöglichkeit über dem Getreide geboten wird. 7.3.5 Dokumentation Ein Schädlingsbefall muss sofort dem Qualitätsmanager der BGA bekanntgegeben werden. Die Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen und die verwendeten Schädlingsbe- kämpfungsmittel sind ausreichend zu dokumentieren (wenn möglich im BSM). 7.4 Lagermuster Wenn von der BGA ein Zellendurchschnittsmuster angefordert wird, ist für die Musterziehung folgende Vorgehensweise einzuhalten: Vor der Musterziehung ist das Bio-Getreide 15 Minuten einem Umlauf zu unterziehen, wobei gleichmäßig über diesen Zeitraum verteilt mindestens 15 Stiche an einer geeigneten Stelle (z.B. Stutzen des Transportrohres) entnommen werden müssen. Lagermuster werden von der BGA wenn notwendig angefordert und die benötigte Menge bekannt gegeben. • Musterziehung durch die ABG Nacherntekontrolle Im Zuge der Nacherntekontrolle werden alle Lagereinheiten von der ABG beprobt. Diese werden zum Mykotoxin-, Pestizid- und Schwermetallmonitoring herangezogen. 19
BGA Bio Getreide Austria GmbH 8 Lagerung Trennung (Bio und konventionell) Im Falle von Lagerstellen, welche Bio- sowie konventionelle Ware lagern, ist auf eine ausreichende Trennung (räumlich und auch zeitlich) bei der Übernahme, Manipulation, Um- und Auslagerung zu achten. Bei der Verwendung von Spülchargen ist die verwendete Menge zu definieren und zu dokumentieren. Einer Kontamination von Bio-Getreide mit Staub aus dem konventionellen Lagerstellen-Bereich ist höchste Aufmerksamkeit zu schenken und muss bestmöglich verhindert werden, weil im Staub die höchsten Gehalte an Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln zu finden sind. Es ist strengstens untersagt, mit Beizmittel kontaminierte Arbeitsgeräte, wie Schaufeln, Besen usw. im Bio-Silo zu verwenden bzw. mit biologischem Getreide in Kontakt zu bringen. Wenn sich die Beizanlage in den Räumlichkeiten des Bio-Getreidelagers befindet ist dies baulich so zu trennen dass keine Kontamination des Bio-Getreides durch Verschleppung von Staub erfolgen kann. Grundsätzlich sind die Lagerung von Beizmitteln und eine Beizung des Getreides in der Bio-Lagerstelle verboten. 9 Auslagerung 9.1 Auslagerungsmuster Die Auslagerungsmuster sind nach dem Schema unter dem Punkt 6.1.1 Musternahme Einlagerung zu ziehen. Bei der Auslieferung des Getreides sind pro Transporteinheit drei Rückstellmuster anzufertigen, wobei eines den Transport begleitet und die anderen beiden in den Bio-Lagerstellen aufbewahrt werden. Alle drei Muster müssen vom Fahrer und Verlader unterschrieben werden. Die Muster müssen mindestens ein halbes Jahr aufbewahrt werden. Eine Entsorgung ist mit dem Qualitätsmanager der BGA abzuklären. 20
BGA Bio Getreide Austria GmbH 9.2 Transportmittelkontrolle 9.2.1 Allgemeine Anforderungen Um Kontaminationsprobleme in Zusammenhang mit dem Transport zu vermeiden, sind der Frachtführer und Auftraggeber/Belader verpflichtet die folgenden Anforderungen einzuhalten: • Der Frachtführer haftet dafür, dass ein sauberer, trockener und geruchsfreier Laderaum bereitgestellt wird, der für den Transport der jeweiligen Bio-Ware geeignet ist. Es dürfen keine Rückstände von zuvor geladenem Gut bzw. verwendeten Reini- gungs- und Desinfektionsmitteln vorhanden sein. Auf Wunsch des Auftraggebers ist vom Frachtführer eine Reinigungsbestätigung (wird von BGA übermittelt) aus- zustellen und den Lieferpapieren beizulegen. • Der Auftraggeber/Belader prüft durch Sicht- und Geruchskontrolle das Fahrzeug auf Eignung und Sauberkeit. • Bei unzureichender Reinigung wird das Transportmittel vom Lagerhalter/Belader abgewiesen oder eine entsprechende Reinigung (trocken oder nass) angeordnet. • Vor und während des Transportes müssen die Laderäume zum Schutz vor Regen, Nässe und Verschmutzung abgedeckt werden. Die verwendeten Abdeckplanen für die Laderäume müssen vor der Beladung sauber, trocken und ohne Beschädigungen (keine Löcher) sein. Die Kontrolle muss vom Verlader erfolgen. Für folgende Produkte als Vorfracht ist in jedem Fall eine ausreichende Reinigung und Dokumentation durchzuführen/anzufordern: • Metallischer Abfall und Drehbankspäne • Mineralischer Ton, der für die Entgiftung benutzt wird • Garten-/Blumenerde, die mit tierischem Dung vermischt ist • Toxische, oxidierte Stoffe und daraus bestehende Verpackungen • Klärschlamm • Konventionelle Produkte • Hausabfälle • Unverpacktes Saatgut, das mit toxischen Stoffen behandelt wurde • Glas und Glassplitter • Unbehandelte Lebensmittelrückstände Folgende Produkte dürfen nicht vorher transportiert werden: • Schlachtabfälle • Asbest bzw. Stoffe mit Asbestbestandteilen • Radioaktive Stoffe • Toxische, oxidierte Stoffe und daraus bestehende Verpackungen • Klärschlamm 21
BGA Bio Getreide Austria GmbH 9.2.2 Lieferpapiere Folgende Papiere muss der Frachtführer beim Transport mit sich führen: • Lieferschein • Muster • Frachtpapier Die Frachtpapiere müssen gemeinsam mit der Ausgangsmeldung unverzüglich an die BGA gesendet werden. Etwaige Valutaverluste, welche durch eine verspätete Einsendung entstehen, gehen zu Lasten des Absenders. 9.2.3 Identität des Fahrers Bei innergemeinschaftlichen Transporten (z.B.: Deutschland), soll die Identität des Fahrers fest- gehalten werden. In der Versanddisposition der BGA wird auf diese Anforderung ausdrücklich hingewiesen. Das Festhalten der Identität des Fahrers kann durch eine Kopie des Führerscheins oder durch Festhalten der Führerscheindaten (Name, Ausweisnummer, ausstellende Behörde, Ort und Datum der Ausstellung) erfolgen. 10 Produktsicherheitssystem nach HACCP Das Ziel ist es, ein System zur Minimierung von Gesundheitsrisiken zu schaffen, die während des Umganges mit zum späteren Verzehr bestimmtem Getreide entstehen könnte. Grundsätzlich handelt es sich bei Getreide um einen nicht leicht verderblichen, und somit leicht lagerfähigen Rohstoff, wenn die Grenzwerte für Feuchtigkeit und Temperatur in Abhängigkeit von der ge- wünschten Lagerdauer eingehalten und Kontaminationen mit Stoffen, die die Genusstauglichkeit beeinträchtigen vermieden werden. Zweck und Anwendungsbereich Diese Verfahrensanweisung beschreibt die Lenkung von Fehlern und möglichen Risiken für die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln, das Vorschlagswesen und die Maßnahmen, die zur laufenden Verbesserung des QM-Systems führen. Verbesserungsmaßnahmen dienen dazu, 22
BGA Bio Getreide Austria GmbH mögliche Fehlerursachen vor Auftreten eines Fehlers zu erkennen und zu beseitigen oder durch Verbesserungen jeglicher Art zur Steigerung der Kundenzufriedenheit und Optimierung der Ergebnisse beizutragen. Grundsatz Jede Qualitätsabweichung ist konsequent zu behandeln, da diese zur Kundenzufriedenheit beiträgt. Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen müssen primär die Ursachen und nicht die festgestellten / potentiellen Fehler behandeln. Die getroffenen Maßnahmen müssen dem Probe- umfang und den vertretbaren Risiken entsprechen. Die festgelegten Änderungen sind schriftlich zu dokumentieren und der Bio-Verantwortliche ist über jede Korrektur- und Vorbeugungsmaß- nahme mit einer Kopie des Vordrucks zu unterrichten. Fehler im Sinne der Verfahrensanweisung können sein: a) Kundenreklamationen oder b) Fehlerhafte Produkte, egal wo und wann c) Fehlerhafte Arbeit von Lieferanten, Speditionen u.a. Dienstleistern d) Sonstige Vorschläge, Beschwerden und Anregungen aus Mitarbeiterkreisen e) Risiken für die Lebens- und Futtermittelsicherheit Korrekturmaßnahmen Suche nach Fehlerursachen und deren Beseitigung. Vorbeugemaßnahmen Auffinden möglicher Fehlerquellen bereits vor Auftreten eines Fehlers bzw. allgemeine Verbesserungsmaßnahmen kann auch Konsequenz einer Korrekturmaßnahme sein. Sofortmaßnahme Maßnahmen, die unmittelbar nach bekannt werden eines Sachverhaltes ergriffen wer- den, um weitere Schäden an Mensch, Tier, Umwelt oder Sache zu verhindern. Jeder Mitarbeiter ist berechtigt und verpflichtet, auf Sachverhalte aufmerksam zu machen wel- che bereits Fehler / Risiken sind oder durch die Fehler / Risiken entstehen können. Hierbei ist es unerheblich, ob Fehler durch einen externen Kunden (Reklamationen) oder durch den Mitarbei- ter selbst festgestellt wurden. Grundsätzlich muss jeder Mitarbeiter, der eine Abweichung oder einen Fehler / Risiko feststellt, sofort schützende Maßnahmen ergreifen (z.B. Kennzeichnung und Sperrung) und den Fehler / Risiko an den fachlich Vorgesetzten melden. 23
BGA Bio Getreide Austria GmbH 11 Einhaltung der Vorschriften des Pflichtenheftes 11.1 Lagerstellenüberprüfung Mithilfe von Zwischenprüfungen wird der Qualitätszustand der Lagerstellen unangekündigt überprüft (2x im Jahr). Dies dient zur Aufrechterhaltung und Verbesserung des Qualitätsstan- dards in den Lagerstellen. Diese Überprüfungen werden mithilfe eines Beurteilungsbogens durchgeführt, der die Lagerstelle anschließend bewertet. Die Ergebnisse werden im Büro der BGA gesammelt und ausgewertet. Zusätzlich zu diesen internen Überprüfungen werden diese Beurteilungsbögen auch durch die ABG zweimal jährlich im Zuge der Biokontrollen (vor und nach der Ernte) auditiert. 11.2 Konsequenzen bei Nichteinhaltung Bei Nichteinhalten der Richtlinien des Qualitätspflichtenheftes haben die Bio-Lagerstellen die Möglichkeit innerhalb einer von der BGA vorgegeben Frist die Mängel zu beheben. Die erledigten Punkte bzw. Arbeiten müssen dokumentiert an den Qualitätsmanager der BGA gesendet wer- den. Bei wiederholten Nichteinhalten des Qualitätspflichtenheftes ist als Konsequenz mit einem unangemeldeten Audit durch eine Kontrollstelle zu rechnen. Missachtung der im Audit gesetzten Maßnahmen kann zu einer Sperre der Lagerstelle führen. 24
BGA Bio Getreide Austria GmbH 12 Notfall 12.1 Telefonnummern: • BGA Tel.: (+43) 1 / 600 05 23 / 7004 DI (FH) Grund Andreas Mobil: 0664 / 627 40 85 Prokurist E-Mail: andreas.grund@biogetreide-austria.at Tel.: (+43) 1 / 600 05 23 / 7005 Bischof Johanna MSc Mobil: 0664 / 627 43 46 Qualitätsmanagerin E-Mail: johanna.bischof@biogetreide-austria.at Tel.: (+43) 1 / 600 05 23 / 7001 Ehn Birgit Mobil: 0664 / 627 43 47 Junior Händler E-Mail: birgit.ehn@biogetreide-austria.at Kainz Sabine Tel.: (+43) 1 / 600 05 23 7006 Abwicklung E-Mail: sabine.kainz@biogetreide-austria.at Bereitschaft während der Ernte von 8 - 20 Uhr Tel.: 0664 / 627 43 45 • Desinfecta (Schweizer Schädlingsbekämpfungsfirma) Fassbind Daniel Tel.: (+41) 4484 / 766 66 Geschäftsinhaber E-Mail: daniel.fassbind@desinfecta.ch 25
BGA Bio Getreide Austria GmbH • Kontrollstellen Tel.: (+43) 2262 / 674122-43 E-Mail: f.gallenbacher@abg.at ABG – Austria Bio Garantie Tel.: (+43) 2262 / 674122-42 E-Mail: f.zeitlhofer@abg.at Tel.: (+43) 1 / 512 25 67 DW 132 E-Mail: christoph.zotter@sgs.com SGS – Bio Landwirtschaft: Tel.: (+43) 1 / 512 25 67 DW 153 E-Mail: petrus.hakala@sgs.com Tel.: (+43) 7289 / 40 977 Lacon: E-Mail: office@lacon-institut.at Tel.: 0662 / 649483 – 0 SLK GesmbH: E-Mail: officeno@ltdslk.at BIOS – Biokontrollservice Tel.: (+43) 7587 / 7178 Österreich: E- Mail: office@bios-kontrolle.at Tel.: (+43) 5 / 9292 – 3100 BIKO Kontrollservice Tirol: E-Mail: office@biko.at • Bio Verbände Tel.: (+43) 732 / 654 884 BIO Austria E-Mail: office@bio-austria.at Tel.: (+43) 7274 / 20169 Erde & Saat E-Mail: kontakt@erde-saat.at • F. URL & Co. Gesellschaft mbH Pohl Alexandra Tel.: 0664 / 85 50 810 Sonderkulturen E-Mail: alexandra.pohl@f-url.at 26
BGA Bio Getreide Austria GmbH • Ämter und Behörden Bei einer kritischen Überschreitung von Grenzwerten im Zuge von behördlichen Kontrollen und Eigenkontrollen ist die BGA zu kontaktieren. Die weiteren notwenigen Schritte werden von der BGA in Abstimmung mit der Kontrollstelle durchgeführt. • Lebensmittel Amt der NÖ Landesregierung Tel: 02742 9005 – 12 905 DI Ernst Neugschwandtner Fax: 02742 9005 – 15 260 (Abt. Lebensmittelkontrolle) E-mail: post.gs3@noel.gv.at Amt der Bgld. Landesregierung Tel: 02682 600 – 2693 DI Maria Gmeiner Fax: 02682 600 – 2533 24 h-Bereitschaftsdienst E-mail: post.gesundheit@bgld.gv.at bei Portier zu erfragen (DW 2000, DW 2006) Amt der OÖ Landesregierung Tel: 0732 7720 – 14272 W.OAR. Ing. Gerhard Fischer Fax: 0732 7720 – 214259 (Lebensmittelaufsicht) E-Mail: sanla.post@ooe.gv.at Amt der Tel: 0316 877 – 3528 Stmk. Landesregierung Fax: 0316 877 – 5589 Gernot Handler E-Mail: fa8b@stmk.gv.at Amt der Wiener Tel: 01 4000 - 87202 Landesregierung, Fax: 01 4000 - 9959210 Marktamt E-Mail: andreas.mueller@wien.gv.at Ing. Andreas Müller 27
BGA Bio Getreide Austria GmbH • Futtermittel Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) DI Irmengard Strnad Tel.: 05 0555 33222 Institut für Futtermittel (Wien) E-Mail: futtermittel@ages.at DI Franz Doppelreiter Tel.: 05 0555 33210 Institut für Futtermittel (Wien) E-Mail: franz.doppelreiter@ages.at Ing. Manfred Grüner Tel.: 05 0555 41310 Zentrum Kontrollorgane (Linz) E-Mail: manfred.gruener@ages.at Christian Kalab Tel.: 0732 381261 276 Zentrum Kontrollorgane (Linz) E-Mail: christian.kalab@ages.at • Allgemeine Nummern Feuerwehr 122 Polizei 133 Rettung 144 Ärztenotdienst 141 Vergiftungsinformationszentrale 01/406 43 43 28
BGA Bio Getreide Austria GmbH 12.2 Krisenplan Maßnahmenplan für den Krisenfall Bei Verstoß gegen die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (EU BIO Verordnung) Mögliche Anlassfälle • V ermischung von konventionellen und biologischen Erzeugnissen während der Lagerung, Aufbereitung oder Verarbeitung. • Bio-Status des Erzeugnisses kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden. • A lle Gegebenheiten, die die Produktion und die rechtzeitige Auslieferung von Erzeugnissen in entsprechender Qualität bzw. in 100 % gesicherter biologischer Herkunft behindern bzw. verhindern. • F eststellung nach Auslieferung von Produkten, dass die gelieferten Waren bezüglich biologische Herkunft gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007 möglicherweise nicht in Ordnung ist. • B eispielhafte Gründe für ein Nicht-Entsprechen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 sind: • Feststellung, dass ein oder mehrere Rohstoffe in einem Produkt verwendet wurden, die nicht biologischer Herkunft sind. • die Feststellung, dass Produkte gesetzlich festgelegte Höchstwerte überschreiten. • Verunreinigung der Ware durch unzulässige Stoffe (z.B. Öl durch Platzen von Hydraulikschläuchen, Düngemittel, Beizmittel etc.). • Ware entspricht nicht den hygienischen Anforderungen. • Entsprechende Feststellungen und Mitteilungen von Kontrollstellen oder Vorlieferanten. Krisenteam Lagerhaus Bei Anlass sofortige Verständigung des Geschäftsführers oder Vertretung: persönlich bzw. telefonisch Vor- und Nachname Funktion Telefonnummer 29
BGA Bio Getreide Austria GmbH Krisenteam BGA Bischof Johanna MSc Tel.: (+43) 1 / 600 05 23 / 7005 Qualitätsmanagerin Mobil: 0664 / 627 43 46 DI (FH) Grund Andreas Tel.: (+43) 1 / 600 05 23 / 7004 Prokurist Mobil: 0664 / 627 40 85 Information an Mitarbeiter Jeder Mitarbeiter in der Lagerstelle wird per schriftlicher Anweisung (lt. Anhang 1) zur Mel- depflicht bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 verpflichtet. Es ist umgehend die Geschäftsleitung - bei kurzfristiger Nichtverfügbarkeit eine andere Person aus dem definierten Krisenteam - vom Vorfall zu informieren. Vorgangsweise bei Bekanntwerden eines Krisenfalles • D as Getreide ist umgehend durch den zuständigen Silomeister vorläufig zu sperren (Sperre der Silozelle) bzw. von den restlichen, konformen Erzeugnissen getrennt zu halten. Laufende Verarbeitung/Aufbereitung/Verladung/... der Ware wird vorläufig gestoppt. • B ei Waren in Silozellen erfolgt die Sperrung nach Möglichkeit mittels Anbringung eines Vermerks/einer Markierung in der Zellenkodierung und durch Anbringen eines Vermerks auf der entsprechenden Schalttafel bzw. der Steuerungseinheit der Anlagen. • B ei Sackware erfolgt die Sperrung durch Anbringen eines deutlich sichtbaren Sperrvermerks. (A4-Format! ev. Transport ins Sperrlager) • K ennzeichnung der bereits produzierten, betroffenen Ware bzw. auch der gerade im Produktionsprozess befindlichen Erzeugnisse durch den zuständigen Silomeister. Weitere Veranlassungen durch die Lagerstelle • E gal in welchem Fall, obliegen alle weiteren Veranlassungen und Entscheidungen dem Geschäftsführer. • D ie Information nach außen obliegt der Geschäftsführung, diese entscheidet je nach Anlassfall wer zu informieren ist. 30
BGA Bio Getreide Austria GmbH • U nverzügliche Information an die Bio Getreide Austria (BGA) Ansprechpartner: Johanna Bischof Tel: 01 6000 523 7005, Fax: 01 6000 523 78 7005, Mobil: 0664 627 43 46 • U nverzügliche Information an die zuständige Kontrollstelle Austria Bio Garantie (ABG) Ansprechpersonen: Florian Zeitlhofer (Tel: 02262 / 674122 - 42; Mobil: 0664 88424328) Franz Gallenbacher (Tel: 02262 / 674122 - 43; Mobil: 0664 88424326) durch eine Person aus dem Krisenteam. Überprüfung der Sachlage • N ach Überprüfung der Sachlage wird durch die Bio-Kontrollstelle in Abstimmung mit dem Krisenteam und der BGA die weitere Vorgangsweise festgelegt. • Überprüfung, welche Chargen (Zellen) betroffen sind. • Ü berprüfung, ob bereits Ware aus den betroffenen Chargen (Zellen) ausgelagert wurde. • W enn ja, Feststellung, welche Kunden wann mit welchen Chargennummern (Lieferscheinnummer, Zellennummer) beliefert wurden. • B ei Feststellung eines Verstoßes gegen die VO (EG) Nr. 834/2007, wird die bereits produzierte Ware endgültig für den biologischen Vertrieb gesperrt. Nach Entfernung des Hinweises der biologischen Landwirtschaft kann die Ware als konventionelles Erzeugnis vertrieben werden. • H at bereits eine Auslieferung der verunreinigten Erzeugnisse stattgefunden, hat eine sofortige Information der betroffenen Abnehmer der betroffenen Charge(n) zu erfolgen, mit dem Hinweis, dass bis zur endgültigen Klärung des Verdachtes Verarbeitungsprodukte aus den betroffenen Chargen bzw. Lieferungen nicht mit dem Bio-Hinweis in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Information soll auf jeden Fall schriftlich erfolgen, wenn möglich zusätzlich auch telefonisch. Die weitere Vorgehensweise wird von der Kontrollstelle oder der BGA an die betroffene Lagerstelle mitgeteilt und kann von der Freigabe der Ware bis hin zur Rückholung/Abwertung der Ware führen. Alle Entscheidungen des Krisenstabes bzw. der Geschäftsführung der Lagerstelle sind schriftlich zu dokumentieren. 31
BGA Bio Getreide Austria GmbH Unser MOTTO muss lauten: LANDWIRTE- UND KUNDEN- ZUFRIEDENHEIT IST ZU WENIG, WIR MÜSSEN BEGEISTERUNG AUSLÖSEN !
BGA Anhang Bio Getreide Austria GmbH I. Mustersäckchen II. Qualitätskriterien III. HACCP IV. Reinigungsplan + Zeitplan V. Liste aller Lagerstellen VI. Siloplan VII. Aufzeichnungen für die Lohnverarbeitung 33
BGA Bio Getreide Austria GmbH I. Muster für Rückstellmustersäcke 34
BGA Bio Getreide Austria GmbH II. Qualitätskriterien Bio ERNTE 2013 Qualitätskriterien für inländische Ackerfrüchte aus biologischem Anbau Ver- Quali- Ei- Vertragspro- Ulti- Pre- Quali- Erbse Son- mate- mium- täts- Mahl- Futter- Futter- Mahl- Mahl- Brau- 1 Hirse Futter- Futter- trags- täts- Futter- (Peluschke Soja- Acker- Dinkel Futter- Agrana- Futter- nen- weiß- dukte weizen weizen weizen weizen weizen roggen roggen durum gerste gerste hafer speise- hafer triticale Platterbse) bohne bohne dinkel mais mais blume ge- hafer menge Qualitätskriterien Feuchtigkeit 14,5 14,5% 14,5% 14,5% 14,5% 14,5% 14,5% 14,5% 14,5% 13,0% 14,5% 14,5% 14,5% 14,5% 14,5% 14,0% 13,0% 14,0% 14,5% 14,5% 14,0% 14,0% 8,0 % 14,5 % max. Ausputz 0% 2 0% 2 0% 2 0% 2 0%2 0% 4 0% 4 0% 2 0% 2 0% 6 0% 2 0% 4 0% 4 0% 4 0% 4 0% 7 0% 7 0% 8 0% 3 0% 3 0% 5 0% 5 0%9 0%9 Besatz max. 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,0% 2,5% 7,5% 2,0% 7,5% 2,5% 2,5% 5,0% 8,0% 4,0% 7,5% davon höchstens: • Schmacht- und 3% 3% 3% 3% 3% 3% 3% 3% 3% (5%) 3% 3% 3% 5% Bruchkorn • Kornbesatz 5% 5% 5% 5% 7% 7% 5% 5% 5% 7% 12% 7% 5% 5% 5% 5% 5% 5% • davon fusari- umbefallene 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% Körner • hitzegeschädig- 1,0% te Körner • angefressene 10 Körner Zähl% Erdverkrustung und anders- 1% färbige Körner • Wanzenstich 0,5% 0,5% 1% 1% • Schwarz- 1% 1% 1% 1% 3% 3% 1% 0,5% 1% 2% 1% (3%) 1% (2%) 1% (2%) 1% (2%) 3,0% 3,0% 3,0% 3,0% 1,0% 2%(3) besatz davon 0,05% 0,05% 0,05% Mutterkorn Auswuchs 2,5% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 10% 10% 1% 1% 1% 10,0% 10,0% 6,0% 6,0% 1,0% 6,0% Basis (max.) (6%) (2,5%) (2,5%) kg/hl Basis 30 im 28 im 78 (75) 78 (75) 78 (75) 78 (75) 72 (70) 65 71 (68) 78 (75) 62 45 52 50 65 Spelz Spelz (min.) Fallzahl min. 250 Sek. 250 Sek. 250 Sek. 220 Sek. 120 Sek. 280 Sek. 220 Sek. Rohprotein 14,0% 13,0% 12,0% 11,0% 12,0% 9,5% min. Rohprotein 11% Basis (max.) (12,0%) Deoxynivalenol 1750 1750 1250 ppb 1250 ppb 1250 ppb 1250 ppb 1250 ppb 1750 ppb 1250 ppb 1250 ppb 100 ppb 100 ppb (DON) max. ppb ppb Zearalenon 100 ppb 100 ppb 100 ppb 100 ppb 100 ppb 100 ppb 100 ppb 100 ppb 50 ppb 50 ppb 100 ppb 100 ppb (ZEA) max. fleckige und / oder fusarium- 5% befallene Körner max. davon fusari- umbefallene 5% Körner max. Ambrosia- 0,02% samen max. Stechapfel- 3 Stück samen max. / kg Sortierung 85% > 2,5 mm min. (70%) Braugerste • Ausputz max. 4% • Bruch max. 1% • Keimfähigkeit 95% min. (93%) • Wintergerste 2% (4%) max. • aufgeplatzte 2% Körner max. Amylogramm 500 A.E. 400 A.E. min. nichtglasige 20% Körner Basis (25%) (max.) 1 Braugerste mit einem Besatz von Sonnenblumenkernen wird nicht über- Ackerfrüchte aus biologischem Anbau müssen bei der Übernahme grundsätzlich nommen; Sortenreinheit Basis 95 %, min. 85 % (mit anerkannten Sorten) • gesund und handelsüblich 2 Feststellung mittels Schlitzsieb < 2,0 mm und > 5,0 mm • frei von Fremd- und Dumpfgeruch, 3 Feststellung mittels Schlitzsieb < 2,0 mm und Rundsieb > 12,0 mm • frei von lebenden und toten Schädlingen, 4 Feststellung mittels Schlitzsieb < 1,8 mm und > 5,0 mm • frei von unerwünschten Rückständen gemäß aller einschlägiger europa- 5 Feststellung mittels Rundsieb < 4,5 mm und > 12,0 mm rechtlicher und innerstaatlicher Vorschriften und behördlicher Aufträge sein. 6 Feststellung mittels Schlitzsieb < 1,6 mm und Rundsieb > 3,25 mm 7 Feststellung mittels Rundsieb < 4,5 mm und > 12,0 mm Für Ackerfrüchte aus biologischem Anbau mit Status „Umstellergetreide“ 8 Feststellung mittels Rundsieb < 4,5 mm und > 14,0 mm gelten die Qualitätskriterien der jeweiligen Futterqualität. 9 Feststellung mittels Obersieb 12 mm Rundloch und Untersieb 2 mm Schlitz 10 Feststellung mittels Schlitzsieb < 2,2 mm und Rundsieb > 12,0 mm 35
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