Point 2020 - Evang. Jugend im Kirchenbezirk Villingen - Evangelische Jugend Villingen
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Inhaltsverzeichnis Inhalt: Seite Jahreslosung 2020 2 Inhaltsverzeichnis 3 Vorwort 4 Kontaktadresse & Delegationen 5 Bezirksjugendsynode (BJS) & Leitungskreis (LK) 6 Jahresrückblick 2019 7-11 Alle Achtung 12-13 Grundkurs & Hygieneschulung 13-14 Erste-Hilfe-Kurs 15 Jugendtreff TeeNager 16 BestellSeminare 17 Bezirkskonfirmand*innentag 18 KonfiCup 19 EGJ-Delegiertentreffen & Landesjugendsynode 20 Baden Games & Fastenaktion 21 Jahresüberblick EJ 2020 22-23 All Inklusiv 24 Eselfreizeit 25 Tessinfreizeit 26 KinderKirchenGipfel 27 Snaketree 28 Dankeschön– und Planungswochenende 29 Mit der Juleica in den Europapark & Waffelverkauf 30 Kosteninformation bei Freizeiten 31 Kreisjugendring Homepage & Zuschüsse 32 Anmelde und Teilnahmebedingungen 33-39 Anmeldungen EJ 40-41 Konto & Impressum 42 Impressionen 2019 43-44 -3-
Vorwort Hier ist es nun, das POINT 2020 Was für ein Glück, dass Ihr nun das POINT 2020 in den Händen haltet. Ein Heft voll mit Veranstal- tungen und Möglichkeiten der Begegnung, Dich zu erleben und mit dem Nächsten zu teilen. Das POINT birgt eine Vielfalt, bei der jede und jeder etwas für sich finden kann und gleichzeitig zeigt es unsere Einheit im christlichen Glauben. Diese Vielfalt ist ge- geben durch die vie- len engagierten Mitarbeitenden, die mit viel Liebe und Zeit dies alles ermöglichen. Dankbarkeit: In Tagen von Fragen und Gedanken um unsere Zukunft, Unsicherheiten, Mühsal und Krisen übersieht man leicht die dankbaren, schönen und tollen Dinge und Ereignisse. Die Begegnungen mit Menschen, die einen bereichern und wachsen lassen. Das Jahr 2019 war voll von Anstrengungen, Neuausrichtungen, vielen wunderbaren Begegnungen, strahlenden Augen, zupackenden Händen, die uns auf unseren Veranstaltungen entgegen gebracht wurden. Danke an Euch/Sie alle, die unsere Arbeit unterstützt haben. Aus diesem Erleben schöpfen wir für das Jahr 2020. Entdeckt im POINT 2020 die eigenen Möglichkeiten… Shalom, das Redaktionsteam -4-
Kontaktadresse & Delegationen Evangelische Jugend im Kirchenbezirk Villingen Vorsitzende der Bezirksjugendsynode (BJS ) Julia Elben Stellvertreter: Thomas Renneberg Beisitzer*innen: Rebekka und Jurek Nowara, Wehrstr. 4 Aron Fuchs 78050 VS- Villingen Leitungskreis besteht aus: Tel: (07721) 9464 - 207 Vorsitzende, Stellvertreter, Fax: (07721) 9464 - 194 Beisitzer*innen und Bezirksjugend- E-Mail: pfarrer*in bezirksjugend.villingen@kbz.ekiba.de SJR Villingen Delegierte der EJ Homepage: www.ej-villingen.de Sascha Nowara Cornelia Nowara Konto: Neu KJR Villingen Delegierte der EJ Volksbank Schwarzwald Baar Hegau Jurek Nowara IBAN: DE48 6949 0000 0030 5900 07 Aron Fuchs BIC: GENODE61VS1 Rebekka Nowara (Stellvertreterin) Julia Elben (Stellvertreterin) Bezirkssynoden Delegierte Bezirksjugendreferent*in: Julia Elben Cornelia und Sascha Nowara Rebekka Nowara Landesjugendsynodale: Sekretariat: Julia Elben Ines Keller Rebekka Nowara Bezirksjugendpfarrer*in: N.N. Ganz wichtig: Überall da, wo ihr dieses Logo seht, könnt Ihr Euch bei der obigen Adresse anmelden oder informieren!!! -5-
Bezirksjugendsynode (BJS) & Leitungskreis (LK) Bezirksjugendsynode Die Bezirksjugendsynode, kurz BJS, ist das Zusammentreffen von Jugendmitarbeitenden aus allen Gemeinden im Kirchenbezirk Villingen. In diesem Gremium werden Belange der Kinder- und Jugendarbeit entschieden. Es werden wichtige Informationen ausgetauscht, neue Ideen für Veranstaltungen ge- sponnen und dann versucht, diese umzusetzen. Dabei ist es dem Gremium immer wich- tig, wie Glaube für Kinder und Jugendliche erfahrbar gemacht werden kann. Es werden Andachten und neue Spielideen vorgestellt und teilweise sofort ausprobiert. Auch entstehen in diesem Kreis immer wieder Freundschaften, die für die Einzelnen wichtig sind. So sind der Austausch und das Miteinander das Wesentliche bei diesem Kreis. Es ist immer sehr spaßig – glaubt ihr das nicht, dann schaut doch einfach mal vor- bei!!! Die Termine: 21. November 2020 in der Weißlochhütte bei St. Georgen, weitere Termine werden euch spätestens zwei Wochen vorher mitgeteilt. Leitungskreis Hier seht ihr den Leitungskreis: Julia Thomas Aron Jurek Rebekka Nochmals ganz herzlichen Dank für das große Engagement für die Arbeit bei der EJ. -6-
Jahresrückblick 2019 Rückblick Am Anfang ein kurzer Rückblick auf die Arbeit in und um die EJ. Die ganzen Akti- onen konnten zum großen Teil nur mit Hilfe der ehrenamtlich Mitarbeitenden zustande gebracht werden! Herzlichen Dank!!! Januar 2019 Letzte Korrekturen am POINT wurden bearbeitet und in Druck gegeben. Bu- chungen für das kommende Jahr müssen getätigt und überprüft werden. Jugendreff TeeNager ist ein Treffpunkt für Jugendliche, die gemeinsam Zeit teilen wollen. Sie trafen sich fünf Mal im Jahr 2019 bei ganz unterschiedlichen Unternehmungen und The- men. Das Tolle daran ist, das jede*r dazu kommen kann. Im Januar waren sie Schlittschuh laufen. Februar 2019 Am 02. Februar war das badische KonfiCup Finale in Lahr. Die Siegermannschaft aus Furtwangen war mit dabei und hatte viel Spaß an diesem Turnier. Sie gaben alles und sind reich an Erfahrungen zurückge- kehrt. POINT wurde verschickt und ab da strömten die Anmeldungen ein. Freizei- ten waren heiß begehrt. Vorbereitungen und Teamfindung für verschiedene Veranstaltungen und Freizeiten liefen an. März 2019 Teenager mit einem Spieleabend Freizeitleiterlehrgang, um die Teamenden auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Auch sonst einige Vorbereitungstreffen für Schulungen, Sitzungen,… 15. und 29. März: Alle Achtung Schulungen. 30. März: Snaketree Betreuer *innen Ausbildung und Refresher 31. März: Kinderolympiade wieder mit dem EJ-Snaketree. Es war eine gelungene Kletteraktion, an der ca. 500 Kinder aus verschiedenen Nationen und Fähigkeiten unentgeltlich teilnehmen konnten. Wir als kirchliche Einrichtung waren mitten in der Olympiade als Zusatzangebot. Freundlicher- weise stellte die Firma Rosenfelder, wie schon viele Male, den Kran. April 2019 9. April: Kreisjugendring - Vollversammlung. Dort wurde die Richtlinien der Zuschussvergabe neu diskutiert und die Neuerungen aus dem Jugendhilfeausschuss erläu- tert. Vom 13. - 18. April fand der Grundkurs-Juleica-Kurs zu- -7-
Jahresrückblick 2019 sammen mit den Kolleginnen vom Bodensee, Christiane Degenhart und Julia Schnurr, statt. Es wurde viel gelernt und dabei kam der Spaß nicht zu kurz. Im Freizeitheim Weißloch, bei St. Georgen, waren die Kochexperten Rebekka, Julia und Marlen von der EJ für die kulinarische Säule mit dabei. Mai 2019 18. Mai Erste Hilfe Kurs bei den Johannitern. am 17. und 18. Mai in Karlsruhe. Die Landesjugendsynode beschäftigt sich in diesem Jahr mit dem Thema „Zukunft 3.0“. Dabei stehen die Themenfelder: Sprachfähig im Glauben, Demokratie und Werte, Inklusion und Vielfalt, digitale Lebenswelten und Jugendarbeit im ländlichen Raum im Mittelpunkt. Viele Landessynodale folg- ten der Einladung und diskutierten in Workshop-Zeiten mit den Jugendlichen. Unsere Vertreterinnen waren mit dabei. Juni 2019 01. und 02. Juni: Snaketree in Vörenbach Zum 200jährigen Jubiläum der Stadtkapelle Vöhrenbach kam die Evang. Kirchengemeinde Oberes Bregtal auf die Idee, auf dem Gelände den Snaketree der Evang. Jugend zu platzieren. Gerne waren wir mit viel Freude und Engagement dabei und wie immer war es eine tolle Veranstaltung. Zum wieder- holten Mal mit einem Kran der Bedachungsfirma Schuler aus Furtwangen. Die Vorbereitung zu den Freizeiten werden umfänglicher. Die heiße Phase der Freizeitvorbereitung läuft. Checklisten werden überprüft, Eltern-/ Kinderbriefe werden verschickt. Material wird gesichtet, herausge- räumt und das Chaos im Büro ist fast per- fekt. Juli 2019. 06. Juli: Erste Hilfe Kurs bei den Johanni- tern. Jugendleiter*innen wurden für Situa- tionen geschult, in denen wenig Zeit zum Überlegen bleibt. Eselfreizeit: Vom 27. Juli - 06. August (plus Aufbau- und Abbautag für das Team!). Die über die Grenzen bekannte Eselfreizeit. Das diesjährige Thema war Nachhaltigkeit und Umgang mit dem Handy. Wir haben viel von einan- der gelernt und uns vorgenommen. Das Feedback der Kinder und Eltern sprach von einem vollen Erfolg. -8-
Jahresrückblick 2019 August 2019 11. - 21. August: Jugendfreizeit im Tessin Die Tage waren gefüllt mit der ganzen Vielfalt der Menschen und Erlebnissen, die man sich auf einer Freizeit so vorstellt. Neben thematischen Einhei- ten (z.B. Nachhaltigkeit und Gottes Schöpfung) im- mer wieder Spiel, Spaß, Klettern, Baden, Beachen. Das Ende nach zwei Freizeiten: Putzen und Aufräumen der Freizeitutensilien und planen was 2020 kommt. Rücklauf des ausgeliehenen Materials… Durchatmen!!! September 2019: 13. September: Nachtreffen Jugendfreizeit Wie in den Jahren davor luden wir auch dieses Mal wieder die Eltern in einen ext- ra Raum ein. Wir wollten den Eltern mit den Bildern zeigen, was wir mit den Ju- gendlichen erlebt hatten. Die Jugendlichen genossen im Dachgeschoss in gemütli- chen Sesseln und Sofas die Bilder der Freizeit. Nochmals eintauchen in die ge- meinsame Zeit bei Bildern der Freizeit – schee wars! Über die Freizeit hinaus wurden die Jugendlichen zum monatlichen Jugendtreff TeeNager herzlich eingeladen. 14. September: Die EJ ist Mitveranstalter beim Inklusionstag. Am Jugendhaus Villin- gen stellten wir unseren 18 m hohen Snaketree auf. Eine bunte Mischung verschie- dener Angebote und Menschen trafen aufeinander. Es fanden Begegnungen statt, die ohne diesen Tag nicht so gelebt werden könnten. 15. September: Nachtreffen Eselfreizeit Teilnehmende und ihre Familien schwelgen zusammen in den Erinnerungen an den Sommer. Anhand einer total grandio- sen Bilderpräsentation mit Musik geschah dies in kurzweiliger Form. Die Teilnehmen- den freuen sich über das Wiedertreffen vie- ler liebgewonnener Menschen und Tieren! Die Tenne war gut gefüllt mit ca. 250 Men- schen. Wir Teamenden hatten unsere Freu- de daran, denn für dieses Team ging eine intensive und einmalige Zeit zu Ende. Nach der Freizeit ist vor der Freizeit, daher aufräumen, putzen, Checklisten ergän- zen, neu bestücken, reparieren und Abrechnungen zu Ende bringen und bu- chen für das Jahr 2020 (manches sogar für 2021 und 2022!): Häuser, Busse, Material, usw. Und parallel dazu für die bevorstehenden Veranstaltungen noch letzte Vorbereitungen treffen. -9-
Jahresrückblick 2019 21. September: Konfirmand*innen Tag Regio Süd. Der Tag war mit über 100 Kon- fis echt toll und mit den vielen Mitarbeiten- den ein gelungener Tag für die Gemeinden und die Konfis. 27. bis 29 September: YouVent … das heißt: Musik, Aktion, Gottesdienste und mehr. Von Freitag Abend bis Sonntag Mittag trafen sich Jugendliche ab 13 Jahren aus Gemeinden, Konfigruppen und Verbänden. Und wir mit unserem Snaketree am Samstag mittedrin auf dem Markt der Mög- lichkeiten. Außerdem half das Team der EJ-Villingen mit in der Veranstaltungs- halle und überall dort, wo schnell und unkompliziert Hilfe gebraucht wurde! Wir haben ein ganz ganz ganz tolles Team!!! Oktober 2019 05. Oktober: Alle Achtung Basis und Ausbaukurs 22. Oktober: Vollversammlung des Kreisjugendringes, die Sascha als Vorstands- mitglied mit verantwortet. Nach etlichen Unklarheiten wurde das neues An- tragsverfahren nochmals sehr ausführlich erläutert. Rückfragen konnten ge- stellt werden. Auch zukünftig können Anträge nur noch digital und online gestellt werden. 26. Oktober: Dankeschön - Fest für die vielen Mitarbeiten- den, die vergangenen Jahr beim Snaketree geholfen ha- ben. November 2019 5. November: „Streiten, aber richtig“ mit Villinger Konfirmand*innen. Ein Angebot beim Projekt der Villinger Innnenstadtgemein- den, in der die Konfirmand*innen die Möglichkeit haben, über den eigenen Tel- lerrand der Gemeinde zu schauen. Die EJ arbeitet dort mit Modulen der Frie- densstifterausbildung. Die Konfis entwickelten miteinander gemeinsam Definiti- onen von Gewalt. Außerdem lernten sie, ihre eigenen Gewaltbereitschaft zu re- flektieren. Die Lust zum thematischen Arbeiten ist bei diesem Thema und bei diesen Methoden erstaunlich hoch. Dezember 2019 04. Dezember: Fahrt zum Europapark. Alle Juleica Besit- zer*innen dürfen in der Woche des Ehrenamtes kosten- los in den Europapark. Da der Dezember noch einiger- maßen warm war, waren sehr vielen Fahrgeschäfte offen. Für den ein oder anderen waren die Loops ein bisschen anstrengend ;-). - 10 -
Jahresrückblick 2019 Das Planungs- und Dankeschön-Wochenende fand vom 06. - 08. Dezember im Weißloch bei St. Georgen mit Jugendlichen statt. Hier wur- de reflektiert, gedankt, gespielt und gelacht. Neue Kraft gesammelt für das Jahr 2020. Da- rin integriert war die BJS Bezirksjugendsynode am 07. Dezember. 14. Dezember: Der KonfiCup in diesem Jahr in Furtwangen musste mangels An- meldungen leider ausfallen. Vielleicht klappt es ja 2020 wieder. 23. Dezember: Waffelverkauf in der Innenstadt von Villin- gen sind wir kurz vor Weihnachten präsent und schaffen einen Treffpunkt für Altbekannte und auch für Menschen, die sich gar nicht kennen. Bei Waffeln, Kin- derpunsch und Glühwein in Kontakt kommen. Zur Arbeit der EJ gehören ebenfalls noch viele andere wichtige Dinge: Jede Veranstaltung will gut geplant, durchgeführt und ausgewertet sein. Auch viele Sitzun- gen müssen besucht werden, um die Belange der Kin- der- und Jugendarbeit zu vertreten. Seelsorgerliche Ge- spräche, Beratungen, Abrechnungen, Erstellen von Haushaltsplänen. Beantragen von Mitteln,... Ein ganz großes DANKESCHÖN an all die, die bei den Aktionen, Freizeiten und Schulungen mitgeholfen haben!!!! Ohne Euch würden viele Maßnahmen nicht stattfinden und vor allem nicht mit diesem Gewinn, den Ihr erst ermöglicht. Danke an all die Begegnungen, die wir im letzten Jahr erfahren durften, denn an diesen wachsen wir und können Din- ge auch verändern. Wir freuen uns, Euch zu sehen und sei es einfach durch Zu- fall. Wir wünschen den verschiedenen Menschen, die den Bezirk oder auch Deutschland verlassen und so nicht mehr für uns sichtbar sind, alles Gute und Gottes reichen Segen. Conny und Sascha Nowara - 11 -
Alle Achtung Der Evangelischen Landeskirche ist der Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen sehr wichtig. Alle Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit müssen daher eine Basis-Schulung Alle Achtung besuchen. Diese Basis-Schulung wird in unserem Kirchenbezirk an den unten aufgeführten Orten und Zeiten angeboten. Der GrundKurs (Juleica-Kurs) der EJ beinhaltet z. Z. noch die Basisschulung. Inhalte dieser Schulung (Basisschulung von 3 Stunden) sind: Rechte von Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen Eigene Grenzen und die der anderen wahrnehmen und achten Kultur der Grenzachtung Grenzverletzung - eigene Einschätzung Grenzverletzung, Übergriffe und strafrechtliche Handlung (Verweis auf Täter, Opfer...) Verhaltensstandards und Regeln Handlungsmöglichkeiten bei eigenen Grenzverletzungen, durch andere Mitarbeitende und bei Teilnehmenden Handlungsmöglichkeiten bei einem vermuteten Übergriff oder Missbrauch Beratung und Unterstützung Verpflichtungserklärung Termine Basiskurs 2020 Sa., 08. Februar, 14.30 - 18.00 Uhr, Gruppenraum Wehrstr. 4, Villingen Sa., 07. März, 14.30 - 18.00 Uhr, Gruppenraum Wehrstr. 4, Villingen Fr., 09. Oktober, 17.30 - 21.00 Uhr, Ev. Lukas-Gemeindezentrum, Sperberstr. 31, Villingen Leiter*innen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. Mitarbeit im Team einer Freizeit), müssen dazu noch einen Aufbaukurs besuchen und ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. - 12 -
Alle Achtung & Grundkurs Termine Aufbaukurs 2020 Sa., 27. Juni, 14.30 - 18.00 Uhr Gruppenraum Wehrstr. 4, Villingen Sa., 10. Oktober, 9.30 - 12.00 Uhr Ev. Lukas-Gemeindezentrum, Sperberstr. 31, Villingen Anmeldeschluss: 4 Tage vor Kurs Anmeldung: Du willst dich engagieren? Oder Du bist bereits Gruppenleiter*in? Dann bist Du wichtig und hast Verantwortung übernommen oder willst gerne welche übernehmen. Sei es als Mitarbeitende auf einer Freizeit oder in einer festen Gruppe, im KiGo, im Konfiunterricht oder auch nur bei kleineren Aktionen… Nachdem ihr den Grundkurs und einen Erste Hilfe Kurs absolviert habt könnt ihr die Juleica beantragen. Mit ihr könnt ihr z. B. kostenlos im Dezember, in der Woche des Ehrenamtes, in den Europapark. - 13 -
Grundkurs & Hygieneschulung Diese Fragen werden bearbeitet: Was kann ich in der Gruppenstunde alles machen? Andere leiten – kann ich das überhaupt? Wie gehe ich gut mit Kindern und Jugendlichen um? Wie kann ich meine Gruppenkinder begeistern und motivieren? Wo kann ich Zuschüsse beantragen? Was mache ich, wenn es Konflikte gibt? Was sind die rechtlichen Grundlagen? Woran glaube ich eigentlich? Was ist mit mir und der Kirche? Wozu sind Jugendverbände gut? Basiskurs Alle Achtung Ort: Freizeitheim Weißloch, St. Georgen Zeit: 03. - 08. April 2020 Alter: ab 15 Jahren (bzw. 2019 konfirmiert) Kosten: 70,00€ (wird in der Regel von der eigenen Gemeinde übernommen) Leitung: Sascha Nowara, Christiane Degenhart (Bezirksjugendreferentin Konstanz), Julia Schnurr (Bezirksjugendreferentin Überlingen-Stockach) und Team Anmeldeschluss: 26. März 2020! Veranstalter und Anmeldung: Hygiene-Schulung: Wer auf Maßnahmen kocht oder bei Gemeindefesten Lebensmittel ausgibt, braucht Kenntnisse im Bereich Hygiene. Einiges an Hinweise findet ihr bei den Kolleg*innen aus Württemberg unter: https://www.ejwue.de/service/ rechtsfragen/d/news/vermeidung-von-lebensmittelinfektionen/ - 14 -
Erste-Hilfe-Kurs Im Ferienlager, bei der Gruppenarbeit oder bei Projekten gibt es immer wieder Situationen, die Kenntnisse in Erster Hilfe erfordern. Manchmal geht es nur darum, eine kleine Schürfwunde zu versorgen. Aber was tun, wenn wirklich mal etwas anderes passiert? Wer viel mit Schulkindern und Jugendlichen zu tun hat und mehr wissen und können will, als ein Sofortmaßnahmen-Kurs bietet, ist hier genau richtig! In ca. 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten werden unter anderem die folgenden Inhalte vermittelt: - Vorgehensweise am Notfallort - Notruf - Stabile Seitenlage - Herz-Lungen-Wiederbelebung - Stillen lebensbedrohlicher Blutungen - Maßnahmen bei Knochenbrüchen, Stromunfällen, Vergiftungen, Verbrennungen, Herzinfarkt und Schlaganfall Wir werden uns speziell aber auch um Dinge kümmern, die für die Gruppen- und Freizeitarbeit wichtig sind, wie etwa: Einrichtung einer Lagerapotheke, Wespenstiche, Wundversorgung, Zecken und einiges mehr… Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt, die beim Antrag der Juleica und für den Führerschein verwendet werden kann. Ort: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Bertha-von-Suttner-Str. 1, (Eingang Villinger Straße), 78054 Villingen-Schwenningen Zeit: Samstag, 16. Mai 2020, 9.00 - 16.30 Uhr oder Samstag, 04. Juli 2020, 9.00 - 16.30 Uhr Alter: ab 15 1/2 Jahren Kosten: Nix! Wenn Ihr Euch über uns anmeldet und alt genug seid, ansonsten 40,00€ Anmeldeschluss: 07. Mai bzw. 25. Juni Anmeldung: - 15 -
Jugendtreff TeeNager „Für Jugendliche gemacht, von Jugendlichen ausgedacht!“ Ein neues Jahr hat begonnen und wir wollen Euch alle recht herzlich zu unserem Treff für Jugendliche und junge Er- wachsene namens „TeeNager“ einladen. Zu uns kann jeder und jede kommen, egal welche Glaubensrichtung oder wel- cher Gemeinde ihr angehört oder was Euch so interessiert. Bringt also gerne Eure Freunde, Freundinnen und eigene Ideen mit. Es geht darum, etwas in der Gemeinschaft zu erleben, zusammen Spaß zu ha- ben und uns über das auszutauschen, was uns wichtig ist. Für dieses Jahr haben wir wieder einiges geplant! Monatliches Treffen an verschiedenen Orten. Wer Interesse oder Fragen hat, kann sich gerne per Mail: rebi.now@web.de melden. Genauere Infos vor den Aktionen gibt es in unserer WhatsApp Gruppe, zu der wir euch dann hinzufügen. Wer kein WhatsApp hat bzw. das nicht möchte, wird per Mail informiert. Wir freuen uns auf euch! Eure Marlen, Julia und Rebekka - 16 -
BestellSeminare Wer Besitzer*in einer Juleica ist, sollte alle 2 bis 3 Jah- re einen sogenannten „Aufbaukurs“ absolvieren, da- mit die Karte verlängert werden kann und um in den Methoden der Kinder– und Jugendarbeit auf dem Lau- fenden zu bleiben. Wir bieten verschiedene Kurse zu speziellen Themen für und in den jeweiligen Gemeinden an. Die hier aufgeführten BestellSeminare der EJ sind da- her nicht terminiert. Wer eine Anfrage in seiner Ge- meinde hat, kommt bitte auf uns zu, wir schauen dann was, wann, wie und wo zu realisieren ist. Mögliche Angebote der EJ sind: KonfiTeamer*innen Ausbildung Spielseminar (klassische Spiele und neue Spielideen) Anfangssituation in der Kinder– oder Jugendgruppe Freizeitpädagogik Streitschlichtung/ Mediation in Gruppen Moderationsmethode in der Vorbe- reitung - wie krieg ich alle mit ins Boot Rechtsseminar Gitarrenkurs (Anfänger oder Fort- geschrittenen Kurs) Andachtsseminar Erlebnisorientiertes Lernen Alle Achtung Schulungen (Kindeswohlschutz SGB VIII, §72a) Einsatz von Metalog Trainingstools in der pädagogischen Arbeit Interkulturelles Training … Für ein Gemeindeangebot sollten es mindestens sechs Teilnehmende sein. - 17 -
Bezirkskonfirmand*innentag Bezirkskonfirmand*innentag Samstag, 26. September 2020, in Villingen, Martin-Luther-Haus, Wehrstr. 2 Alle, die im September 2020 Konfirmand*innen sind und 2021 konfirmiert werden haben die Möglichkeit, andere Konfirmand*innen kennen zu lernen. Und dabei einen ganzen Tag, inklusive Mittagessen, etwas über einen Baustein Eurer Konfirmandenzeit in verschiedenen Workshops zu erfahren. Also nicht lange überlegen, sondern gleich mal zur/zum Verantwortlichen für die Konfirmand*innenarbeit hingehen und als Gruppe anmelden. Bezirkskonfirmand*innentag. Für alle ehemaligen Konfis gilt das Gleiche: Wenn Ihr Lust habt, mal dort für einen (halben) Tag die Leitung von Gruppen auszuprobieren, geht zur/zum Gemeindediakon*in/ Pfarrer*in und fragt, ob Ihr mitarbeiten könnt! Kosten: 5,00€ für Mittagessen u. Workshops (wird in der Regel von der eigenen Gemeinde übernommen) Anmeldung: übers Pfarramt Anreise: müsst Ihr selbst oder Eure Infos bei: Gemeinde organisieren - 18 -
KonfiCup KonfiCup 2020 Samstag 12. Dezember 2020 9.30 Uhr - max. 15.00 Uhr Ort ist noch nicht klar Bei diesem Fußball-Turnier wird die beste Konfi-Fußball- Mannschaft des Kirchenbezirks ermittelt. Mitspielen dürfen nur Jugendliche, die 2021 konfirmiert werden. Eine Team besteht aus einem/r Torhüter*in und fünf Feldspieler*innen. Es müssen immer zwei Personen des anderen Geschlechts auf dem Feld (Torhüter*in inbegriffen) stehen. Bei Nichterreichen der „Quote“ oder wer zu wenig Konfis hat, kann gerne eine Spielgemeinschaft mit anderen Pfar- reien oder Kirchengemeinden gründen. Pro Team erheben wir eine Startgebühr von 10,00€ (inkl. Getränke für die Mannschaft). Jedes Team stellt auch eine Person (am besten einen jungen Erwachsenen oder Jugendleiter*in ), die als Schiedsrichter*in pfeift. Hast du Lust mitzumachen? Es wäre klasse, wenn möglichst viele Mann- schaften teilnehmen! Auch wenn Du nicht mitspielen möchtest oder kannst: Zum Anfeuern unserer Teams brauchen wir jede und jeden. Die Anmeldung läuft über Deine/n Gemeindediakon*in/ Pfarrer*in Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Es gelten die Anmelde- und Teilnahmebedingungen der EJ. - 19 -
EGJ-Delegiertentreffen & Landesjugendsynode 8. Mai 2020 in Karlsruhe Neue Leute kennenlernen, alte Freunde wieder treffen, diskutieren, sich auspro- bieren, gemeinsam stark sein, Erfahrungen austauschen, zusammen singen, An- dachten und Gottesdienst feiern, spannende spirituelle Angebote und vieles mehr macht diesen Tag immer wieder zu einem Erlebnis. Alle, die in Gemeinde oder Bezirken Evang. Jugendarbeit gestaltet oder sich als Teil davon fühlen, sind herzlich eingeladen, um sich mit Ihren Ideen und Visio- nen einzubringen. Infos und Anmeldung findet Ihr unter: www.egj-baden.de Mitfahrgelegenheit: Die Landesjugendsynode ist das Parlament der Evangelischen Jugend. In ihr schließen sich die Bezirksjugendsynoden, Verbände, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsformen und Verantwortliche der Evangelischen Jugend zur Wahrnehmung gemeinsamer Verantwortung für die Leitung des Verbands zusammen. Im Fokus steht eine stärkere Beteiligung junger Menschen insbesondere von Ehrenamtlichen aus den Bezirksjugendsynode (BJS) der Evangelischen Jugend. Wir laden Euch nun zur Tagung der Landesjugendsynode der Evangelischen Jugend Baden am 9. Mai 2020 in Karlsruhe ein. Mitfahrgelegenheit: - 20 -
Baden Games & Fastenaktion Erlebt das Abenteuer des Jahres! Ganz Baden wird zum Spielfeld. Am Freitagnachmittag, 17. Juli 2020 starten Gruppen zu je 3-5 Mädchen oder 3-5 Jungen an einem Bahnhof bei Ihnen vor Ort zum ersten Ziel. Die Info dazu erhaltet Ihr per Mail/Videobot- schaft. Vor Ort trefft Ihr Personen mit einer Aufgabe. Diese gilt es als Gruppe zu lösen. Auch für die Zugfahrt gibt es kurze Aufgaben. An den Stationen treffen die verschiedenen Gruppen immer wieder mal auf andere Gruppen. Übernach- tet wird in Gemeindehäusern. Zum großen Finale am Sonntag kommen alle zusammen, an einen noch gehei- men Ort. Ob es gelingt, Mr. Snobs zu stoppen? Nach einer Stärkung geht es am Mittag wieder - hoffentlich erfolgreich - zurück nach Hause. Kosten: 25,00€ pro Person für Spielmaterial, Unterkunft und Verpflegung plus 30,00€ Zugfahrtkosten Gruppenanmeldung: https://egj-baden.de/inhalte/badengames.html Infos auch auf Facebook: https://www.facebook.com/EGJBaden/ oder Instagram: https://www.instagram.com/egjbaden/ Von Aschemittwoch - Ostersonntag Mit dieser Fastenaktion stellen wir uns in die christliche Tradition, die in der Zeit vor Os- tern des Leidens gedenkt und bewusst Ver- zicht übt. Der Klimawandel gefährdet vieler- orts die Lebensgrundlagen und verursacht Leiden. Wir laden Euch ein, in 40 Tagen zu erproben, wie Ihr klimafreundlicher leben könnt. Infos unter: www.klimafasten.de - 21 -
Jahresübersicht EJ 2020 Januar Februar März April Mai Juni 1 Mi Neujahr 1 Sa KonfiCup Lahr 1 So 1 Mi 1 Fr Tag der Arbeit 1 Mo Pfingstmontag 2 Do 2 So 2 Mo 2 Do 2 Sa 2 Di 3 Fr 3 Mo 3 Di 3 Fr 3 So 3 Mi 4 Sa 4 Di 4 Mi 4 Sa 4 Mo 4 Do 5 So 5 Mi 5 Do 5 So Grundkurs 5 Di 5 Fr 6 Mo Hl. Drei Könige 6 Do 6 Fr 6 Mo 6 Mi 6 Sa 7 Di 7 Fr 7 Sa Alle Achtung 7 Di 7 Do 7 So 8 Mi 8 Sa Alle Achtung 8 So 8 Mi 8 Fr EGJ-Delegiertentreffen 8 Mo 9 Do 9 So 9 Mo 9 Do 9 Sa KiKiGi Bezirk/LJS 9 Di 10 Fr 10 Mo 10 Di 10 Fr Karfreitag 10 So 10 Mi 11 Sa 11 Di 11 Mi 11 Sa 11 Mo 11 Do Fronleichnam 12 So 12 Mi 12 Do 12 So Ostersonntag 12 Di 12 Fr 13 Mo 13 Do 13 Fr 13 Mo Ostermontag 13 Mi 13 Sa 14 Di 14 Fr 14 Sa 14 Di 14 Do 14 So 15 Mi 15 Sa 15 So 15 Mi 15 Fr 15 Mo 16 Do 16 So 16 Mo 16 Do 16 Sa Erste Hilfe Kurs 16 Di 17 Fr 17 Mo 17 Di 17 Fr 17 So 17 Mi 18 Sa 18 Di 18 Mi 18 Sa 18 Mo 18 Do 19 So 19 Mi 19 Do 19 So 19 Di 19 Fr 20 Mo 20 Do 20 Fr 20 Mo 20 Mi 20 Sa KiKiGi Karlsruhe 21 Di 21 Fr 21 Sa 21 Di 21 Do Christi Himmel- 21 So 22 Mi 22 Sa 22 So 22 Mi 22 Fr 22 Mo 23 Do 23 So 23 Mo 23 Do 23 Sa 23 Di 24 Fr 24 Mo 24 Di 24 Fr 24 So 24 Mi 25 Sa 25 Di 25 Mi 25 Sa 25 Mo 25 Do 26 So 26 Mi 26 Do 26 So Snaketree VL 26 Di 26 Fr 27 Mo 27 Do 27 Fr 27 Mo 27 Mi 27 Sa Alle Achtung 28 Di 28 Fr 28 Sa 28 Di 28 Do 28 So 29 Mi 29 Sa 29 So 29 Mi 29 Fr 29 Mo 30 Do 30 Mo 30 Do 30 Sa 30 Di 31 Fr 31 Di 31 So Pfingstsonntag Legende: = Schulferien = Wochenende/Feiertage - 22 -
Jahresübersicht EJ 2020 Juli August September Oktober November Dezember 1 Mi 1 Sa 1 Di 1 Do 1 So Allerheiligen 1 Di 2 Do 2 So 2 Mi 2 Fr 2 Mo 2 Mi 3 Fr 3 Mo 3 Do 3 Sa Tag d. Deutschen 3 Di 3 Do 4 Sa Erste Hilfe Kurs 4 Di 4 Fr 4 So 4 Mi 4 Fr Esel 5 So 5 Mi 5 Sa 5 Mo 5 Do 5 Sa 6 Mo 6 Do - 6 So 6 Di 6 Fr 6 So 2. Advent 7 Di 7 Fr Freizeit 7 Mo 7 Mi 7 Sa 7 Mo 8 Mi 8 Sa 8 Di 8 Do 8 So 8 Di 9 Do 9 So 9 Mi 9 Fr Alle Achtung 9 Mo 9 Mi 10 Fr 10 Mo 10 Do 10 Sa Alle Achtung 10 Di 10 Do 11 Sa All Inklusiv + ST 11 Di 11 Fr 11 So 11 Mi 11 Fr 12 So 12 Mi 12 Sa 12 Mo 12 Do 12 Sa KonfiCup 13 Mo 13 Do 13 So 13 Di 13 Fr 13 So 3. Advent 14 Di 14 Fr 14 Mo 14 Mi 14 Sa 14 Mo 15 Mi 15 Sa 15 Di 15 Do 15 So 15 Di 16 Do 16 So 16 Mi 16 Fr 16 Mo 16 Mi 17 Fr Baden 17 Mo 17 Do 17 Sa 17 Di 17 Do 18 Sa 18 Di 18 Fr Nachtreffen JF 18 So 18 Mi 18 Fr Games 19 So 19 Mi 19 Sa 19 Mo 19 Do 19 Sa 20 Mo 20 Do Jugend 20 So Nachtreffen EF 20 Di 20 Fr Planungs- & Danke- 20 So 4. Advent 21 Di 21 Fr - 21 Mo 21 Mi 21 Sa schönwochen- 21 Mo 22 Mi 22 Sa 22 Di 22 Do 22 So ende 22 Di Freizeit 23 Do 23 So 23 Mi 23 Fr 23 Mo 23 Mi Waffelverkauf 24 Fr 24 Mo 24 Do 24 Sa 24 Di 24 Do Heiligabend 25 Sa 25 Di 25 Fr 25 So 25 Mi 25 Fr Weihnachten 26 So 26 Mi 26 Sa KU-Tag 26 Mo 26 Do 26 Sa Weihnachten 27 Mo 27 Do 27 So 27 Di 27 Fr 27 So 28 Di 28 Fr 28 Mo 28 Mi 28 Sa 28 Mo 29 Mi 29 Sa 29 Di 29 Do 29 So 1. Advent 29 Di 30 Do 30 So 30 Mi 30 Fr 30 Mo 30 Mi 31 Fr 31 Mo 31 Sa 31 Do Legende: = Schulferien = Wochenende/Feiertage - 23 -
ALL-Inklusiv Festival ALL Inklusiv geht in die nächste Runde... Samstag, 11. Juli 2019, 17.00 - 24.00 Uhr Es soll wieder als Festival mit einer Reihe von Bands organisiert werden. Zum Redaktionsschluss des POINTS waren genaue An- gaben noch nicht bekannt. Auch wieder mit dabei sind unser SnakeTree, Rol- leyparcours und eine leckere Verpflegung. Termin: 11. Juli 2019, 17.00 - 24.00 Uhr Ort: Jugend - und Kulturzentrum K3, Kalkofenstr. 3a, Villingen durchlaufende Angebote: SnakeTree u. Rollyparcours Veranstaltende sind: Stadt und Landkreis, Evang. Jugend im Kirchenbezirk Villingen, St. Gallus-Hilfe, Diakonisches Werk im SBK im SBK, Carl-Orff-Schule, Christy-Brown-Schule - 24 -
Eselfreizeit Nun ist es wieder soweit, die heiß begehrte und lang ersehnte Freizeit auf dem Eselhof startet auch dieses Jahr wieder durch. Elf Tage, die angefüllt sind mit: spielen, Esel reiten und striegeln, Ausflüge, biblischen Geschichten, Lagerfeuer, singen, basteln, Gottesdienst feiern, gemeinsam essen, arbeiten, Geländespiel, misten, träumen, neue und alte Freunde treffen, Ruhe finden, miteinander re- den, spülen, im Heu schlafen,… Einfach rundum ein tolles Programm mit netten Menschen und Tieren. Na wollt Ihr auch mal die Eselhofromantik erleben? Wollt Ihr erfahren, wie es ist, 10 Tage ohne Handy auszukommen? Dann so schnell wie möglich anmelden, denn die Plätze sind heiß begehrt!!! Ort: Eselhof bei Fischbach Termin: 01. - 11. August 2020 Nachtreffen: So., 20. September 2020 Alter: 8 - 12 Jahre (Alter auf der Frei- zeit und im Schwarzwald-Baar- Kreis lebend) Kosten: 220,00€ - 250,00€ (siehe S. 31) Leistungen: Im Heu schlafen, Vollverpflegung, Ausflüge, Umgang mit Tie- ren, Programm, Päd. Betreuung, Versicherung Leitung: Cornelia Nowara und Team TN-Zahl: 40 Personen Veranstalter u. Anmeldung: - 25 -
Tessinfreizeit Die Tessinfreizeit ist ein Geheimtipp für alle Jugendlichen, die sich gemeinsam auf eine Reise machen wollen, um das Glück zu finden. Der Campingplatz liegt traumhaft im Tessin auf der Schweizer-Seite. Hinter dem Gelände fließt ein grö- ßeres Gewässer (die Maggia). Die Berge fassen das Tal ein. So gibt es tolle Gele- genheiten zum Klettern (für alle was dabei) und Baden. Aber auch thematische Impulse, Freunde treffen oder finden und vieles mehr sind geboten. Wir freuen uns auf Dich. Bei Fragen gerne beim Veranstalter melden. Ort: Campingplatz in Gordevio Termin: 16. - 26. August 2020 Nachtreffen: Fr., 18. September 2020 Alter: 13 - 18 Jahren Kosten: 370,00€ - 390,00€ (siehe S. 31) für Menschen außerhalb des Schwarzwald- Baar Kreises: 400,00€ - 420,00€ Leistungen: Unterbringung in Zelten, Verpfle- gung, Programm, Transport, Versicherung Leitung: Sascha Nowara + Team Mind. TN-Zahl: 13 Personen Anmeldung bis: 9. Juli 2020!!! Veranstalter und Anmeldung: - 26 -
Kinderkirchengipfel 2020 An alle, die in der Kirche mit Kindern arbeiten! Der evang. Landeskirche sind die Kinder und ihre Anliegen wichtig. Deshalb werden in regelmäßigen Abständen die Kinder eingeladen, ihre Meinung zu sagen und ihre Wünsche vorzubringen. Nach den beiden Kinder-Kirchen-Gipfeln 1998 und 2008 ist es wieder so weit. Herzliche Einladung, dabei mitzumachen! Wie läuft das bei uns im Kirchenbezirk? Kindergruppen treffen sich vor Ort in den Gemeinden und schicken von dort ihre Ansagen bis zum 20. April an uns. Die Landeskirche hat dazu eine umfangreiche Arbeitshilfe herausgegeben, die mit vielen verschiedenen Vorschlägen Möglichkeiten anbietet, mit den Kindern (im Kindergottesdienst, in Kindergruppen, bei Kindertagen, -wochen und -frei- zeiten, im Kinderchor und in der Schule) das Thema aufzugreifen. Ein Exemplar dieser Arbeitshilfe ist in jedem Pfarramt vorrätig, weitere Exemp- lare können bestellt werden unter kikidz@ekiba.de. Weitere Informationen und Downloadmaterialien gibt es unter https://kikigi.ejuba.de. Bezirksveranstaltung für Kinder und ihre Begleiter*innen, am 9. Mai 2020, von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr in Villingen Aus jedem Kirchenbezirk kann eine Delegation von 15 Kindern (6-12 Jahren) teilnehmen. Kinderkirchengipfel (KiKiGi) am 20. - 21. Juni 2020 in Karlsruhe Kontakt/Anmeldung/Rückfragen: Sieglinde und Gernot Knausenberger (Bezirksbeauftrage für den Kindergottesdienst), Mail: g.knausenberger@t-online.de Conny und Sascha Nowara (Bezirksjugendreferent*innen), Mail: bezirksjugend.villingen@kbz.ekiba.de - 27 -
Snaketree Schon mal etwas von einem Snaketree gehört? Wir bieten den Snaketree als Kletterattraktion für eure Veranstaltungen an. Der Snaketree ist eine ganz besondere Attrakti- on im Bereich des Kletterns. Es lassen sich bis zu sechs Elemente mit Klettergriffen aneinan- derhängen und daran 18 Meter in die Höhe klettern. Es handelt sich um eine nicht allzu schwere jedoch herausfordernde Kletteraktion, die von Jung und Alt erklommen werden kann. Unsere geschulten, ehrenamtlichen Mitarbei- tenden werden sich um den Aufbau und den reibungslosen Ablauf der Kletteraktion küm- mern. Wenn unser Angebot interessant erscheint, einfach bei uns melden: Bisher feststehende Termine, bei denen man den Snaketree in Akti- on erleben kann: 26. April 2020 Villinger Innenstadt 11. Juli 2020, All Inklusiv, Jugendhaus Villingen Weitere Informationen: https://ej-villingen.de/inhalte/snaketree.html - 28 -
Dankeschön– und Planungswochenende Wie der Name schon sagt, wird dort Danke gesagt, für das Engagement und den ehrenamtlichen Einsatz von Euch für die EJ und in der EJ. Und wir wollen gemeinsam Aktionen für das Jahr 2021 planen. Der Spaß und das Miteinander werden dabei nicht zu kurz kommen. Dazu sind auch Menschen herzlich eingeladen, die sonst nicht zu den BJS kommen oder auch nur spo- radisch bei uns mitmachen können. Und wie ihr auf den Bildern seht, ist es immer sehr lustig. Also gleich den Termin vormerken. Wir freuen uns auf ein wunderschönes Wochenen- de mit Euch im Weißloch. Obacht: früher als in den letzten Jahren Ort: Freizeitheim Weißloch, St. Georgen Termin: 20. - 22. November 2020 Alter: alle Interessierten Kosten: ihr seid eingeladen!!! Anmeldeschluss: 11. November 2020 Veranstalter und Anmeldung: - 29 -
Mit der Juleica in den Europapark & Waffelverkauf Der Europa-Park macht für ehrenamtlich Engagierte mit Juleica einmal im Jahr ein attraktives Ange- bot: in der Woche (Montag bis Frei- tag) um den Internationalen Tag des Ehrenamts am 06. Dezember. Jugend- leiter*innen können mit der Juleica kostenlos in den Europa-Park und dort alle Attraktionen nutzen. Alle weiteren Vergünstigungen in Baden-Württemberg und den Regionen gibt es unter www.juleica.de Die Evangelische Jugend wird wieder versuchen, an einem der Tage eine Fahrt zu organisieren. Bei Interesse bitte melden bis zum 26.11.: Alle, die sich mit uns vor Weihnachten gerne mit netten Leuten treffen möch- ten, laden wir herzlich zu unserem legendären Informationsstand mit Waffel-, Glühwein- und Punsch-Verkauf ein. Hier stehen wir gerne für alle Fragen über die EJ zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Du bei uns mal vorbeischauen würdest! Ort: Marktplatz (eher bekannt als Latschariplatz) vor der Sparkasse Villingen Zeit: Mi., 23. Dezember 2020 ca. 10.00 - 18.00 Uhr Bei Interesse zum Helfen, bitte melden! - 30 -
Kosteninformation bei Freizeiten Preisspannen bei unseren Maßnahmen Beibehalten wollen wir die Regelung mit der Preisspanne bei den Freizeiten/ Veranstal- tungen. Wer nicht mehr bezahlen kann, zahlt den niedrigen Betrag. Wer etwas mehr zahlen möchte, um auch andere Projekte der EJ zu unterstützen, zahlt den höheren Betrag (oder auch etwas dazwischen oder wer will noch mehr...). Zuschussmöglichkeiten bei Freizeiten Wer gerne mit der EJ auf Freizeiten gehen möchte, aber dies aus unterschiedlichen fi- nanziell oder familiären Gründen nicht realisieren kann (alleinerziehend, Großfamilie, arbeitssuchend,…), kann sich gerne im Büro der EJ (siehe Seite 5) über Zuschussmöglich- keiten für eine Verminderung des Teilnehmendenbetrages informieren und beraten lassen. Es gibt vieles, was wir für Sie tun können. Zuschuss „bunt-steht-dir“ Die Evangelische Landeskirche unterstützt durch sein Projekt „bunt-steht-dir“ jungen Geflüchtete auf Freizeiten durch eine anteilig Übernahme von Teilnahmekosten. Stiftung der Landeskirche Die Evangelische Landeskirche hat eine Stiftung ins Leben gerufen, die sich auch zum Ziel gesetzt hat, Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien zu unterstützen. Momentan können diese Zuschüsse nicht garantiert werden. Stiftung des Schwarzwald-Baar-Kreises Im Schwarzwald Baar Kreis gibt es ebenso einen Fördertopf. Wir haben zwar bisher kei- ne Erfahrung damit, begleiten Sie aber gerne bei einer Antragsstellung. Zuschuss aus dem Landesjugendplan Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen des Landesjugendplanes Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien Zuschüsse, um in Freizeitenheimen und Zeltlagern der Jugendverbände einen Erho- lungsurlaub zu verbringen oder an einer Jugendgruppenfahrt teilnehmen zu können. Der Antrag ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Die staatliche Zuwendung betrug pro Teilnehmende und Tag in 2019 max. 12,00€. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Zuschussanträge grundsätzlich mindestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme, möglichst im Rahmen der Anmeldung, zu stellen sind. Wir beraten Sie gerne. - 31 -
KJR SB e.V.: Homepage & Zuschüsse Zuschussverfahren des KJRs: Ab 2019 ist das Beantragen nur noch online möglich. Welche Ortsgemeinde oder Pfarrei noch keinen Zugang hat, muss das beim KJR beantragen (Träger dahinter muss immer die „Evangelischen Ju- gend“ sein). Anträge können dann online gestellt werden. Wenn Ihr dazu Fragen habt, könnt Ihr Euch direkt an den KJR oder an unser Büro wenden, wir versuchen euch so gut wie es geht beim neuen Verfahren zu helfen und zu unterstützen. Auch beim neuen Verfahren ist bei allen Anträgen an den KJR SB e.V. äußerst wichtig, dass die Vorgaben und Fristen des KJRs eingehalten werde müssen. Nur vollständige und korrekte ausgefüllte, sowie gemäß den Richtlinien fristge- recht eingereichte Anträge werden bearbeitet. Andernfalls kann gegebenenfalls eine Ablehnung des Antrags wegen Formfehlers erfolgen: Fristen bei Freizeiten, Schulungen, Projekten und Einzelantrag mit Einzelnach- weis 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahmen Finanzierungsplan ist erforderlich für Schulungen, Projekte und Einzelanträge (inkl. Kopie/Bild der Belege), NICHT für Freizeiten! Unterschriebene Teilnehmenden Liste bei Freizeiten, Schulungen und Projekte Anträge bis zum 1. Dez. werden im Jahr 2020 bearbeitet, sonst erst 2021 Auszahlung erfolgt immer erst im Dezember - 32 -
Anmelde- und Teilnahmebedingungen Liebe Teilnehmende auf Veranstaltungen tung ausgenommen sind EJ, die Körper- der Ev. Jugend Villingen, wir sind ver- schaften des öffentlichen Rechts sind. pflichtet, unsere Freizeiten, Reisen, Akti- Die Evang. Landeskirche in Baden ist eine onen, Schulungen und anderen Maßnah- Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die men auf der Grundlage der gültigen Ge- EJ ist eine rechtlich unselbständige Ein- setze anzubieten und durchzuführen. Für richtung des Evang. Kirchenbezirks Villin- uns ist diese Verpflichtung kein Problem. gen und deshalb von der neuen gesetzli- Die Konsequenzen sind jedoch die nach- chen Verpflichtung befreit. Dasselbe gilt stehenden "Reisebedingungen" ohne die für Kirchenbezirke und Kirchengemein- es leider nicht geht, um Sie über die bei- den als Körperschaften des öffentlichen derseitigen Rechte und Pflichten in Rechts. Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie des- halb aufmerksam die nachfolgenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen Reisebedingungen durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages einbezogen werden, werden diese Reise- Mit der Anmeldung wird der Evangeli- bedingungen Inhalt des mit Ihnen - nach- schen Jugend im Kirchenbezirk Villingen stehend TN (Teilnehmende) genannt - als Veranstalter der Ferienfreizeit vom und uns - nachstehend EJ (Evang. Anmeldenden der Abschluss eines Pau- Jugend Villingen) - abschließenden Reise- schalreisevertrags aufgrund der in der vertrages. Sie ergänzen insoweit die ge- Ausschreibung genannten Leistungsbe- setzlichen Vorschriften der §§ 651a ff schreibungen und Preise unter Einbezie- BGB 7 über den Pauschalreisevertrag hung dieser Anmelde- und Teilnahmebe- und der Informationsverordnung für EJ dingungen verbindlich angeboten, der und füllen diese Vorschriften aus. Anmeldende ist an sein Angebot für die Leitung Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang Bei unseren Maßnahmen werden ge- beim Veranstalter gebunden. schulte, ehrenamtlich Mitarbeitende zur pädagogischen Betreuung der TN einge- Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf setzt. Diese Personen übernehmen für dem vom Veranstalter hierfür vorgese- die Dauer der Freizeit die gesetzliche henen Formular; Anmeldungen per Tele- Aufsichtspflicht. Bei besonderer Miss- fon oder auf elektronischem Wege oder achtung der notwendigen Forderung ist online gelten nur als Interessenbekun- die Leitung berechtigt den TN auf eigene dung zur Teilnahme an einer Freizeit / Kosten zurückzuschicken Aktion. Die Anmeldeunterlagen werden Sicherungsschein Ihnen daraufhin zugeschickt, diese müs- Der Gesetzgeber hat eine ab dem sen ausgefüllt und unterschrieben zurück 01.07.2018 geltende Verpflichtung für EJ gesandt werden. eingeführt, den Reisepreis des Kunden Bei Minderjährigen ist sie von einem durch einen so genannten Sicherungs- Personensorgeberechtigten zu unter- schein abzusichern. Von dieser Verpflich- schreiben. Mit dem Eingang einer Teil- - 33 -
Anmelde- und Teilnahmebedingungen nahmebestätigung des Veranstalters beim Anmeldenden kommt der Pau- 3. Vertragliche Leistungen, Leistungs- und schalreisevertrag zustande. Sollte die Preisänderungen Ferienfreizeit bereits voll belegt sein o- Der Umfang der vereinbarten Leistungen der der Teilnahme sonstige Gründe ent- sowie der beidseitigen Rechte und Pflich- gegenstehen, wird der Anmeldende um- ten ergibt sich aus der Leistungsbeschrei- gehend benachrichtigt. bung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepa- 2. Bezahlung ge des Veranstalters, den Angaben in der Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Fahrtanmeldung, der Teilnahmebestäti- Reisepreises pro angemeldete/n Teilneh- gung sowie dieser Anmelde- und Teilnah- mer/in ist bis spätestens eine Woche mebedingungen. nach Erhalt der Teilnahmebestätigung des Veranstalters sowie des Sicherungs- Dem Veranstalter bzw. den Leitenden scheins fällig. Der restliche Reisepreis ist, und Betreuenden der Ferienfreizeit ob- sofern in der Ausschreibung nichts Ab- liegt im Rahmen der gesetzlichen Bestim- weichendes vermerkt ist, spätestens drei mungen die Aufsichtspflicht über die Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit minderjährigen Teilnehmenden. Dem fällig, in keinem Fall aber vor Ablauf der Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür Frist nach Ziffer 6 f dieser Bedingungen. möglichst schon vorab eine genaue Bei Buchungen kürzer als drei Wochen Kenntnis etwaiger besonderer Umstände vor Beginn der Ferienfreizeit bzw. nach (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Ablauf der Frist nach Ziffer 6 f ist der Medikamenteneinnahme, spezielle Nah- gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung rungsbedürfnisse) der Teilnehmenden fällig. erforderlich ist; er verpflichtet sich da- her, dem Veranstalter diese Informatio- Zahlungen sind auf das Konto des Veran- nen auf dem vom Veranstalter hierfür stalters vorgesehenen Formular mitzuteilen. Evangelische Jugend im Kirchenbezirk Villingen Der Veranstalter kann nach Vertragsab- Volksbank Schwarzwald Baar Hegau schluss Änderungen und Abweichungen IBAN: DE48 6949 0000 0030 5900 07 von einzelnen Leistungen oder Pflichten BIC: GENODE61VS1 vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfrei- zu leisten. Der Veranstalter bittet, beim zeit nicht beeinträchtigen oder sonst für Verwendungszweck der Zahlung unbe- den/die Teilnehmenden zumutbar sind. dingt die in der Ausschreibung angegebe- Der Veranstalter behält sich Erhöhungen ne Freizeitnummer und den Namen des/ des ausgeschriebenen oder vereinbarten der Teilnehmenden anzugeben. Barzah- Reisepreises aufgrund einer bei Vertrags- lungen werden vom Veranstalter nicht schluss noch nicht eingetretenen oder entgegengenommen. für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung - 34 -
Anmelde- und Teilnahmebedingungen der Beförderungskosten, der Steuern se sind vom Veranstalter auf Verlangen oder Abgaben für bestimmte Reiseleis- nachzuweisen. tungen oder der für die betreffende Feri- enfreizeit geltenden Wechselkurse vor. Leistungs- und Preisänderungen sind Im Falle der erheblichen Änderung einer dem Anmeldenden auf einem dauer- wesentlichen Reiseleistung oder einer haften Datenträger klar und verständlich Erhöhung des Reisepreises um mehr als mitzuteilen. 8% hat der Veranstalter den Anmelden- den unverzüglich, spätestens jedoch 21 4. Teilnahme eines Ersatzreisenden Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis Der/die Teilnehmende kann sich bis zum zu setzen; spätere Änderungen sind nicht Beginn der Ferienfreizeit durch einen zulässig. Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen Der Anmeldende ist dann berechtigt, besonderen Fahrterfordernissen genügt unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag und seiner Teilnahme keine gesetzlichen zurückzutreten oder die Teilnahme an Vorschriften oder behördlichen Anord- einer mindestens gleichwertigen Ferien- nungen entgegenstehen. In diesem Fall freizeit zu verlangen, wenn der Veran- wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr stalter in der Lage ist, ihm eine solche von EUR 20,00 berechnet. aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Er hat dieses Recht unver- 5. Rücktritt des Anmeldenden vor Reise- züglich nach der Erklärung des Veranstal- beginn ters diesem gegenüber geltend zu ma- Der Anmeldende kann jederzeit vor Be- chen. ginn der Ferienfreizeit vom Pauschalrei- severtrag zurücktreten, der Rücktritt ist * Der besseren Lesbarkeit halber wird im schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der folgenden Text einheitlich nur der Begriff Zugang der Rücktrittserklärung beim der Ferienfreizeit verwendet. Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einem Personensorge- berechtigten erklärt werden. Die bloße Ebenfalls kann der Anmeldende eine Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Senkung des Reisepreises verlangen, Rücktrittserklärung. wenn und soweit die vorgenannten Kos- ten, Steuern, Abgaben oder Wechselkur- Tritt der Anmeldende vom Pauschalreise- se zu niedrigeren Kosten für den Veran- vertrag zurück oder tritt der/die Teilneh- stalter führen. Hat der Anmeldende mende die Ferienfreizeit nicht an, so mehr als den hiernach geschuldeten Be- kann der Veranstalter einen angemesse- trag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom nen pauschalen Ersatz für seine getroffe- Veranstalter zu erstatten. Entstandene nen Vorkehrungen und Aufwendungen Verwaltungsausgaben können vom Er- unter Berücksichtigung einer anderweiti- stattungsbetrag abgezogen werden; die- gen Verwendung der Reiseleistung ver- - 35 -
Anmelde- und Teilnahmebedingungen langen. Dieser beträgt bei einem Rück- Reisepreises tritt: bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 40 % des Reisepreises a) bei Gruppen-Busreisen (Reisebus oder ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 50 % des Kleinbus/Bulli) Reisepreises ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 60 % des bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des Reisepreises Reisepreises und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 30 % des Reisepreises. Reisepreises bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Dem Anmeldenden wie auch dem Veran- Reisepreises stalter bleibt der Nachweis unbenom- ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 65 % des men, dass dem Veranstalter überhaupt Reisepreises kein Schaden entstanden ist oder der ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des tatsächliche Schaden geringer oder hö- Reisepreises her ist als die pauschale Entschädigung. und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Der Veranstalter ist auf Verlangen des Reisepreises. Anmeldenden bzw. des Teilnehmenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung b) bei Gruppen-Flugreisen und Gruppen- zu begründen. Zugreisen 6. Rücktritt des Veranstalters vor Reisebe- bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 20 % des ginn Reisepreises Der Veranstalter kann vom Pauschalrei- bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 35 % des severtrag zurücktreten Reisepreises a) wenn der Anmeldende die Teilnehme- bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des rinformationen ungeachtet der ihm hier- Reisepreises für gesetzten Frist und einer schriftlichen ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 65 % des Nachfrist von mindestens einer Woche Reisepreises nicht beim Veranstalter einreicht. ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des b) bis eine Woche nach Erhalt der Teil- Reisepreises nehmerinformationen, wenn für ihn er- und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des kennbar ist, dass – etwa aus medizini- Reisepreises. schen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – c) bei Reisen mit eigener Anreise und die Teilnahme der angemeldeten Person sonstige Reisen mit einem nicht vertretbaren Risiko für den betreffenden Teilnehmenden, die bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des anderen Teilnehmenden oder den Ver- Reisepreises anstalter verbunden ist. bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 20 % des c) wenn der/die Teilnehmende ohne - 36 -
Anmelde- und Teilnahmebedingungen ausreichende Entschuldigung nicht an leitung so nachhaltig stört, dass der Ver- dem/den vom Veranstalter mitgeteilten anstalter seine Aufsichtspflicht gegen- Vorbereitungstag/en teilnimmt. über den Teilnehmenden der Ferienfrei- d) wenn der Anmeldende oder der/die zeit oder die weitere schadensfreie Teilnehmende seine vertraglichen Pflich- Durchführung der Ferienfreizeit nicht ten nicht einhält, insbesondere der Rei- mehr gewährleisten kann oder wenn sich sepreis nicht fristgerecht (Anzahlung und der/die Teilnehmende ungeachtet einer Restzahlung) bezahlt wird; Abmahnung der Freizeitleitung sonst in e) beim Bekanntwerden für die Auf- einem Maße vertragswidrig verhält, dass sichtsführung oder die Durchführung der die sofortige Kündigung des Pauschalrei- Ferienfahrt wesentlicher persönlicher severtrages gerechtfertigt ist. Umstände des/der Teilnehmenden nach Abschluss des Pauschalreisevertrages, Die Kosten für die vorzeitige Rückbeför- wenn durch diese eine geordnete oder derung des/der Teilnehmenden nach sichere Durchführung der Ferienfreizeit einer Kündigung sowie weitere damit im für den/die Teilnehmende oder die ande- Zusammenhang anfallende Kosten wer- ren Teilnehmenden nicht gewährleistet den dem Anmeldenden bzw. den Perso- ist. nensorgeberechtigten in Rechnung ge- f) bis zu 28 Tage vor Reisebeginn, wenn stellt. In diesem Fall behält der Veran- die in der Ausschreibung genannte Min- stalter den Anspruch auf den vollen Rei- destteilnehmerzahl für die betreffende sepreis; er muss sich jedoch den Wert Ferienfreizeit nicht erreicht wird. Der/die der ersparten Aufwendungen anrechnen Anmeldende ist dann berechtigt, die Teil- lassen, die er aus einer Erstattung oder nahme an einer mindestens gleichwerti- einer anderweitigen Verwendung der gen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn nicht in Anspruch genommenen Leistun- der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine gen erlangt. solche aus seinem Angebot ohne Mehr- preis anzubieten. 8. Versicherungen In allen anderen Fällen wird der etwa Der Veranstalter hat für die Teilnehmen- schon geleistete Reisepreis in voller Hö- den eine Unfallversicherung abgeschlos- he zurückerstattet, weitere Ansprüche sen. Diese gilt nur subsidiär zu anderen des Anmeldenden sind ausgeschlossen. bestehenden Versicherungen. Kein Versi- cherungsschutz besteht bei Ansprüchen 7. Kündigung des Veranstalters aus dem Verlust oder Abhandenkommen Der Veranstalter bzw. die Leitenden der von Sachen aller Art. Der Veranstalter Ferienfreizeit als dessen bevollmächtigte empfiehlt ggf. den Abschluss eigener Vertreter/innen können den Pauschalrei- zusätzlicher Versicherungen severtrag ohne Einhaltung einer Frist (Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, kündigen, wenn der/die Teilnehmende Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), die Durchführung der Ferienfreizeit un- um die mit der Anmeldung/Teilnahme an geachtet einer Abmahnung der Freizeit- - 37 -
Anmelde- und Teilnahmebedingungen der Ferienfreizeit verbundenen Risiken stalter keinerlei Haftung. Er haftet auch zu mindern. nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch 9. Pass- und Visavorschriften fahrlässiges Verhalten des/der Teilneh- Der Veranstalter verpflichtet sich, deut- mers/in verursacht werden. sche Staatsangehörige oder Staatsange- Der Veranstalter haftet ferner nicht für hörige des Staates, in dem die Ferienfrei- Leistungsstörungen, Personen-, Sach- zeit angeboten wird, bei Auslandsreisen oder Vermögensschäden im Zusammen- über geltende Pass- und Visavorschriften hang mit Leistungen, die als Fremdleis- zu informieren, für Angehörige anderer tungen lediglich vermittelt werden und Staaten erteilt das zuständige Konsulat die in der Leistungsbeschreibung aus- Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher drücklich als Fremdleistungen gekenn- Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvor- zeichnet sind. schriften sowie die Beschaffung der not- wendigen Reisedokumente ist, sofern 11. Obliegenheiten des Anmeldenden und dies der Veranstalter nicht ausdrücklich des Teilnehmenden übernommen hat, der Anmeldende Bei auftretenden Schwierigkeiten ist je- selbst verantwortlich. Der Veranstalter der/jede Teilnehmende verpflichtet, alles haftet nicht für unvorhersehbare Verzö- Zumutbare zu tun, um zu deren Behe- gerungen der diplomatischen Vertretun- bung beizutragen und evtl. Schäden für gen bei der Ausstellung von Reisedoku- alle Beteiligten so gering wie möglich zu menten und beim Zugang, sofern ihn halten. nicht ein eigenes Verschulden trifft. Er/sie ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung der 10. Haftung des Veranstalters Ferienfreizeit oder dem Veranstalter Die vertragliche Haftung des Veranstal- mitzuteilen und dieser eine angemesse- ters für Schäden des/der Teilnehmen- ne Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht den, die nicht Körperschäden sind, ist die Abhilfe unmöglich ist oder von der der Höhe nach beschränkt auf den drei- Leitung der Ferienfreizeit oder vom Ver- fachen Reisepreis, soweit ein solcher anstalter ernsthaft verweigert wird oder Schaden vom Veranstalter nicht schuld- wenn die sofortige Kündigung des Pau- haft herbeigeführt wird oder soweit der schalreisevertrags durch ein besonderes Veranstalter für einen Schaden allein Interesse des Teilnehmenden gerechtfer- wegen eines Verschuldens eines Leis- tigt wird. Kommt ein/eine Teilnehmende tungsträgers verantwortlich ist. Bei Schä- dieser Verpflichtung schuldhaft nicht den durch nicht vorhersehbare höhere nach, so stehen ihm/ihr oder dem An- Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte meldenden Ansprüche insoweit nicht zu. Angaben in der Fahrtanmeldung oder Die Leitung der Ferienfreizeit ist be- infolge von vorwerfbaren Verstößen des/ auftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu der Teilnehmenden gegen Anordnungen sorgen, soweit dies möglich und zumut- der Freizeitleitung übernimmt der Veran- bar ist. Ansprüche des Anmeldenden - 38 -
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