Point 2020 - Evang. Jugend im Kirchenbezirk Villingen - Evangelische Jugend Villingen
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Inhaltsverzeichnis
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Jahreslosung 2020 2
Inhaltsverzeichnis 3
Vorwort 4
Kontaktadresse & Delegationen 5
Bezirksjugendsynode (BJS) & Leitungskreis (LK) 6
Jahresrückblick 2019 7-11
Alle Achtung 12-13
Grundkurs & Hygieneschulung 13-14
Erste-Hilfe-Kurs 15
Jugendtreff TeeNager 16
BestellSeminare 17
Bezirkskonfirmand*innentag 18
KonfiCup 19
EGJ-Delegiertentreffen & Landesjugendsynode 20
Baden Games & Fastenaktion 21
Jahresüberblick EJ 2020 22-23
All Inklusiv 24
Eselfreizeit 25
Tessinfreizeit 26
KinderKirchenGipfel 27
Snaketree 28
Dankeschön– und Planungswochenende 29
Mit der Juleica in den Europapark & Waffelverkauf 30
Kosteninformation bei Freizeiten 31
Kreisjugendring Homepage & Zuschüsse 32
Anmelde und Teilnahmebedingungen 33-39
Anmeldungen EJ 40-41
Konto & Impressum 42
Impressionen 2019 43-44
-3-Vorwort
Hier ist es nun, das POINT 2020
Was für ein Glück, dass Ihr nun das POINT 2020
in den Händen haltet. Ein Heft voll mit Veranstal-
tungen und Möglichkeiten der Begegnung, Dich
zu erleben und mit dem Nächsten zu teilen. Das
POINT birgt eine Vielfalt, bei der jede und jeder
etwas für sich finden kann und gleichzeitig zeigt
es unsere Einheit im
christlichen Glauben.
Diese Vielfalt ist ge-
geben durch die vie-
len engagierten Mitarbeitenden, die mit viel Liebe
und Zeit dies alles ermöglichen.
Dankbarkeit:
In Tagen von Fragen und Gedanken um unsere Zukunft, Unsicherheiten, Mühsal
und Krisen übersieht man leicht die dankbaren, schönen und tollen Dinge und
Ereignisse. Die Begegnungen mit Menschen, die einen bereichern und wachsen
lassen. Das Jahr 2019 war voll von Anstrengungen, Neuausrichtungen, vielen
wunderbaren Begegnungen, strahlenden Augen, zupackenden Händen, die uns
auf unseren Veranstaltungen entgegen gebracht wurden. Danke an Euch/Sie
alle, die unsere Arbeit unterstützt haben.
Aus diesem Erleben schöpfen wir für das Jahr 2020.
Entdeckt im POINT 2020 die eigenen
Möglichkeiten…
Shalom, das Redaktionsteam
-4-Kontaktadresse & Delegationen
Evangelische Jugend im Kirchenbezirk Villingen
Vorsitzende der Bezirksjugendsynode
(BJS )
Julia Elben
Stellvertreter:
Thomas Renneberg
Beisitzer*innen:
Rebekka und Jurek Nowara,
Wehrstr. 4 Aron Fuchs
78050 VS- Villingen Leitungskreis besteht aus:
Tel: (07721) 9464 - 207 Vorsitzende, Stellvertreter,
Fax: (07721) 9464 - 194 Beisitzer*innen und Bezirksjugend-
E-Mail: pfarrer*in
bezirksjugend.villingen@kbz.ekiba.de SJR Villingen Delegierte der EJ
Homepage: www.ej-villingen.de Sascha Nowara
Cornelia Nowara
Konto: Neu KJR Villingen Delegierte der EJ
Volksbank Schwarzwald Baar Hegau Jurek Nowara
IBAN: DE48 6949 0000 0030 5900 07 Aron Fuchs
BIC: GENODE61VS1 Rebekka Nowara (Stellvertreterin)
Julia Elben (Stellvertreterin)
Bezirkssynoden Delegierte
Bezirksjugendreferent*in: Julia Elben
Cornelia und Sascha Nowara Rebekka Nowara
Landesjugendsynodale:
Sekretariat: Julia Elben
Ines Keller Rebekka Nowara
Bezirksjugendpfarrer*in: N.N.
Ganz wichtig:
Überall da, wo ihr dieses Logo seht, könnt Ihr Euch bei der
obigen Adresse anmelden oder informieren!!!
-5-Bezirksjugendsynode (BJS) & Leitungskreis (LK)
Bezirksjugendsynode
Die Bezirksjugendsynode, kurz BJS, ist das Zusammentreffen von Jugendmitarbeitenden
aus allen Gemeinden im Kirchenbezirk Villingen. In diesem Gremium werden Belange
der Kinder- und Jugendarbeit entschieden.
Es werden wichtige Informationen ausgetauscht, neue Ideen für Veranstaltungen ge-
sponnen und dann versucht, diese umzusetzen. Dabei ist es dem Gremium immer wich-
tig, wie Glaube für Kinder und Jugendliche erfahrbar gemacht werden kann. Es werden
Andachten und neue Spielideen vorgestellt und teilweise sofort ausprobiert.
Auch entstehen in diesem Kreis immer wieder Freundschaften, die für die Einzelnen
wichtig sind. So sind der Austausch und das Miteinander das Wesentliche bei diesem
Kreis. Es ist immer sehr spaßig – glaubt ihr das nicht, dann schaut doch einfach mal vor-
bei!!!
Die Termine: 21. November 2020 in der Weißlochhütte bei St. Georgen,
weitere Termine werden euch spätestens zwei Wochen vorher mitgeteilt.
Leitungskreis
Hier seht ihr den Leitungskreis:
Julia Thomas
Aron Jurek Rebekka
Nochmals ganz herzlichen Dank für das große Engagement
für die Arbeit bei der EJ.
-6-Jahresrückblick 2019
Rückblick
Am Anfang ein kurzer Rückblick auf die Arbeit in und um die EJ. Die ganzen Akti-
onen konnten zum großen Teil nur mit Hilfe der ehrenamtlich Mitarbeitenden
zustande gebracht werden! Herzlichen Dank!!!
Januar 2019
Letzte Korrekturen am POINT wurden bearbeitet und in Druck gegeben. Bu-
chungen für das kommende Jahr müssen getätigt und überprüft werden.
Jugendreff TeeNager ist ein Treffpunkt für Jugendliche, die gemeinsam Zeit teilen
wollen. Sie trafen sich fünf Mal im Jahr 2019 bei
ganz unterschiedlichen Unternehmungen und The-
men. Das Tolle daran ist, das jede*r dazu kommen
kann. Im Januar waren sie Schlittschuh laufen.
Februar 2019
Am 02. Februar war das badische KonfiCup Finale in
Lahr. Die Siegermannschaft aus Furtwangen war mit dabei und hatte viel Spaß
an diesem Turnier. Sie gaben alles und sind reich an Erfahrungen zurückge-
kehrt. POINT wurde verschickt und ab da strömten die Anmeldungen ein. Freizei-
ten waren heiß begehrt. Vorbereitungen und Teamfindung für verschiedene
Veranstaltungen und Freizeiten liefen an.
März 2019
Teenager mit einem Spieleabend
Freizeitleiterlehrgang, um die Teamenden auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Auch
sonst einige Vorbereitungstreffen für Schulungen, Sitzungen,…
15. und 29. März: Alle Achtung Schulungen.
30. März: Snaketree Betreuer *innen Ausbildung und Refresher
31. März: Kinderolympiade wieder mit dem EJ-Snaketree. Es war eine gelungene
Kletteraktion, an der ca. 500 Kinder aus verschiedenen
Nationen und Fähigkeiten unentgeltlich teilnehmen
konnten. Wir als kirchliche Einrichtung waren mitten
in der Olympiade als Zusatzangebot. Freundlicher-
weise stellte die Firma Rosenfelder, wie schon viele
Male, den Kran.
April 2019
9. April: Kreisjugendring - Vollversammlung. Dort wurde
die Richtlinien der Zuschussvergabe neu diskutiert und
die Neuerungen aus dem Jugendhilfeausschuss erläu-
tert.
Vom 13. - 18. April fand der Grundkurs-Juleica-Kurs zu-
-7-Jahresrückblick 2019
sammen mit den Kolleginnen vom Bodensee, Christiane Degenhart und Julia
Schnurr, statt. Es wurde viel gelernt und dabei kam der Spaß nicht zu kurz. Im
Freizeitheim Weißloch, bei St. Georgen, waren die Kochexperten Rebekka, Julia
und Marlen von der EJ für die kulinarische Säule mit dabei.
Mai 2019
18. Mai Erste Hilfe Kurs bei den Johannitern.
am 17. und 18. Mai
in Karlsruhe.
Die Landesjugendsynode beschäftigt sich in diesem Jahr mit
dem Thema „Zukunft 3.0“. Dabei stehen die Themenfelder:
Sprachfähig im Glauben, Demokratie und Werte, Inklusion
und Vielfalt, digitale Lebenswelten und Jugendarbeit im
ländlichen Raum im Mittelpunkt. Viele Landessynodale folg-
ten der Einladung und diskutierten in Workshop-Zeiten mit
den Jugendlichen. Unsere Vertreterinnen waren mit dabei.
Juni 2019
01. und 02. Juni: Snaketree in Vörenbach
Zum 200jährigen Jubiläum der Stadtkapelle Vöhrenbach kam
die Evang. Kirchengemeinde Oberes Bregtal auf die Idee, auf dem Gelände den
Snaketree der Evang. Jugend zu platzieren. Gerne waren wir mit viel Freude und
Engagement dabei und wie immer war es eine tolle Veranstaltung. Zum wieder-
holten Mal mit einem Kran der Bedachungsfirma Schuler aus Furtwangen.
Die Vorbereitung zu den Freizeiten werden umfänglicher.
Die heiße Phase der Freizeitvorbereitung läuft. Checklisten werden überprüft,
Eltern-/ Kinderbriefe werden verschickt. Material wird gesichtet, herausge-
räumt und das Chaos im Büro ist fast per-
fekt.
Juli 2019.
06. Juli: Erste Hilfe Kurs bei den Johanni-
tern. Jugendleiter*innen wurden für Situa-
tionen geschult, in denen wenig Zeit zum
Überlegen bleibt.
Eselfreizeit: Vom 27. Juli - 06. August (plus Aufbau- und
Abbautag für das Team!). Die über die Grenzen bekannte
Eselfreizeit. Das diesjährige Thema war Nachhaltigkeit
und Umgang mit dem Handy. Wir haben viel von einan-
der gelernt und uns vorgenommen. Das Feedback der
Kinder und Eltern sprach von einem vollen Erfolg.
-8-Jahresrückblick 2019
August 2019
11. - 21. August: Jugendfreizeit im Tessin
Die Tage waren gefüllt mit der ganzen Vielfalt der
Menschen und Erlebnissen, die man sich auf einer
Freizeit so vorstellt. Neben thematischen Einhei-
ten (z.B. Nachhaltigkeit und Gottes Schöpfung) im-
mer wieder Spiel, Spaß, Klettern, Baden, Beachen.
Das Ende nach zwei Freizeiten: Putzen und Aufräumen der Freizeitutensilien und
planen was 2020 kommt. Rücklauf des ausgeliehenen Materials… Durchatmen!!!
September 2019:
13. September: Nachtreffen Jugendfreizeit
Wie in den Jahren davor luden wir auch dieses Mal wieder die Eltern in einen ext-
ra Raum ein. Wir wollten den Eltern mit den Bildern zeigen, was wir mit den Ju-
gendlichen erlebt hatten. Die Jugendlichen genossen im Dachgeschoss in gemütli-
chen Sesseln und Sofas die Bilder der Freizeit. Nochmals eintauchen in die ge-
meinsame Zeit bei Bildern der Freizeit – schee wars!
Über die Freizeit hinaus wurden die Jugendlichen zum monatlichen Jugendtreff
TeeNager herzlich eingeladen.
14. September: Die EJ ist Mitveranstalter beim Inklusionstag. Am Jugendhaus Villin-
gen stellten wir unseren 18 m hohen Snaketree auf. Eine bunte Mischung verschie-
dener Angebote und Menschen trafen aufeinander. Es fanden Begegnungen statt,
die ohne diesen Tag nicht so gelebt werden könnten.
15. September: Nachtreffen Eselfreizeit
Teilnehmende und ihre Familien schwelgen zusammen in den Erinnerungen an
den Sommer. Anhand einer total grandio-
sen Bilderpräsentation mit Musik geschah
dies in kurzweiliger Form. Die Teilnehmen-
den freuen sich über das Wiedertreffen vie-
ler liebgewonnener Menschen und Tieren!
Die Tenne war gut gefüllt mit ca. 250 Men-
schen. Wir Teamenden hatten unsere Freu-
de daran, denn für dieses Team ging eine
intensive und einmalige Zeit zu Ende.
Nach der Freizeit ist vor der Freizeit, daher aufräumen, putzen, Checklisten ergän-
zen, neu bestücken, reparieren und Abrechnungen zu Ende bringen und bu-
chen für das Jahr 2020 (manches sogar für 2021 und 2022!): Häuser, Busse,
Material, usw. Und parallel dazu für die bevorstehenden Veranstaltungen
noch letzte Vorbereitungen treffen.
-9-Jahresrückblick 2019
21. September: Konfirmand*innen Tag Regio Süd. Der Tag war mit über 100 Kon-
fis echt toll und mit den vielen Mitarbeiten-
den ein gelungener Tag für die Gemeinden
und die Konfis.
27. bis 29 September: YouVent … das heißt:
Musik, Aktion, Gottesdienste und mehr. Von
Freitag Abend bis Sonntag Mittag trafen
sich Jugendliche ab 13 Jahren aus Gemeinden, Konfigruppen und Verbänden.
Und wir mit unserem Snaketree am Samstag mittedrin auf dem Markt der Mög-
lichkeiten. Außerdem half das Team der EJ-Villingen mit in der Veranstaltungs-
halle und überall dort, wo schnell und unkompliziert Hilfe gebraucht wurde!
Wir haben ein ganz ganz ganz tolles Team!!!
Oktober 2019
05. Oktober: Alle Achtung Basis und Ausbaukurs
22. Oktober: Vollversammlung des Kreisjugendringes, die Sascha als Vorstands-
mitglied mit verantwortet. Nach etlichen Unklarheiten wurde das neues An-
tragsverfahren nochmals sehr ausführlich erläutert. Rückfragen konnten ge-
stellt werden. Auch zukünftig können Anträge nur noch
digital und online gestellt werden.
26. Oktober: Dankeschön - Fest für die vielen Mitarbeiten-
den, die vergangenen Jahr beim Snaketree geholfen ha-
ben.
November 2019
5. November: „Streiten, aber richtig“ mit Villinger
Konfirmand*innen. Ein Angebot beim Projekt der Villinger Innnenstadtgemein-
den, in der die Konfirmand*innen die Möglichkeit haben, über den eigenen Tel-
lerrand der Gemeinde zu schauen. Die EJ arbeitet dort mit Modulen der Frie-
densstifterausbildung. Die Konfis entwickelten miteinander gemeinsam Definiti-
onen von Gewalt. Außerdem lernten sie, ihre eigenen Gewaltbereitschaft zu re-
flektieren. Die Lust zum thematischen Arbeiten ist bei diesem Thema und bei
diesen Methoden erstaunlich hoch.
Dezember 2019
04. Dezember: Fahrt zum Europapark. Alle Juleica Besit-
zer*innen dürfen in der Woche des Ehrenamtes kosten-
los in den Europapark. Da der Dezember noch einiger-
maßen warm war, waren sehr vielen Fahrgeschäfte
offen. Für den ein oder anderen waren die Loops ein
bisschen anstrengend ;-).
- 10 -Jahresrückblick 2019
Das Planungs- und Dankeschön-Wochenende
fand vom 06. - 08. Dezember im Weißloch bei
St. Georgen mit Jugendlichen statt. Hier wur-
de reflektiert, gedankt, gespielt und gelacht.
Neue Kraft gesammelt für das Jahr 2020. Da-
rin integriert war die BJS Bezirksjugendsynode
am 07. Dezember.
14. Dezember: Der KonfiCup in diesem Jahr in Furtwangen musste mangels An-
meldungen leider ausfallen. Vielleicht klappt es ja 2020 wieder.
23. Dezember: Waffelverkauf in der Innenstadt von Villin-
gen sind wir kurz vor Weihnachten präsent und
schaffen einen Treffpunkt für Altbekannte und auch für
Menschen, die sich gar nicht kennen. Bei Waffeln, Kin-
derpunsch und Glühwein in Kontakt kommen.
Zur Arbeit der EJ gehören ebenfalls noch viele andere
wichtige Dinge: Jede Veranstaltung will gut geplant,
durchgeführt und ausgewertet sein. Auch viele Sitzun-
gen müssen besucht werden, um die Belange der Kin-
der- und Jugendarbeit zu vertreten. Seelsorgerliche Ge-
spräche, Beratungen, Abrechnungen, Erstellen von
Haushaltsplänen. Beantragen von Mitteln,...
Ein ganz großes DANKESCHÖN an all die, die bei den Aktionen, Freizeiten und
Schulungen mitgeholfen haben!!!!
Ohne Euch würden viele Maßnahmen nicht stattfinden und vor allem nicht mit
diesem Gewinn, den Ihr erst ermöglicht. Danke an all die Begegnungen, die wir
im letzten Jahr erfahren durften, denn an diesen wachsen wir und können Din-
ge auch verändern. Wir freuen uns, Euch zu sehen und sei es einfach durch Zu-
fall. Wir wünschen den verschiedenen Menschen, die den Bezirk oder auch
Deutschland verlassen
und so nicht mehr für
uns sichtbar sind,
alles Gute und Gottes
reichen Segen.
Conny und Sascha
Nowara
- 11 -Alle Achtung
Der Evangelischen Landeskirche ist der Schutz von Kindern, Jugendlichen und
schutzbefohlenen Erwachsenen sehr wichtig. Alle Mitarbeitende in der Kinder-
und Jugendarbeit müssen daher eine Basis-Schulung Alle Achtung besuchen.
Diese Basis-Schulung wird in unserem Kirchenbezirk an den unten aufgeführten
Orten und Zeiten angeboten.
Der GrundKurs (Juleica-Kurs) der EJ beinhaltet z. Z. noch die Basisschulung.
Inhalte dieser Schulung (Basisschulung von 3 Stunden) sind:
Rechte von Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen
Eigene Grenzen und die der anderen wahrnehmen und achten
Kultur der Grenzachtung
Grenzverletzung - eigene Einschätzung
Grenzverletzung, Übergriffe und strafrechtliche Handlung (Verweis auf
Täter, Opfer...)
Verhaltensstandards und Regeln
Handlungsmöglichkeiten bei eigenen Grenzverletzungen, durch andere
Mitarbeitende und bei Teilnehmenden
Handlungsmöglichkeiten bei einem
vermuteten Übergriff oder Missbrauch
Beratung und Unterstützung
Verpflichtungserklärung
Termine Basiskurs 2020
Sa., 08. Februar, 14.30 - 18.00 Uhr,
Gruppenraum Wehrstr. 4, Villingen
Sa., 07. März, 14.30 - 18.00 Uhr,
Gruppenraum Wehrstr. 4, Villingen
Fr., 09. Oktober, 17.30 - 21.00 Uhr,
Ev. Lukas-Gemeindezentrum, Sperberstr. 31, Villingen
Leiter*innen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. Mitarbeit im Team
einer Freizeit), müssen dazu noch einen Aufbaukurs besuchen und ein
erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
- 12 -Alle Achtung & Grundkurs
Termine Aufbaukurs 2020
Sa., 27. Juni, 14.30 - 18.00 Uhr
Gruppenraum Wehrstr. 4, Villingen
Sa., 10. Oktober, 9.30 - 12.00 Uhr
Ev. Lukas-Gemeindezentrum, Sperberstr. 31, Villingen
Anmeldeschluss: 4 Tage vor Kurs Anmeldung:
Du willst dich engagieren?
Oder Du bist bereits Gruppenleiter*in?
Dann bist Du wichtig und hast Verantwortung übernommen oder willst gerne
welche übernehmen. Sei es als Mitarbeitende auf einer Freizeit oder in einer
festen Gruppe, im KiGo, im Konfiunterricht oder auch nur bei kleineren
Aktionen…
Nachdem ihr den Grundkurs und einen Erste
Hilfe Kurs absolviert habt könnt ihr die Juleica
beantragen.
Mit ihr könnt ihr z. B. kostenlos im Dezember, in
der Woche des Ehrenamtes, in den Europapark.
- 13 -Grundkurs & Hygieneschulung
Diese Fragen werden bearbeitet:
Was kann ich in der Gruppenstunde alles machen?
Andere leiten – kann ich das überhaupt?
Wie gehe ich gut mit Kindern und Jugendlichen um?
Wie kann ich meine Gruppenkinder begeistern und
motivieren?
Wo kann ich Zuschüsse beantragen?
Was mache ich, wenn es Konflikte gibt?
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Woran glaube ich eigentlich?
Was ist mit mir und der Kirche?
Wozu sind Jugendverbände gut?
Basiskurs Alle Achtung
Ort: Freizeitheim Weißloch, St. Georgen
Zeit: 03. - 08. April 2020
Alter: ab 15 Jahren (bzw. 2019 konfirmiert)
Kosten: 70,00€ (wird in der Regel von der
eigenen Gemeinde übernommen)
Leitung:
Sascha Nowara,
Christiane Degenhart
(Bezirksjugendreferentin Konstanz),
Julia Schnurr (Bezirksjugendreferentin
Überlingen-Stockach) und Team
Anmeldeschluss: 26. März 2020!
Veranstalter und Anmeldung:
Hygiene-Schulung:
Wer auf Maßnahmen kocht oder bei Gemeindefesten Lebensmittel ausgibt,
braucht Kenntnisse im Bereich Hygiene. Einiges an Hinweise findet ihr bei den
Kolleg*innen aus Württemberg unter: https://www.ejwue.de/service/
rechtsfragen/d/news/vermeidung-von-lebensmittelinfektionen/
- 14 -Erste-Hilfe-Kurs
Im Ferienlager, bei der Gruppenarbeit oder
bei Projekten gibt es immer wieder
Situationen, die Kenntnisse in Erster Hilfe
erfordern. Manchmal geht es nur darum,
eine kleine Schürfwunde zu versorgen.
Aber was tun, wenn wirklich mal etwas anderes passiert? Wer viel mit
Schulkindern und Jugendlichen zu tun hat und mehr wissen und können will, als
ein Sofortmaßnahmen-Kurs bietet, ist hier genau richtig!
In ca. 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
werden unter anderem die folgenden Inhalte
vermittelt:
- Vorgehensweise am Notfallort
- Notruf
- Stabile Seitenlage
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Stillen lebensbedrohlicher Blutungen
- Maßnahmen bei Knochenbrüchen, Stromunfällen, Vergiftungen,
Verbrennungen, Herzinfarkt und Schlaganfall
Wir werden uns speziell aber auch um Dinge kümmern, die für die Gruppen-
und Freizeitarbeit wichtig sind, wie etwa: Einrichtung einer Lagerapotheke,
Wespenstiche, Wundversorgung, Zecken und einiges mehr…
Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt, die beim Antrag der
Juleica und für den Führerschein verwendet werden kann.
Ort: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Bertha-von-Suttner-Str. 1,
(Eingang Villinger Straße), 78054 Villingen-Schwenningen
Zeit: Samstag, 16. Mai 2020, 9.00 - 16.30 Uhr oder
Samstag, 04. Juli 2020, 9.00 - 16.30 Uhr
Alter: ab 15 1/2 Jahren
Kosten: Nix! Wenn Ihr Euch über uns anmeldet und alt genug
seid, ansonsten 40,00€
Anmeldeschluss: 07. Mai bzw. 25. Juni Anmeldung:
- 15 -Jugendtreff TeeNager
„Für Jugendliche gemacht,
von Jugendlichen ausgedacht!“
Ein neues Jahr hat begonnen und wir wollen Euch alle recht
herzlich zu unserem Treff für Jugendliche und junge Er-
wachsene namens „TeeNager“ einladen. Zu uns kann jeder
und jede kommen, egal welche Glaubensrichtung oder wel-
cher Gemeinde ihr angehört oder was Euch so interessiert.
Bringt also gerne Eure Freunde, Freundinnen und eigene
Ideen mit.
Es geht darum, etwas in der Gemeinschaft zu erleben, zusammen Spaß zu ha-
ben und uns über das auszutauschen, was uns wichtig ist. Für dieses Jahr haben
wir wieder einiges geplant!
Monatliches Treffen an verschiedenen Orten.
Wer Interesse oder Fragen hat, kann sich gerne per
Mail: rebi.now@web.de melden.
Genauere Infos vor den Aktionen gibt es in unserer
WhatsApp Gruppe, zu der wir euch dann hinzufügen.
Wer kein WhatsApp hat bzw. das nicht möchte, wird
per Mail informiert.
Wir freuen uns auf euch!
Eure Marlen, Julia und Rebekka
- 16 -BestellSeminare
Wer Besitzer*in einer Juleica ist, sollte alle 2 bis 3 Jah-
re einen sogenannten „Aufbaukurs“ absolvieren, da-
mit die Karte verlängert werden kann und um in den
Methoden der Kinder– und Jugendarbeit auf dem Lau-
fenden zu bleiben.
Wir bieten verschiedene Kurse zu speziellen Themen
für und in den jeweiligen Gemeinden an.
Die hier aufgeführten BestellSeminare der EJ sind da-
her nicht terminiert. Wer eine Anfrage in seiner Ge-
meinde hat, kommt bitte auf uns zu, wir schauen
dann was, wann, wie und wo zu realisieren ist.
Mögliche Angebote der EJ sind:
KonfiTeamer*innen Ausbildung
Spielseminar (klassische Spiele und neue Spielideen)
Anfangssituation in der Kinder– oder Jugendgruppe
Freizeitpädagogik
Streitschlichtung/ Mediation in
Gruppen
Moderationsmethode in der Vorbe-
reitung - wie krieg ich alle mit ins
Boot
Rechtsseminar
Gitarrenkurs (Anfänger oder Fort-
geschrittenen Kurs)
Andachtsseminar
Erlebnisorientiertes Lernen
Alle Achtung Schulungen (Kindeswohlschutz SGB VIII, §72a)
Einsatz von Metalog Trainingstools in der pädagogischen Arbeit
Interkulturelles Training
…
Für ein Gemeindeangebot sollten es mindestens sechs Teilnehmende sein.
- 17 -Bezirkskonfirmand*innentag
Bezirkskonfirmand*innentag
Samstag, 26. September 2020,
in Villingen, Martin-Luther-Haus, Wehrstr. 2
Alle, die im September 2020
Konfirmand*innen sind und 2021
konfirmiert werden haben die Möglichkeit, andere
Konfirmand*innen kennen zu lernen. Und dabei einen
ganzen Tag, inklusive Mittagessen, etwas über einen
Baustein Eurer Konfirmandenzeit in verschiedenen
Workshops zu erfahren.
Also nicht lange überlegen, sondern gleich mal zur/zum
Verantwortlichen für die Konfirmand*innenarbeit
hingehen und als Gruppe anmelden.
Bezirkskonfirmand*innentag.
Für alle ehemaligen Konfis gilt das Gleiche:
Wenn Ihr Lust habt, mal dort für einen (halben) Tag die Leitung von Gruppen
auszuprobieren, geht zur/zum Gemeindediakon*in/ Pfarrer*in und fragt, ob Ihr
mitarbeiten könnt!
Kosten: 5,00€ für Mittagessen u. Workshops
(wird in der Regel von der eigenen Gemeinde übernommen)
Anmeldung: übers Pfarramt
Anreise: müsst Ihr selbst oder Eure Infos bei:
Gemeinde organisieren
- 18 -KonfiCup
KonfiCup 2020
Samstag 12. Dezember 2020
9.30 Uhr - max. 15.00 Uhr
Ort ist noch nicht klar
Bei diesem Fußball-Turnier wird
die beste Konfi-Fußball-
Mannschaft des Kirchenbezirks
ermittelt.
Mitspielen dürfen nur Jugendliche, die 2021 konfirmiert werden.
Eine Team besteht aus einem/r Torhüter*in und fünf Feldspieler*innen. Es
müssen immer zwei Personen des anderen Geschlechts auf dem Feld
(Torhüter*in inbegriffen) stehen. Bei Nichterreichen der „Quote“ oder wer
zu wenig Konfis hat, kann gerne eine Spielgemeinschaft mit anderen Pfar-
reien oder Kirchengemeinden gründen.
Pro Team erheben wir eine Startgebühr von 10,00€ (inkl. Getränke für die
Mannschaft). Jedes Team stellt auch eine Person (am besten einen jungen
Erwachsenen oder Jugendleiter*in ), die als Schiedsrichter*in pfeift.
Hast du Lust mitzumachen? Es wäre klasse, wenn möglichst viele Mann-
schaften teilnehmen! Auch wenn Du nicht mitspielen möchtest oder
kannst: Zum Anfeuern unserer Teams brauchen wir jede und jeden.
Die Anmeldung läuft über Deine/n Gemeindediakon*in/ Pfarrer*in
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Es gelten die Anmelde-
und Teilnahmebedingungen
der EJ.
- 19 -EGJ-Delegiertentreffen & Landesjugendsynode
8. Mai 2020 in Karlsruhe
Neue Leute kennenlernen, alte Freunde wieder treffen, diskutieren, sich auspro-
bieren, gemeinsam stark sein, Erfahrungen austauschen, zusammen singen, An-
dachten und Gottesdienst feiern, spannende spirituelle Angebote und vieles
mehr macht diesen Tag immer wieder zu einem Erlebnis.
Alle, die in Gemeinde oder Bezirken Evang. Jugendarbeit gestaltet oder sich als
Teil davon fühlen, sind herzlich eingeladen, um sich mit Ihren Ideen und Visio-
nen einzubringen.
Infos und Anmeldung findet Ihr unter: www.egj-baden.de
Mitfahrgelegenheit:
Die Landesjugendsynode ist das Parlament der Evangelischen Jugend. In ihr
schließen sich die Bezirksjugendsynoden, Verbände, Arbeitsgemeinschaften,
Arbeitsformen und Verantwortliche der Evangelischen Jugend zur
Wahrnehmung gemeinsamer Verantwortung für die Leitung des Verbands
zusammen.
Im Fokus steht eine stärkere Beteiligung
junger Menschen insbesondere von
Ehrenamtlichen aus den Bezirksjugendsynode
(BJS) der Evangelischen Jugend.
Wir laden Euch nun zur Tagung der
Landesjugendsynode der Evangelischen
Jugend Baden am
9. Mai 2020 in Karlsruhe ein.
Mitfahrgelegenheit:
- 20 -Baden Games & Fastenaktion
Erlebt das Abenteuer des Jahres!
Ganz Baden wird zum Spielfeld.
Am Freitagnachmittag, 17. Juli 2020 starten
Gruppen zu je 3-5 Mädchen oder 3-5 Jungen an
einem Bahnhof bei Ihnen vor Ort zum ersten Ziel.
Die Info dazu erhaltet Ihr per Mail/Videobot-
schaft. Vor Ort trefft Ihr Personen mit einer Aufgabe. Diese gilt es als Gruppe zu
lösen. Auch für die Zugfahrt gibt es kurze Aufgaben. An den Stationen treffen
die verschiedenen Gruppen immer wieder mal auf andere Gruppen. Übernach-
tet wird in Gemeindehäusern.
Zum großen Finale am Sonntag kommen alle zusammen, an einen noch gehei-
men Ort. Ob es gelingt, Mr. Snobs zu stoppen? Nach einer Stärkung geht es am
Mittag wieder - hoffentlich erfolgreich - zurück nach Hause.
Kosten: 25,00€ pro Person für Spielmaterial, Unterkunft und Verpflegung
plus 30,00€ Zugfahrtkosten
Gruppenanmeldung: https://egj-baden.de/inhalte/badengames.html
Infos auch auf Facebook: https://www.facebook.com/EGJBaden/
oder Instagram: https://www.instagram.com/egjbaden/
Von Aschemittwoch - Ostersonntag
Mit dieser Fastenaktion stellen wir uns in die
christliche Tradition, die in der Zeit vor Os-
tern des Leidens gedenkt und bewusst Ver-
zicht übt. Der Klimawandel gefährdet vieler-
orts die Lebensgrundlagen und verursacht
Leiden. Wir laden Euch ein, in 40 Tagen zu
erproben, wie Ihr klimafreundlicher leben
könnt.
Infos unter: www.klimafasten.de
- 21 -Jahresübersicht EJ 2020
Januar Februar März April Mai Juni
1 Mi Neujahr 1 Sa KonfiCup Lahr 1 So 1 Mi 1 Fr Tag der Arbeit 1 Mo Pfingstmontag
2 Do 2 So 2 Mo 2 Do 2 Sa 2 Di
3 Fr 3 Mo 3 Di 3 Fr 3 So 3 Mi
4 Sa 4 Di 4 Mi 4 Sa 4 Mo 4 Do
5 So 5 Mi 5 Do 5 So Grundkurs 5 Di 5 Fr
6 Mo Hl. Drei Könige 6 Do 6 Fr 6 Mo 6 Mi 6 Sa
7 Di 7 Fr 7 Sa Alle Achtung 7 Di 7 Do 7 So
8 Mi 8 Sa Alle Achtung 8 So 8 Mi 8 Fr EGJ-Delegiertentreffen 8 Mo
9 Do 9 So 9 Mo 9 Do 9 Sa KiKiGi Bezirk/LJS 9 Di
10 Fr 10 Mo 10 Di 10 Fr Karfreitag 10 So 10 Mi
11 Sa 11 Di 11 Mi 11 Sa 11 Mo 11 Do Fronleichnam
12 So 12 Mi 12 Do 12 So Ostersonntag 12 Di 12 Fr
13 Mo 13 Do 13 Fr 13 Mo Ostermontag 13 Mi 13 Sa
14 Di 14 Fr 14 Sa 14 Di 14 Do 14 So
15 Mi 15 Sa 15 So 15 Mi 15 Fr 15 Mo
16 Do 16 So 16 Mo 16 Do 16 Sa Erste Hilfe Kurs 16 Di
17 Fr 17 Mo 17 Di 17 Fr 17 So 17 Mi
18 Sa 18 Di 18 Mi 18 Sa 18 Mo 18 Do
19 So 19 Mi 19 Do 19 So 19 Di 19 Fr
20 Mo 20 Do 20 Fr 20 Mo 20 Mi 20 Sa KiKiGi Karlsruhe
21 Di 21 Fr 21 Sa 21 Di 21 Do Christi Himmel- 21 So
22 Mi 22 Sa 22 So 22 Mi 22 Fr 22 Mo
23 Do 23 So 23 Mo 23 Do 23 Sa 23 Di
24 Fr 24 Mo 24 Di 24 Fr 24 So 24 Mi
25 Sa 25 Di 25 Mi 25 Sa 25 Mo 25 Do
26 So 26 Mi 26 Do 26 So Snaketree VL 26 Di 26 Fr
27 Mo 27 Do 27 Fr 27 Mo 27 Mi 27 Sa Alle Achtung
28 Di 28 Fr 28 Sa 28 Di 28 Do 28 So
29 Mi 29 Sa 29 So 29 Mi 29 Fr 29 Mo
30 Do 30 Mo 30 Do 30 Sa 30 Di
31 Fr 31 Di 31 So Pfingstsonntag
Legende: = Schulferien = Wochenende/Feiertage
- 22 -Jahresübersicht EJ 2020
Juli August September Oktober November Dezember
1 Mi 1 Sa 1 Di 1 Do 1 So Allerheiligen 1 Di
2 Do 2 So 2 Mi 2 Fr 2 Mo 2 Mi
3 Fr 3 Mo 3 Do 3 Sa Tag d. Deutschen 3 Di 3 Do
4 Sa Erste Hilfe Kurs 4 Di 4 Fr 4 So 4 Mi 4 Fr
Esel
5 So 5 Mi 5 Sa 5 Mo 5 Do 5 Sa
6 Mo 6 Do - 6 So 6 Di 6 Fr 6 So 2. Advent
7 Di 7 Fr Freizeit 7 Mo 7 Mi 7 Sa 7 Mo
8 Mi 8 Sa 8 Di 8 Do 8 So 8 Di
9 Do 9 So 9 Mi 9 Fr Alle Achtung 9 Mo 9 Mi
10 Fr 10 Mo 10 Do 10 Sa Alle Achtung 10 Di 10 Do
11 Sa All Inklusiv + ST 11 Di 11 Fr 11 So 11 Mi 11 Fr
12 So 12 Mi 12 Sa 12 Mo 12 Do 12 Sa KonfiCup
13 Mo 13 Do 13 So 13 Di 13 Fr 13 So 3. Advent
14 Di 14 Fr 14 Mo 14 Mi 14 Sa 14 Mo
15 Mi 15 Sa 15 Di 15 Do 15 So 15 Di
16 Do 16 So 16 Mi 16 Fr 16 Mo 16 Mi
17 Fr Baden 17 Mo 17 Do 17 Sa 17 Di 17 Do
18 Sa 18 Di 18 Fr Nachtreffen JF 18 So 18 Mi 18 Fr
Games
19 So 19 Mi 19 Sa 19 Mo 19 Do 19 Sa
20 Mo 20 Do Jugend 20 So Nachtreffen EF 20 Di 20 Fr Planungs- & Danke- 20 So 4. Advent
21 Di 21 Fr - 21 Mo 21 Mi 21 Sa schönwochen- 21 Mo
22 Mi 22 Sa 22 Di 22 Do 22 So ende 22 Di
Freizeit
23 Do 23 So 23 Mi 23 Fr 23 Mo 23 Mi Waffelverkauf
24 Fr 24 Mo 24 Do 24 Sa 24 Di 24 Do Heiligabend
25 Sa 25 Di 25 Fr 25 So 25 Mi 25 Fr Weihnachten
26 So 26 Mi 26 Sa KU-Tag 26 Mo 26 Do 26 Sa Weihnachten
27 Mo 27 Do 27 So 27 Di 27 Fr 27 So
28 Di 28 Fr 28 Mo 28 Mi 28 Sa 28 Mo
29 Mi 29 Sa 29 Di 29 Do 29 So 1. Advent 29 Di
30 Do 30 So 30 Mi 30 Fr 30 Mo 30 Mi
31 Fr 31 Mo 31 Sa 31 Do
Legende: = Schulferien = Wochenende/Feiertage
- 23 -ALL-Inklusiv Festival
ALL Inklusiv geht in die
nächste Runde...
Samstag, 11. Juli 2019,
17.00 - 24.00 Uhr
Es soll wieder als Festival mit einer Reihe von Bands
organisiert werden.
Zum Redaktionsschluss des POINTS waren genaue An-
gaben noch nicht bekannt.
Auch wieder mit dabei sind unser SnakeTree, Rol-
leyparcours und eine leckere Verpflegung.
Termin: 11. Juli 2019, 17.00 - 24.00 Uhr
Ort: Jugend - und Kulturzentrum K3, Kalkofenstr. 3a, Villingen
durchlaufende Angebote: SnakeTree u. Rollyparcours
Veranstaltende sind: Stadt und Landkreis, Evang. Jugend
im Kirchenbezirk Villingen, St.
Gallus-Hilfe, Diakonisches Werk
im SBK im SBK, Carl-Orff-Schule,
Christy-Brown-Schule
- 24 -Eselfreizeit
Nun ist es wieder soweit, die heiß begehrte und lang ersehnte Freizeit auf dem
Eselhof startet auch dieses Jahr wieder durch.
Elf Tage, die angefüllt sind mit:
spielen, Esel reiten und striegeln, Ausflüge, biblischen Geschichten, Lagerfeuer,
singen, basteln, Gottesdienst feiern, gemeinsam essen, arbeiten, Geländespiel,
misten, träumen, neue und alte Freunde treffen, Ruhe finden, miteinander re-
den, spülen, im Heu schlafen,…
Einfach rundum ein tolles Programm mit
netten Menschen und Tieren.
Na wollt Ihr auch mal die Eselhofromantik
erleben? Wollt Ihr erfahren, wie es ist, 10
Tage ohne Handy auszukommen? Dann so
schnell wie möglich anmelden, denn die
Plätze sind heiß begehrt!!!
Ort: Eselhof bei Fischbach
Termin: 01. - 11. August 2020
Nachtreffen: So., 20. September 2020
Alter: 8 - 12 Jahre (Alter auf der Frei-
zeit und im Schwarzwald-Baar-
Kreis lebend)
Kosten: 220,00€ - 250,00€ (siehe S. 31)
Leistungen: Im Heu schlafen, Vollverpflegung, Ausflüge, Umgang mit Tie-
ren, Programm, Päd. Betreuung, Versicherung
Leitung: Cornelia Nowara und Team
TN-Zahl: 40 Personen
Veranstalter u. Anmeldung:
- 25 -Tessinfreizeit
Die Tessinfreizeit ist ein Geheimtipp für alle Jugendlichen, die sich gemeinsam
auf eine Reise machen wollen, um das Glück zu finden. Der Campingplatz liegt
traumhaft im Tessin auf der Schweizer-Seite. Hinter dem Gelände fließt ein grö-
ßeres Gewässer (die Maggia). Die Berge fassen das Tal ein. So gibt es tolle Gele-
genheiten zum Klettern (für alle was dabei) und Baden. Aber auch thematische
Impulse, Freunde treffen oder finden und vieles mehr sind geboten.
Wir freuen uns auf Dich.
Bei Fragen gerne beim Veranstalter melden.
Ort: Campingplatz in Gordevio
Termin: 16. - 26. August 2020
Nachtreffen: Fr., 18. September 2020
Alter: 13 - 18 Jahren
Kosten: 370,00€ - 390,00€ (siehe S. 31)
für Menschen außerhalb des Schwarzwald-
Baar Kreises: 400,00€ - 420,00€
Leistungen: Unterbringung in Zelten, Verpfle-
gung, Programm, Transport, Versicherung
Leitung: Sascha Nowara + Team
Mind. TN-Zahl: 13 Personen
Anmeldung bis: 9. Juli 2020!!!
Veranstalter und Anmeldung:
- 26 -Kinderkirchengipfel 2020
An alle, die in der Kirche mit
Kindern arbeiten!
Der evang.
Landeskirche sind
die Kinder und ihre Anliegen
wichtig.
Deshalb werden in regelmäßigen Abständen die Kinder
eingeladen, ihre Meinung zu sagen und ihre Wünsche
vorzubringen.
Nach den beiden Kinder-Kirchen-Gipfeln 1998 und 2008
ist es wieder so weit.
Herzliche Einladung, dabei mitzumachen!
Wie läuft das bei uns im Kirchenbezirk?
Kindergruppen treffen sich vor Ort in den Gemeinden und schicken von dort
ihre Ansagen bis zum 20. April an uns.
Die Landeskirche hat dazu eine umfangreiche Arbeitshilfe herausgegeben, die
mit vielen verschiedenen Vorschlägen Möglichkeiten anbietet, mit den Kindern
(im Kindergottesdienst, in Kindergruppen, bei Kindertagen, -wochen und -frei-
zeiten, im Kinderchor und in der Schule) das Thema aufzugreifen.
Ein Exemplar dieser Arbeitshilfe ist in jedem Pfarramt vorrätig, weitere Exemp-
lare können bestellt werden unter kikidz@ekiba.de. Weitere Informationen
und Downloadmaterialien gibt es unter https://kikigi.ejuba.de.
Bezirksveranstaltung für Kinder und ihre Begleiter*innen, am 9. Mai 2020,
von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr in Villingen
Aus jedem Kirchenbezirk kann eine Delegation von 15 Kindern
(6-12 Jahren) teilnehmen.
Kinderkirchengipfel (KiKiGi) am 20. - 21. Juni 2020 in Karlsruhe
Kontakt/Anmeldung/Rückfragen:
Sieglinde und Gernot Knausenberger (Bezirksbeauftrage für
den Kindergottesdienst), Mail: g.knausenberger@t-online.de
Conny und Sascha Nowara (Bezirksjugendreferent*innen),
Mail: bezirksjugend.villingen@kbz.ekiba.de
- 27 -Snaketree
Schon mal etwas von einem Snaketree
gehört?
Wir bieten den Snaketree
als Kletterattraktion für eure Veranstaltungen
an.
Der Snaketree ist eine ganz besondere Attrakti-
on im Bereich des Kletterns. Es lassen sich bis
zu sechs Elemente mit Klettergriffen aneinan-
derhängen und daran 18 Meter in die Höhe
klettern. Es handelt sich um eine nicht allzu
schwere jedoch herausfordernde Kletteraktion,
die von Jung und Alt erklommen werden kann.
Unsere geschulten, ehrenamtlichen Mitarbei-
tenden werden sich um den Aufbau und den
reibungslosen Ablauf der Kletteraktion küm-
mern.
Wenn unser Angebot interessant
erscheint, einfach bei uns melden:
Bisher feststehende Termine, bei
denen man den Snaketree in Akti-
on erleben kann:
26. April 2020 Villinger Innenstadt
11. Juli 2020, All Inklusiv, Jugendhaus Villingen
Weitere Informationen: https://ej-villingen.de/inhalte/snaketree.html
- 28 -Dankeschön– und Planungswochenende
Wie der Name schon sagt,
wird dort Danke gesagt, für
das Engagement und den
ehrenamtlichen Einsatz von Euch für die EJ und
in der EJ. Und wir wollen gemeinsam Aktionen
für das Jahr 2021 planen.
Der Spaß und das Miteinander werden dabei
nicht zu kurz kommen.
Dazu sind auch Menschen herzlich eingeladen, die
sonst nicht zu den BJS kommen oder auch nur spo-
radisch bei uns mitmachen können.
Und wie ihr auf den Bildern seht, ist es immer sehr
lustig. Also gleich den Termin vormerken.
Wir freuen uns auf ein wunderschönes Wochenen-
de mit Euch im Weißloch.
Obacht: früher als in den letzten Jahren
Ort: Freizeitheim Weißloch,
St. Georgen
Termin: 20. - 22. November 2020
Alter: alle Interessierten
Kosten: ihr seid eingeladen!!!
Anmeldeschluss: 11. November 2020
Veranstalter und
Anmeldung:
- 29 -Mit der Juleica in den Europapark & Waffelverkauf
Der Europa-Park macht für
ehrenamtlich Engagierte mit Juleica
einmal im Jahr ein attraktives Ange-
bot: in der Woche (Montag bis Frei-
tag) um den Internationalen Tag des
Ehrenamts am 06. Dezember. Jugend-
leiter*innen können mit der Juleica
kostenlos in den Europa-Park und dort alle Attraktionen nutzen.
Alle weiteren Vergünstigungen in Baden-Württemberg und den Regionen gibt
es unter www.juleica.de
Die Evangelische Jugend wird wieder versuchen, an einem der Tage
eine Fahrt zu organisieren. Bei Interesse bitte melden bis zum 26.11.:
Alle, die sich mit uns vor Weihnachten gerne mit netten Leuten treffen möch-
ten, laden wir herzlich zu unserem legendären Informationsstand mit Waffel-,
Glühwein- und Punsch-Verkauf ein. Hier stehen wir gerne für alle Fragen über
die EJ zur Verfügung.
Wir würden uns freuen, wenn Du bei uns mal vorbeischauen würdest!
Ort: Marktplatz (eher bekannt als
Latschariplatz) vor der
Sparkasse Villingen
Zeit: Mi., 23. Dezember 2020
ca. 10.00 - 18.00 Uhr
Bei Interesse zum Helfen, bitte melden!
- 30 -Kosteninformation bei Freizeiten
Preisspannen bei unseren Maßnahmen
Beibehalten wollen wir die Regelung mit der Preisspanne bei den Freizeiten/ Veranstal-
tungen. Wer nicht mehr bezahlen kann, zahlt den niedrigen Betrag. Wer etwas mehr
zahlen möchte, um auch andere Projekte der EJ zu unterstützen, zahlt den höheren
Betrag (oder auch etwas dazwischen oder wer will noch mehr...).
Zuschussmöglichkeiten bei Freizeiten
Wer gerne mit der EJ auf Freizeiten gehen möchte, aber dies aus unterschiedlichen fi-
nanziell oder familiären Gründen nicht realisieren kann (alleinerziehend, Großfamilie,
arbeitssuchend,…), kann sich gerne im Büro der EJ (siehe Seite 5) über Zuschussmöglich-
keiten für eine Verminderung des Teilnehmendenbetrages informieren und beraten
lassen. Es gibt vieles, was wir für Sie tun können.
Zuschuss „bunt-steht-dir“
Die Evangelische Landeskirche unterstützt durch sein Projekt „bunt-steht-dir“ jungen
Geflüchtete auf Freizeiten durch eine anteilig Übernahme von Teilnahmekosten.
Stiftung der Landeskirche
Die Evangelische Landeskirche hat eine Stiftung ins Leben gerufen, die sich auch zum
Ziel gesetzt hat, Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien zu
unterstützen. Momentan können diese Zuschüsse nicht garantiert werden.
Stiftung des Schwarzwald-Baar-Kreises
Im Schwarzwald Baar Kreis gibt es ebenso einen Fördertopf. Wir haben zwar bisher kei-
ne Erfahrung damit, begleiten Sie aber gerne bei einer Antragsstellung.
Zuschuss aus dem Landesjugendplan
Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen des Landesjugendplanes Kindern
und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien
Zuschüsse, um in Freizeitenheimen und Zeltlagern der Jugendverbände einen Erho-
lungsurlaub zu verbringen oder an einer Jugendgruppenfahrt teilnehmen zu können.
Der Antrag ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Die staatliche
Zuwendung betrug pro Teilnehmende und Tag in 2019 max. 12,00€.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass Zuschussanträge grundsätzlich mindestens acht Wochen vor
Beginn der Maßnahme, möglichst im Rahmen der Anmeldung, zu stellen sind.
Wir beraten Sie gerne.
- 31 -KJR SB e.V.: Homepage & Zuschüsse
Zuschussverfahren des KJRs:
Ab 2019 ist das Beantragen nur
noch online möglich. Welche Ortsgemeinde oder Pfarrei
noch keinen Zugang hat, muss das beim KJR beantragen
(Träger dahinter muss immer die „Evangelischen Ju-
gend“ sein).
Anträge können dann online gestellt werden.
Wenn Ihr dazu Fragen habt, könnt Ihr Euch direkt an den
KJR oder an unser Büro wenden, wir versuchen euch so
gut wie es geht beim neuen Verfahren zu helfen und zu
unterstützen.
Auch beim neuen Verfahren ist bei allen Anträgen an den KJR SB e.V. äußerst
wichtig, dass die Vorgaben und Fristen des KJRs eingehalten werde müssen.
Nur vollständige und korrekte ausgefüllte, sowie gemäß den Richtlinien fristge-
recht eingereichte Anträge werden bearbeitet. Andernfalls kann gegebenenfalls
eine Ablehnung des Antrags wegen Formfehlers erfolgen:
Fristen bei Freizeiten, Schulungen, Projekten und Einzelantrag mit Einzelnach-
weis 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahmen
Finanzierungsplan ist erforderlich für Schulungen, Projekte und Einzelanträge
(inkl. Kopie/Bild der Belege), NICHT für Freizeiten!
Unterschriebene Teilnehmenden Liste bei Freizeiten, Schulungen und Projekte
Anträge bis zum 1. Dez. werden im Jahr 2020 bearbeitet, sonst erst 2021
Auszahlung erfolgt immer erst im Dezember
- 32 -Anmelde- und Teilnahmebedingungen
Liebe Teilnehmende auf Veranstaltungen tung ausgenommen sind EJ, die Körper-
der Ev. Jugend Villingen, wir sind ver- schaften des öffentlichen Rechts sind.
pflichtet, unsere Freizeiten, Reisen, Akti- Die Evang. Landeskirche in Baden ist eine
onen, Schulungen und anderen Maßnah- Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die
men auf der Grundlage der gültigen Ge- EJ ist eine rechtlich unselbständige Ein-
setze anzubieten und durchzuführen. Für richtung des Evang. Kirchenbezirks Villin-
uns ist diese Verpflichtung kein Problem. gen und deshalb von der neuen gesetzli-
Die Konsequenzen sind jedoch die nach- chen Verpflichtung befreit. Dasselbe gilt
stehenden "Reisebedingungen" ohne die für Kirchenbezirke und Kirchengemein-
es leider nicht geht, um Sie über die bei- den als Körperschaften des öffentlichen
derseitigen Rechte und Pflichten in Rechts.
Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie des-
halb aufmerksam die nachfolgenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen
Reisebedingungen durch. Soweit sie nach
den gesetzlichen Bestimmungen wirksam 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
einbezogen werden, werden diese Reise- Mit der Anmeldung wird der Evangeli-
bedingungen Inhalt des mit Ihnen - nach- schen Jugend im Kirchenbezirk Villingen
stehend TN (Teilnehmende) genannt - als Veranstalter der Ferienfreizeit vom
und uns - nachstehend EJ (Evang. Anmeldenden der Abschluss eines Pau-
Jugend Villingen) - abschließenden Reise- schalreisevertrags aufgrund der in der
vertrages. Sie ergänzen insoweit die ge- Ausschreibung genannten Leistungsbe-
setzlichen Vorschriften der §§ 651a ff schreibungen und Preise unter Einbezie-
BGB 7 über den Pauschalreisevertrag hung dieser Anmelde- und Teilnahmebe-
und der Informationsverordnung für EJ dingungen verbindlich angeboten, der
und füllen diese Vorschriften aus. Anmeldende ist an sein Angebot für die
Leitung Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang
Bei unseren Maßnahmen werden ge- beim Veranstalter gebunden.
schulte, ehrenamtlich Mitarbeitende zur
pädagogischen Betreuung der TN einge- Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf
setzt. Diese Personen übernehmen für dem vom Veranstalter hierfür vorgese-
die Dauer der Freizeit die gesetzliche henen Formular; Anmeldungen per Tele-
Aufsichtspflicht. Bei besonderer Miss- fon oder auf elektronischem Wege oder
achtung der notwendigen Forderung ist online gelten nur als Interessenbekun-
die Leitung berechtigt den TN auf eigene dung zur Teilnahme an einer Freizeit /
Kosten zurückzuschicken Aktion. Die Anmeldeunterlagen werden
Sicherungsschein Ihnen daraufhin zugeschickt, diese müs-
Der Gesetzgeber hat eine ab dem sen ausgefüllt und unterschrieben zurück
01.07.2018 geltende Verpflichtung für EJ gesandt werden.
eingeführt, den Reisepreis des Kunden Bei Minderjährigen ist sie von einem
durch einen so genannten Sicherungs- Personensorgeberechtigten zu unter-
schein abzusichern. Von dieser Verpflich- schreiben. Mit dem Eingang einer Teil-
- 33 -Anmelde- und Teilnahmebedingungen
nahmebestätigung des Veranstalters
beim Anmeldenden kommt der Pau- 3. Vertragliche Leistungen, Leistungs- und
schalreisevertrag zustande. Sollte die Preisänderungen
Ferienfreizeit bereits voll belegt sein o- Der Umfang der vereinbarten Leistungen
der der Teilnahme sonstige Gründe ent- sowie der beidseitigen Rechte und Pflich-
gegenstehen, wird der Anmeldende um- ten ergibt sich aus der Leistungsbeschrei-
gehend benachrichtigt. bung in der Ausschreibung, den evtl.
ergänzenden Angaben auf der Homepa-
2. Bezahlung ge des Veranstalters, den Angaben in der
Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Fahrtanmeldung, der Teilnahmebestäti-
Reisepreises pro angemeldete/n Teilneh- gung sowie dieser Anmelde- und Teilnah-
mer/in ist bis spätestens eine Woche mebedingungen.
nach Erhalt der Teilnahmebestätigung
des Veranstalters sowie des Sicherungs- Dem Veranstalter bzw. den Leitenden
scheins fällig. Der restliche Reisepreis ist, und Betreuenden der Ferienfreizeit ob-
sofern in der Ausschreibung nichts Ab- liegt im Rahmen der gesetzlichen Bestim-
weichendes vermerkt ist, spätestens drei mungen die Aufsichtspflicht über die
Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit minderjährigen Teilnehmenden. Dem
fällig, in keinem Fall aber vor Ablauf der Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür
Frist nach Ziffer 6 f dieser Bedingungen. möglichst schon vorab eine genaue
Bei Buchungen kürzer als drei Wochen Kenntnis etwaiger besonderer Umstände
vor Beginn der Ferienfreizeit bzw. nach (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer
Ablauf der Frist nach Ziffer 6 f ist der Medikamenteneinnahme, spezielle Nah-
gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung rungsbedürfnisse) der Teilnehmenden
fällig. erforderlich ist; er verpflichtet sich da-
her, dem Veranstalter diese Informatio-
Zahlungen sind auf das Konto des Veran- nen auf dem vom Veranstalter hierfür
stalters vorgesehenen Formular mitzuteilen.
Evangelische Jugend im Kirchenbezirk
Villingen Der Veranstalter kann nach Vertragsab-
Volksbank Schwarzwald Baar Hegau schluss Änderungen und Abweichungen
IBAN: DE48 6949 0000 0030 5900 07 von einzelnen Leistungen oder Pflichten
BIC: GENODE61VS1 vornehmen, wenn diese nicht erheblich
sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfrei-
zu leisten. Der Veranstalter bittet, beim zeit nicht beeinträchtigen oder sonst für
Verwendungszweck der Zahlung unbe- den/die Teilnehmenden zumutbar sind.
dingt die in der Ausschreibung angegebe- Der Veranstalter behält sich Erhöhungen
ne Freizeitnummer und den Namen des/ des ausgeschriebenen oder vereinbarten
der Teilnehmenden anzugeben. Barzah- Reisepreises aufgrund einer bei Vertrags-
lungen werden vom Veranstalter nicht schluss noch nicht eingetretenen oder
entgegengenommen. für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung
- 34 -Anmelde- und Teilnahmebedingungen
der Beförderungskosten, der Steuern se sind vom Veranstalter auf Verlangen
oder Abgaben für bestimmte Reiseleis- nachzuweisen.
tungen oder der für die betreffende Feri-
enfreizeit geltenden Wechselkurse vor. Leistungs- und Preisänderungen sind
Im Falle der erheblichen Änderung einer dem Anmeldenden auf einem dauer-
wesentlichen Reiseleistung oder einer haften Datenträger klar und verständlich
Erhöhung des Reisepreises um mehr als mitzuteilen.
8% hat der Veranstalter den Anmelden-
den unverzüglich, spätestens jedoch 21 4. Teilnahme eines Ersatzreisenden
Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis Der/die Teilnehmende kann sich bis zum
zu setzen; spätere Änderungen sind nicht Beginn der Ferienfreizeit durch einen
zulässig. Dritten ersetzen lassen, sofern dieser
den in der Ausschreibung angegebenen
Der Anmeldende ist dann berechtigt, besonderen Fahrterfordernissen genügt
unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag und seiner Teilnahme keine gesetzlichen
zurückzutreten oder die Teilnahme an Vorschriften oder behördlichen Anord-
einer mindestens gleichwertigen Ferien- nungen entgegenstehen. In diesem Fall
freizeit zu verlangen, wenn der Veran- wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr
stalter in der Lage ist, ihm eine solche von EUR 20,00 berechnet.
aus seinem Angebot ohne Mehrpreis
anzubieten. Er hat dieses Recht unver- 5. Rücktritt des Anmeldenden vor Reise-
züglich nach der Erklärung des Veranstal- beginn
ters diesem gegenüber geltend zu ma- Der Anmeldende kann jederzeit vor Be-
chen. ginn der Ferienfreizeit vom Pauschalrei-
severtrag zurücktreten, der Rücktritt ist
* Der besseren Lesbarkeit halber wird im schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der
folgenden Text einheitlich nur der Begriff Zugang der Rücktrittserklärung beim
der Ferienfreizeit verwendet. Veranstalter. Bei Minderjährigen muss
der Rücktritt von einem Personensorge-
berechtigten erklärt werden. Die bloße
Ebenfalls kann der Anmeldende eine Nichtzahlung des Reisepreises ist keine
Senkung des Reisepreises verlangen, Rücktrittserklärung.
wenn und soweit die vorgenannten Kos-
ten, Steuern, Abgaben oder Wechselkur- Tritt der Anmeldende vom Pauschalreise-
se zu niedrigeren Kosten für den Veran- vertrag zurück oder tritt der/die Teilneh-
stalter führen. Hat der Anmeldende mende die Ferienfreizeit nicht an, so
mehr als den hiernach geschuldeten Be- kann der Veranstalter einen angemesse-
trag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom nen pauschalen Ersatz für seine getroffe-
Veranstalter zu erstatten. Entstandene nen Vorkehrungen und Aufwendungen
Verwaltungsausgaben können vom Er- unter Berücksichtigung einer anderweiti-
stattungsbetrag abgezogen werden; die- gen Verwendung der Reiseleistung ver-
- 35 -Anmelde- und Teilnahmebedingungen
langen. Dieser beträgt bei einem Rück- Reisepreises
tritt: bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 40 % des
Reisepreises
a) bei Gruppen-Busreisen (Reisebus oder ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 50 % des
Kleinbus/Bulli) Reisepreises
ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 60 % des
bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des Reisepreises
Reisepreises und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des
bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 30 % des Reisepreises.
Reisepreises
bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Dem Anmeldenden wie auch dem Veran-
Reisepreises stalter bleibt der Nachweis unbenom-
ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 65 % des men, dass dem Veranstalter überhaupt
Reisepreises kein Schaden entstanden ist oder der
ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des tatsächliche Schaden geringer oder hö-
Reisepreises her ist als die pauschale Entschädigung.
und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Der Veranstalter ist auf Verlangen des
Reisepreises. Anmeldenden bzw. des Teilnehmenden
verpflichtet, die Höhe der Entschädigung
b) bei Gruppen-Flugreisen und Gruppen- zu begründen.
Zugreisen
6. Rücktritt des Veranstalters vor Reisebe-
bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 20 % des ginn
Reisepreises Der Veranstalter kann vom Pauschalrei-
bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 35 % des severtrag zurücktreten
Reisepreises a) wenn der Anmeldende die Teilnehme-
bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des rinformationen ungeachtet der ihm hier-
Reisepreises für gesetzten Frist und einer schriftlichen
ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 65 % des Nachfrist von mindestens einer Woche
Reisepreises nicht beim Veranstalter einreicht.
ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des b) bis eine Woche nach Erhalt der Teil-
Reisepreises nehmerinformationen, wenn für ihn er-
und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des kennbar ist, dass – etwa aus medizini-
Reisepreises. schen, gesundheitlichen, pädagogischen
oder aus Gründen der Aufsichtsführung –
c) bei Reisen mit eigener Anreise und die Teilnahme der angemeldeten Person
sonstige Reisen mit einem nicht vertretbaren Risiko für
den betreffenden Teilnehmenden, die
bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des anderen Teilnehmenden oder den Ver-
Reisepreises anstalter verbunden ist.
bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 20 % des c) wenn der/die Teilnehmende ohne
- 36 -Anmelde- und Teilnahmebedingungen
ausreichende Entschuldigung nicht an leitung so nachhaltig stört, dass der Ver-
dem/den vom Veranstalter mitgeteilten anstalter seine Aufsichtspflicht gegen-
Vorbereitungstag/en teilnimmt. über den Teilnehmenden der Ferienfrei-
d) wenn der Anmeldende oder der/die zeit oder die weitere schadensfreie
Teilnehmende seine vertraglichen Pflich- Durchführung der Ferienfreizeit nicht
ten nicht einhält, insbesondere der Rei- mehr gewährleisten kann oder wenn sich
sepreis nicht fristgerecht (Anzahlung und der/die Teilnehmende ungeachtet einer
Restzahlung) bezahlt wird; Abmahnung der Freizeitleitung sonst in
e) beim Bekanntwerden für die Auf- einem Maße vertragswidrig verhält, dass
sichtsführung oder die Durchführung der die sofortige Kündigung des Pauschalrei-
Ferienfahrt wesentlicher persönlicher severtrages gerechtfertigt ist.
Umstände des/der Teilnehmenden nach
Abschluss des Pauschalreisevertrages, Die Kosten für die vorzeitige Rückbeför-
wenn durch diese eine geordnete oder derung des/der Teilnehmenden nach
sichere Durchführung der Ferienfreizeit einer Kündigung sowie weitere damit im
für den/die Teilnehmende oder die ande- Zusammenhang anfallende Kosten wer-
ren Teilnehmenden nicht gewährleistet den dem Anmeldenden bzw. den Perso-
ist. nensorgeberechtigten in Rechnung ge-
f) bis zu 28 Tage vor Reisebeginn, wenn stellt. In diesem Fall behält der Veran-
die in der Ausschreibung genannte Min- stalter den Anspruch auf den vollen Rei-
destteilnehmerzahl für die betreffende sepreis; er muss sich jedoch den Wert
Ferienfreizeit nicht erreicht wird. Der/die der ersparten Aufwendungen anrechnen
Anmeldende ist dann berechtigt, die Teil- lassen, die er aus einer Erstattung oder
nahme an einer mindestens gleichwerti- einer anderweitigen Verwendung der
gen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn nicht in Anspruch genommenen Leistun-
der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine gen erlangt.
solche aus seinem Angebot ohne Mehr-
preis anzubieten. 8. Versicherungen
In allen anderen Fällen wird der etwa Der Veranstalter hat für die Teilnehmen-
schon geleistete Reisepreis in voller Hö- den eine Unfallversicherung abgeschlos-
he zurückerstattet, weitere Ansprüche sen. Diese gilt nur subsidiär zu anderen
des Anmeldenden sind ausgeschlossen. bestehenden Versicherungen. Kein Versi-
cherungsschutz besteht bei Ansprüchen
7. Kündigung des Veranstalters aus dem Verlust oder Abhandenkommen
Der Veranstalter bzw. die Leitenden der von Sachen aller Art. Der Veranstalter
Ferienfreizeit als dessen bevollmächtigte empfiehlt ggf. den Abschluss eigener
Vertreter/innen können den Pauschalrei- zusätzlicher Versicherungen
severtrag ohne Einhaltung einer Frist (Reiserücktrittskosten, Reisegepäck,
kündigen, wenn der/die Teilnehmende Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.),
die Durchführung der Ferienfreizeit un- um die mit der Anmeldung/Teilnahme an
geachtet einer Abmahnung der Freizeit-
- 37 -Anmelde- und Teilnahmebedingungen
der Ferienfreizeit verbundenen Risiken stalter keinerlei Haftung. Er haftet auch
zu mindern. nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder
Verlust von Gegenständen, die durch
9. Pass- und Visavorschriften fahrlässiges Verhalten des/der Teilneh-
Der Veranstalter verpflichtet sich, deut- mers/in verursacht werden.
sche Staatsangehörige oder Staatsange- Der Veranstalter haftet ferner nicht für
hörige des Staates, in dem die Ferienfrei- Leistungsstörungen, Personen-, Sach-
zeit angeboten wird, bei Auslandsreisen oder Vermögensschäden im Zusammen-
über geltende Pass- und Visavorschriften hang mit Leistungen, die als Fremdleis-
zu informieren, für Angehörige anderer tungen lediglich vermittelt werden und
Staaten erteilt das zuständige Konsulat die in der Leistungsbeschreibung aus-
Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher drücklich als Fremdleistungen gekenn-
Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvor- zeichnet sind.
schriften sowie die Beschaffung der not-
wendigen Reisedokumente ist, sofern 11. Obliegenheiten des Anmeldenden und
dies der Veranstalter nicht ausdrücklich des Teilnehmenden
übernommen hat, der Anmeldende Bei auftretenden Schwierigkeiten ist je-
selbst verantwortlich. Der Veranstalter der/jede Teilnehmende verpflichtet, alles
haftet nicht für unvorhersehbare Verzö- Zumutbare zu tun, um zu deren Behe-
gerungen der diplomatischen Vertretun- bung beizutragen und evtl. Schäden für
gen bei der Ausstellung von Reisedoku- alle Beteiligten so gering wie möglich zu
menten und beim Zugang, sofern ihn halten.
nicht ein eigenes Verschulden trifft. Er/sie ist verpflichtet, Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Leitung der
10. Haftung des Veranstalters Ferienfreizeit oder dem Veranstalter
Die vertragliche Haftung des Veranstal- mitzuteilen und dieser eine angemesse-
ters für Schäden des/der Teilnehmen- ne Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht
den, die nicht Körperschäden sind, ist die Abhilfe unmöglich ist oder von der
der Höhe nach beschränkt auf den drei- Leitung der Ferienfreizeit oder vom Ver-
fachen Reisepreis, soweit ein solcher anstalter ernsthaft verweigert wird oder
Schaden vom Veranstalter nicht schuld- wenn die sofortige Kündigung des Pau-
haft herbeigeführt wird oder soweit der schalreisevertrags durch ein besonderes
Veranstalter für einen Schaden allein Interesse des Teilnehmenden gerechtfer-
wegen eines Verschuldens eines Leis- tigt wird. Kommt ein/eine Teilnehmende
tungsträgers verantwortlich ist. Bei Schä- dieser Verpflichtung schuldhaft nicht
den durch nicht vorhersehbare höhere nach, so stehen ihm/ihr oder dem An-
Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte meldenden Ansprüche insoweit nicht zu.
Angaben in der Fahrtanmeldung oder Die Leitung der Ferienfreizeit ist be-
infolge von vorwerfbaren Verstößen des/ auftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu
der Teilnehmenden gegen Anordnungen sorgen, soweit dies möglich und zumut-
der Freizeitleitung übernimmt der Veran- bar ist. Ansprüche des Anmeldenden
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