PRAKTIKUM 1 BERUFSEIGNUNG - Sekundarstufe I Berufspraktische Ausbildung - PHBern

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PRAKTIKUM 1 BERUFSEIGNUNG - Sekundarstufe I Berufspraktische Ausbildung - PHBern
Wegleitung

PRAKTIKUM 1
BERUFSEIGNUNG
Sekundarstufe I
Berufspraktische Ausbildung

Studienjahr 20/21
PHBern: Wegleitung „Praktikum 1 (Berufseignung)“ BPA, Sekundarstufe l (2020/21)
Inhalt

Inhalt

1             Überblick Berufspraktische Ausbildung am Institut Sekundarstufe I             3

2             Termine auf einen Blick                                                       5

3             Das P1 im Überblick                                                           6
3.1           Klärung der Berufseignung                                                     6
3.2           Kriterien der Berufseignung                                                   6
3.3           Elemente des P1                                                               7
3.3.1         Auflagen zur Berufseignung aus Veranstaltungen am IS1                         7
3.4           Kriterien und Indikatoren der Berufseignung                                   7
3.4.1         K1: Interesse am Umgang mit Jugendlichen                                      8
3.4.2         K2: Kommunikationsfähigkeit                                                   8
3.4.3         K3: Beziehungsfähigkeit                                                       9
3.4.4         K4: Empathie                                                                 10
3.4.5         K5: Ich-Stärke                                                               11
3.4.6         K6: Emotionale Stabilität                                                    11
3.4.7         K7: Gewissenhaftigkeit                                                       12
3.4.8         K8: Selbstdisziplin bzw. Zuverlässigkeit                                     13
3.4.9         K9: Reflexionsfähigkeit und -bereitschaft                                    13
3.4.10        K10: Berufsmotivation                                                        14

4             Aufgaben und Tätigkeiten (Bausteine)                                         16
4.1           Baustein 1                                                                   16
4.2           Baustein 2                                                                   17
4.3           Baustein 3                                                                   18
4.4           Baustein 4                                                                   19
4.5           Baustein 5                                                                   19
4.6           Baustein 6                                                                   20
4.7           Baustein 7                                                                   21
4.8           Baustein 8                                                                   21
4.9           Baustein 9                                                                   22
4.10          Baustein 10                                                                  22

5             Unterrichten im P1                                                           25
5.1           Unterrichtsauftrag der Praxislehrperson an die Studierenden während des P1   25
5.2           Unterrichtsplanung                                                           25
5.3           Unterrichtsbesprechungen                                                     26
5.3.1         Unterrichtsvorbesprechung                                                    26
5.3.2         Unterrichtsnachbesprechung                                                   26

                                                      1
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Inhalt

6             Beurteilung                                                               29
6.1           Beurteilung durch die Studierenden                                        29
6.2           Beurteilung durch die Praxislehrperson                                    29
6.3           Beurteilung durch die Begleitperson IS1                                   30
6.3.1         Berufspraktische Leistung                                                 30
6.3.2         Praktikumsdokumentation                                                   30
6.4           Zwischen- und Schlussbeurteilung                                          31
6.5           Reflexion                                                                 32

7             Formales                                                                  34
7.1           Zeitpunkt und Voraussetzung                                               34
7.2           An- und Abmeldung                                                         34
7.3           Praktikumsplätze                                                          35
7.4           Praktikumsabbruch                                                         35
7.5           Verlängerung des P1                                                       35
7.6           Wiederholung des P1                                                       36
7.7           Case Management                                                           36
7.8           Feedback                                                                  36
7.9           Gesetzeskonformer Umgang mit Daten                                        37

8             Literaturverzeichnis                                                      38

9             Abbildungsverzeichnis                                                     39

10            Anhang                                                                     40
10.1          Checkliste für Praxislehrpersonen                                          40
10.2          Checkliste für Praxislehrpersonen und Studierende                          41
10.3          Checkliste für Koordinationspersonen bzw. Schulleitungen                   42
10.4          Rollenbeschreibung und Benennung von Personen, welche bei der Durchführung
              von Praktika mithelfen                                                     42

11            Rechtliche Grundlagen                                                     43

12            Hinweis zum Gebrauch dieser Wegleitung                                    44

13            Kontaktadresse                                                            45

14            Impressum                                                                 46

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 1 (Berufseignung)“ BPA, Sekundarstufe l (2020/21)
Überblick Berufspraktische Ausbildung am Institut Sekundarstufe I

1              Überblick Berufspraktische Ausbildung am Institut
               Sekundarstufe I

Die folgende Übersicht bietet einen Überblick über die Berufspraktische Ausbildung (BPA) am
Institut Sekundarstufe I (IS1).

Praktikum          Arbeitsaufwand in              Anzahl Studierende / Prakti-    Ausbildungsteil
                   Stunden (ECTS)                 kumsplatz

P1                 120 (4)                        1-2                             Bachelor     (oder kon-
                                                                                  sekutiver Master)

P2                 150/120* (5/4*)                1-3                             Bachelor     (oder kon-

                                                                                  sekutiver Master)

P2+                150 (5)                        1-2                             Bachelor     (oder kon-

                                                                                  sekutiver Master)

P3                 900 (30)                       1-2                             Bachelor     (oder kon-
                                                                                  sekutiver Master)

P4                 150/120* (5/4*)                1-2                             Master

Volldiplomstudierende
Im Studium absolvieren die Studentinnen und Studenten insgesamt mindestens vier Praktika.
Im „Praktikum 1 (Semesterpraktikum)“ (P1), das in der Regel am Ende des ersten Semesters
absolviert wird, steht die Klärung der Berufseignung im Vordergrund. Im „Praktikum 2“ (P2) bis
und mit zum „Praktikum 4“ (P4) arbeiten die Studierenden an ihrer Kompetenzentwicklung. Das
P2 findet ab Ende des zweiten Semesters statt, das „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ (P3)
wird in der Regel im sechsten Semester durchgeführt. Das P4 liegt im Masterteil der Ausbildung

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 1 (Berufseignung)“ BPA, Sekundarstufe l (2020/21)
Überblick Berufspraktische Ausbildung am Institut Sekundarstufe I

und dient dazu, diejenigen Handlungsfelder zu fokussieren, welche in den vorgängigen Praktika
kaum oder nur wenig bearbeitet worden sind.
Im Bachelorteil der Ausbildung können die Studierenden ein freiwilliges Praktikum (P2+) in der
Folge des P2 durchführen. Wer parallel zum Studium unterrichtet, kann die geschilderten Prak-
tika (P2-P4) an eigenen Klassen mit einem Mentoring durchführen 1.

Fachdiplomstudierende
Die Fachdiplomstudierenden belegen kein P3. Ansonsten führen sie die gleichen Praktika durch
wie die Volldiplomstudierenden.

Stufenerweiterung*
Die Studierenden mit Stufenerweiterung belegen das P2 und das P4. In beiden Praktika erwer-
ben die Stufenerweiterungsstudierenden je 4 ECTS.

Konsekutiver Master
Die Studierenden des Konsekutiven Masters absolvieren die Praktika 1 – 4 wie die Volldiplom-
studierenden. Studierende mit einem Lehrdiplom der Sekundarstufe II machen die Praktika 2 – 4.

Bearbeitung der Kompetenzen
In den ersten beiden Praktika werden vermutlich vor allem Kompetenzen in den Handlungsfel-
dern der Dimension „Unterricht“ bearbeitet werden können (siehe Orientierungsrahmen der
PHBern). Es sollen allerdings auch Gelegenheiten genutzt werden, auf die Handlungsfelder in
der Dimension „Schule“ einzugehen. Im P3 sollten die Volldiplomstudierenden wenn möglich
Kompetenzen in allen Handlungsfeldern bearbeiten.

1
    Unter folgenden Bedingungen: Die Anstellung basiert auf der kantonalen Lehrerinnen - und Lehrergesetzgebung. Der Unterricht
     findet auf der Sekundarstufe 1 statt (allenfalls 10. Schuljahr). Die Schulleitung der Praktikumsschule und die Bereichsleitun g
     BPA des IS1 sind mit der Durchführung einverstanden. Der Vertrag wird bis sechs Schulwochen vor Praktikumsbeginn beim
     Bereich BPA eingereicht (siehe https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_file_503061_download.html).

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 1 (Berufseignung)“ BPA, Sekundarstufe l (2020/21)
Termine auf einen Blick

2              Termine auf einen Blick

Studierende                Kontaktaufnahme mit der Praxis-          Siehe Zuteilungsmail (innerhalb
                           lehrperson                               von 7 Tagen nach der Zuteilung)
Studierende                Erster Besuch während des Se-            Siehe Zuteilungsmail
                           mesters (vor Weihnachts-
                           /Sommerferien) (siehe 4.2 Bau-
                           stein 2)
Studierende                Eintrag Besuchslektionen                 Siehe wöchentliche Studierenden-
                                                                    mitteilungen
Bereichsleitung            Zuteilung Begleitperson IS1              Siehe wöchentliche Studierenden-
BPA                                                                 mitteilungen
Begleitperson IS1          Kontaktaufnahme der
                           Begleitperson IS1 mit den Stu-
                           dierenden
Studierende                Geheime URL des SWITCHport-              2 Tage vor Praktikumsbeginn
                           folios per Mail an Begleitperson
                           IS1 und an Praxislehrperson
Praktikum
Arbeit an den Bausteinen 2 – 10
Tägliches Dokumentieren von Lernprozessen auf SWITCHportfolio

Praxislehrperson           Abschluss des Praktikums und             Nach dem Praktikum
                           Beantragung der Entschädigung
                           via MeinePHBern
Studierende                Abgabefrist Dokumentation                28. Februar
                           (elektronisch per Mail)                  (P1 Sommerpause: 30. September)
                           an Begleitperson IS1
Begleitperson IS1          Rückgabefrist Dokumentation              31. März
                           (elektronisch per Mail)                  (P1 Sommerpause: 31. Oktober)
Begleitperson IS1          Meldung Schlussbeurteilung per           10. April
                           Mail an den Bereich BPA:                 (P1 Sommerpause: 10. November)
                           bpa.is1@phbern.ch

Die Hinweise in den wöchentlichen Studierendenmitteilungen sind verbindlich.

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 1 (Berufseignung)“ BPA, Sekundarstufe l (2020/21)
Das P1 im Überblick

3              Das P1 im Überblick

Eine zentrale Funktion des P1 ist die Einschätzung der Berufseignung. Dazu dienen die prakti-
sche Arbeit am Praktikumsplatz, die Dokumentation zum P1 und die Veranstaltungen des Mo-
duls „Lehren und Lernen“ am Institut Sekundarstufe I.

3.1            Klärung der Berufseignung

Die Einschätzung der Berufseignung beruht darauf, dass gewisse für den Lehrberuf erwünschte
Kompetenzen, Persönlichkeitsmerkmale oder Haltungen bei angehenden Lehrpersonen bereits
bei Studienbeginn vorhanden sein müssen. Weil sie relativ stabil sind, könne n sie im Verlaufe
der Ausbildung nicht von Grund auf aufgebaut und nur bedingt entwickelt werden. Sind diese in
einem ausreichenden Masse vorhanden, ist die Berufseignung gegeben, andernfalls nicht.

Bei diesen erwünschten und nur in einem beschränkten Masse veränderbaren personalen und
sozialen Merkmalen handelt es sich um die 10 Kriterien der Berufseignung, welche im P1 Ver-
wendung finden.

3.2            Kriterien der Berufseignung

Die Kriterien zur Beurteilung der Berufseignung sind folgende:
K1: Interesse am Umgang mit Jugendlichen           K6: Emotionale Stabilität
K2: Kommunikationsfähigkeit                        K7: Gewissenhaftigkeit
K3: Beziehungsfähigkeit                            K8: Selbstdisziplin bzw. Zuverlässigkeit
K4: Empathie                                       K9: Reflexionsfähigkeit und -bereitschaft
K5: Ich-Stärke                                     K10: Berufsmotivation

Die Kriterien sowie entsprechende Indikatoren sind im Kapitel 3.4 Kriterien und Indikatoren der
Berufseignung aufgeführt.

Das bedeutet, dass sich die Beurteilung der Berufseignung nicht an Kompetenzen orientiert, die
im Verlaufe der Ausbildung erworben werden können. Selbstständig unterrichten ist sicherlich
ein wichtiger Ausbildungsteil im P1, aber die Berufseignung soll nicht daran gemessen werden,
da die Studierenden am Anfang der Ausbildung mit intensiven Praktika stehen.

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 1 (Berufseignung)“ BPA, Sekundarstufe l (2020/21)
Das P1 im Überblick

3.3                Elemente des P1

Im P1 wird die Arbeit im Praktikum und vor allem auch an den 10 Bausteinen (siehe 4 Aufgaben
und Tätigkeiten (Bausteine)) mit Hilfe der 10 Berufseignungs-Kriterien (siehe 3.4 Kriterien und
Indikatoren der Berufseignung) umfassend eingeschätzt. Im Rahmen der Arbeit an den Bau-
steinen des P1 werden den Studierenden Aufträge erteilt, welche sich für die Einschätzung der
Berufseignung bzw. für das Fokussieren auf bestimmte Kriterien der Berufseignung besonders
gut eignen.

3.3.1              Auflagen zur Berufseignung aus Veranstaltungen am IS1

Studierende, welche in einer Veranstaltung des ersten Semesters am Institut Sekundarstufe I
im Hinblick auf die Berufseignungskriterien in einem kritischen Sinn auffallen, werden im P1 ge-
zielt beobachtet. Die Beobachtungen, welche im Hinblick auf die Berufseignungskriterien rele-
vant erscheinen, werden im P1 besonders fokussiert und zur Validierung verwendet. Die Praxis-
lehrpersonen und die Begleitpersonen IS1 erhalten entsprechende Beobachtungsaufträge. Die
Studierenden werden über diese Massnahmen informiert. Allenfalls werden sie von der Be-
reichsleitung BPA aufgefordert, vor Beginn des Praktikums den Kontakt mit dem Case Ma-
nagement aufzunehmen.

3.4                Kriterien und Indikatoren der Berufseignung

Die folgenden Kriterien beschreiben Persönlichkeitsmerkmale von angehenden Lehrpersonen,
welche zu Beginn der Grundausbildung vorhanden sein müssen und nur bedingt weiter entwi-
ckelt werden können.
Die Indikatoren zu den Kriterien sind weitgehend positiv formuliert. Die Grundhaltung für die
Einschätzung der Berufseignung ist damit ressourcenorientiert und fokussiert in erster Linie er-
wünschte Verhaltensweisen und Merkmale. Lassen sich diese Verhaltensweisen und Merkmale
nicht beobachten, ist erhöhte Vorsicht bzw. genaueres Hinschauen und das Aufdecken von
Mängeln angezeigt.

Zum Gebrauch der Indikatorenlisten
 Mögliche Indikatoren 2:
  Die aufgeführten Indikatoren sind Möglichkeiten von direkt wahrnehmbaren Verhaltenswei-
  sen. Die Listen sind nicht abschliessend. Sie können durch weitere Indikatoren ergänzt wer-
  den. Dabei ist zu beachten, dass sich die Indikatoren am Ausbildungsstand der Studieren-
  den im P1 orientieren (Ende 1. oder 2. Studiensemester).

2
    Indikatoren sind Hinweisgrössen: Es handelt sich um konkrete, wahrnehmbare Ereignisse und Phänomene, die auf die Umset-
    zung/Erfüllung eines bestimmten Leitwertes oder Qualitätsmerkmales hinweisen. Indikatoren zeigen an, dass bestimmte Leit-
    werte im Unterricht gelebt und umgesetzt werden. (Landwehr 2003, 15)

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Das P1 im Überblick

      Reihenfolge der Indikatoren:
       Die Indikatoren sind nicht streng nach ihrer Bedeutung geordnet. Dennoch sind auf den ers-
       ten Plätzen relativ gewichtige Indikatoren zu finden.
      Beispiele:
       Wo dies hilfreich erscheint, enthalten die Indikatoren jeweils konkrete Beispiele in Klam-
       mern.

3.4.1                 K1: Interesse am Umgang mit Jugendlichen

Eine zentrale Voraussetzung für die Arbeit von Lehrpersonen ist das Interesse an der Arbeit mit
den Schülerinnen und Schülern, ihrer Persönlichkeit, ihren individuellen Anliegen und Befind-
lichkeiten.

Mögliche Aspekte/Indikatoren
Die Studierenden:
 zeigen Interesse am Umgang mit Jugendlichen und an erzieherischen Fragen, die sich dar-
   aus ergeben (stellen entsprechende Fragen, recherchieren eigenständig, bringen Vorerfah-
   rungen ein, usw.)
 interessieren sich für Meinungen der Schülerinnen und Schüler, ihre Vorlieben, ihre beson-
   deren Fähigkeiten, ihre Hobbies, ihre Befindlichkeiten, ihren Humor, usw.
 interessieren sich für das Typische im Umgang mit Jugendlichen und beim Unterrichten auf
   dieser Stufe
 interessieren sich für Schülerinnen- und Schülerfragen (Verhaltensweisen, Probleme der
   Klasse und der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler) und gehen darauf ein.
 pflegen einen natürlichen, altersgemässen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern
 greifen Äusserungen der Schülerinnen und Schüler auf
 und ihr Handeln stimmen mit der pädagogischen Begründung des Berufswunsches überein.
 zeigen auch Interesse am Erziehen (treffen z. B. Massnahmen zum sozialen Verhalten der
   Schülerinnen und Schüler)

3.4.2                 K2: Kommunikationsfähigkeit

Kommunikationsfähig zu sein bedeutet, die Sprache im Bereich der Wissensvermittlung kompe-
tent einsetzen zu können und Gespräche initiieren und führen zu können. Das wiederum erfor-
dert es, „Kommunikation zu verstehen und dieses Grundwissen im Austausch mit anderen kon-
struktiv zu nutzen“ (Meyer 2009, 140 ff). 3 Botschaften müssen also klar formuliert und
sprachlich korrekt erstellt sein. Die Botschaften anderer Menschen müssen richtig interpre-
tiert werden können, um im Dialog die gesteckten Ziele erreichen zu können.

3
    Meyer, R. (2009) Soft Skills fördern. Strukturiert Persönlichkeit entwickeln. Bern: hep.

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Das P1 im Überblick

Mögliche Aspekte/Indikatoren
Die Studierenden
 formulieren die Dokumentation sowie alle Texte, welche an eine Öffentlichkeit gerichtet sind
   (zum Beispiel Klasse, Schülerinnen und Schüler, Eltern der Schülerinnen und Schüler, Pra-
   xislehrperson, Begleitperson IS1), sprachlich korrekt. Das heisst unter anderem:
   - Orthographische und grammatikalische Korrektheit
   - Stilistische Angemessenheit bezüglich Textsorten und Adressatinnen und Adressaten
   - Kohärenz („Roter Faden“)
   - Gendergerechte Formulierungen (gemäss Leitfaden geschlechtergerechte Sprache der
       PHBern)
 kommunizieren klar, verständlich und folgerichtig
 holen gezielt Feedback über eigenes Verhalten ein und können Feedback annehmen
 nehmen sich Zeit, den Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern zuzuhö-
   ren
 gehen inhaltlich und emotional auf Beiträge von Schülerinnen- und Schülern und auf ihre
   Anliegen ein
 nehmen mit Einzelnen (Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen) wie auch mit Gruppen/der
   Klasse Blickkontakt auf und halten den Blickkontakt aufrecht
 kommunizieren verbal und nonverbal kongruent (in Bezug auf Mimik und Gestik).
 nehmen nonverbale Botschaften der Schülerinnen und Schüler wahr und reagieren ange-
   messen darauf
 setzen sich nonverbal effektiv in Szene und übernehmen körpersprachlich die Rolle als
   Lehrperson
 bringen sich in Gesprächen ein, ohne sich unangemessen ins Zentrum zu stellen
 finden oft Gelegenheiten und Themen, über die sie mit anderen (Schülerinnen und Schülern,
   Lehrerinnen und Lehrern) sprechen
 stellen sich beim ersten Kontakt den Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonen vor
 kommunizieren mit der Praxislehr-, Mentorats- und Begleitpersonen zeit- und adressatenge-
   recht

3.4.3          K3: Beziehungsfähigkeit

Bei Beziehungsfähigkeit geht es um die grundsätzliche Bereitschaft und Fähigkeit, auf andere
Menschen zuzugehen und sich aktiv mit ihnen auseinander zu setzen. In diesem Zusammen-
hang wird häufig ein gewisses Ausmass an Extraversion (gegenüber Introversion) als wün-
schenswertes, wichtiges Persönlichkeitsmerkmal betrachtet. Extravertierte Mens chen werden
als eher kontaktfreudig, gesellig, aktiv und gesprächig, durchsetzungsfähig, energisch und op-
timistisch beschrieben. Introvertierte Menschen gelten als eher zurückhaltend, bedachtsam, un-
abhängig von anderen, schüchtern.
Ideal scheint eine Position zwischen diesen beiden Polen zu sein.
Eine starke Introversion zusammen mit psychischer Labilität ist keine gute Voraussetzung für
den Lehrberuf (siehe 3.4.6 K6: Emotionale Stabilität).

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Das P1 im Überblick

Mögliche Aspekte/Indikatoren
Die Studierenden
 nehmen in angemessener Weise Kontakt mit der Praxislehrperson auf und pfleg en diesen
   während des Praktikums
 suchen aktiv Möglichkeiten, mit den Schülerinnen und Schülern und mit den Lehrerinnen
   und Lehrern des Kollegiums in Kontakt zu kommen (verbal und nonverbal) und gleichzeitig
   eine angemessene Nähe bzw. Distanz zu den Schülerinnen und Schülern
 erzählen auch von sich, bringen sich in angemessener Weise als Person in den Unterricht
   und in Gespräche ausserhalb des Unterrichts ein
 bringen sich in sozial verträglicher und angemessener Weise in das Kollegium ein
 nutzen verschiedene Gelegenheiten, den Schülerinnen und Schülern ihre Wertschätzung
   verbal und nonverbal spüren zu lassen (z.B. bei Rückmeldungen, Blickkontakten, Pausen-
   gesprächen, Kontrollgängen)
 sprechen die Schülerinnen und Schülern direkt mit Namen und als Persönlichkeit en an
 können zusammen mit den Schülerinnen und Schüler lachen
 gehen auf Probleme ein, die sich im Unterricht stellen und helfen mit, in sachlich und emoti-
   onal geeigneter Form nach Lösungen zu suchen
 arbeiten gegebenenfalls mit den Kolleginnen und Kollegen des selben Praktikumsplatzes
   zusammen
 äussern sich im Gespräch mit der Praxislehrperson oder Kolleginnen und Kollegen mitunter
   auch über die eigene Befindlichkeit

3.4.4          K4: Empathie

Empathie gilt als Fähigkeit, sich auf andere Personen einlassen zu können, sensibilisiert zu sein
für ihre persönliche Situation und Befindlichkeit. Empathie enthält zwei Aspekte: Das Einfühlen
bzw. „Teilen“ von emotionalen Erfahrungen anderer, aber auch den Aspekt des Mitgefühls, wel-
cher den eigenen emotionalen Zustand von dem des anderen Menschen unterscheidet. Die Fä-
higkeit, die eigenen Gefühle hinsichtlich Gedanken, Gefühle und Körper wahrnehmen und re-
flektieren zu können, scheint für Empathie eine zentrale Voraussetzung zu sein.

Mögliche Aspekte/Indikatoren
Die Studierenden
 geben den Schülerinnen und Schülern wertschätzende Rückmeldungen auf ihre Beiträge
 sprechen Schülerinnen und Schüler wenn erforderlich auch auf der persönlichen Ebene an
 nehmen die emotionale Befindlichkeit der Schülerinnen und Schüler wahr und reagieren an-
   gemessen darauf
 nehmen besonderes Verhalten von Schülern und Schülerinnen wahr und reagieren ange-
   messen darauf (z. B. bei ungewöhnlichem oder auffälligem Verhalten)
 lassen emotionale Nähe zu den Schülerinnen und Schülern zu, ohne aus der Rolle als Lehr-
   person zu fallen
 schätzen die Wirkung der eigenen Person auf die umgebende Umwelt angemessen ein

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Das P1 im Überblick

   spüren, ob die Kinder dem Unterricht (z. B. den Erklärungen) folgen können
   können adäquat einschätzen, wann Gefahr besteht, dass Schülerinnen oder Schüler be-
    schämt werden

3.4.5          K5: Ich-Stärke

Eine ich-starke Person ist fähig, die eigenen Ziele, Werte, Wünsche und Bedürfnisse wahrzu-
nehmen und sie vor anderen Menschen zu vertreten. In Schule und Unterricht geht es oftmals
darum, Schülerinnen und Schülern gegenüber auf berechtigten Forderungen zu bestehen oder
sich von den Wünschen anderer Personen klar abzugrenzen. Dies erfordert ein beträchtliches
Mass an Ich-Stärke und die Fähigkeit, den verschiedenen Erwartungen von unterschiedlichen
Seiten in einer klaren und reflektierten Weise umzugehen.

Mögliche Aspekte/Indikatoren
Die Studierenden
 treten verbal und nonverbal entspannt, ruhig und sicher auf
 vertreten die eigene persönliche Meinung vor Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonen
   bestimmt und können sie für die Gesprächspartner nachvollziehbar begründen
 nehmen die Führung der Klasse als persönliche Aufgabe wahr
 stehen meist direkt und ohne Hindernisse (z. B. Pult, Bücherstapel) vor de r Klasse
 weichen gegebenenfalls reflektiert und in begründeter Weise von der Unterrichtsplanung ab
   (gibt z.B. bei Opposition von Schülerinnen und Schülern nicht gleich nach)
 formulieren Arbeitsaufträge in der passenden Modusform (z.B. Indikativ oder Imperativ)
 lassen sich durch Kritik der Schülerinnen und Schüler nicht verunsichern
 artikulieren Kritik und Unbehagen in direkter Rückmeldung an die betroffene Person (zum
   Beispiel Praxislehrpersonen)
 nehmen „Zwischenfälle“ und Unvorhergesehenes wahr und reagieren darauf
 passen die Sprache der Rolle als Lehrerin oder des Lehrers an (z.B. nicht kumpelhaft, Aus-
   drücke bewusst gewählt, grenzt sich als Lehrperson von den Schülerinnen und Schülern ab)
 formulieren persönliche Bedürfnisse klar
 lassen sich durch konstruktive Kritik in der Reflexion nicht persönlich verunsichern

3.4.6          K6: Emotionale Stabilität

Emotionale Stabilität, auch psychische Stabilität genannt, beschreibt die beiden Pole zwischen
emotionaler Robustheit auf der einen Seite und emotionaler Empfindsam keit bzw. Labilität auf
der anderen.
Emotional labile Menschen sind sehr empfindsam und - als negative Folge davon - unter Stress
leicht aus dem Gleichgewicht zu bringen. Sie sind innerlich schnell verletzt und neigen in
Stresssituationen dazu, persönlich betroffen, reizbar, ängstlich, unkontrolliert, selbstzweiflerisch
usw. zu reagieren. Emotional robuste Menschen erleben sich selbst als ausgeglichen und gera-

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ten auch in Stresssituationen nicht so leicht aus der Fassung. Sie haben, wenn man so will, ein
weniger reiches Gefühlsleben, und können daher auf andere auch unsensibel wirken.
Eine für den Lehrberuf problematische Kombination ist ein hohes Mass an Introversion ( 3.4.2
K2: Kommunikationsfähigkeit) gekoppelt mit geringer emotionaler Stabilität.

Mögliche Aspekte/Indikatoren
Die Studierenden
 sind nicht blockiert, wenn nicht alles rund läuft (z.B. bei Unterrichtsstörungen, wissen weiter,
   beharren nicht starr auf ihren Standpunkten)
 zeigen beim Durchführen von mehreren Unterrichts-Lektionen (siehe 4.5 Baustein 5 und 4.8
   Baustein 8) keine deutlichen Erscheinungen von Angst (z.B. Schwitzen, Zittern, brüchige
   Stimme), Anspannung, Unkonzentriertheit, Ermüdung, Rückzug
 geraten bei hoher Arbeitsbelastung nicht aus dem emotionalen Gleichgewicht (sin d deswe-
   gen z.B. nicht niedergeschlagen, gereizt, demotiviert)
 reagieren auf nicht gut gelungenen Unterricht gefasst und konstruktiv
 treten entspannt auf (bezüglich Körperhaltung und -sprache, Stimme, Lautstärke, Intonation)
   bei gleichzeitiger Aufmerksamkeit gegenüber dem Unterrichtsgeschehen
 halten die eigenen Launen und Stimmungen angemessen im Griff
 gehen mit Schülerinnen und Schüler so um, dass die Emotionen, die dem Handeln zugrunde
   liegen, für die Schülerinnen und Schüler klar werden

3.4.7          K7: Gewissenhaftigkeit

Gewissenhaftigkeit wird in der Persönlichkeitspsychologie verstanden als das Mass an Organi-
sation, Ausdauer und Motivation beim zielgerichteten Handeln.
Gewissenhafte Menschen „beschreiben sich als zielstrebig, ehrgeizig, willensstark und ent-
schlossen. Sie sind ordnungsliebend, pflicht- und verantwortungsbewusst und haben die Ten-
denz, sorgfältig zu überlegen, bevor sie handeln.“ (Foerster 2008, 96).

Mögliche Aspekte/Indikatoren
Die Studierenden
 haben sich in wahrnehmbarer Weise auf das Praktikum vorbereitet (z.B. haben die Weglei-
   tung gründlich gelesen und wissen darüber Bescheid)
 setzen sich mit Aufgaben und Zielsetzungen des Praktikums auseinander und verfolg en die-
   se sichtbar und eigenständig (z. B. Arbeitsprotokoll, Notizen beim Nachbesp rechen)
 übernehmen Verantwortung für das eigene Lernen (Beispiele: stellt Fragen zum Stoff, zur
   Schule, zu den Schülerinnen und Schülern, macht sich Notizen während der Nachbespre-
   chung, geht mitunter auch weiter als ihr oder ihm aufgetragen wird, entwickel t Ideen weiter)
 übernehmen die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler, soweit dies im Praktikum
   möglich ist
 legen Materialien umsichtig bereit
 denken im Schulbetrieb eigenständig mit

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      nutzen die eigenen Ressourcen und setzen sie ökonomisch ein
      reservieren genügend Zeit für das Praktikum (machen z.B. nicht noch viel nebenbei auf Kos-
       ten des Praktikums)

3.4.8                K8: Selbstdisziplin bzw. Zuverlässigkeit

Selbstdisziplin ist die Fähigkeit, unabhängig vom Gemütszustand aktiv zu werden. „Wenn Sie
Selbstdisziplin gelernt haben, überschwemmen Gefühle Sie nicht, und die Gefühle beherrschen
auch nicht Ihr Leben, sondern Sie sind in der Lage, die innere Kontrolle zu gewinnen und/oder
den richtigen Ausdruck nach aussen zu finden.“ (Meyer 2009, 72) 4
Mögliche Aspekte/Indikatoren
Die Studierenden
 stellen eigene Bedürfnisse reflektiert hinter die Aufgaben im Praktikum zurück
 sind pünktlich, erscheinen rechtzeitig (inklusive Vorbereitungszeit)
 reichen ihre Unterlagen eigenständig und rechtzeitig ein
 halten sich an Abmachungen
 erledigen zuverlässig, die ihnen zugeteilten Aufträge (z.B. in Bezug auf Termine, Abma-
   chungen...)
 führen in der Vor- und Nachbereitung ein bewusstes Zeitmanagement
 gehen Aufgaben oder Aufträge zügig an, schieben sie nicht vor sich hin
 halten sich an selbst gesetzte Vorgaben und Planungen
 sind um Verbindlichkeit bemüht bei ihnen selbst und bei den Schülerinnen und Schülern
   (z.B. bei Terminen, Abmachungen, Kontrollen)
 halten Unterrichtsunterlagen rechtzeitig und in genügender Menge bereit

3.4.9                K9: Reflexionsfähigkeit und -bereitschaft

Reflektieren im Berufsfeld bedeutet, über die eigne Arbeit nachzudenken mit dem Ziel, diese im
Dienste der Förderung der Schülerinnen und Schüler zu optimieren. Dies bedeutet im
P1, dass die Studierenden ihren eigenen Unterricht analysieren, überdenken kö nnen und bereit
sind, aus dem Nachdenken über ihre Arbeit Konsequenzen zu ziehen.
Es bewährt sich, wenn dazu in drei Schritten die beobachteten Fakten zuerst beschrieben
(Schritt 1), diese dann gewertet und analysiert (Schritt 2) und schliesslich konkrete Schlussfol-
gerungen für die weitere Arbeit gezogen werden (Schritt 3).

4
    Meyer, R. (2009) Soft Skills fördern. Strukturiert Persönlichkeit entwickeln. Bern: hep

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Mögliche Aspekte/Indikatoren
Die Studierenden
 lassen sich konstruktiv auf Feedback ein
 sprechen Aspekte des Unterrichts von sich aus an, z.B. Stärken oder Schwächen der gehal-
   tenen Lektion
 können Beobachtungen zum eigenen Handeln begründet gewichten (unterscheidet z.B. zwi-
   schen Wesentlichem und Unwesentlichem)
 stellen im Rahmen der Reflexion auch theoretische Bezüge her (soweit diese im ersten Stu-
   diensemester thematisiert worden sind)
 bringen sich aktiv in die Nachbesprechung ein (sagen z.B. mehr als nur Ja oder Nein)
 fragen nach, gehen den angesprochenen Aspekten auf den Grund
 erkennen und formulieren eigenen Werthaltungen
 arbeiten gezielt an ihrem Unterricht und setzen im Sinne der Reflexion um
 reflektieren strukturiert (orientieren sich z.B. an den Reflexionsschritten)

3.4.10         K10: Berufsmotivation

Pädagogische Motive, Interesse für das Unterrichten, zwischenmenschliche Motive oder Klar-
heit des Berufswunsches sind motivationale Aspekte, welche Studierende in einem gewissen
Ausmass ins Studium mitbringen müssen. Ein hohes Arbeits- und Berufsengagement gekoppelt
mit einem positiven Lebensgefühl und mit einer hohen Selbstwirksamkeits -Überzeugung sind
erwiesenermassen gute Voraussetzungen für das Bestehen im Lehrberuf.

Mögliche Aspekte/Indikatoren
Die Studierenden
 machen sich über das Berufsfeld der Lehrperson kundig und interessieren sich für die ver-
   schiedenen Tätigkeitsfelder
 erkennen die Bedeutung von einzelnen Tätigkeiten der Lehrpersonen und können sie in Be-
   zug auf die Gesamtaufgabe von Lehrpersonen einordnen
 reflektieren eigene Erfahrungen und Haltungen im Berufsfeld
 zeigen ein sichtbares Bedürfnis, etwas bewirken zu wollen (suchen z.B. Möglichkeiten,
   Schülerinnen und Schüler zu fördern, Situationen zu verändern) und entsprechendes
   Durchhaltevermögen
 sind bereit, Mehrarbeit zu übernehmen und sich gegebenenfalls abzugrenzen. Mehrarbeit
   kann heissen: Mitarbeit bei Lagerleitung, Schulreise, organisatorische Telefonate führen etc.
 stellen Bezüge her zwischen der Ausbildung am Institut und den Erfahrungen in der Praxis
 interessieren sich für neue Lerninhalte und recherchieren entsprechend
 setzen neue Lehr- und Lernideen in einzelnen Teilen um
 organisieren Hilfe und zusätzliche Quellen (z.B. begnügen sich nicht mit dem, was die Pra-
   xislehrperson an Ideen und Materialien offeriert)
 fragen gezielt nach (z.B. in Bezug auf Aufträge)

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 1 (Berufseignung)“ BPA, Sekundarstufe l (2020/21)
Das P1 im Überblick

   interessieren sich für Fragestellungen stofflicher oder situativer Art aus früherem Unter-
    richtsgeschehen
   zeigen in bestimmten Bereichen besondere Stärken und sind offen für weitere Bereiche
   thematisieren den Berufswunsch im P1
   beachten die Gepflogenheiten, die geschriebenen und ungeschriebenen Regeln in der Prak-
    tikumsschule

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Aufgaben und Tätigkeiten (Bausteine)

4              Aufgaben und Tätigkeiten (Bausteine)

Während des P1 müssen alle folgenden Bausteine bearbeitet werden:
 Baustein 1: Besuch von Veranstaltungen im Modul „Lehren und Lernen“
 Baustein 2 Kontaktaufnahme, Vorbereitung und Planung
 Baustein 3: Hospitieren
 Baustein 4: Unterrichtsmitarbeit als „Lehrerinnen- oder Lehrerassistenz“
 Baustein 5: Selbständiges Unterrichten in Einzellektionen
 Baustein 6: Persönliche Lernziele verfolgen
 Baustein 7: Schulalltag miterleben
 Baustein 8: Mehrere Lektionen en bloc unterrichten
 Baustein 9: Unterricht in anderen Schulstufen besuchen
 Baustein 10: Praktikumsdokumentation

Die Reihenfolge kann jedoch in Absprache mit der Praxislehrperson abgeändert werden. Es ist
auch möglich, einzelne Bausteine zugunsten anderer zu reduzieren. So könnten zum Beispiel
im Baustein 3 (Hospitieren) die Lektionen zugunsten von Baustein 4 (Unterrichtsmitarbeit als
Lehrer/innenassistenz) reduziert werden.

4.1            Baustein 1

Besuch von Veranstaltungen im Modul „Lehren und Lernen“
In diesem Modul wird die Struktur der berufspraktischen Ausbildung und des P1 erläutert, und
es werden die Begriffe der Bausteine 2 bis 10 geklärt. Zum Modul „Lehren und Lernen“ gehören
ebenfalls der vorbereitende Besuch am Praktikumsplatz und die Einführung in die Arbeit am Be-
rufskonzept.
Das Modul „Lehren und Lernen“ umfasst folgende Veranstaltungen:
 „Einführung in das Berufskonzept und Berufsfeld“
 „Didaktische Grundlagen und Grundformen“
 „Einführung in lernpsychologische Grundlagen“
 „Unterrichtskonzepte und pädagogisch-didaktische Prinzipien“

Die Veranstaltungen „Einführung in das Berufskonzept und Berufsfeld“ und „Didaktische Grund-
lagen und Grundformen“ müssen zwingend vor dem P1 besucht werden. Über Ausnahmen ent-
scheidet die Bereichsleiterin BPA.

Fokussierbar sind bei diesem Baustein insbesondere folgende Berufseignungs-Kriterien:
 „K7: Gewissenhaftigkeit“
 „K8: Selbstdisziplin bzw. Zuverlässigkeit“
 „K10: Berufsmotivation“

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Aufgaben und Tätigkeiten (Bausteine)

4.2            Baustein 2

Kontaktaufnahme, Vorbereitung und Planung
Für diesen Baustein reservieren die Studierenden einen halben oder ei nen ganzen Tag, wobei
die Praxislehrperson die zeitliche Vorgabe macht. Während dieses Besuchs in der Praktikums-
schule sollten die Studierenden die Schule und Klasse kennen lernen, Voraussetzungen der
Schülerinnen und Schüler abklären, gemeinsam mit der Praxislehrperson die Wegleitung und
die Unterlagen zu Unterrichtsauftrag (siehe 5.1), -planung (siehe 5.2), -vorbesprechung und
-nachbesprechung (siehe 5.3) durcharbeiten, Ideen für persönliche Lernziele im Praktikum dis-
kutieren und gegenseitige Erwartungen formulieren.
Die Studierenden lernen ihre Praxislehrperson, die Klasse und das Schulhaus kennen (z.B. si-
tuative Gegebenheiten wie Turnhalle, Kopierraum, Lehrerzimmer). Sie haben die Mög lichkeit,
die Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler punktuell zu besprechen. Sie wissen, wo-
ran zurzeit gearbeitet wird. Zudem werden Besonderheiten einzelner Schülerinnen und Schüler
diskutiert.
Die Studierenden gemeinsam mit den Praxislehrpersonen gehen die Wegleitung durch und be-
sprechen Unklarheiten. Vor dem Praktikum formulieren die Studierenden und die Praxislehrper-
sonen ihre gegenseitigen Erwartungen – insbesondere auch, was die studentischen Einsätze
ausserhalb der ordentlichen Wochentage betrifft (zum Beispiel Landschulwochen, Elternaben-
de, Weiterbildungen...). Als Entscheidungskriterien dafür gilt die Orientierung an den Berufseig-
nungskriterien (siehe 3.4 Kriterien und Indikatoren der Berufseignung). Die Studierenden disku-
tieren zudem gemeinsam mit den Praxislehrpersonen die persönlichen Lernziele (erste Überle-
gungen werden in der Veranstaltung „Didaktische Grundlagen und Grundformen“ gemacht).
Organisatorische Fragen zum Praktikumsverlauf werden geklärt (z.B. besondere Anlässe). Die
Termine für die Arbeit an den einzelnen Bausteinen werden festgelegt und mögliche Besuchs-
lektionen für die Begleitpersonen IS1 bestimmt.
Bei der Kontaktaufnahme kann den Studierenden auch vorgestellt werden, welche Unterrichts-
inhalte im P1 thematisiert werden. Für einen Auftrag in Bezug auf die Unterrichtsplanung ist es
hier zu diesem Zeitpunkt der Ausbildung zu früh (siehe 5.1 Unterrichtsauftrag der Praxislehrper-
son an die Studierenden).

Fokussierbar sind bei diesem Baustein insbesondere folgende Berufseignungs-Kriterien:
 „K2: Kommunikationsfähigkeit“
 „K7: Gewissenhaftigkeit“
 „K8: Selbstdisziplin bzw. Zuverlässigkeit“
 „K10: Berufsmotivation“

                                                     17
PHBern: Wegleitung „Praktikum 1 (Berufseignung)“ BPA, Sekundarstufe l (2020/21)
Aufgaben und Tätigkeiten (Bausteine)

4.3            Baustein 3

Hospitieren
In diesem Baustein steht die Praxislehrperson als Fachperson im Zentrum. Die Praxislehrper-
son zeigt, wie sie als Fachperson an den Unterricht herangeht: „Welche Überlegungen mache
ich mir vorher, was ist mir dabei wichtig, wie denke ich über Unterricht nach?“ Sie erläutert den
Studierenden ihre Vorüberlegungen zum bevorstehenden Unterricht.
Die Studierenden beobachten den Unterricht während 4 bis 6 Lektionen gezielt, wobei die Pra-
xislehrperson einen konkreten Beobachtungsauftrag erteilt, der zu protokollieren ist. Der Be-
obachtungsauftrag kann eine die Situation und die Befindlichkeit der Schülerinnen und Schüler
oder der Klasse. Beispiele: „Wie merkst du, ob der Jugendliche H. während der Auftragsertei-
lung aufmerksam ist? Wie reagieren die Schülerinnen und Schüler auf meine Fragen? Fange
Bilder ein: Wann herrscht eine positive Arbeitsatmosphäre?“

Die Studierenden stützen sich beim Beobachten auf die Grundlagen aus der Veranstaltung
„Lehren und Lernen“. Mögliche Punkte:
 Situation der Lerngruppe/Klasse
 Erläuterung und Begründung der Stoffauswahl; Einbettung in die mittel- und längerfristige
   Unterrichtsplanung
 Präzise Formulierung und Begründung der Lernziele
 Methodische Aspekte
 Medien, Lehrmittel, Unterrichtshilfsmittel

Die Lektion wird von der Praxislehrperson gehalten, währenddessen beobachten und protokol-
lieren die Studierenden und halten ihre Fragen fest. Die Praxislehrperson reflektiert den von ihr
realisierten Unterricht, denkt laut über die vergangene Lektion nach:
 Allgemeine Reflexion, zum Beispiel hinsichtlich der Lernergebnisse, Erfahrungen mit den
    gewählten Methoden und den eingesetzten Medien usw.
 Spezifische und vertiefende (quasi „exemplarische“) Analyse von ein oder maximal zwei
    ausgewählten Lernsituationen bzw. zum Beobachtungsauftrag

Fokussierbar sind bei diesem Baustein insbesondere folgende Berufseignungs-Kriterien:
 „K1: Interesse am Umgang mit Jugendlichen“
 „K4: Empathie“

                                                     18
PHBern: Wegleitung „Praktikum 1 (Berufseignung)“ BPA, Sekundarstufe l (2020/21)
Aufgaben und Tätigkeiten (Bausteine)

4.4            Baustein 4

Unterrichtsmitarbeit als „Lehrerinnen- oder Lehrerassistenz“
Die Studierenden übernehmen kleinere Unterrichtssequenzen zwischen 6 und 7 Lektionen, ver-
teilt auf 2 bis 3 Tage. Dabei beziehen sie Grundlagen aus der Veranstaltung „Lehren und Ler-
nen“ ein.
Die Studierenden helfen im Unterricht der Praxislehrperson bei 6 bis 7 Lektionen als Assistenz
der Lehrperson mit (Nachdenken Lernen über selbsterlebtes Unterrichten). Sie übernehmen
zum Beispiel gewisse Lektionsteile (Anfang/Einstieg oder eine Übungsphase), arbeiten mit einer
kleineren Gruppe, mit einzelnen Schülerinnen oder Schülern, unterrichten einen Te il der Klasse,
während der Praktikumskollege und/oder die Praxislehrperson mit den übrigen Schülerinnen
und Schülern arbeitet. Die Mitarbeit kann sich auch auf Korrektur- und Auswertungsarbeiten be-
ziehen. Nach dem Unterricht werden ausgewählte Erfahrungen gemeinsam reflektiert (siehe
Baustein 3) und auf dem SWITCHportfolio dokumentiert, gegebenenfalls schriftlich festgehalten.
Die Studierenden übernehmen in dieser Phase nur punktuell Verantwortung. Sie sollten sich für
ihre Tätigkeit als Assistenz nicht aufwändig vorbereiten müssen.

Fokussierbar sind bei diesem Baustein insbesondere folgende Berufseignungs -Kriterien:
 „K2: Kommunikationsfähigkeit“
 „K4: Empathie“
  „K10: Berufsmotivation“

4.5            Baustein 5

Selbstständiges Unterrichten in Einzellektionen
Die Studierenden unterrichten während 7 bis 10 Lektionen selbstständig mit Unterstützung der
Praxislehrperson (Lernziel, Lehrmittel, Tipps usw.).
Probieren und studieren! Beides zusammen ermöglicht Erfahrungen einer professionellen Leh-
rerinnen- und Lehrerbildung. Fehler machen ist erlaubt – wichtig ist aber, dass sie zusammen
mit der Praxislehrperson reflektiert werden.
Es ist schwierig, auf viele Kriterien gleichzeitig zu achten, weshalb empfohlen wird, die Be-
obachtung der Kriterien auf verschiedene Lektionen zu verteilen. Pro Lektion können zwei bis
drei Kriterien aufs Mal fokussiert werden. Die Praxislehrpersonen können die Studierenden
auch fragen, auf welche Beobachtungsgesichtspunkte ein besonderes Gewicht gelegt werden
soll. Für das schriftliche Vorbereiten der Lektionen nutzen die Studierenden das Präparations-
formular IS1 (https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498555.html).

Ablauf
 Die Praxislehrperson erteilt und erläutert den Studierenden einen Unterrichtsauftrag (defi-
   nierter, konkreter Inhalt, gegebenenfalls entsprechende Hinweise auf Lehrmittel, Lernziele,
   methodische Hinweise).

                                                     19
PHBern: Wegleitung „Praktikum 1 (Berufseignung)“ BPA, Sekundarstufe l (2020/21)
Aufgaben und Tätigkeiten (Bausteine)

   Die Praxislehrperson gibt den Studierenden Einblick in die eigene Unterrichtsplanung und
    -reflexion.
   Die Studierenden planen den Unterricht gemeinsam mit der Praxislehrperson und halten die
    Unterrichtsplanung mittels Präparationsformular IS1
    (https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498555.html) schriftlich fest.
   Die Praxislehrperson nimmt von der schriftlichen Unterrichtsplanung Kenntnis und beurteilt
    sie. Nötigenfalls bringt sie Korrekturen an oder weist die Planung zurück.
   Die Praxislehrperson beobachtet den Unterricht und stellt geeignete Reflexions- und Analy-
    segrundlagen bereit (faktengestützte Rückmeldungen anhand von Protokollen, Ton - oder
    Videoaufzeichnungen usw.).
   Die Studierenden reflektieren und analysieren den Unterricht unter der Leitung der Praxis-
    lehrperson.
   Die Studierenden halten die Ergebnisse der Reflexion und Analyse (wenn möglich mit Bezü-
    gen zu ihrem erziehungswissenschaftlichen Wissen) in schriftlicher Form auf dem SWITCH-
    portfolio fest. Dies wird als Grundlage für Praktikumsdokumentation dienen (siehe 4.10 Bau-
    stein 10).

Fokussierbar sind bei diesem Baustein insbesondere folgende Berufseignungs-Kriterien:
 „K3: Beziehungsfähigkeit“
 „K5: Ich-Stärke“
 „K6: Emotionale Stabilität“
 „K8: Selbstdisziplin bzw. Zuverlässigkeit“
 „K9: Reflexionsfähigkeit und –bereitschaft“

4.6            Baustein 6

Persönliche Lernziele verfolgen
Die Entwicklung der beiden persönlichen Lernziele wird im Modul „Lehren und Lernen“ vorberei-
tet. Die Studierenden bringen die Ziele an die Vorbesprechung des Praktikums an der Schule
mit. Während dieser Besprechung können sie mit der Praxislehrperson thematisiert und Bezug
darauf genommen werden.
Die Arbeit an den persönlichen Lernzielen ist ein Prozess, der sich über das gesamte Praktikum
erstreckt. Die Lernziele können auch verändert werden. Die Entwicklung der Lernziele wird
schriftlich auf dem SWITCHportfolio festgehalten und erläutert. Dies ist ein Bestandteil der
Praktikumsdokumentation (siehe 4.10 Baustein 10). Die Reflexionen zu den Lernzielen sollen
auch ins Berufskonzept einfliessen.

Fokussierbar ist bei diesem Baustein insbesondere folgendes Berufseignungs-Kriterium:
 „K9: Reflexionsfähigkeit und –bereitschaft“

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 1 (Berufseignung)“ BPA, Sekundarstufe l (2020/21)
Aufgaben und Tätigkeiten (Bausteine)

4.7            Baustein 7

Schulalltag miterleben
Die Studierenden gewinnen einen Tag lang Einblick in die Gesamttätigkeit von Lehrpersonen.
Dies kann auch im Sinn von „Alltag“ verstanden werden, mit Verteilung der angegebenen Tätig-
keiten auf mehrere Tage. Lehrperson sein umfasst mehr als nur das Unterrichten! Die Studie-
renden sollen den Schulalltag in seiner Vielfältigkeit und Komplexität miterleben und dabei Ein-
blick in die unterschiedlichen Tätigkeiten von Lehrpersonen nehmen. Neben dem Unterrichten
und der Unterrichtsvorbereitung und -nachbereitung gehören beispielsweise dazu: Gespräche
mit einzelnen Schülerinnen und Schülern (Beratung, individuelle Lernmassnahmen u. a.), Be-
sprechungen im Kollegium, Konferenzen und Sitzungen, Elterngespräche, Pausen aufsicht, Be-
schaffung und Bereitstellung von Unterrichtshilfen, administrative Arbeiten. Die Praxislehrper-
son erläutert soweit möglich ihre Arbeit und beantwortet Fragen der Studierenden. Dieser Bau-
stein kann auch Anteile von selbst erteiltem Unterricht enthalten. Die Auswertung und Verarbei-
tung dieses Bauchsteins kann im Bericht mit persönlichen Kommentaren in Bezug auf die Be-
rufseignung vorgenommen werden (Zum Beispiel: Wie erlebe ich eine Konferenz oder ein El-
terngespräch und wie sehe ich mich in diesen Bereichen? Welche Ressourcen bringe ich mit?
Wo muss ich noch Kompetenzen erwerben oder ausbauen?). Dies wird als Grundlage für Prak-
tikumsdokumentation dienen (siehe 4.10 Baustein 10).

Fokussierbar sind bei diesem Baustein insbesondere die Berufseignungs-Kriterien:
 „K2: Kommunikationsfähigkeit“
 „K10: Berufsmotivation“

4.8            Baustein 8

Mehrere Lektionen en bloc unterrichten
Die Studierenden unterrichten 3 bis 5 Lektionen en bloc, wobei sie Fächerwechsel erleben, bei-
spielsweise von Sport in die Mathematik innerhalb von fünf Minuten.
Flexibilität, Ökonomie, Effizienz und Stehvermögen sind Merkmale des Lehrberufes. Die Studie-
renden erleben diese Anforderungen. Die Studierenden unterrichten an einem Tag nicht bloss
eine oder zwei, sondern mindestens drei bis maximal fünf Lektionen. Dabei sollen zum Beispiel
der sofortige Wechsel von einem Fach zu einem andern und/oder von einer Klasse zu einer an-
dern, wechselnde situative Bedingungen mit den Konsequenzen, welche dies für die Lehrper-
son mit sich bringt, erfahren werden. Der Unterrichtsauftrag wird durch die Praxislehrperson er-
teilt. Die Studierenden bereiten den Unterricht wenn möglich selbstständig vor und erstellen die
Planung mittels Präparationsformular IS1
(https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498555.html). Die Lektionen werden zusammenfas-
send besprochen.

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 1 (Berufseignung)“ BPA, Sekundarstufe l (2020/21)
Aufgaben und Tätigkeiten (Bausteine)

Fokussierbar sind bei diesem Baustein insbesondere die Berufseignungs-Kriterien
 „K3: Beziehungsfähigkeit“
 „K5: Ich-Stärke“
 „K6: Emotionale Stabilität“

4.9            Baustein 9

Unterricht in anderen Schulstufen besuchen
Die Studierenden organisieren selbständig einen Besuch von 2 bis 3 Lektionen einer anderen
Stufe, um einen Einblick zu erhalten.
Die Studierenden besuchen und beobachten den Unterricht in andern Schulstufen (Kindergar-
ten/Unterstufe oder Mittelstufe. Die Lehrperson dieser Schulstufe erläutert soweit möglich die
Charakteristika dieser Stufe. Die Studierenden versuchen, stufentypische Lehr - und Lerninhalte,
Methoden, Medien und Hilfsmittel und stufenspezifisches Lehr- und Lernverhalten zu beobach-
ten und diese mit jenen der Sekundarstufe I zu vergleichen (z.B. „Lesen in der Unterstu-
fe/Erstlesen“ versus verschiedene „Lesearten“ und deren Funktionen auf der Oberstufe; Glei-
ches und Unterschiede beim Verstehen, zum Beispiel im Bereich NMM oder in der Mathematik;
typische Lernprobleme auf der Unter- und auf der Oberstufe; wichtigste Aspekte des Sozialver-
haltens auf der Unter- und auf der Oberstufe).

Fokussierbar sind bei diesem Baustein insbesondere die Berufseignungs-Kriterien:
 „K1: Interesse am Umgang mit Jugendlichen“
 „K10: Berufsmotivation“

4.10           Baustein 10

Praktikumsdokumentation
Während des Praktikums werden laufend einzelne Schritte zu den Bausteinen auf dem SWIT-
CHportfolio dokumentiert und reflektiert. In der Gestaltung des Portfolios sind die Studierenden
mehrheitlich frei. Eine Hilfe zur Gestaltung kann das von Studierenden erstellte Tutorial zur Er-
stellung des SWITCHportfolios sein (https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_719627.html).

Die Studierenden schicken 2 Tage vor Praktikumsbeginn die geheime URL des SWITCHportfo-
lios an die Begleitperson IS1 und an die Praxislehrperson. Bis zu diesem Zeitpunkt soll mindes-
tens die erste Seite mit folgenden Inhalten aufgeschaltet sein:
 Vor- und Nachname des Studierenden
 Vor- / Nachname und Emailadresse Praxislehrperson/en
 Vor- und Nachname Begleitperson IS1
 Angaben zu Klassen (Klasse(n), Niveau, Mehrjahrgangsklasse etc.)
 Name und Ort des Schulhauses
 Zeitraum

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 1 (Berufseignung)“ BPA, Sekundarstufe l (2020/21)
Aufgaben und Tätigkeiten (Bausteine)

   Im Praktikum unterrichtete Fächer
   Infos zu Spezialwochen/-anlässen

Am Ende des Praktikums wird mit Hilfe der Inhalte auf dem SWITCHportfolio eine Praktikums-
dokumentation erstellt, welche Folgendes beinhaltet:

1. Vollständig ausgefüllter Bogen zur Einschätzung der Berufseignung der Studierenden
   im P1
   - Fremdeinschätzung der Berufseignung durch die Praxislehrperson:
      Die Praxislehrperson beurteilt die Berufseignung aufgrund des Praktikumsverlaufes und
      mithilfe der Kriterien des Berufseignungsbogens. Dabei achtet sie darauf, dass die Ein-
      schätzung im Bogen durch konkrete Beobachtungen gestützt und belegt wird.
   - Selbsteinschätzung der Berufseignung durch die Studierenden: Auch sie beurteilen ihre
      Berufseignung im Anschluss an das Praktikum und tun dies – unabhängig von der Ein-
      schätzung der Praxislehrperson – ebenfalls mithilfe des Berufseignungsbogens. Die Ein-
      schätzungen der Kriterien im Bogen sind durch konkrete Beobachtungen zu stützen und
      zu belegen.
   - Vergleich zwischen Selbst- und Fremdbeurteilung: Die Selbstbeurteilung wird mit der
      Fremdbeurteilung der Praxislehrperson verglichen. Dieser Vergleich gibt Hinweise da-
      rauf, wie realistisch sich eine Praktikantin oder ein Praktikant im Vergleich mit einer er-
      fahrenen Lehrperson einschätzt. Hohe Differenzen sprechen eher für weniger Realitäts-
      bezug, hohe Übereinstimmung eher für mehr. Weitere Hinweise zum Gebrauch des Bo-
      gens sind auf der ersten Seite des Bogens zu finden. Die 10 Kriterien zur Berufseignung
      im Kapitel 3.4 Kriterien und Indikatoren der Berufseignung aufgeführt.
   - Fazit: Praxislehrperson und Studierende halten die wichtigsten Entwicklungspunkte im
      Fazit fest. Diese werden im nächsten Praktikum wieder thematisiert und der neuen Pra-
      xislehrperson sowie der Begleitperson IS1 vor Praktikumsbeginn unaufgefordert vorge-
      legt. Dieses Vorgehen unterstützt die Kontinuität in der berufspraktischen Ausbildung.

2. Vollständig ausgefülltes Arbeitsprotokoll
   - Das Arbeitsprotokoll zum P1 soll vollständig ausgefüllt sein.
      (https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498555.html)

3. Schriftliche Reflexion (Orientierung an den Vorgaben unter 6.5 Reflexion)
   - Bausteine 2 bis 4, 8 und 9. Die Studierenden entscheiden, ob sie hier Reflexionen fest-
     halten.
   - Baustein 5: Die Studierenden halten die Ergebnisse der Reflexion und der Analyse (mit
     Bezügen zu ihrem erziehungswissenschaftlichen Wissen, welches sie in den Veranstal-
     tungen am IS1 erworben haben) in ihrer Dokumentation fest.
   - Baustein 6: Reflexion zu den beiden persönlichen Lernzielen. Die Entwicklung der Lern-
     ziele wird erläutert

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 1 (Berufseignung)“ BPA, Sekundarstufe l (2020/21)
Aufgaben und Tätigkeiten (Bausteine)

    -   Baustein 7: Bericht mit persönlichem Kommentar in Bezug auf die Berufseignung.
        Zum Beispiel: Wie erlebe ich eine Konferenz oder ein Elterngespräch und wie sehe ich
        mich in diesen Bereichen? Welche Ressourcen bringe ich mit? Wo muss ich noch Kom-
        petenzen erwerben oder ausbauen?
    -   Hinweise zu Form und Qualität der Reflexion finden sich im Kapitel Reflexion der Weg-
        leitung. Die schriftlichen Bestandteile der Praktikumsdokumentation dürfen unterschied-
        lich gewichtet werden. Zu jedem der drei Bausteine 5, 6 und 7 muss zwingend etwas
        festgehalten werden, jeweils in einem eigenen Kapitel. Der Umfang der Reflexion um-
        fasst insgesamt sechs bis zehn Seiten A4.

4. Formular „Fazit Praktika“
   - Die Bemerkungen der Praxislehrperson und der Studierenden unter Fazit auf dem Bo-
      gen zur „Einschätzung der Berufseignung der Studentin oder des Studenten im
      „Praktikum1“ werden durch die Studentin oder Studenten auf das Formular „Fazit Prakti-
      ka“ übertragen.
   - Die Verantwortung für die Zusammenstellung der Praxisdokumentation liegt voll und
      ganz bei den Studierenden. Sie muss der Begleitperson IS1 rechtzeitig und vollständig
      als separates Dokument per Mail abgegeben werden. Ausgedruckte Elemente (z.B. Be-
      rufseignungsbogen) werden gescannt und in die elektronische Fassung der Dokumenta-
      tion integriert.

Fokussierbar sind bei diesem Baustein insbesondere folgende Berufseignungs-Kriterien
 „K2: Kommunikationsfähigkeit“
 „K7: Gewissenhaftigkeit“
 „K8: Selbstdisziplin bzw. Zuverlässigkeit“
 „K9: Reflexionsfähigkeit und –bereitschaft“

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 1 (Berufseignung)“ BPA, Sekundarstufe l (2020/21)
Unterrichten im P1

5              Unterrichten im P1

5.1            Unterrichtsauftrag der Praxislehrperson an die Studieren-
               den während des P1

Der Unterrichtsauftrag soll der Absicht, der Situation und der Zielsetzung des P1 entsprechen.
Er ermöglicht es den Studierenden, sich anhand der von der Praxislehrperson vorgegebenen
konkreten und spezifischen Angaben auf die Gestaltung und die Durchführu ng des Unterrichts
vorzubereiten. Er ist in diesem Sinn die Grundlage für die Unterrichtsplanung der Studierenden.
Der Unterrichtsauftrag wird durch die Praxislehrperson schriftlich erteilt oder aber durch die
Studentin oder den Studenten schriftlich protokolliert. Das Protokoll ist der Praxislehrperson
vorzulegen.

Der Unterrichtsauftrag enthält neben den Angaben über Klasse, Fach, Zeit zum Beispiel:
 Thema/Inhalt
 Hinweise zu den konkreten Lernzielen für die Lektion
 Voraussetzungen
 Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler, Anknüpfungspunkte, wichtige situative Aspek-
   te und Gegebenheiten; eventuell Bezug zum Lehrmittel, zum Lehrplan und zur thematischen
   Planung der Lehrperson u.a.m.
 Hinweise auf Unterrichtshilfsmittel, Lehrmittel/Lernmittel, Fachliteratur, Unterrichtsmedien,
   Hilfsmittel usw.
 Didaktisch-methodische Hinweise
 Ausbildungsschwerpunkte für die Praktikantin oder den Praktikanten als Konsequenz aus
   den vorangehenden Unterrichtsnachbesprechungen

Diese Punkte sind zwischen der Praxislehrperson und der Praktikantin oder dem Praktikanten
für jede Lektion gemeinsam zu besprechen und zu klären.

5.2            Unterrichtsplanung

Die detaillierte Unterrichtsplanung, wie sie für das P1 formuliert wird, hat eine Ausbildungsfunk-
tion. Die Studierenden sollen sich anhand der hier skizzierten Punkte das Lehren und Lernen im
Voraus sorgfältig und gründlich überlegen, um nachher zielbewusst, unter Berücksichtigung der
aktuellen Situation und im Blick auf die Schülerinnen und Schüler unterrichten zu können.
Die Studierenden kennen die Anforderungen an die Unterrichtsplanung aus den Veranstaltun-
gen am Institut (siehe 4.1 Baustein 1). Zudem sind auf der Website auch Vorlagen aufgeschal-
tet (https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498555.html).
Die detaillierte schriftliche Unterrichtsplanung beinhaltet in der Regel folgende Bereiche:

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