Praxisleitfaden Generalistische Pflegeausbildung - Beate Naumer Maren Heilig (Hrsg.) - Elsevier

 
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Praxisleitfaden Generalistische Pflegeausbildung - Beate Naumer Maren Heilig (Hrsg.) - Elsevier
Beate Naumer Maren Heilig (Hrsg.)

Praxisleitfaden
Generalistische
Pflegeausbildung
Praxisleitfaden Generalistische Pflegeausbildung - Beate Naumer Maren Heilig (Hrsg.) - Elsevier
Inhaltsverzeichnis
1      Settings in der Pflege 1
1.1    Stationäre Akutpflege (Krankenhaus) 2
1.2    Stationäre Akutpflege (Kinderkrankenhaus)    14
1.3    Stationäre Akutpflege (Psychiatrie) 19
1.4    Stationäre Langzeitpflege 32
1.5    Ambulante Akut-/Langzeitpflege 46
1.6    Hospize, Rehabilitationskliniken und
       Pflegeberatungsstellen 66

2      Pflegeprozesse 73
2.1    Pflegebegriff und Pflegeprozess   74
2.2    SIS® und Pflegegrade 89

3      Pflegekonzepte 95
3.1    Validation® und Integrative Validation® 97
3.2    Kinästhetik und Kinästhetik Infant Handling 100
3.3    Bobath-Konzept 104
3.4    Basale Stimulation 107
3.5    Biografiearbeit 109
3.6    Exkurs: Traumata 111
3.7    Entspannungstherapie 112
3.8    Realitätsorientierungstraining (ROT) 115
3.9    Dementia Care Mapping (DCM) 117
3.10   Kultursensible Pflege 118
3.11   Exkurs: Aggression und Gewalt 127
3.12   Exkurs: Kindesmissbrauch 136
3.13   Känguru-Methode 139

4      Prophylaxen 143
4.1    Thromboseprophylaxe 144
4.2    Dekubitusprophylaxe 147
4.3    Aspirationsprophylaxe 150
4.4    Pneumonieprophylaxe 151
4.5    Kontrakturprophylaxe 153
4.6    Obstipationsprophylaxe 155
4.7    Sturzprophylaxe 157
4.8    Prophylaxe von Munderkrankungen        159
4.9    Zystitisprophylaxe 162
4.10   Dehydratationsprophylaxe 163

5      Grundlagen und Prinzipien der Pflege 167
5.1    Vitalzeichen 169
5.2    Prä- und postoperative Pflege 190
5.3    Wunden und Verbände 200
5.4    Injektionen, Infusionen, Ernährungssonden und
       Transfusionen 214
5.5    Umgang mit Draingagen, Stoma und Urinkatheter 245
5.6    Schmerzmanagement 265
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XIV Inhaltsverzeichnis

                         5.7    Nahrungsaufnahme 276
                         5.8    Inkontinenz 293
                         5.9    Umgang mit Hilfsmitteln 304
                         5.10   Körperpflege 313
                         5.11   Palliative Pflege 345
                         5.12   Freiheitsbeschränkende Maßnahmen 357
                         5.13   Trachealkanülenmanagement 364
                         5.14   Betreuung und Unterstützung bei Chemotherapie 371
                         5.15   Betreuung und Unterstützung bei Strahlentherapie 375

                         6      Lebensphasen im Überblick 379
                         6.1    Vom Frühgeborenen bis zum jungen Erwachsenen 380
                         6.2    Junge Erwachsene bis zum mittleren
                                Erwachsenenalter 385
                         6.3    Höheres Alter 387

                         7      Pflegesituationen von Kindern und Jugendlichen 393
                         7.1    Akute Gastroenteritis 395
                         7.2    Akute lymphoblastische Leukämie (ALL) 398
                         7.3    Appendizitis 403
                         7.4    Bakterielle Meningitis und Meningokokkensepsis 405
                         7.5    Diabetes mellitus Typ 1 409
                         7.6    Fieberkrampf 413
                         7.7    Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO) im Kindesalter
                                (operative Eingriffe) 415
                         7.8    Hydrozephalus 418
                         7.9    Hyperbilirubinämie des Neugeborenen 421
                         7.10   Masern 424
                         7.11   Mukoviszidose/zystische Fibrose (CF) 426
                         7.12   Nekrotisierende Enterokolitis
                                des Frühgeborenen 431
                         7.13   Neugeborenen-Sepsis 433
                         7.14   Neurodermitis 436
                         7.15   Pertussis/Keuchhusten 440
                         7.16   Pfeiffer-Drüsenfieber/infektiöse Mononukleose 442
                         7.17   Respiratorisches-Synzytial-Virus(RSV)-Infektion 444
                         7.18   Schädel-Hirn-Trauma (SHT) 446
                         7.19   Trisomie 21, Down-Syndrom 450
                         7.20   Ventrikelseptumdefekt (VSD) 453
                         7.21   Verbrennung und Verbrühung 456

                         8      Pflegesituationen erwachsener Menschen 463
                         8.1    Akute und chronische Pankreatitis 467
                         8.2    Akute und chronische Niereninsuffizienz 471
                         8.3    Angina pectoris und Myokardinfarkt 476
                         8.4    Asthma bronchiale 480
                         8.5    Bronchialkarzinom 486
                         8.6    Chronisch venöse Insuffizienz (CVI) 489
                         8.7    Colitis ulcerosa 491
                         8.8    COPD 495
                         8.9    Diabetes mellitus Typ 2 500
                         8.10   Gallensteine 506
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Inhaltsverzeichnis XV

8.11   Gastritis 509
8.12   Harnblasenkarzinom 512
8.13   Hepatitis 514
8.14   Herzinsuffizienz 517
8.15   HIV 520
8.16   Hypertonie 526
8.17   Hyper- und Hypothyreose 530
8.18   Ileus 532
8.19   Kolonkarzinom 534
8.20   Koronare Herzkrankheit (KHK) 538
8.21   Leberkarzinom 541
8.22   Leberzirrhose 543
8.23   Leukämie (akute und chronische myeloische
       Leukämie) 546
8.24   Magenkarzinom 548
8.25   Mammakarzinom 552
8.26   Morbus Crohn 557
8.27   Multiple Sklerose (MS) 561
8.28   Nierenzellkarzinom 565
8.29   Ovarialkarzinom 566
8.30   Pankreaskarzinom 569
8.31   Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK)   572
8.32   Pneumonie 576
8.33   Pneumothorax, Hämatothorax 579
8.34   Polytrauma und Amputationen 582
8.35   Prostatakarzinom 586
8.36   Schwangerschaftsinduzierte Hypertonie und
       Geburt 589
8.37   Traumatologie (Humerusfraktur,
       Oberschenkelhalsfraktur, Radiusfraktur) 593
8.38   Thrombose und Lungenembolie 596
8.39   Urolithiasis 599

9      Pflegesituationen alter und hochbetagter
       Menschen 605
9.1    Schlaganfall 607
9.2    Arthrose 614
9.3    Atopische Dermatitis 617
9.4    Augenerkrankungen 620
9.5    Demenz 623
9.6    Gastroenteritis, Norovirus,
       Lebensmittelvergiftung 630
9.7    Gicht 633
9.8    Hämorrhoiden 635
9.9    Harnwegsinfekt (HWI) 637
9.10   Hauttumoren 639
9.11   Influenza 642
9.12   Larynxkarzinom 645
9.13   Morbus Parkinson 648
9.14   Osteoporose 653
9.15   Rheuma 656
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XVI Inhaltsverzeichnis

                     10      Pflegesituationen in der Psychiatrie 661
                     10.1    Alkoholabhängigkeit 663
                     10.2    Angststörung 668
                     10.3    Depression (unipolare Störung) 671
                     10.4    Essstörung (Anorexia nervosa) 677
                     10.5    Manisch-depressiv (bipolare Störung) 682
                     10.6    Medikamentenabhängigkeit 685
                     10.7    Persönlichkeitsstörung Typ Borderline 689
                     10.8    Posttraumatische Belastungsstörung 693
                     10.9    Schizophrenie 696
                     10.10   Suizidalität/suizidales Syndrom 700

                     11      Hygiene 707
                     11.1    Grundsätze der Hygiene 708
                     11.2    Desinfektionsmittel 708
                     11.3    Flächendesinfektion 709
                     11.4    Instrumentendesinfektion 710
                     11.5    Händehygiene 710
                     11.6    Epidemiologie 712
                     11.7    Hygienevorschriften 713

                     12      Medikamente 719
                     12.1    Rechtliche Grundlagen 720
                     12.2    Medikamente allgemein 721
                     12.3    Medikamentenanordnung 728
                     12.4    Umgang mit Medikamenten 729
                     12.5    Wichtige Medikamente 732

                     13      Notfallmanagement 743
                     13.1    Notfall: wichtige Leitsymptome 744
                     13.2    Diagnostik und Pflege
                             in Notfallsituationen 745
                     13.3    Besondere Notfallsituationen 751
                     13.4    Notfälle in verschiedenen Settings 758
                     13.5    Reanimation 759

                     14      Recht 769
                     14.1    Strafrecht 770
                     14.2    Zivilrecht 778

                     15      Laborwerte und medizinisches Rechnen     785
                     15.1    Laborwerte 786
                     15.2    Medizinisches Rechnen 789

                     16      Praktische Ausbildung und praktische
                             Prüfungen 795
                     16.1    Gesetzliche Grundlagen 796
                     16.2    Prüfung 799

                             Register   803
1      Settings in der Pflege
               Maren Heilig, Kerstin Knecht, Tobias Menz,
               Sarah Micucci und Laura Reinhardt

1.1     Stationäre Akutpflege              1.4.2   Grundlagen der täglichen
        (Krankenhaus) 2                            Arbeit 36
1.1.1   Beschreibung der                   1.4.3   Finanzierung eines
        Institution 2                              Pflegeheims 41
1.1.2   Grundlagen der täglichen           1.4.4   Qualitätsprüfungen und
        Arbeit 7                                   Qualitätsdarstellung in der
1.1.3   Finanzierung eines                         Pflege 43
        Krankenhauses 11                   1.4.5   Exkurs Kurzzeitpflege/
1.2     Stationäre Akutpflege                      Verhinderungspflege 44
        (Kinderkrankenhaus) 14             1.5     Ambulante Akut-/
1.2.1   Beschreibung der                           Langzeitpflege 46
        Institution 14                     1.5.1   Beschreibung der
1.2.2   Grundlagen der täglichen                   Institution 46
        Arbeit 18                          1.5.2   Grundlagen der täglichen
1.3     Stationäre Akutpflege                      Arbeit 56
        (Psychiatrie) 19                   1.5.3   Finanzierung 63
1.3.1   Beschreibung der                   1.6     Hospize,
        Institution 19                             Rehabilitationskliniken und
1.3.2   Fachgebietsgrenzen 20                      Pflegeberatungsstellen 66
1.3.3   Behandlungsbereiche und            1.6.1   Beschreibung der
        Aufbau der Psychiatrie 23                  Institutionen 66
1.3.4   Grundlagen der täglichen           1.6.2   Hospiz 66
        Arbeit 25                          1.6.3   Pflegeberatung 68
1.3.5   Finanzierung der Psychiatrie       1.6.4   Rehabilitation 69
        und Psychosomatik 30
1.4     Stationäre Langzeitpflege 32
1.4.1   Beschreibung der
        Institution 33
2.2 SIS® und Pflegegrade 89

2.2 SIS® und Pflegegrade
Laura Reinhardt

2.2.1 SIS®
Das Strukturmodell
Eine Möglichkeit, den vierstufigen Pflegeprozess der WHO (▶ Kap. 2.1.3) in die
Praxis zu integrieren, ist die Einführung des Strukturmodells. In einem Projekt   2
zur Verbesserung des Pflegesystems hat Karl-Josef Laumann gemeinsam mit dem
Spitzenverband der Einrichtungs- und Kostenträger, dem MDK und weiteren
relevanten Anlaufstellen des Gesundheitswesens ein Modell bestehend aus vier
Elementen (s. u.) entwickelt. Dieses wurde in einem umfangreichen Praxistest
erprobt und 2015 bundesweit eingeführt.

 Info
 Die Umstellung auf das Strukturmodell ist keine Pflicht. Interessierte
 Einrichtungen können Kontakt zum gemeinsamen Projektbüro der
 Trägerverbände oder online unter https://www.ein-step.de/ aufnehmen und
 Unterstützung in Form von Schulungen und Reflexionstreffen erfahren.

Die vier Elemente des Strukturmodells
SIS®
Das erste Element des Strukturmodells und gleichzeitig der Einstieg in den
                                                                 ®
Pflegeprozess ist die „Strukturierte Informationssammlung (SIS )“. Das neue
Dokumentationssystem für Pflegende soll einen positiven Effekt auf verschiedene
Bereiche des pflegerischen Alltags haben (▶ Tab. 2.7).
Die Formulare sind inhaltlich an das neue Begutachtungsinstrument
des MDKs (s. u.), sowie den Begriff der Pflegebedürftigkeit im Sinne des
Pflegestärkungsgesetzes II angepasst und stimmen mit den Vorgaben der „Maßstäbe
und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität“ (§ 113
SGB XI) sowie den Qualitätsprüfrichtlinien des Spitzenverbands Bund der
Pflegekassen überein.
Umsetzung
        ®
• SIS wird in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie der Tages-
  und Kurzzeitpflege angewendet.
• Im Aufnahmegespräch werden die eigene Einschätzung des zu pflegenden
  Menschen und die Facheinschätzung der Pflegenden vorgenommen.
• In Bezug auf die Pflegebedürftigkeit werden Wünsche und Bedürfnisse
  besprochen und zeitgleich dokumentiert.
• Die Antworten der Bewohner werden im Feld B wortwörtlich notiert, um
  Missverständnissen vorzubeugen.
• Nach den personenbezogenen Daten folgen ab Feld C1 sechs Themenfelder,
  die den Modulen des NBAs (s. u.) angeglichen sind:
  1. Kognition und Kommunikation
  2. Mobilität und Bewegung
  3. Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen
  4. Selbstversorgung
  5. Leben in sozialen Beziehungen
90 2    Pflegeprozesse

    Tab. 2.7 Vorteile des Dokumentationssystem
     Vorteil                  Erläuterung

    Entbürokratisierung       • Die Anwendung von SIS® ermöglicht eine übersichtliche,
                                strukturierte Form der Dokumentation.
                              • Vereinfachung der bürokratischen Abläufe.
    juristische Absicherung   • Bei adäquater Handhabung deckt das System die
                                gesetzlichen Anforderungen, z. B. bei Klage eines
2                               Bewohners, als Nachweis ab.
    Zeitgewinn                • Die Pflegenden haben einen geringeren
                                Dokumentationsaufwand.
                              • Die Pflegenden haben dadurch eine höhere zeitliche
                                Kapazität zur Pflege und Betreuung der Bewohner im
                                direkten Kontakt.
                              • Die Qualität der Pflege sowie die Zufriedenheit auf
                                beiden Seiten wird positiv beeinflusst
    Bedürfnisorientiertheit   • Die inhaltlichen Schwerpunkte der strukturierten
                                Informationssammlung sind an die Bedürfnisse und
                                Wünsche der zu pflegenden Menschen angepasst.

        6. Der sechste Punkt unterscheidet sich je nach Einrichtung:
            – Ambulanter Sektor: Haushaltsführung
            –	Stationärer Sektor: Wohnen/Häuslichkeit (Bundesministerium für
               Gesundheit 2016)
    •   Im nächsten Schritt erfolgt die Einschätzung via Risikomatrix. An dieser
        Stelle wird z. B. eine Sturzgefahr erfasst. Via Ankreuzen werden pflege­sensible
        Risiken mit „ja“ oder „nein“ gekennzeichnet. Wird eine Kategorie mit „ja“
        beantwortet, entscheiden die Pflegenden, ob eine differenzierte weitere
        Einschätzung notwendig ist.

        Besonderheiten
        Als letztes Feld der Risikomatrix ist Platz für „Sonstiges“. Dies bietet
        die Möglichkeit, nicht standardisiert aufgeführte Besonderheiten, z. B.
        Suchtverhalten, aufzuführen. Gleichzeitig dient dies einem juristischen Zweck,
        da die Aufzählung der Risiken keine abschließende Aufzählung darstellen darf.

    Maßnahmenplanung
    Die erfassten pflegerischen Aspekte und die ermittelte Risikogefährdung dienen
    als Grundlage zu einer individuellen Maßnahmenplanung (▶ Kap. 2.1.11) und
    zur Festlegung von Evaluationsdaten.
    Bei sich mehrmals täglich wiederholenden Interventionen, z. B. Nahrung anrei-
    chen, werden diese nur einmal ausführlich fixiert und an weiteren Stellen des
    Tagesablaufs mit einem Kürzel gekennzeichnet.
    Ziele werden nach einem personenzentrierten Ansatz erstellt, beruhen also auf
    den eigenen Aussagen und Wünschen der zu pflegenden Menschen.
    Berichteblatt
    In der täglichen Arbeit wird die Pflege und Betreuung eines Bewohners/Klienten
    im Sinne der Maßnahmenplanung durchgeführt. Wiederkehrende Abläufe wie
    z. B. die Grundpflege sind im Qualitätshandbuch der Einrichtung beschrieben
2.2 SIS® und Pflegegrade 91

und müssen nicht mehr explizit dokumentiert werden. Tagesformabhängige
Veränderungen, Ereignisse und Auffälligkeiten können auf einem Berichtblatt
fixiert werden. Ein positiver Effekt dieser Handhabung ist der geringe bürokrati-
sche Aufwand sowie eine klare Übersicht und schnelle Orientierung über tatsäch-
liche Abweichungen von der geplanten Pflege.

    Besonderheiten
    Im ambulanten Sektor sind Einzelnachweise aus abrechnungstechnischen                2
    Gründen weiterhin notwendig. Weitere zusätzliche Dokumente sind Nachweise
    zur Behandlungspflege, z. B. Dokumente zur Wundversorgung, sowie
    Assessments und Protokolle, z. B. Miktionsprotokolle und Bilanzierungsbögen.

Evaluation
Mit den o. g. Schritten ist die grundlegende Dokumentation fertiggestellt. In fach-
lich angemessenen Abständen erfolgt eine Evaluation, um Veränderungen zu
integrieren und den Versorgungsverlauf qualitativ zu gewährleisten. Diese kann
z. B. mittels Fallbesprechung oder Pflegevisite erfolgen. Mögliche Ergebnisse der
Evaluation des Strukturmodells sind:
• Option A: In den meisten Fällen bleibt der Zustand der zu pflegenden
     Menschen weitestgehend stabil, sodass keine bzw. nur kleine Veränderungen
     am Maßnahmenplan erfolgen. Im Strukturmodell bezeichnet man dies als
     „kleinen Evaluationskreis“, da das vierte Element „Evaluation“ den Kreis mit
     dem zweiten Element „Individueller Maßnahmenplan“ schließt.
• Option B: Bei Notwendigkeit einer Neuanpassung durch z. B. einschneiden-
     de Ereignisse wie einem Krankenhausaufenthalt oder einer folgenreichen
     Erkrankung erfolgt die Evaluation im sog. „großen Evaluationskreis“ und schließt
                                   ®
     mit dem ersten Element der SIS ab, um die Pflegebedürftigkeit individuell neu
     festzustellen.

2.2.2 Pflegegrade
Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben alle, die in den
vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt
haben und zusätzlich durch einen Gutachter des MDK bzw. Sozialmedizinischen
Dienstes als pflegebedürftig (s. o.) eingestuft werden.
Nach einer Begutachtung wird innerhalb von 25 Tagen über den ermittelten
Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen aus der Pflegeversicherung
entschieden (▶ Tab. 2.8).

Tab. 2.8 Ablauf vom Antrag bis zum Pflegegrad
 Ablauf             Erläuterung

Antragseingang      • Der zu pflegende Mensch oder ein Bevollmächtigter stellt,
                      z. B. telefonisch, einen Antrag auf Pflegegrad bei der
                      zuständigen Pflegeversicherung.
                    • Diese schickt postalisch einen Antrag, in dem die Wunsch-
                      leistung (Sachleistung, Pflegegeld, Kombi-Leistung) und
                      personenbezogene Daten erfragt werden.
92 2   Pflegeprozesse

    Tab. 2.8 Ablauf vom Antrag bis zum Pflegegrad

     Ablauf             Erläuterung

    Termin, Beratung    • Nach Bearbeitung erhält der Antragsteller postalisch einen
                          Termin für die Begutachtung durch einen Mitarbeiter
                          des MDK bzw. bei knappschaftlich Versicherten des
                          Sozialmedizinischen Dienstes, der als Gutachter von der
                          Pflegeversicherung beauftragt wird.
2                       • Die Pflegeversicherung bietet einen kostenlosen Besuch eines
                          Pflegeberaters binnen 14 Tagen an, um offene Fragen zu
                          klären.
    Begutachtung        • Der Gutachter besucht den zu pflegenden Menschen wie
                            angekündigt, um seine noch vorhandenen Fähigkeiten für
                            die Bewältigung des Alltags zu ermitteln.
                        •   Sinnvoll ist meist die Anwesenheit von (pflegenden)
                            Angehörigen, besonders wenn sich der Antragsteller nicht
                            äußern kann.
                        •   Zu Beginn erfragt der Gutachter Dokumente, welche die
                            Pflegebedürftigkeit bescheinigen, z. B. Arztbriefe oder
                            Medikamentenpläne.
                        •   Mittels eines Notebooks geht er gemeinsam mit dem
                            Antragsteller das neue Begutachtungsassessment durch (s. u.).
                        •   Der Angestellte fordert den zu pflegenden Menschen
                            zwischendurch zu Bewegungen auf, z. B. Gehen, jede
                            Fingerkuppe einmal mit dem Daumen derselben Hand
                            berühren, die Arme heben, die Hände in den Nacken legen.
                        •   Abschließend wird der Antragsteller darauf hingewiesen,
                            dass der ermittelte Pflegegrad binnen 25 Werktagen
                            postalisch mitgeteilt wird.
    Mitteilung,         • Nach Bekanntgabe des ermittelten Pflegegrades wird das
    Auszahlung              Pflegegeld rückwirkend zum Tag der Antragsstellung auf ein
                            genanntes Konto ausgezahlt bzw. werden Pflegeleistungen
                            beglichen.
    erneute             • Der Antragsteller kann binnen 14 Tagen einen Widerruf
    Begutachtung            einlegen, wenn er mit dem ermittelten Pflegegrad nicht
                            einverstanden ist.
                        • Bei Verschlechterung des Zustands kann ein Antrag auf
                            erneute Begutachtung gestellt werden.
                        • Bei Pflegegrad 1–3 wird halbjährlich eine Pflegevisite
                            durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt, um
                            sicherzustellen, dass sich der Grad der Pflegebedürftigkeit
                            weder verbessert noch verschlechtert hat und keine weiteren
                            Hilfsmittel notwendig sind. Bei Pflegegrad 4 und 5 findet die
                            Visite vierteljährlich statt

    Das neue Begutachtungsassessment (NBA)
    Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde zum 1.1.2017 ein pflegewissen-
    schaftlich fundiertes, angepasstes Assessment zur Begutachtung und Einschätzung
    des Pflegebedarfs gemäß § 15 SGB XI eingeführt.
    Neuerungen
    • Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, z. B. Demenz, oder psychi-
       schen Erkrankungen, z. B. Depressionen, erhalten erstmals Leistungen der
       Pflegeversicherung.
2.2 SIS® und Pflegegrade 93

•    Begutachtet wird der Grad der Selbstständigkeit einer Person bei der
     Bewältigung des Alltags.
•    Sechs Module werden mithilfe eines Punktesystems bewertet und anschlie-
     ßend in die Pflegegrade 1 bis 5 eingeteilt (▶ Tab. 2.9).

Tab. 2.9 Module des NBA
 Modul                       Bedeutung                    Gewichtung
                                                                                     2
Modul 1                      Mobilität                10 %
                                                           ⁎
Modul 2                      Kognitive und kommunika- 15 %
                             tive Fähigkeiten
                                                           ⁎
Modul 3                      Verhaltensweisen und     15 %
                             psychische Problemlagen
Modul 4                      Selbstversorgung             40 %

Modul 5                      Bewältigung von und          20 %
                             selbstständiger Umgang
                             mit krankheits- oder
                             therapiebedingten
                             Anforderungen und
                             Belastungen
Modul 6                      Gestaltung des               15 %
                             Alltagslebens und sozialer
                             Kontakte
⁎
    J e nachdem, welches Modul einen höheren Punktewert hat, wird entweder Modul
     2 oder Modul 3 in die Berechnung einbezogen (Bundesministerium für Gesundheit
     2016).

Leistungen der Pflegeversicherung
Wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, können Leistungen wahlweise
von der Pflegeversicherung bezogen werden. Die Art der gewählten Leistung wird
für mindestens sechs Monate festgelegt und kann erst danach wieder geändert
werden.
Pflegegeld Der zu pflegende Mensch wird z. B. von Angehörigen in der häus-
lichen Umgebung versorgt und erhält eine Geldleistung (▶ Tab. 2.10).
Pflegesachleistung Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Versorgung.
Die festgelegten Beträge können genutzt werden. Fallen höhere Kosten durch eine
umfangreiche Pflege an, sind diese von der Pflegebedürftigen selbst zu begleichen.

Tab. 2.10 Pflegegeld im Überblick
 Pflegegrad                                Pflegegeld (Häusliche Pflege)

Pflegegrad 1                               -
Pflegegrad 2                               316 €

Pflegegrad 3                               545 €

Pflegegrad 4                               728 €

Pflegegrad 5                               901 €
288 5   Grundlagen und Prinzipien der Pflege

    Stillposition
    • Entspannte und bequeme Stillposition im Sitzen (▶ Abb. 5.28), der Säugling
         wird ohne großen Kraftaufwand gehalten/positioniert, der Rücken soll Halt
         und Unterstützung haben.
    • Das Kind kommt zur Brust und nicht die Brust zum Kind, d. h., Kopf,
         Oberkörper und Hüfte des zu stillenden Säuglings sind auf einer Linie: Kopf
         und Schultern sollen dabei nicht gedreht oder gestreckt werden und zeigen
         Richtung Brust.
    • Auswahl Stillposition: modifizierte Wiegehaltung, Liegen oder Seitenposition.
    Stillhindernisse
    Mütterliche relative Stillhindernisse:
    • Asymmetrische Brüste, fehlendes Brustdrüsengewebe, Z. n. Brustoperationen
    • Pathologische Veränderungen der Brust (z. B. Mastitis, Milchstau,
         Mammakarzinom) oder der Mamillen (z. B. Soor, wunde Mamillen, Herpes etc.)
    • Psychose und Schizophrenie
    • Erkrankungen um Geburt/Wochenbett, z. B. Röteln, Varizellen, Hepatitis, HIV

        Vorsicht
        Kontraindikationen für das Stillen sind die Einnahme von Medikamenten,
        z. B. bei Epilepsie, Zytostatika etc. und Drogenmissbrauch.

5

    Abb. 5.28 Stillpositionen [L231]
5.7 Nahrungsaufnahme 289

Kindliche relative Stillhindernisse:
• Frühgeborene und/oder unreife Neugeborene
• Trinkschwäche bei Säuglingen mit Herzfehlern, respiratorischen Problemen,
   Neuropathien oder Trisomie 21 (▶ Kap. 7.19)
• Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder angeborener Reflux/Pylorusstenose
• Hyperbilirubinämie des Neugeborenen (▶ Kap. 7.9)
• Mundkrankheiten, z. B. Aphthen, Soor etc.

      Vorsicht
      Kindliches absolutes Stillhindernis: Galaktosämie, d. h. Fehlen des Enzyms
      Galaktose-1-Phosphat-Uridyltransferase (GALT), um Galaktose abzubauen.
      Tritt auf bei Milchfütterung, Folge: Leberfunktionsstörungen, ggf. Koma und/
      oder spätere psychomotorische Einschränkungen.

Pflege der Brust
•   Waschen mit klarem Wasser und Einmalwaschlappen
•   Abtrocknen der Brust mit separatem Handtuch
•   Cave: keine Seifen, Lotion, Creme, Öle oder Parfüm verwenden
•   Milchreste an der Brustwarze antrocknen lassen, präventiv gegen wunde
    Brustwarzen
• Benutzen eines Still-BHs mit Stilleinlagen
Pflege bei wunden Brustwarzen:
• Saugverhalten des Säuglings überprüfen (Nuckeln, falsches Fassen der Brust
    beim Stillen)                                                                    5
• Luft zum Abheilen an die Brust lassen
• Gesunde Seite zuerst korrekt anlegen und Stillzeit verkürzen
• Abwechseln der Stillposition
• Verwenden von Stillhütchen, Mamillenformern oder Mamillenschonern
                                             ®
• Ggf. Pflege der Brustwarzen mit Lanolin zur feuchten Wundheilung

    Info
    Milchstau (Mastitis puerperalis)
    Milchstau ist eine meist in der 2. bis 4. Woche nach der Geburt auftretende,
    akute bakterielle Entzündung der weiblichen Brustdrüse im Wochenbett. Beim
    Stillvorgang dringen Bakterien, z. B. Staphylococcus aureus, durch Rhagaden
    in die Lymphspalten des Bindegewebes ein. Rhagaden entstehen durch die
    mechanische Belastung/das Saugen des Säuglings an der Brustwarze.
    Symptome:
    • Rötung(en) und Überwärmung der Brust
    • Schwellung oder feste Stelle(n) des Brustgewebes
    • Fieber, oft mit Schüttelfrost
    • Schmerzen in der Brust
    • Eingeschränkte Stillfunktion

Pflege und Behandlung bei Milchstau:
• Weiterhin regelmäßiges Entleeren der Brust. Häufig verbessert sich die
    Situation ganz von allein, wenn der Säugling häufig, z. B. alle 1–3 Stunden,
    angelegt wird.
290 5   Grundlagen und Prinzipien der Pflege

    •   Ggf. Muttermilchpumpen verwenden oder Muttermilch manuell ausstreichen.
    •   Auflegen von feucht-warmen Kompressen vor dem Stillen oder warm
        abduschen.
    •   Tiefendruckmassage: Verhärtete Stellen der Brust beim Stillen mit der
        Hand von oben nach unten und seitlich ausstreichen oder den Säugling so
        positionieren, dass das Kinn des Kindes auf der Verhärtung liegt und die
        Kieferbewegungen beim Trinken die Verhärtung massieren.
    •   Einschränken der Flüssigkeitszufuhr bei zu hoher Milchproduktion, Salbei-/
        Brennnesseltee trinken.
    •   Kühlen der Brust mit kalten Kompressen/Quarkwickeln nach dem Stillen oder
        Benutzung der Muttermilchpumpe.

    Säuglingsnahrung
    Säuglingsmilchnahrungen
    Industriell hergestellte Säuglingsmilchnahrung (Synonym: Formula-Nahrung)
    kommt zum Einsatz, wenn eine Mutter ihr Kind nicht stillen kann oder möchte.
    Die Zusammensetzung der Fertignahrungen ist alters-/bedarfsgerecht optimal
    dem Nährstoffbedarf im 1. Lebensjahr eines Säuglings angepasst.
    Anfangsnahrungen (▶ Tab. 5.53) können das gesamte 1. Lebensjahr gefüttert werden.

    Tab. 5.53 Anfangsnahrung
     Benennung       Indikation     Information                  Beispiel
5   Pre-Nahrung      ab dem 1.      • Der Muttermilch            • Aptamil® Pre
                     Lebenstag        angeglichen (nur Laktose   • Beba® Pre
                                      als Kohlenhydrat)
                                    • Ad libitum
    1er-Nahrung      ab dem 1.      • Sämigere Milch (neben      • Humana® 1
                     Lebenstag        Laktose auch Stärke als    • Milasan® 1
                                      Kohlenhydrate)             • Bebivita® 1
                                    • Längere Sättigungsdauer

    Folgenahrungen (▶ Tab. 5.54) können zur Ergänzung der Beikost ab dem 6.
    Lebensmonat bis ins Kleinkindalter zugefüttert werden, sind aber nicht zwingend
    notwendig.

    Tab. 5.54 Folgenahrung
     Bennenung      Indikation          Information              Beispiele

    2er-Nahrung     ab dem 6.           • Höherer Proteingehalt • Humana® 2
                    Lebensmonat           und Energiedichte     • Bebivita® 2
                                        • Verschiedene
                                          Kohlenhydrate
    3er-Nahrung     ab dem 10.          • Noch höhere            • Aptamil® 3
                    Lebensmonat           Energiedichte          • Milasan® 3
                                        • Nicht ad libitum
5.7 Nahrungsaufnahme 291

    Besonderheiten
    HA-Nahrungen (hypoallergene Nahrungen mit hydrolysierten Eiweißen)
                                                                   ®
    werden zur Prävention gegen Allergien gefüttert, z. B. Aptamil HA Pre. Bei
    bereits eingetretener Kuhmilchprotein-Allergie wird auf extensiv hydrolisierte
                                             ®           ®
    Säuglingsnahrung umgestellt, z. B. Alfaré , Pregomin .

Häufigkeit der Mahlzeiten pro Tag richtet sich nach Alter, Befinden und Gedeihen
des Kindes:
• Frühgeborene: ca. 12 Milchmahlzeiten/Neugeborene: ca. 8–12 Milchmahlzeiten
• 1.–3. Monat: 5–8 Milchmahlzeiten
• 4.–6. Monat: 5–6 Milchmahlzeiten mit Einführung der Beikost
• 7.–9. Monat: 4–5 Milchmahlzeiten, mit Reduzierung der Milchmahlzeiten
    und deren Ersetzen durch Beikost
• 10.–12. Monat: ggf. noch 4–5 Milchmahlzeiten ergänzend zur Beikost bzw.
    Kleinkinderkost/Familienkost

    Vorsicht
    •   Zubereitung der Säuglingsmilchnahrung nach Angaben des Herstellers,
        d. h. richtige Dosierung, Handhabung, hygienischer Umgang bei
        Herstellung der Flaschennahrung.
    •   Die Temperatur bei Verabreichung der Säuglingsmilchnahrung sollte
        zwischen 30 und 40 °C liegen.
    •   Prüfen der Temperatur: Zum Testen der Temperatur einen Tropfen der           5
        zubereiteten Säuglingsnahrung auf die Innenseite des eigenen Unterarms
        geben.

Position zur Verabreichung der Flaschennahrung
•  Entspannte und bequeme Wiegeposition im Arm oder
•  Säugling liegt bequem auf den Oberschenkeln der Pflegenden/Mutter,
   Oberkörper des Kindes ist erhöht, indem die Beine aufgestellt sind.
• Säugling im Bett füttern: Kopf und Oberkörper des Kindes liegen erhöht
   auf Kissen oder Unterarm der Pflegenden/Mutter zum Anreichen bzw. zur
   Verabreichung der Flaschennahrung.
• Haltung der Flasche: Sauger ist immer mit Nahrung gefüllt, da sonst Luft
   aspiriert wird und es zu unnötigem Luftschlucken kommen kann.
• Nach der Milchmahlzeit dem Säugling die Gelegenheit geben, die unnötig
   geschluckte Luft („Bäuerchen machen“) loszuwerden, Spucktuch bereithalten.

Beikost
Unter Beikost werden alle Lebensmittel der Säuglingsernährung außer Mutter-
milch und Säuglingsmilchnahrung verstanden. Die Einführung der Beikost
beginnt ab dem 4.–6. Lebensmonat (▶ Abb. 5.29).
Das Kind entwickelt Interesse an anderen Nahrungsquellen. Zudem steigt der
Bedarf an Energie, z. B. Eisen, weiteren Mineralstoffen und Vitaminen. Dies macht
die Gabe von Beikost erforderlich. Muttermilch/Säuglingsmilchnahrungen werden
weiterhin zusätzlich gefüttert und die Beikost wird wie folgt eingeführt:
1. Ab 5.–6. Monat: reiner Gemüsebrei, z. B. Zucchini, Karotte, Kürbis etc. Dann
    innerhalb mehrerer Tage: Zugabe von Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei
292 5       Grundlagen und Prinzipien der Pflege

                  Muttermilch
                  oder
                  Säuglingsmilch
                                                                    Brot-Milch-
                                                                     Mahlzeit

                                                          Zwischenmahlzeit
                                           Getreide-
                                           Obst-Brei      Zwischenmahlzeit

                                                                    Brot-Milch-
                                              Vollmilch-             Mahlzeit
                                              Getreide-Brei

                                          Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei

                    1–6          7        8         9         10    11       12
                                              Monat

    Abb. 5.29 Ernährung im ersten Lebensjahr [V492]

    2. Ab 6.–8. Monat: Zugabe von Vollmilch-Getreide-Brei
5   3. Ab 7.–9. Monat: Zugabe von Getreide-Obst-Brei
    4. Ab 10.–12. Monat: Übergang zur Kleinkinderkost/Familienkost, Beginn mit
       Kartoffeln, Nudeln, Gemüse, Brot mit Streichwurst oder Frischkäse

        Info
        •    Der Flüssigkeitsbedarf vom 6.–12. Monat liegt bei ca. 0,4–0,7 Liter pro Tag.
             Zu den Mahlzeiten wird abgekochtes Wasser oder ungesüßter Tee gegeben.
             Im Falle einer Erkrankung, z. B. erhöhte Temperatur, Durchfall etc., ist auf
             einen erhöhten Flüssigkeitsbedarf zu achten.
        •    Reine Gabe von Kuhmilch erst ab dem 1. Lebensjahr, da die Gefahr der
             Entwicklung einer Kuhmilchallergie gegeben ist.

            Vorsicht
            Eine vegetarische Ernährung des Kindes im 1. Lebensjahr ist möglich, wenn
            auf eine ausreichende Mineralstoffversorgung geachtet wird. Eine vegane
            Ernährung wird als ungeeignet eingestuft.

    optimiX®
    Für Kleinkinder/Kinder und Jugendliche vom 1.–18. Lebensjahr geht mit der
    Einführung der Kleinkinderkost/Familienkost gegen Ende des 1. Lebensjahres die
    Säuglingsernährung nahtlos in das Konzept der optimierten Mischkost/optimiX             ®
    über. Zugeführt werden dem kindlichen Körper im Wachstum alle Nährstoffe, z. B.
    Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate, Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe und Wasser
    in einem ausgewogenen Verhältnis. Das Konzept wurde von der Deutschen
    Gesellschaft für Ernährung (DGE) entwickelt.
5.8 Inkontinenz 293

Grundbausteine der optimierten Mischkost/optimiX (▶ Tab. 5.55):
                                                          ®
• Einordnung verschiedener Lebensmittelgruppen in Empfehlungskategorien
• Gewichtung der Lebensmittel durch eine Pyramide in den Ampelfarben Grün
   (reichlich), Gelb (mäßig) und Rot (sparsam), die verzehrt werden sollten

 Tab. 5.55 Optimierte Mischkost/optimiX®
 Ampelsystem                Lebensmittel                   Prozent

 Grün (reichlich) ↑         Pflanzliche Lebensmittel:      78 % mit Getränken, z. B.
                            • Brot und                     Trinkwasser, ungesüßter
                               Getreide/-flocken           Tee und verdünnte
                            • Kartoffeln, Nudeln und       Saftschorle
                               Reis
                            • Obst und Gemüse
 Gelb (mäßig)               Tierische Lebensmittel:    17 %
                            • Milch und Milchprodukte
                            • Fleisch und Fleischwaren
                            • Fisch und Eier
 Rot (sparsam) ↓            • Zuckereiche Lebensmittel 5 %
                            • Fette, Öle und fettreiche
                               Lebensmittel

Empfehlungen Kleinkinder/Kinder/Jugendliche sollen 5 Mahlzeiten/Tag zu sich
nehmen:
• Eine warme Hauptmahlzeit: Hauptbestandteile sind Kartoffeln, Naturreis                5
   oder Vollkornnudeln und Gemüse, dazu kleine Fleischbeilage oder 1 ×/Woche
   Fisch.
• Die beiden kalten Hauptmahlzeiten, meist Frühstück und Abendessen:
   Hauptbestandteile sind Brot/Vollkornbrot oder Getreideflocken, fettarme
   Milch oder Milchprodukte, Obst oder Rohkost.
• Die beiden Zwischenmahlzeiten: meist Pausenfrühstück und
   Nachmittagsmahlzeit, bestehend aus Brot oder Müsli, ergänzt durch Gemüse-
   Rohkost oder Obst.
• Zu jeder Mahlzeit gehört ein Getränk: Vorzugsweise Trinkwasser oder unge-
   süßter Tee, auch zwischen den Mahlzeiten sollten Kleinkinder/Kinder und
   Jugendliche die Möglichkeit haben, ausreichend zu trinken.

Literatur
Elsevier (Hrsg.). Pflegen. Grundlagen und Interventionen. 2. Aufl. München: Elsevier/
   Urban & Fischer; 2017.
Fischer K, Sobottka H, Faas D (Hrsg.). Klinikleitfaden Kinderkrankenpflege. 4.Aufl.
   München: Elsevier/Urban & Fischer; 2009.
Menche N (Hrsg.). Pflege Heute. 7. Aufl. München: Elsevier/Urban & Fischer; 2019.

5.8 Inkontinenz
Laura Reinhardt
Inkontinenz beschreibt eine gestörte Ausscheidung von Verdauungsprodukten.
Sie kommt in allen Settings und jeder Lebensphase vor und kann verschiedene
Faktoren als Ursache haben.
294 5    Grundlagen und Prinzipien der Pflege

    •    In den ersten Lebensjahren ist diese noch nicht pathologisch (primäre
         Inkontinenz), aber auch im Kindesalter kann es bereits zu einer unphysiologi-
         schen Inkontinenz kommen (Sekundärinkontinenz).
    •    Im Erwachsenenalter treten unwillkürliche Ausscheidungsstörungen weniger
         häufig auf. Hier sind vor allem Schwangere betroffen.
    •    Im hohen Alter ist eine Inkontinenz ein fast alltägliches Thema, das dennoch
         von Scham und Ekel geprägt ist.

        Info
        Eine gesunde Miktion erkennt man an einer willkürlichen Blasenentleerung
        zu einem ausgewählten Zeitpunkt an einem ausgewählten Ort. Eine gesunde
        Defäkation beinhaltet einen geformten, gefärbten Fäzes, der ebenfalls
        willkürlich und an einem ausgewählten Ort schmerzfrei ausgeschieden wird.
        Der Expertenstandard spricht ebenfalls von einer Kontinenz, wenn noch die
        Fähigkeit besteht, Toilettendrang zu spüren und zu kommunizieren, um ggf.
        Hilfestellung zu erhalten.

    Definition
    Bei einem unwillkürlichen Abgang von Stuhl, Darmgasen oder Harn an einem
    nicht ausgewählten Ort spricht man von einer Inkontinenz. Diese zählt nicht
    als alleinstehende Erkrankung, sondern tritt als Symptom einer vorangegange-
    nen Haupterkrankung oder als Nebenwirkung bestimmter Medikamente ein.
    Zusätzlich unterscheidet man bei dem Urinabgang zwischen einer funktionellen
5   Inkontinenz, bei der die Person nicht rechtzeitig zur Toilette kommt, z. B. bei
    Mobilitätsstörungen oder kognitiven Beeinträchtigungen, und einer veränderten
    Speicher- und Entleerungsfunktion. Bei Kindern, die das 4. Lebensjahr voll-
    endet haben und bereits „trocken“ waren, spricht man gleichbedeutend von einer
    Enkopresis.

    Auslöser und Ursachen
    Bei Harninkontinenz:
    • Auslösende Erkrankungen sind z. B. Morbus Parkinson, Demenz,
        Diabetes mellitus, Apoplex, Multiple Sklerose, Erkrankungen der Prostata,
        Harnwegsinfekte.
    • Weitere Faktoren sind z. B. Immobilität, zu hohe Belastung des Beckenbodens
        (durch Adipositas oder Schwangerschaft) und kognitive Einschränkungen
        z. B. in Folge einer Dehydratation.
    • Arzneimittel, die eine Harninkontinenz fördern können, sind z. B. Diuretika,
        Opiate, Antidepressiva und Sedativa.
    Bei Stuhlinkontinenz:
    • Diarrhö/Obstipation
    • Erkrankungen, Verletzungen oder Verlegungen im Rektalbereich, z. B. bei
        Rektumkarzinom oder entzündlichen Erkrankungen
    • Neurologische Erkrankungen
    Einteilung
    ▶ Tab. 5.56, ▶ Tab. 5.57
5.8 Inkontinenz 295

Tab. 5.56 Einteilung bei Stuhlinkontinenz
Grad             Eigenschaften

Grad I           Teilweise unwillkürlicher Abgang von Flatulenzen und Stuhl; ver-
                 schmutze Unterwäsche durch „Stuhlschmieren“ und bei Diarrhö
Grad II          Teilweise unwillkürlicher Abgang von Flatulenzen und dünnflüs-
                 sigem Stuhl
Grad III         Vollständige Inkontinenz von Stuhl und Darmgasen

Tab. 5.57 Einteilung der Harninkontinenz
Form                       Beschreibung                  Betroffene

Dranginkontinenz           häufiges Ausscheiden          Menschen mit neurologi-
                           kleiner Urinmengen,           schen Erkrankungen, z. B.
                           bedingt durch unwillkür-      Multiple Sklerose, Apoplex,
                           liche Kontraktionen der       aber auch Harnwegsinfekte
                           Blasenmuskulatur bei
                           einem nur schwer unter-
                           drückbaren Harndrang
Belastungsinkontinenz      unwillkürlicher Abgang        Schwangere, Frauen in der
                           geringer Urinmengen           Menopause, Männer nach
                           synchron zu körper-           Operationen z. B. an der
                           licher Belastung, z. B.       Prostata
                           Anspannung der
                           Bauchmuskulatur beim
                           Husten oder Niesen
                                                                                       5
chronische Harnretention/ ständiger Abgang geringer      z. B. bei
Überlaufinkontinenz       Urinmengen bei stark           Abflusshindernissen
                          gefüllter Blase; man spricht   (Tumoren) oder durch
                          von Restharnbildung, da        neurologische Störungen;
                          die Blase nie vollständig      v. a. bei Männern mit
                          geleert wird                   Prostataadenom

Mischinkontinenz           unfreiwilliger Urinabgang     s. Drang-/
                           mit Symptomatik               Belastungsinkontinenz
                           von Drang- und
                           Belastungsinkontinenz
                           gleichzeitig
extraurethrale             ständiger Verlust von Urin z. B. bei
Inkontinenz                über andere Wege als über Blasen-Scheiden-Fistel
                           die Harnröhre
unkategorisierbare         Inkontinenz ohne zugrun- z. B. bei psychischen
Inkontinenz                de liegenden Befund; lässt Erkrankungen
                           sich keiner Form eindeutig
                           zuordnen

Symptome
•   Unwillkürlicher Abgang von Harn und/oder Stuhl bei körperlicher
    Anstrengung oder im Ruhezustand
•   Verzögerter Beginn der Miktion
•   Ständiger Harndrang
•   Tröpfchenweiser Abgang von Urin
•   Nicht vollständiges Entleeren der Blase trotz Miktion
296 5   Grundlagen und Prinzipien der Pflege

    •   Schmerzen oder Brennen beim Wasserlassen
    •   Unwillkürlicher Abgang von Flatulenzen
    •   Enuresis nocturna (nächtliches Einnässen)

        Vorsicht
        Zu pflegende Menschen mit Harninkontinenz sollten auf eine ausreichende
        Flüssigkeitszufuhr achten. Es kann passieren, dass die Betroffenen willkürlich
        wenig bis gar keine Getränke zu sich nehmen, um einen Harnabgang zu
        vermeiden oder die Urinmengen gering zu halten. Dies führt dauerhaft in
        einen Teufelskreis von Dehydratation, Immobilität, Inkontinenz, Instabilität
        und Sturzneigung.

    Diagnostik
    •   Anamnesegespräch zur Ermittlung des Umgangs mit
        Ausscheidungsvorgängen.
    •   Sensibler Umgang mit Fragen zur Kontinenz, z. B. „Verlieren Sie Urin, wenn
        Sie husten, lachen oder sich körperlich betätigen?“, „Müssen Sie pressen, um
        Wasser zu lassen?“. Das Thema bedarf einer Vertrauensebene zwischen dem
        zu pflegenden Menschen und dem Pflegenden, sodass ehrlich geantwortet
        werden kann.
    •   Das Thema sollte aus dem Tabubereich geholt werden.
    •   Nach inkontinenzfördernden Faktoren fragen, z. B. kognitive oder physische
        Beeinträchtigung, inkontinenzauslösende Erkrankungen wie z. B. Multiple
5       Sklerose, Z. n. Apoplex (s. o.).
    •   Labor zum Ausschluss eines Harnwegsinfekts.
    •   Urodynamik (Funktionstest zur Beurteilung von Urinstrahl, Blasenfüllung
        und Restharn).
    •   Sonografie (Restharnbestimmung und ggf. Feststellung einer
        Prostatavergrößerung).
    •   Anwendung und Auswertung von Assessments, z. B. Miktionsprotokoll.

    Therapie
    Medikamentöse Therapie
                                      ®
    Anticholinergika, z. B. Vesikur ; selektive Serotonin-Noradrenalin-­   Wieder-
                                                             ®
    aufnahmehemmer (SSNRI), z. B. Duloxetin Sandoz (bei Frauen); Beta3-­
                            ®
    Agonisten z. B. Betmiga ; lokale Hormontherapie mit Östrogenen, z. B. Ovestin . ®
    Chirurgische Therapie
    Operative Verfahren sind i. d. R. nur dann indiziert, wenn keine anderen
    Therapieoptionen mehr zur Verfügung stehen oder wenn Verlegungen, Tumoren
    oder weitere mechanische Ursachen die Inkontinenz verursachen.

    Pflegerische Interventionen
    Bewusstsein und Kommunikation
    • Die Privatsphäre der Betroffenen ist gewährleistet:
       – Die Inkontinenz wird nicht kommuniziert, wenn Besucher oder weitere
          Personen im Raum sind. Bei der Versorgung wird im Mehrbettzimmer
          ggf. eine spanische Wand aufgestellt.
642 9   Pflegesituationen alter und hochbetagter Menschen

    •   Die Pflegenden sollten den Betroffenen über das Erkennen und Vorbeugen
        von Hautveränderungen aufklären, um ggf. Rezidive oder Neubildungen
        ­frühzeitig wahrzunehmen und zu behandeln.
    •    Bezugspersonen können ebenfalls geschult werden.
    •    Die ABCDE-Regel (s. o.) kann als Instrument zur „Selbstuntersuchung“ dar-
         gestellt und der Betroffene darin angeleitet werden.
    •    Auf beeinflussende Faktoren wie z. B. Sonneneinstrahlung, familiäre Vor­
         erkrankungen oder (sehr) helle Hauttypen wird hingewiesen.
    •    Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre ein
         Ganzkörperscreening zur Hautkrebsprävention an. Die zusätzliche Unter­
         suchung mit dem Dermatoskop zählt zu den IGeL-Leistungen.

    9.11 Influenza
    9.11.1 Definition
    Als Influenza, auch unter dem Begriff „echte Grippe“ bekannt, bezeichnet man eine
    Infektion mit Orthomyxoviren, die sich in verschiedene Typen einteilen lassen (A, B,
    C) und v. a. akute Beschwerden der oberen und unteren Atemwege verursachen. Die
    Viren verändern ständig ihr Erbgut, wodurch es schwierig ist, einen vollständigen
    Schutz gegen sie aufzubauen. In schwerwiegenden Fällen führt die Influenza zum Tod.

    9.11.2 Auslöser und Ursachen
    •   Die Übertragung erfolgt über Tröpfcheninfektion, d. h. über Husten und Niesen.
    •   Die Viren haben eine relativ hohe Kontagiosität und folgende Zielgruppen
        sind besonders für eine Übertragung gefährdet: alte Menschen, immunsup-
        primierte Personen, Schwangere, Säuglinge.
    •   Nach Übertragung hält die Krankheit ca. eine Woche an. In diesem Zeitraum
        ist die betroffene Person für andere infektiös.
    •   Bedingt durch die Diversität der Viren ist eine mehrfache Erkrankung inner-
        halb kurzer Zeit möglich.

    9.11.3 Symptome
    •   Die Inkubationszeit beträgt 1–2 Tage.
    •   In den meisten Fällen treten keine bis schwache Symptome auf, wodurch
        die Betroffenen lediglich eine Erkältung wahrnehmen und auf eine ärztlich
        angeordnete Therapie verzichten.
    •   Bei heftigeren Verläufen treten die Symptome plötzlich auf, z. B. hohes
        Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Schluckbeschwerden, Kopf- und
        Gliederschmerzen.

    9.11.4 Diagnostik
9   Meistens reicht das klinische Bild, um eine Influenza zu diagnostizieren. Zur
    Diagnosesicherung kann eine Labordiagnostik erfolgen:
    • Nukleinsäureamplifikationstechnik mittels PCR (Goldstandard)
    • Antigennachweis mittels ELISA oder im Schnelltest
    • Anlegen einer Viruskultur
9.11 Influenza 643

    Info
    Der Arzt wendet häufig einen Influenzaschnelltest (Near-patient Test) an. Die
    Sensitivität dieser Tests ist allerdings je nach Influenzatyp bzw. -subtyp nicht
    sehr hoch; die Ergebnisse sind daher nicht selten falsch negativ.

9.11.5 Therapie
•     Bei raschem Therapiebeginn (bis ca. 48 Std. nach Krankheitsbeginn) sind

•
                                               ®
      Neuraminidasehemmer wie z. B. Tamiflu hilfreich.
      Ein Antibiotikum ist nur bei schweren Verläufen, z. B. bedingt durch eine
      (bakterielle) Superinfektion, indiziert.
•     Weiterhin kann die Behandlung symptomatisch erfolgen, z. B. mit NSAR,
      Antipyretika u. W.

9.11.6 Pflegerische Interventionen
Mobilität und Ernährung
Auf eine vitaminreiche, leicht verdauliche Kost sollte geachtet werden. Zudem
ist eine reichliche Flüssigkeitszufuhr v. a. bei Fieber zu beachten, um einer
Dehydratation vorzubeugen.

Krankheitsbezogene Besonderheiten
Bei einer Influenzainfektion sind die Prophylaxen von besonders hoher
Relevanz, um weiteren Erkrankungen vorzubeugen. Die Pneumonie- und die
Thromboseprophylaxe stehen dabei im Fokus.

      Vorsicht
      „Meldepflicht gemäß IfSG: Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 7 Abs. 1
      IfSG nur der direkte Nachweis von Influenzaviren, soweit er auf eine akute
      Infektion hinweist, namentlich gemeldet. Dazu gehören auch in ärztlichen
      Praxen durchgeführte Schnelltests.
      Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach
      erlangter Kenntnis vorliegen.“
                                                                        RKI 2018

Anleiten, Beraten und Unterstützen
•     Der Pflegende bietet seine Unterstützung beim Richten und der Gabe von
      Medikamenten an; z. B. sind bei Bedarf Nasentropfen indiziert. Diese sind für
      zu pflegende Menschen häufig schwierig ohne Hilfe anzuwenden.
•     Das Wohlbefinden der Betroffenen wird gesteigert, z. B. durch häufigeren
      Bettwäsche-/Kleiderwechsel und Körperpflege bei starkem Schwitzen oder
      angenehm duftende Zusätze im Waschwasser.
•     Fiebersenkende Maßnahmen werden von den Pflegenden durchgeführt und
      dokumentiert, z. B. Wadenwickel oder Minzzusatz im Wasser bei der                9
      Körperpflege.
•     Regelmäßige Vitalzeichenkontrolle durchführen.
•     Das Fenster bleibt i. d. R. geschlossen, um eine Unterkühlung zu vermeiden.
644 9    Pflegesituationen alter und hochbetagter Menschen

    Pflege im speziellen Setting
    •    Da besonders alte Menschen anfällig für eine Influenzainfektion sind und
         diese bei ihnen einen schwerwiegenden Verlauf nehmen kann, müssen zu
         pflegende Menschen in diesen Settings besonders gut beobachtet sowie
         Auffälligkeiten dokumentiert und an die Kollegen weitergeben werden.
    •    Das RKI stellt eine Checkliste für das Management respiratorischer Ausbrüche in
         Pflegeeinrichtungen zur Verfügung, um einer epidemische Ausbreitung im
         Notfall vorzubeugen.
    •    Hygienemaßnahmen in der ambulanten Pflege:
         – Beim Husten und Niesen sollten Mund und Nase mit der Ellenbeuge und
             nicht mit der Hand bedeckt werden.
         – Betroffene sollen regelmäßig ihre Hände waschen.
         – Zimmer werden regelmäßig gelüftet.
         – Respiratorische Sekrete werden in Einwegtüchern aufgenommen und
             anschließend hygienisch entsorgt.
    •    In Krankenhäusern, medizinischen Einrichtungen und Heimen:
         – Betroffene werden 7 Tage ab Symptombeginn in einem Einzelzimmer
             untergebracht.
         – Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung (Schutzkittel, ggf.
             Schutzbrille, Einmalhandschuhe und direkt anliegender mehrlagiger
             Mund-Nasen-Schutz) ist bei Betreten des Zimmers obligat.
         – Bei Tätigkeiten an zu pflegenden Menschen sollte dieser ebenfalls einen
             Mund-Nasen-Schutz tragen oder der Pflegende trägt eine FFP2-Maske.
         – Zur chemischen Desinfektion werden (begrenzt) viruzide Mittel ange-
             wendet (geeignete Mittel s. RKI-Liste für anerkannte Desinfektionsmittel
             und -verfahren).

    Gesundheitsförderung und Prävention
    Die beste Prävention, um eine Übertragung zu verhindern, ist, von betroffenen Personen
    Abstand zu halten. Hierzu zählt auch, Abstand zu potenziell erkrankten Personen zu
    bedenken. Bei kalten Temperaturen ist z. B. bei großen Menschenmengen das Risiko
    groß, sich mit der Influenza anzustecken. Auch das Händeschütteln zur Begrüßung
    birgt eine erhöhte Gefahr der Infektion. Nach Kontakt z. B. durch einen Pflegenden soll-
    ten die Hände desinfiziert werden, um eine Keimverschleppung zu vermeiden.

        Info
        Die STIKO (Ständige Impfkommission des RKI) empfiehlt eine jährliche
        Influenza-Impfung u. a. für:
        • Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben
        • Bewohner einer stationären Langzeitpflegeeinrichtung
        • Pflegende
        • Schwangere
        • Immunsupprimierte Menschen.
        Bei alten und hochbetagten Menschen schlägt die Impfung u. U. nicht
        vollständig an; dennoch reduziert sich durch diese meist das Ausmaß der
9       Erkrankung bei einer Infektion.
        Rötungen und Schmerzen im Injektionsbereich und leichte Erkältungssymptome
        können ggf. als Nebenwirkung einer Grippeschutzimpfung auftreten.
9.12 Larynxkarzinom 645

9.12 Larynxkarzinom
9.12.1 Definition
Der Kehlkopf (Larynx) besteht aus verschiedenen Knorpelelementen und trennt
anatomisch gesehen den Rachen von Speise- und Luftröhre. Zu seinen Aufgaben
gehören u. a. eine physiologische Aspirationsprophylaxe durch Schließen des
Kehldeckels beim Schluckvorgang und die Stimmbildung durch den Halt der
Stimmbänder. Bei einem bösartigen Geschwulst in diesem Bereich spricht man von
einem Larynxkarzinom oder auch Kehlkopf-Ca. Diese Form von Krebs ist nach
dem Mundhöhlen- und Rachenkarzinom der dritthäufigste bösartige Tumor im
Kopf-Hals-Bereich, wobei Männer häufiger betroffen sind als Frauen. Allgemein
liegt das Erkrankungsalter bei 64 bis 66 Jahren, weshalb das Larynxkarzinom zu
den „Alterskrankheiten“ gezählt wird.

9.12.2 Auslöser und Ursachen
Risikofaktoren für die Entwicklung eines Larynxkarzinoms:
• Tabakkonsum
• Alkoholkonsum
• Berufe mit Asbestexposition, intensiver und mehrjähriger Aussetzung gegen-
    über schwefelsäurehaltigen Aerosolen und bei ionisierenden Strahlen, z. B.
    durch Uran

9.12.3 Symptome
Die Symptome des Larynxkarzinoms sind abhängig von der Lokalisation des
Tumors. Häufig geht dieser mit einer anhalten Heiserkeit oder Stimmveränderung
sowie Schluckstörungen einher (▶ Abb. 9.6).
Hinzu kommen typische Symptome bei Tumorerkrankungen, z. B. chronische
Müdigkeit, Abgeschlagenheit, starkes Schwitzen, geschwollene Lymphknoten
u. W.

9.12.4 Diagnostik
•     Anamnese
•     Klinische Untersuchung
•     Ggf. endoskopische Untersuchung
•     Ggf. Bildgebung mittels MRT/CT mit Kontrastmittel
•     Biopsie
•     TNM-Klassifikation

    Info
    Der Larynx wird in drei Regionen unterteilt: Supraglottis, Glottis und Sub-
    glottis (▶ Abb. 9.6). Die glottischen Karzinome haben die beste, subglottische
    Karzinome die schlechteste Prognose. Diese drei Regionen werden daher auch       9
    in der TNM-Klassifikation differenziert betrachtet.
646 9   Pflegesituationen alter und hochbetagter Menschen

                                              Supraglottisch
                        Epiglottis
                                              ► „Kloßgefühl“ im Hals
                                              ► Dysphagie
                                              ► „Verschlucken“
                                              ► Schmerzausstrahlung
                                                bis zum Ohr

                                              Glottisch
                                              ► Heiserkeit/Stimmverän-
                                                 derungen
                         Stimm-               ► Dysphonie
                         lippen               ► Dyspnoe
                         Ring-
                         knorpel              Subglottisch
                                              ► Husten
                                              ► Dyspnoe
                         Trachea

    Abb. 9.6 Anatomische Darstellung des Kehlkopfes mit den jeweiligen Symptomen
    [L138]

    9.12.5 Therapie
    Die Behandlung des Larynxkarzinoms soll interdisziplinär nach Abstimmung jedes
    individuellen Falls erfolgen. Zur Therapie kommen je nach Stadium und Lokalisation
    des Tumors ein chirurgischer Eingriff (Laryngektomie mit Tracheostoma-Anlage
    und ggf. Neck Dissection: Ausräumung aller Lymphknoten des Halsbereichs) und/
    oder eine (adjuvante) Radio(chemo)therapie infrage. Folgende Fachdisziplinen soll-
    ten beteiligt sein:
    • Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
    • Strahlentherapie
    • Medizinische Onkologie
    • Pathologie
    • Radiologie
    Als supportive Therapie ist es zwingend notwendig, von Beginn an Rehabilitations-
    und Unterstützungsmöglichkeiten durch Pflegende, Sozialdienst, Logopäden,
    Physiotherapeuten und psychosoziale Dienste aufzuzeigen.

    9.12.6 Pflegerische Interventionen
    Bewusstsein und Kommunikation
    •   Die Diagnose ist für die meisten Betroffenen ein massiver Einschnitt in
        die Lebensplanung. Der Pflegende schafft durch beratende Gespräche und
        eine wertschätzende Kommunikation von Beginn an eine vertrauensvolle
9       Beziehung zwischen ihm und dem zu pflegenden Menschen, ggf. auch den
        Bezugspersonen.
    •   Der Verlust der Sprache ist nach einem operativen Eingriff ­meistens das
        prägnanteste Ereignis. Aus diesem Grund sollte bereits vor der Operation
        über diese Folge und Möglichkeiten der Stimmrehabilitation ­gesprochen
        werden. Der Pflegende bietet zudem übergangsweise ­alternative
9.12 Larynxkarzinom 647

    Kommunikationsformen an, z. B. ein Tablet, Stift und Papier oder
    Kommunikationskarten
•   Die drei häufigsten Methoden der postoperativen Stimmgebung nach
    Laryngektomie sind das Sprechen mit einer elektronischen Sprechhilfe,
    die Ösophagusersatzstimme und das Sprechen über ein Stimmventil/
    Stimmprothese (▶ Abb. 9.7).
•   Bei etwa jedem Fünften gelingt es nicht, eine Ersatzstimme zu erlernen,
    sodass Betroffene dann nur über Gesten, Schriftstücke, die sie verfassen,
    und das sog. Pseudoflüstern kommunizieren können. Der Pflegende achtet
    in diesem Fall noch einmal besonders auf Wünsche, Besonderheiten und
    Auffälligkeiten in der Pflege und die psychosoziale Betreuung.

Mobilität und Ernährung
•   Ein postoperatives Ziel ist die
    rasche orale Nahrungsaufnahme.
    Daher wird so früh wie möglich
    die Schluckfunktion überprüft. Bei
    Bedarf wird ein Schlucktraining
    empfohlen. Die Ernährung wird
    an das Therapieverfahren und die
    daraus resultierende Funktion des
    Schluckaktes angepasst.
•   Ggf. kommt es zu
    Sensibilitätsstörungen im
    Mundraum nach Schädigungen des
    N. hypoglossus oder eine Mukositis
    bei einer Chemotherapie.
    Beides beeinträchtigt i. d. R.
    die Nahrungsaufnahme. Der
    Pflegende achtet auf eine gesunde,
    feuchte Mundschleimhaut, um
    Erkrankungen der Mundhöhle
    vorzubeugen (▶ Kap. 5.10).             a
•   Nach einer Kehlkopf-Teilresektion
    kommt es häufig zur Aspiration
    von Speichel und weiteren
    Flüssigkeiten sowie Nahrung.
    Nach einiger Zeit entwickeln sich
    kompensatorische Ersatzstrategien
    zum Verschluss, z. B. bei hori-
    zontaler Teilresektion einseitige
    Hyperplasien des Zungengrundes
    und des kontralateralen
    Aryknorpels. Durch frühzeitiges
    Atem-/Schlucktraining wird das
    Aspirationsrisiko reduziert.
•   Eine PEG-Anlage erfolgt nur,           b                                        9
    wenn zu erwarten ist, dass eine
                                           Abb. 9.7 Elektronische Sprechhilfe und
    Sondenernährung über einen län-        ein Stimmventil [V394/V156]
    geren Zeitraum erforderlich ist. Der
648 9   Pflegesituationen alter und hochbetagter Menschen

        Pflegende unterstützt den zu pflegenden Menschen in diesem Fall im Umgang
        mit Ernährungspumpen und Sondenkostnahrung und leitet ihn ggf. zum
        selbstständigen Umgang damit an. Bei gutem Verlauf kann im oralen Training
        evtl. mit tropfenweise Wasser und kleinsten Mengen breiiger Kost begonnen
        werden.

    Anleiten, beraten und unterstützen
    •   Unmittelbar nach einem chirurgischen Eingriff achtet der Pflegende auf eine
        adäquate postoperative Versorgung (▶ Kap. 5.2).
    •   Nach erfolgter Laryngektomie mit Tracheostoma-Anlage ist die Pflege der
        Kanüle und der umliegenden Haut von besonderer Bedeutung. Zeitnah wird
        der zu pflegende Mensch zum selbstständigen Handling des Stomas angeleitet
        und dabei so weit wie nötig langfristig durch den Pflegenden unterstützt.
    •   Tracheostoma-Management (▶ Kap. 5.13).
    •   Der Pflegende unterstützt den Betroffenen während einer Chemotherapie
        z. B. durch Motivation zum Durchhalten, besonders bei Rezidiven und beim
        Auftreten von Nebenwirkungen wie z. B. Nausea, Emesis, Hautproblemen,
        oraler Mukositis, Alopezie, Fatigue u. W.
    •   Die psychosoziale Unterstützung ist sowohl bei Stimmverlust z. B. in Bezug
        auf Hobbys (Singen, Vorlesen), berufliche Tätigkeiten (z. B. Lehrer) als auch
        allgemein bei Tumorerkrankungen sehr wichtig. Der Pflegende achtet genau
        auf Veränderungen des Gemütszustandes und bietet immer wieder beratende
        Gespräche und Unterstützung im Umgang mit der Erkrankung an.

    Pflege im speziellen Setting
    Je nach Setting gilt ein spezieller Umgang mit einem Tracheostoma. Im
    Krankenhaus wird, z. B. aufgrund einer potenziellen nosokomialen Infektion, ein
    strengerer hygienischer Umgang gepflegt als in der häuslichen Pflege, wo man
    i. d. R. von nicht schädlichen Umgebungskeimen ausgeht.

    Gesundheitsförderung und Prävention
    •   Ein Präventionsscreening als vorbeugende Maßnahme ist – anders als bei
        diversen Tumorerkrankungen – nicht vorgesehen.
    •   Über Risikofaktoren zur Entstehung eines Larynxkarzinoms (Alkohol-/
        Tabakkonsum) wird aufgeklärt.
    •   Die Kontaktaufnahme zu einer Selbsthilfegruppe für Betroffene und/oder
        Bezugspersonen wird mittels Flyer o. Ä. ermöglicht.
    •   Zu pflegende Menschen werden auf ihren Anspruch auf eine
        Anschlussheilbehandlung (AHB; spezialisierte Rehabilitationseinrichtung)
        unmittelbar an die Krankenhausentlassung hingewiesen und bei der
        Beantragung der AHB durch den Sozialdienst unterstützt.

    9.13 Morbus Parkinson
    9.13.1 Definition
9   Morbus Parkinson oder Parkinson-Syndrom, in der Gesellschaft auch
    "Schüttellähmung" genannt, ist eine extrapyramidalmotorische Erkrankung mit
    hypokinetisch-­hypertonem Zustandsbild. Meistens sind alte Menschen betroffen,
    es erkranken jedoch auch Erwachsene vor dem 40. Lebensjahr („früh beginnend“)
    und es gibt Betroffene unter 21 Jahren („juveniler Parkinson“).
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