Praxisleitfaden Generalistische Pflegeausbildung - Beate Naumer Maren Heilig (Hrsg.) - Elsevier
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Inhaltsverzeichnis 1 Settings in der Pflege 1 1.1 Stationäre Akutpflege (Krankenhaus) 2 1.2 Stationäre Akutpflege (Kinderkrankenhaus) 14 1.3 Stationäre Akutpflege (Psychiatrie) 19 1.4 Stationäre Langzeitpflege 32 1.5 Ambulante Akut-/Langzeitpflege 46 1.6 Hospize, Rehabilitationskliniken und Pflegeberatungsstellen 66 2 Pflegeprozesse 73 2.1 Pflegebegriff und Pflegeprozess 74 2.2 SIS® und Pflegegrade 89 3 Pflegekonzepte 95 3.1 Validation® und Integrative Validation® 97 3.2 Kinästhetik und Kinästhetik Infant Handling 100 3.3 Bobath-Konzept 104 3.4 Basale Stimulation 107 3.5 Biografiearbeit 109 3.6 Exkurs: Traumata 111 3.7 Entspannungstherapie 112 3.8 Realitätsorientierungstraining (ROT) 115 3.9 Dementia Care Mapping (DCM) 117 3.10 Kultursensible Pflege 118 3.11 Exkurs: Aggression und Gewalt 127 3.12 Exkurs: Kindesmissbrauch 136 3.13 Känguru-Methode 139 4 Prophylaxen 143 4.1 Thromboseprophylaxe 144 4.2 Dekubitusprophylaxe 147 4.3 Aspirationsprophylaxe 150 4.4 Pneumonieprophylaxe 151 4.5 Kontrakturprophylaxe 153 4.6 Obstipationsprophylaxe 155 4.7 Sturzprophylaxe 157 4.8 Prophylaxe von Munderkrankungen 159 4.9 Zystitisprophylaxe 162 4.10 Dehydratationsprophylaxe 163 5 Grundlagen und Prinzipien der Pflege 167 5.1 Vitalzeichen 169 5.2 Prä- und postoperative Pflege 190 5.3 Wunden und Verbände 200 5.4 Injektionen, Infusionen, Ernährungssonden und Transfusionen 214 5.5 Umgang mit Draingagen, Stoma und Urinkatheter 245 5.6 Schmerzmanagement 265
XIV Inhaltsverzeichnis 5.7 Nahrungsaufnahme 276 5.8 Inkontinenz 293 5.9 Umgang mit Hilfsmitteln 304 5.10 Körperpflege 313 5.11 Palliative Pflege 345 5.12 Freiheitsbeschränkende Maßnahmen 357 5.13 Trachealkanülenmanagement 364 5.14 Betreuung und Unterstützung bei Chemotherapie 371 5.15 Betreuung und Unterstützung bei Strahlentherapie 375 6 Lebensphasen im Überblick 379 6.1 Vom Frühgeborenen bis zum jungen Erwachsenen 380 6.2 Junge Erwachsene bis zum mittleren Erwachsenenalter 385 6.3 Höheres Alter 387 7 Pflegesituationen von Kindern und Jugendlichen 393 7.1 Akute Gastroenteritis 395 7.2 Akute lymphoblastische Leukämie (ALL) 398 7.3 Appendizitis 403 7.4 Bakterielle Meningitis und Meningokokkensepsis 405 7.5 Diabetes mellitus Typ 1 409 7.6 Fieberkrampf 413 7.7 Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO) im Kindesalter (operative Eingriffe) 415 7.8 Hydrozephalus 418 7.9 Hyperbilirubinämie des Neugeborenen 421 7.10 Masern 424 7.11 Mukoviszidose/zystische Fibrose (CF) 426 7.12 Nekrotisierende Enterokolitis des Frühgeborenen 431 7.13 Neugeborenen-Sepsis 433 7.14 Neurodermitis 436 7.15 Pertussis/Keuchhusten 440 7.16 Pfeiffer-Drüsenfieber/infektiöse Mononukleose 442 7.17 Respiratorisches-Synzytial-Virus(RSV)-Infektion 444 7.18 Schädel-Hirn-Trauma (SHT) 446 7.19 Trisomie 21, Down-Syndrom 450 7.20 Ventrikelseptumdefekt (VSD) 453 7.21 Verbrennung und Verbrühung 456 8 Pflegesituationen erwachsener Menschen 463 8.1 Akute und chronische Pankreatitis 467 8.2 Akute und chronische Niereninsuffizienz 471 8.3 Angina pectoris und Myokardinfarkt 476 8.4 Asthma bronchiale 480 8.5 Bronchialkarzinom 486 8.6 Chronisch venöse Insuffizienz (CVI) 489 8.7 Colitis ulcerosa 491 8.8 COPD 495 8.9 Diabetes mellitus Typ 2 500 8.10 Gallensteine 506
Inhaltsverzeichnis XV 8.11 Gastritis 509 8.12 Harnblasenkarzinom 512 8.13 Hepatitis 514 8.14 Herzinsuffizienz 517 8.15 HIV 520 8.16 Hypertonie 526 8.17 Hyper- und Hypothyreose 530 8.18 Ileus 532 8.19 Kolonkarzinom 534 8.20 Koronare Herzkrankheit (KHK) 538 8.21 Leberkarzinom 541 8.22 Leberzirrhose 543 8.23 Leukämie (akute und chronische myeloische Leukämie) 546 8.24 Magenkarzinom 548 8.25 Mammakarzinom 552 8.26 Morbus Crohn 557 8.27 Multiple Sklerose (MS) 561 8.28 Nierenzellkarzinom 565 8.29 Ovarialkarzinom 566 8.30 Pankreaskarzinom 569 8.31 Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) 572 8.32 Pneumonie 576 8.33 Pneumothorax, Hämatothorax 579 8.34 Polytrauma und Amputationen 582 8.35 Prostatakarzinom 586 8.36 Schwangerschaftsinduzierte Hypertonie und Geburt 589 8.37 Traumatologie (Humerusfraktur, Oberschenkelhalsfraktur, Radiusfraktur) 593 8.38 Thrombose und Lungenembolie 596 8.39 Urolithiasis 599 9 Pflegesituationen alter und hochbetagter Menschen 605 9.1 Schlaganfall 607 9.2 Arthrose 614 9.3 Atopische Dermatitis 617 9.4 Augenerkrankungen 620 9.5 Demenz 623 9.6 Gastroenteritis, Norovirus, Lebensmittelvergiftung 630 9.7 Gicht 633 9.8 Hämorrhoiden 635 9.9 Harnwegsinfekt (HWI) 637 9.10 Hauttumoren 639 9.11 Influenza 642 9.12 Larynxkarzinom 645 9.13 Morbus Parkinson 648 9.14 Osteoporose 653 9.15 Rheuma 656
XVI Inhaltsverzeichnis 10 Pflegesituationen in der Psychiatrie 661 10.1 Alkoholabhängigkeit 663 10.2 Angststörung 668 10.3 Depression (unipolare Störung) 671 10.4 Essstörung (Anorexia nervosa) 677 10.5 Manisch-depressiv (bipolare Störung) 682 10.6 Medikamentenabhängigkeit 685 10.7 Persönlichkeitsstörung Typ Borderline 689 10.8 Posttraumatische Belastungsstörung 693 10.9 Schizophrenie 696 10.10 Suizidalität/suizidales Syndrom 700 11 Hygiene 707 11.1 Grundsätze der Hygiene 708 11.2 Desinfektionsmittel 708 11.3 Flächendesinfektion 709 11.4 Instrumentendesinfektion 710 11.5 Händehygiene 710 11.6 Epidemiologie 712 11.7 Hygienevorschriften 713 12 Medikamente 719 12.1 Rechtliche Grundlagen 720 12.2 Medikamente allgemein 721 12.3 Medikamentenanordnung 728 12.4 Umgang mit Medikamenten 729 12.5 Wichtige Medikamente 732 13 Notfallmanagement 743 13.1 Notfall: wichtige Leitsymptome 744 13.2 Diagnostik und Pflege in Notfallsituationen 745 13.3 Besondere Notfallsituationen 751 13.4 Notfälle in verschiedenen Settings 758 13.5 Reanimation 759 14 Recht 769 14.1 Strafrecht 770 14.2 Zivilrecht 778 15 Laborwerte und medizinisches Rechnen 785 15.1 Laborwerte 786 15.2 Medizinisches Rechnen 789 16 Praktische Ausbildung und praktische Prüfungen 795 16.1 Gesetzliche Grundlagen 796 16.2 Prüfung 799 Register 803
1 Settings in der Pflege Maren Heilig, Kerstin Knecht, Tobias Menz, Sarah Micucci und Laura Reinhardt 1.1 Stationäre Akutpflege 1.4.2 Grundlagen der täglichen (Krankenhaus) 2 Arbeit 36 1.1.1 Beschreibung der 1.4.3 Finanzierung eines Institution 2 Pflegeheims 41 1.1.2 Grundlagen der täglichen 1.4.4 Qualitätsprüfungen und Arbeit 7 Qualitätsdarstellung in der 1.1.3 Finanzierung eines Pflege 43 Krankenhauses 11 1.4.5 Exkurs Kurzzeitpflege/ 1.2 Stationäre Akutpflege Verhinderungspflege 44 (Kinderkrankenhaus) 14 1.5 Ambulante Akut-/ 1.2.1 Beschreibung der Langzeitpflege 46 Institution 14 1.5.1 Beschreibung der 1.2.2 Grundlagen der täglichen Institution 46 Arbeit 18 1.5.2 Grundlagen der täglichen 1.3 Stationäre Akutpflege Arbeit 56 (Psychiatrie) 19 1.5.3 Finanzierung 63 1.3.1 Beschreibung der 1.6 Hospize, Institution 19 Rehabilitationskliniken und 1.3.2 Fachgebietsgrenzen 20 Pflegeberatungsstellen 66 1.3.3 Behandlungsbereiche und 1.6.1 Beschreibung der Aufbau der Psychiatrie 23 Institutionen 66 1.3.4 Grundlagen der täglichen 1.6.2 Hospiz 66 Arbeit 25 1.6.3 Pflegeberatung 68 1.3.5 Finanzierung der Psychiatrie 1.6.4 Rehabilitation 69 und Psychosomatik 30 1.4 Stationäre Langzeitpflege 32 1.4.1 Beschreibung der Institution 33
2.2 SIS® und Pflegegrade 89 2.2 SIS® und Pflegegrade Laura Reinhardt 2.2.1 SIS® Das Strukturmodell Eine Möglichkeit, den vierstufigen Pflegeprozess der WHO (▶ Kap. 2.1.3) in die Praxis zu integrieren, ist die Einführung des Strukturmodells. In einem Projekt 2 zur Verbesserung des Pflegesystems hat Karl-Josef Laumann gemeinsam mit dem Spitzenverband der Einrichtungs- und Kostenträger, dem MDK und weiteren relevanten Anlaufstellen des Gesundheitswesens ein Modell bestehend aus vier Elementen (s. u.) entwickelt. Dieses wurde in einem umfangreichen Praxistest erprobt und 2015 bundesweit eingeführt. Info Die Umstellung auf das Strukturmodell ist keine Pflicht. Interessierte Einrichtungen können Kontakt zum gemeinsamen Projektbüro der Trägerverbände oder online unter https://www.ein-step.de/ aufnehmen und Unterstützung in Form von Schulungen und Reflexionstreffen erfahren. Die vier Elemente des Strukturmodells SIS® Das erste Element des Strukturmodells und gleichzeitig der Einstieg in den ® Pflegeprozess ist die „Strukturierte Informationssammlung (SIS )“. Das neue Dokumentationssystem für Pflegende soll einen positiven Effekt auf verschiedene Bereiche des pflegerischen Alltags haben (▶ Tab. 2.7). Die Formulare sind inhaltlich an das neue Begutachtungsinstrument des MDKs (s. u.), sowie den Begriff der Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegestärkungsgesetzes II angepasst und stimmen mit den Vorgaben der „Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität“ (§ 113 SGB XI) sowie den Qualitätsprüfrichtlinien des Spitzenverbands Bund der Pflegekassen überein. Umsetzung ® • SIS wird in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie der Tages- und Kurzzeitpflege angewendet. • Im Aufnahmegespräch werden die eigene Einschätzung des zu pflegenden Menschen und die Facheinschätzung der Pflegenden vorgenommen. • In Bezug auf die Pflegebedürftigkeit werden Wünsche und Bedürfnisse besprochen und zeitgleich dokumentiert. • Die Antworten der Bewohner werden im Feld B wortwörtlich notiert, um Missverständnissen vorzubeugen. • Nach den personenbezogenen Daten folgen ab Feld C1 sechs Themenfelder, die den Modulen des NBAs (s. u.) angeglichen sind: 1. Kognition und Kommunikation 2. Mobilität und Bewegung 3. Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen 4. Selbstversorgung 5. Leben in sozialen Beziehungen
90 2 Pflegeprozesse Tab. 2.7 Vorteile des Dokumentationssystem Vorteil Erläuterung Entbürokratisierung • Die Anwendung von SIS® ermöglicht eine übersichtliche, strukturierte Form der Dokumentation. • Vereinfachung der bürokratischen Abläufe. juristische Absicherung • Bei adäquater Handhabung deckt das System die gesetzlichen Anforderungen, z. B. bei Klage eines 2 Bewohners, als Nachweis ab. Zeitgewinn • Die Pflegenden haben einen geringeren Dokumentationsaufwand. • Die Pflegenden haben dadurch eine höhere zeitliche Kapazität zur Pflege und Betreuung der Bewohner im direkten Kontakt. • Die Qualität der Pflege sowie die Zufriedenheit auf beiden Seiten wird positiv beeinflusst Bedürfnisorientiertheit • Die inhaltlichen Schwerpunkte der strukturierten Informationssammlung sind an die Bedürfnisse und Wünsche der zu pflegenden Menschen angepasst. 6. Der sechste Punkt unterscheidet sich je nach Einrichtung: – Ambulanter Sektor: Haushaltsführung – Stationärer Sektor: Wohnen/Häuslichkeit (Bundesministerium für Gesundheit 2016) • Im nächsten Schritt erfolgt die Einschätzung via Risikomatrix. An dieser Stelle wird z. B. eine Sturzgefahr erfasst. Via Ankreuzen werden pflegesensible Risiken mit „ja“ oder „nein“ gekennzeichnet. Wird eine Kategorie mit „ja“ beantwortet, entscheiden die Pflegenden, ob eine differenzierte weitere Einschätzung notwendig ist. Besonderheiten Als letztes Feld der Risikomatrix ist Platz für „Sonstiges“. Dies bietet die Möglichkeit, nicht standardisiert aufgeführte Besonderheiten, z. B. Suchtverhalten, aufzuführen. Gleichzeitig dient dies einem juristischen Zweck, da die Aufzählung der Risiken keine abschließende Aufzählung darstellen darf. Maßnahmenplanung Die erfassten pflegerischen Aspekte und die ermittelte Risikogefährdung dienen als Grundlage zu einer individuellen Maßnahmenplanung (▶ Kap. 2.1.11) und zur Festlegung von Evaluationsdaten. Bei sich mehrmals täglich wiederholenden Interventionen, z. B. Nahrung anrei- chen, werden diese nur einmal ausführlich fixiert und an weiteren Stellen des Tagesablaufs mit einem Kürzel gekennzeichnet. Ziele werden nach einem personenzentrierten Ansatz erstellt, beruhen also auf den eigenen Aussagen und Wünschen der zu pflegenden Menschen. Berichteblatt In der täglichen Arbeit wird die Pflege und Betreuung eines Bewohners/Klienten im Sinne der Maßnahmenplanung durchgeführt. Wiederkehrende Abläufe wie z. B. die Grundpflege sind im Qualitätshandbuch der Einrichtung beschrieben
2.2 SIS® und Pflegegrade 91 und müssen nicht mehr explizit dokumentiert werden. Tagesformabhängige Veränderungen, Ereignisse und Auffälligkeiten können auf einem Berichtblatt fixiert werden. Ein positiver Effekt dieser Handhabung ist der geringe bürokrati- sche Aufwand sowie eine klare Übersicht und schnelle Orientierung über tatsäch- liche Abweichungen von der geplanten Pflege. Besonderheiten Im ambulanten Sektor sind Einzelnachweise aus abrechnungstechnischen 2 Gründen weiterhin notwendig. Weitere zusätzliche Dokumente sind Nachweise zur Behandlungspflege, z. B. Dokumente zur Wundversorgung, sowie Assessments und Protokolle, z. B. Miktionsprotokolle und Bilanzierungsbögen. Evaluation Mit den o. g. Schritten ist die grundlegende Dokumentation fertiggestellt. In fach- lich angemessenen Abständen erfolgt eine Evaluation, um Veränderungen zu integrieren und den Versorgungsverlauf qualitativ zu gewährleisten. Diese kann z. B. mittels Fallbesprechung oder Pflegevisite erfolgen. Mögliche Ergebnisse der Evaluation des Strukturmodells sind: • Option A: In den meisten Fällen bleibt der Zustand der zu pflegenden Menschen weitestgehend stabil, sodass keine bzw. nur kleine Veränderungen am Maßnahmenplan erfolgen. Im Strukturmodell bezeichnet man dies als „kleinen Evaluationskreis“, da das vierte Element „Evaluation“ den Kreis mit dem zweiten Element „Individueller Maßnahmenplan“ schließt. • Option B: Bei Notwendigkeit einer Neuanpassung durch z. B. einschneiden- de Ereignisse wie einem Krankenhausaufenthalt oder einer folgenreichen Erkrankung erfolgt die Evaluation im sog. „großen Evaluationskreis“ und schließt ® mit dem ersten Element der SIS ab, um die Pflegebedürftigkeit individuell neu festzustellen. 2.2.2 Pflegegrade Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben alle, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben und zusätzlich durch einen Gutachter des MDK bzw. Sozialmedizinischen Dienstes als pflegebedürftig (s. o.) eingestuft werden. Nach einer Begutachtung wird innerhalb von 25 Tagen über den ermittelten Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen aus der Pflegeversicherung entschieden (▶ Tab. 2.8). Tab. 2.8 Ablauf vom Antrag bis zum Pflegegrad Ablauf Erläuterung Antragseingang • Der zu pflegende Mensch oder ein Bevollmächtigter stellt, z. B. telefonisch, einen Antrag auf Pflegegrad bei der zuständigen Pflegeversicherung. • Diese schickt postalisch einen Antrag, in dem die Wunsch- leistung (Sachleistung, Pflegegeld, Kombi-Leistung) und personenbezogene Daten erfragt werden.
92 2 Pflegeprozesse Tab. 2.8 Ablauf vom Antrag bis zum Pflegegrad Ablauf Erläuterung Termin, Beratung • Nach Bearbeitung erhält der Antragsteller postalisch einen Termin für die Begutachtung durch einen Mitarbeiter des MDK bzw. bei knappschaftlich Versicherten des Sozialmedizinischen Dienstes, der als Gutachter von der Pflegeversicherung beauftragt wird. 2 • Die Pflegeversicherung bietet einen kostenlosen Besuch eines Pflegeberaters binnen 14 Tagen an, um offene Fragen zu klären. Begutachtung • Der Gutachter besucht den zu pflegenden Menschen wie angekündigt, um seine noch vorhandenen Fähigkeiten für die Bewältigung des Alltags zu ermitteln. • Sinnvoll ist meist die Anwesenheit von (pflegenden) Angehörigen, besonders wenn sich der Antragsteller nicht äußern kann. • Zu Beginn erfragt der Gutachter Dokumente, welche die Pflegebedürftigkeit bescheinigen, z. B. Arztbriefe oder Medikamentenpläne. • Mittels eines Notebooks geht er gemeinsam mit dem Antragsteller das neue Begutachtungsassessment durch (s. u.). • Der Angestellte fordert den zu pflegenden Menschen zwischendurch zu Bewegungen auf, z. B. Gehen, jede Fingerkuppe einmal mit dem Daumen derselben Hand berühren, die Arme heben, die Hände in den Nacken legen. • Abschließend wird der Antragsteller darauf hingewiesen, dass der ermittelte Pflegegrad binnen 25 Werktagen postalisch mitgeteilt wird. Mitteilung, • Nach Bekanntgabe des ermittelten Pflegegrades wird das Auszahlung Pflegegeld rückwirkend zum Tag der Antragsstellung auf ein genanntes Konto ausgezahlt bzw. werden Pflegeleistungen beglichen. erneute • Der Antragsteller kann binnen 14 Tagen einen Widerruf Begutachtung einlegen, wenn er mit dem ermittelten Pflegegrad nicht einverstanden ist. • Bei Verschlechterung des Zustands kann ein Antrag auf erneute Begutachtung gestellt werden. • Bei Pflegegrad 1–3 wird halbjährlich eine Pflegevisite durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt, um sicherzustellen, dass sich der Grad der Pflegebedürftigkeit weder verbessert noch verschlechtert hat und keine weiteren Hilfsmittel notwendig sind. Bei Pflegegrad 4 und 5 findet die Visite vierteljährlich statt Das neue Begutachtungsassessment (NBA) Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde zum 1.1.2017 ein pflegewissen- schaftlich fundiertes, angepasstes Assessment zur Begutachtung und Einschätzung des Pflegebedarfs gemäß § 15 SGB XI eingeführt. Neuerungen • Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, z. B. Demenz, oder psychi- schen Erkrankungen, z. B. Depressionen, erhalten erstmals Leistungen der Pflegeversicherung.
2.2 SIS® und Pflegegrade 93 • Begutachtet wird der Grad der Selbstständigkeit einer Person bei der Bewältigung des Alltags. • Sechs Module werden mithilfe eines Punktesystems bewertet und anschlie- ßend in die Pflegegrade 1 bis 5 eingeteilt (▶ Tab. 2.9). Tab. 2.9 Module des NBA Modul Bedeutung Gewichtung 2 Modul 1 Mobilität 10 % ⁎ Modul 2 Kognitive und kommunika- 15 % tive Fähigkeiten ⁎ Modul 3 Verhaltensweisen und 15 % psychische Problemlagen Modul 4 Selbstversorgung 40 % Modul 5 Bewältigung von und 20 % selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Modul 6 Gestaltung des 15 % Alltagslebens und sozialer Kontakte ⁎ J e nachdem, welches Modul einen höheren Punktewert hat, wird entweder Modul 2 oder Modul 3 in die Berechnung einbezogen (Bundesministerium für Gesundheit 2016). Leistungen der Pflegeversicherung Wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, können Leistungen wahlweise von der Pflegeversicherung bezogen werden. Die Art der gewählten Leistung wird für mindestens sechs Monate festgelegt und kann erst danach wieder geändert werden. Pflegegeld Der zu pflegende Mensch wird z. B. von Angehörigen in der häus- lichen Umgebung versorgt und erhält eine Geldleistung (▶ Tab. 2.10). Pflegesachleistung Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Versorgung. Die festgelegten Beträge können genutzt werden. Fallen höhere Kosten durch eine umfangreiche Pflege an, sind diese von der Pflegebedürftigen selbst zu begleichen. Tab. 2.10 Pflegegeld im Überblick Pflegegrad Pflegegeld (Häusliche Pflege) Pflegegrad 1 - Pflegegrad 2 316 € Pflegegrad 3 545 € Pflegegrad 4 728 € Pflegegrad 5 901 €
288 5 Grundlagen und Prinzipien der Pflege Stillposition • Entspannte und bequeme Stillposition im Sitzen (▶ Abb. 5.28), der Säugling wird ohne großen Kraftaufwand gehalten/positioniert, der Rücken soll Halt und Unterstützung haben. • Das Kind kommt zur Brust und nicht die Brust zum Kind, d. h., Kopf, Oberkörper und Hüfte des zu stillenden Säuglings sind auf einer Linie: Kopf und Schultern sollen dabei nicht gedreht oder gestreckt werden und zeigen Richtung Brust. • Auswahl Stillposition: modifizierte Wiegehaltung, Liegen oder Seitenposition. Stillhindernisse Mütterliche relative Stillhindernisse: • Asymmetrische Brüste, fehlendes Brustdrüsengewebe, Z. n. Brustoperationen • Pathologische Veränderungen der Brust (z. B. Mastitis, Milchstau, Mammakarzinom) oder der Mamillen (z. B. Soor, wunde Mamillen, Herpes etc.) • Psychose und Schizophrenie • Erkrankungen um Geburt/Wochenbett, z. B. Röteln, Varizellen, Hepatitis, HIV Vorsicht Kontraindikationen für das Stillen sind die Einnahme von Medikamenten, z. B. bei Epilepsie, Zytostatika etc. und Drogenmissbrauch. 5 Abb. 5.28 Stillpositionen [L231]
5.7 Nahrungsaufnahme 289 Kindliche relative Stillhindernisse: • Frühgeborene und/oder unreife Neugeborene • Trinkschwäche bei Säuglingen mit Herzfehlern, respiratorischen Problemen, Neuropathien oder Trisomie 21 (▶ Kap. 7.19) • Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder angeborener Reflux/Pylorusstenose • Hyperbilirubinämie des Neugeborenen (▶ Kap. 7.9) • Mundkrankheiten, z. B. Aphthen, Soor etc. Vorsicht Kindliches absolutes Stillhindernis: Galaktosämie, d. h. Fehlen des Enzyms Galaktose-1-Phosphat-Uridyltransferase (GALT), um Galaktose abzubauen. Tritt auf bei Milchfütterung, Folge: Leberfunktionsstörungen, ggf. Koma und/ oder spätere psychomotorische Einschränkungen. Pflege der Brust • Waschen mit klarem Wasser und Einmalwaschlappen • Abtrocknen der Brust mit separatem Handtuch • Cave: keine Seifen, Lotion, Creme, Öle oder Parfüm verwenden • Milchreste an der Brustwarze antrocknen lassen, präventiv gegen wunde Brustwarzen • Benutzen eines Still-BHs mit Stilleinlagen Pflege bei wunden Brustwarzen: • Saugverhalten des Säuglings überprüfen (Nuckeln, falsches Fassen der Brust beim Stillen) 5 • Luft zum Abheilen an die Brust lassen • Gesunde Seite zuerst korrekt anlegen und Stillzeit verkürzen • Abwechseln der Stillposition • Verwenden von Stillhütchen, Mamillenformern oder Mamillenschonern ® • Ggf. Pflege der Brustwarzen mit Lanolin zur feuchten Wundheilung Info Milchstau (Mastitis puerperalis) Milchstau ist eine meist in der 2. bis 4. Woche nach der Geburt auftretende, akute bakterielle Entzündung der weiblichen Brustdrüse im Wochenbett. Beim Stillvorgang dringen Bakterien, z. B. Staphylococcus aureus, durch Rhagaden in die Lymphspalten des Bindegewebes ein. Rhagaden entstehen durch die mechanische Belastung/das Saugen des Säuglings an der Brustwarze. Symptome: • Rötung(en) und Überwärmung der Brust • Schwellung oder feste Stelle(n) des Brustgewebes • Fieber, oft mit Schüttelfrost • Schmerzen in der Brust • Eingeschränkte Stillfunktion Pflege und Behandlung bei Milchstau: • Weiterhin regelmäßiges Entleeren der Brust. Häufig verbessert sich die Situation ganz von allein, wenn der Säugling häufig, z. B. alle 1–3 Stunden, angelegt wird.
290 5 Grundlagen und Prinzipien der Pflege • Ggf. Muttermilchpumpen verwenden oder Muttermilch manuell ausstreichen. • Auflegen von feucht-warmen Kompressen vor dem Stillen oder warm abduschen. • Tiefendruckmassage: Verhärtete Stellen der Brust beim Stillen mit der Hand von oben nach unten und seitlich ausstreichen oder den Säugling so positionieren, dass das Kinn des Kindes auf der Verhärtung liegt und die Kieferbewegungen beim Trinken die Verhärtung massieren. • Einschränken der Flüssigkeitszufuhr bei zu hoher Milchproduktion, Salbei-/ Brennnesseltee trinken. • Kühlen der Brust mit kalten Kompressen/Quarkwickeln nach dem Stillen oder Benutzung der Muttermilchpumpe. Säuglingsnahrung Säuglingsmilchnahrungen Industriell hergestellte Säuglingsmilchnahrung (Synonym: Formula-Nahrung) kommt zum Einsatz, wenn eine Mutter ihr Kind nicht stillen kann oder möchte. Die Zusammensetzung der Fertignahrungen ist alters-/bedarfsgerecht optimal dem Nährstoffbedarf im 1. Lebensjahr eines Säuglings angepasst. Anfangsnahrungen (▶ Tab. 5.53) können das gesamte 1. Lebensjahr gefüttert werden. Tab. 5.53 Anfangsnahrung Benennung Indikation Information Beispiel 5 Pre-Nahrung ab dem 1. • Der Muttermilch • Aptamil® Pre Lebenstag angeglichen (nur Laktose • Beba® Pre als Kohlenhydrat) • Ad libitum 1er-Nahrung ab dem 1. • Sämigere Milch (neben • Humana® 1 Lebenstag Laktose auch Stärke als • Milasan® 1 Kohlenhydrate) • Bebivita® 1 • Längere Sättigungsdauer Folgenahrungen (▶ Tab. 5.54) können zur Ergänzung der Beikost ab dem 6. Lebensmonat bis ins Kleinkindalter zugefüttert werden, sind aber nicht zwingend notwendig. Tab. 5.54 Folgenahrung Bennenung Indikation Information Beispiele 2er-Nahrung ab dem 6. • Höherer Proteingehalt • Humana® 2 Lebensmonat und Energiedichte • Bebivita® 2 • Verschiedene Kohlenhydrate 3er-Nahrung ab dem 10. • Noch höhere • Aptamil® 3 Lebensmonat Energiedichte • Milasan® 3 • Nicht ad libitum
5.7 Nahrungsaufnahme 291 Besonderheiten HA-Nahrungen (hypoallergene Nahrungen mit hydrolysierten Eiweißen) ® werden zur Prävention gegen Allergien gefüttert, z. B. Aptamil HA Pre. Bei bereits eingetretener Kuhmilchprotein-Allergie wird auf extensiv hydrolisierte ® ® Säuglingsnahrung umgestellt, z. B. Alfaré , Pregomin . Häufigkeit der Mahlzeiten pro Tag richtet sich nach Alter, Befinden und Gedeihen des Kindes: • Frühgeborene: ca. 12 Milchmahlzeiten/Neugeborene: ca. 8–12 Milchmahlzeiten • 1.–3. Monat: 5–8 Milchmahlzeiten • 4.–6. Monat: 5–6 Milchmahlzeiten mit Einführung der Beikost • 7.–9. Monat: 4–5 Milchmahlzeiten, mit Reduzierung der Milchmahlzeiten und deren Ersetzen durch Beikost • 10.–12. Monat: ggf. noch 4–5 Milchmahlzeiten ergänzend zur Beikost bzw. Kleinkinderkost/Familienkost Vorsicht • Zubereitung der Säuglingsmilchnahrung nach Angaben des Herstellers, d. h. richtige Dosierung, Handhabung, hygienischer Umgang bei Herstellung der Flaschennahrung. • Die Temperatur bei Verabreichung der Säuglingsmilchnahrung sollte zwischen 30 und 40 °C liegen. • Prüfen der Temperatur: Zum Testen der Temperatur einen Tropfen der 5 zubereiteten Säuglingsnahrung auf die Innenseite des eigenen Unterarms geben. Position zur Verabreichung der Flaschennahrung • Entspannte und bequeme Wiegeposition im Arm oder • Säugling liegt bequem auf den Oberschenkeln der Pflegenden/Mutter, Oberkörper des Kindes ist erhöht, indem die Beine aufgestellt sind. • Säugling im Bett füttern: Kopf und Oberkörper des Kindes liegen erhöht auf Kissen oder Unterarm der Pflegenden/Mutter zum Anreichen bzw. zur Verabreichung der Flaschennahrung. • Haltung der Flasche: Sauger ist immer mit Nahrung gefüllt, da sonst Luft aspiriert wird und es zu unnötigem Luftschlucken kommen kann. • Nach der Milchmahlzeit dem Säugling die Gelegenheit geben, die unnötig geschluckte Luft („Bäuerchen machen“) loszuwerden, Spucktuch bereithalten. Beikost Unter Beikost werden alle Lebensmittel der Säuglingsernährung außer Mutter- milch und Säuglingsmilchnahrung verstanden. Die Einführung der Beikost beginnt ab dem 4.–6. Lebensmonat (▶ Abb. 5.29). Das Kind entwickelt Interesse an anderen Nahrungsquellen. Zudem steigt der Bedarf an Energie, z. B. Eisen, weiteren Mineralstoffen und Vitaminen. Dies macht die Gabe von Beikost erforderlich. Muttermilch/Säuglingsmilchnahrungen werden weiterhin zusätzlich gefüttert und die Beikost wird wie folgt eingeführt: 1. Ab 5.–6. Monat: reiner Gemüsebrei, z. B. Zucchini, Karotte, Kürbis etc. Dann innerhalb mehrerer Tage: Zugabe von Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei
292 5 Grundlagen und Prinzipien der Pflege Muttermilch oder Säuglingsmilch Brot-Milch- Mahlzeit Zwischenmahlzeit Getreide- Obst-Brei Zwischenmahlzeit Brot-Milch- Vollmilch- Mahlzeit Getreide-Brei Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei 1–6 7 8 9 10 11 12 Monat Abb. 5.29 Ernährung im ersten Lebensjahr [V492] 2. Ab 6.–8. Monat: Zugabe von Vollmilch-Getreide-Brei 5 3. Ab 7.–9. Monat: Zugabe von Getreide-Obst-Brei 4. Ab 10.–12. Monat: Übergang zur Kleinkinderkost/Familienkost, Beginn mit Kartoffeln, Nudeln, Gemüse, Brot mit Streichwurst oder Frischkäse Info • Der Flüssigkeitsbedarf vom 6.–12. Monat liegt bei ca. 0,4–0,7 Liter pro Tag. Zu den Mahlzeiten wird abgekochtes Wasser oder ungesüßter Tee gegeben. Im Falle einer Erkrankung, z. B. erhöhte Temperatur, Durchfall etc., ist auf einen erhöhten Flüssigkeitsbedarf zu achten. • Reine Gabe von Kuhmilch erst ab dem 1. Lebensjahr, da die Gefahr der Entwicklung einer Kuhmilchallergie gegeben ist. Vorsicht Eine vegetarische Ernährung des Kindes im 1. Lebensjahr ist möglich, wenn auf eine ausreichende Mineralstoffversorgung geachtet wird. Eine vegane Ernährung wird als ungeeignet eingestuft. optimiX® Für Kleinkinder/Kinder und Jugendliche vom 1.–18. Lebensjahr geht mit der Einführung der Kleinkinderkost/Familienkost gegen Ende des 1. Lebensjahres die Säuglingsernährung nahtlos in das Konzept der optimierten Mischkost/optimiX ® über. Zugeführt werden dem kindlichen Körper im Wachstum alle Nährstoffe, z. B. Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate, Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe und Wasser in einem ausgewogenen Verhältnis. Das Konzept wurde von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entwickelt.
5.8 Inkontinenz 293 Grundbausteine der optimierten Mischkost/optimiX (▶ Tab. 5.55): ® • Einordnung verschiedener Lebensmittelgruppen in Empfehlungskategorien • Gewichtung der Lebensmittel durch eine Pyramide in den Ampelfarben Grün (reichlich), Gelb (mäßig) und Rot (sparsam), die verzehrt werden sollten Tab. 5.55 Optimierte Mischkost/optimiX® Ampelsystem Lebensmittel Prozent Grün (reichlich) ↑ Pflanzliche Lebensmittel: 78 % mit Getränken, z. B. • Brot und Trinkwasser, ungesüßter Getreide/-flocken Tee und verdünnte • Kartoffeln, Nudeln und Saftschorle Reis • Obst und Gemüse Gelb (mäßig) Tierische Lebensmittel: 17 % • Milch und Milchprodukte • Fleisch und Fleischwaren • Fisch und Eier Rot (sparsam) ↓ • Zuckereiche Lebensmittel 5 % • Fette, Öle und fettreiche Lebensmittel Empfehlungen Kleinkinder/Kinder/Jugendliche sollen 5 Mahlzeiten/Tag zu sich nehmen: • Eine warme Hauptmahlzeit: Hauptbestandteile sind Kartoffeln, Naturreis 5 oder Vollkornnudeln und Gemüse, dazu kleine Fleischbeilage oder 1 ×/Woche Fisch. • Die beiden kalten Hauptmahlzeiten, meist Frühstück und Abendessen: Hauptbestandteile sind Brot/Vollkornbrot oder Getreideflocken, fettarme Milch oder Milchprodukte, Obst oder Rohkost. • Die beiden Zwischenmahlzeiten: meist Pausenfrühstück und Nachmittagsmahlzeit, bestehend aus Brot oder Müsli, ergänzt durch Gemüse- Rohkost oder Obst. • Zu jeder Mahlzeit gehört ein Getränk: Vorzugsweise Trinkwasser oder unge- süßter Tee, auch zwischen den Mahlzeiten sollten Kleinkinder/Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, ausreichend zu trinken. Literatur Elsevier (Hrsg.). Pflegen. Grundlagen und Interventionen. 2. Aufl. München: Elsevier/ Urban & Fischer; 2017. Fischer K, Sobottka H, Faas D (Hrsg.). Klinikleitfaden Kinderkrankenpflege. 4.Aufl. München: Elsevier/Urban & Fischer; 2009. Menche N (Hrsg.). Pflege Heute. 7. Aufl. München: Elsevier/Urban & Fischer; 2019. 5.8 Inkontinenz Laura Reinhardt Inkontinenz beschreibt eine gestörte Ausscheidung von Verdauungsprodukten. Sie kommt in allen Settings und jeder Lebensphase vor und kann verschiedene Faktoren als Ursache haben.
294 5 Grundlagen und Prinzipien der Pflege • In den ersten Lebensjahren ist diese noch nicht pathologisch (primäre Inkontinenz), aber auch im Kindesalter kann es bereits zu einer unphysiologi- schen Inkontinenz kommen (Sekundärinkontinenz). • Im Erwachsenenalter treten unwillkürliche Ausscheidungsstörungen weniger häufig auf. Hier sind vor allem Schwangere betroffen. • Im hohen Alter ist eine Inkontinenz ein fast alltägliches Thema, das dennoch von Scham und Ekel geprägt ist. Info Eine gesunde Miktion erkennt man an einer willkürlichen Blasenentleerung zu einem ausgewählten Zeitpunkt an einem ausgewählten Ort. Eine gesunde Defäkation beinhaltet einen geformten, gefärbten Fäzes, der ebenfalls willkürlich und an einem ausgewählten Ort schmerzfrei ausgeschieden wird. Der Expertenstandard spricht ebenfalls von einer Kontinenz, wenn noch die Fähigkeit besteht, Toilettendrang zu spüren und zu kommunizieren, um ggf. Hilfestellung zu erhalten. Definition Bei einem unwillkürlichen Abgang von Stuhl, Darmgasen oder Harn an einem nicht ausgewählten Ort spricht man von einer Inkontinenz. Diese zählt nicht als alleinstehende Erkrankung, sondern tritt als Symptom einer vorangegange- nen Haupterkrankung oder als Nebenwirkung bestimmter Medikamente ein. Zusätzlich unterscheidet man bei dem Urinabgang zwischen einer funktionellen 5 Inkontinenz, bei der die Person nicht rechtzeitig zur Toilette kommt, z. B. bei Mobilitätsstörungen oder kognitiven Beeinträchtigungen, und einer veränderten Speicher- und Entleerungsfunktion. Bei Kindern, die das 4. Lebensjahr voll- endet haben und bereits „trocken“ waren, spricht man gleichbedeutend von einer Enkopresis. Auslöser und Ursachen Bei Harninkontinenz: • Auslösende Erkrankungen sind z. B. Morbus Parkinson, Demenz, Diabetes mellitus, Apoplex, Multiple Sklerose, Erkrankungen der Prostata, Harnwegsinfekte. • Weitere Faktoren sind z. B. Immobilität, zu hohe Belastung des Beckenbodens (durch Adipositas oder Schwangerschaft) und kognitive Einschränkungen z. B. in Folge einer Dehydratation. • Arzneimittel, die eine Harninkontinenz fördern können, sind z. B. Diuretika, Opiate, Antidepressiva und Sedativa. Bei Stuhlinkontinenz: • Diarrhö/Obstipation • Erkrankungen, Verletzungen oder Verlegungen im Rektalbereich, z. B. bei Rektumkarzinom oder entzündlichen Erkrankungen • Neurologische Erkrankungen Einteilung ▶ Tab. 5.56, ▶ Tab. 5.57
5.8 Inkontinenz 295 Tab. 5.56 Einteilung bei Stuhlinkontinenz Grad Eigenschaften Grad I Teilweise unwillkürlicher Abgang von Flatulenzen und Stuhl; ver- schmutze Unterwäsche durch „Stuhlschmieren“ und bei Diarrhö Grad II Teilweise unwillkürlicher Abgang von Flatulenzen und dünnflüs- sigem Stuhl Grad III Vollständige Inkontinenz von Stuhl und Darmgasen Tab. 5.57 Einteilung der Harninkontinenz Form Beschreibung Betroffene Dranginkontinenz häufiges Ausscheiden Menschen mit neurologi- kleiner Urinmengen, schen Erkrankungen, z. B. bedingt durch unwillkür- Multiple Sklerose, Apoplex, liche Kontraktionen der aber auch Harnwegsinfekte Blasenmuskulatur bei einem nur schwer unter- drückbaren Harndrang Belastungsinkontinenz unwillkürlicher Abgang Schwangere, Frauen in der geringer Urinmengen Menopause, Männer nach synchron zu körper- Operationen z. B. an der licher Belastung, z. B. Prostata Anspannung der Bauchmuskulatur beim Husten oder Niesen 5 chronische Harnretention/ ständiger Abgang geringer z. B. bei Überlaufinkontinenz Urinmengen bei stark Abflusshindernissen gefüllter Blase; man spricht (Tumoren) oder durch von Restharnbildung, da neurologische Störungen; die Blase nie vollständig v. a. bei Männern mit geleert wird Prostataadenom Mischinkontinenz unfreiwilliger Urinabgang s. Drang-/ mit Symptomatik Belastungsinkontinenz von Drang- und Belastungsinkontinenz gleichzeitig extraurethrale ständiger Verlust von Urin z. B. bei Inkontinenz über andere Wege als über Blasen-Scheiden-Fistel die Harnröhre unkategorisierbare Inkontinenz ohne zugrun- z. B. bei psychischen Inkontinenz de liegenden Befund; lässt Erkrankungen sich keiner Form eindeutig zuordnen Symptome • Unwillkürlicher Abgang von Harn und/oder Stuhl bei körperlicher Anstrengung oder im Ruhezustand • Verzögerter Beginn der Miktion • Ständiger Harndrang • Tröpfchenweiser Abgang von Urin • Nicht vollständiges Entleeren der Blase trotz Miktion
296 5 Grundlagen und Prinzipien der Pflege • Schmerzen oder Brennen beim Wasserlassen • Unwillkürlicher Abgang von Flatulenzen • Enuresis nocturna (nächtliches Einnässen) Vorsicht Zu pflegende Menschen mit Harninkontinenz sollten auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten. Es kann passieren, dass die Betroffenen willkürlich wenig bis gar keine Getränke zu sich nehmen, um einen Harnabgang zu vermeiden oder die Urinmengen gering zu halten. Dies führt dauerhaft in einen Teufelskreis von Dehydratation, Immobilität, Inkontinenz, Instabilität und Sturzneigung. Diagnostik • Anamnesegespräch zur Ermittlung des Umgangs mit Ausscheidungsvorgängen. • Sensibler Umgang mit Fragen zur Kontinenz, z. B. „Verlieren Sie Urin, wenn Sie husten, lachen oder sich körperlich betätigen?“, „Müssen Sie pressen, um Wasser zu lassen?“. Das Thema bedarf einer Vertrauensebene zwischen dem zu pflegenden Menschen und dem Pflegenden, sodass ehrlich geantwortet werden kann. • Das Thema sollte aus dem Tabubereich geholt werden. • Nach inkontinenzfördernden Faktoren fragen, z. B. kognitive oder physische Beeinträchtigung, inkontinenzauslösende Erkrankungen wie z. B. Multiple 5 Sklerose, Z. n. Apoplex (s. o.). • Labor zum Ausschluss eines Harnwegsinfekts. • Urodynamik (Funktionstest zur Beurteilung von Urinstrahl, Blasenfüllung und Restharn). • Sonografie (Restharnbestimmung und ggf. Feststellung einer Prostatavergrößerung). • Anwendung und Auswertung von Assessments, z. B. Miktionsprotokoll. Therapie Medikamentöse Therapie ® Anticholinergika, z. B. Vesikur ; selektive Serotonin-Noradrenalin- Wieder- ® aufnahmehemmer (SSNRI), z. B. Duloxetin Sandoz (bei Frauen); Beta3- ® Agonisten z. B. Betmiga ; lokale Hormontherapie mit Östrogenen, z. B. Ovestin . ® Chirurgische Therapie Operative Verfahren sind i. d. R. nur dann indiziert, wenn keine anderen Therapieoptionen mehr zur Verfügung stehen oder wenn Verlegungen, Tumoren oder weitere mechanische Ursachen die Inkontinenz verursachen. Pflegerische Interventionen Bewusstsein und Kommunikation • Die Privatsphäre der Betroffenen ist gewährleistet: – Die Inkontinenz wird nicht kommuniziert, wenn Besucher oder weitere Personen im Raum sind. Bei der Versorgung wird im Mehrbettzimmer ggf. eine spanische Wand aufgestellt.
642 9 Pflegesituationen alter und hochbetagter Menschen • Die Pflegenden sollten den Betroffenen über das Erkennen und Vorbeugen von Hautveränderungen aufklären, um ggf. Rezidive oder Neubildungen frühzeitig wahrzunehmen und zu behandeln. • Bezugspersonen können ebenfalls geschult werden. • Die ABCDE-Regel (s. o.) kann als Instrument zur „Selbstuntersuchung“ dar- gestellt und der Betroffene darin angeleitet werden. • Auf beeinflussende Faktoren wie z. B. Sonneneinstrahlung, familiäre Vor erkrankungen oder (sehr) helle Hauttypen wird hingewiesen. • Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre ein Ganzkörperscreening zur Hautkrebsprävention an. Die zusätzliche Unter suchung mit dem Dermatoskop zählt zu den IGeL-Leistungen. 9.11 Influenza 9.11.1 Definition Als Influenza, auch unter dem Begriff „echte Grippe“ bekannt, bezeichnet man eine Infektion mit Orthomyxoviren, die sich in verschiedene Typen einteilen lassen (A, B, C) und v. a. akute Beschwerden der oberen und unteren Atemwege verursachen. Die Viren verändern ständig ihr Erbgut, wodurch es schwierig ist, einen vollständigen Schutz gegen sie aufzubauen. In schwerwiegenden Fällen führt die Influenza zum Tod. 9.11.2 Auslöser und Ursachen • Die Übertragung erfolgt über Tröpfcheninfektion, d. h. über Husten und Niesen. • Die Viren haben eine relativ hohe Kontagiosität und folgende Zielgruppen sind besonders für eine Übertragung gefährdet: alte Menschen, immunsup- primierte Personen, Schwangere, Säuglinge. • Nach Übertragung hält die Krankheit ca. eine Woche an. In diesem Zeitraum ist die betroffene Person für andere infektiös. • Bedingt durch die Diversität der Viren ist eine mehrfache Erkrankung inner- halb kurzer Zeit möglich. 9.11.3 Symptome • Die Inkubationszeit beträgt 1–2 Tage. • In den meisten Fällen treten keine bis schwache Symptome auf, wodurch die Betroffenen lediglich eine Erkältung wahrnehmen und auf eine ärztlich angeordnete Therapie verzichten. • Bei heftigeren Verläufen treten die Symptome plötzlich auf, z. B. hohes Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Schluckbeschwerden, Kopf- und Gliederschmerzen. 9.11.4 Diagnostik 9 Meistens reicht das klinische Bild, um eine Influenza zu diagnostizieren. Zur Diagnosesicherung kann eine Labordiagnostik erfolgen: • Nukleinsäureamplifikationstechnik mittels PCR (Goldstandard) • Antigennachweis mittels ELISA oder im Schnelltest • Anlegen einer Viruskultur
9.11 Influenza 643 Info Der Arzt wendet häufig einen Influenzaschnelltest (Near-patient Test) an. Die Sensitivität dieser Tests ist allerdings je nach Influenzatyp bzw. -subtyp nicht sehr hoch; die Ergebnisse sind daher nicht selten falsch negativ. 9.11.5 Therapie • Bei raschem Therapiebeginn (bis ca. 48 Std. nach Krankheitsbeginn) sind • ® Neuraminidasehemmer wie z. B. Tamiflu hilfreich. Ein Antibiotikum ist nur bei schweren Verläufen, z. B. bedingt durch eine (bakterielle) Superinfektion, indiziert. • Weiterhin kann die Behandlung symptomatisch erfolgen, z. B. mit NSAR, Antipyretika u. W. 9.11.6 Pflegerische Interventionen Mobilität und Ernährung Auf eine vitaminreiche, leicht verdauliche Kost sollte geachtet werden. Zudem ist eine reichliche Flüssigkeitszufuhr v. a. bei Fieber zu beachten, um einer Dehydratation vorzubeugen. Krankheitsbezogene Besonderheiten Bei einer Influenzainfektion sind die Prophylaxen von besonders hoher Relevanz, um weiteren Erkrankungen vorzubeugen. Die Pneumonie- und die Thromboseprophylaxe stehen dabei im Fokus. Vorsicht „Meldepflicht gemäß IfSG: Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 7 Abs. 1 IfSG nur der direkte Nachweis von Influenzaviren, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet. Dazu gehören auch in ärztlichen Praxen durchgeführte Schnelltests. Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen.“ RKI 2018 Anleiten, Beraten und Unterstützen • Der Pflegende bietet seine Unterstützung beim Richten und der Gabe von Medikamenten an; z. B. sind bei Bedarf Nasentropfen indiziert. Diese sind für zu pflegende Menschen häufig schwierig ohne Hilfe anzuwenden. • Das Wohlbefinden der Betroffenen wird gesteigert, z. B. durch häufigeren Bettwäsche-/Kleiderwechsel und Körperpflege bei starkem Schwitzen oder angenehm duftende Zusätze im Waschwasser. • Fiebersenkende Maßnahmen werden von den Pflegenden durchgeführt und dokumentiert, z. B. Wadenwickel oder Minzzusatz im Wasser bei der 9 Körperpflege. • Regelmäßige Vitalzeichenkontrolle durchführen. • Das Fenster bleibt i. d. R. geschlossen, um eine Unterkühlung zu vermeiden.
644 9 Pflegesituationen alter und hochbetagter Menschen Pflege im speziellen Setting • Da besonders alte Menschen anfällig für eine Influenzainfektion sind und diese bei ihnen einen schwerwiegenden Verlauf nehmen kann, müssen zu pflegende Menschen in diesen Settings besonders gut beobachtet sowie Auffälligkeiten dokumentiert und an die Kollegen weitergeben werden. • Das RKI stellt eine Checkliste für das Management respiratorischer Ausbrüche in Pflegeeinrichtungen zur Verfügung, um einer epidemische Ausbreitung im Notfall vorzubeugen. • Hygienemaßnahmen in der ambulanten Pflege: – Beim Husten und Niesen sollten Mund und Nase mit der Ellenbeuge und nicht mit der Hand bedeckt werden. – Betroffene sollen regelmäßig ihre Hände waschen. – Zimmer werden regelmäßig gelüftet. – Respiratorische Sekrete werden in Einwegtüchern aufgenommen und anschließend hygienisch entsorgt. • In Krankenhäusern, medizinischen Einrichtungen und Heimen: – Betroffene werden 7 Tage ab Symptombeginn in einem Einzelzimmer untergebracht. – Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung (Schutzkittel, ggf. Schutzbrille, Einmalhandschuhe und direkt anliegender mehrlagiger Mund-Nasen-Schutz) ist bei Betreten des Zimmers obligat. – Bei Tätigkeiten an zu pflegenden Menschen sollte dieser ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen oder der Pflegende trägt eine FFP2-Maske. – Zur chemischen Desinfektion werden (begrenzt) viruzide Mittel ange- wendet (geeignete Mittel s. RKI-Liste für anerkannte Desinfektionsmittel und -verfahren). Gesundheitsförderung und Prävention Die beste Prävention, um eine Übertragung zu verhindern, ist, von betroffenen Personen Abstand zu halten. Hierzu zählt auch, Abstand zu potenziell erkrankten Personen zu bedenken. Bei kalten Temperaturen ist z. B. bei großen Menschenmengen das Risiko groß, sich mit der Influenza anzustecken. Auch das Händeschütteln zur Begrüßung birgt eine erhöhte Gefahr der Infektion. Nach Kontakt z. B. durch einen Pflegenden soll- ten die Hände desinfiziert werden, um eine Keimverschleppung zu vermeiden. Info Die STIKO (Ständige Impfkommission des RKI) empfiehlt eine jährliche Influenza-Impfung u. a. für: • Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben • Bewohner einer stationären Langzeitpflegeeinrichtung • Pflegende • Schwangere • Immunsupprimierte Menschen. Bei alten und hochbetagten Menschen schlägt die Impfung u. U. nicht vollständig an; dennoch reduziert sich durch diese meist das Ausmaß der 9 Erkrankung bei einer Infektion. Rötungen und Schmerzen im Injektionsbereich und leichte Erkältungssymptome können ggf. als Nebenwirkung einer Grippeschutzimpfung auftreten.
9.12 Larynxkarzinom 645 9.12 Larynxkarzinom 9.12.1 Definition Der Kehlkopf (Larynx) besteht aus verschiedenen Knorpelelementen und trennt anatomisch gesehen den Rachen von Speise- und Luftröhre. Zu seinen Aufgaben gehören u. a. eine physiologische Aspirationsprophylaxe durch Schließen des Kehldeckels beim Schluckvorgang und die Stimmbildung durch den Halt der Stimmbänder. Bei einem bösartigen Geschwulst in diesem Bereich spricht man von einem Larynxkarzinom oder auch Kehlkopf-Ca. Diese Form von Krebs ist nach dem Mundhöhlen- und Rachenkarzinom der dritthäufigste bösartige Tumor im Kopf-Hals-Bereich, wobei Männer häufiger betroffen sind als Frauen. Allgemein liegt das Erkrankungsalter bei 64 bis 66 Jahren, weshalb das Larynxkarzinom zu den „Alterskrankheiten“ gezählt wird. 9.12.2 Auslöser und Ursachen Risikofaktoren für die Entwicklung eines Larynxkarzinoms: • Tabakkonsum • Alkoholkonsum • Berufe mit Asbestexposition, intensiver und mehrjähriger Aussetzung gegen- über schwefelsäurehaltigen Aerosolen und bei ionisierenden Strahlen, z. B. durch Uran 9.12.3 Symptome Die Symptome des Larynxkarzinoms sind abhängig von der Lokalisation des Tumors. Häufig geht dieser mit einer anhalten Heiserkeit oder Stimmveränderung sowie Schluckstörungen einher (▶ Abb. 9.6). Hinzu kommen typische Symptome bei Tumorerkrankungen, z. B. chronische Müdigkeit, Abgeschlagenheit, starkes Schwitzen, geschwollene Lymphknoten u. W. 9.12.4 Diagnostik • Anamnese • Klinische Untersuchung • Ggf. endoskopische Untersuchung • Ggf. Bildgebung mittels MRT/CT mit Kontrastmittel • Biopsie • TNM-Klassifikation Info Der Larynx wird in drei Regionen unterteilt: Supraglottis, Glottis und Sub- glottis (▶ Abb. 9.6). Die glottischen Karzinome haben die beste, subglottische Karzinome die schlechteste Prognose. Diese drei Regionen werden daher auch 9 in der TNM-Klassifikation differenziert betrachtet.
646 9 Pflegesituationen alter und hochbetagter Menschen Supraglottisch Epiglottis ► „Kloßgefühl“ im Hals ► Dysphagie ► „Verschlucken“ ► Schmerzausstrahlung bis zum Ohr Glottisch ► Heiserkeit/Stimmverän- derungen Stimm- ► Dysphonie lippen ► Dyspnoe Ring- knorpel Subglottisch ► Husten ► Dyspnoe Trachea Abb. 9.6 Anatomische Darstellung des Kehlkopfes mit den jeweiligen Symptomen [L138] 9.12.5 Therapie Die Behandlung des Larynxkarzinoms soll interdisziplinär nach Abstimmung jedes individuellen Falls erfolgen. Zur Therapie kommen je nach Stadium und Lokalisation des Tumors ein chirurgischer Eingriff (Laryngektomie mit Tracheostoma-Anlage und ggf. Neck Dissection: Ausräumung aller Lymphknoten des Halsbereichs) und/ oder eine (adjuvante) Radio(chemo)therapie infrage. Folgende Fachdisziplinen soll- ten beteiligt sein: • Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde • Strahlentherapie • Medizinische Onkologie • Pathologie • Radiologie Als supportive Therapie ist es zwingend notwendig, von Beginn an Rehabilitations- und Unterstützungsmöglichkeiten durch Pflegende, Sozialdienst, Logopäden, Physiotherapeuten und psychosoziale Dienste aufzuzeigen. 9.12.6 Pflegerische Interventionen Bewusstsein und Kommunikation • Die Diagnose ist für die meisten Betroffenen ein massiver Einschnitt in die Lebensplanung. Der Pflegende schafft durch beratende Gespräche und eine wertschätzende Kommunikation von Beginn an eine vertrauensvolle 9 Beziehung zwischen ihm und dem zu pflegenden Menschen, ggf. auch den Bezugspersonen. • Der Verlust der Sprache ist nach einem operativen Eingriff meistens das prägnanteste Ereignis. Aus diesem Grund sollte bereits vor der Operation über diese Folge und Möglichkeiten der Stimmrehabilitation gesprochen werden. Der Pflegende bietet zudem übergangsweise alternative
9.12 Larynxkarzinom 647 Kommunikationsformen an, z. B. ein Tablet, Stift und Papier oder Kommunikationskarten • Die drei häufigsten Methoden der postoperativen Stimmgebung nach Laryngektomie sind das Sprechen mit einer elektronischen Sprechhilfe, die Ösophagusersatzstimme und das Sprechen über ein Stimmventil/ Stimmprothese (▶ Abb. 9.7). • Bei etwa jedem Fünften gelingt es nicht, eine Ersatzstimme zu erlernen, sodass Betroffene dann nur über Gesten, Schriftstücke, die sie verfassen, und das sog. Pseudoflüstern kommunizieren können. Der Pflegende achtet in diesem Fall noch einmal besonders auf Wünsche, Besonderheiten und Auffälligkeiten in der Pflege und die psychosoziale Betreuung. Mobilität und Ernährung • Ein postoperatives Ziel ist die rasche orale Nahrungsaufnahme. Daher wird so früh wie möglich die Schluckfunktion überprüft. Bei Bedarf wird ein Schlucktraining empfohlen. Die Ernährung wird an das Therapieverfahren und die daraus resultierende Funktion des Schluckaktes angepasst. • Ggf. kommt es zu Sensibilitätsstörungen im Mundraum nach Schädigungen des N. hypoglossus oder eine Mukositis bei einer Chemotherapie. Beides beeinträchtigt i. d. R. die Nahrungsaufnahme. Der Pflegende achtet auf eine gesunde, feuchte Mundschleimhaut, um Erkrankungen der Mundhöhle vorzubeugen (▶ Kap. 5.10). a • Nach einer Kehlkopf-Teilresektion kommt es häufig zur Aspiration von Speichel und weiteren Flüssigkeiten sowie Nahrung. Nach einiger Zeit entwickeln sich kompensatorische Ersatzstrategien zum Verschluss, z. B. bei hori- zontaler Teilresektion einseitige Hyperplasien des Zungengrundes und des kontralateralen Aryknorpels. Durch frühzeitiges Atem-/Schlucktraining wird das Aspirationsrisiko reduziert. • Eine PEG-Anlage erfolgt nur, b 9 wenn zu erwarten ist, dass eine Abb. 9.7 Elektronische Sprechhilfe und Sondenernährung über einen län- ein Stimmventil [V394/V156] geren Zeitraum erforderlich ist. Der
648 9 Pflegesituationen alter und hochbetagter Menschen Pflegende unterstützt den zu pflegenden Menschen in diesem Fall im Umgang mit Ernährungspumpen und Sondenkostnahrung und leitet ihn ggf. zum selbstständigen Umgang damit an. Bei gutem Verlauf kann im oralen Training evtl. mit tropfenweise Wasser und kleinsten Mengen breiiger Kost begonnen werden. Anleiten, beraten und unterstützen • Unmittelbar nach einem chirurgischen Eingriff achtet der Pflegende auf eine adäquate postoperative Versorgung (▶ Kap. 5.2). • Nach erfolgter Laryngektomie mit Tracheostoma-Anlage ist die Pflege der Kanüle und der umliegenden Haut von besonderer Bedeutung. Zeitnah wird der zu pflegende Mensch zum selbstständigen Handling des Stomas angeleitet und dabei so weit wie nötig langfristig durch den Pflegenden unterstützt. • Tracheostoma-Management (▶ Kap. 5.13). • Der Pflegende unterstützt den Betroffenen während einer Chemotherapie z. B. durch Motivation zum Durchhalten, besonders bei Rezidiven und beim Auftreten von Nebenwirkungen wie z. B. Nausea, Emesis, Hautproblemen, oraler Mukositis, Alopezie, Fatigue u. W. • Die psychosoziale Unterstützung ist sowohl bei Stimmverlust z. B. in Bezug auf Hobbys (Singen, Vorlesen), berufliche Tätigkeiten (z. B. Lehrer) als auch allgemein bei Tumorerkrankungen sehr wichtig. Der Pflegende achtet genau auf Veränderungen des Gemütszustandes und bietet immer wieder beratende Gespräche und Unterstützung im Umgang mit der Erkrankung an. Pflege im speziellen Setting Je nach Setting gilt ein spezieller Umgang mit einem Tracheostoma. Im Krankenhaus wird, z. B. aufgrund einer potenziellen nosokomialen Infektion, ein strengerer hygienischer Umgang gepflegt als in der häuslichen Pflege, wo man i. d. R. von nicht schädlichen Umgebungskeimen ausgeht. Gesundheitsförderung und Prävention • Ein Präventionsscreening als vorbeugende Maßnahme ist – anders als bei diversen Tumorerkrankungen – nicht vorgesehen. • Über Risikofaktoren zur Entstehung eines Larynxkarzinoms (Alkohol-/ Tabakkonsum) wird aufgeklärt. • Die Kontaktaufnahme zu einer Selbsthilfegruppe für Betroffene und/oder Bezugspersonen wird mittels Flyer o. Ä. ermöglicht. • Zu pflegende Menschen werden auf ihren Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung (AHB; spezialisierte Rehabilitationseinrichtung) unmittelbar an die Krankenhausentlassung hingewiesen und bei der Beantragung der AHB durch den Sozialdienst unterstützt. 9.13 Morbus Parkinson 9.13.1 Definition 9 Morbus Parkinson oder Parkinson-Syndrom, in der Gesellschaft auch "Schüttellähmung" genannt, ist eine extrapyramidalmotorische Erkrankung mit hypokinetisch-hypertonem Zustandsbild. Meistens sind alte Menschen betroffen, es erkranken jedoch auch Erwachsene vor dem 40. Lebensjahr („früh beginnend“) und es gibt Betroffene unter 21 Jahren („juveniler Parkinson“).
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