Ratssitzung 18.08.2021 Bürgerhaus Massen - Starkregen in Unna - Stadtbetriebe ...
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Agenda 1. Aktuelle Ereignisse und Folgen 2. Starkregen und Schäden, betroffene Haushalte 3. Einsatzbilanz der Feuerwehr 4. Aktuelle Maßnahmen 5. Abwasser, Hochwasser, Starkregen – Vorsorgemaßnahmen 6. Was können private Grund- und Hauseigentümer*innen tun? 7. Erkannte Risiken und Bedarfe 8. Handlungsfelder in der Bauleitplanung 2
Aktuelle Ereignisse und Folgen • Niederschlagsmengen in Litern Obermassen Quelle: Netatmo Weatherapp 5
Starkregen • Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmengen je Zeiteinheit. Starkregen kann überall auftreten und zu schnell ansteigenden Wasserständen und (bzw. oder) zu Überschwemmungen führen. Häufig geht Starkregen auch mit Bodenerosion einher. • Der Deutsche Wetterdienst warnt deswegen vor Starkregen in 3 Stufen (wenn folgende Schwellenwerte voraussichtlich überschritten werden): • Markante Wetterwarnung Regenmengen 15 bis 25 l/m² in 1 Stunde oder 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden • Unwetterwarnung Regenmengen > 25 bis 40 l/m² in 1 Stunde oder > 35 l/m² bis 60 l/m² in 6 Stunden (Unwetterwarnung) • Extreme Unwetterwarnung Regenmengen > 40 l/m² in 1 Stunde oder > 60 l/m² in 6 Stunden (Warnung vor extremem Unwetter) 7
Starkregen Entwicklung 8 aus: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung: Bürgerbroschüre „Starkregen“ , Bonn 2018
Starkregenereignisse in NRW Anzahl Starkregenereignisse mit relevanter bzw. erfasster Schadensfolge in den Kreisen / kreisfreien Städten Nordrhein- Westfalens seit Mitte der 1980er Jahre, Datenquelle: Erhebung im Auftrag des MULNV auf Basis von URBAS, Medienmeldungen, fachlichen Hinweisen und sonstiger Recherche aus: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement, Düsseldorf 2018 9
Unna-Massen Bilder: Michael Neumann Insbesondere betroffen • Am Pfauenufer • Im Kamp • Kletterstraße • Koppelweg 11 • Siegfriedstraße
Unna-Massen Bilder: Michael Neumann Massener Hellweg, Bild: Peter Kracht 12
Unna-Massen Massener Hellweg am 14.7.2021, Bild: Peter Kracht 13
Unna-Massen Bergstraße am 14.7.2021 Bergstraße aktuell 14
Unna-Billmerich Bilder: Michael Neumann Insbesondere betroffen • Am Dorfkamp • Billmericher Dorfstraße • Buschstraße 15
Unnaer Osten Kirchbach zwischen Siddinghausen und Ostbüren, Bilder: Schuhmacher/Clodt 16
In anderen Ortsteilen Bornekamp Spielplatz Mühlhausen 17
Überblick ◦ Video Saarbrücker Straße | Flutmulde „Große Wiese“ Massen 18
Auswertung der kostenlosen Sperrmüllabgabe auf dem Servicehof • Betroffene Haushalte (Stand 16.08.2021): über 451 Ortsteil Anzahl Afferde 0 Billmerich 23 Dreihausen 0 Hemmerde 2 Kessebüren 1 Königsborn 227 Lünern 3 Massen 65 Mühlhausen 4 Nordlünern 1 Siddinghausen 0 Stockum 2 Uelzen 3 Unna 120 Westhemmerde 0 19 451
Schäden • Privathaushalte, Selbstständige, Firmen, Gewerbe: • Hausrat, E-Geräte, Heizungen, Fahrzeuge, Gebäude… • Infrastruktur: • Straßen und Wege • Sportplätze • Schulen • Spielplätze • Friedhöfe 20
Einsatzbilanz Feuerwehr 21
Unwetterlage Tief Bernd am 14.07.2021 22
Vorbereitende Maßnahmen 1.1 Beobachtung der Warnentwicklung 1.2 Einsatzeröffnung gemäß Konzept „Flächenlagen Feuerwehr Unna“ 1.3 Vorbereitung von Einsatzmitteln 23
Beobachtung der Warnentwicklung DWD/FeWIS Die Entwicklung und Zugbahn des Starkregen- und Gewittergebietes wurde unter zur Hilfenahme von FeWIS/DWD kontinuierlich beobachtet und bewertet. 24
Einrichtung eines Lagedienstes ◦ 01. Aufbau einer Führungsstruktur ◦ Einberufung eines weiteren C-Dienstes für die Unwetterlage ◦ Frühzeitige Information an die ehrenamtlichen Führungskräfte ◦ 02. Personelle Verstärkung ◦ Besetzung der Feuerwehreinsatzzentrale ◦ Stellung einer Lagedienstführung (Tief Bernd) ◦ 03. Vorplanung ◦ Vorplanung aller notwendigen Funktionen für mind. 48 Stunden ◦ Errichtung eines Stabsraumes für den Bedarfsfall 25 25
Einsatzeröffnung gemäß Konzept Einsatzleiter D-Dienst Lagedienst FEZ/SE IuK EA Fläche EA Grundschutz C-Dienst 1 C-Dienst 2 Befehlsstelle Feuer- u. Rettungswache Nord B-Dienst Grundschutz Nord Befehlsstelle Süd Grundschutz B-Dienst Süd Befehlsstelle Ost Grundschutz B-Dienst Ost 26
Vorbereitung von Einsatzmitteln I. Um schnellstmöglich Gebäude vor dem Eindringen von Wasser schützen zu können, wurde eine Mulde vorsorglich mit Sandsäcken beladen. II. Die Befehlsstellen Ost, West und Nord wurden eingerichtet und personell besetzt. III. Mobile Tankstellen wurden befüllt, um die Einsatzfahrzeuge am Einsatzort betanken zu können. 27
Taktische Aufteilung des Stadtgebietes Befehlsstelle Befehlsstelle Nord Ost Lagedienst Wache Unna Befehlsstelle Süd 28
Siddinghausen Einsatzschwerpunkte 1,64 % Kessebüren 0% Unna-Mitte Hemmerde 9,84 % 0% Massen Billmerich Massen Stockum Königsborn 9,84 % 36,07 % 0% Colonie Mühlhausen Afferde 1,64 % Alte Heide Afferde 6,56 % Lünern Lünern Mühlhausen 1,64 % Stockum Colonie Hemmerde Königsborn Alte Heide 16,39 % 16,39 % Siddinghausen 0% Billmerich Kessebüren Unna-Mitte 29
Aktuelle Maßnahmen • Beseitigung von Abfluss-Hindernissen in den Gewässern • Reinigung Straßen-Seitengräben • Reinigung Sinkkästen (Gullis) in Kommunalstraße und Entwässerungsrinnen • Schwerpunktreinigungen • Bereits geplant: Sonderreinigung aller Sinkkästen • Säuberung der Billmericher Dorfstraße • Sperrung der Saarbrücker Straße • Kostenlose Sperrmüll-Abgabe auf dem Servicehof 30
Einordnung der Handlungsfelder Abwasser- Hochwasser Starkregen beseitigung 31
Abwasser Hochwasser Starkregen Wasserhaushaltsgesetz: Wasserhaushaltsgesetz: Keine gesetzliche Definition: Von Bestimmt Abwasser, Hochwasser Starkregen spricht man bei großen Schmutz- und Niederschlagsmengen (DWD) Niederschlagswasser Abwasser-Entsorgung: Hochwasserschutz: Keine festgelegte Zuständigkeit: Aufgabe Stadtbetriebe Aufgabe jedes Einzelnen + Gemeinschaftsaufgabe Stadtbetriebe Unna Bürger*innen, Unternehmen, Kommune Generalentwässerungpläne Hochwassergefahren- Starkregengefahrenkarte im Abwasserbeseitigungs- karten und Rahmen Modellprojekt konzept Hochwasserrisikokarten, Lippeverband | Future Cities Niederschlagswasser- LANUV; beseitigungskonzept festgesetzte Fließwegekarten Überschwemmungsgebiete Senkenkarten Kanalisation (ca. 297 km) Hochwasserrückhalte- ausgelegt für ein becken durch Stadtbetriebe dreijährliches Regenereignis 32
Abwasser | Niederschlagswasser • Kanalisierung von Niederschlagswasser • Wasserhaushaltsgesetz: • § 55 WHG – Grundsätze der Abwasserbeseitigung • (1) Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen. • (2) Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich- rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. 33
Abwasser | Niederschlagswasser Investitionen 2021 u.a.: • Kanalsanierung Hemmerde 700.000 € • Sanierung Kortelbach (Mittellauf Bahnhof) 1.500.000 € • Kanalerneuerung Kamener Straße 500.000 € • Kanalerneuerung Brockhausstraße, Ziegelstraße 600.000 € • Kanalerneuerung Kleine Burgstraße, Burgstraße 550.000 € • Kanalerneuerung Hertingerstraße 680.000 € 34
Abwasser | Niederschlagswasser Bauwerke 35
Anlagen SKU / RRB Afferder Weg Mischwasser Versickerungsanlage Zum Dorfanger Niederschlagswasser Am alten Bach Schmutzwasser PW Dorotheenstraße Mischwasser PW Hinterm Südfriedhof Schmutzwasser RRB Dorotheenhof Mischwasser SKU Morgenstraße Mischwasser PW Hubert-Biernat-Straße Niederschlagswasser Versickerungsanlage Von-Plettenberg-Weg Niederschlagswasser PW Friedrich-Ebert-Straße Niederschlagswasser RÜB / RRB Schwertlacke Mischwasser PW Vaersthausener Straße Niederschlagswasser RKB / RRB Werler Straße Niederschlagswasser PW Wasserkurler Straße Mischwasser SKO Heerener Straße / PW Quellenweg Mischwasser Versickerungsanlage Kuhstraße Niederschlagswasser PW Bismarckstraße Niederschlagswasser SKO / RRB Kuhstraße Mischwasser SKO / RRB Königsborner Straße Mischwasser PW Stockumer Dorfstraße Schmutzwasser RKB / RRB Habbesweg Niederschlagswasser PW Hauptstraße Schmutzwasser PW Massener Bahnhofstraße Niederschlagswasser PW Heimsaat Schmutzwasser PW Kletterstraße Schmutzwasser RÜ Hemmerder Bahnhofstraße Mischwasser RÜ Winkelweg Mischwasser RÜ Hemmerder Dorfstraße Mischwasser RÜ Reesenufer Mischwasser RÜ Poststraße Mischwasser HRB Siddinghausen Hochwasserschutz RÜ Bergstraße Mischwasser HRB Bornekamp Hochwasserschutz RRB Feldstraße Mischwasser RRB Kuhlenbrink Niederschlagswasser PW Türkenstraße Schmutzwasser PW Otto-Brenner-Straße Schmutzwasser PW Hertingerstraße Schmutzwasser PW Heidestraße Schmutzwasser PW Hillering Schmutzwasser Flutmulde Große Wiese Hochwasserschutz PW Keppstraße Schmutzwasser HRB Bimberghof Hochwasserschutz SKU / RRB Buschstraße Mischwasser Pegel Lünern Hochwasserschutz RRB Am Dorfkamp Niederschlagswasser PW Mönnighoffs Feld Schmutzwasser PW Schwarzer Weg Niederschlagswasser 36
Anlagen Beispiel Stauraumkanal mit obenliegender Mischwasserentlastung Königsborner Straße 14.07.2021, 16:39 h Voll Entlastungsbauwerk 37
Anlagen Beispiel Regenrückhaltebecken Königsborner Straße 14.07.2021 01.08.2021 38
Hochwasser • Hochwasser: • § 72 WHG – Hochwasser Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen. • § 73 WHG – Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete (1) Die zuständigen Behörden bewerten das Hochwasserrisiko und bestimmen danach die Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete). Hochwasserrisiko ist die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte. 39
Hochwasserschutz • Kortelbach • Hochwasser-Rückhaltebecken Bornekamp I und II • Ameckebach • Hochwasser-Rückhaltebecken Siddinghausen I und II • Kessebürener Bach | Lünerner Bach • Hochwasser-Rückhaltebecken Bimberghof • Massener Bach • Flutmulde „Große Wiese“ 40
Hochwasserschutz aktuell HRB Bornekamp I • 122.200 m3 Stauvolumen HRB Bornekamp II • 76.200 m3 Stauvolumen 41
Volumen Bornekamp I am 14.07.2021 42
Hochwasserschutz aktuell Siddinghausen I • 133.000 m3 Stauvolumen Siddinghausen II • 75.500 m3 Stauvolumen 43
Hochwasserschutz aktuell Bimberghof • 6,0 Mio. € Investition • 310.000 m3 Stauvolumen • Planungszeitraum 2007 – 2014 • Umsetzung 2015 - 2017 44
Hochwasserschutz aktuell Bimberghof am 14.07.2021 Bilder: Hans-Martin Berg 45
Hochwasserschutz aktuell Flutmulde „Große Wiese“ Bilder: Peter Kracht 46
Hochwasser • Hochwasser-Schutz: • https://www.flussgebiete.nrw.de/gefahren-und-risikokarten-massener-bach- holzwickeder-bach-6020 47
Hochwasser • Hochwasser-Schutz: • https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/ files/2787664_massenerbach_a00_rk_mw_b002.pdf 48
Starkregen • Eine verantwortungsvolle Überflutungsvorsoge ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller beteiligten Akteure, u.a.: • Grundstückseigentümer*innen • Landwirtschaftskammer • Stadtplanung • Stadtbetriebe • Straßenbaulastträger • Tiefbau • Ein vollständiger Schutz bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen ist nicht möglich. • Gemeinsames Ziel: Risiken minimieren 49
Starkregen Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement, 2018: „Ein absoluter Schutz gegen Überflutungen durch Starkregen ist nicht möglich. Allerdings kann durch geeignete Vorsorgemaßnahmen das Schadenspotenzial beziehungsweise die Gefährdung verringert werden. (…) Dies erfordert ein entsprechend angepasstes Agieren der Kommunen und ihrer Verwaltung sowie der betroffenen Bevölkerung.“ 50
Wer hat was zu tun? Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement, 2018: • Die Vermeidung oder Minderung von Schäden aus Starkregenereignissen ist sowohl Aufgabe der Kommune als auch jedes Einzelnen. Auszug aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Abs. 2: • „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“ 51
Starkregen „Der Auftakt der Kampagne „Stark gegen Starkregen“ fand am 4. September 2014 in Unna statt. Unna ist die erste Stadt in Deutschland, die den Future Cities Anpassungskompass umgesetzt und sich aktiv an der Kampagne „Stark gegen Starkregen“ beteiligt hat.“ https://starkgegenstarkregen.de/unna-macht-sich-stark-gegen-starkregen/ 52
Starkregen Beispiel Starkregengefahrenkarte Innenstadt • Die Karte zeigt Fließwege und Überflutungen durch wild abfließendes Wasser eines Starkregens. • Annahme: 90 Liter Niederschlag pro m2 innerhalb einer Stunde 53
Vorsorgemaßnahmen von privaten 1. Eindringen von Grundwasser Grundstücks- und Hauseigentümern durch Kellerwände/-sohle (aufstauendes Sickerwasser) 2. In der Wand aufsteigendes Kapillarwasser 3. Eindringen von Prävention: Schwachstellen erkennen 4. Rückstauwasser durch die Kanalisation Eindringen von Grundwasser durch undichte Fugen oder durch Um-läufgkeiten bei Hausanschlüssen (Rohrwege, Kabel, die i.d.R. nicht druckwasserdicht in das Mauerwerk eingebettet sind) 5. Eindringen von Oberfächenwasser durch Tür- /Fensteröffnungen (Erdgeschoss und Keller), Lichtschächte, tiefiegende Garagen 6. Wassereintritt über undichte Rohrdurchführungen (Strom, Gas, Öl, Abwasser) 7. Bei Starkregen, besonders bei verstopften Dachrinnen und Fallrohren, schießt das Wasser über die Dachrinnen hinweig, läuft an den Hauswänden herunter und gelangt so in sensible Bereiche und zu Gebäudeöffnungen (regelmäßige Wartungen wichtig!) 54 Wassereintrittsmöglichkeiten durch Starkregen (Ingenieurbüro Reinhard Beck)
Vorsorgemaßnahmen Grundstücks- und Hauseigentümer*innen • Grundstücksgestaltung: • Anpassung der Abflusssituation auf dem Grundstück • Begrenzung bzw. Minderung des Oberflächenabflusses, Entsiegelung • Maßnahmen zum Schutz des Hauses • Abdeckplatten Straßen- und Hofeinläufe, Bodenöffnungen, Kellerschächte • Abdichtung / Dränung • Barrieren und Sperren • Druckwasserdichte Fenster • Erhöhung der Lichtschachtoberkanten • Klappschotte, aufschwimmend oder mit Antrieb • Rückstausicherung, Rückstauklappen • Schutztore • Wasserdichte Fenster- und Türklappen • Weiße Wanne, schwarze Wanne als Kellerabdichtung Weitere Informationen: https://starkgegenstarkregen.de/schutzprojekte-und-vorbeugemassnahmen/ 55
Erkannte Risiken und Bedarf 56
Erkannte Risiken und Bedarf aus Strategiekonzept Klimawandel 2012 57
Erkannte Risiken und Bedarf • Zur Zeit Erarbeitung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes u.a. mit Handlungsfeld klimagerechte Stadtentwicklung • Ein Schwerpunktthema: Entwässerung bei Starkregen • Projekt „klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ durch Land NRW und Wasserverbände (u.a. Lippeverband) für die Region Ruhrgebiet • Maßnahmen zur Regenwasserversickerung, Flächenentsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung, multifunktionale Freiflächengestaltung zur temporären Überflutung bei Starkregen • Ziel: Reduzierung von Niederschlagswasser in Mischsystemen der Kanalisation und Erhöhung der Verdunstungsquote 58
Handlungsfelder in der Bauleitplanung 59
1. Ausweisung von neuen Baugebieten 2. Beteiligte im Bauleitplanverfahren 3. Festsetzungen im Bebauungsplan 60
1. Ausweisung von neuen Baugebieten I. Frage des Ob und Wo Erarbeitung eines Baulandprogramms: Strategische Überlegungen zur Ausweisung neuer Baugebiete (Wohnen) Abwägung zwischen Bauen auf der „grünen Wiese“ und Verdichtung im Bestand (z.B. Brachflächenrevitalisierung, Baulücken) u.a. Berücksichtigung von Hochwasser/Starkregen bei der Flächenpriorisierung: ◦ Hochwassergefährdete Bereiche nicht bebauen ◦ Freihalten von wichtigen Retentionsräumen II. Frage des Wie Diskussion über Wohnformen (Einfamilienhausbebauung vs. Mehrfamilienhäuser) 61
2. Beteiligte im Bauleitplanverfahren Beteiligte Träger öffentlicher Belange (u.a.): Untere Wasserbehörde (Kreis Unna) Stadtbetriebe Lippe-Verband Bezirksregierung Arnsberg Beteiligung der Behörden im Bauleitplanverfahren in zwei Stufen Planende Fachbehörden bringen ihre Ziele und Konzepte, z.B. zur Schaffung von Retentionsräumen in die Planungen ein Die Fachbehörden fordern u.a. Gutachten, z.B. Versickerungsfähigkeit der Böden, Entwässerungskonzept Die Anregungen und Ergebnisse aus den Konzepten und Gutachten werden in den Festsetzungen im Bebauungsplan umgesetzt 62
3. Festsetzungen im Bebauungsplan Wohngebiete Umsetzung von Vorgaben auf Grundlage des Fachrechts/ der Fachbehörden im Bebauungsplan: Verbreiterung des Bachbetts Verwallung und Aufhöhung des Geländes Retentionsfläche, die zugleich als Grünfläche dient Bau eines Einlaufbauwerkes mit anschließendem Bypass Sonstige Festsetzungsmöglichkeiten, die nach BauGB bestehen Versiegelungsgrad: GRZ Wasserdurchlässige Gestaltung von befestigten Flächen Versickerungsanlagen auf den Baugrundstücken ◦ Rigolen ◦ Muldenrigolen ◦ Schachtversickerung Ableitung in den Vorfluter, ggf. mit vorheriger Retention (Genehmigung durch die untere Wasserbehörde) Dachbegrünung (Unterscheidung zw. Flachdächer/Schrägdächer): Verringerung des Abflussbeiwertes Verzögerte Ableitung Gebäudebezogene Maßnahmen (seit der Novelle des BauGB 2017 grds. möglich, bisher nicht angewandt) ◦ Höhe Erdgeschossfußboden festlegen ◦ „Weiße Wanne“ ◦ Hochwassersichere Kelleröffnungen 63
Bebauungsplan Unna-Massen Nr. 27 „Westlich der Bismarckstraße“ 64
Bildliche Darstellung der Verwallung und Erweiterung des Bachbettes 65
2. Festsetzungen im Bebauungsplan Gewerbegebiete Grundsätzlich gleiche Regelungen wie für Wohngebiete möglich, jedoch sind aufgrund der Flächengröße bestimmte Maßnahmen entscheidender: Dachflächenbegrünung: Große Dachflächen und entsprechend großes Volumen, dass zurückgehalten werden kann Wasserdurchlässige Gestaltung von befestigten Flächen: Erhalt der Versickerungsfähigkeit der Böden bei großen Stellplatzanlagen Hinweis zur Einleitung des Niederschlagwassers (gem. LWG): Drosselung des Abflussvolumens vor Einleitung in Vorfluter oder Regenwasserkanalisation Genehmigungsbehörde für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Oberflächengewässer ist der Kreis Unna (Untere Wasserbehörde), Einholung der Einleitungsgenehmigung durch Vorhabenträger zum Zeitpunkt des Baugenehmigungsverfahrens 66
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! www.unna.de 67
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