Rechtssichere Internetseiten & Onlineshops - DSGVO-konform

 
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Rechtssichere Internetseiten & Onlineshops - DSGVO-konform
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LEITFADEN

Rechtssichere Internetseiten
& Onlineshops - DSGVO-konform
So vermeiden Sie rechtliche Fallstricke beim Unternehmensauftritt
im Internet und in sozialen Netzwerken

Tipps, Checklisten, Praxisbeispiele – inkl. Updates für die DSGVO
Rechtssichere Internetseiten & Onlineshops - DSGVO-konform
Impressum

Impressum

Herausgeber                                                Layout

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Franz-Josef-Röder-Straße 9                                 Myriam Blaß
66119 Saarbrücken

Telefon: 0681 9520-470                                     Druck
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E-Mail: info@saaris.de                                     Zum Gerlen 12
                                                           66131 Saarbrücken-Ensheim
Geschäftsführer
Christoph Lang, Dr. Carsten Meier und Stephan Schweitzer
                                                           Bildnachweise
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DE 813344455
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Amtsgericht Saarbrücken
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Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. – Fachanwalt für IT-Recht
Thomas Hess
Dipl. Jurist Benjamin Schmidt                              Stand

                                                           Juni 2019

Redaktion

saarland.innovation&standort e. V. (saaris)
Sabine Betzholz-Schlüter

Für den Inhalt Verantwortlicher gem. § 55 II RStV
Marcus Dury
Beethovenstraße 24
66111 Saarbrücken

                                                                                                                       1
Rechtssichere Internetseiten & Onlineshops - DSGVO-konform
Inhaltsverzeichnis                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Inhaltsverzeichnis

    Inhaltsverzeichnis

    1. Rechtssichere Internetseiten und Onlineshops.................................................................................................................................... 6                                                  4.7.1 Braucht man als Onlineshop-Betreiber AGB?.......................................................................................................................... 25

                                                                                                                                                                                                                                           4.7.2 Können alle Pflichtinformationen in AGB "versteckt" werden?......................................................................................... 25

    2. Anforderungen an das Impressum / Anbieterkennzeichnung.........................................................................................................7                                                                    4.7.3 Welche spezialgesetzlichen Regelungen gibt es?.................................................................................................................. 25

         2.1 Inhalt des Impressums gem. § 5 Telemediengesetz ............................................................................................................................ 7                                         4.8 Schnellcheck für Onlineshop-Betreiber...............................................................................................................................................28

         2.2 Checkliste - Impressum ........................................................................................................................................................................... 10                  4.9 Checkliste – Fernabsatzrecht................................................................................................................................................................... 31

         2.3 Musteranbieterkennzeichnungen für Internetseiten und Onlineshops..................................................................................... 10                                                               4.10 Besonderheiten bei reinen B2B Onlineshops.................................................................................................................................... 32

                2.3.1 Muster für das Impressum einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)...................................................... 10

                2.3.2 Muster für das Impressum einer GmbH & Co. KG................................................................................................................... 11                                      5. Handel auf Online-Marktplätzen............................................................................................................................................................... 33

                2.3.3 Muster für das Impressum einer Aktiengesellschaft (AG)................................................................................................... 11

                2.3.4 Muster für das Impressum eines eingetragenen Kaufmanns (e. K.)................................................................................. 11                                                      6. Inhaltliche Rechtsverletzungen.................................................................................................................................................................. 34

                2.3.5 Muster für das Impressum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)...................................................................... 11                                                                6.1 Häufige inhaltliche Rechtsverletzungen...............................................................................................................................................34

                2.3.6 Muster für das Impressum einer Arzt-Praxis........................................................................................................................... 11                                             6.1.1 Erkennbarkeit kommerzieller Kommunikation.........................................................................................................................34

                2.3.7 Muster für das Impressum eines Einzelunternehmens......................................................................................................... 12                                                        6.1.2 Gewinnspiele...................................................................................................................................................................................... 34

         2.4 Sonstige zusätzliche Angaben................................................................................................................................................................. 12                              6.1.3 Fehlerhafte Werbung im Onlineshop................................................................................................................................................ 34

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    3. Anforderungen an den Datenschutz......................................................................................................................................................... 13                                        6.1.5 Markenrechtliche Verstöße........................................................................................................................................................... 35
         3.1 EU-US Privacy Shield................................................................................................................................................................................... 13

         3.2 Anwendbarkeit der EU-Datenschutzverordnung.............................................................................................................................. 13                                      7. Wichtige Tipps zur Lizenzierung von Stock-Fotos............................................................................................................................ 36
         3.3 Abmahnungen von Datenverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Abmahnvereine.........................................14                                                                                            7.1 Bildquellennachweis.................................................................................................................................................................................... 36
         3.4 Inhalt einer Datenschutzerklärung.........................................................................................................................................................14                           7.2 Werbeagenturen.......................................................................................................................................................................................... 36
         3.5 Checkliste-Datenschutz.............................................................................................................................................................................19                  7.3 Bearbeitungsrecht....................................................................................................................................................................................... 36

                                                                                                                                                                                                                                    7.4 Weitere Besonderheiten........................................................................................................................................................................... 36
    4. Rechtliche Anforderungen an Onlineshops.......................................................................................................................................... 20

         4.1 Unterschiede von B2C- und B2B-Onlineshops.................................................................................................................................... 20                                 8. Rechtliche Anforderungen an Social-Media-Seiten......................................................................................................................... 37
         4.2 Besonderheiten für B2C-Onlineshops................................................................................................................................................... 20                               8.1 Impressumspflicht – Wo und Wie für Social-Media-Seiten............................................................................................................ 37
                4.2.1 Die EU-Verbraucherrechterichtlinie (EU-VRRL)..................................................................................................................... 20                                                 8.1.1 Facebook.............................................................................................................................................................................................. 37
         4.3 Widerrufsrecht............................................................................................................................................................................................. 21                8.1.2 Twitter................................................................................................................................................................................................. 38
                4.3.1 Das Widerrufsrecht.......................................................................................................................................................................... 21                      8.1.3 Xing, LinkedIn & Co......................................................................................................................................................................... 38
                4.3.2 Das offizielle Muster-Widerrufsformular................................................................................................................................. 22                                   8.2 Gewinnspiele................................................................................................................................................................................................ 39
                4.3.3 Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Onlineshop-Rechts............................................................................................. 23                                                       8.3 Sonstige rechtliche Vorgaben................................................................................................................................................................. 39
         4.4 Neue Informationspflichten durch das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen............................. 24                                                                                  8.4 Stock-Fotos im Social Web...................................................................................................................................................................... 39
         4.5 Vereinfachungen für den grenzüberschreitenden Online-Handel............................................................................................... 25

         4.6 Auswirkungen der 2012 eingeführten Buttonlösung...................................................................................................................... 25

         4.7 Generelle und spezialgesetzliche Pflichten von Onlineshop-Betreibern................................................................................... 25

2                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              3
Rechtssichere Internetseiten & Onlineshops - DSGVO-konform
Inhaltsverzeichnis

    Inhaltsverzeichnis

     9. Fazit..................................................................................................................................................................................................................... 40

    10. Herausgeber und Autoren...........................................................................................................................................................................41

    11. Weiterführende Links................................................................................................................................................................................... 42

    12. Förderinitiative Mittelstand 4.0.............................................................................................................................................................. 43

4                                                                                                                                                                                                                                       5
Rechtssichere Internetseiten & Onlineshops - DSGVO-konform
Einleitung                                                                                                                                                                                                                                                                  Impressum/Anbieterkennzeichnung

    1. Rechtssichere Internetseiten und Onlineshops -                                                                                                                     2. Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung (Impressum)
    Datenschutzkonform nach der EU-Datenschutzgrundverordnung

    Das Jahr 2018 war das Jahr des Datenschutzes. Die EU-Daten-      Nicht geändert hat sich, dass die Missachtung der rechtlichen                                        Anbieter von nicht rein privaten Internetseiten und Online-
    schutzgrundverordnung (DSGVO) sorgte für gehörige Unruhe         Vorgaben zu Abmahnungen durch Konkurrenten, Wettbe-                                                  shops müssen eine Vielzahl gesetzlicher Informationspflichten
    bei vielen Unternehmen. Spätestens ab dem Stichtag 25.05.2018    werbsverbände und Verbraucherschutzzentralen führen kann.                                            hinsichtlich der sog. “Anbieterkennzeichnung” (= Impressum)
    versuchten Betreiber von Internetseiten und Onlineshops DS-      Zwar wurde noch im Mai 2019 ein neuer Referentenentwurf                                              beachten. Als “nicht rein privat” gilt nahezu jeder Internetauf-                        Praxistipp!
    GVO-konforme Datenschutzerklärungen zu implementieren,           des Bundesjustizministeriums publiziert, der wettbewerbs-                                            tritt, es sei denn, Sie veröffentlichen dort nur Informationen
    um sich vor einer angeblich drohenden Abmahnwelle und den        rechtliche Abmahnungen von Konkurrenten erschweren soll,                                             aus Ihrem privaten Umfeld. Selbst ein privater Blog kann aber                            Nachfolgend haben wir Checklisten,
    von Beratern mantraartig vorgetragenen drastisch ausgeweite-     wann dieser aber in Kraft tritt, steht in den Sternen.                                               schnell “geschäftsmäßig” gelten, z. B. wenn Sie Werbung ein-                             Beispiele und Muster für Anbieter-
    ten Bußgeldkatalogen und personell aufgerüsteter Aufsichts-                                                                                                           binden oder regelmäßig journalistisch-redaktionelle Inhalte                              kennzeichnungen verschiedener
    behörden zu schützen. Auch wenn viele dieser Prophezeiungen      Daher gilt weiterhin: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen                                              posten. Im Zweifel sollten Sie also davon ausgehen, dass jede                            Gesellschaftsformen für Sie zusammen-
    nicht eintraten hatte die DSGVO-Panik etwas Gutes, denn viele    lösen pro berechtigter Abmahnung ein Kostenrisiko von ca.                                            von Ihnen betriebene Internetseite eine Anbieterkennzeich-                gestellt. Bei der rechtlichen Absicherung einer Inter-
    Unternehmen machten sich das erste Mal Gedanken darüber,         800 € bis 2.500 € aus; dies gilt auch für fehlerhafte Daten-                                         nung benötigt.                                                            netseite oder eines Onlineshops raten wir aber stets
    welche personenbezogenen Daten von ihren Internetpräsenzen       schutzerklärungen. Falls es zu einer einstweiligen Verfügung                                                                                                                   dazu, die Hilfe eines spezialisierten Dienstleisters bzw.
    an Dritte weitergeleitet werden und welche Rechtsgrundlage       kommt, kann es aber auch leicht teurer werden. Inwiefern die                                         Darüber sollten Sie auch nicht vergessen, dass auch Unter-                eines spezialisierten Rechtsanwalts hinzuzuziehen.
    hierfür eigentlich besteht.                                      Datenschutzaufsichtsbehörden die neuen Bußgeldrahmen aus-                                            nehmensseiten auf Social-Media-Plattformen wie Facebook,
                                                                     schöpfen werden, bleibt weiterhin abzuwarten. Die Deutschen                                          Twitter, Xing und LinkedIn ein rechtskonformes Impressum                  Die Erstellung und Prüfung der Anbieterkennzeich-
    Jetzt, ein Jahr nach der unmittelbaren Geltung der DSGVO ist     Aufsichtsbehörden waren seit dem Mai 2018 primär damit be-                                           benötigen. 1                                                              nung einer Internetseite erfolgt üblicherweise zum
    viel erreicht, um ein datenschutzkonformes Handeln und eine      schäftigt, die Anfragen panischer Unternehmen und Verbrau-                                                                                                                     Festpreis. Lassen Sie sich bei einfachen formellen
    angemessene technische Absicherung digitaler Geschäfts-          cher abzuarbeiten.                                                                                   Die wichtigsten Informationspflichten, die Sie in das Impres-             Internetseitenprüfungen nicht auf Stundensatzverein-
    prozesse zu gewährleisten. Immer mehr technische Anbieter                                                                                                             sum aufnehmen müssen, sind im Telemediengesetz (TMG)                      barungen ein, sonst kann es schnell teuer werden.
    ermöglichen den rechtskonformen Einsatz von Internettech-        Diese überarbeitete 7. Neuauflage des Leitfadens gibt Ihnen                                          geregelt. Vereinfacht gesagt muss das Impressum Ihres On-
    nologien. Die Aufsichtsbehörden haben in Deutschland eine        eine erste Orientierung für die Bereiche:                                                            line-Auftritts zumindest alle Informationen enthalten, die Sie            Erfahrungsgemäß findet man folgende Fehler recht
    einheitliche Linie in Bezug auf das Webtracking entwickelt und                                                                                                        auch auf Ihren Geschäftsbriefen und Rechnungen anzugeben                  häufig:
    auch auf europäischer Ebene erfolgt eine weitergehende Ab-       ►► Anbieterkennzeichnung (Impressum)                                                                 haben. Ziel der Impressumspflicht ist es, Transparenz herzu-
    stimmung der Aufsichtsbehörden untereinander (vgl. https://                                                                                                           stellen, so dass die Besucher schnell und einfach erfahren kön-           Auf Internetseiten, die sog. journalistisch-redaktio-
                                                                     ►► Datenschutz                                                                                                                                                                 nelle Angebote beinhalten, muss für diese ein inhalt-
    edpb.europa.eu/).                                                                                                                                                     nen, wer hinter einer Internetseite steckt.
                                                                     ►► Fernabsatz (Onlineshops und Marktplätze)                                                                                                                                    lich Verantwortlicher benannt werden. Dies schreibt
    Dieser Leitfaden in seiner nunmehr 7. Auflage hilft Unterneh-                                                                                                         Darüber hinaus dient die Anbieterkennzeichnung auch dazu,                 § 55 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV)
                                                                     ►► Stockfoto-Nutzung (Urheberrecht)                                                                                                                                            zwingend vor. Die wenigsten Seitenbetreiber wissen
    men aber nicht nur im Bereich des Datenschutzes die prakti-                                                                                                           die Verantwortlichkeit für Rechtsverstöße auf einer Internet-
    schen rechtlichen Probleme beim Launch oder Betrieb einer        ►► Markenrecht                                                                                       seite klar zu regeln. Das Impressum muss zudem leicht auf-                aber, dass eine solche Pflicht besteht, sobald man
    Internetseite bzw. Onlineshops im Blick zu behalten. Alle we-                                                                                                         findbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.               beispielsweise eine Rubrik “News” oder “Aktuelles”
                                                                     ►► Social Media                                                                                                                                                                betreibt oder einen Blog in seine Seite eingebunden
    sentlichen Informations-, Kennzeichnungs- und Verhaltens-                                                                                                             Die Rechtsprechung sieht diese Anforderungen als erfüllt an,
    pflichten hinsichtlich des Impressums und des Fernabsatzrechts   und einen Einblick über den Stand der Rechtsprechung. Aktu-                                          wenn die Anbieterkennzeichnung unter der Rubrik “Impres-                  hat. Dementsprechend oft fehlt die Pflichtangabe
    werden thematisiert.                                             elle gesetzliche Anforderungen wurden ebenfalls eingearbeitet.                                       sum” oder “rechtliche Informationen” auf der Internetseite                gem. § 55 Abs. 2 RStV in der Anbieterkennzeichnung.
                                                                     Checklisten und Mustertexte für Anbieterkennzeichnungen                                              verlinkt ist und dieser Link mit max. zwei Klicks von jeder
    Eine insgesamt rechtlich saubere Basis Ihres Webauftritts        helfen konkret bei der Absicherung Ihres Internetauftritts. Die                                      Unterseite aus erreichbar ist. Platzieren Sie den Impressums-             Immer wieder kommt es vor, dass die Pflichtangaben
    schafft Vertrauen und betont die Seriosität Ihres Unterneh-      Herausgeber empfehlen aber, alle rechtlichen Vorschriften re-                                        Link am besten auf jeder einzelnen Seite im oberen Seitenbe-              zu Registereintragungen im Impressum nicht vorhan-
    mens. Die Chance, dass aus Ihren Besuchern auch Ihre Kunden      gelmäßig von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu                                            reich. Einige ältere Gerichtsentscheidungen haben eine Ver-               den sind oder nicht korrekt wiedergegeben werden.
    werden, steigt mit einem rechtskonformen Internetauftritt, der   lassen.                                                                                              linkung in der Fußzeile der Seite nicht als ausreichend ange-             Eintragungen in das Handelsregister, Vereinsregister,
    Vertrauen schafft.                                                                                                                                                    sehen.                                                                    Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregis-
                                                                     Auf die Nennung und Angabe von Paragraphen haben wir weit-                                                                                                                     ter sind in der Anbieterkennzeichnung in der Regel
    Seit der letzten Neuauflage dieses Leitfadens im Jahr 2018 hat   gehend verzichtet, da der Leitfaden sich nicht an juristische An-                                    Sie sollten auch wissen, dass Fehler in der Anbieterkenn-                 anzugeben. Diese Informationen ermöglichen es
    sich in der Rechtsprechung und der Gesetzgebung viel getan.      wender richtet. Soweit doch auf einzelne Normen oder Gesetze                                         zeichnung nicht als Bagatellverstoß angesehen werden und                  interessierten Nutzern sich weitergehend über den
    Die Folgen der EuGH-Entscheidung zum Ende des USA-Safe-          verwiesen wird, sind diese (kostenfrei) im Internet abrufbar.                                        Konkurrenten wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus-                       Anbieter zu informieren – etwa über Unternehmen
    Harbor-Abkommens und der Stand des Nachfolgeabkommens                                                                                                                 sprechen können. Anhand von § 5 TMG sollten Sie Ihre An-                  im Handelsregister (z. B. unter www.unternehmens-
    "USA EU Privacy Shield" wurden ebenso in die 7. Auflage dieses                                                                                                        bieterkennzeichnung bzgl. der folgenden Punkten überprüfen:               register.de). Auch beim Fehlen dieser Informationen
    Leitfadens eingearbeitet, wie die neuesten Entwicklungen zur                                                                                                                                                                                    droht eine Abmahnung.
    DSGVO.
                                                                                                                                                                          2.1 Inhalt des Impressums gem.                                                                            RA Marcus Dury LL.M.
                                                                                                                                                                                                                                                                                   Fachanwalt für IT-Recht
                                                                                                                                                                          § 5 Telemediengesetz
                                                                                                                                     © magele-picture - adobe.stock.com

                                                                                                                                                                          a) Vollständiger Name des Anbieters, des Vertretungsbe-              b) Anschrift, Kontaktaufnahme und Kommunikation
                                                                                                                                                                          rechtigten und der Rechtsform                                        Das Impressum hat gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG die Anschrift
                                                                                                                                                                          Neben dem Namen und der Anschrift des Anbieters sind bei ju-         der Niederlassung des Anbieters sowie gem. Nr. 2 Angaben zu
                                                                                                                                                                          ristischen Personen und sonstigen Körperschaften (z. B. GmbH,        enthalten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme
                                                                                                                                                                          OHG etc.) zusätzlich die Rechtsform und der Vertretungs-             und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter ermög-
                                                                                                                                                                          berechtigte (z. B. Geschäftsführer der GmbH) zu nennen. Die          lichen (Telefon, E-Mail). Die Anschrift muss vollständig sein
                                                                                                                                                                          Nennung hat vollständig zu erfolgen, Vornamen dürfen nicht           und es darf nicht lediglich ein Postfach genannt werden. Nach
                                                                                                                                                                          abgekürzt werden. Es ist auf die korrekte Bezeichnung des Ver-       bisheriger Rechtsprechung muss auf eine Anfrage über ein
                                                                                                                                                                          tretungsberechtigten zu achten.                                      Kontaktformular oder per E-Mail innerhalb von max. 60 Mi-
                                                                                                                                                                                                                                               nuten geantwortet werden. Ist dies gegeben, ist die Angabe
                                                                                                                                                                                                                                               einer Telefonnummer bislang nicht zwingend notwendig.

                                                                                                                                                                          1 Weitere Informationen zur Umsetzung der Impressumspflicht und den Anforderungen an Datenschutzerklärungen auf Social-Media-Seiten
                                                                                                                                                                           können Sie dem Abschnitt „Rechtliche Anforderungen an Social-Media-Seiten“ unter Punkt 8 entnehmen.
6                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 7
Rechtssichere Internetseiten & Onlineshops - DSGVO-konform
Impressum/Anbieterkennzeichnung                                                                                                                                                                                                               Impressum/Anbieterkennzeichnung

    Hierbei sind zwei Besonderheiten zu beachten:                      Abgabenordnung (AO) vom Bundeszentralamt für Steuern ver-         mit max. zwei Klicks aufrufbar sein. Auch ist darauf zu achten,
                                                                       geben wurde, muss diese in der Anbieterkennzeichnung ange-        dass sie nicht nur bei aktiviertem Java-Script sichtbar oder im          Neu! - 2019 - Entscheidungen zur
    ►► Dienstleistungserbringer sollten stets eine Telefonnum-         geben werden. Im Gegensatz hierzu sollte die vom zuständigen      Flash-Format hinterlegt ist. Manche Browser können derartige             Online-Schlichtung
       mer angeben, um ihrer Pflicht aus der Verordnung über           Finanzamt vergebene Steuernummer nicht angegeben werden.          Inhalte nicht korrekt darstellen. Einige Gerichtsurteile fordern
       Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (kurz:       Ebenso wenig sollten die Bankdaten angegeben werden, um           auch, dass der Link nicht erst nach langem Scrollen angeklickt           ODR-Link auf die EU-Schlichtungs-Plattform muss auf allen
       DL-InfoV) zu erfüllen (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 2 DL-InfoV).         unberechtigte Lastschriften zu verhindern.                        werden kann. Wir empfehlen daher eine Verlinkung im oberen               Internetpräsenzen, d. h. auch auf Ebay und Amazon anklick-
                                                                                                                                         Bereich der Seite. 2                                                     bar sein
    ►► Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Ver-
                                                                       e) Name des inhaltlich Verantwortlichen
       braucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes
                                                                       Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten sind gem. § 55 Abs.   k) Keine rechtlich problematischen Hinweise                              Die Rechtsprechung im Hinblick auf die Ausgestaltung
       zur Regelung der Wohnungsvermittlung besteht ab dem
                                                                       2 RStV Name und Anschrift eines hierfür Verantwortlichen zu       (Disclaimer) auf der Webseite bzgl. Abmahnungen,                         des ODR-Links ist weitergehend gefestigt und einheitlich.
       13.06.2014 eine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer
                                                                       nennen. Derartige Angebote sind z. B. Blogs, News und allge-      Haftung für Links, etc.                                                  Nachdem bereits 2016 und 2017 mehrere Obergerichte (OLG
       bei Fernabsatzverträgen (vgl. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 2
                                                                       mein sämtliche Inhalte, die über reine Werbetexte hinausgehen.    Es sollten keine rechtlichen Hinweise (Disclaimer) auf der               München, Urteil vom 22.09.2016 – Az. 29 U 2498/16; OLG
       EGBGB). Dieser Pflicht kann leicht durch die Aufnahme ei-
                                                                                                                                         Webseite vorhanden sein. Diese sind bestenfalls unwirksam.               Koblenz (Urteil vom 25.01.2017 – Az. 9 W 426/16) entschie-
       ner Telefonnummer in die Anbieterkennzeichnung genügt
                                                                       f) Zuständige Aufsichtsbehörde                                    Im schlimmsten Fall bieten sie möglicherweise Anlass für Ab-             den haben, dass der Link zur ODR-Plattform aktiv (also an-
       werden.
                                                                       Soweit die Internetseite im Rahmen einer Tätigkeit angeboten      mahnungen. Auch sogenannte Haftungsausschlüsse für Links                 klickbar) gesetzt werden muss, wird dies auch in der neue-
                                                                       wird, die einer behördlichen Zulassung bedarf, sind Angaben       zu anderen Internetseiten stellen solch eine Unsitte dar. Ver-           ren Rechtsprechung übernommen.
     Neu! - 2019 - Aktuelle Entscheidungen                             zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen. Einer behördli-       zichten Sie komplett auf “Disclaimertexte”. Dies erspart Ihnen
     zum Thema Impressum                                               chen Zulassung bedürfen in den meisten Bundesländern z. B.        Ärger.                                                                   Zuletzt hat das OLG München in seinem Beschluss vom
                                                                       Gaststätten, Inkassobüros und Taxiunternehmen. Ist die An-                                                                                 26.04.2018 – 3 W 39/18 entschieden, dass „die bloße text-
     Problem: Anschrift eines „Virtual Office“ im Impressum ist        gabe einer Aufsichtsbehörde erforderlich, so ist diese samt An-   l) ggf. sonstige rechtlich notwendige Hinweise                           liche Wiedergabe der Internetadresse (URL) der Online-
     unzulässig                                                        schrift und Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde in der Anbie-       In manchen Fällen bedarf es auch weiterer rechtlicher Pflichtan-         Streitbeilegungs-Plattform ohne eine Verlinkungs-Funkti-
     Das OLG München hat in einem Urteil entschieden, dass es          terkennzeichnung aufzunehmen. Eine Liste erlaubnispflichtiger     gaben, die in das Impressum „eingebaut“ werden müssen. So                onalität nicht ausreicht und eine fehlende Verlinkung mit
     nicht ausreichend ist, wenn im Impressum ein so genann-           Tätigkeiten finden Sie hier: http://goo.gl/ntQloK                 muss z. B. beim Verkauf von Elektrogeräten und bei Bestehen              einem nicht zur Verfügung stellen gleichzusetzen ist.
     tes „Virtual Office“ angegeben ist (OLG München 19.10.2017                                                                          einer Lagerfläche von über 400 qm über die Teilnahme an ei-
     – 29 U 8/17). Bei einem Virtual Office handelt es sich um eine    g) Kammer, Berufsbezeichnung und berufsständische                 nem Entsorgungssystem aufgeklärt werden. Soweit eine Re-                 Aufgrund dessen bejaht das OLG München die Spürbarkeit
     Dienstleistung, bei dem eine Firma in einem Bürogebäude           Regelungen                                                        gistrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR)            im Sinne des § 3a UWG, womit das nicht aktiv setzen auch
     von einem Dritten einen Briefkasten anmietet. Der Dritte          Bei besonders reglementierten Berufen, deren Aufnahme oder        erforderlich ist, muss auch die sog. WEEE-Nummer im Impres-              einen Wettbewerbsverstoß darstellt der von Mitbewerbern
     nimmt dann die Post in Empfang, scannt diese ein und sen-         Ausübung rechtlich an ein Diplom, eine staatliche Prüfung oder    sum angegeben werden.                                                    abgemahnt werden kann.
     det die eingescannten Dokumente an den Firmeninhaber.             andere Bildungsnachweise gebunden sind (z. B. Ärzte, Apothe-
     Das OLG München vergleicht diese Art der Postannahme              ker, Therapeuten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschafts-      m) ggf. Hinweis zu Online-Streitbeilegungs-Portal der                    Da es einige Plattformen immer noch nicht ermöglichen
     mit einem Postfach, an dem der Firmeninhaber bzw. seine           prüfer, Architekten, Ingenieure), sind zusätzliche Angaben        EU (nur notwendig, wenn Waren oder Dienst-                               Links zu setzen, stellt diese Vorgabe Online-Händler regel-
     Mitarbeiter nicht persönlich angetroffen werden können.           notwendig: Hinzuweisen ist auf die zuständige Kammer, die         leistungen direkt über die Internetseite vertrieben                      mäßig vor Herausforderungen. Auch Begrenzungen der
     Die Angabe einer Anschrift ist laut Ansicht des OLG somit         Berufsbezeichnung, ggf. der Staat, in dem die Berufsbezeich-      werden)                                                                  Zeichenzahl für die Rechtstexte, wie z. B. bei Ebay, machen
     mit einer fehlenden Adressangabe gleichzusetzen.                  nung verliehen wurde und die Nennung der betreffenden be-         Falls Waren oder Dienstleistungen direkt über die Internetseite          das Leben der Online-Händler nicht leichter.
                                                                       rufsständischen Regelungen und ein Link dorthin.                  an Verbraucher vertrieben werden, müssen Sie einen Pflicht-
     Problem: E-Mail Adresse mit Autoreply Funktion ist im Im-                                                                           hinweis in Ihre Anbieterkennzeichnung aufnehmen. Der Hin-                Der aktuelle Link (Stand 06/2019 lautet:
     pressum unzulässig                                                h) Stamm- oder Grundkapital bei juristischen Personen             weis kann wie folgt ausgestaltet sein:                                   https://ec.europa.eu/consumers/odr/).
     Das Kammergericht in Berlin hat in einem (inzwischen              Angaben zu Stamm- oder Grundkapital einer Gesellschaft müs-       „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-
     rechtskräfitgen) Urteil entschieden, dass die von Google          sen nur gemacht werden, soweit nicht alle in Geld zu leistenden   Streitbeilegung (OS) bereit. Diese Plattform finden Sie unter
     vorgenommene Autoreply Funktion der Impressum E-Mail              Einlagen bereits eingezahlt sind. Soweit erforderlich sind der    folgendem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbrau-
     unzulässig ist (KG Berlin Urteil vom 23.11.2017 – 23 U 124/14).   Gesamtbetrag der Einlagen sowie der noch ausstehende Teil zu      cher können diese Plattform nutzen, um ihre Streitigkeiten aus
     Bei der Angabe einer E-Mail im Impressum hat der Betrei-          anzugeben.                                                        Online-Verträgen beizulegen.“
     ber der Internetseite sicherzustellen, dass die E-Mail auch
     tatsächlich abgerufen wird. Ein bloßer Autoreply, der den         i) Berufshaftpflichtversicherung                                  n) ggf. Hinweis zum Verbraucherstreitbelegungsgesetz
     Kunden darüber informiert, dass die E-Mail nicht abgerufen        Dienstleister, die eine gesonderte Berufshaftpflichtversiche-     (VSBG)
     wird ist unzulässig. Zwar muss der Betreiber einer Internet-      rung abgeschlossen haben, müssen gem. der Verordnung über         Sofern Sie Verträge mit Verbrauchern abschließen und entweder
     seite ähnlich wie bei der Post nicht jede einzelne E-Mail be-     Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV)     eine Webseite betreiben oder AGB verwenden, haben Sie die Ver-
     antworten, jedoch muss er die Mail zumindest zur Kenntnis         den Namen und die Anschrift ihrer Berufshaftpflichtversiche-      braucher ggf. über das Bestehen und die etwaige Bereitschaft
     nehmen.                                                           rung sowie den räumlichen Geltungsbereich der Versicherung        zur Teilnahme an der alternativen Streitschlichtung zu infor-
                                                                       angeben. Reine Firmenhaftpflichtversicherungen fallen nicht       mieren. Diese Hinweispflicht besteht, wenn Sie zum 31.12. des
    c) Registergericht und Registernummer                              unter diese Regelung. Dabei ist stets zu prüfen, ob die angebo-   jeweiligen Vorjahres mehr als zehn natürliche Personen (unab-
    Wenn der Anbieter in das Handels-, Vereins-, Partnerschafts-       tene Dienstleistung überhaupt in den Anwendungsbereich der        hängig davon ob Volloder Teilzeitkräfte) beschäftigt hatten. Die
    oder Genossenschaftsregister eingetragen ist, müssen das           DL-InfoV fällt. So gibt es beispielsweise Ausnahmen für Ärzte     meisten Unternehmen lehnen eine Teilnahme aufgrund der zu
    Registergericht und die Registernummer angegeben werden.           und private Sicherheitsdienste.                                   erwartenden Kosten grundsätzlich ab. Dies ändert aber nichts
                                                                                                                                         daran, dass ein entsprechender Hinweis bzgl. der Bereitschaft
    d) Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikations-                 j) Erkennbarkeit und Erreichbarkeit der Anbieterkenn-             zur Teilnahme oder eben bzgl. der Ablehnung in die Anbieter-
    nummer                                                             zeichnung                                                         kennzeichnung mitaufgenommen werden muss, jedenfalls bei
    Soweit für den Seitenbetreiber eine Umsatzsteuer-Identifi-         Die Anbieterkennzeichnung muss leicht auffindbar und stän-        Überschreiten der vorgenannten Mitarbeiteranzahl. In manchen
    kationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes (UStG)           dig verfügbar sein. Sie sollte unter einer selbsterklärenden      Branchen wie z. B. im Energiesektor ist jedoch eine Teilnahme
    oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der        Bezeichnung, wie z. B. “Anbieterkennzeichnung”, “Impressum”       an der alternativen Streitbeilegung gesetzlich vorgeschrieben.
                                                                       oder “Kontakt” verlinkt werden und von jeder Unterseite aus

                                                                                                                                         2 Zur Impressumspflicht auf Social-Media-Seiten (Facebook, Twitter & Co.) haben wir im Abschnitt „Rechtliche Anforderungen an Social-
                                                                                                                                          Media-Seiten“ unter Ziffer 8.1 f) weitere Informationen in diesem Leitfaden für Sie zusammengestellt.
8                                                                                                                                                                                                                                                                                   9
Rechtssichere Internetseiten & Onlineshops - DSGVO-konform
Impressum/Anbieterkennzeichnung                                                                                                                                                                                              Impressum/Anbieterkennzeichnung

                                                                                                                                           2.3.2 GmbH & Co. KG                                     Fax: +49 123 4567810
        2.2 CHECKLISTE - Impressum                                                                                                                                                                 E-Mail: info@test-ek.de
     Anforderung Erfüllt Irrelevant                          Nicht                       Hinweis zu den nachfol-                           Beispiel GmbH & Co. KG
     			                                                     erfüllt                     genden Muster-Anbieter-                           Beispielweg 12                                          Vertretungsberechtigt: Thomas Test
     a) Name des Anbieters und des                                                       kennzeichnungen!                                  D-12345 Beispielhausen
     Vertretungsberechtigten,                                                                                                                                                                      Registergericht: Amtsgericht Testhausen
     Rechtsform                                                                        Die nachfolgenden Muster berücksichtigen         Telefon: +49 123 456789                                 Registernummer: HRA 12345
     b) Ladungsfähige Anschrift (ggf. der Niederlassung)                                  nicht alle denkbaren Besonderheiten und          Fax: +49 123 45678-10
                                                                          Fall-Konstellationen, wie z. B. das Vorliegen einer Berufs-      E-Mail: info@beispiel-gmbh-cokg.de                      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG:
     des Anbieters, Telefon-Nr.,
                                                                          haftpflichtversicherung bei Dienstleistungen.                                                                            DE 123456789
     E-Mail-Adresse und ggf. Fax-Nr.                         
                                                                                                                                           Registergericht: Amtsgericht Beispielhausen
     c) Registergericht und Registernummer                                Im Einzelfall sollten Sie professionelle Hilfe eines speziali-   Registernummer: HRA 12345                               Inhaltlich Verantwortlicher nach § 55 II RStV:
     (auch spezielle Register                                             sierten Dienstleisters bzw. einer spezialisierten Kanzlei hin-                                                           Thomas Test (Anschrift s. o.)
      wie Vereinsregister)                                             zuziehen, um keine Fehler bei der Erstellung der Anbieter-       Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG:
     d) Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-                                   kennzeichnung zu machen.                                         DE 123456789                                            2.3.5 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
     Identifikationsnummer, falls vorhanden                  
                                                                                                                                           Persönlich haftende Gesellschafterin:                   Thomas Test & Michael Mustermann GbR
     e) Name und Anschrift des                                                                                                             Beispiel-Verwaltungsgesellschaft mbH (Komplementärin)   Beispiel-Straße 1
                                                                                                               RA Marcus Dury LL.M.
     inhaltlich Verantwortlichen, falls                                                                       Fachanwalt für IT-Recht      Beispielweg 12 a                                        D-12345 Beispielhausen
     journalistisch-redaktionelle Inhalte                                                                                                  D-12345 Beispielhausen
     vorgehalten werden                                                                                                                                                                            Telefon: +49 123 456789
     (bereits erforderlich bei Betrieb                                                                                                     Registergericht: Amtsgericht Beispielhausen             Fax: +49 123 4567810
     eines Blogs)                                                                                                                       Registernummer: HRB 67890                               E-Mail: info@test-mustermann-gbr.de
     f) Zuständige Aufsichtsbehörde
     (falls eine Aufsichtsbehörde existiert)                                                                                            Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:                Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
                                                                                                                                           Bernd Beispiel (Geschäftsführer)                        Thomas Test, Michael Mustermann
     g) Kammer (Nicht IHK oder HWK!),                                                                                                      weitere Geschäftsführer: Maik Mustermann
     Berufsbezeichnung und berufs-                                                                                                                                                                 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG:
     ständische Regelungen, ggf. Ort                                                                                                       Inhaltlich Verantwortlicher nach § 55 II RStV:          DE 123456789
     der Berufsverleihung                                                                                                               Bernd Beispiel (Anschrift s. o.)
     h) Bei juristischen Personen auch                                                                                                                                                             Inhaltlich Verantwortlicher nach § 55 II RStV:
     Stamm- oder Grundkapital, wenn                                                                                                        2.3.3 Aktiengesellschaft (AG)                           Thomas Test (Anschrift s. o.)
     noch nicht vollständig eingezahlt;                                2.3 Musteranbieterkennzeichnungen für
     ggf. auch Hinweis auf Abwicklung                                  Internetseiten und Onlineshops                                      Mustername AG                                           2.3.6 Arzt-Praxis
     oder Liquidation                                                                                                                   Musterstraße 12
                                                                                                                                           D-12345 Musterstadt                                     Praxis Dr. med. Musterarzt
     i) Name und Anschrift der                                         2.3.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                                                                                                                                                                                                   Dr. med. Mustermann
     Berufshaftpflichtversicherung                                     (GmbH)
                                                                                                                                           Telefon: +49 123 456789                                 Musterstraße 1
     sowie örtlicher Geltungsbereich                         
                                                                                                                                           Fax: +49 123 4567810                                    12345 Musterstadt
                                                                       Mustername GmbH
     j) Verlinkung des Impressums:                                                                                                         E-Mail: info@test-ag.de
                                                                       Musterstraße 52
     leicht auffindbar, ständig verfüg-                                                                                                                                                            Telefon: +49 123 456789
                                                                       D-12345 Musterstadt
     bar auf allen Unterseiten und als                                                                                                     Vorstand:                                               Fax: +49 123 4567810
     “Impressum” zu erkennen (max.                                                                                                         Bernd Beispiel (Vorsitzender), Andreas Anderer,         E-Mail: info@musterarzt.de
                                                                       Telefon: +49 123 456789
     zwei Klicks); nicht im Fußbereich                                                                                                     Willi Weiterer
                                                                       Fax: +49 123 45678-10
     der Seite verlinkt.                                                                                                                                                                        Berufsbezeichnung: Arzt/Ärztin
                                                                       E-Mail: info@mustername-gmbh.de
                                                                                                                                           Handelsregister:                                        (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
     k) Keine rechtlichen Hinweise
                                                                                                                                           Registergericht: Amtsgericht Musterstadt
     (Disclaimer) auf der Internetseite                                Handelsregister:
                                                                                                                                           Registernummer: HRB 12345                               Zuständige Aufsichtsbehörden:
     bzgl. Abmahnungen, Haftung für                                    Registergericht: Amtsgericht Musterstadt
                                                                                                                                                                                                   Landesärztekammer Musterbundesland
     Links etc.                                                     Registernummer: HRB 12345
                                                                                                                                           Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG:     Anschrift
                                                                                                                                           DE 123456789                                            Kontakt
     l) ggf. Hinweis zu Online-Streit-                                 Geschäftsführer:
                                                                                                                                                                                                   [LINK]
     beilegungs-Portal der EU                                          Michael Mustermann
                                                                                                                                           Inhaltlich Verantwortlicher nach § 55 II RStV:          Kassenärztliche Vereinigung Musterbundesland
     (nur bei Onlineshops notwendig)                         
                                                                                                                                           Andreas Anderer (Anschrift s. o.)                       Anschrift
                                                                       weitere Geschäftsführer: Stefan Beispiel, Max Mustermann
                                                                                                                                                                                                   Kontakt
     m) ggf. Hinweis zur alternativen
                                                                       Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG:
                                                                                                                                           2.3.4 Eingetragener Kaufmann (e. K.)                    [LINK]
     Streitschlichtung                                       
                                                                       DE 123456789
                                                                                                                                           Thomas Test e. K.                                       Berufsrechtliche Regelungen:
     n) Aufnahme sonstiger rechtlicher
                                                                                                                                           Teststraße 69                                           Berufsordnung (Ärzte-Ordnung Musterbundesland)
     notwendiger Daten wie z. B.                                       Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 II RStV:
                                                                                                                                           12345 Testhausen                                        [Link]
     WEEE Nummer                                                    Michael Mustermann (Anschrift s. o.)
                                                                                                                                           Telefon: +49 123 456789                                 Heilberufsgesetzt (Musterbundesland)

10                                                                                                                                                                                                                                                                  11
Rechtssichere Internetseiten & Onlineshops - DSGVO-konform
Impressum/Anbieterkennzeichnung                                                                                                                                                                                                   Anforderungen an den Datenschutz

                                                                                                                                      3. Anforderungen an den Datenschutz

     [Link]                                                        Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Vo-           Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften beim Be-        mehr Informationen gesammelt werden, desto personalisierter
     Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)                               raussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Ge-           trieb einer Internetseite oder eines Onlineshops ist ohne spe-     und zielgerichteter kann dann die nachfolgende Werbung ge-
     [LINK]                                                        richte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Diffe-    zialisierte Beratung nach wie vor nahezu unmöglich. In den         steuert werden und desto weniger gelingt es in der Masse an
     Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG:           renzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten        letzten jahren haben sich erhebliche Änderungen ergeben. So        Daten unterzugehen. Immer genauere Interessensprofile wer-
     DE 123456789                                                  können, zu beseitigen.                                             ist zwischenzeitlich das EU-US- Privacy-Shield in Kraft getreten   den erstellt und genutzt.
                                                                                                                                      und die Regelungen der DSGVO sind seit dem 25.05.2018 ver-
     Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 II RStV:                                                                                   pflichtend anzuwenden.                                             Mit den strengen Vorgaben des deutschen Bundesdatenschutz-
     Dr. med. Mustermann (Anschrift s. o.)                                                                                                                                                               gesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) sowie den
                                                                    Verbraucherstreitbeilegungsgesetz                                                                                                    bald in Kraft tretenden Regelungen der DSGVO und des BDSG
     2.3.7 Einzelunternehmen                                        (VSBG) Hinweis nicht vergessen!                                   3.1 EU-US-Privacy-Shield                                           (neu) sind diese gängigen Praktiken allerdings nicht vereinbar.
                                                                                                                                                                                                         Entsprechend wurde die Einbindung des Facebook-Like-But-
                                                                    Gem. § 36 VSBG muss zusätzlich auf das Bestehen und die           Nach dem das sog. “Safe Harbor” Abkommen mit den USA
     Max Mustermann                                                                                                                                                                                      tons und die damit verbundene ungefragte Datenweitergabe
                                                                    etwaige Bereitschaft zur Teilnahme des Seitenbetreibers an        durch den europäischen Gerichtshof Ende 2015 gekippt wurde,
     Musterstraße 1                                                                                                                                                                                      an Facebook Anfang des Jahres 2016 als abmahnfähiger Daten-
                                                                    einem Online-Streitschlichtungsverfahren aufgeklärt wer-          waren für einige Zeit alle Übertragungen personenbezogener
     1234 Musterstadt                                                                                                                                                                                    schutzverstoß gewertet.
                                                                    den. Der Hinweis zur Online-Streitschlichtung muss, sofern        Daten in die USA rechtswidrig.
     Telefon: +49 123 456789                                        dieser notwendig ist, in den AGB und zusätzlich an einer an-                                                                         Wer nun angesichts dieser datenschutzrechtlichen Vorgaben
                                                                    deren Stelle der Webseite erfolgen.                               Das Im Jahr 2016 abgeschlossene Nachfolgeabkommen “EU-US
     Fax: +49 123 4567810                                                                                                                                                                                das Ende des Internets befürchtet, geht fehl. Datenschutz-
                                                                                                                                      Privacy-Shield” ist zwischenzeitlich In Kraft getreten, obwohl
     E-Mail: info@test.de                                                                                                                                                                                freundliche Techniken, wie z. B. Share-Buttons, die erst bei
                                                                    Diese Hinweispflichten treffen Unternehmer, die eine Web-         diverse Vertreter von EU-Mitgliedsstaaten Bedenken gegen
                                                                                                                                                                                                         einem Klick auf den Button personenbezogene Daten über-
                                                                    seite betreiben oder AGB verwenden und zum 31.12. des             das Abkommen geäußert haben. Ende 2016 hat eine irische Da-
     Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG:                                                                                                                                                 tragen, sind für alle gängigen Content-Management-Systeme
                                                                    Vorjahres mehr als zehn Personen beschäftigt haben. Der           tenschutzorganisation vor dem Gericht der europäischen Union
     DE 123456789                                                                                                                                                                                        und Onlineshop-Systeme verfügbar. Viele Webservices werden
                                                                    Unternehmer muss hierbei die unternehmerische Entschei-           eine so genannte Nichtigkeitsklage gegen den das EU-US-
                                                                                                                                                                                                         mittlerweile von EU-Unternehmen genauso gut oder mit bes-
                                                                                                                                      Privacy-Shield legitimierende Angemessenheitsbeschluss der
     2.4 Sonstige zusätzliche Angaben                               dung treffen, ob er seinen Kunden bei Streitigkeiten neben                                                                           seren Funktionen angeboten.
                                                                    der Möglichkeit eines herkömmlichen Gerichtsverfahrens,           EU-Kommission erhoben. Es ist aktuell unklar, ob das EU-US-
                                                                    die Möglichkeit zu einem alternativen Streitschlichtungsver-      Privacy-Shield einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Das
     Ggf. Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung, sofern                                                                                                                                              Ebenso leicht ließen sich Youtube-Videos einbinden, ohne dass
                                                                    fahren bei einer Streitschlichtungsstelle anbieten will. Gege-    Verfahren gegen das EU-US-Privacy-Shield läuft noch.
     Dienstleistungen im Sinne des Anwendungsbereichs der                                                                                                                                                Youtube bereits durch den reinen Aufruf einer Internetseite
     Richtlinie 2006/123/EG angeboten werden:                       benenfalls kann der Unternehmer auch zur Teilnahme an                                                                                ungefragt und ohne jegliche rechtliche Grundlage, personen-
                                                                    einer alternativen Streitschlichtung rechtlich durch ein spe-     Für Internetseitenbetreiber und Betreiber von Onlineshops hat
                                                                                                                                                                                                         bezogene Daten übermittelt werden. Das vom deutschen und
                                                                    zielles Gesetz verpflichtet sein. Sofern er an einem alternati-   dieser Zustand aktuell keine praktische Relevanz. Das EU-US-
     Berufshaftpflichtversicherung Musterversicherungs AG                                                                                                                                                europäischen Datenschutzrecht vorgegebene Prinzip der Da-
                                                                    ven Streitschlichtungsverfahren teilnehmen will bzw. muss,        Privacy-Shield kann momentan eine zulässige Rechtsgrundlage
     Musterstraße 1                                                                                                                                                                                      tensparsamkeit läuft aber dem Interesse der großen Internet-
                                                                    besteht die Pflicht, die Streitschlichtungsstelle zu nennen.      für einen Transfer personenbezogener Daten in die USA sein.
     12345 Musterhausen                                                                                                                                                                                  firmen zuwider, möglichst gut über einzelne Nutzer Bescheid
                                                                                                                                      Zukunftssicher sind IT-Systeme, die sich auf dem Fortbestehen
     Räumlicher Geltungsbereich: Musterland                                                                                                                                                              zu wissen, um diesen gezielte Werbung und maßgeschneiderte
                                                                    Sofern der jeweilige Unternehmer nicht an der alternativen        des EU-US-Privacy-Shields beruhen, aber nicht. Viele Webser-
                                                                                                                                                                                                         Services anbieten zu können.
                                                                    Streitbeilegung teilnehmen will (dies wird im Regelfall so        vices, wie z. B. das Newsletter-Tool “Mailchimp” oder zahlreiche
     Ggf. Angaben zur zuständigen Kammer, Berufsbezeichnung
                                                                    sein), muss er trotzdem darauf hinweisen, dass er nicht an        beliebte Services, wie z. B. “Cloudfront” übertragen ungefragt
     und berufsständische Regelungen:
                                                                                                                                      personenbezogene Daten in die USA und setzen auf das EU-           3.2 Anwendbarkeit der EU-Datenschutz-
                                                                    einem alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen
     Berufskammer Musterland                                        will. Dies kann z. B. wie folgt ausgestaltet werden:              US-Privacy-Shield-Abkommen. Aktuell Ist die Übertragung an         grundverordnung
                                                                                                                                      die im EU-US-Privacy-Shield befindlichen Firmen zwar (noch)
     Musterstraße 1
                                                                    „Wir werden nicht an alternativen Streitschlichtungsverfah-       zulässig, da jedoch jederzeit das Risiko besteht, dass das EU-     Nach fast vier Jahren haben sich der Europäische Rat, das Eu-
     12345 Musterhausen
                                                                    ren im Sinne des § 36 VSBG teilnehmen. Die Nutzung einer          US-Privacy-Shield ähnlich dem Safe-Harbor-Abkommen ge-             ropäische Parlament und die Europäische Kommission Anfang
                                                                    alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Vo-        kippt wird, empfehlen wir, personenbezogene Daten nicht mit        des Jahres 2016 über den endgültigen Inhalt der neuen EU-
     Berufsbezeichnung: Musterberuf (verliehen in der
                                                                    raussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Ge-          Webservices zu erheben, zu verarbeiten oder zu speichern, die      Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Die Verordnung ist
     Bundesrepublik Deutschland)
                                                                    richte dar.“                                                      Rechenzentren außerhalb der EU nutzen. Eine Klage gegen das        seit dem 25.05.2018 unmittelbar anzuwenden und ersetzt seit
                                                                                                                                      EU-US-Privacy-Shield läuft bereits vor dem EuGH. Weiterge-         diesem Zeitpunkt unmittelbar die bereits seit 1995 geltende EU-
     Berufsrechtliche Regelungen:
                                                                                                                                      hende rechtliche Grundlagen für die Verarbeitung In den USA        Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG). Im Unterschied zu
     Berufsordnung (Musterbundesland)
                                                                                                                                      wie z. B. Binding Corporate Rules oder EU-Standardvertrags-        dieser bisherigen EU-Datenschutzrichtlinie gilt die DSGVO un-
     [Link]
                                                                                                                                      klauseln sind für die meisten Internetseiten- und Onlineshop-      mittelbar in der gesamten Europäischen Union. Von dem BDSG
                                                                                                                                      Betreiber nicht oder nur sehr schwer ersetzbar.                    bleibt nur noch ein Rumpf-Gesetz, das sog. BDSG (neu) übrig.
     ggf. Zuständige Aufsichtsbehörde bei notwendiger
                                                                                                                                                                                                         Durch die DSGVO wurden in allen EU-Staaten erstmals weit-
     behördlicher Zulassung:
                                                                                                                                      Das hört sich alles kompliziert an. Problematisch in der Pra-      gehend identische Datenschutzstandards geschaffen. Daten-
     Musterbehörde
                                                                                                                                      xis ist aber, dass bereits durch die Einbindung eines einzigen     schutzfeindliche „Rückzugsräume“ innerhalb Europas wird es
     Anschrift
                                                                                                                                      Youtube-Videos auf einer Internetseite personenbezogene Da-        damit nicht mehr geben.
                                                                                                                                      ten ungefragt in die USA übertragen werden und z. B. Google
     ggf. Hinweis auf Online-Streitschlichtung bei Onlineshops:
                                                                                                                                      dann erfährt, welche Google-Nutzer die jeweilige Seite, auf        Die DSGVO schreibt im Wesentlichen die bisherigen daten-
                                                                                                                                      der das Youtube-Video eingebunden wurde, gerade besuchen.          schutzrechtlichen Grundprinzipien des Bundesdatenschutzge-
     Wenn Sie Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, haben Sie die
                                                                                                                                      Das Video muss zur Datenübertragung noch nicht einmal ge-          setzes fort und entwickelt sie weiter. Dennoch ergeben sich im
     Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“
                                                                                                                                      startet werden. Ebenso kann Facebook durch die massenhaft          Detail Änderungen. Das bisherige Bundesdatenschutzgesetz
     (http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm)ein
                                                                                                                                      verwendeten Facebook-Like-Buttons Bewegungsprofile der             (BDSG) wurde im Zuge der Einführung der DSGVO vollständig
     Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer an-
                                                                                                                                      eigenen Mitglieder und ggf. auch unbeteiligter Dritter im Netz     überarbeitet und angepasst. Das BDSG (neu) füllt die Öffnungs-
     erkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können
                                                                                                                                      erstellen und herausfinden, ob der User sich eher für Sport-       klauseln der DSGVO aus und schließt dadurch bestehende
     Sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der
                                                                                                                                      schuhe, Lederschuhe oder Flachbildfernseher interessiert. Je       Lücken der DSGVO. Vorschriften des BDSG (neu), die gegen
     URL: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bedienen.

12                                                                                                                                                                                                                                                                         13
Rechtssichere Internetseiten & Onlineshops - DSGVO-konform
Anforderungen an den Datenschutz                                                                                                                                                                                                                             Anforderungen an den Datenschutz

     die DSGVO verstoßen, sind nichtig. Einige Landesdatenschutz-     a) Information über die Rechte des Betroffenen                    einer Internetseite in der Datenschutzerklärung erwähnt wer-                                 Teil dienen die Cookies dem Komfort der Nutzer, zum ande-
     Aufsichtsbehörden haben bereits angekündigt, offenkundig         Die DSGVO schreibt in Art. 13 Abs. 2 vor, dass der Verantwort-    den muss. Fehlt ein solcher Hinweis in der Datenschutzerklä-                                 ren können Cookies für Webtracking, Werbungsverfolgung
     europarechtswidrige Teile des BDSG (neu) nicht anzuwenden.       liche (Seitenbetreiber) die betroffenen Personen darüber auf-     rung kann der Diensteanbieter wegen eines Wettbewerbsver-                                    genutzt werden. Alternativ können Cookies auch notwendig
                                                                      klären muss, dass diesen ein Recht auf Auskunft, Löschung,        stoßes abgemahnt werden (OLG Köln, Urteil vom 11.03.2016                                     sein um Funktionen der Seite zu gewährleisten (wie z. B. Spei-
     Sofern Sie bislang Ihre Datenschutz-Prozesse noch nicht umge-    Berichtigung, Einschränkung und zum Widerspruch gegen die         - Az.6 U 121/15). Gerade vor dem Hintergrund der Datenschutz-                                cherung der Einlage in den Warenkorb).
     stellt haben, empfehlen wir Ihnen, die entsprechenden Prozesse   Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zusteht. Gleich-       grundverordnung sind die Anforderungen an den rechtskonfor-
     anzustoßen, um kostspielige Abmahnungen oder Maßnahmen           zeitig hat er darüber zu informieren, dass die betroffenen Per-   men Gebrauch von besonderen Funktionen noch strenger, da                                     Die Deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) hat Anfang 2019 in
     der Aufsichtsbehörden zu vermelden.                              sonen sich auch bei einer Aufsichtsbehörde über den Verant-       der Seitenbetreiber auch über die Speicherdauer der besonde-                                 einem Kurzpapier (Nr. 20) neue Informationen im Hinblick auf
                                                                      wortlichen beschweren können. Der Betroffene kann diese           ren Funktionen und auf die Rechtsgrundlage der Verarbeitung                                  die Einwilligung bei der Erhebung und Speicherung von Coo-
     Insbesondere sollten Sie ernsthaft erwägen, einen externen Da-   Informationen in der Datenschutzerklärung erwarten, deshalb       hinweisen muss. Zudem muss die Erhebung gem. Art. 5 DSGVO                                    kies zur Verfügung gestellt. Bei der DSK handelt es sich um
     tenschutzberater hinzuzuziehen, um keine unüberschaubaren        handelt es sich hierbei um Pflichtangaben.                        auf das für die Verarbeitung notwendige Maß beschränkt wer-                                  eine Konferenz aller deutschen Datenschutzbeauftragten der
     unternehmerischen Risiken einzugehen.                                                                                              den.                                                                                         jeweiligen Bundesländer. Der Landesbeauftragte für den Da-
                                                                      b) Einwilligung bei Nutzung personenbezogener Daten                                                                                                            tenschutz in Baden-Württemberg hat in einer Stellungnahme
     3.3 Abmahnungen von Datenschutzver-                              Sofern keine rechtliche Grundlage für die Erhebung und Ver-       d) Datenschutzerklärung ständig verfügbar und                                                hierzu die Cookie-Banner Problematik noch einmal kurz in
                                                                      arbeitung von personenbezogenen Daten vorliegt, muss der          aussagekräftig verlinkt                                                                      FAQ zusammen gefasst (https://www.baden-wuerttemberg.
     stößen durch Verbraucherschutzverbände                           Seitenbetreiber sich eine konkrete individuelle Einwilligung      Die Hinweise zum Datenschutz müssen von den Nutzern je-                                      datenschutz.de/wp-content/uploads/2019/04/FAQ-zu-Coo-
     und Abmahnvereine                                                für die entsprechende Datenerhebung geben lassen. An die          derzeit auf der Internetseite abgerufen werden können. Ähn-                                  kies-und-Tracking.pdf).
                                                                      Einwilligung werden dabei hohe Anforderungen gestellt. Der        lich wie bei der Anbieterkennzeichnung ist die Datenschutzer-
     Datenschutzverstöße werden auch als Wettbewerbsverstoß           Seitenbetreiber hat im Streitfall zu beweisen, dass der Nutzer    klärung mit einem sog. sprechenden Link „Datenschutz” oder                                   Grundsätzlich muss in der Datenschutzerklärung der Webseite
     gewertet und damit können Sie auch abgemahnt werden. Be-         seine Einwilligung bewusst und eindeutig erklärt hat. Die Ein-    „Datenschutzerklärung” zu verlinken. Die Datenschutzerklä-                                   über die zur Verwendung kommenden Cookies aufgeklärt
     sondere Brisanz gewinnt diese Abmahnproblematik dadurch,         willigung muss zudem protokolliert werden. Der Nutzer muss        rung muss mit max. zwei Klicks von jeder Seite aus erreich-                                  werden. Ein Cookie-Banner ist nach Ansicht des LDI Baden-
     dass seit Februar 2016 auch Verbraucherschutzvereine wegen       seine Einwilligung jederzeit widerrufen können. Darauf ist auch   bar sein. Dieses Erfordernis ist nicht erfüllt, wenn die Daten-                              Württemberg nur dann notwendig, wenn durch die Internet-
     Datenschutzverstößen, wie z. B. der Einbindung eines Face-       hinzuweisen. Sofern sogenannte “besondere Kategorien” per-        schutzerklärung lediglich in den AGB oder im Impressum „ver-                                 seite Cookies gesetzt werden, die eine datenschutzrechtliche
     book-Like-Buttons oder Fehlern in der Datenschutzerklärung       sonenbezogener Daten, wie z. B. Gesundheitsdaten verarbeitet      steckt” wird. Wir raten auch davon ab, die Datenschutzerklä-                                 Einwilligung benötigen. Einwilligungsfreie Cookies müssen
     Abmahnungen aussprechen können. Zwar ist die befürchtete         werden, sind die Hürden, der für die Verarbeitung erforderliche   rung so zu verlinken, dass sie nur nach langem Scrollen abge-                                nicht im Rahmen eines Cookie-Banners erwähnt werden.
     Abmahnwelle von Internetseiten- und Onlineshop-Betreibern        Erlaubnis, sogar noch höher.                                      rufen werden kann.
     wegen datenschutzrechtlicher Defizite auf den Online-Präsen-
     zen ausgeblieben, in der Praxis gibt es aber durchaus immer                                                                                                                                                                     Ob eine Einwilligung notwendig ist, richtet sich nach Art und
                                                                      c) Datenschutzerklärung berücksichtigt besondere                  e) Unterrichtung über die Nutzung von Cookies
     wieder einzelne Abmahnungen in diesem Bereich.                                                                                                                                                                                  Umfang der erhobenen personenbezogenen Daten. Werden
                                                                      Funktionen der Webseite                                           Die EU-Cookie-Richtlinie (Richtlinie 2009/136/EG) besteht                                    im Rahmen der Erhebung des Cookies Daten z. B. an Dritte
                                                                      Die Datenschutzerklärung muss alle datenschutzrechtlich rele-     zwar weiterhin bis zum in Kraft treten der E-Privacy-Verord-
     Anfang des Jahres 2018 sind auch die ersten Abmahnungen                                                                                                                                                                         weitergegeben, ist nach Ansicht des LDI Baden-Württemberg
                                                                      vanten Funktionen der Internetseite berücksichtigen, mit de-      nung fort, die Datenschutzgrundverordnung erfordert im Hin-
     von Seitenbesuchern bekannt geworden, die einzelne Seiten-                                                                                                                                                                      stets eine Einwilligung notwendig. Im Hinblick auf Webtra-
                                                                      nen der Nutzer personenbezogene Daten über die Webseite           blick auf den Umgang mit Cookies aber einige Anpassungen.
     betreiber kostenpflichtig zur Unterlassung von Datenschutz-                                                                                                                                                                     cking sieht der LDI Baden-Württemberg aktuell nur bei selbst
                                                                      übermittelt. Dies können z. B. Bestellformulare für Newsletter,   Cookies sind Informationen, die auf dem Computer des Nut-
     verstößen aufgefordert haben.                                                                                                                                                                                                   gehosteten Diensten wie z. B. Matomo unter Einhaltung aller
                                                                      Kommentarmöglichkeiten, Kontaktformulare, Gästebücher und         zers in einer kleinen Textdatei hinterlegt und bei einem er-                                 weiteren datenschutzrechtlichen Voraussetzungen die Mög-
                                                                      Login-Bereiche sein. Dies ist keine Theorie. Das OLG Köln hat     neuten Besuch einer Internetseite ausgelesen werden. Zu un-
     Sie sollten das Thema Datenschutz daher auch aus diesem                                                                                                                                                                         lichkeit, Tracking-Daten mittels Cookies ohne Einwilligung zu
                                                                      z. B. am 11.03.2016 entschieden, dass ein Kontaktformular auf     terscheiden sind die Cookies hierbei nach ihrem Zweck. Zum
     Grund nicht vernachlässigen! Kümmern Sie sich darum und zei-                                                                                                                                                                    erheben.
     gen Sie Ihren Kunden, dass deren Daten bei Ihnen sicher sind.
     Das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihr Unternehmen wird durch                                                                                                                                                                        Wichtig im Hinblick auf ein „Einwilligungsbanner“ ist -
     eine rechtskonform gestaltete und umgesetzte Datenschutzer-                                                                                                                                                                     nach Ansicht des LDI Baden-Württemberg - Folgendes:
     klärung gestärkt.
                                                                                                                                                                                                                                     ►► Checkboxen dürfen nicht vorangekreuzt sein
     Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte einer Daten-
                                                                                                                                                                                                                                     ►► Ein Tracking / das Setzen von Tracking-Cookies darf erst
     schutzerklärung zusammengefasst. Auf die Veröffentlichung
     von Mustern verzichten wir aus Gründen der Komplexität. Ver-                                                                                                                                                                       erfolgen, wenn eine explizite datenschutzrechtliche Ein-
     trauen Sie auch nicht auf Online-Generatoren. Diese sind immer                                                                                                                                                                     willigung des Nutzers vorliegt
     nur so gut, wie es der Informationsstand desjenigen, der sie                                                                                                                                                                    Ebenso sollte bei Cookie-Bannern darauf geachtet werden,
     bedient zulässt.                                                                                                                                                                                                                dass keine Links zu Impressum oder Datenschutzerklärung auf
                                                                                                                                                                                                                                     der Webseite überdeckt werden. Wenn diese dann nicht mehr
     3.4 Inhalt einer Datenschutzerklärung                                                                                                                                                                                           direkt zu erreichen sind, könnte dies zu rechtlichen Problemen
                                                                                                                                                                                                                                     führen.
     Gemäß § 13 TMG sind Betreiber gewerblicher Internetseiten
                                                                                                                                                                                                                                     Gerade im Hinblick auf die E-Privacy-Verordnung der EU sind

                                                                                                                                                                                                      © bht 2000 - adobe.stock.com
     und Onlineshops dazu verpflichtet, eine Datenschutzerklärung
     vorzuhalten. Auch durch die DSGVO und die dort in Artikel 13                                                                                                                                                                    jedoch auch zukünftig weitere Änderungen wahrscheinlich, da
     aufgeführten Informationspflichten hat sich nichts an der Not-                                                                                                                                                                  diese noch nicht vom EU-Parlament verabschiedet wurden.
     wendigkeit einer Datenschutzerklärung geändert. Die Nutzer
     sind darin unter anderem über die Art, den Umfang und die
     Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener
     Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten. Dies
     umfasst z. B. die nachfolgenden Punkte:

14                                                                                                                                                                                                                                                                                                    15
Rechtssichere Internetseiten & Onlineshops - DSGVO-konform
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