Pferdewirtschaft Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Juni 2018 - Landwirtschaftskammer Oberösterreich

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Pferdewirtschaft Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Juni 2018 - Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Pferdewirtschaft
Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich

10. Auflage, Juni 2018
Pferdewirtschaft Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Juni 2018 - Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Inhaltsverzeichnis

                         Inhaltsverzeichnis
                         Kauf – Verkauf von Pferden
                         Kaufvertrag                                                                                4
                         Gewährleistung                                                                             4
                         Halten von Pferden
                         Gebäude und Stalleinrichtungen                                                             6
                         Bewegungsfreiheit                                                                          6
                         Stallklima                                                                                 6
                         Licht                                                                                      7
                         Lärm                                                                                       7
                         Ernährung                                                                                  7
                         Betreuung                                                                                  7
                         Ganzjährige Haltung im Freien                                                              7
                         Almwirtschaft                                                                              7
                         Absatzveranstaltungen und Tierschauen                                                      8
                         Weidegang                                                                                  8
                         Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter
                         Tierseuchenrecht, Ein- und Ausfuhr                                                         9
                         Die Pferdekennzeichnung - Equidenpass                                                      9
                         Arzneimittelanwendung                                                                     10
                         Bestandsobergrenzen                                                                       11
                         Stallbau                                                                                  11
                         Raumordnung                                                                               11
                         Reiten und Fahren
                         Öffentliche Straßen                                                                       13
                         Privatwege                                                                                13
                         Wald                                                                                      13
                         Pferdetransport                                                                           13
                         Einstellen, Vermietung, Reitunterricht
                         Gewerberecht                                                                              15
                         Reiterstüberl                                                                             15
                         Einstellvertrag                                                                           16
                         Reitunterricht                                                                            16
                         Reitveranstaltungen                                                                       16
                         Beschäftigung von Arbeitskräften
                         Arbeitsrecht                                                                              17
                         Lohnkosten                                                                                18
                         Ausländerbeschäftigung                                                                    19
                         Pflichtpraktikanten                                                                       19
                         Sozialrechtliche Aspekte
                         Pflichtversicherung                                                                       21
                         Sozialversicherungspflicht für Vermieten, Einstellen von Reittieren, Fuhrwerksdienste     21
                         Leistungen aus der Sozialversicherung                                                     23
                         Sozialversicherungspflicht in der gewerblichen Pferdehaltung                              24
                         Steuerrechtliche Aspekte
                         Einkommensteuergesetz                                                                     25
                         Umsatzsteuergesetz                                                                        26
                         Versicherung und Haftung
                         Versicherung – das „unbegreifbare“ Wesen?                                                 37
                         Die Bereiche der Risikoabdeckung                                                          37
                         Wie komme ich zur richtigen Versicherung?                                                 38
                         Der Sachversicherungsbereich                                                              38
                         Die Haftpflichtversicherung                                                               41
                         Rund um die Person                                                                        43
                         Zusammenfassung                                                                           43
                         Pferdewirtschaft im Internet                                                              44
                         Anlagen
                         Berechnung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – Vollpauschalierung ab 2015       46
                         Pferdepauschalierungsverordnung: Antrag gem. § 14 Abs. 1 Z 2 UStG. - Vorsteuerpauschale   48
                         Pferdeeinstellungsvertrag – Muster                                                        49
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Pferdewirtschaft Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Juni 2018 - Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Vorwort

Rund ums Pferd:
Rahmenbedingungen abdecken!

Das Pferd hat in unserer Gesellschaft wieder       Ebenso komplex wie die Pferdewirtschaft ist auch
stark an Wert gewonnen. Auch die Zahlen spre-      das „Recht rund ums Pferd“. Für Nichtjuristen ver-
chen eine deutliche Sprache. Mit jährlichen        ständliche, umfassende und trotzdem kompakte
Wachstumsraten von drei Prozent hat sich der       Titel zu diesem Thema sind in der Fachliteratur
Pferdebestand seit den 70er Jahren des vorigen     kaum zu finden. Unter diesem Aspekt, aber auch
Jahrhunderts verdoppelt.                           durch eine ständig steigende Nachfrage nach Be-
Erfreulicherweise hält der Trend ungebrochen an.   ratung, wurde unter der Leitung der Rechtsabtei-
Die gut 30.000 Pferde in Oberösterreich sichern    lung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich
6.000 Arbeitsplätze und binden 20.000 ha land-     eine Broschüre erstellt, die diese hochgesteckten
wirtschaftlicher Nutzfläche.                       Anforderungen erfüllen soll.
Ein doppelter Vorteil für unsere Landwirtschaft:   Ein AutorInnenteam hat die einzelnen Sachge-
Bäuerliche Familien können in der Pferdewirt-      biete leicht verständlich und trotzdem fundiert
schaft Einkommen erzielen; weiters entlastet       dargestellt. Dadurch ist auch der leserfreundli-
die Flächennutzung durch das Pferd den übrigen     che Umfang von 50 Seiten möglich.
landwirtschaftlichen Markt.
Den Chancen in der Pferdewirtschaft steht ein
freier Markt gegenüber, auf dem Qualität und
Wissen gefragt sind. Gerade hier soll diese Bro-
schüre ansetzen, um einen Kernbereich – die        Landwirtschaftskammer Oberösterreich
rechtlichen Rahmenbedingungen in der Pferde-       ÖR Ing. Franz Reisecker
wirtschaft – abzudecken.                           Präsident

                                                                                                                  3
Pferdewirtschaft Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Juni 2018 - Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Kauf – Verkauf von Pferden

                              Kauf – Verkauf von Pferden

                              Kaufvertrag                                          ten, sonstige Sachmängel, wie eine fehlende
                              Vertragsabschluss                                    zugesagte Ausbildung oder eine zugesagte, aber
                                                                                   nicht vorhandene Trächtigkeit sowie Rechtsmän-
                              Kaufverträge kommen zustande, wenn sich die
                                                                                   gel, wie zB fehlendes Eigentum des Verkäufers
                              Parteien über Ware und Preis einig sind. Sie kön-
                                                                                   in Frage.
                              nen mündlich oder schriftlich geschlossen wer-
                              den, wobei zu Beweiszwecken die Schriftform
                              anzuraten ist. Ein gültig abgeschlossener Vertrag
                              ist von beiden Parteien zu erfüllen. Ein allgemei-
                              nes Rücktrittsrecht besteht nicht. Das Recht der
    Verträge sind zu halten
                              Konsumenten zum Vertragsrücktritt bei Haustür-
                              geschäften findet bei Pferdekäufen keine prakti-
                              sche Anwendung.

                              Leistungsumfang und Lieferbedingungen
                              Um allfällige Gewährleistungsansprüche abzusi-
                              chern, sollten die Eigenschaften des Pferdes im
                              Vertrag näher beschrieben werden. Was genau
                              vereinbart ist, kann auch leichter durchgesetzt
                              werden.
                              Auch sollte Zeit und Ort der Übergabe festgelegt
    Vertragsbedingungen
                              werden und auf wessen Rechnung und Gefahr            Zum Vertragsabschluss ist die Einigung über
    genau vereinbaren         der Transport des Pferdes zum Käufer erfolgt.        Ware und Preis erforderlich. Der früher übliche
                              Hat der Verkäufer den Transport übernommen           Handschlag ist nicht notwendig.
                              und verendet das Pferd zufällig am Transport,
                              so kann er den Kaufpreis nicht verlangen, auch       Bei wesentlichen Mängeln hat der Käufer das
                              wenn ihn am Verenden des Tieres kein Verschul-       Recht auf Beseitigung des Mangels durch den
                              den trifft. Erst mit der Übergabe des Pferdes an     Verkäufer. Kann der Mangel nicht behoben wer-
                              den Käufer geht auch das Risiko des zufälligen       den, kann er den Austausch verlangen. Ist bei-
                              Untergangs der Kaufsache auf den Käufer über.        des nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Auf-
                                                                                   wand möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten.
                              Zahlungsbedingungen                                  Bei geringfügigen Mängeln steht das Recht auf
                              Sofern die Parteien keine Zahlungsfrist verein-      Preisminderung zu.
                              bart haben, ist das Pferd unmittelbar bei Überga-    Der Käufer muss den Mangel innerhalb der Ge-
                              be zu bezahlen. Soll nicht sofort bezahlt werden,    währleistungsfrist gerichtlich durch Klage gel-
                              ist die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehal-        tend machen. Dabei sind mehrere Fälle zu un-
                              tes anzuraten, das heißt, der Verkäufer bleibt       terscheiden, je nachdem ob Privatpersonen oder
                              bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer des       Unternehmer am Kauf/Verkauf beteiligt sind. Un-
                              Pferdes. Im Falle der Zahlungsunwilligkeit oder      ternehmer ist jemand, für den der Kauf oder Ver-
                              -unfähigkeit des Käufers kann er die Herausgabe      kauf eines Pferdes Teil seines Unternehmens ist.
                              seines Eigentums verlangen.                          ▪▪ Verkauf eines Pferdes von Privat an Privat
                              Für den Käufer hingegen ist es von Vorteil, einen       oder an Unternehmer:
                              sog. Haftrücklass zu vereinbaren. Das heißt, ein        Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab
                              Teil des Kaufpreises ist erst nach Ablauf einer         Übergabe des Tieres. Innerhalb der ersten sechs
                              bestimmten Frist zu bezahlen. Der Käufer hat            Monate gilt die Vermutung, dass der Mangel
                              damit Zeit, festzustellen, ob das Pferd gesund          zum Zeitpunkt der Übergabe schon vorhanden
                              ist und die zugesagten Eigenschaften tatsächlich        war. Für Krankheiten gilt der weiter unten ste-
                              aufweist.                                               hende Abschnitt.
                                                                                   ▪▪ Verkauf eines Pferdes von Unternehmer an
                              Gewährleistung                                          Privat:
                              Der Verkäufer haftet dafür, dass das Pferd die üb-      In diesem Fall gilt die Privatperson als Kon-
                              licherweise vorausgesetzten oder ausdrücklich           sument und es ist das Konsumentenschutz-
                              vereinbarten Eigenschaften aufweist. Hat das            gesetz anzuwenden. Es gilt die 2-jährige
                              Tier Mängel, haftet der Verkäufer unabhängig            Gewährleistungsfrist und die 6-monatige Ver-
                              von einem Verschulden.                                  mutungsfrist für alle Mängel. Die Regelungen
                              Als Mängel kommen beispielsweise Krankhei-              über Krankheiten gelten nicht.
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Pferdewirtschaft Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Juni 2018 - Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Kauf – Verkauf von Pferden

▪▪ Verkauf eines Pferdes von Unterneh-                   ▪▪ Dämpfigkeit.......................... 14 Tage
   mer an Unternehmer (zB Pferdezüch-                    ▪▪ Dummkoller.......................... 14 Tage
   ter an Pferdehändler: Es gilt die zwei-               ▪▪ Aufsetzkoppen...................... 14 Tage
   jährige    Gewährleistungsfrist    und     die        ▪▪ Freikoppen............................. 7 Tage
   sechsmonatige Vermutungfrist. Für Krankhei-           ▪▪ Kehlkopfpfeifen...................... 7 Tage
   ten gilt der weiter unten stehende Abschnitt.         ▪▪ Innere Augenentzündung....... 7 Tage
   Zusätzlich besteht eine besondere Unter-          Wichtig ist jedoch, dass der Käufer den Man-            Vorsicht bei Mängel
   suchungs- und Rügepflicht des Käufers:            gel nicht innerhalb von 14 Tagen, sondern so-
   Er muss das Pferd unmittelbar nach Übernah-       fort dem Verkäufer oder in dessen Abwesen-
   me untersuchen und festgestellte Mängel in        heit dem Gemeindevorsteher (Bürgermeister)
   angemessener Frist (im Zweifel 14 Tage) dem       bekannt gibt, besser aber noch das Tier von
   Verkäufer anzeigen. Unterlässt er die rechtzei-   einem Tierarzt untersuchen lässt oder eine ge-
   tige Anzeige, verliert er seine Ansprüche auf     richtliche Beweissicherung beantragt. Unter-
   Gewährleistung.                                   lässt er dies, muss er selbst beweisen, dass die
▪▪ Für Krankheiten gilt eine Gewährleistungs-        Krankheit schon bei Übergabe vorhanden war.
   frist von 6 Wochen, wobei für einige Krank-       Strittig ist, ob die 6-wöchige Gewährleistungs-
   heiten eine gesetzliche Vermutung besteht,        frist und die Vermutungsfristen für bestimmte
   dass sie bei Übergabe des Tieres schon vor-       Krankheiten nur für landwirtschaftliches Vieh
   handen war, wenn sie innerhalb folgender          einschließlich Zugpferde gelten oder auch für
   Fristen hervorkommen:                             Spring- und Reitpferde.

                                                                                                                                   5
Pferdewirtschaft Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Juni 2018 - Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Halten von Pferden

                             Halten von Pferden

                             Mindestanforderungen für die Haltung von Pfer-
                                                                                      Mindestmaße Gruppenhaltung
                             den und Equiden (zu deutsch: pferdeartige) wie
                             Pony, Esel, Maultier usw. – Allgemeine Haltungs-                                 Boxenfläche     Boxenfläche
                             vorschriften                                                                     für das erste   für jedes
                                                                                       Größe der Tiere 1)
                                                                                                              und zweite      weitere
                                                                                                              Tier 2)         Tier 2)
                             Gebäude und Stalleinrichtungen
    Boden: Im Tierbereich
    rutschfest und keine     Die Böden müssen rutschfest sein und so ge-                   STM bis 120 cm     6,00 m²/Tier    4,00 m²/Tier
    Verletzungsgefahr        staltet und unterhalten werden, dass die Tiere                STM bis 135 cm     7,50 m²/Tier    5,00 m²/Tier
                             keine Verletzungen oder Schmerzen erleiden.
                             Die Liegeflächen der Tiere müssen eingestreut,                STM bis 150 cm     8,50 m²/Tier    6,00 m²/Tier
                             trocken und so beschaffen sein, dass alle Tiere               STM bis 165 cm     10,00 m²/Tier   7,00 m²/Tier
                             gleichzeitig und ungehindert liegen können. Bo-
                             xentrennwände müssen einen direkten Sicht-                    STM bis 175 cm     11,00 m²/Tier   7,50 m²/Tier
                             kontakt mit Artgenossen ermöglichen.                          STM bis 185 cm     12,00 m²/Tier   8,00 m²/Tier
                             Bei Hengsten können Boxentrennwände ge-
                             schlossen ausgeführt sein, wenn sonstiger                     STM über 185 cm    14,00 m²/Tier   9,00 m²/Tier
                             Sichtkontakt zu anderen Pferden besteht. Die             1)
                                                                                           im Durchschnitt der Gruppe
                             Höhe der Abtrennung muss bei Hengsten min-               2)
                                                                                           Fressstände sind in diese Flächen nicht einzu-
                             destens 1,3 x STM (Stockmaß, Widerristhöhe)                   rechnen
                             und bei anderen Tieren mindestens 0,8 x STM
                             betragen.

                             Bewegungsfreiheit

                             Anbindehaltung
                             Die Anbindehaltung ist verboten. Ein vorüberge-
                             hendes Anbinden ist insbesondere zum Ange-
                             wöhnen der Tiere, zum Zweck von Pflegemaß-
                             nahmen, während des Deckens, bei sportlichen
                             Anlässen und bei sonstigen Veranstaltungen zu-
                             lässig.

    Sind die Boxen der       Einzelboxenhaltung
    Größe der Tiere ange-
                             Mindestmaße Haltung in Einzelboxen
    passt?
                              Größe der Tiere 2)    Boxenfläche 1) Kürzeste Seite
    Wöchentlicher Auslauf                                                             Auslauf
    und geeignete Umzäu-          STM bis 120 cm     6,00 m²/Tier    180,00 cm/Tier   Mehrmals wöchentlich ist eine ausreichende
    nung
                                  STM bis 135 cm     7,50 m²/Tier    200,00 cm/Tier   Bewegungsmöglichkeit wie freier Auslauf, sport-
                                                                                      liches Training oder eine vergleichbare Bewe-
                                  STM bis 150 cm     8,50 m²/Tier    220,00 cm/Tier   gungsmöglichkeit sicherzustellen.
                                  STM bis 165 cm     10,00 m²/Tier   250,00 cm/Tier   Besteht die Bewegungsmöglichkeit in freiem
                                                                                      Auslauf, muss mindestens die zweifache Fläche,
                                  STM bis 175 cm     11,00 m²/Tier   260,00 cm/Tier   wie für Einzelboxen gefordert, vorhanden sein.
                                  STM bis 185 cm     12,00 m²/Tier   270,00 cm/Tier   Die Umzäunung von Pferdekoppeln und Pferde-
                                                                                      ausläufen ist so zu gestalten, dass spitze Winkel
                                  STM > 185 cm       14,00 m²/Tier   290,00 cm/Tier   vermieden werden. Die Verwendung von Sta-
                             1)
                                  Diese Fläche gilt auch für Stuten mit Fohlen bis    cheldraht oder weitmaschigen Knotengitterzäu-
                                  zum Abset zen oder für zwei Fohlen bis zu einem     nen ist bei Pferdekoppeln und bei Pferdeausläu-
                                  Alter von einem Jahr.                               fen verboten.
                             2)
                                  Stockmaß (STM) – Widerristhöhe
    Sind funktionstüchtige                                                            Stallklima
    Lüftungssysteme vor-     Gruppenhaltung                                           In geschlossenen Ställen müssen natürliche
    handen?                  Bei Gruppenhaltung müssen in ausreichendem               oder mechanische Lüftungsanlagen vorhanden
                             Ausmaß Absonderungsboxen zur Verfügung ste-              sein, die für einen dauernden und ausreichenden
6                            hen.                                                     Luftwechsel sorgen.
Pferdewirtschaft Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Juni 2018 - Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Halten von Pferden

Licht                                                 Betreuung                                            Fensterfläche drei Pro-
Ställe müssen offene oder transparente Flächen,       Bei Verwendung von Tieren als Zugtiere oder          zent der Stallbodenflä-
durch die Tageslicht einfallen kann, im Ausmaß        Lasttiere oder sonstige Arbeit unter dem Sattel,     che
von mindestens drei Prozent der Stallbodenflä-        an der Hand oder im Geschirr ist sicherzustel-
che aufweisen.                                        len, dass die Tiere ausreichende Ruhepausen
                                                      haben (jedenfalls mindestens eine Stunde im
                                                      Anschluss an die Fütterung innerhalb eines Zeit-
                                                      raumes von 24 Stunden, jedenfalls eine durch-
                                                      gängige Ruhepause von mindestens 8 Stunden)
                                                      und nicht überfordert werden. Dabei sollte die
                                                      Arbeitsbelastung in einem angemessenen Ver-
                                                      hältnis zur Leistungsfähigkeit des Tieres stehen.
                                                      Kranke oder sonst beeinträchtigte Tiere dürfen
                                                      zur Arbeit nicht herangezogen werden.
                                                      Es ist sicherzustellen, dass die Anbindevorrich-
                                                      tungen und Ausrüstungsgegenstände (zB Ge-
                                                      schirre, Zaumzeuge, Zügel, Gebisse, Sattel) die
                                                      Tiere nicht verletzen können. Diese Einrichtun-
                                                      gen sind regelmäßig auf ihren Sitz zu überprü-
                                                      fen und den Körpermaßen der Tiere anzupassen.
                                                      Eine regelmäßige und fachgerechte Hufpflege
                                                      ist sicherzustellen.

                                                      Ganzjährige Haltung im Freien
                                                                                                           Für jedes Tier ein Fress-
Lärm                                                  Für jedes Tier muss eine überdachte, trockene        platz
Der Lärmpegel ist so gering wie möglich zu halten.    und eingestreute Liegefläche mit Windschutz in
Dauernder oder plötzlicher Lärm ist zu vermeiden.     einem Ausmaß zur Verfügung stehen, das allen
                                                      Tieren ein gleichzeitiges, ungestörtes Liegen
Ernährung                                             ermöglicht. Kann der Futterbedarf nicht ausrei-
Die Fütterungs- und Tränkvorrichtungen sind so        chend durch Weide gedeckt werden, muss zu-
zu gestalten und anzuordnen, dass die Tiere un-       sätzliches Futter angeboten werden.
gehindert fressen und trinken können. Werden          Auch bei tiefen Temperaturen muss sicherge-
die Tiere in Gruppen rationiert oder unter zeitlich   stellt sein, dass Menge und Energiegehalt des
begrenzter Futtervorlage gefüttert, muss für je-      vorhandenen Futters ausreichen, um den Ener-
des Tier ein Fressplatz zur Verfügung stehen.         giebedarf der Tiere zu decken.
Werden Tiere in Gruppenhaltung ad libitum bei         Der Boden im Bereich der ständig benützten
ganztägiger Futtervorlage gefüttert, darf ein Tier-   Fütterungs- und Tränkebereiche muss befestigt
Fressplatz-Verhältnis von 1,5 : 1 (das heißt max.     sein. Kranke und verletzte Tiere sind im Stall un-
drei Tiere pro zwei Fressplätze) nicht überschrit-    terzubringen.
ten werden.
Den Tieren steht mindestens drei Mal täglich          Almwirtschaft
oder zur freien Aufnahme (ad libitum) Raufutter
                                                      Sofern bei der Haltung auf Almen, Vorsäßen und
zur Verfügung.
                                                      dergleichen ein täglicher Weidegang erfolgt, fin-
                                                      den die Bestimmungen hinsichtlich der Anforde-
 Mindestmaße für Fressplätze in Gruppen-              rungen an Ställe keine Anwendung.
 haltungssystemen

      Größe der Tiere 1)       Fressplatzbreite
      STM bis 120 cm               60,00 cm
      STM bis 135 cm               65,00 cm
      STM bis 150 cm               70,00 cm
      STM bis 165 cm               75,00 cm
      STM bis 175 cm               75,00 cm
      STM bis 185 cm               80,00 cm
      STM über 185 cm              85,00 cm
 1)
      im Durchschnitt der Gruppe
                                                                                                                                       7
Pferdewirtschaft Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Juni 2018 - Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Halten von Pferden

    Pferdezäune: Gut sicht-   Absatzveranstaltungen und Tierschauen              Pferdezäune müssen gut sichtbar sein und einen
    bar und ausreichend       Für die kurzfristige Haltung von Pferden während   gewissen mechanischen Widerstand bieten.
    mechanischer Wider-       der Dauer von Absatzveranstaltungen oder Tier-     Erfüllt wird diese Anforderung durch massive
    stand                     schauen finden die Bestimmungen hinsichtlich       Holzzäune (mit oder ohne Strom) und Elektro-
                              der Anforderungen an Ställe keine Anwendung.       zäune mit einer Kombination aus Bändern (gut
                                                                                 sichtbar) und Seilen (mechanischer Widerstand).
                                                                                 Bänder und Seile müssen für Pferde zu­gelassen
                              Weidegang
                                                                                 sein. Ecksteher sind massiv auszuführen, eben-
                              Die Weidehaltung hat in der Pferdewirtschaft ei-   so Zwischensteher zum Spannen des Zaunes.
                              nen hohen Stellenwert. Für Zuchtpferde (Stuten,    Regelmäßige Zaunkontrolle auch der elektri-
                              Fohlen, Jungpferdeaufzucht) ist sie Standard,      schen Anlage ist notwendig.
                              um eine gesunde körperliche und psychische         In der Regel kann man je nach Rasse (von Klein-
                              Entwicklung der Pferde zu gewährleisten. Auch      pferd bis Großpferd) von Zaunhöhen von 1,20 m
                              andere Pferdekategorien profitieren davon.         bis 1,80 m ausgehen.
                              Ein Hauptthema in diesem Zusammenhang ist          Weitere Einflussfaktoren auf die Ausführung ei-
                              die Verwahrungspflicht des Pferdehalters. Als      nes Zaunes - einige Beispiele dazu: Die Rasse,
                              gesetzliche Grundlage dient § 1320 des ABGB:       die Nutzung, die Struktur der Pferdegruppe, die
                              „Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so         äußere Verkehrslage.
                              ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu    Springpferde sind höher einzuzäunen als Klein-
                              angetrieben, gereizt oder zu verwahren ver-        pferderassen. An die Einzäunung von Koppeln
                              nachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält,     neben stark befahrenen Straßen werden höhere
                              ist verantwortlich, wenn er nicht beweist,         Ansprüche gestellt, als an Zäune von abgelege-
                              dass er für die erforderliche Verwahrung oder      nen Koppeln. Ebenso werden höhere Ansprü-
                              Beaufsichtigung gesorgt hatte.“                    che an die Umzäunung von Hengstgruppen und
                                                                                 Gruppen mit stark wechselndem Pferdebestand
                              Daraus lässt sich jedoch kein „Normpferdezaun“     gelegt.
                              ableiten. Aus gerichtlichen Einzelentscheidun-     Laut Tierschutzgesetz sind Stacheldraht und
                              gen und dem Wesen des Pferdes als Fluchttier       weitmaschiger Maschendrahtzaun für Pferde
                              lässt sich Folgendes, ohne Anspruch auf Voll-      verboten! Ebenso spitze Winkel in den Ecken
                              ständigkeit, ableiten:                             der Koppeln/Weiden.

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Pferdewirtschaft Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Juni 2018 - Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter

Veterinärrechtliche Bestimmungen für
Pferdehalter
Tierseuchenrecht – Innergemeinschaftlicher             Equidenpass mitführen!
                                                                                                         Neue Basis für Equi-
Handel – Ein- und Ausfuhr von Pferden               ▪▪ Bei Wanderritten über die Grenze unter 24         denpass
                                                       Stunden Dauer ist nur der Equidenpass erfor-
Österreich ist frei von allen anzeigepflichtigen
                                                       derlich.
Pferdeseuchen.                                                                                           Der Equidenpass hat
Um so wichtiger ist die Anzeigepflicht des Tier-                                                         das Tier ständig zu be-
                                                    Pferdekennzeichnung - Equidenpass                    gleiten
halters bei Verdacht auf eine anzeigepflichtige
Erkrankung!                                         Der Equidenpass (Früher Pferdepass) wurde
In diesem Fall sind die Bezirkshauptmannschaft      in der Europäischen Gemeinschaft durch die
oder der Bürgermeister zu informieren. Wird der     VO(EU) 262/2015 auf eine neue Basis gestellt.
Seuchenverdacht von einem praktischen Tierarzt      Österreich hat dazu bereits auf Grundlage des
festgestellt, hat er die Behörden umgehend in       Tierseuchengesetzes in der Tierkennzeichnungs-
Kenntnis zu setzen.                                 und Registrierungsverordnung 2009 begleitende
In diesem Fall sind die Bezirkshauptmannschaft      Regelungen geschaffen. Seither müssen alle in
oder der Bürgermeister zu informieren. Wird der     Österreich gehaltenen Pferde über ein Identifi-
Seuchenverdacht von einem praktischen Tierarzt      zierungsdokument verfügen. Zum 01.07.2009 mit
festgestellt, hat er die Behörden umgehend in       einem Pferdepass ausgestattete Equiden gelten
Kenntnis zu setzen.                                 weiterhin als gekennzeichnet, ein Mikrochip ist
▪▪ Anzeigepflichtige Pferdeseuchen sind:            nicht notwenig.
   ▪▪ Wutkrankheit
   ▪▪ Rotz
   ▪▪ Beschälseuche und
   ▪▪ Bläschenausschlag der Pferde
   ▪▪ Räude der Pferde, Esel, Maultiere und
      Maulesel
   ▪▪ Infektiöse Anämie
   ▪▪ Pferdepest
   ▪▪ EEE
   ▪▪ SEE
   ▪▪ WEE
Von den genannten Seuchen sind in den letzten
Jahrzehnten nur der Bläschenausschlag und die       Was ist einzuhalten?
Wutkrankheit aufgetreten.                           ▪▪ Jeder Pferdehalter hat die Pflicht innerhalb
Die gefährlichste Seuche der Pferde stellt neben       von 7 Tagen nach Aufnahme der Pferdehal-
der Wutkrankheit der auch auf den Menschen             tung, diese bei der zuständigen Bezirksver-
übertragbare und dann nicht selten tödliche Rotz       waltungsbehörde zu melden.
dar. Anders als in Österreich tritt diese Seuche    ▪▪ Ebenso ist die Aufgabe der Pferdehaltung bis
im Nahen Osten und Kleinasien noch häufig auf.         längstens 01.04. des Folgejahres anzuzeigen
Auch am Balkan kommt sie gelegentlich vor.          ▪▪ Neu geborene Equiden sind bis zum Ende des
Von Herbst 2007 bis 2014 wurden aus mehre-             Geburtsjahres jedenfalls innerhalb von 6 Mo-
ren europäischen Mitgliedsstaaten (Belgien, Ir-        naten nach dem Geburtsdatum, je nachdem,
                                                       welche Frist früher abläuft, durch Implantation
land Italien, Großbritannien, Niederlande, Frank-
                                                       eines Transponders zu kennzeichnen.
reich, Deutschland, Polen, Rumänien) Fälle von
                                                    ▪▪ Zugelassene Zuchtvereinigungen können
Equiner infektiöser Anämie (EIA, Ansteckende           auch auf eine alternative Kennzeichnung mit-
Blutarmut der Pferde) gemeldet. Im März 2011           tels Brandzeichen und DNA-Typisierung zu-
wurde diese Tierseuche auch unweit der öster-          rückgreifen.
reichischen Grenze in Ungarn festgestellt. In Ru-   ▪▪ Auch für Pferde unter 12 Monaten, die zur
mänien, Frankreich und Italien tritt die EIA ver-      Schlachtung bestimmt sind, gibt es Erleich-
gleichsweise häufig auf, während in Österreich         terungen bei der Kennzeichnung unter be-
bisher noch kein Fall verzeichnet worden ist. Für      stimmten Bedingungen.
Pferdebesitzer ist daher erhöhte Vorsicht beim      ▪▪ Sämtliche registrierte Equiden werden in ei-
innergemeinschaftlichen Verbringen von Pferden         ner zentralen amtlichen Datenbank erfasst,
                                                       die den Behörden zur Verfügung steht.
geboten!
                                                    ▪▪ Der Equidenpass hat das Tier ständig zu be-
▪▪ Meldung beim zuständigen Amtstierarzt spä-
                                                       gleiten. Ausgenommen ist unter anderem die
   testens zwei Werktage vor dem beabsichtig-
                                                       Haltung im Stall oder auf der Weide, wenn
   ten Verbringen!
                                                       das Dokument vom Besitzer unverzüglich bei-
▪▪ Gesundheitsbescheinigung beziehungsweise                                                                                        9
Pferdewirtschaft Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Juni 2018 - Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter

                                 gebracht werden kann und wenn das Tier in         Soll ein Pferd geschlachtet werden, so darf
                                 der Nähe eines Betriebes zu Fuß unterwegs         für dieses Pferd die Schlachterlaubnis nur vom
                                 ist und das Identifizierungsdokument inner-       Fleischuntersuchungstierarzt erteilt werden,
                                 halb von 3 Stunden beigebracht werden kann.       wenn es
                              ▪▪ Duplikate von Equidenpässen können ausge-         ▪▪ von einem Equidenpass begleitet wird,
                                 stellt werden, sind aber von der ausstellenden    ▪▪ eine unterschriebene Bestätigung des Tierbe-
                                 Stelle mit dem Vermerk „Nicht zur Schlach-           sitzers vorgelegt wird, dass
                                 tung bestimmt“ zu versehen“. Für Pferde, für         ▪▪ .die Wartezeiten eingehalten wurden
                                 die – entgegen den Bestimmungen - noch nie           ▪▪ .die Tiere keine Rückstände in Mengen auf-
                                 ein Equidenpass ausgestellt wurde, kann nur              weisen, die die zulässigen Höchstmengen
                                 ein Ersatzpass ausgestellt werden.                       überschreiten
                                                                                      ▪▪ .das Pferd nicht vorschriftswidrig behandelt
                              ▪▪ Ausstellende Stelle für Zuchtpferde:                     wurde
                                 Die entsprechende Rassezuchtorganisation          Pferde dürfen nur mit in Österreich zugelasse-
                              ▪▪ Ausstellende Stelle für Zuchtpferde für alle      nen Arzneimitteln behandelt werden.
                                 übrigen Pferde:                                   Für andere Tierarten oder im Ausland zugelasse-
                                 Verein der Warmblutzüchter des Landes             ne Arzneimittel oder Humanarzneimittel dürfen
                                 Oberösterreich                                    nur bei Therapienotstand angewendet werden.
                                 4651 Stadl Paura, Stallamtsweg 1                  Die Bemessung der Wartezeit liegt in der tier-
                                 Tel.Nr.: 07245/21700-0, Fax: 07245/21700-21       ärztlichen Verantwortung und ist mindestens mit
                                 UELN Nummer 040018                                28 Tagen für Fleisch vorzuschreiben.
                                 Österreichischer Pferdesportverband               Grundsätzlich besteht in der gesamten Europäi-
                                 A - 2361 Laxenburg, Am Wassersprung 2             schen Union das Problem, dass nur wenige Arz-
                                 UELN Nummer 040032                                neimittel für die Tierart Pferd zugelassen sind.
                                                                                   Aus diesem Grund wurde mit der Verordnung
     Arzneimittel sind noch   Arzneimittelanwendung                                (EU) 1950/2006 ein Verzeichnis von für die Be-
     am Tage der Anwen-       ▪▪ Bei Pferden, die laut Eintrag im Equidenpass      handlung von Equiden wesentlichen Stoffen er-
     dung einzutragen.           zur Lebensmittelgewinnung bestimmt sind,          stellt. Für diese an sich nicht zugelassenen Arz-
                                 sind alle Behandlungen von dem, der sie           neimittel, wurde eine Wartezeit von 6 Monaten
                                 durchführt, zu dokumentieren:                     eingeführt. Diese Behandlung ist allerdings im
                              ▪▪ „Der Tierarzt hat über das Datum der Unter-       Abschnitt IX des Equidenpasses einzutragen.
                                 suchung, Name und Anschrift des Tierhalters,      Beispiele:
                                 die Identität und die Zahl der behandelten        1. Zugelassenes orales Arzneimittel (zB Ivermectin
                                 Tiere, die Diagnose, die verschriebenen Tier-        zur Entwurmung):
                                 arzneimitteln, die Anwendungsart, die verab-         ▪▪ Diagnosestellung und Abgabebeleg durch
                                 reichte Dosis, die Behandlungsdauer und die             den Tierarzt
                                 einzuhaltenden Wartezeiten Buch zu führen.“          ▪▪ Anwendungseintrag zB am Abgabebeleg
                              ▪▪ Diese Eintragungen können entweder im                   durch den Tierbesitzer
                                 Stallbuch oder auf einem Anwendungsbeleg             ▪▪ Kein Eintrag im Equidenpass erforderlich
                                 vorgenommen werden.                               2. Wesentlicher Stoff (z.B.: Ketoconazol zur Pilz-
                              ▪▪ Gibt der Tierarzt Arzneimittel ab, hat er diese      behandlung)
                                 mit einer Signatur zu versehen, auf der Name         ▪▪ Eintrag in Anhang IX Teil III des Equiden-
                                 und Anschrift des Tierarztes sowie das Abga-            passes, 6-monatige Wartezeit
                                 bedatum vermerkt sind. Außerdem hat der           3. Nicht zugelassenes für die Anwendung am
                                 Tierarzt für alle an den Tierhalter abgegebe-        Lebensmittel liefernden Pferd ausgeschlos-
                                 nen Arzneimittel einen Abgabeschein auszu-           senes Arzneimittel (z.B.: Phenylbutazon zur
                                 stellen, auf dem Art und Menge des Tierarz-          Entzündungs- und        Schmerzbehandlung)
                                 neimittels sowie alle Angaben wie im unter           Der Stoff ist seit dem Jahr 2000 nicht mehr
                                 Punkt 2 sowie eine Anweisung zur Anwen-              in den Anhängen I bis IV der VO 2377/90
                                 dung wie etwa - 2 mal täglich über das Futter        (Ersetzt durch VO(EU) 490/2009) gelistet.
                                 verabreichen - vermerkt sind.                     Daher:
                              ▪▪ Der Tierhalter hat wiederum die Anwendung         ▪▪ Das Pferd muss von der Lebensmittelgewin-
                                 von Tierarzneimitteln nach Anweisung des             nung ausgeschlossen sein; Equidenpass mit
                                 Tierarztes noch am Tage der Anwendung ein-           entsprechendem Eintrag in Anhang IX ist er-
                                 zutragen.                                            forderlich.
                              ▪▪ Dies kann direkt am Abgabeschein oder im          ▪▪ Damit die Kaskadenregelung angewendet
                                 Stallbuch erfolgen.                                  werden kann, muss Therapienotstand herr-
                              ▪▪ Eine Eintragung für Pferde zugelassener Arz-         schen. Das heißt, der gewünschte Erfolg kann
                                 neimittel in den Equidenpass ist nicht erfor-        mit einem anderen in Österreich zugelasse-
                                 derlich!                                             nen Produkt nicht erzielt werden.
                              ▪▪ Diese Dokumentation sind 5 Jahre aufzube-         ▪▪ Der behandelnde Tierarzt hat vor der Vor-
                                 wahren und ermöglichen jederzeit die Ermitt-         schreibung festgestellt, dass diese Vorausset-
                                 lung der Wartezeiten, zu deren Einhaltung            zungen vorliegen.
10                               Pferdehalter verpflichtet sind.                   ▪▪ Kein Eintrag im Equidenpass erforderlich.
Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter

Bestandsobergrenzen                                      dünger, einschließlich des von den Tieren selbst       Der Wirtschaftsdünger
Die Bestandsobergrenzen sind durch das Was-              ausgebrachten Dunges, darf eine Höchstmenge            ist mit 170 kg N pro ha
serrechtsgesetz (Aktionsprogramm) festge-                von 170 kg Stickstoff nach Abzug der Stall- und        und Jahr begrenzt.
schrieben.                                               Lagerungsverluste pro Hektar und Jahr nicht
Der auf den Boden ausgebrachte Wirtschafts-              überschreitet.

                                                                                Stickstoffanfall je Platz pro
                                                       Düngermenge in sechs
                                                                                Jahr nach Abzug der Stall-
                                                           Monaten [m3]
                                                                                   und Lagerverluste (kg)

 Kleinpferde inkl. Ponys, Esel, Maultiere
 Widerrist­höhe bis 1,48 m, Endgewicht: < 300 kg
 ½ Jahr bis 3 Jahre                                            2,0                           8,9
 > 3 Jahre inkl. Fohlen bis ½ Jahr                             2,5                          10,5
 Kleinpferde über 300 kg – Haflinger, Reitponys
 Widerristhöhe bis 1,48 m, Endgewicht > 300 kg
 ½ Jahr bis 3 Jahre > 3 Jahre                                  3,0                          17,4
 inkl. Fohlen bis ½ Jahr                                       3,8                          20,5
 Pferde
 Widerristhöhe > 1,48 m, Endgewicht: > 500 kg
 ½ Jahr bis 3 Jahre                                            6,0                          31,2
 > 3 Jahre inkl. Fohlen bis ½ Jahr                             6,7                          36,8

Beispiel: Wie viele Pferde > 3 Jahre inkl. Fohlen bis     rung, wie zB Änderungen in der Abluftführung,
½ Jahr können gehalten werden?                            kommen.
                                                          Der Schutz der Nachbarschaft gegen Immissi-
Ergebnis:      170,0 kg Stickstoff
                                        = 4,6 Stück       onen kann jedoch nicht dazu führen, dass die
                36,8 kg N/Jahr                            Baubewilligung für ein Bauvorhaben grundsätz-
                                                          lich versagt wird. In der Praxis wird der Schutz
Das Fassungsvermögen von Behältern zur La-                gegen Immissionen dadurch sichergestellt, dass
gerung von Wirtschaftsdünger hat in der Regel             für die Lüftungsanlagen der Stand der Technik
einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten               vorgeschrieben wird. Je geringer der Abstand
abzudecken.                                               zu den Nachbarn, desto strengere Auflagen zum
Betriebe mit bis zu 30 GVE können das Ausmaß              Emissionsschutz sind zu erwarten.
der dichten Lagerfläche für Stallmist auf bis zu          Tipp für die Praxis: Für Neu-, Zu-, Umbauten oder
drei Monaten Lagerzeit reduzieren, sofern Stall-          Erweiterungen, die ohne Bewilligung errichtet
mist auf Feldmieten zwischengelagert wird.                wurden, ist die Bewilligung zum eigenen Schutz
Eine Reduzierung des Jauchelagerraumes ist                ehestens nachträglich zu beantragen.
nicht gestattet.                                          Freilandhaltung und Gülleausbringung sind nicht
                                                          Gegenstand der Bauverhandlung und deshalb             GVE ist ein häufig
 Anteil an einer Großvieheinheit (GVE) je Tier bezo-      nicht Gegenstand des Baubewilligungsbeschei-          verwendeter Begriff –
 gen auf den Jahresdurchschnitt der gehaltenen Tiere      des.                                                  vor allem im Wasser-
                                                                                                                recht und bei Umwelt-
  Pferde (ausgenommen Ponys)                  GVE                                                               programmen.

  Fohlen ab ½ bis unter 1 Jahr                 0,6
                                                                                                                Geruchsemission
  Pferde ab 1 Jahr                             1,0                                                              Von einer Anlage ausge-
                                                                                                                hende Gerüche
  Esel, Maultiere und Ponys ab ½ Jahr          0,5
                                                                                                                Geruchsimmission
Stallbau                                                                                                        Die Einwirkung von
                                                                                                                Gerüchen auf ein
Generell sind alle Stallneu- und Zubauten und
                                                                                                                Grundstück
durchwegs auch alle Umbauten bewilligungs-
pflichtig.                                                                                                      Nachbarn haben beim
Im Bauverfahren haben die Nachbarn Parteistel-            Raumordnung
                                                                                                                Stallbau   Parteistel-
lung. Häufig kommt es im Zuge von Stallbauver-            Die Raumordnung hat zum Ziel, den vorhande-           lung.
fahren zu Konflikten mit der Nachbarschaft, da            nen „Raum“ bestmöglich zu nutzen, sowie Pla-
Geruchsbelästigungen befürchtet werden.                   nungsfehler schon im Vorhinein sichtbar zu ma-
In weiterer Folge kann es zu Verzögerungen im             chen und zu vermeiden. Ein wichtiges Ziel sollte
Bauverfahren und zur Vorschreibung zusätzlicher           die Vermeidung von Konflikten mit den Nachbarn
technischer Maßnahmen zur Geruchsverminde-                sein, die insbesondere durch die Ausbringung                                    11
Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter

     Jede Parzelle weist       von Gülle und Jauche, durch Gerüche aus der
     eine eigene Widmung       Tierhaltung sowie durch chemische Pflanzen-
     auf. Damit sind Rechte    schutzmaßnahmen entstehen.
     und Pflichten verbun-     Die Raumordnung ist in den einzelnen Landes-
     den.                      gesetzen verankert.
                               Die örtliche Raumordnung wird von der Gemein-
                               de getragen. Planungsinstrumente sind in der
                               Regel:
                               ▪▪ das „Entwicklungskonzept“ bzw. „Raumord-
                                  nungsgesetz“,
                               ▪▪ der „Flächenwidmungsplan“
                               ▪▪ und „Bebauungspläne“.
                               Für die Landwirtschaft sind vor allem das Ent-
                               wicklungskonzept und der Flächenwidmungs-
                               plan von Bedeutung.

     Ein schlecht abge-
                               Entwicklungskonzept
     stimmter Flächenwid-                                                          Ankündigung eines Flächenwidmungsplanes
     mungsplan: Ursache        Das Entwicklungskonzept ist ein Leitfaden für
                                                                                   Die Änderung eines Flächenwidmungsplanes ist
     für künftige Konflikte.   die Weiterentwicklung einer Gemeinde und bil-
                                                                                   von der Gemeinde anzukündigen (Anschlagtafel
                               det die Grundlage für den nachfolgenden Flä-
                                                                                   beim Gemeindeamt; Amtliches Mitteilungsblatt,
                               chenwidmungsplan.
                                                                                   falls vorhanden).
                               Die Siedlungs- und Bautätigkeit, die Ansied-
                                                                                   Falls ein Grundbesitzer von einer Änderung einer
                               lung von Gewerbebetrieben, die Erhaltung einer
                                                                                   Flächenwidmung betroffen ist, muss er von der
                               leistungsfähigen Landwirtschaft, die Verkehrs-
                                                                                   Gemeinde direkt verständigt werden.
                               planung usw. – all das soll in ein geordnetes
                               Nebeneinander gebracht werden. Das Entwick-         Tipp: Das Halten von Pferden ist nicht auf jeder
                               lungskonzept verfolgt längerfristige Planungszie-   Flächenwidmung gestattet. Erkundigen Sie sich
                               le. Die Bürger haben in der Regel ein Mitspra-      über die Flächenwidmung Ihres Betriebes und
                               che- und Mitgestaltungsrecht.                       Ihrer Umgebung. Achten Sie weiters auf nahe-
                                                                                   gelegene Siedlungshäuser und trachten Sie da-
                                                                                   nach, dass zwischen dem Pferdestall und den
                                                                                   Nachbarn ein angemessener Abstand eingehal-
                                                                                   ten wird.

     Es gibt kein Recht auf
     eine gewisse Wid-         Der Flächenwidmungsplan                             Wie diese Fotomontage zeigt, bedürfte dieses
     mung.                     Der Flächenwidmungsplan ist die konkrete Um-        Objekt im Vordergrund, ein Round Pen, einer
                               setzung des Entwicklungskonzeptes. Für das          Baubewilligung. Dabei können Nachbarn, je nach
                               gesamte Gemeindegebiet ist die Widmung in           Bundesland verschieden, Parteistellung haben!
                               Baulandflächen, Verkehrsflächen und reine Land-
                               und Forstwirtschaftsflächen vorzunehmen. Kei-       In Oberösterreich ist auch die Sonderwidmung
                               ne Parzelle bleibt ohne Widmung!                    (Sonderausweisungen) zu beachten:
                                                                                   Landwirtschaftliche Betriebe, die das Tierfutter
                               Einwendungen/Stellungnahmen                         nicht überwiegend aus der eigenen Fläche be-
                               Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf       reitstellen können, benötigen eine gesonderte
                               eine gewisse Widmung. Gegen einen FWPL              Ausweisung im Flächenwidmungsplan. Dies
                               kann man nicht berufen, jedoch können Ein-          trifft auf Pferdehalter zu, die über sehr wenig
                               wendungen gegen geplante Widmungen vorge-           Grundfläche verfügen und somit das Futter über-
12                             bracht werden.                                      wiegend zukaufen müssen.
Reiten und Fahren

Reiten und Fahren

Öffentliche Straßen                                 Die Zugtiere müssen zum Ziehen des Fuhrwer-           Die Straßenverkehrs-
                                                    kes tauglich sein. Lahme oder übermüdete Tiere        ordnung ist einzuhal-
Reiten
                                                    sowie solche, deren Eignung zum Ziehen eines          ten.
Reiter, die öffentliche Straßen benützen, haben     Fuhrwerkes insbesondere durch äußerlich er-
die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung         kennbare Leiden oder Wunden herabgemindert
einzuhalten. Reiter müssen körperlich geeig-        ist, dürfen nicht als Zugtiere verwendet werden.
net und des Reitens kundig sein und das 16.         Bissigen Zugtieren sind Maulkörbe anzulegen.
Lebensjahr vollendet haben. Jüngere Personen        Bei Schnee- oder Eisglätte müssen Zugtiere
dürfen nur in Begleitung Erwachsener reiten;        mit scharfen Hufeisen oder anderen geeigneten
dies gilt jedoch nicht für das Reiten im Rahmen     Gleitschutzmitteln versehen sein.
eines landwirtschaftlichen Betriebes, wenn der      Werden Tiere uneingespannt an einem Fuhrwerk
Reiter das zwölfte Lebensjahr vollendet hat.        mitgeführt, so sind sie an ein Zugtier oder an
Beim Reiten auf öffentlichen Straßen ist grund-     das Fuhrwerk so anzubinden, dass sie sich nur
sätzlich die Fahrbahn zu benutzen und nicht Geh-    an der rechten Seite des Fuhrwerkes oder hin-
oder Radwege. Bei Vorhandensein Reitwege be-        ter dem Fuhrwerk fortbewegen können und an-
nutzen. Auf Autobahnen ist das Reiten generell      dere Straßenbenützer nicht behindern. Geschirr
verboten.                                           und Zügel müssen zweckmäßig sein und sich in
Reiter haben sich auf der Fahrbahn äußerst          gutem Zustand befinden. Die Verwendung von
rechts zu halten, die Verkehrszeichen und Bo-       Gabelzügeln ist verboten.
denmarkierungen sowie Arm- und Lichtzeichen
zu beachten. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder         Bespannte Wirtschaftsfuhren
starkem Nebel müssen Reiter, wenn die sons-         Wirtschaftsfuhren            mit          bespann-
tige Beleuchtung nicht ausreicht, durch hell        ten Fahrzeugen dürfen nur von Perso-
leuchtende Laternen an der linken Seite gekenn-     nen     gelenkt     werden,     die     mindestens
zeichnet sein.                                      12 Jahre alt sind und die erforderliche körperli-
                                                    che und geistige Eignung besitzen. Ist der Len-
                                                    ker noch nicht 16 Jahre alt, so darf er nur Straßen
                                                    benützen, die nicht Vorrangstraßen sind, keine
                                                    besonders gefährlichen Stellen aufweisen und
                                                    lediglich örtlichen Verkehrsbedürfnissen dienen.

                                                    Privatwege
                                                    Die Nutzung von Privatwegen für das Reiten und
                                                    Fahren mit Fuhrwerken bedarf der Zustimmung
                                                    des Grundeigentümers.

                                                    Wald
                                                    Nach dem Forstgesetz steht jedermann
Fuhrwerke                                           das Betreten des Waldes zu Erholungs-
                                                                                                          A l ko h o l vo r s ch ri fte n
Der Lenker eines Fuhrwerkes muss mindestens         zwecken frei. Das Reiten und Befahren
                                                                                                          gelten auch für Fuhr-
16 Jahre alt sein. Er darf bei der Führung des      ist jedoch an die Zustimmung des Grund-
                                                                                                          werkslenker.
Fuhrwerkes nicht durch Alkohol oder Sucht-          eigentümers gebunden. Gleiches gilt für die Be-
gift beeinträchtigt sein und muss die Ober-         nutzung von Forststraßen. Hier muss der Erhal-
grenze des Alkoholgehaltes im Blut von              ter der Forststraße seine Zustimmung erteilen.
0,5 Promille einhalten.
Der Besitzer eines Fuhrwerkes hat dafür zu sor-     Pferdetransport
gen, dass es den Vorschriften der Straßenver-       Wer Pferde hält, muss sie gelegentlich auch
kehrsordnung über Maße und Gewichte, Aus-           transportieren. Geregelt sind die Anforderungen
stattung und Beleuchtung entspricht und nur         beim Transport in der EU-Verordnung 1/2005
in diesem Zustand in Betrieb genommen wird.         über den Schutz von Tieren beim Transport so-
Werden auf einem Fuhrwerk Personen beför-           wie im österreichischen Tiertransportgesetz.
dert, so hat der Lenker dafür zu sorgen, dass sie   Allerdings gelten die Forderungen dieser beiden
so untergebracht sind, dass sie den sicheren Be-    Rechtstexte nur für Transporte mit einem wirt-
trieb des Fuhrwerkes und die Verkehrssicherheit     schaftlichen Zweck. Gerade im Bereich der Pfer-
nicht beeinträchtigen und gefahrlos befördert       dehaltung werden aber viele Transporte ohne
werden können.                                      wirtschaftlichen Zweck durchgeführt, weil Pfer-                                         13
Reiten und Fahren

                              de als Sport- oder Freizeitpferde gehalten wer-        ▪▪ Pferde bis 2 Jahre: 1,2 m²
                              den. Bei solchen Transporten gelten nur die all-       ▪▪ Fohlen bis 6 Monate: 1,4 m²
                              gemeinen Bestimmungen des Tierschutzes aber          Ist die Transportstrecke weiter als 65 km gelten
     Was ist bei gesetzlich
                              keine speziellen Transportanforderungen.             beim Transport mit wirtschaftlichem Zweck zusätz-
     geregelten Transporten
     zu beachten?             Beispiele für solche Transporte, die von den Be-     lich zu allen vorhin genannten Bestimmungen noch
                              stimmungen der EU-Tiertransportverordnung            folgende zwei weiteren Anforderungen:
                              ausgenommen sind, wären:                             ▪▪ Der Fahrzeuglenker muss einen Be-
                              ▪▪ Transporte zu Turnieren oder Reit- und Fahr-         fähigungsnachweis           über       Sachkun-
                                  veranstaltungen                                     digkeit      beim      Transport      mitführen;
                              ▪▪ Transporte zu einem anderen Einstellbetrieb          Dieser Nachweis kann seit Jänner 2008 durch
                              ▪▪ Transporte zu einer tierärztlichen Behandlung        Absolvierung eines Sachkundelehrganges
                              ▪▪ Transporte zum Zweck des Wanderreitens               erworben werden und wird von der Bezirks-
                                                                                      hauptmannschaft ausgestellt.
                              Werden Pferde hingegen aus einem wirtschaft-
                              lichen Aspekt heraus transportiert (zB Transport     ▪▪ Registrierung         als      „Tiertransportun-
                              zu einer Auktion, Transport zur Schlachtung,            ternehmer“        bei     der     Bezirksverwal-
                              Transporte durch gewerbliche Frächter), sind die        tungsbehörde        und       Mitführen     die-
                              im folgenden beschriebenen gesetzlichen Be-             ser Bescheinigung beim Transport.
                              stimmungen einzuhalten.                                 Dauert der Transport länger als acht Stunden
                                                                                      ist die Registrierung als „Tiertransportunter-
                              Generell gilt dann:
                                                                                      nehmer für Langstreckentransport“ bei der
                              ▪▪ Die Tiere müssen transportfähig sein; nicht
                                                                                      BH erforderlich.
                                  transportfähig sind Tiere, die
                                  ▪▪ sich       nicht      schmerzfrei      oder
                                     ohne         fremde         Hilfe     bewe
                                     .gen können (zB festliegend, Tiere mit Kno-
                                      chenbrüchen)
                                  ▪▪ Tiere mit großen offenen Wunden oder Or-
                                      ganvorfällen
                                  ▪▪ Tiere     mit     mehr     als    90   Pro-
                                      zent der Trächtigkeit oder die vor
                                      .weniger als 7 Tagen geboren haben
                                  ▪▪ Neugeborene mit noch nicht verheilter Na-
                                       belwunde
                              ▪▪ Transportdauer so kurz wie möglich halten.
                              ▪▪ Transportfahrzeug darf für transportierte Tiere
                                  keine Gefahr darstellen (keine vorstehenden
                                  Schrauben, Nägel, etc.)
                              ▪▪ Anwendung von Gewalt beim Be-/Entladen
                                  nicht erlaubt
                              ▪▪ Ausreichend Bodenfläche und Raumhöhe              Führerschein
                              ▪▪ Ausfließen von Kot und Harn vermeiden (Sä-
                                                                                   Für den privaten Pferdetransport ist auch der
                                  gespäne einstreuen)
                                                                                   Besitz der richtigen Führerscheinklasse und die
                              ▪▪ Hengste von Stuten getrennt halten.               entsprechende Typisierung der Fahrzeuge zu be-
                              Ist die Transportstrecke weiter als 50 km gilt für   achten.
                              Transporte mit wirtschaftlichem Zweck zusätzlich:    Bei Nichtbeachtung ist man sehr schnell im Be-
                              ▪▪ Begleitpapier mitführen mit Angaben zu:           reich einer Überladung. Ein schwerwiegenderes
                                 ▪▪ Herkunft und Eigentümer                        Vergehen ist das Fahren ohne Führerschein (bei
                                 ▪▪ Versandort, Bestimmungsort                     fehlendem E- zu B- Schein). Erfahrungsgemäß
                                 ▪▪ Datum und Uhrzeit des Transportbeginns         werden Hängergespanne gerne kontrolliert.
                                 ▪▪ Voraussichtliche Transportdauer                Grundsätzlich gilt: Der Führerschein E zu B (bzw.
                                                                                   seit 19. 1. 2013 C1E) ist notwendig, wenn die
                              ▪▪ Transportfahrzeug als Tiertransport kennzeich-
                                                                                   Summen der beiden höchstzulässigen Gesamt-
                                 nen (z. B. Aufkleber „Tiertransport“ )
                                                                                   gewichte (Zugfahrzeug und Anhänger) 3500 kg
                              ▪▪ Transportfahrzeug muss mit Dach ausgerüs-         übersteigt und/oder das tatsächliche Gesamtge-
                                 tet sein.                                         wicht des Anhängers das höchst zulässige Ge-
                              ▪▪ Maximale Rampenneigung beim Verladen:             samtgewicht des Zugfahrzeuges überschreitet.
                                 36 Prozent                                        Anmerkung: Die Klasse E kann seit 19. 1. 2013
                              ▪▪ Mindestfläche je Tier auf der Ladefläche:         nicht mehr erworben werden, erteilte Lenkerbe-
14                               ▪▪ Ausgewachsene Pferde: 1,75 m²                  rechtigungen bleiben aufrecht!
Einstellung, Vermietung, Reitunterricht

Einstellung, Vermietung, Reitunterricht

Gewerberecht                                         mehr vor, ist kein Nebengewerbe, sondern be-
                                                                                                          Landwirtschaft  oder
Von der Frage, ob die Einkünfte aus dem Vermie-      reits eine gewerbliche Tätigkeit gegeben.            Gewerbebetrieb?
ten und dem Einstellen von Reittieren steuerlich     Gegen das Vorliegen eines landwirtschaftlichen
als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren sind,     Nebengewerbes spricht auch, wenn die durch-
ist die Frage zu unterscheiden, ob die Tätigkeit     geführte Tätigkeit dem Erscheinungsbild eines
im Rahmen der landwirtschaftlichen Urprodukti-       Betriebes entspricht, wie er typischerweise von
on oder als landwirtschaftliches Nebengewerbe        einem Gewerbebetreibenden, losgelöst von der
durchgeführt werden kann, oder ob eine Ge-           Land- und Forstwirtschaft geführt wird (zB auf-
werbeanmeldung nach der Gewerbeordnung               grund umfangreicher baulicher Investitionen).
durchzuführen ist. Ungeachtet der steuerlichen
Zuordnung ist vorerst die Prüfung des eigenen        Im Falle einer gewerblichen Tätigkeit, ist bei der
Betriebs hinsichtlich der Gewerbeordnung not-        zuständigen Gewerbebehörde (zB Bezirkshaupt-
wendig.                                              mannschaft) eine Gewerbeanmeldung durchzu-
Die Gewerbeordnung 1994 legt fest, welche Tä-        führen. Folgen einer Gewerbeanmeldung sind
tigkeiten als gewerblich und damit als der Ge-       dann zB die Pflichtmitgliedschaft bei der Wirt-
werbeordnung unterliegend anzusehen sind. Als        schaftskammer, das Erfordernis einer Betrieb-
gewerbsmäßige Tätigkeit wird grundsätzlich jede      sanalgengenehmigung, die Zuständigkeit der
nicht gesetzlich verbotene Tätigkeit angesehen,      gewerblichen Versicherung und die Erklärung der
die selbständig, regelmäßig und in der Absicht       Einkünfte als gewerbliche Einkünfte.
betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen          Die Frage, ob die Voraussetzungen eine landwirt-
wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, soweit diese   schaftlichen Nebengewerbes noch vorliegen, ist
Tätigkeit nicht von der Gewerbeordnung ausge-        auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht
nommen wird. Neben der Land- und Forstwirt-          bedeutend, da bei Arbeitsunfällen im Bereich
schaft sind bestimmte Nebengewerbe der Land-         der Pensionspferdehaltung in diesem Fall keine
und Forstwirtschaft von der Gewerbeordnung           Leistungszuständigkeit der Sozialversicherungs-
ausgenommen.                                         anstalt der Bauern mehr gegeben wäre.

Landwirtschaftliche Urproduktion                     Reiterstüberl
Zur Land- und Forstwirtschaft im Sinne der           Neben der Versorgung der Pferde ist es auf Pfer-
GewO gehört seit der Mitte Juli 2017 erfolgten       debetrieben auch erforderlich, für die Pferdeei-
Änderung der Gewerbeordnung 1994 (geändert           gentümer und Reitgäste zusätzliche Infrastruktur
durch BGBl. I Nr. 94/2017) auch das Einstellen       anzubieten. In der Praxis reicht die Bandbreite
von höchstens 25 Einstellpferden, sofern höchs-      von der Zurverfügungstellung eines reinen Auf-
tens 2 Einstellpferde pro ha landwirtschaftlich      enthaltsraumes bis zur Verabreichung von Spei-
genutzter Fläche gehalten werden und diese Flä-      sen und Getränken in Gaststätten. Die reine
chen sich in der Region befinden.                    Zurverfügungstellung eines Aufenthaltsraumes
                                                     stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar. Werden
Nebengewerbe                                         Getränke mittels eines durch eine gewerbliche
Das Vermieten und Einstellen von Reittieren ist      Firma aufgestellten Automaten angeboten, ist
gemäß § 2 Abs 4 Ziff 6 GewO auch als Neben-          ebenfalls keine Gewerbeberechtigung erforder-
gewerbe der Land- und Forstwirtschaft möglich,       lich. Werden hingegen durch den Betreiber des
wenn diese Tätigkeit gegenüber der jeweiligen        Pferdebetriebes selbst Getränke und Speisen
Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft) des         angeboten, ist meist eine Gewerbeberechtigung
land- und forstwirtschaftlichen Betriebes unter-     erforderlich.
geordnet ist. Wird die landwirtschaftliche Ein-
stellpferdehaltung gemäß Abs. 3 Z 4 GewO als
Urproduktion und nicht als Nebengewerbe aus-
geübt, ist lediglich das Einstellen von anderen
Reittieren als Einstellpferden im Nebengewerbe
möglich.
Die geforderte Unterordnung ist im Rahmen ei-
ner Gesamtbetrachtung zu beurteilen. Kriterien
dafür sind zB Verhältnis von Ertrag, Einkommen,
Umsatz, Einsatz von Arbeitszeit, Aufwand an Ar-
beitskräften, Kosten.
Liegt nach diesen Kriterien keine Unterordnung                                                                                   15
Einstellung, Vermietung, Reitunterricht

     Bedarf der Ausschank       Ohne Gewerbeberechtigung ist lediglich der Be-          Land- und Forstwirtschaft sondern stellt eine ei-
     von Getränken und          trieb einer Buschenschank zulässig.                     gene freiberufliche selbstständige Tätigkeit dar,
     die Verabreichung von      Diese setzt voraus, dass der Betreiber Besit-           die bei der Gewerblichen Sozialversicherung an-
     Speisen einer Gewer-       zer von Obst- oder Weingärten ist. Der genaue           zumelden ist. Wird der Reitunterricht nicht durch
     beberechtigung?            Berechtigungsumfang der Buschenschänken                 den Eigentümer des Reitbetriebes selbst ausge-
                                ist in Erlässen des Amtes der Landesregierung           führt, so kann der Reitlehrer Dienstnehmer, frei-
                                festgelegt (zB nur kalte Speisen, maximal 60            er Dienstnehmer oder selbstständiger Reitlehrer
                                Sitzplätze, Meldung bei der Bezirkshauptmann-           sein.
                                schaft, etc.).                                          Freie Dienstnehmer sind im Unterschied zum
                                Alle darüberhinausgehenden Verabreichungen              Dienstnehmer nicht im Betrieb fix eingebunden,
                                von Speisen und Getränken bedürfen einer Ge-            sondern verpflichten sich nur in Form eines frei-
                                werbeberechtigung.                                      en Dienstvertrages zur Abhaltung regelmäßiger
                                Die umfassende gastgewerbliche Tätigkeit ist            Einheiten. Sie sind aber genauso wie normale
                                ein reglementiertes Gewerbe und bedarf eines            Dienstnehmer bei der Gebietskrankenkasse an-
                                Befähigungsnachweises.                                  zumelden.
                                                                                        Selbstständiger Reitlehrer ist man nur, wenn
                                Einstellvertrag                                         man bei der Ausübung der Tätigkeit vollkommen
                                Ein Einstellvertrag stellt in rechtlicher Hinsicht je   unabhängig ist und selbst über die benötigten
                                nach Umfang der vom Pferdebetrieb übernom-              Betriebsmittel verfügt. Ein freiberuflicher Selbst-
                                menen Leistungen einen Miet- oder Verwah-               ständiger hat sich bei der Gewerblichen Sozial-
                                rungsvertrag, mit dem zusätzlich Dienstleistun-         versicherung selbst anzumelden.
                                gen und Futtermittel verkauft werden, dar.
                                                                                        Reitveranstaltungen
     Bei Turnieren: Veran-      Folgende wichtige Punkte sollen jedenfalls in ei-
     staltungsbewilligung!      nem Einstellvertrag geregelt werden:                    Die Ausübung von Turnierveranstaltungen stellt
                                                                                        regelmäßig eine Sportveranstaltung im Sinne
                                ▪▪ Laufzeit; befristete oder unbefristete Verträge
                                                                                        des Veranstaltungsgesetzes dar. Wird ein Turnier
                                ▪▪ Kündigung; Termin und Frist regeln                   in der Absicht durchgeführt Einnahmen zu er-
                                ▪▪ Wer betreut das Pferd, Betreuungsumfang              zielen, wird eine Veranstaltungsbewilligung be-
                                                                                        nötigt. Besteht hingegen keine Erwerbsabsicht
                                ▪▪ Tierarzt; Sonderbehandlungen
                                                                                        und dient die Veranstaltung ausschließlich sport-
                                ▪▪ Preis und Zahlungszeitpunkt                          lichen Zwecken ist die Veranstaltung der Behör-
                                ▪▪ ev. Sicherstellung durch Kaution                     de lediglich anzuzeigen. Zuständige Behörde ist
                                ▪▪ Nebenregelungen wie Parkmöglichkeit, Platz           die Gemeinde, bei Veranstaltungen, die in ihrer
                                   in der Sattelkammer, Spind, etc.                     Bedeutung über das Gemeindegebiet hinausge-
                                                                                        hen, die Bezirkshauptmannschaft.
                                Der im Anhang angeschlossene Einstellvertrag
                                für Pensionspferde ist ein praxistaugliches Mus-
                                ter, in dem alle oben genannten Vertragspunkte
                                Berücksichtigung finden. Er erhebt aber keinen
                                Anspruch auf Vollständigkeit.

     Darf ich als landwirt-     Reitunterricht
     schaftlicher    Reitbe-    Die Erteilung von Reitunterricht ist als Ausbil-
     trieb     Reitunterricht   dung zu verstehen und stellt damit eine Un-
     geben?                     terrichtstätigkeit dar. Die Ausbildung ist nicht
                                Gegenstand eines Gewerbes und daher ge-
                                werbescheinfrei. Damit fällt die Tätigkeit eines
                                Reitlehrers aber noch nicht in den Bereich der

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Beschäftigung von Arbeitskräften

Beschäftigung von Arbeitskräften

Arbeitsrecht                                         mer ein Urlaubsentgelt in der Höhe des bisheri-
                                                                                                         Sachbezug berücksich-
Was ist ein Arbeitsvertrag?                          gen Arbeitsverdienstes (Ausfallprinzip). Wird das   tigen
                                                     Arbeitsverhältnis vor Verbrauch des Urlaubes
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflich-
                                                     beendet, muss für die offenen Urlaubstage eine
ten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit
                                                     Ersatzleistung bezahlt werden.
durch Gesetz oder Kollektivvertrag diese Rech-
                                                     Der Urlaubsantritt ist zwischen Arbeitgeber und
te nicht zwingend festgelegt sind. Für landwirt-
                                                     Arbeitnehmer zu vereinbaren unter Rücksicht-
schaftliche Betriebe sind die wichtigsten gesetz-
                                                     nahme der Erfordernisse des Betriebes und der
lichen Bestimmungen in der Landarbeitsordnung
                                                     Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers. Ein
geregelt. Es gibt auch Kollektivverträge in jedem
                                                     eigenmächtiger Urlaubsantritt berechtigt zur Ent-
Bundesland.
                                                     lassung.
Der Abschluss eines Arbeitsvertrages (Dienstver-
trages) ist an keine bestimmte Form gebunden.
Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag verein-
bart wird, muss der Arbeitgeber einen Dienst-
zettel ausstellen, in welchem alle wesentlichen
Rechte und Pflichten festgehalten werden. Bei
Arbeitsbeginn kann ein Probedienstverhältnis
von höchstens einem Monat vereinbart werden.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhält-
nis ohne Angabe von Gründen jederzeit aufge-
löst werden.

Wie wird der Lohn vereinbart?
Der vereinbarte Lohn steht im Dienstzettel. Für
Arbeiter kann ein monatlicher Lohn oder ein Stun-
denlohn vereinbart werden. Neben dem Barlohn
                                                     Wie erfolgt eine Kündigung?
kann auch ein Sachbezug vereinbart werden,
welcher bei der Lohnabrechnung zu berücksich-        Ein Arbeitsverhältnis kann unter Einhaltung der
tigen ist. Weiters sind die kollektivvertraglichen   gesetzlichen Kündigungsfristen einseitig vom
Lohnsätze als Mindestlöhne zu beachten.              Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gekündigt wer-
Neben dem laufenden Lohn werden auch Son-            den. Bei der Arbeitgeberkündigung ist ein mög-
derzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) ge-       licher Kündigungsschutz zu beachten. Die Dauer
währt, deren Höhe im Kollektivvertrag geregelt       der Kündigungsfrist ist von der Beschäftigungs-
ist.                                                 dauer abhängig und wird im Kollektivvertrag, an-
                                                     derenfalls im Gesetz geregelt.
Wann besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung?
                                                                                                         Entgeltfortzahlung bei
                                                     Wer bekommt eine Abfertigung?
Arbeitnehmer haben für die Dauer ihrer Ar-                                                               Dienstverhinderung
beitsunfähigkeit (Krankenstand) Anspruch auf         Eine Abfertigung-Alt gebührt Arbeitnehmern
Entgeltfortzahlung nach dem Ausfallprinzip. Es       welche vor 2003 das Arbeitsverhältnis begonnen
gibt jedoch eine bestimmte Höchstdauer, wel-         haben. Die Höhe der Abfertigung ist von der Be-
che von der Beschäftigungsdauer abhängt. Bei         schäftigungsdauer abhängig. Ein Abfertigungs-
längerer Krankenstandsdauer wird ein Zuschuss        anspruch besteht bei einer Kündigung durch den
von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt       Arbeitgeber.
gewährt, aber nur für Betriebe mit weniger als       Wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis
50 Beschäftigten.                                    beendet, besteht ein Anspruch auf Abfertigung
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht          nur bei Pensionierung, Mutterschaft oder be-
auch bei einer Dienstverhinderung wegen wich-        rechtigtem vorzeitigen Austritt. Für Arbeitneh-
tiger Gründe, wie zB Heirat, Arztbesuch, Pflege      mer, welche ab 2003 beschäftigt werden, gibt
eines nahen Angehörigen, Todesfall naher Fami-       es die Mitarbeitervorsorge (MV) statt der bishe-
lienangehöriger, etc.                                rigen Abfertigung. Der Arbeitgeber zahlt einen
                                                     monatlichen MV-Beitrag von 1,53 % in eine MV-
Welchen Urlaubsanspruch hat ein Arbeiter?            Kasse ein.
Bei einer anrechenbaren Dienstzeit bis zu 25         Der Abfertigungsanspruch besteht gegenüber
Jahren beträgt der jährliche Urlaub 30 Werkta-       der vereinbarten MV-Kasse bei Beendigung des
ge und nach 25 Jahren Dienstzeit 36 Werktage.        Arbeitsverhältnisses, auch bei Kündigung durch
Während des Urlaubs bekommt der Arbeitneh-           den Arbeitnehmer.                                                            17
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