Pferdewirtschaft Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Juni 2018 - Landwirtschaftskammer Oberösterreich
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Kauf – Verkauf von Pferden Kaufvertrag 4 Gewährleistung 4 Halten von Pferden Gebäude und Stalleinrichtungen 6 Bewegungsfreiheit 6 Stallklima 6 Licht 7 Lärm 7 Ernährung 7 Betreuung 7 Ganzjährige Haltung im Freien 7 Almwirtschaft 7 Absatzveranstaltungen und Tierschauen 8 Weidegang 8 Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter Tierseuchenrecht, Ein- und Ausfuhr 9 Die Pferdekennzeichnung - Equidenpass 9 Arzneimittelanwendung 10 Bestandsobergrenzen 11 Stallbau 11 Raumordnung 11 Reiten und Fahren Öffentliche Straßen 13 Privatwege 13 Wald 13 Pferdetransport 13 Einstellen, Vermietung, Reitunterricht Gewerberecht 15 Reiterstüberl 15 Einstellvertrag 16 Reitunterricht 16 Reitveranstaltungen 16 Beschäftigung von Arbeitskräften Arbeitsrecht 17 Lohnkosten 18 Ausländerbeschäftigung 19 Pflichtpraktikanten 19 Sozialrechtliche Aspekte Pflichtversicherung 21 Sozialversicherungspflicht für Vermieten, Einstellen von Reittieren, Fuhrwerksdienste 21 Leistungen aus der Sozialversicherung 23 Sozialversicherungspflicht in der gewerblichen Pferdehaltung 24 Steuerrechtliche Aspekte Einkommensteuergesetz 25 Umsatzsteuergesetz 26 Versicherung und Haftung Versicherung – das „unbegreifbare“ Wesen? 37 Die Bereiche der Risikoabdeckung 37 Wie komme ich zur richtigen Versicherung? 38 Der Sachversicherungsbereich 38 Die Haftpflichtversicherung 41 Rund um die Person 43 Zusammenfassung 43 Pferdewirtschaft im Internet 44 Anlagen Berechnung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – Vollpauschalierung ab 2015 46 Pferdepauschalierungsverordnung: Antrag gem. § 14 Abs. 1 Z 2 UStG. - Vorsteuerpauschale 48 Pferdeeinstellungsvertrag – Muster 49 2
Vorwort Rund ums Pferd: Rahmenbedingungen abdecken! Das Pferd hat in unserer Gesellschaft wieder Ebenso komplex wie die Pferdewirtschaft ist auch stark an Wert gewonnen. Auch die Zahlen spre- das „Recht rund ums Pferd“. Für Nichtjuristen ver- chen eine deutliche Sprache. Mit jährlichen ständliche, umfassende und trotzdem kompakte Wachstumsraten von drei Prozent hat sich der Titel zu diesem Thema sind in der Fachliteratur Pferdebestand seit den 70er Jahren des vorigen kaum zu finden. Unter diesem Aspekt, aber auch Jahrhunderts verdoppelt. durch eine ständig steigende Nachfrage nach Be- Erfreulicherweise hält der Trend ungebrochen an. ratung, wurde unter der Leitung der Rechtsabtei- Die gut 30.000 Pferde in Oberösterreich sichern lung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich 6.000 Arbeitsplätze und binden 20.000 ha land- eine Broschüre erstellt, die diese hochgesteckten wirtschaftlicher Nutzfläche. Anforderungen erfüllen soll. Ein doppelter Vorteil für unsere Landwirtschaft: Ein AutorInnenteam hat die einzelnen Sachge- Bäuerliche Familien können in der Pferdewirt- biete leicht verständlich und trotzdem fundiert schaft Einkommen erzielen; weiters entlastet dargestellt. Dadurch ist auch der leserfreundli- die Flächennutzung durch das Pferd den übrigen che Umfang von 50 Seiten möglich. landwirtschaftlichen Markt. Den Chancen in der Pferdewirtschaft steht ein freier Markt gegenüber, auf dem Qualität und Wissen gefragt sind. Gerade hier soll diese Bro- schüre ansetzen, um einen Kernbereich – die Landwirtschaftskammer Oberösterreich rechtlichen Rahmenbedingungen in der Pferde- ÖR Ing. Franz Reisecker wirtschaft – abzudecken. Präsident 3
Kauf – Verkauf von Pferden Kauf – Verkauf von Pferden Kaufvertrag ten, sonstige Sachmängel, wie eine fehlende Vertragsabschluss zugesagte Ausbildung oder eine zugesagte, aber nicht vorhandene Trächtigkeit sowie Rechtsmän- Kaufverträge kommen zustande, wenn sich die gel, wie zB fehlendes Eigentum des Verkäufers Parteien über Ware und Preis einig sind. Sie kön- in Frage. nen mündlich oder schriftlich geschlossen wer- den, wobei zu Beweiszwecken die Schriftform anzuraten ist. Ein gültig abgeschlossener Vertrag ist von beiden Parteien zu erfüllen. Ein allgemei- nes Rücktrittsrecht besteht nicht. Das Recht der Verträge sind zu halten Konsumenten zum Vertragsrücktritt bei Haustür- geschäften findet bei Pferdekäufen keine prakti- sche Anwendung. Leistungsumfang und Lieferbedingungen Um allfällige Gewährleistungsansprüche abzusi- chern, sollten die Eigenschaften des Pferdes im Vertrag näher beschrieben werden. Was genau vereinbart ist, kann auch leichter durchgesetzt werden. Auch sollte Zeit und Ort der Übergabe festgelegt Vertragsbedingungen werden und auf wessen Rechnung und Gefahr Zum Vertragsabschluss ist die Einigung über genau vereinbaren der Transport des Pferdes zum Käufer erfolgt. Ware und Preis erforderlich. Der früher übliche Hat der Verkäufer den Transport übernommen Handschlag ist nicht notwendig. und verendet das Pferd zufällig am Transport, so kann er den Kaufpreis nicht verlangen, auch Bei wesentlichen Mängeln hat der Käufer das wenn ihn am Verenden des Tieres kein Verschul- Recht auf Beseitigung des Mangels durch den den trifft. Erst mit der Übergabe des Pferdes an Verkäufer. Kann der Mangel nicht behoben wer- den Käufer geht auch das Risiko des zufälligen den, kann er den Austausch verlangen. Ist bei- Untergangs der Kaufsache auf den Käufer über. des nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Auf- wand möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten. Zahlungsbedingungen Bei geringfügigen Mängeln steht das Recht auf Sofern die Parteien keine Zahlungsfrist verein- Preisminderung zu. bart haben, ist das Pferd unmittelbar bei Überga- Der Käufer muss den Mangel innerhalb der Ge- be zu bezahlen. Soll nicht sofort bezahlt werden, währleistungsfrist gerichtlich durch Klage gel- ist die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehal- tend machen. Dabei sind mehrere Fälle zu un- tes anzuraten, das heißt, der Verkäufer bleibt terscheiden, je nachdem ob Privatpersonen oder bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer des Unternehmer am Kauf/Verkauf beteiligt sind. Un- Pferdes. Im Falle der Zahlungsunwilligkeit oder ternehmer ist jemand, für den der Kauf oder Ver- -unfähigkeit des Käufers kann er die Herausgabe kauf eines Pferdes Teil seines Unternehmens ist. seines Eigentums verlangen. ▪▪ Verkauf eines Pferdes von Privat an Privat Für den Käufer hingegen ist es von Vorteil, einen oder an Unternehmer: sog. Haftrücklass zu vereinbaren. Das heißt, ein Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Teil des Kaufpreises ist erst nach Ablauf einer Übergabe des Tieres. Innerhalb der ersten sechs bestimmten Frist zu bezahlen. Der Käufer hat Monate gilt die Vermutung, dass der Mangel damit Zeit, festzustellen, ob das Pferd gesund zum Zeitpunkt der Übergabe schon vorhanden ist und die zugesagten Eigenschaften tatsächlich war. Für Krankheiten gilt der weiter unten ste- aufweist. hende Abschnitt. ▪▪ Verkauf eines Pferdes von Unternehmer an Gewährleistung Privat: Der Verkäufer haftet dafür, dass das Pferd die üb- In diesem Fall gilt die Privatperson als Kon- licherweise vorausgesetzten oder ausdrücklich sument und es ist das Konsumentenschutz- vereinbarten Eigenschaften aufweist. Hat das gesetz anzuwenden. Es gilt die 2-jährige Tier Mängel, haftet der Verkäufer unabhängig Gewährleistungsfrist und die 6-monatige Ver- von einem Verschulden. mutungsfrist für alle Mängel. Die Regelungen Als Mängel kommen beispielsweise Krankhei- über Krankheiten gelten nicht. 4
Kauf – Verkauf von Pferden ▪▪ Verkauf eines Pferdes von Unterneh- ▪▪ Dämpfigkeit.......................... 14 Tage mer an Unternehmer (zB Pferdezüch- ▪▪ Dummkoller.......................... 14 Tage ter an Pferdehändler: Es gilt die zwei- ▪▪ Aufsetzkoppen...................... 14 Tage jährige Gewährleistungsfrist und die ▪▪ Freikoppen............................. 7 Tage sechsmonatige Vermutungfrist. Für Krankhei- ▪▪ Kehlkopfpfeifen...................... 7 Tage ten gilt der weiter unten stehende Abschnitt. ▪▪ Innere Augenentzündung....... 7 Tage Zusätzlich besteht eine besondere Unter- Wichtig ist jedoch, dass der Käufer den Man- Vorsicht bei Mängel suchungs- und Rügepflicht des Käufers: gel nicht innerhalb von 14 Tagen, sondern so- Er muss das Pferd unmittelbar nach Übernah- fort dem Verkäufer oder in dessen Abwesen- me untersuchen und festgestellte Mängel in heit dem Gemeindevorsteher (Bürgermeister) angemessener Frist (im Zweifel 14 Tage) dem bekannt gibt, besser aber noch das Tier von Verkäufer anzeigen. Unterlässt er die rechtzei- einem Tierarzt untersuchen lässt oder eine ge- tige Anzeige, verliert er seine Ansprüche auf richtliche Beweissicherung beantragt. Unter- Gewährleistung. lässt er dies, muss er selbst beweisen, dass die ▪▪ Für Krankheiten gilt eine Gewährleistungs- Krankheit schon bei Übergabe vorhanden war. frist von 6 Wochen, wobei für einige Krank- Strittig ist, ob die 6-wöchige Gewährleistungs- heiten eine gesetzliche Vermutung besteht, frist und die Vermutungsfristen für bestimmte dass sie bei Übergabe des Tieres schon vor- Krankheiten nur für landwirtschaftliches Vieh handen war, wenn sie innerhalb folgender einschließlich Zugpferde gelten oder auch für Fristen hervorkommen: Spring- und Reitpferde. 5
Halten von Pferden Halten von Pferden Mindestanforderungen für die Haltung von Pfer- Mindestmaße Gruppenhaltung den und Equiden (zu deutsch: pferdeartige) wie Pony, Esel, Maultier usw. – Allgemeine Haltungs- Boxenfläche Boxenfläche vorschriften für das erste für jedes Größe der Tiere 1) und zweite weitere Tier 2) Tier 2) Gebäude und Stalleinrichtungen Boden: Im Tierbereich rutschfest und keine Die Böden müssen rutschfest sein und so ge- STM bis 120 cm 6,00 m²/Tier 4,00 m²/Tier Verletzungsgefahr staltet und unterhalten werden, dass die Tiere STM bis 135 cm 7,50 m²/Tier 5,00 m²/Tier keine Verletzungen oder Schmerzen erleiden. Die Liegeflächen der Tiere müssen eingestreut, STM bis 150 cm 8,50 m²/Tier 6,00 m²/Tier trocken und so beschaffen sein, dass alle Tiere STM bis 165 cm 10,00 m²/Tier 7,00 m²/Tier gleichzeitig und ungehindert liegen können. Bo- xentrennwände müssen einen direkten Sicht- STM bis 175 cm 11,00 m²/Tier 7,50 m²/Tier kontakt mit Artgenossen ermöglichen. STM bis 185 cm 12,00 m²/Tier 8,00 m²/Tier Bei Hengsten können Boxentrennwände ge- schlossen ausgeführt sein, wenn sonstiger STM über 185 cm 14,00 m²/Tier 9,00 m²/Tier Sichtkontakt zu anderen Pferden besteht. Die 1) im Durchschnitt der Gruppe Höhe der Abtrennung muss bei Hengsten min- 2) Fressstände sind in diese Flächen nicht einzu- destens 1,3 x STM (Stockmaß, Widerristhöhe) rechnen und bei anderen Tieren mindestens 0,8 x STM betragen. Bewegungsfreiheit Anbindehaltung Die Anbindehaltung ist verboten. Ein vorüberge- hendes Anbinden ist insbesondere zum Ange- wöhnen der Tiere, zum Zweck von Pflegemaß- nahmen, während des Deckens, bei sportlichen Anlässen und bei sonstigen Veranstaltungen zu- lässig. Sind die Boxen der Einzelboxenhaltung Größe der Tiere ange- Mindestmaße Haltung in Einzelboxen passt? Größe der Tiere 2) Boxenfläche 1) Kürzeste Seite Wöchentlicher Auslauf Auslauf und geeignete Umzäu- STM bis 120 cm 6,00 m²/Tier 180,00 cm/Tier Mehrmals wöchentlich ist eine ausreichende nung STM bis 135 cm 7,50 m²/Tier 200,00 cm/Tier Bewegungsmöglichkeit wie freier Auslauf, sport- liches Training oder eine vergleichbare Bewe- STM bis 150 cm 8,50 m²/Tier 220,00 cm/Tier gungsmöglichkeit sicherzustellen. STM bis 165 cm 10,00 m²/Tier 250,00 cm/Tier Besteht die Bewegungsmöglichkeit in freiem Auslauf, muss mindestens die zweifache Fläche, STM bis 175 cm 11,00 m²/Tier 260,00 cm/Tier wie für Einzelboxen gefordert, vorhanden sein. STM bis 185 cm 12,00 m²/Tier 270,00 cm/Tier Die Umzäunung von Pferdekoppeln und Pferde- ausläufen ist so zu gestalten, dass spitze Winkel STM > 185 cm 14,00 m²/Tier 290,00 cm/Tier vermieden werden. Die Verwendung von Sta- 1) Diese Fläche gilt auch für Stuten mit Fohlen bis cheldraht oder weitmaschigen Knotengitterzäu- zum Abset zen oder für zwei Fohlen bis zu einem nen ist bei Pferdekoppeln und bei Pferdeausläu- Alter von einem Jahr. fen verboten. 2) Stockmaß (STM) – Widerristhöhe Sind funktionstüchtige Stallklima Lüftungssysteme vor- Gruppenhaltung In geschlossenen Ställen müssen natürliche handen? Bei Gruppenhaltung müssen in ausreichendem oder mechanische Lüftungsanlagen vorhanden Ausmaß Absonderungsboxen zur Verfügung ste- sein, die für einen dauernden und ausreichenden 6 hen. Luftwechsel sorgen.
Halten von Pferden Licht Betreuung Fensterfläche drei Pro- Ställe müssen offene oder transparente Flächen, Bei Verwendung von Tieren als Zugtiere oder zent der Stallbodenflä- durch die Tageslicht einfallen kann, im Ausmaß Lasttiere oder sonstige Arbeit unter dem Sattel, che von mindestens drei Prozent der Stallbodenflä- an der Hand oder im Geschirr ist sicherzustel- che aufweisen. len, dass die Tiere ausreichende Ruhepausen haben (jedenfalls mindestens eine Stunde im Anschluss an die Fütterung innerhalb eines Zeit- raumes von 24 Stunden, jedenfalls eine durch- gängige Ruhepause von mindestens 8 Stunden) und nicht überfordert werden. Dabei sollte die Arbeitsbelastung in einem angemessenen Ver- hältnis zur Leistungsfähigkeit des Tieres stehen. Kranke oder sonst beeinträchtigte Tiere dürfen zur Arbeit nicht herangezogen werden. Es ist sicherzustellen, dass die Anbindevorrich- tungen und Ausrüstungsgegenstände (zB Ge- schirre, Zaumzeuge, Zügel, Gebisse, Sattel) die Tiere nicht verletzen können. Diese Einrichtun- gen sind regelmäßig auf ihren Sitz zu überprü- fen und den Körpermaßen der Tiere anzupassen. Eine regelmäßige und fachgerechte Hufpflege ist sicherzustellen. Ganzjährige Haltung im Freien Für jedes Tier ein Fress- Lärm Für jedes Tier muss eine überdachte, trockene platz Der Lärmpegel ist so gering wie möglich zu halten. und eingestreute Liegefläche mit Windschutz in Dauernder oder plötzlicher Lärm ist zu vermeiden. einem Ausmaß zur Verfügung stehen, das allen Tieren ein gleichzeitiges, ungestörtes Liegen Ernährung ermöglicht. Kann der Futterbedarf nicht ausrei- Die Fütterungs- und Tränkvorrichtungen sind so chend durch Weide gedeckt werden, muss zu- zu gestalten und anzuordnen, dass die Tiere un- sätzliches Futter angeboten werden. gehindert fressen und trinken können. Werden Auch bei tiefen Temperaturen muss sicherge- die Tiere in Gruppen rationiert oder unter zeitlich stellt sein, dass Menge und Energiegehalt des begrenzter Futtervorlage gefüttert, muss für je- vorhandenen Futters ausreichen, um den Ener- des Tier ein Fressplatz zur Verfügung stehen. giebedarf der Tiere zu decken. Werden Tiere in Gruppenhaltung ad libitum bei Der Boden im Bereich der ständig benützten ganztägiger Futtervorlage gefüttert, darf ein Tier- Fütterungs- und Tränkebereiche muss befestigt Fressplatz-Verhältnis von 1,5 : 1 (das heißt max. sein. Kranke und verletzte Tiere sind im Stall un- drei Tiere pro zwei Fressplätze) nicht überschrit- terzubringen. ten werden. Den Tieren steht mindestens drei Mal täglich Almwirtschaft oder zur freien Aufnahme (ad libitum) Raufutter Sofern bei der Haltung auf Almen, Vorsäßen und zur Verfügung. dergleichen ein täglicher Weidegang erfolgt, fin- den die Bestimmungen hinsichtlich der Anforde- Mindestmaße für Fressplätze in Gruppen- rungen an Ställe keine Anwendung. haltungssystemen Größe der Tiere 1) Fressplatzbreite STM bis 120 cm 60,00 cm STM bis 135 cm 65,00 cm STM bis 150 cm 70,00 cm STM bis 165 cm 75,00 cm STM bis 175 cm 75,00 cm STM bis 185 cm 80,00 cm STM über 185 cm 85,00 cm 1) im Durchschnitt der Gruppe 7
Halten von Pferden Pferdezäune: Gut sicht- Absatzveranstaltungen und Tierschauen Pferdezäune müssen gut sichtbar sein und einen bar und ausreichend Für die kurzfristige Haltung von Pferden während gewissen mechanischen Widerstand bieten. mechanischer Wider- der Dauer von Absatzveranstaltungen oder Tier- Erfüllt wird diese Anforderung durch massive stand schauen finden die Bestimmungen hinsichtlich Holzzäune (mit oder ohne Strom) und Elektro- der Anforderungen an Ställe keine Anwendung. zäune mit einer Kombination aus Bändern (gut sichtbar) und Seilen (mechanischer Widerstand). Bänder und Seile müssen für Pferde zugelassen Weidegang sein. Ecksteher sind massiv auszuführen, eben- Die Weidehaltung hat in der Pferdewirtschaft ei- so Zwischensteher zum Spannen des Zaunes. nen hohen Stellenwert. Für Zuchtpferde (Stuten, Regelmäßige Zaunkontrolle auch der elektri- Fohlen, Jungpferdeaufzucht) ist sie Standard, schen Anlage ist notwendig. um eine gesunde körperliche und psychische In der Regel kann man je nach Rasse (von Klein- Entwicklung der Pferde zu gewährleisten. Auch pferd bis Großpferd) von Zaunhöhen von 1,20 m andere Pferdekategorien profitieren davon. bis 1,80 m ausgehen. Ein Hauptthema in diesem Zusammenhang ist Weitere Einflussfaktoren auf die Ausführung ei- die Verwahrungspflicht des Pferdehalters. Als nes Zaunes - einige Beispiele dazu: Die Rasse, gesetzliche Grundlage dient § 1320 des ABGB: die Nutzung, die Struktur der Pferdegruppe, die „Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so äußere Verkehrslage. ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu Springpferde sind höher einzuzäunen als Klein- angetrieben, gereizt oder zu verwahren ver- pferderassen. An die Einzäunung von Koppeln nachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, neben stark befahrenen Straßen werden höhere ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, Ansprüche gestellt, als an Zäune von abgelege- dass er für die erforderliche Verwahrung oder nen Koppeln. Ebenso werden höhere Ansprü- Beaufsichtigung gesorgt hatte.“ che an die Umzäunung von Hengstgruppen und Gruppen mit stark wechselndem Pferdebestand Daraus lässt sich jedoch kein „Normpferdezaun“ gelegt. ableiten. Aus gerichtlichen Einzelentscheidun- Laut Tierschutzgesetz sind Stacheldraht und gen und dem Wesen des Pferdes als Fluchttier weitmaschiger Maschendrahtzaun für Pferde lässt sich Folgendes, ohne Anspruch auf Voll- verboten! Ebenso spitze Winkel in den Ecken ständigkeit, ableiten: der Koppeln/Weiden. 8
Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter Tierseuchenrecht – Innergemeinschaftlicher Equidenpass mitführen! Neue Basis für Equi- Handel – Ein- und Ausfuhr von Pferden ▪▪ Bei Wanderritten über die Grenze unter 24 denpass Stunden Dauer ist nur der Equidenpass erfor- Österreich ist frei von allen anzeigepflichtigen derlich. Pferdeseuchen. Der Equidenpass hat Um so wichtiger ist die Anzeigepflicht des Tier- das Tier ständig zu be- Pferdekennzeichnung - Equidenpass gleiten halters bei Verdacht auf eine anzeigepflichtige Erkrankung! Der Equidenpass (Früher Pferdepass) wurde In diesem Fall sind die Bezirkshauptmannschaft in der Europäischen Gemeinschaft durch die oder der Bürgermeister zu informieren. Wird der VO(EU) 262/2015 auf eine neue Basis gestellt. Seuchenverdacht von einem praktischen Tierarzt Österreich hat dazu bereits auf Grundlage des festgestellt, hat er die Behörden umgehend in Tierseuchengesetzes in der Tierkennzeichnungs- Kenntnis zu setzen. und Registrierungsverordnung 2009 begleitende In diesem Fall sind die Bezirkshauptmannschaft Regelungen geschaffen. Seither müssen alle in oder der Bürgermeister zu informieren. Wird der Österreich gehaltenen Pferde über ein Identifi- Seuchenverdacht von einem praktischen Tierarzt zierungsdokument verfügen. Zum 01.07.2009 mit festgestellt, hat er die Behörden umgehend in einem Pferdepass ausgestattete Equiden gelten Kenntnis zu setzen. weiterhin als gekennzeichnet, ein Mikrochip ist ▪▪ Anzeigepflichtige Pferdeseuchen sind: nicht notwenig. ▪▪ Wutkrankheit ▪▪ Rotz ▪▪ Beschälseuche und ▪▪ Bläschenausschlag der Pferde ▪▪ Räude der Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel ▪▪ Infektiöse Anämie ▪▪ Pferdepest ▪▪ EEE ▪▪ SEE ▪▪ WEE Von den genannten Seuchen sind in den letzten Jahrzehnten nur der Bläschenausschlag und die Was ist einzuhalten? Wutkrankheit aufgetreten. ▪▪ Jeder Pferdehalter hat die Pflicht innerhalb Die gefährlichste Seuche der Pferde stellt neben von 7 Tagen nach Aufnahme der Pferdehal- der Wutkrankheit der auch auf den Menschen tung, diese bei der zuständigen Bezirksver- übertragbare und dann nicht selten tödliche Rotz waltungsbehörde zu melden. dar. Anders als in Österreich tritt diese Seuche ▪▪ Ebenso ist die Aufgabe der Pferdehaltung bis im Nahen Osten und Kleinasien noch häufig auf. längstens 01.04. des Folgejahres anzuzeigen Auch am Balkan kommt sie gelegentlich vor. ▪▪ Neu geborene Equiden sind bis zum Ende des Von Herbst 2007 bis 2014 wurden aus mehre- Geburtsjahres jedenfalls innerhalb von 6 Mo- ren europäischen Mitgliedsstaaten (Belgien, Ir- naten nach dem Geburtsdatum, je nachdem, welche Frist früher abläuft, durch Implantation land Italien, Großbritannien, Niederlande, Frank- eines Transponders zu kennzeichnen. reich, Deutschland, Polen, Rumänien) Fälle von ▪▪ Zugelassene Zuchtvereinigungen können Equiner infektiöser Anämie (EIA, Ansteckende auch auf eine alternative Kennzeichnung mit- Blutarmut der Pferde) gemeldet. Im März 2011 tels Brandzeichen und DNA-Typisierung zu- wurde diese Tierseuche auch unweit der öster- rückgreifen. reichischen Grenze in Ungarn festgestellt. In Ru- ▪▪ Auch für Pferde unter 12 Monaten, die zur mänien, Frankreich und Italien tritt die EIA ver- Schlachtung bestimmt sind, gibt es Erleich- gleichsweise häufig auf, während in Österreich terungen bei der Kennzeichnung unter be- bisher noch kein Fall verzeichnet worden ist. Für stimmten Bedingungen. Pferdebesitzer ist daher erhöhte Vorsicht beim ▪▪ Sämtliche registrierte Equiden werden in ei- innergemeinschaftlichen Verbringen von Pferden ner zentralen amtlichen Datenbank erfasst, die den Behörden zur Verfügung steht. geboten! ▪▪ Der Equidenpass hat das Tier ständig zu be- ▪▪ Meldung beim zuständigen Amtstierarzt spä- gleiten. Ausgenommen ist unter anderem die testens zwei Werktage vor dem beabsichtig- Haltung im Stall oder auf der Weide, wenn ten Verbringen! das Dokument vom Besitzer unverzüglich bei- ▪▪ Gesundheitsbescheinigung beziehungsweise 9
Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter gebracht werden kann und wenn das Tier in Soll ein Pferd geschlachtet werden, so darf der Nähe eines Betriebes zu Fuß unterwegs für dieses Pferd die Schlachterlaubnis nur vom ist und das Identifizierungsdokument inner- Fleischuntersuchungstierarzt erteilt werden, halb von 3 Stunden beigebracht werden kann. wenn es ▪▪ Duplikate von Equidenpässen können ausge- ▪▪ von einem Equidenpass begleitet wird, stellt werden, sind aber von der ausstellenden ▪▪ eine unterschriebene Bestätigung des Tierbe- Stelle mit dem Vermerk „Nicht zur Schlach- sitzers vorgelegt wird, dass tung bestimmt“ zu versehen“. Für Pferde, für ▪▪ .die Wartezeiten eingehalten wurden die – entgegen den Bestimmungen - noch nie ▪▪ .die Tiere keine Rückstände in Mengen auf- ein Equidenpass ausgestellt wurde, kann nur weisen, die die zulässigen Höchstmengen ein Ersatzpass ausgestellt werden. überschreiten ▪▪ .das Pferd nicht vorschriftswidrig behandelt ▪▪ Ausstellende Stelle für Zuchtpferde: wurde Die entsprechende Rassezuchtorganisation Pferde dürfen nur mit in Österreich zugelasse- ▪▪ Ausstellende Stelle für Zuchtpferde für alle nen Arzneimitteln behandelt werden. übrigen Pferde: Für andere Tierarten oder im Ausland zugelasse- Verein der Warmblutzüchter des Landes ne Arzneimittel oder Humanarzneimittel dürfen Oberösterreich nur bei Therapienotstand angewendet werden. 4651 Stadl Paura, Stallamtsweg 1 Die Bemessung der Wartezeit liegt in der tier- Tel.Nr.: 07245/21700-0, Fax: 07245/21700-21 ärztlichen Verantwortung und ist mindestens mit UELN Nummer 040018 28 Tagen für Fleisch vorzuschreiben. Österreichischer Pferdesportverband Grundsätzlich besteht in der gesamten Europäi- A - 2361 Laxenburg, Am Wassersprung 2 schen Union das Problem, dass nur wenige Arz- UELN Nummer 040032 neimittel für die Tierart Pferd zugelassen sind. Aus diesem Grund wurde mit der Verordnung Arzneimittel sind noch Arzneimittelanwendung (EU) 1950/2006 ein Verzeichnis von für die Be- am Tage der Anwen- ▪▪ Bei Pferden, die laut Eintrag im Equidenpass handlung von Equiden wesentlichen Stoffen er- dung einzutragen. zur Lebensmittelgewinnung bestimmt sind, stellt. Für diese an sich nicht zugelassenen Arz- sind alle Behandlungen von dem, der sie neimittel, wurde eine Wartezeit von 6 Monaten durchführt, zu dokumentieren: eingeführt. Diese Behandlung ist allerdings im ▪▪ „Der Tierarzt hat über das Datum der Unter- Abschnitt IX des Equidenpasses einzutragen. suchung, Name und Anschrift des Tierhalters, Beispiele: die Identität und die Zahl der behandelten 1. Zugelassenes orales Arzneimittel (zB Ivermectin Tiere, die Diagnose, die verschriebenen Tier- zur Entwurmung): arzneimitteln, die Anwendungsart, die verab- ▪▪ Diagnosestellung und Abgabebeleg durch reichte Dosis, die Behandlungsdauer und die den Tierarzt einzuhaltenden Wartezeiten Buch zu führen.“ ▪▪ Anwendungseintrag zB am Abgabebeleg ▪▪ Diese Eintragungen können entweder im durch den Tierbesitzer Stallbuch oder auf einem Anwendungsbeleg ▪▪ Kein Eintrag im Equidenpass erforderlich vorgenommen werden. 2. Wesentlicher Stoff (z.B.: Ketoconazol zur Pilz- ▪▪ Gibt der Tierarzt Arzneimittel ab, hat er diese behandlung) mit einer Signatur zu versehen, auf der Name ▪▪ Eintrag in Anhang IX Teil III des Equiden- und Anschrift des Tierarztes sowie das Abga- passes, 6-monatige Wartezeit bedatum vermerkt sind. Außerdem hat der 3. Nicht zugelassenes für die Anwendung am Tierarzt für alle an den Tierhalter abgegebe- Lebensmittel liefernden Pferd ausgeschlos- nen Arzneimittel einen Abgabeschein auszu- senes Arzneimittel (z.B.: Phenylbutazon zur stellen, auf dem Art und Menge des Tierarz- Entzündungs- und Schmerzbehandlung) neimittels sowie alle Angaben wie im unter Der Stoff ist seit dem Jahr 2000 nicht mehr Punkt 2 sowie eine Anweisung zur Anwen- in den Anhängen I bis IV der VO 2377/90 dung wie etwa - 2 mal täglich über das Futter (Ersetzt durch VO(EU) 490/2009) gelistet. verabreichen - vermerkt sind. Daher: ▪▪ Der Tierhalter hat wiederum die Anwendung ▪▪ Das Pferd muss von der Lebensmittelgewin- von Tierarzneimitteln nach Anweisung des nung ausgeschlossen sein; Equidenpass mit Tierarztes noch am Tage der Anwendung ein- entsprechendem Eintrag in Anhang IX ist er- zutragen. forderlich. ▪▪ Dies kann direkt am Abgabeschein oder im ▪▪ Damit die Kaskadenregelung angewendet Stallbuch erfolgen. werden kann, muss Therapienotstand herr- ▪▪ Eine Eintragung für Pferde zugelassener Arz- schen. Das heißt, der gewünschte Erfolg kann neimittel in den Equidenpass ist nicht erfor- mit einem anderen in Österreich zugelasse- derlich! nen Produkt nicht erzielt werden. ▪▪ Diese Dokumentation sind 5 Jahre aufzube- ▪▪ Der behandelnde Tierarzt hat vor der Vor- wahren und ermöglichen jederzeit die Ermitt- schreibung festgestellt, dass diese Vorausset- lung der Wartezeiten, zu deren Einhaltung zungen vorliegen. 10 Pferdehalter verpflichtet sind. ▪▪ Kein Eintrag im Equidenpass erforderlich.
Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter Bestandsobergrenzen dünger, einschließlich des von den Tieren selbst Der Wirtschaftsdünger Die Bestandsobergrenzen sind durch das Was- ausgebrachten Dunges, darf eine Höchstmenge ist mit 170 kg N pro ha serrechtsgesetz (Aktionsprogramm) festge- von 170 kg Stickstoff nach Abzug der Stall- und und Jahr begrenzt. schrieben. Lagerungsverluste pro Hektar und Jahr nicht Der auf den Boden ausgebrachte Wirtschafts- überschreitet. Stickstoffanfall je Platz pro Düngermenge in sechs Jahr nach Abzug der Stall- Monaten [m3] und Lagerverluste (kg) Kleinpferde inkl. Ponys, Esel, Maultiere Widerristhöhe bis 1,48 m, Endgewicht: < 300 kg ½ Jahr bis 3 Jahre 2,0 8,9 > 3 Jahre inkl. Fohlen bis ½ Jahr 2,5 10,5 Kleinpferde über 300 kg – Haflinger, Reitponys Widerristhöhe bis 1,48 m, Endgewicht > 300 kg ½ Jahr bis 3 Jahre > 3 Jahre 3,0 17,4 inkl. Fohlen bis ½ Jahr 3,8 20,5 Pferde Widerristhöhe > 1,48 m, Endgewicht: > 500 kg ½ Jahr bis 3 Jahre 6,0 31,2 > 3 Jahre inkl. Fohlen bis ½ Jahr 6,7 36,8 Beispiel: Wie viele Pferde > 3 Jahre inkl. Fohlen bis rung, wie zB Änderungen in der Abluftführung, ½ Jahr können gehalten werden? kommen. Der Schutz der Nachbarschaft gegen Immissi- Ergebnis: 170,0 kg Stickstoff = 4,6 Stück onen kann jedoch nicht dazu führen, dass die 36,8 kg N/Jahr Baubewilligung für ein Bauvorhaben grundsätz- lich versagt wird. In der Praxis wird der Schutz Das Fassungsvermögen von Behältern zur La- gegen Immissionen dadurch sichergestellt, dass gerung von Wirtschaftsdünger hat in der Regel für die Lüftungsanlagen der Stand der Technik einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten vorgeschrieben wird. Je geringer der Abstand abzudecken. zu den Nachbarn, desto strengere Auflagen zum Betriebe mit bis zu 30 GVE können das Ausmaß Emissionsschutz sind zu erwarten. der dichten Lagerfläche für Stallmist auf bis zu Tipp für die Praxis: Für Neu-, Zu-, Umbauten oder drei Monaten Lagerzeit reduzieren, sofern Stall- Erweiterungen, die ohne Bewilligung errichtet mist auf Feldmieten zwischengelagert wird. wurden, ist die Bewilligung zum eigenen Schutz Eine Reduzierung des Jauchelagerraumes ist ehestens nachträglich zu beantragen. nicht gestattet. Freilandhaltung und Gülleausbringung sind nicht Gegenstand der Bauverhandlung und deshalb GVE ist ein häufig Anteil an einer Großvieheinheit (GVE) je Tier bezo- nicht Gegenstand des Baubewilligungsbeschei- verwendeter Begriff – gen auf den Jahresdurchschnitt der gehaltenen Tiere des. vor allem im Wasser- recht und bei Umwelt- Pferde (ausgenommen Ponys) GVE programmen. Fohlen ab ½ bis unter 1 Jahr 0,6 Geruchsemission Pferde ab 1 Jahr 1,0 Von einer Anlage ausge- hende Gerüche Esel, Maultiere und Ponys ab ½ Jahr 0,5 Geruchsimmission Stallbau Die Einwirkung von Gerüchen auf ein Generell sind alle Stallneu- und Zubauten und Grundstück durchwegs auch alle Umbauten bewilligungs- pflichtig. Nachbarn haben beim Im Bauverfahren haben die Nachbarn Parteistel- Raumordnung Stallbau Parteistel- lung. Häufig kommt es im Zuge von Stallbauver- Die Raumordnung hat zum Ziel, den vorhande- lung. fahren zu Konflikten mit der Nachbarschaft, da nen „Raum“ bestmöglich zu nutzen, sowie Pla- Geruchsbelästigungen befürchtet werden. nungsfehler schon im Vorhinein sichtbar zu ma- In weiterer Folge kann es zu Verzögerungen im chen und zu vermeiden. Ein wichtiges Ziel sollte Bauverfahren und zur Vorschreibung zusätzlicher die Vermeidung von Konflikten mit den Nachbarn technischer Maßnahmen zur Geruchsverminde- sein, die insbesondere durch die Ausbringung 11
Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter Jede Parzelle weist von Gülle und Jauche, durch Gerüche aus der eine eigene Widmung Tierhaltung sowie durch chemische Pflanzen- auf. Damit sind Rechte schutzmaßnahmen entstehen. und Pflichten verbun- Die Raumordnung ist in den einzelnen Landes- den. gesetzen verankert. Die örtliche Raumordnung wird von der Gemein- de getragen. Planungsinstrumente sind in der Regel: ▪▪ das „Entwicklungskonzept“ bzw. „Raumord- nungsgesetz“, ▪▪ der „Flächenwidmungsplan“ ▪▪ und „Bebauungspläne“. Für die Landwirtschaft sind vor allem das Ent- wicklungskonzept und der Flächenwidmungs- plan von Bedeutung. Ein schlecht abge- Entwicklungskonzept stimmter Flächenwid- Ankündigung eines Flächenwidmungsplanes mungsplan: Ursache Das Entwicklungskonzept ist ein Leitfaden für Die Änderung eines Flächenwidmungsplanes ist für künftige Konflikte. die Weiterentwicklung einer Gemeinde und bil- von der Gemeinde anzukündigen (Anschlagtafel det die Grundlage für den nachfolgenden Flä- beim Gemeindeamt; Amtliches Mitteilungsblatt, chenwidmungsplan. falls vorhanden). Die Siedlungs- und Bautätigkeit, die Ansied- Falls ein Grundbesitzer von einer Änderung einer lung von Gewerbebetrieben, die Erhaltung einer Flächenwidmung betroffen ist, muss er von der leistungsfähigen Landwirtschaft, die Verkehrs- Gemeinde direkt verständigt werden. planung usw. – all das soll in ein geordnetes Nebeneinander gebracht werden. Das Entwick- Tipp: Das Halten von Pferden ist nicht auf jeder lungskonzept verfolgt längerfristige Planungszie- Flächenwidmung gestattet. Erkundigen Sie sich le. Die Bürger haben in der Regel ein Mitspra- über die Flächenwidmung Ihres Betriebes und che- und Mitgestaltungsrecht. Ihrer Umgebung. Achten Sie weiters auf nahe- gelegene Siedlungshäuser und trachten Sie da- nach, dass zwischen dem Pferdestall und den Nachbarn ein angemessener Abstand eingehal- ten wird. Es gibt kein Recht auf eine gewisse Wid- Der Flächenwidmungsplan Wie diese Fotomontage zeigt, bedürfte dieses mung. Der Flächenwidmungsplan ist die konkrete Um- Objekt im Vordergrund, ein Round Pen, einer setzung des Entwicklungskonzeptes. Für das Baubewilligung. Dabei können Nachbarn, je nach gesamte Gemeindegebiet ist die Widmung in Bundesland verschieden, Parteistellung haben! Baulandflächen, Verkehrsflächen und reine Land- und Forstwirtschaftsflächen vorzunehmen. Kei- In Oberösterreich ist auch die Sonderwidmung ne Parzelle bleibt ohne Widmung! (Sonderausweisungen) zu beachten: Landwirtschaftliche Betriebe, die das Tierfutter Einwendungen/Stellungnahmen nicht überwiegend aus der eigenen Fläche be- Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf reitstellen können, benötigen eine gesonderte eine gewisse Widmung. Gegen einen FWPL Ausweisung im Flächenwidmungsplan. Dies kann man nicht berufen, jedoch können Ein- trifft auf Pferdehalter zu, die über sehr wenig wendungen gegen geplante Widmungen vorge- Grundfläche verfügen und somit das Futter über- 12 bracht werden. wiegend zukaufen müssen.
Reiten und Fahren Reiten und Fahren Öffentliche Straßen Die Zugtiere müssen zum Ziehen des Fuhrwer- Die Straßenverkehrs- kes tauglich sein. Lahme oder übermüdete Tiere ordnung ist einzuhal- Reiten sowie solche, deren Eignung zum Ziehen eines ten. Reiter, die öffentliche Straßen benützen, haben Fuhrwerkes insbesondere durch äußerlich er- die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung kennbare Leiden oder Wunden herabgemindert einzuhalten. Reiter müssen körperlich geeig- ist, dürfen nicht als Zugtiere verwendet werden. net und des Reitens kundig sein und das 16. Bissigen Zugtieren sind Maulkörbe anzulegen. Lebensjahr vollendet haben. Jüngere Personen Bei Schnee- oder Eisglätte müssen Zugtiere dürfen nur in Begleitung Erwachsener reiten; mit scharfen Hufeisen oder anderen geeigneten dies gilt jedoch nicht für das Reiten im Rahmen Gleitschutzmitteln versehen sein. eines landwirtschaftlichen Betriebes, wenn der Werden Tiere uneingespannt an einem Fuhrwerk Reiter das zwölfte Lebensjahr vollendet hat. mitgeführt, so sind sie an ein Zugtier oder an Beim Reiten auf öffentlichen Straßen ist grund- das Fuhrwerk so anzubinden, dass sie sich nur sätzlich die Fahrbahn zu benutzen und nicht Geh- an der rechten Seite des Fuhrwerkes oder hin- oder Radwege. Bei Vorhandensein Reitwege be- ter dem Fuhrwerk fortbewegen können und an- nutzen. Auf Autobahnen ist das Reiten generell dere Straßenbenützer nicht behindern. Geschirr verboten. und Zügel müssen zweckmäßig sein und sich in Reiter haben sich auf der Fahrbahn äußerst gutem Zustand befinden. Die Verwendung von rechts zu halten, die Verkehrszeichen und Bo- Gabelzügeln ist verboten. denmarkierungen sowie Arm- und Lichtzeichen zu beachten. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder Bespannte Wirtschaftsfuhren starkem Nebel müssen Reiter, wenn die sons- Wirtschaftsfuhren mit bespann- tige Beleuchtung nicht ausreicht, durch hell ten Fahrzeugen dürfen nur von Perso- leuchtende Laternen an der linken Seite gekenn- nen gelenkt werden, die mindestens zeichnet sein. 12 Jahre alt sind und die erforderliche körperli- che und geistige Eignung besitzen. Ist der Len- ker noch nicht 16 Jahre alt, so darf er nur Straßen benützen, die nicht Vorrangstraßen sind, keine besonders gefährlichen Stellen aufweisen und lediglich örtlichen Verkehrsbedürfnissen dienen. Privatwege Die Nutzung von Privatwegen für das Reiten und Fahren mit Fuhrwerken bedarf der Zustimmung des Grundeigentümers. Wald Nach dem Forstgesetz steht jedermann Fuhrwerke das Betreten des Waldes zu Erholungs- A l ko h o l vo r s ch ri fte n Der Lenker eines Fuhrwerkes muss mindestens zwecken frei. Das Reiten und Befahren gelten auch für Fuhr- 16 Jahre alt sein. Er darf bei der Führung des ist jedoch an die Zustimmung des Grund- werkslenker. Fuhrwerkes nicht durch Alkohol oder Sucht- eigentümers gebunden. Gleiches gilt für die Be- gift beeinträchtigt sein und muss die Ober- nutzung von Forststraßen. Hier muss der Erhal- grenze des Alkoholgehaltes im Blut von ter der Forststraße seine Zustimmung erteilen. 0,5 Promille einhalten. Der Besitzer eines Fuhrwerkes hat dafür zu sor- Pferdetransport gen, dass es den Vorschriften der Straßenver- Wer Pferde hält, muss sie gelegentlich auch kehrsordnung über Maße und Gewichte, Aus- transportieren. Geregelt sind die Anforderungen stattung und Beleuchtung entspricht und nur beim Transport in der EU-Verordnung 1/2005 in diesem Zustand in Betrieb genommen wird. über den Schutz von Tieren beim Transport so- Werden auf einem Fuhrwerk Personen beför- wie im österreichischen Tiertransportgesetz. dert, so hat der Lenker dafür zu sorgen, dass sie Allerdings gelten die Forderungen dieser beiden so untergebracht sind, dass sie den sicheren Be- Rechtstexte nur für Transporte mit einem wirt- trieb des Fuhrwerkes und die Verkehrssicherheit schaftlichen Zweck. Gerade im Bereich der Pfer- nicht beeinträchtigen und gefahrlos befördert dehaltung werden aber viele Transporte ohne werden können. wirtschaftlichen Zweck durchgeführt, weil Pfer- 13
Reiten und Fahren de als Sport- oder Freizeitpferde gehalten wer- ▪▪ Pferde bis 2 Jahre: 1,2 m² den. Bei solchen Transporten gelten nur die all- ▪▪ Fohlen bis 6 Monate: 1,4 m² gemeinen Bestimmungen des Tierschutzes aber Ist die Transportstrecke weiter als 65 km gelten Was ist bei gesetzlich keine speziellen Transportanforderungen. beim Transport mit wirtschaftlichem Zweck zusätz- geregelten Transporten zu beachten? Beispiele für solche Transporte, die von den Be- lich zu allen vorhin genannten Bestimmungen noch stimmungen der EU-Tiertransportverordnung folgende zwei weiteren Anforderungen: ausgenommen sind, wären: ▪▪ Der Fahrzeuglenker muss einen Be- ▪▪ Transporte zu Turnieren oder Reit- und Fahr- fähigungsnachweis über Sachkun- veranstaltungen digkeit beim Transport mitführen; ▪▪ Transporte zu einem anderen Einstellbetrieb Dieser Nachweis kann seit Jänner 2008 durch ▪▪ Transporte zu einer tierärztlichen Behandlung Absolvierung eines Sachkundelehrganges ▪▪ Transporte zum Zweck des Wanderreitens erworben werden und wird von der Bezirks- hauptmannschaft ausgestellt. Werden Pferde hingegen aus einem wirtschaft- lichen Aspekt heraus transportiert (zB Transport ▪▪ Registrierung als „Tiertransportun- zu einer Auktion, Transport zur Schlachtung, ternehmer“ bei der Bezirksverwal- Transporte durch gewerbliche Frächter), sind die tungsbehörde und Mitführen die- im folgenden beschriebenen gesetzlichen Be- ser Bescheinigung beim Transport. stimmungen einzuhalten. Dauert der Transport länger als acht Stunden ist die Registrierung als „Tiertransportunter- Generell gilt dann: nehmer für Langstreckentransport“ bei der ▪▪ Die Tiere müssen transportfähig sein; nicht BH erforderlich. transportfähig sind Tiere, die ▪▪ sich nicht schmerzfrei oder ohne fremde Hilfe bewe .gen können (zB festliegend, Tiere mit Kno- chenbrüchen) ▪▪ Tiere mit großen offenen Wunden oder Or- ganvorfällen ▪▪ Tiere mit mehr als 90 Pro- zent der Trächtigkeit oder die vor .weniger als 7 Tagen geboren haben ▪▪ Neugeborene mit noch nicht verheilter Na- belwunde ▪▪ Transportdauer so kurz wie möglich halten. ▪▪ Transportfahrzeug darf für transportierte Tiere keine Gefahr darstellen (keine vorstehenden Schrauben, Nägel, etc.) ▪▪ Anwendung von Gewalt beim Be-/Entladen nicht erlaubt ▪▪ Ausreichend Bodenfläche und Raumhöhe Führerschein ▪▪ Ausfließen von Kot und Harn vermeiden (Sä- Für den privaten Pferdetransport ist auch der gespäne einstreuen) Besitz der richtigen Führerscheinklasse und die ▪▪ Hengste von Stuten getrennt halten. entsprechende Typisierung der Fahrzeuge zu be- Ist die Transportstrecke weiter als 50 km gilt für achten. Transporte mit wirtschaftlichem Zweck zusätzlich: Bei Nichtbeachtung ist man sehr schnell im Be- ▪▪ Begleitpapier mitführen mit Angaben zu: reich einer Überladung. Ein schwerwiegenderes ▪▪ Herkunft und Eigentümer Vergehen ist das Fahren ohne Führerschein (bei ▪▪ Versandort, Bestimmungsort fehlendem E- zu B- Schein). Erfahrungsgemäß ▪▪ Datum und Uhrzeit des Transportbeginns werden Hängergespanne gerne kontrolliert. ▪▪ Voraussichtliche Transportdauer Grundsätzlich gilt: Der Führerschein E zu B (bzw. seit 19. 1. 2013 C1E) ist notwendig, wenn die ▪▪ Transportfahrzeug als Tiertransport kennzeich- Summen der beiden höchstzulässigen Gesamt- nen (z. B. Aufkleber „Tiertransport“ ) gewichte (Zugfahrzeug und Anhänger) 3500 kg ▪▪ Transportfahrzeug muss mit Dach ausgerüs- übersteigt und/oder das tatsächliche Gesamtge- tet sein. wicht des Anhängers das höchst zulässige Ge- ▪▪ Maximale Rampenneigung beim Verladen: samtgewicht des Zugfahrzeuges überschreitet. 36 Prozent Anmerkung: Die Klasse E kann seit 19. 1. 2013 ▪▪ Mindestfläche je Tier auf der Ladefläche: nicht mehr erworben werden, erteilte Lenkerbe- 14 ▪▪ Ausgewachsene Pferde: 1,75 m² rechtigungen bleiben aufrecht!
Einstellung, Vermietung, Reitunterricht Einstellung, Vermietung, Reitunterricht Gewerberecht mehr vor, ist kein Nebengewerbe, sondern be- Landwirtschaft oder Von der Frage, ob die Einkünfte aus dem Vermie- reits eine gewerbliche Tätigkeit gegeben. Gewerbebetrieb? ten und dem Einstellen von Reittieren steuerlich Gegen das Vorliegen eines landwirtschaftlichen als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren sind, Nebengewerbes spricht auch, wenn die durch- ist die Frage zu unterscheiden, ob die Tätigkeit geführte Tätigkeit dem Erscheinungsbild eines im Rahmen der landwirtschaftlichen Urprodukti- Betriebes entspricht, wie er typischerweise von on oder als landwirtschaftliches Nebengewerbe einem Gewerbebetreibenden, losgelöst von der durchgeführt werden kann, oder ob eine Ge- Land- und Forstwirtschaft geführt wird (zB auf- werbeanmeldung nach der Gewerbeordnung grund umfangreicher baulicher Investitionen). durchzuführen ist. Ungeachtet der steuerlichen Zuordnung ist vorerst die Prüfung des eigenen Im Falle einer gewerblichen Tätigkeit, ist bei der Betriebs hinsichtlich der Gewerbeordnung not- zuständigen Gewerbebehörde (zB Bezirkshaupt- wendig. mannschaft) eine Gewerbeanmeldung durchzu- Die Gewerbeordnung 1994 legt fest, welche Tä- führen. Folgen einer Gewerbeanmeldung sind tigkeiten als gewerblich und damit als der Ge- dann zB die Pflichtmitgliedschaft bei der Wirt- werbeordnung unterliegend anzusehen sind. Als schaftskammer, das Erfordernis einer Betrieb- gewerbsmäßige Tätigkeit wird grundsätzlich jede sanalgengenehmigung, die Zuständigkeit der nicht gesetzlich verbotene Tätigkeit angesehen, gewerblichen Versicherung und die Erklärung der die selbständig, regelmäßig und in der Absicht Einkünfte als gewerbliche Einkünfte. betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen Die Frage, ob die Voraussetzungen eine landwirt- wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, soweit diese schaftlichen Nebengewerbes noch vorliegen, ist Tätigkeit nicht von der Gewerbeordnung ausge- auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht nommen wird. Neben der Land- und Forstwirt- bedeutend, da bei Arbeitsunfällen im Bereich schaft sind bestimmte Nebengewerbe der Land- der Pensionspferdehaltung in diesem Fall keine und Forstwirtschaft von der Gewerbeordnung Leistungszuständigkeit der Sozialversicherungs- ausgenommen. anstalt der Bauern mehr gegeben wäre. Landwirtschaftliche Urproduktion Reiterstüberl Zur Land- und Forstwirtschaft im Sinne der Neben der Versorgung der Pferde ist es auf Pfer- GewO gehört seit der Mitte Juli 2017 erfolgten debetrieben auch erforderlich, für die Pferdeei- Änderung der Gewerbeordnung 1994 (geändert gentümer und Reitgäste zusätzliche Infrastruktur durch BGBl. I Nr. 94/2017) auch das Einstellen anzubieten. In der Praxis reicht die Bandbreite von höchstens 25 Einstellpferden, sofern höchs- von der Zurverfügungstellung eines reinen Auf- tens 2 Einstellpferde pro ha landwirtschaftlich enthaltsraumes bis zur Verabreichung von Spei- genutzter Fläche gehalten werden und diese Flä- sen und Getränken in Gaststätten. Die reine chen sich in der Region befinden. Zurverfügungstellung eines Aufenthaltsraumes stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar. Werden Nebengewerbe Getränke mittels eines durch eine gewerbliche Das Vermieten und Einstellen von Reittieren ist Firma aufgestellten Automaten angeboten, ist gemäß § 2 Abs 4 Ziff 6 GewO auch als Neben- ebenfalls keine Gewerbeberechtigung erforder- gewerbe der Land- und Forstwirtschaft möglich, lich. Werden hingegen durch den Betreiber des wenn diese Tätigkeit gegenüber der jeweiligen Pferdebetriebes selbst Getränke und Speisen Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft) des angeboten, ist meist eine Gewerbeberechtigung land- und forstwirtschaftlichen Betriebes unter- erforderlich. geordnet ist. Wird die landwirtschaftliche Ein- stellpferdehaltung gemäß Abs. 3 Z 4 GewO als Urproduktion und nicht als Nebengewerbe aus- geübt, ist lediglich das Einstellen von anderen Reittieren als Einstellpferden im Nebengewerbe möglich. Die geforderte Unterordnung ist im Rahmen ei- ner Gesamtbetrachtung zu beurteilen. Kriterien dafür sind zB Verhältnis von Ertrag, Einkommen, Umsatz, Einsatz von Arbeitszeit, Aufwand an Ar- beitskräften, Kosten. Liegt nach diesen Kriterien keine Unterordnung 15
Einstellung, Vermietung, Reitunterricht Bedarf der Ausschank Ohne Gewerbeberechtigung ist lediglich der Be- Land- und Forstwirtschaft sondern stellt eine ei- von Getränken und trieb einer Buschenschank zulässig. gene freiberufliche selbstständige Tätigkeit dar, die Verabreichung von Diese setzt voraus, dass der Betreiber Besit- die bei der Gewerblichen Sozialversicherung an- Speisen einer Gewer- zer von Obst- oder Weingärten ist. Der genaue zumelden ist. Wird der Reitunterricht nicht durch beberechtigung? Berechtigungsumfang der Buschenschänken den Eigentümer des Reitbetriebes selbst ausge- ist in Erlässen des Amtes der Landesregierung führt, so kann der Reitlehrer Dienstnehmer, frei- festgelegt (zB nur kalte Speisen, maximal 60 er Dienstnehmer oder selbstständiger Reitlehrer Sitzplätze, Meldung bei der Bezirkshauptmann- sein. schaft, etc.). Freie Dienstnehmer sind im Unterschied zum Alle darüberhinausgehenden Verabreichungen Dienstnehmer nicht im Betrieb fix eingebunden, von Speisen und Getränken bedürfen einer Ge- sondern verpflichten sich nur in Form eines frei- werbeberechtigung. en Dienstvertrages zur Abhaltung regelmäßiger Die umfassende gastgewerbliche Tätigkeit ist Einheiten. Sie sind aber genauso wie normale ein reglementiertes Gewerbe und bedarf eines Dienstnehmer bei der Gebietskrankenkasse an- Befähigungsnachweises. zumelden. Selbstständiger Reitlehrer ist man nur, wenn Einstellvertrag man bei der Ausübung der Tätigkeit vollkommen Ein Einstellvertrag stellt in rechtlicher Hinsicht je unabhängig ist und selbst über die benötigten nach Umfang der vom Pferdebetrieb übernom- Betriebsmittel verfügt. Ein freiberuflicher Selbst- menen Leistungen einen Miet- oder Verwah- ständiger hat sich bei der Gewerblichen Sozial- rungsvertrag, mit dem zusätzlich Dienstleistun- versicherung selbst anzumelden. gen und Futtermittel verkauft werden, dar. Reitveranstaltungen Bei Turnieren: Veran- Folgende wichtige Punkte sollen jedenfalls in ei- staltungsbewilligung! nem Einstellvertrag geregelt werden: Die Ausübung von Turnierveranstaltungen stellt regelmäßig eine Sportveranstaltung im Sinne ▪▪ Laufzeit; befristete oder unbefristete Verträge des Veranstaltungsgesetzes dar. Wird ein Turnier ▪▪ Kündigung; Termin und Frist regeln in der Absicht durchgeführt Einnahmen zu er- ▪▪ Wer betreut das Pferd, Betreuungsumfang zielen, wird eine Veranstaltungsbewilligung be- nötigt. Besteht hingegen keine Erwerbsabsicht ▪▪ Tierarzt; Sonderbehandlungen und dient die Veranstaltung ausschließlich sport- ▪▪ Preis und Zahlungszeitpunkt lichen Zwecken ist die Veranstaltung der Behör- ▪▪ ev. Sicherstellung durch Kaution de lediglich anzuzeigen. Zuständige Behörde ist ▪▪ Nebenregelungen wie Parkmöglichkeit, Platz die Gemeinde, bei Veranstaltungen, die in ihrer in der Sattelkammer, Spind, etc. Bedeutung über das Gemeindegebiet hinausge- hen, die Bezirkshauptmannschaft. Der im Anhang angeschlossene Einstellvertrag für Pensionspferde ist ein praxistaugliches Mus- ter, in dem alle oben genannten Vertragspunkte Berücksichtigung finden. Er erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Darf ich als landwirt- Reitunterricht schaftlicher Reitbe- Die Erteilung von Reitunterricht ist als Ausbil- trieb Reitunterricht dung zu verstehen und stellt damit eine Un- geben? terrichtstätigkeit dar. Die Ausbildung ist nicht Gegenstand eines Gewerbes und daher ge- werbescheinfrei. Damit fällt die Tätigkeit eines Reitlehrers aber noch nicht in den Bereich der 16
Beschäftigung von Arbeitskräften Beschäftigung von Arbeitskräften Arbeitsrecht mer ein Urlaubsentgelt in der Höhe des bisheri- Sachbezug berücksich- Was ist ein Arbeitsvertrag? gen Arbeitsverdienstes (Ausfallprinzip). Wird das tigen Arbeitsverhältnis vor Verbrauch des Urlaubes Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflich- beendet, muss für die offenen Urlaubstage eine ten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit Ersatzleistung bezahlt werden. durch Gesetz oder Kollektivvertrag diese Rech- Der Urlaubsantritt ist zwischen Arbeitgeber und te nicht zwingend festgelegt sind. Für landwirt- Arbeitnehmer zu vereinbaren unter Rücksicht- schaftliche Betriebe sind die wichtigsten gesetz- nahme der Erfordernisse des Betriebes und der lichen Bestimmungen in der Landarbeitsordnung Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers. Ein geregelt. Es gibt auch Kollektivverträge in jedem eigenmächtiger Urlaubsantritt berechtigt zur Ent- Bundesland. lassung. Der Abschluss eines Arbeitsvertrages (Dienstver- trages) ist an keine bestimmte Form gebunden. Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag verein- bart wird, muss der Arbeitgeber einen Dienst- zettel ausstellen, in welchem alle wesentlichen Rechte und Pflichten festgehalten werden. Bei Arbeitsbeginn kann ein Probedienstverhältnis von höchstens einem Monat vereinbart werden. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhält- nis ohne Angabe von Gründen jederzeit aufge- löst werden. Wie wird der Lohn vereinbart? Der vereinbarte Lohn steht im Dienstzettel. Für Arbeiter kann ein monatlicher Lohn oder ein Stun- denlohn vereinbart werden. Neben dem Barlohn Wie erfolgt eine Kündigung? kann auch ein Sachbezug vereinbart werden, welcher bei der Lohnabrechnung zu berücksich- Ein Arbeitsverhältnis kann unter Einhaltung der tigen ist. Weiters sind die kollektivvertraglichen gesetzlichen Kündigungsfristen einseitig vom Lohnsätze als Mindestlöhne zu beachten. Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gekündigt wer- Neben dem laufenden Lohn werden auch Son- den. Bei der Arbeitgeberkündigung ist ein mög- derzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) ge- licher Kündigungsschutz zu beachten. Die Dauer währt, deren Höhe im Kollektivvertrag geregelt der Kündigungsfrist ist von der Beschäftigungs- ist. dauer abhängig und wird im Kollektivvertrag, an- derenfalls im Gesetz geregelt. Wann besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung? Entgeltfortzahlung bei Wer bekommt eine Abfertigung? Arbeitnehmer haben für die Dauer ihrer Ar- Dienstverhinderung beitsunfähigkeit (Krankenstand) Anspruch auf Eine Abfertigung-Alt gebührt Arbeitnehmern Entgeltfortzahlung nach dem Ausfallprinzip. Es welche vor 2003 das Arbeitsverhältnis begonnen gibt jedoch eine bestimmte Höchstdauer, wel- haben. Die Höhe der Abfertigung ist von der Be- che von der Beschäftigungsdauer abhängt. Bei schäftigungsdauer abhängig. Ein Abfertigungs- längerer Krankenstandsdauer wird ein Zuschuss anspruch besteht bei einer Kündigung durch den von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt Arbeitgeber. gewährt, aber nur für Betriebe mit weniger als Wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis 50 Beschäftigten. beendet, besteht ein Anspruch auf Abfertigung Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nur bei Pensionierung, Mutterschaft oder be- auch bei einer Dienstverhinderung wegen wich- rechtigtem vorzeitigen Austritt. Für Arbeitneh- tiger Gründe, wie zB Heirat, Arztbesuch, Pflege mer, welche ab 2003 beschäftigt werden, gibt eines nahen Angehörigen, Todesfall naher Fami- es die Mitarbeitervorsorge (MV) statt der bishe- lienangehöriger, etc. rigen Abfertigung. Der Arbeitgeber zahlt einen monatlichen MV-Beitrag von 1,53 % in eine MV- Welchen Urlaubsanspruch hat ein Arbeiter? Kasse ein. Bei einer anrechenbaren Dienstzeit bis zu 25 Der Abfertigungsanspruch besteht gegenüber Jahren beträgt der jährliche Urlaub 30 Werkta- der vereinbarten MV-Kasse bei Beendigung des ge und nach 25 Jahren Dienstzeit 36 Werktage. Arbeitsverhältnisses, auch bei Kündigung durch Während des Urlaubs bekommt der Arbeitneh- den Arbeitnehmer. 17
Sie können auch lesen