Regionale Arbeitsmarktstrategie für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, ESF Plus-Programmjahr 2023

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Regionale Arbeitsmarktstrategie für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, ESF Plus-Programmjahr 2023
Regionaler ESF-Arbeitskreis für den
      Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

      Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Baden-Württemberg
      Förderperiode (FP) 2021-2027
      „Investition in Beschäftigung und Wachstum“

      Regionale Arbeitsmarktstrategie für den
      Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald,
      ESF Plus-Programmjahr 2023

Freiburg, 12. Juli 2022

Gefördert durch:

                                                                      Seite 1/27
Regionale Arbeitsmarktstrategie für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, ESF Plus-Programmjahr 2023
Inhalt
1.           Einleitung ................................................................................................................................. 3
2.           Analyse der Ausgangslage........................................................................................................ 4
     2.1.    Ausgangslage mit Blick auf besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose und weitere
             benachteiligte Zielgruppen ...................................................................................................... 4
     2.2.    Ausgangslage mit Blick auf benachteiligte Schülerinnen und Schüler sowie marginalisierte
             junge Menschen....................................................................................................................... 5
3.           Ermittlung des konkreten Handlungsbedarfs und Festlegung der regionalen Ziele ............... 7
4.           Festlegung von Zielgruppen ..................................................................................................... 9
5.           Handlungsschwerpunkte ....................................................................................................... 10
     5.1.    Inhaltliche und methodische Grundsätze für Projekte für benachteiligte Schüler/-innen und
             marginalisierte junge Menschen ........................................................................................... 12
6.           Querschnittsziele und grundlegende Voraussetzungen ........................................................ 13
     6.1.    Querschnittsziele ................................................................................................................... 13
     6.2.    Charta der Grundrechte ......................................................................................................... 14
     6.3.    Nachhaltigkeit im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes und der Verbesserung ihrer
             Qualität .................................................................................................................................. 14
     6.4.    Transnationale Kooperation .................................................................................................. 14
7.           Verfahren und Umsetzung ..................................................................................................... 15
     7.1.    Antragstellung ........................................................................................................................ 15
     7.2.    Antragsbewertung und Projektauswahl ................................................................................ 16
     7.3.    Art, Umfang und Laufzeit der Förderung ............................................................................... 17
     7.4.    Kofinanzierung durch den ESF Plus und Rechtsanspruch ...................................................... 18
     7.5.    Förderfähige Ausgaben .......................................................................................................... 18
     7.6.    Auszahlung und Verwendungsnachweise ............................................................................. 19
     7.7.    Projektbegleitung, Ergebnissicherung, Monitoring und Evaluation ...................................... 19
     7.8.    Publizitätsvorschriften und -pflichten.................................................................................... 20
     7.9.    Rechtsgrundlagen .................................................................................................................. 21
     7.10. Veröffentlichung des Förderaufrufes .................................................................................... 21
8.           Anlagen .................................................................................................................................. 22

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Regionale Arbeitsmarktstrategie für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, ESF Plus-Programmjahr 2023
1. Einleitung
Der ESF Plus in Baden-Württemberg startet die Umsetzung der neuen Förderperiode zum 1. Januar
2022. Auch in der ESF-Plus-Förderperiode 2021 bis 2027 werden spezifische Ziele regional verfolgt –
regionale Herausforderungen soll mit regionalen Strategien begegnet werden. Schwerpunktziele der
regionalisierten ESF Plus-Strategie sind es, die soziale Inklusion und die gesellschaftliche Teilhabe zu
steigern sowie Armut zu bekämpfen (vgl. Einführung in die Regionale Förderung www.esf-bw.de).

Wie alle regionalen ESF-Arbeitskreise hat auch der im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Auf-
gabe, mittels spezifischer regionaler Arbeitsmarktstrategie auf diese Ziele zu steuern und Umsetz-
ungsmaßnahmen zu erreichen. Hierfür steht den Arbeitskreisen ein jährliches Mittelbudget zur Ver-
fügung, im Fall des Arbeitskreises für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind es jährlich
192.960 Euro. Dabei wählt der Arbeitskreis regionale Projekte für Zielgruppen aus, die in der vorlie-
genden Arbeitsmarktstrategie benannt werden und die sich aus dem ESF Plus-Programm für Baden-
Württemberg sowie den regionalen Herausforderungen ableiten.

Dadurch werden Maßnahmen in der sogenannten Prioritätsachse A verfolgt (und ab 2025 gegeben-
enfalls der Prioritätsachse B im Rahmen der „sozialen Innovation“): Soziale Inklusion, Gesellschaftli-
che Teilhabe und Bekämpfung der Armut mit dem spezifischen Ziel h): „Förderung der aktiven Inklu-
sion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe
sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen“. Der regio-
nale ESF Plus in Baden-Württemberg fokussiert dabei auf:

    a) Förderlinien für besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermitt-
       lungshemmnissen; auch kann es sich um rechtsübergreifende Fördermaßnahmen des SGB II,
       SGB IX und SGB XII handeln. Die Förderung soll sich dabei weiterhin auch an benachteiligte
       Zielgruppen außerhalb des SGB-Leistungsbezugs richten, dabei insbesondere an Menschen in
       psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen,
       Überschuldungen, Gewalterfahrungen oder in prekären Familien- oder Wohnverhältnissen.
    b) Förderlinien für von Schulversagen bedrohte Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangs-
       stufe 5 und bei denen mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist; marginalisierte junge Men-
       schen beziehungsweise Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher, die von Regelsystemen
       der Schule, der Jugendberufshilfe und der Ausbildungsförderung nicht erreicht werden.

Angesichts des gedeckelten Gesamtbudgets und der gedeckelten ESF-Interventionsmittel auf
40 Prozent des Gesamtfördervolumens achtet der Arbeitskreis besonders auf eine starke Ergebnisori-
entierung und Ansätze zur Anschlussfinanzierung außerhalb der ESF Plus-Förderung. Gerade sich be-
währende regionale Projekte sollten in Richtung einer Regelförderung weiterentwickelt werden.

Weiter ist dem Arbeitskreis wichtig, dass die regionale ESF Plus-Strategie im Landkreis Breisgau-
Hochschwarzwald im Gesamtzusammenhang der vorhandenen arbeitsmarkt-, sozial- und bildungspo-
litischen Strategien in der Region eingebettet ist. Hinzu kommt, dass regionale Vorhaben die ESF
Plus-Querschnittsziele zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminie-
rung, Nachhaltigkeit im Sinne des Klima- und Umweltschutzes und der Verbesserung ihrer Qualität,
aber auch transnationale Zusammenarbeit beachten müssen. Darüber hinaus ist die Beachtung der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union grundlegende Voraussetzung.

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2. Analyse der Ausgangslage
Dieser regionalen ESF Plus-Strategie liegt eine Analyse der regionalen Ausgangssituation bezogen auf
die adressierten Zielgruppen zugrunde. Es wurden herangezogen:
     Arbeitsmarkt- und Sozialhilfedaten im Hinblick auf besonders arbeitsmarktferne Langzeitar-
        beitslose mit besonderen oder multiplen Vermittlungshemmnissen.
     Ausbildungsmarktzahlen und –informationen
     Informationen und Analysen am (begleiteten) Übergang von Schule zu Beruf im Hinblick auf
        Schülerinnen und Schülern mit drohendem Schulversagen oder Schulabbruch bzw. marginali-
        sierte junge Menschen.

Dabei konzentriert sich die Analyse auf die in dem spezifischen Ziel h) festgelegten Förderziele und
Zielgruppen. Neben den quantitativen Analysen der offiziellen Arbeitsmarktstatistiken wird dabei auf
Erkenntnisse aus dem Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters und auch auf das Expertenwissen der
Arbeitskreismitglieder und ihrer Institutionen zurückgegriffen, um zusätzliche Aussagen zu Zielgrup-
pen außerhalb des SGB-Leistungsbezugs machen zu können, zum Beispiel zu Menschen in psychoso-
zialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen,
Gewalterfahrungen oder in prekären Familien- oder Wohnverhältnissen.
Die regionale ESF Plus-Strategie wird so in einen Gesamtzusammenhang der vorhandenen arbeits-
markt-, sozial- und bildungspolitischen Strategien in der Region gesetzt. Hierzu werden neben der
Analyse der bestehenden Regelförderinstrumente der verschiedenen Rechtskreise auch regionale
Förderinstrumente berücksichtigt.

2.1. Ausgangslage mit Blick auf besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose
     und weitere benachteiligte Zielgruppen

Der Arbeitsmarkt hat die Corona-Pandemie hinter sich gelassen, die Arbeitslosigkeit hat sich auf das
vorpandemische Niveau zurück entwickelt, insgesamt bestehen auch im Landkreis sehr gute Arbeits-
marktbedingungen für Arbeitnehmer und ein sehr knappes Angebot für Arbeitgeber. Allgemein sind
erhebliche Unsicherheiten der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung zu erkennen, der deutschen
Wirtschaft wird eine eher schwache konjunkturelle Entwicklung prognostiziert, es kommt zu Produk-
tionsausfällen infolge fortgesetzter Lockdowns in China und infolge Lieferkettenunterbrechungen im
Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Das im Landkreis wichtige Gastgewerbe erholt sich dagegen
mit dem Anziehen des Tourismus wieder, auch geringer qualifizierte Personen haben Beschäftigungs-
chancen, insbesondere nachdem viele der in der Pandemie freigesetzten Kräfte in anderen Branchen
absorbiert wurden.

Weiter intensiv verläuft die Digitalisierung der Wirtschaft, Berufsbilder wandeln sich, die Verschieb-
ung hin zu wissensintensiven unternehmensorientierten Dienstleistungen schreitet fort. Insgesamt
werden die Anforderungen an Arbeitskräfte dynamischer, auch in Bereichen mit traditionell geringen
qualifikatorischen Anforderungen schreitet die Technisierung und Digitalisierung voran. Am Beispiel
der Automobilzulieferer wird der Strukturwandel deutlich, der in der Branche über viele Jahre andau-
ernde Arbeitsplatzaufbau ist teilweise gestoppt oder im Bereich der Drehteileproduzenten auch in
einen Stellenabbau umgeschlagen. Die Anforderungen an Fertigkeiten auch von unqualifiziertem
oder gering qualifiziertem Personal wachsen infolge insgesamt weiter zunehmender Komplexität der
oftmals digitalisierten Prozesse bzw. wandeln sich hin zu stärker durch Software bzw. digitale Dienste

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geprägte Prozesse. Dadurch nehmen die Mismatches zwischen fehlender oder teils weit zurücklie-
gender beruflicher Qualifikation und am Markt benötigten Qualifikationen tendenziell weiter zu. In-
folgedessen drohen ältere Personen aber auch Personen mit einigen Berufen – zum Beispiel die Ver-
käuferin / der Verkäufer im stationären Einzelhandel – ins Hintertreffen zu geraten. Mit der Digitali-
sierung verbunden ist zudem auch eine Verstärkung von Prozessen, bei denen diejenigen an den sozi-
alen Rand gedrängt werden, die auf keine oder lediglich eine unzureichende technische Ausrüstung
zurückgreifen können und / oder die über keine oder lediglich unzureichende Kenntnisse zum Um-
gang mit digitalen Tools verfügen. Angesichts der in einigen Teilen des Landkreises – zum Beispiel in
Gemeinden des Hochschwarzwaldes – schwachen Internetversorgung ist die Teilhabe an Online-An-
geboten im Bereich Bildung, aber auch in anderen Bereichen insbesondere dort eingeschränkt. Ge-
rade angesichts des klaren Trends hin zu mobilem Arbeiten kommt leistungsfähigen Internetzugän-
gen und der Kompetenz im Umgang mit digitalen Medien eine immer größere Bedeutung zu.

Es wird deutlich, dass der auch im Landkreis demographisch „ausgehungerte“ Arbeitsmarkt in allen
Qualifikationssegmenten – von un- und angelernten Hilfskräften, über Auszubildende bis hin zu
höchst qualifizierten Spezialisten – Engpassfaktor für ansonsten gut aufgestellte Unternehmen ist
und Hindernis für die weitere Entwicklung. Entsprechend werden viele offene Stellen gemeldet, die
Zahl der Stellenangebote stieg im Jahresvergleich um 822 auf nunmehr 2.384 Stellen im April 2022.

Der Blick auf die amtlichen Statistiken zeigt, dass die Zahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Perso-
nen im Landkreis gegenüber den Vorjahren deutlich zurückgegangen ist und Rückgänge bei fast allen
Personengruppen zu verzeichnen sind (vgl. Tabellen Arbeitslosigkeit bei den Frauen, Seite 24 und Ar-
beitslosigkeit bei den Männern, Seite 25), einzelne Personengruppen wie zum Beispiel die der Allein-
erziehenden sind in absoluten Zahlen sehr kleine Gruppen. Rein quantitativ die bedeutendste Gruppe
ist diejenige männlicher wie weiblicher langzeitarbeitsloser Personen, die gegenüber der Situation
Anfang 2020 einen gewissen Aufwuchs erfahren hat – insbesondere im Bereich der Grundsicherung
(SGB II). Allerdings zeigt die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften (vgl. Teil I: Abbildungen und Ta-
bellen

Abbildung Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Jahresvergleich, Seite 22) seit April 2021 ei-
nen sehr starken Rückgang, inzwischen wurde das Niveau von vor der Corona-Pandemie wieder er-
reicht.

Unsicher ist die weitere Entwicklung hinsichtlich der aus der Ukraine geflüchteten Personen. Im Juni
2022 wird mit circa 2.000 Geflüchteten im Landkreis, 1.000 Bedarfsgemeinschaften und circa 1.300
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gerechnet.

2.2. Ausgangslage mit Blick auf benachteiligte Schülerinnen und Schüler sowie
     marginalisierte junge Menschen

Der erfreuliche Trend vom Juni 2021 für die Bewerberinnen und Bewerber auf dem Ausbildungs-
markt setzt sich im April 2022 fort. Auch wenn angesichts des frühen Zeitpunkts der Analyse noch mit
weiterer Dynamik auf dem Ausbildungsmarkt zu rechnen ist, zeigen die statistischen Angaben der
Agentur für Arbeit Freiburg zum April 2022, die sich in der Kernaussage „Es gibt mehr unbesetzte
Ausbildungsstellen als unversorgte Bewerber“ zusammenfassen lassen1. So stehen 621 unversorgten

1
 Agentur für Arbeit Freiburg, Der Arbeits-und Ausbildungsmarkt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Prä-
sentation Anna Melchior, Geschäftsführerin Operativ, 20.05.2022

                                                                                                Seite 5/27
Bewerberinnen und Bewerbern 834 unbesetzte Ausbildungsstellen gegenüber. Rein rechnerisch ist
damit die Chance für einen Ausbildungsplatz besser denn je im Vergleich zu den Vorjahren.

Zudem bestehen vielfältige Unterstützungsangebote der beiden Kammern in der dualen Ausbildung
beziehungsweise für Bewerber/-innen. Unterstützung bei Problemen während der Ausbildung bieten
zum Beispiel Ausbildungsbegleiter/-innen aktiv: „Erfolgreich ausgebildet“, es gibt „Kümmerer“ für
Zugewanderte für die Integration in Ausbildung, Praktika- und Lehrstellbörsen und Ausbildungsbot-
schafter zur Berufsorientierung auf Augenhöhe. Von Seiten der IHK Südlicher Oberrhein gibt es wei-
tere Angebote wie die Tage der beruflichen Orientierung an Schulen und kostenfreies Profiling.
Ebenso gibt es von der Handwerkskammer Freiburg vielfältige Angebote für Ausbildungsinteressierte
wie zum Beispiel die App „Leerstellenradar“, weitere digitale Angebote zur Berufsorientierung und
Qualifizierungsbausteine. Daneben bestehen vielfältige Dienstleistungsangebote und Fördermöglich-
keiten u.a. von Seiten der Agentur für Arbeit Freiburg, des Jobcenters, der Schulen sowie Unterstüt-
zungsangebote durch die Jugendhilfe, durch Erziehungsbeistandsschaften, durch die Jugendgerichts-
hilfe, offene Jugendarbeit, Streetwork…..

Trotz der für Schüler/-innen und junge Menschen insgesamt positiven Situation eines Bewerbermark-
tes und der vielfältigen Unterstützungsangebote für junge Menschen ist die Anzahl der neu abge-
schlossenen Ausbildungsverhältnisse im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (Zeitraum 01.01. bis
30.4.2022) im Vergleichszeitraum Jahr 2019 bei der IHK Südlicher Oberrhein immer noch um 13,9 %
geringer2. Besonders in den gewerblich-technischen Berufen ist ein Rückgang von 29 % in diesem
Zeitraum zu verzeichnen. Bei der Handwerkskammer Freiburg ist zum 30. April 2022 im Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald im Vergleich zum Vorjahresvormonat ein Rückgang von 5,6 % zu ver-
zeichnen. Dieser Rückgang fällt stärker aus wie im Gesamtkammerbezirk Freiburg (-2,6 %). Hierbei
sind gegenüber dem Vorjahr die neu eingetragenen Verträge im Bereich des Nahrungsmittelhand-
werks rückläufig (um 38,5 %), während neue Ausbildungsverträge bei den Gesundheitsberufen um
66,7 % gestiegen sind3. Fehlende Ausbildungsreife und Matchingprobleme sind gut bekannte Gründe
für diese Situation.

Ein interessanter Aspekt kann darüber hinaus auch die pessimistische Einstellung der jungen Men-
schen zu fehlenden Ausbildungsperspektiven sein: Eine repräsentative Befragung der Jugendlichen
im Jahr 2022 der Bertelsmann Stiftung „Ausbildungsperspektiven im dritten Coronajahr“4 zeigt unter
anderem die folgenden Ergebnisse:

       „Ausbildungschancen: Über die Hälfte der jungen Menschen (54 %) haben den Eindruck, dass
        die Chancen auf einen Ausbildungsplatz eher schlechter sind als vor Corona. Diesen Eindruck ha-
        ben in besonderem Maße Jugendliche mit niedriger Schulbildung (68 %).
       Ausbildungsangebot: 37 % der jungen Menschen sind der Auffassung, es gebe zu wenig Ausbil-
        dungsplätze. Von den Jugendlichen mit niedriger Schulbildung hat sogar fast jede:r Zweite
        (49 %) den Eindruck, dass die Zahl der Ausbildungsplätze nicht ausreicht.“

2
  IHK Südlicher Oberrhein, Zahlen und Daten 2021 – 2022 des Geschäftsbereichs Aus-und Weiterbildung (siehe
8. Anlagen)
3
  Handwerkskammer Freiburg, Lehrlingsstatistik der neu eingetragenen Verträge zum 30. April 2022 (siehe 8.
Anlagen)
4
  Ausbildungsperspektiven im dritten Corona-Jahr, Eine repräsentative Befragung von Jugendlichen 2022; Ingo
Barlovic, Denise Ullrich, Clemens Wieland, Bertelsmann Stiftung Mai 2022

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Umso wichtiger erscheint es daher bei der objektiv guten Situation für die Jugendlichen auf dem Aus-
bildungsmarkt, die Zielgruppen schon in der Schule frühzeitig über ihre Zukunftschancen zu informie-
ren und entsprechend zu motivieren, also einen Sinn für einen Schulabschluss und eine Ausbildung
zu vermitteln.

Hierfür spricht auch deutlich das Qualifizierungsniveau der arbeitslosen Menschen im Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald. Ohne Ausbildung steigt das Risiko, langfristig arbeitslos zu werden5. Auf
der anderen Seite klagen die Arbeitgeber über Fachkräftemangel wie nie zuvor – eine dramatische
Situation.

Deutlich zugenommen hat die Zahl problematischer Ausbildungsverhältnisse. Hier werden immer
häufiger die Leistungen der vorhandenen Ausbildungsbegleitungen erforderlich und in Anspruch ge-
nommen, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Der Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung
wächst. Bei den Studierenden berichten die Handwerkskammer Freiburg und die IHK Südlicher Ober-
rhein, dass die Zahl der Studienabbrechenden deutlich ansteigt6.

3. Ermittlung des konkreten Handlungsbedarfs und Festlegung
   der regionalen Ziele
Mit dem beschlossenen, befristeten Moratorium für Hartz-IV-Sanktionen und der Einführung des
Bürgergelds wird sich die Situation im Bereich der Leistungsbeziehenden im SGB II stark verändern.
Das Jobcenter nimmt die neue Situation konstruktiv auf und will künftig mehr um Vertrauen werben,
in den Aufbau von Vertrauen investieren und auf die eigenen Leistungen aufmerksam machen. Die
nach Corona wieder zunehmende persönliche Beratung wird weiter verstärkt.

Es kann festgestellt werden, dass eine größere Zahl von SGB-II-Kundinnen und Kunden sich der Bera-
tung des Jobcenters entziehen, teils ist dies auch auf die vergleichsweise langen Wege im Landkreis
in Verbindung mit eingeschränkter Mobilität zurückzuführen. Allerdings fehlt kundenseitig teils auch
Interesse an einer Zusammenarbeit, Termine werden nicht wahrgenommen.

Bei den Beratungen selbst zeigt sich, dass immer mehr Kundinnen und Kunden beim Perspektiven-
wechsel unterstützt werden müssen und die Bedeutung eines intensiven Coachings zum Beispiel für
eine individuelle Berufswegeplanung zunimmt. Der allgemeine Strukturwandel mit Technisierung
und Digitalisierung erfordert eine nötigenfalls mehrfache Neuausrichtung und Korrektur der eigenen
Wahrnehmung und im Hinblick auf die Frage, was Leistungsbeziehende mit ihren Fähigkeiten, Talen-
ten und Qualifikationen beruflich erreichen können. Viele Kundinnen und Kunden verfügen nur über
schwache Kenntnisse, oft fehlen grundlegende Kenntnisse über etwaige neue Möglichkeiten infolge
des Wandels, aber auch zu den sich wandelnden Anforderungen am Arbeitsmarkt.

Insgesamt stellt sich – verstärkt durch die Corona-Pandemie – die Herausforderung abgekoppelte
Menschen zu erreichen, insbesondere in der ländlichen Peripherie des Landkreises. Vorhandene Ka-
pazitäten haben sich hierfür als bislang nicht ausreichend erwiesen. Bei der Gruppe der abgekoppel-
ten Menschen ist der Weg zum Arbeitsmarkt ein langer, so scheint zunächst eine Aktivierung vor Ort

5
  Agentur für Arbeit Freiburg, der Arbeits-und Ausbildungsmarkt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Prä-
sentation Anna Melchior, Geschäftsführerin Operativ, 20.05.2022
6
  IHK Südlicher Oberrhein, Christiane Möller und Handwerkskammer, Uwe Ladenburger in der Arbeitskreis-Sit-
zung am 20.05.2022.

                                                                                                 Seite 7/27
erforderlich, ist ein Vertrauensaufbau zu leisten, verbunden mit der Förderung der Motivation, die
Situation zu ändern – ehe dann zum Beispiel Fallberater des Jobcenters ansetzen können.

Quantitativ zwar aus den Zahlen der amtlichen Arbeitslosenstatistik nicht herauszulesen, aber er-
kennbar und auch von der Kontaktstelle Frau und Beruf7 bestätigt, ist, dass das Thema Beruflicher
Wiedereinstieg von Frauen in der Region pandemiebedingt aufgeschoben wurde oder werden
musste und ein gewisser Nachholbedarf besteht. Teilweise wurden sogar Berufstätigkeiten pande-
miebedingt aufgegeben und verstärken nun diesen Nachholbedarf.

Die Unternehmen sind in steigendem Maß gezwungen, zur Deckung ihres Personalbedarfs auch auf
arbeitsmarktferne Personen zuzugehen und für deren Integration einen hohen Aufwand zu betrei-
ben. Diese Situation wird sich angesichts der sich weiter stark öffnenden demographischen Schere in
den nächsten Jahren spürbar verschärfen. Gerade kleine und mittelgroße Unternehmen sind oftmals
im Umgang mit arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen schlecht aufgestellt, zum Beispiel wegen bis-
lang fehlender systematischer Auseinandersetzung mit dem Thema Fachkräfteakquisition, fehlender
Bekanntheitsgrade, fehlendem systematischen Employer Branding.

Ein zunehmendes Hindernis für alle Personen mit Kindern ist die in der Region zunehmend schwieri-
ge Kinder-Betreuungssituation (U3, Ü3). So drängt sich die Frage auf, ob die zum überwiegenden Teil
mit Kindern geflüchteten Menschen aus der Ukraine die fehlenden Kapazitäten bei der Kinderbetreu-
ung zum (vollumfänglichen) Eintritt in den Arbeitsmarkt überwinden können.

Daraus leiten sich folgende regionale Ziele ab:

          Unterstützung beim Aufbau von Vertrauen in Beratungs- und Unterstützungssysteme
          Steigerung der Bereitschaft bei den Zielgruppen, bestehende Angebote zur Unterstützung
           und Beratung anzunehmen.
          Steigerung der Bereitschaft bei den Zielgruppen, die eigene Perspektive auf die individuelle
           Situation zu überdenken
          Die Zielgruppen in die Lage versetzen, in der Digitalisierung Chancen zu erkennen und sie für
           die eigene Berufswegeplanung zu nutzen.
          Optimierung organisatorischer Rahmenbedingungen zum Abbau von Zugangshemmnissen
           (Breitbandzugang, Verfügbarkeit technischer Geräte, Kinderbetreuung)
          Konzeptionelle Einbindung von Arbeitgebern in die Projektangebote

Um den Handlungsbedarf der in Punkt 2.2 genannten Ausgangssituation zu konkretisieren, daraus
Ziele zu formulieren und möglichst passgenaue Angebote entwickeln zu können, hat der ESF-Arbeits-
kreis auf der Grundlage eines standardisierten Fragebogens mit Berücksichtigung von Erfahrungswer-
ten von Projektträgern detaillierte Informationen zu den Zielgruppen erstellt. Die Angaben sind unter
8. Anlage zu entnehmen.
Es gilt den oben dargestellten Disparitäten auf dem Ausbildungsmarkt entgegenzuwirken und eine
nachhaltig angelegte Arbeitsmarktstrategie – auch im Sine einer Fachkräftesicherung - zu entwickeln.
Dabei ist es eine grundsätzliche Zielrichtung, alle gefährdeten Schülerinnen und Schülern aber auch
den marginalisierten Menschen den Weg in diesen aufnahmefähigen Ausbildungsmarkt zu bahnen.
Hierfür sind für die Zielgruppen entsprechende Teilziele nötig:

7
    Kontaktstelle Frau und Beruf Freiburg – Südlicher Oberrhein

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   Möglichst frühzeitig: Vermeidung von Schulabbruch
           Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, der Berufsorientierung und Berufswahlkompetenz
           Förderung einer Motivation für Ausbildung
           Erfassen und erreichen möglichst vieler der marginalisierten und „abgetauchten“ jungen
            Menschen und entsprechende (Re)-Integration in die regulären Beratungs- und Unterstüt-
            zungssysteme

Die ESF Plus Förderung bietet generell die wichtige Chance, innovative Ansätze zu erproben und aus-
getretene Pfade zu verlassen. Ziel ist es daher, dass Projektträger, neue Wege finden, um die Ziel-
gruppen und Ziele zu erreichen.

Wichtiges Teilziel des ESF-Arbeitskreises ist ein in sich abgestimmtes Präventions- und Hilfesystem
für die Zielgruppen der gefährdeten Schülerinnen und Schüler sowie der marginalisierten jungen
Menschen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Synergieeffekte und Transparenz hinsichtlich der
Angebote sollen für die Teilnehmenden ermöglicht werden.

4. Festlegung von Zielgruppen
Für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald konstatiert der Arbeitskreis eine zunehmende wirt-
schaftliche Volatilität, ein Fortschreiten der Digitalisierung und des Strukturwandels, zusätzliche Unsi-
cherheiten durch internationale Flüchtlingsströme. Zudem bewertet er jede für den Arbeitsmarkt ge-
wonnene Person als Chance und Entlastung des Arbeitsmarktes. Es bedarf jedoch angesichts der rela-
tiv geringen Größe einzelner Personengruppen sowie der Zunahme abgekoppelter Menschen innova-
tiver und kreativer Projekte, die nicht in der Arbeitsmarktstrategie antizipiert werden können. Der
regionale ESF Plus-Arbeitskreis Breisgau-Hochschwarzwald hat deshalb in seiner Sitzung am 20. Mai
2022 für die regionale Arbeitsmarktstrategie 2023 beschlossen, dass er die Zielgruppen gegenüber
der ESF Plus-Zielgruppendefinition des Landes Baden-Württemberg im Wesentlichen belässt, für ein-
zelne Zielgruppen jedoch Schwerpunkte formuliert (siehe nächstes Unterkapitel).

Im Landkreis sind zudem keine besonders räumlich ausgeprägten Handlungsschwerpunkte festzustel-
len, wenngleich im Hochschwarzwald die Rahmenbedingungen infolge ungenügender technischer
Infrastruktur (Breitbandzugänge fehlen oftmals noch) und insgesamt weiter Wege erschwerend wir-
ken. In Bezug auf die im Landkreis besonders stark vertretende Branche der Hotellerie und des Gast-
gewerbes ist zwar ein ausgeprägter Arbeitskräftemangel zu konstatieren, darin unterscheidet sich die
Branche allenfalls im Grad des Mangels von anderen Branchen, nicht jedoch grundsätzlich. Deshalb
wird auch kein branchenspezifischer nachfragebezogener Ansatz verfolgt. Im Nachfolgenden werden
Hinweise zu Bedarfen und Anforderungen hinsichtlich einzelner Personengruppen gegeben und
Handlungsschwerpunkte benannt.

Für den Förderbereich ESF-Plus sind folgende Zielgruppen festgelegt (vgl. hierzu auch die Arbeitshilfe
zur regionalen ESF-Plus-Förderung, Seite 6f8):

       Förderlinien für besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose und weitere Zielgruppen: ar-
        beitsmarktferne Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen; auch rechtsüber-
        greifende Projekte des SGB II, SGB IX und SGB XII. Zudem benachteiligte Zielgruppen außerhalb

8
  https://www.esf-bw.de/esf/fileadmin/user_upload/DOWNLOAD_CENTER_2021-2027/FB_Arbeit_und_Sozia-
les/Regionale_Foerderung/Arbeitshilfe_Strategieentwicklung_ESF_Plus.pdf

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des SGB-Leistungsbezugs, insbesondere Frauen, Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit
        gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen, Gewalterfahrungen
        oder in prekären Familien- oder Wohnverhältnissen.
       Förderlinien für vom Schulabbruch bedrohte Schüler/-innen sowie an marginalisierte, benach-
        teiligte, „entkoppelte“, ggfs. von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Menschen. Die Förderung
        ist auf junge Menschen in der Regel im Alter bis zu 25 Jahren ausgerichtet. Hierunter insbeson-
        dere a) Schüler/-innen ab Jahrgangsstufe 5, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht
        sind und bei denen mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist sowie b) marginalisierte junge
        Menschen bzw. Schulabbrecher/-innen, die von Regelsystemen der Schule, der Jugendberufs-
        hilfe und der Arbeitsförderung nicht erreicht werden können9.

Die Zusammenfassung zur Situationsbeschreibung zu den Zielgruppen ersehen Sie unter 8. Anlagen.

Dem ESF-Arbeitskreis ist es wichtig, Menschen mit Behinderungen bzw. Menschen mit Schwerbehin-
derung bei einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Die Mindestteilnehmendenzahl pro Projekt beträgt grundsätzlich 10 Teilnehmende.

5. Handlungsschwerpunkte
Der Arbeitskreis gibt folgende Handlungsschwerpunkte vor:

       Heranführen von abgekoppelten und abgehängten Personen an den Arbeitsmarkt durch Ver-
        trauensaufbau in Botschafterinnen und Botschafter vor Ort, verbunden mit niederschwelligen
        Maßnahmen zur Stärkung der eigenen Persönlichkeit, zur Steigerung der Motivation auch durch
        Erkennen von Ressourcen und durch Entwicklung des Vertrauens in die eigenen Fähigkeiten und
        Fertigkeiten.
       Insbesondere um abgekoppelte arbeitsmarktferne Personen erreichen zu können, bedarf es ei-
        ner noch stärker aufsuchenden Arbeit. Projekte sollten darauf abzielen, die vorhandenen Ange-
        bote der öffentlichen Einrichtungen für Arbeitssuchende diesen Personen näher zu bringen („ei-
        nen Scheinwerfer auf das Hilfsangebot richten“), Vorurteile abzubauen und die Bereitschaft zur
        weiteren Auseinandersetzung mit den aktuellen Möglichkeiten des eigenen (Wieder-)Einstiegs
        in den Arbeitsmarkt zu erreichen.
       Kooperationen mit der Wirtschaft um Alltagskompetenzen wie Zeitmanagement, Schlüsselquali-
        fikationen wie Teamfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Verlässlichkeit, Eigeninitiative sowie
        Selbstreflexionsfähigkeiten zur Entscheidungsfindung und für einen Perspektivenwechsel zu ver-
        mitteln.
       Maßnahmen zum Wiedereinstieg in den Beruf – bei Mütter und Vätern unter Berücksichtigung
        von Bedarfen zur Kinderbetreuung (Mobilisierung der sogenannten „stillen Reserve“ bzw. Maß-
        nahmen zur Vermeidung einer Neubildung der „stillen Reserve“): Motivation wecken und Selbst-
        vertrauen stärken, individuelle Problemlagen reduzieren oder beseitigen, Feststellen von Qualifi-
        zierungsbedarfen (Mismatches Ausbildung und Wandel der Berufsfelder), Kenntnisse in neuen
        Berufsfeldern vermitteln, alternative Beschäftigungsformen vorstellen (zum Beispiel New Work,
        Führen in Teilzeit), idealerweise unter Beteiligung von (innovativen) Arbeitgebern.

9
  Der Europäische Sozialfonds Plus in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021-2027
Investitionen in Beschäftigung und Wachstum, Arbeitshilfe zur regionalen ESF Plus - Förderung, Seite 7.

                                                                                                   Seite 10/27
   Vor dem Hintergrund der vielfach beobachtbaren Herausforderungen im Bereich der Kinderbe-
    treuung besteht generell Interesse an Projekten, die zu einer Verbesserung der Verfügbarkeit
    von Betreuungskräften beitragen. Auf die Möglichkeiten zu einer Kooperation mit dem Land-
    kreis Breisgau-Hochschwarzwald im Bereich Kindertagespflege wird ausdrücklich hingewiesen
   Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt insbesondere von Migrantinnen, auch von
    Migranten, unter Vernetzung mit bestehenden Angeboten (zum Beispiel des Jobcenters, der
    Agentur für Arbeit) zur Sprachqualifikation, Berufsorientierung, Vermittlung von Schlüsselqualifi-
    kationen.
   Angesichts der in allen Tätigkeitsbereichen steigenden Anforderungen an Kenntnisse und Fertig-
    keiten im Zusammenhang mit der Digitalisierung sind in der Breite Qualifizierungen zur Vermitt-
    lung von Grundlagen im Umgang mit digitalen technischen Hilfsmitteln (zum Beispiel Tablets),
    Software (zum Beispiel OfficeSoftware) sowie internetbasierten Diensten und Werkzeugen not-
    wendig („Medienkompetenz“). Im Fall abgekoppelter Menschen kommt hinzu, dass zunächst die
    Digitalisierungswahrnehmung identifiziert, nötigenfalls verändert und Wissen über die mit der
    Digitalisierung verbundenen Möglichkeiten geschaffen werden müssen. Es werden Projekte be-
    nötigt, die die Zielgruppen in die Lage versetzen, sich den neuen Möglichkeiten zu öffnen und
    darauf aufbauend Wissen und Fertigkeiten vermitteln.
   Für benachteiligte Schüler/-innen und marginalisierte junge Menschen bedarf es individueller
    sozialpädagogischer Begleitung - gegebenenfalls auch längerfristig angelegt; Maßnahmen analog
    §13 SGB VIII bzw. §16h SGB II in Abgrenzung beziehungsweise im Anschluss an Angebote der
    mobilen Jugendarbeit / Streetwork oder der Schulsozialarbeit; Begleitung bei der Ausbildungs-
    vorbereitung im Rahmen von AVdual sowie niedrigschwellige und praxisbezogene Angebote zur
    individuellen und sozialen Stabilisierung im Hinblick auf eine realistische Perspektive für Ausbil-
    dung und Beruf.
   Für schulpflichtige junge Menschen bedarf es Maßnahmen, die in Ergänzung zu schulischen An-
    geboten und Angeboten der Jugendhilfe dazu beitragen, sie an Regelsysteme der Schule heran-
    zuführen und sie so zu integrieren, dass sie einen regulären Schulabschluss erreichen können.

Für die Zielgruppe der benachteiligten Schüler/-innen und marginalisierten jungen Menschen legt
der ESF-Arbeitskreis als besondere Förderschwerpunkte fest:

Förderschwerpunkt A
Schulverweigerung: Prävention und frühzeitige Intervention, Unterstützung beim Übergang von
Schule in den Beruf (Übergangsmanagement), Aufarbeitung der pandemiebedingten Defizite.

Förderschwerpunkt B
Erreichen, Auffangen und Zuführen von bereits „verloren gegangenen jungen Menschen“ in die be-
stehenden Regelsysteme mit Erarbeitung von konkreten persönlichen Perspektiven für Ausbildung
und Beruf.

Förderschwerpunkt C
Erleichterung des Zugangs zur dualen Ausbildung, Förderung der Berufsorientierung und der Ausbil-
dungsfähigkeit, Abbau von Mismatch-Problematiken auf dem Ausbildungsmarkt über Projekte in Zu-
sammenarbeit mit Betrieben des regulären Arbeitsmarktes.

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Die Berücksichtigung mehrerer der drei Förderschwerpunkte innerhalb eines Projektes ist möglich.
Wünschenswert ist eine Kombination mit Aspekten des Förderschwerpunktes C, sodass die Schüler/-
innen und jungen Menschen zielgruppengerecht und praxisorientiert an den regulären Ausbildungs-
markt herangeführt werden. Sie sollen dabei auch Informationen über die Chancen einer Ausbildung
erhalten und entsprechend motiviert werden.

5.1. Inhaltliche und methodische Grundsätze für Projekte für benachteiligte
     Schüler/-innen und marginalisierte junge Menschen

Grundsätzlich gilt, so früh wie möglich, die gefährdeten Schüler/-innen zu identifizieren, in Kontakt zu
kommen und zu unterstützen.

Um marginalisierte Jugendliche, die mit den herkömmlichen Instrumenten und mit einer klassischen
„Komm-Struktur“ bereits nicht mehr erreichbar sind oder sich entzogen haben, (wieder) zu gewin-
nen, sollte ein aktiver aufsuchender Arbeitsansatz gefunden werden. Hier sind innovative Kommuni-
kationswege und für die Zielgruppe besonders attraktive Angebote gesucht, die direkt im Lebensbe-
reich der Jugendlichen / jungen Erwachsenen ansetzen. Es sind „Türöffner“ gefragt, um mit den jun-
gen Menschen ins Gespräch zu kommen und eine Vertrauensbasis aufzubauen. Damit soll eine solide
Grundlage für alle folgenden Integrationsschritte aufgebaut werden.

Hinsichtlich Zugangs- und Kontakthaltewege sowie Lernformen sind zu berücksichtigen:

   Erforderlich sind neue kreative niedrigschwellige, zielgruppenspezifische Formen der Ansprache
    von jungen Menschen, die bislang noch keinen Kontakt zu den entsprechenden Regelsystemen
    hatten. Hierbei gilt es die Werte und Bedürfnisse, die Verhaltensweisen und Kompetenzen der
    Generation Z zu berücksichtigen.
   Der Aufbau und die Pflege von stabilen Beziehungen zu den jeweils wichtigen Bezugspersonen
    (z.B. Ausbildungsleiter/-in, Lehrer/-in) sind wesentliche Erfolgsfaktoren für eine zielführende
    Projektteilnahme der Zielgruppen. Das persönliche Gespräch und die Nähe zu den Jugendlichen
    sind nicht ersetzbar. Daher sind alternative Kommunikations- und Beratungsformen gefragt, die
    flexibel und situationsbezogen einzusetzen sind und sowohl den Gesundheitsschutz wie auch die
    Bedürfnisse der jungen Menschen berücksichtigen.
   Es gilt insgesamt die Medienkompetenz der jungen Menschen zu fördern. Dabei sind die digita-
    len Tools als zielgerichtete Werkzeuge zur Kommunikation und zum Lernen einzusetzen – in ei-
    ner niedrigschwelligen, altersangepassten und anwendungsbezogenen Form.
   Die Lernform sollte sich hinsichtlich möglicher Beschränkungen durch Corona- Verordnungen
    jederzeit entsprechend der Vorgaben anpassen lassen. Akzeptanz und Kompetenz bei der Ziel-
    gruppe sollte im Vorfeld erarbeitet werden.
   Je nach Belastungsformen bzw. vorliegenden Einschränkungen der jungen Menschen wie z.B.
    bei psychischen Problemen werden besondere Herangehensweisen und die entsprechenden be-
    ruflichen Qualifikationen bei den Mitarbeitenden eines Projektträgers vorausgesetzt.

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Allgemeine inhaltliche und methodische Anforderungen sind:

Es ist es zwingend nötig, das familiäre Umfeld, insbesondere die Eltern, in das Projekt und in den Ent-
wicklungsprozess ihrer Kinder einzubinden.

Darüber hinaus ist auch die Einbeziehung der Lehrerinnen und Lehrer, der Ausbilderinnen und Ausbil-
der sowie des sozialen Umfeldes erforderlich. Es sollen damit stabile Beziehungen zu wichtigen Be-
zugspersonen aufgebaut / unterstützt werden. Dieser persönliche Kontakt sollte mit Multi-Kanalstra-
tegien sichergestellt werden.

Es sind handlungsorientierte praktische Konzepte mit Werkstattcharakter gefragt, die die Arbeitswelt
im Sinn eines „dualen Lernens“ mit einbeziehen. Idealerweise sollte der Weg von der vorbereitenden
Projektwerkstatt in eine reale Werkstatt eines Betriebs führen, der einen Teil des Förderkonzeptes
bildet.

Bei den Projekten ist es gewünscht, die Ausbildungsreife / Ausbildungsfähigkeit der Teilnehmenden
zu fördern.

Für einen nachhaltigen Projekterfolg kann eine Stabilisierung bei bereits erreichten Zielen oder eine
Nachbetreuung z.B. bei einer Ausbildungsaufnahme erforderlich sein. Hierzu kann es notwendig sein,
nicht nur den Jugendlichen zu begleiten und zu unterstützen, sondern möglichst aus einer Hand auch
die betriebliche Seite. Diese Maßnahmenebene ist bei Bedarf erwünscht.

6. Querschnittsziele und grundlegende Voraussetzungen
6.1. Querschnittsziele

Das Querschnittsziel "Gleichstellung der Geschlechter" im ESF Plus zielt darauf ab, einen Beitrag zur
gleichen wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und Männern zu leisten. Angestrebt wird zu-
dem, dass der Frauenanteil in Maßnahmen mindestens ihrem Anteil an der Zielgruppe entspricht. Die
Maßnahmen sind an den geschlechtsbezogenen Lebenslagen der Zielgruppen auszurichten, beispiels-
weise etwa durch die Berücksichtigung von Vereinbarkeitsfragen und gegebenenfalls eine besondere
Unterstützung für die Zielgruppe der Alleinerziehenden. Es soll – wenn möglich – ein Beitrag zur
Überwindung von Geschlechterstereotypen geleistet werden. Im Zusammenhang mit diesem Aufruf
wird erwartet, dass der Projektantrag konkrete Aussagen zu folgenden Anforderungen trifft:

   Das Projektkonzept umfasst einen Ansatz für die gezielte Ansprache von Frauen, um ihren Zu-
    gang zu den Maßnahmen zu gewährleisten bzw. zu verbessern.
   Das Projektkonzept enthält einen Ansatz für gendersensible Beratung und Unterstützung und
    erläutert diesen konkret im Detail, etwa für die Arbeit mit Frauen in prekären Lebenssituationen
    im Hinblick auf eine reguläre, nachhaltige und existenzsichernde Beschäftigung.
   Im Projekt werden Fachkräfte, die Qualifikation in Gender-Kompetenz nachweisen können, ein-
    gesetzt bzw. entsprechende Weiterbildungen oder Kooperationen sind geplant.

Das Querschnittsziel „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ zielt darauf ab, jede Form von
Diskriminierung – insbesondere aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschau-
ung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung – zu bekämpfen. Die Maßnahmen
sollen die besondere Ausgangssituation von Menschen berücksichtigen, die besonders gefährdet
sind, das sind oftmals Ältere, Menschen mit Behinderung (die UN- Behindertenrechtskonvention

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wird beachtet) oder Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel ist es, die nachhaltige Beteiligung
 dieser Teilzielgruppen am Erwerbsleben zu erhöhen und die Segregation auf dem Arbeitsmarkt zu
 reduzieren. Im Zusammenhang mit diesem Aufruf wird erwartet, dass der Projektantrag konkrete
 Aussagen zu folgenden Anforderungen trifft:

    Das Projektkonzept enthält und begründet Ansätze zur Akquisition und Beratung von Teilneh-
     menden aus besonders benachteiligten Personengruppen und enthält Angaben, wie die Zugäng-
     lichkeit der Maßnahme – das heißt Barrierefreiheit – gewährleistet bzw. verbessert werden soll.
    Im Projekt werden Fachkräfte mit interkultureller und inklusiver Kompetenz eingesetzt bzw. ent-
     sprechende Weiterbildungen oder Kooperationen sind geplant.

6.2. Charta der Grundrechte

Der ESF Plus muss zur Einhaltung und zum Schutz aller in der Charta verankerten Grundrechte beitra-
gen. Vorhaben des ESF Plus werden daher unter Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäi-
schen Union durchgeführt. Die Antragstellenden geben an, ob das von ihnen eingereichte ESF-För-
dervorhaben der Charta Rechnung trägt. Im Antragsformular lautet das diesbezügliche Pflichtfeld:
“Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durchge-
führt und die Teilnehmenden werden darüber informiert (im Rahmen des Teilnehmendenfragebo-
gens).“

6.3. Nachhaltigkeit im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes und der Verbesse-
     rung ihrer Qualität

Bereits der ESF Plus selbst betont die Zielsetzung unter anderem „der Vorbereitung einer grünen
Wirtschaft“. Es werden daher alle Aktivitäten begrüßt, die darauf abzielen, über umweltschutzbezo-
gene Inhalte zu beraten oder Einrichtungen / Unternehmen zu beteiligen, die sich im Umwelt- und/o-
der Klimaschutz engagieren. Auch einzelne projektbezogene Maßnahmen und Inhalte, die zum Ziel
der Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität und insbe-
sondere zu den Klimaschutzzielen beitragen, sind ausdrücklich erwünscht. Des Weiteren wird den
Projektträgern empfohlen, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex10 anzuwenden und sich an den Emp-
fehlungen zum Green Public Procurement11 zu orientieren.

6.4. Transnationale Kooperation

Im Rahmen der Umsetzung des ESF Plus in Baden-Württemberg sind transnationale Formen der Zu-
sammenarbeit oder des Austausches möglich. Dies kann entweder über einen gegenseitigen Aus-
tausch von projektbezogenen Umsetzungserfahrungen erfolgen oder über gegenseitige Austausch-
kontakte zwischen Teilnehmenden der Fördermaßnahmen. Besonders begrüßt werden Kooperatio-
nen mit Partnern/Partnerinnen in den Mitgliedsländern der Europäischen Strategie für den Donau-
raum. Antragstellende sind aufgefordert, möglichst transnationale Kooperationen in der geschilder-
ten Form als Teil ihrer Projektkonzeption zu erwägen. Wenn transnationale Ansätze vorgesehen sind,
sind diese im ELAN-Projektantrag aufzuführen und konkret zu beschreiben.

10
  Siehe https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de/dnk/der-nachhaltigkeitskodex.html
11
  Green Public Procurement (GPP) wird von der EU-Kommission als ein Prozess definiert, in dem staatliche
Stellen solche Waren und Dienstleistungen beschaffen, die hinsichtlich ihrer Erstellung und ihres Lebenszyklus
im Vergleich zu gleichwertigen Leistungen und Produkten geringere Umweltauswirkungen aufweisen.

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7. Verfahren und Umsetzung
Die Strategie des Europäischen Sozialfonds Plus in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021-
2027 orientiert sich neben den inhaltlichen Empfehlungen der ESF Plus-Verordnung beziehungsweise
der Dach-Verordnung maßgeblich an den länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kom-
mission für Deutschland 2019, den in Anhang D des Länderberichts für Deutschland 2019 wiederge-
gebenen Investitionsleitlinien für die Mittel im Rahmen der Kohäsionspolitik 2021-2027 für Deutsch-
land im Politischen Ziel 4 (“Ein sozialeres Europa“) beziehungsweise an den Zielen der Europäischen
Säule sozialer Rechte.

Nach den für Baden-Württemberg identifizierten spezifischen Herausforderungen der ESF- Förderung
und den Politikzielen des Landes wurde die Förderstrategie des ESF Plus in Baden- Württemberg in
der Förderperiode 2021-2027 entwickelt. Dazu wurden unter anderem politische Programme auf
Landesebene, Ergebnisse der im Jahr 2019 durch das ISG durchgeführten Sozioökonomischen Ana-
lyse bzw. der Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken-Analyse (SOEK/ SWOT), Ergebnisse der im Hinblick
auf die Förderperiode 2021-2027 durchgeführten Online-Konsultation sowie Erfahrungen und Evalu-
ationsergebnisse aus der Förderperiode 2014-2020 herangezogen. Gegenüber der Förderperiode
2014-2020 soll auch in der regionalen Förderung ein Schwerpunkt auf die Steigerung der sozialen In-
klusion und der gesellschaftlichen Teilhabe sowie auf die Bekämpfung der Armut gesetzt werden.

7.1. Antragstellung

   Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)-
    rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche
    Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
   Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars ELAN auf der
    ESF-Website) LINK: https://www.esf-bw.de/esf/esf/sm/elan/. Bei erstmaliger Nutzung von ELAN
    ist eine Registrierung erforderlich.
   Es ist erwünscht, dass dem Antrag ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan (bei Koopera-
    tionsprojekten auch bezüglich der Partner) - insbesondere zum eingesetzten Personal – beige-
    fügt wird. Die ausführliche Projektbeschreibung (maximal 10 Seiten) ist ebenfalls beizufügen.
   Fördermaßnahmen im Rahmen des § 16h SGB II können grundsätzlich mit Mitteln der regiona-
    len ESF-Förderung kofinanziert werden. In diesen Fällen ist eine konzeptionelle und finanztech-
    nische Abstimmung vor Antragstellung mit dem Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald sowie mit
    dem Fachbereich Jugendamt des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zwingend erforder-
    lich.
   Bei Kooperationsprojekten ist ein Beiblatt „Kooperationsprojekte“ ausgefüllt beizulegen und es
    ist erwünscht, die Kostenpositionen den beteiligten Einrichtungen zuzuordnen z. B. die direkten
    Personalausgaben. Auch bei einem Kooperationsprojekt ist der gesamte Kosten- und Finanzie-
    rungsplan für das Gesamtprojekt auch im Hinblick auf den beantragten ESF Plus-Zuschuss ver-
    bindlich.
   Im Falle einer Bewilligung werden Informationen zu allen wirtschaftlichen Eigentümern des Zu-
    wendungsempfängers und ggf. der Träger und der Kooperationspartner aus dem Transparenzre-
    gister abgefragt und elektronisch gespeichert.

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   Der Antragsteller bzw. spätere Zuwendungsempfänger ist für die ordnungsgemäße Umsetzung
     des Projektes verantwortlich. Bei Kooperationsprojekten empfehlen wir den Abschluss einer
     schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
    Im ELAN ist zu bestätigen, dass die direkten Personalkosten mit der beim Begünstigten üblichen
     Vergütungspraxis für die betreffende berufliche Tätigkeit oder mit dem geltenden nationalen
     Recht, Tarifverträgen oder offiziellen Statistiken in Einklang stehen und dass für die Durchfüh-
     rung der Fördermaßnahme Projektmitarbeitende (internes Personal) mindestens wie im ELAN
     aufgeführt freigestellt werden. [Beiblätter zum Beispiel zu Kooperationsprojekten sind bitte aus-
     zufüllen].
    Unter der Kostenposition 1.1. sind nur direkte Personalkosten förderfähig, egal ob für internes
     oder externes Personal (Honorar).
    Direkte Ausgaben sind Ausgaben, die nachweislich im Rahmen der Projektdurchführung entste-
     hen. Zu den vorhabenspezifischen Aufgaben zählen die in den Einzelaufrufen beschriebenen
     Aufgaben sowie weitere aus diesem Aufruf resultierende projektspezifische Pflichten wie die Er-
     fassung von Teilnahmefragebogen etc. Daher sollten möglichst bereits im Antrag die Aufgaben
     und Tätigkeiten für das interne und externe Personal beschrieben werden.
    Für die Antragstellung drucken Sie das Formular bitte vollständig aus und senden es unterschrie-
     ben in zweifacher Ausfertigung (nicht gebunden und nicht geheftet) an die
        L-Bank Baden-Württemberg,
        Bereich Finanzhilfen;
        Schlossplatz 10;
        76113 Karlsruhe

Die Anträge müssen bis zum 15. September 2022 vollständig und unterschrieben in Papierform bei
der L-Bank eingegangen sein.

Es wird darum gebeten, die Anträge gleichzeitig in elektronischer Form auch an die ESF-Geschäfts-
stelle beim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald einzureichen: ralf.binder@lkbh.de.

7.2. Antragsbewertung und Projektauswahl

Die Anträge werden bewertet auf der Grundlage der Methodik und Kriterien für die Auswahl von
Vorhaben im Rahmen der ESF Plus-Förderperiode in Baden-Württemberg 2021-2027, beschlossen
vom ESF-Begleitausschuss am 19. Mai 2021. Sie sind zu finden auf der ESF-Webseite
        https://www.esf-bw.de.

Die Bewertung und Auswahl der eingegangenen Förderanträge erfolgt in einem Rankingverfahren12.
In die Bewertung fließen auch folgende Kriterien ein:

    Vermeidung von Doppelstrukturen: Es sind unbedingt Doppelstrukturen zu vermeiden und
     neue Projekte zu entwickeln, die gezielt Angebotslücken ergänzen – sowohl inhaltlich wie auch
     methodisch.
    Verzahnung mit bestehenden Strukturen: Die Erfahrungen und bestehenden Projektstrukturen
     sollen berücksichtigt werden. Eine Verzahnung mit den bereits bestehenden Maßnahmen und

12
  (vgl. hierzu auch den ESF Plus-Bewertungsbogen für die regionalen Arbeitskreise: https://www.esf-
bw.de/esf/fileadmin/user_upload/DOWNLOAD_CENTER_2021-2027/FB_Arbeit_und_Soziales/Regionale_Foer-
derung/Bewertungsbogen_23_08_2021.xlsx)

                                                                                          Seite 16/27
Projekten ist erforderlich. Schon bei der Antragsstellung ist konkret darzustellen, welche Lücken
    im bestehenden Angebot bestehen sowie wie Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen
    Trägern gestaltet werden soll. Aus den Projektkonzepten soll hervorgehen, dass in Förderketten
    gedacht wird und dass das Projektdesign für entsprechende Bezüge und Anschlüsse sorgt. Im
    Fall von Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden sollte die Unterstützung der Ziel-
    gruppe hinsichtlich der beruflichen Schritte von Schule / Übergang Ausbildung / Übergang in Ar-
    beit übergreifend - auch träger- und rechtskreisübergreifend - gestaltet werden.
   Anschlussorganisation: Aus den Konzepten soll hervorgehen, wie Anschlüsse nach Abschluss
    des jeweiligen Projekts gelingen sollen.
   Kooperation: Kooperationsprojekte sind ausdrücklich erwünscht. Das Projektkonzept stellt dar,
    wie projektbegleitend mit der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter kooperiert
    wird.
   Praxisnähe: Der Konzeption lässt sich entnehmen, wie Praxisnähe hergestellt werden soll, zum
    Beispiel indem Kooperationsmöglichkeiten mit Unternehmen, mit Kammern genutzt werden.
   Zielgruppenadäquate Ansprache: Es soll aus der Konzeption hervorgehen, wie die jeweilige Ziel-
    gruppe unter Nutzung moderner Kommunikationsmittel – zum Beispiel die sozialen Medien –
    adäquat angesprochen wird. Ausdrücklich erwünscht sind neue, kreative, niedrigschwellige For-
    men der Ansprache – insbesondere bei jungen Menschen, die bislang noch keinen Kontakt zu
    den entsprechenden Regelsystemen hatten. Dabei gilt es auch Werte und Bedürfnisse, die Ver-
    haltensweisen und Kompetenzen der jeweiligen Generation (z.B. Generation Z) zu berücksichti-
    gen.
   Kinderbetreuung: Sofern Personen mit Kindern mit dem Projekt angesprochen werden sollen,
    sollen Überlegungen zur Kinderbetreuung im Konzept enthalten sein.

Es wird erwartet, dass der Projektantrag konkrete Aussagen zu den Kriterien trifft.

Das Ergebnis des Rankingverfahrens wird allen Projektträgern, die einen Förderantrag eingereicht
hatten, schriftlich bekanntgegeben.

Als Ansprechpartner für Rückfragen steht die ESF-Geschäftsstelle zur Verfügung:

        Dr. Ralf Binder
        Telefon 0761 2187 5300
        ralf.binder@lkbh.de

7.3. Art, Umfang und Laufzeit der Förderung

Die Projektförderung erfolgt im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung über das Programm für den ESF
Plus des Landes Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021-2027. Die maximale ESF Plus-Förder-
summe je Projekt ergibt sich aus der absoluten Obergrenze der verfügbaren regionalen ESF Plus-Mit-
tel. Für das Förderjahr 2023 stehen insgesamt 192.960 Euro im Landkreis Breisgau-Hochschwarz-
wald zur Verfügung. Die Laufzeit geförderter Projekte beträgt in der Regel 12 Monate. In gut begrün-
deten Ausnahmefällen und nur bei vollständig zugesicherter Finanzierung sind auch Projekte mit ei-
ner Laufzeit von 24 Monaten förderfähig.

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