Regulierung 2020 - die Perspektive aus Europa - MORE THAN A BANK: A CO-OPERATIVE BANK Dr. Volker Heegemann Head of Legal Department IFG Münster ...
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Regulierung 2020 – die Perspektive aus Europa Dr. Volker Heegemann Head of Legal Department IFG Münster 21. Januar 2013 MORE THAN A BANK: A CO-OPERATIVE BANK
Inhalt 1. Die EACB 2. Geno-Banken in Europa 3. Die Trends 4. Wie reagieren? www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 2
EACB Mitglieder Die “Stimme der Genossenschaftsbanken in Europa” 24 genossenschaftliche Bankengruppen in den EU-27: • 18 in den EU-15 • 6 in den EU-12 3 genossenschaftliche Bankengruppen aus nicht-EU Ländern als assoziierte Mitglieder: • Schweiz • Japan • Kanada Mitglieder sind entweder nationale Vereinigungen oder genossenschaftliche Zentralbanken. www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 5
Präsenz in Europa Landshypothek OP-Pohjola AB Bank NyKredit Krajow Zwiazek Bankow Rabobank Spoldzielczynch BVR DZ Bank The Co-operative RZB Bank p.l.c. Österreichischer Genossenschaftsverband National Federation of Savings Co-operatives Banque Deielna Bank Slovenije Raiffeisen d.d. Crédit Agricole Central Cooperatist Crédit Mutuel Bank Creditcoop Groupe BPCE Central Cooperative Bank Association of FENACAM Cooperative Bank of Greece Co-operative Central Raiffeisen Bank Ltd (Cyprus) Credito Cooperativo Cooperativas de Crédito Schweiz www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 6
Die EACB im Überblick Europäische Genossenschaftsbanken in Zahlen: 55 Millionen Geno-Mitglieder 181 Millionen Kunden 65,500 Geschäftsstellen 4,000 regionale Banken 777.500 Mitarbeiter Der durchschnittliche Marktanteil beträgt 20%, in manchen Ländern, wie Österreich, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien und den Niederlanden sogar mehr (bis zu 50%). www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 7
Die Kernaufgaben der EACB Gegründet 1970, im Rahmen der damaligen Diskussion um ein “Europäisches Bankengesetz”. Kernaufgaben sind bis heute: Information und Meinungsbildung: • Geschäftsstelle überwacht europäische (und globale) Regulierungprojekte für Banken und informiert die Mitglieder über den Stand des Verfahrens. • In verschiedenen Gremien Vorhaben diskutiert, bewertet. Auf Basis der Beiträge der Mitglieder erarbeitet die Geschäftsstelle mit den Mitgliedern Positionspapiere (und ggf. Änderungsvorschläge). www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 8
Die Kernaufgaben der EACB Interessenvertretung: • Positionen werden gegenüber relevanten Stellen und Institutionen kommuniziert (in bilateralen und multilateralen Treffen, Hearings, Foren, etc.). • Ziel ist es, den gemeinsamen Anliegen so weit wie möglich Gehör zu verschaffen und Berücksichtigung zu finden. Förderung des genossenschaftlichen Geschäftsmodells: Die EACB propagiert das genossenschaftliche Modell und seine Werte als Alternative • Veranstaltungen (z.B: EACB Convention “Co-operative Banks : Reconciling Economic and Social Needs” am 6.12.2012) • Studien: • Oliver Wyman “Cooperative Banks as Customer Champions in 2008 • CEPS “European Cooperative Banks in the Financial Turmoil” in 2010 • Oliver Wyman „ The Outlook for Co-operative Banking in Europe 2012“ • . www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 9
2. Merkmale der Genossenschaftsbanken in Europa www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 1010
Members vs. Shareholders Quelle: 60 million members in co-operative banks: what does it mean? EACB study 2007 www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 11
Mitgliedschaft als Wesensmerkmal Die Eigentümerschaft der Mitgliederkunden an den Ortsbanken ist ein wesentliches Merkmal, das Genossenschaftsbanken von anderen Banken unterscheidet. Typische Gruppenstruktur: “inverse Pyramide” Unterschiedliche Stufen der Integration (Konsolidierung + gemeinsame Strukturen) www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 1212
Genossenschaftsbanken und die Krise Die meisten Genossenschaftsbanken haben die Turbulenzen auf den Finanzmärkten bisher besser verkraftet als andere Wettbewerber Die vorwiegende Orientierung auf das Retailgeschäft hat bislang für Stabilität gesorgt. Das genossenschaftliche Geschäftsmodell impliziert ein eher konservatives Risikomanagement “Originate to hold model” und eher langfristige Kundenbeziehungen. www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 1313
Genossenschaftsbanken und die Krise .....was aber leider nicht immer wahrgenommen wird....... „ … ohne die destruktive Kraft der Banken, Hedgefonds und anderer Investmentgesellschaften stünde die Welt nicht da, wo sie heute steht - am Abgrund.“ www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 1414
3. Regulierung 2020 - Die Perspektiven www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 1515
Die Trends Die Krise der Banken in vielen europäischen Ländern hat eine Vielfalt von Regulierung ausgelöst, die über die kommenden Jahre (bis etwa 2019) implementiert werden soll und weitreichende Konsequenzen ausgelöst: 1. Weitere Europäisierung der Aufsicht und Internationalisierung ihrer rechtlichen Rahmenbedingungen. 2. Zunahme von Umfang und Komplexität der Regulierung. 3. Wesentlichen Auswirkungen auf Kosten- und Ertragssituation und Gruppenstrukturen 4. Regulierung beinflußt Marktteilnehmer www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 16
Europäisierung der Regulierung Faktoren: 1. Europäischer Rechtsrahmen erfaßt alle Bereiche des Bankgeschäfts und wird zunehmend detaillierter 2. Die neue CRR (530 Seiten) regelt nahezu umfassend die Kapitalanforderungen für Banken und • ist unmittelbar anwendbar; • Ergänzungen und Erläuterungen durch nationale Stellen nur wenn ausdrücklich zugelassen (-); • Präzisierung durch technische Standards von EBA (zumeist wiederum als Verordnungen • Nationale Spielräume verschwinden, denn Ziel ist ein “Single Rulebook) www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 17
Europäisierung der Regulierung Faktoren: 3. Parallele Entwicklung im Wertpapierbereich: Überarbeitung der MIFID resultiert in Richtlinie (MiFiD) und Verordnung (MIFIR) 4. Zunehmend werden europäische Einrichtungen angedacht (Europäische Abwicklungsbehörde, Europäischer Krisenfonds, Europäisches System der Einlagensicherung). • Vorschlag für europäischen Abwicklungsmechanismus, ggf. einschließlich Krisenfonds , angesiedelt bei EZB noch in 2013 erwartet. 5. KOM, EP und Rat werden zu den quasi ausschließlich relevanten Normsetzern. European Banking Authority (EBA) und European Securities and Markets Authority (ESMA) gewinnen an Bedeutung (EBA auch Bankenunion). www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 18
Europäisierung der Aufsicht – Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM) Hintergrund • Kommission hat am 12. September 2012 Verordnungen zur Übertragung wesentlicher Aufsichtsbefugnisse auf EZB (SSM), Änderung der Verordnung über die Europäische Bankenbehörde (EBA), sowie Mitteilung zu mittelfristigen Zielen vorgelegt. • Ratskompromiß am 13. Dezember 2012, jetzt Trilogverhandlungen mit EP und Kommission) Wesentliche Inhalt • Übertragung aller maßgeblichen Aufsichtsentscheidungen auf EZB für Banken in D ab Bilanzsumme 30 Mrd, aber operationelle Aufsicht weitestgehend durch nationale Behörden. • Allerdings soll EZB auch zur Ausführung der Aufsicht kleinerer Institute VOs, Leitlinien und Anweisungen (allgemein) erlassen und kann ggf. direkte Aufsicht an sich ziehen (lt. Rat). www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 19
Europäisierung der Aufsicht – Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM) Wesentlicher Inhalt (Fortsetzung) • EZB (lt. Rat) bzw. EBA (lt. EP) soll ein Einheitliches „Aufsichtshandbuch“ (Single Supervisory Handbook) erstellen, in dem Methoden, Verfahren, etc festgelegt werden. www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 20
Internationalisierung der Ausichtsnormen Faktoren: 1. Schaffung des Financial Stability Board (FSB) in 2009 durch G20 (als internationale Organisation zur Überwachung des Finanzsystems) (Mitgliedschaft wie Basler Ausschuß) 2. Seit 2009 gehören dem Basler Auschuß (BCBS) 27 Länder an, darunter alle G 20 Staaten. • BCBS ist damit eine wirklich globale Organisation • ist der maßgebliche Setzer von Standards (und bestimmt das Denken) im Bankaufsichtsrecht weltweit. • Basel III Maßstab aller Dinge im Bankaufsichtsrecht • Neue Charter (Januar 2013) läßt eine erhebliche Verstärkung der Governance erkennen. • Überwachung der Umsetzung (Convergence Assessment) www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 21
Umfänglichere und komplexere Regulierung 1. CRD/CRR, umfangreich , viele “neue Elemente” zudem RTS (Regulatory Technical Standards) durch EBA • Liquidity Coverage Ratio (LCR) (ab 2015) • Net Stable Funding Ratio (NSFR) (ab 2018) • Leverage Ratio (Verschuldungsrate) (ab 2018) • Kapitalerhaltungspolster • Ggf. Antizyklische Kapitalpolster • Grenzen bei der Rücknahme von Geno-Anteilen (RTS) • Bewertung von Anlagen (RTS), etc. 2. Richtlinie Krisenmanagement • Sanierungs- und Abwicklungspläne (jedenfalls Großbanken) • Quote an Verbindlichkeiten, die in Eigenkapital gewandelt werden können (bail-inable capital) www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 22
Auswirkungen auf Kosten- und Ertragssituation und auf Verbund 1. CRR: • Höhere EK-Quote, Wegfall der Anrechenbarkeit des Haftsummenzuschlags • Höherer administrativer Aufwand • LCR: Verpflichtung zur Anlage in hochliquiden, aber wenig rentierlichen Staatspapieren. • LCR: Probleme für nicht einlagenstarke Insitute, Zentralinstitute und arbeitsteilige Verbundstruktur aber auch: • 0%-Gewichtung der Verbundbeteiligungen auf gutem Weg: • Gewisse Begünstigung von “Verbundeinlagen” bei LCR • Zulassung von Spezialfonds als hochliquide Anlagen (bis 500 Mio?) • Keine Kappung der “Kapitalzuflüsse” bei Verbundgeschäften www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 23
Auswirkungen auf Kosten- und Ertragssituation und auf Verbund 2. MIFID: • Ggf. Erfordernis der Aufzeichnung telefonisch oder elektronisch erteilter Wertpapierorders • Richtlinie und Verordnung derzeit noch nicht abgeschlossen 3. Einlagensicherung • Vorschlag sieht Höhe der Fondsmittel in Höhe von 1,5% der Einlagen vor, aufzubauen über 10 Jahre. • Anlagebeschränkungen bei Fondsmitteln möglich. • Anerkennung der Institutssicherung zu erwarten, aber noch nicht “in trockenen Tüchern“. www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 24
Auswirkungen auf Kosten- und Ertragssituation und Verbund 4. Krisenmanagement • Krisenfonds, (kombinierbar mit Einlagensicherungsfonds (?), Beitragspflicht wohl eher für Großbanken relevant (Nicht- Einlagengeschäft) • Erfordernis in EK wandelbarer Verbindlichkeiten („bail-inable capital“ besonders für Geno-Banken problematisch, kann leicht in neue Eigenkapitalanforderungen einmünden. • Institutssicherung bisher nicht in Richtlinienvorschlag berücksichtigt. 5. Mögliche Reform der Struktur des Bankensektors (Arbeit der Liikanen-Gruppe) • Gefahr eines Zwanges der Ausgliederung gewisser Aktivitäten (auch von Verbundgeschäften) aus den Sektorzentralbanken in Einheiten mit höheren EK-Anforderungen. www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 25
Einflüsse auf Marktteilnehmer 1. CRR: • Anforderungen begünstigen im Verhältnis das Retailgeschäft, das damit das Interesse vieler Wettbewerber weckt: • Voraussichtlich “Neutralisierung” der höheren Eigenkapitalanforderungen bei Krediten an mittelständische Unternehmen. • LCR: • Abflußrate für stabile, einlagengesicherte Privatkundeneinlagen nur noch 3%. • Wettbewerber in anderen Ländern streben nach D • Makroökonomische Auswirkungen noch nicht absehbar (Emittenten von HQLA, Kreditvergabe) www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 26
Einflüsse auf Marktteilnehmer 2. Einlagensicherungsrichtlinie • Unbedingte Absicherung/Auszahlung (voraussichtlich) binnen Wochenfrist durch Sicherungsfonds machen aus Kundensicht kein Vertrauen in Institut erforderlich. 3. Krisenmanagement • Wer kauft Verbindlichkeiten, etwa Schuldverschreibungen, die im Krisenfall in haftendes Kapital gewandelt werden können? 4. MiFiD/MiFiR • Honorarberatung/Transparenz können Kundenverhalten wesentlich beeinflußen. www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 27
4. Wie reagieren? www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 2828
Wie reagieren? • Stärkere Verdeutlichung genossenschaftlicher Werte und Besonderheiten gegenüber Kunden (und am Markt) mit Akzent auf hohe Qualität von Dienstleistungen und Produkten für die typischen Kundengruppen. • Stärkung der Governance Strukturen • Senkung von Kosten / Steigerung der Produktivität, Überprüfung der Filialstrukturen (bei Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse und Absicherung der Kundennähe) • Weiterer Ausbau der Zusammenarbeit in „Back-Office“ Bereichen • Konsequente Nutzung der kostensenkenden Optionen im Bereich der Regulierung www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 29
Danke für Ihre Aufmerksamkeit ! Dr. Volker Agenda Item 5 Heegemann Rue de l’Industrie Corporate 26–38, / Governance B-1040 Brussels Competition Tel.: +32 2 2869848, Fax: +32 2 230 0649 Email: v.heegemann@eurocoopbanks.coop Website: www.eacb.eu www.eacb.eu IFG Münster 21. Januar 2013 3030
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