Ric tig - Datenschutzbeauftragte des Kantons ...

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Ric tig - Datenschutzbeauftragte des Kantons ...
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                                                                                       ti
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Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich             1                                     Vorwort / Kurzbeschrieb
Vorwort
                                                  2

     «Auch in der Krise muss der Staat dem
­Vertrauen der Bevöl­kerung in den Umgang mit
     ­ihren Personen­daten gerecht werden.»
                                                Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich
Vorwort
Datenschutz­
beauftragte des
Kantons Zürich
 Vorwort
 Die Beauftragte berichtet dem Wahlorgan periodisch über Umfang und
 Schwerpunkte der Tätigkeiten, über wichtige Feststellungen und Beurtei-
 lungen sowie über die Wirkung des Gesetzes. Der Bericht wird veröffent-
 licht (§ 39 IDG). Der vorliegende Tätigkeitsbericht deckt den Zeitraum vom
 1. Januar 2020 bis und mit 31. Dezember 2020 ab und ist im Internet unter
 www.datenschutz.ch publiziert.

 Der Tätigkeitsbericht 2020 ist der 26. der Behörde, aber der 1. in meiner
 Amtszeit. Er zeigt, wie die Grundrechte auch in Krisensituationen, wie

                                                                                  3
 wir sie aktuell mit der Corona-Pandemie erleben, ihre Funktion haben und
 Wirkung erzielen. Das Grund­recht auf Privatsphäre und informationelle
 Selbstbestimmung war im vergangenen Jahr ein zentrales Thema. Im
 Rahmen der Mass­nahmen zur Pandemiebekämpfung wurden grosse Men­
 gen an Personendaten erhoben, weiter­gegeben und ausgewertet. Gleich­
 zeitig entwickelte sich der Trend der Digitalisierung in diesem Umfeld rasch
 weiter. Die Beratung und die Aufsicht im Datenschutz sind die Vorausset-
 zung, damit die Grundrechte in unserer demokratischen und freien Gesell­
 schaft gewährleistet bleiben.

 Dr. iur. Dominika Blonski
 Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich
                                                                                Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich
Inhaltsverzeichnis

                    6                                       12
           Übersicht                                Homeoffice,
                                                    aber ­sicher!
      7   Teil der Lösung in der Krise
      10 Entwicklungsschwerpunkte
                                             13 Regeln für das Homeoffice
                                             14	Komplexe Fragen zur digitalen
                                                 ­Zusammenarbeit
                                             16 Prorektor-Wahl per Videokonferenz
                                             17	Corona-Pandemie und Privat­sp
                                                                             ­ häre
                                                 – als Video

                                                                                             4
                  31                                        41
   Überlegen in der                             Wirksame neue
    ­Digitalisierung                             ­Instrumente
32 Impulsprogramm Datenschutz            42 Datenschutz-Folgenabschätzung wird Pflicht
34 G o-live der neuen Kantonswebsite    43 Datenschutz­vorfälle müssen gemeldet werden
35 Informationsrichtlinien für die
                                                                                           Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

    Verwaltung
36	Elektronische Kommunikation in
    ­der Justiz
37 Mitwirkungspflicht im Asylverfahren
38 M
    ehr Informationssicherheit in den
   Gemeinden
39 Zurückblicken und vorausschauen
18                                      22
  Fernunterricht,                    In der Krise ist nicht
     der bildet                          alles anders
19 Fragen zum digitalen Unterricht   23 Auch in der Krise nicht alles offenlegen
21 Datenschutz online lernen         25 Datenschutz im Datenüberfluss
                                     27 Mit Doodle zum Gottensdienst anmelden
                                     28 Gemeinde­versammlung im Fernsehen
                                     29 Universalschlüssel zu den Bibliotheken
                                     30 Rayonverbot mit Electronic Monitoring

                                                                                     5
             46                                       47
      Impressum                                   Kontakt                          Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich
Vorwort / Kurzbeschrieb
    Übersicht

                                     6
7   Teil der Lösung in der Krise
10 Entwicklungsschwerpunkte

                                   Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich
Übersicht
Teil der Lösung
in der Krise
 Die Corona-Pandemie hat unseren Alltag in zahlreichen Lebens­
 bereichen wesentlich verändert. Das zeigte sich auch bei den Tätig-
 keiten der Datenschutzbeauftragten im Jahr 2020. Zwar hat die
 Digitalisierung ihre Arbeit schon in den letzten Jahren geprägt. Doch
 in der Krise benötigten die öffentlichen Organe sowie die Einwoh­
 nerinnen und Einwohner schnelle Lösungen. Die Datenschutzbeauf-
 tragte unterstützte sie pragmatisch.

 «Wir hören dich nicht – du bist noch stumm­        Gefahren einer Digitalisierung, die nicht
 geschaltet.» Diese Aussage fällt in jeder Video­   datenschutzkonform umgesetzt wird. Es wird
 konferenz. Sie macht uns darauf aufmerksam,        einfach etwas gemacht. Aber es gibt auch
 dass wir das Mikrofon anstellen sollen, wenn       andere Bereiche, die die Gefahren erkennen
 wir sprechen möchten. 2020 mussten wir viele       und versuchen, sie einzudämmen.
 neue Gewohnheiten lernen. Videokonferenzen
 finden meist im heimischen, provisorisch ein­      Ganz unabhängig davon, wie herausfordernd

                                                                                                        7
 gerichteten Büro – im Home­office – statt. Auch    die Umstände sein mögen, bleiben die öffent­
 der Schulunterricht der Kinder wurde teilweise     lichen Organe verantwortlich für die Personen-
 in ein virtuelles Umfeld verlegt. Die Trennung     daten der Einwohnerinnen und Einwohner.
 zwischen Freizeit und Arbeit, privat und           Sie dürfen diese nur bearbeiten, wenn dies im
 beruflich, schwand.                                Gesetz vorgesehen ist, und sie müssen sie
                                                    schützen, indem sie die organisatorisch-tech-
 Die Datenschutzbeauftragte wurde mit Fragen        nischen Vorgaben einhalten. Auch wenn ausser­
 von öffentlichen Organen, aber auch von            gewöhnliche Zeiten nach ausser­gewöhnlichen
 Einwohnerinnen und Einwohnern überhäuft.           Massnahmen verlangen, dürfen datenschutz-
 Sie sorgten sich um den Datenschutz im             rechtliche und sicherheitstechnische Aspekte
 Homeoffice, im Fernunterricht, beim Contact        nicht vernachlässigt werden. Zudem tragen
 Tracing, bei der Meldepflicht bei der Rück­­­      die Mitarbeitenden öffentlicher Organe die
 kehr aus Risikoländern, bei der Abfrage von        Verantwortung dafür, wie sie ihre Arbeit im un­
 Sommerferien-Reisedestinationen bei Schul­         gewohnten Umfeld organisieren.
 kindern oder in Bezug auf Impfdaten. Die
 Datenschutzbeauftragte unterstützte unkom­         Die Medien berichteten ausgiebig über die
 pliziert und praxisbezogen bei der Umsetzung       Datenbearbeitungen im Zusammenhang mit
 der Massnahmen. Sie veröffent­lichte eine          der Corona-Pandemie. Die Reaktionen der
 Produkteliste und Regeln fürs Homeoffice           Bevölkerung haben gezeigt, dass sie sich sehr
 und zeigte die datenschutzrechtlichen              für ihr Grundrecht auf Datenschutz interessiert
                                                                                                      Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

 Vorgaben auf.                                      und seine Einhaltung bei den öffentlichen
                                                    Organen auch einfordert. Die öffentlichen
 Die Beobachtungen und Diskussionen in der          Organe sind in der Ausnahmesituation mehr
 Corona-Pandemie führen aus der Perspektive         denn je in der Pflicht, diese Erwartungen zu
 des Datenschutzes und der Informations­            erfüllen und dem Vertrauen der Einwohnerin-
 sicher­heit zu zwei Erkenntnissen: Die Pandemie    nen und Einwohner in den Umgang mit den
 bewirkte einen Digitalisierungsschub und der       Personendaten gerecht zu werden.
 Umgang mit diesem war sehr unterschiedlich.
 In manchen Bereichen besteht weiterhin weder
 das Bewusstsein noch das Interesse für die
Übersicht
Ist in der Krise wirklich alles anders?               unterstützt die Entscheidungsfindung, ob ein
Beim Datenschutz handelt es sich um ein               Projekt oder eine geplante Datenbearbeitung
Grundrecht. Jede Bearbeitung von Personen-            der Datenschutzbeauftragten zur Vorab­kont-
daten ist ein Eingriff in dieses Grundrecht.          rolle vorgelegt werden muss. Schon bisher
Grundrechte können eingeschränkt werden,              mussten öffentliche Organe dafür eine Risiko­
wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt                einschätzung durchführen. Neu ist nur die
sind. Ob eine Datenbearbeitung und damit ein          ausdrückliche gesetzliche Pflicht, ein entspr­e­
Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre           chendes Dokument zu erstellen.
zulässig ist, wird immer nach dem gleichen
Schema überprüft – auch oder gerade während           Seit Inkrafttreten des revidierten Gesetzes sind
Krisen. In einer Krise kann die Überprüfung           öffentliche Organe verpflichtet, Datenschutz-
aber zu einem anderen Ergebnis führen als sonst.      vorfälle an die Datenschutzbeauftragte zu
Dies zeigt die Corona-Pandemie sehr anschau­          melden. Meldepflichtig ist beispielsweise, wenn
lich. Auch Datenbearbeitungen, die in Zusam­­         sich ein Hacker Zugriff auf Daten ver­schafft
menhang mit der Pandemie erfolgen, brauchen           oder auch wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitar­
eine rechtliche Grundlage und es muss ein             beiterin einen USB-Stick mit Personendaten
öffentliches Interesse vorhanden sein. Die Ein­       verloren hat.
dämmung einer Infektionskrankheit liegt im
öffentlichen Interesse, weil sie die Infrastruktur    Neu kann die Datenschutzbeauftragte eine
des Gesundheitswesens gefährlich stark bean­          Verfügung aussprechen, wenn sich ein Organ
sprucht. Aufgrund des Epidemiengesetzes               nicht an ihre Empfehlung hält. Sie kann bei­
wurden Bestimmungen erlassen, die Daten­­­            spielsweise den Abbruch einer Datenbearbei-
bearbeitungen erlauben beispielsweise zur             tung oder die Löschung von Daten verfügen.
Rückverfolgung von Infektionen. Somit besteht         Dies stärkt die Datenschutzrechte der Ein­
eine gesetzliche Grundlage. Die Datenbear­            wohnerinnen und Einwohner.
beitung muss allerdings auch noch geeignet
und erforderlich sein, um das Ziel erreichen          Mit der Selbstdeklaration hat die Datenschutz-
zu können, nämlich die Ausbreitung des Virus          beauftragte ein neues Instrument entwickelt,
zu bekämpfen. Sonst ist sie nicht verhältnis-         mit dem Gemeinden die Einhaltung der daten­
mässig. Wäre die Angabe der Kontaktdaten              schutzrechtlichen und sicherheitstechnischen
freiwillig, könnten nicht alle betroffenen            Vorgaben einschätzen und verbessern können.
Personen eruiert werden. Die Datenbearbei-            Die Unterlagen der Datenschutzbeauftragten

                                                                                                           8
tung wäre nicht geeignet, um das Ziel zu              unterstützen dabei, eine Übersicht der beste­
erreichen. Nicht erfor­­derlich für die Rückverfol-   henden IT-Infrastruktur zu bekommen, die Risi-
gung möglicher Infektionen wäre beispielsweise        ken zu beurteilen und Verbesserungsmassnah-
die Erfassung von Berufsangaben oder des              men zu ergreifen. Gemeinden können mit
Fingerabdrucks. Die rechtliche Grundlage und          diesem neuen Datenschutzreview ihre immer
das öffentliche Interesse für die so flächen­         komplexer werdenden IT-Infrastrukturen
deckende Erfassung der Kontaktdaten beste­            professionell dokumentieren. Dank dem Daten­
hen allerdings nur während der Pandemie. In           schutzreview mit Selbstdeklaration kann die
anderen Umständen wäre diese Massnahme                Datenschutz­beauftragte die Reichweite ihrer
nicht verhältnismässig. Das Gleiche gilt für          Kontrollen stark erweitern.
alle anderen Grundrechte, die während der
Pandemie eingeschränkt wurden, beispielsweise         Am 1. Mai 2020 trat Dominika Blonski als neue
die Wirtschaftsfreiheit, als gewisse Betriebe         Datenschutzbeauftragte ihr Amt an. Sie war im
während bestimmter Zeiten nicht öffnen durf­          Dezember 2019 vom Kantonsrat als Nachfolge-
ten, oder die Versammlungsfreiheit.                   rin von Bruno Baeriswyl gewählt worden, der
                                                      altershalber zurücktrat.
Neue Instrumente, neue Datenschutzbeauf­
tragte und eine grössere Datenschutzbehörde           Der Kantonsrat hat im Dezember 2019 das Bud­
Das Jahr 2020 bringt für den Datenschutz im           get der Datenschutzbeauftragten um drei
Kanton Zürich einige Neuerungen. Das revidierte       Arbeitsstellen erhöht. Die drei Stellen wurden
Gesetz über die Information und den Daten­­           im Verlauf des Jahres besetzt. Mit diesen
                                                                                                         Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

schutz (IDG) sieht neue Instrumente für Daten­        zusätzlichen Ressourcen möchte die Daten­
bearbeiter und die Datenschutzbeauftragte vor.        schutzbeauftragte insbesondere die Aufsicht
                                                      über die Datenbearbeitungen stärken.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung soll helfen,
bei neuen Datenbearbeitungen im Voraus die
Risiken für die Privatsphäre einzuschätzen und
zu minimieren. Die unterstützenden Dokumente
wurden in die Projektmethode Hermes inte­g­
riert, die bei allen Digitali­sierungsprojekten
der kantonalen Verwaltung eingesetzt werden
muss. Die Datenschutz-­Folgenabschätzung
Übersicht
                                                    Unermüdlich für die Freiheitsrechte
                                                Nach gut 25 Jahren als Datenschutzbeauf-
                                                    tragter des Kantons Zürich ist Bruno
                                                    Baeriswyl Ende April 2020 in Pension
                                                 gegangen. Er nahm seine Arbeit 1994 auf,
In welcher Gesellschaft wollen wir leben?         also bevor das erste Datenschutzgesetz
 Die Öffentlichkeit diskutierte im letzten      des Kantons am 1. Januar 1995 in Kraft trat.
   Jahr mehr denn je über Datenschutz.            Das Schlagwort Digitalisierung bestand
Oft zeigt sich, dass wenig bekannt ist über       damals noch nicht. Die Entwicklung, die
    die Grundsätze des Datenschutzes.              damit gemeint ist, war jedoch schon in
   Was ist Datenschutz eigentlich? Wie                vollem Gang. Die elektronischen
         funktioniert Datenschutz?              Datenbearbeitungen nahmen schon in den
                                                 1990er-Jahren schnell zu. Die Ansprüche
   Datenschutz ist ein Grundrecht. Daraus          an die Behörde wuchsen ständig. Der
     leiten sich juristische Bedingungen            Beitritt der Schweiz zum Schengen-­
  ab. Bei Datenbearbeitungen müssen also           Abkommen führte zu einem weiteren
      bestimmte Vorgaben eingehalten              Ausbau der Aufgaben. Zunächst war der
     werden. Viel bedeutender und stark             Datenschutzbeauftragte der Justiz­
      unterschätzt ist jedoch die gesell­             direktion angegliedert. Doch die
 schaftliche Dimension. Denn Grundrechte         Aufsichtsfunktion der Behörde verlangte
  schützen die Werte einer Gemeinschaft,        nach vollständiger Unabhängigkeit. Bruno
         wie das Recht auf Leben, das               Baeriswyl setzte sich bis zum letzten
­Diskriminierungsverbot oder das Recht auf        Arbeitstag unermüdlich für den Daten-
    eine freie Meinungsbildung. Sie legen       schutz und die Persönlichkeitsrechte auch
  die Basis für die Beantwortung der Frage         in der digitalisierten Gesellschaft ein.
      «Wie möchten wir als Gesellschaft          Dafür war und ist er immer noch weit über
              zusammenleben?».                      die Kantonsgrenzen bekannt. An der
                                                   Jubiläumsveranstaltung zu 25 Jahren
Die Freiheitsrechte sind wichtige Pfeiler der      Datenschutzgesetzgebung im Kanton
       liberalen Gesellschaft. Zu diesen           Zürich sagte er: «Auf der ganzen Welt
  gehört das Grundrecht auf Privatsphäre        werden dieselben Technologien entwickelt

                                                                                                   9
       und auf persönliche Freiheit, die              und eingesetzt, unabhängig vom
   auch das Grundrecht auf Datenschutz          politischen und gesellschaftlichen System.
      beinhalten. In einer Gemeinschaft            Totalitäre Staaten sehen in ihnen eine
ohne dieses Grundrecht sind die Menschen           Möglichkeit zur Überwachung und zur
         manipulierbar. Sie können ihre               Manipulation der Bevölkerung. In
    ­Freiheiten nicht ausleben, die für das     demokratischen und liberalen Gesellschaf-
      Funktionieren des demokratischen           ten steht das Grundrecht auf persönliche
Rechtsstaats nötig sind. Individuen können       Freiheit im Vordergrund. Der Gesetzgeber
        nur selbstbestimmt leben, wenn              steht in der Pflicht, die notwendigen
sie auch darüber bestimmen können, welche            Rahmenbedingungen zu schaffen.»
     persönlichen Informationen bekannt
   sind und welche eben geheim gehalten         Die Bedeutung seines Engagements hätte
          werden. Dies beeinflusst die              nicht besser illustriert werden können
   freie ­Entfaltung der Persönlichkeit und     als durch die Ereignisse der letzten Arbeits­­
   verändert das Verhalten der Personen.            tage. Mit dem Lockdown stellten sich
                                                 ­plötzlich sehr akut genau die Fragen nach
Grundrechte gelten aber nicht schrankenlos.           den Risiken der Digitalisierung, die
  Sie können unter bestimmten Voraus­              Baeriswyl 25 Jahre lang zur Diskussion
 setzungen eingeschränkt werden, ohne                 stellte. Die Stellen, die sich diesen
      dabei verletzt zu werden. Dafür           Anforderungen schon früher angenommen
 braucht es eine rechtliche Regelung, ein       hatten, konnten mit den neuen Umständen
                                                                                                 Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

   öffentliches Interesse daran und das           im Jahr 2020 besser umgehen als andere.
Ganze muss verhältnismässig sein. Und je          Bei seiner Verabschiedung im Kantonsrat
  nach Situation ist eine weitergehende            drückte er seine Zuversicht aus: «Wenn
 Einschränkung zulässig oder eben nicht.            ich sehe, dass der Kantonsrat auch in
                                                  Krisenzeiten seine Rolle wahrnimmt, dann
                                                bin ich überzeugt, dass die Freiheitsrechte
                                                       bei Ihnen in guten Händen sind.»
Übersicht
Entwicklungs­
schwerpunkte
 Der Konsolidierte Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) der Daten-
 schutzbeauftragten enthält vier Leistungsindikatoren und zwei
 Wirkungsindikatoren. Für das Jahr 2020 zeigen sie eine Verlagerung
 der Tätigkeiten, die sich aus der besonderen Situation aufgrund
 der Corona-Pandemie ergeben hat.

 Mit der Verbreitung des Homeoffice und des         Stabil blieben hingegen die weiteren beiden
 Homeschooling seit dem ersten Quartal 2020         Leistungsindikatoren Aus- und Weiterbildungen
 nahm der Einsatz von Produkten zum virtuellen      sowie Vernehmlassungen. Bei beiden bewegt
 Zusammenarbeiten oder zum virtuellen Unter­        sich der Indikator im Durchschnitt: Die Aus- und
 richten stark zu. Dadurch stiegen die Anfragen     Weiterbildungsaktivität wie auch die Stellung­­
 bei der Datenschutzbeauftragten zu diesen          nahmen im Rahmen von Vernehmlassungen
 Themen an. Dieser Trend blieb das ganze Jahr       konnten im geplanten Umfang ausgeführt
 hindurch bestehen. Kontinuierlich stellten         werden.
 sich datenschutzrechtliche Fragen im Zusam­­

                                                                                                         10
 menhang mit der Bekämpfung des Corona­             Der Einfluss der Pandemie zeigt sich auch bei
 virus. Entsprechend zeigt der Leistungsindikator   den Wirkungsindikatoren. Die Anzahl Besuche­­
 Beratungen eine deutliche Entwicklung. Die         rinnen und Besucher auf der Website verdoppel-
 Datenschutzbeauftragte führte 2020 etwa            te sich beinahe. Das zeigt einerseits, dass die
 ein Drittel mehr Beratungen durch als 2019.        Informationen auf der Website in der Auswahl
                                                    und der Qualität dem Bedürfnis der Nutze­
 Auch die Entwicklung des zweiten Leistung­s­       rinnen und Nutzer entsprechen. Andererseits
 indikators Kontrollen zeigt die besondere          illustriert die starke Besucherzunahme das
 Situation im Berichtsjahr auf. Kontrollen laufen   steigende Informationsbedürfnis der Mitar­­
 in drei Phasen ab. Zunächst fordert die            beitenden der öffentlichen Organe, aber auch
 Datenschutzbeauftragte öffentliche Organe          der Bevölkerung. Die Website ist kontinuierlich
 auf, Unterlagen einzureichen, und prüft            weiterzuentwickeln, um diesen Anliegen
 sie. In einem zweiten Schritt besucht sie die      gerecht zu werden. Am zweiten Wirkungsindi-
 öffentlichen Organe vor Ort, um Interviews         kator Massnahmenumsetzung kann abgelesen
 durchzuführen und einen Augenschein zu             werden, dass die Nachkontrollen konstant
 nehmen. Abschliessend verfasst sie einen           ihre Wirkung zeigen. Mit den Nachkontrollen
 Bericht gestützt auf die Erkenntnisse aus den      kontrolliert die Datenschutzbeauftragte
 beiden ersten Schritten. Die Massnahmen            ­die Umsetzung der Massnahmen, die in Kon­­
 zur Eindämmung der Pandemie verhinderten            trollberichten festgehalten werden.
 die Kontrollen vor Ort. Die öffentlichen Organe
                                                                                                       Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

 waren auch im Verlauf des Jahres nicht für
 virtuell durchgeführte Kontrollen eingerichtet.
 Dies führte zu einer Verminderung der Anzahl
 der durchgeführten Kontrollen.
Übersicht
                                                                  KEF     2019     2020

Beratungen         Dieser Leistungsindikator im KEF misst die     650      657      856
                   Anzahl der Beratungen von öffentlichen
                   Organen und Privatpersonen in Fragen
                   des Datenschutzes und der Informations-
                   sicherheit.

Kontrollen         Dieser Leistungsindikator im KEF misst die      60       30       10
                   Anzahl der Kontrollen (Datenschutzreviews)
                   der Anwendung der rechtlichen, techni-
                   schen und organisatorischen Vorschriften
                   in öffentlichen Organen.

 Aus- und          Dieser Leistungsindikator im KEF misst die      20       27       27
­Weiterbildungen   durchgeführten Weiterbildungsangebote

                                                                                             11
                   für öffentliche Organe (Seminare, Kurse,
                   Workshops und Referate).

Vernehmlassungen   Dieser Leistungsindikator im KEF gibt            18      25        13
                   Auskunft über die Anzahl der Vernehmlas-
                   sungsantworten, Stellungnahmen und
                   Mitberichte.

Massnahmen­        Dieser Wirkungsindikator im KEF misst die     80 %    66 %      52 %
umsetzung          prozentuale Umsetzung der Massnahmen,
                   die nach Datenschutzreviews zur Behebung
                   von Mängeln vorgeschlagen wurden.

Website-Besuche    Dieser Wirkungsindikator im KEF gibt         45 000   47 618   79 705
                   Auskunft über die Nutzung der Informa-
                   tionsangebote.
                                                                                           Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich
Vorwort / Kurzbeschrieb
      Homeoffice,
      aber ­sicher!
13   Regeln für das Homeoffice

                                          12
14	Komplexe Fragen zur digitalen
    Zusammenarbeit
16	Prorektor-Wahl per Videokonferenz
17	Corona-Pandemie und Privat­­
    sphäre – als Video

                                        Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich
Homeoffice, aber sicher!
Regeln für das
­Homeoffice
 Datenschutzfreundliche Anwendungen gewährleisten noch kein
 sicheres Homeoffice. Vielmehr sind einfache, aber wirkungsvolle
 Regeln für die Einrichtung und das Verhalten bei der Arbeit zu Hause
 zu beachten. Die Datenschutzbeauftragte publizierte einen Leit­
 faden, der kurz und bündig die wesentlichen Punkte zusammenfasst.

 Die öffentliche Diskussion drehte sich um           Einfache Massnahmen können ein gutes Min­
 technische Voraussetzungen für die Zusam­­          destmass an Sicherheit gewährleisten. Jedoch
 menarbeit auf Distanz. Diese waren grund­           muss das Bewusstsein für die Risiken vorhan­
 legend für das Funktionieren der Verwaltung         den sein. Der Schwatz bei der Kaffeemaschine
 und anderer Institutionen im ersten Jahr            im Büro ist weit weniger verfänglich, als ein
 der Corona-Pandemie. Doch blieben die Risiken       Gespräch mit dem Partner oder der Partnerin
 kaum beachtet, die damit verbunden waren,           beim Teekochen in der privaten Wohnung. Das
 dass plötzlich Personendaten und heikle             Homeoffice verlangt nach kleinen Verhaltens-
 Geschäftsdaten nicht mehr im gesicherten            anpassungen aller Mitarbeitenden, die zur

                                                                                                          13
 Umfeld des Büros, sondern im Wohnzimmer             täglichen Routine werden müssen.
 bearbeitet wurden. Der private Computer
 diente zum Beispiel nicht mehr nur dem Gamen,       Die Datenschutzbeauftragte beleuchtet im
 sondern es wurden darauf beispielsweise die         Leitfaden 8 Regeln für das Homeoffice auch die
 Personendaten von Sozialhilfeempfängerinnen         technischen Aspekte, die den Datenschutz
 und Sozialhilfeempfängern bearbeitet. Da            im Homeoffice gewährleisten. Wenn mit privaten
 die Schulen geschlossen waren, hielten sich auch    Geräten gearbeitet wird oder Geräte im Einsatz
 Kinder in der Nähe des behelfsmässig einge­         sind, die nicht zentral über die Informatik­
 richteten Arbeitsplatzes am Esstisch auf und        abteilung gewartet werden, ist die Eigenverant-
 hörten bei der Videokonferenz mit.                  wortung besonders wichtig. Auch im klassi-
                                                     schen Büroumfeld gelingen Angriffe auf die
 Die Herausforderung fängt also mit dem              Informationssicherheit meist über die Mitar­­
 richtigen Arbeitsplatz innerhalb der eigenen        beitenden – Stichwort Social Engineering.
 vier Wände an. Wo kann ungehindert am               Wenn in privaten Räumlichkeiten gearbeitet
 Bildschirm gearbeitet werden, ohne dass Dritte      wird, nimmt dieses Risiko stark zu. Im Home­­
 Einblick in die Informationen bekommen?             office bestehen zusätzliche Ablenkungsfaktoren.
 Wie kann ungestört und ohne Zuhörende aus           Ein Mausklick, der zu schnell oder zu viel
 dem Familienumfeld telefoniert werden?              gemacht wird, kann zu grösserem Schaden
 Auch im digitalen Zeitalter bestehen analoge        führen, auch weil sich private und geschäftliche
 Probleme: Wie können Papiere verwahrt               Informationen auf dem benutzten Gerät ver­
                                                                                                        Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

 und ungehindert bearbeitet ­werden, ohne Infor­     mischen. Bei der Arbeit zu Hause sind deshalb
 mationen offenzulegen? Was kann in der              Routinen strikt einzuhalten, E-Mails von un­­
 Altpapiersammlung entsorgt werden? Diese            bekannten Absendern besonders zu prüfen
 wenigen Fragen zeigen, was alles zu beachten ist.   sowie System- und Softwareaktualisierungen
                                                     regelmässig zu installieren.

                                                      8 Regeln für das Homeoffice auf
                                                     ­w ww.datenschutz.ch
Homeoffice, aber sicher!
Komplexe Fragen
zur digitalen
­Zusammenarbeit
 Aussergewöhnliche Zeiten verlangen nach aussergewöhnlichen
 Massnahmen. Dennoch dürfen sicherheitsrelevante Aspekte
 nicht vernachlässigt werden. Die neue Situation im Homeoffice
 verunsicherte die Mitarbeitenden öffentlicher Organe. Die
 ­Datenschutzbeauftragte publizierte deshalb zu Beginn des ersten
  Lockdowns eine Produkteliste für die digitale Zusammenarbeit.

 Öffentliche Organe tragen eine besondere          Die Entscheidung für ein bestimmtes Produkt

                                                                                                        14
 Verantwortung für die Personendaten der          liegt beim öffentlichen Organ. Es bleibt für
 Einwohnerinnen und Einwohner. Datenschutz        die Personendaten verantwortlich und darf
 funktioniert präventiv. Wenn Personendaten       auch unter Druck die Sicherheit der Personen-
 in die falschen Hände geraten sind, kann         daten nicht vernachlässigen. Nicht jedes
 die Kontrolle darüber nicht mehr zurückerlangt   Produkt ist für jeden Zweck geeignet. Das öffent-
 werden.                                          liche Organ muss in jedem einzelnen Fall
                                                  überlegen, zu welchem Zweck ein digitales
 Soforthilfe geleistet                            Produkt genutzt werden soll. Für die Auswahl
 Homeoffice und Homeschooling kamen               eines Produkts spielt die Art der bearbeiteten
 plötzlich. Das weitere Funktionieren der         Personendaten ebenso eine Rolle wie die
 Verwaltung und des Schulbetriebs war nur         Geschäftsbedingungen des Anbieters. Das
 dank digitaler Produkte möglich. Schnelles       öffentliche Organ muss wissen, welches Recht
 Handeln war auch für die Datenschutzbeauf-       angewendet wird, welcher Gerichtsstand gilt,
 tragte angesagt. Sie prüfte die am meisten       ob ein Kontrollrecht verankert ist, wo die
 angefragten Produkte zur digitalen Zusam-        ­Daten bearbeitet und welche Cookies ei­n­­
 menarbeit summarisch und veröffentlichte          gesetzt werden. Die Möglichkeiten der Daten-
 innert wenigen Tagen eine Produkteliste auf      verschlüsselung sind von zentraler Bedeutung.
 ihrer Website. In- und ausländische Daten-       Die Anforderungen stehen im Leitfaden der
 schutzstellen, aber auch Bildungsdirektionen     Datenschutzbeauftragten Bearbeiten im
 und Bildungsministerien verwiesen während        Auftrag konkretisiert. In einer umfassenden
 des Lockdowns auf die Zürcher Datenschutz-        Analyse sind die Risiken im Einzelfall abzu­
                                                                                                      Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

 website.                                          wägen mit Blick auf die vom Gesetz geforder-
                                                   ten Massnahmen und von den Anbietern
                                                   erfüllten Anforderungen.
Homeoffice, aber sicher!
Risikoanalyse vor dem Einsatz                     Microsoft 365 in der Verwaltung
Datenschutzkonforme oder zumindest daten­­        Organe der Verwaltung möchten Microsoft 365
schutzfreundliche Messengers und Video­           datenschutzkonform nutzen. Sie drängen auf
konferenzsysteme auszuwählen, ist schwierig.      eine Antwort der Datenschutzbeauftragten. Die
Die Plattformen verfügen über unterschiedliche    Konferenz der schweizerischen Datenschutz­
Funktionen von der reinen Kommunikation           beauftragten privatim unterstützte die Schwei­
über das Teilen von Dokumenten bis zum            zerische Informatikkonferenz (SIK) bei Verhan­d­
Speichern des Gesprächsinhalts. Aber allen        lungen mit Microsoft. Daraus entstand der
Produkten ist gemeinsam, dass sie die Anfor­      SIK-Rahmenvertrag, in dem für Datenschutz-
derungen einer Auslagerung respektive einer       belange die Anwendung von schweizerischem
Auftragsdatenbearbeitung erfüllen müssen.         Recht und ein schweizerischer Gerichtsstand
Beim Anbieter einer Kommunikationsplatt­­         verankert sind. Trotzdem muss auch bei dieser
form fallen zudem viele Randdaten wie Name,       Auslagerung eine Risikoabwägung vorgenom-
IP-Adresse oder Dauer des Gesprächs an.           men werden. Es gilt zu beurteilen, mit welchen
Diese werden in einer Cloud gespeichert und       Produkten des Microsoft-365-Pakets welche
in vielen Fällen bis zum Löschen des Kontos       Personendaten ausgelagert werden sollen.
aufbewahrt.                                       Neben dem Ort der Speicherung sind die
                                                  Zugriffsberechtigungen und die Art der Ver­
Die Datenschutzbeauftragte prüfte Messen-         schlüsselung zu berücksichtigen. Zusätzlich
gers und Videokonferenzsysteme anhand der         sind ausländische Gesetze wie der CLOUD
Dokumente, welche die Anbieter zur Verfügung      Act zu beachten. In diesem Zusammenhang
stellten. Sie veröffentlichte ein Merkblatt       sind Personendaten unter speziellen Geheim­
Messengers und Videokonferenzsysteme mit          nispflichten wie dem Berufs- oder Steuer­
einer Beurteilung nach den wichtigsten            geheimnis im Rahmen der Risikoanalyse
Kriterien.                                        besonders zu berücksichtigen.

Vor dem Einsatz eines Produkts muss das           Schrems II oder der ungenügende Schutz
öffentliche Organ entscheiden, welches Produkt    durch das Privacy Shield
für die jeweilige Kommunikation geeignet ist.     Im letzten Sommer stufte der Eidgenössische
Für sensitive Bereiche wie die Strafverfolgung    Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte
oder im Spitalbereich können gewisse Produkte     die USA als Land mit nicht angemessenem
ungeeignet sein. Der konkrete Sachverhalt         Datenschutzniveau ein. Er reagierte damit

                                                                                                       15
ist auch hier zu berücksichtigen. Ein Produkt     auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs,
kann in einem Spital vielleicht intern zum        in dem der Datenschutz durch das Privacy-
Austausch im administrativen Bereich genutzt      Shield-Abkommen als ungenügend eingeschätzt
werden, ist aber ungeeignet für die Nutzung       wird (Schrems II). Auch die Standardvertrags-
in Bereichen, in denen auch Patientendaten        klauseln sind allein nicht ausreichend für einen
übermittelt werden. Das Merkblatt Messengers      Transfer von Personendaten in Länder ohne
und Videokonferenzsysteme unterstützt bei         angemessenen Datenschutz. Deshalb müssen
dieser Risikoabwägung mit Fragen und Tipps:       neue Wege gesucht werden, um die Personen-
                                                  daten angemessen zu schützen. Verschiedene
• Zu welchem Zweck soll die Software              Stellen erarbeiten Lösungsansätze. Auf euro­
    eingesetzt werden?                            päischer Ebene werden die Standardvertrags-
• Welche Arten von Informationen sollen           klauseln revidiert.
    ausgetauscht werden?
• In welchem Bereich soll die Software            Nutzen öffentliche Organe Cloud-Dienste,
    eingesetzt werden?                            die einen Transfer von Personendaten in die
•   Welches Recht ist anwendbar und welcher       USA beinhalten, müssen sie mit einer Kombi­­
    Gerichtsstand gilt?                           nation von rechtlichen und organisatorisch-
•   Wo werden die Randdaten gespeichert:          technischen Massnahmen einen angemessenen
    im EU-Raum, in der Schweiz oder in anderen    Schutz sicherstellen. Eine hybride Cloud, bei
    Ländern?                                      der ein Teil der Personendaten lokal gespeichert
•   Gibt es eine Verschlüsselung?                 wird, oder zusätzliche vertragliche Absiche­­
                                                                                                     Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

•   Gibt es eine Zwei-Faktor-Authentifizierung?   rungen vermindern beispielsweise das Risiko.
                                                  Weitere Möglichkeiten sind etwa Verschlüsse-
Nach der Auswahl einer Anwendung muss             lung der Personendaten, wenn der Schlüssel
entschieden werden, welche weiteren Massnah­      beim öffentlichen Organ liegt, oder die Pseudo­
men je nach Nutzung umgesetzt werden sollen.      nymisierung der Personendaten.
So kann das Speichern von Dokumenten und
Gesprächsinhalten gesperrt oder das Atten­        Die Datenschutzbeauftragte informiert
tion Tracking deaktiviert werden.                 auf ihrer Website www.datenschutz.ch über die
                                                  Entwicklungen in diesem Bereich.
Homeoffice, aber sicher!
Prorektor-Wahl
per Videokonfe­
renz
 Informationen in Bewerbungsdossiers stellen Persönlichkeits­­
 profile und somit besondere Personendaten dar. Sie bedürfen
 eines besonderen Schutzes bei der Bearbeitung. Die Datenschutz­
 beauftragte beantwortete die Frage, ob die Wahl des Prorektors
 einer Berufsschule als Videokonferenz durchgeführt werden darf.

 In der Praxis werden dem Gesamtkonvent alle
 Bewerbungsunterlagen vorgestellt. Die Daten­­
 schutzbeauftragte hat dies als unverhältnis-

                                                                     16
 mässig beurteilt. Zwar wird bei den Bewerben-
 den eine Einwilligung eingeholt. Diese kommt
 jedoch nicht freiwillig zustande, da sie für
 die Teilnahme am Bewerbungs­verfahren vor­
 ausgesetzt wird. Bei der digitalen Durch­
 führung des Verfahrens bestehen zusätzliche
 Risiken für die Persönlichkeitsrechte, da
 die Bewerbungsunterlagen hier einfacher
 weiterverbreitet werden können. Die Ver­
 hältnismässigkeit, aber auch die Informations-
 sicherheit sind deshalb noch stärker zu
 berücksichtigen. Die Aufnahmefunktion des
 Videokonferenztools ist zu deaktivieren
 und den Teilnehmenden ist die Aufnahme
 mit Hinweis auf die Strafbarkeit zu unter­­
 sagen. Die Wahl selber ist entweder brieflich
 oder mit verschlüsselten E-Mails durch­
 zuführen, damit das Wahlgeheimnis gewähr­
 leistet ist.
                                                                   Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich
Homeoffice, aber sicher!
Corona-Pandemie
und Privatsphäre
– als Video
 Die Öffentlichkeit diskutierte im letzten Jahr ausgiebig über Privat-
 sphäre und Datenschutz. Oft zeigte sich, dass die Grundsätze
 dieser Grundrechte wenig bekannt sind. Dies trifft nicht zu auf die
 Teilnehmenden des Datenschutz-Video-Wettbewerbs. Ihre
 ­Beiträge beschäftigen sich mit der Frage, wie viel Persönliches wir
  in Zeiten von Corona freiwillig und unfreiwillig preisgeben.

 Die Zugangsweisen der jungen Videomaker

                                                                           17
 und Youtuber sowie die Aspekte, die sie
 in ihren Videos behandeln, könnten nicht
 unterschiedlicher sein. Beim erstplatzierten
 Beitrag handelt es sich um eine kleine
 Tragikomödie. Sehr prägnant illustriert der
 Kurzfilm die Tücken des Homeoffice: In
 einem Videocall offenbart ein geschätzter
 ­M itarbeiter Einblicke in sein Privatleben, die
  seinen Chef quasi gegen den eigenen
  Willen dazu bringen, ihn zu entlassen. Die
  weiteren ausgezeichneten Videos befassen
  sich mit der allgemeinen Unsicherheit in
  der bedrohlichen Krisensituation. Der
  zweitplatzierte Beitrag nutzt dafür eine
  witzige Animation, während das drit­t­
  platzierte Video auf schnelle und direkte
  Tiktok-Ästhetik setzt. Wie viele persönliche
  Informationen muss ich zur Eindämmung
  der Virusverbreitung bekanntgeben?
  Und bin ich sicher, dass meine Solidarität
  nicht missbraucht wird?
                                                                         Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich
Vorwort / Kurzbeschrieb
Fernunterricht,
   der ­bildet

                                         18
19   Fragen zum digitalen Unterricht
21   Datenschutz online lernen

                                       Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich
Fernunterricht, der bildet
Fragen zum digi­
talen Unterricht

 Plötzlich mussten Schulen den Bildungsauftrag im Fernunterricht
 erfüllen. Die Datenschutzbeauftragte sah sich mit einer grossen
 Anzahl Anfragen konfrontiert. Sie prüfte Plattformen und Anwen-
 dungen und sensibilisierte die Schulen und Lehrpersonen für die
 datenschutzrechtlichen Fallen.

 Dringliche Anfrage im Kantonsrat                    Lernplattformen datenschutzfreundlich
 Nach dem ersten Corona-Lockdown reichten            einsetzen
 Kantonsrätinnen und Kantonsräte verschiedener       Lernplattformen ermöglichen eine zeit- und

                                                                                                        19
 Parteien eine dringliche Anfrage ein zum Ein­       ortsunabhängige Vermittlung von Wissen und
 satz von Videokonferenz- und Meeting-Tools in       sind im Fernunterricht unentbehrlich. Auf
 Volks­schulen. Darin nahmen sie Bezug auf den       einfache und schnelle Weise können Lehrper-
 Pro­duktekatalog für digitale Zusammenarbeit        sonen mit den Schülerinnen und Schülern
 in der Corona-Krise, den die Datenschutzbe-         kommunizieren, ihnen Aufgaben zuteilen und
 auftragte auf ihrer Website veröffentlicht hatte.   Prüfungen durchführen. Dabei werden viele
 Die Bildungsdirektion ersuchte die Datenschutz­     Personendaten der Lernenden aufgezeichnet,
 beauftragte um einen Mitbericht.                    die zur Erfüllung des Bildungsauftrag der
                                                     Schule nicht notwendig sind. Darunter fallen
 Die Datenschutzbeauftragte bekräftigte, dass        Zeitpunkt und benötigte Zeit für das Erledigen
 jedem Einsatz von digitalen Produkten eine          einer Aufgabe. Daraus können Persönlich­
 Risikoanalyse vorausgehen muss. Der Produk­         keitsprofile erstellt werden. Die Schule darf
 tekatalog diente während der Krise zur              diese Personendaten nicht auswerten.
 Unterstützung bei dieser Risikoanalyse. Die
 Datenschutzbeauftragte hatte die Produkte           Beim Einsatz einer Lernsoftware bearbeiten
 des Katalogs summarisch geprüft. Dabei fokus­       die Produkteanbieter Personendaten. Die
 sierte sie auf Eigenschaften, die einen daten­      Schule bleibt allerdings für die Personendaten
 schutzkonformen Einsatz ausschliessen               verantwortlich. Die eingesetzten Produkte
 würden. Falls solche nicht gefunden wurden,         müssen deshalb sorgfältig ausgewählt werden.
 stufte sie aufgrund der Krisensituation die         Die Schule muss einen Vertrag abschliessen,
                                                                                                      Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

 Nutzung für vorläufig zulässig ein. Die Daten­      der die notwendigen Bestimmungen für den
 schutzbeauftragte fasste im Mitbericht die          Schutz der Personendaten enthält. Da in der
 technischen und rechtlichen Hauptkriterien          Regel Personendaten der Lernenden betroffen
 zusammen, die für den Entscheid über den            sind, müssen schweizerisches Recht anwendbar
 Einsatz von digitalen Produkten massgebend          und ein schweizerischer Gerichtsstand ver­
 sind, etwa die Sensitivität der Personendaten,      ankert sein. Zudem sind geeignete Schutz-
 die darüber gespeichert oder geteilt werden,        massnahmen zu bestimmen und vertraglich
 der Standort der Datenspeicherung oder die          festzuhalten. Am besten erstellt die Schule
 Verschlüsselung der Personendaten.                  ein Konzept mit den wichtigsten Punkten. Dazu
                                                     gehören die Kategorisierung der Personen-
                                                     daten nach deren Sensitivität und die
Fernunterricht, der bildet
Bestimmung technischer Massnahmen wie Ver­          Fragen zu berücksichtigen. Die Datenschutz­
schlüsselung. Die Aufbewahrungsfristen müssen       beauftragte zeigte auf, dass die lokal gehostete
festgelegt werden, wie auch eine allfällige         Open-Source-Anwendung Matomo zur
Protokollierung der Zugriffe, das Vorgehen zur      Erstellung von Nutzungsstatistiken genutzt
Authentifizierung und die Anforderungen             werden kann.
an Passwörter oder E-Mail-­Adressen. Ein Rollen-
und Berechtigungs­konzept gewährleistet die         Die Beratung der Datenschutzbeauftragten
Transparenz darüber, wer zu welchen Zwecken         bewirkte den Ersatz der Tools, die unzulässiger-
Zugriff auf die Personendaten hat. Das öffentli­    weise Personendaten übermitteln, durch
che Organ hat das Produkt so zu konfigurieren,      datenschutzkonforme Lösungen. Diese Erfah­
dass nicht notwendige (Rand-)Daten gar nicht        rungen zeigen, dass datenschutzkonforme
erhoben werden, falls dies möglich ist.             Lösungen möglich sind, auch wenn eine unvor­
                                                    hergesehene Krisensituation keinen Zeit­verlust
Die Schulen müssen die Lernenden und bei            erlaubt. Voraussetzung dafür sind aufmer­k­
jüngeren Kindern auch ihre Eltern informieren       same und sensibilisierte Nutzerinnen und
über die Art, den Umfang, den Zweck und             Nutzer, die auf Produkteanbieter treffen, die
die Bearbeitung respektive die Nutzung der          datenschutzkonforme Produkte anbieten
Personen­daten.                                     wollen. So können Schulen und Lernende päda­
                                                    gogisch wertvolle Produkte datenschutzkon-
Tracker in Lernplattformen                          form in Anspruch nehmen und ein Fernunter-
Zu Beginn der Corona-Krise vergrösserte sich        richt, der bildet, kann aufgegleist werden.
das Angebot an Lernplattformen und digitalen
Produkten für den Fernunterricht schnell.           Kamerazwang in Vorlesungen
Die Datenschutzbeauftragte machte darauf            Der Einsatz von Videokonferenzsystemen
aufmerksam, dass bei einem unkontrollierten         führte zu einer besonders grossen Nachfrage
Einsatz digitaler Produkte Persönlichkeits­         nach Unterstützung. Hier stellten sich Fragen
profile entstehen können. Sie rät deshalb zur       zur Auswahl spezifischer datenschutzfreund-
anonymisierten oder pseudonymisierten               licher Produkte als auch zur konkreten Anwen­
Nutzung. Die Eltern und die Schülerinnen und        dung, da die Lösungen verschiedene Funk­
Schüler sind über mögliche Auswertungen             tionen zur Verfügung stellen. Zentral ist
zu informieren. Die Schulen müssen sich in jedem    die Frage, zu welchem Zweck ein Videokonfe-
Fall überlegen, zu welchem Zweck digitale           renzsystem eingesetzt werden soll.

                                                                                                         20
Produkte genutzt werden sollen.
                                                    Eine Hochschule verordnete ihren Studierenden
Schulen mussten sehr schnell vom Präsenz-           einen Kamerazwang bei Online-Vorlesungen.
unterricht auf Fernunterricht umstellen. Die        Weiter forderte sie, dass Profilbilder hoch­
Registrierung der Schülerinnen und Schüler          geladen würden. Auch Hochschulen dürfen nur
für die Lernplattformen erfolgte ohne Infor­        die Daten erheben und bearbeiten, die für
mation der Eltern. Oft wurde nicht abgeklärt,       ihre Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Die
was der Einsatz eines Produktes längerfristig       Datenschutzbeauftragte hat festgehalten,
bedeuten kann. Personendaten, die einmal            dass eine Pflicht, die Kamera bei Videokonfe-
in einer ungeeigneten Datenbank gespeichert         renzsystemen einzuschalten, unter gewissen
wurden, werden sehr wahrscheinlich nie wieder       Umständen gerechtfertigt sein kann, bei­­
gelöscht. Die Datenschutzbeauftragte wies           spielsweise in Fällen von Pflichtvorlesungen
darauf hin, dass das öffentliche Organ die          oder in der damaligen Lockdown-Situation
Verantwortung für die Personendaten trägt.          bei online stattfindenden Prüfungen. Die Daten­
Es hat vor der Wahl eines Produkts die Risiken      schutzbeauftragte sah jedoch keinen Grund,
der Nutzung abzuklären.                             weshalb Studierende Profilbilder auf ihr Konto
                                                    beispielsweise bei Zoom laden müssten. Sie
Aufmerksame, sensibilisierte Eltern informierten    beurteilte diese Forderung der Hochschule als
die Datenschutzbeauftragte über proble­             unverhältnismässig. Die Datenschutzbeauf-
matische Tracker in Lernplattformen für Grund-      tragte riet den Betroffenen, mit der Schule in
schülerinnen und -schüler. Verschiedene             den Dialog zu treten.
                                                                                                       Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

Plattformen erstellten mit Cookies oder
Tracking-Tools personenbezogene Auswertun-
gen. Die Datenschutzbeauftragte unterstützte
die Eltern und die verantwortlichen Anbieter
von Produkten, die verbreitet im Einsatz waren.
In einem Fall waren die Dienste Google Tag
Manager und Google Analytics eingesetzt
worden, bei denen personenbezogene Daten
an das Unternehmen Google übermittelt
werden. Bei der Evaluation von Alter­nativen sind
rechtliche sowie organisatorisch-technische
Fernunterricht, der bildet
Datenschutz
­online lernen
  Die Ausbildungsaktivitäten der Datenschutzbeauftragten fanden
  üblicherweise im Präsenzunterricht statt. Das Online-Lernprogramm
  zum Datenschutz war bis 2020 die Ausnahme. Während der Corona-
  Krise war einiges anders. Zum Erliegen kamen die Ausbildungs­
  aktivitäten aber nicht – im Gegenteil.

  Verschiebungen und Absagen geplanter Ange-        Die Datenschutzbeauftragte war 2020 mit
  bote kamen nur selten vor. Der Zertifikatskurs    denselben Herausforderungen konfrontiert wie
  CAS Datenschutzverantwortliche entstand aus       alle Akteurinnen und Akteure im Aus- und
  der Zusammenarbeit der Datenschutzbeauf-          Weiterbildungs­bereich. Bei Präsenzveranstal-
  tragten mit der Zürcher Hoch­schule für Ange­     tungen galten teilweise strenge Schutzmass-
  wandte Wissenschaften (ZHAW). Er konnte           nahmen. Andere Angebote erfolgten komplett
  2020 planmässig zwei Mal mit hoher Teilneh­       digital. So bot sich die Gelegenheit, unter-
  merzahl durchgeführt werden. Organisatoren        schiedliche digitale Kommunikationstechnolo-

                                                                                                        21
  und Teilnehmende bewerteten die Beiträge          gien und -formen einem Praxistest zu unter­
  der Datenschutzbeauftragten als sehr gut. Auch    ziehen. Von dieser Erfahrung konnte die
  am CAS im Kindes- und Erwachsenenschutz-          Datenschutzbeauftragte in ihrer Beratungs­
  recht war die Datenschutzbeauftragte wieder       tätigkeit im Bildungsbereich stark profitieren.
  aktiv und erfolgreich beteiligt.                  Diese Erkenntnisse helfen, die Beratungs­
                                                    tätigkeit noch praxisnäher zu gestalten.
  Der Input der Datenschutzbeauftragten beim
  CAS Digital Leadership in Education der Päda­
  gogischen Hochschule Zürich (PHZH) stiess
  auf besonderes Interesse. Die Corona-Krise
  machte die Digitalisierung im Schulbereich zu
  einem brennenden Thema. Der Datenschutz­
  teil im CAS-Programm entwickelte sich zu einer
  angeregten Diskussionsrunde. Weiter arbeitete
  die Datenschutzbeauftragte mit dem kanto­
  nalen Personalamt bei einem Ausbildungs­
  angebot für die Lernenden in der Verwaltung
  zusammen. Zudem führte sie mit der Uni­­
  versität Zürich und dem Universitätsspital
  Zürich eine Datenschutzlektion für Forschende
                                                                                                      Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

  in der Humanmedizin durch. Zu den um­
  fangreichen Angeboten kamen kürzere Auf­
  tritte und Referate an verschiedenen Ver­
  anstaltungen. Hier lassen sich Wissensver­
  mittlung, Sensibilisierung und Öffentlichkeits-
  arbeit erfolgreich und nachhaltig kombinieren.
Vorwort / Kurzbeschrieb
In der Krise ist nicht
    alles anders
 23 Auch in der Krise nicht alles offenlegen

                                                 22
 25 Datenschutz im Datenüberfluss
 27	Mit Doodle zum Gottesdienst anmelden
 28 Gemeinde­versammlung im Fernsehen
 29 Universalschlüssel zu den Bibliotheken
 30 Rayonverbot mit Electronic Monitoring

                                               Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich
In der Krise ist nicht alles anders
Auch in der
­Krise nicht alles
 offenlegen
  Gerade in der Krise sind Einwohnerinnen und Einwohner auf den
  Schutz ihrer Grundrechte angewiesen. Grundrechte wie der Daten-
  schutz dürfen nur eingeschränkt werden, wenn eine rechtliche
  Grundlage dies erlaubt und die Einschränkung geeignet und erfor-
  derlich ist, einen angestrebten Zweck zu erreichen.

  Ein Vater wandte sich kurz vor den Sommer­         Eltern sofort aufzuklären. Sie wies die Schule
  ferien an die Datenschutzbeauftragte. Die          auf die Pflicht hin, bisher erhaltene Daten über
  Primarschule seines Kindes verlangte in einem      Ferienpläne und Destinationen zu löschen.

                                                                                                          23
  Elternbrief die Offenlegung aller Reisepläne
  der Eltern und der Kinder in Länder, für die zum   Einheitliche Regelung statt Chaos
  damaligen Zeitpunkt Quarantänebestim­              Die Quarantäneregelungen hatten Konsequen-
  mungen galten.                                     zen für den Schulbetrieb nach den Ferien.
                                                     Die Datenschutzbeauftragte informierte, dass
  Abklärungen der Datenschutzbeauftragten            das aktive Abfragen von Reisedestinationen
  ergaben, dass die Schule eine Vorlage mit          auch nach den Ferien nicht Aufgabe der Schule
  Textbausteinen des Volksschulamtes (VSA)           und Lehrpersonen sei. Die Schulen bekamen
  missverstanden hatte. Die Offenlegung von          von verschiedenen Seiten andere Ratschläge.
  Reiseplänen vor den Sommerferien ist weder         Sie stellten sich die Frage, wie sie nach den
  erforderlich noch geeignet, um Ansteckun­          Schulferien mit der Situation umgehen sollten.
  gen mit dem Coronavirus zu verhindern. Die         Die Schulen haben eine Fürsorgepflicht und
  Eltern sind somit nicht dazu verpflichtet.         müssen gewisse Massnahmen zur Prävention
                                                     übertragbarer Krankheiten treffen. Das VSA
  Auf Nachfrage der Datenschutzbeauftragten          wollte mit einem Leitungszirkular für Klarheit
  bestätigte das VSA, dass lediglich nach            sorgen.
  den Ferien eine Informationspflicht der Eltern
  gelte, wenn ein Kind infolge Quarantäne            Das VSA erinnerte im Leitungszirkular daran,
  den Unterricht nicht besuchen kann. Die Vor­       dass die Eltern für die Einhaltung der Quaran­­
  lage des VSA enthielt keinen Hinweis auf           täne selbst verantwortlich sind und darüber
                                                                                                        Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

  eine Pflicht zur Information über Reisepläne.      bereits vor den Sommerferien informiert worden
  Das VSA hatte mit dem Elternbrief vor              waren. Es hielt nochmals fest, dass die Schulen
  den Sommerferien beabsichtigt, die Eltern          keine eigenen Nachforschungen zur Abklärung
  und Schülerinnen und Schüler an die Quaran­        oder Überprüfung der Quarantänepflicht täti­
  tänebestimmungen zu erinnern und den               gen. Die Schule oder das Lehrpersonal sollten
  Hinweis anzubringen, dass kein Anspruch auf        jedoch die betroffenen Eltern nochmals über
  Fernunterricht bestehe.                            ihre Verantwortlichkeit informieren, wenn
                                                     sie vermuteten, dass sich eine Schülerin oder
  Die Datenschutzbeauftragte half der Schule         ein Schüler in Quarantäne befinden sollte.
  noch vor den Sommerferien, die Probleme            Wussten sie von der Quarantänepflicht einer
  mit dem Elternbrief zu bereinigen, und riet, die   Schülerin oder eines Schülers, sollte sie
In der Krise ist nicht alles anders
respektive er nach Hause geschickt sowie die        Fluggastdaten zur Kontrolle der
Eltern und der kantonale Schulärztliche            ­Meldepflicht
Dienst informiert werden. Der Schulärztliche        In der Sommerferienzeit waren die Flug­gesell-
Dienst würde das weitere Vorgehen mit               schaften verpflichtet, die Kontaktdaten von
dem Kantonsärztlichen Dienst koordinieren.          Flugpassagieren aufzunehmen und dem
Die Quarantäne sollte wie Abwesenheit               Bundesamt für Gesundheit (BAG) abzuliefern.
wegen Krankheit behandelt werden.                   Das BAG sollte die Daten danach an die
                                                    Kantone übermitteln, damit diese die Melde­­
Die Datenschutzbeauftragte beurteilte die           pflicht für Reisende aus Risikoländern kontrol­
Regelungen des VSA als datenschutzkonform.          lieren konnten. Der Kanton Zürich sah in
                                                    diesem Vorgehen eine Gefahr von zeitlichen
Fragen zum Gesundheitszustand vor                   Verzögerungen. Er setzte die Kantonspolizei
Prüfungen                                           ein, um die Kontaktdaten direkt bei den Flug­­
Eine Hochschule kontaktierte die Datenschutz-       gesellschaften abzuholen und der Gesund-
beauftragte in ihren Vorbereitungen auf die         heitsdirektion auszuhändigen.
Prüfungen, die nach dem Lockdown wieder vor
Ort stattfinden sollten. Den Prüfungskandi-        Die Datenschutzbeauftragte erfuhr von diesem
datinnen und -kandidaten sollte schriftlich        Vorgehen zunächst aus den Medien. Nach­
mitgeteilt werden, dass sie nur an den Prüfungen   träglich entstand ein konstruktiver Austausch
teilnehmen dürfen, wenn sie sich absolut           mit der Sicherheitsdirektion. Sie konsultierte
gesund fühlen. Zusätzlich erarbeitete die          die Datenschutzbeauftragte zu den Bemühun-
Schule einen Fragebogen zum Gesundheits­           gen des Kantons, das bereits praktizierte
zustand der Kandidatinnen und Kandidaten.          Vorgehen mit dem BAG schriftlich zu regeln.
                                                   Der Kanton Zürich übernahm die digitale
Personendaten dürfen bearbeitet werden, wenn       Erfassung der Kontaktkarten der Fluggesell-
dies zur Erfüllung der gesetzlich umschriebe-      schaften auch für andere Kantone. Die
nen Aufgaben geeignet und erforderlich ist. Die    Datenschutzbeauftragte erhielt die Gelegen-
Bearbeitung besonderer Personendaten wie           heit, das Vorgehen bei der Erfassung der
Gesundheitsdaten muss in einem formellen           Kontaktdaten vor Ort zu überprüfen. Gestützt
Gesetz geregelt sein.                              auf ihre Beobachtungen regte sie Anpassungen
                                                   der Bearbeitungsprozesse an.
Die Datenschutzbeauftragte hielt fest, dass für

                                                                                                        24
den Fragebogen zum Gesundheitszustand
verschiedene Bestimmungen als rechtliche
Grundlage herbeigezogen werden können.
Der Einsatz des Fragebogens muss jedoch auch
durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt
und verhältnismässig sein.

Die Hochschule wollte mit dem Fragebogen
Personen davon abhalten, trotz Krankheit oder
Symptomen an den Prüfungen zu erscheinen.
Die Datenschutzbeauftragte befand, dass
das Abfragen von Krankheitserscheinungen
oder Unwohlbefinden für diesen Zweck
nicht geeignet sei. Die Befragten könnten den
Fragebogen trotz Krankheit mit «gesund»
oder «keine Symptome» ausfüllen. Die Daten­­
schutzbeauftragte schlug vor, die Punkte
des Fragebogens als Hinweis in die vorbereitete
Covid-Richtlinie für Prüfungen aufzunehmen.
Alle Prüfungskandidatinnen und -kandidaten
seien darüber aufzuklären, dass sie bei Vor­
                                                                                                      Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

liegen von Symptomen nicht an einer Prüfung
erscheinen dürfen. Zu Dokumentations­
zwecken und um die Hürde für die Umgehung
zu erhöhen, könnte verlangt werden, die
Kenntnisnahme der Regeln mit der Unterschrift
zu bestätigen. Dadurch wird dieselbe Wirkung
erzielt wie durch den Fragebogen, ohne
dass Gesundheitsdaten gespeichert werden.
In der Krise ist nicht alles anders
Datenschutz im
Datenüberfluss
 Die Gesundheitsdirektion musste beim Contact Tracing grosse
 Mengen Personendaten bearbeiten. Dabei handelte es sich um
 ­Gesundheitsdaten und somit besondere Personendaten. Dies ver-
  langte besondere Aufmerksamkeit beim Datenschutz. Die betrof­
  fenen Personen mussten sich auch in Krisenzeiten auf den Schutz
  ihrer Privatsphäre verlassen können. Die Gesundheits­direktion
  arbeitete eng mit der Datenschutzbeauftragten zusammen.

 Kontrolle über Contact-Tracing-Daten                kann, beispielsweise durch die Verwendung
 behalten                                            verschlüsselter E-Mails und Excel-Dokumente
 Mitte Juli 2020 wurde die Gesundheitsdirektion      sowie dem Einsatz von sicheren Webtransfers.
 beauftragt, die Kapazitäten des Contact
 Tracings auszubauen, um die Nachverfolgung          Covid-19-Schutzkonzepte und der Schutz

                                                                                                         25
 von mindestens 100 Neuinfektionen pro Tag           der Personendaten
 gewährleisten zu können. Sie vergab einen Teil      Eine Kantonsratsanfrage befasste sich mit dem
 des Contact Tracings an eine private Firma,         Schutz von Personendaten im Rahmen von
 um den Kantonsärztlichen Dienst zu entlasten.       Covid-19-Schutzkonzepten. Für die Antwort
 Die Gesundheitsdirektion wandte sich an             lud die Gesundheitsdirektion die Datenschutz-
 die Datenschutzbeauftragte, um die Einhaltung       beauftragte zum Mitbericht ein. Die Daten-
 der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei             schutzbeauftragte wies darauf hin, dass die
 diesem Outsourcing zu überprüfen. Die Daten­­       Datenbearbeitung durch private Betriebe
 schutzbeauftragte gab rasch konkrete                wie Restaurants unter die Aufsicht des Eid­­
 Anregungen zur Erstellung eines Informations­       genössischen Datenschutz- und Öffentlich-
 sicherheitskonzeptes sowie zu den daten-            keitsbeauftragten (EDÖB) fallen. Die Daten­
 schutzrechtlichen Bestimmungen. Somit konnte        schutzbeauftragte ist für die Aufsicht über die
 sichergestellt werden, dass die Gesundheits­        Datenbearbeitungen der öffentlichen Organe
 direktion die Verantwortung und die Kontrolle       im Kanton Zürich zuständig. Bei Anfragen im
 über die Contact-Tracing-Daten und ihre             Zusammenhang mit der datenschutzrechtlichen
 Sicherheit behält.                                  Umsetzung der Schutzkonzepte durch öffen­t­
                                                     liche Organe hat sie diese beraten.
 Sicherer Umgang mit Daten quarantäne­
 pflichtiger Personen                                Bedenken bei Angabe von Kundenkontakten
 Aufgrund von Vorschriften des Bundes müssen         Die Datenschutzbeauftragte erhielt eine
 sich Personen bei der Einreise aus einem Risiko­­   Anfrage einer gemeinnützigen Institution, die
                                                                                                       Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

 land bei der Gesundheitsdirektion melden und        junge Erwachsene zur Berufsintegration
 in Quarantäne gehen. Die Gesundheits­direktion      berät. Die jungen Erwachsenen werden von der
 wollte diese Meldepflicht für die Einreisenden      IV und vom RAV vermittelt. Die Institution
 so einfach wie möglich gestalten. Dafür musste      wollte wissen, wie sie mit der Aufforderung zur
 sie im Sommer 2020 innert weniger Tagen ein         Weitergabe der Kontaktangaben umgehen
 mehrsprachiges Online-Formular bereitstellen.       solle. Die Personendaten geben Auskunft über
 Die Datenschutzbeauftragte beriet die Gesund­       die aktuelle soziale oder gesundheitliche
 heitsdirektion, wie sie die Informations­           Situation der Personen. Sie sind deshalb als
 sicherheit bei der Bear­beitung der Daten von       sensitiv einzustufen. Die Datenschutzbeauf-
 quarantänepflichtigen Personen einhalten            tragte erklärte, dass die Bekanntgabe der
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