RUNDBRIEF 2019 - Exponate-Online

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RUNDBRIEF 2019 - Exponate-Online
ISSN 1439-3433

              RUNDBRIEF

                   2019 - 2

Gleich drei philatelistische Arbeitsgemeinschaften feierten nach Mitgliederversammlungen
    am 27. April 2019 mit einem gemeinsamen Festabend ihr langjähriges Bestehen:
                  50 Jahre Arbeitsgemeinschaft Briefpostautomation e.V.
       50 Jahre Arbeitsgemeinschaft: Forschung Deutsche Bundespost (AGF) e.V.
                       70 Jahre Arbeitsgemeinschaft R- + V-Zettel e.V.

                Bundesarbeitsgemeinschaft Briefpostautomation e.V. im BDPh
ArGe Briefpostautomation  e. V. Olschimke, Taunushöhe 24, 65779 Kelkheim
                  Leiter: Jürgen                                             RB 2019-2 61
RUNDBRIEF 2019 - Exponate-Online
Liebe Sammlerfreundinnen und Sammlerfreunde!
Liebe Leserinnen und Leser dieses Rundbriefs!
50 Jahre Arbeitsgemeinschaft Briefpostautomation – wahrlich ein Grund zum Feiern. Was
geschah, als nach Inbetriebnahme der ersten automatischen Matrixcode-Briefverteil-
anlagen in Pforzheim, Bochum, Wiesbaden und Braunschweig in der zweiten Hälfte der
1960er Jahre immer öfter Codierungen auf Sammlerbriefen entdeckt wurden und bald
auch die davor kaum beachteten Kennungen der Direktverteilmaschinen und der
Transorma-Anlagen Interesse von Philatelisten fanden, führte 1969 zur Gründung unserer
Arbeitsgemeinschaft Briefpostautomation e.V. Das 50jährige Bestehen unserer ArGe
feierten wir zusammen mit der ebenfalls 50 Jahre alten gewordenen Arbeitsgemeinschaft
Forschung Deutsche Bundespost (AGF) e.V. und der bereits seit 70 Jahren bestehenden
Arbeitsgemeinschaft R- + V-Zettel e.V. im Rahmen unserer jährlich stattfindenden
ordentlichen Mitgliederversammlung. Mehr darüber ab Seite V.

Die Post ist immer für Überraschungen gut. Das zeigt in diesem Rundbrief die Schalter-
quittung mit QR-Code (Seite 67), der direkt zu einer Internetseite führt, auf der
Freundlichkeit, Kompetenz, Erscheinungsbild und Wartezeit beurteilt werden können.
Nach den Erfahrungen des Autors gibt es bei den meisten Postfilialen nur selten etwas zu
bemängeln. Weniger schön ist die seit Anfang 2019 geltende Anweisung, dass Großbriefe
ins Ausland keine Waren mehr enthalten dürfen. Zusätzlich zu der Meldung auf den Seiten
66/67 ergaben weitere Recherchen, dass diese Anweisung auf einer Empfehlung des
Weltpostvereins beruht, die keineswegs verpflichtend ist und so weit bis jetzt ermittelt
werden konnte, noch in keinem anderen Land umgesetzt wurde.

Durch die Verlagerung der schriftlichen Kommunikation auf E-Mails ist in den letzten
Jahren das Briefaufkommen stark gesunken, zugleich durch den wachsenden Internet-
handel die Zahl der Pakete enorm gestiegen. Schon seit einiger Zeit hat die Vielfalt der
Paketfreimachungen auch das Interesse von spezialisierten Sammlern gefunden. Bereits
seit längerem hat die Redaktion versucht, einen Überblick über diesen Sektor der Auto-
matisierung zu bringen. In aufwendiger Arbeit konnten nun in einem Beitrag ab Seite 79
wichtige Fakten zusammengestellt und mit einer Anzahl von Beispielen belegt werden.
Andererseits – auch für Insider völlig überraschend – wurde der schon weit fortge-
schrittene Aufbau eines eigenen Paketdienstes in Österreich gestoppt und eine
Zusammenarbeit der Deutschen mit der Österreichischen Post vereinbart (ab Seite 75).
Über den Grund kann man nur spekulieren, doch könnten die schwierigen geografischen
Verhältnisse mit vielen kleinen Orten in nur von einer Seite zugänglichen Alpentälern ein
möglicher Anlass für diese Entscheidung gewesen sein.

Nicht zum Schluss möchte ich den Autoren aller Beiträge für die umfangreichen
Forschungen und Ausarbeitungen danken. Mein Dank gilt auch allen jenen, die der
Redaktion Informationen für Kurzberichte sandten und nicht zuletzt den Mitarbeitern der
Deutschen Post und der Hersteller von Automationseinrichtungen für die vielen
Informationen, mit denen sie unsere philatelistischen Interessen unterstützen.

Dietzenbach, Mitte Mai 2019
                                                                 Heinz Friedberg

RB 2019-2 62                                                ArGe Briefpostautomation e. V.
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001. DE – Deutschland                    Briefzentren mit Sonntags-/Feiertagsbearbeitung

Bekanntlich hat die Deutsche Post wegen der an diesen Tagen geringen Sendungszahlen
die Sonntags-/Feiertagsbearbeitung in einigen ausgewählten Briefzentren konzentriert. Im
Laufe der Zeit wurde diese Maßnahme den sich ändernden Briefströmen angepasst.
Unser Mitglied Siegfried Wolf hat die gegenwärtige Regelung ermittelt:

 Sonntags-BZ                          Einzugsbereich - Briefregionen
 04 Leipzig                           01 bis 09, 98, 99
 14 Berlin – Südwest                  10 bis 18, 39
 20 Hamburg Zentrum                   19 bis 25
 30 Hannover                          26 bis 33, 37, 38
 40 Düsseldorf                        40 bis 42, 46, 47
 44 Dortmund                          44, 45, 48, 49, 58, 59
 50 Köln – West                       50 bis 53, 57
 60 Frankfurt                         34 bis 36, 54 bis 56, 60 bis 65
 68 Mannheim                          66 bis 69
 70 Stuttgart                         70 bis 74, 78, 88, 89
 76 Karlsruhe                         75 bis 77, 79
 80 München                           80 bis 87
 90 Nürnberg                          90 bis 97

001. DE – Deutschland                                       BZ 04 – Falsche Postleitzahl

Dunkelblauer Stempel „BZ 04 Leipzig / Fehlgeleitet
wegen Mängel in der Anschrift / bei der Angabe der
Postleitzahl“ auf einem Brief aus Jersey nach
Geesthacht, vom 04. April 1997, der etwa vier Jahre
nach Einführung der 5stelligen Postleitzahlen wegen
einer falschen 4stelligen Postleitzahl im BZ 04
gelandet war. Mit handschriftlich berichtigter PLZ ging er dann an den Empfänger in 21502
Geesthacht.

001. DE – Deutschland                                       BZ 07 – Falsche Postleitzahl

Ein Brief des State of Bahrain, Ministry of Transportation, Postal Directorate nach
Lampertheim gelangte wegen der alten vierstelligen Postleitzahl in das BZ 07. Dort wurde

ArGe Briefpostautomation e. V.                                             RB 2019-2 63
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der rote Stempel „VERZÖGERT wegen falscher oder fehlender Postleitzahl / BZ 07 26. JAN. 2000 B /
Wir bitten, dem Absender Ihre richtige Anschrift mitzuteilen. Vielen Dank“ angebracht und
handschriftlich die richtige Postleitzahl 68623 vermerkt.

001. DE – Deutschland                                      BZ 46 – Neuer Maschinenstempel

Der in RB 2019-1, auf Seiten 11/12
beschriebene Tintenstrahlstempel des
BZ 46 für Standard- und Kompakt-
briefe wurde von Siegfried Wolf auf
einem Brief vom 11.02.2019 mit dem
geänderten Signet „60 Jahre Kinder-
nothilfe“ vorgelegt. Das gleiche Signet
ohne Entwertestempel fand sich auch
auf einem Brief vom 25.-2.2019. Wohl
aus diesem Grund wurde der Brief
dann noch mit einer herkömmlichen
Stempelmaschine mit dem Unter-
scheidungszeichen ma entwertet.

001. DE – Deutschland                                BZ 62 (IPZ 1) – Frankierservice-Stempel

Den im RB 2013-1, Seite 5 gezeigten Frankier-
service- Stempel fand Anton Katzlberger jetzt in
einer modifizierten Form, bei der das Posthorn im
Rechteck mit einer grauen Fläche hinterlegt ist. Die
verschiedenen Formen des Stempels mit der
Inschrift BRIEFZENTRUM 62 wurden bis jetzt nur
auf Sendungen ins Ausland gefunden.

RB 2019-2 64                                                     ArGe Briefpostautomation e. V.
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001. DE – Deutschland

               Prepaid R-Sendung

Eine im Internet bestellte TF-Card
wurde in einem R-Brief geliefert,
der mit dem hier gezeigten Auf-
kleber versehen war. Der im
Original etwa 102 x 152 mm
große Aufkleber war auf einem
Luftpolster-Umschlag, der dem
RB-Redakteur von Sammler-
freund Matthias Fiebiger vorgelegt
wurde. Auf der Rückseite befand
sich auf einem gleich großen Auf-
kleber eine Proforma-Rechnung
mit der Wertangabe USD4.6824
und dem Datum vom 17.01.2019
und der Absenderangabe Orange
Connex (China) Limited.
Der Adressenaufkleber trägt den
Vermerk PREPAID Germany und
dabei als Rücksendeadresse das
Postfach 2007 in 36243 Nieder-
aula sowie einen DHL-Code und
die Sendungsnummer mit der
Angabe EINSCHREIBEN EIN-
WURF.

001. DE – Deutschland                                             Premuimadress heute

Ergänzend zum Beitrag „Premiumadress heute“ im RB 2018-3, S. 140ff zeigen wir hier
Premiumadress-Freimachungen von Frankiermaschinen. Bei der links abgebildeten ist die
Premiumadress-Information im FRANKIT-2D-Barcode enthalten, beim rechts gezeigten
extra ausgedruckt. Während der Inhalt des gesamten FRANKIT-2D-Barcodes nicht ohne
weiteres ausgelesen werden kann, ergibt die Decodierung des (kleinen) Premiumadress-
Barcodes:

Post-Unternehmen: DEA            Produktschlüssel: 9901 (Variante Premiumadress: PLUS)
Frankierart: 28 (HEX:1c)         Erstellungsdatum: 21.09.2018
Herausgeber: 5037488552          PremiumadressID: 2

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001. DE – Deutschland                             „K0618“ doch keine Konsolidierer-Lizenz

Zu der im RB 2019-1, S. 20 erstmals
gemeldeten Kennung K0618 teilt unser
Mitglied Franz-Josef Grumpe mit, dass
es sich hier nicht um eine Konsolidierer-
Kennung handelt. Er hat von der selben
Firma Sendungen mit den Angaben
„K1017“, „K0818“ und „K1018“ gefunden
und nach Decodierung des Datamatrix-
Codes festgestellt, dass diese mit
Monat und Jahr der Einlieferung der
Sendung korrelieren.
Da die auf der selben Seite im Rundbrief beschriebene „K0377“ als Lizenznummer von
einem (Post-)Insider bestätigt worden war, schien es bei Abfassung des Berichts, als nur
ein einziger Belegs vorlag, naheliegend, auch in der „K0618“ eine Lizenznummer zu
vermuten. Diese Annahme ist unzutreffend. Viel mehr dürfte das „K“ in diesem Fall für
„Kundenbrief“ oder Ähnliches stehen.
Die Decodierung von Datamatrixcodes ist jedem Sammler mit dem unter www.bctester.de
kostenlos erhältlichen bcTester oder mit der Smartphone-App DM Scanner Pro leicht
möglich.

001. DE – Deutschland                                          Nebenstempel AGB geprüft“

Einen Briefausschnitt, der mit einer ATM 5 mit kaum (in
der Reproduktion gar nicht mehr) erkennbarem, eher
geprägtem Werteindruck legte Heinz Eggenstein vor.
Wegen des Zweifels am entrichteten Entgelt wurde die
Sendung einem AGB-Prüfer vorgelegt, der nach wohl
genauer Betrachtung die richtige Freimachung mit dem
Prüfstempel bestätigte und damit zugleich die Marke
entwertete.

001. DE – Deutschland                                   Deutsche Post investiert in Qualität

Um die Arbeit der Briefzusteller zu erleichtern und Fehler zu reduzieren, plant die Post die
Beschaffung weiterer Gangfolgesortiermaschinen. In den Paketzentren wird eine neue
Lesetechnik installiert, die den Sendungscode auf den Paketlabels schneller und
zuverlässiger liest. Außerdem sollen im gesamten Bundesgebiet 1000 zusätzliche
Packstationen aufgestellt werden.

001. DE – Deutschland                                Einschränkungen bei Auslandsbriefen

Seit dem 01.01.2019 gilt bei der Deutschen Post für Auslandsbriefe eine drastische
Einschränkung. Im neuen Gebührenheft heißt es in einer klein gedruckten Fußnote:
Als BRIEF INTERNATIONAL mit den Ausprägungen STANDARD-, KOMPAKT-, GROSS-
und MAXIBRIEF INTERNATIONAL dürfen nur Briefe versandt werden, die ausschließlich
Dokumente beinhalten. Dokumente sind hierbei schriftliche, gezeichnete, gedruckte oder
digitale Mitteilungen und Informationen. Die Sendungen dürfen keinerlei Waren enthalten.

RB 2019-2 66                                                  ArGe Briefpostautomation e. V.
RUNDBRIEF 2019 - Exponate-Online
Im Internet fand sich unter https://www.portokalkulator.de, dem Portorechner der
Deutschen Post bei der Nachfrage nach Tarifen für Auslands-Briefe am 21. Jan. 2019
(noch?) kein entsprechender Hinweis.
Die neue Regelung scheint selbst Postmitarbeitern erhebliche Schwierigkeiten zu bereiten.
Ungeklärt bleibt in obiger Fußnote, was unter „digitalen Mitteilungen und Informationen“ zu
verstehen ist. Sind z. B. eine CD-ROM oder ein Speicherstick mit einer darauf
gespeicherten Publikation, einer Zeichnung oder einem anderen Text nun eine „digitale
Mitteilung“ oder eine Ware? Als Ware wäre der Versand als Päckchen notwendig –
gegenwärtig eine Gebühr von satten 9,00 € innerhalb von Europa bzw. 16,00 € weltweit –
anstatt als Großbrief – für gegenwärtig 3,70 € weltweit.

001. DE – Deutschland                                       Schalterquittung mit QR-Code

Sammlerfreund Matthias Fiebiger legte dem Rundbriefredakteur eine Schalterquittung aus
01594 Stauchitz vor, bei der ein QR-Code eingedruckt ist. Die Decodierung führt zur
Internetseite

https://standorte.deutschepost.de/LocationDetail?template=locationdetail&objecttype=bran
ch&standorttyp=filialen_verkaufspunkte&objectid=04111597&id=XXFE6O4P19012102012
804436&branchrating_source=QR_KB#section_filialebewerten

Auf dieser Seite können die Postkunden die
Freundlichkeit, Kompetenz, Wartezeit und
das Erscheinungsbild der betreffenden
Filiale in jeweils fünf Stufen bewerten und
einen Kommentar abgeben.

Der hexadezimale Inhalt des QR-Codes ist:

68 74 74 70 73 3a 2f 2f 73 74 61 6e 64 6f 72
74 65 2e 64 65 75 74 73 63 68 65 70 6f 73
74 2e 64 65 2f 4c 6f 63 61 74 69 6f 6e 44 65
74 61 69 6c 3f 74 65 6d 70 6c 61 74 65 3d
6c 6f 63 61 74 69 6f 6e 64 65 74 61 69 6c 26
6f 62 6a 65 63 74 74 79 70 65 3d 62 72 61
6e 63 68 26 73 74 61 6e 64 6f 72 74 74 79
70 3d 66 69 6c 69 61 6c 65 6e 5f 76 65 72
6b 61 75 66 73 70 75 6e 6b 74 65 26 6f 62
6a 65 63 74 69 64 3d 30 34 31 31 31 35 39
37 26 69 64 3d 58 58 46 45 36 4f 34 50 31
39 30 31 32 31 30 32 30 31 32 38 30 34 34
33 36 26 62 72 61 6e 63 68 72 61 74 69 6e
67 5f 73 6f 75 72 63 65 3d 51 52 5f 4b 42 23
73 65 63 74 69 6f 6e 5f 66 69 6c 69 61 6c 65
62 65 77 65 72 74 65 6e

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RUNDBRIEF 2019 - Exponate-Online
001. DE – Deutschland                                Nebenstempel – VGO oder VGW?

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands bis zur Einführung der neuen 5stelligen Post-
leitzahlen am 01.07.1993 war zur Unterscheidung der vielfach identischen Postleitzahlen
in den Verkehrsgebieten West und Ost eine Kennzeichnung durch „W“ bzw. „O“
erforderlich. Wurde diese Unterscheidung vergessen, konnte es zu Fehlleitungen
kommen. Der hier abgebildete Brief landete in 66 Greiz 1, wo er handschriftlich mit
W-6660 und einem entsprechenden Stempel versehen und an den richtigen Empfänger
geleitet wurde

001. DE – Deutschland                           Nebenstempel – Bestimmungsland fehlt

Bei dieser Postkarte aus 7846
Schliengen in die Schweiz vom
04.01.81 hatte der Absender das
Bestimmungsland nicht ange-
geben. Die Karte landete in 4200
Oberhausen und erhielt dort den
Nebenstempel „Bestimmungsland
unrichtig / fehlt Geben Sie bitte
dem Absender Ihr Bestimmungs-
land bekannt, damit Verzögerun-
gen vermieden werden“. Dort
wurde wohl auch die Landes-
bezeichnung „CH“ angebracht und
die Karte dann an den Empfänger
geleitet.

RB 2019-2 68                                               ArGe Briefpostautomation e. V.
RUNDBRIEF 2019 - Exponate-Online
001. DE – Deutschland                                Nebenstempel – Falsche Postleitzahl

Ein Zahlendreher des Absenders
machte aus der Großempfänger-
Postleitzahl 67359 der Firma Yves
Rocher in Lingenfeld die ebenfalls
existierende 76359 (Marxzell Zu-
stellung), mit der der Brief vom
24.08.96 codiert ist. Vermutlich
dort wurde der Fehler entdeckt und
handschriftlich berichtigt. Zugleich
wurde der Stempel „Verzögert
wegen falscher Postleitzahl / Bitte
teilen Sie dem Absender / die
richtige      Postleitzahl      mit.“
angebracht.

001. DE – Deutschland                               Nebenstempel – Fehlende Postleitzahl

Schon bald nach Einführung der zweistelligen
Postleit(gebiets)zahlen war das Sortieren der
Sendungen voll darauf ausgerichtet. Der hier
abgebildete Stempel „Verzögert wegen…/…
Postleitzahl“ wurde auf einer Postkarte aus
Bad Elster nach Wetzlar/Hessen gefunden, auf
der die (16) mit Tintenstift offensichtlich nach-
träglich ergänzt worden war.

001. DE – Deutschland                                            Nebenstempel – Straftat

Diese Postkarte wurde von einem
Absender in 4300 Essen mit dem
Datum 30.10.68 versehen und
vermutlich nach dem Einwurf in
einen Postkasten als Folge einer
Straftat nicht weitergeleitet. Dem
Anschein nach wurde die Karte
später aufgefunden, mit einem ent-
sprechenden Hinweisstempel ver-
sehen (unten größer einkopiert) in
4200      Oberhausen      in    den
Sendungsstrom gegeben.
Gestempelt ist die Karte dort am
-8.-1.69. Auf der Textseite hat sie
einen Erledigungsvermerk des
Empfängers vom 10.1.69. Der RB-
Redaktion liegt noch eine weitere
Karte eines Absenders in Essen mit
dem selben Hinweisstempel vor.

ArGe Briefpostautomation e. V.                                             RB 2019-2 69
RUNDBRIEF 2019 - Exponate-Online
001. DE – Deutschland                              Neues Paketzentrum in Ludwigsfelde

In Ludwigsfelde, vor den Toren Berlins, errichtet die Deutsche Post DHL ein neues Mega-
Paketzentrum, das bis zu 50.000 Pakete und Päckchen pro Stunde bewältigen kann. Es
soll mit innovativer Sortiertechnik ausgerüstet werden und Anfang 2021 in Betrieb gehen.

Bundesweit betreibt die Deutsche Post DHL Group ein dichtes Netz aus 82 Briefzentren,
35 Paketzentren und zwei internationalen Postzentren. In Obertshausen ging 2016 das
erste Mega-Paketzentrum in Betrieb, in dem bis zu 50.000 Sendungen pro Stunde sortiert
werden können. Ein zweiter ebenso großer Standort wird in diesem Jahr in Bochum ans
Netz gehen. Die anderen Paketzentren sind für Leistungen zwischen 30.000 und 40.000
Sendungen pro Stunde ausgelegt.

040. CN – China                                       Anschriften automatisch übersetzt

Wie erst jetzt bekannt wird, setzt die CPST(China Post Science&Technology Co., Ltd.) ein
schon seit 2012 ein automatisches Übersetzungs-System für englischsprachige
Anschriften bei eingehenden und ausgehenden Auslandsbriefen. Es umfasst Vereinzelung
der Briefe, automatische Zuführung, eine
Bilderkennung und die maschinelle
Übersetzung und den Druck. Das
System erkennt englische (lateinische?)
Druckschrift, bewältigt 3000 Briefe pro
Stunde mit einer Genauigkeit über 80%
bei Standardbriefen im Format DL ZL
oder C5 mit einer Dicke zwischen 0,2
mm und 18 mm. Die Druckqualität wird
nach Bedarf auf 150-600 dpi eingestellt.
Das System kann selbständig neue
Adressen-Informationen und bei Bedarf
auch zusätzliche Schrifttypen lernen.

RB 2019-2 70                                               ArGe Briefpostautomation e. V.
040. CN – China                                  Selbstfahrende Paket-Zustell-Fahrzeuge

China Post und Deppon Express
begannen mit dem kommerziellen
Einsatz von autonom selbstfahren-
den Fahrzeugen für die Paket-
zustellung in China. Die Fahrzeuge
arbeiten mit einer von Hangzhou
FABU Tech. CO., Ltd. entwickelten
Technik., ein führendes Unter-
nehmen beim Einsatz künstlicher
Intelligenz für Fahrzeug-Systeme
ist. China Post und Deppon sind
mit den ersten Erfahrungen sehr
zufrieden und planen die Ausdehnung des autonomen Zustell-Dienstes auf mehr als 100
Strecken.
Die ersten Tests mit dem Level 4 begannen bereits im November 2018. Beim Level 4
steuert das autonome System das Fahren in der Mehrzahl aller Situationen, der mensch-
liche Fahrer kann jedoch jederzeit eingreifen. Bei den Tests legten die Fahrzeuge auf drei
verschiedenen Strecken bei Tag und Nacht und unterschiedlichen Wetterbedingungen
etwa 64 km zurück und stellten dabei 60.000 Pakete zu.

041. CL -Chile
                    Schalterterminal-Frankierungen
Ein Sammlerfreund legte einen R-Brief aus Chile
vor, der mit einem Aufkleber für das am Schalter
entrichtete Entgelt versehen ist. Im Vergleich zu
dem bereits im RB 2009-3, S. 140 gezeigten sind
bei diesem Aufkleber zwar Datum, Uhrzeit,
Gewicht und darunter das Aufgabepostamt und
rechts die entrichtete Gebühr, nicht jedoch Name
des Empfängers und der Bestimmungsort an-
gegeben.     Ganz     unten    ist   wieder   das
Bestimmungsland angegeben.

051. – DDR                                                     Fehlgeleitete Antwortkarte

Postkarte / Antwort / Bestätigung (auf der
Rückseite) über den Erhalt eines Berichts.
Postkarte aus Oulu Finnland 9.07.90 nach
Eberswalde-Finow            (Brandenburg)
Deutschland (damals noch DDR). Es ist
eine Karte mit Vordruck zur Rücksendung
auf Standard Postkarte der Deutschen
Post mit vorgegebenen Feldern für die
PLZ. Allerdings ohne Hinweis auf das
Empfängerland nach internationalem
Standard der UPU. Die Karte wurde nur
mit der Postleitzahl 1300 aufgegeben und

ArGe Briefpostautomation e. V.                                              RB 2019-2 71
fehlgeleitet nach der Schweiz, zur PLZ 1300 Eclépens. In 1200 Genève (Stempel vom
12.07.90) wurde der Fehler erkannt, die Anschrift mit dem Zusatz DDR versehen und über
Braunschweig nach Brandenburg geleitet. Die Codierung ist vermutlich in Braunschweig
aufgedruckt worden. Entdeckt wurde die Karte kürzlich von Peter Huß.

070. FR – Frankreich           Siemens liefert Adressenerkennungs-Software an Viapost

Der Logistik- und Transportdienstleister Viapost, eine Tochtergesellschaft der La Poste,
beauftragte Siemens Postal, Parcel & Airport Logistics (SPPAL) 15 Sortieranlagen in
Frankreich mit der innovativen Software ARTread auszustatten. Mit der Software werden
auf Basis von Optical Character Recognition (OCR) Adressinformationen, Logos und
Etiketten zuverlässig ausgelesen und interpretiert. Angesichts der wachsenden Paket-
ströme stieß die bisherige Erkennungssoftware für Adressen an ihre Belastungsgrenze.
Die leistungsfähige SPPAL-Software ARTread setzt hochmoderne Deep-Learning-
Algorithmen ein und kann im laufenden Betrieb installiert werden, ohne die Stabilität zu
beeinflussen. ARTread ermöglicht die einfachere und effizientere Sortierung einer großen
Vielfalt an leichten Sendungen und kleinen Paketen, inklusive Großbriefe und Tüten.
Sendungen in verschiedenen Formen und Verpackungsmaterialien sowie unterschiedliche
Druckqualitäten, Schriftarten und Adressanordnungen werden zuverlässig verarbeitet.

101. IN – Indien                                                   Schalterfreimachung

RB 2019-2 72                                               ArGe Briefpostautomation e. V.
Diese Luftpost-R-Sendung (Ausschnitt) aus Indien ist mit einem Schalterlabel freigemacht,
der das Datum 08/02/2017 trägt. Für das Gewicht der Sendung, das mit 40 Gramm am
oberen Rand vermerkt ist, wurde eine Gebühr von 108,00 RS erhoben. Die Sendungs-
nummer des R-Zettels ist auf dem Frankierlabel wiederholt. Sowohl der R-Zettel wie auch
der Aufkleber tragen das Signet der Indischen Post. Wie aus der Zollinhaltserklärung CN
22 ersichtlich, enthielt die Sendung Briefmarken im Wert von US$ 5. Die Sendung in der
Abfertigungsstelle Niederaula (vermutlich im IPZ 2) abgefertigt. Ob sie „Zollfrei“ erklärt
oder eine Zollabgabe erhoben wurde, ist nicht mehr feststellbar.

172. PT – Portugal                                     Briefsortiermaschinen von Solystic

Die portugiesische CTT Correios schloss Ende 2018 zwei Verträge mit Solystic um bei der
Briefpostbearbeitung die Automation zu erweitern und die Effizienz zu steigern. Die
Verträge sind Teil der „Transformation 2018-2020“-Strategie der CTT Correios, die den
Gewinn, die Qualität des Briefdienstes und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter
verbessern soll. Neben der Lieferung von fünf Maschinen der neuesten Generation des
Typs XMS für die Sortierung und Gangfolgesortierung von Briefen und Großbriefen,
umfassen die Verträge auch die Installation von 32 CAMS – Computer Assisted Mail
Sorters – für die Computergestützte manuelle Sortierung sowie eine Aktualisierung der
Informations-Systeme der Postzentren in Lissabon und Maia (einer Stadt bei Porto).

160. AT – Österreich                                               Neues Logistikzentrum

108 Millionen Pakete transportierte die Österreichische Post im Jahr 2018, 11% mehr als
im Jahr davor. Um für das weitere Wachstum des Paketvolumens gerüstet zu sein, wird
nach Hagenbrunn (RB 2018-3, S. 129) in Kalsdorf bei Graz ein noch größeres
Logistikzentrum errichtet. Auf einem 167.500 m 2 großen Grundstück in bester verkehrs-
technischer Anbindung werden 25.000 m2 überbaut. Mit modernsten Maschinen ausge-
stattet, soll das neue Logistikzentrum Mitte 2020 in Betrieb gehen und noch vor dem
Weihnachtsgeschäft der Vollbetrieb von 13.500 Paketen pro Stunde erreicht werden.

201. CH – Schweiz                                                    Tintenstrahl-Stempel

Wie bereits bei der Meldung des neuen
Stempeleinsatzes mit der Eigenwerbung
„DIE POST LA POSTE LA POSTA“ der
schweizerischen Post im RB 2018-3,
S. 130 gemeldet, wurde dieses Motiv auch
bei Tintenstrahl-Entwertungen gefunden.
Nun legte Claus Seelemann erstmals
einen A5-Brief vom 28.01.2019 mit einem
reprofähigen Abdruck aus dem Brief-
zentrum Härkingen vor.

Der auf Seite 74 gezeigte Ausschnitt aus einem zweiten A5-Brief lässt erkennen, dass der
Abdruck nicht immer richtig trifft. Ein Problem, das gelegentlich auch bei den
Entwertemodulen der Großbriefsortiermaschinen der Deutschen Post zu beobachten ist.

ArGe Briefpostautomation e. V.                                              RB 2019-2 73
RS – Serbien                                            Schalterfreimachung

Nach dem Zerfall des früheren Jugoslawien
fand man auch auf R-Briefen aus den
Nachfolgestaaten Freimachungen und R-
Zettel, die noch aus den seinerzeit bei der
Jugoslawischen Post benutzen Schalter-
geräte der französischen Firma Satas
stammen. Nun wurde der Rundbrief-
Redaktion ein R-Brief aus der serbischen
Stadt Sombor vom 15.10.2015 vorgelegt,
der einen Label mit Freimachung und R-
Sendungsnummer hat, der aus dem Gerät
eines anderen, noch nicht bekannten
Herstellers stammt. Ein am 31.10.2017 in
Belgrad aufgegebener R-Brief trägt einen
Aufkleber in etwas geändertem Design. Ob
die Aufkleber nur für R-Briefe verwendet
werden oder auch für andere Frei-
machungen, muss noch geklärt werden.

212. TH – Thailand                                           Schalterterminal

Eine der Redaktion vorgelegte R-Sendung
vom 23.11.2016 aus Thailand ist mit einem
Schalterlabel freigemacht, dessen Druckbild
dem in RB 2018-2, S. 76 gezeigten
entspricht, jedoch an der unteren Kante
wieder die Inschrift THAILAND POST in
lateinischer und thailändischer Schrift sowie
das blau-rote Signet hat, das bei früheren
Freimachungen (RB 2017-3, S. 135) bereits
zu sehen war.

RB 2019-2 74                                    ArGe Briefpostautomation e. V.
001. DE – Deutschland                                                      Heinz Friedberg

Deutsche Post DHL und Österreichische Post
kooperieren bei Paketen
Vorbehaltlich der Zustimmung der österreichischen und deutschen Wettbewerbsbehörden
haben die Deutsche Post DHL Group und die Österreichische Post eine langfristige
Partnerschaft vereinbart. Demnach wird die Österreichische Post Pakete, die von DHL-
Kunden nach Österreich geschickt werden, dort zustellen. Die Vereinbarung unterliegt
noch der Prüfung der deutschen und österreichischen Wettbewerbsbehörden. Nach
Vorliegen einer diesbezüglichen Entscheidung soll die Zusammenarbeit noch im Jahr
2019 starten.

Die Zusammenarbeit soll beide Parteien in die Lage versetzen, gemeinsam das Potenzial
im wachsenden, grenzübergreifenden Internet-Handel auszuschöpfen und verbindet die
Stärken der beiden Unternehmen in ihren jeweiligen Zustellnetzen. Gleichzeitig werden
den Kunden in beiden Ländern hochwertige Paketzustelldienste mit kurzen Laufzeiten für
ein- und ausgehende Sendungen angeboten. Die Kunden werden von hochwertigen
Paketzustelldiensten profitieren, unter anderem mit kurzen Sendungslaufzeiten. Die
Zusammenarbeit wird es beiden Partnern ermöglichen, weiteres profitables Wachstum zu
schaffen und gemeinsam das Potenzial im grenzüberschreitenden E-Commerce-Geschäft
auszuschöpfen.

„Wir freuen uns die Deutsche Post DHL Group als Partner gewonnen zu haben. Unsere
österreichweit flächendeckende Zustellung steht für Qualität und Zuverlässigkeit“, so
Generaldirektor DI. Dr. Georg Pölzl. „Abholstationen, SB-Zonen, Empfangsboxen und die
Features unserer App sind einzigartig und werden von unseren Kunden sehr gut
angenommen.

Aufbauend auf den 108 Mio. Paketen, die im Jahr 2018 durch die Österreichische Post
transportiert wurden, war es das mittelfristige Ziel der Österreichischen Post die Menge bis
2022 auf 150 Mio. Pakete zu steigern. Mit dieser Kooperation wird ein wichtiger Schritt
gesetzt dieses Ziel bereits früher zu erreichen. Der stabile Ausblick für das operative
Ergebnis der Österreichischen Post im Jahr 2019 bleibt vor dem Hintergrund steigender
Paketmengen, aber auch steigender Investitions- und Integrationskosten unverändert.

Die Vereinbarung hat keinerlei Auswirkung auf die Aktivitäten von Deutsche Post DHL
Group im internationalen Expressgeschäft, beim Frachttransport und bei Supply-Chain-
Lösungen in Österreich.

ArGe Briefpostautomation e. V.                                                RB 2019-2 75
„Der Ausbau unseres Paketgeschäfts in Europa verläuft erfolgreich. Dies hat zu einer sehr
attraktiven Vereinbarung geführt, die es uns und der Österreichischen Post ermöglicht,
unser Wachstum in Österreich und darüber hinaus zu stärken und zu beschleunigen. Wir
werden künftig zusätzliche Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit der
Österreichischen Post ausloten, da wir uns weiterhin auf das internationale E-Commerce-
Geschäft als einen der Hauptwachstumstreiber für den Konzern konzentrieren“, so Frank
Appel, Vorstandsvorsitzender von Deutsche Post DHL Group. „Diese Vereinbarung ist ein
weiterer Schritt auf dem Weg zur Verbesserung unserer Qualität und Produktivität im
europäischen Paketgeschäft.“

Von Insidern war zusätzlich zu erfahren:

Die Paketzentren in Wien und Graz werden inklusive aller DHL-Festangestellten von der
ÖPAG übernommen; ebenso der erst im Bau befindliche dritte HUB in Enns. Die festen
DHL-Mitarbeiter sind ca. 10 bis 15 je Standort. Die Produktivkräfte stammen alle von Zeit-
arbeitsfirmen. Hier muss die ÖPAG für sich entscheiden, ob sie die Verträge übernimmt
oder beispielsweise andere Verträge mit anderen Firmen schließt. Generell handelt es
sich bei den Paketzentren um von Groß-Investoren gebaute Hallen, die DHL lediglich
angemietet hat. Die Verteilanlage in den Hallen gehört DHL. Es kann also sein, dass die
ÖPAG lediglich das Gebäude ohne Sortieranlage übernimmt. Im Detail scheint das noch
nicht vollständig geklärt.

Bei den Zustelldepots handelte es sich ebenfalls um angemietete Hallen. Hier prüft die
ÖPAG die Immobilien, ob etwas Brauchbares für sie dabei ist und übernimmt ggf. den
Mietvertrag. Mit der Sachlage vertraute Personen gehen allerdings davon aus, dass keine
der Depot-Immobilien von der ÖPAG übernommen wird. Die festangestellten Depot-
Mitarbeiter, das sind so 2 bis 5, werden von der ÖPAG übernommen.

Die Zustellung selbst wurde von Servicepartnern/Subunternehmern durchgeführt. Hier
muss die ÖPAG wohl alleine entscheiden, ob sie die Verträge übernimmt oder zum
Beispiel andere Verträge mit anderen Firmen schließt. Die Zustellautos selbst gehören
ebenfalls den Servicepartnern/Subunternehmern und wurden mit einer gelben Folie mit
DHL-Logo überzogen, die wieder entfernt werden kann.

Jede Zustellregion hatte eine kleine Leitung mit ca. 5 Mitarbeitern, die ebenfalls von der
ÖPAG übernommen werden. Möglicherweise werden diese Mitarbeiter aber eine neue
Position/Tätigkeit bekommen. Das gleiche gilt für die Sortierung/Zustellung-Leitungs-
funktionen in der Zentrale in Wien. Das sind nochmal rund 15 bis 20 Mitarbeiter.

Alle DHL-Packstation werden wieder abgebaut. Alle Verträge mit den DHL-Paketshops
werden wohl gekündigt. Es wird keine DHL-Paketshops mehr geben.

Der Vertrieb wird umstrukturiert und bleibt als DHL für Geschäftskunden erhalten.

Inwieweit der CustomerService/IT/Finance/HR erhalten bleiben wird, war nicht zu
erfahren. Vermutlich werden die Beschäftigten ebenfalls von der ÖPAG übernommen und
erhalten neue Positionen/Tätigkeiten.

Das Ganze, vermutlich wie oben ablaufende Projekt bezieht sich auf die „DHL Paket
Austria GmbH“. Die anderen DHL-Strukturen in Österreich, wie Express, Freight,
SupplyChain bleiben unberührt.

RB 2019-2 76                                                 ArGe Briefpostautomation e. V.
001. DE – Deutschland                                                   Heinz Friedberg

Automatenmarken nicht erkannt
Schon seit geraumer Zeit haben ATM-Sammler bemerkt, dass Restbestände der ATM auf
Vordrucken mit Posthornemblem in den Stempelmodulen der Großbriefsortiermaschinen
nicht mehr erkannt werden. Dies betrifft sowohl die inzwischen ungültige ATM 3 mit Wert-
eindruck in Pfennig als auch die ATM 4 mit Werteindruck in Euro. Heinz Eggenstein legte
der Rundbriefredaktion einige Beispiele vor.

Bild 1 zeigt einen Ausschnitt aus einem Großbrief, der am 25.01.2019 im BZ 53 bearbeitet
wurde. Er war (von links nach rechts) mit einer ATM 6 zu 0,08 €, einer ATM 4 zu 0,33 €,
einer AMT 8 zu 0,04 € und einer (ungültigen) ATM 3 zu 100 Pf. beklebt. Entwertet wurden
nur die ATM 7 und die ATM 6, nicht aber die durchaus noch gültige ATM 4. Die ungültige
ATM 3 wurde auch nicht in der bei ungültigen Marken üblichen Weise markiert. Der
Großbrief war nach dem Tarif der Deutschen Post mit 1,00 € unterfrankiert.

                                         Bild 1

Dass dies kein Einzelfall ist, zeigt Bild 2. Auf diesem Großbrief-Ausschnitt, vom
07.01.2019 waren eine ATM 4 zu 0,88 €, eine ATM 9 zu 0,05 € und eine ATM 8 zu 0,02 €
mit einer nicht mehr gültigen ATM 3 zu 50 Pf. ergänzt worden. Auch hier wurden nur die
ATM 8 und ATM 9 entwertet, die noch gültige ATM 4 jedoch nicht.

                                                                             Bild 2

ArGe Briefpostautomation e. V.                                             RB 2019-2 77
Das Problem scheint nicht auf das Briefzentrum 53
beschränkt zu sein, in dem die beiden ersten Beispiele
bearbeitet wurden. Bild 3 zeigt den Ausschnitt aus einem im
BZ 45 bearbeiteten Großbrief mit der korrekten Frankierung
von 1,45 €, bestehend aus einer ATM 9 zu 0,01 € und einer
noch gültigen ATM 4 zu 1,44 €, die nicht entwertet wurde.

Bild 3 

                                                     Bild 4 →

Bild 4 schließlich lässt erkennen, dass auch bei senkrechtem
Aufkleben der Marken der selbe Effekt zu finden ist. Bild 4 ist
ein Ausschnitt aus einem am 23.01.2019 im Briefzentrum 45
bearbeiteten Großbrief, bei dem am linken Rand des
Umschlags von oben nach unten eine ATM 4 zu 0,05 €, eine
ATM 7 zu 0,22 €, eine ATM 9 zu 0,18 € und eine nicht mehr
gültige ATM 3 zu 100 Pf. geklebt waren. Auch hier wurden
nur die neueren ATM 7 und ATM 9 entwertet. Die ATM 3 und
die noch gültige ATM 4, beide auf Vordruck mit Posthorn-
emblem, dagegen wurden nicht entwertet.

Bild 5 zeigt einen Ausschnitt eines C4-Umschlags, der im
BZ 45 aussortiert und mit einem Handstempel „Nachträglich
entwertet“ versehen worden war. Bei der anschließenden
Bearbeitung in der Großbriefsortiermaschine wurden auch
hier nur die ATM 8 und 9 erkannt und mit dem Entwerte-
stempel versehen. Da Sammler und kleinere Firmen wohl
noch Vorräte der ungültigen ATM3 und der immer noch
gültigen ATM 4 haben, kann man neugierig sein, wie die
Deutsche Post in Zukunft auf deren Verwendung reagiert.

                                                                                 Bild 5

RB 2019-2 78                                                  ArGe Briefpostautomation e. V.
001. DE – Deutschland

Die Leitcodierung von DHL-Paketen
Das Interesse von Sammlern an der DV-Freimachung von Paketen ist nicht neu. Schon in
den 1980er-Jahren sind Wiege- und Freimachungssysteme von Großeinlieferern eigesetzt
worden [Lit. 1, 2]. Mit dem Boom des Internethandels und der Einführung der Internet-
Paketmarken wurde dieses Interesse neu angefacht und schon seit einiger Zeit befassen
sich Automationssammler auch mit der Vielfalt der Paketaufkleber.

Anders als bei Briefsendungen greifen die Sortieranlagen in den Paketzentren auf
mehrere Datenquellen für die Verteilung der Sendungen zurück:
• In erster Linie werden für die Paketverteilung sogenannte „PAN-Daten“ verwendet.
• Sind diese fehlerhaft oder nicht ausreichend, greift die Sortieranlage auf einen
  aufgedruckten Leit- oder Routingcode zurück.
• Als dritte Priorität dient die automatische Anschriftenlesung. Sollte diese ebenfalls
  misslingen, wird die Sendung videocodiert.
• Sollten die aus der automatischen Anschriftenlesung oder Videocodierung gewonnen
  Angaben unplausibel sein oder nicht ausreichen, wird die Sendung auf eine von drei
  Sonderendstellen ausgeschleust und das Paket hier manuell leitcodiert.

Grundsätzlich handelt es sich bei den meisten Sendungen im DHL-Paketstrom um
Geschäftskundenpakete. Deren Anschriftenaufkleber werden entweder mit einer von DHL
zur Verfügung gestellten Software erstellt oder der Versender entwickelt nach Vorgaben
von DHL eine eigene Versandsoftware. Dies ist nicht unüblich, weil viele Firmen die
Versandsoftware beispielsweise direkt mit den bereits im Unternehmen verwendeten
eigenen Auftrags- oder Lagerprogrammen verknüpfen.

Dadurch bedingt, weichen viele Paketfreimachungen im Aussehen und Layout stark
voneinander ab. DHL gibt zwar eine grobe Struktur für das Layout vor, geht aber in hohem
Maß auf die individuellen Gegebenheiten bei den Geschäftskunden ein.

Die Geschäftskunden sind verpflichtet, täglich einen Tagesabschluss an DHL zu senden.
Hierin werden alle Identcodes der an diesem Tag erstellten Paket-Freimachungen
inklusive Daten übermittelt; die sogenannten „PAN-Daten“. Für jeden Identcode ist hierin
die in der Freimachung angegebene Empfängeranschrift und damit bereits eine interne
Leitcodierung in Datenform hinterlegt. Außerdem beinhalten die PAN-Daten weitere
Informationen, wie Produkt, Service, ggf. Gewicht, etc. Aufgrund der PAN-Daten erfolgt im
Nachgang die Abrechnung der Sendung.

Für Privatkunden-Pakete aus der Online-Freimachung werden DHL-intern ebenfalls PAN-
Daten erstellt.

Es gibt allerdings auch Sendungen ohne PAN-Daten: Hierzu gehören Sendungen, die mit
einer Paketmarke freigemacht sind. Da diese blanko und auf Vorrat verkauft werden,
können keine PAN-Daten im Voraus erstellt werden. Die meisten Privatkunden-
Sendungen sind mit Paketmarken freigemacht und müssen deshalb entweder durch die
automatische Anschriftenlesung oder Videocodierung leitcodiert werden. Für kleine
Geschäftskunden gibt es ebenfalls Paketmarken mit bereits eingedrucktem Absender und
Hologramm.

ArGe Briefpostautomation e. V.                                                 RB 2019-2 79
Zudem gibt es Paketfreimachungen, die auf Vorrat gedruckt werden, aber erst mit der
tatsächlichen Verwendung abgerechnet werden. Das beste Beispiel hierfür ist „Retouren“:
Große Versandhäuser legen den Warensendungen bereits eine Blanko-Freimachung bei,
falls der Empfänger die Ware wegen Nicht-Gefallen wieder zurückschicken möchte. Da
nur ein Bruchteil der voraus produzierten Freimachungen auch tatsächlich verwendet wird,
werden hier keine PAN-Daten erstellt. Die Erstellung von PAN-Daten würde eine direkte
Abrechnung auslösen, was bei diesem Produkt natürlich nicht erwünscht ist. Die
Verteilanlage greift hier auf den Leitcode zu, der auf jeder Retouren-Freimachung
vorhanden sein muss.

Generell ist jeder Geschäftskunde verpflichtet, auf der Freimachung einen Leit- oder
Routingcode aufzudrucken. Leitcodierungen sind überwiegend für Inlandssendungen
bestimmt. Routingcodes hingegen können sowohl für Inlands- als auch Auslands-
sendungen benutzt werden. Die Entscheidung, ob ein Leit- oder Routingcode verwendet
wird, richtet sich nach der jeweiligen Versandsoftware des Kunden. Bei der Wahl der
Versandsoftware wurde zuvor berücksichtigt, welche Versandprodukte der Kunde
verwendet. Versendet der Kunde beispielsweise ausschließlich Inlandssendungen,
überwiegend Auslandssendungen, etc. ….

Fehlt die Leitcodierung oder sind die Angaben im Routingcode unvollständig, wird dem
Geschäftskunden ein Leitcodenachentgelt in Rechnung gestellt.

Analog der Briefcodierung ist jeder Straße in einer Postleitzahl ein eindeutiger dreistelliger
Straßencode zugeordnet. Kann die Versandsoftware einem Straßennamen keinen
Straßencode zuordnen, wird kein Leitcode erzeugt! Die Freimachung wird dann aus-
schließlich mit einem Identcode produziert.

Anders als beim Leitcode werden im Routingcode fehlende Angaben ausgenullt, d.h. es
werden drei Nullen an der jeweiligen Stelle vergeben. Für diese Sendungen wird das oben
erwähnte Leitcodenachentgelt automatisch eingezogen.

Der Leitcode besteht aus 14 Stellen: Die ersten fünf Stellen bilden die Postleitzahl.
Anschließend folgt der dreistellige Straßencode sowie die dreistellige Hausnummer.
Gegebenenfalls werden der Hausnummer eine oder zwei Nullen vorangestellt. Haus-
nummernzusätze, wie Buchstaben, werden in der Leitcodierung nicht berücksichtigt! Nach
der Anschrift folgen der zweistellige Produktcode sowie eine Prüfziffer.

Ein Routingcode ist im Vergleich zum Leitcode komplexer aufgebaut. Er wird
hauptsächlich im internationalen Versand verwendet, was aber einen nationalen Versand
nicht ausschließt. Der Aufbau des Routingcodes ist DHL-intern für alle DHL-Unternehmen
von „DHL Parcel Europe“ gleich geregelt.

DHL hat 2014 begonnen, ein europaweites eigenes Zustellnetz mit einem eigenen Produkt
aufzubauen: „DHL Parcel Connect“. Ziel ist es, dass eine Sendung zwischen zwei
europäischen Ländern nicht mehr an die ausländische Postverwaltung übergeben werden
muss, sondern im DHL-eigenen Paketnetz verbleibt. Aktuell ist DHL in 22 europäischen
Ländern mit einem eigenen Transport- und Zustellnetz für Connect-Sendungen vertreten;
In einigen Ländern bestehen Kooperationen mit Partnern.

Für diese Logistik ist es notwendig, dass alle europäischen DHL-Unternehmen für die
Sortierung einen einheitlichen Routingcode verwenden.

RB 2019-2 80                                                   ArGe Briefpostautomation e. V.
Die Vergabe von Straßencodes ist allerdings bisher ausschließlich in Deutschland und
Österreich erfolgt. Für die anderen Länder werden Straßencodes und Hausnummer im
Routingcode generell ausgenullt oder diese sechs Stellen gestrichen. Die Sortierung
außerhalb von Deutschland und Österreich erfolgt ausschließlich nach PLZ.

Auch wenn Straßen- und Hausnummerncodes für Deutschland und Österreich theoretisch
zur Verfügung stehen, fehlen diese oftmals bei Sendungen aus dem Ausland. Die Gründe
hierfür sind mannigfaltig. In der Regel liegt es jedoch an der Versandsoftware des
Absenders.

Der Routingcode ist wie folgt aufgebaut:
   – beginnt mit „403“ oder „2L“
   – Dreistellige Länderkennung nach DIN ISO 3166.
   – PLZ (ohne definierte Stellen. In Deutschland beispielsweise fünfstellig; in Österreich
      vierstellig)
   – „+“
   – achtstelliges Verteilprodukt / Productfeaturecode / Produktcode
   – dreistelliger Straßencode (entfällt ggf)
   – dreistellige Hausnummer (entfällt ggf)

Beim Routingcode handelt es sich um eine „Global Trade Item Number“ (GTIN). Die bis
2005 gebräuchliche Bezeichnung „European Article Number“ (EAN) dürfte den meisten
geläufiger sind. Bei den Anfangsstellen „403“, bzw. „2L“ handelt es sich um die inter-
national festgelegten GS1-Ländernummern für DHL-Routingcodes.

Wird die nummerische GS1-Ländernummer „403“ verwendet, folgt die dreistellige
Länderkennung nach DIN ISO 3166 ebenfalls nummerisch. Wird allerdings die alpha-
nummerische GS1-Ländernummer „“2L“ verwendet, folgt die dreistellige Länderkennung
nach DIN ISO 3166 alphabetisch. Welche der beiden Kombinationsmöglichkeiten
verwendet wird, obliegt letzten endlich dem Kunden und seiner Versandsoftware.

Die DHL-Produktpalette und die Kombinationsmöglichkeit von Services sind im inter-
nationalen Versand breiter gefächert als im nationalen Versand. Deshalb sind für den
Produktcode hier acht Stellen reserviert. Dies erlaubt dadurch zusätzliche Informationen
über Services, Produkt und Herkunft der Sendung.

Im Routingcode im nationalen Versand entsprechen jedoch nach wie vor die letzten
beiden Stellen des Produktfeaturecodes dem zweistelligen nationalen Produktcode.

Generell sei anzumerken, dass das Produktfolio bei Paketen aufgrund der sehr unter-
schiedlichen Kundenbedürfnisse sehr breit gefächert ist und von Beginn an immer wieder
ergänzt wurde. Einige Produkte hat man auslaufen lassen, diese stehen Neukunden nicht
mehr zur Verfügung. Verträge mit Bestandskunden wurden allerdings immer beibehalten.
So kommt es vor, dass einige auslaufende Produkte nach Jahren immer noch von
bundesweit einigen wenigen Kunden benutzt werden. Oftmals kommt es dadurch auch
vor, dass auf den kundeneigenen Freimachungen alte Produktbezeichnungen stehen, die
es so nicht mehr gibt.

Wie bereits geschrieben, müssen bestimmte Sendungen im Paketzentrum manuell
nachcodiert werden. Die Leitcodierungen oder Routingcodes aus diesen Sonderendstellen
tragen rechts oben auf dem Label die PZ-Nummer sowie die „CT“-Nummer. CT steht für
Codierterminal. Hiermit kann der Label-Drucker eindeutig identifiziert werden, falls
beispielsweise Druckausfälle einzelner Codebalken auftreten.

ArGe Briefpostautomation e. V.                                               RB 2019-2 81
In den letzten Jahren wurden einige Paketzentrum-Nummern neu vergeben, die auf
Leitcodierungen aus den Sonderendstellen zu finden sind:
•    12 DHL-Paketzentrum Wien / Österreich 1)
•    27 DHL-Paketzentrum Bremen „GVZ“
•    44 Amazon-Sortingcenter Rheinberg
•    60 DHL-Paketzentrum Obertshausen
•    65 Auslands-Import im Paketzentrum Rodgau
•    81 DHL-Paketzentrum Graz / Österreich 1)
•    88 Amazon-Sortingcenter Graben

Hier einige Beispiel-Freimachungen:

Online-Freimachung mit Identcode 962208148656 (Bild 1)
Privatkunden-Sendung aus der Online-Freimachung. Es handelt sich um ein Inlandspaket
mit einem aufgedruckten Leitcode. Angaben in der Leitcodierung: Postleitzahl 25337,
Straßencode 151, Hausnummer 011 (Der Hausnummerzusatz „c“ kann in der Leit-
codierung nicht berücksichtigt werden.). Produktcode „00“ für ein Inlandspaket ohne
                                                 Service. Prüfziffer 9.

                                                       Bild 1: Online-Freimachung mit
                                                               Identcode und Leitcode

RB 2019-2 82                                             ArGe Briefpostautomation e. V.
Bild 2: Online-Freimachung mit
                                 Identcode ohne Leitcode

Bild 3: Online-Freimachung mit
Identcode und Leitcode

ArGe Briefpostautomation e. V.                          RB 2019-2 83
Online-Freimachung mit Identcode 887180358660 (Bild 2)
Privatkunden-Sendung aus der Online-Freimachungen. Es handelt sich um ein Inlands-
Päckchen ohne Leitcode. Vermutlich wurde der Leitcode nicht angebracht, weil die DHL-
Software Probleme mit der abgekürzten Schreibweise „Runzstr.“ hatte und dadurch die
Straße nicht zuordnen konnte. In solchen Fällen wird beim Erstellen der Freimachung ein
Hinweis gegeben, dass die Straße nicht bekannt ist und abgefragt, ob der Kunde trotzdem
fortfahren möchte. Vermutlich hätte die Software den ausgeschriebenen Straßennamen
„Runzstraße“ erkannt und eine Leitcodierung erzeugt.

Online-Freimachung mit Identcode 962141334946 (Bild 3)
Privatkunden-Sendung aus der Online-Freimachung. Es handelt sich um ein Inlandspaket
mit einem aufgedruckten Leitcode. Angaben in der Leitcodierung: Postleitzahl 65779,
Straßencode 258, Hausnummer 024. Produktcode „00“ für ein Inlandspaket ohne Service.
Prüfziffer 0.

Identcode JJD0003900058004697280 (Bild 4)
Geschäftskunden-Sendung mit dem Produkt „Prio“: Anders als bei gewöhnlichen Paketen,
wird hier seitens DHL dem Absender eine bestimmte Laufzeitquote für E+1 versprochen.
Um diese Laufzeitquote zu erfüllen, werden diese Sendungen im Betriebsablauf vorrangig
bearbeitet. Beispielsweise werden Wechselbehälter nachts bei Eingang im PZ direkt an
ein Entladetor angestellt. Bei einer Fahrtverspätung werden Wechselbehälter mit Prio-
Sendungen ggf. nachträglich in einer Sonderschicht bearbeitet und noch taggleich mit
Sonderfahrten der Zustellung zugeführt.
Interessant an dieser Freimachung ist zudem die Direktadressierung an eine Packstation.
Leitcode: PLZ 76189, Straße 994 (= Packstation), Hausnummer 124 (= Packstations-
nummer), Produktcode 57 für Prio, Prüfziffer 8.

Bild 4: Online-PRIO-Freimachung mit
Identcode und Leitcode

RB 2019-2 84                                               ArGe Briefpostautomation e. V.
Bild 5: Mit einer
                                                               Warensendung gelieferte
                                                              Retouren-Freimachung mit
                                                                 Identcode und Leitcode

Identcode 826126943124 (Bild 5)
Im Voraus produzierte Retoure-Freimachung ohne PAN-Daten. Es handelt sich um eine
Inlandsretoure mit Leitcode. Aufgrund des täglich aufkommenden Sendungsvolumen
werden die Retoure-Sendungen des Kunden nicht an die angegebene Hausanschrift
geliefert. Stattdessen wurde für die Retoure-Sendungen ein fiktiver Straßencode angelegt,
um die Sendung im PZ separieren und vermutlich mit einer eigenen LKW-Fahrt zuführen
zu können. Angaben in der Leitcodierung: Postleitzahl 42646, Fiktiver Straßencode 111,
Fiktive Hausnummer 000. Produktcode „33“ für eine Inlands-Retoure. Prüfziffer 1.

Spenden-Freimachung mit Identcode 197750017265 (Bild 6)
Bei einem Spendenaufruf im Internet im Voraus produzierte Freimachung für das
Einsenden von Kleiderspenden an PACKMEE. Der DHL-Vertrieb hat hier offenbar
aufgrund der immer gleichen Empfängeranschrift einen Vertrag über das Produkt
„Retoure“ abgeschlossen; Auch wenn es sich um keine Retouresendung im her-
kömmlichen Sinn handelt. Die Freimachung wird ohne PAN-Daten erstellt und enthält die
Produktbezeichnung „DHL Retoure“ mit einem nationalen Leitcode. Angaben in der
Leitcodierung: Postleitzahl 99510, Straßencode 546, Hausnummer 500. Produktcode „33“
für eine Inlands-Retoure. Prüfziffer 0.

Bild 6: Im Internet produzierte
Freimachung für eine
Spendensendung mit
Identcode und Leitcode

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Bild 7

Identcode 803770007580 (Bild 7)
Geschäftskunden-Sendung mit Produkt „DHL Infopost“.
Leitcodierung: Postleitzahl63128, Straßencode 076, Hausnummer 001, Produktcode 060,
Prüfziffer 5.
Bei dem Produkt „DHL Infopost“ handelt es sich überwiegend um Kataloge, die aufgrund
ihres Gewichtes über ein Kilogramm nicht mehr im Briefstrom befördert werden können.
Das Produkt ist nicht nachweispflichtig und wird ohne Unterschrift und ohne
Transportversicherung an den Kunden zugestellt.

Identcode 00340434170876517077 (Bild 8)
Geschäftskunden-Sendung mit einem Routingcode; Es handelt sich um ein Inlandspaket.
Der offizielle Produktname lautet „DHL Paket“. Im Internationalen Versand werden
Inlandssendungen auch als „Domestic“ bezeichnet. Klein geschrieben steht unter dem
Produktnamen „DHL Paket“ die Erstellungssoftware mit Versionsnummer, mit der die
Freimachung erzeugt wurde.
Routingcode:
403:      nummerische DHL-Produkt (GS1-Ländernummer)
276:      nach Deutschland (nummerische Länderkennung nach DIN ISO 3166)
63128:    PLZ
99000900: Produktfeaturecode (00 in den letzten beiden Stellen= DHL Paket Inland/
          Domestic)
076:      Straßencode
001:      Hausnummer

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Bild 8                                   Bild 9

Identcode 052333039070 (Bild 9)
Geschäftskunden-Sendung mit einem Routingcode; Es handelt sich um ein Inlandspaket
„DHL Paket“. Allerdings ist hier noch das veraltete Produkt „Europack National“
angegeben, das es nicht mehr gibt. „Europack“ war ein spezielles Angebot für
Geschäftskunden, die sowohl nach Deutschland, als auch ins europäische Ausland
verschicken.
Routingcode:
2L:       DHL-Produkt (alphanummerische GS1-Ländernummer)
DE:       nach Deutschland (alphabetische Länderkennung nach DIN ISO 3166)
63128:    PLZ
99000900: Produktfeaturecode (00 in den letzten beiden Stellen= DHL Paket
          (Inland/Domestic)
076:      Straßencode
001:      Hausnummer

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Identcode JJD014600005746970095
                           (Bild 10)
                           Italienische Inlandssendung von DHL-
                           Express. Die Bezeichnung „DOM“ steht für
                           Domestic.
                           Routingcode:
                           2L: DHL-Produkt (alphanummerische GS1-
                               Ländernummer)
                           IT: Nach Italien (alphabetische Länder-
                               kennung nach DIN ISO 3166)
                           50121: PLZ
                           460000000: Produktfeaturecode

                           Wie bereits geschrieben, gibt es einen
                           Straßen- und Hausnummerncode nur für
                           Deutschland und Österreich. Aus diesem
                           Grund entfallen diese Angaben.

                            Bild 10

               Bild 11 →

RB 2019-2 88                              ArGe Briefpostautomation e. V.
Identcode 258400678702 (Bild 11)
Geschäftskunden-Sendung mit dem Produkt „DHL Paket“, also einem Inlandpaket.
Die Freimachung trägt zusätzlich zur Produktbezeichnung den Vermerk „Prod. Abrg.“.
Dies steht für „Produktionsbedingte Abrechnung“. Dies ist eine Kundenlösung, bei der
ähnlich wie bei Retoure-Sendungen die Abrechnung erst erfolgt, wenn die Sendung real
im Paketzentrum gelaufen ist. Diese Freimachung wird ohne PAN-Daten erstellt. Es gibt
die unterschiedlichsten Gründe für die Wahl dieses Abrechnungsverfahren. Es gibt z.B.
Firmen, die Pakete inklusive Freimachung im Ausland verpacken/erstellen lassen und erst
Tage oder Wochen später in Deutschland einliefern. Dies wäre ein möglicher Grund für
dieses Abrechnungsverfahren.

Eine „Produktionsbedingte Abrechnung“ erkennt man auch an den ersten Stellen des
Identcodes mit den Kennungen 25, 26 oder 27.

Aufgrund von Mängeln in der Freimachung wurde die Sendung in der Sonderendstelle im
Paketzentrum 56 in Neuwied neu codiert und ein Duplikat des Identcodes erstellt. Diese
Nachbearbeitung lässt sich auf den beiden Label rechts oben „PZ 56; CT 41“
nachvollziehen. „CT“ steht hier für Codierterminal.

Angaben in der Leitcodierung: Postleitzahl 63128, Straßencode 076, Hausnummer 001.
Produktcode „00“ für ein Inlandspaket ohne Service, Prüfziffer 9.

Bild 12 →

Identcode 205510982423 (Bild 12)
Geschäftskunden-Freimachung als Paketmarke: Kleinere Geschäftskunden haben die
Möglichkeit, vergünstigt Freimachungen zu erwerben. Diese werden beim Kauf vom
Geschäftskunden direkt abgerechnet, unabhängig davon, wann sie letztendlich benutzt
werden. Auf der Freimachung befindet sich der Absender eingedruckt; daneben ein
Hologramm, um Fälschungen oder Kopien vorzubeugen. Der Empfänger wird in der Regel
handschriftlich auf die Freimachung geschrieben oder wie im Beispiel mit einem privaten

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Anschriftenetikett beklebt. Da diese Freimachung blanko verkauft wird, enthält sie keine
Leitcodierung und keine PAN-Daten. Bei dem Strichcode (96)999984 handelt es sich um
eine internen Steuerbarcode, der die sogenannte „Area of interest“ kennzeichnet: In
diesem Bereich hat der Anschriftenleser die Empfängeranschrift zu vermuten und sucht
diese ab. Zusätzlich enthält der Steuerbarcode Informationen über das verwendete
Produkt.

Identcode 228821706376 (Bild 13)
Hierbei handelt es sich um ein Paket von Deutschland nach Österreich aus der Zeit vor
März 2019 1). Das Interessante an dieser Freimachung ist, dass der Absender laut
Freimachung ebenfalls in Österreich ansässig ist und das Paket im Jahr 2017 versandt
wurde. Um diese Freimachung zu erläutern, muss etwas „ausgeholt“ werden:
DHL war bereits seit etlichen Jahren mit einem eigenen Vertrieb vor Ort in Österreich, um
Kunden mit hohem Paketaufkommen nach Deutschland zu werben. Diesen Kunden wurde
das deutsche Inlandpaket „DHL Paket“ verkauft. Die Einspeisung der Sendungen in das
Paketnetz erfolgte in Deutschland. Da es sich um deutsche Inlandssendungen, bzw. ein
deutsches Produkt handelte, musste die Absenderangabe im Falle einer Unzustellbarkeit
ebenfalls in Deutschland sein. Hierfür wurden den österreichischen DHL-Kunden fiktive
Absenderanschriften in Regensburg zur Verfügung gestellt.
Ein Domestic- bzw. Inlandspaket von Österreich nach Österreich konnte von DHL
allerdings bis zum Aufbau der eigenen DHL-Zustellstruktur in 2016 nicht angeboten
werden. Aus diesem Grund wurde den Kunden ein deutsches Produkt angeboten: Das
„Weltpaket“ für Sendungen von Deutschland ins Ausland. Diese Sendungen mussten
allerdings ebenfalls eine deutsche Absenderangabe tragen und in Deutschland ins
Paketnetz eingespeist werden.
Wie bereits geschrieben, baute DHL Parcel Europe im Jahr 2016 mit seiner Tochterfirma
„DHL Parcel Austria GmbH“ eine eigene Zustellstruktur mit eigenen Depots und Fahrer
auf. Ab diesem Zeitpunkt konnten den österreichischen Geschäftskunden sowohl
Domestic-Produkte von Österreich nach Österreich, sowie Auslandssendungen von
Österreich nach beispielsweise Deutschland angeboten werden. Die Sendungen
brauchten nicht mehr in Deutschland eingespeist zu werden, sondern konnten von DHL-
Zustellern direkt beim Kunden abgeholt werden.

Nun zurück zu unserer Freimachung:
Der Vertrag mit dem Kunden ist vermutlich bereits vor 2016 entstanden. Aus diesem
Grund benutzte der Kunde in 2017 noch ein veraltetes Produkt: Das deutsche Weltpaket
anstatt dem österreichischen Domestic-Paket. Zudem hat der Kunde fälschlicherweise
seine reale österreichische Absenderanschrift angegeben, was so nicht zulässig war.
Routingcode:
403:         nummerische DHL-Produkt (GS1-Ländernummer)
040:         nach Österreich (nummerische Länderkennung nach DIN ISO 3166)
1210:        PLZ (vierstellig)
67000000: Produktfeaturecode
Da vermutlich die Versandsoftware noch aus der Zeit vor 2016 stammte, fehlen Straßen-
und Hausnummerncode

RB 2019-2 90                                                ArGe Briefpostautomation e. V.
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