Rundschau prümer - LINUS WITTICH Medien KG Föhren

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Rundschau prümer - LINUS WITTICH Medien KG Föhren
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                                        rundschau                                                                 www.pruem.de
 Erna K., Rentnerin                     Samira T., Krankenpflegerin            Xaver N., Selbstständiger

                                                                                                                mit den amtlichen
                                                                                                                Bekanntmachungen
                                                                                                                der Kreisverwaltung
                                                                                                                des Eifelkreises
                                                                                                                Bitburg-Prüm

                         Die Corona-Schutzimpfung ist da. Zunächst nicht für alle, sondern                      46. Jahrgang
                         für die besonders gefährdeten Menschen. Informieren Sie sich
                         schon jetzt, wer vorangehen kann und wann auch Sie sich impfen                         Samstag,
                         lassen können. Für unseren Weg ins normale Leben.                                      16. Januar 2021
                         corona-schutzimpfung.de
                                                                                                                Ausgabe 2/2021

Auw • Bleialf • Brandscheid • Buchet • Büdesheim • Dingdorf • Feuerscheid • Fleringen • Giesdorf • Gondenbrett •Großlangenfeld • Habscheid
Heckhuscheid • Heisdorf • Hersdorf • Kleinlangenfeld • Lasel • Masthorn • Matzerath • Mützenich • Neuendorf • Niederlauch • Nimshuscheid
Nimsreuland • Oberlascheid • Oberlauch • Olzheim • Orlenbach • Pittenbach • Pronsfeld • Prüm • Rommersheim • Roth • Schönecken
Schwirzheim • Seiwerath • Sellerich • Wallersheim • Watzerath • Wawern • Weinsheim • Winringen • Winterscheid • Winterspelt
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Prüm                                                                                  -2-                                                                              Ausgabe 2/2021

                                                                                          Liebfrauen-Apotheke ����������������������������������������������Tel.: 06561/8577
                     Bereitschaftsdienste                                                 Brodenheckstr. 9a, 54634 Bitburg
                                                                                          Mo. 18.01.2021
     Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Prüm                                     Hubertus-Apotheke �����������������������������������������������Tel.: 06591/95450
     Tel. 116117 (ohne Vorwahl, Anruf kostenlos) oder                                     Kasselburger Weg 3, 54568 Gerolstein
                       06551/1472683                                                      Marien-Apotheke �����������������������������������������������������Tel.: 06597/2319
c/o St. Joseph-Krankenhaus Prüm, Kalvarienberg 4, 54595 Prüm                              Hauptstr. 25, 54589 Stadtkyll
                                                                                          Di. 19.01.2021
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Vulkaneifel                                   Burg-Apotheke �����������������������������������������������������Tel.: 06553/961033
      Tel. 116117 (ohne Vorwahl, Anruf kostenlos)                                         Alter Markt 9, 54614 Schönecken
Aloys-Schneider-Straße 37, 54568 Gerolstein                                               Linden-Apotheke �������������������������������������������������Tel.: 06591/985260
                                                                                          Hauptstr. 14, 54568 Gerolstein
   Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Bitburg                                    Mi. 20.01.2021
    Tel. 116117 (ohne Vorwahl, Anruf kostenlos) oder                                      Adler-Apotheke ��������������������������������������������������������Tel.: 06551/2300
                      06561/6049510                                                       Hahnstr. 3, 54595 Prüm
c/o Marienhaus Klinikum Eifel,                                                            BEDA-Apotheke �������������������������������������������������Tel.: 06561/683644
Krankenhausstraße 1, 54634 Bitburg                                                        Saarstr. 33, 54634 Bitburg
Öffnungszeiten der Ärztlichen Bereitschaftsdienstzentralen:                               Do. 21.01.2021
                                                                                          Marien-Apotheke �����������������������������������������������������Tel.: 06597/2270
Montag          19.00 Uhr      -    Dienstag, 07.00 Uhr                                   Kölner Str. 48, 54584 Jünkerath
Dienstag        19.00 Uhr      -    Mittwoch, 07.00 Uhr                                   Liebfrauen-Apotheke ����������������������������������������������Tel.: 06561/8577
Mittwoch        14.00 Uhr      -    Donnerstag, 07.00 Uhr                                 Brodenheckstr. 9a, 54634 Bitburg
Donnerstag      19.00 Uhr      -    Freitag, 07.00 Uhr                                    Fr. 22.01.2021
Freitag         16.00 Uhr      -    Montag, 07.00 Uhr                                     Schloss-Apotheke �����������������������������������������������������Tel.: 06591/3283
Am Vortag von Feiertagen ab 18.00 Uhr - nächster Werktag 07.00                            Raderstr. 1, 54568 Gerolstein
Uhr                                                                                       Flora-Apotheke ��������������������������������������������������������Tel.: 06561/3142
Bei bedrohlichen Erkrankungen oder Unfällen rufen Sie bitte die                           Hauptstr. 18, 54634 Bitburg
Notrufnummer des Rettungsdienstes an: 112                                                 (0180er-Nummern: 14 ct/min. a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42
                                                                                          ct/min.)
     Augenärztlicher Bereitschaftsdienst im
           Eifelkreis Bitburg-Prüm                                                                       Wochenenddienst der Tierärzte
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Nordallee 1, 54292 Trier,                            Falls der Haustierarzt nicht erreichbar, sind dienstbereit:
Tel. 0651/2082244                                                                         Samstag, 16.01. und Sonntag, 17.01.2021:
Öffnungszeiten:                                                                           Dr. Dahmen - Dr. Dünner, Prüm ��������������������������Tel. 06551/95240
Mo 19:00 Uhr–Di 07:00 Uhr, Di 19:00 Uhr–Mi 07:00 Uhr, Mi 14:00
Uhr-Do 07:00 Uhr, Do 19:00 Uhr-Fr 07:00 Uhr, Fr 16:00 Uhr–Mo
07:00 Uhr
Feiertag durchgehend geöffnet: vom Vortag 18:00 Uhr bis nach                                                                        Notrufe
dem Feiertag 07:00 Uhr
                                                                                          Polizei �������������������������������������������������������������������������������������� Tel. 110
                                                                                          Feuerwehr und Rettungsdienst �������������������������������������������� Tel. 112
               Zahnärztlicher Notfalldienst                                               Krankenwagen/Krankentransport ��������������������������������������� Tel. 112
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Eifelkreis                                Polizeiinspektion Prüm �������������������������������������������� Tel. 06551/9420
Bitburg-Prüm: 01805-065100. Weitere Informationen zum zahn-                               Polizeibezirksdienst Stadt Prüm: Tel. 06551/942-31 (Herr Palms)
ärztlichen Notfalldienst unter www.bzk-trier.de - Eine Inanspruch-                        Polizeibezirksdienst Prüm-Land: Tel. 06551/942-35 (Herr Schon)
nahme ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.                                    Bundespolizei Prüm ������������������������������������������� Tel. 06551/1486690
                                                                                          ������������������������������������������������������������������ oder Handy 0175-2905 395
                       Apothekennotdienst                                                 Opfertelefon der Kripo Wittlich ���������������������� Tel. 0160/9785 6155
Ansage des Apothekennotdienstes über die landeseinheitli-                                 Giftnotruf Mainz ����������������������������������������������������� Tel. 06131/19240
che Rufnummer: 01805/258825 plus Postleitzahl des Standortes.                             Abwasserbeseitigung -
Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter:                                Verbandsgemeindewerk ������������������������������������� Tel. 0170/6381 606
www.lak-rlp.de                                                                            Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr.                                      KNE - Kommunale Netze Eifel AöR als Betriebsführer für die
        Apothekennotdienst vom 16.01. bis 22.01.2021                                      Wasserversorgung des Eifelkreises ���������������������Tel. 06551/9512-0
Sa. 16.01.2021                                                                            Entstördienst bei Nofällen und technischen Störungen Erdgasver-
Löwen-Apotheke ��������������������������������������������������������Tel.: 06593/217   sorgung
Wallstr. 14, 54576 Hillesheim                                                             Energienetze Mittelrhein, ein Unternehmen
Hirsch-Apotheke ������������������������������������������������������Tel.: 06563/2034   der evm-Gruppe ����������������������������������������������������Tel. 0261/2999-55
Malbergerstr. 3, 54655 Kyllburg                                                           Westenergie AG
So. 17.01.2021                                                                            Störungsnummer Strom: �������������������������������������� Tel. 0800/4112244
Apotheke am Teichplatz ������������������������������������������Tel.: 06551/7475        Störungsmeldung Straßenbeleuchtung:
Teichplatz 8, 54595 Prüm                                                                  https://www.westenergie.de/stoerungsmeldung

                 Herausgeber:		                        LINUS WITTICH Medien KG
                 Druck:
                 Verlag:
                                                       Druckhaus WITTICH KG
                                                       LINUS WITTICH Medien KG
                                                                                                                            Impressum
                 Anschrift:		                          54343 Föhren,                                    Erscheinungsweise: wöchentlich
                 		                                    Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle
                 Verantwortlich:                                                                        Haushalte, Einzelbezug über den Verlag
                 amtlicher Teil:		                     Aloysius Söhngen, Bürgermeister        Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz
                 		                                    54595 Prüm, Tiergartenstraße 54        vom 4.2.2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter der LW
                                                                                              Medien GmbH letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich,
                 übriger Teil: 		                      Dietmar Kaupp, Verlagsleiter           Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich.
                 Anzeigen:		                           Melina Franklin, Produktionsleiterin
                 Reklamationen Vertrieb:               Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
                 Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit
                 gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-
                 kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des
                 Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
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Prüm                                              -3-                                    Ausgabe 2/2021

   DieZentralbüchereiP rüm bleibtaufgrund derCorona-P andem iebis
                       aufw eiteresgeschlossen
   DieR ückgabevonM edienüberdenM edienrückgabekastenistzu denÖ ffnungszeitendes
 Konvikts-HausderKulturm öglich.DieL eihfristenallerentliehenenM edienw erdenaußerdem
  autom atischverlängert,sodassw ährend derS chließzeitkeineGebührenfürL eserinnenund
                                    L eserentstehen.

            Bestell-und A bholservicevonM edientüten(BIB-to-Go)
 L eser*innenm iteinem gültigenBenutzerausw eisderZentralbüchereiP rüm könnenab sofortM edientüten
 zurAbholungbestellen.Gernepackenw irauchÜberraschungstüten.

 S ogeht‘s:DieBestellung
 1. BitterecherchierenS ieselbstständigüberunserenFindusInternetkatalog(w w w .buecherei-pruem .de),
    ob diegew ünschtenM edienverfügbarsind.
 2. S chreibenS ieeineM ailanbuecherei@ pruem .dem itdengenauenT itelangaben(z.B.Autor,T iteloder
    bestim m teT hem en)oderbestellenS ietelefonischunter06551/965812.
 3. BeiÜberraschungstütengebenS iebittediebevorzugtenM ediengruppen(S achbücher,Kinderbücher,
    Hörbücher… )an.
 4. P roT ütesind m axim al12 M edienm öglich!
 5. N ennenS ieeinZeitfenster,indem S iedieM edientüteabholenm öchten!

 M öglicheA bholzeiten:
 Dienstag:10 -13 U hroder15-17 U hr
 M ittw och:10 -13 U hroder15-17 U hr
 Donnerstag:10 -13 U hroder15-17 U hr
 Freitag:10 -13 U hr

 S ogeht‘s:DieA bholung
 DiezuvorperM ailodertelefonischbestelltenM edientütenw erdenim vereinbartenZeitraum vorder
 EingangstürderZentralbüchereiim Konvikt– HausderKulturzurAbholungbereitgestellt.

                                    O nleiheR heinland-P falz-kostenlosonline
                                          ausleihen,lesen,hören,lernen
                             AlledigitalenAngebotestehenauchw ährend derS chließzeitder
                             ZentralbüchereiP rüm uneingeschränktzurVerfügung.M iteBooks,
                             Zeitschriftenund Zeitungen,eL earning-Kursensow ieHörbüchernstehteine
                             großeAusw ahlaneM edienzurdigitalenAusleiherund um dieU hrbereit.

 DieN utzungderO nleiheR heinland-P falzistm itderBenutzernum m erderZentralbüchereim öglichund ist
 kostenlos.InteressierteBürgerinnenund BürgerderVerbandsgem eindeP rüm ,dienochkeinen
 Benutzerausw eishaben,könnensichperM ailanbuecherei@ pruem .deinderZentralbüchereiP rüm
 anm eldenund erhaltenZugriffaufdieO nline-Angebote.

 W eitereInform ationenzum Bestell-und Abholservicesow iederO nleiheR heinland-P falzbefindensichauf
 derHom epagederZentralbücherei:w w w .buecherei-pruem .de.

 FürtelefonischeR ückfragenistdasBüchereiteam erreichbarunter06551-965812 oderperE-M ail.
Rundschau prümer - LINUS WITTICH Medien KG Föhren
Prüm   -4-   Ausgabe 2/2021
Rundschau prümer - LINUS WITTICH Medien KG Föhren
Prüm                                                             -5-                                              Ausgabe 2/2021
                                                                     jeweils gültigen Fassung und die Empfehlungen des Robert-Koch-
             Verbandsgemeinde Prüm                                   Institutes sind zu beachten.
             www.pruem.de                                                                                           Prüm, 11.01.2021
                                                                                                                   Aloysius Söhngen
             Zentrale: Tel. 06551 - 943-0                                                                              Bürgermeister

                    Wir gratulieren                                             Öffnungszeiten der
17.01.1926      Jakob Meyer, 54595 Watzerath          95 Jahre
                                                                         Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
19.01.1936      Jakob Schröder, 54608 Brandscheid     85 Jahre
20.01.1941      Waltraud Schellen, 54597 Neuendorf    80 Jahre         Die Verwaltung ist bis auf weiteres nur für notwendige
20.01.1941      Peter Schmitz, 54612 Lasel            80 Jahre         persönliche Vorsprachen und nur nach vorheriger
21.01.1941      Dieter Molitor, 54608 Bleialf         80 Jahre         telefonischer Terminvereinbarung erreichbar. Das
21.01.1941      Ottilia Theisges, 54597 Habscheid     80 Jahre         Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist obligatorisch.
22.01.1941      Hilde Zimmer, 54595 Weinsheim         80 Jahre
                                                                       Am Haupteingang wird die Zugangsberechtigung
                                                                       geprüft. Daher bitten wir unbedingt, einen Termin zu
         Standesamtliche Nachrichten                                   vereinbaren.
                                                                       Die Mitarbeiter sind wieder verstärkt im Homeoffice
                                                                       und grundsätzlich telefonisch oder per E-Mail
                    Eheschließungen                                    erreichbar. Die Kontaktdaten zu Ihren Ansprech-
08.01.2021    Marie-Antoinette Céline Meurisse und Luigi Franco        partnern finden Sie unter www.pruem.de oder über
              Olivetti,                                                unsere Information, Tel. 06551 - 943 0.
              Buchenweg 4, 54616 Winterspelt
                                                                       Besucher, die Symptome wie Husten, Halsschmerzen
                                                                       oder eine erhöhte Temperatur aufweisen oder mit
                                                                       einem positiv auf Covid-19 Getesteten Kontakt hatten,
                    Sterbefälle                                        ist das Betreten des Verwaltungsgebäudes nicht
22.12.2020        Walter Hermann Fünfstück                             gestattet. Ein Temperaturwarner im Eingangsbereich
                  Am Kinderland 1, 54338 Schweich                      dient der Überprüfung.
30.12.2020        Friedrich-Wilhelm Max Peter Körber
                                                                       Die Zentralbücherei, das Museum, das Kurcenter-
                  Hauptstraße 22, 54614 Heisdorf
                                                                       Freizeitbad Prüm sowie Sportstätten und Sporthallen
01.01.2021        Gisela Elisabeth Lenz geb. Schneider
                                                                       sind geschlossen. Diese Liste wird gegebenenfalls
                  Unterstraße 1, 54689 Daleiden
                                                                       aktualisiert.
04.01.2021        Hildegard Anna Krämer geb. Krekeler
                  Kreuzerweg 28, 54595 Prüm                                Zugangszeiten für unbedingt erforderliche
05.01.2021        Hermann Josef Herl                                              notwendige Vorsprachen:
                  St.-Vither-Straße 14, 54595 Prüm
                                                                       Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                                                                       und zusätzlich
                    Außenstelle Bleialf                                Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Die Außenstelle Bleialf der Verbandsgemeinde Prüm ist jeweils
mittwochs von 08.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.                              Eine Terminabsprache ist erforderlich.
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich unter Tel. 06555 / 322.
                               Verbandsgemeindeverwaltung Prüm                    Wir bitten um Ihr Verständnis.
                                                 - Bürgerdienste -                     Bleiben Sie gesund!
 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
       der Verbandsgemeinde Prüm                                               Wohnraum gesucht!
                         Bekanntmachung
Am Dienstag, 19. Januar 2021, findet um 17:00 Uhr eine Sitzung           Die Verbandsgemeinde Prüm sucht aktuell
des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Prüm im                Wohnraum zur Unterbringung von
Ratssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm statt.
Tagesordnung                                                                Asylbegehrenden oder anerkannten
Öffentliche Sitzung                                                       Flüchtlingen (sowohl Einzelpersonen, als
1. Niederschrift der Ausschusssitzung vom 01.12.2020                      auch Familien) in Prüm und Umgebung.
2. Mitteilungen der Verwaltung
3. Vorberatung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes               Bitte setzen Sie sich bzgl. Fragen oder
    2021 der Verbandsgemeinde Prüm
4. Ausbau eines kombinierten Rad-/Wirtschaftsweges („Lücken-            Wohnungsangeboten mit dem Sozialamt der
    schluss“ des Vennbahn-Radweges) bei Hemmeres                         Verbandsgemeindeverwaltung Prüm in
5. Anfragen von Ausschussmitgliedern
                                                                                       Verbindung.
Nichtöffentliche Sitzung
1. Niederschrift der Ausschusssitzung vom 01.12.2020                                  Ansprechpartnerin:
2. Mitteilungen der Verwaltung
                                                                                           Frau Leisten
3. Grundstücksangelegenheiten
4. Grundstücksangelegenheiten                                                         Tel.: 06551/943-110
5. Anfragen von Ausschussmitgliedern                                              petra.leisten@vg-pruem.de
Die „Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ in der
Rundschau prümer - LINUS WITTICH Medien KG Föhren
Prüm                                                            -6-                                                                                Ausgabe 2/2021
                                                                                                            §1
                                                                                               Ergebnis- und Finanzhaushalt
                                                                    Festgesetzt werden
                                                                    1. im Ergebnishaushalt
                                                                    der Gesamtbetrag der Erträge auf                        463.960 €
                                                                    der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   465.390 €
                                                                    Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)                  -1.430 €
                                                                    2. im Finanzhaushalt
                                                                    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf           0€
                                                                    die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                 0€
                                                                    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                 0€
                                                                    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  0 €
                                                                    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  0
                                                                    €
 Stand: 11.01.2021                                                  nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel                    0€

 Wer kann folgende Artikel abgeben?                                                                   §2
                                                                                     Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
     1   Ceran-Feld für Kohleherd                                   Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
     1   Wasserkocher                                               Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-
     1   Waschmaschine                                              men erforderlich ist, wird festgesetzt für
     1   Laufband (bis 140 kg)                                      - verzinste Kredite auf                                     0€
     1   XXL-Sessel
                                                                                                           §3
     1   Wäscheständer
     1   Bett 140 x 200 cm                                                                    Verpflichtungsermächtigungen
     1   Kleiderschrank (2-türig)                                   Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit
                                                                    Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
               Wer braucht?                                         nahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
               2   2-Sitzer-Couch                                                                                      §4
               1   3-Sitzer-Couch                                                                                     Umlage
               2   Sessel                                           Die Umlage der Verbandsmitglieder wird für das
               1   Ledersessel                                      Haushaltsjahr 2021 auf                                                                   78.250,00 €
               1   Schreibtisch                                     festgesetzt und ist wie folgt aufzubringen:
               1   Lederbett 160 x 200 cm                           1. Ortsgemeinde Fleringen                                                                26.050,00 €
               2   Gitterbetten 70 x 140 cm                         2. Ortsgemeinde Wallersheim                                                              52.200,00 €
               1   Matratze 120 x 220 cm                            Fälligkeit: am Ende jeden Haushaltsjahres
               1   Fernseher 115 cm                                                                                §5
               1   Videorecorder                                                                               Eigenkapital
               1   Kühltruhe                                        Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2019                                            40.137 €
               1   Mikrowelle                                       voraussichtlicher Stand zum 31.12.2020                                                       38.507 €
               1   Gefrierschrank (5 Fächer)                        voraussichtlicher Stand zum 31.12.2021                                                       37.077 €
               1   Mini-Backofen
                                                                                                                     §6
 Personen, die vorgenannte oder andere Artikel abgeben                                                          Stellenplan
 möchten, melden sich bitte telefonisch unter der Nummer
                                                                    Die Gesamtzahl der Planstellen wird wie folgt festgesetzt:
 06551 943-109.
                                                                    Tariflich Beschäftigte                            7,33
 Personen, die bestimmte Gebrauchsgegenstände benötigen,                                                      Fleringen, den 15.01.2021
 melden ihren Bedarf ebenfalls unter dieser Telefonnummer.                                           gez. Lamberty (Verbandsvorsteher)
 Nur wenn wir Angebot und Nachfrage zusammen bringen                Hinweis:
 können, wird die Spendenbörse Erfolg haben.                        Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird
                                                                    hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kenntnisnahme der Auf-
 Wir verfügen über keine Lagerkapazitäten. Angebot und              sichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
 Nachfrage sollen möglichst zusammen gebracht werden (=             Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.01. bis ein-
 Vermittlungsstelle).                                               schließlich 26.01.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm,
                                                                    Tiergartenstr. 54, Zimmer 211 öffentlich aus.
 Nachfragen und Angebote werden 1 Monat lang gespeichert.
 Werden diese nicht bedient, fallen sie nach 1 Monat
 automatisch aus dem Pool heraus, wobei eine erneute                                                      Schiedsämter
 Aufnahme wieder möglich ist. Der aktuelle Bedarf wird
 wöchentlich in der Prümer Rundschau veröffentlicht.                  S c hied sam tsbezirk                           S c hied sperson               V ertreter
                                                                      S c hied sam tsbezirk P rü m                    W infried Ku hn                E d garH enkes
 Für weitere Fragen stehen wir unter der angegebenen                  B ü d es heim , Fleringen, Gies d orf,          L enzbrü c k2                  A lfred -A nd ers c h-
 Telefonnummer zu den angegebenen Zeiten gerne zur                    Gond enbrett, Kleinlangenfeld ,                 54595 P rü m                   S traße 5
                                                                      N eu end orf, O lzheim , P rü m ,               Tel. 0 6551 /447 8             5461 6 W inters pelt
 Verfügung.
                                                                      Rom m ers heim , S c hwirzheim ,                                               Tel. 0 6555/1 2 0 6
 Also, wir freuen uns auf Ihre Anrufe!                                S ellerich, W allers heim , W eins heim
                                                                      S c hied sam tsbezirk B leialf                  E d garH enkes                  W infried Ku hn
                                                                      A u w beiP rü m , B leialf, B rand s c heid ,   A lfred -A nd ers c h-S traße 5 L enzbrü c k2
                                                                      B u c het, Großlangenfeld ,                     5461 6 W inters pelt            54595 P rü m
                                                                      H abs c heid , H ec khu s c heid ,              Tel. 0 6555/1 2 0 6             Tel. 0 6551 /447 8
   Haushaltssatzung des Zweckverbandes                                M as thorn, M ü tzenich, O berlas c heid ,
                                                                      Roth beiP rü m , W inters c heid ,
   Kindertagesstätte Fleringen für das Jahr                           W inters pelt
                                                                      S c hied sam tsbezirk S c hönec ken             P eterS c hirm er              A lfred P ick
            2021 vom 15.01.2021                                       D ingd orf, Feu ers c heid , H eisd orf,
                                                                      H ers d orf, L as el, M atzerath,
                                                                                                                      S c hu lstraße 1 0
                                                                                                                      54597 P rons feld
                                                                                                                                                     Im O berd orf2 6
                                                                                                                                                     54597 L ierfeld
Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes              N ied erlau c h, N im s hu s c heid ,           Tel. 0 6556/7 341              Tel. 0 6556/7 57 9
über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010              N im s reu land , O berlau c h,
(GVBl.S.272) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rhein-            O rlenbac h, P ittenbac h, P rons feld ,
                                                                      S c hönec ken, S eiwerath, W awern,
land-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssat-     W atzerath, W inringen
zung beschlossen:
Rundschau prümer - LINUS WITTICH Medien KG Föhren
Prüm                                                                          -7-                                                   Ausgabe 2/2021
                                                                                Das neue Curriculum „Mit Kindern im Gespräch“ steht für einen
                                                                                Paradigmenwechsel. Es geht nicht mehr um ausschließlich additive
  fotos: pixabay

                                                                                Sprachfördermaßnahmen, sondern um die durchgängige Sprachbil-
                                                                                dung und Sprachförderung von Kindern in Kindertagesstätten bis
                                                                                zum Ende des Grundschulalters mit dem Fokus auf der Verbesse-
                                                                                rung der Interaktionsqualität. Ziel ist es, pädagogische Fachkräfte
                                                                                beim Erwerb von Sprachförderstrategien und deren Anwendung
                                                                                in Schlüsselsituationen im Alltag zu unterstützen. Im Mittelpunkt
  Liefer- und                                                                   steht dabei, die Kinder mit den erworbenen Sprachförderstrategien
                                                                                zum Sprechen und Denken anzuregen und so langanhaltende und
  Abholdienste                                                                  intensive Gespräche zu fördern.
                                                                                Das methodisch-didaktische Konzept der 3-tägigen Fortbildung zu
  Bedingt durch die Corona-Verordnungen müssen zahlreiche
  Betriebe wieder schließen. Viele Unternehmen im Bereich der                   Sprachförderstrategien umfasst abwechselnde Erprobungs- und
  Verbandsgemeinde Prüm bieten erneut einen entsprechenden                      Reflexionsphasen sowie die Analyse eigener und fremder Video-
  Liefer- und / oder Abholservice für ihre Kunden an.
                                                                                ausschnitte zur sprachlichen Bildung und Förderung.
  Wir wollen den Betrieben - aber auch den Bürgerinnen und Bürgern              Die Fortbildung richtet sich nur an Sprachförderkräfte, die bereits
  der Verbandsgemeinde Prüm - eine Informationsplattform bieten.                das Zertifikat erworben haben. Die Maßnahme wird durch das
  Teilen Sie uns unter der Email                                                Land Rheinland-Pfalz bezuschusst.
  wirliefern@vg-pruem.de                                                        3 x samstags, 9.00-16.30 Uhr am 27. Februar, 20. März und 24. April
                                                                                2021
  bitte mit, wann und wie Sie Ihre Kunden in irgend einer Form
  beliefern oder einen Abholservice bieten.                                     Anmeldeschluss: 10. Februar
                                                                        r´s     Teilnehmerbeitrag: 60,00 €
                                                                 nder fü
                                                     Miteina
  Wir bündeln die Daten, erstellen kostenlos
                                                                     d          Leitung: Alexander Mühlhan, Katrin Mühlhan
                                                             mer Lan
  eine fortlaufende Auflistung und werden diese
  in der Prümer Rundschau, auf unserer
  Homepage (www.pruem.de) und                         Prü                       Die Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in der aktu-
                                                                                ell geltenden Fassung und die darauf basierenden Hygienepläne
  auf Facebook veröffentlichen.
                                                                                sind zu beachten.

                                                                                         AUS DEN GEMEINDEN
                        Jugend aktuell

                                                                                      Leider müssen auch wir uns der jetzigen Situation anpassen und
                                                                                             unsere Personenbeförderung vorerst einstellen.

                                                                                    Gerne übernehmen wir Einkaufs- oder Botenfahrten für Sie und sind

                                                                                    täglich unter
                                                                                                        06555 900581
                                                                                                                                    erreichbar!

                                                                                          Unser Telefonteam hilft Ihnen gerne weiter!

                                                                                                                               Bleiben Sie gesund!

                                                                                    Einzugsgebiet:
                                                                                    Auw, Bleialf, Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld, Habscheid,
                   Volkshochschule aktuell
                                                                                       Heckuscheid, Mützenich, Oberlascheid, Roth, Sellerich,
                                   Geschäftsstelle: Tiergartenstraße 54                              Winterscheid und Winterspelt
                                                    545959 Prüm
                                   Telefon:         06551 - 943 119
  Volkshochschule                  Telefax:         06551 - 943 50 119
                                                                                                                                    Ortsbürgermeister
                                                                                            Bleialf
  der Verbandsgemeinde Prüm
                                   E-Mail:          vhs@vg-pruem.de
                                   Internet:        www.vhs.pruem.de                                                                    Richard Heinz
                                                                                            www.bleialf.de                      Telefon 06555-936050

                                   VHS Prüm                                                           Außenstelle Bleialf
Sprechstunden der Pädagogischen Leitung im Konvikt, Raum 215:                   Die Außenstelle Bleialf der Verbandsgemeinde Prüm ist jeweils
1. und 3. Donnerstag im Monat, 17:00-19:00 Uhr und nach Vereinba-               mittwochs von 08.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
rung, E-mail: vhsleitung@pruem.de                                               Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich unter Tel. 06555 / 322.
50803-1 Mit Kindern im Gespräch: 3-tägige Fortbildung zu Sprach-                                               Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
förderstrategien aus der Qualifizierungsreihe                                                                                    - Bürgerdienste -
Rundschau prümer - LINUS WITTICH Medien KG Föhren
Prüm                                                                   -8-                                                  Ausgabe 2/2021

                                                 Ortsbürgermeister       genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Die Steu-
          Buchet                                    Alois Fussmann       erpflicht tritt in den Fällen des Satzes 3 erst ein, sobald die Pflege,
                                                                         Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den
          www.buchet.de                         Telefon 06555-8676
                                                                         Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
                                                                         (2) Alle in einen Haushalt oder in einen Betrieb aufgenommenen
      Brennholzerwerb aus Gemeindewald                                   Hunde gelten als gemein­sam gehalten. Halten mehrere Personen
Für die Bewohner der Gemeinde besteht die Möglichkeit, Brenn-            gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuld-
holz aus dem Gemeindewald zu erwerben.                                   ner.
Der Preis pro Festmeter beträgt 50,-Euro und ist ausschließlich zum      (3) Der Eigentümer des Hundes haftet für die Steuer, wenn er nicht
Eigenverbrauch vorgesehen. Interessenten sollen sich bitte bis zum       der Halter des Hundes ist.
25.01.2021 beim Ortsbürgermeister (Tel.: 0175/2549091) melden.
                                                                                                        §3
                                                 Ortsbürgermeister
                                                                                                  Steuerbefreiung
          Feuerscheid                                Harald Kinnen       Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
          www.feuerscheid.de                 Telefon 06553-901481        1. Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen
                                                                             Mitteln bestritten wird, insbesondere Diensthunde der Polizei,
                                                                             des Zolls, der Bundeswehr und der Forstwirtschaft,
            „Brigitte koocht - mir kuun“                                 2. Hunden, die für Blinde, Gehörlose oder völlig Hilflose unent-
Siehe Hinweis unter „Ortsgemeinde Lasel“ und www.lasel.de.                   behrlich sind, wobei die Steuerbefreiung von der Vorlage des
                                                                             Feststellungsbescheides nach § 4 des Schwerbehindertengeset-
                                                 Ortsbürgermeister           zes abhängig gemacht werden kann,
          Heisdorf                                       Rolf Brügel     3. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind,
                                                Telefon 06553-2823       4. Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließ-
                                                                             lich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden,
                                                                         5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in
                                                                             Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht wer-
                            Nachruf                                          den,
   In aufrichtiger Trauer nehmen wir Abschied von unserem                6. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts-
   Mitbürger                                                                 oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneinge-
                                                                             schränkt zur Verfügung gestellt werden,
               Herrn Friedrich-Wilhelm Körber
                                                                         7. abgerichteten Hunden, die von Artisten oder Schaustellern für
   der am 30. Dezember 2020 im Alter von 63 Jahren verstorben                ihre Berufsarbeit benötigt werden,
   ist.                                                                  8. Jagdhunden von Jagdausübungsberechtigten und bestätigten
   Herr Körber gehörte seit 2009 dem Ortsgemeinderat Heis-                   Jagdaufsehern, sofern diese Inhaber eines Jagdscheines sind, für
   dorf als aktives Ratsmitglied an. Von 2014 bis 2019 übte er das           einen Hund.
   Amt des Ersten Beigeordneten aus.                                     9. Therapiehunden, die nachweislich eine Prüfung mit Erfolg
                                                                             abgelegt haben und für soziale und therapeutische Zwecke ver-
   In der Freiwilligen Feuerwehr Heisdorf war Herr Körber von                wendet werden.
   1997 bis 2001 aktiv.
   Wir danken Friedrich-Wilhelm Körber für seinen ehrenamtli-
                                                                                                        §4
   chen Dienst und werden ihm über den Tod hinaus ein ehren-                                     Steuerermäßigung
   des Andenken bewahren.                                                (1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu
                                                                         ermäßigen für das Halten von
   Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und seiner Familie.
                                                                         1. Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem
                                  Für die Ortsgemeinde Heisdorf              nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen,
                                  Rolf Brügel, Ortsbürgermeister             erforderlich sind, jedoch nur für einen Hund,
                                Für die Verbandsgemeinde Prüm            2. Hunden, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Bin-
                                Aloysius Söhngen, Bürgermeister              nenschiffen gehalten werden,
                                     Alexander Thiel, Wehrleiter         3. Melde- oder Schutzhunden.
                          Für die Freiwillige Feuerwehr Heisdorf         (2) Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln, haben zwei
                                   Hermann Rähles, Wehrführer            Hunde mit den Steuersätzen für den ersten und zweiten Hund zu
                                                                         versteuern. Für weitere Hunde, die weniger als sechs Monate im
                                                                         Besitz sind, braucht keine Steuer entrichtet zu werden.
                                                                                                     §5
          Lasel                                  Ortsbürgermeister
                                                    Manfred Klasen                     Beginn und Ende der Steuerpflicht
          www.lasel.de                          Telefon 06553-3347       (1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme
                                                                         eines Hundes in einen Haushalt oder Betrieb folgenden Monats,
                                                                         frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird.
  Satzung der Ortsgemeinde Lasel über die                                (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem
                                                                         der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kann der
 Erhebung von Hundesteuer vom 15.12.2020                                 genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuer-
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung            pflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.
(GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengeset-               (3) bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt und endet die
zes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt          Steuerpflicht entsprechend den Absätzen 1 und 2.
gemacht wird:
                                                                                                        §6
                            §1                                                                     Zwingersteuer
          Steuergegenstand, Entstehung der Steuer                        (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der
(1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemein-           gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, zu
degebiet.                                                                Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für die Hunde dieser Rasse
(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer        in der Form der Zwingersteuer erhoben, wenn der Zwinger und die
festzusetzen ist.                                                        Zuchttiere in
                             §2                                          ein von einer anerkannten Hundezuchtvereinigung geführtes
                                                                         Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind und innerhalb von zwei
                   Steuerschuldner, Haftung                              Jahren mindestens ein Wurf erfolgt.
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer      (2) Die Zwingersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken
einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat. Als          gehalten wird, die Hälfte des beschlossenen Steuersatzes, jedoch für
Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung          einen Zwinger nicht mehr als das Zweifache der Steuer für den ers-
Rundschau prümer - LINUS WITTICH Medien KG Föhren
Prüm                                                               -9-                                                   Ausgabe 2/2021
ten Hund. Das Halten selbstgezogener Hunde ist steuerfrei, solange                                   § 13
sie sich im Zwinger befinden und nicht älter als sechs Monate sind.                              Inkrafttreten
                         §7                                            (1) Diese Satzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und                   (2) Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung vom 19.12.1995 sowie
                                                                       die Änderungssatzung vom 16.11.2016 außer Kraft.
                die Steuerermäßigung                                                                                      Lasel, 06.01.2021
(1) Die Steuervergünstigung (Steuerbefreiung und Steuerermäßi-                                                         Ortsgemeinde Lasel
gung) wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgen-                                                 Klasen, Ortsbürgermeister
den Monats.                                                            Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung
(2) Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn        von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder
1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet             aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr
    sind                                                               nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom-
2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen         men gelten. Dies gilt nicht, wenn
    eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen            1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
    bestraft ist,                                                          Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes            Satzung verletzt worden sind,
    entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind,                     oder
4. in den Fällen des § 3 Nr. 3, 5, 7 und 8 sowie § 4 Nr. 3 ordnungs-   2. vor Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung
    gemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung             die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand
    und die Abgänge der Hunde geführt und auf Verlangen vorge-             die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen-
    legt werden.                                                           über der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sach-
                               §8                                          verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
                                                                           gemacht hat.
                            Steuersatz
(1) Der Steuersatz pro Hund wird jährlich in der Haushaltssatzung
festgesetzt.
(2) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so
ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden
Teilbetrag festzusetzen.
(3) Hunde, für die nach § 3 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei
der Bemessung der Steuer für die voll zu versteuernden Hunde
nicht in Ansatz zu bringen.
(4) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für die die
Steuer nach § 4 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehal-
ten, so gelten diese für die Bemessung der Steuer je nach der Zahl
der Hunde, für die die Ermäßigung gewährt wird, als zweite oder
weitere Hunde.
                            §9
                      Kampfhundesteuer
Für Hunde, die nach § 1 Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz
(LHundG) vom 22.12.2004 als gefährliche Hunde einzustufen sind,
wird Kampfhundesteuer erhoben.
Der Steuersatz pro Kampfhund wird jährlich in der Haushaltssat-
zung festgesetzt.
                            § 10
                  Festsetzung und Fälligkeit
Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid angefordert und ist
an den darin festgesetzten Fälligkeitsterminen zu entrichten.
                             § 11
                         Anzeigepflicht
(1) Wer einen Hund hält (§ 2 Abs. 1), hat diesen binnen 14 Tagen                                                        Ortsbürgermeister
nach Beginn der Haltung bei der Gemeinde anzumelden. Neugebo-
rene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt
                                                                                 Masthorn                                    Theo Richertz
                                                                                                                    Telefon 06556-900496
als angeschafft.
(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abge-            Sitzung des Ortsgemeinderates Masthorn
schafft wurde, abhanden gekommen oder eingegangen ist oder mit
dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der                               Bekanntmachung
Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Woh-            Am Mittwoch, 20. Januar 2021, findet um 20:00 Uhr eine Sitzung des
nung des Erwerbers anzugeben.                                          Ortsgemeinderates Masthorn im Gemeindehaus in Masthorn statt.
(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder die      Tagesordnung
Steuerfreiheit fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der       Öffentliche Sitzung
Hundehaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzu-        1. Erlass einer Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Masthorn
zeigen.                                                                    im Bereich der „Hauptstraße /Mühlenstraße“
(4) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr           2. Zustimmung zur 6. Fortschreibung des Flächennutzungspla-
im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen.                      nes für den Bereich der Verbandsgemeinde Prüm, Teilbereich
Dabei können folgende Daten erhoben werden:                                „Windkraft“ gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung RLP
1. Name und Anschrift des Hundehalters                                 3. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
2. Anzahl und Rasse der gehaltenen Hunde sowie                         4. Anfragen von Ratsmitgliedern
3. Zeitpunkt der Anschaffung des Hundes.                               5. Einwohnerfragestunde
                                                                       Die „Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ in der
                           § 12                                        jeweils gültigen Fassung und die Empfehlungen des Robert-Koch-
                    Ordnungswidrigkeiten                               Institutes sind zu beachten.
Verstöße gegen die Anzeigepflicht nach § 11 Abs. 1 bis 3 und die                                                    Masthorn, 08.01.2021
Auskunftspflicht nach § 10 Abs. 4 sind Ordnungswidrigkeiten nach §                                               Ortsgemeinde Masthorn
24 Abs. 5 der Gemeindeordnung.                                                                          Theo Richertz, Ortsbürgermeister
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Prüm                                                                   - 10 -                                               Ausgabe 2/2021

                                                 Ortsbürgermeister         5. Bekanntgabe Eilentscheidung
          Nimshuscheid                              Harald Trappen
                                             Telefon 06553-900404
                                                                           Ausbau Kolpingstraße mit Teilbereich Eulenrech - Zustimmung zur
                                                                           Straßenplanung und Ausschreibung der Baumaßnahme
                                                                           Es wird auf die dem Original der Niederschrift beigefügte Anlage
                                                                           verwiesen.
            „Brigitte koocht - mir kuun“                                   Der Stadtrat nimmt den Eilbeschluss zur Kenntnis.
Siehe Hinweis unter „Ortsgemeinde Lasel“ und www.lasel.de.                 6. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Prüm und Ent-
                                                                           lastung
                                                                           Als gesetzliche Rechtsgrundlage liegen die §§ 108 - 114 der Gemein-
                                                 Ortsbürgermeister         deordnung (GemO) Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 zugrunde.
          Pronsfeld                                    Harald Urfels       Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Prüm hat am 10.09.2020
          www.pronsfeld-eifel.de                 Tel. 06556/900236         den Jahresabschluss 2019 der Stadt Prüm und der Jagdgenossen-
                                                                           schaften Niederprüm und Prüm II (Weinsfeld-Steinmehlen) geprüft.
                                                                           Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses hat dem Stadt-
       Einsammeln der Weihnachtsbäume                                      rat das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt.
In diesem Jahr wird das traditionelle Burgbrennen so nicht statt-          Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Ent-
finden können aus heutiger Sicht. Deshalb werden die Weihnachts-           lastungserteilung.
bäume auch nicht eingesammelt.                                             Der Stadtrat beschloss, unter dem Vorsitz des ältesten anwesenden
Bitte bringen Sie daher die Bäume zur Grüngutannahmestelle am              Ratsmitgliedes Bodo Hiltawski, dem Bürgermeister der Verbands-
Bauhof in Pronsfeld.                                                       gemeinde Prüm sowie dem Stadtbürgermeister und den sie ver-
Öffnungszeiten: samstags zwischen 14:00 und 16:00 Uhr.                     tretenden Beigeordneten gemäß § 114 GemO Entlastung für den
Dort werden die Bäume seperat gelagert. Wenn ein Burgbrennen               Jahresabschluss 2019 zu erteilen.
möglich ist, werden die Bäume dort entnommen und verteilt inner-           Der Stadtbürgermeister und die Beigeordneten haben an der Bera-
halb des Ortes zu den einzelnen Burgplätzen.                               tung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.                                           Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlun-
                              Eure Burgmädchen und Burgjungen              gen im Haushaltsjahr 2019 wurden gebilligt, ebenso die Übertra-
                                                                           gung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2020.

          Prüm                                  Stadtbürgermeister
                                               Johannes Reuschen
                                                                           7. Sanierung Parkdeck
                                                                           Gemäß Ratsbeschluss vom 01.09.2020 wurde das Planungsbüro ISU,
          www.stadtpruem.de
          www.weinsfeld.de                     Telefon 06551-6410          Bitburg beauftragt, über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
                                                                           hinaus, weitere Möglichkeiten zur Nutzung des Areals zu ermitteln.
                                                                           Ferner wurde das Büro mit der Erstellung eines Parkraumbedarfs-
    Feststellung des Jahresabschlusses 2019                                konzeptes betraut. Auf die entsprechende Sitzungsniederschrift
                                                                           wird verwiesen.
                und Entlastung                                             Diese Ergebnisse wurden durch das Büro ISU dem Stadtrat prä-
Der Stadtrat Prüm hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 den geprüf-          sentiert.
ten Jahresabschluss 2019 mit Rechenschaftsbericht der Stadt Prüm           Ferner wurde Stadtbürgermeister Reuschen damit betraut, poten-
sowie der Jagdgenossenschaften Niederprüm und Prüm II (Weins-              tielle Investoren für eine mögliche Bebauung des Parkdecks in
feld-Steinmehlen) festgestellt und gemäß § 114 GemO dem Bürger-            Verbindung mit einem städtischen Parkhaus zu suchen. Auf die ent-
meister der Verbandsgemeinde Prüm sowie dem Stadtbürgermeister             sprechende Sitzungsniederschrift wird verwiesen.
und den ihn vertretenden Beigeordneten Entlastung erteilt.                 Die Suche blieb bis zum heutigen Tage ohne Erfolg.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht liegt an sieben Werk-         Der Stadtrat hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen.
tagen, und zwar vom 18.01. bis einschließlich 26.01.2021 bei der Ver-
bandsgemeindeverwaltung Prüm, Zimmer 211, öffentlich aus.                  8. Vorstellung der städtebaulichen Entwicklungen im Wohngebiet
                                               Prüm, den 08.01.2021        „Am Stadtwald“ in Prüm
                        gez. Johannes Reuschen, Stadtbürgermeister         Die Eifelstolz GmbH beabsichtigt zwischen der Langemarckstraße
                                                                           und dem Wohngebiet „Am Stadtwald“ die Ausweisung eines allge-
  Ergebnisse aus der Sitzung des Stadtrates                                meinen Wohngebietes, um neue Wohnbauflächen für junge Familien
                                                                           zu schaffen und das bereits vorhandene Wohngebiet „Am Stadt-
           Prüm vom 10.12.2020                                             wald“ in die städtebauliche Entwicklung zu integrieren.
Öffentliche Sitzung                                                        Geplant ist, dass dort lediglich Einfamilienhäuser mit maximal zwei
1. Niederschrift der Sitzung vom 01.09.2020                                Wohneinheiten errichtet werden sollen, die sich von der Art und
Einwendungen gegen die Niederschrift vom 01.09.2020 wurden                 dem Maß der baulichen Nutzung an der vorhandenen Bebauung
nicht vorgebracht.                                                         orientieren sollen.
                                                                           Letztmalig hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 17.09.2019 mit
2. Mitteilungen des Stadtbürgermeisters                                    der Angelegenheit befasst.
2.1 Der Vorsitzende berichtet über den aktuellen Stand der Arbei-          Details wurden in der Sitzung von Herrn Lars Grosenick, Eifelstolz
ten im Eifel-Jugendcamp Prüm.                                              GmbH und Frau Rosemarie Bitzigeio, Plan-Lenz GmbH vorgestellt.
2.2 Der Vorsitzende berichtet über den aktuellen Stand bezüglich           Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, mit der Eifelstolz GmbH
des Austauschs der Straßenlampen.                                          und ihren Investoren einen städtebaulichen Vertrag bezüglich der
2.3 Ab dem 13.12.2020 geht das neue Linienbündel „Schneifel“ mit           Kostenübernahme abzuschließen.
weiteren Bushaltestellen an den Start.
2.4 Der Arbeitskreis „Bauhof“ wird über die zukünftige Sanierung           9. 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbe-
der Blumenbeete beraten.                                                   gebiet an der L11“ im Stadtteil Niederprüm
2.5 Die Ausbesserungen der Straße „Lenzbrück“ wurden durchge-              Der Investor beabsichtigt die Änderung und Erweiterung des
führt.                                                                     Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der L11“, um den Firmensitz
2.6 Es wurde eine Arbeitskraft auf 450 €-Basis für die Handstreuung        der Deutschen Post in Niederprüm zu erweitern. Geplant ist, dass
im Stadtgebiet eingestellt.                                                Bestandsgebäude um ca. 450 m² sowie die bestehende Hoffläche
                                                                           nach Süden hin zu erweitern.
3. Einwohnerfragestunde                                                    Details ergeben sich aus dem dem Original der Niederschrift als
-,-                                                                        Anlage beigefügten Vorentwurf, der in der Sitzung vom Investor
4. Bekanntgabe Eilentscheidung                                             vorgestellt wurde.
Neubau/Erweiterung des Gehweges im Zuge der K 111 (Steinmeh-               Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung und Erweiterung des
lerner Straße) innerhalb der OD Weinsfeld                                  Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der L11“ im Regelverfahren.
Zustimmung zur Vergabe der Bauarbeiten                                     Der in der heutigen Sitzung vorgestellte Vorentwurf der Planung
Es wird auf die dem Original der Niederschrift beigefügte Anlage           wird anerkannt.
verwiesen.                                                                 Die Verwaltung wird beauftragt, den Planaufstellungsbeschluss
Der Stadtrat nimmt den Eilbeschluss zur Kenntnis.                          gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Prüm                                                                - 11 -                                                 Ausgabe 2/2021
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die Behörden und           12. Erneuerung der Beleuchtung im Zuge der Ausbaumaßnahme
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB             „Fuhrweg“;
frühzeitig am Verfahren zu beteiligen. Ebenso soll die frühzeitige      Vergabe der Beleuchtungsarbeiten
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer          Für die Erneuerung der Beleuchtung im Zuge der Ausbaumaß-
Offenlage der Planunterlagen erfolgen und die Beteiligung der           nahme „Fuhrweg“ hat die Westenergie AG, 54294 Trier ein Beleuch-
Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.             tungsangebot mit LED-Technik erstellt.
Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, mit dem Investor einen          Der Stadtrat beschließt, den Auftrag zur Erneuerung der Straßen-
städtebaulichen Vertrag bezüglich der Kostenübernahme abzu-             beleuchtung im Zuge der Ausbaumaßnahme „Fuhrweg“ an die
schließen.                                                              Westenergie AG, 54294 Trier zu vergeben.
10. Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in den Stadt-     13. Antrag der SPD“Bachlauf und Böschung entlang des Radwe-
teilen Weinsfeld und Steinmehlen                                        ges/Ausstellungsgelände“
Die Stadt Prüm beabsichtigt den Erlass einer Klarstellungs- und         Siehe Antrag der SPD-Fraktion, der dem Original der Niederschrift
Ergänzungssatzung im Stadtteil Steinmehlen, um neue Bauflächen          als Anlage beigefügt ist.
zu schaffen (Ergänzung) und die „Grenzen für im Zusammenhang            Der Stadtrat beschließt, dem Stadtbürgermeister und den Beigeord-
bebaute Ortsteile“ festzulegen und damit für alle bestehenden           neten eine Vergabeermächtigung für Pflegemaßnahmen im Grün-
Zweifelsfälle den nachweislich vorhandenen sog. Innenbereich vom        flächenbereich für den Bachlauf der Prüm, dem Eifeljugendcamp
Außenbereich deklaratorisch abzugrenzen (Klarstellung). Für ein-        sowie dem Freibad, dem äußeren Bereich der Dell und dem unteren
zelne, bereits durch Bebauung vorgeprägte Bereiche kann hierüber        Pferdemarkt zu erteilen.
Baurecht geschaffen werden.                                             14. Zukunfts-Check Dorf Dausfeld
Letztmalig hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 05.02.2019 mit    Für den Stadtteil Dausfeld soll ein Dorfentwicklungskonzept
dieser Angelegenheit befasst.                                           erstellt werden.
Zwischenzeitlich wurden die dem Original der Niederschrift beilie-      Nach Abstimmung mit der Kreisverwaltung des Eifelkreises in Bit-
genden Planentwurfsunterlagen vom Planungsbüro Högner Land-             burg wurde eine Förderung in Aussicht gestellt.
schaftsarchitektur erstellt.                                            Die Verbandsgemeindeverwaltung Prüm wird beauftragt, bei der
Mit der Ergänzungssatzung sollen folgende bisherige Außenbe-            Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm einen Förderantrag
reichsflächen als neue Baugrundstücke in die bebaute Ortslage ein-      zur Erstellung eines Dorfentwicklungskonzeptes für den Stadtteil
bezogen werden:                                                         Dausfeld einzureichen.
1. Ergänzungsbereich 1 liegt westlich der „K 111“ im Nordwesten         15. Kauf eines Mähroboters für das Stadion „In der Dell“
     der Ortslage,                                                      Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
2. Ergänzungsbereich 2 liegt südlich der „Sellericher Straße“ im
                                                                        16. Ankauf eines Streusalzsilos für den städtischen Bauhof
     Westen der Ortslage,
                                                                        In einem eher schwachen Winter werden ca. 40 t, und in einem star-
3. Ergänzungsbereich 3 liegt westlich der „K 111“ im Südwesten
                                                                        ken Winter ca. 200 t Streusalz verbraucht.
     der Ortslage.
                                                                        Aktuell werden die Winterdienstfahrzeuge mit Sackware über ein
Durch die Ergänzungssatzung soll für die oben beschriebenen Flä-        Förderband beladen. Durch die Anschaffung eines Silos würde der
chen erstmals Baurecht geschaffen werden.                               Einkaufspreis für 1 t Streusalz von ca.100,00 € auf ca. 70,00 € sinken.
Nunmehr kann das Verfahren offiziell eingeleitet werden und ein         Zudem würde während des Beladevorgangs Arbeitszeit eingespart
Planaufstellungsbeschluss und die erforderlichen Beteiligungsver-       werden. Energie und Wartung sowie Reparatur von Förderband
fahren beschlossen werden.                                              und Gabelstapler entfielen.
In seiner Sitzung am 12.03.2019 hat der Stadtrat beschlossen, ein       Durch den Verzicht des Förderbands und der Europaletten, auf
Planungsbüro mit der Erstellung von Entwurfsunterlagen für den          denen das Streusalz gelagert wird, gewänne der Bauhof zusätzlichen
Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung im Stadtteil          Lagerplatz.
Weinsfeld zu beauftragen. Im Laufe der Planung hat sich herausge-       Eine weitere Ersparnis entstünde bei der Entsorgung der leeren
stellt, dass die in Betracht gezogenen Flächen nicht verkauft werden    Plastiksäcke. Die Plastiksäcke werden aktuell in Bigpacks gesam-
oder zu nah an vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieben lie-          melt und für 50,00 € pro Sack bei der Firma Remondis entsorgt. Ein
gen. Erneute Gesprächsversuche mit den Grundstückseigentümern           Bigpack fasst ca. 100 Plastiksäcke. Bei einem Verbrauch von 100 t
haben zu keinem anderen Ergebnis geführt.                               Salz entstehen allein für die Entsorgung der leeren Tüten Kosten in
Aus diesem Grund soll das Verfahren zum Erlass einer Klarstel-          Höhe von 1.000,00 €.
lungs- und Ergänzungssatzung für den Stadtteil Weinsfeld einge-         Auch aus ökologischer Sicht ist ein Verzicht auf 20 leere Plastiksä-
stellt werden.                                                          cke pro Tonne förderlich.
Der Stadtrat beschließt den Erlass einer Klarstellungs- und Ergän-      Der Stadtrat beschließt den Kauf eines Streusalzsilos auf der Grund-
zungssatzung gem. § 34 (4) S. 1 Nr. 1 u. 3 BauGB für den Stadtteil      lage des Angebots der Fa. Holten GmbH & Co. KG vom 04.11.2020.
Steinmehlen.                                                            Ausschlaggebend für die Vergabe an die Fa. Holten GmbH & Co.
Der dem Original der Niederschrift beiliegende Planentwurf wird         KG sind unter anderem die erhöhte Durchfahrtshöhe des Silos, der
anerkannt.                                                              Komplettanstrich des Silos als Schutz vor Witterungseinflüssen und
Die Verwaltung wird beauftragt, den Planaufstellungsbeschluss           der angebaute Klopfer zum Lösen von Verstopfungen innerhalb des
gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.                     Silos.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die Behörden und           17. Sanierung der Gemeindehäuser Dausfeld und Weinsfeld
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 34 (6) i. V. m. § 13 (2)   Die Gemeindehäuser in Dausfeld und Weinsfeld befinden sich im
S. 1 Nr. 3, Alt. 2 i. V. m. § 4 (2) BauGB am Verfahren zu beteiligen.   Eigentum der Stadt Prüm. Im Rahmen einer Prioritätenliste zur
Ebenso soll die Offenlage der Planunterlagen gem. § 34 (6) i. V. m.     Sanierung städtischer Liegenschaften wurde die Sanierung die-
§ 13 (2) S. 1 Nr. 2, Alt. 2 i. V. m. § 3 (2) BauGB erfolgen und die     ser Immobilien für das Jahr 2020 bzw. 2021 vorgesehen. Um den
Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB durchge-            Umfang ermitteln und die Sanierung vorbereiten zu können, soll
führt werden.                                                           ein Sanierungskonzept mit Kostenschätzung erarbeitet werden.
Die Planungen bezüglich dem Erlass einer Klarstellungs- und             Dieses Konzept soll dem Rat erneut vorgelegt werden, sodass dieser
Ergänzungssatzung für den Stadtteil Weinsfeld sollen eingestellt        die Ausschreibung beauftragen kann.
werden.                                                                 Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, ein Sanie-
11. Erneuerung der Beleuchtung im Zuge der Ausbaumaßnahme               rungskonzept für die Gemeindehäuser in Dausfeld und Weinsfeld
„Waldstraße - 2. BA“; Vergabe der Beleuchtungsarbeiten                  zu erstellen.
Für die Erneuerung der Beleuchtung im Zuge der Ausbaumaß-               18. Sanierung des Bürgermeisteramtes
nahme „Waldstraße“ hat die Innogy Westenergie GmbH, 54294               Im Rahmen einer Prioritätenliste zur Sanierung städtischer Liegen-
Trier ein Beleuchtungsangebot mit LED-Technik erstellt.                 schaften wurde die Sanierung dieser Immobilie für das Jahr 2023
Der Stadtrat beschließt, den Auftrag zur Erneuerung der Straßen-        vorgesehen.
beleuchtung im Zuge der Ausbaumaßnahme „Waldstraße“ an die              Vor dem Hintergrund des auslaufenden Landesförderprogramms
Innogy Westenergie GmbH, 54294 Trier zu vergeben.                       „Aktive Stadtzentren“ sollte diese Maßnahme jedoch vorgezogen
Prüm                                                             - 12 -                                                Ausgabe 2/2021
werden. Die Frist für Zuwendungsanträge im Sanierungsgebiet                                                           Ortsbürgermeister
Stadtkern Prüm endet am 31.12.2021.
Um den Umfang ermitteln und die Sanierung vorbereiten zu kön-
                                                                                  Rommersheim                              Helmut Nober
                                                                                  www.rommersheim.de                 Telefon 06551-4664
nen, soll ein Sanierungskonzept mit Kosteschätzung erarbeitet wer-
den.
Dieses Konzept soll dem Rat erneut vorgelegt werden, sodass dieser
die Ausschreibung beauftragen kann.
                                                                                         Stellenausschreibung
                                                                          Bei der Ortsgemeinde Rommersheim ist zum 01.05.2021 die
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, ein Sanie-
                                                                          Stelle eines
rungskonzept für die das Bürgermeisteramt, Hahnplatz 1 zu erstel-
len.                                                                                     Gemeindearbeiters (m/d/w)
19. Annahme von Spenden                                                   zu besetzen. Es handelt sich um ein Vollzeitarbeitsverhältnis.
Der Annahme von Spenden wurde zugestimmt:                                 Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-VKA.
20. Anfragen von Ratsmitgliedern                                          Zu den Aufgaben gehören im Wesentlichen:
- Ob es nicht sinnvoll wäre, die Verkehrsführung vom REWE-                • Sämtliche in der Ortsgemeinde anfallenden Arbeiten wie
    Parkplatz auf die Bahnhofstraße so zu leiten, dass nur nach               z.B.: die Pflege der gemeindlichen Anlagen und Instandhal-
    rechts abgebogen werden darf?                                             tung der gemeindlichen Gebäude und Maschinen
- Auf dem Friedhof sind keine Behälter zur Kunststoffentsorgung           • Winterdienst
    ausgewiesen                                                           • Waldarbeiten
- Liegen Anfragen von Investoren bezüglich Freiflächenphoto-              An Qualifikation werden erwartet:
    voltaik der Stadt Prüm vor?                                           • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen
- Unzureichende Beleuchtung der Zuwegung Markthalle von                       Beruf
    Rolle kommend                                                         • Fahrerlaubnis der Klassen B, BE und T
- Werden die vorhanden Lampen an der Markthalle / Wohnmo-                 • Erfahrung im Umgang mit verschiedenster Technik
    bilcamping auch auf LED umgestellt?                                   • Handwerkliches Geschick und gutes technisches Verständ-
- Bei den Entsorgungsplätzen für die Biomülltonnen wurde                      nis
    Ungeziefer gesichtet.                                                 • Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
- Die Parksituation an der Langemarckstraße und dem Johannis-             • Zuverlässigkeit, Flexibilität und Eigeninitiative
    born entwickelt sich unüberschaubar. Arbeitskreis Verkehr soll        • Bereitschaft zur Arbeitsleistung auch außerhalb der regulä-
    sich mit dieser Thematik beschäftigen.                                    ren Arbeitszeiten sowie Rufbereitschaft
- Wieso muss die Stadt dem Kreis Flächen zur Ausweisung von               Wir bieten:
    Parkplätzen zur Verfügung stellen?                                    • Abwechslungsreiche, selbständige und interessante Tätig-
                                                                              keit
Nichtöffentliche Sitzung
                                                                          • Leistungsgerechte Entlohnung
1. Niederschrift der Sitzung vom 01.09.2020                               Telefonische Auskünfte erhalten Sie vom Ortsbürgermeister
Einwendungen gegen die Niederschrift vom 01.09.2020 wurden                Helmut Nober unter 0176 / 50038139 oder 06551 / 4664.
nicht vorgebracht.                                                        Die vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen
2. Mitteilungen des Stadtbürgermeisters                                   richten Sie bitte bis 12.02.2021 an:
Der Vorsitzende teilte mit, dass                                          Ortsgemeinde Rommersheim, Ortsbürgermeister Helmut
1. die Verkehrsschilder an den Kreisverkehrsplätzen tiefer gelegt         Nober, Vor Hahlen 7, 54597 Rommersheim oder per E-Mail:
    wurden.                                                               obgm@rommersheim.de.
2. die neue Prüm-App bisher auf großen Zuspruch getroffen ist.
3. Ausbau der Kolpingstraße mit Teilbereich „Im Eulenrech“;
                                                                                                                       Ortsbürgermeister
Vergabe der Straßenbauarbeiten
Die Bauarbeiten zum Ausbau der Kolpingstraße mit Teilbereich
                                                                                  Schönecken                             Johannes Arenth
„Im Eulenrech“ wurden als Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt
                                                                                  www.schoenecken.de               Telefon 06553-960904
Prüm, des Verbandsgemeindewerkes Prüm und der Kommunalen
Netze Eifel (KNE) ausgeschrieben.                                             Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Der Stadtrat beschließt, die Straßenbauarbeiten für den Ausbau der
Kolpingstraße mit Teilbereich „Im Eulenrech“ an die mindestfor-                        Johannes Arenth
dernde Firma Kohl Bau GmbH & Co. KG, 54666 Irrel zu vergeben         Nach Vereinbarung unter:
bzw. der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, die Straßenbauarbei-    Telefon: 0178 5544751 oder 06553 960904
ten nach pflichtgemäßen Ermessen zu vergeben.                        E-mail: info@schoenecken.de
4. Ausbau der Stadtstraßen in Dausfelder Höhe (2. BA Ardennen-
                                                                                                                        Ortsbürgermeister
ring, Spessartweg, Taunusweg, Hunsrückstraße);
Vergabe der Straßenbauarbeiten
                                                                                  Wallersheim                                Werner Feld
Die Bauarbeiten zum Ausbau der Stadtstraßen in Dausfelder Höhe                    www.wallersheim-eifel.de        Telefon 06558-9006896
wurden wurden als Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Prüm, des
Verbandsgemeindewerkes Prüm und der Kommunalen Netze Eifel                        Entsorgung Weihnachtsbäume
(KNE) ausgeschrieben.                                                Am Samstag, 16.01.2021, wird die Grüngutstelle von 14.00 bis 16.00
Der Stadtrat beschließt, die Straßenbauarbeiten für den Ausbau der   Uhr geöffnet, ausschließlich für die Annahme von ungeschmückten
Straßen in Dausfelder Höhe an die mindestfordernde Firma Her-        Weihnachtsbäumen.
mann Köppen Ingenieurbau GmbH & Co. KG, 54634 Bitburg zu             Die aktuellen Coronaregelungen, insbesondere die Abstandsrege-
vergeben bzw. der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, die Straßen-   lungen und das Tragen einer Alltagsmaske, sind zu beachten.
bauarbeiten nach pflichtgemäßen Ermessen zu vergeben.                                                         Ortsgemeinde Wallersheim
5. Vergaben                                                                                               Werner Feld, Ortsbürgermeister
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
                                                                                                                      Ortsbürgermeister
                                                                                  Watzerath                          Rainer Kockelmann
                                                                                                                     Telefon 06551-4851

                                                                          Sitzung des Ortsgemeinderates Watzerath
                                                                                               Bekanntmachung
                                                                     Am Montag, 18. Januar 2021, findet um 20:00 Uhr eine Sitzung des
                                                                     Ortsgemeinderates Watzerath im Prümtal Forum in Watzerath statt.
                                                                     Tagesordnung
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