Rundschau prümer - LINUS WITTICH Medien KG Föhren
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prümer PA sämtl. HH rundschau www.pruem.de Erna K., Rentnerin Samira T., Krankenpflegerin Xaver N., Selbstständiger mit den amtlichen Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Die Corona-Schutzimpfung ist da. Zunächst nicht für alle, sondern 46. Jahrgang für die besonders gefährdeten Menschen. Informieren Sie sich schon jetzt, wer vorangehen kann und wann auch Sie sich impfen Samstag, lassen können. Für unseren Weg ins normale Leben. 16. Januar 2021 corona-schutzimpfung.de Ausgabe 2/2021 Auw • Bleialf • Brandscheid • Buchet • Büdesheim • Dingdorf • Feuerscheid • Fleringen • Giesdorf • Gondenbrett •Großlangenfeld • Habscheid Heckhuscheid • Heisdorf • Hersdorf • Kleinlangenfeld • Lasel • Masthorn • Matzerath • Mützenich • Neuendorf • Niederlauch • Nimshuscheid Nimsreuland • Oberlascheid • Oberlauch • Olzheim • Orlenbach • Pittenbach • Pronsfeld • Prüm • Rommersheim • Roth • Schönecken Schwirzheim • Seiwerath • Sellerich • Wallersheim • Watzerath • Wawern • Weinsheim • Winringen • Winterscheid • Winterspelt
Prüm -2- Ausgabe 2/2021 Liebfrauen-Apotheke ����������������������������������������������Tel.: 06561/8577 Bereitschaftsdienste Brodenheckstr. 9a, 54634 Bitburg Mo. 18.01.2021 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Prüm Hubertus-Apotheke �����������������������������������������������Tel.: 06591/95450 Tel. 116117 (ohne Vorwahl, Anruf kostenlos) oder Kasselburger Weg 3, 54568 Gerolstein 06551/1472683 Marien-Apotheke �����������������������������������������������������Tel.: 06597/2319 c/o St. Joseph-Krankenhaus Prüm, Kalvarienberg 4, 54595 Prüm Hauptstr. 25, 54589 Stadtkyll Di. 19.01.2021 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Vulkaneifel Burg-Apotheke �����������������������������������������������������Tel.: 06553/961033 Tel. 116117 (ohne Vorwahl, Anruf kostenlos) Alter Markt 9, 54614 Schönecken Aloys-Schneider-Straße 37, 54568 Gerolstein Linden-Apotheke �������������������������������������������������Tel.: 06591/985260 Hauptstr. 14, 54568 Gerolstein Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Bitburg Mi. 20.01.2021 Tel. 116117 (ohne Vorwahl, Anruf kostenlos) oder Adler-Apotheke ��������������������������������������������������������Tel.: 06551/2300 06561/6049510 Hahnstr. 3, 54595 Prüm c/o Marienhaus Klinikum Eifel, BEDA-Apotheke �������������������������������������������������Tel.: 06561/683644 Krankenhausstraße 1, 54634 Bitburg Saarstr. 33, 54634 Bitburg Öffnungszeiten der Ärztlichen Bereitschaftsdienstzentralen: Do. 21.01.2021 Marien-Apotheke �����������������������������������������������������Tel.: 06597/2270 Montag 19.00 Uhr - Dienstag, 07.00 Uhr Kölner Str. 48, 54584 Jünkerath Dienstag 19.00 Uhr - Mittwoch, 07.00 Uhr Liebfrauen-Apotheke ����������������������������������������������Tel.: 06561/8577 Mittwoch 14.00 Uhr - Donnerstag, 07.00 Uhr Brodenheckstr. 9a, 54634 Bitburg Donnerstag 19.00 Uhr - Freitag, 07.00 Uhr Fr. 22.01.2021 Freitag 16.00 Uhr - Montag, 07.00 Uhr Schloss-Apotheke �����������������������������������������������������Tel.: 06591/3283 Am Vortag von Feiertagen ab 18.00 Uhr - nächster Werktag 07.00 Raderstr. 1, 54568 Gerolstein Uhr Flora-Apotheke ��������������������������������������������������������Tel.: 06561/3142 Bei bedrohlichen Erkrankungen oder Unfällen rufen Sie bitte die Hauptstr. 18, 54634 Bitburg Notrufnummer des Rettungsdienstes an: 112 (0180er-Nummern: 14 ct/min. a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 ct/min.) Augenärztlicher Bereitschaftsdienst im Eifelkreis Bitburg-Prüm Wochenenddienst der Tierärzte Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Nordallee 1, 54292 Trier, Falls der Haustierarzt nicht erreichbar, sind dienstbereit: Tel. 0651/2082244 Samstag, 16.01. und Sonntag, 17.01.2021: Öffnungszeiten: Dr. Dahmen - Dr. Dünner, Prüm ��������������������������Tel. 06551/95240 Mo 19:00 Uhr–Di 07:00 Uhr, Di 19:00 Uhr–Mi 07:00 Uhr, Mi 14:00 Uhr-Do 07:00 Uhr, Do 19:00 Uhr-Fr 07:00 Uhr, Fr 16:00 Uhr–Mo 07:00 Uhr Feiertag durchgehend geöffnet: vom Vortag 18:00 Uhr bis nach Notrufe dem Feiertag 07:00 Uhr Polizei �������������������������������������������������������������������������������������� Tel. 110 Feuerwehr und Rettungsdienst �������������������������������������������� Tel. 112 Zahnärztlicher Notfalldienst Krankenwagen/Krankentransport ��������������������������������������� Tel. 112 Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Eifelkreis Polizeiinspektion Prüm �������������������������������������������� Tel. 06551/9420 Bitburg-Prüm: 01805-065100. Weitere Informationen zum zahn- Polizeibezirksdienst Stadt Prüm: Tel. 06551/942-31 (Herr Palms) ärztlichen Notfalldienst unter www.bzk-trier.de - Eine Inanspruch- Polizeibezirksdienst Prüm-Land: Tel. 06551/942-35 (Herr Schon) nahme ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Bundespolizei Prüm ������������������������������������������� Tel. 06551/1486690 ������������������������������������������������������������������ oder Handy 0175-2905 395 Apothekennotdienst Opfertelefon der Kripo Wittlich ���������������������� Tel. 0160/9785 6155 Ansage des Apothekennotdienstes über die landeseinheitli- Giftnotruf Mainz ����������������������������������������������������� Tel. 06131/19240 che Rufnummer: 01805/258825 plus Postleitzahl des Standortes. Abwasserbeseitigung - Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter: Verbandsgemeindewerk ������������������������������������� Tel. 0170/6381 606 www.lak-rlp.de Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr. KNE - Kommunale Netze Eifel AöR als Betriebsführer für die Apothekennotdienst vom 16.01. bis 22.01.2021 Wasserversorgung des Eifelkreises ���������������������Tel. 06551/9512-0 Sa. 16.01.2021 Entstördienst bei Nofällen und technischen Störungen Erdgasver- Löwen-Apotheke ��������������������������������������������������������Tel.: 06593/217 sorgung Wallstr. 14, 54576 Hillesheim Energienetze Mittelrhein, ein Unternehmen Hirsch-Apotheke ������������������������������������������������������Tel.: 06563/2034 der evm-Gruppe ����������������������������������������������������Tel. 0261/2999-55 Malbergerstr. 3, 54655 Kyllburg Westenergie AG So. 17.01.2021 Störungsnummer Strom: �������������������������������������� Tel. 0800/4112244 Apotheke am Teichplatz ������������������������������������������Tel.: 06551/7475 Störungsmeldung Straßenbeleuchtung: Teichplatz 8, 54595 Prüm https://www.westenergie.de/stoerungsmeldung Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Druck: Verlag: Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG Impressum Anschrift: 54343 Föhren, Erscheinungsweise: wöchentlich Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Verantwortlich: Haushalte, Einzelbezug über den Verlag amtlicher Teil: Aloysius Söhngen, Bürgermeister Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz 54595 Prüm, Tiergartenstraße 54 vom 4.2.2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter der LW Medien GmbH letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, übriger Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich. Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge- kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Prüm -3- Ausgabe 2/2021 DieZentralbüchereiP rüm bleibtaufgrund derCorona-P andem iebis aufw eiteresgeschlossen DieR ückgabevonM edienüberdenM edienrückgabekastenistzu denÖ ffnungszeitendes Konvikts-HausderKulturm öglich.DieL eihfristenallerentliehenenM edienw erdenaußerdem autom atischverlängert,sodassw ährend derS chließzeitkeineGebührenfürL eserinnenund L eserentstehen. Bestell-und A bholservicevonM edientüten(BIB-to-Go) L eser*innenm iteinem gültigenBenutzerausw eisderZentralbüchereiP rüm könnenab sofortM edientüten zurAbholungbestellen.Gernepackenw irauchÜberraschungstüten. S ogeht‘s:DieBestellung 1. BitterecherchierenS ieselbstständigüberunserenFindusInternetkatalog(w w w .buecherei-pruem .de), ob diegew ünschtenM edienverfügbarsind. 2. S chreibenS ieeineM ailanbuecherei@ pruem .dem itdengenauenT itelangaben(z.B.Autor,T iteloder bestim m teT hem en)oderbestellenS ietelefonischunter06551/965812. 3. BeiÜberraschungstütengebenS iebittediebevorzugtenM ediengruppen(S achbücher,Kinderbücher, Hörbücher… )an. 4. P roT ütesind m axim al12 M edienm öglich! 5. N ennenS ieeinZeitfenster,indem S iedieM edientüteabholenm öchten! M öglicheA bholzeiten: Dienstag:10 -13 U hroder15-17 U hr M ittw och:10 -13 U hroder15-17 U hr Donnerstag:10 -13 U hroder15-17 U hr Freitag:10 -13 U hr S ogeht‘s:DieA bholung DiezuvorperM ailodertelefonischbestelltenM edientütenw erdenim vereinbartenZeitraum vorder EingangstürderZentralbüchereiim Konvikt– HausderKulturzurAbholungbereitgestellt. O nleiheR heinland-P falz-kostenlosonline ausleihen,lesen,hören,lernen AlledigitalenAngebotestehenauchw ährend derS chließzeitder ZentralbüchereiP rüm uneingeschränktzurVerfügung.M iteBooks, Zeitschriftenund Zeitungen,eL earning-Kursensow ieHörbüchernstehteine großeAusw ahlaneM edienzurdigitalenAusleiherund um dieU hrbereit. DieN utzungderO nleiheR heinland-P falzistm itderBenutzernum m erderZentralbüchereim öglichund ist kostenlos.InteressierteBürgerinnenund BürgerderVerbandsgem eindeP rüm ,dienochkeinen Benutzerausw eishaben,könnensichperM ailanbuecherei@ pruem .deinderZentralbüchereiP rüm anm eldenund erhaltenZugriffaufdieO nline-Angebote. W eitereInform ationenzum Bestell-und Abholservicesow iederO nleiheR heinland-P falzbefindensichauf derHom epagederZentralbücherei:w w w .buecherei-pruem .de. FürtelefonischeR ückfragenistdasBüchereiteam erreichbarunter06551-965812 oderperE-M ail.
Prüm -5- Ausgabe 2/2021 jeweils gültigen Fassung und die Empfehlungen des Robert-Koch- Verbandsgemeinde Prüm Institutes sind zu beachten. www.pruem.de Prüm, 11.01.2021 Aloysius Söhngen Zentrale: Tel. 06551 - 943-0 Bürgermeister Wir gratulieren Öffnungszeiten der 17.01.1926 Jakob Meyer, 54595 Watzerath 95 Jahre Verbandsgemeindeverwaltung Prüm 19.01.1936 Jakob Schröder, 54608 Brandscheid 85 Jahre 20.01.1941 Waltraud Schellen, 54597 Neuendorf 80 Jahre Die Verwaltung ist bis auf weiteres nur für notwendige 20.01.1941 Peter Schmitz, 54612 Lasel 80 Jahre persönliche Vorsprachen und nur nach vorheriger 21.01.1941 Dieter Molitor, 54608 Bleialf 80 Jahre telefonischer Terminvereinbarung erreichbar. Das 21.01.1941 Ottilia Theisges, 54597 Habscheid 80 Jahre Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist obligatorisch. 22.01.1941 Hilde Zimmer, 54595 Weinsheim 80 Jahre Am Haupteingang wird die Zugangsberechtigung geprüft. Daher bitten wir unbedingt, einen Termin zu Standesamtliche Nachrichten vereinbaren. Die Mitarbeiter sind wieder verstärkt im Homeoffice und grundsätzlich telefonisch oder per E-Mail Eheschließungen erreichbar. Die Kontaktdaten zu Ihren Ansprech- 08.01.2021 Marie-Antoinette Céline Meurisse und Luigi Franco partnern finden Sie unter www.pruem.de oder über Olivetti, unsere Information, Tel. 06551 - 943 0. Buchenweg 4, 54616 Winterspelt Besucher, die Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder eine erhöhte Temperatur aufweisen oder mit einem positiv auf Covid-19 Getesteten Kontakt hatten, Sterbefälle ist das Betreten des Verwaltungsgebäudes nicht 22.12.2020 Walter Hermann Fünfstück gestattet. Ein Temperaturwarner im Eingangsbereich Am Kinderland 1, 54338 Schweich dient der Überprüfung. 30.12.2020 Friedrich-Wilhelm Max Peter Körber Die Zentralbücherei, das Museum, das Kurcenter- Hauptstraße 22, 54614 Heisdorf Freizeitbad Prüm sowie Sportstätten und Sporthallen 01.01.2021 Gisela Elisabeth Lenz geb. Schneider sind geschlossen. Diese Liste wird gegebenenfalls Unterstraße 1, 54689 Daleiden aktualisiert. 04.01.2021 Hildegard Anna Krämer geb. Krekeler Kreuzerweg 28, 54595 Prüm Zugangszeiten für unbedingt erforderliche 05.01.2021 Hermann Josef Herl notwendige Vorsprachen: St.-Vither-Straße 14, 54595 Prüm Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Außenstelle Bleialf Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Außenstelle Bleialf der Verbandsgemeinde Prüm ist jeweils mittwochs von 08.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Eine Terminabsprache ist erforderlich. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich unter Tel. 06555 / 322. Verbandsgemeindeverwaltung Prüm Wir bitten um Ihr Verständnis. - Bürgerdienste - Bleiben Sie gesund! Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Prüm Wohnraum gesucht! Bekanntmachung Am Dienstag, 19. Januar 2021, findet um 17:00 Uhr eine Sitzung Die Verbandsgemeinde Prüm sucht aktuell des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Prüm im Wohnraum zur Unterbringung von Ratssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm statt. Tagesordnung Asylbegehrenden oder anerkannten Öffentliche Sitzung Flüchtlingen (sowohl Einzelpersonen, als 1. Niederschrift der Ausschusssitzung vom 01.12.2020 auch Familien) in Prüm und Umgebung. 2. Mitteilungen der Verwaltung 3. Vorberatung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes Bitte setzen Sie sich bzgl. Fragen oder 2021 der Verbandsgemeinde Prüm 4. Ausbau eines kombinierten Rad-/Wirtschaftsweges („Lücken- Wohnungsangeboten mit dem Sozialamt der schluss“ des Vennbahn-Radweges) bei Hemmeres Verbandsgemeindeverwaltung Prüm in 5. Anfragen von Ausschussmitgliedern Verbindung. Nichtöffentliche Sitzung 1. Niederschrift der Ausschusssitzung vom 01.12.2020 Ansprechpartnerin: 2. Mitteilungen der Verwaltung Frau Leisten 3. Grundstücksangelegenheiten 4. Grundstücksangelegenheiten Tel.: 06551/943-110 5. Anfragen von Ausschussmitgliedern petra.leisten@vg-pruem.de Die „Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ in der
Prüm -6- Ausgabe 2/2021 §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 463.960 € der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 465.390 € Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) -1.430 € 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0€ die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0€ die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0€ der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 € Stand: 11.01.2021 nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel 0€ Wer kann folgende Artikel abgeben? §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite 1 Ceran-Feld für Kohleherd Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur 1 Wasserkocher Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- 1 Waschmaschine men erforderlich ist, wird festgesetzt für 1 Laufband (bis 140 kg) - verzinste Kredite auf 0€ 1 XXL-Sessel §3 1 Wäscheständer 1 Bett 140 x 200 cm Verpflichtungsermächtigungen 1 Kleiderschrank (2-türig) Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- Wer braucht? nahmen belasten, werden nicht veranschlagt. 2 2-Sitzer-Couch §4 1 3-Sitzer-Couch Umlage 2 Sessel Die Umlage der Verbandsmitglieder wird für das 1 Ledersessel Haushaltsjahr 2021 auf 78.250,00 € 1 Schreibtisch festgesetzt und ist wie folgt aufzubringen: 1 Lederbett 160 x 200 cm 1. Ortsgemeinde Fleringen 26.050,00 € 2 Gitterbetten 70 x 140 cm 2. Ortsgemeinde Wallersheim 52.200,00 € 1 Matratze 120 x 220 cm Fälligkeit: am Ende jeden Haushaltsjahres 1 Fernseher 115 cm §5 1 Videorecorder Eigenkapital 1 Kühltruhe Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2019 40.137 € 1 Mikrowelle voraussichtlicher Stand zum 31.12.2020 38.507 € 1 Gefrierschrank (5 Fächer) voraussichtlicher Stand zum 31.12.2021 37.077 € 1 Mini-Backofen §6 Personen, die vorgenannte oder andere Artikel abgeben Stellenplan möchten, melden sich bitte telefonisch unter der Nummer Die Gesamtzahl der Planstellen wird wie folgt festgesetzt: 06551 943-109. Tariflich Beschäftigte 7,33 Personen, die bestimmte Gebrauchsgegenstände benötigen, Fleringen, den 15.01.2021 melden ihren Bedarf ebenfalls unter dieser Telefonnummer. gez. Lamberty (Verbandsvorsteher) Nur wenn wir Angebot und Nachfrage zusammen bringen Hinweis: können, wird die Spendenbörse Erfolg haben. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kenntnisnahme der Auf- Wir verfügen über keine Lagerkapazitäten. Angebot und sichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt. Nachfrage sollen möglichst zusammen gebracht werden (= Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.01. bis ein- Vermittlungsstelle). schließlich 26.01.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 211 öffentlich aus. Nachfragen und Angebote werden 1 Monat lang gespeichert. Werden diese nicht bedient, fallen sie nach 1 Monat automatisch aus dem Pool heraus, wobei eine erneute Schiedsämter Aufnahme wieder möglich ist. Der aktuelle Bedarf wird wöchentlich in der Prümer Rundschau veröffentlicht. S c hied sam tsbezirk S c hied sperson V ertreter S c hied sam tsbezirk P rü m W infried Ku hn E d garH enkes Für weitere Fragen stehen wir unter der angegebenen B ü d es heim , Fleringen, Gies d orf, L enzbrü c k2 A lfred -A nd ers c h- Telefonnummer zu den angegebenen Zeiten gerne zur Gond enbrett, Kleinlangenfeld , 54595 P rü m S traße 5 N eu end orf, O lzheim , P rü m , Tel. 0 6551 /447 8 5461 6 W inters pelt Verfügung. Rom m ers heim , S c hwirzheim , Tel. 0 6555/1 2 0 6 Also, wir freuen uns auf Ihre Anrufe! S ellerich, W allers heim , W eins heim S c hied sam tsbezirk B leialf E d garH enkes W infried Ku hn A u w beiP rü m , B leialf, B rand s c heid , A lfred -A nd ers c h-S traße 5 L enzbrü c k2 B u c het, Großlangenfeld , 5461 6 W inters pelt 54595 P rü m H abs c heid , H ec khu s c heid , Tel. 0 6555/1 2 0 6 Tel. 0 6551 /447 8 Haushaltssatzung des Zweckverbandes M as thorn, M ü tzenich, O berlas c heid , Roth beiP rü m , W inters c heid , Kindertagesstätte Fleringen für das Jahr W inters pelt S c hied sam tsbezirk S c hönec ken P eterS c hirm er A lfred P ick 2021 vom 15.01.2021 D ingd orf, Feu ers c heid , H eisd orf, H ers d orf, L as el, M atzerath, S c hu lstraße 1 0 54597 P rons feld Im O berd orf2 6 54597 L ierfeld Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes N ied erlau c h, N im s hu s c heid , Tel. 0 6556/7 341 Tel. 0 6556/7 57 9 über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 N im s reu land , O berlau c h, (GVBl.S.272) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rhein- O rlenbac h, P ittenbac h, P rons feld , S c hönec ken, S eiwerath, W awern, land-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssat- W atzerath, W inringen zung beschlossen:
Prüm -7- Ausgabe 2/2021 Das neue Curriculum „Mit Kindern im Gespräch“ steht für einen Paradigmenwechsel. Es geht nicht mehr um ausschließlich additive fotos: pixabay Sprachfördermaßnahmen, sondern um die durchgängige Sprachbil- dung und Sprachförderung von Kindern in Kindertagesstätten bis zum Ende des Grundschulalters mit dem Fokus auf der Verbesse- rung der Interaktionsqualität. Ziel ist es, pädagogische Fachkräfte beim Erwerb von Sprachförderstrategien und deren Anwendung in Schlüsselsituationen im Alltag zu unterstützen. Im Mittelpunkt Liefer- und steht dabei, die Kinder mit den erworbenen Sprachförderstrategien zum Sprechen und Denken anzuregen und so langanhaltende und Abholdienste intensive Gespräche zu fördern. Das methodisch-didaktische Konzept der 3-tägigen Fortbildung zu Bedingt durch die Corona-Verordnungen müssen zahlreiche Betriebe wieder schließen. Viele Unternehmen im Bereich der Sprachförderstrategien umfasst abwechselnde Erprobungs- und Verbandsgemeinde Prüm bieten erneut einen entsprechenden Reflexionsphasen sowie die Analyse eigener und fremder Video- Liefer- und / oder Abholservice für ihre Kunden an. ausschnitte zur sprachlichen Bildung und Förderung. Wir wollen den Betrieben - aber auch den Bürgerinnen und Bürgern Die Fortbildung richtet sich nur an Sprachförderkräfte, die bereits der Verbandsgemeinde Prüm - eine Informationsplattform bieten. das Zertifikat erworben haben. Die Maßnahme wird durch das Teilen Sie uns unter der Email Land Rheinland-Pfalz bezuschusst. wirliefern@vg-pruem.de 3 x samstags, 9.00-16.30 Uhr am 27. Februar, 20. März und 24. April 2021 bitte mit, wann und wie Sie Ihre Kunden in irgend einer Form beliefern oder einen Abholservice bieten. Anmeldeschluss: 10. Februar r´s Teilnehmerbeitrag: 60,00 € nder fü Miteina Wir bündeln die Daten, erstellen kostenlos d Leitung: Alexander Mühlhan, Katrin Mühlhan mer Lan eine fortlaufende Auflistung und werden diese in der Prümer Rundschau, auf unserer Homepage (www.pruem.de) und Prü Die Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in der aktu- ell geltenden Fassung und die darauf basierenden Hygienepläne auf Facebook veröffentlichen. sind zu beachten. AUS DEN GEMEINDEN Jugend aktuell Leider müssen auch wir uns der jetzigen Situation anpassen und unsere Personenbeförderung vorerst einstellen. Gerne übernehmen wir Einkaufs- oder Botenfahrten für Sie und sind täglich unter 06555 900581 erreichbar! Unser Telefonteam hilft Ihnen gerne weiter! Bleiben Sie gesund! Einzugsgebiet: Auw, Bleialf, Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld, Habscheid, Volkshochschule aktuell Heckuscheid, Mützenich, Oberlascheid, Roth, Sellerich, Geschäftsstelle: Tiergartenstraße 54 Winterscheid und Winterspelt 545959 Prüm Telefon: 06551 - 943 119 Volkshochschule Telefax: 06551 - 943 50 119 Ortsbürgermeister Bleialf der Verbandsgemeinde Prüm E-Mail: vhs@vg-pruem.de Internet: www.vhs.pruem.de Richard Heinz www.bleialf.de Telefon 06555-936050 VHS Prüm Außenstelle Bleialf Sprechstunden der Pädagogischen Leitung im Konvikt, Raum 215: Die Außenstelle Bleialf der Verbandsgemeinde Prüm ist jeweils 1. und 3. Donnerstag im Monat, 17:00-19:00 Uhr und nach Vereinba- mittwochs von 08.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. rung, E-mail: vhsleitung@pruem.de Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich unter Tel. 06555 / 322. 50803-1 Mit Kindern im Gespräch: 3-tägige Fortbildung zu Sprach- Verbandsgemeindeverwaltung Prüm förderstrategien aus der Qualifizierungsreihe - Bürgerdienste -
Prüm -8- Ausgabe 2/2021 Ortsbürgermeister genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Die Steu- Buchet Alois Fussmann erpflicht tritt in den Fällen des Satzes 3 erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den www.buchet.de Telefon 06555-8676 Zeitraum von zwei Monaten überschreitet. (2) Alle in einen Haushalt oder in einen Betrieb aufgenommenen Brennholzerwerb aus Gemeindewald Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen Für die Bewohner der Gemeinde besteht die Möglichkeit, Brenn- gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuld- holz aus dem Gemeindewald zu erwerben. ner. Der Preis pro Festmeter beträgt 50,-Euro und ist ausschließlich zum (3) Der Eigentümer des Hundes haftet für die Steuer, wenn er nicht Eigenverbrauch vorgesehen. Interessenten sollen sich bitte bis zum der Halter des Hundes ist. 25.01.2021 beim Ortsbürgermeister (Tel.: 0175/2549091) melden. §3 Ortsbürgermeister Steuerbefreiung Feuerscheid Harald Kinnen Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von www.feuerscheid.de Telefon 06553-901481 1. Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, insbesondere Diensthunde der Polizei, des Zolls, der Bundeswehr und der Forstwirtschaft, „Brigitte koocht - mir kuun“ 2. Hunden, die für Blinde, Gehörlose oder völlig Hilflose unent- Siehe Hinweis unter „Ortsgemeinde Lasel“ und www.lasel.de. behrlich sind, wobei die Steuerbefreiung von der Vorlage des Feststellungsbescheides nach § 4 des Schwerbehindertengeset- Ortsbürgermeister zes abhängig gemacht werden kann, Heisdorf Rolf Brügel 3. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind, Telefon 06553-2823 4. Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließ- lich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden, 5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht wer- Nachruf den, In aufrichtiger Trauer nehmen wir Abschied von unserem 6. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- Mitbürger oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneinge- schränkt zur Verfügung gestellt werden, Herrn Friedrich-Wilhelm Körber 7. abgerichteten Hunden, die von Artisten oder Schaustellern für der am 30. Dezember 2020 im Alter von 63 Jahren verstorben ihre Berufsarbeit benötigt werden, ist. 8. Jagdhunden von Jagdausübungsberechtigten und bestätigten Herr Körber gehörte seit 2009 dem Ortsgemeinderat Heis- Jagdaufsehern, sofern diese Inhaber eines Jagdscheines sind, für dorf als aktives Ratsmitglied an. Von 2014 bis 2019 übte er das einen Hund. Amt des Ersten Beigeordneten aus. 9. Therapiehunden, die nachweislich eine Prüfung mit Erfolg abgelegt haben und für soziale und therapeutische Zwecke ver- In der Freiwilligen Feuerwehr Heisdorf war Herr Körber von wendet werden. 1997 bis 2001 aktiv. Wir danken Friedrich-Wilhelm Körber für seinen ehrenamtli- §4 chen Dienst und werden ihm über den Tod hinaus ein ehren- Steuerermäßigung des Andenken bewahren. (1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und seiner Familie. 1. Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem Für die Ortsgemeinde Heisdorf nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, Rolf Brügel, Ortsbürgermeister erforderlich sind, jedoch nur für einen Hund, Für die Verbandsgemeinde Prüm 2. Hunden, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Bin- Aloysius Söhngen, Bürgermeister nenschiffen gehalten werden, Alexander Thiel, Wehrleiter 3. Melde- oder Schutzhunden. Für die Freiwillige Feuerwehr Heisdorf (2) Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln, haben zwei Hermann Rähles, Wehrführer Hunde mit den Steuersätzen für den ersten und zweiten Hund zu versteuern. Für weitere Hunde, die weniger als sechs Monate im Besitz sind, braucht keine Steuer entrichtet zu werden. §5 Lasel Ortsbürgermeister Manfred Klasen Beginn und Ende der Steuerpflicht www.lasel.de Telefon 06553-3347 (1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt oder Betrieb folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird. Satzung der Ortsgemeinde Lasel über die (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kann der Erhebung von Hundesteuer vom 15.12.2020 genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuer- Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung pflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung. (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengeset- (3) bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt und endet die zes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt Steuerpflicht entsprechend den Absätzen 1 und 2. gemacht wird: §6 §1 Zwingersteuer Steuergegenstand, Entstehung der Steuer (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemein- gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, zu degebiet. Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für die Hunde dieser Rasse (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer in der Form der Zwingersteuer erhoben, wenn der Zwinger und die festzusetzen ist. Zuchttiere in §2 ein von einer anerkannten Hundezuchtvereinigung geführtes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind und innerhalb von zwei Steuerschuldner, Haftung Jahren mindestens ein Wurf erfolgt. (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer (2) Die Zwingersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat. Als gehalten wird, die Hälfte des beschlossenen Steuersatzes, jedoch für Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung einen Zwinger nicht mehr als das Zweifache der Steuer für den ers-
Prüm -9- Ausgabe 2/2021 ten Hund. Das Halten selbstgezogener Hunde ist steuerfrei, solange § 13 sie sich im Zwinger befinden und nicht älter als sechs Monate sind. Inkrafttreten §7 (1) Diese Satzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft. Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und (2) Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung vom 19.12.1995 sowie die Änderungssatzung vom 16.11.2016 außer Kraft. die Steuerermäßigung Lasel, 06.01.2021 (1) Die Steuervergünstigung (Steuerbefreiung und Steuerermäßi- Ortsgemeinde Lasel gung) wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgen- Klasen, Ortsbürgermeister den Monats. Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung (2) Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder 1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr sind nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom- 2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen men gelten. Dies gilt nicht, wenn eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die bestraft ist, Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der 3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes Satzung verletzt worden sind, entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind, oder 4. in den Fällen des § 3 Nr. 3, 5, 7 und 8 sowie § 4 Nr. 3 ordnungs- 2. vor Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand und die Abgänge der Hunde geführt und auf Verlangen vorge- die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen- legt werden. über der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sach- §8 verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Steuersatz (1) Der Steuersatz pro Hund wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. (2) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. (3) Hunde, für die nach § 3 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei der Bemessung der Steuer für die voll zu versteuernden Hunde nicht in Ansatz zu bringen. (4) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für die die Steuer nach § 4 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehal- ten, so gelten diese für die Bemessung der Steuer je nach der Zahl der Hunde, für die die Ermäßigung gewährt wird, als zweite oder weitere Hunde. §9 Kampfhundesteuer Für Hunde, die nach § 1 Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz (LHundG) vom 22.12.2004 als gefährliche Hunde einzustufen sind, wird Kampfhundesteuer erhoben. Der Steuersatz pro Kampfhund wird jährlich in der Haushaltssat- zung festgesetzt. § 10 Festsetzung und Fälligkeit Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid angefordert und ist an den darin festgesetzten Fälligkeitsterminen zu entrichten. § 11 Anzeigepflicht (1) Wer einen Hund hält (§ 2 Abs. 1), hat diesen binnen 14 Tagen Ortsbürgermeister nach Beginn der Haltung bei der Gemeinde anzumelden. Neugebo- rene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt Masthorn Theo Richertz Telefon 06556-900496 als angeschafft. (2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abge- Sitzung des Ortsgemeinderates Masthorn schafft wurde, abhanden gekommen oder eingegangen ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Bekanntmachung Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Woh- Am Mittwoch, 20. Januar 2021, findet um 20:00 Uhr eine Sitzung des nung des Erwerbers anzugeben. Ortsgemeinderates Masthorn im Gemeindehaus in Masthorn statt. (3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder die Tagesordnung Steuerfreiheit fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Öffentliche Sitzung Hundehaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzu- 1. Erlass einer Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Masthorn zeigen. im Bereich der „Hauptstraße /Mühlenstraße“ (4) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr 2. Zustimmung zur 6. Fortschreibung des Flächennutzungspla- im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. nes für den Bereich der Verbandsgemeinde Prüm, Teilbereich Dabei können folgende Daten erhoben werden: „Windkraft“ gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung RLP 1. Name und Anschrift des Hundehalters 3. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters 2. Anzahl und Rasse der gehaltenen Hunde sowie 4. Anfragen von Ratsmitgliedern 3. Zeitpunkt der Anschaffung des Hundes. 5. Einwohnerfragestunde Die „Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ in der § 12 jeweils gültigen Fassung und die Empfehlungen des Robert-Koch- Ordnungswidrigkeiten Institutes sind zu beachten. Verstöße gegen die Anzeigepflicht nach § 11 Abs. 1 bis 3 und die Masthorn, 08.01.2021 Auskunftspflicht nach § 10 Abs. 4 sind Ordnungswidrigkeiten nach § Ortsgemeinde Masthorn 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung. Theo Richertz, Ortsbürgermeister
Prüm - 10 - Ausgabe 2/2021 Ortsbürgermeister 5. Bekanntgabe Eilentscheidung Nimshuscheid Harald Trappen Telefon 06553-900404 Ausbau Kolpingstraße mit Teilbereich Eulenrech - Zustimmung zur Straßenplanung und Ausschreibung der Baumaßnahme Es wird auf die dem Original der Niederschrift beigefügte Anlage verwiesen. „Brigitte koocht - mir kuun“ Der Stadtrat nimmt den Eilbeschluss zur Kenntnis. Siehe Hinweis unter „Ortsgemeinde Lasel“ und www.lasel.de. 6. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Prüm und Ent- lastung Als gesetzliche Rechtsgrundlage liegen die §§ 108 - 114 der Gemein- Ortsbürgermeister deordnung (GemO) Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 zugrunde. Pronsfeld Harald Urfels Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Prüm hat am 10.09.2020 www.pronsfeld-eifel.de Tel. 06556/900236 den Jahresabschluss 2019 der Stadt Prüm und der Jagdgenossen- schaften Niederprüm und Prüm II (Weinsfeld-Steinmehlen) geprüft. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses hat dem Stadt- Einsammeln der Weihnachtsbäume rat das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. In diesem Jahr wird das traditionelle Burgbrennen so nicht statt- Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Ent- finden können aus heutiger Sicht. Deshalb werden die Weihnachts- lastungserteilung. bäume auch nicht eingesammelt. Der Stadtrat beschloss, unter dem Vorsitz des ältesten anwesenden Bitte bringen Sie daher die Bäume zur Grüngutannahmestelle am Ratsmitgliedes Bodo Hiltawski, dem Bürgermeister der Verbands- Bauhof in Pronsfeld. gemeinde Prüm sowie dem Stadtbürgermeister und den sie ver- Öffnungszeiten: samstags zwischen 14:00 und 16:00 Uhr. tretenden Beigeordneten gemäß § 114 GemO Entlastung für den Dort werden die Bäume seperat gelagert. Wenn ein Burgbrennen Jahresabschluss 2019 zu erteilen. möglich ist, werden die Bäume dort entnommen und verteilt inner- Der Stadtbürgermeister und die Beigeordneten haben an der Bera- halb des Ortes zu den einzelnen Burgplätzen. tung und Beschlussfassung nicht teilgenommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlun- Eure Burgmädchen und Burgjungen gen im Haushaltsjahr 2019 wurden gebilligt, ebenso die Übertra- gung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2020. Prüm Stadtbürgermeister Johannes Reuschen 7. Sanierung Parkdeck Gemäß Ratsbeschluss vom 01.09.2020 wurde das Planungsbüro ISU, www.stadtpruem.de www.weinsfeld.de Telefon 06551-6410 Bitburg beauftragt, über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie hinaus, weitere Möglichkeiten zur Nutzung des Areals zu ermitteln. Ferner wurde das Büro mit der Erstellung eines Parkraumbedarfs- Feststellung des Jahresabschlusses 2019 konzeptes betraut. Auf die entsprechende Sitzungsniederschrift wird verwiesen. und Entlastung Diese Ergebnisse wurden durch das Büro ISU dem Stadtrat prä- Der Stadtrat Prüm hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 den geprüf- sentiert. ten Jahresabschluss 2019 mit Rechenschaftsbericht der Stadt Prüm Ferner wurde Stadtbürgermeister Reuschen damit betraut, poten- sowie der Jagdgenossenschaften Niederprüm und Prüm II (Weins- tielle Investoren für eine mögliche Bebauung des Parkdecks in feld-Steinmehlen) festgestellt und gemäß § 114 GemO dem Bürger- Verbindung mit einem städtischen Parkhaus zu suchen. Auf die ent- meister der Verbandsgemeinde Prüm sowie dem Stadtbürgermeister sprechende Sitzungsniederschrift wird verwiesen. und den ihn vertretenden Beigeordneten Entlastung erteilt. Die Suche blieb bis zum heutigen Tage ohne Erfolg. Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht liegt an sieben Werk- Der Stadtrat hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen. tagen, und zwar vom 18.01. bis einschließlich 26.01.2021 bei der Ver- bandsgemeindeverwaltung Prüm, Zimmer 211, öffentlich aus. 8. Vorstellung der städtebaulichen Entwicklungen im Wohngebiet Prüm, den 08.01.2021 „Am Stadtwald“ in Prüm gez. Johannes Reuschen, Stadtbürgermeister Die Eifelstolz GmbH beabsichtigt zwischen der Langemarckstraße und dem Wohngebiet „Am Stadtwald“ die Ausweisung eines allge- Ergebnisse aus der Sitzung des Stadtrates meinen Wohngebietes, um neue Wohnbauflächen für junge Familien zu schaffen und das bereits vorhandene Wohngebiet „Am Stadt- Prüm vom 10.12.2020 wald“ in die städtebauliche Entwicklung zu integrieren. Öffentliche Sitzung Geplant ist, dass dort lediglich Einfamilienhäuser mit maximal zwei 1. Niederschrift der Sitzung vom 01.09.2020 Wohneinheiten errichtet werden sollen, die sich von der Art und Einwendungen gegen die Niederschrift vom 01.09.2020 wurden dem Maß der baulichen Nutzung an der vorhandenen Bebauung nicht vorgebracht. orientieren sollen. Letztmalig hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 17.09.2019 mit 2. Mitteilungen des Stadtbürgermeisters der Angelegenheit befasst. 2.1 Der Vorsitzende berichtet über den aktuellen Stand der Arbei- Details wurden in der Sitzung von Herrn Lars Grosenick, Eifelstolz ten im Eifel-Jugendcamp Prüm. GmbH und Frau Rosemarie Bitzigeio, Plan-Lenz GmbH vorgestellt. 2.2 Der Vorsitzende berichtet über den aktuellen Stand bezüglich Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, mit der Eifelstolz GmbH des Austauschs der Straßenlampen. und ihren Investoren einen städtebaulichen Vertrag bezüglich der 2.3 Ab dem 13.12.2020 geht das neue Linienbündel „Schneifel“ mit Kostenübernahme abzuschließen. weiteren Bushaltestellen an den Start. 2.4 Der Arbeitskreis „Bauhof“ wird über die zukünftige Sanierung 9. 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbe- der Blumenbeete beraten. gebiet an der L11“ im Stadtteil Niederprüm 2.5 Die Ausbesserungen der Straße „Lenzbrück“ wurden durchge- Der Investor beabsichtigt die Änderung und Erweiterung des führt. Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der L11“, um den Firmensitz 2.6 Es wurde eine Arbeitskraft auf 450 €-Basis für die Handstreuung der Deutschen Post in Niederprüm zu erweitern. Geplant ist, dass im Stadtgebiet eingestellt. Bestandsgebäude um ca. 450 m² sowie die bestehende Hoffläche nach Süden hin zu erweitern. 3. Einwohnerfragestunde Details ergeben sich aus dem dem Original der Niederschrift als -,- Anlage beigefügten Vorentwurf, der in der Sitzung vom Investor 4. Bekanntgabe Eilentscheidung vorgestellt wurde. Neubau/Erweiterung des Gehweges im Zuge der K 111 (Steinmeh- Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung und Erweiterung des lerner Straße) innerhalb der OD Weinsfeld Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der L11“ im Regelverfahren. Zustimmung zur Vergabe der Bauarbeiten Der in der heutigen Sitzung vorgestellte Vorentwurf der Planung Es wird auf die dem Original der Niederschrift beigefügte Anlage wird anerkannt. verwiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Planaufstellungsbeschluss Der Stadtrat nimmt den Eilbeschluss zur Kenntnis. gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Prüm - 11 - Ausgabe 2/2021 Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die Behörden und 12. Erneuerung der Beleuchtung im Zuge der Ausbaumaßnahme sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB „Fuhrweg“; frühzeitig am Verfahren zu beteiligen. Ebenso soll die frühzeitige Vergabe der Beleuchtungsarbeiten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Für die Erneuerung der Beleuchtung im Zuge der Ausbaumaß- Offenlage der Planunterlagen erfolgen und die Beteiligung der nahme „Fuhrweg“ hat die Westenergie AG, 54294 Trier ein Beleuch- Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. tungsangebot mit LED-Technik erstellt. Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, mit dem Investor einen Der Stadtrat beschließt, den Auftrag zur Erneuerung der Straßen- städtebaulichen Vertrag bezüglich der Kostenübernahme abzu- beleuchtung im Zuge der Ausbaumaßnahme „Fuhrweg“ an die schließen. Westenergie AG, 54294 Trier zu vergeben. 10. Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in den Stadt- 13. Antrag der SPD“Bachlauf und Böschung entlang des Radwe- teilen Weinsfeld und Steinmehlen ges/Ausstellungsgelände“ Die Stadt Prüm beabsichtigt den Erlass einer Klarstellungs- und Siehe Antrag der SPD-Fraktion, der dem Original der Niederschrift Ergänzungssatzung im Stadtteil Steinmehlen, um neue Bauflächen als Anlage beigefügt ist. zu schaffen (Ergänzung) und die „Grenzen für im Zusammenhang Der Stadtrat beschließt, dem Stadtbürgermeister und den Beigeord- bebaute Ortsteile“ festzulegen und damit für alle bestehenden neten eine Vergabeermächtigung für Pflegemaßnahmen im Grün- Zweifelsfälle den nachweislich vorhandenen sog. Innenbereich vom flächenbereich für den Bachlauf der Prüm, dem Eifeljugendcamp Außenbereich deklaratorisch abzugrenzen (Klarstellung). Für ein- sowie dem Freibad, dem äußeren Bereich der Dell und dem unteren zelne, bereits durch Bebauung vorgeprägte Bereiche kann hierüber Pferdemarkt zu erteilen. Baurecht geschaffen werden. 14. Zukunfts-Check Dorf Dausfeld Letztmalig hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 05.02.2019 mit Für den Stadtteil Dausfeld soll ein Dorfentwicklungskonzept dieser Angelegenheit befasst. erstellt werden. Zwischenzeitlich wurden die dem Original der Niederschrift beilie- Nach Abstimmung mit der Kreisverwaltung des Eifelkreises in Bit- genden Planentwurfsunterlagen vom Planungsbüro Högner Land- burg wurde eine Förderung in Aussicht gestellt. schaftsarchitektur erstellt. Die Verbandsgemeindeverwaltung Prüm wird beauftragt, bei der Mit der Ergänzungssatzung sollen folgende bisherige Außenbe- Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm einen Förderantrag reichsflächen als neue Baugrundstücke in die bebaute Ortslage ein- zur Erstellung eines Dorfentwicklungskonzeptes für den Stadtteil bezogen werden: Dausfeld einzureichen. 1. Ergänzungsbereich 1 liegt westlich der „K 111“ im Nordwesten 15. Kauf eines Mähroboters für das Stadion „In der Dell“ der Ortslage, Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt. 2. Ergänzungsbereich 2 liegt südlich der „Sellericher Straße“ im 16. Ankauf eines Streusalzsilos für den städtischen Bauhof Westen der Ortslage, In einem eher schwachen Winter werden ca. 40 t, und in einem star- 3. Ergänzungsbereich 3 liegt westlich der „K 111“ im Südwesten ken Winter ca. 200 t Streusalz verbraucht. der Ortslage. Aktuell werden die Winterdienstfahrzeuge mit Sackware über ein Durch die Ergänzungssatzung soll für die oben beschriebenen Flä- Förderband beladen. Durch die Anschaffung eines Silos würde der chen erstmals Baurecht geschaffen werden. Einkaufspreis für 1 t Streusalz von ca.100,00 € auf ca. 70,00 € sinken. Nunmehr kann das Verfahren offiziell eingeleitet werden und ein Zudem würde während des Beladevorgangs Arbeitszeit eingespart Planaufstellungsbeschluss und die erforderlichen Beteiligungsver- werden. Energie und Wartung sowie Reparatur von Förderband fahren beschlossen werden. und Gabelstapler entfielen. In seiner Sitzung am 12.03.2019 hat der Stadtrat beschlossen, ein Durch den Verzicht des Förderbands und der Europaletten, auf Planungsbüro mit der Erstellung von Entwurfsunterlagen für den denen das Streusalz gelagert wird, gewänne der Bauhof zusätzlichen Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung im Stadtteil Lagerplatz. Weinsfeld zu beauftragen. Im Laufe der Planung hat sich herausge- Eine weitere Ersparnis entstünde bei der Entsorgung der leeren stellt, dass die in Betracht gezogenen Flächen nicht verkauft werden Plastiksäcke. Die Plastiksäcke werden aktuell in Bigpacks gesam- oder zu nah an vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieben lie- melt und für 50,00 € pro Sack bei der Firma Remondis entsorgt. Ein gen. Erneute Gesprächsversuche mit den Grundstückseigentümern Bigpack fasst ca. 100 Plastiksäcke. Bei einem Verbrauch von 100 t haben zu keinem anderen Ergebnis geführt. Salz entstehen allein für die Entsorgung der leeren Tüten Kosten in Aus diesem Grund soll das Verfahren zum Erlass einer Klarstel- Höhe von 1.000,00 €. lungs- und Ergänzungssatzung für den Stadtteil Weinsfeld einge- Auch aus ökologischer Sicht ist ein Verzicht auf 20 leere Plastiksä- stellt werden. cke pro Tonne förderlich. Der Stadtrat beschließt den Erlass einer Klarstellungs- und Ergän- Der Stadtrat beschließt den Kauf eines Streusalzsilos auf der Grund- zungssatzung gem. § 34 (4) S. 1 Nr. 1 u. 3 BauGB für den Stadtteil lage des Angebots der Fa. Holten GmbH & Co. KG vom 04.11.2020. Steinmehlen. Ausschlaggebend für die Vergabe an die Fa. Holten GmbH & Co. Der dem Original der Niederschrift beiliegende Planentwurf wird KG sind unter anderem die erhöhte Durchfahrtshöhe des Silos, der anerkannt. Komplettanstrich des Silos als Schutz vor Witterungseinflüssen und Die Verwaltung wird beauftragt, den Planaufstellungsbeschluss der angebaute Klopfer zum Lösen von Verstopfungen innerhalb des gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Silos. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die Behörden und 17. Sanierung der Gemeindehäuser Dausfeld und Weinsfeld sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 34 (6) i. V. m. § 13 (2) Die Gemeindehäuser in Dausfeld und Weinsfeld befinden sich im S. 1 Nr. 3, Alt. 2 i. V. m. § 4 (2) BauGB am Verfahren zu beteiligen. Eigentum der Stadt Prüm. Im Rahmen einer Prioritätenliste zur Ebenso soll die Offenlage der Planunterlagen gem. § 34 (6) i. V. m. Sanierung städtischer Liegenschaften wurde die Sanierung die- § 13 (2) S. 1 Nr. 2, Alt. 2 i. V. m. § 3 (2) BauGB erfolgen und die ser Immobilien für das Jahr 2020 bzw. 2021 vorgesehen. Um den Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB durchge- Umfang ermitteln und die Sanierung vorbereiten zu können, soll führt werden. ein Sanierungskonzept mit Kostenschätzung erarbeitet werden. Die Planungen bezüglich dem Erlass einer Klarstellungs- und Dieses Konzept soll dem Rat erneut vorgelegt werden, sodass dieser Ergänzungssatzung für den Stadtteil Weinsfeld sollen eingestellt die Ausschreibung beauftragen kann. werden. Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, ein Sanie- 11. Erneuerung der Beleuchtung im Zuge der Ausbaumaßnahme rungskonzept für die Gemeindehäuser in Dausfeld und Weinsfeld „Waldstraße - 2. BA“; Vergabe der Beleuchtungsarbeiten zu erstellen. Für die Erneuerung der Beleuchtung im Zuge der Ausbaumaß- 18. Sanierung des Bürgermeisteramtes nahme „Waldstraße“ hat die Innogy Westenergie GmbH, 54294 Im Rahmen einer Prioritätenliste zur Sanierung städtischer Liegen- Trier ein Beleuchtungsangebot mit LED-Technik erstellt. schaften wurde die Sanierung dieser Immobilie für das Jahr 2023 Der Stadtrat beschließt, den Auftrag zur Erneuerung der Straßen- vorgesehen. beleuchtung im Zuge der Ausbaumaßnahme „Waldstraße“ an die Vor dem Hintergrund des auslaufenden Landesförderprogramms Innogy Westenergie GmbH, 54294 Trier zu vergeben. „Aktive Stadtzentren“ sollte diese Maßnahme jedoch vorgezogen
Prüm - 12 - Ausgabe 2/2021 werden. Die Frist für Zuwendungsanträge im Sanierungsgebiet Ortsbürgermeister Stadtkern Prüm endet am 31.12.2021. Um den Umfang ermitteln und die Sanierung vorbereiten zu kön- Rommersheim Helmut Nober www.rommersheim.de Telefon 06551-4664 nen, soll ein Sanierungskonzept mit Kosteschätzung erarbeitet wer- den. Dieses Konzept soll dem Rat erneut vorgelegt werden, sodass dieser die Ausschreibung beauftragen kann. Stellenausschreibung Bei der Ortsgemeinde Rommersheim ist zum 01.05.2021 die Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, ein Sanie- Stelle eines rungskonzept für die das Bürgermeisteramt, Hahnplatz 1 zu erstel- len. Gemeindearbeiters (m/d/w) 19. Annahme von Spenden zu besetzen. Es handelt sich um ein Vollzeitarbeitsverhältnis. Der Annahme von Spenden wurde zugestimmt: Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-VKA. 20. Anfragen von Ratsmitgliedern Zu den Aufgaben gehören im Wesentlichen: - Ob es nicht sinnvoll wäre, die Verkehrsführung vom REWE- • Sämtliche in der Ortsgemeinde anfallenden Arbeiten wie Parkplatz auf die Bahnhofstraße so zu leiten, dass nur nach z.B.: die Pflege der gemeindlichen Anlagen und Instandhal- rechts abgebogen werden darf? tung der gemeindlichen Gebäude und Maschinen - Auf dem Friedhof sind keine Behälter zur Kunststoffentsorgung • Winterdienst ausgewiesen • Waldarbeiten - Liegen Anfragen von Investoren bezüglich Freiflächenphoto- An Qualifikation werden erwartet: voltaik der Stadt Prüm vor? • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen - Unzureichende Beleuchtung der Zuwegung Markthalle von Beruf Rolle kommend • Fahrerlaubnis der Klassen B, BE und T - Werden die vorhanden Lampen an der Markthalle / Wohnmo- • Erfahrung im Umgang mit verschiedenster Technik bilcamping auch auf LED umgestellt? • Handwerkliches Geschick und gutes technisches Verständ- - Bei den Entsorgungsplätzen für die Biomülltonnen wurde nis Ungeziefer gesichtet. • Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten - Die Parksituation an der Langemarckstraße und dem Johannis- • Zuverlässigkeit, Flexibilität und Eigeninitiative born entwickelt sich unüberschaubar. Arbeitskreis Verkehr soll • Bereitschaft zur Arbeitsleistung auch außerhalb der regulä- sich mit dieser Thematik beschäftigen. ren Arbeitszeiten sowie Rufbereitschaft - Wieso muss die Stadt dem Kreis Flächen zur Ausweisung von Wir bieten: Parkplätzen zur Verfügung stellen? • Abwechslungsreiche, selbständige und interessante Tätig- keit Nichtöffentliche Sitzung • Leistungsgerechte Entlohnung 1. Niederschrift der Sitzung vom 01.09.2020 Telefonische Auskünfte erhalten Sie vom Ortsbürgermeister Einwendungen gegen die Niederschrift vom 01.09.2020 wurden Helmut Nober unter 0176 / 50038139 oder 06551 / 4664. nicht vorgebracht. Die vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen 2. Mitteilungen des Stadtbürgermeisters richten Sie bitte bis 12.02.2021 an: Der Vorsitzende teilte mit, dass Ortsgemeinde Rommersheim, Ortsbürgermeister Helmut 1. die Verkehrsschilder an den Kreisverkehrsplätzen tiefer gelegt Nober, Vor Hahlen 7, 54597 Rommersheim oder per E-Mail: wurden. obgm@rommersheim.de. 2. die neue Prüm-App bisher auf großen Zuspruch getroffen ist. 3. Ausbau der Kolpingstraße mit Teilbereich „Im Eulenrech“; Ortsbürgermeister Vergabe der Straßenbauarbeiten Die Bauarbeiten zum Ausbau der Kolpingstraße mit Teilbereich Schönecken Johannes Arenth „Im Eulenrech“ wurden als Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt www.schoenecken.de Telefon 06553-960904 Prüm, des Verbandsgemeindewerkes Prüm und der Kommunalen Netze Eifel (KNE) ausgeschrieben. Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters Der Stadtrat beschließt, die Straßenbauarbeiten für den Ausbau der Kolpingstraße mit Teilbereich „Im Eulenrech“ an die mindestfor- Johannes Arenth dernde Firma Kohl Bau GmbH & Co. KG, 54666 Irrel zu vergeben Nach Vereinbarung unter: bzw. der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, die Straßenbauarbei- Telefon: 0178 5544751 oder 06553 960904 ten nach pflichtgemäßen Ermessen zu vergeben. E-mail: info@schoenecken.de 4. Ausbau der Stadtstraßen in Dausfelder Höhe (2. BA Ardennen- Ortsbürgermeister ring, Spessartweg, Taunusweg, Hunsrückstraße); Vergabe der Straßenbauarbeiten Wallersheim Werner Feld Die Bauarbeiten zum Ausbau der Stadtstraßen in Dausfelder Höhe www.wallersheim-eifel.de Telefon 06558-9006896 wurden wurden als Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Prüm, des Verbandsgemeindewerkes Prüm und der Kommunalen Netze Eifel Entsorgung Weihnachtsbäume (KNE) ausgeschrieben. Am Samstag, 16.01.2021, wird die Grüngutstelle von 14.00 bis 16.00 Der Stadtrat beschließt, die Straßenbauarbeiten für den Ausbau der Uhr geöffnet, ausschließlich für die Annahme von ungeschmückten Straßen in Dausfelder Höhe an die mindestfordernde Firma Her- Weihnachtsbäumen. mann Köppen Ingenieurbau GmbH & Co. KG, 54634 Bitburg zu Die aktuellen Coronaregelungen, insbesondere die Abstandsrege- vergeben bzw. der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, die Straßen- lungen und das Tragen einer Alltagsmaske, sind zu beachten. bauarbeiten nach pflichtgemäßen Ermessen zu vergeben. Ortsgemeinde Wallersheim 5. Vergaben Werner Feld, Ortsbürgermeister Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt. Ortsbürgermeister Watzerath Rainer Kockelmann Telefon 06551-4851 Sitzung des Ortsgemeinderates Watzerath Bekanntmachung Am Montag, 18. Januar 2021, findet um 20:00 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Watzerath im Prümtal Forum in Watzerath statt. Tagesordnung
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