Salzburger Wohnbauförderung -Antragstellung 2/2019 - Land Salzburg
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ab 02.05.2019, Version 2/2019 Salzburger Wohnbauförderung -Antragstellung 2/2019 Errichtungsförderung Abteilung 10 Wohnen und Raumplanung Fanny-v.-Lehnert-Straße 1 5020 Salzburg telefonische Erreichbarkeit: +43 662 8042-3000 Mo-Do 07:30 - 16:30 Uhr, Fr 07:30 - 13:00 Uhr
2 Anmerkung: Die Bezeichnungen sind jeweils geschlechtsneutral gehalten und umfassen Frauen und Männer in gleicher Weise. Handelt es sich bei Förderungswerber um mehr als eine Person, so sind die Begriffe im Plural zu verstehen. Version: 2/2019 Impressum Medieninhaber: Land Salzburg Herausgeber: Mag. Walter Aigner, Abt. 10 Wohnen und Raumplanung Redaktion, Mitarbeit, Koordination: Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen - Dr. Herbert Rinner, Andrea Singer; Abteilung 10 – Mag. Wolfgang Mittermayr Druck, Herstellung: SIR
Ablauf: Innerhalb von 5 Tagen mit dem Ausfüllen beginnen Link gültig bis Ende des jeweiligen Zeitraums Planungs- Registrierung Einreichung Prüfung des Kommunikation Förderungs- energieausweis Zugangslink Förderungsantrag Förderungsantrags der Reihung zusicherung Zeiträume: Zeiträume: ab 2.1.2019 – 28.2.2019 • März/April ab 2.5.2019 – 30.6.2019 • Juli/August ab 2.9.2019 – 31.10.2019 • November/Dezember spätestens 6 Monate nach Baubeginnsanzeige 3 Allgemeine Information: In der Errichtungsförderung im Eigentum ist eine Antragstellung nur möglich, wenn ein benötigter Planungs- energieausweis vorliegt und bereits hochgeladen und geprüft wurde. Dies erfolgt über Ihren Energieausweis- Berechner. Um einen Antrag einreichen zu können, müssen Sie sich registrieren indem Sie einen Zugangslink zur Antrag- stellung anfordern. Zugangslinks können über die Homepage des Landes Salzburg/Wohnbauförderung ange- fordert werden. Dazu benötigen Sie die ZEUS-Nr. des geprüften Planungs-Energieausweises. Alternativ er- halten Sie vom Energieausweisberechner einen „Einstiegslink“, dem der Energieausweis bereits zugeordnet ist und können in weiterer Folge direkt mit der Antragstellung fortfahren. Der Antrag gilt erst als abgegeben, wenn er versehen mit den erforderlichen Unterlagen elektronisch im Online-Assistenten eingereicht wurde. Bitte beachten Sie, dass der Antrag frühestens nach rechtskräftiger Baubewilligung und spätestens bis 6 Monate nach Baubeginnsanzeige bei der Gemeinde gestellt werden kann; es zählt das Datum der Rechtskraftbestätigung bzw. des Eingangsstempels der Baubeginnsanzeige beim Bauamt/der Ge- meinde. Bei der Vergabe der Förderung wird auf das zur Verfügung gestellte Budget in dieser Fördersparte abge- stellt; eine Antragstellung ist zu folgenden Zeiträumen möglich: Zeitraum von bis 1 Mittwoch, 2. Jänner 2019 Donnerstag, 28. Februar 2019 2 Donnerstag, 2. Mai 2019 Sonntag, 30. Juni 2019 3 Montag, 2. September 2019 Donnerstag, 31. Oktober 2019 Jeweils ab 9.00 Uhr Die Anzahl der Zugangslinks ist nicht beschränkt! Für die Antragstellung ist ein Zeitraum von 2 Monaten vorgesehen. Die in diesem Zeitraum eingelangten Ansuchen werden auf Ihre Vollständigkeit bzw. grundsätzliche Förderungskriterien geprüft; Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung ob die grundsätzlichen Förderungsvoraussetzungen vorliegen. Ab dem dritten Monat erfolgt die Reihung der Ansuchen nach einem Punktesystem. Reihungskriterien sind die Größe der Liegenschaft, Familienkonstellation und Einkommen. Der Antragszeitpunkt ist kein Reihungskriterium! Sie werden über das Reihungsergebnis ab 1.4. (bzw. ab 1.7./1.11.) informiert, es erfolgt in den folgenden 2 Monaten die Entscheidung. Kann ein Ansuchen aufgrund zu weit hinten liegender Reihung nicht berück-
sichtigt werden, wird das Ansuchen automatisch und einmalig in die nächste Reihungsprüfung zum folgen- den Termin übernommen. Kann neuerlich keine Förderungszusage erteilt werden, wird das Förderungsan- suchen ausgeschieden. Sie könnten aber ein neues Ansuchen stellen, sofern die Frist bzgl. des Baubeginns noch nicht abgelaufen ist. Die Antragstellung im Detail: 1.) Registrierung - Zugangslink Um einen Antrag auf eine Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung und ein sogenannter Zugangs- link erforderlich. Dieser Zugang ist nicht beschränkt und kann in Ruhe angefordert werden. 4 Die Registrierung erfolgt online unter https://assistent.energieausweise.net/ und ist ab 02.01.2019 möglich. Zur Registrierung benötigen Sie die ZEUS-Nummer des geprüften Planungsenergieausweise, alternativ können sie auch einen Einstiegslink über Ihren Energieausweisberechner erhalten. Folgende Daten werden für die Anforderung des Zugangslinks benötigt: 1.) Angaben zum/zur AntragstellerIn (Vor-, Nachname) 2.) E-Mail-Adresse (als Kennungsmerkmal und für den weiteren Schriftverkehr) 3.) Datenschutzerklärung 4.) Der/Die AntragstellerIn erhält nach Abschluss der Registrierung ein Bestätigungs-E-Mail. Dieses enthält den Zugangslink mit dem die Antragstellung begonnen werden kann. Der Zugangslink muss innerhalb von fünf Tagen aktiviert werden. Dies erfolgt mit dem Beginn der Datenein- gabe im Online-Förderungsassistenten, andernfalls wird der Zugangslink nach 5 Tagen inaktiv und die Daten gelöscht. Sofern der Online-Assistent geöffnet ist, kann ein weiterer Zugangslink angefordert werden. Aus Sicherheitsgründen wird auch nach Aktivierung des Zugangslinks die Kennung alle 5 Tage erneuert, Da- teneingaben gehen dann aber nicht verloren. 2.) Antragstellung Nach erfolgter Registrierung (Schritt 1) und Aktivierung des Zugangslinks per E-Mail können Sie während der 2-monatigen Einreichphase Ihr Ansuchen ausfüllen und elektronisch absenden. Zu den Zeiträumen siehe Kasten oben. Um das Ansuchen ordnungsgemäß zu erfassen, müssen folgende Eingabemasken korrekt und vollständig ausgefüllt werden: 1.) Angaben zum Förderungswerber (Vor-, Nachname, Sozialversicherungs Nr., Geb. Dat., etc.) 2.) Weiterer Förderungswerber/Partner, die in der angestrebten Wohnung/dem Haus leben werden 3.) weitere Personen, die in der angestrebten Wohnung/dem Haus leben werden 4.) Angaben zum Bauvorhaben 5.) Einkünfte der Förderungswerber 6.) Erforderliche Dokumente zum Förderungsansuchen 7.) Ausdrückliche und unwiderrufliche Erklärungen der Förderungswerber Sie erhalten eine Mitteilung, dass Ihr Ansuchen erfolgreich abgesendet wurde. Bitte beachten Sie: Das An- suchen gilt erst als eingebracht, wenn es abgeschlossen und elektronisch abgesendet wurde! Sie erhalten eine automatisierte Bestätigung an Ihre angegebene Emailadresse.
3.) Unterlagen - Welche Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich? Da es davon abhängig ist, welche Dateneingaben Sie gemacht haben, ist die folgende Zusammenfassung der Unterlagen möglicherweise nicht vollständig. Auch kann im Zuge der Prüfung Ihres Ansuchens die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig werden. Bitte achten Sie auf die Qualität und Lesbarkeit der Dokumente, nicht lesbare Dokumente müssen nachgefordert werden und erhöhen die Bearbeitungsdauer! Dokumente können nur als PDF-Dateien hochgeladen werden. Falsche oder unvollständige Unterlagen führen zur Zurückweisung Ihres Ansuchens! Folgende Unterlagen sind hochzuladen: o Rechtskräftige Baubewilligung o Rechtskraftbestätigung der Baubewilligung durch die Gemeinde (Sofern diese auf der Baubewilligung vermerkt ist, laden Sie nur diese Seite nochmals hoch. Sie können auch ein auf der Homepage des Landes zur Verfügung gestelltes Formular von Ihrem Bauamt bestätigen lassen und hochladen.) o Grundbuchauszug über das Eigentumsrecht der Förderungswerber der zu bebauenden Liegenschaft und 5 aller angrenzenden Liegenschaften im Eigentum der Förderungswerber bzw. aller in der Förderung be- rücksichtigten Personen (Der Grundbuchsauszug darf nicht älter als 3 Monate sein.) o eine Mappendarstellung, aus der die Lage des Förderungsgrundstücks ersichtlich ist (es reicht ein Aus- druck aus dem SAGIS, ein Vorlage ist nur notwendig, wenn mehrere Grundstücke der Förderungswerber oder förderungsrelevante Personen unmittelbar oder mittelbar an das zu bebauende Grundstück angren- zen) o Erfolgt die Zufahrt über ein anderes eigenes oder fremdes Grundstück ist eine entsprechende Dienst- barkeit durch Vorlage eines Grundbuchsauszugs (ebenfalls nicht älter als 3 Monate) nachzuweisen o Finanzierungsplan (Formular unterfertigt vom Kreditinstitut und Förderungswerber); bei zwei Wohnun- gen im zu errichtenden Haus Vorlage von Finanzierungsplänen für das ganze Haus sowie für die zu för- dernde Wohnung (Hinweis: nur eine Whg. wird gefördert) o Kostenvoranschlag eines befugten Baugewerbetreibenden, Architekten firmenmäßig gefertigt (Formu- lar), dieser muss mit den im Finanzierungsplan angegebenen Kosten übereinstimmen. Bei zwei Woh- nungen im zu errichtenden Haus Vorlage von Kostenvoranschlagsformularen für das ganze Haus sowie für die zu fördernde Wohnung. o Einkommensnachweise von Förderwerbern und allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Dazu gehören insbesondere: • Einkommensteuerbescheid (vollständig – alle Seiten) bei − Selbständigem Einkommen – das zuletzt veranlagte Kalenderjahr oder die letzten 3 ver- anlagten Kalenderjahre − Unselbständigem Einkommen – das vergangene Kalenderjahr oder die vergangenen drei Kalenderjahre. Für Ansuchen, die im Jänner 2019 gestellt und abgesendet werden, gilt: Als Nachweis des Einkommens kann neben dem Jahreslohnzettel 2018 auch der Arbeitnehmerveranla- gungsbescheid (nicht aber der Jahreslohnzettel) 2017 herangezogen werden. Für Ansuchen, die im Februar 2019 gestellt und abgesendet werden, gilt: Als Nachweis des Einkommens kann der Jahreslohnzettel 2018 herangezogen werden. Für Ansuchen, die ab März 2019 gestellt und abgesendet werden, gilt: Als Nachweis des Einkommens ist der Arbeitnehmerveranlagungsbescheid 2018 vorzule- gen. • Nachweise für: − Ausländische Einkünfte − In – oder ausländische Renten − Krankengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld oder eine vergleichbare ausländische Leistung − AMS-Bezüge, Notstandshilfe oder eine vergleichbare ausländische Leistung − Studienbeihilfen − Unterhalts- oder Alimentationsbezüge (Unterhaltsvereinbarung Jugendamt, Scheidungs- vergleich/Scheidungsurteil) − Geleistete Alimentationszahlungen (Unterhaltsvereinbarung Jugendamt, Scheidungsver- gleich/Scheidungsurteil, Zahlungsnachweis) o Meldebestätigungen der letzten 12 Monate aller im künftigen Haushalt lebenden Personen o Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepässe/Personalausweise der Förderungswerber
o Heiratsurkunde, falls geschieden: Gerichtsbeschluss und Scheidungsvergleich oder Scheidungsurteil o Geburtsurkunde der Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben werden; bei Schwangerschaft mindes- tens im vierten Monat: ärztliche Bestätigung o Bestätigung des Finanzamtes über den Familienbeihilfenbezug oder eine vergleichbare ausländische Leistung (Kindergeld o.Ä.) o Grundrissplan und aktueller Grundbuchsauszug der derzeit bewohnten Wohnung(en), sofern diese im Eigentum der Förderungswerber steht o Bauplan (PDF-Datei des Planers - muss mit dem bei Baubehörde eingereichten Plan übereinstimmen) o Gegebenenfalls Erklärung zur Errichtung von Häusern in der Gruppe o Gegebenenfalls Erklärung von der Gemeinde zur Baulandsicherung o Gegebenenfalls von Gemeinde bestätigte Baubeginnsanzeige Sofern bereits vorhanden bitte ebenfalls hochladen, sonst sind diese Unterlagen nachzureichen: o Gegebenenfalls Nachweis des Verkaufes der bisherigen Wohnung/des Hauses o Gegebenenfalls Formular Abtretung von Ansprüchen zur Vorfinanzierung förderbarer Bauvorhaben 6 o Bei Bauernhäuser/Austraghäuser Gutachten der Abt. 4 Nachreichung für folgende Unterlagen binnen 14 Tagen nach elektronischer Einreichung des Ansuchens an die Wohnbauförderungsabteilung des Landes Salzburg. Es zählt der Eingang beim Amt der Salzburger Landesregierung, Wohnbauförderung. Bei nicht fristgerechter Nachreichung wird das Ansuchen zurückge- wiesen: o Der Bauplan mit baubehördlichem Genehmigungsvermerk im Original – diesen erhalten Sie nach Prüfung zurück; o Nur bei Zu-/Auf-/Ein-/Anbau ursprünglicher (Einreich-)Plan des Altbestandes Reihung - Wie erfolgt die Reihung der Anträge? Die Reihung der Ansuchen erfolgt nach der Größe der zu bebauenden Liegenschaft/des zu bebauenden Grundstücks, den Familienverhältnissen und dem Familieneinkommen. Die Reihungskriterien sind anhand eines Punktesystems geregelt. Maximal sind 100 Punkte möglich. Reihungskriterien Punkte Grundstücksgröße Förderungsgrundstück mit einer Fläche bis 400 m² oder Zu-, Auf-, Ein- bzw. Anbauten, 50 Häuser in der Gruppe Förderungsgrundstück mit einer Fläche > 400 bis 550 m² 40 Förderungsgrundstück mit einer Fläche > 550 bis 650 m² 30 Förderungsgrundstück mit einer Fläche > 650 bis 750 m² oder 20 Bauernhaus bzw. Austraghaus/-wohnung Familienkonstellation Kinderreiche Familie 40 Jungfamilie, Alleinerzieher 30 Wachsende Familie 20 Einkommen Haushaltseinkommen < 75 % der Einkommensgrenzen für die begünstigte Person 10 Die Punkte innerhalb der Reihungskriterien können nicht zusammengezählt werden. Das bedeutet, dass beispielsweise eine kinderreiche Familie nicht auch Punkte für Jungfamilie bzw. wachsende Familie erhal- ten kann. Bei Punktegleichstand erfolgt eine weitere Reihung dieser Ansuchen nach der Höhe des Haus- haltseinkommens geteilt durch die Anzahl der im geförderten gemeinsamen Haushalt künftig lebenden na- hestehenden Personen. Ab 1.4. (bzw. 1.7./1.11.) erhalten Sie eine Mitteilung über das Ergebnis der Reihung.
Sie haben Fragen zur Salzburger Wohnbauförderung und noch keinen Antrag gestellt? Die Expertinnen und Experten des Salzburger Instituts für Raumordnung und Wohnen – SIR beraten Sie gerne in der Wohnberatung des Landes Salzburg – persönlich nach Terminvereinbarung, telefonisch oder per Email. Für eine persönliche Beratung ersuchen wir um telefonische Terminvereinbarung. Einzelbera- tungen des SIR auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. www.salzburg.gv.at/wohnen, Tel. 0662 8042 3000, nach Aufforderung drücken Sie die 2. Wohnberatung Salzburg, Fanny-von-Lehnert-Strasse 1, 5020 Salzburg Beratungsangebot: Beratung zur Salzburger Wohnbauförderung ■ Aktuelle Förderungsrichtlinien in der Wohnberatung Salzburg ■ Förderungsvoraussetzungen 7 ■ Finanzierungsberechnung unter Berücksichtigung der Wohnbauförderung Beratungen zur Salzburger Wohnbauförderung Nach tel. Terminvereinbarung jedes Monat auch in in den Bezirken den Bezirkshauptmannschaften Zell am See, St. Johann und Tamsweg. Rechtsberatung ■ Besprechung von Kaufverträgen bzw. Vertrags- klauseln ■ Allgemeine Anfragen zu Wohn-und Baurecht Allgemeine technisch-planerische Beratung ■ Planungstipps ■ Material- und Energiefragen ■ Tipps zu Bau- und Ausstattungsbeschreibungen Informationsbroschüren Die Broschüren sind auf der Wohnbauforderungs- seite des Landes http://www.salzurg.gv.at unter „Downloads“ bei „Broschüren und rechtliche Grundlagen“ erhältlich. Wenn Sie diese als Druckversion erhalten mochten, bitte unter Tel. 0662 623455 (SIR) oder per e-mail: sir@salzburg.gv.at anfordern Seminare zur Wohnbauförderung Darüber hinaus bietet das SIR auch den Gemeinden und der Wohnungswirtschaft seine Dienste (z.B. Seminare) an.
Kontakt und Information: Weitere Informationen und Hilfestellung erhalten Sie in der Wohnberatung Salzburg unter der Telefonnum- mer: 0662/8042 – 3000. Wohnberatung Salzburg der Abteilung Wohnen und Raumplanung Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5020 Salzburg E-Mail: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at www.salzburg.gv.at/wohnen Online-Assistent: https://assistent.energieausweise.net/ 8
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