SCHRIFTLICHE ANFRAGE DER ABGEORDNETEN FRANZ BERGMÜLLER, CHRISTIAN KLINGEN, ULRICH SINGER, ANDREAS WINHART, RALF STADLER AFD VOM 23.06.2020 ...

Die Seite wird erstellt Stefanie Reinhardt
 
WEITER LESEN
18. Wahlperiode                                                                                    25.09.2020  Drucksache                        18/9507

                  Schriftliche Anfrage
                  der Abgeordneten Franz Bergmüller, Christian Klingen, Ulrich Singer, Andreas
                  Winhart, Ralf Stadler AfD
                  vom 23.06.2020

                  Bayerns Lehren aus bürgerkriegsähnlichen Zuständen in der Landeshauptstadt
                  Baden-Württembergs

                  Bereits vor etwas über einem halben Jahr eskalierte die Situation dort: „Während die
                  Polizei am Tatort ermittelte, taten sich etwa 20 Provokateure aus dem etwa 150-köpfigen
                  Publikum hervor und gingen die Beamten an. Dabei sollen die Polizisten mit Flaschen
                  beworfen worden sein. Ein Polizeisprecher mochte dies nicht bestätigen: ‚Wir können
                  bisher nur feststellen, dass Flaschen zu Bruch gegangen waren ... Die Beteiligten ha-
                  ben laut Polizei ‚überwiegend Migrationshintergrund‘, es seien aber auch Deutsche
                  darunter‘“, gaben die „deeskalierenden“ Beamten Ende 2019 brav zu Protokoll (https://
                  www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.muell-und-vandalismus-in-stuttgart-verkehrsschil​
                  der-landen-immer-wieder-im-eckensee.8ed15d22-dbb7-4027-a056-b07b4a740863.
                  html).
                     Der katholische Stadtdekan präzisiert die Verhältnisse vor Ort wie folgt: „muskelbe-
                  packte Horden, die sich gezielt jedes Wochenende an diesem Ort aufhalten, um dort
                  ‚die Sau rauszulassen‘ und ergänzt: ‚Demnach sei es bereits seit Jahren bekannt, dass
                  junge Leute, auch aus dem Umland, die Stuttgarter Innenstadt aufsuchen ‚um die Sau
                  rauszulassen. Seit Jahren wird darüber auf und ab diskutiert‘.“ (https://www.stuttgar​
                  ter-zeitung.de/inhalt.nach-den-ausschreitungen-in-stuttgart-muskelbepackte-horden.
                  ed8c1733-3e41-464c-9155-235ca6abd4bc.html)
                     Nach Kenntnisstand vom 23.06.2020 hat in Stuttgart eine Kontrolle eines am Ecken-
                  see offen Drogen Konsumierenden genügt, dass eine „bunte“ Mischung von nur ca.
                  400 unkoordinierten und von der politischen Führung größtenteils zur Neuansiedlung
                  auserkorener Neubürger aus aller Herren Länder genügte, um das Zentrum einer deut-
                  schen Landeshauptstadt zu zerlegen. Das, was die Bevölkerung dieses Landes bereits
                  seit Jahren in zunehmendem Maße ertragen muss, wie z. B. dass ein schiefer Blick
                  oder ein falsches Wort genügt, um in Lebensgefahr zu geraten, trifft nun in zunehmen-
                  dem Maße den Staat und seine Ordnungskräfte. Der am Eckensee versammelten Dro-
                  genszene Stuttgarts genügte schon, dass sie sich durch die Polizei „beim Chillen“ und
                  beim Ausüben ihres Geschäftsmodells „Drogenhandel“ gestört gefühlt haben dürfte,
                  um an den Störern „Polizei“ und im Rausch von Drogen und Alkohol an anderen Ge-
                  schäften Vergeltung zu üben. Ein Whistleblower der Polizei beschreibt das Geschehen
                  in der Einsatznacht wie folgt:
                  „Jetzt haben wir 01.55 Uhr, Teile der Innenstadt, Königstraße, Rotebühlplatz sind ent-
                  glast. Die Kollegen sind massiv mit Steinen und Flaschen beworfen worden. Die Lan-
                  desreserve ist aktiviert ... also hier ist Land unter, das sind Krawalle, ich würde mal
                  sagen wie in Amerika. Das kannst du wunderbar hier mithören und das siehst du live
                  am Eckensee ... Leute, bleibt bloß daheim ... Es ist ein Wunder, dass es noch keine to-
                  ten Kollegen gibt, also das ist Krieg. Wir befinden uns grad heut Nacht wirklich im Krieg
                  und ich übertreibe nicht, ich bin so richtig verstört. Ich finde gar keine Worte dafür. Ich
                  hoffe, das wird in der Presse dementsprechend so dargestellt. Nur Kanacken. Und die
                  Führung so richtig hilflos. Deswegen muss ich es mal loswerden. Alles in allem ist es
                  eine Katastrophe. Es ist alles da aus umliegenden Gegenden, wirklich alles da, und
                  die Landesreserve kommt noch ... Also hier in Stuttgart ist Krieg. Wenn du die Uni-
                  form trägst heute Nacht, dann bist du nur Opfer, egal wie. Streifenwagen sind kaputt.
                  Das erste Revier wurde angegangen. Ist ein Wunder, dass keiner erschossen worden
                  ist. Ich übertreibe nicht. Ich bin schon lange genug bei der Polizei, aber das macht

                  Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der
                  Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung.

 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar.
 Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
Drucksache 18/9507                     Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                                        Seite 2/10

          mich wirklich fassungslos. Da kommt noch etwas auf uns zu. Wenn das die Spitze
          war, dann ist es gut, aber ich glaube das ist erst der Auftakt.“ Ein GdP-Vertreter lei-
          tet vom äußeren Erscheinungsbild einiger Randalierer „Parallelen“ zur „Linken Szene“
          ab: https://www.swr.de/swr1/bw/programm/wir-muessen-den-re​spekt-wieder-zurueck​
          holen-100.html?fbclid=IwAR0iKQ2WsEWZ8GSYKpR7eyhVoxU​N E3yRkQjue9fTnPt​
          S8ldOjbwHGcuXW2U (ab Minute 03.00). Eine Allianz, die in Stuttgart nicht unbekannt
          ist. „‚Wir halten Stuttgarts Straßen frei von Faschisten!‘, schrieben die Kurden unter
          die blutigen Bilder.“ (https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.streetgangs-banden-
          pruegeln-im-namen-der-politik.2bde39dc-ce5c-4825-9f98-f53aa4989eef.html)
             All dessen ungeachtet und im diametralen Gegensatz zur Realität lässt der grüne
          Oberbürgermeister Stuttgarts offenbar zur Täuschung von Medien und Bevölkerung
          die Polizeiführung die Fake-News in die Welt setzen, dass dies die „Party- und Event-
          szene“ sei, und er lässt verkünden, dass ein „deutscher Staatsbürger weißer Hautfar-
          be“ kontrolliert worden sei.
             Am 07.06.2020 beteiligte sich der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport
          und Integration an der bundesweiten von Medien, SPD und Grünen vorangetriebenen
          Delegitimierungskampagne der Arbeit der Polizei gegenüber der Funke-Mediengruppe
          mit den Worten: „Wir sind zwar gerade auch im Auftreten unserer Polizei weit entfernt
          von solchen Exzessen wie in manchen amerikanischen Städten. Aber auch in Deutsch-
          land gibt es immer wieder rassistisches Unwesen ... Deshalb müssen wir darüber einen
          ständigen gesellschaftlichen Dialog führen.“ Ein unmissverständliches Bekenntnis zu
          einer gesinnungsfreien Polizeiarbeit dürfte jedenfalls anders aussehen.
             Am 22.06.2020 forderte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst
          Seehofer eine „verbesserte Konsequenz der Justiz gegen die Straftäter“ (0 https://
          www.youtube.com/watch?v=y3JCrxTgHtk&fea​ture=emb_title).

          Wir fragen die Staatsregierung:

          1.    Unterstützung durch bayerische Polizeikräfte...................................................... 5
          1.1   Um wie viel Uhr hat die Staatsregierung zwischen dem 19.06. und 22.06.2020
                ein Hilfeersuchen aus Baden-Württemberg um Unterstützung mit bayeri-
                schen Polizeikräften erhalten?............................................................................. 5
          1.2   Wann wurde diesem Hilfeersuchen entsprochen?.............................................. 5
          1.3   Wann haben bayerische Polizeikräfte in Stuttgart Einsatzbereitschaft ge-
                meldet gehabt (bitte die Stärke der in Stuttgart einsatzbereiten Kräfte Bay-
                erns am 20.06., 21.06., 22.06.2020 angeben)?................................................... 5

          2.    Parallele zu Aktivitäten von Drogenhändlerbanden in Würzburg........................ 5
          2.1   Welche Tatsachen liegen der Staatsregierung vor, die belegen, dass die
                landsmannschaftliche bzw. ethnische Zusammensetzung der in Stuttgart
                randalierenden „Event- und Partyszene“ eine andere ist als die in Fragen
                3 bis 6 der Drs. 18/4826 (bitte diese Tatsachen ausführen)?.............................. 5
          2.2   Welche Tatsachen liegen der Staatsregierung vor, die belegbar dagegen
                sprechen, dass sich die in Stuttgart randalierende „Event- und Partyszene“
                ebenso wie die in Drs. 18/4826 abgefragte „Bandenkriminalität“ hauptsächlich
                über das gemeinsame Interesse des Drogenhandels und/oder des Drogen-
                konsums untereinander austauscht (bitte diese Tatsachen ausführen)?............. 5
          2.3   Ist die Staatsregierung angesichts der Frage 2.2 bereit, auf Verlangen der
                Partei der grünen Landesregierung in Stuttgart die zum Eigenkonsum to-
                lerierte Obergrenze von 6 Gramm Cannabis zu erhöhen?.................................. 5

          3.    Revolutionäres Potenzial...................................................................................... 6
          3.1   In welchem Stadium eines Zusammenwachsens befindet sich die – zu oft
                – multikulturell zusammengesetzte Szene aus Drogenhändlern/Drogen-
                händlerbanden mit den – zu oft – aus Drogenkonsumenten bestehenden
                Mitgliedern der auch gewaltbereiten linksextremistischen Szene in Bayern,
                speziell in den Hauptstädten der sieben Bezirke Bayerns (bitte für jede der
                sieben Städte einzeln ausführen)?....................................................................... 6
Drucksache 18/9507                        Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                                               Seite 3/10

          3.2     In welchem Stadium eines Zusammenwachsens befindet sich die auch
                  gewaltbereite linksextremistischen Szene in Bayern mit international agie-
                  renden kommunistischen oder sozialistischen linken Vereinigungen, die
                  eine eigene Armee umfassen, wie z. B. die PKK oder die YPG, PLO etc.
                  (bitte alle derartigen Vereinigungen in Bayern angeben, die in Bayern als
                  terroristische Vereinigung geführt sind)?............................................................. 6
          3.3     Durch welche Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, dass nicht
                  Kämpfer aus den Bürgerkriegen Nordafrikas und des Nahen Ostens in der
                  Drogenszene Bayerns tätig sind oder tätig werden?........................................... 7

          4.      Überschneidung internationaler Linksextremisten und Drogenhändlerringe....... 7
          4.1     Durch welche Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, dass nicht
                  Kämpfer aus den Bürgerkriegen Nordafrikas und des Nahen Ostens die
                  sogenannten Breiten Bündnisse gegen rechts, wie z. B. „München ist bunt“
                  etc., infiltrieren und für ihre Zwecke instrumentalisieren (bitte insbesondere für
                  die Beispiele Spendensammeln, Drogenverkauf, Missbrauch dieser Menge
                  als Schutzraum, aus dem heraus kriminelle Aktivitäten getätigt werden)?.......... 7
          4.2     Durch welche Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, dass nicht
                  Linksextremisten aus Bayern die sogenannten Breiten Bündnisse gegen
                  rechts, wie z. B. „München ist bunt“ etc., infiltrieren, um auf diesem Weg über
                  Bürgerkriegsveteranen aus dem sozialistisch-kommunistischen Lager, wie
                  z. B. die YPG, PKK oder PLO, Kontakte zu Kampfeinheiten herzustellen?......... 7
          4.3     Welche Überschneidungen/Beziehungen zwischen Linksextremisten und
                  sozialistischen bzw. kommunistischen Organisationen aus dem Nahen
                  Osten, inkl. der Türkei und Nordafrika, sind der Staatsregierung bekannt?........ 7

          5.      Situation in Bayern am 20.06.2020...................................................................... 7
          5.1     Wie viele zusätzliche Polizeikräfte hatte Bayern am Wochenende vom
                  19.06. auf 21.06.2020 in München und Nürnberg stationiert gehabt?................. 7
          5.2     In welchen Zeiträumen hätte die Polizei kurzfristig nach München und Nürn-
                  berg weitere Kräfte zuführen können (bitte hierbei den Umfang der Kräfte
                  in Zahlen benennen)?.......................................................................................... 7
          5.3     Welche Pläne lagen am 19.06. auf den 21.06.2020 der Polizeiführung
                  Bayerns vor, um – wie in Stuttgart – auf eine sich örtlich in der gesamten
                  Innenstadt einer Großstadt Bayerns situativ mit dem Ziel, Vandalismusakte
                  zu begehen, sich zusammenrottende und kurz darauf wieder zerstreuende
                  Kleingruppen von bis zu 20 Personen einzudämmen und das Eigentum der
                  Bürger zu schützen?............................................................................................ 8

          6.      Ausbildung im Straßenkampf............................................................................... 8
          6.1     Welche Bezeichnung benutzt die Polizeiführung für die in 5.3 beschriebene
                  Strategie von Linksautonomen und nun auch multikulturell zusammen-
                  gesetzten Jugendbanden mit Berührung zur Drogenszene, sich zufällig
                  oder per moderner Kommunikationsmittel an einem Ort zusammenzufinden,
                  überfallartig eine Straftat zu begehen und sich hiernach in alle Richtungen
                  zu zerstreuen, um auf dieselbe Art an einer anderen Stelle erneut zuzu-
                  schlagen?............................................................................................................. 8
          6.2     Welche Gegenstrategie trainiert die bayerische Polizei, um auf die in 6.1
                  beschriebene Strategie zu antworten, die von ca. 500 alkoholisierten und
                  unter Drogen stehenden Personen eine ganze Nacht lang praktiziert wird?...... 8
          6.3     Wie viele derzeit im Dienst befindliche Beamte sind in der Umsetzung der
                  in 6.2 abgefragten Gegenstrategie praktisch ausgebildet (bitte, falls keine
                  Zahlen aus z. B. Lehrgangsstärken vorliegen, diese Zahlen abschätzen)?......... 8

          7. 		   Vorkommnisse in Bayern..................................................................................... 9
          7.1     Aus welchen Orten Bayerns wurden am Wochenende vom 19.06. auf
                  21.06.2020 Übergriffe auf die Polizei und/oder verletzte Polizisten gemeldet
                  (bitte für jeden Ort die zugehörige Pressemitteilung als Anlage der Antwort
                  dieser Anfrage beilegen und im Fall, dass eine solche nicht existiert, den
                  Sachverhalt genau ausführen)?........................................................................... 9
Drucksache 18/9507                      Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                                            Seite 4/10

          7.2   Wie viele Personen wurden in Bayern am Wochenende vom 19.06. auf
                21.06.2020 vorübergehend in Gewahrsam genommen (bitte für die „Haupt-
                städte“ der sieben Bezirke Bayerns alle Nationalitäten eines jeden in Ge-
                wahrsam Genommenen angeben und den Tatvorwurf unter Anführung des/
                der einschlägigen Paragrafen)?........................................................................... 9
          7.3   Wie setzt die Polizei in Bayern das Jugendschutzgesetz durch, das unter
                18-Jährigen den Aufenthalt an „gefährlichen Orten“, wie z. B. Orten, an
                welchen Drogen gehandelt bzw. konsumiert werden, verbietet?......................... 9

          8.    Fehlende Unterstützung der Polizei durch die Politik........................................... 9
          8.1   Welche Informationen liegen dem Staatsminister des Innern, für Sport und
                Integration vor, dass er am 07.06.2020 im Zuge einer allgemeinen Kam-
                pagne des Umbaus der Polizei von einer Verantwortungspolizei, bei der
                unabhängig von Herkunft und Hautfarbe der Gesetzesbruch im Zentrum
                der Arbeit steht, hin zu einer Gesinnungspolizei, bei der bereits bei der Er-
                mittlungsarbeit Kulturrabatte gegeben werden?.................................................. 9
          8.2   Wie wird die Staatregierung die Vorgabe des Bundesministers des Innern,
                für Bau und Heimat Horst Seehofer umsetzen, der eine „verbesserte Konse-
                quenz der Justiz gegen die Straftäter“ fordert, sich also für eine Reduktion
                der über den subjektiven Tatbestand durch jeden Richter weitgehend be-
                liebig verteilbaren Strafrabatte für die Straftäter unter den in Deutschland
                zur Neuansiedelung ins Land geholten Jugendliche einsetzt?.......................... 10
          8.3   Zieht die Staatsregierung betreffend der Kommunikation derartiger Ereig-
                nisse unter Beteiligungen von überproportional vielen Personen, die aus
                dem Ausland stammen und die die Staatsregierung zur Neuansiedelung
                in Deutschland vorgesehen hat, im Lichte der Frage 8.2 und aus der Vor-
                gabe aus Stuttgart die Lehre, dass der Versuch, mithilfe angeblich politisch
                korrekter „Begriffsvorgaben“ die Herkunft und die Zusammensetzung der
                Täter gegenüber der Bevölkerung zu verschleiern, nicht zielführend ist bzw.
                auf lange Sicht ohne massiven Vertrauensverlust der Bevölkerung in die
                demokratisch legitimierte Führung und damit in die Staatsverfassung nicht
                durchhaltbar ist?................................................................................................. 10
Drucksache 18/9507              Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                              Seite 5/10

          Antwort
          des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, hinsichtlich der
          Fragen 2.3 und 8.2 im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz
          vom 10.08.2020

          1.    Unterstützung durch bayerische Polizeikräfte
          1.1   Um wie viel Uhr hat die Staatsregierung zwischen dem 19.06. und 22.06.2020
                ein Hilfeersuchen aus Baden-Württemberg um Unterstützung mit bayeri-
                schen Polizeikräften erhalten?
          1.2   Wann wurde diesem Hilfeersuchen entsprochen?
          1.3   Wann haben bayerische Polizeikräfte in Stuttgart Einsatzbereitschaft ge-
                meldet gehabt (bitte die Stärke der in Stuttgart einsatzbereiten Kräfte Bay-
                erns am 20.06., 21.06., 22.06.2020 angeben)?

          Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erhielt am Sonntag, dem
          21.06.2020, um 02.30 Uhr telefonisch ein Unterstützungsersuchen seitens des Minis-
          teriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg. Dem Unter-
          stützungsersuchen konnte durch die Bayerische Polizei nicht entsprochen werden, da
          die zur Verfügung stehenden geschlossenen Einheiten für eigene, dringliche Aufgaben
          in Bayern gebunden waren und nicht für eine zeitgerechte Unterstützung des Polizei-
          präsidiums Stuttgart abgezogen werden konnten.

          2.    Parallele zu Aktivitäten von Drogenhändlerbanden in Würzburg
          2.1   Welche Tatsachen liegen der Staatsregierung vor, die belegen, dass die
                landsmannschaftliche bzw. ethnische Zusammensetzung der in Stuttgart
                randalierenden „Event- und Partyszene“ eine andere ist als die in Fragen 3
                bis 6 der Drs. 18/4826 (bitte diese Tatsachen ausführen)?
          2.2   Welche Tatsachen liegen der Staatsregierung vor, die belegbar dagegen
                sprechen, dass sich die in Stuttgart randalierende „Event- und Partyszene“
                ebenso wie die in Drs. 18/4826 abgefragte „Bandenkriminalität“ hauptsächlich
                über das gemeinsame Interesse des Drogenhandels und/oder des Drogen-
                konsums untereinander austauscht (bitte diese Tatsachen ausführen)?

          Die Fragen betreffen Vorgänge in Baden-Württemberg. Eine Beantwortung durch die
          Staatsregierung kann daher nicht erfolgen.

          2.3   Ist die Staatsregierung angesichts der Frage 2.2 bereit, auf Verlangen der
                Partei der grünen Landesregierung in Stuttgart die zum Eigenkonsum to-
                lerierte Obergrenze von 6 Gramm Cannabis zu erhöhen?

          Nach § 31a Abs. 1 Satz 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) kann von der Verfolgung eines
          Betäubungsmittelvergehens bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen
          abgesehen werden, wenn das Betäubungsmittel ausschließlich in geringer Menge zum
          Eigenkonsum bestimmt ist, also eine Fremdgefährdung ausgeschlossen werden kann.
          Ob diese kumulativen Voraussetzungen erfüllt sind, ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
            Bundeseinheitliche Regelungen oder Grenzwerte für eine Verfahrenseinstellung
          nach § 31a Abs. 1 BtMG existieren bislang nicht. In Bayern wurde der Grenzwert für
          das Vorliegen einer „geringen Menge“ durch das abgestimmte Rundschreiben der drei
          bayerischen Generalstaatsanwälte vom 14.07.1994 auf 3 Konsumeinheiten zu jeweils
          2 Gramm, insgesamt also auf 6 Gramm Cannabis festgelegt.
            Aus Sicht des Staatsministeriums der Justiz besteht kein Anlass, auf eine Ände-
          rung des genannten Rundschreibens im Sinne einer Erhöhung des Grenzwerts von
          6 Gramm hinzuwirken.
Drucksache 18/9507                Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                  Seite 6/10

          3.    Revolutionäres Potenzial
          3.1   In welchem Stadium eines Zusammenwachsens befindet sich die – zu oft
                – multikulturell zusammengesetzte Szene aus Drogenhändlern/Drogen-
                händlerbanden mit den – zu oft – aus Drogenkonsumenten bestehenden
                Mitgliedern der auch gewaltbereiten linksextremistischen Szene in Bayern,
                speziell in den Hauptstädten der sieben Bezirke Bayerns (bitte für jede der
                sieben Städte einzeln ausführen)?

          Bei der Bayerischen Polizei erfolgt keine strukturierte bzw. automatisiert statistisch aus-
          wertbare Erfassung im Sinne der Fragestellungen. Erkenntnisse im Sinne der Frage-
          stellung liegen auch dem Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) nicht vor. Die
          Frage kann daher nicht beantwortet werden.

          3.2   In welchem Stadium eines Zusammenwachsens befindet sich die auch ge-
                waltbereite linksextremistischen Szene in Bayern mit international agieren-
                den kommunistischen oder sozialistischen linken Vereinigungen, die eine
                eigene Armee umfassen, wie z. B. die PKK oder die YPG, PLO etc. (bitte alle
                derartigen Vereinigungen in Bayern angeben, die in Bayern als terroristi-
                sche Vereinigung geführt sind)?

          Bei der Bayerischen Polizei erfolgt keine strukturierte bzw. automatisiert statistisch aus-
          wertbare Erfassung im Sinne der Fragestellungen, sodass eine diesbezügliche Aus-
          wertung nicht möglich ist.
             Dem BayLfV liegen aktuell keine Erkenntnisse hinsichtlich eines „Zusammenwach-
          sens“ gewaltbereiter linksextremistischer inländischer Gruppierungen und internationa-
          ler linksextremistischer Organisationen im Sinne der Fragestellung vor.
             Aus linksextremistischer Sicht kommt der internationalen Solidarität ein hoher Stel-
          lenwert zu. Aufgrund der gemeinsamen ideologischen Basis und ähnlichen Themen-
          schwerpunkten bei der Agitation kommt es daher immer wieder anlassbezogen zu
          Solidaritätsbekundungen und Solidaritätsveranstaltungen der linksextremistischen
          Szene mit linksextremistischen Ausländerorganisationen. So begleiteten Mitglieder
          der linksextremistischen Szene den seit dem 17.06.2016 laufenden Prozess vor dem
          Oberlandesgericht München gegen mutmaßliche Mitglieder der Türkischen Kommu-
          nistischen Partei/Marxisten Leninisten (TKP/ML) regelmäßig durch Erklärungen und
          Kundgebungen. Die „Linksjugend [‘solid]“ Ortsgruppe München nahm am 26.10.2019
          an einer Demonstration in München unter dem Motto „Rise up for Rojava“ teil. Darüber
          hinaus solidarisierte sich auch die autonome Gruppe Antifa-NT mit den kurdischen
          Widerstandskämpfern in Nordsyrien. Über die sozialen Medien rief die Gruppe zur Teil-
          nahme an Demonstrationen gegen die türkische Offensive am 09. und 26.10.2019 in
          München auf. Auf die Darstellung im Verfassungsschutzbericht Bayern 2019, Seiten
          255 und 282, wird hingewiesen.
             In Einzelfällen hat die Solidarität in der Vergangenheit auch dazu geführt, dass bay-
          erische Linksextremisten in Krisengebiete ausgereist sind, bei denen Absichtsbekun-
          dungen vorlagen, dass sie kurdische Gruppen wie die PKK bzw. YPG unterstützen
          wollen.
Drucksache 18/9507                Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                  Seite 7/10

          3.3   Durch welche Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, dass nicht
                Kämpfer aus den Bürgerkriegen Nordafrikas und des Nahen Ostens in der
                Drogenszene Bayerns tätig sind oder tätig werden?
          4.    Überschneidung internationaler Linksextremisten und Drogenhändlerringe
          4.1   Durch welche Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, dass nicht
                Kämpfer aus den Bürgerkriegen Nordafrikas und des Nahen Ostens die so-
                genannten Breiten Bündnisse gegen rechts, wie z. B. „München ist bunt“ etc.,
                infiltrieren und für ihre Zwecke instrumentalisieren (bitte insbesondere für
                die Beispiele Spendensammeln, Drogenverkauf, Missbrauch dieser Menge
                als Schutzraum, aus dem heraus kriminelle Aktivitäten getätigt werden)?
          4.2   Durch welche Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, dass nicht
                Linksextremisten aus Bayern die sogenannten Breiten Bündnisse gegen
                rechts, wie z. B. „München ist bunt“ etc., infiltrieren, um auf diesem Weg
                über Bürgerkriegsveteranen aus dem sozialistisch-kommunistischen Lager,
                wie z. B. die YPG, PKK oder PLO, Kontakte zu Kampfeinheiten herzustellen?

          Um Gefahren abzuwehren, die von diesen Personen ausgehen, werden durch die Poli-
          zei- und Sicherheitsbehörden alle rechtlich und tatsächlich möglichen präventiven und
          repressiven Maßnahmen ergriffen. Die zu ergreifenden Maßnahmen richten sich nach
          dem jeweiligen Einzelfall. Gleiches gilt für das Vorgehen der Bayerischen Polizei gegen
          jede Form der Rauschgiftkriminalität in Bayern.

          4.3   Welche Überschneidungen/Beziehungen zwischen Linksextremisten und
                sozialistischen bzw. kommunistischen Organisationen aus dem Nahen
                Osten, inkl. der Türkei und Nordafrika, sind der Staatsregierung bekannt?

          Bei der Bayerischen Polizei erfolgt keine strukturierte bzw. automatisiert statistisch aus-
          wertbare Erfassung im Sinne der Fragestellung.
            Die Beobachtung von Überschneidungen bzw. Beziehungen zwischen nationalen
          und ausländischen extremistischen Phänomenen obliegt zuvorderst der Zuständigkeit
          des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Weiter gehende Erkenntnisse, die über die in
          der Anwort zu Frage 3.2 dargelegten hinausgehen, liegen dem BayLfV nicht vor.

          5.    Situation in Bayern am 20.06.2020
          5.1   Wie viele zusätzliche Polizeikräfte hatte Bayern am Wochenende vom 19.06.
                auf 21.06.2020 in München und Nürnberg stationiert gehabt?

          Den Polizeipräsidien Mittelfranken und München wurden im angefragten Zeitraum ins-
          gesamt 6 Einsatzzüge und 5 USK-Züge (USK = Unterstützungskommando) der Bereit-
          schaftspolizei zur Unterstützung bei diversen Einsatzlagen unterstellt. Ergänzend ist
          allerdings darauf hinzuweisen, dass die jeweiligen Züge nicht über den kompletten Zeit-
          raum zur Verfügung standen und auch andere geschlossene Einheiten im angefragten
          Zeitraum an anderen Stellen in Bayern eingesetzt waren.

          5.2   In welchen Zeiträumen hätte die Polizei kurzfristig nach München und Nürn-
                berg weitere Kräfte zuführen können (bitte hierbei den Umfang der Kräfte
                in Zahlen benennen)?

          Eine pauschale Antwort hierzu ist nicht möglich, da die Dauer bis zum Eintreffen von
          polizeilichen Unterstützungskräften von vielen Faktoren abhängig ist. Maßgeblich sind
          dabei vor allem die Anzahl der zum Zeitpunkt des Vorfalls im Dienst befindlichen ge-
          schlossenen Einheiten der Bayerischen Polizei, die Verfügbarkeit von Unterstützungs-
          kräften aus dem außerbayerischen Raum, weitere parallele Polizeieinsätze im Freistaat
          Bayern sowie die Anfahrtszeit der verfügbaren Kräfte zum jeweiligen Ereignisort. Ferner
          ist zu berücksichtigen, dass die zugeführten Kräfte nach und nach am Ereignisort an-
          kommen und insofern ein sukzessiver Aufwuchs von Einsatzkräften erfolgt.
Drucksache 18/9507                Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                  Seite 8/10

          5.3   Welche Pläne lagen am 19.06. auf den 21.06.2020 der Polizeiführung Bayerns
                vor, um – wie in Stuttgart – auf eine sich örtlich in der gesamten Innenstadt
                einer Großstadt Bayerns situativ mit dem Ziel, Vandalismusakte zu begehen,
                sich zusammenrottende und kurz darauf wieder zerstreuende Kleingruppen
                von bis zu 20 Personen einzudämmen und das Eigentum der Bürger zu
                schützen?

          Den zuständigen Polizeipräsidien liegen diverse Einsatzkonzepte und Rahmenvorgaben
          für unterschiedliche Kategorien von Sicherheitsstörungen vor. Die konkrete polizeiliche
          Vorgehensweise ist allerdings immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab-
          hängig, anhand derer durch die polizeiliche Einsatzleitung die erforderlichen Kräfte an-
          zufordern und geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie zur Verfolgung von
          Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu veranlassen sind. Da sich die erforderlichen
          polizeilichen Maßnahmen und Vorgehensweisen je nach Art und Ausmaß der Sicher-
          heitsstörungen zum Teil deutlich voneinander unterscheiden, ist eine pauschale Be-
          antwortung der Fragestellung nicht möglich.

          6.    Ausbildung im Straßenkampf
          6.1   Welche Bezeichnung benutzt die Polizeiführung für die in 5.3 beschriebene
                Strategie von Linksautonomen und nun auch multikulturell zusammen-
                gesetzten Jugendbanden mit Berührung zur Drogenszene, sich zufällig
                oder per moderner Kommunikationsmittel an einem Ort zusammenzufinden,
                überfallartig eine Straftat zu begehen und sich hiernach in alle Richtungen
                zu zerstreuen, um auf dieselbe Art an einer anderen Stelle erneut zuzu-
                schlagen?

          Der Bayerischen Polizei sind keine Begrifflichkeiten bekannt, die alle in der Fragestellung
          beinhalteten Eventualitäten und Kombinationsmöglichkeiten hinreichend abdecken würden.

          6.2   Welche Gegenstrategie trainiert die bayerische Polizei, um auf die in 6.1
                beschriebene Strategie zu antworten, die von ca. 500 alkoholisierten und
                unter Drogen stehenden Personen eine ganze Nacht lang praktiziert wird?
          6.3   Wie viele derzeit im Dienst befindliche Beamte sind in der Umsetzung der
                in 6.2 abgefragten Gegenstrategie praktisch ausgebildet (bitte, falls keine
                Zahlen aus z. B. Lehrgangsstärken vorliegen, diese Zahlen abschätzen)?

          Eine pauschalisierte Antwort hierauf kann nicht erfolgen, da die Bewältigung polizei-
          licher Einsatzlagen immer von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig ist
          und unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit er-
          folgt. Der Bayerischen Polizei stehen zur Abwehr von Gefahren sowie zur Verfolgung
          von Straftaten diverse Befugnisse zu, die sich für den präventiven Bereich insbesondere
          aus dem Polizeiaufgabengesetz (PAG) sowie für den repressiven Bereich insbesondere
          aus der Strafprozessordnung (StPO) ergeben.
             Der Leitgedanke der praxisorientierten Ausbildung des Polizeivollzugsdienstes ist
          demzufolge auch, alle künftigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten ganzheitlich
          und fächerübergreifend für ihre berufliche Tätigkeit zu qualifizieren. Mit dem obersten
          Ziel, den Polizeivollzugsbeamten eine professionelle Situationsbeherrschung zu ver-
          mitteln, wird das Training zum Polizeilichen Einsatzverhalten (PE) durchgeführt. Da-
          bei umfasst das PE-Training die möglichst realitätsnahe Schulung von professioneller
          Handlungs- und Verhaltenssicherheit der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im
          polizeilichen Einsatzgeschehen.
             Auch im Rahmen der Fortbildung ist PE als ganzheitliches Training konzipiert. Dabei
          werden in komplexen Übungen alle Bereiche des Einsatzgeschehens von der verbalen
          Kommunikation über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bis hin zum Schusswaf-
          fengebrauch regelmäßig und verpflichtend durch alle Polizeivollzugsbeamtinnen und
          -beamten in Bayern trainiert.
Drucksache 18/9507               Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                               Seite 9/10

          7. 		   Vorkommnisse in Bayern
          7.1     Aus welchen Orten Bayerns wurden am Wochenende vom 19.06. auf 21.06.2020
                  Übergriffe auf die Polizei und/oder verletzte Polizisten gemeldet (bitte für
                  jeden Ort die zugehörige Pressemitteilung als Anlage der Antwort dieser
                  Anfrage beilegen und im Fall, dass eine solche nicht existiert, den Sach-
                  verhalt genau ausführen)?

          Eine entsprechende Auflistung der diesbezüglich bekannt gewordenen Vorfälle kann An-
          lage 1 entnommen werden. Der Beantwortung wurden alle Vorfälle in Bayern zugrunde
          gelegt, die entweder den Anfangsverdacht einer Straftat gemäß § 114 Strafgesetzbuch
          (StGB) begründen bzw. in deren Verlauf es im Zusammenhang mit der Einwirkung des
          polizeilichen Gegenübers anderweitig zur Schädigung von Polizeibeamten gekommen ist.

          7.2     Wie viele Personen wurden in Bayern am Wochenende vom 19.06. auf
                  21.06.2020 vorübergehend in Gewahrsam genommen (bitte für die „Haupt-
                  städte“ der sieben Bezirke Bayerns alle Nationalitäten eines jeden in Ge-
                  wahrsam Genommenen angeben und den Tatvorwurf unter Anführung des/
                  der einschlägigen Paragrafen)?

          Für das Wochenende vom 19.06.2020 bis 21.06.020 wurden bayernweit insgesamt
          46 präventive Ingewahrsamnahmen durch die Bayerische Polizei vollzogen.
            Hinsichtlich der weiterhin angefragten Detailerkenntnisse zu den Ingewahrsamnah-
          men im Bereich der Verwaltungssitze der einzelnen Regierungsbezirke wird auf die
          Auflistung in Anlage 2 verwiesen.

          7.3     Wie setzt die Polizei in Bayern das Jugendschutzgesetz durch, das unter
                  18-Jährigen den Aufenthalt an „gefährlichen Orten“, wie z. B. Orten, an
                  welchen Drogen gehandelt bzw. konsumiert werden, verbietet?

          § 8 Jugendschutzgesetz (JuSchG) sieht vor, dass die zuständigen Behörden, soweit sich
          Kinder oder Jugendliche an einem Ort aufhalten, an dem ihnen eine unmittelbare Gefahr
          für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, die zur Abwendung der Gefahr
          erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben. Die bei entsprechenden Feststellungen von
          der Bayerischen Polizei zu treffenden Maßnahmen orientieren sich dabei am konkreten
          Einzelfall und können von einem Platzverweis über eine Zuführung zu den Erziehungs-
          berechtigten bis hin zu einer Initiierung der Inobhutnahme durch das Jugendamt reichen.

          8.      Fehlende Unterstützung der Polizei durch die Politik
          8.1     Welche Informationen liegen dem Staatsminister des Innern, für Sport und
                  Integration vor, dass er am 07.06.2020 im Zuge einer allgemeinen Kampagne
                  des Umbaus der Polizei von einer Verantwortungspolizei, bei der unabhängig
                  von Herkunft und Hautfarbe der Gesetzesbruch im Zentrum der Arbeit steht,
                  hin zu einer Gesinnungspolizei, bei der bereits bei der Ermittlungsarbeit
                  Kulturrabatte gegeben werden?

          Dass die Erfüllung polizeilicher Aufgaben unabhängig von Herkunft und Hautfarbe der
          Betroffenen erfolgt, ist Ausdruck des in Art. 3 Grundgesetz (GG) sowie in Art. 118 Ver-
          fassung des Freistaates Bayern (BV) niedergelegten Gleichbehandlungsgrundsatzes und
          stellt eines der maßgeblichsten Kennzeichen eines freiheitlichen und demokratischen
          Rechtsstaates dar. Insofern liegt auch die Umsetzung dieses Grundsatzes in der Ver-
          antwortung der Staatsregierung und aller ihr nachgeordneten Behörden, somit auch
          der Bayerischen Polizei.
Drucksache 18/9507               Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                Seite 10/10

          8.2   Wie wird die Staatregierung die Vorgabe des Bundesministers des Innern,
                für Bau und Heimat Horst Seehofer umsetzen, der eine „verbesserte Konse-
                quenz der Justiz gegen die Straftäter“ fordert, sich also für eine Reduktion
                der über den subjektiven Tatbestand durch jeden Richter weitgehend be-
                liebig verteilbaren Strafrabatte für die Straftäter unter den in Deutschland
                zur Neuansiedelung ins Land geholten Jugendliche einsetzt?

          Der Berichterstattung unter dem beigefügten Link ist die Forderung des Bundesministers
          des Innern, für Bau und Heimat nach „verbesserter Konsequenz der Justiz gegen die
          Straftäter“ zu entnehmen, nicht jedoch die der Fragestellung zu entnehmende Inter-
          pretation im Sinne von „durch jeden Richter weitgehend beliebig verteilbare Strafrabatte
          für die Straftäter unter den in Deutschland zur Neuansiedlung ins Land geholten Jugend-
          liche“. Umsetzungsbedarf im Sinne der Fragestellung sieht die Staatsregierung nicht.
          Im Übrigen ist das konsequente Vorgehen gegen Straftäter bereits jetzt Kennzeichen
          bayerischer Strafverfolgung.
             Die in der Frage angesprochene Strafzumessung gehört zum Kernbereich richter-
          licher Unabhängigkeit. Diesbezügliche Vorgaben können seitens des Staatsministe-
          riums der Justiz nicht erfolgen.

          8.3   Zieht die Staatsregierung betreffend der Kommunikation derartiger Ereig-
                nisse unter Beteiligungen von überproportional vielen Personen, die aus
                dem Ausland stammen und die die Staatsregierung zur Neuansiedelung in
                Deutschland vorgesehen hat, im Lichte der Frage 8.2 und aus der Vorgabe
                aus Stuttgart die Lehre, dass der Versuch, mithilfe angeblich politisch
                korrekter „Begriffsvorgaben“ die Herkunft und die Zusammensetzung der
                Täter gegenüber der Bevölkerung zu verschleiern, nicht zielführend ist bzw.
                auf lange Sicht ohne massiven Vertrauensverlust der Bevölkerung in die
                demokratisch legitimierte Führung und damit in die Staatsverfassung nicht
                durchhaltbar ist?

          Die Bayerische Polizei kommt mit ihrer Medien-/Pressearbeit dem Auskunftsanspruch
          der Presse nach, der für die Presse gleichzeitig unverzichtbare Grundvoraussetzung
          für die Realisierung der in Art. 5 GG, Art. 111, 111a BV geschützten Presse- und Rund-
          funkfreiheit ist. Dem gegenüber stehen die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen. Die
          Bayerische Polizei wägt daher im Einzelfall zwischen dem öffentlichen Informations-
          interesse, abgeleitet aus Art. 5 GG, und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Be-
          troffenen hinsichtlich der weitergegebenen Informationen, abgeleitet aus Art. 2 Abs. 1
          i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, ab. Personenbezogene Daten werden, außer beispielsweise
          in den Fällen der zielgerichteten Fahndung, grundsätzlich nur in anonymisierter Form
          weitergegeben. Die Entscheidung über den Umfang der Anonymisierung hängt von den
          näheren Umständen des Ereignisses, dem Sachstand des Ermittlungsverfahrens und
          etwaigen Geheimhaltungspflichten im Einzelfall ab.
              Im Bewusstsein ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung verfahren die Pres-
          sestellen der Bayerischen Polizeipräsidien dabei mit der Nennung der Nationalität von
          Tatverdächtigen sehr bedacht und sensibel. Sie prüfen jeden Einzelfall sorgfältig. Da-
          bei folgen sie den Grundsätzen der Neutralität und Transparenz.
              Seitens des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration gibt es kei-
          ne spezifische schriftliche Regelungslage in Hinblick auf die Pressearbeit der Polizei-
          präsidien. Der Inhalt und Umfang der polizeilichen Pressearbeit wird – basierend auf
          der objektiven Sachverhalts- und Anzeigenaufnahme – durch die Polizeipräsidien, bei
          Straftaten ggf. in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft, entschieden und verantwor-
          tet. Diese Praxis hat sich in Bayern bewährt.
Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/9507

Anlage 1 – Übergriffe auf Polizeibeamte vom 19.06.2020 bis 21.06.2020

 Ort:                   München
 Datum und Uhrzeit:     Freitag, 19.06.2020, 21:20 Uhr
 Sachverhalt:           Der spätere Beschuldigte wurde einer Personenkontrolle
                        unterzogen, da er sich nach Geschäftsschluss ohne
                        erkennbaren Grund, zusammen mit mehreren Personen im
                        Vorraum einer Bank aufhielt. Im Verlauf der Kontrolle musste
                        der Beschuldigte von den eingesetzten Beamten fixiert werden,
                        da er trotz mehrfacher Aufforderung, seine Hände aus den
                        Taschen zu lassen, eine Hand in seine Jackentasche führte. Für
                        die Beamten war in diesem Moment nicht ersichtlich, ob er eine
                        Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand bei sich trug.
                        Nachdem er anfing, nach den Beamten zu schlagen und zu
                        treten, wurden ihm Handfesseln angelegt. Auch in gefesseltem
                        Zustand versuchte er weiterhin, mit dem Ellenbogen nach den
                        Polizeibeamten zu schlagen. Er wurde daraufhin zur Dienststelle
                        verbracht. Der Beschuldigte wurde nach erfolgter
                        Sachbearbeitung entlassen. Zu Verletzungen kam es auf beiden
                        Seiten nicht.

 Ort:                   Bayreuth
 Datum und Uhrzeit:     Freitag, 19.06.2020, 17:47 Uhr
 Sachverhalt:           Eine männliche Person rannte mit einem Baseballschläger
                        durch ein Wohngebiet und drohte, Personen zu schlagen. Bei
                        Eintreffen der Streife legte der Mann nach polizeilicher
                        Aufforderung den Baseballschläger beiseite und legte sich
                        zunächst auf den Boden. Als die Polizeibeamten an ihn
                        herantraten, sprang er jedoch auf und griff die Beamten an. Die
                        Person wurde anschließend unter Kontrolle gebracht und
                        gefesselt. Ein Beamter wurde dabei leicht verletzt. Der Mann
                        wurde eingewiesen.

 Ort:                   Augsburg
 Datum und Uhrzeit:     Freitag, 19.06.2020, 18:45 Uhr
 Sachverhalt:           siehe Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Schwaben Nord
                        vom 19.06.2020 sowie vom 21.06.2020

 Ort:                   Augsburg
 Datum und Uhrzeit:     Samstag, 20.06.2020, 21:00 Uhr
 Sachverhalt:           Der spätere Beschuldigte hielt sich am Bahnhofsvorplatz auf, wo
                        er durch sein aggressives Verhalten gegenüber anderen
                        Passanten auffiel und wurde in Folge dessen einer polizeilichen
                        Personenkontrolle unterzogen. Während der Kontrolle versuchte
                        der Beschuldigte die Polizeibeamten durch das Entreißen von
                        Dokumenten an der Personenkontrolle zu hindern und spuckte
                        einem der Beamten ins Gesicht. Bei der anschließenden
Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/9507

                     Fixierung des Beschuldigten beleidigte dieser die umstehenden
                     Polizeibeamten und schlug einem von ihnen mit seinem
                     Ellenbogen gegen den Kopf. In Folge der Angriffe des
                     Beschuldigten wurde ein Polizeibeamter leichter verletzt.

Ort:                 Essenbach
Datum und Uhrzeit:   Samstag, 20.06.2020, 20:54 Uhr
Sachverhalt:         siehe Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Niederbayern
                     vom 22.06.2020 sowie vom 30.06.2020

Ort:                 Pocking
Datum und Uhrzeit:   Sonntag, 21.06.2020, 19:30 Uhr
Sachverhalt:         siehe Pressemitteilung der Polizeistation Pocking vom
                     22.06.2020

Ort:                 Arnstorf
Datum und Uhrzeit:   Sonntag, 21.06.2020, 21:55 Uhr
Sachverhalt:         siehe Pressemitteilungen der Polizeiinspektion Eggenfelden
                     vom 22.06.2020

Ort:                 Erlangen
Datum und Uhrzeit:   Freitag, 19.06.2020, 18:45 Uhr
Sachverhalt:         Bei der Anzeigenaufnahme wegen einer Sachbeschädigung
                     beleidigte der Beschuldigte zunächst eine Streifenbesatzung der
                     Polizeiinspektion Erlangen-Stadt mehrfach als „Spast“ bzw.
                     „Scheiß Bullen“. Weiter schlug und trat der Beschuldigte nach
                     den Polizeibeamten. Die Beamten konnten den Schlägen bzw.
                     Tritten ausweichen. Bei der Ingewahrsamnahme leistete der
                     Beschuldigte weiter massiven Widerstand und beleidigte die
                     Beamten. Der 25-jährige deutsche Staatsangehörige war
                     erheblich alkoholisiert. Eine Blutentnahme ergab einen Wert von
                     1,73 Promille während der Tatzeit. Die Beamten, von denen
                     niemand verletzt wurde, leiteten mehrere Ermittlungsverfahren,
                     u.a. wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte,
                     Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung ein.

Ort:                 Fürth
Datum und Uhrzeit:   Freitag, 19.06.2020, 19:33 Uhr
Sachverhalt:         Nach einer verbalen Streitigkeit zwischen zwei Brüdern
                     schubste einer der beiden Brüder während der
                     Identitätsfeststellung grundlos einen Polizeibeamten der
                     Polizeiinspektion Fürth von sich weg. Bei der darauf folgenden
                     Anwendung des unmittelbaren Zwanges wehrte sich der spätere
                     Beschuldigte, indem er einem Polizeibeamten für ca. 3
                     Sekunden an den Hals griff und zudrückte. Nach der Fesselung
                     beleidigte der Beschuldigte die Beamten noch mit den Worten
Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/9507

                     „Hurensöhne und Wichser“. Der Beschuldigte war erheblich
                     alkoholisiert. Der geschädigte Polizeibeamte erlitt Kratzer und
                     Rötungen am Hals, blieb aber dienstfähig. Die
                     Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ordnete eine Blutentnahme
                     an. Die Polizeibeamten leiteten ein Ermittlungsverfahren u.a.
                     wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte,
                     Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und
                     Beleidigung ein.

Ort:                 Erlangen
Datum und Uhrzeit:   Freitag, 19.06.2020, 23:30 Uhr
Sachverhalt:         Der Beschuldigte sollte wegen Selbstgefährdung in das
                     Bezirksklinikum Erlangen verbracht werden. Ein Transport im
                     Krankenwagen war aufgrund des aggressiven Verhaltens nicht
                     möglich. Die Person musste von den hinzugerufenen
                     Polizeibeamten der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt gefesselt
                     und unter Anwendung von unmittelbarem Zwang in ein
                     Polizeifahrzeug verbracht werden. Dabei biss er einem
                     Polizeibeamten in die Hand. Einem weiteren Polizeibeamten
                     wollte der Beschuldigte eine Kopfnuss verpassen und trat auch
                     nach diesem. Zudem erfolgten mehrere Spuckattacken gegen
                     die Polizeibeamten. Kein beteiligter Beamter wurde ernsthaft
                     verletzt. Bei der Aufnahme in das Klinikum musste der
                     Beschuldigte aufgrund seines aggressiven Verhaltens an einem
                     Krankenbett fixiert werden. Der Beschuldigte gab zu, Crystal
                     konsumiert zu haben. Ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichem
                     Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und
                     Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde eingeleitet.

Ort:                 Nürnberg
Datum und Uhrzeit:   Sonntag, 21.06.2020, 01:15 Uhr
Sachverhalt:         siehe Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mittelfranken vom
                     21.06.2020

Ort:                 Nürnberg
Datum und Uhrzeit:   Sonntag, 21.06.2020, 04:05 Uhr
Sachverhalt:         Nach einer Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug wurde
                     ein Jugendlicher zur Polizeiinspektion Nürnberg-West für die
                     weitere Sachbearbeitung verbracht. Im Jugendverwahrraum
                     begann der Beschuldigte zu randalieren. Zur Beruhigung musste
                     unmittelbarer Zwang in Form einer Fesselung angewandt
                     werden. Dabei trat er gezielt gegen das linke Schienbein eines
                     Polizeibeamten. Der Polizeibeamte erlitt durch den Tritt
                     Schmerzen. Zudem beleidigte der unter Alkoholeinfluss
                     stehende Jugendliche die Polizeibeamten als „Hurensöhne,
                     Arschlöcher“. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 0,60 mg/l.
                     Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen
                     Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und
                     Beleidigung ein.
Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/9507

Ort:                 Wolnzach
Datum und Uhrzeit:   Samstag, 20.06.2020, 15:00 Uhr
Sachverhalt:         Von Beamten der Polizeiinspektion Geisenfeld wurde eine
                     Dame mit unmittelbarem Zwang von ihrem Suizidversuch
                     abgehalten. Im Anschluss bedrohte sie die Beamten mit dem
                     Tode. Beim Verbringen in den Rettungswagen trat sie nach den
                     Beamten. Diese blieben unverletzt. Ein Verfahren wegen des
                     tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte wurde gegen die
                     Beschuldigte eingeleitet.

Ort:                 Gilching
Datum und Uhrzeit:   Freitag, 19.06.2020, 18:36 Uhr
Sachverhalt:         Bei einem Jugendlichen wurde durch Beamten der
                     Polizeiinspektion Germering ein Durchsuchungsbeschluss
                     vollzogen. Hierbei wurden 70g Marihuana sichergestellt. Der
                     aggressive Beschuldigte versuchte sich den Maßnahmen durch
                     Flucht zu entziehen und musste gefesselt werden. Hierbei
                     versuchte er einen Beamten mittels Kopfstoß zu verletzen, was
                     ihm aber nicht gelang. Der Beamte konnte ausweichen und so
                     eine Verletzung verhindern. Des Weiteren beleidigte und
                     bedrohte der Beschuldigte die Polizeibeamten.

Ort:                 Leipheim
Datum und Uhrzeit:   Sonntag, 21.06.2020, 01:35 Uhr
Sachverhalt:         Am Sonntagmorgen wurde die Polizei zu einer tätlichen
                     Auseinandersetzung vor einem Gasthof gerufen. Die
                     eintreffende Streife konnte einen Mann antreffen, der angab,
                     von einem anderen Mann geschlagen worden zu sein. Während
                     der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme kamen mehrere
                     Personen schreiend aus dem Lokal, wobei sich der zuvor als
                     Störer benannte Mann und ein weiterer Mann in einer Art
                     Boxerstellung gegenüber traten und augenscheinlich versuchten
                     sich gegenseitig zu schlagen. Beim Versuch die beiden
                     Kontrahenten zu trennen und den zuvor als Störer benannten
                     Mann zu beruhigen, fing dieser zunächst an, die eingesetzten
                     Beamten zu beleidigen und schließlich auf sie einzuschlagen.
                     Erst nach dem Einsatz von Pfefferspray konnte der Mann unter
                     Kontrolle gebracht werden. Er wurde nach erfolgter
                     Blutentnahme in Gewahrsam genommen. Im weiteren Verlauf
                     der Sachverhaltsaufnahme konnte noch ein weiterer Mann
                     festgestellt werden, der offenbar ebenfalls vom Beschuldigten
                     geschlagen worden war. Alle Beteiligten wurden bei den
                     Auseinandersetzungen leicht verletzt. Der genaue Ablauf der
                     Handgreiflichkeiten sowie der Anlass hierfür sind Gegenstand
                     der Ermittlungen.
Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/9507

Ort:                 Lohr am Main
Datum und Uhrzeit:   Samstag, 20.06.2020, 22:30 Uhr
Sachverhalt:         Am späten Samstagabend kam es auf dem Skaterplatz in Lohr
                     zu einem Einsatz der Polizeiinspektion Lohr am Main, als gegen
                     22:30 Uhr ein Heranwachsender zunächst in einen verbalen
                     Streit mit mehreren Jugendlichen geriet. Aufgrund von
                     Beleidigungen und eines mitgeführten Messers wurde die
                     Polizei verständigt. Bei Eintreffen der Streifenbesatzungen
                     hielten sich ca. 30 Jugendliche im Bereich des Skaterplatzes
                     auf. Der Heranwachsende verhielt sich auch gegenüber den
                     eingesetzten Beamten äußerst aggressiv und uneinsichtig. Da
                     er einem Platzverweis nicht nachkommen wollte, wurde er von
                     den Beamten in Gewahrsam genommen. Bei der Durchführung
                     des Gewahrsams stieß er zunächst einen Beamten von sich
                     weg und leistete im Verlauf der Maßnahme erheblichen
                     Widerstand, indem er um sich trat. Hierdurch wurde ein
                     Polizeibeamter leicht verletzt. Den jungen Mann erwartet nun
                     u. a. eine Anzeige wegen Widerstand gegen
                     Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Mehrere
                     Jugendliche protestierten während der Amtshandlung lautstark
                     und solidarisierten sich augenscheinlich mit dem
                     Heranwachsenden. Die aufgeheizte Stimmung konnte durch die
                     eingesetzten Beamten im weiteren Verlauf allerdings beruhigt
                     werden.

Ort:                 Aschaffenburg
Datum und Uhrzeit:   Samstag, 20.06.2020, 22:00 Uhr
Sachverhalt:         Während einer polizeilichen Personenkontrolle am Perth Inch
                     kam es durch Unbeteiligte zu Flaschenwürfen in Richtung
                     eingesetzter Polizeibeamter. Bereits im Vorfeld der
                     Personenkontrolle war mit fortschreitender Stunde und
                     steigender Alkoholisierung der vor Ort befindlichen Personen,
                     eine aggressive Grundstimmung gegenüber den Streife
                     gehenden Polizeibeamten festzustellen. Es waren vermehrt
                     “ACAB”-Rufe sowie weitere Beleidigungen während der
                     Streifengänge wahrnehmbar. Der Angriff wurde von einem
                     Großteil der in der unmittelbaren Umgebung anwesenden
                     Personen positiv aufgefasst und durch Klatschen, zustimmende
                     Rufe, sowie ACAB-Rufe bestärkt. Aufgrund der immer
                     aggressiver werdenden Stimmung, des Flaschenwurfes,
                     vermehrter Anrufe wegen Ruhestörungen und vereinzelten
                     körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den Gruppen,
                     wurde seitens des verantwortlichen Polizeiführers entschieden,
                     das Mainufer zu räumen. Aufgrund der Vielzahl der anwesenden
                     Personen und der in Betrieb befindlichen Bluetooth-Lautspre-
                     cher-Boxen wurde eine Durchsage über den Außenlautsprecher
                     eines Dienstfahrzeuges getätigt. Während der Räumung wurden
                     wiederholt Glasflaschen nach den eingesetzten Polizeikräften
                     geworfen. Durch die Lautsprecherdurchsage und persönliche
                     Ansprachen konnten die anwesenden Personen letztlich zum
                     Verlassen der Örtlichkeit bewegt werden. Die Feststellung der
                     Flaschenwerfer ist weiterhin Gegenstand der polizeilichen
                     Ermittlungen.
Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/9507

Ort:                 Bergtheim
Datum und Uhrzeit:   Samstag, 21.06.2020
Sachverhalt:         Gleich zweimal griff ein Mann die seiner Lebensgefährtin zur
                     Hilfe kommenden Polizeibeamten an.

                     In der Nacht vom 20.06. auf den 21.06.2020 meldete ein
                     unbeteiligter Zeuge einen Streit zwischen einem Paar vor einem
                     Bergtheimer Wohnanwesen. Bei Eintreffen der Polizeistreife gab
                     die Lebensgefährtin des Beschuldigten an, dass der
                     Beschuldigte ihr gegenüber handgreiflich geworden sei.
                     Nachdem dem späteren Beschuldigten ein Platzverweis für die
                     gemeinsame Wohnung erteilt wurde, versuchte dieser sich in
                     Richtung Wohnanwesen zu entfernen. Als die eingesetzte
                     Streife diesen am Fortgehen hinderte, widersetzte er sich sofort
                     mittels Wegdrehen und Treten den eingesetzten Beamten und
                     machte deutlich, dass er nicht freiwillig das Wohnanwesen
                     verlassen werde. Bei der anschließenden Ingewahrsamnahme
                     kam es zu weiteren Widerstands- und Angriffshandlungen
                     gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten.

                     Nachdem der Beschuldigte dann am Morgen des 21.06.2020
                     wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen wurde,
                     suchte dieser erneut seine Lebensgefährtin auf. Da der
                     Beschuldigte ihr gegenüber wiederholt verbal und körperlich
                     aggressiv wurde, rief sie wiederum die Polizei um Hilfe. Die
                     eingesetzten Polizeibeamten erteilten dem Beschuldigten einen
                     Platzverweis für das Wohnanwesen, sowie ein Kontaktverbot
                     aufgrund beharrlicher häuslicher Gewalt. Zur Durchsetzung des
                     Kontaktverbotes wurde die Herausgabe des
                     Wohnungsschlüssels gefordert. Da der Beschuldigte den
                     Schlüssel nicht freiwillig herausgab, wurde ihm die
                     Durchsuchung nach dem Wohnungsschlüssel erklärt. Bei
                     Durchsuchungsbeginn sperrte sich der Beschuldigte massiv und
                     griff einen Polizeibeamten mit Faustschlägen an. Nach erfolgter
                     Fesselung wurde der Beschuldigte erneut zur Polizeidienstelle
                     verbracht. Auf dem Fahrweg setzten sich die
                     Widerstandshandlungen fort.
Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/9507

Anlage 2 – Ingewahrsamnahmen in Bayern vom 19.06.2020 bis 21.06.2020

Stadt Ansbach – Regierungsbezirk Mittelfranken

Keine Ingewahrsamnahmen

Stadt Augsburg – Regierungsbezirk Schwaben

Keine Ingewahrsamnahmen

Stadt Bayreuth – Regierungsbezirk Oberfranken

Keine Ingewahrsamnahmen

Stadt Landshut – Regierungsbezirk Niederbayern

  Staatsangehörigkeit         Tatvorwurf               Rechtsnorm            Maßnahme

                        Sonstige
       deutsch                                         Art. 17 PAG           Gewahrsam
                        Ordnungswidrigkeit

Landeshauptstadt München – Regierungsbezirk Oberbayern

  Staatsangehörigkeit         Tatvorwurf               Rechtsnorm            Maßnahme

                        Körperverletzung -
      afghanisch                                        § 223 StGB           Gewahrsam
                        vorsätzlich

       polnisch         Hausfriedensbruch               § 123 StGB           Gewahrsam

                        Körperverletzung -
       polnisch                                         § 223 StGB           Gewahrsam
                        vorsätzlich

                        Vergehen
     schweizerisch                                      § 29 BtMG            Gewahrsam
                        Betäubungsmittelgesetz

                        Widerstand gegen
        türkisch        Vollstreckungsbeamte            § 113 StGB           Gewahrsam
                        (Polizeivollzugsbeamte)

Stadt Regensburg – Regierungsbezirk Oberpfalz

Keine Ingewahrsamnahmen

Stadt Würzburg – Regierungsbezirk Unterfranken

Keine Ingewahrsamnahmen
Sie können auch lesen