SCHRIFTLICHE ANFRAGE DER ABGEORDNETEN FRANZ BERGMÜLLER, CHRISTIAN KLINGEN, ULRICH SINGER, ANDREAS WINHART, RALF STADLER AFD VOM 23.06.2020 ...
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18. Wahlperiode 25.09.2020 Drucksache 18/9507 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Bergmüller, Christian Klingen, Ulrich Singer, Andreas Winhart, Ralf Stadler AfD vom 23.06.2020 Bayerns Lehren aus bürgerkriegsähnlichen Zuständen in der Landeshauptstadt Baden-Württembergs Bereits vor etwas über einem halben Jahr eskalierte die Situation dort: „Während die Polizei am Tatort ermittelte, taten sich etwa 20 Provokateure aus dem etwa 150-köpfigen Publikum hervor und gingen die Beamten an. Dabei sollen die Polizisten mit Flaschen beworfen worden sein. Ein Polizeisprecher mochte dies nicht bestätigen: ‚Wir können bisher nur feststellen, dass Flaschen zu Bruch gegangen waren ... Die Beteiligten ha- ben laut Polizei ‚überwiegend Migrationshintergrund‘, es seien aber auch Deutsche darunter‘“, gaben die „deeskalierenden“ Beamten Ende 2019 brav zu Protokoll (https:// www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.muell-und-vandalismus-in-stuttgart-verkehrsschil der-landen-immer-wieder-im-eckensee.8ed15d22-dbb7-4027-a056-b07b4a740863. html). Der katholische Stadtdekan präzisiert die Verhältnisse vor Ort wie folgt: „muskelbe- packte Horden, die sich gezielt jedes Wochenende an diesem Ort aufhalten, um dort ‚die Sau rauszulassen‘ und ergänzt: ‚Demnach sei es bereits seit Jahren bekannt, dass junge Leute, auch aus dem Umland, die Stuttgarter Innenstadt aufsuchen ‚um die Sau rauszulassen. Seit Jahren wird darüber auf und ab diskutiert‘.“ (https://www.stuttgar ter-zeitung.de/inhalt.nach-den-ausschreitungen-in-stuttgart-muskelbepackte-horden. ed8c1733-3e41-464c-9155-235ca6abd4bc.html) Nach Kenntnisstand vom 23.06.2020 hat in Stuttgart eine Kontrolle eines am Ecken- see offen Drogen Konsumierenden genügt, dass eine „bunte“ Mischung von nur ca. 400 unkoordinierten und von der politischen Führung größtenteils zur Neuansiedlung auserkorener Neubürger aus aller Herren Länder genügte, um das Zentrum einer deut- schen Landeshauptstadt zu zerlegen. Das, was die Bevölkerung dieses Landes bereits seit Jahren in zunehmendem Maße ertragen muss, wie z. B. dass ein schiefer Blick oder ein falsches Wort genügt, um in Lebensgefahr zu geraten, trifft nun in zunehmen- dem Maße den Staat und seine Ordnungskräfte. Der am Eckensee versammelten Dro- genszene Stuttgarts genügte schon, dass sie sich durch die Polizei „beim Chillen“ und beim Ausüben ihres Geschäftsmodells „Drogenhandel“ gestört gefühlt haben dürfte, um an den Störern „Polizei“ und im Rausch von Drogen und Alkohol an anderen Ge- schäften Vergeltung zu üben. Ein Whistleblower der Polizei beschreibt das Geschehen in der Einsatznacht wie folgt: „Jetzt haben wir 01.55 Uhr, Teile der Innenstadt, Königstraße, Rotebühlplatz sind ent- glast. Die Kollegen sind massiv mit Steinen und Flaschen beworfen worden. Die Lan- desreserve ist aktiviert ... also hier ist Land unter, das sind Krawalle, ich würde mal sagen wie in Amerika. Das kannst du wunderbar hier mithören und das siehst du live am Eckensee ... Leute, bleibt bloß daheim ... Es ist ein Wunder, dass es noch keine to- ten Kollegen gibt, also das ist Krieg. Wir befinden uns grad heut Nacht wirklich im Krieg und ich übertreibe nicht, ich bin so richtig verstört. Ich finde gar keine Worte dafür. Ich hoffe, das wird in der Presse dementsprechend so dargestellt. Nur Kanacken. Und die Führung so richtig hilflos. Deswegen muss ich es mal loswerden. Alles in allem ist es eine Katastrophe. Es ist alles da aus umliegenden Gegenden, wirklich alles da, und die Landesreserve kommt noch ... Also hier in Stuttgart ist Krieg. Wenn du die Uni- form trägst heute Nacht, dann bist du nur Opfer, egal wie. Streifenwagen sind kaputt. Das erste Revier wurde angegangen. Ist ein Wunder, dass keiner erschossen worden ist. Ich übertreibe nicht. Ich bin schon lange genug bei der Polizei, aber das macht Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
Drucksache 18/9507 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 2/10 mich wirklich fassungslos. Da kommt noch etwas auf uns zu. Wenn das die Spitze war, dann ist es gut, aber ich glaube das ist erst der Auftakt.“ Ein GdP-Vertreter lei- tet vom äußeren Erscheinungsbild einiger Randalierer „Parallelen“ zur „Linken Szene“ ab: https://www.swr.de/swr1/bw/programm/wir-muessen-den-respekt-wieder-zurueck holen-100.html?fbclid=IwAR0iKQ2WsEWZ8GSYKpR7eyhVoxUN E3yRkQjue9fTnPt S8ldOjbwHGcuXW2U (ab Minute 03.00). Eine Allianz, die in Stuttgart nicht unbekannt ist. „‚Wir halten Stuttgarts Straßen frei von Faschisten!‘, schrieben die Kurden unter die blutigen Bilder.“ (https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.streetgangs-banden- pruegeln-im-namen-der-politik.2bde39dc-ce5c-4825-9f98-f53aa4989eef.html) All dessen ungeachtet und im diametralen Gegensatz zur Realität lässt der grüne Oberbürgermeister Stuttgarts offenbar zur Täuschung von Medien und Bevölkerung die Polizeiführung die Fake-News in die Welt setzen, dass dies die „Party- und Event- szene“ sei, und er lässt verkünden, dass ein „deutscher Staatsbürger weißer Hautfar- be“ kontrolliert worden sei. Am 07.06.2020 beteiligte sich der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration an der bundesweiten von Medien, SPD und Grünen vorangetriebenen Delegitimierungskampagne der Arbeit der Polizei gegenüber der Funke-Mediengruppe mit den Worten: „Wir sind zwar gerade auch im Auftreten unserer Polizei weit entfernt von solchen Exzessen wie in manchen amerikanischen Städten. Aber auch in Deutsch- land gibt es immer wieder rassistisches Unwesen ... Deshalb müssen wir darüber einen ständigen gesellschaftlichen Dialog führen.“ Ein unmissverständliches Bekenntnis zu einer gesinnungsfreien Polizeiarbeit dürfte jedenfalls anders aussehen. Am 22.06.2020 forderte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer eine „verbesserte Konsequenz der Justiz gegen die Straftäter“ (0 https:// www.youtube.com/watch?v=y3JCrxTgHtk&feature=emb_title). Wir fragen die Staatsregierung: 1. Unterstützung durch bayerische Polizeikräfte...................................................... 5 1.1 Um wie viel Uhr hat die Staatsregierung zwischen dem 19.06. und 22.06.2020 ein Hilfeersuchen aus Baden-Württemberg um Unterstützung mit bayeri- schen Polizeikräften erhalten?............................................................................. 5 1.2 Wann wurde diesem Hilfeersuchen entsprochen?.............................................. 5 1.3 Wann haben bayerische Polizeikräfte in Stuttgart Einsatzbereitschaft ge- meldet gehabt (bitte die Stärke der in Stuttgart einsatzbereiten Kräfte Bay- erns am 20.06., 21.06., 22.06.2020 angeben)?................................................... 5 2. Parallele zu Aktivitäten von Drogenhändlerbanden in Würzburg........................ 5 2.1 Welche Tatsachen liegen der Staatsregierung vor, die belegen, dass die landsmannschaftliche bzw. ethnische Zusammensetzung der in Stuttgart randalierenden „Event- und Partyszene“ eine andere ist als die in Fragen 3 bis 6 der Drs. 18/4826 (bitte diese Tatsachen ausführen)?.............................. 5 2.2 Welche Tatsachen liegen der Staatsregierung vor, die belegbar dagegen sprechen, dass sich die in Stuttgart randalierende „Event- und Partyszene“ ebenso wie die in Drs. 18/4826 abgefragte „Bandenkriminalität“ hauptsächlich über das gemeinsame Interesse des Drogenhandels und/oder des Drogen- konsums untereinander austauscht (bitte diese Tatsachen ausführen)?............. 5 2.3 Ist die Staatsregierung angesichts der Frage 2.2 bereit, auf Verlangen der Partei der grünen Landesregierung in Stuttgart die zum Eigenkonsum to- lerierte Obergrenze von 6 Gramm Cannabis zu erhöhen?.................................. 5 3. Revolutionäres Potenzial...................................................................................... 6 3.1 In welchem Stadium eines Zusammenwachsens befindet sich die – zu oft – multikulturell zusammengesetzte Szene aus Drogenhändlern/Drogen- händlerbanden mit den – zu oft – aus Drogenkonsumenten bestehenden Mitgliedern der auch gewaltbereiten linksextremistischen Szene in Bayern, speziell in den Hauptstädten der sieben Bezirke Bayerns (bitte für jede der sieben Städte einzeln ausführen)?....................................................................... 6
Drucksache 18/9507 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 3/10 3.2 In welchem Stadium eines Zusammenwachsens befindet sich die auch gewaltbereite linksextremistischen Szene in Bayern mit international agie- renden kommunistischen oder sozialistischen linken Vereinigungen, die eine eigene Armee umfassen, wie z. B. die PKK oder die YPG, PLO etc. (bitte alle derartigen Vereinigungen in Bayern angeben, die in Bayern als terroristische Vereinigung geführt sind)?............................................................. 6 3.3 Durch welche Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, dass nicht Kämpfer aus den Bürgerkriegen Nordafrikas und des Nahen Ostens in der Drogenszene Bayerns tätig sind oder tätig werden?........................................... 7 4. Überschneidung internationaler Linksextremisten und Drogenhändlerringe....... 7 4.1 Durch welche Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, dass nicht Kämpfer aus den Bürgerkriegen Nordafrikas und des Nahen Ostens die sogenannten Breiten Bündnisse gegen rechts, wie z. B. „München ist bunt“ etc., infiltrieren und für ihre Zwecke instrumentalisieren (bitte insbesondere für die Beispiele Spendensammeln, Drogenverkauf, Missbrauch dieser Menge als Schutzraum, aus dem heraus kriminelle Aktivitäten getätigt werden)?.......... 7 4.2 Durch welche Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, dass nicht Linksextremisten aus Bayern die sogenannten Breiten Bündnisse gegen rechts, wie z. B. „München ist bunt“ etc., infiltrieren, um auf diesem Weg über Bürgerkriegsveteranen aus dem sozialistisch-kommunistischen Lager, wie z. B. die YPG, PKK oder PLO, Kontakte zu Kampfeinheiten herzustellen?......... 7 4.3 Welche Überschneidungen/Beziehungen zwischen Linksextremisten und sozialistischen bzw. kommunistischen Organisationen aus dem Nahen Osten, inkl. der Türkei und Nordafrika, sind der Staatsregierung bekannt?........ 7 5. Situation in Bayern am 20.06.2020...................................................................... 7 5.1 Wie viele zusätzliche Polizeikräfte hatte Bayern am Wochenende vom 19.06. auf 21.06.2020 in München und Nürnberg stationiert gehabt?................. 7 5.2 In welchen Zeiträumen hätte die Polizei kurzfristig nach München und Nürn- berg weitere Kräfte zuführen können (bitte hierbei den Umfang der Kräfte in Zahlen benennen)?.......................................................................................... 7 5.3 Welche Pläne lagen am 19.06. auf den 21.06.2020 der Polizeiführung Bayerns vor, um – wie in Stuttgart – auf eine sich örtlich in der gesamten Innenstadt einer Großstadt Bayerns situativ mit dem Ziel, Vandalismusakte zu begehen, sich zusammenrottende und kurz darauf wieder zerstreuende Kleingruppen von bis zu 20 Personen einzudämmen und das Eigentum der Bürger zu schützen?............................................................................................ 8 6. Ausbildung im Straßenkampf............................................................................... 8 6.1 Welche Bezeichnung benutzt die Polizeiführung für die in 5.3 beschriebene Strategie von Linksautonomen und nun auch multikulturell zusammen- gesetzten Jugendbanden mit Berührung zur Drogenszene, sich zufällig oder per moderner Kommunikationsmittel an einem Ort zusammenzufinden, überfallartig eine Straftat zu begehen und sich hiernach in alle Richtungen zu zerstreuen, um auf dieselbe Art an einer anderen Stelle erneut zuzu- schlagen?............................................................................................................. 8 6.2 Welche Gegenstrategie trainiert die bayerische Polizei, um auf die in 6.1 beschriebene Strategie zu antworten, die von ca. 500 alkoholisierten und unter Drogen stehenden Personen eine ganze Nacht lang praktiziert wird?...... 8 6.3 Wie viele derzeit im Dienst befindliche Beamte sind in der Umsetzung der in 6.2 abgefragten Gegenstrategie praktisch ausgebildet (bitte, falls keine Zahlen aus z. B. Lehrgangsstärken vorliegen, diese Zahlen abschätzen)?......... 8 7. Vorkommnisse in Bayern..................................................................................... 9 7.1 Aus welchen Orten Bayerns wurden am Wochenende vom 19.06. auf 21.06.2020 Übergriffe auf die Polizei und/oder verletzte Polizisten gemeldet (bitte für jeden Ort die zugehörige Pressemitteilung als Anlage der Antwort dieser Anfrage beilegen und im Fall, dass eine solche nicht existiert, den Sachverhalt genau ausführen)?........................................................................... 9
Drucksache 18/9507 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 4/10 7.2 Wie viele Personen wurden in Bayern am Wochenende vom 19.06. auf 21.06.2020 vorübergehend in Gewahrsam genommen (bitte für die „Haupt- städte“ der sieben Bezirke Bayerns alle Nationalitäten eines jeden in Ge- wahrsam Genommenen angeben und den Tatvorwurf unter Anführung des/ der einschlägigen Paragrafen)?........................................................................... 9 7.3 Wie setzt die Polizei in Bayern das Jugendschutzgesetz durch, das unter 18-Jährigen den Aufenthalt an „gefährlichen Orten“, wie z. B. Orten, an welchen Drogen gehandelt bzw. konsumiert werden, verbietet?......................... 9 8. Fehlende Unterstützung der Polizei durch die Politik........................................... 9 8.1 Welche Informationen liegen dem Staatsminister des Innern, für Sport und Integration vor, dass er am 07.06.2020 im Zuge einer allgemeinen Kam- pagne des Umbaus der Polizei von einer Verantwortungspolizei, bei der unabhängig von Herkunft und Hautfarbe der Gesetzesbruch im Zentrum der Arbeit steht, hin zu einer Gesinnungspolizei, bei der bereits bei der Er- mittlungsarbeit Kulturrabatte gegeben werden?.................................................. 9 8.2 Wie wird die Staatregierung die Vorgabe des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer umsetzen, der eine „verbesserte Konse- quenz der Justiz gegen die Straftäter“ fordert, sich also für eine Reduktion der über den subjektiven Tatbestand durch jeden Richter weitgehend be- liebig verteilbaren Strafrabatte für die Straftäter unter den in Deutschland zur Neuansiedelung ins Land geholten Jugendliche einsetzt?.......................... 10 8.3 Zieht die Staatsregierung betreffend der Kommunikation derartiger Ereig- nisse unter Beteiligungen von überproportional vielen Personen, die aus dem Ausland stammen und die die Staatsregierung zur Neuansiedelung in Deutschland vorgesehen hat, im Lichte der Frage 8.2 und aus der Vor- gabe aus Stuttgart die Lehre, dass der Versuch, mithilfe angeblich politisch korrekter „Begriffsvorgaben“ die Herkunft und die Zusammensetzung der Täter gegenüber der Bevölkerung zu verschleiern, nicht zielführend ist bzw. auf lange Sicht ohne massiven Vertrauensverlust der Bevölkerung in die demokratisch legitimierte Führung und damit in die Staatsverfassung nicht durchhaltbar ist?................................................................................................. 10
Drucksache 18/9507 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 5/10 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, hinsichtlich der Fragen 2.3 und 8.2 im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz vom 10.08.2020 1. Unterstützung durch bayerische Polizeikräfte 1.1 Um wie viel Uhr hat die Staatsregierung zwischen dem 19.06. und 22.06.2020 ein Hilfeersuchen aus Baden-Württemberg um Unterstützung mit bayeri- schen Polizeikräften erhalten? 1.2 Wann wurde diesem Hilfeersuchen entsprochen? 1.3 Wann haben bayerische Polizeikräfte in Stuttgart Einsatzbereitschaft ge- meldet gehabt (bitte die Stärke der in Stuttgart einsatzbereiten Kräfte Bay- erns am 20.06., 21.06., 22.06.2020 angeben)? Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erhielt am Sonntag, dem 21.06.2020, um 02.30 Uhr telefonisch ein Unterstützungsersuchen seitens des Minis- teriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg. Dem Unter- stützungsersuchen konnte durch die Bayerische Polizei nicht entsprochen werden, da die zur Verfügung stehenden geschlossenen Einheiten für eigene, dringliche Aufgaben in Bayern gebunden waren und nicht für eine zeitgerechte Unterstützung des Polizei- präsidiums Stuttgart abgezogen werden konnten. 2. Parallele zu Aktivitäten von Drogenhändlerbanden in Würzburg 2.1 Welche Tatsachen liegen der Staatsregierung vor, die belegen, dass die landsmannschaftliche bzw. ethnische Zusammensetzung der in Stuttgart randalierenden „Event- und Partyszene“ eine andere ist als die in Fragen 3 bis 6 der Drs. 18/4826 (bitte diese Tatsachen ausführen)? 2.2 Welche Tatsachen liegen der Staatsregierung vor, die belegbar dagegen sprechen, dass sich die in Stuttgart randalierende „Event- und Partyszene“ ebenso wie die in Drs. 18/4826 abgefragte „Bandenkriminalität“ hauptsächlich über das gemeinsame Interesse des Drogenhandels und/oder des Drogen- konsums untereinander austauscht (bitte diese Tatsachen ausführen)? Die Fragen betreffen Vorgänge in Baden-Württemberg. Eine Beantwortung durch die Staatsregierung kann daher nicht erfolgen. 2.3 Ist die Staatsregierung angesichts der Frage 2.2 bereit, auf Verlangen der Partei der grünen Landesregierung in Stuttgart die zum Eigenkonsum to- lerierte Obergrenze von 6 Gramm Cannabis zu erhöhen? Nach § 31a Abs. 1 Satz 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) kann von der Verfolgung eines Betäubungsmittelvergehens bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen abgesehen werden, wenn das Betäubungsmittel ausschließlich in geringer Menge zum Eigenkonsum bestimmt ist, also eine Fremdgefährdung ausgeschlossen werden kann. Ob diese kumulativen Voraussetzungen erfüllt sind, ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Bundeseinheitliche Regelungen oder Grenzwerte für eine Verfahrenseinstellung nach § 31a Abs. 1 BtMG existieren bislang nicht. In Bayern wurde der Grenzwert für das Vorliegen einer „geringen Menge“ durch das abgestimmte Rundschreiben der drei bayerischen Generalstaatsanwälte vom 14.07.1994 auf 3 Konsumeinheiten zu jeweils 2 Gramm, insgesamt also auf 6 Gramm Cannabis festgelegt. Aus Sicht des Staatsministeriums der Justiz besteht kein Anlass, auf eine Ände- rung des genannten Rundschreibens im Sinne einer Erhöhung des Grenzwerts von 6 Gramm hinzuwirken.
Drucksache 18/9507 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 6/10 3. Revolutionäres Potenzial 3.1 In welchem Stadium eines Zusammenwachsens befindet sich die – zu oft – multikulturell zusammengesetzte Szene aus Drogenhändlern/Drogen- händlerbanden mit den – zu oft – aus Drogenkonsumenten bestehenden Mitgliedern der auch gewaltbereiten linksextremistischen Szene in Bayern, speziell in den Hauptstädten der sieben Bezirke Bayerns (bitte für jede der sieben Städte einzeln ausführen)? Bei der Bayerischen Polizei erfolgt keine strukturierte bzw. automatisiert statistisch aus- wertbare Erfassung im Sinne der Fragestellungen. Erkenntnisse im Sinne der Frage- stellung liegen auch dem Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) nicht vor. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden. 3.2 In welchem Stadium eines Zusammenwachsens befindet sich die auch ge- waltbereite linksextremistischen Szene in Bayern mit international agieren- den kommunistischen oder sozialistischen linken Vereinigungen, die eine eigene Armee umfassen, wie z. B. die PKK oder die YPG, PLO etc. (bitte alle derartigen Vereinigungen in Bayern angeben, die in Bayern als terroristi- sche Vereinigung geführt sind)? Bei der Bayerischen Polizei erfolgt keine strukturierte bzw. automatisiert statistisch aus- wertbare Erfassung im Sinne der Fragestellungen, sodass eine diesbezügliche Aus- wertung nicht möglich ist. Dem BayLfV liegen aktuell keine Erkenntnisse hinsichtlich eines „Zusammenwach- sens“ gewaltbereiter linksextremistischer inländischer Gruppierungen und internationa- ler linksextremistischer Organisationen im Sinne der Fragestellung vor. Aus linksextremistischer Sicht kommt der internationalen Solidarität ein hoher Stel- lenwert zu. Aufgrund der gemeinsamen ideologischen Basis und ähnlichen Themen- schwerpunkten bei der Agitation kommt es daher immer wieder anlassbezogen zu Solidaritätsbekundungen und Solidaritätsveranstaltungen der linksextremistischen Szene mit linksextremistischen Ausländerorganisationen. So begleiteten Mitglieder der linksextremistischen Szene den seit dem 17.06.2016 laufenden Prozess vor dem Oberlandesgericht München gegen mutmaßliche Mitglieder der Türkischen Kommu- nistischen Partei/Marxisten Leninisten (TKP/ML) regelmäßig durch Erklärungen und Kundgebungen. Die „Linksjugend [‘solid]“ Ortsgruppe München nahm am 26.10.2019 an einer Demonstration in München unter dem Motto „Rise up for Rojava“ teil. Darüber hinaus solidarisierte sich auch die autonome Gruppe Antifa-NT mit den kurdischen Widerstandskämpfern in Nordsyrien. Über die sozialen Medien rief die Gruppe zur Teil- nahme an Demonstrationen gegen die türkische Offensive am 09. und 26.10.2019 in München auf. Auf die Darstellung im Verfassungsschutzbericht Bayern 2019, Seiten 255 und 282, wird hingewiesen. In Einzelfällen hat die Solidarität in der Vergangenheit auch dazu geführt, dass bay- erische Linksextremisten in Krisengebiete ausgereist sind, bei denen Absichtsbekun- dungen vorlagen, dass sie kurdische Gruppen wie die PKK bzw. YPG unterstützen wollen.
Drucksache 18/9507 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 7/10 3.3 Durch welche Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, dass nicht Kämpfer aus den Bürgerkriegen Nordafrikas und des Nahen Ostens in der Drogenszene Bayerns tätig sind oder tätig werden? 4. Überschneidung internationaler Linksextremisten und Drogenhändlerringe 4.1 Durch welche Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, dass nicht Kämpfer aus den Bürgerkriegen Nordafrikas und des Nahen Ostens die so- genannten Breiten Bündnisse gegen rechts, wie z. B. „München ist bunt“ etc., infiltrieren und für ihre Zwecke instrumentalisieren (bitte insbesondere für die Beispiele Spendensammeln, Drogenverkauf, Missbrauch dieser Menge als Schutzraum, aus dem heraus kriminelle Aktivitäten getätigt werden)? 4.2 Durch welche Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, dass nicht Linksextremisten aus Bayern die sogenannten Breiten Bündnisse gegen rechts, wie z. B. „München ist bunt“ etc., infiltrieren, um auf diesem Weg über Bürgerkriegsveteranen aus dem sozialistisch-kommunistischen Lager, wie z. B. die YPG, PKK oder PLO, Kontakte zu Kampfeinheiten herzustellen? Um Gefahren abzuwehren, die von diesen Personen ausgehen, werden durch die Poli- zei- und Sicherheitsbehörden alle rechtlich und tatsächlich möglichen präventiven und repressiven Maßnahmen ergriffen. Die zu ergreifenden Maßnahmen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Gleiches gilt für das Vorgehen der Bayerischen Polizei gegen jede Form der Rauschgiftkriminalität in Bayern. 4.3 Welche Überschneidungen/Beziehungen zwischen Linksextremisten und sozialistischen bzw. kommunistischen Organisationen aus dem Nahen Osten, inkl. der Türkei und Nordafrika, sind der Staatsregierung bekannt? Bei der Bayerischen Polizei erfolgt keine strukturierte bzw. automatisiert statistisch aus- wertbare Erfassung im Sinne der Fragestellung. Die Beobachtung von Überschneidungen bzw. Beziehungen zwischen nationalen und ausländischen extremistischen Phänomenen obliegt zuvorderst der Zuständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Weiter gehende Erkenntnisse, die über die in der Anwort zu Frage 3.2 dargelegten hinausgehen, liegen dem BayLfV nicht vor. 5. Situation in Bayern am 20.06.2020 5.1 Wie viele zusätzliche Polizeikräfte hatte Bayern am Wochenende vom 19.06. auf 21.06.2020 in München und Nürnberg stationiert gehabt? Den Polizeipräsidien Mittelfranken und München wurden im angefragten Zeitraum ins- gesamt 6 Einsatzzüge und 5 USK-Züge (USK = Unterstützungskommando) der Bereit- schaftspolizei zur Unterstützung bei diversen Einsatzlagen unterstellt. Ergänzend ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die jeweiligen Züge nicht über den kompletten Zeit- raum zur Verfügung standen und auch andere geschlossene Einheiten im angefragten Zeitraum an anderen Stellen in Bayern eingesetzt waren. 5.2 In welchen Zeiträumen hätte die Polizei kurzfristig nach München und Nürn- berg weitere Kräfte zuführen können (bitte hierbei den Umfang der Kräfte in Zahlen benennen)? Eine pauschale Antwort hierzu ist nicht möglich, da die Dauer bis zum Eintreffen von polizeilichen Unterstützungskräften von vielen Faktoren abhängig ist. Maßgeblich sind dabei vor allem die Anzahl der zum Zeitpunkt des Vorfalls im Dienst befindlichen ge- schlossenen Einheiten der Bayerischen Polizei, die Verfügbarkeit von Unterstützungs- kräften aus dem außerbayerischen Raum, weitere parallele Polizeieinsätze im Freistaat Bayern sowie die Anfahrtszeit der verfügbaren Kräfte zum jeweiligen Ereignisort. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die zugeführten Kräfte nach und nach am Ereignisort an- kommen und insofern ein sukzessiver Aufwuchs von Einsatzkräften erfolgt.
Drucksache 18/9507 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 8/10 5.3 Welche Pläne lagen am 19.06. auf den 21.06.2020 der Polizeiführung Bayerns vor, um – wie in Stuttgart – auf eine sich örtlich in der gesamten Innenstadt einer Großstadt Bayerns situativ mit dem Ziel, Vandalismusakte zu begehen, sich zusammenrottende und kurz darauf wieder zerstreuende Kleingruppen von bis zu 20 Personen einzudämmen und das Eigentum der Bürger zu schützen? Den zuständigen Polizeipräsidien liegen diverse Einsatzkonzepte und Rahmenvorgaben für unterschiedliche Kategorien von Sicherheitsstörungen vor. Die konkrete polizeiliche Vorgehensweise ist allerdings immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab- hängig, anhand derer durch die polizeiliche Einsatzleitung die erforderlichen Kräfte an- zufordern und geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu veranlassen sind. Da sich die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen und Vorgehensweisen je nach Art und Ausmaß der Sicher- heitsstörungen zum Teil deutlich voneinander unterscheiden, ist eine pauschale Be- antwortung der Fragestellung nicht möglich. 6. Ausbildung im Straßenkampf 6.1 Welche Bezeichnung benutzt die Polizeiführung für die in 5.3 beschriebene Strategie von Linksautonomen und nun auch multikulturell zusammen- gesetzten Jugendbanden mit Berührung zur Drogenszene, sich zufällig oder per moderner Kommunikationsmittel an einem Ort zusammenzufinden, überfallartig eine Straftat zu begehen und sich hiernach in alle Richtungen zu zerstreuen, um auf dieselbe Art an einer anderen Stelle erneut zuzu- schlagen? Der Bayerischen Polizei sind keine Begrifflichkeiten bekannt, die alle in der Fragestellung beinhalteten Eventualitäten und Kombinationsmöglichkeiten hinreichend abdecken würden. 6.2 Welche Gegenstrategie trainiert die bayerische Polizei, um auf die in 6.1 beschriebene Strategie zu antworten, die von ca. 500 alkoholisierten und unter Drogen stehenden Personen eine ganze Nacht lang praktiziert wird? 6.3 Wie viele derzeit im Dienst befindliche Beamte sind in der Umsetzung der in 6.2 abgefragten Gegenstrategie praktisch ausgebildet (bitte, falls keine Zahlen aus z. B. Lehrgangsstärken vorliegen, diese Zahlen abschätzen)? Eine pauschalisierte Antwort hierauf kann nicht erfolgen, da die Bewältigung polizei- licher Einsatzlagen immer von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig ist und unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit er- folgt. Der Bayerischen Polizei stehen zur Abwehr von Gefahren sowie zur Verfolgung von Straftaten diverse Befugnisse zu, die sich für den präventiven Bereich insbesondere aus dem Polizeiaufgabengesetz (PAG) sowie für den repressiven Bereich insbesondere aus der Strafprozessordnung (StPO) ergeben. Der Leitgedanke der praxisorientierten Ausbildung des Polizeivollzugsdienstes ist demzufolge auch, alle künftigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten ganzheitlich und fächerübergreifend für ihre berufliche Tätigkeit zu qualifizieren. Mit dem obersten Ziel, den Polizeivollzugsbeamten eine professionelle Situationsbeherrschung zu ver- mitteln, wird das Training zum Polizeilichen Einsatzverhalten (PE) durchgeführt. Da- bei umfasst das PE-Training die möglichst realitätsnahe Schulung von professioneller Handlungs- und Verhaltenssicherheit der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im polizeilichen Einsatzgeschehen. Auch im Rahmen der Fortbildung ist PE als ganzheitliches Training konzipiert. Dabei werden in komplexen Übungen alle Bereiche des Einsatzgeschehens von der verbalen Kommunikation über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bis hin zum Schusswaf- fengebrauch regelmäßig und verpflichtend durch alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in Bayern trainiert.
Drucksache 18/9507 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 9/10 7. Vorkommnisse in Bayern 7.1 Aus welchen Orten Bayerns wurden am Wochenende vom 19.06. auf 21.06.2020 Übergriffe auf die Polizei und/oder verletzte Polizisten gemeldet (bitte für jeden Ort die zugehörige Pressemitteilung als Anlage der Antwort dieser Anfrage beilegen und im Fall, dass eine solche nicht existiert, den Sach- verhalt genau ausführen)? Eine entsprechende Auflistung der diesbezüglich bekannt gewordenen Vorfälle kann An- lage 1 entnommen werden. Der Beantwortung wurden alle Vorfälle in Bayern zugrunde gelegt, die entweder den Anfangsverdacht einer Straftat gemäß § 114 Strafgesetzbuch (StGB) begründen bzw. in deren Verlauf es im Zusammenhang mit der Einwirkung des polizeilichen Gegenübers anderweitig zur Schädigung von Polizeibeamten gekommen ist. 7.2 Wie viele Personen wurden in Bayern am Wochenende vom 19.06. auf 21.06.2020 vorübergehend in Gewahrsam genommen (bitte für die „Haupt- städte“ der sieben Bezirke Bayerns alle Nationalitäten eines jeden in Ge- wahrsam Genommenen angeben und den Tatvorwurf unter Anführung des/ der einschlägigen Paragrafen)? Für das Wochenende vom 19.06.2020 bis 21.06.020 wurden bayernweit insgesamt 46 präventive Ingewahrsamnahmen durch die Bayerische Polizei vollzogen. Hinsichtlich der weiterhin angefragten Detailerkenntnisse zu den Ingewahrsamnah- men im Bereich der Verwaltungssitze der einzelnen Regierungsbezirke wird auf die Auflistung in Anlage 2 verwiesen. 7.3 Wie setzt die Polizei in Bayern das Jugendschutzgesetz durch, das unter 18-Jährigen den Aufenthalt an „gefährlichen Orten“, wie z. B. Orten, an welchen Drogen gehandelt bzw. konsumiert werden, verbietet? § 8 Jugendschutzgesetz (JuSchG) sieht vor, dass die zuständigen Behörden, soweit sich Kinder oder Jugendliche an einem Ort aufhalten, an dem ihnen eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben. Die bei entsprechenden Feststellungen von der Bayerischen Polizei zu treffenden Maßnahmen orientieren sich dabei am konkreten Einzelfall und können von einem Platzverweis über eine Zuführung zu den Erziehungs- berechtigten bis hin zu einer Initiierung der Inobhutnahme durch das Jugendamt reichen. 8. Fehlende Unterstützung der Polizei durch die Politik 8.1 Welche Informationen liegen dem Staatsminister des Innern, für Sport und Integration vor, dass er am 07.06.2020 im Zuge einer allgemeinen Kampagne des Umbaus der Polizei von einer Verantwortungspolizei, bei der unabhängig von Herkunft und Hautfarbe der Gesetzesbruch im Zentrum der Arbeit steht, hin zu einer Gesinnungspolizei, bei der bereits bei der Ermittlungsarbeit Kulturrabatte gegeben werden? Dass die Erfüllung polizeilicher Aufgaben unabhängig von Herkunft und Hautfarbe der Betroffenen erfolgt, ist Ausdruck des in Art. 3 Grundgesetz (GG) sowie in Art. 118 Ver- fassung des Freistaates Bayern (BV) niedergelegten Gleichbehandlungsgrundsatzes und stellt eines der maßgeblichsten Kennzeichen eines freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates dar. Insofern liegt auch die Umsetzung dieses Grundsatzes in der Ver- antwortung der Staatsregierung und aller ihr nachgeordneten Behörden, somit auch der Bayerischen Polizei.
Drucksache 18/9507 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 10/10 8.2 Wie wird die Staatregierung die Vorgabe des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer umsetzen, der eine „verbesserte Konse- quenz der Justiz gegen die Straftäter“ fordert, sich also für eine Reduktion der über den subjektiven Tatbestand durch jeden Richter weitgehend be- liebig verteilbaren Strafrabatte für die Straftäter unter den in Deutschland zur Neuansiedelung ins Land geholten Jugendliche einsetzt? Der Berichterstattung unter dem beigefügten Link ist die Forderung des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat nach „verbesserter Konsequenz der Justiz gegen die Straftäter“ zu entnehmen, nicht jedoch die der Fragestellung zu entnehmende Inter- pretation im Sinne von „durch jeden Richter weitgehend beliebig verteilbare Strafrabatte für die Straftäter unter den in Deutschland zur Neuansiedlung ins Land geholten Jugend- liche“. Umsetzungsbedarf im Sinne der Fragestellung sieht die Staatsregierung nicht. Im Übrigen ist das konsequente Vorgehen gegen Straftäter bereits jetzt Kennzeichen bayerischer Strafverfolgung. Die in der Frage angesprochene Strafzumessung gehört zum Kernbereich richter- licher Unabhängigkeit. Diesbezügliche Vorgaben können seitens des Staatsministe- riums der Justiz nicht erfolgen. 8.3 Zieht die Staatsregierung betreffend der Kommunikation derartiger Ereig- nisse unter Beteiligungen von überproportional vielen Personen, die aus dem Ausland stammen und die die Staatsregierung zur Neuansiedelung in Deutschland vorgesehen hat, im Lichte der Frage 8.2 und aus der Vorgabe aus Stuttgart die Lehre, dass der Versuch, mithilfe angeblich politisch korrekter „Begriffsvorgaben“ die Herkunft und die Zusammensetzung der Täter gegenüber der Bevölkerung zu verschleiern, nicht zielführend ist bzw. auf lange Sicht ohne massiven Vertrauensverlust der Bevölkerung in die demokratisch legitimierte Führung und damit in die Staatsverfassung nicht durchhaltbar ist? Die Bayerische Polizei kommt mit ihrer Medien-/Pressearbeit dem Auskunftsanspruch der Presse nach, der für die Presse gleichzeitig unverzichtbare Grundvoraussetzung für die Realisierung der in Art. 5 GG, Art. 111, 111a BV geschützten Presse- und Rund- funkfreiheit ist. Dem gegenüber stehen die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen. Die Bayerische Polizei wägt daher im Einzelfall zwischen dem öffentlichen Informations- interesse, abgeleitet aus Art. 5 GG, und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Be- troffenen hinsichtlich der weitergegebenen Informationen, abgeleitet aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, ab. Personenbezogene Daten werden, außer beispielsweise in den Fällen der zielgerichteten Fahndung, grundsätzlich nur in anonymisierter Form weitergegeben. Die Entscheidung über den Umfang der Anonymisierung hängt von den näheren Umständen des Ereignisses, dem Sachstand des Ermittlungsverfahrens und etwaigen Geheimhaltungspflichten im Einzelfall ab. Im Bewusstsein ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung verfahren die Pres- sestellen der Bayerischen Polizeipräsidien dabei mit der Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen sehr bedacht und sensibel. Sie prüfen jeden Einzelfall sorgfältig. Da- bei folgen sie den Grundsätzen der Neutralität und Transparenz. Seitens des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration gibt es kei- ne spezifische schriftliche Regelungslage in Hinblick auf die Pressearbeit der Polizei- präsidien. Der Inhalt und Umfang der polizeilichen Pressearbeit wird – basierend auf der objektiven Sachverhalts- und Anzeigenaufnahme – durch die Polizeipräsidien, bei Straftaten ggf. in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft, entschieden und verantwor- tet. Diese Praxis hat sich in Bayern bewährt.
Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/9507 Anlage 1 – Übergriffe auf Polizeibeamte vom 19.06.2020 bis 21.06.2020 Ort: München Datum und Uhrzeit: Freitag, 19.06.2020, 21:20 Uhr Sachverhalt: Der spätere Beschuldigte wurde einer Personenkontrolle unterzogen, da er sich nach Geschäftsschluss ohne erkennbaren Grund, zusammen mit mehreren Personen im Vorraum einer Bank aufhielt. Im Verlauf der Kontrolle musste der Beschuldigte von den eingesetzten Beamten fixiert werden, da er trotz mehrfacher Aufforderung, seine Hände aus den Taschen zu lassen, eine Hand in seine Jackentasche führte. Für die Beamten war in diesem Moment nicht ersichtlich, ob er eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand bei sich trug. Nachdem er anfing, nach den Beamten zu schlagen und zu treten, wurden ihm Handfesseln angelegt. Auch in gefesseltem Zustand versuchte er weiterhin, mit dem Ellenbogen nach den Polizeibeamten zu schlagen. Er wurde daraufhin zur Dienststelle verbracht. Der Beschuldigte wurde nach erfolgter Sachbearbeitung entlassen. Zu Verletzungen kam es auf beiden Seiten nicht. Ort: Bayreuth Datum und Uhrzeit: Freitag, 19.06.2020, 17:47 Uhr Sachverhalt: Eine männliche Person rannte mit einem Baseballschläger durch ein Wohngebiet und drohte, Personen zu schlagen. Bei Eintreffen der Streife legte der Mann nach polizeilicher Aufforderung den Baseballschläger beiseite und legte sich zunächst auf den Boden. Als die Polizeibeamten an ihn herantraten, sprang er jedoch auf und griff die Beamten an. Die Person wurde anschließend unter Kontrolle gebracht und gefesselt. Ein Beamter wurde dabei leicht verletzt. Der Mann wurde eingewiesen. Ort: Augsburg Datum und Uhrzeit: Freitag, 19.06.2020, 18:45 Uhr Sachverhalt: siehe Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Schwaben Nord vom 19.06.2020 sowie vom 21.06.2020 Ort: Augsburg Datum und Uhrzeit: Samstag, 20.06.2020, 21:00 Uhr Sachverhalt: Der spätere Beschuldigte hielt sich am Bahnhofsvorplatz auf, wo er durch sein aggressives Verhalten gegenüber anderen Passanten auffiel und wurde in Folge dessen einer polizeilichen Personenkontrolle unterzogen. Während der Kontrolle versuchte der Beschuldigte die Polizeibeamten durch das Entreißen von Dokumenten an der Personenkontrolle zu hindern und spuckte einem der Beamten ins Gesicht. Bei der anschließenden
Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/9507 Fixierung des Beschuldigten beleidigte dieser die umstehenden Polizeibeamten und schlug einem von ihnen mit seinem Ellenbogen gegen den Kopf. In Folge der Angriffe des Beschuldigten wurde ein Polizeibeamter leichter verletzt. Ort: Essenbach Datum und Uhrzeit: Samstag, 20.06.2020, 20:54 Uhr Sachverhalt: siehe Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Niederbayern vom 22.06.2020 sowie vom 30.06.2020 Ort: Pocking Datum und Uhrzeit: Sonntag, 21.06.2020, 19:30 Uhr Sachverhalt: siehe Pressemitteilung der Polizeistation Pocking vom 22.06.2020 Ort: Arnstorf Datum und Uhrzeit: Sonntag, 21.06.2020, 21:55 Uhr Sachverhalt: siehe Pressemitteilungen der Polizeiinspektion Eggenfelden vom 22.06.2020 Ort: Erlangen Datum und Uhrzeit: Freitag, 19.06.2020, 18:45 Uhr Sachverhalt: Bei der Anzeigenaufnahme wegen einer Sachbeschädigung beleidigte der Beschuldigte zunächst eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt mehrfach als „Spast“ bzw. „Scheiß Bullen“. Weiter schlug und trat der Beschuldigte nach den Polizeibeamten. Die Beamten konnten den Schlägen bzw. Tritten ausweichen. Bei der Ingewahrsamnahme leistete der Beschuldigte weiter massiven Widerstand und beleidigte die Beamten. Der 25-jährige deutsche Staatsangehörige war erheblich alkoholisiert. Eine Blutentnahme ergab einen Wert von 1,73 Promille während der Tatzeit. Die Beamten, von denen niemand verletzt wurde, leiteten mehrere Ermittlungsverfahren, u.a. wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung ein. Ort: Fürth Datum und Uhrzeit: Freitag, 19.06.2020, 19:33 Uhr Sachverhalt: Nach einer verbalen Streitigkeit zwischen zwei Brüdern schubste einer der beiden Brüder während der Identitätsfeststellung grundlos einen Polizeibeamten der Polizeiinspektion Fürth von sich weg. Bei der darauf folgenden Anwendung des unmittelbaren Zwanges wehrte sich der spätere Beschuldigte, indem er einem Polizeibeamten für ca. 3 Sekunden an den Hals griff und zudrückte. Nach der Fesselung beleidigte der Beschuldigte die Beamten noch mit den Worten
Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/9507 „Hurensöhne und Wichser“. Der Beschuldigte war erheblich alkoholisiert. Der geschädigte Polizeibeamte erlitt Kratzer und Rötungen am Hals, blieb aber dienstfähig. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ordnete eine Blutentnahme an. Die Polizeibeamten leiteten ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung ein. Ort: Erlangen Datum und Uhrzeit: Freitag, 19.06.2020, 23:30 Uhr Sachverhalt: Der Beschuldigte sollte wegen Selbstgefährdung in das Bezirksklinikum Erlangen verbracht werden. Ein Transport im Krankenwagen war aufgrund des aggressiven Verhaltens nicht möglich. Die Person musste von den hinzugerufenen Polizeibeamten der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt gefesselt und unter Anwendung von unmittelbarem Zwang in ein Polizeifahrzeug verbracht werden. Dabei biss er einem Polizeibeamten in die Hand. Einem weiteren Polizeibeamten wollte der Beschuldigte eine Kopfnuss verpassen und trat auch nach diesem. Zudem erfolgten mehrere Spuckattacken gegen die Polizeibeamten. Kein beteiligter Beamter wurde ernsthaft verletzt. Bei der Aufnahme in das Klinikum musste der Beschuldigte aufgrund seines aggressiven Verhaltens an einem Krankenbett fixiert werden. Der Beschuldigte gab zu, Crystal konsumiert zu haben. Ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde eingeleitet. Ort: Nürnberg Datum und Uhrzeit: Sonntag, 21.06.2020, 01:15 Uhr Sachverhalt: siehe Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mittelfranken vom 21.06.2020 Ort: Nürnberg Datum und Uhrzeit: Sonntag, 21.06.2020, 04:05 Uhr Sachverhalt: Nach einer Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug wurde ein Jugendlicher zur Polizeiinspektion Nürnberg-West für die weitere Sachbearbeitung verbracht. Im Jugendverwahrraum begann der Beschuldigte zu randalieren. Zur Beruhigung musste unmittelbarer Zwang in Form einer Fesselung angewandt werden. Dabei trat er gezielt gegen das linke Schienbein eines Polizeibeamten. Der Polizeibeamte erlitt durch den Tritt Schmerzen. Zudem beleidigte der unter Alkoholeinfluss stehende Jugendliche die Polizeibeamten als „Hurensöhne, Arschlöcher“. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 0,60 mg/l. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung ein.
Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/9507 Ort: Wolnzach Datum und Uhrzeit: Samstag, 20.06.2020, 15:00 Uhr Sachverhalt: Von Beamten der Polizeiinspektion Geisenfeld wurde eine Dame mit unmittelbarem Zwang von ihrem Suizidversuch abgehalten. Im Anschluss bedrohte sie die Beamten mit dem Tode. Beim Verbringen in den Rettungswagen trat sie nach den Beamten. Diese blieben unverletzt. Ein Verfahren wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte wurde gegen die Beschuldigte eingeleitet. Ort: Gilching Datum und Uhrzeit: Freitag, 19.06.2020, 18:36 Uhr Sachverhalt: Bei einem Jugendlichen wurde durch Beamten der Polizeiinspektion Germering ein Durchsuchungsbeschluss vollzogen. Hierbei wurden 70g Marihuana sichergestellt. Der aggressive Beschuldigte versuchte sich den Maßnahmen durch Flucht zu entziehen und musste gefesselt werden. Hierbei versuchte er einen Beamten mittels Kopfstoß zu verletzen, was ihm aber nicht gelang. Der Beamte konnte ausweichen und so eine Verletzung verhindern. Des Weiteren beleidigte und bedrohte der Beschuldigte die Polizeibeamten. Ort: Leipheim Datum und Uhrzeit: Sonntag, 21.06.2020, 01:35 Uhr Sachverhalt: Am Sonntagmorgen wurde die Polizei zu einer tätlichen Auseinandersetzung vor einem Gasthof gerufen. Die eintreffende Streife konnte einen Mann antreffen, der angab, von einem anderen Mann geschlagen worden zu sein. Während der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme kamen mehrere Personen schreiend aus dem Lokal, wobei sich der zuvor als Störer benannte Mann und ein weiterer Mann in einer Art Boxerstellung gegenüber traten und augenscheinlich versuchten sich gegenseitig zu schlagen. Beim Versuch die beiden Kontrahenten zu trennen und den zuvor als Störer benannten Mann zu beruhigen, fing dieser zunächst an, die eingesetzten Beamten zu beleidigen und schließlich auf sie einzuschlagen. Erst nach dem Einsatz von Pfefferspray konnte der Mann unter Kontrolle gebracht werden. Er wurde nach erfolgter Blutentnahme in Gewahrsam genommen. Im weiteren Verlauf der Sachverhaltsaufnahme konnte noch ein weiterer Mann festgestellt werden, der offenbar ebenfalls vom Beschuldigten geschlagen worden war. Alle Beteiligten wurden bei den Auseinandersetzungen leicht verletzt. Der genaue Ablauf der Handgreiflichkeiten sowie der Anlass hierfür sind Gegenstand der Ermittlungen.
Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/9507 Ort: Lohr am Main Datum und Uhrzeit: Samstag, 20.06.2020, 22:30 Uhr Sachverhalt: Am späten Samstagabend kam es auf dem Skaterplatz in Lohr zu einem Einsatz der Polizeiinspektion Lohr am Main, als gegen 22:30 Uhr ein Heranwachsender zunächst in einen verbalen Streit mit mehreren Jugendlichen geriet. Aufgrund von Beleidigungen und eines mitgeführten Messers wurde die Polizei verständigt. Bei Eintreffen der Streifenbesatzungen hielten sich ca. 30 Jugendliche im Bereich des Skaterplatzes auf. Der Heranwachsende verhielt sich auch gegenüber den eingesetzten Beamten äußerst aggressiv und uneinsichtig. Da er einem Platzverweis nicht nachkommen wollte, wurde er von den Beamten in Gewahrsam genommen. Bei der Durchführung des Gewahrsams stieß er zunächst einen Beamten von sich weg und leistete im Verlauf der Maßnahme erheblichen Widerstand, indem er um sich trat. Hierdurch wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt. Den jungen Mann erwartet nun u. a. eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Mehrere Jugendliche protestierten während der Amtshandlung lautstark und solidarisierten sich augenscheinlich mit dem Heranwachsenden. Die aufgeheizte Stimmung konnte durch die eingesetzten Beamten im weiteren Verlauf allerdings beruhigt werden. Ort: Aschaffenburg Datum und Uhrzeit: Samstag, 20.06.2020, 22:00 Uhr Sachverhalt: Während einer polizeilichen Personenkontrolle am Perth Inch kam es durch Unbeteiligte zu Flaschenwürfen in Richtung eingesetzter Polizeibeamter. Bereits im Vorfeld der Personenkontrolle war mit fortschreitender Stunde und steigender Alkoholisierung der vor Ort befindlichen Personen, eine aggressive Grundstimmung gegenüber den Streife gehenden Polizeibeamten festzustellen. Es waren vermehrt “ACAB”-Rufe sowie weitere Beleidigungen während der Streifengänge wahrnehmbar. Der Angriff wurde von einem Großteil der in der unmittelbaren Umgebung anwesenden Personen positiv aufgefasst und durch Klatschen, zustimmende Rufe, sowie ACAB-Rufe bestärkt. Aufgrund der immer aggressiver werdenden Stimmung, des Flaschenwurfes, vermehrter Anrufe wegen Ruhestörungen und vereinzelten körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den Gruppen, wurde seitens des verantwortlichen Polizeiführers entschieden, das Mainufer zu räumen. Aufgrund der Vielzahl der anwesenden Personen und der in Betrieb befindlichen Bluetooth-Lautspre- cher-Boxen wurde eine Durchsage über den Außenlautsprecher eines Dienstfahrzeuges getätigt. Während der Räumung wurden wiederholt Glasflaschen nach den eingesetzten Polizeikräften geworfen. Durch die Lautsprecherdurchsage und persönliche Ansprachen konnten die anwesenden Personen letztlich zum Verlassen der Örtlichkeit bewegt werden. Die Feststellung der Flaschenwerfer ist weiterhin Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.
Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/9507 Ort: Bergtheim Datum und Uhrzeit: Samstag, 21.06.2020 Sachverhalt: Gleich zweimal griff ein Mann die seiner Lebensgefährtin zur Hilfe kommenden Polizeibeamten an. In der Nacht vom 20.06. auf den 21.06.2020 meldete ein unbeteiligter Zeuge einen Streit zwischen einem Paar vor einem Bergtheimer Wohnanwesen. Bei Eintreffen der Polizeistreife gab die Lebensgefährtin des Beschuldigten an, dass der Beschuldigte ihr gegenüber handgreiflich geworden sei. Nachdem dem späteren Beschuldigten ein Platzverweis für die gemeinsame Wohnung erteilt wurde, versuchte dieser sich in Richtung Wohnanwesen zu entfernen. Als die eingesetzte Streife diesen am Fortgehen hinderte, widersetzte er sich sofort mittels Wegdrehen und Treten den eingesetzten Beamten und machte deutlich, dass er nicht freiwillig das Wohnanwesen verlassen werde. Bei der anschließenden Ingewahrsamnahme kam es zu weiteren Widerstands- und Angriffshandlungen gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten. Nachdem der Beschuldigte dann am Morgen des 21.06.2020 wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen wurde, suchte dieser erneut seine Lebensgefährtin auf. Da der Beschuldigte ihr gegenüber wiederholt verbal und körperlich aggressiv wurde, rief sie wiederum die Polizei um Hilfe. Die eingesetzten Polizeibeamten erteilten dem Beschuldigten einen Platzverweis für das Wohnanwesen, sowie ein Kontaktverbot aufgrund beharrlicher häuslicher Gewalt. Zur Durchsetzung des Kontaktverbotes wurde die Herausgabe des Wohnungsschlüssels gefordert. Da der Beschuldigte den Schlüssel nicht freiwillig herausgab, wurde ihm die Durchsuchung nach dem Wohnungsschlüssel erklärt. Bei Durchsuchungsbeginn sperrte sich der Beschuldigte massiv und griff einen Polizeibeamten mit Faustschlägen an. Nach erfolgter Fesselung wurde der Beschuldigte erneut zur Polizeidienstelle verbracht. Auf dem Fahrweg setzten sich die Widerstandshandlungen fort.
Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/9507 Anlage 2 – Ingewahrsamnahmen in Bayern vom 19.06.2020 bis 21.06.2020 Stadt Ansbach – Regierungsbezirk Mittelfranken Keine Ingewahrsamnahmen Stadt Augsburg – Regierungsbezirk Schwaben Keine Ingewahrsamnahmen Stadt Bayreuth – Regierungsbezirk Oberfranken Keine Ingewahrsamnahmen Stadt Landshut – Regierungsbezirk Niederbayern Staatsangehörigkeit Tatvorwurf Rechtsnorm Maßnahme Sonstige deutsch Art. 17 PAG Gewahrsam Ordnungswidrigkeit Landeshauptstadt München – Regierungsbezirk Oberbayern Staatsangehörigkeit Tatvorwurf Rechtsnorm Maßnahme Körperverletzung - afghanisch § 223 StGB Gewahrsam vorsätzlich polnisch Hausfriedensbruch § 123 StGB Gewahrsam Körperverletzung - polnisch § 223 StGB Gewahrsam vorsätzlich Vergehen schweizerisch § 29 BtMG Gewahrsam Betäubungsmittelgesetz Widerstand gegen türkisch Vollstreckungsbeamte § 113 StGB Gewahrsam (Polizeivollzugsbeamte) Stadt Regensburg – Regierungsbezirk Oberpfalz Keine Ingewahrsamnahmen Stadt Würzburg – Regierungsbezirk Unterfranken Keine Ingewahrsamnahmen
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