Schuljahr 2019/20 - Berlin.de

 
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Schuljahr 2019/20
Schuljahr 2019/20 - Berlin.de
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Sport in
Reinickendorf
Die Angebote reichen von A wie Angelsport bis Y wie Yoga.

Sportvereine bieten Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten des sozialen Lernens.
Sie tragen zur Entwicklung eines positiven Sozialverhaltens und aktiven, gesunden Lebensstils bei
und vermitteln Werte und Normen einer modernen Leistungs- und Wettbewerbsgesellschaft, die
auch positive Effekte für die allgemeine und berufliche Bildung haben.
Reinickendorf bietet dafür beste Bedingungen: ausgedehnte Wasserflächen und weitläufige
Wald­gebiete, 21 gepflegte und gut ausgestattete Sportplätze, 83 Sport­hallen sowie zahlreiche
Möglichkeiten für eine individuelle und erholsame Freizeitgestaltung in freier Natur, wie z.B. ein gut
ausgebautes Netz von Nordic-Walking-Strecken rund um das Fließ und im Märkischen Viertel und
vier Freiluft-Fitness-Plätze, die mit abwechslungsreichen Trainingsgeräten ausgestattet sind und von
jedermann und jederfrau genutzt werden können. Wer nicht wasserscheu ist, kommt in Reinickendorf
auf seine Kosten! Insbesondere dem Wassersport kommt eine lange und traditions­reiche Bedeutung
zu, denn hier hat Reinickendorf einmalige Möglichkeiten zu bieten. Von Angeln über Tauchen bis
Wasserski haben Wasserratten eine enorme Auswahl, auf, im oder unter dem erfrischenden Nass
aktiv zu sein.
Für alle, die lieber in der Gemeinschaft aktiv sein möchten, bietet die Reinickendorfer Vereinsland-
schaft mit beinahe 200 Vereinen, Freizeitgruppen und Betriebssportgemeinschaften, 66 Sport­
arten und über 42.300 Mitgliedern ein umfangreiches Angebot. Neben den altbewährten Sport­
arten kann man attraktiven Trendsportarten und natürlich auch dem Gesundheitssport nachgehen.

    Informationen zu Sportangeboten und Sportvereinen finden Sie im Internet auf der Seite des Sportamts:
          www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/sportamt
                                  und unter der Telefonnummer 90294 6097.
             Zu allen sportlichen Veranstaltungen informiert der Reinickendorfer Sportkalender
           www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/sportamt
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GRUSSWORT

Liebe Eltern,

mit der Einschulung beginnt für Sie und Ihr Kind ein neuer und sicherlich ereignisreicher Lebens­
abschnitt.
  Diese Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über die Reinickendorfer Grundschulen in öffentlicher
und freier Trägerschaft und die Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten. Wir möchten
Sie über die pädagogischen Angebote unserer Grundschulen, aber auch über das Schulleben, die beson-
deren Profile und Kooperationspartner sowie über die Ansprechpartner im Bezirksamt Reinickendorf
informieren.                                                                                              Tobias Dollase
  Jeder Schulanfänger und jede Schulanfängerin wird zunächst einmal der Schule des Einzugs­bereiches      Bezirksstadtrat für Jugend,
zugeordnet, nach dem Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“. Die Einschulungsbereiche der einzelnen            Familie, Schule und Sport
Schulen können auf der Homepage des Bezirksamtes Reinickendorf eingesehen und abgefragt werden:
www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulamt/.
  In dieser Broschüre finden Sie auch eine Übersichtskarte mit den einzelnen Grundschulen. Als Eltern
können Sie sich aber auch für eine andere Schule entscheiden, zum Beispiel, wenn Sie ein besonderes
Schulprofil wünschen. Nach Maßgabe freier Plätze wird der Schulbesuch auch in einer anderen als der
nächstgelegenen Grundschule möglich sein.
  Neben Englisch als erster Fremdsprache setzen einige unserer Schulen auf Französisch als erste Fremd-
sprache, was gerade in Reinickendorf mit seiner Tradition der deutsch-französischen Freundschaft und
auch im Hinblick auf die Möglichkeit, das Abi-Bac, das französische Abitur zu machen, ein interessan­
tes Angebot ist. Auch Chinesisch wird angeboten und kann ebenso an Reinickendorfer Oberschulen
fortgesetzt werden.
  Große Bedeutung hat die Leseförderung in den Schulen. Viele Schulen verfügen über eine Bibliothek,
fördern das Lesen und kooperieren mit der Stadtbibliothek Reinickendorf. Sie erhalten regelmäßig
Besuch von unserem Bücherbus, der – mit Pippi Langstrumpf dekoriert – die Kinder zum Lesen
anregen will.
  Daneben sind die bewegte Schule und das sportliche Profil genauso in Reinickendorf zu finden wie
das musikalische-künstlerische Profil.
  Zugleich gibt die Broschüre einen Überblick, welche Schulen mit jahrgangsübergreifendem oder
jahrgangsbezogenem Lernen arbeiten. Beim jahrgangsübergreifenden Unterricht lernen die Schülerin-
nen und Schüler des ersten und zweiten bzw. des ersten bis dritten Schuljahres in jahrgangsgemischten
Klassen. Es gilt eine ein- bis dreijährige Schulanfangsphase. Beim jahrgangsbezogenen Lernen besteht
die Klassengemeinschaft der Kinder eines Einschulungsjahrgangs durch die gesamte Schulanfangspha-
se und darüber hinaus fort. Wir haben in Reinickendorf aber auch hervorragende Schulen mit sonder­
pädagogischen Förderschwerpunkten. Mit deren fachlicher Kompetenz erhalten Kinder und Eltern ab
dem ersten Schultag eine besondere Unterstützung, damit alle den Start ins Schulleben positiv erleben.
  In Reinickendorf finden Sie an allen Grundschulen ein Angebot der ergänzenden Förderung und
Betreuung, das die frühen Morgenstunden ebenso abdeckt wie den Nachmittag. Zudem haben wir
im Bezirk vier Grundschulen im gebundenen Ganztagesbetrieb, das heißt, der Schultag mit Unterricht
und Betreuung dauert bis 16.00 Uhr. Davor und danach wird ebenfalls eine ergänzende Förderung und
Betreuung angeboten.
  Es würde mich freuen, wenn Sie – auch mit Hilfe dieser Broschüre – die beste Schule für Ihr Kind
finden. Mit dem Start ins Schulleben liegt eine Welt von neuen Erfahrungen und Möglichkeiten vor
Ihren Kindern. Ich wünsche ihnen, dass sie ihre Chancen ergreifen und mit Freude und Erfolg zur
Schule gehen!

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Dollase
Bezirksstadtrat für Jugend, Familie, Schule und Sport

Berlin, August 2018
                                                                                                                                        3
Schuljahr 2019/20 - Berlin.de
Das   ATRIUM ist eine kommunale Jugendkunstschule des Bezirkes Reinickendorf.
Es bietet Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten, Ausdrucks- und Gestaltungsinteressen zu verwirklichen. Sie
können an Klassenprojekten, Kursen und Werkstattwochen teilnehmen, Theateraufführungen und Festivals, Lesungen
und Ausstellungen besuchen und die Ergebnisse ihrer künstlerischen Arbeit präsentieren.

Desweiteren bieten wir Kindergeburtstage und Ferienworkshops an. Der Fokus liegt auf dem Wecken der
Begeisterungsfähigkeit für das Künstlerische bei den Kindern und Jugendlichen, eben eine „Art Schule“.

Seit über 30 Jahren engagiert sich das ATRIUM in den Bereichen Theater, Bildende Kunst, Literatur, Medien und
interdisziplinäre Kunstprojekte. Die Begegnung der Kinder und Jugendlichen mit Künstlern/-innen, Architekten/-innen,
Modemachern/-innen, Schriftstellern/-innen und Schauspielern/-innen ist dem Haus ein wichtiges Anliegen.

Nähere Informationen und Eindrücke sind auf unserer Homepage zu finden.

Jugendkunstschule ATRIUM                       Tel.: 030/403 82 96 - 0
Senftenberger Ring 97 | 13435 Berlin           Fax: 030/403 82 96 - 16
www.atrium-berlin.de                           info@atrium-berlin.de
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INHALT
Grußwort ........................................................................................................................... 3
Ansprechpartner im Schulamt und in der Schulaufsicht .............................................. 6
Überblick innere und äußere Schulangelegenheiten .................................................... 7

ANMELDUNG
   Anmeldung in der Grundschule im Einschulungsbereich ......................................... 8
   Anmeldung in einer anderen Grundschule als der im Einschulungsbereich .......... 9
   Anmeldung in einer Staatlichen Europa-Schule Berlin ........................................... 10
   Anmeldung an einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt ..... 10
   Anmeldung eines jüngeren Kindes ........................................................................... 10

Die Anmeldung des Kindes ist erfolgt, was passiert jetzt? ......................................... 10
Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht ................................................................ 11

BESONDERE ANGEBOTE
   Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 3 .......................................................................... 11
   Sonderpädagogischer Förderbedarf ......................................................................... 11

UNTERRICHT UND BETREUUNG
   Verlässliche Halbtagsgrundschule ............................................................................ 12
   Ergänzende Betreuung an Grundschulen ................................................................. 12
   Offene Ganztagsgrundschule .................................................................................... 12
   Ganztagsgrundschule in gebundener Form ............................................................. 13

Schulmittagessen ........................................................................................................... 13
Informationen der Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport ........................................ 15
Erziehungs- und Familienberatung .............................................................................. 16
Informationen der Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales .............. 17

DARSTELLUNGEN DER SCHULEN
GRUNDSCHULEN  Teil 1 ........................................................................................ 19–33
KARTE BEZIRK REINICKENDORF ....................................................................... 34–35
GRUNDSCHULEN  Teil 2 ........................................................................................ 36–53
SCHULEN IN FREIER TRÄGERSCHAFT IN REINICKENDORF ......................... 54–61
SCHULEN MIT SONDERPÄDAGOGISCHEM SCHWERPUNKT ........................ 63–66
                                                                                                                                         5
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ANSPRECHPARTNERINNEN UND                         REGIONALE SCHULAUFSICHT – AUSSENSTELLE
    ANSPRECHPARTNER UND ANSCHRIFTEN                  REINICKENDORF

    BEZIRKSAMT REINICKENDORF VON BERLIN              SENATSVERWALTUNG FÜR BILDUNG, JUGEND
    Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport      UND FAMILIE
    Buddestraße 21, 13507 Berlin im Tegel-Center
                                                     Regionale Schulaufsicht, Außenstelle Reinickendorf
    Zentrales Info-Telefon: 030/902 94-62 00         Buddestraße 21, 13507 Berlin im Tegel-Center

    Bezirksstadtrat                                  Leitung der Außenstelle und Schulaufsicht Sonder­
    Herr Dollase                                     pädagogische Förderzentren
    Telefon: 030/902 94-23 30                        Herr Wasmuth
    Fax: 030/902 94-60 07                            Telefon: 030/902 94-47 19
    E-Mail: tobias.dollase@reinickendorf.berlin.de   Fax: 030/902 94-47 20
                                                     E-Mail: dirk.wasmuth@senbjf.berlin.de
    ANSPRECHPARTNERINNEN UND ANSPRECHPARTNER
    IM SCHULAMT
                                                     Schulaufsicht Gymnasien und Sekundarschulen mit
    Sprechzeiten:                                    gymnasialer Oberstufe
    Montag und Dienstag 9:00 –12:00 Uhr              Frau Tyedmers
    Donnerstag 15:00 –18:00 Uhr                      Telefon: 030/902 94-47 25
                                                     Fax: 030/902 94-47 20
    Leiterin des Schulamtes                          E-Mail: brita.tyedmers@senbjf.berlin.de
    Frau Foryta
    Telefon: 030/902 94-62 00                        Schulaufsicht Grundschulen
    Fax: 030/902 94-48 11                            Frau Prase-Mansmann
    E-Mail: Schulamt@reinickendorf.berlin.de         Telefon: 030/90294-47 21
                                                     Fax: 030/902 94-47 20
    Grundschulorganisation                           E-Mail: angelika.prase-mansmann@senbjf.berlin.de
    Frau Pergande
    Telefon: 030/902 94-47 69                        Schulaufsicht Sekundarschulen und Privatschulen
    Fax: 030/902 94-48 11                            Frau Lamprecht
    E-Mail: Schulamt@reinickendorf.berlin.de
                                                     Telefon: 030/902 94-47 24
                                                     Fax: 030/902 94-47 20
    Frau Piachnow
    Telefon: 030/902 94-47 46                        E-Mail: ute.lamprecht2@senbjf.berlin.de
    Fax: 030/902 94-48 11
    E-Mail: Schulamt@reinickendorf.berlin.de         Schulspychologisches Beratungszentrum
                                                     Herr Rutsch
    Schulwegbeförderung                              Telefon: 030/902 94-48 42
    Frau Baur                                        Fax: 030/902 94-48 40
    Telefon: 030/902 94-47 47                        E-Mail: olaf.rutsch@senbjf.berlin.de
    Fax: 030/902 94-48 11                            Adresse: Nimrodstraße 4–14, 13469 Berlin
    E-Mail: Schulamt@reinickendorf.berlin.de

    Schulpflichtverletzung
    Frau Otto
    Telefon: 030/902 94-47 34
    Fax: 030/902 94-48 11
    E-Mail: Schulamt@reinickendorf.berlin.de

    Frau Schulz
    Telefon: 030/902 94-47 87
    Fax: 030/902 94-48 11
    E-Mail: Schulamt@reinickendorf.berlin.de

    Vorschulische Sprachförderung
    Frau Kraneis
    Telefon: 030/902 94-47 45
    Fax: 030/902 94-48 11
    E-Mail: Schulamt@reinickendorf.berlin.de

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ÜBERBLICK INNERE UND ÄUSSERE SCHULANGELEGENHEITEN

WER IST IM SCHULAMT UND BEI DER SENATSVERWALTUNG FÜR BILDUNG, JUGEND UND FAMILIE FÜR
WELCHE AUFGABEN ZUSTÄNDIG?

Innere und äußere Schulangelegenheiten (Art. 7 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG)

Innere Schulangelegenheiten (Dienst- und Fachaufsicht)               Äußere Schulangelegenheiten
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF)            Schulamt im Bezirksamt Reinickendorf
alle pädagogischen Inhalte und Lehrinhalte                           alle organisatorischen Inhalte nicht pädagogischer Art

• Z iele, Inhalte, Organisation und Qualitätsanforderungen          • S chaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren
  des Unterrichts sowie der Hortbetreuung                               und Lernen in der Schule

• Umsetzung bildungspolitischer Vorgaben/pädagogischer              • Bauliche Maßnahmen
   Innovationen
                                                                     • A usstattung und Unterhaltung der Schulen, wie
• Steuerung der Personalversorgung                                     z.B. Lehr- und Lernmittel, Geschäftsbedarf

• Personalentwicklung                                               • Dienstbehörde für Schulhausmeister

• B eschwerde-, Konflikt- und Krisenmanagement einschließlich       • Ü
                                                                        berwachung der Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht
   Ordnungsmaßnahmen                                                   und der vorschulischen Sprachförderung

• Regionale Fortbildung des Personals                                • Festlegung von Einschulungsbereichen

• Steuerung von Kooperationen der Schulen                            • Schließung, Umwandlung und Eröffnung von Schulen

• Qualitätsentwicklung der Schulen                                   • Schulplanung und Schulorganisation

• Schulpsychologie                                                   • Schulplatzvergabe

• Schulpraktische Seminare                                           • Einrichtung der 1. Klassen

                                                                     • Übergänge von der Grund- in die Oberschule

                                                                     • Schulentwicklungsplanung

                                                                     • Schulwegbeförderung

                                                                     • F inanzierung von außerunterrichtlichen Arbeitsgemein-
                                                                        schaften, Neigungsgruppen und Schularbeitszirkeln

                                                                                                                                  77
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ANMELDUNG · GRUNDLAGEN

    DIE GRUNDSCHULE (PRIMARSTUFE)                                              SCHULPFLICHT

    Die Grundschule vermittelt die allgemeinen Grundkenntnisse und             Zum 1. August eines jeden Jahres beginnt ein Schuljahr und somit
    Grundfertigkeiten gemeinsam für alle Schülerinnen und Schüler              werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr
    mit unterschiedlichen Lernausgangslagen und Lernfähigkeiten. Sie           vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden
    entwickelt die Grundlagen für das selbständige Denken, Lernen,             werden. Sie als Erziehungsberechtigte sind für die regelmäßige
    Handeln und Arbeiten, sowie die für das menschliche Miteinander            Teilnahme Ihres Kindes am Unterricht und an sonstigen verbind­
    notwendige soziale Kompetenz (§ 20 Abs. 1 Satz Schulgesetz).               lichen Veranstaltungen der Schule verantwortlich.

    Die Grundschule führt die Schülerinnen und Schüler zum weiter­             Jeder ist schulpflichtig, der in Berlin seine Wohnung oder seinen
    führenden Lernen in der Sekundarstufe I. Sie umfasst die Schul-            gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeits-
    anfangsphase mit den Jahrgangstufen 1 und 2 sowie die Jahr-                stätte hat. Durch den Besuch einer öffentlichen Schule oder staat-
    gangsstufen 3 bis 6. Im Bezirk Reinickendorf gibt es 31 öffentliche        lich anerkannten oder staatlich genehmigten Ersatzschule wird die
    Grundschulen. Hinzu kommen vier Schulen mit sonderpädago-                  Schulpflicht erfüllt.
    gischem Förderschwerpunkt und sieben Privatschulen, die einen
    Grundschulbereich integriert haben.

    Jede Schule gibt sich ein Schulprogramm; hierbei legt die einzelne
    Schule dar, wie sie den Bildungs- und Erziehungsauftrag sowie die
    Grundsätze seiner Verwirklichung ausfüllt. (§ 8 Abs. 1 Satz 1,2 SchulG).                                                     Grunds
                                                                                                                                        chule
                                                                                                                            Einschu im
                                                                                                                                   lungsb
                                                                                                                                          ereich

    UNTERLAGEN ZUR ANMELDUNG

    Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:                   Mit diesem Link der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
    • Ihre eigenen Personalpapiere                                             Familie finden Sie schnell die zuständige Grundschule für Ihr
    • Geburtsurkunde des Kindes                                                Kind anhand Ihrer Wohnanschrift:
    • sonstige Personalpapiere Ihres Kindes                                    www.bildung.berlin.de/Umkreissuche/

    Wichtig: Eine Anmeldung erfolgt nur bei Vollständigkeit der                Möchten Sie Ihr Kind an einer genehmigten Ersatzschule oder
    Unterlagen.                                                                an einer anerkannten Schule in freier Trägerschaft anmelden, ist
                                                                               in jedem Fall Ihre Anmeldung an der zuständigen Grundschule
                                                                               notwendig.

    ANMELDUNG IN DER GRUNDSCHULE IM EINSCHULUNGSBEREICH

    Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind nach öffentlicher Be-           Über die Aufnahme in die Schule entscheidet das zuständige
    kanntmachung an der für Sie zuständigen Grundschule an. Diese              Schulamt im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter
    ist in der Regel die Ihrem Wohnsitz nächstgelegene Grundschule.            (§ 54 Abs. 1 SchulG). Eine Ablehnung der Aufnahme ist möglich,
    Wenn es sich dabei um eine gebundene Ganztagsgrundschule                   wenn die Aufnahmekapazität erschöpft ist oder die Zahl der
    handelt und Sie das pädagogische Konzept für Ihr Kind nicht in An-         Anmeldungen niedriger ist als für den geordneten Schulbetrieb
    spruch nehmen wollen, wird es an einer anderen Grundschule des             notwendig (§ 54 Abs. 2 Satz 1 SchulG). Sollte es zu so einem Fall
    Bezirks mit einem anderen Betreuungsangebot aufgenommnen.                  kommen, kann das zuständige Schulamt das schulpflichtige Kind
                                                                               nach Anhörung der Erziehungsberechtigten und unter Berücksich-
    ➜ § 55 a Abs. 1 Satz 1, 2 SchulG                                           tigung altersangemessener Schulwege einer anderen Schule mit
                                                                               dem selben Bildungsgang zuweisen (§ 54 Abs. 3 Satz 1 SchulG).

8
Schuljahr 2019/20 - Berlin.de
ANMELDUNG IN EINER ANDEREN GRUNDSCHULE ALS DER IM EINSCHULUNGSBEREICH

Der Besuch einer anderen Grundschule als der für den Wohnort          zu 1.:
des Kindes zuständigen öffentlichen Grundschule ist grundsätz-        Unter Bindungen zu anderen Kindern versteht der Gesetzgeber,
lich möglich. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag unter Angabe der   dass eine innere Verbundenheit zwischen Kindern vorliegt und
Gründe an der zuständigen Grundschule zu stellen.                     diese sich über einen längeren Zeitraum entwickelt hat. Im Antrag
  Generell können im Antrag mehrere Schulen benannt werden.           muss hierauf konkret und nachvollziehbar, auch auf die mögli-
Zu beachten ist aber, dass eine gleichberechtigte Berücksichtigung    chen Beeinträchtigungen, eingegangen werden. Wird Bezug auf ein
an mehreren öffentlichen Grundschulen nicht möglich ist. Bei          anderes Kind genommen, muss feststehen, dass dieses im gleichen
Mehrfachnennungen muss im Antrag deutlich die Priorisierung           Schuljahr die gewünschte Grundschule besuchen wird. Darüber
der Wünsche aufgelistet werden, also welche Grundschule als           hinaus findet dieses Kriterium nur dann Anerkennung, wenn die
Erstwunsch, Zweitwunsch oder Drittwunsch favorisiert wird.            Kinder auf eine Nachmittagsbetreuung angewiesen sind und ein
Der Erstwunsch wird grundsätzlich und unabhängig von den be-          entsprechender Bedarf anerkannt wird.
nannten Gründen zur Auswahl der Schule vor anderen Bewerbern            Besucht bereits ein Geschwisterkind die gewünschte Grund-
berücksichtigt, die diese Schule nur als Zweitwunsch oder Dritt-      schule, kann dies nur Berücksichtigung finden, wenn dieses Kind
wunsch angegeben haben.                                               die gewünschte Grundschule noch länger als ein Jahr besucht. Für
  Wurden mehrere gewünschte Grundschulen im Antrag benannt,           Geschwisterkindbewerber genügt ein entsprechender Hinweis.
kann die Reihenfolge, die vorher im Antrag als Zweitwunsch oder
Drittwunsch geäußert wurde, nach Ablauf des Anmeldezeitraums          zu 2.:
nicht mehr verändert werden. Ein Zweitwunsch kann somit später        Der Wunsch eines bestimmten Schulprogramms, eines bestimmten
nicht mehr zum Erstwunsch gemacht werden.                             Fremdsprachenangebotes oder der Besuch einer Ganztagsgrund-
  Sofern die Erziehungsberechtigten nicht den Besuch der nach         schule in gebundener oder offener Form oder der Besuch einer
§ 55a Absatz 1 des Schulgesetz zuständigen Grundschule wün-           verlässlichen Halbtagsgrundschule muss im Antrag ausführlich
schen, informiert die zuständige Grundschule darüber schriftlich      formuliert werden.
innerhalb von zwei Wochen den Schulträger und die stattdessen
gewünschte Grundschule.                                               zu 3.:
  Nach folgenden Kriterien, welche im § 55 a Abs. 2 Satz 2 SchulG     Hier muss nachgewiesen werden, dass beim Besuch der ge-
festgehalten sind, ist dem Antrag im Rahmen der Aufnahmekapa­         wünschten Schule eine wesentliche Erleichterung der Betreuung
zität und nach Maßgabe freier Plätze gemäß den Organisations-         gegenüber der Schule im Einschulungsbereich vorliegt. Dies ist
richtlinien in abgestufter Rangfolge stattzugeben, wenn:              der Fall, wenn es sich um berufliche Notwendigkeiten der Erzie-
                                                                      hungsberechtigten handelt. Da alle Reinickendorfer Grundschulen
1. der Besuch der zuständigen Grundschule längerfristig gewach-      die bedarfsgerechte Betreuung, soweit ein entsprechender Bedarf
    sene, stark ausgeprägte persönliche Bindungen zu anderen          anerkannt wurde, anbieten, kann dieses Kriterium nur bedingt
    Kindern, insbesondere zu Geschwistern, beeinträchtigen würde,     anerkannt werden.

2. die Erziehungsberechtigten ausdrücklich ein bestimmtes Schul-     Werden mehrere Kriterien erfüllt, besteht eine bevorzugte Aufnah-
    programm, ein bestimmtes Fremdsprachenangebot oder eine           me in die gewünschte Grundschule gegenüber Kindern, bei denen
    Ganztagsgrundschule in gebundener Form oder offener Form          weniger erfüllte Kriterien vorliegen. Innerhalb der drei oben ge-
    oder eine verlässliche Halbtagsgrundschule wünschen oder          nannten Kriterien findet keine zusätzliche Differenzierung statt. Im
                                                                      Übrigen entscheidet das Los. Das zuständige Bezirksamt entschei-
3. der Besuch der gewählten Grundschule die Betreuung des Kindes     det über den Antrag im Benehmen mit der jeweiligen Schulleiterin
    wesentlich erleichtern würde, insbesondere auf Grund berufli-     oder dem jeweiligen Schulleiter der aufnehmenden Grundschule.
    cher Erfordernisse.                                                 Kann das Kind nicht gemäß dem Erstwunsch seiner Erziehungs­
                                                                      berechtigten in die von ihnen gewählte, nicht zuständige Grund-
                                                                      schule aufgenommen werden, sind die oben genannten Kriterien
                                                                      auf Zweit- und Drittwünsche anzuwenden, sofern nach Berücksich-
                                                                      tigung der Kinder im Einschulungsbereich und der Erstwünsche
                                                                      noch freie Plätze zur Verfügung stehen (§ 55 a Abs. 3 SchulG).

                                                                                                                                             9
Schuljahr 2019/20 - Berlin.de
ANMELDUNG IN EINER STAATLICHEN EUROPA-SCHULE BERLIN (SESB)
     Die für die Staatlichen Europa-Schulen Berlin (SESB) geltenden        1. Grundkenntnisse der Unterrichtssprache der SESB, die nicht Mut-
     Aufnahmekriterien sind in der Verordnung über die Aufnahme in             tersprache ist, in einem Umfang, der eine erfolgreiche Teilnahme
     Schulen besonderer pädagogischer Prägung (Aufnahme VO-SbP)                am Unterricht erwarten lässt; dies gilt nicht bei Kindern mit der
     geregelt.                                                                 nichtdeutschen Sprache als Muttersprache, die kürzer als ein Jahr
      Jede SESB nimmt zur Hälfte Kinder mit Deutsch als Muttersprache          in Deutschland leben,
     auf, sowie zur Hälfte Kinder, deren Muttersprache die jeweilige
     nichtdeutsche Sprache ist; beide Sprachen sind gleichberechtigte      2. Kinder, deren Geschwister sich bereits am selben Standort in der
     Unterrichtssprachen.                                                      SESB befinden.

     Die Kinder müssen eine der beiden Sprachen der jeweiligen             Vor der Aufnahme sind die den Anforderungen entsprechenden
     SESB wie eine Muttersprache beherrschen.                              Kompetenzen in beiden gleichberechtigten Unterrichtssprachen in
                                                                           Sprachtests nachzuweisen, die die aufnehmende SESB durchführt.
     Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die der verfügbaren Plätze,
     erfolgt die Auswahl getrennt nach beiden Sprachgruppen.               Bei entsprechender Nachfrage entscheidet unter gleichrangig
      Die Aufnahme richtet sich dabei nach folgenden Kriterien in          geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern das Los.
     abgestufter Rangfolge:

     ANMELDUNG AN EINER SCHULE MIT SONDERPÄDAGOGISCHEM FÖRDERSCHWERPUNKT
     Grundsätzlich haben Erziehungsberechtigte das Recht zu wählen,        Dagegen kann für den Bereich „Lernen“ und „Emotional-soziale
     ob ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine allgemei-       Entwicklung“ frühestens im zweiten Schuljahr der Schulanfangs-
     ne Schule – gemeinsamer Unterricht – oder eine Schule mit sonder-     phase sonderpädagogischer Förderbedarf beantragt werden.
     pädagogischem Förderschwerpunkt besuchen soll (§ 36 SchulG).          Die Aufnahme und Beschulung in einem Förderzentrum „Lernen“
       In Berlin-Reinickendorf stehen Förderzentren für „Körperlich-       ist demzufolge erst ab Klasse 3 möglich. Schulen mit dem sonder­
     motorische Entwicklung“,„Geistige Entwicklung“ und „Lernen“           pädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ umfassen die Jahr-
     zur Verfügung. Die Wiesengrund-Schule beschult zusätzlich             gangsstufen 3 bis 10 (§§ 27, 31 Sonderpädagogikverordnung).
     Schülerinnen und Schüler, bei denen akute und massive psycho­           Sollten sich die Erziehungsberechtigten nach Abschluss des
     soziale Störungen diagnostiziert wurden.                              Feststellungsverfahrens für ein Förderzentrum entscheiden, steht
       Voraussetzung für die Anmeldung an Schulen mit sonderpäda­          das zuständige Förderzentrum für ein persönliches Beratungs­
     gogischem Förderschwerpunkt ist das Vorliegen eines sonder­           gespräch zur Verfügung, in dem über die Beschulungs- und
     pädagogischen Förderbedarfs.                                          Fördermöglichkeiten, den geltenden Rahmenlehrplan sowie die
       Dieser kann für die Schwerpunkte „Sehen“,„Hören“,„Körperlich-       besonderen Abschlussmöglichkeiten nach Ende der 10. Klasse
     motorische Entwicklung“,„Sprache“,„Geistige Entwicklung“ und          informiert wird. Nach Absprache mit der Grundschule erfolgt dann
     „Autistische Behinderung“ vor bzw. nach der Einschulung bean-         die Umschulung und Aufnahme des Kindes in der Regel zum
     tragt und festgestellt werden.                                        neuen Schuljahr.

     ANMELDUNG EINES JÜNGEREN KINDES
     Auf Antrag der Erziehungsberechtigten werden Kinder, die in der       möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat.
     Zeit vom 1. Oktober des Kalenderjahres bis zum 31. März des fol-      Über die vorzeitige Aufnahme entscheidet die Schulaufsicht.
     genden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden werden,        Mit der Aufnahme in die Grundschule beginnt die Schulpflicht.
     zu Beginn des Schuljahres aufgenommen. Die Anmeldung erfolgt          ➜ § 42 Abs. 2 Satz 1 SchulG
     bei der zuständigen Grundschule. Eine vorzeitige Aufnahme ist

     DIE ANMELDUNG DES KINDES IST ERFOLGT, WAS PASSIERT JETZT?
     SCHULÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG                                           EINSCHULUNGSFEIER
     Vor Aufnahme in die Schule sind Sie als Erziehungsberechtigte         Von der aufnehmenden Schule erhalten die Erziehungsberechtig-
     verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen. Hierfür   ten eine Einladung zur Einschulungsfeier.
     erhalten alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger nach erfolgter
     Anmeldung eine Auf­forderung zur schulärztlichen Untersuchung
     durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.

10
ZURÜCKSTELLUNG VON DER SCHULBESUCHSPFLICHT
Sollte der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung       Über den Antrag auf Zurückstellung entscheidet die Schulaufsicht.
in einer Kindertagesstätte erwarten lassen, können Sie die Zurück­     Sie berücksichtigt dabei Ihre Begründung, die Stellungnahme
stellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen.          der Kita und das Gutachten des Schularztes oder ggf. des SIBUZ
Dieser Antrag muss bei der Schulanmeldung gestellt werden.             (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs-
  Sollte für Ihr Kind eine Zurückstellung in Betracht kommen,          und Unterstützungszentrum). Die Zurückstellung wird nur
sprechen Sie mit der betreuenden Kita darüber. Die Kita erstellt       genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine entsprechende
auf einem Formblatt ihre fachliche und durch ein Förderkonzept für     Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgt. Sie können
Ihr Kind begründete Stellungnahme. Diese Stellungnahme reichen         sich rechtzeitig bei der Schulaufsicht Ihres Bezirks beraten lassen.
Sie bitte bei der Anmeldung in der zuständigen Grundschule ein.          Sie erhalten von der Schulaufsicht Ihres Bezirks einen Bescheid
Auf dem Anmeldebogen vermerken Sie Ihren Wunsch auf Zurück-            über Ihren Antrag auf Zurückstellung. Wird Ihr Kind zurückgestellt,
stellung in einem Ankreuzfeld. Alles Weitere regelt die zuständige     erhält auch das zuständige Jugendamt diesen Bescheid, das dann
Grundschule.                                                           den Kita-Gutschein für ein weiteres Jahr auslöst.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Zurückstellung eine schulärzt­      Bitte beachten Sie: Auch bei der Zurückstellung
liche Untersuchung Ihres Kindes bis Februar des Folgejahres            bleibt Ihr Kind schulpflichtig! Das bedeutet, dass eine
erfolgen muss. Eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs        Besuchspflicht der Kita besteht, in der Ihr Kind noch
ist ausgeschlossen.                                                    ein Jahr gezielt vorschulisch gefördert wird.

FREMDSPRACHE AB JAHRGANGSSTUFE 3
Ab Jahrgangsstufe 3 wird die erste Fremdsprache gelernt. Die Wahl      Kommt wegen zu geringer Nachfrage kein Kurs
der ersten Fremdsprache findet während der Schulanfangsphase           zustande, werden Ihnen die Schwerpunktschulen
statt. Sie können für Ihr Kind zwischen Englisch und Französisch       für Franzö­sisch im Bezirk benannt, in die Sie Ihr Kind
wählen. Englisch bieten alle Grundschulen an, Kurse für Französisch    umschulen lassen können.
werden ab einer Gruppengröße von 15 Kindern eingerichtet.

SONDERPÄDAGOGISCHER FÖRDERBEDARF
Schülerinnen und Schüler, für die sonderpädagogischer Förder-          wird, dass sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen könnte.
bedarf in den Förderschwerpunkten „Sehen“,„Hören“,„Körperlich-         Für die Förderschwerpunkte „Lernen“ und „Emotional-soziale
motorische Entwicklung“,„Sprache“,„Geistige Entwicklung“,              Entwicklung“ ist das frühestens im zweiten Schuljahr der Schul­
„Lernen“,„Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Autistische         anfangsphase möglich (§ 31 SoPädVo).
Behinderung“ festgestellt wurde, haben in Berlin die Möglichkeit
der Beschulung in der allgemeinen Schule oder an einer Schule mit      Die zuständige Außenstelle der Senatsschulverwaltung (Schulauf-
sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (§ 36 SchulG).                   sicht) leitet das Feststellungsverfahren ein. Bei den vermuteten
  Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt sind               Förderschwerpunkten „Sehen“,„Hören“,„Körperlich-motorische
Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I und II für Schülerin-     Entwicklung“,„Sprache“ und „Autistische Behinderung“ kann
nen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.                  gemäß Aktenlage (ärztliche Atteste, Gutachten) über das Vorliegen
  Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendli-       von sonderpädagogischem Förderbedarf entschieden werden.
chen anzunehmen, wenn sie „in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und       Bei den vermuteten sonderpädagogischen Förderschwerpunkten
Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der   „Lernen“,„Emotional-soziale Entwicklung“ und „Geistige Entwick-
allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht         lung“ ist stets ein sonderpädagogisches Gutachten einzuholen
hinreichend gefördert werden können“ (Kulturministerkonferenz-         (§ 31 SoPädVo).
Empfehlung).                                                             Werden kognitive Einschränkungen vermutet (Schwerpunkt
  Der Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbe-        „Lernen“), sind zwei wissenschaftlich anerkannte Testverfahren
darfs kann von den Erziehungsberechtigten oder der zuständigen         durchzuführen, von denen mindestens ein Test sprachfrei sein muss.
Schule gestellt werden. Er kann vor der Einschulung gestellt werden,   Bei Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache
wenn ein Verdacht auf sonderpädagogischen Förderbedarf vorliegt,       müssen beide Tests sprachfrei sein. Das Gutachten endet mit einer
mit Ausnahme der Förderschwerpunkte „Lernen“ und „Emotional-           Empfehlung bezüglich der Notwendigkeit sonderpädagogischer
soziale Entwicklung“. Oder er kann nach der Einschulung gestellt       Förderung und dem daraus abgeleiteten sonderpädagogischen
werden, wenn während des Besuchs der Schule deutlich erkennbar         Förderschwerpunkt, ggf. mit Angaben zum Nachteilsausgleich.

                                                                                                                                              11
VERLÄSSLICHE HALBTAGSGRUNDSCHULE
     Alle Grundschulen, die nicht Ganztagsgrundschulen in gebunde-         am Ende des Schultages. Die Unterrichts- und Betreuungsphasen
     ner Form sind, gewährleisten verlässliche Öffnungszeiten von          werden rhythmisiert, finden also in angemessenem Wechsel statt.
     7.30 Uhr bis 13.30 Uhr. Alle stattfindenden Aktivitäten innerhalb
     dieses Zeitraums sind schulische Veranstaltungen.                     Im Zeitraum der verlässlichen Halbtagsgrundschule findet eine
       Die Schülerinnen und Schüler sind sowohl zur Teilnahme am           kostenfreie Betreuung ohne Hortvertrag statt.
     Unterricht, wie zur Teilnahme an der außerunterrichtlichen Förde-
     rung und Betreuung verpflichtet, außer sie liegt am Beginn oder

     ERGÄNZENDE BETREUUNG AN GRUNDSCHULEN
     Zusammen mit der Anmeldung zum Schulbesuch haben Sie die              Ausbildungsmaßnahme, mit. Außerdem legen Sie bitte eine Erklä-
     Möglichkeit, eine ergänzende Betreuung in der offenen und ge-         rung zu Ihrem Familieneinkommen vor. Die Formulare erhalten Sie
     bundenen Ganztagsgrundschule zu beantragen. Ihr Kind kann von         in der Grundschule, im Jugendamt oder online unter:
     13.30 bis 16.00 Uhr an der ergänzenden Förderung und Betreuung
     teilnehmen, ohne dass Sie dafür einen Bedarf nachweisen müssen.       www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/
     Für die Zeiten vor dem Unterrichtsbeginn und nach 16.00 Uhr prüft
     das Jugendamt Ihren Bedarf.                                           Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss dort spätes-
                                                                           tens drei Monate vor Beginn des Schuljahres eingehen.
     Folgende Nachweise werden für den Antrag benötigt:                      Die ergänzende Förderung und Betreuung ist für Sie in den ersten
     Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Begründung des Betreuungs-       zwei Schuljahren kostenfrei. Sie beteiligen sich nur an den Kosten
     bedarfs, z.B. über Ihre Berufstätigkeit oder die Teilnahme an einer   des Mittagessens.

     OFFENE GANZTAGSGRUNDSCHULE
     Ganztagsgrundschulen in offener Form sind verlässliche Halbtags-      Die Module können untereinander kombiniert werden. Schülerin-
     grundschulen mit einer ergänzenden Förderung und Betreuung            nen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 die nur eine Betreuung
     von Montag bis Freitag vor 7.30 Uhr und nach 13.30 Uhr                in den Ferien benötigen, erhalten eine Betreuung zwischen 7.30
     (siehe „verlässliche Halbtagsgrundschule“).                           und 13.30 Uhr, wenn sie einen entsprechenden Betreuungsvertrag
                                                                           mit einer Laufzeit von mindestens einem Schuljahr abschließen.
     Für die ergänzende Förderung und Betreuung werden folgende            Die Kostenbeteiligung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangs-
     Module angeboten:                                                     stufen 3 und 4 ist in vier gleichen auf das Schuljahr bezogenen
     • 6.00 Uhr bis 7.30 Uhr                                               Quartalsbeiträgen zu zahlen. Für Schülerinnen und Schüler der
     • 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr                                             Jahrgangsstufen 1 und 2 und der Eingangsstufe an Schulen mit
     • 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr                                             dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwick-
     und in den Ferien zusätzlich von:                                     lung“ ist die Betreuung in den Ferien kostenfrei.
     • 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr

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GANZTAGSGRUNDSCHULE IN GEBUNDENER FORM
An ausgewählten Standorten wird ein Ganztagsbetrieb in               Folgende Zeiten umfasst die ergänzende Förderung und
gebundener Form angeboten. Im Bezirk Reinickendorf bieten            Betreuung:
die Mark-Twain-Grundschule, die Peter-Witte-Grundschule, der         • 6.00 bis 7.30 Uhr
Campus Hannah Höch (Gemeinschaftsschule) und die Märkische           • 16.00 bis 18.00 Uhr
Grundschule – Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) als Ganz-
tagsgrundschulen in gebundener Form bei verlässlichen Öffnungs-      und zusätzlich in den Ferien von:
zeiten ab 7.30 Uhr durchgängig rhythmisierte Unterrichts- und        • 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Betreuungszeiten an, an denen alle Schülerinnen und Schüler
an vier Tagen der Woche von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr teilnehmen.       Die Module können untereinander kombiniert werden. Schülerin-
Freitags wird in der Regel längstens bis 13.30 Uhr unterrichtet,     nen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 die nur eine Betreu-
es werden jedoch bis 16.00 Uhr Förderung und Betreuung sowie         ung in den Ferien benötigen, erhalten eine Betreuung zwischen
freiwillige schulische Veranstaltungen angeboten. Obligatorisch      7.30 und 16.00 Uhr, wenn sie einen entsprechenden Betreuungs­
wird an Ganztagsgrundschulen in gebundener Form eine kosten-         vertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Schuljahr
pflichtige Mahlzeit angeboten.                                       abschließen. Die Kostenbeteiligung für Schülerinnen und Schüler
  Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Ganztags-        der Jahrgangsstufen 3 und 4 ist in vier gleichen auf das Schuljahr
grundschule in gebundener Form verpflichtet zur regelmäßigen         bezogenen Quartalsbeiträgen zu zahlen. Für Schülerinnen und
Teilnahme an den ganztägigen Angeboten, was auch die Förderung       Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 und der Eingangsstufe an
und Betreuung betrifft. Eine Rücknahme der Entscheidung zur          Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt
Teilnahme am Ganztagsbetrieb ist in der Regel nur am Ende            „Geistige Entwicklung“ ist die Betreuung in den Ferien kostenfrei.
eines Schuljahres möglich und mit einem Verlassen der Schule
verbunden.

SCHULMITTAGESSEN

An allen Grundschulen wird kostenpflichtig ein Mittagessen ange-
boten, das durch einen Caterer bereitgestellt wird.

1. Auswahl des Caterers                                              2. Kostenbeitrag der Eltern zur Mittagsverpflegung
Die Auswahl des Caterers pro Schule erfolgt über eine europawei-     Jedes Kind ist berechtigt, am Schulmittagessen teilzunehmen.
te Ausschreibung durch den Schulträger. Berlinweit gibt es ein         In Berlin wird das Mittagessen in Grundschulen landesweit und
einheitliches Vergabeverfahren mit gleichen Standards. Für die       einkommensunabhängig vom Land bezuschusst. Voraussetzung
Schulen besteht jedoch die Möglichkeit, sich aktiv an der Auswahl    für die Bezuschussung ist jedoch die Inanspruchnahme einer den
zu beteiligen. Dies erfolgt insbesondere durch die Einrichtung von   Nachmittag einschließenden Hortbetreuung oder der Besuch
Essenkommissionen an jeder Schule; den Kommissionen gehören          einer gebundenen Ganztagsschule. Die Eltern zahlen dann für
Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und       das Mittagessen eine Kostenbeteiligung in Höhe von 37 EUR pro
Schülerinnen und Schüler an.                                         Monat. Damit tragen die Eltern ca. 70% und das Land ca. 30% des
  Die Anbieter des Schulessens sind unter anderem verpflichtet,      Essenspreises.
die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zur          Für Kinder ohne Hortvertrag können die Eltern privatrechtliche
Schulverpflegung einzuhalten, täglich Rohkost und Obst zu liefern    Verträge mit dem Caterer über den Vollkostenpreis von 3,25 EUR
und keine Geschmacksverstärker und Konservierungsstoffe zu           pro Portion abschließen.
verwenden. Einfluss auf die Auswahlentscheidung haben auch die         Für Kinder, die Anspruch auf Leistungen des Bildungs-und
Höhe des Bio-Anteils am Essen sowie die Dauer der Warmhaltezeit      Teil­habepakets (BuT) haben, zahlen die Eltern unabhängig von
bei der Anlieferung.                                                 der Schulform und auch ohne Hortvertrag nur 1 EUR je Essen. An-
  Für alle Anbieter gilt ein Höchstpreis von 3,25 EUR pro Mittag-    spruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II,
essen (einschließlich Frischobst- oder Rohkostanteil), so dass die   Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen
Auswahl der Caterer ausschließlich nach der Qualität des angebote-   nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.
nen Essens und nicht nach dem günstigsten Preis erfolgt.

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Gartenarbeitsschule
     Berlin Reinickendorf
     ENTWICKLUNG ZUR GARTENARBEITSSCHULE                                    GRÜNER LERN- UND FORSCHUNGSORT
     Der grüne und historische Standort am Billerbecker Weg wurde           Ab dem 1. Schulhalbjahr 2018/2019 stehen Reinickendorfer Klassen
     schon seit langer Zeit für die landschaftliche und gärtnerische        und Lerngruppen die Flächen und Anlagen der Gartenarbeits-
     Gestaltung genutzt.                                                    schule Reinickendorf zur Verfügung. Hier bietet das Arbeiten und
       Das Grundstück war ursprünglich eine Bauernheide, die im             Forschen hervorragende Möglichkeiten naturwissenschaftliche
     Mittelalter dem Benediktinerinnenkloster in Spandau gehörte.           Zusammenhänge durch praktische Erfahrungen und Anschauung
     Während des 2. Weltkrieges entstanden Zwangsarbeiterlager,             direkt in der Natur zu erfassen.
     vorwiegend für „Ostarbeiter“ und Kriegsgefangene, die in den             So gewährleistet das Gartengelände Kita-Gruppen erste Begeg-
     Rüstungsfabriken von Borsig und Alkett tätig waren. In der             nungen im sachkundigen Umgang mit Pflanzen. Grundschulgrup-
     Nach­kriegszeit wurde das Gelände für Volkshochschulen und für         pen können gärtnerische Projekte sowie Teilaspekte des naturwis-
     „schwer erziehbare Mädchen“ als Heimanlage genutzt.                    senschaftlichen Unterrichts durchführen. Oberschulen können zum
       Im Jahre 1954 wurde erstmals eine Gartenarbeitsschule für den        Beispiel im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts einen vertieften
     Bezirk Reinickendorf angelegt. Nach einer mehrjährigen Aufbau-         Einblick in ökologische Beziehungen, naturwissenschaftlich-tech-
     phase entstand ein Garten, der einen Lehr- und Schaugarten und         nische Gegebenheiten, Klimafaktoren erhalten. Auch Biologiekur-
     einen Arbeitsbereich beinhaltete. Des Weiteren entstanden dort         se der Oberstufe finden zu den vier Semesterthemen ausreichend
     ein Arboretum, ein grünes Klassenzimmer und ein japanisches            Material und Naturobjekte im Gartenbereich, ins­besondere für
     Teehaus. Nach Schließung der Gartenarbeitsschule im Jahre 1996         ökologische Exkursionen.
     war nur noch eine extensive Gartenpflege möglich. Dadurch er-            Das grüne Klassenzimmer kann von allen Gruppen, Klassen
     hielt die Anlage das naturhafte Aussehen eines Parks.                  und Kursen entsprechend dem vielfältigen Angebot der Garten-
       Im Schuljahr 2017/2018 wurde die Reaktivierung der Gartenar-         arbeitsschule genutzt werden. Erforderliche Anleitungen sind für
     beitsschule für Berlin-Reinickendorf beschlossen und am 22. Juni       die selbstständige Arbeit vorbereitet, die nötigen Arbeitsgeräte
     2018 wurde sie wiedereröffnet.                                         stehen bereit und fachkundige Unterstützung ist jederzeit vor Ort.
     ZIELSETZUNG                                                            THEMENBEISPIELE
     Zielsetzung der Gartenarbeitsschule Reinickendorf ist die Förde-       • Naturbeobachtungen an ausgewählten Beispielen aus Flora
     rung der naturwissenschaftlichen Bildung und der Sozialkom­              und Fauna
     petenz von Kindern und Jugendlichen vom Kita-Alter bis zur             • Botanische Grundkenntnisse zu den Pflanzenfamilien und
     Abiturklasse am historischen Standort Krumpuhler Weg.                    das Anlegen von Herbarien
        Diese Gartenarbeitsschule mit ihrer in Berlin einzigartigen Lage,   • Blütenbiologie und Blütenökologie, mikroskopisches Arbeiten
     direkt auf dem Gelände eines Geschichts- und Gartendenkmals,             und Zeichnen
     bietet großartige Chancen, die vielfältigen Aspekte der Natur- und     • Lebensräume und das Wirken von abiotischen und biotischen
     Geisteswissenschaften mit aktuellen Fragestellungen der Umwelt-          Faktoren: Wildwiese, Hecke, Baumgruppen, Streuobstwiese, …
     zerstörungen, Klimaveränderung, Biodiversität oder Züchtungs-          • Der Garten in den vier Jahreszeiten
     genetik zu verbinden. Themenbereiche wie Boden, Wasser, Luft,          • Übernahme von Gartenprojekten, wie z.B. Kräutergarten,
     Klima und Wettererscheinungen sind geeignet, sowohl den nach-            Gemüsegarten, Blumenbeete, Kübelarboretum, Färbergarten,
     haltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen zu verdeutlichen,             Duftgarten, …
     als auch die Folgen für die Gesellschaft abzuleiten.                   • Gesunde Ernährung mit gärtnerischen Produkten
        In der unterschiedlichen Gestaltung der Arbeit im Garten können     • Duftstoffe wahrnehmen und gewinnen
     verschiedenste Themen aus unterschiedlichen Unterrichtsfächern         • Genetische Erscheinungen und Veränderungen bei Pflanzen
     fachübergreifend und fächerverbindend geplant und er­arbeitet          • Bodenuntersuchungen
     werden. Das verantwortliche Team aus Pädagogen und Gärtner             • Wasseruntersuchungen
     hat dabei die Zielsetzung, die Erlebniswelt der Kinder und Jugend-     • Ökosysteme untersuchen
     lichen durch praktische Erfahrungen und handlungs­orientierte
     Tätigkeiten zu bereichern. Durch gemeinsame Arbeit können              GARTENARBEITSSCHULE BERLIN REINICKENDORF
     Großstadtkinder lernen, sich als Teil der Natur zu sehen und diese     Billerbecker Weg 123 a
     als schützenswert zu erkennen.                                         13507 Berlin
                                                                            Tel.: 0151/16 25 36 11
                                                                            E-Mail: garschurei@gmail.com
                                                                            Anprechpartnerin: Hiltrud Steffen

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INFORMATIONEN DER ABT. JUGEND, FAMILIE, SCHULE UND SPORT

Telefon: 030/902 94-23 31                                              REGIONALER SOZIALPÄDAGOGISCHER DIENST
Fax: 030/902 94-60 07                                                  IN DEN VIER REGIONEN
DAS JUGENDAMT REINICKENDORF
                                                                       www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/
                                                                       jugendamt/kinderschutz/artikel.116548.php
Das Jugendamt bietet Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern
sowie jungen Volljährigen vielfältige Dienstleistungen für unter-      Der Regionale Sozialpädagogische Dienst (RSD) des Jugendamtes
schiedliche Lebenslagen und Erziehungssituationen an.                  Reinickendorf bietet Beratung und Unterstützung bei folgenden
                                                                       Fragen und Themen an:
Zu den Aufgaben und Angeboten des Jugendamtes gehören                  • Konflikte in Familien
unter anderem:                                                         • Trennung und Scheidung
• Beratungsangebote bei Trennung und Scheidung, Familien-             • Finanzielle Notlagen
   problemen, Konfliktsituationen und Hilfen zur Erziehung             • Probleme im Zusammenhang mit der Schule
• Vermittlung von Hort-, Kindergarten- und Tagesbetreuung              • Schutz von Kindern und Jugendlichen
• Kinder- und Jugendarbeit – Fachthemen
• Freizeitangebote, Freizeitstätten, Clubs und Treffpunkte             Die Hilfe des RSD können Kinder, Eltern, Jugendliche, junge Erwach-
• Übernachtungsstätten, Ferienangebote                                 sene, Alleinerziehende und Familien in Anspruch nehmen.
• Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaften,
   Sorgeerklärung                                                      Sprechzeiten
                                                                       • Dienstag von 9.00–12.00 Uhr
                                                                       • Donnerstag von 16.00–18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.

                                                                       Da das Jugendamt Reinickendorf in vier Regionen unterteilt ist,
                                                                       teilt sich auch der RSD in vier Standorte auf. Bitte wenden Sie sich
                                                                       an den für Ihren Wohnort zuständigen Standort.

          REGION                      ANSCHRIFT                           ERREICHBARKEIT                          FAHRVERBINDUNGEN

  Nord                          Nimrodstraße 4–14           Telefon: 030/902 94-66 36 (Tagesdienst)               S-Bahn S1, S85 bis
  (Frohnau, Hermsdorf,          Aufgang A, 3. Etage         Fax: 030/902 94-66 69                                 Waidmannslust
  Lübars, Waidmannslust,        13469 Berlin                E-Mail: jugendamt-nord@reinickendorf.berlin.de        Bus 222, 322
  und Wittenau)

  Märkisches Viertel            Senftenberger Ring 53       Telefon: 030/902 94-62 36 (Tagesdienst)               S-Bahn S1, S85 und
  (Märkisches Viertel           13435 Berlin                Fax: 030/902 94-63 66                                 U-Bahn U8 bis Wittenau
  und Rollbergesiedlung)                                    E-Mail: jugendamt-mv@reinickendorf.berlin.de          Bus 122, 221

  Ost                           Teichstraße 65              Telefon: 030/902 94-61 84 (Tagesdienst)               U-Bahn U8 bis
  (Reinickendorf ab             Haus 3                      Fax: 030/902 94-64 08                                 Paracelsus-Bad
  Ollenhauerstraße bis zur      13407 Berlin                E-Mail: jugendamt-ost@reinickendorf.berlin.de         Bus 120, 122, 322
  Bezirksgrenze Wedding
  und Pankow,
  Alt-Reinickendorf)

  West                          Eichborndamm 215            Telefon: 030/902 94-62 07 (Tagesdienst)               S-Bahn S25 bis Eich-
  (Tegelort, Konradshöhe,       5. Etage                    Fax: 030/902 94-60 70                                 borndamm und
  Heiligensee, Tegel,           13437 Berlin                E-Mail: jugendamt-west@reinickendorf.berlin.de        U-Bahn U8 bis Rathaus
  Borsigwalde, Rund um die                                                                                        Reinickendorf
  Auguste-Viktoria-Allee)                                                                                         Bus X33, 221, 322

                                                                                                                                              15
                                                                                                                                              15
ERZIEHUNGS- UND FAMILIENBERATUNG

     KOSTENFREIE BERATUNGS- UND THERAPIE­                                  KINDERSCHUTZ UND KRISEN
     ANGEBOTE FÜR REINICKENDORFER FAMILIEN                                 IN FAMILIEN

     Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) des Bezirks­        Krisendienst für Kinder und Jugendliche
     amtes arbeitet an zwei Standorten in Reinickendorf. Eltern, Kinder,   Kinderschutz bedeutet Hilfen bei Gefährdung des Wohles von
     Jugendliche und alle, die mit Kindern zu tun haben, können sich       Kindern und Jugendlichen. Dies begrenzt sich nicht allein auf kör-
     hier vertraulich und kostenfrei beraten lassen. Sie können wählen     perliche Misshandlung, sondern beinhaltet auch Kindesvernachläs-
     zwischen der EFB der Abteilung Jugend, Familie, Schule und            sigung, seelische Misshandlung, sexuellen Missbrauch und häusli-
     Sport und der EFB des Diakonischen Werkes und des Deutschen           che Gewalt unter Erwachsenen. Sie sind besorgt, weil Sie Anzeichen
     Familienverbandes. Die EFB unterstützt Eltern durch psychologische    sehen, dass ein Kind vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht
     Beratung bei Entwicklungs- und Erziehungsfragen, bei Konflikten       wird? Hier bekommen Sie Hilfe. Oft hilft es Jugendlichen, Probleme
     in der Partnerschaft oder Familie, bei Trennung und Scheidung,        mit einer neutralen Person außerhalb der Familie zu bereden.
     Gewalt und sexuellem Missbrauch.
                                                                           Kinderschutztelefon für Reinickendorf erreichen Sie zentral
     Jugendliche und junge Erwachsene können sich mit ihren Fragen         werktags von 8.00–18.00 Uhr unter der Nummer 030/902 94-55 55,
     und Sorgen auch unabhängig von ihren Eltern an die EFB wenden.        außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie die Berliner Notdienste unter
     Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen unter Schweige-          den unten angegebenen Telefonnummern.
     pflicht.                                                              ➜ krisendienst-jug@reinickendorf.berlin.de

     Bürozeiten für eine Anmeldung:                                        Berliner Krisendienst
     Mo.–Mi. 9–16, Do. 9–17, Fr. 9–14 Uhr                                  Telefon: 030/390 63 10-90 (24 Std.)
     Telefon: 030/902 94 63 49
     Fax: 030/902 94-63 48                                                 Krisennotdienst für Eltern und Kinder
     E-Mail: efb@reinickendorf.berlin.de                                   Telefon: 0800 111 04 44

     Sprechzeiten:                                                         Neuhland,
     Gesprächstermine nach Vereinbarung, auch außerhalb der                für selbstmordgefährdete Kinder und Jugendliche,
     Bürozeiten                                                            Telefon: 030/873 01 11
                                                                           (Neuhland geht auch direkt an die Schulen)
     Zwei Standorte:
     • Nimrodstr. 4-14, Aufgang B, 1 Treppe bzw. 2. Etage (Fahrstuhl)      Kinderschutz-Hotline
     • Märkisches Viertel, Wilhelmsruher Damm 142 c, im Fontane-Haus,     Telefon: 030/61 00 66
        Eingang Rückseite links
                                                                           Kindernotdienst
                                                                           Telefon: 030/61 00 61

                                                                           Jugendnotdienst
                                                                           Telefon: 030/61 00 62

                                                                           Mädchennotdienst
                                                                           Telefon: 030/61 00 63

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INFORMATIONEN DER ABT. WIRTSCHAFT, GESUNDHEIT, INTEGRATION UND SOZIALES

Telefon: 030/902 94-22 40                                           Beratung
Fax: 030/902 94-51 63                                               • Beratung über Kariesprophylaxe (Mundhygiene, Ernährungs­
www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/          lenkung, Fluoridierungsmaßnahmen, Versiegelungen)
gesundheitsamt/                                                     • Beratung bei Zahn- und Kieferfehlstellungen
                                                                    • Hinwirken auf Behandlungs- und Prophylaxemaßnahmen in
                                                                       der Zahnarztpraxis
KINDER- UND JUGENDGESUNDHEITSDIENST
                                                                    BERATUNGSSTELLE FÜR KINDER- UND
Adresse: Teichstraße 65, 13407 Berlin                               JUGENDPSYCHIATRIE
Anmeldung unter:
Telefon: 030/902 94-63 96                                           Beratungsstelle für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Fax: 030/902 94-51 70
                                                                    Adresse: Teichstraße 65, 13407 Berlin
Sprechzeiten:
donnerstags von 15–18 Uhr und nach Vereinbarung                     Anmeldung unter
                                                                    Telefon: 030/902 94-50 43 /-50 44
Verkehrsverbindungen:
U8, Paracelsusbad; S25, Alt-Reinickendorf; Bus 120, 122, 320, 322   Sprechzeiten:
                                                                    nach telefonischer Anmeldung
Gesundheitliche Angebote                                            Mo–Do: 9–15 Uhr
• Untersuchung und Entwicklungsdiagnostik von Säuglingen und       Fr: 9–13 Uhr
   Kleinkindern
• Therapieempfehlungen sowie Beratung bei Entwicklungs­            Unser Angebot
   problemen                                                        Unsere Beratungsstelle bietet Ihnen fachliche Unterstützung,
• Gutachterliche Stellungnahmen                                     wenn Sie sich Sorgen in Bezug auf die seelische, geistige und
• Kita-Aufnahmeuntersuchungen                                       soziale Entwicklung Ihres Kindes machen.
• Kita-Reihenuntersuchungen der 3 1/2- bis 4 1/2 -jährigen Kinder     Dazu gehören auch Hilfestellungen bei der Bewältigung
• Einschulungsuntersuchungen                                        seelischer Krisen.
• Zuzugsuntersuchungen ausländischer Schülerinnen und Schüler         Jugendliche können sich selbstständig an uns wenden. Anonyme
• Beratungen zu Impfungen, Impfaktionen für Schulklassen           Beratungen sind möglich.
   (9. Klasse)                                                        Unsere Angebote umfassen jugendpsychiatrische, neurologische,
• Informationen und Ausgabe der Papiere nach dem Jugend­           psychologische und sozialpädagogische Untersuchungen und
   arbeitsschutzgesetz                                              Gespräche.
• Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Pädagogen       Dabei beraten wir Sie über medizinische, pädagogische, psycho-
   zu Fragen der gesunden Lebensgestaltung inkl. Ernährungs­        therapeutische und familienunterstützende Hilfen.
   beratung                                                           Wir vermitteln und begleiten die Einleitung dieser Hilfen
                                                                    in Kooperation mit den jeweils zuständigen Institutionen (z.B.
                                                                    Jugendamt, Psychotherapeuten, Kliniken, Schule u.a.
ZAHNÄRZTLICHER DIENST                                                 Soweit es erforderlich ist, erstellen wir die notwendigen fach-
                                                                    dienstlichen Gutachten.

Adresse: Teichstraße 65, 13407 Berlin
Telefon: 030/902 94-51 74                                           SPIELPLÄTZE IM BEZIRK REINICKENDORF
Fax: 030/902 94-50 49

Unser Angebot                                                       Erfahren Sie einfach und schnell unter dem folgenden Link, wo in
Zahnärztliche Vorsorge                                              Ihrer Nähe ein Spielplatz für Ihr Kind ist:
• Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten
   und Schulen                                                      www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/
• Früherkennung von Zahnschäden und Kieferfehlstellungen            strassen-und-gruenflaechenamt/gartenbau
• Zahnärztliche Gruppenprophylaxe
• Altersgerechte Zahnputzübungen
• Fluoridierungsprogramme in ausgewählten Schulen

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