Schuljahr 2019/20 - Berlin.de
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2x ©contrastwerkstatt_stock.adobe.com/1x ©Yakobchuk Olena_stock.adobe.com Sport in Reinickendorf Die Angebote reichen von A wie Angelsport bis Y wie Yoga. Sportvereine bieten Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten des sozialen Lernens. Sie tragen zur Entwicklung eines positiven Sozialverhaltens und aktiven, gesunden Lebensstils bei und vermitteln Werte und Normen einer modernen Leistungs- und Wettbewerbsgesellschaft, die auch positive Effekte für die allgemeine und berufliche Bildung haben. Reinickendorf bietet dafür beste Bedingungen: ausgedehnte Wasserflächen und weitläufige Waldgebiete, 21 gepflegte und gut ausgestattete Sportplätze, 83 Sporthallen sowie zahlreiche Möglichkeiten für eine individuelle und erholsame Freizeitgestaltung in freier Natur, wie z.B. ein gut ausgebautes Netz von Nordic-Walking-Strecken rund um das Fließ und im Märkischen Viertel und vier Freiluft-Fitness-Plätze, die mit abwechslungsreichen Trainingsgeräten ausgestattet sind und von jedermann und jederfrau genutzt werden können. Wer nicht wasserscheu ist, kommt in Reinickendorf auf seine Kosten! Insbesondere dem Wassersport kommt eine lange und traditionsreiche Bedeutung zu, denn hier hat Reinickendorf einmalige Möglichkeiten zu bieten. Von Angeln über Tauchen bis Wasserski haben Wasserratten eine enorme Auswahl, auf, im oder unter dem erfrischenden Nass aktiv zu sein. Für alle, die lieber in der Gemeinschaft aktiv sein möchten, bietet die Reinickendorfer Vereinsland- schaft mit beinahe 200 Vereinen, Freizeitgruppen und Betriebssportgemeinschaften, 66 Sport arten und über 42.300 Mitgliedern ein umfangreiches Angebot. Neben den altbewährten Sport arten kann man attraktiven Trendsportarten und natürlich auch dem Gesundheitssport nachgehen. Informationen zu Sportangeboten und Sportvereinen finden Sie im Internet auf der Seite des Sportamts: www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/sportamt und unter der Telefonnummer 90294 6097. Zu allen sportlichen Veranstaltungen informiert der Reinickendorfer Sportkalender www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/sportamt
GRUSSWORT Liebe Eltern, mit der Einschulung beginnt für Sie und Ihr Kind ein neuer und sicherlich ereignisreicher Lebens abschnitt. Diese Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über die Reinickendorfer Grundschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft und die Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten. Wir möchten Sie über die pädagogischen Angebote unserer Grundschulen, aber auch über das Schulleben, die beson- deren Profile und Kooperationspartner sowie über die Ansprechpartner im Bezirksamt Reinickendorf informieren. Tobias Dollase Jeder Schulanfänger und jede Schulanfängerin wird zunächst einmal der Schule des Einzugsbereiches Bezirksstadtrat für Jugend, zugeordnet, nach dem Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“. Die Einschulungsbereiche der einzelnen Familie, Schule und Sport Schulen können auf der Homepage des Bezirksamtes Reinickendorf eingesehen und abgefragt werden: www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulamt/. In dieser Broschüre finden Sie auch eine Übersichtskarte mit den einzelnen Grundschulen. Als Eltern können Sie sich aber auch für eine andere Schule entscheiden, zum Beispiel, wenn Sie ein besonderes Schulprofil wünschen. Nach Maßgabe freier Plätze wird der Schulbesuch auch in einer anderen als der nächstgelegenen Grundschule möglich sein. Neben Englisch als erster Fremdsprache setzen einige unserer Schulen auf Französisch als erste Fremd- sprache, was gerade in Reinickendorf mit seiner Tradition der deutsch-französischen Freundschaft und auch im Hinblick auf die Möglichkeit, das Abi-Bac, das französische Abitur zu machen, ein interessan tes Angebot ist. Auch Chinesisch wird angeboten und kann ebenso an Reinickendorfer Oberschulen fortgesetzt werden. Große Bedeutung hat die Leseförderung in den Schulen. Viele Schulen verfügen über eine Bibliothek, fördern das Lesen und kooperieren mit der Stadtbibliothek Reinickendorf. Sie erhalten regelmäßig Besuch von unserem Bücherbus, der – mit Pippi Langstrumpf dekoriert – die Kinder zum Lesen anregen will. Daneben sind die bewegte Schule und das sportliche Profil genauso in Reinickendorf zu finden wie das musikalische-künstlerische Profil. Zugleich gibt die Broschüre einen Überblick, welche Schulen mit jahrgangsübergreifendem oder jahrgangsbezogenem Lernen arbeiten. Beim jahrgangsübergreifenden Unterricht lernen die Schülerin- nen und Schüler des ersten und zweiten bzw. des ersten bis dritten Schuljahres in jahrgangsgemischten Klassen. Es gilt eine ein- bis dreijährige Schulanfangsphase. Beim jahrgangsbezogenen Lernen besteht die Klassengemeinschaft der Kinder eines Einschulungsjahrgangs durch die gesamte Schulanfangspha- se und darüber hinaus fort. Wir haben in Reinickendorf aber auch hervorragende Schulen mit sonder pädagogischen Förderschwerpunkten. Mit deren fachlicher Kompetenz erhalten Kinder und Eltern ab dem ersten Schultag eine besondere Unterstützung, damit alle den Start ins Schulleben positiv erleben. In Reinickendorf finden Sie an allen Grundschulen ein Angebot der ergänzenden Förderung und Betreuung, das die frühen Morgenstunden ebenso abdeckt wie den Nachmittag. Zudem haben wir im Bezirk vier Grundschulen im gebundenen Ganztagesbetrieb, das heißt, der Schultag mit Unterricht und Betreuung dauert bis 16.00 Uhr. Davor und danach wird ebenfalls eine ergänzende Förderung und Betreuung angeboten. Es würde mich freuen, wenn Sie – auch mit Hilfe dieser Broschüre – die beste Schule für Ihr Kind finden. Mit dem Start ins Schulleben liegt eine Welt von neuen Erfahrungen und Möglichkeiten vor Ihren Kindern. Ich wünsche ihnen, dass sie ihre Chancen ergreifen und mit Freude und Erfolg zur Schule gehen! Mit freundlichen Grüßen Tobias Dollase Bezirksstadtrat für Jugend, Familie, Schule und Sport Berlin, August 2018 3
Das ATRIUM ist eine kommunale Jugendkunstschule des Bezirkes Reinickendorf. Es bietet Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten, Ausdrucks- und Gestaltungsinteressen zu verwirklichen. Sie können an Klassenprojekten, Kursen und Werkstattwochen teilnehmen, Theateraufführungen und Festivals, Lesungen und Ausstellungen besuchen und die Ergebnisse ihrer künstlerischen Arbeit präsentieren. Desweiteren bieten wir Kindergeburtstage und Ferienworkshops an. Der Fokus liegt auf dem Wecken der Begeisterungsfähigkeit für das Künstlerische bei den Kindern und Jugendlichen, eben eine „Art Schule“. Seit über 30 Jahren engagiert sich das ATRIUM in den Bereichen Theater, Bildende Kunst, Literatur, Medien und interdisziplinäre Kunstprojekte. Die Begegnung der Kinder und Jugendlichen mit Künstlern/-innen, Architekten/-innen, Modemachern/-innen, Schriftstellern/-innen und Schauspielern/-innen ist dem Haus ein wichtiges Anliegen. Nähere Informationen und Eindrücke sind auf unserer Homepage zu finden. Jugendkunstschule ATRIUM Tel.: 030/403 82 96 - 0 Senftenberger Ring 97 | 13435 Berlin Fax: 030/403 82 96 - 16 www.atrium-berlin.de info@atrium-berlin.de
INHALT Grußwort ........................................................................................................................... 3 Ansprechpartner im Schulamt und in der Schulaufsicht .............................................. 6 Überblick innere und äußere Schulangelegenheiten .................................................... 7 ANMELDUNG Anmeldung in der Grundschule im Einschulungsbereich ......................................... 8 Anmeldung in einer anderen Grundschule als der im Einschulungsbereich .......... 9 Anmeldung in einer Staatlichen Europa-Schule Berlin ........................................... 10 Anmeldung an einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt ..... 10 Anmeldung eines jüngeren Kindes ........................................................................... 10 Die Anmeldung des Kindes ist erfolgt, was passiert jetzt? ......................................... 10 Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht ................................................................ 11 BESONDERE ANGEBOTE Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 3 .......................................................................... 11 Sonderpädagogischer Förderbedarf ......................................................................... 11 UNTERRICHT UND BETREUUNG Verlässliche Halbtagsgrundschule ............................................................................ 12 Ergänzende Betreuung an Grundschulen ................................................................. 12 Offene Ganztagsgrundschule .................................................................................... 12 Ganztagsgrundschule in gebundener Form ............................................................. 13 Schulmittagessen ........................................................................................................... 13 Informationen der Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport ........................................ 15 Erziehungs- und Familienberatung .............................................................................. 16 Informationen der Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales .............. 17 DARSTELLUNGEN DER SCHULEN GRUNDSCHULEN Teil 1 ........................................................................................ 19–33 KARTE BEZIRK REINICKENDORF ....................................................................... 34–35 GRUNDSCHULEN Teil 2 ........................................................................................ 36–53 SCHULEN IN FREIER TRÄGERSCHAFT IN REINICKENDORF ......................... 54–61 SCHULEN MIT SONDERPÄDAGOGISCHEM SCHWERPUNKT ........................ 63–66 5
ANSPRECHPARTNERINNEN UND REGIONALE SCHULAUFSICHT – AUSSENSTELLE ANSPRECHPARTNER UND ANSCHRIFTEN REINICKENDORF BEZIRKSAMT REINICKENDORF VON BERLIN SENATSVERWALTUNG FÜR BILDUNG, JUGEND Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport UND FAMILIE Buddestraße 21, 13507 Berlin im Tegel-Center Regionale Schulaufsicht, Außenstelle Reinickendorf Zentrales Info-Telefon: 030/902 94-62 00 Buddestraße 21, 13507 Berlin im Tegel-Center Bezirksstadtrat Leitung der Außenstelle und Schulaufsicht Sonder Herr Dollase pädagogische Förderzentren Telefon: 030/902 94-23 30 Herr Wasmuth Fax: 030/902 94-60 07 Telefon: 030/902 94-47 19 E-Mail: tobias.dollase@reinickendorf.berlin.de Fax: 030/902 94-47 20 E-Mail: dirk.wasmuth@senbjf.berlin.de ANSPRECHPARTNERINNEN UND ANSPRECHPARTNER IM SCHULAMT Schulaufsicht Gymnasien und Sekundarschulen mit Sprechzeiten: gymnasialer Oberstufe Montag und Dienstag 9:00 –12:00 Uhr Frau Tyedmers Donnerstag 15:00 –18:00 Uhr Telefon: 030/902 94-47 25 Fax: 030/902 94-47 20 Leiterin des Schulamtes E-Mail: brita.tyedmers@senbjf.berlin.de Frau Foryta Telefon: 030/902 94-62 00 Schulaufsicht Grundschulen Fax: 030/902 94-48 11 Frau Prase-Mansmann E-Mail: Schulamt@reinickendorf.berlin.de Telefon: 030/90294-47 21 Fax: 030/902 94-47 20 Grundschulorganisation E-Mail: angelika.prase-mansmann@senbjf.berlin.de Frau Pergande Telefon: 030/902 94-47 69 Schulaufsicht Sekundarschulen und Privatschulen Fax: 030/902 94-48 11 Frau Lamprecht E-Mail: Schulamt@reinickendorf.berlin.de Telefon: 030/902 94-47 24 Fax: 030/902 94-47 20 Frau Piachnow Telefon: 030/902 94-47 46 E-Mail: ute.lamprecht2@senbjf.berlin.de Fax: 030/902 94-48 11 E-Mail: Schulamt@reinickendorf.berlin.de Schulspychologisches Beratungszentrum Herr Rutsch Schulwegbeförderung Telefon: 030/902 94-48 42 Frau Baur Fax: 030/902 94-48 40 Telefon: 030/902 94-47 47 E-Mail: olaf.rutsch@senbjf.berlin.de Fax: 030/902 94-48 11 Adresse: Nimrodstraße 4–14, 13469 Berlin E-Mail: Schulamt@reinickendorf.berlin.de Schulpflichtverletzung Frau Otto Telefon: 030/902 94-47 34 Fax: 030/902 94-48 11 E-Mail: Schulamt@reinickendorf.berlin.de Frau Schulz Telefon: 030/902 94-47 87 Fax: 030/902 94-48 11 E-Mail: Schulamt@reinickendorf.berlin.de Vorschulische Sprachförderung Frau Kraneis Telefon: 030/902 94-47 45 Fax: 030/902 94-48 11 E-Mail: Schulamt@reinickendorf.berlin.de 6
ÜBERBLICK INNERE UND ÄUSSERE SCHULANGELEGENHEITEN WER IST IM SCHULAMT UND BEI DER SENATSVERWALTUNG FÜR BILDUNG, JUGEND UND FAMILIE FÜR WELCHE AUFGABEN ZUSTÄNDIG? Innere und äußere Schulangelegenheiten (Art. 7 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) Innere Schulangelegenheiten (Dienst- und Fachaufsicht) Äußere Schulangelegenheiten Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) Schulamt im Bezirksamt Reinickendorf alle pädagogischen Inhalte und Lehrinhalte alle organisatorischen Inhalte nicht pädagogischer Art • Z iele, Inhalte, Organisation und Qualitätsanforderungen • S chaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren des Unterrichts sowie der Hortbetreuung und Lernen in der Schule • Umsetzung bildungspolitischer Vorgaben/pädagogischer • Bauliche Maßnahmen Innovationen • A usstattung und Unterhaltung der Schulen, wie • Steuerung der Personalversorgung z.B. Lehr- und Lernmittel, Geschäftsbedarf • Personalentwicklung • Dienstbehörde für Schulhausmeister • B eschwerde-, Konflikt- und Krisenmanagement einschließlich • Ü berwachung der Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht Ordnungsmaßnahmen und der vorschulischen Sprachförderung • Regionale Fortbildung des Personals • Festlegung von Einschulungsbereichen • Steuerung von Kooperationen der Schulen • Schließung, Umwandlung und Eröffnung von Schulen • Qualitätsentwicklung der Schulen • Schulplanung und Schulorganisation • Schulpsychologie • Schulplatzvergabe • Schulpraktische Seminare • Einrichtung der 1. Klassen • Übergänge von der Grund- in die Oberschule • Schulentwicklungsplanung • Schulwegbeförderung • F inanzierung von außerunterrichtlichen Arbeitsgemein- schaften, Neigungsgruppen und Schularbeitszirkeln 77
ANMELDUNG · GRUNDLAGEN DIE GRUNDSCHULE (PRIMARSTUFE) SCHULPFLICHT Die Grundschule vermittelt die allgemeinen Grundkenntnisse und Zum 1. August eines jeden Jahres beginnt ein Schuljahr und somit Grundfertigkeiten gemeinsam für alle Schülerinnen und Schüler werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr mit unterschiedlichen Lernausgangslagen und Lernfähigkeiten. Sie vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden entwickelt die Grundlagen für das selbständige Denken, Lernen, werden. Sie als Erziehungsberechtigte sind für die regelmäßige Handeln und Arbeiten, sowie die für das menschliche Miteinander Teilnahme Ihres Kindes am Unterricht und an sonstigen verbind notwendige soziale Kompetenz (§ 20 Abs. 1 Satz Schulgesetz). lichen Veranstaltungen der Schule verantwortlich. Die Grundschule führt die Schülerinnen und Schüler zum weiter Jeder ist schulpflichtig, der in Berlin seine Wohnung oder seinen führenden Lernen in der Sekundarstufe I. Sie umfasst die Schul- gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeits- anfangsphase mit den Jahrgangstufen 1 und 2 sowie die Jahr- stätte hat. Durch den Besuch einer öffentlichen Schule oder staat- gangsstufen 3 bis 6. Im Bezirk Reinickendorf gibt es 31 öffentliche lich anerkannten oder staatlich genehmigten Ersatzschule wird die Grundschulen. Hinzu kommen vier Schulen mit sonderpädago- Schulpflicht erfüllt. gischem Förderschwerpunkt und sieben Privatschulen, die einen Grundschulbereich integriert haben. Jede Schule gibt sich ein Schulprogramm; hierbei legt die einzelne Schule dar, wie sie den Bildungs- und Erziehungsauftrag sowie die Grundsätze seiner Verwirklichung ausfüllt. (§ 8 Abs. 1 Satz 1,2 SchulG). Grunds chule Einschu im lungsb ereich UNTERLAGEN ZUR ANMELDUNG Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit: Mit diesem Link der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und • Ihre eigenen Personalpapiere Familie finden Sie schnell die zuständige Grundschule für Ihr • Geburtsurkunde des Kindes Kind anhand Ihrer Wohnanschrift: • sonstige Personalpapiere Ihres Kindes www.bildung.berlin.de/Umkreissuche/ Wichtig: Eine Anmeldung erfolgt nur bei Vollständigkeit der Möchten Sie Ihr Kind an einer genehmigten Ersatzschule oder Unterlagen. an einer anerkannten Schule in freier Trägerschaft anmelden, ist in jedem Fall Ihre Anmeldung an der zuständigen Grundschule notwendig. ANMELDUNG IN DER GRUNDSCHULE IM EINSCHULUNGSBEREICH Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind nach öffentlicher Be- Über die Aufnahme in die Schule entscheidet das zuständige kanntmachung an der für Sie zuständigen Grundschule an. Diese Schulamt im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter ist in der Regel die Ihrem Wohnsitz nächstgelegene Grundschule. (§ 54 Abs. 1 SchulG). Eine Ablehnung der Aufnahme ist möglich, Wenn es sich dabei um eine gebundene Ganztagsgrundschule wenn die Aufnahmekapazität erschöpft ist oder die Zahl der handelt und Sie das pädagogische Konzept für Ihr Kind nicht in An- Anmeldungen niedriger ist als für den geordneten Schulbetrieb spruch nehmen wollen, wird es an einer anderen Grundschule des notwendig (§ 54 Abs. 2 Satz 1 SchulG). Sollte es zu so einem Fall Bezirks mit einem anderen Betreuungsangebot aufgenommnen. kommen, kann das zuständige Schulamt das schulpflichtige Kind nach Anhörung der Erziehungsberechtigten und unter Berücksich- ➜ § 55 a Abs. 1 Satz 1, 2 SchulG tigung altersangemessener Schulwege einer anderen Schule mit dem selben Bildungsgang zuweisen (§ 54 Abs. 3 Satz 1 SchulG). 8
ANMELDUNG IN EINER ANDEREN GRUNDSCHULE ALS DER IM EINSCHULUNGSBEREICH Der Besuch einer anderen Grundschule als der für den Wohnort zu 1.: des Kindes zuständigen öffentlichen Grundschule ist grundsätz- Unter Bindungen zu anderen Kindern versteht der Gesetzgeber, lich möglich. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag unter Angabe der dass eine innere Verbundenheit zwischen Kindern vorliegt und Gründe an der zuständigen Grundschule zu stellen. diese sich über einen längeren Zeitraum entwickelt hat. Im Antrag Generell können im Antrag mehrere Schulen benannt werden. muss hierauf konkret und nachvollziehbar, auch auf die mögli- Zu beachten ist aber, dass eine gleichberechtigte Berücksichtigung chen Beeinträchtigungen, eingegangen werden. Wird Bezug auf ein an mehreren öffentlichen Grundschulen nicht möglich ist. Bei anderes Kind genommen, muss feststehen, dass dieses im gleichen Mehrfachnennungen muss im Antrag deutlich die Priorisierung Schuljahr die gewünschte Grundschule besuchen wird. Darüber der Wünsche aufgelistet werden, also welche Grundschule als hinaus findet dieses Kriterium nur dann Anerkennung, wenn die Erstwunsch, Zweitwunsch oder Drittwunsch favorisiert wird. Kinder auf eine Nachmittagsbetreuung angewiesen sind und ein Der Erstwunsch wird grundsätzlich und unabhängig von den be- entsprechender Bedarf anerkannt wird. nannten Gründen zur Auswahl der Schule vor anderen Bewerbern Besucht bereits ein Geschwisterkind die gewünschte Grund- berücksichtigt, die diese Schule nur als Zweitwunsch oder Dritt- schule, kann dies nur Berücksichtigung finden, wenn dieses Kind wunsch angegeben haben. die gewünschte Grundschule noch länger als ein Jahr besucht. Für Wurden mehrere gewünschte Grundschulen im Antrag benannt, Geschwisterkindbewerber genügt ein entsprechender Hinweis. kann die Reihenfolge, die vorher im Antrag als Zweitwunsch oder Drittwunsch geäußert wurde, nach Ablauf des Anmeldezeitraums zu 2.: nicht mehr verändert werden. Ein Zweitwunsch kann somit später Der Wunsch eines bestimmten Schulprogramms, eines bestimmten nicht mehr zum Erstwunsch gemacht werden. Fremdsprachenangebotes oder der Besuch einer Ganztagsgrund- Sofern die Erziehungsberechtigten nicht den Besuch der nach schule in gebundener oder offener Form oder der Besuch einer § 55a Absatz 1 des Schulgesetz zuständigen Grundschule wün- verlässlichen Halbtagsgrundschule muss im Antrag ausführlich schen, informiert die zuständige Grundschule darüber schriftlich formuliert werden. innerhalb von zwei Wochen den Schulträger und die stattdessen gewünschte Grundschule. zu 3.: Nach folgenden Kriterien, welche im § 55 a Abs. 2 Satz 2 SchulG Hier muss nachgewiesen werden, dass beim Besuch der ge- festgehalten sind, ist dem Antrag im Rahmen der Aufnahmekapa wünschten Schule eine wesentliche Erleichterung der Betreuung zität und nach Maßgabe freier Plätze gemäß den Organisations- gegenüber der Schule im Einschulungsbereich vorliegt. Dies ist richtlinien in abgestufter Rangfolge stattzugeben, wenn: der Fall, wenn es sich um berufliche Notwendigkeiten der Erzie- hungsberechtigten handelt. Da alle Reinickendorfer Grundschulen 1. der Besuch der zuständigen Grundschule längerfristig gewach- die bedarfsgerechte Betreuung, soweit ein entsprechender Bedarf sene, stark ausgeprägte persönliche Bindungen zu anderen anerkannt wurde, anbieten, kann dieses Kriterium nur bedingt Kindern, insbesondere zu Geschwistern, beeinträchtigen würde, anerkannt werden. 2. die Erziehungsberechtigten ausdrücklich ein bestimmtes Schul- Werden mehrere Kriterien erfüllt, besteht eine bevorzugte Aufnah- programm, ein bestimmtes Fremdsprachenangebot oder eine me in die gewünschte Grundschule gegenüber Kindern, bei denen Ganztagsgrundschule in gebundener Form oder offener Form weniger erfüllte Kriterien vorliegen. Innerhalb der drei oben ge- oder eine verlässliche Halbtagsgrundschule wünschen oder nannten Kriterien findet keine zusätzliche Differenzierung statt. Im Übrigen entscheidet das Los. Das zuständige Bezirksamt entschei- 3. der Besuch der gewählten Grundschule die Betreuung des Kindes det über den Antrag im Benehmen mit der jeweiligen Schulleiterin wesentlich erleichtern würde, insbesondere auf Grund berufli- oder dem jeweiligen Schulleiter der aufnehmenden Grundschule. cher Erfordernisse. Kann das Kind nicht gemäß dem Erstwunsch seiner Erziehungs berechtigten in die von ihnen gewählte, nicht zuständige Grund- schule aufgenommen werden, sind die oben genannten Kriterien auf Zweit- und Drittwünsche anzuwenden, sofern nach Berücksich- tigung der Kinder im Einschulungsbereich und der Erstwünsche noch freie Plätze zur Verfügung stehen (§ 55 a Abs. 3 SchulG). 9
ANMELDUNG IN EINER STAATLICHEN EUROPA-SCHULE BERLIN (SESB) Die für die Staatlichen Europa-Schulen Berlin (SESB) geltenden 1. Grundkenntnisse der Unterrichtssprache der SESB, die nicht Mut- Aufnahmekriterien sind in der Verordnung über die Aufnahme in tersprache ist, in einem Umfang, der eine erfolgreiche Teilnahme Schulen besonderer pädagogischer Prägung (Aufnahme VO-SbP) am Unterricht erwarten lässt; dies gilt nicht bei Kindern mit der geregelt. nichtdeutschen Sprache als Muttersprache, die kürzer als ein Jahr Jede SESB nimmt zur Hälfte Kinder mit Deutsch als Muttersprache in Deutschland leben, auf, sowie zur Hälfte Kinder, deren Muttersprache die jeweilige nichtdeutsche Sprache ist; beide Sprachen sind gleichberechtigte 2. Kinder, deren Geschwister sich bereits am selben Standort in der Unterrichtssprachen. SESB befinden. Die Kinder müssen eine der beiden Sprachen der jeweiligen Vor der Aufnahme sind die den Anforderungen entsprechenden SESB wie eine Muttersprache beherrschen. Kompetenzen in beiden gleichberechtigten Unterrichtssprachen in Sprachtests nachzuweisen, die die aufnehmende SESB durchführt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die der verfügbaren Plätze, erfolgt die Auswahl getrennt nach beiden Sprachgruppen. Bei entsprechender Nachfrage entscheidet unter gleichrangig Die Aufnahme richtet sich dabei nach folgenden Kriterien in geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern das Los. abgestufter Rangfolge: ANMELDUNG AN EINER SCHULE MIT SONDERPÄDAGOGISCHEM FÖRDERSCHWERPUNKT Grundsätzlich haben Erziehungsberechtigte das Recht zu wählen, Dagegen kann für den Bereich „Lernen“ und „Emotional-soziale ob ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine allgemei- Entwicklung“ frühestens im zweiten Schuljahr der Schulanfangs- ne Schule – gemeinsamer Unterricht – oder eine Schule mit sonder- phase sonderpädagogischer Förderbedarf beantragt werden. pädagogischem Förderschwerpunkt besuchen soll (§ 36 SchulG). Die Aufnahme und Beschulung in einem Förderzentrum „Lernen“ In Berlin-Reinickendorf stehen Förderzentren für „Körperlich- ist demzufolge erst ab Klasse 3 möglich. Schulen mit dem sonder motorische Entwicklung“,„Geistige Entwicklung“ und „Lernen“ pädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ umfassen die Jahr- zur Verfügung. Die Wiesengrund-Schule beschult zusätzlich gangsstufen 3 bis 10 (§§ 27, 31 Sonderpädagogikverordnung). Schülerinnen und Schüler, bei denen akute und massive psycho Sollten sich die Erziehungsberechtigten nach Abschluss des soziale Störungen diagnostiziert wurden. Feststellungsverfahrens für ein Förderzentrum entscheiden, steht Voraussetzung für die Anmeldung an Schulen mit sonderpäda das zuständige Förderzentrum für ein persönliches Beratungs gogischem Förderschwerpunkt ist das Vorliegen eines sonder gespräch zur Verfügung, in dem über die Beschulungs- und pädagogischen Förderbedarfs. Fördermöglichkeiten, den geltenden Rahmenlehrplan sowie die Dieser kann für die Schwerpunkte „Sehen“,„Hören“,„Körperlich- besonderen Abschlussmöglichkeiten nach Ende der 10. Klasse motorische Entwicklung“,„Sprache“,„Geistige Entwicklung“ und informiert wird. Nach Absprache mit der Grundschule erfolgt dann „Autistische Behinderung“ vor bzw. nach der Einschulung bean- die Umschulung und Aufnahme des Kindes in der Regel zum tragt und festgestellt werden. neuen Schuljahr. ANMELDUNG EINES JÜNGEREN KINDES Auf Antrag der Erziehungsberechtigten werden Kinder, die in der möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat. Zeit vom 1. Oktober des Kalenderjahres bis zum 31. März des fol- Über die vorzeitige Aufnahme entscheidet die Schulaufsicht. genden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden werden, Mit der Aufnahme in die Grundschule beginnt die Schulpflicht. zu Beginn des Schuljahres aufgenommen. Die Anmeldung erfolgt ➜ § 42 Abs. 2 Satz 1 SchulG bei der zuständigen Grundschule. Eine vorzeitige Aufnahme ist DIE ANMELDUNG DES KINDES IST ERFOLGT, WAS PASSIERT JETZT? SCHULÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG EINSCHULUNGSFEIER Vor Aufnahme in die Schule sind Sie als Erziehungsberechtigte Von der aufnehmenden Schule erhalten die Erziehungsberechtig- verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen. Hierfür ten eine Einladung zur Einschulungsfeier. erhalten alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger nach erfolgter Anmeldung eine Aufforderung zur schulärztlichen Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. 10
ZURÜCKSTELLUNG VON DER SCHULBESUCHSPFLICHT Sollte der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung Über den Antrag auf Zurückstellung entscheidet die Schulaufsicht. in einer Kindertagesstätte erwarten lassen, können Sie die Zurück Sie berücksichtigt dabei Ihre Begründung, die Stellungnahme stellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen. der Kita und das Gutachten des Schularztes oder ggf. des SIBUZ Dieser Antrag muss bei der Schulanmeldung gestellt werden. (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- Sollte für Ihr Kind eine Zurückstellung in Betracht kommen, und Unterstützungszentrum). Die Zurückstellung wird nur sprechen Sie mit der betreuenden Kita darüber. Die Kita erstellt genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine entsprechende auf einem Formblatt ihre fachliche und durch ein Förderkonzept für Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgt. Sie können Ihr Kind begründete Stellungnahme. Diese Stellungnahme reichen sich rechtzeitig bei der Schulaufsicht Ihres Bezirks beraten lassen. Sie bitte bei der Anmeldung in der zuständigen Grundschule ein. Sie erhalten von der Schulaufsicht Ihres Bezirks einen Bescheid Auf dem Anmeldebogen vermerken Sie Ihren Wunsch auf Zurück- über Ihren Antrag auf Zurückstellung. Wird Ihr Kind zurückgestellt, stellung in einem Ankreuzfeld. Alles Weitere regelt die zuständige erhält auch das zuständige Jugendamt diesen Bescheid, das dann Grundschule. den Kita-Gutschein für ein weiteres Jahr auslöst. Bitte beachten Sie, dass bei einer Zurückstellung eine schulärzt Bitte beachten Sie: Auch bei der Zurückstellung liche Untersuchung Ihres Kindes bis Februar des Folgejahres bleibt Ihr Kind schulpflichtig! Das bedeutet, dass eine erfolgen muss. Eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs Besuchspflicht der Kita besteht, in der Ihr Kind noch ist ausgeschlossen. ein Jahr gezielt vorschulisch gefördert wird. FREMDSPRACHE AB JAHRGANGSSTUFE 3 Ab Jahrgangsstufe 3 wird die erste Fremdsprache gelernt. Die Wahl Kommt wegen zu geringer Nachfrage kein Kurs der ersten Fremdsprache findet während der Schulanfangsphase zustande, werden Ihnen die Schwerpunktschulen statt. Sie können für Ihr Kind zwischen Englisch und Französisch für Französisch im Bezirk benannt, in die Sie Ihr Kind wählen. Englisch bieten alle Grundschulen an, Kurse für Französisch umschulen lassen können. werden ab einer Gruppengröße von 15 Kindern eingerichtet. SONDERPÄDAGOGISCHER FÖRDERBEDARF Schülerinnen und Schüler, für die sonderpädagogischer Förder- wird, dass sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen könnte. bedarf in den Förderschwerpunkten „Sehen“,„Hören“,„Körperlich- Für die Förderschwerpunkte „Lernen“ und „Emotional-soziale motorische Entwicklung“,„Sprache“,„Geistige Entwicklung“, Entwicklung“ ist das frühestens im zweiten Schuljahr der Schul „Lernen“,„Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Autistische anfangsphase möglich (§ 31 SoPädVo). Behinderung“ festgestellt wurde, haben in Berlin die Möglichkeit der Beschulung in der allgemeinen Schule oder an einer Schule mit Die zuständige Außenstelle der Senatsschulverwaltung (Schulauf- sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (§ 36 SchulG). sicht) leitet das Feststellungsverfahren ein. Bei den vermuteten Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt sind Förderschwerpunkten „Sehen“,„Hören“,„Körperlich-motorische Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I und II für Schülerin- Entwicklung“,„Sprache“ und „Autistische Behinderung“ kann nen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. gemäß Aktenlage (ärztliche Atteste, Gutachten) über das Vorliegen Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendli- von sonderpädagogischem Förderbedarf entschieden werden. chen anzunehmen, wenn sie „in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Bei den vermuteten sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der „Lernen“,„Emotional-soziale Entwicklung“ und „Geistige Entwick- allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht lung“ ist stets ein sonderpädagogisches Gutachten einzuholen hinreichend gefördert werden können“ (Kulturministerkonferenz- (§ 31 SoPädVo). Empfehlung). Werden kognitive Einschränkungen vermutet (Schwerpunkt Der Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbe- „Lernen“), sind zwei wissenschaftlich anerkannte Testverfahren darfs kann von den Erziehungsberechtigten oder der zuständigen durchzuführen, von denen mindestens ein Test sprachfrei sein muss. Schule gestellt werden. Er kann vor der Einschulung gestellt werden, Bei Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache wenn ein Verdacht auf sonderpädagogischen Förderbedarf vorliegt, müssen beide Tests sprachfrei sein. Das Gutachten endet mit einer mit Ausnahme der Förderschwerpunkte „Lernen“ und „Emotional- Empfehlung bezüglich der Notwendigkeit sonderpädagogischer soziale Entwicklung“. Oder er kann nach der Einschulung gestellt Förderung und dem daraus abgeleiteten sonderpädagogischen werden, wenn während des Besuchs der Schule deutlich erkennbar Förderschwerpunkt, ggf. mit Angaben zum Nachteilsausgleich. 11
VERLÄSSLICHE HALBTAGSGRUNDSCHULE Alle Grundschulen, die nicht Ganztagsgrundschulen in gebunde- am Ende des Schultages. Die Unterrichts- und Betreuungsphasen ner Form sind, gewährleisten verlässliche Öffnungszeiten von werden rhythmisiert, finden also in angemessenem Wechsel statt. 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr. Alle stattfindenden Aktivitäten innerhalb dieses Zeitraums sind schulische Veranstaltungen. Im Zeitraum der verlässlichen Halbtagsgrundschule findet eine Die Schülerinnen und Schüler sind sowohl zur Teilnahme am kostenfreie Betreuung ohne Hortvertrag statt. Unterricht, wie zur Teilnahme an der außerunterrichtlichen Förde- rung und Betreuung verpflichtet, außer sie liegt am Beginn oder ERGÄNZENDE BETREUUNG AN GRUNDSCHULEN Zusammen mit der Anmeldung zum Schulbesuch haben Sie die Ausbildungsmaßnahme, mit. Außerdem legen Sie bitte eine Erklä- Möglichkeit, eine ergänzende Betreuung in der offenen und ge- rung zu Ihrem Familieneinkommen vor. Die Formulare erhalten Sie bundenen Ganztagsgrundschule zu beantragen. Ihr Kind kann von in der Grundschule, im Jugendamt oder online unter: 13.30 bis 16.00 Uhr an der ergänzenden Förderung und Betreuung teilnehmen, ohne dass Sie dafür einen Bedarf nachweisen müssen. www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/ Für die Zeiten vor dem Unterrichtsbeginn und nach 16.00 Uhr prüft das Jugendamt Ihren Bedarf. Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss dort spätes- tens drei Monate vor Beginn des Schuljahres eingehen. Folgende Nachweise werden für den Antrag benötigt: Die ergänzende Förderung und Betreuung ist für Sie in den ersten Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Begründung des Betreuungs- zwei Schuljahren kostenfrei. Sie beteiligen sich nur an den Kosten bedarfs, z.B. über Ihre Berufstätigkeit oder die Teilnahme an einer des Mittagessens. OFFENE GANZTAGSGRUNDSCHULE Ganztagsgrundschulen in offener Form sind verlässliche Halbtags- Die Module können untereinander kombiniert werden. Schülerin- grundschulen mit einer ergänzenden Förderung und Betreuung nen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 die nur eine Betreuung von Montag bis Freitag vor 7.30 Uhr und nach 13.30 Uhr in den Ferien benötigen, erhalten eine Betreuung zwischen 7.30 (siehe „verlässliche Halbtagsgrundschule“). und 13.30 Uhr, wenn sie einen entsprechenden Betreuungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Schuljahr abschließen. Für die ergänzende Förderung und Betreuung werden folgende Die Kostenbeteiligung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangs- Module angeboten: stufen 3 und 4 ist in vier gleichen auf das Schuljahr bezogenen • 6.00 Uhr bis 7.30 Uhr Quartalsbeiträgen zu zahlen. Für Schülerinnen und Schüler der • 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Jahrgangsstufen 1 und 2 und der Eingangsstufe an Schulen mit • 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwick- und in den Ferien zusätzlich von: lung“ ist die Betreuung in den Ferien kostenfrei. • 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr 12 12
GANZTAGSGRUNDSCHULE IN GEBUNDENER FORM An ausgewählten Standorten wird ein Ganztagsbetrieb in Folgende Zeiten umfasst die ergänzende Förderung und gebundener Form angeboten. Im Bezirk Reinickendorf bieten Betreuung: die Mark-Twain-Grundschule, die Peter-Witte-Grundschule, der • 6.00 bis 7.30 Uhr Campus Hannah Höch (Gemeinschaftsschule) und die Märkische • 16.00 bis 18.00 Uhr Grundschule – Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) als Ganz- tagsgrundschulen in gebundener Form bei verlässlichen Öffnungs- und zusätzlich in den Ferien von: zeiten ab 7.30 Uhr durchgängig rhythmisierte Unterrichts- und • 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Betreuungszeiten an, an denen alle Schülerinnen und Schüler an vier Tagen der Woche von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr teilnehmen. Die Module können untereinander kombiniert werden. Schülerin- Freitags wird in der Regel längstens bis 13.30 Uhr unterrichtet, nen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 die nur eine Betreu- es werden jedoch bis 16.00 Uhr Förderung und Betreuung sowie ung in den Ferien benötigen, erhalten eine Betreuung zwischen freiwillige schulische Veranstaltungen angeboten. Obligatorisch 7.30 und 16.00 Uhr, wenn sie einen entsprechenden Betreuungs wird an Ganztagsgrundschulen in gebundener Form eine kosten- vertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Schuljahr pflichtige Mahlzeit angeboten. abschließen. Die Kostenbeteiligung für Schülerinnen und Schüler Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Ganztags- der Jahrgangsstufen 3 und 4 ist in vier gleichen auf das Schuljahr grundschule in gebundener Form verpflichtet zur regelmäßigen bezogenen Quartalsbeiträgen zu zahlen. Für Schülerinnen und Teilnahme an den ganztägigen Angeboten, was auch die Förderung Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 und der Eingangsstufe an und Betreuung betrifft. Eine Rücknahme der Entscheidung zur Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Teilnahme am Ganztagsbetrieb ist in der Regel nur am Ende „Geistige Entwicklung“ ist die Betreuung in den Ferien kostenfrei. eines Schuljahres möglich und mit einem Verlassen der Schule verbunden. SCHULMITTAGESSEN An allen Grundschulen wird kostenpflichtig ein Mittagessen ange- boten, das durch einen Caterer bereitgestellt wird. 1. Auswahl des Caterers 2. Kostenbeitrag der Eltern zur Mittagsverpflegung Die Auswahl des Caterers pro Schule erfolgt über eine europawei- Jedes Kind ist berechtigt, am Schulmittagessen teilzunehmen. te Ausschreibung durch den Schulträger. Berlinweit gibt es ein In Berlin wird das Mittagessen in Grundschulen landesweit und einheitliches Vergabeverfahren mit gleichen Standards. Für die einkommensunabhängig vom Land bezuschusst. Voraussetzung Schulen besteht jedoch die Möglichkeit, sich aktiv an der Auswahl für die Bezuschussung ist jedoch die Inanspruchnahme einer den zu beteiligen. Dies erfolgt insbesondere durch die Einrichtung von Nachmittag einschließenden Hortbetreuung oder der Besuch Essenkommissionen an jeder Schule; den Kommissionen gehören einer gebundenen Ganztagsschule. Die Eltern zahlen dann für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und das Mittagessen eine Kostenbeteiligung in Höhe von 37 EUR pro Schülerinnen und Schüler an. Monat. Damit tragen die Eltern ca. 70% und das Land ca. 30% des Die Anbieter des Schulessens sind unter anderem verpflichtet, Essenspreises. die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zur Für Kinder ohne Hortvertrag können die Eltern privatrechtliche Schulverpflegung einzuhalten, täglich Rohkost und Obst zu liefern Verträge mit dem Caterer über den Vollkostenpreis von 3,25 EUR und keine Geschmacksverstärker und Konservierungsstoffe zu pro Portion abschließen. verwenden. Einfluss auf die Auswahlentscheidung haben auch die Für Kinder, die Anspruch auf Leistungen des Bildungs-und Höhe des Bio-Anteils am Essen sowie die Dauer der Warmhaltezeit Teilhabepakets (BuT) haben, zahlen die Eltern unabhängig von bei der Anlieferung. der Schulform und auch ohne Hortvertrag nur 1 EUR je Essen. An- Für alle Anbieter gilt ein Höchstpreis von 3,25 EUR pro Mittag- spruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, essen (einschließlich Frischobst- oder Rohkostanteil), so dass die Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen Auswahl der Caterer ausschließlich nach der Qualität des angebote- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. nen Essens und nicht nach dem günstigsten Preis erfolgt. 13 13
Gartenarbeitsschule Berlin Reinickendorf ENTWICKLUNG ZUR GARTENARBEITSSCHULE GRÜNER LERN- UND FORSCHUNGSORT Der grüne und historische Standort am Billerbecker Weg wurde Ab dem 1. Schulhalbjahr 2018/2019 stehen Reinickendorfer Klassen schon seit langer Zeit für die landschaftliche und gärtnerische und Lerngruppen die Flächen und Anlagen der Gartenarbeits- Gestaltung genutzt. schule Reinickendorf zur Verfügung. Hier bietet das Arbeiten und Das Grundstück war ursprünglich eine Bauernheide, die im Forschen hervorragende Möglichkeiten naturwissenschaftliche Mittelalter dem Benediktinerinnenkloster in Spandau gehörte. Zusammenhänge durch praktische Erfahrungen und Anschauung Während des 2. Weltkrieges entstanden Zwangsarbeiterlager, direkt in der Natur zu erfassen. vorwiegend für „Ostarbeiter“ und Kriegsgefangene, die in den So gewährleistet das Gartengelände Kita-Gruppen erste Begeg- Rüstungsfabriken von Borsig und Alkett tätig waren. In der nungen im sachkundigen Umgang mit Pflanzen. Grundschulgrup- Nachkriegszeit wurde das Gelände für Volkshochschulen und für pen können gärtnerische Projekte sowie Teilaspekte des naturwis- „schwer erziehbare Mädchen“ als Heimanlage genutzt. senschaftlichen Unterrichts durchführen. Oberschulen können zum Im Jahre 1954 wurde erstmals eine Gartenarbeitsschule für den Beispiel im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts einen vertieften Bezirk Reinickendorf angelegt. Nach einer mehrjährigen Aufbau- Einblick in ökologische Beziehungen, naturwissenschaftlich-tech- phase entstand ein Garten, der einen Lehr- und Schaugarten und nische Gegebenheiten, Klimafaktoren erhalten. Auch Biologiekur- einen Arbeitsbereich beinhaltete. Des Weiteren entstanden dort se der Oberstufe finden zu den vier Semesterthemen ausreichend ein Arboretum, ein grünes Klassenzimmer und ein japanisches Material und Naturobjekte im Gartenbereich, insbesondere für Teehaus. Nach Schließung der Gartenarbeitsschule im Jahre 1996 ökologische Exkursionen. war nur noch eine extensive Gartenpflege möglich. Dadurch er- Das grüne Klassenzimmer kann von allen Gruppen, Klassen hielt die Anlage das naturhafte Aussehen eines Parks. und Kursen entsprechend dem vielfältigen Angebot der Garten- Im Schuljahr 2017/2018 wurde die Reaktivierung der Gartenar- arbeitsschule genutzt werden. Erforderliche Anleitungen sind für beitsschule für Berlin-Reinickendorf beschlossen und am 22. Juni die selbstständige Arbeit vorbereitet, die nötigen Arbeitsgeräte 2018 wurde sie wiedereröffnet. stehen bereit und fachkundige Unterstützung ist jederzeit vor Ort. ZIELSETZUNG THEMENBEISPIELE Zielsetzung der Gartenarbeitsschule Reinickendorf ist die Förde- • Naturbeobachtungen an ausgewählten Beispielen aus Flora rung der naturwissenschaftlichen Bildung und der Sozialkom und Fauna petenz von Kindern und Jugendlichen vom Kita-Alter bis zur • Botanische Grundkenntnisse zu den Pflanzenfamilien und Abiturklasse am historischen Standort Krumpuhler Weg. das Anlegen von Herbarien Diese Gartenarbeitsschule mit ihrer in Berlin einzigartigen Lage, • Blütenbiologie und Blütenökologie, mikroskopisches Arbeiten direkt auf dem Gelände eines Geschichts- und Gartendenkmals, und Zeichnen bietet großartige Chancen, die vielfältigen Aspekte der Natur- und • Lebensräume und das Wirken von abiotischen und biotischen Geisteswissenschaften mit aktuellen Fragestellungen der Umwelt- Faktoren: Wildwiese, Hecke, Baumgruppen, Streuobstwiese, … zerstörungen, Klimaveränderung, Biodiversität oder Züchtungs- • Der Garten in den vier Jahreszeiten genetik zu verbinden. Themenbereiche wie Boden, Wasser, Luft, • Übernahme von Gartenprojekten, wie z.B. Kräutergarten, Klima und Wettererscheinungen sind geeignet, sowohl den nach- Gemüsegarten, Blumenbeete, Kübelarboretum, Färbergarten, haltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen zu verdeutlichen, Duftgarten, … als auch die Folgen für die Gesellschaft abzuleiten. • Gesunde Ernährung mit gärtnerischen Produkten In der unterschiedlichen Gestaltung der Arbeit im Garten können • Duftstoffe wahrnehmen und gewinnen verschiedenste Themen aus unterschiedlichen Unterrichtsfächern • Genetische Erscheinungen und Veränderungen bei Pflanzen fachübergreifend und fächerverbindend geplant und erarbeitet • Bodenuntersuchungen werden. Das verantwortliche Team aus Pädagogen und Gärtner • Wasseruntersuchungen hat dabei die Zielsetzung, die Erlebniswelt der Kinder und Jugend- • Ökosysteme untersuchen lichen durch praktische Erfahrungen und handlungsorientierte Tätigkeiten zu bereichern. Durch gemeinsame Arbeit können GARTENARBEITSSCHULE BERLIN REINICKENDORF Großstadtkinder lernen, sich als Teil der Natur zu sehen und diese Billerbecker Weg 123 a als schützenswert zu erkennen. 13507 Berlin Tel.: 0151/16 25 36 11 E-Mail: garschurei@gmail.com Anprechpartnerin: Hiltrud Steffen 14
INFORMATIONEN DER ABT. JUGEND, FAMILIE, SCHULE UND SPORT Telefon: 030/902 94-23 31 REGIONALER SOZIALPÄDAGOGISCHER DIENST Fax: 030/902 94-60 07 IN DEN VIER REGIONEN DAS JUGENDAMT REINICKENDORF www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/ jugendamt/kinderschutz/artikel.116548.php Das Jugendamt bietet Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern sowie jungen Volljährigen vielfältige Dienstleistungen für unter- Der Regionale Sozialpädagogische Dienst (RSD) des Jugendamtes schiedliche Lebenslagen und Erziehungssituationen an. Reinickendorf bietet Beratung und Unterstützung bei folgenden Fragen und Themen an: Zu den Aufgaben und Angeboten des Jugendamtes gehören • Konflikte in Familien unter anderem: • Trennung und Scheidung • Beratungsangebote bei Trennung und Scheidung, Familien- • Finanzielle Notlagen problemen, Konfliktsituationen und Hilfen zur Erziehung • Probleme im Zusammenhang mit der Schule • Vermittlung von Hort-, Kindergarten- und Tagesbetreuung • Schutz von Kindern und Jugendlichen • Kinder- und Jugendarbeit – Fachthemen • Freizeitangebote, Freizeitstätten, Clubs und Treffpunkte Die Hilfe des RSD können Kinder, Eltern, Jugendliche, junge Erwach- • Übernachtungsstätten, Ferienangebote sene, Alleinerziehende und Familien in Anspruch nehmen. • Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaften, Sorgeerklärung Sprechzeiten • Dienstag von 9.00–12.00 Uhr • Donnerstag von 16.00–18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung. Da das Jugendamt Reinickendorf in vier Regionen unterteilt ist, teilt sich auch der RSD in vier Standorte auf. Bitte wenden Sie sich an den für Ihren Wohnort zuständigen Standort. REGION ANSCHRIFT ERREICHBARKEIT FAHRVERBINDUNGEN Nord Nimrodstraße 4–14 Telefon: 030/902 94-66 36 (Tagesdienst) S-Bahn S1, S85 bis (Frohnau, Hermsdorf, Aufgang A, 3. Etage Fax: 030/902 94-66 69 Waidmannslust Lübars, Waidmannslust, 13469 Berlin E-Mail: jugendamt-nord@reinickendorf.berlin.de Bus 222, 322 und Wittenau) Märkisches Viertel Senftenberger Ring 53 Telefon: 030/902 94-62 36 (Tagesdienst) S-Bahn S1, S85 und (Märkisches Viertel 13435 Berlin Fax: 030/902 94-63 66 U-Bahn U8 bis Wittenau und Rollbergesiedlung) E-Mail: jugendamt-mv@reinickendorf.berlin.de Bus 122, 221 Ost Teichstraße 65 Telefon: 030/902 94-61 84 (Tagesdienst) U-Bahn U8 bis (Reinickendorf ab Haus 3 Fax: 030/902 94-64 08 Paracelsus-Bad Ollenhauerstraße bis zur 13407 Berlin E-Mail: jugendamt-ost@reinickendorf.berlin.de Bus 120, 122, 322 Bezirksgrenze Wedding und Pankow, Alt-Reinickendorf) West Eichborndamm 215 Telefon: 030/902 94-62 07 (Tagesdienst) S-Bahn S25 bis Eich- (Tegelort, Konradshöhe, 5. Etage Fax: 030/902 94-60 70 borndamm und Heiligensee, Tegel, 13437 Berlin E-Mail: jugendamt-west@reinickendorf.berlin.de U-Bahn U8 bis Rathaus Borsigwalde, Rund um die Reinickendorf Auguste-Viktoria-Allee) Bus X33, 221, 322 15 15
ERZIEHUNGS- UND FAMILIENBERATUNG KOSTENFREIE BERATUNGS- UND THERAPIE KINDERSCHUTZ UND KRISEN ANGEBOTE FÜR REINICKENDORFER FAMILIEN IN FAMILIEN Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) des Bezirks Krisendienst für Kinder und Jugendliche amtes arbeitet an zwei Standorten in Reinickendorf. Eltern, Kinder, Kinderschutz bedeutet Hilfen bei Gefährdung des Wohles von Jugendliche und alle, die mit Kindern zu tun haben, können sich Kindern und Jugendlichen. Dies begrenzt sich nicht allein auf kör- hier vertraulich und kostenfrei beraten lassen. Sie können wählen perliche Misshandlung, sondern beinhaltet auch Kindesvernachläs- zwischen der EFB der Abteilung Jugend, Familie, Schule und sigung, seelische Misshandlung, sexuellen Missbrauch und häusli- Sport und der EFB des Diakonischen Werkes und des Deutschen che Gewalt unter Erwachsenen. Sie sind besorgt, weil Sie Anzeichen Familienverbandes. Die EFB unterstützt Eltern durch psychologische sehen, dass ein Kind vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht Beratung bei Entwicklungs- und Erziehungsfragen, bei Konflikten wird? Hier bekommen Sie Hilfe. Oft hilft es Jugendlichen, Probleme in der Partnerschaft oder Familie, bei Trennung und Scheidung, mit einer neutralen Person außerhalb der Familie zu bereden. Gewalt und sexuellem Missbrauch. Kinderschutztelefon für Reinickendorf erreichen Sie zentral Jugendliche und junge Erwachsene können sich mit ihren Fragen werktags von 8.00–18.00 Uhr unter der Nummer 030/902 94-55 55, und Sorgen auch unabhängig von ihren Eltern an die EFB wenden. außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie die Berliner Notdienste unter Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen unter Schweige- den unten angegebenen Telefonnummern. pflicht. ➜ krisendienst-jug@reinickendorf.berlin.de Bürozeiten für eine Anmeldung: Berliner Krisendienst Mo.–Mi. 9–16, Do. 9–17, Fr. 9–14 Uhr Telefon: 030/390 63 10-90 (24 Std.) Telefon: 030/902 94 63 49 Fax: 030/902 94-63 48 Krisennotdienst für Eltern und Kinder E-Mail: efb@reinickendorf.berlin.de Telefon: 0800 111 04 44 Sprechzeiten: Neuhland, Gesprächstermine nach Vereinbarung, auch außerhalb der für selbstmordgefährdete Kinder und Jugendliche, Bürozeiten Telefon: 030/873 01 11 (Neuhland geht auch direkt an die Schulen) Zwei Standorte: • Nimrodstr. 4-14, Aufgang B, 1 Treppe bzw. 2. Etage (Fahrstuhl) Kinderschutz-Hotline • Märkisches Viertel, Wilhelmsruher Damm 142 c, im Fontane-Haus, Telefon: 030/61 00 66 Eingang Rückseite links Kindernotdienst Telefon: 030/61 00 61 Jugendnotdienst Telefon: 030/61 00 62 Mädchennotdienst Telefon: 030/61 00 63 16 16
INFORMATIONEN DER ABT. WIRTSCHAFT, GESUNDHEIT, INTEGRATION UND SOZIALES Telefon: 030/902 94-22 40 Beratung Fax: 030/902 94-51 63 • Beratung über Kariesprophylaxe (Mundhygiene, Ernährungs www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/ lenkung, Fluoridierungsmaßnahmen, Versiegelungen) gesundheitsamt/ • Beratung bei Zahn- und Kieferfehlstellungen • Hinwirken auf Behandlungs- und Prophylaxemaßnahmen in der Zahnarztpraxis KINDER- UND JUGENDGESUNDHEITSDIENST BERATUNGSSTELLE FÜR KINDER- UND Adresse: Teichstraße 65, 13407 Berlin JUGENDPSYCHIATRIE Anmeldung unter: Telefon: 030/902 94-63 96 Beratungsstelle für Kinder- und Jugendpsychiatrie Fax: 030/902 94-51 70 Adresse: Teichstraße 65, 13407 Berlin Sprechzeiten: donnerstags von 15–18 Uhr und nach Vereinbarung Anmeldung unter Telefon: 030/902 94-50 43 /-50 44 Verkehrsverbindungen: U8, Paracelsusbad; S25, Alt-Reinickendorf; Bus 120, 122, 320, 322 Sprechzeiten: nach telefonischer Anmeldung Gesundheitliche Angebote Mo–Do: 9–15 Uhr • Untersuchung und Entwicklungsdiagnostik von Säuglingen und Fr: 9–13 Uhr Kleinkindern • Therapieempfehlungen sowie Beratung bei Entwicklungs Unser Angebot problemen Unsere Beratungsstelle bietet Ihnen fachliche Unterstützung, • Gutachterliche Stellungnahmen wenn Sie sich Sorgen in Bezug auf die seelische, geistige und • Kita-Aufnahmeuntersuchungen soziale Entwicklung Ihres Kindes machen. • Kita-Reihenuntersuchungen der 3 1/2- bis 4 1/2 -jährigen Kinder Dazu gehören auch Hilfestellungen bei der Bewältigung • Einschulungsuntersuchungen seelischer Krisen. • Zuzugsuntersuchungen ausländischer Schülerinnen und Schüler Jugendliche können sich selbstständig an uns wenden. Anonyme • Beratungen zu Impfungen, Impfaktionen für Schulklassen Beratungen sind möglich. (9. Klasse) Unsere Angebote umfassen jugendpsychiatrische, neurologische, • Informationen und Ausgabe der Papiere nach dem Jugend psychologische und sozialpädagogische Untersuchungen und arbeitsschutzgesetz Gespräche. • Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Pädagogen Dabei beraten wir Sie über medizinische, pädagogische, psycho- zu Fragen der gesunden Lebensgestaltung inkl. Ernährungs therapeutische und familienunterstützende Hilfen. beratung Wir vermitteln und begleiten die Einleitung dieser Hilfen in Kooperation mit den jeweils zuständigen Institutionen (z.B. Jugendamt, Psychotherapeuten, Kliniken, Schule u.a. ZAHNÄRZTLICHER DIENST Soweit es erforderlich ist, erstellen wir die notwendigen fach- dienstlichen Gutachten. Adresse: Teichstraße 65, 13407 Berlin Telefon: 030/902 94-51 74 SPIELPLÄTZE IM BEZIRK REINICKENDORF Fax: 030/902 94-50 49 Unser Angebot Erfahren Sie einfach und schnell unter dem folgenden Link, wo in Zahnärztliche Vorsorge Ihrer Nähe ein Spielplatz für Ihr Kind ist: • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/ • Früherkennung von Zahnschäden und Kieferfehlstellungen strassen-und-gruenflaechenamt/gartenbau • Zahnärztliche Gruppenprophylaxe • Altersgerechte Zahnputzübungen • Fluoridierungsprogramme in ausgewählten Schulen 17 17
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