Der Gemeinde ZABERFELD - 2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur! - Gemeinde ...

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Amtsblatt
der Gemeinde   ZABERFELD
        2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur!

30. Woche	                                                               Freitag, 26. Juli 2019

                                                      Verabschiedung der seitherigen
                                                      Gemeinderäte
                                                      Am vergangenen Freitag wurden nach 15 er­
                                                      folgreichen Jahren in 3 Amtsperioden von
                                                      2004 bis 2019 Gemeinderätin Sieglinde
                                                      Hummel, sowie die Gemeinderäte Axel Dick­
                                                      mann und Ulrich Heinz aus dem Gemeinde­
                                                      rat verabschiedet.
                                                      Bürgermeister Csaszar überreichte den aus­
                                                      scheidenden Räten die Ehrenmedaille der
                                                      Gemeinde Zaberfeld in Silber und bedankte
                                                      sich für die konstruktive Zusammenarbeit,
                                                      den offenen Dialog und das langjährige eh­
                                                      renamtliche Engagement zum Wohle unserer
                                                      Einwohner. Er übergab jeweils eine Urkunde,
                                                      einen HGV-Gutschein und ein Weinpräsent.
                                                      Rückblickend wurden in diesen 15 Jahren
                                                      zahlreiche Projekte aufgegriffen und umge­
                                                      setzt. Bürgermeister Csaszar erinnerte unter
                                                      anderem an den Ausbau der Kindergärten,
                                                      die Umsetzung des Wasserversorgungs­
                                                      konzeptes mit Neubau eines zentralen
                                                      Hochbe­hälters, das Gesundheitszentrum Za­
                                                      berfeld aber auch die Seniorenwohnanlage
                                                      oder das Gewerbegebiet Hohe Egarten.

                                                      Neuer Gemeinderat wurde
                                                      verpflichtet!
                                                      Neu eingeführt wurde in der letzten Gemeinde-
                                                      ratsitzung das neue Gemeinderatsgremium
                                                      für die nächsten 5 Jahre von 2019 bis 2024.
                                                      Mit dem Gelöbnis und einem Überblick
                                                      über die vielfältigen Aufgaben, die den
                                                      ­Gemeinderat in der nächsten Legislaturpe­
                                                       riode erwarten, verpflichtete Bürgermeister
                                                       Csaszar die Mitglieder des Gremiums.

                                                      Folgende Mitglieder gehören dem
                                                      Gemeinderat an:
                                                      Eckhard Keller, Martin Grüner, Stefan Simon,
                                                      Bernd Hutzenlaub, Rudi Werth, Thomas
                                                      Weiß, Marco Wezstein, Jürgen Schüle, Helge
                                                      Steinhausen, Christina Mayer-Heink, Sebas­
                                                      tian Marx, Peter Dzieciol und Uwe Kenngott

                         Bilder: Ines Schmiedl/Hst
Zaberfeld                                                                                                                            26.07.2019 Seite 2

  Wichtige Telefonnummern und Öffnungszeiten
  Gemeindeverwaltung Zaberfeld                  Tel. 9626-0/Fax 9626-26      Gesamtkommandant Markus Konz                                    Tel. 8806199
  www.Zaberfeld.de                                                           Abt. 1 (Zaberfeld u. Michelbach)
  Die Verwaltungsstellen sind bis auf weiteres geschlossen                    Abt.-Kmdt. Simon Achauer                               Tel. 0157/83880821
  Verwaltungsstelle Leonbronn                                  Tel. 881332   Abt. 2 (Ochsenburg u. Leonbronn) Abt.-Kmdt. Holger Häußer Tel. 882327
  Verwaltungsstelle Michelbach                   Handy 0152/05339890         Leiter der Jugendfeuerwehr Uwe Bohse                                 Tel. 7423
  Verwaltungsstelle Ochsenburg                                 Tel. 881388   Notarzt und Rettungsdienst                                        Notruf 112
  Bauhof Zaberfeld                                               Tel. 6361   Bereitschaftsdienst der Hausärzte im Zabergäu
  Bauhofleiter Reinhold Sigloch                    Handy 0171/4819723        Mo. – Fr.: 7.00 bis 19.00 Uhr           Notdienstnummer 01805/960096
  Wassermeister Volkmar Richter                    Handy 0171/6420599        Ärztlicher Notfalldienst (bei dringenden, aber nicht akut lebensbedroh­
  Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung                                         lichen Fällen zuständig)
  Rathaus Zaberfeld                                                           Direktwahl Notfallpraxis Brackenheim 	                Tel. 07135/9360821
  Montag                      8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr     Bundeseinheitliche Rufnummer                                     Tel. 116117
  Dienstag, Donnerstag und Freitag                     10.00 bis 12.00 Uhr   Bereitschaftszeiten: Montag bis Freitag von 19.00 bis 22.00 Uhr
  Mittwoch                    7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr     Samstag, Sonntag und feiertags 8.00 bis 22.00 Uhr
  Verwaltungsstelle Leonbronn               Mittwoch, 16.30 bis 18.30 Uhr    Notfallpraxis Brackenheim im Krankenhaus, Wendelstraße 11,
  Verwaltungsstelle Michelbach              Mittwoch, 14.00 bis 16.00 Uhr    74336 Brackenheim
  Verwaltungsstelle Ochsenburg            Donnerstag, 16.00 bis 18.00 Uhr    Mo. – So. (auch feiertags) ab 22.00 Uhr Notaufnahme SLK-Klinik Heilbronn
  Bücherei im Löweneck, Tel. 2169            Dienstag 15.30 bis 18.30 Uhr    Zahnärztlicher Notdienst
                                            Mittwoch 10.00 bis 13.00 Uhr     Der Notdienst ist zu erfragen unter                     Tel. 0711/7877712
                                               Freitag 15.30 bis 18.30 Uhr   Augenärztlicher Notfalldienst
  Grundschule Zaberfeld            Tel. 07046/6563, Fax 07046/912564         Der Notdienst ist zu erfragen unter                     Tel. 01803/112005
  Recyclinghof Zaberfeld, Eugen-Zipperle-Straße 8                             Ärztl. Notdienst für Patienten mit Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen
  Öffnungszeiten:                             Freitag 13.30 bis 16.30 Uhr   Mo. – Fr.: Notdienst ist zu erfragen unter              Tel. 01805/120112
                                              Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr     An Sa., So. und Feiertagen in der HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im
  Häckselplatz Zaberfeld                                                      Klinikum am Gesundbrunnen, Heilbronn
  Öffnungszeiten:                                                             Kinderärztlicher Notfalldienst
  September bis Mai	                         Samstag 11.00 bis 15.00 Uhr     An Sa., So. und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr, in der Kinderklinik am Gesund­
  Juni bis August	                           Samstag 13.00 bis 15.00 Uhr     brunnen HN
  Bereitschaftsdienste bei Stromausfall                                       nach 22 Uhr ist der Notdienst zu erfragen unter         Tel. 07131/493702
  Bezirksservice Brackenheim, Neipperger Straße 31	 Tel. 07135/9832-0        Apothekennotdienst
  Erdgas-Störungsmeldestelle (24-Std. Hotline)         Tel. 01802056229      Diesen finden Sie im Innenteil des Amtsblattes.
  Unity Media (Kabel BW) – 24 Std.-Service-Hotline Tel. 0221/46619100        Tierärztlicher Notdienst
  Polizei                                                       Notruf 110   Am Samstag, 27. und Sonntag, 28. Juli 2019:
  Polizeiposten Güglingen                                Tel. 07135/6507     Dres. Fritz/Dahnken/Scholl, Heilbronn                     Tel. 07131/68787
  Polizeirevier Lauffen a. N.                            Tel. 07133/2090     Dr. Bühler-Leuchte, Helfenberg                          Tel. 07062/914448
  Feuerwehr                                                     Notruf 112   Dres. Haberkern, Neckarsulm                                 Tel. 07132/8061

        AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND NACHRICHTEN
Umlegung „Gartenäcker“                          Gemeinde Zaberfeld           Über den Antrag entscheidet das Landgericht Stuttgart, Kammer für
                                              Gemarkung Michelbach           ­Baulandsachen, in Stuttgart.
Bekanntmachung                                                                 Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich
über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des                            richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit die Bekanntmachung der Unan­
                                                                               fechtbarkeit angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten.
Umlegungsplanes                                                                Er soll die Gründe sowie Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur
Der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und Umlegungs­                 Rechtfertigung des Antrags dienen.
verzeichnis, für das Umlegungsgebiet „Gartenäcker“ der durch Be­               Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat gemäß § 224 BauGB keine
schluss des Umlegungsausschusses vom 21.05.2019 aufgestellt wurde,             aufschiebende Wirkung. Um sie herzustellen, bedürfte es eines Antrags
ist am 23.07.2019 für die Flurstücke der Gemarkung Michelbach                  gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung.
Teil von 929/3 (einbezogen südlicher Teil mit 101 m²), 1226/1, 1226/2,         Hinweis:
Teil von 1228 (einbezogen östlicher Teil mit 1523 m²), Teil von 1231           Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche Ent­
(einbezogen östlicher Teil mit 2437 m²), 1239, Teil von 1330/2 (einbezo­       scheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber für die
gen mittlerer Teil mit 13 m²), Teil von 1237/2 (einbezogen westlicher Teil     weiteren prozessualen Erklärungen in der Hauptsache der Antragstel­
mit 797 m²), Teil von 1237/3 (einbezogen westlicher Teil mit 152 m²)           ler sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen muss
und Teil von 1242/3 (einbezogen westlicher Teil mit 355 m²)
                                                                               (§ 222 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
unanfechtbar geworden.
Der Umlegungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.                   Zaberfeld, 22.07.2019
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs. 1 Baugesetzbuch                gez. Thomas Csaszar
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017                Bürgermeister und Vorsitzender des Umlegungsausschusses
(BGBl. I S. 3634), der bisherige Rechtszustand durch den im Umle­
gungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekannt­
machung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz               Verloren – gefunden
der zugeteilten Flurstücke ein.
Rechtsmittelbelehrung                                                            Folgende Gegenstände wurde gefunden:
Gegen diese Bekanntmachung kann gemäß § 217 BauGB binnen sechs                   – beige Kurzhundeleine im Gehrnwald auf dem Erich-Fischer-Weg
Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, schriftlich                 – Schlüssel mit zwei Schlüsselanhängern an der Ehmetsklinge.
oder mündlich zur Niederschrift bei der Umlegungsstelle der Gemeinde             Eigentumsansprüche können im Rathaus Zaberfeld, Tel. 9626-22
Zaberfeld, Zimmer 4, Schloßberg 5, 74374 Zaberfeld, Antrag auf gericht­          geltend gemacht werden.
liche Entscheidung gestellt werden.

 Herausgeber Gemeinde Zaberfeld. Verantwortlich für den Inhalt mit Ausnahme des Anzeigenteils ist Bürgermeister Thomas Csaszar oder sein Vertreter
 im Amt, für den Anzeigenteil WALTER Medien GmbH. Dieses Amtsblatt wird gedruckt auf Leipa ultraSQUARE silk (dieses umweltfreundliche Papier wird aus
 100 % Altpapier hergestellt. Es ist zertifiziert nach FSC® (FSC® C002010), EU Ecolabel und besitzt den Blauen Umweltengel).
Seite 3 26.07.2019                                                                                                                  Zaberfeld

                                                                           Ortsbücherei Zaberfeld
                                                                                                                   Ferien in der Bücherei
       Herzliche Einladung zur Gemeinderatssitzung                                                                 Wir haben Sommerferien ein­
                                                                                                                   schließlich vom 06.08. bis 30.08.
    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                                                                                                                   Das bedeutet, die erste und die
    am
                                                                                                                   letzte Ferienwoche haben wir ge­
                   Dienstag, 30. Juli 2019, 19:30 Uhr
                                                                                                                   öffnet. So können Sie sich noch
    trifft sich der Zaberfelder Gemeinderat im Rathaus, Sitzungs­                                                  mit ausreichend Ferienlektüre ein­
    saal, zu seiner nächsten Sitzung                                                                               decken.
    Tagesordnung der öffentlichen Sitzung:                                                                         Heiß auf Lesen ist gestartet
                                                                           Unsere Sommerleseaktion „Heiss auf Lesen“ ist gestartet. Wir haben
    1.) Bürgerfragestunde                                                  für die Schüler der Klassen 1–5 schöne neue Lektüre ausgewählt. Fast
    2.)	Neubau zweigruppiger Kindergarten in Zaberfeld – Ent­             100 neue Bücher stehen zur Auswahl. Ihr könnt euch jederzeit noch bei
          scheidung über Dachform und Bauantrag                            uns in der Bücherei zu unseren regulären Öffnungszeiten anmelden.­
    3.)	Sanierung Mannwaldstraße und Feldweg im Boden – Ver­              Die Schüler der Grundschule haben die Anmeldekarten in der Schule
          gabe der Straßenbauarbeiten                                      ­erhalten.
    4.)	Bewässerung Weinberge Am Langenberg – Antrag der Be­               Unsere Öffnungszeiten
          wässerungsgemeinschaft zum Bau eines Brunnens auf dem             Di. und Fr., 15.30–18.30 Uhr und Mi. 10.00–13.00 Uhr
          Flurstück 845/1 der Gemeinde                                      Neue Medien sind eingetroffen
    5.)	Baugesuche                                                        Neue Hörbücher und andere Medien sind eingetroffen. Schauen Sie
          – Zeitweise Nutzungsänderung des ev. Gemeindehauses in           ­einfach mal ganz unverbindlich und „neugierig“ vorbei. Es hat sich im
            einen Kindergarten in Zaberfeld, Lerchenstraße 2/2, Flur­        Bestand einiges getan.
            stück 81/3                                                       Sie finden nicht das gesuchte Medium bei uns? Kein Problem. Wir sind
          – Errichtung eines Geräteschuppens in Zaberfeld, Karpfen­         im Verbund Onleihe Heilbronn Mitglied. Hier gibt es eine sehr große
            weg 18, Flurstück 2936/2                                         Auswahl an schönen Medien, Sachliteratur, Zeitschriften und Zeitungen,
    6.)	Zufahrt zum Sport- und Freizeitgelände – Vergabe Straßen­           ebenso interessantes für unsere Leser kostenlos nutzbares e-Learning.
          name                                                               Bibliothekskatalog online
    7.)	Annahme von Spenden vom 01.04.2019 – 30.06.2019                     Wir haben unter www.bibkat.de/zaberfeld unseren Bibliothekskatalog
    8.)	Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen                               online. Hier können Sie auch unsere neuen Medien ansehen, vorbestel­
                                                                             len und verlängern. Sie hatten zu unseren Öffnungszeiten keine Zeit ihre
    Ich lade Sie herzlich zur öffentlichen Gemeinderatssitzung ein           Medien zu verlängern? Kein Problem. Im Bibliothekskatalog ist dies mit
    und freue mich auf Ihr Kommen.                                           ihrer Lesernummer und einem Passwort 24 Std. an 365 Tagen im Jahr
    Ihr                                                                      möglich. Sie kennen ihr Passwort nicht oder haben anderweitige Fragen?
    Thomas Csaszar                                                           Bitte kontaktieren Sie uns. Besonders geschickt dafür wäre der Mittwoch
    Bürgermeister                                                            Vormittag von 10.00–13.00 Uhr. Wir freuen uns auf Sie.
                                                                             Gebühren
                                                                             Die Nutzung der Bücherei und der Onleihe ist für unsere Leser durch die
                                                                             großzügige Unterstützung der Gemeinde kostenlos. Die Leihfrist für die
                                                                             meisten Medien beträgt vier Wochen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn
Neues Fahrzeug für den Gemeindebauhof                                        wir für die Überziehung der Abgabetermine Gebühren verlangen.
                                  Der bisherige Pritschenwagen des
                                  Bauhofs wurde im Juni 2001 zuge­         Ratssplitter 19. Juli 2019
                                  lassen und wies eine Fahrleistung        Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
                                  von 125.000 km nach. Um eine             In offener Wahl hat der Gemeinderat die Stellvertreter von Bürgermeister
                                  TÜV-Be­scheinigung für das alte          Thomas Csaszar gewählt.
                                  Fahrzeug zu erhalten wären grö­          1. Stellvertretender Bürgermeister ist für die nächste Amtsperiode bis
                                  ßere Reparaturen notwendig ge­              2024 wie bisher Gemeinderat Eckhard Keller.
                                  wesen. Auf Grund des Alters und          Weiter wurden in ihren Ämtern bestätigt und gewählt:
                                  der hohen Reparaturkosten hatte          2. Stellvertretender Bürgermeister: Thomas Weiß
                                  der Gemeinderat in seiner Sitzung        3. Stellvertretender Bürgermeister: Jürgen Schüle
                                  vom 2. Juli dem Kauf eines neuen         4. Stellvertretender Bürgermeister: Rudi Werth
Pritschenwagens mit Doppelkabine zum Kaufpreis von 33.690 Euro zu­
gestimmt.                                                                  Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des
Der neue Pritschenwagen mit Doppelkabine konnte bereits vom Bauhof­        Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Zabergäu“
team in Einsatz genommen werden.                                           Unsere Gemeinde ist Mitglied im Gemeindeverwaltungsverband „Obe­
                                                                           res Zabergäu“. Dem Gemeindeverwaltungsverband (GVV) gehören die
Abschlagszahlungen für Wasser- und Abwasser­                               Gemeinden Güglingen, Pfaffenhofen und Zaberfeld an. Der GVV ist unter
gebühren werden zur Zahlung fällig                                         anderem für die Abwasserbeseitigung mit Kläranlage und Regenüber­
                                                                           laufbecken, die Flächennutzungsplanung und als Schulträger für die
Die Abschlagszahlungen für das 2. Vierteljahr werden am 31. Juli fällig.   Hauptschule mit Werkrealschule sowie Maßnahmen zur Strukturver­
Die Höhe ergibt sich aus dem letzten Gebührenbescheid, es werden           besserung im Verbandsgebiet zur Naherholung verantwortlich. Wichtige
keine zusätzlichen Bescheide verschickt.                                   Angelegenheiten sind in der Verbandsversammlung zu beschließen, in
Es wird um termingerechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfall Mah­        die aus allen Mitgliedsgemeinden Vertreter entsandt werden. Vier Ge­
nungen erstellt und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge erhoben            meinderäte vertreten die Gemeinde im Gemeindeverwaltungsverband.
werden müssen; die Gemeinde ist dazu gesetzlich verpflichtet.              Der Gemeinderat hat in offener Wahl folgende Mitglieder für die Ver­
Bei denjenigen, die uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben,         bandsversammlung des GVV gewählt:
werden wir die fälligen Beträge von ihrem Bankkonto abbuchen.              Martin Grüner (Stellv.: Peter Dzieciol)
Gemeindekasse                                                             Thomas Weiß (Stellv.: Eckhard Keller)
                                                                           Helge Steinhausen (Stellv.: Christina Mayer-Heink)
Kommunale Geschwindigkeitsmessung durch den Land-                          Bernd Hutzenlaub (Stellv.: Sebastian Marx)
kreis Heilbronn am 15.07.2019
Uhrzeit                  festge-	     Zahl der   Zahl der höchste          Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung
Messstellen/Straße       setzte       gemesse-	Über-	 Geschwin-            des Zweckverbandes „Oberes Zabergäu“
                         Geschwin-	   nen Fahr-	 schrei-	 digkeit          Die Gemeinde Zaberfeld ist außerdem Mitglied im Zweckverband
                         digkeit      zeuge      tungen                    „Oberes Zabergäu“, der für die Sicherstellung der Wasserversorgung im
                                                                           Verbandsgebiet Zaberfeld mit Weiler verantwortlich ist. Wichtige An­
11.05 – 12.15 Uhr                                                          gelegenheiten werden in der Verbandsversammlung mit Vertretern der
Kleingartacher Str.      50 km/h        182	  7               80 km/h      beiden Mitgliedsgemeinden Zaberfeld und Pfaffenhofen beschlossen. Das
Zaberfeld                                                                                                                     26.07.2019 Seite 4

Gremium steht mit der weiteren Umsetzung des Wasserversorgungskon­           Die Geburtenentwicklung in Zaberfeld:
zeptes mit Neubau des Hochbehälters und Leitungsbauten vor großen            2012/2013            –       15 Kinder
Aufgaben. Der Gemeinderat hat folgende 3 Vertreter für die Verbands­         2013/2014            –       17 Kinder
versammlung sowie deren persönliche Stellvertreter gewählt:                  2014/2015            –       21 Kinder
Jürgen Schüle (Stellv.: Uwe Kenngott)                                        2015/2016            –       22 Kinder
Rudi Werth (Stellv.: Marco Wezstein)                                         2016/2017            –       19 Kinder
Stefan Simon (Stellv.: Eckhard Keller)                                       2017/2018            –       27 Kinder
                                                                             2018/30.06.2019 –            11 Kinder
Kindergartenbedarfsplan 2019/2020 nach Vorlage im Gemeinderat                Im September 2016 wurde die Halbtagesgruppe im Pavillon in eine Voll­
Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:                             gruppe mit 25 Plätzen erweitert. Aufgrund der konstant hohen Gebur­
– Der Gemeinderat hat der Einrichtung der Gruppen in allen Kinderta­        tenzahlen soll diese Gruppe auch im kommenden Jahr als Vollgruppe mit
   gesstätten und Kindergärten für das Kindergartenjahr 2019/2020 zu­        25 Plätzen erhalten bleiben.
   gestimmt.                                                                 Bis zu den diesjährigen Sommerferien werden in der Kita alle 90 Plätze
– Der Einrichtung von zwei Übergangsgruppen ab Januar in Ochsenburg         mit 1–6-Jährigen belegt sein. 13 Kinder kommen in die Schule.
   und ab April in Zaberfeld wird zugestimmt. Die Personalkosten sind im     Im kommenden Kindergartenjahr werden 60 Kinder der Jahrgänge
   Haushalt 2020 zu finanzieren.                                             2013–2016 sowie 19 2-Jährige (doppelter Platzbedarf) aufgenommen.
– Der Personalschlüssel des Kommunalverbandes für Jugend- und Sozia­        Hinzu kommt der Jahrgang 2017/2018 mit 27 Geburten, diese Kinder
   les ist bei der Personalausstattung zugrunde zu legen.                    werden oder sind teilweise bereits in der Krippe angemeldet.
Grundsätzlich wurde von Verwaltung und Gemeinderat das bedarfs­              Nach heutigem Stand der Anmeldungen werden ca. 10 Kinder im Früh­
gerechte Betreuungsangebot für Kinder als wichtiger Standortfaktor           jahr 2020 keinen Kita-Platz haben. Die Kirchengemeinde hat sich bereit­
­gesehen. Grundlage für das Angebot für 0–6-jährige Kinder ist hierbei       erklärt, eine Übergangsgruppe im Kirchengemeindehaus ab April 2020
 die Bedarfsplanung, die unter fachlicher Beteiligung der Einrichtungen      zunächst bis August 2020 unterzubringen.
 und den Trägern jährlich fortgeschrieben wird.                              Die aktuellen und erwarteten Belegzahlen nach vorliegenden Anmel­
 Für Kinder im Kindergartenalter (Ü3 Kinder) besteht seit 1996 ein Rechts­   dungen 2019/2020:
 anspruch auf einen Kindergartenplatz, für Kinder im Alter von unter         Gruppenformen Ganztages-	VÖ-	 Halbtages-	Plätze Krippen
 3 Jahren (U3 Kinder) seit 01.08.2013. Die Kommunen sind demnach ver­        01.09.2019         Gruppe       Gruppe gruppe         Gesamt Plätze
 pflichtet, für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Krippen- bzw.
 Kindergartenplatz vorzuhalten. Mit Ausbau der Kleinkindbetreuung wird       Belegplätze           25          25         25          75        15
 ein wesentlicher Beitrag zur Unterstützung der Familien zur besseren        Aktuelle
 Vereinbarkeit von familiärer Verantwortung und Erwerbstätigkeit mit         Belegung              24          24         23          71        15
 einem Bildungsanspruch für die Kinder geleistet.
 Unsere Gemeinde hat in den Ausbau ihrer Kindergärten zurückliegend          September 2019        23          24         23          70        15
 erheblich investiert. Seit dem Ausbau der ev. Kita Zaberfeld werden         Im Sommer 2020
 hier Kinder ab einem halben Jahr betreut. Seit der Sanierung 2014 wird      gelegte Plätze        25          25         25          75        15
 auch im Kindergarten Leonbronn eine Krippenbetreuung angeboten,
 in Michelbach wurde eine Gruppe zur Aufnahme von 1-Jährigen zuletzt
 erweitert. Der Kindergarten Ochsenburg wurde 2016 umfassend saniert         Kommunaler Kindergarten Leonbronn:
 und betreut Kinder ab dem 2. Lebensjahr.                                    25 Kinder werden derzeit in der Kindergarten- und 8 Kinder in der
                                                                             Krippen­gruppe betreut. 9 Kinder sollen eingeschult werden, 1 Kind mit
Evangelische Kindertagesstätte Regenbogen Zaberfeld                          Inklusionsbedarf ist im Kindergarten angemeldet. Neben verschiedenen
Der Kindergarten wurde 2011 zur Kindertagesstätte ausgebaut. Nach            Angeboten wird im Kindergarten zusätzlich eine Sprachförderung um­
Genehmigung des KVJS können in 3 Kindergartengruppen 75 Kinder               gesetzt. Die Kinderzahlen sind in den vergangenen Jahren insbesondere
von 3–6 Jahren betreut werden. Für 2 Krippengruppen mit insgesamt            durch Zuzüge stark gestiegen. Die Kindergartengruppen sind bereits zu
20 Plätzen wurde die ehemalige Wohnung umgebaut. Derzeit sind                Beginn des Kindergartenjahres gut ausgelastet. Ein starker Jahrgang mit
15 Plätze entsprechend dem Bedarf in einer Groß- und Kleingruppe ein­        10 Kindern steht zur Aufnahme 2019/20 an:
gerichtet. Weitere Angebote und Öffnungszeiten:                              2012/2013             –	  6 Kinder
– Die Kindertagesstätte bietet flexible Betreuungszeiten für 2–6-jährige    2013/2014             –	  5 Kinder
   von 7.00 Uhr durchgehend bis 16.00 Uhr und freitags bis 14.00 Uhr. Die    2014/2015             –	  6 Kinder
   Eltern nehmen verschiedenste Betreuungszeiten bis zur Ganztagesbe­        2015/2016             –	  8 Kinder
   treuung mit 43 Std/Woche in Anspruch. Die Erweiterung der Betreu­         2016/2017             –      10 Kinder
   ungszeiten hatte der GR 2017 aufgrund der Nachfrage beschlossen.          2017/2018             –      10 Kinder
– Die Krippe ist täglich von 7 bis14 Uhr = 35 Wochenstunden geöffnet.       2018/30.06.2019 –	  4 Kinder
– Derzeit werden 11 Kinder aus den Zaberfelder Ortsteilen in der Kita       Entsprechend der Nachfrage ist eine Gruppe für 3–6-Jährige mit verlän­
   Regenbogen aufgrund der ausgiebigen Öffnungszeiten betreut.               gerten Öffnungszeiten und bis zu 25 Plätzen eingerichtet. Durch die große
– 5 Kinder aus Pfaffenhofen werden auch nach den Sommerferien in der        Nachfrage nach Ü-3-Plätzen bedingt muss die Krippengruppe im Kinder­
   Kita betreut. Mit diesen Aufnahmen können Mehrkosten für Personal         gartenjahr 2019/2020 in eine altersgemischte Gruppe mit 10 Plätzen für
   durch den interkommunalen Kostenausgleich abgedeckt werden. Da            1–6-Jährige umgewandelt werden, da die Zahl der über 3-Jährigen steigt.
   die Kita stark belegt ist, sollen vorübergehend allerdings nur noch       Die aktuellen und erwarteten Belegzahlen 2019/2020 nach Anmeldungen:
   ­Geschwisterkinder aus Nachbargemeinden aufgenommen werden.
                                                                             Gruppenformen                           VÖ-	AM-
– Bis zu 20 Kinder mit Sprachförderbedarf werden von einer zusätzlichen
                                                                             01.09.2019                              Gruppe           Gruppe
    Sprachförderkraft begleitet, die Maßnahme wird über das Landes­
    förderprogramm SPATZ unterstützt.                                        Belegplätze                             22 (25)          10
– 2 Kinder mit Inklusionsbedarf werden mit erhöhtem Personalaufwand,        Aktuelle Belegung                       25                8
    der über das Kreissozialamt ausgeglichen wird, betreut.
– Bis zu 30 Kinder an unterschiedlichen Wochentagen sind zum Mittag­        September 2019                          24                8
    essen angemeldet. Das Essen für 3,50 € liefert ein Bio-Caterer aus       Im Sommer 2020 gelegte Plätze           25               10
    Sulzfeld. 4 Schulkinder nehmen an unterschiedlichen Tagen am Mit­
    tagessen teil.                                                           Die Öffnungszeiten sind bisher von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis
– Das Gebäude steht im Eigentum der Kirche, der Pavillon auf dem            14.30 Uhr, freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr festgelegt (tägliche Randzeit
    Kirchengrundstück wurde auf Kosten der Gemeinde erstellt.                0,5 Stunden).
– Der 1994 gebaute Pavillon muss aus baulichen Gründen ersetzt wer­         Seit April 2017 wird den Kindern ein warmes Mittagessen angeboten,
    den. Ursprünglich war das Gebäude für eine Übergangszeit bis 1999        das derselbe Bio-Caterer aus Sulzfeld wie für die Kita Regenbogen liefert.
    vom LRA genehmigt. Die Geburtenzahlen in unserer Gemeinde sowie          Bis zu 20 Essen werden täglich ausgegeben.
    die gesellschaftlichen Veränderungen mit der Betreuung von 0–3-Jäh­      Kommunaler Kindergarten Ochsenburg:
    rigen erfordern auch zukünftig einen entsprechenden Raumbedarf. Im       Die Geburtenzahlen sind im Ortsteil Ochsenburg gestiegen, insbesonde­
    Pavillon wird seit Jahren eine Gruppe betreut. Nach vorliegenden Ge­     re der Jahrgang 2017/2018 hebt sich mit 9 Geburten hervor. Belegt sind
    burtenzahlen und aufgrund der Nachfrage reichen die Plätze in Zaber­     aktuell 20 Plätze in der altersgemischten Gruppe für 2–6-jährige Kinder,
    feld nicht mehr aus, um den Bedarf zu decken.                            allerdings werden nur 2 Kinder im Sommer eingeschult.
– Aufgrund des maroden Pavillons und des Platzbedarfs soll ein Neubau       Die vorhandene altersgemischte Gruppe mit 22 Plätzen deckt die 3 Jahr­
    für 2 Kindergartengruppen als Ersatzbau erstellt werden.                 gänge 2013–2016 ab. Die nachrückenden 2-Jährigen des Jahrgangs
Seite 5 26.07.2019                                                                                                                   Zaberfeld

2016/2017 konnten im laufenden Kindergartenjahr noch aufgenommen            Zum Kindergartenjahr 2019/2020 stehen bei Verabschiedung des Be­
werden. Allerdings können die Kinder des Jahrgangs 2017/2018 nur zum        darfsplanes gemäß Darstellung für alle Ortsteile 160 Kindergarten- und
Teil im kommenden Jahr aufgenommen werden. Bei Aufnahme von 2-Jäh­          25 Krippenplätze zur Verfügung. In den Jahrgängen 2015–2018 werden
rigen ist der Kindergartenplatz nach Vorgaben des KVJS doppelt zu zählen.   besonders hohe Geburtenzahlen registriert. Gleichfalls wird die Nach­
Durch das begrenzte Platzangebot und die volle Auslastung in Leon­          frage nach Plätzen für unter 3-Jährige und Krippenplätzen zunehmend
bronn wird die Kita Ochsenburg um eine Übergangsgruppe mit 10 Plät­         durch die Berufstätigkeit der Eltern und gesellschaftliche Veränderungen
zen für über 3-Jährige im bestehenden Gebäude von Januar 2020 bis           in Anspruch genommen.
zunächst zu den Sommerferien 2020 aufgestockt.                              Festzustellen bleibt, dass Plätze fehlen um alle Kinder ab dem 1. Lebens­
Die Geburten n Ochsenburg:                                                  jahr und letztlich 5 Jahrgänge in Summe entsprechend dem Rechtsan­
2012/2013             –       4 Kinder                                      spruch betreuen zu können. Bereits die 3 Jahrgänge der 3-Jährigen zu
2013/2014             –       4 Kinder                                      Beginn des Kita-Jahres im September (2014–2017) belegen 116 Plätze.
2014/2015             –       3 Kinder                                      Rechnet man die 2-Jährigen hinzu, werden zu Beginn im September
2015/2016             –       7 Kinder                                      bereits 157 Plätze (ohne Doppelrechnungen) in Anspruch genommen.
2016/2017             –       7 Kinder                                      Engpässe sind auch dadurch bedingt, dass bei Kindern mit Beeinträch­
2017/2018             –       9 Kinder                                      tigungen und 2-Jährigen in altersgemischten Gruppen 2 Plätze belegt
2018/30.06.2019 –             6 Kinder                                      werden.
Aufgrund der Geburtenentwicklung und der Aufnahme von 2-jährigen mit        Um den Bedarf an Plätzen abdecken zu können wird nach einstimmigem
doppeltem Belegplatz werden ab Januar 2020 3 Plätz ansteigend fehlen.       Beschluss im Gemeinderat ab Januar 2020 in Ochsenburg eine Kleingruppe
Die aktuellen und erwarteten Belegzahlen 2019/2020 nach Anmeldungen:        und für den evangelischen Kindergarten in Zaberfeld ab April 2020 eine
Gruppenformen          Altersgemischt mit verlängerter Öffnungszeit         Übergangsgruppe mit jeweils 10 Plätzen zunächst bis Ende Juli 2020 ein­
zum 01.09.2019                                                              gerichtet. Jede Übergangsgruppe wird mit einer Erzieherin besetzt.
Belegplätze               22 (25)                                           Öffentliche Bekanntmachung
Aktuelle Belegung         20                                                Inkrafttreten des Bebauungsplans „Hohe Egarten II, 2. Änderung“
                                                                            Der Gemeinderat der Gemeinde Zaberfeld hat am 2. Juli 2019 in öffent­
September 2019            18
                                                                            licher Sitzung, nach Abwägung der eingegangenen Anregungen und Be­
Im Sommer 2020                                                              denken gegeneinander und untereinander, den Bebauungsplan „Hohe
gelegte Plätze            25                                                Egarten II, 2. Änderung“ in Zaberfeld nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Einrichtung ist von Montag bis Freitag von 8–14 Uhr geöffnet. Der       i. V. m. § 4 Gemeindeordnung (GemO) als Satzung beschlossen. Dieser
Kindergarten wurde im 2016/2017 umfassend mit Dach, Heizung, Maler          Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
und Fußboden für rund 120.000 € saniert.                                    Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereichs und den Inhalt
                                                                            des Bebauungsplans „Hohe Egarten II, 2.Änderung“ ist der Lageplan mit
Evangelischer Kindergarten Michelbach:                                      Textteil und Begründung des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach
Im Kindergarten werden derzeit 26 Kinder betreut, nur 3 Kinder wer­         in der Fassung vom 09.04.2019.
den eingeschult. Geöffnet ist die Einrichtung täglich von 7.30 bis
13.30 Uhr.
Die Geburtenentwicklung in Michelbach:
2012/2013             –        3 Kinder
2013/2014             –        8 Kinder
2014/2015             –        6 Kinder
2015/2016             –        9 Kinder
2016/2017             –        6 Kinder
2017/2018             –        6 Kinder
2018/30.06.2019 –              6 Kinder
Die 2. Gruppe ist seit 2017 als Krippe mit 5 Plätzen aufgrund der Nach­
frage eingerichtet. In dieser Gruppe werden Kinder ab dem 1. Lebensjahr
aufgenommen. Durch den Beschluss im Gemeinderat zum Umbau im
Kindergarten wurde zum 01.03.2019 die Betriebserlaubnis geändert, die
Krippengruppe auf 10 Kinder aufgestockt. Neben verschiedenen Ange­
boten wird im Kindergarten zusätzlich eine Sprachförderung umgesetzt.
Die aktuellen und erwarteten Belegzahlen nach Anmeldungen 2019/2020:
Gruppenformen          1 VÖ-	       1 Krippe
zum 01.09.2019         Gruppe
Belegplätze               22 (25)    10                                     Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hohe
                                                                            Egarten II, 2. Änderung“ treten mit dieser Bekanntmachung am
Aktuelle Belegung         18         8                                      26.07.2019 in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
September 2019            18         6                                      Der Bebauungsplan wird mit der Begründung zu jedermanns kostenloser
                                                                            Einsicht während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Za­
Im Sommer 2020                                                              berfeld, Schloßberg 5, 74374 Zaberfeld, bereitgehalten. Über den Inhalt
gelegte Plätze            25         7                                      wird auf Verlangen kostenlos Auskunft gegeben.
                                                                            Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fällig­
Kinder-/Geburtenzahlen insgesamt                                            keit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim
                                                                            Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB
Jahrgang      OT    OT      OT     OT      Ge-	Kiga            Ein-         über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht
              Zaber Michel-	Leon-	 Ochsen-	samt		              schulung     innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
              feld bach bronn burg                                          Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz
2012/2013 15          3         6         4    28    2015/16 2019           1 Nr. 1–3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine
                                                                            unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung
2013/2014 17          8         5         4    34    2016/17 2020           der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen­
2014/2015 21          6         6         3    36    2017/18 2021           nutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher
                                                                            Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie inner­
2015/2016 22          9         8         7    46    2018/19 2022           halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
2016/2017 19          6         10        7    42    2019/20 2023           Gemeinde Zaberfeld geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB). Der
                                                                            Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel
2017/2018 26          6         10        10   52    2020/21 2024           des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
2018/                                                                       Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
30.06.2019 11         6         4         6    27    2021/22 2025           Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der
Zaberfeld                                                                                                                                                                 26.07.2019 Seite 6

GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4                                            und werden oft von neugierigen Augenpaaren verfolgt. „Nun haben wir
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit                               auch ein Plätzchen für Kinder, die einen Rückzugsort benötigen“, sagt
der Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend ge­                                       Rektorin Anita Arnold. Für diese Schüler ist das neue Ruhemöbel gerade
macht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,                                   richtig. „Ich freue mich, dass es zum Schluss noch geklappt hat“, so die
ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffent­                              baldige Ruheständlerin. Denn vor wenigen Tagen ist sie vom Kollegium,
lichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der                                       geladenen Gästen und all ihren Schülern in den Ruhestand verabschie­
Satzung verletzt worden sind.                                                                           det worden, den sie in wenigen Tagen mit Ferienbeginn antreten wird.
Zaberfeld, 22.07.2019                                                                                   „Das chillige Sofa war sozusagen mein Abschiedsgeschenk“, lacht Ar­
gez. Thomas Csaszar                                                                                     nold. Dass sie es ja kaum mehr benutzen könne, lässt sie so nicht gelten.
Bürgermeister                                                                                           „Ich kann jederzeit herkommen. Außerdem freuen sich alle meine Kinder
                                                                                                        darüber“, scherzt sie und bedankt sich ebenso herzlich bei Sponsoren
„Chillige“ Ruheoase zum gemeinsamen Abhängen                                                            und Gemeinde für die tolle Ruheoase inmitten des Schulhofs.
Auf dem „Baumbeet“ im Schulhof in Zaberfeld können die Kinder                                                                  Text und Bild: Ines Schmiedl/Heilbronner Stimme
gemütlich sitzen und vespern oder ausruhen
In fröhlicher Runde beisammensitzen, die Beine baumeln lassen oder                                      „Leuchtturmprojekt“ voll im Zeitplan
sich dabei anlehnen – das alles können die Zaberfelder Grundschüler                                     Richtfest fürs neue Seniorenzentrum in der Ortsmitte Zaberfeld
jetzt in ihrem Schulhof: „Wir nennen es Baumbeet, weil dort vorher ein
Beet war. Aber es ist ein ganz tolles Ruhemöbel“ schwärmt Rektorin
Anita Arnold vom „chilligen Sofa“ wie es die Kinder nennen.
Die Idee kam dem Lehrerkollegium beim gemeinsamen Ausflug im Vor­
jahr. An ihrem Rastplatz nach der Wanderung stand ein ähnlich tolles
Ruhemöbel, wo viele Personen Platz finden und beieinander sitzen oder
liegen können, ganz so, wie sie es gerade möchten. Schnell hatten Anita
Arnold und ihre Kollegen Bürgermeister Thomas Csaszar und den Ge­
meinderat mit ihrer Begeisterung für eine große Ruhebank angesteckt.
Gut 5.000 Euro wurden für die Gestaltung eines lauschigen Plätzchens
unter dem Ahorn im Schulhof im Haushalt für dieses Jahr eingeplant.
Zunächst sollte der Bauhof das hölzerne Ruhesofa bauen, doch für ein
solches Möbel mit abgeschrägten Lehnen brauchte es einen Fachmann.
Der örtliche Schreinermeister Clemens Dölker hat sich schließlich der
Sache angenommen. Er hat mehrere Tage an dem „Baumbeetsofa“ ge­
baut und es vor zwei Wochen innerhalb von drei Tagen auf dem Schul­
hof montiert. „Sitzfläche und Lehne bestehen aus Thermokiefer. Das
heimische Holz ist besonders behandelt worden, damit es witterungs­
beständig ist“, so Dölker. Für die trapezförmige Liegeflächen und für die
abgeschrägten Lehnen hat er eine Unterkonstruktion gebaut, die er dann                                  Bürgermeister Thomas Csaszar war voll des Lobes über den zügigen
rund um den Ahorn montiert hat. Hier im Schatten können die Kinder                                      Fortschritt auf der Baustelle des neuen Seniorenzentrums in der Orts­
jetzt nicht nur ausruhen, sie können auch gemütlich ihr Vesper genießen.                                mitte von Zaberfeld. In seinem Grußwort zum traditionellen Richtfest am
„Es ist auch ein idealer Platz für unsere Lesungen“, findet der Vorsitzende                             Freitag, 19. Juli bezeichnete er das Bauvorhaben als „Leuchtturmprojekt“
der Freunde und Förderer der Grundschule Zaberfeld Thorsten Dürmeier.                                   für die Gemeinde Zaberfeld. Dank des hervorragenden Zusammenspiels
Von den Eltern werden regelmäßig Lesungen für die Kinder organisiert,                                   aller Beteiligten unter Federführung der Firma WohnBauStein liege der
bisher hat man dafür verschiedene Räume im Schulgebäude genutzt.                                        Bau wie versprochen voll im Zeitplan. Er soll rechtzeitig zur Gewerbe­
Nun freue er sich auf die erste Lesung im Freien, denn im Schatten des                                  schau im Frühjahr 2020 seiner Bestimmung übergeben werden.
Ahornbaumes lasse es sich auch bei heißen Temperaturen gut aushalten,                                   Robert Stein von der Firma WohnBauStein zeigte sich vor zahlreichen
so der Fördervereinsvorsitzende.                                                                        Gästen, darunter auch einige Anwohner, Gemeinderäte und interessier­
                                                                                                        te Pflegekräfte, ebenfalls höchst zufrieden mit dem bisherigen Bauver­
                                                                                                        lauf und der erreichten Zwischenetappe. Auch er richtete einige Worte
                                                                                                        des Dankes an Bürgermeister Csaszar, der das „Leuchtturmprojekt“ von
                                                                                                        Anfang an unterstützt habe und an das „tolle Team“ aus Handwerkern,
                                                                                                        Fachplanern, Architekten und Investoren. Das Gebäude sei nicht zum
                                                                                                        Selbstzweck errichtet worden, sondern solle den pflegebedürftigen Se­
                                                                                                        nioren der Gemeinde als neues Zuhause dienen und Sicherheit wie auch
                                                                                                        Geborgenheit vermitteln.

Hier kann man gemeinsam abhängen: Einige Kinder der Grundschule Zaberfeld gemeinsam mit (von
links) Fördervereinsvorsitzendem Thorsten Dürmeier, Andreas Drexler von der Volksbank, Rektorin Anita
Arnold, Schreinermeister Clemens Dölker und Bürgermeister Thomas Csaszar.        Foto: Ines Schmiedl

Da das Ruhemöbel nun doch teurer geworden ist, als zunächst angenom­
men, hat die Gemeinde noch die Volksbank ins Boot geholt. „Wir freuen
uns, wenn wir durch unsere Gewinnsparaktion Freude bereiten können“,
sagt Andreas Drexler, der Marktbereichsleiter Oberes Zabergäu. Insgesamt
hat „chillige Sofa“ rund 11.000 Euro gekostet. „Wir danken dem Förderver­
ein und der Volksbank, dass sie unseren Kindern eine so tolle Ruheoase im                               Bürgermeister Thomas Csaszar, Geschäftsführerin Gaby Schröder vom zukünftigen Betreiber Alexander-­
Schulhof ermöglicht haben“, so Bürgermeister Thomas Csaszar.                                            Stift und Robert Stein von der WohnBauStein GmbH beim Richtfest für das neue Seniorenzentrum in
                                                                                                        der Ortsmitte.
Stichwort: Manche Schüler der Zaberfelder Grundschule nutzen ihren
Pausenhof zum herumrennen, sich austoben oder klettern auf einem                                        Gaby Schröder, Geschäftsführerin des zukünftigen Betreibers Alexan­
Spielgerät. Bei einem Beet, in dem auch zwei Hochbeete stehen, wach­                                    der-Stift, lobte die „großartige Leistung der Handwerker und Planer“ und
sen viele Kräuter: Bienen und Schmetterlinge umschwirren die Blüten                                     verwies auf das christlich-diakonische Fundament des Altenhilfeträgers,
Seite 7 26.07.2019                                                                                                                     Zaberfeld

einer Tochtergesellschaft der Diakonie Stetten: „Wir möchten hier an
unserem neuen Standort ein Fundament für Herzlichkeit und Geborgen­                              Die Gesamtfeuerwehr
heit legen, getreu unserem Motto „wohnortnah geborgen.“ Das gelte
auch für die Betreuten Wohnungen die direkt neben dem Pflegeheim                                  Zaberfeld informiert:
gebaut werden. Zwei dieser Wohnungen seien noch frei.
                                                                            Übung der Jugendfeuerwehr
                                                                            Am Freitag, 26. Juli 2019, findet eine Übung der Jugendfeuerwehr statt.
                                                                            Beginn: 18:15 Uhr am Zaberfelder Feuerwehrmagazin. Die Kinder und
                                                                            Jugendlichen aus Michelbach, Leonbronn und Ochsenburg werden
                                                                            gegen 18:00 Uhr an den jeweiligen Ortsteilmagazinen abgeholt, um
                                                                            gemeinsam mit den aktiven Feuerwehrangehörigen nach Zaberfeld zu
                                                                            fahren.                                        Uwe Bohse, Jugendwart

                                                                            Jugendfeuerwehr – Geschafft!
                                                                            Die Vorbereitung der Jugendlichen aus den Reihen unserer Jugendfeuer­
                                                                            wehr hat sich auch in diesem Jahr wieder vollauf gelohnt. Die Abnahme
                                                                            der Jugendflamme Stufe 2 fand am Samstag, 6. Juli, in Schwaigern statt.
                                                                            In zwei Gruppen angetreten konnten unsere Jugendlichen Lilly S., Luisa M.,
                                                                            Yannick H., Franziska H., Fabian H., Jenny F., David D., Felix B. und Ruben
                                                                            B. die Schiedsrichter von ihrem Können und Wissen überzeugen.
                                                                            Dabei mussten gestellte Aufgaben auf den Gebieten Feuerwehrtechnik
                                                                            (Aufbau eines gelosten Löschangriffs), Feuerwehrwissen (Gegenstände
                                                                            aus einem Tanklöschfahrzeug holen, benennen und den Einsatz erklären),
Mit 20 Standorten in sechs Landkreisen, überwiegend im Rems-Murr-           Hindernisparcours (Führung eines Teams mit verbundenen Augen durch
Kreis, verfügt das Alexander-Stift über reichlich Erfahrung und Fachkom­    einen Parcours) und in den zwei sportlichen Disziplinen Weitsprung und
petenz im Altenhilfe-Bereich. Die einzelnen Einrichtungen legen vor Ort     400-Meter-Lauf bewältigt werden. Bei sehr hohen Temperaturen wurden
viel Wert auf die Einbindung in die Gemeinde und die Vernetzung mit         alle gestellten Aufgaben bravourös gelöst und so konnten Felix Böhringer
den örtlichen Angeboten.                                                    und Jenny Ferenz, stellvertretend für alle neun Teilnehmer, die verdienten
Die Personalsuche für das neue Haus in Zaberfeld hat bereits erste Erfol­   Glückwünsche unseres stellvertretenden Kreisbrandmeisters Heiner Schie­
ge ergeben. Laut Projektleiterin Verena Schneider vom Alexander-Stift       fer, des Kreisjugendfeuerwehrwartes Timo Kraft und weiterer extra aus
hat bereits eine neue Pflegekraft fest zugesagt und wurde gleich ein­       diesem Anlass angereisten Mitgliedern der Führung zum Bestehen ent­
gestellt. Zudem haben sich rund 25 an einer Mitarbeit Interessierte ge­     gegennehmen. Das Betreuerteam gratuliert hierzu ganz herzlich!
meldet. Ein großer Teil davon nutzte das Richtfest, um sich vor Ort ein
Bild vom möglichen neuen Arbeitsplatz zu machen.
Interessierte an einem Betreuungsangebot oder an einer Mitarbeit können
sich bei Verena Schneider melden. Sie ist unter info@alexander-stift.de
oder Tel. 07151/940-0 zu erreichen.                                  Wil

      Apothekennotdienst
Am Freitag, 26. Juli 2019                                     Telefon
Schäfer-Apotheke Eppingen, Brettener Straße 34            07262/4393
Am Samstag, 27. Juli 2019
Kraichtal-Apo. Menzingen, Bahnhofstraße 26                07250/7024
Leintal-Apo., Eppinger Straße 20, Leingarten           07131/902090
Am Sonntag, 28. Juli 2019
Hubertus-Apotheke Kürnbach, Kronenstraße 7              07258/92376
Am Montag, 29. Juli 2019
Stromberg-Apotheke Zaberfeld, Weilerer Straße 6        07046/930123
Am Dienstag, 30. Juli 2019
Rosen-Apotheke Eppingen, Brettener Straße 36              07262/1858
Am Mittwoch, 31. Juli 2019
Schloss-Apo. am Marktplatz, Marktplatz 7, Schwaigern 07138/810620
Am Donnerstag, 1. August 2019
Engel-Apotheke Eppingen, Bismarckstraße 4                 07262/1888
Die nächstgelegenen diensthabenden Apotheken werden im Internet an-
gezeigt unter: www.lak-bw.de/notdienstportal/schnellsuche.html

      Was ist sonst noch los?
26. Juli 2019:        Freibad Güglingen – School´s out Party
28. Juli 2019:	Schwäbischer Albverein Zaberfeld – Halbtages­
                      wanderung
	Ev. Kirchengemeinde Zaberfeld-Michelbach –
                      Kirche im Grünen, Ehmetsklinge
                      Werkskapelle Layher – 19. Eibensbacher Waldfest
Ab 29. Juli 2019:     Zaberfelder Kinderferienprogramm
29.07. – 02.08.2019:	Stadt Güglingen – Kinderferienwoche
                      Gemeinde Pfaffenhofen – Kinderferienwoche

         Die Natur braucht uns nicht, aber wir brauchen die Natur!
Zaberfeld                                                                                                                                                                  26.07.2019 Seite 8

                                                                                                                                                   bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der
                                                                                                                                                   Inhaber eines solchen Rechts muss die Wirkung eines vor der An­
                                                                                                                                                   meldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten
                                         LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG                                                          lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekannt­
                            LANDESAMT
                                 Landesamt für FÜR   GEOINFORMATION
                                               Geoinformation                 UND
                                                              und Landentwicklung   LANDENTWICKLUNG
                                                                                  Baden-Württemberg  Büchsenstraße 54· 70174 Stuttgart             gabe des Verwaltungsaktes in Lauf gesetzt worden ist.
                    Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße 54· 70174 Stuttgart                       b)	In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der
                                                                                                                                                   Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden,
          Az.: 43-8468.01/FL- 4613/7                                                                                                               die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.
Az.: 43-8468.01/FL- 4613/7                                                                                                                 		Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und
                                              ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
                                                                                                                                                   ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereini­
                                 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
                Flurbereinigung Eppingen-Kleingartach (Holzbrunnen)
                                                                                                                                                   gungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder
                Landkreis       Heilbronn
                                                                                                                                                   beseitigt werden.
      Flurbereinigung       Eppingen-Kleingartach                (Holzbrunnen)
                                                                                                                                           		Sind entgegen diesen Vorschriften Änderungen vorgenommen, An­
      Landkreis Heilbronn                                                                                                                          lagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Flurberei­
          Flurbereinigungsbeschluss
          Vom 11.07.2019                                                                                                                           nigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungs­
          1. AFlurbereinigungsbeschluss
                 ufgrund von § 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fas­                                                                 behörde kann den früheren Zustand, notfalls mit Zwang, wieder
                Vom vom
               sung     11.07.2019
      Flurbereinigungsbeschluss 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) ordnet hiermit das Landesamt                                                           herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist.
               für Geoinformation und Landentwicklung die
      Vom 11.07.2019                                                                                                                           c)	Bäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hecken, Feld- und Ufergehöl­
                       Flurbereinigung
                1. Aufgrund        von § 4 desEppingen-Kleingartach
                                                      Flurbereinigungsgesetzes(Holzbrunnen)   (FlurbG) in der Fassung vom                          ze dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde be­
              nach    §§   1
                    16.03.1976 und    37
                                      (BGBl.FlurbGI S.   an.
                                                        546)    ordnet    hiermit
      1. Aufgrund von § 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom   das   Landesamt          für  Geoinformation           und    seitigt werden. Fehlt die Zustimmung, muss die Flurbereinigungs­
          	Sie wird
         16.03.1976         vom I Landratsamt
                    Landentwicklung
                         (BGBl.       S. 546) ordnetHeilbronn
                                               die
                                                               hiermit das –Landesamt
                                                                                    untere Flurbereinigungsbe­
                                                                                                   für Geoinformation und
                                                                                                                                                   behörde Ersatzpflanzungen anordnen.
              hörde – durchgeführt.                                                                                                            d)	Auf den in das Flurbereinigungsverfahren einbezogenen Wald­
         Landentwicklung die
          	Das Flurbereinigungsgebiet    Flurbereinigung       umfasst        von der Stadt (Holzbrunnen)
                                                                   Eppingen-Kleingartach                Eppingen einen                             grundstücken dürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer
              Teil der Reblage auf Gemarkung Kleingartach, nordwestlich der Orts­                                                                  ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, nur mit Zustim­
              lage.nachIm §§ Flurbereinigungbefinden
                            Wesentlichen
                                 1 und 37 FlurbG an.
                                                        Eppingen-Kleingartach
                                                                      sich Teile der(Holzbrunnen)
                                                                                               Gewanne „Holzbrun­                                  mung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden. Ande­
              nen“, „Vorderer Holzbrunnen“ und „Hinterer Holzbrunnen“ sowie Teile                                                                  renfalls kann diese anordnen, dass die abgeholzte oder verlichtete
         nachder§§ umliegenden
                    1 und 37 FlurbG         Gewanne
                                                an.           im Verfahrensgebiet.                                                                 Fläche wieder ordnungsgemäß zu bepflanzen ist.
                    Sie wird vom Landratsamt Heilbronn- untere Flurbereinigungsbehörde -
          	Das Gebiet liegt zwischen der im Süden verlaufenden L1110, Flur­                                                                   e)	Wer den unter b) bis d) genannten Bestimmungen zuwiderhandelt,
              stückdurchgeführt.
         Sie wird   vomNr.Landratsamt
                            1517/1, vonHeilbronn-   Kleingartach  untere  nach      Bretten und den im -Norden,
                                                                             Flurbereinigungsbehörde                                               kann wegen Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden.
              entlang der Waldgrenze verlaufenden Wegflurstücken Nr. 4590/1
         durchgeführt.                                                                                                                         f)	Neben den unter 4 a) bis d) genannten Einschränkungen gelten
              undDas 4445/1.        Richtung Westen
                           Flurbereinigungsgebiet                   wird von
                                                               umfasst       dasder  Gebiet      begrenzteinen
                                                                                         Stadt Eppingen            durchTeildas   der              die Beschränkungen nach dem Landwirtschafts- und Landeskultur­
              Wegflurstück
                    Reblage auf     Nr.Gemarkung
                                          4470/1 und             Richtungnordwestlich
                                                           Kleingartach,          Osten durch       derdas     Flurstück
                                                                                                         Ortslage.              Nr.
                                                                                                                         Im Wesentlichen           gesetz sowie dem Naturschutzrecht (z. B. Dauergrünlandumwand­
         Das Flurbereinigungsgebiet                 umfasst      von „Holzbrunnen“,
                                                                       der Stadt Eppingen              einenHolzbrunnen“
                                                                                                                 Teil der
              4517.      Alle genannten
                    befinden      sich Teile der      Flurstücke
                                                        Gewanne          liegen innerhalb     „Vorderer des Verfahrens­                und         lungsverbot, Biotop- und Artenschutz) unverändert weiter.
         Reblage     auf Gemarkung
              gebiets.
                    „Hinterer     Holzbrunnen“ Kleingartach,
                                                        sowie Teile nordwestlich
                                                                          der umliegendender Ortslage.
                                                                                                    Gewanne    Im Wesentlichen
                                                                                                                     im                    5.		 Rechtsbehelfsbelehrung
          	Es wird
         befinden    sichmitTeileeiner
                                    der Fläche
                    Verfahrensgebiet.     Gewanne      von„Holzbrunnen“,
                                                              rd. 6 ha in dem           aus derHolzbrunnen“
                                                                                    „Vorderer        Gebietskarteund          vom          		Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach der
              20.05.2019
         „Hinterer   Holzbrunnen“ nähersowie ersichtlichen
                                                      Teile der Umfang
                                                                    umliegenden    festgestellt.
                                                                                         Gewanne im                                                Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Geoinformation
          	Die Das  Begründung
         Verfahrensgebiet. Gebiet liegtund          die Gebietskarte
                                              zwischen                            sind Bestandteile
                                                             der im Süden verlaufenden                 L1110, dieses
                                                                                                                  Flurstück    Be­ Nr. 1517/1, und Landentwicklung, Büchsenstraße 54, 70174 Stuttgart, einge­
              schlusses.
                    von Kleingartach nach Bretten und den im Norden, entlang der Waldgrenze                                                        legt werden.
          2. Am
         Das        Flurbereinigungsverfahren
               Gebiet    liegt   zwischen        der   im   Süden  sind    beteiligt
                                                                       verlaufenden         L1110,
                    verlaufenden Wegflurstücken Nr. 4590/1 und 4445/1. Richtung Westen wird das        Flurstück        Nr.   1517/1,      gez.
              – alsGebiet
                      Teilnehmer
         von Kleingartach
                                          diedurch
                                  nach Bretten
                               begrenzt
                                                 Eigentümer          und die Nr.
                                                        und Wegflurstück
                                                        das    den im Norden,
                                                                                   Erbbauberechtigten
                                                                                        entlang
                                                                                        4470/1 und  der Richtung
                                                                                                          Waldgrenze
                                                                                                                       der    zum
                                                                                                                         Osten durch das
                                                                                                                                           Dieter Ziesel, Abteilungsdirektor                                       DS
                 Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke. Sie bilden die
         verlaufenden Wegflurstücken Nr. 4590/1 und 4445/1. Richtung Westen wird das
         Gebiet
                 Teilnehmergemeinschaft.                                                                                                   Der Heilbronner·Hohenloher·Haller Nahverkehr (HNV)
              – abegrenzt       durch das Wegflurstück
                  ls Nebenbeteiligte                 die InhaberNr.von       4470/1     und Richtung
                                                                                  Rechten       an den Osten   zum Flurbe­durch das
                                                                                                                                           informiert:
                 reinigungsgebiet gehörenden Grundstücken sowie die Eigentümer
                 von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken,                                                             Große Ferien im Ländle
                 die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Gebiets                                                          Während der Sommerferien vom 29. Juli bis einschließlich 10. September
                 mitzuwirken haben.                                                                                                        verkehren die Busse im HNV-Land nach dem Ferienfahrplan. Fahrgäste
          	Die mit der Bekanntgabe dieses Beschlusses entstehende Teilneh­                                                                sollten sich deshalb vorab in „ihrem“ Fahrplan versichern, ob Fahrten mit
              mergemeinschaft führt den Namen                                                                                              einem F (nur in den Ferien) oder einem S (nur an Schultagen) gekenn­
                                            „Teilnehmergemeinschaft der                                                                    zeichnet sind. Das betrifft die Regionallinien im Landkreis Heilbronn und
                      Flurbereinigung Eppingen-Kleingartach (Holzbrunnen)“.                                                                im Hohenlohekreis sowie die Stadtbusse in Neckarsulm und Heilbronn
          	Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in                                                        (Linien 5, 8, 11 und 64).
              75031 Eppingen-Kleingartach.                                                                                                 Schüler-Tipp:
          3.	Dieser Beschluss mit Begründung und Gebietskarte liegt einen Monat                                                           Bereits einen „Ferien-Freifahrschein“ in der Tasche haben Schüler und
              – vom ersten Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet                                                             Auszubildende, die die KidCard im Abo oder das Sunshine-Ticket elf Mo­
              – im Rathaus Eppingen und in der Verwaltungsstelle Kleingartach                                                             nate durchgehend bezogen haben. Sie wurden mit einer kostenlosen
                 sowie in den Rathäusern Schwaigern, Brackenheim, Güglingen,                                                               Bonuskarte belohnt, die bis zum Ende der Sommerferien im gesamten
                 Pfaffenhofen und Zaberfeld während der ortsüblichen Öffnungszei­                                                          Netz des HNV gültig ist. Darüber hinaus gilt die Bonuskarte auch als „Fe­
                 ten zur Einsichtnahme aus.                                                                                                rienpass-Franken“, d. h. mit dem Ticket können zusätzlich die Busse des
          	Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach der Bekannt­                                                               VGMT (Main-Tauber-Kreis) und die Busse und Bahnen im KreisVerkehr
              gabe in der betreffenden Gemeinde ein.                                                                                       Schwäbisch Hall genutzt werden.
          	Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und Gebietskarte                                                                  Plötzlich Auszubildende/r oder auf einer neuen Schule?
              auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Land­                                                            Die Abschlussprüfungen sind gelaufen und mit den Sommerferien steht
              entwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4613) eingesehen                                                               für viele die schönste Zeit des Jahres an. Freizeit genießen und Reise­
              werden.                                                                                                                      pläne schmieden. Aber nicht nur das. Azubis und Schüler, die zum Schul­
          	Datenschutzrechtliche Hinweise zu den personenbezogenen Daten,                                                                 beginn im neuen Schuljahr (2019/20) oder bereits ab 1. September mit
              die im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens erhoben werden,                                                                 Bus und Bahn unterwegs sein werden, sollten sich schon jetzt um die Be­
              können auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation                                                               stellung bzw. Verlängerung ihres Sunshine-Tickets kümmern. Stichtag für
              und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4613)                                                                  Bestellungen/Verlängerungen zum neuen Schuljahr ist der 15. August.
              sowie auf der Internetseite des Landratsamts Heilbronn eingesehen                                                            Rechtzeitig dran denken: Sunshine-Ticket verlängern
              werden.                                                                                                                      Das Sunshine-Ticket muss vor jedem neuen Schuljahr rechtzeitig verlän­
          4. a)	Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich                                                              gert werden. Bei Vollzeitschülern, die Fahrkostenzuschuss erhalten, über­
                   sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z. B. Pacht­                                                       nimmt das in der Regel das Schulsekretariat. Die meisten Berufsschüler
                   rechten, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Mo­                                                          müssen sich selbst darum kümmern. Mit dem Ticket-Bogen haben sie
                   naten beim Landratsamt Heilbronn – untere Flurbereinigungsbe­                                                           hierfür bereits einen Verlängerungsantrag vom ABO-Center erhalten. Der
                   hörde –, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn anzumelden.                                                                  Verlängerungsantrag kann aber auch als PDF heruntergeladen werden.
          		Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monatsfrist angemeldet                                                                   Einfach ausfüllen, von Schule oder Ausbildungsbetrieb bestätigen lassen
                   oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die                                                              und bis spätestens 15.08. an das zuständige ABO-Center senden.
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