SCHUSSEN BOTE - AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED ...

Die Seite wird erstellt Nikolai-Stefan Voss
 
WEITER LESEN
SCHUSSEN BOTE - AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED ...
FREITAG, 03. APRIL 2020
                                       NR. 14  51. JAHRGANG

SCHUSSEN
    BOTE
AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED
MIT DEN STADTTEILEN OTTERSWANG,
REICHENBACH UND STEINHAUSEN
SCHUSSEN BOTE - AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED ...
2 | FREITAG, 03. APRIL 2020                                                                                                                   SCHUSSENBOTE

 STADTVERWALTUNG

Zentrale
Fax Verwaltung Allgemein
                                            07583/9401-

                                                          -0
                                                        -112
                                                                WICHTIGE RUFNUMMERN

                                                               ALARMIERUNG IN
                                                               NOTFÄLLEN
                                                                                                           APOTHEKEN-NOTDIENST
                                                                                                           Nach behördlicher Anordnung ist
                                                               Rettungsdienst/Notarzt              112     der 24stündige volle Notdienst von
                                                               Krankentransporte           07351/19222     morgens 8.30 Uhr bis am anderen
BÜRGERMEISTER                                                  Feuerwehr                           112     Morgen um 8.30 Uhr eingeteilt. Die
Achim Deinet                Bürgermeister               -100   Polizei                             110     nächstgelegene      Notdienst-Apothe-
Tanja Hirscher              Sekretariat                 -111                                               ke ist zu erfahren bei 0800/0022833
Ratsaal                                                 -113   ÄRZTLICHER                                  und Handy 22833; Per Internet:
                                                               BEREITSCHAFTSDIENST                         www.aponet.de; Im Aushang bei jeder
                                                               an den Wochenenden und Feiertagen           Apotheke
HAUPTAMT                                                       in der Notdienstpraxis am Krankenhaus
Günter Bechinka             Amtsleiter                  -120   Biberach. Montag/Dienstag/Donners-          AMBULANTER PFLEGEDIENST
Sara Powell                 Sekretariat                 -121   tag ab 18 Uhr bis zum Folgetag 8 Uhr.       Rundumpflege Zuhause,
                                                               Mittwoch ab 13 Uhr bis zum Folgetag 8       Michael Baumann
Monika Hammer               Hauptamt                   - 125                                                   07583/946936 oder 0171/8989439
                                                               Uhr. Freitag ab 16 Uhr bis zum Folgetag
Heidi Becker                Lohnbuchhaltung             -126   8 Uhr. Samstag/Sonntag/Feiertag von 8
Reiner Hofmann              Amtsbote                    -128   Uhr bis 8 Uhr am Folgetag.                  EVANGELISCHE
                                                               Die Vermittlung erfolgt über da DRK in      DIAKONIESTATION BC
BÜRGERBÜRO                                                     Biberach:                        116117     Ambulante Pflege für Zuhause, Nach-
                                                                                                           barschaftshilfe
Anna-Lisa Forstenhäusler                                -123   DEUTSCHES ROTES KREUZ                                              07351/150230
Eva-Maria Stallbaumer                                   -172   info@drk-bad-schussenried.de
Fax Bürgerbüro                                          -182                        Fax 07583/4910         KATH. SOZIALSTATION
                                                                                                           Ambulanter Pflegedienst,
                                                               ZAHNÄRZTLICHER                              Familienpflege         07351/1522-0
SACHGEBIET ORDNUNG UND SOZIALES                                NOTFALLDIENST
Andreas Mutter              Sachgebietsleiter           -220   Landkreis Biberach         01805/911-610    SENIORENZENTRUM
Miriam Schreitmüller        Standesamt/Friedhofsamt     -221   Bad Schussenried           01805/911-650    HAUS REGENTA
Birgit Laub                 Standesamt                  -222   JOHANNITER-UNFALL-                          Tagespflege, Kurzzeitpflege, vollst.
Manuela Weishaupt           Ordnungsamt                 -223   HILFE E.V.                                  Pflege, Essen auf Rädern 07583/4050
Barbara Widmann             Sozialamt                   -224   Hospizgruppe Bad Schussenried-
                                                                                                           WASSERROHRBRÜCHE
Ester Terese Linz           Integrationsmanagerin       -224   Federsee              0174/4074383
                                                                                                           Technische Werke Schussental (TWS)
Eva Schmid                  Rentenstelle               - 225                                               Störfallnummer (24 h erreichbar):
Hans Walser                 Sozialamt                   -227   ARBEITER-SAMARITER-                                               0800/804-2000
Fax                                                     -259   BUND SOZIALSTATION                          Sonstige Auskünfte und Aufträge:
                                                               Ambulanter Pflegedienst,                                              0751/804-0
                                                               Familienpflege                              STERBEFÄLLE:
TOURIST-INFO                                                   Haberhäuslestr. 14, 88400 Biberach
Patricia Mattes             Leiterin                    -175                                               BESTATTUNGSORDNER
                                                                                         07351/15090                                                      07583/1764
Sonja Krug                                              -170
Sabine Geiger                                           -171   KREISGESCHÄFTSSTELLE ASB
Fax                                                    -4747                               07353/98440            Bad Schussenried ist
                                                                                                                      online unter
                                                               WOHNBERATUNG IM ALTER                            www.bad-schussenried.de
STADTKÄMMEREI                                                  U. BEI BEHINDERUNG FÜR
Carsten Kubot               Amtsleiter                  -130   DEN LANDKREIS BIBERACH
Christine Seyfang           Stadtkämmerei               -131   Caritas BC, Frau Fietze
Leonie Spenninger           Stadtkasse                  -132                             07351/5005-123        Redaktionsschluss für
Christine Schmid            Steuerveranlagungen         -133                                                   die nächste Ausgabe:
                                                               MR SOZIALE DIENSTE GMBH
Dina Abdullahad             Stadtkämmerei               -134   Haushaltshilfe und Familienpflege               Montag, 06.04.2020, 10.00 Uhr
Herbert Sonntag             Buchhaltung                 -135   Kostenlose Info und    0800/4002005
Gabriele Wagner             Stadtkasse                  -137
Stephanie Strobel           Buchhaltung                 -138
Besprechungszimmer                                     -1399
                                                                IMPRESSUM
Fax Herr Kubot                                         -1391
Fax Herr Sonntag                                       -1392   Der „Schussenbote“ ist das amtliche         REDAKTIONSSCHLUSS:
                                                               Mitteilungsblatt der Stadt Bad Schus-       Dienstag um 10.00 Uhr im Rathaus
                                                               senried. Es erscheint wöchentlich jeweils    schussenbote@bad-schussenried.de
STADTBAUAMT                                                    freitags und wird im Abonnementver-         Durch Feiertage bedingte Änderungen werden gesondert mitgeteilt.

Siegfried Gnann             Amtsleiter                  -150   fahren an die Haushalte der Stadt Bad
Marion Kugler               Klimaschutz EEA-Zentrale    -151   Schussenried für einen Bezugspreis von      FÜR DEN ANZEIGENTEIL UND
Martina Ummenhofer          Baubetriebshof              -152   25,00 € verteilt.                           DRUCK:
                                                                                                           Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co.
Stephanie Heydt             Baugesuche                  -153
                                                               HERAUSGEBER:                                KG, Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach,
Josef Wiest                 Tiefbau                     -154                                               Homepage: www.primo-stockach.de
                                                               Stadt Bad Schussenried
Daniela Schnieringer        Hochbau/Gutachten           -155
Iris Walser                 Baubetriebshof              -156   VERANTWORTLICH FÜR DEN                      ANZEIGENSCHLUSS:
Simon Rueß                  Gebäudemanagement           -157                                               montags um 12.00 Uhr im Verlag
                                                               REDAKTIONELLEN TEIL:
Martin Weiler                                           -158                                               Tel.: 07771 9317-11, Fax 9317-40,
                            Gebäudemanagement                  Bürgermeister Achim Deinet oder sein
                                                                                                           E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de
Fax                                                     -159   Vertreter im Amt

                                                               REDAKTIONSLEITUNG:                          VERTEILUNG:
VOLKSHOCHSCHULE                                                G. Bechinka, Rathaus, Zimmer Nr. 15,        Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co.
Geschäftsstelle Aulendorf                   07525/923934-0     Tel.: 94 01-120                             KG, Tel 07771 9317-48,
Fax                                        07525/923934-90     E-Mail: Bechinka@Bad-Schussenried.de        E-Mail: vertrieb@primo-stockach.de
SCHUSSEN BOTE - AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED ...
SCHUSSENBOTE                                                                    FREITAG, 03. APRIL 2020 | 3

Pressemitteilung Landratsamt Biberach

Corona

Aufruf für freiwilliges Fachpersonal
Sie sind Pflegekraft, Ärztin oder Arzt, studieren Medizin und sind derzeit nicht oder nicht voll-

schichtig berufstätig? Die Sana Kliniken, die Rettungsdienste und der Landkreis Biberach brau-

chen Sie!

Die Zahl an Corona-Patienten steigt damit weiter an. Die Kliniken sowie die Pflege- und Gesundheits-

einrichtungen im Landkreis Biberach werden daher in den kommenden Wochen und Monaten dringend

Unterstützung benötigen. Aufgerufen sind vor allem Pflegekräfte, Fachkräfte mit Erfahrungen in der In-

tensivmedizin, sonstiges medizinisches Fachpersonal und Ärzte, die derzeit nicht (mehr) praktizieren so-

wie Medizinstudenten, die Kapazitäten anbieten können. Mit diesen zusätzlichen Kräften soll im Bedarfs-

fall sichergestellt werden, dass die Kliniken und Einrichtungen alle Menschen versorgen können, die an

COVID-19 erkrankt sind und eine stationäre Behandlung brauchen oder zuhause nicht mehr alleine zu-

rechtkommen, wenn die Belastungen dort extrem steigen sollten.

Deshalb bitten die Kliniken, die Rettungsdienste und der Landkreis Biberach alle, die in dieser Ausnahme-

situation helfen können und wollen, sich bei der Personalabteilung der Sana Kliniken Landkreis Biberach

zu melden. Diese ist telefonisch unter den Nummern 07351 55-3036 oder 07351 55-3068 von Montag

bis Freitag von 7.30 bis 17.00 Uhr zu erreichen. Zusätzlich rund um die Uhr, auch an Wochenenden und

Feiertagen, unter der Mail-Adresse martin.eberle@sana.de. Die Personalabteilung der Sana Kliniken hat

ein Koordinierungsteam eingerichtet, welches die Angebote entgegennimmt und die Vermittlung steuert.

Es informiert und berät auch bei allen weiterführenden Fragen, die in diesem Zusammenhang stehen; wie

zum Beispiel die konkrete Art der Tätigkeit, fachliche Anleitung, persönliche Schutzausrüstung und Ver-

sicherung. Helfer, die bereits vor diesem Aufruf registriert wurden, brauchen sich nicht nochmal melden.

Das DRK bittet ehemalige haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter, ehemalige Kollegen des FSJ und des

BFD, Menschen mit rettungs- oder sanitätsdienstlicher Ausbildung sich zu melden unter

ute.krause@drk-bc.de oder der Rufnummer 07351/1570-0.
SCHUSSEN BOTE - AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED ...
4 | FREITAG, 03. APRIL 2020                                                                                  SCHUSSENBOTE

 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
                                                                Schachenhölzle“ in Bad Schussenried – Otterswang und den
Einziehung des Feldwegs 216 im Gewann                           Erlass der örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen
Oberer Brühl in Sattenbeuren                                    Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Schachenhölzle“ in Bad
                                                                Schussenried – Otterswang nach § 10 Abs. 2 BauGB geneh-
Der Gemeinderat der Stadt Bad Schussenried hat am 23.03.2020    migt. Der Bebauungsplan PV-Freiflächenanlage Schachenhölzle
beschlossen, den Feldweg 216 in Sattenbeuren für den öffent-    in Bad Schussenried – Otterswang kann einschließlich seiner
lichen Verkehr einzuziehen. Der Weg 216 befindet sich in Sat-   Begründung im Stadtbauamt Bad Schussenried während der
tenbeuren nördlich der ehemaligen Bahnlinie nach dem Bahn-      üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Jedermann kann den
übergang der Straße Zum Bähnle in nordöstlicher Richtung        Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlan-
abzweigend und endet südlich des Baggersees. Die genaue         gen. Weiter hat das Landratsamt Biberach die Satzung der Stadt
Lage kann aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan entnom-      Bad Schussenried vom 12.12.2019 über die örtliche Bauvor-
men werden. Die betroffenen Personen und Eigentümer erhalten    schriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflä-
die Gelegenheit sich hierzu zu äußern. Einwendungen gegen die   chenanlage Schachenhölzle“ in Bad Schussenried – Otterswang
Einziehung können bis zum 03.07.2020 bei der Stadtverwaltung    nach § 74 Abs. 6 und 7 LBO genehmigt. Diese Satzung tritt mit
(Hauptamt) vorgebracht werden.                                  der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Satzungstext ist
                                                                nachfolgend abgedruckt. Der Planbereich kann im nachfolgend
Gez. Achim Deinet                                               abgedruckten Lageplan entnommen werden.
Bürgermeister
                                                                Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über
                                                                die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leis-
                                                                tung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen
                                                                ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschä-
                                                                digungsansprüchen wird hingewiesen.

                                                                Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB be-
                                                                zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, sowie Mängel in
                                                                der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeacht-
                                                                lich, wenn die Verletzung der oben genannten Verfahrens- und
                                                                Formvorschriften, sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb
                                                                von 1 Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich
                                                                gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der
                                                                Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begrün-
                                                                den soll, darzulegen.

                                                                                         Satzung
                                                                  über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan
                                                                         „PV-Freiflächenanlage Schachenhölzle“

                                                                Aufgrund von § 74 der Landesbauordnung für Baden-Würt-
                                                                temberg (LBO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung
                                                                für Baden-Württemberg, sowie der Baunutzungsverordnung
                                                                (BauNVO) und der Planzeichenverordnung (PlanVZ) hat der Ge-
                                                                meinderat der Stadt Bad Schussenried am 12.12.2019 folgen-
                                                                de örtliche Bauvorschriften für das Gebiet des Bebauungsplans
                                                                „PV-Freiflächenanlage Schachenhölzle“ erlassen:

                                                                                            §1
                                                                                Räumlicher Geltungsbereich

                                                                Für den räumlichen Geltungsbereich der Örtlichen Bauvorschrif-
                                                                ten ist die Planzeichnung mit Datum vom 17.10.2019 maßge-
                                                                bend.

                                                                                             §2
                                                                               Bestandteile der Satzung über
Inkrafttreten des Bebauungsplan PV-Frei-                                       die Örtlichen Bauvorschriften
flächenanlage Schachenhölzle in Bad
Schussenried –Otterswang und örtliche                           Die Örtlichen Bauvorschriften bestehen aus:
Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen                           Der Planzeichnung vom 17.10.2019 und den Örtlichen Bauvor-
Bebauungsplan PV-Freiflächenanlage                              schriften zu diesem Bebauungsplan im schriftlichen Teil vom
Schachenhölzle in Bad Schussenried –                            17.10.2019.
Otterswang                                                                                 §3
Der Gemeinderat der Stadt Bad Schussenried hat am 12.12.2019                       Ordnungswidrigkeiten
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan PV-Freiflächenanlage
Bad Schussenried – Otterswang nach § 10 Abs. 1 BauGB als        Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung (LBO)
Satzung beschlossen. Das Landratsamt Biberach hat mit Erlass    handelt, wer im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung
vom 17.03.2020 Aktenzeichen 30-Blpv19/012 die Aufstellung       vorsätzlich oder fahrlässig den vorgenannten örtlichen Bauvor-
des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage       schriften zuwider handelt.
SCHUSSEN BOTE - AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED ...
SCHUSSENBOTE                                                                                         FREITAG, 03. APRIL 2020 | 5

                             §4                                                                     §3
                        Inkrafttreten                                                          Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in
Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).                                           Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung
                                                                     nach § 10 BauGB in Kraft.
Ausgefertigt:
Bad Schussenried, den 23.12.2019                                     Ausgefertigt:
Gez. Achim Deinet                                                    Bad Schussenried, den 23.12.2019
Bürgermeister
                                                                     Gez. Achim Deinet
Hinweis:                                                             Bürgermeister
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder                Hinweis:
aufgrund der Gemeindeordnung bei Zustandekommen dieser
Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie             Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung         der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden            aufgrund der Gemeindeordnung bei Zustandekommen dieser
ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu      Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie
bezeichnen.                                                          nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der   dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden
Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat-            ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
zung verletzt worden sind.                                           bezeichnen.

                              Satzung                                Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der
                                                                     Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat-
             zur Aufstellung des Bebauungsplans                      zung verletzt worden sind.
            „PV-Freiflächenanlage Schachenhölzle“

Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit
§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Planzeichenverord-
nung (PlanVZ) hat der Gemeinderat der Stadt Bad Schussenried
am 12.12.2019 folgende Satzung zur Aufstellung des Bebau-
ungsplans „PV-Freiflächenanlage Schachenhölzle“ erlassen:

                                §1
                    Räumlicher Geltungsbereich

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist
der Lageplan vom 17.10.2019, gefertigt von Herrn Architekt Ro-
land Groß, maßgebend. Er ist Bestandteil dieser Satzung.

                                 §2
                     Inhalt des Bebauungsplans

Der Inhalt des Bebauungsplans ergibt sich aus dem zeichneri-
schen Teil und den textlichen Festsetzungen des Bebauungs-
plans in der Fassung vom 17.10.2019.

 DAS RATHAUS INFORMIERT

            ABFUHR                               Wertstoffhof Bad Schussenried
                                                 Karl-Etzel-Straße 15
            TERMINE                              Öffnungszeiten:
                                                 Ganzjährig                 Samstag: 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr
   Die nächste Papierabfuhr                      März bis November          Mittwoch: 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
   findet am
   Montag, 06.04.2020 statt.

   Nächster Abfuhrtermin
                                              Maibaumstellen nicht erlaubt
   Gelber Sack am                             Nachdem die Schwäbische Zeitung mittlerweile landkreisweit die diesjährige Maiba-
   Dienstag, 07.04.2020.                      umprämierung abgesagt hat, kam am heutigen 30.03.2020 nochmals der Hinweis des
                                              Landratsamts, dass auch das Maibaumstellen von der Corona-Verordnung des Landes
                                              Baden-Württemberg umfasst ist. Danach dürfen sich nicht mehr als zwei Menschen
   Zur Abfuhr müssen die                      gleichzeitig an einem öffentlichen Ort aufhalten und sich versammeln. Diese Regelung
   Tonnen/Säcke ab 6:30 Uhr                   gilt nach heutigem Stand bis 15. Juni. Unter dieser Voraussetzung ist es praktisch un-
   bereitgestellt sein.                       möglich, einen Maibaum aufzustellen. Das schließt auch die Vorbereitungsarbeiten wie
                                              zum Beispiel das Herstellen von Maibaumkränzen mit ein. Wir bitten um Beachtung und
                                              danken für Ihr Verständnis.
SCHUSSEN BOTE - AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED ...
6 | FREITAG, 03. APRIL 2020                                                                                    SCHUSSENBOTE

                                         14.02.2020                                   Die Experten an der Hotline hören zu

             Tat..
                                         Bad Schussenried,                            und finden gemeinsam mit den Müttern

   Die gute                              Friedrich-Jahn-Straße, Zone 30 km/h
                                         107 gemessene Fahrzeuge
                                                                                      und Vätern Antworten auf verschiedenste
                                                                                      Fragen, die Eltern in Erziehungsfragen in
                                         1 Überschreitung                             dieser turbulenten Zeit beschäftigen. Die
                                                                                      Hotline ist montags bis freitags von 9 bis
                                         17.02.2020                                   18 Uhr erreichbar unter folgenden Tele-
                                         Bad Schussenried, K 7556,                    fonnummern erreichbar:
                                         Zeppelinstraße                               Family Help 07353/50299740
                                         368 gemessene Fahrzeuge                      Caritas 07353/50299741
                                         11 Überschreitungen                          Heudorf 07353/50299742
   Noch brauchbare                                                                    Lernen und Fördern 07353/50299744.
   Gegenstände                           19.02.2020
   zu verschenken:                       Bad Schussenried – L 284,
                                         OEG Kleinwinnaden                            Coronavirus (SARS-Co-V-2)U
   - Elektroherd und Kühlschrank         124 gemessene Fahrzeuge
   Tel. des Anbieters: 07583/2064        4 Überschreitungen                           Umgang mit Kindergartengebühren
                                                                                      Seit Inkrafttreten der Corona-Verordnung
   - Kaffemaschine von Krups für 10      19.02.2020                                   des Landes sehen sich Kommunen, kirch-
     Tassen (Kaffe, Espresso und Ca-     Bad Schussenried – L 284, Otterswang         liche und sonstige freie Träger der Frage
     puccino)                            OEG Aulendorf                                gegenüber, wie mit der Erhebung von
   - TV-Monitor von Hannspree, 22        320 gemessene Fahrzeuge                      Elternbeiträgen bzw. Kindergartengebüh-
     Zoll, LCD TV mit Fernbedienung      9 Überschreitungen                           ren zu verfahren ist. Gemeindetag, Städ-
   - Receiver von Silvercrest                                                         tetag und die 4-Kirchen-Konferenz haben
   Tel. des Anbieters 07583/4710         26.02.2020                                   sich deshalb auf folgende gemeinsame
                                         Bad Schussenried, Buchauer Straße            Eckpunkte verständigt:
   - Gummiwagen                          400 gemessene Fahrzeuge
   Tel. des Anbieters 07583/4689         20 Überschreitungen                          • Es ist festzustellen, dass einige Kommu-
                                                                                        nen in Baden-Württemberg bereits ent-
   Interessenten an den o.g. Gegen-      26.02.2020                                     schieden haben, die Elternbeiträge und
   ständen können sich direkt an die     Bad Schussenried-Steinhausen,                  Kindergartengebühren für den Monat
   Schenker wenden. Im Mitteilungs-      Kreuzungsbereich L283/L284                     April zu erlassen. Zu berücksichtigen
   blatt werden wöchentlich die anzu-    256 gemessene Fahrzeuge                        sind dabei die unterschiedlichen Vor-
   gebenden Gegenstände kostenlos        34 Überschreitungen                            aussetzungen vor Ort, da Satzungen,
   veröffentlicht.                                                                      Nutzungsvereinbarungen oder privat-
                                                                                        rechtliche Verträge unterschiedlich
   Wer etwas über „Die gute Tat“ zu      Träger der Erziehungsbe-                       ausgestaltet sind.
   verschenken hat, kann dies der
   Stadtverwaltung, Frau Powell, Zi.     ratung bieten Hotline für                    • Der Gemeindetag Baden-Württemberg
   16, Tel. 07583/9401-121, mitteilen.   gestresste Mütter und Väter                    und der Städtetag Baden-Württem-
                                         Das Kreisjugendamt informiert                  berg empfehlen ihren Mitgliedern, den
                                                                                        Einzug der Elternbeiträge und Kinder-
                                         Homeoffice, Haushalt, Heimunterricht –         gartengebühren für den Monat April
                                         und dazwischen Kinder, deren Alltag sich       zunächst auszusetzen oder im Übrigen
                                         in der Corona-Krise durch Schul- und           bei Härtefällen zu stunden.
                                         Kitaschließungen, Kontaktverbot und
Geschwindigkeitsüber-                    mangelnde Freizeitangebote massiv ver-       • Eine abschließende Entscheidung über
schreitungen im                          ändert hat. Für viele Familien bedeuten        die Erhebung dieser Zahlungen ist hier-
Februar 2020                             diese Herausforderungen eine extreme           mit nicht zwingend verbunden. Diese ist
                                         Belastungsprobe, zumal oft noch Ängs-          zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen.
                                         te um die Gesundheit und die Existenz-
04.02.2020                               grundlagen hinzukommen. „Familien ste-       • Bei der Entscheidung für ein Ausset-
Bad Schussenried - K 7556,               hen in der Corona-Krise unter extremen         zen der Gebühren sollen kirchliche und
Zeppelinstraße                           Druck“, weiß Edith Klüttig, Leiterin des       sonstige freie Träger vor Ort dringend in
292 gemessene Fahrzeuge                  Kreisjugendamtes.                              die Abstimmung einbezogen werden. In
8 Überschreitungen                                                                      diesem Zusammenhang geben wir ger-
                                         Um Familien auch in dieser Ausnahme-           ne den Hinweis des Wirtschaftsminis-
06.02.2020                               situation beratend zur Seite stehen, hat       terium weiter, das ausdrücklich betont,
Bad Schussenried, Aulendorfer Straße,    Family Help e.V. mit Gerlinde Fischer, die     dass auch freie Träger der Kinderbe-
L 284 Ri. Lufthütte                      Caritas mit Peter Grundler, Lernen För-        treuung grundsätzlich von den allge-
210 gemessene Fahrzeuge                  dern Biberach e.V. mit Werner Krug. und        meinen Rettungsschirmen des Bundes
2 Überschreitungen                       St. Fidelis Heudorf mit Jürgen Schmid an       und des Landes profitieren können.
                                         der Spitze eine Hotline eingerichtet, an
11.02.2020                               die sich Mütter und Väter mit ihren Sor-     • Die Kommunalen Landesverbände ha-
Bad Schussenried – K 7556,               gen in Erziehungsfragen wenden können.         ben das Land aufgefordert, eine Beteili-
Zeppelinstraße                                                                          gung des Landes an den Ausfallkosten
316 gemessene Fahrzeuge                  „Je mehr die Familien aufeinandersitzen,       der Kommunen und Kindertagesein-
16 Überschreitungen                      desto eher kommt es zu Spannungen. Oft         richtungen mit den Kommunalen Lan-
                                         reicht aber ein offenes Ohr, ein Zuhören,      desverbänden zu verhandeln.
12.02.2020                               um eine Idee weiterzuentwickeln und ei-
Bad Schussenried, K 7556,                nen Weg aus der Konfliktsituation zu fin-    Die Stadt Bad Schussenried und die
Saulgauer Straße                         den. So können wir die Familien in diesen    dritten Kindergartenträger werden sich
225 gemessene Fahrzeuge                  Zeiten entlasten“, sagt Gerlinde Fischer,    dieser Einigung anschließen und entspre-
23 Überschreitungen                      pädagogische Leiterin von Family Help e.V.   chend verfahren.
SCHUSSEN BOTE - AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED ...
SCHUSSENBOTE                                                                                         FREITAG, 03. APRIL 2020 | 7

   Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
          Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)1
                                  vom 17. März 2020
                         (in der Fassung vom 28. März 2020)
Auf Grund von § 32 in Verbindung mit         führung schulischer Abschlussprüfungen              gangenen 14 Tage in einem Gebiet
den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31      Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4                aufgehalten ha-ben, das durch das
des Infek-tionsschutzgesetzes (IfSG) vom     Absatz 1 zulassen. Dasselbe gilt für                Robert Koch-Institut (RKI) im Zeit-
20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zu-     1. das Sozialministerium in Bezug auf               punkt des Aufenthalts als Risi-koge-
letzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.         Gesundheitsberufeschulen        und           biet ausgewiesen war; dies gilt auch,
Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert             Schulen für Sozialwesen sowie                 wenn das Gebiet innerhalb von 14
worden ist, wird verordnet:                  2. das Ministerium für Ländlichen Raum              Tagen nach der Rückkehr neu als Ri-
                                                   und Verbraucherschutz im landwirt-            sikogebiet eingestuft wird, oder
                   §1                              schaftlichen Bildungsbereich.            3. die Symptome eines Atemwegsin-
  Einstellung des Betriebs an Schulen,       (4) Ausgenommen von der Untersagung                 fekts oder erhöhte Temperatur auf-
     Kindertageseinrichtungen und            nach Absatz 1 ist der Betrieb für Schüle-           weisen.
        Kindertagespflegestellen             rinnen und Schüler an Grundschulen, an         (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des
                                             Grundschulstufen von Sonderpädagogi-           Absatz 4 sind insbesondere
(1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind   schen Bildungs- und Beratungszentren,          1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritis-
1. der Unterrichtsbetrieb sowie die          Grundschulförderklassen, Schulkinder-               verordnung (BSI-KritisV) bestimm-
      Durchführung außerunterrichtlicher     gärten, und den Klassenstu-fen 5 und 6              ten Sektoren Energie, Wasser, Er-
      und anderer schulischer Veranstal-     der auf der Grundschule aufbauenden                 nährung, Informationstechnik und
      tungen an den öffentlichen Schulen,    Schulen sowie Kinder in Kindertages-ein-            Telekommunikation,       Gesundheit,
      Schulkindergärten, Grund-schulför-     richtungen und Kindertagespflege, sofern            Finanz- und Versicherungswesen,
      derklassen und den Schulen sowie       beide Erziehungsberechtigte oder die                Transport und Verkehr,
      Schulkindergärten in freier Träger-    oder der Alleinerziehende in Bereichen         2. die gesamte Infrastruktur zur me-
      schaft,                                der kritischen Infrastruktur im Sinne von           dizinischen und pflegerischen Ver-
2. die Nutzung schulischer Gebäude           Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich sind.           sorgung ein-schließlich der zur Auf-
      für nichtschulische Zwecke,            Alleinerziehenden gleichgestellt sind               rechterhaltung dieser Versorgung
3. der Betrieb von Kindertageseinrich-       Erziehungsberechtigte dann, wenn die                notwendigen Unterstützungsberei-
      tungen sowie Kindertagespflege und     oder der weitere Erziehungsberechtigte              che, der Altenpflege und der ambu-
4. der Betrieb von Betreuungsangebo-         aus schwerwiegenden Gründen an der                  lanten Pflegedienste, auch soweit sie
      ten der verlässlichen Grundschule,     Betreuung gehindert ist; die Entschei-              über die Bestimmung des Sektors
      flexiblen    Nachmittagsbetreuung,     dung über die Zulassung einer solchen               Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinaus-
      Horte sowie Horte an der Schule un-    Ausnahme trifft unter Anlegung strenger             geht,
      tersagt.                               Maßstäbe die Gemeinde, in der die Ein-         2a. die ambulanten Einrichtungen und
(2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt       richtung ihren Sitz hat. Für diese Kinder           Dienste der Wohnungslosenhilfe, die
nicht für Schulen an nach § 28 des Kin-      wird eine Notbetreuung bereitgestellt, die          Leistungen nach §§ 67 ff. des Zwölf-
der- und Jugendhilfegesetzes für Ba-         sich auf den Zeitraum des Betriebs im               ten Buchs Sozialgesetzbuch erbrin-
den-Württemberg anerkannten Heimen           Sinne des Absatz 1 erstreckt, den sie er-           gen, sowie gemeindepsy-chiatrische
für Minderjährige, soweit die Schüler        setzt, und darüber hinaus auch die Fe-ri-           und sozialpsychiatrische Einrichtun-
ganzjährig das Heim besuchen sowie           enzeiträume umfasst. Die Notbetreuung               gen und Dienste, die einem Versor-
Sonderpädagogische Bildungs- und Be-         findet in der jeweiligen Einrichtung, die           gungsvertrag unterliegen, und am-
ratungszentren mit Internat, die ganzjäh-    das Kind bisher besuchte, durch deren               bulante Einrichtungen und Dienste
rig geöffnet sind. Die Untersagung gilt      Personal in möglichst kleinen Gruppen               der Drogen- und Suchtberatungs-
ferner nicht für Schulen der Altenpflege,    statt; Ausnahmen hiervon sind nur bei ob-           stellen,
Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Kran-       jektiver Unmöglichkeit zulässig. Bei dem       3. Regierung und Verwaltung, Par-
kenpflegehilfe,       Kinderkrankenpflege,   gemeinsamen Verzehr von Speisen bei                 lament, Justizeinrichtungen, Jus-
Entbindungspflege (Hebammen), Notfall-       einer Notbetreuung ist sicherzustellen,             tizvollzugs- und Abschiebungs-
sanitäter sowie Schulen zur Ausbildung       dass                                                haftvollzugseinrichtungen       sowie
von Medizinisch-technischen Assisten-        1. die Plätze so angeordnet werden,                 notwendige Einrichtungen der öf-
ten und Pharmazeutisch-technischen                 dass ein Abstand von mindestens               fentlichen Daseinsvorsorge (ein-
Assistenten, soweit dort Schüler und               1,5 Metern zwischen den Tischen               schließlich der Einrichtungen gemäß
Schülerinnen geprüft und unterrichtet              und                                           § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), so-
werden, deren Ab-schluss oder deren          2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein           weit Beschäftigte von ihrem Diens-
Kenntnisprüfung im Rahmen des Aner-                Abstand von mindestens 1,5 Metern             therrn oder Arbeitgeber unabkömm-
kennungsverfahrens ausländischer Be-               zwischen den Personen                         lich gestellt werden,
rufsabschlüsse bis spätestens 30. Mai                                                       4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwil-
2020 erfolgen soll sowie für die Weiter-     gewährleistet ist.                                  lige) sowie Notfall- /Rettungswesen
bil-dung für Intensivkrankenpfleger. Das     Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1                einschließlich Katastrophenschutz
Kultusministerium kann Ausnahmen von         der Kindertagesstättenverordnung kann               sowie die Einheiten und Stellen der
Absatz 1 für die Sonderpädagogischen         in der Notbetreuung abgewichen werden,              Bundeswehr, die mittelbar oder un-
Bildungs- und Beratungszentren mit den       sofern die Wahrnehmung der Aufsichts-               mittelbar wegen der durch das Coro-
Förderschwerpunkten emotionale und so-       pflicht dennoch uneingeschränkt möglich             na-Virus SARS-CoV-2 verursachten
ziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige    ist.                                                Epi-demie im Einsatz sind,
Entwicklung, körperliche und motorische      (5) Ausgeschlossen von der Notbetreu-          5. Rundfunk und Presse,
Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in     ung gemäß Absatz 4 sind Kinder,                6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Un-
längerer Krankenhausbehandlung sowie         1. die in Kontakt zu einer infizierten              ternehmen für den ÖPNV und den
die entsprechenden Einrichtungen des               Person stehen oder standen, wenn              Schienenpersonenverkehr         sowie
frühkindlichen Bereichs zulassen, sofern           seit dem Kontakt mit einer infizierten        Beschäftigte der lokalen Busunter-
dies aufgrund des besonderen Förder-               Person noch nicht 14 Tage vergan-             nehmen, sofern sie im Linienverkehr
und Betreuungsbedarfs erforderlich ist.            gen sind, oder                                eingesetzt werden,
(3) Das Kultusministerium kann zur Durch-    2. die sich innerhalb der vorausge-
8 | FREITAG, 03. APRIL 2020                                                                                            SCHUSSENBOTE

7.    die Straßenbetriebe und Straßen-                              §3                       Totengebete, Leichenwaschungen sowie
      meistereien sowie                          Verbot des Aufenthalts im öffentlichen      Aufbahrungen festzulegen.
8. das Bestattungswesen.                            Raum, von Veranstaltungen und            (5) Die zuständigen Prüfungsbehörden
(7) Das Kultusministerium kann über die                sonstigen Ansammlungen                können unbeschadet der Regelungen in
in Absatz 6 genannten Bereiche hinaus         (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum        §§ 1 und 2 zur Durchführung berufsqua-
weitere Bereiche der kritischen Infrastruk-   ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im   lifizierender Staatsprüfungen, einschließ-
tur lageangepasst festlegen.                  Haushalt lebenden Person oder im Kreis         lich der Kenntnisprüfungen, Ausnahmen
(8) Schülerinnen und Schüler sowie Kin-       der Angehörigen des eigenen Haushalts          von den Verboten nach den Absätzen 1
der, deren bisher besuchte Einrichtung        gestattet. Zu anderen Personen ist im öf-      und 2 sowie § 4 Absatz 1 Nummer 2 zu-
einem Betriebsverbot unterliegt und für       fentlichen Raum, wo immer möglich, ein         lassen.
die nach den Absätzen 1 bis 7 keine Aus-      Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhal-        (6) Die zuständigen Behörden können
nahme vorgesehen ist, dürfen die betref-      ten.                                           aus wichtigem Grund unter Auflagen zum
fenden Einrichtungen nicht betreten. Die      (2) Außerhalb des öffentlichen Raums           Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom
Personensorgeberechtigten haben für           sind Veranstaltungen und sonstige An-          Verbot nach den Absätzen 1 und 2 zulas-
die Beachtung der Betretungsverbote zu        sammlungen von jeweils mehr als fünf           sen. Ein wichti-ger Grund liegt insbeson-
sorgen.                                       Personen vorbehaltlich des Selbstorga-         dere vor, wenn
(9) Das Kultusministerium wird gemäß §        nisationsrechts des Landtages und der          1. Versammlungen und sonstige Ver-
32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechts-      Gebietskörperschaften verboten. Ausge-                anstaltungen der Aufrechterhaltung
verord-nung die Dauer der Untersagung         nommen sind Veranstaltungen und sons-                 der kritischen Infrastruktur im Sinne
nach Absatz 1 zu verlängern sowie deren       tige Ansammlungen, wenn deren teilneh-                von § 1 Absatz 6 dienen oder
Bedingungen festzulegen und die Aus-          mende Personen                                 2. es sich um gesetzlich vorgeschrie-
gestaltung der Notbetreuung nach den          1. in gerader Linie verwandt sind, wie                bene Veranstaltungen handelt und
Absätzen 4 und 5 anzupassen. Das Recht              beispielsweise Eltern, Großeltern,              eine Verlegung des Termins nicht
der zuständigen Behörden, weitergehen-              Kinder und Enkelkinder oder                     möglich ist.
de Maßnahmen nach dem Infek-tions-            2. in häuslicher Gemeinschaft mitein-
schutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon             ander leben                                                  § 3a
unberührt.                                          sowie deren Ehegatten, Lebenspart-         Reiseverbote bei ausländischen Risiko-
                                                    nerinnen oder Lebenspartner oder                           gebieten
                   §2                               Partnerinnen oder Partner. Die           (1) Fahrten und Reisen aus einem Risi-
              Hochschulen                           Untersagung nach Satz 1 gilt na-         kogebiet im Ausland nach RKI-Klassifizie-
(1) Der Studienbetrieb an den Universitä-           mentlich für Zusammenkünfte in           rung in das Gebiet oder durch das Gebiet
ten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst-              Vereinen, sonstigen Sport- und Frei-     des Landes Baden-Württemberg sind mit
und Musikhochschulen, Hochschulen                   zeiteinrichtungen sowie öffentlichen     Ausnahme der Fahrten zur Arbeitsstelle,
für angewandte Wissenschaften, der                  und privaten Bildungseinrichtungen       zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort,
DHBW und den Akademien des Landes                   im außerschulischen Bereich.             zum Wohnsitz oder zum Bestimmungs-
wird bis zum 19. April 2020 ausgesetzt;       (3) Ausgenommen von dem Verbot nach            oder Ausgangsort einer Warenlieferung
bereits begonnener Studienbetrieb wird        den Absätzen 1 und 2 sind Veranstaltun-        sowie in besonders begründeten Härte-
bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen.         gen, Ansammlungen und sonstige Zu-             fällen aus privaten Gründen (z.B. familiä-
Online-Angebote sind weiterhin möglich.       sammenkünfte, wenn                             rer Todesfall) verboten.
Über die Nachholung von ausgefallenen         1. sie der Aufrechterhaltung des Ar-           (2) Es sind nur solche Fahrten gestattet,
Veranstaltungen und Prüfungen entschei-             beits- und Dienstbetriebs oder der       die bei vernünftiger Betrachtung geeignet
det die Hochschule in eigener Verantwor-            Aufrechterhaltung der öffentlichen       sind, die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder
tung. Die Hochschulen sorgen dafür, dass            Sicherheit und Ordnung oder der          Beschäftigungsort, den Wohnsitz oder
die Studentinnen und Studenten alle im              Daseinsfür- oder -vorsorge oder          den Bestimmungs- oder Ausgangsort ei-
Sommersemester 2020 vorgesehenen              2. dem Betrieb von Einrichtungen, so-          ner Warenlieferung möglichst schnell und
Studienleistungen erbringen können und              weit er nicht nach dieser Verordnung     sicher zu erreichen. Unterbrechungen
zugleich die Studierbarkeit gewährleistet           untersagt ist,                           der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs-
ist. Mensen und Cafeterien bleiben bis              zu dienen bestimmt sind. Satz 1          oder Freizeitzwecken, sind untersagt.
zum 19. April 2020 geschlossen. Die Lan-            Nummer 1 gilt insbesondere für           (3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tä-
desbibliotheken bleiben bis 19. April 2020          Veranstaltungen, An-sammlungen           tigkeits- oder Beschäftigungsort ist die
für den Publikumsverkehr geschlossen.               und sonstige Zusammenkünfte der          ausgefüllte und unterschriebene Pend-
Online-Dienste können für die wissen-               Gerichte, Staatsanwaltschaften, der      lerbescheinigung der Bundespolizei oder
schaftliche Nutzung geöffnet bleiben.               Notarinnen und Notare des Landes.        der ausgefüllte Berechtigungsschein des
(2) Das Wissenschaftsministerium wird               Er gilt außerdem für Veranstaltun-       Landes Baden-Württemberg zur Einreise
gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch            gen, die der medizinischen Ver-          in die Bundesrepublik Deutschland zum
Rechtsverordnung die Dauer der Untersa-             sorgung dienen wie beispielsweise        Zwecke der Berufsausübung mitzuführen,
gung nach Absatz 1 zu verlängern sowie              Veranstaltungen zur Gewinnung von        bei Fahrten mit einem Kraft-fahrzeug ist
Ausnahmen in begründeten Einzelfällen               Blut-spenden, wenn geeignete Maß-        die Pendlerbescheinigung oder der Be-
zuzulassen. Zur Durchführung von Ab-                nahmen zum Schutz vor Infektionen        rechtigungsschein gut sichtbar hinter der
schlussprüfungen können ferner Ausnah-              im Sinne von § 4 Absatz 5 getroffen      Frontscheibe auszulegen.
men von Absatz 1 sowie von § 4 Absatz 1             werden.
zugelassen werden                             (4) Veranstaltungen und sonstige An-                              §4
                                              sammlungen in Kirchen, Moscheen, Syn-                Schließung von Einrichtungen
1.   vom Innenministerium in Bezug            agogen und die Zusammenkünfte anderer          (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen
     auf die Hochschule der Polizei Ba-       Glaubensgemeinschaften sind grundsätz-         wird bis zum 19. April 2020 untersagt:
     den-Württemberg und                      lich untersagt. Das Kultusministerium wird     1. Kultureinrichtungen jeglicher Art,
2.   vom Justizministerium in Bezug auf       gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch            insbesondere Museen, Theater,
     die Hochschule für Rechtspflege          Rechtsverordnung unter Auflagen zum                 Schauspielhäuser, Freilichttheater,
     Schwetzingen.                            Infektionsschutz abweichende Regelun-          2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art,
                                              gen von den Absätzen 1 und 2 für Veran-             insbesondere Akademien, Fortbil-
Das Recht der zuständigen Behörden,           staltungen und sonstige Ansammlungen                dungseinrichtungen,      Volkshoch-
weitergehende Maßnahmen nach dem In-          in Kirchen, Moscheen, Synagogen und                 schulen, Musikschulen und Jugend-
fektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt       Zusammenkünfte anderer Glaubensge-                  kunstschulen,
hiervon unberührt.                            meinschaften sowie für alle Bestattungen,      3. Kinos,
SCHUSSENBOTE                                                                                            FREITAG, 03. APRIL 2020 | 9

4.   Schwimm- und Hallenbäder, Ther-                 unternehmen,                              im Zusammenhang mit der Er-bringung
     mal- und Spaßbäder, Saunen,               9. Reinigungen und Waschsalons,                 von Heil- und Hilfsmitteln und Pflegehilfs-
5. alle öffentlichen und privaten Sport-       9a. Einrichtungen des Polizeivollzugs-          mitteln, der Erbringung ärztlicher, zahn-
     anlagen und Sportstätten, insbeson-             dienstes, die zu Übungs- und Aus-         ärztlicher, psychotherapeutischer, pfle-
     dere Fitnessstudios sowie Tanzschu-             bildungszwecken sowie zur Auf-            gerischer und sonstiger Tätigkeiten der
     len, und ähnliche Einrichtungen,                rechterhaltung des Dienstbetriebs         Gesundheitsversorgung und Pflege im
6. Jugendhäuser,                                     erforderlich sind,                        Sinne des Fünften und des Elften Buchs
7. öffentliche Bibliotheken,                   10. der Zeitschriften- und Zeitungsver-         Sozialgesetzbuchs sowie der Erbringung
8. Vergnügungsstätten, insbesondere                  kauf,                                     von Assistenzleistungen im Sinne des
     Spielhallen, Spielbanken, Wettver-        11. Raiffeisenmärkte und Landhandel,            Neunten Buchs Sozialgesetzbuchs ein-
     mittlungsstellen,                         12. Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau-        schließlich der Ermöglichung von Blut-
9.     Prostitutionsstätten, Bordelle und            und Tierbedarf und                        spenden.
     ähnliche Einrichtungen,                   13. der Großhandel.
10. Gaststätten und ähnliche Einrichtun-       Wenn Mischsortimente angeboten wer-                                §5
     gen wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-   den, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf                    (aufgehoben)
     Bars, Clubs, Diskotheken und Knei-        nicht nach Satz 1 gestattet ist, verkauft
     pen,                                      werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil                             §6
11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und       überwiegt; diese Stellen dürfen dann alle           Maßnahmen zum Schutz besonders
     Tierparks und Anbieter von Frei-          Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich                   gefährdeter Personen
     zeitaktivitäten (auch außerhalb ge-       auch verkaufen. Wenn bei einer Stelle der       (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz
     schlossener Räume), Spezialmärkte         verbotene Teil des Sortiments überwiegt,        1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG sowie teil-
     und ähnliche Einrichtungen,               darf der erlaubte Teil allein weiter verkauft   stationäre Einrichtungen für Menschen
12. alle weiteren Verkaufsstellen des          werden, wenn eine räumliche Abtrennung          mit Pflege- und Unterstützungsbedarf
     Einzelhandels, die nicht zu den in        möglich ist. Die Öffnung ist an allen Sonn-     oder mit Behinderungen einschließlich
     Absatz 3 genannten Einrichtungen          und Feiertagen beschränkt auf den Zeit-         Kurzzeitpflege dürfen grundsätzlich nicht
     gehören, insbesondere Outlet-Cen-         raum von 12 bis 18 Uhr zulässig, sofern         mehr zu Besuchszwecken betreten wer-
     ter,                                      eine Öffnung der jeweiligen Einrichtungen       den. Über den Zugang zu
13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze,         an Sonn- und Feiertagen nicht ohnehin           1. Fachkrankenhäusern für Psychiatrie
14. Frisöre,      Tattoo-/Piercing-Studios,    schon nach sonstigen Vorschriften zuläs-               mit Ausnahme der Fachkrankenhäu-
     Massagestudios, Kosmetikstudios,          sig ist. Die Öffnung von Einkaufszentren               ser für Gerontopsychiatrie,
     Nagelstudios, Studios für kosmeti-        und Kaufhäusern ist nur für die in Satz 1       2. psychosomatischen Fachkranken-
     sche Fußpflege sowie Sonnenstu-           genannten Ausnahmen erlaubt. Das Wirt-                 häusern sowie
     dios,                                     schaftsministerium wird ermächtigt, dazu        3. kinder- und jugendpsychiatrischen
15. Beherbergungsbetriebe, Camping-            Auflagen festzulegen.                                  Fachkrankenhäusern,
     plätze und Wohnmobilstellplätze;          (3a) Poststellen und Paketdienste dürfen        jeweils einschließlich der zugehörigen Ta-
     eine Beherbergung darf ausnahms-          abweichend von Absätzen 1 bis 3 ihren           geskliniken, entscheidet die Leitung der
     weise zu geschäftlichen, dienstli-        Betrieb aufrechterhalten. Wird die Post-        jeweiligen Einrichtung.
     chen oder, in besonderen Härtefäl-        stelle oder der Paketdienst zusammen mit        (2) Stationäre Einrichtungen für Men-
     len, zu privaten Zwecken erfolgen         einer nach Absatz 1 untersagten Einrich-        schen mit Pflege- und Unterstützungsbe-
     und                                       tung betrieben, darf diese, mit Ausnah-         darf oder mit Behinderungen sowie von
16. Betrieb von Reisebussen im touristi-       me von für den Brief- und Paketversand          einem Anbieter verantwortete ambulant
     schen Verkehr.                            erforderlichen Nebenleistungen, nicht           betreute Wohngemeinschaften nach dem
(2) Das Sozialministerium wird gemäß §         betrieben werden, wenn die mit dem Be-          Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dür-
32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechts-       trieb der Poststelle oder dem Paketdienst       fen nicht mehr zu Besuchszwecken be-
verord-nung den Betrieb weiterer Einrich-      erwirtschafteten Umsätze einschließlich         treten werden. Die Einrichtungen können
tungen zu untersagen oder den Betrieb          Nebenleistungen im Vergleich zu denen,          den Zutritt zu Besuchszwecken erlauben,
von der Einhal-tung von Auflagen abhän-        die durch den Verkauf des Sortiments der        wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz
gig zu machen.                                 untersagten Einrichtung erwirtschaftet          vor Infektionen getroffen werden können.
(3) Von der Untersagung nach Absatz 1          werden, eine untergeordnete Rolle spie-         (3) Der Zutritt von externen Personen zu
sind ausgenommen:                              len; keinesfalls dürfen zusätzlich zu Post-     den in Absatz 1 und 2 genannten Einrich-
1. der Einzelhandel für Lebensmittel           stellen oder Paketdiensten Einrichtungen        tungen aus sonstigen, insbesondere be-
     und Getränke einschließlich Bäcke-        gemäß Absatz 1 Num-mern 9 und 14 be-            ruflichen oder familiären Gründen ist nur
     reien, Metzgereien mit Ausnahme           trieben werden.                                 in Ausnahmefällen und mit Zustimmung
     von reinen Wein- und Spirituosen-         (4) Dienstleister, Handwerker und Werk-         der Leitung der Einrichtung gestattet. Im
     handlungen,                               stätten können in vollem Umfang ihrer           Falle der Gewährung des Zutritts sind
2. Wochenmärkte und Hofläden,                  Tätigkeit nachgehen, soweit sie nicht in        geeignete Vorkehrungen zum Infektions-
3. Abhol- und Lieferdienste einschließ-        Absatz 1 genannt sind.                          schutz zu treffen.
     lich solche des Online-Handels,           (5) Sofern eine Tätigkeit oder der Betrieb      (4) Den in § 7 genannten Personen ist der
4. Außer-Haus-Verkauf von Gaststät-            einer Einrichtung nach den Absätzen             Zutritt zu den in Absatz 1 und 2 genann-
     ten,                                      3 bis 4 zulässig ist, haben die Betriebe        ten Einrichtungen untersagt. Wenn diese
4a. Kantinen für Betriebsangehörige            und Einrichtungen mit Kundenverkehr             Personen eine Einrichtung zum Zweck
     oder Angehörige öffentlicher Ein-         in geschlossenen Räumen darauf hin-             der Behandlung oder Aufnahme betreten
     richtungen, wobei § 1 Absatz 4 Satz       zuwirken, dass im Rahmen der örtlichen          wollen, ist vorab das Einverständnis der
     5 entsprechende Anwendung findet,         Gegebenheiten der Zutritt gesteuert und         Einrichtung einzuholen. Ausnahmen von
5. Ausgabestellen der Tafeln,                  Warteschlangen vermieden werden. Ins-           Satz 2 dürfen nur in Notfällen gemacht
6. Apotheken, Drogerien, Sanitätshäu-          besondere ist darauf hinzuwirken, dass          werden. Soweit möglich, sind auch in die-
     ser, Hörgeräteakustiker, Optiker und      ein Abstand von möglichst 2 Metern, min-        sen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor
     Praxen für die medizinische Fußpfle-      destens 1,5 Metern zwischen Personen            Infektionen zu ergreifen.
     ge,                                       eingehalten wird, sofern keine geeigneten       (5) Zur Aufrechterhaltung der medizini-
6a. Einzelhändler für Gase, insbesonde-        Trennvorrichtungen vorhanden sind. Von          schen Versorgung und des Pflegebe-
     re für medizinische Gase,                 den Vorgaben des Mindestabstands sind           triebs können in der Einrichtung tätige
7. Tankstellen,                                solche Tätigkeiten ausgenommen, bei de-         Personen, denen nach Absatz 4 der Zu-
8. Banken und Sparkassen sowie Ser-            nen eine engere körperliche Nähe nicht          tritt untersagt wäre, nach Abwägung die
     vicestellen von Telekommunikations-       zu vermeiden ist, insbesondere solche           berufliche Tätigkeit in der Einrichtung
10 | FREITAG, 03. APRIL 2020                                                                                               SCHUSSENBOTE

unter Beachtung von Schutzmaßnah-                                  §8                         gelten die Maßnahmen bis zum Außer-
men fortsetzen. Die Entscheidung über                Weitere Maßnahmen nach dem               krafttreten der Verordnung.
die Fortsetzung der Tätigkeit und die er-                Infektionsschutzgesetz               (2) Das Sozialministerium wird gemäß §
forderlichen Schutzmaßnahmen trifft die        Das Recht der zuständigen Behörden,            32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin
Einrichtung.                                   weitergehende Maßnahmen zum Schutz             des Außerkrafttretens zu ändern.
(6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2            vor Infektionen zu erlassen, bleibt von die-
und 4 können durch die Einrichtungen           ser Verordnung unberührt. Für den Erlass       Stuttgart, den 17. März 2020
für nahestehende Personen im Einzel-           von Maßnahmen nach dem Infektions-
fall, beispielsweise im Rahmen der Ster-       schutzgesetz ist das Sozialministerium         Die Regierung des Landes
bebegleitung oder zur Begleitung eines         zuständige oberste Polizeibehörde. Das         Baden-Württemberg:
erkrankten Kindes und unter Auflagen           Sozialministerium übt die Fachaufsicht
zugelassen werden. In Fällen nach Absatz       für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6                            Kretschmann
4 sind zwingend geeignete Maßnahmen            der Verordnung des Sozialministeriums               Strobl           Sitzmann
zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.       über Zuständigkeiten nach dem Infekti-              Dr. Eisenmann Bauer
(7) Betreuungs- und Unterstützungsan-          on-schutzgesetz zuständigen Ortspolizei-            Untersteller     Dr. Hoffmeister-Kraut
gebote im Vor- und Umfeld von Pflege           behörden aus.                                       Lucha            Hauk
werden, soweit sie als Gruppenangebote                                                             Wolf             Hermann
durchgeführt werden, aufgrund einer er-                             §9                             Erler
höhten Ansteckungsgefahr, insbesondere                    Ordnungswidrigkeiten
für die besonders betroffenen vulnerab-        Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Ab-           1
                                                                                                nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Erlass
len Gruppen, einstwei-len eingestellt. Zu      satz 1a Nummer 24 des Infektionsschutz-        der Dritten Verordnung der Landesregierung zur Än-
                                                                                              derung der Corona-Verordnung vom 28. März 2020
den nach Satz 1 eingestellten Angeboten        gesetzes handelt, wer vorsätzlich oder         (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungsgesetzes
zählen insbesondere:                           fahrlässig                                     und abruf-bar unter www.baden-wuerttemberg.de/
                                               1. entgegen § 3 Absatz 1 sich im öffent-       corona-verordnung)
1.    Angebote nach § 45c Absatz 1 Satz              lichen Raum aufhält,
      1 Nummer 1 des Elften Buchs Sozial-      2. entgegen § 3 Absatz 2 an einer Ver-
      gesetzbuch (SGB XI) in Verbindung              anstaltung oder sonstigen Ansamm-
      mit § 6 Absatz 1 der Unterstützungs-           lung von jeweils mehr als fünf Perso-
      angebote-Verordnung         (UstA-VO)          nen teilnimmt,                               Schussenbote
      wie                                      3. entgegen § 3 Absatz 6 Auflagen zum
      a) Betreuungsgruppen (für Perso-               Schutz vor Infektionen nicht einhält,        Geänderter
        nen mit überwiegend kognitiven         4. entgegen § 3a Absatz 1 und 2 Fahr-
        Einschränkungen, z.B. demenziell             ten und Reisen vornimmt,
                                                                                                  Redaktionsschluss
        erkrankte pflegebedürftige Men-        5. entgegen § 3a Absatz 3 die Pendler-             Aufgrund    des     Karfreitags am
        schen) und                                   bescheinigung oder den Berechti-             10.04.2020 wird der Redaktions-
      b) Angebote zur Unterstützung im               gungsschein nicht mitführt,                  schluss auf Montag, 6. April 2020,
         Alltag wie Freizeitausfahrten für     6. entgegen § 4 Absatz 1 eine Einrich-             10.00 Uhr vorverlegt!
         behinderte und pflegebedürftige             tung betreibt,
         Menschen;                             7. eine aufgrund von § 4 Absatz 2 in               Die Stadtverwaltung bittet um Beach-
2. Initiativen des Ehrenamtes nach §                 Verbindung mit einer Rechtsverord-           tung!
      45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB               nung des Sozialministeriums unter-
      XI in Verbindung mit § 7 UstA-VO,              sagte Einrichtung betreibt oder eine
      soweit sie als Gruppenveranstaltung            Auflage für den Betrieb einer Ein-
      angelegt sind, und                             richtung nicht einhält,
3. Angebote der Selbsthilfe nach § 45d         8. entgegen § 4 Absatz 3 Satz 2 oder 3         Vorerst keine Gratulations-
      SGB XI in Verbindung mit § 8 Us-               Sortimentsteile verkauft,                besuche der Alters- und
      tA-VO.                                   9. entgegen § 4 Absatz 3a Satz 2 eine          Ehejubilare
(8) Das Sozialministerium wird gemäß §               Einrichtung betreibt,
32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechts-       10. entgegen § 4 Absatz 5 nicht darauf         Aufgrund der aktuellen Lage und der
verordnungen weitere Regelungen zum                  hinwirkt, dass zwischen Personen         Verordnung der Landesregierung über
Schutz gefährdeter Personen vor einer                ein Mindestabstand von 1,5 Metern        infektionsschützende Maßnahmen gegen
Infektion mit SARS-Cov-2 zu treffen und              eingehalten wird,                        die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
die Regelungen in diesem Paragraphen           11. entgegen § 6 Absätze 1, 2 und 4            (Corona-Verordnung -CoronaVO) vom
zu ändern.                                           eine der dort genannten Einrichtun-      22.03.2020 teilt die Verwaltung mit, dass
(9) Über die Zutrittsverbote nach den Ab-            gen betritt,                             der Bürgermeister mit seinen Stellver-
sätzen 1 bis 4, ist durch die Einrichtungen    12. entgegen § 6 Absatz 7 Betreuungs-          tretern und die Verwaltung vorerst keine
in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise,           und Unterstützungsangebote im            Gratulationsbesuche anlässlich der Al-
beispielsweise durch einen auffälligen               Vor- und Umfeld von Pflege anbietet,     ters- und Ehejubilare wahrnimmt, um die
Aushang an den Zugangstüren, zu infor-               oder                                     Verbreitung des Corona-Virus zu vermei-
mieren.                                        13. entgegen § 7 eine der genannten            den.
                                                     Einrichtungen betritt.                   Die Stadtverwaltung bittet die Bürger/in-
                    §7                                                                        nen hierfür um Verständnis.
            Betretungsverbote                                   § 10
In den in § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1                     Inkrafttreten
genannten Einrichtungen gilt, soweit de-       Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer
ren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird,   Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die    Ziegelweiherstraße gesperrt
ein generelles Betretungsverbot für Per-       Corona-Verordnung vom 16. März 2020
sonen, die sich in den letzten 14 Tagen        außer Kraft.                                   Das Landratsamt Biberach hat mitgeteilt,
in Risikogebieten im Ausland oder beson-                                                      dass aufgrund des Setzen einer Netz-
ders betroffenen Regionen im Inland nach                          § 11                        station mit Autokran die Ziegelweiher-
RKI-Klassifizierung aufgehalten haben, die                Außerkrafttreten                    straße in Höhe Hausgrundstück Nr. 8 am
Kontakt zu einer infizierten Per-son hatten    (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni         09.04.2020, 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr für
oder die Symptome eines Atemwegsin-            2020 außer Kraft. Sofern in dieser Rechts-     den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr
fekts oder erhöhte Temperatur zeigen.          verordnung nichts anderes bestimmt ist,        vollständig gesperrt werden muss.
SCHUSSENBOTE                                                                                      FREITAG, 03. APRIL 2020 | 11

                                    i
                                              einen wunderschönen Ausblick auf die         Auch die Aktion „Ostern im Hasennest“
Touristinformation                            romantischen und verwinkelten Gassen         musste ich absagen, und dabei habt ihr
                                              Nördlingens. Wer auf den im Volksmund        doch so schöne Wunschzettel geschrie-
                                              liebevoll „Daniel“ genannten Glocken-        ben.
10 Jahre cittaslow                            turm der spätgotischen St.-Georgs-Kirche     Aber jetzt habe ich Hilfe von außen be-
                                              steigt, hat einen wunderbaren Rundblick      kommen!
in Bad Schussenried                           über die mittelalterliche Stadt und das      Der Osterhase hat alle Oster-Wunschzet-
Cittaslow ist das internationale Marken-      Ries. Diese einzigartige Landschaft ent-     tel an sich genommen und versprochen,
zeichen für Gemeinden, die sich um eine       stand vor etwa 15 Millionen Jahren durch     diesen Kindern einen Ostergruß ins Ha-
höchstmögliche Lebensqualität für ihre        den Einschlag eines Meteoriten. Einmalig     sennest zu legen.
Bürger, Unternehmer und Gäste bemü-           ist bis heute der Türmer auf dem „Dani-      Wie, wann und wo hat er nicht verraten.
hen. Cittaslow ist ein innovatives und        el“, der noch das ganze Jahr hindurch        Lasst euch einfach mal überraschen!
internationales Netzwerk, das sich über       in den Abendstunden seinen Wächterruf
25 Länder erstreckt. Alle Teilnehmer der      „So G`sell so“ über die altehrwürdigen       Ich wünsche euch allen frohe Ostern!
Bewegung tauschen Erfahrungen und             Dächer Nördlingens erschallen lässt.         Euer Wunschbaum Augustin.
Ideen aus. Lebensqualität, Entschleu-         Außerdem trägt Nördlingen das Prädikat
nigung und Nachhaltigkeit sind die drei       „cittaslow“ (Internationale Vereinigung
großen Begriffe, mit denen man die Ziele      der lebenswerten Städte), die ursprüng-
von Cittaslow Deutschland beschreiben         liche Landschaften zu schätzen wissen,
kann“, betont Achim Deinet, Bürger-           faszinierende Handwerkskunst und die
meister und 2. Präsident von Cittaslow        Echtheit regionaler Produkte, bei denen
Deutschland. Bad Schussenried ist seit        Geschmack, Kultur und Gastfreundschaft
2010 Teil dieser Gemeinschaft und ver-        im Vordergrund steht. Lassen Sie sich
folgt die cittaslow Idee in verschiedenen     von Nördlingen verzaubern, denn Sie wis-
städtischen Bereichen. Vom 13. – 28. Juni     sen ja – „die schönsten Ecken sind rund!“
gibt es dieses Jahr die cittaslow Jubilä-
umswochen mit spannenden Vorträgen,
Veranstaltungen und Wanderungen. Um           Bürgerstiftung
auch mehr über die andere cittaslow           Bad Schussenried
Städte zu erfahren, wird jede Woche
eine neue cittaslow Stadt hier vorgestellt.   Oh je - weil alle möglichst zu Hause blei-
Nördlingen - an der „Romantischen Stra-       ben sollen, bekomme ich keinen Besuch
ße“ gelegen, ist umgeben von Deutsch-         und auch keine Wunschzettel mehr. Wün-
lands einziger vollständig erhaltener         sche kann ich im Augenblick nicht erfül-
Stadtmauer. Ein Spaziergang auf der           len und muss warten, bis ich meine Arbeit
etwa 2,7 km langen Wehranlage mit ih-         wieder aufnehmen darf.
ren zahlreichen Toren und Türmen bietet

 KIRCHENNACHRICHTEN
Seelsorgeeinheit                              Sonntag, 5. April - Palmsonntag - bis        Leid und Tod besiegt – endgültig.
Bad Schussenried                              Samstag 11. April 2020                       In dieser gegenwärtigen Krise wie im
                                              Alle Gottesdienste und Zusammenkünfte        Geschehen der Karwoche berühren wir
                                              in der Kirche bzw. Gemeindezentrum ent-      das Grundgesetz, die Grundform unseres
Eucharistiefeiern / Gottes-                   fallen.                                      Lebens: dass ohne das „Ja“ zum Kreuz,
                                              Der Bischof hat die Pfarrer angewiesen       ohne die Weggemeinschaft mit Christus
dienste in der Seelsorge-                     privat die Hl. Messe zu feiern.              Tag um Tag das Leben letztlich nicht ge-
einheit Bad Schussenried                      Pfr. Schaepen gedenkt dabei den Messin-      lingen kann. Auf ganz andere Weise ge-
                                              tentionen welche im Kirchblatt veröffent-    hen wir dieses Jahr durch alle Etappen
St. Magnus – Bad Schussenried • St. Os-       licht sind.                                  des Leidens und Sterbens Jesu hindurch,
wald – Otterswang • St. Sebastian – Rei-                                                   ganz anders nehmen wir daran Anteil.
chenbach • Heilig Kreuz – Allmannsweiler      Gedanken zum Palmsonntag                     Am Ende aber der Karwoche wie unse-
Homepage:                                     Liebe Gemeinde,                              rer Pandemie wird wieder ein dreifacher
http://se-bad-schussenried.drs.de             wir feiern Palmsonntag, und treten da-       Jubelruf zu hören sein, nicht das Hosan-
Pfarrer Nicki Schaepen, Klosterhof 7, Tel.    mit in die heilige Woche, die Woche des      na der Menge, sondern Halleluja – gelobt
07583 / 2240,                                 Leidens, Sterbens und Auferstehens           sei der Herr! Dieser Jubel wird das letzte
Email: nicki.schaepen@t-online.de             Jesu, ein. Sie beginnt mit dem feierlichen   Wort haben, das Wort des Auferstande-
Gemeindereferentin Elvira Schlichting,        Einzug nach Jerusalem. In diesem Jahr        nen, der durch seinen Tod am Kreuz alles
Tel. 07583 / 927778 od. 07583 / 942704,       wird es ein einsamer sein.                   Leid verwandeln und alle Menschen an
Email: elvira.schlichting@drs.de              Jesus zog nicht als triumphierender Sie-     sich ziehen wird.
Pfarrbüro St. Magnus, Regina Westhäu-         ger in die Stadt ein. Er kam auf einem
ßer u. Birgit Schmid, Klosterhof 5, 88427     Esel, ganz anders, als man ihn erwartete.    Kirchengemeinderatswahl 2020
Bad Schussenried                              Und er zeigte sich letztlich als leidender   Am 22. März konnten wir die Wahl unse-
Tel. 07583 / 2542; Email:                     Gottesknecht. Und doch war es ein Sie-       rer Kirchengemeinderäte trotz der Coro-
StMagnus.BadSchussenried@drs.de               geszug. Ja, wenn es je einen wirklichen      na-Krise erfolgreich durchführen. Dies
Gemeinschaftliche Kirchenpflege: Marita       Siegeszug gegeben hat, der alle Zeiten       ist dem großen und motivierten Einsatz
Nüssle, Klosterhof 5, 88427 Bad Schus-        überdauert und durchdringt, dann diesen!     unserer Wahlausschüsse, des Wahlvor-
senried                                       Denn am Ende seines Weges durch Jeru-        stands und der vielen freiwilligen Wahlhe-
Kreissparkasse Bad Schussenried               salem strahlt der Auferstandene vor uns      ferinnen und -helfer zu danken. Ihnen sei
DE 90 6545 0070 0008 3973 37                  auf. Am Ende wird das ungerechte Leid,       an dieser Stelle ein herzliches Vergelt’s
                                              der Hohn, der Spott der Mächtigen gegen      Gott ausgesprochen! Ein ganz besonde-
Kath. Nachbarschaftshilfe,                    den Schwachen gewandelt werden. Am           rer Dank gilt dabei Herrn Diakon Hirschle,
Frau Buck Tel. 3147                           Ende hat dieser leidende Gottesknecht        der mit außerordentlichen Engagement
Sie können auch lesen