SCHUSSEN BOTE - AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
FREITAG, 03. APRIL 2020 NR. 14 51. JAHRGANG SCHUSSEN BOTE AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED MIT DEN STADTTEILEN OTTERSWANG, REICHENBACH UND STEINHAUSEN
2 | FREITAG, 03. APRIL 2020 SCHUSSENBOTE STADTVERWALTUNG Zentrale Fax Verwaltung Allgemein 07583/9401- -0 -112 WICHTIGE RUFNUMMERN ALARMIERUNG IN NOTFÄLLEN APOTHEKEN-NOTDIENST Nach behördlicher Anordnung ist Rettungsdienst/Notarzt 112 der 24stündige volle Notdienst von Krankentransporte 07351/19222 morgens 8.30 Uhr bis am anderen BÜRGERMEISTER Feuerwehr 112 Morgen um 8.30 Uhr eingeteilt. Die Achim Deinet Bürgermeister -100 Polizei 110 nächstgelegene Notdienst-Apothe- Tanja Hirscher Sekretariat -111 ke ist zu erfahren bei 0800/0022833 Ratsaal -113 ÄRZTLICHER und Handy 22833; Per Internet: BEREITSCHAFTSDIENST www.aponet.de; Im Aushang bei jeder an den Wochenenden und Feiertagen Apotheke HAUPTAMT in der Notdienstpraxis am Krankenhaus Günter Bechinka Amtsleiter -120 Biberach. Montag/Dienstag/Donners- AMBULANTER PFLEGEDIENST Sara Powell Sekretariat -121 tag ab 18 Uhr bis zum Folgetag 8 Uhr. Rundumpflege Zuhause, Mittwoch ab 13 Uhr bis zum Folgetag 8 Michael Baumann Monika Hammer Hauptamt - 125 07583/946936 oder 0171/8989439 Uhr. Freitag ab 16 Uhr bis zum Folgetag Heidi Becker Lohnbuchhaltung -126 8 Uhr. Samstag/Sonntag/Feiertag von 8 Reiner Hofmann Amtsbote -128 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag. EVANGELISCHE Die Vermittlung erfolgt über da DRK in DIAKONIESTATION BC BÜRGERBÜRO Biberach: 116117 Ambulante Pflege für Zuhause, Nach- barschaftshilfe Anna-Lisa Forstenhäusler -123 DEUTSCHES ROTES KREUZ 07351/150230 Eva-Maria Stallbaumer -172 info@drk-bad-schussenried.de Fax Bürgerbüro -182 Fax 07583/4910 KATH. SOZIALSTATION Ambulanter Pflegedienst, ZAHNÄRZTLICHER Familienpflege 07351/1522-0 SACHGEBIET ORDNUNG UND SOZIALES NOTFALLDIENST Andreas Mutter Sachgebietsleiter -220 Landkreis Biberach 01805/911-610 SENIORENZENTRUM Miriam Schreitmüller Standesamt/Friedhofsamt -221 Bad Schussenried 01805/911-650 HAUS REGENTA Birgit Laub Standesamt -222 JOHANNITER-UNFALL- Tagespflege, Kurzzeitpflege, vollst. Manuela Weishaupt Ordnungsamt -223 HILFE E.V. Pflege, Essen auf Rädern 07583/4050 Barbara Widmann Sozialamt -224 Hospizgruppe Bad Schussenried- WASSERROHRBRÜCHE Ester Terese Linz Integrationsmanagerin -224 Federsee 0174/4074383 Technische Werke Schussental (TWS) Eva Schmid Rentenstelle - 225 Störfallnummer (24 h erreichbar): Hans Walser Sozialamt -227 ARBEITER-SAMARITER- 0800/804-2000 Fax -259 BUND SOZIALSTATION Sonstige Auskünfte und Aufträge: Ambulanter Pflegedienst, 0751/804-0 Familienpflege STERBEFÄLLE: TOURIST-INFO Haberhäuslestr. 14, 88400 Biberach Patricia Mattes Leiterin -175 BESTATTUNGSORDNER 07351/15090 07583/1764 Sonja Krug -170 Sabine Geiger -171 KREISGESCHÄFTSSTELLE ASB Fax -4747 07353/98440 Bad Schussenried ist online unter WOHNBERATUNG IM ALTER www.bad-schussenried.de STADTKÄMMEREI U. BEI BEHINDERUNG FÜR Carsten Kubot Amtsleiter -130 DEN LANDKREIS BIBERACH Christine Seyfang Stadtkämmerei -131 Caritas BC, Frau Fietze Leonie Spenninger Stadtkasse -132 07351/5005-123 Redaktionsschluss für Christine Schmid Steuerveranlagungen -133 die nächste Ausgabe: MR SOZIALE DIENSTE GMBH Dina Abdullahad Stadtkämmerei -134 Haushaltshilfe und Familienpflege Montag, 06.04.2020, 10.00 Uhr Herbert Sonntag Buchhaltung -135 Kostenlose Info und 0800/4002005 Gabriele Wagner Stadtkasse -137 Stephanie Strobel Buchhaltung -138 Besprechungszimmer -1399 IMPRESSUM Fax Herr Kubot -1391 Fax Herr Sonntag -1392 Der „Schussenbote“ ist das amtliche REDAKTIONSSCHLUSS: Mitteilungsblatt der Stadt Bad Schus- Dienstag um 10.00 Uhr im Rathaus senried. Es erscheint wöchentlich jeweils schussenbote@bad-schussenried.de STADTBAUAMT freitags und wird im Abonnementver- Durch Feiertage bedingte Änderungen werden gesondert mitgeteilt. Siegfried Gnann Amtsleiter -150 fahren an die Haushalte der Stadt Bad Marion Kugler Klimaschutz EEA-Zentrale -151 Schussenried für einen Bezugspreis von FÜR DEN ANZEIGENTEIL UND Martina Ummenhofer Baubetriebshof -152 25,00 € verteilt. DRUCK: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. Stephanie Heydt Baugesuche -153 HERAUSGEBER: KG, Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach, Josef Wiest Tiefbau -154 Homepage: www.primo-stockach.de Stadt Bad Schussenried Daniela Schnieringer Hochbau/Gutachten -155 Iris Walser Baubetriebshof -156 VERANTWORTLICH FÜR DEN ANZEIGENSCHLUSS: Simon Rueß Gebäudemanagement -157 montags um 12.00 Uhr im Verlag REDAKTIONELLEN TEIL: Martin Weiler -158 Tel.: 07771 9317-11, Fax 9317-40, Gebäudemanagement Bürgermeister Achim Deinet oder sein E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Fax -159 Vertreter im Amt REDAKTIONSLEITUNG: VERTEILUNG: VOLKSHOCHSCHULE G. Bechinka, Rathaus, Zimmer Nr. 15, Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. Geschäftsstelle Aulendorf 07525/923934-0 Tel.: 94 01-120 KG, Tel 07771 9317-48, Fax 07525/923934-90 E-Mail: Bechinka@Bad-Schussenried.de E-Mail: vertrieb@primo-stockach.de
SCHUSSENBOTE FREITAG, 03. APRIL 2020 | 3 Pressemitteilung Landratsamt Biberach Corona Aufruf für freiwilliges Fachpersonal Sie sind Pflegekraft, Ärztin oder Arzt, studieren Medizin und sind derzeit nicht oder nicht voll- schichtig berufstätig? Die Sana Kliniken, die Rettungsdienste und der Landkreis Biberach brau- chen Sie! Die Zahl an Corona-Patienten steigt damit weiter an. Die Kliniken sowie die Pflege- und Gesundheits- einrichtungen im Landkreis Biberach werden daher in den kommenden Wochen und Monaten dringend Unterstützung benötigen. Aufgerufen sind vor allem Pflegekräfte, Fachkräfte mit Erfahrungen in der In- tensivmedizin, sonstiges medizinisches Fachpersonal und Ärzte, die derzeit nicht (mehr) praktizieren so- wie Medizinstudenten, die Kapazitäten anbieten können. Mit diesen zusätzlichen Kräften soll im Bedarfs- fall sichergestellt werden, dass die Kliniken und Einrichtungen alle Menschen versorgen können, die an COVID-19 erkrankt sind und eine stationäre Behandlung brauchen oder zuhause nicht mehr alleine zu- rechtkommen, wenn die Belastungen dort extrem steigen sollten. Deshalb bitten die Kliniken, die Rettungsdienste und der Landkreis Biberach alle, die in dieser Ausnahme- situation helfen können und wollen, sich bei der Personalabteilung der Sana Kliniken Landkreis Biberach zu melden. Diese ist telefonisch unter den Nummern 07351 55-3036 oder 07351 55-3068 von Montag bis Freitag von 7.30 bis 17.00 Uhr zu erreichen. Zusätzlich rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, unter der Mail-Adresse martin.eberle@sana.de. Die Personalabteilung der Sana Kliniken hat ein Koordinierungsteam eingerichtet, welches die Angebote entgegennimmt und die Vermittlung steuert. Es informiert und berät auch bei allen weiterführenden Fragen, die in diesem Zusammenhang stehen; wie zum Beispiel die konkrete Art der Tätigkeit, fachliche Anleitung, persönliche Schutzausrüstung und Ver- sicherung. Helfer, die bereits vor diesem Aufruf registriert wurden, brauchen sich nicht nochmal melden. Das DRK bittet ehemalige haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter, ehemalige Kollegen des FSJ und des BFD, Menschen mit rettungs- oder sanitätsdienstlicher Ausbildung sich zu melden unter ute.krause@drk-bc.de oder der Rufnummer 07351/1570-0.
4 | FREITAG, 03. APRIL 2020 SCHUSSENBOTE AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Schachenhölzle“ in Bad Schussenried – Otterswang und den Einziehung des Feldwegs 216 im Gewann Erlass der örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Oberer Brühl in Sattenbeuren Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Schachenhölzle“ in Bad Schussenried – Otterswang nach § 10 Abs. 2 BauGB geneh- Der Gemeinderat der Stadt Bad Schussenried hat am 23.03.2020 migt. Der Bebauungsplan PV-Freiflächenanlage Schachenhölzle beschlossen, den Feldweg 216 in Sattenbeuren für den öffent- in Bad Schussenried – Otterswang kann einschließlich seiner lichen Verkehr einzuziehen. Der Weg 216 befindet sich in Sat- Begründung im Stadtbauamt Bad Schussenried während der tenbeuren nördlich der ehemaligen Bahnlinie nach dem Bahn- üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Jedermann kann den übergang der Straße Zum Bähnle in nordöstlicher Richtung Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlan- abzweigend und endet südlich des Baggersees. Die genaue gen. Weiter hat das Landratsamt Biberach die Satzung der Stadt Lage kann aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan entnom- Bad Schussenried vom 12.12.2019 über die örtliche Bauvor- men werden. Die betroffenen Personen und Eigentümer erhalten schriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflä- die Gelegenheit sich hierzu zu äußern. Einwendungen gegen die chenanlage Schachenhölzle“ in Bad Schussenried – Otterswang Einziehung können bis zum 03.07.2020 bei der Stadtverwaltung nach § 74 Abs. 6 und 7 LBO genehmigt. Diese Satzung tritt mit (Hauptamt) vorgebracht werden. der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Satzungstext ist nachfolgend abgedruckt. Der Planbereich kann im nachfolgend Gez. Achim Deinet abgedruckten Lageplan entnommen werden. Bürgermeister Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leis- tung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschä- digungsansprüchen wird hingewiesen. Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB be- zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeacht- lich, wenn die Verletzung der oben genannten Verfahrens- und Formvorschriften, sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb von 1 Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begrün- den soll, darzulegen. Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Schachenhölzle“ Aufgrund von § 74 der Landesbauordnung für Baden-Würt- temberg (LBO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Planzeichenverordnung (PlanVZ) hat der Ge- meinderat der Stadt Bad Schussenried am 12.12.2019 folgen- de örtliche Bauvorschriften für das Gebiet des Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Schachenhölzle“ erlassen: §1 Räumlicher Geltungsbereich Für den räumlichen Geltungsbereich der Örtlichen Bauvorschrif- ten ist die Planzeichnung mit Datum vom 17.10.2019 maßge- bend. §2 Bestandteile der Satzung über Inkrafttreten des Bebauungsplan PV-Frei- die Örtlichen Bauvorschriften flächenanlage Schachenhölzle in Bad Schussenried –Otterswang und örtliche Die Örtlichen Bauvorschriften bestehen aus: Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Der Planzeichnung vom 17.10.2019 und den Örtlichen Bauvor- Bebauungsplan PV-Freiflächenanlage schriften zu diesem Bebauungsplan im schriftlichen Teil vom Schachenhölzle in Bad Schussenried – 17.10.2019. Otterswang §3 Der Gemeinderat der Stadt Bad Schussenried hat am 12.12.2019 Ordnungswidrigkeiten den vorhabenbezogenen Bebauungsplan PV-Freiflächenanlage Bad Schussenried – Otterswang nach § 10 Abs. 1 BauGB als Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung (LBO) Satzung beschlossen. Das Landratsamt Biberach hat mit Erlass handelt, wer im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung vom 17.03.2020 Aktenzeichen 30-Blpv19/012 die Aufstellung vorsätzlich oder fahrlässig den vorgenannten örtlichen Bauvor- des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage schriften zuwider handelt.
SCHUSSENBOTE FREITAG, 03. APRIL 2020 | 5 §4 §3 Inkrafttreten Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 BauGB in Kraft. Ausgefertigt: Bad Schussenried, den 23.12.2019 Ausgefertigt: Gez. Achim Deinet Bad Schussenried, den 23.12.2019 Bürgermeister Gez. Achim Deinet Hinweis: Bürgermeister Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder Hinweis: aufgrund der Gemeindeordnung bei Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden aufgrund der Gemeindeordnung bei Zustandekommen dieser ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie bezeichnen. nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat- ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu zung verletzt worden sind. bezeichnen. Satzung Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat- zur Aufstellung des Bebauungsplans zung verletzt worden sind. „PV-Freiflächenanlage Schachenhölzle“ Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Planzeichenverord- nung (PlanVZ) hat der Gemeinderat der Stadt Bad Schussenried am 12.12.2019 folgende Satzung zur Aufstellung des Bebau- ungsplans „PV-Freiflächenanlage Schachenhölzle“ erlassen: §1 Räumlicher Geltungsbereich Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Lageplan vom 17.10.2019, gefertigt von Herrn Architekt Ro- land Groß, maßgebend. Er ist Bestandteil dieser Satzung. §2 Inhalt des Bebauungsplans Der Inhalt des Bebauungsplans ergibt sich aus dem zeichneri- schen Teil und den textlichen Festsetzungen des Bebauungs- plans in der Fassung vom 17.10.2019. DAS RATHAUS INFORMIERT ABFUHR Wertstoffhof Bad Schussenried Karl-Etzel-Straße 15 TERMINE Öffnungszeiten: Ganzjährig Samstag: 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr Die nächste Papierabfuhr März bis November Mittwoch: 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr findet am Montag, 06.04.2020 statt. Nächster Abfuhrtermin Maibaumstellen nicht erlaubt Gelber Sack am Nachdem die Schwäbische Zeitung mittlerweile landkreisweit die diesjährige Maiba- Dienstag, 07.04.2020. umprämierung abgesagt hat, kam am heutigen 30.03.2020 nochmals der Hinweis des Landratsamts, dass auch das Maibaumstellen von der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg umfasst ist. Danach dürfen sich nicht mehr als zwei Menschen Zur Abfuhr müssen die gleichzeitig an einem öffentlichen Ort aufhalten und sich versammeln. Diese Regelung Tonnen/Säcke ab 6:30 Uhr gilt nach heutigem Stand bis 15. Juni. Unter dieser Voraussetzung ist es praktisch un- bereitgestellt sein. möglich, einen Maibaum aufzustellen. Das schließt auch die Vorbereitungsarbeiten wie zum Beispiel das Herstellen von Maibaumkränzen mit ein. Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
6 | FREITAG, 03. APRIL 2020 SCHUSSENBOTE 14.02.2020 Die Experten an der Hotline hören zu Tat.. Bad Schussenried, und finden gemeinsam mit den Müttern Die gute Friedrich-Jahn-Straße, Zone 30 km/h 107 gemessene Fahrzeuge und Vätern Antworten auf verschiedenste Fragen, die Eltern in Erziehungsfragen in 1 Überschreitung dieser turbulenten Zeit beschäftigen. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 17.02.2020 18 Uhr erreichbar unter folgenden Tele- Bad Schussenried, K 7556, fonnummern erreichbar: Zeppelinstraße Family Help 07353/50299740 368 gemessene Fahrzeuge Caritas 07353/50299741 11 Überschreitungen Heudorf 07353/50299742 Noch brauchbare Lernen und Fördern 07353/50299744. Gegenstände 19.02.2020 zu verschenken: Bad Schussenried – L 284, OEG Kleinwinnaden Coronavirus (SARS-Co-V-2)U - Elektroherd und Kühlschrank 124 gemessene Fahrzeuge Tel. des Anbieters: 07583/2064 4 Überschreitungen Umgang mit Kindergartengebühren Seit Inkrafttreten der Corona-Verordnung - Kaffemaschine von Krups für 10 19.02.2020 des Landes sehen sich Kommunen, kirch- Tassen (Kaffe, Espresso und Ca- Bad Schussenried – L 284, Otterswang liche und sonstige freie Träger der Frage puccino) OEG Aulendorf gegenüber, wie mit der Erhebung von - TV-Monitor von Hannspree, 22 320 gemessene Fahrzeuge Elternbeiträgen bzw. Kindergartengebüh- Zoll, LCD TV mit Fernbedienung 9 Überschreitungen ren zu verfahren ist. Gemeindetag, Städ- - Receiver von Silvercrest tetag und die 4-Kirchen-Konferenz haben Tel. des Anbieters 07583/4710 26.02.2020 sich deshalb auf folgende gemeinsame Bad Schussenried, Buchauer Straße Eckpunkte verständigt: - Gummiwagen 400 gemessene Fahrzeuge Tel. des Anbieters 07583/4689 20 Überschreitungen • Es ist festzustellen, dass einige Kommu- nen in Baden-Württemberg bereits ent- Interessenten an den o.g. Gegen- 26.02.2020 schieden haben, die Elternbeiträge und ständen können sich direkt an die Bad Schussenried-Steinhausen, Kindergartengebühren für den Monat Schenker wenden. Im Mitteilungs- Kreuzungsbereich L283/L284 April zu erlassen. Zu berücksichtigen blatt werden wöchentlich die anzu- 256 gemessene Fahrzeuge sind dabei die unterschiedlichen Vor- gebenden Gegenstände kostenlos 34 Überschreitungen aussetzungen vor Ort, da Satzungen, veröffentlicht. Nutzungsvereinbarungen oder privat- rechtliche Verträge unterschiedlich Wer etwas über „Die gute Tat“ zu Träger der Erziehungsbe- ausgestaltet sind. verschenken hat, kann dies der Stadtverwaltung, Frau Powell, Zi. ratung bieten Hotline für • Der Gemeindetag Baden-Württemberg 16, Tel. 07583/9401-121, mitteilen. gestresste Mütter und Väter und der Städtetag Baden-Württem- Das Kreisjugendamt informiert berg empfehlen ihren Mitgliedern, den Einzug der Elternbeiträge und Kinder- Homeoffice, Haushalt, Heimunterricht – gartengebühren für den Monat April und dazwischen Kinder, deren Alltag sich zunächst auszusetzen oder im Übrigen in der Corona-Krise durch Schul- und bei Härtefällen zu stunden. Kitaschließungen, Kontaktverbot und Geschwindigkeitsüber- mangelnde Freizeitangebote massiv ver- • Eine abschließende Entscheidung über schreitungen im ändert hat. Für viele Familien bedeuten die Erhebung dieser Zahlungen ist hier- Februar 2020 diese Herausforderungen eine extreme mit nicht zwingend verbunden. Diese ist Belastungsprobe, zumal oft noch Ängs- zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen. te um die Gesundheit und die Existenz- 04.02.2020 grundlagen hinzukommen. „Familien ste- • Bei der Entscheidung für ein Ausset- Bad Schussenried - K 7556, hen in der Corona-Krise unter extremen zen der Gebühren sollen kirchliche und Zeppelinstraße Druck“, weiß Edith Klüttig, Leiterin des sonstige freie Träger vor Ort dringend in 292 gemessene Fahrzeuge Kreisjugendamtes. die Abstimmung einbezogen werden. In 8 Überschreitungen diesem Zusammenhang geben wir ger- Um Familien auch in dieser Ausnahme- ne den Hinweis des Wirtschaftsminis- 06.02.2020 situation beratend zur Seite stehen, hat terium weiter, das ausdrücklich betont, Bad Schussenried, Aulendorfer Straße, Family Help e.V. mit Gerlinde Fischer, die dass auch freie Träger der Kinderbe- L 284 Ri. Lufthütte Caritas mit Peter Grundler, Lernen För- treuung grundsätzlich von den allge- 210 gemessene Fahrzeuge dern Biberach e.V. mit Werner Krug. und meinen Rettungsschirmen des Bundes 2 Überschreitungen St. Fidelis Heudorf mit Jürgen Schmid an und des Landes profitieren können. der Spitze eine Hotline eingerichtet, an 11.02.2020 die sich Mütter und Väter mit ihren Sor- • Die Kommunalen Landesverbände ha- Bad Schussenried – K 7556, gen in Erziehungsfragen wenden können. ben das Land aufgefordert, eine Beteili- Zeppelinstraße gung des Landes an den Ausfallkosten 316 gemessene Fahrzeuge „Je mehr die Familien aufeinandersitzen, der Kommunen und Kindertagesein- 16 Überschreitungen desto eher kommt es zu Spannungen. Oft richtungen mit den Kommunalen Lan- reicht aber ein offenes Ohr, ein Zuhören, desverbänden zu verhandeln. 12.02.2020 um eine Idee weiterzuentwickeln und ei- Bad Schussenried, K 7556, nen Weg aus der Konfliktsituation zu fin- Die Stadt Bad Schussenried und die Saulgauer Straße den. So können wir die Familien in diesen dritten Kindergartenträger werden sich 225 gemessene Fahrzeuge Zeiten entlasten“, sagt Gerlinde Fischer, dieser Einigung anschließen und entspre- 23 Überschreitungen pädagogische Leiterin von Family Help e.V. chend verfahren.
SCHUSSENBOTE FREITAG, 03. APRIL 2020 | 7 Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)1 vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 28. März 2020) Auf Grund von § 32 in Verbindung mit führung schulischer Abschlussprüfungen gangenen 14 Tage in einem Gebiet den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4 aufgehalten ha-ben, das durch das des Infek-tionsschutzgesetzes (IfSG) vom Absatz 1 zulassen. Dasselbe gilt für Robert Koch-Institut (RKI) im Zeit- 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zu- 1. das Sozialministerium in Bezug auf punkt des Aufenthalts als Risi-koge- letzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Gesundheitsberufeschulen und biet ausgewiesen war; dies gilt auch, Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert Schulen für Sozialwesen sowie wenn das Gebiet innerhalb von 14 worden ist, wird verordnet: 2. das Ministerium für Ländlichen Raum Tagen nach der Rückkehr neu als Ri- und Verbraucherschutz im landwirt- sikogebiet eingestuft wird, oder §1 schaftlichen Bildungsbereich. 3. die Symptome eines Atemwegsin- Einstellung des Betriebs an Schulen, (4) Ausgenommen von der Untersagung fekts oder erhöhte Temperatur auf- Kindertageseinrichtungen und nach Absatz 1 ist der Betrieb für Schüle- weisen. Kindertagespflegestellen rinnen und Schüler an Grundschulen, an (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Grundschulstufen von Sonderpädagogi- Absatz 4 sind insbesondere (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind schen Bildungs- und Beratungszentren, 1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritis- 1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Grundschulförderklassen, Schulkinder- verordnung (BSI-KritisV) bestimm- Durchführung außerunterrichtlicher gärten, und den Klassenstu-fen 5 und 6 ten Sektoren Energie, Wasser, Er- und anderer schulischer Veranstal- der auf der Grundschule aufbauenden nährung, Informationstechnik und tungen an den öffentlichen Schulen, Schulen sowie Kinder in Kindertages-ein- Telekommunikation, Gesundheit, Schulkindergärten, Grund-schulför- richtungen und Kindertagespflege, sofern Finanz- und Versicherungswesen, derklassen und den Schulen sowie beide Erziehungsberechtigte oder die Transport und Verkehr, Schulkindergärten in freier Träger- oder der Alleinerziehende in Bereichen 2. die gesamte Infrastruktur zur me- schaft, der kritischen Infrastruktur im Sinne von dizinischen und pflegerischen Ver- 2. die Nutzung schulischer Gebäude Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich sind. sorgung ein-schließlich der zur Auf- für nichtschulische Zwecke, Alleinerziehenden gleichgestellt sind rechterhaltung dieser Versorgung 3. der Betrieb von Kindertageseinrich- Erziehungsberechtigte dann, wenn die notwendigen Unterstützungsberei- tungen sowie Kindertagespflege und oder der weitere Erziehungsberechtigte che, der Altenpflege und der ambu- 4. der Betrieb von Betreuungsangebo- aus schwerwiegenden Gründen an der lanten Pflegedienste, auch soweit sie ten der verlässlichen Grundschule, Betreuung gehindert ist; die Entschei- über die Bestimmung des Sektors flexiblen Nachmittagsbetreuung, dung über die Zulassung einer solchen Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinaus- Horte sowie Horte an der Schule un- Ausnahme trifft unter Anlegung strenger geht, tersagt. Maßstäbe die Gemeinde, in der die Ein- 2a. die ambulanten Einrichtungen und (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt richtung ihren Sitz hat. Für diese Kinder Dienste der Wohnungslosenhilfe, die nicht für Schulen an nach § 28 des Kin- wird eine Notbetreuung bereitgestellt, die Leistungen nach §§ 67 ff. des Zwölf- der- und Jugendhilfegesetzes für Ba- sich auf den Zeitraum des Betriebs im ten Buchs Sozialgesetzbuch erbrin- den-Württemberg anerkannten Heimen Sinne des Absatz 1 erstreckt, den sie er- gen, sowie gemeindepsy-chiatrische für Minderjährige, soweit die Schüler setzt, und darüber hinaus auch die Fe-ri- und sozialpsychiatrische Einrichtun- ganzjährig das Heim besuchen sowie enzeiträume umfasst. Die Notbetreuung gen und Dienste, die einem Versor- Sonderpädagogische Bildungs- und Be- findet in der jeweiligen Einrichtung, die gungsvertrag unterliegen, und am- ratungszentren mit Internat, die ganzjäh- das Kind bisher besuchte, durch deren bulante Einrichtungen und Dienste rig geöffnet sind. Die Untersagung gilt Personal in möglichst kleinen Gruppen der Drogen- und Suchtberatungs- ferner nicht für Schulen der Altenpflege, statt; Ausnahmen hiervon sind nur bei ob- stellen, Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Kran- jektiver Unmöglichkeit zulässig. Bei dem 3. Regierung und Verwaltung, Par- kenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, gemeinsamen Verzehr von Speisen bei lament, Justizeinrichtungen, Jus- Entbindungspflege (Hebammen), Notfall- einer Notbetreuung ist sicherzustellen, tizvollzugs- und Abschiebungs- sanitäter sowie Schulen zur Ausbildung dass haftvollzugseinrichtungen sowie von Medizinisch-technischen Assisten- 1. die Plätze so angeordnet werden, notwendige Einrichtungen der öf- ten und Pharmazeutisch-technischen dass ein Abstand von mindestens fentlichen Daseinsvorsorge (ein- Assistenten, soweit dort Schüler und 1,5 Metern zwischen den Tischen schließlich der Einrichtungen gemäß Schülerinnen geprüft und unterrichtet und § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), so- werden, deren Ab-schluss oder deren 2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein weit Beschäftigte von ihrem Diens- Kenntnisprüfung im Rahmen des Aner- Abstand von mindestens 1,5 Metern therrn oder Arbeitgeber unabkömm- kennungsverfahrens ausländischer Be- zwischen den Personen lich gestellt werden, rufsabschlüsse bis spätestens 30. Mai 4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwil- 2020 erfolgen soll sowie für die Weiter- gewährleistet ist. lige) sowie Notfall- /Rettungswesen bil-dung für Intensivkrankenpfleger. Das Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 einschließlich Katastrophenschutz Kultusministerium kann Ausnahmen von der Kindertagesstättenverordnung kann sowie die Einheiten und Stellen der Absatz 1 für die Sonderpädagogischen in der Notbetreuung abgewichen werden, Bundeswehr, die mittelbar oder un- Bildungs- und Beratungszentren mit den sofern die Wahrnehmung der Aufsichts- mittelbar wegen der durch das Coro- Förderschwerpunkten emotionale und so- pflicht dennoch uneingeschränkt möglich na-Virus SARS-CoV-2 verursachten ziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige ist. Epi-demie im Einsatz sind, Entwicklung, körperliche und motorische (5) Ausgeschlossen von der Notbetreu- 5. Rundfunk und Presse, Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in ung gemäß Absatz 4 sind Kinder, 6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Un- längerer Krankenhausbehandlung sowie 1. die in Kontakt zu einer infizierten ternehmen für den ÖPNV und den die entsprechenden Einrichtungen des Person stehen oder standen, wenn Schienenpersonenverkehr sowie frühkindlichen Bereichs zulassen, sofern seit dem Kontakt mit einer infizierten Beschäftigte der lokalen Busunter- dies aufgrund des besonderen Förder- Person noch nicht 14 Tage vergan- nehmen, sofern sie im Linienverkehr und Betreuungsbedarfs erforderlich ist. gen sind, oder eingesetzt werden, (3) Das Kultusministerium kann zur Durch- 2. die sich innerhalb der vorausge-
8 | FREITAG, 03. APRIL 2020 SCHUSSENBOTE 7. die Straßenbetriebe und Straßen- §3 Totengebete, Leichenwaschungen sowie meistereien sowie Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Aufbahrungen festzulegen. 8. das Bestattungswesen. Raum, von Veranstaltungen und (5) Die zuständigen Prüfungsbehörden (7) Das Kultusministerium kann über die sonstigen Ansammlungen können unbeschadet der Regelungen in in Absatz 6 genannten Bereiche hinaus (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum §§ 1 und 2 zur Durchführung berufsqua- weitere Bereiche der kritischen Infrastruk- ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im lifizierender Staatsprüfungen, einschließ- tur lageangepasst festlegen. Haushalt lebenden Person oder im Kreis lich der Kenntnisprüfungen, Ausnahmen (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kin- der Angehörigen des eigenen Haushalts von den Verboten nach den Absätzen 1 der, deren bisher besuchte Einrichtung gestattet. Zu anderen Personen ist im öf- und 2 sowie § 4 Absatz 1 Nummer 2 zu- einem Betriebsverbot unterliegt und für fentlichen Raum, wo immer möglich, ein lassen. die nach den Absätzen 1 bis 7 keine Aus- Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhal- (6) Die zuständigen Behörden können nahme vorgesehen ist, dürfen die betref- ten. aus wichtigem Grund unter Auflagen zum fenden Einrichtungen nicht betreten. Die (2) Außerhalb des öffentlichen Raums Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom Personensorgeberechtigten haben für sind Veranstaltungen und sonstige An- Verbot nach den Absätzen 1 und 2 zulas- die Beachtung der Betretungsverbote zu sammlungen von jeweils mehr als fünf sen. Ein wichti-ger Grund liegt insbeson- sorgen. Personen vorbehaltlich des Selbstorga- dere vor, wenn (9) Das Kultusministerium wird gemäß § nisationsrechts des Landtages und der 1. Versammlungen und sonstige Ver- 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechts- Gebietskörperschaften verboten. Ausge- anstaltungen der Aufrechterhaltung verord-nung die Dauer der Untersagung nommen sind Veranstaltungen und sons- der kritischen Infrastruktur im Sinne nach Absatz 1 zu verlängern sowie deren tige Ansammlungen, wenn deren teilneh- von § 1 Absatz 6 dienen oder Bedingungen festzulegen und die Aus- mende Personen 2. es sich um gesetzlich vorgeschrie- gestaltung der Notbetreuung nach den 1. in gerader Linie verwandt sind, wie bene Veranstaltungen handelt und Absätzen 4 und 5 anzupassen. Das Recht beispielsweise Eltern, Großeltern, eine Verlegung des Termins nicht der zuständigen Behörden, weitergehen- Kinder und Enkelkinder oder möglich ist. de Maßnahmen nach dem Infek-tions- 2. in häuslicher Gemeinschaft mitein- schutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon ander leben § 3a unberührt. sowie deren Ehegatten, Lebenspart- Reiseverbote bei ausländischen Risiko- nerinnen oder Lebenspartner oder gebieten §2 Partnerinnen oder Partner. Die (1) Fahrten und Reisen aus einem Risi- Hochschulen Untersagung nach Satz 1 gilt na- kogebiet im Ausland nach RKI-Klassifizie- (1) Der Studienbetrieb an den Universitä- mentlich für Zusammenkünfte in rung in das Gebiet oder durch das Gebiet ten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- Vereinen, sonstigen Sport- und Frei- des Landes Baden-Württemberg sind mit und Musikhochschulen, Hochschulen zeiteinrichtungen sowie öffentlichen Ausnahme der Fahrten zur Arbeitsstelle, für angewandte Wissenschaften, der und privaten Bildungseinrichtungen zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, DHBW und den Akademien des Landes im außerschulischen Bereich. zum Wohnsitz oder zum Bestimmungs- wird bis zum 19. April 2020 ausgesetzt; (3) Ausgenommen von dem Verbot nach oder Ausgangsort einer Warenlieferung bereits begonnener Studienbetrieb wird den Absätzen 1 und 2 sind Veranstaltun- sowie in besonders begründeten Härte- bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen. gen, Ansammlungen und sonstige Zu- fällen aus privaten Gründen (z.B. familiä- Online-Angebote sind weiterhin möglich. sammenkünfte, wenn rer Todesfall) verboten. Über die Nachholung von ausgefallenen 1. sie der Aufrechterhaltung des Ar- (2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, Veranstaltungen und Prüfungen entschei- beits- und Dienstbetriebs oder der die bei vernünftiger Betrachtung geeignet det die Hochschule in eigener Verantwor- Aufrechterhaltung der öffentlichen sind, die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder tung. Die Hochschulen sorgen dafür, dass Sicherheit und Ordnung oder der Beschäftigungsort, den Wohnsitz oder die Studentinnen und Studenten alle im Daseinsfür- oder -vorsorge oder den Bestimmungs- oder Ausgangsort ei- Sommersemester 2020 vorgesehenen 2. dem Betrieb von Einrichtungen, so- ner Warenlieferung möglichst schnell und Studienleistungen erbringen können und weit er nicht nach dieser Verordnung sicher zu erreichen. Unterbrechungen zugleich die Studierbarkeit gewährleistet untersagt ist, der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs- ist. Mensen und Cafeterien bleiben bis zu dienen bestimmt sind. Satz 1 oder Freizeitzwecken, sind untersagt. zum 19. April 2020 geschlossen. Die Lan- Nummer 1 gilt insbesondere für (3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tä- desbibliotheken bleiben bis 19. April 2020 Veranstaltungen, An-sammlungen tigkeits- oder Beschäftigungsort ist die für den Publikumsverkehr geschlossen. und sonstige Zusammenkünfte der ausgefüllte und unterschriebene Pend- Online-Dienste können für die wissen- Gerichte, Staatsanwaltschaften, der lerbescheinigung der Bundespolizei oder schaftliche Nutzung geöffnet bleiben. Notarinnen und Notare des Landes. der ausgefüllte Berechtigungsschein des (2) Das Wissenschaftsministerium wird Er gilt außerdem für Veranstaltun- Landes Baden-Württemberg zur Einreise gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gen, die der medizinischen Ver- in die Bundesrepublik Deutschland zum Rechtsverordnung die Dauer der Untersa- sorgung dienen wie beispielsweise Zwecke der Berufsausübung mitzuführen, gung nach Absatz 1 zu verlängern sowie Veranstaltungen zur Gewinnung von bei Fahrten mit einem Kraft-fahrzeug ist Ausnahmen in begründeten Einzelfällen Blut-spenden, wenn geeignete Maß- die Pendlerbescheinigung oder der Be- zuzulassen. Zur Durchführung von Ab- nahmen zum Schutz vor Infektionen rechtigungsschein gut sichtbar hinter der schlussprüfungen können ferner Ausnah- im Sinne von § 4 Absatz 5 getroffen Frontscheibe auszulegen. men von Absatz 1 sowie von § 4 Absatz 1 werden. zugelassen werden (4) Veranstaltungen und sonstige An- §4 sammlungen in Kirchen, Moscheen, Syn- Schließung von Einrichtungen 1. vom Innenministerium in Bezug agogen und die Zusammenkünfte anderer (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen auf die Hochschule der Polizei Ba- Glaubensgemeinschaften sind grundsätz- wird bis zum 19. April 2020 untersagt: den-Württemberg und lich untersagt. Das Kultusministerium wird 1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, 2. vom Justizministerium in Bezug auf gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch insbesondere Museen, Theater, die Hochschule für Rechtspflege Rechtsverordnung unter Auflagen zum Schauspielhäuser, Freilichttheater, Schwetzingen. Infektionsschutz abweichende Regelun- 2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, gen von den Absätzen 1 und 2 für Veran- insbesondere Akademien, Fortbil- Das Recht der zuständigen Behörden, staltungen und sonstige Ansammlungen dungseinrichtungen, Volkshoch- weitergehende Maßnahmen nach dem In- in Kirchen, Moscheen, Synagogen und schulen, Musikschulen und Jugend- fektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt Zusammenkünfte anderer Glaubensge- kunstschulen, hiervon unberührt. meinschaften sowie für alle Bestattungen, 3. Kinos,
SCHUSSENBOTE FREITAG, 03. APRIL 2020 | 9 4. Schwimm- und Hallenbäder, Ther- unternehmen, im Zusammenhang mit der Er-bringung mal- und Spaßbäder, Saunen, 9. Reinigungen und Waschsalons, von Heil- und Hilfsmitteln und Pflegehilfs- 5. alle öffentlichen und privaten Sport- 9a. Einrichtungen des Polizeivollzugs- mitteln, der Erbringung ärztlicher, zahn- anlagen und Sportstätten, insbeson- dienstes, die zu Übungs- und Aus- ärztlicher, psychotherapeutischer, pfle- dere Fitnessstudios sowie Tanzschu- bildungszwecken sowie zur Auf- gerischer und sonstiger Tätigkeiten der len, und ähnliche Einrichtungen, rechterhaltung des Dienstbetriebs Gesundheitsversorgung und Pflege im 6. Jugendhäuser, erforderlich sind, Sinne des Fünften und des Elften Buchs 7. öffentliche Bibliotheken, 10. der Zeitschriften- und Zeitungsver- Sozialgesetzbuchs sowie der Erbringung 8. Vergnügungsstätten, insbesondere kauf, von Assistenzleistungen im Sinne des Spielhallen, Spielbanken, Wettver- 11. Raiffeisenmärkte und Landhandel, Neunten Buchs Sozialgesetzbuchs ein- mittlungsstellen, 12. Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau- schließlich der Ermöglichung von Blut- 9. Prostitutionsstätten, Bordelle und und Tierbedarf und spenden. ähnliche Einrichtungen, 13. der Großhandel. 10. Gaststätten und ähnliche Einrichtun- Wenn Mischsortimente angeboten wer- §5 gen wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha- den, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf (aufgehoben) Bars, Clubs, Diskotheken und Knei- nicht nach Satz 1 gestattet ist, verkauft pen, werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil §6 11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und überwiegt; diese Stellen dürfen dann alle Maßnahmen zum Schutz besonders Tierparks und Anbieter von Frei- Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich gefährdeter Personen zeitaktivitäten (auch außerhalb ge- auch verkaufen. Wenn bei einer Stelle der (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz schlossener Räume), Spezialmärkte verbotene Teil des Sortiments überwiegt, 1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG sowie teil- und ähnliche Einrichtungen, darf der erlaubte Teil allein weiter verkauft stationäre Einrichtungen für Menschen 12. alle weiteren Verkaufsstellen des werden, wenn eine räumliche Abtrennung mit Pflege- und Unterstützungsbedarf Einzelhandels, die nicht zu den in möglich ist. Die Öffnung ist an allen Sonn- oder mit Behinderungen einschließlich Absatz 3 genannten Einrichtungen und Feiertagen beschränkt auf den Zeit- Kurzzeitpflege dürfen grundsätzlich nicht gehören, insbesondere Outlet-Cen- raum von 12 bis 18 Uhr zulässig, sofern mehr zu Besuchszwecken betreten wer- ter, eine Öffnung der jeweiligen Einrichtungen den. Über den Zugang zu 13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze, an Sonn- und Feiertagen nicht ohnehin 1. Fachkrankenhäusern für Psychiatrie 14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, schon nach sonstigen Vorschriften zuläs- mit Ausnahme der Fachkrankenhäu- Massagestudios, Kosmetikstudios, sig ist. Die Öffnung von Einkaufszentren ser für Gerontopsychiatrie, Nagelstudios, Studios für kosmeti- und Kaufhäusern ist nur für die in Satz 1 2. psychosomatischen Fachkranken- sche Fußpflege sowie Sonnenstu- genannten Ausnahmen erlaubt. Das Wirt- häusern sowie dios, schaftsministerium wird ermächtigt, dazu 3. kinder- und jugendpsychiatrischen 15. Beherbergungsbetriebe, Camping- Auflagen festzulegen. Fachkrankenhäusern, plätze und Wohnmobilstellplätze; (3a) Poststellen und Paketdienste dürfen jeweils einschließlich der zugehörigen Ta- eine Beherbergung darf ausnahms- abweichend von Absätzen 1 bis 3 ihren geskliniken, entscheidet die Leitung der weise zu geschäftlichen, dienstli- Betrieb aufrechterhalten. Wird die Post- jeweiligen Einrichtung. chen oder, in besonderen Härtefäl- stelle oder der Paketdienst zusammen mit (2) Stationäre Einrichtungen für Men- len, zu privaten Zwecken erfolgen einer nach Absatz 1 untersagten Einrich- schen mit Pflege- und Unterstützungsbe- und tung betrieben, darf diese, mit Ausnah- darf oder mit Behinderungen sowie von 16. Betrieb von Reisebussen im touristi- me von für den Brief- und Paketversand einem Anbieter verantwortete ambulant schen Verkehr. erforderlichen Nebenleistungen, nicht betreute Wohngemeinschaften nach dem (2) Das Sozialministerium wird gemäß § betrieben werden, wenn die mit dem Be- Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dür- 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechts- trieb der Poststelle oder dem Paketdienst fen nicht mehr zu Besuchszwecken be- verord-nung den Betrieb weiterer Einrich- erwirtschafteten Umsätze einschließlich treten werden. Die Einrichtungen können tungen zu untersagen oder den Betrieb Nebenleistungen im Vergleich zu denen, den Zutritt zu Besuchszwecken erlauben, von der Einhal-tung von Auflagen abhän- die durch den Verkauf des Sortiments der wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz gig zu machen. untersagten Einrichtung erwirtschaftet vor Infektionen getroffen werden können. (3) Von der Untersagung nach Absatz 1 werden, eine untergeordnete Rolle spie- (3) Der Zutritt von externen Personen zu sind ausgenommen: len; keinesfalls dürfen zusätzlich zu Post- den in Absatz 1 und 2 genannten Einrich- 1. der Einzelhandel für Lebensmittel stellen oder Paketdiensten Einrichtungen tungen aus sonstigen, insbesondere be- und Getränke einschließlich Bäcke- gemäß Absatz 1 Num-mern 9 und 14 be- ruflichen oder familiären Gründen ist nur reien, Metzgereien mit Ausnahme trieben werden. in Ausnahmefällen und mit Zustimmung von reinen Wein- und Spirituosen- (4) Dienstleister, Handwerker und Werk- der Leitung der Einrichtung gestattet. Im handlungen, stätten können in vollem Umfang ihrer Falle der Gewährung des Zutritts sind 2. Wochenmärkte und Hofläden, Tätigkeit nachgehen, soweit sie nicht in geeignete Vorkehrungen zum Infektions- 3. Abhol- und Lieferdienste einschließ- Absatz 1 genannt sind. schutz zu treffen. lich solche des Online-Handels, (5) Sofern eine Tätigkeit oder der Betrieb (4) Den in § 7 genannten Personen ist der 4. Außer-Haus-Verkauf von Gaststät- einer Einrichtung nach den Absätzen Zutritt zu den in Absatz 1 und 2 genann- ten, 3 bis 4 zulässig ist, haben die Betriebe ten Einrichtungen untersagt. Wenn diese 4a. Kantinen für Betriebsangehörige und Einrichtungen mit Kundenverkehr Personen eine Einrichtung zum Zweck oder Angehörige öffentlicher Ein- in geschlossenen Räumen darauf hin- der Behandlung oder Aufnahme betreten richtungen, wobei § 1 Absatz 4 Satz zuwirken, dass im Rahmen der örtlichen wollen, ist vorab das Einverständnis der 5 entsprechende Anwendung findet, Gegebenheiten der Zutritt gesteuert und Einrichtung einzuholen. Ausnahmen von 5. Ausgabestellen der Tafeln, Warteschlangen vermieden werden. Ins- Satz 2 dürfen nur in Notfällen gemacht 6. Apotheken, Drogerien, Sanitätshäu- besondere ist darauf hinzuwirken, dass werden. Soweit möglich, sind auch in die- ser, Hörgeräteakustiker, Optiker und ein Abstand von möglichst 2 Metern, min- sen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor Praxen für die medizinische Fußpfle- destens 1,5 Metern zwischen Personen Infektionen zu ergreifen. ge, eingehalten wird, sofern keine geeigneten (5) Zur Aufrechterhaltung der medizini- 6a. Einzelhändler für Gase, insbesonde- Trennvorrichtungen vorhanden sind. Von schen Versorgung und des Pflegebe- re für medizinische Gase, den Vorgaben des Mindestabstands sind triebs können in der Einrichtung tätige 7. Tankstellen, solche Tätigkeiten ausgenommen, bei de- Personen, denen nach Absatz 4 der Zu- 8. Banken und Sparkassen sowie Ser- nen eine engere körperliche Nähe nicht tritt untersagt wäre, nach Abwägung die vicestellen von Telekommunikations- zu vermeiden ist, insbesondere solche berufliche Tätigkeit in der Einrichtung
10 | FREITAG, 03. APRIL 2020 SCHUSSENBOTE unter Beachtung von Schutzmaßnah- §8 gelten die Maßnahmen bis zum Außer- men fortsetzen. Die Entscheidung über Weitere Maßnahmen nach dem krafttreten der Verordnung. die Fortsetzung der Tätigkeit und die er- Infektionsschutzgesetz (2) Das Sozialministerium wird gemäß § forderlichen Schutzmaßnahmen trifft die Das Recht der zuständigen Behörden, 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin Einrichtung. weitergehende Maßnahmen zum Schutz des Außerkrafttretens zu ändern. (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 vor Infektionen zu erlassen, bleibt von die- und 4 können durch die Einrichtungen ser Verordnung unberührt. Für den Erlass Stuttgart, den 17. März 2020 für nahestehende Personen im Einzel- von Maßnahmen nach dem Infektions- fall, beispielsweise im Rahmen der Ster- schutzgesetz ist das Sozialministerium Die Regierung des Landes bebegleitung oder zur Begleitung eines zuständige oberste Polizeibehörde. Das Baden-Württemberg: erkrankten Kindes und unter Auflagen Sozialministerium übt die Fachaufsicht zugelassen werden. In Fällen nach Absatz für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 Kretschmann 4 sind zwingend geeignete Maßnahmen der Verordnung des Sozialministeriums Strobl Sitzmann zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen. über Zuständigkeiten nach dem Infekti- Dr. Eisenmann Bauer (7) Betreuungs- und Unterstützungsan- on-schutzgesetz zuständigen Ortspolizei- Untersteller Dr. Hoffmeister-Kraut gebote im Vor- und Umfeld von Pflege behörden aus. Lucha Hauk werden, soweit sie als Gruppenangebote Wolf Hermann durchgeführt werden, aufgrund einer er- §9 Erler höhten Ansteckungsgefahr, insbesondere Ordnungswidrigkeiten für die besonders betroffenen vulnerab- Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Ab- 1 nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Erlass len Gruppen, einstwei-len eingestellt. Zu satz 1a Nummer 24 des Infektionsschutz- der Dritten Verordnung der Landesregierung zur Än- derung der Corona-Verordnung vom 28. März 2020 den nach Satz 1 eingestellten Angeboten gesetzes handelt, wer vorsätzlich oder (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungsgesetzes zählen insbesondere: fahrlässig und abruf-bar unter www.baden-wuerttemberg.de/ 1. entgegen § 3 Absatz 1 sich im öffent- corona-verordnung) 1. Angebote nach § 45c Absatz 1 Satz lichen Raum aufhält, 1 Nummer 1 des Elften Buchs Sozial- 2. entgegen § 3 Absatz 2 an einer Ver- gesetzbuch (SGB XI) in Verbindung anstaltung oder sonstigen Ansamm- mit § 6 Absatz 1 der Unterstützungs- lung von jeweils mehr als fünf Perso- angebote-Verordnung (UstA-VO) nen teilnimmt, Schussenbote wie 3. entgegen § 3 Absatz 6 Auflagen zum a) Betreuungsgruppen (für Perso- Schutz vor Infektionen nicht einhält, Geänderter nen mit überwiegend kognitiven 4. entgegen § 3a Absatz 1 und 2 Fahr- Einschränkungen, z.B. demenziell ten und Reisen vornimmt, Redaktionsschluss erkrankte pflegebedürftige Men- 5. entgegen § 3a Absatz 3 die Pendler- Aufgrund des Karfreitags am schen) und bescheinigung oder den Berechti- 10.04.2020 wird der Redaktions- b) Angebote zur Unterstützung im gungsschein nicht mitführt, schluss auf Montag, 6. April 2020, Alltag wie Freizeitausfahrten für 6. entgegen § 4 Absatz 1 eine Einrich- 10.00 Uhr vorverlegt! behinderte und pflegebedürftige tung betreibt, Menschen; 7. eine aufgrund von § 4 Absatz 2 in Die Stadtverwaltung bittet um Beach- 2. Initiativen des Ehrenamtes nach § Verbindung mit einer Rechtsverord- tung! 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB nung des Sozialministeriums unter- XI in Verbindung mit § 7 UstA-VO, sagte Einrichtung betreibt oder eine soweit sie als Gruppenveranstaltung Auflage für den Betrieb einer Ein- angelegt sind, und richtung nicht einhält, 3. Angebote der Selbsthilfe nach § 45d 8. entgegen § 4 Absatz 3 Satz 2 oder 3 Vorerst keine Gratulations- SGB XI in Verbindung mit § 8 Us- Sortimentsteile verkauft, besuche der Alters- und tA-VO. 9. entgegen § 4 Absatz 3a Satz 2 eine Ehejubilare (8) Das Sozialministerium wird gemäß § Einrichtung betreibt, 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechts- 10. entgegen § 4 Absatz 5 nicht darauf Aufgrund der aktuellen Lage und der verordnungen weitere Regelungen zum hinwirkt, dass zwischen Personen Verordnung der Landesregierung über Schutz gefährdeter Personen vor einer ein Mindestabstand von 1,5 Metern infektionsschützende Maßnahmen gegen Infektion mit SARS-Cov-2 zu treffen und eingehalten wird, die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 die Regelungen in diesem Paragraphen 11. entgegen § 6 Absätze 1, 2 und 4 (Corona-Verordnung -CoronaVO) vom zu ändern. eine der dort genannten Einrichtun- 22.03.2020 teilt die Verwaltung mit, dass (9) Über die Zutrittsverbote nach den Ab- gen betritt, der Bürgermeister mit seinen Stellver- sätzen 1 bis 4, ist durch die Einrichtungen 12. entgegen § 6 Absatz 7 Betreuungs- tretern und die Verwaltung vorerst keine in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise, und Unterstützungsangebote im Gratulationsbesuche anlässlich der Al- beispielsweise durch einen auffälligen Vor- und Umfeld von Pflege anbietet, ters- und Ehejubilare wahrnimmt, um die Aushang an den Zugangstüren, zu infor- oder Verbreitung des Corona-Virus zu vermei- mieren. 13. entgegen § 7 eine der genannten den. Einrichtungen betritt. Die Stadtverwaltung bittet die Bürger/in- §7 nen hierfür um Verständnis. Betretungsverbote § 10 In den in § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 Inkrafttreten genannten Einrichtungen gilt, soweit de- Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer ren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ziegelweiherstraße gesperrt ein generelles Betretungsverbot für Per- Corona-Verordnung vom 16. März 2020 sonen, die sich in den letzten 14 Tagen außer Kraft. Das Landratsamt Biberach hat mitgeteilt, in Risikogebieten im Ausland oder beson- dass aufgrund des Setzen einer Netz- ders betroffenen Regionen im Inland nach § 11 station mit Autokran die Ziegelweiher- RKI-Klassifizierung aufgehalten haben, die Außerkrafttreten straße in Höhe Hausgrundstück Nr. 8 am Kontakt zu einer infizierten Per-son hatten (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 09.04.2020, 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr für oder die Symptome eines Atemwegsin- 2020 außer Kraft. Sofern in dieser Rechts- den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr fekts oder erhöhte Temperatur zeigen. verordnung nichts anderes bestimmt ist, vollständig gesperrt werden muss.
SCHUSSENBOTE FREITAG, 03. APRIL 2020 | 11 i einen wunderschönen Ausblick auf die Auch die Aktion „Ostern im Hasennest“ Touristinformation romantischen und verwinkelten Gassen musste ich absagen, und dabei habt ihr Nördlingens. Wer auf den im Volksmund doch so schöne Wunschzettel geschrie- liebevoll „Daniel“ genannten Glocken- ben. 10 Jahre cittaslow turm der spätgotischen St.-Georgs-Kirche Aber jetzt habe ich Hilfe von außen be- steigt, hat einen wunderbaren Rundblick kommen! in Bad Schussenried über die mittelalterliche Stadt und das Der Osterhase hat alle Oster-Wunschzet- Cittaslow ist das internationale Marken- Ries. Diese einzigartige Landschaft ent- tel an sich genommen und versprochen, zeichen für Gemeinden, die sich um eine stand vor etwa 15 Millionen Jahren durch diesen Kindern einen Ostergruß ins Ha- höchstmögliche Lebensqualität für ihre den Einschlag eines Meteoriten. Einmalig sennest zu legen. Bürger, Unternehmer und Gäste bemü- ist bis heute der Türmer auf dem „Dani- Wie, wann und wo hat er nicht verraten. hen. Cittaslow ist ein innovatives und el“, der noch das ganze Jahr hindurch Lasst euch einfach mal überraschen! internationales Netzwerk, das sich über in den Abendstunden seinen Wächterruf 25 Länder erstreckt. Alle Teilnehmer der „So G`sell so“ über die altehrwürdigen Ich wünsche euch allen frohe Ostern! Bewegung tauschen Erfahrungen und Dächer Nördlingens erschallen lässt. Euer Wunschbaum Augustin. Ideen aus. Lebensqualität, Entschleu- Außerdem trägt Nördlingen das Prädikat nigung und Nachhaltigkeit sind die drei „cittaslow“ (Internationale Vereinigung großen Begriffe, mit denen man die Ziele der lebenswerten Städte), die ursprüng- von Cittaslow Deutschland beschreiben liche Landschaften zu schätzen wissen, kann“, betont Achim Deinet, Bürger- faszinierende Handwerkskunst und die meister und 2. Präsident von Cittaslow Echtheit regionaler Produkte, bei denen Deutschland. Bad Schussenried ist seit Geschmack, Kultur und Gastfreundschaft 2010 Teil dieser Gemeinschaft und ver- im Vordergrund steht. Lassen Sie sich folgt die cittaslow Idee in verschiedenen von Nördlingen verzaubern, denn Sie wis- städtischen Bereichen. Vom 13. – 28. Juni sen ja – „die schönsten Ecken sind rund!“ gibt es dieses Jahr die cittaslow Jubilä- umswochen mit spannenden Vorträgen, Veranstaltungen und Wanderungen. Um Bürgerstiftung auch mehr über die andere cittaslow Bad Schussenried Städte zu erfahren, wird jede Woche eine neue cittaslow Stadt hier vorgestellt. Oh je - weil alle möglichst zu Hause blei- Nördlingen - an der „Romantischen Stra- ben sollen, bekomme ich keinen Besuch ße“ gelegen, ist umgeben von Deutsch- und auch keine Wunschzettel mehr. Wün- lands einziger vollständig erhaltener sche kann ich im Augenblick nicht erfül- Stadtmauer. Ein Spaziergang auf der len und muss warten, bis ich meine Arbeit etwa 2,7 km langen Wehranlage mit ih- wieder aufnehmen darf. ren zahlreichen Toren und Türmen bietet KIRCHENNACHRICHTEN Seelsorgeeinheit Sonntag, 5. April - Palmsonntag - bis Leid und Tod besiegt – endgültig. Bad Schussenried Samstag 11. April 2020 In dieser gegenwärtigen Krise wie im Alle Gottesdienste und Zusammenkünfte Geschehen der Karwoche berühren wir in der Kirche bzw. Gemeindezentrum ent- das Grundgesetz, die Grundform unseres Eucharistiefeiern / Gottes- fallen. Lebens: dass ohne das „Ja“ zum Kreuz, Der Bischof hat die Pfarrer angewiesen ohne die Weggemeinschaft mit Christus dienste in der Seelsorge- privat die Hl. Messe zu feiern. Tag um Tag das Leben letztlich nicht ge- einheit Bad Schussenried Pfr. Schaepen gedenkt dabei den Messin- lingen kann. Auf ganz andere Weise ge- tentionen welche im Kirchblatt veröffent- hen wir dieses Jahr durch alle Etappen St. Magnus – Bad Schussenried • St. Os- licht sind. des Leidens und Sterbens Jesu hindurch, wald – Otterswang • St. Sebastian – Rei- ganz anders nehmen wir daran Anteil. chenbach • Heilig Kreuz – Allmannsweiler Gedanken zum Palmsonntag Am Ende aber der Karwoche wie unse- Homepage: Liebe Gemeinde, rer Pandemie wird wieder ein dreifacher http://se-bad-schussenried.drs.de wir feiern Palmsonntag, und treten da- Jubelruf zu hören sein, nicht das Hosan- Pfarrer Nicki Schaepen, Klosterhof 7, Tel. mit in die heilige Woche, die Woche des na der Menge, sondern Halleluja – gelobt 07583 / 2240, Leidens, Sterbens und Auferstehens sei der Herr! Dieser Jubel wird das letzte Email: nicki.schaepen@t-online.de Jesu, ein. Sie beginnt mit dem feierlichen Wort haben, das Wort des Auferstande- Gemeindereferentin Elvira Schlichting, Einzug nach Jerusalem. In diesem Jahr nen, der durch seinen Tod am Kreuz alles Tel. 07583 / 927778 od. 07583 / 942704, wird es ein einsamer sein. Leid verwandeln und alle Menschen an Email: elvira.schlichting@drs.de Jesus zog nicht als triumphierender Sie- sich ziehen wird. Pfarrbüro St. Magnus, Regina Westhäu- ger in die Stadt ein. Er kam auf einem ßer u. Birgit Schmid, Klosterhof 5, 88427 Esel, ganz anders, als man ihn erwartete. Kirchengemeinderatswahl 2020 Bad Schussenried Und er zeigte sich letztlich als leidender Am 22. März konnten wir die Wahl unse- Tel. 07583 / 2542; Email: Gottesknecht. Und doch war es ein Sie- rer Kirchengemeinderäte trotz der Coro- StMagnus.BadSchussenried@drs.de geszug. Ja, wenn es je einen wirklichen na-Krise erfolgreich durchführen. Dies Gemeinschaftliche Kirchenpflege: Marita Siegeszug gegeben hat, der alle Zeiten ist dem großen und motivierten Einsatz Nüssle, Klosterhof 5, 88427 Bad Schus- überdauert und durchdringt, dann diesen! unserer Wahlausschüsse, des Wahlvor- senried Denn am Ende seines Weges durch Jeru- stands und der vielen freiwilligen Wahlhe- Kreissparkasse Bad Schussenried salem strahlt der Auferstandene vor uns ferinnen und -helfer zu danken. Ihnen sei DE 90 6545 0070 0008 3973 37 auf. Am Ende wird das ungerechte Leid, an dieser Stelle ein herzliches Vergelt’s der Hohn, der Spott der Mächtigen gegen Gott ausgesprochen! Ein ganz besonde- Kath. Nachbarschaftshilfe, den Schwachen gewandelt werden. Am rer Dank gilt dabei Herrn Diakon Hirschle, Frau Buck Tel. 3147 Ende hat dieser leidende Gottesknecht der mit außerordentlichen Engagement
Sie können auch lesen