Aus dem Inhalt - Gemeinde Friedewald
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Jahrgang 51 Donnerstag, den 5. September 2019 Nummer 36 Aus dem Inhalt LINUS WITTICH Medien KG online lesen: www.wittich.de www.gemeinde-friedewald.de
Friedewald -2- Nr. 36/2019 Liebe Bürgerinnen und Bürger in Friedewald, wir möchten unsere Dorfgemeinschaft noch weiter verbessern und digital dafür sorgen, dass wir uns innerhalb des Ortes besser kennenlernen. Das wir wissen, wer in unserer Nachbarschaft wohnt und das wir so die Gemeinschaft untereinander stärken. Hierfür gibt es nun auf nebenan.de die Nachbarschaft „Friedewald“. Diese Plattform kann genutzt werden, um schnell und unkompliziert mit seinen Nachbarn in Verbindung zu treten. Eine starke Dorfgemeinschaft, die sich gegenseitig hilft und unterstützt, kann für alle hilfreich sein. Zum Beispiel für Empfehlungen, Tausch von eigener Ernte, Verleih von Werk- zeug, gemeinsame Aktivitäten, Einrichtung von Fahrgemeinschaften, Hinweise auf Veranstaltungen etc. Um mitzumachen, registrieren Sie sich einfach auf www.nebenan.de (online oder direkt mit der nebenan.de-App für Android und iOS). Das Ganze ist kostenlos – von Nachbar zu Nachbar! Um Ihnen die Inhalte und Möglichkeiten der Plattform vorzustellen, laden wir Sie herzlich zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 10. September 2019 um 18:00 Uhr in den Multifunktionsraum im Schloss, Schlossplatz 2, Friedewald, ein. Wir freuen uns schon jetzt auf Ihren Besuch und verbleiben mit den besten Grüßen Ihr Dirk Noll Bürgermeister Nebenan.de ist eine kostenlose Online-Plattform zum nachbarschaftlichen Austausch und wird von dem Sozialunternehmen Good Hood GmbH betrieben. ZUHAUSE GUT VERNETZT ist ein Projekt des Landkreis Hersfeld-Rotenburg um im Rahmen des Aufbaus von altersgerechten Assistenzsystemen digitale Teilhabe und Vernetzung zu gestalten. Ansprechpartnerin für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg, FD Senioren ist Frau Antje Kulke, Telefon 06621/87-5308, antje.kulke@hef-rof.de oder auf nebenan.de. gefördert durch:
Friedewald -3- Nr. 36/2019 Zu Der Ortsvorsteher Herr Jürgen Zimmermann eröffnete TOP 1: um 19:00 Uhr die Sitzung und begrüßte die Anwesen- den. TOP 2: Der Bürgermeister Herr Dirk Noll erläuterte den Mit- gliedern des Ortsbeirates den Sachstand zum Thema Neubaugebiet „Sommersgarten“. Im Neubaugebiet muss eine Straße benannt werden. Seitens der GV Feierabendmarkt wurde vorgeschlagen diese Straße nach dem Bebau- ungsgebiet (Sommersgarten)zu benennen. Diesem am 06.09.2019 Vorschlag stimmt der Ortsbeirat zu und empfiehlt der Die Sommerferien sind vorbei - aber nicht der Feierabendmarkt! Gemeindevertretung die Benennung der Straße in vor- Am 06.09.2019 von 16.00 - 20.00 Uhr startet der Markt wieder geschlagener Weise durchzuführen. Der Beschluss und lädt ein zum Stelldichein. Unsere Markthändler möchten Sie wurde einstimmig (eine Stimmenthaltung) gefasst. wieder mit Leckereien vom Grill, frischen Waffeln, einem Fette- TOP 3: Der Bürgermeister informierte den Ortsbeirat zum brot oder einem Fischbrötchen kulinarisch verwöhnen. Natürlich Sachstand Bauleitplanung der Projekte: wird auch ein frisch gezapftes Bier, wohl temperierter Wein und Baumgarten - Bau von 2 Mehrfamilienhäusern auch ein alkoholfreies Getränk nicht fehlen. Beste Voraussetzungen also, einen gemütlichen Feierabend ein- Solarpark der Firma Anumar an der Autobahn zuläuten und Urlaubserinnerungen mit Freunden und Bekannten Neubaugebiet Sommersgarten - Flächenaufteilung - auszutauschen. Preis m² TOP 4: Der Bürgermeister informierte den Ortsbeirat zum Sachstand der Sanierung der Festhalle. Die Kosten Sitzung des Ortsbeirates Motzfeld liegen bisher für die aufgewendeten Arbeiten gering- einladung zur 12. Sitzung des Ortsbeirates fügig über Plan. Für den Posten Metallbau, sowie für Heizung/Lüftung steht zu erwarten, dass mehr Geld Gemäß § 82 HGO lade ich Sie zur Sitzung des Ortsbeirates am aufgewendet werden muss. Eine genaue Aussage, wie Datum: Donnerstag, den 12.09.2019 hoch der Mehrbetrag sein wird lässt sich noch nicht Uhrzeit: 18:30 Uhr tätigen. Sitzungsort: DGH Motzfeld, Schulstraße 9, Friedewald Für die Außenanlagen stehen aus der Dorferneuerung ein. zusätzliche 100.000 € zur Verfügung. Die Sitzung ist öffentlich! TOP 5: Der Bürgermeister informierte den Ortsbeirat über den tagesordnung: Stand der Dinge zu den Themen: 1. Eröffnung und Begrüßung • Kindergarten ( Abgabe der Antragsunterlagen fristgerecht, 2. Ortsbegehung Motzfeld angestrebter Fertigstellungstermin 11/2021) 3. Freies WLAN • Neukauf (EDEKA) Erweiterung und Ausbau - Absprachen 4. Wahl neues Mitglied in den Friedhofsausschuss mit dem Besitzer 5. Verschiedenes • Gesundheitszentrum 6. Berichte • Industriegebiet West Friedewald, den 27.08.2019 TOP 6: Keine weiteren Themen Dennis Strack Der Ortsvorsteher Herr Zimmermann schloss die Sitzung um Ortsvorsteher 21:00 Uhr Friedewald den 16.08.2019 niederschrift gez. Jürgen Zimmermann gez. Manfred Horber, Über die 15. Sitzung des Ortsbeirates Friedewald im Sitzungs- Ortsvorsteher Schriftführer saal der Gemeinde Friedewald am 15.08.2019 Beginn 19:30 Uhr - Ende 21:00 Uhr Gesundheitszentrum Friedewald anwesend A) vom Ortsbeirat Friedewald soll 2020 kommen Die Gemeinde Friedewald und der DRK-Kreisverband Fulda e. Herr Jürgen Zimmermann Frau Christel Stumpf V. haben kürzlich eine Vereinbarung zur Prüfung der Durchführ- Frau Ursula Schäfer Herr Norbert Möller barkeit des Projekts „Gesundheitszentrum“ in Friedewald unter- Herr Bernd Deiseroth Herr Roland Peter zeichnet. Herr Manfred Horber Zeitnah wird nunmehr ein Architekturbüro beauftragt, eine Vor- Anzahl der Ortsbeiräte: -8- ; anwesend -7- planung sowie eine Kostenschätzung zu erstellen. Gemäß Ver- B) Herr Bürgermeister Dirk Noll einbarung soll dies bis zum 31. Oktober 2019 abgeschlossen sein. Auf dieser Basis sind dann konkrete Aussagen zu den Bau- C) Aus der Bürgerschaft: Herr Käpert kosten und damit zur Miethöhe möglich. Die Mitglieder des Ortsbeirates Friedewald waren durch die Einladung des Ortsvorstehers Herrn Jürgen Zimmermann vom 02.08.2019 unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung wurde fristgerecht zugestellt und ist gleichzeitig in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt gemacht worden. Ort, Zeit und Tagesordnung waren bekannt. Es wurden gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Ein- wände vorgebracht. Zur festgesetzten Tagesordnung sind keine Einwendungen vor- gebracht worden. Der Ortsbeirat war nach Zahl seiner erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfähigkeit wurde zu Beginn der (Blick auf die Freifläche, wo das Gesundheitszentrum entstehen Sitzung festgestellt. soll) Die Sitzung war öffentlich. Ein Baubeginn durch den DRK-Kreisverband Fulda e. V. wäre tagesordnung dann im Frühjahr 2020 möglich; die Bauzeit würde rund ein Jahr 1. Eröffnung und Begrüßung betragen. Die Gemeinde würde das Gebäude dann komplett 2. Straßenbenennung im Neubaugebiet anmieten. Dort sollen eine Arztpraxis, eine Bäckerei sowie eine 3. Sachstand Bauleitplanung Physio- und eine Ergotherapie einziehen. 4. Sachstand Grundsanierung der Festhalle Ursprünglich war auch die Errichtung einer Tagespflegestation 5. Informationen vorgesehen. Diese ist in den aktuellen Planungen jedoch nicht 6. Verschiedenes mehr enthalten.
Friedewald -4- Nr. 36/2019 Versicherungsamt für Christel Stumpf Ausschussmitglied Jürgen Bube Gemeindevertreter rentenangelegenheit entschuldigt: beim Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Bernd Iffland Ausschussvorsitzender Friedrich-Ebert-Straße 9, 36251 Bad Hersfeld Dietmar Thoms stellv. Ausschussvorsitzender allgemeine Geschäftszeiten: Uwe Hoche Ausschussmitglied Montag und Dienstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Gemeindevorstand: Mittwoch von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.30 Uhr Dirk Noll Bürgermeister Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Klaus Kraft Erster Beigeordneter Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vor Ihrem Udo Wolf Beigeordneter Besuch telefonisch einen Termin, zu dem Sie Ihre Versicherungs- Verwaltung: unterlagen und den Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Katharina Abel stellv. Schriftführerin auskünfte erteilen: tagesordnung Frau Mosebach-Grünke, Tel.-Nr.: 06621 /87-3211, Zimmer 640 Herr Weimar,Tel.-Nr.: 06621/87-3201, Zimmer 641. 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit Schadstoffsammlung 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Straßenbenennung im Neubaugebiet in der Gemarkung Das Schadstoffsammelmobil kommt im September 2019 Friedewald (VL-97/2019) nach Friedewald: 5. Informationen zum Stand der Verbindlichkeiten der Gemein- OT Motzfeld, Nähe Ehrenmal, Montag, 16.09.2019 von 09.00 - de gegenüber der Hessischen Landgesellschaft (HLG) zum 09:30 Uhr 31. Dezember 2018 (MI-5/2019) OT Hillartshausen, DGH, Montag, 16.09.2019 von 09.50 - 10:10 6. Bauleitplanungen zur Ausweisung eines „Solarpark Friede- Uhr wald“ in Friedewald; OT Lautenhausen, Dorflinde, Montag, 16.09.2019 von 10:20 - 10:40 Uhr hier: Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächen- Friedewald, Parkplatz Ortsmitte, Montag, 16.09.2019 von 11:00 nutzungsplanes und Beschluss zur Einleitung eines Verfah- - 11:45 Uhr rens zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungs- Von Privathaushalten und Kleingewerbebetrieben werden bis planes Nr. 33 „Solarpark Friedewald“ sowie Durchführung zu 100 kg der frühzeitigen Beteiligung (VL-134/2019) mitgenommen: 7. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Wohnbebauung vom auto: am Baumgarten“ in Friedewald; Ölverunreinigte Betriebsstoffe, Fette, Wachse, Rostschutzmittel, hier: Abwägung der Anregungen und Bedenken im Rahmen Frostschutzmittel der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und aus dem Garten: der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä- Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Holz- ger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie schutzmittel Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 BauGB aus dem Hobbyraum: (VL-135/2019) Säuren Laugen, Laborchemikalien, Fotochemikalien, Trocken- 8. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde zellenbatterien Friedewald für das Neubaugebiet „Sommersgarten“; aus der Werkstatt: hier: Abwägung der Anregungen und Bedenken der Bürger Kleinkondensatoren, Lösemittel, Verdünner, Farben, Lacke, Kle- und Behörden im Rahmen der öffentlichen Auslegung ge- ber, Leim mäß § 3 Absatz 2 BauGB, der förmlichen Beteiligung der aus dem Haushalt Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Fleckentferner, Spraydosen, Haushaltsreinigungsmittel, Motten- § 4 Absatz 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § schutzmittel, Imprägnier- 2 Absatz 2 BauGB - Feststellungsbeschluss mittel, Desinfektionsmittel, Leuchtstoffröhren bis zu 10 Stück (VL-136/2019) aus dem Bad: 9. Investitionsförderung nach Abteilung III der HESSENKASSE Kosmetika, WC-Reiniger - Anmeldung der Maßnahme „Ablösung von Investitionskre- elektrokleingeräte werden bis 30 cm Kantenlänge angenom- diten“ (VL-133/2019) men. 10. Neubaugebiet „Sommersgarten“ in Friedewald; Das Schadstoffsammelmobil nimmt nicht mit: hier: Festlegung des vollerschlossenen Grundstückspreises Auto-Batterien sowie der Dauer der Bauverpflichtung (VL-140/2019) Ausgehärtete Lacke 11. Informationen über den Quartalsbericht II/2019 der Gemein- Leere Farbdosen oder Kanister de Friedewald (MI-6/2019) Bitte: 12. Bericht des Gemeindevorstandes • bringen sie die Original-Gebinde mit (max. 20 Liter) • mischen sie keine Abfallstoffe öffentliche Sitzung • stellen sie keine Abfallstoffe unbeaufsichtigt auf den Sam- 1. Eröffnung und Begrüßung melplatz Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sit- zung. nIeDerSCHrIFt 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit über die 27. Sitzung des Haupt- und Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit mit 5 fest. Finanzausschusses 3. Feststellung der Tagesordnung am Montag, 19.08.2019 Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung in der vorliegenden im Rathaus Friedewald, Multifunktionsraum, 1. OG Form fest. Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr 4. Straßenbenennung im Neubaugebiet in der VL-97/2019 Sitzungsende: 20:38 Uhr Gemarkung Friedewald anwesenheiten Die Bauleitplanung für die Erweiterung des Neubaugebietes ist fast abgeschlossen. Das Amt für Bodenmanagement hat bereits Haupt- und Finanzausschuss: einen ersten Zuteilungsentwurf für die Grundstücke vorgelegt. Es Wilfried Möller stellv. Ausschussvorsitzender bedarf nunmehr noch der amtlichen Festlegung des Straßenna- Birgit Licht Ausschussmitglied mens. Gemäß der dortigen Gemarkungsbezeichnung wird vor- Frank Mindum Ausschussmitglied geschlagen, den bisher auch als Arbeitstitel verwandten Namen Norbert Möller Ausschussmitglied „Sommersgarten“ als formalen Straßennamen festzulegen. Die
Friedewald -5- Nr. 36/2019 Festlegung der Hausnummerierung erfolgt zu einem späteren 6. Bauleitplanungen zur Ausweisung eines „So- VL-134/2019 Zeitpunkt verwaltungsintern. larpark Friedewald“ in Friedewald; Eine Widmung gemäß § 2 Hessisches Straßengesetz muss nicht hier: Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung erfolgen, da die Straße im Bebauungsplan berücksichtigt ist und des Flächennutzungsplanes und Beschluss mit der Verkehrsübergabe als gewidmet gilt. Die Einstufung der zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstel- Straße erfolgt gemäß § 3 Absatz 3 Hessisches Straßengesetz lung eines Vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Nr. 33 „Solarpark Friedewald“ sowie als „Gemeindestraße“, da sie vorwiegend dem Verkehr innerhalb Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Gemeinde dient. Die Firma Anumar GmbH, Ingolstadt, beabsichtigt auf der im Die Festlegung eines Straßennamens erfolgt final durch die Ge- beigefügten Plan markierten Fläche die Errichtung und den Be- meindevertretung. Der Ortsbeirat des Ortsteils Friedewald ist trieb einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) mit einer entsprechend anzuhören. geplanten Anlagenleistung von 750 kWp. Das Vorhaben umfasst Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeinde- folgende Bestandteile: vertretung folgende Beschlussfassung: • Errichtung einer PV-Anlage durch Aufstellung von aufge- Beschluss: ständerten Modultischen Der Straßenbereich im zukünftigen neubaugebiet in der Ge- • Errichtung von Technikgebäuden für Wechselrichter und markung Friedewald erhält den Straßennamen „Sommers- Trafostation garten“. • Errichtung einer Einzäunung um die PV-Anlage Abstimmungsergebnis: • Herstellung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen • Errichtung einer Kabeltrasse vom Geltungsbereich zum Ja-Stimmen 5 noch festzulegenden Netzeinspeisepunkt Nein-Stimmen 0 Die ca. 1,6 Hektar große landwirtschaftliche Fläche wurde ge- Enthaltung 0 pachtet. Aufgrund der Nähe zur Bundesautobahn (110 Meter Abstand) wird die Fläche nach § 37 EEG für eine PV-Anlage 5. Informationen zum Stand der Verbindlichkei- MI-5/2019 empfohlen. Die Entfernung zu den nächsten Wohnhäusern be- ten der Gemeinde gegenüber der Hessischen trägt mehr als 900 Meter. Landgesellschaft (HLG) zum 31. Dezember Nähere Informationen zum Vorhaben sowie zur Firma Anumar 2018 GmbH sind den beigefügten Präsentationsunterlagen zu entneh- Um die finanzielle Situation der Gemeinde Friedewald weiter men. transparent darzustellen, wird die als Anlage beigefügte Einzel- Gemäß bestehender Flächennutzungsplanung handelt es sich aufstellung zur Kenntnis gegeben. Darüber hinaus sind Zusam- beim Plangebiet (Gemarkung Friedewald, Flur 30, Flurstück 22/3) menstellungen zu den einzelnen Anlagen beigefügt. um landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich. Dementspre- Der Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der HLG beläuft sich chend ist für das Vorhaben eine Änderung des Flächennutzungs- demnach zum 31. Dezember 2018 auf 2.428.997,50 Euro (Vor- planes erforderlich. Die bauleitplanerische Festsetzung soll über jahr: 1.448.820,23 Euro). Der Mischzinssatz für das Jahr 2018 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgen. wurde auf 1,27% (Vorjahr: 1,24%) festgesetzt. Die Steigerung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist ein Unterfall des Be- bauungsplanes. Die Verfahrensvorschriften der §§ 2 ff BauGB gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus den Flächen- finden jedoch auch hier Anwendung, soweit nicht § 12 BauGB ankäufen für das zukünftige Gewerbe- und Industriegebiet „West“ speziellere Regelungen enthält. Die Vorstellungen und Bedürf- sowie das Neubaugebiet „Sommersgarten“. nisse des Vorhabenträgers können hierdurch eingehender be- nachstehende anmerkungen im einzelnen: rücksichtigt werden, da für ein konkretes, angestrebtes Projekt Anlage 1: Gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes vom die planungsrechtlichen Weichen gestellt werden. 8. November 2017 sind die Erschließungsaufwen- Basis des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist ein separat dungen für das Sonder- und Gewerbegebiet „Im zu beschließender Durchführungsvertrag mit Vorhaben- und Er- untersten Rötchen“ in dieser Anlage enthalten. Aus schließungsplan (§ 12 Absatz 1 BauGB). Ein Entwurf hierfür liegt dem seinerzeitigen Ablösevertrag für das Gewer- bereits vor und wird in einer der nächsten Sitzungen behandelt begebiet „Nord“ waren noch entsprechende Mittel werden. Gemäß § 12 Absatz 1 BauGB ist die Beschlussfassung vorhanden. Der gegenzurechnende Flächenanteil dieses Durchführungsvertrages vor dem Satzungsbeschluss ge- in Größe von 8.617 qm befindet sich aktuell noch mäß § 10 BauGB erforderlich. im Eigentum der Gemeinde. Wie üblich ist der Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu Anlage 3: Die Maßnahme ist weitestgehend abgeschlossen. machen. Dem schließt sich die frühzeitige Unterrichtung der Öf- Es entstehen lediglich noch geringe Aufwendun- fentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä- gen für die notwendige Kompensation. Der restli- ger öffentlicher Belange an. Die im ersten Beteiligungsverfahren che Flächenanteil betrifft den bisher unbebauten eingehenden Stellungnahmen werden der Gemeindevertretung Bereich, der mit der Erweiterung des Baugebietes dann zur Beratung und Abstimmung vorgelegt. „Sommersgarten“ erschlossen wird. Dieser ist im Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeinde- Laufe des Jahres somit auf die Anlage 3.1 „umzu- vertretung folgende Beschlussfassung: buchen“. Der verbleibende Kontostand betrifft den Beschluss: gemeindlichen Eigenanteil an den Erschließungs- Die Gemeindevertretung beschließt für die innerhalb des kosten, wie bei der Grundstückspreisfestlegung dargestellten Geltungsbereiches liegende Fläche die auf- durch die Gemeindevertretung am 04. März 2015 stellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der - TOP 10 - beschlossen. Gemeinde Friedewald gemäß § 2 absatz 1 Baugesetzbuch Anlage 3.1: In der Jahresabrechnung fehlen noch zwei der er- (BauGB) sowie die einleitung eines Verfahrens zur aufstel- worbenen Flächen, da hier die Grundstücksüber- lung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nr. 33 tragung erst im Jahre 2019 erfolgte. „Solarpark Friedewald“ gemäß § 12 absatz 2 BauGB in Ver- Anlage 4: Diese Flächen sind als Tauschgrundstücke für das bindung mit § 2 absatz 1 BauGB. zukünftige Gewerbe- und Industriegebiet „West“ nach Konkretisierung der Planung ist die frühzeitige Unter- vorgesehen. Die notarielle Abwicklung wird für das richtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 absatz 1 BauGB, die Jahr 2020 erwartet. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen träger Anlage 5: Hier enthalten sind neben den bereits erworbenen öffentlicher Belange gemäß § 4 absatz 1 BauGB sowie die Flächen des beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 27 auch optionierte Grundstücke, da hierfür eine abstimmung mit den nachbargemeinden gemäß § 2 absatz vertragliche Verbindlichkeit besteht. Allerdings 2 BauGB durchzuführen. bleibt der Optionsanteil bis zur Auszahlung unver- Abstimmungsergebnis: zinst und gebührenfrei. Ja-Stimmen 5 Weitergehende Erläuterungen werden vom Bürgermeister in den Nein-Stimmen 0 Sitzungen gegeben. Enthaltung 0
Friedewald -6- Nr. 36/2019 7. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 VL-135/2019 Abstimmungsergebnis: „Wohnbebauung am Baumgarten“ in Friede- Ja-Stimmen 5 wald; Nein-Stimmen 0 hier: Abwägung der Anregungen und Beden- Enthaltung 0 ken im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der förmli- 8. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der VL-136/2019 chen Beteiligung der Behörden und sonstigen Gemeinde Friedewald für das Neubaugebiet Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz „Sommersgarten“; 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § hier: Abwägung der Anregungen und Beden- 10 Absatz 1 BauGB ken der Bürger und Behörden im Rahmen der Auf dem Grundstück am „Baumgarten“ im Kernort Friedewald öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 (Flurstück 165/3) möchte ein Investor Wohngebäude in Form von BauGB, der förmlichen Beteiligung der Behör- Mehrfamilienhäusern realisieren. Die geplante Errichtung von den und sonstigen Träger öffentlicher Belange Mehrfamilienhäusern erweitert das Wohnungsangebot in Friede- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und der Nach- wald in Form von Miet- und Eigentumswohnungen im Sinne der bargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB bei der Bauleitplanung u. a. zu berücksichtigenden Wohnbedürf- - Feststellungsbeschluss nisse der Bevölkerung und der Eigentumsbildung. Im Baugebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 26 Ziel des Bebauungsplanes ist eine intensive bauliche Nutzung „Über´m Losen Holz“ sind sämtliche Grundstücke veräußert und des erschlossenen Grundstücks im Rahmen der innerörtlichen bis auf einen Bauplatz bebaut. Für die geplante Erweiterung des Siedlungsentwicklung und der Nutzung der vorhandenen Infra- Wohngebietes „Sommersgarten“ bestehen bereits zahlreiche strukturen von Friedewald und damit die Vermeidung der Inan- Reservierungen. spruchnahme von weiteren im Außenbereich gelegenen Flächen. Ziel und Zweck dieser Bauleitplanung ist die Erweiterung des Das Plangebiet liegt planungsrechtlich derzeit im sog. Innenbe- reich im Sinne von § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Im Vorfeld der Baugebietes „Über´m Losen Holz“ in nördliche Richtung um rd. Planung wurde bauaufsichtlich angeregt, dennoch einen Bebau- 21 weitere Bauplätze. Mit der Festsetzung eines Allgemeinen ungsplan aufzustellen, um das vorgesehene Maß der baulichen Wohngebietes soll der Nachfrage nach weiteren Wohnbaugrund- Nutzung und die Bebauung des Grundstückes auf eine sichere stücken Rechnung getragen und die Siedlungsentwicklung im planungsrechtliche Grundlage zu stellen. Bereich „Sonnenweg“ und „Losenholz“ abgerundet werden. Der Bebauungsplan setzt ein Mischgebiet nach § 6 der BauNVO Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat daraufhin fest; die Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erfor- in ihrer Sitzung am 16. Mai 2018 - Tagesordnungspunkte 8. und derlich. 9. - die Aufstellungsbeschlüsse in obiger Angelegenheit gefasst Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten und das weitere Verfahren eingeleitet. Zum Sachverhalt allge- Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne die Durch- mein wird auf die ausführlichen Erläuterungen in der Beschlus- führung einer Umweltprüfung, ohne Überwachung der Umwelt- svorlage verwiesen. auswirkungen (sog. Monitoring) und ohne die Aufstellung einer Die Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlich- zusammenfassenden Erklärung. Die Voraussetzungen für die keitsbeteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffent- Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens sind gegeben. licher Belange erfolgte in der Sitzung der Gemeindevertretung Die Gemeindevertretung hat hierfür in ihrer Sitzung am 13. März am 13. März 2019; gleichzeitig wurde auch die öffentliche Aus- 2019 - Tagesordnungspunkt 9 (VL-287/2018) - den Aufstellungs- legung beschlossen. Diese öffentliche Auslegung erfolgte vom beschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 „Wohnbebauung am 08. April bis 13. Mai 2019; die Veröffentlichung hierzu erfolgte im Baumgarten“ gefasst. Gleichzeitig wurde die förmliche Beteili- Mitteilungsblatt der Gemeinde am 28. März 2019. gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die geplante Erweiterung des Baugebietes wird im Parallelver- in die Wege geleitet. Auf die diesbezüglichen Erläuterungen wird fahren (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebau- verwiesen. ungsplan) nach § 8 Absatz 3 BauGB durchgeführt. Die Aufstel- Der Ortsbeirat hatte sich bereits im Vorfeld am 13. Juni 2018 mit lung beider Bauleitpläne erfolgt im Regelverfahren nach den §§ dem Vorhaben beschäftigt und dieses befürwortet. Um auch die 2 ff. BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung. Art und Maß unmittelbaren Anlieger frühzeitig in die Überlegungen einzubin- der baulichen Nutzung wurde im Wesentlichen aus dem Bebau- den, fand am 26. Februar 2019 ein Anliegerinformationsabend ungsplan Nr. 26 „Über´m Losen Holz“ übernommen, um eine im Multifunktionsraum des Rathauses statt. Bedenken wurden möglichst kontinuierliche Siedlungsentwicklung zu erreichen. hierbei nicht vorgetragen; Anregungen wurden in die Planungen Die Kompensation für den naturschutzrechtlichen Ausgleich der integriert. Eingriffe im Baugebiet erfolgt durch die Umsetzung des soge- Das beauftragte Ingenieurbüro GEOS Orts- und Stadtplanung, Schenklengsfeld, hat zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung nannten „Maculinea-Konzeptes“ im Bereich des Gewerbegebie- und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger tes. Analog der Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Friede- öffentlicher Belange durchgeführt. Diese erfolgte in der Zeit vom wald-West erfolgt die Sicherstellung als Kompensationsmaßnah- 08. April 2019 bis einschließlich 13. Mai 2019; die Bekanntma- me durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis chung hierzu wurde im Mitteilungsblatt am 28. März 2019 ver- Hersfeld-Rotenburg, Untere Naturschutzbehörde. Diesbezüglich öffentlicht. gibt es aktuell noch Abstimmungsbedarf im Hinblick auf die in An- Analog anderer Bauleitplanungen sind nunmehr die eingegange- spruch zu nehmenden Privatflächen für das Maculinea-Konzept. nen Stellungnahmen abzuwägen. Die Bewertungsmatrix hierfür Da beide Bauleitplanverfahren separat zu betrachten sind, ist mit ist als Anlage beigefügt. dieser Beschlussfassung vorerst der Abschluss des Flächennut- Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss gemäß § 10 zungsplanverfahrens vorgesehen. Da hierauf das etwa dreimo- BauGB erfolgen. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Absatz natige Genehmigungsverfahren durch das Regierungspräsidium 3 BauGB ortsüblich im Mitteilungsblatt bekannt zu machen. Kassel folgt, soll dieser Zeitraum genutzt werden, um die finale Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeinde- Klärung der offenen Fragestellungen im Bebauungsplanverfah- vertretung folgende Beschlussfassung: ren zu erzielen. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Beschluss: Bebauungsplanes ist dann für die turnusmäßige Sitzung der Ge- a) Die im rahmen der öffentlichen auslegung gemäß § meindevertretung am 30. Oktober 2019 vorgesehen. 3 absatz 2 BauGB und der förmlichen Beteiligung der Da der beschlossene Bebauungsplan ohnehin erst nach der Behörden und sonstigen träger öffentlicher Belange Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch das gemäß § 4 absatz 2 BauGB vorgebrachten anregungen Regierungspräsidium von der Gemeinde Friedewald bekannt und Bedenken wurden von der Gemeindevertretung ge- gemacht werden kann, ergeben sich durch diese Verfahrens- prüft. Die beiliegende abwägung vom 26. Juni 2019 wird weise keinerlei zeitliche Verzögerungen. als ergebnis dieser Prüfung beschlossen. Die erforderlichen Grundstücksangelegenheiten sind durchge- b) Der Bebauungsplan nr. 31 „Wohnbebauung am Baum- führt; die Erschließungsplanung wurde vom beauftragten Inge- garten“ in Friedewald einschließlich Begründung, je- nieurbüro Rebo-Consult bereits erstellt und vorgelegt. Mit dem weils in der Fassung vom 26. Juni 2019, wird gemäß § Beginn der Erschließungsarbeiten wird in Abhängigkeit der Aus- 10 absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen. schreibungen für Ende 2019 / Anfang 2020 gerechnet.
Friedewald -7- Nr. 36/2019 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeinde- Die Verwendung der weiteren Fördermittel in Höhe von vertretung folgende Beschlussfassung: 450.000,00 Euro zzgl. Eigenanteil sind dann sukzessive von der Beschluss: Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen. a) Die im rahmen der öffentlichen auslegung gemäß § 3 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeinde- absatz 2 BauGB, der förmlichen Beteiligung der Behör- vertretung folgende Beschlussfassung: den und sonstigen träger öffentlicher Belange gemäß § Beschluss: 4 absatz 2 BauGB und der nachbargemeinden gemäß es wird beschlossen, einen Betrag in Höhe von 300.000,00 § 2 absatz 2 BauGB vorgebrachten anregungen und euro aus der bewilligten Investitionsförderung der HeSSen- Bedenken wurden von der Gemeindevertretung geprüft. KaSSe für die „ablösung von Investitionskrediten“ bei der Die beiliegende abwägung vom 22. Juli 2019 wird als WI-Bank zu beantragen. ergebnis dieser Prüfung beschlossen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alle hierfür erforder- b) Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ge- lichen weiteren Schritte in die Wege zu leiten. meinde Friedewald in der Fassung vom 18. Februar 2019 Abstimmungsergebnis: einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Ja-Stimmen 5 Fassung vom 22. Juli 2019 wird festgestellt und nach zu- Nein-Stimmen 0 sammenstellung der Genehmigungsunterlagen gemäß Enthaltung 0 § 6 BauGB der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung der 12. FnP-Änderung ist 10. Neubaugebiet „Sommersgarten“ in Friede- VL-140/2019 bekannt zu machen. wald; Abstimmungsergebnis: hier: Festlegung des vollerschlossenen Ja-Stimmen 5 Grundstückspreises sowie der Dauer der Nein-Stimmen 0 Bauverpflichtung Enthaltung 0 Die bauleitplanerische Ausweisung des Neubaugebietes hat den Stand der sogenannten Planreife erlangt. Der Feststellungsbe- 9. Investitionsförderung nach Abteilung III der VL-133/2019 schluss für den Flächennutzungsplan ist für die nächste Sitzung HESSENKASSE - Anmeldung der Maßnahme der Gemeindevertretung, der Satzungsbeschluss für den Be- „Ablösung von Investitionskrediten“ bauungsplan ist für die übernächste Sitzung der Gemeindever- tretung vorgesehen. Die Erschließungsplanung ist fertiggestellt; Das Land Hessen gewährt zur Ablösung von kommunalen die Ausschreibung soll im September / Oktober erfolgen, so dass Kassenkrediten und zur Förderung kommunaler und kommu- in Abhängigkeit von der Witterung ggf. noch in diesem Jahr, aller nalersetzender Investitionen mittels des Sondervermögens Voraussicht nach jedoch Anfang 2020, mit den Arbeiten begon- „HESSENKASSE“ finanz- und strukturschwachen Kommunen nen werden kann. ein Zuschusskontingent. Gemäß den Vorgaben des Hessen- Die Nachfrage nach dem Neubaugebiet ist anhaltend groß, kassegesetzes fällt hierunter auch die Gemeinde Friedewald. derzeit sind von den 21 ausgewiesenen Bauplätzen 9 konkret Der Zuschuss beträgt 194,87 Euro/Einwohner zum Stichtag 31. reserviert. Dezember 2015, mindestens jedoch 750.000,00 Euro. Die Ge- Um verbindliche Aussagen treffen zu können, bedarf es der Fest- meinde hat zusätzlich einen Eigenanteil von 1/9 des Zuschusses legung des Grundstückspreises sowie der Dauer einer etwaigen zu erbringen. Bauverpflichtung. Ein förmlicher Antrag auf Inanspruchnahme des Fördermittel- Analog zum „Sonnenweg“ ist wiederum vorgesehen, die Bauplät- kontingentes war beim Finanzministerium bis zum 31.12.2018 ze vollerschlossen (Grund und Boden sowie Erschließungsbeiträ- zu stellen. Dieser Antrag erging am 30. August 2018 aufgrund ge für Wasser, Kanal und Straße) zu veräußern. Hinzu kommen des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 29. August 2018 - Ta- für die Erwerber die Kosten etwaiger Hausanschlüsse (Wasser, gesordnungspunkt 4. Das Hessische Ministerium der Finanzen Abwasser, Strom, Telekom etc.) sowie die Grunderwerbskosten hat daraufhin am 11. Oktober 2018 einen Festsetzungsbescheid (Grunderwerbsteuer, Notar, Umschreibung etc.). nach § 7 Absatz 2 Hessenkassegesetz erlassen und einen Inve- Die Kalkulation des Kaufpreises ist der beigefügten Anlage zu stitionszuschuss in Höhe von 750.006,00 Euro gewährt; der zu entnehmen. Die dortigen Kosten der Erschließung basieren auf erbringende Eigenanteil wurde auf 83.334,00 Euro festgesetzt. den aktuellen Berechnungen des Ingenieurbüros Rebo Consult, Das Förderprogramm ist zweistufig aufgebaut. Im Anschluss Unterbreizbach. Wie bereits bei der Festlegung des Verkaufs- an die erteilte Bewilligung sind nunmehr konkrete Maßnahmen, preises für das Neubaugebiet „Sonnenweg“ (Beschluss der die die Gemeinde innerhalb des Kontingents umsetzen will, bis Gemeindevertretung vom 04. März 2015 - TOP 10.) wird auch zum 31. Dezember 2021 bei der WI-Bank zu beantragen. Gemäß hier der bescheidmäßige Eigenanteil von 10% der erstmaligen Beschluss des Gemeindevorstandes vom 29. August 2018 soll Erschließung in Abzug gebracht. die Gemeindevertretung über die konkreten Maßnahmen final Seitens der Verwaltung und des Gemeindevorstandes wird da- beschließen. her ein vollerschlossener Grundstückspreis von 61,00 Euro/qm Gemäß der Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionspro- empfohlen. Der vollerschlossene Grundstückspreis im vorherigen gramms der HESSENKASSE (Förderrichtlinie HESSENKASSE) Neubaugebiet „Sonnenweg“ lag bei 53,00 Euro/qm. sind folgende Maßnahmen förderfähig: Um Grundstücksspekulationen auszuschließen und eine durch- • Die Instandhaltung, die Instandsetzung, die Herstellung, gehende Bebauung des Gebietes zu gewährleisten, sollte auch der Umbau, die Erweiterung oder die wesentliche Verbes- für das Neubaugebiet „Sommersgarten“ - analog zum „Sonnen- serung kommunaler oder kommunalersetzender Infrastruk- weg“ -eine Bauverpflichtung in den Grundstücksverträgen mit tureinrichtungen. aufgenommen werden. Aufgrund der Erfahrungen wird empfoh- • Die Anschaffung beweglicher und unbeweglicher Vermö- len, die Bauverpflichtung wiederum auf 5 Jahre festzusetzen. In gensgegenstände des Sachanlagevermögens. besonderen Ausnahmefällen sollte diese Bauverpflichtung durch • Tilgung von Investitionskrediten, entweder für laufende Til- den Gemeindevorstand um 2 Jahre verlängert werden können. gungszahlungen, für Sondertilgungen oder zur Rückzah- Sollte der Bauplatz binnen dieser Zeit nicht mit einem bezugsfer- lung von Darlehen innerhalb der Laufzeit des Programms. tigen Wohnhaus bebaut werden, hat die Gemeinde über die Hes- Das Mindestinvestitionsvolumen je Maßnahme beträgt unter sische Landgesellschaft ein Rückkaufrecht zum ursprünglichen Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Verkaufspreis. Ein Anspruch auf Zinserlöse wird ausgeschlossen. 20.000,00 Euro, bei Instandhaltungen und Instandsetzungen Für die Rückabwicklung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr 10.000,00 Euro. in Höhe von 500,00 Euro erhoben. Vorgenommene Verschlech- Aufgrund der Vielzahl der in den vergangenen Jahren insbe- terungen am Grundstück sind zu bewerten und in Abzug zu brin- sondere mit Darlehensmitteln umgesetzten Maßnahmen (DGH gen; nachweisliche Verbesserungen sind zu vergüten. Hillartshausen, Neubau Kindertagesstätte, Anschaffung Feu- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeinde- erwehrfahrzeuge, Sanierung Friedhofshalle Motzfeld, Rathaus- vertretung folgende Beschlussfassung: verlagerung etc.) sowie des verhältnismäßig hohen Standes der Beschluss: Verbindlichkeiten (rd. 9,76 Millionen Euro zum 31.12.2018) wird empfohlen, einen Betrag in Höhe von 300.000,00 Euro aus der a) Die Gemeindevertretung beschließt, für die Bauplätze Investitionsförderung der HESSENKASSE für die „Ablösung von im neubaugebiet „Sommersgarten“ einen vollerschlos- Investitionskrediten“ zu nutzen. senen Grundstückspreis von 61,00 euro/qm zu erheben.
Friedewald -8- Nr. 36/2019 b) Die Gemeindevertretung beschließt, für die Bauplätze Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung im neubaugebiet „Sommersgarten“ eine Bauverpflich- von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab- tung von 5 Jahren festzusetzen. wägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird Abstimmungsergebnis: hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB be- Ja-Stimmen 5 achtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Nein-Stimmen 0 Formvorschriften, Enthaltung 0 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhält- 11. Informationen über den Quartalsbericht II/2019MI-6/2019 nis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Friedewald und Dem Gemeindevorstand wird der Bericht zum 2. Quartal 2019 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des vorgelegt. Abwägungsvorgangs, Die quartalsmäßige Entwicklung wird dort sowohl schriftlich als wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma- auch in tabellarischer Form verdeutlicht. chung des Satzungsbeschlusses schriftlich gegenüber der Ge- Weitere inhaltliche Erläuterungen erfolgen mündlich durch den meinde Friedewald unter Darlegung des die Verletzung begrün- Bürgermeister in den Sitzungen. denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 12. Bericht des Gemeindevorstandes 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent- • Gesundheitszentrum (LOI vor dem Abschluss). Baubeginn schädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nut- voraussichtlich Frühjahr 2020. zung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von • Gespräche Erweiterung Neukaufmarkt neu aufgenommen Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. • Planungen Neubau Kinderkrippe laufen. Förderantragstel- Wir geben der Bevölkerung hiervon Kenntnis lung im Laufe der nächsten Woche. Friedewald, den 28. August 2019 • Grundstücksvertrag mit Fa. ACO-Passavant in notarieller Der Gemeindevorstand Vorbereitung. Bauleitplanung schreitet weiter voran. der Gemeinde Friedewald • Baubeginn Festhalle erfolgt. Abbrucharbeiten abgeschlos- Dirk Noll sen. Erweiterter DE-Zuschuss für Außenanlagen in Aus- Bürgermeister sicht gestellt. Friedewald, 29. August 2019 Wilfried Möller Katharina Abel stellv. Ausschussvorsitzender stellv. Schriftführerin Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Friedewald Bauleitplanungen zur ausweisung eines Öffentliche Bekanntmachung „Solarpark Friedewald“ in Friedewald; der Gemeinde Friedewald hier: Bekanntmachung der aufstellungsbeschlüsse zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Bekanntmachung über das Inkrafttreten des aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungs- Bebauungsplanes nr. 31 „Wohnbebauung am planes nr. 33 sowie Durchführung der frühzeitigen Baumgarten“ in der Kerngemeinde Friedewald Beteiligung gemäß § 10 absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat in ihrer Sitzung am 21. August 2019 den nachfolgenden Beschluss ge- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat in ihrer fasst: Sitzung am 21. August 2019 den Bebauungsplan Nr. 31 „Wohn- „Die Gemeindevertretung beschließt für die innerhalb des darge- bebauung am Baumgarten“ in der Fassung vom 26. Juni 2019 stellten Geltungsbereiches liegende Fläche die Aufstellung der gemäߧ 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung be- 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Frie- schlossen. dewald gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes wird hiermit ge- Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhabenbezo- mäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der genen Bebauungsplanes Nr. 33 „Solarpark Friedewald“ gemäß Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), § 12 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB. zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2017 (BGBl I S. 2808), Nach Konkretisierung der Planung ist die frühzeitige Unterrichtung bekannt gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebau- der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB, die frühzeitige ungsplan in Kraft. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung im lange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Rathaus der Gemeinde Friedewald, 36289 Friedewald, Schloss- Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB durchzuführen.“ platz 2, Zimmer 7, während der Dienststunden der Gemeinde- verwaltung, jedoch außerhalb der gesetzlichen oder ortsüblichen Feiertage, einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Teilgel- tungsbereich 1) ist aus der folgenden Abbildung ersichtlich. Der Teilgeltungsbereich 1 umfasst das Flurstück 165/3. In einem 2. Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes sind Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe im Teilgeltungsbereich 1 festgesetzt; der Teilgeltungsbereich 2 umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 5/4 der Flur 2 in der Gemarkung Friedewald. (Abb: Geltungsbereich 15. Änderung des Flächennutzungspla- nes und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 - nicht maß- stabsgetreu)
Friedewald -9- Nr. 36/2019 Dieser Beschluss wird hiermit nebst Lageplan gemäß § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Sprechtag des Friedewald, 29. August 2019 Versorgungsamtes Fulda Der Gemeindevorstand Nächster Sprechtag: Bad Hersfeld, Kreisgesundheitsamt, Ein- der Gemeinde Friedewald gang 3, Zimmer 514, Tel.: 06621 87-0 und 87-6322 Dirk Noll Donnerstag, den 19.09.2019 von 9:00 – 12:00 Uhr Bürgermeister Donnerstag, den 10.10.2019 von 9:00 – 12:00 Uhr Nächster Sprechtag: Heringen (Werra), Rathaus, Zimmer 3.11, Tel.: 06624 933-0 Über 175% regionale Montag, den 14.10.2019 von 13:30 – 15:00 Uhr Stromerzeugung in Friedewald Die EnergieNetz Mitte GmbH, Borken, hat eine Zusammenstel- 10 Jahre DrK-Seniorenzentrum lung der Folgeeinspeise- und Absatzstatistik der leitungsgebun- denen Energieträger für das Jahr 2018 der Gemeinde Friedewald „am Schloss“ in Friedewald vorgelegt. Sein 10-jähriges Jubiläum feierte das DRK-Seniorenzentrum „Am Demnach wurden insgesamt 22.082.590 kWh regionalen Stroms Schloss“ in Friedewald kürzlich mit einem Festakt im Dorfgemein- in Friedewald erzeugt; dies ist eine Verringerung gegenüber schaftshaus Heimboldshausen. Dorthin wich man aus, da sich dem Vorjahr von 2.399.285 kWh, was auf niedrigere Leistun- die Festhalle derzeit im Umbau befindet. gen aus der Windkraft zurückzuführen ist. Die Absatzmenge Im Rahmen einer kurzweiligen Veranstaltung, mit Grußworten betrug 12.562.638 kW und lag auf dem Niveau des Vorjahres. und musikalischen Umrahmungen, wurden auch Mitarbeiterin- Dies ergibt einen Anteil der regionalen Stromerzeugung am Ge- nen und Mitarbeiter geehrte. Ein herzhaftes Buffet rundete die samtverbrauch von 175,8%. Damit überschreitet Friedewald die Geburtstagsfeier ab. Ausbauziele der Bundesregierung, die im Jahre 2025 bei 40% bis 45% und im Jahre 2050 bei mindestens 80% liegen sollen, bei Weitem. (v. l. n. r.: Pflegedienstleiterin Sandra Hyronimus, Prokurist Mar- kus Otto, Bürgermeister Dirk Noll, Einrichtungsleiterin Cornelia Grimm, Geschäftsführer Christoph Schwab) Das DRK-Seniorenzentrum „Am Schloss“ bietet 61 Bewohnern (Blick über Friedewald auf die WKA nördlich der Autobahn) fachlich fundierte Pflege und Betreuung. Die Teamleistung der Der Großteil der regionalen Stromerzeugung stammt mit Beschäftigten und der ehrenamtlichen Helfer ermöglicht es den 14.430.994 kWh aus Windenergie, gefolgt von Biomasse Bewohnern, in kleinen Wohngruppen einen möglichst selbstbe- (5.656.672 kWh) und Photovoltaik (1.994.011 kWh). Beim Absatz stimmten Lebensraum zu finden. führt der industrielle Bereich mit 8.649.696 kWh; die privaten Das Seniorenzentrum „Am Schloss“ gehört seit kurzem zum Haushalte nahmen 3.732.939 kWh ab. Verbund des DRK Kreisverbandes Fulda e. V. Dieser Verbund Die CO2 Minderung durch EEG-Anlagen in Friedewald betrug zählt mit rund 530 aktiven ehrenamtlichen Mitgliedern und rund somit insgesamt fast 10.000 Tonnen. 1.000 hauptamtlichen Mitarbeitern zu einem der bedeutendsten gemeinnützigen Leistungserbringern der Region. Knappschaft-Bahn-See DrV Hessen- DrV Bund Versichertenberater - Sprechtag Regionaldirektion Frf. Hauptverw. Bochum HEIDRAIN 47, 36289 Friedewald Mittwoch : 14-19 Uhr einberufung zur 20. Sitzung Fon. 06674-1880191 Handy 01796913380 E - mail hreinmueller@gmx.de, Tel.: 01791880191 des Seniorenbeirates Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Friedewald über die Bildung eines Seniorenbeirates lade ich Sie zur Sitzung des Sprechtage der Knappschaft- Seniorenbeirates ein. Bahn-See, Die Sitzung ist öffentlich. Datum: Dienstag, den 17.09.2019 Geschäftstelle Philippsthal, thalhäuser Weg 2, Uhrzeit: 18:00 Uhr 36269 Philippsthal Sitzungsort: Sitzungszimmer Rathaus Montag bis Donnerstag 9:00 bis 18:00 Uhr tagesordnung: Freitag 9:00 bis 14:00 Uhr 1. Begrüßung Tel. 06620/939-111, 06620/9390 V.: Herr Wolff 2. Sprechstunde für interessierte Bürger Friedewalds zu Pro- Sprechzeit des Versicherungsamtes blemen / Wünschen, die der Seniorenbeirat anpacken sollte V.: Herr Wolff beim Landrat des Landkreises 3. Sommertest - 10-jähriges Jubiläum Seniorenzentrum Frie- Hersfeld-rotenburg dewald - Auswertung (telefonische Anmeldung unter Tel.-Nr. 06621 87-3211 erforderlich) V.: Frau Mc Gowan, Herr Uretschläger, Herr Wolf
Friedewald - 10 - Nr. 36/2019 4. Stand „English lesson“ V.: Frau Mc Gowan, Herr Mönicke, Herr Wolff, Herr Uret- schläger 5. Projekt „Wasserschloss“ - auch in Auswertung „Musiksom- mer“ eventl. Einbeziehung „Pavillontheater“ aus Philippsthal GeraDe Jetzt - V.: Frau Mc Gowan, Herr Mönicke, Herr Wolff 6. Zusammenarbeit mit Ausbach / Herr Schäfer Wahlparty am Freitag, 13. September V.: Frau Mc Gowan, Herr Wolff ab 18 Uhr zur Kirchenvorstandswahl 2019 7. Nächste Veranstaltungen gemäß Maßnahmen resultierend Du bist in der evangelischen Kirche, mindestens 14 Jahre alt und aus den Festlegungen der 11. Sitzung zu den Schwerpunk- hast eine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen? ten für 2019; Dann komm doch am Freitag, 13. September ab 18 Uhr in den V.: Frau Mc Gowan, Herr Mönicke, Herr Uretschläger, Herr Jugendraum Altes Kino (Hersfelder Straße 9) in Schenklengsfeld. Fey, Herr Wolff Wir veranstalten eine Wahlparty. Du kannst dort deinen Kirchen- - Freilichtmuseum Fladungen - V.: - Herr Mönicke vorstand (wo auch immer du wohnst) online wählen und dich mit - Hessenpark Freilichtanlage - V.: - Herr Uretschläger vielen anderen zu einer coolen Party treffen. Und solltest du schon gewählt haben oder vllt. gar kein Wähler 8. Besuch / Vorbereitung Volkstheater in Ludwigsau Tann vor- oder Wählerin sein, dann komm trotzdem, wir freuen uns auf dich. aussichtlich am 27. Oktober 2019 - FINALE PLANUNG / Alex & Alex VORBEREITUNG V.: Herr Fey, Herr Uretschläger, Herr Mönicke, Herr Wolff -Anzeige- 9. Weitere Aktivitäten / Zusammenarbeit mit dem Seniorenzen- trum Friedewald; Pflegestützpunkt HEF - Kirchliche Aspekte V.: Frau Mc Gowan, Herr Wolff 10. Sonstiges / Offene Festlegungen aus vergangenen Sitzun- gen / Protokollen V.: Frau Mc Gowan, Herr Wolff Friedewald, den 30.08.2019 Strom und Erdgas für Friedewald. Manfred Wolff Anfragen unter Telefon 0 66 21 / 16 6-6 Vorsitzender des Seniorenbeirats Wann - Wo - Was Veranstaltungen 2019 Datum Uhrzeit Was? Wo? Wer? September 2019 06.09. 16:00 Feierabendmarkt Dorfplatz Friedewald AK - Neue Ortsmitte 07.09. ab 09:00 Dreienberg-Panoramalauf Dreienberg/Schlossplatz TSV Friedewald 1911 e. V. 07.09. 17:00 Oktoberfest Dorfplatz Friedewald Gewerbeverein e. V. 08.09. 11:00 Kinderfest Bolzplatz Freiw. Feuerwehr Lautenhausen Veranstaltung - nebenan.de 10.09. 18:00 Multifunktionsraum Schloss Gemeinde Friedewald Nachbarschaft "Friedewald" 14.09. 14:00 Grillnachmittag Tennishaus IGBCE 22.09. 11:30 Wandermarkt Schlossplatz Gemeinde Friedewald 26.09. 08:00 Seniorenfahrt nach Fritzlar Gemeinde Friedewald Oktober 2019 02.10. 18:30 Haxenessen Schützenhaus Motzfeld Schützenverein Motzfeld 04.10. 16:00 Feierabendmarkt Dorfplatz Friedewald AK - Neue Ortsmitte Fahrt zum Volk- u. Bauerntheater 27.10. Tann Seniorenbeirat Friedewald "Ein verrücktes Haus" 28.10. 19:00 Haupt- und Finanzausschuss Multifunktionsraum Schloss Gemeinde Friedewald 30.10. 19:00 Gemeindevertretersitzung DGH Hillartshausen Gemeinde Friedewald November 2019 09.11. 18:00 Jubilarehrung Hotel am Dreienberg IGBCE 23.11. 19:00 Jahreshauptversammlung BBST Lautenhausen Freiw. Feuerwehr Lautenhausen 25.11. 19:00 Vereinsvertretersitzung Multifunktionsraum Schloss Gemeinde Friedewald Dezember 2019 07.12. 19:00 Weihnachtsfeier BBST Lautenhausen Freiw. Feuerwehr Lautenhausen 07.12. 19:00 Weihnachtsfeier Feuerwehrgerätehaus Freiw. Feuerwehr Friedewald 09.12. 19:00 Haupt- und Finanzausschuss Multifunktionsraum Schloss Gemeinde Friedewald 11.12. 18:30 Gemeindevertretersitzung Multifunktionsraum Schloss Gemeinde Friedewald 20./21.12. Historischer Weihnachtsmarkt Schlosshof/Wasserburg Januar 2020 18.01. JHV - Essen u. Tanz Gemeinschaftssaal Motzfeld SV "Sparta" Motzfeld August 2020 Freiw. Feuerwehren Friedewald 29.08. 18:30 Wasserspiele Wasserburgruine u. Lautenhausen Lesen Sie weiter auf Seite 12
Friedewald - 11 - Nr. 36/2019 IR RÄU M EN 7 0 % BIS ZU W ONLAGA E I R S O REDUZIERT UNSER S REDUZIERT Thermomatte jedes RESTE „Trekker M25“ „Fire 2.8“ „Santa Cruz” Paar/Teil: 19. 1.99 selbstaufblasend Alu-Sitzkissen City-Rucksack 99 Herren- klein verpackbar ab RESTE Hemden Hüft-/Gürteltaschen zum Wandern, Walking, Radfahren, usw. ab 9.99 RESTE 9.99 29.99„Camp 39.99 39.99 Ki.-/Ju.- Wander-/Trekkingstrümpfe RESTE Radhelm „COOLMAX“ ab „Evosome AQX“ „Maine jedes Abb. ähnlich Funktions-T-Shirt für Damen + Herren ab 14.99 Active“ Kinder-Jugend wasserdicht AQX“ wasserdicht Paar/Teil: 39. RESTPAARE Damen- RESTPAARE 19.99 99 Blusen Schrittzähler ab 29. 99 mit Kalorienverbrauch Sonnenbrillen ab 19.99 59.99 RESTE 79.99 mit UV-Schutz ab 59.99 Mumien- 2-Personen-Zelt schlafsack Hütten-Schlafsäcke 19.99 RESTE „Vega“ klein verpackbar, mit Packsack ab „Kansas AQB“ wasserdicht jedes 19.99 RESTPAARE Paar/Teil: RESTPAARE Fahrrad-Helme „CT2 T&Go“ „Gel Soma“ 59. 99 gute Belüftung, Erw. ab 39.99, Kinder ab Nordic- Walking- Stöcke 39.99 Wander-/Trekkingstöcke RESTE 59. 99 „HIKER Alu-Kork“ Spitze: Wolfram/ Carbid 119.99 119.99 99.99 jedes inkl. Gummistopfen, „Kibo AQX“ RESTE 39. max. Länge: 135 cm, 99 „Espinho” RESTPAARE Packmaß: ca. 62 cm Damen Paar/Teil: RESTPAARE „Makin 45+10“ wasser- 79. RESTE 59.99 99 dicht Tourenrucksack Radhosen mit gepolstertem Coolmax-Einsatz ab 24.99 99 29.99 129.„Familiy 4“ 139. 119. Fleecejacken 99 99 Damen + Herren ab „MTN Trainer jedes Allwetter-Jacken 39.99 „X-Ultra GTX Mid“ GTX” 4 Pers.-Familienzelt Paar/Teil: versch. Modelle 99. wasserdicht, winddicht, Da. und He. ab GORE TEX GORE TEX 49.99 99 RESTE RESTPAARE Wanderhosen Outdoor-Jacken für Damen und Herren ab 59.99 149.99 169.99 219.99 Damen + Herren Nordic Walking-Stöcke wasserabweisend, ab 59. atmungsaktiv, mit verstellb. Softschlaufen ab 99 59.99 winddicht, RESTE Softshell-Jacken Wichtiger Hinweis: • Bei den Angeboten handelt es sich ausschließlich um Auslaufmodelle, winddicht, atmungsaktiv, wasserabw. ab Ausstellungsstücke, Einzelpaare/-teile, Restposten. Nicht in allen Größen und Farben vorrätig. • Bei den durchgestrichenen Preisen handelt es sich um die früheren unverbindl. Preisempfehlung der Hetsteller. Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 10-19 Uhr • Sa. 10-15 Uhr Wander-Rucksack Touren-Rucksack Tages-Rucksack „Davanner-AIR“ „Spantik CT20“ RESTE RESTE RESTE „AC Mistral“ Vol. bis 20 Liter Vol. bis 24 Liter Vol. bis 30 Liter 49.99 89.99 129.99 Petersberg-Margretenhaun 29. 99 59. 99 89. 99 Am Keltenwall 13 (Ortsausgang Richtung Hofbieber) www.mack-mountain-sport.de
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