Schutzkonzept GEMEINDESCHULE PONTRESINA - Fadri Feuerstein
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Schutzkonzept Gemeindeschule Pontresina August Schulbetrieb 2021 Inhaltsangabe Inhaltsangabe ................................................................................................................................................. 1 Glossar ............................................................................................................................................................ 1 2. Schulbetrieb – Ausgangslage ...................................................................................................................... 2 2. Neue Schutzmassnahmen an den Bildungseinrichtungen .......................................................................... 2 3. Schulbetrieb – Schutzkonzept..................................................................................................................... 2 4. Schulbetrieb – Stellvertretungen & Fernunterricht .................................................................................... 3 4.1 Schulbetrieb – Betreuungsangebot ...................................................................................................... 4 4.2 Tagesstrukturen und Mittagstische: La Maisa & La Maisa Plus............................................................ 4 5. Schulbetrieb – Vorgehen nach Schulferien ................................................................................................. 4 6. Schulbetrieb – Schulbibliothek ................................................................................................................... 5 7. Schulbetrieb – ausserschulische Gruppenaktivitäten ................................................................................. 5 7.1 Mutter-Kind / Vater-Kind Turnen ......................................................................................................... 5 7.2 Benutzung der Turnhallen durch Studierende der Hotelfachschule (HoFa) ........................................ 6 8. Diverse Aktivitäten ausserhalb der regulären Schulzeiten ......................................................................... 6 8.1 Elternabende der Gemeindeschule Pontresina.................................................................................... 6 8.2 Sportvereine: Turnverein, Jugi, Regionales Leistungszentrum Alpin, JO, ... ......................................... 7 8.3 Diverse Vereine: Chor, Tanzverein,... ................................................................................................... 8 Anhang ............................................................................................................................................................ 8 Glossar SchA = Schulhaus Abwart LP = Lehrpersonen VV = Vereinsverantwortliche (TrainierInnen, Chor-LeiterInnen, Präsidenten/-innen, ...) Bibl = Bibliothekarin / Bibliothekar SuS = Schülerinnen und Schüler HoFa = Hotelfachschule 1 ff, Februar 2021
2. Schulbetrieb – Ausgangslage Sicherheit und gute Gesundheit bezüglich Corona stehen nach wie vor an oberster Stelle. Der Bundesrat hat die Vorgaben für Schutzkonzepte per 22. Juni 2020 vereinfacht und für verschiedene Lebensbereiche vereinheitlicht. Für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betriebe, einschliesslich obligatorische Schulen und Bildungseinrichtungen braucht es weiterhin ein Schutzkonzept. Das Schutzkonzept der Gemeindeschule Pontresina wurde im August 2021 überarbeitet und ist bis auf Wei- teres gültig. In verschiedenen Klassenräumen kommen CO2-Messgeräte zum Einsatz. Diese geben an, ab wann die Schul- räume durchlüftet werden müssen. In allen Situationen gilt jedoch weiterhin: Bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben, regelmässiges Hände waschen, Räume gut durchlüften und Geräte, Mobiliar und Oberflächen desinfizieren. Die Verantwortung dazu liegt bei den/dem LP, SchA und VV. Das vorliegende Schutzkonzept basiert u.a. auf folgende Regierungsbeschlüsse: 913/2020, 1019/2020, 118/2021, 267/2021, 477/2021 & 621/2021 2. Die Regierung beschliesst: Ab Montag, 5. Juli 2021, wird die Maskenpflicht an den öffentlichen und privaten Volksschulen auf dem gesamten Schulareal inklusive in den Unterrichtsräumen sowie in den Wohnbereichen der Institutionen der Sonderschulung aufgehoben (Regierungsbeschluss 621/2021). 3. Schulbetrieb – Schutzkonzept Die Schule Pontresina nimmt regelmässig an Schultestungen Teil, welche durch den Kanton Graubünden organisiert werden. Diese finden jeweils am Montag statt und dauern voraussichtlich bis zum Frühling 2022. Während Feiertagen oder Ferien finden keine Schultestungen statt. Die folgenden Verhaltens- und Hygieneregeln bleiben für alle Personen im Schulbereich wichtig: Im Klassenzimmer und im Schulhaus gilt für alle erwachsenen Personen immer dann die Masken- pflicht, falls der Mindestabstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann. Während dem regulären Schulbetrieb dürfen nur Lehrpersonen, Schulkinder und Schulhausperso- nal (Schulsekretariat, Schulhaus Abwart, ...) das Schulhaus betreten. Weitere Personen dürfen das Schulhaus nur betreten, wenn sie einen vereinbarten Termin ha- ben. Weiterhin sehr wichtig ist das regelmässige Hände waschen: min. 4 Mal täglich gem. Plan & WC Benutzung gem. Plan (siehe Anhang) In Taschentuch oder Armbeuge husten oder niesen 2 ff, Februar 2021
1.5 m Abstand einhalten (unter Erwachsenen, Kind – Erwachsene) Vorgehen bei Krankheitssymptomen à siehe Beilage im Anhang S. 9 / 10 Essen und Getränke nicht teilen Handhygienestationen stehen in jedem Schulraum zur Verfügung Schülerinnen und Schüler waschen ihre Hände mit Seife oder herkömmlicher Flüssigseife Oberflächen (Schulbänke, Türklinken, Tastaturen (M&I-Raum) sind in regelmässigen Abständen zu reinigen, insbesondere wenn häufige Klassenwechsel stattfinden (Verantwortlich: SchA & LP) Alle Räume sollen zwischen den Lektionen und in jeder Pause ausgiebig gelüftet werden (Verant- wortlich: SchA & LP). Zudem stehen CO2 Messgeräte zur Verfügung, um das Raumklima zu kon- trollieren. Die Messgeräte geben Anhaltspunkte an, wann und wie lange die Räume durchlüftet werden müssen. Die Pausenaufsicht wird verstärkt und es wird darauf geachtet, dass die SuS auf die verschiede- nen Pausenplätze verteilt sind. Die LP werden grössere Ansammlungen von SuS verhindern oder diese auflösen. Lehrerzimmer wird ausgiebig gelüftet und die 1.5 m Distanzregel wird durch geeignete Sitzord- nung eingehalten (Verantwortlich: LP) Elternbesuchstage und Elternabende finden bis auf Weiteres keine statt. Elternabende können eventuell über TEAMS durchgeführt werden. Standortgespräche (Kind – Lehrperson- Eltern) finden wie gewohnt unter Berücksichtigung der Hygieneregeln und Maskentragpflicht statt. Die Gespräche können auch via Online-Sitzung (Teams) durchgeführt werden. 4. Schulbetrieb – Stellvertretungen & Fernunterricht Die Einhaltung der Schutzmassnahmen unter den Erwachsenen im Schulbetrieb ist sehr wichtig, um perso- nelle Engpässe im Unterricht zu verhindern. Die Schulleitung ermittelt mittels Fragebogen mögliche Optionen für eventuelle Stellvertretungen, falls eine Lehrkraft ausfällt, damit der Schulbetrieb mit Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechterhal- ten werden kann. Sie überprüft zudem, ob für die einzelnen Klassen die Umsetzung des Fernunterrichts organisiert ist, falls Präsenzunterricht nach Anordnung der Kantonsärztin oder dem Contact Tracing Team nicht mehr möglich ist. Aufgrund der Erfahrungen des vergangenen Frühlings (März/April 2020) und der Planung für den Herbst 2020 durch die Schulleitung, sollte es möglich sein, innerhalb von kurzer Zeit mit dem Fernunterricht (der Unterricht kann bis zu 1 Tag ausfallen) zu beginnen. (à siehe Anhang) 3 ff, Februar 2021
4.1 Schulbetrieb – Betreuungsangebot Falls eine Klasse oder Schule unter Quarantäne gestellt wird, muss die Schulträgerschaft keine Betreuung anbieten. Die Schülerinnen und Schüler müssen für die vorgeschriebene Dauer zu Hause bleiben und dort privat betreut werden. Falls die Schulträgerschaft den Präsenzunterricht aufgrund personeller Engpässe nicht aufrechterhalten kann, muss diese für den Kindergarten und die Primarstufe ein Betreuungsangebot organisieren. Die Be- treuung muss von Montag bis Freitag jeweils während der Stundenplanzeiten angeboten werden. 4.2 Tagesstrukturen und Mittagstische: La Maisa & La Maisa Plus Für die Mahlzeitenausgabe für die Schülerinnen und Schüler sollen zusätzlich (siehe 3. Schulbetrieb – Schutzkonzept) besondere Hygienemassnahmen eingehalten werden: Der Mindestabstand von 1.5 m muss eingehalten werden. Das Mittagessen wird auf zwei Gruppen aufgeteilt. Eine erste Gruppe nimmt die Mahlzeit von 12.00 – 12.30 Uhr ein, die zweite Gruppe von 12.30 – 13.00 Uhr. Regelmässiges Hände waschen In Taschentuch oder Armbeuge husten oder niesen Essen und Getränke untereinander nicht teilen Besteck ausschliesslich am Esstisch vorhanden Schutzeinrichtung für das auszugebende Essen (z.B. Trennwände) Schutzeinrichtung für das bedienende Personal (z.B. Masken) 5. Schulbetrieb – Vorgehen nach Schulferien Schülerinnen und Schüler (unabhängig vom Alter) oder Lehrpersonen, die aus einem vom Bund bezeichne- ten Risikogebiet zurückkehren, müssen in eine 10-tägige Quarantäne. Die Schulleitung und die Lehrpersonen sind nicht verpflichtet, von sich aus Nachforschungen über den Fe- rienaufenthalt der Schülerinnen und Schüler anzustellen. Je nach Situation versendet die Gemeinde Pon- tresina ihrerseits ein Elternschreiben mit Bestätigung, dass die Familien nicht aus einem Risikogebiet zu- rückkehren. (à siehe Anhang) 4 ff, Februar 2021
6. Schulbetrieb – Schulbibliothek Es gilt eine Maskentragpflicht für alle erwachsenen Personen, falls der Mindestabstand nicht ein- gehalten werden kann. Die Mitarbeitenden waschen sich die Hände mit Wasser und Seife bei der Ankunft am Arbeits- platz, sowie vor und nach Pausen Die Besucher waschen sich bei der Ankunft die Hände mit Wasser und Seife Besucher: Anfassen von Oberflächen und Objekten vermeiden Besucher bitten, nur die Bücher/Spiele anzufassen, die sie ausleihen möchten. Oberflächen und Gegenstände regelmässig reinigen (Verantwortlich: Bibl. & SchA) Den Raum ausgiebig lüften 7. Schulbetrieb – ausserschulische Gruppenaktivitäten Als Grundsatz gilt, dass solange Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen sich im Schulhaus aufhalten keine "fremden" Personen Zutritt haben sollten. 7.1 Mutter-Kind / Vater-Kind Turnen Mutter-Kind / bzw. Vater-Kind Turnen darf weiterhin während dem ordentlichen Schulbetrieb stattfinden. Direkte Kontakte zwischen Schülerinnen, Schüler und Erwachsene müssen so weit wie möglich vermieden werden. Maskentragpflicht auf dem Schulareal und im Schulhaus für alle Erwachsenen. Die Umkleidekabinen dürfen nicht benutzt werden und stehen ausschliesslich für Schülerinnen und Schüler der Gemeindeschule Pontresina zur Verfügung Vor Eintritt in die Turnhalle müssen die Hände gewaschen, bzw. desinfiziert werden In Taschentuch oder Armbeuge husten oder niesen Bei Krankheitssymptome zu Hause bleiben Die Turnhalle muss gut durchlüftet werden (Verantwortlich: VV und SchA) Die benutzten Geräte müssen durch die Benutzenden anschliessend desinfiziert werden Der Schulhaus Abwart stellt genügend Desinfektionsmittel und Papiertücher zur Verfügung 5 ff, Februar 2021
7.2 Benutzung der Turnhallen durch Studierende der Hotelfachschule (HoFa) Die Studierenden sind jedes Jahr während der Zwischensaison (November / April) in Pontresina und sind auf die Turnhallen der Gemeindeschule Pontresina angewiesen. Der Unterricht findet während der regulären Stundenplanzeiten der Schule Pontresina statt. Es ist darauf zu achten, dass zwischen den Studierenden und den Schülerinnen und Schülern Kontakte soweit wie mög- lich vermieden werden. Maskentragpflicht auf dem Schulareal und im Schulhaus für alle Jugendlichen / Studierenden und Lehrpersonal. Die Maskenpflicht ist im Sport aufgehoben worden. Kontaktsportarten sind in Innenräumen ohne Maske in beständigen Gruppen von maximal vier Personen erlaubt. Die minimale Flächenvorgabe für «ruhige Sportarten» in Innenräumen wird auf 10m2 reduziert. Die Umkleidekabinen dürfen nicht benutzt werden und stehen ausschliesslich für Schülerinnen und Schüler der Gemeindeschule Pontresina zur Verfügung. Vor Eintritt in die Turnhalle müssen die Hände gewaschen, bzw. desinfiziert werden In Taschentuch oder Armbeuge husten oder niesen Bei Krankheitssymptome im Hotel bleiben Die Turnhallen müssen gut durchlüftet werden (Verantwortlich: HoFa und SchA) Die benutzten Geräte müssen durch die Benutzenden anschliessend desinfiziert werden Der Schulhaus Abwart stellt genügend Desinfektionsmittel und Papiertücher zur Verfügung 8. Diverse Aktivitäten ausserhalb der regulären Schulzeiten Als Grundsatz gilt, dass ausserhalb der Unterrichtszeiten die Vereine, unter Einhaltung der Schutzmass- nahmen der Schule und der Schutzkonzepte der einzelnen Sportverbände, Zutritt zu den durch die öffent- liche Hand bezahlten Räumlichkeiten haben. 8.1 Elternabende der Gemeindeschule Pontresina Elternabende finden voraussichtlich unter Einhaltung der BAG-Vorgaben für Schulen statt. Dies bedeutet für unsere Schule, dass pro Schulkind nur ein Elternteil teilnehmen darf, um die Teilnehmerzahl so klein wie möglich zu halten. Weiter werden für das Contact Tracing die persönlichen Daten aufgenommen. Schutzmasken müssen selber mitgebracht werden. Falls jemand einer Risikogruppe angehört und aus die- sem Grund nicht persönlich anwesend sein kann, würde die Möglichkeit bestehen unter Rücksprache mit der Klassenlehrperson, Online teilzunehmen. Dafür ist eine frühzeitige Anmeldung unabdingbar. 6 ff, Februar 2021
8.2 Sportvereine: Turnverein, Jugi, Regionales Leistungszentrum Alpin, JO, ... Sportvereine haben unter Einhaltung der Schutzmassnahmen der Schule und nach Absprache mit der Schulleitung Zutritt zu den Turnhallen. Maskentragpflicht auf dem Schulareal und im Schulhaus für alle erwachsenen Personen. Die Maskenpflicht ist im Sport aufgehoben worden. Kontaktsportarten sind in Innenräumen ohne Maske in beständigen Gruppen von maximal vier Personen erlaubt. Die minimale Flächenvorgabe für «ruhige Sportarten» in Innenräumen wird auf 10m2 reduziert. Die Umkleidekabinen dürfen nicht benutzt werden und stehen ausschliesslich für Schülerinnen und Schüler der Gemeindeschule Pontresina zur Verfügung Vor Eintritt in die Turnhalle müssen die Hände gewaschen, bzw. desinfiziert werden In Taschentuch oder Armbeuge husten oder niesen Bei Krankheitssymptome zu Hause bleiben Die Turnhallen müssen gut durchlüftet werden (Verantwortlich: VV und SchA) Die benutzten Geräte müssen durch die Benutzenden anschliessend desinfiziert werden Der Schulhaus Abwart stellt genügend Desinfektionsmittel und Papiertücher zur Verfügung und lüftet jeweils am Morgen vor Schulbeginn ausgiebig die Räumlichkeiten. Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Ein- schränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten der Personen erhoben wer- den und die Räumlichkeiten müssen über eine wirksame Lüftung verfügen, ansonsten bestehen keine Ein- schränkungen mehr. Es müssen nur noch bei Aktivitäten in Innenräumen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Daten müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Prä- senzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht. 7 ff, Februar 2021
8.3 Diverse Vereine: Chor, Tanzverein,... Ausserhalb der Unterrichtszeiten haben die Vereine, unter Einhaltung der Schutzmassnahmen der Schule und nach Absprache mit der Schulleitung, Zutritt zu den doch durch die öffentliche Hand bezahlten Räum- lichkeiten. Maskentragpflicht auf dem Schulareal und im Schulhaus für alle Erwachsenen. Vor Eintritt in die Räumlichkeiten müssen die Hände gewaschen werden. In Taschentuch oder Armbeuge husten oder niesen Chorproben: Es gelten einheitlich 15 Quadratmeter pro Person, die Aktivitäten dürfen ohne Maske, jedoch mit Abstand ausgeübt werden. Tanzproben: Kontaktsport wie Paartanz ist in Innenräumen ohne Maske nur in beständigen Grup- pen von vier Personen erlaubt. Die Räumlichkeiten müssen gut durchlüftet werden (Verantwortlich: VV und SchA) Die benutzten Stühle und Gegenstände der Schule müssen durch die Benutzenden anschliessend desinfiziert werden Der Schulhaus Abwart stellt genügend Desinfektionsmittel und Papiertücher zur Verfügung und lüftet jeweils am Morgen vor Schulbeginn ausgiebig die Räumlichkeiten. Pontresina, 09.08.2021 Pontresina, 09.08.2021 Fadri Feuerstein, Schulleiter Ladina Costa, Schulratspräsidentin Anhang - Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen: ZYKLUS 1 & 2 - Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen: ZYKLUS 3 - Verstärkte Pausenaufsicht durch die Lehrpersonen - Benutzung der Toiletten durch die Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen - Elternbrief und Bestätigung «Einreise aus Risikogebiete» 8 ff, Februar 2021
eit enarb Z us amm esamt In und em B mit d esundheit für G Merkblatt der Deutschschweizer Volksschulämter-Konferenz (DVK) als Orientierungshilfe Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindergarten und Primarschule (Zyklus 1 und 2) Hinweise und Empfehlungen für Eltern Wann muss Ihr Kind zuhause bleiben? Wenn mindestens eines der rot markierten Symptome vorliegt. Symptome einer bekannten chronischen Erkrankung sind bei der Beurteilung nicht relevant. Schnupfen und/oder Halsweh Fieber Starker Husten Fieber mit/ohne leichtem Husten über 38.5 Grad Wenn nicht durch chronische über 38.5 Grad ohne Fieber Krankheit verursacht, z.B. Asthma Dem Kind geht es sonst gut Dem Kind geht es ansonsten gut Dem Kind geht es nicht gut Ja Ihr Kind bleibt zuhause Die Klassenlehrperson benachrichtigen! Treten weitere Beschwerden auf? – Magen-Darm-Beschwerden Nein – Kopfschmerzen Ja – Gliederschmerzen – Verlust Geschmack- und Geruchssinn Tritt eine deutliche Besserung Kontaktieren Sie die Ärztin/den Arzt Nein innerhalb von drei Tagen ein? Ihres Kindes. Die Ärztin/der Arzt entscheidet über das weitere Vorgehen, unter anderem ob ein Test gemacht werden muss. Ja Wenn Test gemacht wird Zwischen Testabnahme und Mitteilung des Testergebnisses kein Schulbesuch! Ist Ihr Kind mindestens 24 Stunden fieberfrei? negativ Das Testergebnis ist … positiv Ja Weitere Schritte gemäss Anweisungen Contact Tracing, Betreuung durch behan- delnde Ärztin / behandelnden Arzt. Das Kind bleibt zuhause. Nach Beendigung der Isolation Ihr Kind darf die Schule besuchen 006139 Wenn ein Kind mit Symptomen, die für COVID-19 sprechen könnten, engen Kontakt zu einer symptomatischen Person >12 hatte, sollte diese Kon- taktperson getestet werden. Ist der Test der Kontaktperson positiv, soll das symptomatische Kind ebenfalls getestet werden. Stand: 28. September 2020 9 ff, Februar 2021
eit enarb Z us amm esamt In und em B mit d esundheit für G Merkblatt der Deutschschweizer Volksschulämter-Konferenz (DVK) als Orientierungshilfe Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Jugendlichen der Sekundarstufe I (Zyklus 3) Hinweise und Empfehlungen für Eltern Wann muss Ihr Kind zuhause bleiben? Wenn mindestens eines der rot markierten Symptome vorliegt. Symptome einer bekannten, chronischen Erkrankung sind bei der Beurteilung nicht relevant. Schnupfen ohne Fieber Fieber Husten, Halsweh Störung des Geschmacks- Wenn nicht durch chroni- oder Geruchssinns sche Krankheit verursacht, Wenn nicht als Begleit- z. B. Asthma symptom eines Schnupfens Ja Ja Ja Kontaktieren Sie die Ärztin/den Arzt Ihres Kindes. Die Ärztin/der Arzt entscheidet, ob ein Test auf Covid-19 gemacht wird bzw. ob das Kind schulfähig ist. schulfähig/gesund Kein Test Test wird gemacht Zwischen Testabnahme und Mitteilung des Testergebnisses kein Schulbesuch! Ihr Kind bleibt zuhause Die Klassenlehrperson benach- negativ Das Testergebnis ist … richtigen! positiv Ist Ihr Kind mindestens 24 Weitere Schritte gemäss Anweisungen Stunden symptomfrei? Contact Tracing, Betreuung durch behan- Hinweis: Gesunde Geschwister, delnde Ärztin / behandelnden Arzt. die keinen Quarantäneauflagen Das Kind bleibt zuhause. durch die Kantonsärztin/den Kantonsarzt unterliegen, besu- chen den Unterricht uneinge- schränkt Entscheid Kantonsärztin/Kantonsarzt: Schulbesuch wieder möglich Ja Ihr Kind darf die Schule besuchen Stand: 28. September 2020 006139 10 ff, Februar 2021
Proceder tar absenzas da persunas d’instrucziun «Plaun d’emergenza» in temps da Corona... Nom: ..................................................... Classa: ........................ I) Cura vess eau temp e sun pront/a da surpiglier in cas d’ün’absenza lecziuns? Ura Lündeschdi Mardi Marculdi Gövgia Venderdi 07.30-08.15 08.20-09.05 09.10-09.55 10.15-11.00 11.05-11.50 13.05-13.50 13.55-14.40 14.45-15.30 15.45-16.30 16.35-17.20 II) Cu fer scha…? Cu vulainsa proceder tar absenzas da persunas d’instrucziun? Il böt es d’avair preparo lecziuns per uschè cas d’emergenza. 1a – 2a classa: min. 6 lecziuns 3a – 4a classa: min. 6 lecziuns 5 – 6evla classa: min. 8 lecziuns S-chelin ot: Proget u “inclettas da text – Textverständnis” rumauntsch e tudas-ch per almain totel 4 lecziuns. Eau conferm ch’eau d’he planiso lecziuns per in cas d’emergenza e ch’eau d’he miss ils fögls da lavur originels I’l ordinatur alv in staunza da magisters. III) “Instrucziun per correspundenza - Fernunterricht” Cu prevezzast dad organiser ti’instrucziun in cas necessari da “Homeoffice”? Quauntas e quaunts SeS nun haun apparats (PCs, Tabletts, Laptops) a disposiziun a chesa? Grazcha fich per vossa collavuraziun! Flurina e Fadri 11 ff, Februar 2021
12 ff, Februar 2021
13 ff, Februar 2021
Familie Gemeindekanzlei Chanzlia cumünela Pontresina, 13. August 2020 Rückkehr aus Risikoländern, Quarantänepflicht / Ritorno dai paesi a rischio, obbligo di quarantena / Regresso de países de risco, obrigação de quarentena / asdlkfuhq lui, oblig da quarantena Sehr geehrte Familie , cara famiglia , querida famiglia , chera famiglia Ihr Kind besucht die Gemeindeschule Pontresina und startet am kommenden Montag in ein neues Schuljahr. Der Gemeinde ist alles daran gelegen die Bevölkerung und namentlich auch die Schulkinder bestmöglich vor dem Corona-Virus zu schützen. Sie macht deshalb darauf aufmerksam, dass Personen (auch Kinder!), die nach dem 6. August 2020 aus einem auf der beiliegenden Liste aufgeführten Länder in die Schweiz zurückgekehrt sind, verpflichtet sind, sich in eine 10-tägige Quarantäne zu begeben und sich innert 2 Tagen bei der Meldestelle beim kantonalen Gesundheitsamt zu melden. Wer sich einer Quarantäne entzieht, begeht nach Art. 83 des Epidemiengesetzes eine Übertretung, die mit Busse bis zu CHF 10'000.- bestraft wird. Wenn Ihr Kind am kommenden Montag zum Schulunterricht erscheint, gehen wir deshalb davon aus, dass es nicht der Quarantänepflicht unterliegt, weil es nicht nach dem 6. August 2020 aus einem auf beiliegender Liste aufge- führten Land in die Schweiz zurückgekehrt ist. Wir bitte Sie, dies auf dem beiliegenden gelben Zettel mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen und ihn Ihrem Kind am ersten Schultag in die Schule mitzugeben. Sollte Ihr Kind der Quarantänepflicht unterliegen, so bitte wir Sie, sich sofort mit Schulleiter Fadri Feuerstein, Tel. 078 613 73 68 oder mit Co-Schulleitern Flurina Urech, Tel. 078 880 81 41, in Verbindung zu setzen. Versione italiana Il vostro bambino frequenterà la Suola Comunale di Pontresina e inizierà un nuovo anno scolastico lunedì prossimo. La comunità si impegna a proteggere la popolazione e soprattutto i bambini delle scuole dal virus corona nel mi- glior modo possibile. Richiama pertanto l'attenzione sul fatto che le persone (compresi i bambini!) che sono rien- trate in Svizzera dopo il 6 agosto 2020 da un paese dell'elenco allegato sono tenute ad effettuare una quaran- tena di 10 giorni e a presentarsi entro 2 giorni all'ufficio di notifica presso l'ufficio cantonale della sanità pubblica. Chi si sottrae alla quarantena commette un reato ai sensi dell'articolo 83 della legge sulle epidemie, punibile con una multa fino a CHF 10'000.-. Se il vostro bambino arriva a scuola lunedì prossimo, si presume che non sia soggetto a quarantena perché non è tornato in Svizzera da un Paese dell'elenco allegato dopo il 6 agosto 2020. Vi preghiamo di confermarlo sul foglio giallo allegato con la vostra firma e di consegnarlo a vostro figlio il primo giorno di scuola. Se il vostro bambino è soggetto a quarantena, contattate immediatamente il Preside Fadri Feuerstein, Tel. 078 613 73 68 o il Co-Direttore Flurina Urech, Tel. 078 880 81 41. Gemeinde Pontresina, Gemeindekanzlei, Gemeinde- und Kongresszentrum Rondo, Via Maistra 133, CH-7504 Pontresina T +41 81 838 81 85, F +41 81 838 81 91, gemeinde@pontresina.ch, www.gemeinde-pontresina.ch 14 ff, Februar 2021
Bestätigung / Conferma / Confirmação / Conferma Ich bestätige hiermit ausdrücklich, dass Confermo espressamente che Confirmo expressamente que Eau conferm explicitamaing cha Name / Nome / Nome / Nom Vorname / Cognome / Primeiro nome / Prenom Klasse / Classa / Classe / Classa in den vergangenen 10 Tagen nicht aus einem auf der Liste des Bundesamtes für Gesundheit aufgeführten Länder mit Quarantänepflicht in die Schweiz zurückgekehrt ist und darum keiner Quarantänepflicht unterliegt. non è tornato in Svizzera da un paese dell'elenco dell'Ufficio federale della sanità pubblica con obbligo di quarantena negli ultimi 10 giorni e non è quindi soggetto a obblighi di quarantena. não regressou à Suíça nos últimos 10 dias de um país da lista do Gabinete Federal de Saúde Pública com uma obrigação de quarentena e não está, portanto, sujeito a obrigações de quarentena. nun es turno ils ultims 10 dis in Svizra our d’ün pajais suottamiss a l’oblig da quarantena tenor la glista da l’uffizi federel da sandet e nun es pervi da que suottamiss a l’oblig da quarantena. Datum / Data Unterschrift / Firma / Assinatura / Suottascripziun 15 ff, Februar 2021
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