Singen unterm Weihnachtsbaum 2018 - Schulhofsingen - Stadt Wildberg
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Nummer 49 Mittwoch, 5. Dezember 2018 Jahrgang 2018 Singen unterm Weihnachtsbaum 2018 Schulhofsingen Sonntag, 16. Dezember, 17 Uhr Schulhof Gültlingen Für das leibliche Wohl wird gesorgt Veranstalter: Gesangverein und Evangelische Kirchengemeinde Gültlingen Singen und Musizieren unterm Weihnachtsbaum Samstag, 22. Dezember, 18 Uhr Klosterhof Wildberg Bewirtung durch die Stadtkapelle Veranstalter: Musikschule und Stadtkapelle Wildberg Singen unterm Weihnachtsbaum Sonntag, 23. Dezember, 17.30 Uhr Schulhof Sulz am Eck Ab 17.30 Uhr gibt es Waffeln, Punsch und Glühwein Um 18:00 Uhr gemeinsames Singen unter dem Weihnachtsbaum Mitwirkende: Posaunenchor, Grundschulchor Foto: jakkapan / Adobe stock Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde Sulz am Eck, Förderverein Grundschule Sulz am Eck/Gültlingen, Ortschaftsrat
Seite 2 / Nummer 49 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 5. Dezember 2018 26. Turm-Weihnacht in Wildberg war wieder ein Besuchermagnet Eröffnung an der Krippe im Torbogen des Arrestturms In stimmungsvollem Gelb strahlen die Lichterketten an den Straßen, dem Tannenbaum und dem Arrestturm. Der Nikolaus beschenkt die Kleinen und wirft Goldtaler in die Menge, der Wild- bi der Narrenzunft steift durch die Stra- ßen. Auf der Bühne wechseln sich ver- schiedene Musik- und Tanzgruppen ab. Die Weihnachtsbäckerei im Jugendtreff Punsch, Glühwein, Waffeln und mehr duften verführerisch. Weihnachtsstim- mung pur bei der 26. Turm-Weihnacht. wagenhotels mithalf. Hendrik und Karin von „Für Wildberg“, die personell und fi- Smits, die ebenfalls einen Stand betrei- nanziell von der Stadt unterstützt werden, Am Samstag und Sonntag hatte sich ben, können sich da nur anschließen. Je- auch ganz besonders, erzählt Vorsitzen- Wildberg in ein vorweihnachtliches Para- des Jahr sind sie gerne dabei. Auch die der Torsten Seibold. Etwa halb-halb ver- dies mit der richtigen Mischung aus Stän- von Volkmar Schmelzle gestaltete Krippe teilen sich die über 50 Stände auf beide den mit leckeren Köstlichkeiten und inter- und die Dekorationen gefallen ihnen wie- Segmente. Seibold selbst gefällt übri- essanten Waren verwandelt. „Gemütlich, der besonders gut. gens auch die Krippe ganz besonders, lauschig, sehr weitläufig durch die histo- Schwaben lobte zudem die gute Mi- ein „Wahrzeichen des Marktes“. Die Be- rische Stadt“ erstreckten sich die Stände schung aus Essens- und Verkaufsstän- sucher wissen diese Dinge ebenfalls zu in einem Rundgang durch mehrere Stra- den. Darauf achten die Organisatoren schätzen. Die „abwechslungsreichen ßen, wie Michael Schwaben aus Stände“, die Krippe, das Essen, Effringen bemerkte. Für ihn ist die Dekoration und die „gemüt- das eines der Merkmale, das die liche Atmosphäre“ gefallen Le- Turm-Weihnacht auszeichnet – onie Böttiger aus Emmingen so neben den „traditionell hochwer- gut, dass sie jedes Jahr vorbei- tigen“ Waren. Man könne „schön schaut. Dasselbe gilt für den Wild- laufen und kucken“, so Schwa- berger Regino Gonzalez, der jähr- ben, der am Stand des Schäfer- lich Glühwein und Spaß auf dem Weihnachtsmarkt genießt. Für ihn eine Tradition wie der Schäferlauf. Abschlusskonzert in der katholischen Kirche „Wildberg ist Weihnachtsmarkt und Schäferlauf“, sagt er lachend, „ohne wäre es nur ein Kurort.“ Info Am Sonntag war erstmals die diesjäh- rige Weihnachtsausstellung im Mu- seum zu bestaunen. Knapp 40 Holz- modelle, gebaut von dem 91-jährigen Sulzer Fritz Vetter, können dort noch bis zum 13. Januar jeden Sonntag von 13 bis 16 Uhr betrachtet werden. Wahrzeichen, Tiere, Motorräder und vieles mehr hat Vetter in gut einem Jahr zusammengesetzt.
Mittwoch, 5. Dezember 2018 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 49 / Seite 3 Termine der Delegation in Japan Respekt und Freude prägten die offiziellen Treffen Die große Reise nach Japan liegt für das Musikschulorchester und die De- legation um Bürgermeister Ulrich Bün- ger nun schon ein paar Tage zurück. Aber die Erinnerungen an die vielen Eindrücke und Erlebnisse verblassen noch lange nicht. Erst vor ein paar Ta- gen kam im Rathaus ein Päckchen an Bei Akiyoshi Endo, Oberbür- germeister von Tokushima City – aus Naruto, voller japanischer Zeitun- gen, die über den Aufenthalt der Wild- berger und über das Konzert beim En- Natürlich war die Delegation auch gel-Matsue-Musikfestival berichten. mit dem Musikschulorchester un- terwegs. Einen tief beeindrucken- Das Musikschul-Orchester musizierte, den Termin nahmen alle gemein- wie berichtet, gemeinsam mit dem En- Narutos Bürgermeister Michihiko Izumi heißt sam wahr. Michihiko Izumi, der Bürgermeister Bünger herzlich willkommen gel-Memorial-Orchestra, anderen Mu- Oberbürgermeister der Stadt Na- sikern und Chören und erinnerte so an ruto, empfing sie im Deutschen ein Konzert, das deutsche Kriegsgefan- Länder auf einer Wellenlänge, auch die of- Haus und anschließend bekamen sie gene und Bürger Tokushimas im Jahr fiziellen Termine der Delegation waren von eine Führung von Kiyoharu Mori, dem 1918, also vor 100 Jahren, gemeinsam gegenseitigem Respekt und echter Freu- Leiter der Einrichtung. im Kriegsgefangenenlager Bando (bei de über das Treffen und den folgenden Das Deutsche Haus der Stadt Naruto der heutigen Stadt Naruto) auf die Beine Austausch geprägt. Eingeladen hatte Kou- wurde 1972 errichtet, um nachfolgen- gestellt haben. suke Fukui, der Politische Verwaltungslei- den Generationen einen Einblick in die Ein Anlass, der sowohl für die deutschen ter der Präfektur Tokushima und auch Aki- Geschichte des Kriegsgefangenenlagers Gäste als auch für die japanischen Gast- yoshi Endo, der Oberbürgermeister von Bando zu gewähren. Als Museum beher- geber von großer Bedeutung ist, denn Tokushima City, bereitete der Delegati- bergt das Deutsche Haus eine Vielzahl an daraus ist in den letzten Jahrzehnten eine on einen herzlichen Empfang. „Interes- originalen Dokumenten und Materialien tiefempfundene Freundschaft gewach- sant war für uns, dass sich die kommu- mit Bezug zur Kriegsgefangenschaft der sen. „Gerade deshalb war es für uns eine nalpolitischen Themen sehr gleichen“, so deutschen Soldaten, deren Geschich- große Ehre, als Delegation aus Deutsch- Ulrich Bünger. So dreht sich auch in Ja- te den Besuchern dabei mit vielen Foto- land bei diesem Jubiläumskonzert dabei pan viel um den demografischen Wan- grafien, Modellen, Dioramen und Texten sein zu können“, sagt Bürgermeister Ul- del, die Infrastruktur und die Bildung. zugänglich gemacht wird. „Das hat uns rich Bünger. „Aber man merkt auch, wir verfolgen teil- alle sehr beeindruckt“, sagt Bürgermeis- Nicht nur musikalisch waren die beiden weise sehr unterschiedliche Ansätze.“ ter Ulrich Bünger. Zu Gast bei Kousuke Fukui, dem Politischen Verwaltungsleiter der Präfektur Tokushima Führung im Deutschen Haus mit Kiyoharu Mori VHS-VORTRAG: ERDOGANS STAAT? DIE TÜRKEI VON INNEN Die vhs Oberes Nagoldtal lädt ein: Am sich stark eingetrübt. Das Land wird Erdogan nicht die Türkei. Trotz aller Pro- Mittwoch, 12. Dezember, spricht Dr. mehr und mehr mit Recep Tayip Erdo- bleme existiert weiterhin eine beeindru- Hans-Werner Schmidt im Musiksaal des gan gleichgesetzt, der bei diesem Blick ckend lebendige Zivilgesellschaft. Bildungszentrums über das Thema “Er- von außen vom Hoffnungsträger zu ei- Dr. Hans-Werner Schmidt hat viele Jah- dogans Staat? Die Türkei von innen. Be- ner Hassfigur mutiert ist. Wer sich (wei- re in der Türkei gelebt und für das Goe- ginn ist um 19 Uhr. Karten gibt es für 5 ter) auf die Türkei einlässt, wird feststel- the-Institut gearbeitet. Er versteht sich Euro an der Abendkasse. Kolleg-Teil- len, dass dieses Bild zumindest einseitig als Mittler zwischen beiden Ländern und nehmer haben freien Eintritt. ist und dem Land keineswegs gerecht Kulturen, will zu einem differenzierteren Das Bild der Türkei in Deutschland hat wird: Die Türkei ist nicht Erdogan und Türkeibild beitragen.
Seite 4 / Nummer 49 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 5. Dezember 2018 Maßnahmen zur weiteren Pflege am Nagoldhang Ost werden geplant Die ehemals zugewachsenen, verwil- brücke und der Emminger Gemarkung derten Freiflächen auf dem Nagold- wieder freizulegen. Im ersten Schritt, er- hang Ost haben sich in einen blühen- zählt Stadtplanerin Karolin Weik, wur- den Lebensraum für viele Tierarten den Wege angelegt, um die Flächen er- verwandelt. Mehrere Jahre Arbeit im reichbar zu machen. Im zweiten Schritt Rahmen der Flurbereinigung haben folgte der große Freischnitt. Neben vie- sich damit ausgezahlt. Nun heißt es, len Privatpersonen und Landwirten arbei- kontinuierlich nachpflegen, um die- tet seit über mehr als zehn Jahren Land- sen Zustand zu erhalten. Ein „vor- schaftspfleger Jörg Kirn mit seinem Team bildliches“ Projekt der Stadt, findet an der Nachpflege der Flächen. Das Ziel: Philipp Beck, Jörg Kirn, Philipp Beck, Geschäftsführer des die naturschutzrelevanten Freiflächen in Karolin Weik, Karl-Martin Bauer Landschaftserhaltungsverbandes im diesem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet un- Kreis Calw. ter ökologischen Gesichtspunkten wie- derherzustellen. Das Amt für Flurneuord- werden seine Schafe ausreichen, um die Vor etwa 50 oder 100 Jahren, schätzt nung, die Untere Naturschutzbehörde Flächen frei zu halten. Beck, seien die Flächen noch bewirt- im Landratsamt, der Landschaftserhal- Diese „Übergangsbereiche von einem schaftet worden. In mühsamer Handar- tungsverband, die Stadt und die Schäfe- Lebensraumtyp zum anderen“, erklärt beit wurden Trockenmauern aufgebaut rei haben sich gemeinsam überlegt, wel- Beck, seien „immer die wertvollsten“. und der Hang terrassiert. Ackerflächen che Maßnahmen hier sinnvoll wären und Die verschiedensten Tiere finden in ih- und Streuobstwiesen habe es gegeben, umgesetzt werden sollen. nen Rückzugsmöglichkeiten, Deckung wovon auch das ein oder andere noch Im dritten Schritt geht es nun darum, die und Nahrung. Die bunten Blumen erfreu- zu sehen ist. Allein auf den Flächen, die getane Arbeit zu bewahren. Allein in die- en Insekten und Schmetterlinge und die Stadtschäfer Karl-Martin Bauer mit sei- sem Jahr stellte der Gemeinderat dafür Trockenmauern in sonniger Südhanglage nen Tieren bewirtschaftet, sind es seiner 20.000 Euro zur Verfügung. Die Hälfte sind ein Traum für Eidechsen. Eben weil Schätzung nach 600 Bäume. Doch nach der Summe wird durch einen Zuschuss sie diesen Sinn dahinter sehen, arbei- und nach gab es weniger Nutzer, für heu- der Landschaftspflegerichtlinie getra- ten alle Beteiligten gerne mit, erzählt Ka- tige landwirtschaftliche Maschinen ist gen. Gerade mal eine Hand voll Gemein- rolin Weik. Dieses Projekt sei man nicht der Hang kaum geeignet. Die Flächen den im Kreis tue es Wildberg gleich, hebt für die Stadt angegangen, hebt Karl-Mar- wuchsen zu und verwilderten. Philipp Beck hervor. In der Anfangszeit tin Bauer hervor, sondern für die Natur Im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens brauche es ein „Zusammenspiel“, so und die Bevölkerung. Tatsächlich, so die „Nagoldhang – Ost“ wurde ab 1997 pla- Beck, zwischen Beweidung und mecha- Stadtplanerin, sehe man bereits wieder nerisch und dann ab 2006 vor Ort be- nischer Nachpflege. Denn die entfernten mehr Menschen den Hang hinaufgehen, gonnen, eben diese Flächen auf dem Büsche treiben wieder aus. Nach etwa die Erholung genießen und teilweise so- Nagoldhang Ost zwischen der Hirsch- 20 Jahren, schätzt Karl-Martin Bauer, gar die Wiesen bewirtschaften. So endet das Jahr 2018 … … und so geht es 2019 weiter Kultur Kultur m a c ht Freu(n)de m a c ht Freu(n)de TT BACKBLECH SWR SWING FAGOTTE T DER GEWOHNHE IT E WORLD DIE NACH FAGOTT AROUND TH 2018| 20. Uhr 00 9 | 16.00 Uhr Freitag, 28. Dezember Sonntag, 13. Januar 201 Stadthalle Wildberg Stadthalle Wildberg RSKONZERT NEUJAHR Fagottisten im Viererpack sind schon eine Rarität, Mit dem Stück „Die Nacht der zumal mit einem höchst Gewohnheit“ ist eine Hommage an vergnüglichen Programm, die Langzeitbeziehung entstanden. das dem erstaunten und Mit wenigen Requisiten, dafür um amüsierten Publikum so mehr Comedy und Musik, mit ungewohnte Hörabenteuer herausragender Gitarrenbegleitung. beschert. Nicht nur für Klassikfans! Die hochkarätigen Eine Mischung, die Backblech Musiker begeistern durch mitreißende Spielfreude, höchste einzigartig sein lässt. Virtuosität und eine enorme Programmvielfalt - von leichter Klassik über Swing bis zum Jazz. DRAMA » Eintritt 15,– € | » Vorverkauf 13,– € | » ermäßigt 10,– € » Eintritt 15,– € | » Vorverkauf 13,– € | » ermäßigt 10,– € KARTENTELEFON: 07054 201-0 | kultur@wildberg.de KARTENTELEFON: 07054 201-0 | kultur@wildberg.de
Mittwoch, 5. Dezember 2018 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 49 / Seite 5 Gemeinderat Wildberg Aus dem Gemeinderat Am 29. November 2019 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt, bei der folgende Themen behandelt wurden: Technischer Ausschuss Informationen und Bekanntgaben Am Donnerstag, den 29.11.2018 fand eine öffentliche Sit- In der öffentlichen Sitzung wurde über die Maßnahmen zur zung des Technischen Ausschusses statt: Verkehrssicherungspflicht der Gewässer und Brunnen im Stadtgebiet informiert. Zudem wurde bekanntgegeben, dass Lärmaktionsplan die Stadt Wildberg bis 2023 weiterhin das Prädikat Luftkur- Bürgermeister Bünger berichtet, dass für Wildberg keine ort führen darf. Erfordernis zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans besteht. Nutzungs- und Kulturplan für den Stadtwald 2019 Brücke „Im Dorf“ – Sulz am Eck Die Verwaltung erläuterte den Nutzungs- und Kulturplan Die betontechnologische Untersuchung hat ergeben, dass ei- 2019, der die Grundlage für die Bewirtschaftung im Jahr ner Sanierung der Brücke nichts entgegensteht. Im nächsten 2019 darstellt. Vorab erfolgten Anmerkungen zum Natural- Schritt soll nun ein Sanierungskonzept ausgearbeitet werden vollzug 2018, zum Haushaltsvollzug 2018, zur Naturalplanung und die mögliche maximale Traglast der Brücke ermittelt 2019 und zur Haushaltsplanung 2019. In der Naturalplanung werden. soll sich vorerst 2019 nichts ändern im Vergleich zu 2018, Halbseitige Sperrung Ortseingang Sulz am Eck, allerdings muss aufgrund des außerplanmäßigen Einschlags von Wildberg kommend im Laufe des Jahres eventuell eine Anpassung des Hiebsat- Die Dauer der Sperrung wird bemängelt. Die Stadtverwal- zes erfolgen. Der Haushaltsplan für 2019 weicht bezüglich tung wird sich für die baldmöglichste Aufhebung einsetzen. den Positionen auf der Ausgabenseite nur geringfügig vom Plan 2018 ab. Die aktuell vorgelegten Haushaltsplanansätze Bausachen basieren auf kameralen Haushaltsstellen und werden von Insgesamt waren 3 Einzelbaumaßnahmen im Geltungsbe- der Verwaltung in die Doppik übertragen. Der Gemeinderat reich eines qualifizierten Bebauungsplans zu beraten. Zu beschloss, den Nutzungs- und Kulturplan 2019 in der vor- einem Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen liegenden Fassung. entsprechend dem Antrag erteilt. Bei einem zweiten erfolgte dies mit Ergänzung. Bei dem dritten Vorhaben bleibt zu- Jahresabschlüsse 2017 nächst eine Rechtsfrage zu klären. a) Feststellung der Jahresrechnung Kernhaushalt b) Ergebnisfeststellung für den Eigenbetrieb Information zur Konzeption der Breitbanderschließung mit Wasserversorgung Hausanschlüssen und Gasversorgung im Gesamtstadtgebiet c) Ergebnisfeststellung für den Eigenbetrieb Der Technische Ausschuss und interessierte Zuhörer wurden Abwasserentsorgung über das Erschließungskonzept der Stadt für Breitband infor- Dem Gemeinderat wurden von der Verwaltung die Jahresab- miert. Am Beispiel „Im Kloster“ in Sulz am Eck wurde dar- schlüsse für den Kernhaushalt, den Eigenbetrieb Wasserver- gelegt, wie das Konzept in die Ausführungsplanung überführt sorgung und den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung für 2017 wird und umgesetzt werden soll. Auch wurde das Konzept vorgestellt. Die Jahresabschlüsse wurden vom Gemeinderat der Netze BW, dem Leitungsträgers für das Gasversorgungs- festgestellt und wie von der Verwaltung ausgeführt beschlos- netz, für den geplanten Ausbau des Gasversorgungsnetzes sen. Im Bereich der Eigenbetriebe wird außerdem der Bür- in Sulz am Eck vorgestellt. germeister, der die Aufgaben der Betriebsleitung wahrnimmt, Vergabe von Bauleistungen: Abbruch und Errichtung einer für das Jahr 2017 entlastet. Garage „Im Kloster“ in Sulz am Eck Verzicht auf die Bilanzierung von geleisteten Der Auftrag für den Ersatzneubau und den Abbruch der Investitionszuschüssen in der Eröffnungsbilanz vorhandenen Garage auf Flurstück Nr. 101 wurde über die Gemäß § 40 Abs.4 GemHVO sollen von der Gemeinde ge- Auftragsumme von 51.765 € brutto an die Firma Köhler aus leistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Ver- Sulz am Eck vergeben. Abbruch und Ersatzneubau sind mögensrechnung ausgewiesen und entsprechend dem Zu- erforderlich, um das Sanierungsziel der Innenentwicklung in wendungsverhältnis aufgelöst, d.h. abgeschrieben, werden. Sulz voran zu bringen. Unter die geleisteten Investitionszuschüsse fallen folgende Bekanntgabe Organisation Winterdienst Fälle: Aus arbeitsrechtlichen Gründen (Einhaltung der Einsatz- und 1. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter, Ruhezeiten der städtischen Mitarbeiter) muss der Winter- z.B. Baukostenzuschuss an einen Verein zum Bau eines dienst unverzüglich neu organisiert werden. Dazu wird der Sportplatzes Streu- und Räumdienst in den Abendstunden an externe 2. Investitionsumlage an die Zweckverbände Dienstleister vergeben werden. Bis zur nächsten Winter- Eine Investitionsfördermaßnahme liegt immer dann vor, wenn dienstsaison 2019/2020 soll dann ein noch zu erarbeitendes eine Maßnahme auch bei Durchführung durch die Kommune Konzept umgesetzt werden. eine Investition dargestellt hätte. Nach § 62 Abs. 6 GemHVO kann als Vereinfachungsregel für die Eröffnungsbilanz auf den Ansatz früherer geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz verzichtet werden. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass auf den Ansatz Verlagstipps: früher geleisteter Investitionszuschüsse in die Eröffnungsbi- lanz der Stadt Wildberg mit Ausnahme der Investitionszuwei- Bei PDF-Dateien müssen alle Schriften eingebettet sein. sungen an den Zweckverband VHS Oberes Nagoldtal ver- zichtet wird und die Vereinfachungsregel angewendet wird. Impressum Herausgeber: Stadt Wildberg, - Druck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Ulrich Bünger, Marktstraße 2, 72218 Wildberg - für „Was sonst noch interes- siert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
Nummer 49 / Seite 6 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 5. Dezember 2018 Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften “Brunnenwie- „Sulzer Straße“ Bebauungsplan nach § 13b BauGB sen“ in Gültlingen - Aufstellungsbeschluss für einen Bebau- Im Zuge der Entwurfsoffenlage nach §§ 3(2) und 4(2) BauGB ungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften nach §13a BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Be- Anlass des Bebauungsplans sind Planungsabsichten zur hörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange wurde der Wiederaufnahme des derzeit ruhenden Betriebs des Frisch- fortgeschriebene Entwurfsstand gebilligt und ein Beschluss betonmischwerks am Standort Gültlingen, welche von der zur erneuten verkürzten Entwurfsoffenlage nach §§ 4a (3) Stadt Wildberg vor dem Hintergrund der Sicherung und Wei- BauGB getroffen. terentwicklung des Arbeitsplatz- und Wirtschaftsstandortes Wildberg unterstützt werden. Das Erfordernis zur Aufstellung In der Kernstadt Wildberg stehen aktuell keine Wohnbau- eines Bebauungsplans ergibt sich aus den erforderlichen flächen mehr zur Verfügung, mit denen die anhaltende baulichen Entwicklungen zur Wiederaufnahme des gewerb- Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt bedient werden kann. lichen Betriebs. Aufgrund dessen wurde ein Bebauungsplan am Standort Wächtersberg am Nordrand der Sulzer Straße entwickelt und Ziel des Bebauungsplans ist die Gewährleistung einer geord- in der Sitzung vom 26.04.2018 die Entwurfsoffenlage nach § neten städtebaulichen Entwicklung am gewerblichen Stand- 3(2) und § 4(2) Bau GB beschlossen. ort am Ortseingang in Gültlingen und die Sicherstellung der Vereinbarkeit der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung Da anschließend eine Bürgerinitiative zu diesem Thema mit mit dem städtebaulichen und landschaftsplanerischen Um- Fragen auf die Verwaltung zukam und auch kritische Stim- feld und der angrenzenden Wohnbebauung. men hierzu aus dem Bereich des ehrenamtlichen Naturschut- Der Gemeinderat fasste den Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 zes kamen, wurde der Bebauungsplan fortgeschrieben und die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung es wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: nach §13a BauGB und den Erlass örtlicher Bauvorschriften - Änderungen in der Art der baulichen Nutzung: Ausschließ- für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Brunnenwie- lich ausnahmsweise Zulässigkeit den nach § 4 (2) allge- sen“ in Gültlingen entsprechend der beiliegenden Plange- mein zulässigen Nutzungsarten von der Versorgung des bietsabgrenzung vom 29.11.2018. Außerdem beauftragte der Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften Gemeinderat die Verwaltung, die erforderliche ortsübliche sowie nicht störenden Handwerksbetriebe und kompletter Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach §2 (1) Ausschluss der nach §4(3) BauNVO ausnahmsweise zuläs- BauGB i. V. m. §13a (3) Nr. 1 und 2 BauGB zu veranlassen. sigen Nutzungsarten (hier auch Ausschluss von Beherber- Bürgermeister Bünger gab bekannt, dass der Investor am gungsbetrieben) 11.12.2018 eine Info-Veranstaltung im Ev. Gemeindehaus - Einbinden der Ergebnisse des ergänzend erarbeiteten Gültlingen anbietet. Schallschutzgutachtens (Festsetzung einzuhaltender maß- Beschluss zur Ausschreibung geblicher Außenlärmpegel) „Randbereiche OD Gültlingen“ mit Planfreigabe - Änderungen in der Bauweise: Beschränkung der entste- Nachdem in den vergangenen zwei Jahren die Sanierung henden Einzel- und Doppelhäuser auf eine Länge von und Gestaltung der Straßenränder und der Gehwege sowie max. 20m zur Sicherstellung der städtebaulichen Kleintei- der Einmündungsbereiche in zwei Bauabschnitten realisiert ligkeit der baulichen Entwicklung und zur Sicherung der wurde steht nun entsprechend dem Sanierungsziel der dritte Durchlässigkeit zwischen Sulzer Straße und Waldflächen Bauabschnitt an – die Sanierung und Gestaltung der stra- - Konkretisierung der Zulässigkeit von Nebenanlagen ßenbegleitenden Plätze und zwei Seitenstraßen. - Beibehaltung der Waldabstandsflächen im Waldbestand Dies sind: der Platz an der Ecke „Wildberger Straße / und Widmung dieser als Niederwald zu bewirtschaftenden Breitestraße“ vor der Straße „Im Höfle“, der Platz an der Flächen als Flächen für den Wald Ecke „Wildberger Straße / Gechinger Straße“ am sogenann- - Aktualisierung des artenschutzrechtlichen Gutachtens über ten „Rehbrunnen“, der Platz an der Ecke „Deckenpfronner einen nochmaligen Begang durch Dr. Schroth und Kon- Straße / Gechinger Straße“, die Straße „Im Vogelsang“ und kretisierung der Festsetzungen hinsichtlich des Vorsehens ein Teilabschnitt der „Abendgasse“. von Fledermauskästen und des Umgangs mit anfallendem Der Ortschaftsrat Gültlingen hat die Pläne in der öffentlichen Totholz Sitzung vom 10. Oktober 2018 beraten und die Ergebnisse - Einbinden der Hinweise zur Geotechnik und Klarstellung dieser Beratung wurden bei der Planung berücksichtigt. des Hinweises zum Gutachten zur angrenzenden Auffül- Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung zu und lung im Randbereich des Geltungsbereichs gab diese zur Ausschreibung frei. - Einbinden von Hinweisen zur Löschwasserversorgung Festlegung von Straßennamen im Baugebiet - Einbinden der beantragten Erlaubnis zum Landschafts- „Vorderer Bergsteig II“ in Effringen schutzgebiet in die Anlagen des B-Plans Für das neu geplante Wohngebiet „Vorderer Bergsteig“ müs- - Einbinden einer vorliegenden fachgutachterlichen Stellung- sen noch Straßennamen festgelegt werden, dazu ist der nahme zur Leistungsfähigkeit der Sulzer Straße in die Ortschaftsrat Effringen nach der Hauptsatzung zu hören. Er Anlagen des B-Plans und die Begründung hat hierzu ein Vorschlagsrecht, welches er in seiner Sitzung - Reduzierung der Größe von Werbeanlagen in den Örtlichen vom 08. Oktober 2018 wahrgenommen hat. Bauvorschriften In dem angrenzenden Gebiet „Oberer Bergsteig“ sind die - Konkretisierung der Höhen von Stützmauern innerhalb der Straßen nach Bäumen benannt, im „Unteren Bergsteig“ nach Baugrundstücke und angrenzend an die äußeren Grund- Sträuchern. Der Ortschaftsrat empfiehlt deshalb die Benen- stücksgrenzen nung der Straßen in „Lavendelweg“ und „Haselnussweg“, - Einbindung von Regelungen zu Fahrradstellplätzen in die um die Benennung nach Sträuchern fortzusetzen. Der Gemeinderat legte die Straßennamen für das Baugebiet Örtlichen Bauvorschriften entsprechend fest. - Ergänzende Darlegung von Umweltbelangen im Zuge der Begründung Einberufung eines baubegleitenden Ausschusses für das Projekt Neubau „Dorfgemeinschaftshaus Schönbronn“ Der Gemeinderat kam zu dem Beschluss, dass die Anre- Mit dem Baubeginn des Projekts stehen Entscheidungen gungen der Öffentlichkeit, der Behörden und anderen Trä- hinsichtlich der Materialauswahl und der Farbgebung unmit- gern geprüft und die vorliegenden Abwägungsvorschläge telbar bevor. behandelt wurden und billigte den fortgeschrieben Entwurf Die Verwaltung schlägt zur Entscheidungsfindung einen bau- des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvor- begleitenden Ausschuss mit folgender Zusammensetzung schriften. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die vor: erforderlichen ortsüblichen Bekanntmachungen zur erneuten Vorsitzender Bürgermeister Bünger verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(2) BauGB Mitglieder Investor Schaible GbR, Herr und Frau Schaible zu veranlassen und die erneute Beteiligung der Behörden 1 – 2 Mitglieder je Gemeinderatsfraktion und der Öffentlichkeit nach §§ 3(2) und 4(2) BauGB jeweils Ortsvorsteher Schönbronn, Herr Mogler i. V .m. §4a (3) BauGB durchzuführen. ein weiterer Vertreter des Ortschaftsrates
Mittwoch, 5. Dezember 2018 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 49 / Seite 7 Beratende Bauleitplanung „Sulzer Straße“, Mitglieder Architekt Kugel Stadtbaumeister Sadlers Gemarkung Wildberg Der Gemeinderat entschied entsprechend über die Aufstellung eines Bebauungsplans und Örtlicher Bauvor- Zusammensetzung des baubegleitenden Ausschusses. schriften im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB Öffentliche Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Festlegung von Backhausgebühren Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB Die Stadt Wildberg erhebt für die Benutzung der öffentlichen Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat in seiner öffentli- Backhäuser Gebühren nach der Gebührenordnung, welche chen Sitzung am 29.11.2018 die im Zuge der Beteiligung zuletzt am 03. Juni 2004 vom Gemeinderat beschlossen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen wurden. Der Beschluss wurde vertagt. Anregungen beraten und einen Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen gefasst. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den fortgeschriebenen Entwurfsstand des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt Amtliche und den Beschluss für eine erneute Beteiligung der Behör- den und der Öffentlichkeit nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bekanntmachungen jeweils i.V.m. § 4a (3) BauGB gefasst. Der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme gegeben. Dabei wird entsprechend § 4a (3) Keine Öffnungszeiten zwischen den Jahren BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänder- ten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. bei der Stadtverwaltung In der Zeit vom 21.12.2018 bis zum 15.01.2019 steht unser Finanzwesenprogramm nur in einem stark ein- geschränkten Funktionsumfang zur Verfügung, wes- halb kein regulärer Dienstbetrieb möglich ist. Deshalb ist das Rathaus, einschließlich der Ortsver- waltungen am Donnerstag, den 27.12.2018, Freitag, den 28.12.2018 und Samstag, den 29.12.2018 ge- schlossen. Eine telefonische Erreichbarkeit für Not- fälle ist sichergestellt (07054 201-0). Ab Mittwoch, 02.01.2019 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da. Geänderte Abbuchungstermine für Januar und Februar 2019 Aufgrund der Umstellung unseres Buchhaltungssys- tems auf die kommunale Doppik können wir bis zum 14. Januar keine Abbuchungen vornehmen. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bau- Eventuelle Abbuchungen für Kindergartengebühren, vorschriften, einschließlich Begründungsentwurf mit den be- Betreuungsgebühren, Mieten usw. werden deshalb gleitenden Fachgutachten, liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Monate Januar und Februar 2019 kurz nach- i.V.m. § 4a (3) BauGB in der Zeit vom 13.12.2018 bis einander fällig. einschließlich 03.01.2019 während der Dienststunden beim Die Abbuchung für Januar 2019 ist zum 18. Januar Stadtbauamt Wildberg, Marktstraße 1 (Zimmer 4), zur öffent- 2019 geplant, die Abbuchung des Monats Februar lichen Einsicht aus. Die jeweiligen DIN-Vorschriften werden erfolgt zum 5. Februar 2019. im Rathaus der Stadt Wildberg zur Einsicht vorgehalten. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszule- Wir bitten um Ihr Verständnis. genden Unterlagen werden zusätzlich auf die Internetseite der Stadt Wildberg eingestellt und stehen unter nachfolgendem Link für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums zur Verfügung: https://www.wildberg.de/leben-wohnen/planen-bauen/bauleit- !!Achtung vorgezogener planung/. Während der Auslegung können bei der Stadtverwaltung Redaktionsschluss!! Wildberg Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder persön- lich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird entspre- chend § 3 (2) BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristge- Für das letzte Mitteilungsblatt recht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften im Jahr 2018, Nr. 51/2018 unberücksichtigt bleiben können. Im Hinblick auf den Da- (Erscheinungstag: tenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher Mittwoch, 19. Dezember) in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen in öffentli- ist Redaktionsschluss bereits am chen Sitzungen unter Wahrung des Datenschutzes beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Donnerstag, 13. Dezember, 9:00 Uhr Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Nummer 49 / Seite 8 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 5. Dezember 2018 Als umweltbezogene Informationen liegen vor: rechtlicher Verbotstatbestände (u.a. Aspekte Vögel, Fleder- - Synoptische Tabelle mit Stand 29.11.2018 der im Zuge der mäuse, Zauneidechse) und der Definition von erforderli- Entwurfsoffenlage eingegangenen Anregungen der Behör- chen artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen. den und sonstigen Träger Öffentlicher Belange mit Stellung- - Forstrechtliche Eingriffs-Ausgleichsbilanz (Büro StadtLand- nahmen u.a. zum Erfordernis der Planung, zur Lage des Plangebietes zum regionalen Grünzug, zur Lage des Plan- Fluss, Nürtingen, 18.09.2017) und Umwandlungserklärung gebietes innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Nagoldtal, nach §10 (2) LWaldG für den Bebauungsplan „Sulzer Stra- zur Lage in und zu Waldflächen (Waldumwandlung / forst- ße“ vom 01.02.2018 mit Darlegungen der mit der Pla- licher Ausgleich, Waldabstandsflächen, Bewirtschaftung der nung verbundenen Inanspruchnahme von Waldflächen und Waldabstandsfläche), zur Löschwasserversorgung und zum entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen sowie forstlichen Schallimmissionsschutz sowie zu Aspekten der textlichen Maßnahmen im Waldabstand. Festsetzungen (Nebenanlagen, Bauweise). Darüber hinaus- - Leistungsfähigkeitsuntersuchung Sulzer Straße (Gauss In- gehend zur Geotechnik, zum Artenschutz (Hinweise zum genieurtechnik, Stand 21.06.2018) mit Darlegung der Leis- Gutachten / Zeitpunkt der Habitatanalyse, zur Erhebung des tungsfähigkeit der Sulzer Straße im Hinblick auf das vor- Arteninventars sowie zu den Artengruppen Fledermäuse, handene und zukünftige Verkehrsaufkommen. Vögel, Zauneidechsen), zur Vorprüfung des Einzelfalls nach §13a BauGB, zur Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben - Antrag auf Erlaubnis nach § 3 Absatz 1 der Verordnung nach §13b BauGB und zu einzelnen Schutzgütern (u.a. kli- über das Landschaftsschutzgebiet „Nagoldtal" an die Unte- matische Belange, Starkregenereignisse) sowie zum Nutzen re Naturschutzbehörde sowie Antrag auf Erlaubnis gem. § von Innenentwicklungspotenzialen. 4 der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über - Synoptische Tabelle mit Stand 29.11.2018 der im Zuge der den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord vom 10.07.2018 mit Entwurfsoffenlage eingegangenen Anregungen der Öffentlich- Darlegung und qualitativen Bewertung der erforderlichen Inan- keit mit Stellungnahmen u.a. zum Erfordernis der Planung, spruchnahme von Flächen des Landschaftsschutzgebietes und zum Zeitpunkt der Planaufstellung und zum Vertrauens- des Naturparks. schutz gegenüber der Bürgerschaft auf dem Wächtersberg, - Schalltechnisches Gutachten zur städtebaulichen Planung zur Massierung der dortigen Siedlungsentwicklung und der „Sulzer Straße“ (Ingenieurgesellschaft Gerlinger+Merkle, daraus resultierenden Belastung, zum Nutzen von Innen- Schorndorf, Stand 07.09.2018) mit Darlegungen der Belas- entwicklungspotenzialen und zu möglichen Alternativflächen tungswirkung ausgehend von Lärmemissionen der Sulzer auf dem Wächtersberg, zur Lage des Plangebietes zum Straße, der B 463, L 357 und der Bahntrasse im Nagoldtal regionalen Grünzug, zur Lage des Plangebietes innerhalb sowie der Darlegung eines möglichen aktiven Schallschut- des Landschaftsschutzgebiets Nagoldtal, zur Lage in und zu Waldflächen (Waldumwandlung / forstlicher Ausgleich, Wald- zes sowie der Definition für erforderliche Maßnahmen zum abstandsflächen, Bewirtschaftung der Waldabstandsfläche, passiven Schallschutz im Plangebiet. Wertigkeit der Waldflächen, verbleibender „Restwald“), zum - Untersuchungsbericht zur Erschließung „Unter der Lindhal- Artenschutz (Hinweise zur Qualität und Unabhängigkeit des de“ (Büro für Geologie und Umweltfragen, Deckenpfronn, Gutachtens / Zeitpunkt der Habitatanalyse, zur Erhebung Stand 23.12.2004) mit Darlegungen zum Untergrund im des Arteninventars sowie zu den Artengruppen Fledermäu- Bereich der vorhandenen Aufschüttung Lindhalde II, wel- se, Vögel, Zauneidechsen, Greifvögel, Rehe/Wildschweine), che randlich an das Plangebiet angrenzt. zur Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben nach §13b BauGB und zu einzelnen Schutzgütern (u.a. Eingriffswirkun- Darüber hinaus sind grünordnerische Beurteilungen im Zuge gen auf Landschaftsbild, Qualität der Böden, klimatische der Begründung des Bebauungsplanentwurfs mit Darstellung Belange, Starkregenereignisse, Schutzgut Fläche / Flächeni- der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter verfügbar. nanspruchnahme, Eingriff in Erholungsnutzung), zu verkehrs- Die wesentlichen Eingriffswirkungen beziehen sich dabei in- planerischen Fragestellungen (Belastbarkeit Sulzer Straße, folge der Ergänzungsbebauung auf die Schutzgüter Boden/ Verkehrsgutachten, Durchgangsverkehre, Verkehrssicherheit, Wasser (erweiterte Inanspruchnahme bislang unversiegelter Gehwege, Quantität der öffentlichen Parkplätze) und einem Teilflächen), Arten und Biotope (Inanspruchnahme von vor- fehlenden Lärmgutachten. handenen Waldflächen und des Alteichenbestandes). - Artenschutzrechtliche Beurteilung zur Bebauung an der Sulzer Straße (Büro für Waldökologie und Kulturlandschaft, Wildberg, den 03.12.2018 Dr. Karl-Eugen Schroth, Bad Teinach-Zavelstein mit Stand gez. Ulrich Bünger vom 05.11.2018) mit der Prüfung möglicher artenschutz- Bürgermeister Feststellung der Jahresrechnung 2017 Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 die Jahresrechnung 2017 festgestellt und den über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt, soweit sie nicht bereits durch Beschlüsse des Gemeinderats genehmigt waren. Gemäß Anlage 17 zu § 14 GemHVO (kameral) wurde die Jahresrechnung wie folgt festgestellt: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt 1 Soll-Einnahmen 24.836.091,91 € 4.561.710,06 € 29.397.801,97 € 2 Neue Haushaltseinnahmereste - € 1.145.000,00 € 1.145.000,00 € 3 Zwischensumme 24.836.091,91€ 5.706.710,06 € 30.542.801,97 € 4 Ab: Haushaltseinnahmereste aus Vorjahr - € 953.700,00 € 953.700,00 € 5 Bereinigte Soll-Einnahmen 24.836.091,91 € 4.753.010,06 € 29.589.101,97 € 6 Soll-Ausgaben 24.875.591,91 € 4.785.396,83 € 29.660.988,74 € 7 Neue Haushaltsausgabereste - € 837.540,00 € 837.540,00 € 8 Zwischensumme 24.875.591,91 € 5.622.936,83 € 30.498.528,74 € 9 Ab: Haushaltsausgabereste aus Vorjahr 39.500,00 € 782.940,00 € 822.440,00 € 10 Bereinigte Soll-Ausgaben 24.836.091,91 € 4.839.996,83 € 29.676.088,74 € 11 Differenz 10-5 (Fehlbetrag) - € 86.986,77 € 86.986,77 € Die Jahresrechnung 2017 liegt in der Zeit vom 10.12. bis 18.12.2018 (je einschließlich) auf dem Rathaus Wildberg, OG 1, Zimmer 1.10 während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Wildberg, 05.12.2018 gez. Ulrich Bünger Bürgermeister
Mittwoch, 5. Dezember 2018 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 49 / Seite 9 Feststellung des Jahresabschlusses der a) zur Tilgung des Verlustvortrags 106.154,33 Wasserversorgung Wildberg für das b) zur Einstellung von Rücklagen 0,00 c) zur Abführung an den Haushalt der Wirtschaftsjahr 2017 (01.01. bis 31.12.) Stadt 0,00 Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat in seiner öffentlichen d) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 Sitzung am 29.11.2018 den Jahresrechnungsabschluss des 3. Verwendung der für das Wirtschafts- Eigenbetriebes Wasserversorgung festgestellt. Dem Gemein- jahr nach § 14 Abs. 3 EigBG für den derat wurden gemäß den Bestimmungen der Gemeindeord- Haushalt der Stadt eingeplanten Fi- nung Baden-Württemberg sowie des Eigenbetriebsgesetzes nanzierungsmittel 0,00 der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 vorgelegt. liegt in der Zeit vom 10.12. bis 18.12.2018 (je einschließlich) Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst: auf dem Rathaus Wildberg, OG 1, Zimmer 1.10 während der 1. Feststellung des Jahresabschlusses € üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. 1.1 Bilanzsumme 6.397.734,72 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf Wildberg, 05.12.2018 das Anlagevermögen 6.066.993,80 gez. Ulrich Bünger das Umlaufvermögen 330.740,92 Bürgermeister 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf das Eigenkapital 2.020.479,44 Bürgerinformationsveranstaltung in die empfangenen Ertragszuschüsse 116.260,00 die Rückstellungen 33.617,63 Wildberg-Gültlingen die Verbindlichkeiten 4.227.377,65 1.2 Jahresgewinn 144.652,13 zum geplanten Umbau und Wiederinbetriebnahme des 1.2.1 Summe der Erträge 1.410.332,74 Frischbetonmischwerks 1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.265.680,61 Die SCHWENK Beton Stuttgart GmbH Co. KG lädt interes- 2. Behandlung des Jahresgewinns sierte Bürger am a) zur Tilgung des Verlustvortrags 5.678,32 Dienstag, den 11. Dezember 2018, um 19:00 Uhr b) zur Einstellung in Rücklagen 0,00 zu einer Informationsveranstaltung mit Fragemöglichkeit über c) zur Abführung an den Haushalt der Stadt 0,00 den geplanten Umbau und die Wiederinbetriebnahme des d) auf neue Rechnung vorzutragen 138.973,81 Frischbetonmischwerks am Standort Wildberger Straße 81 3. Verwendung der für das Wirtschaftsjahr in Gültlingen ein. Die Veranstaltung findet im Evangelischen nach § 14 Abs. 3 EigBG für den Gemeindehaus, Bundhalde 25 in Gültlingen statt. Haushalt der Stadt eingeplanten Finanzierungsmittel 0,00 Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung liegt in der Zeit vom 10.12. bis 18.12.2018 (je einschließlich) Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden- auf dem Rathaus Wildberg, OG 1, Zimmer 1.10 während der Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts -, Hohenzol- üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. lernstr. 10, 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbei- Wildberg, 05.12.2018 trag 2019 ist der 01.01.2019. gez. Ulrich Bünger Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2018 versandt. Bürgermeister Sollten Sie bis zum 01.01.2019 keinen Meldebogen erhal- ten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung Feststellung des Jahresabschlusses der begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserentsorgung Wildberg für das Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssat- zung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenos- Wirtschaftsjahr 2017 (01.01. bis 31.12.) senschaften) sind zum 1. Februar 2019 meldepflichtig. Die Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat in seiner öffentli- uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwer- chen Sitzung am 29.11.2018 den Jahresrechnungsabschluss tungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2019 einen des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung festgestellt. Dem Meldebogen. Gemeinderat wurden gemäß den Bestimmungen der Ge- Meldepflichtige Tiere sind: meindeordnung Baden-Württemberg sowie des Eigenbe- • Pferde triebsgesetzes der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und • Schweine Verlustrechnung) und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr • Schafe 2017 vorgelegt. • Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband ge- Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst: meldet) € • Hühner 1. Feststellung des • Truthühner/Puten Jahresabschlusses • Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wi- 1.1. Bilanzsumme 21.753.484.78 sente und Wasserbüffel. Die Datenwerden aus der HIT 1.1.1. davon entfallen auf der Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) Aktivseite auf herangezogen. das Anlagevermögen 21.260.987,50 Nicht meldepflichtig sind u.a. das Umlaufvermögen 492.497,28 • Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), 1.1.2. davon entfallen auf der • Esel, Passivseite auf • Ziegen, das Eigenkapital - 610.175,88 • Gänse und Enten die empfangenen Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine Ertragszuschüsse 10.193.818,00 anderen meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die die Rückstellungen 336.824,83 Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und /oder Trut- die Verbindlichkeiten 11.833.017,83 hühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere 1.2 Jahresgewinn 106.154,33 in einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer 1.2.1 Summe der Erträge 2.796.428,77 Hobbyhaltung. Zu melden ist immer der gemeinsam gehal- 1.2.2 Summe der Aufwendungen 2.696.472,63 tene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der 2. Behandlung des Jahresgewinns Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung
Nummer 49 / Seite 10 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 5. Dezember 2018 bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis Stellenausschreibung 15.01.2019 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Voraussetzungen und nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt welches mit dem Melde- bogen verschickt wird bzw. auf unserer Homepage unter www.tskbw.de. Stadt Wildberg Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hin- Landkreis Calw gewiesen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtli- chen Imkerverein werden von diesem an einen der beiden Landesverbände weitergemeldet. Ist ein Imker nicht orga- nisiert oder in einem Verein, der keinem der beiden Lan- Die Stadt Wildberg sucht, aufgrund der beruflichen Neu- desverbände angeschlossen ist, müssen die Völker bei der orientierung des bisherigen Stelleninhabers, im Sachge- Tierseuchenkasse gemeldet werden. Nachmeldepflicht siehe biet Bautechnik/Tiefbau eine/n Beitragssatzung der TSK. Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Bautechniker (m/w/d) der Fachrichtung Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tief- und Straßenbau Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der frühestmöglich in Vollzeit und unbefristet. letzten 3 Jahre, etc.) einsehen. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 710, Schwerpunkte: E-Mail: beitrag@tsk-bw.de, Internet: www.tsk-bw.de • Organisation zur Unterhaltung und Erneuerung sämtli- cher kommunaler Straßen, Gehwege, Straßenbeleuch- tung, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Freianlagen, Feldwege, Brücken, Felddrainagen, Radwege, Beschil- Die Polizei informiert derungen, historische Stadtmauern – bei umfangrei- chen Aufgaben unter Hinzuziehung externer Planer • Bauherrenfunktion und Projektsteuerung bei Neubau und Verbesserungen von Radwegen, Straßenbeleuch- Achtung, Betrüger versprechen hohen tungsanlagen und der städtischen passiven Breitband- Gewinn am Telefon infrastruktur (Leerrohrverlegung) 46.000 Euro sollte ein lebensälteres Ehepaar aus einem • Projektarbeiten Wildberger Teilort gewonnen haben, teilte ihnen ein Mann, • Abstimmungen mit Behörden bei genehmigungspflich- angeblich von der Deutschen Bundesbank, am Telefon mit. tigen Maßnahmen sowie Einholen der Genehmigungen Die einzige Bedingung zum Erhalt des Geldes war, dass • Abstimmungen und Abnahmen bei Baumaßnahmen zuvor die Transportgebühr in Höhe von 900 Euro in Steam- Dritter im Bereich städtischer Infrastruktur (Bürger, Ver- Karten beim Lidl erworben werden sollten. Steam-Karten sorgungsunternehmen) sind Guthabenkarten für einen Online-Dienst, über den Vi- • Abwesenheitsvertretung für den Abteilungsleiter Bau- deospiele angeboten werden. Das Ehepaar sollte die Karten technik sowie für das Aufgabengebiet Bautechnik- kaufen, von daheim den vermeintlichen Angestellten der Hochbau Deutschen Bundesbank anrufen und ihm die Nummern der Änderungen der Aufgaben bleiben vorbehalten. Karten durchgeben. Erst danach würde sich ein Tross von Sie verfügen für diese anspruchsvolle und abwechslungs- Angestellten in Bewegung setzten, um den Geldkoffer zu reiche Tätigkeit über eine abgeschlossene Ausbildung dem glücklichen Gewinner zu bringen. Trotz der anfänglichen zum/zur Bautechniker/in mit dem Schwerpunkt Tief- und Euphorie kontaktierte das Pärchen den Polizeiposten Wild- Straßenbau sowie möglichst entsprechende Berufserfah- berg. Dort wurden die beiden aufgeklärt, dass es sich kei- rung. Eigeninitiative und selbstständiges Arbeiten zählen neswegs um einen unerwarteten Geldsegen handelte, son- zu Ihren Stärken. Sie bringen bürgerorientiertes Denken dern um eine deutschlandweit angewandte Betrugsmasche. mit, sind teamorientiert, belastbar und entscheiden si- cher durch Ihre Fach- und Rechtskenntnisse. Zum Anforderungsprofil zählen auch der sichere Um- gang mit Standard-Software, insbesondere mit gängigen Sprechzeiten und Schalterstunden Office-Programmen und Geoinformationssystem (INGRA- DA/Web GIS) sowie Flexibilität und Bereitschaft zu Ein- sätzen bei Veranstaltungen, auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten und der Führerschein Klasse BE. Fort- und Die kompletten Sprechstunden und Schalter- Weiterbildungen werden ausdrücklich gefordert und ge- stunden sind im Mitteilungsblatt Nr. 48, fördert. Seite 15 und 16 veröffentlicht. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Eingruppie- rung bis zur Entgeltgruppe EG 9b nach dem Tarifvertrag Eine ausführliche Übersicht können Sie jederzeit auf unserer für den öffentlichen Dienst (TVöD) inklusive Sonderzu- Homepage unter www.wildberg.de (Rathaus) einsehen. wendungen, z.B. Leistungsentgelt, möglich. Bei Fragen steht Ihnen Bauamtsleiter Arthur Sadlers (Telefon 07054/ 201-310, E-Mail: sadlers@wildberg.de) gerne zur Verfügung. Sprechstunde von Sie suchen eine neue Herausforderung? Dann freuen wir Ortsvorsteher David Mogler uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis 15.12.2018 HEUTE - Mittwoch, 5. Dezember, 18:00 bis 20:00 Uhr in an die Stadt Wildberg, Postfach 63, 72214 Wildberg der Ortsverwaltung Schönbronn. Sie sind herzlich einge- oder per E-Mail als eine zusammengefasste pdf-Datei an laden, diese Sprechstunden wahrzunehmen. Es bedarf info@wildberg.de keiner Voranmeldung!
Mittwoch, 5. Dezember 2018 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 49 / Seite 11 Sozialnachrichten Ambulante Dienste Die kompletten Ambulanten Dienste sind im Mitteilungs- Sozialversicherung für Landwirtschaft, blatt Nr. 48, Seite 12, 14 und 15, veröffentlicht. Forsten und Gartenbau Eine ausführliche Übersicht können Sie jederzeit auf unserer Homepage unter www.wildberg.de (Rathaus) einsehen. Deutscher Bundestag hat Hofabgabeverpflichtung abge- Hier die aktuellen Informationen: schafft – Altersrenten werden jetzt endgültig bewilligt Der Deutsche Bundestag hat die Hofabgabepflicht abge- Zahnarzt schafft. Er hat damit rückwirkend zum 9. August 2018 (Ver- öffentlichung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts Samstags, sonntags und feiertags von 10:00 bis 11:00 Uhr und von 16:00 bis 17:00 Uhr. In der übrigen Zeit ist der zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelun- Dienst habende Zahnarzt nur in dringenden Fällen telefo- gen) diese Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus nisch erreichbar. der Alterssicherung der Landwirte (AdL) aufgegeben. Damit ist der Weg für die SVLFG frei, ab sofort Renten endgültig 8./9. Dezember - Dr. E. Schleehauf, Eutinger Weg 19, bewilligen zu können. 72202 Nagold, Tel: 07459 330 Mit der Abschaffung der Hofabgabepflicht gehen weitere gesetzliche Änderungen zum 1. Januar 2019 einher. Dies Apotheke Wildberg sind insbesondere: • Versicherungsfreiheit in der AdL bei Bezug einer vorzeitigen Nächster Notdienst: Altersrente • Abschaffung des Rentenzuschlags wegen späterer Inan- Mittwoch, 5. Dezember, ab 08:30 Uhr bis spruchnahme der Regelaltersrente Donnerstag, 6. Dezember, 08:30 Uhr; Tel. 07054 - 5132 • Befristung von Erwerbsminderungsrenten und Anrechnung Weitere Notdienste sehen Sie im Notdienst-Display an der von Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft bei aktiver Wildberger Apotheke oder Sie rufen kostenlos an unter 0800 Weiterbewirtschaftung 0022833 – vom Handy wählen Sie bitte nur die 22833 – • Anrechnung von Hinzuverdiensten auf vorzeitige Altersrenten (geben Sie bitte die Postleitzahl für Wildberg an) Nachdem Mitte Oktober 2018 die Vertreter aller Fraktio- nen des Deutschen Bundestages die Hofabgabeklausel als nicht mehr haltbar ansahen, hatte der Vorstand der SVLFG entschieden, für die Zeit von September bis zur notwendi- Fundsachen gen Gesetzesänderung vorläufig Altersrenten und vorzeitige Altersrenten zu gewähren. Damit hat die SVLFG unbilli- Fundsachen im November ge Härten für ihre Versicherten vermieden. Die vorläufigen Folgende Fundsachen warten im Rathaus Wildberg auf ihre Rentenzahlungen erfolgten individuell in der aktuell gesetz- Besitzer: lich vorgesehenen Höhe, jedoch bei Regelaltersrenten ohne • Sportjacke 158-164 (Gültlinger Halle) den Zuschlag für eine spätere Inanspruchnahme der Rente. • Sporttasche mit Inhalt (Gültlinger Halle) Diesbezüglich bestehende Ansprüche gingen jedoch nicht • Krücke, Gehhilfe (Wildberg) verloren und werden nun mit der endgültigen Entscheidung • goldener Ohrstecker (Schwimmhalle) festgesetzt. Die Abschaffung dieses Zuschlags ab 1. Janu- Alle Fundsachen können auf der Internetseite der Stadtver- ar 2019 betrifft insoweit allein zukünftig geltend gemachte waltung: www.wildberg.de angeschaut werden. Rentenansprüche. Ebenso haben Bezieher einer vorzeitigen Altersrente Bestandsschutz. Diese müssen nicht mit einer Fundsachen aus den Sporthallen werden erst ab einem Wert Anrechnung von Hinzuverdiensten rechnen, wenn ihr An- von 10 € veröffentlicht. Bitte wenden Sie sich ggf. an den spruch bereits am 31. Dezember 2018 bestand. zuständigen Hausmeister. Als weitere Änderung in der landwirtschaftlichen Kranken- versicherung (LKV) wurde zur Entlastung der Unternehmer beschlossen, den Solidarzuschlag zu den Leistungsaufwen- Wöchentliche Müllabfuhr dungen der sogenannten Altenteiler bereits in 2019 auf 76 in der Gesamtstadt Millionen und bis 2022 auf 59 Millionen Euro zu reduzieren. Auswirkungen auf Beitragszahlung in der Gelber Sack / Gelbe Tonne Krankenversicherung bedenken Weiterbewirtschafter müssen beachten, dass für sie nicht im Stadtteil Effringen die Krankenversicherung der Rentner (KvdR) greift, sondern Freitag, 7. Dezember 2018 sie ihren Beitrag als landwirtschaftlicher Unternehmer weiter zahlen müssen. Beiträge sind neben den Beiträgen aus der Papierabfuhr Rente aus der AdL auch aus außerlandwirtschaftlichen selb- ständigen Erwerbstätigkeiten, weiteren Renten und Versor- in den Stadtteilen Schönbronn und Wildberg gungsbezügen zu zahlen. Diese Beiträge können insgesamt Freitag, 7. Dezember 2018 gegebenenfalls höher ausfallen als die zu erwartende Rente in den Stadtteilen Effringen, Gültlingen und Sulz am Eck aus der AdL. Es wird empfohlen, sich diesbezüglich durch Montag, 10. Dezember 2018 die SVLFG beraten zu lassen. Redaktionsschluss beachten Bitte denken Sie an die rechtzeitige Übermittlung Ihrer Bild- und Textbeiträge.
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