Singen unterm Weihnachtsbaum 2018 - Schulhofsingen - Stadt Wildberg

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Singen unterm Weihnachtsbaum 2018 - Schulhofsingen - Stadt Wildberg
Nummer 49                 Mittwoch, 5. Dezember 2018                    Jahrgang 2018

                 Singen unterm
                Weihnachtsbaum
                     2018
                             Schulhofsingen
                         Sonntag, 16. Dezember, 17 Uhr
                                Schulhof Gültlingen
                         Für das leibliche Wohl wird gesorgt
                          Veranstalter: Gesangverein und
                      Evangelische Kirchengemeinde Gültlingen

                       Singen und Musizieren
                      unterm Weihnachtsbaum
                        Samstag, 22. Dezember, 18 Uhr
                                 Klosterhof Wildberg
                           Bewirtung durch die Stadtkapelle
                 Veranstalter: Musikschule und Stadtkapelle Wildberg

                Singen unterm Weihnachtsbaum
                       Sonntag, 23. Dezember, 17.30 Uhr
                                Schulhof Sulz am Eck
                 Ab 17.30 Uhr gibt es Waffeln, Punsch und Glühwein
            Um 18:00 Uhr gemeinsames Singen unter dem Weihnachtsbaum
                    Mitwirkende: Posaunenchor, Grundschulchor
                                                                                   Foto: jakkapan / Adobe stock

              Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde Sulz am Eck,
                          Förderverein Grundschule Sulz
                         am Eck/Gültlingen, Ortschaftsrat
Singen unterm Weihnachtsbaum 2018 - Schulhofsingen - Stadt Wildberg
Seite 2 / Nummer 49                             Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg                Mittwoch, 5. Dezember 2018

      26. Turm-Weihnacht in Wildberg war wieder ein Besuchermagnet

 Eröffnung an der Krippe im
 Torbogen des Arrestturms

In stimmungsvollem Gelb strahlen die
Lichterketten an den Straßen, dem
Tannenbaum und dem Arrestturm. Der
Nikolaus beschenkt die Kleinen und
wirft Goldtaler in die Menge, der Wild-
bi der Narrenzunft steift durch die Stra-
ßen. Auf der Bühne wechseln sich ver-
schiedene Musik- und Tanzgruppen ab.           Die Weihnachtsbäckerei im Jugendtreff
Punsch, Glühwein, Waffeln und mehr
duften verführerisch. Weihnachtsstim-
mung pur bei der 26. Turm-Weihnacht.         wagenhotels mithalf. Hendrik und Karin     von „Für Wildberg“, die personell und fi-
                                             Smits, die ebenfalls einen Stand betrei-   nanziell von der Stadt unterstützt werden,
Am Samstag und Sonntag hatte sich            ben, können sich da nur anschließen. Je-   auch ganz besonders, erzählt Vorsitzen-
Wildberg in ein vorweihnachtliches Para-     des Jahr sind sie gerne dabei. Auch die    der Torsten Seibold. Etwa halb-halb ver-
dies mit der richtigen Mischung aus Stän-    von Volkmar Schmelzle gestaltete Krippe    teilen sich die über 50 Stände auf beide
den mit leckeren Köstlichkeiten und inter-   und die Dekorationen gefallen ihnen wie-   Segmente. Seibold selbst gefällt übri-
essanten Waren verwandelt. „Gemütlich,       der besonders gut.                         gens auch die Krippe ganz besonders,
lauschig, sehr weitläufig durch die histo-    Schwaben lobte zudem die gute Mi-          ein „Wahrzeichen des Marktes“. Die Be-
rische Stadt“ erstreckten sich die Stände    schung aus Essens- und Verkaufsstän-       sucher wissen diese Dinge ebenfalls zu
in einem Rundgang durch mehrere Stra-        den. Darauf achten die Organisatoren       schätzen. Die „abwechslungsreichen
ßen, wie Michael Schwaben aus                                                                   Stände“, die Krippe, das Essen,
Effringen bemerkte. Für ihn ist                                                                  die Dekoration und die „gemüt-
das eines der Merkmale, das die                                                                 liche Atmosphäre“ gefallen Le-
Turm-Weihnacht auszeichnet –                                                                    onie Böttiger aus Emmingen so
neben den „traditionell hochwer-                                                                gut, dass sie jedes Jahr vorbei-
tigen“ Waren. Man könne „schön                                                                  schaut. Dasselbe gilt für den Wild-
laufen und kucken“, so Schwa-                                                                   berger Regino Gonzalez, der jähr-
ben, der am Stand des Schäfer-                                                                  lich Glühwein und Spaß auf dem
                                                                                                Weihnachtsmarkt genießt. Für ihn
                                                                                                eine Tradition wie der Schäferlauf.
                                      Abschlusskonzert in der katholischen Kirche               „Wildberg ist Weihnachtsmarkt
                                                                                                und Schäferlauf“, sagt er lachend,
                                                                                                „ohne wäre es nur ein Kurort.“

                                                                                         Info

                                                                                         Am Sonntag war erstmals die diesjäh-
                                                                                         rige Weihnachtsausstellung im Mu-
                                                                                         seum zu bestaunen. Knapp 40 Holz-
                                                                                         modelle, gebaut von dem 91-jährigen
                                                                                         Sulzer Fritz Vetter, können dort noch
                                                                                         bis zum 13. Januar jeden Sonntag
                                                                                         von 13 bis 16 Uhr betrachtet werden.
                                                                                         Wahrzeichen, Tiere, Motorräder und
                                                                                         vieles mehr hat Vetter in gut einem
                                                                                         Jahr zusammengesetzt.
Singen unterm Weihnachtsbaum 2018 - Schulhofsingen - Stadt Wildberg
Mittwoch, 5. Dezember 2018                               Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg                                 Nummer 49 / Seite 3

Termine der Delegation in Japan

Respekt und Freude prägten die offiziellen Treffen
Die große Reise nach Japan liegt für
das Musikschulorchester und die De-
legation um Bürgermeister Ulrich Bün-
ger nun schon ein paar Tage zurück.
Aber die Erinnerungen an die vielen
Eindrücke und Erlebnisse verblassen
noch lange nicht. Erst vor ein paar Ta-
gen kam im Rathaus ein Päckchen an                                                                              Bei Akiyoshi Endo, Oberbür-
                                                                                                                germeister von Tokushima City
– aus Naruto, voller japanischer Zeitun-
gen, die über den Aufenthalt der Wild-
berger und über das Konzert beim En-                                                                           Natürlich war die Delegation auch
gel-Matsue-Musikfestival berichten.                                                                            mit dem Musikschulorchester un-
                                                                                                               terwegs. Einen tief beeindrucken-
Das Musikschul-Orchester musizierte,                                                                           den Termin nahmen alle gemein-
wie berichtet, gemeinsam mit dem En-                    Narutos Bürgermeister Michihiko Izumi heißt            sam wahr. Michihiko Izumi, der
                                                        Bürgermeister Bünger herzlich willkommen
gel-Memorial-Orchestra, anderen Mu-                                                                            Oberbürgermeister der Stadt Na-
sikern und Chören und erinnerte so an                                                                          ruto, empfing sie im Deutschen
ein Konzert, das deutsche Kriegsgefan-                Länder auf einer Wellenlänge, auch die of-      Haus und anschließend bekamen sie
gene und Bürger Tokushimas im Jahr                    fiziellen Termine der Delegation waren von       eine Führung von Kiyoharu Mori, dem
1918, also vor 100 Jahren, gemeinsam                  gegenseitigem Respekt und echter Freu-          Leiter der Einrichtung.
im Kriegsgefangenenlager Bando (bei                   de über das Treffen und den folgenden            Das Deutsche Haus der Stadt Naruto
der heutigen Stadt Naruto) auf die Beine              Austausch geprägt. Eingeladen hatte Kou-        wurde 1972 errichtet, um nachfolgen-
gestellt haben.                                       suke Fukui, der Politische Verwaltungslei-      den Generationen einen Einblick in die
Ein Anlass, der sowohl für die deutschen              ter der Präfektur Tokushima und auch Aki-       Geschichte des Kriegsgefangenenlagers
Gäste als auch für die japanischen Gast-              yoshi Endo, der Oberbürgermeister von           Bando zu gewähren. Als Museum beher-
geber von großer Bedeutung ist, denn                  Tokushima City, bereitete der Delegati-         bergt das Deutsche Haus eine Vielzahl an
daraus ist in den letzten Jahrzehnten eine            on einen herzlichen Empfang. „Interes-          originalen Dokumenten und Materialien
tiefempfundene Freundschaft gewach-                   sant war für uns, dass sich die kommu-          mit Bezug zur Kriegsgefangenschaft der
sen. „Gerade deshalb war es für uns eine              nalpolitischen Themen sehr gleichen“, so        deutschen Soldaten, deren Geschich-
große Ehre, als Delegation aus Deutsch-               Ulrich Bünger. So dreht sich auch in Ja-        te den Besuchern dabei mit vielen Foto-
land bei diesem Jubiläumskonzert dabei                pan viel um den demografischen Wan-              grafien, Modellen, Dioramen und Texten
sein zu können“, sagt Bürgermeister Ul-               del, die Infrastruktur und die Bildung.         zugänglich gemacht wird. „Das hat uns
rich Bünger.                                          „Aber man merkt auch, wir verfolgen teil-       alle sehr beeindruckt“, sagt Bürgermeis-
Nicht nur musikalisch waren die beiden                weise sehr unterschiedliche Ansätze.“           ter Ulrich Bünger.

 Zu Gast bei Kousuke Fukui, dem Politischen Verwaltungsleiter der Präfektur Tokushima                 Führung im Deutschen Haus mit Kiyoharu Mori

 VHS-VORTRAG: ERDOGANS STAAT? DIE TÜRKEI VON INNEN

 Die vhs Oberes Nagoldtal lädt ein: Am                sich stark eingetrübt. Das Land wird            Erdogan nicht die Türkei. Trotz aller Pro-
 Mittwoch, 12. Dezember, spricht Dr.                  mehr und mehr mit Recep Tayip Erdo-             bleme existiert weiterhin eine beeindru-
 Hans-Werner Schmidt im Musiksaal des                 gan gleichgesetzt, der bei diesem Blick         ckend lebendige Zivilgesellschaft.
 Bildungszentrums über das Thema “Er-                 von außen vom Hoffnungsträger zu ei-             Dr. Hans-Werner Schmidt hat viele Jah-
 dogans Staat? Die Türkei von innen. Be-              ner Hassfigur mutiert ist. Wer sich (wei-        re in der Türkei gelebt und für das Goe-
 ginn ist um 19 Uhr. Karten gibt es für 5             ter) auf die Türkei einlässt, wird feststel-    the-Institut gearbeitet. Er versteht sich
 Euro an der Abendkasse. Kolleg-Teil-                 len, dass dieses Bild zumindest einseitig       als Mittler zwischen beiden Ländern und
 nehmer haben freien Eintritt.                        ist und dem Land keineswegs gerecht             Kulturen, will zu einem differenzierteren
 Das Bild der Türkei in Deutschland hat               wird: Die Türkei ist nicht Erdogan und          Türkeibild beitragen.
Singen unterm Weihnachtsbaum 2018 - Schulhofsingen - Stadt Wildberg
Seite 4 / Nummer 49                                      Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg                         Mittwoch, 5. Dezember 2018

    Maßnahmen zur weiteren Pflege am Nagoldhang Ost werden geplant

Die ehemals zugewachsenen, verwil-                    brücke und der Emminger Gemarkung
derten Freiflächen auf dem Nagold-                     wieder freizulegen. Im ersten Schritt, er-
hang Ost haben sich in einen blühen-                  zählt Stadtplanerin Karolin Weik, wur-
den Lebensraum für viele Tierarten                    den Wege angelegt, um die Flächen er-
verwandelt. Mehrere Jahre Arbeit im                   reichbar zu machen. Im zweiten Schritt
Rahmen der Flurbereinigung haben                      folgte der große Freischnitt. Neben vie-
sich damit ausgezahlt. Nun heißt es,                  len Privatpersonen und Landwirten arbei-
kontinuierlich nachpflegen, um die-                    tet seit über mehr als zehn Jahren Land-
sen Zustand zu erhalten. Ein „vor-                    schaftspfleger Jörg Kirn mit seinem Team
bildliches“ Projekt der Stadt, findet                  an der Nachpflege der Flächen. Das Ziel:           Philipp Beck, Jörg Kirn,
Philipp Beck, Geschäftsführer des                     die naturschutzrelevanten Freiflächen in           Karolin Weik, Karl-Martin Bauer
Landschaftserhaltungsverbandes im                     diesem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet un-
Kreis Calw.                                           ter ökologischen Gesichtspunkten wie-
                                                      derherzustellen. Das Amt für Flurneuord-         werden seine Schafe ausreichen, um die
Vor etwa 50 oder 100 Jahren, schätzt                  nung, die Untere Naturschutzbehörde              Flächen frei zu halten.
Beck, seien die Flächen noch bewirt-                  im Landratsamt, der Landschaftserhal-            Diese „Übergangsbereiche von einem
schaftet worden. In mühsamer Handar-                  tungsverband, die Stadt und die Schäfe-          Lebensraumtyp zum anderen“, erklärt
beit wurden Trockenmauern aufgebaut                   rei haben sich gemeinsam überlegt, wel-          Beck, seien „immer die wertvollsten“.
und der Hang terrassiert. Ackerflächen                 che Maßnahmen hier sinnvoll wären und            Die verschiedensten Tiere finden in ih-
und Streuobstwiesen habe es gegeben,                  umgesetzt werden sollen.                         nen Rückzugsmöglichkeiten, Deckung
wovon auch das ein oder andere noch                   Im dritten Schritt geht es nun darum, die        und Nahrung. Die bunten Blumen erfreu-
zu sehen ist. Allein auf den Flächen, die             getane Arbeit zu bewahren. Allein in die-        en Insekten und Schmetterlinge und die
Stadtschäfer Karl-Martin Bauer mit sei-               sem Jahr stellte der Gemeinderat dafür           Trockenmauern in sonniger Südhanglage
nen Tieren bewirtschaftet, sind es seiner             20.000 Euro zur Verfügung. Die Hälfte            sind ein Traum für Eidechsen. Eben weil
Schätzung nach 600 Bäume. Doch nach                   der Summe wird durch einen Zuschuss              sie diesen Sinn dahinter sehen, arbei-
und nach gab es weniger Nutzer, für heu-              der Landschaftspflegerichtlinie getra-            ten alle Beteiligten gerne mit, erzählt Ka-
tige landwirtschaftliche Maschinen ist                gen. Gerade mal eine Hand voll Gemein-           rolin Weik. Dieses Projekt sei man nicht
der Hang kaum geeignet. Die Flächen                   den im Kreis tue es Wildberg gleich, hebt        für die Stadt angegangen, hebt Karl-Mar-
wuchsen zu und verwilderten.                          Philipp Beck hervor. In der Anfangszeit          tin Bauer hervor, sondern für die Natur
Im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens                brauche es ein „Zusammenspiel“, so               und die Bevölkerung. Tatsächlich, so die
„Nagoldhang – Ost“ wurde ab 1997 pla-                 Beck, zwischen Beweidung und mecha-              Stadtplanerin, sehe man bereits wieder
nerisch und dann ab 2006 vor Ort be-                  nischer Nachpflege. Denn die entfernten           mehr Menschen den Hang hinaufgehen,
gonnen, eben diese Flächen auf dem                    Büsche treiben wieder aus. Nach etwa             die Erholung genießen und teilweise so-
Nagoldhang Ost zwischen der Hirsch-                   20 Jahren, schätzt Karl-Martin Bauer,            gar die Wiesen bewirtschaften.

   So endet das Jahr 2018 …                                                   … und so geht es 2019 weiter

       Kultur                                                                      Kultur
                              m a c ht     Freu(n)de                                                     m a c ht     Freu(n)de
                                                                                                           TT
     BACKBLECH                                                                  SWR SWING FAGOTTE
                    T DER GEWOHNHE
                                   IT                                                                            E WORLD
     DIE NACH                                                                    FAGOTT AROUND TH
                               2018| 20. Uhr
                                          00
                                                                                                         9 | 16.00 Uhr
     Freitag, 28. Dezember                                                       Sonntag, 13. Januar 201
     Stadthalle Wildberg                                                         Stadthalle Wildberg
                                                                                                            RSKONZERT
                                                                                                      NEUJAHR
                                                                                Fagottisten im Viererpack
                                                                                sind schon eine Rarität,
     Mit dem Stück „Die Nacht der                                               zumal mit einem höchst
     Gewohnheit“ ist eine Hommage an                                            vergnüglichen Programm,
     die Langzeitbeziehung entstanden.                                          das dem erstaunten und
     Mit wenigen Requisiten, dafür um                                           amüsierten Publikum
     so mehr Comedy und Musik, mit                                              ungewohnte Hörabenteuer
     herausragender Gitarrenbegleitung.                                         beschert. Nicht nur für Klassikfans! Die hochkarätigen
     Eine Mischung, die Backblech                                               Musiker begeistern durch mitreißende Spielfreude, höchste
     einzigartig sein lässt.                                                    Virtuosität und eine enorme Programmvielfalt - von leichter
                                                                                Klassik über Swing bis zum Jazz.
                                                        DRAMA
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                          KARTENTELEFON: 07054 201-0 | kultur@wildberg.de                            KARTENTELEFON: 07054 201-0 | kultur@wildberg.de
Singen unterm Weihnachtsbaum 2018 - Schulhofsingen - Stadt Wildberg
Mittwoch, 5. Dezember 2018                                 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg                     Nummer 49 / Seite 5

                                                                              Gemeinderat Wildberg
Aus dem Gemeinderat                                                           Am 29. November 2019 fand eine öffentliche Sitzung des
                                                                              Gemeinderats statt, bei der folgende Themen behandelt wurden:
Technischer Ausschuss                                                         Informationen und Bekanntgaben
Am Donnerstag, den 29.11.2018 fand eine öffentliche Sit-                      In der öffentlichen Sitzung wurde über die Maßnahmen zur
zung des Technischen Ausschusses statt:                                       Verkehrssicherungspflicht der Gewässer und Brunnen im
                                                                              Stadtgebiet informiert. Zudem wurde bekanntgegeben, dass
Lärmaktionsplan                                                               die Stadt Wildberg bis 2023 weiterhin das Prädikat Luftkur-
Bürgermeister Bünger berichtet, dass für Wildberg keine                       ort führen darf.
Erfordernis zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans besteht.
                                                                              Nutzungs- und Kulturplan für den Stadtwald 2019
Brücke „Im Dorf“ – Sulz am Eck                                                Die Verwaltung erläuterte den Nutzungs- und Kulturplan
Die betontechnologische Untersuchung hat ergeben, dass ei-                    2019, der die Grundlage für die Bewirtschaftung im Jahr
ner Sanierung der Brücke nichts entgegensteht. Im nächsten                    2019 darstellt. Vorab erfolgten Anmerkungen zum Natural-
Schritt soll nun ein Sanierungskonzept ausgearbeitet werden                   vollzug 2018, zum Haushaltsvollzug 2018, zur Naturalplanung
und die mögliche maximale Traglast der Brücke ermittelt                       2019 und zur Haushaltsplanung 2019. In der Naturalplanung
werden.                                                                       soll sich vorerst 2019 nichts ändern im Vergleich zu 2018,
Halbseitige Sperrung Ortseingang Sulz am Eck,                                 allerdings muss aufgrund des außerplanmäßigen Einschlags
von Wildberg kommend                                                          im Laufe des Jahres eventuell eine Anpassung des Hiebsat-
Die Dauer der Sperrung wird bemängelt. Die Stadtverwal-                       zes erfolgen. Der Haushaltsplan für 2019 weicht bezüglich
tung wird sich für die baldmöglichste Aufhebung einsetzen.                    den Positionen auf der Ausgabenseite nur geringfügig vom
                                                                              Plan 2018 ab. Die aktuell vorgelegten Haushaltsplanansätze
Bausachen                                                                     basieren auf kameralen Haushaltsstellen und werden von
Insgesamt waren 3 Einzelbaumaßnahmen im Geltungsbe-                           der Verwaltung in die Doppik übertragen. Der Gemeinderat
reich eines qualifizierten Bebauungsplans zu beraten. Zu                      beschloss, den Nutzungs- und Kulturplan 2019 in der vor-
einem Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen                         liegenden Fassung.
entsprechend dem Antrag erteilt. Bei einem zweiten erfolgte
dies mit Ergänzung. Bei dem dritten Vorhaben bleibt zu-                       Jahresabschlüsse 2017
nächst eine Rechtsfrage zu klären.                                            a) Feststellung der Jahresrechnung Kernhaushalt
                                                                              b) Ergebnisfeststellung für den Eigenbetrieb
Information zur Konzeption der Breitbanderschließung mit                         Wasserversorgung
Hausanschlüssen und Gasversorgung im Gesamtstadtgebiet                        c) Ergebnisfeststellung für den Eigenbetrieb
Der Technische Ausschuss und interessierte Zuhörer wurden                        Abwasserentsorgung
über das Erschließungskonzept der Stadt für Breitband infor-                  Dem Gemeinderat wurden von der Verwaltung die Jahresab-
miert. Am Beispiel „Im Kloster“ in Sulz am Eck wurde dar-                     schlüsse für den Kernhaushalt, den Eigenbetrieb Wasserver-
gelegt, wie das Konzept in die Ausführungsplanung überführt                   sorgung und den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung für 2017
wird und umgesetzt werden soll. Auch wurde das Konzept                        vorgestellt. Die Jahresabschlüsse wurden vom Gemeinderat
der Netze BW, dem Leitungsträgers für das Gasversorgungs-                     festgestellt und wie von der Verwaltung ausgeführt beschlos-
netz, für den geplanten Ausbau des Gasversorgungsnetzes                       sen. Im Bereich der Eigenbetriebe wird außerdem der Bür-
in Sulz am Eck vorgestellt.                                                   germeister, der die Aufgaben der Betriebsleitung wahrnimmt,
Vergabe von Bauleistungen: Abbruch und Errichtung einer                       für das Jahr 2017 entlastet.
Garage „Im Kloster“ in Sulz am Eck                                            Verzicht auf die Bilanzierung von geleisteten
Der Auftrag für den Ersatzneubau und den Abbruch der                          Investitionszuschüssen in der Eröffnungsbilanz
vorhandenen Garage auf Flurstück Nr. 101 wurde über die                       Gemäß § 40 Abs.4 GemHVO sollen von der Gemeinde ge-
Auftragsumme von 51.765 € brutto an die Firma Köhler aus                      leistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Ver-
Sulz am Eck vergeben. Abbruch und Ersatzneubau sind                           mögensrechnung ausgewiesen und entsprechend dem Zu-
erforderlich, um das Sanierungsziel der Innenentwicklung in                   wendungsverhältnis aufgelöst, d.h. abgeschrieben, werden.
Sulz voran zu bringen.                                                        Unter die geleisteten Investitionszuschüsse fallen folgende
Bekanntgabe Organisation Winterdienst                                         Fälle:
Aus arbeitsrechtlichen Gründen (Einhaltung der Einsatz- und                   1. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter,
Ruhezeiten der städtischen Mitarbeiter) muss der Winter-                          z.B. Baukostenzuschuss an einen Verein zum Bau eines
dienst unverzüglich neu organisiert werden. Dazu wird der                         Sportplatzes
Streu- und Räumdienst in den Abendstunden an externe                          2. Investitionsumlage an die Zweckverbände
Dienstleister vergeben werden. Bis zur nächsten Winter-                       Eine Investitionsfördermaßnahme liegt immer dann vor, wenn
dienstsaison 2019/2020 soll dann ein noch zu erarbeitendes                    eine Maßnahme auch bei Durchführung durch die Kommune
Konzept umgesetzt werden.                                                     eine Investition dargestellt hätte. Nach § 62 Abs. 6 GemHVO
                                                                              kann als Vereinfachungsregel für die Eröffnungsbilanz auf
                                                                              den Ansatz früherer geleisteter Investitionszuschüsse in der
                                                                              Eröffnungsbilanz verzichtet werden.
                                                                              Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass auf den Ansatz
             Verlagstipps:                                                    früher geleisteter Investitionszuschüsse in die Eröffnungsbi-
                                                                              lanz der Stadt Wildberg mit Ausnahme der Investitionszuwei-
 Bei PDF-Dateien müssen alle Schriften eingebettet sein.                      sungen an den Zweckverband VHS Oberes Nagoldtal ver-
                                                                              zichtet wird und die Vereinfachungsregel angewendet wird.

  Impressum
  Herausgeber: Stadt Wildberg, - Druck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263
  Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle
  sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Ulrich Bünger, Marktstraße 2, 72218 Wildberg - für „Was sonst noch interes-
  siert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de.
  Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S.
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Nummer 49 / Seite 6                        Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg               Mittwoch, 5. Dezember 2018

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften                     Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften “Brunnenwie-
„Sulzer Straße“ Bebauungsplan nach § 13b BauGB                 sen“ in Gültlingen - Aufstellungsbeschluss für einen Bebau-
Im Zuge der Entwurfsoffenlage nach §§ 3(2) und 4(2) BauGB      ungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften nach §13a BauGB
eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Be-        Anlass des Bebauungsplans sind Planungsabsichten zur
hörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange wurde der     Wiederaufnahme des derzeit ruhenden Betriebs des Frisch-
fortgeschriebene Entwurfsstand gebilligt und ein Beschluss     betonmischwerks am Standort Gültlingen, welche von der
zur erneuten verkürzten Entwurfsoffenlage nach §§ 4a (3)       Stadt Wildberg vor dem Hintergrund der Sicherung und Wei-
BauGB getroffen.                                               terentwicklung des Arbeitsplatz- und Wirtschaftsstandortes
                                                               Wildberg unterstützt werden. Das Erfordernis zur Aufstellung
In der Kernstadt Wildberg stehen aktuell keine Wohnbau-        eines Bebauungsplans ergibt sich aus den erforderlichen
flächen mehr zur Verfügung, mit denen die anhaltende           baulichen Entwicklungen zur Wiederaufnahme des gewerb-
Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt bedient werden kann.           lichen Betriebs.
Aufgrund dessen wurde ein Bebauungsplan am Standort
Wächtersberg am Nordrand der Sulzer Straße entwickelt und      Ziel des Bebauungsplans ist die Gewährleistung einer geord-
in der Sitzung vom 26.04.2018 die Entwurfsoffenlage nach §     neten städtebaulichen Entwicklung am gewerblichen Stand-
3(2) und § 4(2) Bau GB beschlossen.                            ort am Ortseingang in Gültlingen und die Sicherstellung der
                                                               Vereinbarkeit der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung
Da anschließend eine Bürgerinitiative zu diesem Thema mit      mit dem städtebaulichen und landschaftsplanerischen Um-
Fragen auf die Verwaltung zukam und auch kritische Stim-       feld und der angrenzenden Wohnbebauung.
men hierzu aus dem Bereich des ehrenamtlichen Naturschut-      Der Gemeinderat fasste den Beschluss gemäß § 2 Abs. 1
zes kamen, wurde der Bebauungsplan fortgeschrieben und         die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung
es wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:         nach §13a BauGB und den Erlass örtlicher Bauvorschriften
- Änderungen in der Art der baulichen Nutzung: Ausschließ-     für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Brunnenwie-
   lich ausnahmsweise Zulässigkeit den nach § 4 (2) allge-     sen“ in Gültlingen entsprechend der beiliegenden Plange-
   mein zulässigen Nutzungsarten von der Versorgung des        bietsabgrenzung vom 29.11.2018. Außerdem beauftragte der
   Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften     Gemeinderat die Verwaltung, die erforderliche ortsübliche
   sowie nicht störenden Handwerksbetriebe und kompletter      Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach §2 (1)
   Ausschluss der nach §4(3) BauNVO ausnahmsweise zuläs-       BauGB i. V. m. §13a (3) Nr. 1 und 2 BauGB zu veranlassen.
   sigen Nutzungsarten (hier auch Ausschluss von Beherber-     Bürgermeister Bünger gab bekannt, dass der Investor am
   gungsbetrieben)                                             11.12.2018 eine Info-Veranstaltung im Ev. Gemeindehaus
- Einbinden der Ergebnisse des ergänzend erarbeiteten          Gültlingen anbietet.
   Schallschutzgutachtens (Festsetzung einzuhaltender maß-     Beschluss zur Ausschreibung
   geblicher Außenlärmpegel)                                   „Randbereiche OD Gültlingen“ mit Planfreigabe
- Änderungen in der Bauweise: Beschränkung der entste-         Nachdem in den vergangenen zwei Jahren die Sanierung
   henden Einzel- und Doppelhäuser auf eine Länge von          und Gestaltung der Straßenränder und der Gehwege sowie
   max. 20m zur Sicherstellung der städtebaulichen Kleintei-   der Einmündungsbereiche in zwei Bauabschnitten realisiert
   ligkeit der baulichen Entwicklung und zur Sicherung der     wurde steht nun entsprechend dem Sanierungsziel der dritte
   Durchlässigkeit zwischen Sulzer Straße und Waldflächen      Bauabschnitt an – die Sanierung und Gestaltung der stra-
- Konkretisierung der Zulässigkeit von Nebenanlagen            ßenbegleitenden Plätze und zwei Seitenstraßen.
- Beibehaltung der Waldabstandsflächen im Waldbestand          Dies sind: der Platz an der Ecke „Wildberger Straße /
   und Widmung dieser als Niederwald zu bewirtschaftenden      Breitestraße“ vor der Straße „Im Höfle“, der Platz an der
   Flächen als Flächen für den Wald                            Ecke „Wildberger Straße / Gechinger Straße“ am sogenann-
- Aktualisierung des artenschutzrechtlichen Gutachtens über    ten „Rehbrunnen“, der Platz an der Ecke „Deckenpfronner
   einen nochmaligen Begang durch Dr. Schroth und Kon-         Straße / Gechinger Straße“, die Straße „Im Vogelsang“ und
   kretisierung der Festsetzungen hinsichtlich des Vorsehens   ein Teilabschnitt der „Abendgasse“.
   von Fledermauskästen und des Umgangs mit anfallendem        Der Ortschaftsrat Gültlingen hat die Pläne in der öffentlichen
   Totholz                                                     Sitzung vom 10. Oktober 2018 beraten und die Ergebnisse
- Einbinden der Hinweise zur Geotechnik und Klarstellung       dieser Beratung wurden bei der Planung berücksichtigt.
   des Hinweises zum Gutachten zur angrenzenden Auffül-        Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung zu und
   lung im Randbereich des Geltungsbereichs                    gab diese zur Ausschreibung frei.
- Einbinden von Hinweisen zur Löschwasserversorgung            Festlegung von Straßennamen im Baugebiet
- Einbinden der beantragten Erlaubnis zum Landschafts-         „Vorderer Bergsteig II“ in Effringen
   schutzgebiet in die Anlagen des B-Plans                     Für das neu geplante Wohngebiet „Vorderer Bergsteig“ müs-
- Einbinden einer vorliegenden fachgutachterlichen Stellung-   sen noch Straßennamen festgelegt werden, dazu ist der
   nahme zur Leistungsfähigkeit der Sulzer Straße in die       Ortschaftsrat Effringen nach der Hauptsatzung zu hören. Er
   Anlagen des B-Plans und die Begründung                      hat hierzu ein Vorschlagsrecht, welches er in seiner Sitzung
- Reduzierung der Größe von Werbeanlagen in den Örtlichen      vom 08. Oktober 2018 wahrgenommen hat.
   Bauvorschriften                                             In dem angrenzenden Gebiet „Oberer Bergsteig“ sind die
- Konkretisierung der Höhen von Stützmauern innerhalb der      Straßen nach Bäumen benannt, im „Unteren Bergsteig“ nach
   Baugrundstücke und angrenzend an die äußeren Grund-         Sträuchern. Der Ortschaftsrat empfiehlt deshalb die Benen-
   stücksgrenzen                                               nung der Straßen in „Lavendelweg“ und „Haselnussweg“,
- Einbindung von Regelungen zu Fahrradstellplätzen in die      um die Benennung nach Sträuchern fortzusetzen.
                                                               Der Gemeinderat legte die Straßennamen für das Baugebiet
   Örtlichen Bauvorschriften                                   entsprechend fest.
- Ergänzende Darlegung von Umweltbelangen im Zuge der
   Begründung                                                  Einberufung eines baubegleitenden Ausschusses
                                                               für das Projekt Neubau „Dorfgemeinschaftshaus Schönbronn“
Der Gemeinderat kam zu dem Beschluss, dass die Anre-           Mit dem Baubeginn des Projekts stehen Entscheidungen
gungen der Öffentlichkeit, der Behörden und anderen Trä-       hinsichtlich der Materialauswahl und der Farbgebung unmit-
gern geprüft und die vorliegenden Abwägungsvorschläge          telbar bevor.
behandelt wurden und billigte den fortgeschrieben Entwurf      Die Verwaltung schlägt zur Entscheidungsfindung einen bau-
des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvor-       begleitenden Ausschuss mit folgender Zusammensetzung
schriften. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die       vor:
erforderlichen ortsüblichen Bekanntmachungen zur erneuten      Vorsitzender     Bürgermeister Bünger
verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(2) BauGB    Mitglieder       Investor Schaible GbR, Herr und Frau Schaible
zu veranlassen und die erneute Beteiligung der Behörden                         1 – 2 Mitglieder je Gemeinderatsfraktion
und der Öffentlichkeit nach §§ 3(2) und 4(2) BauGB jeweils                      Ortsvorsteher Schönbronn, Herr Mogler
i. V .m. §4a (3) BauGB durchzuführen.                                           ein weiterer Vertreter des Ortschaftsrates
Mittwoch, 5. Dezember 2018                 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg                       Nummer 49 / Seite 7

Beratende                                                      Bauleitplanung „Sulzer Straße“,
Mitglieder     Architekt Kugel
               Stadtbaumeister Sadlers                         Gemarkung Wildberg
Der Gemeinderat entschied entsprechend über die                Aufstellung eines Bebauungsplans und Örtlicher Bauvor-
Zusammensetzung des baubegleitenden Ausschusses.               schriften im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
                                                               Öffentliche Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der
Festlegung von Backhausgebühren                                Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB
Die Stadt Wildberg erhebt für die Benutzung der öffentlichen   Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat in seiner öffentli-
Backhäuser Gebühren nach der Gebührenordnung, welche           chen Sitzung am 29.11.2018 die im Zuge der Beteiligung
zuletzt am 03. Juni 2004 vom Gemeinderat beschlossen           nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen
wurden. Der Beschluss wurde vertagt.                           Anregungen beraten und einen Abwägungsbeschluss zu den
                                                               eingegangenen Anregungen gefasst. In gleicher Sitzung hat
                                                               der Gemeinderat den fortgeschriebenen Entwurfsstand des
                                                               Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt
Amtliche                                                       und den Beschluss für eine erneute Beteiligung der Behör-
                                                               den und der Öffentlichkeit nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bekanntmachungen                                               jeweils i.V.m. § 4a (3) BauGB gefasst.
                                                               Der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3
                                                               (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB Gelegenheit zur erneuten
                                                               Stellungnahme gegeben. Dabei wird entsprechend § 4a (3)
 Keine Öffnungszeiten zwischen den Jahren                      BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänder-
                                                               ten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
 bei der Stadtverwaltung
 In der Zeit vom 21.12.2018 bis zum 15.01.2019 steht
 unser Finanzwesenprogramm nur in einem stark ein-
 geschränkten Funktionsumfang zur Verfügung, wes-
 halb kein regulärer Dienstbetrieb möglich ist.
 Deshalb ist das Rathaus, einschließlich der Ortsver-
 waltungen am Donnerstag, den 27.12.2018, Freitag,
 den 28.12.2018 und Samstag, den 29.12.2018 ge-
 schlossen. Eine telefonische Erreichbarkeit für Not-
 fälle ist sichergestellt (07054 201-0).
 Ab Mittwoch, 02.01.2019 sind wir zu den gewohnten
 Öffnungszeiten wieder für Sie da.

 Geänderte Abbuchungstermine für Januar
 und Februar 2019
 Aufgrund der Umstellung unseres Buchhaltungssys-
 tems auf die kommunale Doppik können wir bis zum
 14. Januar keine Abbuchungen vornehmen.                       Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bau-
 Eventuelle Abbuchungen für Kindergartengebühren,              vorschriften, einschließlich Begründungsentwurf mit den be-
 Betreuungsgebühren, Mieten usw. werden deshalb                gleitenden Fachgutachten, liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
 für die Monate Januar und Februar 2019 kurz nach-             i.V.m. § 4a (3) BauGB in der Zeit vom 13.12.2018 bis
 einander fällig.                                              einschließlich 03.01.2019 während der Dienststunden beim
 Die Abbuchung für Januar 2019 ist zum 18. Januar              Stadtbauamt Wildberg, Marktstraße 1 (Zimmer 4), zur öffent-
 2019 geplant, die Abbuchung des Monats Februar                lichen Einsicht aus. Die jeweiligen DIN-Vorschriften werden
 erfolgt zum 5. Februar 2019.                                  im Rathaus der Stadt Wildberg zur Einsicht vorgehalten.
                                                               Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszule-
 Wir bitten um Ihr Verständnis.                                genden Unterlagen werden zusätzlich auf die Internetseite der
                                                               Stadt Wildberg eingestellt und stehen unter nachfolgendem Link
                                                               für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums zur Verfügung:
                                                               https://www.wildberg.de/leben-wohnen/planen-bauen/bauleit-
    !!Achtung vorgezogener                                     planung/.
                                                               Während der Auslegung können bei der Stadtverwaltung

      Redaktionsschluss!!                                      Wildberg Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder persön-
                                                               lich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird entspre-
                                                               chend § 3 (2) BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristge-
      Für das letzte Mitteilungsblatt                          recht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
                                                               über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften
        im Jahr 2018, Nr. 51/2018                              unberücksichtigt bleiben können. Im Hinblick auf den Da-
            (Erscheinungstag:                                  tenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein
                                                               Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher
        Mittwoch, 19. Dezember)                                in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen in öffentli-
    ist Redaktionsschluss bereits am                           chen Sitzungen unter Wahrung des Datenschutzes beraten
                                                               und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der
  Donnerstag, 13. Dezember, 9:00 Uhr                          Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche
                                                               oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Nummer 49 / Seite 8                          Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg                 Mittwoch, 5. Dezember 2018

Als umweltbezogene Informationen liegen vor:                         rechtlicher Verbotstatbestände (u.a. Aspekte Vögel, Fleder-
- Synoptische Tabelle mit Stand 29.11.2018 der im Zuge der           mäuse, Zauneidechse) und der Definition von erforderli-
  Entwurfsoffenlage eingegangenen Anregungen der Behör-              chen artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen.
  den und sonstigen Träger Öffentlicher Belange mit Stellung-
                                                                 -   Forstrechtliche Eingriffs-Ausgleichsbilanz (Büro StadtLand-
  nahmen u.a. zum Erfordernis der Planung, zur Lage des
  Plangebietes zum regionalen Grünzug, zur Lage des Plan-            Fluss, Nürtingen, 18.09.2017) und Umwandlungserklärung
  gebietes innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Nagoldtal,         nach §10 (2) LWaldG für den Bebauungsplan „Sulzer Stra-
  zur Lage in und zu Waldflächen (Waldumwandlung / forst-            ße“ vom 01.02.2018 mit Darlegungen der mit der Pla-
  licher Ausgleich, Waldabstandsflächen, Bewirtschaftung der         nung verbundenen Inanspruchnahme von Waldflächen und
  Waldabstandsfläche), zur Löschwasserversorgung und zum             entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen sowie forstlichen
  Schallimmissionsschutz sowie zu Aspekten der textlichen            Maßnahmen im Waldabstand.
  Festsetzungen (Nebenanlagen, Bauweise). Darüber hinaus-        -   Leistungsfähigkeitsuntersuchung Sulzer Straße (Gauss In-
  gehend zur Geotechnik, zum Artenschutz (Hinweise zum               genieurtechnik, Stand 21.06.2018) mit Darlegung der Leis-
  Gutachten / Zeitpunkt der Habitatanalyse, zur Erhebung des         tungsfähigkeit der Sulzer Straße im Hinblick auf das vor-
  Arteninventars sowie zu den Artengruppen Fledermäuse,
                                                                     handene und zukünftige Verkehrsaufkommen.
  Vögel, Zauneidechsen), zur Vorprüfung des Einzelfalls nach
  §13a BauGB, zur Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben        -   Antrag auf Erlaubnis nach § 3 Absatz 1 der Verordnung
  nach §13b BauGB und zu einzelnen Schutzgütern (u.a. kli-           über das Landschaftsschutzgebiet „Nagoldtal" an die Unte-
  matische Belange, Starkregenereignisse) sowie zum Nutzen           re Naturschutzbehörde sowie Antrag auf Erlaubnis gem. §
  von Innenentwicklungspotenzialen.                                  4 der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über
- Synoptische Tabelle mit Stand 29.11.2018 der im Zuge der           den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord vom 10.07.2018 mit
  Entwurfsoffenlage eingegangenen Anregungen der Öffentlich-         Darlegung und qualitativen Bewertung der erforderlichen Inan-
  keit mit Stellungnahmen u.a. zum Erfordernis der Planung,          spruchnahme von Flächen des Landschaftsschutzgebietes und
  zum Zeitpunkt der Planaufstellung und zum Vertrauens-              des Naturparks.
  schutz gegenüber der Bürgerschaft auf dem Wächtersberg,        -   Schalltechnisches Gutachten zur städtebaulichen Planung
  zur Massierung der dortigen Siedlungsentwicklung und der           „Sulzer Straße“ (Ingenieurgesellschaft Gerlinger+Merkle,
  daraus resultierenden Belastung, zum Nutzen von Innen-             Schorndorf, Stand 07.09.2018) mit Darlegungen der Belas-
  entwicklungspotenzialen und zu möglichen Alternativflächen         tungswirkung ausgehend von Lärmemissionen der Sulzer
  auf dem Wächtersberg, zur Lage des Plangebietes zum                Straße, der B 463, L 357 und der Bahntrasse im Nagoldtal
  regionalen Grünzug, zur Lage des Plangebietes innerhalb
                                                                     sowie der Darlegung eines möglichen aktiven Schallschut-
  des Landschaftsschutzgebiets Nagoldtal, zur Lage in und zu
  Waldflächen (Waldumwandlung / forstlicher Ausgleich, Wald-         zes sowie der Definition für erforderliche Maßnahmen zum
  abstandsflächen, Bewirtschaftung der Waldabstandsfläche,           passiven Schallschutz im Plangebiet.
  Wertigkeit der Waldflächen, verbleibender „Restwald“), zum     -   Untersuchungsbericht zur Erschließung „Unter der Lindhal-
  Artenschutz (Hinweise zur Qualität und Unabhängigkeit des          de“ (Büro für Geologie und Umweltfragen, Deckenpfronn,
  Gutachtens / Zeitpunkt der Habitatanalyse, zur Erhebung            Stand 23.12.2004) mit Darlegungen zum Untergrund im
  des Arteninventars sowie zu den Artengruppen Fledermäu-            Bereich der vorhandenen Aufschüttung Lindhalde II, wel-
  se, Vögel, Zauneidechsen, Greifvögel, Rehe/Wildschweine),          che randlich an das Plangebiet angrenzt.
  zur Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben nach §13b
  BauGB und zu einzelnen Schutzgütern (u.a. Eingriffswirkun-     Darüber hinaus sind grünordnerische Beurteilungen im Zuge
  gen auf Landschaftsbild, Qualität der Böden, klimatische       der Begründung des Bebauungsplanentwurfs mit Darstellung
  Belange, Starkregenereignisse, Schutzgut Fläche / Flächeni-    der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter verfügbar.
  nanspruchnahme, Eingriff in Erholungsnutzung), zu verkehrs-    Die wesentlichen Eingriffswirkungen beziehen sich dabei in-
  planerischen Fragestellungen (Belastbarkeit Sulzer Straße,     folge der Ergänzungsbebauung auf die Schutzgüter Boden/
  Verkehrsgutachten, Durchgangsverkehre, Verkehrssicherheit,     Wasser (erweiterte Inanspruchnahme bislang unversiegelter
  Gehwege, Quantität der öffentlichen Parkplätze) und einem      Teilflächen), Arten und Biotope (Inanspruchnahme von vor-
  fehlenden Lärmgutachten.                                       handenen Waldflächen und des Alteichenbestandes).
- Artenschutzrechtliche Beurteilung zur Bebauung an der
  Sulzer Straße (Büro für Waldökologie und Kulturlandschaft,     Wildberg, den 03.12.2018
  Dr. Karl-Eugen Schroth, Bad Teinach-Zavelstein mit Stand       gez. Ulrich Bünger
  vom 05.11.2018) mit der Prüfung möglicher artenschutz-         Bürgermeister

Feststellung der Jahresrechnung 2017
Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 die Jahresrechnung 2017 festgestellt und den
über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt, soweit sie nicht bereits durch Beschlüsse des Gemeinderats genehmigt waren.
Gemäß Anlage 17 zu § 14 GemHVO (kameral) wurde die Jahresrechnung wie folgt festgestellt:
                                                        Verwaltungshaushalt          Vermögenshaushalt          Gesamthaushalt
1     Soll-Einnahmen                                        24.836.091,91 €              4.561.710,06 €         29.397.801,97 €
2     Neue Haushaltseinnahmereste                                        - €             1.145.000,00 €          1.145.000,00 €
3     Zwischensumme                                          24.836.091,91€              5.706.710,06 €         30.542.801,97 €
4     Ab: Haushaltseinnahmereste aus Vorjahr                             - €               953.700,00 €            953.700,00 €
5     Bereinigte Soll-Einnahmen                             24.836.091,91 €              4.753.010,06 €         29.589.101,97 €
6     Soll-Ausgaben                                         24.875.591,91 €              4.785.396,83 €         29.660.988,74 €
7     Neue Haushaltsausgabereste                                         - €               837.540,00 €            837.540,00 €
8     Zwischensumme                                         24.875.591,91 €              5.622.936,83 €         30.498.528,74 €
9     Ab: Haushaltsausgabereste aus Vorjahr                      39.500,00 €               782.940,00 €            822.440,00 €
10    Bereinigte Soll-Ausgaben                              24.836.091,91 €              4.839.996,83 €         29.676.088,74 €
11    Differenz 10-5 (Fehlbetrag)                                        - €                86.986,77 €             86.986,77 €
Die Jahresrechnung 2017 liegt in der Zeit vom 10.12. bis 18.12.2018 (je einschließlich) auf dem Rathaus Wildberg, OG 1,
Zimmer 1.10 während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Wildberg, 05.12.2018
gez. Ulrich Bünger
Bürgermeister
Mittwoch, 5. Dezember 2018                   Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg                         Nummer 49 / Seite 9

Feststellung des Jahresabschlusses der                                   a) zur Tilgung des Verlustvortrags          106.154,33
Wasserversorgung Wildberg für das                                        b) zur Einstellung von Rücklagen                  0,00
                                                                         c) zur Abführung an den Haushalt der
Wirtschaftsjahr 2017 (01.01. bis 31.12.)                                    Stadt                                           0,00
Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat in seiner öffentlichen            d) auf neue Rechnung vorzutragen                   0,00
Sitzung am 29.11.2018 den Jahresrechnungsabschluss des            3.     Verwendung der für das Wirtschafts-
Eigenbetriebes Wasserversorgung festgestellt. Dem Gemein-                jahr nach § 14 Abs. 3 EigBG für den
derat wurden gemäß den Bestimmungen der Gemeindeord-                     Haushalt der Stadt eingeplanten Fi-
nung Baden-Württemberg sowie des Eigenbetriebsgesetzes                   nanzierungsmittel                                  0,00
der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)         Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung
und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 vorgelegt.       liegt in der Zeit vom 10.12. bis 18.12.2018 (je einschließlich)
Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:                  auf dem Rathaus Wildberg, OG 1, Zimmer 1.10 während der
1.      Feststellung des Jahresabschlusses           €            üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
1.1     Bilanzsumme                              6.397.734,72
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf                      Wildberg, 05.12.2018
        das Anlagevermögen                       6.066.993,80     gez. Ulrich Bünger
        das Umlaufvermögen                         330.740,92     Bürgermeister
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
        das Eigenkapital                         2.020.479,44     Bürgerinformationsveranstaltung in
        die empfangenen Ertragszuschüsse           116.260,00
        die Rückstellungen                          33.617,63     Wildberg-Gültlingen
        die Verbindlichkeiten                    4.227.377,65
1.2     Jahresgewinn                               144.652,13     zum geplanten Umbau und Wiederinbetriebnahme des
1.2.1 Summe der Erträge                          1.410.332,74     Frischbetonmischwerks
1.2.2 Summe der Aufwendungen                     1.265.680,61     Die SCHWENK Beton Stuttgart GmbH Co. KG lädt interes-
2.      Behandlung des Jahresgewinns                              sierte Bürger am
        a) zur Tilgung des Verlustvortrags           5.678,32            Dienstag, den 11. Dezember 2018, um 19:00 Uhr
        b) zur Einstellung in Rücklagen                   0,00    zu einer Informationsveranstaltung mit Fragemöglichkeit über
        c) zur Abführung an den Haushalt der Stadt        0,00    den geplanten Umbau und die Wiederinbetriebnahme des
        d) auf neue Rechnung vorzutragen           138.973,81     Frischbetonmischwerks am Standort Wildberger Straße 81
3.      Verwendung der für das Wirtschaftsjahr                    in Gültlingen ein. Die Veranstaltung findet im Evangelischen
        nach § 14 Abs. 3 EigBG für den                            Gemeindehaus, Bundhalde 25 in Gültlingen statt.
        Haushalt der Stadt eingeplanten
        Finanzierungsmittel                               0,00    Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung
liegt in der Zeit vom 10.12. bis 18.12.2018 (je einschließlich)   Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-
auf dem Rathaus Wildberg, OG 1, Zimmer 1.10 während der           Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts -, Hohenzol-
üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.                    lernstr. 10, 70178 Stuttgart
                                                                  Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbei-
Wildberg, 05.12.2018                                              trag 2019 ist der 01.01.2019.
gez. Ulrich Bünger                                                Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2018 versandt.
Bürgermeister                                                     Sollten Sie bis zum 01.01.2019 keinen Meldebogen erhal-
                                                                  ten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung
Feststellung des Jahresabschlusses der                            begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des
Abwasserentsorgung Wildberg für das                               Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssat-
                                                                  zung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenos-
Wirtschaftsjahr 2017 (01.01. bis 31.12.)                          senschaften) sind zum 1. Februar 2019 meldepflichtig. Die
Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat in seiner öffentli-        uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwer-
chen Sitzung am 29.11.2018 den Jahresrechnungsabschluss           tungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2019 einen
des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung festgestellt. Dem            Meldebogen.
Gemeinderat wurden gemäß den Bestimmungen der Ge-                 Meldepflichtige Tiere sind:
meindeordnung Baden-Württemberg sowie des Eigenbe-                • Pferde
triebsgesetzes der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und           • Schweine
Verlustrechnung) und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr      • Schafe
2017 vorgelegt.                                                   • Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband ge-
Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:                    meldet)
                                                   €              • Hühner
1.      Feststellung des                                          • Truthühner/Puten
        Jahresabschlusses                                         • Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wi-
1.1.    Bilanzsumme                          21.753.484.78          sente und Wasserbüffel. Die Datenwerden aus der HIT
1.1.1. davon entfallen auf der                                      Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere)
        Aktivseite auf                                              herangezogen.
        das Anlagevermögen                   21.260.987,50
                                                                  Nicht meldepflichtig sind u.a.
        das Umlaufvermögen                       492.497,28
                                                                  • Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine),
1.1.2. davon entfallen auf der                                    • Esel,
        Passivseite auf                                           • Ziegen,
        das Eigenkapital                      - 610.175,88        • Gänse und Enten
        die empfangenen                                           Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine
        Ertragszuschüsse                     10.193.818,00        anderen meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die
        die Rückstellungen                       336.824,83       Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und /oder Trut-
        die Verbindlichkeiten                11.833.017,83        hühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere
1.2     Jahresgewinn                             106.154,33       in einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer
1.2.1 Summe der Erträge                       2.796.428,77        Hobbyhaltung. Zu melden ist immer der gemeinsam gehal-
1.2.2 Summe der Aufwendungen                  2.696.472,63        tene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der
2.      Behandlung des Jahresgewinns                              Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung
Nummer 49 / Seite 10                       Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg               Mittwoch, 5. Dezember 2018

bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von
der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis           Stellenausschreibung
15.01.2019 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW
bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen.
Die Voraussetzungen und nähere Informationen erhalten
Sie über das Informationsblatt welches mit dem Melde-
bogen verschickt wird bzw. auf unserer Homepage unter
www.tskbw.de.
                                                                                              Stadt Wildberg
Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hin-
                                                                                              Landkreis Calw
gewiesen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtli-
chen Imkerverein werden von diesem an einen der beiden
Landesverbände weitergemeldet. Ist ein Imker nicht orga-
nisiert oder in einem Verein, der keinem der beiden Lan-        Die Stadt Wildberg sucht, aufgrund der beruflichen Neu-
desverbände angeschlossen ist, müssen die Völker bei der        orientierung des bisherigen Stelleninhabers, im Sachge-
Tierseuchenkasse gemeldet werden. Nachmeldepflicht siehe        biet Bautechnik/Tiefbau eine/n
Beitragssatzung der TSK. Auf unserer Homepage erhalten
Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht,         Bautechniker (m/w/d) der Fachrichtung
Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen                  Tief- und Straßenbau
Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter
Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der     frühestmöglich in Vollzeit und unbefristet.
letzten 3 Jahre, etc.) einsehen.                                Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende
Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 710,               Schwerpunkte:
E-Mail: beitrag@tsk-bw.de, Internet: www.tsk-bw.de              • Organisation zur Unterhaltung und Erneuerung sämtli-
                                                                  cher kommunaler Straßen, Gehwege, Straßenbeleuch-
                                                                  tung, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Freianlagen,
                                                                  Feldwege, Brücken, Felddrainagen, Radwege, Beschil-
Die Polizei informiert                                            derungen, historische Stadtmauern – bei umfangrei-
                                                                  chen Aufgaben unter Hinzuziehung externer Planer
                                                                • Bauherrenfunktion und Projektsteuerung bei Neubau
                                                                  und Verbesserungen von Radwegen, Straßenbeleuch-
Achtung, Betrüger versprechen hohen                               tungsanlagen und der städtischen passiven Breitband-
Gewinn am Telefon                                                 infrastruktur (Leerrohrverlegung)
46.000 Euro sollte ein lebensälteres Ehepaar aus einem          • Projektarbeiten
Wildberger Teilort gewonnen haben, teilte ihnen ein Mann,       • Abstimmungen mit Behörden bei genehmigungspflich-
angeblich von der Deutschen Bundesbank, am Telefon mit.           tigen Maßnahmen sowie Einholen der Genehmigungen
Die einzige Bedingung zum Erhalt des Geldes war, dass           • Abstimmungen und Abnahmen bei Baumaßnahmen
zuvor die Transportgebühr in Höhe von 900 Euro in Steam-          Dritter im Bereich städtischer Infrastruktur (Bürger, Ver-
Karten beim Lidl erworben werden sollten. Steam-Karten            sorgungsunternehmen)
sind Guthabenkarten für einen Online-Dienst, über den Vi-       • Abwesenheitsvertretung für den Abteilungsleiter Bau-
deospiele angeboten werden. Das Ehepaar sollte die Karten         technik sowie für das Aufgabengebiet Bautechnik-
kaufen, von daheim den vermeintlichen Angestellten der            Hochbau
Deutschen Bundesbank anrufen und ihm die Nummern der            Änderungen der Aufgaben bleiben vorbehalten.
Karten durchgeben. Erst danach würde sich ein Tross von         Sie verfügen für diese anspruchsvolle und abwechslungs-
Angestellten in Bewegung setzten, um den Geldkoffer zu          reiche Tätigkeit über eine abgeschlossene Ausbildung
dem glücklichen Gewinner zu bringen. Trotz der anfänglichen     zum/zur Bautechniker/in mit dem Schwerpunkt Tief- und
Euphorie kontaktierte das Pärchen den Polizeiposten Wild-       Straßenbau sowie möglichst entsprechende Berufserfah-
berg. Dort wurden die beiden aufgeklärt, dass es sich kei-      rung. Eigeninitiative und selbstständiges Arbeiten zählen
neswegs um einen unerwarteten Geldsegen handelte, son-          zu Ihren Stärken. Sie bringen bürgerorientiertes Denken
dern um eine deutschlandweit angewandte Betrugsmasche.          mit, sind teamorientiert, belastbar und entscheiden si-
                                                                cher durch Ihre Fach- und Rechtskenntnisse.
                                                                Zum Anforderungsprofil zählen auch der sichere Um-
                                                                gang mit Standard-Software, insbesondere mit gängigen
Sprechzeiten und Schalterstunden                                Office-Programmen und Geoinformationssystem (INGRA-
                                                                DA/Web GIS) sowie Flexibilität und Bereitschaft zu Ein-
                                                                sätzen bei Veranstaltungen, auch außerhalb der üblichen
                                                                Dienstzeiten und der Führerschein Klasse BE. Fort- und
Die kompletten Sprechstunden und Schalter-                      Weiterbildungen werden ausdrücklich gefordert und ge-
stunden sind im Mitteilungsblatt Nr. 48,                        fördert.
Seite 15 und 16 veröffentlicht.                                 Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Eingruppie-
                                                                rung bis zur Entgeltgruppe EG 9b nach dem Tarifvertrag
Eine ausführliche Übersicht können Sie jederzeit auf unserer    für den öffentlichen Dienst (TVöD) inklusive Sonderzu-
Homepage unter www.wildberg.de (Rathaus) einsehen.              wendungen, z.B. Leistungsentgelt, möglich.
                                                                Bei Fragen steht Ihnen Bauamtsleiter Arthur Sadlers
                                                                (Telefon 07054/ 201-310, E-Mail: sadlers@wildberg.de)
                                                                gerne zur Verfügung.
 Sprechstunde von
                                                                Sie suchen eine neue Herausforderung? Dann freuen wir
 Ortsvorsteher David Mogler                                     uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis 15.12.2018
 HEUTE - Mittwoch, 5. Dezember, 18:00 bis 20:00 Uhr in          an die Stadt Wildberg, Postfach 63, 72214 Wildberg
 der Ortsverwaltung Schönbronn. Sie sind herzlich einge-        oder per E-Mail als eine zusammengefasste pdf-Datei an
 laden, diese Sprechstunden wahrzunehmen. Es bedarf             info@wildberg.de
 keiner Voranmeldung!
Mittwoch, 5. Dezember 2018                  Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg                     Nummer 49 / Seite 11

Sozialnachrichten                                                Ambulante Dienste
                                                                 Die kompletten Ambulanten Dienste sind im Mitteilungs-
Sozialversicherung für Landwirtschaft,                           blatt Nr. 48, Seite 12, 14 und 15, veröffentlicht.
Forsten und Gartenbau                                            Eine ausführliche Übersicht können Sie jederzeit auf unserer
                                                                 Homepage unter www.wildberg.de (Rathaus) einsehen.
Deutscher Bundestag hat Hofabgabeverpflichtung abge-             Hier die aktuellen Informationen:
schafft – Altersrenten werden jetzt endgültig bewilligt
Der Deutsche Bundestag hat die Hofabgabepflicht abge-            Zahnarzt
schafft. Er hat damit rückwirkend zum 9. August 2018 (Ver-
öffentlichung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts       Samstags, sonntags und feiertags von 10:00 bis 11:00 Uhr
                                                                 und von 16:00 bis 17:00 Uhr. In der übrigen Zeit ist der
zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelun-
                                                                 Dienst habende Zahnarzt nur in dringenden Fällen telefo-
gen) diese Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus
                                                                 nisch erreichbar.
der Alterssicherung der Landwirte (AdL) aufgegeben. Damit
ist der Weg für die SVLFG frei, ab sofort Renten endgültig       8./9. Dezember - Dr. E. Schleehauf, Eutinger Weg 19,
bewilligen zu können.                                            72202 Nagold, Tel: 07459 330
Mit der Abschaffung der Hofabgabepflicht gehen weitere
gesetzliche Änderungen zum 1. Januar 2019 einher. Dies           Apotheke Wildberg
sind insbesondere:
• Versicherungsfreiheit in der AdL bei Bezug einer vorzeitigen   Nächster Notdienst:
   Altersrente
• Abschaffung des Rentenzuschlags wegen späterer Inan-           Mittwoch, 5. Dezember, ab 08:30 Uhr bis
   spruchnahme der Regelaltersrente                              Donnerstag, 6. Dezember, 08:30 Uhr; Tel. 07054 - 5132
• Befristung von Erwerbsminderungsrenten und Anrechnung          Weitere Notdienste sehen Sie im Notdienst-Display an der
   von Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft bei aktiver       Wildberger Apotheke oder Sie rufen kostenlos an unter 0800
   Weiterbewirtschaftung                                         0022833 – vom Handy wählen Sie bitte nur die 22833 –
• Anrechnung von Hinzuverdiensten auf vorzeitige Altersrenten    (geben Sie bitte die Postleitzahl für Wildberg an)
Nachdem Mitte Oktober 2018 die Vertreter aller Fraktio-
nen des Deutschen Bundestages die Hofabgabeklausel als
nicht mehr haltbar ansahen, hatte der Vorstand der SVLFG
entschieden, für die Zeit von September bis zur notwendi-        Fundsachen
gen Gesetzesänderung vorläufig Altersrenten und vorzeitige
Altersrenten zu gewähren. Damit hat die SVLFG unbilli-           Fundsachen im November
ge Härten für ihre Versicherten vermieden. Die vorläufigen       Folgende Fundsachen warten im Rathaus Wildberg auf ihre
Rentenzahlungen erfolgten individuell in der aktuell gesetz-     Besitzer:
lich vorgesehenen Höhe, jedoch bei Regelaltersrenten ohne        • Sportjacke 158-164 (Gültlinger Halle)
den Zuschlag für eine spätere Inanspruchnahme der Rente.         • Sporttasche mit Inhalt (Gültlinger Halle)
Diesbezüglich bestehende Ansprüche gingen jedoch nicht           • Krücke, Gehhilfe (Wildberg)
verloren und werden nun mit der endgültigen Entscheidung         • goldener Ohrstecker (Schwimmhalle)
festgesetzt. Die Abschaffung dieses Zuschlags ab 1. Janu-        Alle Fundsachen können auf der Internetseite der Stadtver-
ar 2019 betrifft insoweit allein zukünftig geltend gemachte      waltung: www.wildberg.de angeschaut werden.
Rentenansprüche. Ebenso haben Bezieher einer vorzeitigen
Altersrente Bestandsschutz. Diese müssen nicht mit einer         Fundsachen aus den Sporthallen werden erst ab einem Wert
Anrechnung von Hinzuverdiensten rechnen, wenn ihr An-            von 10 € veröffentlicht. Bitte wenden Sie sich ggf. an den
spruch bereits am 31. Dezember 2018 bestand.                     zuständigen Hausmeister.
Als weitere Änderung in der landwirtschaftlichen Kranken-
versicherung (LKV) wurde zur Entlastung der Unternehmer
beschlossen, den Solidarzuschlag zu den Leistungsaufwen-          Wöchentliche Müllabfuhr
dungen der sogenannten Altenteiler bereits in 2019 auf 76         in der Gesamtstadt
Millionen und bis 2022 auf 59 Millionen Euro zu reduzieren.
Auswirkungen auf Beitragszahlung in der                           Gelber Sack / Gelbe Tonne
Krankenversicherung bedenken
Weiterbewirtschafter müssen beachten, dass für sie nicht          im Stadtteil Effringen
die Krankenversicherung der Rentner (KvdR) greift, sondern        Freitag, 7. Dezember 2018
sie ihren Beitrag als landwirtschaftlicher Unternehmer weiter
zahlen müssen. Beiträge sind neben den Beiträgen aus der          Papierabfuhr
Rente aus der AdL auch aus außerlandwirtschaftlichen selb-
ständigen Erwerbstätigkeiten, weiteren Renten und Versor-         in den Stadtteilen Schönbronn und Wildberg
gungsbezügen zu zahlen. Diese Beiträge können insgesamt           Freitag, 7. Dezember 2018
gegebenenfalls höher ausfallen als die zu erwartende Rente        in den Stadtteilen Effringen, Gültlingen und Sulz am Eck
aus der AdL. Es wird empfohlen, sich diesbezüglich durch          Montag, 10. Dezember 2018
die SVLFG beraten zu lassen.

       Redaktionsschluss beachten
       Bitte denken Sie an die rechtzeitige Übermittlung Ihrer Bild- und Textbeiträge.
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