SMARTE JUGENDARBEIT I - Tagungsdokumentation 11./12.03.2019 auf dem Rittergut Limbach - Sächsische Landjugend eV

 
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SMARTE JUGENDARBEIT I - Tagungsdokumentation 11./12.03.2019 auf dem Rittergut Limbach - Sächsische Landjugend eV
SMARTE JUGENDARBEIT I
11./12.03.2019 auf dem Rittergut Limbach

       Tagungsdokumentation
SMARTE JUGENDARBEIT I - Tagungsdokumentation 11./12.03.2019 auf dem Rittergut Limbach - Sächsische Landjugend eV
Herausgeber:
Sächsische Landjugend e.V.
April 2020

Leitungs- und Koordinierungsstelle
Sächsische Landjugend e.V.
Unterer Kreuzweg 6
01097 Dresden

buero@landjugend-sachsen.de

https://landjugend-sachsen.de

Layout:
Christian Hager
SMARTE JUGENDARBEIT I - Tagungsdokumentation 11./12.03.2019 auf dem Rittergut Limbach - Sächsische Landjugend eV
© pixabay.com
Inhaltsverzeichnis
Vorträge:
    Johannes Brock (S. 4):
      Zur Rolle der Fachkräfte in einer digitalisierten Jugendarbeit
    Prof.‘in Dr.‘in Simone Janssen (S. 10):
      (Datenschutz-) rechtliche Rahmung Smarter Jugendarbeit
    Dr.-Ing. Sebastian Götz (S. 16):
       Potentiale und Herausforderungen der Emergenz sozio-technologischer
       Systeme
    Scarlett Wiewald (S. 20):
      Nerds im Aufstieg – Gamer, die Führungskräfte von morgen?

Workshops:
    Elisabeth Wölfle und Kai Fritzsche (S. 24):
       Analoge und digitale Spielewelten
    Tanja Brock und Johannes Brock (S. 27):
      Smarte Jugendarbeit – der Forschungsworkshop
    Georg Spindler (S. 29):
      Digitale Jugendkulturen
    Jens Möller und Dorian Wolf (S. 34):
      Digitale Befreiung – der Weg zu kritischer Medienkompetenz

Das Tagungsprogramm im Detail (37)
Ausblick (38)
SMARTE JUGENDARBEIT I - Tagungsdokumentation 11./12.03.2019 auf dem Rittergut Limbach - Sächsische Landjugend eV
4                                                     Zur Rolle der Fachkräfte in einer digitalisierten Jugendarbeit

ZUR ROLLE DER FACHKRÄFTE IN EINER
DIGITALISIERTEN jUGENDARBEIT
11.03.2019

Johannes Brock
Evangelische Hochschule Dresden

Ich möchte vor allem zwei Fragen nachgehen:
1. Welche Erwartungen werden von der Gesellschaft und
von den Jugendlichen an die Fachkräfte herangetragen?
2. Wie muss sich Jugendarbeit aufstellen, um mit diesen
Erwartungen umzugehen?
Auf der Bühne befindet sich deshalb im Zentrum ein
Jugendarbeiter. Links davon sind die Erwartungen
angeordnet und rechts davon einige Impulse für eine
Jugendarbeit im digitalen Zeitalter.
Worum geht es im Vortrag? Meine Ausgangsthese ist,

                                                                                                                  © pixabay.com
dass sich die Jugendarbeit im digitalen Zeitalter
grundsätzlich verändert. Wir sind mitten drin in diesem
Veränderungsprozess.

                                                                                            Wenn       sich     die
                                                                                            Jugendarbeit ändert,
                                                                                            dann natürlich auch
                                                                                            die      Rolle      der
                                                                                            Fachkräfte in der
                                                                                            Jugendarbeit. Wenn
                                                                                            es um Rollen geht, ist
                                                                                            die Assoziation zum
                                                                                            Theater nicht weit.
                                                           Deshalb habe ich als Hintergrundbild eine Theaterbühne
                                                           gewählt. Jugendarbeit wird inszeniert, wird auf die
                                                           öffentliche Bühne gebracht. Dafür braucht es
                                                           verschiedene Rollen. Wer sind in der Jugendarbeit die
                                                           wesentlichen Rollenträger?
SMARTE JUGENDARBEIT I - Tagungsdokumentation 11./12.03.2019 auf dem Rittergut Limbach - Sächsische Landjugend eV
Johannes Brock                                                                                                       5

                                                              Erwartungen an die Fachkräfte
                                                              Die EU-Kommission weist im Rahmen der Smarten
                                                              Jugendarbeit auf folgende drei Rollen hin. Alle drei
                                                              haben starke Bezüge zu den Dimensionen der
                                                              Lebenswelt.
                                                              Forschung meint sozialräumliche Forschung. Wir
                                                              müssen erforschen, wie Jugendliche ihre Räume
                                                              konstruieren - und zwar verstanden als kontinuierlicher
                                                              Forschungsprozess.
                                                              Qualität entwickeln heißt Standards auf den Prüfstand
                                                              stellen. Das zielt auch in Richtung Beziehungsarbeit:
                                                              Welche Fachstandards der Jugendarbeit können uns
                                                              unterstützen, (wieder) in Beziehung zu den Jugendlichen
                                                              zu kommen? Und politische Forderungen können nicht
                                                              nur in Richtung Ausstattung (z. B. mit digitaler
                                                              Kommunikationstechnik) zielen, sondern müssen die
                                                              Dimension der Zeit in den Blick nehmen: Junge
                                                              Menschen geraten durch Veränderungen in dieser
                                                              Dimension zunehmend unter Druck.
                                                              Forschen wird zum kontinuierlichen sozialräumlichen
                                                              Erkundungsprozess, Qualität entwickeln zielt auf die
                                                              Anpassung der Fachstandards der Jugendarbeit an das
Das könnte der Jugendarbeiter sein. Entspannt in der          digitale Zeitalter und politisches Agieren erfordert eine
Hängematte und über Smartphone verbunden mit jungen           wesentlich       engagiertere    Zusammenarbeit       mit
Menschen, mit denen er in Beziehung ist.                      kooperierenden politischen Kräften, als es in der
Auffällig     ist,  dass   man    solche      entspannten     Vergangenheit der Fall war. Mit diesen Erwartungen
Jugendarbeiter in der Realität der Jugendarbeit kaum          wird deutlich, dass es nicht ausreichend ist, einen Teil
antrifft. Im Gegenteil: Fachkräfte beschreiben ihre           der Jugendarbeit umzubauen, den man dann z. B.
Situation eher stressig. Sie erleben sich gehetzt, zum        medienpädagogisches Angebot nennt, und ansonsten so
Teil überfordert. Sie haben den Eindruck, der                 weiter zu machen wie bisher. Neil Postman hat schon
Entwicklung hinterherzurennen und erleben den Druck,          1992 betont: „Technologischer Wandel ist weder additiv
immer auf dem neuesten Stand sein zu müssen.                  noch subtraktiv. Er ist ökologisch.“ (1) Das heißt, der
Meine These ist, dass diese Anspannung mit der                Mediatisierungsprozess zieht sich durch das ganze
Rollenunklarheit in der aktuellen Jugendarbeit zu tun         System, auch durch das ganze System Jugendarbeit.
hat. Die alten gewohnten Rollen passen nicht mehr gut
und die neuen Rollen sind noch nicht gefunden oder
noch nicht sicher. Rollen sind Sets von Erwartungen.
Rollen müssen immer wieder neu gefunden werden,
wenn       sich    Erwartungen    ändern.      Veränderte
Erwartungen an die Fachkräfte gehen von der
Gesellschaft aus, von den Jugendlichen, aber auch von
den Kolleginnen. Damit kommen Fachkräfte unter
Veränderungsdruck. Sie müssen ihre neue Rolle suchen
und finden. Das wird umso besser gelingen, je mehr die
Fachkräfte die Veränderungen selbst mitgestalten
können. Es stellt sich also zunächst die Frage, was bei
der Gestaltung einer veränderten Jugendarbeit bleiben
soll und kann. Gibt es eine Orientierung, die für
Jugendarbeit auch im digitalen Zeitalter gültig bleibt?
Ich      plädiere    bei   dieser    Frage      für     die
Lebensweltorientierung       (LWO).     Die      zentralen
Dimensionen der LWO sind Raum, Zeit und Beziehungen.
Wenn die LWO in der Jugendarbeit bleiben soll, müssen
diese drei Dimensionen allerdings neu ausgedeutet
werden.
                                                                                                                          © pixabay.com
SMARTE JUGENDARBEIT I - Tagungsdokumentation 11./12.03.2019 auf dem Rittergut Limbach - Sächsische Landjugend eV
Zur Rolle der Fachkräfte in einer digitalisierten Jugendarbeit                                                        6

                                                             Aber erst mit Kenntnis der technischen Wirkungsweise
                                                             beispielsweise zugrundeliegender Algorithmen werden
                                                             die Nutzer_innen sich bewusst, dass sie sich dabei in
                                                             einem von Menschen entworfenen, technischen
                                                             Kommunikationsraum            mit        entsprechenden
                                                             Konsequenzen für ihre Daten bewegen und können
                                                             entsprechend souverän handeln. Auch die Bedeutung
                                                             von Metadaten und Verknüpfungsmöglichkeiten müssen
                                                             bekannt sein, wenn die Folgen der eigenen
                                                             Kommunikationen       verstanden      werden     sollen.“
                                                             Abschließend zum Bereich der informellen Bildung
                                                             möchte ich noch die Erwartung nennen, eine
                                                             „Medienkritik 4.0“ als Kompetenz auszubilden. Der
                                                             Begriff wird von Gerda Sieben verwendet, der Leiterin
                                                             der Fachstelle für Medienbildung in NRW.
                                                             Was ist unter Medienkritik 4.0 zu verstehen? Nach Gerda
                                                             Sieben stellt sie die Wirkungen von vernetzten und
                                                             algorithmisierten Medien dar „und untersucht das
                                                             Darstellungs-     und   Manipulationspotential    dieser
                                                             Prozesse. Medienkritik 4.0 klärt z. B. Über Phänomene
                                                             wie Filter« Bubbles auf, sensibilisiert für die
                                                             normbildenden Wirkungen des (Self-)Tracking oder die
                                                             Veränderungen des Lebensgefühls bei schwindender
Für das gesellschaftliche System der Schule wird diese       Privatheit.“ (Z) Zusammenfassend zu diesen Aspekten
Frage seit einigen Jahren unter der Überschrift „Digitale    der Medienbildung möchte ich betonen, dass es hier im
Bildung“ diskutiert. Im Jahr 2016 wurde beispielsweise       Unterschied zur Schule immer um informelle
von einem interdisziplinären Expertenteam aus der            Bildungsprozesse geht. Die Form der Medienbildung
Informatik, der Medienpädagogik, der Wirtschaft und          kann also nicht Workshop, Vortrag oder Angebot heißen.
der Schulpraxis die so genannte Dagstuhl-Erklärung           Sondern die Form der Medienbildung wird aus der
„Bildung in der digitalen vernetzten Welt“ veröffentlicht,   Situation heraus entwickelt, sie ist am Alltag, an der
in der nicht nur ein eigenständiger Lernbereich zum          aktuellen Situation der Jugendlichen orientiert. Sie
Kompetenzerwerb gefordert wird, sondern Digitale             findet statt, wenn hinterfragt wird, warum welcher
Bildung als integratives Thema aller Fächer der Schule       Messenger gerade genutzt wird oder während eines
aufgefasst wird. Ich habe das Dagstuhl-Dreieck hier          Onlinespiels oder bei der Abwägung eines geeigneten
übernommen, weil es ebenso für die informelle Bildung        Kommunikationskanals oder bei einer spontanen
der Jugendarbeit anwendbar ist.                              Diskussion zu den nächsten Wahlen.
„Die technologische Perspektive...gibt Antworten auf die
Frage nach den Wirkprinzipien von Systemen, auf
Fragen       nach      deren      Erweiterungs-       und
Gestaltungsmöglichkeiten…        Sie      schafft      die
technologischen Grundlagen und Hintergrundwissen für
die Mitgestaltung der digitalen vernetzten Welt.
Die gesellschaftlich-kulturelle Perspektive untersucht
die Wechselwirkungen der digitalen vernetzten Welt mit
Individuen und Gesellschaft. Sie geht z. B. den Fragen
nach: Wie wirken digitale Medien? Wie kann man
Informationen beurteilen und eigene Standpunkte
entwickeln?“ Wie können die Jugendlichen digitale
Kultur     mitgestalten?   „Die    anwendungsbezogene
Perspektive fokussiert auf die zielgerichtete Auswahl
von Systemen und deren Nutzung zur Umsetzung
individueller und kooperativer Vorhaben. Sie geht
Fragen nach, wie und warum Werkzeuge ausgewählt
und genutzt werden. Dies erfordert eine Orientierung
hinsichtlich der vorhandenen Möglichkeiten und
Funktionsumfänge gängiger Werkzeuge in der
                                                                                                                   © pixabay.com

jeweiligen Anwendungsdomäne und deren sichere
Handhabung.“ „So setzt z. B. Die selbstbestimmte
Nutzung sozialer Netzwerkplattformen oder Apps alle
drei Aspekte zwingend voraus: Man muss zunächst
sachgerecht damit umgehen, indem man z. B. die
notwendigen       Sicherheits-     und     Privatsphäre-
Einstellungen vornimmt.
SMARTE JUGENDARBEIT I - Tagungsdokumentation 11./12.03.2019 auf dem Rittergut Limbach - Sächsische Landjugend eV
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                                                            Auch das Internet ist kein „zusätzlicher Sozialraum“ -
                                                            verstanden als weiterer Raumcontainer - sondern es
                                                            kann den Sozialraum eines Jugendlichen erweitern oder
                                                            auch beschränken, je nach seinen subjektiv vollzogenen
                                                            Grenzziehungen. Für eine Jugendarbeit im digitalen
                                                            Zeitalter erfolgen solche Grenzziehungen nicht zwischen
                                                            real und virtuell, sondern durch die Frage, welche
                                                            Raumstrukturen in welcher Weise das Soziale
                                                            beeinflussen. Nutzt ein junger Mensch an dieser
                                                            Kreuzung sein Smartphone und kommuniziert über
                                                            Social Media, z. B. Instagram, mit Freunden, in dem er
                                                            mit ihnen dieses Foto teilt, dann erweitert er den
                                                            Sozialraum und setzt andere Grenzen. Doch dieser in
                                                            einem kreativen Akt konstruierte Raum ist nicht
                                                            kontextfrei,        er       unterliegt      bestimmten
                                                            (Macht-)Strukturen, die wiederum auf das Soziale
                                                            ermöglichend oder beschränkend zurückwirken. Die
                                                            Grenzverschiebung hin zu Instagram hat ihren Preis und
                                                            kann einschränkend zurückwirken: Denn Facebook als
                                                            Eigentümer dieser Social Media Plattform hat von dieser
                                                            Grenzverschiebung auch etwas - nämlich den Zugriff auf
                                                            Daten und Identitätsmerkmale. Zusammengefasst:
Wir kommen zur rechten Seite auf der Theaterbühne,          Fachkräfte in einer digitalisierten Jugendarbeit kommen
also zur Frage, wie Jugendarbeit konzipiert werden          in eine forschende Rolle der Beobachtung und
kann, um mit den genannten Erwartungen umzugehen.           Interpretation      von    Raumkonstruktionen.      Oder
Ich    möchte      anknüpfen     an     die    Erwartung    pädagogisch ausgedrückt: Die Rolle der Fachkräfte in
sozialräumlicher     Forschung     -     konzipiert   als   einer digitalisierten Jugendarbeit ist die Unterstützung
Alltagsforschung: Ausgangspunkt ist die These, dass         der Jugendlichen bei ihrer Grenzverschiebungsarbeit.
Raum im digitalen Zeitalter hergestellt wird, also von      Denn Grenzen können so verschoben werden, dass sie
den Jugendlichen selbst konstruiert wird. Jugendarbeit      Räume mit Möglichkeiten oder mit Beschränkungen für
muss sich auf einem relationalen Raumbegriff                die jeweilige Lebenslage der Jugendlichen konstruieren.
begründen. Ein Raum ist dann nichts Gegebenes, nichts
objektiv Vorhandenes. Sondern er wird durch subjektiv
gezogene Grenzen hergestellt und mit subjektiven
Bedeutungen gefüllt. „Räume können nicht so einfach
„von außen“ als „Sozialräume“ definiert werden, sie
werden es erst durch die Aktivität derer, die sich in
ihnen aufhalten, sie aufsuchen, ihre eigenen Landkarten
über sie legen“ (Böhnisch 2002, 70).
SMARTE JUGENDARBEIT I - Tagungsdokumentation 11./12.03.2019 auf dem Rittergut Limbach - Sächsische Landjugend eV
Zur Rolle der Fachkräfte in einer digitalisierten Jugendarbeit                                                      8

                                                             Erwartungen zu identifizieren und zu neuen
                                                             professionellen Rollen zu gelangen. Dieser Prozess wird
                                                             von Anerkennungs- und Bedeutungsverlusten begleitet
                                                             und wird nicht konfliktfrei verlaufen. Auf dem Weg zu
                                                             einer smarten Jugendarbeit braucht es deshalb
                                                             Stationen der Vergewisserung, der Konfliktaustragung
                                                             und der Zeit für sich selbst.

Vielfalt managen ist aber nicht nur ein Thema der
Beziehungsgestaltung mit den Jugendlichen, sondern
auch intern in den Teams der Fachkräfte. Denn
Fachkräfte gehen mit den Herausforderungen der
Digitalisierung   unterschiedlich     um.   Welche
Herausforderungen haben sie zu bewältigen?

1. Herausforderung Orientierung:                             Zusammenfassend 3 Entwicklungslinien
- Neue Unübersichtlichkeit (Multioptionalität, Trends,
Patchworkjugendkulturen)                                     1. Wir sollten wieder ein emanzipatorisches Profil der
- Verunsicherung (Infragestellung von Deutungs-              Jugendarbeit entwickeln. Emanzipation ist dabei als
systemen und Glaubenssätzen durch die digitale               Prozess in zwei Richtungen gemeint: nach innen und
Revolution - Stimmen meine Annahmen noch? Mein               nach außen. In der Perspektive nach innen trägt
Weltbild? Meine pädagogischen Grundsätze?)                   Jugendarbeit zur Emanzipation ihrer Fachkräfte bei, in
2. Herausforderung Grenzziehungen                            der Perspektive nach außen zur Emanzipation der
- Was brauch ich und was will ich? (Welche Geräte und        Jugendlichen. Emanzipation nach innen heißt Befreiung
welche Tools, always on oder Kontaktzeiten?)                 vom       permanenten       Veränderungsdruck      und
- Keine einmal getroffene Entscheidung, sondern              selbstbewusstes Gestalten der Arbeit unter weitgehend
alltäglich      erforderlich      bei      permanentem       sicheren Arbeitsbedingungen. Und nach außen, an die
Aufforderungscharakter digitaler Medien (Evokation)          Jugendlichen und ihre sozialräumlichen Bedingungen
3. Herausforderung Arbeitsbelastung:                         des Aufwachsens gerichtet, geht es um die klare
- „gehetzt sein“ (Arbeitszeitverdichtung, Auflösung der       Orientierung an dem im § 1 SGB VIII festgeschriebenen
Grenzen der Arbeitszeit/ der Grenzen zwischen privat         Grundsatz: Jugendarbeit muss zur Emanzipation
und öffentlich, Mithaltedruck (z. B. immer up to date        (Stichwort eigenverantwortliche Persönlichkeit) aller
oder gar einen Schritt voraus zu sein)                       jungen         Menschen         beitragen       können.
Diese persönlichen Herausforderungen müssen im               Eigenverantwortliches Handeln wird unterstützt, wenn
Team verhandelt werden. Erwartungen entstehen, dass          Jugendliche bei der Identitätsarbeit im Kontext von
wenigstens eine im Team technisch up to date ist oder        Fremdbestimmung       und    Selbstbestimmung     nicht
dass wenigstens einer noch abends das Facebookprofil          alleingelassen werden. Im Raum- und Zeitmanagement
pflegt.    Herausforderungen       für   alle   werden       werden Jugendliche bei ihrer Grenzverschiebungsarbeit
personalisiert und an einzelne Rollenträger delegiert.       unterstützt: Grenzen sollen so verschoben werden, dass
Aufgaben werden so unterteilt, dass sie digital-affinen      Ressourcen       genutzt     werden      können    und
oder digital- distanzierten Mitarbeiterinnen zugeordnet      Handlungsmöglichkeiten erweitert werden können.
werden. Doch die Mediatisierung wirkt auch indirekt: Die
Veränderungen betreffen alle Fachkräfte und müssen           2. Wir sollten Jugendarbeit als vernetzte Jugendarbeit
auch von allen Fachkräften bewältigt werden.                 weiterentwickeln. In der Jugendarbeit, die man sich
Zusammenfassung: Wer heute in der Jugendarbeit tätig         dann als einen Knotenpunkt verschiedener Netze
ist, sieht sich veränderten Erwartungen an die               vorstellen kann, verändert sich die Rolle der Fachkräfte
professionelle Rolle ausgesetzt. Diese müssen auf drei       zu „Türöffnern“ zu weiteren Netzen (Konnektivität). Diese
Ebenen bewältigt werden: auf der öffentlichen Ebene, die     Netze sind nicht statisch aufzufassen, sondern in
in die verschiedenen gesellschaftlichen Systeme              permanenter Dynamik. Sie führt zu zwei Effekten, die
hineinwirkt, auf der pädagogischen Ebene in der              problematisiert werden müssen, nämlich erstens zur
Arbeitsbeziehung mit den Jugendlichen und auf der            weiteren Flexibilisierung der Jugendarbeit und zweitens
kollegialen Ebene in den Teams. Es ist notwendig, die        zu ihrer Entgrenzung. Starke Entgrenzungstendenzen
SMARTE JUGENDARBEIT I - Tagungsdokumentation 11./12.03.2019 auf dem Rittergut Limbach - Sächsische Landjugend eV
9                                                                                                 Johannes Brock

der Jugendarbeit entstehen durch die Vielfalt der von      3. Wir sollten in der Jugendarbeit Zeiten und Räume für
Jugendlichen genutzten Medien (inklusive der               Verständigung entwickeln. Jugendarbeit sollte Orte und
verschiedenen digitalen Kommunikationskanäle), sie         Gelegenheiten inszenieren für eine Irritation des Lebens
entstehen     durch     die     fließenden   Übergänge     in Filterblasen. Über diese Irritationen können
verschiedener Formen von Jugendarbeit (von Offener         Lernerfahrungen angeregt werden; Reflektion und
Kinder- und Jugendarbeit im Jugendhaus über Mobile         Identitätsentwicklung werden ermöglicht. Für diese
Jugendarbeit bis zu Kursen in Medienpädagogik), sie        Verständigungsprozesse braucht es zwei Komponenten:
entstehen durch die zahlreichen Schnittstellen zu          eine offensive Komponente mit Streitofferten und
anderen Arbeitsfeldern (wie Schulsozialarbeit, Kinder-     Möglichkeiten gemeinsamen Handelns. Und eine
und Jugendpsychiatrie oder erzieherische Hilfen). Eine     kontemplative Komponente mit Gelegenheiten für
solche Jugendarbeit mit Fachkräften in der Rolle von       Alleinsein bis hin zur Erfahrung der Langeweile. Bei
„Türöffnern“ wird vermutlich mehr den Charakter einer      alldem muss Jugendarbeit ein Bewusstsein für ihre
Dienstleistungsagentur bekommen. Der Funktionalität        eigenen Ausgrenzungstendenzen entwickeln: Wenn sie
von Onlinenetzwerken entsprechend werden die               mit NetzakteurInnen arbeitet, reproduziert sie exklusive
Jugendlichen die Beziehungen zu den Fachkräften an-        Zirkel. Wenn sie mit Netzverweigerern arbeitet,
oder abschalten -je nach aktueller Gewinneinschätzung.     reproduziert sie exklusive Gemeinschaften. Wenn
Möglicherweise      ist     die      Zeit  langfristiger   Jugendarbeit ein offener Ort der Begegnung bleiben will,
Beziehungsgestaltung oder eines „pädagogischen             muss sie sich fragen: Was tut sie unter den
Bezugs“ (Nohl) damit in der Jugendarbeit vorbei.           beschriebenen Bedingungen für eine demokratische
                                                           Kultur der Verständigung? Die Herausforderung dabei
                                                           ist: Einerseits müssen sich die Fachkräfte auf die
                                                           Kommunikationskultur ihrer AdressatInnen einlassen
                                                           und über diesen Weg Kontakt aufnehmen. Andererseits
                                                           müssen sie die Kommunikationskultur so weiter
                                                           gestalten, dass sie anschlussfähig und offen wird und
                                                           eine vielseitige und demokratische Jugendarbeit
                                                           unterstützt.

                                                                                                                      © pixabay.com
SMARTE JUGENDARBEIT I - Tagungsdokumentation 11./12.03.2019 auf dem Rittergut Limbach - Sächsische Landjugend eV
Chancen und Herausforderungen im digitalen Zeitalter                                                                               10

CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN IM                                          Medienkompetenz im Verständnis der Bundesregierung
DIGITALEN ZEITALTER -                                                     Die Bundesregierung versteht Medienkompetenz und
NEULAND FÜR DIE JUGENDARBEIT                                              digitale Kompetenzen als Schlüsselkompetenzen in
                                                                          unserer digitalen Gesellschaft, die entscheidend sind für
11.03.2019                                                                erfolgreiche Arbeits und Bildungsbiografien sowie eine
                                                                          souveräne und verantwortungsvolle Nutzung digitaler
(Datenschutz-)rechtliche Rahmung smarter                                  Instrumente. Voraussetzung für eine souveräne Teilhabe
Jugendarbeit ein Überblick                                                an der digitalisierten Gesellschaft ist ein Wissen über
                                                                          die Funktionsweise des Netzes sowie digitaler Medien
Prof.`in Dr.`in Simone Janssen, LL.M.                                     und Kenntnisse zum Schutz der eigenen Daten. Darüber
Evangelische Hochschule Dresden                                           hinaus ist die Kompetenz zur Reflexion über die
                                                                          Wirkungsweise        und     Auswirkungen       digitaler
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner                     Technologien zentral.²
Entwicklung     und     auf    Erziehung     zu     einer
eigenverantwortlichen      und    gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit ( § 1 Abs. 1 SGB VIII). Dies schließt
Fähigkeiten und Kompetenzen in der Nutzung digitaler
Medien und Technologien ein. Impliziert ist damit ein der
Rechts      und      Werteordnung        entsprechendes
Nutzungsverhalten Der Vortrag gibt einen Überblick
über die (datenschutz-) rechtliche Rahmung und
thematisiert das rechtliche Spannungsfeld , in dem sich
Kinder/Jugendliche sowie Fachkräfte bei der Nutzung
digitaler Medien und Technologien bewegen.

                                                                                                                                © pixabay.com
Häufige Fragen
●
   Darf ich mit den Kindern/ Jugendlichen per
   WhatsApp Gruppe in Kontakt treten/im Kontakt
   bleiben?
●
   Was muss ich bzgl. der Bildrechte für die ÖA
   beachten (Homepage/ Facebook/Instagram )?
●
   Welche         rechtlichen       Pflichten     bzw.
   Adressat*innenrechte sind generell beachten?
                                                                          Datenschutz als Teil der Rechts und Werteordnung
●
   Wie lange darf ich Daten speichern bzw. wann muss
                                                                          - Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen
   ich sie löschen?
                                                                          Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum
●
   In welchem Verhältnis stehen DSGVO, SGB I, X und
                                                                          Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
   VIII?
                                                                          personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und
●
   Schadensersatzpflicht bei illegalem Runterladen von
                                                                          zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ( Datenschutz
   z.B. Musik, wenn ein WLAN Zugang ermöglicht wird?
                                                                          Grundverordnung ), Abl. der EU L 119/1 vom 4.5.2016
                                                                          Beachte: gilt als EU VO unmittelbar in allen
Medienkompetenz im EU Verständnis
                                                                          Mitgliedstaaten      der       EU;       enthält    sog.
Medienkompetenz        sind    sämtliche   technischen,
                                                                          Länderöffnungsklauseln
kognitiven, sozialen, staatsbürgerlichen und kreativen
                                                                          - Recht auf informationelle Selbstbestimmung gem. Art.
Fähigkeiten, die uns den Zugang sowohl zu den
                                                                          2 Abs. 1 i.V.m . Art. 1 Abs. 1 GG = die Befugnis des
traditionellen und als auch zu den neuen Medien und den
                                                                          Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und
kritischen Umgang und die Interaktion mit ihnen
                                                                          Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen
ermöglichen.
                                                                          §35 Abs. 1 S. 1 SGB I n.F. i.V.m . §§ 67 85a SGB X n.F.
Digitale Kompetenz , die eine selbstbewusste, kreative
                                                                          (§85a = Strafvorschrift!)
und kritische Nutzung von IKT einschließt, ist ein
                                                                          Beachte: §§ 61 68 SGB VIII Ergänzung, nicht mehr
wesentlicher Bestandteil der Medienkompetenz.¹
                                                                          vorrangig im Sinne von lex specialis!!! (strittig)
1 https://ec.europa.eu/culture/policy/audiovisual-policies/literacy_de.   Beachte: § 35 Abs. 2 SGB I n.F.: SGB Regelungen zur
2 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-                         Verarbeitung von Sozialdaten abschließend, soweit die
jugend/medienkompetenz/medienkompetenz-staerken/75350.                    DSGVO nicht unmittelbar gilt.

Öffentliches Recht                                   Strafrecht                                 Privatrecht
SächsDSG / BDSG neu                                  § 203 StGB                                 Urheberrecht;
Kirchliche Datenschutzgesetze Art. 2                 §§ 186, 187 StGB                           Aufsichtspflichtverletzungen;
Abs. 1 i.V.m . Art. 1 Abs. 1 GG / Art. 8                                                        Schadensersatzansprüche
EMRK                                                                                            Schadensersatzansprüche aus
                                                                                                Art. 82 DSG
                                                                                                VO, § 823 BGB
11                                                                                                  Simone Janssen

Aufgaben der Fachkräfte                                     DSGVO Grundsätze Art. 5
●
   Vermittlung von Medienkompetenz, u.a. Kenntnisse:        ●
                                                              Rechtmäßigkeit, inkl. Nichtdiskriminierung
   ●
       zum Schutz eigener Daten (Selbst-Datenschutz)
   ●
       Umgang      mit  fremden     Daten    (Fremd-
                                                            ●
                                                              Verarbeitung nach Treu und Glauben
       Datenschutz)
                                                            ●
                                                              Transparenz
●
   reflektiver Umgang mit personenbezogenen Daten           ●
                                                              Zweckbindung
   von Klient*innen                                         ●
                                                              Datenminimierung
●
   Schutz personenbezogener Daten von Klient*innen          ●
                                                              Richtigkeit
DSGVO - sachlicher Anwendungsbereich
                                                            ●
                                                              Speicherbegrenzung
●
    für die ganz oder teilweise automatisierte
                                                            ●
                                                              Integrität und Vertraulichkeit
    Verarbeitung personenbezogener Daten sowie
●
    für      die     nichtautomatisierte    Verarbeitung    DSGVO Legitimationsgrundlage
    personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem       Gegeben, wenn:
    gespeichert sind oder gespeichert werden sollen         a) Einwilligung
    Art. 2 DSGVO)                                           b) Zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei
Personenbezogene Daten = alle Informationen, die sich       die betroffene Person ist entspr. dem Grundsatz von
auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche    Treu und Glauben ( § 242 BGB)
Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen          c) Zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des
(Art. 4 Nr. 1 DSGVO), wie z.B. Name, Telefonnummer,         Verantwortlichen -> gesetzliche Grundlage , Art. 6 Abs. 4
(auch dynamische) IP Adresse                                d) Zum Schutz lebenswichtiger Interessen der
Verarbeitung = jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter    betroffenen Person oder einer anderen natürlichen
Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche             Person
Vorgangsreihe           im     Zusammenhang          mit    e) Zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen
personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DSG O)                Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt ->
Automatisiert = z.B. bei jeder Nutzung von Computer,        gesetzliche Grundlage, Art. 6 Abs. 4
Smartphones, Kameras , Scanner oder Kopierer,               f) Zur Wahrung der berechtigten Interessen des
Internet                                                    Verantwortlichen oder eines Dritten …
Nichtautomatisiert = handschriftliche Aufzeichnungen;       Gesetzliche Grundlage:
Absicht, personenbezogene Daten in ein Dateisystem          Beachte ggf. die Anforderungen von Art. 23!
aufzunehmen, reicht aus                                     Bestimmung des Verantwortlichen (Behörde und/oder
Dateisystem       =    jede   strukturierte   Sammlung      natürliche oder juristische Person des Privatrechts),
personenbezogener Daten, die nach bestimmten                ●
                                                                Art der zu verarbeitenden personenbezogenen
Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese           Daten,
Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen          ●
                                                                Welche Personen betroffen sind,
oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt         ●
                                                                An welche Einrichtungen offengelegt wird/werden
wird (Art . 4 Nr. 6 DSG VO)                                     kann,
                                                            ●
                                                                Für welche Zwecke,
DSGVO - persönlicher Anwendungsbereich                      ●
                                                                Speicherdauer
●
    Setzt betroffene Person voraus, d.h. bezieht sich auf   ●
                                                                Schutzmaßnahmen in Bezug auf Rechtmäßigkeit und
    alle Informationen, die sich auf eine identifizierte        Treu und Glauben (45. Erwägungsgrund)
    oder identifizierbare natürliche Person beziehen ;      ●
                                                                Verarbeitung:
    (Art. 4 DSGVO)                                          ●
                                                                Sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem
Identifizierbar = direkte oder indirekte Zuordnung der          neuesten Stand
personenbezogen        Daten,    insbesondere     mittels   ●
                                                                es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen,
Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer            damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf
Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online                   die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind,
Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen                  unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden Alle
Merkmalen,       die     Ausdruck     der    physischen,        angemessenen Maßnahmen zum Schutz sind zu
physiologischen,         genetischen,      psychischen,         treffen
wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität
                                                                                Erhebung:
dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden
                                                                      § 67a Abs. 1 S 1 und 2 SGB X
kann;
Verantwortlicher = jede natürliche oder juristische            Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung:
Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die                       § 67b Abs. 1 SGB X
allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und             Speichern, Verändern und Nutzen:
Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten                        § 67c Abs. 1 SGB X
entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)                                       Übermittlungsgrundsätze:
Ausnahme:: natürliche Personen üben ausschließlich                             § 67d SGB X
persönliche oder familiäre Tätigkeiten aus (weitere         Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben:
Ausnahmen in Art. 2 Abs. 2 DSGVO)                                              § 69 SGB X
                                                              Einschränkung der Übermittlungsbefugnis:
                                                                               § 76 SGB X
Chancen und Herausforderungen im digitalen Zeitalter                                                               12

DSGVO - Einwilligung Art. 7
(Rechtmäßigkeitsgrundsatz – Zweckbindung – Integrität)
- Einwilligung durch eine eindeutige bestätigende
Handlung, mit der freiwillig, für den konkreten Fall, in

                                                                                                                  © pixabay.com
informierter Weise und unmissverständlich bekundet
wird, dass die betroffene Person mit der Verarbeitung
der sie betreffenden personenbezogenen Daten
einverstanden ist.
- Bezugnahme auf alle Verarbeitungsvorgänge zu
demselben Zweck oder denselben Zwecken; bei
Verarbeitung zu mehreren Zwecken für alle diese
Verarbeitungszwecke eine Einwilligung
-      vorformulierter       Einwilligungserklärung   in    DSGVO - Verarbeitungsverzeichnis Art. 30
verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer        (Transparenzgebot)
klaren und einfachen Sprache , keine missbräuchlichen       13.    EG:   Um der besonderen Situation der
Klauseln ¹                                                  Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren
Anforderungen (siehe auch § 51 BDSG neu):                   Unternehmen Rechnung zu tragen, enthält diese
• Eindeutig und unmissverständlich, aktive Handlung         Verordnung eine abweichende Regelung hinsichtlich des
• Freiwilligkeit                                            Führens eines Verzeichnisses für Einrichtungen, die
• Einsichtsfähigkeit                                        weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen.
• Schriftlich oder elektronisch (aus Beweisgründen)         -> Art. 30 Abs. 5 DSG VO
• Konkreten Fall Benennung des Verantwortlichen,            – i.d.R. keine Pflicht bei weniger als 250 beschäftigten
welche personenbezogenen Daten werden wie zu                Mitarbeitern
welchem Zweck verarbeitet                                   – Ausnahme: zwingend bei Verarbeitung besonderer
• Nach vorherige Information, Benennung des                 Kategorien (sensible Daten) → Art. 9 Abs. 1 DSG-VO
Verantwortlichen                                            (siehe später „Verarbeitungsverzeichnis“)
• Klar abgegrenzt zu anderen Sachverhalten                  Aber - 82 . EG: Zum Nachweis der Einhaltung dieser
• Widerruflichkeit (Widerrufsrecht)                         Verordnung sollte der Verantwortliche oder der
• Keine Koppelung an andere Sachverhalte - deutliche        Auftragsverarbeiter        ein      Verzeichnis      der
Trennung                                                    Verarbeitungstätigkeiten, die seiner Zuständigkeit
                                                            unterliegen, führen.
DSGVO - Mitteilungspflicht – Inhalt (Transparenzgebot)
insbesondere (nicht abschließend):                          DSGVO Verarbeitungsverzeichnis Inhalt gem. Art . 30
• Informationen über diejenigen, die die Daten              (Transparenzgebot)
verarbeiten (Verantwortlichen)                              Inhalt = alle Verarbeitungstätigkeiten , die der
• zu welchen Zwecken die Daten verarbeitet werden           Zuständigkeit unterliegen, damit sämtliche folgender
• auf welcher Rechtsgrundlage die Daten verarbeitet         Angaben:
werden                                                      a) den Namen und die Kontaktdaten des
• wenn die Verarbeitung auf der Einwilligung der            Verantwortlichen und gegebenenfalls des gemeinsam
betroffenen Person beruht die Möglichkeit zum               mit ihm Verantwortlichen, des Vertreters des
jederzeitigen Widerruf der Einwilligung                     Verantwortlichen          sowie       eines     etwaigen
• die der Person zustehenden Betroffenenrechte              Datenschutzbeauftragten;
• ob die Daten in ein Drittland übermittelt werden sollen   b) die Zwecke der Verarbeitung;
• die Speicherdauer der Daten                               c) eine Beschreibung der Kategorien betroffener
• wenn die Daten nicht bei der betroffenen Person           Personen (Siehe dazu § 72 BDSG-neu) und der
erhoben werden, aus welcher Quelle die Daten stammen        Kategorien personenbezogener Daten;
und die Kategorien der personenbezogenen Daten, die         d) die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die
verarbeitet werden                                          personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder
DSGVO - Mitteilungspflichten Sprache                        noch offengelegt werden, einschließlich Empfänger in
(Transparenzgebot)                                          Drittländern oder internationalen Organisationen;
• Die Informationen müssen für den jeweiligen               e)       gegebenenfalls          Übermittlungen      von
Betroffenen/Nutzenden in präziser, transparenter,           personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine
verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer        internationale Organisation, einschließlich der Angabe
klaren und einfachen Sprache (Art. 12 DSG VO) erfolgen.     des betreffenden Drittlands oder der betreffenden
   – unmittelbar sinnliche Wahrnehmbarkeit                  internationalen Organisation, sowie bei den in Artikel 49
   – besondere Anforderungen bei Kindern                    Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten Datenübermittlungen
   – Website (auch) in anderer/n Sprache/n, dann auch       die Dokumentierung geeigneter Garantien;
   in dieser                                                f) wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die
   – richtet sich das Angebot explizit an nicht             Löschung der verschiedenen Datenkategorien;
   deutschsprachige Nutzer*innen, dann auch in deren        g) wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der
   Sprache                                                  technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß
• In Kombination mit standardisierten Bildsymbolen          Artikel 32 Absatz 1
möglich                                                     Wie = schriftlich, schließt elektronisch ein
7                                                                                                      Simone Janssen

DSGVO - Verarbeitungsverzeichnis Kategorien                  Pflichten
personenbezogener Daten                                      ●
                                                                 Treffen     von     geeigneten     technischen     und
(Transparenzgebot)                                               organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der
●
    Daten, aus denen die                                         Anforderungen der VO (Art. 24, 25 und 32) (§ 78a
    ●
        rassische und ethnische Herkunft,                        SGB X)
    ●
        politische     Meinungen,       religiöse    oder    ●
                                                                 Durchführung              einer          Datenschutz-
        weltanschauliche Überzeugungen oder die                  Folgenabschätzung (Art. 35)
        Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie        ●
                                                                 Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (Art. 36)
    ●
        genetischen Daten,                                   ●
                                                                 Führung          eines       Verzeichnisses         der
    ●
        biometrischen       Daten      zur     eindeutigen       Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30, beachte die
        Identifizierung einer natürlichen Person,                Ausnahme in Abs. 5: „Die in den Absätzen 1 und 2
    ●
        Gesundheitsdaten                                         genannten Pflichten gelten nicht für Unternehmen
    ●
        Daten zum Sexualleben oder der sexuellen                 oder Einrichtungen, die weniger als 250 Mitarbeiter
        Orientierung                                             beschäftigen , sofern die von ihnen vorgenommene
●
    Art. 9 DSGVO regelt die Verarbeitung                         Verarbeitung nicht ein Risiko für die Rechte und
    ●
        Abs. 1: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt                    Freiheiten der betroffenen Personen birgt, die
    ●
        Abs. 2: Erlaubte Verarbeitung, z.B. bei                  Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt oder
        Einwilligung oder Erfüllung von Pflichten aus            nicht die Verarbeitung besonderer Datenkategorien
        dem Sozialrecht (§ 67a Abs. 1 S. 3 SGB X)                gemäß Artikel 9 Absatz 1 bzw. die Verarbeitung von
    ●
        Abs. 3: besondere Regelung für Ausnahme in               personenbezogenen Daten über strafrechtliche
        Absatz 2 Buchst. h                                       Verurteilungen und Straftaten im Sinne des Artikels
                                                                 10 einschließt.“
DSGVO i.V.m. BDSG neu - Datenschutzbeauftragter              ●
                                                                 Unverzügliche, möglichst innerhalb von 72 Stunden,
nichtöffentliche Stelle                                          Meldung der Verletzung an die Aufsichtsbehörde ,
(Überwachung und Einhaltung der DSGVO)                           nachdem die Verletzung bekannt wurde (Art. 33 -
●
    Art. 37 DSGVO i.V.m . § 38 Abs. 1 S. 2 BDSG neu              insbesondere 74. Erwägungsgrund und folgende) (§
    Verantwortliche*r muss Datenschutzbeauftragte*n              83a SGB X)
    bestellen, wenn mindestens zehn Personen ständig         ●
                                                                 Benennung eines Datenschutzbeauftragten (Abs. 1:
    mit       der      automatisierten      Verarbeitung         Behörden und öffentliche Stellen benennen auf jeden
    personenbezogener Daten beschäftigt sind.                    Fall; Abs. 4: andere können) (Art. 37) (§ 81 SGB X)
§ 38 Abs. 1 S. 1 BDSG neu: „Ergänzend zu Artikel 37          ●
                                                                 Rechenschaftspflicht       Art.   5    Abs.   2:    Der
Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung (EU)                   Verantwortliche       ist    für     Einhaltung     der
2016/679 benennen der Verantwortliche und der                    Datenschutzgrundsätze         verantwortlich,    muss
Auftragsverarbeiter eine Datenschutzbeauftragte oder             dessen Einhaltung nachweisen können.
einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel
mindestens zehn Personen ständig mit der                     Mitteilungs- und Informationspflichten
automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten         An den Betroffenen - Übermittlung in präziser,
beschäftigen.“                                               verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer
●
    Verpflichtend -> für die jeweilige nichtöffentliche      klaren und einfachen Sprache (Art. 12)
    Stelle ( § 38 BDSG neu)                                  Informationspflichten:
●
    Verbände/Vereinigungen       die    Kategorien    von    ●
                                                                 Art. 13 Erhebung beim Betroffenen (§ 67a Abs. 2 und
    Verantwortlichen       oder      Auftragsverarbeitern        3 SGB X)
    vertreten, dürfen nach Art. 37 Abs. 4 S 1 DSGVO          ●
                                                                 Art. 14 Erhebung beim Nichtbetroffenen (§ 67a Abs. 4
    freiwillig einen Datenschutzbeauftragten für ihre            und 5 SGB X)
    Mitglieder benennen, sofern diese nicht dazu             ●
                                                                 Mitteilungspflichten:
    verpflichtet   sind.    Nach     S.   2   kann    der    ●
                                                                 Art. 15 Auskunftsrecht (Bestätigung über die
    Datenschutzbeauftragte in derartigen Fällen für die          Verarbeitung, Auskunft und Information über … siehe
    Verbände/Vereinigungen handeln.                              Abs. 1 lit . a bis h, Ausstellung einer Kopie) (§ 83 SGB
                                                                 X)
DSGVO - Verhältnis zu SGB I, X und VIII                      ●
                                                                 Art. 16 i.V.m . Art. 19 Recht auf Berichtigung (§ 84
(Frage)                                                          SGB X)
Geltungsvorrang der europäischen Datenschutznormen           ●
                                                                 Art. 17 i.V.m . Art. 19 Recht auf Löschung („Recht auf
§ 35 SGB I Anspruch auf Sozialdatenschutz, verweist auf          Vergessenwerden (§ 84 SGB X)
die §§ 67 ff. SGB X                                          ●
                                                                 Art. 18 i.V.m . Art. 19 Recht auf Einschränkung der
§§ 67 ff. SGB X einheitliche Datenschutzregelungen über          Verarbeitung (§ 84 SGB X)
alle Leistungsbereiche                                       ●
                                                                 Art. 20 Recht auf Datenübertragbarkeit (Abs. 3 : gilt
§§ 61 ff. SGB VIII spezialgesetzliche ergänzende                 nicht für öffentliche Aufgabe)
Regelungen zu den §§ 67 ff. SGB X; keine Verdrängung         ●
                                                                 Art. 21 Widerspruchsrecht (gesonderter Hinweis auf
dieser in Form einer „ lex specialis Regelung                    das Recht gem. Abs. 4) (§ 84 SGB X)
                                                             ●
                                                                 Art. 22 automatisierte Entscheidungen im Einzelfall
                                                                 einschl. Profiling (siehe Abs. 3) (§ 67b Abs. 4 SGB X)
                                                             ●
                                                                 Art. 34 Benachrichtigung der betroffenen Person bei
                                                                 Verletzung des Schutzes (§ 83a SGB X)
Chancen und Herausforderungen im digitalen Zeitalter                                                            14

DSGVO - Whats App
Übermittlung
●
   Weitergabe an Dritte = an „eine natürliche oder
   juristische Person, Behörde, Einrichtung oder
   andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem
   Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den
   Personen,      die     unter      der  unmittelbaren
   Verantwortung des Verantwortlichen oder des
   Auftragsverarbeiters          befugt    sind,    die
   personenbezogenen Daten zu verarbeiten “ (Art. 4
   Nr. 10 DSGVO)
   Datenübermittlungen unter bestimmten Voraus-

                                                                                                                © pixabay.com
●

   setzungen zulässig, nämlich wenn
   ●
       die betroffene Person ihre ausdrückliche
       Einwilligung erteilt hat,
   ●
       die Übermittlung gelegentlich erfolgt und im
       Rahmen eines Vertrags oder
   ●
       zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.
Problem: Einwilligung bei whats App - selbst bei mit
Nutzung unterstellter konkludenter Einwilligung             ●
                                                              Alle im Unionsgebiet wohnhaften Personen, die
●
   Einhaltung der Informationspflichten                       Facebook nutzen wollen, müssen bei ihrer
●
   Einwilligung durch die Personensorgeberechtigten           Anmeldung einen Vertrag mit Facebook Ireland
●
   Einwilligung in einen konkreten Zweck (Verarbeitung        abschließen, einer Tochtergesellschaft der in den
   in den USA nicht konkretisierbar)                          Vereinigten Staaten ansässigen Facebook Inc.
                                                            ●
                                                              Personenbezogenen Daten werden ganz oder
DSGVO i.V.m . Kunsturhebergesetz Fotos für die                teilweise an Server der Facebook Inc. in den USA
Öffentlichkeitsarbeit                                         übermittelt und dort verarbeitet. (EuGH, Urt. v.
§ 22 KunstUhrG --> grds . Einwilligung (siehe oben) der       5.6.2018 – C-210/16, Rz. 33)
abgebildeten Person erforderlich                            ●
                                                              Betreiber einer Facebookseite ist gemeinsam mit
-> bei Minderjährigen zusätzlich (!) die Einwilligung der     Facebook Ireland Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7
gesetzlichen Vertreter                                        DSGVO.
§        23        KunstUhrG        Ausnahme         vom    Empfehlungen
Einwilligungserfordernis --> greift wegen Art. 85 DSGVO     ●
                                                              Betreiber einer Seite sollten sich versichern , dass
für Öffentlichkeitsarbeit (die nicht journalistische          Facebook die Informationen zur Verfügung stellt, die
Tätigkeit ist) nicht mehr                                     zur Erfüllung der Informationspflichten benötigt
                                                              werden.
DSG-VO - Speicherzeit bzw. Löschungspflicht                 ●
                                                              Soweit Facebook personenbezogene Daten erhebt,
Grundsatz der Datenminimierung sowie Grundsatz der            ist grundsätzlich eine Einwilligung i.S.d . DSGVO
Speicherbegrenzung (Art . 5 Abs. 1 DSG VO)                    notwendig.
Speicherung nur solange zulässig (§ 78b SGB X + § 35        ●
                                                              Für die Bereiche der gemeinsamen Verantwortung
BDSG neu), wie                                                ist in einer Vereinbarung festzulegen, wer welche
●
   dem Zweck angemessen                                       Verpflichtung    der     DS   GVO    erfüllt.  Diese
●
   erheblich sowie                                            Vereinbarung muss in wesentlichen Punkten den
●
   auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige         Betroffenen zur Verfügung gestellt werden, damit
   Maß beschränkt                                             diese ihre Betroffenenrechte wahrnehmen können.
Löschungspflicht bzw. Lösungsanspruch - Art. 17               (https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Konfe
DSGVO bei:                                                    renzdokumente/Datenschutz/DSK/Entschliessungen
●
   Zweckfortfall                                              /095-096_Facebook-Fanpage.pdf)
●
   Widerruf der Einwilligung
●
   Widerspruch gegen die Verarbeitung                       Urheberecht, Aufsichtspflicht, Schadensersatzpflicht
●
   Rechtswidriger Verarbeitung                              „Unwissenheit schützt nicht!“
●
   Erforderlichkeit zur Erfüllung einer rechtlichen         ●
                                                               Haben      aufsichtspflichtige    Personen     keine
   Verpflichtung                                               Kenntnisse im Umgang mit Computern und Internet,
●
   Personenbezogene Daten von Minderjährigen                   schützt sie dies nicht vor einer Verletzung der
                                                               Aufsichtspflicht und damit Schadensersatzpflicht.
DSGVO - Facebook                                            ●
                                                               Um der Aufsichtspflicht nachkommen zu können,
●
   Juni 2018 Austritt der USA aus dem Rat für                  insbesondere über ausreichende (!) Belehrungen
   Menschenrechte                                              und technische Vorkehrungen, bedarf es Kenntnisse
●
   Inwieweit der DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)                   in Bezug auf Computer und Internet. Allein die
   2016/1250 DER KOMMISSION vom 12. Juli 2016,                 Kenntnis, dass man vorsichtig sein soll, z.B. bei
   wonach die Übermittlung von Daten in die USA                kostenlosem download , reicht
   zulässig ist, noch Geltung beanspruchen kann, ist        ●
                                                               Belehrung, „keine illegalen Dinge“ machen zu dürfen,
   bisher nicht geklärt.                                       nicht.
15                                                                                                 Simone Janssen

                                                                                                                 © pixabay.com
Schadensersatzanspruch - illegaler download                  Zum persönlichen Lebensbereich gehörende Tatsachen,
minderjährige Person (aufsichtsbedürftige Person)            die nur einem beschränkten Personenkreis bekannt sind
-> nach §§ 97 Abs. 1, 15 Abs. 2 i.V.m . § 19a UrhG           und an deren Geheimhaltung derjenige, den sie betreffen
Inhaber Internetanschluss (aufsichtspflichtige Person)       ein von seinem Standpunkt aus sachlich begründetes
-> nach §§ 97 Abs. 1, 15 Abs. 2 i.V.m . § 19a UrhG           Interesse hat muss personenbezogen sein, kann sich
●
    Entlastung durch (substantiierte) Darlegung , ob und     aber auf jeden Lebensbereich beziehen.
    ggf. welche Personen selbständigen Zugang zu             die:
    Internetanschluss hatten und damit als Täter der         Anvertraut, Sonst bekannt, Sonstige Einzelangaben über
    Rechtsverletzung in Betracht kommen. (siehe dazu         persönliche oder sachliche Verhältnisse
    BGH, Urteil vom 30.3.2017 – I ZR 19/16; EuGH, Urteil
    vom 18.10.2018, Az. C‐149/17; zum illegalen streamen     CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN IM DIGITALEN
    EuGH, Urteil vom 26.04.2017 - C-527/15)                  ZEITALTER - NEULAND FÜR DIE JUGENDARBEIT?
●
    Betrifft dies Minderjährige, dann:                       -> Nein, aber veränderte, zum Teil komplexere
Der Aufsichtspflichtige haftet für eigenes vermutetes        Rahmenbedingungen
schuldhafte Handeln = schuldhafte Aufsichtspflicht-          u.a.:
verletzung, indem er die im konkreten Fall                   -> mehr Pflichten für die Verantwortlichen
erforderlichen Handlungen ganz oder teilweise                -> Stärkung des Schutzes personenbezogener Daten
unterlassen hat (Entlastungsbeweis möglich).

§ 203 StGB
●
    Regelungsadressat: § 203 Abs. 1 Nr. 6 staatlich
    anerkannte       Sozialarbeiter    oder      staatlich
    anerkannte Sozialpädagogen
●
    Abs. 3: als Gehilfen sind dabei nach hM solche
    Personen einzuordnen, deren unterstützende
    Tätigkeit in einem inneren Zusammenhang mit der
    besonderen Tätigkeit nach Abs. 1, 3 S. 1 steht und mit
    der Kenntnisnahme von Geheimnissen verbunden ist
●
    Umfang der Schweigepflicht Geheimnisse,
Potentiale und Herausforderungen der Emergenz soziotechnologischer Systeme                                         16

                                                           Stufe 2: Mobiltelefone:
POTENTIALE UND                                             ●
                                                               Software muss aktuelle Umgebungsbedingungen
HERAUSFORDERUNGEN DER EMERGENZ                                 beachten (z.B. Helligkeit)
SOZIOTECHNOLOGISCHER SYSTEME
12.03.2019

Dr.-Ing. Sebastian Götz
Technische Universität Dresden

Software früher
●
    lmperative Programmierung
●
    Für eine Eingabe kann genau nachvollzogen werden,
    was passiert und warum.                                Nokia 101 (1992)             Android Smartphones
                                                           CC-BY-4.0, Santeri Viinamäki   CC-BY-2.5, Google
                                                           Stufe 3: Mobiles Internet
                                                           ●
                                                               Früher: „Ausversehen den Internetknopf drücken
                                                               wird teuer“
                                                           ●
                                                               Heute: „immer online“

                                                                                                                   © pixabay.com
IBM 704 Mainframe (50er Jahre)
© Lawrence Livermore National Laboratory

Rasanter Technologischer Wandel
Stufe 1: Das Internet
●
    Modems
●
    „Geh bitte aus dem Internet, ich will telefonierenl“
●
    Software läuft nicht mehr nur auf einem PC sondern
    wird vernetzt                                          Stufe 4: Web 2.0
                                                           ●
                                                               Früher: Inhalte nur vom Betreiber
                                                           ●
                                                               Heute: Inhalte im Internet werden von den Nutzern
                                                               erstellt (Youtube, Facebook, etc.)

                                                                                                © pixabay.com

(CC BY 2.5)
17                                                                                                              Sebastian Götz

Stufe 5: Internet of Things                                             Software heute: künstliche Intelligenz
●
    Früher: PC, Laptop, Smartphone mit                                  ●
                                                                            Für eine Eingabe ist nicht mehr nachvollziehbar was
    Internetverbindung                                                      passiert und warum!
●
    Heute: Kaffeemaschine, Lampen, Smart Watch,                         ●
                                                                            Warum ist das so?
    Kühlschrank, Waschmaschine mit                                          ●
                                                                                Software wird nicht mehr geschrieben
    Internetverbindung                                                      ●
                                                                                Software entsteht durch Beobachtung und
                                                                                Imitation!

                                                       © pixabay.com

                                                                                                                               © pixabay.com
Konsequenz 1: Software ist überall!
Konsequenz 2: Wir sind uns nicht mehr bewusst,                          Software heute: neuronale Netze
welche lnformationen von uns wir der Software                           ●
                                                                            Heutige Software ist dem menschlichen Gehirn
ofienbaren.                                                                  nachempfunden
●
   Beispiel: „AIexa, bitte spiele meine Lieblingsmusikl“
●
   Alexa weiß / kann ableiten:
   ●
       wann man zuhause ist
   ●
       ob man alleine ist
   ●
       in welcher Stimmung man ist
   ●
       und vieles mehr

                                                                                                                             © pixabay.com
                                                        © pixabay.com

                                                                                                                             © pixabay.com

              Soziale Arbeit muss
     bei ihren Klienten ein Bewusstsein
              für private Daten im
          digitalen Zeitalter schaffen.
Potentiale und Herausforderungen der Emergenz soziotechnologischer Systeme                                        18

●
    2 grundlegende Arten von neuronalen Netzen werden unterschieden

1. Diskriminative Netze zur Klassifikation

2. Generative Netze

●
    Software lernt durch Beobachtung                      Emergenz
●
    Durch die fortschreitende Vernetzung bieten wir der   ●
                                                            Problem: Emergenz
    Software immer mehr Daten                             ●
                                                            Software tut nicht mehr das, was wir ihr
●
    Was die Software tut ist für Menschen nicht mehr        vorschreiben
    nachvollziehbar                                       ●
                                                            Durch das Zusammenspiel von Menschen und
    ●
        Jede Entscheidung/Handlung beruht nur noch          Technik entsteht Verhalten, dass nicht vorhersagbar
        auf Zahlen                                          ist, d.h. nicht direkt auf das Verhalten der einzelnen
●
    Unser Verhalten wird zukünftig immer stärker            Teile (Menschen, Systeme) zurückzuführen ist.
    imitiert
●
    Was heute bereits möglich ist:
    ●
        Romane generieren
    ●
        Videos von Menschen generieren

                                                          Beispiel für Emergenz
                                                          ●
                                                              Conway's Spiel des Lebens
                                                          ●
                                                              4 Regeln:
                                                           ●
                                                               Eine Zelle mit weniger als 2 lebenden Nachbarn stirbt
                                                           ●
                                                               Eine Zelle mit mit 2 oder 3 lebenden Nachbarn bleibt
                                                           ●
                                                               Eine Zelle mit mehr als 3 Nachbarn stirbt
                                                           ●
                                                               Eine tote Zelle mit 3 Nachbarn wird neu geboren
                                                          Mit diesen     Regeln     entsteht   unvorhergesehenes
                                                          Verhalten:
19                                           Sebastian Götz

     Potentiale und Herausforderungen
     ●
        Die Medienkompetenz         aller   muss   deutlich
        verbessert werden
     ●
        Welche Informationen von uns und unserer Umwelt
        stellen wir Software zur Verfügung?
     ●
        Welche Folgen hat die Nutzung von Technik für den
        Einzelnen? (Facebook, Youtube, …)
     ●
        Wie durchbricht man die Informationsblase?
     ●
        Wie kann man selbst für positive, erwünschte
        Emergenz             sorgen?          (konstruktive
        Herangehensweise)
     ●
        Etc. pp.

     Voraussetzung:
     ●
        grundlegendes        Verständnis        verfügbarer
        Informations-technologie
     ●
        Wissen über den kapitalistischen Hintergrund

     Software ist nur scheinbar kostenlos.
Nerds im Aufstieg – Gamer, die Führungskräfte von morgen?                                                                                                                  20

 NERDS IM AUFSTIEG – GAMER; DIE
 FÜHRUNGSKRÄFTE VON MORGEN?
 12.03.2019

 Scarlett Wiewald

                                                                                         DAK-Studie zu Computerspielsucht

                                                                                         465.000 jugendliche „Risiko-Gamer“
                                                                                         Stand: 05.03.2019 11:42 Uhr

                                                                                     Screenshot als Bildzitat, google-suche: „spiele soziale arbeit“, by Scarlett Wiewald

 Spiele – So alt wie die Menschheit selbst                                           Video- und Konsolenspiele – KEIN Jugendphänomen
 Abbildungen von links nach rechts:                                                  ●
                                                                                         fast 30 Mio Deutsche spielen digitale Spiele (das
 ●
     Egyptian Museum of Berlin [CC BY 3.0                                                sind Zahlen von 2017, 2018 ist es nicht anders)
     (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0)]                                  ●
                                                                                         42% der ü14 jährigen → das ist fast jeder 2.
 ●
     https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Nine_Men                                ●
                                                                                         Jungs haben Fernsehen durch Spiele ersetzt
     %27s_Morris_with_dice_in_Libro_de_los_juegos.jpg                                ●
                                                                                         Spieler werden immer jünger? Denkste! Immer
 ●
     Alfonso X of Castile [Public domain]                                                Älter= starker Anstieg von 2016 auf 2018 (25% der
 ●
     Rosso Robot [CC BY-SA 3.0                                                           deutschen Spieler)
     (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)]                               ●
                                                                                         Frauen stehen dem in Nichts nach (47% davon sind
 ●
     Old normannic chess pieces. Christian Bickel                                        Frauen) →in Dtl. große Game-Entwicklungs-Studios
     04.08.2005 {{cc-by-sa-2.0-de}}                                                      mit ZG Frauen zw. 30-40 Jahren
 ●
     William Bliss Baker [Public domain]                                             ●
                                                                                         als Wirtschaft =Video-Computerspiele-Markt riesig
 ●
     Onderwijsgek at nl.wikipedia [CC BY-SA 3.0 nl                                   ●
                                                                                         2017 = 3,3 Mio Umsatz = mehr als Kino (1,1 Mio) und
 ●
     (https://creativecommons.org/licenses/by-                                           Musik (1,6 Mio) zusammen
     sa/3.0/nl/deed.en)]                                                             ●
                                                                                         Tendenz steigend
 ●
     Marcin Wichary from San Francisco, U.S.A. [CC BY                                ●
                                                                                         leider 95% der Spiele in Dtl. Importiert
     2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/2.0)]                              ●
                                                                                         nächste Generation wird noch viel natürlicher
 ●
     © Pixabay                                                                           spielen mit Smartphone und Controller
 ●
     © Pixabay                                                                       ●
                                                                                         VR hat gerade erst angefangen

     Mehen,             Mühlespiel,        Olympische Spiele,         Schach,
   3000 v. Chr.         2000 v. Chr.           776 v. Chr.          5. Jh. n. Chr.

Räuber und Gendarm,   Mensch ärgere      Pong, 1972   Tetris,   Siedler von Catan,
   18. Jh. n. Chr.    dich nicht, 1910                 1984            1995

 Assoziationen - „klassische Spiele vs. Video- und
 Computerspiele
 ●
    Jugendarbeit + Spiele > ½ Mio. Treffer (Googlesuche)
 ●
    Spiel + soziale Arbeit sogar > 2 Mio (Googlesuche)
 ●
    Spieledatenbank Jugendarbeit = 3000 Spiele                                       Quelle https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/
                                                                                     Gaming-hat-sich-in-allen-Altersgruppen-etabliert.html
 ●
    seit einiger Zeit in der Jugendarbeit „Juggern“ (Das
    Endzeitspiel) = knapp 31.000 Treffer (Googlesuche)
 ●
    Warum sind wir so skeptisch, wenn es um Video-
    und Computerspiele geht?
21                                                                                                     Scarlett Wiewald

World of Warcraft / Fortnite – Fakten                           Rollenexperimente
Quelle: Doku - 10 Jahre World of Warcraft – ZDF                 ●
                                                                    Mensch kann mit seinen Charakteren verschiedene
Reportage vom 12.02.2015                                            Rollen ausprobieren
https://www.youtube.com/watch?v=6bcWjTQ7n_Q                     ●
                                                                    in andere Identitäten wechseln
World of Warcraft                                               ●
                                                                    z.B. Zarte Elfe = Bärtiger Typ
●
    seit 23. November 2004                                      ●
                                                                    Genderswapping sehr häufig (57%)= 54%Männer und
●
    seit 11. Februar 2005 in Europa                                 68% Frauen (Studie 2008), bei Genderswappingzahl
●
    250.000 Spieler (Januar 2005)                                   unterscheiden sich die Studien nicht so stark bei den
●
    12 Millionen (2010) = mehr Bewohner im WoW-                     Geschlechtern schon)
    Universum als in Belgien                                        https://digitalespielewelten.de/projekte/gender-
●
    5,5 Millionen (2015)                                            games-ii-genderbendgenderswap/48
●
    Jahresumsatz geschätzte 1 Milliarde US-Dollar pro
    Jahr                                                        Aktivität, Komplexität und Koordination
●
    Bis zu 20.000 Einwohner pro Server (etwa 2.000-             ●
                                                                    Spielen ist aktiv, man muss es spielen
    2.500                                                       ●
                                                                    dabei gilt es sich zu steuern
●
    gleichzeitig)                                               ●
                                                                    das kann ganz schön Komplex sein
Fortnite                                                        ●
                                                                    da muss mensch den Überblick behalten
●
    seit 25. Juli 2017 (500.000 Vorbestellungen)                ●
                                                                    nebenbei noch Teamspeak und vielleicht eine
●
    September 2017 Start Battle Royal Modus                         Anleitung offen
●
    November 2017 Battle Royal Modus 20 Mill. Spieler           ●
                                                                    Koordinationsschule und Multitasking steigert
●
    125 Millionen (Ende 2018)                                       Fähigkeit zur visuellen Bildverarbeitung und schult
●
    Jahresumsatz 3 Milliarde USDollar (2018)                        die Hirn-Hand-Koordination
●
    Bis zu 8,3 Millionen gleichzeitige Spieler                  ●
                                                                    Gamer kommen übrigens bestens mit
                                                                    Balkendiagrammen wg. LvL-Leisten, Lebensbalken,
Spielprinzip von World of Warcraft                                  Schadensvergleich im Diagramm usw.)
●
    Allianz vs. Horde
●
    Je 6 Völker (seit Battle of Azeroth + je 3 Untervölker)
●
    Volk der Pandaren beide Seiten
●
    10 Klassen
●
    3 Talentspezialisierung
●
    Maximalstufe Lvl 120 (aktuell)
●
    Geschichte = große epische Erzählung aus dem
    Fantasybereich mit klassischen Charakteren in der
    Welt von Azeroth
●
    Anlehnung/Fortentwicklung von Warcraft
●
    Spieler*in muss fortlaufende Entscheidungen treffen
    Wer will ich sein:
    ●
        Tapferer Held der Allianz vs. Mutiger Beschützer
        der raubenden Horde (2 Seiten)
    ●
        Welches Volk (Elf, Mensch, Zwerg, Gnom, Orc ….)
    ●
        Klasse (Nahkämpfer, Fernkämpfer, Supporter)
●
    Wenn mensch sich für all dies Entschieden hat,
    taucht er ein in die Geschichte auch in die seines          Außerhalb des Games
    Volkes https://www.youtube.com/watch?
                                                                ●
                                                                   Webseiten, Blogs
    v=YpwNUBQiqMk (Beispiel Zwerge)
                                                                ●
                                                                   Let‘s play- Videos
                                                                ●
                                                                   Tutorials
                                                                ●
                                                                   Filme
                                                                ●
                                                                   Kunst
                                                                ●
                                                                   Comics
                                                                ●
                                                                   Cos Play
                                                                ●
                                                                   Treffen im Reallife
                                                                                                                      © pixabay.com

Thanks to Cozinhando Fantasias, CC BY-SA 2.0,
https://www.flickr.com/photos/cozinhandofantasias/12913621333
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