Software als Institution und ihre Gestaltbarkeit - ZUR DISKUSSION GESTELLT / SOFTWARE ALS INSTITUTION
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{ ZUR DISKUSSION GESTELLT / SOFTWARE ALS INSTITUTION Software als Institution und ihre Gestaltbarkeit Carsten Orwat · Oliver Raabe Erik Buchmann · Arun Anandasivam Johan-Christoph Freytag Natali Helberger · Kei Ishii Bernd Lutterbeck · Dirk Neumann Thomas Otter · Frank Pallas Ralf Reussner · Peter Sester Karsten Weber · Raymund Werle Software greift immer mehr regulierend Einleitung als Institution. Diese Perspektive ermöglicht die in unser Leben ein, “... a newly salient regu- Einbindung von Erkenntnissen und Forschungs- d. h. sie wirkt ähnlich lator.” [14, S. 5] und “We methoden aus unterschiedlichsten Teildisziplinen wie herkömmliche are all regulated by soft- Institutionen wie z. B. ware now.”[4, S. 1758]: DOI 10.1007/s00287-009-0404-z © Springer-Verlag 2009 Recht, Verträge oder Diese Ausdrücke ver- Carsten Orwat Verhaltensnormen. deutlichen die Thematik Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse, Die Anwendung der dieses Artikels. Mit dem Postfach 3640, 76021 Karlsruhe, Deutschland interdisziplinären E-Mail: orwat@kit.edu zunehmenden Einsatz Institutionenforschung von Softwaresystemen Oliver Raabe · Peter Sester Karlsruher Institut für Technologie, Institut scheint daher zur entwickelt sich Software für Informationsrecht, Karlsruhe, Deutschland Erforschung und Gestal- zu einem Regelungs- E-Mail: oliver.raabe@kit.edu tung dieses Sachverhalts mechanismus nicht Erik Buchmann · Ralf Reussner vielversprechend zu sein. nur für individuelles Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation, Verhalten, sondern auch Karlsruhe, Deutschland E-Mail: erik.buchmann@kit.edu für zwischenmenschliche Interaktionen, z. B. in Arun Anandasivam E-Commerce-Systemen, Online-Kooperationstools Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Informations- oder Systemen des digitalen Rechtemanagements. wirtschaft und -Management, Karlsruhe, Deutschland Software regelt Zugang sowie Austausch- und Nut- Johan-Christoph Freytag zungsformen von Daten und Informationen in Humboldt-Universität zu Berlin, Institut für Informatik, Forschung und Privatleben, oder sie bestimmt Berlin, Deutschland Transaktionsformen zwischen Unternehmen und Natali Helberger Universität Amsterdam, Institut für Informationsrecht, in unternehmensinternen Abläufen. Ambient In- Amsterdam, Niederlande telligence oder Ubiquitous Computing werden Kei Ishii · Bernd Lutterbeck · Frank Pallas Technische Universität Berlin, Lehrstuhl Informatik und Softwareregelungen in nahezu jeden Lebensbereich Gesellschaft, transportieren. Berlin, Deutschland Da Entwicklung und Gestaltung von Software Dirk Neumann Universität Freiburg, Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, eine verantwortliche Rolle in der Gesellschaft er- Freiburg, Deutschland langt haben, ist die Erforschung der Wirkungen Thomas Otter einer weitgehenden Durchdringung der Alltags- Gartner Deutschland GmbH, München, Deutschland und Berufswelt mit Softwareanwendungen sowie Karsten Weber deren Gestaltungsoptionen dringend geboten. Mit Universität Opole, diesem Artikel soll ein neuartiger, interdiszipli- Opole, Polen närer Forschungsansatz vorgestellt werden: die Raymund Werle Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, Betrachtung von Software-Regelungsmechanismen Köln, Deutschland 626 Informatik_Spektrum_33_6_2010
Interaktionen ermöglichen, strukturieren oder Zusammenfassung beschränken [7]. Institutionen umfassen förmliche Software regelt immer mehr zwischenmensch- Regeln (staatlich gesetztes Recht, niedergeschriebene liche Interaktionen. Üblicherweise werden Verträge) und ungeschriebene Verhaltensnor- die Funktionsmechanismen, Wirkungen und men oder soziale Konventionen [7, 16, 19, 20, 22]. Gestaltungsoptionen von Regeln in der In- Wesentliche Elemente sind die Regeln selbst, aber stitutionenforschung behandelt. In diesem auch die Mechanismen zur Durchsetzung des Gesoll- Artikel soll beleuchtet werden, inwieweit sich ten [35]. Oft spielen verschiedene Institutionstypen Ansätze der Institutionenforschung auf Soft- zusammen, z. B. werden Verträge nur durchsetz- ware anwenden lassen und was sich aus dieser bar, wenn ein funktionierendes Rechtssystem zur Forschungsperspektive zu den Regelungswir- Verfügung steht [18, 26]. kungen und Gestaltungsoptionen von Software Werden Institutionen angewandt, kontrolliert ableiten lässt. und durchgesetzt, so bringen sie Ordnung in so- ziale Tätigkeiten und vermindern Unsicherheit, die z. B. aus willkürlichem oder opportunisti- der Institutionenforschung, z. B. aus Wirtschafts-, schem Verhalten in einer Interaktion resultiert. Rechts-, Organisations- und Politikwissenschaften So werden z. B. bei Handelstätigkeit die Kosten sowie aus Soziologie und (politischer) Philosophie, der Anbahnung, Durchführung, Kontrolle und wobei der Neuen Institutionenökonomie [26, 27] Durchsetzung von Austauschbeziehungen, d. h. eine besondere Rolle zukommen kann. Im Allgemei- die Transaktionskosten, dadurch bestimmt, wie nen befasst sich die Institutionenforschung mit der sicher eine Leistung gehandelt werden kann. Ent- Analyse der Wirkungsweisen von Regelsystemen, scheidend ist, welche Institutionen beteiligt sind, um ihre Effekte in Organisationen, bei wirtschaft- die opportunistisches Verhalten ausschließen lichen Transaktionen oder auf die Gesellschaft zu oder verringern [34]. Die Gestaltung von Insti- verstehen und sie möglichst optimal zu gestalten. tutionen sorgt also dafür, wie effizient Handel Um das Potenzial dieser Perspektive auszuloten und stattfindet und hat Einfluss auf Arbeitsteilung, zukünftige Forschungsschwerpunkte zu umreißen, Spezialisierung und Produktivität. Ausgestaltung wurde im Dezember 2008 ein interdisziplinärer und Wirksamkeit von Institutionen gehören zu Workshop mit 16 Experten aus Informatik, Recht, den bestimmenden Faktoren für wirtschaftliche Wirtschaft, Philosophie und Soziologie veranstaltet Leistungsfähigkeit, gesellschaftlichen Wohlstand (http://www.kit.edu/sai2008/). Dieser Artikel fasst und soziale Entwicklung, sowohl hemmend als auch die dabei gewonnenen Erkenntnisse zusammen und fördernd [18, 19]. zeigt einige Potenziale auf, die eine interdisziplinäre Institutionenforschung für die Gestaltung von Soft- Verständnis von Softwareinstitutionen waresystemen haben kann, um einen Diskurs zum Software kann eine doppelte Funktion einnehmen. Thema ,,Software als Institution“ in Gang zu setzen. Einerseits wird sie als Transmissionsmedium und Im Folgenden wird untersucht, was es bedeutet, Durchsetzungsmechanismus von anderen Institu- Software als Institution aufzufassen, wie das Verhält- tionentypen eingesetzt, z. B. bei DRM-Systemen, nis zu bestehenden Institutionen und insbesondere die Verträge durchsetzen. Hier entspricht Software zum Recht zu sehen ist, wie Softwareanwendungen einer technischen Vorkehrung zur Durchsetzung effektive Regelungsmechanismen darstellen können von Rechten, ähnlich wie beispielsweise Architektur und welche Erkenntnisse aus der Institutionenfor- zur Abgrenzung von Eigentumsrechten dient [11]. schung für die Gestaltung von Softwareinstitutionen Andererseits kann Software neue Regeln definieren genutzt werden können. und durchsetzen, z. B. durch die Festlegung eines Workflows in Unternehmen. Daher kann Software Warum ,,Software als Institution“? auch den Charakter einer eigenständigen Institution haben [4]. Die letztere Funktion ist bisher nur wenig Zum Institutionenbegriff untersucht worden [15, S. 4]. Unter Institutionen werden anerkannte Systeme Reguliert Software individuelles Verhalten von Regeln verstanden, die zwischenmenschliche oder soziale Interaktionen, so kann man von Informatik_Spektrum_33_6_2010 627
{ SOFTWARE ALS INSTITUTION – Software ist vielgestaltig und präzise formbar. Abstract Software ist detailliert für komplexeste Interak- Software increasingly establishes the rules tionen gestaltbar. Teilweise werden diese dadurch of human interactions. Usually, functional überhaupt erst regelbar. mechanisms, implications, and options of shap- ing such rules are the subject of institutional Softwareinstitutionen und Recht research. Thus, we describe in this paper how In den Rechtswissenschaften wurde die Steue- institutional research can be applied to software rungsfähigkeit von Software bereits untersucht matters and which insights about implications (vgl. ,,Lex Informatica“ [25], ,,Code as Law“ [13, 14], and options of shaping can be obtained from ,,Regulation by Software“ [4] oder ,,Regulation this research field. by Machine“ [24]). Ein prominentes Beispiel sind Systeme des digitalen Rechtemanagements (DRM), welche die im Urheberrecht definierten Nutzungs- ,,programmierten Institutionen“ oder Software- möglichkeiten durchsetzen aber auch verändern institutionen sprechen. Softwareanwendungen bzw. einschränken können. Dabei bestehen Be- beinhalten ein System von formalen Regeln, die denken, dass ,,neues Recht“ durch private Akteure a) vom Softwareentwickler implementiert werden geschaffen wird, welches mit staatlich gesetztem oder b) die Berechtigte durch Systemeinstellungen Recht kollidieren kann [6, 13, 24, 29]. anderen Nutzern auferlegen. Softwareinstitutio- Allerdings ist Software nicht mit Recht gleichzu- nen wirken oft mit andere Regeln zusammen, z. B. setzen, d. h. Software entsteht in der Regel außerhalb mit Recht [32] (Urheberrecht, Vertragsrecht) oder der etablierten, demokratischen Gesetzgebungs- sozialen Normen. verfahren und die ihr zugrunde liegenden Regeln können nicht durch den Richter durchgesetzt wer- Wie regelt Software? Gegenüber konventionel- den. Der Ausdruck ,,Code as Law“ [13] verdeutlicht len Institutionen wie sozialen Normen, Verträgen daher lediglich deren regulierende Wirkung jen- oder Recht, kann Software einige Besonderheiten seits des staatlichen Rechts. So kann die Institution aufweisen [4, 13, 25, 31]: ,,Software“ ähnliche Wirkungen erzeugen wie die In- stitution ,,staatliches Recht“. Dies gilt insbesondere – Software funktioniert automatisch. Regeln werden für Regeln, die von privaten Akteuren als Verträge automatisch und ohne menschliche Auslegungs- oder Selbstregulierung gesetzt und mit Software spielräume durchgesetzt. Es wird vorab definiert, durchgesetzt werden. welche Handlungsmöglichkeiten Nutzer haben Dabei ist es problematisch, dass staatlich ge- bzw. anderen Nutzern gewähren können. setztes Recht, das unter Abwägung der Interessen – Software regelt unmittelbar. Im Gegensatz zu z. B. verschiedenster Interessengruppen entsteht, durch Recht, das erst ex post durch Gerichte durchge- private technisch durchgesetzte Regelungen ,,über- setzt wird, regelt Software ex ante effektiv die schrieben“ oder modifiziert werden könnte [6, 24]. Handlungsspielräume der Nutzer. So ist beispielsweise die Institution Eigentums- – Software regelt teilweise unbemerkt. Die Neben- recht das Ergebnis der staatlichen Abwägung von funktionen von Softwareanwendungen können Rechten der Eigentümer und den Interessen der wenig oder gar nicht sichtbar für die Betroffenen Allgemeinheit. Auch das geistige Eigentumsrecht sein. bzw. Urheberrecht ist das Ergebnis von Abwägungen – Software regelt zunehmend kontextorientiert. zwischen Verwertungsinteressen der Urheberrechts- Regelungen können kontextabhängig erfolgen, z. B. inhaber und Schrankenbestimmungen im Interesse entsprechend der Umgebung oder der Situation des der Allgemeinheit (z. B. Zitiermöglichkeiten für Nutzers. die Wissenschaft). Software wird nicht in einem – Softwareregeln sind dynamisch. Über die Weiter- Prozess staatlicher Güterabwägung entwickelt entwicklung der Software können sich Regeln än- und etabliert, sondern folgt in der Regel techni- dern. Die Regelentwicklung verläuft nach software- schen Möglichkeiten und Marktmechanismen, spezifischen Mustern, die oft durch ökonomische insbesondere der Marktstellung von Anbieter und oder technische Motive geprägt sind. Nachfrager. 628 Informatik_Spektrum_33_6_2010
Regelungswirkungen kann vor allem durch die Beteiligung der Betrof- von Softwareinstitutionen fenen erreicht werden, z. B mit demokratischen Softwareinstitutionen können positive Wirkungen Prozessen. Viele Regelungen der Software werden haben, z. B. im außerrechtlichen Bereich. Sie können jedoch über Marktprozesse anerkannt, indem Soft- sogar effektiver als konventionelle Institutionen ware nachgefragt und angewandt wird. So kann wie soziale Normen oder Recht sein. So wurde in Softwareinstitutionen die Legitimation fehlen. Je frühen File-Sharing-Netzwerken beobachtet, dass mehr Softwareinstitutionen Zwang auf Individuen Nutzer Dateien zur Verfügung stellen, weil sie der ausüben, desto mehr ist zu fragen, inwieweit der sozialen Norm des Teilens folgten und erwarteten, Einzelne oder die Gesellschaft Einfluss auf die Ent- dass andere sich ebenfalls daran orientieren [5]. Mit wicklung und Ausgestaltung von Software haben Wachsen der P2P-Netzwerke stieg jedoch die Zahl sollten. Da die Schaffung und Durchsetzung von der sogenannten ,,free rider“, die sich nicht an diese Softwareinstitutionen oft bei einem Akteur oder bei Norm hielten. Viele aktuelle P2P-Systeme knüpfen wenigen Akteuren liegt, die keiner demokratischen nun den Zugang zu Ressourcen an die Bereitstellung Kontrolle unterzogen sind, sind die Entwicklungs- eigener Ressourcen. Auf technische Weise erzwingt prozesse von Software zu untersuchen, um diese Software reziprokes bzw. kooperatives Verhalten Akteure und deren Motive aufzudecken sowie und verhindert Regelabweichungen [3]. Möglichkeiten zur politischen oder staatlichen Auch das Beispiel Datenschutz zeigt, dass Partizipation bei der Softwaregestaltung [12] und im Softwareinstitutionen gegenüber dem ordnungs- Allgemeinen Möglichkeiten zur Verbesserung der rechtlichen Ansatz – mit seinen allseits bekannten Legitimität zu etablieren. Defiziten [28] – wirkungsvolle Regelungsmecha- Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass nismen darstellen können. Ein Beispiel dafür sind Software nicht gleich Software ist. Stattdessen sind hippokratische Datenbanken [1]. Klassische Daten- im Folgenden verschiedene Softwaretypen und banken gestatten mindestens dem Administrator einzelne Anwendungsfälle zu unterscheiden, z. B. den Vollzugriff auf die Daten. Hippokratische proprietäre versus Open-Source-Software, Soft- Datenbanken hingegen unterliegen spezifischen ware als Marktstandards versus Komiteestandards Grundsätzen, nach denen personenbezogene Da- sowie Software erstellt nach Software-Engineering- tensätze ausschließlich gemäß vorab definierter Prinzipien versus Software erstellt durch Regeln kontext- oder präferenzbezogen verarbeitet ,,handwerkliche“ Entwicklung. und dem Anwender zur Verfügung gestellt werden. Diese Regeln können vom Systembetreiber oder von Partizipation den betreffenden (d. h. beschriebenen) Personen durch Open-Source-Softwareentwicklung? festgelegt werden. Es handelt sich also um eine auto- Im Design und Code der Software werden übli- matisierte, explizit definierte, datenbanküberwachte cherweise Nutzer- und Entwickleranforderungen und -gesicherte Einhaltung organisatorischer Re- umgesetzt. Oft sind nur wenige Akteure invol- geln und Benutzerpräferenzen. Bei der Umsetzung viert, wie etwa ein Kraftwerksbetreiber bei der dieser Regeln und Präferenzen ist der Ersteller Entwicklung einer Kraftwerkssteuerung. Wenn jedoch nicht festgelegt. Ebenso wie beim Beispiel Software nun zunehmend Einfluss auf die Gesell- DRM und Urheberrecht kann auch bei Hippokra- schaft ausübt, kann zur besseren Legitimierung tischen Datenbanken und Datenschutzrecht ein gefordert werden, mehr Akteure in die Entwicklung Spannungsverhältnis zu staatlich gesetztem Recht einzubinden. Allerdings stellt sich die Frage, wie entstehen. Zudem ist nicht klar, welche Datenschutz- dies organisiert werden kann. Eine Möglichkeit be- regeln [2, 21] in welcher Form und mit welchem steht im Open-Source-Entwicklungsmodell, in dem technischen Ansatz umzusetzen sind. verschiedene Formen einer Beteiligung zu erken- nen sind. Einerseits können Nutzeranforderungen Gestaltungsfragen unkontrolliert, d. h. ohne zwischengeschaltete Re- von Softwareinstitutionen gelungsinstanz über die Weiterentwicklung eigener, Wenn Software menschliches Verhalten und In- unabhängiger Softwarelösungen umgesetzt werden teraktionen reguliert, stellt sich die Frage der (forking) (siehe das Beispiel des Internet Relay Chat Legitimation solcher Institutionen. Legitimation unten). Informatik_Spektrum_33_6_2010 629
{ SOFTWARE ALS INSTITUTION Andererseits können Anforderungen kontrol- wickelt wurden. Es zeigt, dass Softwaresysteme – liert über Plattformen zum Fehler- und Anforde- und damit Softwareinstitutionen – grundsätzlich rungsmanagement in den Entwicklungsprozess auch durch Anwender oder Nutzer veränderbar sein eingebracht werden. Dies kann entweder relativ können [8]. wenig formalisiert oder in formalisierten Prozessen, wie beispielsweise beim ,,Java Community Process“, Legitimierung durch Standardisierung geschehen. Dort finden sich detaillierte Systeme von Software? und Regeln zur Einreichung von Modifikations- Können Softwareinstitutionen einen höheren Grad wünschen oder zu Entscheidungsverfahren über die an Legitimität erlangen, wenn sie in Standardi- Umsetzung. Auffallend ist, dass das Entscheidungs- sierungsverfahren gestaltet werden? Hierbei wird gremium von Unternehmen dominiert ist (z. B. IBM, normalerweise zwischen privaten und staatlichen Intel, SAP, Nokia), welche über die zeitlichen und Verfahren unterschieden, wobei es aber auch finanziellen Ressourcen verfügen, um sich an den Zwischenformen gibt. Verfahren zu beteiligen. Im nichtstaatlichen Sektor wird zwischen Da die Gruppe der Open-Source-Entwickler Marktstandards und Komiteestandards unter- nicht unbedingt deckungsgleich mit der Gruppe schieden. Marktstandards werden von Individuen der Nutzer ist, müssen die Bedürfnisse der letzteren oder Firmen entwickelt, gelangen implementiert Gruppe nicht zwangsläufig abgebildet sein. Damit in Produkten auf den Markt und werden durch Nutzer sich als Entwickler beteiligen und ihre Anfor- Marktdurchdringung zum Standard. Marktstan- derungen unmittelbar einbringen können, müssen dards können einen Zwang zur Anpassung oder Programmierkenntnisse sowie zeitliche und finanzi- Implementierung für andere Akteure herstellen. elle Ressourcen vorhanden sein. Ob die Entwicklung Ihre Legitimierungsprobleme sind noch weitge- von Open-Source-Software im unmittelbaren Sinne hend ungelöst. Komiteestandards werden hingegen der Nutzer erfolgt, ist daher an Voraussetzungen durch Standardisierungsorganisationen (z. B. DIN, geknüpft. ETSI, IETF, W3C) nach festen Verfahrensregeln Ein Beispiel für die Gestaltbarkeit von Soft- entwickelt und beschlossen. Die Standardisierungs- wareinstitutionen ist die Open-Source-Software organisationen bemühen sich, eine Input- oder ,,Internet Relay Chat“ (IRC). Dabei stellen Privat- Output-Legitimierung zu erreichen [33]. Input- personen mit IRC Software ausgerüstete Server für Legitimierung zielt dabei auf die Prozesse der andere Nutzer zur Verfügung. Bei frühen Versionen Standardentwicklung ab, d. h. auf Konsens bei wurde mit der Serversoftware die Regel imple- Entscheidungen und durch eine ausgewogene Be- mentiert, dass Nutzer nach dem Ausloggen ihre teiligung aller Akteure, die Interessen am Standard Nutzerkennungen (Nickname) und Diskussions- haben bzw. von ihm betroffen sind. Problema- gruppen (Channel) verloren. Da mit Wachsen des tisch ist, dass mit der Beteiligung in der Regel IRC-Netzes auch die Konflikte um Kennungen stie- Kosten verbunden sind, auch durch den Aufbau gen, setzen Nutzer zusätzliche Software ein, die ein der erforderlichen Expertise. Solche Komitees sind Einloggen simulierte und dadurch ein ,,Eigentum“ daher oft durch Industrieinteressen und technisch- an bestimmten Nutzer- und Gruppenkennungen ökonomische Aspekte dominiert, und andere ermöglichte. Dadurch wurde allerdings die Stabilität Interessen wie z. B. Datenschutzfragen werden oft des IRC gefährdet. Die Serverbetreiber haben daher nur wenig berücksichtigt. ihrerseits Software angeboten, mit der ebenfalls Output-Legitimierung richtet sich hingegen Kennungen gesichert werden konnten. Verblei- auf die Legitimierung des Ergebnisses, d. h. des bende Konflikte wurden durch das Aufsetzen einer Standards. Dabei wird weniger auf die Standard- großen Zahl von weiteren IRC-Netzen aufgelöst, die entwicklung in einem offenen Diskurs geachtet. unterschiedliche Regelsysteme implementierten. Stattdessen bestimmen Verfahrensregeln die Ein- Das IRC-Beispiel zeigt, dass Technik eine soziale flussnahme von Interessengruppen von außen Ordnung kreieren kann, die nahezu unabhängig auf den Standardisierungsprozess (z. B. durch vom bestehenden, äußeren Regelungsgefüge ist. Es Kommentierung), um eine Berücksichtigung von ist ferner ein Beispiel für institutionelle Dynamik, Konsumenten-, Arbeitnehmer- oder sonstigen öf- da die Software und ihre Regeln ständig weiterent- fentlichen Interessen zu ermöglichen [33]. Insofern 630 Informatik_Spektrum_33_6_2010
sind für den nichtstaatlichen Standardisierungs- Regelungsmechanismen. Beispielsweise kann Goo- bereich die Output-orientierten Verfahren eine gle die entstehenden Google-Maps-Mashups nicht Möglichkeit der Legitimierung. planen und nur begrenzt durch die Gestaltung der Im Bereich der staatlich, d. h. durch ausdrückli- Basisdienste beeinflussen [23]. che gesetzliche Gestaltungsanforderungen gesetzten Ein ,,bottom-up“-Vorgehen ist allerdings nur auf Standards, stellt sich nicht mehr die Frage der Le- der Ebene der Anwendungsentwicklung möglich. gitimität, sondern die der Durchsetzung. Bei neuen Die Basisdienste oder Basistechnologien entstehen Verfahren, wie z. B. bei elektronischen Geschäftspro- eher nach dem ,,top-down“-Ansatz. Zudem ist der zessen im Energiebereich, wird die inhaltliche ,,bottom-up“-Ansatz von der Offenheit und Kompa- Ausgestaltung des Standards von den betroffenen tibilität der Softwaremodule abhängig, da sich sonst Marktakteuren entwickelt, das Endergebnis wird neue Abhängigkeiten ergeben. Künftige Forschun- aber dann als verbindlicher Rechtsakt durchgesetzt. gen können sich auf Institutionen zur Gestaltung des Im Energiesektor werden so die für die elektronische anbieterübergreifenden Zusammenspiels einzelner Marktkommunikation zu verwendenden Datenpro- Mashup-Dienste konzentrieren oder z. B. Gewähr- tokolle festgelegt und damit auch die Möglichkeiten leistung oder Haftung der Diensteanbieter regeln. der daran anknüpfenden Softwareimplementie- Die bisher ungerichtete Entwicklung von Mashup- rungen. Dadurch wird zwar Rechtssicherheit für Diensten könnte z. B. verstärkt durch monetäre oder die beteiligten Akteure erzeugt. Allerdings birgt nichtmonetäre Anreize gelenkt werden. die faktische Beschränkung der Beteiligung auf wenige interessierte Marktakteure die Gefahr der Legitimierung durch Zertifizierung? Konservierung der von diesen präferierten Tech- Softwareinstitutionen können auch dadurch niken in sich. Innovative Alternativvorschläge von legitimiert werden, dass die Einhaltung von Re- nicht beteiligten Akteuren haben kaum eine Chance, gelkatalogen – die einen gesellschaftlichen Konsens bei der Standardisierung berücksichtigt zu wer- widerspiegeln – überprüft und zertifiziert wird. den. Würde man im Nachhinein Änderungen des Bisher wurde die Zertifizierung in erster Linie zur Standards vornehmen – was durch den Änderungs- Überwindung von Qualitätsproblemen diskutiert. vorbehalt des Gesetzes vorgesehen ist – entstünden Hier sind besonders Fehler bei der Abfrage der für die ursprünglich Beteiligten unkalkulierbare Nutzeranforderungen relevant, die bei der Umset- Investitionsrisiken. zung in Software mitgeführt werden. Die Lösung des Problems wird vor allem im systematischen ,,Bottom-up“-Gestaltung von Software? Software-Engineering und im Einbau von Verifikati- Gegenwärtig ist in der Softwareentwicklung ein onsschritten gesehen. Zu den für die Legitimierung Veränderungsprozess zu beobachten: Traditionell relevanten Einzelfragen der Gestaltung von Zertifi- steuert eine zentrale Instanz den Entwicklungs- zierungssystemen kann die Institutionenforschung prozess. Softwareanwendungen werden dabei ,,top Aussagen liefern, beispielsweise zur Unabhängigkeit down“ durch Software-Engineering entwickelt, also des Prüfers, zu Gebührenregelung, zu Prüfungs- durch Analyse der Ziele und Wirkungen, auf die die und Sanktionseffektivität und -kosten oder zur Software zugeschnitten wird. Im Gegensatz dazu Vermeidung opportunistischen Verhaltens der verändert sich mit dem Aufkommen von Mashups Prüfer [10]. oder serviceorientierten Architekturen (SOAs) die Art der Softwareentwicklung; es kommt zu Soft- Rechtskenntnis und -umsetzung wareentwicklung durch dezentrale, unabhängige bei der Softwareentwicklung Parteien. Statt der hierarchischen Ordnung finden Viele gesellschaftliche Werte, die menschliche Inter- sich eher markt- und netzwerkartige Strukturen, in aktionen bestimmen (z. B. der Datenschutz), werden denen Software ,,bottom up“ entwickelt wird. Ba- in formales Recht gegossen. Daher ist nach der sisdienste (z. B. Google Maps) können durch vorab Umsetzung rechtlicher Vorgaben in Software und nicht bestimmbare Entwickler zu neuen Diensten den Rechtskenntnissen der Entwickler zu fragen. verknüpft werden. Die Ergebnisse derartiger Soft- Dazu hat eine auf dem Workshop vorgestellte Studie wareentwicklungsprozesse sind nicht mehr genau ca. 100 Softwareentwickler befragt. Die Umfrage planbar, und das gilt auch für die so entstehenden kommt zu einem ernüchternden Ergebnis hin- Informatik_Spektrum_33_6_2010 631
{ SOFTWARE ALS INSTITUTION sichtlich der Kenntnisse in den Rechtsbereichen onsziele verfehlen. Als Lösung bieten sich einerseits Datenschutz, Barrierefreiheit und rechtliche Risiken monetäre Anreize zur Ressourcennutzung und von Webservices. Allerdings wurde auch der Wunsch -bereitstellung an (z. B. beim Grid Computing [17]). vieler Softwareentwickler nach einer besseren recht- Andererseits sieht man am Beispiel von Open- lichen Ausbildung und einer stärkeren Einbeziehung Source-Projekten, offenen Teilnahmeplattformen rechtlicher Fragen in den Entwicklungsprozess (z. B. Wikis) oder sozialen Netzwerken, dass der deutlich. Leistungsanreiz oft durch eine Rangliste der Leis- Grundsätzlich hat man erkannt, dass ein dichtes tungen bzw. Beiträge gesteuert wird anstatt durch Netz einzelfallbezogener Normen die Vorhersage- monetäre Anreize [30]. möglichkeiten des Gesetzgebers überstrapazie- Während der Entwicklungs- und Nutzungs- ren würde, denn nicht alle Regelungstatbestände phase einer Software können Anreizformen im können vorhergesehen werden. Regelt man nicht Sinne des ,,Incentive Engineering“ in die Software einzelfallbezogen, sondern schafft Regelungen mit integriert werden, um die intendierte Nutzung Interpretationsspielraum, so stellt sich die Frage, ob oder gesellschaftlich wünschenswerte Ergebnisse die Werkzeuge der Interpretation bzw. Auslegung zu erreichen. Ziel ist es, die Softwarenutzung mit (juristische Kommentare, Lehrbücher etc.) für Soft- der Anreizgestaltung zu koppeln. Voraussetzung wareentwickler auch geeignet sind. Es ist eher zu für ein anreizkompatibles Software-Engineering ist vermuten, dass rechtliche Normen einerseits und allerdings ein Verständnis menschlichen Verhaltens, Normen zum Entwurf und zum Funktionieren von das sich aus den Verhaltenstheorien der Ökonomie, Softwaresystemen andererseits nicht einfach inein- Psychologie, Soziologie oder Politikwissenschaften ander überführbar sind. Daraus kann der Bedarf ableiten lässt. nach einem ,,generischen“ Recht für Softwareent- wickler abgeleitet werden. Das wäre ein Aggregat Zusammenfassung von Regularien, welches Softwaregestalter handha- Fasst man Softwareanwendungen als Institution auf, ben könnten, um damit gesellschaftliche Werte im bietet sich die Institutionenforschung zur Analyse Systementwurf umzusetzen. Ein Beispiel sind die des Sachverhalts und zur Ableitung von Gestaltungs- ,,Creative-Commons“-Lizenzen, die aus den Lizen- optionen an. Die Institutionenforschung liefert den zierungsdetails diverser nationaler Urheberrechte Technikwissenschaften dazu vielfältige Methoden allgemein verständliche Formulierungen extrahie- und Erkenntnisse z. B. aus den Wirtschafts-, Rechts- ren und juristischen Laiennutzern zur Verfügung und Politikwissenschaft und eröffnet eine mehr- stellen [9, 15]. Fehlen einfache rechtliche Vorgaben, dimensionale Perspektive auf Anforderungen an besteht die Gefahr, dass Entwickler rechtliche Vor- die Softwareentwicklung und die Verfahren hierzu. schriften ignorieren oder eigene Interpretationen Der Artikel bietet eine Reihe von Beispielen dafür implementieren. an, dass Softwaregestaltung verschiedenste gesell- schaftliche Akteure und Ebenen betrifft und von Anreize zur Durchsetzung ihnen beeinflusst wird. Daher kann sie im Hinblick von gewolltem Verhalten auf ihren institutionellen Charakter auch nicht aus- Damit Endnutzer Systeme im Sinne des System- schließlich mit den Methoden und Erkenntnissen entwicklers bzw. -betreibers nutzen, müssen oft einer Leitdisziplin allein untersucht werden. passende Anreizmechanismen eingebaut werden. Deren Analyse liegt im Feld der Institutionenfor- schung. Dies ist insbesondere bei Plattformen zur Literatur 1. Agrawal R, Kiernan J, Srikant R, Xu Y (2002) Hippocratic databases. In: Very Large Kooperation der Fall, z. B. bei sozialen Netzwerken Data Base. Proceedings of the 28th International Conference on Very Large Data oder auf elektronischen Märkten. Häufig enthalten Bases, August 20–23, 2002, pp 143–154, Hong Kong, China 2. Bizer J (2007) Sieben Goldene Regeln des Datenschutzes. Datenschutz und Da- diese Systeme suboptimale Anreizmechanismen, wie tensicherheit – DuD 31(5):350–356 dies die vielen ,,Trittbrettfahrer“ in P2P-Netzwerken 3. Böhm K, Buchmann E (2007) Free riding-aware forwarding in Content-Addressable Networks. VLDB J 16(4):463–482 ebenso wie die Zurückhaltung von Informationen in 4. Grimmelmann J (2005) Regulation by Software. Yale Law J 114:1721–1758 Supply-Chain-Managementsystemen verdeutlichen. 5. Haug S, Weber K (2002) Kaufen, Tauschen, Teilen. Musik im Internet. Peter Lang, Frankfurt am Main So können selbst technisch ausgereifte Systeme 6. Helberger N (2006) Code and (intellectual) property. In: Dommering E et al. (eds) durch fehlerhafte Anreizausrichtung die Organisati- Coding Regulation. Essays on the Normative Role of Information Technology. In- 632 Informatik_Spektrum_33_6_2010
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