Software als Institution und ihre Gestaltbarkeit - ZUR DISKUSSION GESTELLT / SOFTWARE ALS INSTITUTION

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{ ZUR DISKUSSION GESTELLT / SOFTWARE ALS INSTITUTION

                                      Software als Institution
                                      und ihre Gestaltbarkeit
                                                                                                      Carsten Orwat · Oliver Raabe
                                                                                              Erik Buchmann · Arun Anandasivam
                                                                                                         Johan-Christoph Freytag
                                                                                                        Natali Helberger · Kei Ishii
                                                                                                Bernd Lutterbeck · Dirk Neumann
                                                                                                       Thomas Otter · Frank Pallas
                                                                                                       Ralf Reussner · Peter Sester
                                                                                                  Karsten Weber · Raymund Werle

                    Software greift immer
                          mehr regulierend            Einleitung               als Institution. Diese Perspektive ermöglicht die
                        in unser Leben ein,       “... a newly salient regu-   Einbindung von Erkenntnissen und Forschungs-
                     d. h. sie wirkt ähnlich      lator.” [14, S. 5] und “We   methoden aus unterschiedlichsten Teildisziplinen
                         wie herkömmliche         are all regulated by soft-
                    Institutionen wie z. B.       ware now.”[4, S. 1758]:
                                                                                           DOI 10.1007/s00287-009-0404-z
                                                                                           © Springer-Verlag 2009
                     Recht, Verträge oder         Diese Ausdrücke ver-                     Carsten Orwat
                       Verhaltensnormen.          deutlichen die Thematik                  Karlsruher Institut für Technologie, Institut
                                                                                           für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse,
                      Die Anwendung der           dieses Artikels. Mit dem                 Postfach 3640, 76021 Karlsruhe, Deutschland
                          interdisziplinären                                               E-Mail: orwat@kit.edu
                                                  zunehmenden Einsatz
                   Institutionenforschung         von Softwaresystemen                     Oliver Raabe · Peter Sester
                                                                                           Karlsruher Institut für Technologie, Institut
                           scheint daher zur      entwickelt sich Software                 für Informationsrecht,
                                                                                           Karlsruhe, Deutschland
                  Erforschung und Gestal-         zu einem Regelungs-                      E-Mail: oliver.raabe@kit.edu
                 tung dieses Sachverhalts         mechanismus nicht                        Erik Buchmann · Ralf Reussner
                 vielversprechend zu sein.        nur für individuelles                    Karlsruher Institut für Technologie, Institut
                                                                                           für Programmstrukturen und Datenorganisation,
                                                  Verhalten, sondern auch                  Karlsruhe, Deutschland
                                                                                           E-Mail: erik.buchmann@kit.edu
                     für zwischenmenschliche Interaktionen, z. B. in
                                                                                           Arun Anandasivam
                     E-Commerce-Systemen, Online-Kooperationstools                         Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Informations-
                     oder Systemen des digitalen Rechtemanagements.                        wirtschaft und -Management,
                                                                                           Karlsruhe, Deutschland
                     Software regelt Zugang sowie Austausch- und Nut-
                                                                                           Johan-Christoph Freytag
                     zungsformen von Daten und Informationen in                            Humboldt-Universität zu Berlin, Institut für Informatik,
                     Forschung und Privatleben, oder sie bestimmt                          Berlin, Deutschland

                     Transaktionsformen zwischen Unternehmen und                           Natali Helberger
                                                                                           Universität Amsterdam, Institut für Informationsrecht,
                     in unternehmensinternen Abläufen. Ambient In-                         Amsterdam, Niederlande
                     telligence oder Ubiquitous Computing werden                           Kei Ishii · Bernd Lutterbeck · Frank Pallas
                                                                                           Technische Universität Berlin, Lehrstuhl Informatik und
                     Softwareregelungen in nahezu jeden Lebensbereich                      Gesellschaft,
                     transportieren.                                                       Berlin, Deutschland
                          Da Entwicklung und Gestaltung von Software                       Dirk Neumann
                                                                                           Universität Freiburg, Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik,
                     eine verantwortliche Rolle in der Gesellschaft er-                    Freiburg, Deutschland
                     langt haben, ist die Erforschung der Wirkungen                        Thomas Otter
                     einer weitgehenden Durchdringung der Alltags-                         Gartner Deutschland GmbH,
                                                                                           München, Deutschland
                     und Berufswelt mit Softwareanwendungen sowie
                                                                                           Karsten Weber
                     deren Gestaltungsoptionen dringend geboten. Mit                       Universität Opole,
                     diesem Artikel soll ein neuartiger, interdiszipli-                    Opole, Polen

                     närer Forschungsansatz vorgestellt werden: die                        Raymund Werle
                                                                                           Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung,
                     Betrachtung von Software-Regelungsmechanismen                         Köln, Deutschland

626   Informatik_Spektrum_33_6_2010
Interaktionen ermöglichen, strukturieren oder
    Zusammenfassung                                       beschränken [7]. Institutionen umfassen förmliche
  Software regelt immer mehr zwischenmensch-              Regeln (staatlich gesetztes Recht, niedergeschriebene
  liche Interaktionen. Üblicherweise werden               Verträge) und ungeschriebene Verhaltensnor-
  die Funktionsmechanismen, Wirkungen und                 men oder soziale Konventionen [7, 16, 19, 20, 22].
  Gestaltungsoptionen von Regeln in der In-               Wesentliche Elemente sind die Regeln selbst, aber
  stitutionenforschung behandelt. In diesem               auch die Mechanismen zur Durchsetzung des Gesoll-
  Artikel soll beleuchtet werden, inwieweit sich          ten [35]. Oft spielen verschiedene Institutionstypen
  Ansätze der Institutionenforschung auf Soft-            zusammen, z. B. werden Verträge nur durchsetz-
  ware anwenden lassen und was sich aus dieser            bar, wenn ein funktionierendes Rechtssystem zur
  Forschungsperspektive zu den Regelungswir-              Verfügung steht [18, 26].
  kungen und Gestaltungsoptionen von Software                  Werden Institutionen angewandt, kontrolliert
  ableiten lässt.                                         und durchgesetzt, so bringen sie Ordnung in so-
                                                          ziale Tätigkeiten und vermindern Unsicherheit,
                                                          die z. B. aus willkürlichem oder opportunisti-
der Institutionenforschung, z. B. aus Wirtschafts-,       schem Verhalten in einer Interaktion resultiert.
Rechts-, Organisations- und Politikwissenschaften         So werden z. B. bei Handelstätigkeit die Kosten
sowie aus Soziologie und (politischer) Philosophie,       der Anbahnung, Durchführung, Kontrolle und
wobei der Neuen Institutionenökonomie [26, 27]            Durchsetzung von Austauschbeziehungen, d. h.
eine besondere Rolle zukommen kann. Im Allgemei-          die Transaktionskosten, dadurch bestimmt, wie
nen befasst sich die Institutionenforschung mit der       sicher eine Leistung gehandelt werden kann. Ent-
Analyse der Wirkungsweisen von Regelsystemen,             scheidend ist, welche Institutionen beteiligt sind,
um ihre Effekte in Organisationen, bei wirtschaft-        die opportunistisches Verhalten ausschließen
lichen Transaktionen oder auf die Gesellschaft zu         oder verringern [34]. Die Gestaltung von Insti-
verstehen und sie möglichst optimal zu gestalten.         tutionen sorgt also dafür, wie effizient Handel
Um das Potenzial dieser Perspektive auszuloten und        stattfindet und hat Einfluss auf Arbeitsteilung,
zukünftige Forschungsschwerpunkte zu umreißen,            Spezialisierung und Produktivität. Ausgestaltung
wurde im Dezember 2008 ein interdisziplinärer             und Wirksamkeit von Institutionen gehören zu
Workshop mit 16 Experten aus Informatik, Recht,           den bestimmenden Faktoren für wirtschaftliche
Wirtschaft, Philosophie und Soziologie veranstaltet       Leistungsfähigkeit, gesellschaftlichen Wohlstand
(http://www.kit.edu/sai2008/). Dieser Artikel fasst       und soziale Entwicklung, sowohl hemmend als auch
die dabei gewonnenen Erkenntnisse zusammen und            fördernd [18, 19].
zeigt einige Potenziale auf, die eine interdisziplinäre
Institutionenforschung für die Gestaltung von Soft-           Verständnis von Softwareinstitutionen
waresystemen haben kann, um einen Diskurs zum             Software kann eine doppelte Funktion einnehmen.
Thema ,,Software als Institution“ in Gang zu setzen.      Einerseits wird sie als Transmissionsmedium und
     Im Folgenden wird untersucht, was es bedeutet,       Durchsetzungsmechanismus von anderen Institu-
Software als Institution aufzufassen, wie das Verhält-    tionentypen eingesetzt, z. B. bei DRM-Systemen,
nis zu bestehenden Institutionen und insbesondere         die Verträge durchsetzen. Hier entspricht Software
zum Recht zu sehen ist, wie Softwareanwendungen           einer technischen Vorkehrung zur Durchsetzung
effektive Regelungsmechanismen darstellen können          von Rechten, ähnlich wie beispielsweise Architektur
und welche Erkenntnisse aus der Institutionenfor-         zur Abgrenzung von Eigentumsrechten dient [11].
schung für die Gestaltung von Softwareinstitutionen       Andererseits kann Software neue Regeln definieren
genutzt werden können.                                    und durchsetzen, z. B. durch die Festlegung eines
                                                          Workflows in Unternehmen. Daher kann Software
    Warum ,,Software als Institution“?                    auch den Charakter einer eigenständigen Institution
                                                          haben [4]. Die letztere Funktion ist bisher nur wenig
    Zum Institutionenbegriff                              untersucht worden [15, S. 4].
Unter Institutionen werden anerkannte Systeme                 Reguliert Software individuelles Verhalten
von Regeln verstanden, die zwischenmenschliche            oder soziale Interaktionen, so kann man von

                                                                                                    Informatik_Spektrum_33_6_2010   627
{ SOFTWARE ALS INSTITUTION

                                                                            – Software ist vielgestaltig und präzise formbar.
                          Abstract                                            Software ist detailliert für komplexeste Interak-
                        Software increasingly establishes the rules           tionen gestaltbar. Teilweise werden diese dadurch
                        of human interactions. Usually, functional            überhaupt erst regelbar.
                        mechanisms, implications, and options of shap-
                        ing such rules are the subject of institutional         Softwareinstitutionen und Recht
                        research. Thus, we describe in this paper how       In den Rechtswissenschaften wurde die Steue-
                        institutional research can be applied to software   rungsfähigkeit von Software bereits untersucht
                        matters and which insights about implications       (vgl. ,,Lex Informatica“ [25], ,,Code as Law“ [13, 14],
                        and options of shaping can be obtained from         ,,Regulation by Software“ [4] oder ,,Regulation
                        this research field.                                 by Machine“ [24]). Ein prominentes Beispiel sind
                                                                            Systeme des digitalen Rechtemanagements (DRM),
                                                                            welche die im Urheberrecht definierten Nutzungs-
                     ,,programmierten Institutionen“ oder Software-         möglichkeiten durchsetzen aber auch verändern
                     institutionen sprechen. Softwareanwendungen            bzw. einschränken können. Dabei bestehen Be-
                     beinhalten ein System von formalen Regeln, die         denken, dass ,,neues Recht“ durch private Akteure
                     a) vom Softwareentwickler implementiert werden         geschaffen wird, welches mit staatlich gesetztem
                     oder b) die Berechtigte durch Systemeinstellungen      Recht kollidieren kann [6, 13, 24, 29].
                     anderen Nutzern auferlegen. Softwareinstitutio-             Allerdings ist Software nicht mit Recht gleichzu-
                     nen wirken oft mit andere Regeln zusammen, z. B.       setzen, d. h. Software entsteht in der Regel außerhalb
                     mit Recht [32] (Urheberrecht, Vertragsrecht) oder      der etablierten, demokratischen Gesetzgebungs-
                     sozialen Normen.                                       verfahren und die ihr zugrunde liegenden Regeln
                                                                            können nicht durch den Richter durchgesetzt wer-
                     Wie regelt Software? Gegenüber konventionel-           den. Der Ausdruck ,,Code as Law“ [13] verdeutlicht
                     len Institutionen wie sozialen Normen, Verträgen       daher lediglich deren regulierende Wirkung jen-
                     oder Recht, kann Software einige Besonderheiten        seits des staatlichen Rechts. So kann die Institution
                     aufweisen [4, 13, 25, 31]:                             ,,Software“ ähnliche Wirkungen erzeugen wie die In-
                                                                            stitution ,,staatliches Recht“. Dies gilt insbesondere
                    – Software funktioniert automatisch. Regeln werden      für Regeln, die von privaten Akteuren als Verträge
                      automatisch und ohne menschliche Auslegungs-          oder Selbstregulierung gesetzt und mit Software
                      spielräume durchgesetzt. Es wird vorab definiert,      durchgesetzt werden.
                      welche Handlungsmöglichkeiten Nutzer haben                 Dabei ist es problematisch, dass staatlich ge-
                      bzw. anderen Nutzern gewähren können.                 setztes Recht, das unter Abwägung der Interessen
                    – Software regelt unmittelbar. Im Gegensatz zu z. B.    verschiedenster Interessengruppen entsteht, durch
                      Recht, das erst ex post durch Gerichte durchge-       private technisch durchgesetzte Regelungen ,,über-
                      setzt wird, regelt Software ex ante effektiv die      schrieben“ oder modifiziert werden könnte [6, 24].
                      Handlungsspielräume der Nutzer.                       So ist beispielsweise die Institution Eigentums-
                    – Software regelt teilweise unbemerkt. Die Neben-       recht das Ergebnis der staatlichen Abwägung von
                      funktionen von Softwareanwendungen können             Rechten der Eigentümer und den Interessen der
                      wenig oder gar nicht sichtbar für die Betroffenen     Allgemeinheit. Auch das geistige Eigentumsrecht
                      sein.                                                 bzw. Urheberrecht ist das Ergebnis von Abwägungen
                    – Software regelt zunehmend kontextorientiert.          zwischen Verwertungsinteressen der Urheberrechts-
                      Regelungen können kontextabhängig erfolgen, z. B.     inhaber und Schrankenbestimmungen im Interesse
                      entsprechend der Umgebung oder der Situation des      der Allgemeinheit (z. B. Zitiermöglichkeiten für
                      Nutzers.                                              die Wissenschaft). Software wird nicht in einem
                    – Softwareregeln sind dynamisch. Über die Weiter-       Prozess staatlicher Güterabwägung entwickelt
                      entwicklung der Software können sich Regeln än-       und etabliert, sondern folgt in der Regel techni-
                      dern. Die Regelentwicklung verläuft nach software-    schen Möglichkeiten und Marktmechanismen,
                      spezifischen Mustern, die oft durch ökonomische        insbesondere der Marktstellung von Anbieter und
                      oder technische Motive geprägt sind.                  Nachfrager.

628   Informatik_Spektrum_33_6_2010
Regelungswirkungen                                   kann vor allem durch die Beteiligung der Betrof-
    von Softwareinstitutionen                            fenen erreicht werden, z. B mit demokratischen
Softwareinstitutionen können positive Wirkungen          Prozessen. Viele Regelungen der Software werden
haben, z. B. im außerrechtlichen Bereich. Sie können     jedoch über Marktprozesse anerkannt, indem Soft-
sogar effektiver als konventionelle Institutionen        ware nachgefragt und angewandt wird. So kann
wie soziale Normen oder Recht sein. So wurde in          Softwareinstitutionen die Legitimation fehlen. Je
frühen File-Sharing-Netzwerken beobachtet, dass          mehr Softwareinstitutionen Zwang auf Individuen
Nutzer Dateien zur Verfügung stellen, weil sie der       ausüben, desto mehr ist zu fragen, inwieweit der
sozialen Norm des Teilens folgten und erwarteten,        Einzelne oder die Gesellschaft Einfluss auf die Ent-
dass andere sich ebenfalls daran orientieren [5]. Mit    wicklung und Ausgestaltung von Software haben
Wachsen der P2P-Netzwerke stieg jedoch die Zahl          sollten. Da die Schaffung und Durchsetzung von
der sogenannten ,,free rider“, die sich nicht an diese   Softwareinstitutionen oft bei einem Akteur oder bei
Norm hielten. Viele aktuelle P2P-Systeme knüpfen         wenigen Akteuren liegt, die keiner demokratischen
nun den Zugang zu Ressourcen an die Bereitstellung       Kontrolle unterzogen sind, sind die Entwicklungs-
eigener Ressourcen. Auf technische Weise erzwingt        prozesse von Software zu untersuchen, um diese
Software reziprokes bzw. kooperatives Verhalten          Akteure und deren Motive aufzudecken sowie
und verhindert Regelabweichungen [3].                    Möglichkeiten zur politischen oder staatlichen
     Auch das Beispiel Datenschutz zeigt, dass           Partizipation bei der Softwaregestaltung [12] und im
Softwareinstitutionen gegenüber dem ordnungs-            Allgemeinen Möglichkeiten zur Verbesserung der
rechtlichen Ansatz – mit seinen allseits bekannten       Legitimität zu etablieren.
Defiziten [28] – wirkungsvolle Regelungsmecha-                 Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass
nismen darstellen können. Ein Beispiel dafür sind        Software nicht gleich Software ist. Stattdessen sind
hippokratische Datenbanken [1]. Klassische Daten-        im Folgenden verschiedene Softwaretypen und
banken gestatten mindestens dem Administrator            einzelne Anwendungsfälle zu unterscheiden, z. B.
den Vollzugriff auf die Daten. Hippokratische            proprietäre versus Open-Source-Software, Soft-
Datenbanken hingegen unterliegen spezifischen             ware als Marktstandards versus Komiteestandards
Grundsätzen, nach denen personenbezogene Da-             sowie Software erstellt nach Software-Engineering-
tensätze ausschließlich gemäß vorab definierter           Prinzipien versus Software erstellt durch
Regeln kontext- oder präferenzbezogen verarbeitet        ,,handwerkliche“ Entwicklung.
und dem Anwender zur Verfügung gestellt werden.
Diese Regeln können vom Systembetreiber oder von             Partizipation
den betreffenden (d. h. beschriebenen) Personen              durch Open-Source-Softwareentwicklung?
festgelegt werden. Es handelt sich also um eine auto-    Im Design und Code der Software werden übli-
matisierte, explizit definierte, datenbanküberwachte      cherweise Nutzer- und Entwickleranforderungen
und -gesicherte Einhaltung organisatorischer Re-         umgesetzt. Oft sind nur wenige Akteure invol-
geln und Benutzerpräferenzen. Bei der Umsetzung          viert, wie etwa ein Kraftwerksbetreiber bei der
dieser Regeln und Präferenzen ist der Ersteller          Entwicklung einer Kraftwerkssteuerung. Wenn
jedoch nicht festgelegt. Ebenso wie beim Beispiel        Software nun zunehmend Einfluss auf die Gesell-
DRM und Urheberrecht kann auch bei Hippokra-             schaft ausübt, kann zur besseren Legitimierung
tischen Datenbanken und Datenschutzrecht ein             gefordert werden, mehr Akteure in die Entwicklung
Spannungsverhältnis zu staatlich gesetztem Recht         einzubinden. Allerdings stellt sich die Frage, wie
entstehen. Zudem ist nicht klar, welche Datenschutz-     dies organisiert werden kann. Eine Möglichkeit be-
regeln [2, 21] in welcher Form und mit welchem           steht im Open-Source-Entwicklungsmodell, in dem
technischen Ansatz umzusetzen sind.                      verschiedene Formen einer Beteiligung zu erken-
                                                         nen sind. Einerseits können Nutzeranforderungen
    Gestaltungsfragen                                    unkontrolliert, d. h. ohne zwischengeschaltete Re-
    von Softwareinstitutionen                            gelungsinstanz über die Weiterentwicklung eigener,
Wenn Software menschliches Verhalten und In-             unabhängiger Softwarelösungen umgesetzt werden
teraktionen reguliert, stellt sich die Frage der         (forking) (siehe das Beispiel des Internet Relay Chat
Legitimation solcher Institutionen. Legitimation         unten).

                                                                                                   Informatik_Spektrum_33_6_2010   629
{ SOFTWARE ALS INSTITUTION

                          Andererseits können Anforderungen kontrol-         wickelt wurden. Es zeigt, dass Softwaresysteme –
                     liert über Plattformen zum Fehler- und Anforde-         und damit Softwareinstitutionen – grundsätzlich
                     rungsmanagement in den Entwicklungsprozess              auch durch Anwender oder Nutzer veränderbar sein
                     eingebracht werden. Dies kann entweder relativ          können [8].
                     wenig formalisiert oder in formalisierten Prozessen,
                     wie beispielsweise beim ,,Java Community Process“,          Legitimierung durch Standardisierung
                     geschehen. Dort finden sich detaillierte Systeme             von Software?
                     und Regeln zur Einreichung von Modifikations-            Können Softwareinstitutionen einen höheren Grad
                     wünschen oder zu Entscheidungsverfahren über die        an Legitimität erlangen, wenn sie in Standardi-
                     Umsetzung. Auffallend ist, dass das Entscheidungs-      sierungsverfahren gestaltet werden? Hierbei wird
                     gremium von Unternehmen dominiert ist (z. B. IBM,       normalerweise zwischen privaten und staatlichen
                     Intel, SAP, Nokia), welche über die zeitlichen und      Verfahren unterschieden, wobei es aber auch
                     finanziellen Ressourcen verfügen, um sich an den         Zwischenformen gibt.
                     Verfahren zu beteiligen.                                     Im nichtstaatlichen Sektor wird zwischen
                          Da die Gruppe der Open-Source-Entwickler           Marktstandards und Komiteestandards unter-
                     nicht unbedingt deckungsgleich mit der Gruppe           schieden. Marktstandards werden von Individuen
                     der Nutzer ist, müssen die Bedürfnisse der letzteren    oder Firmen entwickelt, gelangen implementiert
                     Gruppe nicht zwangsläufig abgebildet sein. Damit         in Produkten auf den Markt und werden durch
                     Nutzer sich als Entwickler beteiligen und ihre Anfor-   Marktdurchdringung zum Standard. Marktstan-
                     derungen unmittelbar einbringen können, müssen          dards können einen Zwang zur Anpassung oder
                     Programmierkenntnisse sowie zeitliche und finanzi-       Implementierung für andere Akteure herstellen.
                     elle Ressourcen vorhanden sein. Ob die Entwicklung      Ihre Legitimierungsprobleme sind noch weitge-
                     von Open-Source-Software im unmittelbaren Sinne         hend ungelöst. Komiteestandards werden hingegen
                     der Nutzer erfolgt, ist daher an Voraussetzungen        durch Standardisierungsorganisationen (z. B. DIN,
                     geknüpft.                                               ETSI, IETF, W3C) nach festen Verfahrensregeln
                          Ein Beispiel für die Gestaltbarkeit von Soft-      entwickelt und beschlossen. Die Standardisierungs-
                     wareinstitutionen ist die Open-Source-Software          organisationen bemühen sich, eine Input- oder
                     ,,Internet Relay Chat“ (IRC). Dabei stellen Privat-     Output-Legitimierung zu erreichen [33]. Input-
                     personen mit IRC Software ausgerüstete Server für       Legitimierung zielt dabei auf die Prozesse der
                     andere Nutzer zur Verfügung. Bei frühen Versionen       Standardentwicklung ab, d. h. auf Konsens bei
                     wurde mit der Serversoftware die Regel imple-           Entscheidungen und durch eine ausgewogene Be-
                     mentiert, dass Nutzer nach dem Ausloggen ihre           teiligung aller Akteure, die Interessen am Standard
                     Nutzerkennungen (Nickname) und Diskussions-             haben bzw. von ihm betroffen sind. Problema-
                     gruppen (Channel) verloren. Da mit Wachsen des          tisch ist, dass mit der Beteiligung in der Regel
                     IRC-Netzes auch die Konflikte um Kennungen stie-         Kosten verbunden sind, auch durch den Aufbau
                     gen, setzen Nutzer zusätzliche Software ein, die ein    der erforderlichen Expertise. Solche Komitees sind
                     Einloggen simulierte und dadurch ein ,,Eigentum“        daher oft durch Industrieinteressen und technisch-
                     an bestimmten Nutzer- und Gruppenkennungen              ökonomische Aspekte dominiert, und andere
                     ermöglichte. Dadurch wurde allerdings die Stabilität    Interessen wie z. B. Datenschutzfragen werden oft
                     des IRC gefährdet. Die Serverbetreiber haben daher      nur wenig berücksichtigt.
                     ihrerseits Software angeboten, mit der ebenfalls             Output-Legitimierung richtet sich hingegen
                     Kennungen gesichert werden konnten. Verblei-            auf die Legitimierung des Ergebnisses, d. h. des
                     bende Konflikte wurden durch das Aufsetzen einer         Standards. Dabei wird weniger auf die Standard-
                     großen Zahl von weiteren IRC-Netzen aufgelöst, die      entwicklung in einem offenen Diskurs geachtet.
                     unterschiedliche Regelsysteme implementierten.          Stattdessen bestimmen Verfahrensregeln die Ein-
                     Das IRC-Beispiel zeigt, dass Technik eine soziale       flussnahme von Interessengruppen von außen
                     Ordnung kreieren kann, die nahezu unabhängig            auf den Standardisierungsprozess (z. B. durch
                     vom bestehenden, äußeren Regelungsgefüge ist. Es        Kommentierung), um eine Berücksichtigung von
                     ist ferner ein Beispiel für institutionelle Dynamik,    Konsumenten-, Arbeitnehmer- oder sonstigen öf-
                     da die Software und ihre Regeln ständig weiterent-      fentlichen Interessen zu ermöglichen [33]. Insofern

630   Informatik_Spektrum_33_6_2010
sind für den nichtstaatlichen Standardisierungs-         Regelungsmechanismen. Beispielsweise kann Goo-
bereich die Output-orientierten Verfahren eine           gle die entstehenden Google-Maps-Mashups nicht
Möglichkeit der Legitimierung.                           planen und nur begrenzt durch die Gestaltung der
     Im Bereich der staatlich, d. h. durch ausdrückli-   Basisdienste beeinflussen [23].
che gesetzliche Gestaltungsanforderungen gesetzten            Ein ,,bottom-up“-Vorgehen ist allerdings nur auf
Standards, stellt sich nicht mehr die Frage der Le-      der Ebene der Anwendungsentwicklung möglich.
gitimität, sondern die der Durchsetzung. Bei neuen       Die Basisdienste oder Basistechnologien entstehen
Verfahren, wie z. B. bei elektronischen Geschäftspro-    eher nach dem ,,top-down“-Ansatz. Zudem ist der
zessen im Energiebereich, wird die inhaltliche           ,,bottom-up“-Ansatz von der Offenheit und Kompa-
Ausgestaltung des Standards von den betroffenen          tibilität der Softwaremodule abhängig, da sich sonst
Marktakteuren entwickelt, das Endergebnis wird           neue Abhängigkeiten ergeben. Künftige Forschun-
aber dann als verbindlicher Rechtsakt durchgesetzt.      gen können sich auf Institutionen zur Gestaltung des
Im Energiesektor werden so die für die elektronische     anbieterübergreifenden Zusammenspiels einzelner
Marktkommunikation zu verwendenden Datenpro-             Mashup-Dienste konzentrieren oder z. B. Gewähr-
tokolle festgelegt und damit auch die Möglichkeiten      leistung oder Haftung der Diensteanbieter regeln.
der daran anknüpfenden Softwareimplementie-              Die bisher ungerichtete Entwicklung von Mashup-
rungen. Dadurch wird zwar Rechtssicherheit für           Diensten könnte z. B. verstärkt durch monetäre oder
die beteiligten Akteure erzeugt. Allerdings birgt        nichtmonetäre Anreize gelenkt werden.
die faktische Beschränkung der Beteiligung auf
wenige interessierte Marktakteure die Gefahr der             Legitimierung durch Zertifizierung?
Konservierung der von diesen präferierten Tech-          Softwareinstitutionen können auch dadurch
niken in sich. Innovative Alternativvorschläge von       legitimiert werden, dass die Einhaltung von Re-
nicht beteiligten Akteuren haben kaum eine Chance,       gelkatalogen – die einen gesellschaftlichen Konsens
bei der Standardisierung berücksichtigt zu wer-          widerspiegeln – überprüft und zertifiziert wird.
den. Würde man im Nachhinein Änderungen des              Bisher wurde die Zertifizierung in erster Linie zur
Standards vornehmen – was durch den Änderungs-           Überwindung von Qualitätsproblemen diskutiert.
vorbehalt des Gesetzes vorgesehen ist – entstünden       Hier sind besonders Fehler bei der Abfrage der
für die ursprünglich Beteiligten unkalkulierbare         Nutzeranforderungen relevant, die bei der Umset-
Investitionsrisiken.                                     zung in Software mitgeführt werden. Die Lösung
                                                         des Problems wird vor allem im systematischen
    ,,Bottom-up“-Gestaltung von Software?                Software-Engineering und im Einbau von Verifikati-
Gegenwärtig ist in der Softwareentwicklung ein           onsschritten gesehen. Zu den für die Legitimierung
Veränderungsprozess zu beobachten: Traditionell          relevanten Einzelfragen der Gestaltung von Zertifi-
steuert eine zentrale Instanz den Entwicklungs-          zierungssystemen kann die Institutionenforschung
prozess. Softwareanwendungen werden dabei ,,top          Aussagen liefern, beispielsweise zur Unabhängigkeit
down“ durch Software-Engineering entwickelt, also        des Prüfers, zu Gebührenregelung, zu Prüfungs-
durch Analyse der Ziele und Wirkungen, auf die die       und Sanktionseffektivität und -kosten oder zur
Software zugeschnitten wird. Im Gegensatz dazu           Vermeidung opportunistischen Verhaltens der
verändert sich mit dem Aufkommen von Mashups             Prüfer [10].
oder serviceorientierten Architekturen (SOAs) die
Art der Softwareentwicklung; es kommt zu Soft-               Rechtskenntnis und -umsetzung
wareentwicklung durch dezentrale, unabhängige                bei der Softwareentwicklung
Parteien. Statt der hierarchischen Ordnung finden         Viele gesellschaftliche Werte, die menschliche Inter-
sich eher markt- und netzwerkartige Strukturen, in       aktionen bestimmen (z. B. der Datenschutz), werden
denen Software ,,bottom up“ entwickelt wird. Ba-         in formales Recht gegossen. Daher ist nach der
sisdienste (z. B. Google Maps) können durch vorab        Umsetzung rechtlicher Vorgaben in Software und
nicht bestimmbare Entwickler zu neuen Diensten           den Rechtskenntnissen der Entwickler zu fragen.
verknüpft werden. Die Ergebnisse derartiger Soft-        Dazu hat eine auf dem Workshop vorgestellte Studie
wareentwicklungsprozesse sind nicht mehr genau           ca. 100 Softwareentwickler befragt. Die Umfrage
planbar, und das gilt auch für die so entstehenden       kommt zu einem ernüchternden Ergebnis hin-

                                                                                                  Informatik_Spektrum_33_6_2010   631
{ SOFTWARE ALS INSTITUTION

                     sichtlich der Kenntnisse in den Rechtsbereichen          onsziele verfehlen. Als Lösung bieten sich einerseits
                     Datenschutz, Barrierefreiheit und rechtliche Risiken     monetäre Anreize zur Ressourcennutzung und
                     von Webservices. Allerdings wurde auch der Wunsch        -bereitstellung an (z. B. beim Grid Computing [17]).
                     vieler Softwareentwickler nach einer besseren recht-     Andererseits sieht man am Beispiel von Open-
                     lichen Ausbildung und einer stärkeren Einbeziehung       Source-Projekten, offenen Teilnahmeplattformen
                     rechtlicher Fragen in den Entwicklungsprozess            (z. B. Wikis) oder sozialen Netzwerken, dass der
                     deutlich.                                                Leistungsanreiz oft durch eine Rangliste der Leis-
                          Grundsätzlich hat man erkannt, dass ein dichtes     tungen bzw. Beiträge gesteuert wird anstatt durch
                     Netz einzelfallbezogener Normen die Vorhersage-          monetäre Anreize [30].
                     möglichkeiten des Gesetzgebers überstrapazie-                 Während der Entwicklungs- und Nutzungs-
                     ren würde, denn nicht alle Regelungstatbestände          phase einer Software können Anreizformen im
                     können vorhergesehen werden. Regelt man nicht            Sinne des ,,Incentive Engineering“ in die Software
                     einzelfallbezogen, sondern schafft Regelungen mit        integriert werden, um die intendierte Nutzung
                     Interpretationsspielraum, so stellt sich die Frage, ob   oder gesellschaftlich wünschenswerte Ergebnisse
                     die Werkzeuge der Interpretation bzw. Auslegung          zu erreichen. Ziel ist es, die Softwarenutzung mit
                     (juristische Kommentare, Lehrbücher etc.) für Soft-      der Anreizgestaltung zu koppeln. Voraussetzung
                     wareentwickler auch geeignet sind. Es ist eher zu        für ein anreizkompatibles Software-Engineering ist
                     vermuten, dass rechtliche Normen einerseits und          allerdings ein Verständnis menschlichen Verhaltens,
                     Normen zum Entwurf und zum Funktionieren von             das sich aus den Verhaltenstheorien der Ökonomie,
                     Softwaresystemen andererseits nicht einfach inein-       Psychologie, Soziologie oder Politikwissenschaften
                     ander überführbar sind. Daraus kann der Bedarf           ableiten lässt.
                     nach einem ,,generischen“ Recht für Softwareent-
                     wickler abgeleitet werden. Das wäre ein Aggregat              Zusammenfassung
                     von Regularien, welches Softwaregestalter handha-        Fasst man Softwareanwendungen als Institution auf,
                     ben könnten, um damit gesellschaftliche Werte im         bietet sich die Institutionenforschung zur Analyse
                     Systementwurf umzusetzen. Ein Beispiel sind die          des Sachverhalts und zur Ableitung von Gestaltungs-
                     ,,Creative-Commons“-Lizenzen, die aus den Lizen-         optionen an. Die Institutionenforschung liefert den
                     zierungsdetails diverser nationaler Urheberrechte        Technikwissenschaften dazu vielfältige Methoden
                     allgemein verständliche Formulierungen extrahie-         und Erkenntnisse z. B. aus den Wirtschafts-, Rechts-
                     ren und juristischen Laiennutzern zur Verfügung          und Politikwissenschaft und eröffnet eine mehr-
                     stellen [9, 15]. Fehlen einfache rechtliche Vorgaben,    dimensionale Perspektive auf Anforderungen an
                     besteht die Gefahr, dass Entwickler rechtliche Vor-      die Softwareentwicklung und die Verfahren hierzu.
                     schriften ignorieren oder eigene Interpretationen        Der Artikel bietet eine Reihe von Beispielen dafür
                     implementieren.                                          an, dass Softwaregestaltung verschiedenste gesell-
                                                                              schaftliche Akteure und Ebenen betrifft und von
                          Anreize zur Durchsetzung                            ihnen beeinflusst wird. Daher kann sie im Hinblick
                          von gewolltem Verhalten                             auf ihren institutionellen Charakter auch nicht aus-
                     Damit Endnutzer Systeme im Sinne des System-             schließlich mit den Methoden und Erkenntnissen
                     entwicklers bzw. -betreibers nutzen, müssen oft          einer Leitdisziplin allein untersucht werden.
                     passende Anreizmechanismen eingebaut werden.
                     Deren Analyse liegt im Feld der Institutionenfor-
                     schung. Dies ist insbesondere bei Plattformen zur             Literatur
                                                                              1. Agrawal R, Kiernan J, Srikant R, Xu Y (2002) Hippocratic databases. In: Very Large
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                     oder auf elektronischen Märkten. Häufig enthalten            Bases, August 20–23, 2002, pp 143–154, Hong Kong, China
                                                                              2. Bizer J (2007) Sieben Goldene Regeln des Datenschutzes. Datenschutz und Da-
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                     dies die vielen ,,Trittbrettfahrer“ in P2P-Netzwerken    3. Böhm K, Buchmann E (2007) Free riding-aware forwarding in Content-Addressable
                                                                                 Networks. VLDB J 16(4):463–482
                     ebenso wie die Zurückhaltung von Informationen in        4. Grimmelmann J (2005) Regulation by Software. Yale Law J 114:1721–1758
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                                                                                 Frankfurt am Main
                     So können selbst technisch ausgereifte Systeme           6. Helberger N (2006) Code and (intellectual) property. In: Dommering E et al. (eds)
                     durch fehlerhafte Anreizausrichtung die Organisati-         Coding Regulation. Essays on the Normative Role of Information Technology. In-

632   Informatik_Spektrum_33_6_2010
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                                                                                                                                                                  Informatik_Spektrum_33_6_2010   633
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