Solarpark "Kohlstrauch Photovoltaik I" 34. Flächennutzungsplanänderung der Marktgemeinde Burghaun Begründung

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Solarpark "Kohlstrauch Photovoltaik I" 34. Flächennutzungsplanänderung der Marktgemeinde Burghaun Begründung
Solarpark "Kohlstrauch Photovoltaik I"

   34. Flächennutzungsplanänderung
     der Marktgemeinde Burghaun

                 Begründung
       Stand: frühzeitige Öffentlichkeits- und
 Trägerbeteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

              Erstellt im Auftrag der
             Marktgemeinde Burghaun

                Kassel, 06.04.2020

                                       Hafenstraße 28, 34125 Kassel
                              Tel: 0561 5798930, Fax: 0561 5798939
                                         E-Mail: info@boef-kassel.de
Solarpark "Kohlstrauch Photovoltaik I" 34. Flächennutzungsplanänderung der Marktgemeinde Burghaun Begründung
Auftraggeber:    Marktgemeinde Burghaun,
                 Schlossstraße 15
                 36151 Burghaun

                 Friedrich Wilhelm Raiffeisen Energie GmbH
                 Bahnhofstraße 3
                 D-36151 Burghaun

Auftragnehmer:   BÖF
                 Büro für angewandte Ökologie und Forstplanung GmbH
                 Hafenstraße 28
                 34125 Kassel
                 www.boef-kassel.de

Bearbeiter:      Anke Seibert-Schmidt
Solarpark "Kohlstrauch Photovoltaik I" 34. Flächennutzungsplanänderung der Marktgemeinde Burghaun Begründung
Begründung zur 34. FNP-Änderung der Gemeinde Burghaun                                                            Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1              VORBEMERKUNGEN, ANLASS DER PLANUNG ............................................... 1

2              PLANUNGSGEBIET ............................................................................................ 1
2.1            LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH............................................................ 1
2.2            AKTUELLE SITUATION / BESTAND ............................................................................ 2
2.2.1          Gebietsstruktur, Nutzung und Erschließung ......................................................... 2
2.2.2          Biotoptypen .......................................................................................................... 3
2.2.3          Geologie und Boden ............................................................................................ 3
2.2.4          Wasser................................................................................................................. 3
2.2.5          Altlasten ............................................................................................................... 3

3              ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN ..................................................................... 4
3.1            REGIONALPLANUNG ............................................................................................... 4
3.2            FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ....................................................................................... 6
3.3            SCHUTZGEBIETE .................................................................................................... 7

4              PLANUNG ........................................................................................................... 7
4.1            PHOTOVOLTAIKANLAGE .......................................................................................... 7
4.2            ERSCHLIEßUNG ..................................................................................................... 7
4.3            GRÜNPLANUNG...................................................................................................... 8

5              NEUE DARSTELLUNG IM ÄNDERUNGSBEREICH............................................ 8

6              LITERATUR UND QUELLEN ............................................................................... 9

Abbildungsverzeichnis
Abb. 2-1: Lage des Planungsgebiets im Luftbild (Quelle Google Earth Pro, 2020) .............. 2
Abb. 3-1: Auszug aus dem Regionalplan Nordhessen 2009 ................................................ 5
Abb. 3-2: Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde
          Burghaun ............................................................................................................. 6
Abb. 4-1: vorgesehene verkehrliche Anbindung, Zufahrten (in gelb).................................... 7
Abb. 5-1: Darstellung nach der Änderung ............................................................................ 8

BÖF           Stand: 06.04.2020                                                                                             I
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Begründung zur 34. FNP-Änderung der Gemeinde Burghaun

1            VORBEMERKUNGEN, ANLASS DER PLANUNG
Zweck der Aufstellung der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenan-
lage auf den Flächen des Geltungsbereichs.

Um Baurecht zu schaffen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Dieser ist aus
dem rechtkräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde zu entwickeln. Da die Darstellungen
des rechtkräftigen FNPs der Gemeinde Burghaun dies aktuell nicht zulassen, muss der Flä-
chennutzungsplan entsprechend geändert werden. Dies soll im Parallelverfahren, das heißt in
gemeinsamen Verfahrensschritten mit dem Bebauungsplan, erfolgen.

Am 10. April 2019 hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Burghaun daher die Auf-
stellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Langenschwarz so-
wie die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Kohlstrauch Photovoltaik
I“ für die in der Flur 18 der Gemarkung Langenschwarz gelegenen Flurstücke 5/1, 14 und 15
sowie 16 teilweise beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung eines "Sondergebietes Solarenergienutzung" gem.
§ 11 (2) BauNVO.

Bei dem Planungsgebiet handelt es sich um zwei an der K142 gelegene Ackerflächen zwi-
schen Waldgebieten und der A7.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens der Änderung werden auch die sich aus der Planung
ergebenden naturschutzrechtlichen Aspekte bearbeitet und in einem Umweltbericht dargelegt.

2            PLANUNGSGEBIET

2.1          LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH
Die Marktgemeinde Burghaun liegt etwas westlich der Mitte Hessens am nordwestlichen Rand
des Landkreises Fulda: Geographisch liegt die Gemeinde in der Hessischen Kuppenrhön, dem
nördlichsten Teil der Hessischen Rhön.

Der Geltungsbereich befindet sich im Norden des Ortsteils Langenschwarz, nordwestlich der
Kerngemeinde Burghaun. Der Geltungsbereich umfasst 2 Flächen, die nördlich und südlich
der der K142 liegen und im Osten an die A 7 grenzen.

Er umfasst in der Flur 18 der Gemarkung Langenschwarz die Flurstücke 5/1, 14 und 15 sowie
16 teilweise.

Der Änderungsbereich wird wie folgt begrenzt:

         im Norden durch den dortigen Waldrand

BÖF                                                                  Stand: 06.04.2020   1
Begründung zur 34. FNP-Änderung der Gemeinde Burghaun

       im Osten durch die A7
       im Süden durch einen Weg, der am dortigen Waldrand verläuft
       im Westen durch weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen und einen Gehölzstreifen

Abb. 2-1:       Lage des Planungsgebiets im Luftbild (Quelle Google Earth Pro, 2020)

2.2         AKTUELLE SITUATION / BESTAND
Bei der Fläche handelt es sich um Ackerflächen, die jedoch aufgrund ihrer Bodenwertzahlen
keine herausragende Bedeutung besitzen.

2.2.1       Gebietsstruktur, Nutzung und Erschließung
Die Flächen liegen nordwestlich und südöstlich der K142. Die Zufahrt zu den Flächen kann
über diese erfolgen. Die Flächen sind darüber hinaus umgeben und durchzogen von mehreren
Feld-/Waldwegen, die zum Teil von der K142 abgehen.

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Begründung zur 34. FNP-Änderung der Gemeinde Burghaun

2.2.2      Biotoptypen
Die Flächen werden es sich um Landwirtschaftlich genutzt als Acker. Es handelt sich jedoch
nicht um Flächen besonderer Wertigkeit für die landwirtschaftliche Nutzung. Die Werte liegen
überwiegend zwischen 30 und 35 Punkten, in sehr kleinen Randbereichen auch darunter (25
bis 30) oder darüber (50 bis 55).

2.2.3      Geologie und Boden
Der Untergrund im Bereich des Planungsgeländes besteht aus Gesteinen des Mittleren Bunt-
sandsteins und deren Verwitterungsbildungen. Die weiteren Details zu Geologie und Boden
Bildung sind dem hydrogeologischen Gutachten (BAUGRUNDLABOR FULDA 2019) und dem Um-
weltbericht (BIOPLAN 2019/2020) zu entnehmen.

2.2.4      Wasser
Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. Die Flächen südlich der K142 liegen
in der Zone III des Trinkwasserschutzgebiets TB Langenschwarz (Verordnung vom
09.11.1983).

2.2.5      Altlasten
Auf der südlichen Fläche liegt an der dortigen Wegeparzelle eine Altlastenverdachtsfläche
gem. Altlastenkataster (Nr. 631.002.060-000.01, Altablagerung, Firmeneigene Deponie unbe-
kannten Inhalts)

Das Hydrogeologische Gutachten, das vorab erstellt wurde, bewertet dies wie folgt:

"In der Altflächendatei des Landes Hessen gibt es den Hinweis, dass ein Teil der Fläche als
sogenannte „firmeneigene Deponie“ genutzt wurde. Nähere Angaben hierzu liegen nicht vor.
In jedem Fall ist davon auszugehen, dass eine Ablagerung auf der Fläche, falls sie stattgefun-
den hat, Jahrzehnte her ist.

Betrachtet man das aktuelle Geländeprofil (s. Fotos in der Anlage 2) sind keine auffüllungsty-
pischen Geländeveränderungen festzustellen. Sollte eine Auffüllung mit Böden erfolgt sein
sind die daraus resultierenden möglichen Setzungen bereits abgeklungen. Umwelttechnische
Auswirkungen einer möglichen Ablagerung sind nicht bekannt. In dem unterhalb der Fläche
verlaufenden Entwässerungsgraben der Autobahn wurde keine Auffälligkeiten verzeichnet.

Für das Aufstellen der Anlage ist daher der Charakter einer möglichen Auffüllung nicht maß-
geblich. Sollten dort umwelttechnisch relevante Ablagerungen vorhanden sein, sind diese nicht
dem Betreiber der PV-Anlage zuzuschreiben.

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Begründung zur 34. FNP-Änderung der Gemeinde Burghaun

Ein Bodeneingriff findet beim Aufbau nicht statt. Die für die Gründung geplanten Pfähle werden
eingerammt, so dass kein Kontakt mit den zur Tiefe anstehenden Böden entsteht.

Sollten bauzeitig Auffälligkeiten festgestellt werden, ist ein Bodensachverständiger hinzuzu-
ziehen."

3          ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN

3.1        REGIONALPLANUNG
Der Regionalplan Nordhessen 2009 stellt die zu beachtende Grundlage für die Planungen der
Kommunen dar. Der Geltungsbereich ist im Regionalplan fast vollständig als Vorbehaltsgebiet
für die Forstwirtschaft festgelegt. Nur im östlichen und südöstlichen Randbereich überlagert
der Planungsraum kleinflächig Bereiche eines festgelegten Vorranggebietes für Landwirt-
schaft. Da Voranggebiete einer Abwägung nicht zugänglich sind erfolgte bereits 2018 eine
Abstimmung mit der Regionalplanung beim Regierungspräsidium Kassel. Mit Schreiben vom
20.04.2018 äußerte sich die Behörde wie folgt:

"Nach dem Teilregionalplan Energie Nordhessen 2017 (TRPN) ist die Errichtung von Anlagen
zur Solarenergienutzung auf Freiflächenstandorten im Bereich eines Vorranggebietes (VR) für
Landwirtschaft ausgeschlossen und damit nicht zulässig. Im vorliegenden Fall ist die Überla-
gerung des Planungsraumes mit Fläche des VR für Landwirtschaft nur minimal. In Anbetracht
des anzulegenden Maßstabs des Regionalplanes von 1:100.000 besitzt die kleinflächige Über-
lagerung keine raumbedeutsame Größe. Ein Zielverstoß liegt demnach nicht vor."

Im Gegensatz zu Voranggebieten sind Vorbehaltsgebiete einer Abwägung zugänglich und
können gegebenenfalls zugunsten einer anderen Nutzung zurückgestellt werden.

Die Errichtung von Anlagen auf Flächen eines Vorbehaltsgebietes für Forstwirtschaft ist nach
TRPN nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die entgegenstehenden Erfordernisse der
Raumordnung nicht überwiegen.

Da Vorbehaltsfestlegungen keine Ziele sondern einen Grundsätze der Raumordnung darstel-
len, können sie durch Abwägung der Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung überwunden
werden. Die Belange des betroffenen Vorbehaltsgebietes für Forstwirtschaft sind dabei sach-
gerecht und mit besonderem Gewicht in die Abwägung einzustellen.

Ihrer Gemeinde ist es also grundsätzlich möglich, eine entsprechende Bauleitplanung auf den
Weg zu bringen, ohne dass es hierfür zuvor einer förmlichen Abweichungszulassung bedarf."

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Abb. 3-1:        Auszug aus dem Regionalplan Nordhessen 2009

Für die Nutzung der Fläche für Solarenergie spricht, dass

      -   die Fläche an der Autobahn liegt und somit einerseits vorbelastet ist und andererseits
          die Voraussetzungen für eine geförderte Einspeisevergütung gemäß § 48 des Geset-
          zes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG
          2017) Abs. 1 Nr. 3 aa) bietet,
      -   durch die im EEG verankerte Länderöffnungsklausel, ermächtigt das EEG die Länder
          nach eigenen Vorgaben für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich ge-
          nutzten Gebieten zu erlassen. Dies wird in Hessen durch die Freiflächensolaranla-
          genverordnung geregelt. Die Freiflächensolaranlagenverordnung des Landes Hessen
          nennt und listet dafür die Gemarkungen in Hessen auf, welche eine Vergütung nach
          EEG-Ausschreibungsverordnung erlangen können,

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Begründung zur 34. FNP-Änderung der Gemeinde Burghaun

    -   im benachteiligten Gebiet liegt,
    -   die Bodenwerte mit Zahlen größtenteils unter 40 eher gering sind.

3.2         FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
Der rechtkräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Burghaun stellt die Fläche des Pla-
nungsgebiets als Fläche für die Landwirtschaft dar.

Abb. 3-2:       Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Burghaun

Da die Bebauungspläne aus den Flächennutzungsplänen zu entwickeln sind und somit in ihren
Aussagen übereinstimmen müssen, erfolgt diese Änderung mit dem Ziel die Fläche als Son-
dergebiet Solarenergie darzustellen.

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Begründung zur 34. FNP-Änderung der Gemeinde Burghaun

3.3         SCHUTZGEBIETE
Naturschutzrechtliche Schutzgebiete oder gesetzlich geschützte Biotope werden durch die
Planung nicht betroffen.

Die Flächen südlich der K142 liegen in der Zone III des Trinkwasserschutzgebiets TB Langen-
schwarz (Verordnung vom 09.11.1983, Staatsanzeiger für das Land Hessen, 48/83 S. 2290
ff.). Die Verbote der Schutzgebietsverordnung sind zu beachten.

4           PLANUNG

4.1         PHOTOVOLTAIKANLAGE
Es ist eine fest aufgeständerte Freiflächen-Photovoltaikanlage mit bis zu 15.000 m² Modulflä-
che geplant. Dies entspricht aus heutiger Sicht einer Generatorleistung 2.797 kWp. Der Zubau
der Photovoltaikanlage kann sukzessive in zwei bis drei Bauabschnitten erfolgen.

4.2         ERSCHLIEßUNG
Die Erschließung soll von der K142 aus erfolgen. Die Zufahrten werden so angelegt, dass das
Abstellen von Wartungsfahrzeugen vor verschlossenen Toren gut möglich ist ohne den Ver-
kehr auf der K142 zu beeinträchtigen. Die Nutzung der Zufahrten wird nicht häufig erfolgen,
d.h. in geringerer Frequenz als wöchentlich.

Abb. 4-1:     vorgesehene verkehrliche Anbindung, Zufahrten (in gelb)

BÖF                                                                     Stand: 06.04.2020   7
Begründung zur 34. FNP-Änderung der Gemeinde Burghaun

4.3         GRÜNPLANUNG
Zur Entwicklung ökologisch hochwertiger Wiesenflächen wird der Bebauungsplan festsetzen,
die Flächen um und unter den Photovoltaikflächen und die Abstandsflächen zu den Waldrän-
dern im Norden und Süden sowie zur Autobahn im Osten mit gebietseigenem Saatgut anzu-
säen und extensiv zu bewirtschaften.

Bei der nördlichen Fläche handelt es sich darüber hinaus um einen in Abstimmung mit den
Naturschutzbehörden freizuhaltenden Wildkorridor, insbesondere für Schalenwild, Luchs und
Wolf. Diese Fläche wird nicht in den Änderungsbereich einbezogen, da die vorgesehenen
Festsetzungen des Bebauungsplans den Darstellungen des aktuell rechtkräftigen FNPs (Flä-
che für die Landwirtschaft) nicht widersprechen.

5           NEUE DARSTELLUNG IM ÄNDERUNGSBEREICH
Die Flächen nördlich und südlich der K142 werden neu als Sondergebiet Solarnutzung ge-
mäß § 5 (2) Nr. 2b BauGB sowie § 11 (1) und (2) BauNVO dargestellt.

Abb. 5-1:      Darstellung nach der Änderung

Kassel, 06.04.2020, Büro für angewandte Ökologie und Forstplanung

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Begründung zur 34. FNP-Änderung der Gemeinde Burghaun

6          LITERATUR UND QUELLEN
BAUGRUNDLABOR FULDA (2019): Errichtung einer Solaranlage in der Gemarkung Langenschwarz
       „Kohlstrauch“, Bewertung der Maßnahme hinsichtlich der Anforderungen des Wasser- und
       Bodenschutzes
BIOPLAN (2019): Umweltbericht zur 24. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Burghaun
REGIONALVERSAMMLUNG NORDHESSEN (2009): Regionalplan Nordhessen 2009

BÖF                                                                     Stand: 06.04.2020     9
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