STADT OSTERHOLZ-SCHARMBECK "INNENSTADT" - AUSLOBUNG Stadt Osterholz-Scharmbeck - STÄDTEBAULICHER REALISIERUNGSWETTBEWERB
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STÄDTEBAULICHER REALISIERUNGSWETTBEWERB STADT OSTERHOLZ-SCHARMBECK „INNENSTADT“ AUSLOBUNG SEPTEMBER 2020 Stadt Osterholz-Scharmbeck
Städtebaulicher Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ Ausloberin: Stadt Osterholz-Scharmbeck Der Bürgermeister Rathausstraße 1 27711 Osterholz-Scharmbeck Ansprechpartner/in: Julia Kieselhorst Fachbereich Stadtplanung und Bauen Telefon: 04791 / 17 287 E-Mail: kieselhorst@osterholz-scharmbeck.de Wettbewerbsbetreuung: BauBeCon Sanierungsträger GmbH Geschäftsstelle Bremen Anne-Conway-Straße 1 28359 Bremen unter Mitwirkung von: DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH Anne-Conway-Straße 1 28359 Bremen Ansprechpartner/in: Klaus von Ohlen Telefon: 0421 / 897699 02 E-Mail: klaus.vonohlen@dsk-gmbh.de Sandra Schlender Telefon: 0421 / 897699 12 E-Mail: sandra.schlender@dsk-gmbh.de Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 2 |
Inhaltsverzeichnis A Verfahrensablauf .......................................................................................................... 5 A.1 Anlass und Aufgabenstellung ....................................................................................... 5 A.2 Art des Verfahrens ........................................................................................................ 7 A.3 Bewerbungsverfahren .................................................................................................. 7 A.3.1 Zulassungsbereich ....................................................................................................... 7 A.3.2 Teilnahmevoraussetzungen ......................................................................................... 7 A.3.3 Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer (Bewerberverfahren) ........................................ 7 A.4 Rückfragenkolloquium .................................................................................................. 8 A.5 Kennzeichnung und Einlieferung der Wettbewerbsarbeiten ........................................ 8 A.6 Arbeitsunterlagen.......................................................................................................... 9 A.7 Wettbewerbsleistungen ................................................................................................ 9 A.7.1 Präsentationspläne ....................................................................................................... 9 A.7.2 Erläuterungsbericht als Ausdruck ............................................................................... 10 A.7.3 Formblätter als Ausdruck ............................................................................................ 10 A.7.4 Modell ......................................................................................................................... 11 A.7.5 Plansatz Vorprüfung ................................................................................................... 11 A.7.6 Umschlag .................................................................................................................... 11 A.7.7 Daten CD .................................................................................................................... 11 A.8 Preisgericht ................................................................................................................. 12 A.9 Bewertungskriterien .................................................................................................... 13 A.10 Bindende Vorgaben der Auslobung............................................................................ 13 A.11 Preise und Anerkennungen ........................................................................................ 13 A.12 Weitere Bearbeitung der Aufgabe .............................................................................. 14 A.13 Eigentum und Urheberrecht ....................................................................................... 14 A.14 Behandlung von Verfahrensrügen .............................................................................. 14 A.15 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses und öffentliche Ausstellung .................. 14 A.16 Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten .................................................................... 15 A.17 Zusammenfassung der Termine................................................................................. 15 B Auslobungsbedingungen ............................................................................................ 16 B.1 Ausgangslage ............................................................................................................. 16 B.1.1 Stadt Osterholz-Scharmbeck ...................................................................................... 16 B.1.2 Historische Entwicklung .............................................................................................. 16 B.1.3 Übergeordnete Planungen ......................................................................................... 17 B.2 Innenstadt Osterholz-Scharmbeck ............................................................................. 19 B.2.1 Abgrenzung und Beschreibung der Innenstadt .......................................................... 19 Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 3 |
B.2.2 Innenstadtstruktur ....................................................................................................... 20 B.2.3 Planerische Vorgaben für die Innenstadt Osterholz-Scharmbeck ............................. 21 B.2.4 Erste Städtebauförderungsmaßnahme „Scharmbecker Innenstadt“ .......................... 22 B.2.5 Zweite Städtebauförderungsmaßnahme „Osterholz-Scharmbeck Innenstadt“ .......... 22 B.3 Wettbewerbsgebiet ..................................................................................................... 26 B.3.1 Abgrenzung und Beschreibung des Wettbewerbsgebietes ....................................... 27 B.3.2 Planerische Vorgaben und Gutachten ....................................................................... 28 B.4 Wettbewerbsaufgabe .................................................................................................. 30 B.4.1 Aufgabenstellung ........................................................................................................ 30 B.4.2 Städtebauliche Rahmenbedingungen ........................................................................ 33 B.4.3 Freiraumplanerische Rahmenbedingungen ............................................................... 35 B.4.3.1 Umfeld der Kirche ....................................................................................................... 36 B.4.3.2 Weitere Freiflächen .................................................................................................... 37 B.4.4 Erschließung / ruhender Verkehr................................................................................ 40 C Verfahrensunterlagen ................................................................................................. 41 Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 4 |
A VERFAHRENSABLAUF A.1 Anlass und Aufgabenstellung Im Stadtkern von Osterholz-Scharmbeck, im Bereich Kirchenstraße, Marktplatz und Hinter der Wurth sind bereits im Rahmen der Sanierungsplanung drei (Haupt-)Planbereiche identifiziert worden, die einer städtebaulichen Aufwertung bzw. Neuordnung bedürfen (siehe Abbildung 1). Planbereich 1 Planbereich 2 Planbereich 3 Abbildung 1: Hauptplanbereiche Innenstadt. An erster Stelle ist hier der Planbereich 1 rund um die St. Willehadi Kirche zu nennen, der im Rahmen dieses Wettbewerbes primär zu betrachten ist. Die Bebauung nördlich der Straße Hinter der Kirche ist nicht stadtbildprägend. Daher plant die Ev.-luth. Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck und Ev.-luth. Kir- chengemeinde St. Willehadi an dieser Stelle ein neues Begegnungszentrum (Nutzerkreis: Kirchenkreis mit Diakonie, Kirchengemeinde, städtische Seniorenarbeit, Mehrgenerationenarbeit). In diesem Kontext ist auch der Straßenverlauf Hinter der Kirche zu diskutieren. Durch das geplante Begegnungszentrum können auch Grün- und Gartenflächen südlich der Straße Hinter der Kirche miteinbezogen werden. Die städtebaulichen Konsequenzen bzw. die städtebauliche Verträglichkeit der Einbeziehung dieser bisher unbebauten Flächen ist eine der zentralen Fragestellungen des Wettbewerbes. Bauherr/in des geplan- ten Neubaus „Begegnungszentrum“ wird der Kirchenkreis / die Kirchengemeinde sein. Weiterhin ist die gesamte Freiraumsituation auf dem Grundstück der St. Willehadi Kirche unbefriedigend und soll grundhaft umgestaltet werden. Der Kirchenvorplatz westlich der St. Willehadi Kirche soll - unter Beachtung des besonderen Stellenwertes des Kircheneingangs – ebenfalls mit umgestaltet werden. Der Planbereich 2 im Bereich Kirchenstraße / Am Kirchenplatz (Kirchenstraße und Platzsituation vor der St. Willehadi Kirche zählen noch zum Planbereich 1) weist einerseits eine unbefriedigende Frei- raumsituation auf und andererseits können die Straßenrandbebauung an der Kirchenstraße und die Grundstücke im Bereich nördlich und südlich der Straße Am Kirchenplatz - in denen u. a. die Nutzungen des Kirchenkreises / der Kirchengemeinde untergebracht sind, die an den neuen Standort wechseln sollen - neu strukturiert werden. Da die Entwicklungsabsichten für die Grundstücke nördlich und südlich Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 5 |
der Straße Am Kirchenplatz heute noch nicht eindeutig bestimmbar sind, ist im Rahmen des Wettbe- werbes vorrangig ein Vorschlag für die Randbebauung zum Kirchenvorplatz gefordert. Der Planbereich 3 umfasst im Wesentlichen den Bereich der Straße Hinter der Wurth (bis zur Bahnhof- straße) und Teilbereiche des Scharmbecker Bachs sowie den nordöstlich der Straße Hinter der Wurth gelegenen Stadtpark. Zurzeit ist der Bezug des Stadtparks zur Innenstadt recht schwach ausgeprägt und kaum wahrnehmbar. In Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Bereichs Hinter der Kirche sind im geplanten Wettbewerb die unmittelbar an diesen Bereich angrenzenden Abschnitte des Plan- bereichs 3, im Wesentlichen der Eingangsbereich des Stadtparks, von Interesse. Ziel ist es, die Wahr- nehmbarkeit und die Attraktivität dieses Eingangsbereiches zu steigern. Neben dem Planbereich 1 sind Teile der Planbereiche 2 und 3 zu einem Bearbeitungsgebiet für einen städtebaulichen Wettbewerb zusammengefasst worden (siehe Abbildung 2). Mit dem Planungsinstru- ment „Städtebaulicher Entwurf“ sollen im Rahmen des Wettbewerbs Lösungsansätze für die Neuord- nung des Bearbeitungsbereiches gefunden werden. Ein besonderer Fokus soll auf den Bereich Hinter der Kirche gerichtet werden, indem konzeptionell eine Bebauungsoption für das Begegnungszentrum und die betroffene Freiraumsituation entwickelt werden soll. Abbildung 2: Wettbewerbsbereich Innenstadt Osterholz-Scharmbeck. Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 6 |
A.2 Art des Verfahrens Der Wettbewerb wird als nicht offener, städtebaulicher Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 aus- gelobt. Grundlage für dieses Verfahren ist die RPW 2013 ohne die Anlagen I bis VII zur RPW. Der Architektenkammer Niedersachsen hat die Auslobung vorgelegen. Sie hat die Übereinstimmung mit der Richtlinie bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Reg. Nr. 212- 32-20/16 registriert. A.3 Bewerbungsverfahren A.3.1 Zulassungsbereich Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staa- ten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. A.3.2 Teilnahmevoraussetzungen Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus Stadtplaner*in und/oder Architekt*in mit Landschaftsar- chitekt*in. Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Perso- nen sind von den Teilnehmern zu erfüllen: natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Be- rufsbezeichnung Stadtplaner*in, Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind und gemäß EG-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können. juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Pla- nungsleistungen ausgerichtet ist und ein bevollmächtigter Vertreter und der Verfasser der Pla- nungsleistungen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein. A.3.3 Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer (Bewerberverfahren) Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 15 einschl. 5 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfach- bewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den for- malen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die gefor- derten Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Bewer- bungsformular ist unter dem Link https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/osterholz-scharmbeck/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt. Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewer- benden nachzuweisen: 1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in, Stadtplaner*in oder Landschaftsarchitekt*in. 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, nachzuweisen durch eine Berufshaftpflicht- versicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 750.000 EUR Sach- und Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Falle einer Beauftra- gung eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungs- formular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern (Hinweis: Aktivierung des Kontrollkästchens durch Doppel-Links-Klick). Das ausgefüllte Bewerbungsformular und Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 7 |
die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 04.09.2020 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: osterholz-scharmbeck@dsk-gmbh.de. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnah- meantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend. Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags: fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder form- lose Anträge werden nicht berücksichtigt. Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, wählt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 5 weitere Bewerbergemeinschaften als potenzielle Nachrücker aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden. Folgende Bewerbergemeinschaften wurden vorausgewählt und zum Verfahren eingeladen: 1. Ahrens + Pörtner Architektengesellschaft mbH, Hilter mit frei[RAUM]planung, Münster 2. KAW, Groningen KAW, Groningen mit Landschaftsarchitekten nsp schonhoff schadzek de- penbrock, Hannover 3. andreas schneider architekten GmbH & Co. KG, Bremen mit TREIBHAUS Landschaftsarchi- tektur, Hamburg 4. MOSAIK architekten bda, Hannover mit GrünPlan Landschaftsarchitekten BDLA, Hannover 5. Büro Hilmes Lamprecht Architekten bda, Bremen mit Büro Horeis + Blatt Partnerschaft mbB Garten- und Landschaftsarchitekten BDLA, Bremen Die v. g. 5 Bewerbergemeinschaften erfüllen die o.g. Teilnahmevoraussetzungen und haben ihre Teil- nahme bestätigt. A.4 Rückfragenkolloquium In einem Kolloquium werden die Auslobung sowie die dazu schriftlich und mündlich gestellten Fragen mit den Teilnehmern und den Preisgerichtsmitgliedern erörtert und beantwortet. Das Kolloquium findet am 08.10.2020 in Osterholz-Scharmbeck statt. Genaue Zeit- und Ortsangaben werden den Teilnehmern vorab per E-Mail mitgeteilt. Den Wettbewerbsteilnehmern wird die Teilnahme dringend empfohlen. Schriftliche Rückfragen zur Auslobung können bis zum 05.10.2020 an das Wettbewerbsbüro gestellt werden. Die schriftliche Beantwortung der Rückfragen erfolgt mit dem Protokoll des Kolloquiums. Das Protokoll über das Kolloquium wird allen Verfahrensbeteiligten und der Architektenkammer Niedersach- sen innerhalb von 5 Tagen zugesandt; es wird Bestandteil der Auslobung. A.5 Kennzeichnung und Einlieferung der Wettbewerbsarbeiten Die Einlieferungsadresse der Wettbewerbsarbeiten und der Modelle ist ausschließlich das Wettbe- werbsbüro: DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH Anne-Conway-Straße 1 28359 Bremen Endabgabetermin der Wettbewerbsarbeiten ist der 04.12.2020. Endabgabetermin für das Modell ist der 18.12.2020. Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 8 |
Arbeiten, die durch die Post oder andere öffentliche Beförderungsmittel zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn der Tagesstempel unabhängig von der Uhrzeit das Datum des 04.12.2020 bzw. 18.12.2020 oder früher bestätigt. Wettbewerbsarbeiten, deren Stempel unleserlich ist, fehlt oder zu Zweifeln Anlass gibt, werden vorbehaltlich eines späteren Nachweises im Fall einer Prämierung mit beurteilt. Es liegt daher im Interesse der Teilnehmer, sich die rechtzeitige Abgabe bestätigen zu lassen. Wettbewerbsarbeiten können auch bis spätestens an den o. g. Terminen bis 12:00 Uhr beim Wettbe- werbsbüro abgegeben werden. Rechtzeitig eingelieferte Arbeiten, die später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Wettbewerbs- büro zugestellt werden, sind zur Beurteilung zunächst nicht zugelassen. Das Preisgericht hat hierüber endgültig zu entscheiden. Das Versandrisiko liegt bei den Teilnehmern. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers zu verwenden. Auf der Verpackung sind das Kennwort „Wettbewerb Innenstadt“ und eine sechsstellige Kennziffer anzugeben. Die Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen in der rechten oberen Ecke mit einer sechsstelligen Kennzahl von 1 cm Höhe und 6 cm Breite aus arabischen Ziffern zu kennzeichnen. Mehrseitige Beiträge, wie z. B. der Erläuterungsbericht, sind nur auf dem Eingangsblatt zu kennzeichnen. Diese ist in einem mit glei- cher Kennzahl versehenen, verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag einzureichen. A.6 Arbeitsunterlagen Den Teilnehmern werden folgende Unterlagen unter dem Link: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/os- terholz-scharmbeck/login zum Download zur Verfügung gestellt: Auslobungsunterlagen mit Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe Formblatt Kenndaten Lageplan als DXF-Datei ALK Innenstadt Luftbild Flächennutzungsplan (Auszug) Abgrenzung Umgebungsmodell und Einsatzplatte ISEK und Vorbereitende Untersuchungen, weitere Sanierungsplanungen Konzept für den geplanten Neubau des Begegnungszentrums Verfassererklärung A.7 Wettbewerbsleistungen Der Lageplan ist so aufzutragen, dass Norden am oberen Blattrand liegt. Jeder Teilnehmer darf nur eine Wettbewerbsarbeit einreichen; diese darf nur eine Lösung enthalten. A.7.1 Präsentationspläne Max. 2 Blätter, Format DIN A0 im Querformat, gerollt. Auf diesen Blättern sind darzustellen: Schwarzplan, M. 1:2.500 Schematische Darstellung des konzeptionellen Ansatzes (Maßstab frei wählbar) mit Aussagen zur Leitidee, Nutzungsverteilung, Bebauung, Erschließung und ruhender Verkehr, Freiflächen- konzept, Höhenentwicklung und Blickbeziehungen etc. Städtebaulicher Lageplan des Wettbewerbsgebietes M. 1:500 mit folgenden Darstellungen: Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 9 |
o Bebauungskonzept (Gebäudetypen mit Angabe der Dachformen, Differenzierung Be- standsgebäude / Neubau) o Nutzungsangaben o Erschließung (öffentliche Verkehrsflächen, Wege / Plätze) o Flächen für den ruhenden Verkehr (privat und öffentlich) o Freiflächen (Grün- / Platzflächen, Solitäre (Bestand und Planung), Vegetation (mit Dif- ferenzierung öffentlicher und privater Bereich) Ein Vertiefungsausschnitt (Abbildung 3) M. 1:200 mit Aussagen zur architektonischen und städ- tebaulichen Konzeption sowie zur Gestaltung der Freiflächen und des öffentlichen Raumes. Skizzen (auch perspektivische Skizzen) zur weiteren Verdeutlichung der planerischen Absicht sind im Rahmen der vorgegebenen Blattformate und -anzahl zugelassen. Fotorealistische Dar- stellungen (Renderings) sind nicht erwünscht. Abbildung 3: Lageplan Vertiefungsausschnitt. A.7.2 Erläuterungsbericht als Ausdruck Erläuterungsbericht zum städtebaulichen Entwurf (getrennt von den Plänen) max. 2 DIN-A4-Seiten, Schrift Arial, Schriftgröße 11. A.7.3 Formblätter als Ausdruck Berechnung (Kenndaten) auf dem von der Ausloberin bereitgestellten Formblatt. Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 10 |
A.7.4 Modell Einfaches Massenmodell als Einsatzmodell im Maßstab 1:500 auf gelieferter Einsatzplatte. Abbildung 4: Umgebungsmodell (dunkelblau). Türkis: Wettbewerbsbereich; Grün: nicht montierte Gebäudemodelle; Orange: Einsatzplatte (die Karte ist unter Verfahrensunterlagen als DXF-Datei verfügbar). Die grün markierten Gebäude werden frei beweglich erstellt. Sofern die konzeptionelle Planung es vor- sieht, können Teilnehmer optional lose Modellbausteine für die Grundstücke der grün markierten Ge- bäude erstellen. A.7.5 Plansatz Vorprüfung Präsentationsblätter DIN A0, farbig und auf DIN A4 gefaltet, Präsentationsblätter farbig und auf DIN A3 verkleinert. A.7.6 Umschlag Verfassererklärung. A.7.7 Daten CD Erläuterungstext (als Word-Datei), ausgefülltes Formblatt Kenndaten (als Excel-Datei), Präsentationspläne in Originalgröße als PDF Datei, Präsentationspläne in Originalgröße als JPEG Datei. Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 11 |
A.8 Preisgericht Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt: Stimmberechtigte Sachpreisrichter 1. Herr Torsten Rohde, Bürgermeister 2. Frau Jutta Rühlemann, Superintendentin Ev.-luth. Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck 3. Herr Horst Bohling, Sanierungsbeirat 4. Herr Peter Schnaars, Vorsitzender Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung / SPD-Fraktion Ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter 5. Herr Manuel Reichel, Dezernent für Stadtentwicklung, Planen und Bauen 6. Herr Eckhard Gehring, Pastor Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Willehadi Osterholz-Scharmbeck 7. Herr Wilfried Pallasch, Bürgerfraktionsgruppe 8. Herr Michael Rolf-Pissarczyk, Bürgerfraktionsgruppe 9. Herr Werner Schauer, stellv. Vorsitzender Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung / SPD- Fraktion 10. Frau Brunhilde Rühl, CDU-Fraktion 11. Herr Stefan Haake, CDU-Fraktion 12. Frau Brigitte Neuner-Krämer, Fraktion BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN 13. Frau Anja Heuser, Fraktion BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN 14. Herr Herbert Behrens, Fraktion DIE LINKE 15. Herr Thomas Krüger, Fraktion DIE LINKE Stimmberechtigte Fachpreisrichter 16. Herr Dr. Frank-Egon Pantel, Stadtplaner / Architekt, Oldenburg 17. Herr Prof. Dr. Volker Droste, Architekt Oldenburg 18. Herr Jens Bendfeldt, Landschaftsarchitekt, Kiel 19. Herr Olaf Freitag, Stadtplaner, Stadt Varel 20. Frau Prof. Irene Lohaus, Stadtplanerin / Landschaftsarchitektin, Hannover Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter 21. Herr Michael Frenz, Architekt, Bremen 22. Herr Kai Gieseler, Stadtplaner, Kiel Sachverständige 23. Frau Katharina Specht, Untere Denkmalschutzbehörde, Bauordnungsamt Landkreis Osterholz 24. Herr Frank Wiesner, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Bauen, Stadt Osterholz-Scharmbeck 25. Herr Stefan Kamischow, Sachgebietsleiter Stadtplanung, Stadt Osterholz-Scharmbeck 26. Frau Linda Tscheu, Innenstadtbeirat 27. Herr Stefan Tietjen, Stadtentwicklungsgesellschaft Osterholz-Scharmbeck Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 12 |
A.9 Bewertungskriterien Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden: Formalleistungen o Leistungs- und Programmerfüllung Städtebauliches Konzept o Städtebauliche Qualität des Gesamtkonzeptes o Qualität der baulichen Konzeption zum Begegnungszentrum o Einfügung in die Gesamtsituation der Stadt o Einbindung in den Bestand o Raumbildung, Erlebbarkeit, Orientierung Freiflächenkonzept o Freiraumqualitäten o Umgang mit dem Bestandsgrün o Nutzungsmöglichkeiten und Vielfalt der Platz- und Freiräume Verkehrskonzept o Verkehrserschließung und Führung der Verkehrsarten o Anordnung der Flächen für den ruhenden Verkehr Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten. A.10 Bindende Vorgaben der Auslobung Die Missachtung der bindenden Vorgaben der Auslobung führt zum Ausschluss der Arbeit von der Be- urteilung. Es werden keine bindenden Vorgaben festgesetzt. Passagen dieser Wettbewerbsauslobung, die als bindende Vorgaben verstanden werden könnten, hier aber nicht als solche aufgeführt sind, sind nur als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu betrach- ten. Eine Missachtung dieser Vorgaben führt nicht zum sofortigen Ausschluss der betreffenden Arbei- ten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung durch das Preisgericht. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung des Rückfragenkolloquiums. Nur wenn diese explizit als zusätzliche bindende Vorgaben gekennzeichnet werden, wird die Missachtung zum Aus- schluss von der Preisgerichtsbeurteilung führen. A.11 Preise und Anerkennungen Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 25.000 € netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des Merkblattes 51 der Architektenkammer Baden-Würt- temberg „Städtebaulicher Entwurf“ ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis 10.000,00 € 2. Preis 7.500,00 € 3. Preis 5.000,00 € für Anerkennungen 2.500,00 € Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 13 |
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen. A.12 Weitere Bearbeitung der Aufgabe Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe reali- siert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger unter dem Vorbehalt von § 8 Abs. 2 RPW mit der weiteren Bearbeitung der Aufgabe gem. des Merkblattes 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg „Städtebaulicher Entwurf“ (Städtebaulicher Entwurf, Leis- tungsphasen 1 – 3) zu beauftragen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Ver- hältnis. Weiterhin beabsichtigt die Ausloberin, in Abstimmung mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Willehadi und dem Ev.-luth. Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck, die Preisträger in dem sich anschließenden, von der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Willehadi und dem Ev.-luth. Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck aus- zulobenden hochbaulichem Realisierungswettbewerb, als Teilnehmer zu setzen. Weiterhin beabsichtigt die Ausloberin, unter Berücksichtigung und Anwendung des geltenden Vergabe- rechts einen oder mehrere Preisträger bei der Vergabe weiterer Leistungen gem. § 19 (Bebauungsplan), § 39 (Freianlagen) und § 47 (Verkehrsanlagen) in den folgenden Vergabeverfahren zu berücksichtigen. A.13 Eigentum und Urheberrecht Die Ausloberin ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschluss des Wettbe- werbs ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentli- chen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt. Die Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Die Nut- zung der Arbeiten regelt sich nach § 8 (3) RPW 2013. A.14 Behandlung von Verfahrensrügen Die Beurteilungen des Preisgerichts sind endgültig und unterliegen nicht der gerichtlichen Nachprüfung. Verstöße gegen das in dieser Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren können innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls über die Preisgerichtssitzung bei der Ausloberin gerügt werden. Ist zum Zeitpunkt des Zugangs des Protokolls die Ausstellung über die Wettbewerbsar- beiten noch nicht eröffnet worden, so beginnt die Frist erst mit dem Tag der Eröffnung der Ausstellung. A.15 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses und öffentliche Ausstellung Das Wettbewerbsergebnis wird unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung allen Teil- nehmern und der Architektenkammer Niedersachsen durch Zusendung der Niederschrift über die Preis- gerichtssitzung unverzüglich mitgeteilt. Alle zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mindestens zwei Wochen öffentlich ausgestellt. Der Ort der Ausstellung wird den Verfahrensbeteiligten, der Architektenkammer Nieder- sachsen sowie der örtlichen Presse und den Fachzeitschriften rechtzeitig bekannt gegeben. Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 14 |
A.16 Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten Nicht prämierte Arbeiten werden von der Ausloberin nur auf Anforderung der Teilnehmer, die innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Auf- forderung innerhalb der Frist, erklärt damit der Teilnehmer, auf sein Eigentum an der Wettbewerbsarbeit zu verzichten. Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet die Ausloberin nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens. A.17 Zusammenfassung der Termine Veröffentlichung Wettbewerb / Beginn Bewerbungsfrist .............. 23.07.2020 Einsendeschluss Bewerbung ....................................................... 04.09.2020 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ......................................... 25.09.2020 Kolloquium .................................................................................... 08.10.2020 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten ................................................ 04.12.2020 Abgabe der Modelle ..................................................................... 18.12.2020 Preisgerichtssitzung ..................................................................... 28.01.2021 Öffentliche Ausstellung ................................................................. voraus. Februar 2021 Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 15 |
B AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN B.1 Ausgangslage B.1.1 Stadt Osterholz-Scharmbeck Osterholz-Scharmbeck ist die Kreisstadt des Landkreises Osterholz in Niedersachsen und liegt ca. 22 Kilometer nördlich von Bremen. Mit rund 30.000 Einwohnern ist Osterholz-Scharmbeck die größte Stadt des Landkreises. Zugleich ist die Stadt Teil der Metropolregion Nordwest, wodurch viele Synergien und Kooperationen mit den umliegenden Gemeinden und Städten bestehen. Osterholz-Scharmbeck Oldenburg Bremen Abbildung 5: Lage in der Region (Quelle: OpenStreetMap Foundation). Einerseits profitiert das Mittelzentrum Osterholz-Scharmbeck erheblich von der Nähe und guten Anbin- dung an das Oberzentrum Bremen. Osterholz-Scharmbeck ist Wohn- und Bildungsstandort im Land- kreis Osterholz. Zudem ist Osterholz-Scharmbeck - neben dem bekannten Künstlerdorf Worpswede - regionalbekannte Ausflugsregion mit einer wassergeprägten Kulturlandschaft und ein wichtiger Aus- gangspunkt für viele Freizeitrouten. Andererseits entsteht durch die Nähe zum oberzentralen Standort Bremen eine starke Konkurrenzsituation im Einzelhandel sowie in weiteren Versorgungsbereichen. Os- terholz-Scharmbeck kann seine mittelzentrale Versorgungsfunktion daher nur bedingt ausüben. B.1.2 Historische Entwicklung Die historische Entwicklung der heutigen Stadt Osterholz-Scharmbeck war in ihrer Vergangenheit bis in die 1920er Jahre stets von der Eigenständigkeit der beiden Ortsteile Osterholz und Scharmbeck ge- prägt. Das Zentrum von Scharmbeck, der heutigen Innenstadt von Osterholz-Scharmbeck, war stark von Handwerk, Gewerbe und Handel geprägt. Der erste urkundliche Nachweis von Scharmbeck "Sci- rnbeci" ist auf das Jahr 1043 zurückzuführen. Das Zentrum von Scharmbeck entwickelte sich rund um die Kirche St. Willehadi. Ende des 17. Jahrhunderts erhielt Scharmbeck das Marktrecht. Der überregional bekannte Viehmarkt war in der Vergangenheit ein großer Anziehungspunkt. Noch heute ist der jährlich im Herbst stattfin- dende Markt ein bedeutendes Fest in der Innenstadt von Osterholz-Scharmbeck, das viele Besucher anzieht. Ebenfalls ein großer und wichtiger Wirtschaftszweig war vom 17. bis Ende des 19. Jahrhunderts Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 16 |
das Tuchmachergewerbe. Um 1730 trieb der durch die heutige Innenstadt fließende Scharmbecker Bach neun Wassermühlen an. Aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Bedingungen und starken Konkurrenz mit dem Überseehandel, brach das Tuchmachergewerbe in Deutschland jedoch ein. Ende 1927 wurden die beiden Orte vereint und bekamen 1929 das Stadtrecht verliehen. Während des 2. Weltkriegs blieb die Stadt weitestgehend von Zerstörung verschont und wurde nach 1945 für viele Flüchtlinge zur neuen Heimat. Zunehmend wurde in den darauffolgenden Jahren Wohn- raum geschaffen. Mit der letzten großen Eingemeindungsreform in Niedersachsen in den 1970er Jahren wuchs das Stadt- gebiet auf die heutige Größe von 147 km² an und die umliegenden Ortschaften wurden als Ortsteile eingemeindet. Ende der 1970er Jahre wurde Osterholz-Scharmbeck US-Militärstützpunkt, aber bereits Anfang der 1990er Jahre wurde die Brigade wieder abgezogen. Der Militärstützpunkt in Garlstedt ist heute Standort der Logistikschule der Bundeswehr. In den 1980er Jahren erfolgte eine umfangreiche Stadtsanierung im Zentrum des Stadtteils Scharm- beck, der zu einer Innenstadt für die Gesamtstadt umgestaltet wurde. Seit diesem Zeitpunkt gibt es eine Fußgängerzone und einen großen Marktplatz sowie diverse Neubauten im südlichen Bereich der Innen- stadt, denen die historischen Hofanlagen weichen mussten. B.1.3 Übergeordnete Planungen Regionales Raumordnungsprogramm Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Osterholz von 2011 weist die Stadt Osterholz-Scharmbeck als Mittelzentrum und als Zentrales Siedlungsgebiet aus. Um eine dauerhafte und ausgewogene Siedlungs- und Versorgungsstruktur zu erhalten, sind die Funktionen und die Leis- tungsfähigkeit des Mittelzentrums zu sichern und zu entwickeln. Laut dem RROP sind im Mittelzentrum Osterholz-Scharmbeck: zentralörtliche Einrichtungen und Angebote für den mittelfristigen gehobenen Bedarf zu sichern und zu entwickeln, außerhalb der zentralen Orte Einrichtungen und Angebote zur wohnortbezogenen Nahversor- gung zu sichern, die grundzentralen Versorgungsaufgaben für die dortige Bevölkerung und Wirtschaft zu leisten. Dabei ist die Art und der Umfang der zentralörtlichen Einrichtungen und Angebote an der Nachfrage der zu versorgenden Bevölkerung und Wirtschaft im Verflechtungsbereich auszurichten (RROP 2011, S. 6). Da die Versorgung mit Gütern des mittelfristigen gehobenen Bedarfs in Osterholz-Scharmbeck nur noch mit Einschränkungen erfüllt werden kann, ist die Bevölkerung zunehmend darauf angewiesen, das Oberzentrum in Bremen oder andere Einzelhandelsstandorte aufzusuchen. Dies ist mit zusätzlichem Zeit- und Fahrkostenaufwand verbunden. Als Aufgabe der Raumordnung wird daher formuliert, dass die Attraktivität und Funktionsfähigkeit des Mittelzentrums zu fördern ist. Ökonomische und soziale Ri- siken sowie ökologische Belastungen sind dabei zu vermeiden. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Osterholz-Scharmbeck wurde im Jahr 2007 neu bekanntgemacht. Die letzte Änderung wurde im Juli 2017 rechtswirksam. Die zentralen Bereiche um die Innenstadt, den Bahnhof und die historischen Siedlungsbereiche sind großenteils als gemischte Bauflächen dargestellt. Wohnbauflächen werden vor allem in der Kernstadt sowie innerhalb der einzelnen Ortschaften dargestellt. An der Stadtgrenze zur Gemeinde Schwanewede, in der Ortschaft Pennigbüttel und am südlichen Sied- lungsrand der Kernstadt befinden sich gewerbliche Bauflächen. Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 17 |
Im östlichen Stadtgebiet sind einige größere Naturschutzgebiete ausgewiesen sowie besonders ge- schützte Biotope. Darüber hinaus sind Torfvorkommen dargestellt. Im Süden befindet sich ein großes Landschaftsschutzgebiet. Im Westen und Norden sind größere und kleinere Waldflächen dargestellt. Nördlich befinden sich außerdem diverse Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Wochenendhaus- gebiet und Camping. Im Norden des Ortsteils Buschhausen gibt es Flächen für Landwirtschaft mit Son- dernutzung Windenergieanlagen. Darüber hinaus ist eine Trasse für eine mögliche Ortsumgehung (Scharmbeckstotel und Ritterhude) der B74 durch Teile des südlich liegenden Landschaftsschutzgebietes dargestellt. Abbildung 6: Ausschnitt FNP Kernstadt Osterholz-Scharmbeck (Quelle: Flächennutzungsplan Osterholz-Scharm- beck 2007). Stadtentwicklungskonzept Das im Jahr 2018 erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Osterholz-Scharm- beck legt Ziele für die gesamtstädtische Entwicklung fest, die zukünftige Veränderungen der Lebens- und Arbeitsweise, der Demographie, des Klimas und der Mobilität berücksichtigen. Die formulierten Entwicklungsziele bilden einen strategischen Handlungs- und Orientierungsrahmen. Die Entwicklungs- ziele zeigen auf, welche zentralen Aufgaben innerhalb der kommenden Jahre angegangen werden sol- len: Vielseitige, lebenswerte und lebendige Innenstadt, Vielfältige Wohnraumangebote für Jung und Alt, Gestaltung zukunftsfähiger Bestandswohnquartiere, Weiterentwicklung inklusiver Bildungslandschaften, Wettbewerbsfähiger Arbeits- und Wirtschaftsstandort, Unverwechselbare Kulturlandschaft zwischen Moor, Marsch und Geest mit vielseitigen Frei- zeit- und Kulturangeboten, Verknüpfung der Kernstadt mit den Ortsteilen und der Region, Teilhabe und Barrierefreiheit als Querschnittsaufgabe, Klimagerechte Stadtentwicklung. Wohnraumversorgungskonzept Im Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Osterholz-Scharmbeck (2018) sind Ziele für die Entwick- lung der Stadt als Wohnraum formuliert: Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 18 |
die Wohnstandortfunktion Osterholz-Scharmbecks - insbesondere durch Schaffung weiterer be- darfsgerechter Wohnangebote in Zentrumsnähe und einer lebendigen Innenstadt - ist nachhal- tig zu stärken und zu verbessern, durch eine stadt- und umweltverträgliche Verkehrsentwicklung soll die Wohnstadt auch für Pendler noch interessanter gemacht werden, die Innenstadt soll sowohl städtebaulich als auch funktionell noch attraktiver und lebendiger gestaltet werden; das Flair der Innenstadt sowie die Aufenthaltsqualität sollen bei Tag und Nacht durch ein erweitertes Angebot von Einzelhandel und Gastronomie verbessert werden, eine gute soziale Durchmischung der Stadtbevölkerung ist zu gewährleisten und die unter- schiedlichen sozialen Gruppen und deren Ansprüche sind mit einem möglichst passenden und hochwertigen Wohnraumangebot zu versorgen, in den städtebaulichen Themenfeldern Klimaschutz und Klimaanpassung sind integrierte Lö- sungen zu finden, die einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen versprechen. Verkehrsentwicklungsplan (VEP 2014) Die verkehrliche Erreichbarkeit der Stadt Osterholz-Scharmbeck ist durch die Bundesstraße B74 und die Bahn gewährleistet. Aktuell bestehende verkehrliche Probleme sowie die umfangreiche städtebau- liche Entwicklung der letzten Jahre machen es notwendig, eine verkehrliche Neustrukturierung vorzu- nehmen. Zurzeit findet die Fortschreibung des VEP statt. Eine öffentliche Beratung zu der Entwurfsfas- sung ist für das 4. Quartal 2020 bzw. das 1. Quartal 2021 vorgesehen. Ziel der Verkehrsentwicklungsplanung ist, eine sozial- und stadtverträgliche Verkehrsgestaltung zu er- reichen. Folgende Handlungsziele werden im Verkehrsentwicklungsplan formuliert: Vermeidung unnötiger Verkehrsleistung durch eine Stadt der kurzen Wege, Veränderung des Modal Split zu Gunsten des Umweltverbundes, Erhalt der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes, Attraktivitätssteigerung des Stadtraumes, Öffentlichkeitsarbeit zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung. Dabei wird auch die Förderung des Radverkehrs als gleichberechtigtes Verkehrsmittel im städtischen Verkehr angestrebt. B.2 Innenstadt Osterholz-Scharmbeck B.2.1 Abgrenzung und Beschreibung der Innenstadt Die Innenstadt von Osterholz-Scharmbeck umfasst die Fußgängerzone und den Marktplatz sowie die angrenzenden Teilräume, welche einen räumlichen und funktionalen Bezug zur Innenstadt aufweisen. Im Rahmenplan Innenstadt (2016) der Stadt Osterholz-Scharmbeck wird das Innenstadtgebiet durch die K45 im Süden und im Westen und durch die K41 abgegrenzt. Im Norden bildet die Koppelstraße die Grenze. Östlich bilden die Bebauung der Lindenstraße sowie der Straße Am Weißen Sande die Grenze. Die Innenstadt von Osterholz-Scharmbeck ist historisch der Ortskern des ehemaligen eigenständigen Ortsteils Scharmbeck. Stadtbildprägend sind vor allem die Kirche St. Willehadi sowie der östlich der Kirche liegende Schlauchturm, die sich beide im Zentrum der Innenstadt angrenzend zum Marktplatz befinden (siehe Abbildung 7). Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 19 |
Abbildung 7: Abgrenzung Innenstadtbereich (Quelle: Rahmenplan Stadt Innenstadt 2016). B.2.2 Innenstadtstruktur Nördlich der Kirche entlang der Kirchenstraße befindet sich die Fußgängerzone mit einer überwiegend zweigeschossigen sowie giebel- und traufständigen Bebauung. Der Anteil historischer Gebäudefassa- den aus dem 19. und 20. Jahrhundert ist in diesem Bereich relativ hoch. Bauliche Veränderungen in den 1950er und 1980er Jahren haben die ursprünglichen Fassadengliederungen der Erdgeschosszo- nen überprägt. Auch in der parallel zum Scharmbecker Bach verlaufenden Teichstraße befinden sich einige historische, zum Teil denkmalgeschützte Gebäude, bei denen es sich um ehemalige Hofanlagen Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 20 |
handelt. Im Rahmen der Stadtsanierung in den 1980er und 1990er Jahren sind südlich der Kirche grö- ßere Gebäudestrukturen auf den Flächen der ehemaligen, um den Marktplatz gelegenen Hofanlagen, entstanden. Im Rahmenplan Innenstadt wird eine erkennbare Dreiteilung der Innenstadtstruktur beschrieben: „Die nördliche Innenstadt wird von einer eher kleinteiligen, historischen Gebäudesubstanz geprägt. Hier findet sich vorwiegend eine Einzelhandelsmischung aus kleineren Läden und Wohnen in den Oberge- schossen. Der Bereich rund um die Kirche stellt das ursprüngliche Zentrum dar, verfügt jedoch nicht über die Dichte und Nutzungsintensität. So kann dieses wichtige Scharnier derzeit nicht als verbinden- des Element fungieren. Die südliche Innenstadt wird von größeren Gebäudekubaturen geprägt. Nicht nur am Marktplatz, sondern auch an der Bahnhofstraße, findet sich eine dichte Bebauungsstruktur mit größeren Gebäudekomplexen. Hierbei handelt es sich um eine Nutzungsmischung aus Läden und Bü- ros, wobei der Leerstand an der Bahnhofstraße in Richtung Bahnhof zunimmt und sich ein entsprechen- der Funktionsverlust abzeichnet.“ (Rahmenplan Innenstadt, S. 12). Abbildung 8: Blick auf St. Willehadi Kirche, Schlauchturm und Scharmbecker Bach (Quelle: Stadt Osterholz- Scharmbeck). Die Innenstadt von Osterholz-Scharmbeck zeichnet sich durch die vielen Platzbereiche und Freiräume aus. Im direkten Umfeld der St. Willehadi Kirche befinden sich der Marktplatz und der Kirchenvorplatz. In der Kirchenstraße liegen der Spielplatz sowie der sog. „Schuhkartonplatz“ an der Kirchenstraße Nr. 13. Darüber hinaus grenzt der Stadtpark an die Innenstadt an. Ein weiteres stadtbildprägendes Element ist der Scharmbecker Bach. Im Innenstadtbereich befinden sich insgesamt fünf Baudenkmäler. Vor allem die St. Willehadi Kirche und der Schlauchturm sind stadtbildprägende Elemente (Abbildung 8). Weitere Baudenkmäler sind das Wohnhaus Hinter der Kirche Nr. 4, das Gebäude der ehemaligen Superintendentur (Kirchenstraße Nr. 9) sowie das heutige Wohngebäude in der Teichstraße Nr. 9. B.2.3 Planerische Vorgaben für die Innenstadt Osterholz-Scharmbeck Flächennutzungsplan Der zentrale Bereich um die Innenstadt ist im FNP überwiegend als gemischte Baufläche dargestellt. Die Grundstücke der Menckeschule, der Freien Schule an der Lindenstraße sowie Teile des benach- barten „Berger Hof“ sind als Flächen für den Gemeinbedarf dargestellt. Außerdem sind das Grundstück der Kirche St. Willehadi, die Grundstücke Am Kirchplatz Nr. 3 (Gemeindehaus), Kirchenstraße Nr. 5 (Haus der Kirche) sowie der Spielplatz in der Kirchenstraße als Flächen für den Gemeinbedarf darge- stellt. Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 21 |
Die fünf Baudenkmäler sowie die Sondernutzungsflächen für Altenwohnheime und Altenpflege sind ebenfalls dargestellt. Als öffentliche Grünflächen sind der Stadtpark und der ehemalige Mühlenteich südlich der Teichstraße dargestellt. Der Flächennutzungsplan stellt die bislang nicht entwickelte Fläche der Finken’sche Weide als gemischte Baufläche dar. Die benachbarte Birn’sche Weide wird in Teilen ebenfalls als gemischte Baufläche, aber auch als öffentliche Grünfläche, Waldfläche und als besonders geschütztes Biotop dar- gestellt. Bebauungspläne Für große Teile des Untersuchungsgebietes bestehen rechtskräftige Bebauungspläne, die zum Teil aus der Zeit der Stadtsanierung in den 1980er Jahren stammen. Für die Bereiche der südlichen Bahnhofstraße im Abschnitt zwischen Loger Straße und Scharmbecker Bach, für die nördliche Straßenseite der Poststraße sowie für die bewaldeten Flächen der Birn’schen Weide gibt es keine Bebauungspläne. B.2.4 Erste Städtebauförderungsmaßnahme „Scharmbecker Innenstadt“ In den Jahren 1975 bis 1998 war die Innenstadt Osterholz-Scharmbecks mit einem ca. 15 ha großen Sanierungsgebiet Teil des Städtebauförderprogramms des Landes Niedersachsen. Folgende städte- baulichen Missstände wurden damals festgestellt: Eine kleinteilige Grundstücksstruktur schränkt die Leistungsfähigkeit der Scharmbecker Innen- stadt als Versorgungsschwerpunkt ein. Ungünstige Grundstückszuschnitte und eine unzureichende Erschließung der Grundstücke im Bereich Marktplatz stehen einer funktionsgerechten Innenstadtentwicklung entgegen. Es gibt eine deutliche Überlastung der Verkehrswege. Das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet erstreckte sich von der Bahnhofstraße / Baustraße im Sü- den über die Marktstraße und Kirchenstraße bis zur Schwaneweder Straße in den Norden. Die im Zuge der Sanierung hergestellten Straßen Marktweide, Hinter der Wurth und Am Hang befanden sich ebenfalls im Sanierungsgebiet. Im Zuge der ersten Städtebauförderungsmaßnahme wurden folgende Maßnahmen realisiert: Bau einer Fußgängerzone von der Poststraße bis zur Marktstraße mit Verlegung des Ver- kehrs von der Kirchen- und Marktstraße zur Baustraße und zur Straße Marktweide, Bau von dezentralen Parkplätzen im gesamten Sanierungsgebiet (östlich Marktweide / Hinter der Wurth), Erhalt und Ausbau des Scharmbecker Baches (u. a. Regenrückhaltefunktion), Neuordnung Marktplatz mit Ausweisung neuer Bauflächen zur Steigerung der Einkaufsattrakti- vität (u. a. Haus am Markt), Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude an der Teichstraße (südliche Straßen- seite) und Kirchenstraße, Flächenaktivierung zu Wohn- und Geschäftsnutzungen im Bereich der Straßen Am Hang und Marktweide. B.2.5 Zweite Städtebauförderungsmaßnahme „Osterholz-Scharmbeck Innenstadt“ Die seit der ersten Städtebauförderungsmaßnahme durchgeführten Maßnahmen konnten zwar für Im- pulse sorgen, jedoch keine langfristige Kehrtwende der rückläufigen Attraktivität der Innenstadt herbei- führen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Handelsfunktion, die Gebäudenutzung, das Stadtbild und die Nutzerfrequenz in der Innenstadt. Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 22 |
Um auf diese veränderten Rahmenbedingungen reagieren zu können, hat der Rat der Stadt Osterholz- Scharmbeck in seiner Sitzung am 19.09.2019 die Festlegung des Sanierungsgebietes „Osterholz- Scharmbeck Innenstadt“ beschlossen. Die Erlassung der Sanierungssatzung ist möglich, da aus den Vorbereitenden Untersuchungen hervorgeht, dass städtebauliche Missstände vorliegen und ein öffent- liches Interesse an der Durchführung der Sanierung besteht. Die Stadt Osterholz-Scharmbeck wurde 2019 in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Orts- teilzentren“ bzw. ab 2020 in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Das ca. 24 Hektar große Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke, Grundstücksteile und Verkehrsflächen innerhalb der im Lageplan der Stadt Osterholz-Scharmbeck vom 25.07.2019 abgegrenzten Flächen (Abbildung 9). Der Abschluss der Sanierungsmaßnahme ist bis 2029 geplant. Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen wurden folgende städtebauliche Missstände im Innen- stadtbereich festgestellt: Negative Auswirkungen auf das Stadtbild durch Neubauten und Überformung der historisch baulichen Strukturen und Gebäude, Hoher Modernisierungs- und Instandsetzungsstau, Fehlende Nutzungsdichte durch Leerstand, fragmentierte Stadträume, Baulücken und Brach- flächen, Defizite in der Nutzungsmischung, Eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten für ergänzende, großflächige Nutzungsangebote und Einzelhandels- oder Dienstleistungsstandorte im zentralen Versorgungsbereich, Eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten der Stadt Osterholz-Scharmbeck durch unterschiedli- che Eigentumsverhältnisse, Städtebauliche Defizite in den Eingangsbereichen zur Innenstadt, Zeitweise Überbelastung der Verkehrswege, u. a. verstärkt durch das unübersichtliche Stell- platzangebot, Eingeschränkte Freiraum- und Aufenthaltsqualität der vorhandenen Verweilorte, Erhebliche Defizite in der barrierefreien Gestaltung im gesamten Innenstadtbereich. In den Vorbereitenden Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass die genannten städtebaulichen Missstände nicht im gesamten Untersuchungsgebiet vorliegen. Daraus ergab sich die Eingrenzung auf den Geltungsbereich über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Osterholz-Scharmbeck Innenstadt“ (Abbildung 9). Stadt Osterholz-Scharmbeck - Realisierungswettbewerb „Innenstadt“ - Auslobung | Seite 23 |
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