STADTNACHRICHTEN - Stadt Renningen
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STADTNACHRICHTEN Amtsblatt der Stadt Renningen mit den Stadtteilen Renningen und Malmsheim Donnerstag, 01. Oktober 2020 | Woche 40 Am 02.10.2020 lädt die Stadtverwaltung mit Bürgermeister Faißt zur Rundfahrt zu den größeren Baumaßnahmen der Stadt Renningen und zu Beispielen von Maßnahmen im Bereich Natur, Umwelt und Freizeit ein. Gestartet wird um 14 Uhr vor dem Rathaus Renningen. Die vorläufige Strecke führt über die große Sanierungsmaßnahme Hauptstraße. Dann statten wir im Gewann Alte Weinberge dem von der Stadt Renningen unterstützten neu initiierten Rebhuhnschutzprojekt und danach dem Naturschutzgebiet Längenbühl einen Besuch ab, wo das Regierungspräsidium Stuttgart mit Unterstützung des Forstreviers der Stadt Renningen für Feuersalamander, Bergmolch und andere Lebewesen neue „Über“- Lebensräume geschaffen hat. Nach diesem Ausflug ins Grüne fahren wir zurück in Richtung Stadtmitte und besuchen die neu angelegten Außenanlagen am Kindergarten Hummelbaum A+B sowie die fertiggestellte SpOrtkita Rankbachstraße. Vorbei an der neuen Freizeitanlage „Hirschländer“ geht´s in die Furtwiesen, wo sich die neue Bauhofhalle erhebt. Als letzte Baustellenbesichtigung auf dem Programm steht die fertiggestellte Maßnahme der Erweiterung der Urnentafelwand im Friedhof Malmsheim an, bevor man sich zu einer kleinen Stärkung mit konstruktiven Gesprächen gegen 17 Uhr ins "CaBiCo" begibt. Kleine Tourenänderungen sind möglich. Für immobile Bürgerinnen und Bürger steht ein Fahrzeug am Start zur Verfügung, hier bitte an eine eigene Mund-Nase-Bedeckung denken! Bei schlechtem Wetter muss die Baustellenradtour leider entfallen. „Aktuelle Infos finden Sie auf unserer Homepage.“ Diese Ausgabe erscheint auch online
2 Woche 40 | Donnerstag, 01. Oktober 2020 STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Augen!blick Veranstaltungen kurz notiert Die Stadtverwaltung informiert Bürgersprechstunde Glasfaserausbau 01.10.2020, 15:30 Uhr, Begegnungsstätte Malmsheim, Stadtverwaltung Renningen Deutsche Telekom Hauptstraße 1, 71272 Renningen Autokino: „KnivesOut – Mord ist Familiensache“ Postfach 1240, 71265 Renningen 02.10.2020, Einlass 19:00 Uhr, Beginn 20:00 Uhr, Info-Zentrale 07159 / 924-0 Ausweichparkplatz Sportpark, Naturtheater Renningen, info@renningen.de, www.renningen.de Kinomobil Baden Württemberg e.V. und Stadt Renningen WhatsApp an 0163 / 7061149 Lastenradausstellung schauen - fahren – staunen Der Zutritt ist nur mit einer 03.10.2020, 14:00 Uhr, Ernst-Bauer-Platz, Ökostadt Renningen e.V. Mund-Nasen-Bedeckung möglich. STADTRADELN 2020 – Aufholjagd Ansprechpartner 03.10.2020, 15:00 Uhr, Ernst-Bauer-Platz, Bürgermeister, Beigeordneter und Fachbereichsleiter Ökostadt Renningen e.V. Während der ganzen Woche nach telefonischer Vereinba- Stadion-Konzert rung, gerne auch im Rathaus Malmsheim. 03.10.2020, 17:00 Uhr, Rankbachstadion, Herzliche Einladung! Junior Jazz Band und die BOW-TIE Big Band Bürgermeister mit Beata Ruxton und Karl Farrent Wolfgang Faißt, Tel. 924-120, Autokino: „Schneewittchen und die sieben Zwerge“ wolfgang.faisst@renningen.de 03.10.2020, Einlass 19:00 Uhr, Beginn 20:00 Uhr, Erster Beigeordneter Ausweichparkplatz Sportpark, Naturtheater Renningen, Peter Müller, Tel. 924-118, Kinomobil Baden-Württemberg e.V. und Stadt Renningen peter.mueller@renningen.de Autokino: „Schneewittchen und die sieben Zwerge“ Leiter Fachbereich Bürger und Recht 04.10.2020, Einlass 19:00 Uhr, Beginn 20:00 Uhr, Marcello Lallo, Tel. 924-127, Ausweichparkplatz Sportpark, Naturtheater Renningen, marcello.lallo@renningen.de Kinomobil Baden Württemberg e.V. und Stadt Renningen Leiter Fachbereich Planen-Technik-Bauen Hartmut Marx, Tel. 924-130, Sitzung des Verwaltungsausschusses hartmut.marx@renningen.de 05.10.2020. 19:00 Uhr, Bürgerhaus Renningen, Stadt Renningen Leiterin Fachbereich Finanzen und Zentrale Dienste Carmen Lörcher, Tel. 924-114, Literaturcafé carmen.loercher@renningen.de 06.10.2020, 14:30 Uhr, Begegnungsstätte Malmsheim, Öffnungszeiten Stadt Renningen, Seniorenarbeit Bürgerbüro Rathaus Renningen Sitzung des Ausschusses Planen - Technik - Bauen Tel.: 924 -104 / -123 / -148 07.10.2020, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Renningen, buergerbuero.renningen@renningen.de Stadt Renningen Mo. 08.00 - 12.00 Uhr Seniorenausflug nach Villingen Di. 08.00 - 12.00 Uhr u. 13.30 - 17.00 Uhr 08.10.2020, 12:00 Uhr, Stadt Renningen, Seniorenarbeit Mi. 08.00 - 12.00 Uhr Bürgersprechstunde Glasfaserausbau Do. 08.00 - 12.00 Uhr u. 13.30 - 18.00 Uhr 08.10.2020, 15:30 Uhr, Begegnungsstätte Malmsheim, Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Deutsche Telekom Bürgerbüro Rathaus Malmsheim Tel.: 1606 -11 / -12 buergerbuero.malmsheim@renningen.de Den gesamten Veranstaltungskalender der Mo. - Mi. 08.00 - 11.30 Uhr Stadt Renningen und weitere Infos finden Do. 08.00 - 11.30 Uhr u. 15.30 – 18.00 Uhr Sie unter www.renningen.de Fr. 08.00 - 11.30 Uhr Fachabteilungen Rathaus Renningen mit Außenstelle Abteilung Hoch- und Tiefbau (Furtwiesen 1) Rathaus Malmsheim (Perouser Straße 1, Tel. 1606-0) Mo. - Mi. 08.00 - 11.30 Uhr Do. 08.00 - 11.30 Uhr u. 15.30 – 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 11.30 Uhr Wir sind für Sie da! Das persönliche Gespräch mit den Bürgerinnen und Bür- gern ist Bürgermeister Wolfgang Faißt und den Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung ein wichtiges Anliegen. Denn nur durch Anregungen und Kritik aus der Bürgerschaft ist eine bürgernahe Politik möglich. Daher zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an! Bürgerinnen und Bürger haben jederzeit die Möglichkeit, Ausweichparkplatz Sportpark Ecke Gottfried-Bauer-Straße / Rankbachstraße ihr Anliegen vorzutragen und Rat bzw. Hilfe einzuholen Weitere Informationen erhalten Sie unter www.renningen.de - gerne auch im Rahmen der persönlichen Bürgersprech- stunde mit Bürgermeister Wolfgang Faißt. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 924-121.
STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Woche 40 | Donnerstag, 01. Oktober 2020 3 Einladung zur Sitzung des Ausschusses Bitte beachten Sie, dass im Bürgerhaus beim Kommen und Gehen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Am Planen - Technik - Bauen Sitzplatz angekommen, kann der Mund-Nasen-Schutz abge- am Mittwoch, 07.10.2020, um 19.00 Uhr nommen werden, da die Abstände ausreichend bemessen sind. im Bürgerhaus Renningen, Jahnstr. 20 Weitere Informationen zu der öffentlichen Sitzung und den Tagesordnung: öffentlichen Beratungsunterlagen finden Sie im Bürger-Infor- mationsportal auf der Homepage der Stadt Renningen unter 1 Bauplanungsrechtliche Angelegenheiten der Rubrik „Schnell gefunden“. 1.1 Beratung von Bauvorhaben durch den Technischen Ausschuss 1.1.1 Am Längenbühl: Anbau von einem Aufzug eBürgerbeteiligung: 1.1.2 Narzissenweg 57: Errichten von 2 Gerätehütten 1.1.3 Weil der Städter Straße 24: Aufstellen eines Markt- - Frag den Bürgermeister- /Verkaufsstandes Es geht nun in die 8. Runde: Sie hat- ten schon immer eine Frage, die Ih- 2 Planen und Bauen nen unter den Nägeln brennt und die 2.1 Innenentwicklung Bereich Merklinger Straße/Gartenstraße: Sie gerne Bürgermeister Wolfgang - Billigung des städtebaulichen Vorentwurfs und Beauf- Faißt bzw. der Stadtverwaltung Ren- tragung der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung ningen stellen wollten? Vom 05. – 11. GmbH (KE) als Maßnahmenträger der Bodenordnung Oktober 2020 haben Sie jetzt wieder on- und Erschließung line die Gelegenheit dazu! 2.2 Sanierung Rosenstraße / Blumen-, Lessing-, Schubert- Die Fragen können am 05. Oktober 2020 ab 0.00 Uhr ge- und Stifterstraße stellt werden. - Baubeschluss Jede erste Woche im Monat kann jeder bei der eBürgerbe- 2.3 Fassadensanierung und Erweiterung Realschule: teiligung der Stadt Renningen registrierte Nutzer eine Frage - Beauftragung von Ingenieurleistungen Elektroplanung stellen. Dabei wird der Klarname dargestellt und Sie willigen ein, dass ihr Name veröffentlicht wird (sowohl im Internet als 3 Verschiedenes/Bekanntgaben auch in den Stadtnachrichten). Sie erhalten dann in der dar- 4 Anfragen und Anregungen auffolgenden Woche eine Antwort online und die Fragen und Antworten werden auch in den Stadtnachrichten veröffent- licht, damit alle Bürger diese Informationen erhalten können. Wichtiger Hinweis für Bauherren Über www.renningen-macht-mehr.de gelangen Sie zur Beschrei- Letzter möglicher Abgabetermin für Bauanträge / Bau- bung des neuen Beteiligungsportals und zum Portal „eBürger- vorhaben, die in der nächsten Sitzung des Ausschusses beteiligung“ selbst gelangen Sie über www.renningen.de/ebu- Planen - Technik - Bauen am 04.11.2020 beraten werden ergerbeteiligung oder direkt über die Startseite der Homepage. sollen, ist Mittwoch, der 21.10.2020. Darüber hinaus können Sie Ihre Frage auch über die App der Stadt Renningen stellen. gez. Laden Sie dazu einfach die Renningen-App im Apple- oder Play- Wolfgang Faißt store herunter. Wer die App schon hat, muss diese aktualisieren, Bürgermeister damit die entsprechende Kachel „eBeteiligung“ erscheint. Bestehende Registrierungen bei der „eBürgerbeteiligung“, Weitere Informationen zu der öffentlichen Sitzung und den öffentlichen Beratungsunterlagen finden Sie im Bürger-Infor- z.B. aus der Umfrage zu den Bürgerversammlungen, bleiben mationsportal auf der Homepage der Stadt Renningen unter bestehen. Sie können sich direkt mit Ihrem Benutzernamen der Rubrik „Schnell gefunden“. und Ihrem Passwort ohne erneute Registrierung anmelden. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und hoffen auf eine rege Beteiligung. Einladung zur Sitzung Rückfragen zur „eBürgerbeteiligung“ beantwortet Ihnen gerne des Verwaltungsausschusses Herr Marcello Lallo, Fachbereichsleiter -Bürger und Recht-, marcello.lallo@renningen.de, 07159/924-127. am Montag, 05.10.2020, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Renningen, Jahnstr. 20 Tagesordnung: Endspurt beim STADTRADELN! Rund 400 Renninger Radlerinnen und Radler sammelten Öffentlicher Teil bereits 79.739 km! 1 Jahresbericht 2019/2020 der Arbeitskreise der Renninger Das STADTRADELN in Renningen geht in die letzte Etappe. Agenda Hinter der Aktion steht die Förderung der Landesinitiative 2 Innenentwicklung Bereich Merklinger Straße/Gartenstra- RadKULTUR. Noch 4 Tage haben Sie Zeit, im Alltag mög- ße: Billigung des städtebaulichen Vorentwurfs und Be- lichst viele Kilometer mit dem Rad zurückzulegen und somit auftragung der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung gemeinsam ein Zeichen für nachhaltige Mobilität zu setzen. GmbH (KE) als Maßnahmeträger der Bodenordnung und All jene, die noch nicht dabei sind, sind herzlich dazu einge- Erschließung laden, sich dem Renninger STADTRADELN noch anzuschlie- 3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Änderung ßen. Mitradeln können alle, die in Renningen wohnen, ar- der Hundesteuersatzung beiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. 4 Erstattung der entgangenen Kindergartengebühren an Hier geht es zur Anmeldung: www.stadtradeln.de/renningen. kirchliche Träger Auf dieser Seite finden Sie auch alle weiteren Informationen 5 Beschaffung eines neuen Primärspeichers für die Stadt sowie den jeweils aktuellen Stand der gesammelten Kilome- Renningen ter. Herzliche Einladung zum Mitradeln! Zum Vormerken: Alle Teilnehmer*innen des STADTRADELNS 6 Jobrad bei der Stadt Renningen in Renningen sind herzlich zur Abschlussveranstaltung mit - Bezuschussung des Fahrradkaufs für Mitarbeiterinnen Prämierung am 21.10.20 eingeladen. Eine persönliche Einla- und Mitarbeiter dung wird noch verschickt. 7 Verschiedenes/ Bekanntgaben 8 Anfragen und Anregungen gez. Wolfgang Faißt Bürgermeister
4 Woche 40 | Donnerstag, 01. Oktober 2020 STADTNACHRICHTEN RENNINGEN GEHT’S NOCH (BESSER)? Trinkwasser am Renninger Gymnasium – ALTERNATIV MOBIL IN RENNINGEN in Ordnung Die Ergebnisse der letzten Wasserproben haben gezeigt, Was bringt die Mobilität der Zukunft? Brauchen wir im- dass es keine weitere Verunreinigung des Trinkwassers am mer ein eigenes Auto? Diesen und weiteren Fragen wird Renninger Gymnasium gibt. Die Trinkwasserqualität entspricht sich die Stadtverwaltung Renningen künftig gemeinsam den gesetzlichen Vorgaben. mit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Bürge- rinnen und Bürgern aus Renningen widmen. Ziel ist es, gemeinsame – kooperative – Lösungen für Renningen zu Bauinfo finden. Machen Sie mit! Straßensanierungsarbeiten in der Voräckerstraße In Renningen gibt es bereits viele Möglichkeiten… In Renningen gibt es bereits eine Vielfalt an Mobilitätsdiens- Vollsperrung in 2 Bauabschnitten ten: von drei S-Bahnhöfen kommt man nach Stuttgart und Ab dem 05.10. bis voraussichtlich 15.10.2020 wird die Vor- Böblingen und hat zudem Verbindung zu vielen anderen äckerstraße in 2 Bauabschnitten saniert. Bussen und Bahnen im Verkehrsverbund Stuttgart. Dazu Mit dem 1. Bauabschnitt vom Kreuzungsbereich Lindenstraße / kann man sich an einigen Bahnhöfen Fahrräder leihen. Seit Voräckerstraße bis Keuperstraße wird gestartet. Für die Sanie- vielen Jahren gibt es das „CarSharing Renningen“, in Ren- rung muss dieser Abschnitt voll gesperrt werden. Die Umleitung ningen und Weil der Stadt teilen sich rund 700 Menschen erfolgt über die Allemannenstraße – Rutesheimer Straße. 28 Autos, davon 11 Elektroautos. Zudem gibt es innerhalb Der 2. Bauabschnitt erfolgt im Anschluss von südlich Keu- der Stadt eine Buslinie, das selbst organisierte Bürgerruf- perstraße in Richtung Leonberger Straße und endet am Fuß- auto und viele Menschen sind mit dem Rad unterwegs. gängerüberweg Kindergarten Voräckerstraße. Auch hier ist Aber geht’s noch besser? eine Vollsperrung nötig. Bitte beachten Sie die Umleitungs- Wir meinen ja! Die Anforderungen und Bedürfnisse ändern beschilderung. sich, und um auch in Zukunft mobil sein zu können und Aufgrund einer neu zu installierenden technischen Ausstat- sowohl Umwelt als auch Geldbeutel zu schonen, gilt es, tung wird der Fußgängerüberweg im Zuge des Sanierungs- Mobilitätslösungen zu finden, die in unserer Stadt nachhaltig konzeptes Fußgängerüberwege 2021 saniert. umgesetzt werden können. Ziel ist es, gemeinsam heraus- Der Zugang zum Kindergarten und die Querung im Bereich zufinden, was die Menschen zusätzlich brauchen, um auch des Kindergarten sind jederzeit gewährleistet. Die Fa. Eurovia künftig mobil zu sein, und was sich ändern muss, damit sie wird den Anwohnern weitere Information per Einwurf zukom- von den vorhandenen Angeboten mehr Gebrauch machen. men lassen. Was soll besser werden? Wir bedanken uns für Ihre Anwohnermeldungen und Ihr Ver- Hier sind Sie gefragt! Wo gibt es Lücken im bestehenden ständnis. Mobilitätsangebot? Was benötigen die Menschen zusätzlich, um mobil zu sein? Was muss sich ändern, damit sie von den Achtung an alle Gewerbebetriebe - vorhandenen Angeboten mehr Gebrauch machen? Im Rah- men von Umfragen und Workshops werden ab September Trittbrettfahrer in Folge 2020 verschiedene Ansätze entwickelt, wobei die besten die der Informationsbroschüre 2019 Ideen ausgewählt und in Renningen ausprobiert werden kön- nen. Der Erfolg des Projekts hängt vom Engagement und der Es wurde uns bekannt, dass die Firma WSK Media UG aus Ideen eines jeden einzelnen ab – Mitmachen ist ausdrücklich Mönchengladbach versucht, Anzeigen in Renningen bei Ge- erwünscht! Interessierte melden sich bitte bei Verena Duppel, werbebetrieben zu verkaufen, die bereits in der Informations- verena.duppel@renningen.de, 07159/1606-19. Die Termine broschüre inseriert haben. Mit dieser Person/Firma arbeitet zum Mitmachen werden demnächst veröffentlicht. die Stadt nicht zusammen. Diese Firma versucht sich als Trittbrettfahrer. Wer und was steckt dahinter? Wie bereits bekannt, arbeiten wir nur mit dem mediaprint Das Projekt „Kooperative Mobilitätskonzepte“ ist ein ge- infoverlag gmbh zusammen und die nächste Auflage wird meinschaftliches Förderprogramm der Ministerien für Wirt- nicht vor 2022 in Angriff genommen! Die zuständigen Mitar- schaft, Arbeit und Wohnungsbau, für Verkehr und für beiter erhalten immer ein Empfehlungsschreiben der Stadt. Ländlichen Raum in Baden-Württemberg. Es handelt sich Daher gehen Sie bitte nicht auf die Anwerbung ein. um einen Ideenwettbewerb mit dem Ziel, kooperative und nachhaltige Mobilitätskonzepte im Ländlichen Raum zu Rückfragen beantwortet Ihnen weiterhin gerne Frau Paulus, fördern. Es soll die gesellschaftliche Teilhabe und der Wirtschaftsförderung unter Tel. 924-174 oder Zusammenhalt durch eine Verbesserung der Erreichbar- alicia.paulus@renningen.de. keitsverhältnisse vor Ort gefördert werden. Melden Sie sich bitte auch weiterhin, falls Sie bemerken, Der Beteiligungsprozess wird von der Stadt Renningen dass weitere Trittbrettfahrer unterwegs sind. und Ökostadt Renningen e.V. gemeinsam verantwortet. Unterstützt wird die Projektgruppe von Sandra Holzherr, Projektmanagerin und Moderatorin für nachhaltige Ent- wicklungsprozesse. Zudem wird ein Begleitgremium aus vernetzten Bürgerinnen und Bürgern ins Leben gerufen, Amtliche Bekanntmachungen das sowohl den Beteiligungsprozess an sich, als auch die inhaltliche Entwicklung des Projektes im Blick behält. Darüber hinaus wird das Projekt vom Fraunhofer Institut Aus der Arbeit des Gemeinderats für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO wissenschaft- lich begleitet. Laufzeit des Projekts ist voraussichtlich bis Sitzung vom 28.09.2020 Ende 2021. 1. Einwohnerfragestunde Weitere Informationen erhalten Sie am 03. Oktober Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes erhielten die an- 2020 ab 14.00 Uhr auf dem Ernst-Bauer-Platz bei der wesenden Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, Fragen oder Lastenradausstellung! Anregungen an die Stadtverwaltung und den Gemeinderat Kommen Sie vorbei! zu richten. Aus der Mitte der Bürgerschaft wurde Kritik an der Öffent- lichkeitsarbeit der Stadt Renningen vorgebracht, die teilweise widersprüchlich sei: Zum einen werde in Pressemitteilungen bestätigt, dass das Wasser im Gymnasium die Vorgaben der Trinkwasserverordnung erfüllt, in der selben Pressemitteilung dann jedoch von einem Trinken des Leitungswassers abgeraten.
STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Woche 40 | Donnerstag, 01. Oktober 2020 5 Desweiteren wird Unverständnis über den Beschluss des Faißt erklärte, dass die Vergaberichtlinien gemeinsam mit den Gemeinderats vorgebracht, dem Verein Kinderfreunde Ren- Elternvertretungen erarbeitet wurden und vom Gemeinderat ningen die Umlagekosten für die von ihm angebotene Schü- beschlossen wurden. Die Verwaltung hält sich an diese Ver- lerbetreuung aufzubürden. gaberichtlinien. Falls Eltern der Meinung sind, dass dies nicht Abschließend wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere der Fall ist, bitte Bürgermeister Faißt um konkreten Vortrag Bebauungsplanbeschlüsse u.ä. weitreichende Entscheidungen des konkreten Falles. sind und daher vom Gemeinderat und der Verwaltung in al- Kritisch angemerkt wurde ferner, dass Autos nicht selten die len Bestandteilen sorgfältig beraten und abgewogen werden abgesenkten Bürgersteige nutzen, um angesichts der Enge müssen. Es wurde an den Gemeinderat appelliert, sich vor der Straßen dem Gegenverkehr durch Befahren des Bürger- Beschlussfassungen sorgsam zu den einzelnen Details der steigs auszuweichen. Es wurde angefragt, welche Maßnah- Beratungsgegenstände (insbesondere auch Anlagen zu den men hier von Seiten der Stadtverwaltung möglich seien, um GR-Drucksachen) zu informieren und auch Beschlussempfeh- ein solches Verhalten zu verhindern. lungen der Verwaltung ggf. kritisch zu hinterfragen. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass Hochbords so wie Bürgermeister Faißt wies darauf hin, die Anfang September früher üblich heute i.d.R. nicht mehr gebaut werden, sondern durchgeführten Kontrollen hätten ergeben, dass das Wasser insbesondere in den Wohngebieten abgesenkte Bordsteine im Gymnasium den Vorgaben der Trinkwasserverordnung ent- üblich seien. Die Nutzung der Bordsteine durch Kfz sei – wie spreche. In Absprache mit dem Gesundheitsamt Böblingen allen Fahrzeugführern bekannt – nach der Straßenverkehrs- sei jedoch das Wasser im Gebäude des Gymnasiums weiter ordnung unzulässig. Auch bei engen Straßen sei bei Einhal- bei 0,1 mg/l gechlort worden, was noch innerhalb der Trink- tung der Geschwindigkeitsbeschränkungen Begegnungsver- wasserverordnung zulässig ist. Als Vorsichtsmaßnahme sei in kehr problemlos möglich. Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt trotzdem darauf Desweiteren wurde Kritik darüber vorgebracht, dass im Rah- hingewiesen worden, dass sich die Schülerinnen und Schüler men der Neugestaltung der Hauptstraße der Platz vor dem mit dem Wasser problemlos die Hände waschen können, je- Geschäft an der Ecke Magstadter Straße nicht barrierefrei doch vorerst keine Flaschen an den Wasserhähnen abgefüllt gestaltet wurde, um so auch Rollstuhlfahrern einen problem- werden sollten. losen Zugang zum Geschäft zu ermöglichen. Betreffend die Schülerbetreuung der Kinderfreunde merkte Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Gestaltung des Bürgermeister Faißt an, der Gemeinderat habe sich dafür Platzes an der Magstadter Straße vom Gemeinderat und ausgesprochen, den Kinderfreunden Renningen e.V. für die Verwaltung in Abwägung aller Argumente geplant und ganz Schulkindbetreuung an der Friedrich-Schiller-Schule in Ren- bewusst so beschlossen wurde wie es aktuell ausgeführt ningen ab dem Schuljahr 2020/2021 die anteiligen Gebäu- wird. Eine Rampe zur Platzebene hätte den gesamten Raum deunterhaltungskosten und Abgaben in Rechnung zu stellen, des Platzes an der Magstadter Straße beansprucht, sodass um so eine Vergleichbarkeit zum Schülerbetreuungsangebot dann keine städtebaulich ansprechende Platzgestaltung mög- an der Friedrich-Silcher-Schule zu gewährleisten. lich gewesen wäre. Und selbst bei Installation dieser Rampe Bürgermeister Faißt führte abschließend aus, dass allen Mit- wäre dann immer noch keine vollständige Barrierefreiheit gliedern des Gemeinderats die vollständigen Unterlagen zu gegeben gewesen (Stufen am Eingang des Geschäfts). den Beratungsgegenständen rechtzeitig vor der Sitzung zu- gehen und sich der Gemeinderat gewissenhaft auf Sitzungen 2. Klimaschutzkonzept – Impulsvortrag KEA vorbereite und seine Entscheidungen nach sorgsamer Abwä- (Klimaschutz- und Energieagentur BW) gung aller Gesichtspunkte treffe. Der Gemeinderat sei seiner Bürgermeister Faißt begrüßte zu diesem Tagesordnungs- Aufgabe als Kontrollgremium dabei stets gerecht geworden. punkt Herrn Steidle von Klimaschutz- und Energieagentur Die Behauptung, der Gemeinderat komme seinen Aufgaben BW (KEA). nicht ausreichend nach, sei völlig haltlos, so Bürgermeister Bürgermeister Faißt erinnerte einleitend daran, wie bereits Faißt. Außerdem würden Satzungsbeschlüsse wie z.B. Be- berichtet, befasse sich die Stadt Renningen derzeit mit der bauungspläne auch von der Kommunalaufsicht des Landrat- Erarbeitung eines Klimaschutzkonzepts, in das die zahlrei- samts Böblingen geprüft. chen Klimaschutzprojekte der Stadt in den letzten Jahren Desweiteren wurde von den anwesenden Bürger(innen) kri- eingefügt werden. Der Gemeinderat habe sich dafür aus- tisch angefragt, warum die Stadt Renningen im Bereich vor gesprochen, zu diesem Thema einen Vertreter der Klima- der Kläranlage ungeklärte Abwässer in den Rankbach ein- schutz- und Energieagentur BW (KEA) einzuladen, der die leite. kommunalen Handlungsmöglichkeiten bei der Aufstellung und Die Verwaltung bat darum, ihr den konkreten Ort und Zeit- Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts aufzeigt. raum zu nennen, wo diese Einleitung zu beobachten war, Herr Steidle stellte dem Gemeinderat zunächst die KEA vor. damit eine Überprüfung erfolgen könne. Die Verwaltung wies Er wies darauf hin, dass die Energiewende insbesondere auf darauf hin, dass das Wasser vor Einleitung in den Rankbach kommunaler Ebene erfolgen muss und skizzierte die Rolle, selbstverständlich geklärt werde, dass jedoch im Ausnahme- welche die Kommunen hierbei konkret übernehmen können. fall bei ausgeprägten Starkregenereignissen das Wasser über Herr Steidle gab in seinem Vortrag einen Überblick über die die Regenüberlaufbecken planmäßig abgeleitet wird. Klimaschutz-Handlungsbereiche der Kommunen in den Be- Aus der Bürgerschaft wurde ferner vorgebracht, dass nach reichen Kommunale Gebäude, Stadtplanungen/Stadtentwick- der von der Verwaltung vorgestellten Kindergartenbedarfs- lung, Industrie/Gewerbe, Mobilität/Verkehr, Energieeffizienz in planung für die kommenden Kindergartenjahre ein deutli- Haushalten und wies auch auf die Bedeutung der Öffentlich- cher Mangel an Kindergartenplätzen im Stadtteil Malmsheim keitsarbeit und Vernetzung für eine erfolgreiche Erarbeitung prognostiziert wird. Die Verwaltung wurde gebeten, diesem und Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes hin. Kindergartenplatzmangel entgegenzuwirken. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von dem Vortrag der KEA. Die Verwaltung bestätigte, dass in der Vergangenheit bereits Bürgermeister Faißt wies ergänzend darauf hin, wie in den durch die Einrichtung der KITAs in der Rankbachstraße und Stadtnachrichten Renningen berichtet, habe sich im vergan- Jahnstraße sowie mit den Planungen zur Einrichtung eines genen Monat ein neuer Arbeitskreis der Renninger Agenda Waldkindergartens auf den steigenden Kindergartenbedarf re- zum Thema Lokaler Klimaschutz gegründet. Dieser Arbeits- agiert wurde und auch im neuen Baugebiet Schnallenäcker kreis werde u.a. die Erstellung des Klimaschutzkonzepts mit III ein Kindergarten und eine Kinderkrippe vorgesehen sei. begleiten. Zielsetzung der Stadt Renningen sei, für die Kinder Kinder- gartenplätze in dem Stadtteil anbieten zu können, in wel- 3. Änderung der Gebührensatzung chem sie wohnen. Dies sei jedoch nicht in allen Fällen der Musikschule Renningen möglich. Die Verwaltung wies darauf hin, dass sich der Durch die pandemiebedingte Schließung der Musikschule Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz lediglich auf die wurde mit großem Engagement und in kurzer Zeit die Mög- Gesamtstadt beziehe. lichkeit zu digitalem Unterricht umgesetzt. Diese Möglichkeit Es wurde ferner aus der Bürgerschaft auf Fälle hingewiesen, war bisher nicht in der Gebührensatzung vorgesehen. Die wo die Vergabekriterien für die Vergabe von Kindergarten- Verwaltung schlug vor, dies nun vorsorglich in die Gebühren- plätzen nicht korrekt eingehalten worden seien. Bürgermeister satzung der Musikschule Renningen mit aufzunehmen.
6 Woche 40 | Donnerstag, 01. Oktober 2020 STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgestellte 9. Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat in der Sitzung die- Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule se eingegangenen Rückmeldungen und die Abwägungen zu Renningen. diesen Rückmeldungen vor. Die beschlossene Änderung der Gebührensatzung ist mit Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: ihrem vollen Wortlaut in diesen Stadtnachrichten abgedruckt. Der Entwurf der Fassung der Fortschreibung des Lärmakti- onsplans 2019/2020 wird beschlossen. 4. Änderung der Schulordnung der Musikschule Renningen 7. Sachstandsbericht zur Haushaltslage Die Neufassung der Schulordnung der Musikschule Ren- ningen erfolgte im Jahr 2010. Nun sind einige redaktionelle Erster Beigeordneter Müller berichtete im Gemeinderat über Änderungen notwendig, zum Beispiel gibt es keine Unter- den coronabedingten Stand der Haushaltslage. Da der Haus- scheidung mehr zwischen Elementar- und Grundstufe. Der halt 2020 erst im Mai 2020 eingebracht wurde, waren die Oberbegriff ist einheitlich „Elementare Musikpädagogik.“ coronabedingten Einnahmeausfälle und Mehraufwendungen Darüber hinaus wird der digitale Unterricht auch als Form bereits in das Zahlenwerk „eingepreist“. Im Mai sei man des Musikunterrichts der Musikschule eingeführt. bei der Haushaltsplanung noch von einem coronabedingten Haushaltsloch in der Größenordnung von rd. 3,8 Mio. € aus- Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgestellte 1. gegangen. Nach Abschluss der Verhandlungen in Bund und Satzung zur Änderung der Schulordnung der Musikschule Land über einen Rettungsschirm für die Kommunen und nach Renningen. Vorliegen der Corona-Sondersteuerschätzung vom 10.09.2020 Die beschlossene Änderung der Schulordnung ist mit ihrem könne die Situation nun neu bewertet und eine Prognose zum vollen Wortlaut in diesen Stadtnachrichten abgedruckt. weiteren Verlauf des Haushaltsjahres 2020 abgegeben werden. 5. Bebauungsplan „Schnallenäcker III 2018“ Bund und Land stellen den Kommunen in Baden-Württem- - Billigung des geänderten Entwurfs und Auslegungsbeschluss berg nun ein Hilfspaket in nie dagewesener Dimension mit Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 21. Oktober 2019 zusammen rund 4,27 Mrd. € zur Verfügung. Den Großteil über die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des davon trägt das Land mit rd. 2,88 Mrd. €. Damit können in Bebauungsplanes beraten und den Entwurf und die öffentli- Summe die auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung prog- che Auslegung beschlossen. nostizierten pandemiebedingten Einnahmeausfälle zu einem Zwischenzeitlich hat sich im Rahmen der Verhandlungen zur großen Teil ausgeglichen und die Auswirkungen auf die kom- Baulandumlegung und bei der vertiefteren Planung der Er- munalen Haushalte spürbar abgefedert werden. Städte und schließungsanlagen ein Änderungsbedarf ergeben, sodass Gemeinden erhalten damit die dringend notwendige Pla- über den geänderten Entwurf nochmals zu beschließen ist. nungssicherheit, um Haushaltssperren vermeiden zu können, Die Verwaltung erläuterte dem Gemeinderat die vorgenom- ihre geplanten Investitionsvorhaben konjukturstützend umzu- menen Änderungen: setzen und im Herbst die Aufstellung ihrer Haushalte 2021 anzugehen. Nördlich der Nelkenstraße wurde als zweite Bauzeile eine wei- tere Nutzung als WA 3 eingeführt, bei der die Möglichkeit ein- Die wichtigsten Eckpunkte des Hilfspakets seien die Kom- geräumt wird, 2-geschossige Gebäude + ein zurückversetztes pensation der mit der Mai-Steuerschätzung prognostizierten Staffelgeschoss mit Flachdach zu erstellen, sodass sich eine Gewerbesteuerausfälle i.H.v. 1,881 Mrd. € landesweit, die städtebaulich angenehme Abstufung von Süden nach Norden auf der Grundlage des Gewerbesteueraufkommens der Jahre mit 3,5 Geschossen, 2,5 Geschossen und 2 Geschossen ergibt. 2017-2019 für jede Gemeinde separat berechnet und noch im laufenden Jahr ausbezahlt werden sollen. Die Gewerbe- Neben geringfügigen Anpassungen der Baugrenzen und dem steuereinnahmen 2020 der Stadt entwickeln sich mit rd. 9,2 Einplanen von Standorten für Umspannstationen wurden Mio. € bislang etwa wie prognostiziert. Der Ausgleichsbetrag auch Leitungsrechte im Bereich der Wallgaragen zu deren für die Stadt Renningen könnte nach einer überschlägigen Versorgung mit Strom und zur Grünflächenpflege des Walls Berechnung bei rund 2,3 Mio. € liegen, der allerdings auf den eingetragen. Finanzausgleich angerechnet wird und demzufolge im Jahr Weiterhin wurde dem konkret gewordenen Ansinnen der Lan- 2022 die Umlagebelastung der Stadt (Kreisumlage, FAG- desregierung zum Verbot von sogenannten Schottergärten Umlage) entsprechend erhöht. Allerdings steht der zwischen Rechnung getragen und eine entsprechende Festsetzung in Land und kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelte Ver- den Textteil aufgenommen (obwohl bislang in Renningen kein teilungsschlüssel noch unter Gesetzesvorbehalt des Bundes, umfassendes Vorkommen festgestellt werden musste). der sich an den Ausgleichsleistungen erheblich beteiligt. Wei- Wie mit dem Gemeinderat vereinbart, wurde auch der Um- tere nennenswerte Entlastungen gibt es durch eine Stabilisie- weltbericht dahingehend überarbeitet und geändert, dass die rung des kommunalen Finanzausgleichs durch Landesmittel Umwandlung einer Ackerfläche in Extensivgrünland im Be- von gut 1 Mrd. €, zur Sicherstellung der Schlüsselzuwei- reich der Gewanne Bolzegerten / Steige herausgenommen sungen für steuerschwache Kommunen (dazu gehört auch wurde und dafür der Ausgleich aus dem Ökokonto der Renningen) auf der Grundlage der Oktober-Steuerschätzung Maßnahmen der naturnahen Umgestaltung des Rankbachs 2019. Weiter erhöhte das Land seine Corona-Soforthilfen an Bereich Lange Straße bis neue Ortsmitte Malmsheim und die Kommunen insbesondere zur Kompensation der Gebüh- Calwer Straße bis Auenweg herangezogen worden ist. renausfälle im KITA-Bereich und für die Mehraufwendungen Der Gemeinderat fasste bei sieben Gegenstimmen folgenden für Schutzausrüstung, usw. auf nunmehr rd. 359 TEUR, was Beschluss: ein Plus gegenüber der Haushaltsplanung von 116 TEUR ausmacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes "Schnallenäcker III 2018" in der Fassung des zeichnerischen Teils / Lageplanes der Abstriche muss die Stadt beim Gemeindeanteil an der Ein- textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 12. Au- kommensteuer machen, die bei der Haushaltsplanung trotz gust 2020 wird gebilligt und nach § 3 Absatz 2 Baugesetz- vorgenommenem Abschlag um rd. 700 TEUR zu hoch an- buch öffentlich ausgelegt. gesetzt war. Auch bei den Benutzungsgebühren (v.a. KITAS, Freibad, Musikschule) dürften die Ausfälle mit geschätzten Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan auf- 830 TEUR um nochmals knapp 40 TEUR höher ausfallen, als gestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 12. noch im Haushalt eingeplant. August 2020 wird gebilligt und nach § 3 Absatz 2 Bauge- setzbuch öffentlich ausgelegt. Wenn all dies so eintritt wie prognostiziert, könnte das De- fizit im Ergebnishaushalt 2020 von geplanten 3,87 Mio. € 6. Lärmaktionsplan Renningen auf rd. 1 Mio. € reduziert werden. Die Haushaltslage bleibt – Fortschreibung des LAP 2013/2014 in 2019/2020 damit weiter angespannt. Anhand der Unterstützung durch - Abwägung der eingegangenen Anmerkungen den Bund und das Land kann die Stadt aber nun an ihren In der Gemeinderatssitzung am 29.6.2020 wurde die Fort- geplanten großen Infrastrukturprojekten festhalten und zur schreibung des Lärmaktionsplanes von 2013/2014 vorgestellt Stützung der Wirtschaft antizyklisch investieren. und zur Auslegung beschlossen. Nicht vergessen werden dürfe allerdings, dass die erhebli- Bis zum Ablauf der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum chen Finanzmittel des Rettungsschirmes von Bund und Land zwischen dem 06.07. und 14.8.2020 stattfand, gingen 5 „auf Pump“ finanziert und vom Steuerzahler irgendwann wie- Rückmeldungen aus der Bürgerschaft ein. der zurückzubezahlen seien.
STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Woche 40 | Donnerstag, 01. Oktober 2020 7 8. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Im zweiten Quartal 2020 fand dann mit Unterstützung der - Schaffung einer Rechtsgrundlage für Beschlussfassungen Firma POSCIMUR GmbH aus Schönaich eine Ist-Stands- durch Videokonferenzen Ermittlung an allen Schulen in Rücksprache mit den Schul- Durch den coronabedingten „Lockdown“ war es im April leitungen statt. Daraus ist in einem Projekt eine Grobkosten- 2020 nicht möglich, Gemeinderats- und Ausschusssitzun- schätzung entstanden. Diese umfasst das Gymnasium, die gen durchzuführen. Die Gemeindeordnung hatte bis dato Realschule, die Friedrich-Schiller-Schule und die Friedrich- auch keine Regelung für die Zulässigkeit von Sitzungen in Silcher-Schule. der Form von Videokonferenzen vorgesehen. Dies ist durch Ziele: das Einfügen des neuen § 37a der Gemeindeordnung für • Flächendeckendes W-LAN an allen Schulen BW (GemO) mit Landtagsbeschluss vom 07. Mai 2020 nun • Ausstattung der Klassenzimmer und Fachräume mit mo- ermöglicht worden. Diese Regelung muss allerdings in der derner Medientechnik Hauptsatzung beschlossen werden. Bis zum 31. Dezember • Ausstattung mit Lehrer- und Schülerperipherie 2020 gilt die Möglichkeit auch ohne Hauptsatzungsbeschluss. • Einheitlicher Basis-Servicevertrag für Server und Schul-Netz- Im Vorgriff auf eventuell kommende Entwicklungen schlug die werklösung mit Stundenkontingenten und Grundversorgung Verwaltung vor, durch die 4. Änderungssatzung der Haupt- • Hardwarebeschaffungen mit entsprechender Grundsoftware satzung einen neuen § 2 a einzuführen. Damit wären Ge- und erweiterter Herstellergarantie von mind. 36 Monate meinderatssitzungen als Videokonferenzen zukünftig unter den vorgeschriebenen Voraussetzungen zulässig, auch wenn Die Grundlagenermittlung stellte einen Mindestbedarf in Höhe teilweise Klarstellungen in der Kommentierung hierzu noch von 770 080 Euro fest, dieser enthält: fehlen. • Investitionskosten Die Verwaltung informierte, dass nach § 37a der Gem0 • Dienstleistung (Einrichtung und Konfiguration) die Durchführung von Beschlussfassungen durch Videokon- • Wartung & Betrieb (für 36 Monate) ferenz nur dann erfolgen darf, wenn die Sitzung andern- Die Ausschreibungen hierzu sollen in 4 Teilausschreibungen falls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden: durchgeführt werden könnte. Schwerwiegende Gründe liegen • Infrastruktur (Netzwerk aktiv/passiv, W-LAN, Server), vor- insbesondere vor bei Naturkatastrophen, aus Gründen des aussichtlich nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Seuchenschutzes, sonstigen außergewöhnlichen Notsituatio- • Medientechnik im Klassenzimmer, voraussichtlich als EU- nen oder wenn aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung ansonsten unzumutbar wäre. Bei öffentlichen Ausschreibung nach VgV Sitzungen, die als Videokonferenz durchgeführt werden, muss • Peripherie (Rechner, Tablets, etc.), geplant nach Unter- eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öf- schwellenvergabeordnung (UVgO) fentlich zugänglichen Raum erfolgen. • Wartung & Betrieb (für 36 Monate), geplant nach Unter- schwellenvergabeordnung (UVgO) Der Gemeinderat beschloss einstimmig die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wie dargestellt. Die geplanten Ausschreibungen hierzu werden die Schwel- lenwerte, zumindest in Teilprojekten, für eine europaweite Die beschlossene Satzung ist mit ihrem vollen Wortlaut in Ausschreibung überschreiten. Hierfür hat sich die Verwal- diesen Stadtnachrichten abgedruckt. tung erneut Unterstützung bei der POSCIMUR GmbH aus 9. Ermächtigung zur europaweiten Ausschreibung von Schönaich eingeholt, die bei der Erstellung der Ausschrei- EDV-Schulinfrastruktur und –Ausstattung im Rahmen des bungsunterlagen mitwirkt. Durch Rechtsänderungen im Jahr Digitalpaktes Schulen 2019 müssen Ausschreibungsverfahren komplett elektronisch Der Bund gewährt den Ländern auf Grundlage von Artikel ablaufen. Im gesamten Ausschreibungs- und Vergabeprozess 104c des Grundgesetzes aus dem Sondervermögen „Digita- unterstützten die Mitarbeiterinnen der POSCIMUR GmbH die le Infrastruktur" Finanzhilfen in Höhe von 5 Milliarden Euro Stadt Renningen mit ihrer umfangreichen Expertise im Be- für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zur Steigerung reich von europaweiten Ausschreibungen. Die Ausschreibung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur. findet in einem einstufigen offenen Verfahren statt. Davon entfallen 650.640.000 Euro auf Baden-Württemberg. Der Bund unterstützt mit den Finanzhilfen Länder und Ge- Der Projektplan sieht folgende Schritte vor: meinden (Gemeindeverbände) bei ihren Investitionen in die Projektphase Verantwortlich Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schu- len. Vorbereitungsphase Stadt Renningen Auf die Stadt Renningen entfallen davon 708.300 Euro zu • Kick off Termin in Zusammenarbeit denen weitere 20% (177.075 Euro) Eigenanteil aus Haus- • Entscheidung der Ausschreibungsart mit POSCIMUR haltsmitteln zuzufügen sind. (je nach Auftragssumme) • Vorbereitung der Bekanntmachungs- Diese Mittelanforderungen sind mit einem Förderantrag bis unterlagen spätestens April 2022 einzureichen, die Maßnahmen müssen • Freigabe bis 31.12.2024 komplett abgeschlossen sein. Zunächst arbeiteten die Schulen und die Verwaltung an Bearbeitungsphase POSCIMUR den Medienentwicklungsplänen für die einzelnen Schulen, • Bekanntmachung da diese Voraussetzungen für die Mittelanforderungen sind. • Angebotsfrist Aufgrund der Komplexität der Aufgabe und dem enormen Arbeitsaufwand, der hinter einer gelungenen, abgestimmten Wertungsphase POSCIMUR Planung steht, hat sich die Verwaltung für die Einschaltung • Eingang Angebote einer externen Firma (POSCIMUR GmbH aus Schönaich) ent- • Angebotsprüfung schieden. Diese Kosten werden auch zum größten Teil vom • Freigabe Digitalpakt übernommen. Nur so ist es möglich zeitnah die • Vergabeempfehlung notwendigen Maßnahmen durchzuführen. • Vergabeentscheidung durch den GR Dank dieser Firma konnte auch sehr zügig die Anschaffung • Information an Bieter von 276 Tablets als Leihgeräte aus dem „Sofortausstat- • Wartefrist • Zuschlag tungsprogramm“ von Bund und Land zur Verbesserung der • Ende Bindefrist Rahmenbedingungen des digitalen Fernunterrichts beauftragt werden. Hier beträgt die Investitionssumme rund 168.000 Inbetriebnahme(n) Betreiber Euro. Der laufende Betrieb, die Wartung und der Ersatz der Geräte wird nach der Inbetriebnahme nun der Stadt als Schulträger übertragen. Dies und der „normale DigitalPakt Die Verwaltung soll ermächtigt werden, alle weiteren Ver- Schulen“ wird unweigerlich in absehbarer Zeit zu Personal- fahrensschritte und Vorbereitungen zu treffen und dann die mehrbedarf und finanziellen Mehraufwendungen führen. jeweiligen Ausschreibungen durchzuführen.
8 Woche 40 | Donnerstag, 01. Oktober 2020 STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Die Vergabekriterien werden wie folgt empfohlen: - des vom Gemeinderat am 20.07.2020 beschlossenen Wirt- I. formale Vollständigkeit, Rechtzeitigkeit und Richtigkeit schaftsplans 2020 des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ II. Eignung des Bieters - des vom Gemeinderat am 20.07.2020 beschlossenen Wirt- III. Angemessenheit der Preise schaftsplans 2020 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung IV. Wirtschaftlichstes Angebot - der vom Gemeinderat am 20.07.2020 beschlossenen Haus- Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot unter Be- haltssatzung 2020 der „von-Süßkind-Schwendi-Stiftung“ be- rücksichtigung folgender Wertungskriterien: stätigt. • Leistung (Gesamtsumme der Leistungspunkte) Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis. • Angebotspreis 4. Bestätigung der Gesetzmäßigkeit von Satzungen Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mit- Bürgermeister Faißt informierte, das Landratsamt Böblingen tels der erweiterten Richtwertmethode. Diese Bewertung fin- habe die Gesetzmäßigkeit det auf Basis der festgestellten Leistungspunkte und des - der vom Gemeinderat am 25.05.2020 beschlossenen Sat- ermittelten Angebotspreises statt. zung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gut- Aus den Angeboten wird das Angebot ausgewählt, das die achterausschussgebührensatzung) höchste Leistungspunktzahl hat. Sofern mehrere Angebote die - der vom Gemeinderat am 29.06.2020 beschlossenen Be- gleiche Punktzahl aufweisen, entscheidet der niedrigste Preis. nutzungs- und Gebührensatzung für die Schulkindbetreu- Die Leistungsbewertung erfolgt auf Basis der Bewertungs- ung an der Friedrich-Silcher-Schule in Malmsheim matrix. Diese wird individuell in der Ausschreibung an die bestätigt. technischen Anforderungen angepasst. Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis. Die Ermittlung des Gesamtpreises erfolgt auf Basis der Angaben Nach der Beantwortung mehrerer Anfragen aus der Mitte des im Preisblatt. Der für die Bewertung zu ermittelnde Gesamtpreis Gremiums durch die Verwaltung bedankte sich Bürgermeister ergibt sich aus der Summe aller angebotenen Leistungen. Faißt bei den erschienenen Zuhörern(innen) und Vertretern Die Vergaben erfolgen dann wieder im Gemeinderat. der Presse und schloss den öffentlichen Teil der Sitzung. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, entsprechend der Sachdarstellung mit der Durchführung von Ausschreibungen Stadt Renningen Kreis Böblingen nach der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) und von europaweiten Ausschreibungen nach der Vergabeverordnung 4. Satzung zur Änderung (VgV) für die Ausstattung der Renninger Schulen gemäß der der Hauptsatzung Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- 10. Verschiedenes/Bekanntgaben berg hat der Gemeinderat am 28. September 2020 folgende 1. Gebäudehöhen im Gewerbegebiet im Norden von Renningen 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ren- Bürgermeister Faißt gab bekannt, der Ausschuss Planen Tech- ningen vom 18. Mai 2009, zuletzt geändert am 25. Novem- nik Bauen habe in seiner Sitzung am 14.09.2020 aufgrund ei- ber 2019, beschlossen: niger Anfragen in jüngerer Vergangenheit der Zulassung etwas Artikel 1 höherer Gebäudehöhen (bis zu 20 m) im mittleren Bereich des § 2a Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwe- Gewerbegebietes zugestimmt, damit nachträgliche Erweiterun- senheit der Mitglieder im Sitzungsraum, (in Abschnitt II Ge- gen nach oben oder auch Hochregallager ermöglicht werden meinderat) erhält folgende neue Fassung: können. In den Randbereichen sollen sehr große Gebäude- „Sitzungen des Gemeinderats, der beschließenden Ausschüs- höhen auch künftig weitgehend vermieden werden. Durch die se und des Ältestenrats können gemäß § 37 a GemO ohne Zulassung höherer Gebäudehöhen wird auch einem erhöhten persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Verbrauch von Fläche entgegengewirkt. Form von Videokonferenzen durchgeführt werden. Hinsichtlich Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis. der zu erfüllenden Voraussetzungen und der Durchführung 2. Initiative „Seebrücke – Schafft sicherere Häfen“ der Videokonferenzen wird auf § 37 a GemO verwiesen.“ Bürgermeister Faißt erinnerte daran, der Gemeinderat habe in Artikel 2 seiner Sitzung am 25.05.2020 den Beschluss gefasst, dass Diese Satzung tritt am 01.10.2020 in Kraft. sich die Stadt Renningen zu ihrer Verantwortung bekennt, Menschen zu helfen, die durch Krieg, Verfolgung und andere Renningen, den 29. September 2020 Notlagen aus ihrer Heimat flüchten mussten und daher, wie zahlreiche andere Städte, die Initiative „Seebrücke - schafft sichere Häfen!“ unterstützt und sich zum „sicheren Hafen“ erklärt (öffentliche Solidaritätserklärung). Wie beschlossen habe die Stadt Renningen in einem Schreiben an die Bun- desregierung appelliert, sich noch nachdrücklicher und ver- stärkter für die Bekämpfung der Fluchtursachen sowie der Rettung der Menschen im Mittelmeer einzusetzen. Das zuständige Ministerium habe den Erhalt des Schreibens der Stadt Renningen bestätigt. Wolfgang Faißt Die Verwaltung werde den Gemeinderat über den weiteren Bürgermeister Fortgang in der Sache auf dem Laufenden halten. Hinweis: Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- 3. Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) 2020 der Stadt Renningen, des Wirtschaftsplans 2020 des oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvor- Eigenbetriebs „Wasserversorgung“, des Wirtschaftsplans schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 2020 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“ und der § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- Haushaltssatzung der „von-Süßkind-Schwendi-Stiftung“ lich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; Bürgermeister Faißt gab bekannt, das Landratsamt Böblingen der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu habe die Gesetzmäßigkeit bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die - der vom Gemeinderat am 20.07.2020 beschlossenen Haus- Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- haltssatzung 2020 der Stadt Renningen kanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Woche 40 | Donnerstag, 01. Oktober 2020 9 Stadt Renningen Kreis Böblingen „§ 9 Ensemble- und Ergänzungsfächer 1) Alle Schüler, d. h. in der Regel alle Instrumental- und 1. Satzung zur Änderung Vokalschüler, können an einem Ensemble- oder Ergän- der Schulordnung zungsfach teilnehmen.“ der Musikschule Renningen § 7 Änderung des „§ 10 Instrumente“ Der § 10 der Schulordnung der Musikschule Renningen wird geändert. Er erhält folgende neue Fassung: Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- „§ 10 Instrumente berg i.V. mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengeset- Die Musikschule geht davon aus, dass jeder Schüler bei zes hat der Gemeinderat am 28.09.2020 folgende 1. Satzung Beginn des entsprechenden Unterrichts ein geeignetes Inst- zur Änderung der Schulordnung der Musikschule Renningen rument besitzt.“ vom 22.02.2010 beschlossen: § 3 Inkrafttreten § 1 Änderung des „§ 3 Aufbau und Unterrichtsformen“ Diese Änderung der Schulordnung tritt am 01.10.2020 in Der § 3 Abs. 1 der Schulordnung der Musikschule Rennin- Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulordnung bleiben gen wird geändert. Er erhält folgende neue Fassung: unverändert. „§ 3 Aufbau und Unterrichtsformen Der Ausbildung an der Musikschule liegen der Strukturplan und Renningen, den 29.09.2020 die Rahmenlehrpläne des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. (VdM) zugrunde. Sie ist im Einzelnen wie folgt geregelt: 1) Elementare Musikpädagogik • Eltern-Kind-Gruppen • Musikalische Früherziehung für 4-6jährige Kinder • Musikalische Grundausbildung für ca. 6-8jährige Kinder • Orientierungsangebote • Musikalische Kooperationsprogramme“ § 2 Änderung des „§ 4 Teilnehmer“ Der § 4 Abs. 1 der Schulordnung der Musikschule Rennin- Wolfgang Faißt gen wird geändert. Er erhält folgende neue Fassung: Bürgermeister „§ 4 Teilnehmer Hinweis: 1) Am Unterricht der Musikschule kann üblicherweise teilnehmen, wer das schulpflichtige Alter erreicht hat. In der Elementarstu- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- fe können für jüngere Kinder Angebote eingerichtet werden. ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Erwachsene, die nicht mehr Schüler sind, können am Unter- oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvor- richt teilnehmen, sofern Plätze zur Verfügung stehen.“ schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- § 3 Änderung des „§ 5 Schuljahr“ lich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Der § 5 Abs. 1 der Schulordnung der Musikschule Rennin- Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; gen wird geändert. Er erhält folgende neue Fassung: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu „§ 5 Schuljahr bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die 1) Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. Oktober Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- und endet am 30. September und ist in zwei Semester kanntmachung der Satzung verletzt worden sind. (Oktober bis März und April bis September) eingeteilt. 1. Ausfertigung Landratsamt Davon ausgenommen ist die Elementarstufe, die jeweils 2. Ausfertigung Ortsrechtssammlung nach den periodisch unterschiedlichen Sommerferien der öffentlichen Schulen beginnen.“ § 4 Änderung des „§ 6 Aufnahme, Stadt Renningen Kreis Böblingen Anmeldung und Abmeldung, Nachweise“ Der § 6 Abs. 1 und 2 der Schulordnung der Musikschule 9. Satzung zur Änderung Renningen wird geändert. Er erhält folgende neue Fassung: „§ 6 Aufnahme, Anmeldung und Abmeldung, Nachweise der Gebührensatzung Anmeldung und Abmeldung bedürfen der Schriftform und sind der Musikschule Renningen an die Verwaltung der Musikschule zu richten. Ein Rechtsan- spruch auf Aufnahme besteht nicht. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- 1) Aufnahme in die Elementarstufe kann nur zu Beginn des temberg i.V. mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgaben- Schuljahres erfolgen. Aufnahme zum Instrumental- und Vo- gesetzes hat der Gemeinderat am 28.09.2020 folgende 9. kalunterricht ist zum jeweiligen Semesterbeginn möglich. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule 2) Abmeldungen sind in der Elementarstufe nur zum Ende Renningen vom 22.02.2010 in der Fassung der 8. Ände- des Schuljahres, in allen anderen Fällen zum Ende eines rungssatzung vom 29.05.2019 beschlossen: jeden Semesters möglich. Sie müssen der Musikschule § 1 Änderung des „§ 5 Entstehung und Fälligkeit der Unter- spätestens bis zum Ende des jeweils vorangehenden Mo- richtsgebühren“ nats schriftlich zugegangen sein. In begründeten Einzelfäl- Der § 3 der Gebührensatzung der Musikschule Renningen len kann die Schulleitung Ausnahmen zulassen.“ wird um nachfolgenden Absatz 6 ergänzt: § 5 Änderung des „§ 7 Unterricht“ „§ 5 Entstehung und Fälligkeit der Unterrichtsgebühren Der § 7 Abs. 1 der Schulordnung der Musikschule Rennin- 6) Bei behördlich verfügter Musikschul-Schließung wird der gen wird geändert. Er erhält folgende neue Fassung: in den vertraglich vereinbarten Räumen ausgefallene Mu- „§ 7 Unterricht sikschulunterricht ersatzweise durch den Einsatz digitaler 1) Der Unterricht wird in Unterrichtsräumen in den Stadtteilen Medien via Internet durchgeführt. Die persönlichen und Renningen und Malmsheim oder in Ausnahmefällen digital nutzungsbezogenen Daten im Rahmen dieses Unterrichts erteilt. Die Schulleitung der Musikschule wird sich be- und der genutzten digitalen Medien werden bis auf Wi- mühen, den Wünschen der Schüler Rechnung zu tragen. derruf bei Einhaltung der Bestimmungen der europäischen Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Unterrichts in einer Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundes- bestimmten Unterrichtsstätte besteht jedoch nicht.“ datenschutzgesetzes (BDSG) unter Einhaltung der vorge- § 6 Änderung des „§ 9 Ensemble- und Ergänzungsfächer“ sehenen Fristen gespeichert. Dieses Online-Angebot gilt Der § 9 Abs. 1 der Schulordnung der Musikschule Rennin- für die Zeit der Musikschul-Schließung als gleichwertiger gen wird geändert. Er erhält folgende neue Fassung: Unterricht zum bisherigen Präsenz-Unterricht.“
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