STADTNACHRICHTEN - Stadt Renningen

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STADTNACHRICHTEN - Stadt Renningen
STADTNACHRICHTEN
                                     Amtsblatt der Stadt Renningen
                                     mit den Stadtteilen Renningen und Malmsheim

                                       Donnerstag, 01. Oktober 2020 | Woche 40

Am 02.10.2020 lädt die Stadtverwaltung mit Bürgermeister Faißt zur Rundfahrt zu den größeren Baumaßnahmen der
Stadt Renningen und zu Beispielen von Maßnahmen im Bereich Natur, Umwelt und Freizeit ein. Gestartet wird um 14
 Uhr vor dem Rathaus Renningen. Die vorläufige Strecke führt über die große Sanierungsmaßnahme Hauptstraße.
       Dann statten wir im Gewann Alte Weinberge dem von der Stadt Renningen unterstützten neu initiierten
        Rebhuhnschutzprojekt und danach dem Naturschutzgebiet Längenbühl einen Besuch ab, wo das
    Regierungspräsidium Stuttgart mit Unterstützung des Forstreviers der Stadt Renningen für Feuersalamander,
Bergmolch und andere Lebewesen neue „Über“- Lebensräume geschaffen hat. Nach diesem Ausflug ins Grüne fahren
       wir zurück in Richtung Stadtmitte und besuchen die neu angelegten Außenanlagen am Kindergarten
           Hummelbaum A+B sowie die fertiggestellte SpOrtkita Rankbachstraße. Vorbei an der neuen
      Freizeitanlage „Hirschländer“ geht´s in die Furtwiesen, wo sich die neue Bauhofhalle erhebt. Als letzte
Baustellenbesichtigung auf dem Programm steht die fertiggestellte Maßnahme der Erweiterung der Urnentafelwand
        im Friedhof Malmsheim an, bevor man sich zu einer kleinen Stärkung mit konstruktiven Gesprächen
                     gegen 17 Uhr ins "CaBiCo" begibt. Kleine Tourenänderungen sind möglich.
                  Für immobile Bürgerinnen und Bürger steht ein Fahrzeug am Start zur Verfügung,
                              hier bitte an eine eigene Mund-Nase-Bedeckung denken!
            Bei schlechtem Wetter muss die Baustellenradtour leider entfallen.

     „Aktuelle Infos finden Sie auf unserer Homepage.“

                                                         Diese Ausgabe erscheint auch online
STADTNACHRICHTEN - Stadt Renningen
2    Woche 40 | Donnerstag, 01. Oktober 2020
                                                                                                                   STADTNACHRICHTEN
                                                                                                                   RENNINGEN

                    Augen!blick Veranstaltungen kurz notiert                  Die Stadtverwaltung informiert

         Bürgersprechstunde Glasfaserausbau
         01.10.2020, 15:30 Uhr, Begegnungsstätte Malmsheim,                   Stadtverwaltung Renningen
         Deutsche Telekom
                                                                              Hauptstraße 1, 71272 Renningen
         Autokino: „KnivesOut – Mord ist Familiensache“                       Postfach 1240, 71265 Renningen
         02.10.2020, Einlass 19:00 Uhr, Beginn 20:00 Uhr,                     Info-Zentrale 07159 / 924-0
         Ausweichparkplatz Sportpark, Naturtheater Renningen,                 info@renningen.de, www.renningen.de
         Kinomobil Baden Württemberg e.V. und Stadt Renningen                 WhatsApp an 0163 / 7061149
         Lastenradausstellung schauen - fahren – staunen                                 Der Zutritt ist nur mit einer
         03.10.2020, 14:00 Uhr, Ernst-Bauer-Platz,
         Ökostadt Renningen e.V.
                                                                                      Mund-Nasen-Bedeckung möglich.
         STADTRADELN 2020 – Aufholjagd                                        Ansprechpartner
         03.10.2020, 15:00 Uhr, Ernst-Bauer-Platz,                            Bürgermeister, Beigeordneter und Fachbereichsleiter
         Ökostadt Renningen e.V.                                              Während der ganzen Woche nach telefonischer Vereinba-
         Stadion-Konzert                                                      rung, gerne auch im Rathaus Malmsheim.
         03.10.2020, 17:00 Uhr, Rankbachstadion,                              Herzliche Einladung!
         Junior Jazz Band und die BOW-TIE Big Band                            Bürgermeister
         mit Beata Ruxton und Karl Farrent                                    Wolfgang Faißt, Tel. 924-120,
         Autokino: „Schneewittchen und die sieben Zwerge“                     wolfgang.faisst@renningen.de
         03.10.2020, Einlass 19:00 Uhr, Beginn 20:00 Uhr,                     Erster Beigeordneter
         Ausweichparkplatz Sportpark, Naturtheater Renningen,                 Peter Müller, Tel. 924-118,
         Kinomobil Baden-Württemberg e.V. und Stadt Renningen                 peter.mueller@renningen.de
         Autokino: „Schneewittchen und die sieben Zwerge“                     Leiter Fachbereich Bürger und Recht
         04.10.2020, Einlass 19:00 Uhr, Beginn 20:00 Uhr,                     Marcello Lallo, Tel. 924-127,
         Ausweichparkplatz Sportpark, Naturtheater Renningen,                 marcello.lallo@renningen.de
         Kinomobil Baden Württemberg e.V. und Stadt Renningen                 Leiter Fachbereich Planen-Technik-Bauen
                                                                              Hartmut Marx, Tel. 924-130,
         Sitzung des Verwaltungsausschusses
                                                                              hartmut.marx@renningen.de
         05.10.2020. 19:00 Uhr, Bürgerhaus Renningen,
         Stadt Renningen                                                      Leiterin Fachbereich Finanzen und Zentrale Dienste
                                                                              Carmen Lörcher, Tel. 924-114,
         Literaturcafé                                                        carmen.loercher@renningen.de
         06.10.2020, 14:30 Uhr, Begegnungsstätte Malmsheim,
                                                                              Öffnungszeiten
         Stadt Renningen, Seniorenarbeit
                                                                              Bürgerbüro Rathaus Renningen
         Sitzung des Ausschusses Planen - Technik - Bauen                     Tel.: 924 -104 / -123 / -148
         07.10.2020, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Renningen,
                                                                              buergerbuero.renningen@renningen.de
         Stadt Renningen
                                                                              Mo.          08.00 - 12.00 Uhr
         Seniorenausflug nach Villingen                                       Di.          08.00 - 12.00 Uhr u. 13.30 - 17.00 Uhr
         08.10.2020, 12:00 Uhr, Stadt Renningen, Seniorenarbeit               Mi.          08.00 - 12.00 Uhr
         Bürgersprechstunde Glasfaserausbau                                   Do.          08.00 - 12.00 Uhr u. 13.30 - 18.00 Uhr
         08.10.2020, 15:30 Uhr, Begegnungsstätte Malmsheim,                   Fr.          08.00 - 13.00 Uhr
         Deutsche Telekom                                                     Bürgerbüro Rathaus Malmsheim
                                                                              Tel.: 1606 -11 / -12
                                                                              buergerbuero.malmsheim@renningen.de
                                    Den gesamten Veranstaltungskalender der   Mo. - Mi.    08.00 - 11.30 Uhr
                                    Stadt Renningen und weitere Infos finden   Do.          08.00 - 11.30 Uhr u. 15.30 – 18.00 Uhr
                                    Sie unter www.renningen.de                Fr.          08.00 - 11.30 Uhr
                                                                              Fachabteilungen Rathaus Renningen
                                                                              mit Außenstelle Abteilung Hoch- und Tiefbau (Furtwiesen 1)
                                                                              Rathaus Malmsheim (Perouser Straße 1, Tel. 1606-0)
                                                                              Mo. - Mi.   08.00 - 11.30 Uhr
                                                                              Do.         08.00 - 11.30 Uhr u. 15.30 – 18.00 Uhr
                                                                              Fr.         08.00 - 11.30 Uhr

                                                                              Wir sind für Sie da!
                                                                              Das persönliche Gespräch mit den Bürgerinnen und Bür-
                                                                              gern ist Bürgermeister Wolfgang Faißt und den Mitarbeite-
                                                                              rinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung ein wichtiges
                                                                              Anliegen. Denn nur durch Anregungen und Kritik aus der
                                                                              Bürgerschaft ist eine bürgernahe Politik möglich. Daher
                                                                              zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an!
                                                                              Bürgerinnen und Bürger haben jederzeit die Möglichkeit,
Ausweichparkplatz Sportpark Ecke Gottfried-Bauer-Straße / Rankbachstraße      ihr Anliegen vorzutragen und Rat bzw. Hilfe einzuholen
                Weitere Informationen erhalten Sie unter www.renningen.de
                                                                              - gerne auch im Rahmen der persönlichen Bürgersprech-
                                                                              stunde mit Bürgermeister Wolfgang Faißt.
                                                                              Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 924-121.
STADTNACHRICHTEN - Stadt Renningen
STADTNACHRICHTEN
RENNINGEN
                                                                                  Woche 40 | Donnerstag, 01. Oktober 2020    3
Einladung zur Sitzung des Ausschusses                           Bitte beachten Sie, dass im Bürgerhaus beim Kommen und
                                                                Gehen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Am
Planen - Technik - Bauen                                        Sitzplatz angekommen, kann der Mund-Nasen-Schutz abge-
am Mittwoch, 07.10.2020, um 19.00 Uhr                           nommen werden, da die Abstände ausreichend bemessen sind.
im Bürgerhaus Renningen, Jahnstr. 20                            Weitere Informationen zu der öffentlichen Sitzung und den
Tagesordnung:                                                   öffentlichen Beratungsunterlagen finden Sie im Bürger-Infor-
                                                                mationsportal auf der Homepage der Stadt Renningen unter
1 Bauplanungsrechtliche Angelegenheiten
                                                                der Rubrik „Schnell gefunden“.
1.1 Beratung von Bauvorhaben durch den Technischen
    Ausschuss
    1.1.1 Am Längenbühl: Anbau von einem Aufzug                 eBürgerbeteiligung:
    1.1.2 Narzissenweg 57: Errichten von 2 Gerätehütten
    1.1.3 Weil der Städter Straße 24: Aufstellen eines Markt-
                                                                - Frag den Bürgermeister-
          /Verkaufsstandes                                      Es geht nun in die 8. Runde: Sie hat-
                                                                ten schon immer eine Frage, die Ih-
2 Planen und Bauen                                              nen unter den Nägeln brennt und die
2.1 Innenentwicklung Bereich Merklinger Straße/Gartenstraße:    Sie gerne Bürgermeister Wolfgang
    - Billigung des städtebaulichen Vorentwurfs und Beauf-      Faißt bzw. der Stadtverwaltung Ren-
      tragung der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung           ningen stellen wollten? Vom 05. – 11.
      GmbH (KE) als Maßnahmenträger der Bodenordnung            Oktober 2020 haben Sie jetzt wieder on-
      und Erschließung                                          line die Gelegenheit dazu!
2.2 Sanierung Rosenstraße / Blumen-, Lessing-, Schubert-        Die Fragen können am 05. Oktober 2020 ab 0.00 Uhr ge-
    und Stifterstraße                                           stellt werden.
    - Baubeschluss                                              Jede erste Woche im Monat kann jeder bei der eBürgerbe-
2.3 Fassadensanierung und Erweiterung Realschule:               teiligung der Stadt Renningen registrierte Nutzer eine Frage
    - Beauftragung von Ingenieurleistungen Elektroplanung       stellen. Dabei wird der Klarname dargestellt und Sie willigen
                                                                ein, dass ihr Name veröffentlicht wird (sowohl im Internet als
3     Verschiedenes/Bekanntgaben                                auch in den Stadtnachrichten). Sie erhalten dann in der dar-
4     Anfragen und Anregungen                                   auffolgenden Woche eine Antwort online und die Fragen und
                                                                Antworten werden auch in den Stadtnachrichten veröffent-
                                                                licht, damit alle Bürger diese Informationen erhalten können.
    Wichtiger Hinweis für Bauherren                             Über www.renningen-macht-mehr.de gelangen Sie zur Beschrei-
    Letzter möglicher Abgabetermin für Bauanträge / Bau-        bung des neuen Beteiligungsportals und zum Portal „eBürger-
    vorhaben, die in der nächsten Sitzung des Ausschusses       beteiligung“ selbst gelangen Sie über www.renningen.de/ebu-
    Planen - Technik - Bauen am 04.11.2020 beraten werden       ergerbeteiligung oder direkt über die Startseite der Homepage.
    sollen, ist Mittwoch, der 21.10.2020.                       Darüber hinaus können Sie Ihre Frage auch über die App der
                                                                Stadt Renningen stellen.
gez.                                                            Laden Sie dazu einfach die Renningen-App im Apple- oder Play-
Wolfgang Faißt                                                  store herunter. Wer die App schon hat, muss diese aktualisieren,
Bürgermeister                                                   damit die entsprechende Kachel „eBeteiligung“ erscheint.
                                                                Bestehende Registrierungen bei der „eBürgerbeteiligung“,
Weitere Informationen zu der öffentlichen Sitzung und den
öffentlichen Beratungsunterlagen finden Sie im Bürger-Infor-    z.B. aus der Umfrage zu den Bürgerversammlungen, bleiben
mationsportal auf der Homepage der Stadt Renningen unter        bestehen. Sie können sich direkt mit Ihrem Benutzernamen
der Rubrik „Schnell gefunden“.                                  und Ihrem Passwort ohne erneute Registrierung anmelden.
                                                                Wir freuen uns auf Ihre Fragen und hoffen auf eine rege
                                                                Beteiligung.
Einladung zur Sitzung                                           Rückfragen zur „eBürgerbeteiligung“ beantwortet Ihnen gerne
des Verwaltungsausschusses                                      Herr Marcello Lallo, Fachbereichsleiter -Bürger und Recht-,
                                                                marcello.lallo@renningen.de, 07159/924-127.
am Montag, 05.10.2020, um 19:00 Uhr
im Bürgerhaus Renningen, Jahnstr. 20
Tagesordnung:
                                                                Endspurt beim STADTRADELN!
                                                                Rund 400 Renninger Radlerinnen und Radler sammelten
Öffentlicher Teil
                                                                bereits 79.739 km!
1 Jahresbericht 2019/2020 der Arbeitskreise der Renninger       Das STADTRADELN in Renningen geht in die letzte Etappe.
   Agenda                                                       Hinter der Aktion steht die Förderung der Landesinitiative
2 Innenentwicklung Bereich Merklinger Straße/Gartenstra-        RadKULTUR. Noch 4 Tage haben Sie Zeit, im Alltag mög-
   ße: Billigung des städtebaulichen Vorentwurfs und Be-        lichst viele Kilometer mit dem Rad zurückzulegen und somit
   auftragung der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung           gemeinsam ein Zeichen für nachhaltige Mobilität zu setzen.
   GmbH (KE) als Maßnahmeträger der Bodenordnung und            All jene, die noch nicht dabei sind, sind herzlich dazu einge-
   Erschließung                                                 laden, sich dem Renninger STADTRADELN noch anzuschlie-
3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Änderung        ßen. Mitradeln können alle, die in Renningen wohnen, ar-
   der Hundesteuersatzung                                       beiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen.
4 Erstattung der entgangenen Kindergartengebühren an            Hier geht es zur Anmeldung: www.stadtradeln.de/renningen.
   kirchliche Träger                                            Auf dieser Seite finden Sie auch alle weiteren Informationen
5 Beschaffung eines neuen Primärspeichers für die Stadt         sowie den jeweils aktuellen Stand der gesammelten Kilome-
   Renningen                                                    ter. Herzliche Einladung zum Mitradeln!
                                                                Zum Vormerken: Alle Teilnehmer*innen des STADTRADELNS
6 Jobrad bei der Stadt Renningen                                in Renningen sind herzlich zur Abschlussveranstaltung mit
   - Bezuschussung des Fahrradkaufs für Mitarbeiterinnen        Prämierung am 21.10.20 eingeladen. Eine persönliche Einla-
     und Mitarbeiter
                                                                dung wird noch verschickt.
7 Verschiedenes/ Bekanntgaben
8 Anfragen und Anregungen
gez.
Wolfgang Faißt
Bürgermeister
STADTNACHRICHTEN - Stadt Renningen
4   Woche 40 | Donnerstag, 01. Oktober 2020
                                                                                                        STADTNACHRICHTEN
                                                                                                        RENNINGEN

GEHT’S NOCH (BESSER)?                                            Trinkwasser am Renninger Gymnasium
– ALTERNATIV MOBIL IN RENNINGEN                                  in Ordnung
                                                                 Die Ergebnisse der letzten Wasserproben haben gezeigt,
Was bringt die Mobilität der Zukunft? Brauchen wir im-           dass es keine weitere Verunreinigung des Trinkwassers am
mer ein eigenes Auto? Diesen und weiteren Fragen wird            Renninger Gymnasium gibt. Die Trinkwasserqualität entspricht
sich die Stadtverwaltung Renningen künftig gemeinsam             den gesetzlichen Vorgaben.
mit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Bürge-
rinnen und Bürgern aus Renningen widmen. Ziel ist es,
gemeinsame – kooperative – Lösungen für Renningen zu             Bauinfo
finden. Machen Sie mit!
                                                                 Straßensanierungsarbeiten in der Voräckerstraße
In Renningen gibt es bereits viele Möglichkeiten…
In Renningen gibt es bereits eine Vielfalt an Mobilitätsdiens-   Vollsperrung in 2 Bauabschnitten
ten: von drei S-Bahnhöfen kommt man nach Stuttgart und           Ab dem 05.10. bis voraussichtlich 15.10.2020 wird die Vor-
Böblingen und hat zudem Verbindung zu vielen anderen             äckerstraße in 2 Bauabschnitten saniert.
Bussen und Bahnen im Verkehrsverbund Stuttgart. Dazu             Mit dem 1. Bauabschnitt vom Kreuzungsbereich Lindenstraße /
kann man sich an einigen Bahnhöfen Fahrräder leihen. Seit        Voräckerstraße bis Keuperstraße wird gestartet. Für die Sanie-
vielen Jahren gibt es das „CarSharing Renningen“, in Ren-        rung muss dieser Abschnitt voll gesperrt werden. Die Umleitung
ningen und Weil der Stadt teilen sich rund 700 Menschen          erfolgt über die Allemannenstraße – Rutesheimer Straße.
28 Autos, davon 11 Elektroautos. Zudem gibt es innerhalb         Der 2. Bauabschnitt erfolgt im Anschluss von südlich Keu-
der Stadt eine Buslinie, das selbst organisierte Bürgerruf-      perstraße in Richtung Leonberger Straße und endet am Fuß-
auto und viele Menschen sind mit dem Rad unterwegs.              gängerüberweg Kindergarten Voräckerstraße. Auch hier ist
Aber geht’s noch besser?                                         eine Vollsperrung nötig. Bitte beachten Sie die Umleitungs-
Wir meinen ja! Die Anforderungen und Bedürfnisse ändern          beschilderung.
sich, und um auch in Zukunft mobil sein zu können und            Aufgrund einer neu zu installierenden technischen Ausstat-
sowohl Umwelt als auch Geldbeutel zu schonen, gilt es,           tung wird der Fußgängerüberweg im Zuge des Sanierungs-
Mobilitätslösungen zu finden, die in unserer Stadt nachhaltig    konzeptes Fußgängerüberwege 2021 saniert.
umgesetzt werden können. Ziel ist es, gemeinsam heraus-          Der Zugang zum Kindergarten und die Querung im Bereich
zufinden, was die Menschen zusätzlich brauchen, um auch          des Kindergarten sind jederzeit gewährleistet. Die Fa. Eurovia
künftig mobil zu sein, und was sich ändern muss, damit sie       wird den Anwohnern weitere Information per Einwurf zukom-
von den vorhandenen Angeboten mehr Gebrauch machen.              men lassen.
Was soll besser werden?                                          Wir bedanken uns für Ihre Anwohnermeldungen und Ihr Ver-
Hier sind Sie gefragt! Wo gibt es Lücken im bestehenden          ständnis.
Mobilitätsangebot? Was benötigen die Menschen zusätzlich,
um mobil zu sein? Was muss sich ändern, damit sie von den        Achtung an alle Gewerbebetriebe -
vorhandenen Angeboten mehr Gebrauch machen? Im Rah-
men von Umfragen und Workshops werden ab September               Trittbrettfahrer in Folge
2020 verschiedene Ansätze entwickelt, wobei die besten die       der Informationsbroschüre 2019
Ideen ausgewählt und in Renningen ausprobiert werden kön-
nen. Der Erfolg des Projekts hängt vom Engagement und der        Es wurde uns bekannt, dass die Firma WSK Media UG aus
Ideen eines jeden einzelnen ab – Mitmachen ist ausdrücklich      Mönchengladbach versucht, Anzeigen in Renningen bei Ge-
erwünscht! Interessierte melden sich bitte bei Verena Duppel,    werbebetrieben zu verkaufen, die bereits in der Informations-
verena.duppel@renningen.de, 07159/1606-19. Die Termine           broschüre inseriert haben. Mit dieser Person/Firma arbeitet
zum Mitmachen werden demnächst veröffentlicht.                   die Stadt nicht zusammen. Diese Firma versucht sich als
                                                                 Trittbrettfahrer.
Wer und was steckt dahinter?                                     Wie bereits bekannt, arbeiten wir nur mit dem mediaprint
Das Projekt „Kooperative Mobilitätskonzepte“ ist ein ge-         infoverlag gmbh zusammen und die nächste Auflage wird
meinschaftliches Förderprogramm der Ministerien für Wirt-        nicht vor 2022 in Angriff genommen! Die zuständigen Mitar-
schaft, Arbeit und Wohnungsbau, für Verkehr und für              beiter erhalten immer ein Empfehlungsschreiben der Stadt.
Ländlichen Raum in Baden-Württemberg. Es handelt sich            Daher gehen Sie bitte nicht auf die Anwerbung ein.
um einen Ideenwettbewerb mit dem Ziel, kooperative und
nachhaltige Mobilitätskonzepte im Ländlichen Raum zu             Rückfragen beantwortet Ihnen weiterhin gerne Frau Paulus,
fördern. Es soll die gesellschaftliche Teilhabe und der          Wirtschaftsförderung unter Tel. 924-174 oder
Zusammenhalt durch eine Verbesserung der Erreichbar-             alicia.paulus@renningen.de.
keitsverhältnisse vor Ort gefördert werden.                      Melden Sie sich bitte auch weiterhin, falls Sie bemerken,
Der Beteiligungsprozess wird von der Stadt Renningen             dass weitere Trittbrettfahrer unterwegs sind.
und Ökostadt Renningen e.V. gemeinsam verantwortet.
Unterstützt wird die Projektgruppe von Sandra Holzherr,
Projektmanagerin und Moderatorin für nachhaltige Ent-
wicklungsprozesse. Zudem wird ein Begleitgremium aus
vernetzten Bürgerinnen und Bürgern ins Leben gerufen,
                                                                  Amtliche Bekanntmachungen
das sowohl den Beteiligungsprozess an sich, als auch
die inhaltliche Entwicklung des Projektes im Blick behält.
Darüber hinaus wird das Projekt vom Fraunhofer Institut          Aus der Arbeit des Gemeinderats
für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO wissenschaft-
lich begleitet. Laufzeit des Projekts ist voraussichtlich bis    Sitzung vom 28.09.2020
Ende 2021.
                                                                 1. Einwohnerfragestunde
    Weitere Informationen erhalten Sie am 03. Oktober            Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes erhielten die an-
    2020 ab 14.00 Uhr auf dem Ernst-Bauer-Platz bei der          wesenden Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, Fragen oder
    Lastenradausstellung!                                        Anregungen an die Stadtverwaltung und den Gemeinderat
                    Kommen Sie vorbei!                           zu richten.
                                                                 Aus der Mitte der Bürgerschaft wurde Kritik an der Öffent-
                                                                 lichkeitsarbeit der Stadt Renningen vorgebracht, die teilweise
                                                                 widersprüchlich sei: Zum einen werde in Pressemitteilungen
                                                                 bestätigt, dass das Wasser im Gymnasium die Vorgaben der
                                                                 Trinkwasserverordnung erfüllt, in der selben Pressemitteilung
                                                                 dann jedoch von einem Trinken des Leitungswassers abgeraten.
STADTNACHRICHTEN
RENNINGEN
                                                                                  Woche 40 | Donnerstag, 01. Oktober 2020   5
Desweiteren wird Unverständnis über den Beschluss des           Faißt erklärte, dass die Vergaberichtlinien gemeinsam mit den
Gemeinderats vorgebracht, dem Verein Kinderfreunde Ren-         Elternvertretungen erarbeitet wurden und vom Gemeinderat
ningen die Umlagekosten für die von ihm angebotene Schü-        beschlossen wurden. Die Verwaltung hält sich an diese Ver-
lerbetreuung aufzubürden.                                       gaberichtlinien. Falls Eltern der Meinung sind, dass dies nicht
Abschließend wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere        der Fall ist, bitte Bürgermeister Faißt um konkreten Vortrag
Bebauungsplanbeschlüsse u.ä. weitreichende Entscheidungen       des konkreten Falles.
sind und daher vom Gemeinderat und der Verwaltung in al-        Kritisch angemerkt wurde ferner, dass Autos nicht selten die
len Bestandteilen sorgfältig beraten und abgewogen werden       abgesenkten Bürgersteige nutzen, um angesichts der Enge
müssen. Es wurde an den Gemeinderat appelliert, sich vor        der Straßen dem Gegenverkehr durch Befahren des Bürger-
Beschlussfassungen sorgsam zu den einzelnen Details der         steigs auszuweichen. Es wurde angefragt, welche Maßnah-
Beratungsgegenstände (insbesondere auch Anlagen zu den          men hier von Seiten der Stadtverwaltung möglich seien, um
GR-Drucksachen) zu informieren und auch Beschlussempfeh-        ein solches Verhalten zu verhindern.
lungen der Verwaltung ggf. kritisch zu hinterfragen.            Die Verwaltung führt hierzu aus, dass Hochbords so wie
Bürgermeister Faißt wies darauf hin, die Anfang September       früher üblich heute i.d.R. nicht mehr gebaut werden, sondern
durchgeführten Kontrollen hätten ergeben, dass das Wasser       insbesondere in den Wohngebieten abgesenkte Bordsteine
im Gymnasium den Vorgaben der Trinkwasserverordnung ent-        üblich seien. Die Nutzung der Bordsteine durch Kfz sei – wie
spreche. In Absprache mit dem Gesundheitsamt Böblingen          allen Fahrzeugführern bekannt – nach der Straßenverkehrs-
sei jedoch das Wasser im Gebäude des Gymnasiums weiter          ordnung unzulässig. Auch bei engen Straßen sei bei Einhal-
bei 0,1 mg/l gechlort worden, was noch innerhalb der Trink-     tung der Geschwindigkeitsbeschränkungen Begegnungsver-
wasserverordnung zulässig ist. Als Vorsichtsmaßnahme sei in     kehr problemlos möglich.
Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt trotzdem darauf          Desweiteren wurde Kritik darüber vorgebracht, dass im Rah-
hingewiesen worden, dass sich die Schülerinnen und Schüler      men der Neugestaltung der Hauptstraße der Platz vor dem
mit dem Wasser problemlos die Hände waschen können, je-         Geschäft an der Ecke Magstadter Straße nicht barrierefrei
doch vorerst keine Flaschen an den Wasserhähnen abgefüllt       gestaltet wurde, um so auch Rollstuhlfahrern einen problem-
werden sollten.                                                 losen Zugang zum Geschäft zu ermöglichen.
Betreffend die Schülerbetreuung der Kinderfreunde merkte        Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Gestaltung des
Bürgermeister Faißt an, der Gemeinderat habe sich dafür         Platzes an der Magstadter Straße vom Gemeinderat und
ausgesprochen, den Kinderfreunden Renningen e.V. für die
                                                                Verwaltung in Abwägung aller Argumente geplant und ganz
Schulkindbetreuung an der Friedrich-Schiller-Schule in Ren-
                                                                bewusst so beschlossen wurde wie es aktuell ausgeführt
ningen ab dem Schuljahr 2020/2021 die anteiligen Gebäu-
                                                                wird. Eine Rampe zur Platzebene hätte den gesamten Raum
deunterhaltungskosten und Abgaben in Rechnung zu stellen,
                                                                des Platzes an der Magstadter Straße beansprucht, sodass
um so eine Vergleichbarkeit zum Schülerbetreuungsangebot
                                                                dann keine städtebaulich ansprechende Platzgestaltung mög-
an der Friedrich-Silcher-Schule zu gewährleisten.
                                                                lich gewesen wäre. Und selbst bei Installation dieser Rampe
Bürgermeister Faißt führte abschließend aus, dass allen Mit-    wäre dann immer noch keine vollständige Barrierefreiheit
gliedern des Gemeinderats die vollständigen Unterlagen zu       gegeben gewesen (Stufen am Eingang des Geschäfts).
den Beratungsgegenständen rechtzeitig vor der Sitzung zu-
gehen und sich der Gemeinderat gewissenhaft auf Sitzungen       2. Klimaschutzkonzept – Impulsvortrag KEA
vorbereite und seine Entscheidungen nach sorgsamer Abwä-        (Klimaschutz- und Energieagentur BW)
gung aller Gesichtspunkte treffe. Der Gemeinderat sei seiner    Bürgermeister Faißt begrüßte zu diesem Tagesordnungs-
Aufgabe als Kontrollgremium dabei stets gerecht geworden.       punkt Herrn Steidle von Klimaschutz- und Energieagentur
Die Behauptung, der Gemeinderat komme seinen Aufgaben           BW (KEA).
nicht ausreichend nach, sei völlig haltlos, so Bürgermeister    Bürgermeister Faißt erinnerte einleitend daran, wie bereits
Faißt. Außerdem würden Satzungsbeschlüsse wie z.B. Be-          berichtet, befasse sich die Stadt Renningen derzeit mit der
bauungspläne auch von der Kommunalaufsicht des Landrat-         Erarbeitung eines Klimaschutzkonzepts, in das die zahlrei-
samts Böblingen geprüft.                                        chen Klimaschutzprojekte der Stadt in den letzten Jahren
Desweiteren wurde von den anwesenden Bürger(innen) kri-         eingefügt werden. Der Gemeinderat habe sich dafür aus-
tisch angefragt, warum die Stadt Renningen im Bereich vor       gesprochen, zu diesem Thema einen Vertreter der Klima-
der Kläranlage ungeklärte Abwässer in den Rankbach ein-         schutz- und Energieagentur BW (KEA) einzuladen, der die
leite.                                                          kommunalen Handlungsmöglichkeiten bei der Aufstellung und
Die Verwaltung bat darum, ihr den konkreten Ort und Zeit-       Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts aufzeigt.
raum zu nennen, wo diese Einleitung zu beobachten war,          Herr Steidle stellte dem Gemeinderat zunächst die KEA vor.
damit eine Überprüfung erfolgen könne. Die Verwaltung wies      Er wies darauf hin, dass die Energiewende insbesondere auf
darauf hin, dass das Wasser vor Einleitung in den Rankbach      kommunaler Ebene erfolgen muss und skizzierte die Rolle,
selbstverständlich geklärt werde, dass jedoch im Ausnahme-      welche die Kommunen hierbei konkret übernehmen können.
fall bei ausgeprägten Starkregenereignissen das Wasser über     Herr Steidle gab in seinem Vortrag einen Überblick über die
die Regenüberlaufbecken planmäßig abgeleitet wird.              Klimaschutz-Handlungsbereiche der Kommunen in den Be-
Aus der Bürgerschaft wurde ferner vorgebracht, dass nach        reichen Kommunale Gebäude, Stadtplanungen/Stadtentwick-
der von der Verwaltung vorgestellten Kindergartenbedarfs-       lung, Industrie/Gewerbe, Mobilität/Verkehr, Energieeffizienz in
planung für die kommenden Kindergartenjahre ein deutli-         Haushalten und wies auch auf die Bedeutung der Öffentlich-
cher Mangel an Kindergartenplätzen im Stadtteil Malmsheim       keitsarbeit und Vernetzung für eine erfolgreiche Erarbeitung
prognostiziert wird. Die Verwaltung wurde gebeten, diesem       und Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes hin.
Kindergartenplatzmangel entgegenzuwirken.                       Der Gemeinderat nahm Kenntnis von dem Vortrag der KEA.
Die Verwaltung bestätigte, dass in der Vergangenheit bereits    Bürgermeister Faißt wies ergänzend darauf hin, wie in den
durch die Einrichtung der KITAs in der Rankbachstraße und       Stadtnachrichten Renningen berichtet, habe sich im vergan-
Jahnstraße sowie mit den Planungen zur Einrichtung eines        genen Monat ein neuer Arbeitskreis der Renninger Agenda
Waldkindergartens auf den steigenden Kindergartenbedarf re-     zum Thema Lokaler Klimaschutz gegründet. Dieser Arbeits-
agiert wurde und auch im neuen Baugebiet Schnallenäcker         kreis werde u.a. die Erstellung des Klimaschutzkonzepts mit
III ein Kindergarten und eine Kinderkrippe vorgesehen sei.      begleiten.
Zielsetzung der Stadt Renningen sei, für die Kinder Kinder-
gartenplätze in dem Stadtteil anbieten zu können, in wel-       3. Änderung der Gebührensatzung
chem sie wohnen. Dies sei jedoch nicht in allen Fällen          der Musikschule Renningen
möglich. Die Verwaltung wies darauf hin, dass sich der          Durch die pandemiebedingte Schließung der Musikschule
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz lediglich auf die    wurde mit großem Engagement und in kurzer Zeit die Mög-
Gesamtstadt beziehe.                                            lichkeit zu digitalem Unterricht umgesetzt. Diese Möglichkeit
Es wurde ferner aus der Bürgerschaft auf Fälle hingewiesen,     war bisher nicht in der Gebührensatzung vorgesehen. Die
wo die Vergabekriterien für die Vergabe von Kindergarten-       Verwaltung schlug vor, dies nun vorsorglich in die Gebühren-
plätzen nicht korrekt eingehalten worden seien. Bürgermeister   satzung der Musikschule Renningen mit aufzunehmen.
6   Woche 40 | Donnerstag, 01. Oktober 2020
                                                                                                        STADTNACHRICHTEN
                                                                                                        RENNINGEN

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgestellte 9.         Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat in der Sitzung die-
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule         se eingegangenen Rückmeldungen und die Abwägungen zu
Renningen.                                                       diesen Rückmeldungen vor.
Die beschlossene Änderung der Gebührensatzung ist mit            Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
ihrem vollen Wortlaut in diesen Stadtnachrichten abgedruckt.     Der Entwurf der Fassung der Fortschreibung des Lärmakti-
                                                                 onsplans 2019/2020 wird beschlossen.
4. Änderung der Schulordnung der Musikschule Renningen
                                                                 7. Sachstandsbericht zur Haushaltslage
Die Neufassung der Schulordnung der Musikschule Ren-
ningen erfolgte im Jahr 2010. Nun sind einige redaktionelle      Erster Beigeordneter Müller berichtete im Gemeinderat über
Änderungen notwendig, zum Beispiel gibt es keine Unter-          den coronabedingten Stand der Haushaltslage. Da der Haus-
scheidung mehr zwischen Elementar- und Grundstufe. Der           halt 2020 erst im Mai 2020 eingebracht wurde, waren die
Oberbegriff ist einheitlich „Elementare Musikpädagogik.“         coronabedingten Einnahmeausfälle und Mehraufwendungen
Darüber hinaus wird der digitale Unterricht auch als Form        bereits in das Zahlenwerk „eingepreist“. Im Mai sei man
des Musikunterrichts der Musikschule eingeführt.                 bei der Haushaltsplanung noch von einem coronabedingten
                                                                 Haushaltsloch in der Größenordnung von rd. 3,8 Mio. € aus-
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgestellte 1.         gegangen. Nach Abschluss der Verhandlungen in Bund und
Satzung zur Änderung der Schulordnung der Musikschule            Land über einen Rettungsschirm für die Kommunen und nach
Renningen.                                                       Vorliegen der Corona-Sondersteuerschätzung vom 10.09.2020
Die beschlossene Änderung der Schulordnung ist mit ihrem         könne die Situation nun neu bewertet und eine Prognose zum
vollen Wortlaut in diesen Stadtnachrichten abgedruckt.           weiteren Verlauf des Haushaltsjahres 2020 abgegeben werden.
5. Bebauungsplan „Schnallenäcker III 2018“                       Bund und Land stellen den Kommunen in Baden-Württem-
- Billigung des geänderten Entwurfs und Auslegungsbeschluss      berg nun ein Hilfspaket in nie dagewesener Dimension mit
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 21. Oktober 2019          zusammen rund 4,27 Mrd. € zur Verfügung. Den Großteil
über die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des         davon trägt das Land mit rd. 2,88 Mrd. €. Damit können in
Bebauungsplanes beraten und den Entwurf und die öffentli-        Summe die auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung prog-
che Auslegung beschlossen.                                       nostizierten pandemiebedingten Einnahmeausfälle zu einem
Zwischenzeitlich hat sich im Rahmen der Verhandlungen zur        großen Teil ausgeglichen und die Auswirkungen auf die kom-
Baulandumlegung und bei der vertiefteren Planung der Er-         munalen Haushalte spürbar abgefedert werden. Städte und
schließungsanlagen ein Änderungsbedarf ergeben, sodass           Gemeinden erhalten damit die dringend notwendige Pla-
über den geänderten Entwurf nochmals zu beschließen ist.         nungssicherheit, um Haushaltssperren vermeiden zu können,
Die Verwaltung erläuterte dem Gemeinderat die vorgenom-          ihre geplanten Investitionsvorhaben konjukturstützend umzu-
menen Änderungen:                                                setzen und im Herbst die Aufstellung ihrer Haushalte 2021
                                                                 anzugehen.
Nördlich der Nelkenstraße wurde als zweite Bauzeile eine wei-
tere Nutzung als WA 3 eingeführt, bei der die Möglichkeit ein-   Die wichtigsten Eckpunkte des Hilfspakets seien die Kom-
geräumt wird, 2-geschossige Gebäude + ein zurückversetztes       pensation der mit der Mai-Steuerschätzung prognostizierten
Staffelgeschoss mit Flachdach zu erstellen, sodass sich eine     Gewerbesteuerausfälle i.H.v. 1,881 Mrd. € landesweit, die
städtebaulich angenehme Abstufung von Süden nach Norden          auf der Grundlage des Gewerbesteueraufkommens der Jahre
mit 3,5 Geschossen, 2,5 Geschossen und 2 Geschossen ergibt.      2017-2019 für jede Gemeinde separat berechnet und noch
                                                                 im laufenden Jahr ausbezahlt werden sollen. Die Gewerbe-
Neben geringfügigen Anpassungen der Baugrenzen und dem           steuereinnahmen 2020 der Stadt entwickeln sich mit rd. 9,2
Einplanen von Standorten für Umspannstationen wurden             Mio. € bislang etwa wie prognostiziert. Der Ausgleichsbetrag
auch Leitungsrechte im Bereich der Wallgaragen zu deren          für die Stadt Renningen könnte nach einer überschlägigen
Versorgung mit Strom und zur Grünflächenpflege des Walls         Berechnung bei rund 2,3 Mio. € liegen, der allerdings auf den
eingetragen.                                                     Finanzausgleich angerechnet wird und demzufolge im Jahr
Weiterhin wurde dem konkret gewordenen Ansinnen der Lan-         2022 die Umlagebelastung der Stadt (Kreisumlage, FAG-
desregierung zum Verbot von sogenannten Schottergärten           Umlage) entsprechend erhöht. Allerdings steht der zwischen
Rechnung getragen und eine entsprechende Festsetzung in          Land und kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelte Ver-
den Textteil aufgenommen (obwohl bislang in Renningen kein       teilungsschlüssel noch unter Gesetzesvorbehalt des Bundes,
umfassendes Vorkommen festgestellt werden musste).               der sich an den Ausgleichsleistungen erheblich beteiligt. Wei-
Wie mit dem Gemeinderat vereinbart, wurde auch der Um-           tere nennenswerte Entlastungen gibt es durch eine Stabilisie-
weltbericht dahingehend überarbeitet und geändert, dass die      rung des kommunalen Finanzausgleichs durch Landesmittel
Umwandlung einer Ackerfläche in Extensivgrünland im Be-          von gut 1 Mrd. €, zur Sicherstellung der Schlüsselzuwei-
reich der Gewanne Bolzegerten / Steige herausgenommen            sungen für steuerschwache Kommunen (dazu gehört auch
wurde und dafür der Ausgleich aus dem Ökokonto der               Renningen) auf der Grundlage der Oktober-Steuerschätzung
Maßnahmen der naturnahen Umgestaltung des Rankbachs              2019. Weiter erhöhte das Land seine Corona-Soforthilfen an
Bereich Lange Straße bis neue Ortsmitte Malmsheim und            die Kommunen insbesondere zur Kompensation der Gebüh-
Calwer Straße bis Auenweg herangezogen worden ist.               renausfälle im KITA-Bereich und für die Mehraufwendungen
Der Gemeinderat fasste bei sieben Gegenstimmen folgenden         für Schutzausrüstung, usw. auf nunmehr rd. 359 TEUR, was
Beschluss:                                                       ein Plus gegenüber der Haushaltsplanung von 116 TEUR
                                                                 ausmacht.
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Schnallenäcker III 2018"
in der Fassung des zeichnerischen Teils / Lageplanes der         Abstriche muss die Stadt beim Gemeindeanteil an der Ein-
textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 12. Au-          kommensteuer machen, die bei der Haushaltsplanung trotz
gust 2020 wird gebilligt und nach § 3 Absatz 2 Baugesetz-        vorgenommenem Abschlag um rd. 700 TEUR zu hoch an-
buch öffentlich ausgelegt.                                       gesetzt war. Auch bei den Benutzungsgebühren (v.a. KITAS,
                                                                 Freibad, Musikschule) dürften die Ausfälle mit geschätzten
Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan auf-
                                                                 830 TEUR um nochmals knapp 40 TEUR höher ausfallen, als
gestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 12.
                                                                 noch im Haushalt eingeplant.
August 2020 wird gebilligt und nach § 3 Absatz 2 Bauge-
setzbuch öffentlich ausgelegt.                                   Wenn all dies so eintritt wie prognostiziert, könnte das De-
                                                                 fizit im Ergebnishaushalt 2020 von geplanten 3,87 Mio. €
6. Lärmaktionsplan Renningen                                     auf rd. 1 Mio. € reduziert werden. Die Haushaltslage bleibt
– Fortschreibung des LAP 2013/2014 in 2019/2020                  damit weiter angespannt. Anhand der Unterstützung durch
- Abwägung der eingegangenen Anmerkungen                         den Bund und das Land kann die Stadt aber nun an ihren
In der Gemeinderatssitzung am 29.6.2020 wurde die Fort-          geplanten großen Infrastrukturprojekten festhalten und zur
schreibung des Lärmaktionsplanes von 2013/2014 vorgestellt       Stützung der Wirtschaft antizyklisch investieren.
und zur Auslegung beschlossen.                                   Nicht vergessen werden dürfe allerdings, dass die erhebli-
Bis zum Ablauf der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum       chen Finanzmittel des Rettungsschirmes von Bund und Land
zwischen dem 06.07. und 14.8.2020 stattfand, gingen 5            „auf Pump“ finanziert und vom Steuerzahler irgendwann wie-
Rückmeldungen aus der Bürgerschaft ein.                          der zurückzubezahlen seien.
STADTNACHRICHTEN
RENNINGEN
                                                                                 Woche 40 | Donnerstag, 01. Oktober 2020   7
8. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung                    Im zweiten Quartal 2020 fand dann mit Unterstützung der
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für Beschlussfassungen       Firma POSCIMUR GmbH aus Schönaich eine Ist-Stands-
  durch Videokonferenzen                                       Ermittlung an allen Schulen in Rücksprache mit den Schul-
Durch den coronabedingten „Lockdown“ war es im April           leitungen statt. Daraus ist in einem Projekt eine Grobkosten-
2020 nicht möglich, Gemeinderats- und Ausschusssitzun-         schätzung entstanden. Diese umfasst das Gymnasium, die
gen durchzuführen. Die Gemeindeordnung hatte bis dato          Realschule, die Friedrich-Schiller-Schule und die Friedrich-
auch keine Regelung für die Zulässigkeit von Sitzungen in      Silcher-Schule.
der Form von Videokonferenzen vorgesehen. Dies ist durch       Ziele:
das Einfügen des neuen § 37a der Gemeindeordnung für           • Flächendeckendes W-LAN an allen Schulen
BW (GemO) mit Landtagsbeschluss vom 07. Mai 2020 nun           • Ausstattung der Klassenzimmer und Fachräume mit mo-
ermöglicht worden. Diese Regelung muss allerdings in der          derner Medientechnik
Hauptsatzung beschlossen werden. Bis zum 31. Dezember          • Ausstattung mit Lehrer- und Schülerperipherie
2020 gilt die Möglichkeit auch ohne Hauptsatzungsbeschluss.
                                                               • Einheitlicher Basis-Servicevertrag für Server und Schul-Netz-
Im Vorgriff auf eventuell kommende Entwicklungen schlug die       werklösung mit Stundenkontingenten und Grundversorgung
Verwaltung vor, durch die 4. Änderungssatzung der Haupt-       • Hardwarebeschaffungen mit entsprechender Grundsoftware
satzung einen neuen § 2 a einzuführen. Damit wären Ge-            und erweiterter Herstellergarantie von mind. 36 Monate
meinderatssitzungen als Videokonferenzen zukünftig unter
den vorgeschriebenen Voraussetzungen zulässig, auch wenn       Die Grundlagenermittlung stellte einen Mindestbedarf in Höhe
teilweise Klarstellungen in der Kommentierung hierzu noch      von 770 080 Euro fest, dieser enthält:
fehlen.                                                        • Investitionskosten
Die Verwaltung informierte, dass nach § 37a der Gem0           • Dienstleistung (Einrichtung und Konfiguration)
die Durchführung von Beschlussfassungen durch Videokon-        • Wartung & Betrieb (für 36 Monate)
ferenz nur dann erfolgen darf, wenn die Sitzung andern-        Die Ausschreibungen hierzu sollen in 4 Teilausschreibungen
falls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß          durchgeführt werden:
durchgeführt werden könnte. Schwerwiegende Gründe liegen       • Infrastruktur (Netzwerk aktiv/passiv, W-LAN, Server), vor-
insbesondere vor bei Naturkatastrophen, aus Gründen des
                                                                  aussichtlich nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Seuchenschutzes, sonstigen außergewöhnlichen Notsituatio-
                                                               • Medientechnik im Klassenzimmer, voraussichtlich als EU-
nen oder wenn aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße
Durchführung ansonsten unzumutbar wäre. Bei öffentlichen          Ausschreibung nach VgV
Sitzungen, die als Videokonferenz durchgeführt werden, muss    • Peripherie (Rechner, Tablets, etc.), geplant nach Unter-
eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öf-        schwellenvergabeordnung (UVgO)
fentlich zugänglichen Raum erfolgen.                           • Wartung & Betrieb (für 36 Monate), geplant nach Unter-
                                                                  schwellenvergabeordnung (UVgO)
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die 4. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung wie dargestellt.                     Die geplanten Ausschreibungen hierzu werden die Schwel-
                                                               lenwerte, zumindest in Teilprojekten, für eine europaweite
Die beschlossene Satzung ist mit ihrem vollen Wortlaut in
                                                               Ausschreibung überschreiten. Hierfür hat sich die Verwal-
diesen Stadtnachrichten abgedruckt.
                                                               tung erneut Unterstützung bei der POSCIMUR GmbH aus
9. Ermächtigung zur europaweiten Ausschreibung von             Schönaich eingeholt, die bei der Erstellung der Ausschrei-
EDV-Schulinfrastruktur und –Ausstattung im Rahmen des          bungsunterlagen mitwirkt. Durch Rechtsänderungen im Jahr
Digitalpaktes Schulen                                          2019 müssen Ausschreibungsverfahren komplett elektronisch
Der Bund gewährt den Ländern auf Grundlage von Artikel         ablaufen. Im gesamten Ausschreibungs- und Vergabeprozess
104c des Grundgesetzes aus dem Sondervermögen „Digita-         unterstützten die Mitarbeiterinnen der POSCIMUR GmbH die
le Infrastruktur" Finanzhilfen in Höhe von 5 Milliarden Euro   Stadt Renningen mit ihrer umfangreichen Expertise im Be-
für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zur Steigerung    reich von europaweiten Ausschreibungen. Die Ausschreibung
der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur.   findet in einem einstufigen offenen Verfahren statt.
Davon entfallen 650.640.000 Euro auf Baden-Württemberg.
Der Bund unterstützt mit den Finanzhilfen Länder und Ge-       Der Projektplan sieht folgende Schritte vor:
meinden (Gemeindeverbände) bei ihren Investitionen in die       Projektphase                            Verantwortlich
Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schu-
len.                                                           Vorbereitungsphase                        Stadt Renningen
Auf die Stadt Renningen entfallen davon 708.300 Euro zu        • Kick off Termin                         in Zusammenarbeit
denen weitere 20% (177.075 Euro) Eigenanteil aus Haus-         • Entscheidung der Ausschreibungsart      mit POSCIMUR
haltsmitteln zuzufügen sind.                                     (je nach Auftragssumme)
                                                               • Vorbereitung der Bekanntmachungs-
Diese Mittelanforderungen sind mit einem Förderantrag bis        unterlagen
spätestens April 2022 einzureichen, die Maßnahmen müssen       • Freigabe
bis 31.12.2024 komplett abgeschlossen sein.
Zunächst arbeiteten die Schulen und die Verwaltung an          Bearbeitungsphase                         POSCIMUR
den Medienentwicklungsplänen für die einzelnen Schulen,        • Bekanntmachung
da diese Voraussetzungen für die Mittelanforderungen sind.     • Angebotsfrist
Aufgrund der Komplexität der Aufgabe und dem enormen
Arbeitsaufwand, der hinter einer gelungenen, abgestimmten      Wertungsphase                             POSCIMUR
Planung steht, hat sich die Verwaltung für die Einschaltung    • Eingang Angebote
einer externen Firma (POSCIMUR GmbH aus Schönaich) ent-        • Angebotsprüfung
schieden. Diese Kosten werden auch zum größten Teil vom        • Freigabe
Digitalpakt übernommen. Nur so ist es möglich zeitnah die      • Vergabeempfehlung
notwendigen Maßnahmen durchzuführen.                           • Vergabeentscheidung durch den GR
Dank dieser Firma konnte auch sehr zügig die Anschaffung       • Information an Bieter
von 276 Tablets als Leihgeräte aus dem „Sofortausstat-         • Wartefrist
                                                               • Zuschlag
tungsprogramm“ von Bund und Land zur Verbesserung der
                                                               • Ende Bindefrist
Rahmenbedingungen des digitalen Fernunterrichts beauftragt
werden. Hier beträgt die Investitionssumme rund 168.000
                                                               Inbetriebnahme(n)                         Betreiber
Euro. Der laufende Betrieb, die Wartung und der Ersatz
der Geräte wird nach der Inbetriebnahme nun der Stadt als
Schulträger übertragen. Dies und der „normale DigitalPakt      Die Verwaltung soll ermächtigt werden, alle weiteren Ver-
Schulen“ wird unweigerlich in absehbarer Zeit zu Personal-     fahrensschritte und Vorbereitungen zu treffen und dann die
mehrbedarf und finanziellen Mehraufwendungen führen.           jeweiligen Ausschreibungen durchzuführen.
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                                                                                                        STADTNACHRICHTEN
                                                                                                        RENNINGEN

Die Vergabekriterien werden wie folgt empfohlen:                  - des vom Gemeinderat am 20.07.2020 beschlossenen Wirt-
I.   formale Vollständigkeit, Rechtzeitigkeit und Richtigkeit       schaftsplans 2020 des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“
II. Eignung des Bieters                                           - des vom Gemeinderat am 20.07.2020 beschlossenen Wirt-
III. Angemessenheit der Preise                                      schaftsplans 2020 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung
IV. Wirtschaftlichstes Angebot                                    - der vom Gemeinderat am 20.07.2020 beschlossenen Haus-
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot unter Be-         haltssatzung 2020 der „von-Süßkind-Schwendi-Stiftung“ be-
rücksichtigung folgender Wertungskriterien:                         stätigt.
• Leistung (Gesamtsumme der Leistungspunkte)                      Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
• Angebotspreis                                                   4. Bestätigung der Gesetzmäßigkeit von Satzungen
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mit-      Bürgermeister Faißt informierte, das Landratsamt Böblingen
tels der erweiterten Richtwertmethode. Diese Bewertung fin-       habe die Gesetzmäßigkeit
det auf Basis der festgestellten Leistungspunkte und des          - der vom Gemeinderat am 25.05.2020 beschlossenen Sat-
ermittelten Angebotspreises statt.                                  zung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit
                                                                    des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gut-
Aus den Angeboten wird das Angebot ausgewählt, das die              achterausschussgebührensatzung)
höchste Leistungspunktzahl hat. Sofern mehrere Angebote die       - der vom Gemeinderat am 29.06.2020 beschlossenen Be-
gleiche Punktzahl aufweisen, entscheidet der niedrigste Preis.      nutzungs- und Gebührensatzung für die Schulkindbetreu-
Die Leistungsbewertung erfolgt auf Basis der Bewertungs-            ung an der Friedrich-Silcher-Schule in Malmsheim
matrix. Diese wird individuell in der Ausschreibung an die        bestätigt.
technischen Anforderungen angepasst.                              Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
Die Ermittlung des Gesamtpreises erfolgt auf Basis der Angaben    Nach der Beantwortung mehrerer Anfragen aus der Mitte des
im Preisblatt. Der für die Bewertung zu ermittelnde Gesamtpreis   Gremiums durch die Verwaltung bedankte sich Bürgermeister
ergibt sich aus der Summe aller angebotenen Leistungen.           Faißt bei den erschienenen Zuhörern(innen) und Vertretern
Die Vergaben erfolgen dann wieder im Gemeinderat.                 der Presse und schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, entsprechend der
Sachdarstellung mit der Durchführung von Ausschreibungen          Stadt Renningen               Kreis Böblingen
nach der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) und von
europaweiten Ausschreibungen nach der Vergabeverordnung                 4. Satzung zur Änderung
(VgV) für die Ausstattung der Renninger Schulen gemäß der                   der Hauptsatzung
Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung
der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024.
                                                                  Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-
10. Verschiedenes/Bekanntgaben                                    berg hat der Gemeinderat am 28. September 2020 folgende
1. Gebäudehöhen im Gewerbegebiet im Norden von Renningen          4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ren-
Bürgermeister Faißt gab bekannt, der Ausschuss Planen Tech-       ningen vom 18. Mai 2009, zuletzt geändert am 25. Novem-
nik Bauen habe in seiner Sitzung am 14.09.2020 aufgrund ei-       ber 2019, beschlossen:
niger Anfragen in jüngerer Vergangenheit der Zulassung etwas      Artikel 1
höherer Gebäudehöhen (bis zu 20 m) im mittleren Bereich des       § 2a Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwe-
Gewerbegebietes zugestimmt, damit nachträgliche Erweiterun-       senheit der Mitglieder im Sitzungsraum, (in Abschnitt II Ge-
gen nach oben oder auch Hochregallager ermöglicht werden          meinderat) erhält folgende neue Fassung:
können. In den Randbereichen sollen sehr große Gebäude-           „Sitzungen des Gemeinderats, der beschließenden Ausschüs-
höhen auch künftig weitgehend vermieden werden. Durch die         se und des Ältestenrats können gemäß § 37 a GemO ohne
Zulassung höherer Gebäudehöhen wird auch einem erhöhten           persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in
Verbrauch von Fläche entgegengewirkt.                             Form von Videokonferenzen durchgeführt werden. Hinsichtlich
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.                            der zu erfüllenden Voraussetzungen und der Durchführung
2. Initiative „Seebrücke – Schafft sicherere Häfen“               der Videokonferenzen wird auf § 37 a GemO verwiesen.“
Bürgermeister Faißt erinnerte daran, der Gemeinderat habe in      Artikel 2
seiner Sitzung am 25.05.2020 den Beschluss gefasst, dass          Diese Satzung tritt am 01.10.2020 in Kraft.
sich die Stadt Renningen zu ihrer Verantwortung bekennt,
Menschen zu helfen, die durch Krieg, Verfolgung und andere        Renningen, den 29. September 2020
Notlagen aus ihrer Heimat flüchten mussten und daher, wie
zahlreiche andere Städte, die Initiative „Seebrücke - schafft
sichere Häfen!“ unterstützt und sich zum „sicheren Hafen“
erklärt (öffentliche Solidaritätserklärung). Wie beschlossen
habe die Stadt Renningen in einem Schreiben an die Bun-
desregierung appelliert, sich noch nachdrücklicher und ver-
stärkter für die Bekämpfung der Fluchtursachen sowie der
Rettung der Menschen im Mittelmeer einzusetzen.
Das zuständige Ministerium habe den Erhalt des Schreibens
der Stadt Renningen bestätigt.                                    Wolfgang Faißt
Die Verwaltung werde den Gemeinderat über den weiteren            Bürgermeister
Fortgang in der Sache auf dem Laufenden halten.
                                                                  Hinweis:
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.                            Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
3. Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung           ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
2020 der Stadt Renningen, des Wirtschaftsplans 2020 des           oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvor-
Eigenbetriebs „Wasserversorgung“, des Wirtschaftsplans            schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach
2020 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“ und der              § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift-
Haushaltssatzung der „von-Süßkind-Schwendi-Stiftung“              lich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser
                                                                  Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist;
Bürgermeister Faißt gab bekannt, das Landratsamt Böblingen        der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
habe die Gesetzmäßigkeit                                          bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
- der vom Gemeinderat am 20.07.2020 beschlossenen Haus-           Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be-
  haltssatzung 2020 der Stadt Renningen                           kanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
STADTNACHRICHTEN
RENNINGEN
                                                                                        Woche 40 | Donnerstag, 01. Oktober 2020   9
Stadt Renningen                  Kreis Böblingen                      „§ 9 Ensemble- und Ergänzungsfächer
                                                                      1) Alle Schüler, d. h. in der Regel alle Instrumental- und
     1. Satzung zur Änderung                                             Vokalschüler, können an einem Ensemble- oder Ergän-
         der Schulordnung                                                zungsfach teilnehmen.“

    der Musikschule Renningen                                         § 7 Änderung des „§ 10 Instrumente“
                                                                      Der § 10 der Schulordnung der Musikschule Renningen wird
                                                                      geändert. Er erhält folgende neue Fassung:
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-               „§ 10 Instrumente
berg i.V. mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengeset-               Die Musikschule geht davon aus, dass jeder Schüler bei
zes hat der Gemeinderat am 28.09.2020 folgende 1. Satzung             Beginn des entsprechenden Unterrichts ein geeignetes Inst-
zur Änderung der Schulordnung der Musikschule Renningen               rument besitzt.“
vom 22.02.2010 beschlossen:
                                                                      § 3 Inkrafttreten
§ 1 Änderung des „§ 3 Aufbau und Unterrichtsformen“                   Diese Änderung der Schulordnung tritt am 01.10.2020 in
Der § 3 Abs. 1 der Schulordnung der Musikschule Rennin-               Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulordnung bleiben
gen wird geändert. Er erhält folgende neue Fassung:                   unverändert.
㤠3 Aufbau und Unterrichtsformen
Der Ausbildung an der Musikschule liegen der Strukturplan und         Renningen, den 29.09.2020
die Rahmenlehrpläne des Verbandes deutscher Musikschulen
e.V. (VdM) zugrunde. Sie ist im Einzelnen wie folgt geregelt:
1) Elementare Musikpädagogik
• Eltern-Kind-Gruppen
• Musikalische Früherziehung für 4-6jährige Kinder
• Musikalische Grundausbildung für ca. 6-8jährige Kinder
• Orientierungsangebote
• Musikalische Kooperationsprogramme“
§ 2 Änderung des „§ 4 Teilnehmer“
Der § 4 Abs. 1 der Schulordnung der Musikschule Rennin-               Wolfgang Faißt
gen wird geändert. Er erhält folgende neue Fassung:                   Bürgermeister
㤠4 Teilnehmer
                                                                      Hinweis:
1) Am Unterricht der Musikschule kann üblicherweise teilnehmen,
   wer das schulpflichtige Alter erreicht hat. In der Elementarstu-   Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
   fe können für jüngere Kinder Angebote eingerichtet werden.         ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
   Erwachsene, die nicht mehr Schüler sind, können am Unter-          oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvor-
   richt teilnehmen, sofern Plätze zur Verfügung stehen.“             schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach
                                                                      § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift-
§ 3 Änderung des „§ 5 Schuljahr“                                      lich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser
Der § 5 Abs. 1 der Schulordnung der Musikschule Rennin-               Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist;
gen wird geändert. Er erhält folgende neue Fassung:                   der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
„§ 5 Schuljahr                                                        bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
1) Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. Oktober                Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be-
   und endet am 30. September und ist in zwei Semester                kanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
   (Oktober bis März und April bis September) eingeteilt.             1. Ausfertigung Landratsamt
   Davon ausgenommen ist die Elementarstufe, die jeweils              2. Ausfertigung Ortsrechtssammlung
   nach den periodisch unterschiedlichen Sommerferien der
   öffentlichen Schulen beginnen.“
§ 4 Änderung des „§ 6 Aufnahme,                                       Stadt Renningen               Kreis Böblingen
    Anmeldung und Abmeldung, Nachweise“
Der § 6 Abs. 1 und 2 der Schulordnung der Musikschule                      9. Satzung zur Änderung
Renningen wird geändert. Er erhält folgende neue Fassung:
„§ 6 Aufnahme, Anmeldung und Abmeldung, Nachweise                            der Gebührensatzung
Anmeldung und Abmeldung bedürfen der Schriftform und sind                 der Musikschule Renningen
an die Verwaltung der Musikschule zu richten. Ein Rechtsan-
spruch auf Aufnahme besteht nicht. Bei Minderjährigen ist die
schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig.         Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-
1) Aufnahme in die Elementarstufe kann nur zu Beginn des              temberg i.V. mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgaben-
   Schuljahres erfolgen. Aufnahme zum Instrumental- und Vo-           gesetzes hat der Gemeinderat am 28.09.2020 folgende 9.
   kalunterricht ist zum jeweiligen Semesterbeginn möglich.           Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule
2) Abmeldungen sind in der Elementarstufe nur zum Ende                Renningen vom 22.02.2010 in der Fassung der 8. Ände-
   des Schuljahres, in allen anderen Fällen zum Ende eines            rungssatzung vom 29.05.2019 beschlossen:
   jeden Semesters möglich. Sie müssen der Musikschule                § 1 Änderung des „§ 5 Entstehung und Fälligkeit der Unter-
   spätestens bis zum Ende des jeweils vorangehenden Mo-              richtsgebühren“
   nats schriftlich zugegangen sein. In begründeten Einzelfäl-        Der § 3 der Gebührensatzung der Musikschule Renningen
   len kann die Schulleitung Ausnahmen zulassen.“                     wird um nachfolgenden Absatz 6 ergänzt:
§ 5 Änderung des „§ 7 Unterricht“                                     „§ 5 Entstehung und Fälligkeit der Unterrichtsgebühren
Der § 7 Abs. 1 der Schulordnung der Musikschule Rennin-               6) Bei behördlich verfügter Musikschul-Schließung wird der
gen wird geändert. Er erhält folgende neue Fassung:                      in den vertraglich vereinbarten Räumen ausgefallene Mu-
㤠7 Unterricht                                                          sikschulunterricht ersatzweise durch den Einsatz digitaler
1) Der Unterricht wird in Unterrichtsräumen in den Stadtteilen           Medien via Internet durchgeführt. Die persönlichen und
   Renningen und Malmsheim oder in Ausnahmefällen digital                nutzungsbezogenen Daten im Rahmen dieses Unterrichts
   erteilt. Die Schulleitung der Musikschule wird sich be-               und der genutzten digitalen Medien werden bis auf Wi-
   mühen, den Wünschen der Schüler Rechnung zu tragen.                   derruf bei Einhaltung der Bestimmungen der europäischen
   Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Unterrichts in einer             Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundes-
   bestimmten Unterrichtsstätte besteht jedoch nicht.“                   datenschutzgesetzes (BDSG) unter Einhaltung der vorge-
§ 6 Änderung des „§ 9 Ensemble- und Ergänzungsfächer“                    sehenen Fristen gespeichert. Dieses Online-Angebot gilt
Der § 9 Abs. 1 der Schulordnung der Musikschule Rennin-                  für die Zeit der Musikschul-Schließung als gleichwertiger
gen wird geändert. Er erhält folgende neue Fassung:                      Unterricht zum bisherigen Präsenz-Unterricht.“
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