HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
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HEIKENDORFER ANZEIGER Reges Treiben im Möltenorter Hafenvorfeld am Weltfischbrötchentag Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort, 06/2019 Kitzeberg und Schrevenborn und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
Gemeinde ehrt Heikendorfs Sportler/innen des Jahres Bei einer Feierstunde im Ratssaal wurden herausragende Leis- tungen von Heikendor- fer Sportlern im Nachwuchs- und Er- wachsenenbereich ge- würdigt. Urkunden und Medaillen der Ge- meinde überreichten Bürgermeister Tade Peetz und die Fach- ausschuss-Vorsit- zende Elke Wohlert. Auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene sammelten folgende Sportler Titel als Ein- zelstarter und/oder in der Mannschaft: (Vollständige Namens- Herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2018: Heikendorfs Sportler- liste auf Seite 21.) /innen des Jahres. © CK Impressionen vom Maibaumfest schaft auf dem Dorfplatz. Bevor der Mai- baum mit seinem geschmückten Kranz in die Höhe gestemmt wurde, hatten Vorsit- zender Hauke Krützfeldt und Bürgermeis- ter Tade Peetz die Veranstaltung eröffnet. Für die musikalische Begleitung sorgten wie üblich die Show-Brassband und die Schoolredder Allstars. Zwischen Kinder- Es war ein aktivitäten und Verpflegungsständen informierte kühler, aber in diesem Jahr zumindest trocke- der Nachwuchs der Ortshandwerkerschaft ner Start in den Mai beim traditionellen Mai- zudem über Ausbildungschancen und Perspek- baumfest der Heikendorfer Ortshandwerker- tiven im Handwerk.
Amt Schrevenborn Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn 3- 8 Tourismus 9 - 10 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde 10 - 16 Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde 17 - 21 Kulturelles 22 - 29 Kindergärten 32 - 37 Schulen 38 - 39 Kirchengemeinden 40 - 47 Vereine & Verbände Berichte 48 - 68 Sitzungsprotokoll GV-Sitzung 69 - 73 Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner 74 - 86 Impressum 84 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be- kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei- ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter wer- den gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Ge- meindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Öffentliche Ausschusssitzungen Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Donnerstag 06.06.2019 19:00 Uhr Haupt-, Finanz- und Werkausschuss Mittwoch 19.06.2019 19:00 Uhr Amtsausschuss Die Tagesordnung der Sitzungen können im Rathaus eingesehen werden. Der aktuelle Stand der Einladungen ist auf der Internetseite ersichtlich. Einladung zur 6. öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Schrevenborn Am Mittwoch, 19.06.2019, findet um 19:00 Uhr im Ratssaal Heikendorf, die 6. öffentliche Sitzung des Amtsausschusses statt, zu der ich Sie herzlich einlade. Pohl Amtsvorsteher Die Tagesordnung setzt sich vorbehaltlich von Ergänzungen und Änderungen wie folgt zusammen: 3
Amt Schrevenborn Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einla- dung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung am 05.03.2019 4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5. Mitteilung des Amtsvorstehers 6. Einwohnerfragestunde 7. Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Trägerschaft von Selbstverwaltungsauf- gaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 15 Amtsordnung: Teilaufgabe „Planung und Beratung zur Unterstüt- zung des Breitbandausbaus“ 8. Beratung und Beschlussfassung über den Frauenförderplan des Amtes Schrevenborn, des Amtsbetriebshofes und der amtsangehörigen Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schön- kirchen für die Jahre 2019 bis 2022 9. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 des Amtsbetriebshofes 10. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstockung des Stellenplanes 2020 des Amtsbe- triebshofes 11. Anfragen aus dem Amtsausschuss Nichtöffentlicher Teil 12. Mitteilung des Amtsvorstehers 13. Anfragen aus dem Amtsausschuss Bekanntmachung Amtsverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Gemeinde Heikendorf (Parkgebührenverordnung) vom 23.04.2019 Aufgrund des § 6a Abs. 6 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntma- chung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.11.2016 (BGBl. I S. 2722) und § 1 der Landesverordnung über Parkgebühren vom 12.04.1990 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 264) verordnet der Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn: § 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt für öffentliche Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Heikendorf, soweit das Parken auf diesen Flächen nur mit gültigem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten zulässig ist. Für diese Flächen werden Gebühren nach Maßgabe der Gebührentabelle in § 4 erhoben. § 2 Ausnahmetatbestände für die Erteilung eines Parkausweises Für öffentliche Verkehrsflächen, auf denen grundsätzlich das Parken nur mit gültigem Parkschein zulässig ist, können eine oder mehrere Ausnahmetatbestände festgelegt werden, die zur Erteilung eines Parkausweises zum kostenlosen Parken berechtigen. a) Bewohnerparken Es werden folgende Bewohnerparkzonen festgelegt: 4
Amt Schrevenborn Parkzone A: Bewohner der Straßen Kolonnenweg Nr. 5 bis Nr. 16 Möltenorter Weg Nr. 1 bis Nr. 22 Strandweg Hohrott Sonderparkzone: Möltenorter Weg ab Nr. 22 (nur Bewohnerparkausweis) bis Einmündung Schützenstraße Parkzone B: Bewohner der Straßen Solten Wiesch Nr. 1 bis Nr. 3 Friedrichstraße Quellengrund Mühlensteig Sonderparkzone: Hafenstraße Nr. 2 bis Nr. 28 (nur mit Parkscheibe) Bewohnerinnen/Bewohner von Bewohnerparkzonen haben das Recht auf Erteilung eines ge- bührenpflichtigen Bewohnerparkausweises, der zum unentgeltlichen Parken auf gebühren- pflichtigen Verkehrsflächen berechtigt, soweit diese entsprechend beschildert sind. Jede Bewohnerin/jeder Bewohner, die/der mit Hauptwohnsitz in Heikendorf gemeldet ist, er- hält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug, sofern kein Stellplatz auf dem eigenen Grundstück vorhanden ist. b) Bewohnerparken für Feriengäste Bewohnerinnen/Bewohner von Ferienwohnungen, die in einer der unter a) genannten Park- zonen liegen, haben das Recht, gegen Vorlage der ihnen zugeteilten Ostseecard einen auf die Zeit des Aufenthaltes begrenzten gebührenpflichtigen Bewohnerparkausweis zu erwer- ben. c) Park & Ride Benutzerinnen/Benutzer der Fördeschifffahrt haben das Recht, gegen Vorlage einer gültigen Monats- oder Jahreskarte einen gebührenpflichtigen Park & Ride Ausweis zu erwerben, der zum Parken auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz „Roehrskrog“ berechtigt. d) Tagesausweis für Nutzer der Seebadeanstalt Nutzer der Seebadeanstalt erhalten einen von der Seebadeanstalt ausgestellten Ganztages- ausweis zum Preis von 2,00 EUR, der zum Parken auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz „Solten Wiesch“ berechtigt. e) Vereine Die Vereine „Möltenorter Seglerkameradschaft“, der „Heikendorfer Tennisclub e. V. von 1965“ und der „Heikendorfer Yachtclub e. V.“ erhalten von der Gemeinde Heikendorf bis zu 10 Park- ausweise in Anlehnung an die Bewohnerparkausweise. § 3 Gebührenpflichtige Tage und Zeiten Die gebührenpflichtigen Tage und Zeiten ergeben sich aus der Beschilderung am jeweiligen Park- schein-/Kassenautomaten. § 4 Höhe der Parkgebühr Die Parkgebühr für öffentliche gebührenpflichtige Verkehrsflächen in der Gemeinde Heikendorf be- trägt - bei einer Parkdauer von bis zu ½ Stunde 0,50 Euro - bei einer Parkdauer von bis zu 1 Stunde 1,00 Euro - für jede weitere angefangene Stunde 1,00 Euro 5
Amt Schrevenborn - Ganztagsticket für den Parkplatz „Roehrskrog“ 4,00 Euro § 5 Gebühren für Parkberechtigungsausweise Für die Ausstellung von Ausweisen, die auf entsprechend beschilderte Verkehrsflächen zum unent- geltlichen Parken berechtigen, werden folgende Gebühren erhoben: - Bewohnerparkausweise mit einer Laufzeit von max. 1 Jahr 15,00 Euro - Bewohnerausweise für Gäste je Tag der Gültigkeit 2,00 Euro - Park & Ride Ausweis mit einer Laufzeit von 1 Monat 8,00 Euro - Park & Ride Ausweis mit einer Laufzeit von 6 Monaten 40,00 Euro - Liegeplatzinhaber von Sportbooten im Hafen Möltenort während der Sommersaison (15.03. – 15.11.) 10,00 Euro Liegeplatzinhaber von Sportbooten im Hafen Möltenort während der Wintersaison (16.11. – 14.03.) 5,00 Euro § 6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 06.06.2019 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 05.06.2024 außer Kraft. Die Parkgebührenverordnung vom 08.08.2018 tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft Diese Verordnung wurde dem Amtsausschuss vorgelegt. Heikendorf, 23.04.2019 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor gez. Hehenkamp Hehenkamp Heikendorf, 23.04.2019 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor Im Auftrag gez. Hingst Hingst Mitteilungen des Amtes Schrevenborn Versteigerung von Fundsachen Im Amt Schrevenborn findet am 5. stände, wie zum Beispiel Uhren, Schmuck und Juni um 14 Uhr (Einlass: 13.40 Uhr) natürlich viele Fahrräder, unter den Hammer in der Tiefgarage des Heikendorfer kommen. Rathauses, Dorfplatz 2, eine öf- fentliche Versteigerung von Fundsachen statt. Die ersteigerten Fundsachen werden nur gegen Es werden die typischen Versteigerungsgegen- Barzahlung ausgehändigt. www. ihr-standort.sh Drei Gemeinden – ein Wirtschaftsstandort Unter dieser Webadresse stellen Schönkirchen, Aktueller Schwerpunkt ist die Vermarktung der Heikendorf und Mönkeberg jetzt in einem ge- neuen Gewerbeflächen Söhren V in Schönkir- meinsamen Internetauftritt ihre Gewerbegebiete chen, die bis zum Frühjahr 2020 erschlossen und die Wirtschaftsregion an der Kieler Förde vor werden. (Verlinkung erfolgt über die Amtshomepage). 6
Amt Schrevenborn TAG DER OFFENEN TÜR AM U-BOOT-EHRENMAL Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Ubootkameradschaft Kiel e.V. Am Sonnabend, den 22. Juni 2019 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr laden wir zu einem TAG DER OFFENEN TÜR am U-Boot-Ehrenmal in Möltenort ein. Anlass ist u.a. das diesjährige Jubiläum des 100-jährigen Bestehens des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. und der Ubootkameradschaft Kiel e.V. Es erwarten Sie u.a.: Führungen durch das Ehrenmal Informationsstände Film/Bilder zur Geschichte des • Ubootkameradschaft Kiel und U-Boot-Ehrenmals Verband Deutscher Ubootfahrer (VDU) Vorträge • Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Bratwurst vom Grill und Getränke • Deutsche Marine / 1. Ubootgeschwader ... und die Gelegenheit, an der schönsten • Deutscher Marinebund (DMB) Stelle der Förde den Beginn der Kieler • Stiftung U-Boot-Ehrenmal Möltenort Woche hautnah zu erleben. Um 14:00 Uhr findet im Rahmen des „Tag der offenen Tür“ eine Baumpflanzung aus Anlass des 100-jährigen Bestehens von Volksbund und Ubootkameradschaft Kiel statt. Anschließend gibt der Shantychor „De Brummelbuttjes“ aus Heikendorf ein Platzkonzert am Ehrenmal. 7
Amt Schrevenborn Das Amt Schrevenborn sucht zum Schul-/Kindergartenjahr 2019/2020 sozialpädagogische Assistenten (m, w, d) und Erzieher (m, w, d) für die gemeindlichen Kindertagesstätten und die Offenen Ganztagsschulen in den Gemeinden Heikendorf und Schönkirchen. Nähere Informationen finden Sie auf www.amt-schrevenborn.de. Telefonische Auskünfte erteilt die Leiterin des Sozialamtes der Amtsverwaltung Schrevenborn, Frau Bertig, unter der Telefonnummer 0431 24 09 410 Das Amt Schrevenborn sucht für die Gemeinde Mönkeberg als Krankheitsvertretung eine Reinigungskraft (m/w/d) als Krankheitsvertretung in der Grundschule an der Bake. Die Einstellung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses als Krankheitsver- tretung. Die Arbeitszeit liegt grundsätzlich montags bis freitags zwischen 12:45 Uhr und 19.00 Uhr und beträgt 19 Wochenstunden. Die Eingruppierung richtet sich nach Entgeltgruppe 1 TVöD-V. Gesucht wird eine Kraft, die flexibel ist und Freude am Umgang mit Kindern im Schulalter hat. Ein freundlicher, höflicher und wertschätzender Umgang mit den Schülerinnen und Schülern, den Eltern, den Lehrkräften einschließlich der Schulleitung, den übrigen Nutzerinnen und Nutzern der Schulge- bäude und mit dem Mitarbeiterinnen-Team einschließlich des Hausmeisters werden vorausgesetzt. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung werden im Rahmen der Regelungen des SGB IX vor- rangig berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Un- terlagen bis zum 16.06.2019 mit dem Zusatz „Reinigungskraft“ an den Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei Dateianhängen an doerte.brillat@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt die Amtsverwaltung Schrevenborn, Frau Meyer, unter der Telefonnummer 0431 24 09 110. 8
Tourismus TOURISMUS Neuigkeiten aus der Urlaubsregion Strandschlafen an der Kieler Förde! Innovative Übernachtungsidee für Einwohner und Gäste Jetzt auch an der Kieler Förde am Strand schlafen und Sonnenstunden bis in den Abend hinein genießen! Der erste und einzige Schlafstrandkorb an der Kieler Förde steht seit Mai bis Ende September am Hauptstrand in Heikendorf und beschert einmalige Glücksmomente. Machen Sie es sich zu zweit oder alleine im Strandkorb bequem und genießen Sie den Sonnenuntergang sowie Panoramablick auf die Kieler Förde, während die Schiffe langsam vorbeiziehen. Der Schlafstrandkorb steht ge- schützt auf Höhe des Strandhotels Seeblick mit Blick auf den Friedrichsorter Leuchtturm. Buchbar ab sofort und ausschließlich über die Tourist-Informationen Kiel und Heikendorf unter 0431-679 100 und online auf www.kiel-sailing-city.de/schlafstrandkorb. Sonntag – Freitag 64,00 € pro Nacht, Freitag – Sonntag 74,00 € pro Nacht. Aktivurlaub an der Kieler Förde Das Aktiv-Angebot an der Kieler Förde gestaltet sich vielfältig und abwechslungs- reich: Vom Stand Up Paddling auf Schwentine und Ostsee über kombinierte Tou- ren mit Rad und Schiff bis hin zu Schnuppergolfen und Yoga am Meer – die Kombination aus jodhaltiger Seeluft und Bewegung gilt bei vielen unserer Gäste als Urlaubsmotiv. Der neue AktivLotse bündelt alle Angebote und macht sie dem Gast übersichtlich zugänglich. Imageseiten der Orte Heikendorf, Schönkirchen und Mönkeberg navigieren zusätzlich durch die Region. Erhältlich ist das kostenfreie Printprodukt ab sofort in der Tourist-Info, dem Hei- kendorfer Rathaus sowie den Gemeindebüros in Schönkirchen und Mönkeberg. Veranstaltungshighlights im Juni Kieler Woche auf der Germaniakoppel in Mönkeberg erleben Die wohl schönste Aussicht auf die Windjammerparade am 29.06.2019 bietet die Germaniakoppel in Mönkeberg. Ab 10 Uhr sorgt die CDU für das leibliche Wohl aller Zuschauer. Strandnoten goes KIEL KARIBIK ! Das heißt Reggae mit Südwester. Versüßen Sie sich das raue Leben an der Wasserkante mit Reggae- Sounds direkt am Heikendorfer Hauptstrand. 9
Tourismus / Gemeinde Heikendorf Schwentinetalfahrt Eine abwechslungsreiche Fahrt startet mehrmals täglich ab Kiel-Wellingdorf vorbei an Seerosenfeldern und aus- gedehnten Reetflächen, mitten durch wilde Weiden und Erlenbruchwälder. Die Fahrtzeit beträgt ca. 30 Minuten flußaufwärts bis zur oberen Anlegestelle "Oppendorfer Mühle", die mitten in dem Wald "Heegholz" liegt und nicht mit dem Auto erreichbar ist. Von dort aus kann man sofort die Rückfahrt antreten oder aussteigen und mit einem späteren Boot zurückfahren. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder Kathleen Weiß vom Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 142, kathleen.weiss@amt-schrevenborn.de) Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonn- abend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amts- verwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Öffentliche Ausschusssitzungen Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der öffentlich tagenden Ausschüsse der Gemeindevertretung werden durch Aushang in der Gemeindeverwaltung mit dem Tag der Einladung zur Sitzung be- kannt gegeben! Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Montag 03.06.2019 19:00 Uhr Bau- und Umweltausschuss Mittwoch 12.06.2019 19:00 Uhr Wirtschafts- und Verkehrsausschuss Donnerstag 13.06.2019 19:00 Uhr Bildungs- und Sozialausschuss Montag 17.06.2019 19:00 Uhr Finanz- und Lenkungsausschuss Mittwoch 26.06.2019 19:00 Uhr 10. Sitzung der Gemeindevertretung Sitzungsort: Ratssaal, Rathaus Heikendorf. Die Tagesordnung der Sitzungen können im Rathaus eingesehen werden. Der aktuelle Stand der Einladungen ist auf der Internetseite ersichtlich. EINLADUNG zur 10. Sitzung der Gemeindevertretung Heikendorf Am Mittwoch, 26. Juni 2019, findet um 19 Uhr im Ratssaal des Rathauses Heikendorf die 10. Sitzung der Gemeindevertretung statt, zu der ich Sie herzlich einlade. 10
Gemeinde Heikendorf Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesord- nung 2. Einwohnerfragestunde 3. Einwände gegen die Abschrift der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 22.05.2019 4. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 22.05.2019 gefassten Beschlüsse 5. Anträge 6. Umbesetzung von Ausschüssen 7. Mitteilungen 8. Wirtschafts- und Verkehrsangelegenheiten 9. Bildungs- und Sozialangelegenheiten 9.1 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Trägervereins Erlebniszentrum Fischerwelt Möltenort e. V. auf Gewährung eines gemeindlichen Zuschusses für die Betreibung und den Ausbau des Fischereimuseums in Möltenort 9.2 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Heikendorfer Yachtclub e. V. auf Ge- währung einer gemeindlichen Zuwendung zu einer Sanierungsmaßnahme 9.3 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Leiterin der OGTS auf Schaffung einer weiteren anteiligen Planstelle für eine SPA 9.4 Beratung und Beschlussfassung über den zukünftigen Einsatz eines Fachprogramms für den Betrieb der Gemeindebücherei 9.5 Beratung und Beschlussfassung über den Raumplan für den neuen Jugendtreff 10. Bau- und Umweltangelegenheiten 11. Haushaltsangelegenheiten 12. Anfragen Nichtöffentlicher Teil 13. Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf einer Fläche am Schloßkoppelweg 14. Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf einer Fläche in der Straße Am Herrkamp 15. Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen gez. Tade Peetz Bürgermeister - Änderungen bleiben vorbehalten - Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Poggenbarg" der Gemeinde Heikendorf für das Gebiet nordöstlich der Straßen Winkel/Wasserwaage (nördlich des Gewerbege- bietes) und südlich der Straße Haffkamper Weg (nördlich des Bebauungsplangebietes Nr. 74 “Poggenbarg“) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der vom Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heikendorf in der Sitzung am 29.04.2019 gebil- ligte und zur Auslegung beschlossene Entwurf der Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzun- gen (Teil B) der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Poggenbarg" der Gemeinde Heikendorf für das Gebiet nordöstlich der Straßen Winkel/Wasserwaage (nördlich des Gewerbegebietes) und südlich der Straße Haffkamper Weg (nördlich des Bebauungsplangebietes Nr. 74 “Poggenbarg“) und der durch den Bau- und Umweltausschuss gebilligte Entwurf der Begründung dazu liegen vom 11
Gemeinde Heikendorf 13. Juni 2019 bis einschließlich 31. Juli 2019 in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 1.29 während der Dienststunden Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus. Termine außerhalb dieser Zeiten können auch unter der Telefonnummer 0431/2409- 321 vereinbart werden. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht. Ebenfalls liegt in dem genannten Zeitraum 1. das Fachgutachten P16-020-IP/2016 Rev. 00 ‘Ausbreitungsrechnung nach TA-Luft zur Er- mittlung der Immissionssituation‘, Untersuchte Parameter: Geruch 2. die Lärmtechnische Untersuchung ‘Gewerbelärm nach TA Lärm‘ 3. das Schallgutachten für die Erstellung eines Schießstandes öffentlich aus. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan- auszug ersichtlich. Der Plangeltungsbereich umfasst das Gebiet nordöstlich der Stra- ßen Winkel/Wasserwaage (nörd- lich des Gewerbegebietes) und südlich der Straße Haffkamper Weg (nördlich des Bebauungs- plangebietes Nr. 74 “Poggen- barg“). Gegenüber dem in der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.02.2018 gefassten Auf- stellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Bau- und Umwelt- ausschusses am 29.04.2019 der Plangeltungsbereich geändert und im Bereich des Regenrück- haltebeckens vergrößert. Wesentliche Planungsziele sind die Festsetzungen einer Wohnbaufläche (W), einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Kleingärten“, einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung “Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“, einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung “Festplatz“ sowie die Festsetzung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Mit dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Poggenbarg" der Gemeinde Hei- kendorf liegt als umweltrelevante Unterlage die Umweltprüfung mit Umweltbericht als Bestandteil der Begründung öffentlich aus. Weiterhin liegt der Fachbeitrag zum Artenschutz gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum Bebauungsplan Nr. 74 „Poggenbarg“ öffentlich aus. Der Umweltprüfung mit Umweltbericht sind folgende Arten umweltbezogener Informationen zu entnehmen: Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose über die Entwicklung des Um- weltzustands. Bei den Auswirkungen auf Umweltbelange werden die Schutzgüter Boden und Relief, Fläche, Was- ser, Klima, Luft, Flora/Fauna, biologische Vielfalt, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild, 12
Gemeinde Heikendorf Mensch, menschliche Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwi- schen den Schutzgütern betrachtet. Die konkreten wesentlichen Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter im Plangebiet stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: o Schutzgut Boden und Relief: Es werden Aussagen getroffen zur Reliefstruktur, zur Bodenbeschaffenheit, zur Versicke- rungsfähigkeit, zur anteiligen Voll- oder Teilversiegelung des Bodens sowie zu Bodenauffül- lungen im Zuge der Erschließung im Siedlungsbereich. o Schutzgut Fläche: Es werden Aussagen getroffen zum Flächenverbrauch und zur Nutzungsintensität. o Schutzgut Wasser: Es werden Aussagen getroffen zu den angrenzenden Stillgewässern und Gräben, zur Planung der Entwässerung der Fläche, zur Versickerungsfähigkeit und zum Grundwasserschutz. o Schutzgut Klima, Luft: Es werden Aussagen getroffen zum Lokalklima und zur Bewertung hinsichtlich menschlicher Aufenthaltsqualität. o Schutzgut Flora/Fauna, biologische Vielfalt, Arten und Lebensgemeinschaften: Es werden Aussagen getroffen zu der entstandenen Ruderalfläche, zu den angrenzenden Ge- wässerbiotopen, zu streng und besonders geschützte Arten, zum Amphibienleitsystem, zu Haustieren und zur Ausweisung der Ausgleichsfläche im Westen des Plangebietes. o Schutzgut Landschaftsbild: Es werden Aussagen getroffen zur Veränderung des Landschaftsbildes und der Bedeutung für Anwohner und Natursuchende bzw. Spaziergänger. o Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit: Es werden Aussagen getroffen zu den Voraussetzungen als Siedlungsgebiet, zur Freizeitnut- zung, zum Schallschutz, zur Bedeutung für die Erholungsnutzung sowie zur Nutzung der Ver- anstaltungsfläche. o Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Im Bereich des Plangebietes befinden sich weder archäologische Denkmale, noch Gebäude oder Freianlagen unter Denkmalschutz. o Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Keine besonders erkennbaren. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB liegen vor und ebenfalls aus: o Kreis Plön, Fachbehördliche Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 03.09.2018 zu den Knickdurchbrüchen, zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie zur Beseitigung von Gehölzen. o Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – untere Forstbehörde- vom 06.08.2018 zu der Berücksichtigung der forstbehördlichen Belange. Ebenfalls liegt in dem genannten Zeitraum die durch den Bau- und Umweltausschuss am 29.04.2019 beschlossene Abwägung der vorgebrachten Anregungen aus den Beteiligungsverfahren zur bereits erfolgten frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Weiterhin kann als umweltbezogene Unterlage der Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf in der Amtsverwaltung Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, Zimmer 1.29 eingesehen werden (extra Ordner). Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften, auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen wird (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und DIN-Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls eingesehen werden. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Un- terlagen im Internet unter der Adresse www.heikendorf.de Politik & Verwaltung, Amtliche Bekannt- 13
Gemeinde Heikendorf machungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugäng- lich. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und um- weltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 unberücksichtigt blei- ben, wenn die Ge-meinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 nicht von Bedeutung ist. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Heikendorf, den 10.05.2019 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor im Auftrag gez. Böttcher Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf für den Bereich “zwischen Haff- kamper Weg und Winkel (nördlich des Bebauungsplangebietes Nr. 74 “Poggenbarg“) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der vom Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heikendorf in der Sitzung am 29.04.2019 gebil- ligte und zur Auslegung beschlossene Entwurf der Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzun- gen (Teil B) der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf für den Bereich “zwischen Haffkamper Weg und Winkel (nördlich des Bebauungsplangebietes Nr. 74 “Poggenbarg“) und der durch den Bau- und Umweltausschuss gebilligte Entwurf der Begründung dazu liegen vom 13. Juni 2019 bis einschließlich 31. Juli 2019 in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 1.29 während der Dienststunden Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus. Termine außerhalb dieser Zeiten können auch unter der Telefonnummer 0431/2409- 321 vereinbart werden. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht. Der Geltungsbereich umfasst den Bereich nordöstlich der Straße Winkel (nördlich des Gewerbege- bietes) und südlich der Straße Haffkamper Weg (nördlich des Bebauungsplangebietes Nr. 74 “Pog- genbarg“). Folgende Änderung der Planung ist vorgesehen: Darstellung einer Wohnbaufläche (W), Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Kleingärten“, Darstellung einer Fläche für den Gemein- bedarf mit der Zweckbestimmung “Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtung“, Darstel- lung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung “Festplatz“ und Darstellung einer 14
Gemeinde Heikendorf Fläche für Maßnah- men zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Land- schaft anstelle der bisherigen Darstel- lung Grünflächen Zweckbestimmung “Kleingärten“ (wel- che allerdings z. T. bestehen bleibt).. Der Geltungsbereich ist auch aus dem nachstehend abge- druckten Planaus- zug ersichtlich. Mit dem Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf liegt als um- weltrelevante Unterlage die Umweltprüfung mit Umweltbericht als Bestandteil der Begründung öffent- lich aus. Weiterhin liegt der Fachbeitrag zum Artenschutz gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum Bebauungsplan Nr. 74 „Poggenbarg“ öffentlich aus. Der Umweltprüfung mit Umweltbericht sind folgende Arten umweltbezogener Informationen zu ent- nehmen: Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose über die Entwicklung des Um- weltzustands. Bei den Auswirkungen auf Umweltbelange werden die Schutzgüter Boden und Relief, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Flora/Fauna, biologische Vielfalt, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild, Mensch, menschliche Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern betrachtet. Die konkreten wesentlichen Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter im Plangebiet stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: o Schutzgut Boden und Relief: Es werden Aussagen getroffen zur Reliefstruktur, zur Bodenbeschaffenheit, zur Versicke- rungsfähigkeit, zur anteiligen Voll- oder Teilversiegelung des Bodens sowie zu Bodenauffül- lungen im Zuge der Erschließung im Siedlungsbereich. o Schutzgut Fläche: Es werden Aussagen getroffen zum Flächenverbrauch und zur Nutzungsintensität. o Schutzgut Wasser: Es werden Aussagen getroffen zu den angrenzenden Stillgewässern und Gräben, zur Planung der Entwässerung der Fläche, zur Versickerungsfähigkeit und zum Grundwasserschutz. o Schutzgut Klima, Luft: Es werden Aussagen getroffen zum Lokalklima und zur Bewertung hinsichtlich menschlicher Aufenthaltsqualität. o Schutzgut Flora/Fauna, biologische Vielfalt, Arten und Lebensgemeinschaften: Es werden Aussagen getroffen zu der entstandenen Ruderalfläche, zu den angrenzenden Ge- wässerbiotopen, zu streng und besonders geschützte Arten, zum Amphibienleitsystem, zu Haustieren und zur Ausweisung der Ausgleichsfläche im Westen des Plangebietes. o Schutzgut Landschaftsbild: Es werden Aussagen getroffen zur Veränderung des Landschaftsbildes und der Bedeutung für Anwohner und Natursuchende bzw. Spaziergänger. 15
Gemeinde Heikendorf o Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit: Es werden Aussagen getroffen zu den Voraussetzungen als Siedlungsgebiet, zur Freizeitnut- zung, zum Schallschutz, zur Bedeutung für die Erholungsnutzung sowie zur Nutzung der Ver- anstaltungsfläche. o Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Im Bereich des Plangebietes befinden sich weder archäologische Denkmale, noch Gebäude oder Freianlagen unter Denkmalschutz. o Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Keine besonders erkennbaren. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB liegen vor und ebenfalls aus: o Kreis Plön, Fachbehördliche Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 03.09.2018 zu den Knickdurchbrüchen, zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie zur Beseitigung von Gehölzen. o Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – untere Forstbehörde- vom 06.08.2018 zu der Berücksichtigung der forstbehördlichen Belange. Ebenfalls liegt in dem genannten Zeitraum die durch den Bau- und Umweltausschuss am 29.04.2019 beschlossene Abwägung der vorgebrachten Anregungen aus den Beteiligungsverfahren zur bereits erfolgten frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Weiterhin kann als umweltbezogene Unterlage der Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf in der Amtsverwaltung Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, Zimmer 1.29 eingesehen werden (extra Ordner). Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften, auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen wird (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und DIN-Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls eingesehen werden. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Un- terlagen im Internet unter der Adresse www.heikendorf.de Politik & Verwaltung, Amtliche Bekannt- machungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und um- weltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Ge-meinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Heikendorf, den 09.05.2019 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor im Auftrag gez. Böttcher 16
Gemeinde Heikendorf Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf DGB Heikendorf – Mitteilungen: Unter dem Motto „Europa. Jetzt aber richtig!“ rief Aber die EU hat Demokratie-Defizite. Fehlende Ge- der DGB Heikendorf in diesem Jahr am 1.Mai waltenteilung, das EU-Parlament hat kein zum „Tag der europäischen Solidarität“ auf. Im Initiativrecht bei Gesetzesverfahren, Befugnisse Rahmen eines politischen Frühschoppens wurde über den EU-Etat muss es sich mit dem Minister- über die EU, über Europa diskutiert. rat teilen, Ministerrat wird nicht gewählt und ist Die Gewerkschaften in ihrem Bund fordern Europa nicht repräsentativ zusammengesetzt, neoliberale sozialer zu machen. Haushaltspolitik ist festgeschrieben, Zentralisie- Menschen müssen im Mittelpunkt der europäi- rung. schen Politik stehen. Die sozialen Interessen der Als Gast eingeladen war Karl-Martin Hentschel, im Bürger und Arbeitnehmer müssen Vorrang haben Bundesvorstand von Mehr Demokratie e.V. vor den Interessen des Kapitals. und Autor des Buches „Demokratie für morgen“ - Wir brauchen mehr Tarifbindung in ganz Europa mit einem konkreten Entwurf für ein gerechtes und armutsfeste Mindestlöhne in jedem Europa. Die EU soll demokratischer, handlungsfä- EU-Mitgliedsstaat. Gleiche Chancen für Frauen und higer, solidarischer, vielfältiger und dezentraler Männer. werden. Ein Neuanfang für Europa – durch ein Bür- Ein ambitioniertes Programm für Zukunftsinvesti- gerkonvent, Bürgerbeteiligung und tionen für Europa, das Arbeitsplätze, Bildung, Volksabstimmung. Infrastruktur, bezahlbaren Wohnraum für alle si- Durch einen europaweiten Abstimmungsbeschluss chert und fördert. wird ein von den Bürgern direkt gewählter Die EU muss zum Vorbild für eine faire Globalisie- Konvent einberufen. Dieser Konvent soll aus zwei rung werden – internationale Standards für Hälften bestehen: Eine Bürgerkammer und eine Arbeitnehmerrechte, Soziales, Umwelt- und Ver- Staatenkammer. Die Bürgerkammer würde aus re- braucherschutz sowie Datensicherheit müssen präsentativ gewählten Mitgliedern betehen. Jedes das Geschehen auf den Märkten bestimmen, nicht Land wählt entsprechend seiner Einwohnerzahl umgekehrt. Konventmitglieder. In der Staatenkammer sind Unser europäisches Haus, die EU, befindet sich in dagegen alle Staaten gleich vertreten. Der Konvent ihrer tiefsten Krise seit ihrer Gründung. arbeitet eine europäische Verfassung aus. Brexit, Sperren gemeinsamer Beschlüsse durch Das Schlusswort über die Verfassung sollten nicht Rechtsaußen-Regierungen, das Erstarken von die Regierungen oder die Parlamente haben, von Rechtspopulisten und Nationalisten, Finanz- sondern alle Bürger der Union. Entschieden durch krise wegen Bankenrettung und Eingriff einer eine Volksabstimmung die am gleichen Tage technokratischen Troika in den Staatshaushalten in allen Mitgliedsländern stattfindet. südeuropäischer EU-Mitgliedsstaaten durch Das künftige Europa sollte handlungsfähig genug Sozialkürzungen und Privatisierungen. „Flüchtlings- sein, um notwendige Regulierungen auch gegen krise“ - der Traum eines offenen Europas Wirtschaftsverbände, gegen die großen Banken seit dem Mauerfall 1989 ist vorbei. Europa hat und andere mächtige Interessengruppen durchzu- 1.200 km Grenzzaun errichtet und das Mittelmeer setzen. Demokratie wächst von unten: Aus den hat sich in ein Meer des Todes verwandelt. Kommunen und Regionen, wo die Menschen Die Migrationsfrage nutzten auch britische Rechts- eher Vertrauen zu ihren Repräsentanten fassen. populisten für ihren Brexit-Feldzug. Dezentralisierung als ein funktionierendes födera- Und dennoch: Die EU ist friedlich vereint – ein ein- les zigartiges Friedensprojekt nach den furchtbaren System und ein dafür geeignetes Finanzgebilde. Erfahrungen zweier Weltkriege. Die Neugründung der EU als plurale, föderale De- Die EU wurde zur Region der Reise- und Bewe- mokratie um die Umwandlung zu einer gungsfreiheit. Freizügigkeit, Schutz vor Diskrimi- Gleichgewichtsgesellschaft zu bewältigen. Mit Bür- nierung, kommunales Wahlrecht, Petitions- und gerkonventen, Volksentscheiden, mit mehr Demo- Beschwerderechte, diplomatischer Schutz werden kratie! uns in allen EU-Staaten als EU-Bürger garantiert. 17
Gemeinde Heikendorf Die Gemeinde gratuliert Standesamtliche Mitteilung Geburtstage 26.04.2019 Ralf Möller und Birke Ellinor Vermehren, geb. Brecht Rosemarie Keil Sonnensteg 7 80 Jahre 02.05.2019 Diego Roner und Jennifer 13.06.2019 Johannes Schymura Roner, geb. Schaper 95 Jahre Neuheikendorfer Weg 140 c Nächste Schadstoffsammlung in Heikendorf am 14. Juni 2019, Ort: Parkplatz Schulredder, Freitag, 13:30 Uhr – 15:00 Uhr Berichte aus der Gemeinde Heikendorf sorgt für bienenfreundliche Beete im Gemeindegebiet Wenn das neuangelegte Bienen- und Schmet- terlingsbeet am Rathaus blüht, dann wird es dort demnächst ganz sicher summen und brum- men. Insekten- und bienenfreundliche Pflanzen, die den Tieren Nahrung und einen Lebensraum bieten, hat der Amtsbetriebshof Schrevenborn vor einigen Wochen in die Erde gebracht. Für ein prächtiges Blütenmeer an der Dorfstraßen- seite des Heikendorfer Rathauses werden in den Sommermonaten u.a. Sonnenhut, Katzenminze, Kugeldistel und Sonnenröschen sorgen. Die Gemeinde gestaltet dieses Jahr mehrere in die Jahre gekommene Beete neu, beispielsweise auch im Blumenweg/Ecke Langer Rehm oder Amtsbetriebshof-Mitarbeiter, Markus Oltmann, etwa auch in der Fritz-Lau-Straße am Denkmal, selbst passionierter Imker, freut sich über das und leistet so einen kleinen Beitrag gegen das neue insekten- und bienenfreundliche Beet am Insekten- und Bienensterben. Heikendorfer Rathaus. © CK Optimierung der Schrevenborner Ortsbuslinie Die Vineta-Ortsbus-Ringlinie, die seit Dezember ler Busbetriebsgesellschaft, nach einer Bürger- 2018 die drei amtsangehörigen Gemeinden Hei- befragung in den drei Gemeinden an, bei der kendorf, Schönkirchen und Mönkeberg aktuell im Wünsche und Anregungen aus Einwohnerkreisen 40-Minuten-Takt miteinander verbindet und aufgenommen wurden. dank der Haltestellen „Mönkeberger Fähranle- In Heikendorf soll etwa die Einrichtung einer Hal- ger“ und „Hafen Möltenort“ auch die Förde- testelle am ehemaligen Café Carli geprüft wer- schifffahrt anbindet, soll optimiert werden. Das den. Da der Ortsteil Neuheikendorf vom Ortsbus kündigte Jürgen Ubben, Geschäftsführer der Kie- nicht angefahren wird, dafür von der KVG-Linie 18
Gemeinde Heikendorf 100, werden verbesserte Umsteigemöglichkeiten werden) festhalten. Die angeregten Wochenend- in der Haltestelle am Grasweg geprüft. fahrten könne Vineta ebenfalls mit Blick auf die Ein weiterer Wunsch insbesondere älterer An- Kosten vorerst nicht anbieten. Das private Bus- wohner ist eine kurze Verbindung vom Tobrin- unternehmen bietet seine Ortsbuslinie im Amt ger/Rügendamm zum Strand. Im Moment muss Schrevenborn eigenwirtschaftlich und ohne öf- für diese Kurzstrecke wegen der Ringlinienfüh- fentliche Fördermittel an. Die derzeit gut 100 rung der lange Umweg über Schönkirchen und Fahrgäste täglich („Das ist für den Start einer Mönkeberg gefahren werden. An der Ringlinie neuen Buslinie ein toller Erfolg“) reichen für einen wird Ubben vor allem aus Kostengründen (für wirtschaftlichen Betrieb laut Ubben nicht aus. einen Pendelverkehr müssten 2 Busse eingesetzt Fiesta Maritima – Aussteller für Künstler- und Kunsthandwerkermeile gesucht! Vom 12. bis 14. Juli (Freitag bis Sonntag) wird chern präsentiert werden. Interessierte Aussteller am Möltenorter Hafen das traditionelle Hafenfest erhalten weitere Informationen bei Frau Kathleen „Fiesta Maritima“ gefeiert. Am Samstag, 13. Juli, Weiß: (Tel.: 0431-2409-142, 12 bis 18 Uhr, und am Sonntag, 14. Juli, 12 bis kathleen.weiss@amt-schrevenborn.de). Das Amt 16 Uhr, soll entlang der Straße Strandweg eine Schrevenborn freut sich auf Ihr abwechslungs- Künstler- und Kunsthandwerkermeile den Besu- reiches und kreatives Angebot! HGV Heikendorf spendet Einnahmen aus dem Adventskalenderverkauf Mit seiner Adventskalenderak- tion (Verlosung von hochwerti- gen Sachspenden aus der Heikendorfer Geschäftswelt) , bei der die Einnahmen aus dem Verkauf der Kalender an gemeinnützige, soziale und kulturelle Einrichtungen in der Gemeinde gespendet werden, hat der HGV in den vergange- nen elf Jahren gut 47.000 Euro an Spenden verteilt. In diesem Jahr gehen 1400 Euro an das Weihnachtshilfswerk der Ge- meinde, 1000 Euro an den Hei- kendorfer Yachtclub (Repar- atur Feuerschiff), 500 Euro an Freude bei den Vertretern der Heikendorfer Vereine und Verbände den Wald- und Naturkinder- über die HGV-Spendenschecks. garten (Anschaffung großer Sonnenschirme), 500 Euro an die Jugendfeuer- dorf für das Projekt Shuttlebus für gehbehinderte wehr Heikendorf (50 Jahr- Jubiläum) Senioren. sowie 300 Euro an den Seniorenbeirat Heiken- Zu guter Letzt: Für die Anschaffung eines neuen gewährt. 165.000 Euro steuert die Gemeinde an Ei- Löschfahrzeuges vom Typ LF 10 für die Heikendor- genmitteln bei, mit 55.000 Euro fördert der Kreis fer Feuerwehr hat das Land jetzt eine Sonderbe- Plön die Investition. darfszuweisung in Höhe von 140.000 Euro 19
Gemeinde Heikendorf Impressionen vom Weltfischbrötchentag Fotos: K. Weiß Der Weltfischbrötchentag am Möltenorter Hafen hatte am ersten Maisamstag bei typisch norddeut- schem Wetter einiges zu bieten. Etwa 1200 Besucher nutzten den schönen Ausflugtag zu einem Bummel entlang der Fischbrötchenmeile am Hafen. Bunt und appetitlich präsentierten sich die dä- nischen Fischteller vom Feuerschiff Laesoe Rende und die leckeren Fischbrötchen vom Förderverein Fischereigeschichte, neben Softeis und süßen Leckereien von Achim Rogowski. Der Seenotretter „Berlin“ lud mit einem Open Ship- Besuch an Bord ein, hinter die Kulissen zu schauen. Ebenso ließ es sich das Polizeiboot Staberhuk nicht nehmen, Möltenort einen Besuch ab- zustatten und präsentierte sich am Fähranleger. Neben Schnuppersegeln der MSK Möltenort und einer Modellbauausstellung des Funkclubs Taifun für die etwas Größeren, konnten sich die Kleinsten auf einer bunten Spielmeile vergnügen. Für die musikalische Unterhaltung sorgten der Heikendorfer Shantychor De Brummelbuttjes und deren Gast- chor, die Holzheimer Schoppensänger. 20
Gemeinde Heikendorf Heikendorfs Sportler/innen des Jahres Kunstradfahren/Heikendorfer SV: Inka-Friede- (Sprung, Barren, Balken, Boden), Ahtletik 1. Platz rike Meyer/Kreis- und Landesmeisterin 2-er Landespokal, Maya Völckers, Nina Nordhaus, Kunstfahren, 4. Platz Bundespokal, Swantje An- Eva von Oldenburg, Hannah Schulz, Bente Va- derson/Kreis- und Landesmeisterin im 1-er und roga, Lucie Eckert, Jade Nordhaus (alle 1. Platz 2-er Kunstfahren, 4. Platz Bundespokal, Anna- Kreismeisterschaften). Luise Rost/Kreis- und Landesmeisterin 1-er Segeln/Möltenorter Seglerkameradschaft: Kunstfahren, 15. Platz Bundespokal, Mai Lenke Michel Groth/1. Platz Kreisjugendmeisterschaf- Janzen/Kreis- und Landesmeisterin 2-er Kunst- ten (KJM) Piraten, Marnie Bertram/1. Platz KJM fahren, Lina Peill/Landesmeisterin im 1-er Kunst- Opti C 2, Tom Buckow/1. Platz KJM Opti C 1, fahren, Jonna Heistermann/Kreis- und Landes- Lennard Mysegaes/1. Platz KJM Opti B, Leo meisterin im 2-er Kunstfahren, Kreismeisterin 1- Niss/1. Platz KJM Piraten. er Kunstfahren, Lucie Eckert/ Kreis- und Landes- Reiten/Reit- und Fahrgemeinschaft Heiken- meisterin im 1-er und 2-er Kunstfahren, 3. Platz dorf: Livia Kloth/Kreismeisterin und 3. Platz Pony Bundespokal, Lily Bartels/Kreismeisterin 1-er Dressur Nachwuchschampionat SH. Kunstfahren, Natalie John/ Kreis- und Landes- Golf/Golf-Club Kitzeberg: Carl Lamcke/Jun- meisterin 2-er Kunstfahren,Martha Lipross gendmeister Region Nord, Dr. Nikolai Ulrich/Lan- /Kreismeisterin 1-er Kunstfahren. desmeister Einzel und Mannschaft AK 50, Bogenschießen/Heikendorfer SV: Harald Be- Christoph Eltester, Dr. Bernhard Grimm, Thomas cker/Vize-Landesmeister Jagdbogen 3D. Hahn, Olaf Henningsen, Hagen Jessen, Dr. Ingo Turnen/Heikendorfer SV: Karlotta Hinzmann Petersen, Cliff Stromeier (alle Landesmeister /Kreis- und Landesmeisterin Geräteturnen Mannschaft AK 50). Musik und Meer: Gemeinschaftskonzerte vom Heikendorfer Shantychor De Brummelbuttjes und den Holzheimer Schoppensängern Bild unten) und Klaus-Dieter Zorn (links) vom Chorvor- stand der Schoppensänger neben Bürgermeister Tade Peetz auch dessen Mönke- berger Amtskollegin Hilla Mersmann zum Konzertauf- takt ein gerahmtes Bild von Holzheim überreicht. Zum nicht-musikalischen Pro- gramm der Gäste gehörte ein Fördetörn mit der MS Für ein „Feuerwerk an Seemannsliedern, Wein- Dana. (Fotos: Behrendt/Asmus) liedern und Heimatliedern sowie Schlagern und Evergreens“, so Brummelbuttjes-Chorsprecher Klaus Asmus, sorgten die beiden befreundeten Männerchöre bei zwei Gemeinschaftskonzerten Anfang Mai. Auftritt Nummer eins stand zu- nächst in der gut besuchten Mehrzweckhalle Heikendorfs an. Zwei Tage später folgte ein Frei- luftkonzert zum Weltfischbrötchentag am Hafen von Möltenort. Zum zweiten Mal nach 2015 war die 14-köpfige Gesangstruppe aus dem rhein- land-pfälzischen Holzheim zu Gast in Heiken- dorf. Da Holzheim Partnergemeinde von Mönkeberg ist, hatten Frank Bapst (rechts im 21
Kulturelles Gemeindebücherei Heikendorf Di, Do, Fr 9-13 Uhr und 15-18 Uhr Mi, Sa 9-13 Uhr www.gemeindebuecherei-heikendorf.de !!!!!!!!!!!!!!!! ! ! ! ! ! !"#$$%$&%'()(!"#*+,%'(-(!+$$.+/0%'( ! !"#$%&'()*+,)-./$)*0+1).2)+1)34") ! ! ))))))))&.5)6#2)!#.#"784$55)9:7;)?@%#/A"%) ! /.")2$%)"#$%&''(&)*+$! ! !,"#$*)#**!-)+#.! ! ! /01#''!2!3+*)4$(+!5)+#'6+)*!&$!78)9!+):4%*%#;:! ! 80!?+@+)';:#--!-A)!9#+!-)+@$9%#;:+!B$*+)'*A*C@$D! ! ! !! !E$0+%9@$D! ! 3+0+#$9+1A;:+)+#!F+#(+$98)-! ! G#!H!I&!! !!J!K!LM!B:)!!!! =+%N!0BC+D)*B)01)E+) ) ) ) G#O!G8O!?)! LP!K!LQ!B:)) 22
Kulturelles 23
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Kulturelles 25
Kulturelles Heimspiel 2 – Skulpturen und Bilder Doppelausstellung in Heikendorf im ehemaligen Café Carli Viele erinnern sich gern an die sehr gut besuchte Ausstellung Heimspiel der Künstlerfreundinnen Gertrud Buller-Schunck und Antje Eule 2017 im Laboer Freya-Frahm-Haus. Jetzt sind sie wieder da: In den Räumen am Möltenorter Weg/Ecke Dorfstraße in Heikendorf (ehemals Café Carli) er- öffnen die beiden am Samstag, 1. Juni, ihre zweite Ausstellung auf der Ostseite der Kieler Förde. Heimspiel 2 haben sie diese überschrie- ben und knüpfen damit direkt an die Premiere ihrer Doppelausstellungen an. Gezeigt werden Keramiken der Heikendorferin Gertrud Buller- Schunck und Bilder von Antje Eule (Glückstadt) – harmonisch aufeinander abgestimmt, ästhe- habe aber das Handwerkliche dafür bei Hanna tisch präsentiert und überraschend neu. „Wir Dransfeld in Brüssel gelernt und später bei Prof. hatten wieder große Lust, neue Arbeiten hier zu Peter Nagel vertieft. zeigen“, sagen die Künstlerinnen. Sie laden zur Vernissage am 1. Juni um 17 Uhr ein. Die Aus- Die Ausstellung Heimspiel 2 ist vom 1. bis 30. stellung läuft dann bis zum 30. Juni. Zur Einfüh- Juni donnerstags und freitags von 15 bis 18 Uhr rung spricht die Journalistin Dagmar geöffnet, samstags von 10 bis 13 und am Sonn- Ruscheinsky (Laboe/Berlin). tag von 13 bis 16 Uhr geöffnet. Die Heikendorfer Keramikerin Buller-Schunck gestaltet Skulpturen aus Ton, lässt sie allein durch den gebrannten Werkstoff wirken, glasiert oder patiniert sie. Die Glückstädter Malerin Eule malt gegenständlich und abstrakt und schafft mit ihrer Ölmalerei, mit Grafiken und Collagen spannende und fröhliche Bilder. Beide Künstle- rinnen haben viel Freude daran sich so auszu- drücken. Gertrud Buller-Schunck ist in Warendorf/West- falen geboren und aufgewachsen und seit mehr als 30 Jahren Norddeutsche. Sie hat bei ver- schiedenen Künstlern gearbeitet und in deren Ateliers Erfahrung gesammelt. Form und Aus- druck in schlichter Harmonie zu vereinen ist Ziel ihrer Arbeit. So entstehen oft hintergründige Skulpturen, die bestenfalls berühren und in ihrer Werkstatt zu Hause entstehen. Antje Eule ist in Flensburg geboren und aufge- wachsen und lebt heute in Glückstadt. Sie arbei- tet im kleinen Atelier zu Hause und in ihrem Atelier in der Künstlerkolonie „Hungriger Wolf“ in Hohenlockstedt. Die Malerei sei schon immer Teil ihres Lebens gewesen, sagt sie. Ihre Groß- mutter, ihr Vater und ihr Bruder - der verstorbene schleswig-holsteinische Künstler Horst Bartels - haben ebenfalls künstlerisch gearbeitet. Sie sei im Wesentlichen Autodidaktin, sagt Antje Eule, 26
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