HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn

Die Seite wird erstellt Fiete Franz
 
WEITER LESEN
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
HEIKENDORFER
                  ANZEIGER

          Reges Treiben im Möltenorter Hafenvorfeld am Weltfischbrötchentag

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf
mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort,

                                                                06/2019
Kitzeberg und Schrevenborn
und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Gemeinde ehrt Heikendorfs Sportler/innen des Jahres
Bei einer Feierstunde
im Ratssaal wurden
herausragende Leis-
tungen von Heikendor-
fer    Sportlern    im
Nachwuchs- und Er-
wachsenenbereich ge-
würdigt. Urkunden und
Medaillen der Ge-
meinde überreichten
Bürgermeister Tade
Peetz und die Fach-
ausschuss-Vorsit-
zende Elke Wohlert.
Auf Kreis-, Bezirks-
und      Landesebene
sammelten folgende
Sportler Titel als Ein-
zelstarter und/oder in
der Mannschaft:

(Vollständige Namens-     Herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2018: Heikendorfs Sportler-
liste auf Seite 21.)      /innen des Jahres. © CK

                              Impressionen vom Maibaumfest

                                                        schaft auf dem Dorfplatz. Bevor der Mai-
                                                         baum mit seinem geschmückten Kranz in
                                                         die Höhe gestemmt wurde, hatten Vorsit-
                                                          zender Hauke Krützfeldt und Bürgermeis-
                                                          ter Tade Peetz die Veranstaltung eröffnet.
                                                          Für die musikalische Begleitung sorgten
                                                           wie üblich die Show-Brassband und die
                                                           Schoolredder Allstars. Zwischen Kinder-
                               Es war ein          aktivitäten und Verpflegungsständen informierte
 kühler, aber in diesem Jahr zumindest trocke-     der Nachwuchs der Ortshandwerkerschaft
ner Start in den Mai beim traditionellen Mai-      zudem über Ausbildungschancen und Perspek-
baumfest der Heikendorfer Ortshandwerker-          tiven im Handwerk.
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn
Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn                                          3- 8
Tourismus                                                                                                   9 - 10
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde                                                  10 - 16
Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde                                                                17 - 21
Kulturelles                                                                                               22 - 29
Kindergärten                                                                                              32 - 37
Schulen                                                                                                   38 - 39
Kirchengemeinden                                                                                          40 - 47
Vereine & Verbände Berichte                                                                               48 - 68
Sitzungsprotokoll GV-Sitzung                                                                              69 - 73
Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner                         74 - 86
Impressum                                                                                                      84

          Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn
 Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be-
 kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei-
 ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können
 zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier
 Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter wer-
 den gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Ge-
 meindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.

                                Öffentliche Ausschusssitzungen

              Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:

              Tag               Datum              Uhrzeit          Sitzung
              Donnerstag        06.06.2019         19:00 Uhr        Haupt-, Finanz- und Werkausschuss
              Mittwoch          19.06.2019         19:00 Uhr        Amtsausschuss

              Die Tagesordnung der Sitzungen können im Rathaus eingesehen werden.
              Der aktuelle Stand der Einladungen ist auf der Internetseite ersichtlich.

                                             Einladung
                           zur 6. öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses
                                        des Amtes Schrevenborn

Am Mittwoch, 19.06.2019, findet um 19:00 Uhr im Ratssaal Heikendorf, die 6. öffentliche Sitzung
des Amtsausschusses statt, zu der ich Sie herzlich einlade.

Pohl
Amtsvorsteher

Die Tagesordnung setzt sich vorbehaltlich von Ergänzungen und Änderungen wie folgt zusammen:

                                                                                                                    3
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn
Öffentlicher Teil

1.  Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einla-
    dung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung
    am 05.03.2019
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
5. Mitteilung des Amtsvorstehers
6. Einwohnerfragestunde
7. Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Trägerschaft von Selbstverwaltungsauf-
    gaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 15 Amtsordnung: Teilaufgabe „Planung und Beratung zur Unterstüt-
    zung des Breitbandausbaus“
8. Beratung und Beschlussfassung über den Frauenförderplan des Amtes Schrevenborn, des
    Amtsbetriebshofes und der amtsangehörigen Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schön-
    kirchen für die Jahre 2019 bis 2022
9. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 des Amtsbetriebshofes
10. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstockung des Stellenplanes 2020 des Amtsbe-
    triebshofes
11. Anfragen aus dem Amtsausschuss

Nichtöffentlicher Teil

12. Mitteilung des Amtsvorstehers
13. Anfragen aus dem Amtsausschuss

                              Bekanntmachung

                              Amtsverordnung
             über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen
                        in der Gemeinde Heikendorf
                         (Parkgebührenverordnung)

                                        vom 23.04.2019

Aufgrund des § 6a Abs. 6 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
28.11.2016 (BGBl. I S. 2722) und § 1 der Landesverordnung über Parkgebühren vom 12.04.1990
(GVOBl. Schl.-Holst. S. 264) verordnet der Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn:

                                      § 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für öffentliche Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Heikendorf, soweit
das Parken auf diesen Flächen nur mit gültigem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten zulässig
ist. Für diese Flächen werden Gebühren nach Maßgabe der Gebührentabelle in § 4 erhoben.

                § 2 Ausnahmetatbestände für die Erteilung eines Parkausweises
Für öffentliche Verkehrsflächen, auf denen grundsätzlich das Parken nur mit gültigem Parkschein
zulässig ist, können eine oder mehrere Ausnahmetatbestände festgelegt werden, die zur Erteilung
eines Parkausweises zum kostenlosen Parken berechtigen.

     a) Bewohnerparken
        Es werden folgende Bewohnerparkzonen festgelegt:

4
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn
      Parkzone A:         Bewohner der Straßen      Kolonnenweg Nr. 5 bis Nr. 16
                                                    Möltenorter Weg Nr. 1 bis Nr. 22
                                                    Strandweg
                                                    Hohrott

      Sonderparkzone:                               Möltenorter Weg ab Nr. 22
      (nur Bewohnerparkausweis)                     bis Einmündung Schützenstraße

      Parkzone B:         Bewohner der Straßen      Solten Wiesch Nr. 1 bis Nr. 3
                                                    Friedrichstraße
                                                    Quellengrund
                                                    Mühlensteig

      Sonderparkzone:                                Hafenstraße Nr. 2 bis Nr. 28
      (nur mit Parkscheibe)
      Bewohnerinnen/Bewohner von Bewohnerparkzonen haben das Recht auf Erteilung eines ge-
      bührenpflichtigen Bewohnerparkausweises, der zum unentgeltlichen Parken auf gebühren-
      pflichtigen Verkehrsflächen berechtigt, soweit diese entsprechend beschildert sind.
      Jede Bewohnerin/jeder Bewohner, die/der mit Hauptwohnsitz in Heikendorf gemeldet ist, er-
      hält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von
      ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug, sofern kein Stellplatz auf dem eigenen Grundstück
      vorhanden ist.

   b) Bewohnerparken für Feriengäste
      Bewohnerinnen/Bewohner von Ferienwohnungen, die in einer der unter a) genannten Park-
      zonen liegen, haben das Recht, gegen Vorlage der ihnen zugeteilten Ostseecard einen auf
      die Zeit des Aufenthaltes begrenzten gebührenpflichtigen Bewohnerparkausweis zu erwer-
      ben.

   c) Park & Ride
      Benutzerinnen/Benutzer der Fördeschifffahrt haben das Recht, gegen Vorlage einer gültigen
      Monats- oder Jahreskarte einen gebührenpflichtigen Park & Ride Ausweis zu erwerben, der
      zum Parken auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz „Roehrskrog“ berechtigt.

   d) Tagesausweis für Nutzer der Seebadeanstalt
      Nutzer der Seebadeanstalt erhalten einen von der Seebadeanstalt ausgestellten Ganztages-
      ausweis zum Preis von 2,00 EUR, der zum Parken auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz
      „Solten Wiesch“ berechtigt.

   e) Vereine
      Die Vereine „Möltenorter Seglerkameradschaft“, der „Heikendorfer Tennisclub e. V. von 1965“
      und der „Heikendorfer Yachtclub e. V.“ erhalten von der Gemeinde Heikendorf bis zu 10 Park-
      ausweise in Anlehnung an die Bewohnerparkausweise.

                             § 3 Gebührenpflichtige Tage und Zeiten
Die gebührenpflichtigen Tage und Zeiten ergeben sich aus der Beschilderung am jeweiligen Park-
schein-/Kassenautomaten.
                                    § 4 Höhe der Parkgebühr
Die Parkgebühr für öffentliche gebührenpflichtige Verkehrsflächen in der Gemeinde Heikendorf be-
trägt
      - bei einer Parkdauer von bis zu ½ Stunde                        0,50 Euro
      - bei einer Parkdauer von bis zu 1 Stunde                        1,00 Euro
      - für jede weitere angefangene Stunde                            1,00 Euro

                                                                                                5
Amt Schrevenborn
    -    Ganztagsticket für den Parkplatz „Roehrskrog“                 4,00 Euro

                         § 5 Gebühren für Parkberechtigungsausweise
Für die Ausstellung von Ausweisen, die auf entsprechend beschilderte Verkehrsflächen zum unent-
geltlichen Parken berechtigen, werden folgende Gebühren erhoben:

    -    Bewohnerparkausweise mit einer Laufzeit von max. 1 Jahr       15,00 Euro
    -    Bewohnerausweise für Gäste je Tag der Gültigkeit               2,00 Euro
    -    Park & Ride Ausweis mit einer Laufzeit von 1 Monat             8,00 Euro
    -    Park & Ride Ausweis mit einer Laufzeit von 6 Monaten          40,00 Euro
    -    Liegeplatzinhaber von Sportbooten im Hafen Möltenort
         während der Sommersaison (15.03. – 15.11.)                    10,00 Euro
         Liegeplatzinhaber von Sportbooten im Hafen Möltenort
         während der Wintersaison (16.11. – 14.03.)                      5,00 Euro

                                       § 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 06.06.2019 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 05.06.2024 außer Kraft. Die
Parkgebührenverordnung vom 08.08.2018 tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft

Diese Verordnung wurde dem Amtsausschuss vorgelegt.
Heikendorf, 23.04.2019
Amt Schrevenborn
Der Amtsdirektor
gez. Hehenkamp
Hehenkamp

Heikendorf, 23.04.2019
Amt Schrevenborn
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Hingst
Hingst

            Mitteilungen des Amtes Schrevenborn
                            Versteigerung von Fundsachen

              Im Amt Schrevenborn findet am 5.      stände, wie zum Beispiel Uhren, Schmuck und
              Juni um 14 Uhr (Einlass: 13.40 Uhr)   natürlich viele Fahrräder, unter den Hammer
              in der Tiefgarage des Heikendorfer    kommen.
              Rathauses, Dorfplatz 2, eine öf-
fentliche Versteigerung von Fundsachen statt.       Die ersteigerten Fundsachen werden nur gegen
Es werden die typischen Versteigerungsgegen-        Barzahlung ausgehändigt.

    www. ihr-standort.sh                  Drei Gemeinden – ein Wirtschaftsstandort

Unter dieser Webadresse stellen Schönkirchen,       Aktueller Schwerpunkt ist die Vermarktung der
Heikendorf und Mönkeberg jetzt in einem ge-         neuen Gewerbeflächen Söhren V in Schönkir-
meinsamen Internetauftritt ihre Gewerbegebiete      chen, die bis zum Frühjahr 2020 erschlossen
und die Wirtschaftsregion an der Kieler Förde vor   werden.
(Verlinkung erfolgt über die Amtshomepage).

6
Amt Schrevenborn

TAG DER OFFENEN TÜR AM U-BOOT-EHRENMAL

                                         Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

            Ubootkameradschaft Kiel e.V.

     Am Sonnabend, den 22. Juni 2019
von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr laden wir zu einem
            TAG DER OFFENEN TÜR
          am U-Boot-Ehrenmal in Möltenort ein.
Anlass ist u.a. das diesjährige Jubiläum des 100-jährigen
Bestehens des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
und der Ubootkameradschaft Kiel e.V.

Es erwarten Sie u.a.:                      Führungen durch das Ehrenmal
Informationsstände                         Film/Bilder zur Geschichte des
• Ubootkameradschaft Kiel und             U-Boot-Ehrenmals
  Verband Deutscher Ubootfahrer (VDU)
                                          Vorträge
• Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
                                           Bratwurst vom Grill und Getränke
• Deutsche Marine / 1. Ubootgeschwader
                                           ... und die Gelegenheit, an der schönsten
• Deutscher Marinebund (DMB)
                                           Stelle der Förde den Beginn der Kieler
• Stiftung U-Boot-Ehrenmal Möltenort       Woche hautnah zu erleben.

Um 14:00 Uhr findet im Rahmen des „Tag der offenen Tür“ eine Baumpflanzung aus Anlass des
100-jährigen Bestehens von Volksbund und Ubootkameradschaft Kiel statt. Anschließend gibt
der Shantychor     „De Brummelbuttjes“ aus Heikendorf ein Platzkonzert am Ehrenmal.

                                                                                                      7
Amt Schrevenborn
         Das Amt Schrevenborn sucht zum Schul-/Kindergartenjahr 2019/2020

             sozialpädagogische Assistenten (m, w, d) und Erzieher (m, w, d)
                                             für
            die gemeindlichen Kindertagesstätten und die Offenen Ganztagsschulen

                        in den Gemeinden Heikendorf und Schönkirchen.

                  Nähere Informationen finden Sie auf www.amt-schrevenborn.de.
    Telefonische Auskünfte erteilt die Leiterin des Sozialamtes der Amtsverwaltung Schrevenborn,
                       Frau Bertig, unter der Telefonnummer 0431 24 09 410

Das Amt Schrevenborn sucht für die Gemeinde Mönkeberg als Krankheitsvertretung

                                          eine Reinigungskraft (m/w/d)

                                               als Krankheitsvertretung
                                           in der Grundschule an der Bake.

Die Einstellung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses als Krankheitsver-
tretung. Die Arbeitszeit liegt grundsätzlich montags bis freitags zwischen 12:45 Uhr und 19.00 Uhr
und beträgt 19 Wochenstunden. Die Eingruppierung richtet sich nach Entgeltgruppe 1 TVöD-V.

Gesucht wird eine Kraft, die flexibel ist und Freude am Umgang mit Kindern im Schulalter hat. Ein
freundlicher, höflicher und wertschätzender Umgang mit den Schülerinnen und Schülern, den Eltern,
den Lehrkräften einschließlich der Schulleitung, den übrigen Nutzerinnen und Nutzern der Schulge-
bäude und mit dem Mitarbeiterinnen-Team einschließlich des Hausmeisters werden vorausgesetzt.

Bewerbungen von Menschen mit Behinderung werden im Rahmen der Regelungen des SGB IX vor-
rangig berücksichtigt.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Un-
terlagen bis zum 16.06.2019 mit dem Zusatz „Reinigungskraft“ an den Amtsdirektor des Amtes
Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei Dateianhängen an
doerte.brillat@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt die Amtsverwaltung
Schrevenborn, Frau Meyer, unter der Telefonnummer 0431 24 09 110.

8
Tourismus

TOURISMUS
Neuigkeiten aus der Urlaubsregion
Strandschlafen an der Kieler Förde!
Innovative Übernachtungsidee für Einwohner und Gäste

Jetzt auch an der Kieler Förde am Strand schlafen und
Sonnenstunden bis in den Abend hinein genießen! Der
erste und einzige Schlafstrandkorb an der Kieler Förde
steht seit Mai bis Ende September am Hauptstrand in
Heikendorf und beschert einmalige Glücksmomente.
Machen Sie es sich zu zweit oder alleine im Strandkorb
bequem und genießen Sie den Sonnenuntergang sowie
Panoramablick auf die Kieler Förde, während die Schiffe
langsam vorbeiziehen. Der Schlafstrandkorb steht ge-
schützt auf Höhe des Strandhotels Seeblick mit Blick
auf den Friedrichsorter Leuchtturm.

Buchbar ab sofort und ausschließlich über die Tourist-Informationen Kiel und Heikendorf unter
0431-679 100 und online auf www.kiel-sailing-city.de/schlafstrandkorb.
Sonntag – Freitag 64,00 € pro Nacht, Freitag – Sonntag 74,00 € pro Nacht.

Aktivurlaub an der Kieler Förde

Das Aktiv-Angebot an der Kieler Förde gestaltet sich vielfältig und abwechslungs-
reich: Vom Stand Up Paddling auf Schwentine und Ostsee über kombinierte Tou-
ren mit Rad und Schiff bis hin zu Schnuppergolfen und Yoga am Meer – die
Kombination aus jodhaltiger Seeluft und Bewegung gilt bei vielen unserer Gäste
als Urlaubsmotiv. Der neue AktivLotse bündelt alle Angebote und macht sie dem
Gast übersichtlich zugänglich. Imageseiten der Orte Heikendorf, Schönkirchen
und Mönkeberg navigieren zusätzlich durch die Region.
Erhältlich ist das kostenfreie Printprodukt ab sofort in der Tourist-Info, dem Hei-
kendorfer Rathaus sowie den Gemeindebüros in Schönkirchen und Mönkeberg.

Veranstaltungshighlights im Juni

Kieler Woche auf der Germaniakoppel in Mönkeberg erleben
Die wohl schönste Aussicht auf die Windjammerparade am 29.06.2019 bietet die Germaniakoppel
in Mönkeberg. Ab 10 Uhr sorgt die CDU für das leibliche Wohl aller Zuschauer.

                               Strandnoten goes KIEL KARIBIK !

                               Das heißt Reggae mit Südwester. Versüßen Sie sich das raue Leben
                               an der Wasserkante mit Reggae- Sounds direkt am Heikendorfer
                               Hauptstrand.

                                                                                                9
Tourismus / Gemeinde Heikendorf
Schwentinetalfahrt

Eine abwechslungsreiche Fahrt startet mehrmals täglich
ab Kiel-Wellingdorf vorbei an Seerosenfeldern und aus-
gedehnten Reetflächen, mitten durch wilde Weiden und
Erlenbruchwälder. Die Fahrtzeit beträgt ca. 30 Minuten
flußaufwärts bis zur oberen Anlegestelle "Oppendorfer
Mühle", die mitten in dem Wald "Heegholz" liegt und
nicht mit dem Auto erreichbar ist. Von dort aus kann
man sofort die Rückfahrt antreten oder aussteigen und
mit einem späteren Boot zurückfahren.

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:
das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder
Kathleen Weiß vom Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 142, kathleen.weiss@amt-schrevenborn.de)

             Bekanntmachungen des Amtes
        Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf
 Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen
 Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheint.
 In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonn-
 abend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag.
 Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amts-
 verwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.

                                    Öffentliche Ausschusssitzungen
 Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der öffentlich tagenden Ausschüsse der Gemeindevertretung
 werden durch Aushang in der Gemeindeverwaltung mit dem Tag der Einladung zur Sitzung be-
 kannt gegeben! Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:

             Tag                 Datum              Uhrzeit          Sitzung
             Montag              03.06.2019         19:00 Uhr        Bau- und Umweltausschuss
             Mittwoch            12.06.2019         19:00 Uhr        Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
             Donnerstag          13.06.2019         19:00 Uhr        Bildungs- und Sozialausschuss
             Montag              17.06.2019         19:00 Uhr        Finanz- und Lenkungsausschuss
             Mittwoch            26.06.2019         19:00 Uhr        10. Sitzung der Gemeindevertretung

 Sitzungsort: Ratssaal, Rathaus Heikendorf. Die Tagesordnung der Sitzungen können im Rathaus
 eingesehen werden. Der aktuelle Stand der Einladungen ist auf der Internetseite ersichtlich.

                                             EINLADUNG
                                             zur
                        10. Sitzung der Gemeindevertretung Heikendorf

Am Mittwoch, 26. Juni 2019, findet um 19 Uhr im Ratssaal des Rathauses Heikendorf die 10. Sitzung
der Gemeindevertretung statt, zu der ich Sie herzlich einlade.

10
Gemeinde Heikendorf
Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.    Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesord-
      nung
2.    Einwohnerfragestunde
3.    Einwände gegen die Abschrift der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 22.05.2019
4.    Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 22.05.2019 gefassten Beschlüsse
5.    Anträge
6.    Umbesetzung von Ausschüssen
7.    Mitteilungen
8.    Wirtschafts- und Verkehrsangelegenheiten
9.    Bildungs- und Sozialangelegenheiten
9.1   Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Trägervereins Erlebniszentrum
      Fischerwelt Möltenort e. V. auf Gewährung eines gemeindlichen Zuschusses für die Betreibung
      und den Ausbau des Fischereimuseums in Möltenort
9.2   Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Heikendorfer Yachtclub e. V. auf Ge-
      währung einer gemeindlichen Zuwendung zu einer Sanierungsmaßnahme
9.3   Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Leiterin der OGTS auf Schaffung einer
      weiteren anteiligen Planstelle für eine SPA
9.4   Beratung und Beschlussfassung über den zukünftigen Einsatz eines Fachprogramms für den
      Betrieb der Gemeindebücherei
9.5   Beratung und Beschlussfassung über den Raumplan für den neuen Jugendtreff
10.   Bau- und Umweltangelegenheiten
11.   Haushaltsangelegenheiten
12.   Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

13.   Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf einer Fläche am Schloßkoppelweg
14.   Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf einer Fläche in der Straße Am Herrkamp
15.   Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen

gez. Tade Peetz
Bürgermeister                                                - Änderungen bleiben vorbehalten -

                                     Bekanntmachung
                     über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der
    1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Poggenbarg" der Gemeinde Heikendorf
 für das Gebiet nordöstlich der Straßen Winkel/Wasserwaage (nördlich des Gewerbege-
bietes) und südlich der Straße Haffkamper Weg (nördlich des Bebauungsplangebietes Nr.
               74 “Poggenbarg“) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der vom Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heikendorf in der Sitzung am 29.04.2019 gebil-
ligte und zur Auslegung beschlossene Entwurf der Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzun-
gen (Teil B) der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Poggenbarg" der Gemeinde Heikendorf
für das Gebiet nordöstlich der Straßen Winkel/Wasserwaage (nördlich des Gewerbegebietes) und
südlich der Straße Haffkamper Weg (nördlich des Bebauungsplangebietes Nr. 74 “Poggenbarg“) und
der durch den Bau- und Umweltausschuss gebilligte Entwurf der Begründung dazu liegen vom

                                                                                               11
Gemeinde Heikendorf
                               13. Juni 2019 bis einschließlich
                                         31. Juli 2019
in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 1.29 während
der Dienststunden
                              Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
              Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
                             Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
            Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
                               Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus. Termine außerhalb dieser Zeiten können auch unter der Telefonnummer 0431/2409-
321 vereinbart werden. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Ebenfalls liegt in dem genannten Zeitraum
    1. das Fachgutachten P16-020-IP/2016 Rev. 00 ‘Ausbreitungsrechnung nach TA-Luft zur Er-
        mittlung der Immissionssituation‘, Untersuchte Parameter: Geruch
    2. die Lärmtechnische Untersuchung ‘Gewerbelärm nach TA Lärm‘
    3. das Schallgutachten für die Erstellung eines Schießstandes
öffentlich aus.
Der Geltungsbereich ist aus dem
nachstehend abgedruckten Plan-
auszug ersichtlich.
Der Plangeltungsbereich umfasst
das Gebiet nordöstlich der Stra-
ßen Winkel/Wasserwaage (nörd-
lich des Gewerbegebietes) und
südlich der Straße Haffkamper
Weg (nördlich des Bebauungs-
plangebietes Nr. 74 “Poggen-
barg“). Gegenüber dem in der
Sitzung der Gemeindevertretung
am 21.02.2018 gefassten Auf-
stellungsbeschluss wurde in der
Sitzung des Bau- und Umwelt-
ausschusses am 29.04.2019 der
Plangeltungsbereich geändert
und im Bereich des Regenrück-
haltebeckens vergrößert.
Wesentliche Planungsziele sind die Festsetzungen einer Wohnbaufläche (W), einer Grünfläche mit
der Zweckbestimmung “Kleingärten“, einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
“Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“, einer Fläche für den Gemeinbedarf mit
der Zweckbestimmung “Festplatz“ sowie die Festsetzung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
Mit dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Poggenbarg" der Gemeinde Hei-
kendorf liegt als umweltrelevante Unterlage die Umweltprüfung mit Umweltbericht als Bestandteil
der Begründung öffentlich aus.
Weiterhin liegt der Fachbeitrag zum Artenschutz gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum
Bebauungsplan Nr. 74 „Poggenbarg“ öffentlich aus.
Der Umweltprüfung mit Umweltbericht sind folgende Arten umweltbezogener Informationen zu
entnehmen:
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose über die Entwicklung des Um-
weltzustands.
Bei den Auswirkungen auf Umweltbelange werden die Schutzgüter Boden und Relief, Fläche, Was-
ser, Klima, Luft, Flora/Fauna, biologische Vielfalt, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild,

12
Gemeinde Heikendorf
Mensch, menschliche Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwi-
schen den Schutzgütern betrachtet.
Die konkreten wesentlichen Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter im Plangebiet stellen sich
zusammengefasst wie folgt dar:

   o   Schutzgut Boden und Relief:
       Es werden Aussagen getroffen zur Reliefstruktur, zur Bodenbeschaffenheit, zur Versicke-
       rungsfähigkeit, zur anteiligen Voll- oder Teilversiegelung des Bodens sowie zu Bodenauffül-
       lungen im Zuge der Erschließung im Siedlungsbereich.
   o   Schutzgut Fläche:
       Es werden Aussagen getroffen zum Flächenverbrauch und zur Nutzungsintensität.
   o   Schutzgut Wasser:
       Es werden Aussagen getroffen zu den angrenzenden Stillgewässern und Gräben, zur Planung
       der Entwässerung der Fläche, zur Versickerungsfähigkeit und zum Grundwasserschutz.
   o   Schutzgut Klima, Luft:
       Es werden Aussagen getroffen zum Lokalklima und zur Bewertung hinsichtlich menschlicher
       Aufenthaltsqualität.
   o   Schutzgut Flora/Fauna, biologische Vielfalt, Arten und Lebensgemeinschaften:
       Es werden Aussagen getroffen zu der entstandenen Ruderalfläche, zu den angrenzenden Ge-
       wässerbiotopen, zu streng und besonders geschützte Arten, zum Amphibienleitsystem, zu
       Haustieren und zur Ausweisung der Ausgleichsfläche im Westen des Plangebietes.
   o   Schutzgut Landschaftsbild:
       Es werden Aussagen getroffen zur Veränderung des Landschaftsbildes und der Bedeutung
       für Anwohner und Natursuchende bzw. Spaziergänger.
   o   Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit:
       Es werden Aussagen getroffen zu den Voraussetzungen als Siedlungsgebiet, zur Freizeitnut-
       zung, zum Schallschutz, zur Bedeutung für die Erholungsnutzung sowie zur Nutzung der Ver-
       anstaltungsfläche.
   o   Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
       Im Bereich des Plangebietes befinden sich weder archäologische Denkmale, noch Gebäude
       oder Freianlagen unter Denkmalschutz.
   o   Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:
       Keine besonders erkennbaren.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
liegen vor und ebenfalls aus:

   o    Kreis Plön, Fachbehördliche Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 03.09.2018
        zu den Knickdurchbrüchen, zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie zur Beseitigung von
        Gehölzen.
    o Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – untere Forstbehörde- vom
        06.08.2018 zu der Berücksichtigung der forstbehördlichen Belange.
Ebenfalls liegt in dem genannten Zeitraum die durch den Bau- und Umweltausschuss am 29.04.2019
beschlossene Abwägung der vorgebrachten Anregungen aus den Beteiligungsverfahren zur bereits
erfolgten frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Weiterhin kann als umweltbezogene Unterlage der Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf in der
Amtsverwaltung Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, Zimmer 1.29 eingesehen werden
(extra Ordner).
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften, auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen wird
(Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und DIN-Vorschriften in der
jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls eingesehen werden.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Un-
terlagen im Internet unter der Adresse www.heikendorf.de Politik & Verwaltung, Amtliche Bekannt-

                                                                                                 13
Gemeinde Heikendorf
machungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugäng-
lich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und um-
weltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der
Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können
bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 unberücksichtigt blei-
ben, wenn die Ge-meinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt
für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist
in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7
Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie
im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend
machen können.

Heikendorf, den 10.05.2019
Amt Schrevenborn
Der Amtsdirektor
im Auftrag
gez. Böttcher

                                 Bekanntmachung
           über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf für den Bereich “zwischen Haff-
 kamper Weg und Winkel (nördlich des Bebauungsplangebietes Nr. 74 “Poggenbarg“)
                     nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der vom Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heikendorf in der Sitzung am 29.04.2019 gebil-
ligte und zur Auslegung beschlossene Entwurf der Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzun-
gen (Teil B) der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf für den Bereich
“zwischen Haffkamper Weg und Winkel (nördlich des Bebauungsplangebietes Nr. 74 “Poggenbarg“)
und der durch den Bau- und Umweltausschuss gebilligte Entwurf der Begründung dazu liegen vom

                       13. Juni 2019 bis einschließlich 31. Juli 2019

in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 1.29 während
der Dienststunden
                              Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
              Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
                              Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
             Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
                               Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus. Termine außerhalb dieser Zeiten können auch unter der Telefonnummer 0431/2409-
321 vereinbart werden.
Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich umfasst den Bereich nordöstlich der Straße Winkel (nördlich des Gewerbege-
bietes) und südlich der Straße Haffkamper Weg (nördlich des Bebauungsplangebietes Nr. 74 “Pog-
genbarg“).
Folgende Änderung der Planung ist vorgesehen: Darstellung einer Wohnbaufläche (W), Darstellung
einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Kleingärten“, Darstellung einer Fläche für den Gemein-
bedarf mit der Zweckbestimmung “Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtung“, Darstel-
lung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung “Festplatz“ und Darstellung einer

14
Gemeinde Heikendorf
Fläche für Maßnah-
men zum Schutz,
zur Pflege und zur
Entwicklung       von
Natur und Land-
schaft anstelle der
bisherigen Darstel-
lung    Grünflächen
Zweckbestimmung
“Kleingärten“ (wel-
che allerdings z. T.
bestehen bleibt)..
Der Geltungsbereich
ist auch aus dem
nachstehend abge-
druckten Planaus-
zug ersichtlich.
Mit dem Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf liegt als um-
weltrelevante Unterlage die Umweltprüfung mit Umweltbericht als Bestandteil der Begründung öffent-
lich aus.
Weiterhin liegt der Fachbeitrag zum Artenschutz gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum
Bebauungsplan Nr. 74 „Poggenbarg“ öffentlich aus.
Der Umweltprüfung mit Umweltbericht sind folgende Arten umweltbezogener Informationen zu ent-
nehmen:
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose über die Entwicklung des Um-
weltzustands.
Bei den Auswirkungen auf Umweltbelange werden die Schutzgüter Boden und Relief, Fläche, Wasser,
Klima, Luft, Flora/Fauna, biologische Vielfalt, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild,
Mensch, menschliche Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen
den Schutzgütern betrachtet.

Die konkreten wesentlichen Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter im Plangebiet stellen sich
zusammengefasst wie folgt dar:

   o   Schutzgut Boden und Relief:
       Es werden Aussagen getroffen zur Reliefstruktur, zur Bodenbeschaffenheit, zur Versicke-
       rungsfähigkeit, zur anteiligen Voll- oder Teilversiegelung des Bodens sowie zu Bodenauffül-
       lungen im Zuge der Erschließung im Siedlungsbereich.
   o   Schutzgut Fläche:
       Es werden Aussagen getroffen zum Flächenverbrauch und zur Nutzungsintensität.
   o   Schutzgut Wasser:
       Es werden Aussagen getroffen zu den angrenzenden Stillgewässern und Gräben, zur Planung
       der Entwässerung der Fläche, zur Versickerungsfähigkeit und zum Grundwasserschutz.
   o   Schutzgut Klima, Luft:
       Es werden Aussagen getroffen zum Lokalklima und zur Bewertung hinsichtlich menschlicher
       Aufenthaltsqualität.
   o   Schutzgut Flora/Fauna, biologische Vielfalt, Arten und Lebensgemeinschaften:
       Es werden Aussagen getroffen zu der entstandenen Ruderalfläche, zu den angrenzenden Ge-
       wässerbiotopen, zu streng und besonders geschützte Arten, zum Amphibienleitsystem, zu
       Haustieren und zur Ausweisung der Ausgleichsfläche im Westen des Plangebietes.
   o   Schutzgut Landschaftsbild:
       Es werden Aussagen getroffen zur Veränderung des Landschaftsbildes und der Bedeutung
       für Anwohner und Natursuchende bzw. Spaziergänger.

                                                                                               15
Gemeinde Heikendorf
     o   Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit:
         Es werden Aussagen getroffen zu den Voraussetzungen als Siedlungsgebiet, zur Freizeitnut-
         zung, zum Schallschutz, zur Bedeutung für die Erholungsnutzung sowie zur Nutzung der Ver-
         anstaltungsfläche.
     o   Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
         Im Bereich des Plangebietes befinden sich weder archäologische Denkmale, noch Gebäude
         oder Freianlagen unter Denkmalschutz.
     o   Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:
         Keine besonders erkennbaren.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
liegen vor und ebenfalls aus:

     o   Kreis Plön, Fachbehördliche Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 03.09.2018
         zu den Knickdurchbrüchen, zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie zur Beseitigung von
         Gehölzen.
     o   Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – untere Forstbehörde- vom
         06.08.2018 zu der Berücksichtigung der forstbehördlichen Belange.

Ebenfalls liegt in dem genannten Zeitraum die durch den Bau- und Umweltausschuss am 29.04.2019
beschlossene Abwägung der vorgebrachten Anregungen aus den Beteiligungsverfahren zur bereits
erfolgten frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Weiterhin kann als umweltbezogene Unterlage der Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf in der
Amtsverwaltung Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, Zimmer 1.29 eingesehen werden
(extra Ordner).
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften, auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen wird
(Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und DIN-Vorschriften in der
jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls eingesehen werden.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Un-
terlagen im Internet unter der Adresse www.heikendorf.de Politik & Verwaltung, Amtliche Bekannt-
machungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und um-
weltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der
Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können
bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben,
wenn die Ge-meinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist
in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7
Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie
im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend
machen können.

Heikendorf, den 09.05.2019
Amt Schrevenborn
Der Amtsdirektor
im Auftrag
gez. Böttcher

16
Gemeinde Heikendorf

             Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf
                              DGB Heikendorf – Mitteilungen:
Unter dem Motto „Europa. Jetzt aber richtig!“ rief     Aber die EU hat Demokratie-Defizite. Fehlende Ge-
der DGB Heikendorf in diesem Jahr am 1.Mai             waltenteilung, das EU-Parlament hat kein
zum „Tag der europäischen Solidarität“ auf. Im         Initiativrecht bei Gesetzesverfahren, Befugnisse
Rahmen eines politischen Frühschoppens wurde           über den EU-Etat muss es sich mit dem Minister-
über die EU, über Europa diskutiert.                   rat teilen, Ministerrat wird nicht gewählt und ist
Die Gewerkschaften in ihrem Bund fordern Europa        nicht repräsentativ zusammengesetzt, neoliberale
sozialer zu machen.                                    Haushaltspolitik ist festgeschrieben, Zentralisie-
Menschen müssen im Mittelpunkt der europäi-            rung.
schen Politik stehen. Die sozialen Interessen der      Als Gast eingeladen war Karl-Martin Hentschel, im
Bürger und Arbeitnehmer müssen Vorrang haben           Bundesvorstand von Mehr Demokratie e.V.
vor den Interessen des Kapitals.                       und Autor des Buches „Demokratie für morgen“ -
Wir brauchen mehr Tarifbindung in ganz Europa          mit einem konkreten Entwurf für ein gerechtes
und armutsfeste Mindestlöhne in jedem                  Europa. Die EU soll demokratischer, handlungsfä-
EU-Mitgliedsstaat. Gleiche Chancen für Frauen und      higer, solidarischer, vielfältiger und dezentraler
Männer.                                                werden. Ein Neuanfang für Europa – durch ein Bür-
Ein ambitioniertes Programm für Zukunftsinvesti-       gerkonvent, Bürgerbeteiligung und
tionen für Europa, das Arbeitsplätze, Bildung,         Volksabstimmung.
Infrastruktur, bezahlbaren Wohnraum für alle si-       Durch einen europaweiten Abstimmungsbeschluss
chert und fördert.                                     wird ein von den Bürgern direkt gewählter
Die EU muss zum Vorbild für eine faire Globalisie-     Konvent einberufen. Dieser Konvent soll aus zwei
rung werden – internationale Standards für             Hälften bestehen: Eine Bürgerkammer und eine
Arbeitnehmerrechte, Soziales, Umwelt- und Ver-         Staatenkammer. Die Bürgerkammer würde aus re-
braucherschutz sowie Datensicherheit müssen            präsentativ gewählten Mitgliedern betehen. Jedes
das Geschehen auf den Märkten bestimmen, nicht         Land wählt entsprechend seiner Einwohnerzahl
umgekehrt.                                             Konventmitglieder. In der Staatenkammer sind
Unser europäisches Haus, die EU, befindet sich in      dagegen alle Staaten gleich vertreten. Der Konvent
ihrer tiefsten Krise seit ihrer Gründung.              arbeitet eine europäische Verfassung aus.
Brexit, Sperren gemeinsamer Beschlüsse durch           Das Schlusswort über die Verfassung sollten nicht
Rechtsaußen-Regierungen, das Erstarken von             die Regierungen oder die Parlamente haben,
von Rechtspopulisten und Nationalisten, Finanz-        sondern alle Bürger der Union. Entschieden durch
krise wegen Bankenrettung und Eingriff einer           eine Volksabstimmung die am gleichen Tage
technokratischen Troika in den Staatshaushalten        in allen Mitgliedsländern stattfindet.
südeuropäischer EU-Mitgliedsstaaten durch              Das künftige Europa sollte handlungsfähig genug
Sozialkürzungen und Privatisierungen. „Flüchtlings-    sein, um notwendige Regulierungen auch gegen
krise“ - der Traum eines offenen Europas               Wirtschaftsverbände, gegen die großen Banken
seit dem Mauerfall 1989 ist vorbei. Europa hat         und andere mächtige Interessengruppen durchzu-
1.200 km Grenzzaun errichtet und das Mittelmeer        setzen. Demokratie wächst von unten: Aus den
hat sich in ein Meer des Todes verwandelt.             Kommunen und Regionen, wo die Menschen
Die Migrationsfrage nutzten auch britische Rechts-     eher Vertrauen zu ihren Repräsentanten fassen.
populisten für ihren Brexit-Feldzug.                   Dezentralisierung als ein funktionierendes födera-
Und dennoch: Die EU ist friedlich vereint – ein ein-   les
zigartiges Friedensprojekt nach den furchtbaren        System und ein dafür geeignetes Finanzgebilde.
Erfahrungen zweier Weltkriege.                         Die Neugründung der EU als plurale, föderale De-
Die EU wurde zur Region der Reise- und Bewe-           mokratie um die Umwandlung zu einer
gungsfreiheit. Freizügigkeit, Schutz vor Diskrimi-     Gleichgewichtsgesellschaft zu bewältigen. Mit Bür-
nierung, kommunales Wahlrecht, Petitions- und          gerkonventen, Volksentscheiden, mit mehr Demo-
Beschwerderechte, diplomatischer Schutz werden         kratie!
uns in allen EU-Staaten als EU-Bürger garantiert.

                                                                                                      17
Gemeinde Heikendorf

     Die Gemeinde gratuliert                        Standesamtliche Mitteilung

  Geburtstage                                       26.04.2019 Ralf Möller und Birke Ellinor
                                                               Vermehren, geb. Brecht
               Rosemarie Keil                                  Sonnensteg 7
               80 Jahre
                                                    02.05.2019 Diego Roner und Jennifer
  13.06.2019 Johannes Schymura                                 Roner, geb. Schaper
             95 Jahre                                          Neuheikendorfer Weg 140 c

     Nächste Schadstoffsammlung in Heikendorf
     am 14. Juni 2019, Ort: Parkplatz Schulredder,
     Freitag, 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

                        Berichte aus der Gemeinde
      Heikendorf sorgt für bienenfreundliche Beete im Gemeindegebiet

Wenn das neuangelegte Bienen- und Schmet-
terlingsbeet am Rathaus blüht, dann wird es
dort demnächst ganz sicher summen und brum-
men. Insekten- und bienenfreundliche Pflanzen,
die den Tieren Nahrung und einen Lebensraum
bieten, hat der Amtsbetriebshof Schrevenborn
vor einigen Wochen in die Erde gebracht. Für
ein prächtiges Blütenmeer an der Dorfstraßen-
seite des Heikendorfer Rathauses werden in den
Sommermonaten u.a. Sonnenhut, Katzenminze,
Kugeldistel und Sonnenröschen sorgen.
Die Gemeinde gestaltet dieses Jahr mehrere in
die Jahre gekommene Beete neu, beispielsweise
auch im Blumenweg/Ecke Langer Rehm oder            Amtsbetriebshof-Mitarbeiter, Markus Oltmann,
etwa auch in der Fritz-Lau-Straße am Denkmal,      selbst passionierter Imker, freut sich über das
und leistet so einen kleinen Beitrag gegen das     neue insekten- und bienenfreundliche Beet am
Insekten- und Bienensterben.                       Heikendorfer Rathaus. © CK

                  Optimierung der Schrevenborner Ortsbuslinie

Die Vineta-Ortsbus-Ringlinie, die seit Dezember    ler Busbetriebsgesellschaft, nach einer Bürger-
2018 die drei amtsangehörigen Gemeinden Hei-       befragung in den drei Gemeinden an, bei der
kendorf, Schönkirchen und Mönkeberg aktuell im     Wünsche und Anregungen aus Einwohnerkreisen
40-Minuten-Takt miteinander verbindet und          aufgenommen wurden.
dank der Haltestellen „Mönkeberger Fähranle-       In Heikendorf soll etwa die Einrichtung einer Hal-
ger“ und „Hafen Möltenort“ auch die Förde-         testelle am ehemaligen Café Carli geprüft wer-
schifffahrt anbindet, soll optimiert werden. Das   den. Da der Ortsteil Neuheikendorf vom Ortsbus
kündigte Jürgen Ubben, Geschäftsführer der Kie-    nicht angefahren wird, dafür von der KVG-Linie

18
Gemeinde Heikendorf
100, werden verbesserte Umsteigemöglichkeiten       werden) festhalten. Die angeregten Wochenend-
in der Haltestelle am Grasweg geprüft.              fahrten könne Vineta ebenfalls mit Blick auf die
Ein weiterer Wunsch insbesondere älterer An-        Kosten vorerst nicht anbieten. Das private Bus-
wohner ist eine kurze Verbindung vom Tobrin-        unternehmen bietet seine Ortsbuslinie im Amt
ger/Rügendamm zum Strand. Im Moment muss            Schrevenborn eigenwirtschaftlich und ohne öf-
für diese Kurzstrecke wegen der Ringlinienfüh-      fentliche Fördermittel an. Die derzeit gut 100
rung der lange Umweg über Schönkirchen und          Fahrgäste täglich („Das ist für den Start einer
Mönkeberg gefahren werden. An der Ringlinie         neuen Buslinie ein toller Erfolg“) reichen für einen
wird Ubben vor allem aus Kostengründen (für         wirtschaftlichen Betrieb laut Ubben nicht aus.
einen Pendelverkehr müssten 2 Busse eingesetzt

                  Fiesta Maritima – Aussteller für Künstler- und
                         Kunsthandwerkermeile gesucht!

Vom 12. bis 14. Juli (Freitag bis Sonntag) wird     chern präsentiert werden. Interessierte Aussteller
am Möltenorter Hafen das traditionelle Hafenfest    erhalten weitere Informationen bei Frau Kathleen
„Fiesta Maritima“ gefeiert. Am Samstag, 13. Juli,   Weiß: (Tel.: 0431-2409-142,
12 bis 18 Uhr, und am Sonntag, 14. Juli, 12 bis     kathleen.weiss@amt-schrevenborn.de). Das Amt
16 Uhr, soll entlang der Straße Strandweg eine      Schrevenborn freut sich auf Ihr abwechslungs-
Künstler- und Kunsthandwerkermeile den Besu-        reiches und kreatives Angebot!

HGV Heikendorf spendet Einnahmen aus dem Adventskalenderverkauf

Mit seiner Adventskalenderak-
tion (Verlosung von hochwerti-
gen Sachspenden aus der
Heikendorfer Geschäftswelt) ,
bei der die Einnahmen aus
dem Verkauf der Kalender an
gemeinnützige, soziale und
kulturelle Einrichtungen in der
Gemeinde gespendet werden,
hat der HGV in den vergange-
nen elf Jahren gut 47.000 Euro
an Spenden verteilt. In diesem
Jahr gehen 1400 Euro an das
Weihnachtshilfswerk der Ge-
meinde, 1000 Euro an den Hei-
kendorfer Yachtclub (Repar-
atur Feuerschiff), 500 Euro an Freude bei den Vertretern der Heikendorfer Vereine und Verbände
den Wald- und Naturkinder- über die HGV-Spendenschecks.
garten (Anschaffung großer
Sonnenschirme), 500 Euro an die Jugendfeuer-    dorf für das Projekt Shuttlebus für gehbehinderte
wehr Heikendorf (50 Jahr- Jubiläum)             Senioren.
sowie 300 Euro an den Seniorenbeirat Heiken-

Zu guter Letzt: Für die Anschaffung eines neuen     gewährt. 165.000 Euro steuert die Gemeinde an Ei-
Löschfahrzeuges vom Typ LF 10 für die Heikendor-    genmitteln bei, mit 55.000 Euro fördert der Kreis
fer Feuerwehr hat das Land jetzt eine Sonderbe-     Plön die Investition.
darfszuweisung in Höhe von 140.000 Euro

                                                                                                     19
Gemeinde Heikendorf
                       Impressionen vom Weltfischbrötchentag

                                                                             Fotos: K. Weiß

Der Weltfischbrötchentag am Möltenorter Hafen hatte am ersten Maisamstag bei typisch norddeut-
schem Wetter einiges zu bieten. Etwa 1200 Besucher nutzten den schönen Ausflugtag zu einem
Bummel entlang der Fischbrötchenmeile am Hafen. Bunt und appetitlich präsentierten sich die dä-
nischen Fischteller vom Feuerschiff Laesoe Rende und die leckeren Fischbrötchen vom Förderverein
Fischereigeschichte, neben Softeis und süßen Leckereien von Achim Rogowski.
Der Seenotretter „Berlin“ lud mit einem Open Ship- Besuch an Bord ein, hinter die Kulissen zu
schauen. Ebenso ließ es sich das Polizeiboot Staberhuk nicht nehmen, Möltenort einen Besuch ab-
zustatten und präsentierte sich am Fähranleger.
Neben Schnuppersegeln der MSK Möltenort und einer Modellbauausstellung des Funkclubs Taifun
für die etwas Größeren, konnten sich die Kleinsten auf einer bunten Spielmeile vergnügen. Für die
musikalische Unterhaltung sorgten der Heikendorfer Shantychor De Brummelbuttjes und deren Gast-
chor, die Holzheimer Schoppensänger.

20
Gemeinde Heikendorf
                       Heikendorfs Sportler/innen des Jahres

Kunstradfahren/Heikendorfer SV: Inka-Friede-        (Sprung, Barren, Balken, Boden), Ahtletik 1. Platz
rike Meyer/Kreis- und Landesmeisterin 2-er          Landespokal, Maya Völckers, Nina Nordhaus,
Kunstfahren, 4. Platz Bundespokal, Swantje An-      Eva von Oldenburg, Hannah Schulz, Bente Va-
derson/Kreis- und Landesmeisterin im 1-er und       roga, Lucie Eckert, Jade Nordhaus (alle 1. Platz
2-er Kunstfahren, 4. Platz Bundespokal, Anna-       Kreismeisterschaften).
Luise Rost/Kreis- und Landesmeisterin 1-er          Segeln/Möltenorter Seglerkameradschaft:
Kunstfahren, 15. Platz Bundespokal, Mai Lenke       Michel Groth/1. Platz Kreisjugendmeisterschaf-
Janzen/Kreis- und Landesmeisterin 2-er Kunst-       ten (KJM) Piraten, Marnie Bertram/1. Platz KJM
fahren, Lina Peill/Landesmeisterin im 1-er Kunst-   Opti C 2, Tom Buckow/1. Platz KJM Opti C 1,
fahren, Jonna Heistermann/Kreis- und Landes-        Lennard Mysegaes/1. Platz KJM Opti B, Leo
meisterin im 2-er Kunstfahren, Kreismeisterin 1-    Niss/1. Platz KJM Piraten.
er Kunstfahren, Lucie Eckert/ Kreis- und Landes-    Reiten/Reit- und Fahrgemeinschaft Heiken-
meisterin im 1-er und 2-er Kunstfahren, 3. Platz    dorf: Livia Kloth/Kreismeisterin und 3. Platz Pony
Bundespokal, Lily Bartels/Kreismeisterin 1-er       Dressur Nachwuchschampionat SH.
Kunstfahren, Natalie John/ Kreis- und Landes-       Golf/Golf-Club Kitzeberg: Carl Lamcke/Jun-
meisterin 2-er Kunstfahren,Martha Lipross           gendmeister Region Nord, Dr. Nikolai Ulrich/Lan-
/Kreismeisterin 1-er Kunstfahren.                   desmeister Einzel und Mannschaft AK 50,
Bogenschießen/Heikendorfer SV: Harald Be-           Christoph Eltester, Dr. Bernhard Grimm, Thomas
cker/Vize-Landesmeister Jagdbogen 3D.               Hahn, Olaf Henningsen, Hagen Jessen, Dr. Ingo
Turnen/Heikendorfer SV: Karlotta Hinzmann           Petersen, Cliff Stromeier (alle Landesmeister
/Kreis- und Landesmeisterin Geräteturnen            Mannschaft AK 50).

Musik und Meer: Gemeinschaftskonzerte vom Heikendorfer Shantychor
      De Brummelbuttjes und den Holzheimer Schoppensängern

                                                                        Bild unten) und Klaus-Dieter
                                                                        Zorn (links) vom Chorvor-
                                                                        stand der Schoppensänger
                                                                        neben Bürgermeister Tade
                                                                        Peetz auch dessen Mönke-
                                                                        berger Amtskollegin Hilla
                                                                        Mersmann zum Konzertauf-
                                                                        takt ein gerahmtes Bild von
                                                                        Holzheim überreicht. Zum
                                                                        nicht-musikalischen Pro-
                                                                        gramm der Gäste gehörte
                                                                        ein Fördetörn mit der MS
Für ein „Feuerwerk an Seemannsliedern, Wein-        Dana. (Fotos: Behrendt/Asmus)
liedern und Heimatliedern sowie Schlagern und
Evergreens“, so Brummelbuttjes-Chorsprecher
Klaus Asmus, sorgten die beiden befreundeten
Männerchöre bei zwei Gemeinschaftskonzerten
Anfang Mai. Auftritt Nummer eins stand zu-
nächst in der gut besuchten Mehrzweckhalle
Heikendorfs an. Zwei Tage später folgte ein Frei-
luftkonzert zum Weltfischbrötchentag am Hafen
von Möltenort. Zum zweiten Mal nach 2015 war
die 14-köpfige Gesangstruppe aus dem rhein-
land-pfälzischen Holzheim zu Gast in Heiken-
dorf. Da Holzheim Partnergemeinde von
Mönkeberg ist, hatten Frank Bapst (rechts im

                                                                                                   21
Kulturelles

                                Gemeindebücherei Heikendorf
                                 Di, Do, Fr 9-13 Uhr und 15-18 Uhr       Mi, Sa 9-13 Uhr
                                 www.gemeindebuecherei-heikendorf.de
     !!!!!!!!!!!!!!!!

      !
      !                                                                                        !

                                                                                           !
      !

                 !"#$$%$&%'()(!"#*+,%'(-(!+$$.+/0%'(
      !
                        !"#$%&'()*+,)-./$)*0+1).2)+1)34")
      !
      !
      ))))))))&.5)6#2)!#.#"784$55)9:7;)?@%#/A"%)
      !
                 /.")2$%)"#$%&''(&)*+$! !          !,"#$*)#**!-)+#.!
      !
                                                 !
                 /01#''!2!3+*)4$(+!5)+#'6+)*!&$!78)9!+):4%*%#;:!

                                                                                                   !
                 80!?+@+)';:#--!-A)!9#+!-)+@$9%#;:+!B$*+)'*A*C@$D!
                 !
      !
      !!         !E$0+%9@$D!
      !
                 3+0+#$9+1A;:+)+#!F+#(+$98)-!      !      G#!H!I&!!     !!J!K!LM!B:)!!!!
                 =+%N!0BC+D)*B)01)E+) )   )        )      G#O!G8O!?)!   LP!K!LQ!B:))

22
Kulturelles

         23
HEIZUNGS- UND SANITÄRTECHNIK                                                Inh. S. Oslislo
     • Gas & Öl Wartungen • Komplettbäder • Installation • Solartherme
     • 24 Std. Notdienst • und vieles mehr...
                                                        Hammerstiel 3 · 24226 Heikendorf
                                                                  www.linning-sanitär.de
     Tel. 0431 - 24 16 93                                    kontakt@linning-sanitär.de

                                                                              Malermeister
                                                                            Thomas Berndt
                                                                             Mühlenweg 11
                                                                          24226 Heikendorf
                                                                           0431 - 66 99 999
                                                                           0171 - 38 42 951
       sämtliche Maler- und Tapezierarbeiten                 Fassadengestaltung
            www.malermeister-berndt.de      info@malermeister-berndt.de

                                                                   Tankstellen
                                 ...nicht nur tanken!                           CLASSIC-Tankstelle
                                                                                      Habip Kilic e.K.
                                                                                            Dorfstr. 1
                                                                                  24226 Heikendorf
                                                                                Tel.: 0431-99689900
                                                                                Fax: 0431-99689901
                                                   PROPANGAS         info@tankstelle-heikendorf.de
                                                                      www.tankstelle-heikendorf.de
                                                                   Winter             Sommer
                                 Öffnungszeiten: Montag - Freitrag 6.00 - 21.00 Uhr 6.00 - 22.00 Uhr
       www.classic-oil.de                        Samstag           7.00 - 21.00 Uhr 7.00 - 22.00 Uhr
                                                 Sonntag           8.00 - 21.00 Uhr 8.00 - 22.00 Uhr

                                  BAUUNTERNEHMEN • ZIMMEREI
                             HOLZBAU • INNENAUSBAU • STAHLBETONBAU
                               HOLZRAHMENBAU • HERSTELLUNG VON
                             DACHGAUBEN • SCHLÜSSELFERTIGES BAUEN
                                               Eckart Behrend
                                                 Zimmer- & Maurermeister
                                           Winkel 7 · 24226 Heikendorf
                             Telefon 04 31- 24 15 30 · Autotelefon 0172 - 4 25 52 20
                                   E-Mail: bauunternehmen@eckart-behrend.de

24
Kulturelles

         25
Kulturelles
                         Heimspiel 2 – Skulpturen und Bilder
               Doppelausstellung in Heikendorf im ehemaligen Café Carli

Viele erinnern sich gern an die sehr gut besuchte
Ausstellung Heimspiel der Künstlerfreundinnen
Gertrud Buller-Schunck und Antje Eule 2017 im
Laboer Freya-Frahm-Haus. Jetzt sind sie wieder
da: In den Räumen am Möltenorter Weg/Ecke
Dorfstraße in Heikendorf (ehemals Café Carli) er-
öffnen die beiden am Samstag, 1. Juni, ihre
zweite Ausstellung auf der Ostseite der Kieler
Förde. Heimspiel 2 haben sie diese überschrie-
ben und knüpfen damit direkt an die Premiere
ihrer Doppelausstellungen an. Gezeigt werden
Keramiken der Heikendorferin Gertrud Buller-
Schunck und Bilder von Antje Eule (Glückstadt)
– harmonisch aufeinander abgestimmt, ästhe-          habe aber das Handwerkliche dafür bei Hanna
tisch präsentiert und überraschend neu. „Wir         Dransfeld in Brüssel gelernt und später bei Prof.
hatten wieder große Lust, neue Arbeiten hier zu      Peter Nagel vertieft.
zeigen“, sagen die Künstlerinnen. Sie laden zur
Vernissage am 1. Juni um 17 Uhr ein. Die Aus-        Die Ausstellung Heimspiel 2 ist vom 1. bis 30.
stellung läuft dann bis zum 30. Juni. Zur Einfüh-    Juni donnerstags und freitags von 15 bis 18 Uhr
rung spricht die Journalistin Dagmar                 geöffnet, samstags von 10 bis 13 und am Sonn-
Ruscheinsky (Laboe/Berlin).                          tag von 13 bis 16 Uhr geöffnet.
Die Heikendorfer Keramikerin Buller-Schunck
gestaltet Skulpturen aus Ton, lässt sie allein
durch den gebrannten Werkstoff wirken, glasiert
oder patiniert sie. Die Glückstädter Malerin Eule
malt gegenständlich und abstrakt und schafft
mit ihrer Ölmalerei, mit Grafiken und Collagen
spannende und fröhliche Bilder. Beide Künstle-
rinnen haben viel Freude daran sich so auszu-
drücken.
Gertrud Buller-Schunck ist in Warendorf/West-
falen geboren und aufgewachsen und seit mehr
als 30 Jahren Norddeutsche. Sie hat bei ver-
schiedenen Künstlern gearbeitet und in deren
Ateliers Erfahrung gesammelt. Form und Aus-
druck in schlichter Harmonie zu vereinen ist Ziel
ihrer Arbeit. So entstehen oft hintergründige
Skulpturen, die bestenfalls berühren und in ihrer
Werkstatt zu Hause entstehen.
Antje Eule ist in Flensburg geboren und aufge-
wachsen und lebt heute in Glückstadt. Sie arbei-
tet im kleinen Atelier zu Hause und in ihrem
Atelier in der Künstlerkolonie „Hungriger Wolf“ in
Hohenlockstedt. Die Malerei sei schon immer
Teil ihres Lebens gewesen, sagt sie. Ihre Groß-
mutter, ihr Vater und ihr Bruder - der verstorbene
schleswig-holsteinische Künstler Horst Bartels -
haben ebenfalls künstlerisch gearbeitet. Sie sei
im Wesentlichen Autodidaktin, sagt Antje Eule,

26
Sie können auch lesen