Stelle für Schulsozialarbeit für Monsheim und Offstein eingerichtet
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Der Verbandsgemeinde Monsheim Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim 46. Jahrgang / Ausgabe Nr. 7 Freitag, den 15. Februar 2019 Stelle für Schulsozialarbeit für Monsheim und Offstein eingerichtet Verbandsgemeinde setzt auf Prävention und Beratung auch an den Grundschulen VG MONSHEIM – An allen weiter- führenden Schulen hat der Land- kreis Alzey-Worms bereits vor eini- gen Jahren mit Unterstützung des Landes Stellen für Schulsozialarbeit geschaffen. So steht auch am Stand- ort der Realschule plus in Flörs- heim-Dalsheim mit Amal Hadidi seit längerer Zeit eine kompetente Ansprechpartnerin für Schülerin- nen und Schüler, Eltern und das Lehrerkollegium zur Verfügung. Aufgrund der durchweg guten Er- fahrungen mit diesen neutralen Be- ratungs- und Unterstützungsange- boten hatte das Kreisjugendamt angeregt, ergänzend an den Grund- schulen Stellen für Schulsozial arbeit zu schaffen. Auch die Schul leitungen der Grundschulen in Monsheim und Offstein hatten sich in der Sitzung des Schulträgerausschusses der VG Monsheim im März 2018 positiv geäußert und auf einen wachsen- den Bedarf für Beratung und Un- terstützung in unterschiedlichsten Themengebieten und Konfliktfällen hingewiesen, die vom Kollegium neben dessen eigentlichen Aufga- ben nicht geleistet werden könne. Schulsozialarbeiterin Petra Hämmerle in ihrem neu eingerichteten Büro in der Grundschule Monsheim. Nach der Zustimmung des Ver- bandsgemeinderates für eine Halb- sellschaftlichen Mitverantwortung und Eltern hat sie sich inzwischen gezielt entgegenwirken zu können, tagsstelle für Schulsozialarbeit, wel- zu befähigen und sie zu sozialem mit einem Infobrief vorgestellt und bevor größerer Schaden für Einzel- che zunächst auf zwei Jahre befristet Engagement anzuregen und hinzu- konnte schon in einigen Fällen kon- ne oder die Schulgemeinschaft ent- ist, um entsprechende Erfahrungen führen. kret helfen, beraten oder unterstüt- steht. „Dabei ist das Beratungsange- zu sammeln, hat Petra Hämmerle Bei konkreten Problemen oder in zen. Auch die Vernetzung mit ande- bot absolut neutral, denn die im Oktober vergangenen Jahres Konfliktfällen bietet die Schulsozi- ren Schulen und Institutionen ist Schulsozialarbeiterin ist nicht bei ihre Arbeit an den Grundschulen in alarbeiterin sowohl Einzelfallhilfen, bereits im Aufbau. Für die kom- der Schule, sondern bei der Ver- Monsheim und Offstein aufgenom- als auch Gruppenarbeit an. Sie ist menden Monate plant die Schulso- bandsgemeinde beschäftigt und sie men. Die 39-jährige Diplom-Sozi- Ansprechpartnerin in Erziehungs- zialarbeiterin mehrere Projekte, u.a. unterliegt der Schweigepflicht“, be- alarbeiterin / Sozialpädagogin (FH) fragen, übernimmt individuelle Be- in Kooperation mit dem Mehrgene- tont Bothe. Auch Petra Hämmerle war bisher als Erzieherin und in der ratung und Unterstützung, z.B. bei rationenhaus Monsheim und eigene weist darauf hin, dass Gespräche Jugendarbeit tätig. schulischen Problemen oder Mob- Angebote im Rahmen des Ferien- auf freiwilliger Basis und vertrau- Als Schulsozialarbeiterin ist es ihre bing, bietet Hilfestellung bei programms der Verbandsgemeinde. lich geführt werden. Sie freut sich Aufgabe, Schüler/innen, Eltern und Schulängsten oder Schulverweige- Für VG-Bürgermeister Ralph Bothe auf die Zusammenarbeit und steht Lehrer/innen in pädagogischen rung und soll als Konflikt- und ist es wichtig, dass mit der Stelle der montags, dienstags und freitags in Fragen zu beraten, den Kinder- und Streitschlichterin tätig werden. Schulsozialarbeiterin ein präventi- ihrem Büro in Monsheim, sowie Jugendschutz zu unterstützen, so- In den ersten Monaten hat sich Pet- ves Angebot zur Beratung und Un- dienstags und donnerstags in der wie soziale Integration durch so ra Hämmerle zunächst bei den terstützung von Kindern, Eltern Grundschule Offstein für Gesprä- zialpädagogische Maßnahmen zu Schulleitungen und Kollegien in und Lehrer-Kollegium geschaffen che zur Verfügung, ist aber auch fördern. Ziel ist es dabei, die schuli- Offstein und Monsheim bekannt werden konnte, um Konfliktpoten- per E-Mail schulsozialarbeit@vg- sche Gemeinschaft zu stärken, Kin- gemacht und die schulischen Struk- tiale und Probleme möglichst früh- monsheim.de zu erreichen. der zur Selbstbestimmung und ge- turen kennengelernt. Den Schülern zeitig zu erkennen und ihnen so Verbandsgemeinde Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim –2– Freitag, 15. Februar 2019 BÜRGERSERVICE Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Polizei Mo. – Fr. v. 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0 Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim Ortsbürgermeister Polizeikommissarin S. Krauß Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Volker Henn Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim.................................... 0 62 47 / 99 11 27 7 Sprechzeiten: Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr Fax: 0 62 47 / 89 0 Kindertagesstätte Kunterbunt, Flörsheim-Dalsheim, Rödlerstraße 3 Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Kurt Görisch Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04 Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Pflegestützpunkt Rathaus Hohen-Sülzen, Hauptstraße 2 Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel und deren Angehörige Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 0176 / 23 17 08 25 Beratungsbereich: Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim oder per E-Mail: Sascha.Woetzel@gmail.com Pflegestützpunkt Osthofen, Friedrich-Ebert-Str. 31-33, 67574 Osthofen, Mörstadt – Ortsbürgermeister: Horst Wendel Katharina Wegener������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31 Sprechzeiten: Donnerstag, 18.30 – 20.00 Uhr Irena Markheim�������������������������������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32 Rathaus Mörstadt, Kirchgasse 1 Jugendscout Dipl.-Sozialpädagoge Bernhard Leopoldt ������ Mobil: 0172 / 74 86 828 Monsheim – Ortsbürgermeister: Michael Röhrenbeck In Monsheim: Mehrgenerationenhaus, Hauptstr. 111, 67590 Monsheim-Kriegsheim Sprechzeiten: Freitag, 18.00 – 19.30 Uhr Dienstag nach Vereinbarung, E-Mail: jugendscouts@alzey-worms.de Rathaus Monsheim, Hauptstraße 47 Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01 Offstein – 1. Beigeordneter: Andreas Böll Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Außenstelle Worms, Bahnhofstraße 46, Beratung und Betreuung von psychisch Rathaus Offstein, Bahnhofstraße 2 kranken Menschen und deren Kontaktpersonen. Information und Terminvereinba- rung Mo. – Fr. 8.30 -12.00 Uhr unter��������������������������������������� (0 67 31) 4 08-65 01 / - 65 02. Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz Sprechzeiten: Montag, 18.30 – 19.30 Uhr – Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen, Bürgerhaus Wachenheim, Harxheimer Straße 10 MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey, Jeden 2. + 4. Dienstag im Monat von 19 – 21 Uhr Feuerwehren Wehrleiter, Thomas Barthold........................................................................ 0 62 43 / 90 51 70 Informationen unter�����������������������������������������������������������������������������������0 67 31 / 4 08- 61 21 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer........................... 0 163 / 48 28 84 3 Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms������Tel.: 0151 5127 8604 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51 oder Bundesweites Opfer-Telefon: ...............................................................................116 006 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................ 0 173 / 1 57 17 57 Öffnungszeiten: Di. u. Do. v. 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. v. 8.00 bis 12.00 Uhr Monsheim: Wehrführer, Karl Hermann Milch................................................... 0 62 43 / 3 37 Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43 Öffnungszeiten: M o. – Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr; Wachenheim: Wehrführer, Hans Lösch............................................................ 0 62 43 / 56 78 Sa. 8:30 – 12:30 Uhr Notrufnummern Störungs- und Bereitschaftsdienste Polizei...................................................................................................................1 10 Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst................................................................... 1 12 Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen Krankentransporte.................................................................................................. 19 222 Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40 Ärztlicher Bereitschaftsdienst............................................................................ 116 117 Ärztl. Bereitschaftspraxis Worms am Klinikum Worms (Haupteingang), Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen) Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40 Gabriel-v.-Seidel-Str. 81 Dienstbereit: Fr. 16.00 Uhr – Mo. 7.00 Uhr, Mi. 14.00 Uhr – Do. 7.00 Uhr an anderen Wochentagen 19.00 Uhr– 7.00 Uhr zum Folgetag Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen) an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18.00 Uhr bis Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45 zum Folgetag, 7.00 Uhr Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Be- wusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungsdienst Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr) unter der Nummer 112 angefordert werden. Störungsdienst Gasversorgung Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76 EWR Netz GmbH (ehemals e-rp Gasnetze).................................... 07 00 000 44 0 33 Krankenhaus Klinikum Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.......................................... 0 62 41 / 50 10 Störungsnummer Strom Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40 EWR Netz GmbH (rund um die Uhr)...................................................... 0800 184 8800 EWR Netz GmbH (während der üblichen Geschäftszeiten):�����������06241 848-300 Apotheken Notdienst Telefon DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden): Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0 Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92 DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden): Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90 Deutsche Telekom Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903 Impressum Herausgeber: Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun- Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi- E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl. Verantwortlich für den amtlichen und den nicht amtlichen Teil: Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen. Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr. Verantwortlich für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz: Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr. Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144 Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden. E-Mail: info@vg-amtsblatt.de Redaktionelle Beiträge bitte an: amtsblatt@vg-monsheim.de Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg Vertrieb: Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de - Erscheinung wöchentlich freitags. Tel. 0 62 43 / 90 31 43 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet. Fax 0 62 43 / 90 31 44 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Es gilt die Preisliste 2019.
Amtsblatt VG Monsheim –3– Freitag, 15. Februar 2019 II. nichtöffentlicher Teil Amtlicher Teil 8. Personalangelegenheit Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der 9. Vertragsangelegenheiten Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden 10. Mitteilungen und Anfragen Ralph Bothe, Bürgermeister Verbandsgemeinde Monsheim Flörsheim-Dalsheim Bekanntmachung NEU ... Ferienspiele „Winter in Flörsheim Dalsheim“ Am Dienstag, den 19. Februar 2019 um 19:00 Uhr findet im Konferenzraum Liebe Kinder, im Erdgeschoss der Verbandsgemeinde Monsheim eine öffentliche Sitzung mit den neuen Winterferien gibt es auch bei uns in des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses der VG Monsheim für die Wahl Flörsheim Dalsheim neue Ferienspiele. periode 2014 – 2019 statt. Zum „Winter in Flörsheim Dalsheim“ laden euch die Orts- gemeinde mit Elke Bowie vom 25. Februar bis 1. März 2019 Tagesordnung: herzlich ein. 1.1 Neubau einer Sport- und Veranstaltungshalle in Monsheim; Die Ferienspiele finden in der Realschule+ statt. Wir werden spielen, Winter- Sachstandsbericht liches basteln, bei Schnee rodeln gehen, schmieden und viel Spaß haben 1.2 Neubau einer Sport- und Veranstaltungshalle in Monsheim; Betreuungszeiten: 10.00h bis 15.00h (für Berufstätige ab 8.00h, bitte bei Bauantrag – Informationen über Vergaben Anmeldung in E-Mail vermerken) 1.3 Neubau einer Sport- und Veranstaltungshalle in Monsheim; Verpflegung: Rucksackverpflegung Beauftragung zur Kampfmittelsondierung Anmeldung: ferienspiele@floersheimdalsheim.de 1.4 Neubau einer Sport- und Veranstaltungshalle in Monsheim; Alter: ab 5 Jahre Vergabe der Prüfstatik Teilnehmer: 30 1.5 Neubau einer Sport- und Veranstaltungshalle in Monsheim; Kosten: 30 € Auftragsvergabe Tragwerksplanung, Bitte ausreichend warme Kleidung mitbringen! Wärmeschutznachweis und Werkstattzeichnungen Stahlbau Herzliche Grüße, Elke Bowie (Jugendpflegerin), 2. Begrünung der Außenanlage am Feuerwehrhaus Offstein Frank Sagadin (Ortsbeigeordneter) - Auftragsvergabe Ankauf von Pflanzen 3.1 Feuerwehrhaus Flörsheim-Dalsheim Beseitigung von Setzrissen durch Baugrundverbesserung - Empfehlungsbeschluss Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim 3.2 Feuerwehrhaus Flörsheim-Dalsheim für das Haushaltsjahr 2019 - Erneuerung Bodenbeschichtung Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim hat auf Grund des 4. Grundschule Monsheim §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom Sanierungsarbeiten nach KI 3.0 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 - Vorstellung der eingereichten Planung (GVBl. S. 477) am 29.01.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die 5. Realschule plus Flörsheim-Dalsheim nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Aufsichtsbehörde Anschaffung Möblierung für einen Klassensaal vom 04.02.2019 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird: - Auftragsvergabe 6. Verwaltungsgebäude § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Anschaffung einer neuen Küche für den Ratssaal Festgesetzt werden - Auftragsvergabe 1. im Ergebnishaushalt 7. Fuhrpark Bauhof Verbandsgemeinde - Anschaffung eines neuen Anhängers der Gesamtbetrag der Erträge auf 4.342.440 Euro 8. Mitteilungen und Anfragen der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 5.506.721 Euro 9. Einwohnerfragen Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag - 1.164.281 Euro Ralph Bothe, Bürgermeister 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 4.092.110 Euro die ordentlichen Auszahlungen auf 4.995.961 Euro Bekanntmachung Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen - 903.851 Euro Am Mittwoch, den 20. Februar 2019 um 19:00 Uhr findet im Konferenz- raum im Erdgeschoss der Verbandsgemeinde Monsheim eine öffentliche/ die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der VG Mons- die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro heim für die Wahlperiode 2014 – 2019 statt. Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 Euro Tagesordnung: die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 111.000 Euro I. öffentlicher Teil die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 605.000 Euro 1.1 Sport und Veranstaltungshalle Monsheim Saldo der Ein- und Auszahlungen aus - Sachstandsbericht Investitionstätigkeit - 494.000 Euro 1.2 Sport und Veranstaltungshalle Monsheim - Vorbesprechung der Namensgebung die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 587.254 Euro 2. Grundschule Monsheim – Büro der Sozialarbeiterin die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 187.414 Euro - Anschaffung von Mobiliar Saldo der Ein- und Auszahlungen aus 3. Betreuende Grundschulen Finanzierungstätigkeit 399.840 Euro - Neukalkulation der Elternbeiträge 4.1 Feuerwehrangelegenheiten; Erhöhung des Zuschusses der Verbandsgemeinde Monsheim der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 4.790.364 Euro für die Beschaffung von Feuerwehrstiefeln der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 5.788.375 Euro 4.2 Feuerwehrangelegenheiten; Veränderung des Finanzmittelbestands im Beschaffung von Feuerwehrhelmen Haushaltsjahr - 998.011 Euro 5. Fuhrpark Bauhof Verbandsgemeinde Anschaffung eines Anhängers § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite 6. Mitteilungen und Anfragen Kredite werden in Höhe von 494.000 € veranschlagt. Kredite zur Umschul- 7. Einwohnerfragen dung werden in Höhe von 87.244 € veranschlagt.
Amtsblatt VG Monsheim –4– Freitag, 15. Februar 2019 § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Vorbereitende Untersuchung zur Ausweisung des Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlun- Sanierungsgebietes „Altortbereich Niederflörsheim“ gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wer- der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim; den nicht veranschlagt. Ortsübliche Bekanntmachung zum Beginn der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 Abs. 3 BauGB voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt. Bekanntmachung Gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass mit der § 4 Steuersätze vorbereitenden Untersuchung zur Ausweisung des Sanierungsgebietes Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie „Altortbereich Niederflörsheim“ der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim be- folgt festgesetzt: gonnen wird. a) Grundsteuer Nach ersten Einschätzungen des zu untersuchenden Bereiches durch vor Grundsteuer A 300 v.H. Ort Begehungen im Ortsteil Niederflörsheim wurde festgestellt, dass städte- Grundsteuer B 365 v.H. bauliche Missstände im Sinne des § 136 BauGB, insbesondere in Bezug auf b) Gewerbesteuer 365 v.H. die bauliche Beschaffenheit der Gebäude, Wohnungen und Arbeitsstätten offensichtlich vorliegen. Durch das Instrument der „Städtebaulichen Sanie- Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes rung“, welches im besonderen Städtebaurecht in den §§ 136 ff BauGB fest- gehalten werden gelegt ist, sollen die städtebaulichen Missstände in einer vorbereitenden • für den ersten Hund 42,- Euro Untersuchung nach § 141 BauGB in Art und Umfang bestimmt werden, so • für den zweiten Hund 60,- Euro dass diese gezielt im Zuge von Sanierungsmaßnahmen beseitigt werden • für jeden weiteren Hund 84,- Euro können. • für jeden gefährlichen Hund 450,- Euro Die Ausweisung eines, auf den Ergebnissen der vorbereitenden Unter suchung aufbauenden Sanierungsgebietes soll dann in erster Linie der städ- § 5 Beiträge nach § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG) tebauliche Entwicklung des Altortbereiches des Ortsteils Niederflörsheim, Beiträge für den Weinbergschutz pro ha 10,- Euro der Behebung struktureller und funktionaler Mängel sowie die Unterstüt- zung von privaten Investitionen dienen. § 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals und der Jahresfehlbeträge/-überschüsse ist wie Untersuchungsbereich: folgt: Der Untersuchungsbereich betrifft folgende Straßenzüge bzw. Platzareale vollständig oder zum Teil: Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Alzeyer Straße, Blumengasse, Gartenstraße, Jakobgasse, Monsheimer Stra- nachrichtlich: ße, Mölsheimerstraße, Pfarrgasse, Straße „Plenzer“, Untergasse, Schmiedgas- Ergebnis Betrag aufgelaufenes se, Straße „Schulberg“, Theodor-Heuss-Straße, Weedenplatz, Wilhelm-Ternis- lfd. Nr. Eigenkapital (gem. § 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) in € Straße 1 Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres 2015 14.552.854 Die exakte Abgrenzung ist der zeichnerischen Darstellung des Untersu- 2 + Jahresergebnis des zweiten Haushaltvorjahres 2016 1.211.751 15.764.605 chungsbereiches in der Anlage zur Bekanntmachung zu entnehmen. 3 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltvorjahres 2017 -765.567 14.999.038 Zudem ist ein maßstabsgetreuer Plan mit Darstellung der Abgrenzung des 4 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltjahres 2018 -2.898.295 12.100.743 Untersuchungsbereiches im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde- 5 + geplantes Jahresergebnis des Haushaltfolgejahres 2019 -1.164.281 10.936.462 verwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim, Obergeschoss, 6 + geplantes Jahresergebnis des 2. Haushaltfolgejahres 2020 1.607.987 12.544.449 7 + geplantes Jahresergebnis des 3. Haushaltfolgejahres 2021 905.713 13.450.162 Zimmer 2.33, während der Dienststunden + geplantes Jahresergebnis des 3. Haushaltfolgejahres 2022 206.007 13.656.169 Montag von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr und § 7 Inkrafttreten von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Dienstag, Mittwoch, Freitag von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr Flörsheim-Dalsheim, den 08.02.2019 Volker Henn, Ortsbürgermeister einsehbar. Hinweis: Hinweise: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit 1. Der Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung ist öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festsetzung des Sanierungs- GemO durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.02.2019 geneh- gebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. migt worden. 2. Es wird gemäß § 141 Abs. 3 BauGB auf die Auskunftspflicht nach § 138 Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.02.2019 bis 26.02.2019 BauGB hingewiesen. Danach sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sons- von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Montag von 14.00 Uhr bis tige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder 18.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbands- Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten Auskunft über die Tat- gemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15 in 67590 Monsheim, sachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbe- Zimmer 2.32 öffentlich aus. dürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Des Weiteren kann der Haushalt in der o. g. Zeit ebenfalls unter „Bekannt Sanierung erforderlich ist. An personenbezogenen Daten können insbe- machungen“ auf der Website www.vg-monsheim.de eingesehen werden. sondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensum- Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung: stände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohn- Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be- bedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bin- kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt dungen erhoben werden. nicht, wenn 3. Der Auskunftspflichtige kann die Auskunft auf solche Fragen verwei- 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- gern, deren Beantwortung ihnen selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr worden sind, strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz der oder Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Die erhobenen personenbezo- 2. vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- genen Daten dürfen nur zu Zwecken der Sanierung verwendet werden. standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif- Wurden die Daten von einem Beauftragten der Gemeinde erhoben, dür- ten gegenüber der Verbandsgemeinde Monsheim unter Bezeichnung fen sie nur an die Gemeinde weitergegeben werden. Die Gemeinde darf des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend die Daten an andere Beauftragte im Sinne des § 157 BauGB sowie an die gemacht hat. höhere Verwaltungsbehörde weitergeben, soweit dies zu Zwecken der Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch Sanierung erforderlich ist. Nach Aufhebung der förmlichen Festlegung nach Ablauf der in Satz 1 genannten Einjahresfrist jedermann diese Verlet- des Sanierungsgebietes sind die Daten zu löschen. Soweit die erhobe- zung geltend machen. nen Daten für die Besteuerung erforderlich sind, dürfen sie an die Fi- Flörsheim-Dalsheim, den 08.02.2019 Volker Henn, Ortsbürgermeister nanzbehörde weitergeleitet werden.
Amtsblatt VG Monsheim –5– Freitag, 15. Februar 2019 Albert-Schweitzer-Straße Abgrenzung des Untersuchungsbereiches der vorbereitenden Untersuchung zur Ausweisung des Sanierungsgebietes „Altortbereich Niederflörsheim“ 1 8 101 10 320 26 92 360 355 3 44 76 334 355 9 14 7 356 7 152 328 360 16 355 318 17 359 15 355 355 25 41 60 321 356 12 2 4 1 4 5A 11 77 99 15 40 10 316 321 90 13 309 2 356 15 39 88 17 3A 321 17 356 38 3 360 Flur 2 327 13 78 18 97 313 425 359 28 37 2 425 425 6 5 355 2 29 30 36 42 310 311 387 8 5 355 2 2 35 14 13 34 86 2 2 312 315 322 1 25 26 33 2 2 363 3 2 32 2 62 382 383 355 2 51 326 2 4 17 7 14 314 355 355 355 355 51 331 24 355 19 95 2 23 22 84 323 5 20 9 8 7 318 51 5 383 51 4 5 10 12 14 16 51 10 51 331 7 2 32 1 64 325 4 30 46 325 1 363 20 22 24 26 28 1 93 2 332 365 367 82 324 3 1 1 369 12 366 370 145 1 1 51 16 25 8 2 36 4 45 10 5 260 38 4 ssel 5A 1 213 206 25 Ke 417 256 412 Gartenstraße 213 2 5 40 Im 5 1 2 3 5 383 422 260 4 5 399 3 258 15 2 Gartenstra 30 42 46 47 51 4 257 HsNr. 23 201 3 7 4 ße 3 2 6 91 6 5 7 11 13 1 252 9 32 47 257 1 399 45 6 Albert-Schweitzer-Straße 3 3 193 18 3 Friedhof 3 6 3 53 192 31 203 47 406 7 262 261 255 5 59 4 254 Trauerhalle Theodor-Heuss-Straße 1 256 89 6 55 252 1 7 7 61 47 252 2 201 2 4 2 4 258 204 402 47 1 51 80 6 255 254 63 3 Nieder-Flörsheim 185 45 264 262 2 5 8 200 8 Friedhof 2 5 87 261 260 256 6 191 189 arte n Lagerplatz 3 1 251 250 2 4 2 1 60 47 teng 258 59 40 99 1 7 206 55 A 184 1 Pfor 2 203 84 76 8 Am 4 202 201 Friedhof 78 257 256 10 205 3 199 265 2 5 5 12 1 2 411 6 45 8 3 191 186 1 39 HsNr. 6 1 99 85 HsNr. 4 414 199 196 186 2 83 1 Kirche An der Westerweede 3 5 1 Flur 1 11 9 76 301 303 HsNr. 9 HsNr. 11 HsNr. 13 206 398 99 HsNr. 1 9 190 189 99 85 266 249 2 2 183 58 99 78 305 7 203 34 A 83 298 299 300 2 3 5 226 2 14 18 20 61 38 82 1 78 304 2 188 Theodor-Heu 302 197 28 A 99 74 35 36 227 7 194 79 99 1 195 2 77 81 267 248 187 34 35 37 99 32 10 225 223 219 190 32 81 1 Alzeyer Straß 227 198 194 1 33 52 57 99 7 233 2 220 217 1 197 1 30 1 86 72 1 1 61 79 234 16 28 396 ss-Straße 268 237 226 204 12 22 24 26 2 99 33 2 2 4 205 411 49 80 99 99 270 247 249 2 Plenzer 51 52 99 99 1 224 5 1 29 50 Am Kirchgraben 91 92 87 246 233 1 222 19 21 23 25 45 56 27 401 70 268 4 31 39 n 5 e 10 77 1 35 arte 99 7 54 6 269 233 230 1 teng 59 240 218 34 36 35 37 Pfor 8 3 234 3 226 205 41 70 99 75 239 1 49 3 43 4 205 38 43 31 A 3 Am 42 48 400 68 245 47 A 3 62 36 99 47 44 88 22 51 45 221 40 42 271 53 37 397 10 63 99 99 41 206 51 6 6 3 73 70 64 74 99 99 238 236 2 43 60 73 55 386 231 39 216 215 99 16 235 46 33 70 65 6 1 8 418 48 89 2 2 Schulberg 44 1 99 244 206 66 5 57 50 42 e 33 7 31 ss 21 59 Alze 47 79 99 15 242 12 52 71 67 275 272 ga Am 99 66 1 71 61 40 yer 71 1 44 1 54 Stra 413 bs 2 68 24 4 63 Graben 175 ko Pfor 279 278 65 ße 210 72 20 275 67 56 395 80 70 69 99 2 176 38 394 Ja 3A 2 174 6 4 1 4 34 99 58 1 2 teng 243 170 209 45 1 280 99 14 277 273 1 171 31 98 25 282 1 274 241 36 395 404 1 99 arte 17 A 276 60 35 1 173 3 80 405 2 30 19 1 2 ben n 13 281 30 3 99 99 4 3 64 208 27 5 29 395 Gra 26 46 46 1A 29 5 5 4 18 7 81 99 11 A 9 Gra 5 403 99 36 182 207 81 2 27 3 11 be 12 34 393 7 Am 30 n 1 81 99 13 419 181 6 15 3 2 8 429 37 Pfor 4 6 99 11 179 30 Weedenplatz A 99 17 Weinbergstraße 66 165 24 30 28 41 teng Flur 1 2 358 5 97 15 27 1 99 28 1 2 32 arte 25 38 428 99 1 5 5 67 n 29 99 2 85 165 97 40 7 1 6 177 28 23 3 10 85 173 93 6 2 2 22 16 2 99 2A 165 168 25 1 98 32 65 e 9 3 169 139 1 Blumengass 2 170 180 17 95 2 3 3 21 Pfarrg 165 2 172 23 17 1 1 97 99 3 1 167 181 2 82 30 99 4 39 68 1 8 4 84 92 96 asse 1 4 163 26 19 18 1 7 64 93 6 4 64 4 392 1 13 6A 3 162 166 An der Obergasse 22 393 2 5 91 5 Alte Straß 1 178 11 5 21 4 90 99 105 4 31 4 Im Steinland 5 83 17 36 6 69 19 32 83 84 6 16 391 1 39 24 20 15 20 2 11 94 Im Pfortengarten 92 e 8A 63 3 2 asse 1 8 34 4 137 Donnersberg 135 84 390 7 1 3 138 2 89 dg 70 160 109 3 37 82 mie 13 2 105 8 15 35 3 8 13 92 105 Sch 6 3 10 A 357 30 33 1 10 4 18 62 14 106 erstraße 1 85 110 62 9 71 385 2 28 5 364 2 e 109 11 136 133 26 gass 1 81 2 5 4 88 110 1 Unter 10 134 2 87 1 31 1 2 Nieder-Flörsheim 24 110 10 357 133 85 88 22 4 61 3 159 4 14 1 88 3 133 10 86 87 2 107 72 16 3 10 1 18 20 29 108 11 12 9 27 16 111 80 133 14 25 3 357 409 133 6 132 1 2 23 8 126 1 21 12 1 3 4 17 60 8 12 15 111 Am Münchgraben Rathaus 3 115 12 Rathaus 9 5 Flur 7 158 8 112 13 14 3 6 358 408 4 13 73 16 365 79 2 11 114 113 389 Flur 5 14 19 7 111 5 4 18 10 Landw. 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Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Bekanntmachung § 15 Die exakte Abgrenzung ist der zeichnerischen Darstellung des Unter BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen) auf die Durchführung eines suchungsbereiches in der Anlage zur Bekanntmachung zu entnehmen. Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer Zudem ist ein maßstabsgetreuer Plan mit Darstellung der Abgrenzung des baulichen Anlage entsprechend anzuwenden ist. Danach hat die Bauge- Untersuchungsbereiches im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde- nehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über verwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim, Obergeschoss, die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum von bis zu Zimmer 2.33, während der Dienststunden 12 Monaten auszusetzen wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung Montag, von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr und durch das Vorhaben unmöglich oder wesentlich erschwert werden wür- von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr de. Wird kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, wird auf An- Donnerstag von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr trag der Gemeinde anstelle der Aussetzung / Zurückstellung der Ent- und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr scheidung über die Zulässigkeit eine vorläufige Untersagung steht der Dienstag, Mittwoch, Freitag von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr Zurückstellung gleich. einsehbar. Gez. Volker Henn Allgemeine Ziele und Zweck der Planung: In der vorbereitenden Untersuchung sollen die „Städtebaulichen Missstän- Vorbereitende Untersuchung zur Ausweisung des de“ gemäß § 136 BauGB im Untersuchungsbereich festgestellt werden. Dar- Sanierungsgebietes „Altortbereich Niederflörsheim“; auf aufbauend soll durch die Ausweisung eines Sanierungsgebietes seitens Öffentliche Auslegung gem. § 137 BauGB der Ortsgemeinde die Beseitigung dieser unterstützt werden. Unter ande- Bekanntmachung rem sind eine erhöhte Abschreibung anfallender, anerkennungsfähiger Kos- Gemäß § 137 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der ten sowie eine fachliche Beratung möglich. vorbereitenden Untersuchung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes Gegenstand der Auslegung: „Altortbereich Niederflörsheim“ in der Gemeinde Flörsheim-Dalsheim in der Ausgelegt werden die textliche (Entwurfs-) Fassung der vorbereitenden Un- Zeit vom tersuchung sowie der plangrafisch dargestellte Untersuchungsbereich. 25. Februar 2019 bis einschl. 25. März 2019 Die Unterlagen finden Sie außerdem auch auf der Homepage der Verbands- in der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim zu jedermanns Einsicht- gemeinde Monsheim (http://www.vg-monsheim.de) unter der Rubrik: Ver- nahme ausliegt. waltung / Informationen für Behörden und TÖB / Städtebauliche Sanierung. Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und den Zweck der vorbereitenden Untersuchung zur Ausweisung des Sa- Hinweise: nierungsgebietes informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erör- Für die Dauer der Auslegung können Stellungnahmen zu der vorbereiten- terung gegeben. den Untersuchung eingereicht werden. Die Anregungen etc. können schrift- Der Untersuchungsbereich betrifft folgende Straßenzüge bzw. Platzareale lich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Mons- vollständig oder zum Teil: heim, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim vorgebracht werden. Alzeyer Straße, Blumengasse, Gartenstraße, Jakobgasse, Monsheimer Stra- Im Sinne der § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ße, Mölsheimerstraße, Pfarrgasse, Straße „Plenzer“, Untergasse, Schmiedgas- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung se, Straße „Schulberg“, Theodor-Heuss-Straße, Weedenplatz, Wilhelm-Ternis über das Sanierungsgebiet (als Satzung) unberücksichtigt bleiben können. Straße gez. Volker Henn, Ortsbürgermeister
Amtsblatt VG Monsheim –6– Freitag, 15. Februar 2019 Hohen-Sülzen Festgesetzt werden § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. im Ergebnishaushalt Sanierung des Rathauses Hohen-Sülzen – der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.009.194 Euro Klarstellung zum Teilrückbau im Jahre 1906 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.419.473 Euro Im Amtsblatt Ausgabe Nr. 50 vom 14.12.2018 wurde im Artikel „Sanierung Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag - 410.279 Euro des historischen Rathauses in Hohen-Sülzen abgeschlossen“ darüber infor- 2. im Finanzhaushalt miert, dass im Jahre 1906 ein Brand des Rathausgebäudes der Grund für das die ordentlichen Einzahlungen auf 2.748.484 Euro vollständige Abtragen des Obergeschosses und einem Neuaufbau nach die ordentlichen Auszahlungen auf 2.984.963 Euro dem historischen Vorbild war. Hierbei handelt es sich um eine Fehlinforma Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen - 236.479 Euro tion. Das Gebäude war hinsichtlich seiner Bausubstanz in die Jahre gekom- men, so dass der Teilrückbau erfolgen musste. Jens Dennis Zimmermann die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.153.600 Euro Bekanntmachung die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.920.000 Euro Am Donnerstag, den 21. Februar 2019 um 19:30 Uhr findet im Rathaus der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Ortsgemeinde Hohen-Sülzen die 27. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung Investitionstätigkeit - 3.766.400 Euro des Ortsgemeinderates Hohen-Sülzen für die Wahlperiode 2014 – 2019 statt. die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.262.252 Euro Tagesordnung: die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 259.373 Euro I. öffentlicher Teil Saldo der Ein- und Auszahlungen aus 1. Einwohnerfragen Finanzierungstätigkeit 4.002.879 Euro 2. AöR Energieprojekte Monsheim der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 9.164.336 Euro - Jahresabschluss 2017 der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 9.164.336 Euro 3. AöR Energieprojekte Monsheim Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 0 Euro - Wirtschaftsplanentwurf 2019 4. Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Monsheim; § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite 8. Fortschreibung (Verschiebung von Wohnbauflächen) Kredite werden in Höhe von 1.277.600 € veranschlagt. - Zustimmungsbeschluss der Ortsgemeinde 5. Straßenbeleuchtung; § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Installation einer neuen Lampe in der Wallstraße Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlun- 6. Spielplatz „In der Pfarrwiese“; gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wer- Anschaffung von Spielgeräten - weitere Vorgehensweise den nicht veranschlagt. 7.1 Spendenangelegenheiten Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren Spende der Firma Otto Annweiler in Höhe von 250,00 Euro voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden zur Förderung der Heimatpflege nicht veranschlagt. 7.2 Spendenangelegenheiten Spende von Herrn Knut Schmitt in Höhe von 300,00 € § 4 Steuersätze zur Förderung der Heimatpflege Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie 7.3 Spendenangelegenheiten folgt festgesetzt: Spende des Bürgertreffs Hohen-Sülzen in Höhe von 500,00 EUR a) Grundsteuer zur Förderung der Heimatpflege Grundsteuer A 300 v.H. 8. Mitteilungen und Anfragen Grundsteuer B 365 v.H. b) Gewerbesteuer 365 v.H. II. nichtöffentlicher Teil 9. Bauangelegenheiten Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes 10. Grundstücksangelegenheiten gehalten werden 11. Mitteilungen und Anfragen • für den ersten Hund 54,- Euro Kurt Görisch, Ortsbürgermeister • für den zweiten Hund 84,- Euro • für jeden weiteren Hund 114,- Euro • für jeden gefährlichen Hund 540,- Euro Monsheim § 5 Beiträge nach § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG) Beiträge für den Weinbergschutz pro ha 15,00 Euro Kabel statt Leitungen in Monsheim EWR-Arbeiten in Bahnhof- und Schlosshohlstraße § 6 Eigenkapital Ab Montag, 18. Februar, arbeitet die EWR Netz GmbH in der Bahnhof- und Der Stand des Eigenkapitals und der Jahresfehlbeträge ist wie folgt: Schlosshohlstraße in Monsheim. Zur sicheren und zuverlässigen Versorgung wird dort das Niederspannungsnetz von Freileitung auf Kabel umgestellt. In Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals diesem Zuge werden im Auftrag der AöR Monsheim auch neue Kabel für die nachrichtlich: Straßenbeleuchtung gelegt. Ergebnis Betrag aufgelaufenes lfd. Nr. Eigenkapital Die Maßnahme wird voraussichtlich zehn Wochen dauern, vor Ort ist die (gem. § 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Tiefbaufirma Wöbau aus Wörrstadt im Einsatz. in € 1 Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres 2.903 9.626.872 Wie EWR-Projektleiter Torsten Budnik mitteilt, beschränken sich die Beein- 2 + Jahresergebnis des zweiten Haushaltvorjahres 178.582 9.805.454 trächtigungen für die Anwohner und Landwirte auf die allgemeine Arbeits- 3 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltvorjahres -314.474 9.490.980 zeit von 7 bis 17 Uhr. Fragen beantwortet EWR-Mitarbeiter Florian Kaufhold 4 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltjahres -410.279 9.080.701 unter 06241 848-522. 5 + geplantes Jahresergebnis des Haushaltfolgejahres -330.805 8.749.896 6 + geplantes Jahresergebnis des 2. Haushaltfolgejahres -328.205 8.421.691 7 + geplantes Jahresergebnis des 3. Haushaltfolgejahres -326.625 8.095.066 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Monsheim für das Haushaltsjahr 2019 § 7 Deckungsfähigkeit Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Monsheim hat auf Grund des §§ 95 ff. Die Aufwendungen der Kontengruppe 50 – Personalaufwendungen und 51 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 – Versorgungsaufwendungen werden gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO aus der (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 477) Deckungsfähigkeit der Teilhaushalte herausgenommen und für alle Teil- am 28.01.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen: haushalte gemeinsam in einem Deckungskreis zusammengefasst.
Amtsblatt VG Monsheim –7– Freitag, 15. Februar 2019 Die Aufwendungen der Kontengruppe 53 – Bilanzielle Abschreibungen wer- 2. Pflanzinseln den gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO aus der Deckungsfähigkeit aller Teilhaus- 3. Mitteilungen und Anfragen halte herausgenommen in einem eigenen Deckungskreis als gegenseitig 4. Einwohnerfragen deckungsfähig erklärt. Im Teilhaushalt 1 und 2 werden gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO alle Aufwen- II. nichtöffentlicher Teil dungen der Kontengruppen 52, 54, 55, 56, 58 (Sach- und Unterhaltungskos- 5. Bauangelegenheiten ten) der Leistungen 11101 - 57318 aus der Deckungsfähigkeit des Teilhaus- 6. Mitteilungen und Anfragen haltes herausgenommen und in einem eigenen Deckungskreis als Andreas Böll, 1. Beigeordneter gegenseitig deckungsfähig erklärt. Folgende Ansätze für Investitionen werden gemäß § 16 Abs. 3 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt: Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Offstein • alle Ansätze für Betriebs- und Geschäftsausstattung (Kontengruppe 08) für das Haushaltsjahr 2019 • alle Ansätze für Geringwertige Vermögensgegenstände (Konto 0824) Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Offstein hat auf Grund des §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. § 8 Inkrafttreten 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 477) am Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. 04.02.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Monsheim, den 08.02.2019 Michael Röhrenbeck, Ortsbürgermeister Hinweis: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit Festgesetzt werden öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 1. im Ergebnishaushalt GemO durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.01.2019 geneh- der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.719.594 Euro migt worden. der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.107.972 Euro Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag den 18.02.2019 bis Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -388.378 Euro Dienstag den 26.02.2019 von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich montags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr bei 2. im Finanzhaushalt der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15 in 67590 die ordentlichen Einzahlungen auf 1.567.114 Euro Monsheim, Zimmer 2.32 öffentlich aus. Des Weiteren kann der Haushalt die ordentlichen Auszahlungen auf 1.816.252 Euro in der o. g. Zeit ebenfalls unter „Bekanntmachungen“ auf der Website Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen - 249.138 Euro www.vg-monsheim.de eingesehen werden. die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung: die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 Euro Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be- kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.000 Euro nicht, wenn die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 20.000 Euro 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- Saldo der Ein- und Auszahlungen aus gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt Investitionstätigkeit - 14.000 Euro worden sind, oder die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 250.582 Euro 2. vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 305.192 Euro standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif- Saldo der Ein- und Auszahlungen aus ten gegenüber der Verbandsgemeinde Monsheim unter Bezeichnung Finanzierungstätigkeit - 54.610 Euro des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.823.696 Euro Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.141.444 Euro nach Ablauf der in Satz 1 genannten Einjahresfrist jedermann diese Verlet- Veränderung des Finanzmittelbestands im zung geltend machen. Haushaltsjahr - 317.748 Euro Monsheim, den 08.02.2019 Michael Röhrenbeck, Ortsbürgermeister § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Es werden 20.000 € an Krediten veranschlagt. Für die Umschuldung von Offstein Krediten werden 225.282 € veranschlagt. § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Gemeinsames Mittagessen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlun- Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wer- die Gemeinde lädt zu einem gemeinsamen Mittagessen am Dienstag, dem den nicht veranschlagt. 19. Februar 2019 in die Engelsberghalle ein. An diesem Tag servieren wir: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren Gegrillter Schweinebauch mit Leberknödel und Zwiebelsauce, Sauer- voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden kraut mit Kartoffelpüree und als Nachtisch eine Schokomousse. nicht veranschlagt. Danach servieren wir Kaffee und eine süße Überraschung. Wer an diesem Essen für 6,- € pro Person teilnehmen möchte, kann sich im § 4 Steuersätze Rathaus während der Amtsstunde montags zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie Uhr telefonisch anmelden (Tel. 5941) oder einen Zettel mit Namen und An- folgt festgesetzt: schrift in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. a) Grundsteuer Anmeldungen bitte möglichst bis zum 14. Februar 2019! Grundsteuer A 300 v.H. Das Helferteam freut sich auf Ihr Kommen. Das Helferteam Grundsteuer B 365 v.H. b) Gewerbesteuer 375 v.H. Bekanntmachung Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes Am Montag, den 25. Februar 2019 um 19:00 Uhr findet im Rathaus der gehalten werden Ortsgemeinde Offstein eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- • für den ersten Hund 42,- Euro ausschusses Offstein für die Wahlperiode 2014 – 2019 statt. • für den zweiten Hund 60,- Euro • für jeden weiteren Hund 84,- Euro Tagesordnung: • für jeden gefährlichen Hund 450,- Euro I. öffentlicher Teil 1. Spielplatz hinter der Grundschule; § 5 Beiträge nach § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG) weitere Vorgehensweise Beiträge für den Weinbergschutz pro ha 10,- Euro
Amtsblatt VG Monsheim –8– Freitag, 15. Februar 2019 § 6 Eigenkapital Summe PAK 0,0001 mg/L < 0,000008 Der Stand des Eigenkapitals und der Jahresfehlbeträge ist wie folgt: Pflanzenschutzmittel 0,0005 mg/L < 0,00005 Arsen 0,01 mg/L < 0,001 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Blei 0,01 mg/L < 0,001 nachrichtlich: Ergebnis Betrag aufgelaufenes Cadmium 0,003 mg/L < 0,0001 lfd. Nr. Eigenkapital Chrom 0,05 mg/L < 0,0005 (gem. § 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) in € Nickel 0,02 mg/L < 0,001 1 Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres 2015 3.905.888 2 + Jahresergebnis des zweiten Haushaltvorjahres 2016 -326.675 3.579.212 Quecksilber 0,001 mg/L < 0,0001 3 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltvorjahres 2017 98.879 3.678.091 Antimon 0,005 mg/L < 0,001 4 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltjahres 2018 -408.779 3.269.312 Selen 0,01 mg/L < 0,001 5 + geplantes Jahresergebnis des Haushaltfolgejahres 2019 -388.378 2.880.934 6 + geplantes Jahresergebnis des 1. Haushaltfolgejahres 2020 -320.560 2.560.374 Nitrat 50 mg/L 1,1 7 + geplantes Jahresergebnis des 2. Haushaltfolgejahres 2021 -348.090 2.212.284 Fluorid 1,5 mg/L 0,2 8 + geplantes Jahresergebnis des 3. Haushaltfolgejahres 2022 -366.880 1.845.404 Cyanid, gesamt 0,05 mg/L < 0,005 Färbung, 436 nm 0,5 1/m < 0,1 § 7 Inkrafttreten Trübung, quantitativ 1 NTU 0,13 Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Leitfähigkeit (bei 25°C) 2790 ЧS/cm 849 Offstein, den 08.02.2019 In Vertretung: Böll, Beigeordneter ph-Wert bei Fassungs 6,5-9,5 – 7,22 Hinweis: temperatur Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit Säurekapazität bis pH 4,3 mmol/L 6,46 öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 Ammonium 0,5 mg/L < 0,05 GemO durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.02.2019 geneh- Chlorid 250 mg/L 40 migt worden. Sulfat 250 mg/L 79 Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 18.02.2019 bis Calitlösekapazität 5,0 mg/L -6,3 Dienstag, den 26.02.2019 von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und montags von 14.00 Calcium mg/L 108 Uhr bis 18.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr bei der Ver- bandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15 in 67590 Mons- Magnesium mg/L 26 heim, Zimmer 2.32 öffentlich aus. Natrium 200 mg/L 38 Des Weiteren kann der Haushalt in der o. g. Zeit ebenfalls unter „Bekannt Kalium mg/L 3,2 machungen“ auf der Website www.vg-monsheim.de eingesehen werden. Eisen 0,2 mg/L < 0,005 Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung: Mangan 0,05 mg/L < 0,005 Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Bor 1 mg/L 0,06 Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be- Kupfer 2 mg/L 0,007 kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt Benzol 0,001 mg/L < 0,0002 nicht, wenn TOC mg/L 1 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- Uran 0,01 mg/L < 0,0005 gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder Beurteilung: Das Trinkwasser entspricht bakteriologisch und chemisch den 2. vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- Anforderungen der Trinkwasserverordnung. standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif- Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns: Tel. 06242 / 5005-0 ten gegenüber der Verbandsgemeinde Monsheim unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Einjahresfrist jedermann diese Verlet- zung geltend machen. Offstein, den 08.02.2019 In Vertretung: Böll, Beigeordneter FREIWILLIGE FEUERWEHR VG MONSHEIM Freiwillige Feuerwehr Mörstadt Sonstige öffentliche Aktive Wehr Montag, 18.02.2019 19:30 Uhr FwDv 3 + Ausleuchten einer Bekanntmachungen und Mitteilungen Einsatzstelle Montag, 25.02.2019 18:30 Uhr Vorstandssitzung Förderverein Montag, 25.02.2019 19:30 Uhr Zusatzübung Atemschutz Wasserwerk Zweckverband Jugendfeuerwehr Mittwoch, 20.02.2019 18:00 Uhr Persönliche Schutzausrüstung Seebachgebiet Der Übungsbetrieb der Jugendfeuerwehr ruht in den Winterferien vom 25.02. bis 01.03.19. Das Wasserwerk Zweckverband Seebachgebiet, 67574 Osthofen, infor- Weitere Informationen finden Sie unter: www.feuerwehr-moerstadt.de miert gemäß § 21 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011) und § 9 des Änderungen vorbehalten. gez.: i.A. Luca Bähr Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) über die Qualität des abge- gebenen Trinkwassers an die Verbraucher in Flörsheim-Dalsheim, Hohen- Sülzen, Mölsheim, Monsheim, Mörstadt, Offstein und Wachenheim: Freiwillige Feuerwehr Offstein 1 Entnahmedatum: 06.12.2018 Freitag, den 15.02.2019 17:30 Uhr Aufbau zur Faschingsparty Freitag, den 15.02.2019 19:30 Uhr Übung (Theorie) Samstag, 16.02.2019 ab 20:11 Uhr „5. Faschings-Party“ im TrinkwV- Paramenter: Einheit: Analysenergebnis Feuerwehrgerätehaus Offstein Grenzwerte Freitag, den 22.02.2019 Jahreshauptversammlung Härte mmol/L 3,76 Förderverein/FW Offstein im Härte °dH 21,1 FW-GERÄTEHAUS Härtebereich 3 hart Weitere Infos finden Sie unter: www.feuerwehr-offstein.de Summe CKW/LHKW 0,01 mg/L < 0,001 oder in Facebook „Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Offstein“
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