Steuern und Recht im Jahresüberblick - Technologie und Prozesse 7. Dezember 2020 - Deloitte
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Überblick über die Referenten Jens Schäperclaus Claudia Hanke Director – Tax Management Consulting Senior Manager Steuerberater Tax Management Consulting Düsseldorf München E: jschaeperclaus@deloitte.de E: chanke@deloitte.de Nils Irmert Steffen Möller Senior Manager Consultant Tax Management Consulting Tax Management Consulting Düsseldorf München E: nirmert@deloitte.de E: stmoeller@deloitte.de Deloitte 2020 2
Agenda Buchführungsverlagerung Kassensysteme Betriebsprüfung E-Bilanz Country-by-Country-Reporting DAC6 Tax CMS Mein Unternehmensportal Deloitte 2020 3
Verlagerung der elektronischen Buchhaltung Bisherige Regelung Grundsätzlich ist jedes Unternehmen in Deutschland gem. § 146 Abs. 2 AO verpflichtet, seine Bücher und steuerrelevanten Dokumente in Deutschland zu führen, aufzubewahren und zu archivieren. Auf Antrag können gem. § 146 Abs. 2a AO die Steuerbehörden bewilligen, dass elektronische Bücher und andere erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile ganz oder teilweise im Ausland aufbewahrt werden können. Schritte zur steuerkonformen Buchhaltungsverlagerung bisher: 3. Verlagerung 2. Bewilligung 1. Antrag ans Finanzamt Standortwechsel Mit der Bewilligung kann das Unternehmen mit der Notwendige Bewilligung Prozess- und/oder Finanzamt prüft den Antrag Datenverlagerung beginnen und erlässt eine Bewilligung Inhalt Mitteilung des Verlagerungsvorhabens mit Datenstandortangaben Deloitte 2020 5
Verlagerung der elektronischen Buchhaltung Geplante Gesetzesänderung betreffend §146 Abs. 2a AO ab 2021 Mit Inkrafttreten des JStG 2020 in der aktuellen Entwurfsfassung wird bei der Verlagerung zwischen EU und Nicht-EU unterschieden: 1. Verlagerung 2. Mitteilung ans Finanzamt Ja Standortwechsel Mitteilung: Das Unternehmen kann innerhalb der EU Es ist geplant, dass das Finanzamt binnen eines Prozess- und/oder Datenverlagerungen Monats nach der Verlagerung über diese zu durchführen ohne vorhergehende informieren ist Verlagerung Genehmigung innerhalb der EU 1. Antrag ans Finanzamt 2. Bewilligung 3. Verlagerung Nein wie bisheriger Antragsprozess Deloitte 2020 6
Geplante Gesetzesänderung Zusammenfassung Verlagerungen innerhalb der EU können nach Inkrafttreten des JStG 2020 ohne vorherige Antragstellung erfolgen Voraussichlich verbleibt Mitteilungspflicht im EU Fall innerhalb eines Monats nach Verlagerung Derzeit ist unklar, welche Konsequenzen eine fehlende, fehlerhafte oder zu späte Mitteilung haben wird Deloitte 2020 7
Kassensysteme Nichtbeanstandungsregelungen der Bundesländer und deren (uneinheitliche) Voraussetzungen Deloitte 2020 8
Verpflichtende Implementierung einer TSE Allgemeine Informationen Regelung seit 2020 Bundeseinheitliche Härtefallregelungen durch • Formal besteht seit 1.1.2020 die Pflicht, jedes Regelung die Länder eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem • Aufgrund von Verzögerungen im • Viele Unternehmen konnten indessen aufgrund i. S. des § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. mit § 1 Satz Zertifizierungsverfahren des BSI waren bis Ende der Corona-Situation im Frühjahr die vom Bund 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden 2019 keine entsprechenden zertifizierten gewährte Nachfrist für die Aufrüstung ihrer digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technischen Sicherheitseinrichtungen verfügbar. Kassensysteme nicht nutzen. technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu • Das BMF hat deshalb eine bundeseinheitliche • Weiterhin resultiert aus der technischen schützen (§ 146a Abs. 1 Satz 2 AO). Nichtbeanstandungsregelung für die Einrichtung Umstellung ein nicht unerheblicher finanzieller einer TSE bis zum 30.9.2020 gewährt. Aufwand, der gerade die von der Pandemie besonders betroffenen Einzelhändler (mit Ausnahme des Lebensmittel-Einzelhandels), Gastronomen und weiteren Dienstleister im Endkundensektor zusätzlich belastet. Gegenmaßnahmen der Länder: Um möglichen Verzögerungen bei den Implementierungsvorhaben der TSE durch die Corona-Pandemie sowie durch die vorrangig vorzunehmende Anpassung der Umsatzsteuersätze in den Kassensystemen der Unternehmen Rechnung zu tragen, haben 15 von 16 Bundesländer eigene Nichtbeanstandungsregelungen erlassen Deloitte 2020 9
Implementierung in der Praxis Um möglichen Verzögerungen bei den Implementierungsvorhaben der TSE durch die Corona-Pandemie etc., haben 15 von 16 Bundesländer eigene Nichtbeanstandungsregelungen erlassen. Diese werden im Folgenden im Einzelnen dargestellt. Unterscheidung Bundesländer: • Bremen: Einziges Bundesland ohne Härtefallregelung → Frist bis 30.9.2020 i. S. d. § 146a AO • Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein- Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein: Fristverlängerung bis 31.3.2021, TSE oder Cloud-TSE in Auftrag gegeben reicht aus; • Thüringen: Anzeige beim FA erforderlich • Niedersachen und Rheinland-Pfalz: Bestätigung (Frist 31.08.2020) der Kassenfachhändler & Kassenhersteller und Dienstleister das der Einbau der TSE bis 30.9.2020 nicht möglich ist; Niedersachsen: Weder Antrag noch Anzeige erforderlich; Rheinland-Pfalz: Anzeige notwendig; • Berlin und Brandenburg: Dienstleister (Bestätigung für Unmöglichkeit des Einbaus bis 30.9.2020, und konkreter Einbautermin der Hardware-TSE notwendig), Cloud-TSE Frist bis 31.3.2021 eingebaut, in Brandenburg Bestellung bis (30.) 31.8.2020 notwendig; Wesentlicher Unterschied zu den Verlautbarungen der anderen Länder: → Keine Fristverlängerung bei Straf-/Ordnungswidrigkeitverfahren für VAZ 2010 bis 2020 Deloitte 2020 10
Schäperclaus/Hanke „Flickenteppich für Sicherheitseinrichtungen“, BBK Nr. 18, Bestehende Schwierigkeiten Kassensystem und technische vom 18.08.2020 S. 876 ff. ff. Offene Punkte Keine bundeseinheitliche Regelung Rechtsunsicherheit 31.03.2021 Großes fraglich ob Frist Interesse an ausreicht und ob Cloud-TSE weitere aber bislang nur Verlängerungen eingeschränkt möglich verfügbar Verfahrens- Kassen- dokumentation Nachschau zum Nachweis der Ergebnisse bleiben Erfüllung der abzuwarten Härtefallregelung Deloitte 2020 11
Betriebsprüfung Deloitte 2020 12
Wesentliche Änderungen bei der Datenträgerüberlassung (Z3-Zugriff) Geplante Änderung „Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einheitliche digitale Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export und die standardisierte Speicherung von Daten, die nach § Kritikpunkte 147 Absatz 1 aufzubewahren sind und mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden sind, festzulegen. Inhalt und Format von Datensätzen, insbesondere bei In der Rechtsverordnung kann auch eine Pflicht zur Systemen ohne eigene GoBD-Schnittstelle Implementierung und Nutzung der jeweiligen einheitlichen digitalen Schnittstelle oder Datensatzbeschreibungen für den Technische und inhaltliche Exportfehler standardisierten Export und die standardisierte Speicherung Aktuelle Rechtslage Kein veröffentlichter Mindestumfang der Datensätze (z.B. von Daten geregelt werden.“ SAF-T) In der Folge Verzögerung der BP, Auswirkung auf BP- Atmosphäre, ggf. Prüfungsfeststellung aus §147 Abs. 6 AO: fehlenden/falschen Prüferverständnis „ […] Sind die Unterlagen nach Absatz 1 mit Hilfe eines … Datenverarbeitungssystems erstellt worden, hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen […]. Sie kann im Rahmen einer Außenprüfung auch verlangen, dass […] Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt werden. […]“ Deloitte 2020 13
Betriebsprüfung Reformüberlegungen Veranlagungsnahe Beschleunigte Begleitende Kontrolle Betriebsprüfung Betriebsprüfung Größt-Unternehmen (Umsatz > € Großunternehmen (steuerliche G- alle potentiell betriebs-geprüften Zielgruppe 750 Mio.) Betriebe) Unternehmen Voraussetzung (geprüft: wohl Voraussetzung (extern optional (aber wird de facto Tax CMS angemessen/wirksam) geprüft) berücksichtigt) entfällt de facto zeitnah (für max. 1 Jahr) bis neues Optionsrecht zur zeitnahen Außenprüfung (Kooperationsmodell) 30.11. des Folgejahres BP (§ 4a BpO) vier Quartalsgespräche Einreichung bis spätestens 31.05. keine Änderungen bei den Fristen Steuererklärung zur Vorbesprechung des Folgejahres geplant keine Änderungen Transparenz: Mapping, keine Transparenz (aber ohne E-Bilanz (aber mehr Transparenz) Auffangpositionen zwingende Änderungen) Datenzugriff nach Z1 und Z3 Z3-Datensätze sind Teil Option für Z3-Daten als Datenzugriff entfällt de facto der Steuererklärungen Teil der Steuererklärung ca. 600 bis 800 ca. 40.668 G-Betriebe ca. 186.826 Unternehmen in der Zahl der Nutzer Unternehmensgruppen (BP-Statistik 2017) BP (Jahr 2017) Deloitte 2020 14
E-Bilanz Deloitte 2020 15
E-Bilanz - Umstellung auf Taxonomieversion 6.3 Anwendungsübersicht Taxonomie zu verwenden für Taxonomie letztmalig zu verwenden Taxonomie Übermittlungs-möglichkeit Freigabedatum Wirtschaftsjahre, die nach dem für Wirtschaftsjahre, die vor dem ERiC-Version -version (ERiC-Release) ab 31.12.xxxx beginnen 31.12.xxxx enden 5.4 03.04.2015 2014 2017 31.2.6.0 18.05.2016 6.0 01.04.2016 2015 2018 31.2.6.0 11.05.2017 6.1 01.04.2017 2016 2019 31.2.6.0 24.05.2018 6.2 01.04.2018 2017 2020 31.2.6.0 09.05.2019 6.3* 01.04.2019 2018 2021 31.7, 32.1 29.05.2020 33.2 für Testfälle und 19.11.2020 für Testfälle und 6.4 01.04.2020 2019 2022 voraus. 34 für Echtfälle voraus. Mai 2021 für Echtfälle Quelle: http://esteuer.de/download/%C3%9Cbersicht_Taxonomie-Versionen.pdf *veröffentlicht mit BMF-Schreiben vom 02.07.2019 Deloitte 2020 16
E-Bilanz - Umstellung auf Taxonomieversion 6.3 Wichtige Anpassungen und Neuerungen Aufnahme von Auffangpositionen in den Berichtsteilen „Bilanz“, „Gewinn- und Verlustrechnung“ und „steuerliche Gewinnermittlung“ zur Ermöglichung einer durchgängigen Summenmussfeldprüfung im ERiC. Vorhandene Konten-Mappings auf ein Summenmussfeld sind zwingend von dem jeweiligen Summenmussfeld auf eine ihm zugehörige Unterposition anzupassen. Ist eine eindeutige Zuordnung auf eine Unterposition nicht möglich, steht eine zugehörige Auffangposition zur Verfügung Aufnahme zahlreicher neuer Taxonomie-Positionen aufgrund des InvStG 2018 zur Darstellung von Sachverhalten auf Ebene des Anlegers, der dem Betriebsvermögen zugeordnete Investment- oder Spezial-Investmentanteile hält. Überarbeitung der Angaben zur Berichtsprüfung aufgrund von Änderungen der einschlägigen IDW Prüfungsstandards (IDW PS 400er-Reihe). Weitere Neuerungen: u.a. Aufnahme eines Rechtsformkatalogs für Mutterunternehmen, Änderung der Darstellung der Ergebnisverteilung bei Personengesellschaften und Neukonzipierung der Abbildung eines Anlagenabgangs mit Buchverlust. Ausblick Taxonomieversion 6.4: Pflicht einer werthaltigen Übermittlung des Berichtsteils „steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ ab der Taxonomie-Version für alle Taxonomiearten. Deloitte 2020 17
E-Bilanz - Umstellung auf Taxonomieversion 6.3 Wichtige Anpassungen und Neuerungen Mapping bisher Mapping neu Mussfeld 1 Mussfeld 2 Konto 1 Konto 1 Konto 2 Rechnerisch Konto 2 Summenmussfeld Konto 3 notwendige Pos. Konto 3 Freiwillige Pos. Auffangpos. Deloitte 2020 18
Country-by-Country-Reporting Deloitte 2020 19
CbCR im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSR) Aktueller Stand und Unterschiede Länderbezogener Bericht § 138a AO Nachhaltigkeitsberichterstattung Country-by-Country Reporting GRI 207: Tax 2019 Aktionspunkt 13 des BEPS-Projekts der OECD bzw. Neuer Standard zur Berichterstattung über Ertragssteuern Richtlinie (EU) 2016/881: Ab 1. Januar 2021 in Kraft Seit 2016 CbCR zur Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern für alle Aufbauend auf Berichtsstrukturen gemäß Aktionspunkt 13 Unternehmensgruppen, des BEPS-Projekts der OECD bzw. Richtlinie (EU) 2016/881 • deren Konzernabschluss mindestens eine Detaillierte Angaben zum Steuermanagement des ausländische Gesellschaft oder jeweiligen Unternehmens zu: • eine ausländische Betriebsstätte umfasst und • Steuerstrategie • deren konsolidierte Umsatzerlöse mindestens 750 • Steuer-IKS Millionen Euro betragen • Auf Steuerbelange bezogenen Stakeholder-Dialog Auf Ebene der einzelnen Steuerhoheitsgebiete unter Aufzählung der einbezogenen Konzernunternehmen • Gründe für Unterschiede zwischen Ist- / Soll- und Nennung der primären Geschäftstätigkeit Steuerergebnis Aufteilung der Einkünfte und Steuern je Steuerhoheitsgebiet Trotz ähnlicher Ansätze unterscheidet sich der länderbezogene Bericht nach GRI Standard im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und nach § 138a AO. Beispiele finden sich im Bereich der qualitativen Informationen sowie der konzerninternen Transaktionen. Deloitte 2020 20
Gesetzentwurf § 138a AO Geplante Änderung durch das JStG 2020 Änderung der AO Begründung AO Änderung des AOEG Begründung AOEG In § 138a Absatz 2 Nummer 1 § 138a Absatz 2 Nummer 1 Dem § 31 wird folgender Satz § 31 Satz 3 – neu – werden die Wörter „ausgehend angefügt: Die Änderungen des § 138a vom Konzernabschluss des • Wahlmöglichkeit zur Nutzung verschiedener „§ 138a Absatz 2 der Absatz 2 Nummer 1 AO sind auf Konzerns“ gestrichen. Datenquellen Abgabenordnung in der am … alle offenen Fälle anzuwenden. konsolidierte Unternehmensberichterstattung [einsetzen: Datum des Tages Es handelt sich lediglich um eine gesetzlich vorgesehene Jahresabschlüsse nach der Verkündung des Klarstellung der bisherigen für aufsichtsrechtliche Zwecke erstellte Abschlüsse vorliegenden Rechtslage. interne Rechnungslegungen Änderungsgesetzes] geltenden Fassung ist auf alle offenen • Erweiterung der Definition der „einbezogenen Fälle anzuwenden.“ Geschäftseinheit“ Geschäftseinheiten mit eigenem Geschäftsbereich, die nur auf Grund ihrer Größe oder aus Wesentlichkeitsgründe nicht einbezogen wurden sowie deren Betriebsstätten Deloitte 2020 21
BEPS Action 13 Datenaustauschabkommen und Local Filing Taiwan Türkei USA • Am 10. Dezember 2019 Beschluss über neuen • Nationale CBCR Regelungen erlassen, jedoch • Austausch von länderbezogenen Berichten i.S.d. monetären Schwellenwert für taiwanesische zurzeit (noch) nicht bei der OECD veröffentlicht und § 138a AO (Country-by-Country Reports) für Unternehmen zur Einreichung eines nur auf Türkisch verfügbar Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2018 länderbezogenen Berichts und vor dem 01.01.2019 beginnen • Datenaustausch zwischen der Türkei und • Regelungen gelten rückwirkend ab dem Fiskaljahr Deutschland weiterhin ungewiss lokale • Austausch der Berichte durch BZSt im März 2020 (FY) 2017 Reportingpflicht? Aktueller Stand • Safe-Harbor-Regeln von 2019, um die Schwelle für • Bei CbC-MCAA Aktivierung bis Dezember 2020 die Einreichung des CbCR in Taiwan zu lockern: müssen in der Türkei ansässige Unternehmen, die • Der bisherige Spontanaustausch wird mittels eines zu multinationalen Unternehmen mit entsprechenden Abkommens mit den USA durch • Summe des "non-operating revenue" der ausländischem Hauptsitz (MNEs) gehören, keine einen dauerhaften Mechanismus zum taiwanesischen Gebietskörperschaft im CbC-Berichte an die türkische Steuerverwaltung automatischen Informationsaustausch abgelöst. laufenden Geschäftsjahr weniger als 3 übermitteln Milliarden NTD, oder • Das Abkommen steht auf der Seite der IRS zum • Einreichung einer CbC-Notification war bis 31. Download zur Verfügung.* • Jährlicher Betrag der grenzüberschreitenden Oktober 2020 vorgeschrieben. konzerninternen Transaktionen weniger als 1,5 • Es tritt vorbehaltlich der Unterzeichnung einer Milliarden NTD (die gleichen finanziellen • Benutzercode und Passwort sind bei der Vereinbarung zwischen den beteiligten „Competent Schwellenwerte für die Anforderung eines zuständigen Steuerbehörde anzufragen Authorities“ in Kraft. Master File) *https://www.irs.gov/pub/irs-utl/germany-competent-authority-arrangement-cbc1.pdf Deloitte 2020 22
DAC6 Deloitte 2020 23
Überblick Meldepflichten nach §§ 138d, 138f AO Neben Deutschland optieren auch Finnland und Österreich nicht zu einer Fristverlängerung. Allerdings sind sog. Altfälle in Österreich 01.07.2020 aufgrund technischer Verzögerungen erst bis Beginn der zum 31. Oktober 2020 zu melden. In Polen ist Anwendung die Verschiebung der Meldefristen abhängig vom Kennzeichen der zu meldenden Gestaltung. 29.10.2014 30.07.2020 Die Mitgliedstaaten Bulgarien, Zypern, Italien Rückwirkung 05.06.2018 Erste Meldung für und Portugal haben sich noch nicht offiziell zu für OECD MDR Veröffentlichung im Gestaltungen 31.12.2019 der Fristverlängerung geäußert. Amtsblatt der EU 12.2015 Frist für die Umsetzung der 31.08.2020 BEPS Action 12 RL in nationales Recht der Meldung für Final Report 25.06.2018 EU-Mitgliedstaaten 21.06.2017 Rückwirkungszeitraum Anwendungszeitpunkt RL-Entwurf 01.07.2022 für Meldepflicht 31.10.2020 Review der 25.05.2018 Erste Meldung für Kennzeichen Annahme der RL marktfähige durch EU-Rat Gestaltungen (“Modelle”) 2014 - 2017 2018 2019 2020 2021 2022 EU-Rat beschließt sechsmonatige Fristverschiebung für die DAC 6 geltenden Fristen. Dies wird von der Mehrheit der Mitgliedstaaten Deutsches Finanzministerium teilt in nationales Recht umgesetzt. in Pressekonferenz mit, dass 24.06.2020 Deutschland die Möglichkeit der Fristverlängerung nicht wahrnehmen wird. 07.07.2020 Deloitte 2020 24
Praxisfälle Hallmarks i. S. d. § 138e AO - Top 2 der gemeldeten Hallmarks und ein Hidden Champion Hidden Champion (Hallmark C.1(a)): 2 % der gemeldeten Kennzeichen Top 1 (Hallmark A3): 23 % der gemeldeten Kennzeichen Top 2 (Hallmark B3): 14 % der gemeldeten Kennzeichen Deloitte 2020 25
Meldeprozess DAC 6 Technologie Übermittlung Daten- Daten- Daten- Vorbereitung Prüfung und Planung und Reporting erhebung validierung verarbeitung Arbeitsergebnisse Freigabe Archivierung Planung Datenerhebung Validierung des Inhalt Datenverarbeitung Konvertierung in das Prüfung und Übermittlung von Rückmeldung vom •Abgeschlossene •Hilfe bei der •Rollenkonzept XML-Format nach Freigabe Daten Bundeszentralamt •Technische Aktivitäten pro Prozessschritt Betroffenheits- Beurteilung einer ermöglicht Review- dem BZSt-Schema •Überprüfung •Übermittlung der für Steuern (BZSt) Validierung d.h. analyse o.ä. und potentiell Funktion Prüfung, ob der und Freigabe freigegebenen •Abholung der vom Aufstellung zu meldepflichtigen •Validierung des Datensatz des finalen XML- genehmigten BZSt gemeldeten erwarteten Transaktion Inhalts der getätigten vollständig Datensatzes XML-Datei unter Arrangement ID Gestaltungen einschließlich Eingaben durch eingegeben wurde durch Anwender Verwendung und / oder die •Definition der Dokumentations- Steuerabteilung •Verarbeitung des Disclosure ID internen möglichkeit (z.B. Sendeberichts •Verarbeitung der Meldestrategie Main-Benefit-Test) vom BZSt •Für Standard- generierten transaktionen: Fehlermeldungen Verwendung bereits eingegebener Daten Technologische Umsetzung Lösung 1 Lösung 2 Lösung 3 Lösung 4 Lösung 5 DAC 6 Richtlinie / DAC6 Filing Service: Arbeitsanweisung AMANA Entweder dauerhaft oder Deloitte fwsb DefTax SAP RCS: DAC6-Modul: Das DAC6 als Zwischenlösung bis MDR Reporter: DAC6-Modul: Eine Repeatable Modul von AMANA eine validierte und MDR Reporter von Das DAC6-Modul von Consulting Solution (RCS) Consulting als belastbare Deloitte als vorsystem- fwsb/DefTax als Modul umgesetzt im SAP ERP- Bestandteil des AMANA Entscheidungsbasis für unabhängige Lösung der DefTax Steuer-Suite System Tax Portals (ATP) die Tool-Auswahl vorhanden ist Deloitte 2020 26
Tax CMS Deloitte 2020 27
Tax CMS Neues Verbandssanktionengesetz (VerSanG) Bundes- Bundes- BMJV BMJV regierung Bundesrat regierung Hintergrund „Der Entwurf verfolgt das Ziel […] eine angemessene Ahndung von Verbandstaten zu ermöglichen. Zugleich soll er Compliance-Maßnahmen (nicht-öffentlicher) Referenten- Regierungs- Stellungnahme Einbringung in fördern und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Entwurf zur entwurf entwurf den Bundestag Abstimmung mit den Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.“ anderen Ministerien Einordnung Schärfere Sanktionen Anreize • Verbandsstraftat, durch die Pflichten, die den Verband treffen, verletzt • Geldsanktionen (§ 9 VerSanG) bei • Voraussetzung für Verwarnung mit worden sind oder durch die der Verband bereichert worden ist oder Großunternehmen (weltweiter Ø- (Teil)Vorbehalt der Sanktionen, werden sollte (§ 2 VerSanG) Jahresumsatz der letzten drei wirksame und angemessene (Tax) • Das Gesetz soll nur für die Sanktionierung von Verbänden wegen Geschäftsjahre > 100 Mio. EUR) Compliance Maßnahmen Straftaten gelten • Vorsatz 10% des Ø-Jahresumsatz • Milderung der Sanktionen bei • § 30 OWiG weiter anwendbar, wenn lediglich Ordnungswidrigkeiten • Fahrlässigkeit 5% des Ø- verbandsinternen Untersuchungen verfolgt werden Jahresumsatz • Weisungen (§ 13 VerSanG) bestimmte Vorkehrungen zur Vermeidung und durch Bescheinigung einer sachkundigen Stelle Handlungsbedarf Verbandsstraftaten nachzuweisen • Begehen durch die Leitungsperson selbst • Öffentliche Bekanntmachung der Einführung wirksamer und • oder sonstige Mitarbeiter, wenn Leitungsperson diese Straftat durch Verurteilung des Verbandes bei einer angemessener Tax CMS Maßnahmen, angemessene Vorkehrungen (Organisation, Auswahl, Anleitung und großen Anzahl der Geschädigten möglich sofern nicht vorhanden, und Aufsicht) hätte verhindern oder wesentlich erschweren können • Neues Verbandssanktionenregister Vervollständigung der Dokumentation • Auch im Ausland begangene Verbandsstraftaten umfasst (beim BMJV) Deloitte 2020 28
Tax CMS Operationalisierung 1. Status Quo 0. Planung Projektbeginn Entscheidung über Analyse vorhandener 2. Risikoorientierte Prozessanalyse Einführung eines Tax CMS Dokumentationen Erstmalige Identifizierung und Bewertung von Konzeptionelle Prozessaufnahme steuerlichen Risiken (häufig steuerartenbezogen) durch Überlegungen Prozessanalyse und Ableitung vorhandener oder noch zu implementierender Tax CMS Maßnahmen Erstellung einer Risiko-Kontroll-Matrix als Dokumentation Konzept Dokumentation der Steuer-Prozesse Risiko-Kontroll- Matrix 3. Implementierung 5. Internationaler Roll-out Einbindung des Tax CMS in die Aufbau- Einbindung der ausländischen und Ablauforganisation Tochtergesellschaften oder Definition der Schnittstellen Anbindung an bestehende Tax Durchführung von Schulungen etc. (Konzern)-Steuerrichtlinie Governance Vorgaben einer ausländischen Muttergesellschaft Angemessenheit Kontrollnachweise 4. Operationalisierung Einsatz von Tools Wirksamkeit Regelmäßige Durchführung der Tax CMS Maßnahmen und entsprechende Dokumentation Berichterstattung über den Zustand des Tax CMS Durchführung der Überwachungsfunktion und Dokumentation Identifikation von Verbesserungspotentialen Deloitte 2020 29
Tax CMS Operationalisierung Nutzung oder • Steuer-Technologie-(ziel-)architektur? Nutzung vorhandener Tool Auswahl Erweiterung von Tools Nutzung • Cloud-Lösung oder On-Premise-Lösung? Tools (z.B. BPMN Tools, der Steuerfunktion (z.B. spezieller (Tax) • Ziel-Automatisierungs- sowie -Reifegrad? Risikomanagement Tax Reporting Tools, CMS Tools • Gewünschter IT-Integrationsgrad? Tools) Steuerplattformen) Funktionalitäten Prozess- Kontroll- Risiko-Kontroll-Matrix visualisierung durchführung Workflows Knowledge Sharing Audit (RKM) (z.B. BPMN) & -nachweis Hilfe bei der termingerechten Konfigurierbare Workflow- Möglichkeit zur Erstellung Durchführung von Tax CMS- Möglichkeit zur Verteilung Funktionalitäten zur Nachvollziehbare Beschreibung Integrierte Möglichkeit zur einer RKM inkl. Kontrollen und von Tax CMS-relevanten Unterstützung der Tax CMS- Dokumentation der Tax CMS visualisierten Dokumentation Verantwortlichkeiten, dokumentierter Nachweis der Informationen an Adressaten Tätigkeiten (z.B. Freigabe, Operationalisierung („Audit von steuerrelevanten Prozessen Zuständigkeiten sowie Brutto- Kontrollhandlung durch den in- und außerhalb der Review, Kontroll- trail“) / Nettobewertung der Risiken Kontrollzuständigen oder Steuerfunktion dokumentation) einen Vertreter Tax CMS Risiken Grundelemente eines Tax CMS Tax CMS Programm Tax CMS Überwachung & Verbesserung Tax CMS Organisation Tax CMS Ziele Tax CMS Kultur Tax CMS Kommunikation Deloitte 2020 30
Tax CMS Operationalisierung Beispiel: Überwachung von Tax CMS Risiken Beispiel: Review von Tax CMS Risiken & Maßnahmen Abbildung der Risiko-Kontroll-Matrix in einem Dashboards als Die Vorgangsarten "Risiko" und "Kontrolle" werden automatisiert regelmäßig (z.B. Überwachungsinstrument unter Festlegung von Zuständigkeiten/ jährlich) in den Status „Under Review" versetzt und mit einem Fälligkeitsdatum Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Tax CMS-Risiken und Tax CMS-Maßnahmen. versehen. Kann als Basis für Tax CMS Berichterstattung dienen. Die Risiko- bzw. Kontrollzuständigen müssen das Risiko / die Kontrollen einem Review unterziehen und klassifizieren (z.B. unverändert, verändert, obsolet). Die Review-Frequenz, die Fälligkeit von Reviews sowie das Vorgehen beim Ausbleiben von Reviews (Eskalation) müssen definiert werden. Obsolete Resolved No changes Start Awaiting Active Under Review Changes review Approval Overdue TBD Risk / Control responsible Frequenz: z.B. jährlich, Datum: z.B. 01.01.20xy, Fälligkeit: z.B. innerhalb von vier Wochen, Eskalation: z.B. an Risk / Control Owner Deloitte 2020 31
Digitales Unternehmenskonto Deloitte 2020 32
Digitales Unternehmenskonto „Single Point of Contact“ für Unternehmen Bedeutung für die Steuerfunktion • Unternehmen, die bereits eine integrierte Steuerplattform (z.B. laufende und latente Rückübertragung Steuern) nutzen, sollten prüfen, ob diese als Online-Plattform für ihre Steuerfunktion erweiterbar ist und mit dem Unternehmensportal Mein UP verbunden werden könnte. • Alle Unternehmen, die als SAP-ERP-Anwender noch keine Online-Plattform nutzen, sollten Mein zudem die Cloud-Angebote von SAP prüfen. Für die Steuerfunktion eignet sich aus der SAP UP Cloud Platform (SCP) vor allem die SAP Analytics Cloud (SAC). • Bis zum Jahr 2022 sollen die papierbasierten Prozesse in der Steuerverwaltung (z.B. Steuerbescheide) digitalisiert abgelöst werden. Dies ermöglicht in einer Steuertechnologie- Rückübertragung Architektur eine digitale Integration von Mein UP in eine Online-Plattform im Unternehmen. • Als Zwischenschritt bei der Digitalisierung bieten sich individuelle OCR-Scanning-Lösungen an. Überblick 2022 • Nutzung der ELSTER-Technologie 2021 Ausgerolltes bundesweit • umfasst als Unternehmensportal der Finanzverwaltung die 2020 Wichtige einheitliches Erste Pilot- Funktionen (z.B. Finanzämter, die bürgernahe Verwaltung und die Gemeinden Unternehmenskonto verfahren Authentifizierung) • bis zu 200 Konten für Firmenmitarbeiter • Steuerformulare sind bereits enthalten Deloitte 2020 33
Questions & Answers Deloitte 2020 34
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