Steuern und Recht im Jahresüberblick - Technologie und Prozesse 7. Dezember 2020 - Deloitte

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Steuern und Recht im Jahresüberblick - Technologie und Prozesse 7. Dezember 2020 - Deloitte
Steuern und Recht
im Jahresüberblick
Technologie und Prozesse

7. Dezember 2020
Steuern und Recht im Jahresüberblick - Technologie und Prozesse 7. Dezember 2020 - Deloitte
Überblick über die Referenten

                    Jens Schäperclaus                            Claudia Hanke
                    Director – Tax Management Consulting         Senior Manager - Tax Management Consulting
                    Steuerberater                                Steuerberaterin
                    Düsseldorf                                   München

                    E: jschaeperclaus@deloitte.de                E: chanke@deloitte.de

                    Nils Irmert                                   Steffen Möller
                    Senior Manager - Tax Management Consulting    Consultant
                    Steuerberater                                 Tax Management Consulting
                    Düsseldorf                                    München

                    E: nirmert@deloitte.de                        E: stmoeller@deloitte.de

Deloitte 2020                                                                                                 2
Steuern und Recht im Jahresüberblick - Technologie und Prozesse 7. Dezember 2020 - Deloitte
Agenda

Buchführungsverlagerung
Kassensysteme
Betriebsprüfung
E-Bilanz
Country-by-Country Reporting
DAC6
Tax CMS
Mein Unternehmensportal

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Steuern und Recht im Jahresüberblick - Technologie und Prozesse 7. Dezember 2020 - Deloitte
Buchführungsverlagerung

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Steuern und Recht im Jahresüberblick - Technologie und Prozesse 7. Dezember 2020 - Deloitte
Verlagerung der elektronischen Buchhaltung
Bisherige Regelung

  Grundsätzlich ist jedes Unternehmen in Deutschland gem. § 146 Abs. 2 AO verpflichtet, seine Bücher und steuerrelevanten Dokumente in Deutschland zu führen,
                                                              aufzubewahren und zu archivieren.

  Auf Antrag können gem. § 146 Abs. 2a AO die Steuerbehörden bewilligen, dass elektronische Bücher und andere erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder
                                                Teile ganz oder teilweise im Ausland aufbewahrt werden können.

                                                 Schritte zur steuerkonformen Buchhaltungsverlagerung bisher:

                                                                                                                     3.   Verlagerung

                                                                         2.   Bewilligung

                             1.   Antrag ans Finanzamt

                                                                                                                               Standortwechsel
                                                                                                                               Mit der Bewilligung kann
                                                                                                                               das Unternehmen mit der
                                                                                    Notwendige Bewilligung                     Prozess- und/oder
                                                                                    Finanzamt prüft den Antrag                 Datenverlagerung beginnen
                                                                                    und erlässt eine Bewilligung
                                      Inhalt
                                      Mitteilung des
                                      Verlagerungsvorhabens mit
                                      Datenstandortangaben

Deloitte 2020                                                                                                                                                   5
Steuern und Recht im Jahresüberblick - Technologie und Prozesse 7. Dezember 2020 - Deloitte
Verlagerung der elektronischen Buchhaltung
Geplante Gesetzesänderung betreffend § 146 Abs. 2a AO

           Mit Inkrafttreten des JStG 2020 in der aktuellen Entwurfsfassung wird bei der Verlagerung zwischen EU und Nicht-EU unterschieden:

                                                    1.   Verlagerung                                       2.    Mitteilung ans Finanzamt

                                      Ja

                                                               Standortwechsel                                   Mitteilung:
                                                               Das Unternehmen kann innerhalb der EU             Es ist geplant, dass das Finanzamt binnen eines
                                                               Prozess- und/oder Datenverlagerungen              Monats nach der Verlagerung über diese zu
                                                               durchführen ohne vorhergehende                    informieren ist
 Verlagerung innerhalb                                         Genehmigung
        der EU

                                                   1.    Antrag ans Finanzamt                   2.     Bewilligung                         3.    Verlagerung

                                     Nein

                           wie bisheriger
                           Antragsprozess

Deloitte 2020                                                                                                                                                      6
Steuern und Recht im Jahresüberblick - Technologie und Prozesse 7. Dezember 2020 - Deloitte
Geplante Gesetzesänderung
Zusammenfassung

                  Verlagerungen innerhalb der EU können nach Inkrafttreten des JStG 2020 ohne vorherige Antragstellung
                  erfolgen.

                  Voraussichlich verbleibt Mitteilungspflicht im EU Fall innerhalb eines Monats nach Verlagerung.

                  Derzeit ist unklar, welche Konsequenzen die Nichterfüllung der Voraussetzungen oder eine zu späte Mitteilung
                  hat.

Deloitte 2020                                                                                                                    7
Steuern und Recht im Jahresüberblick - Technologie und Prozesse 7. Dezember 2020 - Deloitte
Kassensysteme
Nichtbeanstandungsregelungen der Bundesländer
und deren (uneinheitliche) Voraussetzungen

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Steuern und Recht im Jahresüberblick - Technologie und Prozesse 7. Dezember 2020 - Deloitte
Verpflichtende Implementierung einer TSE
 Allgemeine Informationen

       Regelung seit 2020                                       Bundeseinheitliche                                  Härtefallregelungen durch
       • Formal besteht seit 1.1.2020 die Pflicht, jedes
                                                                Regelung                                            die Länder
         eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem          • Aufgrund von Verzögerungen im                     • Viele Unternehmen konnten indessen aufgrund
         i. S. des § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. mit § 1 S. 1     Zertifizierungsverfahren des BSI waren bis Ende     der Corona-Situation im Frühjahr die vom Bund
         KassenSichV sowie die damit zu führenden                 2019 keine entsprechenden zertifizierten            gewährte Nachfrist für die Aufrüstung ihrer
         digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte        technischen Sicherheitseinrichtungen verfügbar.     Kassensysteme nicht nutzen.
         technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu             • Das BMF hat deshalb eine bundeseinheitliche       • Weiterhin resultiert aus der technischen
         schützen (§ 146a Abs. 1 Satz 2 AO).                      Nichtbeanstandungsregelung für die Einrichtung      Umstellung ein nicht unerheblicher finanzieller
                                                                  einer TSE bis zum 30.9.2020 gewährt.                Aufwand, der gerade die von der Pandemie
                                                                                                                      besonders betroffenen Einzelhändler (mit
                                                                                                                      Ausnahme des Lebensmittel-Einzelhandels),
                                                                                                                      Gastronomen und weiteren Dienstleister im
                                                                                                                      Endkundensektor zusätzlich belastet.

                Gegenmaßnahmen der Länder:
                Um möglichen Verzögerungen bei den Implementierungsvorhaben der TSE durch die Corona-Pandemie sowie durch die
                vorrangig vorzunehmende Anpassung der Umsatzsteuersätze in den Kassensystemen der Unternehmen Rechnung zu tragen,
                haben 15 von 16 Bundesländer eigene Nichtbeanstandungsregelungen bis zum 31.03.2021 erlassen.

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Steuern und Recht im Jahresüberblick - Technologie und Prozesse 7. Dezember 2020 - Deloitte
Implementierung in der Praxis
 Um möglichen Verzögerungen bei den Implementierungsvorhaben der TSE durch die Corona-Pandemie etc. Rechnung zu tragen, haben 15 von 16
 Bundesländer eigene Nichtbeanstandungsregelungen erlassen. Diese werden im Folgenden im Einzelnen dargestellt.

                Unterscheidung Bundesländer:

        •       Bremen: Einziges Bundesland ohne Härtefallregelung → Frist bis 30.9.2020 i. S. d. § 146a AO
        •       Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-
                Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein: Fristverlängerung bis
                31.3.2021, TSE oder Cloud-TSE in Auftrag gegeben reicht aus;

        •       Thüringen: Anzeige beim FA erforderlich

        •       Niedersachen und Rheinland-Pfalz:
                Bestätigung (Frist 31.08.2020) der Kassenfachhändler & Kassenhersteller und Dienstleister das
                der Einbau der TSE bis 30.9.2020 nicht möglich ist;
                Niedersachsen: Weder Antrag noch Anzeige erforderlich; Rheinland-Pfalz: Anzeige notwendig;

        •       Berlin und Brandenburg: Dienstleister (Bestätigung für Unmöglichkeit des Einbaus bis 30.9.2020,
                und konkreter Einbautermin der Hardware-TSE notwendig), Cloud-TSE Frist bis 31.3.2021
                eingebaut, in Brandenburg Bestellung bis (30.) 31.8.2020 notwendig;
                Wesentlicher Unterschied zu den Verlautbarungen der anderen Länder:
                → Keine Fristverlängerung bei Straf-/Ordnungswidrigkeitverfahren für VAZ 2010 bis 2020

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Diskussionspunkte und Action Items

                                                                                                                       Schäperclaus/Hanke „Flickenteppich für

                                                                                                                       Sicherheitseinrichtungen“, BBK Nr. 18,
                                                                                                                           Kassensystem und technische

                                                                                                                            vom 18.09.2020 S. 876 ff. ff.
Offene Punkte aus technischer und rechtlicher Sicht

                                                               Keine
                                                          bundeseinheitliche
                                                              Regelung
                                                          Rechtsunsicherheit

                                      31.03.2021                                  Großes
                                      fraglich ob Frist
                                                                               Interesse an
                                     ausreicht und ob                           Cloud-TSE
                                          weitere                              aber bislang nur
                                     Verlängerungen                             eingeschränkt
                                          möglich                                 verfügbar

                 Verfahrens-                                                                         Kassen-
                dokumentation                                                                       Nachschau
                zum Nachweis der                                                                  Ergebnisse bleiben
                   Erfüllung der                                                                     abzuwarten
                 Härtefallregelung

Deloitte 2020                                                                                                                                 11
Betriebsprüfung

Deloitte 2020     12
Wesentliche Änderungen bei der Datenträgerüberlassung (Z3-Zugriff)

                                                                                                                                            Geplante Änderung

                                                                                                                            „Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch
                                                                                                                            Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
                                                                                                                            einheitliche digitale Schnittstellen und
                                                                                                                            Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export
                                                                                                                            und die standardisierte Speicherung von Daten, die nach
                                                                                    Kritikpunkte                            § 147 Absatz 1 aufzubewahren sind und mit einem
                                                                                                                            Datenverarbeitungssystem erstellt worden sind, festzulegen.
                                                                Inhalt und Format von Datensätzen, insbesondere bei        In der Rechtsverordnung kann auch eine Pflicht zur
                                                                 Systemen ohne eigene GoBD-Schnittstelle                    Implementierung und Nutzung der jeweiligen einheitlichen
                                                                                                                            digitalen Schnittstelle oder Datensatzbeschreibungen für den
                                                                Technische und inhaltliche Exportfehler                    standardisierten Export und die standardisierte Speicherung
                   Aktuelle Rechtslage                          Kein veröffentlichter Mindestumfang der Datensätze (z.B.   von Daten geregelt werden.“
                                                                 SAF-T)
                                                                In der Folge Verzögerung der BP, Auswirkung auf BP-
                                                                 Atmosphäre, ggf. Prüfungsfeststellung aus
 § 147 Abs. 6 AO:                                                fehlenden/falschen Prüferverständnis
  „ […] Sind die Unterlagen nach Absatz 1 mit Hilfe eines      …
 Datenverarbeitungssystems erstellt worden, hat die
 Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung das Recht,
 Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen […]. Sie kann
 im Rahmen einer Außenprüfung auch verlangen, dass […]
 Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren
 Datenträger zur Verfügung gestellt werden. […]“

Deloitte 2020                                                                                                                                                                        13
Betriebsprüfung
Reformüberlegungen

                                                                        Veranlagungsnahe                      Beschleunigte
                                     Begleitende Kontrolle
                                                                         Betriebsprüfung                     Betriebsprüfung

                                  Größt-Unternehmen (Umsatz > €   Großunternehmen (steuerliche G-     alle potentiell betriebs-geprüften
                  Zielgruppe
                                            750 Mio.)                        Betriebe)                          Unternehmen

                                      Voraussetzung (geprüft:        wohl Voraussetzung (extern         optional (aber wird de facto
                   Tax CMS
                                       angemessen/wirksam)                    geprüft)                        berücksichtigt)

                                          entfällt de facto          zeitnah (für max. 1 Jahr) bis    neues Optionsrecht zur zeitnahen
                Außenprüfung
                                       (Kooperationsmodell)             30.11. des Folgejahres                 BP (§ 4a BpO)

                                      vier Quartalsgespräche      Einreichung bis spätestens 31.05.   keine Änderungen bei den Fristen
                Steuererklärung
                                        zur Vorbesprechung                 des Folgejahres                        geplant

                                        keine Änderungen            Transparenz: Mapping, keine           Transparenz (aber ohne
                   E-Bilanz
                                     (aber mehr Transparenz)             Auffangpositionen                zwingende Änderungen)

                                    Datenzugriff nach Z1 und Z3        Z3-Datensätze sind Teil            Option für Z3-Daten als
                 Datenzugriff
                                         entfällt de facto             der Steuererklärungen              Teil der Steuererklärung

                                          ca. 600 bis 800               ca. 58.425 G-Betriebe         ca. 181.345 Unternehmen in der
                Zahl der Nutzer
                                      Unternehmensgruppen                 (BP-Statistik 2019)                  BP (Jahr 2019)

Deloitte 2020                                                                                                                          14
E-Bilanz

Deloitte 2020   15
E-Bilanz - Umstellung auf Taxonomieversion 6.3
  Anwendungsübersicht

                                    Taxonomie zu verwenden für      Taxonomie letztmalig zu verwenden
 Taxonomie                                                                                                                          Übermittlungsmöglichkeit
                  Freigabedatum    Wirtschaftsjahre, die nach dem    für Wirtschaftsjahre, die vor dem       ERiC-Version
 -version                                                                                                                              (ERiC-Release) ab
                                        31.12.xxxx beginnen                  31.12.xxxx enden

       5.4         03.04.2015                    2014                             2017                          31.2.6.0                     18.05.2016

       6.0         01.04.2016                    2015                             2018                          31.2.6.0                     11.05.2017

       6.1         01.04.2017                    2016                             2019                          31.2.6.0                     24.05.2018

       6.2         01.04.2018                    2017                             2020                          31.2.6.0                     09.05.2019

      6.3*         01.04.2019                    2018                             2021                         31.7, 32.1                    29.05.2020

                                                                                                          33.2 für Testfälle und     19.11.2020 für Testfälle und
       6.4         01.04.2020                    2019                             2022                   voraus. 34 für Echtfälle   voraus. Mai 2021 für Echtfälle

Quelle:
http://esteuer.de/download/%C3%9Cbersicht_Taxonomie-Versionen.pdf                                               *veröffentlicht mit BMF-Schreiben vom 02.07.2019

  Deloitte 2020                                                                                                                                                16
E-Bilanz - Umstellung auf Taxonomieversion 6.3
Wichtige Anpassungen und Neuerungen

                                                       Aufnahme von Auffangpositionen in den Berichtsteilen „Bilanz“, „Gewinn- und
                                                       Verlustrechnung“ und „steuerliche Gewinnermittlung“ zur Ermöglichung einer
                                                       durchgängigen Summenmussfeldprüfung im ERiC. Vorhandene Konten-Mappings auf ein
                                                       Summenmussfeld sind zwingend von dem jeweiligen Summenmussfeld auf eine ihm
                                                       zugehörige Unterposition anzupassen. Ist eine eindeutige Zuordnung auf eine
                                                       Unterposition nicht möglich, steht eine zugehörige Auffangposition zur Verfügung.

                                                       Aufnahme zahlreicher neuer Taxonomie-Positionen aufgrund des InvStG 2018 zur
                                                       Darstellung von Sachverhalten auf Ebene des Anlegers, der dem Betriebsvermögen
                                                       zugeordnete Investment- oder Spezial-Investmentanteile hält.
                                                       Überarbeitung der Angaben zur Berichtsprüfung aufgrund von Änderungen der
                                                       einschlägigen IDW Prüfungsstandards (IDW PS 400er-Reihe).

                                                       Weitere Neuerungen: u.a. Aufnahme eines Rechtsformkatalogs für Mutterunternehmen,
                                                       Änderung der Darstellung der Ergebnisverteilung bei Personengesellschaften und
                                                       Neukonzipierung der Abbildung eines Anlagenabgangs mit Buchverlust.

                Ausblick Taxonomieversion 6.4: Pflicht einer werthaltigen Übermittlung des Berichtsteils „steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“
                ab der Taxonomie-Version für alle Taxonomiearten.
Deloitte 2020                                                                                                                                        17
E-Bilanz - Umstellung auf Taxonomieversion 6.3
Wichtige Anpassungen und Neuerungen

                     Mapping bisher                              Mapping neu

                                                                                 Mussfeld 1

                                                                                 Mussfeld 2
           Konto 1                                     Konto 1
                                                       Konto 2                   Rechnerisch
           Konto 2                    Summenmussfeld
                                                       Konto 3                 notwendige Pos.
           Konto 3
                                                                               Freiwillige Pos.

                                                                                 Auffangpos.

Deloitte 2020                                                                                     18
Country-by-Country Reporting

Deloitte 2020                  19
CbCR im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSR)
Aktueller Stand und Unterschiede

   Länderbezogener Bericht § 138a AO                               Nachhaltigkeitsberichterstattung
 Country-by-Country Reporting                                GRI 207: Tax 2019
 Aktionspunkt 13 des BEPS-Projekts der OECD bzw.             Neuer Standard zur Berichterstattung über Ertragssteuern
 Richtlinie (EU) 2016/881:
                                                             Ab 1. Januar 2021 in Kraft
 Seit 2016  CbCR zur Übermittlung an das
 Bundeszentralamt für Steuern für alle                       Aufbauend auf Berichtsstrukturen gemäß Aktionspunkt 13
 Unternehmensgruppen,                                        des BEPS-Projekts der OECD bzw. Richtlinie (EU) 2016/881

 • deren Konzernabschluss mindestens eine                    Detaillierte Angaben zum Steuermanagement des
   ausländische Gesellschaft oder                            jeweiligen Unternehmens zu:

 • eine ausländische Betriebsstätte umfasst und              • Steuerstrategie

 • deren konsolidierte Umsatzerlöse mindestens 750           • Steuer-IKS
   Millionen Euro betragen
                                                             • Auf Steuerbelange bezogenen Stakeholder-Dialog
 Auf Ebene der einzelnen Steuerhoheitsgebiete unter
 Aufzählung der einbezogenen Konzernunternehmen              • Country-by-Country Reporting
 und Nennung der primären Geschäftstätigkeit

 Aufteilung der Einkünfte und Steuern je
 Steuerhoheitsgebiet

            Trotz ähnlicher Ansätze unterscheidet sich der länderbezogene Bericht (CbCR) nach GRI Standard im Rahmen der
            Nachhaltigkeitsberichterstattung und nach § 138a AO. Beispiele finden sich im Bereich der qualitativen
            Informationen sowie der konzerninternen Transaktionen.
Deloitte 2020                                                                                                              20
Gesetzentwurf § 138a AO
Geplante Änderung durch das JStG 2020

   Änderung der AO                               Begründung AO                              Änderung des AOEG               Begründung AOEG

   In § 138a Absatz 2 Nummer 1    § 138a Absatz 2 Nummer 1                                   Dem § 31 wird folgender Satz   § 31 Satz 3 – neu –
   werden die Wörter „ausgehend                                                              angefügt:                      Die Änderungen des § 138a
   vom Konzernabschluss des       • Wahlmöglichkeit zur Nutzung verschiedener                „§ 138a Absatz 2 der           Absatz 2 Nummer 1 AO sind auf
   Konzerns“ gestrichen.            Datenquellen                                             Abgabenordnung in der am …     alle offenen Fälle anzuwenden.
                                     konsolidierte Unternehmensberichterstattung            [einsetzen: Datum des Tages    Es handelt sich lediglich um eine
                                     gesetzlich vorgesehene Jahresabschlüsse                nach der Verkündung des        Klarstellung der bisherigen
                                     für aufsichtsrechtliche Zwecke erstellte Abschlüsse    vorliegenden                   Rechtslage.
                                     interne Rechnungslegungen                              Änderungsgesetzes] geltenden
                                                                                             Fassung ist auf alle offenen
                                  • Erweiterung der Definition der „einbezogenen             Fälle anzuwenden.“
                                    Geschäftseinheit“
                                     Geschäftseinheiten mit eigenem Geschäftsbereich,
                                      die nur auf Grund ihrer Größe oder aus
                                      Wesentlichkeitsgründe nicht einbezogen wurden
                                     sowie deren Betriebsstätten

Deloitte 2020                                                                                                                                            21
BEPS Action 13
Datenaustauschabkommen und Local Filing

                     Taiwan                                                  Türkei                                                         USA
 • Am 10. Dezember 2019 Beschluss über neuen           • Nationale CBCR Regelungen erlassen, jedoch                 • Austausch von länderbezogenen Berichten i.S.d.
   monetären Schwellenwert für taiwanesische             zurzeit (noch) nicht bei der OECD veröffentlicht und         § 138a AO (Country-by-Country Reports) für
   Unternehmen zur Einreichung eines                     nur auf Türkisch verfügbar                                   Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2018
   länderbezogenen Berichts                                                                                           und vor dem 01.01.2019 beginnen
                                                       • Datenaustausch zwischen der Türkei und
 • Regelungen gelten rückwirkend ab dem Fiskaljahr       Deutschland weiterhin ungewiss  lokale                    • Austausch der Berichte durch BZSt im März 2020
   (FY) 2017                                             Reportingpflicht?
                                                                                                                    Aktueller Stand
 • Safe-Harbor-Regeln von 2019, um die Schwelle für    • Bei CbC-MCAA Aktivierung bis Dezember 2020
   die Einreichung des CbCR in Taiwan zu lockern:        müssen in der Türkei ansässige Unternehmen, die            • Der bisherige Spontanaustausch wird mittels eines
                                                         zu multinationalen Unternehmen mit                           entsprechenden Abkommens mit den USA durch
     • Summe des "non-operating revenue" der
                                                         ausländischem Hauptsitz (MNEs) gehören, keine                einen dauerhaften Mechanismus zum
       taiwanesischen Gebietskörperschaft im
                                                         CbC-Berichte an die türkische Steuerverwaltung               automatischen Informationsaustausch abgelöst.
       laufenden Geschäftsjahr weniger als 3
                                                         übermitteln
       Milliarden NTD, oder                                                                                         • Das Abkommen steht auf der Seite der IRS zum
                                                       • Einreichung einer CbC-Notification war bis 31.               Download zur Verfügung.*
     • Jährlicher Betrag der grenzüberschreitenden
                                                         Oktober 2020 vorgeschrieben.
       konzerninternen Transaktionen weniger als 1,5                                                                • Es tritt vorbehaltlich der Unterzeichnung einer
       Milliarden NTD (die gleichen finanziellen       • Benutzercode und Passwort sind bei der                       Vereinbarung zwischen den beteiligten „Competent
       Schwellenwerte für die Anforderung eines          zuständigen Steuerbehörde anzufragen                         Authorities“ in Kraft.
       Master File)

                                                                                            *https://www.irs.gov/pub/irs-utl/germany-competent-authority-arrangement-cbc1.pdf
Deloitte 2020                                                                                                                                                              22
DAC6

Deloitte 2020   23
Überblick
Meldepflichten nach §§ 138d, 138f AO
                                                                                                                                                  Neben Deutschland optieren auch Finnland und
                                                                                                                                                    Österreich nicht zu einer Fristverlängerung.
                                                                                                                                                      Allerdings sind sog. Altfälle in Österreich
                                                                                                              01.07.2020                           aufgrund technischer Verzögerungen erst bis
                                                                                                              Beginn der                           zum 31. Oktober 2020 zu melden. In Polen ist
                                                                                                              Anwendung                             die Verschiebung der Meldefristen abhängig
                                                                                                                                                  vom Kennzeichen der zu meldenden Gestaltung.
     29.10.2014                                                                                                30.07.2020                          Die Mitgliedstaaten Bulgarien, Zypern, Italien
    Rückwirkung                                   05.06.2018                                                   Erste Meldung für                   und Portugal haben sich noch nicht offiziell zu
   für OECD MDR                               Veröffentlichung im                                              Gestaltungen
                                                                                         31.12.2019                                                        der Fristverlängerung geäußert.
                                               Amtsblatt der EU
                   12.2015                                                      Frist für die Umsetzung der         31.08.2020
                BEPS Action 12                                                   RL in nationales Recht der         Meldung für
                 Final Report                           25.06.2018                   EU-Mitgliedstaaten
                                 21.06.2017                                                                         Rückwirkungszeitraum
                                                        Anwendungszeitpunkt
                                 RL-Entwurf                                                                                                                             01.07.2022
                                                        für Meldepflicht
                                                                                                                        31.10.2020                                      Review der
                                       25.05.2018                                                                       Erste Meldung für                              Kennzeichen
                                   Annahme der RL                                                                       marktfähige
                                     durch EU-Rat                                                                       Gestaltungen
                                                                                                                        (“Modelle”)

                2014 - 2017                           2018                    2019                           2020                          2021                             2022

                                                                         EU-Rat beschließt sechsmonatige
                                                                           Fristverschiebung für die DAC 6
                                                                          geltenden Fristen. Dies wird von
                                                                         der Mehrheit der Mitgliedstaaten       Deutsches Finanzministerium teilt
                                                                            in nationales Recht umgesetzt.      in Pressekonferenz mit, dass
                                                                                               24.06.2020       Deutschland die Möglichkeit der
                                                                                                                Fristverlängerung nicht
                                                                                                                wahrnehmen wird.
                                                                                                                07.07.2020
Deloitte 2020                                                                                                                                                                                        24
Praxisfälle
Hallmarks i. S. d. § 138e AO - Top 2 der gemeldeten Hallmarks

    Top 1 (Hallmark A3):
    23 % der gemeldeten
    Kennzeichen

    Top 2 (Hallmark B3):
    14 % der gemeldeten
    Kennzeichen

Deloitte 2020                                                   25
Meldeprozess DAC6
Technologie
                                                                                                                                                                                 Übermittlung
                                                               Daten-                  Daten-                    Daten-            Vorbereitung         Prüfung und                  und
                                         Planung              erhebung               validierung              verarbeitung       Arbeitsergebnisse        Freigabe               Archivierung              Reporting

                                  Planung             Datenerhebung          Validierung des Inhalt      Datenverarbeitung    Konvertierung in das    Prüfung und          Übermittlung von          Rückmeldung vom
                                  •Abgeschlossene     •Hilfe bei der         •Rollenkonzept                                   XML-Format nach         Freigabe             Daten                     Bundeszentralamt
                                                                                                        •Technische
 Aktivitäten pro Prozessschritt

                                   Betroffenheits-     Beurteilung einer      ermöglicht Review-                              dem BZSt-Schema         •Überprüfung         •Übermittlung der         für Steuern (BZSt)
                                                                                                         Validierung d.h.
                                   analyse o.ä. und    potentiell             Funktion                   Prüfung, ob der                               und Freigabe         freigegebenen            •Abholung der vom
                                   Aufstellung zu      meldepflichtigen      •Validierung des            Datensatz                                     des finalen XML-     genehmigten               BZSt gemeldeten
                                   erwarteten          Transaktion            Inhalts der getätigten     vollständig                                   Datensatzes          XML-Datei unter           Arrangement ID
                                   Gestaltungen        einschließlich         Eingaben durch             eingegeben wurde                              durch Anwender       Verwendung                und / oder die
                                  •Definition der      Dokumentations-        Steuerabteilung                                                                              •Verarbeitung des          Disclosure ID
                                   internen            möglichkeit (z.B.                                                                                                    Sendeberichts            •Verarbeitung der
                                   Meldestrategie      Main-Benefit-Test)                                                                                                                             vom BZSt
                                                      •Für Standard-                                                                                                                                  generierten
                                                       transaktionen:                                                                                                                                 Fehlermeldungen
                                                       Verwendung bereits
                                                       eingegebener Daten

                                                                                                       Beispiele: Technologische Umsetzung

                                                               Lösung 1                        Lösung 2                        Lösung 3                     Lösung 4                            Lösung 5
DAC 6 Richtlinie /                                                                                                                                                                      DAC6 Filing Service:
Arbeitsanweisung                                                                                                                AMANA                                                 Entweder dauerhaft oder
                                                                Deloitte                     fwsb DefTax                                                     SAP RCS:
                                                                                                                         DAC6-Modul: Das DAC6                                          als Zwischenlösung bis
                                                            MDR Reporter:                    DAC6-Modul:                                                 Eine Repeatable
                                                                                                                           Modul von AMANA                                               eine validierte und
                                                           MDR Reporter von              Das DAC6-Modul von                                          Consulting Solution (RCS)
                                                                                                                              Consulting als                                                 belastbare
                                                         Deloitte als vorsystem-        fwsb/DefTax als Modul                                         umgesetzt im SAP ERP-
                                                                                                                         Bestandteil des AMANA                                         Entscheidungsbasis für
                                                          unabhängige Lösung            der DefTax Steuer-Suite                                               System
                                                                                                                            Tax Portals (ATP)                                             die Tool-Auswahl
                                                                                                                                                                                            vorhanden ist

Deloitte 2020                                                                                                                                                                                                             26
Tax CMS

Deloitte 2020   27
Tax CMS
Neues Verbandssanktionengesetz (VerSanG)
                                                                                                                       Bundes-                              Bundes-
                                                                                  BMJV                 BMJV           regierung         Bundesrat          regierung

Hintergrund
„Der Entwurf verfolgt das Ziel […] eine angemessene Ahndung von
Verbandstaten zu ermöglichen. Zugleich soll er Compliance-Maßnahmen             (nicht-öffentlicher)    Referenten-       Regierungs-      Stellungnahme     Einbringung in
fördern und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen                 Entwurf zur             entwurf           entwurf                            den Bundestag
                                                                                Abstimmung mit den
Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.“
                                                                                anderen Ministerien

Einordnung                                                                       Schärfere Sanktionen                                   Anreize
•    Verbandsstraftat, durch die Pflichten, die den Verband treffen, verletzt    • Geldsanktionen (§ 9 VerSanG) bei                     • Voraussetzung für Verwarnung mit
     worden sind oder durch die der Verband bereichert worden ist oder             Großunternehmen (weltweiter Ø-                         (Teil)Vorbehalt der Sanktionen,
     werden sollte (§ 2 VerSanG)                                                   Jahresumsatz der letzten drei                          wirksame und angemessene (Tax)
•    Das Gesetz soll nur für die Sanktionierung von Verbänden wegen                Geschäftsjahre > 100 Mio. EUR)                         Compliance Maßnahmen
     Straftaten gelten                                                                 • Vorsatz 10% des Ø-Jahresumsatz                 • Milderung der Sanktionen bei
•    § 30 OWiG weiter anwendbar, wenn lediglich Ordnungswidrigkeiten                   • Fahrlässigkeit 5% des Ø-                         verbandsinternen Untersuchungen
     verfolgt werden                                                                      Jahresumsatz
                                                                                 • Weisungen (§ 13 VerSanG) bestimmte
                                                                                   Vorkehrungen zur Vermeidung und durch
                                                                                   Bescheinigung einer sachkundigen Stelle              Handlungsbedarf
Verbandsstraftaten                                                                 nachzuweisen
• Begehen durch die Leitungsperson selbst                                        • Öffentliche Bekanntmachung der                       Einführung wirksamer und
• oder sonstige Mitarbeiter, wenn Leitungsperson diese Straftat durch              Verurteilung des Verbandes bei einer                 angemessener Tax CMS Maßnahmen,
  angemessene Vorkehrungen (Organisation, Auswahl, Anleitung und                   großen Anzahl der Geschädigten möglich               sofern nicht vorhanden, und
  Aufsicht) hätte verhindern oder wesentlich erschweren können                   • Neues Verbandssanktionenregister                     Vervollständigung der Dokumentation
• Auch im Ausland begangene Verbandsstraftaten umfasst                             (beim BMJV)

Deloitte 2020                                                                                                                                                                 28
Tax CMS
Operationalisierung

                                                              1. Status Quo
            0. Planung                                            Projektbeginn
                 Entscheidung über                               Analyse vorhandener
                                                                                                                    2. Risikoorientierte Prozessanalyse
                  Einführung eines Tax CMS                         Dokumentationen                                      Erstmalige Identifizierung und Bewertung von
                 Konzeptionelle                                  Prozessaufnahme                                       steuerlichen Risiken (häufig steuerartenbezogen) durch
                  Überlegungen                                                                                           Prozessanalyse und Ableitung vorhandener oder noch zu
                                                                                                                         implementierender Tax CMS Maßnahmen
                                                                                                                        Erstellung einer Risiko-Kontroll-Matrix als Dokumentation
                                             Konzept
                                                                     Dokumentation der
                                                                     Steuer-Prozesse

                                                                                                                  Risiko-Kontroll-
                                                                                                                  Matrix
                        3. Implementierung
                                                                                                                                                               5. Internationaler Roll-out
                            Einbindung des Tax CMS in die Aufbau-                                                                                                  Einbindung der ausländischen
                             und Ablauforganisation                                                                                                                  Tochtergesellschaften oder
                            Definition der Schnittstellen                                                                                                           Anbindung an bestehende Tax
                            Durchführung von Schulungen etc.             (Konzern)-Steuerrichtlinie
                                                                                                                                                                     Governance Vorgaben einer
                                                                                                                                                                     ausländischen Muttergesellschaft
                                                                         Angemessenheit                Kontrollnachweise
      4. Operationalisierung                                                                                         Einsatz von Tools
                                                                                                                                         Wirksamkeit
             Regelmäßige Durchführung der Tax CMS Maßnahmen
              und entsprechende Dokumentation
             Berichterstattung über den Zustand des Tax CMS
             Durchführung der Überwachungsfunktion und
              Dokumentation
             Identifikation von Verbesserungspotentialen

Deloitte 2020                                                                                                                                                                                           29
Tax CMS
Operationalisierung

                                                                                                                                                          Nutzung oder
                                        • Steuer-Technologie-(ziel-)architektur?                         Nutzung vorhandener
     Tool Auswahl

                                                                                                                                                     Erweiterung von Tools                      Nutzung
                                       • Cloud-Lösung oder On-Premise-Lösung?                            Tools (z.B. BPMN Tools,
                                                                                                                                                    der Steuerfunktion (z.B.                 spezieller (Tax)
                                      • Ziel-Automatisierungs- sowie -Reifegrad?                           Risikomanagement
                                                                                                                                                      Tax Reporting Tools,                     CMS Tools
                                          • Gewünschter IT-Integrationsgrad?                                      Tools)
                                                                                                                                                       Steuerplattformen)
  Funktionalitäten

                                           Prozess-                                                      Kontroll-
                                                                  Risiko-Kontroll-Matrix
                                        visualisierung                                                 durchführung                      Workflows                Knowledge Sharing                     Audit
                                                                          (RKM)
                                         (z.B. BPMN)                                                    & -nachweis
                                                                                                 Hilfe bei der termingerechten
                                                                                                                                 Konfigurierbare Workflow-
                                                                 Möglichkeit zur Erstellung      Durchführung von Tax CMS-                                     Möglichkeit zur Verteilung
                                                                                                                                 Funktionalitäten zur                                        Nachvollziehbare
  Beschreibung

                                Integrierte Möglichkeit zur      einer RKM inkl.                 Kontrollen und                                                von Tax CMS-relevanten
                                                                                                                                 Unterstützung der Tax CMS-                                  Dokumentation der Tax CMS
                                visualisierten Dokumentation     Verantwortlichkeiten,           dokumentierter Nachweis der                                   Informationen an Adressaten
                                                                                                                                 Tätigkeiten (z.B. Freigabe,                                 Operationalisierung („Audit
                                von steuerrelevanten Prozessen   Zuständigkeiten sowie Brutto-   Kontrollhandlung durch den                                    in- und außerhalb der
                                                                                                                                 Review, Kontroll-                                           trail“)
                                                                 / Nettobewertung der Risiken    Kontrollzuständigen oder                                      Steuerfunktion
                                                                                                                                 dokumentation)
                                                                                                 einen Vertreter

                                                      Tax CMS Risiken
  Grundelemente eines Tax CMS

                                                                                   Tax CMS Programm
                                                                        Tax CMS Überwachung & Verbesserung
                                   Tax CMS Organisation                                                                                                              Tax CMS Ziele
                                                                                                                                                                    Tax CMS Kultur
                                                                                                                                                 Tax CMS Kommunikation

Deloitte 2020                                                                                                                                                                                                              30
Tax CMS
Operationalisierung

           Beispiel: Überwachung von Tax CMS Risiken                                 Beispiel: Review von Tax CMS Risiken & Maßnahmen

   Abbildung der Risiko-Kontroll-Matrix in einem Dashboards als                     Die Vorgangsarten "Risiko" und "Kontrolle" werden automatisiert regelmäßig (z.B.
   Überwachungsinstrument unter Festlegung von Zuständigkeiten/                     jährlich) in den Status „Under Review" versetzt und mit einem Fälligkeitsdatum
   Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Tax CMS-Risiken und Tax CMS-Maßnahmen.   versehen.
   Kann als Basis für Tax CMS Berichterstattung dienen.                             Die Risiko- bzw. Kontrollzuständigen müssen das Risiko / die Kontrollen einem
                                                                                    Review unterziehen und klassifizieren (z.B. unverändert, verändert, obsolet).
                                                                                    Die Review-Frequenz, die Fälligkeit von Reviews sowie das Vorgehen beim
                                                                                    Ausbleiben von Reviews (Eskalation) müssen definiert werden.

                                                                                                                                             Obsolete                Resolved
                                                                                                         No changes

                                                                                                              Start                                                  Awaiting
                                                                                         Active                             Under Review          Changes
                                                                                                             review                                                  Approval

                                                                                                                                             Overdue                    TBD
                                                                                        Risk / Control
                                                                                         responsible

                                                                                                          Frequenz: z.B. jährlich, Datum: z.B. 01.01.20xy, Fälligkeit: z.B.
                                                                                                          innerhalb von vier Wochen, Eskalation: z.B. an Risk / Control
                                                                                                          Owner

Deloitte 2020                                                                                                                                                                   31
Digitales Unternehmenskonto

Deloitte 2020                 32
Digitales Unternehmenskonto
„Single Point of Contact“ für Unternehmen

                                                    Bedeutung für die Steuerfunktion
                                                    • Unternehmen, die bereits eine integrierte Steuerplattform (z.B. laufende und latente
                Rückübertragung                       Steuern) nutzen, sollten prüfen, ob diese als Online-Plattform für ihre Steuerfunktion
                                                      erweiterbar ist und mit dem Unternehmensportal Mein UP verbunden werden könnte.
                                                    • Alle Unternehmen, die als SAP-ERP-Anwender noch keine Online-Plattform nutzen, sollten
                Mein                                  zudem die Cloud-Angebote von SAP prüfen. Für die Steuerfunktion eignet sich aus der SAP
                 UP
                                                      Cloud Platform (SCP) vor allem die SAP Analytics Cloud (SAC).
                                                    • Bis zum Jahr 2022 sollen die papierbasierten Prozesse in der Steuerverwaltung (z.B.
                                                      Steuerbescheide) digitalisiert abgelöst werden. Dies ermöglicht in einer Steuertechnologie-
                 Rückübertragung
                                                      Architektur eine digitale Integration von Mein UP in eine Online-Plattform im Unternehmen.
                                                    • Als Zwischenschritt bei der Digitalisierung bieten sich individuelle OCR-Scanning-Lösungen
                                                      an.

       Überblick                                                                                                        2022
       • Nutzung der ELSTER-Technologie                                                            2021
                                                                                                                       Ausgerolltes bundesweit
       • umfasst als Unternehmensportal der Finanzverwaltung die              2020                Wichtige
                                                                                                                       einheitliches
                                                                              Erste Pilot-        Funktionen (z.B.
         Finanzämter, die bürgernahe Verwaltung und die Gemeinden                                                      Unternehmenskonto
                                                                              verfahren           Authentifizierung)
       • bis zu 200 Konten für Firmenmitarbeiter
       • Steuerformulare sind bereits enthalten

Deloitte 2020                                                                                                                                       33
Vielen Dank!

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