Stimmungsbild zur Corona-Testpflicht in Unternehmen im IHK-Bezirk Leipzig - Ergebnisse einer IHK-Blitzumfrage im März 2021

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Stimmungsbild zur
                 Corona-Testpflicht in Unternehmen
                       im IHK-Bezirk Leipzig

                                Ergebnisse einer IHK-Blitzumfrage
                                          im März 2021

 IHK zu Leipzig 2021/Abteilung Wirtschafts- und Bildungspolitik
Stimmungsbild zur Corona-Testpflicht in Unternehmen im IHK-Bezirk Leipzig
Die Ergebnisse basieren auf einer Unternehmens-Blitzumfrage im IHK-Bezirk Leipzig, an der sich
811 Betriebe aller Branchen und Größenklassen beteiligten. Die Online-Befragung fand im Zeitraum
17. bis 21. März 2021 statt und stellt somit eine Momentaufnahme zum Befragungszeitpunkt dar.

Ausgangslage:
Laut der zum Befragungszeitpunkt geltenden Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen
vom 05. März 2021 ist seit dem 15. März 2021 eine wöchentliche Testpflicht für Beschäftigte und
Selbstständige mit direktem Kundenkontakt vorgesehen. Ab dem 22. März 2021 sind Arbeitgeber
zudem verpflichtet, ihren Beschäftigten, die am Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot zur
Durchführung eines kostenlosen Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu unterbreiten.

Ergebnisse
Was halten Sie prinzipiell von der vorgeschriebenen Corona-Testpflicht in Unternehmen
zur Eindämmung der Pandemie?
                                                                   Die allgemeine Meinung zur Testpflicht in
                                                                   Unternehmen fällt nicht eindeutig aus. So
                                                                   erreicht der Anteil der Unternehmen mit
                                                                   einer eher ablehnenden Haltung mit
                                                                   48 Prozent nur eine einfache Mehrheit.
                                                                   42 Prozent stimmen einer Testpflicht in
                                                                   Unternehmen eher zu, während sich
                                                                   10 Prozent keine Meinung dazu gebildet
                                                                   haben. Die Gründe für eine Ablehnung sind
                                                                   vielschichtig, wobei die Kostenfrage
                                                                   angesichts der schwierigen wirtschaft-
                                                                   lichen und finanziellen Lage vieler
                                                                   Unternehmen von besonderer Relevanz
                                                                   ist. Weitere Informationen folgen im
                                                                   weiteren Verlauf der Ergebnisdarstellung.

Das Ergebnis zeigt auch, dass ein signifikanter Zusammenhang zwischen dem Antwortverhalten und
der Betriebsgröße besteht. So nimmt die Zustimmung zur Testpflicht mit der Unternehmensgröße
erheblich zu. Diese reicht von 36 Prozent bei Soloselbstständigen bis zu 69 Prozent in Großbetrieben
ab 500 Beschäftigte.

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Haben in Ihrem Unternehmen bereits Personen (Inhaber/Angestellte) mit Kundenkontakt
einen Corona-Schnelltest durchgeführt?
                                                                   Laut der aktuellen Sächsischen Corona-
                                                                   Schutzverordnung besteht seit dem
                                                                   15. März 2021 die Pflicht eines
                                                                   wöchentlichen      Corona-Tests    bei
                                                                   Mitarbeitern mit Kundenkontakt. Die
                                                                   Schnelltests sind den Mitarbeitern
                                                                   kostenfrei durch die Unternehmen zur
                                                                   Verfügung zu stellen.

                                                            Zum      Befragungszeitpunkt    wurden
                                                            bereits in 31 Prozent der befragten
                                                            Unternehmen        Corona-Tests      bei
                                                            betroffenen Mitarbeitern durchgeführt.
                                                            Bei weiteren 37 Prozent laufen noch die
                                                            Vorbereitungen zur Durchführung der
                                                            Tests, da es oftmals noch Probleme bei
                                                            der     Bestellung    bzw.    Lieferung
                                                            entsprechender Corona-Tests gibt.
(siehe auch Punkt „Schwierigkeit bei Corona-Testung“). Für 32 Prozent der Unternehmen ist diese
Verfügung nicht relevant, da aktuell kein direkter Kundenkontakt besteht.

Bieten Sie Ihren Beschäftigten im Unternehmen einen Corona-Schnelltest an?

                                                                   Ab dem 22. März 2021 sind Arbeitgeber
                                                                   zudem verpflichtet, ihren Beschäftigten,
                                                                   die am Arbeitsplatz präsent sind, ein
                                                                   Angebot zur Durchführung eines
                                                                   kostenlosen Selbsttests mindestens
                                                                   einmal pro Woche zu unterbreiten.

                                                                   Zum Befragungszeitpunkt bieten bereits
                                                                   37 Prozent     der     Betriebe    ihren
                                                                   Mitarbeitern diese Möglichkeit an, auch
                                                                   weil diese z. T. im direkten Kontakt zu
                                                                   Kunden      stehen.     Bei     weiteren
                                                                   35 Prozent der Firmen laufen derzeit die
                                                                   Vorbereitungen zur Umsetzung dieser
                                                                   Verordnung und bei 28 Prozent ist dies
                                                                   nicht vorgesehen.

Die Umfrageergebnisse nach der Betriebsgröße lassen bei dieser Fragestellung keine signifikanten
Unterschiede zur Anzahl der Mitarbeiter erkennen. So ist der Anteil der Betriebe, die ihren
Beschäftigten bereits Corona-Tests anbieten in der Größenklasse von 1 bis 19 sowie von 50 bis 250
mit 33 bzw. 34 Prozent am niedrigsten. Dagegen liegt der Anteil in der Größenklasse von 250 bis
499 mit 81 Prozent mit Abstand am höchsten. Zumindest zeigt das nachfolgende Diagramm, dass
der Anteil der Betriebe ohne Testangebote in der kleinsten Betriebsgrößenklasse bis 19 Mitarbeiter
prozentual mit 34 Prozent etwas stärker vertreten ist. In allen anderen Größenklassen liegt dieser
Anteil im Höchstfall nur etwa halb so hoch.

© IHK zu Leipzig 2021/Abteilung Wirtschafts- und Bildungspolitik
Wenn nein, was sind die Gründe?

                                                                   Insgesamt werden 28 Prozent der
                                                                   befragten      Unternehmen        ihren
                                                                   Mitarbeitern    keine      Corona-Tests
                                                                   anbieten. Die Gründe dafür sind
                                                                   vielschichtig. In 43 Prozent dieser
                                                                   Betriebe erübrigt sich diese Maßnahme,
                                                                   da das Unternehmen geschlossen ist
                                                                   und/oder aktuell keine Beschäftigten in
                                                                   der Firma präsent sind. Für 57 Prozent
                                                                   der Betriebe sind andere Gründe für
                                                                   diese Entscheidung relevant, die in
                                                                   verbaler Form kommuniziert wurden.

                                                           Grundsätzlich ist erkennbar, dass sich
                                                           viele Unternehmen von der Politik
                                                           überrumpelt fühlen. Ohne bundesweit
                                                           entsprechende Voraussetzungen für
                                                           genügend      Testmöglichkeiten     zu
schaffen bzw. Tests überhaupt zur Verfügung zu stellen, wird diese Aufgabe per Anordnung durch
die sächsische Regierung einfach den Unternehmen übertragen. Aufgaben zum Gesundheitsschutz
der Bevölkerung, für die eigentlich der Staat in der Verantwortung steht, werden nunmehr den
Arbeitgebern übertragen. Abgesehen von der fehlenden Kommunikation seitens der Politik sollen die
Betriebe auch noch die Kosten für die Corona-Tests übernehmen. Dies wird von vielen Unternehmen
abgelehnt, zumal sich die finanzielle Situation in vielen Branchen in den vergangenen Monaten
nochmals dramatisch verschlechtert hat.

Neben den hohen Kosten für regelmäßige Tests und den Problemen der Beschaffung werden häufig
auch organisatorische Probleme als Ablehnungsgrund genannt. Auch die fehlende Auskunftspflicht
seitens der getesteten Mitarbeiter wird als wenig zielführend angesehen. Ebenso befürchtet man
eine fehlerhafte Handhabung der Corona-Tests durch die Mitarbeiter (ungeschultes Personal) und
dadurch auch eine hohe Fehlerquote bei den Testergebnissen.

© IHK zu Leipzig 2021/Abteilung Wirtschafts- und Bildungspolitik
Welche Schwierigkeiten treten im Zusammenhang mit der Corona-Testung auf?
(Mehrfachantwort möglich)

Bereits bei den Gründen für die Nichttestung in Unternehmen wurden Antwortoptionen genannt, die
sich auch ganz grundsätzlich bei der Frage zu Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Corona-
Tests wiederfinden.

So sehen fast 70 Prozent der Unternehmen die hohen Kosten für die Beschaffung und dauerhafte
Durchführung der Corona-Tests kritisch. Zum Befragungszeitpunkt vermelden gut zwei Drittel der
Unternehmen Probleme bei der Beschaffung der Tests. Kurzfristige Lieferungen zum geforderten
Start der Testungen waren in vielen Fällen nicht möglich. In 40 Prozent der Betriebe fehlt es zum
Befragungszeitpunkt an geschultem Personal, welches sich in Anbetracht der äußerst kurzen
Vorbereitungszeit überhaupt erst mit der Materie auseinandersetzen konnte. Fast 30 Prozent der
Betriebe fühlen sich ungenügend informiert und zum Teil überfordert. Viele Fragen sind ungeklärt:
Woher kann man die Tests beziehen? Welche Corona-Tests sind anerkannt bzw. zugelassen?
Welchen Testanbietern kann man vertrauen? Wichtige Fragen mit denen sich viele Unternehmen
alleine gelassen fühlen. Dementsprechend wird daher auch die fehlende organisatorische
Unterstützung seitens der öffentlichen Verwaltung angemahnt.

© IHK zu Leipzig 2021/Abteilung Wirtschafts- und Bildungspolitik
Würden Sie in Ihrem Unternehmen (z. B. über den Betriebsarzt) Impfungen für Ihre Mitarbeiter
organisieren bzw. durchführen, falls die Möglichkeit dazu besteht?

                                                                   In Anbetracht aktuell wieder steigender
                                                                   Zahlen bei den Corona-Infektionen (dritte
                                                                   Welle) durch die rasante Ausbreitung
                                                                   neuer Virusmutationen zeigt sich immer
                                                                   deutlicher, dass die einzige Chance zur
                                                                   Überwindung der Pandemie ein schnelles
                                                                   und breitangelegtes Impfen der Bevöl-
                                                                   kerung ist.

                                                                   Viele Unternehmen würden – wenn die
                                                                   Rahmenbedingungen stimmen – die
                                                                   Impfkampagne aktiv unterstützen und für
                                                                   Ihre Mitarbeiter Impfungen, z. B. über den
                                                                   Betriebsarzt,      organisieren       bzw.
                                                                   durchführen lassen. Insbesondere in
                                                                   Betrieben mit 20 und mehr Mitarbeitern
                                                                   liegt die Bereitschaft deutlich über
                                                                   50 Prozent.

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