Stimmungsbild zur Corona-Testpflicht in Unternehmen im IHK-Bezirk Leipzig - Ergebnisse einer IHK-Blitzumfrage im März 2021
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Stimmungsbild zur Corona-Testpflicht in Unternehmen im IHK-Bezirk Leipzig Ergebnisse einer IHK-Blitzumfrage im März 2021 IHK zu Leipzig 2021/Abteilung Wirtschafts- und Bildungspolitik
Stimmungsbild zur Corona-Testpflicht in Unternehmen im IHK-Bezirk Leipzig Die Ergebnisse basieren auf einer Unternehmens-Blitzumfrage im IHK-Bezirk Leipzig, an der sich 811 Betriebe aller Branchen und Größenklassen beteiligten. Die Online-Befragung fand im Zeitraum 17. bis 21. März 2021 statt und stellt somit eine Momentaufnahme zum Befragungszeitpunkt dar. Ausgangslage: Laut der zum Befragungszeitpunkt geltenden Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen vom 05. März 2021 ist seit dem 15. März 2021 eine wöchentliche Testpflicht für Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt vorgesehen. Ab dem 22. März 2021 sind Arbeitgeber zudem verpflichtet, ihren Beschäftigten, die am Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu unterbreiten. Ergebnisse Was halten Sie prinzipiell von der vorgeschriebenen Corona-Testpflicht in Unternehmen zur Eindämmung der Pandemie? Die allgemeine Meinung zur Testpflicht in Unternehmen fällt nicht eindeutig aus. So erreicht der Anteil der Unternehmen mit einer eher ablehnenden Haltung mit 48 Prozent nur eine einfache Mehrheit. 42 Prozent stimmen einer Testpflicht in Unternehmen eher zu, während sich 10 Prozent keine Meinung dazu gebildet haben. Die Gründe für eine Ablehnung sind vielschichtig, wobei die Kostenfrage angesichts der schwierigen wirtschaft- lichen und finanziellen Lage vieler Unternehmen von besonderer Relevanz ist. Weitere Informationen folgen im weiteren Verlauf der Ergebnisdarstellung. Das Ergebnis zeigt auch, dass ein signifikanter Zusammenhang zwischen dem Antwortverhalten und der Betriebsgröße besteht. So nimmt die Zustimmung zur Testpflicht mit der Unternehmensgröße erheblich zu. Diese reicht von 36 Prozent bei Soloselbstständigen bis zu 69 Prozent in Großbetrieben ab 500 Beschäftigte. © IHK zu Leipzig 2021/Abteilung Wirtschafts- und Bildungspolitik
Haben in Ihrem Unternehmen bereits Personen (Inhaber/Angestellte) mit Kundenkontakt einen Corona-Schnelltest durchgeführt? Laut der aktuellen Sächsischen Corona- Schutzverordnung besteht seit dem 15. März 2021 die Pflicht eines wöchentlichen Corona-Tests bei Mitarbeitern mit Kundenkontakt. Die Schnelltests sind den Mitarbeitern kostenfrei durch die Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Zum Befragungszeitpunkt wurden bereits in 31 Prozent der befragten Unternehmen Corona-Tests bei betroffenen Mitarbeitern durchgeführt. Bei weiteren 37 Prozent laufen noch die Vorbereitungen zur Durchführung der Tests, da es oftmals noch Probleme bei der Bestellung bzw. Lieferung entsprechender Corona-Tests gibt. (siehe auch Punkt „Schwierigkeit bei Corona-Testung“). Für 32 Prozent der Unternehmen ist diese Verfügung nicht relevant, da aktuell kein direkter Kundenkontakt besteht. Bieten Sie Ihren Beschäftigten im Unternehmen einen Corona-Schnelltest an? Ab dem 22. März 2021 sind Arbeitgeber zudem verpflichtet, ihren Beschäftigten, die am Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu unterbreiten. Zum Befragungszeitpunkt bieten bereits 37 Prozent der Betriebe ihren Mitarbeitern diese Möglichkeit an, auch weil diese z. T. im direkten Kontakt zu Kunden stehen. Bei weiteren 35 Prozent der Firmen laufen derzeit die Vorbereitungen zur Umsetzung dieser Verordnung und bei 28 Prozent ist dies nicht vorgesehen. Die Umfrageergebnisse nach der Betriebsgröße lassen bei dieser Fragestellung keine signifikanten Unterschiede zur Anzahl der Mitarbeiter erkennen. So ist der Anteil der Betriebe, die ihren Beschäftigten bereits Corona-Tests anbieten in der Größenklasse von 1 bis 19 sowie von 50 bis 250 mit 33 bzw. 34 Prozent am niedrigsten. Dagegen liegt der Anteil in der Größenklasse von 250 bis 499 mit 81 Prozent mit Abstand am höchsten. Zumindest zeigt das nachfolgende Diagramm, dass der Anteil der Betriebe ohne Testangebote in der kleinsten Betriebsgrößenklasse bis 19 Mitarbeiter prozentual mit 34 Prozent etwas stärker vertreten ist. In allen anderen Größenklassen liegt dieser Anteil im Höchstfall nur etwa halb so hoch. © IHK zu Leipzig 2021/Abteilung Wirtschafts- und Bildungspolitik
Wenn nein, was sind die Gründe? Insgesamt werden 28 Prozent der befragten Unternehmen ihren Mitarbeitern keine Corona-Tests anbieten. Die Gründe dafür sind vielschichtig. In 43 Prozent dieser Betriebe erübrigt sich diese Maßnahme, da das Unternehmen geschlossen ist und/oder aktuell keine Beschäftigten in der Firma präsent sind. Für 57 Prozent der Betriebe sind andere Gründe für diese Entscheidung relevant, die in verbaler Form kommuniziert wurden. Grundsätzlich ist erkennbar, dass sich viele Unternehmen von der Politik überrumpelt fühlen. Ohne bundesweit entsprechende Voraussetzungen für genügend Testmöglichkeiten zu schaffen bzw. Tests überhaupt zur Verfügung zu stellen, wird diese Aufgabe per Anordnung durch die sächsische Regierung einfach den Unternehmen übertragen. Aufgaben zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung, für die eigentlich der Staat in der Verantwortung steht, werden nunmehr den Arbeitgebern übertragen. Abgesehen von der fehlenden Kommunikation seitens der Politik sollen die Betriebe auch noch die Kosten für die Corona-Tests übernehmen. Dies wird von vielen Unternehmen abgelehnt, zumal sich die finanzielle Situation in vielen Branchen in den vergangenen Monaten nochmals dramatisch verschlechtert hat. Neben den hohen Kosten für regelmäßige Tests und den Problemen der Beschaffung werden häufig auch organisatorische Probleme als Ablehnungsgrund genannt. Auch die fehlende Auskunftspflicht seitens der getesteten Mitarbeiter wird als wenig zielführend angesehen. Ebenso befürchtet man eine fehlerhafte Handhabung der Corona-Tests durch die Mitarbeiter (ungeschultes Personal) und dadurch auch eine hohe Fehlerquote bei den Testergebnissen. © IHK zu Leipzig 2021/Abteilung Wirtschafts- und Bildungspolitik
Welche Schwierigkeiten treten im Zusammenhang mit der Corona-Testung auf? (Mehrfachantwort möglich) Bereits bei den Gründen für die Nichttestung in Unternehmen wurden Antwortoptionen genannt, die sich auch ganz grundsätzlich bei der Frage zu Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Corona- Tests wiederfinden. So sehen fast 70 Prozent der Unternehmen die hohen Kosten für die Beschaffung und dauerhafte Durchführung der Corona-Tests kritisch. Zum Befragungszeitpunkt vermelden gut zwei Drittel der Unternehmen Probleme bei der Beschaffung der Tests. Kurzfristige Lieferungen zum geforderten Start der Testungen waren in vielen Fällen nicht möglich. In 40 Prozent der Betriebe fehlt es zum Befragungszeitpunkt an geschultem Personal, welches sich in Anbetracht der äußerst kurzen Vorbereitungszeit überhaupt erst mit der Materie auseinandersetzen konnte. Fast 30 Prozent der Betriebe fühlen sich ungenügend informiert und zum Teil überfordert. Viele Fragen sind ungeklärt: Woher kann man die Tests beziehen? Welche Corona-Tests sind anerkannt bzw. zugelassen? Welchen Testanbietern kann man vertrauen? Wichtige Fragen mit denen sich viele Unternehmen alleine gelassen fühlen. Dementsprechend wird daher auch die fehlende organisatorische Unterstützung seitens der öffentlichen Verwaltung angemahnt. © IHK zu Leipzig 2021/Abteilung Wirtschafts- und Bildungspolitik
Würden Sie in Ihrem Unternehmen (z. B. über den Betriebsarzt) Impfungen für Ihre Mitarbeiter organisieren bzw. durchführen, falls die Möglichkeit dazu besteht? In Anbetracht aktuell wieder steigender Zahlen bei den Corona-Infektionen (dritte Welle) durch die rasante Ausbreitung neuer Virusmutationen zeigt sich immer deutlicher, dass die einzige Chance zur Überwindung der Pandemie ein schnelles und breitangelegtes Impfen der Bevöl- kerung ist. Viele Unternehmen würden – wenn die Rahmenbedingungen stimmen – die Impfkampagne aktiv unterstützen und für Ihre Mitarbeiter Impfungen, z. B. über den Betriebsarzt, organisieren bzw. durchführen lassen. Insbesondere in Betrieben mit 20 und mehr Mitarbeitern liegt die Bereitschaft deutlich über 50 Prozent. © IHK zu Leipzig 2021/Abteilung Wirtschafts- und Bildungspolitik
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