Streuobstwiesen schützen und nachhaltig fördern - Landkreis Trier-Saarburg

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Streuobstwiesen schützen und nachhaltig fördern - Landkreis Trier-Saarburg
Donnerstag, 15. April 2021

         KREIS-NACHRICHTEN
                                                                                                      AUSGABE 15 / 2021
INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG

Streuobstwiesen schützen und nachhaltig fördern
Förderprojekt der Kreisverwaltung und der Stiftung „Zukunft in Trier-Saarburg“ / Bewerbungen laufen
Es ist Frühling und die Obstbäume blü-
hen – fast 1200 größere Streuobstwie-
sen gibt es im Landkreis. Sie sind Lebens-
raum für zahlreiche Vögel, Reptilien oder
Insekten. Sie tragen dazu bei, bedrohte
Tier- und Pflanzenarten zu schützen und
erhalten die Vielfalt alter Obstsorten.

Insbesondere vor dem Hintergrund von
Klimaveränderungen bieten Streuobst-
wiesen viele Vorteile: Als Grünpflanzen
sorgen sie mit ihrer Photosynthese dafür,
CO2 zu reduzieren und gleichzeitig Sau-
erstoff zu produzieren. Außerdem för-
dern ihre Wurzeln die Durchlüftung des
Bodens, der dadurch besser vor Erosion
geschützt ist und mehr Regenwasser auf-
nehmen kann. Auch aus diesen Gründen         Neben der Schweicher Straße in Kenn blühen bereits die Apfelbäume. Mit dem Streuobst-
hat die UNESCO Streuobstwiesen in die-       wiesen-Projekt der Stiftung „Zukunft in Trier-Saarburg“ sollen weitere Standorte nachhal-
sem Jahr in das Immaterielle Kulturerbe      tig geschützt und gefördert werden.                                       Foto: Heike Ulrich
Deutschlands aufgenommen.
                                             Euro von der Stiftung gefördert. Von           Verbands-, Ortsgemeinden aber auch
Dieses Kulturerbe ist durch nachlas-         2022 bis 2027 fließen für einen zweiten        Privatpersonen, die eine Streuobstwiese
sendes Nutzungsinteresse zunehmend           Zeitraum nochmal 100 000 Euro.                 besitzen, können ab sofort einen Antrag
gefährdet und so drohen immer mehr                                                          stellen. Mit dem Antrag sollen auch ein
alte Streuobstbestände dauerhaft ver-        Anträge ab sofort möglich                      Foto der Fläche, ein Lageplan sowie die
loren zu gehen. Um diese landschafts-                                                       derzeitige Anzahl der Bäume an die Orts-
prägenden Lebensräume nachhaltig             Ziel ist eine naturgemäße nachhaltige          gemeinde übermittelt werden. Die Kom-
zu schützen, hat die Stiftung Zukunft in     Bewirtschaftung alter Streuobstwiesen.         munen sammeln die Anträge bis zum 5.
Trier-Saarburg das Förderprojekt „Wer        Dazu soll ihre Pflege und Entwicklung          Mai und leiten diese an die Kreisverwal-
trotzt Wind und Wetter, reduziert das CO2    unter Berücksichtigung naturschutzfach-        tung weiter. Das Kuratorium der Stiftung
und bietet Tieren ein Zuhause? Die Streu-    licher Aspekte gefördert werden.               entscheidet dann über die Förderzuwei-
obstwiese – ein schützenswertes Biotop“                                                     sungen. Voraussetzungen für einen An-
gestartet. Insgesamt stehen für die kom-     Um Streuobstbestände zu ergänzen               trag sind:
menden Jahre dafür 250 000 Euro zur          oder tote Bäume zu ersetzen, sollen auch       • Fläche von mindestens 3 000 Quadrat-
Verfügung. Das Projekt besteht aus zwei      neue Bäume gepflanzt werden. Fachliche           meter oder mindestens fünf Bäume in
jeweils fünfjährigen Zeiträumen.             Unterstützung bietet die Untere Natur-           einer Reihe
                                             schutzbehörde der Kreisverwaltung, die         • ortsnahe Flächen
Der erste fünfjährige Projektzeitraum        die Flächen begutachtet und das Projekt        • keine Kompensationsverpflichtung
startet dieses Jahr und wird mit 150 000     begleitet.                                     • Bereitschaft in dem Projektzeitraum
                                                                                              die Bewirtschaftung der Streuobstbe-
                                                                                              stände nach den Vorgaben des Bio-
  Weiteres:
                                                                                              landbaus vorzunehmen

     Seite 2 | Landesverdienstmedaille vergeben                                             Ansprechpartnerin in der Kreisverwal-
     Seite 2 | Hassrede als Herausforderung                                                 tung ist Dr. Cornelia Pfabel. Weitere Infos
                                                                                            über eine mögliche Vermarktung des
     Seite 3 | Neue Buslinie „9“ von Ruwer bis Roscheid                                     Streuobstes, über Finanzierungsmög-
     Seite 5 | Jugend- und Sozialamt ziehen um                                              lichkeiten der Schnittmaßnahmen sowie
     Seite 5-9 | Bekanntmachungen, Ausschreibung                                            einen Anmeldevordruck finden sich auf
                                                                                            der Internetseite der Kreisverwaltung:
                                                                                            www.trier-saarburg.de/streuobstwiese
Streuobstwiesen schützen und nachhaltig fördern - Landkreis Trier-Saarburg
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  Kreis Trier-Saarburg                                                                         Ausgabe 15 | 2021

Verdienstmedaille des Landes für Rainer Schladweiler
Der Präsident der Aufsichts- und Dienst-
leistungsdirektion (ADD), Thomas Lin-
nertz, überreichte Rainer Schladweiler
die Verdienstmedaille des Landes Rhein-
land-Pfalz.

Rainer Schladweiler aus Temmels hat
sich insbesondere im Bildungsbereich
bleibende Verdienste erworben. So
engagierte er sich sowohl in der Elter-
narbeit in den Kindertagesstätten als
auch den Grundschulen und weiter-
führenden Bildungseinrichtungen. Seit       ADD-Präsident Thomas Linnertz überreicht Rainer Schladweiler (2.v.l.) die Verdienstme-
2004 gehört er dem Regionalelternbei-       daille des Landes Rheinland-Pfalz.
rat Trier, dem er seit 2010 als Sprecher
vorsteht, an. Zudem ist er seit 2009 im     müdlich für die Weiterentwicklung von       mehrerer Fördervereine sowie Beisitzer
Landeselternbeirat Rheinland-Pfalz ak-      Schulen im Land eingesetzt und sich         der unabhängigen, rheinland-pfälzi-
tiv und steht diesem Gremium seit 2019      insbesondere für die Förderung von be-      schen Initiative „EINE Schule für ALLE –
als Sprecher vor. Der 62jährige hat sich    nachteiligten Kindern engagiert. Dabei      länger gemeinsam lernen e.V.“ und Vor-
bei unzähligen Schulbesuchen, in Beirä-     gilt der Inklusion sein Hauptaugenmerk.     sitzender des Vereins „EINE Schule für
ten, Gremien oder Fördervereinen uner-      Daneben ist der Geehrte auch Gründer        ALLE“ in Trier.

Hassrede als Herausforderung für die Gesellschaft
Netzwerkkonferenz „Gemeinsam für den Kinderschutz“ der Stadt und des Landkreises erstmals digital
Die Lebenswelten von Kindern und Ju-        – nicht nur an Kinder und Jugendliche –     Hilfen auch während der Lockdowns die
gendlichen verschieben sich immer           vermitteln kann.                            Familien, die Unterstützung möchten,
weiter ins Digitale - dies wird derzeit                                                 so Mohr.
aufgrund der Corona-Pandemie noch           Kinder und Jugendliche seien zuneh-
verstärkt. Umso wichtiger ist es, dass      mend demokratiefeindlichen Diskursen        Weitere Veranstaltung geplant
sich Kinder und Jugendliche selbst, ihr     in digitalen Medien ausgesetzt. Umso
Umfeld und nicht zuletzt Fachkräfte, die    wichtiger sei es, dass sie in ihrem Um-     Seit 2009 fand jährlich eine Netzwerk-
mit ihnen in engem Kontakt stehen, mit      feld Ansprechpersonen hätten, die sie       konferenz statt. 2020 musste leider auf-
digitalen Räumen beschäftigen.              auf dem Weg in einen kompetenten            grund der Corona-Pandemie mit dieser
                                            Umgang mit Medien unterstützten. Pa-        Tradition gebrochen und die Konferenz,
Parallel werden Hassrede und Verschwö-      gin regte an, auch die eigene Medien-       die für gewöhnlich mit rund 180 Teilneh-
rungstheorien online verstärkt sichtbar.    nutzung zu reflektieren. Andererseits       menden in Präsenz stattfindet, verscho-
Die 12. Netzwerkkonferenz „Gemeinsam        gab sie Tipps, wie dies mit Kindern im      ben werden. Um die Veranstaltung in
für den Kinderschutz“ der Stadt Trier       Schulalter und Jugendlichen spielerisch     diesem Jahr zu realisieren, wurde sie in
und des Landkreises Trier-Saarburg hat-     erarbeitet werden kann. I                   den digitalen Raum verlegt.
te daher das Schwerpunktthema „Hass-
rede als Herausforderung für Pädagogik      Angebote auch in Corona-Zeiten              Für den Herbst ist eine weitere Veran-
und Zivilgesellschaft“ gewählt.                                                         staltung geplant, in welcher schwer-
                                            „Das Netzwerk Kinderschutz hat auch         punktmäßig auf die Mediennutzung
Rund 100 Teilnehmende                       während des Lockdowns durchgängig           von Eltern und die Auswirkungen auf
                                            den Kontakt zu den Netzwerkpartnern         Säuglinge und Kleinkinder eingegan-
Bei der zum ersten Mal in einer Video-      gehalten“, so Angelika Mohr, Netzwerk-      gen werden wird.
konferenz stattfindenden Veranstaltung      koordinatorin im Landkreis Trier-Saar-
waren über 100 Teilnehmende aus viel-       burg. Viele Arbeitskreise und weitere
fältigen Bereichen wie beispielsweise       Veranstaltungen konnten im Online-                 Kreis-Nachrichten
aus der Jugendhilfe, den Schulen, den       Format stattfinden. Auch habe man in                        Redaktion
Familieneinrichtungen, den Beratungs-       lokalen Medien über Hilfe- und Bera-            Kreisverwaltung Trier-Saarburg
stellen, den Klinken, der Polizei und der   tungsmöglichkeiten informiert.                  Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
Justiz anwesend.                                                                                       Pressestelle
                                            Besonders lobte sie die Hebammenzen-                      Verantwortlich
Das Kernthema wurde in einem Vortrag        trale der Stadt und des Landkreises, die        Thomas Müller, Martina Bosch
der Medienpädagogin Alia Pagin vor-         viele werdende Mütter an Hebammen                   Tel. 0651-715 -240 / -406
gestellt. Sie hat Konzepte entwickelt,      vermitteln konnte. Außerdem betreuten           Mail: presse@trier-saarburg.de
wie man Medienkritik und Medienethik        die Fachkräfte im Rahmen der Frühen
Streuobstwiesen schützen und nachhaltig fördern - Landkreis Trier-Saarburg
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                             Seite 3

                  Ausgabe 15 | 2021                                                                                  Kreis Trier-Saarburg

Bessere Anbindung: Mit der „9" von Ruwer bis Roscheid
Seit dem 7. April bieten die Stadtwerke
Trier (SWT) eine neue Busverbindung
zwischen Konz und Trier im Stundentakt
an. Damit weiten die SWT die Integrati-
on der stadtgrenzüberschreitenden Ver-
kehre von Trier in den Kreis weiter aus
und bieten eine verbesserte Anbindung
von Konz in die Trierer Innenstadt.

Die Endhaltestellen der Buslinie 9 be-
finden sich in Konz-Roscheid und am
Sportplatz in Ruwer. Insgesamt bedient
die Linie auf ihrer Strecke 44 Haltestellen
und ist dabei 66 Minuten unterwegs. „Für       Stellten die Linie vor (v.l.): Karin Besel (VRT), Stephan Schmitz-Wenzel (Kreisverwaltung),
die Bürgerinnen und Bürger aus Konz ist        Michael Schröder, Arndt Müller (beide SWT), Joachim Weber (Bürgermeister der VG Konz),
die Linie eine echte Alternative zum Auto,     der Oberbürgermeister von Trier, Wolfram Leibe, und Kreisbeigeordneter Lutwin Ollinger.
für die Triererinnen und Trierer verbessert
sie im Bereich Trier-Nord und Ruwer die        Die Route verläuft von Roscheid über           und an der Ecke Zeughausstraße. Im
Anbindung an die City. Danke an die SWT        Konz-Mitte, Karthaus, das Pacelliufer          Stadtteil Ruwer ersetzt die Linie 9 das
für die Umsetzung", sagte Triers Oberbür-      und die Südallee in die Trierer Innen-         heutige Angebot der Linie 1. Dort endet
germeister Wolfram Leibe. Der Kreisbei-        stadt über den Nikolaus-Koch-Platz und         die Linie 1 künftig am Verteilerkreis.
geordnete Lutwin Ollinger ergänzte: „Die       Treviris. Von dort geht es weiter über die
Linie 9 ist ein gutes Beispiel, dass der VRT   Bruchhausen- und Lindenstraße in Rich-         Auch das Angebot der Linie 5 wird ange-
und die SWT zusammenarbeiten, um ein           tung Mosel. Dann am Ufer entlang bis           passt: Die heute stündliche Anbindung
ÖPNV-Angebot auf die Straße zu bekom-          zum Verteilerkreis und durch die Loeb-         der Linie 5 über die Zurmaiener Straße
men, das an den Bedürfnissen der Men-          straße nach Ruwer. Im Stadtgebiet zwi-         bis zur Haltestelle Castelforte wird durch
schen orientiert ist."                         schen Trier-Galerie und Castelforte (Glo-      das halbstündliche Angebot der Linie 9
                                               bus Baumarkt) wird die Linie 9 auf einen       ersetzt. Die Endstation der Linie 5 wird
"Durch die neue Linie 9 erhalten die Bür-      30-Minuten-Takt verdichtet.                    die Haltestelle „Wilhelm-Leuschner-Stra-
gerinnen und Bürger der Stadt Konz,                                                           ße“ sein. Ab September 2021 folgt dann
aber auch der Ortsgemeinden in Verbin-         Am Moselufer zwischen Zurlauben                die neue Sternbuslinie 89, die die Strecke
dung mit der Linie 292 eine Umsteige-          und Moselstadion sind neue, zunächst           Konz-Trier in den Früh- und Abendstun-
möglichkeit mit dem Bus nach Trier. Dies       provisorische Haltestellen eingerichtet        den sowie am Wochenende bedient. Für
ermöglicht allen eine bessere Mobilität        worden. Sie befinden sich an der Ecke          Fragen zum neuen Angebot stehen die
im ÖPNV", so der Konzer Bürgermeister          Lindenstraße, auf Höhe der ehemaligen          SWT gerne unter 0651 / 71 72 73 zur Ver-
Joachim Weber.                                 Kabinenbahn, an der Jugendherberge             fügung.

Neuer Chefarzt der Psychiatrie am Kreiskrankenhaus Saarburg
Seit Ende Februar ist Thomas Hudson            lung Dr. Stefan Burg als internistischen
neuer Chefarzt der Abteilung für Psycho-       Chefarzt der Psychosomatik ab, der die
somatik, Psychiatrie und Psychotherapie        letzten 17 Jahre das psychosomatische
am Kreiskrankenhaus. Er löst im Zuge           Behandlungsangebot aufgebaut und
des Ausbaus der psychiatrischen und            geleitet hat. Das Direktorium dankt
psychosomatischen       Hauptfachabtei-        ihm für die erfolgreiche Etablierung der
                                               Psychosomatik am Kreiskrankenhaus.             „Wir sind froh mit Herrn Hudson einen
                                               Er wird sich nun auf die Leitung der In-       so erfahrenen Chefarzt für unser Haus
                                               neren Abteilung mit der dort neu an-           gewonnen zu haben. Das Krankenhaus
                                               geschlossenen Geriatrie konzentrieren          verfügt aktuell über 40 Betten für Psy-
                                               können.                                        chosomatik, Psychiatrie und Psychothe-
                                                                                              rapie sowie über die bereits seit 20 Jah-
                                               Thomas Hudson ist Facharzt für Psychi-         ren etablierte Tagesklinik für Psychiatrie
                                               atrie und Psychotherapie mit 20-jähriger       und Psychotherapie mit 20 Plätzen. Im
                                               klinischer Erfahrung. Er besitzt damit         aktuellen Landeskrankenhausplan ste-
                                               wichtige Voraussetzungen für die Wei-          hen dem Kreiskrankenhaus weitere 20
                                               terbildung von Ärztinnen und Ärzten,           vollstationäre Betten zur Verfügung, die
                                               die nun auch im Kreiskrankenhaus Saar-         nach und nach in Betrieb genommen
                                               burg in diesem Fachgebiet ihre Facharz-        werden“, so Verwaltungsdirektor Matthi-
Chefarzt Thomas Hudson                         tausbildung machen können.                     as Gehlen.
Streuobstwiesen schützen und nachhaltig fördern - Landkreis Trier-Saarburg
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  Kreis Trier-Saarburg                                                                             Ausgabe 15 | 2021

ISB-Förderungen                               Corona: Steigende Zahlen
39,4 Millionen Euro für den Kreis             Allgemeinverfügung verlängert - Deutlich mehr Impfungen
Im Jahr 2020 unterstützte die Investi-        Bis zum vergangenen Wochenende sind          über eine Mobilfunknummer per SMS
tions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz       die Infektionszahlen sowie die 7-Tage        kurzfristig benachrichtigt werden kön-
(ISB) private und gewerbliche Kunden im       Inzidenzen im Kreis und der Stadt Tri-       nen sowie innerhalb von 30 Minuten im
Landkreis Trier-Saarburg mit insgesamt        er weiter angesteigen. Der Landkreis         Impfzentrum in Trier vor Ort sein kön-
39,4 Millionen Euro. Im Rahmen der Be-        hat seine Allgemeinverfügung daher           nen, können sich mit einem Formular
arbeitung der Corona-Hilfsprogramme           bis zum 25. April verlängert (Text unter     unter www.trier.de/impfen registrieren.
hat die Förderbank im Kreis 2.578 Zu-         www.trier-saarburg.de/bekanntma-             Dort gibt es nähere Infos.
sagen in Höhe von 20,7 Millionen Euro         chungen)
ausgesprochen. In der Wirtschaftsförde-                                                    Gedenktag am 18. April
rung entfielen 9,3 Millionen Euro auf 49      Im Impfzentrum wurden in der vergan-
Anträge, die vor allem für Unternehmer-       genen Woche deutlich mehr Personen           Bundespräsident Walter Steinmeier hat
und Gründerkredite sowie Zuschüsse zu         geimpft als zuletzt. Mit einem Impfbrü-      für dem kommenden Sonntag, 18. April,
Beratungs- und Messekosten gewährt            cken-System soll künftig gewährleistet       eine Gedenkveranstaltung für die Toten
wurden.                                       werden, dass am Ende eines Tages übrig       der Corona-Pandemie angekündigt. An
                                              gebliebene Impfdosen schnellstmög-           diesem Tag ist Trauerbeflaggung ange-
Mit den jeweiligen Maßnahmen wurden           lich verimpft werden können. Wichtig:        ordnet.
insgesamt 484 Arbeitsplätze gesichert         Dieses System ersetzt nicht die normale
und geschaffen. In den Programmen der         Terminvergabe des Landes Rheinland-                    Aktuelle Informationen
sozialen Wohnraumförderung wurden             Pfalz, sondern ist ein zusätzlicher Ser-         zur Corona-Pandemie täglich unter
der Kauf, der Bau und die Modernisie-         vice, wenn Impfstoff übrig ist.                       www.trier-saarburg.de
rung von insgesamt 73 Wohneinheiten                                                                Termine zum Impfen unter
mit 9,4 Millionen Euro gefördert. „Es freut   Personen, die das 60. Lebensjahr voll-                www.impftermin.rlp.de
mich, dass die Förderangebote der ISB im      endet und in der in der Stadt Trier oder                Tel. 0800 57 58 100
Kreis gut genutzt werden. Dies spiegelt       im Kreis einen Wohnsitz haben und die
nicht nur das dynamische Geschehen auf
dem Immobilienmarkt in unserer Region
wider, sondern ist auch Ergebnis der gu-
                                              Antragsverfahren Agrarförderung 2021
ten Zusammenarbeit zwischen der ISB           Anträge jetzt elektronisch stellen
und der Verwaltung“, so Landrat Günther       Allen Landwirten und Winzern aus dem         Einreichung des unterschriebenen Da-
Schartz.                                      Landkreis und der Stadt Trier, die im Vor-   tenträgerbegleitscheines bei der Kreis-
                                              jahr einen Agrarförderantrag eingereicht     verwaltung (der nach Bearbeitung im
Landesweit steigerte die ISB ihr Neuge-       haben, wurden in der 13. Kalenderwoche       System erzeugt wird) als gestellt gilt.
schäftsvolumen um 18 Prozent auf insge-       die Zugangsdaten zum elektronischen          Ein verspäteter Antragseingang führt zu
samt 2,5 Milliarden Euro. „Allein mit 789,4   Antrag für die Beantragung der flächen-      einer Beihilfenkürzung bis hin zur kom-
Millionen Euro haben wir 93.857 Zusa-         bezogenen       Agrarfördermaßnahmen         pletten Versagung der Prämie.
gen zur Unterstützung der rheinland-          2021 (Direktzahlungen, Agrarumwelt-
pfälzischen Wirtschaft mit den Corona-        und Klimamaßnahmen, Weinmarktord-            Hilfe bei der Antragstellung bieten der
Hilfsprogrammen ausgesprochen, was            nung) zugesandt. Betriebsinhaber, die        Maschinen- und Betriebshilfering Trier-
einem Drittel am gesamten Geschäfts-          eine landwirtschaftliche Tätigkeit neu       Wittlich sowie der Kreisbauern- und
volumen betrifft“, so Ulrich Dexheimer,       aufgenommen haben, können auch eine          Winzerverband Trier-Saarburg an. Für
Sprecher des Vorstandes der ISB. In der       Förderung erhalten und sollten sich da-      fachliche Fragen oder zur telefonischen
Wirtschaftsförderung hat die ISB 2020         her wegen den Fördervoraussetzungen          Unterstützung stehen die Mitarbeiten-
mit einem Volumen von 251,6 Millionen         und den Antragsmodalitäten mit der           den der Kreisverwaltung zur Verfügung.
Euro 1.242 Förderzusagen erteilt. Mit         Kreisverwaltung in Verbindung setzen.        In diesem Jahr wird gebeten, von persön-
den Landesprogrammen der sozialen                                                          lichen Vorsprachen abzusehen und sich
Wohnraumförderung wurden insgesamt            Die Antragsteller werden gebeten, die        per Telefon oder Email zu melden (Post-
2.848 Wohneinheiten mit einem Volu-           unter www.eantrag.rlp.de zum Down-           anschrift: Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Tri-
men von 337,7 Millionen Euro gefördert.       load bereitgestellte Antragssoftware         er, agrarfoerderung@trier-saarburg.de)
„Damit hat die ISB das bislang höchste        2021 neu herunterzuladen und zu ver-
Zuschuss- und Kreditvolumen in der so-        wenden. Die Antragssoftware des Vor-         Ansprechpartner der Kreisverwaltung:
zialen Wohnraumförderung bewilligt“, so       jahres darf auf keinen Fall für den eAn-
der Verwaltungsratsvorsitzende der ISB,       trag 2021 genutzt werden.                    •   Thomas Köhl (0651)715-435
Finanzstaatssekretär Dr. Stephan Wein-                                                     •   Andrea Farsch (0651)715-411
berg.                                         Die Antragsfrist für die Einreichung des     •   Klaus Bodem (0651)715-438
                                              flächenbezogenen Antrages „Agrarförde-       •   Ralf Kopp        (0651)715-320
 Kreis-Nachrichten online lesen               rung“ endet am 17. Mai 2021. Die Kreis-      •   Jennifer Stadler (0651)715-345
        www.trier-saarburg.de                 verwaltung weist darauf hin, dass der        •   Eva Fischer      (0651)715-414
                                              eAntrag erst nach ebenfalls fristgerechter   •   Frank Baustert (0651)715-116
Streuobstwiesen schützen und nachhaltig fördern - Landkreis Trier-Saarburg
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                      Seite 5

                 Ausgabe 15 | 2021                                                                            Kreis Trier-Saarburg

Jugend- und Sozialamt ziehen um
Neue Außenstelle der Kreisverwaltung in der Trierer Metternichstraße
Das Jugend- und Sozialamt der Kreis-
verwaltung Trier-Saarburg beziehen
im April neue Räumlichkeiten in der
Metternichstraße 33a in Trier-Nord. Der
Umzug vom Kreishaus am Willy-Brandt-
Platz in das neue Domizil in der Metter-
nichstraße findet in der Zeit vom 12. bis
22. April statt.

In unmittelbarer Nachbarschaft zu der
Verwaltung des Zweckverbandes A.R.T.
sowie nicht weit entfernt von der Ar-       Die neuen Büroräume sind fertiggestellt und können bezogen werden.
beitsagentur Trier wurden neue und
moderne Büroräume im ehemaligen             Mitarbeitenden durch Rufumleitungen          Trier betriebene Servicecenter unter der
„Kornspeicher“ der Firma Romika ge-         soweit als möglich sichergestellt. Im Ein-   115 zu wenden und dort zum Beispiel
schaffen. Die rund 120 Mitarbeitenden       zelfall kann es zu Einschränkungen kom-      eine Rückrufbitte zu hinterlassen. Es ist
des Jugend- und Sozialamtes sowie die       men. Der Allgemeine Soziale Dienst des       auch über 0651-715-0 erreichbar.
Leitstelle Familie finden hier Platz. Zu-   Jugendamtes ist in der Umzugsphase
sätzlich stehen Kunden-, Besprechungs-      während der üblichen Geschäftszeiten         Persönliche Vorsprachen und Termine
und Archivräume zur Verfügung.              durchgängig über die Rufnummer 0651-         sind während des Umzugs nur in Aus-
                                            715-371 erreichbar. Nicht zuletzt besteht    nahmefällen möglich und sollten un-
Auch während des laufenden Umzugs           für Bürger:innen auch die Möglichkeit,       bedingt vorab telefonisch oder per Mail
ist die telefonische Erreichbarkeit der     sich an das gemeinsam mit der Stadt          abgestimmt werden.

                                 Amtliche Bekanntmachungen
   Allgemeinverfügung zur Neuabgrenzung der
   Fischereibezirke im Bereich des ehemaligen                     einzelnen Gemarkungen in Mertesdorf. Die Teilung der Ruwer
                                                                  findet nach dem Gemarkungsende Mertesdorf Flur 13 Parzelle
   gemeinschaftlichen Fischereibezirkes Ruwer
                                                                  9 statt.
  Teilstrecke II von der Gemarkungsgrenze Trier-                  Alle übrigen Grenzen des Fischereibezirks Ruwer I bleiben un-
 Ruwer bei der Hüstermühle (gemeinschaftlicher                    verändert.
Fischereibezirk Ruwer I) bis zur Straßenbrücke am                 Dem gemeinschaftlichen Fischereibezirk Ruwer III (Ortsge-
      Ortseingang Kasel (gemeinschaftlicher                       meinde Kasel) werden folgende Flurstücke angegliedert:
             Fischereibezirk Ruwer III)                           Die Grundstücke Flurstück 333, Flur 19, Gemarkung Kasel, Flur-
                                                                  stück 8, Flur 19, Gemarkung Kasel, Flurstück 38, Flur 18 Gemar-
Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg – als Untere Fischereibe-      kung Kasel angegliedert. Die Trennung findet bei Flurstück 39,
hörde – erlässt folgende                                          Flur 18, Gemarkung Kasel statt, insgesamt wird der Bereich auf
                     Allgemeinverfügung                           die Ruwer III angegliedert. Die Fischereibezirksgrenze verläuft
Gemäß § 28 des Landesfischereigesetzes (LFischG) vom 9. De-       zwischen dem Eigenfischereibezirk des Herrn Geiben und dem
zember 1974 zuletzt geändert durch § 127 des Gesetzes vom         gemeinschaftlichen Fischereibezirk Ruwer III.
14.07.2015 (GVBl. S. 127) wird die Grenze zwischen dem jet-       In diesem Bereich entsprechen die Fischereibezirksgrenzen
zigen Eigenfischereibezirk des Herrn Peter Geiben wohnhaft        nicht den Gemarkungsgrenzen zwischen oben genannten
Im Mühlengrund 1, 54318 Mertesdorf, ehemals gemeinschaft-         einzelnen Gemarkungen in Kasel. Die Teilung der Ruwer findet
licher Fischereibezirk Ruwer II, sowie den gemeinschaftlichen     nach dem Gemarkungsende Kasel Flur 18 Parzelle 39 statt.
Fischereibezirken I und III wie folgt neu festgelegt:             Alle übrigen Grenzen des Fischereibezirkes Ruwer III bleiben
Dem gemeinschaftlichen Fischereibezirk Ruwer I (Stadt Trier       unverändert.
und Ortsgemeinde Mertesdorf ) werden folgende Flurstücke          Die Grenzen der gemeinschaftlichen Fischereibezirke I und III
angegliedert:                                                     zu dem Eigenfischereibezirk des Herr Geiben können in Form
Die Grundstücke Flurstück 1/2, Flur 13 Gemarkung Mertes-          von Kartenauszügen ab dem 20.04.2021 bis zum 04.05.2021
dorf, Flurstück 18/2, Flur 13, Gemarkung Mertesdorf bis Ge-       ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung (0651 715-302)
markungsende Mertesdorf Flur 13 Parzelle 9 werden dem ge-         im Dienstgebäude der Kreisverwaltung eingesehen werden.
meinschaftlichen Fischereibezirk der Ruwer I angegliedert. Die    Die Bekanntgabe des konkreten Raumes zur Einsicht erfolgt
Fischereibezirksgrenze verläuft zwischen dem Eigenfischerei-      im Rahmen des Telefonats.
bezirk des Herrn Geiben und dem gemeinschaftlichen Fische-        Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentli-
reibezirk Ruwer I.                                                chung als bekanntgegeben. Nach § 28 Abs. 4 LFischG wird die
In diesem Bereich entsprechen die Fischereibezirksgrenzen         Abrundung erst nach Ablauf oder Beendigung der bestehen-
nicht den Gemarkungsgrenzen zwischen den oben genannten           den Fischereipachtverträge wirksam.
Streuobstwiesen schützen und nachhaltig fördern - Landkreis Trier-Saarburg
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  Kreis Trier-Saarburg                                                                          Ausgabe 15 | 2021

Begründung                                                         Bouleplatz Kasel bis zur Brücke Ortseinfahrt Kasel ist die Grün-
Gemäß § 28 Abs. 1 des Landesfischereigesetzes (LFischG) kön-       dung einer Genossenschaft als auch jeweilige Verpachtung
nen Fischereibezirke durch Abtrennung, Angliederung oder           nicht wirtschaftlich. Dies konnte im Rahmen der vorherigen
Austausch von Grundflächen abgerundet werden, wenn dies            telefonischen Abstimmung der Vertreter der Verbandsgemein-
aus Erfordernissen der Fischereipflege und Fischereiausübung       deverwaltung Ruwer, der Mitarbeiter der Stadtverwaltung Tri-
notwendig ist. Nach Abs. 3 ist die Untere Fischereibehörde für     er als auch des Kreisfischereiberaters sowie der Kreisverwal-
die Abrundung von Fischereibezirken zuständig; nach § 58           tung und bestätigt werden.
Abs. 5 LFischG ist die Behörde zuständig in welcher der größte     Zur Verhinderung von Schwierigkeiten bei der Fischereiaus-
Flächenbereich liegt. Auf Antrag einer beteiligten Person/Ge-      übung, zur Vermeidung von Grenzstreitigkeiten und zur Schaf-
nossenschaft/Behörde oder von Amts wegen.                          fung von eindeutigen Zuständigkeiten bei der Vergabe von Fi-
Der Antrag auf Abrundung wurde am 08.07.2020 durch die             schereischeinen, ist eine in der Fläche deutlich zu erkennende
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer für die Fischereige-              Grenzziehung bzw. eine Abrundung geboten.
nossenschaft Ruwer III (Ortsgemeinde Kasel) gestellt. Die Ver-     Die vorgenommene Abrundung wird dem Erfordernis einer
bandsgemeindeverwaltung Ruwer führt für die Fischereige-           dauerhaften Lösung gerecht.
nossenschaft Ruwer III die Verwaltungsgeschäfte, die von den
Fischereigenossenschaften auf die Ortsgemeinden übertra-           Kostenentscheidung
gen wurden, aus. Ein Teilbereich der ehemals Ruwer II wurde        Für diese Amtshandlung werden gemäß Nr. 1.4.1 der Landes-
als Eigenfischereibezirk des Herrn Geibens festgelegt, so dass     verordnung über die Gebühren der Fischereiverwaltung (Be-
nur noch ober- und unterhalb des Eigenfischereibezirks Reste       sonderes Gebührenverzeichnis) zuletzt geändert durch Ver-
des Fischereibezirks II erhalten bleiben.                          ordnung vom 18.12.2012 (GVBl. 2013 S. 1) Verwaltungskosten
Nach § 28 Abs. 3 Landesjagdgesetz (LFischG) ist die Kreisver-      festgesetzt, die vom jeweiligen Begünstigten (Stadt Trier und
waltung Trier-Saarburg als untere Fischereibehörde örtlich wie     der Verbandsgemeinde Ruwer) zu tragen sind. Gem. § 8 Abs.
sachlich für den Erlass der Abrundungsverfügung zuständig          1 Nr. 4 LGebG liegt für die vorgenannten Behörden ein Befrei-
unter Zustimmung der Stadt Trier für den Bereich der Ruwer I       ungsgrund vor.
und der Verbandsgemeinde Ruwer für den Bereich der Ruwer
III.                                                               Rechtsbehelfsbelehrung
Flächengrundlage der Abgrenzung sind die vorliegenden              Rechtsbehelfsbelehrung:
Pachtverträge der Ruwer II und III als auch der gesetzlich fest-   Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Be-
gelegte Eigenfischereibezirk. Weiterhin werden die Aussagen        kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer berücksichtigt; mit           bei der
Eintritt der Rechtswirksamkeit im Sinne des § 28 Abs. 4 LFischG                   Kreisverwaltung Trier-Saarburg,
dieser Entscheidung ist der Fischereibezirk II nicht mehr exi-                    Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
stent. Die Stadtverwaltung Trier als zuständige Behörde für        schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher
den bislang ausschließlich auf Gemarkung der kreisfreien Stadt     Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1)
Trier befindlichen Fischereibezirk I hat im Rahmen der schrift-    nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser
lichen Erörterung vom 28.10.2020 keine Bedenken erhoben            Frist bei der Behörde eingegangen ist. Die Frist ist auch ge-
und dem vorgesehenen Verfahren zugestimmt. Die Verbands-           wahrt durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsaus-
gemeinde Ruwer stimmte ebenfalls schriftlich für den Fische-       schuss (Anschrift wie oben).
reibezirk Ruwer III zu.                                            Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt wer-
Auf Grund der kraft Gesetzes erfolgten Neubildung des Eigen-       den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer
fischerbezirkes des Herrn Geiben wurde die Fläche des vor-         qualifizierten elektronischen Signatur1 zu versehen und an
maligen gem. Fischereibezirks II stark vermindert und geteilt,     kv-trier-saarburg@poststelle.rlp.de zu senden. Bei der Verwen-
sodass die Abrundung in verfügter Form aus Erfordernissen          dung der elektronischen Form sind besondere technische Rah-
der Fischereipflege und Fischereiausübung erforderlich ist,        menbedingungen zu beachten, die im Internet unter
wobei der nach den vorbenannten Verwaltungsvorschriften            http://elektronische-kommunikation.trier-saarburg.de
geforderte strenge Maßstab anzulegen ist. Zwar ist die Abrun-      aufgeführt sind.
dung in der Regel so vorzunehmen, dass die Gesamtgröße der
Fischereibezirke möglichst wenig geändert wird, in dem vor-        1vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Eu-
liegenden Fall ist jedoch keine andere Entscheidung, die das       ropäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über
Problem gleich effektiv beseitigt, ersichtlich.                    elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elek-
Vor gesetzlicher Festlegung des Eigenfischereibezirks be-          tronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung
stand mit der Verpachtung des Fischereibezirks Ruwer II kein       der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).
Problem, eine Abrundung musste zu diesem Zeitpunkt nicht
vorgenommen werden. Jedoch besitzt Herr Geiben nicht die           Trier, 22.03.2021
vollständigen Flurstücke der ehemals verpachteten Teilstrecke      Kreisverwaltung Trier - Saarburg
Ruwer II. Mithin ist für die nicht festgelegten Teilstrecken zu    - Untere Fischereibehörde -
bestimmen, in welcher Verantwortung die Aufsicht und Pacht-        Az.: 10/101-172
gebühren etc. sind.
Aufgrund der minimalen Teilstücke von Hüstermühle bis              In Vertretung
Schwimmbadbrücke Mertesdorf sowie am anderen Ende von              Stephan Schmitz-Wenzel, Geschäftsbereichsleiter
Streuobstwiesen schützen und nachhaltig fördern - Landkreis Trier-Saarburg
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                    Seite 7

                 Ausgabe 15 | 2021                                                                          Kreis Trier-Saarburg

                 Haushaltssatzung des                           Anteil am 01.04.2020 an den Zweckverband zu entrichten.
           Zweckverbandes Naturpark Südeifel                    Auf die einzelnen Verbandsmitglieder entfallen folgende Um-
                   für das Jahr 2021                            lagebeträge:

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 Abs. 1 Nr.         Eifelkreis Bitburg-Prüm 		        47,1 %    50.045 EUR
8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenar-             Landkreis Trier-Saarburg          3,3 %     3.507 EUR
beit (KomZG) in Verbindung mit §§ 95 ff Gemeindeordnung         Verbandsgemeinde Arzfeld          10,8 %    11.475 EUR
(GemO) – in den jeweils geltenden Fassungen – am 01.03.2021     Verbandsgemeinde Bitburger Land             5,2 % 5.525 EUR
folgende Haushaltssatzung beschlossen:                          Verbandsgemeinde Südeifel         30,3 %    32.195 EUR
                                                                Verbandsgemeinde Trier-Land       3,3 %     3.507 EUR
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt                                Verein Naturpark Südeifel Festbetrag        15.000 EUR
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt                                          § 9 Eigenkapital
der Gesamtbetrag der Erträge auf            1.207.616 Euro      Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 betrug
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.207.616 Euro            					56.645 EUR
der Jahresüberschuss auf		                    0 Euro            Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 betrug
2. im Finanzhaushalt                                            					66.564 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf            Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 betrug
					5.550 Euro                                                 					74.208 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                  Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 betrug
					 0 Euro                                                    					98.500 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                  Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 betrug
					0 Euro                                                     					112.041 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit   Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt
auf                			                      0 Euro              					121.004 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätig-     Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt
keit auf         				                       -5.550 Euro.        voraussichtlich   			                    139.004 EUR
                                                                Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite                       voraussichtlich 			                      139.004 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-
derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.                     Der Jahresabschluss 2014 ist geprüft und festgestellt. Die Jah-
                                                                resabschlüsse 2015 – 2019 sind vom Rechnungsprüfungsaus-
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen                                schuss geprüft, jedoch noch nicht festgestellt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
                                                                Für die Jahre 2020 und 2021 wurden die Planzahlen in das Ei-
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung           genkapital eingerechnet.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird
festgesetzt auf 150.000 Euro.                                   § 10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Aus-
                                                                zahlungen
§ 5, 6 und 7                                                    Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sonder- Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor,
vermögen                                                        wenn im Einzelfall 30.000,00 Euro überschritten sind. (vgl. §29
Steuersätze                                                     der Geschäftsordnung des Zweckverbandes Naturpark Südei-
Gebühren und Beiträge                                           fel.
Entfallen
                                                                § 11 Wertgrenze für Investitionen
§ 8 Umlage                                                      Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000,00 Euro
(Verbandsumlage)                                                sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Gemäß § 9 der Verbandsordnung erhebt der Zweckverband
Naturpark Südeifel zur Deckung des durch sonstige Einnah- § 12 und 13
men nicht gedeckten Finanzbedarfs, von seinen Verbandsmit- Altersteilzeit
gliedern eine Umlage.                                           Leistungszahlungen
                                                                Entfallen
Die Berechnung der Umlage bezieht sich auf den Finanzbedarf
nach Berücksichtigung des Festbetrages durch den Verein Na- § 14 Weitere Bestimmungen
turpark Südeifel.                                               Entfallen

Die von den Verbandsmitgliedern aufzubringende Verband- Irrel, 01.03.2021
sumlage für das Haushaltsjahr 2020 wird auf 85.000 EUR ange- Zweckverband Naturpark Südeifel
setzt und ist von den Mitgliedern mit dem auf sie entfallenden Dr. Joachim Streit, Verbandsvorsteher
Seite 8                                                                                    KREIS-NACHRICHTEN
  Kreis Trier-Saarburg                                                                            Ausgabe 15 | 2021

       Sitzung Bauausschuss
Der Bauausschuss wurde zu einer Sit-
                                                                 Öffentliche Ausschreibung
zung einberufen für                            Bauherr		         Zweckverband Integratives Schulprojekt Schweich
  Mittwoch, 21.04.2021, 17:00 Uhr              		                Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier

Die Sitzung findet aufgrund der aktuellen      Maßnahme          Neubau Integratives Schulprojekt Schweich
Corona-Pandemie in Form einer Videokon-        		                bestehend aus Schulbau, Schwimmbad, 3-Feld-Sporthalle
ferenz statt. Die Sitzung ist via Livestream   		                BRI 66.969 m³; BGF 13.574 m²
für die Öffentlichkeit zugänglich. Wei-
tere Informationen zum Livestream sind         Leistung		        VE 331 Holzlamellendecke
am Sitzungstag auf der Homepage des            ca. 3.300 m² Holzlamellendecken;
Landkreises Trier-Saarburg (www.trier-         ca. 1.725 m Wandanschluss
saarburg.de) zu finden. Wir bitten Sie zu
beachten, dass der Livestream nur ab dem       Ausführungszeiten:
öffentlichen Teil möglich ist.                 Beginn: 06.09.2021
                                               Ende: 25.02.2022
Tagesordnung:
Nicht öffentlicher Teil                        Die Vergabeunterlagen können nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europä-
1. Vergabeangelegenheiten                      ischen Union, auf dem Vergabeportal subreport Verlag Schawe GmbH unter dem
2. Vergabeangelegenheiten                      folgenden Link https://www.subreport.de/E88679312 kostenlos heruntergeladen
3. Vergabeangelegenheiten                      werden.
4. Mitteilungen und Verschiedenes
Öffentlicher Teil (ab ca. 17:45 Uhr)           Ablauf Angebotsfrist       12.05.2021; 9:00 Uhr
5. Generalsanierung Schulzentrum Konz          Ende der Bindefrist        12.07.2021
   - 1.+2. BA: Honorarerweiterung Tribast
   Projektmanagement                           Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie unter http://simap.ted.euro-
6. Generalsanierung Schulzentrum Konz          pa.de im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Vergabeplattform unter
   - 1.+2.BA: Auftragserweiterung ver-         https://www.subreport.de/E88679312
   schiedener Gewerke zur Auszahlung
   von Schlussrechnungen                       Kreisverwaltung Trier-Saarburg
7. Generalsanierung Schulzentrum Konz          Vergabestelle
   - 3.-6. BA Baukostenentwicklung
8. Mitteilungen und Verschiedenes

Trier, 09.04.2021
                                                                    Allgemeinverfügung
Kreisverwaltung Trier-Saarburg                   des Landkreises Trier-Saarburg als zuständige Kreisordnungsbe-
Günther Schartz, Landrat                          hörde zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 10.04.2021

Wildkräuterküche                               Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg erlässt gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. § 28a
                                               Absätze 1, 2, 3 und 6 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),
Gänseblümchen lecker und gesund
                                               das zuletzt durch Artikel 4a des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3136)
            Wer weiß das schon, dass das       geändert worden ist in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur Durchfüh-
            Gänseblümchen nicht hinter         rung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10.03.2010 (GVBl. 2010, 55), zuletzt
            Arnika und Ringelblume als         geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl Seite 341), BS 2126-10, i.V.m.
            Wund- und Heilmittel an-           § 23 Abs. 3 der Achtzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18.
            steht? Es wächst das ganze         CoBeLVO) vom 20. März 2021 (GVBl. S.173, BS 2126-13), in der aktuell gültigen Fas-
            Jahr über auf nährstoffarmen       sung, folgende
            sonnigen und halbschat-
tigen Wiesen und zählt zu den bekann-                                        Allgemeinverfügung
testen Pflanzenarten im Naturpark.
                                               1. Die nachfolgenden Vorschriften ergänzen oder ändern die Regelungen der 18.
Während die Blätter des Gänseblüm-             Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO), da im Landkreis
chens eine milde Säure aufweisen,              die 7-Tages-Inzidenz weiterhin den Wert von 50 übersteigt.
schmecken die Blüten zart nussig und
können für zahlreiche Gerichte verwen-         2. Abweichend von § 5 der 18. CoBeLVO sind gewerbliche Einrichtungen, soweit in
det werden. Auch als Tee, Tinktur, Salbe       dieser Allgemeinverfügung nichts Abweichendes bestimmt ist, für den Kundenver-
zur Wundheilung oder Gesichtsmaske             kehr geschlossen. Sie dürfen nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzel-
gegen Akne kann es verwendet werden.           termine vergeben werden, bei denen pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche einer
Infos und Zubereitungstipps unter www.         Kundin oder einem Kunden zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt wird. Bei
kostbarenatur.net/anwendung-und-               den Einzelterminen gilt die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 der 18. CoBeLVO mit
inhaltsstoffe/gaensebluemchen                  der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                    Seite 9

                 Ausgabe 15 | 2021                                                                          Kreis Trier-Saarburg

der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren       2 Satz 1 der 18. CoBeLVO während der gesamten sportlichen
Standards zu tragen ist, und die Pflicht zur Kontakterfassung    Betätigung. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu
nach § 1 Abs. 8 Satz 1 der 18. CoBeLVO. Die Termine sind so      20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder
zu vergeben, dass sichergestellt ist, dass Ansammlungen von      einem Trainer im Außenbereich und auf öffentlichen und pri-
Personen in oder vor den Einrichtungen vermieden werden.         vaten Außensportanlagen zulässig. Hierbei gilt das Abstands-
Zwischen den Terminen sind die Räumlichkeiten regelmäßig         gebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO während des
zu lüften. Diese Vorgaben gelten auch für Büchereien und Ar-     gesamten Trainings.
chive. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrich-
tungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der       7. Entgegen § 15 Abs. 2 der 18. CoBeLVO ist der Proben- und
allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.                            Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.

3. Von der Schließung nach Nummer 2 ausgenommen sind le- 8. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infekti-
diglich                                                         onsschutzgesetzes (IfSG) sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG
                                                                wird hingewiesen; ebenso auf den § 24 der 18. CoBeLVO.
    a) Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter
        von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien,           9. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröf-
        Babyfachmärkte,                                         fentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Abs. 1 des Landesverwal-
    b) Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenange- tungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 4
        bot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht,   des Verwaltungsverfahrensgesetzes) und tritt am 11.04.2021
    c) Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser,                 um 0:00 Uhr in Kraft.
    d) Tankstellen,
    e) Banken und Sparkassen, Poststellen,                      10. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum Ablauf des 25.04.2021.
    f ) Reinigungen, Waschsalons,
    g) Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen,      Diese Verfügung und ihre Begründung können bei der Kreis-
    h) Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte,     verwaltung Trier-Saarburg, Abteilung Sicherheit, Ordnung und
    i) Großhandel,                                              Verkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Büro 467, während
    j) Blumenfachgeschäfte,                                     der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
    k) Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte.
                                                                Rechtsbehelfsbelehrung:
4. Bietet eine Einrichtung neben den in Nummer 3 genann-
ten Waren oder Dienstleistungen weitere Waren oder Dienst- Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Be-
leistungen an, ist dies zulässig, soweit in dieser Verordnung kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
nichts Abweichendes bestimmt ist und das weitere Waren- bei der
oder Dienstleistungsangebot nicht den Schwerpunkt des Ver-                      Kreisverwaltung Trier-Saarburg,
kaufssortiments oder Angebots bildet.                                                 Willy-Brandt-Platz 1,
                                                                                           54290 Trier,
5. In den Einrichtungen nach Nummer 3 gelten sowohl in ge-
schlossenen Räumen als auch im Freien, insbesondere in War- schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher
tesituationen, das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1)
18. CoBeLVO, die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 der 18. CoBeL- nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser
VO mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske Frist bei der Behörde eingegangen ist. Die Frist ist auch ge-
(OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder wahrt durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsaus-
FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist, und schuss (Anschrift wie oben).
die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7 der 18. CoBeLVO. Die
Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 der 18. CoBeLVO gilt auch Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt wer-
im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung und auf Parkplätzen. den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer
                                                                qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturge-
Die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7 der 18. CoBeLVO gilt setz zu versehen und an kv-trier-saarburg@poststelle.rlp.de
nicht                                                           zu senden. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind
                                                                besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die
    1. auf Wochenmärkten gemäß Nummer 3 Buchst. b sowie         im Internet unter "http://elektronische-kommunikation.trier-
    2. in persönlichen Beratungsgesprächen, wenn sich aus- saarburg.de" aufgeführt sind.
    schließlich Personen, die höchstens zwei Hausständen an-
    gehören, in einem Raum aufhalten.                           Trier, 10.04.2021
                                                                Kreisverwaltung Trier-Saarburg
6. Abweichend von § 10 Abs. 1 der 18 CoBeLVO ist die sportliche als zuständige Kreisordnungsbehörde
Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten
auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im In Vertretung
Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausstän- Stephan Schmitz-Wenzel
den zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. Geschäftsbereichsleiter
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