Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung an der Universität Würzburg - Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und

 
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Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung an der Universität Würzburg - Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und
Studieren mit Behinderung und
chronischer Erkrankung an der
     Universität Würzburg

Kontakt- und Informationsstelle für
Studierende mit Behinderung und
   chronischer Erkrankung (KIS)
Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung an der Universität Würzburg - Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und
Dienstleistungsbereiche der KIS

  Beratung

  Umsetzungsdienst für blinde und
  sehbehinderte Studierende

  Studienassistenz

  Barrierefreies Bauen

  Hilfsmittelpool
KIS-Aufgaben
        Schwerpunkt: Information und Beratung

   Zulassung           Studienassistenz    Eingliederungshilfe
                          und Pflege

Hilfsmittel        Nachteilsausgleich
                                                  Übergang
                                               Studium/Beruf

                        Barrierefreies
Finanzierung des
                           Bauen          Studienplanung
Lebensunterhalts
Welche Formen von Behinderungen
              haben Studierende?

• Studierende haben insbesondere langfristige gesundheitliche
  Beeinträchtigungen
− Psychische Krankheiten (z.B. Angststörungen, Depressionen)
− Somatische Krankheiten (z.B. chronisch-entzündliche
  Darmkrankheiten, rheumatische und neurologische
  Krankheiten
− Beeinträchtigungen des Bewegens, Hörens, Sehens oder
  Sprechens
− Teilleistungsstörungen (z.B. Legasthenie)
− Autismus-Spektrum-Störungen (z.B. Asperger-Syndrom)
• Nur rund ein Zehntel haben eine amtlich festgestellte
  Behinderung oder Schwerbehinderung (ab GdB von 50)
Studierende mit psychischer Erkrankung
• Häufig Phasen, in denen es den Betroffenen nicht gut
  geht, kein normales Leistungs- und Funktionsniveau
• Nachteilsausgleich z.B. Studienzeitverlängerung,
  separater Raum
Studierende mit Legasthenie (Teilleistungsstörung):
• Arbeiten mit Laptop (Nutzung eines
  Rechtschreibprogramms)
• Nichtberücksichtigung von Rechtschreibfehlern
Studierende mit Sehbehinderung

• Bei Studierenden mit Sehbehinderung: Studienliteratur vor der
  Bearbeitung in eine lesbare Form umsetzen
• Hilfsmittel: unterschiedlich: z.B. Laptop mit tastbarer Blindenschrift
  (Braillezeile) der Sprachausgabe, vergrößernde Sehhilfen (Lupe,
  Vergrößerungsgerät am PC, Großdruck oder verbale
  Aufzeichnungsgeräte
Studierende mit Hörbehinderung

• Hilfsmittel z.B. FM-Anlage, Stethoskop mit
  Hörverstärkung
• Studierende mit Mobilitätsbehinderung
• z.B. Labortische
Zugang-Erfüllen Sie die Voraussetzungen
            für eine Bewerbung?

Zugang zum Studium
• Feststellung der allgemeinen Eignung für ein
  Studium
• Allgemeine Zugangsvoraussetzung
• z.B. allgemeine Hochschulreife
Zulassung
• Zulassungsbeschränkte Studiengänge
• Bundesweit zulassungsbeschränkte
  Studiengänge wie z.B. Humanmedizin,
  Zahnmedizin, Pharmazie
• Örtlich zulassungsbeschränkte
  Studiengänge-Vergabe durch die
  Universität Würzburg
Zulassung
• Struktur des Zulassungsverfahrens bei
  örtlicher Zulassungsbeschränkung
• Vorabquoten z.B. Für Härtefälle:
  Härtefallantrag
Hauptquoten
• Leistungsquote: Antrag auf
  Nachteilsausgleich
• Wartezeitquote: Antrag auf
  Nachteislaugleich
Härtefallantrag im Rahmen der
              Härtequote
• Vorliegende schwerwiegende
  gesundheitliche, die die sofortige Aufnahme
  des Studiums zwingend erforderlich machen,
  Ortsbindung nachrangig
• Härtefallantrag kann bei Erfolg zur sofortigen
  Zulassung führen unabhängig von
  Leistungen z.B. Durchschnittsnote des
  Abiturs oder Wartezeit z.B. bei Tendenz zur
  Verschlimmerung einer Krankheit
Finanzierung des Studiums
• Individuelle Kostensituation klären (Miete,
  Semesterbeitrag, Mehrbedarf aufgrund
  von Krankheit oder Behinderung z.B.
  Kosten für personelle und technische
  Unterstützung
• BAföG ggf. Verlängerung der Förderung
  bei Krankheit oder Behinderung
• Vergünstigungen: z.B. Erstattung
  Semesterticket
Hochschulhilfen
• Manche Studierende mit Behinderung
  benötigen personelle oder technische
  Unterstützung, um ein Studium
  absolvieren zu können, z.B.
• Studierende, die blind sind
• Studierende, bei denen das Sehen, Hören
  stark eingeschränkt ist
• Studierende mit Autismus-Spektrum-
  Störung
Hochschulhilfen
• Studienbezogene Unterstützungsbedarfe
  können unter bestimmten Voraussetzungen
  im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB XII)
  finanziert werden
Beispiele:
• Individuelle Höranlage
• Mobile Braillezeile
• Studienassistenzen
• Gebärdendolmetscher oder
  Schriftsprachdolmetscher
Wohnen während des Studiums

• Früh nach passender Möglichkeit zum
  wohnen suchen und sich insbesondere
  über Preise, Bewerbungszeitpunkte,
  Wartezeiten informieren
• Wichtig: Klärung, wir Anforderungen
  aufgrund einer Beeinträchtigung
  berücksichtigt werden können
Nachteilsausgleiche
• Kompensieren individuell und situationsbezogen
  beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen (keine Auswahl aus
  vorgegebenem Katalog!)
• Gesetzlich verankerter Anspruch auf Nachteilsausgleich im Studium und
  bei Prüfungen, aber kein Anspruch auf eine bestimmte Form des
  Nachteilsausgleichs.
• Prüfungsmodifikationen immer nur vor der Prüfung möglich und kein
  Erlass von Leistungen möglich
• Beantragung mindestens vier Wochen vor erster Prüfung
Rechtliche Grundlagen:
• Art. 3 Abs. 1 GG
• Hochschulrahmengesetz (§§ 2 Abs. 4 und 16 HRG)
• Bayerisches Hochschulgesetz
• Hochschulprüfungsordnungen
• Staatliche Prüfungsordnungen
Beispiele für Nachteilsausgleiche

• Verlängerung der Bearbeitungszeit bei zeitabhängigen
  Prüfungsleistungen Ablegen der Prüfung in einem separaten Raum
  mit eigener Aufsicht
• PC‐Nutzung bei Klausuren
• Nutzung von technischer und personeller Assistenz
• Ersatz einer Prüfungsform durch eine gleichwertige andere
  (insbesondere Ersatz schriftlicher durch mündliche Leistungen)
• Verlängerung der Bearbeitungsfristen von Haus- und
  Abschlussarbeiten
• Verlegung einer Lehrveranstaltung in einen zugänglichen Raum
• Vorzeitige Bekanntgabe veranstaltungsrelevanter Literatur bzw. von
  Präsentationen, um Umsetzung bis Veranstaltungsbeginn zu
  ermöglichen
Datenschutz und Schweigepflicht

• In den Campus-Management-System werden
  keine Daten zu gesundheitlichen
  Beeinträchtigungen erfasst.
• Auf Zeugnissen oder Transkript of Records
  erfolgen keine Vermerke über
  Nachteilsausgleiche während des Studiums
• Schweigepflicht der KIS
• Berater unterliegen der Schweigepflicht
Weitere Informationen

• Es gibt an der Uni Würzburg spezifische Ausleihbedingungen
  in der Hochschulbibliothek für Studierende mit Behinderung
• Aufkleber zur Kennzeichnung von Sitzplätzen in den
  Hörsälen
• Behindertengerechter Laborarbeitsplatz
Handbuch Studium und Behinderung
• Kostenloser Download bei der
  Informations- und Beratungsstelle Studium
  und Behinderung
• https://www.studentenwerke.de/de/content
  /studium-und-behinderung-1
Kontaktdaten

Universität Würzburg
Kontakt- und Informationsstelle für
Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS)
Sandra Mölter M.A.
Am Hubland, Mensanebengebäude
97074 Würzburg
Tel.: 0931-31-84052
kis@uni-wuerzburg.de
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