Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung an der Universität Würzburg - Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und
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Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung an der Universität Würzburg Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS)
Dienstleistungsbereiche der KIS Beratung Umsetzungsdienst für blinde und sehbehinderte Studierende Studienassistenz Barrierefreies Bauen Hilfsmittelpool
KIS-Aufgaben Schwerpunkt: Information und Beratung Zulassung Studienassistenz Eingliederungshilfe und Pflege Hilfsmittel Nachteilsausgleich Übergang Studium/Beruf Barrierefreies Finanzierung des Bauen Studienplanung Lebensunterhalts
Welche Formen von Behinderungen haben Studierende? • Studierende haben insbesondere langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen − Psychische Krankheiten (z.B. Angststörungen, Depressionen) − Somatische Krankheiten (z.B. chronisch-entzündliche Darmkrankheiten, rheumatische und neurologische Krankheiten − Beeinträchtigungen des Bewegens, Hörens, Sehens oder Sprechens − Teilleistungsstörungen (z.B. Legasthenie) − Autismus-Spektrum-Störungen (z.B. Asperger-Syndrom) • Nur rund ein Zehntel haben eine amtlich festgestellte Behinderung oder Schwerbehinderung (ab GdB von 50)
Studierende mit psychischer Erkrankung • Häufig Phasen, in denen es den Betroffenen nicht gut geht, kein normales Leistungs- und Funktionsniveau • Nachteilsausgleich z.B. Studienzeitverlängerung, separater Raum Studierende mit Legasthenie (Teilleistungsstörung): • Arbeiten mit Laptop (Nutzung eines Rechtschreibprogramms) • Nichtberücksichtigung von Rechtschreibfehlern
Studierende mit Sehbehinderung • Bei Studierenden mit Sehbehinderung: Studienliteratur vor der Bearbeitung in eine lesbare Form umsetzen • Hilfsmittel: unterschiedlich: z.B. Laptop mit tastbarer Blindenschrift (Braillezeile) der Sprachausgabe, vergrößernde Sehhilfen (Lupe, Vergrößerungsgerät am PC, Großdruck oder verbale Aufzeichnungsgeräte
Studierende mit Hörbehinderung • Hilfsmittel z.B. FM-Anlage, Stethoskop mit Hörverstärkung • Studierende mit Mobilitätsbehinderung • z.B. Labortische
Zugang-Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung? Zugang zum Studium • Feststellung der allgemeinen Eignung für ein Studium • Allgemeine Zugangsvoraussetzung • z.B. allgemeine Hochschulreife
Zulassung • Zulassungsbeschränkte Studiengänge • Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge wie z.B. Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie • Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge-Vergabe durch die Universität Würzburg
Zulassung • Struktur des Zulassungsverfahrens bei örtlicher Zulassungsbeschränkung • Vorabquoten z.B. Für Härtefälle: Härtefallantrag Hauptquoten • Leistungsquote: Antrag auf Nachteilsausgleich • Wartezeitquote: Antrag auf Nachteislaugleich
Härtefallantrag im Rahmen der Härtequote • Vorliegende schwerwiegende gesundheitliche, die die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erforderlich machen, Ortsbindung nachrangig • Härtefallantrag kann bei Erfolg zur sofortigen Zulassung führen unabhängig von Leistungen z.B. Durchschnittsnote des Abiturs oder Wartezeit z.B. bei Tendenz zur Verschlimmerung einer Krankheit
Finanzierung des Studiums • Individuelle Kostensituation klären (Miete, Semesterbeitrag, Mehrbedarf aufgrund von Krankheit oder Behinderung z.B. Kosten für personelle und technische Unterstützung • BAföG ggf. Verlängerung der Förderung bei Krankheit oder Behinderung • Vergünstigungen: z.B. Erstattung Semesterticket
Hochschulhilfen • Manche Studierende mit Behinderung benötigen personelle oder technische Unterstützung, um ein Studium absolvieren zu können, z.B. • Studierende, die blind sind • Studierende, bei denen das Sehen, Hören stark eingeschränkt ist • Studierende mit Autismus-Spektrum- Störung
Hochschulhilfen • Studienbezogene Unterstützungsbedarfe können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB XII) finanziert werden Beispiele: • Individuelle Höranlage • Mobile Braillezeile • Studienassistenzen • Gebärdendolmetscher oder Schriftsprachdolmetscher
Wohnen während des Studiums • Früh nach passender Möglichkeit zum wohnen suchen und sich insbesondere über Preise, Bewerbungszeitpunkte, Wartezeiten informieren • Wichtig: Klärung, wir Anforderungen aufgrund einer Beeinträchtigung berücksichtigt werden können
Nachteilsausgleiche • Kompensieren individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen (keine Auswahl aus vorgegebenem Katalog!) • Gesetzlich verankerter Anspruch auf Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen, aber kein Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs. • Prüfungsmodifikationen immer nur vor der Prüfung möglich und kein Erlass von Leistungen möglich • Beantragung mindestens vier Wochen vor erster Prüfung Rechtliche Grundlagen: • Art. 3 Abs. 1 GG • Hochschulrahmengesetz (§§ 2 Abs. 4 und 16 HRG) • Bayerisches Hochschulgesetz • Hochschulprüfungsordnungen • Staatliche Prüfungsordnungen
Beispiele für Nachteilsausgleiche • Verlängerung der Bearbeitungszeit bei zeitabhängigen Prüfungsleistungen Ablegen der Prüfung in einem separaten Raum mit eigener Aufsicht • PC‐Nutzung bei Klausuren • Nutzung von technischer und personeller Assistenz • Ersatz einer Prüfungsform durch eine gleichwertige andere (insbesondere Ersatz schriftlicher durch mündliche Leistungen) • Verlängerung der Bearbeitungsfristen von Haus- und Abschlussarbeiten • Verlegung einer Lehrveranstaltung in einen zugänglichen Raum • Vorzeitige Bekanntgabe veranstaltungsrelevanter Literatur bzw. von Präsentationen, um Umsetzung bis Veranstaltungsbeginn zu ermöglichen
Datenschutz und Schweigepflicht • In den Campus-Management-System werden keine Daten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen erfasst. • Auf Zeugnissen oder Transkript of Records erfolgen keine Vermerke über Nachteilsausgleiche während des Studiums • Schweigepflicht der KIS • Berater unterliegen der Schweigepflicht
Weitere Informationen • Es gibt an der Uni Würzburg spezifische Ausleihbedingungen in der Hochschulbibliothek für Studierende mit Behinderung • Aufkleber zur Kennzeichnung von Sitzplätzen in den Hörsälen • Behindertengerechter Laborarbeitsplatz
Handbuch Studium und Behinderung • Kostenloser Download bei der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung • https://www.studentenwerke.de/de/content /studium-und-behinderung-1
Kontaktdaten Universität Würzburg Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) Sandra Mölter M.A. Am Hubland, Mensanebengebäude 97074 Würzburg Tel.: 0931-31-84052 kis@uni-wuerzburg.de
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