The Heat is on: Regulatorische Initiativen zu Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsbranche nehmen Fahrt auf

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NACHHALTIGKEIT

Prof. Dr. Hans-Jürgen Wieben / Louis Wilhelm

The Heat is on: Regulatorische Initiativen zu Nachhaltigkeitsrisiken
in der Versicherungsbranche nehmen Fahrt auf
                                                      nance-Risiken) in den unternehmerischen      basiert auf drei grundlegenden Zieldimen-
  1. Einleitung
                                                      Entscheidungen und im Risikomanage-          sionen:
   Im November wurde der Klimanotstand                ment zu berücksichtigen. Die BaFin agiert
für Europa ausgerufen und bis 2050 soll der           damit im Gleichklang zur EIOPA, die in       1. Die Cashflows auf den Finanzmärkten
Kontinent klimaneutral sein. Das Thema                2019 unter anderem ein Positionspapier zur      sollen zu nachhaltig orientierten Investi-
Nachhaltigkeit gewinnt nicht zuletzt durch            Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisi-       tionen geleitet werden, um ein nachhalti-
politische Aktionen in der globalen Wirt-             ken unter Solvency II veröffentlichte.          ges Wachstum sicherzustellen.
schaft zunehmend an Bedeutung. Die Ver-                                                            2. Das Risikomanagement von Unterneh-
sicherungsbranche wird dabei in mehreren                Am 27. November 2019 passierte zudem          men soll Nachhaltigkeitsaspekte, z.B.
Hinsichten von den Auswirkungen der Kli-              die EU Verordnung 2019/2088 über nach-          durch ökologische Veränderungen oder
maveränderungen und somit der Nachhal-                haltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten       soziale Probleme, berücksichtigen.
tigkeitsthematik tangiert. Neben den inter-           im Finanzdienstleistungssektor das Gesetz-   3. Die Transparenz von Unternehmen zu
nen Prozessen sind insbesondere die grund-            gebungsverfahren und wird neue Anforde-         Nachhaltigkeitsaspekten soll erhöht und auf
                                                                                                                                           2
legenden Geschäftstätigkeiten betroffen. So           rungen an Versicherungsunternehmen und          den Finanzmärkten etabliert werden.
gilt es, das angebotene Produktportfolio, die         Versicherungsvermittler stellen. Die Aus-
damit einhergehende Zeichnungspolitik                 wirkungen der genannten regulatorischen         An der Umsetzung der ersten beiden Ziel-
und die Kapitalanlage nachhaltiger zu ge-             Initiativen für die Versicherungsbranche     dimensionen arbeiten die EU und ihre Auf-
stalten.                                              sollen nachfolgend diskutiert werden.        sichtsinstitutionen aktuell mit einer Reihe
                                                                                                   von Initiativen, die insbesondere an den Ri-
  Die BaFin hat im September 2019 erst-                                                            siken ansetzen, die sich aus den erwarteten
                                                         2. Regulatorische Initiativen zu Nach-
mals den Entwurf eines unverbindlichen                                                             Klimaveränderungen und der erforderli-
                                                           haltigkeitsrisiken innerhalb der EU
Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltig-                                                              chen Anpassung der wirtschaftlichen Akti-
keitsrisiken erstellt, das nach einer öffentli-          Die Gremien der EU verfolgen schon seit   vitäten ergeben, wenn die aktuell definier-
chen Konsultationsphase zum Jahresende                vielen Jahren die Nachhaltigkeitsthematik    ten Klimaziele zumindest noch ansatzweise
2019 verabschiedet und veröffentlicht wur-            mit entsprechenden regulatorischen Initia-   erreicht werden sollen:
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de. Dieses Merkblatt stellt ein erstes Kom-           tiven. Im März 2018 wurde von der Eu-
pendium seitens der Aufsichtsbehörde dar              ropäischen Kommission der aktuelle Akti-        Zur Berücksichtigung von Nachhaltig-
und appelliert an die Finanzindustrie, ESG-           onsplan zur Finanzierung nachhaltigen        keitsrisiken im Risikomanagement und den
Risiken (Environmental, Social and Gover-             Wachstums verabschiedet. Der Aktionsplan     Kapitalanforderungen nach Solvency II
                                                                                                   veröffentlichte die EIOPA am 30.09.2019
                                                                                                   eine Stellungnahme, die zuvor in der Bran-
Abbildung 1: Strategische Ziele des Aktionsplans Financing Sustainable Growth                      che konsultiert wurde. Die EIOPA hat sich
                                                                                                   im Rahmen der Konsultation intensiv mit
                                                                                                   den unter Solvency II relevanten Risikoka-
                                                                                                   tegorien, den Ursache-Wirkungs-Zusam-
                                                                                                   menhängen von klimaveränderungsrele-
                                                                                                   vanten Risiken und der Methodik ihrer Be-
                                                                                                   wertung auseinandergesetzt. Der Bank of
                                                                                                   England in ihrer Definition von Risiken des
                                                                                                   Klimawandels folgend sieht die EIOPA als
                                                                                                   wesentliche Risiken physische Risiken, z.B.
                                                                                                   durch vermehrte Naturkatastrophen, tran-
                                                                                                   sitorische Risiken durch die ökonomischen
                                                                                                   Veränderungen in Richtung eines nachhal-

                                                                                                    Prof. Dr. Hans- Jürgen Wieben
                                                                                                    Abteilungsleiter für Betriebswirtschaftslehre an der Fach-
                                                                                                    hochschule für die Wirtschaft Hannover (FHDW).
                                                                                                    Louis Wilhelm
                                                                                                    Im Backoffice der Kapitalanlage in der Versicherungswirt-
                                                                                                    schaft tätig.
Quelle: Europäische Kommission (2018), S. 22

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NACHHALTIGKEIT

tigen Wirtschaftskreislaufs und spezifische       modellen und Risikodispositionen, für die
Vermögensschadensrisiken, z.B. durch an-          auch in der Übergangsphase zu einer nach-
steigende Haftungsrisiken bei D&O-Versi-          haltigen Gesellschaft und bei Eintreten phy-
cherungen.                                        sischer Risiken ein Asset-Liability-Match          „Methodisch werden
                                                  erreicht werden muss. Die EIOPA geht da-
   Die Sicht der EIOPA                            von aus, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken auf          Sensitivitäts- und
                                                  die Zeichnungspolitik der Versicherungsun-
   Diese Nachhaltigkeitsrisiken werden sich       ternehmen auswirken werden und themati-                Szenarioanalysen
nach Ansicht der EIOPA in den bestehen-           siert dazu das sogenannte „Impact Under-
den Risikokategorien nach Solvency II ma-         writing“, durch das Nachhaltigkeitsrisiken        sowie Stresstests noch
terialisieren, so dass für Nachhaltigkeitsrisi-   u.a. in der Zeichnungsstrategie von Versi-
ken aktuell keine neuen Risikokategorien          cherungsunternehmen und bei der Gestal-           einmal an Bedeutung
vorgesehen sind. Verringert sich beispiels-       tung von Versicherungsprodukten voraus-
weise von nicht-nachhaltigen Kapitalanla-         schauend berücksichtigt werden sollen. Die        gewinnen, da sich die
gen die Fungibilität und werden diese ggf.        EIOPA vermutet, dass mit diesem Vorge-
zu Stranded Assets, so manifestiert sich die-     hen bestimmte Risiken für Versicherungs-              Auswirkungen von
se Entwicklung im Solvency II-Liquiditäts-        nehmer in Zukunft nicht mehr oder nur zu
risiko des Gläubigers. Auch das Risiko vola-      deutlich schlechteren Konditionen versi-                Nachhaltigkeits-
tiler Aktienkurse, die durch das ESG-Profil       cherbar sein werden.
des Emittenten begründet sind, finden be-                                                           risiken letztlich nur in
reits im Aktienrisiko unter Solvency II eine         Hinsichtlich der Standardformel für die
hinreichende Berücksichtigung.                    Kapitalunterlegung nach Solvency II geht              Bandbreiten prog-
                                                  die EIOPA in ihrer aktuellen Fassung von
  Die Materialisierung transitorischer Risi-      keiner Lenkungswirkung im Hinblick auf                 nostizieren lassen
ken wird dabei schneller erwartet als die         die Nachhaltigkeit von Versicherungsunter-
Materialisierung physischer Risiken aus           nehmen aus. In der Standardformel können                         werden“
dem Klimawandel. Für die Bewertung von            aus dem Klimawandel insbesondere Markt-
Vermögenswerten und (potenziellen) Versi-         risiken für Immobilien, notierte Eigenkapi-
cherungsnehmern wird dabei der transpa-           taltitel und Spread-Risiken für Anleihen re-
renten Berücksichtigung von ESG-Kriteri-          sultieren. Für die genannten Submodule lie-
en in externen Ratings eine wesentliche Be-       gen allerdings bisher nicht genügend
deutung zukommen – sei es über die                granulare Daten vor, um eine verlässliche       haltigkeitsrisiken für Banken und Versiche-
zunehmende Akzeptanz findenden speziel-           Prognose für die tatsächlichen Auswirkun-       rungsunternehmen vorgestellt. Sie möchte
len ESG-Ratings oder die klassischen Cre-         gen auf die Kapitalunterlegung abzugeben.       mit dem Merkblatt ein erstes Kompendium
dit Ratings –, da die Versicherungsunter-         Hinsichtlich der Katastrophenrisiken geht       von „Good Practices“ des Risikomanage-
nehmen aufgrund der Breite ihrer Anlage-          die EIOPA davon aus, dass die Modelle           ments für alle von ihr beaufsichtigten Insti-
                                                                                                                                          4
und Zeichnungsaktivitäten auf externe Ein-        nicht mehr nur auf Basis historischer Daten     tutionen des Finanzsektors vorlegen. In-
schätzungen zu Nachhaltigkeitsrisiken an-         kalibriert sein können, sondern aktuelle        haltlich wird die BaFin mit dieser Zusam-
gewiesen sein werden.                             wissenschaftliche Erkenntnisse für die          menstellung wesentlich konkreter als die
                                                  zukünftige Entwicklung berücksichtigen          EIOPA, da detailliert auf die bereits beste-
   Methodisch werden Sensitivitäts- und           müssen. Analog gilt dies bei der Anwen-         henden Regelungen zum Risikomanage-
Szenarioanalysen sowie Stresstests noch           dung interner Modelle.                          ment verwiesen und aufgezeigt wird, an
einmal an Bedeutung gewinnen, da sich die                                                         welchen Stellen die BaFin für die beaufsich-
Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken             Da der Zeithorizont für die Kapitalunter-     tigten Unternehmen erweiterte Ansätze für
letztlich nur in Bandbreiten prognostizieren      legung nach Solvency II aktuell nur ein Jahr    sinnvoll erachtet, ohne diese bereits zur ver-
lassen werden. Dies schließt die Berücksich-      in die Zukunft reicht, die EIOPA auf Basis      bindlichen Vorgabe zu machen.
tigung von Katastrophenszenarien durch            der aktuellen wissenschaftlichen Erkennt-
die Klimaveränderungen ein. Die EIOPA             nisse wesentliche Auswirkungen der Klima-          So geht die BaFin neben den physischen
geht davon aus, dass Versicherungsunter-          veränderung aber erst in 10-20 Jahren er-       und transitorischen Risiken auch auf die In-
nehmen entsprechende Szenarien über his-          wartet, wird die Berücksichtigung von           terdependenzen zwischen beiden Risikoar-
torische Daten, aber auch darüber hinaus          Nachhaltigkeitsrisiken für das eigene Ge-       ten ein. Zudem werden auch Reputationsri-
gehende extreme Stresstests abbilden und          schäftsmodell von den Versicherungsunter-       siken, die den beaufsichtigten Unterneh-
über geeignete Risikobewältigungsstrategi-        nehmen über eine entsprechende Ge-              men bei nicht nachhaltigem Verhalten
en für die erwarteten Szenarien verfügen,         schäfts-, Produkt- und Risikostrategie, das     drohen können, thematisiert. Analog zur
die im Rahmen zukünftiger Risikobetrach-          Risikomanagement und den ORSA-Pro-              EIOPA wird eine neue Risikokategorie für
                                                                            3
tungen für die Aktiv- und Passivseite der Bi-     zess schon jetzt erwartet.                      Nachhaltigkeitsrisiken abgelehnt, auch die
lanz transparent zu machen sein werden.                                                           BaFin hält die bestehenden Risikokategori-
                                                    Das Merkblatt der BaFin                       en für ausreichend. Hinsichtlich der Umset-
   Die EIOPA unterscheidet dabei zwischen                                                         zung in den beaufsichtigten Unternehmen
Versicherungsunternehmen mit kurz-, mit-            Nahezu zeitgleich zur EIOPA hat die Ba-       sieht auch die BaFin die Nachhaltigkeitsthe-
tel- und langfristig orientierten Geschäfts-      Fin ihr Merkblatt zum Umgang mit Nach-          matik als strategisches Thema der Ge-

Zeitschrift für Versicherungswesen 04 | 2020                                                                                               115
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schäftsleitung an, die für entsprechende Or-   ternehmen ausgeschlossen oder besonders          sich zudem für die Einführung eines neuen
ganisationsrichtlinien und Verantwortlich-     in den Prozessen des Unternehmens gesteu-        Erwägungsgrundes in der Solvency II-Ver-
keiten in den unternehmensinternen Pro-        ert werden, wie z.B. durch eine nachhaltig-      ordnung aus. Demnach sollen Versicherer
zessen und eine angemessene Risikokultur       keitsorientierte     Kapitalanlage-    oder      dazu angehalten werden, die ESG-basier-
im Unternehmen bzw. in der gesamten Un-        Zeichnungspolitik. Generell sollen Nach-         ten Anlagepräferenzen von Versicherungs-
ternehmensgruppe zu sorgen hat.                haltigkeitsrisiken angemessen im Risikoma-       nehmern bei ihrer Kapitalanlage zu
                                               nagementprozess, in den Risikoklassifizie-       berücksichtigen, sofern diese für den defi-
   Anders als die EIOPA thematisiert die       rungsverfahren und den aktuariellen              nierten Zielmarkt bzw. das definierte Versi-
                                                                                                                               5
BaFin als mögliche Option für die Unter-       Kalkulationen der beaufsichtigten Unter-         cherungsprodukt relevant sind.
nehmen eine separate Strategie für den         nehmen berücksichtigt werden.
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und                                                             Die Verordnung der EU
Chancen. Ohne diese separate Strategie           Die BaFin empfiehlt sogar – unter
sind die Geschäftsstrategie und die Risiko-    Berücksichtigung des Proportionalitäts-            Die EU ist mit der Verordnung
strategie im Hinblick auf physische Risiken    prinzips – ggf. zusätzliche Nachhaltigkeits-     2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene
und transitorische Risiken, aber zum Bei-      experten in das Risikomanagementsystem           Offenlegungspflichten im Finanzdienstleis-
spiel auch Konzentrationsrisiken zu analy-     der Unternehmen einzubinden. Schulun-            tungssektor einen ersten Schritt in diese von
                                                                                                                                             6
sieren und unter Einbeziehung von Risiko-      gen und Weiterbildungen zu Nachhaltig-           der EIOPA skizzierte Richtung gegangen.
appetit und Risikolimits anzupassen.           keitsrisiken sind für alle Schlüsselfunktionen   Ziel der EU ist es, durch die neue Verord-
                                               vorzusehen. Hinsichtlich der Steuerung der       nung möglichen Wettbewerbsverzerrungen
  Den Unternehmen wird empfohlen, den          Nachhaltigkeitsrisiken werden Maßnah-            innerhalb der Branche, die durch heteroge-
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken klar un-     men wie z.B. Positiv- und Negativlisten,         ne Offenlegungen der Versicherungsunter-
ternehmensintern sowie auch extern ge-         Best-in-Class-Ansätzen oder die ESG-Inte-        nehmen begründet sind, vorzubeugen, so-
genüber Kunden und Investoren zu kom-          gration in Form ganzheitlicher Ansätze in        wie Informationsasymmetrien zwischen
munizieren. Dies gilt insbesondere dann,       der Kapitalanlage thematisiert.                  Versicherungsunternehmen und Versiche-
wenn bestimmte Risikopositionen vom Un-                                                         rungsnehmern in Bezug auf Nachhaltig-
                                                  Als besonders betroffen von Nachhaltig-       keitsrisiken abzubauen. Sie richtet sich u.a.
                                               keitsrisiken sieht die BaFin für Versiche-       an alle Versicherungsunternehmen und
                                               rungsunternehmen das Aktiv-Passiv-Mana-          auch an Versicherungsvermittler.
                                               gement, das Anlagerisikomanagement, die
                                               Risikoübernahme und Rückstellungsbil-              Die Versicherungsunternehmen werden
      „Versicherer dazu                        dung, die Rückversicherung und andere            gemäß der neuen Verordnung angehalten,
                                               Techniken zur Minderung der Versiche-            ihre Strategien, wie sie Nachhaltigkeitsrisi-
    angehalten werden,                         rungsrisiken sowie das Reputationsrisi-          ken im Sinne von ESG-Risiken im Rahmen
                                               komanagement, ohne für diese Aspekte al-         ihres     Investmententscheidungsprozesses
     die ESG-basierten                         lerdings weiter ins Detail zu gehen. Ähnlich     berücksichtigen, auf ihrer Internetseite zu
                                               wie die EIOPA hebt auch die BaFin die Be-        veröffentlichen. Zudem geben Versiche-
     Anlagepräferenzen                         deutung von unternehmensinternen Stress-         rungsunternehmen eine zusätzliche Er-
                                               tests mit Hilfe von Sensitivitäts- und Szena-    klärung im Internet ab, ob und wie sie die
    von Versicherungs-                         rioanalysen hervor. Sie nimmt Bezug zu öf-       wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von
                                               fentlich verfügbaren Transitions- und            Investitionsentscheidungen auf Nachhaltig-
      nehmern bei ihrer                        Auswirkungsszenarien, die von den Versi-         keitsfaktoren berücksichtigen. Diese Er-
                                               cherungsunternehmen in eher langfristig          klärung betrifft die Strategien zur Wahrung
       Kapitalanlage zu                        orientierten Stresstests berücksichtigt wer-     der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit
                                               den sollten. Abschließend wird auch die          den genannten nachteiligen Nachhaltig-
       berücksichtigen,                        Berücksichtigung von ESG-Risiken in Kre-         keitsauswirkungen. Sie ist in Anbetracht der
                                               ditratings bzw. in speziellen ESG-Ratings        Größe, der Art und des Umfangs der Tätig-
    sofern diese für den                       thematisiert, die von den Versicherungsun-       keiten und der Arten der Finanzprodukte,
                                               ternehmen verwendet werden können. Auf-          die sie zur Verfügung stellt, abzugeben. Fin-
  definierten Zielmarkt                        grund der noch fehlenden Marktstandards          det keine Berücksichtigung nachteiliger
                                               sollte allerdings eine eigene Plausibilisie-     Nachhaltigkeitsauswirkungen statt, ist die-
     bzw. das definierte                       rung dieser Ratings vorgesehen werden.           ses ebenfalls zu erklären und zu begründen.
                                                                                                Beabsichtigt ein Unternehmen hingegen in
         Versicherungs-                          Hinsichtlich des ersten Ziels des EU Akti-     Zukunft nachteilige Auswirkungen zu
                                               onsplans, nachhaltige Investitionen zu för-      berücksichtigen, so hat es hierzu eine zeitli-
       produkt relevant                        dern, fordert die EIOPA die Versicherungs-       che Angabe bekanntzugeben.
                                               unternehmen schon länger auf, eine aktive
                   sind“                       Rolle einzunehmen. Darunter versteht die           Für Versicherungsunternehmen mit
                                               EIOPA, dass sich Versicherungen auch mit         mehr als 500 Mitarbeitern und Gruppen
                                               den ESG-Auswirkungen auseinanderset-             gelten diese Regelungen ab dem 30. Juni
                                               zen, die durch ihre eigene Kapitalanlage         2021. Darüber hinaus müssen Versiche-
                                               entstehen. Die Aufsichtsbehörde spricht          rungsunternehmen und Versicherungsver-

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NACHHALTIGKEIT

mittler im Rahmen ihrer Vergütungspolitik                                                        Kapitalanlagen mit höheren Kapitalanfor-
                                                   3. Diskussion der aktuellen regulatori-
zukünftig angeben, inwiefern diese mit der                                                       derungen für die resultierenden Risiken be-
                                                      schen Initiativen
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken                                                          lastet werden, kann derzeit nur vermutet
im Einklang steht, und veröffentlichen diese       Die nachhaltigkeitsbezogenen regulatori-      werden.
Informationen ebenfalls auf ihren Internet-      schen Initiativen auf Ebene der EU und eu-
seiten.                                          ropäischer wie nationaler Aufsichtsbehör-         Unterschiedliches Verständnis von
                                                 den zeigen, welche Bedeutung die Politik          Nachhaltigkeit
   Durch die EU Verordnung werden die            und die Aufsichtsbehörden dem Thema
Versicherungsunternehmen außerdem ver-           Nachhaltigkeit und den aus den bevorste-           Der jüngst von der neuen EU Kommis-
pflichtet, spätestens ab dem 30. Dezember        henden Klimaveränderungen resultieren-          sion verkündete „Green Deal“ mit den
2022 in den vorvertraglichen Informatio-         den Risiken zunehmend beimessen. Insbe-         darin vorgesehenen Investitionsvolumina
nen eines jeden Finanzprodukts auf Nach-         sondere das Ziel der EU, den Planeten bis       für den Klimaschutz kann in der aktuell
haltigkeitsaspekte hinzuweisen. Hierbei          2050 klimaneutral zu gestalten, hat einen       vorliegenden Planung nur mit Vorgaben
gilt es zu erläutern, wie Nachhaltigkeitsrisi-   langfristigen Charakter, erfordert allerdings   oder Anreizen für nachhaltige privatwirt-
ken im Investmententscheidungsprozess            schnelles Handeln, wenn die gesetzten Kli-      schaftliche Investments erreicht werden.
berücksichtigt werden und welche Auswir-         maziele noch erreichbar sein sollen.            Hierzu bedarf es zunächst eines einheitli-
kungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die                                                        chen Verständnisses aller Beteiligten über
Rendite des angebotenen Finanzprodukts              Die regulatorischen Initiativen zeigen       die tatsächliche Nachhaltigkeit von In-
zu erwarten sind. Die Offenlegung erfolgt        auf, dass die Nachhaltigkeitsthematik und       vestments, an der sich aktuell innerhalb
dabei für Versicherungen nach den in Arti-       die aus dem Klimawandel resultierenden          der EU im Detail noch die Geister schei-
kel 185 Absatz 2 der Richtlinie                  Risiken die Versicherungsbranche vom            den, wie das Beispiel der in Frankreich
2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie) be-         Produktportfolio, über die Zeichnungspoli-
reitzustellenden Informationen oder ggf.         tik und die Kapitalanlage bis hin zum Risi-
gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie         komanagement und dem internen und ex-
(EU) 2016/97 (IDD-Richtlinie).                   ternen Berichtswesen verändern werden.
                                                 Die Nachhaltigkeitsdimension wird in der           „Die regulatorischen
  Darüberhinaus sieht die Verordnung wei-        Unternehmensstrategie jedes Versiche-
tere Veröffentlichungspflichten für nach-        rungsunternehmens hinreichend imple-              Initiativen zeigen auf,
haltige Produkte und deren Bewerbung vor.        mentiert werden müssen und somit ver-
Die Verordnung 2019/2088 trat am 29. De-         stärkt auf die Agenda der Steuerung von             dass die Nachhaltig-
zember 2019 in Kraft und wird ab dem 10.         Versicherungsunternehmen rücken.
März 2021 gelten.                                                                                  keitsthematik und die
                                                    Im Risikomanagement werden von die-
   Nicht unerwähnt – wenn auch schon seit        ser Aufgabe alle Verteidigungslinien des            aus dem Klimawan-
dem Geschäftsjahr 2017 wirksam – sollen          Unternehmens betroffen sein. Die erfor-
an dieser Stelle die EU-Corporate-Social-
                          7
                                                 derlichen Anpassungen der Geschäfts-,                  del resultierenden
Responsibility-Richtlinie und deren Imple-       Risiko- oder auch einer separaten Nach-
mentierung in die nationale Gesetzgebung         haltigkeitsstrategie werden dazu führen,           Risiken die Versiche-
im Handelsgesetzbuch im Rahmen des               dass die operativen Geschäftsbereiche
CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-          Nachhaltigkeitsaspekte in der Zeichnung               rungsbranche vom
RUG) bleiben. Demnach sind seit dem Ge-          von Versicherungsgeschäft, das von Aus-
schäftsjahr 2017 große kapitalmarktorien-        wirkungen des Klimawandels betroffen                   Produktportfolio,
tierte Unternehmen mit mehr als 500 Mit-         ist, berücksichtigen müssen. Dies wird nur
arbeitern verpflichtet, Stellung hinsichtlich    über geeignete Risikoklassifizierungsver-         über die Zeichnungs-
nichtfinanzieller Themen zu nehmen. Die          fahren zu bewerkstelligen sein, die auf Po-
Regelungen gelten darüber hinaus auch für        sitiv- oder Negativlisten bzw. der Nutzung                 politik und die
Banken und Versicherungsunternehmen.             von branchenspezifischen ESG-Ratings
                                                 basieren. Bei einer Nichtberücksichtigung         Kapitalanlage bis hin
  Das Minimum stellt eine Erklärung zu           drohen mittel- bis langfristig steigende
den Konzepten, Due-Dilligence-Maßnah-            Schadenquoten und ggf. erhöhte Kapi-                zum Risikomanage-
men und wesentlichen Risiken zu Umwelt-,         talanforderungen.
Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Ach-                                                              ment und dem inter-
tung von Menschenrechten sowie Bekämp-              In der Kapitalanlage verhält es sich ähn-
fung von Korruption und Bestechung dar.          lich. Bisher wird Druck durch Veröffentli-             nen und externen
In die Betrachtung ist die gesamte Lieferket-    chungspflichten, insbesondere die aktuell
te der Unternehmen einzubeziehen. Die            verabschiedete EU-Verordnung aufgebaut,                    Berichtswesen
Berichterstattung kann in die Lagebericht-       die zukünftig auch im Vorwege von Ver-
erstattung integriert sein oder separat über     tragsschlüssen Transparenz über Nachhal-             verändern werden“
andere Berichtswege wie einen Nachhaltig-        tigkeitsaspekte der Kapitalanlage fordert.
keitsbericht oder eine separate Erklärung        Inwieweit Kapitalanlagen zukünftig nach-
                               8
auf der Internetseite erfolgen.                  haltig sein müssen oder nicht-nachhaltige

Zeitschrift für Versicherungswesen 04 | 2020                                                                                           117
NACHHALTIGKEIT

politisch und gesellschaftlich akzeptierten            tensivere Befassung mit ESG-Risiken und         forderlich, um nicht kleine Banken und
Kernenergie zeigt.                                     insbesondere Risiken des Klimawandels           Versicherungsunternehmen über Gebühr
                                                       von den Aufsichtsbehörden erwartet, da          durch neue administrative Aufgaben oder
  Derzeit existiert noch keine Legaldefi-              hierin ein wesentlicher Risikotreiber für die   erhöhte Kapitalanforderungen zu belasten.
nition für den Terminus Nachhaltigkeit                 nächsten Jahrzehnte gesehen wird. Dies
im Kontext der Kapitalanlage oder Un-                  schließt für das Risikomanagement und die         Erste Klima-Stresstests: Heterogene
ternehmensstrategie. Hierfür wird die bis              versicherungsmathematische Funktion in-           Vorgehensweisen und Regulierungsge-
Ende 2020 zu erstellende Taxonomie sei-                terne Stresstest mit Hilfe von Sensitivitäts-     schwindigkeiten
tens der EU eine wichtige Rolle spielen.               und Szenarioanalysen im ORSA-Prozess
Für die Erstellung der Taxonomie wurde                 und für das Asset-Liability-Management            Einige Länder innerhalb Europas ge-
auf EU-Ebene eine Technical Expert                     ein. Die EIOPA evaluiert darüber hinaus         hen aktuell schon einen Schritt voran. So
Group gegründet, die im Juni 2019 in                   die Rahmenbedingungen und methodi-              plant in Großbritannien die Bank of Eng-
Form eines Technical Reports einen Zwi-                schen Ansätze für von den Aufsichtsbehör-       land für Geschäftsbanken einen Klima-
schenstand vorgestellt hat. Darin wurden               den durchgeführte externe Klima-Stress-         Stresstests, der im Jahr 2021 stattfinden
Grenzen definiert, welche Unterneh-                    tests.                                          soll. Ziel ist dabei eine Untersuchung
mensaktivitäten in welchem Umfang als                                                                  über die Auswirkungen der Transformati-
nachhaltig bewertet werden können.                        An dieser Stelle werden der Regulie-         on zu einer klimaneutralen Weltwirt-
Zunächst erfolgt dabei eine Unterteilung               rungsgrad und die Transparenzanforde-           schaft sowie über die Folgen der jüngsten
in die Aktivitäten zur Milderung des Kli-              rungen vermutlich weiter zunehmen, da           Klimaentwicklungen einschließlich ihrer
mawandels und zur Anpassung an den                     Banken und Versicherungsunternehmen             Wetterereignisse. Die französische Zen-
Klimawandel, bevor anschließend zwi-                   als Kapitalsammelstellen und Risikoträger       tralbank Banque de France hat sich eben-
schen einzelnen Branchen unterschieden                 in erheblichem Maße von den Risiken des         falls mit einem klimaorientierten Stress-
      9
wird.                                                  Klimawandels betroffen sein werden. Eine        test befasst und plant diesen bereits 2020
                                                       granulare, dem Grundsatz der Proportio-         durchzuführen. Im Vergleich zu Großbri-
  In der zweiten Verteidigungslinie wird               nalität entsprechende Betrachtung der be-       tannien sollen in Frankreich auch große
auf Ebene der Schlüsselfunktionen eine in-             aufsichtigten Branchen scheint dringend er-     Versicherungsunternehmen dem neuen
                                                                                                       Stresstest unterliegen. Darin werden ver-
                                                                                                       schiedene, negative Klimaszenarien si-
Abbildung 2: Die sechs “Principles for Responsible Investment”                                         muliert, um langfristige Klimarisiken zu
                                                                                                       identifizieren. Anschließend sollen die er-
                                                                                                       zielten Ergebnisse veröffentlicht werden.

                                                                                                          An dieser Stelle wird deutlich, dass feh-
                                                                                                       lende internationale Richtlinien zur kon-
                                                                                                       kreten Umsetzung des EU-Aktionsplans
                                                                                                       auch auf Ebene der internationalen Auf-
                                                                                                       sichtsbehörden aktuell zu heterogenen Vor-
                                                                                                       gehensweisen und Regulierungsgeschwin-
                                                                                                       digkeiten führen. Es bleibt abzuwarten, mit
                                                                                                       welchen konkreten Auswirkungen die Er-
                                                                                                       gebnisse der Klimastresstests zukünftig für
                                                                                                       die beaufsichtigten Unternehmen verbun-
                                                                                                       den sein werden.

                                                                                                          Zahlreiche Versicherungsunternehmen
                                                                                                       leisten aktuell schon einen Nachhaltig-
                                                                                                       keitsbeitrag, indem sie sich durch die Un-
                                                                                                       terzeichnung der UN Principles for Res-
                                                                                                       ponsible Investment (PRI) oder den Bei-
                                                                                                       tritt zur Principles for Sustainable
                                                                                                       Insurance Initiative zu nachhaltiger Inve-
                                                                                                       stitions- und Geschäftstätigkeit verpf lich-
                                                                                                       ten. Damit verbunden ist bereits heute ei-
                                                                                                       ne erweiterte Transparenz, die aus der
                                                                                                       freiwilligen Mitgliedschaft resultiert und
                                                                                                       externen Prüfungspf lichten unterliegt.
                                                                                                       Zukünftig wird eine solch erweiterte
                                                                                                       Transparenz vermutlich von allen Versi-
                                                                                                       cherungsunternehmen durch die Aufsicht
                                                                                                       gefordert werden, wobei der Proportiona-
Quelle: PRI (2019), S. 4                                                                               lität entsprechend Abstufungen zu erwar-

 118                                                                                                              Zeitschrift für Versicherungswesen 04 | 2020
NACHHALTIGKEIT

ten sind. Die BaFin weist in ihrem Merk-       alle Stakeholder über Nachhaltigkeitsa-            EIOPA (2019b): Opinion on Sustainabi-
blatt darauf hin, dass freiwillige Ver-        spekte zur Verfügung stehen.                    lity within Solvency II
pf lichtungen konzernweit einheitlich ver-                                                        Europäische Kommission (2018): Akti-
folgt und überwacht werden sollten, da            Auf Nachhaltigkeitsthemen spezialisierte     onsplan: Finanzierung nachhaltigen
ansonsten Reputationsrisiken drohen.           Ratingagenturen beziehen diese Informa-         Wachstums, Brüssel, S. 5
                                               tionen in Nachhaltigkeitsratings ein, die zur      EU Technical Expert Group On Sus-
   In der dritten Verteidigungslinie werden    Bewertung aktueller und potenzieller Ge-        tainable Finance (2019): Taxonomy Tech-
durch die Interne Revision schließlich alle    schäftspartner verwendet werden können.         nical Report, Juni 2019, S. 107 ff.
genannten Nachhaltigkeitsaktivitäten, die      Dies geschieht bereits heute für alle Emit-        GDV (2019): Sustainable Finance –
auf strategischen Vorgaben und ent-            tenten von Kapitalanlagen mehr oder weni-       Marktkräfte nutzbar machen
sprechenden Organisationsrichtlinien ba-       ger automatisiert und ohne eigene Beauf-           RICHTLINIE 2014/95/EU DES EU-
sieren müssen, einer unternehmensinter-        tragung solcher Nachhaltigkeitsratings.         ROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
nen Überwachung zu unterziehen sein.                                                           DES RATES vom 22. Oktober 2014 zur
Dies wird entsprechend dem Merkblatt der          Damit sind verdichtete Nachhaltigkeits-      Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im
BaFin wie bisher auch ausgelagerte Akti-       bewertungen schon heute für einen Teil des      Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller
vitäten einbeziehen müssen.                    Marktes einfach zugänglich und auswertbar       und die Diversität betreffender Informatio-
                                               und werden durch die von der EU aufge-          nen durch bestimmte große Unternehmen
                                               stellten Transparenzanforderungen für in-       und Gruppen
   4. Ausblick
                                               stitutionelle Stakeholder auch entschei-           UN PRI (2019): Prinzipien für verant-
  Bisher nimmt die EU keine wirkliche          dungsrelevant. Durch eine Nichtbeachtung        wortliches Investieren
Unterscheidung in grüne, nachhaltige           von Nachhaltigkeitsaspekten kann damit             Verordnung (EU) 2019/2088 des Eu-
Branchen und braune, nicht-nachhaltige         die Wettbewerbsfähigkeit eines Versicherers     ropäischen Parlaments und des Rates vom
Branchen vor. Inwieweit dies in Zukunft        leiden. Folglich wird es für Versicherungs-     27. November 2019 über nachhaltigkeitsbe-
bei drohender Verfehlung gesetzter Kli-        unternehmen unabdingbar, sich mit der           zogene Offenlegungspflichten im Finanz-
maziele so bleiben wird, bleibt abzuwar-       Nachhaltigkeitsthematik auseinanderzuset-       dienstleistungssektor
ten. Die EU spielt an dieser Stelle aktuell    zen.                                               Vorschlag für eine VERORDNUNG
eher über Bande und versucht, durch                                                            DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
Veröffentlichungspf lichten Druck auf die        Sobald die Aufsichtsbehörden zusätzlich       UND DES RATES über die Offenlegung
Finanzmarktakteure mit dem Ziel nach-          beginnen, Nachhaltigkeitsaspekte für die        von Informationen über nachhaltige Inves-
haltigerer Investments und Geschäftsmo-        Kapitalanlage und die Zusammensetzung           titionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie
delle aufzubauen.                              von Portfolien verpflichtend zu machen          zur Änderung der Richtlinie (EU)
                                               oder mit Kapitalanforderungen zu ver-           2016/2341
   Die deutschen Aufsichtsbehörden neh-        knüpfen, wird dieser Druck weiter ver-
men aktuell eine eher abwartende Rolle ein.    schärft werden. Hier bleibt allerdings abzu-
Sie treiben mit dem vorgelegten Merkblatt      warten, wie in der politischen Gemengelage
                                                                                               1
zwar die grundlegende Berücksichtigung         der EU und im internationalen Kontext               Für einen Überblick vgl. etwa den Vorschlag für eine VERORD-
von Nachhaltigkeitsaspekten in der Unter-      Einfluss zur Lenkung von Kapitalströmen             NUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über
nehmenssteuerung und insbesondere im           genommen wird, um einen Übergang von                die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitio-
Risikomanagement voran, bislang werden         brauner zu grüner Volkswirtschaft zu er-            nen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtli-
die beaufsichtigten Unternehmen jedoch         möglichen, ohne die Versorgungssicherheit           nie (EU) 2016/2341, S. 1-5.
                                                                                               2
nicht sanktioniert, wenn sie keine Nachhal-    der Bevölkerung zu gefährden und Arbeits-           Vgl. Europäische Kommission (2018), S. 5 ff.
                                                                                               3
tigkeitsaspekte in ihre Strategie, ihre Ge-    plätze zu vernichten.                               Vgl. EIOPA (2019a), S.11 ff.
                                                                                               4
schäftsprozesse oder ihr Risikomanagement                                                          Vgl. zu den nachfolgend zusammenfassend dargestellten Inhal-
implementiert haben. Solange sich an die-        Letztlich zeigen alle aktuellen regulatori-       ten BaFin (2019).
                                                                                               5
ser Stelle keine Veränderungen ergeben,        schen Initiativen, dass die Zeiten eines rei-       Vgl. EIOPA (2019b), S. 24 ff.
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bleiben die gegenwärtigen Nachhaltigkeits-     nen „Greenwashings“ der Unternehmen                 Vgl. EU Verordnung 2019/2088.
                                                                                               7
anstrengungen in der deutschen Versiche-       durch Nachhaltigkeitsaktivitäten endgültig          Vgl. 2014/95/EU.
                                                                                               8
rungsbranche grundsätzlich als freiwillig      der Vergangenheit angehören und durch               Vgl. CSR-RL-UG, Art. 7 und HGB § 289 c, Abs. 2.
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einzuordnen.                                   ernst gemeinte Nachhaltigkeitsanstrengun-           Vgl. EU Technical Expert Group On Sustainable Finance (2019),
                                               gen ersetzt werden müssen.                          S. 107 ff.
  Versicherungsgesellschaften, deren In-
vestments oder gezeichnetes Geschäft             Quellenverzeichnis
nicht nachhaltig sind, können aus Sicht
von Dritten als Arbeitgeber, Emittent             BaFin (2019): Merkblatt zum Umgang mit
oder Vertragspartner jedoch heute schon        Nachhaltigkeitsrisiken CSR-Richtlinie-Um-
unattraktiv werden. Die von der EU auf-        setzungsgesetz vom 11. April 2017, Art. 7
gestellten Transparenzanforderungen be-           EIOPA (2019a): EIOPA’s Technical Ad-
ziehen mittlerweile die gesamte Wert-          vice on the integration of sustainability
schöpfungskette der (Versicherungs-)Un-        risks and factors in the delegated acts un-
ternehmen in Berichterstattungspf lichten      der Solvency II and IDD, Frankfurt am
ein, so dass genügend Informationen für        Main, S. 24 ff.

Zeitschrift für Versicherungswesen 04 | 2020                                                                                                               119
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