The Heat is on: Regulatorische Initiativen zu Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsbranche nehmen Fahrt auf
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NACHHALTIGKEIT Prof. Dr. Hans-Jürgen Wieben / Louis Wilhelm The Heat is on: Regulatorische Initiativen zu Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsbranche nehmen Fahrt auf nance-Risiken) in den unternehmerischen basiert auf drei grundlegenden Zieldimen- 1. Einleitung Entscheidungen und im Risikomanage- sionen: Im November wurde der Klimanotstand ment zu berücksichtigen. Die BaFin agiert für Europa ausgerufen und bis 2050 soll der damit im Gleichklang zur EIOPA, die in 1. Die Cashflows auf den Finanzmärkten Kontinent klimaneutral sein. Das Thema 2019 unter anderem ein Positionspapier zur sollen zu nachhaltig orientierten Investi- Nachhaltigkeit gewinnt nicht zuletzt durch Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisi- tionen geleitet werden, um ein nachhalti- politische Aktionen in der globalen Wirt- ken unter Solvency II veröffentlichte. ges Wachstum sicherzustellen. schaft zunehmend an Bedeutung. Die Ver- 2. Das Risikomanagement von Unterneh- sicherungsbranche wird dabei in mehreren Am 27. November 2019 passierte zudem men soll Nachhaltigkeitsaspekte, z.B. Hinsichten von den Auswirkungen der Kli- die EU Verordnung 2019/2088 über nach- durch ökologische Veränderungen oder maveränderungen und somit der Nachhal- haltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten soziale Probleme, berücksichtigen. tigkeitsthematik tangiert. Neben den inter- im Finanzdienstleistungssektor das Gesetz- 3. Die Transparenz von Unternehmen zu nen Prozessen sind insbesondere die grund- gebungsverfahren und wird neue Anforde- Nachhaltigkeitsaspekten soll erhöht und auf 2 legenden Geschäftstätigkeiten betroffen. So rungen an Versicherungsunternehmen und den Finanzmärkten etabliert werden. gilt es, das angebotene Produktportfolio, die Versicherungsvermittler stellen. Die Aus- damit einhergehende Zeichnungspolitik wirkungen der genannten regulatorischen An der Umsetzung der ersten beiden Ziel- und die Kapitalanlage nachhaltiger zu ge- Initiativen für die Versicherungsbranche dimensionen arbeiten die EU und ihre Auf- stalten. sollen nachfolgend diskutiert werden. sichtsinstitutionen aktuell mit einer Reihe von Initiativen, die insbesondere an den Ri- Die BaFin hat im September 2019 erst- siken ansetzen, die sich aus den erwarteten 2. Regulatorische Initiativen zu Nach- mals den Entwurf eines unverbindlichen Klimaveränderungen und der erforderli- haltigkeitsrisiken innerhalb der EU Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltig- chen Anpassung der wirtschaftlichen Akti- keitsrisiken erstellt, das nach einer öffentli- Die Gremien der EU verfolgen schon seit vitäten ergeben, wenn die aktuell definier- chen Konsultationsphase zum Jahresende vielen Jahren die Nachhaltigkeitsthematik ten Klimaziele zumindest noch ansatzweise 2019 verabschiedet und veröffentlicht wur- mit entsprechenden regulatorischen Initia- erreicht werden sollen: 1 de. Dieses Merkblatt stellt ein erstes Kom- tiven. Im März 2018 wurde von der Eu- pendium seitens der Aufsichtsbehörde dar ropäischen Kommission der aktuelle Akti- Zur Berücksichtigung von Nachhaltig- und appelliert an die Finanzindustrie, ESG- onsplan zur Finanzierung nachhaltigen keitsrisiken im Risikomanagement und den Risiken (Environmental, Social and Gover- Wachstums verabschiedet. Der Aktionsplan Kapitalanforderungen nach Solvency II veröffentlichte die EIOPA am 30.09.2019 eine Stellungnahme, die zuvor in der Bran- Abbildung 1: Strategische Ziele des Aktionsplans Financing Sustainable Growth che konsultiert wurde. Die EIOPA hat sich im Rahmen der Konsultation intensiv mit den unter Solvency II relevanten Risikoka- tegorien, den Ursache-Wirkungs-Zusam- menhängen von klimaveränderungsrele- vanten Risiken und der Methodik ihrer Be- wertung auseinandergesetzt. Der Bank of England in ihrer Definition von Risiken des Klimawandels folgend sieht die EIOPA als wesentliche Risiken physische Risiken, z.B. durch vermehrte Naturkatastrophen, tran- sitorische Risiken durch die ökonomischen Veränderungen in Richtung eines nachhal- Prof. Dr. Hans- Jürgen Wieben Abteilungsleiter für Betriebswirtschaftslehre an der Fach- hochschule für die Wirtschaft Hannover (FHDW). Louis Wilhelm Im Backoffice der Kapitalanlage in der Versicherungswirt- schaft tätig. Quelle: Europäische Kommission (2018), S. 22 114 Zeitschrift für Versicherungswesen 04 | 2020
NACHHALTIGKEIT tigen Wirtschaftskreislaufs und spezifische modellen und Risikodispositionen, für die Vermögensschadensrisiken, z.B. durch an- auch in der Übergangsphase zu einer nach- steigende Haftungsrisiken bei D&O-Versi- haltigen Gesellschaft und bei Eintreten phy- cherungen. sischer Risiken ein Asset-Liability-Match „Methodisch werden erreicht werden muss. Die EIOPA geht da- Die Sicht der EIOPA von aus, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken auf Sensitivitäts- und die Zeichnungspolitik der Versicherungsun- Diese Nachhaltigkeitsrisiken werden sich ternehmen auswirken werden und themati- Szenarioanalysen nach Ansicht der EIOPA in den bestehen- siert dazu das sogenannte „Impact Under- den Risikokategorien nach Solvency II ma- writing“, durch das Nachhaltigkeitsrisiken sowie Stresstests noch terialisieren, so dass für Nachhaltigkeitsrisi- u.a. in der Zeichnungsstrategie von Versi- ken aktuell keine neuen Risikokategorien cherungsunternehmen und bei der Gestal- einmal an Bedeutung vorgesehen sind. Verringert sich beispiels- tung von Versicherungsprodukten voraus- weise von nicht-nachhaltigen Kapitalanla- schauend berücksichtigt werden sollen. Die gewinnen, da sich die gen die Fungibilität und werden diese ggf. EIOPA vermutet, dass mit diesem Vorge- zu Stranded Assets, so manifestiert sich die- hen bestimmte Risiken für Versicherungs- Auswirkungen von se Entwicklung im Solvency II-Liquiditäts- nehmer in Zukunft nicht mehr oder nur zu risiko des Gläubigers. Auch das Risiko vola- deutlich schlechteren Konditionen versi- Nachhaltigkeits- tiler Aktienkurse, die durch das ESG-Profil cherbar sein werden. des Emittenten begründet sind, finden be- risiken letztlich nur in reits im Aktienrisiko unter Solvency II eine Hinsichtlich der Standardformel für die hinreichende Berücksichtigung. Kapitalunterlegung nach Solvency II geht Bandbreiten prog- die EIOPA in ihrer aktuellen Fassung von Die Materialisierung transitorischer Risi- keiner Lenkungswirkung im Hinblick auf nostizieren lassen ken wird dabei schneller erwartet als die die Nachhaltigkeit von Versicherungsunter- Materialisierung physischer Risiken aus nehmen aus. In der Standardformel können werden“ dem Klimawandel. Für die Bewertung von aus dem Klimawandel insbesondere Markt- Vermögenswerten und (potenziellen) Versi- risiken für Immobilien, notierte Eigenkapi- cherungsnehmern wird dabei der transpa- taltitel und Spread-Risiken für Anleihen re- renten Berücksichtigung von ESG-Kriteri- sultieren. Für die genannten Submodule lie- en in externen Ratings eine wesentliche Be- gen allerdings bisher nicht genügend deutung zukommen – sei es über die granulare Daten vor, um eine verlässliche haltigkeitsrisiken für Banken und Versiche- zunehmende Akzeptanz findenden speziel- Prognose für die tatsächlichen Auswirkun- rungsunternehmen vorgestellt. Sie möchte len ESG-Ratings oder die klassischen Cre- gen auf die Kapitalunterlegung abzugeben. mit dem Merkblatt ein erstes Kompendium dit Ratings –, da die Versicherungsunter- Hinsichtlich der Katastrophenrisiken geht von „Good Practices“ des Risikomanage- nehmen aufgrund der Breite ihrer Anlage- die EIOPA davon aus, dass die Modelle ments für alle von ihr beaufsichtigten Insti- 4 und Zeichnungsaktivitäten auf externe Ein- nicht mehr nur auf Basis historischer Daten tutionen des Finanzsektors vorlegen. In- schätzungen zu Nachhaltigkeitsrisiken an- kalibriert sein können, sondern aktuelle haltlich wird die BaFin mit dieser Zusam- gewiesen sein werden. wissenschaftliche Erkenntnisse für die menstellung wesentlich konkreter als die zukünftige Entwicklung berücksichtigen EIOPA, da detailliert auf die bereits beste- Methodisch werden Sensitivitäts- und müssen. Analog gilt dies bei der Anwen- henden Regelungen zum Risikomanage- Szenarioanalysen sowie Stresstests noch dung interner Modelle. ment verwiesen und aufgezeigt wird, an einmal an Bedeutung gewinnen, da sich die welchen Stellen die BaFin für die beaufsich- Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken Da der Zeithorizont für die Kapitalunter- tigten Unternehmen erweiterte Ansätze für letztlich nur in Bandbreiten prognostizieren legung nach Solvency II aktuell nur ein Jahr sinnvoll erachtet, ohne diese bereits zur ver- lassen werden. Dies schließt die Berücksich- in die Zukunft reicht, die EIOPA auf Basis bindlichen Vorgabe zu machen. tigung von Katastrophenszenarien durch der aktuellen wissenschaftlichen Erkennt- die Klimaveränderungen ein. Die EIOPA nisse wesentliche Auswirkungen der Klima- So geht die BaFin neben den physischen geht davon aus, dass Versicherungsunter- veränderung aber erst in 10-20 Jahren er- und transitorischen Risiken auch auf die In- nehmen entsprechende Szenarien über his- wartet, wird die Berücksichtigung von terdependenzen zwischen beiden Risikoar- torische Daten, aber auch darüber hinaus Nachhaltigkeitsrisiken für das eigene Ge- ten ein. Zudem werden auch Reputationsri- gehende extreme Stresstests abbilden und schäftsmodell von den Versicherungsunter- siken, die den beaufsichtigten Unterneh- über geeignete Risikobewältigungsstrategi- nehmen über eine entsprechende Ge- men bei nicht nachhaltigem Verhalten en für die erwarteten Szenarien verfügen, schäfts-, Produkt- und Risikostrategie, das drohen können, thematisiert. Analog zur die im Rahmen zukünftiger Risikobetrach- Risikomanagement und den ORSA-Pro- EIOPA wird eine neue Risikokategorie für 3 tungen für die Aktiv- und Passivseite der Bi- zess schon jetzt erwartet. Nachhaltigkeitsrisiken abgelehnt, auch die lanz transparent zu machen sein werden. BaFin hält die bestehenden Risikokategori- Das Merkblatt der BaFin en für ausreichend. Hinsichtlich der Umset- Die EIOPA unterscheidet dabei zwischen zung in den beaufsichtigten Unternehmen Versicherungsunternehmen mit kurz-, mit- Nahezu zeitgleich zur EIOPA hat die Ba- sieht auch die BaFin die Nachhaltigkeitsthe- tel- und langfristig orientierten Geschäfts- Fin ihr Merkblatt zum Umgang mit Nach- matik als strategisches Thema der Ge- Zeitschrift für Versicherungswesen 04 | 2020 115
NACHHALTIGKEIT schäftsleitung an, die für entsprechende Or- ternehmen ausgeschlossen oder besonders sich zudem für die Einführung eines neuen ganisationsrichtlinien und Verantwortlich- in den Prozessen des Unternehmens gesteu- Erwägungsgrundes in der Solvency II-Ver- keiten in den unternehmensinternen Pro- ert werden, wie z.B. durch eine nachhaltig- ordnung aus. Demnach sollen Versicherer zessen und eine angemessene Risikokultur keitsorientierte Kapitalanlage- oder dazu angehalten werden, die ESG-basier- im Unternehmen bzw. in der gesamten Un- Zeichnungspolitik. Generell sollen Nach- ten Anlagepräferenzen von Versicherungs- ternehmensgruppe zu sorgen hat. haltigkeitsrisiken angemessen im Risikoma- nehmern bei ihrer Kapitalanlage zu nagementprozess, in den Risikoklassifizie- berücksichtigen, sofern diese für den defi- Anders als die EIOPA thematisiert die rungsverfahren und den aktuariellen nierten Zielmarkt bzw. das definierte Versi- 5 BaFin als mögliche Option für die Unter- Kalkulationen der beaufsichtigten Unter- cherungsprodukt relevant sind. nehmen eine separate Strategie für den nehmen berücksichtigt werden. Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und Die Verordnung der EU Chancen. Ohne diese separate Strategie Die BaFin empfiehlt sogar – unter sind die Geschäftsstrategie und die Risiko- Berücksichtigung des Proportionalitäts- Die EU ist mit der Verordnung strategie im Hinblick auf physische Risiken prinzips – ggf. zusätzliche Nachhaltigkeits- 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene und transitorische Risiken, aber zum Bei- experten in das Risikomanagementsystem Offenlegungspflichten im Finanzdienstleis- spiel auch Konzentrationsrisiken zu analy- der Unternehmen einzubinden. Schulun- tungssektor einen ersten Schritt in diese von 6 sieren und unter Einbeziehung von Risiko- gen und Weiterbildungen zu Nachhaltig- der EIOPA skizzierte Richtung gegangen. appetit und Risikolimits anzupassen. keitsrisiken sind für alle Schlüsselfunktionen Ziel der EU ist es, durch die neue Verord- vorzusehen. Hinsichtlich der Steuerung der nung möglichen Wettbewerbsverzerrungen Den Unternehmen wird empfohlen, den Nachhaltigkeitsrisiken werden Maßnah- innerhalb der Branche, die durch heteroge- Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken klar un- men wie z.B. Positiv- und Negativlisten, ne Offenlegungen der Versicherungsunter- ternehmensintern sowie auch extern ge- Best-in-Class-Ansätzen oder die ESG-Inte- nehmen begründet sind, vorzubeugen, so- genüber Kunden und Investoren zu kom- gration in Form ganzheitlicher Ansätze in wie Informationsasymmetrien zwischen munizieren. Dies gilt insbesondere dann, der Kapitalanlage thematisiert. Versicherungsunternehmen und Versiche- wenn bestimmte Risikopositionen vom Un- rungsnehmern in Bezug auf Nachhaltig- Als besonders betroffen von Nachhaltig- keitsrisiken abzubauen. Sie richtet sich u.a. keitsrisiken sieht die BaFin für Versiche- an alle Versicherungsunternehmen und rungsunternehmen das Aktiv-Passiv-Mana- auch an Versicherungsvermittler. gement, das Anlagerisikomanagement, die Risikoübernahme und Rückstellungsbil- Die Versicherungsunternehmen werden „Versicherer dazu dung, die Rückversicherung und andere gemäß der neuen Verordnung angehalten, Techniken zur Minderung der Versiche- ihre Strategien, wie sie Nachhaltigkeitsrisi- angehalten werden, rungsrisiken sowie das Reputationsrisi- ken im Sinne von ESG-Risiken im Rahmen komanagement, ohne für diese Aspekte al- ihres Investmententscheidungsprozesses die ESG-basierten lerdings weiter ins Detail zu gehen. Ähnlich berücksichtigen, auf ihrer Internetseite zu wie die EIOPA hebt auch die BaFin die Be- veröffentlichen. Zudem geben Versiche- Anlagepräferenzen deutung von unternehmensinternen Stress- rungsunternehmen eine zusätzliche Er- tests mit Hilfe von Sensitivitäts- und Szena- klärung im Internet ab, ob und wie sie die von Versicherungs- rioanalysen hervor. Sie nimmt Bezug zu öf- wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von fentlich verfügbaren Transitions- und Investitionsentscheidungen auf Nachhaltig- nehmern bei ihrer Auswirkungsszenarien, die von den Versi- keitsfaktoren berücksichtigen. Diese Er- cherungsunternehmen in eher langfristig klärung betrifft die Strategien zur Wahrung Kapitalanlage zu orientierten Stresstests berücksichtigt wer- der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den sollten. Abschließend wird auch die den genannten nachteiligen Nachhaltig- berücksichtigen, Berücksichtigung von ESG-Risiken in Kre- keitsauswirkungen. Sie ist in Anbetracht der ditratings bzw. in speziellen ESG-Ratings Größe, der Art und des Umfangs der Tätig- sofern diese für den thematisiert, die von den Versicherungsun- keiten und der Arten der Finanzprodukte, ternehmen verwendet werden können. Auf- die sie zur Verfügung stellt, abzugeben. Fin- definierten Zielmarkt grund der noch fehlenden Marktstandards det keine Berücksichtigung nachteiliger sollte allerdings eine eigene Plausibilisie- Nachhaltigkeitsauswirkungen statt, ist die- bzw. das definierte rung dieser Ratings vorgesehen werden. ses ebenfalls zu erklären und zu begründen. Beabsichtigt ein Unternehmen hingegen in Versicherungs- Hinsichtlich des ersten Ziels des EU Akti- Zukunft nachteilige Auswirkungen zu onsplans, nachhaltige Investitionen zu för- berücksichtigen, so hat es hierzu eine zeitli- produkt relevant dern, fordert die EIOPA die Versicherungs- che Angabe bekanntzugeben. unternehmen schon länger auf, eine aktive sind“ Rolle einzunehmen. Darunter versteht die Für Versicherungsunternehmen mit EIOPA, dass sich Versicherungen auch mit mehr als 500 Mitarbeitern und Gruppen den ESG-Auswirkungen auseinanderset- gelten diese Regelungen ab dem 30. Juni zen, die durch ihre eigene Kapitalanlage 2021. Darüber hinaus müssen Versiche- entstehen. Die Aufsichtsbehörde spricht rungsunternehmen und Versicherungsver- 116 Zeitschrift für Versicherungswesen 04 | 2020
NACHHALTIGKEIT mittler im Rahmen ihrer Vergütungspolitik Kapitalanlagen mit höheren Kapitalanfor- 3. Diskussion der aktuellen regulatori- zukünftig angeben, inwiefern diese mit der derungen für die resultierenden Risiken be- schen Initiativen Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken lastet werden, kann derzeit nur vermutet im Einklang steht, und veröffentlichen diese Die nachhaltigkeitsbezogenen regulatori- werden. Informationen ebenfalls auf ihren Internet- schen Initiativen auf Ebene der EU und eu- seiten. ropäischer wie nationaler Aufsichtsbehör- Unterschiedliches Verständnis von den zeigen, welche Bedeutung die Politik Nachhaltigkeit Durch die EU Verordnung werden die und die Aufsichtsbehörden dem Thema Versicherungsunternehmen außerdem ver- Nachhaltigkeit und den aus den bevorste- Der jüngst von der neuen EU Kommis- pflichtet, spätestens ab dem 30. Dezember henden Klimaveränderungen resultieren- sion verkündete „Green Deal“ mit den 2022 in den vorvertraglichen Informatio- den Risiken zunehmend beimessen. Insbe- darin vorgesehenen Investitionsvolumina nen eines jeden Finanzprodukts auf Nach- sondere das Ziel der EU, den Planeten bis für den Klimaschutz kann in der aktuell haltigkeitsaspekte hinzuweisen. Hierbei 2050 klimaneutral zu gestalten, hat einen vorliegenden Planung nur mit Vorgaben gilt es zu erläutern, wie Nachhaltigkeitsrisi- langfristigen Charakter, erfordert allerdings oder Anreizen für nachhaltige privatwirt- ken im Investmententscheidungsprozess schnelles Handeln, wenn die gesetzten Kli- schaftliche Investments erreicht werden. berücksichtigt werden und welche Auswir- maziele noch erreichbar sein sollen. Hierzu bedarf es zunächst eines einheitli- kungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die chen Verständnisses aller Beteiligten über Rendite des angebotenen Finanzprodukts Die regulatorischen Initiativen zeigen die tatsächliche Nachhaltigkeit von In- zu erwarten sind. Die Offenlegung erfolgt auf, dass die Nachhaltigkeitsthematik und vestments, an der sich aktuell innerhalb dabei für Versicherungen nach den in Arti- die aus dem Klimawandel resultierenden der EU im Detail noch die Geister schei- kel 185 Absatz 2 der Richtlinie Risiken die Versicherungsbranche vom den, wie das Beispiel der in Frankreich 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie) be- Produktportfolio, über die Zeichnungspoli- reitzustellenden Informationen oder ggf. tik und die Kapitalanlage bis hin zum Risi- gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie komanagement und dem internen und ex- (EU) 2016/97 (IDD-Richtlinie). ternen Berichtswesen verändern werden. Die Nachhaltigkeitsdimension wird in der „Die regulatorischen Darüberhinaus sieht die Verordnung wei- Unternehmensstrategie jedes Versiche- tere Veröffentlichungspflichten für nach- rungsunternehmens hinreichend imple- Initiativen zeigen auf, haltige Produkte und deren Bewerbung vor. mentiert werden müssen und somit ver- Die Verordnung 2019/2088 trat am 29. De- stärkt auf die Agenda der Steuerung von dass die Nachhaltig- zember 2019 in Kraft und wird ab dem 10. Versicherungsunternehmen rücken. März 2021 gelten. keitsthematik und die Im Risikomanagement werden von die- Nicht unerwähnt – wenn auch schon seit ser Aufgabe alle Verteidigungslinien des aus dem Klimawan- dem Geschäftsjahr 2017 wirksam – sollen Unternehmens betroffen sein. Die erfor- an dieser Stelle die EU-Corporate-Social- 7 derlichen Anpassungen der Geschäfts-, del resultierenden Responsibility-Richtlinie und deren Imple- Risiko- oder auch einer separaten Nach- mentierung in die nationale Gesetzgebung haltigkeitsstrategie werden dazu führen, Risiken die Versiche- im Handelsgesetzbuch im Rahmen des dass die operativen Geschäftsbereiche CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR- Nachhaltigkeitsaspekte in der Zeichnung rungsbranche vom RUG) bleiben. Demnach sind seit dem Ge- von Versicherungsgeschäft, das von Aus- schäftsjahr 2017 große kapitalmarktorien- wirkungen des Klimawandels betroffen Produktportfolio, tierte Unternehmen mit mehr als 500 Mit- ist, berücksichtigen müssen. Dies wird nur arbeitern verpflichtet, Stellung hinsichtlich über geeignete Risikoklassifizierungsver- über die Zeichnungs- nichtfinanzieller Themen zu nehmen. Die fahren zu bewerkstelligen sein, die auf Po- Regelungen gelten darüber hinaus auch für sitiv- oder Negativlisten bzw. der Nutzung politik und die Banken und Versicherungsunternehmen. von branchenspezifischen ESG-Ratings basieren. Bei einer Nichtberücksichtigung Kapitalanlage bis hin Das Minimum stellt eine Erklärung zu drohen mittel- bis langfristig steigende den Konzepten, Due-Dilligence-Maßnah- Schadenquoten und ggf. erhöhte Kapi- zum Risikomanage- men und wesentlichen Risiken zu Umwelt-, talanforderungen. Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Ach- ment und dem inter- tung von Menschenrechten sowie Bekämp- In der Kapitalanlage verhält es sich ähn- fung von Korruption und Bestechung dar. lich. Bisher wird Druck durch Veröffentli- nen und externen In die Betrachtung ist die gesamte Lieferket- chungspflichten, insbesondere die aktuell te der Unternehmen einzubeziehen. Die verabschiedete EU-Verordnung aufgebaut, Berichtswesen Berichterstattung kann in die Lagebericht- die zukünftig auch im Vorwege von Ver- erstattung integriert sein oder separat über tragsschlüssen Transparenz über Nachhal- verändern werden“ andere Berichtswege wie einen Nachhaltig- tigkeitsaspekte der Kapitalanlage fordert. keitsbericht oder eine separate Erklärung Inwieweit Kapitalanlagen zukünftig nach- 8 auf der Internetseite erfolgen. haltig sein müssen oder nicht-nachhaltige Zeitschrift für Versicherungswesen 04 | 2020 117
NACHHALTIGKEIT politisch und gesellschaftlich akzeptierten tensivere Befassung mit ESG-Risiken und forderlich, um nicht kleine Banken und Kernenergie zeigt. insbesondere Risiken des Klimawandels Versicherungsunternehmen über Gebühr von den Aufsichtsbehörden erwartet, da durch neue administrative Aufgaben oder Derzeit existiert noch keine Legaldefi- hierin ein wesentlicher Risikotreiber für die erhöhte Kapitalanforderungen zu belasten. nition für den Terminus Nachhaltigkeit nächsten Jahrzehnte gesehen wird. Dies im Kontext der Kapitalanlage oder Un- schließt für das Risikomanagement und die Erste Klima-Stresstests: Heterogene ternehmensstrategie. Hierfür wird die bis versicherungsmathematische Funktion in- Vorgehensweisen und Regulierungsge- Ende 2020 zu erstellende Taxonomie sei- terne Stresstest mit Hilfe von Sensitivitäts- schwindigkeiten tens der EU eine wichtige Rolle spielen. und Szenarioanalysen im ORSA-Prozess Für die Erstellung der Taxonomie wurde und für das Asset-Liability-Management Einige Länder innerhalb Europas ge- auf EU-Ebene eine Technical Expert ein. Die EIOPA evaluiert darüber hinaus hen aktuell schon einen Schritt voran. So Group gegründet, die im Juni 2019 in die Rahmenbedingungen und methodi- plant in Großbritannien die Bank of Eng- Form eines Technical Reports einen Zwi- schen Ansätze für von den Aufsichtsbehör- land für Geschäftsbanken einen Klima- schenstand vorgestellt hat. Darin wurden den durchgeführte externe Klima-Stress- Stresstests, der im Jahr 2021 stattfinden Grenzen definiert, welche Unterneh- tests. soll. Ziel ist dabei eine Untersuchung mensaktivitäten in welchem Umfang als über die Auswirkungen der Transformati- nachhaltig bewertet werden können. An dieser Stelle werden der Regulie- on zu einer klimaneutralen Weltwirt- Zunächst erfolgt dabei eine Unterteilung rungsgrad und die Transparenzanforde- schaft sowie über die Folgen der jüngsten in die Aktivitäten zur Milderung des Kli- rungen vermutlich weiter zunehmen, da Klimaentwicklungen einschließlich ihrer mawandels und zur Anpassung an den Banken und Versicherungsunternehmen Wetterereignisse. Die französische Zen- Klimawandel, bevor anschließend zwi- als Kapitalsammelstellen und Risikoträger tralbank Banque de France hat sich eben- schen einzelnen Branchen unterschieden in erheblichem Maße von den Risiken des falls mit einem klimaorientierten Stress- 9 wird. Klimawandels betroffen sein werden. Eine test befasst und plant diesen bereits 2020 granulare, dem Grundsatz der Proportio- durchzuführen. Im Vergleich zu Großbri- In der zweiten Verteidigungslinie wird nalität entsprechende Betrachtung der be- tannien sollen in Frankreich auch große auf Ebene der Schlüsselfunktionen eine in- aufsichtigten Branchen scheint dringend er- Versicherungsunternehmen dem neuen Stresstest unterliegen. Darin werden ver- schiedene, negative Klimaszenarien si- Abbildung 2: Die sechs “Principles for Responsible Investment” muliert, um langfristige Klimarisiken zu identifizieren. Anschließend sollen die er- zielten Ergebnisse veröffentlicht werden. An dieser Stelle wird deutlich, dass feh- lende internationale Richtlinien zur kon- kreten Umsetzung des EU-Aktionsplans auch auf Ebene der internationalen Auf- sichtsbehörden aktuell zu heterogenen Vor- gehensweisen und Regulierungsgeschwin- digkeiten führen. Es bleibt abzuwarten, mit welchen konkreten Auswirkungen die Er- gebnisse der Klimastresstests zukünftig für die beaufsichtigten Unternehmen verbun- den sein werden. Zahlreiche Versicherungsunternehmen leisten aktuell schon einen Nachhaltig- keitsbeitrag, indem sie sich durch die Un- terzeichnung der UN Principles for Res- ponsible Investment (PRI) oder den Bei- tritt zur Principles for Sustainable Insurance Initiative zu nachhaltiger Inve- stitions- und Geschäftstätigkeit verpf lich- ten. Damit verbunden ist bereits heute ei- ne erweiterte Transparenz, die aus der freiwilligen Mitgliedschaft resultiert und externen Prüfungspf lichten unterliegt. Zukünftig wird eine solch erweiterte Transparenz vermutlich von allen Versi- cherungsunternehmen durch die Aufsicht gefordert werden, wobei der Proportiona- Quelle: PRI (2019), S. 4 lität entsprechend Abstufungen zu erwar- 118 Zeitschrift für Versicherungswesen 04 | 2020
NACHHALTIGKEIT ten sind. Die BaFin weist in ihrem Merk- alle Stakeholder über Nachhaltigkeitsa- EIOPA (2019b): Opinion on Sustainabi- blatt darauf hin, dass freiwillige Ver- spekte zur Verfügung stehen. lity within Solvency II pf lichtungen konzernweit einheitlich ver- Europäische Kommission (2018): Akti- folgt und überwacht werden sollten, da Auf Nachhaltigkeitsthemen spezialisierte onsplan: Finanzierung nachhaltigen ansonsten Reputationsrisiken drohen. Ratingagenturen beziehen diese Informa- Wachstums, Brüssel, S. 5 tionen in Nachhaltigkeitsratings ein, die zur EU Technical Expert Group On Sus- In der dritten Verteidigungslinie werden Bewertung aktueller und potenzieller Ge- tainable Finance (2019): Taxonomy Tech- durch die Interne Revision schließlich alle schäftspartner verwendet werden können. nical Report, Juni 2019, S. 107 ff. genannten Nachhaltigkeitsaktivitäten, die Dies geschieht bereits heute für alle Emit- GDV (2019): Sustainable Finance – auf strategischen Vorgaben und ent- tenten von Kapitalanlagen mehr oder weni- Marktkräfte nutzbar machen sprechenden Organisationsrichtlinien ba- ger automatisiert und ohne eigene Beauf- RICHTLINIE 2014/95/EU DES EU- sieren müssen, einer unternehmensinter- tragung solcher Nachhaltigkeitsratings. ROPÄISCHEN PARLAMENTS UND nen Überwachung zu unterziehen sein. DES RATES vom 22. Oktober 2014 zur Dies wird entsprechend dem Merkblatt der Damit sind verdichtete Nachhaltigkeits- Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im BaFin wie bisher auch ausgelagerte Akti- bewertungen schon heute für einen Teil des Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller vitäten einbeziehen müssen. Marktes einfach zugänglich und auswertbar und die Diversität betreffender Informatio- und werden durch die von der EU aufge- nen durch bestimmte große Unternehmen stellten Transparenzanforderungen für in- und Gruppen 4. Ausblick stitutionelle Stakeholder auch entschei- UN PRI (2019): Prinzipien für verant- Bisher nimmt die EU keine wirkliche dungsrelevant. Durch eine Nichtbeachtung wortliches Investieren Unterscheidung in grüne, nachhaltige von Nachhaltigkeitsaspekten kann damit Verordnung (EU) 2019/2088 des Eu- Branchen und braune, nicht-nachhaltige die Wettbewerbsfähigkeit eines Versicherers ropäischen Parlaments und des Rates vom Branchen vor. Inwieweit dies in Zukunft leiden. Folglich wird es für Versicherungs- 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbe- bei drohender Verfehlung gesetzter Kli- unternehmen unabdingbar, sich mit der zogene Offenlegungspflichten im Finanz- maziele so bleiben wird, bleibt abzuwar- Nachhaltigkeitsthematik auseinanderzuset- dienstleistungssektor ten. Die EU spielt an dieser Stelle aktuell zen. Vorschlag für eine VERORDNUNG eher über Bande und versucht, durch DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS Veröffentlichungspf lichten Druck auf die Sobald die Aufsichtsbehörden zusätzlich UND DES RATES über die Offenlegung Finanzmarktakteure mit dem Ziel nach- beginnen, Nachhaltigkeitsaspekte für die von Informationen über nachhaltige Inves- haltigerer Investments und Geschäftsmo- Kapitalanlage und die Zusammensetzung titionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie delle aufzubauen. von Portfolien verpflichtend zu machen zur Änderung der Richtlinie (EU) oder mit Kapitalanforderungen zu ver- 2016/2341 Die deutschen Aufsichtsbehörden neh- knüpfen, wird dieser Druck weiter ver- men aktuell eine eher abwartende Rolle ein. schärft werden. Hier bleibt allerdings abzu- Sie treiben mit dem vorgelegten Merkblatt warten, wie in der politischen Gemengelage 1 zwar die grundlegende Berücksichtigung der EU und im internationalen Kontext Für einen Überblick vgl. etwa den Vorschlag für eine VERORD- von Nachhaltigkeitsaspekten in der Unter- Einfluss zur Lenkung von Kapitalströmen NUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über nehmenssteuerung und insbesondere im genommen wird, um einen Übergang von die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitio- Risikomanagement voran, bislang werden brauner zu grüner Volkswirtschaft zu er- nen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtli- die beaufsichtigten Unternehmen jedoch möglichen, ohne die Versorgungssicherheit nie (EU) 2016/2341, S. 1-5. 2 nicht sanktioniert, wenn sie keine Nachhal- der Bevölkerung zu gefährden und Arbeits- Vgl. Europäische Kommission (2018), S. 5 ff. 3 tigkeitsaspekte in ihre Strategie, ihre Ge- plätze zu vernichten. Vgl. EIOPA (2019a), S.11 ff. 4 schäftsprozesse oder ihr Risikomanagement Vgl. zu den nachfolgend zusammenfassend dargestellten Inhal- implementiert haben. Solange sich an die- Letztlich zeigen alle aktuellen regulatori- ten BaFin (2019). 5 ser Stelle keine Veränderungen ergeben, schen Initiativen, dass die Zeiten eines rei- Vgl. EIOPA (2019b), S. 24 ff. 6 bleiben die gegenwärtigen Nachhaltigkeits- nen „Greenwashings“ der Unternehmen Vgl. EU Verordnung 2019/2088. 7 anstrengungen in der deutschen Versiche- durch Nachhaltigkeitsaktivitäten endgültig Vgl. 2014/95/EU. 8 rungsbranche grundsätzlich als freiwillig der Vergangenheit angehören und durch Vgl. CSR-RL-UG, Art. 7 und HGB § 289 c, Abs. 2. 9 einzuordnen. ernst gemeinte Nachhaltigkeitsanstrengun- Vgl. EU Technical Expert Group On Sustainable Finance (2019), gen ersetzt werden müssen. S. 107 ff. Versicherungsgesellschaften, deren In- vestments oder gezeichnetes Geschäft Quellenverzeichnis nicht nachhaltig sind, können aus Sicht von Dritten als Arbeitgeber, Emittent BaFin (2019): Merkblatt zum Umgang mit oder Vertragspartner jedoch heute schon Nachhaltigkeitsrisiken CSR-Richtlinie-Um- unattraktiv werden. Die von der EU auf- setzungsgesetz vom 11. April 2017, Art. 7 gestellten Transparenzanforderungen be- EIOPA (2019a): EIOPA’s Technical Ad- ziehen mittlerweile die gesamte Wert- vice on the integration of sustainability schöpfungskette der (Versicherungs-)Un- risks and factors in the delegated acts un- ternehmen in Berichterstattungspf lichten der Solvency II and IDD, Frankfurt am ein, so dass genügend Informationen für Main, S. 24 ff. Zeitschrift für Versicherungswesen 04 | 2020 119
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