Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - Stadt Ohrdruf
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Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf mit den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis und der Gemeinde Luisenthal Luisenthal Crawinkel Gräfenhain Wölfis Jahrgang 31 Freitag, den 20. August 2021 Nummer 16 Zu beiden Veranstaltungen gibt es nähere Informationen im Innenteil.
Thüringer Waldbote -2- Nr. 16/2021 Telefonnummern und Sprechzeiten Stadt Ohrdruf Termine im Rathaus und in der Stadtwirtschaft Ohrdruf sind nach telefonischer Terminvereinbarung ab 01.03.2021 möglich. Online-Terminvergabe für Anliegen im Einwohnermeldeamt: www.etermin.net/StadtverwaltungOhrdruf Telefonnummern Stadt Ohrdruf Zentrale .....................................................330-0 / Fax:313-634 Pass- und Meldewesen Sekretariat des Bürgermeisters ....................................330-101 Ute Christ ....................................................................330-240 Leiterin Hauptamt, zentrale Steuerung, Organisation, Gudrun Reinhardt .........................................................330-174 Soziales Standesamt Julia Hafemann .............................................................330-200 Kerstin Dippel ...............................................................330-231 Sachgebiet Soziales, Verwaltung der Kindergärten Leiterin Amt für Stadtmarketing, Kultur und Tourismus Cornelia Jentsch ...........................................................330-211 Isabell Hofmann............................................................330-600 Kindergartenanmeldungen und -gebühren Museum und Archiv im Schloss Ehrenstein Angelika Klimt ............................................................. 330-201 Sebastian Faulstich ......................................................311-438 Leiterin Finanzverwaltung, Beteiligungen und Controlling Leiter Amt für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Marina Poschwald ........................................................330-300 Ricardo Pawlick ............................................................330-700 Steuererhebung, Stadt Städtische Hochbaumaßnahmen Sabrina Jasch ...............................................................330-191 Petra Euchler ................................................................330-202 Stadtkasse, Forderungsverwaltung Städtische Tiefbaumaßnahmen Sandra Oschmann........................................................330-192 Heike Burandt ...............................................................330-170 Leiterin Amt für Wirtschaftsförderung, Grundstücks- und Friedhofsangelegenheiten, Umwelt- und Baumschutz Gebäudemanagement Melanie Uschmann .......................................................330-172 Kerstin Stegner .............................................................330-400 Goldberghalle/Stadion Leiterin Amt für Ordnung und Sicherheit René Eisentraut/Marko Fischer ................... 309-797 / 317-785 Nicole Schulz ................................................................330-500 Städtischer Friedhof .....................................................402-848 Internet: www.ohrdruf.de Sprech- und Öffnungszeiten Stadtverwaltung der Stadt Ohrdruf Schiedsfrau der Stadt Ohrdruf Marktplatz 1, 99885 Ohrdruf mit den OT Crawinkel und Gräfenhain E-Mail: poststelle@ohrdruf.de Ute Palm Montag ......................................................... 09.00 - 12.00 Uhr Mobil: ............................................................ 0151 16 73 03 95 Dienstag ...................................................... 14.00 - 16.00 Uhr E-Mail: schiedsperson@ohrdruf.de Mittwoch .............................................................. geschlossen Donnerstag .................... 09.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Schiedsmann des OT Wölfis Freitag .......................................................... 09.00 - 11.00 Uhr Danny Fischer Mobil: ..............................................................0174 95 17 24 0 Eigenbetrieb Stadtwirtschaft Ohrdruf E-Mail: kontakt@dannyfischer.com Suhler Straße 12 c, 99885 Ohrdruf E-Mail: information@ohrdruf-sw.de Naturpark- und Touristinformation und Stadtbibliothek Telefon: .......................................................... 03624 36 90 0-0 Derzeit nur telefonisch oder per E-Mail zu erreichen: Dienstag: .................. 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Telefon: ............................................................03624 31 79 49 Freitag: ......................................................... 07.30 - 12.00 Uhr E-Mail: ................................................info-pavillon@ohrdruf.de Bauhof, Suhler Str. 12 c .................................03624 369 00 11 Jugend-Kultur-Vereinszentrum Schlossplatz 2, 99885 Ohrdruf René Willing / Nico Walter Telefon: ............................................................03624 40 28 66 E-Mail: jugendzentrum-netzwerk@ohrdruf.de Ihr direkter Draht zur Meldung von Mängeln im Stadtbild von Ohrdruf und den Ortsteilen: stadtkuemmerer@ohrdruf.de Museen in Ohrdruf Museum Schloss Ehrenstein Ohrdruf Museum „Alte Mühle“ Crawinkel Telefonische Auskünfte erhalten Sie Bahnhofstrasse 10, 99885 Ohrdruf, OT Crawinkel unter Telefon .....................................................03624 31 14 38 Telefon: ......................................................... 03624 40 89 053 Öffnungszeiten: nach Vereinbarung Technisches Denkmal Tobiashammer Der Tobiashammer ist auf Grund notwendiger Sanierungsar- Dorfmuseum Gräfenhain-Nauendorf beiten bis auf weiteres geschlossen. Hauptstraße 39, 99887 Nauendorf Telefon ........................... 03624 40 27 92 oder 03624 31 79 49 Mobil: ........................................................... 0176 31 11 71 90 bzw. tobiashammer@ohrdruf.de Öffnungszeiten: nach Vereinbarung Förderverein „Technisches Denkmal Alte Gerberei“ e.V. Löberstraße 2 in 99885 Ohrdruf Heimatmuseum Wölfis Telefon: Markbrunnenstr. 2, 99885 Ohrdruf OT Wölfis ..... 03624 40 22 89 oder 03624 40 21 28 oder 03624 31 33 34 Telefon: ........................................................... 03624 31 31 23 www. alte-gerberei-ohrdruf.de Öffnungszeiten: nach Vereinbarung info@alte-gerberei-ohrdruf.de Öffnungszeiten: Mai - September auf Anfrage möglich
Thüringer Waldbote -3- Nr. 16/2021 Kreis- und Landesbehörden Landratsamt Gotha Revier 06 Georgenthal 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha Revierleiter Herr Hopf Zentrale ................................................................. 03621 214-0 Mobil: ............................................ 0172 25 98 16 3 Thüringer Forstamt Finsterbergen Revier 07 Finsterbergen Friedrichrodaer Weg 3, 99894 Friedrichroda, Revierleiter Herr Faust Ortsteil Finsterbergen Mobil: .............................................0172 34 80 15 2 Telefon/Fax: ......................................................... 03623 36 25 0 Revier 12 Saukopf Zuständige Revierleiter: Revierleiter Herr Jürgen Schorcht Stadtwald Ohrdruf Mobil: ............................................ 0172 34 80 14 7 Revierleiter Herr Bock .................. 0162 96 80 46 7 Revier 01 Gräfenroda Meldung und Beseitigung von Wildunfällen sowie Wildschaden- Revierleiter Herr Enke sprotokolle für die Versicherung Mo. - Fr. 07.00 - 15.30 Uhr im Mobil ............................................ 0172 34 80 14 6 Forstamt Finsterbergen außerhalb der normalen Dienstzeit des Forstamtes von den o. a. Revierleitern (soweit keine Rufbereit- Revier 03 Crawinkel schaft ausgelöst ist). Revierleiter Herr Große Rechte und Pflichten der Jagdpächter werden dadurch nicht berührt. Mobil ............................................. 0172 34 80 14 8 Landespolizei Thüringen Revier 04 Luisenthal Polizeiinspektion Gotha Revierleiterin Frau Lilli Mette Schubertstraße 6, 99867 Gotha ............................... 036 21 780 Mobil: ............................................ 0172 24 43 59 1 Kontaktbereichsbeamte ..................................... 03624 30 89 89 im Rathaus Ohrdruf Revier 05 Neues Haus Sprechzeiten Revierleiter Herr Dubetz Di .................................................................... 13.00 - 16.00 Uhr Mobil ............................................. 0172 34 80 15 0 Außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung. Wichtige Notrufnummern Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst ........ 112 TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (im Auftrag der TEAG) Notruf Polizei ................................................. 110 Störungsdienst Strom ........... 0800 686-1166 (24h) Rettungsleitstelle Gasversorgung: des Landkreises Gotha ................ 03621 36 55 0 Ohra Energie GmbH, Am Bahnhof 4, Polizeiinspektion ................................. 03621 780 99880 Hörsel, OT Fröttstädt ................03622 621-6 Giftinformationszentrale Erfurt ... 0361 73 07 30 Wasser/Abwasser Bereitschaftsdienst .....................03624 31 70 33 3 Kampfmittelbergungsdienst ........ 0361 49 30 60 Tauber Delaborierung GmbH, Beratung zu erzieherischen Hilfen / In der Hochstedter Ecke 2 Sorge- und Umgangsregelung Jugendamt Gotha ..........................03621 21 43 01 Gebietsschornsteinfeger: Hendrik Hoppe, Im Stocken 10, 98716 Geraberg Beratung für Frauen Telefon: ......................................... 03677 20 68 95 bei häuslicher Gewalt oder Mobil .................................... 0172 34 90 86 4 (seelisch und/oder körperlich)/ in schwierigen Lebenssituationen / Stromversorgung: Beratung zum Gewaltschutzgesetz und zu Stalking TEAG Thüringer Energie AG Frauenhaus Gotha .........................03621 40 32 09 Kundenservice ..............................03641 817-1111 Notruftelefon ................................. 0171 17 21 44 1 Entsorgung Wertstoffhof: Ohrdruf, Suhler Straße 7 b Telefon: ............................................................................................................................... 03624 31 38 74 Annahmezeiten: Schadstoffannahme: Di - Fr ......................................... 10.00 - 18.00 Uhr aus Haushaltungen durch das Schadstoffmobil: Sa .............................................. 08.00 - 14.00 Uhr jeden Dienstag im Wertstoffhof von 15.00-18.00 Uhr Kreismülldeponie: Öffnungszeiten: OT Wipperoda, An der Hardt 1, 99887 Georgenthal Mo - Fr 08.00-16.00 Uhr und Telefon: ......................................... 036253 31 12 9 jeden 1. Samstag im Monat von 08.00-12.00 Uhr
Thüringer Waldbote -4- Nr. 16/2021 Wohnen in Ohrdruf Wohnungsverwaltung Stadtwirtschaft Ohrdruf, Wohnungsbaugenossenschaft Ohrdruf e. G. Suhler Straße 12c, 99885 Ohrdruf, Ohrdruf, Südstraße 18 ........................................03624 31 37 25 Sprechzeiten analog siehe Eigenbetrieb Stadtwirtschaft Ohrdruf Sprechstunden: Dienstag ................................15.00 - 18.00 Uhr Soziale Dienste Familienhebammensprechstunde in Ohrdruf Ambulante Pflege der Johanniter Unfallhilfe Beratungsstelle Ohrdruf Ansprechpartner: Alexandra Hähner, Zimmerstr. 3 Hohenkirchener Straße 3, 99885 Ohrdruf dienstags ........................................... 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Telefon: ........................................................... 03624 31 37 48 AWO Seniorenpark „An den drei Teichen“ Weißer Ring e. V. Arnstädter Straße 34, 99885 Ohrdruf PF 100112, 99851 Gotha Telefon: ........................................................... 03624 31 82 50 Telefon: ........................................................... 0361 34 64 646 Vorsitzender des AWO Ortsvereines Ohrdruf (Ehrenamt) SHG Freundeskreis Ohrdruf für Suchtkranke & Angehörige Michael Klippstein Ansprechpartner: Petra und Frank Wahl Schrammstraße 1, 99885 Ohrdruf .................. 03624 31 89 18 Vollrathstr. 3, 99885 Ohrdruf Internet: www.freundeskreise-sucht-thueringen.de Verband der Behinderten Kreisverband Gotha e. V. Anfragen an .................................................... 036205 91 47 6 Damaschkestr. 33, 99867 Gotha Telefon ............................................................. 03621 40 80 80 Deutsche Rentenversicherung Fax: ................................................................. 03621 40 80 81 Sprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat .........................................................13.00-17.30 Uhr Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Ohrdruf Zimmer 16 Beatrix Thuns, Südstr. 25, 99885 Ohrdruf Telefon: ........................................................... 0174 91 77 43 1 Mobil: ..............................................................0172 26 96 47 6 Seniorenbetreuung Bergwacht Ohrdruf VAMED Senioren- und Pflegeheim Ohrdruf Mobil: ........................................................... 0173 74 88 09 21 Ansprechpartner: Jane Schrödter Bahnhofstraße 7, 99885 Ohrdruf Telefon: .............................................................. 03624 32 81 0 Religionsgemeinschaften Evang.-Luth. Kirchengemeindeverband Neuapostolische Kirche Ohrdruf und Luisenthal Hohenlohestraße 8 im Innenhof, 99885 Ohrdruf Pfarramt Ohrdruf, Kirchstraße 20, 99885 Ohrdruf Telefon .................................................................03624 30 74 24 Pfarrerin Gundula Bomm Gottesdienste: Telefon ................................................................03624 31 35 36 Die Gottesdienste variieren wegen Corona: bitte den Aushang im Sprech- und Öffnungszeiten Pfarramt Ohrdruf Kirchenfenster beachten. Sprechzeit: ....................................................................... nach Vereinbarung Sprechstunde in Luisenthal: Jehovas Zeugen ....................................................................... nach Vereinbarung Königreichssaal, Jehovas Zeugen, Auf der Schwemme 13, E-Mail: pfarramt@ohrdruf-evangelisch.de 99885 Ohrdruf OT Wölfis Internet: www.ohrdruf-luisenthal.de Freier Zutritt, keine Kollekte Weitere Information: www. jw.org Sozialladen MannaManna, Bahnhofstraße 14 Telefon ................................................................03624 30 87 77 Gottesdienstzeiten der Zeugen Jehovas Zusammenkunft am Wochenende Evangelische-Lutherische Kirchengemeinde Sonntag .......................................................................10.00 Uhr Crawinkel-Wölfis Zusammenkunft unter der Woche Karl-Marx-Str. 12, 99885 Ohrdruf OT Crawinkel Donnerstag ..................................................................19.00 Uhr Pfarrer Ralf Kühlwetter-Uhle Telefon ............................................................... 036255 8 02 85 Gottesdienste und Göttliche Liturgien des bzw. Pfarramt: ................................................. 0151 28 37 97 39 griechisch-orthodoxen Klosters St. Gabriel in Altenbergen E-Mail: crawinkel@suptur.de Nicolaus-Brückner-Str. 20a, 99887 Georgenthal OT Altenbergen Telefon .................................................................036253 25 14 2 Landeskirchliche Gemeinschaft Ohrdruf, Vollrathstraße 3 Sonn- und Feiertage: freitags: ............................... 18.45 Uhr Posaunenübungsstunde Morgengottesdienst: ..................................................... 9.00 Uhr Göttliche Liturgie im Anschluss:........................10.00 - 11.45 Uhr Katholische Filialgemeinde St. Petrus Ohrdruf: Gottesdienste: Telefon über Pfarrbüro Gotha: ..............................03621 36 43 0 Morgengottesdienst: Mo - Sa: ......................6.00 Uhr E-Mail: info@katholische-kirche-gotha.de Mittaggottesdienst: Mo - Sa: ....................12.00 Uhr Internet: www.katholische-kirche-gotha.de Abendgottesdienst: Mo - So: ....................17.00 Uhr Gottesdienst Ohrdruf: Lindenaustr. 44, 99885 Ohrdruf, Eingang Körntalstr. Nachtgottesdienst: Mo - Fr: .....................20.00 Uhr jeden Samstag: ............................................................17.30 Uhr Weitere Termine und Veranstaltungen sind im Schaukasten ne- ben dem Eingang in der Körntalstraße zu entnehmen.
Thüringer Waldbote -5- Nr. 16/2021 Beiträge für den Waldboten an: waldbote@ohrdruf.de Allen Artikeln, die uns zur Veröffentlichung übersandt werden, muss eine Erklärung nach der Daten- schutzgrundverordnung beigefügt sein und jeder Text mit dem Namen des Verfassers versehen sein. Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstermin Mittwoch, den 25.08.2021 Freitag, den 03.09.2021 Freitag, 27.08.2021 Bereitschaftsdienste Markt-Apotheke, Bremer Str. 1, 99880 Waltershausen Samstag, 28.08.2021 Perthes-Apotheke, Bebraer Straße 1, 99894 Friedrichroda Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Kassen- Sonntag, 29.08.2021 ärztlichen Vereinigungen St. Georg-Apotheke, Karl-Ernst-Str. 2, 99887 Georgenthal Montag, 30.08.2021 Hof-Apotheke, Marktstraße 7, 99894 Friedrichroda Dienstag, 31.08.2021 Schloß-Apotheke, Marktstraße 4, 99885 Ohrdruf Mittwoch, 01.09.2021 Thuringia-Apotheke, Hauptstraße 40, 99880 Waltershausen Donnerstag, 02.09.2021 Adler-Apotheke, Marktplatz 6, 99885 Ohrdruf Freitag, 03.09.2021 Alte Apotheke, Markt 7, 99880 Waltershausen Samstag, 04.09.2021 Apotheke am Klaustor, Hauptstraße 9-11, 99880 Waltershausen So funktioniert’s Sonntag, 05.09.2021 Wenn Sie außerhalb der Sprechzeiten dringend ärztliche Hilfe Apotheke Ibenhain, Heinrich-Heine-Str. 27a, 99880 Waltershausen benötigen und zum Beispiel nicht wissen, wo sich in Ihrer Nähe eine Bereitschaftsdienstpraxis befindet, wählen Sie die 116 117. Egal, wo Sie sich in Deutschland befinden. Schießwarnung 18/2021 Ihr Anruf wird an den für Sie zuständigen Bereitschaftsdienst weitergeleitet - je nach Organisation des Dienstes direkt zu ei- für den Standortübungsplatz „OHRDRUF“ nem diensthabenden Arzt oder einer Bereitschaftsdienst-Leit- Monat: August - September (23.08.2021 - 05.09.2021) stelle. Dort erhalten Sie in jedem Fall schnell und unkompliziert 1. An den aufgeführten Tagen/Zeiträumen wird auf dem StOÜb- die ärztliche Hilfe, die Sie brauchen. Der ärztliche Bereitschafts- Pl „Ohrdruf“ geschossen, gesprengt und auch außerhalb der dienst versorgt sowohl Kassen- als auch Privatpatienten. angegebenen Zeiten geübt. Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung Der Anruf der 116 117 ist für Sie kostenfrei. Die Kosten der Be- Tag Datum Sperrzeit Gesperrte Pachtflä- handlung übernehmen die gesetzlichen und privaten Kranken- chen kassen (hier abhängig vom Vertrag und Selbstbehalt). 34. KW Bei lebensbedrohlichen Notfällen alarmieren Sie bitte den Ret- Montag 23.08.2021 tungsdienst unter der Notrufnummer 112! Dienstag 24.08.2021 Mittwoch 25.08.2021 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Donnerstag 26.08.2021 Der Zahnärztliche Bereitschaftsdienst hat sich dem Ärztlichen Freitag 27.08.2021 Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen ange- Samstag 28.08.2021 schlossen und ist nun ebenfalls unter der bundesweiten kosten- Sonntag 29.08.2021 freien Notrufnummer: 35. KW 116 117 Montag 30.08.2021 07:00 - 16:30 erreichbar. Dienstag 31.08.2021 07:00 - 16:30 Mittwoch 01.09.2021 07:00 - 16:30 Apothekennotdienst Waldbote 16/2021 Donnerstag 02.09.2021 07:00 - 16:30 Freitag, 20.08.2021 Freitag 03.09.2021 07:00 - 12:30 Thuringia-Apotheke, Hauptstraße 40, 99880 Waltershausen Samstag 04.09.2021 Samstag, 21.08.2021 Sonntag 05.09.2021 Adler-Apotheke, Marktplatz 6, 99885 Ohrdruf Anfang und Ende der Sperrzeiten werden bei Tag durch auf- Sonntag, 22.08.2021 gezogene rot-weiße Signalkörbe und bei Nacht durch an den Alte Apotheke, Markt 7, 99880 Waltershausen Signalmasten angebrachte rote Warnleuchten angezeigt. Montag 23.08.2021 Apotheke am Klaustor, Hauptstraße 9-11, 99880 Waltershausen Auch außerhalb der angegebenen Sperrzeiten ist das Betre- Dienstag, 24.08.2021 ten und Befahren des StOÜbPl ohne Genehmigung der Leit- Apotheke Ibenhain, Heinrich-Heine-Str. 27a, 99880 Waltershausen und Kontrollstelle verboten. Mittwoch, 25.08.2021 2. Das gesamte Standortübungsplatzgelände ist militärischer Perthes-Apotheke, Bebraer Straße 1, 99894 Friedrichroda Sicherheitsbereich und gleichzeitig Gesamtgefahrenbereich! Donnerstag, 26.08.2021 Die Grenzen sind durch Warntafeln sowie durch feste und Falken-Apotheke, Hauptstraße 78, 99887 Tambach-Dietharz bewegliche Schranken kenntlich gemacht! Donnerstag, 26.08.2021 Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperrzei- Hörsel-Apotheke, Schulhög 2, 99880, Hörsel, OT Mechterstädt ten hinaus geschlossen gehalten.
Thüringer Waldbote -6- Nr. 16/2021 3. Das unbefugte Betreten und Befahren des StOÜbPl sowie Öffentliche Bekanntmachung das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Muniti- Die 18. Tagung des Haupt- und Finanzausschusses onsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt! der Stadt Ohrdruf VORSICHT! BLINDGÄNGER! ÜBUNGEN VON KRAFT- FAHRZEUGEN, STRASSENVERSCHMUTZUNGEN, UN- (Legislaturperiode 2019 bis 2024) BELEUCHTETE UND GETARNTE KRAFTFAHRZEUGE findet am SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM STANDORT- Donnerstag, dem 09. September 2021, 18.30 Uhr ÜBUNGSPLATZ. im Schloss Ehrenstein, Bürgersaal statt. Den Anordnungen der Kontrollorgane und der Absperrposten des Standortübungsplatzes ist Folge zu leisten. Zur Behandlung sind öffentliche und nicht öffentliche Tagesord- nungspunkte vorgesehen. Die konkrete Tagesordnung wird sat- im Auftrag zungsgerecht in den Schaukästen sowie auf der Internetseite Unterschrift, Dienstgrad, Dienststellung der Stadt Ohrdruf (www.ohrdruf.de) Stadtverwaltung/Ratsinfor- Doerner, Stabsfeldwebel mation öffentlich - veröffentlicht. Im Original gezeichnet Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Schutzmaß- nahmen und Hygienevorschriften nach der Thüringer Ver- ordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maß- nahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen Verordnung einzuhalten sind. 1. Ausschluss von Teilnehmern mit Symptomen einer CO- VID-19-Erkrankung 2. Ausschluss von Teilnehmern mit jeglichen Erkältungs- symptomen 3. Einhaltung der Abstandsregelung von mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen 4. Beachtung der Hygienevorschriften 5. Mundschutzpflicht Bitte beachten Sie, dass die Durchführung der Sitzung von den zu diesem Zeitpunkt gültigen Bestimmungen, Verord- nungen bzw. Verfügungen abhängig ist! Aktuelle Hinweise finden Sie immer auf der Homepage der Stadtverwaltung Ohrdruf unter www.ohrdruf.de. gez. Stefan Schambach Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Beschlussübersicht Die 15. Tagung des Bau- und Umweltausschusses zur 21. Tagung des Stadtrates der Stadt Ohrdruf der Stadt Ohrdruf (Legislaturperiode 2019 - 2024) am 24.06.2021 (Legislaturperiode 2019 bis 2024) Beschluss-Nr.: 312/2021 findet am Beschluss - Erweiterung Tagesordnung (öffentlicher Teil) wegen Dienstag, dem 07. September 2021, um 18.30 Uhr Dringlichkeit gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 ThürKO im Schloss Ehrenstein - Bürgersaal statt. Beschlusstext Zur Behandlung sind öffentliche und nicht öffentliche Tagesord- Der Stadtrat beschließt aufgrund Dringlichkeit gemäß § 35 Abs. nungspunkte vorgesehen. Die konkrete Tagesordnung wird sat- 5 Satz 2 Nr. 2 ThürKO die Tagesordnung des öffentlichen Teils zungsgerecht in den Schaukästen sowie auf der Internetseite um den Tagesordnungspunkt „Beschluss - 3. Fortschreibung des der Stadt Ohrdruf (www.ohrdruf.de) Stadtverwaltung/Ratsinfor- Finanzplanes 2020 - 2024 und des dazugehörigen Investitions- mation öffentlich - veröffentlicht. programmes“ zu erweitern. Abstimmungsergebnis: Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Schutzmaß- Ja-Stimmen: ............................................................................ 18 nahmen und Hygienevorschriften nach der Thüringer Ver- Gegenstimmen: ........................................................................ - ordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maß- Enthaltungen: ............................................................................ - nahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Befangen: ................................................................................. - SARS-CoV-2 entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen Verordnung einzuhalten sind. Beschluss-Nr.: 313/2021 1. Ausschluss von Teilnehmern mit Symptomen einer CO- Beschluss - Satzung über die Führung und Verwendung des VID-19-Erkrankung Stadtwappens, der Ortsteilwappen, der Stadtflagge, des Dienst- 2. Ausschluss von Teilnehmern mit jeglichen Erkältungs- siegels und des Stadtlogos der Stadt Ohrdruf (Wappensatzung) symptomen Beschlusstext 3. Einhaltung der Abstandsregelung von mindestens 1,5 m Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf beschließt die Satzung über die Abstand zu anderen Personen Führung und Verwendung des Stadtwappens, der Ortsteilwap- 4. Beachtung der Hygienevorschriften pen, der Stadtflagge, des Dienstsiegels und des Stadtlogos der Bitte beachten Sie, dass die Durchführung der Sitzung von Stadt Ohrdruf (Wappensatzung). den zu diesem Zeitpunkt gültigen Bestimmungen, Verord- Abstimmungsergebnis: nungen bzw. Verfügungen abhängig ist! Ja-Stimmen: ............................................................................ 18 Aktuelle Hinweise finden Sie immer auf der Homepage der Gegenstimmen: ........................................................................ - Stadtverwaltung Ohrdruf unter www.ohrdruf.de. Enthaltungen: ............................................................................ - gez. Michael Klippstein Befangen: ................................................................................. - Vorsitzender BUA Beschluss-Nr.: 314/2021 Beschluss - Anpassung der Dienstaufwandsentschädigung der kommunalen Wahlbeamten Beschlusstext Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf beschließt, die Dienstaufwands- entschädigung für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte ab 01. Juli 2021 auf 258,00 € pro Monat festzusetzen.
Thüringer Waldbote -7- Nr. 16/2021 Abstimmungsergebnis: Beschluss-Nr.: 319/2021 Ja-Stimmen: ............................................................................ 16 Beschluss - Ermächtigung zur Vergabe der Bauleistung Umbau Gegenstimmen: ........................................................................ - Bushaltestelle „Schule“ mit Wendeschleife, OT Wölfis Enthaltungen: ............................................................................ 2 Beschlusstext Befangen: ................................................................................. - Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, eine Vergabe der Bauleistung für das Bauvorhaben - Umbau Bushal- Beschluss-Nr.: 315/2021 testelle „Schule“ mit Wendeschleife, OT Wölfis - vorzunehmen. Beschluss - 1. Änderungssatzung zur Änderung der Ehrungssat- Abstimmungsergebnis: zung der Stadt Ohrdruf Ja-Stimmen: ............................................................................ 18 Beschlusstext Gegenstimmen: ........................................................................ - Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf beschließt die 1. Änderungssat- Enthaltungen: ............................................................................ - zung zur Änderung der Ehrungssatzung der Stadt Ohrdruf. Befangen: ................................................................................. - Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: ............................................................................ 18 Beschluss-Nr.: 320/2021 Gegenstimmen: ........................................................................ - Beschluss - Überplanmäßige Ausgabe in der HHST Enthaltungen: ............................................................................ - 2.88000.932100 Grundstücksankauf Stadt Befangen: ................................................................................. - Beschlusstext Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe in der Beschluss-Nr.: 316/2021 Haushaltsstelle 2.88000.932100 für den Grundstücksankauf Beschluss - 3. Fortschreibung des Finanzplanes 2020 - 2024 und in Höhe von 100.000,00 €. Die Deckung soll aus dem Verkauf des dazugehörigen Investitionsprogrammes Grundstücke Gewerbegebiet erfolgen, HHSt. 2.88000.34000. Beschlusstext Abstimmungsergebnis: Der Stadtrat beschließt die 3. Fortschreibung des Finanzplanes Ja-Stimmen: ............................................................................ 18 2020 - 2024 einschließlich des dazugehörigen Investitionspro- grammes 2020 - 2024. Gegenstimmen: ........................................................................ - Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: ............................................................................ - Ja-Stimmen: ............................................................................ 18 Befangen: ................................................................................. - Gegenstimmen: ........................................................................ - Beschluss-Nr.: 321/2021 Enthaltungen: ............................................................................ - Beschluss zur Anpassung der Pacht- und Nutzungsentgelte Befangen: ................................................................................. - Beschlusstext Beschluss-Nr.: 317/2021 Der Stadtrat beschließt die Anpassung der Pacht- und Nutzungs- Beschluss zur Billigung und öffentlichen Auslegung des Entwurfes entgelte der Kernstadt Ohrdruf und seiner Ortsteile anhand des des Bebauungsplanes „An der Schrammstraße“ der Stadt Ohrdruf angefügten Vorschlages zur Vereinheitlichung der Pachtzinsen. [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im be- Abstimmungsergebnis: schleunigten Verfahren] nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Ja-Stimmen: ............................................................................ 18 i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSIG) Gegenstimmen: ........................................................................ - Beschlusstext Enthaltungen: ............................................................................ - Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf beschließt: Befangen: ................................................................................. - 01 Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungs- Beschluss-Nr.: 322/2021 planes „An der Schrammstraße“ der Stadt Ohrdruf [Bebau- Beschluss Erweiterung Tagesordnung wegen Dringlichkeit ungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im be- - nicht öffentlich schleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung Beschluss-Nr.: 323/2021 im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, wird in der vor- Vergabebeschluss liegenden Fassung mit Stand vom 22.06.2021 gebilligt. - nicht öffentlich 02 Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungs- Beschluss-Nr.: 324/2021 planes „An der Schrammstraße“ der Stadt Ohrdruf [Bebau- Vergabebeschluss ungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im be- - nicht öffentlich schleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung Beschluss-Nr.: 325/2021 im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, ist in der vorlie- Beschluss außergerichtliche Einigung genden Fassung mit Stand vom 22.06.2021 gemäß § 3 Abs. - nicht öffentlich 2 BauGB öffentlich auszulegen. Beschluss-Nr.: 326/2021 03 Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sons- Wegfall Gründe der Geheimhaltung - Beschluss Nr. 310/2021 tigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich - nicht öffentlich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grund- lage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 Beschluss-Nr.: 310/2021 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Beschluss Vorbereitung einer Ausschreibung für ein Wärmecon- Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Ausle- tracting inkl. der durchzuführenden Modernisierungsmaßnah- gung des Entwurfes des Bebauungsplanes zu unterrichten. men und der Netzerweiterung für das Heizhaus 05 Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich be- Beschlusstext kannt zu machen. In der Bekanntmachung erfolgt ein Hinweis Der Stadtrat von Ohrdruf beauftragt den Bürgermeister und den auf § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (Plan- Werkleiter des Eigenbetriebs Stadtwirtschaft Ohrdruf die Voraus- SIG) / (COVID-19 Pandemie). setzungen für eine Ausschreibung für ein Wärmecontracting inkl. 06 Der Eigentümer des Grundstückes wird vertraglich verpflich- der durchzuführenden Modernisierungsmaßnahmen und der tet, die Kosten der Planung und die Kosten zur Herstellung Netzerweiterung für das Heizhaus zu schaffen. der Ver- und Entsorgungsleitungen zu tragen. Abstimmungsergebnis: Wappensatzung Ja-Stimmen: ............................................................................ 18 Gegenstimmen: ........................................................................ - 1. Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf hat am 24.06.2021 mit Be- Enthaltungen: ............................................................................ - schluss-Nr. 313/2021 die Satzung über die Führung und Verwen- Befangen: ................................................................................. - dung des Stadtwappens, der Ortsteilwappen, der Stadtflagge, des Dienstsiegels und des Stadtlogos der Stadt Ohrdruf (Wap- Beschluss-Nr.: 318/2021 pensatzung) beschlossen. Beschluss - Ermächtigung zur Vergabe der Elektroarbeiten im Nordflügel Schloss Ehrenstein 2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte mit Schreiben vom Beschlusstext 29.06.2021 die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbe- Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, eine hörde (Kommunalaufsicht) des Landratsamtes Gotha. Vergabe der Elektroarbeiten im Nordflügel Schloss Ehrenstein vorzunehmen. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 12.07.2021 Abstimmungsergebnis: die Eingangsbestätigung erteilt. Durch die Rechtsaufsichtsbe- Ja-Stimmen: ............................................................................ 18 hörde wurden keine Auflagen erteilt oder Beanstandungen fest- Gegenstimmen: ........................................................................ - gestellt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Mo- Enthaltungen: ............................................................................ - nats nach Erhalt der Eingangsbestätigung öffentlich bekannt zu Befangen: ................................................................................. - machen.
Thüringer Waldbote -8- Nr. 16/2021 Satzung über die Führung und Verwendung (9) Die Verwendung des Stadtwappens, der Ortsteilwappen und des Stadtwappens, der Ortsteilwappen, der Stadtflagge zu politischen Zwecken, insbesondere durch po- der Stadtflagge, des Dienstsiegels litische Parteien, ist ausgeschlossen. und des Stadtlogos der Stadt Ohrdruf §3 (Wappensatzung) Verwendung des Stadtwappens, der Ortsteilwappen und des Stadtlogos Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 und 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- (1) Die Verwendung des Stadtwappens, der Ortsteilwappen und und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in des Stadtlogos darf erst nach Erteilung der Genehmigung er- der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. folgen. Mit der Genehmigung wird die technische Vorlage des S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Stadtwappens, der Ortsteilwappen und des Stadtlogos zur Ver- Ohrdruf in seiner Sitzung am 24.06.2021 folgende Wappensat- fügung gestellt, die unverändert zu verwenden ist. zung beschlossen: (2) Das Stadtwappen, die Ortsteilwappen und das Stadtlogo §1 darf ausschließlich für den beantragten Zweck verwendet wer- Führung und Verwendung des Stadtwappens, den und ist ohne Genehmigung der Stadt Ohrdruf nicht auf Dritte der Ortsteilwappen, der Stadtflagge, übertragbar. des Dienstsiegels und (3) Die Verwendung zu politischen Zwecken, insbesondere durch des Stadtlogos der Stadt Ohrdruf politische Parteien, ist ausgeschlossen. (1) Die Stadt Ohrdruf führt nach § 2 der Hauptsatzung der Stadt Ohrdruf ein Stadtwappen, eine Stadtflagge und ein Dienstsie- §4 gel. Gemäß § 2 Abs. 3 des Vertrages über die Eingliederung der Gebühr Gemeinden Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis in die Stadt Ohrd- (1) Die Verwendung des Stadtwappens, der Ortsteilwappen und ruf können die Ortsteile ihr jeweiliges Wappen im nichtamtlichen des Stadtlogos ist gebührenfrei. Verkehr als historisches Wappen weiter nutzen. (2) Die Erhebung von Verwaltungsgebühren nach Maßgabe der (2) Die Verwendung des Stadtwappens, der Ortsteilwappen, der Verwaltungskostensatzung der Stadt Ohrdruf bleibt hiervon un- Stadtflagge und des Dienstsiegels obliegt allein der Stadt Ohrd- berührt. ruf, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nicht etwas an- §5 deres geregelt ist. Es gilt die Ausführung des Stadtwappens und Widerruf der Genehmigung der Ortsteilwappen gemäß Anlage zu dieser Satzung. (1) Die Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens, der (3) Die Stadt Ohrdruf führt ein Stadtlogo. Es gilt die Ausführung Ortsteilwappen und des Stadtlogos kann jederzeit ohne Angabe des Stadtlogos gemäß Anlage zu dieser Satzung. Die §§ 2 bis 7 von Gründen widerrufen werden, insbesondere wenn gelten für das Stadtlogo entsprechend. a) die Genehmigung durch unrichtige Angaben erschlichen (4) Diese Satzung regelt auch die Verwendung von Wappen, die wurde, nicht völlig identisch mit den Stadtwappen sind, aber nur so gerin- b) kein städtisches Interesse mehr vorliegt, ge Abweichungen aufweisen, dass eine Verwechslung möglich ist. c) die durch die Genehmigung erteilte Befugnis überschritten §2 oder die erteilten Auflagen nicht erfüllt werden, Genehmigungspflicht für die Verwendung d) die Genehmigungsvoraussetzungen weggefallen sind oder des Stadtwappens, der Ortsteilwappen, e) die Gebühr nicht entrichtet wird. der Stadtflagge, des Dienstsiegels (2) Bei Widerruf der Genehmigung ist die Verwendung des Stadt- und des Stadtlogos durch Dritte wappens, der Ortsteilwappen und des Stadtlogos unverzüglich (1) Die Verwendung des Dienstsiegels der Stadt Ohrdruf durch zu unterlassen. Eine Gebührenerstattung oder ein Entschä- andere Personen als die Stadt Ohrdruf ist ausgeschlossen. digungsanspruch ist im Falle des Widerrufs der Genehmigung (2) Andere Personen als die Stadt Ohrdruf dürfen das Stadtwap- ausgeschlossen. pen, die Ortsteilwappen, die Stadtflagge und das Stadtlogo so- §6 wie solche Wappen und Flaggen, bei denen eine Verwechslung Genehmigungsfiktion mit dem Stadtwappen oder der Stadtflagge naheliegt bzw. nicht Soweit Dritte das Stadtwappen, die Ortsteilwappen und das ausgeschlossen werden kann, nur mit Genehmigung der Stadt Stadtlogo bereits vor Inkrafttreten dieser Satzung verwenden, gilt Ohrdruf verwenden. Andere Personen i. S. dieser Satzung sind dies als eine genehmigte Verwendung im Sinne dieser Satzung. natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten In einem solchen Fall gilt die Genehmigung bis zum Ablauf des Rechts, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen und Religions- Kalenderjahres, welches dem Inkrafttreten dieser Satzung folgt, gemeinschaften. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht. als erteilt. (3) Die Genehmigung ist schriftlich bei der Stadt Ohrdruf zu be- antragen. Der Antrag muss insbesondere §7 a) Name, Anschrift und Unterschrift des Antragstellers sowie Ordnungswidrigkeiten b) Art, Form, Zweck, (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig c) Zeitraum und a) entgegen § 2 Abs. 1 das Stadtwappen der Stadt Ohrdruf d) Anzahl der Verwendung enthalten. ohne Genehmigung verwendet, Gegenstände, auf denen das Stadtwappen aufgetragen werden soll b) entgegen § 2 Abs. 4 die erteilten Auflagen nicht beachtet (z.B. Kunst- oder kunstgewerbliche Gegenstände, Druckware, Ge- oder schenk- oder Andenkengegenstände und sonstige gewerbliche Er- c) entgegen § 5 Abs. 2 nach Widerruf der Genehmigung die Ver- zeugnisse) sind im Antrag näher zu bezeichnen. Ein Entwurf ist bei- wendung nicht unverzüglich unterlässt. zulegen. Auf Verlangen ist der Stadt Ohrdruf ein Muster vorzulegen (2) Gemäß § 19 ThürKO in Verbindung mit den Bestimmungen und gegebenenfalls ein Belegexemplar kostenlos zu überlassen. des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) kann jeder Fall (4) Die Genehmigung wird befristet für höchstens fünf Jahre er- der Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro ge- teilt, soweit nicht die Art der Verwendung eine längere Dauer der ahndet werden. Genehmigung erfordert. Erfolgt kein Widerruf, verlängert sich die Genehmigung automatisch fortlaufend um ein weiteres Jahr. §8 (5) Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen und jederzeit Inkrafttreten widerrufen werden. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (6) Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn der Anschein ei- Ohrdruf, den 14.07.2021 ner amtlichen Verwendung vermieden wird und die Verwendung Stefan Schambach - Dienstsiegel - des Stadtwappens das Ansehen der Stadt Ohrdruf nicht beein- Bürgermeister trächtigt oder schädigt. (7) Die Genehmigung soll Vereinen und Gewerbebetreiben nur erteilt werden, wenn sie ihren Sitz in der Stadt Ohrdruf haben oder in besonderer Beziehung zur Stadt Ohrdruf stehen. (8) Einer Genehmigung bedarf es nicht bei der Verwendung des Stadtwappens und der Ortsteilwappen zu Zwecken der For- schung und Lehre auf dem Gebiet der Heraldik, soweit das Anse- hen der Stadt Ohrdruf nicht geschädigt oder beeinträchtigt wird.
Thüringer Waldbote -9- Nr. 16/2021 Anlage 1. Änderungssatzung zur Änderung zur Satzung über die Führung und Verwendung der Wappen, der Ehrungssatzung der Stadt Ohrdruf der Flagge, des Dienstsiegels und des Stadtlogos der Stadt Ohrdruf Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Land- (Wappensatzung) kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Ohrdruf in der Sitzung am 24.06.2021, die 1. Änderung der Ehrungssatzung der Stadt Ohrdruf beschlossen: §1 Änderung der Satzung Die Ehrungssatzung der Stadt Ohrdruf vom 04.02.2019 wird wie folgt geändert: 1. In § 6 Ehrung bei Geburt eines Kindes wird der Satz „Voraus- setzung ist die Mitteilung der Eltern an die Stadtverwaltung über die Geburt des Kindes (Vorlage der Geburtsurkunde) Stadtwappen der Schmuckwappen Ortsteilwappen innerhalb von drei Monaten nach der Geburt“ gestrichen. Stadt Ohrdruf der Stadt Ohrdruf Ortsteil Crawinkel §2 Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Be- kanntmachung in Kraft. Ohrdruf, den 14.07.2021 Stefan Schambach - Dienstsiegel - Bürgermeister Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- Ortsteilwappen Ortsteilwappen Logo der Stadt Ohr- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung Ortsteil Gräfenhain Ortsteil Wölfis druf im Hochformat enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlas- sen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausferti- gung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Ohrdruf vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Logo der Stadt Ohrdruf im Querformat Die Satzung 1. Änderungssatzung zur Änderung der Ehrungs- satzung der Stadt Ohrdruf sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- gez. Schambach oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung Bürgermeister enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlas- sen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung Amtliche Bekanntmachung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es der Satzung über die Veränderungssperre für den sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausferti- gung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden Geltungsbereich der 4. Änderung des oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bebauungsplans „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen“ der Stadt Ohrdruf und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf hat in seiner Sitzung am 27. Mai Die Satzung über die Führung und Verwendung des Stadtwap- 2021 folgende Satzung erlassen. pens, der Ortsteilwappen, der Stadtflagge, des Dienstsiegels Die Stadt Ohrdruf erlässt aufgrund der §§ 14 und 16 Bauge- und des Stadtlogos der Stadt Ohrdruf (Wappensatzung) sowie setzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Ge- bekannt gemacht. setzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist gez. Schambach und der §§ 19 und 21 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Bürgermeister in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23.03.2021 (GVBl. S. 115) folgende Satzung: 1. Änderungssatzung zur Änderung der Ehrungssatzung der Stadt Ohrdruf §1 Räumlicher Geltungsbereich Beschluss- und Anzeigevermerk (1) Für den Geltungsbereich der 4 Änderung des Bebauungsplans „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen“ 1. Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf hat am 24.06.2021 mit Be- der Stadt Ohrdruf wird eine Veränderungssperre festgesetzt. schluss-Nr. 315/2021 die 1. Änderungssatzung zur Änderung der (2) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ent- Ehrungssatzung der Stadt Ohrdruf beschlossen. spricht dem Geltungsbereich der 4. des Bebauungsplans „Gemein- 2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte mit Schreiben vom sames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen“ mit Flur- 29.06.2021 die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbe- stücken der Gemarkung Ohrdruf, in der Anlage gekennzeichnet. hörde (Kommunalaufsicht) des Landratsamtes Gotha. (3) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage Bestandteil der Sat- Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 12.07.2021 zung ist. Der betroffene Bereich ist schwarz gestrichelt umrandet. die Eingangsbestätigung erteilt. Durch die Rechtsaufsichtsbe- (4) Der Geltungsbereich der 4. Änderung liegt nordwestlich der hörde wurden keine Auflagen erteilt oder Beanstandungen fest- Kernstadt Ohrdruf und wird im Wesentlichen von der „Ringstra- gestellt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Mo- ße“ im Norden, von der Bundesstraße 247 im Osten, von der nats nach Erhalt der Eingangsbestätigung öffentlich bekannt zu Bahnstrecke Gotha-Gräfenroda im Süden und von einem Gra- machen. ben (Gewässer) parallel zur „Ringstraße“ im Westen begrenzt.
Thüringer Waldbote - 10 - Nr. 16/2021 Die Straßen „Ringstraße“, „Am Gehrengraben“, „Westfalenstra- Donnerstag 09.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr ße“, „Hamburger Straße“, „Steinstraße“ und die „Herrenhöfer Freitag 09.00 bis 11.00 Uhr Landstraße“ liegen im Geltungsbereich. in der Stadtverwaltung Marktplatz 1, 99885 Ohrdruf, Zimmer §2 12 – nicht barrierefrei – für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme Verbote bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder (1) Mit der Veränderungssperre dürfen alle Vorhaben im Sinne Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis ein- des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht getragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die beseitigt werden. Gemäß § 14 Abs. 2 BauGB werden Ausnah- Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wäh- men zugelassen, die dem Planungsziel nicht widersprechen. lerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er (2) Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrich- des Grundstückes und baulicher Anlagen, deren Veränderungen tigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der dürfen nicht vorgenommen werden. Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperr- vermerk gemäß den § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes §3 eingetragen ist. Inkrafttreten und Außerkrafttreten Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- (1) Die Satzung tritt am Tage Ihrer Bekanntmachung in Kraft. führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. (2) Die Satzung tritt außer Kraft, wenn und soweit der für den Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan oder einen Wahlschein hat. rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch 2 Jahre nach 2. Bekanntmachung dieser Satzung. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, Anlage: kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10. September 2021 bis 11.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde in der Stadtverwaltung Marktplatz 1, 99885 Ohrdruf, Zimmer 12 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05. September 2021 eine Wahlbe- nachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl- berechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeich- nis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahl- recht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 192 Gotha - Ilm-Kreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Lageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) der Verän- Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Brief- derungssperre für die 4. Änderung des Bebauungsplans „Ge- wahl teilnehmen. meinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen“ 5. der Stadt Ohrdruf (Kartengrundlage: WEBAtlasDE „Geoproxy Einen Wahlschein erhält auf Antrag Thüringen“; ohne Maßstab) 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, Hinweis gemäß § 18 Abs. 3 BauGB 5.2. Dauert die Veränderungssperre länger als 4 Jahre über den Zeit- ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, punkt ihres Beginns, oder der ersten Zurückstellung des Bauge- a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An- suches nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, so ist den Betroffenen tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemesse- Abs. 1 der Bundeswahlordnung bis zum 04.09.2021 oder die ne Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, 1 der Bundeswahlordnung bis zum 10.09.2021 versäumt hat, wenn die im vorangegangenen Satz bezeichneten Vermögens- b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahl- schriftlich beim bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt (§ ordnung entstanden ist, 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB). c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor- den und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerver- Ohrdruf, den 30.07.2021 zeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Schambach Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgermeister Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021 18.00 Uhr, bei der Gemein- debehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Bekanntmachung der Gemeindebehörde Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie- über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahlta- und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl ge, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegan- zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 gen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein 1. neuer Wahlschein erteilt werden. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtig- für die Wahlbezirke der Stadt Ohrdruf te können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen sowie Ortsteile Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis wird in der Zeit vom 06. bis 10. September 2021 während der all- zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen gemeinen Öffnungszeiten und unter Einhaltung der Hygieneregeln anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Voll- Montag 09.00 bis 12.00 Uhr macht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behin- derter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr der Hilfe einer anderen Person bedienen.
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