Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - Stadt Ohrdruf

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Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote
                                 Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf
                                 mit den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und
                                 Wölfis und der Gemeinde Luisenthal
         Luisenthal                Crawinkel             Gräfenhain           Wölfis

Jahrgang 31                                    Freitag, den 20. August 2021                  Nummer 16

                      Zu beiden Veranstaltungen gibt es nähere Informationen im Innenteil.
Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote                                                                  -2-                                                                         Nr. 16/2021

                                Telefonnummern und Sprechzeiten Stadt Ohrdruf
Termine im Rathaus und in der Stadtwirtschaft Ohrdruf sind nach telefonischer Terminvereinbarung ab 01.03.2021 möglich.
          Online-Terminvergabe für Anliegen im Einwohnermeldeamt: www.etermin.net/StadtverwaltungOhrdruf
                                                           Telefonnummern Stadt Ohrdruf
 Zentrale .....................................................330-0 / Fax:313-634      Pass- und Meldewesen
 Sekretariat des Bürgermeisters ....................................330-101             Ute Christ ....................................................................330-240
 Leiterin Hauptamt, zentrale Steuerung, Organisation,                                   Gudrun Reinhardt .........................................................330-174
 Soziales                                                                               Standesamt
 Julia Hafemann .............................................................330-200    Kerstin Dippel ...............................................................330-231
 Sachgebiet Soziales, Verwaltung der Kindergärten                                       Leiterin Amt für Stadtmarketing, Kultur und Tourismus
 Cornelia Jentsch ...........................................................330-211    Isabell Hofmann............................................................330-600
 Kindergartenanmeldungen und -gebühren                                                  Museum und Archiv im Schloss Ehrenstein
 Angelika Klimt ............................................................. 330-201   Sebastian Faulstich ......................................................311-438
 Leiterin Finanzverwaltung, Beteiligungen und Controlling                               Leiter Amt für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
 Marina Poschwald ........................................................330-300       Ricardo Pawlick ............................................................330-700
 Steuererhebung, Stadt                                                                  Städtische Hochbaumaßnahmen
 Sabrina Jasch ...............................................................330-191   Petra Euchler ................................................................330-202
 Stadtkasse, Forderungsverwaltung                                                       Städtische Tiefbaumaßnahmen
 Sandra Oschmann........................................................330-192         Heike Burandt ...............................................................330-170
 Leiterin Amt für Wirtschaftsförderung, Grundstücks- und                                Friedhofsangelegenheiten, Umwelt- und Baumschutz
 Gebäudemanagement                                                                      Melanie Uschmann .......................................................330-172
 Kerstin Stegner .............................................................330-400   Goldberghalle/Stadion
 Leiterin Amt für Ordnung und Sicherheit                                                René Eisentraut/Marko Fischer ................... 309-797 / 317-785
 Nicole Schulz ................................................................330-500  Städtischer Friedhof .....................................................402-848
                                                                          Internet: www.ohrdruf.de

                                                              Sprech- und Öffnungszeiten
 Stadtverwaltung der Stadt Ohrdruf                                                       Schiedsfrau der Stadt Ohrdruf
 Marktplatz 1, 99885 Ohrdruf                                                             mit den OT Crawinkel und Gräfenhain
 E-Mail: poststelle@ohrdruf.de                                                           Ute Palm
 Montag ......................................................... 09.00 - 12.00 Uhr      Mobil: ............................................................ 0151 16 73 03 95
 Dienstag ...................................................... 14.00 - 16.00 Uhr       E-Mail: schiedsperson@ohrdruf.de
 Mittwoch .............................................................. geschlossen
 Donnerstag .................... 09.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr                    Schiedsmann des OT Wölfis
 Freitag .......................................................... 09.00 - 11.00 Uhr    Danny Fischer
                                                                                         Mobil: ..............................................................0174 95 17 24 0
 Eigenbetrieb Stadtwirtschaft Ohrdruf                                                    E-Mail: kontakt@dannyfischer.com
 Suhler Straße 12 c, 99885 Ohrdruf
 E-Mail: information@ohrdruf-sw.de                                                       Naturpark- und Touristinformation und Stadtbibliothek
 Telefon: .......................................................... 03624 36 90 0-0     Derzeit nur telefonisch oder per E-Mail zu erreichen:
 Dienstag: .................. 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr                    Telefon: ............................................................03624 31 79 49
 Freitag: ......................................................... 07.30 - 12.00 Uhr    E-Mail: ................................................info-pavillon@ohrdruf.de
 Bauhof, Suhler Str. 12 c .................................03624 369 00 11

 Jugend-Kultur-Vereinszentrum
 Schlossplatz 2, 99885 Ohrdruf
 René Willing / Nico Walter
 Telefon: ............................................................03624 40 28 66
 E-Mail: jugendzentrum-netzwerk@ohrdruf.de

         Ihr direkter Draht zur Meldung von Mängeln im Stadtbild von Ohrdruf und den Ortsteilen:

                                                stadtkuemmerer@ohrdruf.de
                                                                     Museen in Ohrdruf
 Museum Schloss Ehrenstein Ohrdruf                                                       Museum „Alte Mühle“ Crawinkel
 Telefonische Auskünfte erhalten Sie                                                     Bahnhofstrasse 10, 99885 Ohrdruf, OT Crawinkel
 unter Telefon .....................................................03624 31 14 38       Telefon: ......................................................... 03624 40 89 053
                                                                                         Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
 Technisches Denkmal Tobiashammer
 Der Tobiashammer ist auf Grund notwendiger Sanierungsar-                                Dorfmuseum Gräfenhain-Nauendorf
 beiten bis auf weiteres geschlossen.                                                    Hauptstraße 39, 99887 Nauendorf
 Telefon ........................... 03624 40 27 92 oder 03624 31 79 49                  Mobil: ........................................................... 0176 31 11 71 90
 bzw. tobiashammer@ohrdruf.de                                                            Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
 Förderverein „Technisches Denkmal Alte Gerberei“ e.V.
 Löberstraße 2 in 99885 Ohrdruf                                                          Heimatmuseum Wölfis
 Telefon:                                                                                Markbrunnenstr. 2, 99885 Ohrdruf OT Wölfis
 ..... 03624 40 22 89 oder 03624 40 21 28 oder 03624 31 33 34                            Telefon: ........................................................... 03624 31 31 23
 www. alte-gerberei-ohrdruf.de                                                           Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
 info@alte-gerberei-ohrdruf.de
 Öffnungszeiten:
 Mai - September auf Anfrage möglich
Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote                                                                   -3-                                                                         Nr. 16/2021

                                                         Kreis- und Landesbehörden
Landratsamt Gotha                                                                        Revier 06        Georgenthal
18.-März-Straße 50, 99867 Gotha                                                                           Revierleiter Herr Hopf
Zentrale ................................................................. 03621 214-0                    Mobil: ............................................ 0172 25 98 16 3
Thüringer Forstamt Finsterbergen                                                         Revier 07        Finsterbergen
Friedrichrodaer Weg 3, 99894 Friedrichroda,                                                               Revierleiter Herr Faust
Ortsteil Finsterbergen                                                                                    Mobil: .............................................0172 34 80 15 2
Telefon/Fax: ......................................................... 03623 36 25 0
                                                                                         Revier 12        Saukopf
Zuständige Revierleiter:                                                                                  Revierleiter Herr Jürgen Schorcht
           Stadtwald Ohrdruf                                                                              Mobil: ............................................ 0172 34 80 14 7
           Revierleiter Herr Bock .................. 0162 96 80 46 7
Revier 01        Gräfenroda                                                              Meldung und Beseitigung von Wildunfällen sowie Wildschaden-
                 Revierleiter Herr Enke                                                  sprotokolle für die Versicherung Mo. - Fr. 07.00 - 15.30 Uhr im
                 Mobil ............................................ 0172 34 80 14 6      Forstamt Finsterbergen außerhalb der normalen Dienstzeit des
                                                                                         Forstamtes von den o. a. Revierleitern (soweit keine Rufbereit-
Revier 03        Crawinkel                                                               schaft ausgelöst ist).
                 Revierleiter Herr Große                                                 Rechte und Pflichten der Jagdpächter werden dadurch nicht berührt.
                 Mobil ............................................. 0172 34 80 14 8
                                                                                         Landespolizei Thüringen
Revier 04        Luisenthal                                                              Polizeiinspektion Gotha
                 Revierleiterin Frau Lilli Mette                                         Schubertstraße 6, 99867 Gotha ............................... 036 21 780
                 Mobil: ............................................ 0172 24 43 59 1     Kontaktbereichsbeamte ..................................... 03624 30 89 89
                                                                                         im Rathaus Ohrdruf
Revier 05        Neues Haus                                                              Sprechzeiten
                 Revierleiter Herr Dubetz                                                Di .................................................................... 13.00 - 16.00 Uhr
                 Mobil ............................................. 0172 34 80 15 0     Außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung.

                                                            Wichtige Notrufnummern
  Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst ........ 112                                       TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (im
                                                                                         Auftrag der TEAG)
  Notruf Polizei ................................................. 110                   Störungsdienst Strom ........... 0800 686-1166 (24h)

  Rettungsleitstelle                                                                     Gasversorgung:
  des Landkreises Gotha ................ 03621 36 55 0                                   Ohra Energie GmbH,
                                                                                         Am Bahnhof 4,
  Polizeiinspektion ................................. 03621 780                          99880 Hörsel, OT Fröttstädt ................03622 621-6

  Giftinformationszentrale Erfurt ... 0361 73 07 30                                      Wasser/Abwasser
                                                                                         Bereitschaftsdienst .....................03624 31 70 33 3
  Kampfmittelbergungsdienst ........ 0361 49 30 60
  Tauber Delaborierung GmbH,                                                             Beratung zu erzieherischen Hilfen /
  In der Hochstedter Ecke 2                                                              Sorge- und Umgangsregelung
                                                                                         Jugendamt Gotha ..........................03621 21 43 01
  Gebietsschornsteinfeger:
  Hendrik Hoppe, Im Stocken 10, 98716 Geraberg                                           Beratung für Frauen
  Telefon: ......................................... 03677 20 68 95                      bei häuslicher Gewalt
  oder Mobil .................................... 0172 34 90 86 4                        (seelisch und/oder körperlich)/
                                                                                         in schwierigen Lebenssituationen /
  Stromversorgung:                                                                       Beratung zum Gewaltschutzgesetz und zu Stalking
  TEAG Thüringer Energie AG                                                              Frauenhaus Gotha .........................03621 40 32 09
  Kundenservice ..............................03641 817-1111                             Notruftelefon ................................. 0171 17 21 44 1

                                                                            Entsorgung
 Wertstoffhof:
 Ohrdruf, Suhler Straße 7 b
 Telefon: ............................................................................................................................... 03624 31 38 74
 Annahmezeiten:                                                                   Schadstoffannahme:
 Di - Fr ......................................... 10.00 - 18.00 Uhr aus Haushaltungen durch das Schadstoffmobil:
 Sa .............................................. 08.00 - 14.00 Uhr jeden Dienstag im Wertstoffhof von 15.00-18.00 Uhr

 Kreismülldeponie:                                                                       Öffnungszeiten:
 OT Wipperoda, An der Hardt 1, 99887 Georgenthal                                         Mo - Fr 08.00-16.00 Uhr und
 Telefon: ......................................... 036253 31 12 9                       jeden 1. Samstag im Monat von 08.00-12.00 Uhr
Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote                                                                      -4-                                                                        Nr. 16/2021

                                                                     Wohnen in Ohrdruf
Wohnungsverwaltung Stadtwirtschaft Ohrdruf,                                                 Wohnungsbaugenossenschaft Ohrdruf e. G.
Suhler Straße 12c, 99885 Ohrdruf,                                                           Ohrdruf, Südstraße 18 ........................................03624 31 37 25
Sprechzeiten analog siehe Eigenbetrieb Stadtwirtschaft Ohrdruf                              Sprechstunden: Dienstag ................................15.00 - 18.00 Uhr

                                                                         Soziale Dienste
  Familienhebammensprechstunde in Ohrdruf                                                   Ambulante Pflege der Johanniter Unfallhilfe
  Beratungsstelle Ohrdruf                                                                   Ansprechpartner: Alexandra Hähner,
  Zimmerstr. 3                                                                              Hohenkirchener Straße 3, 99885 Ohrdruf
  dienstags ........................................... 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr             Telefon: ........................................................... 03624 31 37 48
                                                                                            AWO Seniorenpark „An den drei Teichen“
  Weißer Ring e. V.                                                                         Arnstädter Straße 34, 99885 Ohrdruf
  PF 100112, 99851 Gotha                                                                    Telefon: ........................................................... 03624 31 82 50
  Telefon: ........................................................... 0361 34 64 646
                                                                                            Vorsitzender des AWO Ortsvereines Ohrdruf (Ehrenamt)
  SHG Freundeskreis Ohrdruf für Suchtkranke & Angehörige                                    Michael Klippstein
  Ansprechpartner: Petra und Frank Wahl                                                     Schrammstraße 1, 99885 Ohrdruf .................. 03624 31 89 18
  Vollrathstr. 3, 99885 Ohrdruf
  Internet: www.freundeskreise-sucht-thueringen.de                                          Verband der Behinderten Kreisverband Gotha e. V.
  Anfragen an .................................................... 036205 91 47 6           Damaschkestr. 33, 99867 Gotha
                                                                                            Telefon ............................................................. 03621 40 80 80
  Deutsche Rentenversicherung                                                               Fax: ................................................................. 03621 40 80 81
  Sprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag
  im Monat .........................................................13.00-17.30 Uhr         Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Ohrdruf
  Zimmer 16                                                                                 Beatrix Thuns, Südstr. 25, 99885 Ohrdruf
  Telefon: ........................................................... 0174 91 77 43 1      Mobil: ..............................................................0172 26 96 47 6

  Seniorenbetreuung                                                                         Bergwacht Ohrdruf
  VAMED Senioren- und Pflegeheim Ohrdruf                                                    Mobil: ........................................................... 0173 74 88 09 21
  Ansprechpartner: Jane Schrödter
  Bahnhofstraße 7, 99885 Ohrdruf
  Telefon: .............................................................. 03624 32 81 0

                                                             Religionsgemeinschaften
Evang.-Luth. Kirchengemeindeverband                                                         Neuapostolische Kirche
Ohrdruf und Luisenthal                                                                      Hohenlohestraße 8 im Innenhof, 99885 Ohrdruf
Pfarramt Ohrdruf, Kirchstraße 20, 99885 Ohrdruf                                             Telefon .................................................................03624 30 74 24
Pfarrerin Gundula Bomm                                                                      Gottesdienste:
Telefon ................................................................03624 31 35 36      Die Gottesdienste variieren wegen Corona: bitte den Aushang im
Sprech- und Öffnungszeiten Pfarramt Ohrdruf                                                 Kirchenfenster beachten.
Sprechzeit:
....................................................................... nach Vereinbarung
Sprechstunde in Luisenthal:                                                                 Jehovas Zeugen
....................................................................... nach Vereinbarung   Königreichssaal, Jehovas Zeugen, Auf der Schwemme 13,
E-Mail: pfarramt@ohrdruf-evangelisch.de                                                     99885 Ohrdruf OT Wölfis
Internet: www.ohrdruf-luisenthal.de                                                         Freier Zutritt, keine Kollekte
                                                                                            Weitere Information: www. jw.org
Sozialladen MannaManna, Bahnhofstraße 14
Telefon ................................................................03624 30 87 77      Gottesdienstzeiten der Zeugen Jehovas
                                                                                            Zusammenkunft am Wochenende
Evangelische-Lutherische Kirchengemeinde                                                    Sonntag .......................................................................10.00 Uhr
Crawinkel-Wölfis                                                                            Zusammenkunft unter der Woche
Karl-Marx-Str. 12, 99885 Ohrdruf OT Crawinkel                                               Donnerstag ..................................................................19.00 Uhr
Pfarrer Ralf Kühlwetter-Uhle
Telefon ............................................................... 036255 8 02 85      Gottesdienste und Göttliche Liturgien des
bzw. Pfarramt: ................................................. 0151 28 37 97 39           griechisch-orthodoxen Klosters St. Gabriel in Altenbergen
E-Mail: crawinkel@suptur.de                                                                 Nicolaus-Brückner-Str. 20a, 99887 Georgenthal OT Altenbergen
                                                                                            Telefon .................................................................036253 25 14 2
Landeskirchliche Gemeinschaft Ohrdruf, Vollrathstraße 3                                     Sonn- und Feiertage:
freitags: ............................... 18.45 Uhr Posaunenübungsstunde                    Morgengottesdienst: ..................................................... 9.00 Uhr
                                                                                            Göttliche Liturgie im Anschluss:........................10.00 - 11.45 Uhr
Katholische Filialgemeinde St. Petrus Ohrdruf:                                              Gottesdienste:
Telefon über Pfarrbüro Gotha: ..............................03621 36 43 0                   Morgengottesdienst:                            Mo - Sa: ......................6.00 Uhr
E-Mail:       info@katholische-kirche-gotha.de                                              Mittaggottesdienst:                            Mo - Sa: ....................12.00 Uhr
Internet:     www.katholische-kirche-gotha.de
                                                                                            Abendgottesdienst:                             Mo - So: ....................17.00 Uhr
Gottesdienst Ohrdruf:
Lindenaustr. 44, 99885 Ohrdruf, Eingang Körntalstr.                                         Nachtgottesdienst:                             Mo - Fr: .....................20.00 Uhr
jeden Samstag: ............................................................17.30 Uhr
Weitere Termine und Veranstaltungen sind im Schaukasten ne-
ben dem Eingang in der Körntalstraße zu entnehmen.
Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote                                                -5-                                                         Nr. 16/2021

                                               Beiträge für den Waldboten an:
                                             waldbote@ohrdruf.de
   Allen Artikeln, die uns zur Veröffentlichung übersandt werden, muss eine Erklärung nach der Daten-
   schutzgrundverordnung beigefügt sein und jeder Text mit dem Namen des Verfassers versehen sein.

        Nächster Redaktionsschluss                                            Nächster Erscheinungstermin
           Mittwoch, den 25.08.2021                                                  Freitag, den 03.09.2021
                                                                      Freitag, 27.08.2021
               Bereitschaftsdienste                                   Markt-Apotheke, Bremer Str. 1, 99880 Waltershausen
                                                                      Samstag, 28.08.2021
                                                                      Perthes-Apotheke, Bebraer Straße 1, 99894 Friedrichroda
Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Kassen-                            Sonntag, 29.08.2021
ärztlichen Vereinigungen                                              St. Georg-Apotheke, Karl-Ernst-Str. 2, 99887 Georgenthal
                                                                      Montag, 30.08.2021
                                                                      Hof-Apotheke, Marktstraße 7, 99894 Friedrichroda
                                                                      Dienstag, 31.08.2021
                                                                      Schloß-Apotheke, Marktstraße 4, 99885 Ohrdruf
                                                                      Mittwoch, 01.09.2021
                                                                      Thuringia-Apotheke, Hauptstraße 40, 99880 Waltershausen
                                                                      Donnerstag, 02.09.2021
                                                                      Adler-Apotheke, Marktplatz 6, 99885 Ohrdruf
                                                                      Freitag, 03.09.2021
                                                                      Alte Apotheke, Markt 7, 99880 Waltershausen
                                                                      Samstag, 04.09.2021
                                                                      Apotheke am Klaustor, Hauptstraße 9-11, 99880 Waltershausen
So funktioniert’s
                                                                      Sonntag, 05.09.2021
Wenn Sie außerhalb der Sprechzeiten dringend ärztliche Hilfe          Apotheke Ibenhain, Heinrich-Heine-Str. 27a, 99880 Waltershausen
benötigen und zum Beispiel nicht wissen, wo sich in Ihrer Nähe
eine Bereitschaftsdienstpraxis befindet, wählen Sie die 116 117.
Egal, wo Sie sich in Deutschland befinden.                                            Schießwarnung 18/2021
Ihr Anruf wird an den für Sie zuständigen Bereitschaftsdienst
weitergeleitet - je nach Organisation des Dienstes direkt zu ei-            für den Standortübungsplatz „OHRDRUF“
nem diensthabenden Arzt oder einer Bereitschaftsdienst-Leit-            Monat: August - September (23.08.2021 - 05.09.2021)
stelle. Dort erhalten Sie in jedem Fall schnell und unkompliziert     1. An den aufgeführten Tagen/Zeiträumen wird auf dem StOÜb-
die ärztliche Hilfe, die Sie brauchen. Der ärztliche Bereitschafts-      Pl „Ohrdruf“ geschossen, gesprengt und auch außerhalb der
dienst versorgt sowohl Kassen- als auch Privatpatienten.
                                                                         angegebenen Zeiten geübt.
Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung
Der Anruf der 116 117 ist für Sie kostenfrei. Die Kosten der Be-        Tag          Datum        Sperrzeit       Gesperrte     Pachtflä-
handlung übernehmen die gesetzlichen und privaten Kranken-                                                        chen
kassen (hier abhängig vom Vertrag und Selbstbehalt).                                                34. KW
Bei lebensbedrohlichen Notfällen alarmieren Sie bitte den Ret-          Montag       23.08.2021
tungsdienst unter der Notrufnummer 112!
                                                                        Dienstag     24.08.2021
                                                                        Mittwoch     25.08.2021
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst                                      Donnerstag   26.08.2021
Der Zahnärztliche Bereitschaftsdienst hat sich dem Ärztlichen           Freitag      27.08.2021
Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen ange-            Samstag      28.08.2021
schlossen und ist nun ebenfalls unter der bundesweiten kosten-          Sonntag      29.08.2021
freien Notrufnummer:                                                                                35. KW
                           116 117                                      Montag       30.08.2021   07:00 - 16:30
erreichbar.                                                             Dienstag     31.08.2021   07:00 - 16:30
                                                                        Mittwoch     01.09.2021   07:00 - 16:30
Apothekennotdienst Waldbote 16/2021                                     Donnerstag   02.09.2021   07:00 - 16:30
Freitag, 20.08.2021                                                     Freitag      03.09.2021   07:00 - 12:30
Thuringia-Apotheke, Hauptstraße 40, 99880 Waltershausen                 Samstag      04.09.2021
Samstag, 21.08.2021                                                     Sonntag      05.09.2021
Adler-Apotheke, Marktplatz 6, 99885 Ohrdruf                              Anfang und Ende der Sperrzeiten werden bei Tag durch auf-
Sonntag, 22.08.2021                                                      gezogene rot-weiße Signalkörbe und bei Nacht durch an den
Alte Apotheke, Markt 7, 99880 Waltershausen
                                                                         Signalmasten angebrachte rote Warnleuchten angezeigt.
Montag 23.08.2021
Apotheke am Klaustor, Hauptstraße 9-11, 99880 Waltershausen              Auch außerhalb der angegebenen Sperrzeiten ist das Betre-
Dienstag, 24.08.2021                                                     ten und Befahren des StOÜbPl ohne Genehmigung der Leit-
Apotheke Ibenhain, Heinrich-Heine-Str. 27a, 99880 Waltershausen          und Kontrollstelle verboten.
Mittwoch, 25.08.2021                                                  2. Das gesamte Standortübungsplatzgelände ist militärischer
Perthes-Apotheke, Bebraer Straße 1, 99894 Friedrichroda                  Sicherheitsbereich und gleichzeitig Gesamtgefahrenbereich!
Donnerstag, 26.08.2021                                                   Die Grenzen sind durch Warntafeln sowie durch feste und
Falken-Apotheke, Hauptstraße 78, 99887 Tambach-Dietharz                  bewegliche Schranken kenntlich gemacht!
Donnerstag, 26.08.2021                                                   Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperrzei-
Hörsel-Apotheke, Schulhög 2, 99880, Hörsel, OT Mechterstädt              ten hinaus geschlossen gehalten.
Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote                                            -6-                                                                             Nr. 16/2021
3. Das unbefugte Betreten und Befahren des StOÜbPl sowie                          Öffentliche Bekanntmachung
   das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken
   und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Muniti-        Die 18. Tagung des Haupt- und Finanzausschusses
   onsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt!                         der Stadt Ohrdruf
   VORSICHT! BLINDGÄNGER! ÜBUNGEN VON KRAFT-
   FAHRZEUGEN, STRASSENVERSCHMUTZUNGEN, UN-                                       (Legislaturperiode 2019 bis 2024)
   BELEUCHTETE UND GETARNTE KRAFTFAHRZEUGE                                                    findet am
   SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM STANDORT-                             Donnerstag, dem 09. September 2021, 18.30 Uhr
   ÜBUNGSPLATZ.                                                               im Schloss Ehrenstein, Bürgersaal statt.
   Den Anordnungen der Kontrollorgane und der Absperrposten
   des Standortübungsplatzes ist Folge zu leisten.                Zur Behandlung sind öffentliche und nicht öffentliche Tagesord-
                                                                  nungspunkte vorgesehen. Die konkrete Tagesordnung wird sat-
im Auftrag                                                        zungsgerecht in den Schaukästen sowie auf der Internetseite
Unterschrift, Dienstgrad, Dienststellung                          der Stadt Ohrdruf (www.ohrdruf.de) Stadtverwaltung/Ratsinfor-
Doerner, Stabsfeldwebel                                           mation öffentlich - veröffentlicht.
Im Original gezeichnet                                            Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Schutzmaß-
                                                                  nahmen und Hygienevorschriften nach der Thüringer Ver-
                                                                  ordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maß-
                                                                  nahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus
                                                                  SARS-CoV-2 entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen
                                                                  Verordnung einzuhalten sind.
                                                                  1. Ausschluss von Teilnehmern mit Symptomen einer CO-
                                                                      VID-19-Erkrankung
                                                                  2. Ausschluss von Teilnehmern mit jeglichen Erkältungs-
                                                                      symptomen
                                                                  3. Einhaltung der Abstandsregelung von mindestens 1,5 m
                                                                      Abstand zu anderen Personen
                                                                  4. Beachtung der Hygienevorschriften
                                                                  5. Mundschutzpflicht
                                                                  Bitte beachten Sie, dass die Durchführung der Sitzung von
                                                                  den zu diesem Zeitpunkt gültigen Bestimmungen, Verord-
                                                                  nungen bzw. Verfügungen abhängig ist!
                                                                  Aktuelle Hinweise finden Sie immer auf der Homepage der
                                                                  Stadtverwaltung Ohrdruf unter www.ohrdruf.de.
                                                                  gez. Stefan Schambach
                                                                  Bürgermeister

           Öffentliche Bekanntmachung                             Beschlussübersicht
  Die 15. Tagung des Bau- und Umweltausschusses                   zur 21. Tagung des Stadtrates der Stadt Ohrdruf
                  der Stadt Ohrdruf                               (Legislaturperiode 2019 - 2024) am 24.06.2021
             (Legislaturperiode 2019 bis 2024)                    Beschluss-Nr.: 312/2021
                         findet am                                Beschluss - Erweiterung Tagesordnung (öffentlicher Teil) wegen
     Dienstag, dem 07. September 2021, um 18.30 Uhr               Dringlichkeit gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 ThürKO
        im Schloss Ehrenstein - Bürgersaal statt.                 Beschlusstext
Zur Behandlung sind öffentliche und nicht öffentliche Tagesord-   Der Stadtrat beschließt aufgrund Dringlichkeit gemäß § 35 Abs.
nungspunkte vorgesehen. Die konkrete Tagesordnung wird sat-       5 Satz 2 Nr. 2 ThürKO die Tagesordnung des öffentlichen Teils
zungsgerecht in den Schaukästen sowie auf der Internetseite       um den Tagesordnungspunkt „Beschluss - 3. Fortschreibung des
der Stadt Ohrdruf (www.ohrdruf.de) Stadtverwaltung/Ratsinfor-     Finanzplanes 2020 - 2024 und des dazugehörigen Investitions-
mation öffentlich - veröffentlicht.                               programmes“ zu erweitern.
                                                                  Abstimmungsergebnis:
Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Schutzmaß-         Ja-Stimmen: ............................................................................ 18
nahmen und Hygienevorschriften nach der Thüringer Ver-            Gegenstimmen: ........................................................................ -
ordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maß-         Enthaltungen: ............................................................................ -
nahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus             Befangen: ................................................................................. -
SARS-CoV-2 entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen
Verordnung einzuhalten sind.                                      Beschluss-Nr.: 313/2021
1. Ausschluss von Teilnehmern mit Symptomen einer CO-             Beschluss - Satzung über die Führung und Verwendung des
    VID-19-Erkrankung                                             Stadtwappens, der Ortsteilwappen, der Stadtflagge, des Dienst-
2. Ausschluss von Teilnehmern mit jeglichen Erkältungs-           siegels und des Stadtlogos der Stadt Ohrdruf (Wappensatzung)
    symptomen                                                     Beschlusstext
3. Einhaltung der Abstandsregelung von mindestens 1,5 m           Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf beschließt die Satzung über die
    Abstand zu anderen Personen                                   Führung und Verwendung des Stadtwappens, der Ortsteilwap-
4. Beachtung der Hygienevorschriften                              pen, der Stadtflagge, des Dienstsiegels und des Stadtlogos der
Bitte beachten Sie, dass die Durchführung der Sitzung von         Stadt Ohrdruf (Wappensatzung).
den zu diesem Zeitpunkt gültigen Bestimmungen, Verord-            Abstimmungsergebnis:
nungen bzw. Verfügungen abhängig ist!                             Ja-Stimmen: ............................................................................ 18
Aktuelle Hinweise finden Sie immer auf der Homepage der           Gegenstimmen: ........................................................................ -
Stadtverwaltung Ohrdruf unter www.ohrdruf.de.                     Enthaltungen: ............................................................................ -
gez. Michael Klippstein                                           Befangen: ................................................................................. -
Vorsitzender BUA                                                  Beschluss-Nr.: 314/2021
                                                                  Beschluss - Anpassung der Dienstaufwandsentschädigung der
                                                                  kommunalen Wahlbeamten
                                                                  Beschlusstext
                                                                  Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf beschließt, die Dienstaufwands-
                                                                  entschädigung für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte ab
                                                                  01. Juli 2021 auf 258,00 € pro Monat festzusetzen.
Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote                                                                          -7-                                                                             Nr. 16/2021
Abstimmungsergebnis:                                                                            Beschluss-Nr.: 319/2021
Ja-Stimmen: ............................................................................ 16     Beschluss - Ermächtigung zur Vergabe der Bauleistung Umbau
Gegenstimmen: ........................................................................ -        Bushaltestelle „Schule“ mit Wendeschleife, OT Wölfis
Enthaltungen: ............................................................................ 2    Beschlusstext
Befangen: ................................................................................. -   Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, eine
                                                                                                Vergabe der Bauleistung für das Bauvorhaben - Umbau Bushal-
Beschluss-Nr.: 315/2021                                                                         testelle „Schule“ mit Wendeschleife, OT Wölfis - vorzunehmen.
Beschluss - 1. Änderungssatzung zur Änderung der Ehrungssat-                                    Abstimmungsergebnis:
zung der Stadt Ohrdruf                                                                          Ja-Stimmen: ............................................................................ 18
Beschlusstext                                                                                   Gegenstimmen: ........................................................................ -
Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf beschließt die 1. Änderungssat-                                  Enthaltungen: ............................................................................ -
zung zur Änderung der Ehrungssatzung der Stadt Ohrdruf.                                         Befangen: ................................................................................. -
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: ............................................................................ 18     Beschluss-Nr.: 320/2021
Gegenstimmen: ........................................................................ -        Beschluss - Überplanmäßige Ausgabe in der HHST
Enthaltungen: ............................................................................ -    2.88000.932100 Grundstücksankauf Stadt
Befangen: ................................................................................. -   Beschlusstext
                                                                                                Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe in der
Beschluss-Nr.: 316/2021
                                                                                                Haushaltsstelle 2.88000.932100 für den Grundstücksankauf
Beschluss - 3. Fortschreibung des Finanzplanes 2020 - 2024 und
                                                                                                in Höhe von 100.000,00 €. Die Deckung soll aus dem Verkauf
des dazugehörigen Investitionsprogrammes
                                                                                                Grundstücke Gewerbegebiet erfolgen, HHSt. 2.88000.34000.
Beschlusstext
                                                                                                Abstimmungsergebnis:
Der Stadtrat beschließt die 3. Fortschreibung des Finanzplanes
                                                                                                Ja-Stimmen: ............................................................................ 18
2020 - 2024 einschließlich des dazugehörigen Investitionspro-
grammes 2020 - 2024.                                                                            Gegenstimmen: ........................................................................ -
Abstimmungsergebnis:                                                                            Enthaltungen: ............................................................................ -
Ja-Stimmen: ............................................................................ 18     Befangen: ................................................................................. -
Gegenstimmen: ........................................................................ -        Beschluss-Nr.: 321/2021
Enthaltungen: ............................................................................ -    Beschluss zur Anpassung der Pacht- und Nutzungsentgelte
Befangen: ................................................................................. -   Beschlusstext
Beschluss-Nr.: 317/2021                                                                         Der Stadtrat beschließt die Anpassung der Pacht- und Nutzungs-
Beschluss zur Billigung und öffentlichen Auslegung des Entwurfes                                entgelte der Kernstadt Ohrdruf und seiner Ortsteile anhand des
des Bebauungsplanes „An der Schrammstraße“ der Stadt Ohrdruf                                    angefügten Vorschlages zur Vereinheitlichung der Pachtzinsen.
[Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im be-                                    Abstimmungsergebnis:
schleunigten Verfahren] nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)                                   Ja-Stimmen: ............................................................................ 18
i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSIG)                                 Gegenstimmen: ........................................................................ -
Beschlusstext                                                                                   Enthaltungen: ............................................................................ -
Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf beschließt:                                                      Befangen: ................................................................................. -
01 Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungs-                                        Beschluss-Nr.: 322/2021
    planes „An der Schrammstraße“ der Stadt Ohrdruf [Bebau-                                     Beschluss Erweiterung Tagesordnung wegen Dringlichkeit
    ungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im be-                                      - nicht öffentlich
    schleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung                                    Beschluss-Nr.: 323/2021
    im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, wird in der vor-                                  Vergabebeschluss
    liegenden Fassung mit Stand vom 22.06.2021 gebilligt.                                       - nicht öffentlich
02 Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungs-                                        Beschluss-Nr.: 324/2021
    planes „An der Schrammstraße“ der Stadt Ohrdruf [Bebau-                                     Vergabebeschluss
    ungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im be-                                      - nicht öffentlich
    schleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung                                    Beschluss-Nr.: 325/2021
    im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, ist in der vorlie-                                Beschluss außergerichtliche Einigung
    genden Fassung mit Stand vom 22.06.2021 gemäß § 3 Abs.                                      - nicht öffentlich
    2 BauGB öffentlich auszulegen.                                                              Beschluss-Nr.: 326/2021
03 Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sons-                                      Wegfall Gründe der Geheimhaltung - Beschluss Nr. 310/2021
    tigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich                                    - nicht öffentlich
    durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grund-
    lage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2                                     Beschluss-Nr.: 310/2021
    BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen                                      Beschluss Vorbereitung einer Ausschreibung für ein Wärmecon-
    Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Ausle-                                tracting inkl. der durchzuführenden Modernisierungsmaßnah-
    gung des Entwurfes des Bebauungsplanes zu unterrichten.                                     men und der Netzerweiterung für das Heizhaus
05 Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich be-                                 Beschlusstext
    kannt zu machen. In der Bekanntmachung erfolgt ein Hinweis                                  Der Stadtrat von Ohrdruf beauftragt den Bürgermeister und den
    auf § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (Plan-                                   Werkleiter des Eigenbetriebs Stadtwirtschaft Ohrdruf die Voraus-
    SIG) / (COVID-19 Pandemie).                                                                 setzungen für eine Ausschreibung für ein Wärmecontracting inkl.
06 Der Eigentümer des Grundstückes wird vertraglich verpflich-                                  der durchzuführenden Modernisierungsmaßnahmen und der
    tet, die Kosten der Planung und die Kosten zur Herstellung                                  Netzerweiterung für das Heizhaus zu schaffen.
    der Ver- und Entsorgungsleitungen zu tragen.
Abstimmungsergebnis:                                                                            Wappensatzung
Ja-Stimmen: ............................................................................ 18
Gegenstimmen: ........................................................................ -        1. Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf hat am 24.06.2021 mit Be-
Enthaltungen: ............................................................................ -    schluss-Nr. 313/2021 die Satzung über die Führung und Verwen-
Befangen: ................................................................................. -   dung des Stadtwappens, der Ortsteilwappen, der Stadtflagge,
                                                                                                des Dienstsiegels und des Stadtlogos der Stadt Ohrdruf (Wap-
Beschluss-Nr.: 318/2021                                                                         pensatzung) beschlossen.
Beschluss - Ermächtigung zur Vergabe der Elektroarbeiten im
Nordflügel Schloss Ehrenstein                                                                   2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte mit Schreiben vom
Beschlusstext                                                                                   29.06.2021 die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbe-
Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, eine                                 hörde (Kommunalaufsicht) des Landratsamtes Gotha.
Vergabe der Elektroarbeiten im Nordflügel Schloss Ehrenstein
vorzunehmen.                                                                                    Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 12.07.2021
Abstimmungsergebnis:                                                                            die Eingangsbestätigung erteilt. Durch die Rechtsaufsichtsbe-
Ja-Stimmen: ............................................................................ 18     hörde wurden keine Auflagen erteilt oder Beanstandungen fest-
Gegenstimmen: ........................................................................ -        gestellt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Mo-
Enthaltungen: ............................................................................ -    nats nach Erhalt der Eingangsbestätigung öffentlich bekannt zu
Befangen: ................................................................................. -   machen.
Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote                                                -8-                                                      Nr. 16/2021
      Satzung über die Führung und Verwendung                         (9) Die Verwendung des Stadtwappens, der Ortsteilwappen und
        des Stadtwappens, der Ortsteilwappen,                         der Stadtflagge zu politischen Zwecken, insbesondere durch po-
          der Stadtflagge, des Dienstsiegels                          litische Parteien, ist ausgeschlossen.
         und des Stadtlogos der Stadt Ohrdruf                                                         §3
                  (Wappensatzung)                                                    Verwendung des Stadtwappens,
                                                                                  der Ortsteilwappen und des Stadtlogos
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 und 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-
                                                                      (1) Die Verwendung des Stadtwappens, der Ortsteilwappen und
und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in
                                                                      des Stadtlogos darf erst nach Erteilung der Genehmigung er-
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl.
                                                                      folgen. Mit der Genehmigung wird die technische Vorlage des
S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt
                                                                      Stadtwappens, der Ortsteilwappen und des Stadtlogos zur Ver-
Ohrdruf in seiner Sitzung am 24.06.2021 folgende Wappensat-
                                                                      fügung gestellt, die unverändert zu verwenden ist.
zung beschlossen:
                                                                      (2) Das Stadtwappen, die Ortsteilwappen und das Stadtlogo
                                 §1                                   darf ausschließlich für den beantragten Zweck verwendet wer-
        Führung und Verwendung des Stadtwappens,                      den und ist ohne Genehmigung der Stadt Ohrdruf nicht auf Dritte
               der Ortsteilwappen, der Stadtflagge,                   übertragbar.
                       des Dienstsiegels und                          (3) Die Verwendung zu politischen Zwecken, insbesondere durch
                des Stadtlogos der Stadt Ohrdruf                      politische Parteien, ist ausgeschlossen.
(1) Die Stadt Ohrdruf führt nach § 2 der Hauptsatzung der Stadt
Ohrdruf ein Stadtwappen, eine Stadtflagge und ein Dienstsie-                                        §4
gel. Gemäß § 2 Abs. 3 des Vertrages über die Eingliederung der                                   Gebühr
Gemeinden Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis in die Stadt Ohrd-         (1) Die Verwendung des Stadtwappens, der Ortsteilwappen und
ruf können die Ortsteile ihr jeweiliges Wappen im nichtamtlichen      des Stadtlogos ist gebührenfrei.
Verkehr als historisches Wappen weiter nutzen.                        (2) Die Erhebung von Verwaltungsgebühren nach Maßgabe der
(2) Die Verwendung des Stadtwappens, der Ortsteilwappen, der          Verwaltungskostensatzung der Stadt Ohrdruf bleibt hiervon un-
Stadtflagge und des Dienstsiegels obliegt allein der Stadt Ohrd-      berührt.
ruf, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nicht etwas an-                                         §5
deres geregelt ist. Es gilt die Ausführung des Stadtwappens und                          Widerruf der Genehmigung
der Ortsteilwappen gemäß Anlage zu dieser Satzung.                    (1) Die Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens, der
(3) Die Stadt Ohrdruf führt ein Stadtlogo. Es gilt die Ausführung     Ortsteilwappen und des Stadtlogos kann jederzeit ohne Angabe
des Stadtlogos gemäß Anlage zu dieser Satzung. Die §§ 2 bis 7         von Gründen widerrufen werden, insbesondere wenn
gelten für das Stadtlogo entsprechend.                                a) die Genehmigung durch unrichtige Angaben erschlichen
(4) Diese Satzung regelt auch die Verwendung von Wappen, die              wurde,
nicht völlig identisch mit den Stadtwappen sind, aber nur so gerin-   b) kein städtisches Interesse mehr vorliegt,
ge Abweichungen aufweisen, dass eine Verwechslung möglich ist.        c) die durch die Genehmigung erteilte Befugnis überschritten
                                  §2                                      oder die erteilten Auflagen nicht erfüllt werden,
           Genehmigungspflicht für die Verwendung                     d) die Genehmigungsvoraussetzungen weggefallen sind oder
             des Stadtwappens, der Ortsteilwappen,                    e) die Gebühr nicht entrichtet wird.
                der Stadtflagge, des Dienstsiegels                    (2) Bei Widerruf der Genehmigung ist die Verwendung des Stadt-
                 und des Stadtlogos durch Dritte                      wappens, der Ortsteilwappen und des Stadtlogos unverzüglich
(1) Die Verwendung des Dienstsiegels der Stadt Ohrdruf durch          zu unterlassen. Eine Gebührenerstattung oder ein Entschä-
andere Personen als die Stadt Ohrdruf ist ausgeschlossen.             digungsanspruch ist im Falle des Widerrufs der Genehmigung
(2) Andere Personen als die Stadt Ohrdruf dürfen das Stadtwap-        ausgeschlossen.
pen, die Ortsteilwappen, die Stadtflagge und das Stadtlogo so-                                         §6
wie solche Wappen und Flaggen, bei denen eine Verwechslung                                 Genehmigungsfiktion
mit dem Stadtwappen oder der Stadtflagge naheliegt bzw. nicht         Soweit Dritte das Stadtwappen, die Ortsteilwappen und das
ausgeschlossen werden kann, nur mit Genehmigung der Stadt             Stadtlogo bereits vor Inkrafttreten dieser Satzung verwenden, gilt
Ohrdruf verwenden. Andere Personen i. S. dieser Satzung sind          dies als eine genehmigte Verwendung im Sinne dieser Satzung.
natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten     In einem solchen Fall gilt die Genehmigung bis zum Ablauf des
Rechts, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen und Religions-       Kalenderjahres, welches dem Inkrafttreten dieser Satzung folgt,
gemeinschaften. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.           als erteilt.
(3) Die Genehmigung ist schriftlich bei der Stadt Ohrdruf zu be-
antragen. Der Antrag muss insbesondere                                                             §7
a) Name, Anschrift und Unterschrift des Antragstellers sowie                             Ordnungswidrigkeiten
b) Art, Form, Zweck,                                                  (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
c) Zeitraum und                                                       a) entgegen § 2 Abs. 1 das Stadtwappen der Stadt Ohrdruf
d) Anzahl der Verwendung enthalten.                                       ohne Genehmigung verwendet,
Gegenstände, auf denen das Stadtwappen aufgetragen werden soll        b) entgegen § 2 Abs. 4 die erteilten Auflagen nicht beachtet
(z.B. Kunst- oder kunstgewerbliche Gegenstände, Druckware, Ge-            oder
schenk- oder Andenkengegenstände und sonstige gewerbliche Er-         c) entgegen § 5 Abs. 2 nach Widerruf der Genehmigung die Ver-
zeugnisse) sind im Antrag näher zu bezeichnen. Ein Entwurf ist bei-       wendung nicht unverzüglich unterlässt.
zulegen. Auf Verlangen ist der Stadt Ohrdruf ein Muster vorzulegen    (2) Gemäß § 19 ThürKO in Verbindung mit den Bestimmungen
und gegebenenfalls ein Belegexemplar kostenlos zu überlassen.         des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) kann jeder Fall
(4) Die Genehmigung wird befristet für höchstens fünf Jahre er-       der Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro ge-
teilt, soweit nicht die Art der Verwendung eine längere Dauer der     ahndet werden.
Genehmigung erfordert. Erfolgt kein Widerruf, verlängert sich die
Genehmigung automatisch fortlaufend um ein weiteres Jahr.                                           §8
(5) Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen und jederzeit                                   Inkrafttreten
widerrufen werden.                                                    Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(6) Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn der Anschein ei-        Ohrdruf, den 14.07.2021
ner amtlichen Verwendung vermieden wird und die Verwendung            Stefan Schambach                                  - Dienstsiegel -
des Stadtwappens das Ansehen der Stadt Ohrdruf nicht beein-           Bürgermeister
trächtigt oder schädigt.
(7) Die Genehmigung soll Vereinen und Gewerbebetreiben nur
erteilt werden, wenn sie ihren Sitz in der Stadt Ohrdruf haben
oder in besonderer Beziehung zur Stadt Ohrdruf stehen.
(8) Einer Genehmigung bedarf es nicht bei der Verwendung des
Stadtwappens und der Ortsteilwappen zu Zwecken der For-
schung und Lehre auf dem Gebiet der Heraldik, soweit das Anse-
hen der Stadt Ohrdruf nicht geschädigt oder beeinträchtigt wird.
Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote                                                -9-                                                    Nr. 16/2021
Anlage                                                                        1. Änderungssatzung zur Änderung
zur Satzung über die Führung und Verwendung der Wappen,                      der Ehrungssatzung der Stadt Ohrdruf
der Flagge, des Dienstsiegels
und des Stadtlogos der Stadt Ohrdruf                                Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Land-
(Wappensatzung)                                                     kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 28.
                                                                    Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung, hat
                                                                    der Stadtrat der Stadt Ohrdruf in der Sitzung am 24.06.2021, die
                                                                    1. Änderung der Ehrungssatzung der Stadt Ohrdruf beschlossen:
                                                                                                    §1
                                                                                        Änderung der Satzung
                                                                    Die Ehrungssatzung der Stadt Ohrdruf vom 04.02.2019 wird wie
                                                                    folgt geändert:
                                                                    1. In § 6 Ehrung bei Geburt eines Kindes wird der Satz „Voraus-
                                                                        setzung ist die Mitteilung der Eltern an die Stadtverwaltung
                                                                        über die Geburt des Kindes (Vorlage der Geburtsurkunde)
Stadtwappen der       Schmuckwappen         Ortsteilwappen              innerhalb von drei Monaten nach der Geburt“ gestrichen.
Stadt Ohrdruf         der Stadt Ohrdruf     Ortsteil Crawinkel
                                                                                                §2
                                                                                           Inkrafttreten
                                                                    Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Be-
                                                                    kanntmachung in Kraft.
                                                                    Ohrdruf, den 14.07.2021
                                                                    Stefan Schambach                                  - Dienstsiegel -
                                                                    Bürgermeister

                                                                    Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO
                                                                    Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-
Ortsteilwappen        Ortsteilwappen        Logo der Stadt Ohr-     oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung
Ortsteil Gräfenhain   Ortsteil Wölfis       druf im Hochformat      enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlas-
                                                                    sen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung
                                                                    nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß §
                                                                    21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es
                                                                    sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausferti-
                                                                    gung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden
                                                                    oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt
                                                                    Ohrdruf vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift
                                                                    und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Logo der Stadt Ohrdruf im Querformat                                Die Satzung 1. Änderungssatzung zur Änderung der Ehrungs-
                                                                    satzung der Stadt Ohrdruf sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO                                    ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-    gez. Schambach
oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung         Bürgermeister
enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlas-
sen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung           Amtliche Bekanntmachung
nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß §
21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es         der Satzung über die Veränderungssperre für den
sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausferti-
gung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden
                                                                    Geltungsbereich der 4. Änderung des
oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt        Bebauungsplans „Gemeinsames Gewerbegebiet
Ohrdruf vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift      Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen“ der Stadt Ohrdruf
und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.          Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf hat in seiner Sitzung am 27. Mai
Die Satzung über die Führung und Verwendung des Stadtwap-           2021 folgende Satzung erlassen.
pens, der Ortsteilwappen, der Stadtflagge, des Dienstsiegels        Die Stadt Ohrdruf erlässt aufgrund der §§ 14 und 16 Bauge-
und des Stadtlogos der Stadt Ohrdruf (Wappensatzung) sowie          setzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich      03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Ge-
bekannt gemacht.                                                    setzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist
gez. Schambach                                                      und der §§ 19 und 21 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
Bürgermeister                                                       in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003, zuletzt
                                                                    geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23.03.2021 (GVBl.
                                                                    S. 115) folgende Satzung:
1. Änderungssatzung zur Änderung
der Ehrungssatzung der Stadt Ohrdruf                                                                §1
                                                                                      Räumlicher Geltungsbereich
Beschluss- und Anzeigevermerk                                       (1) Für den Geltungsbereich der 4 Änderung des Bebauungsplans
                                                                    „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen“
1. Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf hat am 24.06.2021 mit Be-         der Stadt Ohrdruf wird eine Veränderungssperre festgesetzt.
schluss-Nr. 315/2021 die 1. Änderungssatzung zur Änderung der       (2) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ent-
Ehrungssatzung der Stadt Ohrdruf beschlossen.                       spricht dem Geltungsbereich der 4. des Bebauungsplans „Gemein-
2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte mit Schreiben vom              sames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen“ mit Flur-
29.06.2021 die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbe-       stücken der Gemarkung Ohrdruf, in der Anlage gekennzeichnet.
hörde (Kommunalaufsicht) des Landratsamtes Gotha.                   (3) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt
                                                                    sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage Bestandteil der Sat-
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 12.07.2021         zung ist. Der betroffene Bereich ist schwarz gestrichelt umrandet.
die Eingangsbestätigung erteilt. Durch die Rechtsaufsichtsbe-       (4) Der Geltungsbereich der 4. Änderung liegt nordwestlich der
hörde wurden keine Auflagen erteilt oder Beanstandungen fest-       Kernstadt Ohrdruf und wird im Wesentlichen von der „Ringstra-
gestellt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Mo-   ße“ im Norden, von der Bundesstraße 247 im Osten, von der
nats nach Erhalt der Eingangsbestätigung öffentlich bekannt zu      Bahnstrecke Gotha-Gräfenroda im Süden und von einem Gra-
machen.                                                             ben (Gewässer) parallel zur „Ringstraße“ im Westen begrenzt.
Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote                                              - 10 -                                                     Nr. 16/2021
Die Straßen „Ringstraße“, „Am Gehrengraben“, „Westfalenstra-         Donnerstag 09.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr
ße“, „Hamburger Straße“, „Steinstraße“ und die „Herrenhöfer          Freitag         09.00 bis 11.00 Uhr
Landstraße“ liegen im Geltungsbereich.
                                                                     in der Stadtverwaltung Marktplatz 1, 99885 Ohrdruf, Zimmer
                              §2                                     12 – nicht barrierefrei – für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme
                           Verbote                                   bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder
(1) Mit der Veränderungssperre dürfen alle Vorhaben im Sinne         Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis ein-
des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht        getragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die
beseitigt werden. Gemäß § 14 Abs. 2 BauGB werden Ausnah-             Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wäh-
men zugelassen, die dem Planungsziel nicht widersprechen.            lerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er
(2) Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen         Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrich-
des Grundstückes und baulicher Anlagen, deren Veränderungen          tigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben
nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind,       kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der
dürfen nicht vorgenommen werden.                                     Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperr-
                                                                     vermerk gemäß den § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes
                               §3                                    eingetragen ist.
              Inkrafttreten und Außerkrafttreten                     Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-
(1) Die Satzung tritt am Tage Ihrer Bekanntmachung in Kraft.         führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
(2) Die Satzung tritt außer Kraft, wenn und soweit der für den       Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan          oder einen Wahlschein hat.
rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch 2 Jahre nach       2.
Bekanntmachung dieser Satzung.                                       Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,
Anlage:                                                              kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl,
                                                                            spätestens am 10. September 2021 bis 11.00 Uhr,
                                                                     bei der Gemeindebehörde in der Stadtverwaltung Marktplatz 1,
                                                                     99885 Ohrdruf, Zimmer 12 Einspruch einlegen. Der Einspruch
                                                                     kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt
                                                                     werden.
                                                                     3.
                                                                     Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,
                                                                     erhalten bis spätestens zum 05. September 2021 eine Wahlbe-
                                                                     nachrichtigung.
                                                                     Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl-
                                                                     berechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeich-
                                                                     nis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahl-
                                                                     recht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in
                                                                     das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen
                                                                     Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten
                                                                     keine Wahlbenachrichtigung.
                                                                     4.
                                                                     Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 192
                                                                     Gotha - Ilm-Kreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen
Lageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) der Verän-        Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Brief-
derungssperre für die 4. Änderung des Bebauungsplans „Ge-            wahl teilnehmen.
meinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen“              5.
der Stadt Ohrdruf (Kartengrundlage: WEBAtlasDE „Geoproxy             Einen Wahlschein erhält auf Antrag
Thüringen“; ohne Maßstab)                                            5.1.
                                                                     ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
Hinweis gemäß § 18 Abs. 3 BauGB                                      5.2.
Dauert die Veränderungssperre länger als 4 Jahre über den Zeit-      ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
punkt ihres Beginns, oder der ersten Zurückstellung des Bauge-       a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An-
suches nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, so ist den Betroffenen             tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18
für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemesse-               Abs. 1 der Bundeswahlordnung bis zum 04.09.2021 oder die
ne Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB).          Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs.
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen,              1 der Bundeswahlordnung bis zum 10.09.2021 versäumt hat,
wenn die im vorangegangenen Satz bezeichneten Vermögens-             b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf
nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs         der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung
dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung             oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahl-
schriftlich beim bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt (§          ordnung entstanden ist,
18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB).                                       c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor-
                                                                         den und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerver-
Ohrdruf, den 30.07.2021                                                  zeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Schambach                                                            Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen
Bürgermeister                                                        Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021 18.00 Uhr, bei der Gemein-
                                                                     debehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
   Bekanntmachung der Gemeindebehörde                                Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen
                                                                     des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie-
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis                 rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahlta-
  und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl                    ge, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter
                                                                     glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegan-
 zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021                       gen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein
1.                                                                   neuer Wahlschein erteilt werden.
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl                             Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtig-
              für die Wahlbezirke der Stadt Ohrdruf                  te können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen
       sowie Ortsteile Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis              Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis
wird in der Zeit vom 06. bis 10. September 2021 während der all-     zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen
gemeinen Öffnungszeiten und unter Einhaltung der Hygieneregeln       anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Voll-
Montag         09.00 bis 12.00 Uhr                                   macht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behin-
                                                                     derter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung
Dienstag       14.00 bis 16.00 Uhr
                                                                     der Hilfe einer anderen Person bedienen.
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