Titelschutz rundy Titelschutz-Journal

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Titelschutz rundy Titelschutz-Journal
Titelschutz
                                                                                                  NR. 5 • 28.1.2020

                        j       o          u          r          n            a        l
                DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ

– ZEITUNG – ZEITSCHRIFT – BUCH – HÖRFUNK – TV – FILM – TONTRÄGER – SPIELE – SOFTWARE –

                                §
                    Alle 4 Titel auf einen Blick
Die Fleisch-Bibel                       Dreiraumwohnung

                                        WALD NEU DENKEN –
Die Fleischbibel                           WALD NEU LENKEN

    Markenrecht: Hinweis in beschreibender Weise
              auf Verkaufsort – PALACE
 BVGer Entscheid vom 21.8.2019,         phase") des deutschen Marken-               Tina Turner Tribute-­
 Az. B-1831/2019. Wie fassen Sie in     rechts wird man (...) zu dem Ergeb-
 deutscher Sprache "PALACE" auf?        nis gelangen, dass die Auffassung
                                                                                      Plaket verboten
 Zumindest für französische Ver-        der Besucher von Luxushotels            (...) "Simply The Best – Die Tina Tur-
 kehrskreise bezeichnet "PALACE"        rechtserheblich ist. Wer dann per-      ner Story" ist eine Tribute-Show und
 ein großes Luxushotel. Was bedeu-      fekt Bescheid wissen will, muss in      soll eigentlich die Star-Sängerin Tina
 tet das markenrechtlich? (...)         der "Durchführungsphase" nach           Turner feiern. Fans der inzwischen
 Solche Hotels stellen gewisse Wa-      der Rechtsprechung des EuGH re-         79-jährigen Tina Turner können so
 ren aus und verkaufen diese auch.      präsentativ die Besucher von Lu-        noch einmal ihre größten Hits live er-
 Bei "sacs de voyage; sacs à main,      xushotels befragen. Das Ergebnis        leben. Die Tribute-Show schildert das
 sacs à dos, porte-monnaie; para-       wird nach der Erfahrung eines in        bewegte Leben der Rock-Ikone: Von
 pluies, cannes" (Klasse 18) sowie      Umfragen Erfahrenen sein, dass          ihren musikalischen Anfangserfol-
 "vêtements, articles chaussants,       jedenfalls ein erheblicher Teil der     gen, der Zeit mit ihrem drogensüchti-
 articles de chapellerie" (Klasse 25)   befragten Besucher so auffassen         gen und gewalttätigen Ehemann Ike
 handelt es sich um Waren, die zum      wird ("Analysephase"), wie es das       Turner bis hin zu Tina Turners Neu-
 Angebot eines Luxushotels gehö-        schweizerische Bundesverwal-            anfang als Solokünstlerin sowie ihr
 ren (...). PALACE weist für diese      tungsgericht für die relevanten         raketenartiger Aufstieg in den 80er-
 Waren daher in beschreibender          französischen Verkehrskreise, wie       und 90er-Jahren. Seit 2017 tourt die
 Weise auf den Verkaufsort hin.         zitiert, angenommen hat.                Show bereits. Es gab bislang 88 Auf-
 Bei der Auslegung ("Definitions-       • schweizer.eu                          führungen, 2020 sollen 60 weitere
                                                                                folgen.

                                                                                Tina Turner klagt wegen Verwechs-
                                                                                    lungsgefahr auf Tour-Plakat
                                                                                Doch Tina Turner selbst gefiel das
                                                                                überhaupt nicht und verklagte den
                                                                                Tourveranstalter, die Cofo Entertain-
                                                                                ment GmbH & Co.KG aus Passau [s.
                                                                                rundy Titelschutz-Journal 45/2019].
                                                                                Der Grund: Verwechslungsgefahr! Die
                                                                                Frau auf den Werbeplakaten sehe ihr
                                                                                zum Verwechseln ähnlich. So könne
                                                                                man meinen, sie selbst würde in der
                                                                                Show auftreten. Der Tourveranstalter
                                                                                indes wies alle Vorwürfe ... >>> S. 5

TEL.: +49 6021-58 388 0 • FAX: +49 6021-58 388 22 • EMAIL: TITELSCHUTZ@RUNDY.DE • INTERNET: WWW.TITELSCHUTZJOURNAL.DE
Titelschutz rundy Titelschutz-Journal
2       DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ                                                                                                                             NR. 5 • 28.1.2020

                         SToPP
                                                                         Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) so-
                                                                         wie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir für einen
                                                                         Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
                         hunger
                         pate werden – leben retten
                         www.worldvision.de

                                                  Zukunft für Kinder !

                                                                         WALD NEU DENKEN –
    Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titel-
    schutz in Anspruch für:

                                                                            WALD NEU LENKEN

    Dreiraumwohnung

                                                                         in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, für alle Me-
    in allen Schreibweisen, Schriftarten, Darstellungsformen,            dien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für
    Abwandlungen und Wortverbindungen für alle, auch elek-               Druckerzeugnisse, Bücher, Film, Fernsehen, Video, Video
    tronische Medien, insbesondere Fernsehen, Off- und On-               on Demand, Hörfunk, digitale Speicher- und Wiedergabe-
    line-(Abruf-)Dienste, Internet und Multimedia-Anwendun-              medien, einschließlich Onlinedienste, Internet und Multi­
    gen sowie Hörfunk und Printmedien.                                   media-Anwendungen (z. B. CD-ROM).

    Wiedemann & Berg Television GmbH & Co. KG,                           UNVERZAGT Rechtsanwälte,
    Akademiestraße 7,                                                    Heimhuder Straße 71,
    D - 80799 München                                                    D - 20148 Hamburg

    Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titel-
    schutz in Anspruch für:
                                                                         ZEIT-VORTEIL
                                                                                                           Titelschutz
                                                                                                                                                                                          Nr. 7 • 10.2.2015
                                                                                                                                                                                                     77560

    Die Fleisch-Bibel
                                                                                                              j           o                u         r        n         a      l
                                                                                                DeutschlanDs spezial-MeDiuM für titelschutz

                                                                                                   §
                                                                             – zeitunG – zeitschrift – Buch – hÖrfunK – tV – filM – tOntrÄGer – spiele – sOftWare –

                                                                                                     Alle 32 Titel auf einen Blick
                                                                             am tropf der anerkennung                                Maxi und philipp
                                                                             BaenGO                                                  MDV – the paperguide
                                                                                                                                                                                                              © Uwe Wagschal / pixelio.de

    Die Fleischbibel                                                         BaenGO plan
                                                                             BaenGOs
                                                                                                                                     Meine 2 leBen
                                                                                                                                     Meine zWei leBen

                                                                             d.u.r.a. real – Berlin steglitz                         My Mind
                                                                             d.u.r.a. real Berlin – charlottenburg                   schweizer titelschutz journal
                                                                             d.u.r.a. real Berlin – Grünwald                         schweizer titelschutz-journal      Markenverletzung durch
                                                                             d.u.r.a. real Berlin – Kreuzberg                        the MDV – paperguide
                                                                                                                                                                         Modellbezeichnung?
                                                                                                                                                                        (...) Die Inhaberin der nationalen
                                                                             d.u.r.a. real Berlin – Mitte                            titelschutz journal schweiz        Wortmarke "SAM" (...) wehrte sich
                                                                                                                                                                        gegen die Nutzung ihrer Marke im
                                                                             d.u.r.a. real Berlin – Moabit                           titelschutz-journal schweiz        Rahmen einer Modellbezeichnung
                                                                             d.u.r.a. real Berlin – pankow                           und so geht’s –                    eines Konkurrenten. Der Betrei-

                                                                                  Die aktuelle Ausgabe
                                                                                                                                                                        ber eines Online-Verkaufsportals für
                                                                             Der MDV – paperguide                                          Das haus und Gartenmagazin   Mode bot im internet einen Mantel

    in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, ein-                      herz sucht herz                                         Wir sind schwanger
                                                                                                                                                                        unter der Bezeichnung "WOllMan-
                                                                                                                                                                        tel saM" und eine jacke unter der
                                                                                                                                                                        Bezeichnung "WOllBlazer saM"
    schließlich Zusätzen und Untertiteln, Schriftarten, Abkür-
                                                                                             bereits ab
                                                                             herz sucht herz –                                       Woche spezial
                                                                                                                                                                        an. (...) Das OlG frankfurt a. M. ent-
                                                                                Wer Will Mich?                                       www.BaenGO.com                     schied mit urteil vom 4.12.2014 – az.
                                                                                                                                                                        6 u 141/14 – dass in der Verwendung
    zungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, ins-                jakobs Weg                                              www.titelschutz-journal.ch         eines Vornamens als Modellbezeich-

                                                                                      FREITAG, 18 UHR,
                                                                                                                                                                        nung für ein Kleidungsstück in der
                                                                             leipzig lebt                                            www.titelschutzjournal.ch
    besondere Printmedien sowie digitale Medien.                                                                                                                        regel auch eine markenmäßige Be-
                                                                                                                                                                        nutzung liege. Daher sei der unter-
                                                                                                                                                                        lassungsklage des Markeninhabers
                                                                                                                                                                        stattzugeben. etwas anderes kön-
                                                                                Kollidiert Ihr Titel mit einem
    Heel Verlag GmbH,                                                                            unter
                                                                                Marken- oder Firmennamen?
                                                                                EuCor-Recherchen liefern Ihnen alle Daten und Fakten zum Schutz vor
                                                                                                                                                                        ne allenfalls dann gelten, wenn der
                                                                                                                                                                        Verkehr aufgrund entsprechender
                                                                                                                                                                        Branchenübung daran gewöhnt sei,
                                                                                                                                                                        in solchen Vornamen reine Bestell-

    Gut Pottscheidt,                                                            kostenintensiven Namenskollisionen. Das schafft Sicherheit - von Anfang an.
                                                                                                                                                                        zeichen zu sehen. Dies sei hier aber
                                                                                                                                                                        nicht der fall, da der Verbraucher in

    D - 53639 Königswinter                                               WWW.TITELSCHUTZJOURNAL.DE
                                                                                Thomson Reuters (Professional) Deutschland GmbH
                                                                                Würzburger Straße 56 . 63739 Aschaffenburg
                                                                                Fon +49 (0) 6021 58 4 99-0 . Fax +49 (0) 6021 58 4 99-99
                                                                                E-Mail contact@eucor.com . Internet www.eucor.com
                                                                                                                                                                        der angegriffenen Verwendungsform
                                                                                                                                                                        des zeichens "saM" nicht allein eine
                                                                                                                                                                        Modellbezeichnung sehe, sondern
                                                                                                                                                                        zugleich auch einen hinweis auf die
                                                                                                                                                                        herkunft des Kleisungsstücks aus ei-
                                                                                                                                                                        nem bestimmten unternehmen. (...)
                                                                                                                                                                        • www.kpw-law.de

                                                                             TEL.: +49 6021-58 388 18 • FAX: +49 6021-58 388 22 • EMAIL: titelsCHUtZ@rUNDY.De • INTERNET: WWW.titelschutzjOurnal.De
Titelschutz rundy Titelschutz-Journal
Titelschutz                                                                O
                                                                                                                     www. nline-Auftr
                                                                                                                         titelsc        a
                                                                                                                                 hutzjo g:
                                                                                                                                       urnal.
                                   j          o              u             r              n             a             l                       de

          Hiermit möchte(n) ich/wir folgende Titelschutz-Anzeige in der nächsten Ausgabe des
     „rundy Titelschutz-Journal“ (Deutschland) und/oder „Titelschutz-Journal Österreich“ aufgeben
                             (bitte treffen Sie Ihre Auswahl im grauen Feld):

               Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG* nehme(n) ich/wir Titelschutz in Anspruch für:

     Titel (pro Zeile ein Titel):

     (Firmen-) Name / Adresse:

         Titelschutz-Anzeige Deutschland1                                                     Erster Titel: 110,-- E; jeder Folge-Titel**: 20,-- E
         Titelschutz-Anzeige Österreich2                                                      Erster Titel: 115,-- E; jeder Folge-Titel**: 25,-- E
         Kombi-Anzeige Deutschland + Österreich3                                              Erster Titel: 190,-- E; jeder Folge-Titel**: 40,-- E

 * Der rechtliche Hinweis des Einleitungstextes wird auf die gesetzlichen Erfordernisse des jeweiligen Landes angepasst; **innerhalb der Titelschutz-Anzeige
 1
   Veröffentlichung im„rundy Titelschutz-Journal“; 2 Veröffentlichung im„Titelschutz-Journal Österreich“; 3 Veröffentlichung in beiden Journalen

         Bitte wiederholen Sie die Titelschutz-Anzeige nach ca. 5 Monaten zu 50% Rabatt
         Erst- und Wiederholungs-Anzeige werden gemeinsam berechnet; Rückerstattung bei nachträglichem Verzicht auf die Wiederholung nicht möglich

 Auftraggeber:
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 Auftragsnr. / Aktenz.:                                                                       Steuer-Nr.:
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                                                                        (rechtsverbindlich)

                            Zurückfaxen an: +49 6021-58 388 22
                  rundy media GmbH • Am Glockenturm 6 • D - 63814 Mainaschaff / Deutschland
                 Tel: +49 6021-58 388 18 • eMail: titelschutz@rundy.de • www.titelschutzjournal.de
               Alle Preise zzgl. evtl. anfallender MwSt.; Grundlage sind die „AGB“ der rundy media GmbH (www.titelschutzjournal.de/agb.html).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag/Auftrag ist der Firmensitz der rundy media GmbH. Es gilt deutsches Recht.
NR. 5 • 28.1.2020 – URTEILE & NEWS                       DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ                     5

                                              FORTSETZUNG VON SEITE 1

 >>> ... zurück. Das Unternehmen          beiden Seiten vier Wochen Zeit, um      Double. Zusammengenommen sei
 teilte mit, man sage ja nicht: "Er-      in diesem Sinne eine gütliche Eini-     das zu viel. Die beklagte Firma habe
 leben Sie Tina Turner live." Es sei      gung zu erzielen. Kommt es in dieser    nicht das Recht, ein potenzielles
 allgemein bekannt, dass die ech-         Zeit nicht zu einer solchen Einigung,   Publikum über die Mitwirkung von
 te Tina Turner bereits vor über 10       wolle das LG Köln am 22. Januar 2020    Tina Turner zu täuschen.
 Jahren ihre Karriere beendet habe.       eine Entscheidung treffen. Und dies     Im Fall Tina Turner kann Johannes
 Da es aber eine Hommage an Tina          tat das Gericht nun.                    Heininger von Cofo Entertainment
 Turner sei, sehe die Darstellerin Do-    Das Plakat, auf dem Turner von          noch nicht sagen, ob das Unter-
 rothea "Coco" Fletcher der jungen        einer rund 30 Jahre alten Doppel-       nehmen gegen das Urteil Beru-
 Turner dementsprechend ähnlich.          gängerin dargestellt wird, wel-
                                          che damit stolze 50 Jahre jünger
            LG Köln sieht                 ist als Turner selbst, darf künftig
       Verwechslungsgefahr                nicht mehr verwendet werden, ent-
 Die Empfehlung des Gerichts nach         schied das Landgericht Köln. Die
 der mündlichen Verhandlung im            Begründung: Es besteht Verwechs-
 Oktober 2019: Der Tourveranstal-         lungsgefahr (Urt. v. 22.01.2020,
 ter Cofo Entertainment solle einen       Az. 28 O 193/19). Denn man könnte
 entsprechenden unmissverständ-           meinen: "Da spielt Tina Turner mit."
 lichen Hinweis auf dem Plakat hin-       Es kämen hier laut Gericht drei Dinge   fung einlegen wird. Im Vorgriff auf
 zuzufügen und im Gegenzug solle          zusammen. Erstens lebe die Künst-       die richterliche Entscheidung habe
 Tina Turner dann auf weitere Forde-      lerin noch. Zweitens stehe ihr Name     man das Plakat bereits angepasst:
 rungen verzichten. Das LG Köln traf      groß auf dem Plakat. Und drittens       Es trägt jetzt den Zusatz "Starring
 daher im vergangenen Jahr noch           sei auch noch ein Foto zu sehen, das    Dorothea 'Coco' Fletcher". (...)
 keine Entscheidung, sondern gab          zwar nicht sie zeige, aber eben ein     • www.wbs-law.de

                 LG Heilbronn: IDO Verband handelt rechtsmissbräuchlich,
                   da nicht gegen eigene Mitglieder vorgegangen wird
Der in Leverkusen ansässige IDO Ver-      war kein Mitglied des IDO Verbands.     des IDO Verbands sind, durchaus ab-
band ist seit Jahren als "Abmahnver-      Bereits in der Vergangenheit ka-        gemahnt würden. Der IDO Verband
band" im Bereich des Wettbewerbs-         men Vermutungen auf, dass der IDO       hielt im Verfahren daran fest, dass
rechts berüchtigt und von vielen          Verband seine eigenen Mitglieder        auch Rechtsverstöße seiner Mitglie-
Online-Händlern gefürchtet. Der IDO       selbst gar nicht auf Wettbewerbs-       der entsprechend geahndet und
Verband hat bereits Tausende Ab-          verstöße kontrolliert bzw. sanktio-     verfolgt würden. Der Verband weise
mahnverfahren gegen Online-Händ-          niert und diese somit "verschont".      seine Mitglieder auf etwaige Verstö-
ler in die Wege geleitet. Eine neue       Denn es wurde soweit ersichtlich        ße hin und fordere sie unter Fristset-
Entscheidung des LG Heilbronn (LG         bis dato kein Fall bekannt, in dem      zung zur Beseitigung des jeweiligen
Heilbronn, Urt. v. 20.12.2019, Az. 21 O   der Verband gegen ein Mitglied ak-      Verstoßes auf. Nach fruchtlosem
38/19 KFH) sorgt nun für Aufsehen:        tiv vorgegangen ist, was die Vermu-     Verstreichen der Frist werde er auch
Das Gericht stellte den Rechtsmiss-       tung hinsichtlich des "Verschonens"     tätig, indem Abmahnungen ausge-
brauch des IDO Verbands fest. (...)       der eigenen Mitglieder spricht. Die-    sprochen würden bzw. eine gericht-
                                          ser Umstand kam im Verfahren vor        liche Durchsetzung erfolge.
        Die Vorgeschichte                 dem LG Heilbronn genauer unter die      In der Beweisaufnahme durch das
Klagen des IDO Verbands scheiter-         Lupe.                                   Gericht wurde jedoch festgestellt,
ten in der Vergangenheit teilweise                                                dass dies nicht der Wahrheit ent-
daran, dass nicht dargelegt werden                   Gericht stellt               spricht. Das Gericht stellte heraus,
konnte, dass eine ausreichende An-              Rechtsmissbrauch fest             dass der IDO Verband kein gericht-
zahl von qualifizierten Mitgliedern       Die Richter am LG Heilbronn (LG         liches Verfahren benennen konnte,
(gleiches Angebot auf demselben           Heilbronn, Urt. v. 20.12.2019, Az.      das einen Unterlassungsanspruch
räumlichen Markt) gegeben war. Der        21 O 38/19 KFH) stellten fest, dass     gegen ein Mitglied betraf. Vielmehr
Einwand des Rechtsmissbrauchs ist         der IDO-Verband im streitgegen-         bestätigte eine Zeugin (Mitarbeite-
jedoch eine Waffe, die im Verfahren       ständlichen Verfahren durch Aus-        rin des IDO Verbands) die im Vorfeld
vor dem LG Heilbronn neu ins Spiel        sprechen der Abmahnung gegen            kursierenden Vermutungen: Der IDO
kam. Ein Händler wurde vom IDO            den Online-Händler rechtsmiss-          Verband kontrollierte seine Mitglie-
Verband wegen behaupteter Wett-           bräuchlich handelte. Der Rechts-        der nicht systematisch, sondern ging
bewerbsverstöße abgemahnt. So             missbrauch ergebe sich aus dem          lediglich gegen Händler vor, welche
wurde beispielsweise beanstandet,         Umstand, dass Rechtsverstöße eige-      keine Verbandsmitglieder waren. (...)
dass Informationen bezüglich Ga-          ner Mitglieder durch den Verband        Das Urteil (...) ist noch nicht rechts-
rantiebedingungen fehlten. Wichtig        nicht geahndet würden, wohinge-         kräftig.
zu wissen: Der abgemahnte Händler         gen Händler, welche nicht Mitglied      • www.it-recht-kanzlei.de
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NR. 5 • 28.1.2020 – URTEILE & NEWS                        DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ                 7

                                                                                          Sicherheit im
                Trotz Verbot – Beamter ließ                                             Eingangsbereich
            privaten Dienstleister weiter blitzen                                 Der Bundesgerichtshof hat zur Fra-
 Im November entschied das Ober-          hens mit der Abweichung, dass der       ge Stellung genommen, welche Wir-
 landesgericht Frankfurt, dass Ver-       Sachgebietsleiter des Ordnungs-         kung das Aufstellen von Warnschil-
 kehrsüberwachung (Blitzer) durch         amts dem privaten Dienstleister ein     dern hat, die auf Rutschgefahr hin-
 private Dienstleister rechtswidrig       von ihm blanko unterschriebenes         weisen (Urteil vom 14.1.2020 – X ZR
 ist (Beschluss vom 6.11.2019, Az.        Messprotokoll übergab, welches die      110/18).
 2 Ss-OWi 942/19). Am 03.01.2020          Firma kopierte und bei Einrichtung      Der Kläger macht gegen das beklag-
 entschied das OLG Frankfurt per          der jeweiligen Messstellen ausfüll-     te Reiseunternehmen Ansprüche
 Grundsatzentscheidung zudem,             te. Damit wurde dem betroffenen         aufgrund eines Unfalls geltend, der
 dass auch die Überwachung des            Bürger, der eigenen Behörde und         sich im Rahmen einer bei der Beklag-
 ruhenden Verkehrs durch private          den Gerichten gegenüber der un-         ten gebuchten Pauschalreise nach
 Dienstleister rechtswidrig sei (Be-      zutreffende Eindruck erweckt, dass      Lanzarote ereignet hat.
 schluss vom 3.1.2020, Az: 2 Ss-Owi       der Sachgebietsleiter als Ortspolizei   Der Kläger ist linksseitig oberschen-
 963/18). Damit sind Hunderttau-                                                  kelamputiert, trägt eine Prothese
 sende Knöllchen rechtswidrig. Ein                                                und ist auf eine Unterarmstütze an-
 Beamter der Stadt Kassel machte                                                  gewiesen. Am Tag nach der Ankunft
 dennoch weiter und ließ über ei-                                                 geriet der Kläger beim Verlassen des
 nen privaten Dienstleister weiterhin                                             Hotels zu Fall, als er die regennasse
 blitzen.                                                                         Rollstuhlrampe vor dem Hotelein-
 Überlässt ein Hoheitsträger einem                                                gang zu Fuß passieren wollte. Infol-
 zur Geschwindigkeitsmessung ein-         die Messung durchgeführt habe. Im       ge des Sturzes erlitt er eine Handge-
 gesetzten "privaten Dienstleister"       Weiteren wurden die Messungen,          lenksfraktur.
 ein blanko unterzeichnetes Mess­         was beide Angeklagten wussten,          Das Landgericht hat die unter ande-
 protokoll, welches vervielfältigt        digitalisiert und in ausschließlich     rem auf Rückzahlung des Reiseprei-
 und mit konkreten Datensätzen            elektronischer Form weiterverar-        ses, Ersatz materieller Schäden, Ent-
 versehen zur Grundlage von Ver-          beitet. Auf dieser Grundlage erging     schädigung wegen nutzlos aufge-
 warngeldern wird, stellt dies eine       eine Vielzahl von Buß- und Ver-         wendeter Urlaubszeit und Schmer-
 Falschbeurkundung im Amt dar. Die        warngeldern.                            zensgeld gerichtete Klage abge-
 Messprotokolle erfüllen die Eigen-       Der für die Verkehrsüberwachung         wiesen. Die Berufung des Klägers ist
 schaft einer öffentlichen Urkunde,       zuständige Sachgebietsleiter des        ohne Erfolg geblieben.
 entschied das Oberlandesgericht          Ordnungsamt wurde durch Ur-             Der für das Reiserecht zuständige
 Frankfurt am Main per Beschluss          teil des Amtsgerichts Kassel vom        X. Zivilsenat des Bundesgerichts-
 (Beschl. v. 2.1.2020, Az. 2 Ss 40/19).   07.06.2016 wegen Falschbeurkun-         hofs hat die zweitinstanzliche Ent-
 Einer der Angeklagten war bei der        dung im Amt in 17 Fällen zu einer       scheidung aufgehoben und die
 Stadt Kassel der für die Verkehrs-       Gesamtfreiheitsstrafe von einem         Sache zu neuer Verhandlung und
 überwachung zuständige Sach-             Jahr und einem Monat auf Bewäh-         Entscheidung an das Berufungs-
 gebietsleiter des Ordnungsamts.          rung verurteilt, der weitere Ange-      gericht zurückverwiesen. Dieses
 Der andere Angeklagte ist mit sei-       klagte wegen Beihilfe dazu zu einer     wird im weiteren Prozessverlauf
 ner Firma selbstständiger "privater      Gesamtgeldstrafe von 180 Tages-         klären müssen, ob der Bodenbelag
 Dienstleister" im Bereich der Ge-        sätzen zu je 40 Euro. Auf die Beru-     der Rollstuhlrampe den für die Ho-
 schwindigkeitsmessungen.                 fung der Staatsanwaltschaft hin hat     telanlage maßgeblichen örtlichen
 Bis zur ersten Entscheidung des          das Landgericht Kassel mit Urteil       Bauvorschriften entsprach.
 OLG zur Unzulässigkeit des Einsat-       vom 2.11.2018 die Freiheitsstra-        Das Berufungsgericht hat diese Fra-
 zes "privater Dienstleister" im Be-      fe des Beamten auf ein Jahr und 3       ge als nicht entscheidungserheblich
 reich der Verkehrsüberwachung            Monate auf Bewährung und die Ge-        angesehen, weil es als ausreichend
 (Frühjahr 2017) hatte die Stadt Kas-     samtgeldstrafe des weiteren Ange-       betrachtet hat, einen Hotelgast vor
 sel durch den privaten Dienstleister     klagten des privaten Dienstleisters     einer Rutschgefahr bei Nässe mit ei-
 Messgeräte aufstellen und die Mes-       auf 200 Tagessätze zu je 65 Euro        nem Warnschild zu warnen.
 sung durchführen und (vor)auswer-        angehoben. Die hiergegen einge-         Der Bundesgerichtshof hat diese Be-
 ten lassen. (...) Auch nach der Ent-     legten Revisionen der beiden An-        urteilung nur für den Fall als zutref-
 scheidung des OLG Frankfurt woll-        geklagten hat das OLG Frankfurt         fend angesehen, dass die Rollstuhl-
 ten die beiden Angeklagten an die-       mit Beschluss vom 02.01.2020            rampe den maßgeblichen örtlichen
 ser Zusammenarbeit festhalten. Der       als unbegründet verworfen. Die          Bauvorschriften entsprach und da-
 Beamte versprach sich aufgrund           im Rahmen von Geschwindig-              mit den Sicherheitsstandard bot, den
 der Vielzahl der Bußgeldverfahren        keitskontrollen zu stellenden           ein Hotelgast erwarten durfte. Sollte
 eine Höhergruppierung und der            Messprotokolle stellten öffentli-       die Rollstuhlrampe diesem Standard
 private Dienstleister wollte die luk-    che Urkunden im Sinne des § 348         nicht entsprochen haben, bestand
 rative Geschäftsbeziehung fortset-       Strafgesetzbuch (Falschbeurkun-         hingegen eine besondere Gefähr-
 zen. Zu diesem Zweck vereinbarten        dung im Amt, StGB) dar.                 dungslage, in der ein Warnschild im
 beide die Fortsetzung des Vorge-         • www.wbs-law.de                        Bereich der Rampe nicht ausreichte.
                                                                                  • bundesgerichtshof.de / rundy
Verlag:                  rundy media GmbH,
                                                                                                                                      Am Glockenturm 6,
                                                                                                                                      D - 63814 Mainaschaff,
                     Titelschutz                                                                                                      Bundesrepublik Deutschland

                       j       o          u         r         n         a          l                         Telefon:                 + 49 6021-58 388 0
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                                                                                                               Svenja Rudorf
  Infos unter: www.titelschutzjournal.at                                                                       Tel.: +49 6021-58 388 0

 *Auftragserteilung bei Erstbuchung. Erst- & Wiederholungsbuchungen werden gemeinsam berechnet.                Fax: +49 6021-58 388 22
 Rückerstattung bei nachträglichem Verzicht auf die Wiederholung ist nicht möglich.                            eMail: svenjarudorf@rundy.de
 In Österreich ist die Schaltung von Titelschutz-Anzeigen gängige Praxis, ihre Wirksamkeit wurde noch        		titelschutz@rundy.de
 nicht höchst richterlich bestätigt.
                                                                                                             Heftformat:              210 mm breit x 297 mm hoch (DIN A 4)
Rabatt-Pakete*:                         5 / 10 / 20 Schaltungen                    10% / 20% / 30%           Satzspiegel:             175 mm breit x 262 mm hoch
*Schaltung innerhalb von 12 Monaten. Ermäßigte Anzeigen, Kombi- und Wiederholungsanzeigen zählen
                                                                                                             Druckunterlagen:         Dateien auf Datenträger /
nicht zu den jeweiligen Rabatt-Paketen und sind nicht weiter rabattierbar. Alle Rabatte werden unterjährig
gewährt. Bei Nicht-Erreichen des Volumens wird die Differenz am Ende des Rabattzeitraums verrechnet.                                  via eMail: titelschutz@rundy.de / FTP
Weitere Details zu den Rabatt-Paketen in den ausführlichen Mediadaten unter www.titelschutzjournal.de.
                                                                                                             Erscheinung:             1 x wöchentlich (dienstags)
Werbe-Anzeigen /
Beilagen:                               Preise & Rabatte auf Anfrage                                         Verbreitete Auflage
                                                                                                             (inkl. E-Paper):         3.900 Exemplare
Mehrwertsteuer /                        Alle Preise zzgl. der jeweils gültigen MwSt.
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