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Titelschutz NR. 5 • 28.1.2020 j o u r n a l DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ – ZEITUNG – ZEITSCHRIFT – BUCH – HÖRFUNK – TV – FILM – TONTRÄGER – SPIELE – SOFTWARE – § Alle 4 Titel auf einen Blick Die Fleisch-Bibel Dreiraumwohnung WALD NEU DENKEN – Die Fleischbibel WALD NEU LENKEN Markenrecht: Hinweis in beschreibender Weise auf Verkaufsort – PALACE BVGer Entscheid vom 21.8.2019, phase") des deutschen Marken- Tina Turner Tribute- Az. B-1831/2019. Wie fassen Sie in rechts wird man (...) zu dem Ergeb- deutscher Sprache "PALACE" auf? nis gelangen, dass die Auffassung Plaket verboten Zumindest für französische Ver- der Besucher von Luxushotels (...) "Simply The Best – Die Tina Tur- kehrskreise bezeichnet "PALACE" rechtserheblich ist. Wer dann per- ner Story" ist eine Tribute-Show und ein großes Luxushotel. Was bedeu- fekt Bescheid wissen will, muss in soll eigentlich die Star-Sängerin Tina tet das markenrechtlich? (...) der "Durchführungsphase" nach Turner feiern. Fans der inzwischen Solche Hotels stellen gewisse Wa- der Rechtsprechung des EuGH re- 79-jährigen Tina Turner können so ren aus und verkaufen diese auch. präsentativ die Besucher von Lu- noch einmal ihre größten Hits live er- Bei "sacs de voyage; sacs à main, xushotels befragen. Das Ergebnis leben. Die Tribute-Show schildert das sacs à dos, porte-monnaie; para- wird nach der Erfahrung eines in bewegte Leben der Rock-Ikone: Von pluies, cannes" (Klasse 18) sowie Umfragen Erfahrenen sein, dass ihren musikalischen Anfangserfol- "vêtements, articles chaussants, jedenfalls ein erheblicher Teil der gen, der Zeit mit ihrem drogensüchti- articles de chapellerie" (Klasse 25) befragten Besucher so auffassen gen und gewalttätigen Ehemann Ike handelt es sich um Waren, die zum wird ("Analysephase"), wie es das Turner bis hin zu Tina Turners Neu- Angebot eines Luxushotels gehö- schweizerische Bundesverwal- anfang als Solokünstlerin sowie ihr ren (...). PALACE weist für diese tungsgericht für die relevanten raketenartiger Aufstieg in den 80er- Waren daher in beschreibender französischen Verkehrskreise, wie und 90er-Jahren. Seit 2017 tourt die Weise auf den Verkaufsort hin. zitiert, angenommen hat. Show bereits. Es gab bislang 88 Auf- Bei der Auslegung ("Definitions- • schweizer.eu führungen, 2020 sollen 60 weitere folgen. Tina Turner klagt wegen Verwechs- lungsgefahr auf Tour-Plakat Doch Tina Turner selbst gefiel das überhaupt nicht und verklagte den Tourveranstalter, die Cofo Entertain- ment GmbH & Co.KG aus Passau [s. rundy Titelschutz-Journal 45/2019]. Der Grund: Verwechslungsgefahr! Die Frau auf den Werbeplakaten sehe ihr zum Verwechseln ähnlich. So könne man meinen, sie selbst würde in der Show auftreten. Der Tourveranstalter indes wies alle Vorwürfe ... >>> S. 5 TEL.: +49 6021-58 388 0 • FAX: +49 6021-58 388 22 • EMAIL: TITELSCHUTZ@RUNDY.DE • INTERNET: WWW.TITELSCHUTZJOURNAL.DE
2 DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ NR. 5 • 28.1.2020 SToPP Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) so- wie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: hunger pate werden – leben retten www.worldvision.de Zukunft für Kinder ! WALD NEU DENKEN – Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titel- schutz in Anspruch für: WALD NEU LENKEN Dreiraumwohnung in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, für alle Me- in allen Schreibweisen, Schriftarten, Darstellungsformen, dien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für Abwandlungen und Wortverbindungen für alle, auch elek- Druckerzeugnisse, Bücher, Film, Fernsehen, Video, Video tronische Medien, insbesondere Fernsehen, Off- und On- on Demand, Hörfunk, digitale Speicher- und Wiedergabe- line-(Abruf-)Dienste, Internet und Multimedia-Anwendun- medien, einschließlich Onlinedienste, Internet und Multi gen sowie Hörfunk und Printmedien. media-Anwendungen (z. B. CD-ROM). Wiedemann & Berg Television GmbH & Co. KG, UNVERZAGT Rechtsanwälte, Akademiestraße 7, Heimhuder Straße 71, D - 80799 München D - 20148 Hamburg Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titel- schutz in Anspruch für: ZEIT-VORTEIL Titelschutz Nr. 7 • 10.2.2015 77560 Die Fleisch-Bibel j o u r n a l DeutschlanDs spezial-MeDiuM für titelschutz § – zeitunG – zeitschrift – Buch – hÖrfunK – tV – filM – tOntrÄGer – spiele – sOftWare – Alle 32 Titel auf einen Blick am tropf der anerkennung Maxi und philipp BaenGO MDV – the paperguide © Uwe Wagschal / pixelio.de Die Fleischbibel BaenGO plan BaenGOs Meine 2 leBen Meine zWei leBen d.u.r.a. real – Berlin steglitz My Mind d.u.r.a. real Berlin – charlottenburg schweizer titelschutz journal d.u.r.a. real Berlin – Grünwald schweizer titelschutz-journal Markenverletzung durch d.u.r.a. real Berlin – Kreuzberg the MDV – paperguide Modellbezeichnung? (...) Die Inhaberin der nationalen d.u.r.a. real Berlin – Mitte titelschutz journal schweiz Wortmarke "SAM" (...) wehrte sich gegen die Nutzung ihrer Marke im d.u.r.a. real Berlin – Moabit titelschutz-journal schweiz Rahmen einer Modellbezeichnung d.u.r.a. real Berlin – pankow und so geht’s – eines Konkurrenten. Der Betrei- Die aktuelle Ausgabe ber eines Online-Verkaufsportals für Der MDV – paperguide Das haus und Gartenmagazin Mode bot im internet einen Mantel in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, ein- herz sucht herz Wir sind schwanger unter der Bezeichnung "WOllMan- tel saM" und eine jacke unter der Bezeichnung "WOllBlazer saM" schließlich Zusätzen und Untertiteln, Schriftarten, Abkür- bereits ab herz sucht herz – Woche spezial an. (...) Das OlG frankfurt a. M. ent- Wer Will Mich? www.BaenGO.com schied mit urteil vom 4.12.2014 – az. 6 u 141/14 – dass in der Verwendung zungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, ins- jakobs Weg www.titelschutz-journal.ch eines Vornamens als Modellbezeich- FREITAG, 18 UHR, nung für ein Kleidungsstück in der leipzig lebt www.titelschutzjournal.ch besondere Printmedien sowie digitale Medien. regel auch eine markenmäßige Be- nutzung liege. Daher sei der unter- lassungsklage des Markeninhabers stattzugeben. etwas anderes kön- Kollidiert Ihr Titel mit einem Heel Verlag GmbH, unter Marken- oder Firmennamen? EuCor-Recherchen liefern Ihnen alle Daten und Fakten zum Schutz vor ne allenfalls dann gelten, wenn der Verkehr aufgrund entsprechender Branchenübung daran gewöhnt sei, in solchen Vornamen reine Bestell- Gut Pottscheidt, kostenintensiven Namenskollisionen. Das schafft Sicherheit - von Anfang an. zeichen zu sehen. Dies sei hier aber nicht der fall, da der Verbraucher in D - 53639 Königswinter WWW.TITELSCHUTZJOURNAL.DE Thomson Reuters (Professional) Deutschland GmbH Würzburger Straße 56 . 63739 Aschaffenburg Fon +49 (0) 6021 58 4 99-0 . Fax +49 (0) 6021 58 4 99-99 E-Mail contact@eucor.com . Internet www.eucor.com der angegriffenen Verwendungsform des zeichens "saM" nicht allein eine Modellbezeichnung sehe, sondern zugleich auch einen hinweis auf die herkunft des Kleisungsstücks aus ei- nem bestimmten unternehmen. (...) • www.kpw-law.de TEL.: +49 6021-58 388 18 • FAX: +49 6021-58 388 22 • EMAIL: titelsCHUtZ@rUNDY.De • INTERNET: WWW.titelschutzjOurnal.De
Titelschutz O www. nline-Auftr titelsc a hutzjo g: urnal. j o u r n a l de Hiermit möchte(n) ich/wir folgende Titelschutz-Anzeige in der nächsten Ausgabe des „rundy Titelschutz-Journal“ (Deutschland) und/oder „Titelschutz-Journal Österreich“ aufgeben (bitte treffen Sie Ihre Auswahl im grauen Feld): Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG* nehme(n) ich/wir Titelschutz in Anspruch für: Titel (pro Zeile ein Titel): (Firmen-) Name / Adresse: Titelschutz-Anzeige Deutschland1 Erster Titel: 110,-- E; jeder Folge-Titel**: 20,-- E Titelschutz-Anzeige Österreich2 Erster Titel: 115,-- E; jeder Folge-Titel**: 25,-- E Kombi-Anzeige Deutschland + Österreich3 Erster Titel: 190,-- E; jeder Folge-Titel**: 40,-- E * Der rechtliche Hinweis des Einleitungstextes wird auf die gesetzlichen Erfordernisse des jeweiligen Landes angepasst; **innerhalb der Titelschutz-Anzeige 1 Veröffentlichung im„rundy Titelschutz-Journal“; 2 Veröffentlichung im„Titelschutz-Journal Österreich“; 3 Veröffentlichung in beiden Journalen Bitte wiederholen Sie die Titelschutz-Anzeige nach ca. 5 Monaten zu 50% Rabatt Erst- und Wiederholungs-Anzeige werden gemeinsam berechnet; Rückerstattung bei nachträglichem Verzicht auf die Wiederholung nicht möglich Auftraggeber: Name: Anschrift: Land: Auftragsnr. / Aktenz.: Steuer-Nr.: Telefon: eMail / Fax: E-Mail-Ausgabe kostenfrei abonnieren: Deutsche Ausgabe Österreichische Ausgabe Datum: Unterschrift: (rechtsverbindlich) Zurückfaxen an: +49 6021-58 388 22 rundy media GmbH • Am Glockenturm 6 • D - 63814 Mainaschaff / Deutschland Tel: +49 6021-58 388 18 • eMail: titelschutz@rundy.de • www.titelschutzjournal.de Alle Preise zzgl. evtl. anfallender MwSt.; Grundlage sind die „AGB“ der rundy media GmbH (www.titelschutzjournal.de/agb.html). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag/Auftrag ist der Firmensitz der rundy media GmbH. Es gilt deutsches Recht.
NR. 5 • 28.1.2020 – URTEILE & NEWS DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ 5 FORTSETZUNG VON SEITE 1 >>> ... zurück. Das Unternehmen beiden Seiten vier Wochen Zeit, um Double. Zusammengenommen sei teilte mit, man sage ja nicht: "Er- in diesem Sinne eine gütliche Eini- das zu viel. Die beklagte Firma habe leben Sie Tina Turner live." Es sei gung zu erzielen. Kommt es in dieser nicht das Recht, ein potenzielles allgemein bekannt, dass die ech- Zeit nicht zu einer solchen Einigung, Publikum über die Mitwirkung von te Tina Turner bereits vor über 10 wolle das LG Köln am 22. Januar 2020 Tina Turner zu täuschen. Jahren ihre Karriere beendet habe. eine Entscheidung treffen. Und dies Im Fall Tina Turner kann Johannes Da es aber eine Hommage an Tina tat das Gericht nun. Heininger von Cofo Entertainment Turner sei, sehe die Darstellerin Do- Das Plakat, auf dem Turner von noch nicht sagen, ob das Unter- rothea "Coco" Fletcher der jungen einer rund 30 Jahre alten Doppel- nehmen gegen das Urteil Beru- Turner dementsprechend ähnlich. gängerin dargestellt wird, wel- che damit stolze 50 Jahre jünger LG Köln sieht ist als Turner selbst, darf künftig Verwechslungsgefahr nicht mehr verwendet werden, ent- Die Empfehlung des Gerichts nach schied das Landgericht Köln. Die der mündlichen Verhandlung im Begründung: Es besteht Verwechs- Oktober 2019: Der Tourveranstal- lungsgefahr (Urt. v. 22.01.2020, ter Cofo Entertainment solle einen Az. 28 O 193/19). Denn man könnte entsprechenden unmissverständ- meinen: "Da spielt Tina Turner mit." lichen Hinweis auf dem Plakat hin- Es kämen hier laut Gericht drei Dinge fung einlegen wird. Im Vorgriff auf zuzufügen und im Gegenzug solle zusammen. Erstens lebe die Künst- die richterliche Entscheidung habe Tina Turner dann auf weitere Forde- lerin noch. Zweitens stehe ihr Name man das Plakat bereits angepasst: rungen verzichten. Das LG Köln traf groß auf dem Plakat. Und drittens Es trägt jetzt den Zusatz "Starring daher im vergangenen Jahr noch sei auch noch ein Foto zu sehen, das Dorothea 'Coco' Fletcher". (...) keine Entscheidung, sondern gab zwar nicht sie zeige, aber eben ein • www.wbs-law.de LG Heilbronn: IDO Verband handelt rechtsmissbräuchlich, da nicht gegen eigene Mitglieder vorgegangen wird Der in Leverkusen ansässige IDO Ver- war kein Mitglied des IDO Verbands. des IDO Verbands sind, durchaus ab- band ist seit Jahren als "Abmahnver- Bereits in der Vergangenheit ka- gemahnt würden. Der IDO Verband band" im Bereich des Wettbewerbs- men Vermutungen auf, dass der IDO hielt im Verfahren daran fest, dass rechts berüchtigt und von vielen Verband seine eigenen Mitglieder auch Rechtsverstöße seiner Mitglie- Online-Händlern gefürchtet. Der IDO selbst gar nicht auf Wettbewerbs- der entsprechend geahndet und Verband hat bereits Tausende Ab- verstöße kontrolliert bzw. sanktio- verfolgt würden. Der Verband weise mahnverfahren gegen Online-Händ- niert und diese somit "verschont". seine Mitglieder auf etwaige Verstö- ler in die Wege geleitet. Eine neue Denn es wurde soweit ersichtlich ße hin und fordere sie unter Fristset- Entscheidung des LG Heilbronn (LG bis dato kein Fall bekannt, in dem zung zur Beseitigung des jeweiligen Heilbronn, Urt. v. 20.12.2019, Az. 21 O der Verband gegen ein Mitglied ak- Verstoßes auf. Nach fruchtlosem 38/19 KFH) sorgt nun für Aufsehen: tiv vorgegangen ist, was die Vermu- Verstreichen der Frist werde er auch Das Gericht stellte den Rechtsmiss- tung hinsichtlich des "Verschonens" tätig, indem Abmahnungen ausge- brauch des IDO Verbands fest. (...) der eigenen Mitglieder spricht. Die- sprochen würden bzw. eine gericht- ser Umstand kam im Verfahren vor liche Durchsetzung erfolge. Die Vorgeschichte dem LG Heilbronn genauer unter die In der Beweisaufnahme durch das Klagen des IDO Verbands scheiter- Lupe. Gericht wurde jedoch festgestellt, ten in der Vergangenheit teilweise dass dies nicht der Wahrheit ent- daran, dass nicht dargelegt werden Gericht stellt spricht. Das Gericht stellte heraus, konnte, dass eine ausreichende An- Rechtsmissbrauch fest dass der IDO Verband kein gericht- zahl von qualifizierten Mitgliedern Die Richter am LG Heilbronn (LG liches Verfahren benennen konnte, (gleiches Angebot auf demselben Heilbronn, Urt. v. 20.12.2019, Az. das einen Unterlassungsanspruch räumlichen Markt) gegeben war. Der 21 O 38/19 KFH) stellten fest, dass gegen ein Mitglied betraf. Vielmehr Einwand des Rechtsmissbrauchs ist der IDO-Verband im streitgegen- bestätigte eine Zeugin (Mitarbeite- jedoch eine Waffe, die im Verfahren ständlichen Verfahren durch Aus- rin des IDO Verbands) die im Vorfeld vor dem LG Heilbronn neu ins Spiel sprechen der Abmahnung gegen kursierenden Vermutungen: Der IDO kam. Ein Händler wurde vom IDO den Online-Händler rechtsmiss- Verband kontrollierte seine Mitglie- Verband wegen behaupteter Wett- bräuchlich handelte. Der Rechts- der nicht systematisch, sondern ging bewerbsverstöße abgemahnt. So missbrauch ergebe sich aus dem lediglich gegen Händler vor, welche wurde beispielsweise beanstandet, Umstand, dass Rechtsverstöße eige- keine Verbandsmitglieder waren. (...) dass Informationen bezüglich Ga- ner Mitglieder durch den Verband Das Urteil (...) ist noch nicht rechts- rantiebedingungen fehlten. Wichtig nicht geahndet würden, wohinge- kräftig. zu wissen: Der abgemahnte Händler gen Händler, welche nicht Mitglied • www.it-recht-kanzlei.de
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NR. 5 • 28.1.2020 – URTEILE & NEWS DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ 7 Sicherheit im Trotz Verbot – Beamter ließ Eingangsbereich privaten Dienstleister weiter blitzen Der Bundesgerichtshof hat zur Fra- Im November entschied das Ober- hens mit der Abweichung, dass der ge Stellung genommen, welche Wir- landesgericht Frankfurt, dass Ver- Sachgebietsleiter des Ordnungs- kung das Aufstellen von Warnschil- kehrsüberwachung (Blitzer) durch amts dem privaten Dienstleister ein dern hat, die auf Rutschgefahr hin- private Dienstleister rechtswidrig von ihm blanko unterschriebenes weisen (Urteil vom 14.1.2020 – X ZR ist (Beschluss vom 6.11.2019, Az. Messprotokoll übergab, welches die 110/18). 2 Ss-OWi 942/19). Am 03.01.2020 Firma kopierte und bei Einrichtung Der Kläger macht gegen das beklag- entschied das OLG Frankfurt per der jeweiligen Messstellen ausfüll- te Reiseunternehmen Ansprüche Grundsatzentscheidung zudem, te. Damit wurde dem betroffenen aufgrund eines Unfalls geltend, der dass auch die Überwachung des Bürger, der eigenen Behörde und sich im Rahmen einer bei der Beklag- ruhenden Verkehrs durch private den Gerichten gegenüber der un- ten gebuchten Pauschalreise nach Dienstleister rechtswidrig sei (Be- zutreffende Eindruck erweckt, dass Lanzarote ereignet hat. schluss vom 3.1.2020, Az: 2 Ss-Owi der Sachgebietsleiter als Ortspolizei Der Kläger ist linksseitig oberschen- 963/18). Damit sind Hunderttau- kelamputiert, trägt eine Prothese sende Knöllchen rechtswidrig. Ein und ist auf eine Unterarmstütze an- Beamter der Stadt Kassel machte gewiesen. Am Tag nach der Ankunft dennoch weiter und ließ über ei- geriet der Kläger beim Verlassen des nen privaten Dienstleister weiterhin Hotels zu Fall, als er die regennasse blitzen. Rollstuhlrampe vor dem Hotelein- Überlässt ein Hoheitsträger einem gang zu Fuß passieren wollte. Infol- zur Geschwindigkeitsmessung ein- die Messung durchgeführt habe. Im ge des Sturzes erlitt er eine Handge- gesetzten "privaten Dienstleister" Weiteren wurden die Messungen, lenksfraktur. ein blanko unterzeichnetes Mess was beide Angeklagten wussten, Das Landgericht hat die unter ande- protokoll, welches vervielfältigt digitalisiert und in ausschließlich rem auf Rückzahlung des Reiseprei- und mit konkreten Datensätzen elektronischer Form weiterverar- ses, Ersatz materieller Schäden, Ent- versehen zur Grundlage von Ver- beitet. Auf dieser Grundlage erging schädigung wegen nutzlos aufge- warngeldern wird, stellt dies eine eine Vielzahl von Buß- und Ver- wendeter Urlaubszeit und Schmer- Falschbeurkundung im Amt dar. Die warngeldern. zensgeld gerichtete Klage abge- Messprotokolle erfüllen die Eigen- Der für die Verkehrsüberwachung wiesen. Die Berufung des Klägers ist schaft einer öffentlichen Urkunde, zuständige Sachgebietsleiter des ohne Erfolg geblieben. entschied das Oberlandesgericht Ordnungsamt wurde durch Ur- Der für das Reiserecht zuständige Frankfurt am Main per Beschluss teil des Amtsgerichts Kassel vom X. Zivilsenat des Bundesgerichts- (Beschl. v. 2.1.2020, Az. 2 Ss 40/19). 07.06.2016 wegen Falschbeurkun- hofs hat die zweitinstanzliche Ent- Einer der Angeklagten war bei der dung im Amt in 17 Fällen zu einer scheidung aufgehoben und die Stadt Kassel der für die Verkehrs- Gesamtfreiheitsstrafe von einem Sache zu neuer Verhandlung und überwachung zuständige Sach- Jahr und einem Monat auf Bewäh- Entscheidung an das Berufungs- gebietsleiter des Ordnungsamts. rung verurteilt, der weitere Ange- gericht zurückverwiesen. Dieses Der andere Angeklagte ist mit sei- klagte wegen Beihilfe dazu zu einer wird im weiteren Prozessverlauf ner Firma selbstständiger "privater Gesamtgeldstrafe von 180 Tages- klären müssen, ob der Bodenbelag Dienstleister" im Bereich der Ge- sätzen zu je 40 Euro. Auf die Beru- der Rollstuhlrampe den für die Ho- schwindigkeitsmessungen. fung der Staatsanwaltschaft hin hat telanlage maßgeblichen örtlichen Bis zur ersten Entscheidung des das Landgericht Kassel mit Urteil Bauvorschriften entsprach. OLG zur Unzulässigkeit des Einsat- vom 2.11.2018 die Freiheitsstra- Das Berufungsgericht hat diese Fra- zes "privater Dienstleister" im Be- fe des Beamten auf ein Jahr und 3 ge als nicht entscheidungserheblich reich der Verkehrsüberwachung Monate auf Bewährung und die Ge- angesehen, weil es als ausreichend (Frühjahr 2017) hatte die Stadt Kas- samtgeldstrafe des weiteren Ange- betrachtet hat, einen Hotelgast vor sel durch den privaten Dienstleister klagten des privaten Dienstleisters einer Rutschgefahr bei Nässe mit ei- Messgeräte aufstellen und die Mes- auf 200 Tagessätze zu je 65 Euro nem Warnschild zu warnen. sung durchführen und (vor)auswer- angehoben. Die hiergegen einge- Der Bundesgerichtshof hat diese Be- ten lassen. (...) Auch nach der Ent- legten Revisionen der beiden An- urteilung nur für den Fall als zutref- scheidung des OLG Frankfurt woll- geklagten hat das OLG Frankfurt fend angesehen, dass die Rollstuhl- ten die beiden Angeklagten an die- mit Beschluss vom 02.01.2020 rampe den maßgeblichen örtlichen ser Zusammenarbeit festhalten. Der als unbegründet verworfen. Die Bauvorschriften entsprach und da- Beamte versprach sich aufgrund im Rahmen von Geschwindig- mit den Sicherheitsstandard bot, den der Vielzahl der Bußgeldverfahren keitskontrollen zu stellenden ein Hotelgast erwarten durfte. Sollte eine Höhergruppierung und der Messprotokolle stellten öffentli- die Rollstuhlrampe diesem Standard private Dienstleister wollte die luk- che Urkunden im Sinne des § 348 nicht entsprochen haben, bestand rative Geschäftsbeziehung fortset- Strafgesetzbuch (Falschbeurkun- hingegen eine besondere Gefähr- zen. Zu diesem Zweck vereinbarten dung im Amt, StGB) dar. dungslage, in der ein Warnschild im beide die Fortsetzung des Vorge- • www.wbs-law.de Bereich der Rampe nicht ausreichte. • bundesgerichtshof.de / rundy
Verlag: rundy media GmbH, Am Glockenturm 6, D - 63814 Mainaschaff, Titelschutz Bundesrepublik Deutschland j o u r n a l Telefon: + 49 6021-58 388 0 Fax: + 49 6021-58 388 22 IMPRESSUM | MEDIADATEN NR. 21 – GÜLTIG AB 1.9.2019 eMail: titelschutz@rundy.de Internet: www.titelschutzjournal.de Titelschutz-Anzeige: Erster Titel (ca. 85 x 40 mm) 110,-- Euro Bank: Deutsche Bank Aschaffenburg, jeder Folge-Titel 20,-- Euro Kto.-Nr.: 0 24 24 20, BLZ: 795 700 24 IBAN: DE56 7957 0024 0024 2420 00 Wiederholungs-Anzeige*: Wiederholung der identischen Titelschutz-Anzeige BIC (SWIFT): DEUTDEDB795 nach ca. 5 Monaten zu 50% Rabatt. USt.-ID-Nr.: DE 169307829 Kombi-Anzeige Erster Titel (ca. 85 x 40 mm) 190,-- Euro Handelsregister-Nr: HRB 5818 Deutschland + jeder Folge-Titel 40,-- Euro Österreich: Anzeigenschluss: Freitag, 13.00 Uhr Seit Juni 2009 erscheint das „Titelschutz-Journal“ in Österreich mit einer eigenen Ausgabe. Anzeigen-/Werbeleitung Svenja Rudorf Infos unter: www.titelschutzjournal.at Tel.: +49 6021-58 388 0 *Auftragserteilung bei Erstbuchung. Erst- & Wiederholungsbuchungen werden gemeinsam berechnet. Fax: +49 6021-58 388 22 Rückerstattung bei nachträglichem Verzicht auf die Wiederholung ist nicht möglich. eMail: svenjarudorf@rundy.de In Österreich ist die Schaltung von Titelschutz-Anzeigen gängige Praxis, ihre Wirksamkeit wurde noch titelschutz@rundy.de nicht höchst richterlich bestätigt. Heftformat: 210 mm breit x 297 mm hoch (DIN A 4) Rabatt-Pakete*: 5 / 10 / 20 Schaltungen 10% / 20% / 30% Satzspiegel: 175 mm breit x 262 mm hoch *Schaltung innerhalb von 12 Monaten. Ermäßigte Anzeigen, Kombi- und Wiederholungsanzeigen zählen Druckunterlagen: Dateien auf Datenträger / nicht zu den jeweiligen Rabatt-Paketen und sind nicht weiter rabattierbar. Alle Rabatte werden unterjährig gewährt. Bei Nicht-Erreichen des Volumens wird die Differenz am Ende des Rabattzeitraums verrechnet. via eMail: titelschutz@rundy.de / FTP Weitere Details zu den Rabatt-Paketen in den ausführlichen Mediadaten unter www.titelschutzjournal.de. Erscheinung: 1 x wöchentlich (dienstags) Werbe-Anzeigen / Beilagen: Preise & Rabatte auf Anfrage Verbreitete Auflage (inkl. E-Paper): 3.900 Exemplare Mehrwertsteuer / Alle Preise zzgl. der jeweils gültigen MwSt. Zahlungsbedingung: 2% Skonto bei Vorauskasse, Print-Abo Deutschland: 40,-- Euro pro Jahr bzw.: innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug Print-Abo Ausland: 70,-- Euro pro Jahr Bezieherkreis: Medienanwälte und -Verbände, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, Buchverlage, Tonträger- E-Paper-Abo: Kostenlos Produzenten, Hörfunk-/TV-/Filmproduzenten, Softwareproduzenten, Hörfunk- und Fernseh- AGB: Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ Sender, PR- und Marketingagenturen der rundy media GmbH
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