Umgang mit dem Coronavirus - Was müssen Arbeitgeber beachten? - Stand: 23 März 2020
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Umgang mit dem Corona- virus Was müssen Arbeitgeber beachten? Stand: 23 März 2020
Inhalt befinden, wenn der Arbeitgeber mobiles Arbeiten erlaubt? 5 Umgang mit dem Coronavirus 1 14. Was passiert mit der Urlaubszeit des Intro 1 Arbeitnehmers, wenn diesem während der Q&A 2 Urlaubszeit Quarantäne verordnet wird? 5 I. Individualarbeitsrechtliche Themen 2 15. Welche Schutzmaßnahmen sollten 1. Dürfen Arbeitnehmer sich aus Angst vor Arbeitgeber ergreifen? 5 dem Coronavirus weigern, eine Dienstreise anzutreten? 2 16. Von wem erhalten Arbeitnehmer bei Quarantänemaßnahmen oder 2. Arbeitnehmer halten sich in einem Beschäftigungsverboten ihr Gehalt? 5 Risikogebiet auf – muss der Arbeitgeber diese zurückholen? 2 17. Wie können Arbeitgeber auf infektionsbedingte Ausfälle in der 3. Inwieweit müssen Arbeitnehmer ihre Belegschaft reagieren? 6 Arbeitgeber nach Reisen über ihre Aufenthaltsorte informieren? 2 18. Haben Arbeitnehmer im Fall einer vorübergehenden Betriebsstörung oder - 4. Darf ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer schließung Anspruch auf nach Krankheitssymptomen fragen? 2 Entgeltfortzahlung? 6 5. Wie darf/muss der Arbeitgeber mit 19. Was passiert, wenn das Kind eines gesundheitsbezogenen Daten seiner Arbeitnehmers nicht krank ist, aber die Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Kita/Schule des Kindes geschlossen wird DSGVO umgehen? 3 und keine andere Betreuungsmöglichkeit 6. Darf der Arbeitgeber anordnen, bei seinen für das Kind besteht? Muss der Arbeitnehmern beziehungsweise Arbeitnehmer Urlaub nehmen? 7 Betriebsfremden Fieber zu messen? 3 20. Was passiert, wenn Arbeitnehmer den 7. Wie sollte bei Arbeitnehmern, die sich in Arbeitsplatz nicht erreichen können, etwa einem Risikogebiet aufgehalten haben, weil die S- oder U-Bahn nicht fährt? 7 beziehungsweise intensiven Kontakt zu 21. Können sich Arbeitnehmer telefonisch solchen Personen hatten, vorgegangen krankschreiben lassen? 7 werden? 3 22. Was ist im Falle einer 8. Dürfen Arbeitnehmer sich aus Angst vor Ausgangsbeschränkung zu beachten, wenn einer Infektion mit dem Coronavirus Home-Office nicht möglich ist und der weigern, zur Arbeit zu kommen? 3 Arbeitnehmer seine Tätigkeit zwingend im 9. Was gilt für den Umgang mit Urlaub? 4 Betrieb erbringen muss? 7 10. Darf ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer 23. Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus Vorsichtsgründen anweisen, im Home- während der Probezeit kündigen, wenn Office zu arbeiten? 4 dieser sich weigert, wegen dem 11. Kann ein Arbeitgeber seinen Coronavirus einem späteren Beginn des Arbeitnehmern verbieten, Urlaub in Arbeitsverhältnisses zuzustimmen? 8 Regionen mit vermehrten Infektionsfällen II. Mitbestimmung................................................... 9 zu machen? Darf der Arbeitgeber seine 1. Welche Mitbestimmungsrechte des Arbeitnehmer fragen, wo sie ihren Urlaub Betriebsrats bestehen/sind zu beachten? 9 verbracht haben? 4 2. Kann der Arbeitgeber Betriebsräte und ihre 12. Besteht für den Arbeitgeber die Mitglieder zur Eindämmung des Möglichkeit, einem aus einem Risikogebiet Coronavirus anweisen auf Reisen, zurückgekehrten Arbeitnehmer die Arbeit Sitzungen o.ä. zu verzichten? Was gilt für im Home-Office zu verweigern und andere Gremien? 9 stattdessen diesen Arbeitnehmer zu „zwingen“, Urlaub zu nehmen? 5 3. Was gilt für Aufsichtsratssitzungen? 10 13. Besteht eine Arbeitspflicht bei 4. Können Betriebsversammlungen Arbeitnehmern, die sich in Quarantäne abgehalten werden? 10
5. Was sollte innerhalb einer Pandemie- Follow us 17 Betriebsvereinbarung zwingend geregelt werden? 10 6. Was gilt, wenn Betriebsratsmitglieder am Coronavirus erkranken oder vorsorglich in Quarantäne sind? 10 7. Welche Rechte haben Arbeitgeber im Hinblick auf Betriebsratsschulungen außerhalb des Betriebs? 10 III. Kurzarbeit ......................................................... 11 1. Kann der Arbeitgeber einseitig Kurzarbeit anordnen? 11 2. Können Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen? 11 3. Wie hängt die Anordnung von Kurzarbeit mit dem Kurzarbeitergeld zusammen? 12 4. Was passiert, wenn Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragt haben? 12 5. Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer vor oder während der Kurzarbeit erkrankt? 12 6. Kann Kurzarbeit auch variieren, so dass bspw. in einem Monat 40% und im folgenden Monat 20% gearbeitet wird? 13 IV. Restrukturierungsüberlegungen ..................... 13 1. Was können Arbeitgeber in der Krise tun, wenn Betriebsschließungen oder Betriebsunterbrechungen bevorstehen? 13 2. Ist die Anordnung von Zwangsurlaub möglich? 13 3. Was können Arbeitgeber weiter tun, um Personalkosten zu senken? 13 4. Sind Transfergesellschaften eine denkbare Lösung, um Personalkosten zu senken? 14 5. Sind Betriebsstillegungen oder Betriebsschließungen möglich? 14 V. Sonstiges 15 1. Sind Gerichte weiterhin geöffnet und können Schriftsätze eingereicht werden? 15 2. Stimmt es, dass Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz erlaubt sind? 15 3. Welche Schutzmaßnahmen darf der Staat zur Eindämmung des Virus ergreifen? 15 4. Notfallplan bei Ausbrüchen des Coronavirus im Betrieb 15 5. Welche Gesetzesänderungen sind hinsichtlich von Insolvenzanmeldungen zu erwarten? 16 3
Umgang mit dem Corona- virus Was müssen Arbeitgeber beachten? Intro Das Coronavirus (Sars-CoV-2) breitet sich immer auch betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und stärker aus. Während hohe Infizierungszahlen bis Problemen. Müssen Arbeitnehmer bei einer Aus- vor kurzem nur in China und anschließend in Süd- gangssperre zur Arbeit gehen? Wann entfällt die korea und Italien zu verzeichnen waren, steigt nun Vergütungspflicht des Arbeitgebers, wie funktioniert auch in Deutschland in allen Bundesländern die Zahl und entscheidet der Betriebsrat zu Zeiten von Kon- der Infizierten rasant. Das Robert Koch Institut taktverboten und wie wird Kurzarbeitergeld bean- schätzt die Gefahr für die Gesundheit der deutschen tragt? Welche vorsorglichen Restrukturierungsüber- Bevölkerung derzeit als hoch ein. Auch von einer legungen müssen Arbeitgeber jetzt anstellen? notfalls erforderlichen Abriegelung von Städten war zuletzt die Rede. Von Urlauben im In- und Ausland Nachfolgend erhalten Sie unsere aktuellen Antwor- soll dringend abgesehen werden. Dienstreisen im In- ten diesbezüglich. land sollen vermieden werden, Dienstreisen ins Aus- land sind grundsätzlich erlaubt, aber größtenteils unmöglich, weil Grenzen geschlossen oder Flugver- bindungen gestrichen sind. Auswirkungen des Coronavirus auf Arbeitsverhält- nisse sind derzeit unvermeidbar. Als arbeitsvertrag- liche Nebenpflicht obliegt es Arbeitgebern, dafür Sorge zu tragen, dass die Erbringung der Arbeitsleis- tung ohne eine Gesundheitsgefährdung der Arbeit- nehmer erfolgen kann. Damit ergeben sich bei der Unternehmensführung derzeit eine Vielzahl von individualrechtlichen, wie 1
Q&A I. Individualarbeitsrechtliche Themen 1. Dürfen Arbeitnehmer sich aus Angst 3. Inwieweit müssen Arbeitnehmer ihre vor dem Coronavirus weigern, eine Arbeitgeber nach Reisen über ihre Auf- Dienstreise anzutreten? enthaltsorte informieren? Grundsätzlich nicht. Bei Weigerung können diese je Arbeitnehmer, die sich in Risikogebieten aufgehal- nach Schwere der Folgen für den Arbeitgeber er- ten haben, sind ihrem Arbeitgeber gegenüber auf- mahnt, abgemahnt und bei besonderer Schwere ge- grund der ihnen obliegenden Neben- und Treue- kündigt werden. Arbeitnehmer dürfen aber nicht in pflichten zur Auskunft darüber verpflichtet, ob sie Risikogebiete geschickt werden, für die das Auswär- sich in Gegenden mit erhöhten Krankheitsfällen auf- tige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. gehalten haben beziehungsweise intensiven Kontakt zu solchen Personen hatten. Konkret bedeutet das, In den meisten Ländern ist der Reiseverkehr ge- dass Arbeitnehmer bereits arbeitsvertraglich dazu stoppt und Grenzen werden geschlossen, daher ma- verpflichtet sind, den Arbeitgeber proaktiv über Rei- chen Dienstreisen im Ausland faktisch wenig Sinn. sen in offizielle Risikogebiete zu informieren. Auch Ob anstehende Dienstreisen durchgeführt werden kann der Arbeitgeber bei einem akuten Verdacht ei- können, muss vor Reiseantritt im Einzelfall geprüft ner Infektion vom Arbeitnehmer verlangen, sich bei werden. einem Arzt untersuchen zu lassen und zwei Wochen zu Hause zu bleiben. Diese zweiwöchige freiwillige Dienstreisen im Inland sind zwar grundsätzlich noch Quarantäne entspricht auch den Empfehlungen der möglich, sollen aber vermieden werden. Die meisten Bundesregierung. Unternehmen verbieten bereits Dienstreisen und nutzen nur noch moderne Kommunikationsmittel. 4. Darf ein Arbeitgeber seine Arbeitneh- mer nach Krankheitssymptomen fra- Im Folgenden ein Link zu den Reisewarnungen des Auswärtigen Amts: https://www.auswaertiges- gen? amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewar- In normalen Zeiten grundsätzlich nicht, weil an die nungen Verarbeitung von Gesundheitsdaten erhöhte Anfor- derungen zu stellen sind. Ausnahmsweise kann bei 2. Arbeitnehmer halten sich in einem Ri- Verdachtsfällen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sikogebiet auf – muss der Arbeitgeber seinen übrigen Arbeitnehmern gegenüber überwie- diese zurückholen? gen. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Arbeitnehmer bei der Rückreise aus Risikogebieten, für die das In der vorliegenden Krisensituation ist die Situation Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen allerdings aufgrund der starken Gefahrenlage eine hat, zu unterstützen, sofern die Reise einen dienstli- andere. Die Grundrechte auf körperliche Unver- chen Anlass hatte. sehrtheit rechtfertigen die Datenverarbeitung jeden- falls in solchen Situationen, bei denen eine Anste- Zu empfehlen wäre eine engmaschige Kommunika- ckungsgefahr mit dem Coronavirus im Zusammen- tion mit den betroffenen Arbeitnehmern und ein Er- hang mit dem Arbeitsverhältnis bestehen könnte, werb der erforderlichen Reisetickets. Das Auswär- also regelmäßig bei Arbeitnehmern, die nicht im tige Amt sollte informiert werden. Home-Office arbeiten. Bei privaten Reisen besteht grundsätzlich keine Un- Die Fragen müssen sich allerdings auf Coronaspezi- terstützungspflicht. fische Symptome beschränken und die Daten dürfen auch nur im Rahmen der Coronabekämpfung verar- beitet werden. Arbeitgeber dürfen von 2
Arbeitnehmern aber auch derzeit nicht verlangen, Temperatur gemessen werden kann, wenn die Tem- durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu bestätigen, peratur zu sinnvollen Coronamaßnahmen genutzt dass sie nicht infiziert sind. Dies wäre auch gar nicht wird (z.B. kein Zugang zum Büro, sondern Home- praktikabel. Office) und nicht für andere Zwecke genutzt und ge- speichert werden. 5. Wie darf/muss der Arbeitgeber mit ge- sundheitsbezogenen Daten seiner Ar- beitnehmer in Bezug auf Dritte unter 7. Wie sollte bei Arbeitnehmern, die sich Berücksichtigung der DSGVO umge- in einem Risikogebiet aufgehalten ha- hen? ben, beziehungsweise intensiven Kon- Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht muss der Arbeit- takt zu solchen Personen hatten, vorge- geber Infektions- und Verdachtsfälle identifizieren. gangen werden? Eine Weitergabe der entsprechend erhobenen Daten an einen Geschäftspartner ist jedoch kein Erforder- nis für den Arbeitgeber, um seiner Fürsorgepflicht a) Ob bei Symptomen einvernehmlich auf die nachzukommen. Eine entsprechende Pflicht kann Durchführung einer Untersuchung durch den sich jedoch aus den vertraglichen Treuepflichten so- Betriebsarzt oder einen anderen Arzt hingewirkt wie dem allgemeinen Grundsatz, andere nicht zu werden sollte, ist fraglich. Zur Vermeidung der schädigen, ergeben. Daraus folgt, dass bei begründe- Infizierung des Arztes sollten nur Ärzte mit ent- tem Verdacht relevanter Kontakte mit einem sprechender Schutzbekleidung Untersuchungen Coronakranken auch die betroffenen Geschäfts- oder Tests durchführen. partner informiert werden sollten, soweit dies mit verhältnismäßigen Mitteln möglich ist. b) Der Arbeitnehmer sollte zwei Wochen von dem Betrieb fernbleiben (wo möglich dann im Home- Empfehlenswert ist in jedem Fall eine (pauschali- Office tätig werden). sierte) Aussage des Geschäftspartners dahingehend, ob Infektions- oder Verdachtsfälle im Betrieb be- c) Wenn ein Arbeitnehmer dies aus vernünftigen kannt sind. Zusätzlich sollte verlangt werden, dass Gründen nicht akzeptiert oder entsprechendes der entsprechende Geschäftspartner eine Erklärung nicht möglich ist, sollte er befristet unter Ent- über die von ihm getroffenen betrieblichen Schutz- geltfortzahlung von der Arbeit freigestellt wer- maßnahmen abgibt. den. 6. Darf der Arbeitgeber anordnen, bei d) Nur bei einem vorherigen positiven Befund seinen Arbeitnehmern beziehungsweise sollte der Arbeitgeber verfügen, dass der Arbeit- nehmer erst nach einem negativen medizini- Betriebsfremden Fieber zu messen? schen Test zum regulären Arbeitsplatz oder - bei In Bezug auf Betriebsfremde darf ein Unternehmen Nichtverfügbarkeit eines solchen Tests - nach festlegen, dass das Betreten des Betriebsgeländes Ablauf der von den Gesundheitsbehörden ange- ohne eine Temperaturmessung des Besuchers nicht gebenen nach Abklingen aller Symptome - zu- gestattet wird. Dieses Vorgehen ist grundsätzlich rückkehren kann. vom Hausrecht des Arbeitgebers gedeckt, darf aber keinen diskriminierenden Charakter haben. Dies 8. Dürfen Arbeitnehmer sich aus Angst wäre beispielsweise der Fall, wenn ausschließlich bei vor einer Infektion mit dem Coronavi- Personen asiatischer Herkunft Fieber gemessen rus weigern, zur Arbeit zu kommen? wird. Nein. Über eine Entbindung von der Arbeitspflicht Bei Arbeitnehmern darf in normalen Zeiten nur entscheiden Arbeitgeber beziehungsweise staatliche dann gemessen werden, wenn im Betrieb Verdachts- Behörden. Arbeitnehmer können grundsätzlich fälle registriert wurden. Bei anlasslosen Messungen nicht verlangen, die Tätigkeit im Home-Office/mo- liegt ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht der bilem Arbeiten/Telearbeit zu erbringen, solange Betroffenen vor. Aber auch hier gelten derzeit auf- keine konkrete Ansteckungsgefahr im Betrieb, etwa grund der besonderen Situation andere Umstände. durch infizierte Kollegen oder keine entsprechende So ist es mittlerweile weitgehend datenschutzrecht- Vereinbarung besteht. Das bloße Husten von Kolle- lich anerkannt, dass auch bei Arbeitnehmern die gen ohne weiteren objektiv begründeten Verdacht 3
oder Anhaltspunkte für eine Gefahr wird wohl nicht 10. Darf ein Arbeitgeber seine Arbeitneh- dafür ausreichen, dass Arbeitnehmer nicht zur Ar- mer aus Vorsichtsgründen anweisen, beit erscheinen müssen. Allerdings muss gerade in im Home-Office zu arbeiten? Großraumbüros die Ansteckungsgefahr minimiert werden. a) Grundsätzlich gilt, dass aus reiner Vorsicht Home-Office durch Arbeitgeber nicht einseitig Bei Weigerung des Arbeitsantritts können Arbeit- angeordnet werden darf. Dies muss von beiden nehmer je nach Schwere der Folgen für den Arbeit- Seiten akzeptiert werden. Es muss somit eine geber ermahnt, abgemahnt und bei besonderer Home-Office Regelung im Betrieb wirksam sein, Schwere gekündigt werden. entweder durch Betriebsvereinbarung, in den Arbeitsverträgen oder durch sonstige individu- Allerdings sind Arbeitgeber bei erhöhter Gefähr- elle Vereinbarungen. Weigert sich ein Arbeit- dungslage im Betrieb, etwa bei Bekanntwerden meh- nehmer, im Home-Office tätig zu werden, muss rerer Infektionsfälle, dazu verpflichtet, ihre Arbeit- der Arbeitgeber ihn von seiner Arbeitspflicht nehmer zu schützen. Sollte dies nicht anders mög- entbinden und bezahlt freistellen. lich sein, kann dafür im Einzelfall erforderlich sein, der gesamten Belegschaft eine bezahlte Freistellung b) Es ist fraglich, ob im Fall der Coronakrise etwas anzubieten. Erfolgt dies nicht, dürfen Arbeitnehmer anderes gilt, weil Arbeit aus dem Home-Office ausnahmsweise ein Leistungsverweigerungsrecht durch die Behörden empfohlen und teilweise so- geltend machen. gar angewiesen ist. Daher kann man auch gut vertreten, dass der Arbeitnehmer im Home- Gegebenenfalls sollten Arbeitgeber weitere Maßnah- Office arbeiten muss, es sei denn, es liegen be- men zum Schutz der Arbeitnehmer und zur Kosten- sondere Gründe in der Person des Arbeitneh- absenkung, bis hin zur Betriebsschließung ergreifen. mers vor, die es ihm unmöglich machen. Grundsätzlich sollte hier stufenweise vorgegangen werden: c) Eine einseitige Anweisung gegenüber Arbeit- nehmern, mit denen mobiles Arbeiten verein- a) Arbeitnehmer sollten aufgefordert werden, ih- bart wurde, ihre Tätigkeit nun im Home-Office ren Resturlaub aus dem Vorjahr abzubauen und zu verrichten, ist allerdings aufgrund der arbeit- gegebenenfalls darüberhinausgehenden Urlaub geberseitigen Pflichten bei Home-Office (u.a. zu nehmen. Kosten bei Einrichtung des Arbeitsplatzes) nicht erstrebenswert. Besser ist Einvernehmlichkeit b) Überstunden bzw. positive Arbeitszeitkonten mit dem Arbeitnehmer und ggf. Betriebsrat. sollten aufgebraucht werden. d) Bei konkreter Ansteckungsgefahr, etwa Infekti- c) Arbeitnehmer sollten freigestellt werden. onsfällen im Betrieb oder nach Auslandsreisen, dürfen und sollten aus Fürsorgegründen Arbeit- d) Kurzarbeit sollte angezeigt werden. geber im Einzelfall in jedem Fall Home-Office anordnen. Arbeitnehmer dürfen während der Arbeit einen Mundschutz tragen, soweit dadurch ihre Tätigkeit e) Es empfiehlt sich, für die Zukunft eine Betriebs- nicht eingeschränkt wird. vereinbarung für Pandemien abzuschließen, die u.a. Regelungen für den Fall einer erhöhten An- 9. Was gilt für den Umgang mit Urlaub? steckungsgefahr im Betrieb enthält. Fragen zu Urlaub behandeln wir in den jeweiligen Fragen in diesem FAQ. 11. Kann ein Arbeitgeber seinen Arbeit- nehmern verbieten, Urlaub in Regio- Arbeitgeber, die das Verfalldatum von Urlaubsan- nen mit vermehrten Infektionsfällen zu sprüchen aus dem Vorjahr – oft zum 31. März des Folgejahres – nach hinten verschieben wollen, soll- machen? Darf der Arbeitgeber seine ten diese Anordnung dringend befristen, bspw. auf Arbeitnehmer fragen, wo sie ihren Ur- das Ende der Pandemie. So soll das Entstehen von laub verbracht haben? betrieblicher Übung vermieden werden Arbeitgebern steht grundsätzlich ein Fragerecht zu, dessen Reichweite sich im Einzelfall nach der Art der geschuldeten Arbeitsleistung richtet. Grundsätzlich 4
gilt: Je größer die Ansteckungsgefahr aufgrund der 14. Was passiert mit der Urlaubszeit des arbeitsvertraglichen Tätigkeit, desto weiter geht das Arbeitnehmers, wenn diesem während Fragerecht. der Urlaubszeit Quarantäne verordnet Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmer in der Regel wird? nach Aufenthalten in den mit einer Reisewarnung Nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 9. des Auswärtigen Amtes belegten Gebieten sowie August 1994, Az. 9 AZR 384/92) fallen grundsätzlich nach Kontakt zu Personen, die sich in solchen Gebie- alle urlaubsstörenden Ereignisse als Teil des persön- ten aufgehalten haben, fragen dürfen. Das entspricht lichen Lebensschicksals in den Risikobereich des seiner arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht gegen- einzelnen Arbeitnehmers. Daher steht dem Arbeit- über den übrigen Arbeitnehmern sowie gegebenen- nehmer durch die Anordnung der Quarantäne kein falls seiner Schutzpflicht Kunden bzw. Patienten ge- zusätzlicher Urlaub zu. genüber. 15. Welche Schutzmaßnahmen sollten Ar- Der Auskunftsanspruch des Arbeitgebers ist aber aus datenschutzrechtlichen Gründen auf eine Nega- beitgeber ergreifen? tivauskunft beschränkt. Arbeitnehmer sind deshalb a) Wir empfehlen Unternehmen eine Überprüfung nicht verpflichtet Angaben über den genauen Auf- der Einhaltung und gegebenenfalls die Ver- enthaltsort zu machen, es sei denn aus den Empfeh- schärfung von Hygienevorschriften im Betrieb lungen des RKI oder Gesundheitsämter ergeben sich und eine Information der Belegschaft über emp- besondere Risikogebiete. Hiernach kann dann auch fehlenswerte Verhaltensweisen, wie die Verrin- gefragt werden. Derzeit sind aber ja ohnehin alle gerung von zwischenmenschlichen Kontakten. Auslandsreise untersagt. Zur Erfassung von Kontaktdaten sollten Besu- cherlisten erstellt werden. 12. Besteht für den Arbeitgeber die Mög- lichkeit, einem aus einem Risikogebiet b) Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung wäre zurückgekehrten Arbeitnehmer die Ar- zu empfehlen, in der Verhaltensweisen für den Fall einer Ausweitung der Pandemie greifen, z.B. beit im Home-Office zu verweigern und bei bestimmten gefährdeten Berufen und ent- stattdessen diesen Arbeitnehmer zu sprechender Verfügbarkeit das Tragen von „zwingen“, Urlaub zu nehmen? Schutzmasken oder das regelmäßige Desinfizie- Hat sich ein Arbeitnehmer in ein Risikogebiet bege- ren der Hände. Diese Verhaltensweisen können ben, besteht ggf. ein Mitverschulden des Arbeitneh- als Gebote oder Verbote formuliert werden, bei mers an der Herbeiführung des Zustandes, der den deren Verstoß ein Arbeitnehmer abgemahnt Arbeitgeber berechtigt, Zwangsurlaub aus betriebli- werden kann. Ausnahmsweise (etwa Arbeits- chen Gründen anzuordnen. plätze im Gesundheitswesen) kann die Ver- pflichtung bestehen, besondere Schutzmaßnah- In jedem Fall ist jedoch eine konkrete Interessenab- men zu ergreifen und beispielsweise Schutzmas- wägung zwischen den Interessen des Arbeitnehmers ken zur Verfügung zu stellen. und denen des Arbeitgebers vorzunehmen. Grund- sätzlich kann man die Anordnung von Zwangsurlaub c) Zudem könnten Arbeitgeber anordnen, dass nur allerdings als zuletzt zu wählendes Mittel (ultima ra- Arbeitnehmer in die Betriebe kommen, die keine tio) verstehen. Die Anordnung von Arbeit im Home- öffentlichen Verkehrsmittel verwenden. Office ist wohl als vorrangig zu betrachten. Dadurch könnte das Infektionsrisiko einge- dämmt werden. Arbeitnehmer, die auf öffentli- 13. Besteht eine Arbeitspflicht bei Arbeit- che Verkehrsmittel angewiesen sind, sollten im Home-Office arbeiten, soweit möglich. nehmern, die sich in Quarantäne befin- den, wenn der Arbeitgeber mobiles Ar- 16. Von wem erhalten Arbeitnehmer bei beiten erlaubt? Quarantänemaßnahmen oder Beschäf- Sofern Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsfähig sind tigungsverboten ihr Gehalt? und sie über die nötigen Arbeitsmittel verfügen Diesbezüglich ist die Rechtslage nicht eindeutig und (bspw. Laptop), sind sie unter Berücksichtigung ver- kann nicht abschließend bewertet werden. traglicher Treuepflichten dazu verpflichtet, auch in Quarantäne zu arbeiten. 5
a) Grundsätzlich regelt § 56 IFSG, dass Arbeitneh- mer bei derartigen Maßnahmen von der zustän- d) Freiberufler und Selbständige erhalten Entschä- digen Behörde eine Entschädigung erhalten, digungszahlungen für ihren Verdienstausfall wenn der Verdacht einer Infektion besteht nach dem IFSG in Höhe der letzten Jahresein- (§ 31 IFSG). Die Entschädigung bemisst sich für nahmen, die dem Finanzamt gemeldet wurden. die ersten sechs Wochen nach der Höhe des Ver- dienstausfalls, danach grundsätzlich nach der e) Für die Entschädigung nach dem IFSG sind in Höhe des Krankengeldes. Der Arbeitgeber hat den jeweiligen Bundesländern unterschiedliche dem Arbeitnehmer für die Dauer des Arbeitsver- Behörden zuständig. Für die Ermittlung der zu- hältnisses, jedoch längstens für sechs Wochen die ständigen Behörde ist die nachfolgende Suchma- Entschädigung anstelle der zuständigen Behörde schine des Robert-Koch-Instituts hilfreich: zu zahlen. Der Arbeitgeber wiederum hat einen https://tools.rki.de/PLZTool/ Erstattungsanspruch gegenüber der Behörde und kann überdies einen Vorschuss beantragen. 17. Wie können Arbeitgeber auf infektions- bedingte Ausfälle in der Belegschaft re- b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts- agieren? hofs (BGH, Urteil vom 30. November 1978 – III ZR 43/77) kommt ein solcher Entschädigungsan- Der Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern im Falle spruch allerdings nur dann in Betracht, wenn Ar- einer Pandemie auch solche Arbeiten zuweisen, die beitnehmer einen Entgeltausfall erleiden. Sofern vertraglich nicht geschuldet sind. der Arbeitgeber aus anderen Rechtsgründen zur Fortzahlung des Entgelts verpflichtet ist, soll dies Die arbeitsfähigen Arbeitnehmer dürfen in einem nicht der Fall sein. Ein Entgeltausfall liegt insbe- solchen Fall (bspw. Produktionsrückgang infolge sondere dann nicht vor, wenn ein gesetzlicher o- von Lieferengpässen) grundsätzlich zu Mehrar- der vertraglicher Anspruch des Arbeitnehmers beit/Überstunden verpflichtet werden. auf Entgelt besteht. Besteht keine arbeits- oder kollektivvertragliche Be- Nach Ansicht des BGH kann ein Beschäftigungs- stimmung über die Bezahlung der Mehrarbeit/ verbot gem. § 31 IFSG einen Anspruch des Ar- Überstunden, können Arbeitnehmer grundsätzlich beitnehmers auf Entgeltfortzahlung nach § 616 gem. § 612 BGB die Grundvergütung für die Über- Abs. 1 BGB begründen. stunden verlangen. Der Anspruch auf Überstunden- vergütung setzt voraus, dass die Überstunden vom Dieser Entgeltanspruch besteht, wenn der Ar- Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wur- beitnehmer für eine verhältnismäßig nicht erheb- den und jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten liche Zeit daran gehindert ist, seine Arbeitsleis- Arbeit notwendig waren. tung zu erbringen. 18. Haben Arbeitnehmer im Fall einer vo- Bei einer Pandemie geht der BGH von einer rübergehenden Betriebsstörung oder - Höchstfrist von sechs Wochen aus. Diese Höchst- schließung Anspruch auf Entgeltfort- grenze gilt aber nicht generell und hängt von den zahlung? Umständen des Einzelfalls ab. Nach unserer Ein- schätzung muss bei einem unbefristeten, unge- Im Hinblick auf die Entgeltfortzahlung gilt, dass der kündigten Arbeitsverhältnis von einer Mindest- Arbeitgeber grundsätzlich weiter zur Entgeltzahlung frist von fünf Werktagen auszugehen sein. verpflichtet bleibt, wenn die Arbeitnehmer arbeits- fähig und arbeitsbereit sind, aber er sie aus Gründen c) Aufgrund dessen, dass das das Urteil des BGH nicht beschäftigen kann, die in seiner betrieblichen mehr als 40 Jahre zurückliegt, ist nicht auszu- Sphäre liegen (sog. Betriebsrisikolehre, schließen, dass dieser inzwischen anders ent- § 615 S. 3 BGB). Dazu würden etwa Fälle zählen, in scheiden würde. Darüber hinaus sagt die Bundes- denen es aufgrund von COVID-19-Erkrankungen zu regierung angesichts der Intensität der Krise der erheblichen Personalausfällen oder Versorgungs- Wirtschaft umfangreiche finanzielle Unterstüt- engpässen käme, in deren Folge der Arbeitgeber die zung zu. Wir empfehlen daher, bei behördlich Betriebstätigkeit vorübergehend einstellen würde. veranlassten Quarantänemaßnahmen oder Be- Die Arbeitnehmer behalten also in diesen Fällen ih- schäftigungsverboten einen Antrag auf Erstat- ren Entgeltanspruch, auch wenn sie nicht arbeiten tung bei der zuständigen Behörde zu stellen. können. 6
Für diese Konstellationen, in denen weder Arbeitge- einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber ber noch Arbeitnehmer den Arbeitsausfall zu vertre- und Arbeitnehmer. ten haben, können einzel- oder kollektivvertragliche Vereinbarungen Abweichendes regeln. 20. Was passiert, wenn Arbeitnehmer den Arbeitsplatz nicht erreichen können, 19. Was passiert, wenn das Kind eines Ar- etwa weil die S- oder U-Bahn nicht beitnehmers nicht krank ist, aber die fährt? Kita/Schule des Kindes geschlossen Können Arbeitnehmer aufgrund von allgemein an- wird und keine andere Betreuungs- geordneten Maßnahmen den (unbelasteten) Ar- möglichkeit für das Kind besteht? Muss beitsplatz nicht erreichen und somit die Arbeitsleis- der Arbeitnehmer Urlaub nehmen? tung nicht erbringen, haben sie grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten a) Ist bei der Schließung der Kita/Schule unter Vergütung. Arbeitgeber können von ihnen eine ent- Berücksichtigung des Alters der Kinder eine sprechende Nacharbeit verlangen. Betreuung erforderlich, so müssen Eltern zunächst alle zumutbaren Anstrengungen Gleiches dürfte für den Fall gelten, dass Arbeitneh- unternehmen, die Kinderbetreuung ander- mer trotz Warnung des Auswärtigen Amts ins Aus- weitig sicherzustellen (z. B. Betreuung land verreisen und anschließend aufgrund staatli- durch anderen Elternteil). Kann die erfor- cher Anordnung nicht wieder einreisen können. derliche Kinderbetreuung auch dann nicht sichergestellt werden, dürfte in der Regel ein Arbeitnehmer tragen das Risiko, dass sie zum Be- Leistungsverweigerungsrecht des Arbeit- trieb als Arbeitsort gelangen (sog. Wegerisiko). nehmers bestehen, weil die Leistungserfül- lung unzumutbar sein dürfte Ihnen empfehlen wir jedoch dringend, Arbeitneh- (§ 275 Abs. 3 BGB). D. h. in diesen Fällen mer anzuweisen, so gut wie möglich den öffentlichen werden Arbeitnehmer von der Pflicht der Nahverkehr zu meiden. Arbeitnehmer sollten Fahr- Leistungserbringung frei; es ist nicht zwin- gemeinschaften bilden oder auf alternative Trans- gend erforderlich, Urlaub zu nehmen. Ar- portmittel zurückgreifen. beitgeber sollten aber zwingend darauf hin- wirken, dass Überstunden sowie Resturlaub 21. Können sich Arbeitnehmer telefonisch und der übergesetzliche Urlaub im Rahmen der persönlichen Belange der Arbeitnehmer krankschreiben lassen? genommen werden. Ja. Ab sofort können Arbeitnehmer mit leichten Er- krankungen der oberen Atemwege nach telefoni- b) Zu beachten ist jedoch, dass bei einem Leis- scher Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheini- tungsverweigerungsrecht des Arbeitneh- gung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sie- mers aus persönlichen Verhinderungsgrün- ben Tage ausgestellt bekommen. Diese Regelung den nur unter engen Voraussetzungen ein könnte im Laufe dieser Woche sogar auf 14 Tage er- Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsent- weitert werden. Arbeitnehmer müssen nach dieser gelts bestehen kann. Ein solcher Entgeltan- Regelung nicht die Arztpraxen aufsuchen. Dies gilt spruch kann sich aus § 616 BGB für eine ver- jedoch nicht für schwere Erkrankungen und nicht hältnismäßig nicht erhebliche Zeit ergeben für Corona-Verdachtsfälle. Die AU-Bescheinigung (ca. fünf Tage). Zudem kann der Anspruch muss aber weiterhin an den Arbeitgeber übersandt aus § 616 BGB durch arbeits- oder tarifver- werden, darum muss sich dann der krankgeschrie- tragliche Vereinbarungen eingeschränkt o- bene Arbeitnehmer kümmern. der sogar vollständig ausgeschlossen sein. 22. Was ist im Falle einer Ausgangsbe- c) Nehmen Arbeitnehmer Urlaub, erhält er Ur- schränkung zu beachten, wenn Home- laubsentgelt und Urlaubsgeld, sofern ein Anspruch dazu besteht. Office nicht möglich ist und der Arbeit- nehmer seine Tätigkeit zwingend im d) Falls möglich können betroffene Arbeitneh- Betrieb erbringen muss? mer ihrer Arbeit auch im Home-Office nach- Die Regelungen zur Ausgangssperre sind genau da- gehen. Ein Anspruch auf Home-Office be- rauf zu prüfen, ob und welche Unternehmen ihre steht allerdings nicht. Hierfür bedarf es 7
Arbeitnehmer zur Arbeit kommen lassen dürfen. Für kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grund- diesen Fall sollten optimalerweise vorab entspre- sätzlich schon vor dem vereinbarten Zeitpunkt der chende Arbeitgeberbescheinigungen vorbereitet Arbeitsaufnahme wirksam kündigen. werden, die Arbeitnehmer kontrollierenden Behör- den auf dem Weg zur Arbeit vorzeigen können. Mangels Anwendbarkeit des Kündigungsschutzge- Wichtige Inhalte für diese Arbeitgeberbescheini- setzes ist eine Kündigung während der Probezeit nur gung sind dann unwirksam, wenn sie missbräuchlich, also bei- spielsweise willkürlich erfolgt. Erfolgt eine Kündi- a) Daten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gung im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Bedrohung des Arbeitgebers durch die Folgen der b) Tägliche Arbeitszeit Corona-Krise, liegt eine Unwirksamkeit der Kündi- gung wegen Missbrauchs fern. c) Tätigkeit und Bestätigung der Notwendigkeit der Tätigkeit vor Ort Ebenso zulässig und für den Arbeitnehmer weniger einschneidend wäre aber eine Änderungskündigung, d) Informationen zu einer etwaigen Befristung des die eine Verschiebung des Arbeitsbeginns auf einen Arbeitsverhältnisses späteren Zeitpunkt zum Inhalt hat. e) (Vorläufige) Geltungsdauer der Bescheinigung Zu empfehlen wäre folgendes Vorgehen: f) Firmenstempel und Unterschrift a) Zunächst sollte eine einvernehmliche Lösung mit dem betroffenen Arbeitgeber gesucht wer- Für Grenzgänger bzw. Berufspendler sollten Arbeit- den geber solche Arbeitgeberbescheinigungen aufgrund der Grenzschließungen schon jetzt den betroffenen b) Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht gefun- Arbeitnehmern zur Verfügung stellen. den werden, sollte gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer eine Änderungskündigung und 23. Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitneh- vorsorglich eine Beendigungskündigung ausge- sprochen werden. mer während der Probezeit kündigen, wenn dieser sich weigert, wegen dem Coronavirus einem späteren Beginn des Arbeitsverhältnisses zuzustimmen? Verweigert ein Arbeitnehmer seine Zustimmung zu einem späteren Beginn des Arbeitsverhältnisses, 8
II. Mitbestimmung 1. Welche Mitbestimmungsrechte des Be- 2. Kann der Arbeitgeber Betriebsräte und triebsrats bestehen/sind zu beachten? ihre Mitglieder zur Eindämmung des a) Ein Betriebsrat hat bei Regelungen, die auf den Coronavirus anweisen auf Reisen, Sit- Schutz vor dem Coronavirus gerichtet sind, zungen o.ä. zu verzichten? Was gilt für grundsätzlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (Ge- andere Gremien? sundheitsschutz) mitzubestimmen. Es muss a) Der Betriebsrat entscheidet weisungsunabhän- keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wer- gig nach eigenem Ermessen, wie er seine Ge- den, der Betriebsrat muss aber zustimmen. schäfte führt und wann Sitzungen erforderlich sind. b) Aufgrund der gegenwärtigen Ausnahmesitua- tion darf ein Arbeitgeber unserer Einschätzung Anders verhält es sich nur dann, wenn es aus nach aber entsprechend des Rechtsgedankens in konkreten betrieblichen Gründen ein zwingen- §2 Abs. 1 BetrVG bei dringend notwendigen des Erfordernis gibt, den Betrieb zu schließen; Maßnahmen zum Gesundheitsschutz eigenstän- beispielsweise aufgrund einer behördlichen An- dig tätig werden, wenn eine rechtzeitige Einho- ordnung. lung der Zustimmung des Betriebsrats ausge- schlossen ist und dem Arbeitgeber die Durch- b) Es besteht Rechtsunsicherheit in Bezug auf die führung eines Einigungsstellenverfahrens unzu- Frage, ob Betriebsratssitzungen fernmündlich mutbar ist. Der Betriebsrat ist dann unverzüg- abgehalten werden können. Grundsätzlich müs- lich zu unterrichten. sen Betriebsräte zur Beschlussfassung persönlich anwesend sein (§ 33 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Der Ein- c) Bei Hygienevorschriften wie der Einführung ei- satz von neuen Informations- und Kommunikati- ner Pflicht von Arbeitnehmern zur regelmäßigen onsmöglichkeiten zur Gewährleistung der Teil- Desinfektion der Hände oder dem Anlegen von nahme an Betriebsratssitzungen wird derzeit nur Schutzmasken ergibt sich ein Mitbestimmungs- gem. § 41a EBRG für Besatzungsmitglieder von recht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, weil damit Seeschiffen zugelassen. die Ordnung und das Verhalten von Arbeitneh- mern im Betrieb geregelt wird. c) Unter Bezugnahme auf die gegenwärtige Ausnah- mesituation hat Arbeitsminister Hubertus Heil d) Bei Einführung von Kurz- oder Mehrarbeit hat am 20. März 2020 erklärt, dass nach Auffassung ein Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. (BMAS) in der aktuellen Lage auch die Teil- nahme an einer Betriebsratssitzung mittels Vi- e) Möchten Arbeitgeber Arbeitnehmer im Home- deo- oder Telefonkonferenz zulässig sei. Office arbeiten lassen, kann sich ein Mitbestim- mungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG erge- Dies gelte sowohl für die Zuschaltung einzelner ben, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer Betriebsratsmitglieder als auch eine virtuelle Be- in gewissem Umfang kontrollieren möchte, etwa triebsratssitzung. Die Beschlüsse, die in einer sol- in Bezug auf Einschaltzeiten des Arbeitscompu- chen Sitzung gefasst werden, seien nach Auffas- ters. Zudem ist beim Home-Office eine Verbin- sung des Arbeitsressorts wirksam. dung zur Betriebsstätte erforderlich, die regel- mäßig durch technische Einrichtungen wie E- d) Die Erklärung des BMAS ist für Gerichte nicht Mail oder Telefon realisiert wird. Soll sich bei bindend. Allerdings ist angesichts dieser Positi- Wahrnehmung von Home-Office auch die Ar- onierung des BMAS und dem Bedürfnis nach beitszeit ändern, ergibt sich darüber hinaus ein praktikablen Lösungen angesichts einer nie da- Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 Be- gewesenen Notsituation unseres Erachtens trVG. Auch hinsichtlich dieses Mitbestim- wahrscheinlich, dass Gerichte die Situation ent- mungsrechts dürfte unserer Einschätzung nach sprechend der Auffassung des BMAS bewerten bei dringend notwendigen Maßnahmen entspre- werden. chend b) verfahren werden können. e) Dennoch empfehlen wir vorsichtshalber, auf- schiebbare betriebliche Maßnahmen 9
grundsätzlich nicht dem Betriebsrat vorzulegen. a) Vom sachlichen Geltungsbereich einer entspre- Zu unaufschiebbaren Maßnahmen sollte der Be- chenden Betriebsvereinbarung sollten sämtliche triebsrat – wo möglich – per Videokonferenz, Maßnahmen erfasst sein, die im Zusammen- ansonsten per fernmündlicher Sitzung eine Ent- hang mit dem Auftreten einer Pandemie zum scheidung treffen; diese sollte nach der Pande- Schutz vor der Beeinträchtigung der Gesundheit mie zwecks „Nachholen“ in einer persönlichen von Arbeitnehmern erforderlich sind. Sitzung, sobald Zusammenkünfte des Betriebs- rats für die notwendige Mitbestimmung möglich b) Durch konkrete Verhaltensregeln sollte die An- sind, bestätigt werden bzw. nochmals gefasst steckungsgefahr reduziert werden. Hierfür bie- werden. tet sich insbesondere das Tragen von Schutzklei- dung oder -masken, ein regelmäßiges Desinfi- Vorbesprechungen oder allgemeine Beratungen zieren der Hände sowie das Wechseln der Klei- sind unproblematisch auch fernmündlich mög- dung beim Betreten des Betriebes an. lich. c) Darüber hinaus sollte geregelt werden, dass der Gleiches gilt auch für andere Gremien wie Kon- Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern im Falle ei- zern-, Europäischer oder Gesamtbetriebsrat o- ner Pandemie auch solche Arbeiten zuweisen der den Wirtschaftsausschuss. darf, die vertraglich nicht geschuldet sind. Inso- fern kann sein Weisungsrecht in sachlicher, ört- 3. Was gilt für Aufsichtsratssitzungen? licher und zeitlicher Hinsicht konkretisiert wer- den. Aufsichtsratssitzungen können - vorbehaltlich einer näheren Regelung durch Satzung oder Geschäfts- d) Auch die Anordnung von Heim- bzw. Telearbeit ordnung des Aufsichtsrats - gem. § 108 Abs. 4 AktG und Kurzarbeit sollte Regelungsgegenstand ei- fernmündlich oder per Videokonferenz abgehalten ner Pandemie-Betriebsvereinbarung sein. werden. 6. Was gilt, wenn Betriebsratsmitglieder 4. Können Betriebsversammlungen abge- am Coronavirus erkranken oder vor- halten werden? sorglich in Quarantäne sind? Betriebsversammlungen sollten grundsätzlich nicht abgehalten werden. Der Einberufung einer Betriebs- Ist ein Betriebsratsmitglied arbeitsunfähig erkrankt versammlung trotz erhöhter Ansteckungsgefahr der und damit verhindert, muss ein Ersatzmitglied gela- den werden. Dasselbe gilt, wenn eine Quarantäne Belegschaft kann insoweit nicht nur das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehen behördlich verfügt wird und aus diesem Grunde eine (BAG, Beschluss vom 12. März 2019, Az. 1 ABR Verhinderung des Betriebsratsmitglieds vorliegt. 42/17), sondern sie kann ggf. auch einen groben Ver- Kann die gesetzlich festgelegte Zahl von Betriebs- stoß gegen den Grundsatz der vertrauensvollen Zu- ratsmitgliedern aufgrund zahlreicher durch Corona sammenarbeit darstellen, der den Arbeitgeber zu bedingten Verhinderungen nicht mehr teilnehmen, Maßnahmen nach § 23 BetrVG berechtigt. bleibt das Gremium noch solange beschlussfähig, wie die Mehrheit seiner gewählten Mitglieder an ei- Sofern gleichwohl arbeitgeberseitig oder seitens des ner Sitzung teilnehmen kann. Betriebsrats eine Versammlung zur Information der Belegschaft durchgeführt werden soll, kann auf „all- 7. Welche Rechte haben Arbeitgeber im gemeine“ Arbeitnehmerversammlungen außerhalb Hinblick auf Betriebsratsschulungen der Betriebsverfassung zurückgegriffen werden, die außerhalb des Betriebs? sodann per Videoschaltung, Skype oder Webex oder auch gestreamt durchgeführt werden können. Ein Besuch von Schulungen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist auch dann zu- 5. Was sollte innerhalb einer Pandemie- lässig, wenn Arbeitgeber im Übrigen alle Dienstrei- sen untersagt haben. Betriebsvereinbarung zwingend gere- gelt werden? Ihnen empfehlen wir den nachfolgenden Inhalt: 10
III. Kurzarbeit 1. Kann der Arbeitgeber einseitig Kurzar- beit anordnen? e) Betriebe, die Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der Nein. Die Reduzierung der vertraglich vereinbarten zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Arbeitszeit bedarf einer Rechtsgrundlage. Enthält der Arbeitsvertrag noch keine Regelung über Kurz- Unterhält ein Arbeitgeber mehrere Betriebe, arbeit, muss mit jedem einzelnen Arbeitnehmer die muss Kurzarbeit bei jeder Bundesagentur ange- Möglichkeit der Kurzarbeit vereinbart werden. Das zeigt werden, die für den jeweilig einzelnen Be- kann durch pragmatische Einverständniserklärun- trieb zuständig ist. gen erfolgen. Hat der Betrieb einen Betriebsrat, ist eine Betriebsvereinbarung zu verhandeln. Diese re- f) Die Kurzarbeit sollte mit einer Ankündigungs- gelt Kurzarbeit abweichend von der vertraglichen frist von ca. zwei bis fünf Kalendertagen erfol- Arbeitszeit und sozusagen die Modalitäten des Um- gen. fangs und der Anordnung von Kurzarbeit. g) Ein Entschädigungsanspruch nach dem IFSG ist 2. Können Arbeitgeber Kurzarbeitergeld gegenüber einem Anspruch auf Kurzarbeiter- beantragen? geld vorrangig. Ja. Bundestag und Bundesrat haben am Ist bereits Kurzarbeitergeld angeordnet, erhöht 13. März 2020 das „Gesetz zur krisenbedingten Ver- sich der Entschädigungsanspruch nach unserer besserung beim Kurzarbeitergeld“ Rechtsauffassung um das Kurzarbeitergeld, auf (https://www.bmas.de/SharedDocs/Down- das Arbeitnehmer einen Anspruch hätten, wenn loads/DE/PDF-Meldungen/2020/kurzarbeit-wird- sie nicht an der Arbeitsleistung verhindert wäre. erleichtert-gesetzentwurf-de-bundestags.pdf;jsessi- o- h) Erklärt sich ein Arbeitnehmer mit der Anord- nid=2F8C7E2BFF002E90E4F0A6BDF1A74F5E?_ nung von Kurzarbeitergeld nicht einverstanden, _blob=publicationFile&v=5) verabschiedet, das vor- ohne dass eine kollektiv- oder individualvertrag- sieht, dass bei durch das Coronavirus verursachten liche Regelung diesbezüglich besteht, und ord- Arbeitsausfällen ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld net der Arbeitgeber trotzdem Kurzarbeit an, ha- gewährt werden kann. ben Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf volle Lohnfortzahlung gem. § 615 S. 1 BGB. Ggf. kön- Hierzu im Einzelnen: nen dann jedoch Änderungskündigungen oder betriebsbedingte Kündigungen erfolgen. Es be- a) Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld kann bereits steht jedoch ein Risiko, das diese unwirksam dann bestehen, wenn nur 10% der Beschäftigten sind. im Betrieb oder in der Betriebsabteilung einen Entgeltausfall von mehr als 10% ihres Monats- i) Auch Zeitarbeiter können nun Kurzarbeitergeld bruttolohns haben. erhalten. b) Für sog. Minijobber kann kein Kurzarbeitergeld j) Auszubildende erhalten grundsätzlich kein beantragt werden. Kurzarbeitergeld. Sie sollen vorrangig in andere Abteilungen versetzt werden, in denen noch ge- c) Vor der Beantragung von Kurzarbeit müssen Ar- arbeitet wird. Ab einem gewissen Zeitpunkt ist beitgeber sicherstellen, dass der Arbeitsausfall die Ausbildung nicht mehr realisierbar, weil es unvermeidbar ist und alles getan wurde, um an Arbeit fehlt. Jedoch ist der Arbeitgeber in sol- diese zu verhindern. Daher müssen Arbeitneh- chen Fällen verpflichtet, die Ausbildungsvergü- mer vorrangig Überstunden abbauen, ihr Zeit- tung zu 100% über einen Zeitraum von mindes- guthaben aufwenden oder zumindest Restur- tens sechs Wochen weiterzuzahlen. Je nach Aus- laub aus dem Vorjahr abbauen. bildungsvertrag oder dem entsprechend gelten- den Tarifvertrag im Unternehmen können diese d) Sofern Arbeitnehmer Minusstunden aufbauen Fristen weitaus länger sein. können, wird auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet. 11
k) Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des 5. Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergelds vorliegen, prüft die zustän- vor oder während der Kurzarbeit er- dige Agentur für Arbeit im Einzelfall. Die Er- krankt? leichterungen zum Erhalt des Kurzarbeitergel- des treten rückwirkend zum 1. März 2020 in a) Sollten Arbeitnehmer während der Kurzar- Kraft. beit erkranken, gilt folgendes: Nähere Informationen zur Beantragung des Kurzar- Bei Kurzarbeit auf „Null“ erhalten Arbeit- beitergeldes sind auf der Homepage der Bunde- nehmer, die während der Kurzarbeit erkran- sagentur für Arbeit unter folgendem Link zu finden: ken, in den ersten sechs Wochen der Krank- www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen- heit Kurzarbeitergeld statt Entgeltfortzah- corona-virus lung. Das Kurzarbeitergeld ist in der Höhe zu zahlen, in der der Arbeitnehmer im Fall 3. Wie hängt die Anordnung von Kurzar- der Arbeitsfähigkeit Kurzarbeitergeld bean- beit mit dem Kurzarbeitergeld zusam- spruchen könnte. Bei nur verringerter Ar- beitszeit wird im Krankheitsfall ein Teil Ent- men? geltfortzahlung und ein Teil Kurzarbeiter- Die Agentur für Arbeit ersetzt dem Arbeitnehmer geld gezahlt. Nach Ablauf des Sechswochen- unter bestimmten Voraussetzungen und in be- zeitraums wird während der fortdauernden stimmter Höhe den durch die Kurzarbeit verursach- Erkrankung Krankengeld statt Kurzarbei- ten Verdienstausfall (Kurzarbeitergeld). Vermieden tergeld gezahlt. werden sollte, dass der Arbeitgeber zwar Kurzarbeit anordnet, aber die Voraussetzungen für die Beantra- b) Sollten Arbeitnehmer vor Einführung der gung von Kurzarbeitergeld nicht vorliegen. Kurzarbeit erkranken, gilt folgendes: 4. Was passiert, wenn Arbeitgeber Kurz- Die erkrankten Arbeitnehmer haben keinen arbeitergeld beantragt haben? Anspruch auf Kurzarbeitergeld, jedoch auf Krankengeld in Höhe des jeweiligen Kurzar- a) Kurzarbeitergeld kann für eine Dauer von beitergelds. bis zu zwölf Monaten bewilligt werden. Kurzarbeitergeld wird in derselben Höhe Dies gilt allerdings nur so lange, wie die er- wie Arbeitslosengeld bezahlt und beträgt 67 krankten Arbeitnehmer einen Anspruch auf bzw. 60% der Differenz zwischen dem pau- Entgeltfortzahlung hat. Das Krankengeld schalierten Nettoentgelt, das ohne Arbeits- wird also neben dem verminderten An- ausfall gezahlt worden wäre, und dem pau- spruch auf Entgeltfortzahlung gezahlt. Bei- schaliertem Nettoentgelt aus dem tatsäch- tragsabzüge zur Pflege-, Renten- und Ar- lich erhaltenen Arbeitsentgelt. beitslosenversicherung werden hierbei vom Krankengeld nicht vorgenommen. Diese Eine Übersicht zur Berechnung des Kurzar- Beiträge trägt die jeweilige Krankenkasse al- beitergelds finden Sie unter nachfolgendem lein. Das auszuzahlende Krankengeld ist Link: also in der Höhe mit dem jeweiligen Kurzar- beitergeld identisch. https://www.arbeitsagentur.de/da- tei/kug050-2016_ba014803.pdf Normalerweise wird Krankengeld von der Krankenkasse ausgezahlt. In diesen Fällen b) Die Entgeltsätze sind bei der Beitragsbe- aber ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflich- messungsgrenze in der Rentenversicherung tet, das Krankengeld zu errechnen und mit gedeckelt. Arbeitnehmer, die weit oberhalb der Entgeltabrechnung des Beschäftigten dieser Grenze verdienen, erhalten daher auszuzahlen. Die Krankenkasse des Arbeit- kein Kurzarbeitergeld. nehmers erstattet dem Arbeitgeber auf An- trag das verauslagte Krankengeld. c) Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit für Ausfallzeiten zu 100% von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. 12
6. Kann Kurzarbeit auch variieren, so kann monatlich variieren. Kurzarbeit kann sogar un- dass bspw. in einem Monat 40% und terbrochen werden, so dass sich die gesamte Bezugs- dauer verlängert. im folgenden Monat 20% gearbeitet wird? Ja, dies ist möglich. Bei der Agentur für Arbeit wird grundsätzlich die Einführung von Kurzarbeit einge- führt, die individuelle Berechnung des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld erfolgt davon unabhängig und 13
IV. Restrukturierungsüberlegungen 1. Was können Arbeitgeber in der Krise tun, wenn Betriebsschließungen oder Wir empfehlen deshalb, wenn gewünscht, be- troffene Arbeitnehmer dazu aufzufordern, ihren Betriebsunterbrechungen bevorstehen? Resturlaub abzubauen und den ihnen zustehen- a) In einem ersten Schritt sollten Arbeitnehmer den übergesetzlichen Urlaub zu beantragen. aufgefordert werden, Überstunden abzubauen, positives Zeitguthaben aufzuwenden oder Rest- b) Dabei dürfen Arbeitgeber jedoch nicht frei aus- urlaub aus dem Vorjahr abzubauen. wählen, für welche Arbeitnehmer Urlaub ange- ordnet wird. b) Sofern möglich, könnten Arbeitgeber anordnen, dass Arbeitnehmer bis zu der möglichen Anzahl Bei der Auswahl der Arbeitnehmer kommt es Minusstunden aufbauen. Hierbei sollten nicht darauf an, in welchen Bereichen der Arbeitsaus- mehr als 100 Minusstunden aufgebaut werden. fall eintritt. Wenn dann noch eine Auswahlmög- lichkeit für den Arbeitgeber verbleibt, wird die c) Zudem sollte Arbeitnehmern nahegelegt werden Auswahl nach billigem Ermessen erfolgen müs- freiwillig Urlaub zu nehmen, sofern keine vor- sen. Der Arbeitgeber kann also nicht willkürlich rangigen Interessen der Arbeitnehmer (Schulfe- verfahren. Die persönlichen Belange einzelner rien, Schließzeiten von Kitas, Urlaubsmöglich- Arbeitnehmer sollten dabei nach Möglichkeit keiten des Partners) entgegenstehen. berücksichtigt werden. 2. Ist die Anordnung von Zwangsurlaub 3. Was können Arbeitgeber weiter tun, möglich? um Personalkosten zu senken? a) Zwangsurlaub ist nur in engem Rahmen zuläs- a) Wie bereits unter Ziffer III. ausgeführt, kann sig. Kurzarbeit angeordnet werden. In einer Pandemie-Situation ist zunächst der aus b) Zudem kann die Belegschaft auf die Kernbeleg- dem Vorjahr bestehende Resturlaub der Arbeit- schaft reduziert werden: nehmer abzubauen. • Verträge mit Leiharbeitnehmern können hier- Bei der Anordnung von darüberhinausgehen- für beendet werden; dem Urlaub muss zwischen dem gesetzlichen • Ebenso können Verträge mit freien Arbeitneh- und übergesetzlichen Urlaubsanspruch der Ar- mern, externem Personal, etc. beendet wer- beitnehmer differenziert werden. Während die den; Anordnung von übergesetzlichem Urlaub grundsätzlich zulässig ist, scheitert die Anord- nung des gesetzlichen Urlaubs durch den Arbeit- geber. Grund hierfür ist, dass bei der einseitigen An- ordnung des gesetzlichen Urlaubs seitens des Arbeitgebers stets eine ausreichend lange An- kündigungsfrist einzuhalten ist, um den Arbeit- nehmern die Möglichkeit einzuräumen, ihren Urlaub entsprechend zu planen. An einer sol- chen fehlt es jedoch bei einer kurzfristigen An- ordnung oder Betriebsschließung. Arbeitgeber sollten die Anordnung von Zwangs- urlaub stets damit begründen, dass dringende betriebliche Gründe, die vorliegend relativ un- problematisch zu bejahen sind, die Beurlaubung rechtfertigen. 13
• Von Arbeitnehmern in der Probezeit (im Sinne wirtschaftlichen Situation des Unternehmens der sechsmonatigen Wartezeit gem. nach Ende der Pandemie abgestellt werden. § 1 Abs. 1 KSchG) könnte sich ebenfalls ge- 4. Sind Transfergesellschaften eine denk- trennt werden; bare Lösung, um Personalkosten zu • Auf die Verlängerung von befristeten Verträ- senken? gen könnte verzichtet werden; Ja, dies ist grundsätzlich denkbar. • Betriebsbedingte Kündigungen können ausge- sprochen werden, sofern deren Voraussetzun- 5. Sind Betriebsstillegungen oder Be- gen vorliegen (Dringliche betriebliche Erfor- dernisse, die zum Wegfall des Bedarfs an Ar- triebsschließungen möglich? beitsleistung führen/ Keine Möglichkeit der Grundsätzlich ja. Sofern Betriebsstillegungen oder Weiterbeschäftigung/ Interessenabwägung/ Betriebsschließungen anstehen, sind die Rechte des Sozialauswahl); Betriebsrats aus § 111 ff. BetrVG zu berücksichtigen. • Kündigungen können mit einer Wiedereinstel- lungszusage verbunden werden; hierbei könnte auf die Verbesserung der 14
Sie können auch lesen