UMSETZUNG DER RESTRUKTURIERUNGSRICHTLINIE

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UMSETZUNG DER RESTRUKTURIERUNGSRICHTLINIE
UMSETZUNG DER RESTRUKTURIERUNGSRICHTLINIE
Bereits am 17.07.2021 läuft die ursprüngliche        BULGARIEN
Frist für die Umsetzung der Restrukturierungs-
richtlinie ab. Dieser Rechtsakt, der nicht unmit-    Im Jahre 2019 hat Bulgarien zusammen mit der
telbar verbindlich ist und von jedem EU-Mit-         Europäischen Kommission, mit Ausblick auf
gliedstaat umgesetzt werden muss, zielt darauf       die anstehende Aufnahme Bulgariens in die Eu-
ab, Verfahren zu fördern, die eine Restrukturie-     rozone, eine Road Map über die Reform des In-
rung von insolvenzgefährdeten Schuldnern er-         solvenzrechtsrahmens und über die Stabilisie-
möglichen. Ferner sind in jedem Mitgliedstaat        rung Bulgariens erarbeitet. In diesem Doku-
den Unternehmern Methoden zur Frühwarnung            ment wurde eine umfassende Novelle des Han-
und den natürlichen Personen, die keine unter-       delsgesetzes über den Bereich Insolvenz einge-
nehmerische Tätigkeit ausüben, Maßnahmen             plant, die auch die Umsetzung der Restrukturie-
zur Entschuldung zur Verfügung zu stellen.           rungsrichtlinie vorsieht. Infolgedessen wurde
                                                     ein neuer Gesetzesentwurf über die Änderung
Einige Mitgliedstaaten, wie zB Polen, haben be-      und Ergänzung des Handelsgesetzes zum öf-
schlossen, die Umsetzungsfrist um ein Jahr zu        fentlichen Diskurs bis Ende März 2021 vorge-
verschieben, und arbeiten fleißig an der Ausar-      legt. Der Entwurf ist im Parlament noch nicht
beitung von neuen bzw. an der Änderung von           besprochen worden. Infolge der Parlaments-
bereits geltenden Vorschriften. Andere, wie zB       wahlen in Bulgarien im April 2021 ist es zu ei-
Deutschland, können auf eine bereits in Kraft        ner Verzögerung der parlamentarischen Debat-
getretene Gesetzgebung und sogar erste prakti-       ten über den Entwurf gekommen und mit heuti-
sche Erfahrungen verweisen. Nach wie vor be-         gem Datum ist die Umsetzung der Richtlinie
obachten wir, dass die konkreten Lösungen, die       nicht vollzogen worden.
die Mitgliedstaaten gewählt haben oder erst in
Erwägung ziehen, sich voneinander grob unter-        Die Regelungen im neuen Entwurf sind von
scheiden. Dies ist nicht unbedingt eine              Vertretern des Revisionsgerichts, der Anwalt-
schlechte Nachricht für Unternehmer. Bald            schaft, des Hohen Gerichtsrates sowie der
werden diese bei grenzüberschreitenden Tätig-        Rechtswissenschaftler besprochen und ausgear-
keiten die Möglichkeit haben, die für sie vorteil-   beitet worden und betreffen das Insolvenzver-
hafteste Form der Restrukturierung zu wählen.        fahren in all seinen Phasen. Zweck der Ände-
Das gleiche kann für natürliche Personen gel-        rungen ist sowohl die Umsetzung der Restruk-
ten, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten      turierungsrichtlinie als auch die Durchführung
sind und eine Verbraucherinsolvenz in Betracht       einer tiefen Reform des Insolvenzverfahrens in
ziehen.                                              Richtung kürzerer Fristen, Erhalt der Lebensfä-
                                                     higkeit des Unternehmens, bessere Garantien
In dieser Ausgabe unseres Internationalen            für die Interessen der Gläubiger etc.
Newsletters berichten wir über den aktuellen
Stand der Umsetzung der Richtlinie in einigen
unserer Allianzländer.

                                                                                           Seite 1/8
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DEUTSCHLAND                                         Restrukturierungsbeauftragten bestellen und
                                                    diesen mit bestimmten Auskunfts- und Informa-
Frühzeitig zum Jahresbeginn hat der deutsche        tionsrechten ausstatten, im Kern beschränkt
Gesetzgeber die Richtlinie durch das Gesetz         sich die Kompetenz des Restrukturierungbeauf-
über den Stabilisierungs- und Restrukturie-         tragten jedoch auf eine Beratungs- und Überwa-
rungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) um-            chungsfunktion, während die Geschäftsführung
gesetzt. Das am 1.1.2021 in Kraft getretene Sta-    des Unternehmens die operativen Tätigkeiten
RUG soll Unternehmen und unternehmerisch            weiterhin eigenständig und weitestgehend ohne
tätigen natürlichen Personen die Möglichkeit        fremde Anweisungen fortführt.
geben, frühzeitig bei drohender Zahlungsunfä-
higkeit in Eigenregie eine vor der Öffentlichkeit   Wenige Monate nach Inkrafttreten wurde das
bedeckte Sanierung auf Grundlage eines Rest-        neue Gesetz einem praktischen Durchlauf un-
rukturierungsplans durchzuführen.                   terzogen. So wurde von dem Amtsgericht Ham-
                                                    burg im April 2021 wohl das erste Restrukturie-
Herzstück des Sanierungsverfahrens nach dem         rungsverfahren nach dem neuen StaRUG bestä-
StaRUG ist ein vom sanierungswilligen Unter-        tigt. Der Restrukturierungsplan enthielt neben
nehmen selbst gestalteter Restrukturierungs-        einem Konzept zum Ausgleich der Gläubiger-
plan, der sich inhaltlich stark nach dem bisher     forderungen auch gesellschaftsrechtliche Maß-
bekannten Insolvenzplan richtet. Anders als bei     nahmen, etwa die Herabsetzung des Stammka-
dem Insolvenzplan muss sich der Restrukturie-       pitals, die Auswechslung der Gesellschafter so-
rungsplan allerdings nicht auf sämtliche Gläu-      wie die Übernahme von neuen Geschäftsantei-
biger des Unternehmens erstrecken, vielmehr         len durch einen externen Investor. Dem Rest-
liegt es im Ermessen des Unternehmens, ob der       rukturierungsplan wurde nicht von den Gläubi-
Plan alle oder nur ausgewählte Gläubiger be-        gern einstimmig, sondern StaRUG-konform
treffen soll. Ferner bedarf die Durch- und Um-      mehrheitlich zugestimmt. Nur zwei Wochen
setzung dieses Plans nicht der Zustimmung aller     nach dem Erörterungs- und Abstimmungster-
betroffenen Gläubiger – das Restrukturierungs-      min wurde der Restrukturierungsplan vom
vorhaben kann gegen den Widerstand einer            Restrukturierungsgericht bestätigt und nach
Minderheit der Gläubiger durchgesetzt werden,       Ablauf der zweiwöchigen Beschwerdefrist auch
sofern diesem durch eine qualifizierte Mehrheit     rechtskräftig. Mit dem gerichtlich bestätigten
der Gläubiger zugestimmt wird (sog. cross class     Sanierungsplan ist es der Schuldnerin gelungen,
– cram down Verfahren) und im Zuge dessen           eine drohende Insolvenz abzuwenden.
durch das Restrukturierungsgericht bestätigt
wird.                                               Damit hat diese erste Praxiserfahrung gezeigt,
                                                    dass sich das präventive Restrukturierungsver-
Nicht nur die Initiative und die Gestaltung des     fahren insgesamt als schnelles und günstiges In-
Restrukturierungsplans, sondern auch dessen         strument zur frühzeitigen Sanierung von Unter-
Umsetzung sowie die Geschäfte des Unterneh-         nehmen eignet. Mit erleichtertem Zugang zur
mens während des laufenden Restrukturie-            Eigenverwaltung soll diese Praxis insbesondere
rungsprozesses liegen im Wesentlichen in der        den Geschäftsleitern positive Anreize zur früh-
Hand des restrukturierungsbedürftigen Unter-        zeitigen Einleitung von Sanierungsmaßnahmen
nehmens selbst. Ein Übergang der Verwal-            geben. Ob das Konzept des neuen Verfahrens
tungs- und Verfügungsgewalt auf einen amtlich       rundum gelungen oder aber mit Schwachstellen
bestellten Verwalter wie bei dem Insolvenzver-      behaftet ist, wird sich allerdings erst noch in der
fahren nach der InsO ist nach dem StaRUG            weiteren Praxis zeigen müssen.
nicht vorgesehen. Zwar kann das Restrukturie-
rungsgericht                              einen

                                                                                              Seite 2/8
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ITALIEN                                            vor und tritt mitsamt begleitender Anpassungen
                                                   der Insolvenzordnung (IO) – pünktlich zum
Italien, wie auch andere Länder – darunter Ir-     Auslaufen der von der EU vorgegebenen Um-
land, Zypern, Finnland, Dänemark, die Tsche-       setzungsfrist – mit 17. Juli 2021 in Kraft.
chische Republik, Lettland, Luxemburg und          Nachdem die Frist zur Umsetzung der Richtli-
Slowenien – hat die Europäische Kommission         nie (EU) 2019/1023 bereits am 17. Juli 2021 ab-
unter Verweis auf die in Art. 34 Abs. 2 der        läuft, wurde die finale Fassung des Restruktu-
Richtlinie vorgesehene Möglichkeit bei abseh-      rierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umset-
baren Schwierigkeiten bei der Umsetzung da-        zungsgesetz (RIRL-UG) mit Spannung erwar-
rum gebeten, die Frist für die Richtlinienumset-   tet. Kernziel der darin vorgesehenen Einfüh-
zung um ein Jahr zu verlängern. Dies gründet       rung einer Restrukturierungsordnung (ReO) ist
im Wesentlichen darauf, dass die Umsetzung         es, Unternehmen, die in finanzielle Schwierig-
der Richtlinie mit dem bereits bestehenden Kri-    keiten geraten sind, durch ein „vorinsolvenzli-
sengesetzbuch zu koordinieren ist.                 ches“ gerichtliches Restrukturierungsverfahren
                                                   zu retten und deren Bestandfähigkeit wiederher-
Das italienische Krisengesetzbuch sollte ur-
                                                   zustellen, um eine Insolvenz abzuwenden.
sprünglich am 01.09.2021 in Kraft treten, wobei
                                                   Diese neue Form der Restrukturierung könnte
jedoch angesichts der durch die Pandemie aus-
                                                   für viele Unternehmen – gerade im Hinblick auf
gelösten wirtschaftlichen Folgen mit einer Ver-
                                                   die Folgewirkungen der Coronakrise – ein
schiebung des Inkrafttretens gerechnet wird.
                                                   wichtiger Rettungsanker sein. Das im RIRL-
Obwohl die allgemeine Struktur des Krisenge-
                                                   UG enthaltene Bundesgesetz über die Restruk-
setzbuches mit den europäischen Vorgaben
                                                   turierung von Unternehmen (ReO) tritt mit 17.
übereinstimmt, fehlt es nicht an Koordinations-
                                                   Juli 2021 in Kraft.
mängeln. Die Umsetzung könnte daher neben
der Beseitigung der Widersprüche auch eine
                                                   Das neue Restrukturierungsverfahren steht
Gelegenheit sein, die Chancen zu nutzen, die
                                                   grundsätzlich allen (bestandfähigen) Unterneh-
die Harmonisierung des europäischen Rechts
                                                   men, sohin auch KMU oder Einzelunterneh-
bietet. In Italien hat die Regierung eine Kom-
                                                   mern offen (ausgenommen ist insbesondere der
mission eingesetzt, die nicht nur die möglichen
                                                   Finanzsektor) und setzt die „wahrscheinliche
kritischen Aspekte einiger Bestimmungen des
                                                   Insolvenz“ des Schuldners voraus. Diese liegt
Krisengesetzbuches unter Berücksichtigung des
                                                   bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Erfül-
durch die Pandemie veränderten wirtschaftli-
                                                   lung der URG-Kennzahlen (Unterschreitung ei-
chen Kontextes zu bewerten hat, sondern auch
                                                   ner Eigenmittelquote von 8% und Überschrei-
Vorschläge zur Integration des Krisengesetzbu-
                                                   tung einer fiktiven Schuldentilgungsdauer von
ches in die Umsetzung der Richtlinie formulie-
                                                   15 Jahren) vor. Wesentlich ist, dass Bestandsfä-
ren soll.
                                                   higkeit des Unternehmens gegeben ist. Vor die-
ÖSTERREICH                                         sem Hintergrund wird die Vorlage einer Fort-
                                                   bestehensprognose verlangt. Diese kann auch
Zur innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie      bedingt mit der Annahme und Bestätigung des
(EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments         Restrukturierungsplans erstellt werden. Zah-
und des Rates vom 20. Juni 2019 wurde nun-         lungsunfähigen Schuldnern steht das neue Rest-
mehr vom Nationalrat das Restrukturierungs-        rukturierungsverfahren jedoch grundsätzlich
und    Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz       nicht zur Verfügung.
(RIRL-UG) beschlossen. Die im RIRL-UG ent-
haltene Restrukturierungsordnung (ReO) sieht       Das Herzstück des Verfahrens ist der sog Rest-
ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren       rukturierungsplan, der mögliche Restrukturie-
                                                   rungsmaßnahmen, darunter insbesondere die

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Stundung und Kürzung von Gläubigerforderun-        ungeachtet kann ein Restrukturierungsplan, der
gen, enthält. Der Restrukturierungsplan ist        nicht in jeder Abstimmungsklasse von den be-
grundsätzlich bei Einleitung des Verfahrens        troffenen    Gläubigerklassen angenommen
vorzulegen. Unter entsprechender Beiziehung        wurde, über Antrag des Schuldners vom Gericht
eines Restrukturierungsbeauftragten (dieser äh-    bestätigt werden (sog klassenübergreifender
nelt einem Insolvenzverwalter) kann er aber        Cram-down), sofern die gesetzlichen Voraus-
auch während des Verfahrens erstellt werden,       setzungen dafür erfüllt sind.
sofern bereits im Antrag zumindest ein Restruk-
turierungskonzept vorgelegt wird. Dem Schuld-      Die Sanierung iSd ReO kann daher auch, falls
ner wird im Verfahren Eigenverwaltung ge-          erforderlich, gegen den Widerstand einzelner,
währt.                                             sog „Akkord-Störer“ durchgesetzt werden.
                                                   Selbst einzelne Gläubigerklassen können dabei
Zur Unterstützung der Verhandlung über einen       unter bestimmten Voraussetzungen überstimmt
Restrukturierungsplan kann der Schuldner be-       werden.
antragen, dass Exekutionsverfahren auf dessen
Vermögen nicht bewilligt werden dürfen (sog        Wesentlich ist auch, dass der Schuldner die Ver-
Vollstreckungssperre). Diese führt zudem zu ei-    fahrensinstrumente der ReO auf einzelne Gläu-
nem Ruhen der Insolvenzantragspflicht des          biger und „Gläubigerklassen“ beschränken
Schuldners bei insolvenzrechtlicher Überschul-     kann und grundsätzlich selbst entscheidet, ob
dung, beschränkt die Insolvenzantragspflicht       das Restrukturierungsverfahren in der Ediktsda-
bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit und be-      tei publik gemacht wird oder nicht. Insbeson-
wirkt auch einen Entfall bzw. zumindest eine       dere die Möglichkeit der Geheimhaltung kann
Reduktion der Haftung der Gesellschaftsorgane      einen Weiterbetrieb erheblich erleichtern und
für Insolvenzverschleppung. Die Vollstre-          sich in der Praxis als äußerst praktikabel erwei-
ckungssperre darf drei Monate nicht überstei-      sen.
gen, kann allerdings auf Antrag (auf eine maxi-
male Gesamtdauer von sechs Monaten) verlän-        Darüber hinaus sieht die ReO auch eine Be-
gert werden.                                       schränkung des Anfechtungsrisikos für neue Fi-
                                                   nanzierungen und Zwischenfinanzierungen so-
Die ReO sieht weiters einen „standstill“ für we-   wie sonstige Transaktionen im Zusammenhang
sentliche, noch zu erfüllende unternehmensbe-      mit der Restrukturierung im Falle einer an-
zogene Verträge vor, welche zur Unterneh-          schließenden Insolvenz des Schuldners vor.
mensfortführung erforderlich sind. Eine bevor-
zugte Vertragsauflösung von Dauerschuldver-        Angesichts der gegenwärtigen, angespannten
hältnissen oder von Arbeitsverträgen im Sinne      Wirtschaftslage und der fehlenden Praxisrele-
der §§ 21ff IO ist nicht vorgesehen.               vanz des Reorganisationsverfahrens iSd URG
                                                   ist der gesetzgeberische Versuch einer Insol-
Die Abstimmung über den Restrukturierungs-         venzprophylaxe durch ein „vorinsolvenzliches“
plan erfolgt in sog „Gläubigerklassen“ (besi-      Restrukturierungs-verfahren jedenfalls zu be-
cherte, unbesicherte, Anleihegläubiger, schutz-    grüßen.
bedürftige und nachrangige Gläubiger), was ein
Novum im österreichischen Recht darstellt. Für     Da die ReO einen legistisch klaren und zeitge-
die Annahme des Restrukturierungsplans be-         mäßen Rahmen für die Sanierung von Unter-
darf es der einfachen (Kopf-)Mehrheit der Gläu-    nehmen schafft und teils innovative Neuerun-
biger in jeder Klasse und einer qualifizierten     gen, wie zB die Möglichkeit einer Restrukturie-
Mehrheit von 75 % der Gesamtsumme der For-         rung gegen den Willen einzelner „Akkord-Stö-
derungen der einbezogenen Gläubiger. Dessen        rer“    sowie     die    Minimierung       des

                                                                                           Seite 4/8
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Anfechtungsrisikos bei Neu- und Zwischenfi-        eingestellt. Dies ist eine relativ kurze Zeit-
nanzierungen enthält, stellt der Gesetzesentwurf   spanne, dennoch zeigt die Praxis, dass der Pro-
insgesamt eine recht gelungene Umsetzung der       zentsatz der in diesem Verfahren abgeschlosse-
Richtlinie (EU) 2019/1023 dar. Ob das neue         nen Vereinbarungen recht hoch ist.
„vorinsolvenzliche“ Restrukturierungsverfah-
ren in der Praxis tatsächlich angenommen und       Es gibt eine Reihe von Privilegien, die dem
Bedeutung erlangen wird, bleibt jedoch abzu-       Schuldner während des Verfahrens zur Verfü-
warten.                                            gung stehen. Zuallererst werden alle ihm gegen-
                                                   über geführten Vollstreckungsverfahren, auch
POLEN                                              Verfahren bezüglich Forderungen, die durch
                                                   eine Hypothek oder ein Pfandrecht gesichert
Das vereinfachte Restrukturierungsverfahren –      sind, ausgesetzt. Neue Verfahren dürfen nicht
eingeführt, um den negativen Auswirkungen          eingeleitet werden. Ferner ist die Kündigung
der COVID-19-Pandemie entgegenzuwirken –           des Miet- oder Pachtvertrags über Geschäfts-
hat sich als jenes Restrukturierungsverfahren      räumlichkeiten oder Immobilien, in denen der
erwiesen, das für polnische Unternehmer mit fi-    Schuldner sein Unternehmen betreibt, durch
nanziellen Schwierigkeiten am interessantesten     den Vermieter oder Verpächter nicht zulässig.
ist. Ursprünglich war die Möglichkeit der Ein-     Das Kündigungsverbot gilt auch betreffend
leitung des Verfahrens bis Ende Juni, dann Ende    Vermögensversicherungs-, Kredit-, Leasing-,
November 2021 befristet. Da das Verfahren ein      Bankkonten-, Bürgschafts- und Lizenzverträge
hervorragendes Testfeld vor der Umsetzung der      sowie Garantien und Akkreditiven. Der Schuld-
Restrukturierungsrichtlinie war, beabsichtigt      ner ist berechtigt, die laufenden Geschäfte sei-
nun der Gesetzgeber, es fristlos beizubehalten,    nes Unternehmens zu führen. Nur für Entschei-
indem er die bestehenden Vorschriften über das     dungen, die über den Rahmen des gewöhnli-
ordentliche Verfahren zur Genehmigung eines        chen Geschäftsbetriebs hinausgehen, muss er
Vergleichs ändert.                                 die Zustimmung des Restrukturierungsberaters
                                                   einholen.
Das vereinfachte Restrukturierungsverfahren
wird durch ein Mindestmaß an gerichtlicher Be-     Nach derzeit geltenden Vorschriften zum ver-
teiligung und gleichzeitig einen für den Schuld-   einfachten Restrukturierungsverfahren ist der
ner sehr weitgehenden Schutz vor der Gläubi-       Schuldner auch nicht verpflichtet, während des
gervollstreckung gekennzeichnet. Es kann von       Verfahrens die unter den Restrukturierungsver-
jedem Unternehmer, der von Zahlungsunfähig-        gleich fallenden Ansprüche zu befriedigen. Im
keit bedroht oder sogar zahlungsunfähig gewor-     Gesetzesentwurf, der diese Verfahrensart auch
den ist, in Anspruch genommen werden. Die          nach dem 30.11.2021 beibehalten soll, ist eine
Einleitung des Verfahrens erfordert nur den Ab-    solche Erleichterung für den Schuldner jedoch
schluss eines Vertrages mit einem Restrukturie-    nicht vorgesehen. Das Fehlen einer entspre-
rungsberater und eine Bekanntmachung im            chenden Regelung, d.h. das Fehlen eines Mora-
Amtsblatt. Sie ist nicht an eine Zustimmung des    toriums für den Schuldner zur Rückzahlung der
Restrukturierungsgerichts gekoppelt.               Verbindlichkeiten der Gläubiger, kann sich lei-
                                                   der als fatal für die besprochene Form der Rest-
Ab dem Tage der Bekanntmachung hat der             rukturierung erweisen, da dies bedeutet, dass
Schuldner vier Monate Zeit, um den Antrag auf      die Schuldner faktisch ihre Forderungen lau-
Genehmigung des Vergleichs zu stellen. Wäh-        fend begleichen müssten, auch solche, die durch
rend dieser Zeit muss er seine Gläubiger über-     den Vergleich abgedeckt sind, und erst nach
zeugen, dem Vergleich zuzustimmen. Andern-         Abschluss des Vergleichs die Zahlungen zu-
falls wird das Verfahren von Rechts wegen          rückhalten könnten. Das Verfahren würde also

                                                                                          Seite 5/8
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dem Schuldner in der Krise nicht einmal eine        Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem
"Atempause" geben, obwohl genau hier der            Schuldenerlass oder der Stundung von Schul-
Hauptvorteil aller präventiven Sanierungsver-       den gegenüber öffentlichen Behörden, wie den
fahren gesehen wird.                                Finanzbehörden oder den Sozialversicherungs-
                                                    behörden.
SLOWAKEI
                                                    Das TRLC in seiner aktuellen Fassung legt aus-
In der Slowakei wird weiterhin an der Umset-        drücklich fest, dass Schulden gegenüber öffent-
zung der Restrukturierungsrichtlinie gearbeitet.    lichen Behörden nicht von einer Restschuldbe-
Aufgrund der schlechten Pandemiesituation, die      freiung umfasst sind. Dennoch häufen sich Ur-
mehrere Monate gedauert hat, haben sich diese       teile der Provinzgerichte, die diese Regelung für
Arbeiten verzögert. Die Umsetzung soll entwe-       nicht anwendbar erklären und mithin eine Rest-
der aufgrund eines Gesetzesentwurfs über die        schuldbefreiung auch auf diese Art von Schul-
Änderung des Gesetzes Nr. 7/2005 Slg. über die      den ausweiten. Der Grund hierfür liegt darin,
Insolvenz und Restrukturierung oder aufgrund        dass die vorherige Fassung des Insolvenzgeset-
eines komplett neuen Gesetzes über die Rege-        zes noch die Möglichkeit vorsah, auch von die-
lung von Insolvenzen und Restrukturierungen         sen Schulden befreit zu werden. Die Gerichte
erfolgen.                                           halten die neue Regelung für nicht verfassungs-
                                                    konform und setzen ihre Anwendung aus. Die
Ziel der richtigen Umsetzung soll es sein, ins-
                                                    Haltung der Gerichte führte in den letzten Mo-
besondere kleinere Insolvenzverfahren zu ver-
                                                    naten zu einer Welle von Klagen, da die Insol-
einfachen, zu rationalisieren und zu beschleuni-
                                                    venzschuldner versuchen, über den Klageweg
gen, die Restrukturierungen insgesamt zu opti-
                                                    von Schulden gegen öffentliche Stellen befreit
mieren sowie Fragen im Zusammenhang mit
                                                    zu werden. Das Ergebnis war eine Überlastung
der Spezialisierung der zuständigen Behörden
                                                    der Gerichte.
in Rahmen der Restrukturierung großer Unter-
nehmen zu regeln. Der genaue Rahmen für die         Um dieser Problematik Herr zu werden und eine
Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie in        Richtlinienkonformität zu gewährleistet, arbei-
der Slowakei wird jedoch erst ausgearbeitet und     tet der Gesetzgeber an einem Mechanismus, der
veröffentlicht werden.                              es Schuldner erlauben soll, auch eine Befreiung
                                                    in Bezug auf Schulden gegenüber öffentlichen
SPANIEN
                                                    Behörden zu erlangen.
Die spanische Regierung hat kurz vor Ablauf
                                                    Ein konkreter Gesetzesvorschlag existiert bis-
der Umsetzungsfrist der Richtlinie nun einen
                                                    lang noch nicht. Es ist auch nicht absehbar,
Antrag auf Fristverlängerung um ein weiteres
                                                    wann mit einem solchen zu rechnen ist.
Jahr, also bis zum 17.07.2022, bei der Europäi-
schen Kommission gestellt.                          TSCHECHIEN
Ungeachtet des Antrags arbeitet der Gesetzge-       Der Gesetzesentwurf zur präventiven Restruk-
ber bereits an einer Reform des erst im Septem-     turierung wurde in der Tschechischen Republik
ber in Kraft getretenen, vollständig überarbeite-   immer noch nicht veröffentlicht.
ten Textes des Insolvenzgesetzes (TRLC), um
die von der Richtlinie vorgesehenen Neuerun-        Inzwischen ist daher klar, dass das Justizminis-
gen in den spanischen Gesetzestext einzuarbei-      terium die Umsetzung der Restrukturierungs-
ten.                                                richtlinie in der Tschechischen Republik nicht
                                                    fristgerecht vorbereiten kann.

                                                                                            Seite 6/8
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Die tschechische Regierung hat die EU-Kom-          gegenüber den beteiligten Gläubigern gewährt,
mission deshalb gebeten, die Frist für die Ver-     damit die Verhandlungen fortgesetzt werden
abschiedung des Gesetzes im Zusammenhang            können; der Schuldner muss jedoch weiterhin
mit der Umsetzung der Restrukturierungsricht-       die Verträge mit den unbeteiligten Gläubigern
linie um ein Jahr zu verlängern, und zwar bis       erfüllen. Dies gibt den Schuldnern genügend
Juli 2022.                                          Flexibilität, damit das Unternehmen seinen Be-
Das Ministerium hat nach Ansicht von Insol-         trieb weiterführen kann, während es Verhand-
venzexperten eine große Chance verpasst, da im      lungen mit den wichtigsten Gläubigern aufneh-
Falle der Verabschiedung des neuen Gesetzes         men kann, von denen seine finanzielle Stabilität
auch Unternehmen davon profitieren würden,          abhängt. Wenn jedoch alle Gläubiger beteiligt
die starke Einschränkungen ihrer wirtschaftli-      sind, wird das Moratorium allgemein und das
chen Aktivitäten im Kampf gegen die Covid-19        Verfahren öffentlich, wodurch sich die Zustän-
Erkrankung zu überstehen haben.                     digkeit des Gerichts erhöht.

Leider wurden seit Februar 2021 auch keine          Der Schuldner wird im Verfahren von Restruk-
weiteren detaillierteren Informationen zu den       turierungsbeauftragten unterstützt, wenn dies
Vorbereitungen des Restrukturierungsgesetzes        erforderlich ist oder von einer der Parteien ge-
veröffentlicht.                                     wünscht wird. Die Rolle der Experten besteht
                                                    darin, bei der Erstellung des Restrukturierungs-
UNGARN                                              plans zu helfen, mit den Gläubigern zu verhan-
                                                    deln, die Verhandlungen zu führen und für die
Mit der Verabschiedung des Gesetzes LXIV aus        korrekte Umsetzung des Restrukturierungs-
dem Jahr 2021 hat das ungarische Parlament die      plans die Verantwortung zu tragen.
EU-Richtlinie über den präventiven Restruktu-
rierungsrahmen (2019/1023) am 3. Juni in das        Der Hauptvorteil des Restrukturierungsverfah-
ungarische Rechtssystem umgesetzt und das           rens im Vergleich zu einer rein vertraglichen
Restrukturierungsverfahren eingeführt. Das          Vereinbarung zwischen den Parteien ist, dass es
wichtigste wirtschaftspolitische Ziel der Richt-    durch Mehrheitsbeschluss mit obligatorischer
linie besteht darin, finanzielle Schwierigkeiten    Zustimmung angenommen werden muss. Damit
von Unternehmen frühzeitig anzugehen, ihre          wird die oft erlebte Situation vermieden, dass
Sanierung zu fördern und ihre Solvenz wieder-       die Hartnäckigkeit eines einzelnen Gläubigers
herzustellen. Es handelt sich nicht um ein Insol-   die Vereinbarung und damit das Überleben des
venzverfahren, sondern um ein neues Vor-In-         Schuldners blockiert. Es hat auch den Vorteil
solvenzverfahren. Das Gesetz wird am                gegenüber dem derzeitigen Vergleichsverfah-
01.07.2022 in Kraft treten.                         ren, dass die Gläubiger eine viel größere Ent-
                                                    scheidungsmacht haben, dem Schuldner nicht
Das neue Restrukturierungsverfahren könnte          die Hände gebunden sind und jede erfolglose
für Unternehmen in finanziellen Schwierigkei-       Verhandlung nicht automatisch in ein Liquida-
ten im Wesentlichen eine Alternative zum Ver-       tionsverfahren übergeht, was in der Vergangen-
gleichsverfahren darstellen. Ein großer Vorteil     heit ein erhebliches Risiko für die Schuldner
von Restrukturierungsverfahren ist, dass sie        darstellte.
meist von den Parteien kontrolliert werden und
das Gericht nur eine begrenzte Zuständigkeit        Es ist daher zu erwarten, dass die Einführung
hat. Außerdem sind nicht unbedingt alle Gläu-       von Restrukturierungsverfahren die Position
biger beteiligt; es ist die Entscheidung des        der Unternehmen und damit ihrer Gläubiger auf
Schuldners, wer beteiligt werden soll. Dem          dem ungarischen Markt stärken wird, was
Schuldner wird ein Zahlungsmoratorium

                                                                                           Seite 7/8
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langfristig einen positiven Effekt auf die unga-
rische Wirtschaft haben wird.

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Cornelia.Draganova@schindhelm.com

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