Umweltbericht nach 2 a BauGB - Gemeinde Bergkirchen
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Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021 Seite 1 von 34 Umweltbericht nach § 2 a BauGB zum Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 VORENTWURF Gemeinde Bergkirchen vertreten durch Robert Axtner, 1. Bürgermeister Johann-Michael-Fischer-Straße 1 85232 Bergkirchen Telefon 08131/ 56970 Telefax 08131/ 569719 gemeinde@bergkirchen.de Planung Bearbeitung Dipl. Ing. Marion Linke, Stadtplanerin, Landschaftsarchitektin B. Eng. Christina Buhr B. Eng. Theresa Heß 14. Dezember 2021
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021 Seite 2 von 34 Einleitung 1. Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele der Bauleitplanung .............................................................. 3 2. Darstellung der bedeutsamen Ziele in einschlägigen Fachgesetzen und Plänen und Art der Berücksichtigung dieser .......................................................... 3 Hauptteil – Beschreibung und Bewertung ......................................................................................................... 4 3. Bestandsaufnahme (Basis-Szenario) der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands............ 4 3.1 Schutzgut Arten- und Lebensräume .............................................................................................................. 4 3.2 Schutzgut Boden .......................................................................................................................................... 16 3.3 Schutzgut Wasser ........................................................................................................................................ 16 3.4 Schutzgut Klima und Luft ............................................................................................................................. 17 3.5 Schutzgut Landschaft .................................................................................................................................. 17 3.6 Kulturelles Erbe, Kultur- und Sachgüter ...................................................................................................... 17 3.7 Mensch, Wohnumfeld, Lärm, Verkehr ......................................................................................................... 18 4. Prognose über Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ............................................................................. 19 4.1 Auswirkungen bei Durchführung der Planung ............................................................................................. 19 4.1.1 Schutzgutbezogene Auswirkungen ............................................................................................................. 19 4.1.2 Wirkräume .................................................................................................................................................... 20 4.1.3 Differenzierung nach Wirkfaktoren - bau-, anlage-, betriebsbedingt ........................................................... 21 4.1.4 Wechselwirkungen ....................................................................................................................................... 23 4.2 Auswirkungen bei Nichtdurchführung (Nullvariante) ................................................................................... 23 4.3 Kurze Zusammenfassung der Prognose und Gesamtwirkbeurteilung ........................................................ 24 5. Auswirkungen auf europarechtlich geschützte Gebiete ...................................................................... 25 5.1 Betroffenheit von Natura 2000 Gebieten (Ampertal) ................................................................................... 25 6. geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung und zum Ausgleich - Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - ............................................................. 27 6.1 Vorgehensweise .......................................................................................................................................... 27 6.2 Bewertung der Schutzgüter und Vegetationstypen, Einordnung in Bestandskategorien ........................... 27 6.3 Ermittlung der Eingriffsschwere ................................................................................................................... 27 6.4 Auswahl geeigneter und naturschutzfachlich sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen ....................................... 28 7. anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Zielen und räumlichem Geltungsbereich des Plans (Alternativen) ................................................................. 28 7.1 Standortalternativen im Gemeindegebiet (Ebene Flächennutzungsplan) .................................................. 28 Schlussteil - Zusätzliche Angaben, Monitoring und Zusammenfassung ...................................................... 29 8. Zusätzliche Angaben ................................................................................................................................. 29 8.1 Angaben zu technischen Verfahren ............................................................................................................. 30 8.2 Schwierigkeiten, fehlende Kenntnisse ........................................................................................................ 30 9. Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) ........................ 30 10. Allgemeinverständliche Zusammenfassung .......................................................................................... 31 ■ Literaturverzeichnis und verwendete Unterlagen ....................................................................................... 34 Anlagen Skizze Bestandssituation M 1 : 2.000
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021 Seite 3 von 34 Einleitung 1. Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele der Bauleitplanung Die Grundzüge der Planung zum Deckblatt 6g3 sind in der Begründung dargestellt, zu den beiden Sondergebie- ten unter Punkt 5.1 und 5.2. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplan Deckblattes Nr. 6g3 umfasst insgesamt 0,49 ha und enthält Teil- flächen der Grundstücke Fl.Nrn. 475, 478, 481 und 460/23, Gemarkung Feldgeding. Es werden insgesamt zwei Teilquartiere vorgesehen. Der westliche Teilbereich umfasst 0,31 ha, der östliche 0,18 ha. Es werden zwei Sondergebiete südlich der Trasse der Bundestraße B 471 und des Gewerbegebietes GADA geplant. Zum einen handelt es sich um ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Rettungswache und Obdachlosenunterkunft“, zum anderen um ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Absicherungsein- heit für Fernwärme und Wassersstofftankstelle“. Tabelle 1: Darstellungen im Deckblatt Nr. 6g3 Zeichnerische Darstellungen Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 in ha in % Sondergebiet (SO) mit Angabe der Zweckbestimmung 0,28 57,2 Grünfläche, öffentlich 0,08 16,3 Grünfläche Nutzungsextensivierung 0,07 14,3 Wege, hier landwirtschaftlicher Weg 0,06 12,2 Geltungsbereich gesamt 0,49 100,0 Entwurfsverfasser des Vorentwurfs des Deckblatts 6g3 zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 14.12.2021ist das Büro Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten BDLA, Papiererstraße 16, 84034 Landshut. Dieser Umweltbericht ist als „Vorabzug“ anzusehen, da im vorliegenden Fall das „scoping“ erst im Zuge des offiziellen Verfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird. Im Rahmen des „scoping“ fordert der Gesetzgeber nach § 2 Abs. 4 BauGB die Gemeinden auf, den Umfang und Detaillierungsgrad festzulegen und zwar nach gegenwärtigem Wissensstand, allgemein anerkannten Prüfmethoden und Angemessenheit. Die Fach- stellen werden daher um Aussagen zum vorliegenden Umweltbericht gebeten. 2. Darstellung der bedeutsamen Ziele in einschlägigen Fachgesetzen und Plänen und Art der Berücksichtigung dieser Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2020 grenzt die Gemeinde Bergkirchen unmittelbar an den Verdichtungsraum München (Stadtgebiet Olching u. a.) an, gehört jedoch selbst dem allgemeinen ländli- chen Raum an. Das nächstgelegene Mittelzentrum ist Dachau. Das Planungsgebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Amperauen mit Hebertshauser Moos und Inhauser Moos“ Nr. LSG-00342.01„ (vgl. Karte 3, Landschaft und Erholung, 25.02.2019). Der Regionale Grünzug „Nr.: 03 Ampertal“ verläuft ca. 120 m östlich, etwa beginnend am Lauf der Amper (vgl. Karte 2 Siedlung und Versorgung, 25.02.2019). Das Landschaftliches Vorbehaltsgebiet Nr.: 04.3 Südliches Dachauer Moos beginnt ca. 1,3 km südlich Nordöst- lich des GADA liegt das Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze – Kies und Sand Nr. 20. Die Inhalte des rechtswirksame Flächennutzungsplans sowie der derzeit in Aufstellung befindliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Neuaufstellung eines Landschaftsplanes sind der Begründung in Kapitel 3.2 zu entnehmen.
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021 Seite 4 von 34 Hauptteil – Beschreibung und Bewertung 3. Bestandsaufnahme (Basis-Szenario) der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands Im Kapitel 3 werden die einschlägigen Fachplanungen ausgewertet, v. a. das Landschaftsentwicklungskonzept (LEK), das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) und die Biotopkartierung Bayern Flachland. Das Planungs- gebiet liegt im Südwesten der Gemeinde Bergkirchen. Der Geltungsbereich liegt südlich des bestehenden Gewerbegebietes GADA 8, südlich der Trasse der B 471 und östlich der Autobahn A 8. Allerdings entsteht nur auf 0,28 ha neues Baurecht im Sinne des § 1a BauGB. Am Nordrand entlang des Südrandes des Gewerbegebietes GADA verläuft die Bundesstraße B 471 von Fürs- tenfeldbruck nach Dachau, hier in erhöhter Dammlage. Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt von Norden her über einen hier asphaltierten Anwandweg südlich das B 471. Dieser schießt unmittelbar östlich des östlichen Teilbereichs an den Kreisverkehr unterhalb der B 471 an. Rampen führen hoch zur B 471 und von dieser zur Autobahn A 8 im Westen. Die Anschlussstelle 78 Dachau/Fürstenfeldbruck der Autobahn A 8 München – Stuttgart befindet sich im Westen, nur etwa 500 m vom Kreisverkehr bzw. 260 m vom Geltungsbereich entfernt. Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum ‚Münchner Ebene’. Die Oberfläche des Planungsgebiets ist weitge- hend eben. Die Geländehöhe liegt im Mittel bei 495 m ü. NN. Im Süden in 40 m fließt die Amper. Im Geltungsbereich sind mögliche Bodendenkmäler nach Art. 8 DSchG vorhanden, wobei der Großteil der Flä- chen im Gewerbegebiet GADA im Norden bereits ab 2005 durch Grabungen gesichert wurde. Übergeordnete Lage - Ausschnitt aus der Topographischen Karte M 1 : 50.000 (Kartenausschnitt nicht maßstäblich) 3.1 Schutzgut Arten- und Lebensräume Laut ABSP gehört liegt der westliche Teilbereich des Planungsgebietes nicht zu landesweit, regional oder lokal bedeutsamen Lebensräumen. Der östliche Teilbereich jedoch überlagert sich mit lokal bedeutsamen Beständen (vgl. auch amtlich kartierte Biotope, graue Darstellung links). Die Amper ist als regional bedeutsam eingestuft (gelbe Darstellung links). Der östliche Teilbereich liegt im Schwerpunktgebiet „Amperaue“, der westliche liegt im Nahbereich. Am sog. Ochsenwehr liegen landesweit bedeutsame Bestände (rote Darstellung). Als Ziel Gewässer wird der bayernweite Entwicklungsschwerpunkt bzw. Ver- bundachse „Amper“ im Süden angegeben. Ziel ist hier die „Entwicklung naturnaher Altwasser/Altarme in unterschiedlichen Sukzessionsstadien“. Die Auszug aus dem ABSP Erhaltung und Optimierung von lokalen, regionalen und landesweit bedeutsa- men Lebensräumen ist aufgezeigt. Als Ziele für Feuchtstandorte ist die „Erhaltung und Optimierung von Streuwiese und Flachmooren an Amper und Glonn“ verzeichnet, ebenso die Erhaltung und Optimierung von lokalen, regionalen und landesweit bedeutsamen Lebensräumen.
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021 Seite 5 von 34 Die Zielkarte Trockenstandorte stellt hier die „Erhaltung und Optimierung von Magerrasen auf Schotterböden entlang der Amper“ dar sowie großräumig eine Überregionale Entwicklungsschwerpunkt bzw. Verbundachse Östlich des Geltungsbereichs ist die Amper mit Auwaldresten als FFH-Gebiet 7635-301 ‚Ampertal’ gemäß Richt- linie 92/43/EWG unter Schutz gestellt: „teilweise naturnaher Flusslauf (Seeausflusstyp) mit begleitenden Auwäldern, Altwassern, Feucht- und Stromtal-Streuwiesen und Magerrasen; überragende Lebensraumtypen- und Artenaustattung im Naturraum Unterbayerisches Hügelland“. Es beginnt etwa 30 m entfernt vom östlichen Teilbereich. Siehe hierzu Kapitel 5 des vorliegenden Umweltberichts. Innerhalb des Planungsgebiets bestehen keine amtlich kartierten Biotope. Das nächst gelegene kartierte Biotop ist vom östlichen Teilbereich aus gesehen in etwa 40 m Entfernung das Biotop 7734-1212, Teilfläche 1, „Amper zwischen Ampersee und Günding“. Hauptbiotoptyp hier hier „Fließgewässer mit flutender Wasservegetation ohne §30-Schutz (95 %)“, Erhebung 2016. Im Umfeld liegen noch zahlreiche weitere amtlich kartierte Biotope, siehe hierzu Skizze Bestandssituation in der Anlage. Der östliche Teilbereich liegt zu etwa 80 % innerhalb einer Ökokontofläche der Gemeinde Bergkirchen. Diese stellt eine Ausgleichsfläche dar, die dem „B-Plan 100 GADA bzw. 110 GADA“ zugeordnet ist. Die Fläche ist bereits hergestellt, siehe auf folgende Bestandsbeschreibung. Östlich des westlichen Teilbereichs des Geltungsbereichs liegt ebenfalls eine Ökokontofläche, hier Fl.Nr. 480, Gemarkung Feldgeding. Weitere Ökokontoflächen liegen im Umfeld, siehe hierzu Skizze Bestandssituation. Bestandsbeschreibung im Einzelnen – Geltungsbereich und unmittelbares Umfeld – Die gegenwärtigen landschaftlichen Gegebenheiten sind im Plan Skizze Bestandssituation M 1 : 2.000 darge- stellt (siehe Anlage). Der Geltungsbereich ist in zwei Teilbereiche gegliedert, „West“ mit Teilflächen der Flurnummern 478, 481 und 460/23 sowie “Ost“ mit Teilflächen der Flurnummern 475 und 460/23, jeweils Gemarkung Feldgeding. Die bei- den Teilbereiche liegen etwa 170 m voneinander entfernt südlich der Bundesstraße B 471, südlich des Gewerbegebietes „GADA“. Der Bereich „Ost“ grenzt unmittelbar an den Kreisverkehr unterhalb der B 471, der das Gewerbegebiet GADA er- schließt. Feld zum Blumen selbst schneiden, Fl.Nr 475, Blick nach Osten Fl.Nr. 475 mit Mosaik aus Gehölzen und Grasflur, Blick nach Osten Das Flurstück 475 ist über eine asphaltierte, beschrankte Straße im Norden erschlossen, die Fürstenfelder Straße. Nördlich an der Straße sind Bereiche geschottert und werden z.T. zum Parken verwendet. Das Flurstück 475 ist als Teil des Ökokontos (Meldung an das LfU 22.11.2018) der Gemeinde Bergkirchen. Die Ausgleichsfläche ist bereits zugewiesen und hergestellt. Entwicklungsziel ist hier Auwald. Bei der Begehung am 21.07.2020 wurde vor Ort fol- gender Zustand vorgefunden: Im östlichen Bereich – außerhalb des Geltungsbereichs - ist ein Teil des Flurstücks als Feld zum „Blumen selbst schneiden“ genutzt. Die Gehölze stehen derzeit lückig auf der Fläche und sind meist etwa 5 m hoch. Hier wachsen Prunus padus (Trau- benkirsche), Prunus spinosa (Schlehe), Cornus (Hartriegel), Coyllus avellana (Haselnuss), Crataegus (Weißdorn), Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Fraxinus (Esche), Ulmus (Ulme) und Tilia (Linde). Zur Amper im Osten hin wer- den die Gehölze höher und dichter. Zwischen den Gehölzen wachsen folgende krautige Pflanzen auf: Goldrute, Berufskraut, Erdbeere, Wilde Möhre, Bocksbart, Land-Reitgras, Schmalblättriges Greiskraut, Wiesen-Lab- kraut, Geum urbanum, Königskerze, Acker-Kratzdistel, Johanniskraut, Echter Dost, Zypressen-Wolfsmilich, Rainfarn
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021 Seite 6 von 34 Generell besteht auf der Flächen das Problem, dass diese offenbar des Öfteren von Autofahrern für die Notdurft genutzt werden. Auch Müll wurde hier widerrechtlich entsorgt. Der Bereich „West“ wird von einer Ackerfläche dominiert. Am westlichen Rand verläuft ein gekiester Feldweg. Zufahrtsstraße (Fürstenrieder Straße) zur Fl.Nr. 478, Blick nach Osten Übergang zwischen Fl.Nr. 480 und 478, Blick nach Osten auf Amper Die Zufahrtsstraße (Anwandweg der B 471) ist asphaltiert. Eine Freileitung überspannt das Gebiet „West“. Östlich angrenzend an die Fl.Nr. 478 beginnt eine Ökokontofläche. Hier besteht ein kleinteiliges Mosaik aus jungen Gehöl- zen und krautigen Pflanzen. Bestandsbeschreibung– weiteres Umfeld – Nördlich der B 471 liegt das Gewerbegebiet GADA, das bereits nahezu vollständig bebaut ist. Daran schließen mehrere Kiesweiher an. Im Westen verläuft die Autobahn A 8, östlich davon besteht die Fläche des sog. Och- senwehrs. Westlich der Autobahn liegt das Gewerbegebiet Geißelbullach. Im Osten fließt die Amper mit begleitenden Auengehölzen. Östlich der Amper liegt die Kläranlage. Im Süden, bis zur Amper hin, bestehen kleinflächig landwirtschaftliche Nutzflächen im kleinflächigen Wechsel mit Ausgleichsflächen. Tierwelt – Abschätzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Nach den Arteninformationen zu saP-relevanten Arten der online Abfrage des Bayerischen Landesamtes für Um- welt (LfU-online-Arbeitshilfe, http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/, Stand: Dezember 2021) für das TK-Blatt 7734 (Dachau) könnten im Planungsbereich folgende, möglicherweise durch die Bauvorhaben be- einträchtigte, saP-relevante Arten vorkommen. Arten, deren Vorkommen aufgrund der Bestandssituation von vornherein grundsätzlich ausgeschlossen werden können, werden in der Abschätzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nicht detailliert be- trachtet. Diese sind folgend aufgeführt und in den Tabellen durchgestrichen. Säugetiere Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK Castor fiber Biber V g Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 3 G u Myotis brandtii Große Bartfledermaus 2 V u Myotis daubentonii Wasserfledermaus g Myotis myotis Großes Mausohr V g Myotis nattereri Fransenfledermaus g Nyctalus noctula Großer Abendsegler V u Pipistrellus kuhlii Weißrandfledermaus g Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus u Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus g Plecotus auritus Braunes Langohr V g Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus 2 D ?
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021 Seite 7 von 34 Typische Lebensräume des Bibers sind Fließgewässer mit ihren Auen, insbesondere ausgedehnten Weichholz- auen. Die Art kommt aber auch an Gräben, Altwässern und verschiedenen Stillgewässern vor. Biber benötigen ausreichend Nahrung sowie grabbare Ufer zur Anlage von Wohnhöhlen. Sofern eine ständige Wasserführung nicht gewährleistet ist, bauen die Tiere Dämme, um den Wasserstand entsprechend zu regulieren und um sich neue Nahrungsressourcen zu erschließen. Ein Vorkommen der Art im Bereich des nahe liegenden FFH-Gebiets „Amperaue“ ist belegt. Da sich dieser außerhalb des Geltungsbereichs an der Amper befindet und im Zuge der Erweiterung des Gewerbegebiets nicht in diesen Bereich eingegriffen wird, bleibt der Erhaltungszustand nach derzeitigem Kenntnisstand erhalten. Die Breitflügelfledermaus besiedelt bevorzugt tiefere Lagen mit offenen bis parkartigen Landschaften, die auch ackerbaulich dominiert sei können. Ein hoher Grünlandanteil ist jedoch von Vorteil. Die Art jagt in unterschiedli- chen Höhen, je nach Beschaffenheit der Umgebung: Man kann sie sowohl in einiger Höhe beim Absuchen von Baumkronen nach schwärmenden Insekten beobachten als auch über Viehweiden oder Wiesen. Schlagopfer an Windenergieanlagen zeigen, dass sie gelegentlich auch deutlich oberhalb der Baumkronen fliegt. Die meisten Winternachweise stammen aus Höhlen und anderen unterirdischen Quartieren, aber Überwinterung ist auch in Zwischendecken von Gebäuden nachgewiesen - derartige Quartiere werden jedoch nur zufällig bekannt und kön- nen nicht systematisch untersucht werden. Der Lebensraum des Großen Abendseglers sind tiefere, gewässerreiche Lagen mit Auwäldern und anderen älteren Baumbeständen, wie Laub- und Mischwäldern oder Parkanlagen. Sein Jagdhabitat befindet sich im freien Luftraum in 15 bis 50 m Höhe. Als Sommerquartiere dienen überwiegend Baumhöhlen (meist Spechthöhlen) und Vogelnist- oder Fledermauskästen, aber auch Außenverkleidungen und Spalten an hohen Gebäuden. Im Umfeld des Planungsgebiets sind potentielle Quartiere für die Art vorhanden. Die Große Bartfledermaus bevorzugt gewässer- und waldreiche Landschaften, wie Laub- aber auch Misch- und Nadelwälder. Die Jagd findet in verschiedenen Höhenstufen statt, auch nahe an der Vegetation oder dicht über Gewässern. Wochenstuben- und Sommerquartiere befinden sich überwiegend in spaltenförmigen Quartieren an Gebäuden wie unter Verschalungen, in Spalten zwischen Balken, hinter Fassaden oder ähnliches. Die Nutzung von Baumhöhlen, Hangplätzen hinter abstehender Rinde toter oder kranker Bäume und Flachkästen ist für die Art jedoch ebenfalls typisch und wird vermutlich nur seltener bekannt. Jagdhabitate befinden sich im Wald oder in Waldnähe. Das Große Mausohr ist eine Gebäudefledermaus, welche als Jagdgebiet Laubwälder mit geringer Kraut- und Strauchschicht nutzt. Seltener jagen Mausohren auch auf Äckern, Weiden oder über anderem kurzrasigem (frisch gemähten) Grünland. Sommerquartiere befinden sich meist in Baumhöhlen, Felsspalten, Dachböden, Gebäude- spalten oder Fledermauskästen. Als Winterquartiere werden unterirdische Verstecke in Höhlen, Kellern, Stollen bezogen. Die Fransenfledermaus ist sowohl in Wäldern als auch in Siedlungen anzutreffen. Für Wochenstuben und Ein- zelquartiere werden im Wald Baumhöhlen und Nistkästen gewählt. In Ortschaften werden gerne Hohlblocksteine besiedelt. Als Winterquartiere dienen unterirdische Höhlen, Stollen oder Keller. Die Art nutzt bevorzugt Wälder und gehölzreiche Landschaftsteile (z.B. Parks und Gärten) für die Jagd. Ihre Beute sammeln sie im Flug von Ästen und Blättern absammeln s. g. „Gleaner“. Das Braune Langohr gilt als charakteristische Waldart und nutzt eine breite Palette von Habitaten, u.a. auch Nadelholzbestände. Die Art ist aber auch in Siedlungen heimisch und bejagt hier auch Gehölzstrukturen in den Ortschaften. Die Jagd findet in dichter Vegetation statt und sucht Oberflächen von Gehölzen nach Nahrung ab (= Gleaner). Als Sommerquartiere werden Gebäude, Baumhöhlen, Vogel - und Fledermauskästen bevorzugt. Die Rauhhautfledermaus erjagt ihre Beute zu meist Zuckmücken im freien Luftraum und auch in der Nähe der Vegetation, in ca. 3 bis 20 m Höhe. Meist an Fließ- und Stillgewässer bzw. deren randliche Schilf- und Gebüsch- zonen, gefolgt von Waldrandstrukturen, Hecken und Parkanlagen. Außerhalb des Waldes entlang linienartiger Strukturen wie bspw. Waldwegen, Waldrändern. Die Art bevorzugt Baumquartiere (ersatzweise Nistkästen oder hinter Fassadenverkleidungen) in waldreicher Umgebung, meist in Nähe zu nahrungsreichen Gewässern. Als natürliches Überwinterungsquartier kommen hauptsächlich Baumhöhlen und -spalten in Betracht. Die Wasserfledermaus ist überwiegend eine Waldfledermaus. Sie benötigt strukturreiche Landschaften, die Ge- wässer und viel Wald aufweisen sollten. Hauptjagdgebiete sind langsam fließende oder stehende Gewässer, an denen sie dicht über der Wasseroberfläche, in etwa 30 cm Höhe, schnell und wendig feste Bahnen zieht und dabei Insekten an oder auf der Wasseroberfläche ergreift. Darüber hinaus jagen die Tiere aber in Wäldern, Parks oder Streuobstwiesen. Im Unterschied zu den meisten anderen Fledermausarten bilden bei der Wasserfleder- maus auch die Männchen Sommerkolonien. Koloniequartiere befinden sich bevorzugt in Spechthöhlen von Laubbäumen, alternativ auch in Nistkästen (Vogelkästen oder Fledermaus-Rundhöhlen); nur selten findet man die Art in Dachstühlen von Gebäuden oder in Brücken.
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021 Seite 8 von 34 Als synanthrope Art kommt die Weißrandfledermaus vor allem in Großstädten und anderen dichten Siedlungs- räumen vor. Die Wochenstuben beherbergen meist 20-100 weibliche Tiere, während die Männchen allein oder in kleinen Gruppen leben. Als Unterschlupf dienen in beiden Fällen Gebäudequartiere wie Spalten und kleine Hohl- räume, Rollladenkästen, Fensterläden oder Räume hinter Dach- und Wandverschalungen. Häufige Quartierwechsel sind belegt, so dass gelegentlich ein Quartierverbund besteht. Die Jagdgebiete der Weißrand- fledermaus decken das gesamte Spektrum an städtischen Lebensräumen ab, von Parkanlagen über Hinterhöfe, Gärten bis hin zu Gewässern und Straßenlaternen. Gewässer mit ihren Gehölzsäumen spielen dabei eine beson- ders große Rolle. Die Zwergfledermaus ist sowohl in Dörfern als auch in Großstädten zu finden und nutzt hier unterschiedlichste Quartiere und Jagdhabitate. Bejagt werden, in fünf bis 20 m Höhe, Gehölzsäume aller Art, Gärten oder von Ge- hölzen umstandene Gewässer, Straßenlaternen, aber auch im geschlossenen Wald oder auf Waldwegen ist sie nicht selten. Typische Quartiere sind Spaltenquartiere an Gebäuden wie bspw. Rollladenkästen oder Fensterver- kleidungen. Winterquartiere befinden sich z. B. in Mauerspalten, in Ritzen zwischen Dachgebälk, hinter Fassadenverkleidungen. Die Zweifarbfledermaus ist in offenen, waldarmen Landschaften zu finden. Hier erstrecken sich ihre Jagdgebiete wie z.B. landwirtschaftlichen Nutzflächen, Aufforstungsflächen und Gewässern. Die Art bejagt den freien Luftraum in 10 bis 40 m Höhe. Als Quartiere dienen typischerweise senkrechte Spalten an Häusern und Scheunen, vor allem hinter Fassadenverkleidungen, überlappenden Brettern und Fensterläden. Winterquartiere können Ge- bäude, Steinbrüche und Felswände darstellen. Beurteilung Fledermäuse: Im Umfeld des Geltungsbereichs kann ein Vorkommen der genannten Arten nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Habitate in Form von alten Gehölzen oder Gebäuden sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Der Gel- tungsbereich stellt möglicherweise ein Jagdhabitat der Arten dar. Da es allenfalls zu sehr kleinflchigen Beeinträchtigungen von Jagdhabitaten kommen kann, bleibt der Erhaltungszustand nach derzeitigem Kennt- nisstand erhalten. Vögel Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK B R Acanthis cabaret Alpenbirkenzeisig u Accipiter gentilis Habicht V u Accipiter nisus Sperber g Acrocephalus arundinaceus Drosselrohrsänger 3 g Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger g Actitis hypoleucos Flussuferläufer 1 2 s Alauda arvensis Feldlerche 3 3 s Alcedo atthis Eisvogel 3 g Anas acuta Spiessente 3 g Anas crecca Krickente 2 3 u Anser albifrons Blässgans g Anser anser Graugans g g Anthus campestris Brachpieper 0 1 Anthus trivialis Baumpieper 2 3 s Apus apus Mauersegler 3 u Ardea cinerea Graureiher V u Ardea purpurea Purpurreiher R R g Asio flammeus Sumpfohreule 0 1 s Asio otus Waldohreule g Aythya ferina Tafelente u g Botaurus stellaris Rohrdommel 1 3 Bucephala clangula Schellente g Buteo buteo Mäusebussard g g Carduelis carduelis Stieglitz V u Charadrius dubius Flussregenpfeifer V u
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021 Seite 9 von 34 Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK B R Chroicocephalus ridibundus Lachmöwe g Ciconia ciconia Weißstorch 3 g u Ciconia nigra Schwarzstorch g Cinclus cinclus Wasseramsel g Circus aeruginosus Rohrweihe 3 g Circus cyaneus Kornweihe 0 1 Circus pygargus Wiesenweihe R 2 g Coloeus monedula Dohle V g Columba oenas Hohltaube g Corvus frugilegus Saatkrähe g Coturnix coturnix Wachtel 3 V u Crex crex Wachtelkönig 3 2 s Cuculus canorus Kuckuck V V g Cygnus cygnus Singschwan R Cygnus olor Höckerschwan g g Delichon urbicum Mehlschwalbe 3 3 u Dendrocoptes medius Mittelspecht g Dryobates minor Kleinspecht V V g Dryocopus martius Schwarzspecht g Egretta garzetta Seidenreiher Emberiza calandra Grauammer 1 V s Emberiza citrinella Goldammer V g Falco peregrinus Wanderfalke g Falco subbuteo Baumfalke 3 g Falco tinnunculus Turmfalke g Ficedula hypoleuca Trauerschnäpper V 3 g Fringilla montifringilla Bergfink Gallinago gallinago Bekassine 1 1 s u Gallinago chloropus Teichhuhn V g Grus grus Kranich 1 u Hippolais icterina Gelbspötter 3 u Hirundo rustica Rauchschwalbe V 3 u Ixobrychus minutus Zwergdommel 1 2 s Lanius collurio Neuntöter V g Lanius excubitor Raubwürger 1 2 s Larus cachinnans Steppenmöwe R Larus canus Sturmmöwe R g Larus michahellis Mittelmeermöwe g Linaria cannabina Bluthänfling 2 3 s Locustella fluviatilis Schlagschwirl V s Locustella naevia Feldschwirl V 3 g Luscinia svecica Blaukehlchen g Lymnocryptes minimus Zwergschnepfe 0 Mareca penelope Pfeifente 0 R Mareca strepera Schnatterente g Mergus merganser Gänsesäger V g Milvus migrans Schwarzmilan g g Motacilla flava Schafstelze g Netta rufina Kolbenente g Numenius arquata Grosser Brachvogel 1 1 s s Nycticorax nycticorax Nachtreiher R 2 g
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021 Seite 10 von 34 Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK B R Oenanthe oenanthe Steinschmätzer 1 1 s Oriolus oriolus Pirol V V g Pandion haliaetus Fischadler 1 3 s Passer domesticus Haussperling V V u Passer montanus Feldsperling V V u Perdix perdix Rebhuhn 2 2 s Pernis apivorus Wespenbussard 3 V g Phalacrocorax carbo Kormoran g Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz 3 V u Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger 2 s Picus canus Grauspecht 3 2 u Picus viridis Grünspecht g Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer 1 Podiceps cristatus Haubentaucher g g Rallus aquaticus Wasserralle 3 V g Riparia riparia Uferschwalbe V v u Saxicola rubetra Braunkehlchen 1 2 s Spatula querquedula Knäkente 1 2 s Spinus spinus Erlenzeisig u g Sterna hirundo Flußseeschwalbe 3 2 s Strix aluco Waldkauz g Sylvia communis Dorngrasmücke V u Sylvia curruca Klappergrasmücke 3 u Tringa glareola Bruchwasserläufer 1 Tringa ochropus Waldwasserläufer R g Turdus iliacus Rotdrossel Tyto alba Schleiereule 3 u Vanellus vanellus Kiebitz 2 2 s u Blaukehlchen, Hohltaube, Mäusebussard, Saatkrähe, Schafstelze, Schwarzstorch, Sperber, Turmfalke und Wanderefalke können potentiell im Geltungsbereich und seinem unmittelbaren Umfeld vorkommen. Laut Roter Liste Bayern sind die Arten jedoch nicht gefährdet. Zudem befinden sich die genannten Arten im Planungs- gebiet und Umland in einem günstigen Erhaltungszustand. Das Umland bietet diesen „Allerweltsarten“ ausreichend Ausweichhabitate. Der Erhaltungszustand der Arten bleibt somit nach derzeitigem Erkenntnis- stand erhalten. Typische Offenlandarten, bzw. Arten der Kulturlandschaft, die im Gebiet vorkommen könnten, sind Großer Brachvogel, Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn. Diese sind Bodenbrüter und auf strukturreiche Agrarlandschaf- ten mit ausreichendem Nahrungsangebot mit Extensivgrünland, Feldrainen und Brachen angewiesen. Wesentlich für Kiebitz und Feldlerche ist zudem eine Lage in der offenen, weitgehend gehölzfreien Feldflur, nicht an durch KFZ- oder Erholungsverkehr stark frequentierten Wegen und unter 100 m Abstand zu Straßen. Bereiche unter 100-150 m Abstand zu Vertikalstrukturen, wie geschlossene Gehölzbestände und Bebauung, werden gemie- den. Ähnliche Ansprüche stellen der Große Brachvogel und das Rebhuhn. Das Planungsgebiet ist im Osten durch die Amper von hohen Gehölzstrukturen umschlossen, im Norden liegt die B 471 in Dammlage. Im östlichen Teil- bereich selbst stehen bereits Gehölze, beim westlichen Teilbereich unmittelbar angrenzend auf Fl.Nr. 480. Die genannten Abstände zu Vertikalstrukturen werden deutlich unterschritten. Dadurch ist das komplette Planungs- gebiet kaum als Habitat für die Arten geeignet. Zudem ist der Bereich vor allem durch den Verkehr und das GADA verlärmt. Es kann nach derzeitigem Kenntnisstand ein Vorkommen der genannten Arten ausgeschlossen werden. Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mittelspecht, Waldohreule und Wespenbussard sind Vogelarten deren vorrangige Lebensräume und / oder Jagdreviere Waldbestände darstellen. Große Waldflächen liegen nicht im unmittelbaren Umfeld. Ein Durchflug kann daher nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Im Planungsgebiet sind keine geeigneten Gehölzbestände und damit keine Brutmöglichkeiten vorhanden. Der Erhaltungszustand der Arten bleibt somit nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten.
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021 Seite 11 von 34 Dohle, Grünspecht, Trauerschnäpper sind Vogelarten, die in Baumhöhlen Brüten. Das Planungsgebiet weißt keine höhlenfähigen Bäume auf. Eine Brut in den Baumbeständen unmittelbar angrenzend zum Planungsgebiet an der Amper kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Ein Durchflug der Arten kann ebenfalls nicht aus- geschlossen werden. Mögliche Bruthabitate werden nicht beeinträchtigt. Der Erhaltungszustand der Arten bleibt somit nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten. Drosselrohrsänger, Wachtel und Wachtelkönig zählen laut Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr (Garniel & Mierwald, 2010) zu den Brutvögeln mit hoher Lärmempfindlichkeit (empfindlichste Kategorie). Der Geltungsbereich grenzt an die Bundesstraße B 471, zudem liegt nördlich davon das Gewerbegebiet GADA, von der Lärmemissionen ausgehen. Ein Vorkommen der Arten kann nach derzeitigen Kenntnisstand aufgrund ungeeigneter Lebensräume ausgeschlossen werden. Laut Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr (Garniel & Mierwald, 2010) zählen Kuckuck, Pirol, Schleiereule, und Waldkauz zu den Brutvögeln mit mittlerer Lärmempfindlichkeit (Gruppe 2). Diese sind definiert als „Arten, die unabhängig von der Verkehrsmenge häufig Abstände von 300 bis 500 m von Straßen einhalten“. Der Gel- tungsbereich grenzt an die Bundesstraße B 471, zudem liegt nördlich davon das Gewerbegebiet GADA, von der Lärmemissionen ausgehen. Ein Vorkommen der Arten kann nach derzeitigen Kenntnisstand aufgrund unge- eigneter Lebensräume ausgeschlossen werden. Quelle: Garniel, A. & U. Mierwald: Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Schlussbericht zum Forschungsprojekt FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt für Straßenwesen: „Entwicklung eines Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbe- dingter Wirkungen auf die Avifauna“. – 2010. Bei Alpenbirkenzeisig, Baumpieper, Bluthänfling, Dorngrasmücke, Erlenzeisig, Feldsperling, Feldschwirl, Gartenrotschwanz, Gelbsötter, Goldammer, Grauammer, Klappergrasmücke, Neuntöter, Raubwürger und Schwarzmilan sind Bruten in Feldgehölzen oder Einzelbäumen bekannt. Die Einzelbäume im Geltungsbereich – östlicher Teilbereich - bzw. die Gehölze in der unmittelbaren Umgebung der beiden Teilbereiche eignen sich grundsätzlich als Bruthabitat. Es erfolgt jedoch nur auf 0,15 ha ein Eingriff in den Bestand, östlicher Teilbereich. Dieser Eingriff wird flächengleich an anderer Stelle ersetzt. Der Eigriff ist daher nur sehr kleinflächig, im Umfeld sind zahlreiche Gehölze vorhanden. Es kann eine temporäre Beeinträchtigung während der Bauphase nicht völlig ausgeschlossen werden. Der Erhaltungszustand der Arten bleibt daher nach derzeitigem Kenntnisstand er- halten. Brutplätze des Baumfalken sind Gehölzränder oder Lichtungen in Altholzbeständen, kleine Gehölze, auch ein- zeln stehende hohe Bäume sowie manchmal hohe Leitungsmasten. Dabei spielt der freie Anflug eine Rolle. Entscheidend ist aber das Angebot von alten Nestern (meist von Krähen). Die Neststandorte sind oft ungleich- mäßig über größere Flächen verteilt, können aber auch nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sein. Nester können auch in Siedlungsnähe oder großen Stadtparks bezogen werden, aber kaum in geschlossenen Wäldern. Die Nähe zu offenen Flächen wird bevorzugt, vor allem über Ödland, Mooren, Feuchtgebieten. An Ge- wässern liegen die wichtigsten Jagdgründe für Insekten (v. a. Libellen, aber auch Zuckmücken, Käfer, Schmetterlinge) und Singvögel (v. a. Schwalben, Feldlerchen). Die Nahrungshabitate können bis zu mehreren Kilometern von den Brutplätzen entfernt liegen. In günstigen Jagdgebieten sammeln sich mitunter kleine Trupps. Ein Vorkommen der Art kann nach derzeitigen Kenntnisstand aufgrund nicht vorhandener Lebensräume aus- geschlossen werden. Braunkehlchen sind Brutvögel des extensiv genutzten Grünlands, vor allem mäßig feuchter Wiesen und Weiden. Auch Randstreifen fließender und stehender Gewässer, Quellmulden, Streuwiesen, Niedermoore, Brachland mit hoher Bodenvegetation sowie sehr junge Fichtenanpflanzungen in hochgrasiger Vegetation werden besiedelt. Die Vielfalt reduziert sich auf bestimmte Strukturmerkmale, unter denen höhere Sitzwarten, wie Hochstauden, Zaunpfähle, einzelne Büsche, niedrige Bäume und sogar Leitungen als Singwarten, Jagdansitz oder Anflugstellen zum Nest eine wichtige Rolle spielen. Ein Vorkommen der Art kann nach derzeitigen Kenntnisstand aufgrund nicht vorhandener Lebensräume ausgeschlossen werden. Für Goldregenpfeifer geeignete Nahrungsflächen sind kurzrasige überschwemmte Wiesen oder Ackerflächen. Gelegentlich findet man die Vögel auch auf Schwemm- und Schlickflächen, wie man sie im Binnenland allenfalls im Bereich von Flussmündungen (Binnendeltas) sowie von Rieselfeldern und Kläranlagen findet. Ein Vorkommen kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Da der Eingriff hier jedoch sehr kleinflächig ist (0,49 ha, davon 0,06 ha bereits Straßenflächen bzw. Kiesflächen), ist von einer sehr geringen Beeinträchtigung der Art auszuge- hen. Zudem stehen ist der Bereich stark verlärmt, im näheren Umfeld des Geltungsbereichs ausreichend vergleichbare Habitate zur Verfügung. Der Erhaltungszustand der Art bleibt nach derzeitigem Erkenntnis- stand erhalten.
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021 Seite 12 von 34 Der Haussperling besiedelt ganzjährig vor allem Städte und Dörfer, aber auch einzelne Höfe oder Gebäude, bevorzugt mit Nutztierhaltungen. Als Nahrungsgeneralist werden hauptsächlich Sämereien oder andere Pflan- zenbestandteile sowie tierische Anteile genutzt. Nestlinge werden fast ausschließlich mit Wirbellosen versorgt. Ein Vorkommen der Art kann nach derzeitigen Kenntnisstand aufgrund nicht vorhandener Lebensräume aus- geschlossen werden. In Mitteleuropa brütet die Kornweihe in Heidegebieten, Mooren, Dünen, z.T. auf Flächen mit hohem Grundwas- serspiegel. Weniger häufig als die Wiesenweihe in Wiesen und auf Äckern. In Verlandungszonen meist über trockenem Untergrund. Ihre Jagdgebiete sind Grünland, Moore, Wiesen und Äcker. Winterliche Schlafplätze sind Schilfbestände und andere höhere Vegetation, die gute Deckung bieten. Ein Vorkommen der Art kann nach derzeitigen Kenntnisstand aufgrund nicht vorhandener Lebensräume ausgeschlossen werden. Rohrweihen brüten in Altschilfbeständen in Feuchtgebietsflächen und Verlandungszonen stehender oder sehr langsam fließender natürlicher oder künstlicher Gewässer. Das Nest steht in der Regel in dichtem Schilf, mitunter auch in kleinen Flächen, häufig über Wasser, nicht selten aber auch über trockenem oder im Lauf der Brutzeit trocken fallendem Untergrund. Die bereits seit den 1970er Jahren gemeldeten Ackerbruten (Wintergerste) schei- nen zuzunehmen. Jagdgebiete sind Gewässer, Uferstreifen, offene Feuchtgebiete, oder auch abwechslungsreiches Kulturland, wie Wiesen, Ackerflächen mit Rainen oder Gräben, mitunter in größerem Ab- stand von den Neststandorten. Ein Vorkommen auf der kleinen Ackerfläche im westlichen Teilbereich kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Da der Eingriff hier jedoch sehr kleinflächig ist (0,31ha westlicher Teilbe- reich), ist von einer sehr geringen Beeinträchtigung der Art auszugehen. Zudem stehen im näheren Umfeld des Geltungsbereichs ausreichend vergleichbare Habitate zur Verfügung. Der Erhaltungszustand der Art bleibt nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten. Der Schlagschwirl besiedelt meist Biotope die im weitesten Sinn Auwälder oder fortgeschrittene Sukzessions- stadien von Verlandungszonen stehender oder fließender Gewässer darstellen. Die Kombination von dichter Strauch- und Baumschicht (meist Pappeln, Weiden, Eschen, Erlen) mit üppiger Krautschicht (oft Brennnesseln) scheint wichtig. Bodenfeuchtigkeit scheint eine wichtige Voraussetzung für die Ansiedlung zu sein. Es gibt aber auch regelmäßig Beobachtungen in völlig anderen, auch trockenen Biotopen wie Windwurfflächen, Kahlschlägen und Waldrändern oder sogar Streuobstbeständen mit dichter Krautschicht. Der Stieglitz besiedelt offene und halboffene Landschaften mit mosaikartigen und abwechslungsreichen Struk- turen (u. a. Obstgärten, Feldgehölze, Waldränder, Parks). Entscheidend ist hierbei auch das Vorkommen samentragender Kraut- oder Staudenpflanzen als Nahrungsgrundlage. Geschlossene Wälder werden von der Art gemieden. Außerhalb der Brutzeit ist er oft nahrungssuchend auf Ruderalflächen, samentragenden Staudenge- sellschaften, bewachsenen Flussbänken, Bahndämmen oder verwilderten Gärten anzutreffen. Der östliche Teilbereich könnte ein Habitat für die beiden Arten darstellen. Hier erfolgt jedoch nur ein sehr kleinflächiger Eingriff (0,18 ha Geltungsbereich). Zudem ist die Fläche bereits stark verlärmt. Der Erhaltungszustand der Arten bleibt nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten. Als Nahrungsflächen benötigen Weißstörche offenes, störungsarmes, feuchtes oder extensiv genutztes Grün- land mit möglichst hohem Anteil an Kleinstrukturen wie z.B. Gräben, Säume, Raine. Neststandorte sind möglichst hohe einzelne Gebäude, in dörflichen und kleinstädtischen Siedlungen oder in Vororten von Großstädten, verein- zelt auch Masten oder Bäume in Talauen oder Gebieten mit hoher Dichte an Teichen und Feuchtbereichen. Nahrungssuchende Vögel wurden auf Nassgrünland, Wiesen/Weiden, in Flachmooren und an stehenden Gewäs- sern registriert. In Bayern benötigt ein Brutpaar ein Nahrungsgebiet von bis zu 200 ha. Ein Vorkommen der Art kann nach derzeitigen Kenntnisstand aufgrund nicht vorhandener Lebensräume ausgeschlossen werden. Ursprünglich besiedelte die Zwergschnepfe große Moore oder nasse Wiesen. Rastplätze finden sich in Verlan- dungszonen, nassen Wiesenflächen, Schlick-, Schwemm- oder Ruderalflächen, Quellsümpfen, Wiesengräben oder vernässten Stellen. Der östliche Teilbereich könnte einen Rastplatz für die Art darstellen. Hier erfolgt jedoch nur ein sehr kleinflächiger Eingriff (0,18 ha Geltungsbereich). Zudem ist die Fläche bereits stark verlärmt. Der Erhaltungszustand der Art bleibt nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten. Kriechtiere Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK Lacerta agilis Zauneidechse 3 V u Die Zauneidechse bevorzugt trockene und Wärme speichernde Substrate, beispielsweise Hanglagen mit Halb- trocken- und Trockenrasen, Geröllhalden, felsige Böschungen oder aufgelockerte steinige Waldränder. Auch bauliche Strukturen wie Bahndämme, Straßenböschungen oder (Strom- und Gas-) Leitungstrassen, die auch als Wander- und Ausbreitungslinien wesentlich sind, werden besiedelt. Ein Vorkommen der Zauneidechse ist inner- halb des Geltungsbereichs im Bereich der geplanten Erweiterung des P+M Parkplatzes nicht vollständig
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021 Seite 13 von 34 auszuschließen. In diesem Bereich sind trockene, wärmespeichernde, grabbare Substrate vorhanden. Zudem sind Versteckmöglichkeiten z.B. unter abgelagertem Wellblech und Deckung unter dichter bzw. lockerer Vegeta- tion gegeben. Ein Vorkommen der Art im Geltungsbereich kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, ist jedoch unwahrscheinlich. Der westliche Teilbereich mit einer Ackerfläche und einem Kiesweg ohne Versteckmög- lichkeiten bietet keinen geeigneten Lebensraum. Der östliche Teilbereich mit kiesigen Flächen an der Straße könnte grundsätzlich einen Lebensraum darstellen. Jedoch besteht hier eine extreme Vorbelastung durch die Lage an der stark befahrenen Straße, der b 471. Die Tiere sind somit an sich stark gefährdet (hohes Tötungsri- siko). Zudem ist der Eingriff hier nur kleinflächig auf 1.735 m² innerhalb des Geltungsbereiches im östlichen Teilbereich. Durch die Planung könnten gegebenenfalls gewisse Beeinträchtigungen für die Art resultieren. Da im Umfeld ausreichend Ausweichhabitate zur Verfügung stehen, bleibt der Erhaltungszustand der Art bleibt nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten. Lurche Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK Bombina variegata Gelbbauchunke 2 2 s Bufo calamita Kreuzkröte 2 V u Bufo viridis Wechselkröte 1 3 s Hyla arborea Europäischer Laubfrosch 2 3 u Pelobates fuscus Knoblauchkröte 2 3 u Pelophylax lessonae Kleiner Wasserfrosch 3 G ? Rana dalmatina Springfrosch V g Triturus cristatus Nördlicher Kammmolch 2 V u Die Kreuzkröte ist eine klassische Pionierart des offenen bis halboffenen, trocken-warmen Geländes mit lockeren und sandigen Böden. Das sind Sand- und Kiesbänke, Schwemmsandbereiche, sowie Überschwemmungstüm- peln in Auen natürlicher Fließgewässer. Da es kaum noch solche Primärhabitate gibt, besiedelt die Art heutzutage fast ausschließlich offene, vegetationsarme bis -freie Flächen mit Versteckmöglichkeiten sowie kleine und nahezu unbewachsene, temporäre Gewässer mit Flachufern. Das sind Abbaustellen (Kies- und Sandgruben), Industrie- und Gewerbebrachen bzw. Bauplätze, militärische Übungsplätze, aber auch Kahlschläge, Bahngelände oder Ag- rarlandschaften. Der Aktionsradius der Tiere beträgt in der Regel bis zu 1 km bis maximal 5 km. Die Wechselkröte ist eine Steppenart, die durch eine enge Bindung an trocken-warme Landschaften mit geringer Walddichte und geringen jährlichen Niederschlägen an Trockenheit und Wärme (aber auch Kälte) gut angepasst ist. Die Art bevorzugt offene, sonnenexponierte Lebensräume mit lückiger, niederwüchsiger Vegetation und grab- fähigen Böden. Bei uns bewohnt sie neben wenigen Flussauen vor allem Abbaustellen (v. a. Kies- und Sandgruben), militärische Übungsplätze, Industriebrachen bzw. Baustellen, trockene Ruderalflächen in früher Sukzession, auch Äcker, Bahndämme, Parks und Gärten. Als Laichgewässer dienen der Pionierart ver- schiedenste stark sonnenexponierte, vegetationsarme, fischfreie, meist flache Stillgewässer (oder zumindest mit Flachufern), beispielsweise wassergefüllte Senken oder Fahrspuren in Baustellen, auf Äckern und Wiesen, Tüm- pel, Teiche, Rückhaltebecken, Altarme und Baggerseen. In Flussauen werden auch Überschwemmungstümpel als Primärhabitate besiedelt. In größeren Abgrabungskomplexen mit vielen einzelnen Gewässern werden Meta- populationen gebildet. Der Laubfrosch ist eine geeignete Leitart der Biotopvernetzung, da dessen Lebensräume weit voneinander (mehrere Kilometer) entfernt liegen können. Wanderkorridore wie Hecken, Wald- und Wegränder, Raine, Gräben oder auch reich strukturiertes Grünland sind von essenzieller Bedeutung. Der Laubfrosch ist eine Charakterart naturnaher, extensiv genutzter Wiesen- und Auenlandschaften, mit schwankendem Grundwasserstand. Fluss- auen, naturnahe Wälder mit Gewässer samt Lichtungen, große flache Seen mit Schilfröhricht und umliegenden Offenlandbiotopen, Teichlandschaften werden als Lebensräume genutzt. Aber auch Abbaustellen mit ausgedehn- ten Feuchtflächen in Kombination mit Hecken und Gebüschen, sowie geeigneten Laichgewässern werden besetzt. Knoblauchkröten sind ursprüngliche Steppentiere, die in offenen bis mäßig beschatteten Habitaten mit vorzugs- weise lockerer Krautschicht vorkommen. Primärlebensräume in unserer Kulturlandschaft sind anthropogene Gebiete wie Heiden, Ruderalflächen, Magerwiesen, Abbaustellen oder Äcker (v. a. Spargel, Kartoffel) geworden sind. Knoblauchkröten benötigen leicht grabbare, lockere, offene oder wenig beschattete Böden, in die sie sich tagsüber eingraben können. Die Erdhöhlen werden regelmäßig genutzt und immer wieder ausgebaut. Sandboden wird bevorzugt, aber auch schwerere (Löss- / Lehm-) Böden werden besiedelt. Da der Aktionsradius der Tiere nur 200-400 m rund um das Laichgewässer beträgt, darf dieses nicht weit entfernt sein. Geeignet sind meist
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021 Seite 14 von 34 größere, v. a. am Ufer vegetationsreiche Stillgewässer, aber auch wassergefüllte Gräben, Tümpel und über- schwemmte Wiesen ab ca. 30 cm Tiefe. Die Tiere besitzen keine feste Laichplatzbindung. Der Kleine Wasserfrosch ist nicht sehr stark an das Gewässerumfeld als Lebensraum gebunden. Die Art be- wohnt vorzugsweise Au- und Bruchwälder, sowie andere Laub- und Mischwaldgebiete abseits großer Flussauen, innerhalb derer sie auf der Suche nach Nahrung oder neuen Lebensräumen regelmäßige Wanderungen über Land unternehmen und dabei auch in steppenähnliche, feuchte und halboffene (verbuschte) Landschaften vor- dringen. Große oder vegetationsarme Stillgewässer werden eher gemieden. Die Überwinterung findet an Land statt. Bevorzugte Laichgewässer sind kleinere, eher nährstoffarme, auch saure Gewässer in Abbaustellen, Fluss- auen, Nieder- und Übergangsmooren, die Sonnen-exponiert, vegetationsreich und gut strukturiert sind. Der Springfrosch ist eine Wärme liebende Art, die vorwiegend in der Ebene entlang von Flussläufen in Hartholz- auen, lichten Laubmischwäldern, an Waldrändern und auf Waldwiesen vorkommt. Bevorzugte Laichgewässer sind sonnenexponierte, vegetationsreiche, meist fischfreie Stillgewässer unterschiedlicher Größe, die im Wald, am Waldrand oder zumindest in Waldnähe liegen, u. a. Altwässer, WaldNassabbau, -tümpel, Toteislöcher, kleine Teiche, Gräben sowie temporäre Gewässer. In den Laichgewässern heftet die Art ihre Laichballen mit mehreren Hundert Eiern an Unterwasserpflanzen, Wurzeln oder Äste. Springfrösche sind wärmeliebender und Trockenheit resistent und kommen deshalb in häufig noch in relativ trockenen Landschaften vor. Es bestehen keine Stil- oder Fließgewässer innerhalb des Geltungsbereiches, das nächste Fließgewässer mit Altarmen und kleinen Stillgewässern ist die Amper im Osten. Die genannten Aren könnten an der Amper bzw. dem Nahbereich der Amper vorkommen. Wechselkröte und Europäischer Laubfrosch kommen im angrenzenden FFH-Gebiet nachgewiesen vor. Die benötigten Lebensräume für die Arten sind im Geltungsbereich nicht in geeigneter Ausprägung vorhanden. Wanderkorridore für die Arten sind aufgrund der isolierten Lage zwischen der Autobahn A 8 (im Westen) und B 471 (im Norden) unwahrscheinlich, können jedoch nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Das Gebiet bleibt für wandernde Tiere weiterhin durchgängig. Der Erhaltungszustand bleibt nach derzeitigem Kenntnis- stand erhalten. Schmetterlinge Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK Phengaris nausithous Dunkler Wiesenknopfbläuling V V u Libellen Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK Ophiogomphus cecilia Grüne Flussjungfer V g Pflanzen Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK Cypripedium calceolus Europäischer Frauenschuh 3 3 u Gladiolus palustris Sumpf-Siegwurz 2 2 Helosciadium repens Kriechende Sellerie 2 2 u Gesamtabschätzung Es sind im Planungsbereich keine Vorkommen geschützter Pflanzenarten bekannt. Insbesondere sind keine Ar- ten des Anhangs IV der FFH -Richtlinie und von streng geschützten Arten der Bundesartenschutzverordnung bekannt. Mit einem Vorkommen ist mit Ausnahme der Zauneidechse nicht zu rechnen. Fledermäuse könnten im Umfeld vorkommen und das Gebiet zum Durchflug bzw. den östlichen Bereich als Nahrungshabitat nutzen. Der Eingriff ist hier nur sehr kleinflächig, der Erhaltungszustand der Arten wird dadurch nicht verschlechtert. Ein Vorkommen der Zauneidechse ist innerhalb des Geltungsbereichs nicht vollständig auszuschließen. Jedoch ist das Gebiet aufgrund der Lage an der B 471 nur bedingt für die Tierart geeignet (hohes Tötungsrisiko). Das Gebiet könnte einen Wanderkorridor für Amphibien darstellen. Wanderbewegungen sind auch trotz der Überplanung weiterhin möglich. Bei Alpenbirkenzeisig, Baumpieper, Bluthänfling, Dorngrasmücke, Erlenzeisig, Feldsperling, Feldschwirl, Gartenrotschwanz, Gelbsötter, Goldammer, Grauammer, Klappergrasmücke, Neuntöter, Raubwürger und
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