Umweltbericht nach 2 a BauGB - Gemeinde Bergkirchen

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Umweltbericht nach 2 a BauGB - Gemeinde Bergkirchen
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3                                                     Gemeinde Bergkirchen
Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021                Seite 1 von 34

Umweltbericht nach § 2 a BauGB
zum Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3
                         VORENTWURF

                         Gemeinde Bergkirchen
                         vertreten durch
                         Robert Axtner, 1. Bürgermeister

                         Johann-Michael-Fischer-Straße 1
                         85232 Bergkirchen
                         Telefon 08131/ 56970
                         Telefax 08131/ 569719
                         gemeinde@bergkirchen.de

Planung

Bearbeitung              Dipl. Ing. Marion Linke, Stadtplanerin, Landschaftsarchitektin
                         B. Eng. Christina Buhr
                         B. Eng. Theresa Heß

                         14. Dezember 2021
Umweltbericht nach 2 a BauGB - Gemeinde Bergkirchen
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3                                                                                                    Gemeinde Bergkirchen
Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021                                                               Seite 2 von 34

Einleitung

1.      Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele der Bauleitplanung .............................................................. 3

2.      Darstellung der bedeutsamen Ziele in einschlägigen
        Fachgesetzen und Plänen und Art der Berücksichtigung dieser .......................................................... 3

Hauptteil – Beschreibung und Bewertung ......................................................................................................... 4
3.      Bestandsaufnahme (Basis-Szenario) der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands............ 4
3.1     Schutzgut Arten- und Lebensräume .............................................................................................................. 4
3.2     Schutzgut Boden .......................................................................................................................................... 16
3.3     Schutzgut Wasser ........................................................................................................................................ 16
3.4     Schutzgut Klima und Luft ............................................................................................................................. 17
3.5     Schutzgut Landschaft .................................................................................................................................. 17
3.6     Kulturelles Erbe, Kultur- und Sachgüter ...................................................................................................... 17
3.7     Mensch, Wohnumfeld, Lärm, Verkehr ......................................................................................................... 18
4.      Prognose über Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung
        bzw. Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ............................................................................. 19
4.1     Auswirkungen bei Durchführung der Planung ............................................................................................. 19
4.1.1   Schutzgutbezogene Auswirkungen ............................................................................................................. 19
4.1.2   Wirkräume .................................................................................................................................................... 20
4.1.3   Differenzierung nach Wirkfaktoren - bau-, anlage-, betriebsbedingt ........................................................... 21
4.1.4   Wechselwirkungen ....................................................................................................................................... 23
4.2     Auswirkungen bei Nichtdurchführung (Nullvariante) ................................................................................... 23
4.3     Kurze Zusammenfassung der Prognose und Gesamtwirkbeurteilung ........................................................ 24
5.      Auswirkungen auf europarechtlich geschützte Gebiete ...................................................................... 25
5.1     Betroffenheit von Natura 2000 Gebieten (Ampertal) ................................................................................... 25
6.      geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung und zum Ausgleich
        - Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - ............................................................. 27
6.1     Vorgehensweise .......................................................................................................................................... 27
6.2     Bewertung der Schutzgüter und Vegetationstypen, Einordnung in Bestandskategorien ........................... 27
6.3     Ermittlung der Eingriffsschwere ................................................................................................................... 27
6.4     Auswahl geeigneter und naturschutzfachlich sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen ....................................... 28
7.      anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Zielen
        und räumlichem Geltungsbereich des Plans (Alternativen) ................................................................. 28
7.1     Standortalternativen im Gemeindegebiet (Ebene Flächennutzungsplan) .................................................. 28

Schlussteil - Zusätzliche Angaben, Monitoring und Zusammenfassung ...................................................... 29
8.      Zusätzliche Angaben ................................................................................................................................. 29
8.1     Angaben zu technischen Verfahren ............................................................................................................. 30
8.2     Schwierigkeiten, fehlende Kenntnisse ........................................................................................................ 30
9.      Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) ........................ 30
10.     Allgemeinverständliche Zusammenfassung .......................................................................................... 31

■       Literaturverzeichnis und verwendete Unterlagen ....................................................................................... 34

Anlagen


       Skizze Bestandssituation                                                                                                                     M 1 : 2.000
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Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3                                                     Gemeinde Bergkirchen
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Einleitung
1.    Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele der Bauleitplanung
Die Grundzüge der Planung zum Deckblatt 6g3 sind in der Begründung dargestellt, zu den beiden Sondergebie-
ten unter Punkt 5.1 und 5.2.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplan Deckblattes Nr. 6g3 umfasst insgesamt 0,49 ha und enthält Teil-
flächen der Grundstücke Fl.Nrn. 475, 478, 481 und 460/23, Gemarkung Feldgeding. Es werden insgesamt zwei
Teilquartiere vorgesehen. Der westliche Teilbereich umfasst 0,31 ha, der östliche 0,18 ha.
Es werden zwei Sondergebiete südlich der Trasse der Bundestraße B 471 und des Gewerbegebietes GADA
geplant. Zum einen handelt es sich um ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Rettungswache und
Obdachlosenunterkunft“, zum anderen um ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Absicherungsein-
heit für Fernwärme und Wassersstofftankstelle“.

Tabelle 1:   Darstellungen im Deckblatt Nr. 6g3
Zeichnerische Darstellungen      Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3                        in ha    in %

Sondergebiet (SO) mit Angabe der Zweckbestimmung                                               0,28    57,2

Grünfläche, öffentlich                                                                         0,08    16,3

Grünfläche Nutzungsextensivierung                                                              0,07    14,3

Wege, hier landwirtschaftlicher Weg                                                            0,06    12,2

Geltungsbereich                                                                 gesamt         0,49   100,0

Entwurfsverfasser des Vorentwurfs des Deckblatts 6g3 zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom
14.12.2021ist das Büro Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten BDLA, Papiererstraße 16, 84034
Landshut.

Dieser Umweltbericht ist als „Vorabzug“ anzusehen, da im vorliegenden Fall das „scoping“ erst im Zuge
des offiziellen Verfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird. Im Rahmen des „scoping“ fordert der
Gesetzgeber nach § 2 Abs. 4 BauGB die Gemeinden auf, den Umfang und Detaillierungsgrad festzulegen und
zwar nach gegenwärtigem Wissensstand, allgemein anerkannten Prüfmethoden und Angemessenheit. Die Fach-
stellen werden daher um Aussagen zum vorliegenden Umweltbericht gebeten.

2.    Darstellung der bedeutsamen Ziele in einschlägigen
      Fachgesetzen und Plänen und Art der Berücksichtigung dieser
Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2020 grenzt die Gemeinde Bergkirchen unmittelbar
an den Verdichtungsraum München (Stadtgebiet Olching u. a.) an, gehört jedoch selbst dem allgemeinen ländli-
chen Raum an. Das nächstgelegene Mittelzentrum ist Dachau.
Das Planungsgebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Amperauen mit Hebertshauser
Moos und Inhauser Moos“ Nr. LSG-00342.01„ (vgl. Karte 3, Landschaft und Erholung, 25.02.2019). Der Regionale
Grünzug „Nr.: 03 Ampertal“ verläuft ca. 120 m östlich, etwa beginnend am Lauf der Amper (vgl. Karte 2 Siedlung
und Versorgung, 25.02.2019).
Das Landschaftliches Vorbehaltsgebiet Nr.: 04.3 Südliches Dachauer Moos beginnt ca. 1,3 km südlich Nordöst-
lich des GADA liegt das Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze – Kies und Sand Nr. 20.
Die Inhalte des rechtswirksame Flächennutzungsplans sowie der derzeit in Aufstellung befindliche Fortschreibung
des Flächennutzungsplanes mit Neuaufstellung eines Landschaftsplanes sind der Begründung in Kapitel 3.2 zu
entnehmen.
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Hauptteil – Beschreibung und Bewertung
3.     Bestandsaufnahme (Basis-Szenario) der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands
Im Kapitel 3 werden die einschlägigen Fachplanungen ausgewertet, v. a. das Landschaftsentwicklungskonzept
(LEK), das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) und die Biotopkartierung Bayern Flachland. Das Planungs-
gebiet liegt im Südwesten der Gemeinde Bergkirchen. Der Geltungsbereich liegt südlich des bestehenden
Gewerbegebietes GADA 8, südlich der Trasse der B 471 und östlich der Autobahn A 8. Allerdings entsteht nur
auf 0,28 ha neues Baurecht im Sinne des § 1a BauGB.
Am Nordrand entlang des Südrandes des Gewerbegebietes GADA verläuft die Bundesstraße B 471 von Fürs-
tenfeldbruck nach Dachau, hier in erhöhter Dammlage. Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt von
Norden her über einen hier asphaltierten Anwandweg südlich das B 471. Dieser schießt unmittelbar östlich des
östlichen Teilbereichs an den Kreisverkehr unterhalb der B 471 an. Rampen führen hoch zur B 471 und von dieser
zur Autobahn A 8 im Westen. Die Anschlussstelle 78 Dachau/Fürstenfeldbruck der Autobahn A 8 München –
Stuttgart befindet sich im Westen, nur etwa 500 m vom Kreisverkehr bzw. 260 m vom Geltungsbereich entfernt.
Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum ‚Münchner Ebene’. Die Oberfläche des Planungsgebiets ist weitge-
hend eben. Die Geländehöhe liegt im Mittel bei 495 m ü. NN. Im Süden in 40 m fließt die Amper.
Im Geltungsbereich sind mögliche Bodendenkmäler nach Art. 8 DSchG vorhanden, wobei der Großteil der Flä-
chen im Gewerbegebiet GADA im Norden bereits ab 2005 durch Grabungen gesichert wurde.

Übergeordnete Lage - Ausschnitt aus der Topographischen Karte M 1 : 50.000      (Kartenausschnitt nicht maßstäblich)

3.1    Schutzgut Arten- und Lebensräume
                                    Laut ABSP gehört liegt der westliche Teilbereich des Planungsgebietes nicht
                                    zu landesweit, regional oder lokal bedeutsamen Lebensräumen. Der östliche
                                    Teilbereich jedoch überlagert sich mit lokal bedeutsamen Beständen (vgl. auch
                                    amtlich kartierte Biotope, graue Darstellung links). Die Amper ist als regional
                                    bedeutsam eingestuft (gelbe Darstellung links). Der östliche Teilbereich liegt im
                                    Schwerpunktgebiet „Amperaue“, der westliche liegt im Nahbereich. Am sog.
                                    Ochsenwehr liegen landesweit bedeutsame Bestände (rote Darstellung).
                                    Als Ziel Gewässer wird der bayernweite Entwicklungsschwerpunkt bzw. Ver-
                                    bundachse „Amper“ im Süden angegeben. Ziel ist hier die „Entwicklung
                                    naturnaher Altwasser/Altarme in unterschiedlichen Sukzessionsstadien“. Die
Auszug aus dem ABSP                 Erhaltung und Optimierung von lokalen, regionalen und landesweit bedeutsa-
                                    men Lebensräumen ist aufgezeigt.
Als Ziele für Feuchtstandorte ist die „Erhaltung und Optimierung von Streuwiese und Flachmooren an Amper und
Glonn“ verzeichnet, ebenso die Erhaltung und Optimierung von lokalen, regionalen und landesweit bedeutsamen
Lebensräumen.
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Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3                                                                     Gemeinde Bergkirchen
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Die Zielkarte Trockenstandorte stellt hier die „Erhaltung und Optimierung von Magerrasen auf Schotterböden
entlang der Amper“ dar sowie großräumig eine Überregionale Entwicklungsschwerpunkt bzw. Verbundachse
Östlich des Geltungsbereichs ist die Amper mit Auwaldresten als FFH-Gebiet 7635-301 ‚Ampertal’ gemäß Richt-
linie 92/43/EWG unter Schutz gestellt: „teilweise naturnaher Flusslauf (Seeausflusstyp) mit begleitenden
Auwäldern, Altwassern, Feucht- und Stromtal-Streuwiesen und Magerrasen; überragende Lebensraumtypen-
und Artenaustattung im Naturraum Unterbayerisches Hügelland“. Es beginnt etwa 30 m entfernt vom östlichen
Teilbereich. Siehe hierzu Kapitel 5 des vorliegenden Umweltberichts.
Innerhalb des Planungsgebiets bestehen keine amtlich kartierten Biotope. Das nächst gelegene kartierte Biotop
ist vom östlichen Teilbereich aus gesehen in etwa 40 m Entfernung das Biotop 7734-1212, Teilfläche 1, „Amper
zwischen Ampersee und Günding“. Hauptbiotoptyp hier hier „Fließgewässer mit flutender Wasservegetation ohne
§30-Schutz (95 %)“, Erhebung 2016. Im Umfeld liegen noch zahlreiche weitere amtlich kartierte Biotope, siehe
hierzu Skizze Bestandssituation in der Anlage.
Der östliche Teilbereich liegt zu etwa 80 % innerhalb einer Ökokontofläche der Gemeinde Bergkirchen. Diese
stellt eine Ausgleichsfläche dar, die dem „B-Plan 100 GADA bzw. 110 GADA“ zugeordnet ist. Die Fläche ist bereits
hergestellt, siehe auf folgende Bestandsbeschreibung. Östlich des westlichen Teilbereichs des Geltungsbereichs
liegt ebenfalls eine Ökokontofläche, hier Fl.Nr. 480, Gemarkung Feldgeding.
Weitere Ökokontoflächen liegen im Umfeld, siehe hierzu Skizze Bestandssituation.

Bestandsbeschreibung im Einzelnen – Geltungsbereich und unmittelbares Umfeld –
Die gegenwärtigen landschaftlichen Gegebenheiten sind im Plan Skizze Bestandssituation M 1 : 2.000 darge-
stellt (siehe Anlage).
Der Geltungsbereich ist in zwei Teilbereiche gegliedert, „West“ mit Teilflächen der Flurnummern 478, 481 und
460/23 sowie “Ost“ mit Teilflächen der Flurnummern 475 und 460/23, jeweils Gemarkung Feldgeding. Die bei-
den Teilbereiche liegen etwa 170 m voneinander entfernt südlich der Bundesstraße B 471, südlich des
Gewerbegebietes „GADA“.
Der Bereich „Ost“ grenzt unmittelbar an den Kreisverkehr unterhalb der B 471, der das Gewerbegebiet GADA er-
schließt.

Feld zum Blumen selbst schneiden, Fl.Nr 475, Blick nach Osten   Fl.Nr. 475 mit Mosaik aus Gehölzen und Grasflur, Blick nach Osten

Das Flurstück 475 ist über eine asphaltierte, beschrankte Straße im Norden erschlossen, die Fürstenfelder Straße.
Nördlich an der Straße sind Bereiche geschottert und werden z.T. zum Parken verwendet. Das Flurstück 475 ist als
Teil des Ökokontos (Meldung an das LfU 22.11.2018) der Gemeinde Bergkirchen. Die Ausgleichsfläche ist bereits
zugewiesen und hergestellt. Entwicklungsziel ist hier Auwald. Bei der Begehung am 21.07.2020 wurde vor Ort fol-
gender Zustand vorgefunden: Im östlichen Bereich – außerhalb des Geltungsbereichs - ist ein Teil des Flurstücks
als Feld zum „Blumen selbst schneiden“ genutzt.
Die Gehölze stehen derzeit lückig auf der Fläche und sind meist etwa 5 m hoch. Hier wachsen Prunus padus (Trau-
benkirsche), Prunus spinosa (Schlehe), Cornus (Hartriegel), Coyllus avellana (Haselnuss), Crataegus (Weißdorn),
Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Fraxinus (Esche), Ulmus (Ulme) und Tilia (Linde). Zur Amper im Osten hin wer-
den die Gehölze höher und dichter. Zwischen den Gehölzen wachsen folgende krautige Pflanzen auf:
Goldrute, Berufskraut, Erdbeere, Wilde Möhre, Bocksbart, Land-Reitgras, Schmalblättriges Greiskraut, Wiesen-Lab-
kraut, Geum urbanum, Königskerze, Acker-Kratzdistel, Johanniskraut, Echter Dost, Zypressen-Wolfsmilich, Rainfarn
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Generell besteht auf der Flächen das Problem, dass diese offenbar des Öfteren von Autofahrern für die Notdurft
genutzt werden. Auch Müll wurde hier widerrechtlich entsorgt.

Der Bereich „West“ wird von einer Ackerfläche dominiert. Am westlichen Rand verläuft ein gekiester Feldweg.

Zufahrtsstraße (Fürstenrieder Straße) zur Fl.Nr. 478, Blick nach Osten   Übergang zwischen Fl.Nr. 480 und 478, Blick nach Osten auf Amper

Die Zufahrtsstraße (Anwandweg der B 471) ist asphaltiert. Eine Freileitung überspannt das Gebiet „West“. Östlich
angrenzend an die Fl.Nr. 478 beginnt eine Ökokontofläche. Hier besteht ein kleinteiliges Mosaik aus jungen Gehöl-
zen und krautigen Pflanzen.

Bestandsbeschreibung– weiteres Umfeld –
Nördlich der B 471 liegt das Gewerbegebiet GADA, das bereits nahezu vollständig bebaut ist. Daran schließen
mehrere Kiesweiher an. Im Westen verläuft die Autobahn A 8, östlich davon besteht die Fläche des sog. Och-
senwehrs. Westlich der Autobahn liegt das Gewerbegebiet Geißelbullach. Im Osten fließt die Amper mit
begleitenden Auengehölzen. Östlich der Amper liegt die Kläranlage. Im Süden, bis zur Amper hin, bestehen
kleinflächig landwirtschaftliche Nutzflächen im kleinflächigen Wechsel mit Ausgleichsflächen.

Tierwelt – Abschätzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
Nach den Arteninformationen zu saP-relevanten Arten der online Abfrage des Bayerischen Landesamtes für Um-
welt (LfU-online-Arbeitshilfe, http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/, Stand: Dezember 2021) für
das TK-Blatt 7734 (Dachau) könnten im Planungsbereich folgende, möglicherweise durch die Bauvorhaben be-
einträchtigte, saP-relevante Arten vorkommen.
Arten, deren Vorkommen aufgrund der Bestandssituation von vornherein grundsätzlich ausgeschlossen
werden können, werden in der Abschätzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nicht detailliert be-
trachtet. Diese sind folgend aufgeführt und in den Tabellen durchgestrichen.
Säugetiere
 Wissenschaftlicher Name                                       Deutscher Name                                       RLB      RLD EZK
 Castor fiber                                                  Biber                                                          V        g
 Eptesicus serotinus                                           Breitflügelfledermaus                                  3       G        u
 Myotis brandtii                                               Große Bartfledermaus                                   2       V        u
 Myotis daubentonii                                            Wasserfledermaus                                                        g
 Myotis myotis                                                 Großes Mausohr                                                  V       g
 Myotis nattereri                                              Fransenfledermaus                                                       g
 Nyctalus noctula                                              Großer Abendsegler                                              V       u
 Pipistrellus kuhlii                                           Weißrandfledermaus                                                      g
 Pipistrellus nathusii                                         Rauhhautfledermaus                                                      u
 Pipistrellus pipistrellus                                     Zwergfledermaus                                                         g
 Plecotus auritus                                              Braunes Langohr                                                 V       g
 Vespertilio murinus                                           Zweifarbfledermaus                                     2        D       ?
Umweltbericht nach 2 a BauGB - Gemeinde Bergkirchen
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3                                                       Gemeinde Bergkirchen
Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021                  Seite 7 von 34

Typische Lebensräume des Bibers sind Fließgewässer mit ihren Auen, insbesondere ausgedehnten Weichholz-
auen. Die Art kommt aber auch an Gräben, Altwässern und verschiedenen Stillgewässern vor. Biber benötigen
ausreichend Nahrung sowie grabbare Ufer zur Anlage von Wohnhöhlen. Sofern eine ständige Wasserführung
nicht gewährleistet ist, bauen die Tiere Dämme, um den Wasserstand entsprechend zu regulieren und um sich
neue Nahrungsressourcen zu erschließen. Ein Vorkommen der Art im Bereich des nahe liegenden FFH-Gebiets
„Amperaue“ ist belegt. Da sich dieser außerhalb des Geltungsbereichs an der Amper befindet und im Zuge der
Erweiterung des Gewerbegebiets nicht in diesen Bereich eingegriffen wird, bleibt der Erhaltungszustand nach
derzeitigem Kenntnisstand erhalten.
Die Breitflügelfledermaus besiedelt bevorzugt tiefere Lagen mit offenen bis parkartigen Landschaften, die auch
ackerbaulich dominiert sei können. Ein hoher Grünlandanteil ist jedoch von Vorteil. Die Art jagt in unterschiedli-
chen Höhen, je nach Beschaffenheit der Umgebung: Man kann sie sowohl in einiger Höhe beim Absuchen von
Baumkronen nach schwärmenden Insekten beobachten als auch über Viehweiden oder Wiesen. Schlagopfer an
Windenergieanlagen zeigen, dass sie gelegentlich auch deutlich oberhalb der Baumkronen fliegt. Die meisten
Winternachweise stammen aus Höhlen und anderen unterirdischen Quartieren, aber Überwinterung ist auch in
Zwischendecken von Gebäuden nachgewiesen - derartige Quartiere werden jedoch nur zufällig bekannt und kön-
nen nicht systematisch untersucht werden.
Der Lebensraum des Großen Abendseglers sind tiefere, gewässerreiche Lagen mit Auwäldern und anderen
älteren Baumbeständen, wie Laub- und Mischwäldern oder Parkanlagen. Sein Jagdhabitat befindet sich im freien
Luftraum in 15 bis 50 m Höhe. Als Sommerquartiere dienen überwiegend Baumhöhlen (meist Spechthöhlen) und
Vogelnist- oder Fledermauskästen, aber auch Außenverkleidungen und Spalten an hohen Gebäuden. Im Umfeld
des Planungsgebiets sind potentielle Quartiere für die Art vorhanden.
Die Große Bartfledermaus bevorzugt gewässer- und waldreiche Landschaften, wie Laub- aber auch Misch- und
Nadelwälder. Die Jagd findet in verschiedenen Höhenstufen statt, auch nahe an der Vegetation oder dicht über
Gewässern. Wochenstuben- und Sommerquartiere befinden sich überwiegend in spaltenförmigen Quartieren an
Gebäuden wie unter Verschalungen, in Spalten zwischen Balken, hinter Fassaden oder ähnliches. Die Nutzung
von Baumhöhlen, Hangplätzen hinter abstehender Rinde toter oder kranker Bäume und Flachkästen ist für die
Art jedoch ebenfalls typisch und wird vermutlich nur seltener bekannt. Jagdhabitate befinden sich im Wald oder
in Waldnähe.
Das Große Mausohr ist eine Gebäudefledermaus, welche als Jagdgebiet Laubwälder mit geringer Kraut- und
Strauchschicht nutzt. Seltener jagen Mausohren auch auf Äckern, Weiden oder über anderem kurzrasigem (frisch
gemähten) Grünland. Sommerquartiere befinden sich meist in Baumhöhlen, Felsspalten, Dachböden, Gebäude-
spalten oder Fledermauskästen. Als Winterquartiere werden unterirdische Verstecke in Höhlen, Kellern, Stollen
bezogen.
Die Fransenfledermaus ist sowohl in Wäldern als auch in Siedlungen anzutreffen. Für Wochenstuben und Ein-
zelquartiere werden im Wald Baumhöhlen und Nistkästen gewählt. In Ortschaften werden gerne Hohlblocksteine
besiedelt. Als Winterquartiere dienen unterirdische Höhlen, Stollen oder Keller. Die Art nutzt bevorzugt Wälder
und gehölzreiche Landschaftsteile (z.B. Parks und Gärten) für die Jagd. Ihre Beute sammeln sie im Flug von
Ästen und Blättern absammeln s. g. „Gleaner“.
Das Braune Langohr gilt als charakteristische Waldart und nutzt eine breite Palette von Habitaten, u.a. auch
Nadelholzbestände. Die Art ist aber auch in Siedlungen heimisch und bejagt hier auch Gehölzstrukturen in den
Ortschaften. Die Jagd findet in dichter Vegetation statt und sucht Oberflächen von Gehölzen nach Nahrung ab (=
Gleaner). Als Sommerquartiere werden Gebäude, Baumhöhlen, Vogel - und Fledermauskästen bevorzugt.
Die Rauhhautfledermaus erjagt ihre Beute zu meist Zuckmücken im freien Luftraum und auch in der Nähe der
Vegetation, in ca. 3 bis 20 m Höhe. Meist an Fließ- und Stillgewässer bzw. deren randliche Schilf- und Gebüsch-
zonen, gefolgt von Waldrandstrukturen, Hecken und Parkanlagen. Außerhalb des Waldes entlang linienartiger
Strukturen wie bspw. Waldwegen, Waldrändern. Die Art bevorzugt Baumquartiere (ersatzweise Nistkästen oder
hinter Fassadenverkleidungen) in waldreicher Umgebung, meist in Nähe zu nahrungsreichen Gewässern. Als
natürliches Überwinterungsquartier kommen hauptsächlich Baumhöhlen und -spalten in Betracht.
Die Wasserfledermaus ist überwiegend eine Waldfledermaus. Sie benötigt strukturreiche Landschaften, die Ge-
wässer und viel Wald aufweisen sollten. Hauptjagdgebiete sind langsam fließende oder stehende Gewässer, an
denen sie dicht über der Wasseroberfläche, in etwa 30 cm Höhe, schnell und wendig feste Bahnen zieht und
dabei Insekten an oder auf der Wasseroberfläche ergreift. Darüber hinaus jagen die Tiere aber in Wäldern, Parks
oder Streuobstwiesen. Im Unterschied zu den meisten anderen Fledermausarten bilden bei der Wasserfleder-
maus auch die Männchen Sommerkolonien. Koloniequartiere befinden sich bevorzugt in Spechthöhlen von
Laubbäumen, alternativ auch in Nistkästen (Vogelkästen oder Fledermaus-Rundhöhlen); nur selten findet man
die Art in Dachstühlen von Gebäuden oder in Brücken.
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Als synanthrope Art kommt die Weißrandfledermaus vor allem in Großstädten und anderen dichten Siedlungs-
räumen vor. Die Wochenstuben beherbergen meist 20-100 weibliche Tiere, während die Männchen allein oder in
kleinen Gruppen leben. Als Unterschlupf dienen in beiden Fällen Gebäudequartiere wie Spalten und kleine Hohl-
räume, Rollladenkästen, Fensterläden oder Räume hinter Dach- und Wandverschalungen. Häufige
Quartierwechsel sind belegt, so dass gelegentlich ein Quartierverbund besteht. Die Jagdgebiete der Weißrand-
fledermaus decken das gesamte Spektrum an städtischen Lebensräumen ab, von Parkanlagen über Hinterhöfe,
Gärten bis hin zu Gewässern und Straßenlaternen. Gewässer mit ihren Gehölzsäumen spielen dabei eine beson-
ders große Rolle.
Die Zwergfledermaus ist sowohl in Dörfern als auch in Großstädten zu finden und nutzt hier unterschiedlichste
Quartiere und Jagdhabitate. Bejagt werden, in fünf bis 20 m Höhe, Gehölzsäume aller Art, Gärten oder von Ge-
hölzen umstandene Gewässer, Straßenlaternen, aber auch im geschlossenen Wald oder auf Waldwegen ist sie
nicht selten. Typische Quartiere sind Spaltenquartiere an Gebäuden wie bspw. Rollladenkästen oder Fensterver-
kleidungen. Winterquartiere befinden sich z. B. in Mauerspalten, in Ritzen zwischen Dachgebälk, hinter
Fassadenverkleidungen.
Die Zweifarbfledermaus ist in offenen, waldarmen Landschaften zu finden. Hier erstrecken sich ihre Jagdgebiete
wie z.B. landwirtschaftlichen Nutzflächen, Aufforstungsflächen und Gewässern. Die Art bejagt den freien Luftraum
in 10 bis 40 m Höhe. Als Quartiere dienen typischerweise senkrechte Spalten an Häusern und Scheunen, vor
allem hinter Fassadenverkleidungen, überlappenden Brettern und Fensterläden. Winterquartiere können Ge-
bäude, Steinbrüche und Felswände darstellen.
Beurteilung Fledermäuse:
Im Umfeld des Geltungsbereichs kann ein Vorkommen der genannten Arten nicht mit Sicherheit ausgeschlossen
werden. Habitate in Form von alten Gehölzen oder Gebäuden sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Der Gel-
tungsbereich stellt möglicherweise ein Jagdhabitat der Arten dar. Da es allenfalls zu sehr kleinflchigen
Beeinträchtigungen von Jagdhabitaten kommen kann, bleibt der Erhaltungszustand nach derzeitigem Kennt-
nisstand erhalten.

Vögel
 Wissenschaftlicher Name                 Deutscher Name                  RLB          RLD         EZK
                                                                                                    B       R
Acanthis cabaret                         Alpenbirkenzeisig                                          u
Accipiter gentilis                       Habicht                         V                          u
Accipiter nisus                          Sperber                                                    g
Acrocephalus arundinaceus                Drosselrohrsänger               3                          g
Acrocephalus scirpaceus                  Teichrohrsänger                                            g
Actitis hypoleucos                       Flussuferläufer                 1            2             s
Alauda arvensis                          Feldlerche                      3            3             s
Alcedo atthis                            Eisvogel                        3                          g
Anas acuta                               Spiessente                                   3             g
Anas crecca                              Krickente                       2            3             u
Anser albifrons                          Blässgans                                                  g
Anser anser                              Graugans                                                   g        g
Anthus campestris                        Brachpieper                     0            1
Anthus trivialis                         Baumpieper                      2            3              s
Apus apus                                Mauersegler                     3                           u
Ardea cinerea                            Graureiher                      V                           u
Ardea purpurea                           Purpurreiher                    R            R              g
Asio flammeus                            Sumpfohreule                    0            1              s
Asio otus                                Waldohreule                                                 g
Aythya ferina                            Tafelente                                                   u       g
Botaurus stellaris                       Rohrdommel                      1            3
Bucephala clangula                       Schellente                                                  g
Buteo buteo                              Mäusebussard                                                g       g
Carduelis carduelis                      Stieglitz                       V                           u
Charadrius dubius                        Flussregenpfeifer               V                           u
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3                                                     Gemeinde Bergkirchen
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Wissenschaftlicher Name                 Deutscher Name                 RLB          RLD         EZK
                                                                                                  B       R
Chroicocephalus ridibundus              Lachmöwe                                                  g
Ciconia ciconia                         Weißstorch                                  3             g        u
Ciconia nigra                           Schwarzstorch                                             g
Cinclus cinclus                         Wasseramsel                                               g
Circus aeruginosus                      Rohrweihe                      3                          g
Circus cyaneus                          Kornweihe                      0            1
Circus pygargus                         Wiesenweihe                    R            2              g
Coloeus monedula                        Dohle                          V                           g
Columba oenas                           Hohltaube                                                  g
Corvus frugilegus                       Saatkrähe                                                  g
Coturnix coturnix                       Wachtel                        3            V              u
Crex crex                               Wachtelkönig                   3            2              s
Cuculus canorus                         Kuckuck                        V            V              g
Cygnus cygnus                           Singschwan                                  R
Cygnus olor                             Höckerschwan                                               g       g
Delichon urbicum                        Mehlschwalbe                   3            3              u
Dendrocoptes medius                     Mittelspecht                                               g
Dryobates minor                         Kleinspecht                    V            V              g
Dryocopus martius                       Schwarzspecht                                              g
Egretta garzetta                        Seidenreiher
Emberiza calandra                       Grauammer                      1            V              s
Emberiza citrinella                     Goldammer                                   V              g
Falco peregrinus                        Wanderfalke                                                g
Falco subbuteo                          Baumfalke                                   3              g
Falco tinnunculus                       Turmfalke                                                  g
Ficedula hypoleuca                      Trauerschnäpper                V            3              g
Fringilla montifringilla                Bergfink
Gallinago gallinago                     Bekassine                      1            1              s       u
Gallinago chloropus                     Teichhuhn                                   V              g
Grus grus                               Kranich                        1                           u
Hippolais icterina                      Gelbspötter                    3                           u
Hirundo rustica                         Rauchschwalbe                  V            3              u
Ixobrychus minutus                      Zwergdommel                    1            2              s
Lanius collurio                         Neuntöter                      V                           g
Lanius excubitor                        Raubwürger                     1            2              s
Larus cachinnans                        Steppenmöwe                                 R
Larus canus                             Sturmmöwe                      R                           g
Larus michahellis                       Mittelmeermöwe                                             g
Linaria cannabina                       Bluthänfling                   2            3              s
Locustella fluviatilis                  Schlagschwirl                  V                           s
Locustella naevia                       Feldschwirl                    V            3              g
Luscinia svecica                        Blaukehlchen                                               g
Lymnocryptes minimus                    Zwergschnepfe                  0
Mareca penelope                         Pfeifente                      0            R
Mareca strepera                         Schnatterente                                              g
Mergus merganser                        Gänsesäger                                  V              g
Milvus migrans                          Schwarzmilan                                               g       g
Motacilla flava                         Schafstelze                                                g
Netta rufina                            Kolbenente                                                 g
Numenius arquata                        Grosser Brachvogel             1            1              s       s
Nycticorax nycticorax                   Nachtreiher                    R            2              g
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3                                                      Gemeinde Bergkirchen
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Wissenschaftlicher Name                  Deutscher Name                 RLB          RLD         EZK
                                                                                                   B       R
Oenanthe oenanthe                        Steinschmätzer                 1            1             s
Oriolus oriolus                          Pirol                          V            V             g
Pandion haliaetus                        Fischadler                     1            3             s
Passer domesticus                        Haussperling                   V            V             u
Passer montanus                          Feldsperling                   V            V             u
Perdix perdix                            Rebhuhn                        2            2             s
Pernis apivorus                          Wespenbussard                  3            V             g
Phalacrocorax carbo                      Kormoran                                                  g
Phoenicurus phoenicurus                  Gartenrotschwanz               3            V             u
Phylloscopus sibilatrix                  Waldlaubsänger                 2                          s
Picus canus                              Grauspecht                     3            2             u
Picus viridis                            Grünspecht                                                g
Pluvialis apricaria                      Goldregenpfeifer                            1
Podiceps cristatus                       Haubentaucher                                              g       g
Rallus aquaticus                         Wasserralle                    3            V              g
Riparia riparia                          Uferschwalbe                   V            v              u
Saxicola rubetra                         Braunkehlchen                  1            2              s
Spatula querquedula                      Knäkente                       1            2              s
Spinus spinus                            Erlenzeisig                                                u       g
Sterna hirundo                           Flußseeschwalbe                3            2              s
Strix aluco                              Waldkauz                                                   g
Sylvia communis                          Dorngrasmücke                  V                           u
Sylvia curruca                           Klappergrasmücke               3                           u
Tringa glareola                          Bruchwasserläufer                           1
Tringa ochropus                          Waldwasserläufer               R                           g
Turdus iliacus                           Rotdrossel
Tyto alba                                Schleiereule                   3                           u
Vanellus vanellus                        Kiebitz                        2            2              s       u
Blaukehlchen, Hohltaube, Mäusebussard, Saatkrähe, Schafstelze, Schwarzstorch, Sperber, Turmfalke
und Wanderefalke können potentiell im Geltungsbereich und seinem unmittelbaren Umfeld vorkommen. Laut
Roter Liste Bayern sind die Arten jedoch nicht gefährdet. Zudem befinden sich die genannten Arten im Planungs-
gebiet und Umland in einem günstigen Erhaltungszustand. Das Umland bietet diesen „Allerweltsarten“
ausreichend Ausweichhabitate. Der Erhaltungszustand der Arten bleibt somit nach derzeitigem Erkenntnis-
stand erhalten.
Typische Offenlandarten, bzw. Arten der Kulturlandschaft, die im Gebiet vorkommen könnten, sind Großer
Brachvogel, Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn. Diese sind Bodenbrüter und auf strukturreiche Agrarlandschaf-
ten mit ausreichendem Nahrungsangebot mit Extensivgrünland, Feldrainen und Brachen angewiesen. Wesentlich
für Kiebitz und Feldlerche ist zudem eine Lage in der offenen, weitgehend gehölzfreien Feldflur, nicht an durch
KFZ- oder Erholungsverkehr stark frequentierten Wegen und unter 100 m Abstand zu Straßen. Bereiche unter
100-150 m Abstand zu Vertikalstrukturen, wie geschlossene Gehölzbestände und Bebauung, werden gemie-
den. Ähnliche Ansprüche stellen der Große Brachvogel und das Rebhuhn. Das Planungsgebiet ist im Osten durch
die Amper von hohen Gehölzstrukturen umschlossen, im Norden liegt die B 471 in Dammlage. Im östlichen Teil-
bereich selbst stehen bereits Gehölze, beim westlichen Teilbereich unmittelbar angrenzend auf Fl.Nr. 480. Die
genannten Abstände zu Vertikalstrukturen werden deutlich unterschritten. Dadurch ist das komplette Planungs-
gebiet kaum als Habitat für die Arten geeignet. Zudem ist der Bereich vor allem durch den Verkehr und das GADA
verlärmt. Es kann nach derzeitigem Kenntnisstand ein Vorkommen der genannten Arten ausgeschlossen
werden.
Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mittelspecht, Waldohreule und Wespenbussard sind Vogelarten deren
vorrangige Lebensräume und / oder Jagdreviere Waldbestände darstellen. Große Waldflächen liegen nicht im
unmittelbaren Umfeld. Ein Durchflug kann daher nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Im Planungsgebiet
sind keine geeigneten Gehölzbestände und damit keine Brutmöglichkeiten vorhanden. Der Erhaltungszustand
der Arten bleibt somit nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten.
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3                                                                     Gemeinde Bergkirchen
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Dohle, Grünspecht, Trauerschnäpper sind Vogelarten, die in Baumhöhlen Brüten. Das Planungsgebiet weißt
keine höhlenfähigen Bäume auf. Eine Brut in den Baumbeständen unmittelbar angrenzend zum Planungsgebiet
an der Amper kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Ein Durchflug der Arten kann ebenfalls nicht aus-
geschlossen werden. Mögliche Bruthabitate werden nicht beeinträchtigt. Der Erhaltungszustand der Arten bleibt
somit nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten.
Drosselrohrsänger, Wachtel und Wachtelkönig zählen laut Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr (Garniel &
Mierwald, 2010) zu den Brutvögeln mit hoher Lärmempfindlichkeit (empfindlichste Kategorie).
Der Geltungsbereich grenzt an die Bundesstraße B 471, zudem liegt nördlich davon das Gewerbegebiet GADA,
von der Lärmemissionen ausgehen. Ein Vorkommen der Arten kann nach derzeitigen Kenntnisstand aufgrund
ungeeigneter Lebensräume ausgeschlossen werden.
Laut Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr (Garniel & Mierwald, 2010) zählen Kuckuck, Pirol, Schleiereule,
und Waldkauz zu den Brutvögeln mit mittlerer Lärmempfindlichkeit (Gruppe 2). Diese sind definiert als „Arten,
die unabhängig von der Verkehrsmenge häufig Abstände von 300 bis 500 m von Straßen einhalten“. Der Gel-
tungsbereich grenzt an die Bundesstraße B 471, zudem liegt nördlich davon das Gewerbegebiet GADA, von der
Lärmemissionen ausgehen. Ein Vorkommen der Arten kann nach derzeitigen Kenntnisstand aufgrund unge-
eigneter Lebensräume ausgeschlossen werden.
Quelle:   Garniel, A. & U. Mierwald: Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Schlussbericht zum Forschungsprojekt FE 02.286/2007/LRB
          der Bundesanstalt für Straßenwesen: „Entwicklung eines Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbe-
          dingter Wirkungen auf die Avifauna“. – 2010.

Bei Alpenbirkenzeisig, Baumpieper, Bluthänfling, Dorngrasmücke, Erlenzeisig, Feldsperling, Feldschwirl,
Gartenrotschwanz, Gelbsötter, Goldammer, Grauammer, Klappergrasmücke, Neuntöter, Raubwürger und
Schwarzmilan sind Bruten in Feldgehölzen oder Einzelbäumen bekannt. Die Einzelbäume im Geltungsbereich
– östlicher Teilbereich - bzw. die Gehölze in der unmittelbaren Umgebung der beiden Teilbereiche eignen sich
grundsätzlich als Bruthabitat. Es erfolgt jedoch nur auf 0,15 ha ein Eingriff in den Bestand, östlicher Teilbereich.
Dieser Eingriff wird flächengleich an anderer Stelle ersetzt. Der Eigriff ist daher nur sehr kleinflächig, im Umfeld
sind zahlreiche Gehölze vorhanden. Es kann eine temporäre Beeinträchtigung während der Bauphase nicht völlig
ausgeschlossen werden. Der Erhaltungszustand der Arten bleibt daher nach derzeitigem Kenntnisstand er-
halten.
Brutplätze des Baumfalken sind Gehölzränder oder Lichtungen in Altholzbeständen, kleine Gehölze, auch ein-
zeln stehende hohe Bäume sowie manchmal hohe Leitungsmasten. Dabei spielt der freie Anflug eine Rolle.
Entscheidend ist aber das Angebot von alten Nestern (meist von Krähen). Die Neststandorte sind oft ungleich-
mäßig über größere Flächen verteilt, können aber auch nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sein.
Nester können auch in Siedlungsnähe oder großen Stadtparks bezogen werden, aber kaum in geschlossenen
Wäldern. Die Nähe zu offenen Flächen wird bevorzugt, vor allem über Ödland, Mooren, Feuchtgebieten. An Ge-
wässern liegen die wichtigsten Jagdgründe für Insekten (v. a. Libellen, aber auch Zuckmücken, Käfer,
Schmetterlinge) und Singvögel (v. a. Schwalben, Feldlerchen). Die Nahrungshabitate können bis zu mehreren
Kilometern von den Brutplätzen entfernt liegen. In günstigen Jagdgebieten sammeln sich mitunter kleine Trupps.
Ein Vorkommen der Art kann nach derzeitigen Kenntnisstand aufgrund nicht vorhandener Lebensräume aus-
geschlossen werden.
Braunkehlchen sind Brutvögel des extensiv genutzten Grünlands, vor allem mäßig feuchter Wiesen und Weiden.
Auch Randstreifen fließender und stehender Gewässer, Quellmulden, Streuwiesen, Niedermoore, Brachland mit
hoher Bodenvegetation sowie sehr junge Fichtenanpflanzungen in hochgrasiger Vegetation werden besiedelt.
Die Vielfalt reduziert sich auf bestimmte Strukturmerkmale, unter denen höhere Sitzwarten, wie Hochstauden,
Zaunpfähle, einzelne Büsche, niedrige Bäume und sogar Leitungen als Singwarten, Jagdansitz oder Anflugstellen
zum Nest eine wichtige Rolle spielen. Ein Vorkommen der Art kann nach derzeitigen Kenntnisstand aufgrund
nicht vorhandener Lebensräume ausgeschlossen werden.
Für Goldregenpfeifer geeignete Nahrungsflächen sind kurzrasige überschwemmte Wiesen oder Ackerflächen.
Gelegentlich findet man die Vögel auch auf Schwemm- und Schlickflächen, wie man sie im Binnenland allenfalls
im Bereich von Flussmündungen (Binnendeltas) sowie von Rieselfeldern und Kläranlagen findet. Ein Vorkommen
kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Da der Eingriff hier jedoch sehr kleinflächig ist (0,49 ha, davon
0,06 ha bereits Straßenflächen bzw. Kiesflächen), ist von einer sehr geringen Beeinträchtigung der Art auszuge-
hen. Zudem stehen ist der Bereich stark verlärmt, im näheren Umfeld des Geltungsbereichs ausreichend
vergleichbare Habitate zur Verfügung. Der Erhaltungszustand der Art bleibt nach derzeitigem Erkenntnis-
stand erhalten.
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3                                                            Gemeinde Bergkirchen
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Der Haussperling besiedelt ganzjährig vor allem Städte und Dörfer, aber auch einzelne Höfe oder Gebäude,
bevorzugt mit Nutztierhaltungen. Als Nahrungsgeneralist werden hauptsächlich Sämereien oder andere Pflan-
zenbestandteile sowie tierische Anteile genutzt. Nestlinge werden fast ausschließlich mit Wirbellosen versorgt.
Ein Vorkommen der Art kann nach derzeitigen Kenntnisstand aufgrund nicht vorhandener Lebensräume aus-
geschlossen werden.
In Mitteleuropa brütet die Kornweihe in Heidegebieten, Mooren, Dünen, z.T. auf Flächen mit hohem Grundwas-
serspiegel. Weniger häufig als die Wiesenweihe in Wiesen und auf Äckern. In Verlandungszonen meist über
trockenem Untergrund. Ihre Jagdgebiete sind Grünland, Moore, Wiesen und Äcker. Winterliche Schlafplätze sind
Schilfbestände und andere höhere Vegetation, die gute Deckung bieten. Ein Vorkommen der Art kann nach
derzeitigen Kenntnisstand aufgrund nicht vorhandener Lebensräume ausgeschlossen werden.
Rohrweihen brüten in Altschilfbeständen in Feuchtgebietsflächen und Verlandungszonen stehender oder sehr
langsam fließender natürlicher oder künstlicher Gewässer. Das Nest steht in der Regel in dichtem Schilf, mitunter
auch in kleinen Flächen, häufig über Wasser, nicht selten aber auch über trockenem oder im Lauf der Brutzeit
trocken fallendem Untergrund. Die bereits seit den 1970er Jahren gemeldeten Ackerbruten (Wintergerste) schei-
nen zuzunehmen. Jagdgebiete sind Gewässer, Uferstreifen, offene Feuchtgebiete, oder auch
abwechslungsreiches Kulturland, wie Wiesen, Ackerflächen mit Rainen oder Gräben, mitunter in größerem Ab-
stand von den Neststandorten. Ein Vorkommen auf der kleinen Ackerfläche im westlichen Teilbereich kann nicht
mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Da der Eingriff hier jedoch sehr kleinflächig ist (0,31ha westlicher Teilbe-
reich), ist von einer sehr geringen Beeinträchtigung der Art auszugehen. Zudem stehen im näheren Umfeld des
Geltungsbereichs ausreichend vergleichbare Habitate zur Verfügung. Der Erhaltungszustand der Art bleibt
nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten.
Der Schlagschwirl besiedelt meist Biotope die im weitesten Sinn Auwälder oder fortgeschrittene Sukzessions-
stadien von Verlandungszonen stehender oder fließender Gewässer darstellen. Die Kombination von dichter
Strauch- und Baumschicht (meist Pappeln, Weiden, Eschen, Erlen) mit üppiger Krautschicht (oft Brennnesseln)
scheint wichtig. Bodenfeuchtigkeit scheint eine wichtige Voraussetzung für die Ansiedlung zu sein. Es gibt aber
auch regelmäßig Beobachtungen in völlig anderen, auch trockenen Biotopen wie Windwurfflächen, Kahlschlägen
und Waldrändern oder sogar Streuobstbeständen mit dichter Krautschicht.
Der Stieglitz besiedelt offene und halboffene Landschaften mit mosaikartigen und abwechslungsreichen Struk-
turen (u. a. Obstgärten, Feldgehölze, Waldränder, Parks). Entscheidend ist hierbei auch das Vorkommen
samentragender Kraut- oder Staudenpflanzen als Nahrungsgrundlage. Geschlossene Wälder werden von der Art
gemieden. Außerhalb der Brutzeit ist er oft nahrungssuchend auf Ruderalflächen, samentragenden Staudenge-
sellschaften, bewachsenen Flussbänken, Bahndämmen oder verwilderten Gärten anzutreffen. Der östliche
Teilbereich könnte ein Habitat für die beiden Arten darstellen. Hier erfolgt jedoch nur ein sehr kleinflächiger Eingriff
(0,18 ha Geltungsbereich). Zudem ist die Fläche bereits stark verlärmt. Der Erhaltungszustand der Arten bleibt
nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten.
Als Nahrungsflächen benötigen Weißstörche offenes, störungsarmes, feuchtes oder extensiv genutztes Grün-
land mit möglichst hohem Anteil an Kleinstrukturen wie z.B. Gräben, Säume, Raine. Neststandorte sind möglichst
hohe einzelne Gebäude, in dörflichen und kleinstädtischen Siedlungen oder in Vororten von Großstädten, verein-
zelt auch Masten oder Bäume in Talauen oder Gebieten mit hoher Dichte an Teichen und Feuchtbereichen.
Nahrungssuchende Vögel wurden auf Nassgrünland, Wiesen/Weiden, in Flachmooren und an stehenden Gewäs-
sern registriert. In Bayern benötigt ein Brutpaar ein Nahrungsgebiet von bis zu 200 ha. Ein Vorkommen der Art
kann nach derzeitigen Kenntnisstand aufgrund nicht vorhandener Lebensräume ausgeschlossen werden.
Ursprünglich besiedelte die Zwergschnepfe große Moore oder nasse Wiesen. Rastplätze finden sich in Verlan-
dungszonen, nassen Wiesenflächen, Schlick-, Schwemm- oder Ruderalflächen, Quellsümpfen, Wiesengräben
oder vernässten Stellen. Der östliche Teilbereich könnte einen Rastplatz für die Art darstellen. Hier erfolgt jedoch
nur ein sehr kleinflächiger Eingriff (0,18 ha Geltungsbereich). Zudem ist die Fläche bereits stark verlärmt. Der
Erhaltungszustand der Art bleibt nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten.

Kriechtiere
Wissenschaftlicher Name                            Deutscher Name                                 RLB      RLD EZK
Lacerta agilis                                     Zauneidechse                                      3       V      u
Die Zauneidechse bevorzugt trockene und Wärme speichernde Substrate, beispielsweise Hanglagen mit Halb-
trocken- und Trockenrasen, Geröllhalden, felsige Böschungen oder aufgelockerte steinige Waldränder. Auch
bauliche Strukturen wie Bahndämme, Straßenböschungen oder (Strom- und Gas-) Leitungstrassen, die auch als
Wander- und Ausbreitungslinien wesentlich sind, werden besiedelt. Ein Vorkommen der Zauneidechse ist inner-
halb des Geltungsbereichs im Bereich der geplanten Erweiterung des P+M Parkplatzes nicht vollständig
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3                                                      Gemeinde Bergkirchen
Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021                Seite 13 von 34

auszuschließen. In diesem Bereich sind trockene, wärmespeichernde, grabbare Substrate vorhanden. Zudem
sind Versteckmöglichkeiten z.B. unter abgelagertem Wellblech und Deckung unter dichter bzw. lockerer Vegeta-
tion gegeben. Ein Vorkommen der Art im Geltungsbereich kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, ist
jedoch unwahrscheinlich. Der westliche Teilbereich mit einer Ackerfläche und einem Kiesweg ohne Versteckmög-
lichkeiten bietet keinen geeigneten Lebensraum. Der östliche Teilbereich mit kiesigen Flächen an der Straße
könnte grundsätzlich einen Lebensraum darstellen. Jedoch besteht hier eine extreme Vorbelastung durch die
Lage an der stark befahrenen Straße, der b 471. Die Tiere sind somit an sich stark gefährdet (hohes Tötungsri-
siko). Zudem ist der Eingriff hier nur kleinflächig auf 1.735 m² innerhalb des Geltungsbereiches im östlichen
Teilbereich. Durch die Planung könnten gegebenenfalls gewisse Beeinträchtigungen für die Art resultieren. Da
im Umfeld ausreichend Ausweichhabitate zur Verfügung stehen, bleibt der Erhaltungszustand der Art bleibt
nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten.

Lurche
Wissenschaftlicher Name                         Deutscher Name                              RLB     RLD EZK
Bombina variegata                               Gelbbauchunke                                 2      2      s
Bufo calamita                                   Kreuzkröte                                    2      V      u
Bufo viridis                                    Wechselkröte                                  1      3      s
Hyla arborea                                    Europäischer Laubfrosch                       2      3      u
Pelobates fuscus                                Knoblauchkröte                                2      3      u
Pelophylax lessonae                             Kleiner Wasserfrosch                          3      G      ?
Rana dalmatina                                  Springfrosch                                  V             g
Triturus cristatus                              Nördlicher Kammmolch                          2       V     u
Die Kreuzkröte ist eine klassische Pionierart des offenen bis halboffenen, trocken-warmen Geländes mit lockeren
und sandigen Böden. Das sind Sand- und Kiesbänke, Schwemmsandbereiche, sowie Überschwemmungstüm-
peln in Auen natürlicher Fließgewässer. Da es kaum noch solche Primärhabitate gibt, besiedelt die Art heutzutage
fast ausschließlich offene, vegetationsarme bis -freie Flächen mit Versteckmöglichkeiten sowie kleine und nahezu
unbewachsene, temporäre Gewässer mit Flachufern. Das sind Abbaustellen (Kies- und Sandgruben), Industrie-
und Gewerbebrachen bzw. Bauplätze, militärische Übungsplätze, aber auch Kahlschläge, Bahngelände oder Ag-
rarlandschaften. Der Aktionsradius der Tiere beträgt in der Regel bis zu 1 km bis maximal 5 km.
Die Wechselkröte ist eine Steppenart, die durch eine enge Bindung an trocken-warme Landschaften mit geringer
Walddichte und geringen jährlichen Niederschlägen an Trockenheit und Wärme (aber auch Kälte) gut angepasst
ist. Die Art bevorzugt offene, sonnenexponierte Lebensräume mit lückiger, niederwüchsiger Vegetation und grab-
fähigen Böden. Bei uns bewohnt sie neben wenigen Flussauen vor allem Abbaustellen (v. a. Kies- und
Sandgruben), militärische Übungsplätze, Industriebrachen bzw. Baustellen, trockene Ruderalflächen in früher
Sukzession, auch Äcker, Bahndämme, Parks und Gärten. Als Laichgewässer dienen der Pionierart ver-
schiedenste stark sonnenexponierte, vegetationsarme, fischfreie, meist flache Stillgewässer (oder zumindest mit
Flachufern), beispielsweise wassergefüllte Senken oder Fahrspuren in Baustellen, auf Äckern und Wiesen, Tüm-
pel, Teiche, Rückhaltebecken, Altarme und Baggerseen. In Flussauen werden auch Überschwemmungstümpel
als Primärhabitate besiedelt. In größeren Abgrabungskomplexen mit vielen einzelnen Gewässern werden Meta-
populationen gebildet.
Der Laubfrosch ist eine geeignete Leitart der Biotopvernetzung, da dessen Lebensräume weit voneinander
(mehrere Kilometer) entfernt liegen können. Wanderkorridore wie Hecken, Wald- und Wegränder, Raine, Gräben
oder auch reich strukturiertes Grünland sind von essenzieller Bedeutung. Der Laubfrosch ist eine Charakterart
naturnaher, extensiv genutzter Wiesen- und Auenlandschaften, mit schwankendem Grundwasserstand. Fluss-
auen, naturnahe Wälder mit Gewässer samt Lichtungen, große flache Seen mit Schilfröhricht und umliegenden
Offenlandbiotopen, Teichlandschaften werden als Lebensräume genutzt. Aber auch Abbaustellen mit ausgedehn-
ten Feuchtflächen in Kombination mit Hecken und Gebüschen, sowie geeigneten Laichgewässern werden
besetzt.
Knoblauchkröten sind ursprüngliche Steppentiere, die in offenen bis mäßig beschatteten Habitaten mit vorzugs-
weise lockerer Krautschicht vorkommen. Primärlebensräume in unserer Kulturlandschaft sind anthropogene
Gebiete wie Heiden, Ruderalflächen, Magerwiesen, Abbaustellen oder Äcker (v. a. Spargel, Kartoffel) geworden
sind. Knoblauchkröten benötigen leicht grabbare, lockere, offene oder wenig beschattete Böden, in die sie sich
tagsüber eingraben können. Die Erdhöhlen werden regelmäßig genutzt und immer wieder ausgebaut. Sandboden
wird bevorzugt, aber auch schwerere (Löss- / Lehm-) Böden werden besiedelt. Da der Aktionsradius der Tiere
nur 200-400 m rund um das Laichgewässer beträgt, darf dieses nicht weit entfernt sein. Geeignet sind meist
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3                                                       Gemeinde Bergkirchen
Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 14. Dezember 2021                 Seite 14 von 34

größere, v. a. am Ufer vegetationsreiche Stillgewässer, aber auch wassergefüllte Gräben, Tümpel und über-
schwemmte Wiesen ab ca. 30 cm Tiefe. Die Tiere besitzen keine feste Laichplatzbindung.
Der Kleine Wasserfrosch ist nicht sehr stark an das Gewässerumfeld als Lebensraum gebunden. Die Art be-
wohnt vorzugsweise Au- und Bruchwälder, sowie andere Laub- und Mischwaldgebiete abseits großer Flussauen,
innerhalb derer sie auf der Suche nach Nahrung oder neuen Lebensräumen regelmäßige Wanderungen über
Land unternehmen und dabei auch in steppenähnliche, feuchte und halboffene (verbuschte) Landschaften vor-
dringen. Große oder vegetationsarme Stillgewässer werden eher gemieden. Die Überwinterung findet an Land
statt. Bevorzugte Laichgewässer sind kleinere, eher nährstoffarme, auch saure Gewässer in Abbaustellen, Fluss-
auen, Nieder- und Übergangsmooren, die Sonnen-exponiert, vegetationsreich und gut strukturiert sind.
Der Springfrosch ist eine Wärme liebende Art, die vorwiegend in der Ebene entlang von Flussläufen in Hartholz-
auen, lichten Laubmischwäldern, an Waldrändern und auf Waldwiesen vorkommt. Bevorzugte Laichgewässer
sind sonnenexponierte, vegetationsreiche, meist fischfreie Stillgewässer unterschiedlicher Größe, die im Wald,
am Waldrand oder zumindest in Waldnähe liegen, u. a. Altwässer, WaldNassabbau, -tümpel, Toteislöcher, kleine
Teiche, Gräben sowie temporäre Gewässer. In den Laichgewässern heftet die Art ihre Laichballen mit mehreren
Hundert Eiern an Unterwasserpflanzen, Wurzeln oder Äste. Springfrösche sind wärmeliebender und Trockenheit
resistent und kommen deshalb in häufig noch in relativ trockenen Landschaften vor.
Es bestehen keine Stil- oder Fließgewässer innerhalb des Geltungsbereiches, das nächste Fließgewässer mit
Altarmen und kleinen Stillgewässern ist die Amper im Osten. Die genannten Aren könnten an der Amper bzw.
dem Nahbereich der Amper vorkommen. Wechselkröte und Europäischer Laubfrosch kommen im angrenzenden
FFH-Gebiet nachgewiesen vor.
Die benötigten Lebensräume für die Arten sind im Geltungsbereich nicht in geeigneter Ausprägung vorhanden.
Wanderkorridore für die Arten sind aufgrund der isolierten Lage zwischen der Autobahn A 8 (im Westen) und
B 471 (im Norden) unwahrscheinlich, können jedoch nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Das Gebiet
bleibt für wandernde Tiere weiterhin durchgängig. Der Erhaltungszustand bleibt nach derzeitigem Kenntnis-
stand erhalten.
Schmetterlinge
Wissenschaftlicher Name                          Deutscher Name                            RLB       RLD      EZK
Phengaris nausithous                             Dunkler Wiesenknopfbläuling               V         V         u
Libellen
Wissenschaftlicher Name                         Deutscher Name                                 RLB       RLD EZK
Ophiogomphus cecilia                            Grüne Flussjungfer                              V              g
Pflanzen
Wissenschaftlicher Name                         Deutscher Name                                 RLB       RLD EZK
Cypripedium calceolus                           Europäischer Frauenschuh                        3         3    u
Gladiolus palustris                             Sumpf-Siegwurz                                  2         2
Helosciadium repens                             Kriechende Sellerie                             2         2    u

Gesamtabschätzung
Es sind im Planungsbereich keine Vorkommen geschützter Pflanzenarten bekannt. Insbesondere sind keine Ar-
ten des Anhangs IV der FFH -Richtlinie und von streng geschützten Arten der Bundesartenschutzverordnung
bekannt. Mit einem Vorkommen ist mit Ausnahme der Zauneidechse nicht zu rechnen.
Fledermäuse könnten im Umfeld vorkommen und das Gebiet zum Durchflug bzw. den östlichen Bereich als
Nahrungshabitat nutzen. Der Eingriff ist hier nur sehr kleinflächig, der Erhaltungszustand der Arten wird dadurch
nicht verschlechtert.
Ein Vorkommen der Zauneidechse ist innerhalb des Geltungsbereichs nicht vollständig auszuschließen. Jedoch
ist das Gebiet aufgrund der Lage an der B 471 nur bedingt für die Tierart geeignet (hohes Tötungsrisiko).
Das Gebiet könnte einen Wanderkorridor für Amphibien darstellen. Wanderbewegungen sind auch trotz der
Überplanung weiterhin möglich.
Bei Alpenbirkenzeisig, Baumpieper, Bluthänfling, Dorngrasmücke, Erlenzeisig, Feldsperling, Feldschwirl,
Gartenrotschwanz, Gelbsötter, Goldammer, Grauammer, Klappergrasmücke, Neuntöter, Raubwürger und
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