Ensdorf Neues aus Saarland-Modell am 06. April gestartet - Gemeinde Ensdorf

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Ensdorf Neues aus Saarland-Modell am 06. April gestartet - Gemeinde Ensdorf
Neues aus Ensdorjf

 Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ensdorf

      Saarland-
         Modell
   am 06. April
       gestartet

                                                              Ausgabe 14/2021
www.gemeinde-ensdorf.de                                   Freitag, 9. April 2021
Ensdorf Neues aus Saarland-Modell am 06. April gestartet - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                                             -2-                                                                      Ausgabe 14/2021

                  Medizinische Dienste
 ■■Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                                                       13. April 2021
 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst                                                       Löwen-Apotheke, Provinzialstraße 107, Ensdorf,
 der Kassenärztlichen Vereinigung kostenlos unter der                                                   06831/958866
 bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 rund                                                         14. April 2021
 um die Uhr an allen Tagen des Jahres.                                                                  Ludwigs-Apotheke, Französische Straße 1,
 Zusätzlich ist die ärztliche sowie kinderärztliche                                                     Saarlouis, 06831/2957
 Bereitschaftsdienstpraxis Saarlouis im Marienhaus                                                      15. April 2021
 Klinikum Saarlouis, Kapuzinerstraße 4, 66740                                                           Apollonia-Apotheke, Lebacher Straße 33, Saarlouis-
 Saarlouis (Tel.-Nr. 0 18 05/66 30 03) zu folgenden                                                     Fraulautern,
 Zeiten geöffnet:                                                                                       06831/82828
 Von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr,                                                            16. April 2021
 an Feiertagen (inkl. Heiligabend / Silvester),                                                         Marien-Apotheke, Kirchstraße 9, Bous, 06834/2300
 an Rosenmontag sowie
 an Brückentagen.                                                                                       ■■Notfalldienst der Tierärzte
 Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte den Notarzt über
 die Rettungsleitstelle 19 222 oder 112.                                                                (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer
 Bei Handy bitte nur mit Vorwahl (0681).                                                                Vereinbarung)
                                                                                                        Der Notdienst an Wochenenden beginnt jeweils am
                                                                                                        Freitag um 18.00 Uhr und endet am Montag um
 ■■Notfalldienst der Zahnärzte                                                                          08.00 Uhr.
 (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer                                                 10./11. April 2021
 Vereinbarung)
                                                                                                        Tierärztin Otto, Provinzialstr. 106, 66806 Ensdorf,
 10./11. April 2021
                                                                                                        06831/505 33 07
 Dr. Stefan Wilhelm, Schwalbach; 06834/55401 und
                                                                                                        Darüberhinaus sind die tierärztlichen Kliniken ganz-
 06831/59415
                                                                                                        jährig rund um die Uhr dienstbereit:
                                                                                                        Tierärztliche Klinik für Kleintiere Arz
 ■■Apothekendienst                                                                                      Kaiserslauterer Str. 44, 66123 Saarbrücken
 Der Notdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr des ange-
                                                                                                        Telefon: (0681) 3 32 32
 zeigten Tages und endet um 8.00 Uhr des Folgetages
 09. April 2021                                                                                         http://www.tierklinik-arz.de
 Steinrausch-Apotheke, Berliner Allee 32,                                                               Tierärztliche Klinik für Kleintiere Drs. Kehr, Pack und
 Saarlouis-Steinrausch, 06831/87197                                                                     Scherer
 10. April 2021                                                                                         Hüttenstraße 20, 66583 Spiesen-Elversberg
 Rosen-Apotheke, Schwalbach-Elm, Bachtalstr. 177a,                                                      Telefon: (06821) 179494
 06834/952545                                                                                           http://www.tierklinik-elversberg.de
 11. April 2021                                                                                         Tierärztliche Klinik für Pferde Drs. Rupp, Schwarz und
 Apotheke im Einkaufszentrum Bous, Saarbrücker                                                          Anen
 Str. 197, Tel.: 06834/782399                                                                           Raiffeisenstr. 100, 66802 Überherrn
 12. April 2021                                                                                         Telefon: (06836) 91 90 80
 Vier-Winde Apotheke, Hauptstraße 131, Schwalbach,                                                      http://www.pferdeklinik-altforweiler.de
 06834/952236

                  Polizei • Feuerwehr • Rettungsdienste
 ■■ NOTRUF                                                                                              ■■ Polizeirevier Bous
 POLIZEI��������������������������������������������������������������������������������������� 110    Telefon:���������������������������������������������������������������������������� 06834/9250
 FEUERWEHR������������������������������������������������������������������������������ 112
 RETTUNGSDIENST��������������������������������������������������������������������� 112
                                                                                                        ■■ Freiwillige Feuerwehr
 ■■ Polizei Ensdorf                                                                                     Feuerwehrgerätehaus����������������������������������������������������� Tel. 9669790
 Telefon:������������������������������������������������������������������������������������� 54522   Wehrführer Jürgen Wolfert������������������������������������������������ Tel. 958535

Impressum:
Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Telefon 06502/9147-0 oder -240
Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Verlagsleiter
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Melina Franklin, unter der Anschrift des Verlages
Verantwortlich bei Zustellreklamationen: Telefon 06502/9147-0, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen-
preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht
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des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Ensdorf Neues aus Saarland-Modell am 06. April gestartet - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                                         -3-                                                                       Ausgabe 14/2021

                 Kirchen • Kindergarten • Bildung • Soziale Dienste • Sonstige
 ■■ Pfarrämter                                                                                       telefonische und persönliche Beratung von Frauen, die sexualisierte
                                                                                                     Gewalt erlebt haben.
 Pfarreiengemeinschaft Bous St. Peter - Ensdorf St. Marien
 Kath. Pfarramt St. Peter Bous����������������������������������������� 06834/2378                  Telefonberatungszeiten:
 Kath. Pfarramt St. Marien Ensdorf���������������������������������� 6831/52264                     Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
 Pfarrsekretärinnen: Katrin Blohm, Christine Hawner,                                                 Dienstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
 Sabine Hölle, Elisabeth Jenal                                                                       Notrufgruppe Saarbrücken, Nauwieserstr. 19, 66111 Saarbrücken,
                                                                                                     .������������������������������������������������Tel. 0681/36767 Fax: 0681/ 9385898
 ■■ Dekanat Saarlouis                                                                                Frauenhaus Saarlouis���������������������������������������������Tel. 06831/2200
 Dekanatsbüro: Kleinstraße 58,                                                                       Aufnahme Tag und Nacht möglich, Anonyme und kostenlose Bera-
 66740 Saarlouis-Lisdorf��������������������������������������Tel. 06831/7699550                    tung
                                                                                                     Hilfe für Familien mit geistig Behinderten
 ■■ Evang. Kirchengemeinde Schwalbach                                                                Familienentlastender Dienst (FED)
 Pfarrbezirk I: Schwalbach (Griesborn, Hülzweiler), Elm (Derlen,                                     der Lebenshilfe e.V., 66793 Saarwellingen
 Knausholz, Sprengen), Saarwellingen und Schwarzenholz,                                              Telefon von 08:00 - 16:00 Uhr����������������������������� Tel. 06838/9827-70
 Pfarrer Reinhard Janich, Schwalbach���������������������Tel. 06834/53546                           Telefon von 16:00 - 08:00 Uhr�������������������������������Tel. 0171/3875124
 Pfarrbezirk II: Bous und Ensdorf                                                                    Beratungsstelle für junge Arbeitslose
 Pfarrerin Juliane Opiolla, Bous����������������������������Tel. 06834/7801752                      Katholische Erwachsenenbildung e.V. Hospitalstraße 7
 Pfarrerin Inge Wiehle�������������������������������������������Tel. 06898/4480781                 66798 Wallerfangen�����������������������������������������������Tel. 06831/965646
 Gemeindebüro Schwalbach����������������������������������Tel. 06834/956970                         Abholung von Tierkörpern und Schlachtabfällen
 Öffnungszeiten Mo., Di., Do., und
                                                                                                     .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06508/91430
 Fr.: 8:30 bis 12:00 Uhr, mittwochs geschlossen
                                                                                                     Tierschutzhotline im Saarland�������������������������Tel. 0681/99784530
 ■■ Haus für Kinder & Familien
 Kindergarten „St. Marien“ Ensdorf                                                                   ■■ SONSTIGE RUFNUMMERN
 Leitung: Karsten Müller                                                                             Bergmannsheim Ensdorf Saal�����������������������������������������Tel. 504-163
 Zentrale und Rezeption: Frau Dany Thiel��������������������������� Tel. 53391                      Großsporthalle Ensdorf������������������������������������������������������ Tel. 59501
                                                                                                     Freibad Ensdorf���������������������������������������������������������������� Tel. 506206
 ■■ Schulen                                                                                          Postagentur Ensdorf���������������������������������������������������� Tel. 4879462
 Grundschule Ensdorf���������������������������������Tel. 506096 / Fax: 507441                      Öffnungszeiten:
 Rektorin: Christina Lein                                                                            Mo, Di, Do, Fr von 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr
 Freiwillige Ganztagsschule/Gemeindehort����������������������� Tel. 509140                         Mi von 9.00 - 12.30 Uhr; Sa von 9.00 bis 12.00 Uhr
 Leitung: Dominic Dörr                                                                               Förster der Gemeinde Ensdorf
 Gemeinschaftsschule Schwalbach-Ensdorf���������Tel. 06834/953953                                   für den Staatsforst, Herr Martin Wollenweber,
 (Johannes-Gutenberg-Schule Schwalbach)                                                              .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 0175/2200896
                                                                                                     Ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter
 ■■ Weitere Schulen                                                                                  Herr Meiko Balthasar������������������������������������������������������ Tel. 4999830
 Kreismusikschule in                                                                                 M_Balthasar@web.de
 Bous-Ensdorf-Schwalbach���������������������������������������Tel. 06834/1534                      Hilfe gegen Wespen
 Anne Frank Schule
                                                                                                     Viktor MARTIN mobil��������������������������������������������������� 0173/3264731
 Schwalbach�����������������������������������������������������������Tel. 06834/953900
                                                                                                     Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung
                                                                                                     Egon Haag, Schacherweg 22,
 ■■ Soziale Dienste                                                                                  66773 Schwalbach-Hülzweiler��������������������������������Tel. 06831/59381
 Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverband Ensdorf
                                                                                                     (Sprechstunden montags - freitags nach Terminvereinbarung)
 Herr Paul Fisch, Schwarzstraße 5���������������������������������� Tel. 1667033
 Mobil: 0177/4881231                                                                                 Wolfgang Ressing, Friedrich-Ebert-Str. 41,
 Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis                                                         66359 Bous���������������������������������������������������������Tel. 06834/5697215
 Beratung und Infos zu Vorsorgevollmachten,                                                          Bodwing Johannes, Dorfstr. 111, Saarlouis������������Tel. 06831/46437
 Betreuungs- und Patientenverfügungen                                                                Schiedsmann
 Kostenlose Zusendung von Informationsmaterial                                                       Jürgen Seiwert ���������������������������������������������������������Tel. 06831/5706
 unter�������������������������������������������������������������������� Tel. 06831/444-436       schiedsmann@gemeinde-ensdorf.de
 Saarlouiser Tafel                                                                                   Behindertenbeauftragter der Gemeinde Ensdorf
 (Lebensmittelspenden für Bedürftige)���������������������Tel. 06831/93990                          Franz Leinenbach, Erlenstr. 22������������������������������������������� Tel. 52623
 Psychosoziale Beratungsstelle des Gesundheitsamtes
 im Landkreis Saarlouis                                                                              E-Mail: franz.leinenbach@superkabel.de
 .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/444700    Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Ensdorf
 Diakonisches Werk an der Saar                                                                       Hans Fels, St. Barbarastraße 10���������������������������������������� Tel. 58586
 (Beratung zwischen Schule und Beruf)                                                                Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister
 .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/49721   Frank Dillenburger, Mettlach�������������������������������Tel. 06865/8069146
 Arbeitsstelle für Integrationshilfen                                                                außer den Straßen: An der Schleuse, Bommersbachweg,
 der Arbeiterwohlfahrt���������������������������������������������Tel. 06831/121721                Bernardsweg, Großstraße, Spessbergstraße und Lauternweg.
 Selbsthilfegruppe der anonymen Alkoholiker                                                          Für diese Straßen ist Bezirksschornsteinfegermeister,
 zentrale Kontaktstelle������������������������������������������������Tel. 0681/19295
                                                                                                     Jürgen Krause, Losheim, zuständig��������������������Tel. 06872/5041970
 Donum Vitae e.V.
 Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung                                               Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach
 Großer Markt 21, 66740 Saarlouis������������������������Tel. 06831/120028                          Telefonzentrale������������������������������������������������������������������ 06834/850
 Elternselbsthilfe Dillingen e.V.��������������������������Tel. 06831/7685702                       Störungsdienst Gas- Fernwärme, sowie
 Deutscher Kinderschutzbund e.V.                                                                     Wasserversorgung der TWE Ensdorf�������������������� Tel. 06834/85-111
 1. Vors. Frau Renate Ruffing���������������������������������������������� Tel. 52256              energis-Netzgesellschaft mbH
 Lebenshilfe Saarlouis e.V.������������������������������ Tel. 06838/810-18/19                      Störungsnummer Strom������������������������������������ Tel. 0681/9069-2611
 Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis                                                             Defekte Straßenbeleuchtung
 Choisy-Ring 9, Saarlouis�������������������������������������������������� Tel. 120630
                                                                                                     Info: Zentrale Service Nr. für Meldung von Schäden an der
 Leitstelle Älter werden
 im Landkreis Saarlouis:��������������������������������������� Tel. 06831/444-239                  Straßenbeleuchtungsanlage:����������������������������� Tel. 0681/4030-3003
 Kommunale Beratungsstelle                                                                           E-Mail: info@energis.de
 „Besser leben im Alter durch Technik“:���������� Tel. 06831/444-573                                Entsorgungsverband Saar
 Notruf und Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen                                       Hotline����������������������������������������������������������������� Tel. 0681/5000-555
Ensdorf Neues aus Saarland-Modell am 06. April gestartet - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                             -4-                                                 Ausgabe 14/2021

                   Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                                                   DER GEMEINDE

  Bekanntmachungen und Informationen
  Gemeindeverwaltung                                                                                         Partnerschaft
   Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf
   Tel. 0 68 31/ 504-0     Fax 0 68 31 / 504-167
   Internet: http://www.gemeinde-ensdorf.de
   Mail: info@gemeinde-ensdorf.de

  Was finde ich wo im Rathaus?
  Erdgeschoss:                                                          1. Obergeschoss:
  ■-    Bürgerbüro, Tel. 504-132 oder -134, Zimmer 110                  ■ Bürgermeister Tel. 504-110, Zimmer 206
  ■     Führerscheinwesen, Tel. 504-132 oder -134, Zimmer 110           ■    Hauptamt Tel. 504-112, Zimmer 212
  ■     Bestattungswesen, Tel. 504-131, Zimmer 103                      ■    Personalamt Tel. 504-113, Zimmer 210
  ■     Standesamt, Tel. 504-133, Zimmer 111                            ■    Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Tel. 504-115, Zimmer 209
  ■     Flüchtlingsmanagement, Tel. 504-131, Zimmer 103                 ■    Jugend, Soziales u. Kindertagesstätten Tel. 504-137,
  ■     Ordnungsamt Tel. 504-130, Zimmer 112                                 Zimmer 201
  ■     Verkehrsüberwachung, Tel. 504-121, Zimmer 106                        Stabsstelle Digitalisierung, Tel. 504-122, Zimmer 203
  ■     Gemeindekasse Tel. 504-121 u. -123, Zimmer 106-107
                                                                        2. Obergeschoss:
  ■     Kämmerei, Wirtschaftliche Beteiligungen, Tel. 504-120,
        Zimmer 108                                                      ■ Bauamt Tel. 504-150, Zimmer 301-302 und 307-308
  ■     Steueramt Tel. 504-125, Zimmer 101                              ■    Amt für Umwelt und Naturschutz Tel. 504-157, Zimmer 306
                                                                        ■    Wertstoffberatung Tel. 504-157, Zimmer 306

                           Öffnungszeiten:                                                        Bürgerbüro:
          Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr                         Montag und Mittwoch von 08.00-13.00 Uhr,
                    und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,                             Dienstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.30 Uhr,
                                                                           lichkeitenvon 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr,
                Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nkte KontaktmögDonnerstag              en“)
                                        it eingesch
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                                 Derze
                 Darüber hinaus nach   Vereinbarung.
                                                     te r Ru br ik: „Amtlich               Freitag von 08.00-12.00 Uhr
                                                  un
                                      ner Bericht                                       Darüber hinaus nach Vereinbarung.
                          (siehe eige
                      Für Mitteilungen, Fragen oder Hinweise ist die Gemeinde Ensdorf auch unter +49 6831 504122
                                                 über WhatsApp schriftlich erreichbar.

                                               Bürgersprechstunden des Bürgermeisters
                                         (Terminabsprache unter Tel.-Nr. 504-117 bzw. 118 erbeten!):
                          Die reguläre Sprechstunde findet jeden ersten Dienstag von November bis März in der Zeit
                           von 15:30 - 17:30 Uhr und von April bis Oktober in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr statt.

  ■ Bauhof                                                                ■ Wertstoffhof/EVS Wertstoffzentrum
  Tel. 504-142, Fax 504-143                                               Tel. 509-275 / Tel. 504-157
  Saarlouiser Straße 6, 66806 Ensdorf                                     Schwalbacher Berg 159, 66806 Ensdorf
  Öffnungszeiten:
  Montag bis Donnerstag             von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr,          Öffnungszeiten ganzjährig:
  Freitag                           von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr           Montag, Mittwoch, Freitag:              11.00 bis 17.00 Uhr
                                                                          Dienstag, Donnerstag:                   08.00 bis 13.00 Uhr
  Rufbereitschaft Bauhof: 0171/7400479                                    Samstag:                                10.00 bis 16.30 Uhr

  ■ Rufbereitschaft TWE GmbH: Tel. 06834/85-111
  Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach

                                                                    @
  Saarbrücker Str: 195, 66359 Bous

                                        Weitere Informationen aus                 unserer Gemeinde finden Sie auf
            /EnsdorfSaar                      unserer Internetseite              www.gemeinde-ensdorf.de.

                                                       Herausgeber: Gemeinde Ensdorf
                                          Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Jörg Wilhelmy
                                              Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren
      Die amtlichen Bekanntmachungen erscheinen wöchentlich. Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt der Gemeinde Ensdorf.
                        Einzelexemplare sind gegen Erstattung der Selbstkosten bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Ensdorf Neues aus Saarland-Modell am 06. April gestartet - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                    -5-                                             Ausgabe 14/2021

                                   Bürgermeister-Ecke

          ­Liebe Leserinnen,
          liebe Leser,

          Saarland-Modell gestartet
          Das Saarland geht in der Bekämpfung der Corona-Pandemie mit dem Drei-Stufen-Plan für das Saarland-Modell
          mit „Impfen-Testen-Öffnen“ neue Wege. Trotz zuletzt steigender Infektionszahlen und Diskussionen über einen
          neuen bundesweiten Lockdown traten im Land seit 06. April Lockerungen in Kraft. Die Öffnungen sind allerdings
          mit Testauflagen verbunden. Anders als auf Bundesebene vereinbart, richtet die Saarländische Regierung ihre
          Maßnahmen nicht mehr nur an der Sieben-Tage-Inzidenz aus, sondern auch an der Auslastung der Kliniken. Erst
          für den Fall einer „drohenden Überlastung des Gesundheitswesens“ soll ein konsequenter Lockdown verhängt
          werden.
          Das Saarland-Modell im Überblick:
          Seit vergangenem Dienstag sind zusätzlich zu den vor dem 06. April in Kraft getretenen Öffnungsschritten pri-
          vate Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Außenbereich mit maximal 10 Personen möglich, wenn alle Gäste
          einen negativen Test vorlegen können. Veranstaltungen sind vor Beginn der Ortspolizeibehörde zu melden und
          die Kontakte müssen nachverfolgt werden können.
          Auch die Außengastronomie darf mit Kontaktnachverfolgung und vorheriger Terminbuchung öffnen - im Rahmen
          der aktuellen Kontaktbeschränkung von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten ohne Test, darüber hinaus
          bis maximal 10 Personen pro Tisch, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können.
          Außerdem ist Kontaktsport im Außenbereich (z.B. Fußball) und kontaktfrei im Innenbereich (z.B. Tennis in der
          Halle oder Training im Fitnessstudio) mit negativem Test möglich.
          Ebenso sind Theater, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kinos mit Kontaktnachverfolgung und negativem Test
          für Besucher geöffnet.
          Infos zur Testung:
          Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss die Anforderungen des RKI erfüllen (näheres hierzu unter
          www.rki.de/covid-19-tests).
          Außerdem ist das Testergebnis durch die durchführende Stelle (Testzentren, Schulen, Apotheken, Ärzte, Betriebe
          und Behörden) zu bescheinigen. Alternativ können Selbsttests unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden.
          Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen keinen Test.
          Der Drei-Stufen-Plan
          Stufe 1 (grün): stabiles Infektionsgeschehen (Inzidenz unter 100)
          Es gelten die eben erwähnten Öffnungsschritte des Saarland-Modells mit Testpflicht, Kontaktnachverfolgung
          etc.
          Stufe 2 (gelb): gesteigertes Infektionsgeschehen (Inzidenz von über 100 für drei Tage)
          Es wird die Testpflicht auf alle geöffneten Bereiche ausgeweitet (Einzelhandel, alle körpernahen Dienstleistungen
          etc.). Ausnahmen: Bedarfe der Grundversorgung wie Lebensmittel, Bankdienstleistungen oder medizinische
          Behandlungen.
          Stufe 3 (rot): drohende Überlastung des Gesundheitswesens
          Rücknahme aller Öffnungsschritte und konsequenter Lockdown.

          Viele von uns haben bereits lange auf eine solche Perspektive gewartet. Dass
          diese Initiative, die schon Anfang März von der Ministerpräsidentenkonferenz
          (MPK) beschlossen wurde, gerade zu Zeiten steigender Inzidenz beschlossen
          wird, kommt für den ein oder anderen dennoch überraschend.
          Ich persönlich stelle mich gemeinsam mit den saarländischen (Ober)-bürger-
          meisterkolleginnen und –kollegen grundsätzlich hinter dieses Vorhaben - wenn
          die Initiative auch nach meinem Dafürhalten um mindestens eine Woche zu
          früh kommt. Ich erwarte mir aber auch 1. zeitnah eine Definition, was unter der
          schwammigen Formulierung „drohenden Überlastung des Gesundheitswesens“
Ensdorf Neues aus Saarland-Modell am 06. April gestartet - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                 -6-                                             Ausgabe 14/2021

          zu verstehen ist und 2. die konsequente Umsetzung der Ampel, auch der Notbremse, wenn die Zahlen dies
          verlangen.
          An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass kostenlose Corona-Schnelltests gerade auch im Testzen-
          trum an der Repräsentanz nicht nur mehrfach unter der Woche möglich sondern auch gewollt sind.
          Bitte machen Sie umfangreich Gebrauch!

          Testpflicht an weiterführenden Schulen
                                Die Landesregierung hat ab dem 19. April auch eine Testpflicht an den weiterführenden
                                saarländischen Schulen eingeführt. Schülerinnen und Schüler müssen sich ab diesem
                                Zeitpunkt zweimal pro Woche in der Schule testen lassen, um am Präsenzunterricht
                                teilnehmen zu können. Tun sie dies nicht, erhalten sie alternativ ein Lernangebot für zu
                                Hause.

          Corona-Fall im Gemeindehort
          Bei den regelmäßigen Corona-Testungen der Kinder und Erzieherinnen und
          Erzieher im Gemeindehort, die in den Osterferien vom Vorsitzenden unseres
          DRK Ortsvereins, Paul Fisch, vorgenommen werden (an dieser Stelle ein herz-
          liches Dankeschön dafür an ihn), fiel der Test eines Kindes aus der Gruppe
          der Schuljahre 3/4 am Mittwoch vergangener Woche positiv aus. Alle anderen
          Kinder waren symptomfrei und wurden zum Glück negativ getestet. Lediglich
          10 Kinder aus der Ferienbetreuung der Klassenstufen 3/4 und zwei Erziehe-
          rinnen befinden sich derzeit vorsorglich noch in Quarantäne. Aufgrund strikter
          Einhaltung des Hygienekonzepts in der Einrichtung konnten die Kinder der
          Klassenstufen 1/2 die Ferienbetreuung weiterhin wie gewohnt besuchen.
          Dieser Fall zeigt nochmals, wie wichtig die regelmäßige Durchführung von Corona-Tests ist. Ohne die Testun-
          gen hätten wir die Infektionskette nicht so frühzeitig erkennen, unterbrechen und die Kinder und ErzieherIn-
          nen, die mit dem positiv auf Covid-19 getesteten Kind Kontakt hatten, schützen können.
          Am vergangenen Dienstag wurde bei den Hort-Kindern der Klassenstufen 1/2 erneut eine Corona-Testung
          durchgeführt. Diese fiel zur Freude von uns allen bei allen Kindern negativ aus.

          Bitte den Laufbus nutzen!
                                 Mit dem Ende der Osterferien verdichtet sich auch wieder der Verkehr vor allem an der
                                 Grundschule, der FGTS und dem Kindergarten. Um die Verkehrssituation an diesen
                                 Stellen zu entschärfen, möchte ich nochmals an unsere Laufbusaktion für einen siche-
                                 ren Schulweg und eine saubere Umwelt erinnern. Bitte regen Sie Ihr Kind an, mit ihren
                                 Freundinnen und Freunden zu Fuß zur Schule zu gehen. In der Gruppe ist der Schul-
                                 weg nicht nur sicherer, sondern macht den Kindern auch mehr Spaß. Zudem bewegen
                                 sie sich an der frischen Luft und lernen, sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten.

          Erdbienen auf Spielplatz
          In der vergangenen Woche erreichte die Gemeindeverwaltung eine Meldung
          von besorgten Eltern, dass über dem Sandboden des Spielplatzes in der Wer-
          dorfstraße Bienen umherfliegen. Der Ensdorfer Fachmann für Wespen und
          Hornissen, Viktor MARTIN, machte sich auf Bitte der Gemeinde hin direkt ein
          Bild vor Ort und versicherte, dass es sich hierbei um harmlose Wildbienen
          handelt. Sie sind friedfertig, stechen nicht und stehen unter Artenschutz, wes-
          halb sie nicht getötet werden dürfen. Selbst für eine schonende Umsiedlung
          ist eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung gemäß des Bundesnaturschutz-
          gesetzes nötig, da sie sehr selten sind. Diese nützlichen Insekten bilden im
          Gegensatz zu Honigbienen keinen Staat, sondern leben solitär, das heißt ein-
          zeln. Wie Herr Martin berichtete, werden sich die Wildbienen noch ca. 14 Tage auf dem Spielplatz aufhalten.
          Übrigens brauchen sich Eltern in Bezug auf das Spritzen mit Gift, wie beispielsweise auf Spielplätzen, keine
          Sorgen zu machen. Herr Martin versicherte, in Bereichen, in denen sich Kinder aufhalten, grundsätzlich kein
          Gift zu verwenden.
          Ich wünsche Ihnen eine angenehme Woche.
          Bleiben Sie gesund!

          Ihr
          Jörg Wilhelmy
Ensdorf Neues aus Saarland-Modell am 06. April gestartet - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                -7-                                                 Ausgabe 14/2021

             Amtliche Bekanntmachungen

  ■■ Hinweis auf die „Verordnung zur                                         ■■ Veröffentlichung des
                                                                                Jahresabschlusses 2019 des
     Änderung infektionsrechtlicher
                                                                                Abwasserwerkes der Gemeinde
     Verordnungen zur Bekämpfung der                                            Ensdorf
     Corona-Pandemie“ vom 02. April 2021                                     Jahresabschluss zum 31.12.2019
  Die aktuelle Rechtverordnung im Saarland, veröffentlicht im                Der Gemeinderat der Gemeinde Ensdorf hat in seiner Sitzung am
                                                                             25.02.2021 den Jahresabschluss 2019 des Abwasserwerkes der
  Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 02. April 2021 auf den Seiten          Gemeinde Ensdorf wie folgt festgestellt:
  869_8 bis 869_118, tritt am 06. April 2021 in Kraft und mit Ablauf         1.   Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 des Abwasserwer-
                                                                                  kes der Gemeinde Ensdorf wird in der Bilanz mit Euro
  des 18. April außer Kraft.
                                                                                  10.764.971,91 festgestellt.
  Diese Verordnung beinhaltet im Einzelnen Artikel 1: „Das Saar-             2. Die Gewinn-u. Verlustrechnung zum 31.12.2019 wird mit
  land Modell ab dem 06. April 2021“ sowie Artikel 2: „Das Saar-                  Erträgen in Höhe von Euro 1.402.908,91 und Aufwendungen
                                                                                  von Euro 1.524.546,84 festgestellt. Der hieraus resultierende
  land-Modell bei gesteigertem Infektionsgeschehen“.                              Jahresverlust beläuft sich auf Euro 121.637,93.
                                                                             3. Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von Euro 121.637,93
                                                                                  erhöht den Verlustvortrag in Höhe von Euro 12.401.39 auf
                                                                                  somit Euro 134.039,32 wird damit die allgemeine Rücklage
  ■■ Bekanntmachung                                                               mit diesem Betrag schmälern, die dann einen Stand von Euro
                                                                                  4.560.178,24 aufweist. Der Verlustvortrag wird auf die neue
  Am Donnerstag, 15. April 2021, findet um 18:30 Uhr die 12.                      Rechnung 2020 vorgetragen.
  Sitzung des Gemeinderates statt. Die Sitzung wird als Video-                    Abstimmungsergebnis:
  konferenz durchgeführt und zeitgleich in den Festsaal des                       Ja 22 (CDU, SPD, FWGE e.V., B90/Grüne)
  Bergmannsheimes übertragen. Zuschauer können dort den                           Nein 2 (B90/Grüne)
                                                                             4. Den jeweiligen Werkleitern wird Entlastung erteilt.
  öffentlichen Teil der Sitzung unter Berücksichtigung des gelten-
                                                                                  Abstimmungsergebnis: einstimmig
  den Hygienekonzeptes verfolgen.                                            Der Wirtschaftsprüfer Markus Hafner, hat den Jahresabschluss
  Die Verwaltung bittet alle interessierten Bürgerinnen und Bürger,          zum 31.12.2019 geprüft und erteilte den uneingeschränkten
  evtl. Fragen für die Einwohnerfragestunde vorab bei der Verwal-            Bestätigungsvermerk.
                                                                             Der Jahresabschlussbericht 2019 liegt in der Zeit vom 12. bis 19.
  tung unter bschmitt@gemeinde-ensdorf.de einzureichen.                      April 2021 beim Abwasserwerk der Gemeinde Ensdorf im Rathaus
  I. Einwohnerfragestunde                                                    Ensdorf, Zimmer 108, während der üblichen Dienstzeiten öffent-
  II. Sitzung des Gemeinderates                                              lich zur Einsicht aus.
                                                                             Der Werkleiter
  Tagesordnung                                                               gez. Jörg Wilhelmy, Bürgermeister
  A) Öffentlicher Teil
  1. Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitglieds
  2. Neubesetzung von Ausschüssen                                        ■■ Landesamt für Verbraucherschutz des
  3. Abberufung und Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes in             Saarlandes:
      die Aufsichtsräte der Beteiligungsgesellschaft Ensdorf mbh
      und der Kommunalen Entwicklungs- und Vermögensma-                  Teilaufhebung der Allgemeinverfügung vom 10.
      nagementgesellschaft Ensdorf mbH & Co. KG                          Dezember 2020 hinsichtlich der Einstellung geimpfter
  4. Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung des Gemein-           Tiere in den eigenen Bestand
      derates vom 25.02.2021                                             Vollzug der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion
  5. Freibadsaison 2021                                                  mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung)
  6. 1. Nachtragssatzung über die Entwässerung der Grundstü-             Aufgrund
      cke, den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und           -    des § 49 Abs. 1 Nr. 3 SVwVfG
      deren Nutzung (Abwassersatzung) der Gemeinde Ensdorf               -    des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der BVDV-Verordnung in der Fassung der
                                                                              Bekanntmachung vom 27. Juni 2016 (BGBl. I S. 1483)
  7. Wahl eines besonderen Vorsitzenden
                                                                         -    des § 38 Abs. 11 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe c Tierge-
  8. Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2019 sowie                sundheitsgesetz (TierGesG) vom 22. Mai 2013 in der Fassung der
      Entlastung des Bürgermeisters                                           Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938), das
  9. Resolution der SPD Fraktion                                              zuletzt durch Artikel 100 des Gesetzes vom 20. November 2019
      Altlastenentschuldung und Hilfe durch Bund und Land                     (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist
  10. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern                   -    der §§ 1 Abs. 1, Abs. 3 und 2 Abs. 1 Nr. 3 des Saarländischen
                                                                              Gesetzes über das öffentliche Veterinärwesen und die amtliche
  11. Satzung über die Realsteuerhebesätze 2021                               Lebensmittelüberwachung (VetALG) vom 19.05.1999, zuletzt
  12. Stellenplan 2021                                                        geändert durch das Gesetz vom 18. November 2010 (Amtsbl. I
  13 Haushalt 2021                                                            2010, S. 1420), in Verbindung mit dem Gesetz über die Errich-
                                                                              tung eines Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz
  14. Planfeststellungsverfahren Lärmsanierung an bestehenden                 vom 18. November 2010 (Amtsbl. I 2010, S. 1420) bzw. der Ver-
      Schienenwegen                                                           ordnung zur Übertragung von Aufgaben des Landesamtes für
  15. Mitteilungen und Anfragen                                               Gesundheit und Verbraucherschutz auf das Landesamt für Sozi-
                                                                              ales vom 10. Juli 2012 (Amtsbl. I 2012, S. 251)
  B) Nichtöffentlicher Teil
                                                                         hebt das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Ziffer 2 der
  16. Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung des Gemein-          BVDV-Allgemeinverfügung folgenden Inhalts vom 10. Dezember
      derates vom 25.02.2021                                             2020 auf:
  17. Ausfallbürgschaft für einen Ensdorfer Verein                       „Im gesamten Gebiet des Saarlandes dürfen ab dem 1. Januar 2021 in
                                                                         einen Rinderbestand ausschließlich BVDV-unverdächtige Rinder ein-
  18. Mitteilungen und Anfragen
                                                                         gestellt werden, die nicht gegen BVDV geimpft worden sind. Ausnah-
  Ensdorf, 07.04.2021                                                    men können durch das LAV nach Abwägung im Einzelfall genehmigt
  gez. Jörg Wilhelmy, Bürgermeister                                      werden“.
Ensdorf Neues aus Saarland-Modell am 06. April gestartet - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                              -8-                                            Ausgabe 14/2021
Die Allgemeinverfügung gilt im Übrigen unverändert weiter (Impfver-
bot).
Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die ortsübliche öffentliche
                                                                           ■■ Achtung Reiserückkehrer!
Bekanntmachung folgenden Tag wirksam und ist sofort vollziehbar.
Hinweise                                                                       Coronavirus-Einreiseverordnung
Diese Allgemeinverfügung nebst Begründung kann beim Landesamt
für Verbraucherschutz, Geschäftsbereich 4 – Amtstierärztlicher Dienst
- Konrad-Zuse-Str. 11 in 66115 Saarbrücken, (Telefon 0681-9978-            Wer aus einem Risikogebiet (https://www.rki.
4500) zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung                                                     de/covid-19        Risikoge-
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-
gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich           biete) einreist, wird
oder zur Niederschrift beim Landesamt für Verbraucherschutz, Kon-
rad-Zuse-Straße 11, 66115 Saarbrücken, einzulegen. Die Erhebung
des Widerspruchs in elektronischer Form z. B. durch E-Mail ist nicht
                                                                           auf die aktuellste
zulässig.
Der Widerspruch hat gemäß § 5 Abs. 3 des Gesetzes über das öffent-         Verordnung       zu
liche Veterinärwesen und die amtliche Lebensmittelüberwachung
(VetALG) keine aufschiebende Wirkung.                                      Quarantäne-
Saarbrücken, den 01. April 2021
gez. Dr. Scherer-Herr                                                      maßnahmen für
Direktorin des LAV
                                                                           Ein- und Rückrei-

             Amtliche Mitteilungen                                         sende zur Bekämp-
                                                                           fung    des     Coronavirus
  ■■ Rathaus für den öffentlichen                                          verwiesen.
     Publikumsverkehr geschlossen
     – Terminvergabe bei dringenden                                        Weitere Infos finden Sie unter https://www.
     Angelegenheiten möglich                                               einreiseanmeldung.de oder auf den Saarland-
                                                                           seiten https://www.corona.saarland.de.

                                                                           Ihre Einreisedaten leiten Sie bitte umge-
                                                                           hend an die Ortspolizeibehörde unter ord-
                                                                           nungsamt@gemeinde-ensdorf.de weiter.

                                                                        ■■ Radgarage am Bahnhof Ensdorf zu
                                                                           vermieten

  Die Dienststellen der Gemeindeverwaltung sind für den öffentli-
  chen Publikumsverkehr geschlossen. Lediglich für dringende
  Angelegenheiten können Termine vereinbart werden.
  Wir bitten Sie, für Anliegen, welche das Bürgerbüro betreffen,
  sich unter der Tel.-Nr. 06831/504-132 innerhalb unserer üblichen
  Öffnungszeiten mit uns in Verbindung zu setzen bzw. per Mail an
  buergeramt@gemeinde-ensdorf.de.
  Für alle sonstigen Anliegen rufen Sie bitte unsere Zentrale an,
  Tel. 06831/504-0, bzw. schreiben Sie uns eine Mail an info@
  gemeinde-ensdorf.de.
  Im Falle einer Terminvorsprache ist das Tragen eines medizini-
  schen
  Mundschutzes Pflicht. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit auch
  einen eigenen Kugelschreiber zu Ihrem Termin mit. Beim Betre-
  ten des Rathauses müssen die Hände sofort desinfiziert werden.
  Spezielles Desinfektionsmittel steht in einem Spender bereit.
  Sicherheitsabstand und Hygienevorschriften sind einzuhalten,
  diese beinhalten unter anderem die Einhaltung des Mindestab-
  standes von 1,5 Metern.
  Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Formularpool unserer
  Homepage auf www.gemeinde.ensdorf.de viele Möglichkeiten
  bietet, Angelegenheiten kontaktlos zu erledigen.
  All diese Einschränkungen dienen dazu, unserer gesamtgesell-
  schaftlichen Verantwortung der Eindämmung der Corona Pande-
  mie gerecht zu werden und auf Dauer die Dienstleistungen der
  Gemeinde Ensdorf sicherzustellen. Die Gemeindeverwaltung bit-
                                                                        Zum 01.01.2021 wurde eine der fünf Radgaragen der Gemeinde
  tet um Verständnis für diese Maßnahmen.                               am Ensdorfer Bahnhof frei. Die Jahresmiete beträgt 80 €. Die
  In Bezug auf die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für                abschließbare Box bietet einen sicheren, trockenen Stellplatz
  Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus wen-
  den sich Betroffene bei Fragen bitte an das Ordnungsamt der           für Fahrräder aller Größen. Interessenten können sich gerne mit
  Gemeinde, Mail: ordnungsamt@gemeinde-ensdorf.de.                      Frau Sandra Rupp im Rathaus in Verbindung setzen.
Ensdorf Neues aus Saarland-Modell am 06. April gestartet - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                               -9-                                     Ausgabe 14/2021

  ■■Stellenausschreibung praxisintegrierte Ausbildung ErzieherIn
  Bei der Gemeinde Ensdorf ist ab voraussichtlich 30. August 2021 die Stelle eines/ einer

                   Auszubildende/n zum*zur Erzieher / Erzieherin (m/w/d)
                                       in Vollzeit
  in der Freiwilligen Ganztagsschule Ensdorf zu besetzen.
  Es handelt sich hierbei um eine praxisintegrierte, dualisierte Ausbildung (PiA) an den Akademien für
  Erzieher und Erzieherinnen. Kennzeichnend für diese Form der Ausbildung ist ihre enge Verzahnung
  der Fachtheorie und Fachpraxis über die gesamte Ausbildungsdauer hinweg. Es erfolgt ein Einsatz
  von zwei Tagen pro Woche in der Praxisstelle und der Besuch der Akademie für Erzieher*innen an
  drei Tagen pro Woche.
  Die Vergütung richtet sich nach den geltenden Regelungen des Ausbildungs-Tarifvertrages für den
  öffentlichen Dienst (TVAöD-BT-Pflege).
  Die Freiwillige Ganztagsschule Ensdorf gehört zu dem Kooperationsmodell „Jugendhilfe und
  Schule“. Hier werden derzeit 120 Grundschulkinder nach Unterrichtsende täglich bis 17 Uhr betreut
  und gefördert. Innerhalb der kompletten Oster- und Herbstferien sowie 3 Wochen in den Sommerfe-
  rien wird auch eine Ganztagsferienbetreuung (7.30 Uhr bis 16.30 Uhr) angeboten.

  Voraussetzungen zur Ausbildung:
  1.      ein mittlerer Bildungsabschluss und
  2.      a)   eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
          b)   eine in der Summe mindestens vierjährige, für den Besuch der Fachschule förderliche,
               hauptberufliche Tätigkeit oder
          c)   ein erfolgreich abgeschlossenes freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst
               in einer sozialpädagogischen Einrichtung nach § 2 Absatz 1 und
               aa) die Fachhochschulreife im Fachbereich Gesundheit und Soziales einschließlich eines
                   mindestens 36-wöchigen einschlägigen Praktikums in der Klassenstufe 11 der Fach-
                   oberschule oder
               bb) die allgemeine Hochschulreife an einer gymnasialen Oberstufe mit der berufsbezoge-
                   nen Fachrichtung Gesundheit und Soziales und die Belegung des Fachs Pädagogik/
                   Psychologie im E-Kurs oder
          d)   eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Bundes- oder Lan-
               desrecht sowie eine einschlägige, mindestens sechswöchige, fachkundig angeleitete sozi-
               alpädagogische Tätigkeit in den Arbeitsfeldern nach § 2 Absatz 1, verbunden mit einer
               Beurteilung dieser Tätigkeit, aus der die Eignung zur Aufnahme in die fachtheoretische
               Ausbildung an einer Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpäda-
               gogik - hervorgeht, oder
          e)   eine sonstige von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte Qualifizierung an
               einer Schule, Hochschule oder Universität oder berufspraktischer Art
  Für Rückfragen stehen der Fachbereich Bildung und Betreuung, Tel. (06831 504-137) und das Per-
  sonalamt, Tel. (06831 504-113) zur Verfügung.
  Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevor-
  zugt berücksichtigt.
  Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, Schnellhefter, da die Bewerbungsunterlagen nicht
  zurück gesendet werden.
  Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 18. April 2021 an die
  Gemeinde Ensdorf                            gerne auch per E-Mail Anhang im
  -Personalamt-                               PDF-Format an:
  Provinzialstraße 101a                       personal@gemeinde-ensdorf.de
  66806 Ensdorf
Ensdorf Neues aus Saarland-Modell am 06. April gestartet - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                               - 10 -   Ausgabe 14/2021

■■ Das Saarland-Modell im Überblick
Ensdorf                                               - 11 -                                 Ausgabe 14/2021

                                         CORONA-HILFSDIENST
                                         Für Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Ensdorf

            Sie haben Probleme bei der Buchung ihrer beiden Impftermine?
            Oder Sie benötigen einen Transport, Begleitservice
            oder Fahrdienst zum Impfzentrum?
            Wenn Sie einen Impftermin zugeteilt bekommen haben, aber selbst nicht
            mobil sind, und sie auch niemanden haben, der Sie zum Impfzentrum
            fahren könnte, wird die Gemeinde Ensdorf in Zusammenarbeit
            mit dem DRK Ortsverein Ensdorf einen
            Fahrdienst für sie koordinieren.
            Sie haben Probleme bei der Buchung des
                                                                                    Fahrdienst

                                                                                                         www.SRD-Druckservice.com
            kostenlosen Corona-Schnelltests?
            Wenden Sie sich an den Corona-Hilfsdienst der Gemeindeverwaltung,
            wir helfen Ihnen gerne weiter:

          HOTLINE Hilfsdienst:         504119              Montag – Freitag 08.30 – 15.30 Uhr
          oder e-Mail an:                                  hilfsdienst@gemeinde-ensdorf.de

            Datenschutz geht uns alle an... Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de!
Ensdorf                                     - 12 -                                       Ausgabe 14/2021

          Schutz und Betreten von landwirtschaftlichen
          Flächen
          Die Ortspolizeibehörde weist darauf hin, dass landwirtschaftliche Flächen nicht uneinge-
          schränkt und auch nicht jederzeit betreten werden dürfen. Zum Schutze der Landwirtschaft
          gilt es, Regeln zu beachten. Diese müssen von Wanderern ebenso eingehalten werden wie
          von Mountainbikern und Hundehaltern.
          Die Ausübung des Rechts auf Erholung in der freien Landschaft nach dem Saarländischen
          Naturschutzgesetz (SNG) steht unter dem Gebot der Rücksichtnahme auf die Belange der
          Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten. Darüber hinaus gibt es konkrete Ver-
          bote:
          Grundsätzlich dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen einschließlich Sonderkulturen
          nach § 11 SNG während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Dies ist
          bei Äckern zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, im Grünland die Zeit des Aufwuch-
          ses und der Beweidung vom 01. April bis 15. Oktober. Mit Einsetzen der Vegetation im
          Frühjahr bis zum Beginn von deren Winterruhe im Herbst verbietet das Naturschutzgesetz
          das Betreten der Mähwiesen und Weiden. Hierfür ist es völlig gleich, ob der Landwirt seine
          Wiese eingezäunt hat oder nicht.
          Das Radfahren, auch mit Mountainbikes, ist in Wald und Feldflur außerhalb von Wegen
          verboten. Die Wege müssen in der freien Landschaft zum Radfahren geeignet sein, im Wald
          eine Mindestbreite von zwei Metern durchgängig aufweisen. Das Wegegebot für Radfahrer
          gilt während des ganzen Jahres. Das Betreten landwirtschaftlicher Flächen während der
          Nutzzeit oder von Sonderkulturen außerhalb der Wege bzw. das Fahrradfahren außerhalb
          geeigneter Wege erfüllt den Tatbestand einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit.
          Hundebesitzer, die zulassen, dass Vierbeiner ihr Geschäft auf landwirtschaftlich genutzten
          Flächen verrichten, geraten mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt. Bei Hundekot handelt es
          sich um Abfall im Sinne des Abfallrechtes, der nur im Wege der ordnungsgemäßen Abfallbe-
          seitigung entsorgt werden darf. So ahndet der saarländische Bußgeldkatalog Umweltschutz
          die Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot) mit einem Verwarn-
          geld von bis zu 30,00 EURO. Nach dem Bußgeldtatbestand des § 52 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. §
          11 Abs. 3 SNG handelt in missbräuchlicher Ausübung des Rechtes auf Erholung, wer beim
          Betreten der freien Landschaft Grundstücke verunreinigt oder abgelegte Abfälle nicht wie-
          der an sich nimmt und entfernt. Die möglichen Bußgelder betragen bis zu 10.000,00 Euro.
          Lassen Sie Ihren Hund frei auf Feldern laufen, riskieren Sie die Erkrankung von Kühen,
          wenn diese mit durch Hundekot verunreinigtem Futter versorgt worden sind.
          Hundekot, der mit dem Erreger Neospora canium infiziert ist, birgt für Rinder eine große
          Gefahr. Über verunreinigtes Futter von Feldern und Wiesen wird der Erreger, der zu Ver-
          kalbung und Totgeburten führen kann, übertragen. Wissenschaftlich hat sich die Bundes-
          forschungsanstalt für Tiergesundheit mit dem Thema befasst. Auf der Internetseite des
          Friedrich-Löffler-Institutes www.fle.bund.de sind akademische Veröffentlichungen zu dem
          Thema Neospora canium nachzulesen. Die Dunkelziffer der Erkrankungen ist hoch.
          Über Hundekot wird der Parasit abgegeben. Die Kuh nimmt ihn mit dem Wasser oder Futter
          auf. Der Parasit ist sehr umweltbeständig und kann sich mehrere Wochen und Monate im
          Wasser oder Futter am Leben halten. Die trächtige Kuh gibt zudem den Parasiten an ihr Kalb
          weiter. Einmal infiziert, kann ein Tier ein Leben lang Träger des Parasiten sein und diesen
          entsprechend weitergeben.
          Der Parasit infiziert bei einer tragenden Kuh das Kalb. Dieses wird frühzeitig abgestoßen, tot
          geboren oder kommt als lebensschwaches Kalb zur Welt. Überlebt es, trägt es selbst den
          Parasiten in sich und kann ihn weitergeben. Da der Parasit die Kuh ein Leben lang begleitet,
          setzt sich dieser Kreislauf immerzu fort. Ein seuchenhafter Charakter entsteht.
          Wir bitten daher alle Hundehalter darum, ihren Tieren im eigenen Grundstück Auslauf
          zu gewähren und beim Spaziergang auf den Wirtschafts- und Waldwegen zu bleiben.
          Hundekot auf Wegen und fremden Grundstücken muss aufgenommen und entsorgt
          werden.
Ensdorf                                                                                                 - 13 -                                                  Ausgabe 14/2021

   Der Naturschutzbeauftragte informiert:
   Leinenpflicht für Hunde vom 1. März bis 30. Juni
   Wie bei allen Formen der Walderholung gilt besonders für Hundebe-
   sitzer der allgemeine Grundsatz des Waldgesetzes, dass man sich im
   Wald so zu verhalten hat, dass die Lebensgemeinschaft, d.h. die dort
   lebenden Wildtiere, nicht gestört wird und die Erholung der Mitmen-
   schen nicht beeinträchtigt wird. Das gleiche gilt auch außerhalb des
   Waldes für Wiesen und Felder. Leider häufen sich die Beobachtungen
   und Beschwerden von Spaziergängern und Joggern, dass diese eigent-
   liche Selbstverständlichkeit durch manche Hundebesitzer missachtet
   wird. Damit bringen einige Uneinsichtige und Unbelehrbare alle vernünf-
   tigen Hundebesitzer in Verruf.
   Der Gesetzgeber schreibt im Saarland vor, dass sich Hunde immer im
   sogenannten Einwirkungsbereich ihrer Führer befinden müssen, der
   Hund zuverlässig kontrollierbar sein und der Hundeführer diese Kont-
   rolle auch ausüben muss.
   Nach dem Saarländischen Jagdgesetz gilt, dass Hunde außerhalb von
   Wegen vom 1. März bis 30. Juni an der Leine zu führen sind. Dies dient
   dem Schutz der Wildtiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit
   ihrer Jungen.
   Meiko Balthasar, Naturschutzbeauftragter der Gemeinde Ensdorf:
   „Hundebesitzer sind Tierfreunde und somit sollte es eine Selbstver-
   ständlichkeit sein, dass man als Hundehalter die Wildtiere schützt. Des-
   halb appelliere ich als Hundebesitzer an alle anderen Hundehalter, die
   Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere einzuhalten!“
   Entsprechende Schilder weisen in betroffenen Bereichen darauf hin.

 ■■ Mitteilung an die Gemeindeverwaltung                                                                         ■■ Abfallbeseitigung
    Ensdorf
                                                                                                                 ■■ Altglas- und Altpapiercontainer
 Ich habe am .................................................folgendes festgestellt:                            Erlenstraße / Prälat-Anheier-Straße
 O       Kinderspielplatz verunreinigt / Spielgeräte beschädigt                                                  Parkstraße (vor der Schulturnhalle)
 O       Schutt / Unratablagerung                                                                                Gustav-Stresemann-Straße
                                                                                                                 (Einwerfzeiten: werktags von 7.00 - 20.00 Uhr)
 O       Fahrbahndecke bzw. Bürgersteig beschädigt
                                                                                                                 Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159
 O       Hydrant / Kanaldeckel / Gully schadhaft                                                                 (Bitte die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes beachten)
 O       Straßenbeleuchtung defekt
                                                                                                                 ■■ Altbatterie-Sammelgefäße
 O       Verkehrsschild beschädigt / schlecht zu erkennen
                                                                                                                 Im rückwärtigen Eingang Rathaus, Provinzial-
 O       Bäume, Hecken und Sträucher behindern die Sicht                                                         straße 101a
 O       Straßenbaustelle nicht gesichert                                                                        Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159

                                                                                                                 ■■ Sammelgefäß für Kork
 Ortsangabe:�������������������������������������������������������������������������������������               Im rückwärtigen Eingang Rathaus, Provinzialstraße 101a
                                                                                                                 Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159
 Sonstige Anregungen:���������������������������������������������������������������������
                                                                                                                 ■■ Sammelgefäß für Altkleider
 Name:����������������������������������������������������������������������������������������������            Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159

 Straße, Wohnort:�����������������������������������������������������������������������������
                                                                                                                 ■■ Gelbe Tonne
                                                                                                                 Abfuhr donnerstags in den ungeraden Kalen-
                                                                                                                 derwochen
 Sie können Ihr Anliegen auch gerne über WhatsApp +49 6831
                                                                                                                 Gelbe Wertstoffsäcke erhalten Sie kostenlos an
 504122 an die Gemeinde Ensdorf senden. Beantwortet werden
 Ihre Nachrichten während der regulären Öffnungszeiten des Rat-                                                  folgenden Stellen:
 hauses. Anrufe unter dieser Nummer werden nicht entgegenge-                                                     Bürgerbüro im Rathaus, Erdgeschoss
 nommen.                                                                                                         Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159
 Hinweis zum Datenschutz:
 Ihre Anliegen werden von der Gemeindeverwaltung sowie den
 dazugehörigen Dienststellen bearbeitet. Dabei werden keine                                                      ■■ Abfallsäcke EVS
 Chats oder persönlichen Daten gespeichert. Lediglich die Daten,                                                 Abfallsäcke, die zusätzlich zu den Restmülltonnen zur Abfuhr hin-
 die zur Bearbeitung Ihres Anliegens notwendig sind, werden intern
 weitergegeben und verarbeitet. Nach Abschluss der Bearbeitung                                                   aus gestellt werden können, erhalten Sie zum Preis von 6,00 € beim
 wird der Chat-Verlauf gelöscht. Die Gemeinde Ensdorf hat keine                                                  Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159
 eigenen Kontakte hinterlegt, somit bekommt WhatsApp durch uns
 auch keinen Zugriff auf Ihre Telefonnummer und Kontakte.                                                        Wasserhärte: 9,7 dH, Härtebereich II,
 Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Gemeinde Ensdorf
                                                                                                                 Waschmitteldosierung beachten
Ensdorf                                                 - 14 -                                             Ausgabe 14/2021

           Glückwünsche
                                                                   Besuch der KiTa-Kinder vom Haus
     Herzlichen Glückwunsch                                        für Kinder und Familien St. Marien

     unseren Altersjubilaren
   Folgenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern unserer
   Gemeinde gratuliere ich im Namen der Gemeinde
   Ensdorf und persönlich recht herzlich:
   Herr Johann Gasper, wohnhaft in Ensdorf, Auf der
   Linde 16, vollendet am 11. April sein 90. Lebens-
   jahr.
   Ihr
   Jörg Wilhelmy                                                   In der Karwoche besuchten einige Kinder vom Haus
   Bürgermeister                                                   für Kinder und Familien St. Marien, Ensdorf unse-
                                                                   rer Seniorenhaus. Leider konnten man sich situa-
   Es wird darauf hingewiesen, dass eine Veröffentli-              tionsbedingt nur von Weitem zuwinken. Doch dies
                                                                   minderte die Freude auf beiden Seiten in keiner
   chung im Nachrichtenblatt nur auf ausdrücklichen                Weise. Ein schönes Willkommenslied animierte die
                                                                   Senioren zum Mitmachen und rührte zur ein oder
   Wunsch der Jubilare erfolgt. In diesem Fall wen-                anderen Träne. Zum Abschluss bereiteten die Kin-
   den Sie sich bitte an das Sekretariat der Gemein-               der uns noch eine große Überraschung: Ein selbst-
                                                                   gebasteltes „Hühnerpärchen“ zog ins Haus ein und
   deverwaltung, Tel.-Nr. 504-117 oder 504-118.                    ziert seitdem den Speisesaal. An Ostern freuten sich
                                                                   die Bewohner über die selbstgebastelten Osterge-
                                                                   schenke der Kinder.
                                                                   Im Namen aller Bewohner den Seniorenhaus St.
                             Ende des amtlichen Teils              Augustin bedanken wir uns bei den Kindern und
                                                                   Erziehern und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen.

          Aus unserer Gemeinde

  Bildband über die Entstehung des Saarpolygons
  Der Förderverein BergbauErbeSaar e.V. veröffent-
  licht zum 5-jährigen Jubiläum des Saarpolygons
  einen ausführlichen Bildband über den Werdegang
  des Saarpolygons. In einem einmaligen Zeitdo-
  kument wird die Entstehung der Landmarke vom
  Ursprung bis zur Fertigstellung eindrucksvoll nach-
  skizziert.
  Unter dem Titel „Das Saarpolygon - die Realisierung
  einer Idee“ beschreibt der Autor Volker Hagelstein,
  Vorstandsmitglied und ehemaliger Projektleiter des
  Fördervereins die Genesis der stählernen Skulp-
  tur vom Ende des Steinkohlenbergbaus im Saar-
  land, über den Architektenwettbewerb, durch die
  gesamte Planungs- und Bauphase hindurch bis zur
  Fertigstellung. Am Ende des 224 Seiten umfassen-
  den Text- und Bildbandes zeigen Impressionen, wie
  sehr das Saarpolygon, das mittlerweile zu einem
  führenden Wahrzeichen im Lande geworden ist, von der Bevölkerung angenommen wird.
  Erscheinungsdatum der ansprechend gestalteten Publikation ist der 19. September 21. Bis zum 30. April besteht die
  Gelegenheit, den Bildband zum vergünstigten Subskriptionspreis von 25,00 Euro (statt 29,50 Euro) vorzubestellen.
  Bestellungen sind zu richten an: geschaeftsstelle@bergbauerbesaar.de oder telefonisch an die Geschäftsstelle, Frau
  Bermann-Engel: 06831/7693710.
  Weitere Infos und ein Blick ins Buch unter www.bergbauerbesaar.de
Ensdorf                                                             - 15 -                                                  Ausgabe 14/2021

                                                    EINKAUFS - HILFSDIENST DER GEMEINDE
                                                    Grundversorgung mit Lebensmitteln für bedürftige
                                                    Bürger und Angehörige von Risikogruppen

      In Zusammenarbeit mit dem DRK Ortsverband Ensdorf und EDEKA Schmidt hat die Gemeinde Ensdorf einen
      Einkaufs-Hilfsdienst für bedürftige Bürger*innen und Angehörige von Risikogruppen geschaffen, die nicht
      mehr selbst einkaufen können und niemanden haben, der dies für Sie erledigen kann.
      Die Bürger*innen können ihre Lebensmittelwünsche bis 12.00 Uhr über die Bestell-Hotline aufgeben. Diese
      werden im Edeka Markt Schmidt abgepackt und durch den DRK Ortsverband Ensdorf abgeholt und zu den
      Bürger*innen geliefert. Die Einkäufe werden nach Erhalt durch die Gemeinde in Rechnung gestellt.

      Und so funktioniert der Einkaufs-Hilfsdienst:
              1. Bestellen bis 12 Uhr (Bürger*innen YGemeinde)
              2. Weitergabe Einkaufszettel an Edeka Schmidt (Gemeinde)

                                                                                                                                              www.SRD-Druckservice.com
              3. Packen der Einkäufe (Edeka Schmidt)
              4. Abholen (DRK Ensdorf)
              5. Kontaktlose Übergabe (DRK Ensdorf YBürger*innen)
              6. Rechnung kontaktlos per Post (Gemeinde YBürger*innen)

             BESTELL-HOTLINE:                    504119                  Montag – Freitag 08.30 – 12.00 Uhr
             oder e-Mail an:                                             hilfsdienst@gemeinde-ensdorf.de

                                                                         Aufnahmevoraussetzungen:
           Bildungseinrichtungen                                         In die Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung kann aufge-
                                                                         nommen werden, wer den Hauptschulabschluss erworben hat. Ein
■■ Kaufmännisches Berufsbildungszentrum                                  bestimmter Notendurchschnitt (früher qualifizierter Hauptschulab-
                                                                         schluss) ist nicht mehr erforderlich.
   Saarlouis!
                                                                         Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung geschafft! Was
Fachoberschule - Ihr qualifizierter Weg zur Fachhochschulreife
                                                                         dann?
Allgemeines:
Die Fachoberschule qualifiziert ihre Schülerinnen und Schüler in         ·   Besuch der Fachoberschule am KBBZ Saarlouis
einem beruflich orientierten praxisnahen Bildungsgang auf wissen-        ·   Eintritt in die Klasse 11 des beruflichen Gymnasiums unter der
schaftlicher Grundlage für das Studium an der Fachhochschule. Die            Voraussetzung eines bestimmten Notenprofils
Betriebe schätzen diese Schulform, da sie ihren Absolventen gute         ·   Beginn einer Ausbildung im kaufmännisch-wirtschaftlichen
Grundlagenkenntnisse für das Verständnis wirtschaftlicher Zusam-             Bereich
menhänge vermittelt.                                                     Anmeldungen am KBBZ SLS
Aufnahmevoraussetzungen:                                                 Sie können sich ab sofort für die Fachoberschule, die Berufsfach-
Für die Klassenstufe 11:                                                 schule für Wirtschaft und Verwaltung sowie die Berufsschule am
                                                                         KBBZ Saarlouis anmelden. Bitte rufen Sie uns unter 06831/94610
·    Mittlerer Bildungsabschluss oder für Schüler aus G8 nach der
                                                                         an oder füllen das Anmeldeformular auf der Homepage (www.
     Klassenstufe 9 mit Versetzung in die Klassenstufe 10 und
                                                                         kbbzsaarlouis.de) aus und lassen es uns zusammen mit dem Halb-
·    Einjähriger Praktikantenvertrag im Bereich Wirtschaft und Verwal-   jahreszeugnis und einer Kopie des Personalausweises zukommen.
     tung.                                                               Die Aufnahme am KBBZ Saarlouis erfolgt zurzeit auch ohne Nachweis
Abschlussberechtigungen:                                                 eines Praktikumsplatzes. Das KBBZ Saarlouis steht bei der Suche
·    Studium an einer Fachhochschule der Bundesrepublik Deutsch-         nach einem Praktikumsplatz gerne beratend zur Seite. Auf der Home-
     land                                                                page des KBBZ Saarlouis ist u. a. eine Praktikumsbörse eingerichtet,
·    Eintritt in die Klasse 11 des Oberstufengymnasiums                  bei der sich Betriebe, die Praktikanten suchen, präsentieren.
·    Beginn einer Ausbildung im kaufmännisch-wirtschaftlichen            Das Sekretariat ist montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 12:45 Uhr
     Bereich                                                             geöffnet.
                                                                         Das Lehrerteam des KBBZ Saarlouis freut sich auf Sie!
www.kbbzsaarlouis.de
Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung - Ihr qualifizierter
Weg zur mittleren Reife
Allgemeines:                                                                        Kirchen
Die Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung ersetzt seit dem
Schuljahr 2020/2021 die Handelsschule. Es handelt sich um eine           ■■ Pfarreiengemeinschaft Bous - Ensdorf
zweijährige Berufsfachschule, die einen noch stärkeren Praxisbezug
als die Handelsschule aufweist. Die Absolventen der Berufsfachschule     Gottesdienstordnung vom 10.04.2021 bis 18.04.2021
für Wirtschaft und Verwaltung werden in die Lage versetzt, sich in       Für die Teilnahme an den Sonntagsgottesdiensten melden Sie sich
betriebliche Zusammenhänge einzuarbeiten. Während der Fachstufe          bitte in den Pfarrbüros in Bous (Tel.: 06834/2378) oder in Ensdorf (Tel.:
I werden die Schülerinnen und Schüler ein Betriebspraktikum absol-       06831/52264) bis spätestens donnnerstags 17 Uhr telefonisch an.
vieren, um hautnah praktische Erfahrungen zu sammeln. Am Ende der        Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in den Pfarrbüros.
Fachstufe II steht eine zentrale Abschlussprüfung, deren erfolgreiches   Die öffentlichen Werktagsmessen können ohne vorherige Anmel-
Bestehen zum Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses führt.             dung besucht werden.
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