Ensdorf Neues aus Saarland-Modell am 06. April gestartet - Gemeinde Ensdorf
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Neues aus Ensdorjf Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ensdorf Saarland- Modell am 06. April gestartet Ausgabe 14/2021 www.gemeinde-ensdorf.de Freitag, 9. April 2021
Ensdorf -2- Ausgabe 14/2021 Medizinische Dienste ■■Ärztlicher Bereitschaftsdienst 13. April 2021 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst Löwen-Apotheke, Provinzialstraße 107, Ensdorf, der Kassenärztlichen Vereinigung kostenlos unter der 06831/958866 bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 rund 14. April 2021 um die Uhr an allen Tagen des Jahres. Ludwigs-Apotheke, Französische Straße 1, Zusätzlich ist die ärztliche sowie kinderärztliche Saarlouis, 06831/2957 Bereitschaftsdienstpraxis Saarlouis im Marienhaus 15. April 2021 Klinikum Saarlouis, Kapuzinerstraße 4, 66740 Apollonia-Apotheke, Lebacher Straße 33, Saarlouis- Saarlouis (Tel.-Nr. 0 18 05/66 30 03) zu folgenden Fraulautern, Zeiten geöffnet: 06831/82828 Von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr, 16. April 2021 an Feiertagen (inkl. Heiligabend / Silvester), Marien-Apotheke, Kirchstraße 9, Bous, 06834/2300 an Rosenmontag sowie an Brückentagen. ■■Notfalldienst der Tierärzte Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte den Notarzt über die Rettungsleitstelle 19 222 oder 112. (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Bei Handy bitte nur mit Vorwahl (0681). Vereinbarung) Der Notdienst an Wochenenden beginnt jeweils am Freitag um 18.00 Uhr und endet am Montag um ■■Notfalldienst der Zahnärzte 08.00 Uhr. (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer 10./11. April 2021 Vereinbarung) Tierärztin Otto, Provinzialstr. 106, 66806 Ensdorf, 10./11. April 2021 06831/505 33 07 Dr. Stefan Wilhelm, Schwalbach; 06834/55401 und Darüberhinaus sind die tierärztlichen Kliniken ganz- 06831/59415 jährig rund um die Uhr dienstbereit: Tierärztliche Klinik für Kleintiere Arz ■■Apothekendienst Kaiserslauterer Str. 44, 66123 Saarbrücken Der Notdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr des ange- Telefon: (0681) 3 32 32 zeigten Tages und endet um 8.00 Uhr des Folgetages 09. April 2021 http://www.tierklinik-arz.de Steinrausch-Apotheke, Berliner Allee 32, Tierärztliche Klinik für Kleintiere Drs. Kehr, Pack und Saarlouis-Steinrausch, 06831/87197 Scherer 10. April 2021 Hüttenstraße 20, 66583 Spiesen-Elversberg Rosen-Apotheke, Schwalbach-Elm, Bachtalstr. 177a, Telefon: (06821) 179494 06834/952545 http://www.tierklinik-elversberg.de 11. April 2021 Tierärztliche Klinik für Pferde Drs. Rupp, Schwarz und Apotheke im Einkaufszentrum Bous, Saarbrücker Anen Str. 197, Tel.: 06834/782399 Raiffeisenstr. 100, 66802 Überherrn 12. April 2021 Telefon: (06836) 91 90 80 Vier-Winde Apotheke, Hauptstraße 131, Schwalbach, http://www.pferdeklinik-altforweiler.de 06834/952236 Polizei • Feuerwehr • Rettungsdienste ■■ NOTRUF ■■ Polizeirevier Bous POLIZEI��������������������������������������������������������������������������������������� 110 Telefon:���������������������������������������������������������������������������� 06834/9250 FEUERWEHR������������������������������������������������������������������������������ 112 RETTUNGSDIENST��������������������������������������������������������������������� 112 ■■ Freiwillige Feuerwehr ■■ Polizei Ensdorf Feuerwehrgerätehaus����������������������������������������������������� Tel. 9669790 Telefon:������������������������������������������������������������������������������������� 54522 Wehrführer Jürgen Wolfert������������������������������������������������ Tel. 958535 Impressum: Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Telefon 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Verantwortlich für den Anzeigenteil: Melina Franklin, unter der Anschrift des Verlages Verantwortlich bei Zustellreklamationen: Telefon 06502/9147-0, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen- preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Ensdorf -3- Ausgabe 14/2021 Kirchen • Kindergarten • Bildung • Soziale Dienste • Sonstige ■■ Pfarrämter telefonische und persönliche Beratung von Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Pfarreiengemeinschaft Bous St. Peter - Ensdorf St. Marien Kath. Pfarramt St. Peter Bous����������������������������������������� 06834/2378 Telefonberatungszeiten: Kath. Pfarramt St. Marien Ensdorf���������������������������������� 6831/52264 Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr Pfarrsekretärinnen: Katrin Blohm, Christine Hawner, Dienstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr Sabine Hölle, Elisabeth Jenal Notrufgruppe Saarbrücken, Nauwieserstr. 19, 66111 Saarbrücken, .������������������������������������������������Tel. 0681/36767 Fax: 0681/ 9385898 ■■ Dekanat Saarlouis Frauenhaus Saarlouis���������������������������������������������Tel. 06831/2200 Dekanatsbüro: Kleinstraße 58, Aufnahme Tag und Nacht möglich, Anonyme und kostenlose Bera- 66740 Saarlouis-Lisdorf��������������������������������������Tel. 06831/7699550 tung Hilfe für Familien mit geistig Behinderten ■■ Evang. Kirchengemeinde Schwalbach Familienentlastender Dienst (FED) Pfarrbezirk I: Schwalbach (Griesborn, Hülzweiler), Elm (Derlen, der Lebenshilfe e.V., 66793 Saarwellingen Knausholz, Sprengen), Saarwellingen und Schwarzenholz, Telefon von 08:00 - 16:00 Uhr����������������������������� Tel. 06838/9827-70 Pfarrer Reinhard Janich, Schwalbach���������������������Tel. 06834/53546 Telefon von 16:00 - 08:00 Uhr�������������������������������Tel. 0171/3875124 Pfarrbezirk II: Bous und Ensdorf Beratungsstelle für junge Arbeitslose Pfarrerin Juliane Opiolla, Bous����������������������������Tel. 06834/7801752 Katholische Erwachsenenbildung e.V. Hospitalstraße 7 Pfarrerin Inge Wiehle�������������������������������������������Tel. 06898/4480781 66798 Wallerfangen�����������������������������������������������Tel. 06831/965646 Gemeindebüro Schwalbach����������������������������������Tel. 06834/956970 Abholung von Tierkörpern und Schlachtabfällen Öffnungszeiten Mo., Di., Do., und .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06508/91430 Fr.: 8:30 bis 12:00 Uhr, mittwochs geschlossen Tierschutzhotline im Saarland�������������������������Tel. 0681/99784530 ■■ Haus für Kinder & Familien Kindergarten „St. Marien“ Ensdorf ■■ SONSTIGE RUFNUMMERN Leitung: Karsten Müller Bergmannsheim Ensdorf Saal�����������������������������������������Tel. 504-163 Zentrale und Rezeption: Frau Dany Thiel��������������������������� Tel. 53391 Großsporthalle Ensdorf������������������������������������������������������ Tel. 59501 Freibad Ensdorf���������������������������������������������������������������� Tel. 506206 ■■ Schulen Postagentur Ensdorf���������������������������������������������������� Tel. 4879462 Grundschule Ensdorf���������������������������������Tel. 506096 / Fax: 507441 Öffnungszeiten: Rektorin: Christina Lein Mo, Di, Do, Fr von 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr Freiwillige Ganztagsschule/Gemeindehort����������������������� Tel. 509140 Mi von 9.00 - 12.30 Uhr; Sa von 9.00 bis 12.00 Uhr Leitung: Dominic Dörr Förster der Gemeinde Ensdorf Gemeinschaftsschule Schwalbach-Ensdorf���������Tel. 06834/953953 für den Staatsforst, Herr Martin Wollenweber, (Johannes-Gutenberg-Schule Schwalbach) .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 0175/2200896 Ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter ■■ Weitere Schulen Herr Meiko Balthasar������������������������������������������������������ Tel. 4999830 Kreismusikschule in M_Balthasar@web.de Bous-Ensdorf-Schwalbach���������������������������������������Tel. 06834/1534 Hilfe gegen Wespen Anne Frank Schule Viktor MARTIN mobil��������������������������������������������������� 0173/3264731 Schwalbach�����������������������������������������������������������Tel. 06834/953900 Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Egon Haag, Schacherweg 22, ■■ Soziale Dienste 66773 Schwalbach-Hülzweiler��������������������������������Tel. 06831/59381 Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverband Ensdorf (Sprechstunden montags - freitags nach Terminvereinbarung) Herr Paul Fisch, Schwarzstraße 5���������������������������������� Tel. 1667033 Mobil: 0177/4881231 Wolfgang Ressing, Friedrich-Ebert-Str. 41, Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis 66359 Bous���������������������������������������������������������Tel. 06834/5697215 Beratung und Infos zu Vorsorgevollmachten, Bodwing Johannes, Dorfstr. 111, Saarlouis������������Tel. 06831/46437 Betreuungs- und Patientenverfügungen Schiedsmann Kostenlose Zusendung von Informationsmaterial Jürgen Seiwert ���������������������������������������������������������Tel. 06831/5706 unter�������������������������������������������������������������������� Tel. 06831/444-436 schiedsmann@gemeinde-ensdorf.de Saarlouiser Tafel Behindertenbeauftragter der Gemeinde Ensdorf (Lebensmittelspenden für Bedürftige)���������������������Tel. 06831/93990 Franz Leinenbach, Erlenstr. 22������������������������������������������� Tel. 52623 Psychosoziale Beratungsstelle des Gesundheitsamtes im Landkreis Saarlouis E-Mail: franz.leinenbach@superkabel.de .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/444700 Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Ensdorf Diakonisches Werk an der Saar Hans Fels, St. Barbarastraße 10���������������������������������������� Tel. 58586 (Beratung zwischen Schule und Beruf) Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/49721 Frank Dillenburger, Mettlach�������������������������������Tel. 06865/8069146 Arbeitsstelle für Integrationshilfen außer den Straßen: An der Schleuse, Bommersbachweg, der Arbeiterwohlfahrt���������������������������������������������Tel. 06831/121721 Bernardsweg, Großstraße, Spessbergstraße und Lauternweg. Selbsthilfegruppe der anonymen Alkoholiker Für diese Straßen ist Bezirksschornsteinfegermeister, zentrale Kontaktstelle������������������������������������������������Tel. 0681/19295 Jürgen Krause, Losheim, zuständig��������������������Tel. 06872/5041970 Donum Vitae e.V. Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach Großer Markt 21, 66740 Saarlouis������������������������Tel. 06831/120028 Telefonzentrale������������������������������������������������������������������ 06834/850 Elternselbsthilfe Dillingen e.V.��������������������������Tel. 06831/7685702 Störungsdienst Gas- Fernwärme, sowie Deutscher Kinderschutzbund e.V. Wasserversorgung der TWE Ensdorf�������������������� Tel. 06834/85-111 1. Vors. Frau Renate Ruffing���������������������������������������������� Tel. 52256 energis-Netzgesellschaft mbH Lebenshilfe Saarlouis e.V.������������������������������ Tel. 06838/810-18/19 Störungsnummer Strom������������������������������������ Tel. 0681/9069-2611 Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis Defekte Straßenbeleuchtung Choisy-Ring 9, Saarlouis�������������������������������������������������� Tel. 120630 Info: Zentrale Service Nr. für Meldung von Schäden an der Leitstelle Älter werden im Landkreis Saarlouis:��������������������������������������� Tel. 06831/444-239 Straßenbeleuchtungsanlage:����������������������������� Tel. 0681/4030-3003 Kommunale Beratungsstelle E-Mail: info@energis.de „Besser leben im Alter durch Technik“:���������� Tel. 06831/444-573 Entsorgungsverband Saar Notruf und Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen Hotline����������������������������������������������������������������� Tel. 0681/5000-555
Ensdorf -4- Ausgabe 14/2021 Amtliches Bekanntmachungsblatt DER GEMEINDE Bekanntmachungen und Informationen Gemeindeverwaltung Partnerschaft Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf Tel. 0 68 31/ 504-0 Fax 0 68 31 / 504-167 Internet: http://www.gemeinde-ensdorf.de Mail: info@gemeinde-ensdorf.de Was finde ich wo im Rathaus? Erdgeschoss: 1. Obergeschoss: ■- Bürgerbüro, Tel. 504-132 oder -134, Zimmer 110 ■ Bürgermeister Tel. 504-110, Zimmer 206 ■ Führerscheinwesen, Tel. 504-132 oder -134, Zimmer 110 ■ Hauptamt Tel. 504-112, Zimmer 212 ■ Bestattungswesen, Tel. 504-131, Zimmer 103 ■ Personalamt Tel. 504-113, Zimmer 210 ■ Standesamt, Tel. 504-133, Zimmer 111 ■ Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Tel. 504-115, Zimmer 209 ■ Flüchtlingsmanagement, Tel. 504-131, Zimmer 103 ■ Jugend, Soziales u. Kindertagesstätten Tel. 504-137, ■ Ordnungsamt Tel. 504-130, Zimmer 112 Zimmer 201 ■ Verkehrsüberwachung, Tel. 504-121, Zimmer 106 Stabsstelle Digitalisierung, Tel. 504-122, Zimmer 203 ■ Gemeindekasse Tel. 504-121 u. -123, Zimmer 106-107 2. Obergeschoss: ■ Kämmerei, Wirtschaftliche Beteiligungen, Tel. 504-120, Zimmer 108 ■ Bauamt Tel. 504-150, Zimmer 301-302 und 307-308 ■ Steueramt Tel. 504-125, Zimmer 101 ■ Amt für Umwelt und Naturschutz Tel. 504-157, Zimmer 306 ■ Wertstoffberatung Tel. 504-157, Zimmer 306 Öffnungszeiten: Bürgerbüro: Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Mittwoch von 08.00-13.00 Uhr, und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Dienstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.30 Uhr, lichkeitenvon 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nkte KontaktmögDonnerstag en“) it eingesch rä e Mitteilung Derze Darüber hinaus nach Vereinbarung. te r Ru br ik: „Amtlich Freitag von 08.00-12.00 Uhr un ner Bericht Darüber hinaus nach Vereinbarung. (siehe eige Für Mitteilungen, Fragen oder Hinweise ist die Gemeinde Ensdorf auch unter +49 6831 504122 über WhatsApp schriftlich erreichbar. Bürgersprechstunden des Bürgermeisters (Terminabsprache unter Tel.-Nr. 504-117 bzw. 118 erbeten!): Die reguläre Sprechstunde findet jeden ersten Dienstag von November bis März in der Zeit von 15:30 - 17:30 Uhr und von April bis Oktober in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr statt. ■ Bauhof ■ Wertstoffhof/EVS Wertstoffzentrum Tel. 504-142, Fax 504-143 Tel. 509-275 / Tel. 504-157 Saarlouiser Straße 6, 66806 Ensdorf Schwalbacher Berg 159, 66806 Ensdorf Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Öffnungszeiten ganzjährig: Freitag von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag: 11.00 bis 17.00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 08.00 bis 13.00 Uhr Rufbereitschaft Bauhof: 0171/7400479 Samstag: 10.00 bis 16.30 Uhr ■ Rufbereitschaft TWE GmbH: Tel. 06834/85-111 Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach @ Saarbrücker Str: 195, 66359 Bous Weitere Informationen aus unserer Gemeinde finden Sie auf /EnsdorfSaar unserer Internetseite www.gemeinde-ensdorf.de. Herausgeber: Gemeinde Ensdorf Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Jörg Wilhelmy Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren Die amtlichen Bekanntmachungen erscheinen wöchentlich. Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt der Gemeinde Ensdorf. Einzelexemplare sind gegen Erstattung der Selbstkosten bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Ensdorf -5- Ausgabe 14/2021 Bürgermeister-Ecke Liebe Leserinnen, liebe Leser, Saarland-Modell gestartet Das Saarland geht in der Bekämpfung der Corona-Pandemie mit dem Drei-Stufen-Plan für das Saarland-Modell mit „Impfen-Testen-Öffnen“ neue Wege. Trotz zuletzt steigender Infektionszahlen und Diskussionen über einen neuen bundesweiten Lockdown traten im Land seit 06. April Lockerungen in Kraft. Die Öffnungen sind allerdings mit Testauflagen verbunden. Anders als auf Bundesebene vereinbart, richtet die Saarländische Regierung ihre Maßnahmen nicht mehr nur an der Sieben-Tage-Inzidenz aus, sondern auch an der Auslastung der Kliniken. Erst für den Fall einer „drohenden Überlastung des Gesundheitswesens“ soll ein konsequenter Lockdown verhängt werden. Das Saarland-Modell im Überblick: Seit vergangenem Dienstag sind zusätzlich zu den vor dem 06. April in Kraft getretenen Öffnungsschritten pri- vate Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Außenbereich mit maximal 10 Personen möglich, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können. Veranstaltungen sind vor Beginn der Ortspolizeibehörde zu melden und die Kontakte müssen nachverfolgt werden können. Auch die Außengastronomie darf mit Kontaktnachverfolgung und vorheriger Terminbuchung öffnen - im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkung von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten ohne Test, darüber hinaus bis maximal 10 Personen pro Tisch, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können. Außerdem ist Kontaktsport im Außenbereich (z.B. Fußball) und kontaktfrei im Innenbereich (z.B. Tennis in der Halle oder Training im Fitnessstudio) mit negativem Test möglich. Ebenso sind Theater, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kinos mit Kontaktnachverfolgung und negativem Test für Besucher geöffnet. Infos zur Testung: Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss die Anforderungen des RKI erfüllen (näheres hierzu unter www.rki.de/covid-19-tests). Außerdem ist das Testergebnis durch die durchführende Stelle (Testzentren, Schulen, Apotheken, Ärzte, Betriebe und Behörden) zu bescheinigen. Alternativ können Selbsttests unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen keinen Test. Der Drei-Stufen-Plan Stufe 1 (grün): stabiles Infektionsgeschehen (Inzidenz unter 100) Es gelten die eben erwähnten Öffnungsschritte des Saarland-Modells mit Testpflicht, Kontaktnachverfolgung etc. Stufe 2 (gelb): gesteigertes Infektionsgeschehen (Inzidenz von über 100 für drei Tage) Es wird die Testpflicht auf alle geöffneten Bereiche ausgeweitet (Einzelhandel, alle körpernahen Dienstleistungen etc.). Ausnahmen: Bedarfe der Grundversorgung wie Lebensmittel, Bankdienstleistungen oder medizinische Behandlungen. Stufe 3 (rot): drohende Überlastung des Gesundheitswesens Rücknahme aller Öffnungsschritte und konsequenter Lockdown. Viele von uns haben bereits lange auf eine solche Perspektive gewartet. Dass diese Initiative, die schon Anfang März von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) beschlossen wurde, gerade zu Zeiten steigender Inzidenz beschlossen wird, kommt für den ein oder anderen dennoch überraschend. Ich persönlich stelle mich gemeinsam mit den saarländischen (Ober)-bürger- meisterkolleginnen und –kollegen grundsätzlich hinter dieses Vorhaben - wenn die Initiative auch nach meinem Dafürhalten um mindestens eine Woche zu früh kommt. Ich erwarte mir aber auch 1. zeitnah eine Definition, was unter der schwammigen Formulierung „drohenden Überlastung des Gesundheitswesens“
Ensdorf -6- Ausgabe 14/2021 zu verstehen ist und 2. die konsequente Umsetzung der Ampel, auch der Notbremse, wenn die Zahlen dies verlangen. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass kostenlose Corona-Schnelltests gerade auch im Testzen- trum an der Repräsentanz nicht nur mehrfach unter der Woche möglich sondern auch gewollt sind. Bitte machen Sie umfangreich Gebrauch! Testpflicht an weiterführenden Schulen Die Landesregierung hat ab dem 19. April auch eine Testpflicht an den weiterführenden saarländischen Schulen eingeführt. Schülerinnen und Schüler müssen sich ab diesem Zeitpunkt zweimal pro Woche in der Schule testen lassen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Tun sie dies nicht, erhalten sie alternativ ein Lernangebot für zu Hause. Corona-Fall im Gemeindehort Bei den regelmäßigen Corona-Testungen der Kinder und Erzieherinnen und Erzieher im Gemeindehort, die in den Osterferien vom Vorsitzenden unseres DRK Ortsvereins, Paul Fisch, vorgenommen werden (an dieser Stelle ein herz- liches Dankeschön dafür an ihn), fiel der Test eines Kindes aus der Gruppe der Schuljahre 3/4 am Mittwoch vergangener Woche positiv aus. Alle anderen Kinder waren symptomfrei und wurden zum Glück negativ getestet. Lediglich 10 Kinder aus der Ferienbetreuung der Klassenstufen 3/4 und zwei Erziehe- rinnen befinden sich derzeit vorsorglich noch in Quarantäne. Aufgrund strikter Einhaltung des Hygienekonzepts in der Einrichtung konnten die Kinder der Klassenstufen 1/2 die Ferienbetreuung weiterhin wie gewohnt besuchen. Dieser Fall zeigt nochmals, wie wichtig die regelmäßige Durchführung von Corona-Tests ist. Ohne die Testun- gen hätten wir die Infektionskette nicht so frühzeitig erkennen, unterbrechen und die Kinder und ErzieherIn- nen, die mit dem positiv auf Covid-19 getesteten Kind Kontakt hatten, schützen können. Am vergangenen Dienstag wurde bei den Hort-Kindern der Klassenstufen 1/2 erneut eine Corona-Testung durchgeführt. Diese fiel zur Freude von uns allen bei allen Kindern negativ aus. Bitte den Laufbus nutzen! Mit dem Ende der Osterferien verdichtet sich auch wieder der Verkehr vor allem an der Grundschule, der FGTS und dem Kindergarten. Um die Verkehrssituation an diesen Stellen zu entschärfen, möchte ich nochmals an unsere Laufbusaktion für einen siche- ren Schulweg und eine saubere Umwelt erinnern. Bitte regen Sie Ihr Kind an, mit ihren Freundinnen und Freunden zu Fuß zur Schule zu gehen. In der Gruppe ist der Schul- weg nicht nur sicherer, sondern macht den Kindern auch mehr Spaß. Zudem bewegen sie sich an der frischen Luft und lernen, sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Erdbienen auf Spielplatz In der vergangenen Woche erreichte die Gemeindeverwaltung eine Meldung von besorgten Eltern, dass über dem Sandboden des Spielplatzes in der Wer- dorfstraße Bienen umherfliegen. Der Ensdorfer Fachmann für Wespen und Hornissen, Viktor MARTIN, machte sich auf Bitte der Gemeinde hin direkt ein Bild vor Ort und versicherte, dass es sich hierbei um harmlose Wildbienen handelt. Sie sind friedfertig, stechen nicht und stehen unter Artenschutz, wes- halb sie nicht getötet werden dürfen. Selbst für eine schonende Umsiedlung ist eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung gemäß des Bundesnaturschutz- gesetzes nötig, da sie sehr selten sind. Diese nützlichen Insekten bilden im Gegensatz zu Honigbienen keinen Staat, sondern leben solitär, das heißt ein- zeln. Wie Herr Martin berichtete, werden sich die Wildbienen noch ca. 14 Tage auf dem Spielplatz aufhalten. Übrigens brauchen sich Eltern in Bezug auf das Spritzen mit Gift, wie beispielsweise auf Spielplätzen, keine Sorgen zu machen. Herr Martin versicherte, in Bereichen, in denen sich Kinder aufhalten, grundsätzlich kein Gift zu verwenden. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Woche. Bleiben Sie gesund! Ihr Jörg Wilhelmy
Ensdorf -7- Ausgabe 14/2021 Amtliche Bekanntmachungen ■■ Hinweis auf die „Verordnung zur ■■ Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2019 des Änderung infektionsrechtlicher Abwasserwerkes der Gemeinde Verordnungen zur Bekämpfung der Ensdorf Corona-Pandemie“ vom 02. April 2021 Jahresabschluss zum 31.12.2019 Die aktuelle Rechtverordnung im Saarland, veröffentlicht im Der Gemeinderat der Gemeinde Ensdorf hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 den Jahresabschluss 2019 des Abwasserwerkes der Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 02. April 2021 auf den Seiten Gemeinde Ensdorf wie folgt festgestellt: 869_8 bis 869_118, tritt am 06. April 2021 in Kraft und mit Ablauf 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 des Abwasserwer- kes der Gemeinde Ensdorf wird in der Bilanz mit Euro des 18. April außer Kraft. 10.764.971,91 festgestellt. Diese Verordnung beinhaltet im Einzelnen Artikel 1: „Das Saar- 2. Die Gewinn-u. Verlustrechnung zum 31.12.2019 wird mit land Modell ab dem 06. April 2021“ sowie Artikel 2: „Das Saar- Erträgen in Höhe von Euro 1.402.908,91 und Aufwendungen von Euro 1.524.546,84 festgestellt. Der hieraus resultierende land-Modell bei gesteigertem Infektionsgeschehen“. Jahresverlust beläuft sich auf Euro 121.637,93. 3. Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von Euro 121.637,93 erhöht den Verlustvortrag in Höhe von Euro 12.401.39 auf somit Euro 134.039,32 wird damit die allgemeine Rücklage ■■ Bekanntmachung mit diesem Betrag schmälern, die dann einen Stand von Euro 4.560.178,24 aufweist. Der Verlustvortrag wird auf die neue Am Donnerstag, 15. April 2021, findet um 18:30 Uhr die 12. Rechnung 2020 vorgetragen. Sitzung des Gemeinderates statt. Die Sitzung wird als Video- Abstimmungsergebnis: konferenz durchgeführt und zeitgleich in den Festsaal des Ja 22 (CDU, SPD, FWGE e.V., B90/Grüne) Bergmannsheimes übertragen. Zuschauer können dort den Nein 2 (B90/Grüne) 4. Den jeweiligen Werkleitern wird Entlastung erteilt. öffentlichen Teil der Sitzung unter Berücksichtigung des gelten- Abstimmungsergebnis: einstimmig den Hygienekonzeptes verfolgen. Der Wirtschaftsprüfer Markus Hafner, hat den Jahresabschluss Die Verwaltung bittet alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, zum 31.12.2019 geprüft und erteilte den uneingeschränkten evtl. Fragen für die Einwohnerfragestunde vorab bei der Verwal- Bestätigungsvermerk. Der Jahresabschlussbericht 2019 liegt in der Zeit vom 12. bis 19. tung unter bschmitt@gemeinde-ensdorf.de einzureichen. April 2021 beim Abwasserwerk der Gemeinde Ensdorf im Rathaus I. Einwohnerfragestunde Ensdorf, Zimmer 108, während der üblichen Dienstzeiten öffent- II. Sitzung des Gemeinderates lich zur Einsicht aus. Der Werkleiter Tagesordnung gez. Jörg Wilhelmy, Bürgermeister A) Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitglieds 2. Neubesetzung von Ausschüssen ■■ Landesamt für Verbraucherschutz des 3. Abberufung und Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes in Saarlandes: die Aufsichtsräte der Beteiligungsgesellschaft Ensdorf mbh und der Kommunalen Entwicklungs- und Vermögensma- Teilaufhebung der Allgemeinverfügung vom 10. nagementgesellschaft Ensdorf mbH & Co. KG Dezember 2020 hinsichtlich der Einstellung geimpfter 4. Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung des Gemein- Tiere in den eigenen Bestand derates vom 25.02.2021 Vollzug der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion 5. Freibadsaison 2021 mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) 6. 1. Nachtragssatzung über die Entwässerung der Grundstü- Aufgrund cke, den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und - des § 49 Abs. 1 Nr. 3 SVwVfG deren Nutzung (Abwassersatzung) der Gemeinde Ensdorf - des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der BVDV-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2016 (BGBl. I S. 1483) 7. Wahl eines besonderen Vorsitzenden - des § 38 Abs. 11 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe c Tierge- 8. Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2019 sowie sundheitsgesetz (TierGesG) vom 22. Mai 2013 in der Fassung der Entlastung des Bürgermeisters Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938), das 9. Resolution der SPD Fraktion zuletzt durch Artikel 100 des Gesetzes vom 20. November 2019 Altlastenentschuldung und Hilfe durch Bund und Land (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist 10. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern - der §§ 1 Abs. 1, Abs. 3 und 2 Abs. 1 Nr. 3 des Saarländischen Gesetzes über das öffentliche Veterinärwesen und die amtliche 11. Satzung über die Realsteuerhebesätze 2021 Lebensmittelüberwachung (VetALG) vom 19.05.1999, zuletzt 12. Stellenplan 2021 geändert durch das Gesetz vom 18. November 2010 (Amtsbl. I 13 Haushalt 2021 2010, S. 1420), in Verbindung mit dem Gesetz über die Errich- tung eines Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz 14. Planfeststellungsverfahren Lärmsanierung an bestehenden vom 18. November 2010 (Amtsbl. I 2010, S. 1420) bzw. der Ver- Schienenwegen ordnung zur Übertragung von Aufgaben des Landesamtes für 15. Mitteilungen und Anfragen Gesundheit und Verbraucherschutz auf das Landesamt für Sozi- ales vom 10. Juli 2012 (Amtsbl. I 2012, S. 251) B) Nichtöffentlicher Teil hebt das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Ziffer 2 der 16. Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung des Gemein- BVDV-Allgemeinverfügung folgenden Inhalts vom 10. Dezember derates vom 25.02.2021 2020 auf: 17. Ausfallbürgschaft für einen Ensdorfer Verein „Im gesamten Gebiet des Saarlandes dürfen ab dem 1. Januar 2021 in einen Rinderbestand ausschließlich BVDV-unverdächtige Rinder ein- 18. Mitteilungen und Anfragen gestellt werden, die nicht gegen BVDV geimpft worden sind. Ausnah- Ensdorf, 07.04.2021 men können durch das LAV nach Abwägung im Einzelfall genehmigt gez. Jörg Wilhelmy, Bürgermeister werden“.
Ensdorf -8- Ausgabe 14/2021 Die Allgemeinverfügung gilt im Übrigen unverändert weiter (Impfver- bot). Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die ortsübliche öffentliche ■■ Achtung Reiserückkehrer! Bekanntmachung folgenden Tag wirksam und ist sofort vollziehbar. Hinweise Coronavirus-Einreiseverordnung Diese Allgemeinverfügung nebst Begründung kann beim Landesamt für Verbraucherschutz, Geschäftsbereich 4 – Amtstierärztlicher Dienst - Konrad-Zuse-Str. 11 in 66115 Saarbrücken, (Telefon 0681-9978- Wer aus einem Risikogebiet (https://www.rki. 4500) zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung de/covid-19 Risikoge- Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt- gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich biete) einreist, wird oder zur Niederschrift beim Landesamt für Verbraucherschutz, Kon- rad-Zuse-Straße 11, 66115 Saarbrücken, einzulegen. Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form z. B. durch E-Mail ist nicht auf die aktuellste zulässig. Der Widerspruch hat gemäß § 5 Abs. 3 des Gesetzes über das öffent- Verordnung zu liche Veterinärwesen und die amtliche Lebensmittelüberwachung (VetALG) keine aufschiebende Wirkung. Quarantäne- Saarbrücken, den 01. April 2021 gez. Dr. Scherer-Herr maßnahmen für Direktorin des LAV Ein- und Rückrei- Amtliche Mitteilungen sende zur Bekämp- fung des Coronavirus ■■ Rathaus für den öffentlichen verwiesen. Publikumsverkehr geschlossen – Terminvergabe bei dringenden Weitere Infos finden Sie unter https://www. Angelegenheiten möglich einreiseanmeldung.de oder auf den Saarland- seiten https://www.corona.saarland.de. Ihre Einreisedaten leiten Sie bitte umge- hend an die Ortspolizeibehörde unter ord- nungsamt@gemeinde-ensdorf.de weiter. ■■ Radgarage am Bahnhof Ensdorf zu vermieten Die Dienststellen der Gemeindeverwaltung sind für den öffentli- chen Publikumsverkehr geschlossen. Lediglich für dringende Angelegenheiten können Termine vereinbart werden. Wir bitten Sie, für Anliegen, welche das Bürgerbüro betreffen, sich unter der Tel.-Nr. 06831/504-132 innerhalb unserer üblichen Öffnungszeiten mit uns in Verbindung zu setzen bzw. per Mail an buergeramt@gemeinde-ensdorf.de. Für alle sonstigen Anliegen rufen Sie bitte unsere Zentrale an, Tel. 06831/504-0, bzw. schreiben Sie uns eine Mail an info@ gemeinde-ensdorf.de. Im Falle einer Terminvorsprache ist das Tragen eines medizini- schen Mundschutzes Pflicht. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit auch einen eigenen Kugelschreiber zu Ihrem Termin mit. Beim Betre- ten des Rathauses müssen die Hände sofort desinfiziert werden. Spezielles Desinfektionsmittel steht in einem Spender bereit. Sicherheitsabstand und Hygienevorschriften sind einzuhalten, diese beinhalten unter anderem die Einhaltung des Mindestab- standes von 1,5 Metern. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Formularpool unserer Homepage auf www.gemeinde.ensdorf.de viele Möglichkeiten bietet, Angelegenheiten kontaktlos zu erledigen. All diese Einschränkungen dienen dazu, unserer gesamtgesell- schaftlichen Verantwortung der Eindämmung der Corona Pande- mie gerecht zu werden und auf Dauer die Dienstleistungen der Gemeinde Ensdorf sicherzustellen. Die Gemeindeverwaltung bit- Zum 01.01.2021 wurde eine der fünf Radgaragen der Gemeinde tet um Verständnis für diese Maßnahmen. am Ensdorfer Bahnhof frei. Die Jahresmiete beträgt 80 €. Die In Bezug auf die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für abschließbare Box bietet einen sicheren, trockenen Stellplatz Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus wen- den sich Betroffene bei Fragen bitte an das Ordnungsamt der für Fahrräder aller Größen. Interessenten können sich gerne mit Gemeinde, Mail: ordnungsamt@gemeinde-ensdorf.de. Frau Sandra Rupp im Rathaus in Verbindung setzen.
Ensdorf -9- Ausgabe 14/2021 ■■Stellenausschreibung praxisintegrierte Ausbildung ErzieherIn Bei der Gemeinde Ensdorf ist ab voraussichtlich 30. August 2021 die Stelle eines/ einer Auszubildende/n zum*zur Erzieher / Erzieherin (m/w/d) in Vollzeit in der Freiwilligen Ganztagsschule Ensdorf zu besetzen. Es handelt sich hierbei um eine praxisintegrierte, dualisierte Ausbildung (PiA) an den Akademien für Erzieher und Erzieherinnen. Kennzeichnend für diese Form der Ausbildung ist ihre enge Verzahnung der Fachtheorie und Fachpraxis über die gesamte Ausbildungsdauer hinweg. Es erfolgt ein Einsatz von zwei Tagen pro Woche in der Praxisstelle und der Besuch der Akademie für Erzieher*innen an drei Tagen pro Woche. Die Vergütung richtet sich nach den geltenden Regelungen des Ausbildungs-Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVAöD-BT-Pflege). Die Freiwillige Ganztagsschule Ensdorf gehört zu dem Kooperationsmodell „Jugendhilfe und Schule“. Hier werden derzeit 120 Grundschulkinder nach Unterrichtsende täglich bis 17 Uhr betreut und gefördert. Innerhalb der kompletten Oster- und Herbstferien sowie 3 Wochen in den Sommerfe- rien wird auch eine Ganztagsferienbetreuung (7.30 Uhr bis 16.30 Uhr) angeboten. Voraussetzungen zur Ausbildung: 1. ein mittlerer Bildungsabschluss und 2. a) eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder b) eine in der Summe mindestens vierjährige, für den Besuch der Fachschule förderliche, hauptberufliche Tätigkeit oder c) ein erfolgreich abgeschlossenes freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst in einer sozialpädagogischen Einrichtung nach § 2 Absatz 1 und aa) die Fachhochschulreife im Fachbereich Gesundheit und Soziales einschließlich eines mindestens 36-wöchigen einschlägigen Praktikums in der Klassenstufe 11 der Fach- oberschule oder bb) die allgemeine Hochschulreife an einer gymnasialen Oberstufe mit der berufsbezoge- nen Fachrichtung Gesundheit und Soziales und die Belegung des Fachs Pädagogik/ Psychologie im E-Kurs oder d) eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Bundes- oder Lan- desrecht sowie eine einschlägige, mindestens sechswöchige, fachkundig angeleitete sozi- alpädagogische Tätigkeit in den Arbeitsfeldern nach § 2 Absatz 1, verbunden mit einer Beurteilung dieser Tätigkeit, aus der die Eignung zur Aufnahme in die fachtheoretische Ausbildung an einer Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpäda- gogik - hervorgeht, oder e) eine sonstige von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte Qualifizierung an einer Schule, Hochschule oder Universität oder berufspraktischer Art Für Rückfragen stehen der Fachbereich Bildung und Betreuung, Tel. (06831 504-137) und das Per- sonalamt, Tel. (06831 504-113) zur Verfügung. Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevor- zugt berücksichtigt. Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, Schnellhefter, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurück gesendet werden. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 18. April 2021 an die Gemeinde Ensdorf gerne auch per E-Mail Anhang im -Personalamt- PDF-Format an: Provinzialstraße 101a personal@gemeinde-ensdorf.de 66806 Ensdorf
Ensdorf - 11 - Ausgabe 14/2021 CORONA-HILFSDIENST Für Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Ensdorf Sie haben Probleme bei der Buchung ihrer beiden Impftermine? Oder Sie benötigen einen Transport, Begleitservice oder Fahrdienst zum Impfzentrum? Wenn Sie einen Impftermin zugeteilt bekommen haben, aber selbst nicht mobil sind, und sie auch niemanden haben, der Sie zum Impfzentrum fahren könnte, wird die Gemeinde Ensdorf in Zusammenarbeit mit dem DRK Ortsverein Ensdorf einen Fahrdienst für sie koordinieren. Sie haben Probleme bei der Buchung des Fahrdienst www.SRD-Druckservice.com kostenlosen Corona-Schnelltests? Wenden Sie sich an den Corona-Hilfsdienst der Gemeindeverwaltung, wir helfen Ihnen gerne weiter: HOTLINE Hilfsdienst: 504119 Montag – Freitag 08.30 – 15.30 Uhr oder e-Mail an: hilfsdienst@gemeinde-ensdorf.de Datenschutz geht uns alle an... Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de!
Ensdorf - 12 - Ausgabe 14/2021 Schutz und Betreten von landwirtschaftlichen Flächen Die Ortspolizeibehörde weist darauf hin, dass landwirtschaftliche Flächen nicht uneinge- schränkt und auch nicht jederzeit betreten werden dürfen. Zum Schutze der Landwirtschaft gilt es, Regeln zu beachten. Diese müssen von Wanderern ebenso eingehalten werden wie von Mountainbikern und Hundehaltern. Die Ausübung des Rechts auf Erholung in der freien Landschaft nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz (SNG) steht unter dem Gebot der Rücksichtnahme auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten. Darüber hinaus gibt es konkrete Ver- bote: Grundsätzlich dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen einschließlich Sonderkulturen nach § 11 SNG während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Dies ist bei Äckern zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, im Grünland die Zeit des Aufwuch- ses und der Beweidung vom 01. April bis 15. Oktober. Mit Einsetzen der Vegetation im Frühjahr bis zum Beginn von deren Winterruhe im Herbst verbietet das Naturschutzgesetz das Betreten der Mähwiesen und Weiden. Hierfür ist es völlig gleich, ob der Landwirt seine Wiese eingezäunt hat oder nicht. Das Radfahren, auch mit Mountainbikes, ist in Wald und Feldflur außerhalb von Wegen verboten. Die Wege müssen in der freien Landschaft zum Radfahren geeignet sein, im Wald eine Mindestbreite von zwei Metern durchgängig aufweisen. Das Wegegebot für Radfahrer gilt während des ganzen Jahres. Das Betreten landwirtschaftlicher Flächen während der Nutzzeit oder von Sonderkulturen außerhalb der Wege bzw. das Fahrradfahren außerhalb geeigneter Wege erfüllt den Tatbestand einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit. Hundebesitzer, die zulassen, dass Vierbeiner ihr Geschäft auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verrichten, geraten mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt. Bei Hundekot handelt es sich um Abfall im Sinne des Abfallrechtes, der nur im Wege der ordnungsgemäßen Abfallbe- seitigung entsorgt werden darf. So ahndet der saarländische Bußgeldkatalog Umweltschutz die Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot) mit einem Verwarn- geld von bis zu 30,00 EURO. Nach dem Bußgeldtatbestand des § 52 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 11 Abs. 3 SNG handelt in missbräuchlicher Ausübung des Rechtes auf Erholung, wer beim Betreten der freien Landschaft Grundstücke verunreinigt oder abgelegte Abfälle nicht wie- der an sich nimmt und entfernt. Die möglichen Bußgelder betragen bis zu 10.000,00 Euro. Lassen Sie Ihren Hund frei auf Feldern laufen, riskieren Sie die Erkrankung von Kühen, wenn diese mit durch Hundekot verunreinigtem Futter versorgt worden sind. Hundekot, der mit dem Erreger Neospora canium infiziert ist, birgt für Rinder eine große Gefahr. Über verunreinigtes Futter von Feldern und Wiesen wird der Erreger, der zu Ver- kalbung und Totgeburten führen kann, übertragen. Wissenschaftlich hat sich die Bundes- forschungsanstalt für Tiergesundheit mit dem Thema befasst. Auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Institutes www.fle.bund.de sind akademische Veröffentlichungen zu dem Thema Neospora canium nachzulesen. Die Dunkelziffer der Erkrankungen ist hoch. Über Hundekot wird der Parasit abgegeben. Die Kuh nimmt ihn mit dem Wasser oder Futter auf. Der Parasit ist sehr umweltbeständig und kann sich mehrere Wochen und Monate im Wasser oder Futter am Leben halten. Die trächtige Kuh gibt zudem den Parasiten an ihr Kalb weiter. Einmal infiziert, kann ein Tier ein Leben lang Träger des Parasiten sein und diesen entsprechend weitergeben. Der Parasit infiziert bei einer tragenden Kuh das Kalb. Dieses wird frühzeitig abgestoßen, tot geboren oder kommt als lebensschwaches Kalb zur Welt. Überlebt es, trägt es selbst den Parasiten in sich und kann ihn weitergeben. Da der Parasit die Kuh ein Leben lang begleitet, setzt sich dieser Kreislauf immerzu fort. Ein seuchenhafter Charakter entsteht. Wir bitten daher alle Hundehalter darum, ihren Tieren im eigenen Grundstück Auslauf zu gewähren und beim Spaziergang auf den Wirtschafts- und Waldwegen zu bleiben. Hundekot auf Wegen und fremden Grundstücken muss aufgenommen und entsorgt werden.
Ensdorf - 13 - Ausgabe 14/2021 Der Naturschutzbeauftragte informiert: Leinenpflicht für Hunde vom 1. März bis 30. Juni Wie bei allen Formen der Walderholung gilt besonders für Hundebe- sitzer der allgemeine Grundsatz des Waldgesetzes, dass man sich im Wald so zu verhalten hat, dass die Lebensgemeinschaft, d.h. die dort lebenden Wildtiere, nicht gestört wird und die Erholung der Mitmen- schen nicht beeinträchtigt wird. Das gleiche gilt auch außerhalb des Waldes für Wiesen und Felder. Leider häufen sich die Beobachtungen und Beschwerden von Spaziergängern und Joggern, dass diese eigent- liche Selbstverständlichkeit durch manche Hundebesitzer missachtet wird. Damit bringen einige Uneinsichtige und Unbelehrbare alle vernünf- tigen Hundebesitzer in Verruf. Der Gesetzgeber schreibt im Saarland vor, dass sich Hunde immer im sogenannten Einwirkungsbereich ihrer Führer befinden müssen, der Hund zuverlässig kontrollierbar sein und der Hundeführer diese Kont- rolle auch ausüben muss. Nach dem Saarländischen Jagdgesetz gilt, dass Hunde außerhalb von Wegen vom 1. März bis 30. Juni an der Leine zu führen sind. Dies dient dem Schutz der Wildtiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ihrer Jungen. Meiko Balthasar, Naturschutzbeauftragter der Gemeinde Ensdorf: „Hundebesitzer sind Tierfreunde und somit sollte es eine Selbstver- ständlichkeit sein, dass man als Hundehalter die Wildtiere schützt. Des- halb appelliere ich als Hundebesitzer an alle anderen Hundehalter, die Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere einzuhalten!“ Entsprechende Schilder weisen in betroffenen Bereichen darauf hin. ■■ Mitteilung an die Gemeindeverwaltung ■■ Abfallbeseitigung Ensdorf ■■ Altglas- und Altpapiercontainer Ich habe am .................................................folgendes festgestellt: Erlenstraße / Prälat-Anheier-Straße O Kinderspielplatz verunreinigt / Spielgeräte beschädigt Parkstraße (vor der Schulturnhalle) O Schutt / Unratablagerung Gustav-Stresemann-Straße (Einwerfzeiten: werktags von 7.00 - 20.00 Uhr) O Fahrbahndecke bzw. Bürgersteig beschädigt Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 O Hydrant / Kanaldeckel / Gully schadhaft (Bitte die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes beachten) O Straßenbeleuchtung defekt ■■ Altbatterie-Sammelgefäße O Verkehrsschild beschädigt / schlecht zu erkennen Im rückwärtigen Eingang Rathaus, Provinzial- O Bäume, Hecken und Sträucher behindern die Sicht straße 101a O Straßenbaustelle nicht gesichert Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 ■■ Sammelgefäß für Kork Ortsangabe:������������������������������������������������������������������������������������� Im rückwärtigen Eingang Rathaus, Provinzialstraße 101a Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 Sonstige Anregungen:��������������������������������������������������������������������� ■■ Sammelgefäß für Altkleider Name:���������������������������������������������������������������������������������������������� Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 Straße, Wohnort:����������������������������������������������������������������������������� ■■ Gelbe Tonne Abfuhr donnerstags in den ungeraden Kalen- derwochen Sie können Ihr Anliegen auch gerne über WhatsApp +49 6831 Gelbe Wertstoffsäcke erhalten Sie kostenlos an 504122 an die Gemeinde Ensdorf senden. Beantwortet werden Ihre Nachrichten während der regulären Öffnungszeiten des Rat- folgenden Stellen: hauses. Anrufe unter dieser Nummer werden nicht entgegenge- Bürgerbüro im Rathaus, Erdgeschoss nommen. Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 Hinweis zum Datenschutz: Ihre Anliegen werden von der Gemeindeverwaltung sowie den dazugehörigen Dienststellen bearbeitet. Dabei werden keine ■■ Abfallsäcke EVS Chats oder persönlichen Daten gespeichert. Lediglich die Daten, Abfallsäcke, die zusätzlich zu den Restmülltonnen zur Abfuhr hin- die zur Bearbeitung Ihres Anliegens notwendig sind, werden intern weitergegeben und verarbeitet. Nach Abschluss der Bearbeitung aus gestellt werden können, erhalten Sie zum Preis von 6,00 € beim wird der Chat-Verlauf gelöscht. Die Gemeinde Ensdorf hat keine Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 eigenen Kontakte hinterlegt, somit bekommt WhatsApp durch uns auch keinen Zugriff auf Ihre Telefonnummer und Kontakte. Wasserhärte: 9,7 dH, Härtebereich II, Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Gemeinde Ensdorf Waschmitteldosierung beachten
Ensdorf - 14 - Ausgabe 14/2021 Glückwünsche Besuch der KiTa-Kinder vom Haus Herzlichen Glückwunsch für Kinder und Familien St. Marien unseren Altersjubilaren Folgenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern unserer Gemeinde gratuliere ich im Namen der Gemeinde Ensdorf und persönlich recht herzlich: Herr Johann Gasper, wohnhaft in Ensdorf, Auf der Linde 16, vollendet am 11. April sein 90. Lebens- jahr. Ihr Jörg Wilhelmy In der Karwoche besuchten einige Kinder vom Haus Bürgermeister für Kinder und Familien St. Marien, Ensdorf unse- rer Seniorenhaus. Leider konnten man sich situa- Es wird darauf hingewiesen, dass eine Veröffentli- tionsbedingt nur von Weitem zuwinken. Doch dies minderte die Freude auf beiden Seiten in keiner chung im Nachrichtenblatt nur auf ausdrücklichen Weise. Ein schönes Willkommenslied animierte die Senioren zum Mitmachen und rührte zur ein oder Wunsch der Jubilare erfolgt. In diesem Fall wen- anderen Träne. Zum Abschluss bereiteten die Kin- den Sie sich bitte an das Sekretariat der Gemein- der uns noch eine große Überraschung: Ein selbst- gebasteltes „Hühnerpärchen“ zog ins Haus ein und deverwaltung, Tel.-Nr. 504-117 oder 504-118. ziert seitdem den Speisesaal. An Ostern freuten sich die Bewohner über die selbstgebastelten Osterge- schenke der Kinder. Im Namen aller Bewohner den Seniorenhaus St. Ende des amtlichen Teils Augustin bedanken wir uns bei den Kindern und Erziehern und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen. Aus unserer Gemeinde Bildband über die Entstehung des Saarpolygons Der Förderverein BergbauErbeSaar e.V. veröffent- licht zum 5-jährigen Jubiläum des Saarpolygons einen ausführlichen Bildband über den Werdegang des Saarpolygons. In einem einmaligen Zeitdo- kument wird die Entstehung der Landmarke vom Ursprung bis zur Fertigstellung eindrucksvoll nach- skizziert. Unter dem Titel „Das Saarpolygon - die Realisierung einer Idee“ beschreibt der Autor Volker Hagelstein, Vorstandsmitglied und ehemaliger Projektleiter des Fördervereins die Genesis der stählernen Skulp- tur vom Ende des Steinkohlenbergbaus im Saar- land, über den Architektenwettbewerb, durch die gesamte Planungs- und Bauphase hindurch bis zur Fertigstellung. Am Ende des 224 Seiten umfassen- den Text- und Bildbandes zeigen Impressionen, wie sehr das Saarpolygon, das mittlerweile zu einem führenden Wahrzeichen im Lande geworden ist, von der Bevölkerung angenommen wird. Erscheinungsdatum der ansprechend gestalteten Publikation ist der 19. September 21. Bis zum 30. April besteht die Gelegenheit, den Bildband zum vergünstigten Subskriptionspreis von 25,00 Euro (statt 29,50 Euro) vorzubestellen. Bestellungen sind zu richten an: geschaeftsstelle@bergbauerbesaar.de oder telefonisch an die Geschäftsstelle, Frau Bermann-Engel: 06831/7693710. Weitere Infos und ein Blick ins Buch unter www.bergbauerbesaar.de
Ensdorf - 15 - Ausgabe 14/2021 EINKAUFS - HILFSDIENST DER GEMEINDE Grundversorgung mit Lebensmitteln für bedürftige Bürger und Angehörige von Risikogruppen In Zusammenarbeit mit dem DRK Ortsverband Ensdorf und EDEKA Schmidt hat die Gemeinde Ensdorf einen Einkaufs-Hilfsdienst für bedürftige Bürger*innen und Angehörige von Risikogruppen geschaffen, die nicht mehr selbst einkaufen können und niemanden haben, der dies für Sie erledigen kann. Die Bürger*innen können ihre Lebensmittelwünsche bis 12.00 Uhr über die Bestell-Hotline aufgeben. Diese werden im Edeka Markt Schmidt abgepackt und durch den DRK Ortsverband Ensdorf abgeholt und zu den Bürger*innen geliefert. Die Einkäufe werden nach Erhalt durch die Gemeinde in Rechnung gestellt. Und so funktioniert der Einkaufs-Hilfsdienst: 1. Bestellen bis 12 Uhr (Bürger*innen YGemeinde) 2. Weitergabe Einkaufszettel an Edeka Schmidt (Gemeinde) www.SRD-Druckservice.com 3. Packen der Einkäufe (Edeka Schmidt) 4. Abholen (DRK Ensdorf) 5. Kontaktlose Übergabe (DRK Ensdorf YBürger*innen) 6. Rechnung kontaktlos per Post (Gemeinde YBürger*innen) BESTELL-HOTLINE: 504119 Montag – Freitag 08.30 – 12.00 Uhr oder e-Mail an: hilfsdienst@gemeinde-ensdorf.de Aufnahmevoraussetzungen: Bildungseinrichtungen In die Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung kann aufge- nommen werden, wer den Hauptschulabschluss erworben hat. Ein ■■ Kaufmännisches Berufsbildungszentrum bestimmter Notendurchschnitt (früher qualifizierter Hauptschulab- schluss) ist nicht mehr erforderlich. Saarlouis! Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung geschafft! Was Fachoberschule - Ihr qualifizierter Weg zur Fachhochschulreife dann? Allgemeines: Die Fachoberschule qualifiziert ihre Schülerinnen und Schüler in · Besuch der Fachoberschule am KBBZ Saarlouis einem beruflich orientierten praxisnahen Bildungsgang auf wissen- · Eintritt in die Klasse 11 des beruflichen Gymnasiums unter der schaftlicher Grundlage für das Studium an der Fachhochschule. Die Voraussetzung eines bestimmten Notenprofils Betriebe schätzen diese Schulform, da sie ihren Absolventen gute · Beginn einer Ausbildung im kaufmännisch-wirtschaftlichen Grundlagenkenntnisse für das Verständnis wirtschaftlicher Zusam- Bereich menhänge vermittelt. Anmeldungen am KBBZ SLS Aufnahmevoraussetzungen: Sie können sich ab sofort für die Fachoberschule, die Berufsfach- Für die Klassenstufe 11: schule für Wirtschaft und Verwaltung sowie die Berufsschule am KBBZ Saarlouis anmelden. Bitte rufen Sie uns unter 06831/94610 · Mittlerer Bildungsabschluss oder für Schüler aus G8 nach der an oder füllen das Anmeldeformular auf der Homepage (www. Klassenstufe 9 mit Versetzung in die Klassenstufe 10 und kbbzsaarlouis.de) aus und lassen es uns zusammen mit dem Halb- · Einjähriger Praktikantenvertrag im Bereich Wirtschaft und Verwal- jahreszeugnis und einer Kopie des Personalausweises zukommen. tung. Die Aufnahme am KBBZ Saarlouis erfolgt zurzeit auch ohne Nachweis Abschlussberechtigungen: eines Praktikumsplatzes. Das KBBZ Saarlouis steht bei der Suche · Studium an einer Fachhochschule der Bundesrepublik Deutsch- nach einem Praktikumsplatz gerne beratend zur Seite. Auf der Home- land page des KBBZ Saarlouis ist u. a. eine Praktikumsbörse eingerichtet, · Eintritt in die Klasse 11 des Oberstufengymnasiums bei der sich Betriebe, die Praktikanten suchen, präsentieren. · Beginn einer Ausbildung im kaufmännisch-wirtschaftlichen Das Sekretariat ist montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 12:45 Uhr Bereich geöffnet. Das Lehrerteam des KBBZ Saarlouis freut sich auf Sie! www.kbbzsaarlouis.de Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung - Ihr qualifizierter Weg zur mittleren Reife Allgemeines: Kirchen Die Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung ersetzt seit dem Schuljahr 2020/2021 die Handelsschule. Es handelt sich um eine ■■ Pfarreiengemeinschaft Bous - Ensdorf zweijährige Berufsfachschule, die einen noch stärkeren Praxisbezug als die Handelsschule aufweist. Die Absolventen der Berufsfachschule Gottesdienstordnung vom 10.04.2021 bis 18.04.2021 für Wirtschaft und Verwaltung werden in die Lage versetzt, sich in Für die Teilnahme an den Sonntagsgottesdiensten melden Sie sich betriebliche Zusammenhänge einzuarbeiten. Während der Fachstufe bitte in den Pfarrbüros in Bous (Tel.: 06834/2378) oder in Ensdorf (Tel.: I werden die Schülerinnen und Schüler ein Betriebspraktikum absol- 06831/52264) bis spätestens donnnerstags 17 Uhr telefonisch an. vieren, um hautnah praktische Erfahrungen zu sammeln. Am Ende der Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in den Pfarrbüros. Fachstufe II steht eine zentrale Abschlussprüfung, deren erfolgreiches Die öffentlichen Werktagsmessen können ohne vorherige Anmel- Bestehen zum Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses führt. dung besucht werden.
Sie können auch lesen