UNS DÖRPER - Amt Trave-Land

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UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
UNS DÖRPER
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land
                                                                                         24. Jahrgang
                                                                                               Freitag,
                                                                                  den 24. Januar 2020

                                                                                            Nummer 02
                                                                                              Woche 4

 Ehrenpreis der Gemeinde Glasau für das
     „Team gemeinsame Mahlzeit“

                                                                                     Bericht: siehe Seite 12

                                     für die Gemeinden
  Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau,
   Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf,
   Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal,
                         Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade

      Nächste
      Termine   UNS DÖRPER                      Redaktionsschluss:
                                                Erscheinungstag:
                                                                     Mittwoch, 29. Januar 2020
                                                                     Freitag, 08. Februar 2020
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 02/Woche 4/Seite: 2                                             Uns Dörper                                                 24. Januar 2020

 Amtsverwaltung  Trave-­Land
 Waldemar-­von-­Mohl-­Straße  10
 23795  Bad  Segeberg                                                    Homepage:  www.amt-­trave-­land.de
                                                                         E-­Mail:  info@amt-­trave-­land.de
 Telefon:  04551  9908-­0            (Zentrale)                          E-­Mail  direkt:  vorname.nachname@amt-­trave-­land.de
 Telefax:  04551  9908-­13                                               (ß=ss,  ä=ae,  ö=oe,  ü=ue)

 Aufgabengebiet                      Ansprechpartner Durch-­             Aufgabengebiet                       Ansprechpartner             Durch-­
                                                              wahl                                                                         wahl
                                                              9908-­                                                                       9908-­

 Amtsvorsteher                       Hans-­Heinrich  Jaacks    54        Ltd.  Verwaltungsbeamter             Thomas  Hartstock             55
 Gleichstellungsbeauftragte: Michaela  Semerak                 52        Stellv.  Ltd.  Verwaltungsbeamter Jan-­Henrik  Fechner             50

 Team  -­  Organisation/Personal                                         Team  -­  Ordnung/Soziales
 Teamleiter:  Jan-­Henrik  Fechner                                       Teamleiterin:  Anne  Sarau
 Pers./Org./Rechtsfragen             Jan-­Henrik  Fechner      50        Ordnungswesen,  Wahlen               Anne  Sarau                   40
 Personalwesen/Organisation          Torsten  Winter           48        Einwohnermeldeamt                    Maike  Zickermann             43
 Personalwesen                       Lena  Meynerts            49        Einwohnermeldeamt,  Gewerbeamt       David  Neumann                44
 IT,  Allgemeine  Beschaffung        Henning  van  Mil         58        Einwohnermeldeamt                    Matthias  Knickrehm           45
 IT,  Allgemeine  Beschaffung        Daniel  Nowak             59        Einwohnermeldeamt                    Janine  Tensfeldt             46
 Zentrale,  Schulen                  Bettina  Wulf             51        Wohngeld,  Grundsicherung            Ellen  Rosinke                42
 Uns  Dörper/Kanzlei                 Karen  Kierig             57        Wohngeld,  Grundsicherung            Linda  Cremanns               41
 Kanzlei                             Susanne  Rumpel           56        Wohngeld,  Grundsicherung            Nicole  Springborn            41
 Archiv                              Manfred  Schmidt          61        Ordnungs-­  u.  Kindergartenangel.   Annika  Waßmann               47
 Archiv                              Dieter  Harfst            61        Feuerwehrangelegenheiten             Angelika  Saalfeld            47
                                                                         Asylangelegenheiten                  Simone  David                 39
                                                                         Asylangelegenheiten                  Daniela  Gogga                68

 Team  -­  Finanzen                                                      Team  -­  Planen/Bauen/Umwelt
 Teamleiterin:  Elke  Hesse                                              Teamleiter:  Sören  Grella

 Haushalte,  Finanzen,               Elke  Hesse               20        Regionale-­  u.  Dorfentwicklung     Sören  Grella                 35
 Haushalte,  Finanzen                                                    Wasser/Abwasser  GeschäftsführungAlicia  Kröger                    37
 Gewässerpflegeverbände              Niklas  Cremanns          28        Wasser/Abwasser  GeschäftsführungSaskia  Klobke                    36
 Steuern,  Abgaben,                  Johanna  Schlöke          24        Bauanträge                           Katarina  Döring              30
 Steuern,  Abgaben,                  Kevin  Schramm            24        Bauleitplanung/Bauanträge            Timo  Zepernick               31
 Steuern,  Abgaben,                                                      Bauleitplanung                       Nicole  Grulich               32
 Gewässerpflegeverbände              Martin  Sanchez           23        Bauleitplanung                       Annemarie  Zeidler            33
 Finanzbuchhaltung                   Susanne  Fuhl             27        Baumaßnahmen,  Ab/Wasser,  Straßen   Jascha  Winter                64
 Finanzbuchhaltung                   Isa  Stamp                26        Baumaßnahmen,  Ab/Wasser,  Straßen   Annika  Frenz                 66
 Finanzbuchhaltung                   Jennifer  Koscielny       25        Wasser-­/Abwasseranschlüsse,         Andrè  Meyer                  65
 Finanzbuchhaltung                   Karin  Rüder              21        Hochbaumaßnahmen

 Geschäftsbuchhaltung                Fenja  Rüb                22        Gemeindliche  Infrastruktur           Sandra  Reiser               67
 Geschäftsbuchhaltung                Steffen  Gloe             29        Gemeindliche  Liegenschaften          Rosemarie  Strey             60
                                                                         Bauliche  gemeindliche  Infrastruktur Kerstin  Meyer               62

 Öffnungszeiten:                                                         Telefonische  Erreichbarkeit:
 Montag  -­  Freitag                  08:30  -­  12:00  Uhr              Montag  -­  Freitag                      08:30  -­  12:00  Uhr
 Donnerstag                           14:00  -­  18:00  Uhr              Montag  und  Dienstag                    14:00  -­  16:00  Uhr
 Nach  vorheriger  Absprache  sind  wir  auch  für  Sie  da:             Donnerstag                               14:00  -­  18:00  Uhr
 Montag  -­  Dienstag  -­  Donnerstag 07:00  -­  19:00  Uhr
 Freitag                              07:00  -­  14:00  Uhr

                                                                         UNS  DÖRPER  erscheint  kostenlos  alle  14  Tage  -­  Auflage  8.500
                                                                         Erhalten  Sie  UNS  DÖRPER   regelmäßig  und  pünktlich?
                                                                         Falls  nicht,  wenden  Sie  sich  bitte  an  die  
                                                                         Linus  Wittich  Medien  KG,  Tel.:  039931  579-­38!
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 02/Woche 4/Seite: 3                                Uns Dörper                                          24. Januar 2020

SCHIEDSAMTSBEZIRKE                                              Sprechtag:      Jeden Dienstag von 17:00 bis 20:00 Uhr,
                                                                                Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug
im AMT TRAVE-LAND                                               In der Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg findet
Aufgaben:                                                       keine Rentenberatung mehr statt.
Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprüchen   Deutsche Rentenversicherung
aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persön-
lichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbe-       Auskunfts- und Beratungsstellen
schädigung, Drohung, Beleidigung).                              Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H.
Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Be-       Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher in der jeweiligen Bera-
reich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vor-       tungsstelle an, es könnten sich die Dienst- und Öffnungszeiten
geschaltet.                                                     geändert haben!!!
Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land:                   Lübeck:
Schiedsamtsbezirk 4                                             Adresse:         Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
(Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuen-                       Tel.: 0451 485-25450
görs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede):     Sprechtage:      Montag:           08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Schiedsfrau:       Sabine Blunk,                                                 Dienstag:         08:00 Uhr - 16:00 Uhr
                   Gremelskamp 7, 23818 Neuengörs,                               Mittwoch:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                   Tel. 04550 1223                                               Donnerstag:       08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Stellvertreter:    n. n.                                                         Freitag:          08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Schiedsamtsbezirk 5                                             Neumünster:
(Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade):                Adresse:        Christianstraße 9, 24534 Neumünster
Schiedsfrau:     Rose Höppner,                                                  Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21
                 Eichenweg 16,                                  Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 15:00 Uhr
                 OT Reinsbek, 23820 Pronstorf,                                  Dienstag:         08:00 Uhr - 16:00 Uhr
                 Tel. 04506 656                                                 Mittwoch          08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Stellvertreter:  n. n.                                                          Donnerstag:       08:00 Uhr - 16:30 Uhr
                                                                                Freitag           08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Schiedsamtsbezirk Nr. 8
(Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel,     Oldenburg i. H.:
Schackendorf):                                                  Adresse:        Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg
Schiedsmann:     Dieter Beuk,                                                   Tel.: 04361 50819-0
                 Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel,              Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                 Tel. 04551 3382                                                                  13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Stellvertreter:  Jörg Petersen,                                                 Dienstag:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                 Rahland 12, 23795 Klein Rönnau,                                                  13:00 Uhr - 16:00 Uhr
                 Tel. 04551 81312                                               Mittwoch:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                                                                                Donnerstag:       08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Schiedsamtsbezirk Nr. 9                                                                           13:00 Uhr - 16:00 Uhr
(Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin):
Schiedsmann:      Manfred Schmidt, An den Tannen 10,
                  OT Weitewelt, 23823 Seedorf,                  Wasserbeschaffungsverband
                  Tel. 04555 1037
Stellvertreter:   Eckehard Heisinger, An den Tannen 33,         Wakendorf I
                  OT Weitewelt, 23823 Seedorf,
                                                                Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser)
                  Tel. 04555 7157337
                                                                in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers,
                                                                Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst sowie
Schiedsamtsbezirk Nr. 10
                                                                Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stormarn sind:
(Glasau):
Schiedsmann:    Sven Blank,                                     Technische Betreuung:      Wasserwerker Andreas Rohlf
                Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau,                                    Telefon: 04550 985760
                Tel. 04527 9738508                              Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Johanna Schlö-
Stellvertreter: Manuel Gräflich, Plöner Straße 5 a,                                        ke,
                OT Sarau, 23719 Glasau,                                                    Tel.: 04551 9908-24
                Tel. 04525 496868                               Geschäftsführung:          Amt Trave-Land - Alicia Kröger,
                                                                                           Tel.: 04551 9908-37
                                                                Verbandsvorsteherin:       Karin David,
Versichertenältester                                                                       Tel.: 04550 985637
                                                                Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich,
der Deutschen Rentenversicherung                                                           Tel.: 04550 656

Der persönliche Service ganz in meiner Nähe                     NOTDIENSTE:
                                                                In der Zeit vom 01.03. bis 31.10.
•   Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung      Montag bis Donnerstag       ab 16:00 Uhr
•   Kontenklärung                                               Freitag                     ab 12:00 Uhr
•   Rentenanträge/-beratung                                     In der Zeit vom 01.11. bis 28.02.
Versichertenältester Herr Broecker                              Montag bis Donnerstag       ab 16:30 Uhr
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung          Freitag                     ab 15:00 Uhr
(Tel. 04551 8919225 oder 0173 6374594)                          Fa. Papenburg               0171 7288906 o. 0178 2778948
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 02/Woche 4/Seite: 4                                  Uns Dörper                                             24. Januar 2020

Zweckverband Wasserversorgung                                      Kreissportverband
Geschendorf/Westerrade                                             Segeberg e. V.
Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Westerrade           Geschäftsstelle
versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Geschendorf      An der Trave 1 a
und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwasser.                 23795 Bad Segeberg
Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadt-         Tel.:             04551 968866
werke Lübeck.                                                      Fax:              04551 968867
Verbandsvorsteherin, Silke Behrens       Tel. 04553 795            E-Mail:           ksv-segeberg@se-sport.de
Geschäftsführung, Amt Trave-Land,                                  Homepage:         www.se-sport.de
Alicia Kröger                            Tel. 04551 9908-37
Gebührenabrechnung, Martin Sanchez       Tel. 04551 9908-23
Bereitschaftsdienst der Stadtwerke LübeckTel. 0451 8882661          Die Rinkieker und Kümmerer im
Wasserwerker Gemeinde Westerrade,
Helmut Dreger                            Tel. 04553 805             Amt Trave-Land engagieren sich
Wasserwerker Gemeinde Geschendorf,
Heino Boekhoff                           Tel. 0174 9365678
                                                                    ehrenamtlich
                                                                    Als Rinkieker möchten Sie älteren, alleinlebenden Men-
                                                                    schen „Zeit schenken“, zuhören, vorlesen, spazieren gehen
Zweckverband Abwasserbeseitigung                                    - ganz nach Wunsch -

Rönnau                                                              oder als „Kümmerer“
                                                                    Angebote der Gemeinde aufzeigen, nachbarschaftliche Hil-
Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zuständig           fen vermitteln, Kontaktaufnahme zu weiterführenden Hilfen
                                                                    organisieren.
für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden Groß
Rönnau und Klein Rönnau.                                            Ausführliche Informationen erhalten Sie beim

Verbandsvorsteher: Holger Poppitz            Tel. 04551 84472
Geschäftsführung: Amt Trave-Land,            Tel. 04551 9908-37
Alicia Kröger
Gebührenabrechnung, Martin Sanchez           Tel. 04551 9908-23
Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverband       Tel. 04551 9090
                                             und                    Ansprechpartnerin
                                             0170 4134427           Petra Burmester
                                                                    Telefon: 04551 955112
                                                                    E-Mail: burmester@pflegestuetzpunkt-se.de
STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT
des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN
GAS- und WASSERVERSORGUNG
für die Gemeinden Glasau und Pronstorf              04561 399400

Kreisbauernverband Segeberg
Rosenstraße 9 b, 23795 Bad Segeberg
Telefon:       04551 2425 oder 04551 91341
Fax:           04551 968712
E-Mail:        kbv.se@bauernverbandsh.de

Sprechzeiten:
montags und freitags,
jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(ansonsten nach Vereinbarung)

Landwirtschaftliche
Sozialversicherung
- gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben -
Sprechzeiten:
Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr
(Herr Butz - Bauernverband Schleswig-Holstein)
ansonsten auch Termine nach Vereinbarung
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 02/Woche 4/Seite: 5                                      Uns Dörper                                           24. Januar 2020

                                                                      Sitzung der Gemeindevertretung
                                                                      der Gemeinde Bahrenhof
                                                                      am Montag, den 03.02.2020 um 19:30 Uhr
                                                                      Ort:      Bühnsdorf, Feuerwehrhaus, Steinstraße

                                                                      Tagesordnung:
                                                                      (öffentlich)
                                                                      1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähig-
                                                                          keit
                                                                      2 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.10.2019
                                                                      3 Bericht des Bürgermeisters
            Arbeitskreis Geschichte                                   4 Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan
              im Amt Trave-Land                                           und die Haushaltssatzung für 2020
                                                                      5 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Bah-
                                                                          renhof für das Gebiet: „Fläche südlich der Reinfelder Straße
                        Einladung                                         (L 84) Nr. 1 - 2 und östlich der Bahrenhofer Dorfstraße“
                                                                          - Abwägung über die im Rahmen der erneuten öffentli-
               Zu unserem ersten Vortragsabend                               chen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
    der diesjährigen Veranstaltungsreihe treffen wir uns am               - Satzungsbeschluss
                                                                      6 Einwohnerfragezeit
        Montag, dem 03. Februar 2020, 18:00 Uhr,
                                                                      7 Verschiedenes
     im Sitzungssaal der Amtsverwaltung Trave-Land
              Waldemar-von-Mohl-Straße 10                             Der Bürgermeister
                  23795 Bad Segeberg                                  gez. Hans-Peter Ulverich
                   Das Thema wird sein:
         „Pronstorf, Zuversicht im Wandel der Zeit“
        Vortragen wird Hans Caspar Graf zu Rantzau.

    Hierzu lade ich Sie und interessierte Gäste herzlich ein.
                    Mit freundlichem Gruß
                                                                      Februar
                       Manfred Schmidt
                                                                      07. Feb. 15:00 Uhr     Kaffee u. Kartenspielen des Senioren-
                                                                                             club im Gemeindehaus

                                                                        LandFrauenVerein Bornhöved und
                                                                        Umgebung e. V.
                                                                        Liebe Landfrauen,
                                                                        am Dienstag, den 18. Februar 2020, treffen wir uns zu einer
                                                                        gemeinsamen Veranstaltung mit unseren Nachbarvereinen
                                                                        im Gasthof Schlüter in Wankendorf.
                                                                        Wir haben die Diplomokotrophologin Renate Frank einge-
                                                                        laden. Frau Frank hält einen ca. 90-minütigen Vortrag zum
Sitzung des Finanzausschusses                                           Thema „Wie bedenklich sind Hautpflegemittel, Zahnpasta,
                                                                        Shampoos und Kosmetika“. Die Veranstaltung beginnt um
der Gemeinde Bahrenhof                                                  19:00 Uhr. Es besteht die Möglichkeit, vorher auf eigene Ko-
                                                                        sten etwas zu essen. Anmeldungen bitte bis zum 11. Februar
am Montag, den 03.02.2020 um 18:30 Uhr                                  2020 bei Christa Stamer, Tel.: 04557 981938.
Ort:    Bühnsdorf, Feuerwehrhaus, Steinstraße
Tagesordnung:
(öffentlich)
1 Eröffnung und Begrüßung
2 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung
    und den Haushaltsplan für 2020
3 Verschiedenes
Der Ausschussvorsitzende
gez. Winfried Weber
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 02/Woche 4/Seite: 6                                  Uns Dörper                                           24. Januar 2020

                                                                    Satzung über die Erhebung
                                                                    von Abgaben für die zentrale
Haushaltssatzung der Gemeinde                                       Wasserversorgung der Gemeinde
Fahrenkrug für das Haushaltsjahr 2020                               Fahrenkrug (Beitrags- und
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein   Gebührensatzung)
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17. Dezember
2019 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde -           Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein,
folgende Haushaltssatzung erlassen:                                 der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
                                                                    Schleswig- Holstein in der jeweiligen geltenden Fassung sowie
§1                                                                  der Satzung der Gemeinde Fahrenkrug über den Anschluss an
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
                                                                    die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der
1. im Ergebnisplan mit                                              Grundstücke mit Wasser vom 10.12.1999 wird nach Beschluss-
    einem Gesamtbetrag der Erträge auf           2.398.400 EUR      fassung durch die Gemeindevertretung vom 17.12.2019 folgende
    einem Gesamtbetrag der Aufwendungen          2.595.900 EUR
                                                                    Beitrags-und Gebührensatzung erlassen:
    einem Jahresüberschuss von                           - EUR
    einem Fehlbetrag von                           197.500 EUR
2. im Finanzplan mit                                                Inhaltsübersicht
    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
                                                                    I. Abschnitt
    laufender Verwaltungstätigkeit auf           2.264.100 EUR
                                                                    §1      Allgemeines
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
                                                                    II. Abschnitt
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       2.345.600 EUR
3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                          Wassergebühr
    der Investitionstätigkeit und der Finanzie-                     §2      Grundsatz
    rungstätigkeit auf                             505.500 EUR      §3      Grundgebühr
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen                             §4      Verbrauchsgebühr
    aus der Investitionstätigkeit und der Finan-                    §5      Gebührenpflichtige
    zierungstätigkeit auf                          780.400 EUR      §6      Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht
                                                                    §7      Öffentliche Last
festgesetzt.
                                                                    §8      Heranziehung und Fälligkeit
§2                                                                  III. Abschnitt
Es werden festgesetzt:                                              Wasserbeitrag
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investiti-                      §9      Grundsatz
   onen und Investitionsförderungsmaßnahmen                         § 10 Gegenstand der Beitragspflicht
   auf                                         250.000 EUR          § 11 Beitragsmaßstab
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-                           § 12 Beitragssatz
   mächtigungen auf                                   - EUR         § 13 Beitragspflichtige
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      100.000 EUR          § 14 Entstehung der Beitragspflicht
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausge-                         § 15 Vorauszahlungen
   wiesenen Stellen auf                         1,84 Stellen        § 16 Heranziehung und Fälligkeit
                                                                    § 17 Ablösung
§3                                                                  IV. Abschnitt
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:     Erstattung der Kosten zusätzlicher Grundstücksanschlüs-
1. Grundsteuer                                                      se
    a) ür die land- und forstwirtschaftlichen                       § 18 Entstehung des Erstattungsanspruchs
       Betriebe (Grundsteuer A)                       260 v. H.     V. Abschnitt
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)            260 v. H.     Schlussbestimmungen
2. Gewerbesteuer                                      320 v. H.     § 19 Mehrwertsteuer
§4                                                                  § 20 Auskunfts- und Duldungspflicht
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmä-            § 21 Anzeige und Pflichten des bzw. der Gebührenpflichtigen
ßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren           § 22 Datenverarbeitung
Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürger-   § 23 Ordnungswidrigkeiten
meister seine Zustimmung nach § 95d Gemeindeordnung erteilen        § 24 Inkrafttreten
kann, beträgt 1.000 EUR.
                                                                    I. Abschnitt
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt am 03.
                                                                    Allgemeine Bestimmungen
Januar 2020.
Fahrenkrug, 06. Januar 2020                                         §1
                                                                    Allgemeines
gez. Reiner G. Martin                                               (1) Die Gemeinde betreibt die Wasserversorgung als selbstän-
Bürgermeister
                                                                    dige gemeindliche Einrichtung zur zentralen Wasserversorgung
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt    nach Maßgabe der Satzung über den Anschluss an die öffentliche
gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen          Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom
im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-          10.12.1999.
Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der        (2) Die Gemeinde erhebt nach Maßgabe dieser Satzung
Dienststunden öffentlich aus.
                                                                    a) Benutzungsgebühren (Grund- und Verbrauchsgebühr) für
Bad Segeberg, 07. Januar 2020                                           die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Wasserver-
Amt Trave-Land                                                          sorgungsanlage (Wassergebühren),
Der Amtsvorsteher                                                   b) Kostenerstattungen für die Herstellung des Hausanschlus-
gez. Hans-Heinrich Jaacks                                               ses und zusätzliche Grundstücksanschlüsse,
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Nummer 02/Woche 4/Seite: 7                                    Uns Dörper                                                24. Januar 2020
c) Beträge zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung              §8
   der zentralen öffentlichen Wasserversorgungsanlage, ein-           Heranziehung und Fälligkeit
   schließlich der Kosten für die Herstellung des ersten Grund-       (1) Die Heranziehung zur Gebühr erfolgt durch schriftlichen Be-
   stücksanschlusses.                                                 scheid, der mit einem Bescheid über andere Abgaben verbunden
                                                                      werden kann.
II. Abschnitt                                                         (2) Veranlagungs- und Erhebungszeitraum für die Wassergebühren
Wassergebühr                                                          ist das Kalenderjahr.
                                                                      (3) Die Gebühr wird nach der Menge des im vergangenen Kalender-
§2
                                                                      jahr entnommenen Wassers vorläufig berechnet. Das vergangene
Grundsatz
                                                                      Kalenderjahr wird gleichzeitig endgültig abgerechnet. Bestand für
Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme der zentralen öffent-
                                                                      einen Anschluss im vergangenen Kalenderjahr keine Gebühren-
lichen Wasserversorgungsanlage Benutzungsgebühren, gesplittet
                                                                      pflicht oder hat sich der Benutzungsumfang seitdem wesentlich
in Grund- und Verbrauchsgebühr, für die Grundstücke, die an
                                                                      geändert, wird die zugrunde zulegende Wassermenge geschätzt.
diese öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind.
                                                                      Bei Beendigung der Gebührenpflicht für einen Anschluss oder bei
§3
                                                                      einem Wechsel des Gebührenpflichtigen wird unverzüglich die
Grundgebühr
                                                                      entnommene Wassermenge ermittelt und abgerechnet.
Die Grundgebühr wird nach der Zahl der selbstständigen an-
                                                                      (4) Die Wassergebühr wird für das laufende und das darauffol-
geschlossenen Wohn- und Betriebseinheiten abgerechnet. Die
                                                                      gende Kalenderjahr als Vorauszahlung zu den für die Grundsteuer
Grundgebühr beträgt je Betriebseinheit 3,28 Euro monatlich.
                                                                      gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungsterminen festgesetzt. Diese
§4                                                                    Vierteljahresbeträge gelten für das nächste Kalenderjahr fort, so-
Verbrauchsgebühr                                                      lange nicht ein neuer Bescheid ergeht.
(1) Die Verbrauchsgebühr berechnet sich nach der durch Wasser-        (5) Bei einem Neuanschluss erfolgt die erstmalige Festsetzung
zähler ermittelten Wasserentnahme. Berechnungseinheit für die         der Vorauszahlungen anhand einer Schätzung. Für die Schätzung
Gebühr ist 1 m³ Wasser. Die Verbrauchsgebühr beträgt 0,60 Euro        sind die tatsächlich angemessenen Verhältnisse zu berücksich-
je cbm entnommenes Wasser.                                            tigen. Bei der Neuveranlagung ist die Gebühr für verstrichene
(2) Hat ein Wasserzähler nicht richtig oder überhaupt nicht ange-     Fälligkeitszeitpunkte innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe
zeigt, so wird die Wassermenge von der Gemeinde unter Zugrun-         des Bescheides in einer Summe zu zahlen. Nach Beendigung
delegung des Verbrauchs des Vorjahres und unter Berücksichti-         der Gebührenpflicht endgültig festgestellte Abrechnungsbeträge
gung der begründeten Angaben des bzw. der Gebührenpflichtigen         sind innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Bescheides
geschätzt.                                                            auszugleichen. Dasselbe gilt für die Abrechnung von Schätzungen.
(3) Wird auf einem angeschlossenen Grundstück Bauwasser               (6) Die Gebühr für Bauwasser wird mit Bescheid erhoben. Die
entnommen, ohne dass ein Wasserzähler installiert ist, ist eine       Fälligkeit der Gebühr wird mit Bescheid festgesetzt.
Pauschalgebühr für Grundstücke mit
a) bis zu 800 m³ umbauten Raum von 80,00 €,                           III. Abschnitt
b) ab 801 m³ bis 1.000 m³ umbauten Raum von 120,00 € und              Wasserbeitrag
c) ab 1.001 m³ umbauten Raum von 160,00 €
                                                                      §9
zu entrichten.                                                        Grundsatz
Die Kubikmeter des umbauten Raumes werden aus den Bauan-              Die Gemeinde erhebt, soweit der Aufwand nicht durch Zuschüsse,
tragsunterlagen entnommen. Die Bauwasserpauschale wird per            Wassergebühren oder auf andere Weise gedeckt wird, für die
Bescheid festgesetzt.                                                 Herstellung der zentralen Wasserversorgungsanlage Anschluss-
§5                                                                    beiträge für die Wasserversorgung zur Abgeltung, der durch die
Gebührenpflichtige                                                    Möglichkeit der Inanspruchnahme entstehenden Vorteile. Bestand-
(1) Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstückes, bei        teil der Wasserversorgungsanlage sind
Wohnungs- oder Teileigentum der Wohnungs- oder Teileigentü-           a) Die Zentralanlage, bestehend aus dem Wasserwerk ein-
mer. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist der            schließlich etwaiger Transportleitungen,
Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers gebührenpflichtig.         b) Die Versorgungsanlagen, bestehend aus den im öffentli-
Die Wohnungs- und Teileigentümer einer Eigentümergemeinschaft              chen Verkehrsraum liegenden Versorgungsleitungen,
sind Gesamtschuldner der auf ihr gemeinschaftliches Grundstück        c) Die Grundstücksanschlussleitungen mit den dazugehörigen
entfallenden Gebühren. Miteigentümer oder mehrere aus dem                  Nebeneinrichtungen bis zur Übergabe an der Grundstücks-
gleichen Grund dinglich Berechtigte sind Gesamtschuldner.                  grenze.
(2) Beim Wechsel des bzw. der Gebührenpflichtigen geht die Ge-
                                                                      § 10
bührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Monats
                                                                      Gegenstand der Beitragspflicht
auf den neuen Pflichtigen bzw. die neue Pflichtigen über. Wenn
                                                                      (1) Der Beitragspflicht unterliegen alle Grundstücke, die an die
der bisherige Gebührenpflichtige die Mitteilung über den Wechsel
                                                                      öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden
versäumt, so haftet er bzw. sie für die Gebühren, die auf den Zeit-
                                                                      können, sofern sie bebaubar oder gewerblich nutzbar sind und
raum bis zum Eingang der Mitteilung bei der Gemeinde entstanden
                                                                      eine entsprechende Anschlussgenehmigung vorliegt.
sind, neben dem bzw. der neuen Gebührenpflichtigen.
                                                                      (2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsan-
§6                                                                    lage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht
Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht                         auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht vorliegen.
(1) Die Gebührenpflicht entsteht, sobald das Grundstück an die
                                                                      § 11
zentrale öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen ist.
                                                                      Beitragsmaßstab
(2) Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der
                                                                      (1) Der Wasserbeitrag für die Wasserversorgung wird als nutzungs-
Anschluss an die Wasserversorgungsanlage entfällt und der Ge-
                                                                      bezogener Flächenbeitrag erhoben.
meinde hiervon schriftlich Mitteilung gemacht worden ist.
                                                                      (2) Bei der Ermittlung des nutzungsbezogenen Flächenbeitrages
§7                                                                    werden für das erste Vollgeschoss 100 % und für jedes weitere
Öffentliche Last                                                      60 % der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht.
Die Wassergebühr ruht auf Grundlage des § 6 Abs. 7 Kommu-             Als Vollgeschoss gelten alle Geschosse, die nach landesrechtlichen
nalabgabengesetz Schleswig-Holstein als grundstücksbezogene           Vorschriften Vollgeschosse sind. Ist eine Geschosszahl wegen der
Benutzungsgebühr als öffentliche Last auf dem Grundstück.             Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar, werden industriell
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Nummer 02/Woche 4/Seite: 8                                    Uns Dörper                                              24. Januar 2020
genutzten Grundstücken je angefangene 3,50 m und bei allen in an-     c) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze
derer Weise baulich oder gewerblich genutzten Grundstücke je ange-        errichtet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss,
                                                                      d) die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Um-
fangene 2,40 m Höhe des Bauwerks als ein Vollgeschoss gerechnet.
                                                                          rechnung ergebenden Vollgeschosse, wenn aufgrund der
(3) Als Grundstücksfläche nach Absatz 2 gilt                              tatsächlich vorhandenen Bebauung die Zahl der Vollge-
a) bei Grundstücken, die im Bereich eines Bebauungsplanes                 schosse nach Buchstabe a) oder die Baumassenzahl bzw.
   liegen, die gesamte Fläche, wenn für das Grundstück im Bebau-          die Gebäudehöhe nach Buchstabe b) überschritten werden,
   ungsplan bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist,        e) soweit kein Bebauungsplan besteht oder in dem Bebau-
b) bei Grundstücken, die über die Grenzen des Bebauungsplanes             ungsplan die Zahl der Vollgeschosse nicht bestimmt ist und
   hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes,              durch die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes die
   wenn für diese darin bauliche oder gewerbliche Nutzung fest-           Zahl der zulässigen Vollgeschosse nicht abzuleiten ist
   gesetzt ist,                                                           aa) bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich
c) bei Grundstücken, für die kein Bebauungsplan besteht und                     vorhandenen Vollgeschosse,
   die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles                bb) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die
   liegen (§ 34 BauGB), die Gesamtfläche des Grundstückes,                      Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend vor-
   höchstens jedoch die Fläche, die durch eine Satzung nach §                   handenen Vollgeschosse,
   34 Abs. 4 BauGB erfasst wird, ansonsten die Fläche zwischen            cc) bei Grundstücken, die mit einem Kirchengebäude be-
   der jeweiligen Straßengrenze und einer im Abstand von 50 m                   baut sind, die Zahl von einem Vollgeschoss,
   dazu verlaufenden Parallelen. Bei Grundstücken, die nicht an       f) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan sonstige Nut-
   eine Straße angrenzen oder nur durch einen zum Grundstück              zung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungs-
   gehörenden Weg mit einer Straße verbunden sind, die im Ab-             plangebieten tatsächlich so genutzt werden (z. B. Sport-,
   stand von 50 m dazu verlaufenden Parallele,                            Fest-, und Campingplätze, Schwimmbäder, Friedhöfe), wird
d) bei Grundstücken, die über die sich nach den Buchstaben a)             ein Vollgeschoss angesetzt,
   - c) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich ge-          g) bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB), für die
   nutzt sind, die Flächen zwischen der jeweiligen Straßengrenze          durch Planfeststellungsbeschluss eine der baulichen Nut-
   bzw. im Falle von Buchstabe c) der der Straße zugewandten              zung vergleichbare Nutzung zugelassen ist, wird - bezogen
   Grundstücksseite und einer Parallelen hierzu, die in einer Tiefe       auf die Fläche nach Abs. 3 Buchstabe h) - ein Vollgeschoss
   verläuft, die der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen            angesetzt.
   Nutzung entspricht,                                                (5) Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich einer Satzung
e) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan sonstige Nut-           nach § 4 Abs. 4 und § 7 Wohnungsbauerleichterungsgesetz
   zung ohne oder mit nur untergeordneter Bebauung festge-            (WoBauErlG) liegen, sind zur Ermittlung der Beitragsflächen die
   setzt ist oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten        Vorschriften entsprechend anzuwenden, wie sie bestehen für
   Ortsteiles(§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden (z. B.        a) Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestim-
   Schwimmbäder und Festplätze - nicht aber Sportplätze und               mungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind,
   Friedhöfe), 75 % der Grundstücksfläche, bei Campingplätzen         b) die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die Sat-
   jedoch 100 % der Grundstücksfläche,                                    zung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungs-
f) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als             maß enthält.
   Sportplatz oder als Friedhof festgesetzt ist oder die innerhalb
                                                                      § 12
   eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB)
                                                                      Beitragssatz
   tatsächlich so genutzt werden, die Grundfläche der an die Was-
   serversorgungsanlage angeschlossenen Baulichkeiten geteilt         Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen öffentlichen
   durch die Grundflächenzahl GRZ 0,2. Die so ermittelte Fläche       Wasserversorgungsanlagen beträgt 0,90 EUR je m² beitragspflich-
   wird diesen Baulichkeiten dergestalt zugeordnet, dass ihre         tiger Fläche.
   Grenzen jeweils im gleichen Abstand von den Außenwänden            § 13
   der Baulichkeiten verlaufen, wobei bei einer Überschreitung der    Beitragspflichtige
   Grundstücksgrenze durch diese Zuordnung eine gleichmäßige
                                                                      Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei-
   Flächenergänzung auf dem Grundstück erfolgt,
                                                                      tragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Grund-
g) bei bebauten Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB)
                                                                      stück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle des Eigentü-
   die Grundfläche der an die Wasserversorgungsanlage an-
   geschlossenen Baulichkeiten geteilt durch die GRZ 0,2. Die         mers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Bei Wohnungs- und
   so ermittelte Fläche wird diesen Baulichkeiten dergestalt          Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur
   zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils im gleichen Abstand          entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. Miteigen-
   von den Außenwänden der Baulichkeiten verlaufen, wobei             tümer oder mehrere aus dem gleichen Grund dinglich Berechtigte
   bei einer Überschreitung der Grundstücksgrenze durch diese         sind Gesamtschuldner.
   Zuordnung eine gleichmäßige Flächenergänzung auf dem               § 14
   Grundstück erfolgt,
                                                                      Entstehung der Beitragspflicht
h) bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB), für die durch
                                                                      (1) Die Beitragspflicht entsteht jeweils mit der betriebsfertigen
   Planfeststellung eine der baulichen Nutzung vergleichbare
   Nutzung zugelassen ist (z. B. Abfalldeponie), die Fläche des       Herstellung der zentralen öffentlichen Wasserversorgungsanlage
   Grundstücks, auf die sich die Planfeststellung bezieht.            vor dem Grundstück einschließlich des ersten Grundstücksan-
                                                                      schlusses.
(4) Als Zahl der Vollgeschosse nach Absatz 2 gilt                     (2) Im Falle des § 10 Abs. 2 dieser Satzung entsteht die Beitrags-
a) soweit ein Bebauungsplan besteht, die darin festgesetzte           pflicht mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit der Genehmigung
    höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse,                           des Anschlusses.
b) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Zahl
    der Vollgeschosse nicht festgesetzt, sondern nur eine             § 15
    Baumassenzahl oder nur die Höhe der baulichen Anla-               Vorauszahlungen
    gen angegeben ist, die durch 3,5 geteilte höchstzulässige         Auf Beiträge können angemessene Vorauszahlungen gefordert
    Baumassenzahl bzw. die durch 3,5 geteilte höchstzulässige         werden, sobald mit der Ausführung der Maßnahme begonnen wird.
    Gebäudehöhe, wobei Bruchzahlen über 0,5 auf volle Zahlen          § 13 gilt entsprechend. Eine geleistete Vorauszahlung ist bei der
    aufgerundet werden. Bruchzahlen bis 0,5 finden keine Be-          Erhebung des endgültigen Beitrages gegenüber dem Schuldner
    rücksichtigung,                                                   des endgültigen Beitrages zu verrechnen.
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Nummer 02/Woche 4/Seite: 9                                    Uns Dörper                                               24. Januar 2020
§ 16                                                                  § 21
Heranziehung und Fälligkeit                                           Datenverarbeitung
Der Wasserbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt. Die Fälligkeit     (1) Zur Ermittlung der Abgabenpflichtigen und zur Festsetzung der
wird mit Bescheid festgesetzt und beträgt mindestens einen Monat      Abgaben im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die
nach Bekanntgabe des Bescheides. Das gleiche gilt für die Erhe-       Verwendung der erforderlichen personenbezogenen und grund-
bung einer Vorauszahlung.                                             stücksbezogenen Daten, die aus der Prüfung des gemeindlichen
                                                                      Vorkaufsrechts nach §§ 24 bis 28 BauGB und § 3 WoBauErlG
§ 17                                                                  der Gemeinde bekannt geworden sind, sowie aus dem Grund-
Ablösung                                                              buchamt, den Unterlagen der unteren Bauaufsichtsbehörde und
In Fällen, in denen die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist,    des Katasteramtes durch die Gemeinde zulässig. Die Gemeinde
kann die Ablösung durch Vertrag vereinbart werden. Die Höhe           darf sich diese Daten von den genannten Ämtern und Behörden
des Ablösungsbetrages ist nach Maßgabe des in § 11 bestimmten         übermitteln lassen und zum Zwecke der Gebührenerhebung nach
Beitragsmaßstabes und des in § 12 festgelegten Beitragssatzes         dieser Satzung weiterverarbeiten.
zur ermitteln.                                                        (2) Soweit die Gemeinde die öffentliche Wasserversorgung selbst
Durch Zahlung des Ablösebetrages wird die Beitragspflicht end-        betreibt, ist sie berechtigt, die im Zusammenhang mit der Wasser-
gültig abgegolten.                                                    versorgung angefallenen und anfallenden personenbezogenen und
                                                                      grundstücksbezogenen Daten und Wasserverbrauchsdaten zum
IV. Abschnitt                                                         Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung zu verwenden
Erstattung der Kosten zusätzlicher Grundstücksanschlüsse              und weiter zu verarbeiten.
                                                                      (3) Soweit sich die Gemeinde bei der öffentlichen Wasserversor-
§ 17                                                                  gung eines Dritten bedient oder in der Gemeinde die öffentliche
Entstehung des Erstattungsanspruchs                                   Wasserversorgung durch einen Dritten erfolgt, ist die Gemeinde
Stellt die Gemeinde auf Antrag des Grundstückseigentümers für         berechtigt, sich die zur Feststellung der Abgabenpflichtigen und
ein Grundstück einen weiteren Grundstücksanschluss oder für           zur Festsetzung der Abgaben nach dieser Satzung erforderlichen
eine von einem Grundstück, für das die Beitragspflicht bereits ent-   personenbezogenen und grundstücksbezogenen Daten und Was-
standen ist, abgeteilte und zu einem Grundstück verselbständigte      serverbrauchsdaten von diesen Dritten mitteilen zu lassen und
Teilfläche einen eigenen Grundstücksanschluss an die zentrale         diese Daten zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Sat-
öffentliche Wasserversorgungsanlage her (zusätzliche Grund-           zung weiter zu verarbeiten.
stücksanschlüsse), so sind der Gemeinde die Aufwendungen für          (4) Die Gemeinde ist befugt, auf Grundlage der von Angaben der
die Herstellung solcher zusätzlichen Grundstücksanschlüsse in         Abgabenpflichtigen und von nach den Absätzen 1 bis 3 anfallenden
der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. Der Erstattungs-      Daten ein Verzeichnis der Abgabenpflichtigen mit den für die Abga-
anspruch entsteht mit der betriebsfertigen Herstellung des An-        benerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen
schlusses. §§ 13 und 16 Satz 1 gelten entsprechend.                   und diese Daten zweckentsprechend der Abgabenerhebung zu
                                                                      verwenden und weiter zu verarbeiten.
V. Abschnitt                                                          § 23
Schlussbestimmungen                                                   Ordnungswidrigkeiten
                                                                      Zuwiderhandlungen gegen Pflichten nach §§ 19 und 20 dieser
§ 18                                                                  Satzung sind Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des
Mehrwertsteuer                                                        Kommunalabgabengesetzes.
Die in dieser Satzung festgesetzten Gebühren und Beiträge sind
Bruttobeträge, etwaige Mehrwertsteueranteile sind darin enthalten.    § 24
                                                                      Inkrafttreten
§ 19                                                                  (1) Diese Beitrags- und Gebührensatzung tritt nach Bekanntgabe
Auskunfts-, und Duldungspflicht                                       am 01.01.2020 in Kraft.
(1) Die Abgabenpflichtigen und ihre Vertreter bzw. Vertreterinnen     (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebüh-
haben der Gemeinde jede Auskunft zu erteilen, die für die Fest-       ren für die Wasserversorgung der Gemeinde Fahrenkrug vom
setzung und Erhebung der Abgaben nach dieser Satzung erfor-           10.12.1999 außer Kraft.
derlich ist.                                                          (3) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Beiträ-
(2) Die Gemeinde kann an Ort und Stelle ermitteln, Die nach           gen für die Wasserversorgung der Gemeinde Fahrenkrug vom
Abs. 1 zur Auskunft verpflichteten Personen haben dies zu ermög-      10.12.1999 außer Kraft.
lichen und in dem erforderlichen Umfang zu helfen.                    Fahrenkrug, den 18.12.2019
§ 20                                                                  gez. Reiner Martin
Anzeige und Pflichten des bzw. der Gebührenpflichtigen                Der Bürgermeister
(1) Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist der        Gemeinde Fahrenkrug
Gemeinde sowohl vom Veräußerer bzw. der Veräußerin als auch
vom Erwerber bzw. der Erwerberin innerhalb eines Monats- auf
Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen schrift-
lich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere für Änderungen des Grund-
stückseigentümers bzw. Erbbaurecht, Nutzungsänderungen, bau-
liche Veränderungen, die zu einer Änderung der angeschlossenen
Wohneinheiten führen oder Schäden und Änderungen an der Mes-          Neujahrsspaziergang in Fahrenkrug
seinrichtung (Wasserzähler).
(2) Sind auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Be-
                                                                      ein voller Erfolg
rechnung der Abgaben beeinflussen könnten, so hat der Abga-           Am Nachmittag des 1. Januars 2020 trafen sich mehr als 50 Fah-
benpflichtige bzw. die Abgabenpflichtige dies unverzüglich der        renkruger Bürgerinnen und Bürger zu einem ausgiebigen Spazier-
Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Dieselbe Verpflichtung besteht       gang durch die Felder rund um das Dorf. Initiiert durch das Projekt
für ihn bzw. sie, wenn solche Anlagen neu geschaffen, geändert        KOMBINE, bei dem Fahrenkrug als Modelkommune des Kreises
oder beseitigt werden.                                                Segeberg teilnimmt, wollten viele das Neue Jahr mit Bewegung an
(3) Der bzw. die Gebührenpflichtgen sind verpflichtet, der Gemein-    der frischen Luft beginnen. Alte und neue Bekannte nutzten den
de oder von dieser beauftragte Personen auf Verlangen Zutritt zur     Spaziergang, um intensiv miteinander zu klönen und die vergan-
Überprüfung und Ablesung der Messeinrichtungen zu gewähren.           genen Feiertage Revue passieren zu lassen.
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Nummer 02/Woche 4/Seite: 10                                Uns Dörper                                           24. Januar 2020
Vielfach wurden auch Ideen besprochen wie man im Dorf Ange-
bote für mehr Bewegung für alle Einwohner schaffen kann. Von
neuen Rad- und Wanderwegen, der Schaffung eines Bouleplatzes,
bis hin zu einfacher Sitzgymnastik für Ältere war die Rede. Aber
zunächst waren sich alle Beteiligte einig, dass die gemeinsame
Runde unbedingt wiederholte werden sollte. Dazu gibt es jetzt
alle zwei Wochen Sonntagnachmittags die Gelegenheit, wenn
die Spaziergruppe sich ganz ungezwungen um 14:30 Uhr am
Bürgerhaus zu weiteren Runden durchs Dorf trifft. Dazu sind am
26. Januar, 9. und 23. Februar wieder alle Fahrenkrugerinnen und
Fahrenkruger eingeladen.

                                                                   Januar/Februar
                                                                   26. Jan. 11:00 Uhr NEUJAHRSEMPFANG des Bürgervereins
                                                                                      im „Lindenhof“
                                                                                      Der Bürgermeister lädt alle Geschendorfer
                                                                                      sehr herzlich ein!
                                                                                      Gerne holen wir ältere Bürger mit dem Au-
                                                                                      to ab.

        Kulturverein Fahrenkrug e. V.
                 lädt ein zu einem Öko-Thriller
   „Von jagenden Milben und balzenden Schmetterlingen“
            Bildvortrag des Insektenfotospezialisten
                      Lennart Bendixen
                       Mohrkirch/Angeln
                am Dienstag, 28. Januar 2020
                       um 20:00 Uhr
                 im Bürgerhaus Fahrenkrug
                          Eintritt frei

                                                                   Freiwillige Feuerwehr Geschendorf
                                                                   Einladung zur Jahreshauptversammlung
                                                                   Info an die fördernden Mitglieder der FF Geschendorf         
                                                                   Die Jahreshauptversammlung findet am 08.02.2019
44. Fahrenkruger Kinderkleider- und Spielzeugmarkt am Samstag,
                                                                   um 19:.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.
15.02.2020 von 15:30 - 17:30 Uhr im Bürgerhaus.
                                                                   Die Tagesordnung wird im öffentlichen Aushang bekannt gegeben.
Die Verkaufsnummern sind begrenzt und nur am 29.01.2020 unter
                                                                   Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
kleidermarktfahrenkrug@web.de zu erhalten.
Vergabe der Nummern im Losverfahren!                               Vorstand der FF Geschendorf
Nummer 02/Woche 4/Seite: 11                                Uns Dörper                                           24. Januar 2020
                                                                    -  Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer
                                                                       gemeindlichen Stellungnahme
                                                                 13 Verschiedenes
                                                                 14 Einwohnerfragestunde - Teil II -
                                                                 (voraussichtlich nichtöffentlich)
                                                                 15 Personalangelegenheiten
                                                                 (öffentlich)
  Einladung                                                      16 Evtl. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten
                                                                     Beschlüsse
  Liebe Geschendorferinnen und liebe Geschendorfer!
  Der Bürgermeister lädt Sie herzlich am                         Der Bürgermeister
  Sonntag, 26. Januar 2020 von 11:00 bis 14:00 Uhr zum           gez. Henning Frahm

  3. Neujahrsempfang
  in den „Lindenhof“ ein.
  Wir freuen uns, bei Sekt und einem kleinen Imbiss auf schöne
  Gespräche, Vorträge, Musik und ein fröhliches Beisammen-       Januar/Februar
  sein!                                                          25. Jan. 19:00 Uhr Glasau-Kreativ - GMF - A-Capella Live im
                                                                                    Schützenhaus
                                                                 26. Jan. 10:00 Uhr Kindergottesdienst und Kirchenkaffee
  Ihr                                                                               in der Kirche
                                                                 31. Jan. 19:00 Uhr Glasau-Kreativ - Mode aus Walkloden-
                                                                                    Workshop, Alte Schule
                                                                 01. Feb. 15:00 -   Kinderfasching des TSV,
                                                                          18:00 Uhr Alex-Köhn-Sporthalle
                                                                 01. Feb. 20:30 Uhr Rot-Weiße-Nacht des TSV,
                                                                                    Alex-Köhn-Sporthalle
                                                                 05. Feb. 15:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde,
                                                                                    Alte Schule
                                                                 06. Feb. 19:30 Uhr Jahreshauptversammlung des TC Sarau,
                                                                                    TSV-Casino
                                                                 07. Feb. 19:30 Uhr Skat- u. Knobelabend des TSV,
                                                                                    TSV Casino
                                                                 07. Feb. 20:00 Uhr Jahreshauptversammlung Feuerwehr,
                                                                                    Feuerwehrgerätehaus
                                                                 09. Feb. 13:00 Uhr Kuddel-Muddel-Turnier des TC Sarau,
                                                                                    Tennishalle Ahrensbök
                                                                 11. Feb. 15:00 Uhr Seniorennachmittag der Kirche
Sitzung der Gemeindevertretung                                                      im Gemeindezentrum

der Gemeinde Glasau
am Dienstag, den 28.01.2020 um 19:30 Uhr
Ort:     Sarau, Alte Schule,

Tagesordnung:
(öffentlich)
1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähig-
    keit
2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Ge-
    meindevertretung vom 19.11.2019
3 Einwohnerfragestunde - Teil I -
4 Berichte aus den Ausschüssen
5 Bericht des Bürgermeisters
6 Erlass einer Kindergartengebührensatzung
7 Vorhaben eines MarktTreffs: Beschlüsse
    - über die vorliegende Planung und das Nutzungskonzept
    - über die Baukosten
    - über die Finanzierung und Durchführung der Maßnahme
        einschließlich Folgekosten
8 Planung eines Radwegs an der L 306: Sachstandsbericht
    und Auftragsvergabe für den landschaftspflegerischen Be-
    gleitplan
9 Sammelbeschaffung von Einsatzschutzkleidung
10 Erlass einer Satzung über die Erhebung von Erschließungs-
    beiträgen
11 Erlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungs-
    beträgen nach §§ 135a - 135c BauGB
12 Förmliches Beteiligungsverfahren zum 3. Entwurf der Tei-
    laufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III
    (Sachthema Windenergie)
Nummer 02/Woche 4/Seite: 12                                      Uns Dörper                                            24. Januar 2020

 Die „5.Jahreszeit“                                                    Ehrenpreis 2019 für das Team
 macht auch vor dem TSV Sarau                                          der Gemeinsamen Mahlzeit
 keinen Halt ...
                                                                       Große Freude kam bei der Verleihung des Ehrenpreises 2019
 Am Samstag, den 1. Februar 2020 ist es wieder soweit:                 der Gemeinde Glasau auf: Als Bürgermeister Henning Frahm die
 Der TSV Sarau veranstaltet zum 42. Mal seine beliebte                 Entscheidung der Jury bekannt gab, freuten sich sowohl das Team
                                                                       der Gemeinsamen Mahlzeit als auch die zahlreichen Gäste des
 “Rot - Weiße - Nacht“
                                                                       Neujahrsempfangs, die mit langanhaltenden Beifall die Preisträger
 Um 15:00 Uhr beginnt der Trubel für die kleinen Faschings-            würdigten.
 fans ...
 Ein buntes Rahmenprogramm mit einem tollen Torten- und Ku-
 chenbuffet erwartet jung und alt. Der Eintritt ist wie immer frei!
 Ab 20:30 Uhr dürfen dann die großen Jecken zeigen, wie man
 in der Alex-Köhn-Halle Fasching feiert und starten gleich mit
 einer „Happy Hour“.
 Der Eintritt beträgt 6,- €.
 Unterstützt wird die Partylaune durch tolle Musik vom DJ-Team
 und leckere Pizza von „Carbone“
 Ein Highlight wird traditionell die Prämierung der drei besten
 Kostüme des Abends sein ... also ... vielleicht ist dies ein
 Anreiz, sich etwas außergewöhnliches zu überlegen?
 Der TSV freut sich auf einen lustigen Tag mit fröhlichen Gä-
 sten!

 Noch ein Tipp in eigener Sache:
 Jeden Mittwoch ab 19:00 Uhr ist das Casino vom TSV Sarau
 geöffnet. Wir würden uns sehr freuen, wenn dieses Angebot             „Die Gemeinsame Mahlzeit ist eine große Bereicherung für das
 berücksichtigt wird und „Der Stammtisch für Jederfrau &               Leben in unserer Gemeinde und wäre ohne den unermüdlichen
 Jedermann“ erweitert werden                                           und langjährigen ehrenamtlichen Einsatz nicht möglich“, bedankte
 kann.                                                                 sich Bürgermeister Frahm in seiner Laudatio bei dem Team der
 Hier noch ein wichtiger Termin:                                       Gemeinsamen Mahlzeit. Als Dankeschön wurde eine Vase mit
 Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am                   Gemeindewappen, eine Urkunde sowie neue Schürzen, eben-
 20. März um 19:30 Uhr im Casino statt. Wir bitten um rege             falls mit dem Wappen der Gemeinde bedruckt, überreicht. Zum
 Teilnahme.                                                            aktuellen Stammpersonal des Teams gehören Hannelore Meyer,
                                                                       Anke Petersen, Monika Lemke, Marita Henschke, Angela Grimme
Nummer 02/Woche 4/Seite: 13                                  Uns Dörper                                              24. Januar 2020
und Christel Hautz sowie die beide „Essenstransporteure“, Jörg       •    07:00 - 12:30 Uhr: Beitrag 155,- € monatlich,
und Burkhard Henschke. Hinzu kommen noch weitere Damen, die               zahlbar 11 Monate im Jahr
das Team bei Engpässen unterstützen bzw. in früheren Jahren          •    07:00 - 14:30 Uhr: Beitrag 195,- € monatlich,
als aktive Helfer dabei waren. Allen gilt ein großes Dankeschön!          zahlbar 11 Monate im Jahr,
Seit November 2009 sorgt das Team der Gemeinsamen Mahlzeit                zzgl. Kosten für Mittagessen (aktuell 2,50 €/Tag)
dafür, dass es jeweils dienstags ein gemeinsames Essen in der        •    3 Tage 07:00 - 12:30 Uhr, 2 Tage 07:00 - 14:30 Uhr:
Alten Schule gibt und sich die zahlreichen Gäste dort wohl fühlen.        Beitrag 175,- €, zahlbar 11 Monate im Jahr,
Liebevoll eingedeckte Tische, ein Hauptgericht, Nachtisch und eine        zzgl. Kosten für Mittagessen (aktuell 2,50 €/Tag)
Tasse Kaffee erwartet die mittlerweile mehr als 40 Gäste jede Wo-
che aufs Neue. Und vor allem freuen sich alle auf das Miteinander
und den Plausch mit Freunden und Bekannten. Das Essen wird
                                                                     Betreuungsangebot in der Grundschule
von Werner Japp in Eutin gekocht und trifft seit nunmehr 10 Jahren   Das ab Januar 2020 geplante Betreuungsangebot bis um 14:30
den Geschmack der Glasauer.                                          Uhr für die Schüler in der Grundschule in Sarau, einer Außenstel-
Seit 2009 wurde an 453 Tagen insgesamt 16.153 Essen serviert,        le der Arnesboken-Schule Ahrensbök, konnte leider noch nicht
eine wahre Erfolgsgeschichte für alle Beteiligten!                   starten. Es gab lediglich eine Anmeldung für das gemeinsam von
                                                                     den „Speelgörn e. V.“ und der Gemeinde erstellte Angebot einer
                                                                     verlässlichen Betreuung inkl. eines Mittagessens. Es ist geplant,
Riesenandrang beim Neujahrsempfang                                   zum Schuljahresbeginn 2020/2021 das Angebot erneut anzubieten.

Der erste Neujahrsempfang der Gemeinde Glasau in der Alten
Schule wurde zu einem großem Erfolg. Mehr als 80 Bürgerinnen
und Bürger waren der Einladung gefolgt und Bürgermeister Hen-
ning Frahm sowie die Gemeindevertreter freuten sich über die
tolle Resonanz.
Bürgermeister Frahm konnte u. a. auch den leitenden Verwal-
tungsbeamten des Amts Trave-Land begrüßen und zeigte in einem
Rückblick auf das vergangene Jahr die wesentlichen Projekte der
gemeindlichen Arbeit auf. Die Planung der Großprojekte Markt-
Treff, Radweg und B-Plan, die Kanalsanierung und die Straßener-
neuerung sowie die Sanierung der Schultoiletten sind nur einige
Beispiele für die intensive Arbeit im vergangenen Jahr. Auch in
2020 werden die Großprojekte weiter vorangetrieben. „Wir wollen
die einmalige Chance nutzen, dass es für zukunftsweisende In-        LandFrauenVerein Rönnau
vestitionen für unsere Gemeinde hohe Fördermittel gibt, ohne die
eine Umsetzung nicht möglich wäre“, so Bürgermeister Frahm.          und Umgebung e. V.
Im Mittelpunkt des Neujahrsempfangs stand die Verleihung des
Ehrenpreises 2019 der Gemeinde Glasau. Das Team der „Ge-             Liebe Landfrauen!
meinsamen Mahlzeit“ wurde für den langjährigen ehrenamtlichen        Einladung zur Jahreshauptversammlung am Montag, den
Einsatz ausgezeichnet und erhielt lang anhaltenden Beifall für       17. Februar 2020 um 19:00 Uhr in die Alte Schule in Groß
ihre Arbeit.                                                         Rönnau. Für Mitglieder entstehen keine Kosten.
Als zur Stärkung eine Suppe gereicht wurde, hatte das Team der       Die Amtszeit unserer 1. Vorsitzenden endet und steht nicht zur
Gemeinsamen Mahlzeit noch eine kleine Überraschung parat: Die        Wiederwahl! Wir freuen uns über jede aktive und motivierte Land-
Damen hatten eine Auswahl von leckeren Desserts mitgebracht          frau, die bereit ist, den Vorstand zu unterstützen.
und sorgten so für einen „süßen Ausklang“ des Neujahrsempfangs.      Nur so können wir die Zukunft des Landfrauenvereines langfristig
                                                                     sichern.
                                                                     Tagesordnung zur Jahreshauptversammlung:
                                                                     1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
                                                                     2. Verlesung des Protokolls vom 18.2.2019
                                                                     3. Jahresrückblick 2019
                                                                     4. Kassenbericht 2019
                                                                     5. Aussprache über den Kassenbericht und Entlastung des
                                                                        Vorstandes
                                                                     6. Wahlen: 1. Vorsitzende, Kassenführerin und Kassenprüferin
                                                                     7. Verschiedenes
                                                                     Wir wünschen Euch einen guten Start in das neue Jahr!
                                                                     Herzliche Grüße im Namen des gesamten Vorstandes
                                                                     Marion Junker
Kindergarten Schatzkiste mit                                         Schriftführerin
verlängertem Betreuungsangebot
Zum Jahresstart 2020 erweitert der der Kindergarten Schatzkiste      Einladung
sein Betreuungsangebot: Die Kinder können jetzt bereits ab 07:00     zum Spiele-Nachmittag am Mittwoch, den 29. Januar 2020 um
Uhr gebracht werden und bis 14:30 Uhr bleiben. Diese deutliche       14:30 Uhr in die Alte Schule in Groß Rönnau.
Ausweitung wurde jetzt umgesetzt, nachdem sich Eltern in einer       Unser beliebter Nachmittag mit Kaffee und Kuchen und den be-
Bedarfsanalyse für diese Erweiterung der Betreuungszeiten aus-       währten Spielen wie „Kniffeln“ und „Mensch ärgere dich nicht“!
gesprochen haben. Für Kinder, die bis 14:30 Uhr im Kindergarten      Jede Teilnehmerin erhält einen Gewinn.
bleiben, steht ein Mittagessen zur Verfügung, das in der Mensa der   Kosten für Mitglieder und Gäste 6,- Euro.
Arnesboken-Schule täglich frisch zubereitet wird. Hier die neuen     Anmeldung bitte bei den Vertrauensdamen oder Renate Schulz
Betreuungsangebote im Überblick:                                     Tel.: 04559 1321
Nummer 02/Woche 4/Seite: 14                                     Uns Dörper                                             24. Januar 2020

       39. Rönnauer Kleidermarkt
                  im Gemeindezentrum Alte Schule
                    Schulstraße 1 in Groß Rönnau

                  16. Februar 2020
               von 10.00 bis 12.00 Uhr

  Vorzeitiger Einlass von Schwangeren ab 9.30 Uhr

Wir starten erneut unseren Kleidermarkt mit Kinderbekleidung,
  Umstandsmode, Fahrzeugen, Kinderwagen, Autositzen usw.

               Für das leibliche Wohl
stehen ein reichhaltiges Kuchenbuffet, Waffeln und
                                                                      Sitzung der Gemeindevertretung
             belegte Brötchen bereit.                                 der Gemeinde Klein Rönnau
                                                                      am Mittwoch, den 29.01.2020 um 20:00 Uhr
            Wir freuen uns auf Euch…!
                                                                      Ort:     Klein Rönnau, Haus Rönnau, Ton Hus Rönnau 2
                                                                      Tagesordnung:
                                                                      (öffentlich)
                                                                      1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähig-
                                                                          keit
                                                                      2 Genehmigung der Niederschrift vom 11.12.2019
                                                                      3 Berichte
                                                                      4 Aufstellung der 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6
                                                                          „Plöner Eck“ für denTeilbereich 1: „Fläche westlich Ton Hus
                                                                          Nr. 2 (Neubau eines Krippenhauses)“ und Teilbereich 2:
                                                                          „westlich der Grundstücke Huskoppelallee 1 und 3, nördlich
                                                                          der Straße Ton Hus sowie östlich der Tennisplätze“
                                                                          -     Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
                                                                      5 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschlie-
                                                                          ßungsbeiträgen
                                                                      6 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Hunde-
                                                                          steuer (Hundesteuersatzung)
                                                                      7 Einnahme- und Ausgaberechnung der Feuerwehr für das
                                                                          Jahr 2019
                                                                      8 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan der Feuer-
                                                                          wehr für das Jahr 2020
                                                                      9 Feuerwehrbedarfsplan
                                                                      10 Bau- und Grundstücksangelegenheiten
                                                                      11 Terminhinweise
                                                                      12 Einwohnerfragezeit
                                                                      13 Verschiedenes

                                                                      Der Bürgermeister
                                                                      gez. Dietrich Herms

      Einladung zum Schweinebingo
  Wir wollen doch nur spielen - macht ihr mit?
  Wir laden alle Klein Gladebrügger-/Innen ein, beim Bingo-
  Abend mitzumachen.
                                                                      Januar/Februar
  Wann:      Samstag, den 22.02.2020
  Start:     Um 19:00 Uhr                                             26. Jan.                Gottesdienst in der Wassermühle
  Wo:        Feuerwehrhaus Ohlenborger Redder                         03. Feb.                Jahreshauptversammlung
                                                                                              des Rönnauer Singkreises
  Es gibt tolle Fleisch- und Alternativpreise zu gewinnen!            09. Feb.                Mitgliederversammlung
  Das Startgeld beträgt für Mitglieder 8 Euro, für Nichtmitglieder                            des Kindervogelschießen-Verein
  10 Euro und beinhaltet ein Freigetränk. Für das leibliche Wohl      14. Feb.                Jahreshauptversammlung SCR Förder-
  während der Veranstaltung ist natürlich gesorgt.                                            verein
  Helft uns zu planen und meldet euch bitte verbindlich bis           16. Feb. 10:00 -        39. Rönnauer Kleidermarkt
  zum 08.02.2020 an, indem ihr den unteren Abschnitt ausfüllt                  12:00 Uhr      in der Alten Schule in Groß Rönnau
  und in der Segeberger Str. 59 a abgebt. Bei Fragen, meldet
  euch bei Björn Neuhoff unter 0179 4565757.
  Wir freuen 1215 auf einen unterhaltsamen und lustigen Abend
                                                                      Weihnachten in Pszcyna
  mit euch!                                                           Neben vielen Aktivitäten, die der DRK - Ortsverein Klein Rönnau
  Euer Bürgerverein Klein Gradebrügge                                 e. V. plant, organisiert und durchführt, gehört die jährliche Fahrt
                                                                      zum dritten Advent in die polnische Partnerstadt Pszczyna (der
                                                                      alten oberschlesischen Fürstenstadt Pless). Mit Geschenken vom
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