UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
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UNS DÖRPER Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land 24. Jahrgang Freitag, den 24. Januar 2020 Nummer 02 Woche 4 Ehrenpreis der Gemeinde Glasau für das „Team gemeinsame Mahlzeit“ Bericht: siehe Seite 12 für die Gemeinden Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal, Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade Nächste Termine UNS DÖRPER Redaktionsschluss: Erscheinungstag: Mittwoch, 29. Januar 2020 Freitag, 08. Februar 2020
Nummer 02/Woche 4/Seite: 2 Uns Dörper 24. Januar 2020 Amtsverwaltung Trave-Land Waldemar-von-Mohl-Straße 10 23795 Bad Segeberg Homepage: www.amt-trave-land.de E-Mail: info@amt-trave-land.de Telefon: 04551 9908-0 (Zentrale) E-Mail direkt: vorname.nachname@amt-trave-land.de Telefax: 04551 9908-13 (ß=ss, ä=ae, ö=oe, ü=ue) Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch- Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch- wahl wahl 9908- 9908- Amtsvorsteher Hans-Heinrich Jaacks 54 Ltd. Verwaltungsbeamter Thomas Hartstock 55 Gleichstellungsbeauftragte: Michaela Semerak 52 Stellv. Ltd. Verwaltungsbeamter Jan-Henrik Fechner 50 Team - Organisation/Personal Team - Ordnung/Soziales Teamleiter: Jan-Henrik Fechner Teamleiterin: Anne Sarau Pers./Org./Rechtsfragen Jan-Henrik Fechner 50 Ordnungswesen, Wahlen Anne Sarau 40 Personalwesen/Organisation Torsten Winter 48 Einwohnermeldeamt Maike Zickermann 43 Personalwesen Lena Meynerts 49 Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt David Neumann 44 IT, Allgemeine Beschaffung Henning van Mil 58 Einwohnermeldeamt Matthias Knickrehm 45 IT, Allgemeine Beschaffung Daniel Nowak 59 Einwohnermeldeamt Janine Tensfeldt 46 Zentrale, Schulen Bettina Wulf 51 Wohngeld, Grundsicherung Ellen Rosinke 42 Uns Dörper/Kanzlei Karen Kierig 57 Wohngeld, Grundsicherung Linda Cremanns 41 Kanzlei Susanne Rumpel 56 Wohngeld, Grundsicherung Nicole Springborn 41 Archiv Manfred Schmidt 61 Ordnungs- u. Kindergartenangel. Annika Waßmann 47 Archiv Dieter Harfst 61 Feuerwehrangelegenheiten Angelika Saalfeld 47 Asylangelegenheiten Simone David 39 Asylangelegenheiten Daniela Gogga 68 Team - Finanzen Team - Planen/Bauen/Umwelt Teamleiterin: Elke Hesse Teamleiter: Sören Grella Haushalte, Finanzen, Elke Hesse 20 Regionale- u. Dorfentwicklung Sören Grella 35 Haushalte, Finanzen Wasser/Abwasser GeschäftsführungAlicia Kröger 37 Gewässerpflegeverbände Niklas Cremanns 28 Wasser/Abwasser GeschäftsführungSaskia Klobke 36 Steuern, Abgaben, Johanna Schlöke 24 Bauanträge Katarina Döring 30 Steuern, Abgaben, Kevin Schramm 24 Bauleitplanung/Bauanträge Timo Zepernick 31 Steuern, Abgaben, Bauleitplanung Nicole Grulich 32 Gewässerpflegeverbände Martin Sanchez 23 Bauleitplanung Annemarie Zeidler 33 Finanzbuchhaltung Susanne Fuhl 27 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Jascha Winter 64 Finanzbuchhaltung Isa Stamp 26 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Annika Frenz 66 Finanzbuchhaltung Jennifer Koscielny 25 Wasser-/Abwasseranschlüsse, Andrè Meyer 65 Finanzbuchhaltung Karin Rüder 21 Hochbaumaßnahmen Geschäftsbuchhaltung Fenja Rüb 22 Gemeindliche Infrastruktur Sandra Reiser 67 Geschäftsbuchhaltung Steffen Gloe 29 Gemeindliche Liegenschaften Rosemarie Strey 60 Bauliche gemeindliche Infrastruktur Kerstin Meyer 62 Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit: Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Nach vorheriger Absprache sind wir auch für Sie da: Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Montag - Dienstag - Donnerstag 07:00 - 19:00 Uhr Freitag 07:00 - 14:00 Uhr UNS DÖRPER erscheint kostenlos alle 14 Tage - Auflage 8.500 Erhalten Sie UNS DÖRPER regelmäßig und pünktlich? Falls nicht, wenden Sie sich bitte an die Linus Wittich Medien KG, Tel.: 039931 579-38!
Nummer 02/Woche 4/Seite: 3 Uns Dörper 24. Januar 2020 SCHIEDSAMTSBEZIRKE Sprechtag: Jeden Dienstag von 17:00 bis 20:00 Uhr, Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug im AMT TRAVE-LAND In der Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg findet Aufgaben: keine Rentenberatung mehr statt. Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprüchen Deutsche Rentenversicherung aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persön- lichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbe- Auskunfts- und Beratungsstellen schädigung, Drohung, Beleidigung). Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H. Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Be- Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher in der jeweiligen Bera- reich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vor- tungsstelle an, es könnten sich die Dienst- und Öffnungszeiten geschaltet. geändert haben!!! Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land: Lübeck: Schiedsamtsbezirk 4 Adresse: Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck (Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuen- Tel.: 0451 485-25450 görs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede): Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Schiedsfrau: Sabine Blunk, Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Gremelskamp 7, 23818 Neuengörs, Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Tel. 04550 1223 Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Stellvertreter: n. n. Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Schiedsamtsbezirk 5 Neumünster: (Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade): Adresse: Christianstraße 9, 24534 Neumünster Schiedsfrau: Rose Höppner, Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21 Eichenweg 16, Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr OT Reinsbek, 23820 Pronstorf, Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Tel. 04506 656 Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Stellvertreter: n. n. Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Schiedsamtsbezirk Nr. 8 (Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel, Oldenburg i. H.: Schackendorf): Adresse: Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg Schiedsmann: Dieter Beuk, Tel.: 04361 50819-0 Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel, Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Tel. 04551 3382 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Stellvertreter: Jörg Petersen, Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Rahland 12, 23795 Klein Rönnau, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Tel. 04551 81312 Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Schiedsamtsbezirk Nr. 9 13:00 Uhr - 16:00 Uhr (Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin): Schiedsmann: Manfred Schmidt, An den Tannen 10, OT Weitewelt, 23823 Seedorf, Wasserbeschaffungsverband Tel. 04555 1037 Stellvertreter: Eckehard Heisinger, An den Tannen 33, Wakendorf I OT Weitewelt, 23823 Seedorf, Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser) Tel. 04555 7157337 in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst sowie Schiedsamtsbezirk Nr. 10 Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stormarn sind: (Glasau): Schiedsmann: Sven Blank, Technische Betreuung: Wasserwerker Andreas Rohlf Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau, Telefon: 04550 985760 Tel. 04527 9738508 Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Johanna Schlö- Stellvertreter: Manuel Gräflich, Plöner Straße 5 a, ke, OT Sarau, 23719 Glasau, Tel.: 04551 9908-24 Tel. 04525 496868 Geschäftsführung: Amt Trave-Land - Alicia Kröger, Tel.: 04551 9908-37 Verbandsvorsteherin: Karin David, Versichertenältester Tel.: 04550 985637 Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich, der Deutschen Rentenversicherung Tel.: 04550 656 Der persönliche Service ganz in meiner Nähe NOTDIENSTE: In der Zeit vom 01.03. bis 31.10. • Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung Montag bis Donnerstag ab 16:00 Uhr • Kontenklärung Freitag ab 12:00 Uhr • Rentenanträge/-beratung In der Zeit vom 01.11. bis 28.02. Versichertenältester Herr Broecker Montag bis Donnerstag ab 16:30 Uhr Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Freitag ab 15:00 Uhr (Tel. 04551 8919225 oder 0173 6374594) Fa. Papenburg 0171 7288906 o. 0178 2778948
Nummer 02/Woche 4/Seite: 4 Uns Dörper 24. Januar 2020 Zweckverband Wasserversorgung Kreissportverband Geschendorf/Westerrade Segeberg e. V. Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Westerrade Geschäftsstelle versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Geschendorf An der Trave 1 a und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwasser. 23795 Bad Segeberg Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadt- Tel.: 04551 968866 werke Lübeck. Fax: 04551 968867 Verbandsvorsteherin, Silke Behrens Tel. 04553 795 E-Mail: ksv-segeberg@se-sport.de Geschäftsführung, Amt Trave-Land, Homepage: www.se-sport.de Alicia Kröger Tel. 04551 9908-37 Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel. 04551 9908-23 Bereitschaftsdienst der Stadtwerke LübeckTel. 0451 8882661 Die Rinkieker und Kümmerer im Wasserwerker Gemeinde Westerrade, Helmut Dreger Tel. 04553 805 Amt Trave-Land engagieren sich Wasserwerker Gemeinde Geschendorf, Heino Boekhoff Tel. 0174 9365678 ehrenamtlich Als Rinkieker möchten Sie älteren, alleinlebenden Men- schen „Zeit schenken“, zuhören, vorlesen, spazieren gehen Zweckverband Abwasserbeseitigung - ganz nach Wunsch - Rönnau oder als „Kümmerer“ Angebote der Gemeinde aufzeigen, nachbarschaftliche Hil- Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zuständig fen vermitteln, Kontaktaufnahme zu weiterführenden Hilfen organisieren. für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden Groß Rönnau und Klein Rönnau. Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Verbandsvorsteher: Holger Poppitz Tel. 04551 84472 Geschäftsführung: Amt Trave-Land, Tel. 04551 9908-37 Alicia Kröger Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel. 04551 9908-23 Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverband Tel. 04551 9090 und Ansprechpartnerin 0170 4134427 Petra Burmester Telefon: 04551 955112 E-Mail: burmester@pflegestuetzpunkt-se.de STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN GAS- und WASSERVERSORGUNG für die Gemeinden Glasau und Pronstorf 04561 399400 Kreisbauernverband Segeberg Rosenstraße 9 b, 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551 2425 oder 04551 91341 Fax: 04551 968712 E-Mail: kbv.se@bauernverbandsh.de Sprechzeiten: montags und freitags, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ansonsten nach Vereinbarung) Landwirtschaftliche Sozialversicherung - gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben - Sprechzeiten: Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr (Herr Butz - Bauernverband Schleswig-Holstein) ansonsten auch Termine nach Vereinbarung
Nummer 02/Woche 4/Seite: 5 Uns Dörper 24. Januar 2020 Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bahrenhof am Montag, den 03.02.2020 um 19:30 Uhr Ort: Bühnsdorf, Feuerwehrhaus, Steinstraße Tagesordnung: (öffentlich) 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähig- keit 2 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.10.2019 3 Bericht des Bürgermeisters Arbeitskreis Geschichte 4 Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan im Amt Trave-Land und die Haushaltssatzung für 2020 5 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Bah- renhof für das Gebiet: „Fläche südlich der Reinfelder Straße Einladung (L 84) Nr. 1 - 2 und östlich der Bahrenhofer Dorfstraße“ - Abwägung über die im Rahmen der erneuten öffentli- Zu unserem ersten Vortragsabend chen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der diesjährigen Veranstaltungsreihe treffen wir uns am - Satzungsbeschluss 6 Einwohnerfragezeit Montag, dem 03. Februar 2020, 18:00 Uhr, 7 Verschiedenes im Sitzungssaal der Amtsverwaltung Trave-Land Waldemar-von-Mohl-Straße 10 Der Bürgermeister 23795 Bad Segeberg gez. Hans-Peter Ulverich Das Thema wird sein: „Pronstorf, Zuversicht im Wandel der Zeit“ Vortragen wird Hans Caspar Graf zu Rantzau. Hierzu lade ich Sie und interessierte Gäste herzlich ein. Mit freundlichem Gruß Februar Manfred Schmidt 07. Feb. 15:00 Uhr Kaffee u. Kartenspielen des Senioren- club im Gemeindehaus LandFrauenVerein Bornhöved und Umgebung e. V. Liebe Landfrauen, am Dienstag, den 18. Februar 2020, treffen wir uns zu einer gemeinsamen Veranstaltung mit unseren Nachbarvereinen im Gasthof Schlüter in Wankendorf. Wir haben die Diplomokotrophologin Renate Frank einge- laden. Frau Frank hält einen ca. 90-minütigen Vortrag zum Sitzung des Finanzausschusses Thema „Wie bedenklich sind Hautpflegemittel, Zahnpasta, Shampoos und Kosmetika“. Die Veranstaltung beginnt um der Gemeinde Bahrenhof 19:00 Uhr. Es besteht die Möglichkeit, vorher auf eigene Ko- sten etwas zu essen. Anmeldungen bitte bis zum 11. Februar am Montag, den 03.02.2020 um 18:30 Uhr 2020 bei Christa Stamer, Tel.: 04557 981938. Ort: Bühnsdorf, Feuerwehrhaus, Steinstraße Tagesordnung: (öffentlich) 1 Eröffnung und Begrüßung 2 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2020 3 Verschiedenes Der Ausschussvorsitzende gez. Winfried Weber
Nummer 02/Woche 4/Seite: 6 Uns Dörper 24. Januar 2020 Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Haushaltssatzung der Gemeinde Wasserversorgung der Gemeinde Fahrenkrug für das Haushaltsjahr 2020 Fahrenkrug (Beitrags- und Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein Gebührensatzung) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17. Dezember 2019 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, folgende Haushaltssatzung erlassen: der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig- Holstein in der jeweiligen geltenden Fassung sowie §1 der Satzung der Gemeinde Fahrenkrug über den Anschluss an Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der 1. im Ergebnisplan mit Grundstücke mit Wasser vom 10.12.1999 wird nach Beschluss- einem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.398.400 EUR fassung durch die Gemeindevertretung vom 17.12.2019 folgende einem Gesamtbetrag der Aufwendungen 2.595.900 EUR Beitrags-und Gebührensatzung erlassen: einem Jahresüberschuss von - EUR einem Fehlbetrag von 197.500 EUR 2. im Finanzplan mit Inhaltsübersicht einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus I. Abschnitt laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.264.100 EUR §1 Allgemeines einem Gesamtbetrag der Auszahlungen II. Abschnitt aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.345.600 EUR 3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Wassergebühr der Investitionstätigkeit und der Finanzie- §2 Grundsatz rungstätigkeit auf 505.500 EUR §3 Grundgebühr einem Gesamtbetrag der Auszahlungen §4 Verbrauchsgebühr aus der Investitionstätigkeit und der Finan- §5 Gebührenpflichtige zierungstätigkeit auf 780.400 EUR §6 Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht §7 Öffentliche Last festgesetzt. §8 Heranziehung und Fälligkeit §2 III. Abschnitt Es werden festgesetzt: Wasserbeitrag 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investiti- §9 Grundsatz onen und Investitionsförderungsmaßnahmen § 10 Gegenstand der Beitragspflicht auf 250.000 EUR § 11 Beitragsmaßstab 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser- § 12 Beitragssatz mächtigungen auf - EUR § 13 Beitragspflichtige 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 100.000 EUR § 14 Entstehung der Beitragspflicht 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausge- § 15 Vorauszahlungen wiesenen Stellen auf 1,84 Stellen § 16 Heranziehung und Fälligkeit § 17 Ablösung §3 IV. Abschnitt Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: Erstattung der Kosten zusätzlicher Grundstücksanschlüs- 1. Grundsteuer se a) ür die land- und forstwirtschaftlichen § 18 Entstehung des Erstattungsanspruchs Betriebe (Grundsteuer A) 260 v. H. V. Abschnitt b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 v. H. Schlussbestimmungen 2. Gewerbesteuer 320 v. H. § 19 Mehrwertsteuer §4 § 20 Auskunfts- und Duldungspflicht Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmä- § 21 Anzeige und Pflichten des bzw. der Gebührenpflichtigen ßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren § 22 Datenverarbeitung Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürger- § 23 Ordnungswidrigkeiten meister seine Zustimmung nach § 95d Gemeindeordnung erteilen § 24 Inkrafttreten kann, beträgt 1.000 EUR. I. Abschnitt Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt am 03. Allgemeine Bestimmungen Januar 2020. Fahrenkrug, 06. Januar 2020 §1 Allgemeines gez. Reiner G. Martin (1) Die Gemeinde betreibt die Wasserversorgung als selbstän- Bürgermeister dige gemeindliche Einrichtung zur zentralen Wasserversorgung Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt nach Maßgabe der Satzung über den Anschluss an die öffentliche gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl- 10.12.1999. Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der (2) Die Gemeinde erhebt nach Maßgabe dieser Satzung Dienststunden öffentlich aus. a) Benutzungsgebühren (Grund- und Verbrauchsgebühr) für Bad Segeberg, 07. Januar 2020 die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Wasserver- Amt Trave-Land sorgungsanlage (Wassergebühren), Der Amtsvorsteher b) Kostenerstattungen für die Herstellung des Hausanschlus- gez. Hans-Heinrich Jaacks ses und zusätzliche Grundstücksanschlüsse,
Nummer 02/Woche 4/Seite: 7 Uns Dörper 24. Januar 2020 c) Beträge zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung §8 der zentralen öffentlichen Wasserversorgungsanlage, ein- Heranziehung und Fälligkeit schließlich der Kosten für die Herstellung des ersten Grund- (1) Die Heranziehung zur Gebühr erfolgt durch schriftlichen Be- stücksanschlusses. scheid, der mit einem Bescheid über andere Abgaben verbunden werden kann. II. Abschnitt (2) Veranlagungs- und Erhebungszeitraum für die Wassergebühren Wassergebühr ist das Kalenderjahr. (3) Die Gebühr wird nach der Menge des im vergangenen Kalender- §2 jahr entnommenen Wassers vorläufig berechnet. Das vergangene Grundsatz Kalenderjahr wird gleichzeitig endgültig abgerechnet. Bestand für Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme der zentralen öffent- einen Anschluss im vergangenen Kalenderjahr keine Gebühren- lichen Wasserversorgungsanlage Benutzungsgebühren, gesplittet pflicht oder hat sich der Benutzungsumfang seitdem wesentlich in Grund- und Verbrauchsgebühr, für die Grundstücke, die an geändert, wird die zugrunde zulegende Wassermenge geschätzt. diese öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind. Bei Beendigung der Gebührenpflicht für einen Anschluss oder bei §3 einem Wechsel des Gebührenpflichtigen wird unverzüglich die Grundgebühr entnommene Wassermenge ermittelt und abgerechnet. Die Grundgebühr wird nach der Zahl der selbstständigen an- (4) Die Wassergebühr wird für das laufende und das darauffol- geschlossenen Wohn- und Betriebseinheiten abgerechnet. Die gende Kalenderjahr als Vorauszahlung zu den für die Grundsteuer Grundgebühr beträgt je Betriebseinheit 3,28 Euro monatlich. gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungsterminen festgesetzt. Diese §4 Vierteljahresbeträge gelten für das nächste Kalenderjahr fort, so- Verbrauchsgebühr lange nicht ein neuer Bescheid ergeht. (1) Die Verbrauchsgebühr berechnet sich nach der durch Wasser- (5) Bei einem Neuanschluss erfolgt die erstmalige Festsetzung zähler ermittelten Wasserentnahme. Berechnungseinheit für die der Vorauszahlungen anhand einer Schätzung. Für die Schätzung Gebühr ist 1 m³ Wasser. Die Verbrauchsgebühr beträgt 0,60 Euro sind die tatsächlich angemessenen Verhältnisse zu berücksich- je cbm entnommenes Wasser. tigen. Bei der Neuveranlagung ist die Gebühr für verstrichene (2) Hat ein Wasserzähler nicht richtig oder überhaupt nicht ange- Fälligkeitszeitpunkte innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe zeigt, so wird die Wassermenge von der Gemeinde unter Zugrun- des Bescheides in einer Summe zu zahlen. Nach Beendigung delegung des Verbrauchs des Vorjahres und unter Berücksichti- der Gebührenpflicht endgültig festgestellte Abrechnungsbeträge gung der begründeten Angaben des bzw. der Gebührenpflichtigen sind innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Bescheides geschätzt. auszugleichen. Dasselbe gilt für die Abrechnung von Schätzungen. (3) Wird auf einem angeschlossenen Grundstück Bauwasser (6) Die Gebühr für Bauwasser wird mit Bescheid erhoben. Die entnommen, ohne dass ein Wasserzähler installiert ist, ist eine Fälligkeit der Gebühr wird mit Bescheid festgesetzt. Pauschalgebühr für Grundstücke mit a) bis zu 800 m³ umbauten Raum von 80,00 €, III. Abschnitt b) ab 801 m³ bis 1.000 m³ umbauten Raum von 120,00 € und Wasserbeitrag c) ab 1.001 m³ umbauten Raum von 160,00 € §9 zu entrichten. Grundsatz Die Kubikmeter des umbauten Raumes werden aus den Bauan- Die Gemeinde erhebt, soweit der Aufwand nicht durch Zuschüsse, tragsunterlagen entnommen. Die Bauwasserpauschale wird per Wassergebühren oder auf andere Weise gedeckt wird, für die Bescheid festgesetzt. Herstellung der zentralen Wasserversorgungsanlage Anschluss- §5 beiträge für die Wasserversorgung zur Abgeltung, der durch die Gebührenpflichtige Möglichkeit der Inanspruchnahme entstehenden Vorteile. Bestand- (1) Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstückes, bei teil der Wasserversorgungsanlage sind Wohnungs- oder Teileigentum der Wohnungs- oder Teileigentü- a) Die Zentralanlage, bestehend aus dem Wasserwerk ein- mer. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist der schließlich etwaiger Transportleitungen, Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers gebührenpflichtig. b) Die Versorgungsanlagen, bestehend aus den im öffentli- Die Wohnungs- und Teileigentümer einer Eigentümergemeinschaft chen Verkehrsraum liegenden Versorgungsleitungen, sind Gesamtschuldner der auf ihr gemeinschaftliches Grundstück c) Die Grundstücksanschlussleitungen mit den dazugehörigen entfallenden Gebühren. Miteigentümer oder mehrere aus dem Nebeneinrichtungen bis zur Übergabe an der Grundstücks- gleichen Grund dinglich Berechtigte sind Gesamtschuldner. grenze. (2) Beim Wechsel des bzw. der Gebührenpflichtigen geht die Ge- § 10 bührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Monats Gegenstand der Beitragspflicht auf den neuen Pflichtigen bzw. die neue Pflichtigen über. Wenn (1) Der Beitragspflicht unterliegen alle Grundstücke, die an die der bisherige Gebührenpflichtige die Mitteilung über den Wechsel öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden versäumt, so haftet er bzw. sie für die Gebühren, die auf den Zeit- können, sofern sie bebaubar oder gewerblich nutzbar sind und raum bis zum Eingang der Mitteilung bei der Gemeinde entstanden eine entsprechende Anschlussgenehmigung vorliegt. sind, neben dem bzw. der neuen Gebührenpflichtigen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsan- §6 lage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht vorliegen. (1) Die Gebührenpflicht entsteht, sobald das Grundstück an die § 11 zentrale öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen ist. Beitragsmaßstab (2) Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der (1) Der Wasserbeitrag für die Wasserversorgung wird als nutzungs- Anschluss an die Wasserversorgungsanlage entfällt und der Ge- bezogener Flächenbeitrag erhoben. meinde hiervon schriftlich Mitteilung gemacht worden ist. (2) Bei der Ermittlung des nutzungsbezogenen Flächenbeitrages §7 werden für das erste Vollgeschoss 100 % und für jedes weitere Öffentliche Last 60 % der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Die Wassergebühr ruht auf Grundlage des § 6 Abs. 7 Kommu- Als Vollgeschoss gelten alle Geschosse, die nach landesrechtlichen nalabgabengesetz Schleswig-Holstein als grundstücksbezogene Vorschriften Vollgeschosse sind. Ist eine Geschosszahl wegen der Benutzungsgebühr als öffentliche Last auf dem Grundstück. Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar, werden industriell
Nummer 02/Woche 4/Seite: 8 Uns Dörper 24. Januar 2020 genutzten Grundstücken je angefangene 3,50 m und bei allen in an- c) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze derer Weise baulich oder gewerblich genutzten Grundstücke je ange- errichtet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss, d) die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Um- fangene 2,40 m Höhe des Bauwerks als ein Vollgeschoss gerechnet. rechnung ergebenden Vollgeschosse, wenn aufgrund der (3) Als Grundstücksfläche nach Absatz 2 gilt tatsächlich vorhandenen Bebauung die Zahl der Vollge- a) bei Grundstücken, die im Bereich eines Bebauungsplanes schosse nach Buchstabe a) oder die Baumassenzahl bzw. liegen, die gesamte Fläche, wenn für das Grundstück im Bebau- die Gebäudehöhe nach Buchstabe b) überschritten werden, ungsplan bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, e) soweit kein Bebauungsplan besteht oder in dem Bebau- b) bei Grundstücken, die über die Grenzen des Bebauungsplanes ungsplan die Zahl der Vollgeschosse nicht bestimmt ist und hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes, durch die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes die wenn für diese darin bauliche oder gewerbliche Nutzung fest- Zahl der zulässigen Vollgeschosse nicht abzuleiten ist gesetzt ist, aa) bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich c) bei Grundstücken, für die kein Bebauungsplan besteht und vorhandenen Vollgeschosse, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles bb) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die liegen (§ 34 BauGB), die Gesamtfläche des Grundstückes, Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend vor- höchstens jedoch die Fläche, die durch eine Satzung nach § handenen Vollgeschosse, 34 Abs. 4 BauGB erfasst wird, ansonsten die Fläche zwischen cc) bei Grundstücken, die mit einem Kirchengebäude be- der jeweiligen Straßengrenze und einer im Abstand von 50 m baut sind, die Zahl von einem Vollgeschoss, dazu verlaufenden Parallelen. Bei Grundstücken, die nicht an f) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan sonstige Nut- eine Straße angrenzen oder nur durch einen zum Grundstück zung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungs- gehörenden Weg mit einer Straße verbunden sind, die im Ab- plangebieten tatsächlich so genutzt werden (z. B. Sport-, stand von 50 m dazu verlaufenden Parallele, Fest-, und Campingplätze, Schwimmbäder, Friedhöfe), wird d) bei Grundstücken, die über die sich nach den Buchstaben a) ein Vollgeschoss angesetzt, - c) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich ge- g) bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB), für die nutzt sind, die Flächen zwischen der jeweiligen Straßengrenze durch Planfeststellungsbeschluss eine der baulichen Nut- bzw. im Falle von Buchstabe c) der der Straße zugewandten zung vergleichbare Nutzung zugelassen ist, wird - bezogen Grundstücksseite und einer Parallelen hierzu, die in einer Tiefe auf die Fläche nach Abs. 3 Buchstabe h) - ein Vollgeschoss verläuft, die der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen angesetzt. Nutzung entspricht, (5) Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich einer Satzung e) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan sonstige Nut- nach § 4 Abs. 4 und § 7 Wohnungsbauerleichterungsgesetz zung ohne oder mit nur untergeordneter Bebauung festge- (WoBauErlG) liegen, sind zur Ermittlung der Beitragsflächen die setzt ist oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Vorschriften entsprechend anzuwenden, wie sie bestehen für Ortsteiles(§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden (z. B. a) Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestim- Schwimmbäder und Festplätze - nicht aber Sportplätze und mungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, Friedhöfe), 75 % der Grundstücksfläche, bei Campingplätzen b) die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die Sat- jedoch 100 % der Grundstücksfläche, zung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungs- f) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als maß enthält. Sportplatz oder als Friedhof festgesetzt ist oder die innerhalb § 12 eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) Beitragssatz tatsächlich so genutzt werden, die Grundfläche der an die Was- serversorgungsanlage angeschlossenen Baulichkeiten geteilt Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen öffentlichen durch die Grundflächenzahl GRZ 0,2. Die so ermittelte Fläche Wasserversorgungsanlagen beträgt 0,90 EUR je m² beitragspflich- wird diesen Baulichkeiten dergestalt zugeordnet, dass ihre tiger Fläche. Grenzen jeweils im gleichen Abstand von den Außenwänden § 13 der Baulichkeiten verlaufen, wobei bei einer Überschreitung der Beitragspflichtige Grundstücksgrenze durch diese Zuordnung eine gleichmäßige Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei- Flächenergänzung auf dem Grundstück erfolgt, tragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Grund- g) bei bebauten Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) stück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle des Eigentü- die Grundfläche der an die Wasserversorgungsanlage an- geschlossenen Baulichkeiten geteilt durch die GRZ 0,2. Die mers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Bei Wohnungs- und so ermittelte Fläche wird diesen Baulichkeiten dergestalt Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils im gleichen Abstand entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. Miteigen- von den Außenwänden der Baulichkeiten verlaufen, wobei tümer oder mehrere aus dem gleichen Grund dinglich Berechtigte bei einer Überschreitung der Grundstücksgrenze durch diese sind Gesamtschuldner. Zuordnung eine gleichmäßige Flächenergänzung auf dem § 14 Grundstück erfolgt, Entstehung der Beitragspflicht h) bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB), für die durch (1) Die Beitragspflicht entsteht jeweils mit der betriebsfertigen Planfeststellung eine der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist (z. B. Abfalldeponie), die Fläche des Herstellung der zentralen öffentlichen Wasserversorgungsanlage Grundstücks, auf die sich die Planfeststellung bezieht. vor dem Grundstück einschließlich des ersten Grundstücksan- schlusses. (4) Als Zahl der Vollgeschosse nach Absatz 2 gilt (2) Im Falle des § 10 Abs. 2 dieser Satzung entsteht die Beitrags- a) soweit ein Bebauungsplan besteht, die darin festgesetzte pflicht mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit der Genehmigung höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse, des Anschlusses. b) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse nicht festgesetzt, sondern nur eine § 15 Baumassenzahl oder nur die Höhe der baulichen Anla- Vorauszahlungen gen angegeben ist, die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Auf Beiträge können angemessene Vorauszahlungen gefordert Baumassenzahl bzw. die durch 3,5 geteilte höchstzulässige werden, sobald mit der Ausführung der Maßnahme begonnen wird. Gebäudehöhe, wobei Bruchzahlen über 0,5 auf volle Zahlen § 13 gilt entsprechend. Eine geleistete Vorauszahlung ist bei der aufgerundet werden. Bruchzahlen bis 0,5 finden keine Be- Erhebung des endgültigen Beitrages gegenüber dem Schuldner rücksichtigung, des endgültigen Beitrages zu verrechnen.
Nummer 02/Woche 4/Seite: 9 Uns Dörper 24. Januar 2020 § 16 § 21 Heranziehung und Fälligkeit Datenverarbeitung Der Wasserbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt. Die Fälligkeit (1) Zur Ermittlung der Abgabenpflichtigen und zur Festsetzung der wird mit Bescheid festgesetzt und beträgt mindestens einen Monat Abgaben im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die nach Bekanntgabe des Bescheides. Das gleiche gilt für die Erhe- Verwendung der erforderlichen personenbezogenen und grund- bung einer Vorauszahlung. stücksbezogenen Daten, die aus der Prüfung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach §§ 24 bis 28 BauGB und § 3 WoBauErlG § 17 der Gemeinde bekannt geworden sind, sowie aus dem Grund- Ablösung buchamt, den Unterlagen der unteren Bauaufsichtsbehörde und In Fällen, in denen die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, des Katasteramtes durch die Gemeinde zulässig. Die Gemeinde kann die Ablösung durch Vertrag vereinbart werden. Die Höhe darf sich diese Daten von den genannten Ämtern und Behörden des Ablösungsbetrages ist nach Maßgabe des in § 11 bestimmten übermitteln lassen und zum Zwecke der Gebührenerhebung nach Beitragsmaßstabes und des in § 12 festgelegten Beitragssatzes dieser Satzung weiterverarbeiten. zur ermitteln. (2) Soweit die Gemeinde die öffentliche Wasserversorgung selbst Durch Zahlung des Ablösebetrages wird die Beitragspflicht end- betreibt, ist sie berechtigt, die im Zusammenhang mit der Wasser- gültig abgegolten. versorgung angefallenen und anfallenden personenbezogenen und grundstücksbezogenen Daten und Wasserverbrauchsdaten zum IV. Abschnitt Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung zu verwenden Erstattung der Kosten zusätzlicher Grundstücksanschlüsse und weiter zu verarbeiten. (3) Soweit sich die Gemeinde bei der öffentlichen Wasserversor- § 17 gung eines Dritten bedient oder in der Gemeinde die öffentliche Entstehung des Erstattungsanspruchs Wasserversorgung durch einen Dritten erfolgt, ist die Gemeinde Stellt die Gemeinde auf Antrag des Grundstückseigentümers für berechtigt, sich die zur Feststellung der Abgabenpflichtigen und ein Grundstück einen weiteren Grundstücksanschluss oder für zur Festsetzung der Abgaben nach dieser Satzung erforderlichen eine von einem Grundstück, für das die Beitragspflicht bereits ent- personenbezogenen und grundstücksbezogenen Daten und Was- standen ist, abgeteilte und zu einem Grundstück verselbständigte serverbrauchsdaten von diesen Dritten mitteilen zu lassen und Teilfläche einen eigenen Grundstücksanschluss an die zentrale diese Daten zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Sat- öffentliche Wasserversorgungsanlage her (zusätzliche Grund- zung weiter zu verarbeiten. stücksanschlüsse), so sind der Gemeinde die Aufwendungen für (4) Die Gemeinde ist befugt, auf Grundlage der von Angaben der die Herstellung solcher zusätzlichen Grundstücksanschlüsse in Abgabenpflichtigen und von nach den Absätzen 1 bis 3 anfallenden der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. Der Erstattungs- Daten ein Verzeichnis der Abgabenpflichtigen mit den für die Abga- anspruch entsteht mit der betriebsfertigen Herstellung des An- benerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen schlusses. §§ 13 und 16 Satz 1 gelten entsprechend. und diese Daten zweckentsprechend der Abgabenerhebung zu verwenden und weiter zu verarbeiten. V. Abschnitt § 23 Schlussbestimmungen Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen Pflichten nach §§ 19 und 20 dieser § 18 Satzung sind Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Mehrwertsteuer Kommunalabgabengesetzes. Die in dieser Satzung festgesetzten Gebühren und Beiträge sind Bruttobeträge, etwaige Mehrwertsteueranteile sind darin enthalten. § 24 Inkrafttreten § 19 (1) Diese Beitrags- und Gebührensatzung tritt nach Bekanntgabe Auskunfts-, und Duldungspflicht am 01.01.2020 in Kraft. (1) Die Abgabenpflichtigen und ihre Vertreter bzw. Vertreterinnen (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebüh- haben der Gemeinde jede Auskunft zu erteilen, die für die Fest- ren für die Wasserversorgung der Gemeinde Fahrenkrug vom setzung und Erhebung der Abgaben nach dieser Satzung erfor- 10.12.1999 außer Kraft. derlich ist. (3) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Beiträ- (2) Die Gemeinde kann an Ort und Stelle ermitteln, Die nach gen für die Wasserversorgung der Gemeinde Fahrenkrug vom Abs. 1 zur Auskunft verpflichteten Personen haben dies zu ermög- 10.12.1999 außer Kraft. lichen und in dem erforderlichen Umfang zu helfen. Fahrenkrug, den 18.12.2019 § 20 gez. Reiner Martin Anzeige und Pflichten des bzw. der Gebührenpflichtigen Der Bürgermeister (1) Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist der Gemeinde Fahrenkrug Gemeinde sowohl vom Veräußerer bzw. der Veräußerin als auch vom Erwerber bzw. der Erwerberin innerhalb eines Monats- auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen schrift- lich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere für Änderungen des Grund- stückseigentümers bzw. Erbbaurecht, Nutzungsänderungen, bau- liche Veränderungen, die zu einer Änderung der angeschlossenen Wohneinheiten führen oder Schäden und Änderungen an der Mes- Neujahrsspaziergang in Fahrenkrug seinrichtung (Wasserzähler). (2) Sind auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Be- ein voller Erfolg rechnung der Abgaben beeinflussen könnten, so hat der Abga- Am Nachmittag des 1. Januars 2020 trafen sich mehr als 50 Fah- benpflichtige bzw. die Abgabenpflichtige dies unverzüglich der renkruger Bürgerinnen und Bürger zu einem ausgiebigen Spazier- Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Dieselbe Verpflichtung besteht gang durch die Felder rund um das Dorf. Initiiert durch das Projekt für ihn bzw. sie, wenn solche Anlagen neu geschaffen, geändert KOMBINE, bei dem Fahrenkrug als Modelkommune des Kreises oder beseitigt werden. Segeberg teilnimmt, wollten viele das Neue Jahr mit Bewegung an (3) Der bzw. die Gebührenpflichtgen sind verpflichtet, der Gemein- der frischen Luft beginnen. Alte und neue Bekannte nutzten den de oder von dieser beauftragte Personen auf Verlangen Zutritt zur Spaziergang, um intensiv miteinander zu klönen und die vergan- Überprüfung und Ablesung der Messeinrichtungen zu gewähren. genen Feiertage Revue passieren zu lassen.
Nummer 02/Woche 4/Seite: 10 Uns Dörper 24. Januar 2020 Vielfach wurden auch Ideen besprochen wie man im Dorf Ange- bote für mehr Bewegung für alle Einwohner schaffen kann. Von neuen Rad- und Wanderwegen, der Schaffung eines Bouleplatzes, bis hin zu einfacher Sitzgymnastik für Ältere war die Rede. Aber zunächst waren sich alle Beteiligte einig, dass die gemeinsame Runde unbedingt wiederholte werden sollte. Dazu gibt es jetzt alle zwei Wochen Sonntagnachmittags die Gelegenheit, wenn die Spaziergruppe sich ganz ungezwungen um 14:30 Uhr am Bürgerhaus zu weiteren Runden durchs Dorf trifft. Dazu sind am 26. Januar, 9. und 23. Februar wieder alle Fahrenkrugerinnen und Fahrenkruger eingeladen. Januar/Februar 26. Jan. 11:00 Uhr NEUJAHRSEMPFANG des Bürgervereins im „Lindenhof“ Der Bürgermeister lädt alle Geschendorfer sehr herzlich ein! Gerne holen wir ältere Bürger mit dem Au- to ab. Kulturverein Fahrenkrug e. V. lädt ein zu einem Öko-Thriller „Von jagenden Milben und balzenden Schmetterlingen“ Bildvortrag des Insektenfotospezialisten Lennart Bendixen Mohrkirch/Angeln am Dienstag, 28. Januar 2020 um 20:00 Uhr im Bürgerhaus Fahrenkrug Eintritt frei Freiwillige Feuerwehr Geschendorf Einladung zur Jahreshauptversammlung Info an die fördernden Mitglieder der FF Geschendorf Die Jahreshauptversammlung findet am 08.02.2019 44. Fahrenkruger Kinderkleider- und Spielzeugmarkt am Samstag, um 19:.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt. 15.02.2020 von 15:30 - 17:30 Uhr im Bürgerhaus. Die Tagesordnung wird im öffentlichen Aushang bekannt gegeben. Die Verkaufsnummern sind begrenzt und nur am 29.01.2020 unter Wir freuen uns auf Ihren Besuch. kleidermarktfahrenkrug@web.de zu erhalten. Vergabe der Nummern im Losverfahren! Vorstand der FF Geschendorf
Nummer 02/Woche 4/Seite: 11 Uns Dörper 24. Januar 2020 - Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme 13 Verschiedenes 14 Einwohnerfragestunde - Teil II - (voraussichtlich nichtöffentlich) 15 Personalangelegenheiten (öffentlich) Einladung 16 Evtl. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Liebe Geschendorferinnen und liebe Geschendorfer! Der Bürgermeister lädt Sie herzlich am Der Bürgermeister Sonntag, 26. Januar 2020 von 11:00 bis 14:00 Uhr zum gez. Henning Frahm 3. Neujahrsempfang in den „Lindenhof“ ein. Wir freuen uns, bei Sekt und einem kleinen Imbiss auf schöne Gespräche, Vorträge, Musik und ein fröhliches Beisammen- Januar/Februar sein! 25. Jan. 19:00 Uhr Glasau-Kreativ - GMF - A-Capella Live im Schützenhaus 26. Jan. 10:00 Uhr Kindergottesdienst und Kirchenkaffee Ihr in der Kirche 31. Jan. 19:00 Uhr Glasau-Kreativ - Mode aus Walkloden- Workshop, Alte Schule 01. Feb. 15:00 - Kinderfasching des TSV, 18:00 Uhr Alex-Köhn-Sporthalle 01. Feb. 20:30 Uhr Rot-Weiße-Nacht des TSV, Alex-Köhn-Sporthalle 05. Feb. 15:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde, Alte Schule 06. Feb. 19:30 Uhr Jahreshauptversammlung des TC Sarau, TSV-Casino 07. Feb. 19:30 Uhr Skat- u. Knobelabend des TSV, TSV Casino 07. Feb. 20:00 Uhr Jahreshauptversammlung Feuerwehr, Feuerwehrgerätehaus 09. Feb. 13:00 Uhr Kuddel-Muddel-Turnier des TC Sarau, Tennishalle Ahrensbök 11. Feb. 15:00 Uhr Seniorennachmittag der Kirche Sitzung der Gemeindevertretung im Gemeindezentrum der Gemeinde Glasau am Dienstag, den 28.01.2020 um 19:30 Uhr Ort: Sarau, Alte Schule, Tagesordnung: (öffentlich) 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähig- keit 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Ge- meindevertretung vom 19.11.2019 3 Einwohnerfragestunde - Teil I - 4 Berichte aus den Ausschüssen 5 Bericht des Bürgermeisters 6 Erlass einer Kindergartengebührensatzung 7 Vorhaben eines MarktTreffs: Beschlüsse - über die vorliegende Planung und das Nutzungskonzept - über die Baukosten - über die Finanzierung und Durchführung der Maßnahme einschließlich Folgekosten 8 Planung eines Radwegs an der L 306: Sachstandsbericht und Auftragsvergabe für den landschaftspflegerischen Be- gleitplan 9 Sammelbeschaffung von Einsatzschutzkleidung 10 Erlass einer Satzung über die Erhebung von Erschließungs- beiträgen 11 Erlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135a - 135c BauGB 12 Förmliches Beteiligungsverfahren zum 3. Entwurf der Tei- laufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Sachthema Windenergie)
Nummer 02/Woche 4/Seite: 12 Uns Dörper 24. Januar 2020 Die „5.Jahreszeit“ Ehrenpreis 2019 für das Team macht auch vor dem TSV Sarau der Gemeinsamen Mahlzeit keinen Halt ... Große Freude kam bei der Verleihung des Ehrenpreises 2019 Am Samstag, den 1. Februar 2020 ist es wieder soweit: der Gemeinde Glasau auf: Als Bürgermeister Henning Frahm die Der TSV Sarau veranstaltet zum 42. Mal seine beliebte Entscheidung der Jury bekannt gab, freuten sich sowohl das Team der Gemeinsamen Mahlzeit als auch die zahlreichen Gäste des “Rot - Weiße - Nacht“ Neujahrsempfangs, die mit langanhaltenden Beifall die Preisträger Um 15:00 Uhr beginnt der Trubel für die kleinen Faschings- würdigten. fans ... Ein buntes Rahmenprogramm mit einem tollen Torten- und Ku- chenbuffet erwartet jung und alt. Der Eintritt ist wie immer frei! Ab 20:30 Uhr dürfen dann die großen Jecken zeigen, wie man in der Alex-Köhn-Halle Fasching feiert und starten gleich mit einer „Happy Hour“. Der Eintritt beträgt 6,- €. Unterstützt wird die Partylaune durch tolle Musik vom DJ-Team und leckere Pizza von „Carbone“ Ein Highlight wird traditionell die Prämierung der drei besten Kostüme des Abends sein ... also ... vielleicht ist dies ein Anreiz, sich etwas außergewöhnliches zu überlegen? Der TSV freut sich auf einen lustigen Tag mit fröhlichen Gä- sten! Noch ein Tipp in eigener Sache: Jeden Mittwoch ab 19:00 Uhr ist das Casino vom TSV Sarau geöffnet. Wir würden uns sehr freuen, wenn dieses Angebot „Die Gemeinsame Mahlzeit ist eine große Bereicherung für das berücksichtigt wird und „Der Stammtisch für Jederfrau & Leben in unserer Gemeinde und wäre ohne den unermüdlichen Jedermann“ erweitert werden und langjährigen ehrenamtlichen Einsatz nicht möglich“, bedankte kann. sich Bürgermeister Frahm in seiner Laudatio bei dem Team der Hier noch ein wichtiger Termin: Gemeinsamen Mahlzeit. Als Dankeschön wurde eine Vase mit Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Gemeindewappen, eine Urkunde sowie neue Schürzen, eben- 20. März um 19:30 Uhr im Casino statt. Wir bitten um rege falls mit dem Wappen der Gemeinde bedruckt, überreicht. Zum Teilnahme. aktuellen Stammpersonal des Teams gehören Hannelore Meyer, Anke Petersen, Monika Lemke, Marita Henschke, Angela Grimme
Nummer 02/Woche 4/Seite: 13 Uns Dörper 24. Januar 2020 und Christel Hautz sowie die beide „Essenstransporteure“, Jörg • 07:00 - 12:30 Uhr: Beitrag 155,- € monatlich, und Burkhard Henschke. Hinzu kommen noch weitere Damen, die zahlbar 11 Monate im Jahr das Team bei Engpässen unterstützen bzw. in früheren Jahren • 07:00 - 14:30 Uhr: Beitrag 195,- € monatlich, als aktive Helfer dabei waren. Allen gilt ein großes Dankeschön! zahlbar 11 Monate im Jahr, Seit November 2009 sorgt das Team der Gemeinsamen Mahlzeit zzgl. Kosten für Mittagessen (aktuell 2,50 €/Tag) dafür, dass es jeweils dienstags ein gemeinsames Essen in der • 3 Tage 07:00 - 12:30 Uhr, 2 Tage 07:00 - 14:30 Uhr: Alten Schule gibt und sich die zahlreichen Gäste dort wohl fühlen. Beitrag 175,- €, zahlbar 11 Monate im Jahr, Liebevoll eingedeckte Tische, ein Hauptgericht, Nachtisch und eine zzgl. Kosten für Mittagessen (aktuell 2,50 €/Tag) Tasse Kaffee erwartet die mittlerweile mehr als 40 Gäste jede Wo- che aufs Neue. Und vor allem freuen sich alle auf das Miteinander und den Plausch mit Freunden und Bekannten. Das Essen wird Betreuungsangebot in der Grundschule von Werner Japp in Eutin gekocht und trifft seit nunmehr 10 Jahren Das ab Januar 2020 geplante Betreuungsangebot bis um 14:30 den Geschmack der Glasauer. Uhr für die Schüler in der Grundschule in Sarau, einer Außenstel- Seit 2009 wurde an 453 Tagen insgesamt 16.153 Essen serviert, le der Arnesboken-Schule Ahrensbök, konnte leider noch nicht eine wahre Erfolgsgeschichte für alle Beteiligten! starten. Es gab lediglich eine Anmeldung für das gemeinsam von den „Speelgörn e. V.“ und der Gemeinde erstellte Angebot einer verlässlichen Betreuung inkl. eines Mittagessens. Es ist geplant, Riesenandrang beim Neujahrsempfang zum Schuljahresbeginn 2020/2021 das Angebot erneut anzubieten. Der erste Neujahrsempfang der Gemeinde Glasau in der Alten Schule wurde zu einem großem Erfolg. Mehr als 80 Bürgerinnen und Bürger waren der Einladung gefolgt und Bürgermeister Hen- ning Frahm sowie die Gemeindevertreter freuten sich über die tolle Resonanz. Bürgermeister Frahm konnte u. a. auch den leitenden Verwal- tungsbeamten des Amts Trave-Land begrüßen und zeigte in einem Rückblick auf das vergangene Jahr die wesentlichen Projekte der gemeindlichen Arbeit auf. Die Planung der Großprojekte Markt- Treff, Radweg und B-Plan, die Kanalsanierung und die Straßener- neuerung sowie die Sanierung der Schultoiletten sind nur einige Beispiele für die intensive Arbeit im vergangenen Jahr. Auch in 2020 werden die Großprojekte weiter vorangetrieben. „Wir wollen die einmalige Chance nutzen, dass es für zukunftsweisende In- LandFrauenVerein Rönnau vestitionen für unsere Gemeinde hohe Fördermittel gibt, ohne die eine Umsetzung nicht möglich wäre“, so Bürgermeister Frahm. und Umgebung e. V. Im Mittelpunkt des Neujahrsempfangs stand die Verleihung des Ehrenpreises 2019 der Gemeinde Glasau. Das Team der „Ge- Liebe Landfrauen! meinsamen Mahlzeit“ wurde für den langjährigen ehrenamtlichen Einladung zur Jahreshauptversammlung am Montag, den Einsatz ausgezeichnet und erhielt lang anhaltenden Beifall für 17. Februar 2020 um 19:00 Uhr in die Alte Schule in Groß ihre Arbeit. Rönnau. Für Mitglieder entstehen keine Kosten. Als zur Stärkung eine Suppe gereicht wurde, hatte das Team der Die Amtszeit unserer 1. Vorsitzenden endet und steht nicht zur Gemeinsamen Mahlzeit noch eine kleine Überraschung parat: Die Wiederwahl! Wir freuen uns über jede aktive und motivierte Land- Damen hatten eine Auswahl von leckeren Desserts mitgebracht frau, die bereit ist, den Vorstand zu unterstützen. und sorgten so für einen „süßen Ausklang“ des Neujahrsempfangs. Nur so können wir die Zukunft des Landfrauenvereines langfristig sichern. Tagesordnung zur Jahreshauptversammlung: 1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung 2. Verlesung des Protokolls vom 18.2.2019 3. Jahresrückblick 2019 4. Kassenbericht 2019 5. Aussprache über den Kassenbericht und Entlastung des Vorstandes 6. Wahlen: 1. Vorsitzende, Kassenführerin und Kassenprüferin 7. Verschiedenes Wir wünschen Euch einen guten Start in das neue Jahr! Herzliche Grüße im Namen des gesamten Vorstandes Marion Junker Kindergarten Schatzkiste mit Schriftführerin verlängertem Betreuungsangebot Zum Jahresstart 2020 erweitert der der Kindergarten Schatzkiste Einladung sein Betreuungsangebot: Die Kinder können jetzt bereits ab 07:00 zum Spiele-Nachmittag am Mittwoch, den 29. Januar 2020 um Uhr gebracht werden und bis 14:30 Uhr bleiben. Diese deutliche 14:30 Uhr in die Alte Schule in Groß Rönnau. Ausweitung wurde jetzt umgesetzt, nachdem sich Eltern in einer Unser beliebter Nachmittag mit Kaffee und Kuchen und den be- Bedarfsanalyse für diese Erweiterung der Betreuungszeiten aus- währten Spielen wie „Kniffeln“ und „Mensch ärgere dich nicht“! gesprochen haben. Für Kinder, die bis 14:30 Uhr im Kindergarten Jede Teilnehmerin erhält einen Gewinn. bleiben, steht ein Mittagessen zur Verfügung, das in der Mensa der Kosten für Mitglieder und Gäste 6,- Euro. Arnesboken-Schule täglich frisch zubereitet wird. Hier die neuen Anmeldung bitte bei den Vertrauensdamen oder Renate Schulz Betreuungsangebote im Überblick: Tel.: 04559 1321
Nummer 02/Woche 4/Seite: 14 Uns Dörper 24. Januar 2020 39. Rönnauer Kleidermarkt im Gemeindezentrum Alte Schule Schulstraße 1 in Groß Rönnau 16. Februar 2020 von 10.00 bis 12.00 Uhr Vorzeitiger Einlass von Schwangeren ab 9.30 Uhr Wir starten erneut unseren Kleidermarkt mit Kinderbekleidung, Umstandsmode, Fahrzeugen, Kinderwagen, Autositzen usw. Für das leibliche Wohl stehen ein reichhaltiges Kuchenbuffet, Waffeln und Sitzung der Gemeindevertretung belegte Brötchen bereit. der Gemeinde Klein Rönnau am Mittwoch, den 29.01.2020 um 20:00 Uhr Wir freuen uns auf Euch…! Ort: Klein Rönnau, Haus Rönnau, Ton Hus Rönnau 2 Tagesordnung: (öffentlich) 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähig- keit 2 Genehmigung der Niederschrift vom 11.12.2019 3 Berichte 4 Aufstellung der 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Plöner Eck“ für denTeilbereich 1: „Fläche westlich Ton Hus Nr. 2 (Neubau eines Krippenhauses)“ und Teilbereich 2: „westlich der Grundstücke Huskoppelallee 1 und 3, nördlich der Straße Ton Hus sowie östlich der Tennisplätze“ - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 5 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschlie- ßungsbeiträgen 6 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Hunde- steuer (Hundesteuersatzung) 7 Einnahme- und Ausgaberechnung der Feuerwehr für das Jahr 2019 8 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan der Feuer- wehr für das Jahr 2020 9 Feuerwehrbedarfsplan 10 Bau- und Grundstücksangelegenheiten 11 Terminhinweise 12 Einwohnerfragezeit 13 Verschiedenes Der Bürgermeister gez. Dietrich Herms Einladung zum Schweinebingo Wir wollen doch nur spielen - macht ihr mit? Wir laden alle Klein Gladebrügger-/Innen ein, beim Bingo- Abend mitzumachen. Januar/Februar Wann: Samstag, den 22.02.2020 Start: Um 19:00 Uhr 26. Jan. Gottesdienst in der Wassermühle Wo: Feuerwehrhaus Ohlenborger Redder 03. Feb. Jahreshauptversammlung des Rönnauer Singkreises Es gibt tolle Fleisch- und Alternativpreise zu gewinnen! 09. Feb. Mitgliederversammlung Das Startgeld beträgt für Mitglieder 8 Euro, für Nichtmitglieder des Kindervogelschießen-Verein 10 Euro und beinhaltet ein Freigetränk. Für das leibliche Wohl 14. Feb. Jahreshauptversammlung SCR Förder- während der Veranstaltung ist natürlich gesorgt. verein Helft uns zu planen und meldet euch bitte verbindlich bis 16. Feb. 10:00 - 39. Rönnauer Kleidermarkt zum 08.02.2020 an, indem ihr den unteren Abschnitt ausfüllt 12:00 Uhr in der Alten Schule in Groß Rönnau und in der Segeberger Str. 59 a abgebt. Bei Fragen, meldet euch bei Björn Neuhoff unter 0179 4565757. Wir freuen 1215 auf einen unterhaltsamen und lustigen Abend Weihnachten in Pszcyna mit euch! Neben vielen Aktivitäten, die der DRK - Ortsverein Klein Rönnau Euer Bürgerverein Klein Gradebrügge e. V. plant, organisiert und durchführt, gehört die jährliche Fahrt zum dritten Advent in die polnische Partnerstadt Pszczyna (der alten oberschlesischen Fürstenstadt Pless). Mit Geschenken vom
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