UNS DÖRPER - Amt Trave-Land

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UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
UNS DÖRPER
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land
                                                                                            24. Jahrgang
                                                                                                  Freitag,
                                                                                        den 3. April 2020

                                                                                               Nummer 07
                                                                                                Woche 14

       Bitte bleiben Sie gesund
    und - wenn möglich - zu Hause!
                         !!! Wichtige Informationen !!!
                             finden Sie im Innenteil.

                                     für die Gemeinden
  Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau,
   Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf,
   Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal,
                         Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade

      Nächste
      Termine   UNS DÖRPER                      Redaktionsschluss:
                                                Erscheinungstag:
                                                                     !!! Dienstag, 07. April 2020 !!!
                                                                     Freitag, 17. April 2020
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 07/Woche 14/Seite: 2                                             Uns Dörper                                                    3. April 2020

  Amtsverwaltung  Trave-­Land
  Waldemar-­von-­Mohl-­Straße  10
  23795  Bad  Segeberg                                                    Homepage:  www.amt-­trave-­land.de
                                                                          E-­Mail:  info@amt-­trave-­land.de
  Telefon:  04551  9908-­0            (Zentrale)                          E-­Mail  direkt:  vorname.nachname@amt-­trave-­land.de
  Telefax:  04551  9908-­13                                               (ß=ss,  ä=ae,  ö=oe,  ü=ue)

  Aufgabengebiet                      Ansprechpartner Durch-­             Aufgabengebiet                       Ansprechpartner             Durch-­
                                                               wahl                                                                         wahl
                                                               9908-­                                                                       9908-­

  Amtsvorsteher                       Hans-­Heinrich  Jaacks    54        Ltd.  Verwaltungsbeamter             Thomas  Hartstock             55
  Gleichstellungsbeauftragte: Michaela  Semerak                 52        Stellv.  Ltd.  Verwaltungsbeamter Jan-­Henrik  Fechner             50

  Team  -­  Organisation/Personal                                         Team  -­  Ordnung/Soziales
  Teamleiter:  Jan-­Henrik  Fechner                                       Teamleiterin:  Anne  Sarau
  Pers./Org./Rechtsfragen             Jan-­Henrik  Fechner      50        Ordnungswesen,  Wahlen               Anne  Sarau                   40
  Personalwesen/Organisation          Torsten  Winter           48        Einwohnermeldeamt                    Maike  Zickermann             43
  Personalwesen                       Lena  Meynerts            49        Einwohnermeldeamt,  Gewerbeamt       David  Neumann                44
  IT,  Allgemeine  Beschaffung        Henning  van  Mil         58        Einwohnermeldeamt                    Matthias  Knickrehm           45
  IT,  Allgemeine  Beschaffung        Daniel  Nowak             59        Einwohnermeldeamt                    Janine  Tensfeldt             46
  Zentrale,  Schulen                  Bettina  Wulf             51        Wohngeld,  Grundsicherung            Ellen  Rosinke                42
  Uns  Dörper/Kanzlei                 Karen  Kierig             57        Wohngeld,  Grundsicherung            Linda  Cremanns               41
  Kanzlei                             Susanne  Rumpel           56        Wohngeld,  Grundsicherung            Nicole  Springborn            41
  Archiv                              Manfred  Schmidt          61        Ordnungs-­  u.  Kindergartenangel.   Annika  Waßmann               47
  Archiv                              Dieter  Harfst            61        Feuerwehrangelegenheiten             Angelika  Saalfeld            38
                                                                          Asylangelegenheiten                  Simone  David                 39
                                                                          Asylangelegenheiten                  Daniela  Gogga                68
  Team  -­  Finanzen                                                      Team  -­  Planen/Bauen/Umwelt
  Teamleiterin:  Elke  Hesse                                              Teamleiter:  Sören  Grella

  Haushalte,  Finanzen,               Elke  Hesse               20        Regionale-­  u.  Dorfentwicklung     Sören  Grella                 35
  Haushalte,  Finanzen                                                    Wasser/Abwasser  GeschäftsführungAlicia  Kröger                    37
  Gewässerpflegeverbände              Niklas  Cremanns          28        Wasser/Abwasser  GeschäftsführungSaskia  Klobke                    36
  Steuern,  Abgaben,                  Johanna  Schlöke          24        Bauanträge                           Katarina  Döring              30
  Steuern,  Abgaben,                  Kevin  Schramm            24        Bauleitplanung/Bauanträge            Timo  Zepernick               31
  Steuern,  Abgaben,                                                      Bauleitplanung                       Nicole  Grulich               32
  Gewässerpflegeverbände              Martin  Sanchez           23        Bauleitplanung                       Annemarie  Zeidler            33
  Finanzbuchhaltung                   Susanne  Fuhl             27        Baumaßnahmen,  Ab/Wasser,  Straßen   Jascha  Winter                64
  Finanzbuchhaltung                   Isa  Stamp                26        Baumaßnahmen,  Ab/Wasser,  Straßen   Annika  Frenz                 66
  Finanzbuchhaltung                   Jennifer  Koscielny       25        Wasser-­/Abwasseranschlüsse,         Andrè  Meyer                  65
  Finanzbuchhaltung                   Karin  Rüder              21        Hochbaumaßnahmen

  Geschäftsbuchhaltung                Fenja  Rüb                22        Gemeindliche  Infrastruktur           Sandra  Reiser               67
  Geschäftsbuchhaltung                Steffen  Gloe             29        Gemeindliche  Liegenschaften          Rosemarie  Strey             60
                                                                          Bauliche  gemeindliche  Infrastruktur Kerstin  Meyer               62

  Öffnungszeiten:                                                         Telefonische  Erreichbarkeit:
  Montag  -­  Freitag                  08:30  -­  12:00  Uhr              Montag  -­  Freitag                      08:30  -­  12:00  Uhr
  Donnerstag                           14:00  -­  18:00  Uhr              Montag  und  Dienstag                    14:00  -­  16:00  Uhr
  Nach  vorheriger  Absprache  sind  wir  auch  für  Sie  da:             Donnerstag                               14:00  -­  18:00  Uhr
  Montag  -­  Dienstag  -­  Donnerstag 07:00  -­  19:00  Uhr
  Freitag                              07:00  -­  14:00  Uhr

                                                                          UNS  DÖRPER  erscheint  kostenlos  alle  14  Tage  -­  Auflage  8.500
                                                                          Erhalten  Sie  UNS  DÖRPER   regelmäßig  und  pünktlich?
                                                                          Falls  nicht,  wenden  Sie  sich  bitte  an  die  
                                                                          Linus  Wittich  Medien  KG,  Tel.:  039931  579-­38!
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 07/Woche 14/Seite: 3                               Uns Dörper                                             3. April 2020

SCHIEDSAMTSBEZIRKE                                              Sprechtag:    Jeden Dienstag von 17:00 bis 20:00 Uhr,
                                                                              Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug
im AMT TRAVE-LAND                                               In der Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg findet
                                                                keine Rentenberatung mehr statt.
Aufgaben:
Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprü-
chen aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der
                                                                Deutsche Rentenversicherung
persönlichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung,         Auskunfts- und Beratungsstellen
Sachbeschädigung, Drohung, Beleidigung).                        Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H.
Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Be-       Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher in der jeweiligen Bera-
reich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vor-       tungsstelle an, es könnten sich die Dienst- und Öffnungs-
geschaltet.                                                     zeiten geändert haben!!!
                                                                Lübeck:
Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land:                   Adresse:        Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
Schiedsamtsbezirk 4                                                             Tel.: 0451 485-25450
(Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuen-      Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 15:00 Uhr
görs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede):                     Dienstag:         08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schiedsfrau:       Sabine Blunk,                                                Mittwoch:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                   Gremelskamp 7, 23818 Neuengörs,                              Donnerstag:       08:00 Uhr - 18:00 Uhr
                   Tel.: 04550 1223                                             Freitag:          08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Stellvertreter:    n. n.
                                                                Neumünster:
Schiedsamtsbezirk 5                                             Adresse:        Christianstraße 9, 24534 Neumünster
(Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade):                                Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21
Schiedsfrau:     Rose Höppner,                                  Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 15:00 Uhr
                 Eichenweg 16,                                                  Dienstag:         08:00 Uhr - 16:00 Uhr
                 OT Reinsbek, 23820 Pronstorf,                                  Mittwoch          08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                 Tel.: 04506 656                                                Donnerstag:       08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Stellvertreter:  n. n.                                                          Freitag           08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Schiedsamtsbezirk Nr. 8                                         Oldenburg i. H.:
(Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel,     Adresse:        Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg
Schackendorf):                                                                  Tel.: 04361 50819-0
Schiedsmann:     Dieter Beuk,                                   Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                 Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel,                                                13:00 Uhr - 16:00 Uhr
                 Tel.: 04551 3382                                               Dienstag:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Stellvertreter:  Jörg Petersen,                                                                   13:00 Uhr - 16:00 Uhr
                 Rahland 12, 23795 Klein Rönnau,                                Mittwoch:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                 Tel.: 04551 81312
                                                                                Donnerstag:       08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                                                                                                  13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schiedsamtsbezirk Nr. 9
(Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin):
Schiedsmann:      Manfred Schmidt, An den Tannen 10,
                  OT Weitewelt, 23823 Seedorf,                  Wasserbeschaffungsverband
Stellvertreter:
                  Tel.: 04555 1037
                  Eckehard Heisinger, An den Tannen 33,
                                                                Wakendorf I
                  OT Weitewelt, 23823 Seedorf,                  Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser)
                  Tel.: 04555 7157337                           in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers,
                                                                Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst
Schiedsamtsbezirk Nr. 10                                        sowie Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stor-
(Glasau):                                                       marn sind:
Schiedsmann:    Sven Blank,                                     Technische Betreuung:      Wasserwerker Andreas Rohlf
                Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau,                                    Telefon: 04550 985760
                Tel.: 04527 9738508                             Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Johanna Schlöke,
Stellvertreter: Manuel Gräflich, Plöner Straße 5 a,                                        Tel.: 04551 9908-24
                OT Sarau, 23719 Glasau,                         Geschäftsführung:          Amt Trave-Land - Alicia Kröger,
                Tel.: 04525 496868                                                         Tel.: 04551 9908-37
                                                                Verbandsvorsteherin:       Karin David,
Versichertenältester                                                                       Tel.: 04550 985637
                                                                Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich,
der Deutschen Rentenversicherung                                                           Tel.: 04550 656

Der persönliche Service ganz in meiner Nähe                     NOTDIENSTE:
                                                                In der Zeit vom 01.03. bis 31.10.
•   Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung      Montag bis Donnerstag      ab 16:00 Uhr
•   Kontenklärung                                               Freitag                    ab 12:00 Uhr
•   Rentenanträge/-beratung                                     In der Zeit vom 01.11. bis 28.02.
Versichertenältester Herr Broecker                              Montag bis Donnerstag      ab 16:30 Uhr
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung          Freitag                    ab 15:00 Uhr
(Tel.: 04551 8919225 oder 0173 6374594)                         Fa. Papenburg              0171 7288906 o. 0178 2778948
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 07/Woche 14/Seite: 4                                 Uns Dörper                                             3. April 2020

Zweckverband Wasserversorgung                                      Kreissportverband Segeberg e. V.
Geschendorf/Westerrade                                             Geschäftsstelle
                                                                   An der Trave 1 a
Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Wester-
                                                                   23795 Bad Segeberg
rade versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden
                                                                   Tel.:             04551 968866
Geschendorf und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frisch-
                                                                   Fax:              04551 968867
wasser.
                                                                   E-Mail:           ksv-segeberg@se-sport.de
Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadt-
                                                                   Homepage:         www.se-sport.de
werke Lübeck.

Verbandsvorsteherin, Silke Behrens       Tel.: 04553 795
Geschäftsführung, Amt Trave-Land,
Alicia Kröger                            Tel.: 04551 9908-37
                                                                    Die Rinkieker und Kümmerer im
Gebührenabrechnung, Martin Sanchez       Tel.: 04551 9908-23        Amt Trave-Land engagieren sich
Bereitschaftsdienst der Stadtwerke
Lübeck                                   Tel.: 0451 8882661         ehrenamtlich
Wasserwerker Gemeinde Westerrade,
Helmut Dreger                            Tel.: 04553 805            Als Rinkieker möchten Sie älteren, alleinlebenden Men-
Wasserwerker Gemeinde Geschendorf,                                  schen „Zeit schenken“, zuhören, vorlesen, spazieren gehen
Heino Boekhoff                           Tel.: 0174 9365678         - ganz nach Wunsch -
                                                                    oder als „Kümmerer“
                                                                    Angebote der Gemeinde aufzeigen, nachbarschaftliche
Zweckverband                                                        Hilfen vermitteln, Kontaktaufnahme zu weiterführenden
                                                                    Hilfen organisieren.
Abwasserbeseitigung Rönnau                                          Ausführliche Informationen erhalten Sie beim
Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zustän-
dig für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden
Groß Rönnau und Klein Rönnau.
Verbandsvorsteher: Holger Poppitz     Tel.: 04551 84472
Geschäftsführung: Amt Trave-Land,     Tel.: 04551 9908-37
Alicia Kröger
Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel.: 04551 9908-23              Ansprechpartnerin
Bereitschaftsdienst,                  Tel.: 04551 9090 und          Petra Burmester
Wege-Zweckverband                     0170 4134427                  Telefon: 04551 955112
                                                                    E-Mail: burmester@pflegestuetzpunkt-se.de

STÖRUNGSDIENST
TAG und NACHT
des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN
GAS- und WASSERVERSORGUNG
für die Gemeinden Glasau und Pronstorf              04561 399400

Kreisbauernverband Segeberg
Rosenstraße 9 b, 23795 Bad Segeberg
Telefon:      04551 2425 oder 04551 91341
Fax:          04551 968712
E-Mail:       kbv.se@bauernverbandsh.de

Sprechzeiten:
montags und freitags,
jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(ansonsten nach Vereinbarung)

Landwirtschaftliche
Sozialversicherung
- gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben -

Sprechzeiten:
Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr
(Herr Butz - Bauernverband Schleswig-Holstein)
ansonsten auch Termine nach Vereinbarung
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 07/Woche 14/Seite: 5              Uns Dörper                               3. April 2020

                  !!! Wichtige Hinweise !!!
            für unsere Bürgerinnen und Bürger !
   Aufgrund der aktuellen Situation im Hinblick auf die Ausbreitung des
   Coronavirus sind wir alle gemeinsam gehalten, größere Versammlungen und
   Zusammenkünfte sowie Sozialkontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

                 Aus diesem Grund sind alle Sitzungen der
                Gemeindevertretungen, der Fachausschüsse
                  und sonstige Veranstaltungen abgesagt.

        Die Amtsverwaltung Trave-Land wird bis auf Weiteres
           keine öffentlichen Sprechzeiten mehr anbieten.
   Unsere Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen telefonisch unter
   04551-99080, per Post oder per E-Mail: info@amt-trave-land.de vorzutragen.
   Grundsätzlich sind die Mitarbeiter per Email oder telefonisch auch direkt erreichbar.
   Für zwingend notwendige persönliche Angelegenheiten können dann von den
   Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Termine vergeben werden.

   Es wird um Verständnis für diese Maßnahmen gebeten. Die Verwaltung erhofft sich,
   den Dienstbetrieb so lange wie möglich ohne größere Probleme aufrecht zu erhalten
   und die Ausbreitung im Amtsgebiet einschränken und verlangsamen zu können.

   Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise auf den Innenseiten und die Links auf
   unserer Internetseite, mit denen Sie sich über die aktuellen Entwicklungen auf dem
   Laufenden halten können.

   All diese Maßnahmen erfolgen, um eine zu schnelle Verbreitung des Corona-Virus zu
   verhindern und damit unser bewährtes, gut aufgestelltes Gesundheitssystem nicht zu
   überfordern.
   Daher sind wir alle gemeinsam gehalten, uns verantwortungsvoll zu verhalten und
   gemeinsam dafür zu sorgen, dass wir diese besondere Situation gut überstehen.

   Dafür vielen Dank und bleiben Sie gesund !

   Ihre Amtsverwaltung Trave-Land
   gez. Hans-Heinrich Jaacks
   - Amtsvorsteher -
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 07/Woche 14/Seite: 6                                     Uns Dörper                                                 3. April 2020

      Informationen                                                     Rattenbefall melden
                                                                        Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall
                                                                        Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesund-
                                                                        heitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Men-
                                                                        schen übertragen werden können.
                                                                        Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Re-
                                                                        gel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Un-
                                                                        terschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot
                                                                        und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Ge-
                                                                        sundheitsgefährdung.
                                                                        Sollten Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es Fol-
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,                                     gendes zu beachten:
                                                                        Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberech-
das Land hat die Rechtsgrundlage für die gültige Allgemeinverfü-        tigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Ge-
gung des Kreises Segeberg zum Verbot und zur Beschränkung               werberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Fest-
von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen auf dem Ge-          stellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie
biet des Kreises Segeberg geschaffen.                                   haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzei-
Diese Allgemeinverfügung dient unserem Schutz und ich kann              gen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.
nur dringend an Sie alle appellieren, halten Sie sich an die Anwei-
                                                                        Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Be-
sungen, seien Sie absolut diszipliniert. Es schützt Sie selbst, Ihre
Familien und Freunde und hält unser Gesundheits- und Sicher-            hörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesund-
heitssystem stabil!                                                     heitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung
Schauen Sie bitte auch über die persönliche Komfortzone hinaus,         umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und
respektieren Sie die Maßnahmen und helfen denen, die unserer            die Verbreitung sowie zur Vernichtung.
Hilfe z. B. beim Einkaufen bedürfen.                                    Helfen Sie, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nach-
Die Inhalte der Allgemeinverfügung finden Sie auf der Homepage          haltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rat-
des Kreises Segeberg und auch als Link auf unserer Homepage
                                                                        tenbefall kommt:
der Amtsverwaltung Trave-Land. Erkundigen Sie sich auch bit-
te regelmäßig auf diesen Seiten, ob es neue Anweisungen gibt!           •   Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie
Zum jetzigen Zeitpunkt gilt diese Allgemeinverfügung bis zum                defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
19.04.2020. Wir tun alles, damit Sie und wir alle gesund bleiben!       •   Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehe-
Daher bleiben auch ab sofort viele öffentliche Einrichtungen der            nen Abfallbehälter - niemals daneben.
Gemeinden geschlossen: - Grundschulen Fahrenkrug und Schla-             •   Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für
mersdorf - Sportplätze - Sportlerheime – Dorfgemeinschaftshäu-              Ratten unzugänglich.
ser, usw. Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in           •   Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem
einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet der              Kompost oder in der Toilette.
jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI)       •   Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene
aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit              Futterquelle unkontrolliert offen stehen.
Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des betroffenen Gebiets              •   Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauber-
auf keinen Fall egal welches öffentliche Gebäude betreten, also             keit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (etwa Öffnun-
auch Bedienstete, Angestellte, Ehrenamtler der oben genannten
                                                                            gen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Git-
Einrichtungen, die für den Besucherverkehr ohnehin geschlossen
sind.                                                                       tern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.
Insbesondere und im verschärften Maße haben wir dieses Betre-           •   Füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öf-
tungsverbot (Reiserückkehrer) für unsere Feuerwehren, Bürger-               fentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind
haus und Bauhof und all unsere Einrichtungen ausgesprochen,                 für Ratten ein gefundenes Fressen.
da unsere Feuerwehren sicher zukünftig noch gebraucht werden
und wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absolut schüt-
zen müssen. Deshalb nehmen Sie entweder telefonisch (04551-
99080) oder elektronisch Kontakt (per E-Mail) zu den Mitarbeitern
der Verwaltung auf, um unaufschiebbare Termine zu vereinbaren.
                                                                           Coronavirus-Hotline
Die Amtsverwaltung steht für den Publikumsverkehr nur einge-
schränkt zur Verfügung. Dies bedeutet, dass die Bürgerinnen und
                                                                           des Kreises Segeberg:
Bürger Termine entweder telefonisch oder per E-Mail absprechen
und die Verwaltung nur in dringenden, nicht aufzuschiebenden
                                                                           04551 951 9833
Angelegenheiten aufsuchen sollen. Die Türen sind grundsätzlich             Falls Sie das Gefühl haben, dass Sie sich möglicherweise
verschlossen. Die SachbearbeiterInnen werden ggf. die Personen
                                                                           angesteckt haben, melden Sie sich gerne bei der Telefon-
an der Tür abholen und auch wieder hinausbegleiten. Auch wird
momentan auf Sitzungen der Gemeindevertretung ebenso ver-                  Hotline des Infektionsschutzes des Kreises Segeberg.
zichtet, wie auf Ausschusssitzungen. In den Gemeinden sollten              Erreichbarkeit der Telefon-Hotline des Infektionsschutzes
sich nach Möglichkeit Freiwillige melden, die im Bedarfsfall Boten-        des Kreises Segeberg:
gänge und kleinere Erledigungen für Mitmenschen übernehmen,                Montag bis Donnerstag                      9 - 16 Uhr
die sich in Quarantäne befinden.                                           Freitag                                    9 - 14 Uhr
Melden Sie sich bitte hierfür bei Ihrer Bürgermeisterin oder Ihrem
Bürgermeister.                                                             Für allgemeine Fragen stehen z.B. zur Verfügung:
Wir wissen, es ist für alle eine schwere Zeit. Aber bitte bleiben Sie      •   Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums:
besonnen. Keinem hilft Panik und Pöbelei, sondern uns allen hilft,             030 346 465 100
Respekt vor meinem Gegenüber und vor den angeordneten Maß-                 •   Unabhängige Patientenberatung: 0800 011 77 22
nahmen! Wir brauchen genau hierzu unsere Kräfte. Sollten Sie               •   Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein:
Fragen haben, ist die Amtsverwaltung gerne für Sie da!
                                                                           •   0431 79700001
Viele Grüße                                                                •   seriöse Quellen im Internet wie z. B. www.infektions-
Hans-Heinrich Jaacks                 Thomas Hartstock                          schutz.de
Amtsvorsteher                        LVB
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 07/Woche 14/Seite: 7                                  Uns Dörper                                           3. April 2020

Eindringlicher Appell des Landrats
an alle Einwohner*innen:
                                                                      Wichtiger Hinweis !!!
Kreis Segeberg. Die Sonne                                             Werfen Sie bitte KEINE
scheint, die Vöglein zwitschern,
arbeiten darf man gerade so-                                          - Feuchttücher
wieso nicht, die Schule ist dicht,
also warum nicht mit ein paar                                         - Desinfektionstücher aller Art
Leuten treffen und den Auftakt
des Frühlings genießen?                                               - Küchenpapier oder
Dazu ein ganz klares „Nein!“
von Landrat Jan Peter Schrö-                                          - sonstige Stoffe in die Toilette.
der, der alle Einwohner*innen
des Kreises eindringlich auffor-
dert, in den nächsten Wochen
zuhause zu bleiben und dort                                           Dort darf nur Toilettenpapier (in Maßen!)
auch keine Gäste zu empfan-                                           mit dem Abwasser hineingelangen. Alles
gen - egal wie schön das Wet-
ter ist, egal wie viel freie Zeit
                                                                      andere ist Abfall und über die entspre-
man gerade hat, egal wie lange man die beste Freundin nicht           chenden Abfallbehälter zu entsorgen.
gesehen hat und egal wie sehr man sich in den eigenen vier            Die Klärwerke haben aufgrund der
Wänden langweilt.
Umsicht und Weitsicht erwartet er dabei auch und vor allem von
                                                                      fehleingeleiteten Abfälle in den
Jugendlichen, denn es gehe um nicht mehr oder weniger als             Schmutzwasserkanal ein erhöhtes
das Leben ihrer Großeltern.                                           Arbeitsaufkommen durch verstopfte
„Ich weiß natürlich, dass die Verbote, die wir in den vergange-
nen Tagen verhängt haben, eine drastische Einschränkung für           Pumpen. Bitte befolgen Sie unseren
jede und jeden von uns bedeuten.                                      dringenden Appell und helfen Sie mit,
Und glauben Sie mir: Wüssten wir einen anderen Weg, die               dass die Kanäle und Pumpen nicht
Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen - wir
würden ihn gehen. Doch so schwer Sie die Maßnahmen ganz               verstopfen.
persönlich auch treffen: Denken Sie immer auch an die, die be-
sonders schwer erkranken können oder - das muss ich leider so
sagen - auch daran sterben werden.
Wir wissen alle, dass das Virus weitere Menschenleben kosten
wird, auch bei uns im Kreis Segeberg. Davor darf niemand die
                                                                     Aufgrund der aktuellen Lage
Augen verschließen.                                                  werden folgende Veranstaltungen
Was oftmals wie ein dummer Spruch daherkommt, ist in un-
serer aktuellen Lage wortwörtlich zu nehmen: Jede und jeder          des Arbeitskreises Geschichte
Einzelne zählt, wenn es darum geht, die Zahl der Schwerkran-
ken und Toten möglichst gering zu halten. Je weniger wir uns         nicht stattfinden:
begegnen, desto weniger Möglichkeiten hat das Virus, sich zu
                                                                     Vortrag zur Lübeck - Segeberger Eisenbahn am 06.04.2020
verbreiten, und desto eher können wir zu unserem gewohnten
                                                                     Tagesausflug nach Lüneburg am 09.05.2020
Alltag zurückkehren. Bis dahin aber gilt es, jegliche Kontakte zu
                                                                     Neue Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Freunden und Freundinnen, Bekannten, Nachbarn, Arbeitskol-
legen und -kolleginnen sowie auch zu Fremden zu vermeiden.           Bleiben sie gesund.
Halten Sie sich in Supermärkten nicht länger als notwendig auf,
halten Sie Abstand zu Ihren Mitmenschen, Husten und Niesen           Gruß
sie in Ihre Armbeuge und vor allem: Treffen Sie sich in dieser       Manfred Schmidt
schwierigen Zeit, von der im Moment noch niemand weiß, wann
sie vorbei sein wird und was uns allen noch bevorsteht, nicht
zum Spaß oder aus Langeweile mit anderen Menschen! Weder
drinnen noch draußen.
Wir werden wieder Spaß haben und das Leben genießen kön-
nen, aber jetzt ist dafür kein Platz in dieser Welt.
Es geht um nicht mehr und nicht weniger als darum, unser altes
Leben zurückzubekommen.
Das aber funktioniert nur, wenn auch der Letzte und die Letzte
endlich begreifen, dass das alles kein Spiel oder politische Will-
kür ist, sondern blanker Ernst.
Egoismus, Gleichgültigkeit, Besserwisserei, blöde Sprüche und
- verzeihen Sie die Wortwahl - schwachsinnige Corona-Partys
sind im Moment schlichtweg das Allerletzte. Wir dürfen unse-                                 Die nächste Ausgabe
re Mediziner*innen und Pflegekräfte nicht an die Grenzen des
Machbaren bringen, denn damit riskieren wir den Tod Hundert-                                 erscheint am
tausender.
Wer also nicht will, dass die 75-jährige Nachbarin, der chro-                                17. April 2020.
nisch kranke Freund oder gar die eigene Oma stirbt, der bleibt
ab jetzt zuhause und verlässt Haus oder Wohnung nur noch
zum Arbeiten oder kurz zum Einkaufen“, so der deutliche Appell
                                                                     Foto: pixabay.com
des Landrats.
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 07/Woche 14/Seite: 8                                 Uns Dörper                                                3. April 2020

Nachbarschaftshilfe in Coronazeiten
in der Gemeinde Blunk
                                                                                       Der gemeinschaftliche
Liebe Nachbarinnen und Nachbarn!

                                                                             Frühjahrsputz
Sie/Du gehören zu einer der aktuellen Corona-Risikogruppen
(hohes Alter, Immunschwäche oder bestimmte Erkrankungen)?
Sie/Du sind in häuslicher Isolation und warten auf Ihr/Dein Test-
ergebnis oder sind in Quarantäne? Oder einem fällt die Decke
über den Kopf und man hat rede Bedarf. Dann möchten wir
Sie/Dich unterstützen.Denn gemeinsam sind wir stark!
                                                                              in Bühnsdorf
 Wir helfen!
 Einkäufe und Besorgungen erledigen
                                                                            am 4. April 2020
 Mit dem Hund gehen
 Telefonieren bei Sorgen                                                        fällt aus.
 … und Weiteres
                                                                               Aufgrund der aktuellen Maßnahmen zur
Wir sind Ihre/Eure Nachbarn. Es hat sich eine WhatsApp-Gruppe             Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 bzw.
dafür gegründet mit großer Anteilnahme. Wir wollen aber für al-          der Erkrankung COVID-19 kann auch der alljähr-
le da sein. Auch für die, die kein Internet haben oder benutzen.           liche Dorfputz nicht wie geplant stattfinden.
Deshalb möchten wir so alle erreichen. Also keine Scheu und ruft
an oder schickt uns eine E-Mail mit Euren Kontaktdaten.
Wir würden uns auch auf weitere Helfer freuen. Wir nehmen je-             An diesem Tag gilt wie an allen Tagen während
den gerne mit in unsere Helferliste und/oder in die WhatsApp-               der zurzeit notwendigen Beschränkungen:
Gruppe mit auf.

                                                                         Bleiben Sie zuhause!
Bitte vermeiden Sie/Ihr zu unser aller Sicherheit den persön-
lichen Kontakt.
Heike Machholz                 Wiebke Bock
Tel.: 981798
Handy: 01752709231
                               Tel.: 594
                               Handy: 01732336522
                                                                         Bleiben Sie gesund!
eMail: maheito@t-online.de E-Mail: bock-wiebke@t-online.de
                                                                               Die Gemeindevertretung Bühnsdorf
 Hygiene- und Kontakthinweise:
 Logistik für Menschen, die unter Quarantäne stehen
 Güter (z. B. Lebensmittel) werden vor der Haustür abgelegt
 und nach Entfernen des Lieferanten auf mindestens 2 Meter
 erst von der Infektionsverdächtigen oder erkrankten Person
 aufgenommen.
 Beachten Sie die bekannten Hygiene-Regeln (Hände wa-
 schen, Nies-Etikette).
 Von Personen, die unter Quarantäne stehen, dürfen keine
 Gegenstände (Bargeld, Einkaufskörbe, Taschen, Hundelei-
 nen) angenommen werden.

Wichtige Info an alle
Es finden alle anstehenden Veranstaltungen im Gemeindehaus
nicht statt.
Dazu gehört der Fairtradevortrag, Aktion Sauberes Dorf, alle
gebuchten Feiern und alle wöchentlichen Treffen im Gemeinde-
haus z. B. Sport, Jugendclub ...
                                                                    „Fahrenkrug hilft“
Das betrifft auch das Feuerwehrhaus. Das Betreten ist nur Ein-      Die notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der zu-
satzkräften der Feuerwehr vorbehalten.
                                                                    nehmenden Verbreitung des Corona-Virus schränkt den Bewe-
Das gilt erst mal bis zum 19.4.20. Wir müssen schauen, ob das
Land die Zeit verlängert.                                           gungsradius einzelner Personenkreise der Kommunen deutlich
Lasst uns gemeinsam stark sein.                                     ein. Dies führt insbesondere in Gemeinden mit schwacher Na-
Und bleibt vor allem gesund.                                        heversorgung zu erheblichen Problemen dieser Bürger.
                                                                    Die Vertretung der Gemeinde Fahrenkrug wendet sich primär
Liebe Grüße
                                                                    mit folgendem Appell an alle Fahrenkruger Familien:
Heike Machholz                                                      „Schauen Sie bitte achtsam auf Ihre Nachbarschaft, verbunden
Gemeindevertreterin                                                 mit der Frage, ob in der aktuellen, vielmehr auch bevorstehen-
Tel.: 04557 981798                                                  den Situation, vielleicht jemand dankbar wäre für ein wenig Un-
E-Mail: maheito@t-online.de                                         terstützung im Alltag.“
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 07/Woche 14/Seite: 9                                Uns Dörper                                                3. April 2020
Aber lassen Sie bitte auch nicht nach bei der Beachtung der       •     Sprechstunde und Geburtstagsbesuche des Bürgermeis-
Hygieneregeln!                                                          ters entfallen
Wir hoffen, dass so bei uns niemand in Versorgungsnot gerät.      •     Aktuelle Infos werden auf der gemeindlichen Homepage
Sollten trotzdem noch Helfer für dringend nötige Besorgungen            eingestellt.
gebraucht werden, steht den Bürgern ein Helferkreis, gebildet
                                                                  Hilfsangebot im Rahmen der Nachbarschaftshilfe
aus Mitgliedern der Gemeindevertretung und weiteren enga-
gierten Mitbürgern, zur Seite.                                    Personen, die auf Unterstützung beim Einkauf oder sonstigen
  Dieser Helferkreis ist für die Fahrenkruger Bürger/innen        Dingen des
           ab sofort - selbstverständlich kostenlos -             täglichen Lebens angewiesen sind, können sich bei den nach-
                von montags bis donnerstags                       folgend aufgeführten Ansprechpartnern melden, die eine freiwil-
                  je von 10.00 bis 12.00 Uhr                      lige Hilfe koordinieren:
                 unter der Tel. 0152 36332470                     Henning Frahm            Tel. 04525 2724,
zur Aufnahme und Erledigung Ihrer dringend nötigen Einkäufe                                E-Mail: henning.frahm@gmx.de
zu erreichen.                                                     Thomas Gerber            Tel. 04525 2472,
Bleiben Sie gesund!                                                                        E-Mail: sumoth.gerber@gmx.de
                                                                  Bernhard Horstmann       Tel. 04525 3891,
Ihr                                                                                        E-Mail: b.horstmann@glasau.info
Reiner G. Martin
- Bürgermeister -                                                 Wir bitten ebenfalls um Meldung von Personen, die als Helfer
                                                                  zur Verfügung stehen und Tätigkeiten übernehmen können.

Kindervogelschießen Fahrenkrug -                                  Information der Kirchengemeinde Sarau
Vorabinformation                                                  Gottesdienste und alle Veranstaltungen im Gemeindezentrum
                                                                  entfallen.
Das diesjährige Vogelschießen ist für den 19./20.06.2020 gep-     Das Kirchenbüro ist für den Besucherverkehr geschlossen und
lant. Aufgrund der aktuellen „Corona-Problematik“ und den da-     nur telefonisch unter 04525 1200 erreichbar.
mit verbundenen allgemeinen Einschränkungen lässtsich mo-
mentan nicht absehen, ob der Termin eingehalten werden kann.      Empfehlung zur Informationsbeschaffung:
Wir gehen zurzeit noch davon aus und bleiben deshalb vorsorg-
lich erst einmal auch beim zuletzt üblichen Schluss-Zeitpunkt     Die Landesregierung stellt zeitnah alle wichtigen Informationen
für die Anmeldungen.                                              im Internet zur Verfügung. Hier werden Erlasse und Anord-
Alle Kinder (Höchstalter = 15 Jahre), die teilnehmen möchten,     nungen eingestellt und alles Wichtige im Umgang mit dem Co-
melden sich bitte schriftlich an.                                 ronavirus auf sachlicher Grundlage eingestellt.
Ein entsprechendes Formular kann künftig auf der Homepage         Hier der link zur Seite der Landesregierung:
des Amtes Trave-Land (Gemeinde Fahrenkrug/Vereine) abge-          https://www.schleswig-holstein.de/DE/Home/home_node.html
rufen und ausgedruckt werden, wir akzeptieren aber auch eine      Kreis Segeberg: https://www.segeberg.de/coronavirus
formlose schriftliche Anmeldung, die mit „Kindervogelschießen
2020“ bezeichnet ist und Namen, Vornamen, Geburtsdatum,
Adresse und Telefonnr. enthält.
Anmeldungen bitte bei Christin Boock, Schackendorfer Weg 14,
Fahrenkrug im Briefkasten einwerfen. Wie oben erwähnt, gilt
dafür zunächst weiterhin eine Frist bis zum 01. Mai 2020.
Auf jeden Fall verschiebt sich dieses Jahr die Haus- und Stra-
ßensammlung und beginnt frühestens Anfang Mai.
Zusätzliche Informationen zum Vogelschießen, insbesondere
eine/n evtl. Terminverschiebung oder Ausfall betreffend, werden
wir ebenfalls auf der Amts-Homepage sowie in „Uns Dörper“
bekannt machen.
Euer/lhr Vogelschießer-Team

                                                                                               Nachruf
                                                                                      Am 10. März 2020 verstarb

                                                                                   Frau Alice Mätzig
                                                                        Die Verstorbene gehörte von 1997 bis 2003 unserer
                                                                        Gemeindevertretung an. In dieser Zeit hat sie sich für
                                                                        die Gemeinde Klein Rönnau und ihre Bürger verdient
                                                                        gemacht.
                                                                        Sie stand uns immer mit Rat und Tat zur Verfügung.

Hinweise der Gemeinde Glasau                                            Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie.

im Zusammenhang mit den                                                 Wir werden ihr Andenken in Ehren halten.
                                                             
Maßnahmen gegen Coronavirus                                                        Für die Gemeinde Klein Rönnau

•   Es finden ab sofort keine Veranstaltungen mehr statt in der                              Dietrich Herms
    Alten Schule, TSV-Casino, Schützenhaus.                                                 (Bürgermeister)
•   Sitzungen der Gemeindevertretung und der gemeindlichen
    Ausschüsse werden nicht mehr durchgeführt.
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 07/Woche 14/Seite: 10                               Uns Dörper                                                                        3. April 2020

                                                                               Dorfputz " Aktion Saubere Landschaft "
                                                                                                 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
                                                                             Unser Dorfputz findet in diesem Jahr am Freitag, dem 03. April 2020, statt.
                                                                      Treffpunkt ist um 18:00 Uhr am Feuerwehrhaus. Von dort geht es dann los. Im Anschluss
                                                                                 wollen wir die Aktion mit einem Imbiss im Feuerwehrhaus beenden.
                                                                    Ich würde mich freuen, wenn Sie uns wieder zahlreich bei dieser Aktion unterstützen würden.
                                                                                                       Mit freundlichen Grüßen
                                                                                                        Hans-Heinrich Jaacks
Haushaltssatzung der Gemeinde Krems                                                                          Bürgermeister

II für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-
Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom
09. März 2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. im Ergebnisplan mit
   einem Gesamtbetrag der Erträge auf           554.500 EUR
   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen          729.600 EUR
   einem Jahresüberschuss von                         0 EUR
   einem Fehlbetrag von                         175.100 EUR
2. im Finanzplan mit
   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
   laufender Verwaltungstätigkeit auf           513.100 EUR
   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus                         Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungs-
   laufender Verwaltungstätigkeit auf           635.300 EUR        plans Nr. 8 der Gemeinde Negernbötel für die Bereiche
3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
   aus der Investitionstätigkeit und der                           Gebiet 1 „Nördlich des östlichen Lehmberges, Lehmberg
   Finanzierungstätigkeit auf                         0 EUR        2 und 4, östlich der Grundstücke Lehmberg 8 und 8a, öst-
   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen                             lich der Grundstücke Kamp 13, 11, 7 und 7a“ sowie Gebiet
   aus der Investitionstätigkeit und der                           2 „Lehmberg 9b-c, 9 und 7 sowie Bowel 2“
   Finanzierungstätigkeit auf                    18.100 EUR        Die Gemeindevertretung der Gemeinde Negernbötel hat in ih-
festgesetzt.                                                       rer Sitzung am 25.02.2020 beschlossen, den Aufstellungsbe-
§2                                                                 schluss vom 12.02.2019 aufzuheben.
Es werden festgesetzt:                                             Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen                  Gemeinde Negernbötel
   und Investitionsförderungsmaßnahmen auf        360.000 EUR      Der Bürgermeister
2. der Gesamtbetrag der                                            gez. Marco Timme
   Verpflichtungsermächtigungen auf                       - EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                 - EUR    Bekanntmachung der Gemeinde Negernbötel
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
   ausgewiesenen Stellen auf                           - Stellen
§3                                                                 Satzung der Gemeinde Negernbötel
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer                                                     über die Aufhebung
   a) für die land- und forstwirtschaftlichen
       Betriebe (Grundsteuer A)                       370 v. H.    der Veränderungssperre
   b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer
                                                      390 v. H.
                                                      370 v. H.    für die Bereiche Gebiet 1 „Nördlich
§4                                                                 des östlichen Lehmberges,
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmä-
ßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren          Lehmberg 2 und 4 sowie östlich
Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bür-
germeister seine Zustimmung nach § 95d Gemeindeordnung             der Grundstücke Kamp 8, 8a, 13, 11, 7
erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Krems II, 12. März 2020
                                                                   und 7a“ sowie Gebiet 2 „Lehmberg 9b-c,
gez. Hans-Heinrich Jaacks                                          9 und 7 sowie Bowel 2“
Bürgermeister
                                                                   Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Abs. 4 des Baugesetzbuchs
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be-
                                                                   (BauGB) und des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-
kannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan
                                                                   Holstein (GO) in der zur Zeit des Satzungsbeschlusses gültigen
liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-
von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme          Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemein-
während der Dienststunden öffentlich aus.                          devertretung am 25.02.2020 für die Bereiche Gebiet 1 „Nörd-
                                                                   lich des östlichen Lehmberges, Lehmberg 2 und 4, östlich der
Bad Segeberg, 13. März 2020                                        Grundstücke Lehmberg 8 und 8 a, östlich der Grundstücke
Amt Trave-Land                                                     Kamp 13, 11, 7 und 7a“ sowie Gebiet 2 „Lehmberg 9b-c, 9 und
Der Amtsvorsteher                                                  7 sowie Bowel 2“ folgende Satzung über die Aufhebung einer
gez. Hans-Heinrich Jaacks                                          Veränderungssperre erlassen:
Nummer 07/Woche 14/Seite: 11                                                   Uns Dörper                                               3. April 2020
§1
Für das in § 2 bezeichnete Gebiet (räumlicher Geltungsbe-                                                   Negernbötel
reich) wird die Satzung vom 13.02.2019, bekanntgemacht am
22.02.2019, über den Erlass einer Veränderungssperre für die
                                                                                                    Vogelschießen
Bereiche Gebiet 1 „Nördlich des östlichen Lehmberges, Lehm-                                                am 06.06.2020
berg 2 und 4 sowie östlich der Grundstücke Kamp 8, 8a, 13, 11,
7 und 7a“ sowie Gebiet 2 „Lehmberg 9b-c, 9 und 7 sowie Bowel                         Liebe Negernbötler!
2“ aufgehoben.                                                                       Aufgrund der aktuellen Situation, möchten wir Euch darüber in-
§2                                                                                   formieren, dass die Spendensammler pausieren.
Die Aufhebung umfasst alle im Geltungsbereich der Verände-                           Ebenso werden wir hoffentlich in der nächsten Ausgabe von
rungssperre gelegenen                                                                „Uns Dörper“ mitteilen können, wann die Sammler wieder aktiv
Flurstücke. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungs-                          werden.
sperre ergibt sich aus der Karte, die als Anlage zur Aufhebung                       Egal an welchem Termin, wir werden auch dieses Mal ein schö-
der Veränderungssperre Bestandteil dieser Satzung ist.                               nes Kindervorgelschießen für Euch organisieren.
§3                                                                                   Bis dahin, passt auf Euch auf!
Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt                          Eure Vogelschießer
am Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
                                                                                     Ulrike Hill                      Tel. 943 021
Negernbötel, 24.03.2020                                                              Julia Trautmann                  Tel. 304 712
Gemeinde Negernbötel                                                                 Diana Rogalla                    Tel. 515 9166
Der Bürgermeister                                                                    Janin Petersen                   Tel. 896 683
Gez. Marco Timme                                                                     Cordula Heisch                   Tel. 99 5149
                                                                                     Katja Ehlers                     Tel. 882 4975
                                                                                     Sabrina Parplies                 Tel. 539 3100

                                                                                     Nachrücken
                                   Nachruf                                           einer Gemeindevertreterin
        Die Gemeinde Negernbötel nimmt Abschied von
                                                                                     in der Gemeindevertretung Nehms
                         Werner Klose                                                Frau Nora Goldnick hat gemäß § 43 Absatz 1 Nr. 1 des Ge-
                                                                                     meinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) aus persönlichen
    Der Verstorbene gehörte von 1986 bis 1994 der Ge-                                Gründen auf ihren Sitz in der Gemeindevertretung Nehms ver-
    meindevertretung an. In dieser Zeit hat er als Vorsit-                           zichtet.
    zender des Sportausschusses, des Bau- und Wege-                                  Wenn eine gewählte Vertreterin oder ein gewählter Vertreter
    ausschusses und Mitglied in mehreren Ausschüssen
                                                                                     ihren/seinen Sitz in der Gemeindevertretung verliert, so rückt
    am Geschehen der Gemeinde mitgewirkt.
                                                                                     nach § 44 Absatz 1 GKWG der nächste Bewerber oder die
    Wir danken für die ehrenamtliche Tätigkeit und werden                            nächste Bewerberin auf der Liste derjenigen politischen Partei
    ihm ein ehrendes Andenken bewahren.                                              oder Wählergruppe nach, für die der oder die Ausgeschiedene
    Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.                                         bei der Wahl angetreten ist.
                  Für die Gemeinde Negernbötel                                       Auf der Liste der Kommunalen Wählergemeinschaft (KWG) in
                                                                                     der Gemeinde Nehms ist als nächste Bewerberin mit der lau-
                              Marco Timme                                            fenden Nummer 10, Frau Kristin Lawerentz aufgeführt. Diese
                              Bürgermeister
                                                                                     hat auf ihr Mandat verzichtet.
                                                                                     Die nächste zu berücksichtigende Bewerberin auf der Liste der
                                                                                     Wählergemeinschaft Nehms ist Frau Kati Christoph, Am Freu-
                                                                                     denberg 4, 23813 Nehms. Gemäß § 44 Absatz 1 GKWG ist so-
                                                                                     mit Frau Kati Christoph als nachrückende Vertreterin festgestellt
                                                                                     worden.
                                                                                     Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des
                   Der Maßnahmenausschuß informiert:                                 Wahlgebietes Einspruch gemäß § 38 GKWG einlegen. Der
     Aufgrund der aktuellen Gefährdungslage durch das Coronavirus findet der         Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntmachung der
         diesjährige Dorfputz in beiden Ortsteilen der Gemeinde nicht statt.         Feststellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde-
                                                                                     wahlleiterin über das Amt Trave-Land zu erheben.
                           gez. Thomas Hundertmark
                                                                                     Bad Segeberg, 24.03.2020
                        Maßnahmenausschußvorsitzender
                                                                                     gez. Jan Fechner
                                                                                     im Auftrag der Gemeindewahlleiterin
Nummer 07/Woche 14/Seite: 12                               Uns Dörper                                                   3. April 2020

Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Be-
bauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Neuengörs für das                Satzung über die Erhebung
Gebiet „Flächen südlich der Autobahn A 20, nordöstlich
der Ortslage Neuengörs und westlich der Ortslage Söhren           von Erschließungsbeiträgen
(Vorranggebiet für die Windenergienutzung Neuengörs/
Weede)“                                                           der Gemeinde Rohlstorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuengörs hat in ihrer
Sitzung am 02.12.2019 beschlossen, die 1. Änderung und Er-
                                                                  (Erschließungsbeitragssatzung)
gänzung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Neuengörs          Aufgrund des § 132 Baugesetzbuch (BauGB), des § 4 Gemein-
für das Gebiet „ Flächen südlich der Autobahn A 20, nordöstlich   deordnung Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1 und 2 Kom-
der Ortslage Neuengörs und westlich der Ortslage Söhren (Vor-     munalabgabengesetz (KAG) in der jeweils zurzeit geltenden
ranggebiet für die Windenergienutzung Neuengörs/Weede)“           Fassungen, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde-
aufzustellen.                                                     vertretung Rohlstorf vom 05.03.2020 folgende Satzung über die
Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die planungsrecht-        Erhebung von Erschließungsbeiträgen gefasst:
lichen Voraussetzungen für die Modernisierung der Windener-
gieanlagen im Vorranggebiet für die Windenergienutzung zu         Inhaltsübersicht
schaffen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.                    I. Abschnitt
                                                                  Allgemeine Bestimmungen
Neuengörs, 12.03.2020                                             §1     Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Gemeinde Neuengörs
                                                                  II. Abschnitt
Der Bürgermeister
                                                                  Erschließungsanlagen
gez. Thies Ehlers
                                                                  §2     Art und Umfang der Erschließungsanlagen
                                                                  §3     Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschlie-
                                                                         ßungsanlagen
                                                                  §4     Immissionsschutzanlagen

                                                                  III. Abschnitt
                                                                  Erschließungsbeitrag
                                                                  §5      Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
                                                                  §6      Anteil der Gemeinde am beitragspflichtigen
                                                                          Erschließungsaufwand
                                                                  §7      Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands
                                                                  §8      Mehrfach erschlossene Grundstücke
                                                                  §9      Kostenspaltung
                                                                  § 10 Vorausleistung
                                                                  § 11 Ablösung

                                                                  IV. Abschnitt
                                                                  Schlussbestimmungen
                                                                  § 12 Auskunfts- und Duldungspflicht
    Vogelschießer Reinsbek e. V.                                  § 13 Datenverarbeitung
                                                                  § 14 Ordnungswidrigkeiten
    Aufgrund der Corona-Infektion entfallen vorerst bis           § 15 Inkrafttreten
    zum 19. April alle geplanten Aktivitäten und Veran-
    staltungen des Vogelschießer Reinsbek e. V.                   I. Abschnitt
    Dies betrifft auch die Straßensammlung für das Kin-           Allgemeine Bestimmungen
    derfest am 6.6.2020.
    Wenn die Lage sich entspannt hat werden wir das               §1
    weitere Vorgehen und gegebenenfalls einen neuen               Erhebung von Erschließungsbeiträgen
    Termin hierfür festlegen.                                     Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des
                                                                  Baugesetzbuches und dieser Satzung erhoben.
    Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
                                                                  II. Abschnitt
    Der Vorstand
                                                                  Erschließungsanlagen
                                                                  §2
                                                                  Art und Umfang der Erschließungsanlagen
                                                                  (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand für:
Nummer 07/Woche 14/Seite: 13                                 Uns Dörper                                                3. April 2020
1. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grund-         b) die unselbständigen und selbständigen Parkflächen auf
    stücken dienen, ausgenommen solche in Kern-, Gewer-                  einem tragfähigen Unterbau mit einer Decke aus Asphalt,
    be- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der            Teer, Beton, Pflaster, Platten, Rasengittersteinen oder ver-
    Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe,           gleichbarem Material befestigt sind; die Decke kann auch aus
    Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, an de-             einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;
    nen eine Bebauung zulässig ist,                                  c) die unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;
    a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m,         d) die Mischflächen von verkehrsberuhigten Straßen im befe-
        wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn        stigten Bereich den Anforderungen nach Buchstabe a) oder
        sie einseitig anbaubar sind,                                     b) und im begrünten Bereich den Anforderungen nach c) ent-
    b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m,         sprechen.
        wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn
                                                                     (3) Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn
        sie einseitig anbaubar sind,
                                                                     ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtne-
    c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 18      risch gestaltet sind.
        m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 13 m,
        wenn sie einseitig anbaubar sind,                            §4
2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grund-         Immissionsschutzanlagen
    stücken dienen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten so-      Bei Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche
    wie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren,       Umwelteinwirkungen i. S. des Bundes-Immissionsschutzge-
    großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kon-        setzes werden Art, Umfang, Merkmale der endgültigen Her-
    gress- und Hafengebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn       stellung sowie die Verteilung des beitragsfähigen Erschlie-
    eine Bebauung oder gewerbliche Nutzung beidseitig zuläs-         ßungsaufwands durch Satzung im Einzelfall abweichend oder
    sig ist und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine Bebauung     ergänzend geregelt.
    oder gewerbliche Nutzung einseitig zulässig ist,                 III. Abschnitt
3. mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen (z. B.
                                                                     Erschließungsbeitrag
    Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite bis zu 5 m,
4. Sammelstraßen mit einer Breite bis zu 18 m,                       §5
5. Parkflächen,                                                      Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
    a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1, 2 und       Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tat-
        4 sind (unselbständige Parkflächen), bis zu einer weiteren   sächlichen Kosten ermittelt.
        Breite von 6 m,                                              §6
    b) die nicht Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1,       Anteil der Gemeinde am beitragspflichtigen Erschließungs-
        2 und 4, aber nach städtebaulichen Grundsätzen inner-        aufwand
        halb der Baugebiete zu deren Erschließungnotwendig sind      Die Gemeinde trägt 10 vom Hundert des beitragsfähigen Er-
        (selbständige Parkflächen), bis zu 15 % der Flächen der      schließungsaufwands.
        erschlossenen Grundstücke,
                                                                     §7
6. Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen,
                                                                     Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands
    a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1 bis 4        (1) Der nach §§ 2 und 5 ermittelte und gemäß § 6 um den Ge-
        sind (unselbständige Grünanlagen), bis zu einer weiteren     meindeanteil gekürzte und anderweitig nicht gedeckte beitrags-
        Breite von 6 m,                                              fähige Erschließungsaufwand (umlagefähiger Erschließungs-
    b) die nicht Bestandteil von Verkehrsanlagen, aber nach          aufwand) wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften auf
        städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu      die Grundstücke verteilt, die durch die einzelne Erschließungs-
        deren Erschließung notwendig sind (selbständige Grünan-      anlage, den Abschnitt einer Erschließungsanlage oder durch ei-
        lagen), bis zu 15 % der Flächen der erschlossenen Grund-     ne der die Erschließungseinheit bildenden zusammengefassten
        stücke.                                                      Erschließungsanlagen erschlossen werden (Abrechnungsge-
(2) Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so ver-          biet).
größert sich die in Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 angegebenen Maße          Als Grundstück im Sinne dieser Satzung gilt grundsätzlich der
für den Bereich des Wendeplatzes um die Hälfte, mindestens           Flächeninhalt des Buchgrundstücks, wie er sich aus der Ein-
aber um 8 m.                                                         tragung im Grundbuch ergibt. Bei der Verteilung des umla-
(3) Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchstbreiten,         gefähigen Erschließungsaufwands wird die unterschiedliche
so gilt für die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite.            Nutzung der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß be-
(4) Die in Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 genannten Breiten sind Durch-         rücksichtigt.
schnittsbreiten.                                                     (2) Bei gleicher Art und gleichem Maß der zulässigen Grund-
                                                                     stücksnutzung im Abrechnungsgebiet ist der umlagefähige
§3                                                                   Erschließungsaufwand nach dem Verhältnis der Grundstücks-
Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungs-              flächen zu verteilen. Bei unterschiedlicher zulässiger Grund-
anlagen                                                              stücksnutzung im Abrechnungsgebiet ist der umlagefähige Er-
(1) Zum Anbau bestimmte Straßen, Wege und Plätze, mit Kraft-         schließungsaufwand nach dem Verhältnis zu verteilen, in dem
fahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen, Sammelstraßen           die mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor vervielfachten Grund-
und selbständige Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn        stücksflächen zueinander stehen.
                                                                     (3) Als für die Verteilung maßgebliche Grundstücksfläche gilt
a) die Grundstücke, auf denen sie sich befinden, im Eigentum
                                                                     bei Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebau-
     der Gemeinde stehen und
                                                                     ungsplans die Fläche, die baulich, gewerblich oder in vergleich-
b) sie mit betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungs-          barer Weise genutzt werden kann.
     einrichtungen ausgestattet sind.                                (4) Als Grundstücksfläche i. S. des Abs. 1 gilt bei Grundstücken
c) Die flächenmäßigen Teileinrichtungen ergeben sich aus             außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und
     dem der jeweiligen Erschließungsmaßnahme zugrundelie-           bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine bauliche, ge-
     genden Bauprogramm.                                             werbliche oder vergleichbare Nutzung nicht festsetzt,
(2) Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage          a) soweit sie an die Erschließungsanlage angrenzen, die Flä-
sind endgültig hergestellt wenn,                                         che zwischen der gemeinsamen Grenze der Grundstücke
a) die Fahrbahnen, Gehwege und Radwege auf einem tragfä-                 mit der Erschließungsanlage und einer im Abstand von 40
    higen Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Teer, Beton,             m dazu verlaufenden Linie. Grundstücksteile, die lediglich
    Pflaster, Platten oder vergleichbarem Material befestigt sind;       die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage her-
    die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeit-            stellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe
    licher Bauweise bestehen;                                            unberücksichtigt,
Nummer 07/Woche 14/Seite: 14                                 Uns Dörper                                                3. April 2020
b) soweit sie nicht angrenzen, die Fläche zwischen der Grund-        (9) Bei der Beitragserhebung für selbständige Grünanlagen gilt
      stücksgrenze, die der Erschließungsanlage zugewandt ist        folgendes:
      und einer im Abstand von 40 m dazu verlaufenden Linie.         Bei Grundstücken in
Überschreitet die tatsächliche bauliche oder gewerbliche Nut-        a) durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe- oder Indus-
zung die Abstände nach Satz 1 Buchst. a) oder Buchst. b), so             triegebieten sowie
fällt die Linie zusammen mit der hinteren Grenze dieser tatsäch-     b) Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch Bebauungs-
lichen Nutzung. Bei Grundstücken, die mit der gesamten Grund-            plan eine Nutzung wie in den unter Buchstabe a) genannten
stücksfläche innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile            Gebieten vorhanden oder zulässig ist,
liegen, gilt die gesamte Grundstücksfläche als maßgeblich.           wird die Grundstücksfläche im Sinne des Abs. 1 und 2 nur zur
(5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der             Hälfte berücksichtigt.
Nutzung wird die nach Abs. 3 oder 4 maßgebliche Fläche mit           Abs. 7 findet keine Anwendung.
einem Nutzungsfaktor vervielfacht. Dieser beträgt
a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoß,                 §8
                                                                     Mehrfach erschlossene Grundstücke
b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen,
                                                                     (1) Für Grundstücke, die von mehr als einer vollständig in der
c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen,
                                                                     Baulast der Gemeinde stehenden Erschließungsanlage i.S. des
d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier und fünf Vollgeschossen,      § 2 Abs. 1 Nr. 1 erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche
e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs und mehr Vollge-             nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 2 bei der Verteilung des umlagefä-
      schossen,                                                      higen Aufwands für jede Erschließungsanlage nur mit zwei Drit-
f) 0,5 bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder ge-         teln anzusetzen.
      werblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden         (2) Eine Ermäßigung nach Absatz 1 ist nicht zu gewähren,
      können oder auf denen nur eine untergeordnete Bebauung
      zulässig ist (z. B. Dauerkleingärten, Freibäder, Friedhöfe,    a) wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungs-
      Sportanlagen).                                                     anlage entsteht oder entstanden ist,
(6) Für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Be-        b) wenn die Ermäßigung dazu führen würde, dass sich der
bauungsplanes ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt:          Beitrag für die anderen Grundstücke im Abrechnungsgebiet
                                                                         um mehr als 50 vom Hundert erhöht.
a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchst-
                                                                     c) wenn das Grundstück mit einem Artzuschlag gem. § 7 Abs.
      zulässigen Zahl der Vollgeschosse.
                                                                         6 belegt ist.
b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der
      Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5, wobei       §9
      Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden.      Kostenspaltung
c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl      (1) Der Erschließungsbeitrag kann für
      der Vollgeschosse die höchstzulässige Höhe (in m) geteilt
                                                                     1. Grunderwerb,
      durch 3,5‚ wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder ab-
      gerundet werden. Ist tatsächlich eine höhere als die festge-   2. Freilegung,
      setzte Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden,       3. Fahrbahnen,
      ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn      4. Radwege,
      die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Ge-       5. Gehwege,
      bäudehöhe überschritten wird.                                  6. unselbständige Parkflächen,
(7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines            7. unselbständige Grünanlagen,
Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungs-         8. Mischflächen von verkehrsberuhigten Straßen, sowie ge-
plan die Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die              meinsamen Geh- und Radwegen,
Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollge-        9. Entwässerungseinrichtungen und
schosse wie folgt:                                                   10. Beleuchtungseinrichtungen
a) Bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tat-             gesondert und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden.
      sächlich vorhandenen Vollgeschosse. Ist die Zahl der Voll-     (2) Mischflächen im Sinne des Abs. 1 Nr. 8 sind solche Flächen,
      geschosse wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht           die innerhalb der Straßenbegrenzungslinien Funktionen der in
      feststellbar, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des     den Nummern 3 bis 7 genannten Teileinrichtungen miteinander
      Bauwerkes (in m) geteilt durch 3,5‚ wobei Bruchzahlen auf      kombinieren und bei der Gliederung der Erschließungsanlage
      volle Zahlen auf- oder abgerundet werden;                      ganz oder teilweise auf eine Funktionstrennung verzichten.
b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der
      Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung             § 10
      überwiegend vorhandenen Vollgeschosse;                         Vorausleistungen
                                                                     Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht
c) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist,
      die aber gewerblich genutzt werden können, werden zwei         noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Voraus-
      Vollgeschosse zugrunde gelegt.                                 leistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungs-
                                                                     beitrags erheben.
d) Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze
      zulässig oder vorhanden sind, wird ein Vollgeschoß zugrun-     § 11
      de gelegt.                                                     Ablösung
(8) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung       Der Erschließungsbeitrag kann vor Entstehen der Beitrags-
werden die in Abs. 4 festgesetzten Faktoren um 0,5 erhöht,           pflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag bemisst sich
                                                                     nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser
a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten
      Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten     Satzung zu ermittelnden Erschließungsbeitrags.
      mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handels-
      betriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet;    IV. Abschnitt
b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung           Schlussbestimmungen
      durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buch-
      staben a) genannten Gebieten vorhanden oder zulässig ist;      § 12
c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben a)            Auskunfts- und Duldungspflicht
      und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell       (1) Der Pflichtige und ihre Vertreter bzw. Vertreterinnen haben
      oder in ähnlicher Weise (z. B. Grundstücke mit Büro-, Ver-     der Gemeinde jede Auskunft zu erteilen, die für die Festset-
      waltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus- oder Schulgebäu-         zung und Erhebung des Beitrages nach dieser Satzung erforder-
      den) genutzt werden, wenn diese Nutzung nach Maßgabe           lich ist.
      der Geschoßflächen überwiegt. Liegt eine derartige Nut-        (2) Die Gemeinde kann an Ort und Stelle ermitteln. Die nach
      zung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, gilt      Abs. 1 zur Auskunft verpflichteten Personen haben dies zu er-
      die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschoßfläche.          möglichen und in dem erforderlichen Umfang zu helfen.
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