UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
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UNS DÖRPER Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land 24. Jahrgang Freitag, den 3. April 2020 Nummer 07 Woche 14 Bitte bleiben Sie gesund und - wenn möglich - zu Hause! !!! Wichtige Informationen !!! finden Sie im Innenteil. für die Gemeinden Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal, Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade Nächste Termine UNS DÖRPER Redaktionsschluss: Erscheinungstag: !!! Dienstag, 07. April 2020 !!! Freitag, 17. April 2020
Nummer 07/Woche 14/Seite: 2 Uns Dörper 3. April 2020 Amtsverwaltung Trave-Land Waldemar-von-Mohl-Straße 10 23795 Bad Segeberg Homepage: www.amt-trave-land.de E-Mail: info@amt-trave-land.de Telefon: 04551 9908-0 (Zentrale) E-Mail direkt: vorname.nachname@amt-trave-land.de Telefax: 04551 9908-13 (ß=ss, ä=ae, ö=oe, ü=ue) Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch- Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch- wahl wahl 9908- 9908- Amtsvorsteher Hans-Heinrich Jaacks 54 Ltd. Verwaltungsbeamter Thomas Hartstock 55 Gleichstellungsbeauftragte: Michaela Semerak 52 Stellv. Ltd. Verwaltungsbeamter Jan-Henrik Fechner 50 Team - Organisation/Personal Team - Ordnung/Soziales Teamleiter: Jan-Henrik Fechner Teamleiterin: Anne Sarau Pers./Org./Rechtsfragen Jan-Henrik Fechner 50 Ordnungswesen, Wahlen Anne Sarau 40 Personalwesen/Organisation Torsten Winter 48 Einwohnermeldeamt Maike Zickermann 43 Personalwesen Lena Meynerts 49 Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt David Neumann 44 IT, Allgemeine Beschaffung Henning van Mil 58 Einwohnermeldeamt Matthias Knickrehm 45 IT, Allgemeine Beschaffung Daniel Nowak 59 Einwohnermeldeamt Janine Tensfeldt 46 Zentrale, Schulen Bettina Wulf 51 Wohngeld, Grundsicherung Ellen Rosinke 42 Uns Dörper/Kanzlei Karen Kierig 57 Wohngeld, Grundsicherung Linda Cremanns 41 Kanzlei Susanne Rumpel 56 Wohngeld, Grundsicherung Nicole Springborn 41 Archiv Manfred Schmidt 61 Ordnungs- u. Kindergartenangel. Annika Waßmann 47 Archiv Dieter Harfst 61 Feuerwehrangelegenheiten Angelika Saalfeld 38 Asylangelegenheiten Simone David 39 Asylangelegenheiten Daniela Gogga 68 Team - Finanzen Team - Planen/Bauen/Umwelt Teamleiterin: Elke Hesse Teamleiter: Sören Grella Haushalte, Finanzen, Elke Hesse 20 Regionale- u. Dorfentwicklung Sören Grella 35 Haushalte, Finanzen Wasser/Abwasser GeschäftsführungAlicia Kröger 37 Gewässerpflegeverbände Niklas Cremanns 28 Wasser/Abwasser GeschäftsführungSaskia Klobke 36 Steuern, Abgaben, Johanna Schlöke 24 Bauanträge Katarina Döring 30 Steuern, Abgaben, Kevin Schramm 24 Bauleitplanung/Bauanträge Timo Zepernick 31 Steuern, Abgaben, Bauleitplanung Nicole Grulich 32 Gewässerpflegeverbände Martin Sanchez 23 Bauleitplanung Annemarie Zeidler 33 Finanzbuchhaltung Susanne Fuhl 27 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Jascha Winter 64 Finanzbuchhaltung Isa Stamp 26 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Annika Frenz 66 Finanzbuchhaltung Jennifer Koscielny 25 Wasser-/Abwasseranschlüsse, Andrè Meyer 65 Finanzbuchhaltung Karin Rüder 21 Hochbaumaßnahmen Geschäftsbuchhaltung Fenja Rüb 22 Gemeindliche Infrastruktur Sandra Reiser 67 Geschäftsbuchhaltung Steffen Gloe 29 Gemeindliche Liegenschaften Rosemarie Strey 60 Bauliche gemeindliche Infrastruktur Kerstin Meyer 62 Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit: Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Nach vorheriger Absprache sind wir auch für Sie da: Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Montag - Dienstag - Donnerstag 07:00 - 19:00 Uhr Freitag 07:00 - 14:00 Uhr UNS DÖRPER erscheint kostenlos alle 14 Tage - Auflage 8.500 Erhalten Sie UNS DÖRPER regelmäßig und pünktlich? Falls nicht, wenden Sie sich bitte an die Linus Wittich Medien KG, Tel.: 039931 579-38!
Nummer 07/Woche 14/Seite: 3 Uns Dörper 3. April 2020 SCHIEDSAMTSBEZIRKE Sprechtag: Jeden Dienstag von 17:00 bis 20:00 Uhr, Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug im AMT TRAVE-LAND In der Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg findet keine Rentenberatung mehr statt. Aufgaben: Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprü- chen aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der Deutsche Rentenversicherung persönlichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Auskunfts- und Beratungsstellen Sachbeschädigung, Drohung, Beleidigung). Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H. Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Be- Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher in der jeweiligen Bera- reich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vor- tungsstelle an, es könnten sich die Dienst- und Öffnungs- geschaltet. zeiten geändert haben!!! Lübeck: Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land: Adresse: Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck Schiedsamtsbezirk 4 Tel.: 0451 485-25450 (Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuen- Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr görs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede): Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Schiedsfrau: Sabine Blunk, Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Gremelskamp 7, 23818 Neuengörs, Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Tel.: 04550 1223 Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Stellvertreter: n. n. Neumünster: Schiedsamtsbezirk 5 Adresse: Christianstraße 9, 24534 Neumünster (Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade): Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21 Schiedsfrau: Rose Höppner, Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Eichenweg 16, Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr OT Reinsbek, 23820 Pronstorf, Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Tel.: 04506 656 Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr Stellvertreter: n. n. Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Schiedsamtsbezirk Nr. 8 Oldenburg i. H.: (Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel, Adresse: Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg Schackendorf): Tel.: 04361 50819-0 Schiedsmann: Dieter Beuk, Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Tel.: 04551 3382 Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Stellvertreter: Jörg Petersen, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Rahland 12, 23795 Klein Rönnau, Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Tel.: 04551 81312 Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Schiedsamtsbezirk Nr. 9 (Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin): Schiedsmann: Manfred Schmidt, An den Tannen 10, OT Weitewelt, 23823 Seedorf, Wasserbeschaffungsverband Stellvertreter: Tel.: 04555 1037 Eckehard Heisinger, An den Tannen 33, Wakendorf I OT Weitewelt, 23823 Seedorf, Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser) Tel.: 04555 7157337 in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst Schiedsamtsbezirk Nr. 10 sowie Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stor- (Glasau): marn sind: Schiedsmann: Sven Blank, Technische Betreuung: Wasserwerker Andreas Rohlf Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau, Telefon: 04550 985760 Tel.: 04527 9738508 Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Johanna Schlöke, Stellvertreter: Manuel Gräflich, Plöner Straße 5 a, Tel.: 04551 9908-24 OT Sarau, 23719 Glasau, Geschäftsführung: Amt Trave-Land - Alicia Kröger, Tel.: 04525 496868 Tel.: 04551 9908-37 Verbandsvorsteherin: Karin David, Versichertenältester Tel.: 04550 985637 Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich, der Deutschen Rentenversicherung Tel.: 04550 656 Der persönliche Service ganz in meiner Nähe NOTDIENSTE: In der Zeit vom 01.03. bis 31.10. • Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung Montag bis Donnerstag ab 16:00 Uhr • Kontenklärung Freitag ab 12:00 Uhr • Rentenanträge/-beratung In der Zeit vom 01.11. bis 28.02. Versichertenältester Herr Broecker Montag bis Donnerstag ab 16:30 Uhr Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Freitag ab 15:00 Uhr (Tel.: 04551 8919225 oder 0173 6374594) Fa. Papenburg 0171 7288906 o. 0178 2778948
Nummer 07/Woche 14/Seite: 4 Uns Dörper 3. April 2020 Zweckverband Wasserversorgung Kreissportverband Segeberg e. V. Geschendorf/Westerrade Geschäftsstelle An der Trave 1 a Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Wester- 23795 Bad Segeberg rade versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Tel.: 04551 968866 Geschendorf und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frisch- Fax: 04551 968867 wasser. E-Mail: ksv-segeberg@se-sport.de Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadt- Homepage: www.se-sport.de werke Lübeck. Verbandsvorsteherin, Silke Behrens Tel.: 04553 795 Geschäftsführung, Amt Trave-Land, Alicia Kröger Tel.: 04551 9908-37 Die Rinkieker und Kümmerer im Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel.: 04551 9908-23 Amt Trave-Land engagieren sich Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Lübeck Tel.: 0451 8882661 ehrenamtlich Wasserwerker Gemeinde Westerrade, Helmut Dreger Tel.: 04553 805 Als Rinkieker möchten Sie älteren, alleinlebenden Men- Wasserwerker Gemeinde Geschendorf, schen „Zeit schenken“, zuhören, vorlesen, spazieren gehen Heino Boekhoff Tel.: 0174 9365678 - ganz nach Wunsch - oder als „Kümmerer“ Angebote der Gemeinde aufzeigen, nachbarschaftliche Zweckverband Hilfen vermitteln, Kontaktaufnahme zu weiterführenden Hilfen organisieren. Abwasserbeseitigung Rönnau Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zustän- dig für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden Groß Rönnau und Klein Rönnau. Verbandsvorsteher: Holger Poppitz Tel.: 04551 84472 Geschäftsführung: Amt Trave-Land, Tel.: 04551 9908-37 Alicia Kröger Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel.: 04551 9908-23 Ansprechpartnerin Bereitschaftsdienst, Tel.: 04551 9090 und Petra Burmester Wege-Zweckverband 0170 4134427 Telefon: 04551 955112 E-Mail: burmester@pflegestuetzpunkt-se.de STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN GAS- und WASSERVERSORGUNG für die Gemeinden Glasau und Pronstorf 04561 399400 Kreisbauernverband Segeberg Rosenstraße 9 b, 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551 2425 oder 04551 91341 Fax: 04551 968712 E-Mail: kbv.se@bauernverbandsh.de Sprechzeiten: montags und freitags, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ansonsten nach Vereinbarung) Landwirtschaftliche Sozialversicherung - gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben - Sprechzeiten: Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr (Herr Butz - Bauernverband Schleswig-Holstein) ansonsten auch Termine nach Vereinbarung
Nummer 07/Woche 14/Seite: 5 Uns Dörper 3. April 2020 !!! Wichtige Hinweise !!! für unsere Bürgerinnen und Bürger ! Aufgrund der aktuellen Situation im Hinblick auf die Ausbreitung des Coronavirus sind wir alle gemeinsam gehalten, größere Versammlungen und Zusammenkünfte sowie Sozialkontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Aus diesem Grund sind alle Sitzungen der Gemeindevertretungen, der Fachausschüsse und sonstige Veranstaltungen abgesagt. Die Amtsverwaltung Trave-Land wird bis auf Weiteres keine öffentlichen Sprechzeiten mehr anbieten. Unsere Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen telefonisch unter 04551-99080, per Post oder per E-Mail: info@amt-trave-land.de vorzutragen. Grundsätzlich sind die Mitarbeiter per Email oder telefonisch auch direkt erreichbar. Für zwingend notwendige persönliche Angelegenheiten können dann von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Termine vergeben werden. Es wird um Verständnis für diese Maßnahmen gebeten. Die Verwaltung erhofft sich, den Dienstbetrieb so lange wie möglich ohne größere Probleme aufrecht zu erhalten und die Ausbreitung im Amtsgebiet einschränken und verlangsamen zu können. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise auf den Innenseiten und die Links auf unserer Internetseite, mit denen Sie sich über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten können. All diese Maßnahmen erfolgen, um eine zu schnelle Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern und damit unser bewährtes, gut aufgestelltes Gesundheitssystem nicht zu überfordern. Daher sind wir alle gemeinsam gehalten, uns verantwortungsvoll zu verhalten und gemeinsam dafür zu sorgen, dass wir diese besondere Situation gut überstehen. Dafür vielen Dank und bleiben Sie gesund ! Ihre Amtsverwaltung Trave-Land gez. Hans-Heinrich Jaacks - Amtsvorsteher -
Nummer 07/Woche 14/Seite: 6 Uns Dörper 3. April 2020 Informationen Rattenbefall melden Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesund- heitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Men- schen übertragen werden können. Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Re- gel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Un- terschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Ge- sundheitsgefährdung. Sollten Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es Fol- Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, gendes zu beachten: Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberech- das Land hat die Rechtsgrundlage für die gültige Allgemeinverfü- tigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Ge- gung des Kreises Segeberg zum Verbot und zur Beschränkung werberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Fest- von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen auf dem Ge- stellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie biet des Kreises Segeberg geschaffen. haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzei- Diese Allgemeinverfügung dient unserem Schutz und ich kann gen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist. nur dringend an Sie alle appellieren, halten Sie sich an die Anwei- Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Be- sungen, seien Sie absolut diszipliniert. Es schützt Sie selbst, Ihre Familien und Freunde und hält unser Gesundheits- und Sicher- hörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesund- heitssystem stabil! heitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung Schauen Sie bitte auch über die persönliche Komfortzone hinaus, umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und respektieren Sie die Maßnahmen und helfen denen, die unserer die Verbreitung sowie zur Vernichtung. Hilfe z. B. beim Einkaufen bedürfen. Helfen Sie, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nach- Die Inhalte der Allgemeinverfügung finden Sie auf der Homepage haltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rat- des Kreises Segeberg und auch als Link auf unserer Homepage tenbefall kommt: der Amtsverwaltung Trave-Land. Erkundigen Sie sich auch bit- te regelmäßig auf diesen Seiten, ob es neue Anweisungen gibt! • Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie Zum jetzigen Zeitpunkt gilt diese Allgemeinverfügung bis zum defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen. 19.04.2020. Wir tun alles, damit Sie und wir alle gesund bleiben! • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehe- Daher bleiben auch ab sofort viele öffentliche Einrichtungen der nen Abfallbehälter - niemals daneben. Gemeinden geschlossen: - Grundschulen Fahrenkrug und Schla- • Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für mersdorf - Sportplätze - Sportlerheime – Dorfgemeinschaftshäu- Ratten unzugänglich. ser, usw. Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in • Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet der Kompost oder in der Toilette. jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) • Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Futterquelle unkontrolliert offen stehen. Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des betroffenen Gebiets • Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauber- auf keinen Fall egal welches öffentliche Gebäude betreten, also keit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (etwa Öffnun- auch Bedienstete, Angestellte, Ehrenamtler der oben genannten gen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Git- Einrichtungen, die für den Besucherverkehr ohnehin geschlossen sind. tern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können. Insbesondere und im verschärften Maße haben wir dieses Betre- • Füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öf- tungsverbot (Reiserückkehrer) für unsere Feuerwehren, Bürger- fentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind haus und Bauhof und all unsere Einrichtungen ausgesprochen, für Ratten ein gefundenes Fressen. da unsere Feuerwehren sicher zukünftig noch gebraucht werden und wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absolut schüt- zen müssen. Deshalb nehmen Sie entweder telefonisch (04551- 99080) oder elektronisch Kontakt (per E-Mail) zu den Mitarbeitern der Verwaltung auf, um unaufschiebbare Termine zu vereinbaren. Coronavirus-Hotline Die Amtsverwaltung steht für den Publikumsverkehr nur einge- schränkt zur Verfügung. Dies bedeutet, dass die Bürgerinnen und des Kreises Segeberg: Bürger Termine entweder telefonisch oder per E-Mail absprechen und die Verwaltung nur in dringenden, nicht aufzuschiebenden 04551 951 9833 Angelegenheiten aufsuchen sollen. Die Türen sind grundsätzlich Falls Sie das Gefühl haben, dass Sie sich möglicherweise verschlossen. Die SachbearbeiterInnen werden ggf. die Personen angesteckt haben, melden Sie sich gerne bei der Telefon- an der Tür abholen und auch wieder hinausbegleiten. Auch wird momentan auf Sitzungen der Gemeindevertretung ebenso ver- Hotline des Infektionsschutzes des Kreises Segeberg. zichtet, wie auf Ausschusssitzungen. In den Gemeinden sollten Erreichbarkeit der Telefon-Hotline des Infektionsschutzes sich nach Möglichkeit Freiwillige melden, die im Bedarfsfall Boten- des Kreises Segeberg: gänge und kleinere Erledigungen für Mitmenschen übernehmen, Montag bis Donnerstag 9 - 16 Uhr die sich in Quarantäne befinden. Freitag 9 - 14 Uhr Melden Sie sich bitte hierfür bei Ihrer Bürgermeisterin oder Ihrem Bürgermeister. Für allgemeine Fragen stehen z.B. zur Verfügung: Wir wissen, es ist für alle eine schwere Zeit. Aber bitte bleiben Sie • Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums: besonnen. Keinem hilft Panik und Pöbelei, sondern uns allen hilft, 030 346 465 100 Respekt vor meinem Gegenüber und vor den angeordneten Maß- • Unabhängige Patientenberatung: 0800 011 77 22 nahmen! Wir brauchen genau hierzu unsere Kräfte. Sollten Sie • Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein: Fragen haben, ist die Amtsverwaltung gerne für Sie da! • 0431 79700001 Viele Grüße • seriöse Quellen im Internet wie z. B. www.infektions- Hans-Heinrich Jaacks Thomas Hartstock schutz.de Amtsvorsteher LVB
Nummer 07/Woche 14/Seite: 7 Uns Dörper 3. April 2020 Eindringlicher Appell des Landrats an alle Einwohner*innen: Wichtiger Hinweis !!! Kreis Segeberg. Die Sonne Werfen Sie bitte KEINE scheint, die Vöglein zwitschern, arbeiten darf man gerade so- - Feuchttücher wieso nicht, die Schule ist dicht, also warum nicht mit ein paar - Desinfektionstücher aller Art Leuten treffen und den Auftakt des Frühlings genießen? - Küchenpapier oder Dazu ein ganz klares „Nein!“ von Landrat Jan Peter Schrö- - sonstige Stoffe in die Toilette. der, der alle Einwohner*innen des Kreises eindringlich auffor- dert, in den nächsten Wochen zuhause zu bleiben und dort Dort darf nur Toilettenpapier (in Maßen!) auch keine Gäste zu empfan- mit dem Abwasser hineingelangen. Alles gen - egal wie schön das Wet- ter ist, egal wie viel freie Zeit andere ist Abfall und über die entspre- man gerade hat, egal wie lange man die beste Freundin nicht chenden Abfallbehälter zu entsorgen. gesehen hat und egal wie sehr man sich in den eigenen vier Die Klärwerke haben aufgrund der Wänden langweilt. Umsicht und Weitsicht erwartet er dabei auch und vor allem von fehleingeleiteten Abfälle in den Jugendlichen, denn es gehe um nicht mehr oder weniger als Schmutzwasserkanal ein erhöhtes das Leben ihrer Großeltern. Arbeitsaufkommen durch verstopfte „Ich weiß natürlich, dass die Verbote, die wir in den vergange- nen Tagen verhängt haben, eine drastische Einschränkung für Pumpen. Bitte befolgen Sie unseren jede und jeden von uns bedeuten. dringenden Appell und helfen Sie mit, Und glauben Sie mir: Wüssten wir einen anderen Weg, die dass die Kanäle und Pumpen nicht Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen - wir würden ihn gehen. Doch so schwer Sie die Maßnahmen ganz verstopfen. persönlich auch treffen: Denken Sie immer auch an die, die be- sonders schwer erkranken können oder - das muss ich leider so sagen - auch daran sterben werden. Wir wissen alle, dass das Virus weitere Menschenleben kosten wird, auch bei uns im Kreis Segeberg. Davor darf niemand die Aufgrund der aktuellen Lage Augen verschließen. werden folgende Veranstaltungen Was oftmals wie ein dummer Spruch daherkommt, ist in un- serer aktuellen Lage wortwörtlich zu nehmen: Jede und jeder des Arbeitskreises Geschichte Einzelne zählt, wenn es darum geht, die Zahl der Schwerkran- ken und Toten möglichst gering zu halten. Je weniger wir uns nicht stattfinden: begegnen, desto weniger Möglichkeiten hat das Virus, sich zu Vortrag zur Lübeck - Segeberger Eisenbahn am 06.04.2020 verbreiten, und desto eher können wir zu unserem gewohnten Tagesausflug nach Lüneburg am 09.05.2020 Alltag zurückkehren. Bis dahin aber gilt es, jegliche Kontakte zu Neue Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Freunden und Freundinnen, Bekannten, Nachbarn, Arbeitskol- legen und -kolleginnen sowie auch zu Fremden zu vermeiden. Bleiben sie gesund. Halten Sie sich in Supermärkten nicht länger als notwendig auf, halten Sie Abstand zu Ihren Mitmenschen, Husten und Niesen Gruß sie in Ihre Armbeuge und vor allem: Treffen Sie sich in dieser Manfred Schmidt schwierigen Zeit, von der im Moment noch niemand weiß, wann sie vorbei sein wird und was uns allen noch bevorsteht, nicht zum Spaß oder aus Langeweile mit anderen Menschen! Weder drinnen noch draußen. Wir werden wieder Spaß haben und das Leben genießen kön- nen, aber jetzt ist dafür kein Platz in dieser Welt. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als darum, unser altes Leben zurückzubekommen. Das aber funktioniert nur, wenn auch der Letzte und die Letzte endlich begreifen, dass das alles kein Spiel oder politische Will- kür ist, sondern blanker Ernst. Egoismus, Gleichgültigkeit, Besserwisserei, blöde Sprüche und - verzeihen Sie die Wortwahl - schwachsinnige Corona-Partys sind im Moment schlichtweg das Allerletzte. Wir dürfen unse- Die nächste Ausgabe re Mediziner*innen und Pflegekräfte nicht an die Grenzen des Machbaren bringen, denn damit riskieren wir den Tod Hundert- erscheint am tausender. Wer also nicht will, dass die 75-jährige Nachbarin, der chro- 17. April 2020. nisch kranke Freund oder gar die eigene Oma stirbt, der bleibt ab jetzt zuhause und verlässt Haus oder Wohnung nur noch zum Arbeiten oder kurz zum Einkaufen“, so der deutliche Appell Foto: pixabay.com des Landrats.
Nummer 07/Woche 14/Seite: 8 Uns Dörper 3. April 2020 Nachbarschaftshilfe in Coronazeiten in der Gemeinde Blunk Der gemeinschaftliche Liebe Nachbarinnen und Nachbarn! Frühjahrsputz Sie/Du gehören zu einer der aktuellen Corona-Risikogruppen (hohes Alter, Immunschwäche oder bestimmte Erkrankungen)? Sie/Du sind in häuslicher Isolation und warten auf Ihr/Dein Test- ergebnis oder sind in Quarantäne? Oder einem fällt die Decke über den Kopf und man hat rede Bedarf. Dann möchten wir Sie/Dich unterstützen.Denn gemeinsam sind wir stark! in Bühnsdorf Wir helfen! Einkäufe und Besorgungen erledigen am 4. April 2020 Mit dem Hund gehen Telefonieren bei Sorgen fällt aus. … und Weiteres Aufgrund der aktuellen Maßnahmen zur Wir sind Ihre/Eure Nachbarn. Es hat sich eine WhatsApp-Gruppe Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. dafür gegründet mit großer Anteilnahme. Wir wollen aber für al- der Erkrankung COVID-19 kann auch der alljähr- le da sein. Auch für die, die kein Internet haben oder benutzen. liche Dorfputz nicht wie geplant stattfinden. Deshalb möchten wir so alle erreichen. Also keine Scheu und ruft an oder schickt uns eine E-Mail mit Euren Kontaktdaten. Wir würden uns auch auf weitere Helfer freuen. Wir nehmen je- An diesem Tag gilt wie an allen Tagen während den gerne mit in unsere Helferliste und/oder in die WhatsApp- der zurzeit notwendigen Beschränkungen: Gruppe mit auf. Bleiben Sie zuhause! Bitte vermeiden Sie/Ihr zu unser aller Sicherheit den persön- lichen Kontakt. Heike Machholz Wiebke Bock Tel.: 981798 Handy: 01752709231 Tel.: 594 Handy: 01732336522 Bleiben Sie gesund! eMail: maheito@t-online.de E-Mail: bock-wiebke@t-online.de Die Gemeindevertretung Bühnsdorf Hygiene- und Kontakthinweise: Logistik für Menschen, die unter Quarantäne stehen Güter (z. B. Lebensmittel) werden vor der Haustür abgelegt und nach Entfernen des Lieferanten auf mindestens 2 Meter erst von der Infektionsverdächtigen oder erkrankten Person aufgenommen. Beachten Sie die bekannten Hygiene-Regeln (Hände wa- schen, Nies-Etikette). Von Personen, die unter Quarantäne stehen, dürfen keine Gegenstände (Bargeld, Einkaufskörbe, Taschen, Hundelei- nen) angenommen werden. Wichtige Info an alle Es finden alle anstehenden Veranstaltungen im Gemeindehaus nicht statt. Dazu gehört der Fairtradevortrag, Aktion Sauberes Dorf, alle gebuchten Feiern und alle wöchentlichen Treffen im Gemeinde- haus z. B. Sport, Jugendclub ... „Fahrenkrug hilft“ Das betrifft auch das Feuerwehrhaus. Das Betreten ist nur Ein- Die notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der zu- satzkräften der Feuerwehr vorbehalten. nehmenden Verbreitung des Corona-Virus schränkt den Bewe- Das gilt erst mal bis zum 19.4.20. Wir müssen schauen, ob das Land die Zeit verlängert. gungsradius einzelner Personenkreise der Kommunen deutlich Lasst uns gemeinsam stark sein. ein. Dies führt insbesondere in Gemeinden mit schwacher Na- Und bleibt vor allem gesund. heversorgung zu erheblichen Problemen dieser Bürger. Die Vertretung der Gemeinde Fahrenkrug wendet sich primär Liebe Grüße mit folgendem Appell an alle Fahrenkruger Familien: Heike Machholz „Schauen Sie bitte achtsam auf Ihre Nachbarschaft, verbunden Gemeindevertreterin mit der Frage, ob in der aktuellen, vielmehr auch bevorstehen- Tel.: 04557 981798 den Situation, vielleicht jemand dankbar wäre für ein wenig Un- E-Mail: maheito@t-online.de terstützung im Alltag.“
Nummer 07/Woche 14/Seite: 9 Uns Dörper 3. April 2020 Aber lassen Sie bitte auch nicht nach bei der Beachtung der • Sprechstunde und Geburtstagsbesuche des Bürgermeis- Hygieneregeln! ters entfallen Wir hoffen, dass so bei uns niemand in Versorgungsnot gerät. • Aktuelle Infos werden auf der gemeindlichen Homepage Sollten trotzdem noch Helfer für dringend nötige Besorgungen eingestellt. gebraucht werden, steht den Bürgern ein Helferkreis, gebildet Hilfsangebot im Rahmen der Nachbarschaftshilfe aus Mitgliedern der Gemeindevertretung und weiteren enga- gierten Mitbürgern, zur Seite. Personen, die auf Unterstützung beim Einkauf oder sonstigen Dieser Helferkreis ist für die Fahrenkruger Bürger/innen Dingen des ab sofort - selbstverständlich kostenlos - täglichen Lebens angewiesen sind, können sich bei den nach- von montags bis donnerstags folgend aufgeführten Ansprechpartnern melden, die eine freiwil- je von 10.00 bis 12.00 Uhr lige Hilfe koordinieren: unter der Tel. 0152 36332470 Henning Frahm Tel. 04525 2724, zur Aufnahme und Erledigung Ihrer dringend nötigen Einkäufe E-Mail: henning.frahm@gmx.de zu erreichen. Thomas Gerber Tel. 04525 2472, Bleiben Sie gesund! E-Mail: sumoth.gerber@gmx.de Bernhard Horstmann Tel. 04525 3891, Ihr E-Mail: b.horstmann@glasau.info Reiner G. Martin - Bürgermeister - Wir bitten ebenfalls um Meldung von Personen, die als Helfer zur Verfügung stehen und Tätigkeiten übernehmen können. Kindervogelschießen Fahrenkrug - Information der Kirchengemeinde Sarau Vorabinformation Gottesdienste und alle Veranstaltungen im Gemeindezentrum entfallen. Das diesjährige Vogelschießen ist für den 19./20.06.2020 gep- Das Kirchenbüro ist für den Besucherverkehr geschlossen und lant. Aufgrund der aktuellen „Corona-Problematik“ und den da- nur telefonisch unter 04525 1200 erreichbar. mit verbundenen allgemeinen Einschränkungen lässtsich mo- mentan nicht absehen, ob der Termin eingehalten werden kann. Empfehlung zur Informationsbeschaffung: Wir gehen zurzeit noch davon aus und bleiben deshalb vorsorg- lich erst einmal auch beim zuletzt üblichen Schluss-Zeitpunkt Die Landesregierung stellt zeitnah alle wichtigen Informationen für die Anmeldungen. im Internet zur Verfügung. Hier werden Erlasse und Anord- Alle Kinder (Höchstalter = 15 Jahre), die teilnehmen möchten, nungen eingestellt und alles Wichtige im Umgang mit dem Co- melden sich bitte schriftlich an. ronavirus auf sachlicher Grundlage eingestellt. Ein entsprechendes Formular kann künftig auf der Homepage Hier der link zur Seite der Landesregierung: des Amtes Trave-Land (Gemeinde Fahrenkrug/Vereine) abge- https://www.schleswig-holstein.de/DE/Home/home_node.html rufen und ausgedruckt werden, wir akzeptieren aber auch eine Kreis Segeberg: https://www.segeberg.de/coronavirus formlose schriftliche Anmeldung, die mit „Kindervogelschießen 2020“ bezeichnet ist und Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnr. enthält. Anmeldungen bitte bei Christin Boock, Schackendorfer Weg 14, Fahrenkrug im Briefkasten einwerfen. Wie oben erwähnt, gilt dafür zunächst weiterhin eine Frist bis zum 01. Mai 2020. Auf jeden Fall verschiebt sich dieses Jahr die Haus- und Stra- ßensammlung und beginnt frühestens Anfang Mai. Zusätzliche Informationen zum Vogelschießen, insbesondere eine/n evtl. Terminverschiebung oder Ausfall betreffend, werden wir ebenfalls auf der Amts-Homepage sowie in „Uns Dörper“ bekannt machen. Euer/lhr Vogelschießer-Team Nachruf Am 10. März 2020 verstarb Frau Alice Mätzig Die Verstorbene gehörte von 1997 bis 2003 unserer Gemeindevertretung an. In dieser Zeit hat sie sich für die Gemeinde Klein Rönnau und ihre Bürger verdient gemacht. Sie stand uns immer mit Rat und Tat zur Verfügung. Hinweise der Gemeinde Glasau Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie. im Zusammenhang mit den Wir werden ihr Andenken in Ehren halten. Maßnahmen gegen Coronavirus Für die Gemeinde Klein Rönnau • Es finden ab sofort keine Veranstaltungen mehr statt in der Dietrich Herms Alten Schule, TSV-Casino, Schützenhaus. (Bürgermeister) • Sitzungen der Gemeindevertretung und der gemeindlichen Ausschüsse werden nicht mehr durchgeführt.
Nummer 07/Woche 14/Seite: 10 Uns Dörper 3. April 2020 Dorfputz " Aktion Saubere Landschaft " Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Unser Dorfputz findet in diesem Jahr am Freitag, dem 03. April 2020, statt. Treffpunkt ist um 18:00 Uhr am Feuerwehrhaus. Von dort geht es dann los. Im Anschluss wollen wir die Aktion mit einem Imbiss im Feuerwehrhaus beenden. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns wieder zahlreich bei dieser Aktion unterstützen würden. Mit freundlichen Grüßen Hans-Heinrich Jaacks Haushaltssatzung der Gemeinde Krems Bürgermeister II für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09. März 2020 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 554.500 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen 729.600 EUR einem Jahresüberschuss von 0 EUR einem Fehlbetrag von 175.100 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 513.100 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungs- laufender Verwaltungstätigkeit auf 635.300 EUR plans Nr. 8 der Gemeinde Negernbötel für die Bereiche 3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Gebiet 1 „Nördlich des östlichen Lehmberges, Lehmberg Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR 2 und 4, östlich der Grundstücke Lehmberg 8 und 8a, öst- einem Gesamtbetrag der Auszahlungen lich der Grundstücke Kamp 13, 11, 7 und 7a“ sowie Gebiet aus der Investitionstätigkeit und der 2 „Lehmberg 9b-c, 9 und 7 sowie Bowel 2“ Finanzierungstätigkeit auf 18.100 EUR Die Gemeindevertretung der Gemeinde Negernbötel hat in ih- festgesetzt. rer Sitzung am 25.02.2020 beschlossen, den Aufstellungsbe- §2 schluss vom 12.02.2019 aufzuheben. Es werden festgesetzt: Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen Gemeinde Negernbötel und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 360.000 EUR Der Bürgermeister 2. der Gesamtbetrag der gez. Marco Timme Verpflichtungsermächtigungen auf - EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf - EUR Bekanntmachung der Gemeinde Negernbötel 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf - Stellen §3 Satzung der Gemeinde Negernbötel Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer über die Aufhebung a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 v. H. der Veränderungssperre b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer 390 v. H. 370 v. H. für die Bereiche Gebiet 1 „Nördlich §4 des östlichen Lehmberges, Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmä- ßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Lehmberg 2 und 4 sowie östlich Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bür- germeister seine Zustimmung nach § 95d Gemeindeordnung der Grundstücke Kamp 8, 8a, 13, 11, 7 erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. Krems II, 12. März 2020 und 7a“ sowie Gebiet 2 „Lehmberg 9b-c, gez. Hans-Heinrich Jaacks 9 und 7 sowie Bowel 2“ Bürgermeister Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Abs. 4 des Baugesetzbuchs Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be- (BauGB) und des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig- kannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan Holstein (GO) in der zur Zeit des Satzungsbeschlusses gültigen liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar- von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemein- während der Dienststunden öffentlich aus. devertretung am 25.02.2020 für die Bereiche Gebiet 1 „Nörd- lich des östlichen Lehmberges, Lehmberg 2 und 4, östlich der Bad Segeberg, 13. März 2020 Grundstücke Lehmberg 8 und 8 a, östlich der Grundstücke Amt Trave-Land Kamp 13, 11, 7 und 7a“ sowie Gebiet 2 „Lehmberg 9b-c, 9 und Der Amtsvorsteher 7 sowie Bowel 2“ folgende Satzung über die Aufhebung einer gez. Hans-Heinrich Jaacks Veränderungssperre erlassen:
Nummer 07/Woche 14/Seite: 11 Uns Dörper 3. April 2020 §1 Für das in § 2 bezeichnete Gebiet (räumlicher Geltungsbe- Negernbötel reich) wird die Satzung vom 13.02.2019, bekanntgemacht am 22.02.2019, über den Erlass einer Veränderungssperre für die Vogelschießen Bereiche Gebiet 1 „Nördlich des östlichen Lehmberges, Lehm- am 06.06.2020 berg 2 und 4 sowie östlich der Grundstücke Kamp 8, 8a, 13, 11, 7 und 7a“ sowie Gebiet 2 „Lehmberg 9b-c, 9 und 7 sowie Bowel Liebe Negernbötler! 2“ aufgehoben. Aufgrund der aktuellen Situation, möchten wir Euch darüber in- §2 formieren, dass die Spendensammler pausieren. Die Aufhebung umfasst alle im Geltungsbereich der Verände- Ebenso werden wir hoffentlich in der nächsten Ausgabe von rungssperre gelegenen „Uns Dörper“ mitteilen können, wann die Sammler wieder aktiv Flurstücke. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungs- werden. sperre ergibt sich aus der Karte, die als Anlage zur Aufhebung Egal an welchem Termin, wir werden auch dieses Mal ein schö- der Veränderungssperre Bestandteil dieser Satzung ist. nes Kindervorgelschießen für Euch organisieren. §3 Bis dahin, passt auf Euch auf! Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt Eure Vogelschießer am Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Ulrike Hill Tel. 943 021 Negernbötel, 24.03.2020 Julia Trautmann Tel. 304 712 Gemeinde Negernbötel Diana Rogalla Tel. 515 9166 Der Bürgermeister Janin Petersen Tel. 896 683 Gez. Marco Timme Cordula Heisch Tel. 99 5149 Katja Ehlers Tel. 882 4975 Sabrina Parplies Tel. 539 3100 Nachrücken Nachruf einer Gemeindevertreterin Die Gemeinde Negernbötel nimmt Abschied von in der Gemeindevertretung Nehms Werner Klose Frau Nora Goldnick hat gemäß § 43 Absatz 1 Nr. 1 des Ge- meinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) aus persönlichen Der Verstorbene gehörte von 1986 bis 1994 der Ge- Gründen auf ihren Sitz in der Gemeindevertretung Nehms ver- meindevertretung an. In dieser Zeit hat er als Vorsit- zichtet. zender des Sportausschusses, des Bau- und Wege- Wenn eine gewählte Vertreterin oder ein gewählter Vertreter ausschusses und Mitglied in mehreren Ausschüssen ihren/seinen Sitz in der Gemeindevertretung verliert, so rückt am Geschehen der Gemeinde mitgewirkt. nach § 44 Absatz 1 GKWG der nächste Bewerber oder die Wir danken für die ehrenamtliche Tätigkeit und werden nächste Bewerberin auf der Liste derjenigen politischen Partei ihm ein ehrendes Andenken bewahren. oder Wählergruppe nach, für die der oder die Ausgeschiedene Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. bei der Wahl angetreten ist. Für die Gemeinde Negernbötel Auf der Liste der Kommunalen Wählergemeinschaft (KWG) in der Gemeinde Nehms ist als nächste Bewerberin mit der lau- Marco Timme fenden Nummer 10, Frau Kristin Lawerentz aufgeführt. Diese Bürgermeister hat auf ihr Mandat verzichtet. Die nächste zu berücksichtigende Bewerberin auf der Liste der Wählergemeinschaft Nehms ist Frau Kati Christoph, Am Freu- denberg 4, 23813 Nehms. Gemäß § 44 Absatz 1 GKWG ist so- mit Frau Kati Christoph als nachrückende Vertreterin festgestellt worden. Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Der Maßnahmenausschuß informiert: Wahlgebietes Einspruch gemäß § 38 GKWG einlegen. Der Aufgrund der aktuellen Gefährdungslage durch das Coronavirus findet der Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntmachung der diesjährige Dorfputz in beiden Ortsteilen der Gemeinde nicht statt. Feststellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde- wahlleiterin über das Amt Trave-Land zu erheben. gez. Thomas Hundertmark Bad Segeberg, 24.03.2020 Maßnahmenausschußvorsitzender gez. Jan Fechner im Auftrag der Gemeindewahlleiterin
Nummer 07/Woche 14/Seite: 12 Uns Dörper 3. April 2020 Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Be- bauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Neuengörs für das Satzung über die Erhebung Gebiet „Flächen südlich der Autobahn A 20, nordöstlich der Ortslage Neuengörs und westlich der Ortslage Söhren von Erschließungsbeiträgen (Vorranggebiet für die Windenergienutzung Neuengörs/ Weede)“ der Gemeinde Rohlstorf Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuengörs hat in ihrer Sitzung am 02.12.2019 beschlossen, die 1. Änderung und Er- (Erschließungsbeitragssatzung) gänzung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Neuengörs Aufgrund des § 132 Baugesetzbuch (BauGB), des § 4 Gemein- für das Gebiet „ Flächen südlich der Autobahn A 20, nordöstlich deordnung Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1 und 2 Kom- der Ortslage Neuengörs und westlich der Ortslage Söhren (Vor- munalabgabengesetz (KAG) in der jeweils zurzeit geltenden ranggebiet für die Windenergienutzung Neuengörs/Weede)“ Fassungen, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde- aufzustellen. vertretung Rohlstorf vom 05.03.2020 folgende Satzung über die Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die planungsrecht- Erhebung von Erschließungsbeiträgen gefasst: lichen Voraussetzungen für die Modernisierung der Windener- gieanlagen im Vorranggebiet für die Windenergienutzung zu Inhaltsübersicht schaffen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Neuengörs, 12.03.2020 §1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen Gemeinde Neuengörs II. Abschnitt Der Bürgermeister Erschließungsanlagen gez. Thies Ehlers §2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen §3 Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschlie- ßungsanlagen §4 Immissionsschutzanlagen III. Abschnitt Erschließungsbeitrag §5 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands §6 Anteil der Gemeinde am beitragspflichtigen Erschließungsaufwand §7 Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands §8 Mehrfach erschlossene Grundstücke §9 Kostenspaltung § 10 Vorausleistung § 11 Ablösung IV. Abschnitt Schlussbestimmungen § 12 Auskunfts- und Duldungspflicht Vogelschießer Reinsbek e. V. § 13 Datenverarbeitung § 14 Ordnungswidrigkeiten Aufgrund der Corona-Infektion entfallen vorerst bis § 15 Inkrafttreten zum 19. April alle geplanten Aktivitäten und Veran- staltungen des Vogelschießer Reinsbek e. V. I. Abschnitt Dies betrifft auch die Straßensammlung für das Kin- Allgemeine Bestimmungen derfest am 6.6.2020. Wenn die Lage sich entspannt hat werden wir das §1 weitere Vorgehen und gegebenenfalls einen neuen Erhebung von Erschließungsbeiträgen Termin hierfür festlegen. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und dieser Satzung erhoben. Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund! II. Abschnitt Der Vorstand Erschließungsanlagen §2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand für:
Nummer 07/Woche 14/Seite: 13 Uns Dörper 3. April 2020 1. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grund- b) die unselbständigen und selbständigen Parkflächen auf stücken dienen, ausgenommen solche in Kern-, Gewer- einem tragfähigen Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, be- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Teer, Beton, Pflaster, Platten, Rasengittersteinen oder ver- Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, gleichbarem Material befestigt sind; die Decke kann auch aus Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, an de- einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen; nen eine Bebauung zulässig ist, c) die unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind; a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, d) die Mischflächen von verkehrsberuhigten Straßen im befe- wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn stigten Bereich den Anforderungen nach Buchstabe a) oder sie einseitig anbaubar sind, b) und im begrünten Bereich den Anforderungen nach c) ent- b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, sprechen. wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn (3) Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn sie einseitig anbaubar sind, ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtne- c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 18 risch gestaltet sind. m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn sie einseitig anbaubar sind, §4 2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grund- Immissionsschutzanlagen stücken dienen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten so- Bei Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche wie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, Umwelteinwirkungen i. S. des Bundes-Immissionsschutzge- großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kon- setzes werden Art, Umfang, Merkmale der endgültigen Her- gress- und Hafengebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn stellung sowie die Verteilung des beitragsfähigen Erschlie- eine Bebauung oder gewerbliche Nutzung beidseitig zuläs- ßungsaufwands durch Satzung im Einzelfall abweichend oder sig ist und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine Bebauung ergänzend geregelt. oder gewerbliche Nutzung einseitig zulässig ist, III. Abschnitt 3. mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen (z. B. Erschließungsbeitrag Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite bis zu 5 m, 4. Sammelstraßen mit einer Breite bis zu 18 m, §5 5. Parkflächen, Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1, 2 und Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tat- 4 sind (unselbständige Parkflächen), bis zu einer weiteren sächlichen Kosten ermittelt. Breite von 6 m, §6 b) die nicht Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1, Anteil der Gemeinde am beitragspflichtigen Erschließungs- 2 und 4, aber nach städtebaulichen Grundsätzen inner- aufwand halb der Baugebiete zu deren Erschließungnotwendig sind Die Gemeinde trägt 10 vom Hundert des beitragsfähigen Er- (selbständige Parkflächen), bis zu 15 % der Flächen der schließungsaufwands. erschlossenen Grundstücke, §7 6. Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen, Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1 bis 4 (1) Der nach §§ 2 und 5 ermittelte und gemäß § 6 um den Ge- sind (unselbständige Grünanlagen), bis zu einer weiteren meindeanteil gekürzte und anderweitig nicht gedeckte beitrags- Breite von 6 m, fähige Erschließungsaufwand (umlagefähiger Erschließungs- b) die nicht Bestandteil von Verkehrsanlagen, aber nach aufwand) wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften auf städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu die Grundstücke verteilt, die durch die einzelne Erschließungs- deren Erschließung notwendig sind (selbständige Grünan- anlage, den Abschnitt einer Erschließungsanlage oder durch ei- lagen), bis zu 15 % der Flächen der erschlossenen Grund- ne der die Erschließungseinheit bildenden zusammengefassten stücke. Erschließungsanlagen erschlossen werden (Abrechnungsge- (2) Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so ver- biet). größert sich die in Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 angegebenen Maße Als Grundstück im Sinne dieser Satzung gilt grundsätzlich der für den Bereich des Wendeplatzes um die Hälfte, mindestens Flächeninhalt des Buchgrundstücks, wie er sich aus der Ein- aber um 8 m. tragung im Grundbuch ergibt. Bei der Verteilung des umla- (3) Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchstbreiten, gefähigen Erschließungsaufwands wird die unterschiedliche so gilt für die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite. Nutzung der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß be- (4) Die in Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 genannten Breiten sind Durch- rücksichtigt. schnittsbreiten. (2) Bei gleicher Art und gleichem Maß der zulässigen Grund- stücksnutzung im Abrechnungsgebiet ist der umlagefähige §3 Erschließungsaufwand nach dem Verhältnis der Grundstücks- Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungs- flächen zu verteilen. Bei unterschiedlicher zulässiger Grund- anlagen stücksnutzung im Abrechnungsgebiet ist der umlagefähige Er- (1) Zum Anbau bestimmte Straßen, Wege und Plätze, mit Kraft- schließungsaufwand nach dem Verhältnis zu verteilen, in dem fahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen, Sammelstraßen die mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor vervielfachten Grund- und selbständige Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn stücksflächen zueinander stehen. (3) Als für die Verteilung maßgebliche Grundstücksfläche gilt a) die Grundstücke, auf denen sie sich befinden, im Eigentum bei Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebau- der Gemeinde stehen und ungsplans die Fläche, die baulich, gewerblich oder in vergleich- b) sie mit betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungs- barer Weise genutzt werden kann. einrichtungen ausgestattet sind. (4) Als Grundstücksfläche i. S. des Abs. 1 gilt bei Grundstücken c) Die flächenmäßigen Teileinrichtungen ergeben sich aus außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und dem der jeweiligen Erschließungsmaßnahme zugrundelie- bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine bauliche, ge- genden Bauprogramm. werbliche oder vergleichbare Nutzung nicht festsetzt, (2) Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage a) soweit sie an die Erschließungsanlage angrenzen, die Flä- sind endgültig hergestellt wenn, che zwischen der gemeinsamen Grenze der Grundstücke a) die Fahrbahnen, Gehwege und Radwege auf einem tragfä- mit der Erschließungsanlage und einer im Abstand von 40 higen Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Teer, Beton, m dazu verlaufenden Linie. Grundstücksteile, die lediglich Pflaster, Platten oder vergleichbarem Material befestigt sind; die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage her- die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeit- stellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe licher Bauweise bestehen; unberücksichtigt,
Nummer 07/Woche 14/Seite: 14 Uns Dörper 3. April 2020 b) soweit sie nicht angrenzen, die Fläche zwischen der Grund- (9) Bei der Beitragserhebung für selbständige Grünanlagen gilt stücksgrenze, die der Erschließungsanlage zugewandt ist folgendes: und einer im Abstand von 40 m dazu verlaufenden Linie. Bei Grundstücken in Überschreitet die tatsächliche bauliche oder gewerbliche Nut- a) durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe- oder Indus- zung die Abstände nach Satz 1 Buchst. a) oder Buchst. b), so triegebieten sowie fällt die Linie zusammen mit der hinteren Grenze dieser tatsäch- b) Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch Bebauungs- lichen Nutzung. Bei Grundstücken, die mit der gesamten Grund- plan eine Nutzung wie in den unter Buchstabe a) genannten stücksfläche innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Gebieten vorhanden oder zulässig ist, liegen, gilt die gesamte Grundstücksfläche als maßgeblich. wird die Grundstücksfläche im Sinne des Abs. 1 und 2 nur zur (5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Hälfte berücksichtigt. Nutzung wird die nach Abs. 3 oder 4 maßgebliche Fläche mit Abs. 7 findet keine Anwendung. einem Nutzungsfaktor vervielfacht. Dieser beträgt a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoß, §8 Mehrfach erschlossene Grundstücke b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen, (1) Für Grundstücke, die von mehr als einer vollständig in der c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen, Baulast der Gemeinde stehenden Erschließungsanlage i.S. des d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier und fünf Vollgeschossen, § 2 Abs. 1 Nr. 1 erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs und mehr Vollge- nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 2 bei der Verteilung des umlagefä- schossen, higen Aufwands für jede Erschließungsanlage nur mit zwei Drit- f) 0,5 bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder ge- teln anzusetzen. werblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden (2) Eine Ermäßigung nach Absatz 1 ist nicht zu gewähren, können oder auf denen nur eine untergeordnete Bebauung zulässig ist (z. B. Dauerkleingärten, Freibäder, Friedhöfe, a) wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungs- Sportanlagen). anlage entsteht oder entstanden ist, (6) Für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Be- b) wenn die Ermäßigung dazu führen würde, dass sich der bauungsplanes ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt: Beitrag für die anderen Grundstücke im Abrechnungsgebiet um mehr als 50 vom Hundert erhöht. a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchst- c) wenn das Grundstück mit einem Artzuschlag gem. § 7 Abs. zulässigen Zahl der Vollgeschosse. 6 belegt ist. b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5, wobei §9 Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden. Kostenspaltung c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl (1) Der Erschließungsbeitrag kann für der Vollgeschosse die höchstzulässige Höhe (in m) geteilt 1. Grunderwerb, durch 3,5‚ wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder ab- gerundet werden. Ist tatsächlich eine höhere als die festge- 2. Freilegung, setzte Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden, 3. Fahrbahnen, ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn 4. Radwege, die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Ge- 5. Gehwege, bäudehöhe überschritten wird. 6. unselbständige Parkflächen, (7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines 7. unselbständige Grünanlagen, Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungs- 8. Mischflächen von verkehrsberuhigten Straßen, sowie ge- plan die Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die meinsamen Geh- und Radwegen, Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollge- 9. Entwässerungseinrichtungen und schosse wie folgt: 10. Beleuchtungseinrichtungen a) Bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tat- gesondert und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden. sächlich vorhandenen Vollgeschosse. Ist die Zahl der Voll- (2) Mischflächen im Sinne des Abs. 1 Nr. 8 sind solche Flächen, geschosse wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht die innerhalb der Straßenbegrenzungslinien Funktionen der in feststellbar, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des den Nummern 3 bis 7 genannten Teileinrichtungen miteinander Bauwerkes (in m) geteilt durch 3,5‚ wobei Bruchzahlen auf kombinieren und bei der Gliederung der Erschließungsanlage volle Zahlen auf- oder abgerundet werden; ganz oder teilweise auf eine Funktionstrennung verzichten. b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung § 10 überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; Vorausleistungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht c) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die aber gewerblich genutzt werden können, werden zwei noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Voraus- Vollgeschosse zugrunde gelegt. leistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungs- beitrags erheben. d) Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, wird ein Vollgeschoß zugrun- § 11 de gelegt. Ablösung (8) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung Der Erschließungsbeitrag kann vor Entstehen der Beitrags- werden die in Abs. 4 festgesetzten Faktoren um 0,5 erhöht, pflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten Satzung zu ermittelnden Erschließungsbeitrags. mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handels- betriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet; IV. Abschnitt b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung Schlussbestimmungen durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buch- staben a) genannten Gebieten vorhanden oder zulässig ist; § 12 c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben a) Auskunfts- und Duldungspflicht und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell (1) Der Pflichtige und ihre Vertreter bzw. Vertreterinnen haben oder in ähnlicher Weise (z. B. Grundstücke mit Büro-, Ver- der Gemeinde jede Auskunft zu erteilen, die für die Festset- waltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus- oder Schulgebäu- zung und Erhebung des Beitrages nach dieser Satzung erforder- den) genutzt werden, wenn diese Nutzung nach Maßgabe lich ist. der Geschoßflächen überwiegt. Liegt eine derartige Nut- (2) Die Gemeinde kann an Ort und Stelle ermitteln. Die nach zung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, gilt Abs. 1 zur Auskunft verpflichteten Personen haben dies zu er- die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschoßfläche. möglichen und in dem erforderlichen Umfang zu helfen.
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