WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
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AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WEIDENBERG EMTMANNSBERG KIRCHENPINGARTEN AUSGABE NR. 02 / 2020 VOM 31. JANUAR 2020 SEYBOTHENREUTH WEIDENBERG Spielen eine Hauptrolle anlässlich der traditionellen Brezenwochen: frische Siedwürste
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2020 ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77 Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 16.00 Uhr Die Passstelle und das Einwohnermeldeamt sind am Mittwoch zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr, am Donnerstag durchgehend von 08:00 bis 13:00 Uhr (ab 13:00 Uhr geschlossen) geöffnet. GRÜNGUTCONTAINER Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG HALLENBAD jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr Siehe Seite 28 SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER Emtmannsberg jeden Freitag von 18.00 bis 19.00 Uhr im Büro, 1. OG, Schloss Emtmannsberg, Tel.: 09209 / 9140381 oder 0160 / 5820003 Birk jeden Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr Tel. 09209 / 1867 Kirchenpingarten nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0175 / 5743604 oder 09278 / 339 (mit AB) Seybothenreuth jeden Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Tel.09275 / 238 oder 0171 / 4379244 nach Vereinbarung Weidenberg Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung im Übrigen keine festen Sprechstunden Tel. 09278 / 97733 24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE Gemeinde Wasserversorgung Abwasserentsorgung Emtmannsberg 0171/3758243 0175/2738469 Kirchenpingarten 09278/7740600 od. 0173/8648022 09275/7069 od. 0171/8151120 Seybothenreuth 0171/3758243 od. 09275/238 0160/93522506 od. 09275/238 Weidenberg 09278/7709999 09278/7743642 IMPRESSUM Redaktionsannahmeschluss: 18. Februar für März 2020 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Weidenberg; 13 Euro zzgl. 18,60 Euro Portokosten bei Postzustellung) erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage von 2350 Exemplaren. Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme: Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 4, 95466 Weidenberg Verantwortlich für den Inhalt: Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg. Druck: Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs- Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind. einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag. Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung. Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit- gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet. 3
Ausg. 02/2020 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Bekanntmachung 7. Der Wahlschein kann bis zum 13.03.2020 (2. Tag vor dem Wahltag), 15 Uhr, über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Einwohnermeldeamt, Rathausplatz die Erteilung von Wahlscheinen 9, 95466 Weidenberg. für die Wahl des Gemeinderats, ersten Bürgermeisters, Kreistags und Landrats schriftlich oder mündlich, nicht aber fernmündlich, beantragt werden. Die Schrift- am 15. März 2020 form gilt durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Der mit der Wahlbenachrichtigung übersandte 1. Die Wählerverzeichnisse für die Stimmbezirke werden an den Werktagen wäh- Vordruck kann verwendet werden. rend der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom 24.02.2020 (20. Tag vor dem In den Fällen der Nr. 6.2 können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, bean- Wahltag) bis zum 28.02.2020 (16. Tag vor dem Wahltag) tragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr werden kann. Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr 8. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftli- chen gesonderten Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Einwohnermeldeamt, Rathaus- platz 9, 95466 Weidenberg, für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jeder 9. Die Wahlberechtigten erhalten mit dem Wahlschein Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der zu seiner Person - einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl, im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtig- - einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel, ter die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerver- - einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettel- zeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu umschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder eine Unvollständigkeit des Wähler- ist, verzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsicht- - ein Merkblatt für die Briefwahl. lich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem Meldegesetz eingetragen ist. 10. Der Wahlschein, die Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten zugesandt. Sie können auch an die Wahlberechtigten persön- 2. Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen lich ausgehändigt werden. Anderen Personen als den Wahlberechtigten dürfen ist oder einen Wahlschein hat. der Wahlschein, die Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann innerhalb Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht darf nur Gebrauch gemacht wer- der oben genannten Einsichtsfrist Beschwerde einlegen. Die Beschwerde kann den, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemein- dies hat sie der Gemeinde vor der Aushändigung der Unterlagen schriftlich zu schaft eingelegt werden. versichern. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet haben; auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Kann 3. Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder die Unterlagen spätestens am 23.02.2020 (21. Tag vor dem Wahltag) eine Wahlbenachrichtigung selbst abholen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Hilfe mit einem Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personali- Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Be- en glaubhaft zu machen, dass sie entsprechend dem Willen der wahlberechtigten schwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, Person handelt. dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann. 11. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte 4. Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann kann nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt ihr bis zum Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. wird. 12. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinde- 5. Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben rung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr 5.1 bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung be- 5.2 bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum inner- schränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnah- halb des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die me erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlbe- Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen, rechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson 5.3 durch Briefwahl. besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. 6. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag 13. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten den Wahlbrief mit den Stimm- 6.1 Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. zetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag an- 6.2 Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis nicht eingetragen sind, wenn gegebene Stelle einsenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 6.2.1 sie nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintra- Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. gung in das Wählerverzeichnis oder die Frist für die Beschwerde wegen der Rich- Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem tigkeit und der Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses versäumt haben, oder Merkblatt für die Briefwahl. 6.2.2 ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der in Nr. 6.2.1 genannten Antrags- oder Beschwerdefristen entstanden ist, oder Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg 6.2.3 ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in 31. Januar 2020 einem Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Hans Wittauer Gemeinschaftsvorsitzender 4
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2020 EMTMANNSBERG Bekanntmachung Anmeldung Kindertageseinrichtung Emtmannsberg über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmanns- am 15. März 2020 berg ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 sind ab sofort online über das Bürger- serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie Das vorläufige Ergebnis der Wahl des sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Be- Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters darfsanmeldung bitten wir bis spätestens 29. Februar 2020 bei uns einzureichen. wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss in Haben Sie bereits für das kommende Betreuungsjahr 2020/2021 den Bedarf an folgender Form einem Platz in Papierform angemeldet, so bitten wir Sie, diesen auch online an- am 16. März 2020 verkündet: zumelden. - durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde unter www.emtmanns- Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 ge- berg.de wünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 29. Februar 2020 über das Bür- - durch Anschlag im Ort Emtmannsberg, Bekanntmachungstafel Dorfstraße. gerserviceportal an. Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie- gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet. genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru- cke finden Sie auch im Internet. Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten der Gemeinde Emtmannsberg. Gern können Sie aber auch bei einem persönli- - der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde chen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit Emtmannsberg. der Einrichtungsleitung in Verbindung. - der Zeitpunkt des Anschlags im Ort Emtmannsberg, Bekanntmachungstafel Dorfstraße. Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich. Ansprechpartner: Frau Mayer (09278) 977-48 Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen. Frau Schneck (09278) 77-78 Frau Trautner (09278) 977-23 Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung. Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkün- dung der Berichtigung. 31. Januar 2020 Thomas Kreil Wahlleiter KIRCHENPINGARTEN Bekanntmachung - der Zeitpunkt des Anschlags an der Gemeindekanzlei Kirchenpingarten. über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen. am 15. März 2020 Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung. Das vorläufige Ergebnis der Wahl des Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkün- Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters dung der Berichtigung. wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss in 31. Januar 2020 folgender Form Klaus Wagner am 16. März 2020 verkündet: Wahlleiter - durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde unter www.kirchenpin- garten.de - durch Anschlag an der Gemeindekanzlei Kirchenpingarten Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet. Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist - der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Kirchenpingarten. 5
Ausg. 02/2020 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Erlass einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Der Satzungsentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom Nr. 1 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Fl. Nr. 566 (Teilfläche) Gemarkung Tressau, Frühzeitige 10.02.2020 bis einschließlich 10.03.2020 Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungs- Information der betroffenen Träger öffentlicher gemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, öffentlich zur Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Einsichtnahme aus. Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.kirchenpingarten.de unter dem Reiter „Aktuelles“ – „Be- Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat die Aufstellung einer Einbeziehungssat- kanntmachungen“ einzusehen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zung beschlossen. Mit der Einbeziehungssatzung in diesem Bereich wird auf einer zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Teilfläche der Fl. Nr. 566 ein Baurecht geschaffen. Mit der frühzeitigen Bürgerbetei- Niederschrift vorgebracht werden. ligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft wer- den, ob grundsätzliche Bedenken gegen den Erlass der Einbeziehungssatzung Anregungen zu den Entwürfen der Einbeziehungssatzung können während dieser auf diesem Grundstück bestehen. Zeit schriftlich oder zur Niederschrift (gebührenpflichtig) bei der Vgem. Weidenberg vorgebracht werden. Der Satzungsentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom Kirchenpingarten, den 17.01.2020 10.02.2020 bis einschließlich 10.03.2020 Klaus Wagner Erster Bürgermeister während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungs- gemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.kirchenpingarten.de unter dem Reiter „Aktuelles“ – „Be- Anmeldung Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten kanntmachungen“ einzusehen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpin- Niederschrift vorgebracht werden. garten ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 sind ab sofort online über das Bürger- serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie Anregungen zu den Entwürfen der Einbeziehungssatzung können während dieser sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Be- Zeit schriftlich oder zur Niederschrift (gebührenpflichtig) bei der Vgem. Weidenberg darfsanmeldung bitten wir bis spätestens 29. Februar 2020 bei uns einzureichen. vorgebracht werden. Haben Sie bereits für das kommende Betreuungsjahr 2020/2021 den Bedarf an Kirchenpingarten, den 17.01.2020 einem Platz in Papierform angemeldet, so bitten wir Sie, diesen auch online an- Klaus Wagner zumelden. Erster Bürgermeister Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 29. Februar 2020 über das Bürgerserviceportal an. Erlass einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Fl. Nr. 59 Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie- genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru- Gemarkung Tressau, Frühzeitige Bürgerbeteiligung cke finden Sie auch im Internet. gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Information der betroffenen Träger öffentlicher Belange Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten der Gemeinde Kirchenpingarten. Gern können Sie aber auch bei einem persönli- gem. § 4 Abs. 1 BauGB chen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit der Einrichtungsleitung in Verbindung. Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat die Aufstellung einer Einbeziehungssat- zung beschlossen. Mit der Einbeziehungssatzung in diesem Bereich wird auf der Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich. Fl. Nr. 59 ein Baurecht geschaffen. Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Ansprechpartner: Frau Mayer (09278) 977-48 Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grund- Frau Schneck (09278) 977-78 sätzliche Bedenken gegen den Erlass der Einbeziehungssatzung auf diesem Frau Trautner (09278) 977-23 Grundstück bestehen. SEYBOTHENREUTH Bekanntmachung - durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde unter www.seybothen- über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses reuth.de der Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters - durch Anschlag am Rathaus Seybothenreuth am 15. März 2020 Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet. Das vorläufige Ergebnis der Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss in folgender Form - der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde am 16. März 2020 verkündet: Seybothenreuth. 6
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2020 - der Zeitpunkt des Anschlags am Rathaus Seybothenreuth. Anregungen zu den Entwürfen der Bebauungsplanänderung/-erweiterung können Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen. während dieser Zeit schriftlich oder zur Niederschrift (gebührenpflichtig) bei der Vgem. Weidenberg vorgebracht werden. Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung. Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkün- Seybothenreuth, den 17. Januar 2020 dung der Berichtigung. Reinhard Preißinger Erster Bürgermeister 31. Januar 2020 Hans Unterburger Wahlleiter Anmeldung Kindertageseinrichtung Seybothenreuth Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothen- Vereinfachte Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans reuth ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 sind ab sofort online über das Bürger- „Goldhügel II“ der Gemeinde Seybothenreuth im Bereich serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Be- der Fl. Nr. 256 (Teilfläche) Gemarkung Seybothenreuth; darfsanmeldung bitten wir bis spätestens 29. Februar 2020 bei uns einzureichen. Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) und Information der betroffenen Träger Haben Sie bereits für das kommende Betreuungsjahr 2020/2021 den Bedarf an einem Platz in Papierform angemeldet, so bitten wir Sie, diesen auch online an- öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zumelden. Der Gemeinderat Seybothenreuth hat die Änderung/Erweiterung des Bebau- Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 ge- ungsplans „Goldhügel II“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch wünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 29. Februar 2020 über das Bür- beschlossen. Mit der Änderung/Erweiterung soll eine Teilfläche aus Fl. Nr. 265 gerserviceportal an. Gemarkung Seybothenreuth in den Geltungsbereich einbezogen werden. Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie- soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Änderung/Er- genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru- weiterung des Bebauungsplans bestehen. cke finden Sie auch im Internet. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung/-erweiterung mit Begründung liegt in der Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten Zeit vom der Gemeinde Seybothenreuth. Gern können Sie aber auch bei einem persönli- chen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit 10.02.2020 bis einschließlich 10.03.2020 der Einrichtungsleitung in Verbindung. während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungs- Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich. gemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, öffentlich zur Ansprechpartner: Frau Mayer (09278) 977-48 Einsichtnahme aus. Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet Frau Schneck (09278) 977-78 unter der Adresse www.seybothenreuth.de unter dem Reiter „Aktuelles“ – „Be- Frau Trautner (09278) 977-23 kanntmachungen“ einzusehen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. MARKT WEIDENBERG Bekanntmachung Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet. der Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters am 15. März 2020 Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist Das vorläufige Ergebnis der Wahl des - der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage des Marktes Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters Weidenberg. - der Zeitpunkt des Anschlags im / am Rathaus Weidenberg. wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss in folgender Form Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen. am 16. März 2020 verkündet: Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung. - durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde unter www.markt-wei- Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkün- denberg.de dung der Berichtigung. - durch Anschlag im / am Rathaus Weidenberg 31. Januar 2020 Heiko Rauh Wahlleiter 7
Ausg. 02/2020 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Anmeldung Kindertageseinrichtungen Weidenberg Weidenberg im Bereich der Fl. Nrn. 23, 23/1, 131, 140 und Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtungen des Marktes Weiden- 140/3 Gemarkung Mengersreuth. berg ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 sind ab sofort online über das Bürger- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie Öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Be- darfsanmeldung bitten wir bis spätestens 29. Februar 2020 bei uns einzureichen. (BauGB) und gleichzeitige Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB Haben Sie bereits für das kommende Betreuungsjahr 2020/2021 den Bedarf an einem Platz in Papierform angemeldet, so bitten wir Sie, diesen auch online an- Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 beschlos- zumelden. sen, im Bereich der Fl. Nrn. 23, 23/1, 131, 140 und 140/3 Gemarkung Mengers- reuth, den Flächennutzungsplan zu ändern. Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 Die „gemischte Baufläche“ soll um ca. 30 m beidseitig des gemeindlichen Weges gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 29. Februar 2020 über das Fl. Nr. 131 Gemarkung Mengersreuth in Richtung Osten erweitert werden. Bürgerserviceportal an. Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 13.01.2020 beschlos- sen, den Geltungsbereich im Norden der Fl. Nr. 140 Gemarkung Mengersreuth Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie- um 2 m zu verringern und das Verfahren mit der öffentliche Auslegung gemäß § 4 genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru- Abs. 2 BauGB und der gleichzeitigen Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher cke finden Sie auch im Internet. Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzuführen. Informationen über die Kindertageseinrichtungen erhalten Sie auf den Internetsei- Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor: ten des Marktes Weidenberg. Gern können Sie auch im Rahmen eines persönli- - Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Bayreuth vom 13.01.2020 chen Termins die Einrichtungen näher kennen lernen. Setzen Sie sich bitte mit der - Wasserwirtschaftsamt Hof vom 09.01.2020 jeweiligen Einrichtungsleitung in Verbindung. - Landratsamt Bayreuth vom 09.01.2020 - Bayerischer Bauverband vom 02.01.2020 Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich. - FB Umwelt und Natur LRA Bayreuth vom 12.12.2019 Ansprechpartner: Frau Mayer (09278) 977-48 Frau Schneck (09278) 977-78 Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen Frau Trautner (09278) 977-23 werden. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt in der Zeit vom 10.02.2020 bis einschließlich 10.03.2020 in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die Unterla- gen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.markt- weidenberg.de unter dem Reiter „Aktuelles“ – „Bekanntmachungen“ einzusehen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) vorgebracht werden. Weidenberg, 17. Januar 2020 Hans Wittauer Erster Bürgermeister AUS DEN SITZUNGEN EMTMANNSBERG Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 12.12.2019 am 16.01.2020 Öffentliches WLAN (Bayern WLAN) Kanalkatastervorstellung von Emtmannsberg und Troschenreuth Beschluss: Beschluss: Die Gemeinde Emtmannsberg beantragt aufgrund des Rahmenvertrages für Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. BayernWLAN für den Bereich Schloss und Umgebung kostenlose und öffentliche Angebote für die Erstellung eines Sanierungskonzepts sind einzuholen. Internetnutzung. Die Durchführung mit dem BayernWLAN-Zentrum Straubing wird in Auftrag gegeben. Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis liegt bereits vor. 8
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2020 KIRCHENPINGARTEN Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten Zuschussantrag MSC Frankenpfalz auf Bezuschussung Erweiterung Vereinsgebäude am 09.12.2019 Beschluss: Für die Baumaßnahme wird dem MSC für die Förderung der Jugendarbeit ein Bauantrag Fl. Nr. 39, Gemarkung Reislas; Zuschuss in Höhe von 15 % der nachgewiesenen Kosten gewährt, aufgeteilt auf Erweiterung der bestehenden Kfz-Werkstatt die Haushaltsjahre 2019 und 2020. Für die Zukunft sind Zuschussrichtlinien für die Bezuschussung von Vereinen im Gemeindebereich zu erarbeiten. Bauantrag Fl. Nr. 42/9, Gemarkung Lienlas; Neubau Maschinen- und Gerätehalle Diskussion über Neubau Kindertageseinrichtung Beschluss: Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung Fl. Nr. 566, Weitere Entscheidungsgrundlagen sind zu erarbeiten. Gemarkung Tressau Beschluss: Brückensanierung Die Gemeinde Kirchenpingarten beschließt den Erlass einer Einbeziehungssat- Beschluss: zung für die Ortschaft Kirmsees (TF von Fl. Nr. 566, Gemarkung Tressau) mit der Gemäß dem Prüfbericht vom 19.09.2019 ist ein Ersatzneubau BW 01 unumgäng- Option einer Erweiterung. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Ver- lich. Die Planungsleistungen sind stufenweise, Phase 1-2, 3-4 und 5-9, zu beauf- fahren einzuleiten. tragen. Mit der Planung für die erste Brücke (aktuell BW 01) soll im Jahr 2020 begonnen werden. Stellungnahme zur Aufhebung des sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ der Gemeinde Speichersdorf Beschluss: Seiten der Gemeinde Kirchenpingarten werden gegen die Aufhebung des sachli- Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten chen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ durch die Gemeinde Speichersdorf kei- am 13.01.2020 ne Bedenken erhoben. Auf die schriftliche Erhebung von Einwänden wird verzichtet. Haushaltsvorberatung Beschluss: Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Die Verwaltung wird beauftragt, den HH-Plan 2020 zu fertigen und in der GR-Sit- Kirchenpingarten für das Jahr 2018 zung am 03.02.2020 vorzustellen. Beschluss: Der Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Kirchenpingarten wird wie Erlass einer Einbeziehungssatzung Fl. Nr. 59; Gemarkung Tressau folgt festgestellt: Beschluss: Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 1.771.004,80 Euro Die Gemeinde Kirchenpingarten beschließt den Erlass einer Einbeziehungssat- Jahresverlust 22.603,20 Euro zung im Bereich der Fl. Nr. 59, Gemarkung Tressau. Die Verwaltung wird beauf- Der Jahresverlust 2018 wird auf neue Rechnung vorgetragen. tragt, das entsprechende Verfahren einzuleiten. Die nordwestliche Begrenzung an Fl. Nr.60 (Gemeindeweg) sollte offen gelassen werden. Die Zufahrt für das Grund- Vierzehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung stück Fl. Nr. 59/3, Gemarkung Tressau, muss sichergestellt sein. zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss Bestätigungsverfahren zur Neuwahl des Kommandanten und des -Stellvertreters Beschluss: der FF Tressau nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Gemeinde Kirchenpingarten Vorliegender Entwurf einer Vierzehnten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Beschluss: Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Kir- Der in der Dienstversammlung der FF Tressau am 05.01.2020 gewählte Philipp chenpingarten wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Schmidt wird zum Kommandanten der FF Tressau bestellt. Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch Die erforderlichen Lehrgänge Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr sind in- beigeheftet. nerhalb eines Jahres erfolgreich abzuschließen, da diese Bestätigung andernfalls zu widerrufen wäre. Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Die Lehrgangsnachweise sind der Gemeinde vorzulegen. zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Herr Bernd Kopp wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF Tressau bestellt. Kirchenpingarten (BGS/WAS); Satzungsbeschluss Beschluss: Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 09.12.2019 Vorliegender Entwurf einer Dritten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Ge- Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben: bührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/ • Die Klärschlammentsorgung (Pressung und Verwertung) für das Jahr 2020 wurde WAS) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf an die Firma Bayernwerk Natur GmbH aus Erlangen vergeben. der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beige- • Zur Finanzierung der Investitionen im Vermögenshaushalt wurde ein Kredit über heftet. 130.000 Euro bei der Sparkasse Bayreuth aufgenommen. SEYBOTHENREUTH Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth Beschluss: am 14.01.2020 Der Gemeinderat Seybothenreuth beschließt die Erweiterung des Bebauungsplans „Goldhügel II“ im vereinfachten Verfahren im Bereich der Fl. Nr. 265, Gemarkung Bauvoranfrage Fl. Nr. 1103/2, Gemarkung Seybothenreuth; Seybothenreuth (Teilfläche). Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu berich- Neubau einer Kleinkäserei tigen. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren einzuleiten. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Goldhügel II“ mit gleich- zeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Fl. Nr. 265, Gemarkung Seybothenreuth 9
Ausg. 02/2020 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg MARKT WEIDENBERG Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg Straßensanierungen a) Warmensteinacher Straße am 13.01.2020 Beschluss zu a): Gemäß den vorbeschriebenen Ausführungen soll eine Baugrunduntersuchung Vorstellung der Ergebnisse aus der Zukunftswerkstatt 2019 zusammen mit der Industriestraße durchgeführt werden. Des Weiteren sind die durch den KJR Bayreuth Versorgungsunternehmen zu hören. Anhand dieser Ergebnisse soll dann das Pla- Beschluss: nungsbüro Sanierungsvorschläge unterbreiten. Die Präsentation des Kreisjugendrings und die inhaltlich hochwertige Ideensamm- lung aus der zugrundeliegenden Veranstaltung werden zur Kenntnis genommen. b) Schulstraße Die Verwaltung wird beauftragt, Sondierung über bereits erledigte bzw. umsetz- Beschluss zu b): bare Anregungen zu erstellen und dies dem Gemeinderat zur weiteren Beratung Die Sanierung der Schulstraße mit den Gehwegen und den vorhandenen Parkflä- vorzulegen. Soweit möglich, sollen identifizierbare Ideengeber zu Vorberatungen chen ist wie vorbeschrieben auszuführen. Die anteiligen Kosten sind zu ermitteln zugezogen werden. und dementsprechend vom Markt Weidenberg bzw. vom Schulverband zu über- nehmen. Bürgermeister und Schulverbandsvorsitzender Wittauer wird ermächtigt, OT Höflas, Heßlach und Gossenreuth - Einleitungen in verschiedene Gewäs- den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. ser; Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren; Vorstellung Antragsunterlagen Beschluss: Der Markt Weidenberg beantragt eine gehobene Erlaubnis für die Einleitung von in offenen Gräben und Regenwasserkanälen gesammeltem Überlaufwasser von Kleinkläranlagen sowie Niederschlagswasser von befestigen Flächen in verschie- Sitzung Bauausschuss Markt Weidenberg dene Gewässer in den Ortsteilen Höflas, Gossenreuth und Heßlach entsprechend am 13.01.2020 den Planunterlagen vom 02.12.2019. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren ist in die Wege zu leiten. Bauantrag Fl. Nr. 1, Gemarkung Mengersreuth; Umbau und Nutzungsände- rung der bestehenden Gaststätte mit Nebenräumen und Saal zu drei Woh- Einzugsgebiet Kläranlage Untersteinach; nungen, Neubau einer Doppelgarage Darstellung baulicher Sanierungsbedarf Beschluss: Bauvoranfrage Fl. Nr. 1522, Gemarkung Weidenberg; Das Ergebnis des ermittelten baulichen Sanierungsbedarfs wird zur Kenntnis Errichtung einer landwirtschaftlichen Scheune genommen. Zu prüfen sind die Kosten eines Sanierungskonzeptes und mögliche Zuschüsse. Darüber hinaus sind durch die Verwaltung Sanierungsschwerpunkte nach Dringlichkeiten festzulegen. Soweit notwendig, ist der hydraulische Sanie- rungsbedarf festzustellen. Flurneuordnung Verfahren Lessau-Lankendorf II - Übernahme der im Verfah- ren neu geschaffenen öffentlichen und gemeinschaftlichen Anlagen Beschluss: Die Vereinbarung wird zur Kenntnis genommen. Erster Bürgermeister Hans Wittau- er wird ermächtigt, diese abzuschließen. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Fl. Nrn. 23,23/1,131,140 und 140/3 (Gmkg. Mengersreuth)-Behandlung der eingegangen Stellungnah- men aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentl. Belange Beschluss: Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anre- gungen wird gebilligt. Die darin genannten Änderungen und Ergänzungen werden in den Fächennutzungsplan aufgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Öffentlichen Auslegung ge- mäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen. Antrag UW; Pachtverträge/Ökologischer Landbau Beschluss: Der Inhalt wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird mit der Prüfung von Umsetzungsmöglichkeiten im Einklang und mit der Berücksichtigung der Rechte und Pflichten aus dem Eigentum beauftragt. Im Einzelfall entscheidet wie bisher der Marktgemeinderat. Bestätigungsverfahren nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehr- gesetz) Wahl des Kommandanten und -Stellvertreters der FF Weidenberg Beschluss: Der in der Dienstversammlung der FF Weidenberg am 06.01.20 gewählte Herr Frank Gräbner wird zum Kommandanten der FF Weidenberg bestellt. Herr Mario Wölfel wird zum Kommandanten-Stellvertreter bestellt. Noch erforderliche Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ sind innerhalb eines Jahres mit Erfolg abzuschließen, da andernfalls diese Bestätigung zu widerrufen wäre. Der Lehrgangsnachweis ist dem Markt Weidenberg vorzulegen. 10
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Ausg. 02/2020 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AKTUELLES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Jagdgenossenschaft Seybothenreuth-Döberschütz-Fenkensees Am Mittwoch, 19. Februar 2020 um 19:30 Uhr findet im Vereinsheim des Obst- und Gartenbauvereins Seybothenreuth die diesjährige Jahresversammlung der Jagd- genossenschaft statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des Jagdvorstehers 4. Bericht des Kassiers 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung 6. Bericht der Jagdpächter 7. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung 8. Wünsche und Anträge Es ergeht herzliche Einladung an alle Jagdgenossinnen und -genossen. Der Jagdvorsteher Reinhard Preißinger Jagdgenossenschaft Weidenberg - Fischbach Am Samstag, den 29. Februar 2020 findet um 19:30 Uhr im Gasthof zum Fichtel- gebirge in Sophienthal (Fam. Böhner) die Versammlung der Jagdgenossenschaft Weidenberg-Fischbach statt. Hierzu werden alle Mitglieder herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Verlesung der Niederschrift des Vorjahres 3. Bericht des Vorstandes 4. Bericht des Kassiers 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung 6. Bericht des Jagdpächters 7. Beschluss über die Auszahlung und Verwendung des Jachtpachtgeldes 8. Wünsche und Anträge 9. Auszahlung des Jagdpachtgeldes (es wird darauf hingewiesen, dass Jagd- pachtgelder, die am Versammlungsabend nicht ausbezahlt wurden, innerhalb von zwei Wochen ab 18:00 Uhr beim Kassier abgeholt werden können. Spätere Auszahlungen können nicht mehr erfolgen.) Der Jagdvorsteher Wolfgang Lochmüller Jagdgenossenschaft Lehen Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft am Freitag, den 14. Februar 2020, 19:30 Uhr, im Gasthaus Rauh in Lehen wird herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Jahres- und Kassenbericht 2. Beschluss über die Entlastung des Jagdvorstandes und Kassenführers 3. Wahlen des Jagdvorstandes 4. Beratung und ggf. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung 5. Bericht des Jagdpächters 6. Aussprache, Wünsche und Anträge Glotzdorf, 03.01.2020 Norbert Schirmer Jagdvorsteher 12
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2020 Jagdgenossenschaft Emtmannsberg-Schamelsberg Wir laden also ein zum SiSoNetz-Filmnachmittag im Schloss im Garten am Dienstag, dem 11.02.2020 um 14:00 Uhr und präsentieren wieder einen Klassiker. Das Rehessen findet am Freitag, dem 14. Februar 2020 um 19:30 Uhr in der Gast- stätte Schlehenberg statt. Alle Jagdgenossen werden hiermit herzlich eingeladen. Der Eintritt ist wie immer frei. Auf rege Beteiligung freut sich das SisoNetz- Team! Die Jagdpächter Prof. Dr. Werner Grüninger u. Stimmung und gute Laune! Frau Inga Grüninger Unter dem Motto „Stimmung und gute Laune bei Tanz, Kaffee und Kuchen“ veranstalten SisoNetz Weidenberg und die Gemeinde Birk einen geselligen Nach- mittag mit Kaffee, Kuchen und Livemusik von den Dinos, für Menschen mit und ohne Demenz. Herzlich eingeladen sind alle Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Jagdgenossenschaft Mengersreuth und den Nachbargemeinden. Wer Lust auf einen fröhlichen Nachmittag, in geselli- ger Runde und bei guter Laune hat, darf gerne unser Gast sein. Einladung zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, 19.02.2020, um 20:00 Uhr im Gasthaus Böhner in Sophienthal. Am Faschingssonntag, dem 23. Februar 2020 im Gemeinschaftshaus Birk. Tagesordnung: Beginn 14:00 Uhr Livemusik mit den „Dinos“ 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Verlesen der Niederschrift 2019 Eintritt frei! 3. Bericht des Jagdpächters 4. Bericht des Jagdvorstehers SiSoNetz Weidenberg – Bürger helfen Bürgern 5. Kassenbericht Tel.: 09278 – 97757 6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung Homepage: www.sisonetz.de • E-Mail: sisonetz@weidenberg.de 7. Beschlussfassung über Antrag auf Jagdpachtverlängerung Bei Nichtverlängerung des Jagdpachtvertrages: 8 a. Beschluss über Bedingungen einer Neuverpachtung 8 b. Beschlussfassung über die Art der Jagdvergabe Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes 9. Verschiedenes, Wünsche, Anträge Das Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes im Bezirk Oberfranken, Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten. Geschäftsstelle Bayreuth, lädt zu folgender Veranstaltung ein: Rügersberg, den 16.01.2020 Mittwoch, 05.02.2020, 19:30 Uhr • Lessau, Gasthaus Schamel gez. Helmut Küfner Thema: „Sag mir was du isst und ich sage dir, wer du bist“ Jagdvorsteher Referentin: Pia Assmann, Heilpraktikerin, Lanzendorf Teilnehmergebühr: 2 Euro Mittwoch, 12.02.2020, 13:30 Uhr • Lehen, Gasthaus Rauh Thema: „Diabetes mellitus: Harmloser Alterszucker oder Gesundheitskatastrophe“ Referent: Dr. Gerhard Eberlein, Facharzt für Diabetologie, Bayreuth Teilnehmergebühr: 2 Euro SiSoNetz informiert: Das SiSoNetz startet mit dem 1. Filmnachmittag im neuen Jahr! Nachdem unsere Filmnachmittage 2019 sehr gut angenommen wurden, starten wir nun 2020 mit neuen Filmen. Natürlich mit vorausgehendem Kaffeetrinken und einem kleinen Kuchenbuffet. Dann aber wird in der Nostalgiekiste gewühlt und für ein bis zwei Stunden können sich die Senioren*innen an einem Film erfreuen. 13
Ausg. 02/2020 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Sprechtag der Versichertenberaterin (Versichertenältesten) Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet am Mittwoch, 5. Februar von 14:00 bis 17:00 Uhr im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses in Weidenberg, statt. Nächste Termine: Mittwoch, 4. März, 1. April, 6. Mai, 3. Juni Die Versichertenberaterin, gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan- gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche- rung der Rentner durch. Empfohlen wird, mit ihr den Termin telefonisch abzustimmen, um Wartezeiten zu vermeiden. Sie ist im oben genannten Zeitraum unter Tel. 09278/977-68 zu errei- chen. Rat und Auskunft sind kostenlos. Die AOK Bayreuth teilt mit Service der AOK Direktion Bayreuth-Kulmbach in Weidenberg Die Beraterinnen und Berater der AOK beantworten Ihnen am letzten Mittwoch im Monat von 8 Uhr bis 12 Uhr Ihre Fragen zur Gesundheit und Krankenversiche- rung. Sie erreichen die AOK-Beraterin Angela Will am Rathausplatz 1, Zimmer 8, 1. Obergeschoss, 95466 Weidenberg. Ihr persönlicher AOK-Ansprechpartner ist weiterhin unter der gewohnten Telefon- Nr. 0921 288-213 zu erreichen. 14
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Ausg. 02/2020 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg EMTMANNSBERG Bürgerstiftung Emtmannsberg Erlös Schlosseinweihung 3000 Euro je 1500 Euro Spende zur Verwendung in den nächsten 2 Jahren, 1500 Euro als Zustiftung zur nachhaltigen Steigerung des Bisherige Aktivitäten: Grundstockvermögens. - Vorstellung bei der Bürgerversammlung, Seniorenstammtisch, Das Bild in der Mitte zeigt den Arbeitskreis Schlosseinweihung (v.l. Gerald Schrei- Seniorenweihnachtsfeier ner, Karin Benker, Gerhard Herrmannsdörfer, Thomas Kreil, Gerlinde Ströbel und - Flyer der Stiftung bei Geburtstagen, Hochzeiten, Norbert Jäger) bei der Übergabe des Erlöses. Danke auch an alle Helfer und Ver- Weihnachtsgeschenken beigefügt eine für das gelungene Fest. - Unterstützung durch Adventsmarkt und den 60 Geb. von Bürgermeister Thomas Kreil Zur Verfügung stehen aus 2018: 5479,54 Euro – 750 Euro (Spielgerät Unteröl- schnitz)= 4729,54 Euro Beschluss aus 2018 Förderung erstes Projekt: Unterölschnitz 750 Euro vorbild- liche Aktion der Bürgerschaft in Unterölschnitz (siehe Bild links) Beschluss 1 Unterstützung Spielplatz Birk mit 750 Euro, gemeinnützige Aktion von Vereinen beim Aufbau geplant - Spenden in 2019 hierfür 550 Euro bereits eingegangen. Beschluss 2 Bedarf „Erste Hilfe“ Defibrillator in verschiedenen Ortsteilen in Zusammenarbeit mit Feuerwehren und der Emtmannsberger Bank. Zunächst an den Feuerwehrhäu- sern in Troschenreuth und Unterölschnitz je 750 Euro Schulungen für die Bevölke- rung in allen Ortteilen werden mit geplant. Künftige Projekte (Projektrücklage 2.479,54 Euro + Spenden 2019) Wunsch/Bedarf aus der Zukunftswerkstatt: z.B. Spielplatz Schamelsberg im Rah- men des neuen Löschwasserbehälter, Bedarf Oberölschnitz prüfen, weitere Pro- jekte werden geprüft. Vielen Dank an alle Spender und Unterstützer unserer Weitere Projekte und Aktivitäten 2018/19: Bürgerstiftung. Wenn auch Sie unsere Bürgerstiftung unterstützen möchten, informieren Sie sich unter Bericht im Rahmen der Bürgerversammlung und Homepage der Gemeinde www.emtmannsberg.de Vorstellung im Rahmen Schlosseinweihung Gerhard Herrmannsdörfer Stiftungsratsvorsitzender 16
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Ausg. 02/2020 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg KIRCHENPINGARTEN KiTa Kirchenpingarten Der Verkehrspolizist besuchte die Kindertageseinrichtung Am ersten Tag nach den Weihnachtsferien startete die Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten mit einem Highlight ins neue Jahr. Der Verkehrspolizist kam zu Besuch. In erster Linie kam er zu den Vorschulkindern, um diese auf ihren zu- künftigen Schulweg vorzubereiten. Er erklärte die wichtigsten Verkehrsregeln und beantwortete jede Frage. Im Anschluss wurde wieder ein Zebrastreifen aufgebaut und die Playmobilmännchen im selbst gebastelten Crash-Test-Dummy kamen zum Einsatz. Voller Euphorie waren die Kinder bei der Sache und lernten spielerisch das Verhalten im Verkehr. Im Frühjahr bekommen wir noch einmal Besuch, da geht es dann raus zum Verkehrsgang rund um die Schule. Nicht vergessen, am 22.02.2020 findet von 13:00 bis 15:30 Uhr der Flohmarkt im Gemeindezentrum statt. Vorher, am 19.02.2020 um 19:30 Uhr, wird in der KiTa ein Förderverein für die Kindertageseinrichtung gegründet. Hierzu sind alle herzlich eingeladen. 18
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2020 SEYBOTHENREUTH Die Gemeinde Seybothenreuth wehrhaus, um auf dem Platz davor zu spielen. Außerdem gibt es natürlich auf der Baustelle ganz viel zu sehen. Die Kinder sind fasziniert von den großen Fahrzeu- sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt gen und den fleißigen Arbeitern, die sich täglich vor unseren Fenstern tummeln. Ob sich da schon der eine oder andere Berufswunsch verfestigt? Auf jeden Fall einen/eine können wir beobachten, dass die Kinder verstärkt mit den Bausteinen spielen und staatlich anerkannte/n Erzieher/in viele Türme und Mauern konstruieren. Auch die Lastwagen in der Bauecke werden (m/w/d) schwer beladen. Das ist eine gute Alternative für den fehlenden Schnee. Natürlich wären wir gerne einmal zum Schlittenfahren gegangen, aber was nicht ist, kann in Teilzeit (19,5 bis 30 Wochenstunden) befristet längstens bis 31. August 2021für ja noch werden. ihre gemeindliche Kindertageseinrichtung in Seybothenreuth. Als nächstes werden wir uns auf den Fasching vorbereiten. Die meisten Kinder lieben es ja, sich zu verkleiden und freuen sich schon auf diese Zeit. Bei Interesse richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung Besonders hinweisen möchten wir noch auf unseren Frühlingsflohmarkt, der bis spätestens zum 15. Februar 2020 an die Gemeinde Seybothenreuth, dieses Jahr am 29.02. stattfindet. Die Infos dazu stehen auf der Homepage unserer Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg oder Kita. per E-Mail an johanna.subirre@weidenberg.de. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne Frau Trautner unter der Tel. 09278 977 23 und Frau Subirre unter der Tel. 09278 977 26 Datenschutzhinweise http://www.weidenberg.de/pdf/Datenschutz/Datenschutz- hinweise_Bewerbungen.pdf Kita Wichtelstübchen Gut erholt starten wir ins neue Jahr, und mit viel Elan werden wir wieder viele schöne Erlebnisse in Angriff nehmen. Die Vorschulkinder haben inzwischen ihre Schuluntersuchung hinter sich und fühlen sich jetzt so richtig groß. Aufgrund unserer Baustelle im Garten können wir diesen leider nicht nutzen. Deshalb möchten wir jetzt so oft wie möglich spazieren gehen, z.B. zum Feuer- 19
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