WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER

        VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
        WEIDENBERG
EMTMANNSBERG     KIRCHENPINGARTEN
                                 AUSGABE NR. 02 / 2020 VOM 31. JANUAR 2020

                                                SEYBOTHENREUTH                   WEIDENBERG

                 Spielen eine Hauptrolle anlässlich der traditionellen Brezenwochen: frische Siedwürste
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
Ausg. 02/2020       Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                  Ausg. 02/2020

ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG
Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77
Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de
Montag bis Freitag                           von 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag                        von 13.30 bis 16.00 Uhr
Die Passstelle und das Einwohnermeldeamt sind am Mittwoch zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr, am Donnerstag
durchgehend von 08:00 bis 13:00 Uhr (ab 13:00 Uhr geschlossen) geöffnet.

GRÜNGUTCONTAINER
Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich

BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG                                                               HALLENBAD
jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr                                                     Siehe Seite 28

SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER
Emtmannsberg              jeden Freitag von 18.00 bis 19.00 Uhr im Büro, 1. OG, Schloss Emtmannsberg, Tel.: 09209 / 9140381 oder 0160 / 5820003
Birk                      jeden Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr       Tel. 09209 / 1867
Kirchenpingarten          nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0175 / 5743604 oder 09278 / 339 (mit AB)
Seybothenreuth            jeden Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Tel.09275 / 238 oder 0171 / 4379244 nach Vereinbarung
Weidenberg                Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung
                          im Übrigen keine festen Sprechstunden        Tel. 09278 / 97733

24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE
Gemeinde                                   Wasserversorgung                                         Abwasserentsorgung
Emtmannsberg                                 0171/3758243                                               0175/2738469
Kirchenpingarten                     09278/7740600 od. 0173/8648022                              09275/7069 od. 0171/8151120
Seybothenreuth                         0171/3758243 od. 09275/238                                0160/93522506 od. 09275/238
Weidenberg                                   09278/7709999                                             09278/7743642

                           IMPRESSUM                                                  Redaktionsannahmeschluss: 18. Februar für März 2020

 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                    Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG
 Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                 Weidenberg; 13 Euro zzgl. 18,60 Euro Portokosten bei Postzustellung)
 erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage
 von 2350 Exemplaren.                                                                 Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme:
                                                                                      Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 4, 95466 Weidenberg
 Verantwortlich für den Inhalt:                                                       Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de
 Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg,
 Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg.                                     Druck:
                                                                                      Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts
 In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs-               Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de
 termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von
 Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen            Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf
 und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind.                             einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag.

 Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
 Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung.
 Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren
 Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit-
 gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller
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 seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
 Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken
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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
Ausg. 02/2020                                                                                       Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                     AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
                                                    VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
                            Bekanntmachung                                                7. Der Wahlschein kann bis zum 13.03.2020 (2. Tag vor dem Wahltag), 15 Uhr,
            über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und                              bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Einwohnermeldeamt, Rathausplatz
                     die Erteilung von Wahlscheinen                                       9, 95466 Weidenberg.
                             für die Wahl des
       Gemeinderats, ersten Bürgermeisters, Kreistags und Landrats                        schriftlich oder mündlich, nicht aber fernmündlich, beantragt werden. Die Schrift-
                            am 15. März 2020                                              form gilt durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung
                                                                                          in elektronischer Form als gewahrt. Der mit der Wahlbenachrichtigung übersandte
1. Die Wählerverzeichnisse für die Stimmbezirke werden an den Werktagen wäh-              Vordruck kann verwendet werden.
rend der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom 24.02.2020 (20. Tag vor dem            In den Fällen der Nr. 6.2 können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, bean-
Wahltag) bis zum 28.02.2020 (16. Tag vor dem Wahltag)                                     tragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der
                                                                                          Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht
   von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr                         werden kann.
   Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
   Mittwoch 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr                                                       8. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftli-
                                                                                          chen gesonderten Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Einwohnermeldeamt, Rathaus-
platz 9, 95466 Weidenberg, für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jeder         9. Die Wahlberechtigten erhalten mit dem Wahlschein
Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der zu seiner Person           - einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,
im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtig-               - einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
ter die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerver-             - einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettel-
zeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu                 umschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden
machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder eine Unvollständigkeit des Wähler-              ist,
verzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsicht-               - ein Merkblatt für die Briefwahl.
lich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk
nach dem Meldegesetz eingetragen ist.                                                     10. Der Wahlschein, die Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen werden den
                                                                                          Wahlberechtigten zugesandt. Sie können auch an die Wahlberechtigten persön-
2. Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen              lich ausgehändigt werden. Anderen Personen als den Wahlberechtigten dürfen
ist oder einen Wahlschein hat.                                                            der Wahlschein, die Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt
                                                                                          werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann innerhalb       Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht darf nur Gebrauch gemacht wer-
der oben genannten Einsichtsfrist Beschwerde einlegen. Die Beschwerde kann                den, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt;
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemein-           dies hat sie der Gemeinde vor der Aushändigung der Unterlagen schriftlich zu
schaft eingelegt werden.                                                                  versichern. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Unterlagen das
                                                                                          16. Lebensjahr vollendet haben; auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Kann
3. Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten             eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder die Unterlagen
spätestens am 23.02.2020 (21. Tag vor dem Wahltag) eine Wahlbenachrichtigung              selbst abholen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Hilfe
mit einem Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine            einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personali-
Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Be-          en glaubhaft zu machen, dass sie entsprechend dem Willen der wahlberechtigten
schwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will,          Person handelt.
dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann.
                                                                                          11. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte
4. Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt,          Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann
kann nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt             ihr bis zum Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
wird.
                                                                                          12. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinde-
5. Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben                              rung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der
                                                                                          Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr
5.1 bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der                     vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer
Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat,                                             vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung be-
5.2 bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum inner-                 schränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnah-
halb des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die           me erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlbe-
Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen,                                      rechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson
5.3 durch Briefwahl.                                                                      besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie
                                                                                          bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
6. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
                                                                                          13. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten den Wahlbrief mit den Stimm-
6.1 Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
                                                                                          zetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag an-
6.2 Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis nicht eingetragen sind, wenn          gegebene Stelle einsenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18
6.2.1 sie nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintra-          Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden.
gung in das Wählerverzeichnis oder die Frist für die Beschwerde wegen der Rich-           Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem
tigkeit und der Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses versäumt haben, oder             Merkblatt für die Briefwahl.
6.2.2 ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der in Nr. 6.2.1 genannten Antrags- oder
Beschwerdefristen entstanden ist, oder                                                    Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
6.2.3 ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in       31. Januar 2020
einem Wählerverzeichnis eingetragen wurden.                                               Hans Wittauer
                                                                                          Gemeinschaftsvorsitzender

                                                                                      4
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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                   Ausg. 02/2020

                                                                EMTMANNSBERG
                           Bekanntmachung                                                 Anmeldung Kindertageseinrichtung Emtmannsberg
        über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
        der Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters                        Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmanns-
                           am 15. März 2020                                            berg ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 sind ab sofort online über das Bürger-
                                                                                       serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie
Das vorläufige Ergebnis der Wahl des                                                   sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Be-
Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters                                             darfsanmeldung bitten wir bis spätestens 29. Februar 2020 bei uns einzureichen.

wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss in           Haben Sie bereits für das kommende Betreuungsjahr 2020/2021 den Bedarf an
folgender Form                                                                         einem Platz in Papierform angemeldet, so bitten wir Sie, diesen auch online an-
am 16. März 2020 verkündet:                                                            zumelden.

- durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde unter www.emtmanns-             Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 ge-
berg.de                                                                                wünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 29. Februar 2020 über das Bür-
- durch Anschlag im Ort Emtmannsberg, Bekanntmachungstafel Dorfstraße.                 gerserviceportal an.

Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person       Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie-
gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.                                    genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru-
                                                                                       cke finden Sie auch im Internet.
Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 GLKrWG, in der
die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist                 Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten
                                                                                       der Gemeinde Emtmannsberg. Gern können Sie aber auch bei einem persönli-
    - der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde                 chen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit
      Emtmannsberg.                                                                    der Einrichtungsleitung in Verbindung.
    - der Zeitpunkt des Anschlags im Ort Emtmannsberg, Bekanntmachungstafel
      Dorfstraße.                                                                      Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
                                                                                       Ansprechpartner:    Frau Mayer (09278) 977-48
Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.                                                  Frau Schneck (09278) 77-78
                                                                                                           Frau Trautner (09278) 977-23
Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkün-
dung der Berichtigung.

31. Januar 2020
Thomas Kreil
Wahlleiter

                                                             KIRCHENPINGARTEN
                           Bekanntmachung                                                  - der Zeitpunkt des Anschlags an der Gemeindekanzlei Kirchenpingarten.
          über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
        der Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters                        Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.
                           am 15. März 2020
                                                                                       Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
Das vorläufige Ergebnis der Wahl des                                                   Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkün-
Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters                                             dung der Berichtigung.

wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss in           31. Januar 2020
folgender Form                                                                         Klaus Wagner
am 16. März 2020 verkündet:                                                            Wahlleiter

- durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde unter www.kirchenpin-
garten.de
- durch Anschlag an der Gemeindekanzlei Kirchenpingarten

Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person
gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.

Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 GLKrWG, in der
die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist

    - der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde
      Kirchenpingarten.

                                                                                   5
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
Ausg. 02/2020                                                                                         Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

  Erlass einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4
                                                                                            Der Satzungsentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom
   Nr. 1 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Fl. Nr. 566
       (Teilfläche) Gemarkung Tressau, Frühzeitige                                                           10.02.2020 bis einschließlich 10.03.2020
      Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und
                                                                                            während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungs-
      Information der betroffenen Träger öffentlicher                                       gemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, öffentlich zur
               Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB                                                Einsichtnahme aus. Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet
                                                                                            unter der Adresse www.kirchenpingarten.de unter dem Reiter „Aktuelles“ – „Be-
Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat die Aufstellung einer Einbeziehungssat-                kanntmachungen“ einzusehen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen
zung beschlossen. Mit der Einbeziehungssatzung in diesem Bereich wird auf einer             zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur
Teilfläche der Fl. Nr. 566 ein Baurecht geschaffen. Mit der frühzeitigen Bürgerbetei-       Niederschrift vorgebracht werden.
ligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft wer-
den, ob grundsätzliche Bedenken gegen den Erlass der Einbeziehungssatzung                   Anregungen zu den Entwürfen der Einbeziehungssatzung können während dieser
auf diesem Grundstück bestehen.                                                             Zeit schriftlich oder zur Niederschrift (gebührenpflichtig) bei der Vgem. Weidenberg
                                                                                            vorgebracht werden.
Der Satzungsentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom
                                                                                            Kirchenpingarten, den 17.01.2020
                 10.02.2020 bis einschließlich 10.03.2020                                   Klaus Wagner
                                                                                            Erster Bürgermeister
während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungs-
gemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, öffentlich zur
Einsichtnahme aus. Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet
unter der Adresse www.kirchenpingarten.de unter dem Reiter „Aktuelles“ – „Be-                 Anmeldung Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten
kanntmachungen“ einzusehen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen
zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur               Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpin-
Niederschrift vorgebracht werden.                                                           garten ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 sind ab sofort online über das Bürger-
                                                                                            serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie
Anregungen zu den Entwürfen der Einbeziehungssatzung können während dieser                  sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Be-
Zeit schriftlich oder zur Niederschrift (gebührenpflichtig) bei der Vgem. Weidenberg        darfsanmeldung bitten wir bis spätestens 29. Februar 2020 bei uns einzureichen.
vorgebracht werden.
                                                                                            Haben Sie bereits für das kommende Betreuungsjahr 2020/2021 den Bedarf an
Kirchenpingarten, den 17.01.2020                                                            einem Platz in Papierform angemeldet, so bitten wir Sie, diesen auch online an-
Klaus Wagner                                                                                zumelden.
Erster Bürgermeister
                                                                                            Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021
                                                                                            gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 29. Februar 2020 über das
                                                                                            Bürgerserviceportal an.
  Erlass einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4
    Nr. 1 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Fl. Nr. 59                                     Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie-
                                                                                            genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru-
   Gemarkung Tressau, Frühzeitige Bürgerbeteiligung                                         cke finden Sie auch im Internet.
        gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Information der
          betroffenen Träger öffentlicher Belange                                           Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten
                                                                                            der Gemeinde Kirchenpingarten. Gern können Sie aber auch bei einem persönli-
                  gem. § 4 Abs. 1 BauGB                                                     chen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit
                                                                                            der Einrichtungsleitung in Verbindung.
Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat die Aufstellung einer Einbeziehungssat-
zung beschlossen. Mit der Einbeziehungssatzung in diesem Bereich wird auf der               Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
Fl. Nr. 59 ein Baurecht geschaffen. Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der          Ansprechpartner:    Frau Mayer (09278) 977-48
Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grund-                              Frau Schneck (09278) 977-78
sätzliche Bedenken gegen den Erlass der Einbeziehungssatzung auf diesem                                         Frau Trautner (09278) 977-23
Grundstück bestehen.

                                                                    SEYBOTHENREUTH
                             Bekanntmachung                                                 - durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde unter www.seybothen-
           über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses                              reuth.de
         der Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters                            - durch Anschlag am Rathaus Seybothenreuth
                            am 15. März 2020                                                Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person
                                                                                            gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.
Das vorläufige Ergebnis der Wahl des
Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters                                                  Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 GLKrWG, in der
                                                                                            die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist
wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss in
folgender Form                                                                                  - der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde
am 16. März 2020 verkündet:                                                                       Seybothenreuth.

                                                                                        6
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                      Ausg. 02/2020
    - der Zeitpunkt des Anschlags am Rathaus Seybothenreuth.
                                                                                         Anregungen zu den Entwürfen der Bebauungsplanänderung/-erweiterung können
Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.                                während dieser Zeit schriftlich oder zur Niederschrift (gebührenpflichtig) bei der
                                                                                         Vgem. Weidenberg vorgebracht werden.
Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkün-           Seybothenreuth, den 17. Januar 2020
dung der Berichtigung.                                                                   Reinhard Preißinger
                                                                                         Erster Bürgermeister
31. Januar 2020
Hans Unterburger
Wahlleiter
                                                                                            Anmeldung Kindertageseinrichtung Seybothenreuth
                                                                                         Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothen-
Vereinfachte Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans                                     reuth ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 sind ab sofort online über das Bürger-
„Goldhügel II“ der Gemeinde Seybothenreuth im Bereich                                    serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie
                                                                                         sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Be-
der Fl. Nr. 256 (Teilfläche) Gemarkung Seybothenreuth;                                   darfsanmeldung bitten wir bis spätestens 29. Februar 2020 bei uns einzureichen.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
(Baugesetzbuch) und Information der betroffenen Träger                                   Haben Sie bereits für das kommende Betreuungsjahr 2020/2021 den Bedarf an
                                                                                         einem Platz in Papierform angemeldet, so bitten wir Sie, diesen auch online an-
       öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB                                        zumelden.

Der Gemeinderat Seybothenreuth hat die Änderung/Erweiterung des Bebau-                   Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 ge-
ungsplans „Goldhügel II“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch            wünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 29. Februar 2020 über das Bür-
beschlossen. Mit der Änderung/Erweiterung soll eine Teilfläche aus Fl. Nr. 265           gerserviceportal an.
Gemarkung Seybothenreuth in den Geltungsbereich einbezogen werden. Mit der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange       Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie-
soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Änderung/Er-           genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru-
weiterung des Bebauungsplans bestehen.                                                   cke finden Sie auch im Internet.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung/-erweiterung mit Begründung liegt in der           Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten
Zeit vom                                                                                 der Gemeinde Seybothenreuth. Gern können Sie aber auch bei einem persönli-
                                                                                         chen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit
                 10.02.2020 bis einschließlich 10.03.2020                                der Einrichtungsleitung in Verbindung.

während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungs-            Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
gemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, öffentlich zur                Ansprechpartner:    Frau Mayer (09278) 977-48
Einsichtnahme aus. Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet                              Frau Schneck (09278) 977-78
unter der Adresse www.seybothenreuth.de unter dem Reiter „Aktuelles“ – „Be-                                  Frau Trautner (09278) 977-23
kanntmachungen“ einzusehen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen
zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur
Niederschrift vorgebracht werden.

                                                              MARKT WEIDENBERG
                            Bekanntmachung                                               Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person
           über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses                           gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.
         der Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters
                            am 15. März 2020                                             Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 GLKrWG, in der
                                                                                         die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist
Das vorläufige Ergebnis der Wahl des                                                          - der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage des Marktes
Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters                                                      Weidenberg.
                                                                                              - der Zeitpunkt des Anschlags im / am Rathaus Weidenberg.
wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss in
folgender Form                                                                           Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.
am 16. März 2020 verkündet:
                                                                                         Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
- durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde unter www.markt-wei-              Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkün-
denberg.de                                                                               dung der Berichtigung.
- durch Anschlag im / am Rathaus Weidenberg
                                                                                         31. Januar 2020
                                                                                         Heiko Rauh
                                                                                         Wahlleiter

                                                                                     7
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
Ausg. 02/2020                                                                                   Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

   Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes                                          Anmeldung Kindertageseinrichtungen Weidenberg
Weidenberg im Bereich der Fl. Nrn. 23, 23/1, 131, 140 und
                                                                                       Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtungen des Marktes Weiden-
             140/3 Gemarkung Mengersreuth.                                             berg ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 sind ab sofort online über das Bürger-
     Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses                                        serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie
Öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch                                    sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Be-
                                                                                       darfsanmeldung bitten wir bis spätestens 29. Februar 2020 bei uns einzureichen.
  (BauGB) und gleichzeitige Anhörung der betroffenen
   Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB                                   Haben Sie bereits für das kommende Betreuungsjahr 2020/2021 den Bedarf an
                                                                                       einem Platz in Papierform angemeldet, so bitten wir Sie, diesen auch online an-
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 beschlos-          zumelden.
sen, im Bereich der Fl. Nrn. 23, 23/1, 131, 140 und 140/3 Gemarkung Mengers-
reuth, den Flächennutzungsplan zu ändern.                                              Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021
Die „gemischte Baufläche“ soll um ca. 30 m beidseitig des gemeindlichen Weges          gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 29. Februar 2020 über das
Fl. Nr. 131 Gemarkung Mengersreuth in Richtung Osten erweitert werden.                 Bürgerserviceportal an.
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 13.01.2020 beschlos-
sen, den Geltungsbereich im Norden der Fl. Nr. 140 Gemarkung Mengersreuth              Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie-
um 2 m zu verringern und das Verfahren mit der öffentliche Auslegung gemäß § 4         genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru-
Abs. 2 BauGB und der gleichzeitigen Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher       cke finden Sie auch im Internet.
Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzuführen.
                                                                                       Informationen über die Kindertageseinrichtungen erhalten Sie auf den Internetsei-
Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:                                  ten des Marktes Weidenberg. Gern können Sie auch im Rahmen eines persönli-
- Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Bayreuth vom 13.01.2020                chen Termins die Einrichtungen näher kennen lernen. Setzen Sie sich bitte mit der
- Wasserwirtschaftsamt Hof vom 09.01.2020                                              jeweiligen Einrichtungsleitung in Verbindung.
- Landratsamt Bayreuth vom 09.01.2020
- Bayerischer Bauverband vom 02.01.2020                                                Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
- FB Umwelt und Natur LRA Bayreuth vom 12.12.2019                                      Ansprechpartner:    Frau Mayer (09278) 977-48
                                                                                                           Frau Schneck (09278) 977-78
Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen                                      Frau Trautner (09278) 977-23
werden. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt in der Zeit vom

                10.02.2020 bis einschließlich 10.03.2020

in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2,
95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die Unterla-
gen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.markt-
weidenberg.de unter dem Reiter „Aktuelles“ – „Bekanntmachungen“ einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich
oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig)
vorgebracht werden.

Weidenberg, 17. Januar 2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister

                                                      AUS DEN SITZUNGEN
                                                                EMTMANNSBERG
              Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg                                                       Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg
                        am 12.12.2019                                                                          am 16.01.2020
Öffentliches WLAN (Bayern WLAN)                                                        Kanalkatastervorstellung von Emtmannsberg und Troschenreuth
Beschluss:                                                                             Beschluss:
Die Gemeinde Emtmannsberg beantragt aufgrund des Rahmenvertrages für                   Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
BayernWLAN für den Bereich Schloss und Umgebung kostenlose und öffentliche             Angebote für die Erstellung eines Sanierungskonzepts sind einzuholen.
Internetnutzung.
Die Durchführung mit dem BayernWLAN-Zentrum Straubing wird in Auftrag
gegeben. Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis liegt bereits vor.

                                                                                   8
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                    Ausg. 02/2020

                                                             KIRCHENPINGARTEN
            Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten                                       Zuschussantrag MSC Frankenpfalz auf Bezuschussung
                                                                                       Erweiterung Vereinsgebäude
                       am 09.12.2019                                                   Beschluss:
                                                                                       Für die Baumaßnahme wird dem MSC für die Förderung der Jugendarbeit ein
Bauantrag Fl. Nr. 39, Gemarkung Reislas;                                               Zuschuss in Höhe von 15 % der nachgewiesenen Kosten gewährt, aufgeteilt auf
Erweiterung der bestehenden Kfz-Werkstatt                                              die Haushaltsjahre 2019 und 2020. Für die Zukunft sind Zuschussrichtlinien für die
                                                                                       Bezuschussung von Vereinen im Gemeindebereich zu erarbeiten.
Bauantrag Fl. Nr. 42/9, Gemarkung Lienlas;
Neubau Maschinen- und Gerätehalle                                                      Diskussion über Neubau Kindertageseinrichtung
                                                                                       Beschluss:
Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung Fl. Nr. 566,                              Weitere Entscheidungsgrundlagen sind zu erarbeiten.
Gemarkung Tressau
Beschluss:                                                                             Brückensanierung
Die Gemeinde Kirchenpingarten beschließt den Erlass einer Einbeziehungssat-            Beschluss:
zung für die Ortschaft Kirmsees (TF von Fl. Nr. 566, Gemarkung Tressau) mit der        Gemäß dem Prüfbericht vom 19.09.2019 ist ein Ersatzneubau BW 01 unumgäng-
Option einer Erweiterung. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Ver-       lich. Die Planungsleistungen sind stufenweise, Phase 1-2, 3-4 und 5-9, zu beauf-
fahren einzuleiten.                                                                    tragen. Mit der Planung für die erste Brücke (aktuell BW 01) soll im Jahr 2020
                                                                                       begonnen werden.
Stellungnahme zur Aufhebung des sachlichen
Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ der Gemeinde Speichersdorf
Beschluss:
Seiten der Gemeinde Kirchenpingarten werden gegen die Aufhebung des sachli-                        Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten
chen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ durch die Gemeinde Speichersdorf kei-                                am 13.01.2020
ne Bedenken erhoben.
Auf die schriftliche Erhebung von Einwänden wird verzichtet.                           Haushaltsvorberatung
                                                                                       Beschluss:
Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung                                    Die Verwaltung wird beauftragt, den HH-Plan 2020 zu fertigen und in der GR-Sit-
Kirchenpingarten für das Jahr 2018                                                     zung am 03.02.2020 vorzustellen.
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Kirchenpingarten wird wie                        Erlass einer Einbeziehungssatzung Fl. Nr. 59; Gemarkung Tressau
folgt festgestellt:                                                                    Beschluss:
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva:                  1.771.004,80 Euro                  Die Gemeinde Kirchenpingarten beschließt den Erlass einer Einbeziehungssat-
Jahresverlust                                          22.603,20 Euro                  zung im Bereich der Fl. Nr. 59, Gemarkung Tressau. Die Verwaltung wird beauf-
Der Jahresverlust 2018 wird auf neue Rechnung vorgetragen.                             tragt, das entsprechende Verfahren einzuleiten. Die nordwestliche Begrenzung an
                                                                                       Fl. Nr.60 (Gemeindeweg) sollte offen gelassen werden. Die Zufahrt für das Grund-
Vierzehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung                      stück Fl. Nr. 59/3, Gemarkung Tressau, muss sichergestellt sein.
zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde
Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss                                                    Bestätigungsverfahren zur Neuwahl des Kommandanten und des -Stellvertreters
Beschluss:                                                                             der FF Tressau nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Gemeinde Kirchenpingarten
Vorliegender Entwurf einer Vierzehnten Satzung zur Änderung der Beitrags- und          Beschluss:
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Kir-                   Der in der Dienstversammlung der FF Tressau am 05.01.2020 gewählte Philipp
chenpingarten wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der       Schmidt wird zum Kommandanten der FF Tressau bestellt.
Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch             Die erforderlichen Lehrgänge Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr sind in-
beigeheftet.                                                                           nerhalb eines Jahres erfolgreich abzuschließen, da diese Bestätigung andernfalls
                                                                                       zu widerrufen wäre.
Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung                          Die Lehrgangsnachweise sind der Gemeinde vorzulegen.
zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde                                                   Herr Bernd Kopp wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF Tressau bestellt.
Kirchenpingarten (BGS/WAS); Satzungsbeschluss
Beschluss:                                                                             Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 09.12.2019
Vorliegender Entwurf einer Dritten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Ge-          Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:
bührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/              • Die Klärschlammentsorgung (Pressung und Verwertung) für das Jahr 2020 wurde
WAS) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf        an die Firma Bayernwerk Natur GmbH aus Erlangen vergeben.
der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beige-              • Zur Finanzierung der Investitionen im Vermögenshaushalt wurde ein Kredit über
heftet.                                                                                130.000 Euro bei der Sparkasse Bayreuth aufgenommen.

                                                                SEYBOTHENREUTH
             Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth                                        Beschluss:
                       am 14.01.2020                                                   Der Gemeinderat Seybothenreuth beschließt die Erweiterung des Bebauungsplans
                                                                                       „Goldhügel II“ im vereinfachten Verfahren im Bereich der Fl. Nr. 265, Gemarkung
Bauvoranfrage Fl. Nr. 1103/2, Gemarkung Seybothenreuth;                                Seybothenreuth (Teilfläche). Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu berich-
Neubau einer Kleinkäserei                                                              tigen. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren einzuleiten.

Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Goldhügel II“ mit gleich-
zeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Fl. Nr. 265,
Gemarkung Seybothenreuth

                                                                                   9
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
Ausg. 02/2020                                                                                     Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                             MARKT WEIDENBERG
             Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg                                         Straßensanierungen
                                                                                         a) Warmensteinacher Straße
                        am 13.01.2020                                                    Beschluss zu a):
                                                                                         Gemäß den vorbeschriebenen Ausführungen soll eine Baugrunduntersuchung
Vorstellung der Ergebnisse aus der Zukunftswerkstatt 2019                                zusammen mit der Industriestraße durchgeführt werden. Des Weiteren sind die
durch den KJR Bayreuth                                                                   Versorgungsunternehmen zu hören. Anhand dieser Ergebnisse soll dann das Pla-
Beschluss:                                                                               nungsbüro Sanierungsvorschläge unterbreiten.
Die Präsentation des Kreisjugendrings und die inhaltlich hochwertige Ideensamm-
lung aus der zugrundeliegenden Veranstaltung werden zur Kenntnis genommen.               b) Schulstraße
Die Verwaltung wird beauftragt, Sondierung über bereits erledigte bzw. umsetz-           Beschluss zu b):
bare Anregungen zu erstellen und dies dem Gemeinderat zur weiteren Beratung              Die Sanierung der Schulstraße mit den Gehwegen und den vorhandenen Parkflä-
vorzulegen. Soweit möglich, sollen identifizierbare Ideengeber zu Vorberatungen          chen ist wie vorbeschrieben auszuführen. Die anteiligen Kosten sind zu ermitteln
zugezogen werden.                                                                        und dementsprechend vom Markt Weidenberg bzw. vom Schulverband zu über-
                                                                                         nehmen. Bürgermeister und Schulverbandsvorsitzender Wittauer wird ermächtigt,
OT Höflas, Heßlach und Gossenreuth - Einleitungen in verschiedene Gewäs-                 den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
ser; Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren; Vorstellung Antragsunterlagen
Beschluss:
Der Markt Weidenberg beantragt eine gehobene Erlaubnis für die Einleitung von
in offenen Gräben und Regenwasserkanälen gesammeltem Überlaufwasser von
Kleinkläranlagen sowie Niederschlagswasser von befestigen Flächen in verschie-                     Sitzung Bauausschuss Markt Weidenberg
dene Gewässer in den Ortsteilen Höflas, Gossenreuth und Heßlach entsprechend                                   am 13.01.2020
den Planunterlagen vom 02.12.2019. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren ist
in die Wege zu leiten.                                                                   Bauantrag Fl. Nr. 1, Gemarkung Mengersreuth; Umbau und Nutzungsände-
                                                                                         rung der bestehenden Gaststätte mit Nebenräumen und Saal zu drei Woh-
Einzugsgebiet Kläranlage Untersteinach;                                                  nungen, Neubau einer Doppelgarage
Darstellung baulicher Sanierungsbedarf
Beschluss:                                                                               Bauvoranfrage Fl. Nr. 1522, Gemarkung Weidenberg;
Das Ergebnis des ermittelten baulichen Sanierungsbedarfs wird zur Kenntnis               Errichtung einer landwirtschaftlichen Scheune
genommen. Zu prüfen sind die Kosten eines Sanierungskonzeptes und mögliche
Zuschüsse. Darüber hinaus sind durch die Verwaltung Sanierungsschwerpunkte
nach Dringlichkeiten festzulegen. Soweit notwendig, ist der hydraulische Sanie-
rungsbedarf festzustellen.

Flurneuordnung Verfahren Lessau-Lankendorf II - Übernahme der im Verfah-
ren neu geschaffenen öffentlichen und gemeinschaftlichen Anlagen
Beschluss:
Die Vereinbarung wird zur Kenntnis genommen. Erster Bürgermeister Hans Wittau-
er wird ermächtigt, diese abzuschließen.

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Fl. Nrn. 23,23/1,131,140
und 140/3 (Gmkg. Mengersreuth)-Behandlung der eingegangen Stellungnah-
men aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Benachrichtigung der
betroffenen Träger öffentl. Belange
Beschluss:
Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anre-
gungen wird gebilligt. Die darin genannten Änderungen und Ergänzungen werden
in den Fächennutzungsplan aufgenommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Öffentlichen Auslegung ge-
mäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Antrag UW; Pachtverträge/Ökologischer Landbau
Beschluss:
Der Inhalt wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird mit der Prüfung von
Umsetzungsmöglichkeiten im Einklang und mit der Berücksichtigung der Rechte
und Pflichten aus dem Eigentum beauftragt. Im Einzelfall entscheidet wie bisher
der Marktgemeinderat.

Bestätigungsverfahren nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehr-
gesetz) Wahl des Kommandanten und -Stellvertreters der FF Weidenberg
Beschluss:
Der in der Dienstversammlung der FF Weidenberg am 06.01.20 gewählte Herr
Frank Gräbner wird zum Kommandanten der FF Weidenberg bestellt.
Herr Mario Wölfel wird zum Kommandanten-Stellvertreter bestellt.
Noch erforderliche Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ sind innerhalb eines Jahres
mit Erfolg abzuschließen, da andernfalls diese Bestätigung zu widerrufen wäre.
Der Lehrgangsnachweis ist dem Markt Weidenberg vorzulegen.

                                                                                    10
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg        Ausg. 02/2020

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Ausg. 02/2020                                                                            Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                             AKTUELLES
                                             VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
                                                                                                   Jagdgenossenschaft
                                                                                          Seybothenreuth-Döberschütz-Fenkensees
                                                                                Am Mittwoch, 19. Februar 2020 um 19:30 Uhr findet im Vereinsheim des Obst- und
                                                                                Gartenbauvereins Seybothenreuth die diesjährige Jahresversammlung der Jagd-
                                                                                genossenschaft statt.
                                                                                Tagesordnung:
                                                                                1. Eröffnung und Begrüßung
                                                                                2. Bericht des Schriftführers
                                                                                3. Bericht des Jagdvorstehers
                                                                                4. Bericht des Kassiers
                                                                                5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung
                                                                                6. Bericht der Jagdpächter
                                                                                7. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung
                                                                                8. Wünsche und Anträge

                                                                                Es ergeht herzliche Einladung an alle Jagdgenossinnen und -genossen.

                                                                                Der Jagdvorsteher
                                                                                Reinhard Preißinger

                                                                                       Jagdgenossenschaft Weidenberg - Fischbach
                                                                                Am Samstag, den 29. Februar 2020 findet um 19:30 Uhr im Gasthof zum Fichtel-
                                                                                gebirge in Sophienthal (Fam. Böhner) die Versammlung der Jagdgenossenschaft
                                                                                Weidenberg-Fischbach statt. Hierzu werden alle Mitglieder herzlich eingeladen.
                                                                                Tagesordnung:
                                                                                1. Begrüßung
                                                                                2. Verlesung der Niederschrift des Vorjahres
                                                                                3. Bericht des Vorstandes
                                                                                4. Bericht des Kassiers
                                                                                5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung
                                                                                6. Bericht des Jagdpächters
                                                                                7. Beschluss über die Auszahlung und Verwendung des Jachtpachtgeldes
                                                                                8. Wünsche und Anträge
                                                                                9. Auszahlung des Jagdpachtgeldes (es wird darauf hingewiesen, dass Jagd-
                                                                                   pachtgelder, die am Versammlungsabend nicht ausbezahlt wurden, innerhalb
                                                                                   von zwei Wochen ab 18:00 Uhr beim Kassier abgeholt werden können. Spätere
                                                                                   Auszahlungen können nicht mehr erfolgen.)

                                                                                Der Jagdvorsteher
                                                                                Wolfgang Lochmüller
                    Jagdgenossenschaft Lehen
Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft am Freitag, den 14. Februar 2020,
19:30 Uhr, im Gasthaus Rauh in Lehen wird herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Jahres- und Kassenbericht
2. Beschluss über die Entlastung des Jagdvorstandes und Kassenführers
3. Wahlen des Jagdvorstandes
4. Beratung und ggf. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages
   der Jagdnutzung
5. Bericht des Jagdpächters
6. Aussprache, Wünsche und Anträge

Glotzdorf, 03.01.2020
Norbert Schirmer
Jagdvorsteher

                                                                           12
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                   Ausg. 02/2020

   Jagdgenossenschaft Emtmannsberg-Schamelsberg                                         Wir laden also ein zum SiSoNetz-Filmnachmittag im Schloss im Garten am
                                                                                        Dienstag, dem 11.02.2020 um 14:00 Uhr und präsentieren wieder einen Klassiker.
Das Rehessen findet am Freitag, dem 14. Februar 2020 um 19:30 Uhr in der Gast-
stätte Schlehenberg statt. Alle Jagdgenossen werden hiermit herzlich eingeladen.        Der Eintritt ist wie immer frei.
                                                                                        Auf rege Beteiligung freut sich das SisoNetz- Team!
Die Jagdpächter
Prof. Dr. Werner Grüninger u.                                                           Stimmung und gute Laune!
Frau Inga Grüninger                                                                     Unter dem Motto „Stimmung und gute Laune bei Tanz, Kaffee und Kuchen“
                                                                                        veranstalten SisoNetz Weidenberg und die Gemeinde Birk einen geselligen Nach-
                                                                                        mittag mit Kaffee, Kuchen und Livemusik von den Dinos, für Menschen mit und
                                                                                        ohne Demenz.
                                                                                        Herzlich eingeladen sind alle Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
               Jagdgenossenschaft Mengersreuth                                          und den Nachbargemeinden. Wer Lust auf einen fröhlichen Nachmittag, in geselli-
                                                                                        ger Runde und bei guter Laune hat, darf gerne unser Gast sein.
Einladung zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, 19.02.2020, um 20:00 Uhr
im Gasthaus Böhner in Sophienthal.
                                                                                        Am Faschingssonntag, dem 23. Februar 2020 im Gemeinschaftshaus Birk.
Tagesordnung:
                                                                                        Beginn 14:00 Uhr Livemusik mit den „Dinos“
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Verlesen der Niederschrift 2019
                                                                                        Eintritt frei!
3. Bericht des Jagdpächters
4. Bericht des Jagdvorstehers
                                                                                                        SiSoNetz Weidenberg – Bürger helfen Bürgern
5. Kassenbericht
                                                                                                                     Tel.: 09278 – 97757
6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung
                                                                                                   Homepage: www.sisonetz.de • E-Mail: sisonetz@weidenberg.de
7. Beschlussfassung über Antrag auf Jagdpachtverlängerung

Bei Nichtverlängerung des Jagdpachtvertrages:
8 a. Beschluss über Bedingungen einer Neuverpachtung
8 b. Beschlussfassung über die Art der Jagdvergabe                                             Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes
9. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
                                                                                        Das Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes im Bezirk Oberfranken,
Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten.                                                   Geschäftsstelle Bayreuth, lädt zu folgender Veranstaltung ein:

Rügersberg, den 16.01.2020                                                              Mittwoch, 05.02.2020, 19:30 Uhr • Lessau, Gasthaus Schamel
gez. Helmut Küfner                                                                      Thema: „Sag mir was du isst und ich sage dir, wer du bist“
Jagdvorsteher                                                                           Referentin: Pia Assmann, Heilpraktikerin, Lanzendorf
                                                                                        Teilnehmergebühr: 2 Euro

                                                                                        Mittwoch, 12.02.2020, 13:30 Uhr • Lehen, Gasthaus Rauh
                                                                                        Thema: „Diabetes mellitus: Harmloser Alterszucker oder Gesundheitskatastrophe“
                                                                                        Referent: Dr. Gerhard Eberlein, Facharzt für Diabetologie, Bayreuth
                                                                                        Teilnehmergebühr: 2 Euro

SiSoNetz informiert:
Das SiSoNetz startet mit dem 1. Filmnachmittag im neuen Jahr!
Nachdem unsere Filmnachmittage 2019 sehr gut angenommen wurden, starten
wir nun 2020 mit neuen Filmen. Natürlich mit vorausgehendem Kaffeetrinken und
einem kleinen Kuchenbuffet. Dann aber wird in der Nostalgiekiste gewühlt und für
ein bis zwei Stunden können sich die Senioren*innen an einem Film erfreuen.

                                                                                   13
Ausg. 02/2020                                                                           Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

              Sprechtag der Versichertenberaterin
                    (Versichertenältesten)
Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet
                           am Mittwoch, 5. Februar
                           von 14:00 bis 17:00 Uhr
 im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses in Weidenberg,
                                    statt.

Nächste Termine:         Mittwoch, 4. März, 1. April, 6. Mai, 3. Juni

Die Versichertenberaterin, gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan-
gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei
der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der
Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche-
rung der Rentner durch.
Empfohlen wird, mit ihr den Termin telefonisch abzustimmen, um Wartezeiten zu
vermeiden. Sie ist im oben genannten Zeitraum unter Tel. 09278/977-68 zu errei-
chen. Rat und Auskunft sind kostenlos.

                     Die AOK Bayreuth teilt mit
Service der AOK Direktion Bayreuth-Kulmbach in Weidenberg

Die Beraterinnen und Berater der AOK beantworten Ihnen am letzten Mittwoch
im Monat von 8 Uhr bis 12 Uhr Ihre Fragen zur Gesundheit und Krankenversiche-
rung. Sie erreichen die AOK-Beraterin Angela Will am Rathausplatz 1, Zimmer 8,
1. Obergeschoss, 95466 Weidenberg.
Ihr persönlicher AOK-Ansprechpartner ist weiterhin unter der gewohnten Telefon-
Nr. 0921 288-213 zu erreichen.

                                                                                   14
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg        Ausg. 02/2020

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Ausg. 02/2020                                                                                  Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                               EMTMANNSBERG
                 Bürgerstiftung Emtmannsberg                                         Erlös Schlosseinweihung 3000 Euro je 1500 Euro Spende zur Verwendung in den
                                                                                     nächsten 2 Jahren, 1500 Euro als Zustiftung zur nachhaltigen Steigerung des
Bisherige Aktivitäten:                                                               Grundstockvermögens.
- Vorstellung bei der Bürgerversammlung, Seniorenstammtisch,                         Das Bild in der Mitte zeigt den Arbeitskreis Schlosseinweihung (v.l. Gerald Schrei-
   Seniorenweihnachtsfeier                                                           ner, Karin Benker, Gerhard Herrmannsdörfer, Thomas Kreil, Gerlinde Ströbel und
- Flyer der Stiftung bei Geburtstagen, Hochzeiten,                                   Norbert Jäger) bei der Übergabe des Erlöses. Danke auch an alle Helfer und Ver-
   Weihnachtsgeschenken beigefügt                                                    eine für das gelungene Fest.
- Unterstützung durch Adventsmarkt und den 60 Geb.
   von Bürgermeister Thomas Kreil                                                    Zur Verfügung stehen aus 2018: 5479,54 Euro – 750 Euro (Spielgerät Unteröl-
                                                                                     schnitz)= 4729,54 Euro
Beschluss aus 2018 Förderung erstes Projekt: Unterölschnitz 750 Euro vorbild-
liche Aktion der Bürgerschaft in Unterölschnitz (siehe Bild links)                   Beschluss 1
                                                                                     Unterstützung Spielplatz Birk mit 750 Euro, gemeinnützige Aktion von Vereinen
                                                                                     beim Aufbau geplant - Spenden in 2019 hierfür 550 Euro bereits eingegangen.

                                                                                     Beschluss 2
                                                                                     Bedarf „Erste Hilfe“ Defibrillator in verschiedenen Ortsteilen in Zusammenarbeit
                                                                                     mit Feuerwehren und der Emtmannsberger Bank. Zunächst an den Feuerwehrhäu-
                                                                                     sern in Troschenreuth und Unterölschnitz je 750 Euro Schulungen für die Bevölke-
                                                                                     rung in allen Ortteilen werden mit geplant.

                                                                                     Künftige Projekte (Projektrücklage 2.479,54 Euro + Spenden 2019)
                                                                                     Wunsch/Bedarf aus der Zukunftswerkstatt: z.B. Spielplatz Schamelsberg im Rah-
                                                                                     men des neuen Löschwasserbehälter, Bedarf Oberölschnitz prüfen, weitere Pro-
                                                                                     jekte werden geprüft.

                                                                                     Vielen Dank an alle Spender und Unterstützer unserer
Weitere Projekte und Aktivitäten 2018/19:                                            Bürgerstiftung. Wenn auch Sie unsere Bürgerstiftung
                                                                                     unterstützen möchten, informieren Sie sich unter
Bericht im Rahmen der Bürgerversammlung und Homepage der Gemeinde                    www.emtmannsberg.de

Vorstellung im Rahmen Schlosseinweihung                                              Gerhard Herrmannsdörfer
                                                                                     Stiftungsratsvorsitzender

                                                                                16
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg        Ausg. 02/2020

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Ausg. 02/2020                                                                           Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                             KIRCHENPINGARTEN
                        KiTa Kirchenpingarten
Der Verkehrspolizist besuchte die Kindertageseinrichtung
Am ersten Tag nach den Weihnachtsferien startete die Kindertageseinrichtung
Kirchenpingarten mit einem Highlight ins neue Jahr. Der Verkehrspolizist kam zu
Besuch. In erster Linie kam er zu den Vorschulkindern, um diese auf ihren zu-
künftigen Schulweg vorzubereiten. Er erklärte die wichtigsten Verkehrsregeln und
beantwortete jede Frage. Im Anschluss wurde wieder ein Zebrastreifen aufgebaut
und die Playmobilmännchen im selbst gebastelten Crash-Test-Dummy kamen zum
Einsatz. Voller Euphorie waren die Kinder bei der Sache und lernten spielerisch
das Verhalten im Verkehr. Im Frühjahr bekommen wir noch einmal Besuch, da geht
es dann raus zum Verkehrsgang rund um die Schule.
Nicht vergessen, am 22.02.2020 findet von 13:00 bis 15:30 Uhr der Flohmarkt im
Gemeindezentrum statt. Vorher, am 19.02.2020 um 19:30 Uhr, wird in der KiTa ein
Förderverein für die Kindertageseinrichtung gegründet. Hierzu sind alle herzlich
eingeladen.

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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                      Ausg. 02/2020

                                                                 SEYBOTHENREUTH
                Die Gemeinde Seybothenreuth                                               wehrhaus, um auf dem Platz davor zu spielen. Außerdem gibt es natürlich auf der
                                                                                          Baustelle ganz viel zu sehen. Die Kinder sind fasziniert von den großen Fahrzeu-
             sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt                                          gen und den fleißigen Arbeitern, die sich täglich vor unseren Fenstern tummeln.
                                                                                          Ob sich da schon der eine oder andere Berufswunsch verfestigt? Auf jeden Fall
                                   einen/eine                                             können wir beobachten, dass die Kinder verstärkt mit den Bausteinen spielen und
                  staatlich anerkannte/n Erzieher/in                                      viele Türme und Mauern konstruieren. Auch die Lastwagen in der Bauecke werden
                                     (m/w/d)                                              schwer beladen. Das ist eine gute Alternative für den fehlenden Schnee. Natürlich
                                                                                          wären wir gerne einmal zum Schlittenfahren gegangen, aber was nicht ist, kann
in Teilzeit (19,5 bis 30 Wochenstunden) befristet längstens bis 31. August 2021für        ja noch werden.
ihre gemeindliche Kindertageseinrichtung in Seybothenreuth.                               Als nächstes werden wir uns auf den Fasching vorbereiten. Die meisten Kinder
                                                                                          lieben es ja, sich zu verkleiden und freuen sich schon auf diese Zeit.
Bei Interesse richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung                               Besonders hinweisen möchten wir noch auf unseren Frühlingsflohmarkt, der
bis spätestens zum 15. Februar 2020 an die Gemeinde Seybothenreuth,                       dieses Jahr am 29.02. stattfindet. Die Infos dazu stehen auf der Homepage unserer
Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg oder                                                     Kita.
per E-Mail an johanna.subirre@weidenberg.de.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne Frau Trautner unter der
Tel. 09278 977 23 und Frau Subirre unter der Tel. 09278 977 26

Datenschutzhinweise http://www.weidenberg.de/pdf/Datenschutz/Datenschutz-
hinweise_Bewerbungen.pdf

                         Kita Wichtelstübchen
Gut erholt starten wir ins neue Jahr, und mit viel Elan werden wir wieder viele
schöne Erlebnisse in Angriff nehmen. Die Vorschulkinder haben inzwischen ihre
Schuluntersuchung hinter sich und fühlen sich jetzt so richtig groß.
Aufgrund unserer Baustelle im Garten können wir diesen leider nicht nutzen.
Deshalb möchten wir jetzt so oft wie möglich spazieren gehen, z.B. zum Feuer-

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