Verbraucherschutz an der Tankstelle: Bekomme ich die richtige Kraftstoffmenge für mein Geld?
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Verbraucherinformation des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern April-Ausgabe 2012 ___________________________________________________________________ Verbraucherschutz an der Tankstelle: Bekomme ich die richtige Kraftstoffmenge für mein Geld? Im Zeichen extrem gestiegener Preise für Benzin, Diesel und andere Kraftstoffe wird diese Frage für viele Tankstellenkunden immer wichtiger. Auch für die Eichbehörden ist die Sicher- stellung der richtigen Abgabemengen von erheblicher Bedeutung, denn bei einem jährlichen Marktvolumen von 19,5 Millionen Tonnen Benzin und 32,5 Millionen Tonnen Dieselkraftstoff ist dies nicht nur für den einzelnen Verbraucher, sondern auch volkswirtschaftlich relevant. Die Eichdirektion Nord überprüft deshalb jährlich fast 14.000 Zapfpunkte (Abgabeschläuche an Zapfsäulen), mehr als 4.300 davon in Mecklenburg-Vorpommern. Dies geschieht durch speziell ausgebildete Prüfteams mit modernster und genauester Messtechnik. Neben den Mineralölzapfsäulen werden selbstverständlich auch Zapfsäulen für alternative Kraftstoffe wie Biomineralöle, Pflanzenöle, Flüssiggas und Hochdruckerdgas geprüft. Im Folgenden soll die Problematik ein wenig näher beleuchtet und die Prüfung und Eichung erklärt werden. Mehr getankt als in den Tank passt? „Die Zapfsäule hat anzeigt, dass ich 66 Liter getankt haben soll, dabei hat mein Tank nur 60 Liter Fassungsvolumen. Dann hätte ich ja zehn Prozent mehr getankt als reingeht!“ Solche oder ähnliche Beschwerden hören die Eichbehörden bei steigenden Kraftstoffpreisen immer häufiger. Wird hier etwa manipuliert und betrogen, werden Verbraucher übers Ohr gehauen? Nein, dies ist in den allermeisten Fällen nicht der Fall. Aber wie soll mehr in den Tank hinein- gehen, als er fassen kann? Dazu muss man zunächst wissen, dass der Tank in einem Kraft- fahrzeug aus sicherheitstechnischen Gründen ein um ca. 15 bis 20 Prozent größeres Volu- men hat als das in den Fahrzeugdokumenten ausgewiesene Nennvolumen. Dieses Luftpols- ter ist notwendig, damit sich der Kraftstoff bei Erwärmung ausdehnen kann. Dehnt sich der Kraftstoff aus, kann Luft über eine Entlüftungsleitung, die mit einem Ventil verschlossen ist, entweichen. So läuft kein Kraftstoff unkontrolliert durch den Einfüllstutzen aus. Bei knapp 20 Grad Minus, wie im letzten Februar, wird nicht nur der normale Diesel flockig, sondern verringert sich auch sein Volumen. Da können dann schon mal einige Liter mehr in einen größeren Tank gehen. Auch in der warmen Jahreszeit kann es zu Abweichungen kommen. Bei einigen Fahrzeugen ist es technisch möglich, dass das Ventil beim Tanken beispielsweise durch die Zapfpistole versehentlich aufgedrückt wird oder dass feine
2 Schmutzpartikel, die bei einer weiteren Entlüftung wieder abfallen, das Ventil leicht geöffnet halten. In diesen Fällen können Tanks auch über das Nennvolumen hinaus befüllt werden, da zumindest ein Teil des Luftpolsters durch den Kraftstoff aus dem Tank gedrückt wird. Der Tank ist dann tatsächlich übervoll und die an der Zapfsäule angezeigte Abgabemenge voll- kommen korrekt. Daten aus Tankanzeigen, Verbrauchsanzeigen, Bordcomputern und Erfahrungswerten Die Abschätzung und Prüfung des Kraftstoffverbrauchs ist auch aus anderem Grunde sinn- voll und hilfreich, sei es beispielsweise für die Überprüfung des eigenen Fahrverhaltens und für die Verbrauchsplanung. Messtechnisch haben die Daten aus der Fahrzeugelektronik auf Grund der vergleichsweise geringen Genauigkeit allerdings keine Relevanz. Eichtechnische Überprüfungen, die die Eichbehörden selbstverständlich auch bei entsprechenden Meldun- gen von Verbrauchern durchführen, die auf solchen Daten basieren, zeigen letztlich so gut wie nie Fehler an den Zapfanlagen. Was ist zu tun, wenn trotzdem ein Verdacht besteht, dass die Zapf- anlage falsch anzeigt? Wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Zapfanlage (dies gilt im Übrigen auch für andere Messgeräte) nicht richtig misst oder anzeigt, können Sie sich jederzeit an Ihre Eich- behörde wenden. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende des Artikels. Wichtig ist, dass Sie der Behörde auch die für eine Prüfung relevanten Informationen liefern: Wo haben Sie getankt? (Ort, Straße, Hausnummer) An welcher Zapfsäule haben Sie welchen Kraftstoff getankt? Wann haben Sie getankt? (Datum und Uhrzeit) Wenn möglich, dokumentieren Sie dies mit dem Kassenbon oder einer lesbarer Kopie. Die Eichdirektion Nord geht grundsätzlich jeder Verbraucherbeschwerde nach. Wie stellt die Eichbehörde das richtige Messen sicher? Zapfsäulen müssen alle zwei Jahre geeicht werden. Hierzu suchen die Prüfteams der Eichdi- rektion Nord mit ihren Prüffahrzeugen die Tankstellen zumeist unangekündigt auf. Was bei der Eichung geschieht, ist im Folgenden beschrieben. Werden Reparaturen an einer Zapfsäule durchgeführt, was bei derart hochbelasteten Messsystemen relativ häufig passiert, sind die Prüfteams auch in kürzeren Intervallen vor Ort. Nach einer Reparatur durch einen durch die Eichbehörde autorisier- ten Instandsetzungsbetrieb darf die Zapfsäule weiter betrieben werden. Der Instandsetzer prüft die Messrichtigkeit nach der Reparatur und klebt dann anstelle der Eichmarke die rote Instandsetzermarke. Die Eichdirektion Nord wird darüber infor- Instandsetzerzeichen miert und führt bei nächster Gelegenheit die Eichung durch. Eingriffe in das Messsystem durch nicht autorisierte Personen führen zur Stilllegung der Zapfsäule. Wird die Säule dann trotzdem betrieben, liegt ein Ordnungswidrigkeitstatbestand vor, der von der Eichdirektion Nord geahndet wird.
3 Aufbau eines Tankstellenmess- und -abrechnungssystems Eichtechnisch besteht eine Tankstelle aus mehreren Komponenten, die zusammen ein System bilden. Bei der Eichung wird jede Komponente und das Zusam- menspiel im System geprüft. Die Skizze zeigt den prinzipiellen Aufbau. Die Zapfsäule ist typischer Weise mit mehreren Schläuchen (Zapfpunkten) für die verschiedenen Kraftstoffe ausgerüstet. In der Zapfsäule befinden sich die Messanlagen, die die abgegebene Menge Kraft- stoff in Litern ermittelt. Der Wert wird mit Preis an der Anzeige angezeigt. Die Messdaten werden nach Abschluss der Tankung über Datenleitungen an den Tankdate- nerfassungsrechner gegeben. Hier werden die Daten passend für das jeweilige Kassensys- tem aufbereitet und an das Kassensystem weitergegeben. Dort werden gezapfte Kraftstoff- menge und Preis angezeigt und der Beleg gedruckt. Was passiert bei der Eichung an der Tankstelle? 1. Eichung der Zapfpunkte an der Zapfsäule Die Eichung läuft in drei Phasen ab. Phase 1 ist die Beschaffenheitsprüfung. Hier wird der äußere Zustand der Messanlage begut- achtet. Es wird geprüft, ob die Eichmarke und weitere Sicherungsmarken vorhanden und unbeschädigt sind. Dann wird anhand der Zulassungsunterlagen geprüft, ob die Anlage der Zulassung entspricht oder ob Verän- derungen vorgenommen wurden. Blick in eine Zapfsäule Phase 2 ist die messtechnische Prüfung. Es wird wie bei der normalen Betankung mit der Zapfpistole Kraftstoff in ein hochgenaues Mess- gefäß, den Eichkolben, gefüllt. Die Anzeige an der Zapfsäule wird mit der Füllskala am Eichkol- ben verglichen. Die Abweichung darf maximal +/- 0,5 % betragen. Diese Messung wird bei Abnahme einer Klein- menge von 5 Litern und geringem Durchfluss (d. h. Zapfpistole nur leicht betätigt) sowie bei maxi- malem Durchfluss (d. h. Zapfpistole voll geöffnet) Tankstellenprüfausrüstung und Abnahme von 50 Litern durchgeführt.
4 Bei sogenannten Hochleistungszapfsäulen für die LKW-Betankung wird zusätzlich bei 150 Litern Abgabemenge gemessen. Phase 3 ist die Stempelung. Liegen die Messungen im zulässigen Bereich und hat die Beschaf- fenheitsprüfung keine Beanstandungen ergeben, werden innerhalb der Messanlage alle Sicherungsmarken (Sicherung gegen Öffnen oder Verstellen von messtechnisch relevanten Teilen) geklebt und abschließend außen an der Zapfsäule sichtbar die Eichmarke ange- bracht. Damit kann dieser Zapfpunkt für 2 Jahre bis zur nächsten Eichung betrieben werden, sofern zwischenzeitlich keine Fehler auf- treten oder Reparaturen durchgeführt werden. Ergeben die Beschaffenheitsprüfung oder die messtechnische Prü- fung, das die Anlage nicht ordnungsgemäß arbeitet, wird keine Eichmarke gegeben sondern eine Marke mit dem Vermerk „nicht geeicht“ geklebt. Die Anlage bzw. der Zapfpunkt darf nicht verwen- det werden und ist vom Tankstellenbetreiber zu sperren. Erst nach Reparatur und nochmaliger Eichung wird der Zapfpunkt durch die Eichbehörde wieder freigegeben. 2. Prüfung des Tankdatenerfassungssystems Hier wird die Konformität mit der Zulassung anhand der Gerätedaten überprüft. Zusätzlich wird kontrolliert, ob die verwendete Softwareversion der Zulassung entspricht. Bei Abweichungen wird die Anlage gesperrt. 3. Prüfung von Kassensystem und Rechnungsausdruck Wie bei der Tankdatenerfassung werden die Konformität des Systems und die Softwarever- sion geprüft. 4. Gesamtsystemprüfung Hierbei wird parallel zur messtechnischen Prüfung an den Zapfpunkten der Kassenbeleg für die bei den messtechnischen Prüfungen entnommene Kraftstoffmenge ausgedruckt. Die Daten werden mit den Messdaten und der Anzeige an der Zapfsäule verglichen und müssen übereinstimmen. Dabei werden auch weitere Angaben wie Zapfsäulennummer, Kraftstoffart, Datum und Uhrzeit geprüft. Diese Gesamtprüfung erfolgt für jeden einzelnen Zapfpunkt.
5 Alternative Kraftstoffe Selbstverständlich eichen und überwachen die Eichbehörden auch die Zapfanlagen für alter- native Kraftstoffe. Diese Stoffe werden hier kurz vorgestellt. Biokraftstoffe E10, E85, Biodiesel, Pflanzenöl Bei den sogenannten Biokraftstoffen sind Kraftstoffe auf Benzinbasis und Dieselbasis zu unterscheiden. Bekannt geworden ist im Benzinbereich das Benzin E10, ein mit ca. 10 Prozent Ethanol an- gereicherter Kraftstoff. Benzin E85 besteht zu 85 Prozent aus Ethanol und 15 Prozent aus Benzin. Das Ethanol wird aus pflanzlichen Stoffen, z. B. aus Pflanzen- und Forstabfällen, zumeist aber aus speziell angebauten Pflanzen wie Zuckerrüben, Mais etc. gewonnen. Bei Dieselkraftstoffen wird heute standardmäßig bis zu 7 Prozent pflanzlicher Methylester, zumeist auf Rapsölbasis zugesetzt. Dieselkraftstoff mit höheren Methylesteranteilen wird als Biodiesel bezeichnet. Noch relativ wenig werden reine Pflanzenöle (Rapsöl, Sojaöl) verwen- det. Die Abgabe dieser Kraftstoffe erfolgt in Litern, der Preis wird in Euro/Liter angegeben. Die Eichbehörden eichen und prüfen selbstverständlich auch die Messanlagen an Zapfsäu- len für diese Produkte. Die Eichung erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie bei „normalen“ Mineralölmessanlagen in Zapfsäulen. Produktspezifische Besonderheiten, z. B. Dichte und Viskosität (Zähflüssigkeit), werden dabei berücksichtigt. Autogas LPG LPG (Liquefied Petroleum Gas) ist das an Tankstellen am häufigsten vorkommende Produkt auf Gasbasis. Es ist ein Propan/Butan-Gemisch, das bei Raumtemperatur unter geringem Druck (ca. 6 bar) flüssig ist. Die Abgabe erfolgt in Litern, der Preis ist in Euro/Liter angege- ben. Für diese Zapfanlagen verfügt die Eichdirektion Nord über ein eigenes Prüffahrzeug, das bei Eichungen, aber auch bei unangekündigten Be- fundprüfungen eingesetzt wird. Die Eichung und Prüfung verläuft dabei ähnlich wie bei Mineralöl- zapfsäulen. Jährlich werden von der Eichdirektion Nord ca. 660 Zapfpunkte für Flüssiggas geprüft und ge- eicht (davon ca. 250 in Mecklenburg- Vorpommern). Flüssiggasprüffahrzeug der ED Nord Erdgas Deutlich weniger verbreitet sind Zapfanlagen für Erdgas, das als CNG (Compressed Natural Gas) bekannt ist. Dieses Gas wird unter hohem Druck komprimiert und über Hochdruck- schläuche in den Fahrzeugtank geleitet. Die Abgabe erfolgt in Kilogramm (kg), der Preis wird in Euro/kg angegeben. Entsprechend wird bei der Eichung oder Prüfung auch das Gewicht geprüft. Dabei wird Gas in eine Gasfla- sche geleitet, die dann auf einer Präzisionswaage gewogen wird. Dass Gewicht wird mit der Anzeige an der Zapfsäule verglichen. Hier finden im Zuständigkeitsbereich der Eichdirektion Nord knapp 60 Eichungen pro Jahr statt.
6 LNG (Liquid Natural Gas) Dabei handelt es sich um bei sehr tiefen Temperaturen verflüssigtes Erdgas. Es wird bislang als Kraftstoff für Kraftfahrzeuge so gut wie nicht verwendet. Elektrozapfsäulen Neu und im öffentlichen Straßenverkehr als „tankbares“ Produkt noch nicht weit verbreitet ist elektrischer Strom zum Antrieb von Fahrzeugen. Sogenannte Elektrozapfsäulen für Elektroautos werden bislang nur im Test betrieben. Aber natürlich gelten auch hier grundsätzlich die eichrechtlichen Vorschriften. In Zusammenarbeit zwischen Eichbehörden, der Physikalisch Technischen Bundesanstalt, dem Bundeswirt- schaftsministerium und Fachleuten aus der Industrie und Wirtschaft werden zur Zeit die Leit- linien und Grundsätze erarbeitet, um u. a. sachgerechte Regeln und Richtlinien für die Ei- chung und Überprüfbarkeit der Abrechnung zu erstellen. Sonderfall: Temperaturmengenumwertung bei Kraftstoffen Die Temperaturmengenumwertung, d. h. die Umrechnung der Abgabemenge auf die Be- zugstemperatur 15 °C ist bislang nur sehr selten zu finden, da die Investition an der Tank- stelle relativ groß ist und sich die Vor- und Nachteile einer Abgabe ohne Temperaturkom- pensation weitgehend ausgleichen. Da es solche Zapfsäulen aber gibt, soll hier ein kleiner Ausflug in die Physik gemacht wer- den, der die Hintergründe etwas verdeutlicht. Anzeige einer Zapfsäule mit volumenkompensierter Abgabe Um Ihr Fahrzeug anzutreiben, be- nötigen Sie die Energie, die im Kraftstoff steckt. Jeder Kraftstoff hat pro Kilogramm eine bestimmte Energiemenge. Nun misst man aber bei flüssigen Stoffen nicht das Gewicht, weil dies sehr aufwendig und unverhältnismäßig teuer wäre, sondern das Volumen in Litern. Jeder Stoff, also auch Kraft- stoffe wie Diesel und Benzin, dehnt sich aber bei steigenden Temperaturen aus und zieht sich bei sinkenden Temperatu- ren zusammen, während die Masse in Kilogramm gleich bleibt. Dies bedeutet, dass ein Liter Kraftstoff bei 20 °C weniger wiegt und damit weniger Energie enthält als ein Liter bei 10 °C. Misst man nun zusätzlich zum Volumen in Litern die Temperatur in Grad Celsius, so kann man über die Dichte, die das Verhältnis von Volumen zu Masse in Abhängigkeit der Temperatur angibt, die Volumenänderungen ermitteln und die Abgabemenge auf eine Basistemperatur 15 °C umrech- nen. Unabhängig von der tatsächlichen Temperatur wird so die Abgabemenge ermittelt, die man bei 15 °C warmem Kraftstoff bekäme. Tankstellenbeleg mit Temperaturkompensation
7 Die Auswirkungen sind aber recht gering. Bei einer Temperaturänderung von +/- 5 °C beträgt die Volumenänderung bei Benzin ca. 0,6, bei Diesel 0,4 Prozent. Tanken Sie im Sommer etwas wärmeren Kraftstoff bei ca. 20 °C, bekommen sie dann etwa 0,6 bzw. 0,4 Prozent we- niger Energie, tanken Sie im Winter kälteren Kraftstoff, bekommen Sie entsprechend 0,6 bzw. 0,4 Prozent mehr Energie. Da sich die Temperatur in den Erdtanks an den Tankstellen kaum ändert, ist die Schwankungsbreite jedoch eher geringer. Erkennbar ist die temperaturkompensierte Abgabe übrigens an der kleinen Aufschrift auf der Zapfsäulenanzeige und durch den kleinen Vermerk auf der Tankquittung. Fazit Gestützt auch auf die Jahrzehnte lange, solide Tätigkeit und Erfahrung von ausgewiesenen Experten des Eichwesens lässt sich feststellen: Die Messanlagen an Tankstellen, die zwar hochgenau, aber auch hochbelastet sind, werden von den Eichbehörden regelmäßig geprüft und geeicht. Durch die hohe Prüfdichte der Eich- behörden sind die meisten Tankstellenbetreiber heute entsprechend sensibilisiert und achten darauf, dass ihre Anlagen fehlerfrei arbeiten. Natürlich gibt es immer wieder schwarze Schafe, die nicht hinreichend genau auf den Zu- stand ihrer Anlagen achten. Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass die an der Zapfsäule angezeigte Kraftstoffmenge auch tatsächlich im Fahrzeugtank gelandet ist. So können Sie Ihre Eichbehörde erreichen Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne jederzeit an Ihre Eichbehörde. Wir helfen Ihnen gern und beantworten Ihre Fragen. Die Eichdirektion Nord erreichen Sie auf diesem Wege: Düppelstraße 63, 24105 Kiel, E-Mail: eichdirektion@ed-nord.de Telefon: 0431-9884450, Fax: 0431-9884459 Internet: www.ed-nord.de Die in Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Dienststellen erreichen Sie hier: Rostock: Am Güterbahnhof 23, 18055 Rostock E-Mail: rostock@ed-nord.de Telefon: 0381-49303910, Telefax: 0381-49303929 Außenstelle Neubrandenburg: Augustastraße 30, 17033 Neubrandenburg E-Mail: neubrandenburg@ed-nord.de Telefon: 0381-49303910, Telefax: 0381-49303929 (Zentralnummer der Dienststelle Rostock) Ein Beitrag von Dr. Herbert Weit, Eichdirektion Nord (alle Fotos und Darstellungen im Bei- trag: Eichdirektion Nord).
8 Aktuelles Informationen ► Kraftstoffpreise I: Bundesrat fordert neues Preismodell, Steueranteil wächst Die in den letzten Jahren an den Tankstellen zunehmend zu beobachtenden Preis- sprünge im Tagesverlauf lassen sich mit Preisänderungen an den Warenbörsen für Kraftstoffe längst nicht mehr erklären, sondern sind offensichtlich der Preispolitik der Tankstellen selbst bzw. der Lieferanten geschuldet. Offensichtlich bilden die „großen Fünf“ der Branche – Aral, Shell, Jet, Total und Esso, die mit ihrem eigenen Tankstel- lennetz ohnehin bereits zwei Drittel des Marktes beherrschten – über ihre konzernei- genen Raffinerien ein zusätzliches Oligopol, was den freien Wettbewerb und die Preisbildung beeinträchtigt. Dieser Konzentrationsprozess wird sich weiter fortsetzen, wie die „Wirtschaftswoche“ kürzlich in ihrer Ausgabe 16/2012 schrieb. Gab es demnach 1972 noch rund 44.000 Tankstellen in Deutschland, sank diese Zahl in Zehnjahreschritten (1982: 25.000; 1992: 19.000; 2002: 16.000) auf aktuell gerade noch 15.000. Bis 2020 sollen weitere 2.000 Tankstellen verschwinden, weil die Betreiber dem Konkurrenzdruck nicht mehr gewachsen sind. Außerdem werden viele bisher freie Tankstellen von Branchenpri- mussen übernommen, schätzt die WiWo. Weil deren Marktanteil dadurch weiter kräf- tig steigen wird, dürfte dies die Kraftstoffpreise zusätzlich nach oben treiben. Um einerseits den Wettbewerb neu zu entfachen und andererseits vor allem die teils enorm Tagesschwankungen bei den Kraftstoffpreisen zu beenden, die Verbraucher zunehmend irritieren und Wettbewerbsverzerrungen begünstigten, hat Thüringen im Bundesrat eine Initiative gestartet, die in einem Beschluss der Länderkammer mün- dete ( www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0801-900/0870- 11.html). Bekräftigt haben diesen auch die Verkehrsminister der Länder und des Bundes auf ihrer Fachkonferenz am 19. April 2012 in Kassel. Orientiert an einem österreichischen Modell sollen Kraftstoffpreise künftig nur noch einmal täglich zu einem bestimmten Zeitpunkt angehoben werden dürfen. Dies würde die Tagesfluktuationen allerdings nicht beenden, denn in Österreich darf der Preis in den kommenden 24 Stunden wieder beliebig gesenkt werden. Daher brachten ande- re Länder auch das westaustralische Modell in Spiel, wonach die Anbieter den Preis nur einmal am Tag anpassen dürfen und die folgenden 24 Stunden beibehalten müssen. Da die Anbieter diesen Preis zu einer bestimmten Uhrzeit melden müssen, wären Preisorientierungen bei der Konkurrenz deutlich erschwert bzw. unerlaubte Preisabsprachen ggf. leichter zu erkennen. Wahrscheinlich würden sich auch die Preisschwankungen im Wochen- oder Monatszyklus abschwächen, weil sich die Endverbraucherpreise stärker an den Weltmarktveränderungen orientierten. Bundeswirtschaftsministerium und Bundeskartellamt sollen die Modelle nun prüfen, sehen nach eigener Aussage aber inzwischen auch selbst Handlungsbedarf. Gleichwohl bleibt festzuhalten: Die Erlöse der Anbieter machen nur wenig mehr als die Hälfte des Verkaufspreises aus. Bei einem Literpreis Diesel von bspw. 1,50 Euro werden 70,9 Cent Steuern pro Liter fällig (hiervon 31,6 Cent Mineralölsteuer, 15,4 Cent Ökosteuer und 23,9 Cent Mehrwertsteuer). Eine Erhöhung des Literpreises um zehn Cent auf 1,60 Euro bringt somit ein Plus bei der Mehrwertsteuer von immerhin 1,6 Cent je Liter (Mineralöl- und Ökosteueranteil sind fix). Würde sich also der Jah-
9 resdurchschnittspreis um jene zehn Cent erhöhen, so spülte dies bei gleichem Jah- resverbrauch in Deutschland an Dieselkraftstoff von zuletzt 32,5 Mio. Tonnen (39,2 Mrd. Liter) dem Finanzminister zusätzliche 627 Mio. Euro in die Kasse. ► Kraftstoffpreise II: ADAC kritisiert Preissprünge, gibt aber auch Tipps In seiner Zeitschrift „Motorwelt“ (Ausgabe 4/2012) kritisierte auch die größte Autofah- rer-Organisation in Deutschland einmal mehr die Preispolitik der Anbieter. Beispiel- haft hatte der ADAC 33 Tankstellen in elf Städten Deutschlands unter die Lupe ge- nommen und Preissprünge im Tagesverlauf von bis zu zwölf Cent je Liter Kraftstoff dokumentiert. Die Autoklubs (ADAC, ACE, VCD) gaben zuletzt auch gleich nützliche Tipps mit auf den Weg, wie Autofahrer durch Preisvergleich, angepasste Fahrweise, Einhaltung technischer Parameter und nicht zuletzt Nutzung alternativer Fortbewe- gungsmittel Geld sparen und sich nicht dem Preisdiktat unterwerfen müssten. Demnach lohnten sich teurere Premium-Kraftstoffsorten in aller Regel nicht. Freie Tankstellen oder solche bei Supermärkten seien oft einige Cent günstiger, wobei sich ein weiterer Anfahrtsweg dorthin wiederum seltener lohnt. Gelassene Fahrweise mit niedrig tourendem Motor, Einhaltung von Richtgeschwindigkeiten oder die Nutzung von Start-Stopp-Systemen bei häufigen Staus verringerten den Verbrauch oft deut- lich. Auch exakter Reifendruck und Wegfall unnötigen Ballasts seien hilfreich beim Spritsparen. Gelegentlich kann das Auto auch mal stehen bleiben – bei den gestie- genen Kraftstoffpreisen werden alternative Nahverkehrsmittel immer attraktiver. ► Teile der Wirtschaft reagieren bereits auf kommende „Button-Lösung“ Als Reaktion auf die voraussichtlich im Sommer in Kraft tretenden neuen gesetzli- chen Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher vor Abofallen im Internet (so ge- nannte „Button-Lösung“, siehe Beschluss des Bundesrates weiter unten, Rubrik Ge- setze und Verordnungen) bieten erste Dienstleister schon heute gesetzeskonforme Buttons an, die nach wie vor auf Kleingedrucktes und zufällige Zustimmung setzen. Das Projekt „Surfer haben Rechte“ des vzbv zeigt die ersten solcher Umgehungsstra- tegien auf, mit denen Anbieter Lücken im Gesetzestext für sich nutzen könnten, um Verbraucher auch künftig in Verträge zu locken www.surfer-haben- rech- te.de/cps/rde/xchg/digitalrechte/hs.xsl/75_1884.htm?back=55.htm&backtitle=zu%20D iensten%20und%20Anbietern. ► Europäische Finanzkrise: Non-Profit-Modell für Ratingagenturen Die Bertelsmann Stiftung will gemeinsam mit internationalen Experten ein Non-Profit- Modell für Finanz-Ratingagenturen erarbeiten. Dies teilte die Stiftung in der Ausgabe 1/2012 ihrer Zeitschrift „change“ mit. Hintergrund sei, dass insbesondere die Staa- tenbewertung durch internationale Finanz-Ratingagenturen angesichts mangelnder Transparenz und fehlender oder nicht nachvollziehbarer Bewertungskriterien weltweit auf Kritik stoße. Den Agenturen mangele es nicht nur an Legitimität, so die Stiftung, sondern ihre Kriterien seien für die Bewertung von Staaten auch zu eng gefasst. Im neuen Modell sollen dagegen neben klassischen Kennzahlen zur Wirtschafts- und Finanzkraft auch die politischen Gestaltungsleistungen von Regierungen, bspw. Re- formpotenzial und Umsetzungsfähigkeit, gemessen werden und dies auch in langfris- tiger Betrachtung. Zugleich sollen alle Kriterien transparent und nachvollziehbar sein. Weblink: www.bfna.org, Kontakt: Annette Heuser unter annette.heuser@bfna.org.
10 ► SEPA: Bundesregierung berichtet dem Bundestag Der Deutsche Bundestag hatte in einer Entschließung vom 12. Mai 2011 (BT-Drs. 17/5768 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/057/1705768.pdf) die Bundesre- gierung aufgefordert, „die Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Mandat … selbständig, rechtssicher und innerhalb einer angemessenen Frist“ zu sichern und den Bundestag zu informieren. Ihren Bericht hat die Bundesregierung kürzlich vorgelegt (BT-Drs. 17/8072 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/057/1705768.pdf). Das Problem: Die in Deutschland bestehenden Einzugsermächtigungen sind aus rechtlichen Gründen nicht SEPA-fähig, das heißt für den Einzug von SEPA-Basislast- schriften nicht nutzbar. Bis voraussichtlich 1. Februar 2014 aber ist der Zahlungsver- kehr in der Europäischen Union – hierunter fallen auch Einzugsermächtigungen – nach den neuen SEPA-Vorschriften einzurichten, zu denen auch die neuen, sehr langen Kontonummern gehören (hierüber wurde bereits berichtet). Betroffen sind in Deutschland geschätzte mehrere 100 Millionen Mandate für Lastschriftverfahren, die umzustellen wären. Weiteres ist dem Bericht der Bundesregierung zu entnehmen. ► Wie „Grün“ ist mein täglicher Einkauf? – Erste Suchmaschine gibt Hinweise Wie „grün“ der tägliche Einkauf wirklich ist, soll eine verbesserte Suchmaschine für Nachhaltigkeit eines Berliner Start Ups alltäglich machen. Die „Nachhaltigkeits- Ampel“ von WeGreen soll Transparenz schaffen. Das Berliner Jungunternehmen ist mit der ersten umfassenden Suchmaschine für Nachhaltigkeit online gegangen und will Internetnutzern damit die Tür zur ganzen grünen Welt öffnen. Die erstmalige Bündelung grüner Informationen auf einem einzigen Internetdienst, so die Betreiber, sorgt mit einem Klick für die Abrufbarkeit alles Nachhaltigen. Weitere Informationen www.lohas-guide.de/magazin-7/magazin-2012/magazin-7/wegreen-2.0-wie-grun- ist-mein-einkauf.html oder direkt auf www.wegreen.de. Gesetze und Verordnungen ► Bundesratsbeschlüsse vom 30. März 2012 in Verbraucherangelegenheiten Im Plenum des Bundesrates wurden am 30. März 2012 mehrere, für Verbraucherin- nen und Verbraucher relevante Entscheidungen getroffen. Unter anderem setzen sich die Länder für mehr Rechte der Strom- und Gaskunden ein (u. a. zur Verkürzung von Kündigungsfristen auf künftig nur noch zwei Wochen; Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2012/0001-0100/0086- 12.html). Angepasst werden sollen auch Regeln für die Hauptuntersuchung von privaten PKW (u. a. das Verfahren bei Überschreitung der Prüffristen; Siebenundvierzigste Verord- nung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0801-900/0843-11.html). Am 30. März 2012 hat der Bundesrat außerdem ein Gesetz gebilligt, das den Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet erhöhen soll (betreffend die so genann-
11 te „Button-Lösung“ www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2012/0101-200/0116-12.html. Gegen einen Verordnungsvorschlag, mit dem die Europäische Kommission einen neuen Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten schaffen möchte, hatte der Bundesrat dagegen eine Subsidiaritätsrüge erhoben. Der Vorschlag lege nicht ausreichend dar, warum eine verbindliche Vollregelung des Datenschutzes auf euro- päischer Ebene erforderlich sein soll. Zudem führe er mit seinem umfassenden ver- bindlichen Geltungsanspruch zur nahezu vollständigen Verdrängung mitgliedsstaatli- chen Datenschutzes und gehe weit über die Kompetenzzuweisung der EU hinaus. Er widerspreche damit den Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, so der Bundesrat. Der Bundesrat setzte sich darüber hinaus aber auch inhaltlich mit den Vorschlägen aus Brüssel intensiv auseinander www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2012/0001-0100/0052-12.html. Publikationen ► Juristische Expertise zur Finanzierung der Verbraucherarbeit Im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer von der Universität Konstanz kürzlich eine juristische Expertise vorgelegt, in welcher er sich mit den Möglichkeiten einer zweckgebundenen Verwendung von Unrechtser- lösen und Kartellbußen zur Finanzierung der Verbraucherarbeit beschäftigt. Hierin kommt der anerkannte Rechtswissenschaftler zu dem Schluss, dass dies nicht nur rechtsdogmatisch bzw. rechtssystematisch möglich wäre, sondern wettbewerbsrecht- lich sogar sinnvoll. Die Expertise soll die Diskussion beflügeln und auf eine fundierte sachliche Basis stellen. Aktuelle Bedeutung erlangt sie durch die gerade anstehende, derzeit im Bundesrat behandelte Achte Novelle zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen. Das Gutachten wurde vom Auftraggeber auf seiner Website veröffentlicht www.umwelt.nrw.de/ministerium/pdf/gutachten_unrechtserloese.pdf, dürfte dort aber auf Nachfrage auch als Druckexemplar erhältlich sein. ► Gesundheitsmonitor 2011 Der vom Verlag Bertelsmann Stiftung kürzlich heraus gegebene „Gesundheitsmonitor 2011“ befasst sich unter anderem mit der Terminvergabe in Arztpraxen, der Praxis der Medikamentenverschreibung, der Impfbereitschaft am Beispiel der Grippeschutz- impfung, den chronischen Erkrankungen, mit dem Thema Organspende sowie mit den Pflegeeinrichtungen. Mittels repräsentativer Befragungen wird dabei die Versor- gungslage in Deutschland insgesamt unter die Lupe genommen. Durch die Koopera- tion mit der Barmer GEK standen für die Analysen Abrechnungsdaten von mehr als 8,5 Millionen Versicherten zur Verfügung. Gesundheitsmonitor 2011. Jan Böcken, Bernard Braun, Uwe Repschläger (Hrsg.). 220 Seiten, Broschur, 25,00 Euro, ISBN 978-3-86793-346-9. Bei Interesse, auch an weiteren Publikationen, wenden Sie sich bitte an den Verlag Bertelsmann Stiftung, Postfach 103, 33311 Gütersloh, www.bertelsmann-stiftung.de/verlag.
12 ► Aktuelle Mitteilungen aus dem Bundesinstitut für Risikobewertung Das BfR veröffentlicht auf seiner Website regelmäßig verbraucherorientierte Hin- weise zu einer Vielzahl an Problemfeldern. Neu erschienen sind zuletzt: Mögliche Nebenwirkungen bei der Verwendung von Nahrungsergänzungsmitteln (PM 15/2012 des BfR) www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2012/15/schlank_und_potent___mit_nebe nwirkungen-129335.html Gesundheitliche Bewertung von überhöhten PCB-Gehalten in Hühnereiern (Stellungnahme Nr. 011/2012 des BfR vom 10. April 2012) www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche-bewertung-von-ueberhoehten-pcb- gehalten-in-huehnereiern.pdf www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_dioxinen_und_pcb_in_lebensmitt eln-54771.html Die Redaktion der Verbraucherinformation des Monats April 2012 lag in den Händen von Kay Schmekel, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Anregungen, Fragen und Empfehlungen nehmen wir gerne entgegen. Bitte leiten Sie diese Informationen auch an interessierte Bürger, Institutionen, Vereine und Verbände weiter. Zum An- und Abmelden der Verbraucherinformationen schreiben Sie eine kurze E-Mail an: d.subat@lu.mv-regierung.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen Referat Verbraucherschutz, Gentechnik, Krisen- und Qualitätsmanagement 19048 Schwerin Hausanschrift: Dreescher Markt 2, 19061 Schwerin Internet: www.lu.mv-regierung.de
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