Verhaltenskodex - Steiermärkische Sparkasse
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Inhaltsverzeichnis Vorwort des Vorstandes 1. Zum Verhaltenskodex 1.1. Handhabung des Verhaltenskodex 1.2. Fragen zum Verhaltenskodex 1.3. Identität, Mission und Ziele 2. Grundwerte und Strategie 2.1. Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit, Leidenschaft 2.2. Transparenz, Corporate Governance und Compliance 2.3. Sensible Geschäfte 2.4. Diversität und Gleichbehandlung 2.5. Führungsleitsätze und Umgang mit Mitarbeitern 3. Arbeiten in der Steiermärkischen Sparkasse 3.1. Was zählt, sind die Menschen 3.2. Umgang mit Normen, Anforderungen und Standards 3.3. Verschwiegenheit, Bankgeheimnis und Datenschutz 3.4. IT-Sicherheit 3.5. Geschenkannahme 3.6. Nebenbeschäftigung/Interessenskonflikte 3.7. Immobilien-Compliance/Interessenkonflikte 3.8. Organgeschäfte 3.9. Missbrauch von Insiderinformationen und Marktmanipulation 3.10. Korruptionsbekämpfung 3.11. Politisches Engagement 3.12. Erscheinungsbild, Umgangsformen, Corporate Identity 3.13. Sucht Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft / Unternehmensgegenstand: 3.14. Mobbing und sexuelle Belästigung Kreditinstitut / Firmensitz: 8010 Graz, Sparkassenplatz 4 / Foto: Mitarbeiterin und 3.15. Gesundheit, Prävention, Sicherheit Mitarbeiter der Steiermärkischen Sparkasse / Redaktion: Generalsekretariat / Layout 3.16. Persönliche finanzielle Integrität und Grafik: Werbung, Steiermärkische Sparkasse 3.17. Öffentlichkeitsarbeit 3.18. Verhalten in Social Media 4. Vertrauen und Kontrolle Stand: Juni 2019 4.1. EKS, IKS und Gremien
Vorwort des Vorstandes Für offene Fragen wenden Sie sich an Ihre Führungskraft. Darüber hinaus steht Ihnen das Generalsekretariat mit Evelyn Bauer und Karl Šala gerne zur Verfügung. Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter! Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter sind Sie ein wichtiger Teil der Visitenkarte der Für die Steiermärkische Sparkasse als Regionalbank und Teil der Steiermärkischen Sparkasse. Nutzen wir gemeinsam die Chance, mit unserem Österreichischen Sparkassengruppe zählen neben den wirtschaftlichen Zielen vorbildlichen Verhalten innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens auch andere, ebenso wichtige Bereiche, auf die wir genauso besonderes beispielgebend zu wirken. Augenmerk legen. Herzliche Grüße, Unser Claim „Was zählt, sind die Menschen.“ spiegelt unsere Werthaltung gegenüber unseren Kundinnen und Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Partnern wider. Unser Ziel ist es, ein attraktiver Arbeitgeber und kompetenter Partner im Wirtschaftsleben zu sein. Mit unserer Leidenschaft wollen wir es den Menschen ermöglichen, ihr Geldleben einfach und Oliver Kröpfl Walburga Seidl Georg Bucher Gerhard Fabisch unkompliziert zu gestalten. Wesentlicher Teil unserer Unternehmenskultur ist es, sich im täglichen Geschäftsleben ethisch korrekt zu verhalten und bestehende Gesetze einzuhalten. Der vorliegende Verhaltenskodex ist ein deutliches Bekenntnis zu dieser Haltung und macht auch unser unternehmerisches Handeln transparent. Dieser Verhaltenskodex ist als Wegbegleiter in Ihrem Arbeitsleben gedacht und enthält wichtige Verhaltensempfehlungen. Sie betreffen den Umgang mit sensiblen Themen, die das sorgfältige Arbeiten als Finanzdienstleister absichern. Sie schützen Sie vor möglichen dienst- sowie strafrechtlichen Konsequenzen und sollen die ethischen Zielsetzungen der Steiermärkischen Sparkasse absichern. Wir möchten vor allem mögliche Unsicherheiten beispielsweise zu folgenden Verhaltensfragen ausräumen: • Kenne ich die Unternehmenswerte der Steiermärkischen Sparkasse? • Ist mein Verhalten gesetzlich erlaubt und entspricht es der Unternehmenspolitik und -kultur der Steiermärkischen Sparkasse? • Erfülle ich meine Verpflichtungen? • Pflege ich einen respektvollen und wertschätzenden Umgang? • Bin ich mir bewusst, in welcher Funktion ich Handlungen setze und Meinungen äußere?
1. Zum Verhaltenskodex 1.2 Fragen zum Verhaltenskodex 1.1 Handhabung des Verhaltenskodex Bei Fragen oder Unklarheiten zu diesem Verhaltenskodex wenden Sie sich bitte direkt an das Generalsekretariat der Steiermärkischen Sparkasse. Dieses wurde nach dem Single Point of Contact-Prinzip als zentrale Ansprechstelle Der vorliegende Verhaltenskodex soll dabei helfen, rechtliche und ethische definiert. Bei fachspezifischen Fragen wird durch das Generalsekretariat mit Herausforderungen des täglichen Arbeitsalltags zu bewältigen, die den entsprechenden Stellen Rücksprache gehalten. Geschäftspolitik, insbesondere die Werte, strategischen Leitlinien und Ziele der Steiermärkischen Sparkasse umzusetzen und zu veranschaulichen. Kontakt: ML 805 Generalsekretariat STMK Die in diesem Verhaltenskodex festgeschriebenen Verhaltensempfehlungen Evelyn Bauer, 35058 sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steiermärkischen Sparkasse Karl Šala, 35061 verbindlich. Die Nichteinhaltung von gesetzlichen und internen Vorgaben dieses Alle Anfragen werden vertraulich behandelt. Es wird in diesem Zusammenhang Verhaltenskodex stellt eine Verletzung der Dienstpflichten dar und kann aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anfragen nur der Abklärung von mit dienstrechtlichen Konsequenzen verbunden sein. Derartige Unklarheiten und nicht der Legitimierung von vergangenen (möglicherweise Verhaltensweisen können in bestimmten Fällen auch strafrechtliche falschen) Verhaltensweisen dienen können. Diese Beurteilung obliegt der Folgen nach sich ziehen. jeweiligen Führungskraft bzw. der Internen Revision. Jeden Mitarbeiter trifft bei der Einhaltung des Rechts- und Werterahmens der Der Verhaltenskodex ist auch im Open Network online verfügbar. Dort können Steiermärkischen Sparkasse ein hohes Maß an Selbstverantwortung. sie direkt in die im Text enthaltenen Links einsteigen. Um bei der Selbsteinschätzung bestmöglich zu unterstützen, werden im Rahmen dieses Verhaltenskodex sowohl Beispiele für mögliche Situationen, Warnhinweise aber auch Tipps bei einzelnen Kapiteln angeführt. Diese sind wie folgt gekennzeichnet: BEISPIEL BEACHTE TIPP
1.3. Identität, Mission und Ziele 2. Grundwerte und Strategie Identität. Wer wir sind 2.1 Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit, Leidenschaft Wir sind eine selbständige Sparkasse, Teil der österreichischen Sparkassen- gruppe und Mitglied im Haftungsverbund. Unsere fast 200-jährige Geschichte Als Steiermärkische Sparkasse sind wir mehr als ein Unternehmen. Wir hat einen guten Grund: Wir haben die Sparkassen-Idee immer in den begleiten unsere Kunden in allen Lebenslagen. Wir meistern gemeinsam mit Mittelpunkt gestellt. Wir machen es den Menschen einfach, ihr Leben und ihnen große und kleinere Herausforderungen – und das stets zu ihrer höchs- ihre Zukunft besser zu gestalten. ten Zufriedenheit. Wir geben ihnen Orientierung und eröffnen ihnen neue Perspektiven. Unsere Kunden müssen daher uns und unseren Werten ganz Mission. Was wir wollen besonders vertrauen können. Werte sind für uns keine Lippenbekenntnisse: Wir leben sie Tag für Tag in unserem Unternehmen, zwischen Mitarbeiterinnen Wir wollen auf Basis unseres Geschäftsmodells mit unseren Kunden konti- nuierlich und risikobewusst wachsen. Wir wollen bei der Beratungsqualität, und Mitarbeitern auf allen Ebenen. Wir setzen unsere Werte um, indem wir der wirtschaftlichen Kompetenz, der Entscheidungsgeschwindigkeit und der kundenbezogen arbeiten, neue Bedürfnisse erkennen und durch aktive regionalen Verankerung die Besten sein. In der Steiermark und in der Führung und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln den Erfolg Westbalkan-Region. des Kunden und unseren Erfolg möglich machen. Das soll man spüren. Ziele. Was wir erreichen wollen Glaubwürdigkeit: Wir treffen Entscheidungen, die verständlich und nachvoll- ziehbar sind. Das macht uns in jeder Beziehung glaubwürdig. Unsere Privatkunden sollen sich auf ein starkes Filialnetz in der Region und auf die besten Berater verlassen können. Wir beanspruchen die Führungsrolle Verlässlichkeit: Wir sind für unsere Kunden ein verlässlicher Partner. Sicher- vor Ort. Weil wir die Menschen vor Ort verstehen, die regionalen Anforderun- heit, Vertrauen und Qualität bilden die Basis dafür. Unsere Zusagen basieren gen kennen und in der Region stark verwurzelt sind. auf fundierten Entscheidungen und sind verbindlich. Weil wir die Geschäftsbeziehung mit unseren Firmenkunden umfassend verstehen, streben wir die Hausbankfunktion an. Unsere Lösungskompetenz, Leidenschaft: Wir setzen uns leidenschaftlich für die Anliegen unserer Kundenbezogenheit und Verlässlichkeit machen uns für Firmenkunden zum Kundinnen und Kunden ein. Wir wollen mit unseren Leistungen und mit ersten Ansprechpartner in Finanzfragen. unserem Engagement begeistern. Wir verfügen als einzige Bank über Auslandsbeteiligungen in Bosnien- Herze- gowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien. Zusam- men mit der Erste Group bauen wir damit ein starkes Bankennetzwerk am Westbalkan auf, das attraktive Geschäftschancen ermöglicht. Wir fördern Motivation, Begeisterungsfähigkeit, Freude am Geschäft, Leiden- schaft und Veränderungsbereitschaft unserer Mitarbeiter als Voraussetzungen für Wachstum und Erfolg. Unsere Führungskräfte sind sich ihrer Vorbildfunkti- on bewusst und nehmen diese verantwortungsvoll wahr.
2.2 Transparenz, Corporate Governance und Compliance Das Management und die Mitarbeiter werden darüber hinaus laufend ge- schult, um ein gesetzeskonformes Verhalten in allen Unternehmensbereichen zu gewährleisten und die Richtlinien werden an die nationalen Gesetze und Compliance ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur. Als Gegebenheiten angepasst. Steiermärkische Sparkasse legen wir bei unserer gesamten unternehmeri- schen Tätigkeit großen Wert auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmun- Es ist uns wichtig, dass wir rechtliche und ethische Verantwortung überneh- gen sowie aufsichtsbehördlicher Vorgaben. Im Rahmen unseres Geschäftsbe- men, um von unseren Kunden, Lieferanten, Behörden und von der Öffentlich- triebes arbeiten wir mit allen relevanten Behörden in offener und kooperativer keit als verlässlicher Partner anerkannt zu sein. Form zusammen. Machen Sie sich täglich mit den „News“ im Open Network vertraut, Am Markt zeichnen wir uns vor allem durch unsere Kompetenz aus. Die Beein- damit Sie laufend über alle Veränderungen und Neuigkeiten infor- flussung von Entscheidungsträgern unserer Geschäftspartner mit unerlaubten miert sind. Mitteln widerspricht unseren Grundsätzen und Werten. Mögliche Interessens- konflikte werden bereits im Vorfeld bedacht und erkannt, um selbst einen missverständlichen Anschein von Beginn an auszuschließen und zu vermei- den. Um verdächtige Transaktionen schnellstmöglich zu erkennen und zu verhin- dern, haben wir entsprechende Verfahren und Systeme implementiert und damit unter anderem die zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terro- rismusfinanzierung erlassenen nationalen und internationalen Vorschriften Internal Governance-Leitlinie umgesetzt. Ebenso verhält es sich mit den Vorgaben zur Vermeidung des Missbrauchs von Insiderinformationen und Marktmanipulation. Allgemeine (BWG) Compliance Leitlinie Die interne Transparenz wird unterstützt durch eine solide Unternehmenssteu- erung, eindeutige Organisationsstrukturen mit abgegrenzten Verantwortungs- bereichen und angemessene interne Kontrollmechanismen. Die Internal Governance Leitlinie der Steiermärkischen Sparkasse dient hier als Nachschlagewerk und gibt einen Gesamtüberblick über die Strukturen und Richtlinien der Steiermärkischen Sparkasse. Weiters bietet die Allgemeine (BWG) Compliance Leitlinie der Steiermärkischen Sparkasse eine Übersicht über die in der Steiermärkischen Sparkasse einge- richteten umfangreichen Prozesse und Vorkehrungen zur Einhaltung der in § 69 Abs. 1. BWG angeführten Vorschriften (z.B.: BWG, CRR, DepotG). Für alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten klare und transparente Regelungen, die unter anderem in diesem vorliegenden Verhaltenskodex zu- sammengefasst, sowie im Open Network zugänglich sind. Dadurch gewähr- leisten wir nicht nur eine offene, interne Kommunikation, sondern stellen auch sicher, dass unsere Mitarbeiter ihre Tätigkeit im vorgegebenen Rechtsrahmen ausüben.
2.3 Sensible Geschäfte 2.4 Diversität und Gleichbehandlung Das Vertrauen unserer Kunden und Partner ist unser höchstes Gut. Als Als Steiermärkische Sparkasse achten und respektieren wir alle unsere Kun- Steiermärkische Sparkasse sehen wir uns deshalb einer klaren Werthaltung den, Mitarbeiter und Partner und pflegen einen wertschätzenden Umgang mit verpflichtet. Aus diesem Grund haben wir in den Grundsätzen der Kreditpolitik ihnen und ihrer Individualität. der Steiermärkischen Sparkasse Standards für das Kreditgeschäft der Steiermärkischen Sparkasse definiert und auch Geschäfte festgelegt, an Niemand darf aufgrund von Hautfarbe, sexueller Orientierung, politischer welchen wir uns nicht beteiligen möchten, wie z.B. Branchen mit kriminellem Gesinnung, sozialer Stellung, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, Geschäftszweck (Drogenhändler, Terroristen, etc.). geistiger oder körperlicher Fähigkeiten, dienstlicher Funktion und Stellung oder Aussehen benachteiligt, begünstigt, belästigt oder ausgegrenzt werden. Die Grundsätze der Kreditpolitik der Steiermärkischen Sparkasse sind im Differenzierungen erfolgen ausschließlich aufgrund sachlich gerechtfertigter Open Network abrufbar. Kriterien, die transparent und nachvollziehbar sind. Unser Diversity Management versteht Vielfalt als Chance und setzt auf hete- rogene Teams. Damit wollen wir innovationsfähig bleiben, die Chancen in ei- Grundsätze der Kreditpolitik nem von Globalisierung gekennzeichneten Markt nutzen und am Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig bleiben. In unseren Diversitäts-Richtlinien haben wir vier Handlungsfelder definiert, wo wir Vielfalt als Ressource mit unterschiedlichen Maßnahmen fördern und nutzbar machen: Gender, (Unternehmens-)Kultur, Ability & Easy Entrance und Generationenmanagement. Darüber wird auch ein jährlicher Diversity- Management-Bericht erstellt. Diversity-Management-Bericht Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen wurde durch den Nominie- rungsausschuss des Aufsichtsrates der Steiermärkischen Sparkasse eine Zielquote für das unterrepräsentierte Geschlecht in Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt. Die Zielquote sowie Maßnahmen zur Zielerreichung sind u.a. auf unserer Website veröffentlicht. Zielquote Geschlecht
2.5 Führungskompetenzen und Umgang mit Mitarbeitern 3. Arbeiten in der Steiermärkischen Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist ein wichtiger Teil für den Gesamter- folg unseres Unternehmens. Im gegenseitigen Miteinander treten wir uns mit 3.1 Was zählt, sind die Menschen Achtung, Respekt und Wertschätzung gegenüber. Wir treten unseren Kundinnen und Kunden als achtbarer, langfristiger und Ein besonderer Schwerpunkt liegt für uns in der Führungskräfteausbildung professioneller Geschäftspartner entgegen. Zu unseren Unternehmenswerten und Entwicklung. Unsere Führungskultur basiert auf verbindlichen Führungs- gehören Kundenorientierung, Qualitätsbewusstsein, das Streben nach exzel- kompetenzen und einem gemeinsamen Führungsverständnis. lenten Produkten, Integrität und Engagement. Unseren Führungskräften werden im Rahmen ihrer Tätigkeiten Handlungs- Die Bedürfnisse unserer Kunden und deren Zufriedenheit durch das gesamte und Gestaltungsspielräume gegeben und Vertrauen entgegengebracht. Leistungsspektrum der Steiermärkischen Sparkasse stehen für uns im Mit- Wir fördern und unterstützen aktiv unsere Führungskräfte, ihre Rolle gut wahrzunehmen. telpunkt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeichnen sich durch Kom- petenz, Freundlichkeit und Seriosität aus und setzen alles daran, die wirt- Im Gegenzug fördern Führungskräfte ihre Mitarbeiter so, dass diese mit ihren schaftlichen Hintergründe und die Bedürfnisse unserer Kunden zu verstehen, Aufgaben wachsen und an ihren Arbeitsplätzen Zufriedenheit erlangen. Sie um ihnen die jeweils passenden Produkte und Dienstleistungen anbieten zu geben ihren Mitarbeitern das Gefühl für sie da zu sein und gestehen ihnen können. Freiräume zu, sich zu entfalten. Bankgeschäfte sind Vertrauenssache. Daher legen wir bei allen bank- und Führen heißt für uns gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbei- kundenüblichen Geschäften besonderen Wert auf Diskretion und den Schutz tern an einem Strang zu ziehen, um erfolgreich zu sein. von persönlichen Daten.
3.2 Umgang mit Normen, Anforderungen und Standards 3.3 Verschwiegenheit, Bankgeheimnis und Datenschutz Auf Grund der Komplexität des Bankgeschäftes und dessen Bedeutung für die Als Steiermärkische Sparkasse bekennen wir uns zu einem Höchstmaß an Dis- Volkswirtschaft sind viele Regeln zu beachten. Es handelt sich um ein viel- kretion, sowie zum vertraulichen Umgang sowohl mit Kunden-, Mitarbeiter- schichtiges System mit vielen Zusammenhängen und Auswirkungen, deren als auch sonstigen unternehmensinternen Informationen. Das Bankgeheimnis Zweckmäßigkeit oberflächlich betrachtet nicht immer sofort erkennbar ist. stellt den Kern des Vertrauensgrundsatzes in allen Bankgeschäften dar. Um unseren Mitarbeitern die Handhabung und Einhaltung all dieser Normen Die Betriebsvereinbarung 1995 (§ 18) fasst die Verschwiegenheitsverpflichtun- zu erleichtern, werden von zentraler Stelle Dienstanweisungen erlassen, die gen zusammen, die nach dem Bankwesengesetz und dem Datenschutzgesetz darüber hinaus die Einheitlichkeit der Anwendung gewährleisten. bestehen. Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter sind Sie dazu verpflichtet, Tatsa- chen und sonstige Angelegenheiten, die ihnen ausschließlich auf Grund der Ihnen als Mitarbeiter ist bewusst, dass Sie durch die Einhaltung der gesetzli- Geschäftsverbindungen mit dem Kunden anvertraut oder zugänglich gemacht chen und betrieblichen Regelungen einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung worden sind, weder zu offenbaren noch zu verwerten. Ebenso ist über alle der Ziele des Unternehmens leisten. anderen innerbetrieblichen Angelegenheiten oder im Rahmen des Dienstes bekannt gewordene Umstände strengste Verschwiegenheit zu bewahren. Gemäß § 12 der Betriebsvereinbarung 1995 sind Sie verpflichtet, Ihren Dienst unter gewissenhafter Beachtung dieser Betriebsvereinbarung, der einschlägi- Automationsunterstützt verarbeitete Daten, die Ihnen ausschließlich im Rah- gen gesetzlichen Bestimmungen, der Dienstanweisungen und Anordnungen men Ihrer Dienstausübung anvertraut wurden oder zugänglich geworden mit Aufmerksamkeit, Verlässlichkeit, Treue, Fleiß, Eifer und Pünktlichkeit zu sind, dürfen, wenn dies keinen weiteren Verschwiegenheitspflichten wider- verrichten und stets die Interessen der Steiermärkischen Sparkasse zu wahren spricht, nur nach ausdrücklicher Dienstanweisung oder Einzelanordnung eines und zu fördern. Vorgesetzten übermittelt werden. Eine Nutzung der Daten darf nur erfolgen, wenn dies geschäftlich notwendig Betriebsvereinbarung ist. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist untersagt. Auch die Anfertigung von Aufzeichnungen und Abschriften, sowie die Entfernung von Geschäftspa- pieren, Akten und Daten aus den Geschäftsräumen sind streng untersagt. Das „Surfen“ im Datenbestand (z.B. Kunden- und Kontoabfragen von Verwandten, Freunden, Kollegen oder Vorgesetzten) ist verboten. Das Bankgeheimnis gilt natürlich nicht gegenüber dem Kunden selbst. Stellen Sie aber sicher, dass Sie immer wirklich mit dem richtigen Kunden kommu- nizieren. Falls Sie den Kunden nicht kennen, verlangen Sie bei persönlicher Vorsprache immer die Vorlage von Kontokarte oder Ausweis. Bei schriftlichen Anfragen vergleichen Sie die Unterschrift mit der Unterschriftsprobe auf dem Konto. Generelle Vorsicht ist bei telefonischen Anfragen geboten. Vergewissern Sie sich in diesen Fällen, dass der Kunde selbst am Telefon ist.
Stellen Sie darüber hinaus immer sicher, dass niemand, egal ob im beruflichen 3.4 IT-Sicherheit oder privaten Umfeld, von Ihnen dem Bankgeheimnis unterliegende Infor- mationen erhält. Achten Sie insbesondere bei Telefonaten, Erzählungen im Familien- und Bekanntenkreis und bei Gesprächen an öffentlichen Orten oder Die Sparkassengruppe betreibt eine gemeinsame IT-Infrastruktur, die aus in Gasthäusern darauf. einem Netzwerk und einer Vielzahl von Geräten und Programmen besteht. Der Schutz dieser Werte ist unverzichtbar, um die Leistungsfähigkeit und die Wett- Weitere Informationen zur Verschwiegenheitspflicht finden sich in bewerbsposition, das Vertrauen unser Kunden und Geschäftspartner sowie § 18 der Betriebsvereinbarung 1995. das Ansehen der Steiermärkischen Sparkasse in der Öffentlichkeit zu erhalten. IT-Sicherheit ist eine ganzheitliche, dauerhafte und strategische Aufgabe, die Diese Verschwiegenheitspflichten bestehen auch nach Auflösung als integraler Bestandteil der Geschäfts- und Sicherheitspolitik verstanden des Dienstverhältnisses. und gelebt werden muss. Sicherheit kann jedoch nicht allein durch zentrale Leistungen erreicht werden, sondern ist im hohen Maße von jedem einzelnen Nur in Einzelfällen, die im Bankwesengesetz festgelegt sind, kann das Bank- Benutzer abhängig. geheimnis durchbrochen werden. Dies gilt zum Beispiel im Strafverfahren aufgrund eines richterlichen Auftrags, im Todesfall gegenüber dem Abhand- Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter sind Sie verpflichtet für sämtliche Aufga- lungsgericht oder bei schriftlicher Enthebung vom Bankgeheimnis durch den bengebiete ausschließlich die im Rahmen der Arbeitsanweisungen vorgese- Kunden. Halten Sie in diesen Fällen im Zweifel immer Rücksprache mit der henen EDV-Anwendungen und Software-Lösungen einzusetzen. Aufgrund Rechts- oder Fachabteilung. der Geschlossenheit des Systems, ist die unbefugte Inbetriebnahme und Verwendung von privater Hard- oder Software innerhalb des IT Systems der Neben der konsequenten Ahndung mit dienstrechtlichen Konse- Sparkassengruppe verboten. Für die Nutzung genehmigter, privater Hard- quenzen kann die Verletzung von Verschwiegenheits- pflichten oder Software gilt, dass diese verantwortungsbewusst und ohne Störung des auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Dienstbetriebes zu erfolgen hat (Art 24, 25, 32 DSG-VO Datensicherheitsmaß- nahmen). Beim Mittagessen sprechen Sie mit einem Kollegen über einen aktuellen Kunden und dessen immer schlechter werdende Bonität. Dabei kann ein daneben sitzender, stiller Unbeteiligter mithören. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter trägt für alle Tätigkeiten, die Die Weitergabe dieser Information stellt eine Verletzung des Bank- unter seiner Benutzerkennung gesetzt werden, die volle Verantwor- geheimnisses dar. Auch ein wichtiges Telefonat im Zug oder in der tung. Passwörter sind geheim zu halten und sofort zu ändern, falls Straßenbahn kann oft Informationen enthalten, die dem Bankge- der Verdacht besteht, dass sie durch Dritte in Erfahrung gebracht heimnis unterliegen. wurden. Die Weitergabe von Passwörtern an andere Personen ist strengstens untersagt. Sie lernen an einem Abend in privater Atmosphäre einen interes- santen Mann/eine interessante Frau kennen. Allerdings vergessen Sperren Sie bei Abwesenheit immer Ihren Arbeitsplatz, auch wenn Sie bei der Verabschiedung nach der Telefonnummer zu fragen. Weil Sie diesen nur kurz verlassen (Tastenkombination: Windows-Taste+L Ihnen diese Person aber keine Ruhe lässt, suchen Sie am nächsten oder Strg+Alt+Entf dann Enter). Tag nach ihr im internen Bank-System. Sie finden die Kontaktdaten und rufen diese/n an. Eine derartige Vorgehensweise stellt eine Im täglichen Geschäftsablauf wird zu einem hohen Prozentsatz per E-Mail unerlaubte Datenabfrage dar und wird mit dienstrechtlichen Konse- kommuniziert. Da es aber in Europa keinen einheitlichen Standard für die Ver- quenzen geahndet. schlüsselung von E-Mails gibt, ist hier die Gefahr besonders groß, dass Unbe- fugte diese einsehen, vernichten oder zu kriminellen Zwecken missbrauchen. So werden Schadprogramme vor allem per E-Mail eingeschleust. Achten Sie daher immer auf verdächtige Anlagen, vor allem wenn Sie E-Mails aus dem
Ordner „Junk E-Mail“ öffnen. Auch hinter Verlinkungen auf Web-Seiten können 3.5 Geschenkannahme versteckte Angriffe lauern. Über Netbanking/George können Sie mit Ihrem Kunden sicher kom- Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeichnen sich durch ein Höchstmaß munizieren, da hier der Schutz der Daten durch Verfügernummer an Unabhängigkeit und Integrität aus. Jegliche Annahme von Geschenken und und Passwort gegeben ist. sonstigen Vorteilen, die im Zusammenhang mit einer dienstlichen Tätigkeit Alle wesentlichen Informationen (Arbeitsanweisungen, Richtlinien, dem Angestellten oder dessen Angehörigen mittelbar oder unmittelbar ange- Betriebsvereinbarungen, Änderungen etc.) werden elektronisch boten werden und geeignet sind, dessen volle Unbefangenheit in dienstlichen im Open Network zur Verfügung gestellt. Bei Fragen zu diesem Angelegenheiten in Zweifel zu ziehen, ist ohne Zustimmung des zuständigen Themenkreis steht Ihnen der IT Sicherheitsbeauftragte gerne zur Vorgesetzten verboten. Verfügung. Die von der Führungskraft getroffene Entscheidung (Genehmigung oder Ab- Kontakt: Johannes Kittinger, lehnung) samt Informationen über Art und Umfang des Geschenks ist an den johannes.kittinger@steiermaerkische.at Leiter der Internen Revision zu melden. DW 33360 Verwenden Sie für die Meldung an die Interne Revision die im Vorlagenservice enthaltene Vorlage. Haben Sie den Eindruck, dass mit einem Geschenk eine erkennbare Erwartung des Geschenkgebers verbunden ist, dass Sie eine pflichtwidrige Handlung vor- nehmen oder eine pflichtgemäße Handlung unterlassen oder eine Geschäfts- entscheidung begünstigen, so darf ein Geschenk nicht angenommen werden. Bargeldgeschenke, gleich welcher Größenordnung, schaffen eine schlechte Optik und sind strikt abzulehnen. Von dieser Regelung nicht umfasst sind Essenseinladungen im ortsüblichen Rahmen durch Kunden und Geschäftspartner im Zuge dienstlicher Handlun- gen. Sie sind aber, soweit sie im Rahmen einer Dienstreise erfolgen, bei der Reisekostenabrechnung anzuführen. Generell gilt, dass ein Geschenk nicht angenommen werden darf, wenn dadurch der Eindruck einer Beeinflussung entstehen könnte. Wer ein Geschenk eines Kunden oder Geschäftspartners, über dessen Motive er sich nicht im Klaren ist, freundlich und bestimmt ablehnt, bewahrt sich seine Unabhängigkeit und Integrität.
3.6 Nebenbeschäftigung/Interessenskonflikte 3.7. Immobilien-Compliance/Interessenkonflikte Nebenbeschäftigungen aller Art, wie z.B. ein wirtschaftliches Engagement bei Mitarbeiter können auf Grund ihrer Tätigkeit in der Steiermärkischen Sparkasse einem Geschäftspartner, die Übernahme von Tätigkeiten oder Verantwortung Kenntnisse und Informationen erlangen, die ihnen bei Immobilientransaktio- in Geschäftsbeziehung von Angehörigen sowie die Übernahme eines Manda- nen einen Informationsvorsprung vor unseren Kunden und Dritten verschaf- tes können Interessenskonflikte auslösen und die Unabhängigkeit von Mitar- fen. Ziel und Zweck dieser Regeln ist es, ein solches Verhalten der Mitarbeiter beitern gefährden. sicherzustellen, welches den Anschein vermeidet, dass ein ausschließlich im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit erlangter Informationsvorsprung für private Jegliche Ausübung einer in Erwerbsabsicht eingegangenen Nebenbeschäfti- Rechtsgeschäfte der Mitarbeiter verwertet wird. Zu vermeiden gilt es, dass der gung oder eines Mandates ist daher verpflichtend an Human Resources (OE Kunde geschädigt, der Markt in unredlicher Weise beeinflusst und letztendlich 830) zu melden. Die Steiermärkische Sparkasse kann nach Anhörung des der Ruf der Steiermärkische Sparkasse negativ beeinträchtigt wird. Betriebsrates die Ausübung einer Nebenbeschäftigung untersagen, wenn sie Das Ziel der Steiermärkischen Sparkasse ist es daher, Interessenkonflikte in der Bank als auch im Konzern betreffend Mitarbeitergeschäfte zu erkennen und soweit als möglich durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Sofern a) den Interessen der Steiermärkischen Sparkasse zuwiderläuft oder ein Interessenkonflikt nicht vermieden werden kann, ist es oberste Priorität b) der Erfüllung des Dienstes oder der Erhaltung der Arbeitskraft auch diesen Interessenkonflikt im Interesse der Kunden zu lösen. Ist ein Interessen- nur teilweise Abbruch tut oder konflikt durch geeignete Maßnahmen nicht zu lösen, so ist dieser dem Kunden vor Geschäftsabschluss offenzulegen und/oder das betroffene Mitarbeiterge- c) ihrer Natur und Beschaffenheit nach die volle Unbefangenheit des schäft zu untersagen. Angestellten im Dienste beeinträchtigt oder d) dem Ansehen eines Sparkassenangestellten nicht entspricht. Für die Meldung von Nebenbeschäftigungen bzw. Mandaten verwenden Sie das für diese Fälle bereitgestellte Formular Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung kann nach Anhörung des Betriebs- „Meldung Immobilien-Transaktion_Beteiligung“ rates auch jederzeit untersagt werden, wenn einer der oben angeführten Umstände nachträglich eintritt oder bekannt wird. Mandate könnten untersagt werden, wenn sie den Compliance Richtlinien widersprechen. Grundsätzlich ist die Befassung mit Spekulationsgeschäften aller Art für eigene oder fremde Rechnung sowie die Beteiligung an sol- chen Geschäften verboten. Dies gilt auch für das Anbieten und die Vermittlung von Bankgeschäften und Liegenschaftstransaktionen. Eine Ausnahme hiervon kann nur der Vorstand erteilen. Für die Meldung von Nebenbeschäftigungen bzw. Mandaten ver- wenden Sie das für diese Fälle bereitgestellte Formular „Meldung Nebenbeschaeftigung gem. § 24 BV“.
3.8 Organgeschäfte 3.9 Missbrauch von Insiderinformationen und Marktmanipulation Das Bankwesengesetz und das Aktiengesetz sehen für den Abschluss von Finanzmärkte basieren in besonderem Maße auf dem Vertrauen der Marktteil- Rechtsgeschäften (insbesondere Kreditgeschäften) zwischen der Steiermärki- nehmer. Geschäfte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzinst- schen Sparkasse und ihren Vorstandsmitgliedern, Aufsichtsräten, gesetzlichen rumenten sollen von Fairness gegenüber anderen Marktteilnehmern geprägt Vertretern und leitenden Angestellten von durch die Steiermärkische Sparkas- sein. Als Steiermärkische Sparkasse sprechen wir uns entschieden gegen se beherrschten und herrschenden Unternehmen, sowie ihren Mitarbeitern einen unzulässigen Umgang mit noch nicht öffentlich zugänglichen präzisen und den im Gesetz definierten Angehörigen dieser Personen besondere Vor- Informationen, die direkt oder indirekt einen oder mehrere Emittenten oder ein gehensweisen vor. Derartige Geschäfte bezeichnet man als Organgeschäfte. oder mehrere Finanzinstrumente betreffen und die anlage- bzw. preisrelevant sind (Insiderinformationen) sowie jegliche Form der Marktmanipulation aus. Der Zweck der Bestimmungen liegt darin, durch Einhaltung besonderer Zu- Im Detail wird gem. den einschlägigen Bestimmungen der Marktmissbrauchs- stimmungs- und Berichtspflichten Interessenskollisionen und Missbräuche zu verordnung (EU) Nr. 596/2014 zwischen zwei Ausformungen unterschieden: vermeiden und entsprechende Transparenz zu gewährleisten. Insidergeschäfte Sie sind dazu verpflichtet die von Ihnen betreuten Kunden dahingehend zu überprüfen, ob diese von den Regelungen betreffend Organgeschäften um- • Insiderhandel liegt vor, wenn eine Person über Insiderinformationen ver- fasst sind. Eine entsprechende Kenntnis dieser Regelungen ist dafür Voraus- fügt und unter Nutzung derselben für eigene oder fremde Rechnung direkt setzung. oder indirekt Finanzinstrumente, auf die sich die Informationen beziehen, erwirbt oder veräußert bzw. Dritte dazu anstiftet. Dienstanweisung Organgeschäfte • Die Nutzung von Insiderinformationen in Form der Stornierung oder Än- derung eines (laufenden) Auftrags in Bezug auf ein Finanzinstrument, auf das sich die Informationen beziehen, gilt auch als Insidergeschäft, wenn Die Tochter eines Aufsichtsrates der Steiermärkischen Sparkasse der Auftrag vor Erlangen der Insiderinformationen erteilt wurde bzw. wer möchte einen Kredit zum Bau eines Einfamilienhauses aufnehmen. dies Dritten empfiehlt oder sie dazu anstiftet. Obwohl die Bewilligung des Kredites allein von der Kredithöhe her betrachtet im Rahmen Ihres Pouvoirs grundsätzlich möglich wäre, unterliegt diese Kreditvergabe den besonderen Regeln betreffend Marktmanipulation Organgeschäfte und es sind daher die darin enthaltenen Zustim- mungs- und Berichtspflichten einzuhalten. • Unter Marktmanipulation fallen unlautere Geschäftspraktiken beim Abschluss eines Geschäfts, Erteilung eines Handelsauftrags sowie jede andere Handlung, die falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebots, der Nachfrage oder des Preises eines Finanzinstruments gibt sowie ein anormales oder künstliches Kursniveau eines oder mehrerer Finanzinstrumente sichert bzw. bei der dies jeweils wahrscheinlich ist. • Die Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen, die den Kurs von Wertpapieren in eine bestimmte Richtung lenken sollen oder über das Angebot eines Finanzinstruments täuschen.
In beiden Fällen wird versucht, sich oder einem Dritten durch den Informati- 3.10 Korruptionsbekämpfung onsvorsprung einen Vermögensvorteil zu verschaffen bzw. einen -nachteil zu vermeiden. Jede Form von Korruption ist mit den Grundwerten der Steiermärkischen Spar- Jegliche diesbezügliche Verfehlung wird nicht nur dienstrechtlich mit aller kasse unvereinbar. Alle Handlungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Konsequenz geahndet, sondern auch von den Behörden/ Gerichten verwal- durch die ein Korruptionsdelikt verwirklicht wird, werden nicht toleriert und tungs-/strafrechtlich verfolgt und mit hohen Geldstrafen (Strafrahmen bis mit Disziplinarmaßnahmen geahndet. max. EUR 5 Mio.) oder Haftstrafen (Strafrahmen bis max. 5 Jahre) belangt. Jede Form einer Zuwendung an Kunden oder Geschäftspartner, mit der pflicht- widrige Handlungen oder pflichtwidrige Unterlassungen erreicht werden Um den Missbrauch von Insiderinformationen oder Marktmanipula- sollen, ist strengstens verboten. Der Wert des Geschenks oder der Zuwendung tion zu verhindern, unterliegen sämtliche über die Steiermärkische ist dabei unbedeutend. Sparkasse abgewickelten Wertpapiergeschäfte einer vollständigen Kontrolle. Darüber hinaus wurden für die Mitarbeiter eigene Richtli- Ausgenommen sind orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von gerin- nien für persönliche Wertpapiergeschäfte erlassen. gem Wert oder Essenseinladungen, auf die derselbe Maßstab anzulegen ist. Richtlinien für Mitarbeiter zu persönlichen Wertpapiergeschäften Zuwendungen an Amtsträger (Beamte, Gerichtspersonen, politische Mandatare, etc.) sind jedenfalls unzulässig. Für Fragen, Meldungen, etc. stehen die Compliance-Abteilung, Sie haben häufig Kontakt mit der Richterin des örtlichen Bezirksge- sowie der Compliance Beauftragte MMag. Sebastian Liehl gerne zur richts. Eine gute Zusammenarbeit mit ihr ist Ihnen sehr wichtig. Sie Verfügung (DW 35036 oder compliance@steiermaerkische.at). planen daher, die Richterin zukünftig regelmäßig zum Mittagessen einzuladen. Eine derartige Einladung ist untersagt, da Richterinnen und Richter Amtsträger im Sinne des Strafgesetzbuches sind, sodass an sie grundsätzlich keine Zuwendungen zulässig sind.
3.11 Politisches Engagement 3.12 Erscheinungsbild, Umgangsformen, Corporate Identity Die politische Unabhängigkeit ist für die Steiermärkische Sparkasse mit Blick auf die Sensibilität des Bankgeschäftes ein unabdingbarer Wert. Als Steiermärkische Sparkasse stehen wir für Leidenschaft, Glaubwürdig- keit, Verlässlichkeit und Seriosität. Diese Werte werden unter anderem auch Gleichzeitig ist uns bewusst, dass ein politisches und staatsbürgerliches En- durch das äußere Erscheinungsbild und den zwischenmenschlichen Umgang gagement von Unternehmen und deren Arbeitnehmern für das Funktionieren vermittelt. Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter sind Sie wichtige Botschafter von Wirtschaft und Gesellschaft unentbehrlich ist. Daher respektiert die Stei- unseres Unternehmens und damit mitverantwortlich, wie die Steiermärkische ermärkische Sparkasse die Entscheidungsfreiheit ihrer Mitarbeiter zur politi- Sparkasse nach außen hin wahrgenommen wird und wie sie von Kunden und schen Selbstbestimmung und das Engagement der Mitarbeiter in öffentlichen Geschäftspartnern gesehen und beurteilt wird. Funktionen auf kommunaler oder überregionaler Ebene. Ein gepflegtes Erscheinungsbild und ein respektvoller und höflicher Umgangs- Soweit durch ein politisches Engagement Interessen der Steiermärkischen ton sind daher Grundvoraussetzung. Mit Hinblick auf Ihre Tätigkeit in der Stei- Sparkasse berührt werden könnten, ist eine vorherige Zustimmung zur Kan- ermärkischen Sparkasse kleiden Sie sich Ihrer Funktion und dem jeweiligen didatur durch den Vorstand erforderlich. Politische Mandate können untersagt Anlass entsprechend. In besonderer Form trifft diese Verpflichtung Mitarbeiter, werden, wenn sie den Compliance Richtlinien widersprechen. die im ständigen oder fallweisen Kontakt mit Kunden und Geschäftspartnern stehen. Sport- und besonders legere Freizeitkleidung sind für alle Mitarbeiter Sie, als Mitarbeiterin und Mitarbeiter, sind bei privatem politischem Engage- während der Arbeitszeit unangemessen. ment dazu verpflichtet, allen Anschein dahingehend zu vermeiden, dass Sie als Vertreter der Steiermärkischen Sparkasse oder in Ihrer Position als Mitar- Auch außerhalb Ihrer Dienstzeit verhalten Sie sich Ihrer beruflichen Stellung beiter dieses Unternehmens auftreten. angemessen und vermeiden alles, was dem Ansehen der Steiermärkischen Sparkasse schaden könnte. Wenn Sie politisch engagiert sind, seien Sie sich bewusst, dass Ihre geschäftlichen Handlungen mit ebenfalls politisch aktiven Instituti- Es ist Hochsommer und der Wetterbericht sagt Temperaturen von onen oder Personen besonders unter Beobachtung stehen. Vermei- über 30 Grad voraus. Damit es Ihnen bei Ihrer Tätigkeit am Schalter den Sie daher jeglichen Eindruck einer Bevorzugung oder Benachtei- in der Filiale nicht zu heiß wird, ziehen Sie ein T-Shirt mit Spagetti- ligung aufgrund von politischem Einfluss. Sie sichern dadurch nicht Trägern und kurze Shorts an. nur die politische Unabhängigkeit der Steiermärkischen Sparkasse, sondern auch Ihre Glaubwürdigkeit als Mitarbeiter. Nach der Arbeit planen Sie ein gemütliches Treffen im Gastgarten mit Freunden. Nachdem Sie ohnehin bei Ihrer Tätigkeit keinen Kunden- verkehr haben, gehen Sie heute mit Bermudas und Pantoffeln zur Arbeit. In beiden Fällen verstoßen Sie gegen unsere Standards zum äußeren Erscheinungsbild.
3.13 Sucht 3.14 Mobbing und sexuelle Belästigung Sucht im Allgemeinen, im besonderen Alkohol-, Spiel- und Drogensucht, ist Die Mitarbeiter haben alle Formen von unzulässigen Beeinträchtigungen an- ein Thema, das uns alle betreffen kann. Auch wenn dies in erster Linie ein derer Mitarbeiter oder Kunden zu unterlassen. Als Steiermärkische Sparkasse Thema der Privatsphäre jedes einzelnen ist, so ist es aufgrund der Sensibilität dulden wir keine Diskriminierung und auch keine sexuelle oder persönliche des Bankgeschäfts für uns als Steiermärkische Sparkasse von besonderer Belästigung, keine Beleidigung und kein Mobbing. Wichtigkeit, dass alle unsere Mitarbeiter frei von derartigen Einflüssen und mit klarem Kopf agieren und ihre Tätigkeit verrichten. Diskriminierung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes ist jede Form der ungerechtfertigten Benachteiligung oder Ungleichbehandlung von einzelnen Die Außenwelt achtet auf Ihren sorgsamen Umgang mit Geld und Ihre finan- Personen oder Gruppen aufgrund verschiedener wahrnehmbarer (z.B. Alter, zielle Integrität als Mitarbeiter der Steiermärkischen Sparkasse. Regelmäßige ethnische Zugehörigkeit oder Behinderung) beziehungsweise nicht unmittel- Aufenthalte in Wettcafes und Casinos sowie häufiges (online) Wetten, auch bar wahrnehmbarer (z.B. Weltanschauung, Religion oder sexuelle Orientie- in kleinerem Umfang, können diese Integrität in Frage stellen und sind daher rung) Merkmale. tunlichst zu vermeiden. Sie schaden nicht nur dem Bild eines sorgfältigen Bankmitarbeiters, sondern auch dem Ansehen unseres Unternehmens. Unter Mobbing versteht man eine konfliktbelastete Situation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Führungskräften und Mitarbeitern, die nicht Der Konsum, Verkauf oder Besitz illegaler Drogen ist verboten und wird mit sachlich sondern persönlich begründet ist und deren Handlungen nicht im Disziplinarmaßnahmen geahndet. Affekt passieren sondern systematisch geplant sind und nachhaltig wirken. Im Sinne aller Mitarbeiter sehen wir uns zum umfassenden Nichtraucher- (Sexuelle) Belästigung ist ein Verhalten, das die Würde einer Person beein- schutz verpflichtet. Aus diesem Grund herrscht in allen Gebäuden (außer in trächtigt oder dies bezweckt wird, für die betroffene Person unerwünscht, eigens beschilderten Räumlichkeiten) der Steiermärkischen Sparkasse Rauch- unangebracht oder anstößig ist, eine einschüchternde, feindselige oder demü- verbot. tigende Arbeitsumwelt für die betroffene Person schafft oder dies bezweckt wird. Für den Umgang mit Alkohol gilt das gemeinsam mit externen Experten erstellte „Experten-Paper für Führungskräfte“ – eine Leitlinie für präventive Derartige Verhaltensweisen werden von der Steiermärkischen Sparkasse in Hilfestellung und den professionellen Umgang mit der Sucht-Thematik mit keiner Weise toleriert und entsprechend geahndet. Checkliste, Stufenplan, Informationen, Regelungen und Ansprechpartnern. Leitfaden Antidiskriminierung und respektvolles Umgang mit Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz. Verhalten am Arbeitsplatz Experten-Paper für Führungskräfte
3.15 Gesundheit, Prävention, Sicherheit 3.16 Persönliche finanzielle Integrität Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter ist uns ein großes, weit Bankgeschäfte beruhen in großem Maße auf Vertrauen, sowie Sicherheit und über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehendes, Anliegen. Seriosität im gegenseitigen Umgang. Als Angestellter der Steiermärkischen Sparkasse werden Sie daher von Seiten Ihrer Kunden besonders genau in Dazu wurde das Gesundheits- und Performancemanagement installiert, das Ihrem Umgang mit finanziellen Mitteln beobachtet. Dies betrifft auch den strukturelle und organisatorische Maßnahmen, Gesundheitsprojekte, die privaten Bereich. Einbeziehung von externen Gesundheitsexperten, Arbeitsmedizin und Arbeits- psychologie steuert. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist daher verpflichtet, seine persönli- che Wirtschaftsführung nach seinem Einkommen einzurichten. Die Übernah- Der Gesundheitsbegriff wird umfassend verstanden und beinhaltet die Förde- me von Zahlungs- und Bürgschaftsverbindlichkeiten, die die persönlichen Ein- rung der psychischen, physischen und mentalen Gesundheit sowie Vorsorge- kommens- und Vermögensverhältnisse übersteigen, ist verboten. Gerichtliche Programme. Verbote oder Pfändungen, wenn sie nicht innerhalb einer von der Steiermär- kischen Sparkasse zu setzenden angemessenen Frist aufgehoben werden, Die strategische Ausrichtung basiert auf 3 Säulen: ziehen die Einleitung eines Disziplinarverfahrens nach sich. • Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters für seine Gesundheit Ein kostenintensiver Lebensstil, hohe Spiel- oder Wetteinsätze, große und (Verhaltensprävention) riskante Investitionen in Wertpapiere oder Projekte werden daher von Füh- rungskräften und Kontrolleinrichtungen aufmerksam verfolgt und bei einem • Schaffen von gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen durch Unter- Übersteigen der finanziellen Verhältnisse geahndet. nehmen und Führungskräfte (Verhältnisprävention) • sowie arbeitsmedizinische und arbeitspsychologische Beratung für Ar- Ein unverhältnismäßiger Lebensstil und die Verletzung der persön- beitnehmer und Arbeitgeber. lichen finanziellen Integrität untergraben nicht nur Ihre persönliche Unabhängigkeit, sondern schaden auch dem Ansehen der Steier- Der Zugang zu jährlich mehr als 300 betreuten Gesundheits-Veranstaltungen märkischen Sparkasse. und –Programmen sowie zum Gesundheitszentrum mit SB-Services steht allen Mitarbeitern in Graz und allen Regionen zur Verfügung. Die drei Säulen des Gesundheits- und Performancemanagements
3.17 Öffentlichkeitsarbeit 3.18 Verhalten in Social Media Eine positive Wahrnehmung nach außen ist wesentlich für die Erreichung Social Media wie Facebook, LinkedIn, Twitter, Xing, etc. sind in der heutigen der Ziele der Steiermärkischen Sparkasse. Um eine erfolgreiche Medien- und Zeit von besonderer Bedeutung und haben die alltägliche Kommunikation mit Kommunikationsarbeit zu gewährleisten, sehen wir Journalisten als wichtige unserem Umfeld massiv verändert. Oft verschwimmen berufliche und private Ansprechpersonen und Partner an. Mit medienwirksamen Situationen setzen Nutzungsmöglichkeiten. wir uns aktiv und konkret auseinander. Wir informieren den Fakten entspre- chend auf Basis von eindeutigen und haltbaren Informationen. Als Mitarbei- Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter der Steiermärkischen Sparkasse ist es Ihnen ter handeln Sie im Umgang mit Journalisten serviceorientiert, sachlich und freigestellt, derartige Social-Media-Kanäle zu nutzen. Die Art der Nutzung un- freundlich. Medienvertretern treten Sie niemals unvorbereitet gegenüber. Dies terliegt dabei in erster Linie Ihrer persönlichen Selbstverantwortung. Bei Kom- gilt im Tagesgeschäft ebenso wie im Krisenfall. munikation betreffend Ihrer beruflichen Tätigkeit ist stets die Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Datenschutz, Bankgeheimnis), unserer Interviews, Statements sowie Stellungnahmen zu Medienanfragen und aktive Betriebsvereinbarungen und entsprechender Verhaltensregeln zu wahren. Medieninformationen werden ausnahmslos über die OE Konzernkommuni- kation koordiniert, welche einen inhaltlich kompetenten Sprecher definiert. Auch wenn Ihre Präsenz in Sozialen Medien in erster Linie Ihre Privatperson Eine Beantwortung von Medienanfragen durch Mitarbeiter in Eigeninitiative ist betrifft, sind Sie immer auch Mitarbeiter der Steiermärkischen Sparkasse – nicht vorgesehen. auch wenn es in Ihrem Profil nicht explizit angeführt ist. Verhalten Sie sich daher den Werten und Regeln der Steiermärkischen Sparkasse entsprechend. Jede potenziell öffentlichkeitswirksame Situation ist nach Kennt- Loyalität und respektvoller Umgang gehören auch in Social Media zum guten nisnahme unverzüglich durch die jeweilige Führungskraft an die Ton. Beleidigende Äußerungen oder übertriebene emotionale Reaktionen ha- Konzernkommunikation per Telefon oder Mail zu melden. ben im Web nichts verloren. Bei möglichen öffentlichkeitswirksamen Krisen ist mit erhöhter Geschäftsinformationen, Internes und Kundendaten sind eine Bank- Aufmerksamkeit durch Medienvertreter zu rechnen. Beachten Sie in angelegenheit und müssen auch dort bleiben. Verstöße dagegen diesem Zusammenhang das interne führen zu dienstrechtlichen Konsequenzen. Handbuch Krisenkommunikation Seien Sie sich bewusst, dass das Internet keine Anonymität kennt. Einmal im Netz – immer im Netz. Überlegen Sie daher genau, wel- che persönlichen Informationen Sie in einem Social Network preisge- ben. Achten Sie dabei besonders auf rechtliche Grundregeln wie z. B. Urheberrecht, Datenschutz, Recht aufs eigene Bild oder Markenrecht.
4. Vertrauen und Kontrolle und ein Stellvertreter bestellt, der bei den Aufsichtsratssitzungen und ent- scheidungsbefugten Ausschüssen als Organ der FMA teilnimmt und über die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der FMA berichtet. 4.1 Externes und Internes Kontrollsystem, Gremien Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird auch vom Bankprüfer – dem Sparkassen-Prüfungsverband – geprüft. Zusätzlich ist dieser für die Bankgeschäfte beruhen zu einem sehr starken Teil auf Vertrauen. Dieses Ver- Testierung des Jahresabschlusses verantwortlich. trauen bringen wir unseren Mitarbeitern, Kunden und Partnern entgegen. Darüber hinaus sind wir einerseits vom Gesetzgeber, andererseits auch durch unsere hohe Werthaltung verpflichtet, ein entsprechendes Kontrollsystem für die Ordnungsmäßigkeit aller Transaktionen und Geschäfte sicherzustellen. Ein umfassendes und wirksames Internes Kontrollsystem ist dabei zentra- ler Bestandteil der internen Governance. Zu diesem Zweck haben wir inter- ne Kontrollrichtlinien und unabhängige Kontrollfunktionen eingerichtet. Die Kontrollerfordernisse erstrecken sich auf sämtliche Kerngeschäfts-, Manage- ment- und Supportprozesse und umfassen daher die gesamte Organisation. Definierte Kontrollerfordernisse, Funktionstrennungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten sowie das Vier-Augen-Prinzip sind richtlinienkonform einzuhalten. Darüber hinaus verteilen alle Führungskräfte entsprechend den Regelungen des Elektronischen Kontrollplans (ELEKON) die jeweiligen Kontrollkarten und stellen eine zeitgerechte Durchführung der Kontrollen durch die verantwortli- chen Mitarbeiter sicher. Um auch Transparenz gegenüber unseren Mitarbei- tern zu gewährleisten, wird regelmäßig über die Ergebnisse der Kontrollen berichtet. Als Steiermärkische Sparkasse verfügen wir über eine Konzession der Finanz- marktaufsicht (FMA) zur Ausübung verschiedener Bankgeschäfte. In diesem Rahmen wird auch die Beaufsichtigung und Kontrolle durch besondere Geset- ze geregelt. So ist die FMA mit der Beaufsichtigung unserer Geschäftstätigkeit beauftragt und prüft diese besonders im Bereich Wertpapier und Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Des Weiteren erhält die Österreichische Nationalbank (OeNB) laufend Daten, die durch diese ausgewertet und im Lichte des Bankwesengesetzes geprüft werden. Wie bei Banken ab einer Bilanzsumme größer einer Milliarde Euro vorgesehen, ist auch für die Steiermärkische Sparkasse ein Staatskommissär
steiermaerkische.at
Sie können auch lesen