Verlängerung der Produktnutzungsdauer - Ansätze zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung durch Wieder verwendung und Vorbereitung zur ...
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hintergrund // april 2020 Verlängerung der P roduktnutzungsdauer Ansätze zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung durch Wieder verwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung
Impressum Herausgeber: Umweltbundesamt Fachgebiet III 1.5, III 1.2 Postfach 14 06 06813 Dessau-Roßlau Tel: +49 340-2103-0 buergerservice@uba.de Internet: www.umweltbundesamt.de /umweltbundesamt.de /umweltbundesamt /umweltbundesamt /umweltbundesamt Autoren: Hauptautorinnen und -autoren: Susann Krause (III 1.5); Matthias Fabian (III 1.2) Mitautorinnen und -autoren: Nicole Dicke (III 1.2) Marina Köhn (GreenIT) Dr. Hans-Jürgen Baumeister (Green IT) Grit Körber-Ziegengeist (III 1.3) Dr. Ines Oehme (III 1.3) Ines Bockhardt (III 1.1) Lisa Frien-Kossolobow (III 1.1) Thomas Ebert (III 1.3) Redaktion: Susann Krause, Matthias Fabian, Björn Bischoff und Florian Leibner Satz und Layout: le-tex publishing services GmbH Publikationen als pdf: www.umweltbundesamt.de/publikationen Bildquellen: Titel: Shutterstock/VGstockstudio S. 12: Adobe Stock/HollyHarry Stand: April 2020 ISSN 2363-829X
hintergrund // april 2020 Verlängerung der P roduktnutzungsdauer Ansätze zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung durch Wieder verwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung
Inhalt Inhalt Abkürzungsverzeichnis und Glossar��������������������������������������������������������������������������������� 6 Zusammenfassung���������������������������������������������������������������������������������������������������������� 7 1 Einleitung������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 8 1.1 Rechtlicher Rahmen���������������������������������������������������������������������������������������������������� 8 1.2 Akteure����������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11 2 Status Quo in der Praxis: Hemmnisse für die Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung���������������������������������������������������������������������������������������������� 13 2.1 Datenlage und Mengenrelevanz������������������������������������������������������������������������������������ 13 2.2 Hemmnisse ����������������������������������������������������������������������������������������������������������� 13 3 Potentiale����������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 15 3.1 Umweltpotenziale ��������������������������������������������������������������������������������������������������� 15 3.2 Mengenpotenziale��������������������������������������������������������������������������������������������������� 16 3.3 Arbeitsmarktpotenziale��������������������������������������������������������������������������������������������� 16 4 Verlängerung der Produktnutzungsdauer durch Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung�������������������������������������������������������������������� 17 4.1 Quellen von geeigneten Gebraucht-/Altprodukten erschließen ���������������������������������������������� 17 4.2 Prozessabläufe der Erfassung, Prüfung, Reinigung und ggf. Reparatur optimieren����������������������� 18 4.3 Vermarktung von und Nachfrage nach Gebrauchtprodukten stärken ��������������������������������������� 20 4.4 Geeignete Rahmenbedingungen für die Stärkung von WV und VzW schaffen ������������������������������ 22 4.5 Grundlagen für ein Monitoring schaffen�������������������������������������������������������������������������� 23 5 Fazit/Ausblick����������������������������������������������������������������������������������������������������������� 24 6 Übersicht der Überlegungen zur Verlängerung der Produktnutzungsdauer�������������������� 25 Quellenverzeichnis������������������������������������������������������������������������������������������������������� 28 Endnoten ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 31 5
Abkürzungsverzeichnis und Glossar Abkürzungsverzeichnis und Glossar ADP el Abiotic Depletion Potential elements Altprodukte Produkte, welche Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind. (Alt-)Produkte Umfasst sowohl Gebrauchtprodukte, die kein Abfall sind, als auch Altprodukte. AVP Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder Elektroaltgeräte Elektro- und Elektronikgeräte, die Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind. Elektro(alt)geräte Umfasst sowohl gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte, die kein Abfall sind, als auch Elektroaltgeräte. ElektroG Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Gebrauchtprodukt Ein Produkt, welches bereits genutzt wurde und kein Abfall ist. GWP Global Warming Potential KEA Kumulierter Energieaufwand KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz örE Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, in Deutschland vielerorts der Landkreis Optierung Ein nach Landesrecht für die Verwertung und Beseitigung von Altgeräten zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger kann gemäß § 14 Abs. 5 ElektroG sämtliche Altgeräte einer Sammelgruppe für jeweils mindestens zwei Jahre von der Bereitstellung zur Abholung durch entsorgungspflichtige Hersteller ausnehmen (Optierung). Er hat die Altgeräte in diesem Fall in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten für die Wieder verwendung vorzubereiten oder nach § 20 zu behandeln und nach § 22 zu entsorgen. Rebound-Effekt Aufgrund von Kostensenkungen für Produkte, die durch Effizientsteigerungen verursacht werden, erfolgende Verhaltensänderungen der Nutzerinnen und Nutzer, die zu einem höheren Verbrauch führen und die ursprüngli chen Einsparungen teilweise wieder aufheben. Second-Hand-Kaufhaus Ein Einzelhandelsgeschäft, welches ausschließlich oder vor allem Gebrauchtprodukte an private Nutzer verkauft. stiftung ear stiftung elektro-altgeräte register VzW Vorbereitung zur Wiederverwendung WV Wiederverwendung WV-Einrichtung Wiederverwendungseinrichtung; ein Betrieb, der herstellerunabhängig im Bereich Wiederverwendung/Vorbe reitung zur Wiederverwendung tätig ist. 6
Zusammenfassung Zusammenfassung Die zu verzeichnende Verkürzung der Lebens- und Unterschiede zwischen WV und VzW bestehen, Nutzungsdauer von verschiedenen Produktgruppen sind die Abläufe in der Praxis bei den Arbeitsschrit- verbraucht enorme Mengen Energie und beansprucht ten Prüfung, Reinigung und ggf. Reparatur von natürliche Ressourcen. Die Ursachen sind vielfältig. Gebraucht- und Altprodukten oft identisch und Zum einen sind es immer kürzere Innovationszyklen, werden häufig von denselben Akteuren durchgeführt. mangelnde Reparierfähigkeit und schlechte Rahmen- bedingungen für Reparatur, zum anderen trägt das sich Mit diesem Hintergrundpapier möchte das Umwelt- verändernde Konsumverhalten zu immer häufigerem bundesamt Überlegungen zur Diskussion stellen, die Neukauf von Produkten bei. Infolge dessen fallen erheb- folgende Themenbereiche betreffen: liche Mengen von Abfällen an. Von diesen Abfällen wird wiederum nur ein geringer Anteil für die Wiederver- ▸▸ Quellen von (Alt-)Produkten für die Wiederver- wendung vorbereitet und einer erneuten Nutzung als wendung bzw. Vorbereitung zur Wiederverwen- Gebrauchtprodukt zugeführt. Maßnahmen ab dem Ende dung besser erschließen der ersten Produktnutzungsphase mit dem Ziel, einen Dies beinhaltet Ansätze, die Gebraucht- bezie- möglichst langen Gebrauch von Produkten zu erreichen, hungsweise Altprodukte aus privaten Haushalten, leisten maßgebliche Beiträge zur Reduzierung des von der öffentlichen Hand, aus Unternehmen Abfallanfalls und damit zur Ressourcenschonung. einschließlich dem Online-Handel sowie von sonstigen Anfallstellen für eine erneute Verwen- Bereits während der Gestaltung von Produkten sind dung verfügbar machen können. entscheidende Voraussetzungen für eine möglichst lange Produktnutzung zu schaffen, indem wichtige ▸▸ Prozesse der Erfassung, Prüfung, Reinigung und Produkteigenschaften wie Schadstofffreiheit, bzw. ggf. Reparatur verbessern -armut sowie Reparier- und Demontierbarkeit Die skizzierten Ansätze adressieren die separate berücksichtigt werden. Das Positionspapier „Stra- und werterhaltende Erfassung von Altprodukten tegien gegen Obsoleszenz“ (UBA 2017) adressiert sowie erforderliche Qualitätsstandards hinsichtlich wesentliche Handlungsempfehlungen und setzt einen der Aufbereitung der Gebraucht-/Altprodukte. Schwerpunkt darauf, eine gesicherte, möglichst lange Produktlebensdauer einschließlich einer verbesser- ▸▸ Vermarktung und Nachfrage nach Gebrauchtpro- ten Verbraucherinformation zu erreichen. dukten stärken Die Stärkung der Wertschätzung von (Gebraucht-) Das vorliegende Papier setzt an dieser Stelle an Produkten durch Konsumentinnen und Konsumen- und ergänzt die Ansätze zur Verlängerung der ten und die Möglichkeiten im Rahmen der Beschaf- Produktnutzungsdauer, die aus fachlicher Sicht zur fung durch die öffentliche Hand werden durch die Zielerreichung beitragen können. Es bezieht sich auf vorliegenden Überlegungen angesprochen. die Produktgruppen Elektro- und Elektronikgeräte, Möbel, Fahrräder, Sport- und Freizeitgeräte, Einrich- ▸▸ Verbesserte Rahmenbedingungen für die Stär- tungsgegenstände (Bilder, Geschirr), Spielwaren und kung von WV und VzW erreichen Multimedia sowie Taschen und Koffer. Nicht adres- Ein breites Spektrum von rechtlichen Klärungen siert werden Aktivitäten im Zusammenhang mit dem und Setzungen über ökonomische Anreize und Recycling sowie dem Einsatz von Rezyklaten. Förderungen bis hin zur Verbesserung der Perso- nalsituation und Informationslage könnte die Aktivitäten sowohl der Wiederverwendung (WV) als Rahmenbedingungen positiv beeinflussen. auch der Vorbereitung zur Wiederverwendung (VzW) können maßgebliche Beiträge zur Verlängerung der ▸▸ Grundlagen für ein Monitoring schaffen Produktnutzungsdauer und damit zur Abfallvermei- Ideen zur Verbesserung der Datenlage sowie dung und dem Ressourcenschutz darstellen. Diese -qualität bilden die Grundlagen für ein erforder- Aktivitäten weisen zahlreiche Gemeinsamkeiten, aber liches Monitoring, mit dem Entwicklungen in den auch jeweils spezifische Aspekte auf und sollten daher zuvor genannten Feldern überprüft und negativen zusammen gedacht werden. Auch wenn juristisch Entwicklungen vorgebeugt werden kann. 7
1 Einleitung 1 Einleitung Wirtschaftliches Handeln verbraucht in unserer Bereits während der Gestaltung von Produkten sind modernen Produktions- und Konsumgesellschaft entscheidende Voraussetzungen für die Wiederver- enorme Mengen Energie und beansprucht natürliche wendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung Ressourcen. Die zu verzeichnende Verkürzung der zu schaffen, indem wichtige Produkteigenschaften Lebens- und Nutzungsdauer von verschiedenen wie Schadstofffreiheit bzw. -armut und Reparier- Produktgruppen verstärkt dies. Die Ursachen sind und Demontierbarkeit berücksichtigt werden. vielfältig. Zum einen sind es immer kürzere Inno- Aktivitäten und Ansätze ab dem Ende der ersten vationszyklen, mangelnde Reparierfähigkeit und Produktnutzungsphase mit dem Ziel, einen möglichst schlechte Rahmenbedingungen für Reparatur, zum langen Gebrauch von Produkten zu erreichen, anderen trägt das sich verändernde Konsumverhalten leisten maßgebliche Beiträge zur Reduzierung des zu immer häufigerem Neukauf von Produkten bei. Abfallanfalls und damit zur Ressourcenschonung. Infolge dessen fallen trotz bestehender Bemühungen Das Positionspapier „Strategien gegen Obsoleszenz“ zur Abfallvermeidung erhebliche Mengen von Abfäl- (UBA 2017) adressiert wesentliche Handlungsemp- len an. Von diesen Abfällen wird widerum nur ein fehlungen und setzt einen Schwerpunkt darauf, eine geringer Anteil für die Wiederverwendung vorbereitet gesicherte, möglichst lange Produktlebensdauer und einer erneuten Nutzung als Gebrauchtprodukt einschließlich einer verbesserten Verbraucherinfor- zugeführt. In Deutschland stagniert die Abfallmenge mation zu erreichen. in den letzten Jahren auf hohem Niveau mit gewissen jährlichen Schwankungen bei einzelnen Abfall- Das vorliegende Papier setzt an dieser Stelle an und strömen. Im Jahr 2017 fielen ca. 359 Mio. t Abfälle ergänzt bestehende Überlegungen zur Verlängerung an (Nettoaufkommen)1, davon sind ca. 51,8 Mio. t der Produktnutzungsdauer. Dabei werden sowohl Siedlungsabfälle (d. h. ca. 632 kg pro Einwohner und Nutzer von Produkten angesprochen als auch die Jahr) (destatis 2019). Wirtschaftsbeteiligten in den Bereichen Erfassung und Aufbereitung sowie Wiedervermarktung (Folge- Die europäische Kreislaufwirtschaftspolitik zielt auf nutzung) einbezogen. Die Überlegungen beziehen die Vermeidung und Verminderung der mit der Abfall sich auf die Produktgruppen Elektro- und Elektronik- erzeugung und -bewirtschaftung verbundenen nega- geräte, Möbel, Fahrräder, Sport- und Freizeitgeräte, tiven Umweltauswirkungen. Das 2018 verabschiedete Einrichtungsgegenstände (Bilder, Geschirr), Spielwa- europäische Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft ren und Multimedia sowie Taschen und Koffer. Nicht und insbesondere die Richtlinie (EU) 2018/851 adressiert werden Aktivitäten im Zusammenhang mit (EU-KOM 2018) greift dies auf und unterstreicht die dem Recycling sowie dem Einsatz von Rezyklaten. Bedeutung der Abfallvermeidung zur Zielerreichung. Die Stärkung der Abfallvermeidung und der Vorbe- 1.1 Rechtlicher Rahmen reitung zur Wiederverwendung sind in Deutschland Die Abfallvermeidung steht auf der ersten Stufe der mit Bezug zu § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Abfallhierarchie gemäß Artikel 4 der europäischen prioritäre zentrale Aspekte der Kreislaufwirtschaft. Abfallrahmenrichtlinie (ARRL)3 und § 6 Kreislauf- Das 2013 in Deutschland erstmals von der Bundesre- wirtschaftsgesetz (KrWG)4. Abfälle sind demnach gierung verabschiedete Abfallvermeidungsprogramm vorrangig zu vermeiden und – wenn dies nicht des Bundes unter Beteiligung der Länder (AVP) (BMU möglich ist – für die Wiederverwendung vorzuberei- 2013) zeigt dies und führt die Stärkung der Wiederver- ten, und erst, wenn Abfälle nicht vermieden oder für wendung als wichtiges Handlungsfeld auf.2 Auch das die Wiederverwendung vorbereitet werden können, Ressourceneffizienzprogramm II (BMU 2016) benennt zu recyceln, sonstig (insbesondere energetisch) zu die Stärkung der Wiederverwendung als wichtigen verwerten oder zu beseitigen (Abb. 1).5 Gestaltungsansatz zur Förderung von Abfallvermei- dung und Ressourceneffizienz für den Zeitraum 2016 Die Bedeutung der Abfallvermeidung schlägt sich bis 2019. Beide Programme befinden sich aktuell in auch in der rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 29 der Fortschreibung und werden die relevanten Hand- ARRL und § 33 KrWG zur Erstellung von Abfallvermei- lungsempfehlungen weiterentwickeln. dungsprogrammen durch die Mitgliedstaaten nieder. 8
1 Einleitung Abbildung 1 2. Individuelle Inaugenscheinnahme und Begutach- Die Abfallhierarchie tung jedes Einzelstücks an einer Annahmestelle. Im Beisein des Anlieferers wird entschieden, ob der Gegenstand weiter nutzbar ist oder nicht; Vermeidung Annahme nur für die weitere Verwendung geeig- neter Gegenstände: Vorbereitung zur Es handelt sich bei den angenommenen Gegen- Wiederverwendung ständen nicht um Abfall, da der ursprüngliche Verwendungszweck nicht entfällt. In dieser Recycling Konstellation hat der Anlieferer die Sicherheit der weiteren Nutzung jedes einzelnen Gegenstandes Sonstige Verwertung für den ursprünglichen Verwendungszweck. Beseiti gung Durch die Übertragung dieser Rechtsprechung auf andere vergleichbare Stoffströme kann die rechtliche Unsicherheit hinsichtlich der Frage, ob ein Gegen- Quelle: Umweltbundesamt stand Abfall ist oder nicht, deutlich reduziert werden. 1.1.2 Wiederverwendung (WV) 1.1.1 Beginn der Abfalleigenschaft Werden Gebrauchtprodukte einer Wiederverwendung Oft ist eine klare Zuordnung von Gebrauchtwaren zu durch einen anderen Nutzer zugeführt, so trägt (noch) Produkten oder (schon) Abfällen schwer zu dies substanziell zur Abfallvermeidung bei. Dabei treffen. Wann die Abfalleigenschaft beginnt, hängt werden Produkte, die keine Abfälle sind, wieder für rechtlich gesehen vom Einzelfall ab und muss für jedes denselben Zweck verwendet, für den sie ursprüng- einzelne Szenario gesondert betrachtet werden. Die lich bestimmt waren (§ 3 Abs. 21 KrWG). Durch die Auswirkungen der jeweiligen Zuordnung sind für die verlängerte Nutzungsphase der Produkte werden die weitere Handhabung des Produkts bzw. Abfalls enorm. für ihre Herstellung genutzten Umweltressourcen geschont. Die im Zusammenhang mit der gewerblichen Altkleidersammlung ergangene Rechtsprechung 1.1.3 Vorbereitung zur Wiederverwendung (VzW) zum Beginn der Abfalleigenschaft grenzt die zwei Die Wiederverwendung im Sinne der Abfallvermei- im Folgenden beschriebenen, grundsätzlichen dung und damit der ersten Stufe der Abfallhierarchie Konstellationen voreinander ab. Die in der Praxis ist nur möglich, solange es sich um ein Produkt vorhandenen, konkreten Arten der Annahme von und nicht um Abfall handelt. Produkte werden im Dingen durch Wiederverwendungseinrichtungen und juristischen Sinne Abfall, wenn sich ihr Besitzer erfassende Akteure können diesen jeweils zugeordnet der Dinge entledigt, entledigen will oder entledigen werden (Sander et al. 2019, S. 196 ff.):6 muss (vgl. § 3 Abs. 1–4 KrWG). Die Entscheidung, wann ein Produkt zu Abfall wird, liegt damit in der 1. Pauschale Annahme von Gegenständen an einer Regel „in der Hand“ des Besitzers. Bedingt durch die Annahmestelle, die zu einem späteren Zeitpunkt „subjektive Abfalleigenschaft“ können sogar voll eine Begutachtung und Sortierung zwischen funktionsfähige, noch original verpackte Produkte unmittelbar weiter nutzbaren und nicht weiter Abfall sein. Aber auch gebrauchte Dinge sind oftmals nutzbaren Gegenständen durchführt: noch in einem guten Zustand und könnten weiter Es handelt sich bei den Gegenständen um Abfall, genutzt werden. Sie werden aus verschiedenen da der ursprüngliche Verwendungszweck entfällt. Gründen entsorgt und damit zu Abfall.7 Dies begründet sich darin, dass der Anlieferer nur die bloße Hoffnung auf weitere Nutzung entspre- Solche gut erhaltenen Altprodukte lassen sich so chend der ursprünglichen Zweckbestimmung hat, aufbereiten, dass sie kein Abfall mehr sind8 und jedoch keine diesbezügliche Gewissheit besteht. anschließend erneut als Produkte genutzt werden Er hat überdies keine Kontrollmöglichkeit zum können. Bei dieser sogenannten „Vorbereitung weiteren Umgang mit den Gegenständen. zur Wiederverwendung“ (VzW), der zweiten Stufe 9
1 Einleitung der Abfallhierarchie, handelt es sich um jedes Altprodukten findet die weitere Nutzung erst im Verwertungsverfahren der Prüfung, Reinigung und Anschluss an eine erfolgreiche VzW statt (Sander Reparatur von Altprodukten, bei dem Altprodukte so et al. 2019, S. 236 ff.). vorbereitet werden, dass sie unmittelbar wieder für ihren ursprünglichen Zweck einsatzbereit sind (vgl. Sowohl bei der WV als auch der VzW kommt es § 3 Abs. 24 KrWG; Art. 3 Nr. 16 ARRL). darauf an, dass das Produkt später wieder für denselben Zweck verwendet wird, für den es 1.1.4 Gemeinsamkeiten und Unterschiede ursprünglich bestimmt war. Bei einer Abwendung von WV und VzW vom ursprünglichen Verwendungszweck oder einer Aus abfallrechtlicher Sicht ist eine klare Trennung intensiven Aufbereitung beispielsweise auf stofflicher der WV von der VzW erforderlich, da Betriebe, die Ebene ist die Grenze zum Recycling (§ 3 Abs. 23, eine VzW durchführen, abfallrechtlichen Pflichten 25 KrWG; Petersen, in: Jarass/Petersen, KrWG § 3 unterliegen.9 Im Gebrauchtwarenhandel sind diese Rn. 339 ff.; Delfs, in: Schmehl, KrWG § 3 Rn. 116; Pflichten hingegen nicht einschlägig. Entscheidend BT-Drs. 17/6052, S. 75) und der nochmals nachrangi- für die Abgrenzung von Prozessen der WV und gen niederwertigeren, sonstigen Verwertung (energe- der VzW ist das Vorliegen der Abfalleigenschaft: tische Verwertung, Verfüllung) zu ziehen. Während es sich bei der WV um eine Maßnahme zur Abfallvermeidung handelt (vgl. § 3 Abs. 20 Eine Übersicht über die Unterscheidung von WV und KrWG), ist die VzW ein Verwertungsverfahren für VzW im Lebenszyklus eines Produktes enthält Abb. 2. entstandene Abfälle (§ 3 Abs. 23 i. V. m. Abs. 24 KrWG), welches bei erfolgreichem Durchlaufen Auch wenn juristisch wesentliche Unterschiede und der Einhaltung weiterer Anforderungen nach zwischen WV und VzW bestehen, sind die Abläufe in § 5 KrWG zu einem Ende der Abfalleigenschaft10 der Praxis bei den Arbeitsschritten Prüfung, Reini- und zu einer sich daran anschließenden weiteren gung und ggf. Reparatur von Gebraucht- und Altpro- Nutzung führt. Eine WV kann dementsprechend dukten oft identisch und werden häufig von densel- bei Gebrauchtprodukten unmittelbar erfolgen, bei ben Akteuren durchgeführt (von Gries et al. 2017). Abbildung 2 Wiederverwendung von Gebrauchtprodukten und Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altprodukten Produkt Abfall Wiederverwendung Vorbereitung zur Wieder verwendung Gebraucht Reparatur/ Altprodukt: produkt: Produkt Neuprodukt: Direkter herstellung 1. Nutzung Verkauf/ Erfassung/ Folge Weitergabe Separierung nutzung Recycling Quelle: Umweltbundesamt 10
1 Einleitung Abbildung 3 Prozess der Wiederverwendung bzw. Vorbereitung zur Wiederverwendung in Wiederverwendungs einrichtungen Prozess der Vorbereitung zur Wiederverwendung Sicherheits prüfung Ggf. Daten Sichtprüfung, Anlieferung, Inventari Reinigung, löschung, ggf. Endkontrolle Abholung sierung ggf. Reparatur Software Befragung updates Funktions prüfung Ggf. erneute Prüfung nach Reparatur * Die Reihenfolge der Arbeitsschritte kann je nach Produktgruppe und Abfallstrom unterschiedlich sein. Quelle: Umweltbundesamt Sowohl Alt- als auch Gebrauchtprodukte durchlaufen ▸▸ sozialwirtschaftlich oder herstellerunabhängig- vor dem Verkauf in z. B. Second-Hand-Kaufhäusern privatwirtschaftlich organisiert sind beziehungs- aus Gründen der Akzeptanz beim Kunden und der weise von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ- Produkthaftungsregelungen (insbes. § 3 ProdSG11) gern betrieben werden. entsprechende Arbeitsschritte (vgl. Abb. 3). Es besteht zudem ein identischer Absatzmarkt für die gebrauch- Aktuell sind in Deutschland in diesem Bereich insge- ten, beziehungsweise erfolgreich für die Wiederver- samt ca. 400 sozialwirtschaftliche Betriebe tätig (von wendung vorbereiteten Produkte. Für Betriebe, die Gries et al. 2017; Schomerus und Fabian et al. 2014), bereits Reparaturdienstleistungen erbringen und mit die Reparaturwerkstätten, Wiederaufbereitungs- Gebrauchtprodukten handeln, könnten Aktivitäten unternehmen und/oder Second-Hand-Kaufhäuser im Bereich der VzW als weiteres Geschäftsfeld betreiben. Daneben gibt es solche Betriebe, die interessant sein. gewerblich und gewinnorientiert, aber von den Produktherstellern unabhängig, wirtschaften (Scho- 1.2 Akteure merus und Fabian et al. 2014). Auch die öffentlich- Der Blick auf die in diesem Hintergrundpapier rechtlichen Entsorgungsträger (örE) spielen in diesem betrachteten Wiederverwendungseinrichtungen in Bereich eine wichtige Rolle. Im Weiteren werden vor Deutschland zeigt ein sehr heterogenes Bild. Unter allem diese öffentlichen, privat- und sozialwirtschaft- WV-Einrichtungen versteht dieses Hintergrundpapier lich organisierten Betriebe betrachtet. Einrichtungen, Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die in diesem ▸▸ die Produkte einer Wiederverwendung zuführen Feld tätigen Betriebe zum Teil stark unterscheiden im („Gebrauchtwarenhandel“, „Second-Hand- Hinblick auf Kaufhäuser“ etc.) und/oder Altprodukte für die Wiederverwendung vorbereiten und einer weite- ren Nutzung zuführen sowie 11
1 Einleitung ▸▸ die Organisationsformen (vom Gebrauchtwa- (i. d. S. für Elektro(alt)geräte auch Broehl-Kerner und renkaufhaus als Teil der öffentlich-rechtlichen Elander et al. 2012, S. 33; Schomerus und Fabian Entsorgungsträger (örE) bis zum gemeinnützigen et al. 2014, S. 49; Jepsen und Vollmer 2015, S. 6). Sozialbetrieb ohne kommunale Anteilseigner oder privatwirtschaftliche Betriebe), Private Initiativen (z. B. Repair Cafés), bei denen Konsumentinnen und Konsumenten Gebrauchtpro- ▸▸ das Qualifikationsniveau (vom zeitlich befristet dukte unter Anleitung selbst aufbereiten/reparieren, beschäftigten fachfremden Langzeitarbeitslosen um sie anschließend weiter zu nutzen, tragen eben- bis hin zum unbefristet angestellten, einschlägig falls zur Verlängerung der Produktnutzungsdauer qualifizierten Beschäftigten) und bei, sie werden hier jedoch nicht berücksichtigt. Weiterhin wird der Bereich des Online-Handels ▸▸ die Finanzierungsbasis (Mittel stammen aus gebrauchter Produkte im Consumer-to-Consumer- dem Gebührenhaushalt des örE, aus sozial- und (C2C-)-Bereich ausgeklammert, da die Informati- arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen oder aus onsgrundlage für diesen Bereich als Voraussetzung Verkaufserlösen) für die Formulierung von Handlungsempfehlungen derzeit unzureichend ist. 12
2 Status Quo in der Praxis: Hemmnisse für die Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung 2 Status Quo in der Praxis: Hemmnisse für die Wieder verwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.1 Datenlage und Mengenrelevanz ▸▸ geeigneten, aber nicht mehr benötigten gebrauch- Derzeit wird nur ein geringer Anteil der (Alt-)Produkte ten Produkten, welche die öffentliche Hand, der WV und VzW zugeführt. Die Datenlage über Wirtschaftsunternehmen und private Haushalte bestehende Aktivitäten in Deutschland ist jedoch besitzen und für eine genauere Quantifizierung unzureichend. Schwierigkeiten ergeben sich auch bei der Frage, ▸▸ Abfällen, die bei den öffentlich-rechtlichen wie der Erfolg von Abfallvermeidungsmaßnahmen Entsorgungsträgern oder anderen Akteuren gemessen werden kann. Das KrWG verlangt die erfasst wurden und in der Regel einem Recycling, Benennung zweckmäßiger Maßstäbe für festgelegte einer energetischen Verwertung oder Beseitigung Abfallvermeidungsmaßnahmen, z. B. auch im Bereich zugeführt werden. Wiederverwendung, anhand derer die erzielten Fort- schritte überwacht werden sollen. Im Rahmen eines Die Gründe, warum Wiederverwendungseinrich- Forschungsprojektes wurden mögliche Bewertungs- tungen keinen optimalen Zugang zu geeigneten maßstäbe und Indikatoren hinsichtlich der Geeignet- (Alt-)Produkten erhalten, können je nach Akteur, der heit für die Erfolgskontrolle bestehender Abfallver- über die in Frage kommenden Gebraucht-/Altpro- meidungsmaßnahmen untersucht und dabei auch dukte verfügt, unterschiedlich sein. die dafür notwendigen Datenerfassungskonzepte geprüft (Wilts et al. 2018). Darüber hinaus unterlie- ▸▸ Gewerbliche Akteure sind oft nicht genügend gen Akteure, die mit Gebrauchtprodukten handeln, für das Thema sensibilisiert und vor allem keinen Mengenmeldepflichten wie sie das Abfallrecht darauf bedacht, in kurzer Zeit größere Mengen für die Entsorgungsbranche kennt. Aber auch für die überschüssige (Alt-)Produkte abzugeben. Aus abfallrechtlich regulierte VzW ist die Datengrundlage dem Online-Handel ist die mutwillige Zerstörung für die hier adressierten Produktgruppen schwach, von funktionstüchtiger, oft sogar von neuwer- da auf Bundesebene keine spezifischen, gebündelten tiger (Retour-)Ware bekannt, insbesondere von Daten z. B. für Möbel oder Hausrat vorliegen. Für Elektrogeräten, aber auch anderen Gegenständen Elektro- und Elektronikaltgeräte bewegt sich der wie Textilien, Büchern, CDs oder Lebensmitteln Anteil der VzW am Abfallaufkommen ausweislich der (Esser et al. 2018). Dies ist darin begründet, dass gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz gemelde- die Warenvernichtung für die Unternehmen ten Daten zwischen nur ein bis zwei Prozent mit leicht wirtschaftlich günstiger als die Weitergabe ist. steigender Tendenz (Sander et al. 2019, S. 293 ff.). Beispielsweise erschwert die Umsatzsteuerpflicht für gemeinnützige Sachspenden die Weitergabe 2.2 Hemmnisse und begünstigt die Vernichtung der Waren In der Praxis bestehen derzeit gewichtige Hemm- (Hielscher 2018). nisse für die WV und VzW. Eine große Hürde ist der nicht gegebene oder nicht ausreichende Zugang ▸▸ Bei der Sammlung bzw. Rücknahme von der Wiederverwendungseinrichtungen zu „guten“, (Alt-)Produkten erfolgen regelmäßig erhebliche wiederverwendbaren Produkten bzw. Abfällen, Beschädigungen, die aus der Handhabung an den die für die Wiederverwendung vorbereitet werden Erfassungsstellen (insbesondere: Einwerfen in können. Je nach Stoffstrom können die Gründe im Sammelbehältnisse, Transport) sowie aufgrund Detail unterschiedlich sein, beziehen sich jedoch von Witterungseinflüssen und Vandalismus grundsätzlich auf den Zugang zu entstehen. Auch die sogenannte „Beraubung“, also der Diebstahl der an der Straße zur Abholung bereitgestellten Altprodukte, stellt ein (lokal in unterschiedlicher Intensität bestehendes) Problem dar. 13
2 Status Quo in der Praxis: Hemmnisse für die Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung ▸▸ Private Haushalte geben bei einem Neukauf die ▸▸ Eine Richtlinie (Rat der IT-Beauftragten 2013) ersetzten Produkte mitunter nicht zeitnah ab, sieht für die Bundesverwaltung vor, dass IT-Altge- sondern verwahren sie als „Backup-Lösung“ räte, sofern eine wirtschaftliche Verwertung zu für den Notfall (z. B. Ausfall des neu gekauften erwarten ist, über die Zoll-Auktion des Bundes- Produkts), aus produktspezifischen Gründen (z. B. ministeriums der Finanzen anzubieten sind. persönliche Daten auf Speichermedien von IKT- Alternativ ist auch eine Abgabe an Schulen, durch Geräten) oder schlicht aus Bequemlichkeit, weil öffentliche Mittel finanzierte oder gemeinnützige der Verkauf bzw. die Entsorgung aufwändig sind. Einrichtungen zulässig. Ist die Veräußerung nicht wirtschaftlich und bestehen keine anderweitigen Ein weiteres wichtiges Hemmniss der (Vorbereitung vertraglichen Regelungen, sind die IT-Altgeräte zur) Wiederverwendung sind rechtliche Unsicherhei- einem Entsorgungsfachbetrieb bzw. dem ten, insbesondere bei der Abgrenzung von Abfall und Hersteller zur Entsorgung zu übergeben. Diese Gebrauchtprodukt sowie Fragen der Produkthaftung. Regelungen verhindern die gezielte Weitergabe von Vermögensgegenständen, insbesondere von Darüber hinaus bestehen eine Reihe von Gründen, nicht mehr benötigten IKT-Produkten, an Betriebe die den Absatz von wiederaufbereiteten Produkten der WV bzw. VzW. negativ beeinflussen: ▸▸ Es besteht bei Verbraucherinnen und Verbrau- ▸▸ Zu gewährende Gewährleistung beim gewerbli- chern ein Wissensdefizit über Rückgabeorte für chen Verkauf und Einkauf (Ausschreibungsbedin- Altgeräte. Der mit einer Rückgabe verbundene gungen). Aufwand (u. a. Entfernung zur Erfassungsstelle) kann die Rückgabemengen potenziell beeinträch- ▸▸ Ökonomische Rahmenbedingungen: relativ tigen. niedrige Kosten für Neuprodukte im Vergleich zu hohen Kosten insbesondere für Reparaturen in ▸▸ Wiederverwendungseinrichtungen haben Deutschland (hohe Lohnkosten, für herstellerun- Schwierigkeiten, an ausreichende Mengen abhängige Betriebe nur schwer erhältliche und qualitativ hochwertiger, bei öffentlich-rechtlichen kostenintensive Ersatzteile, fehlende Reparaturan- Entsorgungsträgern gesammelten Altgeräten zu leitungen) (UBA 2017). gelangen. Diese dürfen ohne „Optierung“ gemäß § 14 Abs. 5 ElektroG12 an den Sammelstellen keine ▸▸ Fehlende Qualitätsstandards der Branche sowie Altgeräte separieren und kooperieren auch im damit verbundene negative Außenwirkung. Optierungsfall bislang nur in wenigen Fällen mit Wiederverwendungseinrichtungen. ▸▸ Große Abnahmemengen von mitunter über 20.000 Stück je Produktgruppe sowie deren ▸▸ Der Zustand der Altgeräte an Erstbehandlungs- Ersatzteile stehen in der Regel nicht regelmäßig anlagen lässt eine VzW aufgrund von Beschä- zum gewünschten Zeitpunkt und in identischer digungen bei der Erfassung in aller Regel nicht Ausführung zur Verfügung, so dass die öffentliche mehr zu. Erfolgt keine frühzeitige Separierung an Hand selten auf Gebrauchtprodukte zurückgreift. den Sammel- und Rücknahmestellen, sind diese Altgeräte für eine weitere Nutzung verloren. Für die Produktgruppe der Elektro- und Elektronikge- räte bestehen ergänzend insbesondere die folgenden ▸▸ Die rechtlichen Vorgaben des ElektroG zur Zerti- spezifischen Hemmnisse (Löhle et al. 2016, S. 31 ff. fizierung von Erstbehandlungsanlagen sind nicht m. w. N.; Schomerus und Fabian et al. 2014, S. 74 ff. auf die VzW zugeschnitten. m. w. N.; Sander et al. 2019, S. 274 ff.): ▸▸ Speziell benötigte Reparaturwerkzeuge sind ▸▸ Es ist für einige Geräte kaum und für andere nur sehr häufig nicht vorhanden. zeit- und kostenintensiv möglich, die gespeicherten Daten sicher und vollständig zu löschen. Daher ▸▸ Softwareupdates stehen nicht (mehr) zur Verfü- werden Datenträger oftmals physisch zerstört und gung. stehen für eine weitere Nutzung nicht zur Verfügung. 14
3 Potenziale 3 Potenziale 3.1 Umweltpotenziale des Ressourcenverbrauchs in den Blick, lohnt eine Die verlängerte Nutzung von Gebrauchtprodukten13 längere Nutzung von Elektrogeräten fast immer hat gegenüber dem Recycling, der sonstigen (insbe- (Sander et al. 2019, S. 177; mit ähnlicher Grundaus- sondere energetischen) Verwertung und der Beseiti- sage Maga et al. 2018). gung von Abfällen wesentliche ökologische Vorteile. Ersetzt eine verlängerte Nutzung von Gebrauchtpro- Aus Gründen der Verhinderung einer Freisetzung von dukten die Anschaffung von Neuprodukten, kann Schadstoffen durch nicht-ordnungsgemäße Entsor- dies zu einer Vermeidung negativer Umweltauswir- gung sollte nur in wenigen ausgewählten Fällen auf kungen der Rohstoffgewinnung beziehungsweise eine Verlängerung der Nutzungsdauer durch WV bzw. des Anbaus nachwachsender Rohstoffe und im VzW verzichtet werden. Dabei handelt es sich um Herstellungsprozess beitragen. Die geringere Neupro- duktion führt letztlich auch zu einer Verringerung der ▸▸ FCKW-haltige Kältegeräte, anfallenden Abfallmengen. Die Abfälle werden zwar oftmals dem Recycling zugeführt; gleichwohl können ▸▸ asbesthaltige Geräte, beim Recycling Rohstoffe nur teilweise und mitunter in geringerer Materialqualität – und dies mit erheb- ▸▸ Bildschirmgeräte mit quecksilberhaltiger Hinter- lichem logistischem und technischem Aufwand – in grundbeleuchtung sowie mit bleihaltigen Gläsern den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Erfolgt und Bleifritten, eine energetische Verwertung oder Beseitigung, gehen die wertvollen Rohstoffe ohnehin weitgehend ▸▸ Geräte mit Nickel-Cadmium-Akkumulatoren, verloren (Sander et al. 2019, S. 177 ff.). Eine möglichst sofern ein Ersatz der Nickel-Cadmium-Akkus lange Nutzung ist daher bei den meisten in Frage durch nicht-Cadmium-haltige Akkus im Rahmen kommenden Produktgruppen aus dem haushalts- der (Vorbereitung zur) Wiederverwendung nicht nahen Bereich, z. B. bei Möbeln, Textilien, Hausrat, erfolgt bzw. erfolgen kann, Fahrrädern, Spielzeug, Büchern und ähnlichen Produkten grundsätzlich ökologisch sinnvoll und ▸▸ Nachtspeicherheizgeräte, in denen Chrom (VI) aus trägt zur Ressourcenschonung bei. der Nutzungsphase enthalten ist.17 Bei Produkten, die auch während ihrer Nutzung Den dargestellten ökologischen Vorteilen einer Ressourcen in Anspruch nehmen (insbesondere verlängerten Nutzungsdauer können Rebound-Effekte Energieverbrauch von Elektrogeräten), sind diese entgegenwirken (Sander et al. 2019, S. 131), z. B. Verbräuche bei der ökologischen Bewertung einer wenn ein wiederverwendetes Gebrauchtprodukt verlängerten Nutzungsdauer zu berücksichtigen. keinen Neukauf verhindert, sondern zusätzlich Bei Betrachtung des gesamten Lebenszyklus führt genutzt wird.18 Die Wahrscheinlichkeit solcher eine verlängerte Nutzungsdauer von Elektro- und Effekte, aber auch der Umweltauswirkungen selbst Elektronikgeräten oftmals zu einer Energieeinspa- sind stark von den unterschiedlichen Produktgrup- rung im Vergleich zu einem frühzeitigen Ersatz pen sowie dem Nutzungsverhalten, der Nutzungs- durch ein Neuprodukt. Eine längere Nutzung lohnt dauer und -intensität und den konkret genutzten im Hinblick auf den Energieverbrauch immer dann, Produkten (Baujahr, Marke und Modell) abhängig. wenn die Effizienzgewinne neuer Produkte in der Die Wirkungen auf die Umwelt sind schwer zu Nutzungsphase geringer sind als der zusätzliche quantifizieren, da die Berechnung der Effekte je nach Energieverbrauch für Produktion und Entsorgung Methoden und Parametern im Rahmen von Lebens- des Produktes. Dies ist für die weit überwiegende zyklusanalysen zu unterschiedlichen Ergebnissen Zahl der untersuchten Produkte der Fall; für keine führen können. Nicht zuletzt deshalb ist es schwierig, untersuchte Produktgruppe kann generell gefolgert eine exakte Quantifizierung der ökologischen Vorteile werden, dass eine verlängerte Nutzung bezogen auf einer verlängerten Nutzungsdauer von Gebrauchtpro- die Wirkungskategorien GWP14, ADP el15 und KEA16 dukten für eine gesamte Produktgruppe vorzuneh- ökologisch nachteilig ist. Nimmt man Indikatoren men (Sander et al. 2019, S. 120 ff.). 15
3 Potenziale 3.2 Mengenpotenziale ausreicht. Auch bei zurückhaltender Interpretation Derzeit fehlt eine fundierte Datengrundlage zum aufgrund der bestehenden Datenunsicherheiten Mengenpotenzial wiederverwendbarer Güter der könne jedoch – insbesondere bei Erreichen der euro- verschiedenen Produktgruppen. Eine Studie im parechtlich vorgegebenen Mindestsammelmengen – Auftrag des UBA (von Gries et al. 2017) untersuchte von einem signifikanten Mengenpotenzial ausgegan- für die Produktgruppen Elektro- und Elektronikge- gen werden, dessen Erschließung angestrebt werden räte, Möbel und Textilien die Mengen wiederverwen- sollte (Sander et al. 2019, S. 329 f.). deter Produkte, die über ausgewählte Wiederverwen- dungseinrichtungen derzeit in der Praxis umgesetzt 3.3 Arbeitsmarktpotenziale werden.19 Dafür wurden 400 Wiederverwendungs- Aktivitäten der WV und Vorbereitung zur Wieder- einrichtungen online befragt. Werden diese Werte auf verwendung schaffen und sichern Arbeitsplätze das gesamte Bundesgebiet unter der Annahme eines vor Ort in Deutschland (Europäisches Parlament flächendeckenden Netzes vergleichbarer Wieder- 2017, Erwägung H; VKU 2018, S. 12 f.), während verwendungseinrichtungen extrapoliert,20 ergeben die Produktion von neuen Produkten oftmals im sich umgesetzte Mengen in Höhe von 4,2 Prozent inner- und insbesondere außereuropäischen Ausland des Abfallaufkommens für Möbel, 2,75 Prozent für stattfindet. Die Wiederverwendungsbranche bietet Textilien und zwischen 1,17 und 2,97 Prozent für signifikante Arbeitsmarktpotenziale. Das Euro- Elektro- und Elektronikgeräte.21 Für den Abfallstrom päische Parlament schätzt in einem Bericht vom der Alttextilien ermittelte eine Studie im Auftrag des Juli 2017 das europaweite Potential auf mehr als bvse-Fachverbands Textilrecycling (Korolkow 2015), 200.000 lokale Arbeitsplätze unter der Annahme, dass im Jahr 2015 von einem geschätzten Sammel- dass nur 1 % der kommunalen Abfälle in Europa für aufkommen von rund 1 Mio. Tonnen 54 Prozent die Wiederverwendung vorbereitet würden (Europäi- (546.000 t) von professionellen Textilverwertern sches Parlament 2017, Erwägung AD). Die Datenlage für die Wiederverwendung vorbereitet wurden. Das zur Beschäftigung im Bereich der WV (einschließlich bestehende Potenzial wird auf 66 Prozent geschätzt VzW) sowie zu Arbeitsmarktpotenzialen, die aus (Korolkow 2015, S. 20 f., 34). Allerdings werden nur einer Stärkung der WV (sowie der VzW) resultieren vier Prozent der für die Wiederverwendung vorberei- könnten, ist derzeit jedoch unzureichend. In anderen teten Menge weiter in Deutschland genutzt (Korolkow EU-Mitgliedstaaten wird teilweise auf ältere Untersu- 2015, S. 24). chungen Bezug genommen, die für eine Aufbereitung eine deutlich höhere Arbeitsplatzanzahl pro umge- Für die VzW von Elektro- und Elektronikaltgeräten setzter Abfallmenge angeben, als für das Recycling deuten Pilotversuche und Erkenntnisse von Praxisak- oder die Beseitigung derselben Menge (Spanish Royal teuren (v. a. aus dem europäischen Ausland) darauf Decree 110/2015, S. 9 f.). Für die Produktgruppe der hin, dass – entsprechende Bemühungen vorausge- Elektro- und Elektronikgeräte kommt eine Studie im setzt – zumindest bis zu 5 Prozent aller erfassten Auftrag des UBA zu dem Ergebnis, dass eine präzise Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten für die Potenzialabschätzung bezogen auf die VzW aufgrund Wiederverwendung vorbereitet und erfolgreich einer der unzureichenden Datenlage über die aufbereiteten weiteren Nutzung zugeführt werden können.22 Eine Mengen derzeit nicht möglich ist. Rechnet man Studie im Auftrag des UBA kommt, bezogen auf vorhandene Daten auf das Bundesgebiet hoch, ergebe Deutschland, zu dem Ergebnis, dass die Datenlage sich ein Potenzial von ca. 6.600 bis zu ca. 129.000 für eine genaue Potenzialabschätzung derzeit nicht Arbeitsplätzen (Sander et al. 2019, S. 346 ff.). 16
4 Verlängerung der Produktnutzungsdauer durch Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung 4 Verlängerung der Produktnutzungsdauer durch Wieder verwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung Im Folgenden werden Ansätze skizziert, um die Im Bereich der IKT-Beschaffung halten wir für Potentiale der WV und der VzW zu erschließen und sinnvoll, dass Behörden zur Bereitstellung funk- mit der verlängerten Nutzung von Produkten maßgeb- tionstüchtiger IKT zum Zweck der (Vorbereitung liche Beiträge zur Ressourcenschonung zu leisten. zur) Wiederverwendung verpflichtet werden. Bei Dabei werden, untergliedert in die verschiedenen bereits existierenden oder im Aufbau befindlichen Ansatzpunkte, sowohl logistische und technische als Einrichtungen zur zentralisierten IT-Beschaffung auch ökonomische Aspekte aufgegriffen, die bei der auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene wäre Ableitung konkreter Maßnahmen zu berücksichtigen es empfehlenswert, einen geregelten Prozess zu sind. Diese Handlungsempfehlungen sind ergänzend installieren, der die Weitergabe von (Alt-)Produkten zur UBA-Position „Strategien gegen Obsoleszenz“ zum Zweck der WV bzw. VzW sicherstellt. IKT sollte (UBA 2017) zu verstehen. nur dann einer Schadstoffentfrachtung und Wertstoff separierung mit dem Ziel des Recyclings zugeführt 4.1 Quellen von geeigneten Gebraucht-/ werden, wenn eine weitere Nutzung nicht möglich Altprodukten erschließen ist. Sie könnte einzelne wie auch zentrale Beschaf- fungsstellen dazu verpflichten, vor einer anstehenden 4.1.1 Private Haushalte zur Abgabe von nicht mehr Aussonderung von Vermögensgegenständen inner- benötigten (Alt-)Produkten an dafür vorgesehenen halb der Behörden des Bundes zu prüfen, ob eine Stellen motivieren weitere Nutzung möglich ist. Als mögliche Plattform Um eine möglichst lange Nutzungsdauer von Produk- für die Vermarktung zwischen Behörden könnten ten zu erreichen, ist es notwendig, private Haushalte existierende E-Vergabeshops dienen. zu motivieren, die oft in Kellern und Abstellräumen gesammelten, nicht mehr benötigten (Alt-)Produkte In Leasing und Contracting-Verträgen können zum Zweck der WV bzw. VzW an dafür vorgesehe- darüber hinaus Vorgaben für eine Nutzungsdauerver- nen Stellen (z. B. örE, Second-Hand-Kaufhäuser) längerung, wie bspw. das Remanufacturing oder eine abzugeben. Dabei ist insbesondere bei IT-Geräten Überlassung zur Weiternutzung nach Vertragsende eine zeitnahe Abgabe erforderlich, damit für diese getroffen werden. Geräte noch ein Markt besteht. Hierfür bieten sich beispielsweise durch die öffentliche Hand initiierte 4.1.3 Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Kommunikationskampagnen oder kommunal organi- Wiederverwendungseinrichtungen zur Abgabe von sierte Aktionstage an. Ergänzend können Schulen im (Alt-)Produkten herbeiführen Rahmen von Projekten eingebunden werden. Der praxisorientierte und vertiefte Austausch im Rahmen der Abfallvermeidungs-Dialoge verdeut- 4.1.2 Abgabe von (Alt-)Produkten durch die öffent- lichte im Ergebnis, dass es zur Potenzialnutzung liche Hand verbessern notwendig ist, in der Praxis geeignete Netzwerke Die öffentliche Hand in Deutschland kauft jährlich aufzubauen und zu pflegen, um nicht mehr benötigte Produkte und Dienstleistungen im Wert von ca. (Alt-)Produkte aus Unternehmen besser erschließen 300 Milliarden Euro ein (UBA o. J.). Damit birgt der zu können (Jepsen und Vollmer 2015). Dafür ist es Bereich der Bundes-, Landes- und kommunalen zielführend, wenn Wiederverwendungseinrich- Einrichtungen ein erhebliches Wiederverwendungs- tungen und Unternehmen, in denen die nicht mehr potenzial. Diesem Potenzial entgegen stehen jedoch benötigten (Alt-)Produkte anfallen, gut zusammen- häufig spezifische Vorgaben, die eine Weitergabe arbeiten. Darüber hinaus könnten die Hersteller von (Alt-)Produkten und damit eine Folgenutzung verfügbare Produkte mit leichten Beschädigungen verhindern, wie beispielsweise die Vorgabe, dass die oder Fehlchargen (Sicherheitsaspekte ausgenommen) Wirtschaftlichkeit der Abgabe gegeben sein muss.23 an die Wiederverwendungseinrichtungen abgeben. Die Hersteller und andere Unternehmen könnten auch selbst die (Alt-)Produkte einer weiteren Nutzung 17
4 Verlängerung der Produktnutzungsdauer durch Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung zuführen und Wiederverwendungspotenziale im untersucht. Insbesondere sollen die Beweggründe Unternehmen heben. Der Bund könnte zur Unterstüt- für dieses Verhalten identifiziert und Handlungs- zung geeignete Veranstaltungsformate wie Dialoge, empfehlungen erarbeitet werden, um der Zerstörung Workshops, Tagungen anbieten. neuer Produkte einschließlich der Verpackungen mit geeigneten Maßnahmen entgegenzusteuern. Dabei 4.1.4 Kooperationen zwischen WV-Einrichtungen wird weiterer Forschungsbedarf unter anderem mit und Anfallstellen größerer Mengen potenziell Blick darauf gesehen, ob die bestehende Steuerge- wiederverwendbarer (Alt-)Produkte (insbesondere setzgebung Spenden gegenüber der Vernichtung der örE, Handel) herbeiführen Produkte wirtschaftlich schlechter stellt und sich Der Erfolg der WV und VzW hängt in starkem Maße gegebenenfalls hemmend auf die Bereitschaft von davon ab, ob und wenn ja, wie die Akteure, bei Unternehmen zu Produktspenden auswirkt. Auch denen signifikante Mengen an potenziell für die WV wird beispielsweise untersucht, ob eine Marktregu- bzw. VzW geeigneten (Alt-)Produkten anfallen, und lierung in Form von Verboten, eine Obhutspflicht die Wiederverwendungseinrichtungen miteinander oder eine Spendenpflicht der Warenvernichtung und kooperieren. So ist es wichtig, dass WV-Einrichtun- Ressourcenverschwendung entgegengesetzt werden gen den benötigten Zugang zu den erforderlichen kann.24 Mitte Juni 2019 wurde das Thema auch auf Mengen an (Alt-)Produkten erhalten (Europäisches einer Fachtagung diskutiert (BMU 2019). Im August Parlament 2017, Forderung 22; Löhle et al. 2016, 2019 legte das BMU in seinem Entwurf für eine S. 71 f.; Schomerus und Fabian et al. 2014, S. 154 ff. Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für den m. w. N.; VKU 2017, S. 35; Sander et al. 2019, S. 282 f., Umgang mit Retour- und Überhangware das Konzept 387 ff., 389 ff.). für eine Obhutspflicht vor, damit funktionstüchtige Produkte weiter genutzt werden können (BMU Von den Anfallstellen müssen diese (Alt-)Produkte 2019 a). zu den Trägern der WV bzw. VzW gelangen. Positive Beispiele aus der Praxis belegen, dass es erfolgreiche, Ergänzend zu möglichen rechtlichen Anpassungen praktikable Lösungen zur Stärkung der WV und VzW ist es wünscheswert, dass Bund, Länder und Kommu- durch ein engagiertes und kooperatives Zusammen- nen, aber auch Umwelt- und Verbraucherschutzver- wirken der relevanten Akteure gibt. Eine Schlüs- bände Konsumentinnen und Konsumenten für dieses selrolle nehmen hier neben den WV-Einrichtungen Thema sensibilisieren. Ein nachhaltiger Konsum die örE ein (für eine Reihe von Beispielen siehe VKU kann nur mit Informationsmaßnahmen zur Sensibili- 2018, S. 16 ff.). Aber auch andere Akteure (z. B. der sierung gegen Ressourcenverschwendung und damit Handel), die Altprodukte erfassen, können maßgeb- einer größeren Wertschätzung für Konsumgüter lich zu einer Stärkung der WV und VzW beitragen, entwickelt werden. wenn sie mit WV-Einrichtungen kooperieren. 4.2 Prozessabläufe der Erfassung, Prüfung, Um Kooperationen dieser Akteure zu mehren, sollten Reinigung und ggf. Reparatur optimieren Best-Practice-Beispiele unter Berücksichtigung der Generell ist es aus fachlicher Sicht wichtig, für die Übertragbarkeit gefördert und die Verbreitung in der Prozessabläufe der Erfassung, Prüfung, Reinigung Praxis unterstützt werden. und ggf. Reparatur hinreichend fachlich qualifi- ziertes Personal einzusetzen. Die bei der Erfassung Produktgruppenspezifisch regen wir an, zu prüfen, eingesetzten Beschäftigten sollten insbesondere ob zielführende Maßnahmen im Rechtsrahmen auch darauf geschult werden, zu erkennen, welche (insbesondere KrWG und ElektroG sowie abfallstrom- (Alt-)Produkte für die WV bzw. VzW in Frage spezifische Normen) verankert werden könnten. kommen. Bei der Qualifizierung empfehlen wir darauf zu achten, dass die ökologische und soziale 4.1.5 Maßnahmen gegen die Vernichtung von Bedeutung der WV und VzW als wichtiger Bestandteil ungenutzten (Retour-)Waren im Online-Handel vermittelt werden, um den Sinn der Arbeit und ihren ergreifen gesellschaftlichen Mehrwert hervorzuheben. Das Phänomen der Vernichtung funktionstüchtiger und neuwertiger Retouren und unverkaufter Lagerbe- stände im Online-Handel wird derzeit vom UBA näher 18
4 Verlängerung der Produktnutzungsdauer durch Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung Über Maßnahmen im Bildungs- und Ausbildungs- dahingehend überprüft werden, ob eine schonende bereich könnte das Themenfeld „Reparatur und und werterhaltende Handhabung der potenziell für Wiederverwendung“ durch die Industrie- und die VzW geeigneten Altprodukte gewährleistet ist. Handelskammern beziehungsweise die Handwerks- kammern gestärkt werden. Dies kann dazu beitragen, Bei der Erfassung in Holsystemen (z. B. Sperrmüll- das nötige Fachwissen zu erhalten sowie Aus- und abfuhr) empfehlen wir, dafür Sorge zu tragen, dass Fortbildungsangebote zu schaffen und weiterzuent- die derzeit in erheblichem Umfang erfolgenden wickeln. Beschädigungen und Zerstörungen von zur Abholung bereitgestellten, potenziell für die VzW geeigneten 4.2.1 Separate und werterhaltende Erfassung von Altprodukten (insbesondere durch Witterungsein- potenziell für die VzW geeigneten Altprodukten flüsse und Vandalismus) weitgehend vermieden und sicherstellen die (lokal in unterschiedlichem Umfang erfolgende) Um eine schonende und werterhaltende Erfassung sogenannte „Beraubung“ eingedämmt wird. Eine von potenziell für die VzW geeigneten Altprodukten Möglichkeit, dem entgegen zu wirken, ist, von zu gewährleisten, ist es aus fachlicher Sicht notwen- festen Sperrmüllterminen auf eine bedarfsgerechte dig, dass diese möglichst separat vom restlichen Abholung umzustellen bzw. durch Öffentlichkeits- Abfallstrom erfasst bzw. möglichst frühzeitig sepa- kampagnen den Informationsstand der Bevölkerung riert werden. Insbesondere an den Sammelstellen der zu dieser Problematik zu erhöhen (Löhle et al. 2016, örE ist es zielführend, eine frühzeitige Separierung S. 39). Einzelne Kommunen haben die Sperrmüllab- von potenziell für die VzW geeigneten Altprodukten fuhr dahingehend umgestellt, dass die Altprodukte durchzuführen, bevor diese zu Behandlungs- und nicht mehr an der Straße bereitgestellt, sondern vom Verwertungsanlagen transportiert werden. Ein Personal des örE aus den Gebäuden geholt werden weiteres Element einer separaten Erfassung könnte (z. B. Stadtreinigung Hamburg o. J.). Eine solche ergänzend auch sein, dass WV-Einrichtungen als Lösung bietet auch angesichts des demographischen Rücknahmestellen für potenziell geeignete Altpro- Wandels einen erheblichen Servicevorteil für die dukte fungieren. Insofern regen wir an, entspre- privaten Haushalte. Grundvoraussetzung ist in jedem chende Anpassungen im Rechtsrahmen in Erwägung Fall, den Transport werterhaltend zu gestalten, was zu ziehen. Fachlich wäre es sinnvoll, wenn örE und unter anderem durch Tandem-Fahrten mit mehreren Akteure mit Rücknahmestellen für Altprodukte die Erfassungsfahrzeugen möglich ist. Die entspre- organisatorischen und personellen Voraussetzungen chenden Anpassungen regen wir an, mit den örE zu schaffen würden. diskutieren und gemeinsam zu entwickeln. Hierzu wird das UBA mit den kommunalen Spitzenveränden Derzeit treten bei verschiedenen Abfallströmen und dem Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) (insbesondere Elektroaltgeräte, Möbel) Beschädi- das Gespräch suchen. Gegebenenfalls kommen auch gungen der Altprodukte auf, die bis hin zur voll- Maßgaben im Abfallrecht des Bundes in Betracht. ständigen Zerstörung reichen und die VzW erheblich Gegen illegale Abfallsammler sollten behördliche erschweren. Aus fachlicher Sicht empfehlen wir, dem Maßnahmen des Gesetzesvollzugs seitens der Länder zumindest bis zu einer Separierung potenziell für die konsequent genutzt werden. VzW geeigneter Altprodukte jeweils für den gesamten Abfallstrom soweit möglich (rechtlich) entgegenzu- 4.2.2 Geeignete Datenlöschung bei Elektro(alt) wirken. Dies erfordert Änderungen der Erfassung geräten sicherstellen insbesondere an örE-Sammelstellen (Bringsystem) Die Voraussetzung einer WV von Elektrogeräten mit bei der Wahl sowie Be-/Entladung von Sammelbe- gespeicherten personenbezogenen Daten ist, dass hältnissen (das heißt die schonende, witterungs- alle persönlichen Daten der Nutzenden vollständig geschützte und diebstahlsichere Lagerung) sowie und sicher entfernen werden. Im Rahmen der dem folgenden Transport zu Betrieben, welche die europäischen Gesetzgebung, bspw. unter der Ökode- Altprodukte für die Wiederverwendung vorbereiten.25 sign-Richtlinie 2009/125/EG26 ist es zielführend, Die entsprechenden Anpassungen müssen durch die Hersteller der Produkte zur Bereitstellung einer die örE erfolgen. Aber auch Rücknahmestellen von kostenlosen Software oder einer Funktionalität am anderen Akteuren wie Vertreibern sollten von diesen Gerät zur vollständigen Datenlöschung zu verpflich- ten. In den Produktunterlagen sollte das Vorgehen 19
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