Internationale Arbeitsstandards - Programmhandbuch - Revised April 2013 - The Walt Disney Company
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Inhaltsverzeichnis I EINLEITUNG................................................................................................................................. 1 II ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN.................................................................................................. 2 III VERHALTENSKODEX FÜR HERSTELLER UND MINDESTSTANDARD.................................................. 4 IV HERKUNFTSBESCHRÄNKUNGEN................................................................................................... 6 V MELDUNG UND GENEHMIGUNG DES BETRIEBS............................................................................ 8 VI ILS- AUDITS.................................................................................................................................11 VII BEHEBUNG VON VERSTÖSSEN.....................................................................................................15 VIII ENTZUG DER PRODUKTIONSGENEHMIGUNG EINES BETRIEBS.....................................................16 IX OFFENLEGUNG DER ILS-AUDITS UND BETRIEBE...........................................................................17 X DISNEYS ETHIKRICHTLINIE UND ILS-PROGRAMM........................................................................18 ANHANG...............................................................................................................................................19
I Einleitung Die Walt Disney Company hat ein Programm zur Umsetzung der Internationalen Arbeitsstandards (International Labor Standards Program, kurz ILS-Programm) erarbeitet, um auf diese Weise zur Förderung eines sicheren, integrativen und respektvollen Arbeitsumfelds an allen Orten, an denen Produkte der Marke Disney gefertigt werden, beizutragen. Das ILS-Programm ist ein wichtiger Bestandteil des gesamtgesellschaftlichen Engagements der Walt Disney Company. Weitere Informationen zur Corporate Citizenship finden Sie unter http://corporate.disney.go.com/citizenship. Das ILS-Programm findet Anwendung auf die Fertigung aller Produkte, Produktkomponenten und Materialien, die geistiges Eigentum, das im Besitz oder unter Kontrolle der Walt Disney Company und ihrer verbundenen Unternehmen („Disney“) steht, enthalten, einbeziehen oder anwenden und für einen beliebigen Zweck an einem beliebigen Ort in der Welt produziert werden („Produkte der Marke Disney“). Dazu zählen lizenzierte Produkte, Werbeartikel, Publikationen, Druckmaterialien und Werbegeschenke. Das geistige Eigentum von Disney umfasst alle Namen, Marken, Logos, Zeichen und andere geschützte Bezeichnungen und Eigenschaften, die sich im Eigentum oder unter Kontrolle von Disney befinden (einschließlich ABC, ESPN, Marvel, Pixar, Lucasfilm usw.). Als Lizenznehmer oder Lieferant von Disney sind Sie dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Produkte der Marke Disney in Übereinstimmung mit diesem ILS-Programm gefertigt werden. Dieses ILS‑Programmhandbuch liefert Informationen zu den allgemeinen Anforderungen für Lizenznehmer und Lieferanten und enthält Referenzmaterialien, die Ihnen bei der Erfüllung der vertraglichen Anforderungen helfen sollen. Wir empfehlen Ihnen, dieses ILS‑Programmhandbuch sorgfältig zu studieren und sicherzustellen, dass Sie über ausreichend Wissen, Erfahrung und Leistungsvermögen verfügen, um die Erwartungen des ILS-Programms zu erfüllen. Disney arbeitet derzeit daran, das ILS-Programm in ein einheitliches Regelwerk von Anforderungen, die für alle Lizenznehmer und Lieferanten gelten, zu überführen. Eine wichtige Änderung im überarbeiteten ILS-Programm von Disney besteht darin, dass alle Lizenznehmer und Lieferanten verpflichtet sein werden, Monitoringberichte vor Beginn der Produktion und regelmäßige Folgeberichte vorzulegen, wie in diesem ILS- Programmhandbuch beschrieben. Dies soll Disney und seinen Lizenznehmern und Lieferanten einen besseren Blick auf die Arbeitsbedingungen an den Orten, an denen Produkte der Marke Disney hergestellt werden, verschaffen. Lizenznehmer und Lieferanten erhalten eine Benachrichtigung, sobald sie dieser Pflicht unterstellt werden, und müssen - sofern in diesem ILS‑Programmhandbuch nicht anders bestimmt - so lange keine regelmäßigen Monitoringberichte vorlegen, bis sie dazu aufgefordert werden. Dieses ILS‑Programmhandbuch dient als Ergänzung zu Ihrem Vertrag mit Disney. Bei Unstimmigkeiten zwischen einem Teil dieses ILS‑Programmhandbuchs und den Bestimmungen in Ihrem Vertrag mit Disney geht der Vertrag mit Disney vor. Dieses ILS‑Programmhandbuch ersetzt alle früheren Handbücher, Leitfäden und ähnliche Materialien zum gleichen Thema. Dieses ILS‑Programmhandbuch kann von Zeit zu Zeit überarbeitet werden. 1
II Allgemeine Anforderungen Lizenznehmer und Lieferanten spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht sicherzustellen, dass Produkte der Marke Disney in einem sicheren, integrativen und respektvollen Arbeitsumfeld hergestellt werden. Von Lizenznehmern und Lieferanten wird verlangt, dass sie die folgenden Anforderungen des ILS-Programms erfüllen: • Beziehen Sie Produkte stets nur aus erlaubten Beschaffungsländern und erfüllen Sie die anwendbaren Bedingungen: Stellen Sie Produkte der Marke Disney nicht in Ländern her, die sich nicht auf der Liste der erlaubten Beschaffungsländer befinden oder die Beschränkungen durch die US-Regierung oder andere anwendbare Gesetze unterliegen und Bedingungen für die Produktion in dem erlaubten Beschaffungsland erfüllen, in dem der Betrieb sich befindet. (Für Details siehe Abschnitt Herkunftsbeschränkungen). • Wählen Sie Betriebe aus, welche die Anforderungen erfüllen: Disney hat einen Verhaltenskodex für Hersteller („Disney-Kodex“) erarbeitet und verlangt, dass alle in die Herstellung von Produkten der Marke Disney einbezogenen Betriebe zumindest einen vorgeschriebenen Grad der Einhaltung des Disney-Kodex oder eines anderen von Disney vorab genehmigten Kodex von Arbeitsstandards erreichen und aufrechterhalten (der Disney-Kodex und jeder alternative, von Disney genehmigte Kodex kann nachstehend insgesamt als der „Kodex“ bezeichnet werden). Dieser vorgeschriebene Grad der Einhaltung wird als Mindeststandard (Minimum Compliance Standard, MCS) bezeichnet. Sie sind dafür verantwortlich, nur Betriebe auszuwählen und zu verwenden, die wenigstens den Mindeststandard einhalten. (Für Details siehe Abschnitt Verhaltenskodex für Hersteller und Mindeststandard). • Erläutern Sie den Betrieben die Erwartungen, die Disney an sie stellt: Unterrichten Sie potenzielle und aktuelle Betriebe über den Kodex, den Mindeststandard und die Anforderungen des ILS-Programms. Lizenznehmer und Lieferanten müssen den Kodex an jeden ihrer Betriebe verteilen und sicherstellen, dass diese die Erwartungen und Anforderungen von Disney in vollem Umfang verstehen. Lizenznehmer und Lieferanten sind dafür verantwortlich, dass ihre Betriebe wenigstens den Mindeststandard und eventuelle zusätzliche anwendbare Bedingungen („besondere Bedingungen“) einhalten und den Kodex, soweit dies wirtschaftlich angemessen ist, in vollem Umfang erfüllen. (Für Details siehe Abschnitt Verhaltenskodex für Hersteller und Mindeststandard). • Melden Sie die Betriebe und legen Sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor: Melden Sie alle Betriebe, wo immer sich diese befinden, und legen Sie Disney die folgenden Dokumente vor, bevor Sie mit der Fertigung von Produkten der Marke Disney beginnen: oA ntrag auf Genehmigung des Betriebs und der Handelsware (Facility and Merchandise Authorization, FAMA) o Qualifizierter Auditbericht zur Prüfung der sozialen Standards („ILS-Audit“), der den Mindeststandard erfüllt, falls und sobald dies erforderlich ist (Für Details siehe die Abschnitte Herkunftsbeschränkungen, Meldung und Genehmigung des Betriebs und ILS‑Audits). • Holen Sie vorab von Disney die Genehmigung für die Nutzung des vorgesehenen Betriebs ein: Holen Sie die entsprechende Genehmigung von Disney ein, bevor Sie in einem von Ihnen vorgeschlagenen Betrieb mit der Herstellung von Produkten der Marke Disney beginnen; als Nachweis gilt der Erhalt einer von Disney unterzeichneten Ausfertigung des FAMA-Antrags. (Für Details siehe Abschnitt Meldung und Genehmigung des Betriebs). • Ergreifen Sie Abhilfemaßnahmen: Arbeiten Sie mit dem Betrieb und anderen Lizenznehmern und Lieferanten, die diesen Betrieb ebenfalls nutzen, zusammen, um Verstöße gegen den Mindeststandard innerhalb der im ILS-Programm genannten Zeiträume zu beheben. Dies ist Voraussetzung für die weitere Nutzung des Betriebs. Setzen Sie sich ein für bessere Arbeitsbedingungen und die umfassende Einhaltung des Kodex. Legen Sie Disney ILS-Folgeaudits vor, wie im ILS-Programm verlangt, damit der Betrieb weiterhin die Genehmigung zur Herstellung von Produkten der Marke Disney behält. (Für Details siehe Abschnitt Behebung von Verstößen). 2
• Gewähren Sie Zugang zu den Betrieben: Gewähren Sie Disney und den von Disney autorisierten Monitoring- Organisationen für die Prüfung der Sozialstandards („Monitoring-Organisationen“) Zugang zu allen Betrieben, ob mit ohne ohne vorherige Ankündigung, um die Einhaltung des ILS-Programms zu überprüfen, selbst wenn dort zum Zeitpunkt der Monitoring-Tätigkeit keine Produkte der Marke Disney gefertigt werden. (Für Details siehe Abschnitt ILS-Audits). • Entfernen Sie Produkte der Marke Disney, falls verlangt: Falls von Disney verlangt, müssen alle Lizenznehmer und Lieferanten, die einen bestimmten Betrieb nutzen, die dortige Fertigung der Produkte der Marke Disney beenden und alle Produkte der Marke Disney, ob fertiggestellt oder in Bearbeitung, (einschließlich Formen und Material) sofort - spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach entsprechender schriftlicher Mitteilung von Disney - oder wie anderweitig im Gesetz vorgeschrieben entfernen. (Für Details siehe die Abschnitte Meldung und Genehmigung des Betriebs und Entzug der Produktionsgenehmigung eines Betriebs). • Informieren Sie Disney umgehend über Betriebsänderungen: Die Bereithaltung stets zutreffender Betriebsinformationen ist wesentlich für das ILS-Programm und für alle Lizenznehmer und Lieferanten verpflichtend. Lizenznehmer und Lieferanten müssen Disney umgehend (spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen) informieren, wenn sie (a) aus irgendeinem Grund einen Betrieb nicht länger beauftragen und aller Erwartung nach auch im Lauf der nächsten zwölf (12) Monate nicht beauftragen werden, oder (b) einen Betrieb zwölf (12) Monate lang nicht beauftragt und diesem auch keinen Auftrag erteilt haben, der in den kommenden zwölf (12) Monaten bearbeitet werden muss. Auf Anforderung durch Disney müssen Lizenznehmer und Lieferanten Disney eine aktuelle Betriebsliste oder Nachweise über die genutzten Betriebe vorlegen. Zusammenfassung der allgemeinen Anforderungen Wählen Sie Betriebe in erlaubten Beschaffungsländern, welche die Anforderungen erfüllen Melden Sie die Betriebe, legen Sie die verlangten Unterlagen vor und achten Sie auf die Einhaltung der „besonderen Bedingungen“ Holen Sie von Disney die Erstgenehmigung vor Produktionsbeginn ein Organisieren Sie einen fortlaufenden Überwachungsprozess und legen Sie regelmäßige ILS-Audits vor, falls verlangt Ergreifen Sie Abhilfemaßnahmen bei Verstößen und beenden Sie die Produktion, falls verlangt Informieren Sie Disney über nicht mehr genutzte Betriebe 3
III Verhaltenskodex für Hersteller und Mindeststandard Verhaltenskodex für Hersteller Der erstmals 1996 von Disney herausgegebene Verhaltenskodex für Hersteller („Disney-Kodex“) fasst die Erwartungen an die Hersteller von Produkten der Marke Disney zusammen. Disney erwartet von allen Betrieben, die in die Fertigung von Produkten der Marke Disney einbezogen sind (dazu zählen unter anderem Design, Druck, Produktion, Endverarbeitung oder Verpackung), die Einhaltung des Disney-Kodex oder eines anderen Kodex von Arbeitsstandards, der vorab von Disney genehmigt wurde, wie im ILS‑Programmhandbuch beschrieben (der Disney-Kodex und jeder genehmigte alternative Kodex können nachstehend gemeinsam als der „Kodex“ bezeichnet sein). (Für Details siehe Abschnitt ILS-Audits). Die in den Disney-Kodex eingeflossenen Grundsätze decken sich mit den Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie verschiedenen Initiativen Dritter und den Verhaltenskodizes anderer Unternehmen zu Arbeitsstandards in der Beschaffungskette. Der Disney-Kodex ist in mehr als 50 Sprachen verfügbar unter www.DisneyLaborStandards.com. (Siehe Anhang Verhaltenskodex für Hersteller). MINDESTSTANDARD Disney verlangt, dass alle in die Fertigung von Produkten der Marke Disney einbezogenen Betriebe zumindest einen vorgeschriebenen Grad der Einhaltung des Kodex erreichen und aufrechterhalten, der als Mindeststandard bezeichnet wird (Minimum Compliance Standard, „MCS“). Um den Mindeststandard zu erfüllen, muss ein Betrieb nachweisen, dass keine Verstöße in einer der folgenden Kategorien vorliegen: Denken Sie daran: • Kinderarbeit • Unfreiwillige Arbeit Alle Betriebe müssen • Zwang und/oder Belästigung • Diskriminierung zumindest den • Gravierende Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen • Vereinigungsfreiheit Mindeststandard erfüllen • Untervergabe von Aufträgen und Heimarbeiter und aufrechterhalten. Darüber hinaus verlangt der Mindeststandard, dass die Betriebe Zugang zu vollständigen und genauen Informationen gewähren, einschließlich aller Räumlichkeiten innerhalb des Betriebs, der relevanten Unterlagen und der Beschäftigten für private Gespräche. Verstöße gegen den Mindeststandard, die vor der Erstgenehmigung für die Fertigung von Produkten der Marke Disney festgestellt werden, müssen als Vorbedingung vor Erteilung der Erstgenehmigung durch Disney behoben werden. Verstöße gegen den Mindeststandard, die im Lauf der Produktion festgestellt werden, müssen innerhalb der Zeiträume und in der Weise korrigiert oder behoben werden, die im ILS-Programm als Bedingung für die Weiternutzung des Betriebs genannt sind. (Siehe Anhang für Beispiele von Verstößen gegen den Mindeststandard). 4
Einem Betrieb droht der sofortige Entzug der Genehmigung zur Fertigung von Produkten der Marke Disney, falls: Denken Sie daran: • Verstöße gegen den Mindeststandard, die im Lauf der Produktion festgestellt wurden, nicht innerhalb der vorgegebenen Zeiträume Einem Betrieb droht bei behoben wurden, wie aus einem ILS-Folgebericht zur Überprüfung der Einhaltung des Mindeststandards gemäß ILS‑Programm Bestechung oder anderer hervorgeht. • Ein ILS-Audit (unabhängig von dessen Quelle) Betrug, Bestechung unzulässiger Einflussnahme oder andere unzulässige Einflussnahme offenlegt. der sofortige Entzug der (Für Details siehe Abschnitt Entzug der Produktionsgenehmigung eines Betriebs). Produktionsgenehmigung. Darüber hinaus kann jedem einzelnen Lizenznehmer oder Lieferanten die Nutzung eines Betriebs untersagt werden, wenn kein qualifiziertes ILS-Erstaudit, wie im ILS-Programm vorgeschrieben, vorgelegt wird, das die Erfüllung des Mindeststandards belegt. (Für Details siehe Abschnitt Meldung und Genehmigung des Betriebs). Die Entscheidung darüber, ob ein ILS-Audit den Vorgaben des ILS-Programms entspricht und die Einhaltung des Mindeststandards, des Kodex und der anwendbaren Gesetze nachweist, liegt im Ermessen von Disney. Disney kann ein ILS-Audit ablehnen, wenn Disney begründeterweise glaubt, dass (i) es direkt oder indirekt durch Bestechung oder durch unzulässige Einflussnahme entstanden ist, oder (ii) der Betrieb keinen uneingeschränkten Zugang und nicht die für ein ILS-Audit notwendige Transparenz gewährt hat. FORTLAUFENDE VERBESSERUNG Angesichts des dynamischen Charakters von betrieblichen Umgebungen stellt der Mindeststandard den Mindestgrad der Einhaltung dar, den ein Betrieb für die Fertigung von Produkten der Marke Disney erfüllen und aufrechterhalten muss. Disney ist sich der Möglichkeit bewusst, dass die Arbeitsbedingungen in einem Betrieb nicht vollständig dem Kodex genügen können, auch wenn dieser Betrieb des Mindeststandard erfüllt. Lizenznehmer und Lieferanten sind daher dafür verantwortlich, in gemeinsamer Arbeit mit den Betrieben die kontinuierliche Verbesserung aller Arbeitsbedingungen in einem Betrieb, der Produkte der Marke Disney fertigt, voranzubringen. Berater und Monitoring- Organisationen für Sozialstandards können Ihnen helfen, Programme zur Behebung von individuellen Defiziten des Betriebs zu entwickeln. (Für Disney akzeptable Monitoring-Organisationen für Sozialstandards und eine Referenzliste der Berater für Sozialstandards finden Sie im Anhang). EINKAUFSPRAKTIKEN Entscheidungen bei Produktentwicklung, Vertragsabschlüssen und Produktionsverwaltung können manchmal zu Problemen bei der Erfüllung der Ziele und Anforderungen des ILS-Programms führen. Lizenznehmer und Lieferanten sollten mit den Betrieben zusammenarbeiten, um unter anderem die folgenden Punkte sicherzustellen: • Die Preisgestaltung des Auftrags ist ausreichend, um die Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns und die Aufrechterhaltung von Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, die alle lokalen Arbeitsgesetze einhalten sowie die Anforderungen des Kodex erfüllen. • Liefertermine sind so gesetzt, dass die Betriebe Beschränkungen der Arbeitszeit einhalten können. • Auftragsänderungen führen nicht zu Verletzungen der Lohn- oder Arbeitszeitbestimmungen oder nicht genehmigter Untervergabe von Aufträgen. • Eine reibungslose Kommunikation mit der Betriebsleitung ermöglicht die Identifizierung von Problemen und ihre proaktive und partnerschaftliche Lösung. 5
IV Herkunftsbeschränkungen Lizenznehmer und Lieferanten dürfen nur Aufträge an Betriebe in erlaubten Beschaffungsländern vergeben oder dort Produkte beziehen. Die Nutzung von Betrieben in bestimmten erlaubten Beschaffungsländern ist zusätzlichen Bedingungen unterworfen. ERLAUBTE BESCHAFFUNGSLÄNDER Denken Sie daran: Lizenznehmer und Lieferanten dürfen nur Betriebe mit Standort in erlaubten Beschaffungsländern nutzen. Nur Produkte, die in erlaubten Disney verwendet als wichtigstes Instrument zur Bewertung des Beschaffungsländern Länderrisikos im Rahmen des ILS-Programms und zur Festlegung seiner Richtlinien für ILS-Auditanforderungen sowie der zusätzlichen hergestellt oder von dort Bedingungen für bestimmte Länder die Governance-Indikatoren der Weltbank (World Bank Governance Indicators, WGI). Diese Indikatoren bezogen werden, erfüllen die bewerten den Grad der guten Regierungsführung anhand von sechs Elementen: geltenden Anforderungen. • Mitspracherecht und Rechenschaftspflicht Eine vollständige Liste der • Politische Stabilität und Abwesenheit von Gewalt • Leistungsfähigkeit der Regierung erlaubten Beschaffungsländer • Staatliche Ordnungspolitik finden Sie im Anhang. • Rechtsstaatlichkeit • Korruptionskontrolle Für Betriebe in bestimmten erlaubten Beschaffungsländern verlangt Disney von bestimmten Lizenznehmern und Lieferanten, dass sie qualifizierte ILS-Audits als Nachweis für die Erfüllung des Mindeststandards vorlegen. ILS-Audits können vor Beginn der Produktion und als Bedingung für die Fertigung von Produkten der Marke Disney verlangt werden. Disney stellt diese Anforderung aktuell an bestimmte Lizenznehmer und Lieferanten, die Betriebe in einem erlaubten Beschaffungsland beauftragen, dessen WGI-Durchschnittsprozentsatz unter 65 % und über 25 % liegt, oder die Betriebe in anderen erlaubten Beschaffungsländern beauftragen, für die ein Better Work-Programm angeboten wird. (Siehe Appendix für Details zur Teilnahme am Better Work-Programm). Zusammenfassung der Herkunftsbeschränkungen: ERLAUBTE BESCHAFFUNGSLÄNDER ILS-Audits des Kein ILS-Audit Lizenznehmers oder erforderlich Lieferanten erforderlich nach entsprechender Benachrichtigung 6
Lizenznehmern und Lieferanten ist es nicht gestattet, Betriebe in einem verbotenen Beschaffungsland zu beauftragen oder Artikel, die in einem solchen Land hergestellt oder von dort bezogen wurden, mit geistigem Eigentum der Marke Disney versehen zu lassen. Dies bedeutet beispielsweise, dass das Disney-Logo nicht auf einen einfachen Rucksack gedruckt werden darf, der in einem Land hergestellt wurde, das kein erlaubtes Beschaffungsland ist. Falls Produkte oder Produktkomponenten insgesamt oder teilweise in einem Land hergestellt werden, das kein erlaubtes Beschaffungsland ist, trägt der Lizenznehmer oder Lieferant hierfür die Verantwortung. Zusätzlich zu allen Rechten und Rechtsbehelfen, die Disney zur Verfügung stehen, kann vom Lizenznehmer oder Lieferant verlangt werden, auf eigene Kosten auf den Verkauf oder Vertrieb des betreffenden Produkts zu verzichten und/oder es nach Anweisung von Disney zu vernichten oder zu verschenken. Von Zeit zu Zeit kann Disney besondere Bedingungen aufstellen (für alle oder nur für bestimmte Lizenznehmer und Lieferanten, für alle oder nur bestimmte Betriebe und als dauerhafte oder vorübergehende Maßnahme), die die Beauftragung von Betrieben in bestimmten erlaubten Beschaffungsländern betreffen. VON DER US-REGIERUNG UND VON DISNEY AUFERLEGTE BESCHRÄNKUNGEN Lizenznehmer und Lieferanten dürfen Produkte nicht aus Ländern beziehen, die Handelsbeschränkungen aufgrund Beschluss der US-Regierung oder kraft anderer anwendbarer Gesetze unterliegen, oder von Personen, gegen die von der US-Regierung oder kraft anderer anwendbarer Gesetze ein Handelsverbot ausgesprochen wurde. Zudem kann Disney die Produktion in und die Beschaffung aus zusätzlichen Ländern zeitweilig aussetzen. Die Handelsbeschränkungen gelten für alle Lizenznehmer und Lieferanten von Disney, unabhängig davon, ob die Produkte für den US-Markt bestimmt sind oder nicht, und für alle Produkte und Produktkomponenten, unabhängig davon, ob sie geistiges Eigentum von Disney beinhalten oder nicht. Es liegt in der Verantwortung aller Lizenznehmer und Lieferanten, alle Programme, die Handelsbeschränkungen auferlegen, einzuhalten, unabhängig vom Ort, an dem sich der Lizenznehmer oder Lieferant befindet oder seinen Sitz hat. Handelsbeschränkungen können sich auf Länder, Produkte, Branchen oder Personen beziehen. Die Listen können jederzeit geändert werden. Wenn ein erlaubtes Beschaffungsland durch von der US-Regierung festgesetzte Handelsbeschränkungen oder andere Gesetze seinen Zulassungsstatus verliert, gilt das betreffende Land als automatisch von der Liste der erlaubten Beschaffungsländer entfernt, und zwar zum Inkrafttretungsdatum der Beschränkung oder des Gesetzes und ohne dass eine Mitteilung durch Disney erforderlich wäre. Es liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers oder Lieferanten, sich über solche Änderungen auf dem Laufenden zu halten. Falls ein erlaubtes Beschaffungsland auf Entscheidung von Disney aus der Liste der erlaubten Beschaffungsländer gestrichen wird, verpflichtet sich Disney, Lizenznehmern und Lieferanten eine angemessene Frist zu nennen. Diese Mitteilung kann über www.DisneyLaborStandards.com oder andere relevante Websites erfolgen. Weitere Informationen zu Ländern, die Handelsbeschränkungen der US-Regierung unterliegen, finden Sie auf den folgenden Webseiten: http://www.treas.gov/offices/enforcement/ofac/programs/index.shtml http://www.bis.doc.gov/index.php/enforcement Weitere Informationen zu bestimmten Personen oder Unternehmen, die Handelsverboten der US-Regierung unterliegen, finden Sie auf den folgenden Webseiten: http://www.treasury.gov/resource-center/sanctions/SDN-List/Pages/default.aspx http://www.bis.doc.gov/index.php/policy-guidance/lists-of-parties-of-concern http://export.gov/ecr/eg_main_023148.asp 7
V Meldung und Genehmigung des Betriebs Vor Beginn der Fertigung von Produkten der Marke Disney müssen Lizenznehmer und Lieferanten jeden Betrieb, den sie zur Herstellung von Produkten der Marke Disney nutzen wollen, melden und von Disney die entsprechende schriftliche Genehmigung einholen, indem sie einen Antrag auf Genehmigung des Betriebs und der Handelsware (Facility and Merchandise Authorization, kurz „FAMA“) an Disney senden. Falls von Disney verlangt, müssen Lizenznehmer und Lieferanten vor Beginn der Produktion außerdem ein qualifiziertes ILS-Audit vorlegen, das die Erfüllung des Mindeststandards vor Aufnahme der Fertigung von Produkten der Marke Disney in einem Betrieb nachweist. Lizenznehmer und Lieferanten werden benachrichtigt, falls für bestimmte erlaubte Beschaffungsländer ein ILS-Audit erforderlich ist. (Für Details siehe Abschnitt ILS-Audits). RICHTLINIEN FÜR DIE MELDUNG EINES BETRIEBS Denken Sie daran: Die Betriebe, die Disney gemeldet werden müssen, umfassen die FAMA-Anträge müssen Örtlichkeiten, in denen: von allen Lizenznehmern • Komponenten, Unterkomponenten und Endprodukte der Marke Disney hergestellt, gefertigt, montiert, bedruckt, bestickt, graviert, und Lieferanten geätzt oder untervergeben werden. • Landwirtschaftliche Produkte der Marke Disney verarbeitet, für alle Betriebe etikettiert oder verpackt werden, einschließlich landwirtschaftlicher Betriebe und Obstanlagen. in allen erlaubten • Papierprodukte der Marke Disney wie z. B. Werbematerial, Prospekte, Gebrauchsanweisungen und Verpackungsmaterial hergestellt, Beschaffungsländern verarbeitet, bedruckt oder zusammengestellt werden. vorgelegt werden. (Beispiele für die Meldung von Betrieben finden Sie im Anhang). Zu den Örtlichkeiten, die gegenwärtig nicht an Disney gemeldet werden müssen, gehören: • Örtlichkeiten, an denen Blankoprodukte ohne Bilder der Marke Disney hergestellt werden. (Blankoprodukte dürfen jedoch nur in erlaubten Beschaffungsländern hergestellt werden und dürfen nicht von verbotenen Vertragspartnern bezogen werden. Disney ermuntert Lizenznehmer und Lieferanten ausdrücklich, Blankoprodukte nur aus Beschaffungsquellen, deren Standards mit denen des Kodex vergleichbar sind, zu beziehen). • Örtlichkeiten, die sich auf Rohstoffe, Stofffabriken oder Verarbeiter von allgemeinen Gebrauchswaren wie Baumwolle, Metalle und Papier beschränken. (Rohstoffe sollten jedoch nur in erlaubten Beschaffungsländern gewonnen werden und dürfen nicht von verbotenen Vertragspartnern bezogen werden. Disney empfiehlt seinen Lizenznehmer und Lieferanten den Kauf von Rohstoffen, die unter Bedingungen produziert und geliefert werden, die mit denen des Kodex vergleichbar sind und die Anforderungen anderer anwendbarer Disney-Richtlinien erfüllen). (Siehe Anhang zu anwendbaren Disney-Richtlinien). • Werbeagenturen und ähnliche Dienstleister, sofern sie ihren Sitz nicht an einem Ort haben, der wie oben beschrieben gemeldet werden muss. • Örtlichkeiten, die nur eine unerhebliche Zahl an Produktmustern herstellen, die zu Testzwecken oder zur Beantragung der Produktfreigabe in der Vorproduktionsphase verwendet werden. 8
GENEHMIGUNGSUNTERLAGEN FÜR DEN BETRIEB Antrag auf Genehmigung des Betriebs und der Handelsware (Facility and Merchandise Authorization, FAMA) Für jeden Betrieb, der gemeldet werden muss, verlangt Disney die Vorlage eines FAMA-Antrags. Der FAMA-Antrag nennt den Namen und den Ort des Betriebs, in dem Sie Produkte der Marke Disney fertigen lassen wollen. Sie müssen Disney für jeden Betrieb, den Sie für die Herstellung von Produkten der Marke Disney nutzen wollen, einen FAMA-Antrag vorlegen. (Im Anhang finden Sie Anweisungen für den Antrag auf Genehmigung des Betriebs und der Handelsware). Kontaktieren Sie Ihren Disney-Vertreter und fordern Sie die aktuellste Version des FAMA-Antrags an. Zusätzliche Unterlagen Falls verlangt, müssen Lizenznehmer und Lieferanten außerdem zusammen mit dem FAMA-Antrag ein qualifiziertes ILS-Audit vorlegen, das die Einhaltung des Mindeststandards belegt. Unterzeichnete FAMA-Ausfertigung Disney wird jeden FAMA-Antrag anhand der Informationen, die vom Lizenznehmer oder Lieferanten bereitgestellt werden (oder anderweitig Denken Sie daran: Disney zur Verfügung stehen), auswerten. Wenn der Lizenznehmer oder Beginnen Sie mit Lieferant berechtigt ist, einem Betrieb Produktionsaufträge zu erteilen, stellt Disney dem Lizenznehmer oder Lieferanten eine unterzeichnete der Herstellung von FAMA-Ausfertigung zur Verfügung. Beginnen Sie mit der Herstellung von Produkten der Marke Disney nicht, bevor Sie von Disney die unterzeichnete Produkten der Marke Ausfertigung des FAMA-Antrags erhalten haben. Wird ein Produkt der Marke Disney unter Verletzung dieser oder einer anderen Anforderung Disney erst, wenn Sie eine produziert, kann der Lizenznehmer oder Lieferant auf Entscheidung von Disney verpflichtet werden, dieses Produkt auf eigene Kosten nicht zu unterzeichnete FAMA- verkaufen oder zu vertreiben und/oder dieses Produkt zu zerstören oder Ausfertigung für den zu spenden. Der von Disney unterzeichnete FAMA-Antrag dient auch als Dokument für die Zollanmeldung. (Der Anhang enthält ein Beispiel für Betrieb erhalten haben. einen unterzeichneten FAMA-Antrag zur Genehmigung des Betriebs und der Handelsware). Prüfen Sie den Genehmigungsstatus eines Betriebs immer direkt mit Disney. Bestimmte Betriebe (dazu zählen Betriebe, die einem Korrekturmaßnahmenplan unterliegen oder denen die Genehmigung entzogen wurde) können die Berechtigung zur Herstellung von Produkten der Marke Disney verlieren. 9
ÄNDERUNGEN DES BETRIEBS Ein wesentlicher Faktor für die erfolgreiche Durchführung des ILS-Programms, der seine maximale Effektivität sicherstellt und den Lizenznehmern und Denken Sie daran: Lieferanten optimale Vorteile gewährleistet, ist die Pflege jeweils aktueller Betriebsinformationen. Lizenznehmer und Lieferanten dürfen weder zu Informieren Sie Disney wenige noch zu viele Betriebe anmelden. Zudem müssen die Lizenznehmer und Lieferanten Disney über Änderungen am Status von Betrieben, die unverzüglich über alle bereits angemeldet und zur Beauftragung genehmigt wurden, in Kenntnis setzen. Lizenznehmer und Lieferanten müssen Disney umgehend (spätestens Änderungen in Ihrem jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen) schriftlich informieren, wenn sie (a) aus irgendeinem Grund einen Betrieb nicht länger beauftragen Betrieb, auch über neu und aller Erwartung nach auch im Lauf der nächsten zwölf (12) Monate nicht beauftragen werden, oder (b) einen Betrieb zwölf (12) Monate lang hinzukommende oder von nicht beauftragt und diesem auch keinen Auftrag erteilt haben, der in den kommenden zwölf (12) Monaten bearbeitet werden muss. Bei Eingang einer Ihnen nicht mehr länger solchen Mitteilung kann Disney eine unterzeichnete FAMA-Ausfertigung für die Produktion in diesem Betrieb widerrufen. Lizenznehmer und Lieferanten genutzte Betriebe. müssen Disney zudem jederzeit auf Anforderung eine aktuelle eine aktuelle Betriebsliste oder Nachweise über die genutzten Betriebe vorlegen. ENTZUG DER FAMA Eine unterzeichnete FAMA ermächtigt Lizenznehmer und Lieferanten, einen bestimmten Betrieb in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Vertrag und den Anforderungen des ILS-Programms zur Fertigung von Produkten der Marke Disney zu nutzen. Disney kann eine bereits ausgegebene unterzeichnete FAMA (und damit die Ermächtigung von Lizenznehmern oder Lieferanten zur Beauftragung dieses Betriebs mit der Fertigung von Produkten der Marke Disney) widerrufen, wenn einer oder mehrere der folgenden Gründe vorliegen: • Der Lizenznehmer oder Lieferant hat ein qualifiziertes ILS-Audit nicht vorgelegt, das im Rahmen des ILS‑Programms erforderlich ist. • Der Lizenznehmer oder Lieferant beauftragt einen Betrieb aus einem beliebigen Grund nicht mehr und wird den Betrieb aller Erwartung nach in den kommenden zwölf (12) Monaten nicht beauftragen. • Der Lizenznehmer oder Lieferant hat einen Betrieb zwölf (12) Monate lang nicht beauftragt und diesem auch keinen Auftrag erteilt, der in den kommenden zwölf (12) Monaten bearbeitet werden muss. • Disney kann ein geplantes ILS-Audit nicht durchführen, weil der Lizenznehmer oder Lieferant den aktuellen Status des Betriebs nicht rechtzeitig bestätigt und/oder keine genauen Betriebsinformationen bereitstellt, wie sie in der COCAN-Mitteilung angefordert wurden. (Für Details siehe Abschnitt ILS-Audits). Bei Widerruf einer bereits unterzeichneten FAMA ist einem bestimmten Lizenznehmer oder Lieferanten nicht mehr gestattet, den Betrieb mit der Fertigung von Produkten der Marke Disney zu beauftragen, bis eine gemäß ILS‑Programm zulässige neue, ordnungsgemäß ausgestellte FAMA erteilt wird. Aktualisieren Sie Ihre Betriebsliste stets umgehend und beantworten Sie Informationsanforderungen rasch, um einen Entzug der FAMA zu vermeiden. 10
VI ILS-Audits ILS-Audits dienen als Instrument, um Probleme in Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen in Betrieben, die Produkte der Marke Disney herstellen, zu erkennen und anzugehen. Disney fordert von Lizenznehmern und Lieferanten, für Betriebe in bestimmten erlaubten Beschaffungsländern qualifizierte ILS-Audits vorzulegen. Lizenznehmer und Lieferanten werden von Disney benachrichtigt, wenn sie dieser Pflicht unterstellt werden, und müssen - sofern in diesem ILS‑Programmhandbuch nicht anders angegeben - keine regelmäßigen ILS-Audits vorlegen, solange sie nicht dazu aufgefordert werden. In der Regel können Lizenznehmer und Lieferanten entweder direkt vom Betrieb ein bestehendes qualifiziertes ILS-Audit erhalten oder eine Monitoring-Organisation für Sozialstandards mit der Durchführung eines ILS-Audits beauftragen. Disney kann auch entscheiden, eigene ILS-Audits für einen beliebigen Betrieb an einem beliebigen Standort durchzuführen. Alle Betriebe müssen einem Audit unterzogen werden, wie im ILS‑Programmhandbuch beschrieben. VON DISNEY DURCHGEFÜHRTE ILS-AUDITS Disney kann entscheiden, in einem Betrieb, der Produkte der Marke Disney herstellt, in einem beliebigen erlaubten Beschaffungsland eigene ILS-Audits durchzuführen. Diese ILS-Audits können von Personal von Disney oder einem Vertreter von Disney (einschließlich externer Monitoren) im Auftrag von Disney durchgeführt werden. Vor Durchführung eines ILS-Audits wird den Lizenznehmern und Lieferanten in der Regel eine Benachrichtigung über die vorgesehene Beurteilung des Verhaltenskodex (Code of Conduct Assessment Notification, COCAN) zugestellt, wobei folgende Regeln gelten: • Angekündigte ILS-Audits: Die COCAN-Mitteilung wird an den Lizenznehmer oder Lieferant geschickt und der Prüfer legt vor dem ILS-Audit mit dem Betrieb ein spezifisches Datum fest. • Unangekündigte ILS-Audits: Die COCAN-Mitteilung wird an den Lizenznehmer oder Lieferant geschickt und der Prüfer legt vor dem ILS-Audit KEIN spezifisches Datum mit dem Betrieb oder dem Lizenznehmer/Lieferant fest. (Siehe Anhang zur Benachrichtigung über die vorgesehene Beurteilung des Verhaltenskodex). Sollte Disney nicht in der Lage sein, ein geplantes ILS-Audit durchzuführen, weil der Lizenznehmer oder Lieferant den aktuellen Status des Betriebs nicht rechtzeitig bestätigt und/oder keine genauen Betriebsinformationen bereitstellt, wie sie in der COCAN-Mitteilung angefordert wurden, kann Disney das festgesetzte ILS-Audit stornieren und dem Lizenznehmer oder Lieferanten die FAMA für diesen Betrieb entziehen. VON LIZENZNEHMERN UND LIEFERANTEN ERSTELLTE ILS-AUDITS Anforderungen an ein ILS-Audit Von Lizenznehmern und Lieferanten kann verlangt werden, für jeden Betrieb in bestimmten erlaubten Beschaffungsländern, der an der Fertigung von Produkten der Marke Disney beteiligt ist, als Nachweis für die Einhaltung des Mindeststandards ein qualifiziertes ILS-Audit vorzulegen. (Für Details siehe Abschnitt Verhaltenskodex für Hersteller und Mindeststandard). Lizenznehmer und Lieferanten sind für die Kosten der ILS-Audits, die von Disney verlangt werden, verantwortlich und müssen sicherstellen, dass ILS-Audits entsprechend den Anforderungen des ILS-Programms durchgeführt und vorgelegt werden. 11
Nach entsprechender Benachrichtigung durch Disney wird Denken Sie daran: von Lizenznehmern und Lieferanten generell verlangt, in bestimmten erlaubten Beschaffungsländern ILS-Audits Nach entsprechender Benachrichtigung vorzulegen, wobei folgende Regelung gilt: • Neue Betriebe – ILS-Audits vor Beginn der Produktion, müssen in bestimmten erlaubten welche die Einhaltung des Mindeststandards belegen, müssen vor Erstgenehmigung durch Disney Beschaffungsländern für alle neuen und vor Aufnahme der Produktion vorgelegt werden. • Bestehende Betriebe – Nach der Erstgenehmigung Betriebe ILS-Audits vor Beginn der durch Disney müssen regelmäßige ILS-Audits, welche die Einhaltung des Mindeststandards Produktion und für alle bestehenden belegen, in Abständen von höchstens 12 Monaten als Bedingung für die weitere Nutzung des Betriebs Betriebe jährliche ILS-Audits vorgelegt vorgelegt werden. werden. Im Folgenden werden einige Schritte genannt, deren Durchführung empfohlen wird, wenn Sie von Disney aufgefordert werden, ein ILS-Audit vorzulegen. Wenn Sie nach diesen Empfehlungen vorgehen, wird es einfacher für Sie sein, die Anforderungen Denken Sie daran: des ILS‑Audits effizient zu erfüllen: • Überprüfen Sie mit dem für Sie zuständigen ILS-Vertreter Es wird empfohlen, dass von Disney, ob in den Akten von Disney für den von Ihnen vorgeschlagenen Betrieb ein qualifiziertes ILS-Audit, das die Sie sich vor Planung Ihres Einhaltung des Mindeststandards belegt, vorhanden ist. • Fragen Sie den Betrieb, ob er in jüngster Zeit ein qualifiziertes eigenen ILS-Audits mit dem ILS‑Audit durchlaufen hat und dieses ILS-Audit Disney zur Verfügung stellen kann. für Sie zuständigen ILS- • Planen Sie ein neues ILS-Audit mit einer akzeptablen Monitoring- Organisation für Sozialstandards oder einer anderen zugelassenen Vertreter von Disney oder Stelle. Ganz allgemein muss das ILS-Audit die Anforderungen von Disney erfüllen. (Siehe Anhang für eine Liste akzeptabler dem Betrieb beraten. Monitoring-Organisationen für Sozialstandards). KORREKTURMASSNAHMENPLÄNE Nach einem von Disney durchgeführten oder vom Lizenznehmer oder Lieferanten vorgelegten ILS-Audit kann Disney einen Korrekturmaßnahmenplan (Corrective Action Plan, kurz „CAP“) erstellen. Von Lizenznehmern und Lieferanten wird erwartet, dass sie den Korrekturmaßnahmenplan mit dem Betrieb überprüfen, einen entsprechenden Handlungsplan umsetzen und Verletzungen des Mindeststandards, die im ILS-Audit festgestellt wurden, vor dem vorgeschriebenen Termin des nächsten ILS-Folgeaudits beheben. (Im Anhang finden Sie ein Beispiel für einen Korrekturmaßnahmenplan; für Details vgl. Abschnitt Behebung von Verstößen). Lizenznehmer und Lieferanten sollten entweder den CAP oder das ILS-Audit dazu nutzen, alle beanstandeten Verletzungen des Kodex zu beheben und die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern. Der Zyklus der fortlaufenden Verbesserung Wiederholungsaudit Audit Behebung von Verstößen 12
Definition eines qualifizierten ILS-Audits Ein „qualifiziertes ILS-Audit“, das von einem Lizenznehmer oder Lieferanten vorgelegt wird, muss alle im Folgenden genannten Bedingungen erfüllen: • Es darf längstens sechs (6) Monate gerechnet ab dem Datum der Einreichung bei Disney und nach dem Datum eines ILS-Erstaudits, das Verstöße gegen den Mindeststandard festgestellt hat, zurückliegen. • Es muss spätestens am verlangten Datum der Einreichung vorgelegt werden. • Es muss durchgeführt werden: o Von einer im Anhang aufgelisteten akzeptablen Monitoring-Organisationen für Sozialstandards, die ILS‑Audittools von Disney verwendet (Siehe Anhang für eine Liste akzeptabler Monitoring-Organisationen für Sozialstandards, die zur Durchführung von ILS-Audits im Namen von Disney autorisiert sind); oder o Von einer im Anhang aufgelisteten akzeptablen Monitoring-Organisationen für Sozialstandards oder einer anderen qualifizierten Monitoring-Organisation für Sozialstandards, deren Auditprogramm oder Auditmethode von Disney anerkannt wird; oder o Unter Leitung einer von mehreren Akteuren oder einer Branche getragenen Initiative, die von Disney anerkannt wird; oder o Von dem internen oder speziellen Auditmechanismus einer Marke, eines Vertriebshändlers, eines Lizenznehmers oder Lieferanten, der von Disney anerkannt wird. • Dokumentieren Sie die Arbeitsbedingungen des Betriebs und greifen Sie alle Elemente des Disney-Kodex auf (d. h. Kinderarbeit, unfreiwillige Arbeit, Zwang und Belästigung, keine Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit, Gesundheit und Sicherheit, Entlohnung, Umweltschutz, Einhaltung anderer Gesetze, Untervergabe, Überwachung und Einhaltung und Bekanntgabe). • Nennen Sie die vollständige Adresse und Telefonnummer des Betriebs, einschließlich Stockwerks- und Gebäudebezeichnungen, Straße, Bezirk, Stadt und Land. • Die Dokumente sind in englischer Sprache und auf elektronischem Weg einzureichen. Auch wenn Disney einem ILS-Audit, das auf der Grundlage des Disney-Kodex durchgeführt wird, den Vorzug gibt, werden auch ILS-Audits, die auf anderen Verhaltenskodizes und Monitoring-Programmen basieren, berücksichtigt, sofern sie für Disney akzeptabel sind. Diese ILS-Audits müssen jedoch in jedem Fall die oben genannten Anforderungen erfüllen und die Einhaltung des Mindeststandards belegen. Disney akzeptiert keine Zertifizierungen oder Gütesiegel anstelle eines vollständigen ILS-Audits des Betriebs. Im Folgenden sind als repräsentatives Beispiel andere Verhaltenskodizes und Monitoring-Programme aufgelistet, die aktuell von Disney anerkannt werden: Ihr ILS-Vertreter bei Disney erteilt Ihnen auf Anfrage gerne Auskunft über andere Kodizes und Programme, die von Disney aktuell anerkannt werden. • Better Work-Programm • Business Social Compliance Initiative (BSCI) • Electronic Industry Citizenship Coalition (EICC) • Ethical Trading Initiative (ETI) • Fair Labor Association (FLA) • International Council of Toy Industries (ICTI) CARE Program (Siehe Anhang für Spielzeugfabriken und ICTI Care) • SEDEX Members Ethical Trade Audit (SMETA) • Social Accountability 8000 (SA8000) • Worldwide Responsible Accredited Production (WRAP) Die Listen können jederzeit geändert werden. Disney erteilt Ihnen auf Anfrage gerne Auskunft über andere, von Disney akzeptierte Kodizes und Programme. 13
MIT DEN MONITORING-ORGANISATIONEN UND BERATERN FÜR SOZIALSTANDARDS ZUSAMMENARBEITEN Monitoring-Organisationen für Sozialstandards können ILS-Audits auf Basis des Disney-Kodex durchführen sowie auch bei Korrekturmaßnahmen unterstützend tätig werden. Berater für Sozialstandards bieten in der Regel nur Unterstützung bei Korrekturmaßnahmen. Von Monitoring-Organisationen oder Beratern für Sozialstandards geäußerte Auslegungen von Disney-Richtlinien, Meinungen betreffend die Erfüllung der Disney-Standards durch einen Betrieb oder Empfehlungen für Folgemaßnahmen, sind für Disney nicht verbindlich. Keine Monitoring-Organisation und kein Berater für Sozialstandards kann ihnen Garantieren, dass ein Betrieb die Genehmigung für die Fertigung von Produkten der Marke Disney erhält. Stellen Sie sicher, dass die Betriebsleitung den Kodex versteht und Ihre Vertreter uneingeschränkten Zugang zu den Betriebsräumen, Beschäftigten und entsprechenden Dokumenten erhalten, bevor Sie eine Monitoring-Organisation oder einen Berater für Sozialstandards beauftragen. (Im Anhang finden Sie ein Beispiel für eine ILS-Auditagenda und eine ILS-Auditcheckliste). Für die Zusammenarbeit mit einer Monitoring-Organisation wird folgende Vorgehensweise empfohlen: • Fragen Sie bei der Betriebsleitung nach, ob in jüngster Zeit ein qualifiziertes ILS-Audit (durchgeführt innerhalb der letzten sechs (6) Monate) stattgefunden hat und dieses Disney vorgelegt werden kann. • Wenden Sie sich an eine der für Disney akzeptablen Monitoring-Organisationen für Sozialstandards, um ein qualifiziertes ILS-Audit unter Verwendung der ILS‑Audittools von Disney durchführen zu lassen. • Wenden Sie sich an einen anerkannten Monitor eines anderen Verhaltenskodex oder Monitoring-Programms, das von Disney akzeptiert wird. • Stellen Sie sicher, dass die Organisation, die Sie mit dem ILS-Audit beauftragen wollen, den Auftrag entsprechend Ihrem Zeitplan durchführen kann, da Audits je nach Standort des Betriebs und der Kapazität des beauftragten Monitors viel Zeit in Anspruch nehmen können. • Überprüfen Sie zusammen mit der Monitoring-Organisation die Ergebnisse des ILS-Audits und besprechen Sie mit dem Betrieb den Korrekturmaßnahmenplan. • Senden Sie eine Kopie des ILS-Audits an Disney. Die eingeschaltete Monitoring-Organisation für Sozialstandards wird das ILS-Audit NICHT ohne ausdrückliche Genehmigung des Lizenznehmers oder Lieferanten an Disney weiterleiten. Disney kann regelmäßig eigene angekündigte oder unangekündigte ILS-Audits der Betriebe durchführen, unabhängig davon, ob ILS-Audits des Lizenzgebers oder Lieferanten oder seitens eines Industrieverbands oder Multi-Stakeholder-Programms vorliegen. 14
VII Behebung von Verstößen Disney verlangt, dass die Betriebe, die in die Herstellung von Produkten der Marke Disney einbezogen sind, den Mindeststandard erfüllen und aufrechterhalten. Disney informiert Lizenznehmer und Lieferanten, wenn von Disney durchgeführte oder Disney von Lizenznehmern und Lieferanten vorgelegte ILS-Audits darauf hinweisen, dass ein Betrieb den Mindeststandard nicht erfüllt. Als Bedingung für die weitere Nutzung eines Betriebs sind Lizenznehmer und Lieferanten dafür verantwortlich, in Zusammenarbeit mit dem Betrieb (und ggf. anderen Lizenznehmern und Lieferanten, die diesen Betrieb nutzen), Verstöße gegen den Mindeststandard, die während eines ILS-Audits festgestellt wurden, innerhalb der unten genannten Fristen zu beheben und zu korrigieren. Disney ermuntert Lizenznehmer und Lieferanten ausdrücklich, sich gemeinsam mit den Betrieben für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen einzusetzen. PFLICHT ZUR EINHALTUNG DES MINDESTSTANDARDS Falls ein von Disney oder im Auftrag von Disney durchgeführtes oder Disney vom Lizenznehmer oder Lieferanten vorgelegtes ILS-Audit zeigt, dass ein Betrieb den Mindeststandard nicht erfüllt, werden Lizenznehmer und Lieferant: • Erhalten ein Schreiben mit einem Korrekturmaßnahmenplan („CAP“), in dem alle während des ILS-Audits festgestellten Verstöße Denken Sie daran: aufgelistet sind. (Im Anhang finden Sie ein Beispiel für einen Korrekturmaßnahmenplan) Lizenznehmer und • Erhalten in der Regel ungefähr 90 Tage Zeit, um zusammen mit dem Betrieb und anderen daran zu arbeiten, die Verstöße gegen Lieferanten werden über den Mindeststandard zu beheben (Disney steht es jedoch frei, in alle Verstöße informiert manchen Fällen einen kürzeren Zeitraum anzugeben). • Sind verantwortlich dafür, in Zusammenarbeit mit dem Betrieb, und haben in der Regel 90 Monitoring-Organizationen und Beratern für Sozialstandards und/ oder anderen Lizenznehmern und Lieferanten, die ebenfalls diesen Tage Zeit, um Verletzungen Betrieb einsetzen, die Verstöße gegen den Mindeststandard zu korrigieren und die Arbeitsbedingungen des Betriebs zu verbessern. des Mindeststandards zu • Müssen sicherstellen, dass der Betrieb den Mindeststandard vor dem Termin des nächsten ILS-Audits erfüllt, um nicht die Genehmigung korrigieren. für die Fertigung der Produkte der Marke Disney zu verlieren. Disney führt in der Regel 90 Tage nach dem Datum des Erstaudits ILS-Folgeaudits durch, je nach Art und Schweregrad der im ILS-Erstbericht aufgelisteten Verstöße. Werden Verstöße gegen den Mindeststandard nicht behoben, kann dies zum sofortigen Entzug der Genehmigung zur Fertigung von Produkten der Marke Disney für diesen Betrieb führen. Disney erwartet von den Lizenznehmern und Lieferanten, dass sie im Rahmen ihrer Anstrengungen zur kontinuierliche Verbesserung auch gegen sonstige Verstöße vorgehen, die nicht als Verletzung des Mindeststandards zu qualifizieren sind. STREBEN NACH KONTINUIERLICHER VERBESSERUNG Der Mindeststandard stellt die Mindestanforderung dar, die ein Betrieb erfüllen und aufrechterhalten muss, um ein Produkt der Marke Disney produzieren zu dürfen. Sobald ein Betrieb den Mindeststandard erfüllt, sind Lizenznehmer und Lieferanten dafür verantwortlich, in Zusammenarbeit mit dem Betrieb alle anderen Verstöße gegen den Kodex, die während eines ILS-Audits festgestellt wurden, in Angriff zu nehmen und die Arbeitsbedingungen im Betrieb kontinuierlich zu verbessern, wann immer dies wirtschaftlich angemessen ist. Disney steht es frei, bei seiner Entscheidung über die Verlängerung der Genehmigung für einen Betrieb oder bei der Erteilung der Genehmigung an andere Lizenznehmer und Lieferanten, die den gleichen Betrieb nutzen wollen, das Tempo der fortlaufenden Verbesserung einzubeziehen. Lizenznehmer und Lieferanten können entscheiden, Monitoring-Organisationen und/oder Berater für Sozialstandards hinzuziehen, um die Betriebe bei der Stärkung der Arbeitspraktiken und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu unterstützen. 15
VIII Entzug der produktionsgenehmigung eines betriebs Disney bekennt sich zur kooperativen Zusammenarbeit mit Lizenznehmern, Lieferanten und Betrieben, um die Arbeitspraktiken und Arbeitsbedingungen zu stärken und zu verbessern. In manchen Fällen kann es jedoch notwendig sein, die Genehmigung für die Fertigung von Produkten der Marke Disney für bestimmte Betriebe zu entziehen. Wenn ein Lizenznehmer oder Lieferant nicht sicherstellt, dass ein Betrieb die Anforderungen des ILS-Programms einhält, kann dies den Entzug der Produktionsgenehmigung nach sich ziehen. Der Entzug der Produktionsgenehmigung für einen Betrieb kann in folgenden Fällen ausgesprochen werden: • Feststellung von Verstößen gegen den Mindeststandard, die nicht innerhalb der eingeräumten Frist behoben wurden. • Bei zwei ILS-Auditversuchen durch Disney wurde dem Prüfer der uneingeschränkte oder teilweise Zugang zum Betrieb, zu dessen Beschäftigten für persönliche Gespräche und/oder zu den Aufzeichnungen verweigert. • Disney glaubt begründeterweise, dass ein ILS-Audit direkt oder indirekt durch Betrug, Bestechung oder durch andere unzulässige Einflussnahme zustande kam. • Das Land, in dem der Betrieb ansässig ist, ist nicht länger ein erlaubtes Beschaffungsland. • Der Betrieb eine verbotene Person darstellt oder mit einer solchen in Verbindung steht. • Der Betrieb erfüllt nicht oder nicht mehr die Bedingungen, die für das erlaubte Beschaffungsland, in dem der Betrieb ansässig ist, gelten. • Der Betrieb nutzt geistiges Eigentum, das ganz oder teilweise im Besitz von Disney, seiner verbundenen Unternehmen und/oder deren Lizenzgebern ist oder von diesen lizensiert wird, für unautorisierte Zwecke und stellt diese unautorisierten Aktivitäten nicht innerhalb der von Disney gesetzten Frist ein. EINSTELLUNG DER PRODUKTION DER MARKE DISNEY Wenn Disney die Produktionsgenehmigung für einen Betrieb entzieht: • Erhalten alle Lizenznehmer und Lieferanten, die diesen Betrieb nutzen (oder zuvor genutzt haben) ein Schreiben über den Entzug der betrieblichen Produktionsgenehmigung. (Im Anhang finden Sie ein Beispielschreiben über den Entzug der betrieblichen Produktionsgenehmigung) • Alle Lizenznehmer und Lieferanten, die diesen Betrieb nutzen, müssen die dortige Fertigung der Produkte der Marke Disney beenden und alle Produkte der Marke Disney, ob fertiggestellt oder in Bearbeitung, (einschließlich Formen und Material) sofort - spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach entsprechender schriftlicher Mitteilung von Disney - oder wie anderweitig im Gesetz vorgeschrieben entfernen. RÜCKERLANGUNG DER GENEHMIGUNG Falls einem Betrieb die Genehmigung zur Fertigung von Produkten der Marke Disney entzogen wurde, kann der Betrieb nach 12 Monaten erneut eine Genehmigung beantragen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Disney Vertreter, um festzustellen, ob ein Betrieb die Genehmigung zurückerlangen kann. Ihr Disney-Vertreter wird Sie darüber informieren, ob ein Antrag auf Rückerlangung der Genehmigung erforderlich ist. (Im Anhang finden Sie ein Beispiel für einen Antrag auf Rückerlangung der Genehmigung) Wenn einem Betrieb die Genehmigung zur Fertigung von Produkten der Marke Disney entzogen wird, ist es Lizenznehmern und Lieferanten untersagt, diesen Betrieb zu beauftragen. 16
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