Versicherungsbedingungen und Informationen - Privathaftpflichtversicherung Economic-Schutz - Ammerländer ...

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Versicherungsbedingungen und Informationen - Privathaftpflichtversicherung Economic-Schutz - Ammerländer ...
Versicherungsbedingungen
und Informationen
Privathaftpflichtversicherung
Economic-Schutz
Stand: 02.2022
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                                                            Wichtige Mitteilung zu den
       Alles, was Sie zu Ihrer Versicherung
       wissen müssen, haben wir in die-                     Folgen einer Anzeigepflicht-
       sem Dokument für Sie zusammen-                       verletzung nach § 19 Abs. 5
       gefasst. Um Ihnen einen schnellen                    Versicherungsvertragsgesetz
       Überblick zu verschaffen und das
       Auffinden der passenden Regelung                     In diesem Dokument informieren wir Sie über die
       zu erleichtern, haben wir den Inhalt                 vorvertraglichen Anzeigepflichten und die Folgen
                                                            einer Nichtbeachtung.
       in diesem Dokument direkt verlinkt.

                                                            Allgemeine Bedingungen
     Informationsblatt
                                                            In diesem Dokument finden Sie die allgemeinen gül-
     Dieses Dokument gibt Ihnen einen kurzen Über-          tigen Vertragsbestimmungen, in denen im Einzelnen
     blick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versiche-    Ihr Versicherungsschutz geregelt wird. Hier geht es
     rung. Die vollständigen Informationen finden Sie in    um die Kerninhalte Ihrer Versicherung:
     Ihren Vertragsunterlagen.
                                                            • Versicherte Gefahren und Schäden
                                                            • Leistungsausschlüsse
     Allgemeine                                             • Entschädigungsleistung
     Vertragsinformationen                                  • Obliegenheiten

     Hier finden Sie Informationen zur Ammerländer
     Versicherung und Ihrem Versicherungsvertrag.
     Beantwortet werden unter anderem folgende              Produktbedingungen
     Fragen:
                                                            In diesem Dokument finden Sie die einzelnen Leis-
     • Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen?
                                                            tungserweiterungen der Allgemeinen Bedingungen
     • Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?                zu Ihrem Versicherungsschutz.
     • Wie schützen wir Ihre personenbezogenen
       Daten?
                                                            Satzung
     Leistungseinschlüsse                                   Hier finden Sie die Inhalte unserer Satzung.

     Hier finden Sie eine detaillierte Leistungsübersicht
     zu den Inhalten Ihrer Versicherung.
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                                                 Privathaftpflichtversicherung                                                            seit 1923

                                                 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten                                Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG

                                                 Unternehmen:        Ammerländer Versicherung VVaG
                                                 Sitz:               Westerstede (Deutschland)                 Produkt: Economic
                                                 Rechtsform:         Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

                                              Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer
                                              Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag,
                                              Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle
                                              Unterlagen durch.

                                              Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

                                              Wir bieten Ihnen eine Privathaftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit
                                              Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, für die Sie verantwortlich sind.

                                                        Was ist versichert?                                                 Was ist nicht versichert?
                                                         Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung ist                  X Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Hierfür
                                                           es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtan-                       benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu
                                                           sprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu 		                      gehören z.B.:
                                                           befriedigen und unberechtigte Ansprüche ab-
                                                                                                                               X berufliche Tätigkeit,
                                                           zuwehren.
                                                                                                                               X das Führen von Kraftfahrzeugen oder
                                                         Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die
                                                           wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privat-		                      X das Halten von Hunden (über Hundehalter-
                                                           lebens, dazu gehören beispielsweise:                             		haftpflichtversicherung versicherbar).
                                                            Von Ihnen verursachte Schäden als 		                           X Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den
                                                        		     Teilnehmer im Straßenverkehr als 		                             vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie
                                                        		     Fußgänger oder Radfahrer.                                       eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist
                                                            Von Ihnen verursachte Schäden bei der 		                          diese bei jedem Versicherungsfall zu berück-
                                                        		     Ausübung von Sport. Für Schäden durch                           sichtigen.
                                                        		     Ihre kleinen, zahmen Haustiere.
                                                           Von Ihnen verursachte Schäden als Be-
                                                        		 wohner einer Wohnung oder eines Einfa-
                                                        		 milienhauses – egal, ob Sie Mieter oder
                                                        		 Eigentümer sind.                                                 Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                                                                            ! Wir können nicht alle denkbaren Fälle ver-
                                                         Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf 		                        sichern. Sonst müssten wir einen erheblich
                                                          weitere Personen erstrecken, wie z. B. Ihre 		                       höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir
                                                          Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder.                             einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
                                                                                                                               herausgenommen, z. B. alle Schäden:
                                                                                                                               ! aus vorsätzlicher Handlung,
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

                                                                                                                               ! durch den Gebrauch eines versicherungs-
                                                        Wie hoch ist die                                                    		     pflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugs,
                                                        Versicherungssumme?
                                                                                                                             ! aus ungewöhnlicher und gefährlicher
                                                         Die Höhe der vereinbarten Versicherungssum-                       		Beschäftigung.
                                                           men können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem
                                                           Versicherungsschein entnehmen.
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     Wo bin ich versichert?
      Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts
        (z. B. Urlaub, Schüleraustausch) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.

     Welche Verpflichtungen habe ich?
     Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
     – Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
     – Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
     – Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
     – Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadenersatzansprüche
        geltend gemacht worden sind.
     – Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheits-
        gemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.

     Wann und wie zahle ich?
     Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins
     zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung
     zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überwei-
     sen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Eine monatliche Zahlungsweise (Mindestrate
     3,00 Euro) ist nur in Verbindung mit einem SEPA-Lastschriftmandat möglich.

     Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
     Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass
     Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
     Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, dann verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.
     Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
     Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Versicherungsablauf zugehen, ansonsten verlängert sich der Vertrag
     stillschweigend um jeweils ein Jahr.

     Wie kann ich den Vertrag kündigen?
     Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher
     geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei entgültigem Wegfallen
     Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten
     Dauer.
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                                   Allgemeine Vertragsinformationen

                                   Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten .........................................................................................................................................................................................................................5

                                   Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen ............................................................................................................................................................................................................................................5

                                   Wann der Versicherungsschutz beginnt ..........................................................................................................................................................................................................................................5

                                   Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen .....................................................................................................................................................................................................5

                                   Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt ............................................................................................................................6

                                   Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist ...................................................................................6

                                   In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren ................................................................................................................................................................................................................6

                                   Hinweise zum Datenschutz ...........................................................................................................................................................................................................................................................................6

                                   Was Sie über Ihren Versicherer                                                                                                                             zahlen Sie in diesem Fall rechtzeitig, wenn wir den Betrag
                                                                                                                                                                                              zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein er-
                                   wissen sollten                                                                                                                                             halten haben, von Ihrem Konto abbuchen können. Beim
                                                                                                                                                                                              Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto
                                   Sie erreichen uns wie folgt:
                                                                                                                                                                                              wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns
                                   Ammerländer Versicherung VVaG                                                                                                                              angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für
                                   Bahnhofstr. 8                                                                                                                                              die Rücklastschrift. Diese Kosten können wir Ihnen in Rech-
                                   26655 Westerstede                                                                                                                                          nung stellen.
                                   Telefon: 04488-53737- 0
                                   E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
                                   www.ammerlaender-versicherung.de                                                                                                                           Wann der Versicherungsschutz beginnt
                                   Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels-                                                                                                Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist
                                   register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer                                                                                                       dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss
                                   HRB 201743 eingetragen.                                                                                                                                    eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be-
                                                                                                                                                                                              deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver-
                                   Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha-                                                                                                   sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche-
                                   den- und Unfallversicherungen.                                                                                                                             rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist,
                                                                                                                                                                                              dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns
                                                                                                                                                                                              ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchen.
                                   Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen
                                                                                                                                                                                              Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des
                                   Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein                                                                                                 Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe-
                                   halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie                                                                                                 dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen.
                                   gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben.
                                   Dies können Sie Ihrem Versicherungsschein und dem An-
                                   trag entnehmen.
                                                                                                                                                                                              Laufzeit des Vertrages und
                                                                                                                                                                                              Kündigungsbedingungen
Allgemeine Vertragsinformationen

                                   Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt
                                   sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig                                                                                                      Sie sind das Versicherungsverhältnis für einen vereinbarten
                                   wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den                                                                                                    Zeitraum eingegangen. Diesen Zeitraum können Sie dem
                                   ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wo-                                                                                               Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Eine
                                   chen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen.                                                                                                     Kündigung ist für Sie und für uns erstmals zum Ende die-
                                   Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag                                                                                             ses Zeitraums möglich, sofern wir nichts anderes vereinbart
                                   erhalten.                                                                                                                                                  haben.

                                   Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto                                                                                                     Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, haben wir
                                   abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über-                                                                                                      zusätzlich eine Verlängerung von Jahr zu Jahr für den Fall
                                   weisung der Beiträge nicht kümmern. Den ersten Beitrag                                                                                                     vereinbart, dass der Vertrag nicht gekündigt wird. Sie und
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     wir können immer zum Schluss des laufenden Versiche-          Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist
     rungsjahres kündigen.                                         und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.

     Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte den     Rechtsweg
     Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde lie-     Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
     gen.                                                          beschreiten.

     Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte beste-
     hen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungs-      Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und
     bedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.
                                                                   welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten
                                                                   zuständig ist
     Was Sie tun können, wenn es zwischen                          Es gilt deutsches Recht.
     Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt
                                                                   Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie
     Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind        entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes geltend ma-
     oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von         chen oder bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz
     Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die      örtlich zuständig ist.
     nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
                                                                   Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können
     Unser Beschwerdemanagement                                    wir bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz
     Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver-   örtlich zuständig ist. Wenn Sie den Versicherungsvertrag
     fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:                für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen
                                                                   haben, können wir uns alternativ auch an das Gericht des
     Ammerländer Versicherung VVaG                                 Ortes wenden, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung
     - Beschwerdemanagement-                                       Ihres Betriebes befindet.
     Bahnhofstr. 8
     26655 Westerstede                                             Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohn-
     E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de               sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe-
                                                                   reich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegt oder sein
     Versicherungsombudsmann                                       Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
     Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om-         Klageerhebung nicht bekannt ist, vereinbaren die Parteien
     budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen          als Gerichtsstand Westerstede.
     Sie wie folgt:

     Versicherungsombudsmann e.V.                                  In welcher Sprache wir mit Ihnen
     Postfach 080632
     10006 Berlin
                                                                   kommunizieren
     E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                 Wir kommunizieren mit Ihnen in deutscher Sprache.
     Internet: www.versicherungsombudsmann.de

     Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige        Hinweise zum Datenschutz
     und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel-
     le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah-    Vorbemerkung
     ren teilzunehmen.                                             Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit
                                                                   Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen.
     Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z.       Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell
     B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-      und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen
     ben, können Sie sich mit ihrer Beschwerde auch online an      besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor miss-
     die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.      bräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Ver-
     Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den         fahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten
     Versicherungsombudsmann weitergeleitet.                       zu Ihrer Person wird durch die Europäische Datenschutz-
                                                                   grundverordnung (DSGVO) geregelt. Danach ist die Daten-
     Versicherungsaufsicht                                         verarbeitung und Nutzung zulässig, wenn die DSGVO oder
     Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten    eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt.
     Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
     auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf-      Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich
     sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen        in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU
     wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-      DSGVO) und dem Telemediengesetz (TMG).
     tungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind:
                                                                   Verantwortlicher ist die
     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)       Ammerländer Versicherung VVaG
     Sektor Versicherungsaufsicht                                  Bahnhofstraße 8
     Graurheindorfer Straße 108                                    26655 Westerstede
     53117 Bonn                                                    Telefon: 04488-53737-0
     E-Mail: poststelle@bafin.de                                   E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
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Der Verantwortlicher wird vertreten durch den Vorstand            weit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbe-
Axel Eilers und Gerold Saathoff.                                  urteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür er-
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Artikel 37             forderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In ei-
DSGVO ist                                                         nigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer
                                                                  Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende
Dipl.-Kfm. Dieter Zimmermann                                      Daten übergeben.
Ammerländer Versicherung VVaG
Bahnhofstraße 8                                                3. Datenübermittlung an andere Versicherer
26655 Westerstede                                                 Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Ver-
Telefon: 04488-53737-0                                            sicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung
E-Mail: datenschutz@ammerlaender-versicherung.de                  und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Ein-
                                                                  schätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung
Einwilligungserklärung                                            wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B.
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Inte-          frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mit-
ressenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechts-           teilungen über gleichartige andere Versicherungen (be-
grundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versiche-        antragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte).
rungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO            Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle
aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des            Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzu-
Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der        klären oder um Lücken bei den Feststellungen zum ent-
Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung              standenen Schaden zu schliessen, kann es erforderlich
des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wider-           sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder ent-
ruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz      sprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch
oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem          sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversiche-
Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise        rungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei-
gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenver-           lungsabkommen) eines Austausches von personen-
arbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zu-           bezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei wer-
lässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben,             den Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name
erfolgen.                                                         und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungs-
                                                                  schutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden,
Schweigepflichtentbindungserklärung                               wie Schadenhöhe und Schadentag.
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie
z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine       4. Datenübermittlung an Versicherungsvermittler
spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtent-          Sie werden in Ihrer Versicherungsangelegenheit durch
bindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallver-          einen Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung
sicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch         auch berät. Vermittler in diesem Sinn sind Versiche-
eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Fol-         rungsmakler. Der Makler führt eine nach den im Ver-
genden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die      sicherungsgewerbe üblichen Grundsätzen ordnungs-
Datenverarbeitung und -nutzung nennen.                            gemäße Betreuung des Versicherungsnehmers und
                                                                  Verwaltung des Versicherungsvertrages durch. Um sei-
1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer                         ne Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, er-
   Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag          hält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für
   notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An-          die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus
   trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver-            Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Ver-
   sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part-             sicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungs-
   nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau-              schutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle
   er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die      und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich
   Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines          zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personen-
   Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags-          versicherung können an den zuständigen Vermittler
   daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre         auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Jeder Ver-
   Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von                  mittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Be-
   Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be-       stimmungen der DSGVO und seine besonderen Ver-
   rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk-         schwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und
   statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer        Datengeheimnis) zu beachten.
   Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis-
   tungsdaten).                                                5. Zentrale Hinweissysteme
                                                                  Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann
2. Datenübermittlung an Rückversicherer                           es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren
   Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Ver-          Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von
   sicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernom-        Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen
   menen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fäl-         Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder
   len einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und       auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu
   Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls          beantworten. Dazu bestehen beim GDV Gesamtver-
   entsprechende versicherungstechnische Angaben von              band der Deutschen Versicherungswirtschaft zentrale
   uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Ver-            Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissyste-
   sicherungsschutzes und des Risikos und Risikozu-               me und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die
   schlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. So-         mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also
08

        nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei-           weit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Ammer-
        spiele für unsere Bereiche:                                       länder Versicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf
        • Sachversicherer: Aufnahme von Schäden und Per-                  die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach
          sonen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf-               § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweige-
          grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs                pflicht.
          der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schaden-
          summen erreicht sind.                                        Unsere Datenschutzerklärung klärt Sie als Nutzer (betrof-
          Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinde-           fene Person) über die Art, den Umfang und Zwecke der
          rung weiteren Missbrauchs.                                   Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
        • Unfallversicherer: Meldung bei erheblicher Verletzung        durch uns, die Ammerländer Versicherung VVaG (Verant-
          der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsab-            wortliche), auf. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter
          lehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung          https://www.ammerlaender-versicherung.de/datenschutz.aspx
          im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls
          oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung
          durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder
          Klageerhebung auf Leistung.
          Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versiche-
          rungsmissbrauch.
        • Allgemeine Haftpflichtversicherung: Registrierung von
          auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei de-
          nen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs be-
          steht.
          Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -ver-
          hütung.

     Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
     Sie haben als Betroffener nach der DSGVO neben dem ein-
     gangs erwähnten Widerrufsrechts ein Recht auf Auskunft
     sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf
     Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei
     gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünf-
     te und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieb-
     lichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten
     Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichti-
     gung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver-
     sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.

     Einwilligungsklausel nach der Europäischen Daten-
     schutz-Grundverordnung (DSGVO)
     Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass
     • die Ammerländer Versicherung die von mir in diesem
         Antrag und künftig mitgeteilten Daten – auch Gesund-
         heitsdaten – erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur
         Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung
         oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erfor-
         derlich ist.
     • meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit erforder-
         lich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu
         den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit er-
         forderlich, entbinde ich die für die Ammerländer Ver-
         sicherung tätigen Personen im Hinblick auf die Gesund-
         heitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter
         Daten von ihrer Schweigepflicht.
     • die Ammerländer Versicherung meine Daten – auch
         Gesundheitsdaten – und sonstigen nach § 203 StGB
         geschützten Daten in den oben genannten Fällen – so-
         weit erforderlich – an den für mich zuständigen selbst-
         ständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese
         dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken
         genutzt werden dürfen.
     • die Ammerländer-Versicherung meine Daten – auch Ge-
         sundheitsdaten – an die in der im Internet veröffentlichten
         Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Ge-
         sundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im glei-
         chen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden,
         wie die Ammerländer Versicherung dies tun dürfte. So-
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                                       Leistungseinschlüsse in der
                                       Privathaftpflichtversicherung Economic-Schutz

                                        = versichert      -- = nicht versichert                                                      Economic

                                       Deckungssummen
                                       Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden                                    7,5 Mio.
                                       Mietsachschäden                                                                                  1 Mio.

                                       mitversicherte Tätigkeiten
                                       Tätigkeit als Tageseltern (unentgeltlich) ohne Begrenzung der Kinderzahl                           
                                       Tätigkeit als Tageseltern (entgeltlich) ohne Begrenzung der Kinderzahl                             --
                                       Tätigkeit als Babysitter                                                                           
                                       Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten bis 10.000,- EURO Jahresumsatz                         --
                                       Teilnahme an einem Betriebspraktikum oder fachpraktischen Unterricht                               
                                       Ehrenamtliche Tätigkeiten                                                                          
                                       Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz (AGG)                                                   --

                                       Fahrzeuge / Sportgeräte
                                       Besitz und Gebrauch von Fahrrädern                                                                 
                                       Elektrofahrräder                                                                                   --
                                       Motorgetriebene Krankenfahrstühle                                                               6 km/h
                                       Motorgetriebene Kinderfahrzeuge bis 20 km/h                                                     6 km/h
                                       Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Aufsitzrasenmäher) bis 20 km/h                              
                                       gelegentlicher Gebrauch fremder Windsurfbretter und Segelboote                                     
                                       eigene Windsurfbretter                                                                             --
                                       eigene Segelboote bis 15 qm                                                                        --
                                       Kitesurf-Boards und -Drachen ohne Begrenzung der Flughöhe                                          --
                                       eigene oder fremde Motorboote ohne Führerscheinpflicht                                          fremde
                                       gelegentlicher Gebrauch fremder Motorboote mit Führerscheinpflicht                                 --
                                       Ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge                                                      
                                       Flugmodelle ohne Motoren – auch soweit versicherungspflichtig                                     5 kg
                                       Flugmodelle mit Motoren – auch Drohnen bis 4 kg                                                    --

                                       Tiere
                                       Hüten fremder Hunde und Pferde – nicht gewerbsmäßig                                                
                                       Halter oder Hüter von Behindertenbegleithunden                                                     --
                                       Halter oder Hüter von wilden Tieren (z. B. Schlangen oder Spinnen) inkl. Einfangkosten             --
Leistungseinschlüsse Economic-Schutz

                                       Immobilien
                                       Besitz von Wohnungen oder eines Einfamilienhauses in Europa                                    im Inland
                                       Besitz eines Zweifamilienhauses, sofern mindestens eine Wohnung selbst bewohnt wird                
                                       Besitz eines Mehrfamilienhauses, sofern mindestens eine Wohnung selbst bewohnt wird       max. 2 Wohneinheiten
                                       Besitz eines Wochenend- / Ferienhauses bzw. einer Wochenend- / Ferienwohnung                   im Inland
                                       oder fest installierten Wohnwagens in Europa
                                       Photovoltaikanlagen (inkl. Einspeisung), Garagen, Gärten, Pools, Teiche, Schrebergärten            
                                       Besitz unbebauter, nicht genutzter Grundstücke                                                     --
                                       Vermietung eines Wochenend- oder Ferienhauses bzw. einer Wochenend- / Ferienwohnung                --
                                       Vermietung von Eigentumswohnungen                                                               max. 1
10

     Leistungseinschlüsse in der
     Privathaftpflichtversicherung Economic-Schutz

      = versichert      -- = nicht versichert                                         Economic

     Immobilien
     Vermietung einzelner Räume zu Wohnzwecken                                             
     Vermietung von Ferienzimmern                                                       8 Betten
     Vermietung von Garagen                                                             max. 1
     Bauherrenhaftpflicht                                                           100.000,- EURO
     Bauen in eigener Regie bis 100.000,- EURO unter Einschluss der Bauhelfer              

     Gewässerschaden
     Heizöltanks in Kellern und oberirdische Heizöltanks                                   --
     Flüssiggastanks ohne Begrenzung des Fassungsvermögens                                 --
     Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz bis 100.000,- EURO (SB 1.000,- EURO)          

     Mietsachschäden
     Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen           1 Mio.

     gemietete oder geliehene bewegliche Sachen (SB 200,- EURO)
     Inventar in Hotels und Ferienwohnungen                                         bis 5.000,- EURO
     Schäden an sonstigen geliehenen Sachen                                         bis 5.000,- EURO

     Schlüsselverlust (SB 100,- EURO)
     Fremde private Schlüssel                                                        10.000,- EURO
     Fremde berufliche Schlüssel                                                     10.000,- EURO

     Leistung bei fehlender Haftung
     Personenschäden durch deliktunfähige Personen (z. B. Kinder unter 7 Jahren)     10.000,- EURO
     Sach- und Vermögensschäden durch deliktunfähige Personen                              --
     Gefälligkeitshandlungen / Schäden durch unentgeltliche Hilfeleistungen          20.000,- EURO
     (z. B. Nachbarschaftshilfe)                                                    (SB 300,- EURO)

     Versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge
     Be- und Entladeschäden eines Kfz                                                      --
     Betankungsschäden eines fremden Kfz                                                   --
     Reinigungsschäden am fremden Kfz                                                      --
     Schäden durch Öffnen der Kfz-Tür durch Mitfahrer                                      --
     Ausgleich einer Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt (SFR)                           --
     Ausgleich der Vollkasko-Selbstbeteiligung an geliehenen Fahrzeugen                    --
     Schlüsselverlust von fremden Fahrzeugen (z. B. Mietfahrzeuge)                         --

     Auslandsaufenthalt
     in Europa                                                                         bis 1 Jahr
     außerhalb Europas                                                                 bis 1 Jahr
11

Leistungseinschlüsse in der
Privathaftpflichtversicherung Economic-Schutz

 = versichert     -- = nicht versichert                            Economic

Besondere Leistungsinhalte
Bedingungsverbesserungen für die Zukunft                                
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen                       --
Einhaltung der Mindeststandards Arbeitskreis Beratungsprozesse          --
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung                                  --
Besitzstandsgarantie                                                    --
Best-Leistungsgarantie                                                  --
Neuwertentschädigung                                                    --
Forderungsausfalldeckung                                          ab 1.000,- EURO
Erweiterte Forderungsausfalldeckung (Opferschutz)                       --
Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit                  
Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen                           --
Haftpflichtansprüche von Arbeitgebern und Arbeitskollegen               --
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern                         
Prüfung der Haftungsfrage sowie Abwehr unberechtigter Ansprüche         
Kautionszahlung bis 60.000,- EURO                                       --
Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung                         
12

                                                                  Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer
                                                                  Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5
                                                                  Versicherungsvertragsgesetz
                                                                  Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                           oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag
                                                                                                                                      unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
                                                                  damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prü-              Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir
                                                                  fen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden             den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                  Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es               Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-
                                                                  sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur ge-              schlossen hätten.
                                                                  ringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie
                                                                  Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige         3. Vertragsänderung
                                                                  oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten             Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir
                                                                  zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können            den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                  Sie der nachstehenden Information entnehmen.                        Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
                                                                                                                                      gen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedin-
                                                                  Welche vorvertraglichen Anzeigepflich-                              gungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben
                                                                  ten bestehen?                                                       Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die
                                                                                                                                      anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestand-
                                                                  Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet,       teil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, wer-
                                                                  alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach               den die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
                                                                  denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und             Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich
                                                                  vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklä-          durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als
                                                                  rung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahr-             10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den
                                                                  erheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur            nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Ver-
                                                                  Anzeige verpflichtet.                                               trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit-
                                                                                                                                      teilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf
                                                                                                                                      dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hin-
                                                                  Welche Folgen können eintreten, wenn                                weisen.
                                                                  eine vorvertragliche Anzeigepflicht
                                                                  verletzt wird?                                                   4. Ausübung unserer Rechte
                                                                                                                                      Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                                                                  1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                  gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
                                                                     Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kön-           Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit
                                                                     nen wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn          dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei-
                                                                     Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahr-              gepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
                                                                     lässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der        begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unse-
Wichtige Mitteilung zu den Fogen einer Anzeigepflichtverletzung

                                                                     Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir          rer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf
                                                                     den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten              die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung kön-
                                                                     Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-                  nen wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
                                                                     schlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein            für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir
                                                                     Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach             können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                                                                     Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur        gung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn
                                                                     Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der             wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Un-
                                                                     nicht oder nicht richtig angegebene Umstand                      richtigkeit der Anzeige kannten.
                                                                     • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver-
                                                                        sicherungsfalles                                           5. Stellvertretung durch eine andere Person
                                                                     • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer              Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine
                                                                        Leistungspflicht                                              andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeige-
                                                                     ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch,         pflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwir-
                                                                     wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei        kenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für
                                                                     einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, wel-         die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist
                                                                     cher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklä-              Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und
                                                                     rung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.                       Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass
                                                                                                                                      die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
                                                                  2. Kündigung                                                        verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem
                                                                     Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die          Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässig-
                                                                     vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig      keit zur Last fällt.
13

                                                           Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
                                                           Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV)
                                                           Economic-Schutz

                                                           INHALTSVERZEICHNIS

                                                                                     Teil A                                       Versicherungsnehmers und von wirtschaftlich
                                                                                                                                  verbundenen Personen
                                                                                                                        A1-7.5    Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht,
                                                           Abschnitt A1 - Privathaftpflichtrisiko                                 besonderer Verwahrungsvertrag
                                                                                                                        A1-7.6    Schäden an hergestellten oder gelieferten
                                                           A1-1      Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten
                                                                                                                                  Sachen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
                                                                     (versichertes Risiko)
                                                                                                                        A1-7.7    Asbest
                                                           A1-2      Regelungen zu mitversicherten Personen und
                                                                                                                        A1-7.8    Gentechnik
                                                                     zum Verhältnis zwischen den Versicherten
                                                                                                                        A1-7.9    Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
                                                                     (Versicherungsnehmer und mitversicherten
                                                                                                                        A1-7.10   Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige
                                                                     Personen)
                                                                                                                                  Diskriminierung
                                                           A1-3      Versicherungsschutz, Versicherungsfall
                                                                                                                        A1-7.11   Übertragung von Krankheiten
                                                           A1-4      Leistungen der Versicherung und Vollmacht
                                                                                                                        A1-7.12   Senkungen, Erdrutschungen,
                                                                     des Versicherers
                                                                                                                                  Überschwemmungen
                                                           A1-5      Begrenzung der Leistungen (Versicherungs-
                                                                                                                        A1-7.13   Strahlen
                                                                     summe, Jahreshöchstersatzleistung, Serien-
                                                                                                                        A1-7.14   Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
                                                                     schaden, Selbstbeteiligung)
                                                                                                                        A1-7.15   Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung
                                                           A1-6      Besondere Regelungen für einzelne private
                                                                                                                        A1-7.16   Verantwortliche Betätigung in Vereinigung
                                                                     Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegren-
                                                                                                                                  aller Art
                                                                     zungen und besondere Ausschlüsse)
                                                                                                                        A1-8      Veränderungen des versicherten Risikos
                                                           A1-6.1    Familie und Haushalt
                                                                                                                                  (Erhöhungen und Erweiterungen)
                                                           A1-6.2    Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit
                                                                                                                        A1-9      Neu hinzukommende Risiken
                                                           A1-6.3    Haus- und Grundbesitz
                                                                                                                                  (Vorsorgeversicherung)
                                                           A1-6.4    Allgemeines Umweltrisiko
                                                                                                                        A1-10     Fortsetzung der Privathaftpflichtversicherung
                                                           A1-6.5    Abwässer- und Allmählichkeitsschäden
                                                                                                                                  nach dem Tod des Versicherungsnehmers
                                                           A1-6.6    Schäden an gemieteten Sachen
                                                                     (Mietsachschäden)
                                                           A1-6.7    Sportausübung                                      Abschnitt A2 - Besondere Umweltrisiken
                                                           A1-6.8    Waffen und Munition
                                                                                                                        A2-1      Gewässerschäden
                                                           A1-6.9    Tiere
                                                                                                                        A2-2      Sanierung von Umweltschäden gemäß
                                                           A1-6.10   Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge,
Allgemeine PHV-Versicherungsbedingungen (Stand: 02.2022)

                                                                                                                                  Umweltschadensgesetz (USchadG)
                                                                     Kraftfahrzeug-Anhänger
                                                           A1-6.11   Gebrauch von Luftfahrzeugen
                                                           A1-6.12   Gebrauch von Wasserfahrzeugen                      Abschnitt A3 - Forderungsausfallrisiko
                                                           A1-6.13   Gebrauch von Modellfahrzeugen
                                                                                                                        A3-1      Gegenstand der Forderungsausfalldeckung
                                                           A1-6.14   Schäden im Ausland
                                                                                                                        A3-2      Leistungsvoraussetzungen
                                                           A1-6.15   Vermögensschäden
                                                                                                                        A3-3      Umfang der Forderungsausfalldeckung
                                                           A1-6.16   Übertragung elektronischer Daten
                                                                                                                        A3-4      Räumlicher Geltungsbereich
                                                           A1-6.17   Tagesmutter- / Tageseltern- / Babysitter-
                                                                                                                        A3-5      Besondere Ausschlüsse für das
                                                                     Tätigkeit
                                                                                                                                  Forderungsausfallrisiko
                                                           A1-6.18   Schlüsselverlust
                                                           A1-6.19   Leistung bei fehlender Haftung
                                                           A1-6.20   Beitragsbefreiung bei unverschuldeter              Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A
                                                                     Arbeitslosigkeit                                   A(GB)-1 Abtretungsverbot
                                                           A1-6.21   Bedingungsverbesserungen für die Zukunft           A(GB)-2 Veränderungen des versicherten Risikos und
                                                           A1-7      Allgemeine Ausschlüsse                                     Auswirkung auf den Beitrag (Beitragsregulierung)
                                                           A1-7.1    Vorsätzlich herbeigeführte Schäden                 A(GB)-3 Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach
                                                           A1-7.2    Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit           Beitragsangleichung
                                                                     von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen
                                                                     Leistungen
                                                           A1-7.3    Ansprüche der Versicherten untereinander
                                                           A1-7.4    Schadenfälle von Angehörigen des
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     INHALTSVERZEICHNIS

                       Teil B Allgemeiner Teil                       Abschnitt B3 - Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung,
                                                                     andere Obliegenheiten
                                                                     B3-1     Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers
     Abschnitt B1 - Beginn des Versicherungsschutzes,
                                                                              oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss
     Beitragszahlung
                                                                     B3-2     Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
     B1-1       Beginn des Versicherungsschutzes
     B1-2       Beitragszahlung, Versicherungsperiode                Abschnitt B4 - Weitere Regelungen
     B1-3       Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen
                                                                     B4-1     Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
                verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung
                                                                     B4-2     Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
     B1-4       Folgebeitrag
                                                                     B4-3     Vollmacht des Versicherungsvertreters
     B1-5       Lastschriftverfahren
                                                                     B4-4     Verjährung
     B1-6       Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
                                                                     B4-5     Örtlich zuständiges Gericht
                                                                     B4-6     Anzuwendendes Recht
     Abschnitt B2 - Dauer und Ende des Vertrags /
                                                                     B4-7     Embargobestimmung
     Kündigung
                                                                     B4-8     An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit
     B2-1       Dauer und Ende des Vertrags                                   uns einmal nicht zufrieden sind?
     B2-2       Kündigung nach Versicherungsfall
     B2-3       Veräußerung und deren Rechtsfolgen

     Präambel

     Bitte lesen Sie die Versicherungsbedingungen vollständig und gründlich durch und bewahren Sie diese sorgfältig
     auf. Wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir
     möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten anzusprechen.

                                                                              bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie
                                 Teil A
                                                                              sich noch in einer Schul- oder sich unmittel-
                                                                              bar anschließenden Berufsausbildung befinden
     Abschnitt A1 Privathaftpflichtrisiko                                     (berufliche Erstausbildung – Lehre und / oder
                                                                              Studium, auch Bachelor- und unmittelbar an-
     A1-1         Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten                      geschlossener Masterstudiengang –, nicht
                  (versichertes Risiko)                                       Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und
     A1-1.1       Versichert ist im Umfang der nachfolgenden                  dgl.). Bei Ableistung des Grundwehrdienstes,
                  Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des                des freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfrei-
                  Versicherungsnehmers aus den Gefahren des                   willigendienstes oder des freiwilligen sozialen
                  täglichen Lebens als Privatperson und nicht                 Jahres vor, während oder im Anschluss an die
                  aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes,                  Berufsausbildung bleibt der Versicherungs-
                  Dienstes oder Amtes.                                        schutz bestehen.
     A1-1.2       Betriebspraktika / Fachpraktischer Unterricht               Nach Beendigung der Schul- bzw. beruflichen
                  Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des              Erstausbildung bleibt der Versicherungsschutz
                  Versicherungsnehmers aus der Teilnahme an                   für maximal ein Jahr bestehen, wenn in unmit-
                  einem Betriebspraktikum oder an fachprakti-                 telbarem Anschluss an diese Ausbildung eine
                  schem Unterricht (z. B. an Fach-, Gesamt-                   Arbeitslosigkeit bzw. Wartezeit eintritt – auch
                  und Hochschulen oder Universitäten) unter Ein-              wenn zur Überbrückung eine Aushilfstätigkeit
                  schluss von Schäden an Einrichtungen (auch                  ausgeübt wird.
                  Lehrmitteln) und Gebäuden sowie die gesetz-        A1-2.1.3 des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Ver-
                  liche Haftpflicht wegen Schäden an Laborgerä-               sicherungsnehmer lebenden Partners einer
                  ten (auch Maschinen) bis zur Deckungssum-                   nichtehelichen Lebensgemeinschaft und des-
                  me.                                                         sen Kinder, diese entsprechend A1-2.1.2 und
                                                                              A1-2.1.3:
     A1-2         Regelungen zu mitversicherten Personen                      − Der Versicherungsnehmer und der mitver-
                  und zum Verhältnis zwischen den                    		 sicherte Partner müssen unverheiratet sein.
                  Versicherten (Versicherungsnehmer                           − Der mitversicherte Partner muss im Versiche-
                  und mitversicherten Personen)                      		 rungsschein oder seinen Nachträgen na-
     A1-2.1       Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht         		 mentlich und mit Geburtsdatum benannt
     A1-2.1.1     des Ehegatten und des eingetragenen Lebens-        		werden.
                  partners des Versicherungsnehmers,                          − Haftpflichtansprüche des Partners und des-
     A1-2.1.2     ihrer unverheirateten und nicht in einer ein-      		 sen Kinder gegen den Versicherungsneh-
                  getragenen Lebenspartnerschaft lebenden            		 mer sind ausgeschlossen.
                  Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder),            − Die Mitversicherung für den Partner und
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           dessen Kinder, die nicht auch die Kinder des      		 den Partners einer nichtehelichen Lebens-
		 Versicherungsnehmers sind, endet mit der                  		        gemeinschaft.
		 Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft                            − Die Bestimmungen über weitere mitver-
		 zwischen dem Versicherungsnehmer und                      		 sicherte Personen gemäß A1-2.1.2 bis
		 dem Partner.                                              		 A1-2.1.4 sowie A1-6.2 (bzgl. der betreuten
       − Im Falle des Todes des Versicherungsneh-            		 Person) und A1-2.1.2 (in Bezug auf die Kin-
		 mers gilt für den überlebenden Partner und                		 der des Partners) haben für diesen Vertrag
		 dessen Kinder A1-10 sinngemäß.                            		 keine Gültigkeit.
A1-2.2 Alle für den Versicherungsnehmer geltenden                   − Änderungen des Familienstandes sind dem
       Vertragsbestimmungen sind auf die mitver-             		 Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Be-
       sicherten Personen entsprechend anzuwen-              		 stimmungen über die Erhöhung und Erwei-
       den. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über        		 terung von versicherten Risiken gemäß
       die Vorsorgeversicherung (A1-9), wenn das             		A1-8.
       neue Risiko nur für eine mitversicherte Person        A1-2.8 Sofern der Tarif Single / Kind vereinbart ist (sie-
       entsteht.                                                    he Risikobezeichnung im Versicherungsschein
A1-2.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen                     und seinen Nachträgen), gilt folgendes:
       für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in                   − Der Versicherungsschutz bezieht sich aus-
       der Person des Versicherungsnehmers oder              		 schließlich auf die persönliche gesetzliche
       einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt      		 Haftpflicht des Versicherungsnehmers so-
       der Versicherungsschutz sowohl für den Ver-           		 wie seinem Kind gemäß Ziffer A1-2.1.2 und
       sicherungsnehmer als auch für die mitver-             		A1-2.1.3.
       sicherten Personen.                                          − Die Bestimmungen über weitere mitver-
A1-2.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag            		 sicherte Personen gemäß A1-2.1.1 (Ehe-
       darf nur der Versicherungsnehmer ausüben.             		 partner), A1-2.1.4 (Lebenspartner) und A1-
       Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind so-         		 6.2 (betreute Personen) haben für diesen
       wohl der Versicherungsnehmer als auch die             		 Vertrag keine Gültigkeit.
       mitversicherten Personen verantwortlich.                     − Änderungen des Familienstandes sind dem
A1-2.5 Haftpflichtansprüche von mitversicherten Per-         		 Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Be-
       sonen gegen den Versicherungsnehmer sind              		 stimmungen über die Erhöhung und Erwei-
       ausgeschlossen. Mitversichert sind jedoch (ab-        		 terung von versicherten Risiken gemäß
       weichend von A1-7.3 und A1-7.4) etwaige               		A1-8.
       übergangsfähige Regressansprüche von So-
       zialversicherungsträgern,      Sozialhilfeträgern,    A1-3       Versicherungsschutz, Versicherungsfall
       privaten Krankenversicherungsträgern, öffentli-       A1-3.1     Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass
       chen und privaten Arbeitgebern wegen Perso-                      der Versicherungsnehmer wegen eines wäh-
       nenschäden.                                                      rend der Wirksamkeit der Versicherung einge-
                                                                        tretenen Schadenereignisses (Versicherungs-
A1-2.6 Sofern ein Single-Tarif vereinbart ist (siehe Risi-
                                                                        fall), das einen Personen-, Sach- oder sich da-
       kobezeichnung im Versicherungsschein und
                                                                        raus ergebenden Vermögensschaden zur Fol-
       seinen Nachträgen), gilt folgendes:
                                                                        ge hatte, aufgrund
       − Der Versicherungsschutz bezieht sich aus-
		 schließlich auf die persönliche gesetzliche
                                                                          gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
		 Haftpflicht des Versicherungsnehmers als
                                                                                 privatrechtlichen Inhalts
		Einzelperson.
       − Die Bestimmungen über mitversicherte Per-                  von einem Dritten auf Schadensersatz in An-
		 sonen gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 sowie                          spruch genommen wird.
		 A1-6.2 (bzgl. der betreuten Person) haben                        Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen
		 für diesen Vertrag keine Gültigkeit.                             Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar
       − Änderungen des Familienstandes sind dem                    entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Scha-
		 Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Be-                       denverursachung, die zum Schadenereignis
		 stimmungen über die Erhöhung und Erwei-                          geführt hat, kommt es nicht an.
		 terung von versicherten Risiken gemäß                     A1-3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprü-
		A1-8.                                                             che, auch wenn es sich um gesetzliche An-
       − Die Bestimmungen über die Fortsetzung der                  sprüche handelt,
		 Privathaftpflichtversicherung nach dem Tod                       a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung,
		 des Versicherungsnehmers gemäß A1-10                      		 aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung,
		 haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.                		 auf Schadensersatz statt der Leistung;
A1-2.7 Sofern ein Paar-Tarif vereinbart ist (siehe Risiko-          b) wegen Schäden, die verursacht werden, um
       bezeichnung im Versicherungsschein und sei-           		 die Nacherfüllung durchführen zu können;
       nen Nachträgen), gilt folgendes:                             c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Ver-
       − Der Versicherungsschutz bezieht sich aus-           		 tragsgegenstandes oder wegen des Aus-
		 schließlich auf die persönliche gesetzliche               		 bleibens des mit der Vertragsleistung ge-
		 Haftpflicht des Versicherungsnehmers so-                  		 schuldeten Erfolges;
		 wie des Ehegatten, eingetragenen Lebens-                         d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im
		 partners oder des in häuslicher Gemein-                   		 Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertrags-
		 schaft mit dem Versicherungsnehmer leben-                 		erfüllung;
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            e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen                   ist bei jedem Versicherungsfall auf die verein-
     		 Verzögerung der Leistung;                                      barten Versicherungssummen begrenzt. Dies
            f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung               gilt auch dann, wenn sich der Versicherungs-
     		 tretender Ersatzleistungen.                                    schutz auf mehrere entschädigungspflichtige
     A1-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprü-               Personen erstreckt.
            che, soweit sie aufgrund einer vertraglichen               Die Versicherungssumme beträgt für Perso-
            Vereinbarung oder Zusage über den Umfang                   nen-,      Sach-       und    Vermögenschäden
            der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungs-            7.500.000,- EURO und für Mietsachschäden
            nehmers hinausgehen.                                       1.000.000,- EURO.
                                                                A1-5.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde,
     A1-4   Leistungen der Versicherung und Vollmacht                  gilt:
            des Versicherers                                           Die Entschädigungsleistungen des Versiche-
     A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst                            rers sind für alle Versicherungsfälle eines Ver-
            a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,                       sicherungsjahres auf das Zweifache der verein-
            b) die Abwehr unberechtigter Schadensersatz-               barten Versicherungssumme begrenzt.
     		 ansprüche und                                           A1-5.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Ver-
            c) die Freistellung des Versicherungsnehmers               sicherung eintretende Versicherungsfälle gelten
     		 von berechtigten Schadensersatzverpflich-                      als ein Versicherungsfall (Serienschaden), der
     		tungen.                                                         im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungs-
            Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen              fälle eingetreten ist, wenn diese
            dann, wenn der Versicherungsnehmer auf-                    a) auf derselben Ursache,
            grund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Aner-             b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbe-
            kenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung       		 sondere sachlichem und zeitlichem, Zusam-
            verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch      		 menhang oder
            gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche,               c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen
            die vom Versicherungsnehmer ohne Zustim-            		 Mängeln beruhen.
            mung des Versicherers abgegeben oder ge-            A1-5.4 Falls vereinbart, beteiligt sich der Versiche-
            schlossen worden sind, binden den Versiche-                rungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an
            rer nur, soweit der Anspruch auch ohne An-                 der Entschädigungsleistung des Versicherers
            erkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.                 mit einem im Versicherungsschein und seinen
            Ist die Schadensersatzverpflichtung des Ver-               Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteili-
            sicherungsnehmers mit bindender Wirkung für                gung). Auch wenn die begründeten Haftpflicht-
            den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer          ansprüche aus einem Versicherungsfall die Ver-
            den Versicherungsnehmer binnen zwei Wo-                    sicherungssumme übersteigen, wird die
            chen vom Anspruch des Dritten freizustellen.               Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten
     A1-4.2 Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur           Haftpflichtansprüche abgezogen. A1-5.1 Satz
            Abwicklung des Schadens oder Abwehr der                    1 bleibt unberührt.
            Schadensersatzansprüche zweckmäßig er-                     Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde,
            scheinenden Erklärungen im Namen des Ver-                  bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren
            sicherungsnehmers abzugeben.                               Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt,
            Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem               zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzan-
            Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche                  sprüche verpflichtet.
            gegen den Versicherungsnehmer, ist der Ver-         A1-5.5 Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten
            sicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen.            werden nicht auf die Versicherungssummen
            Der Versicherer führt dann den Rechtsstreit auf            angerechnet.
            seine Kosten im Namen des Versicherungs-            A1-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtan-
            nehmers.                                                   sprüche aus einem Versicherungsfall die Ver-
     A1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines                   sicherungssumme, trägt der Versicherer die
            Schadensereignisses, das einen unter den Ver-              Prozesskosten im Verhältnis der Versiche-
            sicherungsschutz fallenden Haftpflichtan-                  rungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprü-
            spruch zur Folge haben kann, die Bestellung                che.
            eines Verteidigers für den Versicherungsneh-        A1-5.7 Hat der Versicherungsnehmer an den Ge-
            mer von dem Versicherer gewünscht oder ge-                 schädigten Rentenzahlungen zu leisten und
            nehmigt, so trägt der Versicherer die gebühren-            übersteigt der Kapitalwert der Rente die Ver-
            ordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders                 sicherungssumme oder den nach Abzug etwa-
            vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.              iger sonstiger Leistungen aus dem Versiche-
     A1-4.4 Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine                  rungsfall noch verbleibenden Restbetrag der
            mitversicherte Person das Recht, die Aufhe-                Versicherungssumme, so wird die zu leisten-
            bung oder Minderung einer zu zahlenden Ren-                de Rente nur im Verhältnis der Versicherungs-
            te zu fordern, so ist der Versicherer bevoll-              summe bzw. ihres Restbetrages zum Kapital-
            mächtigt, dieses Recht auszuüben.                          wert der Rente vom Versicherer erstattet.
                                                                       Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die
     A1-5       Begrenzung der Leistungen (Versiche-                   entsprechende Vorschrift der Verordnung über
                rungssumme, Jahreshöchstersatzleistung,                den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-
                Serienschaden, Selbstbeteiligung)                      Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen
     A1-5.1     Die Entschädigungsleistung des Versicherers            Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
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