VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONEN - WOMOBIL-VERSICHERUNG CLASSIC-SCHUTZ STAND: 02.2022

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VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONEN - WOMOBIL-VERSICHERUNG CLASSIC-SCHUTZ STAND: 02.2022
Versicherungsbedingungen
und Informationen
WoMobil-Versicherung
Classic-Schutz
Stand: 02.2022
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      Alles, was Sie zu Ihrer Versicherung             Leistungseinschlüsse
      wissen müssen, haben wir in die-                 Hier finden Sie eine detaillierte Leistungsübersicht
      sem Dokument für Sie zusammen-                   zu den Inhalten Ihrer Versicherung.
      gefasst. Um Ihnen einen schnellen
      Überblick zu verschaffen und das
      Auffinden der passenden Regelung
                                                       Wichtige Mitteilung zu den
      zu erleichtern, haben wir den Inhalt
      in diesem Dokument direkt verlinkt.              Folgen einer Anzeigepflicht-
                                                       verletzung nach § 19 Abs. 5
                                                       Versicherungsvertragsgesetz
                                                       Hier finden Sie die vorvertraglichen Anzeigepflichten
                                                       und die Folgen einer Nichtbeachtung.
     Informationsblatt
     Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die
     wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung.          Versicherungsbedingungen
                                                       Hier finden Sie die allgemeinen gültigen Vertrags-
                                                       bestimmungen, in denen im Einzelnen Ihr Versiche-
                                                       rungsschutz geregelt wird. Hier geht es um die
     Allgemeine                                        Kerninhalte Ihrer Versicherung:
     Vertragsinformationen                             • Versicherte Gefahren und Schäden
     Hier finden Sie Informationen zur Ammerländer     • Leistungsausschlüsse
     Versicherung und Ihrem Versicherungsvertrag.
                                                       • Entschädigungsleistung
     Beantwortet werden unter anderem folgende
     Fragen:                                           • Obliegenheiten
     • Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen?
     • Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?
                                                       Satzung
     • Wie schützen wir Ihre personenbezogenen
       Daten?                                          Hier finden Sie die Inhalte unserer Satzung.
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                                                WoMobil-Versicherung                                                            seit 1923

                                                Informationsblatt zu Versicherungsprodukten                         Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG

                                                Unternehmen:       Ammerländer Versicherung VVaG
                                                Sitz:              Westerstede (Deutschland)                 Produkt: Classic
                                                Rechtsform:        Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

                                             Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer
                                             Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag,
                                             Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle
                                             Unterlagen durch.

                                             Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

                                             Es handelt sich um eine Inhaltsversicherung.

                                                      Was ist versichert?                                           Was ist nicht versichert?
                                                       Versichert ist der mitgeführte Inhalt in Ihrem 		           X Bestimmte Risiken sind nicht versichert.
                                                          Wohnmobil, Wohnwagen, Camper oder PKW.                       Dazu gehören z. B.:
                                                          Dazu zählen alle Sachen im Fahrzeuginnen-
                                                                                                                       X Schäden am Fahrzeug,
                                                          raum und die zur privaten Nutzung (Gebrauch
                                                          bzw. Verbrauch) dienen, wie beispielsweise:                  X Schäden am fest verbauten Zubehör,

                                                        elektronische Geräte (z. B. Handy, Laptop,                  X Schäden am Inhalt nicht zugelassener
                                                      		mobiles Navi)                                               		Fahrzeuge.

                                                           Reisegepäck
                                                           Wertsachen und Bargeld
                                                         berufliche und gewerbliche Sachen, wie
                                                      		 z. B. Mobiltelefone und Laptops
                                                      		                                                            Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                                                                    ! Wir können nicht alle denkbaren Fälle
                                                                                                                       versichern. Sonst müssten wir einen erheblich
                                                       Versicherte Gefahren:
                                                                                                                       höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir
                                                         Einbruchdiebstahl, Raub (auch bei 		                         einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
                                                      		 Totalentwendung des Fahrzeuges),                              herausgenommen, z. B. alle Schäden:
                                                      		Vandalismus                                                    ! aus vorsätzlicher Handlung,
                                                           Unfall des Kraftfahrzeuges                                 ! durch Krieg,
                                                           Brand, Explosion, Blitzschlag, Luftfahrzeuge               ! durch Innere Unruhen.
                                                           Fährrisiko / Havarie Grosse
                                                           Sturm, Hagel
Informationsblatt zum Versicherungsprodukt

                                                           Elementarereignisse

                                                      Wie hoch ist die
                                                      Versicherungssumme?
                                                       Die Versicherungssumme beträgt
                                                          20.000 Euro.
04

     Wo bin ich versichert?
      Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung.

     Welche Verpflichtungen habe ich?
     – Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
     – Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
     – Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
     – Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche
        geltend gemacht worden sind.
     – Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheits-
        gemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.

     Wann und wie zahle ich?
     Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins
     zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung
     zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Der Beitrag wird von Ihrem Konto
     eingezogen.

     Wann beginnt und wann endet die Deckung?
     Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie
     den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
     Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
     Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.

     Wie kann ich den Vertrag kündigen?
     Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher
     geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfall des
     versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
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                                   Allgemeine Vertragsinformationen

                                   Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten .........................................................................................................................................................................................................................5

                                   Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen ............................................................................................................................................................................................................................................5

                                   Wann der Versicherungsschutz beginnt ..........................................................................................................................................................................................................................................5

                                   Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen .....................................................................................................................................................................................................5

                                   Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt ............................................................................................................................6

                                   Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist ...................................................................................6

                                   In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren ................................................................................................................................................................................................................6

                                   Hinweise zum Datenschutz ...........................................................................................................................................................................................................................................................................6

                                   Was Sie über Ihren Versicherer                                                                                                                             zahlen Sie in diesem Fall rechtzeitig, wenn wir den Betrag
                                                                                                                                                                                              zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein er-
                                   wissen sollten                                                                                                                                             halten haben, von Ihrem Konto abbuchen können. Beim
                                                                                                                                                                                              Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto
                                   Sie erreichen uns wie folgt:
                                                                                                                                                                                              wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns
                                   Ammerländer Versicherung VVaG                                                                                                                              angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für
                                   Bahnhofstr. 8                                                                                                                                              die Rücklastschrift. Diese Kosten können wir Ihnen in Rech-
                                   26655 Westerstede                                                                                                                                          nung stellen.
                                   Telefon: 04488-53737- 0
                                   E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
                                   www.ammerlaender-versicherung.de                                                                                                                           Wann der Versicherungsschutz beginnt
                                   Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels-                                                                                                Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist
                                   register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer                                                                                                       dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss
                                   HRB 201743 eingetragen.                                                                                                                                    eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be-
                                                                                                                                                                                              deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver-
                                   Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha-                                                                                                   sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche-
                                   den- und Unfallversicherungen.                                                                                                                             rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist,
                                                                                                                                                                                              dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns
                                                                                                                                                                                              ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchen.
                                   Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen
                                                                                                                                                                                              Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des
                                   Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein                                                                                                 Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe-
                                   halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie                                                                                                 dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen.
                                   gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben.
                                   Dies können Sie Ihrem Versicherungsschein und dem An-
                                   trag entnehmen.
                                                                                                                                                                                              Laufzeit des Vertrages und
                                                                                                                                                                                              Kündigungsbedingungen
Allgemeine Vertragsinformationen

                                   Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt
                                   sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig                                                                                                      Sie sind das Versicherungsverhältnis für einen vereinbarten
                                   wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den                                                                                                    Zeitraum eingegangen. Diesen Zeitraum können Sie dem
                                   ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wo-                                                                                               Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Eine
                                   chen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen.                                                                                                     Kündigung ist für Sie und für uns erstmals zum Ende die-
                                   Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag                                                                                             ses Zeitraums möglich, sofern wir nichts anderes vereinbart
                                   erhalten.                                                                                                                                                  haben.

                                   Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto                                                                                                     Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, haben wir
                                   abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über-                                                                                                      zusätzlich eine Verlängerung von Jahr zu Jahr für den Fall
                                   weisung der Beiträge nicht kümmern. Den ersten Beitrag                                                                                                     vereinbart, dass der Vertrag nicht gekündigt wird. Sie und
06

     wir können immer zum Schluss des laufenden Versiche-          Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist
     rungsjahres kündigen.                                         und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.

     Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte den     Rechtsweg
     Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde lie-     Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
     gen.                                                          beschreiten.

     Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte beste-
     hen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungs-      Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und
     bedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.               welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten
                                                                   zuständig ist
     Was Sie tun können, wenn es zwischen
                                                                   Es gilt deutsches Recht.
     Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt
                                                                   Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie
     Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind
                                                                   entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes geltend ma-
     oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von
                                                                   chen oder bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz
     Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die
                                                                   örtlich zuständig ist.
     nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
                                                                   Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können
     Unser Beschwerdemanagement
                                                                   wir bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz
     Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver-
                                                                   örtlich zuständig ist. Wenn Sie den Versicherungsvertrag
     fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
                                                                   für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen
                                                                   haben, können wir uns alternativ auch an das Gericht des
     Ammerländer Versicherung VVaG
                                                                   Ortes wenden, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung
     - Beschwerdemanagement-
                                                                   Ihres Betriebes befindet.
     Bahnhofstr. 8
     26655 Westerstede
                                                                   Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohn-
     E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
                                                                   sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe-
                                                                   reich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegt oder sein
     Versicherungsombudsmann
                                                                   Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
     Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om-
                                                                   Klageerhebung nicht bekannt ist, vereinbaren die Parteien
     budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen
                                                                   als Gerichtsstand Westerstede.
     Sie wie folgt:

     Versicherungsombudsmann e.V.                                  In welcher Sprache wir mit Ihnen
     Postfach 080632
     10006 Berlin                                                  kommunizieren
     E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                 Wir kommunizieren mit Ihnen in deutscher Sprache.
     Internet: www.versicherungsombudsmann.de

     Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige        Hinweise zum Datenschutz
     und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel-
     le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah-    Vorbemerkung
     ren teilzunehmen.                                             Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit
                                                                   Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen.
     Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z.       Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell
     B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-      und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen
     ben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an      besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor miss-
     die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.      bräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Ver-
     Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den         fahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten
     Versicherungsombudsmann weitergeleitet.                       zu Ihrer Person wird durch die Europäische Datenschutz-
                                                                   grundverordnung (DSGVO) geregelt. Danach ist die Daten-
     Versicherungsaufsicht                                         verarbeitung und Nutzung zulässig, wenn die DSGVO oder
     Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten    eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt.
     Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
     auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf-      Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich
     sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen        in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU
     wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-      DSGVO) und dem Telemediengesetz (TMG).
     tungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind:
                                                                   Verantwortlicher ist die
     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)       Ammerländer Versicherung VVaG
     Sektor Versicherungsaufsicht                                  Bahnhofstraße 8
     Graurheindorfer Straße 108                                    26655 Westerstede
     53117 Bonn                                                    Telefon: 04488-53737-0
     E-Mail: poststelle@bafin.de                                   E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
07

Der Verantwortliche wird vertreten durch den Vorstand Axel        weit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbe-
Eilers und Gerold Saathoff.                                       urteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür er-
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Artikel 37             forderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In ei-
DSGVO ist                                                         nigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer
                                                                  Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende
Dipl.-Kfm. Dieter Zimmermann                                      Daten übergeben.
Ammerländer Versicherung VVaG
Bahnhofstraße 8                                                3. Datenübermittlung an andere Versicherer
26655 Westerstede                                                 Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Ver-
Telefon: 04488-53737-0                                            sicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung
E-Mail: datenschutz@ammerlaender-versicherung.de                  und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Ein-
                                                                  schätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung
Einwilligungserklärung                                            wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B.
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Inte-          frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mit-
ressenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechts-           teilungen über gleichartige andere Versicherungen (be-
grundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versiche-        antragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte).
rungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO            Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle
aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des            Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzu-
Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der        klären oder um Lücken bei den Feststellungen zum ent-
Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung              standenen Schaden zu schliessen, kann es erforderlich
des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wider-           sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder ent-
ruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz      sprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch
oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem          sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversiche-
Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise        rungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei-
gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenver-           lungsabkommen) eines Austausches von personen-
arbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zu-           bezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei wer-
lässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben,             den Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name
erfolgen.                                                         und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungs-
                                                                  schutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden,
Schweigepflichtentbindungserklärung                               wie Schadenhöhe und Schadentag.
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie
z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine       4. Datenübermittlung an Versicherungsvermittler
spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtent-          Sie werden in Ihrer Versicherungsangelegenheit durch
bindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallver-          einen Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung
sicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch         auch berät. Vermittler in diesem Sinn sind Versiche-
eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Fol-         rungsmakler. Der Makler führt eine nach den im Ver-
genden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die      sicherungsgewerbe üblichen Grundsätzen ordnungs-
Datenverarbeitung und -nutzung nennen.                            gemäße Betreuung des Versicherungsnehmers und
                                                                  Verwaltung des Versicherungsvertrages durch. Um sei-
1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer                         ne Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, er-
   Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag          hält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für
   notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An-          die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus
   trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver-            Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Ver-
   sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part-             sicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungs-
   nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau-              schutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle
   er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die      und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich
   Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines          zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personen-
   Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags-          versicherung können an den zuständigen Vermittler
   daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre         auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Jeder Ver-
   Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von                  mittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Be-
   Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be-       stimmungen der DSGVO und seine besonderen Ver-
   rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk-         schwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und
   statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer        Datengeheimnis) zu beachten.
   Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis-
   tungsdaten).                                                5. Zentrale Hinweissysteme
                                                                  Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann
2. Datenübermittlung an Rückversicherer                           es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren
   Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Ver-          Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von
   sicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernom-        Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen
   menen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fäl-         Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder
   len einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und       auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu
   Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls          beantworten. Dazu bestehen beim GDV Gesamtver-
   entsprechende versicherungstechnische Angaben von              band der Deutschen Versicherungswirtschaft zentrale
   uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Ver-            Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissyste-
   sicherungsschutzes und des Risikos und Risikozu-               me und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die
   schlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. So-         mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also
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        nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei-           weit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Ammer-
        spiele für unsere Bereiche:                                       länder Versicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf
        • Sachversicherer: Aufnahme von Schäden und Per-                  die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach
          sonen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf-               § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweige-
          grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs                pflicht.
          der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schaden-
          summen erreicht sind.                                        Unsere Datenschutzerklärung klärt Sie als Nutzer (betrof-
          Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinde-           fene Person) über die Art, den Umfang und Zwecke der
          rung weiteren Missbrauchs.                                   Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
        • Unfallversicherer: Meldung bei erheblicher Verletzung        durch uns, die Ammerländer Versicherung VVaG (Verant-
          der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsab-            wortliche), auf. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter
          lehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung          https://www.ammerlaender-versicherung.de/datenschutz.aspx
          im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls
          oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung
          durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder
          Klageerhebung auf Leistung.
          Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versiche-
          rungsmissbrauch.
        • Allgemeine Haftpflichtversicherung: Registrierung von
          auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei de-
          nen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs be-
          steht.
          Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -ver-
          hütung.

     Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
     Sie haben als Betroffener nach der DSGVO neben dem ein-
     gangs erwähnten Widerrufsrechts ein Recht auf Auskunft
     sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf
     Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei
     gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünf-
     te und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieb-
     lichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten
     Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichti-
     gung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver-
     sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.

     Einwilligungsklausel nach der Europäischen Daten-
     schutz-Grundverordnung (DSGVO)
     Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass
     • die Ammerländer Versicherung die von mir in diesem
         Antrag und künftig mitgeteilten Daten – auch Gesund-
         heitsdaten – erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur
         Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung
         oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erfor-
         derlich ist.
     • meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit erforder-
         lich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu
         den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit er-
         forderlich, entbinde ich die für die Ammerländer Ver-
         sicherung tätigen Personen im Hinblick auf die Gesund-
         heitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter
         Daten von ihrer Schweigepflicht.
     • die Ammerländer Versicherung meine Daten – auch
         Gesundheitsdaten – und sonstigen nach § 203 StGB
         geschützten Daten in den oben genannten Fällen – so-
         weit erforderlich – an den für mich zuständigen selbst-
         ständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese
         dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken
         genutzt werden dürfen.
     • die Ammerländer-Versicherung meine Daten – auch Ge-
         sundheitsdaten – an die in der im Internet veröffentlichten
         Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Ge-
         sundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im glei-
         chen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden,
         wie die Ammerländer Versicherung dies tun dürfte. So-
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                                      Leistungseinschlüsse in der WoMobil-Versicherung
                                      Classic-Schutz

                                       = versichert                                                                   Classic

                                                                                   Versicherte Fahrzeuge
                                      Versichert ist der Inhalt von:
                                      n   Wohnmobilen
                                      n   Wohnwagen                                                                      
                                      n   Campingfahrzeugen
                                      n   PKW
                                          (auch an gemieteten Fahrzeugen)

                                                                                   Versicherte Gefahren
                                      Diebstahl, Vandalismus                                                             
                                      Raub oder räuberische Erpressung                                                   
                                      Brand, Explosion, Blitzschlag, Luftfahrzeuge                                       
                                      Sturm, Hagel                                                                       
                                      Elementarereignisse                                                                
                                      (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen,
                                      Vulkanausbruch)
                                      Fährrisiko / Havarie Grosse                                                        
                                      (auf europäischen Gewässern)
                                      Unfall des Fahrzeuges                                                              
                                      (eigen- und fremdverschuldet)

                                                                                     Versicherte Sachen
                                      Alle Sachen des persönlichen Bedarfs                                               
                                      (Gebrauchs- bzw. Verbrauchsgüter)
                                      Wertsachen und Bargeld                                                    max. 3.500 EURO
                                      Elektronische Geräte                                                      max. 7.500 EURO
                                      (z. B. Handy, Laptop, Tablet, Videokamera)
                                      Fahrräder und sonstige Sportgeräte                                        max. 7.500 EURO
                                      (als Inhalt oder die außen am Kraftfahrzeug befestigt sind)
                                      Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie Surfgeräte (ohne Motoren)    max.   7.500   EURO
                                      Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen               max.   7.500   EURO
                                      Inhalt von verschlossenen Dach- und Heckboxen                             max.   7.500   EURO
                                      Beruflich überlassene Gegenstände                                         max.   7.500   EURO

                                                                                      Geltungsbereich
                                      Weltweit                                                                           
                                      (ohne zeitliche Begrenzung)
                                      Rund-um-die-Uhr-Schutz (24-Stunden-Deckung)                                        
Leistungseinschlüsse Classic-Schutz

                                                                                       Besonderheiten
                                      Neuwertentschädigung                                                               
                                      (elektronische Geräte ab einem Alter von 2 Jahren zum Zeitwert)
                                      Inhalt im Vorzelt                                                                  
                                      (selbstgenutzte Parzelle)
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                                                                   Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer
                                                                   Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5
                                                                   Versicherungsvertragsgesetz
                                                                   Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                           oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag
                                                                                                                                       unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
                                                                   damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prü-              Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir
                                                                   fen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden             den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                   Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es               Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-
                                                                   sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur ge-              schlossen hätten.
                                                                   ringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie
                                                                   Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige         3. Vertragsänderung
                                                                   oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten             Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir
                                                                   zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können            den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                   Sie der nachstehenden Information entnehmen.                        Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
                                                                                                                                       gen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedin-
                                                                   Welche vorvertraglichen Anzeigepflich-                              gungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben
                                                                   ten bestehen?                                                       Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die
                                                                                                                                       anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestand-
                                                                   Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet,       teil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, wer-
                                                                   alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach               den die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
                                                                   denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und             Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich
                                                                   vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklä-          durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als
                                                                   rung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahr-             10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den
                                                                   erheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur            nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Ver-
                                                                   Anzeige verpflichtet.                                               trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit-
                                                                                                                                       teilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf
                                                                                                                                       dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hin-
                                                                   Welche Folgen können eintreten, wenn                                weisen.
                                                                   eine vorvertragliche Anzeigepflicht
                                                                   verletzt wird?                                                   4. Ausübung unserer Rechte
                                                                                                                                       Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                                                                   1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                  gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
                                                                      Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kön-           Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit
                                                                      nen wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn          dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei-
                                                                      Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahr-              gepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
                                                                      lässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der        begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unse-
Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung

                                                                      Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir          rer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf
                                                                      den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten              die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung kön-
                                                                      Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-                  nen wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
                                                                      schlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein            für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir
                                                                      Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach             können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                                                                      Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur        gung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn
                                                                      Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der             wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Un-
                                                                      nicht oder nicht richtig angegebene Umstand                      richtigkeit der Anzeige kannten.
                                                                      • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver-
                                                                         sicherungsfalles                                           5. Stellvertretung durch eine andere Person
                                                                      • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer              Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine
                                                                         Leistungspflicht                                              andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeige-
                                                                      ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch,         pflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwir-
                                                                      wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei        kenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für
                                                                      einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, wel-         die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist
                                                                      cher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklä-              Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und
                                                                      rung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.                       Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass
                                                                                                                                       die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
                                                                   2. Kündigung                                                        verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem
                                                                      Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die          Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässig-
                                                                      vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig      keit zur Last fällt.
11

                                 Versicherungsbedingungen für die
                                 WoMobil-Versicherung (WMV 02/2022)
                                 Classic-Schutz

                                 Präambel
                                 Durch dieses Versicherungsprodukt versichern Sie Ihren mitgeführten Inhalt von privat genutzten Wohnmobilen /
                                 Wohnwagen / Campern sowie PKW. Das beschriebene Produkt richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Aus
                                 diesem Grund müssen Sie eine Privatperson sein und auch den versicherten Inhalt als Privatperson erworben ha-
                                 ben, es sei denn es handelt sich um Gegenstände, welche vom Arbeitgeber zur Nutzung überlassen wurden. Bitte
                                 lesen Sie die Versicherungsbedingungen vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. Wir
                                 als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten
                                 aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten anzusprechen.

                                 INHALTSVERZEICHNIS

                                 §1   Versicherte Gefahren und Schäden                    § 18 Beginn des Versicherungsschutzes, Dauer und
                                      (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse               Ende des Vertrages
                                 §2   Brand, Explosion, Blitzschlag, Luftfahreuge         § 19 Fälligkeit der Prämie, Folgen verspäteter
                                 §3   Einbruchdiebstahl, Diebstahl des gesamten                Zahlung oder Nichtzahlung
                                      Kraftfahrzeuges,Vandalismus, Raub oder              § 20 Folgeprämie
                                      räuberische Erpressung                              § 21 Lastschriftverfahren
                                 §4   Sturm, Hagel                                        § 22 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
                                 §5   Elementarereignisse (Überschwemmung,                § 23 Form der Erklärung des Versicherungsnehmers
                                      Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck,
                                      Lawinen, Vulkanausbruch)                            § 24 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit
                                                                                               uns einmal nicht zufrieden sind?
                                 §6   Fährrisiko / Havarie Grosse (auf europäischen
                                      Gewässern)                                          § 25 Schlussbestimmung
                                 §7   Unfall des Kraftfahrzeuges
                                 §8   Mitversicherte Personen
                                 §9   Versicherte und nicht versicherte Sachen,
                                      Entschädigungsgrenzen
                                 § 10 Versicherungssumme, Versicherungswert
Classic-Schutz (Stand 02.2022)

                                 § 11 Geltungsbereich, Versicherungsort
                                 § 12 Entschädigung aus anderen Versicherungs-
                                      verträgen
                                 § 13 Entschädigungsberechnung
                                 § 14 Zahlung und Verzinsung der Entschädigungs-
                                      leistung
                                 § 15 Sicherheitsvorschriften
                                 § 16 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
                                 § 17 Wiederherbeigeschaffte Sachen
12

     §1   Versicherte Gefahren und Schäden                        4.   Blitzschlag
          (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse                   Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blit-
                                                                       zes auf Sachen.
     1.   Versicherungsfall
          Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte   5.   Luftfahrzeuge
          Sachen, die durch                                            Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile
          a) Brand, Explosion, Blitzschlag, Luftfahrzeuge;             oder Ladung.
          b) Einbruchdiebstahl, Diebstahl des gesamten Kraft-
             fahrzeuges, Vandalismus, Raub oder räuberische       6.   Nicht versicherte Schäden
             Erpressung;                                               Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende
          c) Sturm, Hagel;                                             Ursachen Schmor- und Sengschäden.
          d) Elementarereignisse (Überschwemmung, Erdbe-
             ben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawi-
             nen, Vulkanausbruch);                                §3   Einbruchdiebstahl, Diebstahl des gesamten
          e) Fährrisiko / Havarie Grosse (auf europäischen Ge-         Kraftfahrzeuges, Vandalismus, Raub
             wässern);                                                 oder räuberische Erpressung
          f) Unfall des Kraftfahrzeuges,
             zerstört oder beschädigt werden oder infolge von     1.   Versicherte Gefahren und Schäden
             b),c), d) oder e) abhandenkommen.                         Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte
                                                                       Sachen, die durch
     2.   Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen,                           a) Einbruchdiebstahl, Diebstahl des gesamten Kraft-
          Kernenergie und Rennen                                          fahrzeuges;
          a) Ausschluss Krieg                                          b) Einbruchdiebstahl in Vorzelten;
             Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht            c) Vandalismus;
             auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden                d) Raub oder räuberische Erpressung;
             durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürger-           oder durch den Versuch einer solchen Tat zerstört
             krieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.               oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
          b) Ausschluss Innere Unruhen
             Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht       2.   Einbruchdiebstahl, Diebstahl des gesamten
             auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden                Kraftfahrzeuges
             durch innere Unruhen.                                     Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass
          c) Ausschluss Kernenergie                                    es sich um verschlossene Kraftfahrzeuge handelt, die
             Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht            vom Täter aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet
             auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden                wurden. Darunter fällt explizit auch das Aufschneiden
             durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radio-         oder Aufschlitzen von Cabriodächern. Dem Aufbre-
             aktive Substanzen.                                        chen, stehen die Verwendung falscher Schlüssel oder
          d) Genehmigte und nicht genehmigte Rennen                    anderer, nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen be-
             Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden,             stimmter Werkzeuge gleich. Der Versicherungsschutz
             die bei Beteiligung an behördlich genehmigten,            gilt auch bei einer nachgewiesenen Totalentwendung
             sowie an nicht genehmigten kraftfahrt-sportlichen         des verschlossenen Kraftfahrzeuges.
             Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung
             einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entste-         3.   Vandalismus
             hen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahr-          Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der
             ten.                                                      Täter auf eine der in Nr. 2 bezeichneten Arten das
                                                                       Kraftfahrzeug öffnet und versicherte Sachen vorsätz-
     §2   Brand, Explosion, Blitzschlag, Luftfahrzeuge                 lich zerstört oder beschädigt.

     1.   Versicherte Gefahren und Schäden                        4.   Raub oder räuberische Erpressung
          Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte        a) Voraussetzung hierfür ist, dass
          Sachen, die durch                                               aa) gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an-
          a) Brand;                                                           gewendet wird, um dessen Widerstand gegen
          b) Explosion;                                                       die Wegnahme versicherter Sachen auszu-
          c) Blitzschlag;                                                     schalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn ver-
          d) Luftfahrzeuge,                                                   sicherte Sachen ohne Überwindung eines be-
          zerstört oder beschädigt werden.                                    wussten Widerstandes entwendet werden
                                                                              (einfacher Diebstahl / Trickdiebstahl);
     2.   Brand                                                           bb) der Versicherungsnehmer versicherte Sachen
          Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das                    herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil
          ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden                       eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
          ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft               angedroht wird;
          auszubreiten vermag.                                            cc) dem Versicherungsnehmer versicherte Sa-
                                                                              chen weggenommen werden, weil sein kör-
     3.   Explosion                                                           perlicher Zustand unmittelbar vor der Weg-
          Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben                     nahme infolge eines Unfalls oder infolge einer
          von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich ver-                    nicht verschuldeten sonstigen Ursache wie
          laufende Kraftäußerung.                                             beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt be-
13

             einträchtigt und dadurch seine Widerstands-          d) Erdrutsch;
             kraft ausgeschaltet ist.                             e) Schneedruck;
     b) Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der          f) Lawinen;
        Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen               g) Vulkanausbruch,
        des Täters herangeschafft werden, es sei denn,            abhandenkommen, zerstört oder beschädigt wer-
        das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Ver-          den.
        sicherungsortes, an dem die Tathandlungen nach
        a) verübt wurden.                                    2.   Überschwemmung
                                                                  Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und
                                                                  Boden des Versicherungsgrundstücks / Standplatzes
§4   Sturm, Hagel                                                 mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser
                                                                  durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder
1.   Versicherte Gefahren und Schäden                             fließenden) Gewässern, Witterungsniederschläge
     Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte        oder der Austritt von Grundwasser an die Erdober-
     Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder             fläche infolge von Ausuferung oder Witterungsnieder-
     abhandenkommen                                               schläge.
     a) durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes
        oder Hagels auf Kraftfahrzeuge, in denen sich ver-   3.   Erdbeben
        sicherte Sachen befinden;                                 Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des
     b) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudetei-            Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im
        le, Bäume oder andere Gegenstände auf Kraft-              Erdinneren ausgelöst wird.
        fahrzeuge, in denen sich versicherte Sachen be-
        finden, wirft.                                       4.   Erdsenkung
                                                                  Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des
2.   Sturm                                                        Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
     Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von
     mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windge-          5.   Erdrutsch
     schwindigkeit mindestens 63 km / Stunde). Ist die            Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Ab-
     Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so         stürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
     wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versiche-
     rungsnehmer nachweist, dass                             6.   Schneedruck
     a) die Luftbewegung in der Umgebung des Kraftfahr-           Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von
        zeuges Schäden an Gebäuden in einwandfreiem               Schnee- und Eismassen.
        Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen an-
        deren Sachen angerichtet hat, oder dass              7.   Lawinen
     b) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes             Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee-
        des versicherten Kraftfahrzeuges, in dem sich die         oder Eismassen einschließlich der bei Ihrem Abgang
        versicherten Sachen befunden haben, nur durch             verursachten Druckwelle.
        Sturm entstanden sein kann.
                                                             8.   Vulkanausbruch
3.   Hagel                                                        Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung
     Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form          beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lava-
     von Eiskörnern.                                              ergüssen, Asche-Eruption oder dem Austritt von
                                                                  sonstigen Materialien oder Gasen.
4.   Nicht versicherte Schäden
     Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende    9.   Nicht versicherte Schäden
     Ursachen, Schäden durch                                      Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende
     a) Sturmflut;                                                Ursachen Schäden
     b) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder                  a) durch Erdsenkung aufgrund Trockenheit oder
        Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlos-                  Austrocknung;
        sene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen,           d) an Gegenständen außerhalb des Kraftfahrzeugin-
        es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm                nenraums;
        oder Hagel entstanden sind und einen Fahrzeug-            e) durch Sturmflut;
        schaden darstellen.                                       f) durch Grundwasser, soweit nicht an die Erdober-
                                                                     fläche gedrungen (siehe § 5. Nr. 2).

§5   Elementarereignisse (Überschwemmung,
     Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,                        §6   Fährrisiko / Havarie Grosse
     Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)                        (auf europäischen Gewässern)

1.   Versicherte Gefahren und Schäden                        1.   Versicherte Gefahren und Schäden
     Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte        Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte
     Sachen, die durch                                            Sachen, die durch
     a) Überschwemmung;                                           a) Untergang der Fähre;
     b) Erdbeben;                                                 b) das über Bord spülen des Fahrzeugs;
     c) Erdsenkung;                                               c) Havarie Grosse,
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          zerstört werden, beschädigt werden oder abhanden-                dd) Hausratgegenstände (loses, nicht fest einge-
          kommen.                                                              bautes Inventar).
                                                                        b) Für die folgenden Sachen ist die Maximalentschä-
     2.   Havarie Grosse / Fährrisiko                                      digung je Versicherungsfall auf 7.500 EURO be-
          Havarie Grosse bedeutet, dass ein in Seenot gerate-              grenzt:
          nes Schiff mit Ladung durch überlegtes Handeln des               aa) Mobiltelefone, Laptops und Tablets, sofern
          Kapitäns gerettet werden kann. Aufgrund der außer-                   eine Entschädigung nicht gemäß Nr. 2b) gg)
          gewöhnlichen Umstände werden bewusst Schäden                         ausgeschlossen ist;
          bzw. Kosten in Kauf genommen, um Schiff und La-                  bb) Foto-, Film- und Videokameras, sofern eine
          dung aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten.                         Entschädigung nicht gemäß Nr. 2b) gg) aus-
                                                                               geschlossen ist;
     3.   Nicht versicherte Schäden                                        cc) berufliche und gewerbliche überlassene Sa-
          Nicht versichert sind Schäden, für welche anderwei-                  chen, wie zum Beispiel Mobiltelefone und
          tig eine Entschädigungsleistung erbracht wird.                       Laptops, sofern eine Entschädigung nicht ge-
                                                                               mäß Nr. 2b) gg) ausgeschlossen ist;
                                                                           dd) Fahrräder und sonstige Sportgeräte
     §7   Unfall des Kraftfahrzeuges                                           Diese müssen außen am Wohnmobil, Wohn-
                                                                               wagen, Camper oder PKW befestigt sein und
     1.   Versicherte Gefahren und Schäden                                     gesondert mit einem Sicherheits-Bügel-
          Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte                schloss oder mit einem Panzerkabelschloss
          Sachen, die durch einen Unfall des Kraftfahrzeuges                   gegen die einfache Wegnahme gesichert sein.
          zerstört oder beschädigt werden.                                     Für die lose mit dem Fahrrad verbundenen
                                                                               Teile besteht nur Versicherungsschutz, wenn
     2.   Unfall des Kraftfahrzeuges                                           diese zusammen mit dem Fahrrad abhanden-
          Ein Unfall liegt vor, wenn das Kraftfahrzeug durch ein               kommen;
          unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer                 ee) Kanus, Ruder-, Falt und Schlauchboote sowie
          Gewalt einwirkendes Ereignis eine Sachbeschädi-                      Surfgeräte (ohne Motoren);
          gung erleidet und der Vorfall polizeilich dokumentiert           ff) Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte
          ist.                                                                 Flugdrachen;
                                                                           gg) Inhalt von verschlossenen Dach- oder Heck-
     3.   Nicht versicherte Schäden                                            boxen. Ausgenommen sind elektronische Ge-
          Schäden an versicherten Sachen, die ihre alleinige                   räte sowie Wertsachen und Bargeld;
          Ursache in einem Brems- oder Betriebsvorgang ha-                 hh) Sachen im Vorzelt (auch Dachzelt) sowie Sa-
          ben, sind keine Unfallschäden.                                       chen auf der selbstgenutzten Parzelle außer-
                                                                               halb des versicherten Kraftfahrzeuges.
                                                                               Ausgenommen sind elektronische Geräte so-
                                                                               wie Wertsachen und Bargeld.
     §8   Mitversicherte Personen
                                                                        c) Die maximale Entschädigungsleistung für Wertsa-
                                                                           chen und Bargeld beträgt insgesamt 3.500 EURO.
          Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungs-
                                                                           Versicherte Wertsachen sind:
          nehmer sowie für alle
                                                                           aa) auf Geldkarten geladene Beiträge (z. B. Chip-
          a) mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Per-
                                                                               karten);
             sonen;
                                                                           bb) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Münzen
          b) nicht mehr mit ihm in häuslicher Gemeinschaft le-
                                                                               und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold
             bende Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebens-
                                                                               und Platin;
             jahres.
                                                                           cc) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
                                                                               sowie nicht in
                                                                           bb) genannte Sachen aus Silber;
     §9   Versicherte und nicht versicherte Sachen,                        dd) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt
          Entschädigungsgrenzen                                                sind), jedoch mit Ausnahme von Möbel-
                                                                               stücken.
     1.   Beschreibung des Versicherungsumfangs
          Versichert sind alle Sachen des persönlichen Bedarfs     3.   Nicht versicherte Sachen
          und beruflich / gewerblich überlassene Sachen, wel-           Nicht zum Versicherungsumfang gehören
          che die mitversicherten Personen (siehe § 8) im Kraft-        a) das Kraftfahrzeug selbst sowie eingebaute und
          fahrzeug mitführen sowie alle weiteren Gebrauch-                 fest mit dem Kraftfahrzeug verbundene Sachen;
          bzw. Verbrauchsgegenstände, die zur privaten Nut-             b) Sachen mit Kunst-, Sammler- oder Liebhaberwert,
          zung dienen.                                                     Wertpapiere, Zeichnungen, Pläne aller Art, Spei-
                                                                           chergut auf Datenträgern aller Art;
     2.   Entschädigungsgrenzen                                         c) Urkunden und Dokumente aller Art mit Ausnahme
          a) Bis zur Versicherungssumme mitversichert sind:                von amtlichen Ausweisen und EC- oder Kreditkar-
             aa) Reisegepäck (z. B. Kleidung, Accessoires);                ten;
             bb) Campingausstattung (z. B. Campingstühle,               d) nicht montierte Fahrzeugteile und Fahrzeugzube-
                 Campingtisch und Grill);                                  hör (z. B. Kraftstoff, Öl, Verbandstaschen, etc.);
             cc) sonstige Gegenstände des persönlichen Be-              e) Drogen und Suchtgifte, Alkohol sowie Tabakwa-
                 darfs (z. B. Gebrauchs- und Verbrauchsgüter);             ren;
15

     f) fremdes Eigentum, es sei denn, es handelt sich                       Platz / Grundstück am Wohnsitz des Ver-
        um Sachen, die den versicherten Personen (siehe                      sicherungsnehmers;
        § 8) vom Arbeitgeber zur Nutzung überlassen wur-                cc) auf einem umfriedeten und abgeschlossenen
        den (z. B. Diensthandy);                                             Platz / Grundstück in unmittelbarer Nähe vom
     g) Musterkollektionen und Handelswaren;                                 Wohnsitz des Versicherungsnehmers, inner-
     h) Tiere;                                                               halb einer geschlossenen Ortschaft;
     i) Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge (motorbetrie-                  dd) Kein Versicherungsschutz besteht für in § 9
        ben) sowie deren Außenbordmotoren.                                   Nr. 2b genannte Gegenstände sowie Wertsa-
                                                                             chen und Bargeld, welche sich während der
                                                                             Winterlagerung im Kraftfahrzeug befinden.
§ 10 Versicherungssumme, Versicherungswert                           e) Versicherungsschutz besteht auch für Sachen in
                                                                        Wohnmobilen, Wohnwagen, Campingfahrzeugen
1.   Versicherungssumme                                                 sowie Personenkraftfahrzeugen, welche außer-
     Die im Versicherungsschein dokumentierte Versiche-                 halb von ausgeschilderten bzw. ausgewiesenen
     rungssumme gilt je Schadenereignis. Die Höchster-                  Campingplätzen, Wohnmobilplätzen oder gleich-
     satzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche-           gestellten Abstellplätzen unbeaufsichtigt abgestellt
     rungsjahres ist auf das 2-fache der genannten Ver-                 sind.
     sicherungssumme begrenzt.                                          Bei Schäden zwischen 24 Uhr und 6 Uhr besteht
                                                                        ein Selbstbehalt in Höhe von 250 EURO, wenn
2.   Versicherungswert                                                  sich der Schaden durch Einbruchdiebstahl, Van-
     Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Ent-                dalismus, Diebstahl des Fahrzeuges, Raub oder
     schädigungsberechnung.                                             räuberische Erpressung ereignete.
     a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungs-                f) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Bedingungen sind
        wert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwer-                alle zugelassenen Personenkraftfahrzeuge bis 3,5
        tigem Zustand (Neuwert).                                        Tonnen Nutzlast. Darunter fallen unabhängig vom
     b) Für technische Geräte ab einem Alter von 2 Jahren               maximalen Gesamtgewicht auch Wohnmobile,
        sowie für versicherte Sache außerhalb des Kraft-                Wohnwagen sowie Campingfahrzeuge. Ausge-
        fahrzeugs (siehe § 9 Nr. 2b gg) und hh)) wird der               nommen sind Lastkraftfahrzeuge und Anhänger.
        Zeitwert erstattet.                                          g) Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge, die nicht zu-
        Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der ver-               gelassen, mit einem roten Kennzeichen oder mit
        sicherten Sache durch einen Abzug entsprechend                  einem Kurzzeitkennzeichen zugelassen sind.
        seinem insbesondere durch den Abnutzungsgrad
        bestimmten Zustand.
                                                                § 12 Entschädigung aus anderen
                                                                     Versicherungsverträgen
§ 11 Geltungsbereich, Versicherungsort
                                                                     Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus
                                                                     anderen Versicherungsverträgen beansprucht wer-
1.   Geltungsbereich
                                                                     den kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
     Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche
                                                                     Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versiche-
     Begrenzung.
                                                                     rungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung
                                                                     vereinbart ist. Wird vom Versicherungsnehmer aus
2.   Versicherungsort
                                                                     diesem Versicherungsvertrag eine Regulierung ver-
     a) Versicherungsort ist der Fahrzeuginnenraum von
                                                                     langt, wird der Versicherer in Vorleistung treten und
        allen Kraftfahrzeugen, welche in Deutschland be-
                                                                     den Schadenfall bedingungsgemäß regulieren.
        hördlich auf den Versicherungsnehmer oder die
        mitversicherten Personen (siehe § 8) zugelassen
        wurden oder den versicherten Personen im Rah-           § 13 Entschädigungsberechnung
        men eines Arbeitsvertrages dienstlich überlassen
        wurden. Darunter fallen auch sogenannte Leih-           1.   Ersetzt werden im Versicherungsfall (siehe § 1)
        oder Mietwagen (Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).              bei
     b) Versichert ist der Inhalt von Kraftfahrzeugen, die           a) zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen
        sich dauerhaft auf einem Standplatz auf einem                   der Versicherungswert (siehe § 10 Nr. 2) bei Eintritt
        Campingplatz (Dauercamping) befinden.                           des Versicherungsfalles.
        Ausgeschlossen hiervon, sind in § 9 Nr. 2b auf-              b) beschädigten Sachen die notwendigen Repara-
        geführte Gegenstände sowie Wertsachen und                       turkosten, höchstens jedoch der Versicherungs-
        Bargeld gemäß § 9 Nr. 2c.                                       wert. Wird durch den Schaden die Gebrauchsfä-
     c) Versicherungsschutz wird auch unmittelbar vor                   higkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist
        oder nach einer Reise am Wohnsitz einer ver-                    dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Re-
        sicherten Person (siehe § 8), in einer verschlosse-             paratur zumutbar (sogenannter Schönheitsscha-
        nen Garage, Halle oder auf einem allseitig umfrie-              den), erfolgt keine Entschädigung.
        deten und durch Verschluss gesicherten Grund-                c) Abhandenkommen von amtlichen Ausweisen, EC-
        stück geboten.                                                  oder Kreditkarten die Wiederbeschaffungskosten.
     d) Mitversichert ist das Abstellen des Kraftfahrzeuges
        im Winterlager:                                         2.   Restwerte
        aa) in einem verschlossenen Raum / Garage;                   Restwerte werden in den Fällen von Nr. 1 b) ange-
        bb) auf einem umfriedeten und abgeschlossenen                rechnet.
16

     3.   Mehrwertsteuer                                             § 15 Sicherheitsvorschriften
          Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Ver-
          sicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist;            1.   Versicherungsschutz besteht nur, wenn das
          das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer                  Kraftfahrzeug
          Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.                   a) die für die Beförderung der betreffenden Sachen
                                                                             erforderliche Eignung besitzt;
     4.   Gesamtentschädigung                                             b) sich in verkehrssicherem Zustand befindet;
          Die Entschädigung für versicherte Sachen ist je Ver-            c) bei jeglicher Fahrtunterbrechung ordnungsgemäß
          sicherungsfall (siehe § 1) auf die vereinbarte Versiche-           verschlossen ist.
          rungssumme (siehe § 10 Nr. 1) begrenzt. Innerhalb
          dieser Versicherungssumme werden die in § 9 Nr. 2          2.   Versicherungsschutz besteht weiterhin nur,
          b) und c) genannten Gegenstände bis maximal 7.500               wenn der Fahrer
          EURO bzw. 3.500 EURO erstattet. Schadenabwen-                   a) im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist;
          dungs- und Schadenminderungskosten, die auf Wei-                b) nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht;
          sung des Versicherers entstanden sind, werden un-               c) die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet,
          begrenzt ersetzt.                                                  z. B. Einhalten der Geschwindigkeitsbeschrän-
                                                                             kung, des Handyverbots, etc.
     5.   Keine Anrechnung einer Unterversicherung
          Der Versicherungsschutz gilt auf erstes Risiko, d. h.
          auf die Anrechnung einer Unterversicherung wird ver-       § 16 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
          zichtet.
                                                                     1.   Obliegenheiten vor Eintritt des
                                                                          Versicherungsfalles
     § 14 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung                        a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der
                                                                             Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versiche-
     1.   Fälligkeit der Entschädigung                                       rungsfalles zu erfüllen hat, sind:
          Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellun-               aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen
          gen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des                       sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvor-
          Anspruchs abgeschlossen sind. Der Versicherungs-                       schriften;
          nehmer kann einen Monat nach Meldung des Scha-                     bb) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich ver-
          dens den Betrag als Abschlagszahlung beanspru-                         einbarten Obliegenheiten;
          chen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen                 cc) die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, insbe-
          ist.                                                                   sondere beim Verlassen des Ortes, an dem
                                                                                 das Kraftfahrzeug abgestellt wurde (z. B. Ab-
     2.   Verzinsung                                                             schließen des Fahrzeuges, Verstauen der Ge-
          Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem ande-                  genstände und Verschließen des Vorzeltes).
          ren Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht be-              b) Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätz-
          steht:                                                             lich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit,
          a) Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb              die er vor Eintritt des Versicherungsfalles ge-
             eines Monats nach Meldung des Schadens geleis-                  genüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so
             tet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen.              kann der Versicherer innerhalb eines Monats,
          b) Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jewei-              nachdem er von der Verletzung Kenntnis er-
             ligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbu-                  langt hat, den Vertrag fristlos kündigen.
             ches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 Pro-                  Das Kündigungsrecht des Versicherers ist
             zent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.               ausgeschlossen, wenn der Versicherungs-
          c) Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädi-                   nehmer beweist, dass er die Obliegenheit
             gung fällig.                                                    weder vorsätzlich noch grobfahrlässig ver-
                                                                             letzt hat.
     3.   Hemmung
          Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 2 a)       2.   Obliegenheiten bei und nach Eintritt
          ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem in-           des Versicherungsfalles
          folge Verschuldens des Versicherungsnehmers die                 a) Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt
          Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt wer-              des Versicherungsfalles
          den kann.                                                          aa) nach Möglichkeit für die Abwendung und Min-
                                                                                 derung des Schadens zu sorgen;
     4.   Aufschiebung der Zahlung                                           bb) dem Versicherer den Schadeneintritt, nach-
          Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solan-                   dem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unver-
          ge                                                                     züglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch
          a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver-                        – anzuzeigen;
             sicherungsnehmers bestehen;                                     cc) Weisungen des Versicherers zur Schadenab-
          b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren                  wendung / -minderung – ggf. auch mündlich
             gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Re-                       oder telefonisch – einzuholen, wenn die Um-
             präsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfal-                    stände dies gestatten;
             les noch läuft.                                                 dd) Weisungen des Versicherers zur Schadenab-
                                                                                 wendung / -minderung, soweit für ihn zumut-
                                                                                 bar, zu befolgen. Erteilen mehrere an dem Ver-
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