VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONEN - WOMOBIL-VERSICHERUNG CLASSIC-SCHUTZ STAND: 02.2022
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02 Alles, was Sie zu Ihrer Versicherung Leistungseinschlüsse wissen müssen, haben wir in die- Hier finden Sie eine detaillierte Leistungsübersicht sem Dokument für Sie zusammen- zu den Inhalten Ihrer Versicherung. gefasst. Um Ihnen einen schnellen Überblick zu verschaffen und das Auffinden der passenden Regelung Wichtige Mitteilung zu den zu erleichtern, haben wir den Inhalt in diesem Dokument direkt verlinkt. Folgen einer Anzeigepflicht- verletzung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz Hier finden Sie die vorvertraglichen Anzeigepflichten und die Folgen einer Nichtbeachtung. Informationsblatt Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Versicherungsbedingungen Hier finden Sie die allgemeinen gültigen Vertrags- bestimmungen, in denen im Einzelnen Ihr Versiche- rungsschutz geregelt wird. Hier geht es um die Allgemeine Kerninhalte Ihrer Versicherung: Vertragsinformationen • Versicherte Gefahren und Schäden Hier finden Sie Informationen zur Ammerländer • Leistungsausschlüsse Versicherung und Ihrem Versicherungsvertrag. • Entschädigungsleistung Beantwortet werden unter anderem folgende Fragen: • Obliegenheiten • Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen? • Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Satzung • Wie schützen wir Ihre personenbezogenen Daten? Hier finden Sie die Inhalte unserer Satzung.
03 WoMobil-Versicherung seit 1923 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG Unternehmen: Ammerländer Versicherung VVaG Sitz: Westerstede (Deutschland) Produkt: Classic Rechtsform: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Inhaltsversicherung. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert ist der mitgeführte Inhalt in Ihrem X Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Wohnmobil, Wohnwagen, Camper oder PKW. Dazu gehören z. B.: Dazu zählen alle Sachen im Fahrzeuginnen- X Schäden am Fahrzeug, raum und die zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen, wie beispielsweise: X Schäden am fest verbauten Zubehör, elektronische Geräte (z. B. Handy, Laptop, X Schäden am Inhalt nicht zugelassener mobiles Navi) Fahrzeuge. Reisegepäck Wertsachen und Bargeld berufliche und gewerbliche Sachen, wie z. B. Mobiltelefone und Laptops Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Sonst müssten wir einen erheblich Versicherte Gefahren: höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir Einbruchdiebstahl, Raub (auch bei einige Fälle aus dem Versicherungsschutz Totalentwendung des Fahrzeuges), herausgenommen, z. B. alle Schäden: Vandalismus ! aus vorsätzlicher Handlung, Unfall des Kraftfahrzeuges ! durch Krieg, Brand, Explosion, Blitzschlag, Luftfahrzeuge ! durch Innere Unruhen. Fährrisiko / Havarie Grosse Sturm, Hagel Informationsblatt zum Versicherungsprodukt Elementarereignisse Wie hoch ist die Versicherungssumme? Die Versicherungssumme beträgt 20.000 Euro.
04 Wo bin ich versichert? Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung. Welche Verpflichtungen habe ich? – Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. – Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. – Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. – Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. – Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheits- gemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Der Beitrag wird von Ihrem Konto eingezogen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
05 Allgemeine Vertragsinformationen Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten .........................................................................................................................................................................................................................5 Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen ............................................................................................................................................................................................................................................5 Wann der Versicherungsschutz beginnt ..........................................................................................................................................................................................................................................5 Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen .....................................................................................................................................................................................................5 Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt ............................................................................................................................6 Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist ...................................................................................6 In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren ................................................................................................................................................................................................................6 Hinweise zum Datenschutz ...........................................................................................................................................................................................................................................................................6 Was Sie über Ihren Versicherer zahlen Sie in diesem Fall rechtzeitig, wenn wir den Betrag zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein er- wissen sollten halten haben, von Ihrem Konto abbuchen können. Beim Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto Sie erreichen uns wie folgt: wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns Ammerländer Versicherung VVaG angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für Bahnhofstr. 8 die Rücklastschrift. Diese Kosten können wir Ihnen in Rech- 26655 Westerstede nung stellen. Telefon: 04488-53737- 0 E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de www.ammerlaender-versicherung.de Wann der Versicherungsschutz beginnt Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels- Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss HRB 201743 eingetragen. eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be- deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver- Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha- sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche- den- und Unfallversicherungen. rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchen. Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe- halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen. gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Dies können Sie Ihrem Versicherungsschein und dem An- trag entnehmen. Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen Allgemeine Vertragsinformationen Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig Sie sind das Versicherungsverhältnis für einen vereinbarten wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den Zeitraum eingegangen. Diesen Zeitraum können Sie dem ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wo- Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Eine chen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen. Kündigung ist für Sie und für uns erstmals zum Ende die- Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag ses Zeitraums möglich, sofern wir nichts anderes vereinbart erhalten. haben. Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, haben wir abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über- zusätzlich eine Verlängerung von Jahr zu Jahr für den Fall weisung der Beiträge nicht kümmern. Den ersten Beitrag vereinbart, dass der Vertrag nicht gekündigt wird. Sie und
06 wir können immer zum Schluss des laufenden Versiche- Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist rungsjahres kündigen. und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte den Rechtsweg Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde lie- Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu gen. beschreiten. Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte beste- hen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungs- Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und bedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen. welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist Was Sie tun können, wenn es zwischen Es gilt deutsches Recht. Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes geltend ma- oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von chen oder bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die örtlich zuständig ist. nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen. Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Unser Beschwerdemanagement wir bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver- örtlich zuständig ist. Wenn Sie den Versicherungsvertrag fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben, können wir uns alternativ auch an das Gericht des Ammerländer Versicherung VVaG Ortes wenden, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung - Beschwerdemanagement- Ihres Betriebes befindet. Bahnhofstr. 8 26655 Westerstede Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohn- E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe- reich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegt oder sein Versicherungsombudsmann Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om- Klageerhebung nicht bekannt ist, vereinbaren die Parteien budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen als Gerichtsstand Westerstede. Sie wie folgt: Versicherungsombudsmann e.V. In welcher Sprache wir mit Ihnen Postfach 080632 10006 Berlin kommunizieren E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Wir kommunizieren mit Ihnen in deutscher Sprache. Internet: www.versicherungsombudsmann.de Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige Hinweise zum Datenschutz und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel- le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah- Vorbemerkung ren teilzunehmen. Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha- und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen ben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor miss- die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. bräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Ver- Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den fahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten Versicherungsombudsmann weitergeleitet. zu Ihrer Person wird durch die Europäische Datenschutz- grundverordnung (DSGVO) geregelt. Danach ist die Daten- Versicherungsaufsicht verarbeitung und Nutzung zulässig, wenn die DSGVO oder Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt. Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf- Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- DSGVO) und dem Telemediengesetz (TMG). tungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind: Verantwortlicher ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ammerländer Versicherung VVaG Sektor Versicherungsaufsicht Bahnhofstraße 8 Graurheindorfer Straße 108 26655 Westerstede 53117 Bonn Telefon: 04488-53737-0 E-Mail: poststelle@bafin.de E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
07 Der Verantwortliche wird vertreten durch den Vorstand Axel weit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbe- Eilers und Gerold Saathoff. urteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür er- Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Artikel 37 forderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In ei- DSGVO ist nigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Dipl.-Kfm. Dieter Zimmermann Daten übergeben. Ammerländer Versicherung VVaG Bahnhofstraße 8 3. Datenübermittlung an andere Versicherer 26655 Westerstede Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Ver- Telefon: 04488-53737-0 sicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung E-Mail: datenschutz@ammerlaender-versicherung.de und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Ein- schätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung Einwilligungserklärung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Inte- frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mit- ressenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechts- teilungen über gleichartige andere Versicherungen (be- grundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versiche- antragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). rungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzu- Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der klären oder um Lücken bei den Feststellungen zum ent- Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung standenen Schaden zu schliessen, kann es erforderlich des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wider- sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder ent- ruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz sprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversiche- Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise rungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei- gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenver- lungsabkommen) eines Austausches von personen- arbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zu- bezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei wer- lässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, den Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name erfolgen. und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungs- schutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, Schweigepflichtentbindungserklärung wie Schadenhöhe und Schadentag. Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine 4. Datenübermittlung an Versicherungsvermittler spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtent- Sie werden in Ihrer Versicherungsangelegenheit durch bindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallver- einen Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung sicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch auch berät. Vermittler in diesem Sinn sind Versiche- eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Fol- rungsmakler. Der Makler führt eine nach den im Ver- genden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die sicherungsgewerbe üblichen Grundsätzen ordnungs- Datenverarbeitung und -nutzung nennen. gemäße Betreuung des Versicherungsnehmers und Verwaltung des Versicherungsvertrages durch. Um sei- 1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer ne Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, er- Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag hält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- sicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungs- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- schutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personen- Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- versicherung können an den zuständigen Vermittler daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Jeder Ver- Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von mittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Be- Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- stimmungen der DSGVO und seine besonderen Ver- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- schwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Datengeheimnis) zu beachten. Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten). 5. Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann 2. Datenübermittlung an Rückversicherer es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Ver- Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von sicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernom- Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen menen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fäl- Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder len einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls beantworten. Dazu bestehen beim GDV Gesamtver- entsprechende versicherungstechnische Angaben von band der Deutschen Versicherungswirtschaft zentrale uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Ver- Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissyste- sicherungsschutzes und des Risikos und Risikozu- me und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die schlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. So- mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also
08 nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei- weit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Ammer- spiele für unsere Bereiche: länder Versicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf • Sachversicherer: Aufnahme von Schäden und Per- die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach sonen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf- § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweige- grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs pflicht. der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schaden- summen erreicht sind. Unsere Datenschutzerklärung klärt Sie als Nutzer (betrof- Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinde- fene Person) über die Art, den Umfang und Zwecke der rung weiteren Missbrauchs. Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten • Unfallversicherer: Meldung bei erheblicher Verletzung durch uns, die Ammerländer Versicherung VVaG (Verant- der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsab- wortliche), auf. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter lehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung https://www.ammerlaender-versicherung.de/datenschutz.aspx im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versiche- rungsmissbrauch. • Allgemeine Haftpflichtversicherung: Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei de- nen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs be- steht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -ver- hütung. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Sie haben als Betroffener nach der DSGVO neben dem ein- gangs erwähnten Widerrufsrechts ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünf- te und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieb- lichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichti- gung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver- sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. Einwilligungsklausel nach der Europäischen Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass • die Ammerländer Versicherung die von mir in diesem Antrag und künftig mitgeteilten Daten – auch Gesund- heitsdaten – erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erfor- derlich ist. • meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit erforder- lich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit er- forderlich, entbinde ich die für die Ammerländer Ver- sicherung tätigen Personen im Hinblick auf die Gesund- heitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. • die Ammerländer Versicherung meine Daten – auch Gesundheitsdaten – und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – so- weit erforderlich – an den für mich zuständigen selbst- ständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. • die Ammerländer-Versicherung meine Daten – auch Ge- sundheitsdaten – an die in der im Internet veröffentlichten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Ge- sundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im glei- chen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die Ammerländer Versicherung dies tun dürfte. So-
09 Leistungseinschlüsse in der WoMobil-Versicherung Classic-Schutz = versichert Classic Versicherte Fahrzeuge Versichert ist der Inhalt von: n Wohnmobilen n Wohnwagen n Campingfahrzeugen n PKW (auch an gemieteten Fahrzeugen) Versicherte Gefahren Diebstahl, Vandalismus Raub oder räuberische Erpressung Brand, Explosion, Blitzschlag, Luftfahrzeuge Sturm, Hagel Elementarereignisse (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) Fährrisiko / Havarie Grosse (auf europäischen Gewässern) Unfall des Fahrzeuges (eigen- und fremdverschuldet) Versicherte Sachen Alle Sachen des persönlichen Bedarfs (Gebrauchs- bzw. Verbrauchsgüter) Wertsachen und Bargeld max. 3.500 EURO Elektronische Geräte max. 7.500 EURO (z. B. Handy, Laptop, Tablet, Videokamera) Fahrräder und sonstige Sportgeräte max. 7.500 EURO (als Inhalt oder die außen am Kraftfahrzeug befestigt sind) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie Surfgeräte (ohne Motoren) max. 7.500 EURO Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen max. 7.500 EURO Inhalt von verschlossenen Dach- und Heckboxen max. 7.500 EURO Beruflich überlassene Gegenstände max. 7.500 EURO Geltungsbereich Weltweit (ohne zeitliche Begrenzung) Rund-um-die-Uhr-Schutz (24-Stunden-Deckung) Leistungseinschlüsse Classic-Schutz Besonderheiten Neuwertentschädigung (elektronische Geräte ab einem Alter von 2 Jahren zum Zeitwert) Inhalt im Vorzelt (selbstgenutzte Parzelle)
10 Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prü- Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir fen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur ge- schlossen hätten. ringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige 3. Vertragsänderung oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Sie der nachstehenden Information entnehmen. Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingun- gen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedin- Welche vorvertraglichen Anzeigepflich- gungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben ten bestehen? Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestand- Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, teil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, wer- alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach den die anderen Bedingungen erst ab der laufenden denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklä- durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als rung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahr- 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den erheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Ver- Anzeige verpflichtet. trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit- teilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hin- Welche Folgen können eintreten, wenn weisen. eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kön- Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit nen wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei- Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahr- gepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht lässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unse- Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir rer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung kön- Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- nen wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn schlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur gung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Un- nicht oder nicht richtig angegebene Umstand richtigkeit der Anzeige kannten. • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles 5. Stellvertretung durch eine andere Person • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine Leistungspflicht andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeige- ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, pflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwir- wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei kenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, wel- die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist cher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklä- Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und rung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig 2. Kündigung verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässig- vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig keit zur Last fällt.
11 Versicherungsbedingungen für die WoMobil-Versicherung (WMV 02/2022) Classic-Schutz Präambel Durch dieses Versicherungsprodukt versichern Sie Ihren mitgeführten Inhalt von privat genutzten Wohnmobilen / Wohnwagen / Campern sowie PKW. Das beschriebene Produkt richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Aus diesem Grund müssen Sie eine Privatperson sein und auch den versicherten Inhalt als Privatperson erworben ha- ben, es sei denn es handelt sich um Gegenstände, welche vom Arbeitgeber zur Nutzung überlassen wurden. Bitte lesen Sie die Versicherungsbedingungen vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. Wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten anzusprechen. INHALTSVERZEICHNIS §1 Versicherte Gefahren und Schäden § 18 Beginn des Versicherungsschutzes, Dauer und (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse Ende des Vertrages §2 Brand, Explosion, Blitzschlag, Luftfahreuge § 19 Fälligkeit der Prämie, Folgen verspäteter §3 Einbruchdiebstahl, Diebstahl des gesamten Zahlung oder Nichtzahlung Kraftfahrzeuges,Vandalismus, Raub oder § 20 Folgeprämie räuberische Erpressung § 21 Lastschriftverfahren §4 Sturm, Hagel § 22 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen §5 Elementarereignisse (Überschwemmung, § 23 Form der Erklärung des Versicherungsnehmers Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) § 24 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? §6 Fährrisiko / Havarie Grosse (auf europäischen Gewässern) § 25 Schlussbestimmung §7 Unfall des Kraftfahrzeuges §8 Mitversicherte Personen §9 Versicherte und nicht versicherte Sachen, Entschädigungsgrenzen § 10 Versicherungssumme, Versicherungswert Classic-Schutz (Stand 02.2022) § 11 Geltungsbereich, Versicherungsort § 12 Entschädigung aus anderen Versicherungs- verträgen § 13 Entschädigungsberechnung § 14 Zahlung und Verzinsung der Entschädigungs- leistung § 15 Sicherheitsvorschriften § 16 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers § 17 Wiederherbeigeschaffte Sachen
12 §1 Versicherte Gefahren und Schäden 4. Blitzschlag (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blit- zes auf Sachen. 1. Versicherungsfall Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte 5. Luftfahrzeuge Sachen, die durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile a) Brand, Explosion, Blitzschlag, Luftfahrzeuge; oder Ladung. b) Einbruchdiebstahl, Diebstahl des gesamten Kraft- fahrzeuges, Vandalismus, Raub oder räuberische 6. Nicht versicherte Schäden Erpressung; Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende c) Sturm, Hagel; Ursachen Schmor- und Sengschäden. d) Elementarereignisse (Überschwemmung, Erdbe- ben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawi- nen, Vulkanausbruch); §3 Einbruchdiebstahl, Diebstahl des gesamten e) Fährrisiko / Havarie Grosse (auf europäischen Ge- Kraftfahrzeuges, Vandalismus, Raub wässern); oder räuberische Erpressung f) Unfall des Kraftfahrzeuges, zerstört oder beschädigt werden oder infolge von 1. Versicherte Gefahren und Schäden b),c), d) oder e) abhandenkommen. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch 2. Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen, a) Einbruchdiebstahl, Diebstahl des gesamten Kraft- Kernenergie und Rennen fahrzeuges; a) Ausschluss Krieg b) Einbruchdiebstahl in Vorzelten; Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht c) Vandalismus; auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden d) Raub oder räuberische Erpressung; durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürger- oder durch den Versuch einer solchen Tat zerstört krieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. oder beschädigt werden oder abhandenkommen. b) Ausschluss Innere Unruhen Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht 2. Einbruchdiebstahl, Diebstahl des gesamten auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden Kraftfahrzeuges durch innere Unruhen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass c) Ausschluss Kernenergie es sich um verschlossene Kraftfahrzeuge handelt, die Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht vom Täter aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden wurden. Darunter fällt explizit auch das Aufschneiden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radio- oder Aufschlitzen von Cabriodächern. Dem Aufbre- aktive Substanzen. chen, stehen die Verwendung falscher Schlüssel oder d) Genehmigte und nicht genehmigte Rennen anderer, nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen be- Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, stimmter Werkzeuge gleich. Der Versicherungsschutz die bei Beteiligung an behördlich genehmigten, gilt auch bei einer nachgewiesenen Totalentwendung sowie an nicht genehmigten kraftfahrt-sportlichen des verschlossenen Kraftfahrzeuges. Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entste- 3. Vandalismus hen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahr- Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der ten. Täter auf eine der in Nr. 2 bezeichneten Arten das Kraftfahrzeug öffnet und versicherte Sachen vorsätz- §2 Brand, Explosion, Blitzschlag, Luftfahrzeuge lich zerstört oder beschädigt. 1. Versicherte Gefahren und Schäden 4. Raub oder räuberische Erpressung Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte a) Voraussetzung hierfür ist, dass Sachen, die durch aa) gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an- a) Brand; gewendet wird, um dessen Widerstand gegen b) Explosion; die Wegnahme versicherter Sachen auszu- c) Blitzschlag; schalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn ver- d) Luftfahrzeuge, sicherte Sachen ohne Überwindung eines be- zerstört oder beschädigt werden. wussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl / Trickdiebstahl); 2. Brand bb) der Versicherungsnehmer versicherte Sachen Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft angedroht wird; auszubreiten vermag. cc) dem Versicherungsnehmer versicherte Sa- chen weggenommen werden, weil sein kör- 3. Explosion perlicher Zustand unmittelbar vor der Weg- Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben nahme infolge eines Unfalls oder infolge einer von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich ver- nicht verschuldeten sonstigen Ursache wie laufende Kraftäußerung. beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt be-
13 einträchtigt und dadurch seine Widerstands- d) Erdrutsch; kraft ausgeschaltet ist. e) Schneedruck; b) Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der f) Lawinen; Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen g) Vulkanausbruch, des Täters herangeschafft werden, es sei denn, abhandenkommen, zerstört oder beschädigt wer- das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Ver- den. sicherungsortes, an dem die Tathandlungen nach a) verübt wurden. 2. Überschwemmung Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks / Standplatzes §4 Sturm, Hagel mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder 1. Versicherte Gefahren und Schäden fließenden) Gewässern, Witterungsniederschläge Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte oder der Austritt von Grundwasser an die Erdober- Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder fläche infolge von Ausuferung oder Witterungsnieder- abhandenkommen schläge. a) durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Kraftfahrzeuge, in denen sich ver- 3. Erdbeben sicherte Sachen befinden; Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des b) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudetei- Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im le, Bäume oder andere Gegenstände auf Kraft- Erdinneren ausgelöst wird. fahrzeuge, in denen sich versicherte Sachen be- finden, wirft. 4. Erdsenkung Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des 2. Sturm Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windge- 5. Erdrutsch schwindigkeit mindestens 63 km / Stunde). Ist die Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Ab- Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so stürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versiche- rungsnehmer nachweist, dass 6. Schneedruck a) die Luftbewegung in der Umgebung des Kraftfahr- Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von zeuges Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Schnee- und Eismassen. Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen an- deren Sachen angerichtet hat, oder dass 7. Lawinen b) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- des versicherten Kraftfahrzeuges, in dem sich die oder Eismassen einschließlich der bei Ihrem Abgang versicherten Sachen befunden haben, nur durch verursachten Druckwelle. Sturm entstanden sein kann. 8. Vulkanausbruch 3. Hagel Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lava- von Eiskörnern. ergüssen, Asche-Eruption oder dem Austritt von sonstigen Materialien oder Gasen. 4. Nicht versicherte Schäden Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende 9. Nicht versicherte Schäden Ursachen, Schäden durch Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende a) Sturmflut; Ursachen Schäden b) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder a) durch Erdsenkung aufgrund Trockenheit oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlos- Austrocknung; sene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, d) an Gegenständen außerhalb des Kraftfahrzeugin- es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm nenraums; oder Hagel entstanden sind und einen Fahrzeug- e) durch Sturmflut; schaden darstellen. f) durch Grundwasser, soweit nicht an die Erdober- fläche gedrungen (siehe § 5. Nr. 2). §5 Elementarereignisse (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, §6 Fährrisiko / Havarie Grosse Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) (auf europäischen Gewässern) 1. Versicherte Gefahren und Schäden 1. Versicherte Gefahren und Schäden Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Sachen, die durch a) Überschwemmung; a) Untergang der Fähre; b) Erdbeben; b) das über Bord spülen des Fahrzeugs; c) Erdsenkung; c) Havarie Grosse,
14 zerstört werden, beschädigt werden oder abhanden- dd) Hausratgegenstände (loses, nicht fest einge- kommen. bautes Inventar). b) Für die folgenden Sachen ist die Maximalentschä- 2. Havarie Grosse / Fährrisiko digung je Versicherungsfall auf 7.500 EURO be- Havarie Grosse bedeutet, dass ein in Seenot gerate- grenzt: nes Schiff mit Ladung durch überlegtes Handeln des aa) Mobiltelefone, Laptops und Tablets, sofern Kapitäns gerettet werden kann. Aufgrund der außer- eine Entschädigung nicht gemäß Nr. 2b) gg) gewöhnlichen Umstände werden bewusst Schäden ausgeschlossen ist; bzw. Kosten in Kauf genommen, um Schiff und La- bb) Foto-, Film- und Videokameras, sofern eine dung aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten. Entschädigung nicht gemäß Nr. 2b) gg) aus- geschlossen ist; 3. Nicht versicherte Schäden cc) berufliche und gewerbliche überlassene Sa- Nicht versichert sind Schäden, für welche anderwei- chen, wie zum Beispiel Mobiltelefone und tig eine Entschädigungsleistung erbracht wird. Laptops, sofern eine Entschädigung nicht ge- mäß Nr. 2b) gg) ausgeschlossen ist; dd) Fahrräder und sonstige Sportgeräte §7 Unfall des Kraftfahrzeuges Diese müssen außen am Wohnmobil, Wohn- wagen, Camper oder PKW befestigt sein und 1. Versicherte Gefahren und Schäden gesondert mit einem Sicherheits-Bügel- Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte schloss oder mit einem Panzerkabelschloss Sachen, die durch einen Unfall des Kraftfahrzeuges gegen die einfache Wegnahme gesichert sein. zerstört oder beschädigt werden. Für die lose mit dem Fahrrad verbundenen Teile besteht nur Versicherungsschutz, wenn 2. Unfall des Kraftfahrzeuges diese zusammen mit dem Fahrrad abhanden- Ein Unfall liegt vor, wenn das Kraftfahrzeug durch ein kommen; unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer ee) Kanus, Ruder-, Falt und Schlauchboote sowie Gewalt einwirkendes Ereignis eine Sachbeschädi- Surfgeräte (ohne Motoren); gung erleidet und der Vorfall polizeilich dokumentiert ff) Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte ist. Flugdrachen; gg) Inhalt von verschlossenen Dach- oder Heck- 3. Nicht versicherte Schäden boxen. Ausgenommen sind elektronische Ge- Schäden an versicherten Sachen, die ihre alleinige räte sowie Wertsachen und Bargeld; Ursache in einem Brems- oder Betriebsvorgang ha- hh) Sachen im Vorzelt (auch Dachzelt) sowie Sa- ben, sind keine Unfallschäden. chen auf der selbstgenutzten Parzelle außer- halb des versicherten Kraftfahrzeuges. Ausgenommen sind elektronische Geräte so- wie Wertsachen und Bargeld. §8 Mitversicherte Personen c) Die maximale Entschädigungsleistung für Wertsa- chen und Bargeld beträgt insgesamt 3.500 EURO. Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungs- Versicherte Wertsachen sind: nehmer sowie für alle aa) auf Geldkarten geladene Beiträge (z. B. Chip- a) mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Per- karten); sonen; bb) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Münzen b) nicht mehr mit ihm in häuslicher Gemeinschaft le- und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold bende Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebens- und Platin; jahres. cc) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie nicht in bb) genannte Sachen aus Silber; §9 Versicherte und nicht versicherte Sachen, dd) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt Entschädigungsgrenzen sind), jedoch mit Ausnahme von Möbel- stücken. 1. Beschreibung des Versicherungsumfangs Versichert sind alle Sachen des persönlichen Bedarfs 3. Nicht versicherte Sachen und beruflich / gewerblich überlassene Sachen, wel- Nicht zum Versicherungsumfang gehören che die mitversicherten Personen (siehe § 8) im Kraft- a) das Kraftfahrzeug selbst sowie eingebaute und fahrzeug mitführen sowie alle weiteren Gebrauch- fest mit dem Kraftfahrzeug verbundene Sachen; bzw. Verbrauchsgegenstände, die zur privaten Nut- b) Sachen mit Kunst-, Sammler- oder Liebhaberwert, zung dienen. Wertpapiere, Zeichnungen, Pläne aller Art, Spei- chergut auf Datenträgern aller Art; 2. Entschädigungsgrenzen c) Urkunden und Dokumente aller Art mit Ausnahme a) Bis zur Versicherungssumme mitversichert sind: von amtlichen Ausweisen und EC- oder Kreditkar- aa) Reisegepäck (z. B. Kleidung, Accessoires); ten; bb) Campingausstattung (z. B. Campingstühle, d) nicht montierte Fahrzeugteile und Fahrzeugzube- Campingtisch und Grill); hör (z. B. Kraftstoff, Öl, Verbandstaschen, etc.); cc) sonstige Gegenstände des persönlichen Be- e) Drogen und Suchtgifte, Alkohol sowie Tabakwa- darfs (z. B. Gebrauchs- und Verbrauchsgüter); ren;
15 f) fremdes Eigentum, es sei denn, es handelt sich Platz / Grundstück am Wohnsitz des Ver- um Sachen, die den versicherten Personen (siehe sicherungsnehmers; § 8) vom Arbeitgeber zur Nutzung überlassen wur- cc) auf einem umfriedeten und abgeschlossenen den (z. B. Diensthandy); Platz / Grundstück in unmittelbarer Nähe vom g) Musterkollektionen und Handelswaren; Wohnsitz des Versicherungsnehmers, inner- h) Tiere; halb einer geschlossenen Ortschaft; i) Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge (motorbetrie- dd) Kein Versicherungsschutz besteht für in § 9 ben) sowie deren Außenbordmotoren. Nr. 2b genannte Gegenstände sowie Wertsa- chen und Bargeld, welche sich während der Winterlagerung im Kraftfahrzeug befinden. § 10 Versicherungssumme, Versicherungswert e) Versicherungsschutz besteht auch für Sachen in Wohnmobilen, Wohnwagen, Campingfahrzeugen 1. Versicherungssumme sowie Personenkraftfahrzeugen, welche außer- Die im Versicherungsschein dokumentierte Versiche- halb von ausgeschilderten bzw. ausgewiesenen rungssumme gilt je Schadenereignis. Die Höchster- Campingplätzen, Wohnmobilplätzen oder gleich- satzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche- gestellten Abstellplätzen unbeaufsichtigt abgestellt rungsjahres ist auf das 2-fache der genannten Ver- sind. sicherungssumme begrenzt. Bei Schäden zwischen 24 Uhr und 6 Uhr besteht ein Selbstbehalt in Höhe von 250 EURO, wenn 2. Versicherungswert sich der Schaden durch Einbruchdiebstahl, Van- Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Ent- dalismus, Diebstahl des Fahrzeuges, Raub oder schädigungsberechnung. räuberische Erpressung ereignete. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungs- f) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Bedingungen sind wert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwer- alle zugelassenen Personenkraftfahrzeuge bis 3,5 tigem Zustand (Neuwert). Tonnen Nutzlast. Darunter fallen unabhängig vom b) Für technische Geräte ab einem Alter von 2 Jahren maximalen Gesamtgewicht auch Wohnmobile, sowie für versicherte Sache außerhalb des Kraft- Wohnwagen sowie Campingfahrzeuge. Ausge- fahrzeugs (siehe § 9 Nr. 2b gg) und hh)) wird der nommen sind Lastkraftfahrzeuge und Anhänger. Zeitwert erstattet. g) Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge, die nicht zu- Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der ver- gelassen, mit einem roten Kennzeichen oder mit sicherten Sache durch einen Abzug entsprechend einem Kurzzeitkennzeichen zugelassen sind. seinem insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand. § 12 Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen § 11 Geltungsbereich, Versicherungsort Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht wer- 1. Geltungsbereich den kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versiche- Begrenzung. rungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist. Wird vom Versicherungsnehmer aus 2. Versicherungsort diesem Versicherungsvertrag eine Regulierung ver- a) Versicherungsort ist der Fahrzeuginnenraum von langt, wird der Versicherer in Vorleistung treten und allen Kraftfahrzeugen, welche in Deutschland be- den Schadenfall bedingungsgemäß regulieren. hördlich auf den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen (siehe § 8) zugelassen wurden oder den versicherten Personen im Rah- § 13 Entschädigungsberechnung men eines Arbeitsvertrages dienstlich überlassen wurden. Darunter fallen auch sogenannte Leih- 1. Ersetzt werden im Versicherungsfall (siehe § 1) oder Mietwagen (Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge). bei b) Versichert ist der Inhalt von Kraftfahrzeugen, die a) zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen sich dauerhaft auf einem Standplatz auf einem der Versicherungswert (siehe § 10 Nr. 2) bei Eintritt Campingplatz (Dauercamping) befinden. des Versicherungsfalles. Ausgeschlossen hiervon, sind in § 9 Nr. 2b auf- b) beschädigten Sachen die notwendigen Repara- geführte Gegenstände sowie Wertsachen und turkosten, höchstens jedoch der Versicherungs- Bargeld gemäß § 9 Nr. 2c. wert. Wird durch den Schaden die Gebrauchsfä- c) Versicherungsschutz wird auch unmittelbar vor higkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist oder nach einer Reise am Wohnsitz einer ver- dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Re- sicherten Person (siehe § 8), in einer verschlosse- paratur zumutbar (sogenannter Schönheitsscha- nen Garage, Halle oder auf einem allseitig umfrie- den), erfolgt keine Entschädigung. deten und durch Verschluss gesicherten Grund- c) Abhandenkommen von amtlichen Ausweisen, EC- stück geboten. oder Kreditkarten die Wiederbeschaffungskosten. d) Mitversichert ist das Abstellen des Kraftfahrzeuges im Winterlager: 2. Restwerte aa) in einem verschlossenen Raum / Garage; Restwerte werden in den Fällen von Nr. 1 b) ange- bb) auf einem umfriedeten und abgeschlossenen rechnet.
16 3. Mehrwertsteuer § 15 Sicherheitsvorschriften Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Ver- sicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; 1. Versicherungsschutz besteht nur, wenn das das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Kraftfahrzeug Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat. a) die für die Beförderung der betreffenden Sachen erforderliche Eignung besitzt; 4. Gesamtentschädigung b) sich in verkehrssicherem Zustand befindet; Die Entschädigung für versicherte Sachen ist je Ver- c) bei jeglicher Fahrtunterbrechung ordnungsgemäß sicherungsfall (siehe § 1) auf die vereinbarte Versiche- verschlossen ist. rungssumme (siehe § 10 Nr. 1) begrenzt. Innerhalb dieser Versicherungssumme werden die in § 9 Nr. 2 2. Versicherungsschutz besteht weiterhin nur, b) und c) genannten Gegenstände bis maximal 7.500 wenn der Fahrer EURO bzw. 3.500 EURO erstattet. Schadenabwen- a) im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist; dungs- und Schadenminderungskosten, die auf Wei- b) nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht; sung des Versicherers entstanden sind, werden un- c) die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet, begrenzt ersetzt. z. B. Einhalten der Geschwindigkeitsbeschrän- kung, des Handyverbots, etc. 5. Keine Anrechnung einer Unterversicherung Der Versicherungsschutz gilt auf erstes Risiko, d. h. auf die Anrechnung einer Unterversicherung wird ver- § 16 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers zichtet. 1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles § 14 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versiche- 1. Fälligkeit der Entschädigung rungsfalles zu erfüllen hat, sind: Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellun- aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen gen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvor- Anspruchs abgeschlossen sind. Der Versicherungs- schriften; nehmer kann einen Monat nach Meldung des Scha- bb) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich ver- dens den Betrag als Abschlagszahlung beanspru- einbarten Obliegenheiten; chen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen cc) die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, insbe- ist. sondere beim Verlassen des Ortes, an dem das Kraftfahrzeug abgestellt wurde (z. B. Ab- 2. Verzinsung schließen des Fahrzeuges, Verstauen der Ge- Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem ande- genstände und Verschließen des Vorzeltes). ren Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht be- b) Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätz- steht: lich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, a) Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb die er vor Eintritt des Versicherungsfalles ge- eines Monats nach Meldung des Schadens geleis- genüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so tet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen. kann der Versicherer innerhalb eines Monats, b) Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jewei- nachdem er von der Verletzung Kenntnis er- ligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbu- langt hat, den Vertrag fristlos kündigen. ches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 Pro- Das Kündigungsrecht des Versicherers ist zent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr. ausgeschlossen, wenn der Versicherungs- c) Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädi- nehmer beweist, dass er die Obliegenheit gung fällig. weder vorsätzlich noch grobfahrlässig ver- letzt hat. 3. Hemmung Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 2 a) 2. Obliegenheiten bei und nach Eintritt ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem in- des Versicherungsfalles folge Verschuldens des Versicherungsnehmers die a) Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt wer- des Versicherungsfalles den kann. aa) nach Möglichkeit für die Abwendung und Min- derung des Schadens zu sorgen; 4. Aufschiebung der Zahlung bb) dem Versicherer den Schadeneintritt, nach- Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solan- dem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unver- ge züglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- – anzuzeigen; sicherungsnehmers bestehen; cc) Weisungen des Versicherers zur Schadenab- b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren wendung / -minderung – ggf. auch mündlich gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Re- oder telefonisch – einzuholen, wenn die Um- präsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfal- stände dies gestatten; les noch läuft. dd) Weisungen des Versicherers zur Schadenab- wendung / -minderung, soweit für ihn zumut- bar, zu befolgen. Erteilen mehrere an dem Ver-
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