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284 EUR pro Monat 3.408 EUR pro Jahr Steuer- & SV-frei Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 4
568 EUR pro Monat 6.816 EUR pro Jahr „nur“ steuerfrei Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 5
BRSG jetzt umsetzen – 15% ArbG-Zuschuss Details & HDI-Umsetzung: Vortrag S. Spiecker! 2019 Neuverträge Gilt für: DV, PK, PF Soweit SV-Ersparnis 2022 Bestandsverträge Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 7
BRSG jetzt umsetzen - Geringverdienerförderung = neu Info-Box Geringverdienerförderung freshup Provisionierung 30% des ArbG-Beitrags werden dem ArbG im Attraktive Mischung Lohnsteuerabzugsverfahren erstattet − aus einmaliger Vergütungsgutschrift (plus Betriebsausgabenabzug) − und laufender Vergütungsgutschrift Steuerlich gefördert sind ArbG-Beiträge Bestandsprovision in vertraglich vereinbarter Höhe − zwischen 240 EUR bis 960 EUR p.a. Höhe der Provisionierung jeweils − für Bruttolöhne bis max. 2.575 EUR p.M* abhängig von der Provisionsstufe − gilt für DV, PK, PF AG-Finanzierung: − in ungezillmerten Tarifen „Viele Fliegen mit einer Klappe“ ArbG-Zuschüsse aus einer Entgeltumwandlung sind nicht Hohe Aufmerksamkeit von Politik und förderfähig Gewerkschaften * Geringverdiener: Bruttomonatseinkommen < 2.000 EUR abweichend von BRSG-Definition; Quelle: Oliver Wyman, Destatis Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 06.05.2021 9
HDI bAV PlusCashback – das Erfolgsmodell im Überblick Arbeitgeber Sachbezug: - 40 EUR Kreditkarten-Gutschrift auf 15 % ArbG-Zuschuss2): - 15 EUR SV-Ersparnis3): Entgeltumwandlung SpenditCard + 20 EUR Steuerersparnis aus BA4): + 11 EUR Aufwand nach Steuern: - 26 EUR Beitrag zur Direktversicherung: +40 EUR Direktversicherung + 100 EUR Brutto-Arbeitnehmerbeitrag 1) aus Entgeltumwandlung + 15 EUR Arbeitgeberzuschuss +115 EUR Arbeitnehmer (bAV Bruttobeitrag 100 EUR bAV) Refinanzierung Nettobeitrag: - 50 EUR Kreditkartenguthaben : + 40 EUR 5) Tatsächlicher Aufwand: - 10 EUR 1) Steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG, Bruttogehalt 2.783 EUR monatlich, allgemeine Lohnsteuertabelle 2019, Lohnsteuerklasse I, keine Kinder, Kirchensteuer 9 %; Gesamt-AN-Anteil für alle Zweige der Sozialversicherung pauschal ca. 21 % (gerundete Werte); 2) pauschaler ArbG-Zuschuss von 15 % unabhängig ob der ArbG eine SV-Ersparnis hat; 3) ArbG-Anteil zur Sozialversicherung pauschal ca. 20 % (gerundete Werte); 4) Steuerersparnis aus Betriebsausgabenabzug bei einer angenommenen Unternehmenssteuer von ca. 30 %; 5) Guthaben auf der SpenditCard von 40 EUR monatlich wird als Sachbezug (nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) geleistet. In der Regel ist es für AN steuer- und sozialversicherungsfrei. Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 11
Neue Gesetzeslage: steuerfreie Sachzuwendungen § 8 EStG (Stand: 01.01.2021) 1) 1Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen. 2Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. 3Satz 2 gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen. (2) ….11Sachbezüge, die nach Satz 1 zu bewerten sind, bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen; die nach Absatz 1 Satz 3 nicht zu 50 EUR den Einnahmen in Geld gehörenden Gutscheine und Geldkarten bleiben nur dann außer Ansatz, wenn sie zusätzlich zum ab 2022 ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden…. (4) Im Sinne dieses Gesetzes werden Leistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung eines Dritten (Sachbezüge oder Zuschüsse) für eine Beschäftigung nur dann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht, wenn 1. die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet, 2. der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt, 3. die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und 4. bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht. Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ist von einer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistung auch dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich oder auf Grund einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage (wie Einzelvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Gesetz) einen Anspruch auf diese hat. Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 12
Neue Gesetzeslage: steuerfreie Sachzuwendungen Verweis auf Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) - § 2 Abs.1 Nr. 10 ZAG (Stand: 01.01.2020) Als Zahlungsdienste gelten nicht …… (10) Dienste, die auf Zahlungsinstrumenten beruhen, die a) für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in den Geschäftsräumen des Emittenten oder innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit einem professionellen Emittenten eingesetzt werden können, b) für den Erwerb eines sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungsspektrums eingesetzt werden können, oder c) beschränkt sind auf den Einsatz im Inland und auf Ersuchen eines Unternehmens oder einer öffentlichen Stelle für bestimmte soziale oder steuerliche Zwecke nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Bestimmungen für den Erwerb der darin bestimmten Waren oder Dienstleistungen von Anbietern, die eine gewerbliche Vereinbarung mit dem Emittenten geschlossen haben, bereitgestellt werden; Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 13
Cashback 2.0 – BMF-Schreiben klärt endlich steuerfreien Sachbezug! 13.04.2021 BMF-Schreiben1 – Kernaspekte im Detail Festlegung der Anforderung an Sachbezugskarten Gutscheine und Gutscheinkarten müssen ab 01.01.2022 die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nr. 10 Buchstabe a, b oder c ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) a. Karten mit regionaler Eingrenzung der Akzeptanzstellen b. Karten mit themenspezifischer Eingrenzung c. Karten mit bestimmten sozialen oder steuerlichen Zwecken erfüllen. Gutscheine und Geldkarten mit regionaler Eingrenzung Den Anforderungen entsprechen u.a. Gutscheine oder Geldkarten, die ausschließlich zum Waren- oder Dienstleistungsbezug aufgrund von Akzeptanzverträgen zwischen Karten- Aussteller und Akzeptanzstelle berechtigen. Hierbei muss der Kreis der Akzeptanzstellen begrenzt und auf das Inland beschränkt sein. Hier ist das Modell des Sodexo Benefits Pass einzuordnen. Nicht zulässige Modelle Prepaid-Kreditkarten ohne regionale und thematische Einschränkung sind nicht als Sachbezug zu werten. Nichtbeanstandungsfrist wurde bestätigt. Damit werden bestehende Gutschein- und Geldkartenmodelle - wie die Prepaid-Kreditkarte der Spendit AG — noch bis zum 31.12.2021 als Sachbezug anerkannt, auch wenn sie die in § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG geforderten ZAG-Kriterien nicht erfüllen. Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 14
Cashback 2.0 – das Erfolgsmodell wird fortgesetzt Sachbezug Zusätzlichkeit Planungssicherheit durch gesetzliche Bestätigung Vermeidung missbräuchlicher Gestaltung für die Zukunft bAV-Entgeltumwandlung plus Erhöhung auf 50 EUR Sachbezug unkritisch ab 01.01.2022 steigert die Attraktivität Bestandsschutz Update Kartenmerkmale Nichtbeanstandungsfrist bestätigt ZAG-Kriterien gelten unverändert (gilt auch für SV-Träger) Begrenzung z.B. Gutschein- und Geldkartenmodelle – wie die auf Controlled-Loopkarten erforderlich Prepaid-Kreditkarte der Spendit AG – Prepaid-Kreditkarten müssen noch bis zum 31.12.2021 als Sachbezug umgestellt werden anerkannt Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 15
Cashback 2.0 - richtig, dass wir gewartet haben BMF-Schreiben bietet Verlässlichkeit und Planungssicherheit für „HDI bAV PlusCashback“ Neuer Kooperationspartner Sodexo wird mit dem Sodexo Benefits Pass die steuerlichen Anforderungen vollumfänglich erfüllen Einschätzung: SpenditCard in der aktuellen Ausprägung mit Ablauf der genannten Nichtbeanstandungsfrist ab 01.01.2022 nicht mehr steuerlich begünstigt Bereitstellung des aktualisierten Marketing-Packages HDI bAV PlusCashback für Neu-Kunden ist für Juni 2021 avisiert. Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 16
Cashback 2.0 – Sodexo - unser neuer Partner Aktions- angebot steht! (100 - „first come first serve“) über 35.000 Akzeptanzstellen im stationären Vorteile für Sie und Ihre Kunden Einzelhandel Supermärkte, Handelsketten, Restaurants, umfassender Support Tankstellen, Einzelhandelsgutscheine Handhabung so einfach wie eine Girocard günstige HDI Konditionen ~80 Gutschein Da ist für jeden `was dabei . . . -partner einfaches labeling schlanke Portallösung/App regionale Eingrenzung ab 17 2022 (ohne Kartenaustausch) Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021
Nichtanrechnung auf Grundsicherung 100 EUR Sockelfreibetrag 30% darüber bis 410 EUR Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 18
Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 19
Freibetrag vs. Freigrenze Seit 01.01.2020 164,50 EUR* in 2021 der Rente abgabenfrei Ersparnis von 314 € p.a.** Prognose Entwicklung KVdR- Freibetrag (je 2 % p.a.) Heil 292 € Joker 240 € Frei- 197 € betrag 165 € 2021 2030 2040 2050 * gilt nur in der Krankenversicherung und für Pflichtversicherte Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 20 ** 15,9 % KV-Beitragssatz inkl. Zusatzbeitrag
Steuer- & Sozialversicherungs-Systematik der bAV – Beispiel Anwartschaftsphase Rentenphase 0 - 4% effektiver ab Betriebsrente Steuer Sozialversicherung Steuer Sozialversicherung* (BBG) Beitragssatz 2020 164,50 € mtl. „0 %“ 200,00 € mtl. „6,0 %“ „9,5 %“ 276,00 € mtl. Hälftige Verbeitragung * 300,00 € mtl. „10,2 %“ 600,00 € mtl. „14,6 %“ * Beitragspflichtiger Anteil unter Berücksichtigung der Freigrenze und KV-Freibetrag; (Beitragssatz:15,9% KV/ 3,05 % PV) * Beitrag wird über Sonderausgabenabzug steuerfrei gestellt Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 21
HDI bAV-Plattformen: Einfach. Gemeinsam. Vorsorgen. Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 22
HDI-Berater NEU Listenanmeldung ab sofort Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 23
HDI-Berater NEU eSignatur orts- und zeitunabhängig Unterschrift AG, AN und Vermittler Absprung mittels E-Mail, SMS oder APP Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 24
Digitalisierung in der bAV. Arbeitnehmer-Info-Portal (AIP) individuell: „Müller Startseite“ online AN-Informationen ohne Registrierung mit HDI Rechenkern kostenlos Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 25
Digitalisierung in der bAV. Arbeitnehmer-Info-Portal (AIP) Selfservice-Portal NEU ab Q2 2021 AN-Selbstberatung AN-Online-Abschluss Individuell: „Müller Startseite“ Individuell: „Müller Portal“ Online AN-Informationen ohne AN-Zugang mit Registrierung und Registrierung mit HDI Rechenkern individuellen Informationen kostenlos Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 26
Digitalisierung in der bAV – Arbeitnehmerportal „HDI mybAV“ Navigator Registrieren Informieren Berechnen Abschließen Ändern Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 27
Digitalisierung in der bAV. Vermittlerschreibrechte Legitimation durch ArbG Vermittler kann Daten wie ein ArbG pflegen Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 28
Digitalisierung in der bAV. Vermittlerschreibrechte Vertriebliche GeVos NEU ab Q2 2021 1) Legitimation durch AG Beitragserhöhung Vermittler kann Daten wie ein AG pflegen Weitere GeVos in Planung 1) gilt für Beitragserhöhung Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 29
Umfangreiches Vermarktungspaket Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 30
Individualisierbare Medien. NEU Individualisierbare Medien ab 05/2021 Individuell: Die „Müller-Rente“ bAV-Info-Flyer, Vorteile für Sie & Ihre Kunden bAV-Plakate, BU-Flyer Kostenlos Mit/ohne HDI-/VP-Logo Textbausteine Diagramme Expertentipps Voll digital mit Header Tool-Anwendung Überschriften Logo Kontaktdaten … Gestaltung in 15 Minuten Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 31
Belegschaftsversammlungen. Unsere Optionen Unsere Support Klassiker HDI bAV Spezialist unterstützt bei Planung und Live- Durchführung Veranstaltung persönlich | individuell | nah individualisierbare Ankündigungsplakate vor Ort Bereitstellung von Referenten individualisierbare AN-Flyer als begleitende Newcomer Kommunikation Live- Veranstaltung kostenfreie Bereitstellung der Web- online Technik inkl. Registrierungsprozess Soon Web-Cast zum in Kürze kostenfreie Bereitstellung einer fertig individuellen Abruf verfügbar konfigurierten, vertonten Präsentation Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 32
Positionierung Dienstleistungsportfolio HDI Pensionsmanagement Vertrieblich „wertvoll“… 100% Provision Bestpreisgarantie Provisionsbeispiele Wachstumspotenzial - für versicherungsmathematische Dienstleistungsvertrag >= 5 Jahre = einmalig 100% breites bAV-Produktportfolio Gutachten1 Dienstleistungsvertrag < 5 Jahre = ermöglicht Cross-Selling 10% des jährlich erlösten Nettohonorars Prozess | digital.einfach.supported. Registrierung und Einwilligung Fragen und sonst. Unterstützung Kontaktformular HPM Vermittler- Ansprechpartner Makler Landing Portal HPM.E Page 1 Voraussetzungen Bestpreisgarantie: s. Homepage HDI Pensionsmanagement AG Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 33
Für HDI spricht vieles Bestnote im Markt- vergleich (26 Teilnehmer) Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021 34
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