Vertriebschancen nutzen & praxisnahen Mehrwert bieten

Die Seite wird erstellt Monika Riedel
 
WEITER LESEN
Vertriebschancen nutzen & praxisnahen Mehrwert bieten
„Vertriebschancen nutzen &
praxisnahen Mehrwert bieten“
Vertriebschancen nutzen & praxisnahen Mehrwert bieten
Der bAV-Erfolgscode

                      2   Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   2
Vertriebschancen nutzen & praxisnahen Mehrwert bieten
Garantielose bAV
Reduzierung Garantien

              Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   3
Vertriebschancen nutzen & praxisnahen Mehrwert bieten
284 EUR pro Monat
3.408 EUR pro Jahr
Steuer- & SV-frei

                     Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   4
Vertriebschancen nutzen & praxisnahen Mehrwert bieten
568 EUR pro Monat
6.816 EUR pro Jahr
„nur“ steuerfrei

                     Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   5
Vertriebschancen nutzen & praxisnahen Mehrwert bieten
Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   6
Vertriebschancen nutzen & praxisnahen Mehrwert bieten
BRSG jetzt umsetzen – 15% ArbG-Zuschuss

                                          Details & HDI-Umsetzung: Vortrag S. Spiecker!

           2019      Neuverträge
                                                       Gilt für: DV, PK, PF

                                                       Soweit SV-Ersparnis
           2022      Bestandsverträge

                                                     Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   7
Vertriebschancen nutzen & praxisnahen Mehrwert bieten
Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   8
Vertriebschancen nutzen & praxisnahen Mehrwert bieten
BRSG jetzt umsetzen - Geringverdienerförderung
      = neu
                     Info-Box Geringverdienerförderung                    freshup                    Provisionierung

 30% des ArbG-Beitrags werden dem ArbG im                                           Attraktive Mischung
  Lohnsteuerabzugsverfahren erstattet                                                  − aus einmaliger Vergütungsgutschrift
  (plus Betriebsausgabenabzug)
                                                                                       − und laufender Vergütungsgutschrift
 Steuerlich gefördert sind ArbG-Beiträge                                            Bestandsprovision in vertraglich
                                                                                      vereinbarter Höhe
   − zwischen 240 EUR bis 960 EUR p.a.
                                                                                     Höhe der Provisionierung jeweils
   − für Bruttolöhne bis max. 2.575 EUR p.M*
                                                                                      abhängig von der Provisionsstufe
   − gilt für DV, PK, PF
                                                                                     AG-Finanzierung:
   − in ungezillmerten Tarifen                                                        „Viele Fliegen mit einer Klappe“

 ArbG-Zuschüsse aus einer Entgeltumwandlung sind nicht                              Hohe Aufmerksamkeit von Politik und
  förderfähig                                                                         Gewerkschaften

        * Geringverdiener: Bruttomonatseinkommen < 2.000 EUR abweichend
          von BRSG-Definition; Quelle: Oliver Wyman, Destatis                               Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 06.05.2021   9
Vertriebschancen nutzen & praxisnahen Mehrwert bieten
Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   10
HDI bAV PlusCashback – das Erfolgsmodell im Überblick

                                                                  Arbeitgeber
                                                                  Sachbezug:                             - 40 EUR
              Kreditkarten-Gutschrift auf                         15 % ArbG-Zuschuss2):                  - 15 EUR
                                                                  SV-Ersparnis3):                                                                Entgeltumwandlung
                     SpenditCard                                                                        + 20 EUR
                                                                  Steuerersparnis aus BA4):             + 11 EUR
                                                                  Aufwand nach Steuern:                 - 26 EUR

                                                                                                                                    Beitrag zur
                                                                                                                                    Direktversicherung:

                                  +40 EUR                                        Direktversicherung                                 + 100 EUR Brutto-Arbeitnehmerbeitrag 1)
                                                                               aus Entgeltumwandlung                                + 15 EUR Arbeitgeberzuschuss

                                                                                                                                                   +115 EUR

                                                                   Arbeitnehmer
                                                                  (bAV Bruttobeitrag 100 EUR bAV)
                      Refinanzierung                              Nettobeitrag:          - 50 EUR
                                                                  Kreditkartenguthaben : + 40 EUR
                                                                                      5)

                                                                  Tatsächlicher Aufwand:            - 10 EUR
         1) Steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG, Bruttogehalt 2.783 EUR monatlich, allgemeine Lohnsteuertabelle 2019, Lohnsteuerklasse I, keine Kinder, Kirchensteuer 9 %;
            Gesamt-AN-Anteil für alle Zweige der Sozialversicherung pauschal ca. 21 % (gerundete Werte); 2) pauschaler ArbG-Zuschuss von 15 % unabhängig ob der ArbG eine SV-Ersparnis hat;
         3) ArbG-Anteil zur Sozialversicherung pauschal ca. 20 % (gerundete Werte); 4) Steuerersparnis aus Betriebsausgabenabzug bei einer angenommenen Unternehmenssteuer von ca. 30 %;
         5) Guthaben auf der SpenditCard von 40 EUR monatlich wird als Sachbezug (nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) geleistet. In der Regel ist es für AN steuer- und sozialversicherungsfrei.

                                                                                                                                                    Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   11
Neue Gesetzeslage: steuerfreie Sachzuwendungen

                                                       § 8 EStG (Stand: 01.01.2021)

1) 1Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des
§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen. 2Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen,
nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. 3Satz 2 gilt nicht bei
Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des
§ 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen.

(2) ….11Sachbezüge, die nach Satz 1 zu bewerten sind, bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen
gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen; die nach Absatz 1 Satz 3 nicht zu
                                                                                                                                             50 EUR
den Einnahmen in Geld gehörenden Gutscheine und Geldkarten bleiben nur dann außer Ansatz, wenn sie zusätzlich zum
                                                                                                                                             ab 2022
ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden….

(4) Im Sinne dieses Gesetzes werden Leistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung eines Dritten (Sachbezüge oder
Zuschüsse) für eine Beschäftigung nur dann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht, wenn
1. die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet,
2. der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt,
3. die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten
  künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und
4. bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht.
Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ist von einer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistung
auch dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich oder auf Grund einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen
Rechtsgrundlage (wie Einzelvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Gesetz) einen Anspruch auf diese hat.

                                                                                                                  Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   12
Neue Gesetzeslage: steuerfreie Sachzuwendungen

        Verweis auf Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) - § 2 Abs.1 Nr. 10 ZAG (Stand: 01.01.2020)

Als Zahlungsdienste gelten nicht ……

 (10) Dienste, die auf Zahlungsinstrumenten beruhen, die

  a) für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in den Geschäftsräumen des Emittenten oder innerhalb eines
    begrenzten Netzes von Dienstleistern im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit einem professionellen
    Emittenten eingesetzt werden können,

  b) für den Erwerb eines sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungsspektrums eingesetzt werden können, oder

  c) beschränkt sind auf den Einsatz im Inland und auf Ersuchen eines Unternehmens oder einer öffentlichen Stelle
    für bestimmte soziale oder steuerliche Zwecke nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Bestimmungen für den Erwerb
    der darin bestimmten Waren oder Dienstleistungen von Anbietern, die eine gewerbliche Vereinbarung mit dem
    Emittenten geschlossen haben, bereitgestellt werden;

                                                                                                 Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   13
Cashback 2.0 –
BMF-Schreiben klärt endlich steuerfreien Sachbezug!
               13.04.2021                          BMF-Schreiben1 – Kernaspekte im Detail

                             Festlegung der Anforderung an Sachbezugskarten
                              Gutscheine und Gutscheinkarten müssen ab 01.01.2022 die Kriterien des
                              § 2 Absatz 1 Nr. 10 Buchstabe a, b oder c ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz)
                                  a. Karten mit regionaler Eingrenzung der Akzeptanzstellen
                                  b. Karten mit themenspezifischer Eingrenzung
                                 c. Karten mit bestimmten sozialen oder steuerlichen Zwecken erfüllen.
                             Gutscheine und Geldkarten mit regionaler Eingrenzung
                              Den Anforderungen entsprechen u.a. Gutscheine oder Geldkarten, die ausschließlich zum
                              Waren- oder Dienstleistungsbezug aufgrund von Akzeptanzverträgen zwischen Karten-
                              Aussteller und Akzeptanzstelle berechtigen. Hierbei muss der Kreis der Akzeptanzstellen
                              begrenzt und auf das Inland beschränkt sein. Hier ist das Modell des Sodexo Benefits Pass
                              einzuordnen.
                             Nicht zulässige Modelle
                              Prepaid-Kreditkarten ohne regionale und thematische Einschränkung sind nicht als Sachbezug
                              zu werten.
                             Nichtbeanstandungsfrist wurde bestätigt.
                              Damit werden bestehende Gutschein- und Geldkartenmodelle - wie die Prepaid-Kreditkarte
                              der Spendit AG — noch bis zum 31.12.2021 als Sachbezug anerkannt, auch wenn sie die in §
                              8 Abs. 1 Satz 3 EStG geforderten ZAG-Kriterien nicht erfüllen.

                                                                                Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   14
Cashback 2.0 – das Erfolgsmodell wird fortgesetzt

     Sachbezug                                                    Zusätzlichkeit
       Planungssicherheit durch gesetzliche Bestätigung             Vermeidung missbräuchlicher Gestaltung
        für die Zukunft                                              bAV-Entgeltumwandlung plus
       Erhöhung auf 50 EUR                                           Sachbezug unkritisch
        ab 01.01.2022 steigert die Attraktivität

     Bestandsschutz                                   Update
                                                                   Kartenmerkmale
       Nichtbeanstandungsfrist bestätigt                            ZAG-Kriterien gelten unverändert
        (gilt auch für SV-Träger)                                    Begrenzung z.B.
       Gutschein- und Geldkartenmodelle – wie die                    auf Controlled-Loopkarten erforderlich
        Prepaid-Kreditkarte der Spendit AG –                         Prepaid-Kreditkarten müssen
        noch bis zum 31.12.2021 als Sachbezug                         umgestellt werden
        anerkannt

                                                                                  Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   15
Cashback 2.0 - richtig, dass wir gewartet haben

BMF-Schreiben bietet Verlässlichkeit und Planungssicherheit für „HDI bAV
PlusCashback“

Neuer Kooperationspartner Sodexo wird mit dem Sodexo Benefits Pass die
steuerlichen Anforderungen vollumfänglich erfüllen

Einschätzung: SpenditCard in der aktuellen Ausprägung mit Ablauf der genannten
Nichtbeanstandungsfrist ab 01.01.2022 nicht mehr steuerlich begünstigt

Bereitstellung des aktualisierten Marketing-Packages HDI bAV PlusCashback
für Neu-Kunden ist für Juni 2021 avisiert.

                                                                                 Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   16
Cashback 2.0 – Sodexo - unser neuer Partner                                                                                    Aktions-
                                                                                                                               angebot
                                                                                                                                steht!
                                                                                                                              (100 - „first come
                                                                                                                                 first serve“)

                                 über 35.000 Akzeptanzstellen im stationären        Vorteile für Sie und Ihre Kunden
                                  Einzelhandel
                                 Supermärkte, Handelsketten, Restaurants,        umfassender Support
                                  Tankstellen, Einzelhandelsgutscheine
                                 Handhabung so einfach wie eine Girocard
                                                                                  günstige HDI Konditionen
                                                  ~80
                                                Gutschein
       Da ist für jeden `was dabei . . .         -partner
                                                                                  einfaches labeling

                                                                                  schlanke
                                                                                  Portallösung/App

                                                                                  regionale Eingrenzung ab                                 17
                                                                                  2022 (ohne Kartenaustausch)

                                                                                Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021
Nichtanrechnung auf Grundsicherung
  100 EUR Sockelfreibetrag
  30% darüber bis 410 EUR

                                 Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   18
Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   19
Freibetrag vs. Freigrenze

                                        Seit 01.01.2020

                                        164,50 EUR* in 2021 der Rente abgabenfrei

                                        Ersparnis von 314 € p.a.**

                            Prognose Entwicklung KVdR- Freibetrag
                            (je 2 % p.a.)
            Heil                                                                        292 €
           Joker                                                    240 €
                                                                                                                    Frei-
                                              197 €
                                                                                                                   betrag
                            165 €

                             2021               2030                   2040             2050

                                        * gilt nur in der Krankenversicherung und
                                           für Pflichtversicherte                       Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   20
                                        ** 15,9 % KV-Beitragssatz inkl. Zusatzbeitrag
Steuer- & Sozialversicherungs-Systematik der bAV – Beispiel

                                                  Anwartschaftsphase                                                                                             Rentenphase
   0 - 4%                                                                                                                                                                                                         effektiver            ab
                          Betriebsrente                              Steuer       Sozialversicherung                             Steuer                       Sozialversicherung*
   (BBG)                                                                                                                                                                                                         Beitragssatz       2020
                         164,50 € mtl.                                                                                                                                                                              „0 %“

                         200,00 € mtl.                                                                                                                                                                             „6,0 %“

                                                                                                                                                                                                                „9,5 %“
                         276,00 € mtl.                                                                                                                                                                          Hälftige
                                                                                                                                                                                                             Verbeitragung

                                                                              *
                         300,00 € mtl.                                                                                                                                                                             „10,2 %“

                         600,00 € mtl.                                                                                                                                                                             „14,6 %“

                                                                                      * Beitragspflichtiger Anteil unter Berücksichtigung der Freigrenze und KV-Freibetrag; (Beitragssatz:15,9% KV/ 3,05 % PV)

       * Beitrag wird über Sonderausgabenabzug steuerfrei gestellt                                                                                                                        Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   21
HDI bAV-Plattformen:
Einfach. Gemeinsam. Vorsorgen.

                                 Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   22
HDI-Berater

                                      NEU
                                  Listenanmeldung
                                       ab sofort

Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   23
HDI-Berater

                       NEU
                       eSignatur

   orts- und zeitunabhängig

   Unterschrift AG, AN und Vermittler

   Absprung mittels E-Mail, SMS oder APP

                     Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   24
Digitalisierung in der bAV.

              Arbeitnehmer-Info-Portal (AIP)

   individuell: „Müller Startseite“
   online AN-Informationen ohne
    Registrierung mit HDI Rechenkern
   kostenlos

                                               Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   25
Digitalisierung in der bAV.

              Arbeitnehmer-Info-Portal (AIP)                       Selfservice-Portal                              NEU
                                                                                                                 ab Q2 2021

                                                      AN-Selbstberatung                     AN-Online-Abschluss

   Individuell: „Müller Startseite“              Individuell: „Müller Portal“
   Online AN-Informationen ohne
                                                  AN-Zugang mit Registrierung und
    Registrierung mit HDI Rechenkern
                                                   individuellen Informationen
   kostenlos

                                                                      Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   26
Digitalisierung in der bAV – Arbeitnehmerportal „HDI mybAV“

        Navigator                                                         Registrieren

                                                                          Informieren

                                                                          Berechnen

                                                                          Abschließen

                                                                          Ändern

                                                    Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   27
Digitalisierung in der bAV.

                Vermittlerschreibrechte

   Legitimation durch ArbG

   Vermittler kann Daten wie ein ArbG pflegen

                                                 Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   28
Digitalisierung in der bAV.

                Vermittlerschreibrechte                         Vertriebliche GeVos                                NEU
                                                                                                                 ab Q2 2021
                                                                                                                               1)

   Legitimation durch AG                         Beitragserhöhung

   Vermittler kann Daten wie ein AG pflegen      Weitere GeVos in Planung

                                                                                                       1) gilt für Beitragserhöhung

                                                                      Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021    29
Umfangreiches Vermarktungspaket

                    Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   30
Individualisierbare Medien.

                                                                 NEU
                Individualisierbare Medien                   ab 05/2021
                                                                                                             Individuell:
                                                                                                             Die „Müller-Rente“

                                     bAV-Info-Flyer,

                                                                          Vorteile für Sie & Ihre Kunden
                                     bAV-Plakate,
                                     BU-Flyer
                                                                                                             Kostenlos
                                        Mit/ohne HDI-/VP-Logo
                                        Textbausteine
                                        Diagramme
                                        Expertentipps                                                       Voll digital mit
                                        Header                                                              Tool-Anwendung
                                        Überschriften
                                        Logo
                                        Kontaktdaten
                                        …                                                                   Gestaltung in
                                                                                                             15 Minuten

                                                                                                           Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   31
Belegschaftsversammlungen.

                      Unsere Optionen                                                          Unsere Support

                                     Klassiker                               HDI bAV Spezialist unterstützt bei Planung und
      Live-                                                                   Durchführung
  Veranstaltung                            persönlich | individuell | nah    individualisierbare Ankündigungsplakate
     vor Ort                                                                 Bereitstellung von Referenten
                                                                             individualisierbare AN-Flyer als begleitende
                                     Newcomer
                                                                              Kommunikation
      Live-
  Veranstaltung                                                              kostenfreie Bereitstellung der Web-
     online                                                                   Technik inkl. Registrierungsprozess

                                      Soon

  Web-Cast zum            in Kürze                                           kostenfreie Bereitstellung einer fertig
individuellen Abruf      verfügbar                                            konfigurierten, vertonten Präsentation

                                                                                               Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   32
Positionierung Dienstleistungsportfolio HDI Pensionsmanagement

                                                                        Vertrieblich „wertvoll“…

                                                                                        100%
                                                                                         Provision

     Bestpreisgarantie                                       Provisionsbeispiele                                           Wachstumspotenzial                              -
   für versicherungsmathematische                             Dienstleistungsvertrag >= 5 Jahre = einmalig 100%               breites bAV-Produktportfolio
              Gutachten1                                      Dienstleistungsvertrag < 5 Jahre =                                ermöglicht Cross-Selling
                                                               10% des jährlich erlösten Nettohonorars

                                                               Prozess | digital.einfach.supported.

                                                                Registrierung und Einwilligung                     Fragen und sonst. Unterstützung
                                                         Kontaktformular
                                                                                                  HPM Vermittler-                                     Ansprechpartner
  Makler                                 Landing
                                                                                                     Portal                                               HPM.E
                                          Page

           1 Voraussetzungen Bestpreisgarantie: s. Homepage HDI Pensionsmanagement AG                                  Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   33
Für HDI spricht vieles

                         Bestnote
                         im Markt-
                         vergleich
                         (26 Teilnehmer)

                                           Expertenforum | Fabian von Löbbecke | Datum 08.06.2021   34
Sie können auch lesen