Voranschlag 2021 Aufgaben- und Finanzplan 2022 2024 - Gemeinde Walzenhausen

 
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Voranschlag 2021
Aufgaben- und Finanzplan 2022 - 2024

Walzenhausen       Voranschlag / AFP   1
Inhaltsverzeichnis
1 Finanzielle Ausgangslage ................................................................................................................. 3
2 Zusammenfassung ............................................................................................................................ 4
3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP ......................................................... 5
   3.1 Voranschlag .................................................................................................................................. 5
       3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) ............................................. 5
       3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2021 .............................................................. 5
       3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) .......................................... 5
   3.2 Aufgaben- und Finanzplan ............................................................................................................ 7
       3.2.1 Einleitung/Ausgangslage........................................................................................................ 7
       3.2.2 Legislaturziele ........................................................................................................................ 7
       3.2.3 Finanzpolitische Ziele ............................................................................................................. 7
       3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen ............................................. 8
   3.3 Ergebnis ........................................................................................................................................ 8
       3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis .......................................................................... 8
       3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung ....................................................................................... 9
    3.4 Investitionen ............................................................................................................................... 13
       3.4.1 Investitionsrechnung ............................................................................................................ 13
       3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung .................................................................................. 14
   3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung ............................................................... 14
   3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung .............................................................................. 15
   3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung ................................................................................................... 15
   3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite ...................................................................... 17
   3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan ........................................................................................ 17
       3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken .............................................................. 17
       3.9.2 Kaum durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken (z.B. Gesetzesänderung) .................... 17
       3.9.3 Durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken ....................................................................... 18
4 Planung der Hauptaufgaben ........................................................................................................... 18
   4.0 Allgemeine Verwaltung ............................................................................................................... 19
   4.1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung ..................................................................... 22
   4.2 Bildung ........................................................................................................................................ 25
   4.3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche ................................................................................................ 29
   4.4 Gesundheit .................................................................................................................................. 31
   4.5 Soziale Sicherheit ....................................................................................................................... 34
   4.6 Verkehr ........................................................................................................................................ 38
   4.7 Umweltschutz und Raumordnung ............................................................................................... 41
   4.8 Volkswirtschaft ............................................................................................................................ 45
   4.9 Finanzen und Steuern ................................................................................................................. 48
5 Stellenspiegel ................................................................................................................................... 52
6 Investitionsliste ................................................................................................................................ 52

 Walzenhausen                                                 Voranschlag / AFP                                                                       2
Artikel 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, bGS 612.0) sieht vor, den Bericht zum Budget und zum
Finanzplan neu in einem sogenannten Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zusammenzufassen. Dabei
wird der AFP im Sinne einer rollenden Planung jährlich in verschiedenen Schritten überarbeitet. Das
Ziel des AFP's ist es, die Gemeindeaufgaben mit ihren rechtlichen Grundlagen, die zum Erfüllen der
Aufgaben notwendigen Leistungen sowie die aus den Leistungen angestrebten Wirkungen in einem
Gesamtzusammenhang mit den Finanzen und den personellen Ressourcen zu stellen. Der AFP wird
der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.

Artikel 11 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) regelt den Voranschlag. Mit dem Voranschlag werden
die Leistungen des Gemeinwesens und deren Finanzierung für ein Kalenderjahr festgelegt. Gemäss
Artikel 15 Abs. 3 lit. e des Gemeindegesetzes (GG) beschliessen die Stimmbürger über Voranschlag
und Steuerfuss.

Im vorliegenden Bericht sind sowohl Aufgaben- und Finanzplan (AFP) wie auch der Voranschlag dar-
gestellt.

1 Finanzielle Ausgangslage
Im Folgenden werden die Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung sowie die Geldflussrechnung darge-
stellt.

Erfolgsrechnung (in Tausend CHF)

                                            RE 2019        VA 2020    VA 2021    FP 2022    FP 2023    FP 2024
 Ordentlicher Aufwand                         13'324        13'779     13'394     13'006     13'324     13'158
 Ordentlicher Ertrag                          13'791        13'022     13'463     12'772     12'942     13'210
 Ordentliches Ergebnis                           467          -758         69       -234       -382         52
 Ausserordentlicher Aufwand                           --         --         --         --         --         --
 Ausserordentlicher Ertrag                            --         --         --         --         --         --
 Entnahme Spezialfinanzierungen und
                                                  78           330        277        299        225        228
 Fonds
 Legate / Stiftungen Aufwand-Ertragsüber-
                                                      --         --         --         --         --         --
 schuss
 Gesamtergebnis                                  545          -427        347         65       -157        280

Im Jahr 2021 ist ein Ergebnis in Höhe von 346'610 Franken geplant. Dies entspricht gegenüber dem
Jahr 2020, mit einem geplanten Ergebnis in der Höhe von -427'200 Franken, einer Veränderung in
der Höhe von 773'810 Franken. Im Planjahr 2023 ist ein Aufwandüberschuss geplant, welcher aus dem
Eigenkapitalbestand abgedeckt wird. In den Planjahren 2022 und 2024 wird mit einem positiven Rech-
nungsabschluss gerechnet.

Die Gemeindeliegenschaften wurden mit der Einführung des Finanzhaushaltgesetzes per 1. Januar
2013 in Finanzliegenschaften und Verwaltungsliegenschaften aufgeteilt. Anlässlich der periodischen
Neuschätzungen im Jahr 2019 hat die Finanzkommission und der Gemeinderat die Aufteilung der Lie-
genschaften neu beurteilt. Die Liegenschaft 20 (Güetli 156, ehemaliges Büro Wasserversorgung /
Wohnhaus), Liegenschaften 21 und 23 (Stich, Grundstücke), Liegenschaft 706 (Ebni 654, ehemaliges
Schützenhaus) und Liegenschaft 25 (Kehr 184, ehemaliges Feuerwehrdepot) werden im Jahr 2021
vom Verwaltungsmögen ins Finanzvermögen umgewidmet.

Liegenschaften, welche sich im Finanzvermögen befinden, müssen zum Verkehrswert bilanziert wer-
den. Diese Neubewertung führt zu einem Buchgewinn von 842'000 Franken welcher für 2021 budgetiert
wird und die Rechnung 2021 entsprechend entlastet.

 Walzenhausen                               Voranschlag / AFP                                                3
Im Jahr 2021 sind Nettoinvestitionen in Höhe von -2'023'000 Franken geplant. Dies entspricht gegen-
über dem Jahr 2020 in Höhe von -1'138'750 Franken einer Veränderung in Höhe von -884'250 Franken.
In den Jahren ab 2023 sind Investitionen von rund 10 Mio. Franken in die Mehrzweckanlage geplant.

Investitionsrechnung (in Tausend CHF)

                                           RE 2019        VA 2020    VA 2021    FP 2022    FP 2023    FP 2024
 Investitionsausgaben                         1'286         1'275      2'023      1'596      3'230      3'800
 Investitionseinnahmen                               --       136          --         --         --         --
 Nettoinvestitionen                           -1'286        -1'139     -2'023     -1'596     -3'230     -3'800

Im Jahr 2021 wird mit einem Finanzierungsbetrag in Höhe von -117'180 Franken geplant. Dies ent-
spricht gegenüber dem Jahr 2020 in Höhe von -568'200 Franken einer Veränderung in Höhe von
451'020 Franken.

Finanzierung und Geldfluss (in Tausend CHF)

                                           RE 2019        VA 2020    VA 2021    FP 2022    FP 2023    FP 2024
 Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit        2'133           496      1'070        479        501      1'044
 Cash Drain aus investiver Tätigkeit          -1'291        -1'064     -1'187     -1'596     -3'230     -3'800
 Finanzierungs-Überschuss (+) / -Fehlbe-
                                                841          -568       -117      -1'117     -2'729     -2'756
 trag (-)
 Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit           346          -462        346      2'594      2'729      2'756
 Veränderung der flüssigen Mittel             1'187         -1'030       228      1'477          0          0

Kennzahlen

                                           RE 2019        VA 2020    VA 2021    FP 2022    FP 2023    FP 2024
 Nettoverschuldungsquotient                   -16.40        -17.02     -18.07     17.22      52.47      86.34
 Selbstfinanzierungsgrad                     103.27          4.73      44.84      39.31       7.49      21.54
 Zinsbelastungsanteil                          -0.64         -0.68      -0.67      -0.71      -0.69      -0.66

2 Zusammenfassung
Obwohl 2016 der Steuerfuss von 3,8 Einheiten auf 3,6 Einheiten und 2019 von 3,6 Einheiten auf 3,4
Einheiten reduziert werden konnte, beliefen sich die Steuereinnahmen der natürlichen Personen auf
rund 6 Mio. Franken pro Rechnungsjahr. Die Ausgaben bewegen sich in einem stabilen Rahmen. Auf-
grund der guten Rechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre und der haushälterischen Ausgaben-
politik konnte ein stattliches Eigenkapital von 9'130'849.25 Franken per 31.12.2019 aufgebaut werden.
In den vergangenen Jahren wurden Investitionen zurückhaltend getätigt. Mit der Sanierung der Mehr-
zweckanlage, Entwicklung Dorfzentrum, Sanierung/Erweiterung Schwimmbad und den noch zu klären-
den Themen Gemeindeverwaltung und Alterswohnheim stehen in den nächsten Jahren grosse Inves-
titionen an.

Das Nettoguthaben pro Einwohner beläuft sich per Ende 2019 auf 649.38 Franken In den Planjahren
wandelt sich dieses aufgrund der geplanten Investitionen in eine Nettoschuld, welche in den Folgejah-
ren sukzessive abgebaut wird.

 Walzenhausen                              Voranschlag / AFP                                                4
3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP

3.1 Voranschlag

3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG)

Das Gesamtergebnis des Voranschlages 2021 weist einen Ertragsüberschuss von 346'610 Fran-
ken aus. Auf operativer Stufe der Erfolgsrechnung wird ein Gewinn von 69'460 Franken budgetiert. Für
das kommende Jahr sind Nettoinvestitionen von 2'023'000 Franken geplant.

Im Bereich der Steuern wird aufgrund Covid-19 von Mindereinnahmen ausgegangen. Die Kostenstabi-
lisierung kann beibehalten werden.

Liegenschaften, welche sich im Finanzvermögen befinden, müssen zum Verkehrswert bilanziert wer-
den. Diese Neubewertung führt zu einem Buchgewinn von 842'000 Franken welcher für 2021 budge-
tiert wird und die Rechnung 2021 entsprechend entlastet.

3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2021

3.1.2.1 Antrag

Der Gemeinderat unterbreitet den Voranschlag für das Jahr 2021 mit folgendem Bericht und Antrag:

Der Voranschlag der Erfolgsrechnung mit einem unveränderten Steuerfuss von 3,4 Einheiten für natür-
liche Personen für das Jahr 2021 weist einen Ertragsüberschuss von 346'610 Franken aus. Dieses
Ergebnis resultiert aus einem Ertrag von 14'203'340 Franken und einem Aufwand von 13'856'730 Fran-
ken. Der Voranschlag 2021 mit einem Ertragsüberschuss von 346'610 Franken sei zu genehmigen.

Der Voranschlag der Investitionsrechnung sieht Ausgaben von netto 2'023'000 Franken vor.

3.1.2.2 Abstimmungsfrage
Der Voranschlag 2021 wird den Stimmberechtigten mit folgender Abstimmungsfrage zum Entscheid
vorgelegt:

Wollen Sie dem Voranschlag 2021 mit einem Steuerfuss von 3,4 Einheiten für natürliche Perso-
nen zustimmen?

3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG)

Der Voranschlag beruht auf den Grundsätzen des Finanzhaushaltsgesetzes des Kantons Appenzell
Ausserrhoden.

Die wesentlichen Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Elemente des Voranschlages
Die folgenden Elemente bilden integrierende Teile des Voranschlages: Erfolgsrechnung, Investitions-
rechnung und Anhang.

Die Erfolgsrechnung weist die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres aus. Sie wird zweistufig
erstellt. In der ersten Stufe sind die mit der ordentlichen Tätigkeit zusammenhängenden Erträge und
Aufwendungen im Vergleich mit den budgetierten Beträgen dargestellt; der Saldo dieser Stufe gibt das
effektive Ergebnis wieder. Die zweite Stufe enthält die ausserordentlichen Erfolge sowie Bildungen und
Auflösungen von Reservepositionen.

 Walzenhausen                            Voranschlag / AFP                                         5
In der Investitionsrechnung werden die kreditpflichtigen Ausgaben für Investitionen in das Verwaltungs-
vermögen und die mit solchen Investitionen zusammenhängenden Einnahmen ausgewiesen und den
im Voranschlag dafür gesprochenen Krediten gegenübergestellt.

Im Anhang sind diejenigen zusätzlichen Informationen offengelegt, die für das grundsätzliche Verständ-
nis des Voranschlags und den verlässlichen Überblick über die finanzielle Lage und Entwicklung not-
wendig sind. Die Angaben des Anhanges sind in den folgenden Kapiteln 3.2 bis 3.8 enthalten.

Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze
Als Ertrag gilt der gesamte Wertzuwachs innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Erträge werden in
der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Ertrag gilt als realisiert, wenn in der betreffenden Periode
ein Zufluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt
werden kann.

Als Aufwand gilt der gesamte Wertverzehr innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Aufwände werden
in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Aufwand gilt als eingetreten, wenn in der betreffenden
Periode ein Abfluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich
ermittelt werden kann.

Allgemeine Bewertungsgrundsätze
Es gilt für alle Positionen der Grundsatz der Einzelbewertung.

Die Bewertung des Verwaltungsvermögens erfolgt zu Anschaffungswerten. Die Entwertung durch die
ordentliche Nutzung wird durch planmässige Abschreibungen über die angenommene Nutzungsdauer
berücksichtigt. Nachhaltigen Wertverminderungen bzw. Wertaufholungen wird durch entsprechende
Wertkorrekturen auf den jeweiligen Nutzwert Rechnung getragen, sobald eine solche Wertminderung
absehbar ist. Für nicht budgetierte notwendige Wertkorrekturen sind Kreditüberschreitungen möglich;
sie        werden        mit        der      Abnahme         der       Rechnung         genehmigt.
Die Aktivierungsgrenze beträgt CHF 50'000; Anschaffungen unter diesem Betrag werden im Anschaf-
fungsjahr der Erfolgsrechnung belastet. Die Anlagen werden ab Nutzungsbeginn über die geschätzte
Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Es gelten folgende Nutzungsdauern:

 Anlageklasse                                     Abschreibungsdauer
 Abfallanlagen                                    40 Jahre
 Abwasseranlagen                                  15 Jahre
 Gebäude, Hochbauten                              25 Jahre
 Grundstücke (unüberbaut)                         keine Abschreibung
 Informatik Hardware                              3 Jahre
 Informatik Software                              5 Jahre
 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge                   4 Jahre
 Spezialfahrzeuge                                 20 Jahre
 Tiefbauten                                       40 Jahre

Die Anlagen des Finanzvermögens werden zu Verkehrswerten bewertet. Die Verkehrswerte werden
nicht planmässig abgeschrieben, sondern periodisch an neue Gegebenheiten angepasst. Eine Neuer-
mittlung der Verkehrswerte wird insbesondere vorgenommen, wenn sich die Marktverhältnisse mass-
gebend verändern.

Finanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert.

 Walzenhausen                             Voranschlag / AFP                                          6
3.2 Aufgaben- und Finanzplan

3.2.1 Einleitung/Ausgangslage

Nach Art. 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG; bGS 612.0) ist der Aufgaben- und Finanzplan (AFP)
ein zentrales Element für die mittelfristige Steuerung der Gemeinde. Der bisherige Finanzplan wird
ergänzt um die inhaltliche Darstellung der Aufgaben. Ziel des AFP ist es somit, Finanzen und Leistun-
gen mittelfristig zu steuern. Dies bedeutet eine intensive Auseinandersetzung mit den Hauptaufgaben
und den Zielen der Gemeinde.

3.2.2 Legislaturziele

Der Gemeinderat hat sich im Rahmen der Strategie "Walzenhausen 2035" vertieft mit den Zielen aus-
einandergesetzt. Dabei wurden alle Kommissionen wie auch das Verwaltungsteam und die GPK ein-
gebunden. Die Bevölkerung kann sich im Rahmen eines Workshops im 2021 (mehrmalige Verschie-
bung des geplanten Termins aufgrund Covid-19) einbringen. Anschliessend erfolgt die Festlegung der
Realisierungszeiträume bzw. die strategische Aufteilung auf die Jahre bis 2035. Daraus ergeben sich
dann die jeweiligen Legislaturziele.

Folgende übergeordnete Handlungsfelder wurden zuhanden des Bevölkerungsworkshops formuliert:

Die finanzpolitischen Ziele für Walzenhausen werden im Rahmen der übergeordneten Strategie "Wal-
zenhausen 2035" festgelegt.

 Leben: die Vielfalt und Lebendigkeit Walzenhausens strahlt in die ganze Region aus.
 Arbeiten: in Walzenhausen sind diversifizierte Unternehmen ansässig, welche im Markt gut positio-
  niert, nachhaltig und familienfreundlich sind.
 Bildung: die Volksschule Walzenhausen ist ein Ort, in welchem Lernen und Wohlfühlen, Leistung
  und Begegnung, Integration und Begleitung wichtig sind. Walzenhausen ist ein ausgezeichneter
  Bildungsort.
 Infrastruktur: die Infrastruktur in Walzenhausen ist in allen Bereichen optimal vorhanden.
 Führung: die Führung ist auf allen Ebenen zielorientiert.
 Finanzen: Walzenhausen hat optimale finanzielle Ausgangslagen zur Befriedigung der Gemeinde-
  bedürfnisse.

3.2.3 Finanzpolitische Ziele
Gemäss Artikel 22 des Finanzhaushaltsgesetzes legt der Gemeinderat finanzpolitische Zielgrössen für
die Beurteilung der Finanzlage und eine gesunde Entwicklung des Haushaltes fest.

Die finanzpolitischen Ziele für Walzenhausen werden im Rahmen der übergeordneten Strategie "Wal-
zenhausen 2035" festgelegt.

 Die Gemeinde Walzenhausen ist mit Bezug auf die Steuern der natürlichen Personen im Appenzel-
  ler Vorderland und im Unteren Rheintal konkurrenzfähig.
 Der Steuerfuss wird mindestens beibehalten oder gesenkt, so dass keine Steuern auf Vorrat erho-
  ben werden.
 Das operative Ergebnis der Erfolgsrechnung ist grundsätzlich langfristig ausgeglichen zu gestalten.
 Der bestehende Bilanzüberschuss wird abgebaut.
 Die Nettoverschuldung pro Kopf beträgt maximal 3'000.00 Franken.
 Die finanzielle Ausstattung stellt die Handlungsfähigkeit der Gemeinde jederzeit sicher.
 Die Gemeinde tätigt angemessene Investitionen.
 Der Selbstfinanzierungsgrad entwickelt sich langfristig wieder auf 100 %.

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3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen

Die folgenden Planungsannahmen wurden in dem weiteren Bericht zur Planung herangezogen.

Volkswirtschaftliche Referenzgrößen

                                             RE 2019        VA 2020    VA 2021    FP 2022   FP 2023   FP 2024
 Wachstum reales Bruttoinlandprodukt (AR)              --         --      3.30       1.90      1.70      1.70
 Generelle Teuerung                                    --         --      0.20       0.50      0.70      1.00
 Kurzfristige Zinsen (3 Monate)                        --         --      0.00       0.00      0.00      0.00

Gemeindespezifische Referenzgrößen

                                             RE 2019        VA 2020    VA 2021    FP 2022   FP 2023   FP 2024
 Entwicklung Personalteuerung                          --         --      1.00       0.90      0.70      1.00
 Entwicklung Einwohnerzahl                      1'971         2'020      2'035      2'050     2'075     2'100
 Steuerfuss                                      3.40          3.40       3.40       3.40      3.40      3.40

3.3 Ergebnis

3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis

(in Tausend CHF)

                                             RE 2019        VA 2020    VA 2021    FP 2022   FP 2023   FP 2024
 Betrieblicher Aufwand                         13'312        13'772     13'386     12'999    13'316    13'147
 30 - Personalaufwand                           6'574         6'543      6'643      6'270     6'537     6'569
 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand         3'152         3'686      2'982      2'954     3'209     2'860
 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen          848           799        825        849       612       754
 36 - Transferaufwand                           2'737         2'744      2'937      2'926     2'958     2'964
 Betrieblicher Ertrag                          13'571        12'793     12'361     12'511    12'680    12'946
 40 - Fiskalertrag                              7'978         7'407      7'243      7'465     7'651     7'841
 42 - Entgelte                                  4'575         4'335      4'268      4'200     4'195     4'237
 43 - Verschiedene Erträge                         17            21         16         16        16        16
 46 - Transferertrag                            1'002         1'031        835        831       819       853
 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit             259          -979      -1'025      -487      -636      -201
 34 - Finanzaufwand                                12             7          8          8         9        11
 44 - Finanzertrag                                220           228      1'102        261       262       264
 Ergebnis aus Finanzierung                        208           221      1'095        253       254       253
 Operatives Ergebnis                              467          -758         69       -234      -382        52
 90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate
                                                   78           330        277        299       225       228
 & Stiftungen
 Ausserordentliches Ergebnis und Reser-
                                                   78           330        277        299       225       228
 veveränderung
 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung                   545          -427        347         65      -157       280

 Walzenhausen                                Voranschlag / AFP                                              8
3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung

3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss

Fiskalertrag (in Tausend CHF)

                                              RE 2019     VA 2020    VA 2021    FP 2022   FP 2023   FP 2024
 40 - Fiskalertrag                               7'978      7'407      7'243      7'465     7'651     7'841
 400 - Direkte Steuern natürliche Personen       6'148      6'153      6'125      6'315     6'473     6'635
 401 - Direkte Steuern juristische Personen        760        691        555        572       587       601
 402 - übrige Direkte Steuern                    1'047        540        540        556       569       582
 4022 - davon Vermögensgewinnsteuern               550        240        240        247       254       260
 4023 - davon Handänderungssteuern                 303        250        250        258       264       271
 4024 - davon Erbschaftssteuern                    194         50         50         50        51        51
 403 - Besitz und Aufwandsteuern                    23         23         23         23        23        23

Kennzahlen Steuerertrag

                                              RE 2019     VA 2020    VA 2021    FP 2022   FP 2023   FP 2024
 Wachstum Steuern NP in %                        -11.86      0.09       -0.46      3.10      2.50      2.50
 Wachstum Steuern JP in %                        -26.22      -9.08     -19.68      3.10      2.52      2.51

Erläuterungen zum Voranschlag
Im Jahr 2021 ist ein Fiskalertrag in Höhe von 7'242'500 Franken geplant. Dies entspricht gegenüber
dem Jahr 2020 in Höhe von 7'406'500 Franken einer Veränderung in Höhe von -164'000 Franken.

Erläuterungen zum Steuerfuss
Ausgangslage bildet der Voranschlag 2020 unter Berücksichtigung des Veranlagungsstandes per
31. August 2020. Die kantonale Steuerverwaltung geht für das Jahr 2020 davon aus, dass die Steuer-
ziele trotz der Corona-Situation bei den natürlichen Personen erreicht werden. Bei den juristischen Per-
sonen wird mit einem Rückgang von 30 % gerechnet. Diese Prognose deckt sich mit den Erwartungen
des Gemeinderates. Aufgrund der Corona-Situation ist die Einschätzung der Entwicklung der Steuer-
einnahmen zusätzlichen Unsicherheiten ausgesetzt.

Auf dem voraussichtlichen Ergebnis 2020 rechnet der Gemeinderat für das Jahr 2021 bei den natürli-
chen Personen mit einem tieferen Rückgang als die Annahme der kantonalen Steuerverwaltung von
minus 1.2 %.

Bei den juristischen Personen geht das kantonale Steueramt für 2021 von einem Wachstum von 25 %
gegenüber dem voraussichtlichen Ergebnis 2020 aus. Der Gemeinderat rechnet mit einer langsameren
Erholung.

Erläuterungen zum AFP
Die Prognosen des Gemeinderates orientieren sich an denjenigen der Kantonalen Steuerverwaltung.
Die Erträge sind aufgrund der Auswirkungen der Covid-19 Situation schwierig abzuschätzen. Die Zu-
nahme der Einwohnerzahl auf 2'100 bis Ende 2024 ist dabei nicht berücksichtigt. Dies aufgrund des
unklaren Abschlusszeitpunktes der Ortsplanungsrevision.

 Walzenhausen                                 Voranschlag / AFP                                           9
3.3.2.2 Transferertrag

Transferertrag (Zahlungen von anderen öffentlichen Körperschaften)

(in Tausend CHF)

                                              RE 2019     VA 2020   VA 2021    FP 2022    FP 2023    FP 2024
 46 - Transferertrag                             1'002      1'031       835        831        819        853
 461 - Entschädigungen von öffentlichen Ge-
                                                   695        903       704        699        687        719
 meinwesen
 462 - Finanz- und Lastenausgleich                  14         20         --         --         --         --
 463 - Beträge von öffentlichen Gemeinwe-
                                                    57         12        35         35         35         36
 sen und Dritten
 469 - Verschiedener Transferertrag                236         96        96         97         97         98

Kennzahlen Transferertrag

                                              RE 2019     VA 2020   VA 2021    FP 2022    FP 2023    FP 2024
 Effektives Wachstum Transferertrag              -17.38      2.88     -19.03      -0.48      -1.43      4.16

Erläuterungen zum Voranschlag
Im Jahr 2021 ist ein Transferertrag in Höhe von 834'800 Franken geplant. Dies entspricht gegenüber
dem Jahr 2020 in Höhe von 1'031'000 Franken einer Veränderung in Höhe von -196'200 Franken. Die
Abnahme ist auf hauptsächlich auf den Kantonsbeitrag für die im Jahre 2020 erfolgte Sanierung der
Altlast Deponie Heldholz von 155'000 Franken zurückzuführen. Die Zahlung welche Walzenhausen in
den kantonalen Finanz- und Lastenausgleich leistet, ist im Kapitel 3.3.2.5 Transferaufwand ausgewie-
sen. Transfererträge oder Transferaufwände sind in der Regel Entschädigungen oder Beiträge an/von
anderen öffentlichen Institutionen.

Erläuterungen zum AFP
Der Schulkostenbeitrag des Kantons wird in den Jahren 2022 bis 2024 aufgrund der wieder steigenden
Schülerzahlen leicht zunehmen.

Bezüglich des Finanz- und Lastausgleiches gilt es, die überarbeiteten kantonalen Regelungen und de-
ren Auswirkungen auf Walzenhausen abzuwarten.

3.3.2.3 Personalaufwand (in Tausend CHF)

                                              RE 2019     VA 2020   VA 2021    FP 2022    FP 2023    FP 2024
 30 - Personalaufwand                            6'574      6'543     6'643      6'270      6'537      6'569
 300 - Behörden, Kommissionen und Richter          309        299       299        300        300        301
 301 - Löhne des Verwaltungs- und Betriebs-
                                                 3'131      3'047     3'020      3'055      3'085      3'107
 personals
 302 - Löhne der Lehrpersonen                    2'027      2'073     2'203      1'865      2'053      2'063
 305 - Arbeitgeberbeiträge                         990        989       998        931        968        977
 309 - Übriger Personalaufwand                     118        135       122        120        132        122

 Walzenhausen                                 Voranschlag / AFP                                          10
Kennzahlen Personalaufwand

                    .                   RE 2019    VA 2020    VA 2021   FP 2022    FP 2023   FP 2024
 Effektives Wachstum Personalaufwand        4.66      -0.47      1.51      -5.61      4.26      0.49

Erläuterungen zum Voranschlag
Der Anstieg der Lohnsumme des Verwaltungs- und Betriebspersonals (im Vergleich mit dem Voran-
schlag 2020 und der Rechnung 2019) ist mit zwei Ausbildungsplätzen und der angestrebten Stellenan-
passung in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung begründet.

Die Finanzverwaltung erbringt Dienstleistungen (Rechnungsführung, Personaladministration) insbe-
sondere für die grösseren Abteilungen (Schule, Alterswohnheim und Schwimmbad). Beim Alterswohn-
heim wird der Aufwand bereits seit mehreren Jahren der Rechnung belastet. Diese Praxis wird auf die
genannten Abteilungen ausgeweitet.

Kindergarten: Gegenüber 2019 besuchen mehr Kinder mit grossem Unterstützungsbedarf den Kinder-
garten, was eine Erhöhung des Ressourceneinsatzes (Klassenassistenzen und schulische Heilpäda-
gogen) mit sich zieht.

Primarstufe: Der Kostenanstieg gegenüber dem Voranschlag 2020 von rund 50‘000 Franken ist zur
Hauptsache auf den höheren Ressourcenbedarf durch die integrative Beschulung von zwei Sonder-
schülern zurückzuführen.

Sekundarschule: Gegenüber dem Voranschlag 2020 haben sich die Kosten um rund 55‘000 Franken
und gegenüber der Rechnung 2019 um rund 118‘000 Franken erhöht. Aktuell werden vier Sonderschü-
ler integrativ an der Sekundarschule beschult, was den höheren Ressourceneinsatz begründet. Zudem
erhalten zwei langjährige Lehrpersonen gemäss kantonaler Anstellungsverordnung ein Dienstaltersge-
schenk. Eine Lehrperson absolviert gemäss kantonaler Anstellungsverordnung die Intensivweiterbil-
dung.

Erläuterungen zum AFP
Das Wachstum ist insbesondere auf die Wachstumsprognosen der Personalkostenentwicklung, welche
sich auf die Angaben des Kantons stützen, zurückzuführen. Der Rückgang der Löhne des Lehrperso-
nals im Planjahr 2022 ist auf den Schülertiefststand bei der Sekundarstufe zurückzuführen.

 Walzenhausen                           Voranschlag / AFP                                        11
3.3.2.4 Sachaufwand (in Tausend CHF)

                                               RE 2019       VA 2020   VA 2021    FP 2022    FP 2023   FP 2024
 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand           3'152        3'686     2'982      2'954      3'209     2'860
 310 - Material und Warenaufwand                    558          504       497        565        496       502
 311 - Nicht aktivierbare Anlagen                   333          242       230        180        199       199
 312 - Ver- und Entsorgung Liegenschaften
                                                    320          323       326        328        330       334
 VV
 313 - Dienstleistungen und Honorare                725          723       692        650        625       626
 314 - Baulicher und betrieblicher Unterhalt        813        1'441       820        852      1'167       805
 315 - Unterhalt Mobilien und immaterielle
                                                    173          224       161        153        150       155
 Anlagen
 316 - Mieten, Leasing, Pachten, Benüt-
                                                         7         6         6          6          6         6
 zungsgebühren
 317 - Spesenentschädigung                           63           71        74         61         74        70
 318 - Wertberichtigungen auf Forderungen            43           58        53         55         56        57
 319 - Verschiedener Betriebsaufwand                116           93       124        105        105       106

Kennzahlen Sachaufwand

                                               RE 2019       VA 2020   VA 2021    FP 2022    FP 2023   FP 2024
 Effektives Wachstum Sachaufwand                  -11.62       16.93     -19.10      -0.95      8.64     -10.88

Erläuterungen zum Voranschlag
Die Sanierung der Altlast Deponie Heldholz wurde 2020 vollständig abgeschlossen, was den Voran-
schlag 2021 im Vergleich zum Voranschlag 2020 um 405'000 Franken entlastet. Weiter fallen die Kos-
ten im Bereich Generelle Entwässerungsplanung (GEP) um 125'000 Franken tiefer aus.

Erläuterungen zum AFP
Für das Jahr 2023 ist die Sanierung Altlast "Scheibenstand Franzenweid" mit netto 400'000 Franken
vorgesehen.

3.3.2.5 Transferaufwand (Zahlungen an andere öffentliche Körperschaften)

(in Tausend CHF)

                                               RE 2019       VA 2020   VA 2021    FP 2022    FP 2023   FP 2024
 36 - Transferaufwand                             2'737        2'744     2'937      2'926      2'958     2'964
 361 - Entschädigungen an öffentliche Ge-
                                                    700          653       699        689        730       730
 meinwesen
 362 - Finanz- und Lastenausgleich                   41           20       110        110        110       110
 363 - Beiträge an öffentliche Gemeinwesen
                                                  1'983        2'058     2'115      2'114      2'105     2'111
 und Dritte
 366 - Abschreibungen Investitionsbeiträge           13           13        13         13         13        13

 Walzenhausen                                  Voranschlag / AFP                                            12
Kennzahlen Transferaufwand

                                              RE 2019        VA 2020    VA 2021    FP 2022    FP 2023    FP 2024
 Effektives Wachstum Transferaufwand              1.36          0.26       7.04       -0.37      1.09       0.20

Erläuterungen zum Voranschlag
Die Schulungsbeiträge an externe Schulen steigt aufgrund zusätzlichem Bedarf um 41'000 Franken.

Gemäss Empfehlung des kantonalen Finanzamtes wurden für den Finanz- und Lastenausgleich netto
110'000 Franken eingestellt.

Die Anzahl der freiwilligen und behördlich angeordneten Fremdplatzierungen und sozialpädagogische
Familienbegleitungen sind stark gestiegen. Diese Fremdplatzierung werden häufig durch die Kinder-
und Erwachsenenschutzbehörde KESB angeordnet.

Erläuterungen zum AFP
Der Transferaufwand bewegt sich in den Planungsjahren nach wie vor auf hohem Niveau.

3.3.2.6 Weitere grössere neue Positionen im Voranschlag
Die Gemeindeliegenschaften wurden mit der Einführung des Finanzhaushaltgesetzes per 1. Januar
2013 in Finanzliegenschaften und Verwaltungsliegenschaften aufgeteilt. Anlässlich der periodischen
Neuschätzungen im Jahr 2019 hat die Finanzkommission und der Gemeinderat die Aufteilung der Lie-
genschaften neu beurteilt. Die Liegenschaft 20 (Güetli 156, ehemaliges Büro Wasserversorgung /
Wohnhaus), Liegenschaften 21 und 23 (Stich, Grundstücke), Liegenschaft 706 (Ebni 654, ehemaliges
Schützenhaus) und Liegenschaft 25 (Kehr 184, ehemaliges Feuerwehrdepot) werden im Jahr 2021
vom Verwaltungsmögen ins Finanzvermögen umgewidmet.

Liegenschaften, welche sich im Finanzvermögen befinden, müssen zum Verkehrswert bilanziert wer-
den. Diese Neubewertung führt zu einem Buchgewinn von 842'000 Franken welcher für 2021 budgetiert
wird und die Rechnung 2021 entsprechend entlastet.

3.4 Investitionen

3.4.1 Investitionsrechnung

(in Tausend CHF)

                                              RE 2019        VA 2020    VA 2021    FP 2022    FP 2023    FP 2024
 Investitionsausgaben                            1'286         1'275      2'023      1'596      3'230      3'800
 50 - Sachanlagen                                1'277         1'275      2'023      1'596      3'230      3'800
 56 - Eigene Investitionsbeiträge                       9          --         --         --         --         --
 Investitionseinnahmen                                  --       136          --         --         --         --
 63 - Investitionsbeiträge für eigene Rech-
                                                        --       136          --         --         --         --
 nung
 Saldo Investitionsrechnung                      -1'286        -1'139     -2'023     -1'596     -3'230     -3'800

 Walzenhausen                                 Voranschlag / AFP                                               13
3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung

Die Sanierung der Kantonsstrasse Abschnitt Ledi – Moos und Post Platz – Kantonsgrenze AI sind
gemäss Planung des kantonalen Tiefbauamtes auf 2021 vorgesehen.

Das kantonale Tiefbauamt hat die Gemeinde informiert, dass beim Ausbau der Kantonsstrasse Lebau
- Ledi Mehrkosten entstanden sind, vor allem für die Entsorgungen von verschmutztem Aushubmate-
rial, welche nach umweltgerechten Vorgaben erfolgte. Die Gemeinde muss sich an diesen Mehrkosten
anteilsmässig beteiligen

Die ursprünglich auf 2019 geplante Sanierung und Optimierung der stark frequentierten Sammelstelle
erfolgt 2021. Von den gesamten Investitionskosten von total 415'000 Franken sind 285'484.55 Franken
neue, einmalige Kosten. Bei den Kosten in der Höhe von 285'484.55 Franken handelt es sich um neue,
einmalige Kosten, welche gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung dem obligatorischen Referendum un-
terstehen. Der Voranschlagskredit in der Höhe von 285'484.55 Franken bleibt gesperrt, bis diesbezüg-
lich die separate kreditbezogene Abstimmung erfolgt ist. Weitere Informationen zum Bauprojekt Wert-
stoffsammelstelle Almendsberg sind dem Edikt zur Abstimmung vom 29. November 2020 zu entneh-
men.

Es sind Netzsanierungen für die Gebiete Gebert – Steig, Käsgaden – Leuchen und Lachen – Sonnhalde
geplant,

3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung

(in Tausend CHF)

                                               RE 2019        VA 2020    VA 2021    FP 2022    FP 2023    FP 2024
 Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung (+)
                                                    545          -427        347         65       -157        279
 Gewinn / (-) Reinverlust
 Geldfluss aus operativer Tätigkeit (+)
                                                  2'133           496      1'070        479        501      1'044
 Cash Flow / (-) Cash Drain
 Liquiditätswirksame Einnahmen der Investi-
                                                         --       136          --         --         --         --
 tionsrechnung
 Liquiditätswirksame Ausgaben der Investiti-
                                                  -1'286        -1'275     -2'023     -1'596     -3'230     -3'800
 onsrechnung
 Geldfluss aus Investitionstätigkeit ins
                                                  -1'286        -1'139     -2'023     -1'596     -3'230     -3'800
 Verwaltungsvermögen
 Geldfluss aus Anlagentätigkeit ins Finanz-
                                                      -5           75        836          0          0          0
 vermögen
 Geldfluss aus Investitions- und Anlagen-
                                                  -1'291        -1'064     -1'187     -1'596     -3'230     -3'800
 tätigkeit
 Finanzierungs-Überschuss (+) / -Fehlbe-
                                                    841          -568       -117      -1'117     -2'729     -2'756
 trag (-)
 Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit               346          -462        346      2'594      2'729      2'756
 Veränderung der flüssigen Mittel                 1'187         -1'030       228      1'477          0          0

Die Geldflussrechnung zeigt die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel auf und wird unterteilt in
Geldflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit.

Die Geldflussrechnung ist wichtig, damit die Finanzierungstätigkeit und der Finanzierungsbedarf ein-
zeln analysiert und kommuniziert werden können. Mit einer gestuft dargestellten Geldflussrechnung
können sie zusätzlich über die betrieblichen, die investitionsbedingten und die finanzierungsbezogenen
Vorgänge detailliert orientiert werden.

 Walzenhausen                                  Voranschlag / AFP                                               14
Im Jahr 2021 ist ein betrieblicher Cash-Flow von 1'069'820 Franken geplant. Dies entspricht gegenüber
dem Jahr 2020 in Höhe von 495'550 Franken einer Veränderung in Höhe von 574'270 Franken.

Die Umwidmung von diversen Liegenschaften ins Finanzvermögen und der daraus folgenden Markt-
wertanpassung dämpft den Mittelabfluss. Ab dem Jahre 2023 wird aufgrund der Investitionstätigkeit die
Aufnahme von Fremdkapital notwendig.

3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung

Nettoschulden I + II (in Tausend CHF)

                                                 RE 2019       VA 2020    VA 2021    FP 2022    FP 2023    FP 2024
 Nettoschuld I                                      -1'309       -1'261     -1'309     1'285      4'014      6'770
 Fremdkapital                                       4'084        3'829      4'084      6'678      9'407     12'163
 Finanzvermögen                                     5'393        5'090      5'393      5'393      5'393      5'393
 Passivierte Investitionsbeiträge                          0         0          0          0          0          0
 Nettoschuld II                                     -3'309       -9'238     -2'940     -1'859       869      3'625
 Verwaltungsvermögen                               12'797        6'395     13'165     13'899     16'505     19'538
 Darlehen und Beteiligungen                         2'000        2'000      2'000      2'000      2'000      2'000
 Passivierte Investitionsbeiträge (2068) - Un-
 tergliederung Langfristige Finanzverbind-                 0         0          0          0          0          0
 lichkeiten
 Eigenkapital                                      14'105       13'633     14'105     13'759     13'635     13'913
 davon Bilanzüberschuss/-fehlbetrag                 9'131        8'586      9'131      9'232      9'075      9'354

Die Nettoschulden I zeigen, welcher Teil des Fremdkapitals nicht durch das Finanzvermögen gedeckt
ist

Die Nettoschulden II zeigen denjenigen Teil des abzuschreibenden Verwaltungsvermögens, der nicht
durch das Eigenkapital gedeckt ist.

3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung

Kennzahlen erster Priorität

                                                 RE 2019       VA 2020    VA 2021    FP 2022    FP 2023    FP 2024
 Nettoverschuldungsquotient                         -16.40       -17.02     -18.07     17.22      52.47      86.34
 Selbstfinanzierungsgrad                           103.27         4.73      44.84      39.31       7.49      21.54
 Zinsbelastungsanteil                                -0.64        -0.68      -0.67      -0.71      -0.69      -0.66

Bei den Kennzahlen erster Priorität können beim Selbstfinanzierungsgrad die finanzpolitischen Zielset-
zungen des Gemeinderates über die gesamte Planperiode eingehalten werden. Dies ist vor allem eine
Folge der tiefen Investitionstätigkeit. Der Nettoverschuldungsquotient liegt zu Beginn der Planperiode
über der vom Gemeinderat festgelegten Obergrenze von 50%, sinkt aber im Laufe der Planperiode
aufgrund des hohen Selbstfinanzierungsgrades auf die festgelegten Planwerte. Der Zinsbelastungsan-
teil liegt vor allem aufgrund der aktuell sehr tiefen Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt weiterhin sehr tief.

 Walzenhausen                                    Voranschlag / AFP                                              15
Aussagen und Interpretation
Der Nettoverschuldungsquotient sagt aus, welcher Anteil der Fiskalerträge erforderlich wäre, um die
Nettoschuld abzutragen. Werte bis 100 % werden als gut, Werte zwischen 100 % und 150 % als ge-
nügend bezeichnet. Bei Minuswerten ist die Gemeinde nicht verschuldet.

Durch die Berechnung des Selbstfinanzierungsgrad lässt sich festhalten, welchen Anteil ihrer Netto-
investitionen eine Gemeinde aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Mittelfristig sollte ein Wert von
100 % resultieren.

Der Zinsbelastungsanteil gibt an, welcher Anteil des verfügbaren Einkommens durch den Zinsauf-
wand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum, wobei ein Zinsbelas-
tungsanteil bis 4 % als gut gilt.

Kennzahlen zweiter Priorität

                                            RE 2019     VA 2020    VA 2021    FP 2022   FP 2023    FP 2024
 Nettoschulden I in Franken pro Einwohner     -663.88    -624.19    -643.00    627.02   1'934.50   3'223.80
 Selbstfinanzierungsanteil                      9.63       0.41       6.74       4.91      1.87       6.20
 Kapitaldienstanteil                            5.61       5.55       5.55       6.04      4.14       5.14
 Bruttoverschuldungsanteil                     17.20      16.55      17.62      38.88     59.45      79.11
 Investitionsanteil                             9.29       8.95      13.88      11.62     20.28      23.47

Aussagen und Interpretation
Die Nettoschuld je Einwohner sagt aus, wie hoch die Schuldenbelastung pro Kopf ist. Nettoschulden
bis 3‘000 Franken gelten als geringe bis mittlere Verschuldung. Die geplanten Investitionen in den Plan-
jahren 2002 bis 2025 in die Mehrzweckanlage werden die Nettoschuld pro Einwohner kurzfristig
über 3'000 Franken ansteigen lassen.

Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft darüber, welchen Anteil ihres Ertrages eine Gemeinde
zur Finanzierung ihrer Investitionen aufwenden kann. Werte über 20 % bezeichnet man als gut. Ergeb-
nisse unter 10% als schlecht.

Der Kapitaldienstanteil ist ein Mass für die Belastung des Haushaltes durch die Kapitalkosten. Er zeigt
auf, wie stark der Laufende Ertrag durch den Zinsdienst und die Abschreibungen (=Kapitaldienst) be-
lastet ist. Ein hoher Anteil weist auf einen enger werdenden finanziellen Spielraum hin, wobei bis 15 %
eine tragbare Belastung beschrieben wird.

Mit Hilfe des Bruttoverschuldungsanteils lässt sich beurteilen, ob die Verschuldung in einem ange-
messenen Verhältnis zu den Erträgen steht. Ein Bruttoverschuldungsanteil bis 100 % gilt als gut. Liegt
die Kennzahl auf über 150 %, ist sie als schlecht einzustufen.

Der Investitionsanteil zeigt die Aktivität der Gemeinde im Bereich der Investitionen im Verhältnis zu
den Gesamtausgaben auf. Ab einem Wert von 20 % spricht man von einer starken Investitionstätigkeit.

 Walzenhausen                               Voranschlag / AFP                                           16
3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite

 Verzeichnis der                                     Abstimmung          Kredit be-       Kredit bean-
                                                                                                          Restkredit
 Verpflichtungskredite (Stand           Aufgabe      vom / Voran-          willigt          sprucht
                                                                                                           (TCHF)
 31.12.2019)                                           schlag             (TCHF)            (TCHF)
 Hochbau
                                                    Voranschlag
 Sanierung Werkhof Almendsberg           0290                                 1'439          1'504           -65
                                                    2018
 Tiefbau
 Einfahrt Werkhof (VA2018 CHF                       Voranschlag
                                         0290                                 132                132           0
 132'000)                                           2018
 Kantonsstrasse Lebau-Ledi                          Voranschlag
                                         6190                                 527                520           7
 (VA2018 CHF 527'000)                               2018
 Wasserversorgung
 Netzsanierung WL Sonnenberg - Al-                  Voranschlag
                                         7101                                 200                137          63
 mendsberg (2019: CHF 200'000)                      2019

Gebundene Ausgaben fallen gemäss Art. 88 Kantonsverfassung und Art. 19 Gemeindegesetz immer
in die Kompetenz der Exekutive. Ein Verpflichtungskredit kann nur für neue Ausgaben gesprochen
werden.

3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan
Wahrscheinlichkeit: 1 = gering / 2 = mittel / 3 = hoch
Fristigkeit: 1 = kurzfristig / 2 = mittelfristig / 3 = langfristig

3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken

                                                                                      Wahrscheinlich-
        Nr.               Risiko          Beschreibung         Auswirkung                                Fristigkeit
                                                                                           keit
                                         Aufgrund einer
                                         anhaltenden
                                         Wirtschaftskrise,
                                         sinkende Ein-
 1                   Wirtschaftskrise    kommen, sin-                Mittel                  2               1
                                         kende Steuerein-
                                         nahmen, stei-
                                         gende Sozialleis-
                                         tungen.

3.9.2 Kaum durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken (z.B. Gesetzesände-
rung)

                                                                                      Wahrscheinlich-
        Nr.               Risiko          Beschreibung         Auswirkung                                Fristigkeit
                                                                                           keit
                                         Aufgrund Revi-
                                         sion Finanzaus-
                     Änderung Fi-
                                         gleichsgesetz
 2                   nanzausgleichs-                                 Mittel                  2               1
                                         stehen weniger
                     gesetz
                                         Mittel zur Verfü-
                                         gung.
                                         Die neue Steuer-
                                         vorlage des Bun-
                     Änderung Steu-      des (SV17) in
 3                                                                   Mittel                  2               3
                     ervorlage           Kombination mit
                                         der kantonalen
                                         Umsetzung (StG

 Walzenhausen                                     Voranschlag / AFP                                                    17
Rev 2020) führt
                                  zu einem Verlust
                                  der Standortat-
                                  traktivität für ju-
                                  ristische Perso-
                                  nen. Mögliche
                                  Folgen: Wegzug
                                  von Firmen; hö-
                                  here Arbeitslosig-
                                  keit.

3.9.3 Durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken

                                                                           Wahrscheinlich-
      Nr.             Risiko       Beschreibung          Auswirkung                              Fristigkeit
                                                                                keit
                                  Die Gemeinden
                                  stellen sicher,
                                  dass durch Zo-
                                  nen- und Er-
                                  schliessungspla-
                                  nungen genü-
                 Bevölkerungs-
4                                 gend Gewerbe-              Hoch                2                    3
                 wachstum
                                  und Wohnraum
                                  zur Verfügung
                                  steht. Mögliche
                                  Folgen: Steuer-
                                  wachstum unter
                                  3%.

4 Planung der Hauptaufgaben

Überblick über die Hauptaufgaben (in Tausend CHF)

                                         RE 2019        VA 2020     VA 2021    FP 2022     FP 2023    FP 2024
0 - ALLGEMEINE VERWALTUNG                     -1'404      -1'376      -1'410     -1'437      -1'217       -1'280
1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SI-
                                                 -44        -45         -48          -48       -48             -48
CHERHEIT, VERTEIDIGUNG
2 - BILDUNG                                   -2'915      -3'189      -3'197     -2'878      -3'173       -3'218
3 - KULTUR, SPORT UND FREIZEIT                  -363       -275        -331       -291        -261         -259
4 - GESUNDHEIT                                  -561       -536        -503       -510        -510         -511
5 - SOZIALE SICHERHEIT                        -1'266      -1'331      -1'484     -1'482      -1'483       -1'480
6 - VERKEHR                                     -496       -518        -468       -429        -421         -430
7 - UMWELTSCHUTZ UND RAUMORD-
                                                -391       -446         -99          -70      -470         -101
NUNG
8 - VOLKSWIRTSCHAFT                             -156       -158        -135       -188        -151         -155
9 - FINANZEN UND STEUERN                       8'141      7'446       8'022      7'397       7'577        7'761
Summe: GH - Gesamthaushalt                       545       -427         347          65       -157          279

Walzenhausen                              Voranschlag / AFP                                                    18
4.0 Allgemeine Verwaltung

Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung

0 - ALLGEMEINE VERWALTUNG (in Tausend CHF)

                                            RE 2019       VA 2020    VA 2021    FP 2022    FP 2023    FP 2024
30 - Personalaufwand                             989        1'006      1'046      1'054      1'059      1'068
31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand           545          521        482        504        457        461
33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen          383          356        384        384        209        264
36 - Transferaufwand                              12            9          9          9          9          9
39 - Interne Verrechnungen                        14           27         27         27         27         27
42 - Entgelte                                    324          328        322        324        326        329
44 - Finanzertrag                                 39           40         72         72         73         74
46 - Transferertrag                                   4         4          4          4          4          4
49 - Interne Verrechnungen                       168          168        132        133        134        135
90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate
                                                      2         2          7          7          7          7
& Stiftungen
Nettoergebnis                                  -1'404       -1'376     -1'410     -1'437     -1'217     -1'280

Darlegung der Veränderungen (im Vergleich 2020) / (in Tausend CHF)

                                                                     VA 2021    FP 2022    FP 2023    FP 2024
Veränderung Nettoergebnis                                                -35        -62        159         95

Erläuterung zur Erfolgsrechnung
  Konto         Veränderung
                Der Anstieg der Lohnsumme des Verwaltungs- und Betriebspersonals (im Vergleich mit
 3010.10        dem Voranschlag 2020 und der Rechnung 2019) ist mit zwei Ausbildungsplätzen und
                der angestrebten Stellenanpassung in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung begründet.
                Die Finanzverwaltung erbringt Dienstleistungen (Rechnungsführung, Personaladminist-
                ration) insbesondere für die grösseren Abteilungen (Schule, Alterswohnheim und
 3010.10/
                Schwimmbad). Beim Alterswohnheim wird der Aufwand bereits seit mehreren Jahren
 4910.00
                der Rechnung (Kontogruppe 4120) belastet. Diese Praxis wird auf die genannten Abtei-
                lungen ausgeweitet.
                Bis zur Realisierung des Projekts "Wertstoffsammelstelle Almendsberg" fallen zusätzli-
  0290
                che Personalkosten für das Öffnen und Schliessen der Anlage an.
                Die zugewiesenen Asylsuchenden ziehen vom Wohnhaus im Wilen in das Gebäude
  0290          Güetli 156. Um das Wohnhaus Wilen vermieten zu können, sind die Erneuerung des
                Badezimmers, Malerarbeiten und diverse weitere Unterhaltsarbeiten notwendig.
                Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde mietet gemäss Vertrag mit Gültigkeit ab 1.
  0290          Januar 2020 das Pfarrhaus. Die Mieteinnahmen von jährlich CHF 24'000.- werden dem
                Konto Pacht- und Mietzinsen Liegenschaften Verwaltungsvermögen gutgeschrieben.

Investitionsrechnung (in Tausend CHF)
                                            RE 2019       VA 2020    VA 2021    FP 2022    FP 2023    FP 2024
Nettoinvestitionen                              -642            --         --         --         --         --

Walzenhausen                                Voranschlag / AFP                                              19
Erläuterungen zur Investitionsrechnung
 Auf-
          Veränderung
 gabe
          In den Jahren ab 2023 sind Investitionen von rund 10 Mio. Franken in die Mehrzweckanlage
 0290     geplant. Die Abschreibung erfolgt je zu 50 % zu Lasten der allgemeinen Verwaltung und der
          Bildung.

Legislaturprogramm / Entwicklungsziele
Bezug zum Legislaturprogramm / Entwicklungsziele
Der Gemeinderat und die Verwaltung erbringen ihre Leistungen für die Bevölkerung und die Unter-
nehmen bedürfnisgerecht und in hoher Qualität. Sie sorgen für transparente, sichere und schnelle
Abläufe.

Hauptaufgaben
 Auf-
          Beschreibung
 gabe
  011     Durchführung von Abstimmungen und Wahlen.
  011     Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion durch die Geschäftsprüfungskommission.
  012     Ausführung der Aufgaben im Rahmen der Kompetenzen gemäss Gemeindeordnung.
  022     Erbringung von Dienstleistungen im Sinne der öffentlichen Aufgaben.

Aufgabenbereich (in Tausend CHF)
                                         RE 2019     VA 2020    VA 2021    FP 2022    FP 2023    FP 2024
01 - Legislative und Exekutive               -348       -341       -341       -342       -342       -344
011 - Legislative                             -55        -54        -54        -54        -54        -55
012 - Exekutive                              -293       -287       -287       -288       -288       -289
02 - Allgemeine Dienste                     -1'056     -1'035     -1'069     -1'096      -875       -937
022 - Übrige allgemeine Dienste              -603       -643       -635       -692       -646       -653
029 - Übrige Verwaltungsliegenschaften       -453       -391       -434       -404       -229       -284
Summe: 0 - ALLGEMEINE VERWAL-
                                            -1'404     -1'376     -1'410     -1'437     -1'217     -1'280
TUNG

Darlegung der Veränderungen (im Vergleich 2020)
(in Tausend CHF)

                                                                VA 2021    FP 2022    FP 2023    FP 2024
Veränderung Nettoergebnis                                           -35        -62        159         95

Erläuterungen zu den Finanzen
 Auf-
          Begründung
 gabe
  029     Ab 2023 fallen Abschreibungen der Liegenschaften Alterswohnheim (100'000 Franken), ehe-
          maliges Werkhofgebäude (70'000 Franken) und das Mehrzweckgebäude aus den 80iger
          Jahren (120'000 Franken) weg.
 029      Ab 2023 erfolgt die Sanierung der Mehrzweckanlage. Entsprechend steigen die Abschrei-
          bungen in den Folgejahren an.

Walzenhausen                             Voranschlag / AFP                                            20
Zielsetzungen
 Auf-                                                    RE     VA     VA      FP      FP      FP
         Zielsetzung              Indikator
 gabe                                                   2019   2020   2021    2022    2023    2024
         Die Kommunikation
                                  Zeitnahe und re-
         nach innen und aus-
                                  gelmässige Infor-
         sen ist vorbildlich,
  012                             mation (Treffpunkt,           x       x       x       x       x
         einheitlich, transpa-
                                  Website, Teamsit-
         rent und bedarfsge-
                                  zungen etc.).
         recht.
         Der Gemeinderat
         verfügt über kompe-
  012                                                           x       x       x       x       x
         tente und gut aus-
         gebildete Mitglieder.
         Die Verwaltung ver-
         fügt über gut ausge-
  022                                                           x       x       x       x       x
         bildete Mitarbei-
         tende.
         Die Verwaltungsbe-
         reiche werden per-       Verfügbarkeit per-
         sonell so dotiert,       soneller Ressour-
  022    dass die Aufgaben        cen                           x       x       x       x       x
         zeitgerecht und rati-    Fach- und Sach-
         onell erfüllt werden     kompetenzen
         können.
                                  Hohe Arbeitszu-
         Die Gemeinde ist at-     friedenheit der Ar-
  022    traktiver Arbeitge-      beitenden.                    x       x       x       x       x
         ber.                     Tiefe Personalfluk-
                                  tuation.
         Die Soll-Investitions-
         kosten zum Werter-
                                  Strategische
         halt der Infrastruktur
  029                             Infratstrukturver-            x       x
         in den kommenden
                                  waltung.
         10 Jahren sind be-
         kannt.

Lagebeurteilung
 Auf-
        Beurteilung / Einschätzung
 gabe
        Die Kommunikation und Information gegenüber der Bevölkerung ist das wichtigste Mittel, um
        über den Stand der Arbeiten zu informieren. Es stehen verschiedene physische und digitale
        Kommunikationsmittel zur Verfügung.
 012
        Hauptsächlich erfolgen die Kommunikation und Information über den "Treffpunkt" (11 Aus-
        gaben pro Jahr) und die Website.
        Neue digitale Medien werden nicht oder nur punktuell genutzt.
        Zahlreiche kompetente und gut ausgebildete Personen sind bereits beruflich/gesellschaftlich
 012
        stark engagiert.
        Die Rekrutierung von qualifizierten Verwaltungspersonal zeigt sich immer anspruchsvoller.
 022    In den nächsten Jahren werden Finanz- und Bauverwalter pensioniert. Die Nachfolgepla-
        nung ist frühzeitig anzugehen.
        Die Abteilungen sind mehrheitlich sehr stark ausgelastet. Eine steigende Arbeitsbelastung
 022
        ist festzustellen.
        Es handelt sich mehrheitlich um ältere Liegenschaften, welche unterhaltintensiv sind. Weiter
 029
        liegt ein teilweiser grosser Erneuerungs-/Sanierungsbedarf vor.

Walzenhausen                              Voranschlag / AFP                                         21
Massnahmen
 Auf-
          Massnahmen
 gabe
          Überarbeitung Kommunikationskonzept mit Nutzung neuer Medien.
 012
          Auftritt der Gemeinde (Corporate Desgin und Corporate Identity) überprüfen und anpassen.
          Die Gemeinde fördert die Aus- und Weiterbildung ihrer Behördemitglieder.
 012
          Die Gemeinde fördert die Vereinbarkeit des Milizsystem mit den weiteren Lebensbereichen.
          Skillmatrix der Mitarbeitenden erstellen und Weiterbildungsbedarf aufzeigen und planen.
          Überprüfung der Auslastung der Mitarbeitenden und Strukturen wie auch Abläufe der Abtei-
 022
          lungen.
          Überarbeitung des Personalreglements.
 029      Aufbau einer langfristigen Liegenschaftsverwaltung.

Leistungsumfang
  Auf-                                                       RE          VA           VA      FP           FP       FP
            Leistung
  gabe                                                      2019        2020         2021    2022         2023     2024
            Anzahl Abstimmungsvorlagen / Wahlen (Kanton
  011                                                         5          6            4           6        5        5
            und Gemeinde)
  012       Anzahl Gemeinderatssitzungen                      14         16           14       15          14       14
  012       Anzahl Gemeinderatsgeschäfte                     277        280          280      280         280      280
  022       Anzahl Wegzüge                                   102        115          115      115         105      105
  022       Anzahl Zuzüge                                    136        120          130      130         130      130

4.1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung

Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung

1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG (in Tausend CHF)

                                             RE 2019       VA 2020      VA 2021        FP 2022        FP 2023    FP 2024
30 - Personalaufwand                                70             67           72           72            73           73
31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand             117            133           89           89            89           90
33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen             24             24           24           24            42           42
36 - Transferaufwand                                35             41           43           43            43           43
39 - Interne Verrechnungen                             1           --           --           --             --           --
40 - Fiskalertrag                                  150            142          151          156           160        164
42 - Entgelte                                       16              5            5            5             5            5
46 - Transferertrag                                 21             21           21           21            21           21
90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate
                                                    16             52            3           -1            14           11
& Stiftungen
Nettoergebnis                                      -44            -45          -48          -48           -48        -48

Darlegung der Veränderungen (im Vergleich 2020)

(in Tausend CHF)

                                                                        VA 2021        FP 2022        FP 2023    FP 2024
Veränderung Nettoergebnis                                                       -3           -3            -3           -3

Walzenhausen                                 Voranschlag / AFP                                                       22
Erläuterung zur Erfolgsrechnung
 Auf-
          Veränderung
 gabe
   1      Die Nettoausgaben bewegen sich in den nächsten Jahren auf dem gewohnten Niveau.

Investitionsrechnung (in Tausend CHF)

                                         RE 2019        VA 2020    VA 2021    FP 2022   FP 2023    FP 2024
Nettoinvestitionen                                 --         --         --      -150         --         --

Erläuterungen zur Investitionsrechnung
 Auf-
          Veränderung
 gabe
          Die Feuerwehr plant für das Jahr 2022 ist die Ersatzanschaffung eines Rüstfahrzeuges für
  15
          150'000 Franken.

Legislaturprogramm / Entwicklungsziele
Bezug zum Legislaturprogramm / Entwicklungsziele
Die Feuerwehr erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung und die Unternehmen bedürfnisgerecht
und in hoher Qualität. Sie sorgt für transparente, sichere und schnelle Abläufe.
Der Gemeindeführungsstab stellt die Organisation für ausserordentliche Situationen sicher.

Hauptaufgaben
 Auf-
          Beschreibung
 gabe
          Die Kernaufgabe der Feuerwehr ist die Intervention bei Bränden, Naturereignissen, Explosi-
          onen, Einstürzen, Unfällen und ABC-Ereignissen zum Schutz von Mensch und Tier, Umwelt
          und Sachwerten.
          Der Feuerwehr obliegt die Aufgabe des unverzüglichen, befristeten Ersteinsatzes in Koope-
  15
          ration mit Polizei und Sanität.
          Das Kommando ist angehalten, die Feuerwehr wirtschaftlich zu betreiben.
          Der Ausbildungsstand der Mannschaft muss mit nötigen Massnahmen möglichst hoch ge-
          halten werden.

Aufgabenbereich (in Tausend CHF)

                                         RE 2019        VA 2020    VA 2021    FP 2022   FP 2023    FP 2024
11 - Öffentliche Sicherheit                     -9           -5         -5         -5        -5         -6
111 - Polizei                                   -9           -5         -5         -5        -5         -6
14 - Allgemeines Rechtswesen                    -8          -11        -14        -14       -14        -14
140 - Allgemeines Rechtswesen                   -8          -11        -14        -14       -14        -14
15 - Feuerwehr                                     0          0          0          0         0          0
150 - Feuerwehr                                    0          0          0          0         0          0
16 - Verteidigung                              -27          -29        -29        -29       -29        -29
162 - Zivile Verteidigung                      -27          -29        -29        -29       -29        -29
Summe: 1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG
                                               -44          -45        -48        -48       -48        -48
UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG

Walzenhausen                             Voranschlag / AFP                                             23
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