Voranschlag 2021 Aufgaben- und Finanzplan 2022 2024 - Gemeinde Walzenhausen
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Voranschlag 2021 Aufgaben- und Finanzplan 2022 - 2024 Walzenhausen Voranschlag / AFP 1
Inhaltsverzeichnis
1 Finanzielle Ausgangslage ................................................................................................................. 3
2 Zusammenfassung ............................................................................................................................ 4
3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP ......................................................... 5
3.1 Voranschlag .................................................................................................................................. 5
3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) ............................................. 5
3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2021 .............................................................. 5
3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) .......................................... 5
3.2 Aufgaben- und Finanzplan ............................................................................................................ 7
3.2.1 Einleitung/Ausgangslage........................................................................................................ 7
3.2.2 Legislaturziele ........................................................................................................................ 7
3.2.3 Finanzpolitische Ziele ............................................................................................................. 7
3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen ............................................. 8
3.3 Ergebnis ........................................................................................................................................ 8
3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis .......................................................................... 8
3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung ....................................................................................... 9
3.4 Investitionen ............................................................................................................................... 13
3.4.1 Investitionsrechnung ............................................................................................................ 13
3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung .................................................................................. 14
3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung ............................................................... 14
3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung .............................................................................. 15
3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung ................................................................................................... 15
3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite ...................................................................... 17
3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan ........................................................................................ 17
3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken .............................................................. 17
3.9.2 Kaum durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken (z.B. Gesetzesänderung) .................... 17
3.9.3 Durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken ....................................................................... 18
4 Planung der Hauptaufgaben ........................................................................................................... 18
4.0 Allgemeine Verwaltung ............................................................................................................... 19
4.1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung ..................................................................... 22
4.2 Bildung ........................................................................................................................................ 25
4.3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche ................................................................................................ 29
4.4 Gesundheit .................................................................................................................................. 31
4.5 Soziale Sicherheit ....................................................................................................................... 34
4.6 Verkehr ........................................................................................................................................ 38
4.7 Umweltschutz und Raumordnung ............................................................................................... 41
4.8 Volkswirtschaft ............................................................................................................................ 45
4.9 Finanzen und Steuern ................................................................................................................. 48
5 Stellenspiegel ................................................................................................................................... 52
6 Investitionsliste ................................................................................................................................ 52
Walzenhausen Voranschlag / AFP 2Artikel 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, bGS 612.0) sieht vor, den Bericht zum Budget und zum
Finanzplan neu in einem sogenannten Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zusammenzufassen. Dabei
wird der AFP im Sinne einer rollenden Planung jährlich in verschiedenen Schritten überarbeitet. Das
Ziel des AFP's ist es, die Gemeindeaufgaben mit ihren rechtlichen Grundlagen, die zum Erfüllen der
Aufgaben notwendigen Leistungen sowie die aus den Leistungen angestrebten Wirkungen in einem
Gesamtzusammenhang mit den Finanzen und den personellen Ressourcen zu stellen. Der AFP wird
der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.
Artikel 11 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) regelt den Voranschlag. Mit dem Voranschlag werden
die Leistungen des Gemeinwesens und deren Finanzierung für ein Kalenderjahr festgelegt. Gemäss
Artikel 15 Abs. 3 lit. e des Gemeindegesetzes (GG) beschliessen die Stimmbürger über Voranschlag
und Steuerfuss.
Im vorliegenden Bericht sind sowohl Aufgaben- und Finanzplan (AFP) wie auch der Voranschlag dar-
gestellt.
1 Finanzielle Ausgangslage
Im Folgenden werden die Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung sowie die Geldflussrechnung darge-
stellt.
Erfolgsrechnung (in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Ordentlicher Aufwand 13'324 13'779 13'394 13'006 13'324 13'158
Ordentlicher Ertrag 13'791 13'022 13'463 12'772 12'942 13'210
Ordentliches Ergebnis 467 -758 69 -234 -382 52
Ausserordentlicher Aufwand -- -- -- -- -- --
Ausserordentlicher Ertrag -- -- -- -- -- --
Entnahme Spezialfinanzierungen und
78 330 277 299 225 228
Fonds
Legate / Stiftungen Aufwand-Ertragsüber-
-- -- -- -- -- --
schuss
Gesamtergebnis 545 -427 347 65 -157 280
Im Jahr 2021 ist ein Ergebnis in Höhe von 346'610 Franken geplant. Dies entspricht gegenüber dem
Jahr 2020, mit einem geplanten Ergebnis in der Höhe von -427'200 Franken, einer Veränderung in
der Höhe von 773'810 Franken. Im Planjahr 2023 ist ein Aufwandüberschuss geplant, welcher aus dem
Eigenkapitalbestand abgedeckt wird. In den Planjahren 2022 und 2024 wird mit einem positiven Rech-
nungsabschluss gerechnet.
Die Gemeindeliegenschaften wurden mit der Einführung des Finanzhaushaltgesetzes per 1. Januar
2013 in Finanzliegenschaften und Verwaltungsliegenschaften aufgeteilt. Anlässlich der periodischen
Neuschätzungen im Jahr 2019 hat die Finanzkommission und der Gemeinderat die Aufteilung der Lie-
genschaften neu beurteilt. Die Liegenschaft 20 (Güetli 156, ehemaliges Büro Wasserversorgung /
Wohnhaus), Liegenschaften 21 und 23 (Stich, Grundstücke), Liegenschaft 706 (Ebni 654, ehemaliges
Schützenhaus) und Liegenschaft 25 (Kehr 184, ehemaliges Feuerwehrdepot) werden im Jahr 2021
vom Verwaltungsmögen ins Finanzvermögen umgewidmet.
Liegenschaften, welche sich im Finanzvermögen befinden, müssen zum Verkehrswert bilanziert wer-
den. Diese Neubewertung führt zu einem Buchgewinn von 842'000 Franken welcher für 2021 budgetiert
wird und die Rechnung 2021 entsprechend entlastet.
Walzenhausen Voranschlag / AFP 3Im Jahr 2021 sind Nettoinvestitionen in Höhe von -2'023'000 Franken geplant. Dies entspricht gegen-
über dem Jahr 2020 in Höhe von -1'138'750 Franken einer Veränderung in Höhe von -884'250 Franken.
In den Jahren ab 2023 sind Investitionen von rund 10 Mio. Franken in die Mehrzweckanlage geplant.
Investitionsrechnung (in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Investitionsausgaben 1'286 1'275 2'023 1'596 3'230 3'800
Investitionseinnahmen -- 136 -- -- -- --
Nettoinvestitionen -1'286 -1'139 -2'023 -1'596 -3'230 -3'800
Im Jahr 2021 wird mit einem Finanzierungsbetrag in Höhe von -117'180 Franken geplant. Dies ent-
spricht gegenüber dem Jahr 2020 in Höhe von -568'200 Franken einer Veränderung in Höhe von
451'020 Franken.
Finanzierung und Geldfluss (in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 2'133 496 1'070 479 501 1'044
Cash Drain aus investiver Tätigkeit -1'291 -1'064 -1'187 -1'596 -3'230 -3'800
Finanzierungs-Überschuss (+) / -Fehlbe-
841 -568 -117 -1'117 -2'729 -2'756
trag (-)
Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit 346 -462 346 2'594 2'729 2'756
Veränderung der flüssigen Mittel 1'187 -1'030 228 1'477 0 0
Kennzahlen
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Nettoverschuldungsquotient -16.40 -17.02 -18.07 17.22 52.47 86.34
Selbstfinanzierungsgrad 103.27 4.73 44.84 39.31 7.49 21.54
Zinsbelastungsanteil -0.64 -0.68 -0.67 -0.71 -0.69 -0.66
2 Zusammenfassung
Obwohl 2016 der Steuerfuss von 3,8 Einheiten auf 3,6 Einheiten und 2019 von 3,6 Einheiten auf 3,4
Einheiten reduziert werden konnte, beliefen sich die Steuereinnahmen der natürlichen Personen auf
rund 6 Mio. Franken pro Rechnungsjahr. Die Ausgaben bewegen sich in einem stabilen Rahmen. Auf-
grund der guten Rechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre und der haushälterischen Ausgaben-
politik konnte ein stattliches Eigenkapital von 9'130'849.25 Franken per 31.12.2019 aufgebaut werden.
In den vergangenen Jahren wurden Investitionen zurückhaltend getätigt. Mit der Sanierung der Mehr-
zweckanlage, Entwicklung Dorfzentrum, Sanierung/Erweiterung Schwimmbad und den noch zu klären-
den Themen Gemeindeverwaltung und Alterswohnheim stehen in den nächsten Jahren grosse Inves-
titionen an.
Das Nettoguthaben pro Einwohner beläuft sich per Ende 2019 auf 649.38 Franken In den Planjahren
wandelt sich dieses aufgrund der geplanten Investitionen in eine Nettoschuld, welche in den Folgejah-
ren sukzessive abgebaut wird.
Walzenhausen Voranschlag / AFP 43 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP 3.1 Voranschlag 3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) Das Gesamtergebnis des Voranschlages 2021 weist einen Ertragsüberschuss von 346'610 Fran- ken aus. Auf operativer Stufe der Erfolgsrechnung wird ein Gewinn von 69'460 Franken budgetiert. Für das kommende Jahr sind Nettoinvestitionen von 2'023'000 Franken geplant. Im Bereich der Steuern wird aufgrund Covid-19 von Mindereinnahmen ausgegangen. Die Kostenstabi- lisierung kann beibehalten werden. Liegenschaften, welche sich im Finanzvermögen befinden, müssen zum Verkehrswert bilanziert wer- den. Diese Neubewertung führt zu einem Buchgewinn von 842'000 Franken welcher für 2021 budge- tiert wird und die Rechnung 2021 entsprechend entlastet. 3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2021 3.1.2.1 Antrag Der Gemeinderat unterbreitet den Voranschlag für das Jahr 2021 mit folgendem Bericht und Antrag: Der Voranschlag der Erfolgsrechnung mit einem unveränderten Steuerfuss von 3,4 Einheiten für natür- liche Personen für das Jahr 2021 weist einen Ertragsüberschuss von 346'610 Franken aus. Dieses Ergebnis resultiert aus einem Ertrag von 14'203'340 Franken und einem Aufwand von 13'856'730 Fran- ken. Der Voranschlag 2021 mit einem Ertragsüberschuss von 346'610 Franken sei zu genehmigen. Der Voranschlag der Investitionsrechnung sieht Ausgaben von netto 2'023'000 Franken vor. 3.1.2.2 Abstimmungsfrage Der Voranschlag 2021 wird den Stimmberechtigten mit folgender Abstimmungsfrage zum Entscheid vorgelegt: Wollen Sie dem Voranschlag 2021 mit einem Steuerfuss von 3,4 Einheiten für natürliche Perso- nen zustimmen? 3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) Der Voranschlag beruht auf den Grundsätzen des Finanzhaushaltsgesetzes des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Die wesentlichen Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Elemente des Voranschlages Die folgenden Elemente bilden integrierende Teile des Voranschlages: Erfolgsrechnung, Investitions- rechnung und Anhang. Die Erfolgsrechnung weist die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres aus. Sie wird zweistufig erstellt. In der ersten Stufe sind die mit der ordentlichen Tätigkeit zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen im Vergleich mit den budgetierten Beträgen dargestellt; der Saldo dieser Stufe gibt das effektive Ergebnis wieder. Die zweite Stufe enthält die ausserordentlichen Erfolge sowie Bildungen und Auflösungen von Reservepositionen. Walzenhausen Voranschlag / AFP 5
In der Investitionsrechnung werden die kreditpflichtigen Ausgaben für Investitionen in das Verwaltungs- vermögen und die mit solchen Investitionen zusammenhängenden Einnahmen ausgewiesen und den im Voranschlag dafür gesprochenen Krediten gegenübergestellt. Im Anhang sind diejenigen zusätzlichen Informationen offengelegt, die für das grundsätzliche Verständ- nis des Voranschlags und den verlässlichen Überblick über die finanzielle Lage und Entwicklung not- wendig sind. Die Angaben des Anhanges sind in den folgenden Kapiteln 3.2 bis 3.8 enthalten. Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze Als Ertrag gilt der gesamte Wertzuwachs innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Erträge werden in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Ertrag gilt als realisiert, wenn in der betreffenden Periode ein Zufluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann. Als Aufwand gilt der gesamte Wertverzehr innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Aufwände werden in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Aufwand gilt als eingetreten, wenn in der betreffenden Periode ein Abfluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann. Allgemeine Bewertungsgrundsätze Es gilt für alle Positionen der Grundsatz der Einzelbewertung. Die Bewertung des Verwaltungsvermögens erfolgt zu Anschaffungswerten. Die Entwertung durch die ordentliche Nutzung wird durch planmässige Abschreibungen über die angenommene Nutzungsdauer berücksichtigt. Nachhaltigen Wertverminderungen bzw. Wertaufholungen wird durch entsprechende Wertkorrekturen auf den jeweiligen Nutzwert Rechnung getragen, sobald eine solche Wertminderung absehbar ist. Für nicht budgetierte notwendige Wertkorrekturen sind Kreditüberschreitungen möglich; sie werden mit der Abnahme der Rechnung genehmigt. Die Aktivierungsgrenze beträgt CHF 50'000; Anschaffungen unter diesem Betrag werden im Anschaf- fungsjahr der Erfolgsrechnung belastet. Die Anlagen werden ab Nutzungsbeginn über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Es gelten folgende Nutzungsdauern: Anlageklasse Abschreibungsdauer Abfallanlagen 40 Jahre Abwasseranlagen 15 Jahre Gebäude, Hochbauten 25 Jahre Grundstücke (unüberbaut) keine Abschreibung Informatik Hardware 3 Jahre Informatik Software 5 Jahre Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge 4 Jahre Spezialfahrzeuge 20 Jahre Tiefbauten 40 Jahre Die Anlagen des Finanzvermögens werden zu Verkehrswerten bewertet. Die Verkehrswerte werden nicht planmässig abgeschrieben, sondern periodisch an neue Gegebenheiten angepasst. Eine Neuer- mittlung der Verkehrswerte wird insbesondere vorgenommen, wenn sich die Marktverhältnisse mass- gebend verändern. Finanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. Walzenhausen Voranschlag / AFP 6
3.2 Aufgaben- und Finanzplan 3.2.1 Einleitung/Ausgangslage Nach Art. 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG; bGS 612.0) ist der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) ein zentrales Element für die mittelfristige Steuerung der Gemeinde. Der bisherige Finanzplan wird ergänzt um die inhaltliche Darstellung der Aufgaben. Ziel des AFP ist es somit, Finanzen und Leistun- gen mittelfristig zu steuern. Dies bedeutet eine intensive Auseinandersetzung mit den Hauptaufgaben und den Zielen der Gemeinde. 3.2.2 Legislaturziele Der Gemeinderat hat sich im Rahmen der Strategie "Walzenhausen 2035" vertieft mit den Zielen aus- einandergesetzt. Dabei wurden alle Kommissionen wie auch das Verwaltungsteam und die GPK ein- gebunden. Die Bevölkerung kann sich im Rahmen eines Workshops im 2021 (mehrmalige Verschie- bung des geplanten Termins aufgrund Covid-19) einbringen. Anschliessend erfolgt die Festlegung der Realisierungszeiträume bzw. die strategische Aufteilung auf die Jahre bis 2035. Daraus ergeben sich dann die jeweiligen Legislaturziele. Folgende übergeordnete Handlungsfelder wurden zuhanden des Bevölkerungsworkshops formuliert: Die finanzpolitischen Ziele für Walzenhausen werden im Rahmen der übergeordneten Strategie "Wal- zenhausen 2035" festgelegt. Leben: die Vielfalt und Lebendigkeit Walzenhausens strahlt in die ganze Region aus. Arbeiten: in Walzenhausen sind diversifizierte Unternehmen ansässig, welche im Markt gut positio- niert, nachhaltig und familienfreundlich sind. Bildung: die Volksschule Walzenhausen ist ein Ort, in welchem Lernen und Wohlfühlen, Leistung und Begegnung, Integration und Begleitung wichtig sind. Walzenhausen ist ein ausgezeichneter Bildungsort. Infrastruktur: die Infrastruktur in Walzenhausen ist in allen Bereichen optimal vorhanden. Führung: die Führung ist auf allen Ebenen zielorientiert. Finanzen: Walzenhausen hat optimale finanzielle Ausgangslagen zur Befriedigung der Gemeinde- bedürfnisse. 3.2.3 Finanzpolitische Ziele Gemäss Artikel 22 des Finanzhaushaltsgesetzes legt der Gemeinderat finanzpolitische Zielgrössen für die Beurteilung der Finanzlage und eine gesunde Entwicklung des Haushaltes fest. Die finanzpolitischen Ziele für Walzenhausen werden im Rahmen der übergeordneten Strategie "Wal- zenhausen 2035" festgelegt. Die Gemeinde Walzenhausen ist mit Bezug auf die Steuern der natürlichen Personen im Appenzel- ler Vorderland und im Unteren Rheintal konkurrenzfähig. Der Steuerfuss wird mindestens beibehalten oder gesenkt, so dass keine Steuern auf Vorrat erho- ben werden. Das operative Ergebnis der Erfolgsrechnung ist grundsätzlich langfristig ausgeglichen zu gestalten. Der bestehende Bilanzüberschuss wird abgebaut. Die Nettoverschuldung pro Kopf beträgt maximal 3'000.00 Franken. Die finanzielle Ausstattung stellt die Handlungsfähigkeit der Gemeinde jederzeit sicher. Die Gemeinde tätigt angemessene Investitionen. Der Selbstfinanzierungsgrad entwickelt sich langfristig wieder auf 100 %. Walzenhausen Voranschlag / AFP 7
3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen
Die folgenden Planungsannahmen wurden in dem weiteren Bericht zur Planung herangezogen.
Volkswirtschaftliche Referenzgrößen
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Wachstum reales Bruttoinlandprodukt (AR) -- -- 3.30 1.90 1.70 1.70
Generelle Teuerung -- -- 0.20 0.50 0.70 1.00
Kurzfristige Zinsen (3 Monate) -- -- 0.00 0.00 0.00 0.00
Gemeindespezifische Referenzgrößen
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Entwicklung Personalteuerung -- -- 1.00 0.90 0.70 1.00
Entwicklung Einwohnerzahl 1'971 2'020 2'035 2'050 2'075 2'100
Steuerfuss 3.40 3.40 3.40 3.40 3.40 3.40
3.3 Ergebnis
3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis
(in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Betrieblicher Aufwand 13'312 13'772 13'386 12'999 13'316 13'147
30 - Personalaufwand 6'574 6'543 6'643 6'270 6'537 6'569
31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 3'152 3'686 2'982 2'954 3'209 2'860
33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 848 799 825 849 612 754
36 - Transferaufwand 2'737 2'744 2'937 2'926 2'958 2'964
Betrieblicher Ertrag 13'571 12'793 12'361 12'511 12'680 12'946
40 - Fiskalertrag 7'978 7'407 7'243 7'465 7'651 7'841
42 - Entgelte 4'575 4'335 4'268 4'200 4'195 4'237
43 - Verschiedene Erträge 17 21 16 16 16 16
46 - Transferertrag 1'002 1'031 835 831 819 853
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 259 -979 -1'025 -487 -636 -201
34 - Finanzaufwand 12 7 8 8 9 11
44 - Finanzertrag 220 228 1'102 261 262 264
Ergebnis aus Finanzierung 208 221 1'095 253 254 253
Operatives Ergebnis 467 -758 69 -234 -382 52
90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate
78 330 277 299 225 228
& Stiftungen
Ausserordentliches Ergebnis und Reser-
78 330 277 299 225 228
veveränderung
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 545 -427 347 65 -157 280
Walzenhausen Voranschlag / AFP 83.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung
3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss
Fiskalertrag (in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
40 - Fiskalertrag 7'978 7'407 7'243 7'465 7'651 7'841
400 - Direkte Steuern natürliche Personen 6'148 6'153 6'125 6'315 6'473 6'635
401 - Direkte Steuern juristische Personen 760 691 555 572 587 601
402 - übrige Direkte Steuern 1'047 540 540 556 569 582
4022 - davon Vermögensgewinnsteuern 550 240 240 247 254 260
4023 - davon Handänderungssteuern 303 250 250 258 264 271
4024 - davon Erbschaftssteuern 194 50 50 50 51 51
403 - Besitz und Aufwandsteuern 23 23 23 23 23 23
Kennzahlen Steuerertrag
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Wachstum Steuern NP in % -11.86 0.09 -0.46 3.10 2.50 2.50
Wachstum Steuern JP in % -26.22 -9.08 -19.68 3.10 2.52 2.51
Erläuterungen zum Voranschlag
Im Jahr 2021 ist ein Fiskalertrag in Höhe von 7'242'500 Franken geplant. Dies entspricht gegenüber
dem Jahr 2020 in Höhe von 7'406'500 Franken einer Veränderung in Höhe von -164'000 Franken.
Erläuterungen zum Steuerfuss
Ausgangslage bildet der Voranschlag 2020 unter Berücksichtigung des Veranlagungsstandes per
31. August 2020. Die kantonale Steuerverwaltung geht für das Jahr 2020 davon aus, dass die Steuer-
ziele trotz der Corona-Situation bei den natürlichen Personen erreicht werden. Bei den juristischen Per-
sonen wird mit einem Rückgang von 30 % gerechnet. Diese Prognose deckt sich mit den Erwartungen
des Gemeinderates. Aufgrund der Corona-Situation ist die Einschätzung der Entwicklung der Steuer-
einnahmen zusätzlichen Unsicherheiten ausgesetzt.
Auf dem voraussichtlichen Ergebnis 2020 rechnet der Gemeinderat für das Jahr 2021 bei den natürli-
chen Personen mit einem tieferen Rückgang als die Annahme der kantonalen Steuerverwaltung von
minus 1.2 %.
Bei den juristischen Personen geht das kantonale Steueramt für 2021 von einem Wachstum von 25 %
gegenüber dem voraussichtlichen Ergebnis 2020 aus. Der Gemeinderat rechnet mit einer langsameren
Erholung.
Erläuterungen zum AFP
Die Prognosen des Gemeinderates orientieren sich an denjenigen der Kantonalen Steuerverwaltung.
Die Erträge sind aufgrund der Auswirkungen der Covid-19 Situation schwierig abzuschätzen. Die Zu-
nahme der Einwohnerzahl auf 2'100 bis Ende 2024 ist dabei nicht berücksichtigt. Dies aufgrund des
unklaren Abschlusszeitpunktes der Ortsplanungsrevision.
Walzenhausen Voranschlag / AFP 93.3.2.2 Transferertrag
Transferertrag (Zahlungen von anderen öffentlichen Körperschaften)
(in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
46 - Transferertrag 1'002 1'031 835 831 819 853
461 - Entschädigungen von öffentlichen Ge-
695 903 704 699 687 719
meinwesen
462 - Finanz- und Lastenausgleich 14 20 -- -- -- --
463 - Beträge von öffentlichen Gemeinwe-
57 12 35 35 35 36
sen und Dritten
469 - Verschiedener Transferertrag 236 96 96 97 97 98
Kennzahlen Transferertrag
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Effektives Wachstum Transferertrag -17.38 2.88 -19.03 -0.48 -1.43 4.16
Erläuterungen zum Voranschlag
Im Jahr 2021 ist ein Transferertrag in Höhe von 834'800 Franken geplant. Dies entspricht gegenüber
dem Jahr 2020 in Höhe von 1'031'000 Franken einer Veränderung in Höhe von -196'200 Franken. Die
Abnahme ist auf hauptsächlich auf den Kantonsbeitrag für die im Jahre 2020 erfolgte Sanierung der
Altlast Deponie Heldholz von 155'000 Franken zurückzuführen. Die Zahlung welche Walzenhausen in
den kantonalen Finanz- und Lastenausgleich leistet, ist im Kapitel 3.3.2.5 Transferaufwand ausgewie-
sen. Transfererträge oder Transferaufwände sind in der Regel Entschädigungen oder Beiträge an/von
anderen öffentlichen Institutionen.
Erläuterungen zum AFP
Der Schulkostenbeitrag des Kantons wird in den Jahren 2022 bis 2024 aufgrund der wieder steigenden
Schülerzahlen leicht zunehmen.
Bezüglich des Finanz- und Lastausgleiches gilt es, die überarbeiteten kantonalen Regelungen und de-
ren Auswirkungen auf Walzenhausen abzuwarten.
3.3.2.3 Personalaufwand (in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
30 - Personalaufwand 6'574 6'543 6'643 6'270 6'537 6'569
300 - Behörden, Kommissionen und Richter 309 299 299 300 300 301
301 - Löhne des Verwaltungs- und Betriebs-
3'131 3'047 3'020 3'055 3'085 3'107
personals
302 - Löhne der Lehrpersonen 2'027 2'073 2'203 1'865 2'053 2'063
305 - Arbeitgeberbeiträge 990 989 998 931 968 977
309 - Übriger Personalaufwand 118 135 122 120 132 122
Walzenhausen Voranschlag / AFP 10Kennzahlen Personalaufwand
. RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Effektives Wachstum Personalaufwand 4.66 -0.47 1.51 -5.61 4.26 0.49
Erläuterungen zum Voranschlag
Der Anstieg der Lohnsumme des Verwaltungs- und Betriebspersonals (im Vergleich mit dem Voran-
schlag 2020 und der Rechnung 2019) ist mit zwei Ausbildungsplätzen und der angestrebten Stellenan-
passung in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung begründet.
Die Finanzverwaltung erbringt Dienstleistungen (Rechnungsführung, Personaladministration) insbe-
sondere für die grösseren Abteilungen (Schule, Alterswohnheim und Schwimmbad). Beim Alterswohn-
heim wird der Aufwand bereits seit mehreren Jahren der Rechnung belastet. Diese Praxis wird auf die
genannten Abteilungen ausgeweitet.
Kindergarten: Gegenüber 2019 besuchen mehr Kinder mit grossem Unterstützungsbedarf den Kinder-
garten, was eine Erhöhung des Ressourceneinsatzes (Klassenassistenzen und schulische Heilpäda-
gogen) mit sich zieht.
Primarstufe: Der Kostenanstieg gegenüber dem Voranschlag 2020 von rund 50‘000 Franken ist zur
Hauptsache auf den höheren Ressourcenbedarf durch die integrative Beschulung von zwei Sonder-
schülern zurückzuführen.
Sekundarschule: Gegenüber dem Voranschlag 2020 haben sich die Kosten um rund 55‘000 Franken
und gegenüber der Rechnung 2019 um rund 118‘000 Franken erhöht. Aktuell werden vier Sonderschü-
ler integrativ an der Sekundarschule beschult, was den höheren Ressourceneinsatz begründet. Zudem
erhalten zwei langjährige Lehrpersonen gemäss kantonaler Anstellungsverordnung ein Dienstaltersge-
schenk. Eine Lehrperson absolviert gemäss kantonaler Anstellungsverordnung die Intensivweiterbil-
dung.
Erläuterungen zum AFP
Das Wachstum ist insbesondere auf die Wachstumsprognosen der Personalkostenentwicklung, welche
sich auf die Angaben des Kantons stützen, zurückzuführen. Der Rückgang der Löhne des Lehrperso-
nals im Planjahr 2022 ist auf den Schülertiefststand bei der Sekundarstufe zurückzuführen.
Walzenhausen Voranschlag / AFP 113.3.2.4 Sachaufwand (in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 3'152 3'686 2'982 2'954 3'209 2'860
310 - Material und Warenaufwand 558 504 497 565 496 502
311 - Nicht aktivierbare Anlagen 333 242 230 180 199 199
312 - Ver- und Entsorgung Liegenschaften
320 323 326 328 330 334
VV
313 - Dienstleistungen und Honorare 725 723 692 650 625 626
314 - Baulicher und betrieblicher Unterhalt 813 1'441 820 852 1'167 805
315 - Unterhalt Mobilien und immaterielle
173 224 161 153 150 155
Anlagen
316 - Mieten, Leasing, Pachten, Benüt-
7 6 6 6 6 6
zungsgebühren
317 - Spesenentschädigung 63 71 74 61 74 70
318 - Wertberichtigungen auf Forderungen 43 58 53 55 56 57
319 - Verschiedener Betriebsaufwand 116 93 124 105 105 106
Kennzahlen Sachaufwand
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Effektives Wachstum Sachaufwand -11.62 16.93 -19.10 -0.95 8.64 -10.88
Erläuterungen zum Voranschlag
Die Sanierung der Altlast Deponie Heldholz wurde 2020 vollständig abgeschlossen, was den Voran-
schlag 2021 im Vergleich zum Voranschlag 2020 um 405'000 Franken entlastet. Weiter fallen die Kos-
ten im Bereich Generelle Entwässerungsplanung (GEP) um 125'000 Franken tiefer aus.
Erläuterungen zum AFP
Für das Jahr 2023 ist die Sanierung Altlast "Scheibenstand Franzenweid" mit netto 400'000 Franken
vorgesehen.
3.3.2.5 Transferaufwand (Zahlungen an andere öffentliche Körperschaften)
(in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
36 - Transferaufwand 2'737 2'744 2'937 2'926 2'958 2'964
361 - Entschädigungen an öffentliche Ge-
700 653 699 689 730 730
meinwesen
362 - Finanz- und Lastenausgleich 41 20 110 110 110 110
363 - Beiträge an öffentliche Gemeinwesen
1'983 2'058 2'115 2'114 2'105 2'111
und Dritte
366 - Abschreibungen Investitionsbeiträge 13 13 13 13 13 13
Walzenhausen Voranschlag / AFP 12Kennzahlen Transferaufwand
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Effektives Wachstum Transferaufwand 1.36 0.26 7.04 -0.37 1.09 0.20
Erläuterungen zum Voranschlag
Die Schulungsbeiträge an externe Schulen steigt aufgrund zusätzlichem Bedarf um 41'000 Franken.
Gemäss Empfehlung des kantonalen Finanzamtes wurden für den Finanz- und Lastenausgleich netto
110'000 Franken eingestellt.
Die Anzahl der freiwilligen und behördlich angeordneten Fremdplatzierungen und sozialpädagogische
Familienbegleitungen sind stark gestiegen. Diese Fremdplatzierung werden häufig durch die Kinder-
und Erwachsenenschutzbehörde KESB angeordnet.
Erläuterungen zum AFP
Der Transferaufwand bewegt sich in den Planungsjahren nach wie vor auf hohem Niveau.
3.3.2.6 Weitere grössere neue Positionen im Voranschlag
Die Gemeindeliegenschaften wurden mit der Einführung des Finanzhaushaltgesetzes per 1. Januar
2013 in Finanzliegenschaften und Verwaltungsliegenschaften aufgeteilt. Anlässlich der periodischen
Neuschätzungen im Jahr 2019 hat die Finanzkommission und der Gemeinderat die Aufteilung der Lie-
genschaften neu beurteilt. Die Liegenschaft 20 (Güetli 156, ehemaliges Büro Wasserversorgung /
Wohnhaus), Liegenschaften 21 und 23 (Stich, Grundstücke), Liegenschaft 706 (Ebni 654, ehemaliges
Schützenhaus) und Liegenschaft 25 (Kehr 184, ehemaliges Feuerwehrdepot) werden im Jahr 2021
vom Verwaltungsmögen ins Finanzvermögen umgewidmet.
Liegenschaften, welche sich im Finanzvermögen befinden, müssen zum Verkehrswert bilanziert wer-
den. Diese Neubewertung führt zu einem Buchgewinn von 842'000 Franken welcher für 2021 budgetiert
wird und die Rechnung 2021 entsprechend entlastet.
3.4 Investitionen
3.4.1 Investitionsrechnung
(in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Investitionsausgaben 1'286 1'275 2'023 1'596 3'230 3'800
50 - Sachanlagen 1'277 1'275 2'023 1'596 3'230 3'800
56 - Eigene Investitionsbeiträge 9 -- -- -- -- --
Investitionseinnahmen -- 136 -- -- -- --
63 - Investitionsbeiträge für eigene Rech-
-- 136 -- -- -- --
nung
Saldo Investitionsrechnung -1'286 -1'139 -2'023 -1'596 -3'230 -3'800
Walzenhausen Voranschlag / AFP 133.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung
Die Sanierung der Kantonsstrasse Abschnitt Ledi – Moos und Post Platz – Kantonsgrenze AI sind
gemäss Planung des kantonalen Tiefbauamtes auf 2021 vorgesehen.
Das kantonale Tiefbauamt hat die Gemeinde informiert, dass beim Ausbau der Kantonsstrasse Lebau
- Ledi Mehrkosten entstanden sind, vor allem für die Entsorgungen von verschmutztem Aushubmate-
rial, welche nach umweltgerechten Vorgaben erfolgte. Die Gemeinde muss sich an diesen Mehrkosten
anteilsmässig beteiligen
Die ursprünglich auf 2019 geplante Sanierung und Optimierung der stark frequentierten Sammelstelle
erfolgt 2021. Von den gesamten Investitionskosten von total 415'000 Franken sind 285'484.55 Franken
neue, einmalige Kosten. Bei den Kosten in der Höhe von 285'484.55 Franken handelt es sich um neue,
einmalige Kosten, welche gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung dem obligatorischen Referendum un-
terstehen. Der Voranschlagskredit in der Höhe von 285'484.55 Franken bleibt gesperrt, bis diesbezüg-
lich die separate kreditbezogene Abstimmung erfolgt ist. Weitere Informationen zum Bauprojekt Wert-
stoffsammelstelle Almendsberg sind dem Edikt zur Abstimmung vom 29. November 2020 zu entneh-
men.
Es sind Netzsanierungen für die Gebiete Gebert – Steig, Käsgaden – Leuchen und Lachen – Sonnhalde
geplant,
3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung
(in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung (+)
545 -427 347 65 -157 279
Gewinn / (-) Reinverlust
Geldfluss aus operativer Tätigkeit (+)
2'133 496 1'070 479 501 1'044
Cash Flow / (-) Cash Drain
Liquiditätswirksame Einnahmen der Investi-
-- 136 -- -- -- --
tionsrechnung
Liquiditätswirksame Ausgaben der Investiti-
-1'286 -1'275 -2'023 -1'596 -3'230 -3'800
onsrechnung
Geldfluss aus Investitionstätigkeit ins
-1'286 -1'139 -2'023 -1'596 -3'230 -3'800
Verwaltungsvermögen
Geldfluss aus Anlagentätigkeit ins Finanz-
-5 75 836 0 0 0
vermögen
Geldfluss aus Investitions- und Anlagen-
-1'291 -1'064 -1'187 -1'596 -3'230 -3'800
tätigkeit
Finanzierungs-Überschuss (+) / -Fehlbe-
841 -568 -117 -1'117 -2'729 -2'756
trag (-)
Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit 346 -462 346 2'594 2'729 2'756
Veränderung der flüssigen Mittel 1'187 -1'030 228 1'477 0 0
Die Geldflussrechnung zeigt die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel auf und wird unterteilt in
Geldflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit.
Die Geldflussrechnung ist wichtig, damit die Finanzierungstätigkeit und der Finanzierungsbedarf ein-
zeln analysiert und kommuniziert werden können. Mit einer gestuft dargestellten Geldflussrechnung
können sie zusätzlich über die betrieblichen, die investitionsbedingten und die finanzierungsbezogenen
Vorgänge detailliert orientiert werden.
Walzenhausen Voranschlag / AFP 14Im Jahr 2021 ist ein betrieblicher Cash-Flow von 1'069'820 Franken geplant. Dies entspricht gegenüber
dem Jahr 2020 in Höhe von 495'550 Franken einer Veränderung in Höhe von 574'270 Franken.
Die Umwidmung von diversen Liegenschaften ins Finanzvermögen und der daraus folgenden Markt-
wertanpassung dämpft den Mittelabfluss. Ab dem Jahre 2023 wird aufgrund der Investitionstätigkeit die
Aufnahme von Fremdkapital notwendig.
3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung
Nettoschulden I + II (in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Nettoschuld I -1'309 -1'261 -1'309 1'285 4'014 6'770
Fremdkapital 4'084 3'829 4'084 6'678 9'407 12'163
Finanzvermögen 5'393 5'090 5'393 5'393 5'393 5'393
Passivierte Investitionsbeiträge 0 0 0 0 0 0
Nettoschuld II -3'309 -9'238 -2'940 -1'859 869 3'625
Verwaltungsvermögen 12'797 6'395 13'165 13'899 16'505 19'538
Darlehen und Beteiligungen 2'000 2'000 2'000 2'000 2'000 2'000
Passivierte Investitionsbeiträge (2068) - Un-
tergliederung Langfristige Finanzverbind- 0 0 0 0 0 0
lichkeiten
Eigenkapital 14'105 13'633 14'105 13'759 13'635 13'913
davon Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 9'131 8'586 9'131 9'232 9'075 9'354
Die Nettoschulden I zeigen, welcher Teil des Fremdkapitals nicht durch das Finanzvermögen gedeckt
ist
Die Nettoschulden II zeigen denjenigen Teil des abzuschreibenden Verwaltungsvermögens, der nicht
durch das Eigenkapital gedeckt ist.
3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung
Kennzahlen erster Priorität
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Nettoverschuldungsquotient -16.40 -17.02 -18.07 17.22 52.47 86.34
Selbstfinanzierungsgrad 103.27 4.73 44.84 39.31 7.49 21.54
Zinsbelastungsanteil -0.64 -0.68 -0.67 -0.71 -0.69 -0.66
Bei den Kennzahlen erster Priorität können beim Selbstfinanzierungsgrad die finanzpolitischen Zielset-
zungen des Gemeinderates über die gesamte Planperiode eingehalten werden. Dies ist vor allem eine
Folge der tiefen Investitionstätigkeit. Der Nettoverschuldungsquotient liegt zu Beginn der Planperiode
über der vom Gemeinderat festgelegten Obergrenze von 50%, sinkt aber im Laufe der Planperiode
aufgrund des hohen Selbstfinanzierungsgrades auf die festgelegten Planwerte. Der Zinsbelastungsan-
teil liegt vor allem aufgrund der aktuell sehr tiefen Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt weiterhin sehr tief.
Walzenhausen Voranschlag / AFP 15Aussagen und Interpretation
Der Nettoverschuldungsquotient sagt aus, welcher Anteil der Fiskalerträge erforderlich wäre, um die
Nettoschuld abzutragen. Werte bis 100 % werden als gut, Werte zwischen 100 % und 150 % als ge-
nügend bezeichnet. Bei Minuswerten ist die Gemeinde nicht verschuldet.
Durch die Berechnung des Selbstfinanzierungsgrad lässt sich festhalten, welchen Anteil ihrer Netto-
investitionen eine Gemeinde aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Mittelfristig sollte ein Wert von
100 % resultieren.
Der Zinsbelastungsanteil gibt an, welcher Anteil des verfügbaren Einkommens durch den Zinsauf-
wand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum, wobei ein Zinsbelas-
tungsanteil bis 4 % als gut gilt.
Kennzahlen zweiter Priorität
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Nettoschulden I in Franken pro Einwohner -663.88 -624.19 -643.00 627.02 1'934.50 3'223.80
Selbstfinanzierungsanteil 9.63 0.41 6.74 4.91 1.87 6.20
Kapitaldienstanteil 5.61 5.55 5.55 6.04 4.14 5.14
Bruttoverschuldungsanteil 17.20 16.55 17.62 38.88 59.45 79.11
Investitionsanteil 9.29 8.95 13.88 11.62 20.28 23.47
Aussagen und Interpretation
Die Nettoschuld je Einwohner sagt aus, wie hoch die Schuldenbelastung pro Kopf ist. Nettoschulden
bis 3‘000 Franken gelten als geringe bis mittlere Verschuldung. Die geplanten Investitionen in den Plan-
jahren 2002 bis 2025 in die Mehrzweckanlage werden die Nettoschuld pro Einwohner kurzfristig
über 3'000 Franken ansteigen lassen.
Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft darüber, welchen Anteil ihres Ertrages eine Gemeinde
zur Finanzierung ihrer Investitionen aufwenden kann. Werte über 20 % bezeichnet man als gut. Ergeb-
nisse unter 10% als schlecht.
Der Kapitaldienstanteil ist ein Mass für die Belastung des Haushaltes durch die Kapitalkosten. Er zeigt
auf, wie stark der Laufende Ertrag durch den Zinsdienst und die Abschreibungen (=Kapitaldienst) be-
lastet ist. Ein hoher Anteil weist auf einen enger werdenden finanziellen Spielraum hin, wobei bis 15 %
eine tragbare Belastung beschrieben wird.
Mit Hilfe des Bruttoverschuldungsanteils lässt sich beurteilen, ob die Verschuldung in einem ange-
messenen Verhältnis zu den Erträgen steht. Ein Bruttoverschuldungsanteil bis 100 % gilt als gut. Liegt
die Kennzahl auf über 150 %, ist sie als schlecht einzustufen.
Der Investitionsanteil zeigt die Aktivität der Gemeinde im Bereich der Investitionen im Verhältnis zu
den Gesamtausgaben auf. Ab einem Wert von 20 % spricht man von einer starken Investitionstätigkeit.
Walzenhausen Voranschlag / AFP 163.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite
Verzeichnis der Abstimmung Kredit be- Kredit bean-
Restkredit
Verpflichtungskredite (Stand Aufgabe vom / Voran- willigt sprucht
(TCHF)
31.12.2019) schlag (TCHF) (TCHF)
Hochbau
Voranschlag
Sanierung Werkhof Almendsberg 0290 1'439 1'504 -65
2018
Tiefbau
Einfahrt Werkhof (VA2018 CHF Voranschlag
0290 132 132 0
132'000) 2018
Kantonsstrasse Lebau-Ledi Voranschlag
6190 527 520 7
(VA2018 CHF 527'000) 2018
Wasserversorgung
Netzsanierung WL Sonnenberg - Al- Voranschlag
7101 200 137 63
mendsberg (2019: CHF 200'000) 2019
Gebundene Ausgaben fallen gemäss Art. 88 Kantonsverfassung und Art. 19 Gemeindegesetz immer
in die Kompetenz der Exekutive. Ein Verpflichtungskredit kann nur für neue Ausgaben gesprochen
werden.
3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan
Wahrscheinlichkeit: 1 = gering / 2 = mittel / 3 = hoch
Fristigkeit: 1 = kurzfristig / 2 = mittelfristig / 3 = langfristig
3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken
Wahrscheinlich-
Nr. Risiko Beschreibung Auswirkung Fristigkeit
keit
Aufgrund einer
anhaltenden
Wirtschaftskrise,
sinkende Ein-
1 Wirtschaftskrise kommen, sin- Mittel 2 1
kende Steuerein-
nahmen, stei-
gende Sozialleis-
tungen.
3.9.2 Kaum durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken (z.B. Gesetzesände-
rung)
Wahrscheinlich-
Nr. Risiko Beschreibung Auswirkung Fristigkeit
keit
Aufgrund Revi-
sion Finanzaus-
Änderung Fi-
gleichsgesetz
2 nanzausgleichs- Mittel 2 1
stehen weniger
gesetz
Mittel zur Verfü-
gung.
Die neue Steuer-
vorlage des Bun-
Änderung Steu- des (SV17) in
3 Mittel 2 3
ervorlage Kombination mit
der kantonalen
Umsetzung (StG
Walzenhausen Voranschlag / AFP 17Rev 2020) führt
zu einem Verlust
der Standortat-
traktivität für ju-
ristische Perso-
nen. Mögliche
Folgen: Wegzug
von Firmen; hö-
here Arbeitslosig-
keit.
3.9.3 Durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken
Wahrscheinlich-
Nr. Risiko Beschreibung Auswirkung Fristigkeit
keit
Die Gemeinden
stellen sicher,
dass durch Zo-
nen- und Er-
schliessungspla-
nungen genü-
Bevölkerungs-
4 gend Gewerbe- Hoch 2 3
wachstum
und Wohnraum
zur Verfügung
steht. Mögliche
Folgen: Steuer-
wachstum unter
3%.
4 Planung der Hauptaufgaben
Überblick über die Hauptaufgaben (in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
0 - ALLGEMEINE VERWALTUNG -1'404 -1'376 -1'410 -1'437 -1'217 -1'280
1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SI-
-44 -45 -48 -48 -48 -48
CHERHEIT, VERTEIDIGUNG
2 - BILDUNG -2'915 -3'189 -3'197 -2'878 -3'173 -3'218
3 - KULTUR, SPORT UND FREIZEIT -363 -275 -331 -291 -261 -259
4 - GESUNDHEIT -561 -536 -503 -510 -510 -511
5 - SOZIALE SICHERHEIT -1'266 -1'331 -1'484 -1'482 -1'483 -1'480
6 - VERKEHR -496 -518 -468 -429 -421 -430
7 - UMWELTSCHUTZ UND RAUMORD-
-391 -446 -99 -70 -470 -101
NUNG
8 - VOLKSWIRTSCHAFT -156 -158 -135 -188 -151 -155
9 - FINANZEN UND STEUERN 8'141 7'446 8'022 7'397 7'577 7'761
Summe: GH - Gesamthaushalt 545 -427 347 65 -157 279
Walzenhausen Voranschlag / AFP 184.0 Allgemeine Verwaltung
Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung
0 - ALLGEMEINE VERWALTUNG (in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
30 - Personalaufwand 989 1'006 1'046 1'054 1'059 1'068
31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 545 521 482 504 457 461
33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 383 356 384 384 209 264
36 - Transferaufwand 12 9 9 9 9 9
39 - Interne Verrechnungen 14 27 27 27 27 27
42 - Entgelte 324 328 322 324 326 329
44 - Finanzertrag 39 40 72 72 73 74
46 - Transferertrag 4 4 4 4 4 4
49 - Interne Verrechnungen 168 168 132 133 134 135
90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate
2 2 7 7 7 7
& Stiftungen
Nettoergebnis -1'404 -1'376 -1'410 -1'437 -1'217 -1'280
Darlegung der Veränderungen (im Vergleich 2020) / (in Tausend CHF)
VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Veränderung Nettoergebnis -35 -62 159 95
Erläuterung zur Erfolgsrechnung
Konto Veränderung
Der Anstieg der Lohnsumme des Verwaltungs- und Betriebspersonals (im Vergleich mit
3010.10 dem Voranschlag 2020 und der Rechnung 2019) ist mit zwei Ausbildungsplätzen und
der angestrebten Stellenanpassung in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung begründet.
Die Finanzverwaltung erbringt Dienstleistungen (Rechnungsführung, Personaladminist-
ration) insbesondere für die grösseren Abteilungen (Schule, Alterswohnheim und
3010.10/
Schwimmbad). Beim Alterswohnheim wird der Aufwand bereits seit mehreren Jahren
4910.00
der Rechnung (Kontogruppe 4120) belastet. Diese Praxis wird auf die genannten Abtei-
lungen ausgeweitet.
Bis zur Realisierung des Projekts "Wertstoffsammelstelle Almendsberg" fallen zusätzli-
0290
che Personalkosten für das Öffnen und Schliessen der Anlage an.
Die zugewiesenen Asylsuchenden ziehen vom Wohnhaus im Wilen in das Gebäude
0290 Güetli 156. Um das Wohnhaus Wilen vermieten zu können, sind die Erneuerung des
Badezimmers, Malerarbeiten und diverse weitere Unterhaltsarbeiten notwendig.
Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde mietet gemäss Vertrag mit Gültigkeit ab 1.
0290 Januar 2020 das Pfarrhaus. Die Mieteinnahmen von jährlich CHF 24'000.- werden dem
Konto Pacht- und Mietzinsen Liegenschaften Verwaltungsvermögen gutgeschrieben.
Investitionsrechnung (in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Nettoinvestitionen -642 -- -- -- -- --
Walzenhausen Voranschlag / AFP 19Erläuterungen zur Investitionsrechnung
Auf-
Veränderung
gabe
In den Jahren ab 2023 sind Investitionen von rund 10 Mio. Franken in die Mehrzweckanlage
0290 geplant. Die Abschreibung erfolgt je zu 50 % zu Lasten der allgemeinen Verwaltung und der
Bildung.
Legislaturprogramm / Entwicklungsziele
Bezug zum Legislaturprogramm / Entwicklungsziele
Der Gemeinderat und die Verwaltung erbringen ihre Leistungen für die Bevölkerung und die Unter-
nehmen bedürfnisgerecht und in hoher Qualität. Sie sorgen für transparente, sichere und schnelle
Abläufe.
Hauptaufgaben
Auf-
Beschreibung
gabe
011 Durchführung von Abstimmungen und Wahlen.
011 Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion durch die Geschäftsprüfungskommission.
012 Ausführung der Aufgaben im Rahmen der Kompetenzen gemäss Gemeindeordnung.
022 Erbringung von Dienstleistungen im Sinne der öffentlichen Aufgaben.
Aufgabenbereich (in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
01 - Legislative und Exekutive -348 -341 -341 -342 -342 -344
011 - Legislative -55 -54 -54 -54 -54 -55
012 - Exekutive -293 -287 -287 -288 -288 -289
02 - Allgemeine Dienste -1'056 -1'035 -1'069 -1'096 -875 -937
022 - Übrige allgemeine Dienste -603 -643 -635 -692 -646 -653
029 - Übrige Verwaltungsliegenschaften -453 -391 -434 -404 -229 -284
Summe: 0 - ALLGEMEINE VERWAL-
-1'404 -1'376 -1'410 -1'437 -1'217 -1'280
TUNG
Darlegung der Veränderungen (im Vergleich 2020)
(in Tausend CHF)
VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Veränderung Nettoergebnis -35 -62 159 95
Erläuterungen zu den Finanzen
Auf-
Begründung
gabe
029 Ab 2023 fallen Abschreibungen der Liegenschaften Alterswohnheim (100'000 Franken), ehe-
maliges Werkhofgebäude (70'000 Franken) und das Mehrzweckgebäude aus den 80iger
Jahren (120'000 Franken) weg.
029 Ab 2023 erfolgt die Sanierung der Mehrzweckanlage. Entsprechend steigen die Abschrei-
bungen in den Folgejahren an.
Walzenhausen Voranschlag / AFP 20Zielsetzungen
Auf- RE VA VA FP FP FP
Zielsetzung Indikator
gabe 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Die Kommunikation
Zeitnahe und re-
nach innen und aus-
gelmässige Infor-
sen ist vorbildlich,
012 mation (Treffpunkt, x x x x x
einheitlich, transpa-
Website, Teamsit-
rent und bedarfsge-
zungen etc.).
recht.
Der Gemeinderat
verfügt über kompe-
012 x x x x x
tente und gut aus-
gebildete Mitglieder.
Die Verwaltung ver-
fügt über gut ausge-
022 x x x x x
bildete Mitarbei-
tende.
Die Verwaltungsbe-
reiche werden per- Verfügbarkeit per-
sonell so dotiert, soneller Ressour-
022 dass die Aufgaben cen x x x x x
zeitgerecht und rati- Fach- und Sach-
onell erfüllt werden kompetenzen
können.
Hohe Arbeitszu-
Die Gemeinde ist at- friedenheit der Ar-
022 traktiver Arbeitge- beitenden. x x x x x
ber. Tiefe Personalfluk-
tuation.
Die Soll-Investitions-
kosten zum Werter-
Strategische
halt der Infrastruktur
029 Infratstrukturver- x x
in den kommenden
waltung.
10 Jahren sind be-
kannt.
Lagebeurteilung
Auf-
Beurteilung / Einschätzung
gabe
Die Kommunikation und Information gegenüber der Bevölkerung ist das wichtigste Mittel, um
über den Stand der Arbeiten zu informieren. Es stehen verschiedene physische und digitale
Kommunikationsmittel zur Verfügung.
012
Hauptsächlich erfolgen die Kommunikation und Information über den "Treffpunkt" (11 Aus-
gaben pro Jahr) und die Website.
Neue digitale Medien werden nicht oder nur punktuell genutzt.
Zahlreiche kompetente und gut ausgebildete Personen sind bereits beruflich/gesellschaftlich
012
stark engagiert.
Die Rekrutierung von qualifizierten Verwaltungspersonal zeigt sich immer anspruchsvoller.
022 In den nächsten Jahren werden Finanz- und Bauverwalter pensioniert. Die Nachfolgepla-
nung ist frühzeitig anzugehen.
Die Abteilungen sind mehrheitlich sehr stark ausgelastet. Eine steigende Arbeitsbelastung
022
ist festzustellen.
Es handelt sich mehrheitlich um ältere Liegenschaften, welche unterhaltintensiv sind. Weiter
029
liegt ein teilweiser grosser Erneuerungs-/Sanierungsbedarf vor.
Walzenhausen Voranschlag / AFP 21Massnahmen
Auf-
Massnahmen
gabe
Überarbeitung Kommunikationskonzept mit Nutzung neuer Medien.
012
Auftritt der Gemeinde (Corporate Desgin und Corporate Identity) überprüfen und anpassen.
Die Gemeinde fördert die Aus- und Weiterbildung ihrer Behördemitglieder.
012
Die Gemeinde fördert die Vereinbarkeit des Milizsystem mit den weiteren Lebensbereichen.
Skillmatrix der Mitarbeitenden erstellen und Weiterbildungsbedarf aufzeigen und planen.
Überprüfung der Auslastung der Mitarbeitenden und Strukturen wie auch Abläufe der Abtei-
022
lungen.
Überarbeitung des Personalreglements.
029 Aufbau einer langfristigen Liegenschaftsverwaltung.
Leistungsumfang
Auf- RE VA VA FP FP FP
Leistung
gabe 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Anzahl Abstimmungsvorlagen / Wahlen (Kanton
011 5 6 4 6 5 5
und Gemeinde)
012 Anzahl Gemeinderatssitzungen 14 16 14 15 14 14
012 Anzahl Gemeinderatsgeschäfte 277 280 280 280 280 280
022 Anzahl Wegzüge 102 115 115 115 105 105
022 Anzahl Zuzüge 136 120 130 130 130 130
4.1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung
1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG (in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
30 - Personalaufwand 70 67 72 72 73 73
31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 117 133 89 89 89 90
33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 24 24 24 24 42 42
36 - Transferaufwand 35 41 43 43 43 43
39 - Interne Verrechnungen 1 -- -- -- -- --
40 - Fiskalertrag 150 142 151 156 160 164
42 - Entgelte 16 5 5 5 5 5
46 - Transferertrag 21 21 21 21 21 21
90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate
16 52 3 -1 14 11
& Stiftungen
Nettoergebnis -44 -45 -48 -48 -48 -48
Darlegung der Veränderungen (im Vergleich 2020)
(in Tausend CHF)
VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Veränderung Nettoergebnis -3 -3 -3 -3
Walzenhausen Voranschlag / AFP 22Erläuterung zur Erfolgsrechnung
Auf-
Veränderung
gabe
1 Die Nettoausgaben bewegen sich in den nächsten Jahren auf dem gewohnten Niveau.
Investitionsrechnung (in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Nettoinvestitionen -- -- -- -150 -- --
Erläuterungen zur Investitionsrechnung
Auf-
Veränderung
gabe
Die Feuerwehr plant für das Jahr 2022 ist die Ersatzanschaffung eines Rüstfahrzeuges für
15
150'000 Franken.
Legislaturprogramm / Entwicklungsziele
Bezug zum Legislaturprogramm / Entwicklungsziele
Die Feuerwehr erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung und die Unternehmen bedürfnisgerecht
und in hoher Qualität. Sie sorgt für transparente, sichere und schnelle Abläufe.
Der Gemeindeführungsstab stellt die Organisation für ausserordentliche Situationen sicher.
Hauptaufgaben
Auf-
Beschreibung
gabe
Die Kernaufgabe der Feuerwehr ist die Intervention bei Bränden, Naturereignissen, Explosi-
onen, Einstürzen, Unfällen und ABC-Ereignissen zum Schutz von Mensch und Tier, Umwelt
und Sachwerten.
Der Feuerwehr obliegt die Aufgabe des unverzüglichen, befristeten Ersteinsatzes in Koope-
15
ration mit Polizei und Sanität.
Das Kommando ist angehalten, die Feuerwehr wirtschaftlich zu betreiben.
Der Ausbildungsstand der Mannschaft muss mit nötigen Massnahmen möglichst hoch ge-
halten werden.
Aufgabenbereich (in Tausend CHF)
RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
11 - Öffentliche Sicherheit -9 -5 -5 -5 -5 -6
111 - Polizei -9 -5 -5 -5 -5 -6
14 - Allgemeines Rechtswesen -8 -11 -14 -14 -14 -14
140 - Allgemeines Rechtswesen -8 -11 -14 -14 -14 -14
15 - Feuerwehr 0 0 0 0 0 0
150 - Feuerwehr 0 0 0 0 0 0
16 - Verteidigung -27 -29 -29 -29 -29 -29
162 - Zivile Verteidigung -27 -29 -29 -29 -29 -29
Summe: 1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG
-44 -45 -48 -48 -48 -48
UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG
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