Voranschlag 2021 Aufgaben- und Finanzplan 2022 2024 - Gemeinde Walzenhausen
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Voranschlag 2021 Aufgaben- und Finanzplan 2022 - 2024 Walzenhausen Voranschlag / AFP 1
Inhaltsverzeichnis 1 Finanzielle Ausgangslage ................................................................................................................. 3 2 Zusammenfassung ............................................................................................................................ 4 3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP ......................................................... 5 3.1 Voranschlag .................................................................................................................................. 5 3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) ............................................. 5 3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2021 .............................................................. 5 3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) .......................................... 5 3.2 Aufgaben- und Finanzplan ............................................................................................................ 7 3.2.1 Einleitung/Ausgangslage........................................................................................................ 7 3.2.2 Legislaturziele ........................................................................................................................ 7 3.2.3 Finanzpolitische Ziele ............................................................................................................. 7 3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen ............................................. 8 3.3 Ergebnis ........................................................................................................................................ 8 3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis .......................................................................... 8 3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung ....................................................................................... 9 3.4 Investitionen ............................................................................................................................... 13 3.4.1 Investitionsrechnung ............................................................................................................ 13 3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung .................................................................................. 14 3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung ............................................................... 14 3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung .............................................................................. 15 3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung ................................................................................................... 15 3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite ...................................................................... 17 3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan ........................................................................................ 17 3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken .............................................................. 17 3.9.2 Kaum durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken (z.B. Gesetzesänderung) .................... 17 3.9.3 Durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken ....................................................................... 18 4 Planung der Hauptaufgaben ........................................................................................................... 18 4.0 Allgemeine Verwaltung ............................................................................................................... 19 4.1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung ..................................................................... 22 4.2 Bildung ........................................................................................................................................ 25 4.3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche ................................................................................................ 29 4.4 Gesundheit .................................................................................................................................. 31 4.5 Soziale Sicherheit ....................................................................................................................... 34 4.6 Verkehr ........................................................................................................................................ 38 4.7 Umweltschutz und Raumordnung ............................................................................................... 41 4.8 Volkswirtschaft ............................................................................................................................ 45 4.9 Finanzen und Steuern ................................................................................................................. 48 5 Stellenspiegel ................................................................................................................................... 52 6 Investitionsliste ................................................................................................................................ 52 Walzenhausen Voranschlag / AFP 2
Artikel 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, bGS 612.0) sieht vor, den Bericht zum Budget und zum Finanzplan neu in einem sogenannten Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zusammenzufassen. Dabei wird der AFP im Sinne einer rollenden Planung jährlich in verschiedenen Schritten überarbeitet. Das Ziel des AFP's ist es, die Gemeindeaufgaben mit ihren rechtlichen Grundlagen, die zum Erfüllen der Aufgaben notwendigen Leistungen sowie die aus den Leistungen angestrebten Wirkungen in einem Gesamtzusammenhang mit den Finanzen und den personellen Ressourcen zu stellen. Der AFP wird der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Artikel 11 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) regelt den Voranschlag. Mit dem Voranschlag werden die Leistungen des Gemeinwesens und deren Finanzierung für ein Kalenderjahr festgelegt. Gemäss Artikel 15 Abs. 3 lit. e des Gemeindegesetzes (GG) beschliessen die Stimmbürger über Voranschlag und Steuerfuss. Im vorliegenden Bericht sind sowohl Aufgaben- und Finanzplan (AFP) wie auch der Voranschlag dar- gestellt. 1 Finanzielle Ausgangslage Im Folgenden werden die Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung sowie die Geldflussrechnung darge- stellt. Erfolgsrechnung (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Ordentlicher Aufwand 13'324 13'779 13'394 13'006 13'324 13'158 Ordentlicher Ertrag 13'791 13'022 13'463 12'772 12'942 13'210 Ordentliches Ergebnis 467 -758 69 -234 -382 52 Ausserordentlicher Aufwand -- -- -- -- -- -- Ausserordentlicher Ertrag -- -- -- -- -- -- Entnahme Spezialfinanzierungen und 78 330 277 299 225 228 Fonds Legate / Stiftungen Aufwand-Ertragsüber- -- -- -- -- -- -- schuss Gesamtergebnis 545 -427 347 65 -157 280 Im Jahr 2021 ist ein Ergebnis in Höhe von 346'610 Franken geplant. Dies entspricht gegenüber dem Jahr 2020, mit einem geplanten Ergebnis in der Höhe von -427'200 Franken, einer Veränderung in der Höhe von 773'810 Franken. Im Planjahr 2023 ist ein Aufwandüberschuss geplant, welcher aus dem Eigenkapitalbestand abgedeckt wird. In den Planjahren 2022 und 2024 wird mit einem positiven Rech- nungsabschluss gerechnet. Die Gemeindeliegenschaften wurden mit der Einführung des Finanzhaushaltgesetzes per 1. Januar 2013 in Finanzliegenschaften und Verwaltungsliegenschaften aufgeteilt. Anlässlich der periodischen Neuschätzungen im Jahr 2019 hat die Finanzkommission und der Gemeinderat die Aufteilung der Lie- genschaften neu beurteilt. Die Liegenschaft 20 (Güetli 156, ehemaliges Büro Wasserversorgung / Wohnhaus), Liegenschaften 21 und 23 (Stich, Grundstücke), Liegenschaft 706 (Ebni 654, ehemaliges Schützenhaus) und Liegenschaft 25 (Kehr 184, ehemaliges Feuerwehrdepot) werden im Jahr 2021 vom Verwaltungsmögen ins Finanzvermögen umgewidmet. Liegenschaften, welche sich im Finanzvermögen befinden, müssen zum Verkehrswert bilanziert wer- den. Diese Neubewertung führt zu einem Buchgewinn von 842'000 Franken welcher für 2021 budgetiert wird und die Rechnung 2021 entsprechend entlastet. Walzenhausen Voranschlag / AFP 3
Im Jahr 2021 sind Nettoinvestitionen in Höhe von -2'023'000 Franken geplant. Dies entspricht gegen- über dem Jahr 2020 in Höhe von -1'138'750 Franken einer Veränderung in Höhe von -884'250 Franken. In den Jahren ab 2023 sind Investitionen von rund 10 Mio. Franken in die Mehrzweckanlage geplant. Investitionsrechnung (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Investitionsausgaben 1'286 1'275 2'023 1'596 3'230 3'800 Investitionseinnahmen -- 136 -- -- -- -- Nettoinvestitionen -1'286 -1'139 -2'023 -1'596 -3'230 -3'800 Im Jahr 2021 wird mit einem Finanzierungsbetrag in Höhe von -117'180 Franken geplant. Dies ent- spricht gegenüber dem Jahr 2020 in Höhe von -568'200 Franken einer Veränderung in Höhe von 451'020 Franken. Finanzierung und Geldfluss (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 2'133 496 1'070 479 501 1'044 Cash Drain aus investiver Tätigkeit -1'291 -1'064 -1'187 -1'596 -3'230 -3'800 Finanzierungs-Überschuss (+) / -Fehlbe- 841 -568 -117 -1'117 -2'729 -2'756 trag (-) Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit 346 -462 346 2'594 2'729 2'756 Veränderung der flüssigen Mittel 1'187 -1'030 228 1'477 0 0 Kennzahlen RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Nettoverschuldungsquotient -16.40 -17.02 -18.07 17.22 52.47 86.34 Selbstfinanzierungsgrad 103.27 4.73 44.84 39.31 7.49 21.54 Zinsbelastungsanteil -0.64 -0.68 -0.67 -0.71 -0.69 -0.66 2 Zusammenfassung Obwohl 2016 der Steuerfuss von 3,8 Einheiten auf 3,6 Einheiten und 2019 von 3,6 Einheiten auf 3,4 Einheiten reduziert werden konnte, beliefen sich die Steuereinnahmen der natürlichen Personen auf rund 6 Mio. Franken pro Rechnungsjahr. Die Ausgaben bewegen sich in einem stabilen Rahmen. Auf- grund der guten Rechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre und der haushälterischen Ausgaben- politik konnte ein stattliches Eigenkapital von 9'130'849.25 Franken per 31.12.2019 aufgebaut werden. In den vergangenen Jahren wurden Investitionen zurückhaltend getätigt. Mit der Sanierung der Mehr- zweckanlage, Entwicklung Dorfzentrum, Sanierung/Erweiterung Schwimmbad und den noch zu klären- den Themen Gemeindeverwaltung und Alterswohnheim stehen in den nächsten Jahren grosse Inves- titionen an. Das Nettoguthaben pro Einwohner beläuft sich per Ende 2019 auf 649.38 Franken In den Planjahren wandelt sich dieses aufgrund der geplanten Investitionen in eine Nettoschuld, welche in den Folgejah- ren sukzessive abgebaut wird. Walzenhausen Voranschlag / AFP 4
3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP 3.1 Voranschlag 3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) Das Gesamtergebnis des Voranschlages 2021 weist einen Ertragsüberschuss von 346'610 Fran- ken aus. Auf operativer Stufe der Erfolgsrechnung wird ein Gewinn von 69'460 Franken budgetiert. Für das kommende Jahr sind Nettoinvestitionen von 2'023'000 Franken geplant. Im Bereich der Steuern wird aufgrund Covid-19 von Mindereinnahmen ausgegangen. Die Kostenstabi- lisierung kann beibehalten werden. Liegenschaften, welche sich im Finanzvermögen befinden, müssen zum Verkehrswert bilanziert wer- den. Diese Neubewertung führt zu einem Buchgewinn von 842'000 Franken welcher für 2021 budge- tiert wird und die Rechnung 2021 entsprechend entlastet. 3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2021 3.1.2.1 Antrag Der Gemeinderat unterbreitet den Voranschlag für das Jahr 2021 mit folgendem Bericht und Antrag: Der Voranschlag der Erfolgsrechnung mit einem unveränderten Steuerfuss von 3,4 Einheiten für natür- liche Personen für das Jahr 2021 weist einen Ertragsüberschuss von 346'610 Franken aus. Dieses Ergebnis resultiert aus einem Ertrag von 14'203'340 Franken und einem Aufwand von 13'856'730 Fran- ken. Der Voranschlag 2021 mit einem Ertragsüberschuss von 346'610 Franken sei zu genehmigen. Der Voranschlag der Investitionsrechnung sieht Ausgaben von netto 2'023'000 Franken vor. 3.1.2.2 Abstimmungsfrage Der Voranschlag 2021 wird den Stimmberechtigten mit folgender Abstimmungsfrage zum Entscheid vorgelegt: Wollen Sie dem Voranschlag 2021 mit einem Steuerfuss von 3,4 Einheiten für natürliche Perso- nen zustimmen? 3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) Der Voranschlag beruht auf den Grundsätzen des Finanzhaushaltsgesetzes des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Die wesentlichen Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Elemente des Voranschlages Die folgenden Elemente bilden integrierende Teile des Voranschlages: Erfolgsrechnung, Investitions- rechnung und Anhang. Die Erfolgsrechnung weist die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres aus. Sie wird zweistufig erstellt. In der ersten Stufe sind die mit der ordentlichen Tätigkeit zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen im Vergleich mit den budgetierten Beträgen dargestellt; der Saldo dieser Stufe gibt das effektive Ergebnis wieder. Die zweite Stufe enthält die ausserordentlichen Erfolge sowie Bildungen und Auflösungen von Reservepositionen. Walzenhausen Voranschlag / AFP 5
In der Investitionsrechnung werden die kreditpflichtigen Ausgaben für Investitionen in das Verwaltungs- vermögen und die mit solchen Investitionen zusammenhängenden Einnahmen ausgewiesen und den im Voranschlag dafür gesprochenen Krediten gegenübergestellt. Im Anhang sind diejenigen zusätzlichen Informationen offengelegt, die für das grundsätzliche Verständ- nis des Voranschlags und den verlässlichen Überblick über die finanzielle Lage und Entwicklung not- wendig sind. Die Angaben des Anhanges sind in den folgenden Kapiteln 3.2 bis 3.8 enthalten. Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze Als Ertrag gilt der gesamte Wertzuwachs innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Erträge werden in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Ertrag gilt als realisiert, wenn in der betreffenden Periode ein Zufluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann. Als Aufwand gilt der gesamte Wertverzehr innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Aufwände werden in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Aufwand gilt als eingetreten, wenn in der betreffenden Periode ein Abfluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann. Allgemeine Bewertungsgrundsätze Es gilt für alle Positionen der Grundsatz der Einzelbewertung. Die Bewertung des Verwaltungsvermögens erfolgt zu Anschaffungswerten. Die Entwertung durch die ordentliche Nutzung wird durch planmässige Abschreibungen über die angenommene Nutzungsdauer berücksichtigt. Nachhaltigen Wertverminderungen bzw. Wertaufholungen wird durch entsprechende Wertkorrekturen auf den jeweiligen Nutzwert Rechnung getragen, sobald eine solche Wertminderung absehbar ist. Für nicht budgetierte notwendige Wertkorrekturen sind Kreditüberschreitungen möglich; sie werden mit der Abnahme der Rechnung genehmigt. Die Aktivierungsgrenze beträgt CHF 50'000; Anschaffungen unter diesem Betrag werden im Anschaf- fungsjahr der Erfolgsrechnung belastet. Die Anlagen werden ab Nutzungsbeginn über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Es gelten folgende Nutzungsdauern: Anlageklasse Abschreibungsdauer Abfallanlagen 40 Jahre Abwasseranlagen 15 Jahre Gebäude, Hochbauten 25 Jahre Grundstücke (unüberbaut) keine Abschreibung Informatik Hardware 3 Jahre Informatik Software 5 Jahre Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge 4 Jahre Spezialfahrzeuge 20 Jahre Tiefbauten 40 Jahre Die Anlagen des Finanzvermögens werden zu Verkehrswerten bewertet. Die Verkehrswerte werden nicht planmässig abgeschrieben, sondern periodisch an neue Gegebenheiten angepasst. Eine Neuer- mittlung der Verkehrswerte wird insbesondere vorgenommen, wenn sich die Marktverhältnisse mass- gebend verändern. Finanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. Walzenhausen Voranschlag / AFP 6
3.2 Aufgaben- und Finanzplan 3.2.1 Einleitung/Ausgangslage Nach Art. 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG; bGS 612.0) ist der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) ein zentrales Element für die mittelfristige Steuerung der Gemeinde. Der bisherige Finanzplan wird ergänzt um die inhaltliche Darstellung der Aufgaben. Ziel des AFP ist es somit, Finanzen und Leistun- gen mittelfristig zu steuern. Dies bedeutet eine intensive Auseinandersetzung mit den Hauptaufgaben und den Zielen der Gemeinde. 3.2.2 Legislaturziele Der Gemeinderat hat sich im Rahmen der Strategie "Walzenhausen 2035" vertieft mit den Zielen aus- einandergesetzt. Dabei wurden alle Kommissionen wie auch das Verwaltungsteam und die GPK ein- gebunden. Die Bevölkerung kann sich im Rahmen eines Workshops im 2021 (mehrmalige Verschie- bung des geplanten Termins aufgrund Covid-19) einbringen. Anschliessend erfolgt die Festlegung der Realisierungszeiträume bzw. die strategische Aufteilung auf die Jahre bis 2035. Daraus ergeben sich dann die jeweiligen Legislaturziele. Folgende übergeordnete Handlungsfelder wurden zuhanden des Bevölkerungsworkshops formuliert: Die finanzpolitischen Ziele für Walzenhausen werden im Rahmen der übergeordneten Strategie "Wal- zenhausen 2035" festgelegt. Leben: die Vielfalt und Lebendigkeit Walzenhausens strahlt in die ganze Region aus. Arbeiten: in Walzenhausen sind diversifizierte Unternehmen ansässig, welche im Markt gut positio- niert, nachhaltig und familienfreundlich sind. Bildung: die Volksschule Walzenhausen ist ein Ort, in welchem Lernen und Wohlfühlen, Leistung und Begegnung, Integration und Begleitung wichtig sind. Walzenhausen ist ein ausgezeichneter Bildungsort. Infrastruktur: die Infrastruktur in Walzenhausen ist in allen Bereichen optimal vorhanden. Führung: die Führung ist auf allen Ebenen zielorientiert. Finanzen: Walzenhausen hat optimale finanzielle Ausgangslagen zur Befriedigung der Gemeinde- bedürfnisse. 3.2.3 Finanzpolitische Ziele Gemäss Artikel 22 des Finanzhaushaltsgesetzes legt der Gemeinderat finanzpolitische Zielgrössen für die Beurteilung der Finanzlage und eine gesunde Entwicklung des Haushaltes fest. Die finanzpolitischen Ziele für Walzenhausen werden im Rahmen der übergeordneten Strategie "Wal- zenhausen 2035" festgelegt. Die Gemeinde Walzenhausen ist mit Bezug auf die Steuern der natürlichen Personen im Appenzel- ler Vorderland und im Unteren Rheintal konkurrenzfähig. Der Steuerfuss wird mindestens beibehalten oder gesenkt, so dass keine Steuern auf Vorrat erho- ben werden. Das operative Ergebnis der Erfolgsrechnung ist grundsätzlich langfristig ausgeglichen zu gestalten. Der bestehende Bilanzüberschuss wird abgebaut. Die Nettoverschuldung pro Kopf beträgt maximal 3'000.00 Franken. Die finanzielle Ausstattung stellt die Handlungsfähigkeit der Gemeinde jederzeit sicher. Die Gemeinde tätigt angemessene Investitionen. Der Selbstfinanzierungsgrad entwickelt sich langfristig wieder auf 100 %. Walzenhausen Voranschlag / AFP 7
3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen Die folgenden Planungsannahmen wurden in dem weiteren Bericht zur Planung herangezogen. Volkswirtschaftliche Referenzgrößen RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Wachstum reales Bruttoinlandprodukt (AR) -- -- 3.30 1.90 1.70 1.70 Generelle Teuerung -- -- 0.20 0.50 0.70 1.00 Kurzfristige Zinsen (3 Monate) -- -- 0.00 0.00 0.00 0.00 Gemeindespezifische Referenzgrößen RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Entwicklung Personalteuerung -- -- 1.00 0.90 0.70 1.00 Entwicklung Einwohnerzahl 1'971 2'020 2'035 2'050 2'075 2'100 Steuerfuss 3.40 3.40 3.40 3.40 3.40 3.40 3.3 Ergebnis 3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Betrieblicher Aufwand 13'312 13'772 13'386 12'999 13'316 13'147 30 - Personalaufwand 6'574 6'543 6'643 6'270 6'537 6'569 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 3'152 3'686 2'982 2'954 3'209 2'860 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 848 799 825 849 612 754 36 - Transferaufwand 2'737 2'744 2'937 2'926 2'958 2'964 Betrieblicher Ertrag 13'571 12'793 12'361 12'511 12'680 12'946 40 - Fiskalertrag 7'978 7'407 7'243 7'465 7'651 7'841 42 - Entgelte 4'575 4'335 4'268 4'200 4'195 4'237 43 - Verschiedene Erträge 17 21 16 16 16 16 46 - Transferertrag 1'002 1'031 835 831 819 853 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 259 -979 -1'025 -487 -636 -201 34 - Finanzaufwand 12 7 8 8 9 11 44 - Finanzertrag 220 228 1'102 261 262 264 Ergebnis aus Finanzierung 208 221 1'095 253 254 253 Operatives Ergebnis 467 -758 69 -234 -382 52 90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate 78 330 277 299 225 228 & Stiftungen Ausserordentliches Ergebnis und Reser- 78 330 277 299 225 228 veveränderung Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 545 -427 347 65 -157 280 Walzenhausen Voranschlag / AFP 8
3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung 3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss Fiskalertrag (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 40 - Fiskalertrag 7'978 7'407 7'243 7'465 7'651 7'841 400 - Direkte Steuern natürliche Personen 6'148 6'153 6'125 6'315 6'473 6'635 401 - Direkte Steuern juristische Personen 760 691 555 572 587 601 402 - übrige Direkte Steuern 1'047 540 540 556 569 582 4022 - davon Vermögensgewinnsteuern 550 240 240 247 254 260 4023 - davon Handänderungssteuern 303 250 250 258 264 271 4024 - davon Erbschaftssteuern 194 50 50 50 51 51 403 - Besitz und Aufwandsteuern 23 23 23 23 23 23 Kennzahlen Steuerertrag RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Wachstum Steuern NP in % -11.86 0.09 -0.46 3.10 2.50 2.50 Wachstum Steuern JP in % -26.22 -9.08 -19.68 3.10 2.52 2.51 Erläuterungen zum Voranschlag Im Jahr 2021 ist ein Fiskalertrag in Höhe von 7'242'500 Franken geplant. Dies entspricht gegenüber dem Jahr 2020 in Höhe von 7'406'500 Franken einer Veränderung in Höhe von -164'000 Franken. Erläuterungen zum Steuerfuss Ausgangslage bildet der Voranschlag 2020 unter Berücksichtigung des Veranlagungsstandes per 31. August 2020. Die kantonale Steuerverwaltung geht für das Jahr 2020 davon aus, dass die Steuer- ziele trotz der Corona-Situation bei den natürlichen Personen erreicht werden. Bei den juristischen Per- sonen wird mit einem Rückgang von 30 % gerechnet. Diese Prognose deckt sich mit den Erwartungen des Gemeinderates. Aufgrund der Corona-Situation ist die Einschätzung der Entwicklung der Steuer- einnahmen zusätzlichen Unsicherheiten ausgesetzt. Auf dem voraussichtlichen Ergebnis 2020 rechnet der Gemeinderat für das Jahr 2021 bei den natürli- chen Personen mit einem tieferen Rückgang als die Annahme der kantonalen Steuerverwaltung von minus 1.2 %. Bei den juristischen Personen geht das kantonale Steueramt für 2021 von einem Wachstum von 25 % gegenüber dem voraussichtlichen Ergebnis 2020 aus. Der Gemeinderat rechnet mit einer langsameren Erholung. Erläuterungen zum AFP Die Prognosen des Gemeinderates orientieren sich an denjenigen der Kantonalen Steuerverwaltung. Die Erträge sind aufgrund der Auswirkungen der Covid-19 Situation schwierig abzuschätzen. Die Zu- nahme der Einwohnerzahl auf 2'100 bis Ende 2024 ist dabei nicht berücksichtigt. Dies aufgrund des unklaren Abschlusszeitpunktes der Ortsplanungsrevision. Walzenhausen Voranschlag / AFP 9
3.3.2.2 Transferertrag Transferertrag (Zahlungen von anderen öffentlichen Körperschaften) (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 46 - Transferertrag 1'002 1'031 835 831 819 853 461 - Entschädigungen von öffentlichen Ge- 695 903 704 699 687 719 meinwesen 462 - Finanz- und Lastenausgleich 14 20 -- -- -- -- 463 - Beträge von öffentlichen Gemeinwe- 57 12 35 35 35 36 sen und Dritten 469 - Verschiedener Transferertrag 236 96 96 97 97 98 Kennzahlen Transferertrag RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Effektives Wachstum Transferertrag -17.38 2.88 -19.03 -0.48 -1.43 4.16 Erläuterungen zum Voranschlag Im Jahr 2021 ist ein Transferertrag in Höhe von 834'800 Franken geplant. Dies entspricht gegenüber dem Jahr 2020 in Höhe von 1'031'000 Franken einer Veränderung in Höhe von -196'200 Franken. Die Abnahme ist auf hauptsächlich auf den Kantonsbeitrag für die im Jahre 2020 erfolgte Sanierung der Altlast Deponie Heldholz von 155'000 Franken zurückzuführen. Die Zahlung welche Walzenhausen in den kantonalen Finanz- und Lastenausgleich leistet, ist im Kapitel 3.3.2.5 Transferaufwand ausgewie- sen. Transfererträge oder Transferaufwände sind in der Regel Entschädigungen oder Beiträge an/von anderen öffentlichen Institutionen. Erläuterungen zum AFP Der Schulkostenbeitrag des Kantons wird in den Jahren 2022 bis 2024 aufgrund der wieder steigenden Schülerzahlen leicht zunehmen. Bezüglich des Finanz- und Lastausgleiches gilt es, die überarbeiteten kantonalen Regelungen und de- ren Auswirkungen auf Walzenhausen abzuwarten. 3.3.2.3 Personalaufwand (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 30 - Personalaufwand 6'574 6'543 6'643 6'270 6'537 6'569 300 - Behörden, Kommissionen und Richter 309 299 299 300 300 301 301 - Löhne des Verwaltungs- und Betriebs- 3'131 3'047 3'020 3'055 3'085 3'107 personals 302 - Löhne der Lehrpersonen 2'027 2'073 2'203 1'865 2'053 2'063 305 - Arbeitgeberbeiträge 990 989 998 931 968 977 309 - Übriger Personalaufwand 118 135 122 120 132 122 Walzenhausen Voranschlag / AFP 10
Kennzahlen Personalaufwand . RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Effektives Wachstum Personalaufwand 4.66 -0.47 1.51 -5.61 4.26 0.49 Erläuterungen zum Voranschlag Der Anstieg der Lohnsumme des Verwaltungs- und Betriebspersonals (im Vergleich mit dem Voran- schlag 2020 und der Rechnung 2019) ist mit zwei Ausbildungsplätzen und der angestrebten Stellenan- passung in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung begründet. Die Finanzverwaltung erbringt Dienstleistungen (Rechnungsführung, Personaladministration) insbe- sondere für die grösseren Abteilungen (Schule, Alterswohnheim und Schwimmbad). Beim Alterswohn- heim wird der Aufwand bereits seit mehreren Jahren der Rechnung belastet. Diese Praxis wird auf die genannten Abteilungen ausgeweitet. Kindergarten: Gegenüber 2019 besuchen mehr Kinder mit grossem Unterstützungsbedarf den Kinder- garten, was eine Erhöhung des Ressourceneinsatzes (Klassenassistenzen und schulische Heilpäda- gogen) mit sich zieht. Primarstufe: Der Kostenanstieg gegenüber dem Voranschlag 2020 von rund 50‘000 Franken ist zur Hauptsache auf den höheren Ressourcenbedarf durch die integrative Beschulung von zwei Sonder- schülern zurückzuführen. Sekundarschule: Gegenüber dem Voranschlag 2020 haben sich die Kosten um rund 55‘000 Franken und gegenüber der Rechnung 2019 um rund 118‘000 Franken erhöht. Aktuell werden vier Sonderschü- ler integrativ an der Sekundarschule beschult, was den höheren Ressourceneinsatz begründet. Zudem erhalten zwei langjährige Lehrpersonen gemäss kantonaler Anstellungsverordnung ein Dienstaltersge- schenk. Eine Lehrperson absolviert gemäss kantonaler Anstellungsverordnung die Intensivweiterbil- dung. Erläuterungen zum AFP Das Wachstum ist insbesondere auf die Wachstumsprognosen der Personalkostenentwicklung, welche sich auf die Angaben des Kantons stützen, zurückzuführen. Der Rückgang der Löhne des Lehrperso- nals im Planjahr 2022 ist auf den Schülertiefststand bei der Sekundarstufe zurückzuführen. Walzenhausen Voranschlag / AFP 11
3.3.2.4 Sachaufwand (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 3'152 3'686 2'982 2'954 3'209 2'860 310 - Material und Warenaufwand 558 504 497 565 496 502 311 - Nicht aktivierbare Anlagen 333 242 230 180 199 199 312 - Ver- und Entsorgung Liegenschaften 320 323 326 328 330 334 VV 313 - Dienstleistungen und Honorare 725 723 692 650 625 626 314 - Baulicher und betrieblicher Unterhalt 813 1'441 820 852 1'167 805 315 - Unterhalt Mobilien und immaterielle 173 224 161 153 150 155 Anlagen 316 - Mieten, Leasing, Pachten, Benüt- 7 6 6 6 6 6 zungsgebühren 317 - Spesenentschädigung 63 71 74 61 74 70 318 - Wertberichtigungen auf Forderungen 43 58 53 55 56 57 319 - Verschiedener Betriebsaufwand 116 93 124 105 105 106 Kennzahlen Sachaufwand RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Effektives Wachstum Sachaufwand -11.62 16.93 -19.10 -0.95 8.64 -10.88 Erläuterungen zum Voranschlag Die Sanierung der Altlast Deponie Heldholz wurde 2020 vollständig abgeschlossen, was den Voran- schlag 2021 im Vergleich zum Voranschlag 2020 um 405'000 Franken entlastet. Weiter fallen die Kos- ten im Bereich Generelle Entwässerungsplanung (GEP) um 125'000 Franken tiefer aus. Erläuterungen zum AFP Für das Jahr 2023 ist die Sanierung Altlast "Scheibenstand Franzenweid" mit netto 400'000 Franken vorgesehen. 3.3.2.5 Transferaufwand (Zahlungen an andere öffentliche Körperschaften) (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 36 - Transferaufwand 2'737 2'744 2'937 2'926 2'958 2'964 361 - Entschädigungen an öffentliche Ge- 700 653 699 689 730 730 meinwesen 362 - Finanz- und Lastenausgleich 41 20 110 110 110 110 363 - Beiträge an öffentliche Gemeinwesen 1'983 2'058 2'115 2'114 2'105 2'111 und Dritte 366 - Abschreibungen Investitionsbeiträge 13 13 13 13 13 13 Walzenhausen Voranschlag / AFP 12
Kennzahlen Transferaufwand RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Effektives Wachstum Transferaufwand 1.36 0.26 7.04 -0.37 1.09 0.20 Erläuterungen zum Voranschlag Die Schulungsbeiträge an externe Schulen steigt aufgrund zusätzlichem Bedarf um 41'000 Franken. Gemäss Empfehlung des kantonalen Finanzamtes wurden für den Finanz- und Lastenausgleich netto 110'000 Franken eingestellt. Die Anzahl der freiwilligen und behördlich angeordneten Fremdplatzierungen und sozialpädagogische Familienbegleitungen sind stark gestiegen. Diese Fremdplatzierung werden häufig durch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB angeordnet. Erläuterungen zum AFP Der Transferaufwand bewegt sich in den Planungsjahren nach wie vor auf hohem Niveau. 3.3.2.6 Weitere grössere neue Positionen im Voranschlag Die Gemeindeliegenschaften wurden mit der Einführung des Finanzhaushaltgesetzes per 1. Januar 2013 in Finanzliegenschaften und Verwaltungsliegenschaften aufgeteilt. Anlässlich der periodischen Neuschätzungen im Jahr 2019 hat die Finanzkommission und der Gemeinderat die Aufteilung der Lie- genschaften neu beurteilt. Die Liegenschaft 20 (Güetli 156, ehemaliges Büro Wasserversorgung / Wohnhaus), Liegenschaften 21 und 23 (Stich, Grundstücke), Liegenschaft 706 (Ebni 654, ehemaliges Schützenhaus) und Liegenschaft 25 (Kehr 184, ehemaliges Feuerwehrdepot) werden im Jahr 2021 vom Verwaltungsmögen ins Finanzvermögen umgewidmet. Liegenschaften, welche sich im Finanzvermögen befinden, müssen zum Verkehrswert bilanziert wer- den. Diese Neubewertung führt zu einem Buchgewinn von 842'000 Franken welcher für 2021 budgetiert wird und die Rechnung 2021 entsprechend entlastet. 3.4 Investitionen 3.4.1 Investitionsrechnung (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Investitionsausgaben 1'286 1'275 2'023 1'596 3'230 3'800 50 - Sachanlagen 1'277 1'275 2'023 1'596 3'230 3'800 56 - Eigene Investitionsbeiträge 9 -- -- -- -- -- Investitionseinnahmen -- 136 -- -- -- -- 63 - Investitionsbeiträge für eigene Rech- -- 136 -- -- -- -- nung Saldo Investitionsrechnung -1'286 -1'139 -2'023 -1'596 -3'230 -3'800 Walzenhausen Voranschlag / AFP 13
3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung Die Sanierung der Kantonsstrasse Abschnitt Ledi – Moos und Post Platz – Kantonsgrenze AI sind gemäss Planung des kantonalen Tiefbauamtes auf 2021 vorgesehen. Das kantonale Tiefbauamt hat die Gemeinde informiert, dass beim Ausbau der Kantonsstrasse Lebau - Ledi Mehrkosten entstanden sind, vor allem für die Entsorgungen von verschmutztem Aushubmate- rial, welche nach umweltgerechten Vorgaben erfolgte. Die Gemeinde muss sich an diesen Mehrkosten anteilsmässig beteiligen Die ursprünglich auf 2019 geplante Sanierung und Optimierung der stark frequentierten Sammelstelle erfolgt 2021. Von den gesamten Investitionskosten von total 415'000 Franken sind 285'484.55 Franken neue, einmalige Kosten. Bei den Kosten in der Höhe von 285'484.55 Franken handelt es sich um neue, einmalige Kosten, welche gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung dem obligatorischen Referendum un- terstehen. Der Voranschlagskredit in der Höhe von 285'484.55 Franken bleibt gesperrt, bis diesbezüg- lich die separate kreditbezogene Abstimmung erfolgt ist. Weitere Informationen zum Bauprojekt Wert- stoffsammelstelle Almendsberg sind dem Edikt zur Abstimmung vom 29. November 2020 zu entneh- men. Es sind Netzsanierungen für die Gebiete Gebert – Steig, Käsgaden – Leuchen und Lachen – Sonnhalde geplant, 3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung (+) 545 -427 347 65 -157 279 Gewinn / (-) Reinverlust Geldfluss aus operativer Tätigkeit (+) 2'133 496 1'070 479 501 1'044 Cash Flow / (-) Cash Drain Liquiditätswirksame Einnahmen der Investi- -- 136 -- -- -- -- tionsrechnung Liquiditätswirksame Ausgaben der Investiti- -1'286 -1'275 -2'023 -1'596 -3'230 -3'800 onsrechnung Geldfluss aus Investitionstätigkeit ins -1'286 -1'139 -2'023 -1'596 -3'230 -3'800 Verwaltungsvermögen Geldfluss aus Anlagentätigkeit ins Finanz- -5 75 836 0 0 0 vermögen Geldfluss aus Investitions- und Anlagen- -1'291 -1'064 -1'187 -1'596 -3'230 -3'800 tätigkeit Finanzierungs-Überschuss (+) / -Fehlbe- 841 -568 -117 -1'117 -2'729 -2'756 trag (-) Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit 346 -462 346 2'594 2'729 2'756 Veränderung der flüssigen Mittel 1'187 -1'030 228 1'477 0 0 Die Geldflussrechnung zeigt die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel auf und wird unterteilt in Geldflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit. Die Geldflussrechnung ist wichtig, damit die Finanzierungstätigkeit und der Finanzierungsbedarf ein- zeln analysiert und kommuniziert werden können. Mit einer gestuft dargestellten Geldflussrechnung können sie zusätzlich über die betrieblichen, die investitionsbedingten und die finanzierungsbezogenen Vorgänge detailliert orientiert werden. Walzenhausen Voranschlag / AFP 14
Im Jahr 2021 ist ein betrieblicher Cash-Flow von 1'069'820 Franken geplant. Dies entspricht gegenüber dem Jahr 2020 in Höhe von 495'550 Franken einer Veränderung in Höhe von 574'270 Franken. Die Umwidmung von diversen Liegenschaften ins Finanzvermögen und der daraus folgenden Markt- wertanpassung dämpft den Mittelabfluss. Ab dem Jahre 2023 wird aufgrund der Investitionstätigkeit die Aufnahme von Fremdkapital notwendig. 3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung Nettoschulden I + II (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Nettoschuld I -1'309 -1'261 -1'309 1'285 4'014 6'770 Fremdkapital 4'084 3'829 4'084 6'678 9'407 12'163 Finanzvermögen 5'393 5'090 5'393 5'393 5'393 5'393 Passivierte Investitionsbeiträge 0 0 0 0 0 0 Nettoschuld II -3'309 -9'238 -2'940 -1'859 869 3'625 Verwaltungsvermögen 12'797 6'395 13'165 13'899 16'505 19'538 Darlehen und Beteiligungen 2'000 2'000 2'000 2'000 2'000 2'000 Passivierte Investitionsbeiträge (2068) - Un- tergliederung Langfristige Finanzverbind- 0 0 0 0 0 0 lichkeiten Eigenkapital 14'105 13'633 14'105 13'759 13'635 13'913 davon Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 9'131 8'586 9'131 9'232 9'075 9'354 Die Nettoschulden I zeigen, welcher Teil des Fremdkapitals nicht durch das Finanzvermögen gedeckt ist Die Nettoschulden II zeigen denjenigen Teil des abzuschreibenden Verwaltungsvermögens, der nicht durch das Eigenkapital gedeckt ist. 3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung Kennzahlen erster Priorität RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Nettoverschuldungsquotient -16.40 -17.02 -18.07 17.22 52.47 86.34 Selbstfinanzierungsgrad 103.27 4.73 44.84 39.31 7.49 21.54 Zinsbelastungsanteil -0.64 -0.68 -0.67 -0.71 -0.69 -0.66 Bei den Kennzahlen erster Priorität können beim Selbstfinanzierungsgrad die finanzpolitischen Zielset- zungen des Gemeinderates über die gesamte Planperiode eingehalten werden. Dies ist vor allem eine Folge der tiefen Investitionstätigkeit. Der Nettoverschuldungsquotient liegt zu Beginn der Planperiode über der vom Gemeinderat festgelegten Obergrenze von 50%, sinkt aber im Laufe der Planperiode aufgrund des hohen Selbstfinanzierungsgrades auf die festgelegten Planwerte. Der Zinsbelastungsan- teil liegt vor allem aufgrund der aktuell sehr tiefen Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt weiterhin sehr tief. Walzenhausen Voranschlag / AFP 15
Aussagen und Interpretation Der Nettoverschuldungsquotient sagt aus, welcher Anteil der Fiskalerträge erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Werte bis 100 % werden als gut, Werte zwischen 100 % und 150 % als ge- nügend bezeichnet. Bei Minuswerten ist die Gemeinde nicht verschuldet. Durch die Berechnung des Selbstfinanzierungsgrad lässt sich festhalten, welchen Anteil ihrer Netto- investitionen eine Gemeinde aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Mittelfristig sollte ein Wert von 100 % resultieren. Der Zinsbelastungsanteil gibt an, welcher Anteil des verfügbaren Einkommens durch den Zinsauf- wand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum, wobei ein Zinsbelas- tungsanteil bis 4 % als gut gilt. Kennzahlen zweiter Priorität RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Nettoschulden I in Franken pro Einwohner -663.88 -624.19 -643.00 627.02 1'934.50 3'223.80 Selbstfinanzierungsanteil 9.63 0.41 6.74 4.91 1.87 6.20 Kapitaldienstanteil 5.61 5.55 5.55 6.04 4.14 5.14 Bruttoverschuldungsanteil 17.20 16.55 17.62 38.88 59.45 79.11 Investitionsanteil 9.29 8.95 13.88 11.62 20.28 23.47 Aussagen und Interpretation Die Nettoschuld je Einwohner sagt aus, wie hoch die Schuldenbelastung pro Kopf ist. Nettoschulden bis 3‘000 Franken gelten als geringe bis mittlere Verschuldung. Die geplanten Investitionen in den Plan- jahren 2002 bis 2025 in die Mehrzweckanlage werden die Nettoschuld pro Einwohner kurzfristig über 3'000 Franken ansteigen lassen. Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft darüber, welchen Anteil ihres Ertrages eine Gemeinde zur Finanzierung ihrer Investitionen aufwenden kann. Werte über 20 % bezeichnet man als gut. Ergeb- nisse unter 10% als schlecht. Der Kapitaldienstanteil ist ein Mass für die Belastung des Haushaltes durch die Kapitalkosten. Er zeigt auf, wie stark der Laufende Ertrag durch den Zinsdienst und die Abschreibungen (=Kapitaldienst) be- lastet ist. Ein hoher Anteil weist auf einen enger werdenden finanziellen Spielraum hin, wobei bis 15 % eine tragbare Belastung beschrieben wird. Mit Hilfe des Bruttoverschuldungsanteils lässt sich beurteilen, ob die Verschuldung in einem ange- messenen Verhältnis zu den Erträgen steht. Ein Bruttoverschuldungsanteil bis 100 % gilt als gut. Liegt die Kennzahl auf über 150 %, ist sie als schlecht einzustufen. Der Investitionsanteil zeigt die Aktivität der Gemeinde im Bereich der Investitionen im Verhältnis zu den Gesamtausgaben auf. Ab einem Wert von 20 % spricht man von einer starken Investitionstätigkeit. Walzenhausen Voranschlag / AFP 16
3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite Verzeichnis der Abstimmung Kredit be- Kredit bean- Restkredit Verpflichtungskredite (Stand Aufgabe vom / Voran- willigt sprucht (TCHF) 31.12.2019) schlag (TCHF) (TCHF) Hochbau Voranschlag Sanierung Werkhof Almendsberg 0290 1'439 1'504 -65 2018 Tiefbau Einfahrt Werkhof (VA2018 CHF Voranschlag 0290 132 132 0 132'000) 2018 Kantonsstrasse Lebau-Ledi Voranschlag 6190 527 520 7 (VA2018 CHF 527'000) 2018 Wasserversorgung Netzsanierung WL Sonnenberg - Al- Voranschlag 7101 200 137 63 mendsberg (2019: CHF 200'000) 2019 Gebundene Ausgaben fallen gemäss Art. 88 Kantonsverfassung und Art. 19 Gemeindegesetz immer in die Kompetenz der Exekutive. Ein Verpflichtungskredit kann nur für neue Ausgaben gesprochen werden. 3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan Wahrscheinlichkeit: 1 = gering / 2 = mittel / 3 = hoch Fristigkeit: 1 = kurzfristig / 2 = mittelfristig / 3 = langfristig 3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken Wahrscheinlich- Nr. Risiko Beschreibung Auswirkung Fristigkeit keit Aufgrund einer anhaltenden Wirtschaftskrise, sinkende Ein- 1 Wirtschaftskrise kommen, sin- Mittel 2 1 kende Steuerein- nahmen, stei- gende Sozialleis- tungen. 3.9.2 Kaum durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken (z.B. Gesetzesände- rung) Wahrscheinlich- Nr. Risiko Beschreibung Auswirkung Fristigkeit keit Aufgrund Revi- sion Finanzaus- Änderung Fi- gleichsgesetz 2 nanzausgleichs- Mittel 2 1 stehen weniger gesetz Mittel zur Verfü- gung. Die neue Steuer- vorlage des Bun- Änderung Steu- des (SV17) in 3 Mittel 2 3 ervorlage Kombination mit der kantonalen Umsetzung (StG Walzenhausen Voranschlag / AFP 17
Rev 2020) führt zu einem Verlust der Standortat- traktivität für ju- ristische Perso- nen. Mögliche Folgen: Wegzug von Firmen; hö- here Arbeitslosig- keit. 3.9.3 Durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken Wahrscheinlich- Nr. Risiko Beschreibung Auswirkung Fristigkeit keit Die Gemeinden stellen sicher, dass durch Zo- nen- und Er- schliessungspla- nungen genü- Bevölkerungs- 4 gend Gewerbe- Hoch 2 3 wachstum und Wohnraum zur Verfügung steht. Mögliche Folgen: Steuer- wachstum unter 3%. 4 Planung der Hauptaufgaben Überblick über die Hauptaufgaben (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 0 - ALLGEMEINE VERWALTUNG -1'404 -1'376 -1'410 -1'437 -1'217 -1'280 1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SI- -44 -45 -48 -48 -48 -48 CHERHEIT, VERTEIDIGUNG 2 - BILDUNG -2'915 -3'189 -3'197 -2'878 -3'173 -3'218 3 - KULTUR, SPORT UND FREIZEIT -363 -275 -331 -291 -261 -259 4 - GESUNDHEIT -561 -536 -503 -510 -510 -511 5 - SOZIALE SICHERHEIT -1'266 -1'331 -1'484 -1'482 -1'483 -1'480 6 - VERKEHR -496 -518 -468 -429 -421 -430 7 - UMWELTSCHUTZ UND RAUMORD- -391 -446 -99 -70 -470 -101 NUNG 8 - VOLKSWIRTSCHAFT -156 -158 -135 -188 -151 -155 9 - FINANZEN UND STEUERN 8'141 7'446 8'022 7'397 7'577 7'761 Summe: GH - Gesamthaushalt 545 -427 347 65 -157 279 Walzenhausen Voranschlag / AFP 18
4.0 Allgemeine Verwaltung Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung 0 - ALLGEMEINE VERWALTUNG (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 30 - Personalaufwand 989 1'006 1'046 1'054 1'059 1'068 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 545 521 482 504 457 461 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 383 356 384 384 209 264 36 - Transferaufwand 12 9 9 9 9 9 39 - Interne Verrechnungen 14 27 27 27 27 27 42 - Entgelte 324 328 322 324 326 329 44 - Finanzertrag 39 40 72 72 73 74 46 - Transferertrag 4 4 4 4 4 4 49 - Interne Verrechnungen 168 168 132 133 134 135 90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate 2 2 7 7 7 7 & Stiftungen Nettoergebnis -1'404 -1'376 -1'410 -1'437 -1'217 -1'280 Darlegung der Veränderungen (im Vergleich 2020) / (in Tausend CHF) VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Veränderung Nettoergebnis -35 -62 159 95 Erläuterung zur Erfolgsrechnung Konto Veränderung Der Anstieg der Lohnsumme des Verwaltungs- und Betriebspersonals (im Vergleich mit 3010.10 dem Voranschlag 2020 und der Rechnung 2019) ist mit zwei Ausbildungsplätzen und der angestrebten Stellenanpassung in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung begründet. Die Finanzverwaltung erbringt Dienstleistungen (Rechnungsführung, Personaladminist- ration) insbesondere für die grösseren Abteilungen (Schule, Alterswohnheim und 3010.10/ Schwimmbad). Beim Alterswohnheim wird der Aufwand bereits seit mehreren Jahren 4910.00 der Rechnung (Kontogruppe 4120) belastet. Diese Praxis wird auf die genannten Abtei- lungen ausgeweitet. Bis zur Realisierung des Projekts "Wertstoffsammelstelle Almendsberg" fallen zusätzli- 0290 che Personalkosten für das Öffnen und Schliessen der Anlage an. Die zugewiesenen Asylsuchenden ziehen vom Wohnhaus im Wilen in das Gebäude 0290 Güetli 156. Um das Wohnhaus Wilen vermieten zu können, sind die Erneuerung des Badezimmers, Malerarbeiten und diverse weitere Unterhaltsarbeiten notwendig. Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde mietet gemäss Vertrag mit Gültigkeit ab 1. 0290 Januar 2020 das Pfarrhaus. Die Mieteinnahmen von jährlich CHF 24'000.- werden dem Konto Pacht- und Mietzinsen Liegenschaften Verwaltungsvermögen gutgeschrieben. Investitionsrechnung (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Nettoinvestitionen -642 -- -- -- -- -- Walzenhausen Voranschlag / AFP 19
Erläuterungen zur Investitionsrechnung Auf- Veränderung gabe In den Jahren ab 2023 sind Investitionen von rund 10 Mio. Franken in die Mehrzweckanlage 0290 geplant. Die Abschreibung erfolgt je zu 50 % zu Lasten der allgemeinen Verwaltung und der Bildung. Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Bezug zum Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Der Gemeinderat und die Verwaltung erbringen ihre Leistungen für die Bevölkerung und die Unter- nehmen bedürfnisgerecht und in hoher Qualität. Sie sorgen für transparente, sichere und schnelle Abläufe. Hauptaufgaben Auf- Beschreibung gabe 011 Durchführung von Abstimmungen und Wahlen. 011 Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion durch die Geschäftsprüfungskommission. 012 Ausführung der Aufgaben im Rahmen der Kompetenzen gemäss Gemeindeordnung. 022 Erbringung von Dienstleistungen im Sinne der öffentlichen Aufgaben. Aufgabenbereich (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 01 - Legislative und Exekutive -348 -341 -341 -342 -342 -344 011 - Legislative -55 -54 -54 -54 -54 -55 012 - Exekutive -293 -287 -287 -288 -288 -289 02 - Allgemeine Dienste -1'056 -1'035 -1'069 -1'096 -875 -937 022 - Übrige allgemeine Dienste -603 -643 -635 -692 -646 -653 029 - Übrige Verwaltungsliegenschaften -453 -391 -434 -404 -229 -284 Summe: 0 - ALLGEMEINE VERWAL- -1'404 -1'376 -1'410 -1'437 -1'217 -1'280 TUNG Darlegung der Veränderungen (im Vergleich 2020) (in Tausend CHF) VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Veränderung Nettoergebnis -35 -62 159 95 Erläuterungen zu den Finanzen Auf- Begründung gabe 029 Ab 2023 fallen Abschreibungen der Liegenschaften Alterswohnheim (100'000 Franken), ehe- maliges Werkhofgebäude (70'000 Franken) und das Mehrzweckgebäude aus den 80iger Jahren (120'000 Franken) weg. 029 Ab 2023 erfolgt die Sanierung der Mehrzweckanlage. Entsprechend steigen die Abschrei- bungen in den Folgejahren an. Walzenhausen Voranschlag / AFP 20
Zielsetzungen Auf- RE VA VA FP FP FP Zielsetzung Indikator gabe 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Die Kommunikation Zeitnahe und re- nach innen und aus- gelmässige Infor- sen ist vorbildlich, 012 mation (Treffpunkt, x x x x x einheitlich, transpa- Website, Teamsit- rent und bedarfsge- zungen etc.). recht. Der Gemeinderat verfügt über kompe- 012 x x x x x tente und gut aus- gebildete Mitglieder. Die Verwaltung ver- fügt über gut ausge- 022 x x x x x bildete Mitarbei- tende. Die Verwaltungsbe- reiche werden per- Verfügbarkeit per- sonell so dotiert, soneller Ressour- 022 dass die Aufgaben cen x x x x x zeitgerecht und rati- Fach- und Sach- onell erfüllt werden kompetenzen können. Hohe Arbeitszu- Die Gemeinde ist at- friedenheit der Ar- 022 traktiver Arbeitge- beitenden. x x x x x ber. Tiefe Personalfluk- tuation. Die Soll-Investitions- kosten zum Werter- Strategische halt der Infrastruktur 029 Infratstrukturver- x x in den kommenden waltung. 10 Jahren sind be- kannt. Lagebeurteilung Auf- Beurteilung / Einschätzung gabe Die Kommunikation und Information gegenüber der Bevölkerung ist das wichtigste Mittel, um über den Stand der Arbeiten zu informieren. Es stehen verschiedene physische und digitale Kommunikationsmittel zur Verfügung. 012 Hauptsächlich erfolgen die Kommunikation und Information über den "Treffpunkt" (11 Aus- gaben pro Jahr) und die Website. Neue digitale Medien werden nicht oder nur punktuell genutzt. Zahlreiche kompetente und gut ausgebildete Personen sind bereits beruflich/gesellschaftlich 012 stark engagiert. Die Rekrutierung von qualifizierten Verwaltungspersonal zeigt sich immer anspruchsvoller. 022 In den nächsten Jahren werden Finanz- und Bauverwalter pensioniert. Die Nachfolgepla- nung ist frühzeitig anzugehen. Die Abteilungen sind mehrheitlich sehr stark ausgelastet. Eine steigende Arbeitsbelastung 022 ist festzustellen. Es handelt sich mehrheitlich um ältere Liegenschaften, welche unterhaltintensiv sind. Weiter 029 liegt ein teilweiser grosser Erneuerungs-/Sanierungsbedarf vor. Walzenhausen Voranschlag / AFP 21
Massnahmen Auf- Massnahmen gabe Überarbeitung Kommunikationskonzept mit Nutzung neuer Medien. 012 Auftritt der Gemeinde (Corporate Desgin und Corporate Identity) überprüfen und anpassen. Die Gemeinde fördert die Aus- und Weiterbildung ihrer Behördemitglieder. 012 Die Gemeinde fördert die Vereinbarkeit des Milizsystem mit den weiteren Lebensbereichen. Skillmatrix der Mitarbeitenden erstellen und Weiterbildungsbedarf aufzeigen und planen. Überprüfung der Auslastung der Mitarbeitenden und Strukturen wie auch Abläufe der Abtei- 022 lungen. Überarbeitung des Personalreglements. 029 Aufbau einer langfristigen Liegenschaftsverwaltung. Leistungsumfang Auf- RE VA VA FP FP FP Leistung gabe 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Anzahl Abstimmungsvorlagen / Wahlen (Kanton 011 5 6 4 6 5 5 und Gemeinde) 012 Anzahl Gemeinderatssitzungen 14 16 14 15 14 14 012 Anzahl Gemeinderatsgeschäfte 277 280 280 280 280 280 022 Anzahl Wegzüge 102 115 115 115 105 105 022 Anzahl Zuzüge 136 120 130 130 130 130 4.1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung 1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 30 - Personalaufwand 70 67 72 72 73 73 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 117 133 89 89 89 90 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 24 24 24 24 42 42 36 - Transferaufwand 35 41 43 43 43 43 39 - Interne Verrechnungen 1 -- -- -- -- -- 40 - Fiskalertrag 150 142 151 156 160 164 42 - Entgelte 16 5 5 5 5 5 46 - Transferertrag 21 21 21 21 21 21 90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate 16 52 3 -1 14 11 & Stiftungen Nettoergebnis -44 -45 -48 -48 -48 -48 Darlegung der Veränderungen (im Vergleich 2020) (in Tausend CHF) VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Veränderung Nettoergebnis -3 -3 -3 -3 Walzenhausen Voranschlag / AFP 22
Erläuterung zur Erfolgsrechnung Auf- Veränderung gabe 1 Die Nettoausgaben bewegen sich in den nächsten Jahren auf dem gewohnten Niveau. Investitionsrechnung (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Nettoinvestitionen -- -- -- -150 -- -- Erläuterungen zur Investitionsrechnung Auf- Veränderung gabe Die Feuerwehr plant für das Jahr 2022 ist die Ersatzanschaffung eines Rüstfahrzeuges für 15 150'000 Franken. Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Bezug zum Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Die Feuerwehr erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung und die Unternehmen bedürfnisgerecht und in hoher Qualität. Sie sorgt für transparente, sichere und schnelle Abläufe. Der Gemeindeführungsstab stellt die Organisation für ausserordentliche Situationen sicher. Hauptaufgaben Auf- Beschreibung gabe Die Kernaufgabe der Feuerwehr ist die Intervention bei Bränden, Naturereignissen, Explosi- onen, Einstürzen, Unfällen und ABC-Ereignissen zum Schutz von Mensch und Tier, Umwelt und Sachwerten. Der Feuerwehr obliegt die Aufgabe des unverzüglichen, befristeten Ersteinsatzes in Koope- 15 ration mit Polizei und Sanität. Das Kommando ist angehalten, die Feuerwehr wirtschaftlich zu betreiben. Der Ausbildungsstand der Mannschaft muss mit nötigen Massnahmen möglichst hoch ge- halten werden. Aufgabenbereich (in Tausend CHF) RE 2019 VA 2020 VA 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 11 - Öffentliche Sicherheit -9 -5 -5 -5 -5 -6 111 - Polizei -9 -5 -5 -5 -5 -6 14 - Allgemeines Rechtswesen -8 -11 -14 -14 -14 -14 140 - Allgemeines Rechtswesen -8 -11 -14 -14 -14 -14 15 - Feuerwehr 0 0 0 0 0 0 150 - Feuerwehr 0 0 0 0 0 0 16 - Verteidigung -27 -29 -29 -29 -29 -29 162 - Zivile Verteidigung -27 -29 -29 -29 -29 -29 Summe: 1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG -44 -45 -48 -48 -48 -48 UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG Walzenhausen Voranschlag / AFP 23
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